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Der erste Dannenberger Graf ist Volrad I. aus dem Hause der Edlen von Salzwedel. Mit seinem vollen Titel finden wir ihn freilich erst mehrere Jahre nach seiner Einsetzung genannt. In der bereits bei Heinrich von Badewide erwähnten Urkunde Heinrichs des Löwen vom Jahre 1162 - M. U.-B. I, 74 - ist er als "comes Vollaradus de Dannenberg" Zeuge, daß, der Herzog dem Probst und den zwölf Domherren zu Ratzeburg 27 Mark aus dem Zoll zu Lübeck verleiht. 12 ) Hier treffen wir ihn auch zum ersten Male als Grafen im Gefolge des Löwen. Doch wenn nicht alles trügt, ist er bereits siebzehn Jahre früher nachzuweisen. In einer ebenfalls schon bei Heinrich von Badewide erwähnten Urkunde vom Jahre 1145, in der Konrad III. den Vertrag des Magdeburger Domherren und späteren Bremer Erzbischofs Hartwig sowie dessen Mutter, der Markgräfin Richardis, mit dem Magdeburger Erzbischof über Güter in Dithmarschen und Nortland bestätigt, sind u. a. als Zeugen genannt Friedrich von Salzwedel und dessen Bruder Volrad. Und zwar zwischen Graf Otto von Hillersleben und Heinrich von Badewide und dessen Brüdern. 13 ) Da Heinrich von Badewide aber damals bereits Graf von Ratzeburg war, so geht aus dieser Stellung, wenn man die bekannte Tatsache in Betracht zieht, daß im Mittelalter bei Aufführung der Zeugen streng auf die Rangordnung gesehen wurde, mit unzweifelhafter Sicherheit hervor, daß diese beiden Brüder de Salzwitelen, wenn sie auch nicht den gräflichen Namen führten, doch aus edlem Geschlechte waren.
Auch daß hier bereits, wo wir ihm zum ersten Male begegnen, Volrad in Verbindung mit dem Grafen Otto von Hillersleben - zwischen Neuhaldensleben und Wolmirstedt - auftritt,
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ist sehr wichtig zur Feststellung seiner Identität mit dem ersten Dannenberger Grafen. Denn sieben Jahre später treffen wir ihn als Zeugen in einer Urkunde des Bischofs Ulrich von Halberstadt, in der dieser dem Kloster Hillersleben seine sämtlichen Besitzungen bestätigt. 14 ) Auch hier wird Volrad noch als "von Salzwedel" bezeichnet. Er sowohl wie der als Otto comes aufgeführte Graf Otto von Hillersleben erscheinen hier im Gefolge Albrechts des Bären. Endlich, in einer Urkunde, die der bekannte Erzbischof Wichmann von Magdeburg im Jahre 1157 für Kloster Ammensleben - das heutige Groß-Ammensleben auf dem rechten Ufer der Ohre, Hillersleben gegenüber - über eine Schenkung des Magdeburger Domherren Dietrich von Hillersleben, des Bruders des Grafen Otto, ausstellt, erscheint Volrad als "de Dannenbergh". 15 ) Hier erwähnt nämlich Wichmann, daß er jene Schenkung Dietrichs von Hillersleben bereits einmal, nämlich am Begräbnistage seines Bruders, des Grafen Otto von Hillersleben, einem 1. August, bestätigt habe in Anwesenheit des Markgrafen Albrecht und seiner Söhne Otto und Hermann und anderer namentlich aufgeführter Zeugen, von denen uns außer Volrad von Dannenberg auch Burchard von Falkenstein bereits aus der Urkunde vom 28. Juni 1152 bekannt ist. Das Jahr, in dem Otto von Hillersleben starb, nennt Wichmann zwar nicht; doch ist uns dieses von anderer Seite her bekannt. Nach den Pöhlder Annalen starben nämlich im Jahre 1154 kurz nacheinander "der Magdeburger Domherr Dietrich und sein Bruder Otto von Hillersleben". 16 ) Danach wäre also die Einrichtung der Grafschaft
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Dannenberg auf die Zeit vom 28. Juni 1152 bis zum 1. August 1154 zu bestimmen. 17 )
Wollte man nun noch irgendwelche Zweifel hegen, daß unser Volrad mit Volrad von Salzwedel identisch sei, so dürfte ein Blick auf unsere Karte genügen, um aus den zahlreichen, durch spätere Urkunden erwiesenen Besitzungen der Grafen von Dannenberg gerade um Salzwedel herum zu erkennen, daß hier besondere Beziehungen bestanden haben, zumal wir Abbendorf ausdrücklich als Allod der Dannenberger Grafen genannt finden. 18 ) Wir gehen demnach schwerlich fehl, wenn wir annehmen, daß diese Besitzungen die Erbgüter Volrads waren. Denn von späteren Verleihungen in dieser Gegend an die Grafen von Dannenberg, etwa durch die Markgrafen von Brandenburg, hören wir nicht das mindeste. Andererseits erklärt sich auf diese Weise am einfachsten, daß wir bis gegen das Ende der Grafschaft Dannenberg die Grafen häufig in engster Verbindung mit den Markgrafen finden, zu denen sie doch an und für sich als Grafen von Dannenberg keinerlei Beziehungen hatten. Dementsprechend begegnet Volrad als ."von Salzwedel" nach 1152 nicht mehr, während sein Bruder Friedrich noch bis 1181 in Urkunden genannt wird. 19 )
Eins bleibt freilich dunkel, nämlich, warum Heinrich der Löwe zum Grafen von Dannenberg einen Vasallen Albrechts des Bären einsetzte. Darüber, daß die Grafschaft ebenso wie die von Lüchow von ihm, und zwar von ihm als Herzog von Sachsen, abhängig war, kann gar kein Zweifel bestehen, wenn wir erfahren, daß die beiden Grafen im Jahre 1182 ihre Grafschaften von dem neuen Herzog, Bernhard von Anhalt, zu Lehen nehmen. 20 ) Der naheliegende Gedanke, daß Volrad gar nicht von Heinrich dem Löwen, sondern von Albrecht dem Bären zum Dannenberger Grafen eingesetzt sei, würde also unrichtig sein. Wir müssen uns bei dem gänzlichen Mangel näherer Nachrichten über die
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Einsetzung mit einem non liquet begnügen. Die Tatsache, daß Volrad in unmittelbarer Nähe Neuhaldenslebens, einer der wichtigsten Burgen Heinrichs des Löwen, in Ammensleben, Besitzungen hatte, legt den Gedanken nahe, daß schon vor seiner Einsetzung als Dannenberger Graf zwischen ihm und dem Herzog persönliche Beziehungen bestanden. Die Besitzung in Ammensleben wird als Allod der Dannenberger Grafen genannt, so daß wir vielleicht ihre eigentliche Heimat hier zu suchen haben und sie vielleicht vor nicht langer Zeit erst in die Altmark übergesiedelt waren.
Ebensowenig vermögen wir zu erkennen, ob Volrad in Dannenberg schon eine befestigte Ansiedlung, von der aus er sein Kolonisationswerk beginnen konnte, vorsand, oder ob diese erst von ihm angelegt wurde. Daß Dannenberg neueren Ursprungs als die rings herum wendisch benannten Ortschaften 21 ) ist, muß man wohl aus seinem deutschen Namen schließen. 22 ) Erwägt man daneben die bereits oben dargelegten Gründe, warum erst jetzt eine planmäßige Kolonisation hier möglich war, so wird der Schluß nicht allzu gewagt sein, daß die Stadt Dannenberg ihre Entstehung dem ersten Inhaber der Grafschaft verdankt. Auf alle Fälle war der Platz gut gewählt zur Anlage einer Burg, da er weit und breit die einzige Erhebung nahe der Jeetzel in dem ringsum sumpfigen Wiesenland ist und nur auf einer Seite mit dem höhergelegenen Lande zusammenhängt und so gegen etwaige Überfälle der Wenden leicht zu verteidigen war. Schien doch Dannenberg, als es im Jahre 1223 galt, die gefangenen Dänenkönige sicher zu verwahren, der beste Aufenthaltsort zu sein, weshalb es denn auch von einem gleichzeitigen Chronisten als ein "firmissimum et inaccessibile castrum" bezeichnet wird. 23 ) Die Gründung Volrads wird zunächst lediglich aus der eigentlichen Burg, die vermutlich nahe der Jeetzel an der Stelle des heutigen Amtsgerichtshofes lag und von der vielleicht noch ein Teil in dem sogenannten "Waldemarturm" als dem Burgverließ erhalten ist, und den dazugehörigen Wirtschaftsgebäuden bestanden
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haben, die durch Wall und Graben mit der Burg zu einer kleinen Festung verbunden waren. 24 ) Erst etwa fünfzig Jahre später hören wir von Dannenberg als einer urbs.
Die Herrschaft, die so dem Grafen Volrad übertragen war, stellte keineswegs ein geschlossenes Gebiet dar; ein solches besaßen die Dannenberger Grafen erst in späterer Zeit, und zwar nur rechts der Elbe. Abgesehen von seinen zahlreichen Besitzungen um Salzwedel und in der Magdeburger Gegend, von denen gleich die Rede sein wird, zogen sich seine Lehngüter von der heutigen Altmark, etwa bei Ohrdorf beginnend, in einem weiten Bogen durch die Kreise Isenhagen, Uelzen, Lüneburg, Winsen bis zur Elbe, etwa in der Nähe der Luhe-Mündung, hin. Jedoch war, um das nochmals zu betonen, das durch diesen Bogen umgrenzte Land keineswegs ein geschlossenes Territorium der Dannenberger Grafen, sondern neben ihnen finden wir sowohl die Lüchower wie auch die Schweriner Grafen mit zahlreichen Besitzungen hier vertreten. 25 ) Zur Erklärung dieser eigentümlichen Sachlage muß man sich vor Augen halten, daß die Grafen, um ihren Herzog in seinen Slavenkriegen unterstützen und selbstwirksam koloni-sieren zu können, einer starken Kriegsmannschaft bedurften. Eine solche konnten sie aber vorderhand nur bilden aus deutschen Ministerialen, an die sie ihre Besitzungen weiterverliehen. So erklärt es sich auf die einfachste Weise einmal, daß sie, wenigstens bei den Dannenberger und den Schweriner Grafen ist das der Fall, in der nächsten Zeit fast nur in deutschen Dörfern belehnt erscheinen, und zum andern, daß ihre Besitzungen so weit verstreut liegen. So wird die Ansicht v. Hammersteins in seinem trefflichen Auffatz "Die Besitzungen der Schweriner Grafen am linken Elbufer", Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen 1857 S. 121, ganz das Richtige treffen, wenn er meint, daß die von Helmold I, 88 26 ) erwähnte "militia" Gunzels von Schwerin aus dessen Ministerialen am linken Elbufer bestand. Ähnlich wird es sich mit den linkselbischen Besitzungen der Dannenberger Grafen verhalten. Freilich finden wir diese urkundlich z. T. erst in später Zeit als Besitz der Grafen genannt; doch werden wir
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kaum fehlgehen, wenn wir annehmen, daß sie bereits Volrad I. von Heinrich dem Löwen verliehen sind.
In den nächsten Jahren finden wir ersteren dann mehrfach als Zeugen genannt. Da es sich dabei ausschließlich um Urkunden aus dem von Heinrich dem Löwen beanspruchten Gebiet handelt, scheint daraus hervorzugehen, daß er die Verbindung mit Albrecht dem Bären seit seiner Einsetzung als Dannenberger Graf aufgegeben hatte und sich jetzt nur als Lehnsmann des sächsischen Herzogs fühlte. Wir werden uns also zu denken haben, daß er diesen auf seinen mehrfachen Kriegszügen gegen die Slaven in Mecklenburg begleitete, so im Jahre 1158 und 1160 und auf dem noch bedeutenderen von 1164. 27 ) Wohl das wichtigste Zeugnis der nächsten Jahre ist eine Urkunde des Bischofs Hermann von Verden, der auf Grund von Klagen der Domherren von Bardowiek über Verkürzung ihrer Präbenden durch ihren Propst die Einkünfte von Propst und Domherren durch eine zu Verden am 28. Mai 1158 ausgestellte Urkunde genau regelt. 28 ) Dabei wird unter den Zeugen genannt "comes Wolradus, eiusdem ecciesiae advocatus", woraus hervorgeht, daß unser Graf Volrad die Vogtei in Bardowiek ausübte. Wenngleich er hier nicht als "de Dannenberg" bezeichnet wird, ist ein Zweifel an der Idendität mit dem Dannenberger Grafen nicht wohl möglich. Denn in dieser Gegend ist schlechterdings kein anderer Graf Volrad bekannt als in dem Dannenberger Dynastengeschlecht, wo dieser Name bis zum Aussterben der Familie mehrfach vorkommt. Einmal wird ein Volrad als Bruder Heinrichs von Badewide genannt 29 ); doch hat dieser sicher nie den Grafentitel geführt. Auch hat das Vogtamt der Dannenberger Grafen in Bardowiek nichts Auffälliges, wenn man bedenkt, daß sie ganz in der Nähe, nämlich in Dachtmissen und Erbstorf, Lehngüter besaßen. So behauptet denn auch v. Hammerstein, Bardengau S. 482, daß die Dannenberger Grafen Vögte des Stifts in Bardowiek gewesen seien. 30 ) Auch diese Besitzungen Volrads in unmittelbarer Nähe Lüneburgs deuten auf ein besonders nahes Verhältnis zu Heinrich dem Löwen. Wieder in einer ganz anderen Gegend finden wir
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ihn begütert, wenn wir hören, daß. er dem Cisterzienser-Kloster Marienthal bei Helmstedt zwei Hufen in Ohrdorf - östlich Isenhagen - und den Zehnten vom Klostervorwerk in Groß-Brandsleben 31 ) - bei Oschersleben - geschenkt hat. Wir erfahren das aus einer im Jahre 1159 am 4. März im Lateran für Marienthal ausgestellten Urkunde des Papstes Hadrian IV. 32 ) und aus einer am 2. März 1160 zu Pavia ausgestellten Urkunde des Gegenpapstes Viktor IV. 33 ), die sich gegenseitig ergänzen und bestätigen. Auch hier wird zwar der Dannenberger Graf nur einfach als Volradus comes bezeichnet; doch wird durch spätere Nachrichten bestätigt, daß die Dannenberger Grafen in der Nähe, nämlich in Ammensleben, Besitzungen hatten. 34 ) Auch scheint der Umstand, daß sich in der Nähe Dannenbergs, wo es sonst keine Ortsnamen auf -leben gibt, ein Brandleben findet, diese Beziehungen zu bestätigen. 35 )
Wenn nun auch Volrad zum persönlichen Gefolge des Herzogs gehörte, werden wir doch nicht annehmen dürfen, daß er ihn auf seinen Zügen, die er mit dem Kaiser nach Italien unternahm, begleitete. Diese Aufgabe wird vermutlich mehr den westlichen und südlichen Grafen, denen von Wölpe, Scharzfeld, Rode usw., zugefallen sein, während die östlichen auf ihrem Posten im Slavenlande ausharren mußten. Doch sicherlich wird er wie bei den Slavenzügen, so auch bei allen Landtagen, die der Herzog in dieser Gegend mit seinen deutschen und slavischen "Markmannen" abhielt, zugegen gewesen sein, auf denen die slavischen Angelegenheiten besprochen und die Art des Vorgehens gegen sie festgesetzt wurde. Denn ein solches "colloquium provinciale" wie das im Jahre 1160 zu Barvörde abgehaltene, von dem uns Helmold
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in seiner Slavenchronik I, 87 eine kurze Schilderung gibt 36 ), wird weit öfter stattgefunden haben als uns die Quellen berichten. In der nächsten Zeit finden wir Volrad meistens in denselben Urkunden wie Heinrich von Babewide als Zeugen genannt, so im Jahre 1162 außer in der bereits erwähnten Urkunde des Herzogs für die Domherren in Ratzeburg - M. U.-B. I, 74 - noch in der für das Ratzeburger Bistum sehr wichtigen Urkunde des Erzbischofs .Hartwig von Bremen, der "gemäß einer Vorschrift des Papstes Hadrian IV. und des Kaisers Friedrich I." auf Grund einer Grenzbestimmung des Herzogs Elbe und Bille als Diözefangrenzen für Ratzeburg festsetzt. 37 ) Im folgenden Jahre finden wir auch Volrad unter den zur Feier der Einweihung des Lübecker Doms im Juli zu Lübeck zahlreich versammelten Rittern und Herren des Herzogs. 38 ) Und am 18. Oktober war er beim Landtag zu Artlenburg zugegen, als der Herzog den Streit zwischen Goten und Deutschen auf der Insel Gotland schlichtete. 39 ) Im Jahre 1164 wird er in einer offenbar zu Lübeck ausgestellten Urkunde des Bischofs Konrad, der im Februar dieses Jahres Gerold im Bistum gefolgt war 40 ), als Zeuge genannt bei der Bestätigung der Besitzungen des dortigen Domkapitels. 41 )
Zwar haben wir für die nächsten Jahre keinerlei Zeugnis über ihn; doch werden wir als sicher anzunehmen haben, daß er bis zu seinem Tode immer ein treuer Vasall seines Herzogs geblieben ist, wie wir denn in dieser Zeit gerade die neugeschaffenen
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Grafenhäuser des Ostens, die Grafen von Schwerin, Ratzeburg, Dannenberg und Lüchow, als die dem Herzog ergebensten Gefolgsleute finden, was ja auch ganz natürlich ist, da sie ihm ihre Stellung verdankten und durch seine Macht darin gehalten wurden. Umgekehrt hatte der Herzog gerade jetzt treue Vasallen nötig. Denn bereits erhoben sich unter Führung Albrechts des Bären und Erzbischof Wichmanns von Magdeburg die Fürsten Sachsens, die mit Recht von der gewaltig vorwärtsstrebenden Politik des Löwen für ihre eigene Selbständigkeit fürchteten. So finden wir denn auch Volrad in der bereits Kap. I S. 34/35 erwähnten Urkunde M. U.-B. I, 88, durch die im Jahre 1166 Heinrich der Löwe die Grenzen des Bistums Ratzeburg festsetzt als Zeugen genannt. 42 )
Dies ist die letzte zuverlässige Nachricht über Volrad. In welcher Weise er sich an den Kämpfen Heinrichs des Löwen gegen den Bund der sächsischen Fürsten und gegen den von ihm abgefallenen Grafen Christian von Oldenburg 43 ) beteiligt hat, wissen wir nicht. Möglich, daß er gerade in diesen Kämpfen seinen Tod fand. Jedenfalls muß er um diese Zeit gestorben sein. Zwar wird er noch in einer angeblich 1174 zu Artlenburg ausgestellten Urkunde Heinrichs des Löwen genannt 44 ); doch ist diese Urkunde ihrer ganzen Beschaffenheit nach so verdächtig, daß wir sie hier nicht berücksichtigen können. Das Aktum dieser Urkunde wird von den Herausgebern des M. U.-B. - ebenda Anm. - wie auch vom pommerschen U.-B. - I, 58 - auf den 19. September 1171 gesetzt. Allein, auch das nützt uns nichts; denn in der echten unter diesem Datum ausgestellten Urkunde - M. U.-B. I, 101 - erscheint überhaupt kein Dannenberger Graf. 45 ) Allerspätestens ist Volrad im Jahre 1169 gestorben. Denn in einer "1170 November 7. Artlenburg" datierten Urkunde, die jedoch ihrer Handlung nach ins Jahr 1169 gehört, erscheint bereits sein Sohn Heinrich als "comes" unter den Zeugen. 46 ) Doch noch viele Jahre später wird seiner treuen Dienste gegen
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Heinrich den Löwen durch Bischof Isfried von Ratzeburg bei Gelegenheit der Verleihung der Länder Weningen und Jabel an den Grafen Heinrich gedacht. 47 )