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Literaturbericht für 1907/09. 1 )

Das vom Verein für Hansische Geschichte herausgegebene Hansische Urkundenbuch ist um den 10. Band (Leipzig, Duncker & Humblot, 1907), der von Walther Stein bearbeitet wurde, vermehrt worden. Derselbe enthält hansische Urkunden der Jahre 1471 - 1485 teils im Wortlaut, teils in Regestenform. Die m. Herzöge treten in diesem Bande hauptsächlich in Zollangelegenheiten hervor, die sie mit Lübeck, Rostock und Wismar in Konflikt brachten. Lübeck erwirkte 1473 vom Kaiser für sich Befreiung von neu errichteten Landzöllen zu Grevesmühlen und


1) Da der Literaturbericht erst im Herbst 1909 zum Druck gekommen ist, konnten darin noch einige nach dem 1. Juli 1909 erschienene Werke berücksichtigt werden. - "Mecklenburg" und "mecklenburgisch" ist nur in den Titeln der Bücher und Aufsätze ausgeschrieben, sonst durch M. und m. abgekürzt, "Verfasser" ist durch Vf. abgekürzt.
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Ribnitz; die beiden anderen Städte erreichten, daß die Herzöge die ihnen vom Kaiser bewilligten Wasserzölle zwischen Warnemünde und Rostock, Poel und Wismar 1476 freiwillig wieder aufgaben. Rostock und Wismar vertraten in dieser Zeit im Verbande der Wendischen Städte ihre Handelsinteressen in Holland, Seeland und Friesland und stärkten ihre Stellung durch Bündnisse. Über m. Schiffahrt und Kaufmannschaft, über den Handel mit Lüneburger und Baisalz erhellt manches aus dem Bande.

Der von Lappenberg bearbeitete erste Band des Hamburgischen Urkundenbuchs, enthaltend die Urkunden des Erzstifts Hamburg=Bremen bis 1225 und die Urkunden der Stadt und des Kapitels zu Hamburg bis 1300, war bekanntlich 1842 im Druck fertig, als der große Hamburger Stadtbrand entstand und den größten Teil der Bände vernichtete. Die wenigen geretteten Exemplare konnten seitdem den Bedarf der Geschichtsforscher nicht decken. Aus diesem Grunde ist neuerdings auf Betreiben des jetzigen Vorstandes des Hamburger Staatsarchivs, Senatssekretärs Dr. Hagedorn, eine anastatische Reproduktion der Ausgabe von 1842 (Hamburg, Leopold Voß, 1907) veranstaltet worden. Wir nehmen hiervon um so lieber Notiz, als in dem Werke auch m. Verhältnisse mehrfach berührt werden.

Eine im Erscheinen begriffene neue Gesamtdarstellung der Mecklenburgischen Geschichte, bearbeitet von Hans Witte und verlegt von der Hinstorffschen Verlagsbuchhandlung in Wismar, wird uns den Stoff in drei Bänden vorführen. Man konnte zunächst wohl zweifeln, ob für ein solches Werk gegenwärtig wirklich ein Bedürfnis vorliegt, da die im Süsserottschen Verlag erscheinende Mecklenburgische Geschichte in Einzeldarstellungen ihrem Abschluß nahe ist und eine durchweg auf gründlichen Studien beruhende und dem modernen Stand der Forschung gerecht werdende Darstellung bietet. Aber man wird beim Lesen des Witteschen Buches gewahr werden, daß darin neue Momente in glücklichster Weise berücksichtigt sind. Während die Bearbeiter der Süsserottschen Sammlung die ihnen zugewiesenen Abschnitte der Geschichte recht eingehend behandeln, bemüht Witte sich, soweit man nach dem vorliegenden ersten Band urteilen kann, unter Ausscheidung alles Nebensächlichen die für das Fortschreiten der Handlung wichtigen Ereignisse desto kräftiger herausbringen. Das Wittesche Buch ist in einem Guß entstanden, wodurch die Darstellung an Gleichmäßigkeit und Frische entschieden gewonnen hat. Überdies ist nicht zu verkennen, daß es Witte gelungen ist, die durch die m. Geschichte gehenden leitenden Gedanken und die kulturgeschichtliche Fortent=

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wicklung besonders treffend darzulegen. Nach allem wird das neue Werk einen wohl berechtigten Platz neben der Süsserottschen Sammlung einnehmen. Wer sich über einzelne Abschnitte der m. Geschichte eingehend unterrichten will, der greife zur Süsserottschen Sammlung; wem es um eine schnelle und zuverlässige Orientierung auf diesem Gebiete zu tun ist, der nehme das neue Werk zur Hand. Es ist zu erwarten, daß Wittes Buch, wie früher das alte Bollsche Geschichtswerk, an das es anknüpft, in m. Häusern geschätzt und viel benutzt werden wird.

In dem vorliegenden I. Band (Wismar 1909) ist die Mecklenburgische Geschichte von der Urzeit bis zum Ausgang des Mittelalters verfolgt. Aus dem reichen Inhalt sei hier besonders hingewiesen auf die Kapitel, die sich mit der Urgeschichte, der Germanisierung und Christianisierung des Landes beschäftigen. Für alles dies ist unser Blick durch die jüngste Spezialforschung außerordentlich geschärft; die Ergebnisse dieser Forschung werden uns in einem abgerundeten Bilde vorgeführt. Die Charakterisierung der Persönlichkeiten, die auf den Gang der Geschichte einen erheblichen Einfluß gehabt haben, ist dem Vf. gut gelungen. Nationale Gestalten, wie Niklot, Heinrich Burwy, Albrecht Vater und Sohn, die Regentin Katharina, Magnus u. a. m., gewinnen nach seiner Darstellung für uns ein neues lebhaftes Interesse.

Als Doppelheft XI/XII der Mecklenburgischen Geschichte in Einzeldarstellungen liegt ein Werk von Carl Schröder über Mecklenburg und die Mecklenburger in der schönen Literatur (Berlin, Süsserott, 1909) vor. Es ist das Ergebnis einer jahrelangen Beschäftigung des Vf. mit den literarischen Erzeugnissen, welche "von Mecklenburgern innerhalb und außerhalb ihres Vaterlandes, sowie von Nichtmecklenburgern aus der Zeit, da sie in Mecklenburg weilten", herrühren uud man muß staunen, welch großes Material Schröder in sorgsamer Sammeltätigkeit vereinigt hat. Ausführlich ist auf das Redentiner Osterspiel von 1464, das erste wirkliche dichterische Kunstwerk in Mecklenburg, eingegangen. Persönlichkeiten wie Liscow, Engel, Voß, Fanny Tarnow, Graf v. Schack, Wilbrandt, Seidel und Gräfin Hahn=Hahn, die uns aus den Vorträgen des Vf. schon vertraut geworden sind, haben hier eine eingehende Schilderung ihres Entwicklungsganges und eine treffliche Würdigung ihrer Arbeiten gefunden. Ihnen reihen sich andere Größen unserer heimischen Literatur, wie Fritz Reuter, John Brinckmann, Carl Beyer, Adolf Brandt u. a. m., an. Aber auch die zahlreichen übrigen Autoren, die zum Teil recht beachtenswerte Werke hinterlassen haben, und

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schließlich die kleinen und kleinsten Schriftsteller und Poeten bis hinab zu einem Goldschmied Becker und einem Korbflechter Fessel sind hier nicht vergessen und vielfach mit wenigen zutreffenden Worten charakterisiert. Proben aus den Dichtungen beleben die Darstellung. Das Schrödersche Buch bildet eine starke Anregung, sich durch eigene Lektüre von den Schönheiten unserer heimischen Literatur zu überzeugen.

Von dem Stand der vorgeschichtlichen Forschung in Mecklenburg hat Robert Beltz in einem Vortrag (abgedr. Korr.=Bl. 1909, Nr. 2) auf der Hauptversammlung des Gesamtvereins der Geschichtsvereine zu Lübeck am 21. September 1908 ein anschauliches und erfreuliches Bild entworfen. Seit der Schweriner Hauptversammlung von 1890 hat die heimische Altertumsforschung dem Schutz der vorhandenen und der wissenschaftlichen Ausbeutung der gefährdeten Fundstellen unermüdlich ihre Aufmerksamkeit zugewandt. Es sind seitdem etwa 600 Stellen bekannt geworden, gegen 200 davon ausgebeutet. Eine Menge zusammenfassender Arbeiten in den Jahrbüchern, eine allgemein verständliche Darstellung in der Süsserottschen Sammlung und 4 Übersichtskarten unterrichten darüber. Die Forschung hat sich bemüht, die m. Funde nicht nur zu den skandinavischen, sondern auch zu den mittel= und süddeutschen und zu denen der deutschen Nachbarländer in Beziehung zu bringen und dadurch neue Gesichtspunkte für die Erklärung der Funde und ihre Aufstellung im Museum zu gewinnen. Als künftige Aufgabe der m. Altertumsforschung wird die Erschließung der wendischen Altertümer, besonders auch der Burgwälle, bezeichnet.

Über die Arbeiten auf vorgeschichtlichem Gebiete in den beiden letzten Vereinsjahren unterrichten drei kurze Aufsätze von Robert Beltz in der Zeitschrift des Heimatbundes: Neuere vorgeschichtliche Funde und Untersuchungen (1908, Nr. 2), eine vorgeschichtliche Eisenschmelze (1908, Nr. 3) und steinzeitliche Funde von Wismar (1909, Nr. 1). Bei Stove ist man auf Reste eines steinzeitlichen Pfahlbaues (immer noch eine große Seltenheit im Lande) gestoßen; in Bernitt hat man von aufgefundenen Tragtöpfen wenigstens einen gerettet. Zwei Hügelgräber der älteren Bronzezeit sind in Dammereez und Penzin aufgedeckt. Ein kostbarer bronzener Halsring stammen aus Leizen. Für die ältere Eisenzeit haben die Urnenfelder bei Mühleneichsen und Püttelkow neue Ausbeute gewährt, einiges Gerät ist auch in Lankow gefunden. Dagegen ist das Urnenfeld bei Vellahn und Brahlstorf größtenteils zerstört.

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Wendische Skelettgräber bei Hagenow, Gr.=Raden, Bellin, Penzin und Stove haben einen Teil ihres Inhalts hergegeben. Die erwähnte Eisenschmelzstätte ist in Ortkrug bei Schwerin aufgedeckt. Bei Baggerarbeiten im Hafen zu Wismar sind schön gestaltete Geräte der jüngeren Steinzeit heraufgeholt, deren bisheriger Lagerort für eine ungefähre zeitliche Begrenzung der Ostseeveränderungen von Bedeutung werden kann.

Über den Fortgang der Rethraforschung liegen zwei neue Berichte von G. Oesten in der Zeitschrift für Ethnologie (1908, S. 559 ff. und S. 915 ff) vor. Es galt zu prüfen, ob die Volksüberlieferung Recht hat, daß der Rethraschatz von den Wenden auf der Flucht im Blankenburgs=Teich, einem Bruch zwischen Prillwitz und Usadel, versenkt wurde. Zu diesem Zwecke wurde das Bruch im Herbst 1907 trocken gelegt und wurden auf seinem Grunde Gräben gezogen. Der Rethraschatz ist bisher dabei nicht gefunden, aber bei den Grabungen sind Reste von Wohnbauten der Steinzeit zu Tage getreten, welche die Annahme stützen, daß die steinzeitlichen Wohnstätten mit Vorliebe in kleinen Binnengewässern angelegt wurden.

Auch ein Hörnerfundament der wendischen Kultstätte, das man auf und bei der Fischerinsel weiter gesucht hat, ist nicht aufgedeckt worden. Man wird sich daher vielleicht für eine andere Deutung des Thietmarschen Berichtes zu entscheiden und anzunehmen haben, daß der Bau nicht auf Hörnern errichtet, sondern mit Hörnern ausgeschmückt war. Dann ist die Möglichkeit gegeben, die nahe dem Westufer der Insel aufgefundenen zahlreichen Pfahlsetzungen als Fundamente des Tempels anzusehen, worüber die künftigen Arbeiten hoffentlich Licht verbreiten werden.

Bei der Dürftigkeit der in den Chroniken und Annalen enthaltenen Nachrichten über Rethra war es ein glücklicher Gedanke von Richard Wossidlo, die Volkssagen und Flurnamen in umfassendem Maße zu Hülfe heranzuziehen und zu untersuchen, ob man nicht aus ihnen genaueres über Lage und Art der Wendenansiedlung Rethra und über die Stelle des alten Radegasttempels erfahren kann. Er hat seit dem Frühjahr 1907 die ganze Tollensegegend durchstreift und von Haus zu Haus die mündliche Überlieferung festzustellen gesucht. Über die Ergebnisse seiner Sammeltätigkeit hat er dann zuerst auf der Lübecker Hauptversammlung am 22. September 1908 Mitteilungen gemacht, die im Korr.=Bl. 1909, Nr. 5/6, abgedruckt sind, und dann auch in den "Mitteilungen des Verbandes deutscher Vereine für Volkskunde" (1908, Nr. 3) und in der Zeitschrift unseres Heimatbundes (1909, Nr. 1) be=

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richtet. Die Mitteilungen im Korr.=Bl. sind am ausführlichsten und geben die Äußerungen des Volkes vielfach wörtlich wieder, bieten auch eine gute Übersichtskarte der Lieps. Die beiden anderen Berichte fassen das Ergebnis mehr systematisch zusammen, unter gleichzeitiger Verwertung des inzwischen neu gefundenen Materials.

Nach der Erinnerung des Volkes war Rethra eine ausgedehnte civitas mit zweifellos mehreren Kultstätten und Befestigungen, die nicht durch Menschen zerstört, sondern durch Wasser zugrunde gegangen ist. Sie lag an der Stelle des heutigen Lieps=Sees mit dem Liepsbruch und dem Hanfwerder als Mittelpunkt, dehnte sich aber nach allen Seiten über die Grenzen des Sees hinaus aus. Auf den Hanfwerder verlegt die Volksüberlieferung einen Tempel (ob der Radegasttempel?) und sind dort auch viele Tierknochen und Hirschgeweihe gefunden. In Krickow soll der Marktplatz von Rethra gelegen haben. Als ein Erfolg. der Wossidloschen Untersuchungen kann schon jetzt gelten, daß durch sie die Rethraforschung ermuntert wird, sich auf einer breiteren Grundlage als bisher aufzubauen.

Über die Erforschung der Germanisation unsers Ostens hat Hans Witte auf der Jahresversammlung des Hansischen Geschichtsvereins in Rostock 1908 vorgetragen (gedr. Hans. Gesch.=Bl. 1908, S. 271 ff.) und dabei in überzeugenden Worten die Wege gewiesen, die auf diesem Forschungsgebiete allein zu brauchbaren Ergebnissen führen können. Lange hat die Forschung an den äußeren Ereignissen dieses bedeutsamen Vorstoßes der Sachsen und Franken in slavische Gebiete geklebt und sich bei der Erklärung der inneren Vorgänge beim Bevölkerungswechsel leicht mit der Urgermanen= über Ausrottungstheorie abgeholfen. Aber nur um ein allmähliches Ausbreiten der deutschen Einwanderung kann es sich handeln. Um deren Fortschritte zu erkennen, bietet die Verbreitung der deutschen Schriftsprache, der deutschen Orts=, Flur= und Familiennamen, des deutschen Rechts und Hufenwesens und des niedersächsischen Hausbaus selbst bei vorsichtiger Benutzung kein sicheres Hülfsmittel, weil von vorneherein mit der Möglichkeit zu rechnen ist, daß die wendische Umgangssprache neben der deutschen Schriftsprache bestehen geblieben ist, die Wenden auch in Orten mit deutschen Namen gewohnt haben und deutsches Recht und Hufenwesen und niedersächsischer Hausbau bald auch bei ihnen eingeführt sind. Deshalb hat Witte sich den Kulturresten der Wenden, der völkischen Minorität, zugewandt und in deren Familiennamen ein zuverlässiges Beweismittel gefunden für ein Fortbestehen wendischer Volksteile

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in M. bis zum Ende des 14. Jahrhunderts und darüber hinaus. Danach ließen sich denn auch die Merkmale deutschen Vordringens richtig bewerten.

Zwei Abhandlungen von L. Hellwig "Neue Forschungen zum Zehntenregister des Bistums Ratzeburg" und "Einiges vom Zehntregister für Nichtgelehrte", abgedruckt im Archiv. des Vereins für lauenburgische Geschichte, Bd. 9, Heft 2 (Mölln, Alwart, 1909), sind sehr beachtenswert. Die erste Abhandlung bietet freilich für manchen zunächst etwas schwere Kost. Wer sich aber zuvor aus der zweiten Abhandlung über die zum Verständnis des Zehntenregisters notwendigen Grundbegriffe, wie Zehnten, Zehntenempfänger, Hufeneinteilung, Abgabenpflicht der christlichen Bewohner, und über die Anlage der Register unterrichtet hat, wird seine helle Freude daran haben, den Gedankengängen des Vf. in seinen "Neuen Forschungen" zu folgen. Er rekonstruiert aus den vorhandenen älteren Bistumsurkunden ein nicht mehr vorhandenes Güter= und Zehntenregister aus dem 12. Jahrhundert, mit dessen Hülfe das Anwachsen der Ratzeburger Kirche verständlich wird. Dann gibt er eine Ortskunde des Bistums um 1230, beschreibt das Land Boitin (etwa jetziges Fürstentum Ratzeburg) und die Grenzen des Bistums. Schließlich ordnet er nach einem bei dem rekonstruierten Register gefundenen Prinzip die Ortschaften in den einzelnen Parochien des Bistums, wobei für die Lage und die heutigen Namen der Ortschaften manches Neue herauskommt.

Für das m. Kirchenrecht besaßen wir bislang nur eine ältere systematische Gesamtdarstellung, das 1797 in dritter und letzter Auflage erschienene Siggelkowsche Handbuch des Kirchen= und Pastoralrechts, das trotz seiner großen Brauchbarkeit seit langem nicht mehr ausreichte, weil darin die ganze neuere Entwicklung des Kirchenrechts im 19. Jahrhundert fehlt. Diesem Mangel hilft das Mecklenburg=Schwerinsche Kirchenrecht, bearbeitet von Oberkirchenrat Carl Schmidt (Schwerin, Bahn, 1908), in geeigneter Weise ab. Entstanden aus Vorlesungen des Vf. im hiesigen Predigerseminar und bestimmt für die praktischen Bedürfnisse der Theologen, wird das Buch doch auch den Juristen und Historikern ein willkommenes Hülfsmittel sein, das ihnen ein schnelles Orientieren über kirchenrechtliche Fragen und Begriffe ermöglicht. In zwei Abschnitten behandelt der Vf. die geschichtlichen Grundlagen des Kirchenrechts und die Kirchenhoheit und geht dann in einem dritten Abschnitt auf das jetzt gültige Recht der Landeskirche ein, wobei er in besonderen Kapiteln 1. die

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Quellen des Kirchenrechts, 2. den Oberbischof, die kirchenregimentlichen Behörden und das Patronat, 3. die Parochialeinteilung und das Pfarramt, 4. die Verwaltung des Pfarramts, 5. das Kirchenvermögen und 6. die niederen Kirchendiener bespricht.

Mit dem m. Staatsrecht war es in unserer Literatur bisher etwas besser als mit dem Kirchenrecht bestellt. Nach dem 1793 erschienenen Versuch einer zusammenfassenden Darstellung von Hagemeister war 1884 noch der bekannte treffliche Abriß des Staatsrechts von Otto Büsing in dem Handbuch des öffentlichen Rechts, Bd. 3, herausgekommen. Aber die Büsingsche Arbeit ist inzwischen selten geworden und kaum noch durch den Buchhandel zu beziehen, läßt auch die Fortentwicklung in jüngster Zeit natürlich nicht erkennen. Deshalb kommt eine 1908 im Verlage von Süsserott=Berlin erschienene populäre Darstellung des gegenwärtig im Großherzogtum M.=Schwerin gültigen Staats= und Verwaltungsrechts, bearbeitet von Erich Schlesinger, recht gelegen. Vf. behandelt im ersten Teil seines Buches unter Anknüpfung an die geschichtliche Entwicklung die wichtigsten Materien des Staatsrechts und spricht im zweiten Teil, der dem Verwaltungsrecht gewidmet ist, von der Rechtspflege, den Landespolizeiangelegenheiten, dem Kirchenwesen, dem Unterrichtswesen und der Wirtschaftspflege.

Das seit 1883 von Carl Balck unermüdlich fortgeführte Werk "Die Verwaltungsnormen in M.=Schwerin" ist um einen vierten Band (Schwerin, Herberger, 1908) bereichert worden. Die Bedeutung dieses Werkes liegt hauptsächlich auf dem Gebiet des heimischen Verwaltungsrechts; daneben bietet es aber auch eine Fülle kulturgeschichtlich wichtiger Momente. In dem vierten Bande ist der Stoff, ebenso wie in den früheren, chronologisch geordnet und auf ungedrucktes Material beschränkt. Er enthält 696 neue Rundschreiben und Erlasse aus der Zeit von 1879 - 1908, deren Benutzung durch ein treffliches Sachregister wesentlich erleichtert wird.

Die Verfassungsverhandlungen haben auch in den letzten beiden Vereinsjahren das öffentliche Interesse in M. in hohem Maße in Anspruch genommen und eine große Menge von Abhandlungen, Denkschriften und Zeitungsartikeln hervorgerufen. Hier sei vor allem auf drei Arbeiten hingewiesen, welche die Entwicklung unserer landständischen Verfassung und den Verlauf der jüngsten Verhandlungen im Zusammenhange und übersichtlich darlegen und auf die wichtige staatsrechtliche Frage nach der Zusammensetzung der Ritterschaft eingehen.

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Hugo Sachsse hat 1907 vier Vorträge über die landständische Verfassung Mecklenburgs (Rostock, Carl Boldt) herausgegeben, die von diesem verwickelten und schwierigen Gegenstand ein recht abgerundetes und zutreffendes Bild entwerfen. Er beschreibt die Verfassung vor und nach dem L.G.G.E.V. von 1755 und schildert die Organisation und die Rechte der Stände.

Als eine Fortsetzung der Sachsseschen Arbeit bis auf die Gegenwart kann ein Bericht von Gustav Brückner über die mecklenburgischen Verfassungsvorlagen und die Landtagsverhandlungen 1908 gelten, den das Jahrbuch des öffentlichen Rechts, Bd. III (1909), bringt.

Da in den Verfassungsverhandlungen mehrfach eine Unsicherheit der Ansichten über die Zusammensetzung der heutigen Ritterschaft hervorgetreten ist, hat Carl Balck sich der mühsamen Arbeit unterzogen, diese Frage auf Grund archivalischer Nachrichten zu prüfen. Das Ergebnis liegt in einer kleinen Schrift: Mecklenburgs Ritterschaft einst und jetzt (Schwerin, Herberger, 1909) vor.

Eine besondere Gruppe für sich bilden die Abhandlungen, welche die Sonderstellung einzelner Landesteile zur Verfassungsfrage hervorkehren und zur Begründung vielfach auf deren geschichtliche Vergangenheit zurückgreifen. Es sind dies:

  1. Magnus Maßmann, Der Entwurf des neuen Landesgrundgesetzes und die Rechte und Interessen der Stadt Rostock. 1908.
  2. Leuthold v. Oertzen, Streiflichter auf die Finanzverhältnisse des Großherzogtums M.=Strelitz (Mecklb. Nachr. 1909, Nr. 144). Dazu eine Entgegnung (aus der "Landeszeitung" abgedr. Meckl. Ztg. 1909, Nr. 392 und 394).
  3. Karl Hall, Die Stellung des Fürstentums Ratzeburg zur mecklenburgischen Verfassungsfrage (Mecklb. Ztg. 1909, Nr. 406, 407, 409, 411).

Aus der übrigen Literatur zur Verfassungsfrage können nur noch einige Arbeiten angeführt werden, die in Broschürenform erschienen sind und die verschiedenen parteipolitischen Auffassungen und Wünsche zum Ausdruck bringen oder Einzelfragen von geringerer Bedeutung für uns erörtern:

  1. H. v. Oertzen, Einige Gedanken über die Fortbildung der mecklenburgischen Verfassung (Rostock, Stiller, 1907). Verkürzter und etwas veränderter Neudruck einer 1868 erschienenen Broschüre.
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  1. Herbert Stegemann, Ständische Grundlagen und moderne Wahlsysteme in Anwendung auf die Reform der Verfassung in Mecklenburg. (Berlin, Maaß und Plank, 1909).
  2. Hermann Pachnicke, Die mecklenburgische Verfassungsfrage (Parchim, Freise, 1907).
  3. Hermann Strauß, Unsere Mecklenburgische Verfassung im Ausblick auf die bevorstehende Reform (Wismar, Hinstorff, 1908).
  4. Hans Wendt, Mecklenburgische Wirtschaftspolitik im Hinblick auf die notwendige Verfassungsänderung (Wismar, Hinstorff, 1908).
  5. Karl Klockow, Das mecklenburgische Steuerwesen und seine Wirkung auf die Landesverfassung (Güstrow, Opitz, 1909).

Eine Besprechung in der "Deutschen Literaturzeitung" (1908, Nr. 25) hat mich auf ein für Personalgeschichte wichtiges neues Werk "Svenska Porträtt i offentliga Samlingar" aufmerksam gemacht, wovon die beiden ersten Bände mit je 50 Reproduktionen aus den Schlössern Drottningholm und Gripsholm (Stockholm, Hasse W. Tullberg, [1908]) vorliegen. Unter den Gripsholmer Porträts befindet sich auch das der Prinzessin Elisabeth von Schweden, Gemahlin (seit 1581) des Herzogs Christoph von Mecklenburg. Bisher wurde das Bild auf Katharina Mannsdorffer, König Erichs Gemahlin, bezogen, aber der Herausgeber der Porträtsammlung hat darin, besonders nach dem unverkennbaren Wasatypus der dargestellten Fürstin, das Bild der Elisabeth erkannt, welcher Erklärung die auf dem Grabdenkmal Christophs im Schweriner Dom kniende Figur der Elisabeth (vgl. Schlie, Denkm. II, S. 558; 2. Aufl.: S. 557) nach der Literaturzeitung nicht widerspricht. Ob noch weitere Bildnisse für M. anzumerken sind, ist ohne Einsichtnahme in die Sammlung selbst nicht zu sagen.

Eine Zeichnung und Beschreibung der Standarten des holländischen Königshauses enthalten die heraldischen Mitteilungen des Vereins "Zum Kleeblatt" in Hannover (1909, Nr. 4). Die Standarte des Prinzgemahls, Herzogs Heinrich zu Mecklenburg, zeigt in blau ein orangefarbenes stehendes Kreuz. Auf der Kreuzmitte das niederländische Wappen mit der königlichen Krone darüber. Das Kreuz ist begleitet in den Felderecken 1 und 4 von je einem rechts aufsteigenden gekrönten Löwen mit Schwert und Pfeilen, in den Felderecken 2 und 3 von je einem rechts aufsteigenden goldenen Greifen. Die Flagge der m. Herzöge

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führt in blau einen goldenen Greifen, ist also in der Standarte des Prinzgemahls sinnreich zur Darstellung gekommen.

Für die m. Familienforschung haben die von Otto v. Dassel begründeten Familiengeschichtlichen Blätter erhöhte Bedeutung gewonnen, seit nach Dassels Tode ein Mecklenburger, Frhr. v. Rodde=Schwerin, im September 1908 die Herausgabe der Zeitschrift übernommen hat. Bei einem über ganz Deutschland zerstreuten Leserkreise ist es natürlich nicht angängig, ausschließlich m. Stoffe zu behandeln, aber ebenso natürlich ist es, daß nach dem Redaktionswechsel einheimische Familien mehr als bisher berücksichtigt werden. Denn das eigentliche Arbeitsfeld Roddes ist M. Er hat in 12jähriger Arbeit die m. Kirchenbücher und mehrere Berliner Zeitungen auf adelige und bürgerliche Familien durchforscht und ein großes zuverlässiges Material zusammengebracht, das die älteren genealogischen Arbeiten von Hoinckhusen und Pentz vielfach für das 17. und 18. Jahrhundert zu berichtigen und von da ab weiterzuführen geeignet ist. Dieses Material soll den Abonnenten zugute kommen, und man wird beim Durchsehen der bisher von Rodde besorgten sieben Hefte (Nr. 64 - 78 der ganzen Folge) erkennen, daß gerade in dem regen Verkehr zwischen Redaktion und Abonnenten der Wert der Zeitschrift liegt. Der Herausgeber ist in dem Eingehen auf Anfragen seiner Abonnenten unermüdlich. Daneben bieten die Hefte: Auszüge aus m. Kirchenbüchern, Abbildungen und Beschreibungen von einheimischen Grabsteinen, Epitaphien und Siegeln.

Stammtafeln und Ahnentafeln, die zu dem gewöhnlichen Rüstzeug jedes Familienforschers gehören, lassen zwar die Nachkommen eines bestimmten Menschenpaares und die sämtlichen direkten Vorfahren eines bestimmten Menschen erkennen, gewähren aber keinen Überblick über sämtliche Blutsverwandte eines Menschen, wenn auch nur bis zu dem Verwandtschaftsgrade der Urgroßeltern. Und doch ist der Anthropologie an solchen Blutverwandtschaftstafeln viel gelegen, weil die von ihr zu erforschenden geistigen und körperlichen Eigenschaften der Menschen häufig sprunghaft vererbt werden. Um diesem Bedürfnis abzuhelfen, hat der Berliner Augenarzt Dr. Crzellitzer sogen. Sippschaftstafeln entworfen, welche die vollständigen Stammtafeln von vier Urgroßelternpaaren zeichnerisch vereinigen. Wer sich dafür interessiert und selbst vielleicht einmal das Vorkommen und Vererben bestimmter Eigenschaften (Körpergröße, Kurzsichtigkeit, musikalische Veranlagung u. ä.) unter seinen Blutsverwandten erforschen und übersichtlich darstellen will, sei auf den Vortrag

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von Crzellitzer in der Berliner Anthropologischen Gesellschaft über Methoden der Familienforschung (abgedr. Zeitschr. für Ethnol. 1909, S. 181 ff.) hingewiesen.

Von den Gothaischen genealogischen Taschenbüchern der Jahrgänge 1908 und 1909 enthält das freiherrliche T. von 1908 die Genealogie der 1845 in Österreich als freiherrlich anerkannten Familie v. Hagen, das von 1909 die Genealogie der 1905 in den Freiherrnstand erhobenen Familie v. Tiele=Winckler, das uradelige T. von 1908 die Genealogien der Familien v. Bernstorff und v. Hagen. Schnell eingebürgert hat sich das vor kurzem begründete T. für briefadelige Häuser, dessen beide letzten Jahrgänge auch für M. wieder manches Material bieten. Die neu aufgenommenen Familien sind im folgenden mit dem Jahr ihrer Nobilitierung oder Adelsanerkennung zusammengestellt:

2. Jahrg. von 1908: v. Altrock (1744 - 51), v. Detmering (1896), v. Dunker (1888), v. Fabrice (1644), v. Flügge (1886), v. Haase (1889), v. Klein (1708), v. Quistorp (1782), v. Schrader (1708), v. Wehrs (1803) und v. Wolff (1786).

3. Jahrg. von 1909: v. Berlin (1803), v. Heise=Rotenburg (1845), v. Jenisch (1629), v. Livonius (1860 - 88), v. Müller (1753 - 95), v. Müller (1801), v. Scheve (1759) und v. Schuckmann (1732).

Für das Geschlecht v. Ferber hat der Landdrost v. F. in Schwerin familiengeschichtliche Sammlungen in einer als Manuskript gedruckten Genealogie (Schwerin, Bärensprung, 1908) verwertet. Das Geschlecht wird darin auf den 1540 im Rate der Stadt Straßburg (Elsaß) sitzenden Berend Ferber zurückgeführt und hat sich später nach der Landgrafschaft Hessen, nach Braunschweig=Lüneburg und nach M. gewandt. In M. ist der Hof= und Kanzleirat Johann F. der erste seines Geschlechts. Seine Söhne erlangten 1704 vom Kaiser den Adel. Die Genealogie beruht augenscheinlich auf exakten Untersuchungen. Ob sich allerdings Straßburg als Urheimat (Quelle dafür bisher nur eine Leichenpredigt) wird halten lassen, erscheint fraglich. Die Aufklärung der ältesten Generationen wird Aufgabe der weiteren Forschung sein müssen.

Die Familie v. Hertell, die 1731 vom König von Schweden in Schwedisch=Pommern naturalisiert und als adelig anerkannt wurde, geht nach dem neuen Familienbuch (Stettin, Herrcke & Lebeling, 1907) wahrscheinlich auf den 1586 vorkommenden Schweriner Bürger Cyriacus H. zurück. Sein Sohn war in

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Schwerin Ratsherr, sein Enkel wanderte nach Schwedisch=Pommern aus, wo die Familie sich mehrfach ansässig gemacht hat. August v. Hertell besaß von 1807 - 19 das m. Gut Poggelow und führte den Titel eines m. Hofjägermeisters.

Die Sammlung von Urkunden der Familie v. der Lanken hat Otto Heinemann von 1525 bis auf die Gegenwart fortgeführt und damit den ersten Band der Familiengeschichte (Stettin, Niekammer, 1908) zum Abschluß gebracht. Das Schweriner Haupt=Archiv hat von den 815 Urkunden des ganzen Bandes 47 beigesteuert, die über den meist im Osten des Landes belegenen Grundbesitz und über m. Hofdienste von Familienmitgliedern Auskunft geben; auch ein Ehevertrag von 1668 ist abschriftlich in unserm Archiv gefunden.

Die Familie v. Leers hat 1908 ihre Stammtafel neu herausgegeben. Sie stammt aus Aachen und läßt sich bis zu dem 1579 verstorbenen Paulus L. zurückverfolgen. Er und seine Söhne waren Brauer und Kupferhändler, müssen sich aber bald zu ziemlicher Bedeutung aufgeschwungen haben, da Johann, der eine Sohn und Stammvater der m. Familie, schon 1580 im Rat der Stadt sitzt. Von Aachen kam die Familie über Hamburg nach M. und wurde 1791 in den Reichsadel erhoben. Außer der m. Linie gibt es noch eine Linie Wunsiedel=Herborn und eine katholische Linie, die auf der vorliegenden Stammtafel nicht berücksichtigt sind.

Der v. Levetzowsche Familienverband hat nach längerer Pause wieder ein Heft (das 7.) seiner Familienblätter (Plön, Kaven, 1908) herausgegeben. Es enthält eine neu bearbeitete Stammtafel des von Günther v. Levetzow im 15. Jahrhundert begründeten Mistorf=Markower Stammes, um deren Vervollständigung sich der frühere und jetzige Schriftführer verdient gemacht haben. Eine Altersliste orientiert über die 1908 lebenden Familienmitglieder.

Das Geschlecht v. Maltzan und v. Maltzahn hat zu ihrer von Lisch bearbeiteten und 1842 - 53 erschienenen fünfbändigen Urkundensammlung, zu den 1900 von Berthold Schmidt herausgegebenen Stamm= und Ahnentafeln und zu mehreren bereits vorliegenden Einzeluntersuchungen nunmehr (Schleiz, F. Webers Nachf., 1907) den I. Band seiner darstellenden Geschichte erhalten. Diese neue Arbeit von Berthold Schmidt zeugt von großer Beherrschung des Stoffes. Nachdem sich der Vf. in einem Kapitel über Vorgeschichte für die deutsche Herkunft des Geschlechts ausgesprochen und dann die Stammväter, den Schweriner Bischof

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Hermann II. und die ausgestorbenen Linien des Mittelalters behandelt hat, führt er die Linien Osten=Cummerow, Grubenhagen und Wolde=Penzlin bis in den Anfang des 16. Jahrhunderts. Angenehm wird es der Leser empfinden, daß die Gütergeschichte in "Nebenbetrachtungen" noch besonders behandelt ist. In diese "Nebenbetrachtungen" sind auch Sonderuntersuchungen über die versippten Familien, das Wappen und das Erblandmarschallamt im Fürstentum Wenden verwiesen. Eine Übersichtskarte über die Maltzanschen Güter im Mittelalter trägt zur Orientierung bei.

Das Taschenbuch des Geschlechts v. Oertzen, bearbeitet von dem Wirkl. Geh. Rat v. O., ist 1908 in 3. Auflage (Schwerin, Herberger) erschienen. Es stellt die in der Familiengeschichte (bearbeitet von Lisch und Saß) nicht mehr aufgeführten Familienmitglieder zusammen und ist als Vorarbeit für eine spätere Fortführung der Geschichte gedacht. Beigegeben ist eine Übersicht über den gegenwärtigen Güterbesitz in M. und Preußen und ein Verzeichnis der verschwägerten Familien.

Die Rostocker Kaufmanns= und Senatorenfamilie Beselin hat für die Zusammenstellung ihrer Mitglieder einen Stammbaum gewählt, der als breitästige Eiche 1904 von Oscar Roick=Berlin recht gefällig gezeichnet ist. Im allgemeinen verdient ja die Stammtafel den Vorzug, weil auf einer solchen die genealogischen Angaben ausführlicher gemacht werden können und die Herstellungskosten geringer sind. Aber der Beselinsche Stammbaum bietet für eine Übersicht doch auch genügend Material, und dann empfiehlt er sich dadurch, daß die abgestorbenen Zweige (durch gelbe Blätter) von den blühenden Zweigen (durch grüne Blätter) in augenfälliger Weise unterschieden sind. Der älteste Vorfahr war zu Anfang des 15. Jahrhunderts Hofbesitzer in Sievershagen und Schutow bei Rostock.

Die Familie Blanck aus dem Strelitzschen hat 1908 (Brüssel) eine Stammtafel und Familiennachrichten veröffentlicht, die einem geplanten größeren familiengeschichtlichen Werk als Grundlage dienen sollen. Die Familie läßt sich auf den 1708 geborenen Christian Blanck zurückleiten, der Freischulze zu Plath bei Woldegk, dann Pächter war. Seine beiden Söhne begründeten die Linien Broda und Warlin. Bis zur 3. Generation widmete sich die Familie ausschließlich dem Landmannsberuf, später hat sie sich auch gelehrten Berufen zugewandt. In welchem Zusammenhang das in dem Heft abgebildete Wappen der Familie "Blanck von Grunenwald", das der Ausgabe des Siebmacherschen Wappenbuches von 1703 entstammt und auch in dessen älteren Ausgaben

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vorkommt, zu dieser nur bis 1708 zurückreichenden Familie steht, ist nicht ersichtlich.

Auch die Familie Düring und Dühring (mit dem Palmbaum im Wappen) ist überwiegend eine Landmannsfamilie. Ihre 1908 erschienene Stammtafel (Papiermühle S. A., Gebr. Vogt) umfaßt die Nachkommen des 1688 geborenen Joachim Hinrich D., Verwalters zu Tessenow. Die ältere Genealogie soll event. später veröffentlicht werden.

Über Eggerssche Familienforschung konnten in den Literaturberichten schon mehrfach Mitteilungen gemacht werden (70, S. 12. 71, S. 14. 72, S. 17). Neuerdings ist der 3. Band der Geschichte (Lübeck, Rahtgens, 1907) erschienen, ein reich illustriertes Buch, das u. a. auch für die m. Linie (Stifter der herzogl. Bereiter Hans E., 1620 - 55) Nachträge enthält.

Das 1906 herausgegebene Stammbuch der Familie Fust, die seit dem 16. Jahrhundert in Jabelitz und anderen Dörfern der Bützower Gegend angesessen ist, stellt einen ersten Versuch dar. Für die Zeit bis Mitte des 18. Jahrhunderts sind nur einige Archiv= und Kirchenbuchsnachrichten lose aneinander gereiht, und doch ließe sich zweifellos noch manches verbindende Material finden. Hoffentlich entschließt sich der Bearbeiter, Kreisbauinspektor Fust zu Konitz, zu einer Fortführung der Arbeit.

Über die Familie Jugler und ihre Beziehungen zu Plauen handelt ein Aufsatz von Constantin Angermann in den Mitteilungen des Altertumsvereins zu Plauen i. V. 1908/9. Er ist auch für uns nicht ohne Interesse, weil dieser Familie der durch seine schriftstellerischen Arbeiten bekannte Arzt Johann Heinrich J. zu Boizenburg angehört, der in den 80er Jahren des 18. Jahrhunderts viel Material zu einer Geschichte der Stadt gesammelt hat. Davon ist einiges 1789 und 1790 in der "Monatsschr. v. u. f. Mecklb." und 1797 in "Fabris Magazin f. d. Geogr." veröffentlicht. Angermann ergänzt die kurzen Notizen Krauses im 14. Band der deutschen Biographie über Juglers Lebenslauf und führt die Familie J. bis zu dem Dachdecker Michael J. zu Sulzbach in der Oberpfalz im 16. Jahrhundert zurück.

Die Nummern 29 - 31 der Mitteilungen über die Familie Rosenow sind größtenteils dem Doberaner Amtmann Christian R. aus der Zeit nach dem dreißigjährigen Krieg gewidmet, dessen Lebenslauf und Wirken uns in der Schilderung von Karl Hans Beyer lebendig vor Augen treten. Die Darstellung erweitert sich zugleich zu kulturgeschichtlichen Bildern aus dem Amte Doberan. Es wird von dem

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Leben und Treiben auf dem Amtshof, von den Amtsgebäuden, den Amtsdörfern und Untertanen und von den Kriegsdrangsalen des Amtes erzählt und der Verlauf eines von Rosenow geleiteten Hexenprozesses geschildert. Nr. 31 enthält auch eine Stammtafel der Familie R.=Freudenberg (bei Ribnitz).

Die Nachkommen des 1725 verstorbenen Stadtfischers Steinkopff zu Grabow, die zum Teil noch heute in ihrer Heimatstadt angesessen sind, zum Teil sich nach Hagenow und Wittenburg gewandt und sich auch noch weiter verbreitet haben, sind [1909] von einem Familienangehörigen in einer Stammtafel zusammengestellt. Diese beruht größtenteils auf Mitteilungen unsers Archivs und läßt sich durch Umfragen in der Familie jedenfalls noch vervollständigen.

Das wertvolle Sammelwerk der Allgemeinen deutschen Biographie ist um zwei neue Bände angewachsen, den 53. Bd. (1907) mit Nachträgen bis 1899: Paulitschke - Schets, und den 54. Bd. (1908) mit Nachträgen bis 1899: Scheurl - Walther. Die Ausbeute für M. ist nicht groß:

Im 53. Bande bringt Gaedertz Ergänzungen zu der 1889 in diesem Werk erschienenen Biographie Fritz Reuters, die infolge der neueren Forschung in ziemlicher Anzahl nötig waren. Außerdem enthält der Band die Lebensbeschreibungen des aus Schwerin gebürtigen Porträtmalers Fritz Paulsen (Porträts Friedrich Franz II. und III.), des Bibliothekars Friedrich Wilhelm Rogge in Schwerin (lyrische und dramatische Dichtungen), der Rostocker Professoren Hermann Roesler und Paul Roth (letzterer bekannt durch sein System des deutschen Privatrechts und sein mecklenburgisches Lehnrecht), des Lexikographen Daniel Sanders in Strelitz (deutsche Wörterbücher) und des zu Malchin geborenen Erfinders des Benzinautomobils Siegfried Marcus.

Aus dem 54. Band kommen für uns in Betracht die Lebensbeschreibungen der Rostocker Professoren Hermann Schwanert, Heinrich v. Stein und Karl Türk. Außerdem ist die Biographie der berühmten Schauspielerin Marie Seebach anzumerken, weil sie 1849 als Mitglied des Schweriner Hoftheaters kurze Zeit in Doberan auftrat.

Die Landeskunde von Mecklenburg, neu bearbeitet von Eugen Geinitz (Güstrow, Opitz, 1907), wird freudig aufgenommen werden. Weit geringer an Umfang als die von Raabe=Quade verfaßte Vaterlandskunde, bringt sie doch genug, um den Leser mit M. und seinen Bewohnern vertraut zu machen.

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Der Hauptwert des Buches beruht in den Abschnitten, in denen von dem geologischen Bau, den Oberflächenformen und der Hydrographie die Rede ist. Diese beruhen auf langjährigen eigenen Forschungen des Vf. und sind von ihm neu aufgebaut worden. Recht nützlich sind in ihrer Auswahl auch die Angaben über wirtschaftsgeographische Verhältnisse. Dagegen wird die Ortskunde für den Einheimischen wohl kaum etwas neues bieten, wenn auch zugegeben werden mag, daß nach der Anlage des Buches auf den Gegenstand nicht näher eingegangen werden konnte.

Ein mecklenburgisches Bauerndorf, wie es in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts aussah, beschreibt (Schwerin, Herberger, 1907) in anschaulicher Weise Franz Schildt, der vielen unserer Mitglieder aus seiner früheren archivalischen Tätigkeit und als Sekretär unseres Vereins noch wohl bekannt ist und dessen kürzlich erfolgten Heimgang wir lebhaft bedauern. Auf einen Gange durch die Gehöfte seines Heimatdorfes Büschow lernen wir deren Einrichtungen kennen; wir beobachten den Dorfbewohner bei seiner Winter= und Sommerarbeit, wir werden belehrt über seine Tracht, seine Sitten, Gewohnheiten und Lebensanschauungen. Die ganze Darstellung beruht auf persönlichen Erinnerungen und Beobachtungen des Vf. und ist um so wertvoller, als die nahe Berührung von Land und Stadt und die Anforderungen der Neuzeit inzwischen auch auf diesem Gebiete vieles hinweggeräumt haben.

Plattdeutsche mecklenburgische Hochzeitsgedichte aus dem 17. und 18. Jahrhundert hat Gustav Kohfeldt (Rostock, Adlers Erben, 1908) herausgegeben und dem Verein für Niederdeutsche Sprachforschung zu seiner vorigjährigen Tagung in Rostock dargebracht. Es sind 36 mühsam zusammengesuchte Stücke, die besonders sprachlich interessant sind, weil sie einer Zeit entstammen, wo das Plattdeutsche als ländliche Umgangssprache zwar noch allgemein herrschte, aber als Schriftsprache von dem Hochdeutschen fast völlig verdrängt war. Daneben sind die Gedichte aber auch als kulturgeschichtliche Denkmäler hoch einzuschätzen, weil sie Einblicke in die Denk= und Lebensweise unserer Vorfahren gewähren. Eine genaue Durchforschung der Bibliotheken und Archive auf diese seltenen Zeugen der Vergangenheit wäre wünschenswert.

Die Arbeiten Richard Ehrenbergs und seiner Schüler haben in jüngster Zeit in erhöhtem Maße die Aufmerksamkeit auf Johann Heinrich v. Thünen, Besitzer des m. Gutes Tellow (1810 - 50), und seine nationalökonomischen Schriften

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gelenkt, worüber schon im Literaturbericht 70, S. 13 f., berichtet wurde. Es kann dazu nun noch eine 1907 (Bern, A. Francke) erschienene Studie von Max Büchler angemerkt werden, die einen Abriß von dem Leben und Schriften Thünens gibt und seine Hauptlehren in großen Zügen entwickelt.

Marktzwang und Hafenrecht in Mecklenburg sind von Friedrich Techen auf Grund des Wismarschen Materials einer neuen Untersuchung unterzogen worden (Hans. Gesch.=Bl. 1908, S. 95 ff.). Das ausschließliche Hafenrecht der Seestädte ist nicht verliehen, aber durch altes Herkommen rechtlich begründet. Wismar hat 1435 die Verschiffung von Waren aus Klipphäfen seines Gebiets ausdrücklich verboten, und die Seestädte haben die Benutzung der Klipphäfen auch allen Nichtbürgern durchweg erfolgreich gewehrt. Ein Marktzwangsrecht der Städte für ihre nächste Umgebung ist von den Landesherren öfter (z. B. Polizeiordnung von 1516) anerkannt, später aber aufgegeben (L.G.G.E.V. von 1755), doch behauptete Wismar unter schwedischer Herrschaft den Poelern gegenüber ein Marktzwangsrecht in gewissem Umfange. Ein Vorzugsrecht der Bürger auf ihren Hafen ist nie ernstlich bestritten und erst 1863 aufgegeben.

Der überseeische Warenverkehr Mecklenburgs und Pommerns (beide Länder zusammengenommen) mit Lübeck in den Jahren 1492 - 1496 ist aus den Lübecker Pfundzollbüchern zu ersehen, die mit Ausnahme der unverzollt gebliebenen notwendigsten Nahrungsmittel, des Getreides und Mehls, anscheinend alle Warengattungen enthalten. Friedrich Bruns hat Tabellen darüber in den Hansischen Geschichtsblättern (1907, S. 458 ff.; 1908, S. 357 ff.) veröffentlicht.

Die älteste Urkunde des Rostocker Ratsarchivs vom 25. März 1252, worin Fürst Borwin der Stadt das Lübische Recht bestätigte und die Rostocker Heide verkaufte, ist von Erwin Volckmann in einem guten Lichtdruck vervielfältigt (Rostock, Maritimer Verlag "Captain", 1908). Mit der beigegebenen Übertragung des Textes ist aber eine völlig genaue Wiedergabe der Urkunde noch nicht erreicht. Wenn diese Übertragung auch in einigen Punkten die nach der alten Editionsweise noch keineswegs mustergültig wiedergegebene Urkunde Nr. 686 (und die transf. Urkunde Nr. 244) im M. U.=B. verbessert, hat sie andere verbesserungsbedürftige Stellen unverändert übernommen. Was die Namen anbetrifft, so steht im Lichtdruck Zeile 11 von oben deutlich Menizlawo (statt Meruslawo) und Pramule (Fragezeichen entbehrlich), Zeile 4 von unten Tibbeke mit bb in Ligatur (nicht

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Tilbeke). Am Schluß der Zeile 12 von oben ist zwischen nostri und notario ein [munimine] nicht zu entbehren.

Das Rostocker Weinbuch von 1382 - 1391 gehört zu den Aufzeichnungen der dortigen Ratsämter, die wegen ihres großen Umfanges nicht in das. M. U.=B. aufgenommen werden konnten, sondern für eine Sonderpublikation zurückgestellt werden mußten. Zu einer solchen bot die Jahresversammlung des Hansischen Geschichtsvereins in Rostock 1908 eine passende Gelegenheit und ist damals die Ausgabe (Rostock, Adlers Erben) von Ernst Dragendorff und Ludwig Krause besorgt worden. Sie macht in allen Teilen den Eindruck großer Sorgsamkeit der Bearbeiter. Die Eintragungen, die sich überwiegend auf die Weinpräsente der Stadt beziehen, sind von unwesentlichen Häufungen derselben Wendungen befreit, sonst wörtlich abgedruckt; die Daten sind aufgelöst. Der Wert des Weinbuches ist, wie in der Einleitung mit Recht hervorgehoben wird, für die chronologische Festlegung mancher Ereignisse der städtischen und herzoglichen Politik in jener wichtigen Zeit nicht gering anzuschlagen. Auch für die Kulturgeschichte wird man daraus manches lernen können.

Die Rostocker Beiträge IV, 4 (Rostock, Stiller, 1907) beginnen mit einem früheren Vortrag des † Adolf Hofmeister zur historischen Topographie Rostocks (I). Es wird darin gehandelt von der mutmaßlichen Lage der wendischen Hauptburg und von der Klemenskirche auf dem rechten Warnowufer und dann die deutsche Alt= und Mittelstadt auf dem linken Flußufer als planmäßige Neugründung erwiesen. Ein anderer dort abgedruckter Vortrag Hofmeisters beschäftigt sich mit den beiden Rostocker Professoren Conrad und Magnus Pegel aus dem 16. Jahrhundert (V).

Auch von dem † Karl Koppmann bringt das Heft zwei früher gehaltene Vorträge: über die Gilde der Bürgermeisterdiener (der reitenden und gehenden Diener und der sonstigen Ratsdienerschaft), die 1491 gegründet ist und ein 1520 beginnendes interessantes Gildebuch besitzt (III), und über die Frohnmeister Rostocks, die ursprünglich allein Gerichtsdiener, später zugleich Abdecker waren (IV).

Ernst Dragendorff veröffentlicht eine Urkunde des Grafen Gerhard von Holstein von 1312, worin sich dieser als Vermittler in den Kämpfen zwischen Dänen und Rostockern anbietet (II). Eine andere Mitteilung von ihm betrifft die Ausstattung von feierlichen Promotionen in der

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Marienkirche mit nachfolgendem Hochzeitsmahl eines Kandidaten aus der Zeit von 1675 - 1681 (VIII).

Weiter ist ein früherer Vortrag des † Senators Karl Eggers abgedruckt, der sich mit Dietrich Georg Babst und seinen plattdeutschen Dichtungen (letztes Viertel des 18. Jahrhunderts) beschäftigt (VI). Babst erfreute sich der Wertschätzung Goethes, an den eine von Babsts Sohn abgefaßte Biographie des Dichters abgegangen ist. Diese Biographie veröffentlicht Gustav Kohfeldt als Nachtrag zu der Eggersschen Arbeit (VII).

Schließlich macht Isak Collijn=Uppsala Mitteilungen über ein von den Rostocker Michaelisbrüdern wahrscheinlich 1476 gedrucktes Briefformularbuch und zwei andere aus Rostock stammende Inkunabeln von c. 1480 - 85 und 1493 (IX).

Mit dem V. Bande beginnen die Rostocker Beiträge in einem größeren Format und in modernerer Ausstattung als bisher zu erscheinen. Das vorliegende Doppelheft 1/2 (1909) enthält zwei Rostocker Dissertationen. Detloff Klatt beschäftigt sich mit David Chytraeus (1530 - 1600), dem Geschichtslehrer und Geschichtsschreiber, und ergänzt das Bild, das wir uns auf Grund der bisherigen Darstellungen machten, durch Eindringen in das vorliegende Material in verschiedener Hinsicht. Chytraeus ist ein getreues Abbild Melanchthons. Interessant ist seine Stellung zu den Herzögen, deren Wünschen er stets nachgab. Seine Bedeutung liegt darin, daß er das Studium der Welt= und Zeitgeschichte, dem Melanchthon sich zuerst zugewandt hat, auf der Rostocker Universität heimisch machte und durch seine Schriften weitertrug. Von seinen Werken ist die Metropolis, die einen Bischofskatalog verschiedener Bistümer enthält, und seine Sachsenchronik, die als eine Geschichte Nordeuropas im 16. Jahrhundert gelten kann, hervorzuheben (I).

Zur Geschichte des Rostocker Theaters hat Wilhelm Schacht einen Beitrag geliefert, in dem er das spröde archivalische und gedruckte Material zu einem ansprechenden Bilde des Rostocker Theaterlebens von 1756 - 1791 verarbeitet hat. Während der Regierung des theaterfeindlichen Herzogs Friedrich wurde hauptsächlich Rostock von den Wandertruppen aufgesucht, von denen eine die andere ablöste. 1786 erhielt Rostock ein Schauspielhaus, das erst 1880 durch Brand zerstört ist. Nach Herzog Friedrichs Tode († 1786) hat seine Witwe sich für das Rostocker Theater interessiert (II).

Schließlich sei für Rostock angemerkt, daß im Anhang zu einer kleinen Festschrift, die zum 100jährigen Bestehen der 1808

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gegründeten Zichorienfabrik von Josephi erschien, ein Auszug aus dem Tagebuch des David Benjamin Schomann abgedruckt ist, worin die Rostocker Kriegsleiden der Jahre 1806 bis 1813 geschildert werden. Der Rostocker Anzeiger vom 23. August 1908 macht darüber Mitteilungen.

Der Münzrezeß der Stadt Wismar mit Lübeck und Lüneburg vom 13. Januar 1433 war bislang nur aus einer hochdeutschen Übertragung bekannt. Neuerdings hat M. Bahrfeldt eine beglaubigte Abschrift des ursprünglichen niederdeutschen Wortlauts im Staats=Archiv zu Magdeburg gefunden und danach den Rezeß neu herausgegeben. (Hans. Gesch.=Bl. 1909, Heft 1.)

Die Bauten der Stadt Wismar sind vom bautechnischen Standpunkte aus von Gustav Hamann in einem Vortrage auf dem Lübecker Tage für Denkmalspflege am 25. September 1908 besprochen. In dem stenographischen Bericht über diese Tagung ist der Vortrag abgedruckt (Berlin, Wilhelm Ernst & Sohn). Er hebt hervor, daß alle bemerkenswerten Bauten der Stadt aus den Zeiten der Hanse und aus dem 16. Jahrhundert stammen und daß in der Schwedenzeit nur wenig geleistet ist. Die Beschreibung der Kirchen und des Fürstenhofes ist um so beachtenswerter, als der Redner durch seine Mitwirkung an den Restaurationen des Fürstenhofes, der alten Schule und der St. Jürgen=Kirche mit den Wismarschen Bauten vertraut geworden ist. Zum Vergleich werden andere Bauten M.'s und Norddeutschlands herangezogen. Die Gedanken, die bei den Restaurationen, besonders des Fürstenhofes, den Baumeister geleitet haben, werden dargelegt und einige wünschenswerte künftige Restaurationen (Turm=Dachreiter der Marienkirche, Turm der St. Jürgenkirche, Gewölbe der Kapelle St. Marien zur Weiden) namhaft gemacht.

Die Boizenburger Schützenzunft, privilegiert 1657 von Herzog Gustav Adolf, feierte 1907 ihr 250jähriges Bestehen. In einer kleinen Festschrift sind von Hermann Burmeister Nachrichten aus ihrer Vergangenheit zusammengestellt.

In jüngster Zeit hat sich ein Salzbergwerk in Lübtheen dem Jessenitzer zugesellt. Dort hatte man seit den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts bis gegen 1894 Gyps gewonnen, auch seit längerer Zeit auf das Vorhandensein von Steinsalz geschlossen. 1895 - 1905 wurden die Bohr= und Schachtbauarbeiten ausgeführt und 1906 wurde das Wert endgültig in Betrieb genommen. Die aus diesem Anlaß herausgegebene Festschrift (Schwerin, Bärensprung, 1906) bietet u. a.

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einen beachtenswerten Aufsatz von E. Geinitz über die geologischen Verhältnisse des Salzlagers.

Die Geschichte des Gutes Werle c. p. Hühnerland und Wanzlitz (Schwerin, Herberger, 1908) ist die letzte Arbeit des inzwischen leider verstorbenen Grafen Ulrich v. Oeynhausen. Auch diese Gutsgeschichte zeugt von einem liebevollen Erfassen der Aufgabe. Im ersten Hauptteil wird der Übergang der Güter aus Dittenschem in Restorffschen Besitz (1809 und 1810) und ihre Bewirtschaftung durch drei Generationen der Restorffschen Familie geschildert. Im Anschluß daran werden die Schicksale der Güter von den ältesten Zeiten bis Anfang des 19. Jahrhunderts dargelegt.

In der Liturgischen Bibliothek, einer Sammlung gottesdienstlicher Bücher aus dem deutschen Mittelalter, Band 2 (Paderborn, Schöningh, 1906) hat Albert Schönfelder die Agende der Diözese Schwerin von 1521 neu herausgegeben. Diese ist auf Veranlassung des damaligen Bistumsverwesers, Domdekans Zuthpheldus Wardenberg, zusammengestellt. Sie enthält genaue Bestimmungen für die kirchlichen Funktionen der Geistlichkeit in der ganzen Diözese und bietet demnach reichen Aufschluß über den katholischen Gottesdienst kurz vor Einführung der Reformation. Die Ausgabe ist aber auch deshalb dankenswert, weil die Agende zu den seltenen gedruckten Ritualbüchern der Schweriner Diözese (nur zwei Exemplare sind in Rostock, handschriftliche gibt es anscheinend überhaupt nicht mehr) gehört. Die Anwendung der modernen Interpunktion würde das Verständnis des Textes noch gefördert haben.

Ein hübsches Kultur= und Sittenbild aus dem Mecklenburgischen Schulleben des 18. Jahrhunderts entwirft Heinrich Schnell in einem Aufsatz über den Rektor Johann v. Rist, der in Krakow 1752 - 1758 amtierte (Neue Jahrbb. von 1909, Heft 4). Rist ist ein typischer Vertreter vieler damaliger städtischer Schulmänner, die mit Diensten überlastet und kärglich besoldet waren und dabei mit einem allgemeinen Mangel an Verständnis für eine gute Schulbildung zu kämpfen hatten. Seine Erlebnisse hat er in manchen launigen Aufzeichnungen niedergelegt.

Eine von Rist abgefaßte und handschriftlich überlieferte Chronik von Krakow, die bei Schnell erwähnt und auf der Güstrower Domschulbibliothek (Manuskript XXXXIII, 2) aufbewahrt wird, ist nur deshalb von Wert, weil sie den lateinischen Text der bisher lediglich in deutscher Übersetzung bekannten Privilegienbestätigung für Krakow von 1414, ein Krakower Fischer=

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privileg von 1536 und (allerdings nicht lückenlose) Verzeichnisse der dortigen Stadtrichter, Bürgermeister und Prediger überliefert.

Wie im Jahre 1906 das Gymnasium Carolinum zu Neustrelitz, so konnte 1907 die dortige Großherzogliche höhere Mädchenschule auf ein hundertjähriges Bestehen zurückblicken. Über die Entwicklung der Schule orientiert eine von Robert Praefcke verfaßte Festschrift (Neustrelitz, Bohl, 1907). Die Schulreorganisation durch Herzog Karl 1795 ließ den gemeinsamen Unterricht beider Geschlechter noch bestehen. Erst 1807 erfolgte die Trennung im Unterricht und die Gründung einer Mädchenschule, die allmählich zu 9 Klassen mit stufenweisem Aufsteigen ausgebaut ist. Ein wörtlich abgedruckter Bericht der Herzoglichen Schulkommission von 1809 über die Verfassung der Schulanstalten, speziell der Mädchenschulen, läßt die Ziele der Mädchenerziehung vor 100 Jahren gut erkennen.

Die Geschichte der Offiziersmesse der beiden in Schwerin garnisonierenden Bataillone des Grenadierregiments hat Oberleutnant v. Kühlewein in Verbindung mit Major v. Quadt und Hauptmann v. Warnstedt (Schwerin, Bärensprung, 1908) verfaßt. Eine Offiziersspeiseanstalt gab es vielleicht schon in Ludwigslust, dem früheren Garnisonort des Grenadier=Gardebataillons. In Schwerin haben zu diesem Zweck gedient Barkas Hof in der Komödienstraße, jetzt Theaterstr. 3 (1837 - 49), dann eins der FF=Häuser in der Schloßstraße (1850 - 68), seitdem das jetzige Haus am Großen Moor. Die Nachrichten über diese Gebäude, die aus Akten und mündlicher Überlieferung geschöpft sind, bilden einen beachtenswerten Beitrag zur Ortsgeschichte.

Ein Auszug aus der Geschichte des Dragoner=Regiments 17 (1819 - 1908) ist 1908 im Verlage von Kober=Ludwigslust erschienen. Die Anlagen enthalten Verzeichnisse der Kommandeure, der Kämpfe des Regiments, der Uniformänderungen und der Auszeichnungen für die Standarte.

Der zweite Vereinssekretär:        
Dr. Stuhr.