zurück zur Metadatenansicht auf dem Dokumentenserver
zurück
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 31 zur nächsten Seite zur letzen Seite
Dokument dauerhaft verlinken Dokument im gesamten Band öffnen Metadaten auf dem Dokumentenserver anzeigen

II.

Die Begründung und Entwickelung
der kirchlichen Organisation Mecklenburgs im Mittelalter.

Von

Pastor K. Schmaltz, Sternberg.

(Schluß.)

~~~~~~~~~~~~

3. Die an Kammin verlorenen Länder.

a) Circipanien.

Circipanien, das politisch schon seit den sechziger Jahren des 12. Jahrhunderts an Pommern verloren gegangen war, geriet, wie schon im vorhergehenden Bande gesagt, seit dem Ende desselben auch kirchlich unter die Gewalt des pommerschen Landesbischofs. Dieses Land umfaßte das nördlich durch Trebel, Recknitz und Nebel, ostwärts durch Peene und Ost=Peene, süd= und westwärts durch eine von Zettemin zum Goldberger See und von dort auf den Parumer See gezogene Linie begrenzte Gebiet. Es zerfiel in eine Reihe von Ländern, von denen sich das Land Kalen mit dem Ländchen Hart auf Grund der Urkunde 3721 einigermaßen näher abgrenzen läßt. Seine Ost= und Südostgrenze bilden mit der heutigen Landesgrenze zusammenfallend Trebel und Peene durch den Kummerower See bis zum Malchiner See. Von dort läuft die Grenze nordwärts mit den Westgrenzen der Kirchspiele Panstorf, Mistorf, Levitzow, Belitz, Polchow, und schließlich ostwärts mit den Nordgrenzen der Kirchspiele Walkendorf, Boddin, Alt=Kalen und Brudersdorf zusammenfallend. Ein Unterteil bildet das zwischen Teterower und Malchiner Peene gelegene Ländchen hart. Nördlich des Landes Kalen liegt das Land Gnoien, südlich das Land Malchin. Die Grenzen des ersteren sind durch Trebel und Recknitz gegeben. Letzteres wird ostwärts

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 32 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

durch die Ostpeene begrenzt. Seine Südgrenze fällt mit derjenigen der Kirchspiele Schwinkendorf (1967) und Rambow (3282) 1 ) zusammen. Westlich und nördlich des Malchiner Sees gehörten die Kirchspiele Grubenhagen, Schorssow und Bülow noch dazu =nach von Herrn Dr. Witte gütigst zur Verfügung gestellten Auszügen aus Bederegistern im Archiv zu Schwerin (Amt Malchin, Kaiserbede 1496, Landbede 1518 und 1567). Ob das kleine Kirchspiel Hohen=Demzin noch zu Malchin zu rechnen ist, muß dagegen zweifelhaft bleiben. Das zu ihm gehörige Grube erscheint zwar M. U.=B. 1347 als im Lande Malchin belegen und ebenso wird das zweite dorthin eingepfarrte Dorf Karstorf zu Malchin gehören, da es einst nach Bülow eingepfarrt war (Visit. 1541), aber Hohen=Demzin selbst wird von jenen Bederegistern als im Amte Teterow belegen gegeben (Amt Teterow: Landbede 155 ? und 1567). Für den Westen Circipaniens erscheinen zur Wendenzeit die Namen Bisdede und Tribede. Aber über den Bereich, für welchen diese Namen gelten, ist man nicht im klaren. Seit der Arbeit von Lisch über die Länder Bisdede und Tribede (M. Jbb. 12, 24 - 35) hat man sich gewöhnt, unter Bisdede den westlich der Länder Kalen und Malchin gelegenen Teil Circipaniens zu verstehen, unter Tribede aber das Land Gnoien. Ersteres ist gesichert durch die Urkunden 162 und 411. Die Burg Bisdede lag am Gutower See südlich von Güstrow. Für letzteres spricht nur die Verbindung "im Lande Tribeden und Gnoigen" in einem Clandrianschen Regest (826). Anders entscheidet sich Wigger, der (Meckl. Annalen I, 126 f.) Bisdede (= Güstrow), Krakow, Teterow und vielleicht Laage als Unterteile von Tribede ansieht. Ich schließe mich letzterem an. Die Urkunde 141 (ebenso 149) mit ihrem "omnes villas terre que dicitur Noue . . . . a Butessowe in utraque parte aque, que Nebula dicitur, usque ad terram, que Tribeden vocatur" und der allerdings gefälschte Einschub in Nr. 162 "ipsa terra Tribeden cum castro Bizdet" führen entweder auf eine Gleichsetzung beider Länder oder darauf, daß Bisbede ein Teil des Landes Tribede ist, das neben ihm eben vielleicht aus den Burgwarden Krakow (Burgwall auf einer Insel und auf dem Ehmkenwerder, Schlie IV, 416) und Teterow (Burgwall im See, Schlie V, 1 f. 224) bestand. Von Bützow nebelaufwärts gelangt man niemals nach Gnoien, sondern zunächst nach Bisdede=Güstrow. Weiter aber führt auch folgendes auf die


1) Die Urkunden geben einzelne Dörfer dieser Kirchspiele als im Lande Malchin gelegen.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 33 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Gleichsetzung von Tribede mit den drei späteren Ämtern Güstrow, Krakow und Teterow. Das Güstrower Domstift erhielt nach Urkunde 438 die Archidiakonatsrechte über "Bisdede", nach Urkunde 439 über "Bisdede sive Tribedene". Nun finden sich aber, abgesehen von jenem Clandrianschen Regest, nach welchem das Güstrower Domkapitel dem Schweriner Bischof "alle Zehnten im Lande Trybeden und Gnoigen" enthebt, keinerlei Spuren von irgendwelcher Tätigkeit des Dompropstes im Lande Gnoien. Dafür aber gibt das Visitationsprotokoll von 1534 für die Pfarren von Krakow, Dobbin, Lüdershagen, Lübsee, Wattmannshagen, Gr.=Wokern und Teterow an, daß hier der Propst von Güstrow instituiere, d. h. eben die Archidiakonatsrechte ausübe. Das sind aber gerade die landesherrlichen Pfarren jener drei Ämter, nicht aber des Landes Gnoien. Zu ihnen kommt noch nach M. U.=B. 11183 und 11255 die Pfarre von Reinshagen, welche ebenfalls in diesem Gebiet liegt. Zwar schließt Schlie (V, 25) aus diesen beiden Urkunden, daß die Jurisdiktion des Güstrower Propstes sich auch über die Hartpfarre Mistorf, und also in das östliche Circipanien hinein erstreckt habe, jedoch mit Unrecht. Es handelt sich in ihnen um den Umtausch einiger Äcker einer Vikarei in der Reinshäger Kirche, welchen der Propst genehmigt. Der Umstand, daß die für sie eingetauschten Äcker zufällig in der Mistorfer Feldmark liegen, beweist garnichts für die Jurisdiktion des Güstrower Propstes über die Mistorfer Kirche, denn diese Äcker sind nicht Kirchengut, sondern gehören dem Ritter Hartwich Wotzenitz. Nur das erhellt, daß der Propst für die Reinshäger Kirche zuständig war. Die einzige Spur, welche auf eine über jene drei Ämter hinausreichende Amtstätigkeit desselben führen könnte, ist eine Akte über eine Pfarrbesetzung in Schorssow im Jahre 1510, bei welcher er beteiligt war, auf die Lisch (M. Jbb. 12, 29 Anmerk. 1) hinweist. Schorssow aber liegt im Lande Malchin, und so mag möglicherweise auch dieses noch als Unterteil von Tribede anzusehen sein.

Politisch war, wie gesagt, Circipanien schon im 12. Jahrhundert an Pommern - Demmin gekommen und blieb bei demselben bis zum Jahre 1236. Dann kam es im Verlauf der durch den Kremmener Vertrag beendeten Verwickelungen an die mecklenburgischen Fürsten, die es mit bewaffneter Hand besetzt hatten. Der westliche Teil des Landes aber, vermutlich Tribeden in dem von uns angenommenen Umfange, war schon vorher - man weiß nicht wann und wie - in mecklenburgische Hände gekommen; 1226 verfügte Heinrich von Rostock als Landesherr über Güstrow

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 34 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

und Umgegend (323), 1229 seine Söhne über die Einöde von Rosin, und nach einer Urkunde von 1233 besitzen sie den Zehnt über "die ganze Einöde, welche Bisdede genannt wird" (411). Das Jahr 1226 ist aber überhaupt das erste, aus dem uns Nachrichten über Ereignisse in diesem Teil von Circipanien erhalten sind; weder von pommerscher noch von mecklenburgischer Seite verlautet vorher etwas. Man darf es als ziemlich sicher annehmen, daß er damals erst ganz vor kurzem in mecklenburgische Hände gekommen war. Denn von hier aus war weder Kolonisation noch kirchliche Organisation vor 1226 bisher in Angriff genommen, während sie in den angrenzenden mecklenburgischen Strichen schon weit vorgeschritten war. Mit der Errichtung des Kollegiatstiftes Güstrow und der Verleihung der Einöde Rosin an Kloster Michaelstein (323 369) setzt beides erst ein. Noch 1233 wird das Land Bisdede eine Einöde genannt (411) - offenbar war dieser pommersche Grenzstrich gegen Mecklenburg, schon an sich größtenteils Waldgebiet, wie viele Grenzstriche arg entvölkert. Wenn Schlie (IV, 187) meint, daß die Kirche in Güstrow 1226 schon bestand und nur in eine Kollegiatkirche umgewandelt ward, ja in dem westlichen Chorjoch der Domkirche einen Rest jener vor 1226 errichteten Kirche sehen will (S. 202), so sagt einerseits die Stiftungsurkunde (323) deutlich genug, daß Heinrich von Rostock die Kirche für das Stift erst errichtet hat, und ist andererseits jenes westliche Chorjoch mit dem daranstoßenden gleichzeitig und auf eine Kirche angelegt, deren Dimensionen die einer Landkirche weit übersteigen, zudem ganz in Backstein aufgeführt, erscheint es vor 1226 als Undenkbarkeit; auch dem Stile nach dürfte es schwerlich vor 1226 angesetzt werden können.

Der Grund für dieses verhältnismäßig späte Einsetzen der Kolonisation und kirchlichen Einrichtung von Mecklenburg aus kann nur darin gesucht werden, daß dieser Landstrich um 1226 eben erst in mecklenburgischen Besitz gekommen war, Pommern aber diese entlegenen Grenzgebiete vernachlässigt hatte.

Weiter ostwärts auf Demmin zu, in den Ländern Kalen und Malchin, war beides von pommerscher Seite aus schon weiter vorgeschritten. Wie wir oben wahrscheinlich zu machen gesucht, waren im östlichen Circipanien schon zu Bernos Zeiten die drei Pfarrkirchen von Röcknitz, Lübchin und Malchin errichtet worden, erstere von dem 1172 gegründeten Kloster Dargun aus, letztere landesherrliche Gründungen. Wir hatten weiter gesehen, daß wahrscheinlich nach Bogislavs Tode unter der veränderten politischen Stellung der pommerschen Fürsten die Bischöfe von Kammin

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 35 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

mit deren Unterstützung ihren Sprengel auch über Circipanien ausgedehnt hatten, und daß Brunwards Versuch, die verlorenen Gebiete zurückzugewinnen, trotz günstiger päpstlicher Entscheidung an der Ungunst der politischen Lage gescheitert war (ca. 1198). Obgleich der Prozeß bei der Kurie fortging und für die Schweriner Ansprüche günstig lief (446), blieb Kammin im Besitz Circipaniens.

Die kriegerischen Verwickelungen der achtziger und neunziger Jahre werden auch hier die kirchliche Entwickelung zurückgehalten haben. Ja, die Zustände wurden so schwierig, daß, wohl um 1190, die Darguner Mönche ihr Kloster aufgaben und nach Eldena in das Gebiet des dänenfreundlichen Jaromar übersiedelten. Jahrelang lag nun das Kloster wüst "eine Behausung wilder Tiere und Schlupfwinkel von Räubern", wie Bischof Sigwin sich ausdrückt. Erst 1209 ward es durch diesen wiederhergestellt und mit Mönchen aus Doberan besetzt. Dieses Datum scheint nun den Beginn der Wiederaufnahme der kirchlichen Organisationsarbeit von Kammin aus zu bezeichnen. Ob jene drei Pfarrkirchen die Kriegszeiten durchdauert haben? Von Lübchin und Malchin, als unter dem unmittelbaren Schutz der Kastellane dieser Burgwarde stehend, darf es angenommen werden, betreffs Röcknitz dagegen mag man zweifeln, ob der Pfarrer aushielt, wo die Mönche wichen. Jedenfalls ist auch er im Jahre 1219 wieder da (247). In diese Zeit um 1209 gehört auch die Gründung der Kirche von Polchow im Westen des Landes Kalen, wohl durch die Landesherren, denen der Ort gehörte. Kasimar schenkte ihn 1216 (223) mit der Einöde "Geresowe vel Chowale" an Dargun, und wie nun im selben Jahre (226) Bischof Sigwin dem Kloster die Kirche "que est in villa eorum Polchowe cum omni iure nostró, prout ordo solet ecclesias possidere" überträgt, so kann es sich dabei unmöglich schon um eine Gründung Darguns handeln, welche überdies dem Kloster nicht erst hätte übertragen werden müssen. Bestand die Kirche aber schon, und war sie mit dem Ort in Klosterbesitz übergegangen, so mußte das in jenen Worten angedeutete Bannrecht über sie allerdings noch vom Bischof geschenkt werden, andernfalls hätte sie den Propst von Demmin weiter unterstanden, der in diesen Gegenden zuständig war (225, 247, 491). Zwischen Röcknitz und Demmin tritt 1215 (219) die Kirche zu Levin zum erstenmal entgegen, auch sie unter Bischof Sigwin (779) gegründet und von dem in der ganzen Gegend reichbegüterten Kastellan Rochill von Demmin dotiert (799). Das Patronat scheint jedoch in Händen der Landesherren gewesen zu sein (527). Als vierte Kirche im Lande Kalen ward um dieselbe Zeit die

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 36 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

von Schorrentin errichtet, auch sie von Rochill, der 1215 bis 1226 urkundlich vorkommt, dotiert (Schlie I, 594), und ebenfalls landesherrlichen Patronats (Visit. 1534). Ihr Kirchspiel griff über die Teterower Peene hinüber und umfaßte noch das jetzige Kirchspiel Neukalen, reichte also vermutlich bis an das von Malchin. Endlich errichtete Dargun zwischen 1209 und 1232 eine fünfte Kirche in Altkalen (401). In den kleineren Ländern Gnoien und Malchin ließ man sich dagegen wohl noch mit den einzigen Kirchen von Lübchin und Malchin begnügen. Nur in dem untergegangenen, südwestlich Malchin an der Westpeene gelegenen Wargentin, welches Kasimar 1215 (219) dem Kloster Arendsee schenkte, scheint dieses schon um 1220 (272) die Errichtung einer Kirche beabsichtigt - und wohl auch ausgeführt zu haben. Weiter westwärts im Lande Tribeden fehlt es an jeder Nachricht. Indessen kann es bei den energischen Fortschritten, welche die kirchliche Organisation im östlichen Circipanien machte, nicht ganz ohne Kirche geblieben sein. Vielleicht mag die von Teterow bis in diese Zeit hinaufreichen.

Fragt man nun, ob diese Fortschritte auch hier mit der deutschen Kolonisationsbewegung zusammenhängen, so zeigen die Schenkungen von 1216 und 1225 (225, 311) mit ihren ausführlichen Grenzbestimmungen, aus denen hervorgeht, daß die Feldmarken noch nicht vermessen waren, und die verschiedentlich begegnenden Einöden und verlassenen Wendendörfer (223, 225, 335), daß die Besetzung des Landes mit Deutschen jedenfalls noch nicht weit vorgeschritten war. Die erste Spur derselben fände sich 1215 in der Nähe von Malchin, wenn M. U.=B. 219 B mit seinen "fossata, que sunt nominata Uosgrouen" echt wäre. Aber gegenüber Nr. 219 A charakterisiert sich dieser Passus als Zusatz. Er stammt aus Nr. 371, der Bestätigung von Nr. 219 durch die Rostocker Fürsten, mit welcher 219 B, das nur als Abschrift vorhanden ist, auf einem Blatte steht. Aber auch diese Bestätigung ist nur in Abschrift vorhanden und ihre Datierung ist falsch: weder 1219 noch nach der Indiktion 1233 waren die mecklenburgischen Fürsten Herren im Lande Malchin. Die "Voßgrowen" bei Malchin im Jahre 1215 sind also höchst fraglicher Natur. Sieht man von ihnen ab, so ist das erste deutliche Anzeichen deutscher Einwanderung der zehn Jahre später (311) begegnende deutsche Ortsname "Lilekesdorp" (Lelkendorf bei Neukalen). Demnach muß die Kolonisation auch im östlichen Circipanien schon unter pommerscher Herrschaft und nicht nur in der Umgebung von Dargun in Gang gekommen sein.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 37 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Denn bei der großen Zehntverleihung des Jahres 1235 an das Güstrower Domkapitel (439) begegnen unter den 7 in den Ländern Malchin und Kalen gelegenen Ortschaften drei, "slavicum Methnic", "teutonicum Butzin" und "parvum Daleniz", welche offenbar deutsche Einwanderung bezeugen. Ja die unterschiedslose Anführung von Hufenzahlen in diesen 7 Orten macht es höchst wahrscheinlich, daß sie alle, auch Wendisch=Methling, schon in deutschen Hufen lagen, die Kolonisation also bereits soweit vorgeschritten war, daß auch den Wenden reservierte Dörfer schon deutsche Agrarverfassung erhalten hatten. Beachtet man nun, daß die deutsche Einwanderung bereits 1210 die Ostgrenze des nördlich des in Frage stehenden Gebietes liegenden Landes Rostock erreicht hatte und um eben diese Zeit mit der Neubesetzung von Dargun mit deutschen Mönchen die Weiterführung der kirchlichen Organisation einsetzt, so darf als sicher angenommen werden, daß letztere auch hier mit der deutschen Einwanderung Hand in Hand ging. Ihren völligen Ausbau erreichte sie wie jene ihren Höhepunkt freilich erst nach dem Übergang des Landes aus pommerscher in mecklenburgische Herrschaft.

Während so die kirchliche Organisation Circipaniens unter dem Schutze der pommerschen Herzöge von Kammin aus vorschritt, war Brunward, wie er selbst klagt "propter potentiam laicorum, dominorum videlicet Dyminensium" (446) nicht imstande, das ihm entrissene Gebiet zu betreten. Sobald jedoch das westliche Circipanien, Tribede, unter mecklenburgische Herrschaft gekommen war, traf er Anstalt, sich desselben kirchlich zu bemächtigen und es von Schwerin aus zu organisieren. Auf seinen Antrieb stiftete und dotierte Heinrich von Rostock im Angesichte seines nahenden Endes 1226 eine Kollegiatkirche in Güstrow (323), und wenn hierbei unter den Ämtern der Stiftsherrn auch das des Scholastikus aufgeführt wird, also die Errichtung einer Schule für Kleriker sofort in Aussicht genommen wird, so ist die Absicht klar: das neue Stift soll Ausgangs= und Mittelpunkt der Versorgung Circipaniens werden. Bei der Aufstellung der Urkunde erscheinen schon einige Glieder des neuen Kapitels als Zeugen, ein Zeichen, mit welcher Energie Brunward die Sache betrieb. Wenige Tage darauf starb Heinrich von Rostock, aber sein Vater, der alte Burwy, bestätigte die Stiftung (331). Im April 1229 ward die bischöfliche Bestätigung in Güstrow selbst vollzogen (368).

Inzwischen aber war auch Burwy gestorben (Januar 1229) und sein Enkel Nicolaus, welcher nach kurzer Vormundschaft die Regierung im östlichen Mecklenburg ergriff, nahm eine andere

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 38 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Haltung ein. Um den Preis des Zehnten super totam solitudinem Bisdede trat er den Ansprüchen Conrads von Kammin bei. Ja es gelang letzterem sogar, das Güstrower Kapitel selbst zu gewinnen - wahrscheinlich ebenfalls durch Zehntversprechungen - vielleicht die, über welche die Schenkungsurkunde 1235 (439) ausgestellt ward. Schon 1230 (378) ließen sie sich als "Capitulum Caminensis diocesis" von Gregor IX. ihren Besitz bestätigen. Brunward war somit auch aus Tribeden wieder ausgeschlossen, seine eigene Stiftung sogar ihm abtrünnig geworden. Eine neue Aussicht tat sich ihm wenige Jahre später auf, als der inzwischen mündig gewordene Borwin im Lande Rostock die Regierung übernommen hatte und zugleich die pommersch=brandenburgisch=dänischen Verwickelungen den mecklenburgischen Fürsten Aussicht auf Gebietserweiterung gegen Pommern eröffneten. Nun gewann Brunward den jungen Borwin durch umfangreiche Zehntversprechungen in den zu erobernden Ländern, ihm zur Erlangung seiner bischöflichen Ansprüche auf dieselben behülflich zu sein. Auch Erzbischof Gerhard von Bremen betrieb die Sache. Am 5. Februar 1236 kam es zum Abschluß des Bündnisses. Aber die Gesinnung des jungen Borwin schlug um, wohl infolge des am 20. Juni zu Kremmen zwischen Pommern und Brandenburg zustande gekommenen Friedens. Borwin stand davon ab, Brunwards Interessen neben den seinen zu vertreten, das Bündnis löste sich auf. Brunward mußte sich nach einem andern Helfer umsehen. Er glaubte ihn in dem ältesten der 4 Brüder, Johann von Mecklenburg, gefunden zu haben; durch noch größere Versprechungen wußte er im August desselben Jahres diesen zu dem gleichen Bündnis zu bewegen, auch diesmal jedoch ohne Erfolg. Nicolaus von Werle und Borwin von Rostock trugen den Gewinn davon und teilten ihn; Borwin erhielt Gnoien, Nicolaus den Löwenanteil, Tribeden, Kalen, Malchin. Die Verbündeten Johann und Brunward gingen leer aus; Circipanien blieb kamminisch.

Brunward starb am 14. Januar 1238. Sein Nachfolger Friedrich, der jüngste nun auch schon betagte Sohn des alten Gunzelin von Schwerin, erreichte zwar einen päpstlichen Befehl, ihn in den Besitz der strittigen Gebiete zu setzen (492), aber er kam nicht zur Ausführung. Friedrich starb schon nach einem Jahre und sein Nachfolger, der bisherige Dompropst Dietrich, verzichtete 1247 in einem Vergleich mit Wilhelm von Kammin auf die Ansprüche der Schweriner Kirche. Zwar nahm sein zweiter Nachfolger, Rudolf, den Kampf noch einmal auf, indem er die Sache von neuem bei der Kurie anhängig machte; diese beauftragte

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 39 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

die Bischöfe von Ratzeburg und Halberstadt und den Abt von Lehnin mit der Schlichtung des Streites. Drei Jahre hindurch (1257 - 60) wurde hin und her verhandelt. Zur Entscheidung scheint es nicht gekommen zu sein. Schließlich beruhigte man sich bei dem Vergleich von 1247 (cf. 857): Circipanien blieb für Schwerin verloren.

Die nach allen diesen Kämpfen endlich festgelegte Sprengelgrenze zwischen Kammin und Schwerin hat Grotefend (M. Jbb. 68, 219 - 66) auf Grund des urkundlichen Materials genau beschrieben. Hier mag es genügen, danach die schwerinschen Grenz=Kirchspiele der Reihe nach zu nennen: schwerinisch sind an der Mündung der Rick in die Ostsee beginnend das Greifswald gegenübergelegene Wiek, dann Neuenkirchen, Horst, Grimmen, Kirch - Baggendorf, Glewitz, Medrow, Dorow (jetzt Nehringen), Tribsees, Sülze, Kölzow, Tessin, Kammin, Groß - Ridsenow, Laage, Recknitz, Alt=Güstrow, Lüssow, Parum, Karcheez, Lohmen, Dobbertin, Goldberg, Kuppentin (mit Poserin), Karow, Kieth, Wangelin, Lütgendorf, Sommerstorf, Vielift, Lansen, Rittermannshagen (ohne Faulenrost, das zu Schwinkendorf gehörte, und Demzin, das eine eigene Pfarre bildete), Groß=Bievitz, Barchentin, Groß=Barchow und Luplow.

Schon unter pommerscher Herrschaft hatte in Circipanien die Besiedelung mit deutschen Bauern begonnen und war der Ausbau des Pfarrsystems kräftig vorwärts gekommen. Die Pfarren von Lübchin im Lande Gnoien, von Levin, Röcknitz, Kalen, Polchow, Schorrentin im Lande Kalen, die von Malchin und Warkentin im Lande Malchin waren errichtet, so daß man sich versucht fühlt, zu vermuten, auch über dieselben hinaus sei das Pfarrsystem schon unter pommerscher Herrschaft in ersten großen landesherrlichen Kirchspielen über das ganze Land hin ausgedehnt worden. Dennoch scheint dem nicht so. Die große, 14 Ortschaften umfassende landesherrliche Pfarre Jördensdorf - (Levitzow gehörte noch dazu) - wird nämlich 1318 (4026) in der Bestätigung Johanns von Werle als "unse lehen, dat unse oldern gegeuen hebben und wy iegenwerdich bestedigen", also ausdrücklich als eine erst unter mecklenburgischer Herrschaft erfolgte Gründung bezeichnet, und auch die ebenso große Nachbarpfarre Belitz scheint in pommerscher Zeit noch nicht bestanden zu haben, wenigstens besaß die Kirche von Polchow den Zehnten des Dorfes Belitz selbst und war mit dem zu Belitz gehörigen Dorfe Prebberede dotiert (402, 354). Ihr Kirchspiel scheint also ursprünglich auch diese Ortschaften umfaßt zu haben. Der eigentliche Ausbau des Pfarrsystems wird

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 40 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

daher erst unter mecklenburgischer Herrschaft nach 1235 erfolgt sein. Er muß aber unmittelbar nach dem Übergang in diese und dem damit eintretenden Höhepunkt der Kolonisationstätigkeit in diesen Gegenden stattgefunden haben. Denn wenn Nicolaus von Werle 1240 (1292) in den späteren südlich des Malchiner Sees gelegenen Dörfern Papenhagen und Marxhagen 40 Hägerhufen dem Domstift Güstrow teils verkauft, teils schenkt, und 4 Hufen zur Ausstattung der Kirche des Ortes hinzugibt, so erhellt, daß man damals schon zur Waldkolonisation und zur Errichtung von Kirchen in aus wilder Wurzel gerodeten Ortschaften überging, die Errichtung von Kirchen für die älteren Dörfer also schon geschehen war. Ebenso setzt die Abzweigung einer Tochtergemeinde und Kirche zu Basedow von dem Anfangskirchspiel Malchin im Jahre 1247 (589), wobei die in die neue Kirche einzupfarrenden Dörfer der Reihe nach aufgeführt werden, voraus, daß schon weitere Nachbarkirchspiele bestanden, also zum mindesten das landesherrliche (Schlie V, 140 f.) Kirchspiel von Schwinkendorf. Zur selben Zeit wie Schwinkendorf wird auf der anderen Seite des Sees die ebenfalls landesherrliche (Schlie V, 66 ff) Pfarre von Bülow errichtet sein, mit Basedow und Papenhagen gleichzeitig, kurz darauf dann die des 1243 (547) urkundlich auftretenden Grubenhagen. Letztere begegnet zuerst 1288 (1989), die von Schwinkendorf 1271 (1229), die von Bülow allerdings erst 1372 (10271), aber alle diese Kirchen sind durch ihre stattlichen, dem besten Übergangsstil angehörigen Granitbauten als im wesentlichen gleichzeitig und spätestens um die Mitte des Jahrhunderts gegründet erwiesen. Das trifft auch für die durch Umbauten in der gleichen Zeit stark veränderte Kirche von Schwinkendorf zu (Schlie V, 140 ff.). Auf dem Hart wurde zur selben Zeit die Pfarre von Hohen=Mistorf errichtet; ihr Pfarrer begegnet schon 1249 (622) 1 ), auch sie landesherrlichen Patronates (Visit. 1534). Die übrigen Kirchen des Landes erscheinen alle als später gegründet. Auch hier also bewährt sich die Erkenntnis, daß die Kirchen der Hauptepoche der Kolonisationszeit in der Regel landesherrlich sind, und darf das vielleicht auch für die beiden, von denen es nicht nachweisbar ist, Grubenhagen und Basedow, angenommen werden.

Im Lande Kalen ward das Pfarrsystem durch die beiden großen landesherrlichen Kirchspiele von Jördensdorf und


1) So richtig Schlie V, 24 gegen Lisch, der irrtümlich an Mistorf im Kirchspiel Schwaan dachte.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 41 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Belitz vervollständigt. Beide begegnen urkundlich zwar erst kurz nach 1300 (4026, 3721), aber ersteres ist durch seine treffliche Übergangskirche gesichert (Schlie V, 36 ff.), und dann kann letzteres, obgleich seine Kirche erst gotisch ist, nicht fehlen; die Lücke würde zu groß sein; auch weisen die Reste seiner romanischen Fünte (Schlie I, 479) auf eine frühere Zeit. Zudem liegt das große Kirchspiel in einer schon zur Wendenzeit stark besiedelten Gegend und beruht nicht auf Waldkolonisation. Weiter nordwärts im Lande Gnoien mögen zu der alten Kirche von Lübchin die beiden von Gnoien und Basse hinzugekommen sein. Ersteres ist zwar erst nach 1238 Stadt und Mittelpunkt des Landes geworden - bis dahin war es Lübchin (479), aber sein Kirchspiel wird, da es auch eine Reihe Dörfer - einschließlich Wasdow - umfaßt, älter sein als die Erhebung zur Stadt, und Basse begegnet zwar erst 1364 (9308) als Kirche, aber sein aus Granitsteinen aufgeführter Chor scheint ursprünglich dem Übergangsstile angehört zu haben (Schlie I, 494 f.). Wie Gnoien es ist, so war wohl auch Basse ursprünglich eine landesherrliche Kirche, wenigstens scheinen die Moltke von Strietfeld, welche später (1541) im Besitz des Patronates sind, 1364 nur das der von ihnen gestifteten Vikarei zu haben. Dieses aber wird wie auch anderwärts die Handhabe geworden sein, das Patronat der Pfarre selbst in ihre Hände zu bringen ( vergl. Blankenhagen).

Damit war nun auch in den drei Ländern Malchin, Kalen und Gnoien dem ersten Bedürfnis nach Kirchen genügt. Fragen wir nun endlich auch hier nach der Größe dieser landesherrlichen Kolonisationskirchspiele, so begegnet uns bei denen, die nicht durch dazwischen geschobene kleinere ritterliche Pfarren verkleinert sind, refp. bei denen die ursprüngliche Zugehörigkeit letzterer zu ihnen urkundlich nachweisbar ist, die altbekannte von ca. 9-12 Ortschaften, so bei Jördensdorf, Belitz, Levin, Schorrentin, Grubenhagen. Aber auch bei den übrigen kommt man auf dieselbe Größe, wenn man die Ortschaften der zwischeneingeschobenen jüngeren Kirchspiele auf sie verteilt. Mit Ausnahme von Polchow, das in Hakenhufen liegt, zeigen alle diese Kirchdörfer auf der Witteschen Karte teils reindeutschen Charakter, teils - in der Minderzahl - schwächere wendische Spuren, so selbst das ausdrücklich als theutonicalis (3987) von dem slavicalis unterschiedene Schorrentin. Es sind offenbar alles deutsche Besetzungsdörfer. Kolonisation und erste Kirchspieleinteilung sind also auch in diesen unter bischöflich kamminscher und - wenigstens bis 1235 - herzoglich pommerscher Herrschaft stehenden Landschaften

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 42 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

unter denselben Verhältnissen und nach denselben Grundsätzen erfolgt wie in den bisher behandelten mecklenburgischen Ländern Ratzeburger und Schweriner Sprengels.

Die Folgezeit brachte in den drei Ländern Malchin, Gnoien und Kalen nur noch zwei landesherrliche Kirchspiele hinzu, die von Walkendorf und Neu - Kalen. Ersteres erweist sich durch seine geringe Größe sowie dadurch, daß es seiner Lage nach aus dem von Polchow herausgeschnitten erscheint, deutlich als jüngeren Datums; 1273 (1282) ist es jedoch auch bereits vorhanden und geht sein Patronat in den Besitz von Dargun über. Letzteres ist das rein städtische des 1281 gegründeten Neu=Kalen. Obgleich es selbstverständlich mit der Stadt zugleich errichtet ward, findet sich die erste urkundliche Erwähnung der Kirche doch erst 1318 (4007), ein Beispiel, wie sehr bei den urkundlichen Nachrichten der Zufall mitspielt.

Zahlreicher ist der Nachwuchs an ritterlichen und klösterlichen Pfarren, und zwar vor allem im Lande Malchin und Hart. Hier ist das Pfarrnetz durch die vielen Nachgründungen schließlich so engmaschig geworden, wie wir es bisher noch nicht getroffen haben. Die ca. 1240 (1292) unter dem Patronate des Domkapitels Güstrow errichtete Pfarre von Papenhagen (jetzt Rambow) und die 1247 (589) von Malchin abgezweigte von Basedow sind schon genannt. Sie mögen den Unfang gemacht haben. Dann folgt am Südende des Malchiner Sees Dahmen, dessen Kirche - an urkundlichen Nachrichten fehlt es leider - auf der Grenze des Übergangsstiles zum gotischen stehend, um das Jahr 1300 gebaut sein muß (Schlie V, 139). Im Jahre 1247 bestand sie noch nicht, da das dorthin eingepfarrte Sagel damals zu Basedow gelegt ward (589). Dasselbe gilt von Demzin a. d. Peene, da 1247 die beiden Liepen ebenfalls noch nach Basedow gehörten. Es hat seine Kirche zwischen 1310 und 1344 durch Dargun erhalten. In ersterem Jahre erwarb das Kloster "plenam proprietatem totius ville Demecyn" von den Werleschen Fürsten (3383). Aus der Hand des Klosters ging es dann in die der von Flotow über und 1344 belehnt Johann v. Werle diese mit Demecin "totaliter exceptis mansis plebani" (6401). Inzwischen ist also die Kirche erstanden. Sie ist nach dem dreißigjährigen Kriege eingegangen und das Kirchspiel mit Rittermannshagen vereinigt (Schlie V, 146). Ebenfalls eine Darguner Gründung ist die Kirche von Gielow; 1228 hatte Jenike von Verchen den Ort dem Kloster geschenkt und dieses ihn dann kirchlich mit seinem anstoßenden pommerschen Besitz um Duckow verbunden, wo das Kloster nach

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 43 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

1232 eine Kirche errichtet hatte (401, 1578), ebenso das zwischen 1253 (721) und 1281 (1578) vom Kloster gelegte Dörfchen Mucelitz, welches 1247 zum Malchiner Kirchspiel gehört hatte (589), und das Dorf Benitz. Noch 1307 ist Gielow ohne Kirche. Bald darauf aber muß es seine frühgotische Kirche erhalten haben (Schlie V, 14), doch blieb sie bis 1766 Filiale von Duckow.

Auf der anderen Seite des Malchiner Sees an der Grenze des Landes Tribeden entstand noch das kleine ritterschaftliche Kirchspiel Hohen=Demzin. - Seine Kirche entstammt der gotischen Zeit (Schlie V, 79 ff.). Nachrichten fehlen jedoch gänzlich. =Bristow ist erst eine Gründung der Reformationszeit.

Drei weitere kleine ritterschaftliche Pfarren erstanden im Lande Hart zu Panstorf, Gorschendorf und Retzow - letzteres nach der Witteschen Karte ein wendisches Kossatendorf. Leider sind die Verhältnisse sehr unklar. Die ersteren beiden erscheinen urkundlich zuerst 1366 (9449, 9500) als bestehend. Die Kirche von Panstorf gehört der gotischen Zeit an (Schlie V, 117 f.). Über die von Retzow fehlt es ganz an mittelalterlichen Nachrichten. Jetzt ist sie Filiale von Gorschendorf, doch war sie einst selbständig, da sie nicht nur mit 4 Hufen dotiert war und auch eine Küsterei besaß, sondern wenigstens in den 60 er Jahren des 16. Jahrhunderts auch eigene Pastoren hatte, die allerdings, da es keine Wedem mehr gab, bei den Bauern einliegen mußten. Das Patronat hatten 1585 die von Levetzow, obgleich sie den Ort nicht besaßen, sondern die von Hahn, denen auch das Nachbardorf Remplin gehörte. In Gorschendorf haftete 1635 das Patronat am Gut, 1585 wird es als landesherrlich bezeichnet, fehlt aber 1534 unter den landesherrlichen Patronaten (Visit.) Im späteren Mittelalter waren beide mit der Pfarre von Malchin verbunden, aber auch Gorschendorf hatte zwischen 1567 und 1587 wieder seinen eigenen Pfarrer (vergl. Schlie V, 112 f., Schliemann: "Zur Geschichte der Gorschendorfer Pfarre" im Archiv für Landeskunde XI, 270 - 284; 609 - 624). Auch der Umfang dieser drei kleinen Kirchspiele ist undeutlich. Wendischhagen zwar kann nur zu Panstorf gehört haben, aber von Remplin muß es ungewiß bleiben, ob es auch hierhin oder zu Retzow, und von Gülitz, ob es zu diesem oder Gorschendorf gehörte. Wenn endlich Schliemann und ihm folgend Schlie die Kirche von Retzow als die ehemalige Mutterkirche der von Gorschendorf bezeichnen, so ist das lediglich Vermutung ohne jeden positiven Anhalt.

Weit deutlicher liegen die Verhältnisse dieser nachgegründeten kleineren Kirchspiele im Lande Kalen. Hier erstand zunächst zwischen

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 44 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

den beiden alten Pfarren von Polchow und Alt=Kalen die ritterliche von Boddin; 1288 (7221) ward ihre Kirche geweiht, ein charakteristischer Bau des späteren Übergangsstiles (Schlie I, 511). Dann folgte das kleine, nur drei Dörfer umfassende Kirchspiel Levitzow , von Jördensdorf im Jahre 1304 (2930, 2936, 3027) abgezweigt, auch dieses noch mit einer kleinen Kirche des Übergangsstiles. Ihr Gründer ist Johann von Levetzow, der zugleich in ihr noch eine Vikarei errichtet. Das Patronat der Kirche erhielt Dargun, hatte aber dagegen den Jördensdorfer Pfarrer für den Verlust der 3 Dörfer mit jährlich 5 M. zu entschädigen. Auf Levitzow folgt Schlakendorf. Hier errichtete Dietrich Moltke 1305 (3007) für seine beiden Dörfer Schlakendorf und Karnitz eine Kirche und Pfarre und dotierte sie mit 2 Hufen und Kornhebungen. Auch für den Küster ward gesorgt, er erhielt 1 Morgen Land, jährlich 8 Schilling und von jeder Hufe einen Scheffel Solange der gegenwärtige Pfarrer der Mutterkirche Schorrentin lebt, soll er auch die Verwaltung der von Schlakendorf haben. Nach seinem Tode aber soll diese einen eigenen Pfarrer erhalten, der der Mutterkirche aber mit 3 M. jährlich aus Trebelin entschädigt werden. Wenige Jahre später, 1309, errichtete Dargun in Brudersdorf eine neue Pfarre (3298). Eine Filialkapelle von Röcknitz hatte hier schon bestanden; jetzt ward sie als selbstständige Pfarre ausgestattet und die beiden bisher nach Levin eingepfarrten Dörfer Darbein und Bralin zu ihr gelegt. Zu Röcknitz ward, um es für den Verlust von Brudersdorf zu entschädigen, Cantim (Lehnenhof) gelegt und dem Pfarrer von Levin der Verlust dieser 3 Dörfer mit jährlich 8 M. vergütet, die ihm der Pleban von Brudersdorf zu zahlen hatte, jedoch nur ad dies vitae. Endlich erscheint 1541 (Visit.) im nördlichen Teil des jetzigen Boddiner Kirchspiels als selbständige Kirche die von Dölitz. An mittelalterlichen Nachrichten über sie fehlt es jedoch. Weitere Dörfer scheinen nicht zu ihr gehört zu haben.

Im Lande Gnoien errichteten die dort begüterten von Haken=städt und Musteke um 1250 eine Pfarre in Methling (1167) - ihr Kirchspiel umfaßt nur 3 Dörfer, die bis dahin wohl zur Kirche von Gnoien gehört hatten - , und wurden in dem der Kirche von Basse reichlich entlegenen Strich an der Recknitzniederung die beiden ritterlichen Pfarren von Vilz und Thelkow errichtet. Die Kirche der ersteren ward 1288 geweiht (Schlie I, 406 und dazu M. Jbb. 72, 252). Die letztere wird zwar erst 1370 (10105) urkundlich erwähnt, aber ihr Übergangsbau läßt sie als mit der von Vilz gleichzeitig erscheinen (Schlie I, 411 f.).

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 45 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Auf das deutlichste tritt es auch hier wieder hervor, daß die Gründung selbständiger Pfarren mit dem ersten Drittel des 14. Jahrhunderts vorbei ist, denn Wasdow, das erst 1375 seine Kapelle erhielt (Schlie I, 507; M. U.=B. 10676), war bis zur Reformation Filialkapelle von Gnoien und hat erst dann durch Curd Hobe einen eigenen Prediger bekommen, den dieser, da die Kapelle nicht danach dotiert war, aus eigenen Mitteln erhalten mußte.

Sehr viel undeutlicher liegen die Dinge in dem noch übrig bleibenden Teile Circipaniens, dem Lande Tribede, über das der Güstrower Dompropst die Archidiakonatsrechte ausübte. Schon insofern steht es einzig da, als hier alle Kirchspiele, große und kleine, bis auf die 4, Badendiek, welches das Domkapitel von Güstrow auf seinen Gütern errichtete, und Kussow , das ebenfalls unter dem Patronat des Domkapitels stand, Kirch=Rosin, das dem Kloster Michaelstein gehörte, und die ritterliche Kirche von Bellin, landesherrlichen Patronats sind: Teterow (1552 vgl. mit 2295), Gr.=Wokern (Visit.=Prot. von 1534 und M. U.=B. 2792; hier hat sich Schlie V, 45 verlesen), Klaber (2864), Serrahn (Schlie IV, 335), Dobbin (Visit. 1534), Krakow (Visit. 1534), Sammit (Visit. 1534), Kirch - Kogel (Schlie V, 357, Anm. 2), Zehna (2113), Lüdershagen (Visit. 1534), Lübsee (Visit. 1534), Reinshagen (Schlie IV, 299), Wattmannshagen (Visit. 1534), Warnkenhagen (Visit. 1534), Thürkow (Visit. 1534). 1 ) Urkundlich sind für das 13. Jahrhundert nur 4 von ihnen bezeugt, Teterow für 1294 (2295), Zehna für 1291 (2113), Lüdershagen für 1288 (1964) und Wattmannshagen für 1279 (1490 f.), 4 für den Beginn des 14. Jahrhunderts: Wokern für 1302 (2792), Klaber für 1303 (2864), Krakow für 1305 (3072) und Reinshagen für 1319 (4125), die übrigen garnicht im Mittelalter; ein sehr geringes Ergebnis. Aber was hier fehlt, das bringt zum Teil wenigstens der Baubefund wieder ein. Die 9 landesherrlichen Kirchen Teterow, Wokern, Klaber, Serrahn, Krakow, Kirch=Kogel, Zehna, Lüdershagen, Wattmannshagen, dazu die von Bellin und Kirch=Rosin, haben Bauten des Übergangsstiles, gehören also dem 13. Jahrhundert an, die frühgotischen von Reinshagen, Warnkenhagen, Dobbin und Badendiek dem ersten Drittel des 14. Jahrhunderts. Nur die von Thürkow


1) Die kleine Pfarre Schlieffenberg ist erst in den 50er Jahren des 19. Jahrhunderts neu errichtet. Von ihren drei Dörfern gehörten Niegleve bis dahin zu Wattmannshagen, Zierstorf oder Zierhagen ( - Schlieffenberg) und Tolzin zu Warnkenhagen.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 46 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

und Alt=Sammit scheinen mir trotz Schlie, der sie als frühgotisch resp. wohl noch dem 13. Jahrhundert angehörig bezeichnet, nicht sicher so früh angesetzt werden zu können, ebenso die von Lübsee; sie sind vielleicht erst spätmittelalterlich (cf. Schlie IV und V unter den Orten).

Näheres über die Entwickelung des Pfarrsystems läßt sich nur mit der größten Reserve vermuten. Außer Güstrow, wo 1226 eine Kirche erbaut wurde, scheinen trotz ihrer späten Erwähnung Krakow und Teterow die ältesten Kirchorte zu sein, wie sie denn in der Nähe der wendischen Hauptburgen des Landes liegen. Für die Kirche von Krakow geht ihr höheres Alter daraus hervor, daß Chor und Schiff zwei verschiedenen Stufen des Übergangsstiles angehören, so zwar, daß der große Chor der jüngere Teil ist und offenbar an die Stelle eines kleineren älteren getreten, nachdem das Dorf zum oppidum geworden war (cf. Schlie IV, 318 f.). Für Teterow läßt es sich aus der Gestalt seines Kirchspiels vermuten, welches das von Groß=Wokern von zwei Seiten umschließt und daher wohl als das ältere anzusehen ist. Nun erscheint aber die Kirche von Wokern mit ihrem noch ohne jede Anwendung von Ziegeln erbauten Chor und ihrem rundbogigen Portal als die älteste in weitem Umkreise und wird kaum später als 1250 angesetzt werden dürfen, wahrscheinlich aber schon um einiges früher (Schlie V, 46 f.). Ihre Begründer aber waren die mecklenburgischen Fürsten (2792) 1 ). Bedenkt man nun, daß während der eigentlichen Kolonisationszeit steinerne Kirchen gemeiniglich erst nach Verlauf von 2-3 Jahrzehnten an die Stelle der hölzernen Erstlingsbauten traten, so ist die Errichtung der Wokernschen Pfarre in der allerersten Zeit nach der mecklenburgischen Besitzergreifung, d. h. nach 1226, erfolgt und mag daher die von Teterow in der Tat schon der pommerschen Zeit angehören, dann aber vielleicht auch die von Krakow. Steht aber für die Wokernsche Kirche die Gründungszeit, bald nach 1226, fest, so werden wir das Jahrzehnt von 1226 - 36 als die Zeit anzusehen haben, in welcher mit der Einwanderung ein erstes Pfarrsystem entstand.

Betrachten wir nun, um wenigstens vermutungsweise noch ein wenig weiter zu kommen, Lagerung und Größenverhältnisse der Kirchspiele, so zeigt sich, daß dieselbe ebenfalls durchaus nicht mehr so klar ist wie in den Ländern, von denen wir herkommen. Die


1) Nicht, wie Schlie irrtümlich (V, 45) aus der Urkunde herausliest, die von Kröpelin.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 47 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Kirchspiele, auch die landesherrlichen, sind größtenteils kleiner als wir es gewohnt sind. Doch zeigen sich auch hier noch solche von derselben oder doch annähernd derselben Größe, wie die wohlbekannten landesherrlichen Kolonisationskirchspiele. Aber sie liegen nicht so planmäßig über das Land verteilt, daß man aus ihnen ein anfängliches Parochialsystem von solchen rekonstruieren könnte. Es sind dies, außer Teterow, Serrahn und die 4 Hagenpfarren Lüdershagen, Reinshagen, Wattmannshagen und Warnkenhagen; auch Kirch=Kogel mit seinen 7 Ortschaften mag noch dazu gerechnet werden. Alle übrigen sind kleiner und zählen zum Teil nur 1-2 Ortschaften; selbst Wokern, dessen Pfarre, wie oben gezeigt, wohl bald nach 1226 errichtet ist, umfaßt wenigstens am Ende der Entwickelung nur noch 2 Dörfer. Danach hat es den Anschein, als ob hier, wo die Kolonisation und mit ihr die erste Kirchspieleinteilung etwas später einsetzte, bereits von Anfang an neben den größeren auch kleinere Kirchspiele errichtet worden sind, das hergebrachte Prinzip der Einteilung in größere Kirchspiele nicht mehr vollständig durchgeführt ward, indem ein neues, auf reichlichere Versorgung ausgehendes Prinzip dazwischen kam oder doch einsetzte, ehe die kirchlichen Verhältnisse sich mit der Kolonisation konsolidiert hatten. Jedenfalls aber werden wir jene größeren Pfarren Serrahn und Kirch=Kogel neben Teterow, Krakow und Güstrow als die ältesten ansehen dürfen, als ein wenig jünger dann die großen Hagenpfarren.

Ganz singulär wäre es dabei, wenn Kirch=Kogel, wie noch Schlie (IV, 388) annimmt, Wendisch=Kogel, die Kirche also nicht in dem deutschen Dorfe, sondern in dem wendischen errichtet wäre, allein ein von Grotefend (M. Jbb. 68, 253) angezogenes Heberegister von 1445 zeigt, daß Kirch=Kogel und Wendisch=Kogel zu unterscheiden sind, und letzteres wohl in Rum=Kogel zu suchen ist. Es ist also auch hier das deutsche Dorf, welches die Kirche erhielt. Etwas später als die genannten Kirchen werden dann, wie gesagt, die vier Hagenpfarren errichtet sein, Lüdershagen mit seiner trefflichen alten Übergangskirche (Schlie IV, 328), Wattmannshagen, wo noch der Chor dem Übergang angehört, Schiff und Turm aber schon dem gotischen Stil, endlich Reinshagen und Warnkenhagen mit ihren frühgotischen Kirchen, die drei letzteren umfangreiche Kirchspiele von 8 - 12 Ortschaften. Aber auch hier liegen die Dinge nicht ganz klar. Die Kirche von Wattmannshagen wird zuerst 1279 in der Urkunde 1490 erwähnt. Drei Gebrüder von Ketelhot schenken "dotantes ecclesiam parrochialem in Wademeshagen" derselben 3 Hufen und

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 48 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

8 Katen des Dorfes. Es kann sich hier kaum um etwas anderes handeln als um die Dotierung der Pfarre bei ihrer Errichtung, denn erstens sind 3 Hufen und 8 Katen eine vollständige Pfarrausstattung, und zweitens geschieht die Schenkung ohne jede dem Pfarrer auferlegte besondere Gegenleistung, wie Seelenmessen u. dergl.; ja am selben Tage (1491) schenkt der eine der drei Gebrüder noch eine Hufe in Raden für Seelenmessen dazu. Die Pfarre wird also erst 1279 gegründet sein, und zwar in schon länger kolonisierter Gegend. Denn jene Seelenmessen sollen für eine Reihe namentlich genannter, schon verstorbener Verwandter der Brüder Ketelhot gelesen werden. Wenn nun unter diesen als erster ein Fredebern begegnet und der Nachbarort von Wattmannshagen den Namen Friedrichshagen trägt (1541 Visit. noch "Vredershagen"), so haben wir in diesem Fredebern von Ketelhot unzweifelhaft den Gründer von Friedrichshagen, und ist die Waldkolonisation dieser Gegend schon eine Generation vor der 1279 lebenden erfolgt. Dann aber muß für die kirchliche Versorgung derselben, die überdies unter ihren ca. 30 Ortschaften 16 wendischen Namens zählt, also auch vorher nicht unbevölkert war, ebenfalls um eine Generation früher etwas geschehen sein, denn daß sie bis dahin von Güstrow, Serrahn und Wokern aus stattgefunden habe, schließen die allzugroßen Entfernungen aus. Man wird also annehmen müssen, daß von den drei Kirchen Reinshagen, Warnkenhagen und Wattmannshagen, die baulich älteste, Wattmannshagen, in Wirklichkeit die jüngste ist, ihr Chor zugleich mit der Pfarrgründung um 1279 errichtet und ihr ein Kirchspiel aus Teilen der älteren Pfarren Wokern, Reinshagen und Warnkenhagen gegeben ward, daß letztere beiden aber erst später ihre anfänglichen Holzbauten durch die staatlichen frühgotischen Kirchen ersetzten, die sie jetzt aufweisen. Wir würden also die Errichtung der drei älteren Hagenpfarren Lüdershagen, Reinshagen und Warnkenhagen etwa in das vierte oder fünfte Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts zu setzen haben.

Der weiteren Entwickelung, zum Teil vielleicht aber auch schon derselben Zeit, würden dann die kleineren landesherrlichen Kirchspiele zuzuweisen sein, mit Sicherheit Klaber, das ja 1303 (2864) seine Pfarre hat und dessen Kirchengebäude sich deutlich als der letzten Zeit des Überganges angehörig und nur für ein kleines Kirchspiel berechnet charakterisiert (Schlie V, 49). Man kann geradezu sagen, einfach rechteckig mit zwei Kreuzgewölben geschlossen wie es ist, ist es typisch für diese kleineren nachgegründeten Kirchspiele (cf. Witzin). Für Thürkow und

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 49 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Lübsee muß dieser Ansatz allerdings Vermutung bleiben und ebenso für Sammit, von welchem es übrigens nicht ganz sicher ist, ob es eigene Pfarre war oder nur Filiale von Krakow. Im Visitationsprotokoll von 1534 hat es zwar den Anschein, als ob es eigentlich selbständig ist, aber der Pfarrer von Krakow verwaltet es. Von den nicht landesherrlichen Pfarren wird Bellin durch seine hübsche alte Übergangskirche wohl schon in die Mitte des 13. Jahrhunderts hinaufgerückt. Die Kirche von Badendiek war 1238 (485) noch nicht da, denn ihr Ort war noch nicht vorhanden; 1273 (1292) ist er da, eine Gründung des Güstrower Domkapitels, das denn auch die Kirche errichtete. Ihr Kirchspiel umfaßt nur dem Dom gehörige Ortschaften, ist also vom alten Dom=Kirchspiel abgenommen, vermutlich doch mit der Gründung des Ortes zugleich, also vor 1273. An Badendiek mag sich Kussow, jetzt zum Kirchspiel Reinshagen gehörig, anschließen, wo nach dem Visitationsprotokoll von 1541 eine eigene Pfarre bestand, deren Patronat das Güstrower Domkapitel hatte. Mittelalterliche Nachrichten über den Ort fehlen. Da aber das angrenzende Dehmen zur Ausstattung des Güstrower Domkapitels gehörte (323), wird Kussow vermutlich ebenfalls Besitz desselben gewesen sein, das hier für diese beiden Dörfer die Kirche errichtete. Endlich Kirch=Rosin. Der Ort lag 1229 (369), als die Fürsten ihn dem Kloster Michaelstein schenkten, wüst. Das Kloster besetzte ihn neu und baute dort die Kirche, die es durch einen Mönch seines Konventes verwalten ließ (M. Jbb. 12, 329, 332). Da sie dem Übergangsstil angehört, so ist auch sie noch eine Gründung des 13. Jahrhunderts.

 

b. Tüzen und Gädebehn.

Während Circipanien um 1236 in mecklenburgischen Besitz überging, verblieben die beiden kleinen Länder Tüzen und Gädebehn, d. h. das Gebiet der späteren Vogtei Stavenhagen einschließlich der pommerschen Enklave Zettemin=Duckow, noch unter pommerscher Herrschaft. Erst gegen Ende des 13. Jahrhunderts erhoben die mecklenburgischen Fürsten - man weiß nicht auf Grund wovon - Pfandansprüche auf dieselben, und 1317 werden die beiden Länder an sie abgetreten. Kolonisation und kirchliche Versorgung haben hier also noch unter pommerscher Herrschaft stattgefunden. Der ersteren ward das Land etwa um die Mitte des dritten Jahrzehntes des 13. Jahrhunderts geöffnet, wenn man die Verleihung der Einöden Gülzow und Scharpzow

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 50 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite
an das Kloster Dargun durch die Herzoge in den Jahren 1226 und 1229 (330, 373) als das Zeichen des Beginns der durch die Landesherren geförderten deutschen Einwanderung ansehen darf. Und um 1249, wenn anders wenigstens der Inhalt der Urkunde 621 - es ist eine der unechten Reinfelder Ausfertigungen - einigermaßen der Wirklichkeit entspricht, bestanden bereits an der Ostgrenze des Landes Gädebehn gegen deutsche Ortschaften. Ja, da Stavenhagen spätestens um 1260 zur Stadt erhoben wurde, 1 ) um 1250 (691) aber schon als Dorf bestand, so war man auch hier schon um oder kurz vor der Mitte des Jahrhunderts zur Waldkolonisation übergegangen, und wird die erste Pfarreinteilung um diese Zeit fertig gewesen sein. Dürfen wir nach den im Lande Kalen erhaltenen Spuren annehmen, daß auch im Pommerschen die ältesten Pfarren landesherrlichen Patronates gewesen sind, so käme als die älteste im Lande Tüzen die einzige untergegangene von Tüzen selbst in Frage; 1534 (Visit.) bestand sie noch mit ihren 3 Filialkapellen von Kriesow, Markow und Borgfeld. Bedenkt man die Nähe von Demmin einerseits und von Treptow, das schon 1175 eine Kirche hatte, andererseits, endlich, daß um 1215 schon das am westlichen Rande des Landes Kalen gelegene Polchow eine Kirche hatte, so darf angenommen werden, daß die von Tüzen, zunächst wohl als einzige, ebenfalls bis an den Anfang des Jahrhunderts hinaufreicht. Im übrigen sind die Verhältnisse größtenteils dunkel und verworren; das Land zerfiel später in eine unverhältnismäßig große Zahl kleiner klösterlicher oder ritterlicher Kirchspiele, für welche die Nachrichten nur spärlich oder gar nicht fließen. Es muß also vieles unsichere Vermutung bleiben. Spuren der großen Kolonisations=Kirchspiele, wie wir sie bisher kennen, sind nur schwache vorhanden. Selbst die Pfarre von Tüzen umfaßte nach Ausgestaltung des Pfarrsystems nur noch 4 Ortschaften. Doch scheint es einstmals auch hier solche gegeben zu haben, wenigstens umfaßte das Basepohl=Ivenacker Kirchspiel um 1256 (762 cf.

1) M. U.=B. 1630. Das Dorf gehörte ursprünglich denen von Stove, die es noch 1252 (691) zu haben und auf der Burg (Inschrift der Ivenacker Glocke von 1555) zu sitzen scheinen. Schon 1260 (862) sitzen aber nicht mehr sie dort, sondern, und zwar als herzogliche Burgmannen, die von VO, die auch später häufig als solche dort erscheinen. Zwischen beiden Daten wird der Übergang des Besitzes aus der Hand der Stove in die der Landesherren und die Erhebung zur Stadt durch den 1264 gestorbenen Wartislav liegen.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 51 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

mit 691) außer Ivenack selbst noch 8 Dörfer, d. h. die beiden jetzigen Kirchspiele von Ivenack und Ritzerow, 1 ) und als neuntes wird ursprünglich - bis es Stadt wurde auch Stavenhagen dazu gehört haben, denn dort saßen die von Stove, die das Patronat über die Kirche von Basepohl hatten und auch dieses selbst wie auch Ivenack besaßen (691). Wir haben hier also ein richtiges Kolonisations=Kirchspiel, nur ist es nicht landesherrlichen, sondern ritterlichen Patronats, wie denn die Kolonisation des Landes so gut wie ganz nicht als Werk des Landesherrn, sondern des einwandernden deutschen Adels erscheint, der von Stove, Voß, Wachholz, Heydbrack usw. Es ist das erste urkundlich bezeugte des Landes; 1252 (691) ist es bereits vorhanden. Reinbern von Stove verlieh seine Kirche und das Patronat dem von ihm gegründeten Nonnenkloster Ivenack; später zerfiel es in mehrere kleinere Kirchspiele. Da im Jahre 1256 (762) Stavenhagen nicht mehr zum Kirchspiel gehört, so wird es eben zur Stadt erhoben worden sein und gleichzeitig sein ursprünglich rein städtisches Kirchspiel erhalten haben. Das jetzige Kirchspiel Stavenhagen ist nämlich aus den 5 früheren Kirchspielen Stavenhagen, Gülzow mit Scharpzow, Ritzerow, Jürgenstorf mit Pribbenow und Krumsee gebildet, und zwar erst nach der Reformation. Um 1260 (861) ist auch dieses, weil rein städtisch, offenbar schon nachgegründete Kirchspiel da. Älter und mit Basepohl gleichzeitig mögen etwa die Kirchen von Kittendorf und Kastorf sein. Für erstere fehlt es zwar an urkundlichen Nachrichten, aber die treffliche alte Übergangskirche selbst (Schlie V, 203 ff.) zeugt für ihre Erbauung in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Das Patronat haben 1541 (Visit.) die Voß, welche seit 1255 als Burgmannen in Stavenhagen sitzen, und denen ursprünglich das ganze Kirchspiel Kittendorf gehört haben wird. Sülten sowie Jürgenstorf und Voßhagen, welche später eine eigene Pfarre bildeten, sind nachweislich in ihrem Besitz gewesen (1013, 1100, 1101 ; Schlie V, 164). Kittendorf selbst allerdings ist 1338 und 1349 (5890, 6934) nicht mehr in ihren Händen, aber das Patronatsrecht über die Kirche erscheint als ein Überbleibsel einstigen Besitzes auch hier, und so mögen sie die Gründer der Kittendorfer Kirche gewesen sein, wie die von Stove der Basepohler. In Kastorf besaß Ivenack um 1280 (1533)


1) Schlie V, 162 hat die Urkunde Nr. 762 gänzlich mißverstanden; villae parochiales sind nicht Kirchdörfer, sondern Kirchspieldörfer. Es soll der Umfang der Ivenacker Pfarre beschrieben werden.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 52 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

8 Hufen und das Patronatsrecht über die Kirche mit ihren beiden Filialkapellen zu Rosenow und Galenbeck (1666). Schwerlich ist das Kloster als Begründer derselben anzusehen, weit eher die von Heydbrack. Von jenen 8 Hufen erscheinen nämlich 4 als Dos der Pfarre (1666), während die 4 übrigen der Ritter Johann von Heydbrack und seine Frau auf Lebenszeit als Lehen in Nießnutz vom Kloster hat. Sicherlich handelt es sich hier wie in hundert anderen Fällen um eine Schenkung an das Kloster, deren Nießnutz sich die Geber auf Lebenszeit vorbehalten hatten. Dann aber wird auch das Patronat der Kirche mit den anderen 4 Hufen als Schenkung der Heydbrack anzusehen sein. Das Bestehen zweier Filialkapellen neben der Hauptkirche in dem doch nur kleineren Kirchspiel schon um 1283 weist aber darauf hin, daß die letztere schon längere Zeit bestand, und daß die Errichtung von Kirchen damals schon sehr weit vorgeschritten sein mußte.

So mögen denn neben Tüzen wenigstens Basepohl, Kittendorf und Kastorf um 1250 ihre Kirchen gehabt haben, und um 1255 Stavenhagen als fünfte dazugekommen sein. Die Basepohler Pfarre ward nach Gründung des Klosters Ivenack dorthin verlegt, die Kirche von Basepohl aber von derselben getrennt; 1275 belehnte Bischof Hermann von Kammin den Ritter H. v. Metzkow mit dem Patronat derselben (1357), und noch bis 1638 hatte sie ihren eigenen Pfarrer. Dann erst ward sie wieder mit Ivenack vereinigt (Schlie V, 177).

Inzwischen aber war auch Dargun auf seinem Besitz an der Westgrenze kirchengründend vorgegangen. Im Jahre 1226 (330) hatte es von Wartislav das Dorf Pinnow mit der Einöde Gützow, 1229 (373) das benachbarte Duckow mit der Einöde Scharpzow erworben; unmittelbar daran stieß jenseits der Peene das 1228 von Jenike von Verchen dem Kloster geschenkte Gielow und Beniz (355). Das Kloster hatte den neuen Besitz sofort energisch angefaßt. Schon 1235 (443) ist Gülzow wieder aufgebaut und mit Kolonisten besetzt, 1248 (604) ist auch Scharpzow neu besetzt und 1253 (721) begegnet der in Gielow errichtete Klosterhof (curia) zum erstenmal. Für diesen gesamten Besitz ward dann in Duckow eine Kirche errichtet; 1232 (401) ist sie noch nicht vorhanden, wohl aber 1281 (1578). Als eigene Gründung Darguns steht sie auch unter dem Banne des Klosters (1629). Bald darauf, 1293 (2246) erhielt sie eine Filialkapelle in Gü1zow, die dann 1307 (3166) zu einer eigenen Pfarre erhoben ward, sodaß nun zwei Kirchspiele: Duckow mit Beniz und Gielow, und Gülzow mit Scharpzow und Pinnow bestanden, von denen letzteres in Scharpzow

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 53 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

schon eine Filialkapelle besaß, die 1303 (2892) vom Kloster errichtet war, und ersteres bald darauf in Gielow ebenfalls eine erhalten sollte.

Unterdes waren jedoch die Erwerbungen Darguns weitergegangen; 1249 (622, 632) hatte es von Reinbern und Raven (v. Wachholz ?) das an Pinnow grenzende Rathenow (Rottmannshagen) erworben; 1262 (945) ward es im Auftrag des Klosters durch den Ritter Joh. v. Wachholz mit deutschen Kolonisten besetzt, der dafür jede dritte Hufe als Lehn erhielt. Zwei Jahre vorher hatte Dargun schon das westlich angrenzende Pribbenow (861, 862) und gleich darauf das südlich an Rathenow grenzende Zettemin mit dem Rüzenwerder (Rüzenfelde) erworben (908, 1162, 1392, 1393). Von einer Kirche ist nicht die Rede, auch 1282 (1629) noch nicht, aber 1327 (4802) erscheint der Pleban Thymmo von Zettemin und 1332 (5298) wird die Parochie erwähnt. Da nun die ganze Parochie aus den Händen der von Wachholz erworben ward (632, 945, 3199, 5298), so ist es nicht ausgeschlossen, daß diese auch die Gründer der Kirche sind, zumal es an Beweisen dafür fehlt, daß sie später dem Banne des Klosters unterstand. Jedenfalls aber ist das stattliche, dem jüngsten Übergangsstil angehörige Gebäude der Kirche ein Werk Darguns und offenbar von demselben Baumeister erbaut, der die Duckower Kirche errichtet hat (Baudenkmäler d. Prov. Pommern II 1, 18 f. u. 81 ff.).

Wohl von Kittendorf abgezweigt und ebenfalls Voßischen Patronates (Visit. 1541) entstand weiter das Kirchspiel Jürgenstorf. An Nachrichten fehlt es gänzlich, aber der noch stehende Unterbau des alten Turmes der Kirche ist "gotisch aus dem 14. Jahrhundert" (Schlie V, 166). Noch weniger wissen wir über die von Ivenack abgezweigten beiden kleinen Pfarren klösterlichen Patronates Ritzerow und Grieschow; 1276 gehörten beide noch zum Ivenacker Kirchspiel (762). Grieschow war im Besitz des Klosters, Ritzerow nicht, sondern gehörte den Landesherrn; 1 ) beide Pfarren waren 1542 vereint, der Pfarrer wohnte in Ritzerow; 1603 dagegen ist letzteres mit Stavenhagen vereint, ersteres wieder zu Ivenack zurückgekehrt (Schlie V, 158). Auch das jetzt zu Ivenack gehörige Krummsee hatte im Mittelalter eine Kirche, die im 16. Jahrhundert Filiale von Jürgenstorf war (Schlie V, 158), vielleicht aber einst selbständig gewesen ist. Ebensowenig wissen wir über die ebenfalls dem Kloster gehörige Kirche zu Fahrenholz , das 1272 (1241) in den Besitz Darguns übergegangen war. Seit 1750 ist die Pfarre


1) Auch hier hat Schlie V, 162 f. die Urkunden mißverstanden.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 54 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

von dort nach Borgfeld verlegt. Auf dem Gebiet der alten Pfarre Tüzen war von den von Schönfeld wohl schon vor 1266 die Kirche in Zwiedorf gegründet worden. Von 1266 ab (7183) erwarb Kloster Reinfeld schrittweise das Dorf von den Schönfelds, endlich 1293 (7333) auch das Patronat der Kirche, die also nicht eine bloße Filialkapelle, sondern selbständig war. Die kleine Kirche gehört dem späteren Übergangsstile wohl erst zu Anfang des 14. Jahrhunderts an (Schlie V, 192). Nicht viel später hat das benachbarte Röckwitz seine frühgotische Kirche erhalten (Schlie V, 189 f.). An urkundlichen Nachrichten fehlt es; 1579 war sie wie die von Zwiedorf mit dem benachbarten pommerschen Tützpatz vereinigt (Schlie V, 188). Endlich scheint auch die landesherrliche Burg und Flecken Wolde eine selbständige Kirche gehabt zu haben, da sie erst seit 1575 (Schlie V, 188) mit Röckwitz verbunden ist und noch heute als mater vagans gilt. Mittelalterliche Nachrichten fehlen leider ganz. So sind es nicht weniger als 17 Kirchspiele, welche das kleine Land Tüzen schließlich aufwies, die meist nur je 2-3 Ortschaften umfaßten, niemals aber die Zahl 4 überstiegen.

Ganz ähnlich liegen die Dinge in dem östlichen Nachbarländchen Gädebehn. Hier ist die Pfarre von Möllen die einzige landesherrliche (1534 Visit.). Mitten im Lande gelegen, dazu in einem wendischen Hakenhufendorf (Wittesche Karte) errichtet, hat sie die Vermutung für sich, die älteste und nicht erst im Gefolge der Kolonisationsbewegung errichtet zu sein. Aber an Urkunden fehlt es. Die gotische Kirche wird von Schlie (V,276) um1300 angesetzt, sicherlich wenigsten um etwas zu früh. Sie ist also schwerlich die erste an ihrer Stelle. Gädebehn selbst hatte 1326 ( 4783 ) eine eigene Pfarre, aber, wie es scheint schon damals Voßischen Patronates (4783 und dazu Schlie V, 272). Sie ist im dreißigjährigen Kriege untergegangen (a. a. O. S. 275 Anmerk. 2) und mit Möllen vereinigt. Auch Klein=Helle, jetzt Filiale von Möllen, scheint einst selbständig gewesen zu sein (a. a. O. S. 272), da es zwar 1534 mit Möllen, am Ende des 16. Jahrhunderts jedoch mit Gädebehn vereint war, also kein festes Filialverhältnis hatte. Deutlicher sieht man bei Kleeth , dessen Kirche mit ihrer Filialkapelle in Tarnow 1273 (1300) von den von Dargatz gegründet oder wohl nur zu einer eigenen Pfarre erhoben ward. Das Patronat ging bald darauf von den Dargatz an das Kloster Reinfeld über (2065, 2139, 2640, 3538). Auch sie ist im dreißigjährigen Kriege untergegangen und mit Möllen vereint. Weiter erscheint Briggow 1551 (Schlie V, 253) als Filiale von Groß=Helle, aber durch das schwerinsche Kirchspiel

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 55 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Luplow und das kamminsche Kleeth von letzterem völlig getrennt, kann dies schwerlich das ursprüngliche Verhältnis sein und muß auch Briggow als einstmals selbständig angesehen werden. Groß=Helle selbst ist 1363 (9190) Pfarrdorf und hat 1541 (Visit.) eine Filiale in Schwandt (Schlie V, 253). Doch wird auch diese als mater vagans bezeichnet und nach der Urkunde über die Stiftung der Pfarre von Kleeth von 1273, die hier wie in Tarnow mit einer Hufe dotiert ward, möchte man eher glauben, daß Schwandt ursprünglich dorthin gehört habe.

Mit Groß=Helle stoßen wir an die kammin=havelbergische Sprengelgrenze. Über seine Zugehörigkeit zum Kamminer Sprengel gibt es zwar keine Urkunde, doch darf sie als sicher angenommen werden, da das südlich von ihm gelegene Wrodow sicher kamminisch war (1666). Ob dieses nur Filiale von Groß=Helle oder einst selbständige Kirche war? Vermutlich doch letzteres, da es nach der Reformation mit Penzlin vereint ward.

Suchen wir nun hier, ehe wir weitergehen, die Sprengelgrenze festzustellen, so sind also Gr.=Helle und Wrodow kamminisch, ebenso Gevetzin (3609, 3643) und demnach auch seine Filiale (Schlie V, 282) Passentin. Die Grenze wird der aus dem Wrodower See fließende Bach gebildet haben. Dem entspricht denn auch, daß die angrenzende Pfarre Chemnitz ebenfalls nach Kammin gehört (3004), ebenso Breesen mit seiner Filiale Pinnow (1666) und Woggersin (1489: Calübbe gehört zum Kirchspiel Woggersin). 1 ) Dagegen springt Havelberg mit Zierzow (70610) über den Bach in das Kamminische vor. Ebenso ist das Kirchspiel Penzlin wie das ganze Land havelbergisch (1327), und dementsprechend sind es auch die Kirchspiele von Gr.=Flotow, Gr.=Lukow, Mallin, Wulkenzin und Weitin, obgleich es sich urkundlich für Gr.=Flotow nicht nachweisen läßt.

Kehren wir zu den Kirchspielen des Landes Gädebehn zurück, so ist das nächste, Gevezin, jetzt Filiale von Wulkenzin, 1311 (3498, 3609, 3643) als selbständige Pfarre kamminschen Sprengels vorhanden, und 1305 (3004) ward die Kirche von Chemnitz geweiht und ausgestattet, vermutlich eine Stiftung der dort als Lehnsmänner Brodas angesessenen Kruse, von denen das Patronat später an das Kloster kam (Schlie V, 265). Die kleine, noch dem Übergangsstil angehörige Kirche (a. a. O. 266) ist ein weiterer Beweis dafür, daß man um 1300 in diesen östlichen Gegenden


1) Hierdurch erledigen sich die Vermutungen Schlies (V, 268 f. u. 282), daß Passentin und Woggersin zu Havelberg gehört hätten.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 56 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

noch allgemein im Übergangsstil baute. Über die Nachbarpfarre Breesen läßt sich nichts sagen, als daß das Patronat zwar 1534 landesherrlich ist, aber vermutlich erst nach 1491 durch Rückfall des Dorfes bei dem Aussterben der von Parsenow (Schlie V, 260) an die Herzoge gekommen ist. Die letzte Pfarre endlich, Woggersin, ist 1346 (6708) vorhanden und hat sogar neben dem Pfarrer noch einen Vikar.

Damit sind wir am Ende; wie man sieht, auf dem engen Raume dieses kleinen Ländchens ein Gewirr von 10 - 11 selbständigen Pfarren, bis auf Möllen alle ritterlich, meist nur mit dürftigen Fachwerkkirchen versehen, ohne ausreichende Doten. Die Entwickelung bleibt undurchsichtig. Nur das läßt sich auch hier konstatieren, daß, soweit die Nachrichten reichen, die letzte Pfarre im ersten Drittel des 14. Jahrhunderts gegründet ist.

Überblicken wir nun den gesamten kamminschen Teil Mecklenburgs, dessen kirchliche Entwickelung wir verfolgt haben, so zeigt sich in ihm, von Westen nach Osten - dem Gange der Kolonisation folgend - vorschreitend, ein immer deutlicher werdender Unterschied. In denjenigen Ländern, deren Kolonisation am frühsten begonnen hat, Gnoien und Kalen, um 1210, finden wir noch durchweg die alten großen landesherrlichen Kolonisations=Kirchspiele, und neben ihnen, zur Ergänzung der klaffendsten Lücken, nur wenige kleinere ritterliche Pfarren. Anders schon im Lande Malchin und Hart. Auch hier zeigen sich noch deutlich jene landesherrlichen Kolonisations=Kirchspiele, aber neben ihnen eine ungleich reichere Entwickelung jener kleineren nachgegründeten ritterlichen Pfarren. Auf 5 jener größeren (inkl. Malchin) kommen 10 der letzteren. Ganz ähnlich liegt es, wie wir sahen, im Lande Tribede, das um 1226 der Einwanderung geöffnet ward. Um dieselbe Zeit, 1226, beginnt diese auch im Lande Tüzen, das ebenfalls noch Spuren der älteren großen Kirchspiele zeigt, aber diese sind hier nicht mehr landesherrlich, sondern schon ritterlich, und sie sind in der Folgezeit gänzlich überwuchert und aufgelöst durch eine Überzahl von kleinen und kleinsten Kirchspielen. Und in dem östlichsten dieser Länder, in Gädebehn, das die Einwanderung naturgemäß am letzten erreichte, finden wir nur noch ein Gewirr kleiner ritterlicher Pfarren. Auf das deutlichste treten hier die oben vermuteten beiden Prinzipien der Kirchspielerrichtung hervor, das ältere der landesherrlichen großen und das jüngere, mit dem Eintreten des deutschen Adels in die Kolonisationsarbeit schnell aufkommende der kleinen ritterlichen Kirchspiele, nach dem womöglich jeder adlige Kolonisator für

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 57 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

seinen Besitz eine eigene Pfarre errichtete. Je später die Kolonisation einsetzt, desto mehr überwuchert das letztere. Wie stark der Einfluß dieses neuen Prinzipes in den Ländern der jüngeren Kolonisation war, zeigt deutlich das Verhalten der Abtei Dargun. Während sie es in ihrem alten Gebiete, im Lande Kalen, ruhig bei den großen Kirchspielen beließ - nur Brudersdorf kam hier zu den drei alten Pfarren Röcknitz, Levin und Alt=Kalen hinzu - sah sie sich veranlaßt, auf ihren späteren Erwerbungen im Lande Tüzen nicht weniger als 3 selbständige Kirchspiele von je nur 3 Ortschaften zu errichten.

Wir werden sehen, wie diese hier beobachteten Erscheinungen sich im südlichen Mecklenburg Schweriner und Havelberger Sprengels wiederholen.

 

4. Das südliche Mecklenburg Schweriner Sprengels.

a) Goldberg und Sternberg=Parchim.

Während der südlich der Elde gelegene Teil Mecklenburgs dem Bistum Schwerin im Laufe des 13. Jahrhunderts verloren ging und an Havelberg kam, verblieben ihm in der südlichen Hälfte des Landes die Länder Sternberg=Parchim (nördlich der Elde), Goldberg, Plau (nördlich der Elde), Malchow und Waren. Wir wenden uns nun der kirchlichen Entwickelung dieser Landstriche zu. Da die frühsten und vollständigsten Nachrichten das kleine, werlesche Land Goldberg betreffen, so mag dieses hier an der Spitze stehen, obgleich dem westöstlichen Zuge der Kolonisation nach das Land Sternberg den Vorrang hätte. Aber die Nachrichten über dieses sind weit lückenhafter und undeutlicher.

Das Land Goldberg umfaßt die jetzigen Kirchspiele Karcheez, Gr.=Upahl, Ruchow, Lohmen, Woserin, Dobbertin, Techentin, Goldberg und Woosten. Bei seiner Gründung im Jahre 1219 verlieh hier Burwy dem Nonnenkloster Sonnenkamp "in villa que dicitur Techentin 20 mansos et stagnum cum adiacente silva"(254). Bald darauf, zwischen 1219 und 1225, gründete er dann auf dem am Ufer des von der Mildenitz durchflossenen großen Sees gelegenen Burgwall Dobbertin ein Mönchskloster Benediktiner Ordens. Dotiert war es mit den 3 Dörfern Dobbertin, Dobbin und Jellen, jedes zu 40 Hufen gerechnet. Die Gegend war offenbar noch nicht mit Deutschen besetzt. Die runden Hufenzahlen beider Schenkungen, die Hinzufügung von Wald zeigen, daß es sich nicht schon um deutsche Dörfer mit abgegrenzter Feldmark handelt, sondern um wendische, deren ge=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 58 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ringe hufenlose Feldmarken durch Rodung auf je 40 resp. 20 Hufen ausgedehnt werden sollen. Geschehen ist das jedoch nur bei Dobbertin selbst und auf dem neuklosterschen Besitz (1120), dagegen sind die 40 Hufen bei Jellen bis heute Waldland geblieben - es ist die jetzige Schwinzer Heide =, und auch von den 40 Hufen bei Dobbin blieb das meiste Forst. Dem entspricht, daß nach der Witteschen Karte diese ganze Gegend ungewöhnlich starke wendische Bevölkerungsreste noch im 15. Jahrhundert zeigt. Dobbin liegt in Hakenhufen, Dobbertin selbst, Jellen, Kleesten, Schlowe, Borkow, Lenzen, Garden, Woosten sind wendische Kossatendörfer, Ruchow und Wendisch=Waren zahlen nur Pauschalbede. Mit wenigen Ausnahmen haben alle Ortschaften einen mehr oder minder großen Bruchteil wendischer Bevölkerung. Danach darf man jene beiden Schenkungen von 1219 und aus dem Anfang der 20 er Jahre als den Beginn einer freilich nur mangelhaft durchgeführten Kolonisation ansehen; 1237 (469) begegnen uns denn auch auf dem Dobbiner Gebiet bereits die beiden Hagendörfer Wulframshagen (jetzt Alten - und Nienhagen) und Gerdshagen. Zwischen 1225 und 1226 erwarb das Kloster zu seiner Ausstattung durch weitere Schenkung das Dorf Lohmen sowie Kornhebungen in Goltz, dem späteren Goldberg, hinzu (343). Dann begegnet auch der Propst der Dobbertiner Brüder (344) und 1231 (386) verleiht ihnen Johann von Mecklenburg das Patronat über die Kirche in Goltz. Drei Jahre weiter wird von Brunward dem Kloster, das inzwischen aus einem Mönchs - in ein Nonnenkloster umgewandelt ist, das Archidiakonatsrecht über die Kirchen der Umgegend, nämlich Goltz, Lohmen, Ruchow, Gehtz ( = Karcheez) und Woserin verliehen (425). Auch hier gehen also Kirchengründung und Kolonisation Hand in Hand. Bemerkenswert ist, daß eine derselben, die von Ruchow, in einem Dorfe errichtet ist, das nur eine Pauschalbede zahlte, also damals noch wendisch war (Wittesche Karte). Diese 5 Kirchen sind offenbar außer Dobbertin selbst und vielleicht Techentin alle zu jener Zeit im Lande Goldberg vorhandenen, und wenn wir später hier noch die ritterlichen Pfarren kleinsten Umfanges Groß=Upahl, Zidderich und Woosten zwischen jene von 1234 eingeschoben und ebenfalls zum Dobbertiner Archidiakonat gehörig finden (425, n), so sind diese als spätere Gründungen in Anspruch zu nehmen. Auch dem Baubefunde nach sind die Kirchen in Woserin, Ruchow und Lohmen - in Goldberg wurde später eine größere Stadtkirche gebaut - die ältesten; sie gehören zu den ausgesprochensten Typen des späteren Übergangsstiles (Schlie IV, 379, 164, 383). Da die Kirche von

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 59 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Goltz, wie erwähnt, urkundlich schon 1231 (386) begegnet, so wird das Jahrzehnt von 1220 - 1230 als die Gründungszeit dieser 5 und mit Dobbertin selbst 6 Kirchen anzusehen sein. Drei von ihnen, Woserin, Goltz und Ruchow, sind, wie von Kolonisationskirchen dieser Zeit zu erwarten, landesherrlichen Patronates (5029, 386, Schlie IV, 163: Brief Heinrichs des Älteren, auf Grund dessen die Brüsehaver später das Patronat haben. Schlie bringt hier öfter Patronat und Bann [Archidiakonatsrecht] durcheinander), die vierte, Lohmen, ist in dem von Dobbertin 1225 erworbenen Dorfe errichtet und später wenigstens auch Dobbertiner Patronates ( 983 ), also wohl als eine Gründung der Mönche zwischen 1225 und ca. 1231 anzusehen. Wie in dem unmittelbar westlich angrenzenden Lande Tribede erreichen auch hier diese Kolonisationskirchspiele nicht mehr die alte Größe, sie umfassen, die jüngeren 3 Kirchspiele eingerechnet, nur noch je 4 bis 8 Ortschaften , ja Woserin hat deren nur 3. Und neben ihnen findet sich bereits ein ritterliches Kirchspiel kleinsten Umfanges, Parcheez: es hat nur 2 Dörfer. Wir sehen, wie hier die um etwas mehr als ein Jahrzehnt später als im nördlichen Mecklenburg einsetzende Kolonisation im laufe von nur 10 - 15 Jahren trotz unvollkommender Besetzung des Landes es zu einer weit reichlicheren Versorgung mit Kirchen gebracht hat als dort. Ein Resultat, das einerseits unsere Vermutungen für die kirchliche Entwicklung in dem angrenzenden Lande Tribede bestätigt und andererseits für die Erkenntnis derselben in den weiteren Landschaften des südlichen Mecklenburg nicht ohne Wichtigkeit ist.

An diese 6 Pfarren des Landes Goldberg schließt sich endlich als siebente die von Techentin an. Auf dem Grund und Boden Sonnenkamps, von diesem errichtet, gehörte sie nicht mehr zum Dobbertiner Archidiakonat, sondern unterstand dem Bannrecht des Propstes von Sonnenkamp. Urkundlich begegnet sie zwar erst 1299 (2551) und ihre gotische Kirche ist noch jünger, doch mag sie mit jenen sechsen gleichzeitig sein. Ihr Kirchspiel umfaßte 6 Ortschaften, ist ihnen also an Durchschnittsgröße gleich.

Die weitere Entwicklung brachte wie gesagt, noch die 3 kleinen ritterlichen Pfarren von Groß=Upahl, Woosten und Zidderich hinzu. Die erste begegnet urkundlich zwar erst 1357 (8321), aber ihre Übergangs=Kirche sichert sie für das 13. Jahrhundert (Schlie IV, 278). Wahrscheinlich ist sie von Ruchow abgenommen. Die beiden anderen sind aus Teilen des Goldberger Kirchspiels gebildet. Die von Woosten ist schon 1269 (1153) vorhanden, die von Zidderich tritt zuerst 1307 (3188)

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 60 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

auf. Sie ist später wieder eingegangen. Der Ort gehört jetzt nach Techentin. Ihr Kirchspiel beschränkte sich daher wohl auf den Ort selbst; auch das von Upahl ist nicht größer und das von Woosten umfaßte 2-3 Ortschaften.

Im Lande Sternberg=Parchim ist die erste Spur deutscher Kolonisation in dem 1222 (282) bei der Gründung des Spitals in Tempzin genannten deutschnamigen und in Hufen liegenden Orte Goldbek zu sehen; er lag in unmittelbarer Nähe des späteren Sternberg. Die zweite Nachricht ist die 1225/26 erfolgte Bewidmung von Parchim mit Stadtrecht (319), in der Heinrich Borwin (II) sagte: "terram Parchem, terram inquam desertam et inviam, terram cultui daemonum dedicatam, colonis commisimus christianis, ipsos . . . invitantes. In ipsa quoque provincia civitatem construximus". Dies sind aber überhaupt die ersten urkundlichen Nachrichten aus dem ganzen Umkreis des Landes. Wir werden daher nicht fehl gehen, wenn wir den Beginn der deutschen Einwanderung nicht allzuviel früher setzen. Sie kann erst in der zweiten Hälfte des zweiten Jahrzehntes des 13. Jahrhunderts hier begonnen haben, etwa 10 Jahre später als im Norden. Dazu stimmt, daß sie um 1219 im Lande Goldberg ihren Anfang genommen zu haben scheint.

Mit der Einwanderung erst ward das Land christlich. Bis dahin hatte erst in Parchim selbst eine Kirche bestanden. Vergebens haben wir nach Spuren weiterer Kirchen gesucht. Nun aber ward es anders. Im Jahre 1229 (370) errichtete Johann von Mecklenburg auf Brunwards Wunsch in 4 Dörfern der Parochie Parchim Kapellen, die Grundbesitzer dotierten sie für den Unterhalt der dort anzustellenden Plebane und der Pfarrer von Parchim erhielt das Patronatsrecht über sie. Für den Ausfall an Einkünften ward er dadurch entschädigt, daß die Burgkapelle in Parchim, welche ihm neben der Stadtkirche zustand, mit 6 Hufen in Boeck dotiert ward. Die übergroße Parochie warb also in 5 kleinere zerschlagen. Es sind Parchim, Lanken, Möderitz, Klockow und Damm, eine Maßregel, die eine einigermaßen durchgeführte Parochialeinteilung des Landes als schon bestehend voraussetzt. Ja, erst wenn in der Umgegend schon eine reichlichere Versorgung mit Kirchen stattgefunden hatte, wird man sich entschlossen haben, die kostspieligere Teilung der übergroßen Anfangskirchspiele vorzunehmen, deren Versorgung nun gegen die der Umgegend zurückgeblieben war. Wir dürfen also als sicher annehmen, daß die Parochialeinteilung des Landes Parchim um 1229 bereits im großen und ganzen geschehen war

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 61 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Beachtenswert ist übrigens, wie auch hier noch der Landesherr - auf Anregung des Bischofs als der eigentlich Handelnde erscheint. Die Grundbesitzer dotieren zwar, aber auf seine Anordnung, und nicht sie erhalten. das Patronat, sondern wieder nach seiner Anordnung der Pleban der Mutterkirche.

Wollen wir nun aber den Versuch machen, die Kirchspielseinteilung des Landes Parchim, wie sie um diese Zeit war, zu ermitteln, so sind wir bei der Lückenhaftigkeit der urkundlichen wie der baulichen Daten in weiterem Maße als bisher uns auf Analogieschlüsse nach den dort erzielten Ergebnissen einzulassen genötigt. Da jedoch das Parochialsystem des Landes durch Auflösung und Zusammenlegung von Kirchspielen seit der Reformation teilweise starke Veränderungen erlitten hat, haben wir zunächst den Versuch zu machen, es so wiederherzustellen, wie, es auf der höchsten Stufe seiner Ausbildung vor der Reformation war.

Wir beginnen im Norden des Landes. Hier bildete das jetzt zu Sternberg gehörige Kobrow mit Stieten und Schönfeld einst eine eigene Parochie (5411, Visit. von 1534). Auch die in der Sternberger Feldmark aufgegangenen Orte Goldbek und Luckow sowie das ebenfalls auf der Sternberger Feldmark untergegangene Wendendorf - noch heute heißt ein Teil des "Wendfeldes" "Auf der Dorfstätte" - werden zu Kobrow gehört haben. Westlich von diesem lag das ebenfalls untergegangene Kirchspiel Powerstorf (= Schönlage ); es umfaßte 1541 die Ortschaften Weitendorf, Kaarz, Weselin, Tülchendorf, Venzkow; 1603 gehört

auch Necheln zum Kirchspiel, doch wird das nicht ursprünglich sein, da es jenseit der Warnow im Lande Mecklenburg lag.

In Venzkow bestand 1589 eine Filialkapelle; ja, da diese noch eine eigene Wedem besaß, muß sie einstmals selbständig gewesen sein (cf. Schildt in M. Jbb. 56 Quber. I, S. 8 - 12, 57 Quber. I, 13 - 15). Weiter westlich zerfiel das jetzige Holzendorfer Kirchspiel in zwei, das von Holzendorf mit Gustävel und Wendorf und die kleine Parochie Müsselmow (Schlie III, 422). Auch das Nachbarkirchspiel Kladow - Vorbeck zerfiel einst in zwei selbständige; Vorbeck hatte sein eigenes Patronat (Schlie III, 340) und trägt noch heute den Titel einer mater combinata. Wenden wir uns wieder ostwärts, so war die jetzige Filiale von Gägelow, Dabel, einst Filiale der mit ihrem Dorfe untergegangenen Kirche von Nepersmühlen (3102); diese lag am Ausflusse des Pritzer Sees in den Borkower. Das Kirchspiel hat wohl nur diese beiden Orte umfaßt. Ebenso war das jetzt mit Prestin vereinte Wamckow einst selbständig.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 62 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Sein Kirchspiel umfaßte als Filiale auch Hohen=Pritz (770), das dann im Laufe des Mittelalters ebenfalls selbständig geworden ist und noch im 16. Jahrhundert seinen eignen Pastor hatte (Schlie IV, 176 f.). Weiter muß das jetzt als Filiale zu Crivitz gehörige Barnin einst selbständig gewesen sein, da ersteres in der Grafschaft Schwerin, letzteres aber im Lande Parchim lag. An Nachrichten fehlt es freilich. Auch das jetzt mit Klinken vereinigte Raduhn war einst selbständig; es besaß nach 1645 seine eigene Wedem (Schlie IV, 466) und ist zeitweilig noch mit Garwitz verbunden gewesen. Richtig wird es daher auch heute noch als mater combinata bezeichnet. Letzteres, Garwitz, umfaßte ehemals nur Damerow. Bergrade, Domsühl und Zieslübbe sind erst bei der 1820/22 erfolgten Auflösung des 1229 errichteten Kirchspiels Möderitz zu Garwitz gelegt worden. Zu Möderitz gehörte außer diesen drei Dörfern noch Neuhof (Schlie IV, 466). Aber auch Domsühl scheint einst selbständig gewesen zu sein; es gilt noch heute als Tochterkirche, während die andern beiden, Bergrade und Zieslübbe, nur Kapellen sind, und besaß sein eigenes Patronat, das bis 1645 in Händen des Klosters Dobbertin war (Schlie III, 345). Weiter war Dargelütz, jetzt Filiale von Grebbin, einst selbständig (Schlie IV, 485). Endlich erscheint Greven, die jetzige Tochterkirche von Lanken, im 15. Jahrhundert im Verzeichnis der Kirchen des Schweriner Sprengels als selbständig und ebenso 1542 (Schlie IV, 553). 1 ) Dagegen ist Passow, welches jetzt als Tochterkirche gilt, nur Filialkapelle von Benthen gewesen (Schlie IV, 543). Aber Weisin, die zweite Benthener "Tochterkirche," gehörte einst zum Kirchspiel Kuppentin und liegt nicht mehr im Lande Parchim (436) und wird daher als ehemals selbständig anzusehen sein, bis sie zu Benthen gelegt ward.

Es sind also nicht weniger als 40 selbständige Pfarrkirchen, die es einst auf dem in Frage stehenden Gebiete gab. Keines ihrer Kirchspiele erreicht mehr eine über 6 Ortschaften hinausgehende Größe; nicht weniger als 10 aber umfassen nur noch das Kirchdorf selbst, und doch muß es einst auch hier Kolonisations=Kirchspiele der alten oder annähernd der alten Größe gegeben haben, denn sofort das ostwärts an das Land Parchim angrenzende von Kuppentin hatte 13 Ortschaften (436) und das südwärts an die Stadt Parchim stoßende und noch zum Lande Parchim


1) Über Lutheran, die auf dem rechten Eldeufer liegende Filiale von Lübz, vergl. weiter unten.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 63 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

gehörige von Slate umfaßt noch heute 7, dessen Nachbar Marnitz 10 Ortschaften. Das Resultat der Entwickelung aber ist ein ganz gleiches wie in den Ländern Malchin und Goldberg; diese selbst wird daher ebenfalls die gleiche gewesen sein, d. h. ehe die Einteilung in landesherrliche Kolonisations=Kirchspiele ganz zustande gekommen war und die Verhältnisse sich einigermaßen konsolidiert hatten, begann die Errichtung kleinerer Kirchspiele durch adlige Kolonisatoren und Grundbesitzer, und das mag schon um das Jahr 1230 oder kurz vorher begonnen haben - man erinnere sich an das 1234 bereits bestehende kleine ritterliche Kirchspiel Karcheez im Lande Goldberg. Auf der Suche nach den um dieses Jahr bestehenden Parochien dürfen wir also nicht mehr wie in den nördlichen Gegenden die ritterlichen von vornherein ausscheiden. Immerhin wird es gelten müssen, daß diejenigen, welche nur eine einzige Ortschaft umfassen, als jüngeren Datums anzusehen sind, und ein Kirchspiel, je größer es ist, mit desto mehr Sicherheit zu denen der ersten Parochialeinteilung gerechnet werden kann. Wir werden demnach die kleinsten auf einen Ort beschränkten Pfarren von Witzin, Venzkow, Müsselmow, Barnin, Raduhn, Domsühl, Dargelütz, Greven und Gischow, als hier noch nicht in Betracht kommend zurückstellen dürfen, und in der Tat läßt es sich von einer, Gischow, nachweisen, daß sie jünger ist; sie ist erst 1304 (2942 cf. 8814) von Burow abgezweigt worden. Über das Dasein der übrigen schweigen die Urkunden. Zu ihnen kommen aber weiter die beiden rein städtischen Parochien Sternberg und Parchim=Neustadt; letztere war 1249 (633) in der Errichtung und um dieselbe Zeit ward Sternberg und mit ihm auch seine Kirche gegründet (Schlie IV, 134) - und nachweislich jüngeren Datums sind die vier 2 - 3 Ortschaften umfassenden Kirchspiele Vorbeck, Bülow, Hohen=Pritz und Granzin. Kritzow, das nach Vorbeck eingepfarrt ist, gehörte 1317 (3932) noch nach Kladow. Da es nun von letzterem durch Vorbeck getrennt wird, muß auch dieses noch nach Kladow eingepfarrt gewesen sein. In Bülow ward 1311 (2942) erst der Friedhof geweiht Hohen=Pritz war 1256 (770) noch Filialkapelle von Wamckow, und Granzin muß zwischen 1235 und 1277 seine Kirche erhalten haben; 1235 nämlich, als der Ort noch in der Besiedelung begriffen war, erwarb unter anderen auch Kloster Rühn hier einige Hufen (440), die es 1277 wieder verkaufte. Da nun die dortige kleine Kirche, über die es sonst an mittelalterlichen Nachrichten fehlt, Rühnschen Patronat war (Schlie IV, 549), so erhellt, daß sie zwischen jenen Jahren errichtet worden ist.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 64 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Nachdem nun diese 15 kleinsten Kirchspiele als jüngeren Datums ausgeschieden sind, bleiben immer noch 25 übrig, eine für das Jahr 1230 zweifellos noch zu hohe Zahl. Stellen wir daher zunächst aus ihnen diejenigen heraus, die sich durch die größere Anzahl ihrer Kirchspieldörfer deutlich als zur ersten Einteilung gehörig kennzeichnen. Es sind dies, wieder im Norden beginnend, Groß=Raden, das nach Abzug des jüngeren Buchenhof nur 4 alte Orte umfaßt, zu denen aber als fünfter auch der ehemalige in der Sternberger Feldmark aufgegangene fürstliche Hof Dämelow (3293) gehört haben muß, da die auf seinem Boden liegende Sternberger Burg noch heute dorthin eingepfarrt ist, und dem der Lage nach auch Witzin, das später eine eigene Kirche hatte, zugewiesen sein wird; Kobrow, dessen Kirchspiel, wie oben gesagt, 5 Ortschaften umfaßte; Powerstorf, welches, das jüngere Venzkow eingerechnet, die Zahl 6 erreichte; Kladow, das mit dem von ihm ausgegangenen Vorbeck auf 6-7 ältere Ortschaften kommt, Wamckow, das 1256 (770) ein Kirchspiel von ebenfalls 6 Dörfern war; Mestlin und Frauenmark, die je 5-6, Möderitz, das 4-5 ältere Ortschaften zählt und Lanken, das, die jüngere Pfarre Greven eingerechnet, auf 6 Orte kommt.

Diese 9 Pfarren liegen nun in zwei ziemlich geschlossenen Komplexen zusammen, von denen die des südlichen, die von Frauenmark, Möderitz, Parchim und Lanken urkundlich für etwa 1230 gesichert sind. Parchim war wie gesagt 1229 schon vorhanden, Möderitz und Lanken sind in diesem Jahre errichtet und die Kirche von Frauenmark ist von dem um 1230 lebenden Hermann von Dragun gegründet (siehe oben M. Jbb. 72, 187 f.) und sein alter Feldsteinchor ist sicher nicht viel jünger als dieses Jahr. An diese 4 Kirchspiele schließen sich aber noch drei weitere, ein wenig kleinere, nur 4 Ortschaften umfassende an, nämlich Brütz, das von jenem Nikolaus von Brüsewitz gegründet worden ist, der 1230-35 verschiedentlich vorkommt (2350, 381, 454), Benthen und Grebbin, die aus baugeschichtlichen Gründen zu den ältesten des Landes gehören. Die Kirche von Benthen ward zwar erst 1267 (2693) geweiht, aber diese Weihe bezieht sich wahrscheinlich nur auf die, wie es scheint, jüngere Apsis und den in ihr aufgestellten Altar (siehe oben M. Jbb. 72, 187). Aber selbst wenn die ganze Kirche erst 1267 fertig geworden wäre, so dürfte doch nach allen Analogien die Gründung der Pfarre um gut ein Menschenalter weiter zurückliegen. Die Kirche von Grebbin erscheint urkundlich zuerst 1284 (1766), aber ihr Chor (Schlie IV,

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 65 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

486 durchaus ungenügend beschrieben) aus Feldsteinen ohne jede Verwendung von Ziegeln errichtet, mit seinem rippenlosen Backofengewölbe und gedrückt spitzbogigen Triumphbogen, das sogar noch ein Kämpfersims zeigt, ist sicher älter als dies Jahr und läßt ebenfalls auf eine Gründung der Pfarre vor 1229 schließen. Letztere beiden Kirchen füllen aufs beste die Lücke zwischen Brüz einerseits und Lancken, Möderitz und Frauenmark andererseits.

Diese 7 zusammenliegenden Kirchspiele, welche schon damals, eben um ihrer aneinanderschließenden Lage willen, nicht größer als 4 - 7 Ortschaften gewesen sein können, zeigen nun auf das deutlichste, daß um 1230 auch im Lande Parchim wie im Lande Goldberg die Errichtung von Pfarren schon ziemlich weit vorgeschritten war, und berechtigen zu der Annahme, daß auch der nördliche Komplex von größeren Pfarren - die Kirchspiele Kladow, Powerstorf, Kobrow, Gr.=Raden, Wamckow und Mestlin - um diese Zeit schon ganz oder doch größtenteils vorhanden war, zumal wenn man sich daran erinnert, daß auch in dieser Gegend bereits um 1222 deutsche Ansiedler saßen, obgleich die positiven Daten hier mangelhafter sind. Die Kirchen von Groß=Raden und Wamckow erscheinen zuerst 1256 (770, 771), letztere sogar schon mit einer Filialkapelle, die von Kobrow freilich erst 1333 (5411), die Kladower 1317 (3932), die Mestliner 1450 (Schlie IV, 372) und die von Powerstorf gar erst 1505 (M. Jbb. 57 Quber. I, 13 f.). Aber wie wenig eine so späte Bezeugung im Einzelfalle zu sagen hat, zeigt der Chor der Mestliner Kirche, welcher aus Feldsteinen ohne Verwendung von Ziegeln zu den Leibungen der Fenster aufgemauert, nicht wohl später als um die Mitte des 13. Jahrhunderts angesetzt werden kann. Er und neben ihm die Kirchen von Frauenmark, Benthen und Grebbin sind fraglos die ältesten Landkirchen des Landes. Die Kirchen von Kobrow und Powerstorf sind leider untergegangen.

Zwischen diesen beiden schon um 1230 ziemlich reichlich mit Kirchen versehenen Komplexen liegen nun aber ausgedehntere Strecken, die der Lage nach nicht mehr von diesen aus versorgt worden sein können und, da sie kein unbewohntes Waldland, sondern schon zur Wendenzeit besiedelt waren, ebenfalls um 1230 nicht ganz ohne Kirchen gewesen sein werden. Suchen wir nun nach diesen, so bieten sich uns zunächst wieder die größeren Kirchspiele des Restes, die zwar nicht mehr die Größe von 5 - 7 Ortschaften erreichen, jedoch wie Brüz, Benthen und Grebbin immerhin noch die von 4 Orten haben. Es sind dies Gaegelow (im Visitationsprotokoll von 1541 fehlt unter seinen 4 Dörfern aller=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 66 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

dings Rothen, aber das kann zufällig sein), Holzendorf mit Müsselmow, Klinken, das jetzt zwar nur zwei Ortschaften hat, mit den untergegangenen Werder und Nemersdorf (Schlie III, 375, 383) aber auf 4 kommt, Kladrum und endlich Zapel, das mit dem untergegangenen Fenzkendorp (Wittesche Karte) ebenfalls 4 erreicht. Von diesen 5 weiteren Kirchen sind 2, nämlich Kladrum und Zapel, landesherrlichen Patronats (9258, Visit. 1534).

Die Kirchen von Kladrum und Zapel sind allerdings erst spät erwähnt, 1406 die eine (Schlie III, 357), die andere 1534 (Visit.). Aber das jetzige Gebäude der ersteren ist wenigstens um 1300 errichtet, und die letztere ist um der großen Lücke zwischen Frauenmark und der Grenze nach Crivitz zu unbedingt unentbehrlich. Von den drei ritterlichen Pfarren ist die von Gaegelow durch ihre hübsche Übergangskirche für das 13. Jahrhundert, und zwar wohl schon seine Mitte, gesichert; urkundlich begegnet sie 1270 (1178). Über die von Klinken und Holzendorf gibt es zwar keine direkten Nachrichten, aber ersteres wird schon 1230 (382) erwähnt, und zwar als Zusammenkunftsort für eine aus zahlreichen Personen bestehende Grenzregulierungskommission, und letzteres ist 1235 (440) bereits mit holsteinschen Ansiedlern besetzt.

Rechnet man nun diese 5 weiteren Kirchspiele ebenfalls zu den um 1230 bestehenden, so ist eine ziemlich gleichmäßige Verteilung von Kirchen über das Land erreicht. Nur unter den nahe zusammenliegenden kleinen Kirchspielen von Demen, Bülow, Prestin, Wessin, Barnin möchte man noch eine alte Kirche vermuten, und in der Tat erscheint die von Demen bereits 1265 (1046).

Wir dürfen also außer Parchim selbst etwa 18 Kirchspiele im Lande Parchim nördlich der Elde als um 1230 bereits errichtet ansehen, eine Zahl, die verhältnismäßig der urkundlich für das Land Goldberg für 1234 feststehenden entspricht, also im ganzen das richtige treffen wird. Landesherrlichen Patronats sind von ihnen, abgesehen von Lancken und Möderitz: Gr.=Raden, Kobrow, Kladrum, Zapel (Visit. 1534), Wamckow (770), Frauenmark (1009), Grebbin (9258). Das Patronat der übrigen ist wenigstens später in ritterlichen Händen. Mag nun von den übrigen kleineren Kirchspielen immerhin das eine oder andere ebenfalls schon um diese Zeit errichtet sein, so werden sie doch im ganzen der Folgezeit zuzuweisen sein.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 67 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Von diesen erscheinen zuerst die beiden städtischen Kirchspiele der Neustadt Parchim und Sternbergs; ersteres war 1249 (633) in der Errichtung, letzteres begegnet 1256 (770), wird aber mit der Stadt selbst um etwa ein Jahrzehnt älter sein. Darauf folgt in der Sternberger Gegend das nur eine Ortschaft umfassende Kirchspiel Witzin; 1270 (1178) ist es da; seine kleine einfach rechteckige und zweijochige, dem späten Übergangsstil angehörige Kirche ist so recht typisch für diese nachgegründeten kleinen Kirchspiele (Schlie IV, 161). Gleichzeitig sind in der Parchimer Gegend Garwitz, das 1278 (7200 als Pfarre auftritt, und Granzin, das (vgl. oben S. 63) zwischen 1235 und 1277 seine Kirche erhielt. Nepersmühlen mit seiner Filiale Dabel erscheint 1306 (3102). Im Jahre 1304 (2942 vgl. 8814) begegnet zuerst das ostwärts von Parchim im Eldenwinkel gelegene Kirchspiel von Burow, wird aber auch schon das noch kleinere von Gischow errichtet und von ihm getrennt. Ebenfalls dem Anfang des 14. Jahrhunderts gehört die Errichtung der Pfarre von Bülow an; 1311 (3479) ward ihr Kirchhof geweiht 1 ) und bald darauf muß auch das von Vorbeck errichtet und von Kladow abgenommen sein; 1317 (3932 vgl. oben S. 63) besteht es noch nicht, aber die kleine frühgotische Kirche (Schlie III, 342) weist doch noch in das erste Drittel des 14. Jahrhunderts. Endlich begegnet 1331 (5291) die Kirche von Prestin und hat Hohen=Pritz bereits 1256 (770) eine Filialkapelle von Wamckow, die später - leider läßt sich nicht sagen, wann - selbständig geworden ist (Schlie IV, 177).

Über die Gründungszeit der übrigen Kirchen, Domsühl, Dargelütz, Herzberg, Greven, Müsselmow, Venzkow, Barnin, Wessin, Raduhn läßt sich nichts bestimmteres beibringen. Dargelütz ist 1379 (11219) Pfarrort; Herzberg hat eine gotische Kirche, aber ihre nähere Ansetzung ist unsicher. Dasselbe gilt von Domsühl, dessen Kirche im westlichen Teil noch gotisch ist. Greven erscheint im 15. Jahrhundert im Verzeichnis der Schwerinschen Kirchlehen als selbständige Kirche


1) Es ist fraglich, ob das Bülow der Urk. 3479, in welchem Bischof Gottfried von Schwerin den Friedhof weihte, unser Bülow oder das bei Rehna gelegene ist. Das M. U. - B . und Schlie (III, 363) schwanken. Ausschlaggebend für das unsere scheint mir, daß in jenem Bülow bei Rehna ein Friedhof nicht existiert, es auch keine Nachrichten von einem solchen giebt Friedhöfe aber pflegen selbst dann nicht einzugehen, wenn die dazugehörige Kirche eingeht. (Ich nenne aus der großen Zahl der Beispiele nur Gr.=Ridsenow, Kobrow, Venzkow, Powerstorf, Basepohl, Gülzow, Scharpzow usw.)
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 68 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

und ebenso 1542 (Schlie IV, 553). Für Müsselmow gibt es überhaupt keine mittelalterlichen Daten außer seiner gotischen Kirche. Bei Venzkow, Barnin, Raduhn und Lutheran fehlt auch das. Wessin ist 1391 Kirchort und hat eine gotische Kirche (Schlie III, 360 f.). Aber auch diese Pfarren werden so gut wie alle spätestens dem ersten Drittel des 14. Jahrhunderts angehören. In diese Zeit fällt wenigstens auch hier die Gründung der letzten Kirchen, über deren Errichtung es urkundliche Nachrichten gibt.

Landesherrlichen Patronats sind von diesen 22 kleineren Pfarren außer den beiden städtischen nur noch die von Nepersmühlen (3102), Wessin (Schlie III, 360, Urkunde von 1391) und Burow (Visit. 1534).

Werfen wir nun auch hier am Schlusse noch einen Blick auf die Nationalität der Kirchdörfer, so sind unter den 18, die der ersten Kirchenerrichtung, angehören werden, drei, die wendischen Charakter tragen, nämlich Powerstorf und Frauenmark, beides Kossatendörfer, und Kladow, ein Hakenhufendorf. Da jedoch in ihnen später keine wendischen Namen mehr begegnen, sind sie im Laufe der Zeit von ca. 1250 - 1375 schon den Wenden verloren gegangen. Mehr oder weniger wendische Namen finden sich dagegen noch in Gr.=Raden, Kobrow, Mestlin, Kladrum, Klinken, Lancken, Brüz und Grebbin.

Von den übrigen sind noch Bülow, Wessin und Garwitz Hakenhufendörfer, Dargelütz ein Kossatendorf; letzteres sowie Bülow zeigen jedoch im 15. Jahrhundert keine wendischen Namen mehr, sind also nachträglich noch germanisiert - vermutlich fand die Errichtung der Kirchen hiermit im Zusammenhange statt =, während Wessin, Garwitz und weiter Domsühl, Greven, Granzin und Burow solche in mehr oder minder großer Zahl aufweisen (Wittesche Karte).

 

b. Plau, Malchow, Waren.

Über die Zehnten der letzten drei zum Schwerinschen Sprengel gehörigen Länder Plau, Malchow und Waren scheint nach einer allerdings unsicheren Identifizierung eines Elandrianschen Regestes mit Angaben Hederichs (240) im Jahre 1218 ein Vertrag zwischen Bischof und Kapitel abgeschlossen zu sein. Er ist das einzige Zeichen, daß damals die Kolonisation auch diese Gegenden bereits erreicht hatte oder wenigstens an ihrer Grenze stand, bereit, in sie einzudringen.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 69 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Im Lande Plau, dem früheren Burgward Cuthin, bestand wahrscheinlich schon von Berno her die Kirche von Quetzin. Die deutsche Einwanderung muß auch hier noch wesentlich gleichzeitig mit der im Lande Parchim stattgefunden haben, da die Gründung der deutschen Stadt Plau, welche von nun ab dem Lande den Namen gab, ebenfalls noch auf die beiden Borwine zurückgeht, also spätestens 1226 fällt (428) Mit der Stadt entstand in ihr natürlich auch eine Pfarrkirche, deren Kirchspiel die angrenzenden Dörfer, wie Grapentin und Gedin, welche später in der Stadtfeldmark untergegangen sind, zugewiesen wurden (2199). Als zweite Landpfarre begegnet uns 1235 (436) Kuppentin; Brunward bestätigt ihre Pfarrhufen und Kirchspiel. Letzteres umfaßt mit seinen 13 Dörfern - auch hier treffen wir also noch wieder die bekannte Größe der landesherrlichen Kolonisationskirchspiele - noch die von Poserin und Weisin und greift sogar mit Wessentin, Broock und Bobzin auf das linke Eldeufer in die späteren, damals also noch nicht errichteten Kirchspiele Lübz, Broock und Barkow über. Wahrscheinlich aber ist auch das von Kuppentin 1235 nicht erst gegründet, sondern schon in den zwanziger Jahren. Derselben Zeit wird dann auch vermutlich die 1254 auftauchende Kirche von Karow angehören. Da Pribislav in diesem Jahre auf die Bitten der Eingepfarrten das Einkommen der dürftigen Pfarre durch Schenkung von 5 Hufen aufbessert (732), so wird auch sie schon eine Weile bestanden haben. Das Kirchspiel war klein, der Boden arm, daher die Einkünfte nur gering. Man mochte bei der Gründung der Pfarre auf weitere Rodungen in den ausgebreiteten Karow umgebenden Kiefernwaldungen gerechnet haben, als diese und damit größere Einnahmen ausblieben, zeigte es sich, daß die Pfarre aufgebessert werden mußte.

Es werden also um 1235 im Lande Plau nördlich der Elde die 4 Pfarren Quetzin, Plau, Kuppentin und vielleicht auch schon Karow bestanden haben. Sie sind alle landesherrlichen Patronates (Visitationsprot. v. 1534; für Karow noch M. U.=B. 732 von 1254). In Frage käme noch die auf der Grenze der Länder Plau und Malchow gelegene Pfarre Alt=Schwerin, deren westliche Hälfte mit Alt=Schwerin selbst noch zum Lande Plau gehörte (Schlie V, 393). Indes begegnet sie urkundlich erst 1375 (10843) und ist ihre Kirche, soweit die dürftige Baubeschreibung ein Urteil gestattet, erst nach 1300 gebaut (Schlie V, 418), auch scheint sie niemals landesherrlichen Patronats gewesen zu sein, sondern eine Gründung der Gamme vom Werder, die dort zuerst 1346 (6646) als ansässig erscheinen. Sie wird also

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 70 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

späteren Ursprungs sein, und ihre westliche Hälfte ursprünglich zu Karow gehört haben. Auch entspricht das Übergreifen ihres Kirchspiels in zwei Länder nicht den Prinzipien der Parochialeinteilung der Kolonisationszeit

Ostwärts vom Plauer und Alt=Schweriner See erstreckt sich das Land Malchow, in seiner nördlichen Hälfte noch heute zum großen Teil von meilenweiten Waldungen bedeckt. Im

16.Jahrhundert umfaßte es die Parochien Malchow, Alt=Schwerin zum Teil, Nossentin, Kieth, Wangelin, Lütgendorf, Jabel nördlich der Seereihe, südlich derselben Satow, Grüssow, Poppentin und Lexow (Schlie V, 393). Aber auch Stuer wird noch dazu zu rechnen sein.

Hier bestand, wie oben gezeigt, wohl schon von Berno her die Kirche zu Alt - Malchow, welche Nossentin und Lexow und wohl auch den Malchower Anteil des Alt=Schweriner Kirchspiels noch mit umfaßte und nordwärts von den riesigen Waldungen begrenzt ward. Nord= und ostwärts derselben liegen die Pfarren Kieth, Wangelin, Lütgendorf und Jabel. Von ihnen begegnet Wangelin schon 1244 (552), Kieth und Jabel 1256 (763), Lütgendorf erst 1304 (2935). Die Kirchen gehören alle erst dem 14. Jahrhundert an, nur die von Lütgendorf wird schon der Zeit um oder kurz vor 1300 zuzuweisen sein (Schlie V, 431). Sie gehört dem Typus der kleinen einfach rechteckigen Bauten aus der allerletzten Zeit des Übergangsstiles an, wie er für die kleineren nachgegründeten ritterschaftlichen Kirchen üblich war. Es bleiben also für unsere Epoche Kieth, Wangelin und Jabel. Von ihnen scheint Wangelin immer ritterlichen Patronats gewesen zu sein (6152), ebenso Lütgendorf; Kieth und Jabel jedoch waren ursprünglich landesherrliche Pfarren. Das Patronat von Jabel finden wir später in den Händen des Klosters Malchow, welches das Dorf um 1410 halb von den Hahn=Solzow, halb von den Werleschen Fürsten erworben hatte (Schlie V, 422). Auch die Hahns aber hatten ihre Hälfte des Dorfes noch nicht lange gehabt; es scheint ursprünglich ganz im Besitze der Landesherren gewesen zu sein und damit auch das Patronat. Dem entspricht auch die erste kirchliche Notiz über Jabel: 1256 (763) verlieh Nikolaus von Werle den Pfarrern der Probstei Alt=Röbel sowie den Pfarrern, von Malchow, Kieth und Jabel das Recht, über ihr Vermögen testamentarisch zu verfügen. Malchow, Kieth und Jabel werden die Pfarren seines Patronats im Lande Malchow gewesen sein, wie denn Malchow nachweislich (2503) fürstlichen Patronats war und es für Jabel eben wahrscheinlich gemacht ist. Wangelin, das

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 71 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

auch schon existierte, ging leer aus, weil es nicht zur Verfügung der Fürsten stand.

Bei Malchow selbst ward 1235 auf einer Insel die deutsche Stadt Malchow gegründet (433). Mit ihr entstand natürlich auch die Kirche von Neu=Malchow, welche jedoch nicht zu einer selbständigen Pfarrkirche erhoben ward, sondern dem Pleban von Alt=Malchow untergeben blieb (2503. 2505. 2506. 2507). Die Stadtgründung wird für die südlich der Seereihe gelegenen Strecken den Punkt bezeichnen, wo hier die Kolonisation zu einem gewissen Abschluß gekommen war. Von den hier bestehenden Pfarren ist Grüssow erst 1255 (747) gegründet, fällt also noch fort, und wird auch die ritterschaftliche Pfarre Poppentin, welche 1284 (1758) zuerst begegnet, vermutlich noch auszuscheiden haben; sie ist ihrer Lage nach aus Alt=Malchow herausgeschnitten. Satow aber, obwohl urkundlich erst 1284 (1758) als Pfarre bezeugt, muß um 1255 schon eine Kirche gehabt haben, denn da die in diesem Jahre neugegründete Pfarre Grüssow mit einer Hufe zu Kogel dotiert, dieses aber nicht zum Kirchspiel Grüssow gelegt wird, so muß es seine kirchliche Versorgung schon anderswo, d.h. wie heute in Satow, gehabt haben. Dieses hatte also um 1255 schon eine Kirche, und zwar landesherrlichen Patronats, da Johann III. von Werle bei der großen Belehnung der von Flotow in dieser Gegend ihnen auch Satow, das bisher in seinem Besitz gewesen, mit Ausnahme der Pfarrhufen verleiht (6401). Später haben die von Flotow dann auch das Patronat an sich gebracht. Stuer aber wird damals noch keine Kirche gehabt haben, da weder bei der Erstbelehnung von 1340 (6069) noch beider Gesamtbelehnung von 1344 (6401) wie bei Satow und Demzin von Pfarrhufen die Rede ist. Ein Pfarrer von Stuer erscheint erst 1363 (9171), und die Pfarre ist 1541 Flotowschen Patronates; sie ist also von den Flotows, bald nachdem sie um 1340 hier ansässig geworden waren, gegründet und von Satow abgetrennt worden.

Endlich mag auch die ebenfalls landesherrliche Kirche von Sietow, obgleich sie urkundlich erst 1328 (4985) auftritt, schon der ersten Kirchspieleinteilung der Kolonisationszeit angehören.

Ihr Kirchspiel füllt die südöstliche Ecke des Landes Malchow aus, wie das von Satow die südwestliche, und ihr alter Kirchenbau (Schlie V, 437 ff.) ist schwerlich später als in die Mitte des 13. Jahrhunderts zu setzen, denn nachdem um diese in dem nahen Röbel der Ziegelbau zu blühen begonnen hatte, würde man sich kaum auch in Sietow noch ganz ohne Ziegel beholfen haben. Zudem

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 72 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

charakterisiert er sich gegenüber der 1255 geweihten Kirche des nachgegründeten Nachbarkirchspiels Grüssow (Schlie V, 434 f.) in seiner Anlage mit Chor und breiterem Gemeindehaus, während jene schon den vereinfachten einfach rechteckigen Grundriß, wie er für die kleineren nachgegründeten Kirchspiele üblich ward zeigt, als die Kirche eines größeren und älteren Kirchspiels.

Der ersten Kirchspieleinteilung mögen demnach im Lande Malchow die Landesherrlichen Pfarren von Malchow mit Neu=Malchow, Kieth, Jabel, Satow und Sietow angehört haben, dazu kam vielleicht auch schon die ritterliche Pfarre Wangelin. Abgesehen von Malchow selbst, das mit dem nachweislich erst später von ihm abgezweigten Nossentin 13 - 14 alte Ortschaften umfaßte, erreicht keines von ihnen mehr den Umfang der älteren Kolonisationskirchspiele, sondern nur noch die für die Länder Goldberg und Parchim charakteristische Durchschnittsgröße von 6 Dörfern. So kommt Satow mit dem jüngeren Stuer und einem Teil des ebenfalls jüngeren Grüssow auf 7 Orte; Sietow hat selbst nur 4, aber dürfte anfänglich auch Klink und einen Teil des Poppentiner Kirchspiels umfaßt haben. Kieth hat nach Abschluß der Kirchenerrichtung noch 6 ältere Ortschaften und Jabel 4.

Folgen wir nun der weiteren Entwickelung, so ist im Lande Plau nördlich der Elde vielleicht nur noch eine einzige Pfarre errichtet worden, nämlich die von Plauerhagen, das 1235 noch zum Kuppentiner Kirchspiel gehörte (436). Seine Kirche gilt jetzt als mater combinata, doch erscheint sie bei ihrem ersten Auftreten in den Visitationsprotokollen von 1534 und 1541 bereits wie heute als Filiale von Kuppentin, und gehörte das jetzt bei ihr eingepfarrte Zarchlin einst zum Quetziner Kirchspiel (Schlie IV, 611). Die heute selbständige Kirche von Poserin aber, die dem Stile nach noch dem 13. Jahrhundert angehören mag (Schlie IV, 394), ist 1534 ebenfalls noch Filialkapelle von Kuppentin, wohin der Ort schon 1235 (436) eingepfarrt war. Sie ist erst infolge der Reformation selbständig geworden.

Südlich der Elde aber entstanden noch einige weitere Kirchspiele. Zunächst ward hier noch eine landesherrliche Pfarre errichtet, die von Lübz. Das später hierhin eingepfarrte Bobzin gehört zwar 1235 (436) noch nach Kuppentin, und urkundlich begegnet die Pfarre erst 1316 (3818), aber, landesherrlichen Patronates und immer noch die Größe von 5 Ortschaften erreichend, kann sie nicht allzulange nach 1235 errichtet sein. An sie schließt sich, ebenfalls von Kuppentin abgezweigt, die kleine

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 73 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ritterliche Pfarre von Broock. Auch sie ist auf Grund ihrer von Schlie (III, 542) allerdings recht mangelhaft beschriebenen Kirche noch dem 13. Jahrhundert zuzuweisen, und dasselbe gilt endlich für die teils (mit Wessentin) von dem Kuppentiner, teils wohl von dem alten Quetziner Kirchspiel abgezweigten Pfarre Barkow. Sie ward wohl zwischen 1271 und 1320 von dem märkischen Kloster Stepenitz errichtet, welches hier Besitzungen erworben hatte.

Zahlreicher sind die Nachgründungen von Kirchen im Lande Malchow. Hier machte zunächst der Riesenumfang des alten Burgwardkirchspieles Malchow Nachgründungen notwendig. Hier ward zwischen Malchow und Satow die neue, ebenfalls noch landesherrliche Pfarre von Grüssow eingeschoben (7580. 6390). Im Jahre 1255 weihte Bischof Rudolf von Schwerin ihre Kirche und bestimmte den Umfang ihres Kirchspiels auf die 4 Dörfer Grüssow, Walow, Zislow und Globen (747). Man könnte freilich vermuten, daß es sich bei der Weihe der Steinkirche nicht um die erste gehandelt habe und die Pfarre schon länger bestand, allein die Bestimmung des Umfanges ihres Kirchspiels spricht dagegen, und ebenso weist der Umstand, daß sie in Grüssow selbst nur mit einer Hufe, mit einer zweiten aber in dem außerhalb des Kirchspiels gelegenen Kogel dotiert ward, daraus hin, daß sie nicht unter den noch unfertigen Verhältnissen der ersten Kolonisationszeit, wo am Orte selbst unschwer 2 Hufen hätten reserviert werden können, sondern unter schon festgewordenen Verhältnissen gegründet ward. Aus der östlichen Hälfte des Malchower Kirchspiels ward das ritterliche von Poppentin herausgeschnitten - auch Sietow gab wohl an dasselbe ab =; 1284 begegnet es zuerst urkundlich (1758). Nordwestlich von Malchow entstand, wohl eine Gründung der Gamme vom Werder, die Pfarre Alt=Schwerin mit ihrem teilweise ins Land Plau übergreifenden Kirchspiel. Urkundlich begegnet sie zwar erst 1375 (10843), aber das "frühgotische" Portal der einfachen Backsteinkirche (Schlie V, 418) sichert sie wenigstens für die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts. Wahrscheinlich aber, da ihr Kirchspiel wie die von Grüssow und Poppentin immerhin noch die Größe von 4 älteren Ortschaften erreicht, wird sie schon älter sein und vielleicht schon wie diese dem zweiten Drittel des 13. Jahrhunderts angehören. Dasselbe mag auch für das ritterliche Kirchspiel Lütgendorf gelten, welches mit seinen ebenfalls 4 alten Dörfern die Nordostecke des Landes ausfüllt, obgleich es, wie gesagt, erst spät bezeugt ist. Um 1300 war es jedenfalls, wie seine kleine

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 74 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Kirche ausweist, vorhanden. Endlich ward im nordöstlichen Teil des Malchower Kirchspiels um 1317 (3895) die Pfarre Nossentin errichtet. Die Art ihrer Errichtung ist bezeichnend für diese späte Zeit. Die Eingesessenen, Adel und Bauern, faßten den Plan, erbaten die Einwilligung des Klosters, dem das Patronat der Mutterkirche Malchow zustand, und setzten sich mit ihm dahin auseinander, daß das Kloster zwar nach wie vor das Meßkorn aus dem neuen Kirchspiel erheben sollte, die Oblationen dagegen mit 2 Mk. jährlich abgelöst und der Malchower Küster mit jährlich 8 Schillingen entschädigt wurde. Die neue Pfarre aber ward nicht, wie herkömmlich, mit Landhufen dotiert - offenbar waren solche in Nossentin bei den festgewordenen Erbpachtverhältnissen nicht zu haben =, sondern mit 14 Mk. jährlicher Einkünfte, die teils in dem untergegangenen Redenisce, teils in Nossentin selbst angewiesen wurden. Ihre Besetzung sollte dem Kloster zustehen, die Stifter jedoch das Vorschlagsrecht haben. Der Bischof von Schwerin hat nichts mehr als dieses Übereinkommen zu bestätigen. Die Initiative für die Errichtung von Kirchen ging längst nicht mehr von der Kirchenleitung aus.

Über die Gründungszeit der drei kleinsten, je nur ein Dorf umfassenden Pfarren Hagenow, Klink und Stuer fehlt es an direkten Nachrichten. Für Stuer kann man, wie oben ausgeführt, die Zeit zwischen 1344 und 1363 als die ihrer Errichtung erschließen. Die von Hagenow begegnet zuerst 1449, wo ihr Patronat dem Kloster Malchow gehört (Schlie V, 399), welches auch das Dorf - leider wissen wir nicht seit wann - besaß. Sie ist später wieder eingegangen und der Ort gehört, wie wohl zu Anfang, wieder zum Kirchspiel Jabel. Die Kirche von Klink schließlich begegnet erst im Visitationsprotokoll von 1541, und schon da als mit Sietow verbunden.

Sehr viel undeutlicher liegen nun zuletzt die Dinge im Lande Waren, das ursprünglich vielleicht zum Teil noch zum Lande Malchow gehört hat - wenigstens wird 1260 (857) das untergegangene und einst bei Rittermannshagen gelegene Martinsdorf noch zu Malchow gerechnet =, zum andern Teil aus dem Lande Schlön (857) gebildet ward. Es umfaßt die jetzigen Kirchspiele Waren, Sommerstorf, Vielist, Rittermannshagen, Lansen, Gr.=Gievitz, Varchentin, Gr.=Varchow, Luplow, Schlön, Gr.=Dratow und Federow, dazu die teils ganz eingegangenen, teils zu Filialen gewordenen von Panschenhagen, Falkenhagen mit Schönau, und Deven.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 75 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Wäre der Brodaschen Urkunde von 1230 (377) zu glauben, so hätten damals schon Federow, Falkenhagen, Schönau, Kargow und Waren als Pfarrkirchen bestanden. Allein die Urkunde ist eine der vielen Brodaschen Fälschungen und wird durch die glücklicherweise erhaltenen echten (1284 und 5226) widerlegt. Schönau und Kargow waren noch 1331 (5226) Filialkapellen von Falkenhagen und Federow, sind also sicher um 1230 noch nicht vorhanden gewesen. Auch das kleine Kirchspiel von Gr.=Dratow, das aus dem von Schlön herausgeschnitten scheint, darf wohl als jüngeren Datums angesehen werden. Das Patronat der Kirche besaß 1541 Kloster Broda, obgleich es sonst im Dorfe niemals einen Besitz gehabt, dieses vielmehr den von Kamptz gehörte. Nun hatte aber Broda 1331 (5226) gegen das Patronat von Waren die von Federow, Falkenhagen und Schlön eingetauscht. Bei den beiden ersten führt die Urkunde ihre Filialkapellen auf, bei Schlön nennt sie keine; es besaß also noch keine. Die Kirche von Dratow wird also vermutlich erst nach 1331 von den von Kamptz erbaut und von Schlön abgezweigt sein, wobei ihr Patronat, weil das der Mutterkirche dem Kloster gehörte, ebenfalls demselben reserviert ward - es war der Preis für die Zustimmung zur Abzweigung der neuen Pfarre.

Im übrigen sind die Nachrichten über die durchweg nur kleinen Kirchspiele dürftig. - 5 von ihnen umfaßten nur 1 - 2 ältere Ortschaften und über 4 kommt nur ein einziges hinaus. - Spuren jener älteren und größeren Kolonisationskirchspiele finden sich nur spärlich und undeutlich. Schlön selbst, der einstmalige Hauptort des Landes, hat ein Kirchspiel von 7 älteren Ortschaften, das mit den 3 Dörfern des Dratowers auf 10 anwächst, und ist offenbar als eine der ältesten Pfarren des Landes anzusehen. Urkundlich begegnet sie zuerst 1265 (1029), zugleich mit ihr aber auch ihre südliche Nachbarpfarre Federow, deren Kirchspiel zwar nur 3 ältere Orte umfaßt, aber an Fläche - Wald und Heide - einen noch größeren Umfang hat. - Die Kolonisation ist hier nicht zur Vollendung gekommen. Auch Varchentin, die nordöstliche Nachbarin von Schlön, mag ursprünglich als größeres Kirchspiel geplant gewesen sein. Vielleicht weist seine schmale und langgestreckte Form die mit Kraase (5433) von der Schwerin=Caminschen Grenze bis zur Havelbergischen hinüberreicht, darauf hin, daß es einst den ganzen Winkel zwischen diesen Grenzen einzunehmen bestimmt war. Urkundlich begegnet es zwar erst 1304 (2945), aber seine Übergangskirche stammt noch aus dem 13. Jahrhundert (Schlie V, 214 f.), und die Gründung der Pfarre wird

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 76 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

noch älter sein als diese. Das ist alles. Immerhin, scheidet man aus den 7 landesherrlichen Pfarren des Landes 1 ) die von Falkenhagen und Sommerstorf als jünger aus - erstere wird, weil Hagenpfarre, noch nicht der ersten Anlage angehören, und letztere liegt der alten Pfarre Vielist zu nahe =, so erhält man die 5 planmäßig über das Land verteilten und bis auf Federow mit alten steinernen Übergangskirchen des 13. Jahrhunderts ausgestatteten landesherrlichen Pfarren von Vielist, Waren, Schlön, Varchentin und Federow und mit ihnen vielleicht den ursprünglichen Plan der landesherrlichen Kirchspieleinteilung und die ältesten Kirchen. Das erste urkundliche Vorkommen der letzten drei ist schon erwähnt. Die Kirche von Waren begegnet zuerst 1243 (547); für Vielist fehlt es an mittelalterlichen Nachrichten. Aber wie hier in dem Südostwinkel des Schweriner Sprengels die Kolonisation am spätesten eingedrungen sein muß, so wird gleich von Anfang an diese im Entstehen begriffene Einteilung infolge der Errichtung. ritterlicher kleinerer Pfarren durchbrochen worden und nicht mehr zur Vollendung gekommen sein. Vielleicht mag die von Groß - Gievitz mit ihrer hübschen Übergangskirche, an der zwei Stufen des Übergangsstiles zu unterscheiden sind ( Schlie V, 365 ff. ), hierher gehören. In Urkunden fehlt es leider. Ein deutliches Bild der Entwicklung läßt sich nicht mehr geben. Ich zähle die übrigen Pfarren nach der Reihe ihrer erstmaligen Bezeugung durch Urkunden oder Bauten auf.

Schon 1258 (823; da der Pfarrer von Falkenhagen hier vor dem von Kieth steht, so ist an das mecklenburgische und nicht an das vorpommersche Falkenhagen zu denken, das übrigens auch keine eigene Pfarre hatte) ist die landesherrliche Hagenpfarre Falkenhagen da. Der Ort ist später eingegangen; er lag südlich von Alt=Schönau, das mit seiner Kapelle ein Nest des ehemaligen Kirchspiels ist. Zwei Jahre darauf begegnet die Pfarre des später in Rittermannshagen aufgegangenen Mertinsdorf (857). Die Pfarren von Groß=Varchow und Luplow begegnen zuerst 1326 (4749), die von Deven allerdings erst 1373 (10501), aber ihre kleine frühgotische Kirche rückt auch sie spätestens in das erste Drittel des 14. Jahrhunderts hinauf. Bald nach 1300 muß dann die Kirche von Mertinsdorf nach Ritter=


1) Falkenhagen, Schlön und Federow (5226), Waren (5247), Vielist und Sommerstorf (Visit. 1534), Varchentin (das Patronat schenkten die Landesherrn 1409 an Kloster Ivenack; Schlie V, 173, vergl. auch M. U.=B. 2945).
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 77 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

mannshagen verlegt worden sein, wenn nicht einfach der letztere Name auch auf das erstere übergegangen ist. Begegnet auch der Pleban von Rittermannshagen erst 1373 (10404), so gehört doch die frühgotische Kirche bereits in die erste Hälfte des Jahrhunderts. Wohl zwischen 1331 und 1366 (9340; cf. oben) entstand die Pfarre von Groß=Dratow, wenn nicht doch, wie Schlie (V, 363) vermutet, der alte Teil des Schiffs seiner Kirche schon dem 13. Jahrhundert angehört.

Über die Kirchen von Lansen, Sommerstorf und Panschenhagen fehlt es, abgesehen von dem dem 15. Jahrhundert angehörigen Verzeichnis der Pfarrlehen des Schweriner Sprengels (Archiv, Schwerin), ganz an mittelalterlichen Nachrichten. Auch aus dem Baubestand ihrer gotischen Kirchen läßt sich nichts näheres ermitteln. Die von Panschenhagen ist übrigens wieder eingegangen (M. Jbb. 68, 256). Ist mit ihr etwa die sonst nicht identifizierbare landesherrliche Pfarre von Albrechtshagen identisch, welche im Visitationsprotokoll von 1534 neben Sommerstorf steht? Ob die Kapelle zu Kraase, die dem Stile nach um 1300 erbaut ist (Schlie V, 325), einst selbständig gewesen ist - ihre Patrone waren die Rostke (ebdas. 212, 324) =, muß dahingestellt bleiben; sehr wahrscheinlich ist es nicht, da das Dorf 1333 (5433) noch zur Varchentiner Parochie gehörte und ebenso 1541 (Visit.).

Was endlich die Nationalität der Kirchorte in den 3 Ländern Plau, Malchow und Waren betrifft, so zeigt die Wittesche Karte, daß sie fast alle mehr oder minder starke Bruchteile wendischer Bevölkerung haben - am stärksten die Malchower Kirchorte Wangelin, Kieth und Satow =, daß jedoch, abgesehen von Alt=Malchow, welches als Kossatendorf erscheint, kein einziger mehr wendische Verfassung - Hakenhufen oder Pauschalbede - hat, daß sie also wohl sämtlich als im Kern deutsche Kolonisationsdörfer angesehen werden müssen.

Wir sind am Ende der Pfarren des Schweriner Sprengels. Auch hier im Südostwinkel desselben, in welchem die dem Gange der Kolonisationsbewegung folgende kirchliche Entwicklung zuletzt in Bewegung gekommen sein muß, ist uns das Vielerlei kleiner und kleinster Pfarren neben spärlichen Resten größerer Kirchspiele begegnet, wie es für die nach ca. 1220 kolonisierten Gegenden charakteristisch ist. Auch hier ist die Errichtung selbständiger Pfarren, soweit es sich nachweisen läßt, mit dem ersten Drittel des 14. Jahrhunderts so gut wie ganz vorüber.


Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 78 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

5. Die an Havelberg verlorenen Gebiete.

a. Bis zum Verlust an Havelberg.

Wir kommen nun zu den jahrzehntelang zwischen Schwerin und Havelberg strittigen Grenzgebieten, den südlich des Eldeufers gelegenen Ländern Brenz, Ture (Lübz), Röbel, Turne (östlich der Müritz) und Tollense (Penzlin). Leider sind die Urkunden über diesen Streit sehr dürftig; es sind nur ein paar ziemlich inhaltlose Clandrianschen Auszüge vorhanden. Immerhin läßt sich doch mehr erkennen, als nach ihnen scheinen sollte. In Ottos des Großen Stiftungsbrief für Havelberg von 946 (14) waren alle diese Länder diesem zugewiesen, Peene - und Eldelauf als Nordgrenze des Bistums festgesetzt worden und Konrads II. Bestätigung von 1150 (52) hatte diese Bestimmungen wiederholt. Nun war aber 1160 in der von Heinrich dem Löwen eroberten Wendenmark das Bistum Schwerin errichtet und die Grenzen desselben soweit gesteckt worden, wie der Machtbereich des Herzogs ging, das hieß aber bis über Elde und Peene hinaus. Dementsprechend hatte im Jahre 1170 die kaiserliche Bestätigung des Schweriner Bistums, ohne auf jene älteren Rechte Havelbergs Rücksicht zu nehmen, die Castra Parchim, Cuthin und Malchow cum omnibus villis ex utraque parte alvei, que dicitur Elde, ad ipsa castra pertinentibus, also die Länder Brenz, Marnitz (?), Ture, Malchow mit Röbel, und vom pommerschen Gebiet das Land Tollense, wozu wohl auch das Land Penzlin zu rechnen ist, dem Schweriner Bistum zugesprochen (91). Ebenso hatte die päpstliche Bestätigung Alexanders III. vom Jahre 1178 die Grenzen des Bistums als mit der provincia ducis Henrici zusammenfallend, und in dem hier in Frage kommenden Teil von Schwerin bis Vipperow (an der südlichen Müritz), von dort durch das Land Müritz und Tollense an die Peene führend, bezeichnet (124). Auf der andern Seite ließ sich Hubert von Havelsberg ein Jahr darauf die alten Ottonischen Grenzbestimmungen durch den Kaiser von neuem bestätigen (130), während die päpstliche Bestätigung Schwerins durch Urban III. von 1186 (141) die Grenzbestimmung Alexanders III. wiederholt, aber genauer festlegend bestimmt, daß die Grenze von der Peene, das Land Tollense und Müritz mit Vipperow einschließend, bis zu dem (südlich der Müritz gelegenen) Besuntwalde laufe, der die Grenze zwischen Havelberg und Müritz bilde und von dort, das Land Warnow auf beiden Seiten der Elde einschließend, bis zum Castrum Grabow gehe. Diese genaueren Bestimmungen werden dann in den weiteren päpstlichen Bestäti=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 79 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

gungen von 1189 (149) und 1197 (162) festgehalten, und endlich bestimmt die kaiserliche Ottos IV. von 1211 (202): Termini autem episcopatus et ducatus Saxonie versus Ruiam et Pomeraniam atque marchiam Brandenburgensem tendentes sub eodem limite claudi debent et comprehendi, was auf dasselbe hinauskommt. Zunächst hatten nun freilich diese gegenseitigen Rechtsansprüche nur auf dem Papier gestanden, es handelte sich um Missionsgebiet, das bisher weder von der einen noch anderen Seite in Angriff genommen worden war. Praktisch wurden sie erst, als die kirchliche Versorgung dieser Grenzgebiete ins Werk gesetzt werden mußte, d. h. mit dem Eintritt der Kolonisationsbewegung in dieselben. Nun kam es zu einem zwischen den beiden Bistümern bei der Kurie geführten Prozeß, der sich Jahrzehnte hinzog und erst 1252 durch einen Vergleich sein Ende fand, in welchem allerdings der Havelberger den Löwenanteil der Beute davontrug, obgleich die Arbeit in den strittigen Gebieten, soweit es sich erkennen läßt, von dem Schweriner geleistet worden war; 1227 (341) hören wir zum ersten Male von dem schwebenden Prozeß; es ergeht ein Interlokuturteil; leider wissen wir nicht, welchen Inhaltes. Politisch standen diese strittigen Gebiete unter mecklenburgischer Herrschaft. Von hier kam denn auch der Strom der Einwanderer, der sie besetzte. Die Besiedelung der Länder Brenz und Ture wird im wesentlichen gleichzeitig mit der von Parchim und Plau, deren südlichsten Teile sie bilden, stattgefunden haben, d. h. im 3. Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts. Ein Zeichen davon finden wir in der 1219 erfolgten Schenkung des Dorfes Cesemow (= Michaelsberg, bei Karbow in der Ture gelegen) an das Michaeliskloster in Lüneburg. Dagegen scheint die von Magdeburg und Stendal aus vorschreitende Besiedelung der Mark Brandenburg damals noch nicht bis in die nördlichen Grenzstriche der Priegnitz vorgeschritten zu sein. Das ganze 13. Jahrhundert hindurch stand diese nur mittelbar unter der Hoheit der Markgrafen, teils - die alten Burgwarde von Wittstock und Putlitz - gehörten sie dem Havelberger Bistum, teils stand sie unter der Herrschaft mächtiger Familien, wie der Herren von Plote u. a. (Riedel: Die Mark Brandenburg im Jahre 1250. I, 303 f.). Blumenthal (2 Meilen südöstlich von Pritzwalk) soll zwar schon vor 1200 mit Patronat an den Johanniterorden gekommen sein (a. a. O. 302), und würde ein frühes Vordringen deutscher Kolonisten wenigstens bis in diese Gegend beweisen, aber Wittstock erhielt erst 1248 (a. a. O. S. 292), Pritzwalk 1256 (S. 297), das südlicher gelegener Kyritz 1237 (S. 303) Stadtrecht. Die

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 80 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Entwickelung der Kolonisation war also hier, wie es scheint, gegen Parchim, Plau, Malchow um ein bis zwei Jahrzehnte zurück. Dem entspricht es denn auch, daß für die zunächst in Frage stehende Periode bis ca. 1235 noch fast alle kirchlichen Nachrichten für diese Gebiete fehlen. Immerhin zeigt die Gründung des Nonnenklosters Marienfließ all der Stepenitz unmittelbar an der mecklenburgischen Grenze im Jahre 1231 (Hauck, K.=G. Deutschl. IV, 979), daß die Kolonisation nun auch hier angelangt war und mit ihr auch die kirchliche Versorgung jetzt die Grenze erreicht hatte. Von einem Versuch, dieselbe in den zwischen Havelberg und Schwerin strittigen Gebieten in Angriff zu nehmen, hören wir nichts. Schon die politische Zugehörigkeit derselben zu dem Lande des mit Brunward eng verbundenen Borwin hätte ihn überdies unmöglich gemacht. Aber was Havelberg so oder so nicht vermochte, das war von Schwerin aus bereits begonnen.

Wir haben oben wahrscheinlich zu machen gesucht, daß die Errichtung der ersten Kirche in Parchim schon auf Berno zurückgeht, mindestens aber in die Zeit vor der deutschen Einwanderung fällt. Der Bereich aber, in dem der an ihr stehende Priester wirkte, und daher später auch ihr Kirchspiel, griff auch auf das linke Ufer der Elde über, und als Brunward im Jahre 1229 (370) das übergroße Kirchspiel teilte, errichtete er in dem linkseldischen Teil desselben die beiden neuen Pfarren Klockow und Damm. Wie ebenfalls oben bemerkt, setzt aber diese Teilung voraus, daß das Kirchspiel Parchim damals schon nach allen Seiten abgegrenzt war, also Nachbarkirchspiele schon vorhanden waren, und das gilt natürlich auch für den linkseldischen Teil desselben; er besaß also schon eine von Schwerin ausgegangene Organisation. Dasselbe gilt aber weiter für den linkseldischen Teil des Landes Ture, denn wenn Brunward 1235 (436) dem rechts der Elde gelegenen Kirchspiel Kuppentin auch drei linkseldische Dörfer, Bobzin' Broock und Wessentin, bestätigt, so liegt in dieser Abgrenzung, daß auch links der Elde noch mindestens ein Kirchspiel schon bestand, und Brunwards Tätigkeit als zuständiger Bischof sich auch hierhin erstreckte, wie das denn schon für 1219 aus der Schenkung von Cesemow an das Michaeliskloster (260) hervorgeht: Brunward mußte dieselbe mit seinem Banne konfirmieren. Er ist es denn auch, der 1230 (376) mit den Fürsten Johann und Pribislav einen Zehntvertrag über das Land "Warnow an beiden Seiten der Eldene und im Lande Brenitz abschließt, nach welchem die Fürsten den Zehnt der ritterlichen Lehngüter und vom übrigen Zehnt die Hälfte, Brunward den

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 81 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Rest erhalten soll. Freilich, wenn sich hier die Bestimmung findet, daß die Fürsten dem Bischof seinen halben Teil des Zehnten "verschaffen" sollen, so könnte man vermuten, daß diese Bestimmung gegen den Havelberger Bischof gerichtet gewesen sei als den tatsächlichen Besitzer. Allein, wenn die Fürsten auf Seite Brunwards standen und, wie die Urkunden von 1219 und 1229 zeigen, immer gestanden hatten, dazu die kirchliche Versorgung von ihm ausging, war der Havelberger gar nicht in der Lage, seine Ansprüche praktisch geltend zu machen. So wird diese Bestimmung nichts anderes zu bedeuten haben als der im Poeler Zehntvertrag sich findende Satz: et ipse (der Fürst) de altera medietate iustam decimam expedite nos habere efficiet, der sich gegen die "obstinatschen" Bauern richtet. Ebensowenig aber ist mit Rudloff ( Meckl. Gesch. I, 3 S. 160) aus der Schenkung der beiden bei Plau gelegenen Dörfer Gardin und Gaarz durch Borwin im Jahre 1223 (298 und 299) an das Havelberger Domkapitel zu schließen, daß man damals der Havelberger Kirche "die Diözesanrechte jenseits des Flusses nicht streitig gemacht habe". Die Urkunden von 1219, 1229 und 1235 zeigen deutlich genug, daß für die Fürsten vor und nach 1223 Brunward der zuständige Bischof war, und überdies lag Gardin wahrscheinlich auf dem rechten Ufer der Elde, also in unstreitig schwerinschem Gebiet.

Wenden wir uns nun weiter ostwärts zu den Ländern Röbel, Vipperow und Müritz, wo die Schwerinsche Grenze im Besuntwalde verlaufen sollte, so sind auch hier die ersten urkundlichen Nachrichten zugleich Zeugnisse, daß Brunward es war, der hier faktisch Diözesanrechte ausübte, und die kirchliche Versorgung in Angriff nahm. Im Beginn des vierten Jahrzehntes des 13. Jahrhunderts drang die mecklenburgische Kolonisation auch in die Gegend des Besuntwaldes vor. Nicolaus von Werle schenkte 1233 (414, 415) dem Kloster Amelungsborn dort den See Dranse mit dem zugehörigen Bache und 60 Hufen , und das Kloster muß die Schenkung bald in Besitz genommen haben ; neun Jahre darauf finden wir hier den Klosterhof Drans (537) . Wenn nun Nicolaus 1233 seiner Schenkung hinzufügt: Sane partem decime de prefatis bonis nos contingentem eidem ecclesie contulimus, und zwei Monate darauf Brunward auf die Verwendung. des Amelungsborner Geschäftsträgers, des in Satow stationierten Mönches Stephan (cf. 365, 429, 454, 556 f.), dem Kloster den Zehnt von der Schenkung des Fürsten verleiht (418), so liegt hierin erstens, daß zwischen Brunward und Nicolaus von Werle ein Zehntvertrag über jene Landstriche abgeschlossen worden war, nach

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 82 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

dem ein Teil der Zehnten dem Fürsten zustand. Dann, da diese Zehntverträge durchgängig im Laufe der Kolonisation erfolgten, mit dieser aber die kirchliche Einrichtung Hand in Hand ging, so ist es Brunward, der hier die ersten Pfarren errichtete und als der zuständige Bischof handelte. Wann dieser Vertrag geschlossen worden war, wissen wir nicht. Jedenfalls aber sah Amelungsborn noch 1233 Brunward als den rechtmäßigen Bischof an und ließ sich von ihm den Zehnt schenken; er wird daher auch faktisch noch im Besitze der Diözesangewalt gewesen sein. Brunward sah auch hier in seinen Ordensgenossen "socios laboris", Pioniere des Christentums (418). Ebenso ist er es, der noch 1237 (462) zu der Schenkung des Fürsten Nicolaus an Doberan über 50 ostwärts an den Amelungsborner Besitz anstoßende Hufen am Zechlin den Zehnt hinzufügt. Zechlin aber gehörte nach ebenderselben Urkunde schon zum Lande Turne, in welchem das schwerinsche Kloster Dobbertin schon vor 1237 Lärz und Schwarz mit 70 Hufen besaß, welche nordwärts an den Doberaner Besitz anstießen und an welche sich endlich ebenfalls im Lande Turne die große Schenkung der Söhne Borwins von 1227 an den Johanniterorden in und um Mirow anschloß (342, 344). Um 1227 war diese Gegend noch nicht mit Deutschen besetzt. Die Besiedelung ist erst das Werk des Ordens, der zwischen 1227 und 1242 hier einen Hof (Curia, noch keine Komturei) anlegte.

Bald darauf, wohl nachdem Circipanien und mit ihm auch die Abtei Dargun wieder mecklenburgisch geworden war, erhielt auch diese in dieser Gegend, nordwärts von Mirow um Kratzeburg, Besitz (777, 789). Auch hier erscheint Brunward als der zuständige Bischof ; von ihm besaß Dargun den Zehnten von Kratzeburg (= Werder; 777). Diese "Dörfer auf der Heide" aber, später zur Komturei Mirow gehörig, werden nicht mehr zum Lande Turne zu rechnen sein, sondern zum Lande Wustrow (Penzlin), welches sie mit Langhagen, Liepen, Speck und Boek von drei Seiten umfaßt (Vogtei Penzlin; Kaiserbede 1496; Landbede 1518 und 1567 im Archiv Schwerin), während das zur Vogtei Wredenhagen=Röbel gehörige Turne nur bis Klopzow und Roggentin reicht (Amt Wredenhagen: Landbede 1531/34, 1539 und 1567) und das Amt Wesenberg mit Babke und Leussow an diese Dörfer grenzt (Amt Wesenberg: Landbede 1505). Somit ist es auch im Lande Penzlin der Schweriner Bischof, auf den die erste kirchliche Organisation zurückzuführen ist, mag dieses nun bereits vor 1226 in mecklenburgische Hände gekommen sein oder erst 1236

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 83 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

infolge des Kremmener Vertrages. Die Sache ist zweifelhaft; für ersteres spricht, daß die Urkunde 987 Heinrich Borwin II. als Gründer der Stadt Penzlin ausgibt, aber nach Techen (M. Jbb. 70, 182) ist die Berufung auf Borwin in dieser Urkunde möglicherweise unbesehen aus der Güstrower Urkunde von 1228 (359) herübergenommen und daher die Gründung der Stadt durch Borwin keineswegs sicher.

Endlich wird auch der 1239 (499) vorkommende Präpositus Nicolaus von Röbel nicht, wie das Namenregister des Urkundenbuches annimmt, der erste havelbergische Präpositus sein, sondern der Schweriner, da sich unter den gleichzeitigen Schweriner Domherren einer gleichen Namens findet - ein Nicolaus ist 1246 Domherr und 1248 - 61 Scholastikus in Schwerin - , nicht aber unter den Havelbergern, soweit das M. U.=B. darüber Auskunft gibt. Die Schweriner Organisation war hier eben die erste, nicht die Havelberger.

Es erübrigt nun noch einen Versuch zur Bestimmung der Kirchen zu machen, welche in diesen Grenzgebieten in unserer Epoche noch von Schwerin aus errichtet sind.

Im Lande Brenz wurden, wie gesagt, 1229 die beiden Kirchspiele Damm und Klockow von Parchim abgezweigt, ersteres ein kleines Kirchspiel von 3 oder, wenn Garwitz ursprünglich auch dahin gehört hätte, 4 Ortschaften hart an den beiden Eldeufern, letzteres, aus, einer Reihe später in der Feldmark der Neustadt Parchim und in den Waldungen des Sonnenberges untergegangenen Dörfern gebildet, welche die Stadt Parchim 1366 aus der Erbschaft der Mallin (6288) erwarb (9449, 9457), ein wenig größer, die 5 Dörfer Klockow, Voddow, Lübow, Brokow und Slepkow umfassend, falls nicht das eine oder andere von ihnen schon zur Nachbarpfarre Slate gehörte. Dotiert wurden beide von den - adligen - Herren des Ortes (patroni), d. h. Klockow wohl von den von Mallin, die schon damals im Lande Parchim ansässig waren (370). Wir sehen also auch hier südlich der Elde um 1229 bereits - deutschen - Adel ansässig und bei der Errichtung von Kirchen beteiligt. Es müssen nun aber, wie oben ausgeführt, damals schon mehr Kirchspiele im Lande Brenz bestanden haben. Die Nachrichten sind äußerst dürftig, auch die Kirchenbauten, fast alle ärmliche Fachwerkgebäude oder neueren Datums, lassen uns so gut wie ganz im Stich. Die Kirchspiele sind zahlreich und meist klein, die von Zierzow, Pankow, Balow, Dambeck, Klüß, Werle auf das Dorf selbst beschränkt, andere wie Brenz, Spornitz, Neese und das eingegangene von

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 84 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Steinbeck, zählen nur zwei Ortschaften, auch hier also wieder das Bild der späteren Kolonisation. Doch fehlt es nicht ganz an Spuren älterer größerer Kolonisationspfarren. Als solche charakterisiert sich die Nachbarpfarre von Klockow, Slate, mit ihren 6 Ortschaften und weiter deren Nachbarin Marnitz die sogar 10 umfaßt. Begegnet nun urkundlich auch erst 1384 (Schlie V, 498) der Pfarrer von Slate (der Mann fehlt im Register des Urkundenbuches), so läßt sich die Existenz der Pfarre doch indirekt schon für 1229 erweisen. Wäre sie 1229 noch nicht dagewesen, so müßten ihre Dörfer damals nach Klockow eingepfarrt und Slate später von diesem als Tochterkirche abgezweigt worden sein; die Nachbarin auf der andern Seite, Marnitz, kommt, weil ein eigenes "Land" für sich bildend, hierfür nicht in Betracht. Filiale von Klokow aber war Slate nicht, denn dann hätte der Pfarrer von Parchim wie über die Tochter von Damm, Matzlow (Schlie IV, 492), so auch über die von Klockow das Patronat haben müssen; es war jedoch landesherrlich (Visit. 1534). War also Slate schon vor 1229 die südlich an die alte Parchimer Parochie grenzende Pfarre, so werden wir die westliche Nachbarpfarre in dem alten Hauptort des Landes, in Brenz mit seinem Burgwalle, suchen dürfen, obgleich das Kirchspiel nur aus zwei Dörfern besteht und seine Kirche erst 1368 (9732 f.) urkundlich vorkommt. Im Süden scheint das Marnitzer Kirchspiel, noch jetzt von auffallender Größe, einst das ganze Ländchen umfaßt zu haben; die von Suckow und Brunow erscheinen aus ihm herausgeschnitten, wodurch es seine eigentümliche wunderliche Gestalt erhielt. Es erscheint somit fast als Burgwardkirchspiel und gehört daher sicher in die Zeit der ersten kirchlichen Einrichtung bei noch spärlicher Einwanderung. An Nachrichten fehlt es freilich ganz, und auch die Kirche - ein dürftiger Fachwerkbau - sagt nichts aus.

Im übrigen dürfen wir uns die Errichtung von Pfarren unter Brunward hier in den äußersten Grenzgegenden noch nicht allzuweit vorgeschritten denken. Die deutsche Einwanderung hat nur in ihrem nördlichen Teil festen Fuß gefaßt, Slate und Damm erscheinen auf der Witteschen Karte als rein deutsche Orte und Brenz, Spornitz, Siggelkow zeigen nur spärliche wendische Reste. Aber südlich von ihnen drängen sich die Hakenhufendörfer und diejenigen, die Pauschalbede zahlten, und zeigt die Bevölkerung durchweg starke wendische Bruchteile, so selbst in Marnitz. Zu Brunwards Zeit werden sie noch so gut wie ganz wendisch geblieben sein. Dann aber wird, wie der Blick auf das westliche

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 85 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

wendische Nachbargebiet - die Jabelheide - lehrt und sich weiter im östlichen, dem südlichen Ture, ebenfalls zeigen wird, die kirchliche Organisation hier noch einstweilen im Rückstand geblieben sein und die meisten Pfarren erst der späteren havelbergischen Zeit angehören. Nur mit der größten Reserve wage ich, die größeren unter ihnen, die landesherrlichen (Visit. 1534) Pfarren von Muchow und Brunow und die ritterlichen von Herzfeld und Möllenbeck, als vielleicht noch dem Ende der Brunwardschen Zeit angehörig, zu vermuten. An Daten fehlt es freilich ganz.

Deutlicher sehen wir in der südeldischen Hälfte des Landes Ture. Auch hier hat die deutsche Einwanderung die südlichen Grenzdörfer nicht erreicht; sie blieben auch später noch wendisch. Was die Versorgung mit Kirchen betrifft, so bestanden um 1235 die Kirchen von Lübz, Barkow und Broock sicher noch nicht, da die später hier eingepfarrten Dörfer Bobzin, Broock und Wessentin noch zum Kirchspiel Kuppentin gehörten (436). Weiter aber fehlten ebenfalls noch die Kirchen von Kreien, Karbow, Stüwendorf (bei Vietlübbe untergegangen) und Ganzlin, alles Patronate des Klosters Stepenitz, das erst nach 1274 hier Erwerbungen zu machen begann (1322), und ausschließlich Klostergrund umfassend. Michaelisberg (Cesemow), die Schenkung Borwins an das Michaeliskloster in Lüneburg, in dem seines Vaters Gebeine ruhten, besaß zwar 1265 (1049) eine Pfarrkirche, aber es ist fraglich, ob diese über das Jahr 1256 hinaufreicht. Das Kloster hatte in diesem Jahre das Dorf zur Hälfte an die von Bodenstedt, zur andern an die von Wittenlog verliehen (766). Als nun erstere Lehnsmänner erbenlos gestorben waren, wollte das Kloster das Lehen derselben zurücknehmen, stieß jedoch auf Schwierigkeiten, die endlich 1265 (1049) dahin geschlichtet wurden, daß das Kloster die eine Hälfte des Dorfes zurückerhielt und zugleich das Patronat ihm abgetreten (cedat nostre donationi) wurde. Daraus scheint hervorzugehen, daß die Kirche erst eine Stiftung der v. Bodenstedt, vielleicht in Gemeinschaft mit den Wittenlog, war, da das Patronat sonst schwerlich in ihren Händen gewesen sein würde.

Nach alledem bleiben für unsere Periode nur die beiden herzoglichen (Visit. 1534) Pfarren von Vietlübbe und Görgelin übrig. Letzteres, bei Retzow untergegangen (cf. Schlie IV, 615), umfaßte die Kirchspiele Gnewsdorf und Retzow (1534 und 1541 Visit.). Als Kirche begegnet es 1534 zum ersten und letzten Male. Besser sind wir über Vietlübbe unterrichtet, das zwar seit 1274 und 1288 mit dem dorthin eingepfarrten Damerow

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 86 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

wie die Nachbardörfer ebenfalls in den Besitz von Kloster Stepenitz übergegangen war (1322), dessen Patronat jedoch 1534 in den Händen der Landesherren ist. Die Kirche ist also keine Gründung des Klosters, sondern wird 1274 schon bestanden haben und im Besitz der Fürsten geblieben sein. Da jedoch Vietlübbe und Görgelin einander zu nahe liegen, so ist anzunehmen, daß 1235 erst eines von beiden eine Kirche hatte.

Ostwärts vorschreitend kommen wir weiter zum Lande Müritz, der späteren Vogtei Röbel, welche auch das östliche Ufer des Müritzsees und das Gebiet der Komturei Mirow umfaßte. Die Nachrichten über die Kirchen sind hier wieder dürftig. Über die ritterlichen Patronatskirchen von Karchow, Finken, Dammwolde, Massow und Grabow gibt es überhaupt keine mittelalterlichen, ihre Kirchenbauten sind neueren Datums und lassen nichts erschließen. Kleine Kirchspiele von nur 1 - 2 Ortschaften, wie sie sind, dürften sie nicht zu den ältesten gehören. Die über die drei weiteren ritterlichen Kirchen Ludorf, Nätebow und Leizen vorhandenen Daten aber lassen diese als jünger wie unsere Periode erscheinen. Die Kirche von Ludorf ist 1346 nicht nur geweiht, sondern auch gegründet (6649; man beachte das "primo"). Der mit seiner romanischen Apsis älter erscheinende Bau ist ein unglücklicher Versuch in einer Zeit, wo man es nicht mehr verstand, romanisch zu bauen. Die Kirche von Nätebow begegnet zuerst 1331 (5218). Die hier beurkundete Stiftung von 3 Vikareien in der Rätebower Kirche fällt zwischen 1284 und 1309 (erstes und letztes Datum des Stifters), nicht wie Schlie (V, 520) irrtümlich annimmt, erst um 1331, wahrscheinlich aber auch die Gründung der Kirche selbst, da das Patronat ursprünglich (Visit. 1534) von Bunesch war, das Kirchspiel nur die drei im Besitz der Familie befindlichen Dörfer Nätebow, Bollewiek (5218) und Spitzkuhn (2825, 6058) umfaßt, die von Bune aber erst mit Conrad (1284 - 1309), der Werlescher Rat war, 1 ) in diese Gegend gekommen zu sein scheinen, und dieser erst 1302 in Spitzkuhn Besitz erwarb. Dem entspricht denn auch die in die letzte Zeit des Übergangsstiles gehörige Kirche (Schlie V, 521). Endlich Leizen erscheint zwar 1298 (2486) als selbständige Pfarrkirche und hat ebenfalls einen Bau des Übergangsstiles, kann aber, da es garkein Kirchspiel hat, unmöglich als eine der Anfangskirchen angesehen werden, wie es denn auch der Lage nach als aus dem von Dambeck herausgeschnitten erscheint. Es bleiben sonach die landesherrlichen Kirchen Alt= und Neu=Röbel, Wredenhagen mit Zepkow, Vipperow,


1) Vorher erscheint die Familie nur im Lande Rostock.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 87 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Dambeck (alle nach Visit. 1534), Kiewe (3475), Kambs (4222) und Melz (das Patronat ist zwar 1534 nicht mehr herzoglich, sondern Hahn'sch, aber die von Hahn sind erst nach 1410 in Besitz des Ortes gekommen, vorher war er im Besitz der Landesherren - er gehörte zum Leibgedinge der Elisabeth v. Werle (1054) =, also muß auch das Patronat ursprünglich diesem gehört haben). Endlich rechnen wir zu ihnen auch Wendisch=Priborn, obgleich es 1541 den von FIotow und von Rohr zustand.

Von diesen wird zunächst die Kirche von Alt=Röbel mit ihrem größeren Landkirchspiel als die älteste anzusehen sein. Ihre Errichtung muß in die allererste Zeit der Kolonisation fallen, wenn nicht etwa in ihr eine noch ältere Burgwardkirche zu sehen ist, da die Gründung der Stadt Neu=Röbel noch auf Heinrich Borwin II. zurückgeführt wird (911), also spätestens 1226 erfolgt ist. Letztere aber wird bei ihrer Gründung auch ihre Kirche erhalten haben, die freilich wohl zunächst - solange auch Neu=Röbel noch dem Schweriner Bischof unterstand - mit der von Alt=Röbel verbunden blieb, ebenso wie die von Neu= Malchow mit der von Alt=Malchow. Von den südlich gelegenen Landkirchspielen gehört Dambeck fraglos der ersten Einrichtung an, obgleich sein Pfarrer urkundlich erst 1298 (2486) auftritt. Seine noch ohne jede Anwendung von Ziegeln aus sorgfältig geschichteten Granitquadern erbaute Kirche gehört einer früheren Stufe des Übergangsstiles an und ist schwerlich nach der Mitte des 13. Jahrhunderts erbaut. In ihrer Anlage - Chor und breiteres Gemeindehaus - erweist sie sich überdies als für ein größeres Kirchspiel bestimmt. Ebenso dürfen wir für Vipperow, den alten Hauptort der Gegend mit seinem Burgwalle (Schlie V, 597), annehmen, daß seine Kirche mit zu den ältesten gehört, obgleich der jetzige Bau, ebenfalls dem Übergangsstil angehörig, um etwas jünger erscheint als die Dambecker Kirche. In den Ziegel=Leibungen der Fenster und Türen zeigen sich schon die Wirkungen der Ziegelbauten von Röbel (Schlie V, 572). Südlich von beiden liegen die 4 kleinen landesherrlichen Kirchspiele Kambs, 1270 (1190), Melz, 1298 (2486), Kiewe, 1311 (3475) zuerst genannt, und (Wredenhagen=) Zepkow, dessen Kirche ein noch dem Übergangsstil angehöriges Fundament zu haben scheint (Schlie V, 561). Ob von ihnen schon eins unserer Zeit angehört, muß fraglich bleiben. Wahrscheinlich sind sie alle jünger. Endlich bleibt noch Wendisch=, ursprünglich Groß= oder Deutsch=Priborn (Schlie IV, 623), welches einst noch über die jetzige mecklenburgische Grenze hinausgriff und Burg und Stadt (3943 vom Jahre 1317)

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 88 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Meyenburg, dazu mit Darze einen Teil des jetzigen Stuerschen Kirchspiels und das bei Priborn untergegangene Loitz, umfaßte (Visit. 1541/42; Schlie IV, 623, 625), also ein verhältnismäßig großes Kirchspiel war. Freilich gibt es über seine Kirche keine mittelalterlichen Nachrichten, ist das Kirchengebäude aus Fachwerk und das Patronat wenigstens 1534 nicht mehr landesherrlich. Dennoch dürfen wir es um des großen Kirchspiels willen und weil es sonst im westlichen Teil des Landes noch an jeder Kirche gefehlt haben würde, vielleicht auch noch neben Alt=Röbel, Dambeck und Vipperow den Kirchspielen der schwerinschen Epoche zurechnen. Diese 4 sind denn auch die einzigen, die eine Größe von 4 Ortschaften und darüber erreichen, also noch als Reste früherer größerer Kolonisationskirchspiele angesehen werden können. Bei dem von Vipperow ist dabei zu beachten, daß das erst 1346 errichtete zur Pfarre erhobene Ludorf vor diesem Jahre auch noch zu Vipperow gehört haben muß, da keine andere Havelberger Pfarre an dasselbe angrenzt. Dambeck aber umfaßte einst Minzow und Bütow (Visit. 1534; Schlie V, 526 f) und wohl auch die beiden der Lage nach aus ihm herausgeschnittenen Leisten und Karchow.

Südlich an diese Kirchspiele grenzte das ungeheure Gebiet des Besuntwaldes, welches Nicolaus von Werle zum größten Teil den kolonisationseifrigen Cisterziensern zur Urbarmachung angewiesen hatte. Altenkamp hatte seinen Anteil 1232 (410) um Mönchshof, Amelungsborn 1233 (414) um Dranse, Doberan wohl zur selben Zeit um Zechlin (462), desgleichen Dobbertin, an letzteres grenzend, um Lärz und Schwarz vor 1237 (469), der Johanniterorden um Mirow 1227 (342) und Dargun um Kratzeburg wahrscheinlich bald nach 1236 erhalten. Im Gebiet von Amelungsborn findet sich schon 1242 in Dranse eine curtis, d. h. ein von Laienbrüdern bewirtschafteter Klosterhof (537), und auf diesem der Cisterzienserregel gemäß fraglos auch eine Kapelle und ein Priester. Ob auch Doberan und Altenkamp zur selben Zeit ihren Besitz schon unter die Rodehacke genommen und Ackerhöfe angelegt hatten, ist unsicher; es fehlt an Nachrichten darüber, und ebenso für den Dobbertiner Besitz. Doch ist hier sicher, daß dieses seine Kirchen in Lärz und Schwarz erst später gebaut hat; 1263 (983) fehlen sie noch unter den Patronatskirchen des Klosters. Auch ob die Johanniter in Mirow schon in unserer Periode eine Kirche erbaut haben, bleibt unsicher; 1227 sollte ihnen das geschenkte Land noch erst angewiesen werden (344); erst allmählich rundeten sie ihren Besitz ab (1199); 1242 (541) haben sie einen Hof in Mirow, aber noch ist das ganze Dorf

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 89 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

nicht in ihrem Besitz; 1270 (1199) sind Komturei und Pfarre vorhanden, aber noch ist die Besiedelung nicht vollendet.

Dagegen darf vermutet werden, daß im Gebiete der jetzigen Kirchspiele Schillersdorf und Kratzeburg, das, wie oben gesagt, wohl schon in das Land Penzlin hineinreicht, die eine oder andere Kirche noch unter Brunward errichtet worden ist, wenngleich keine direkten Nachrichten vorliegen. Bischof Heinrich von Havelberg schenkte 1256 (777) dem Kloster Dargun den Zehnt der Dörfer "auf der Heide" (8640) Werder (=Kratzeburg), Arnoldesdhorp, Granzin, Techentin, Blankenfort "sicut antea possederant (die Mönche) a domino Zuerinensi". Es gab also schon vor 1252 (Vertrag Havelberg=Schwerin) hier deutsche Dörfer, deren Zehnten Dargun vom Schweriner Bischof besaß. Ja, diese Dörfer hatten, wenigstens zum Teil, schon deutsche Vorbesitzer gehabt, von denen sie das Kloster gekauft hatte (z. B. 789: Ludewin). Das führt auf eine Kolonisation spätestens in der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre, wahrscheinlich aber schon früher. Vergaben nämlich die Fürsten um 1227 Mirow und zu Anfang der dreißiger Jahre die südlich an dieses grenzenden Heidegegenden zur Kolonisation, so wird die hier von Norden (Mecklenburg) vordringende Einwanderung eben damals diese nördlich von Mirow gelegenen Gebiete erreicht haben. Die deutschen Ansiedelungen aber können nicht ohne kirchliche Versorgung geblieben sein. Leider fehlt es fast ganz an mittelalterlichen Nachrichten darüber. Nur das wissen wir, daß Schillersdorf 1304 (2938) cum iure patronatus in ecclesia ibidem aus den Händen der Landesherren in die der Komturei Mirow überging, wir also Schillersdorf wohl als eine landesherrliche Kolonisationspfarre anzusehen haben. Daneben scheint Dargun auf seinem Gebiete die drei Pfarren Kratzeburg, Blankenförde und Granzin errichtet zu haben. Kratzeburg begegnet als selbständige Pfarre, soweit bekannt, zuerst 1579 (G. Krüger: Die Pastoren im Lande Stargard seit Reformation. M. Jbb. 69, 93), Blankenförde 1568 (Visit. - a. a. O. S. 13). Aber auch Granzin scheint ursprünglich selbständig gewesen zu sein, da es nach der Reformation bald zu Blankenförde, bald zu Kratzeburg gelegt wird (a. a. O. S. 13, 93). Endlich ist aber auch Babke als ehemals selbständige Pfarre anzusehen. Zum Klostergebiet gehörte es nicht mehr, also auch schwerlich zu einer der drei Klosterpfarren. Trotzdem finden wir es 1602 (a. a. O. S. 13) mit Blankenförde verbunden, später ward es mit Schillersdorf vereinigt. Über die Gründungszeit dieser Pfarren sind wir freilich im Dunkeln, zum mindesten eine von ihnen aber muß als um

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 90 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

1230 - 40 errichtet angesehen werden, am wahrscheinlichsten die landesherrliche von Schillersdorf.

Endlich aber gehört vielleicht auch das Kirchspiel von Alt=Gaarz an der Müritz zu diesen ältesten und noch der Schweriner Zeit entstammenden Pfarren, obgleich seine Kirche erst 1298 (2514) erwähnt wird. Sie geht damals, wie es scheint, aus dem Patronate des Landesherrn in das der Komturei Mirow über. Ihr Kirchspiel umfaßte 1541 (Visit.) Vietzen, Retzow und Kotzow. Retzow ging mit seiner Kapelle später zu Rechlin über, wohin es noch jetzt gehört, während Kotzow bei Gaarz verblieb. Da aber Kotzow durch Retzow vom Gaarzer Kirchspiel vollständig abgeschnitten wird, so kann die Zugehörigkeit von Retzow zu Gaarz nicht als eine um 1541 nur vorübergehend bestehende Verbindung angesehen werden, sondern muß Retzow von Anfang an zu ihm gehört haben. Da nun aber weiter die Nachbarkirchen von Lärz und Schwarz nachweislich erst zwischen 1263 und 1282 (siehe unten) gegründet sind und auch die kleine Kirche von Krümmel, über die es an mittelalterlichen Nachrichten leider fehlt, da ihr Kirchspiel nur das Dorf selbst umfaßt, gegenüber dem größeren Kirchspiel von Gaarz als jünger erscheint, alle diese Orte aber 1237 (469) vorhanden sind und nicht bis rund 1270 ohne kirchliche Versorgung geblieben sein können, zumal die deutsche Einwanderung zwischen 1237 und 1257 (790, 1347) auch hier Fuß gefaßt hatte, so muß Alt=Gaarz als der alte Kirchort dieses ganzen Gebiets angesehen werden und mag auch diese Pfarre noch in Brunwards letzte Jahre hinaufreichen und, vielleicht um die Zeit, als hier die großen Landschenkungen an die Klöster stattfanden, um 1230 bis 1235, gegründet sein.

Wenden wir uns endlich zum Lande Penztin, so muß die Kirche von Penzlin selbst, wenn anders es richtig ist, daß es schon vor 1226 durch die mecklenburgischen Fürsten zur Stadt erhoben wurde, was übrigens zu dem eben über den Beginn der Einwanderung in dem südlichen Nachbargebiet Gesagten stimmt, spätestens in diesem Jahre gegründet sein. Da ihr Kirchspiel auch eine Reihe von Dörfern umfaßt etwa 6 bis 7 ältere Ortschaften =, ist es kein nachgegründetes Stadt=Kirchspiel, sondern gehört zu denen der ersten Einrichtung. Daß wir ihr Patronat später in Händen des Stiftes Broda finden, hat so wenig Bedeutung wie der Umstand, daß dieses auch das von Waren besaß; es war Schenkung des Landesherrn. Dagegen ist die Kirche von Freidorf vielleicht wirklich eine Stiftung Brodas und gehört allem Anschein nach schon in unsere Periode. Sie

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 91 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

erhielt schon 1266 (1080) in Ankershagen eine Filiale, neben welcher sie selbst später eingegangen ist. Ihr Kirchspiel umfaßte also das jetzige von Ankershagen, vielleicht auch noch das von Rumpshagen. Freidorf aber mit 50 Hufen und 10 Hufen in Rumpshagen finden wir 1273 (1284) im Besitze von Broda, und zwar an Stelle der ihm ursprünglich in der Stiftungsurkunde versprochenen "Vilim et desertas villas quea Vilim inter fines Chotibanz Lipiz et Hauelam iacent" (135). Zur Wendenzeit hatte, wie wir gesehen, dieser Besitz nur auf dem Papier gestanden. Praktisch mußte die Frage nach demselben aber sofort werden, als die deutsche Einwanderung hierher kam und mit ihr

zugleich auch die Errichtung des Stiftes endlich realisiert wurde.

Damals muß auch das Abkommen zwischen dem Stifte Broda (Havelberg) und den Fürsten getroffen sein, nach welchem dieses an Stelle von Vielen und den Oedländereien das zu 50 Hufen gerechnete Freidorf und 10 Hufen in Rumpshagen, dazu die Patronate von Waren und Penzlin erhielt. Ersteres und somit auch seine Kirche ist also möglicherweise eine Gründung des Stiftes. Da jedoch zwar Freidorf selbst in seinem Besitz war, sein umfangreiches Kirchspiel - es umfaßte 7 - 8 ältere Ortschaften - aber in der Hauptsache aus Dörfern bestand, die dem Stifte nicht gehörten, so ist die Pfarre keine erst nachträglich auf Stiftsgrund für diesen errichtete, sondern eine der erst errichteten. Dann aber liegt die Annahme nahe, daß auch sie nicht erst von Broda errichtet ist, sondern eine landesherrliche Kolonisationspfarre war, deren Patronat wie das von Waren und Penzlin bei jenem Abkommen in den Besitz des Klosters überging.

Auch hier begegnen uns also Reste der bekannten größeren Kolonisationskirchspiele der ersten Periode. Die übrigen Kirchspiele sind kleinster Art, umfassen nur je 1 bis höchstens 2 Dörfer. Nur das landesherrliche von Groß=Luckow (2945) und das unter dem Patronat der von Peckatel (1317) stehende von Peckatel erreichen noch die Größe von 4 Ortschaften. Von letzterem gehen übrigens die beiden jetzigen Filialen Langhagen und Liepen ab; sie sind, da sie nach der Reformationszeit als vagierende Kirche bald bei Kratzeburg bald bei Blankenförde Anschluß suchten, bis sie endlich mit Peckatel vereinigt wurden (Krüger: M. Jbb. 69 S. 13, 93), als ursprünglich selbständige Kirchen anzusehen. Dagegen mag ein Teil des jetzigen Prillwitzer Kirchspiels, die Dörfer Hohen=Zieritz und Zippelow, vielleicht einst zu Peckatel gehört haben, da sie 1274 nicht zum Lande Stargard, sondern zum Lande Penzlin gehörten (1317) und es unwahrscheinlich ist, daß

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 92 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

die Kirchspielsgrenzen über die politischen hinausgriffen. Zudem waren sie ebenfalls im Besitz der von Peckatel und würde so das Peckateler Kirchspiel eine erwünschte Abrundung erhalten. Beide, das Kirchspiel von Groß=Luckow und das von Peckatel, obgleich ersteres urkundlich erst 1304 (2945) begegnet, letzteres wohl 1274 (1317), mögen vielleicht auch noch der schwerinschen Periode, vielleicht dem Ende der dreißiger oder dem Anfang der vierziger Jahre des 13. Jahrhunderts, angehören.

Östlich und nordöstlich der Müritz dürfen wir also die Kirchen von Schillersdorf, Freidorf und Penzlin, vielleicht auch schon die von Alt=Gaarz, Kratzeburg, Peckatel und Groß=Luckow, als im Laufe der zwanziger bis vierziger Jahre des 13. Jahrhunderts noch von Schwerin aus errichtet ansehen.

Bis an die Grenzen, die Brunward für sein Bistum behauptete, ging in der Tat auch seine Wirksamkeit, und war er es, dem man die erste kirchliche Versorgung verdankte. Dennoch sollten diese Grenzgebiete dem Bistum Schwerin wieder entrissen werden. Brunward hat es freilich nicht mehr erlebt. Solange er lebte, war es ihm gelungen, die Havelberger Ansprüche zurückzuweisen, ja in den letzten Jahren seiner Regierung scheint dieses den Kampf aufgegeben zu haben. Nach seinem Tode brach er von neuem aus. Inzwischen war nämlich die politische Lage eine wesentlich andere und für Havelberg günstigere geworden. Von den Enkeln Borwins war der älteste, Johann von Mecklenburg, wie wir gesehen, in dem gegen Kammin geführten Streit um die Sprengelgrenze Brunwards Verbündeter gewesen. Solange er die Vormundschaft über seinen jüngsten Bruder Pribislav führte, war er auch Havelberg gegenüber Brunwards natürlicher Rückhalt. Als nun aber Pribislav in demselben Jahre, in welchem Brunward starb, 1238, mündig ward und die Herrschaft über das Land Parchim selbst übernahm, suchte er im Gegensatz zu seinem Bruder Anlehnung an Brandenburg, wie er denn auch eine brandenburgische Edle als Gattin heimführte. Dementsprechend wird er auch für die havelbergischen Ansprüche zugänglicher gewesen sein als sein Bruder. Jedenfalls entstand zwischen ihm und Brunwards Nachfolgern bald genug eine immer schärfer werdende Spannung, die schließlich in offenem Kampf ausging. Ebenso aber scheint auch die Politik des zweiten der mecklenburgischen Brüder, des Nicolaus von Werle, welcher im Südosten des Landes regierte, von einem gewissen Gegensatz gegen die Ansprüche des Landesbischofs beseelt gewesen zu sein. Wir haben schon gesehen, wie sein Übertritt

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 93 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

auf die Seite des Bischofs von Kammin den faktischen Verlust von Circipanien für Schwerin besiegelte.

Bei dieser veränderten Lage lebten nun aber sofort auch die havelbergischen Ansprüche auf die südeldischen Teile Mecklenburgs wieder auf. In den vierziger Jahren hören wir von neuem von päpstlichen Kommissaren, welche die Streitenden zitieren (520). Zugleich griff Bischof Wilhelm von Havelberg praktisch in die Verwaltung der beanspruchten Gebiete ein - offenbar im Einverständnis mit ihren weltlichen Herren und unter ihrem Schutze. Im Jahre 1242 (537) ist er es, der die einst von Brunward verliehenen Zehnten von Dranse dem Kloster Amelungsborn verleiht als ad nos pertinentes. Schon damals also muß dieses trotz seiner engen Verbindung mit dem Schweriner Bistum ihn als den für diese Gegenden zuständigen Bischof anerkannt haben; offenbar war er in ihrem Besitze und mindestens seit 1249 (634 vgl. mit 748) hatte er einen eigenen mit den Rechten eines Archidiakons versehenen Propst zur Ausübung seiner Ansprüche in Neu=Röbel. Auch hier lief also die Sache für Schwerin ungünstig. Zwar Bischof Dietrich, der schließlich Kammin gegenüber nachgegeben hatte, gab hier den Kampf noch nicht auf, aber sein Nachfolger Rudolf entschloß sich 1252 zu einem Vergleiche, in dem er fast das ganze strittige Gebiet verloren gab (710), und Innocenz IV. bestätigte denselben (549). Leider sind wir auch über diesen Ausgang nur sehr mangelhaft unterrichtet, und gelingt es nur lückenhaft, die Sprengelgrenze, wie sie durch ihn endlich festgelegt ward, klar zu stellen. Im Lande Parchim und Ture scheint den Ansprüchen Havelbergs gemäß der Eldelauf im allgemeinen die Grenze gebildet zu haben. Von den durch ihn begrenzten Kirchspielen gehören Muchow (Visit. 1534), Brenz (8818), Spornitz (7934, 11320) Siggelkow (1217, 1280), sicher zu Havelberg. Auch Herzfeld war havelbergisch (7525: Karrenzin); von Slate läßt es sich leider nicht nachweisen. An zwei Stellen aber überschritt das Bistum Schwerin den Flußlauf, und zwar in der Ture von Plau bis Lübz und bei Parchim. Dort reicht das schwerinsche Kirchspiel Plan südwärts über die Elde hinüber und schließt sich an dieses das ebenfalls schwerinsche Kirchspiel Barkow. - 1255, also 3 Jahre nach dem Grenzvertrage, verleiht Bischof Rudolf von Schwerin an Pribislav von Parchim neben dem Zehnt von Plau auch den von "Lelecowe", d. h. dem nach Barkow eingepfarrten Lalchow, und am 29. Juni 1519 investiert der Archidiakon von Waren einen Kleriker mit einer Kommende in der Marienkapelle: "prope et extra villam

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 94 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Berckow nostri districtus." (Schwerin, Archiv.) Weiter aber ist das größere Kirchspiel Lübz fast zur Hälfte auf dem rechten Ufer der Elde gelegen, und seine dortige Filiale Lutheran scheint nie mehr als eine Filiale gewesen zu sein, da ihre geringe Ackerkompetenz - 9 Morgen für eine selbständige Pfarre bei weitem nicht reicht, was sie gewesen sein müßte, wenn die Elde hier die Grenze gebildet hätte. Demnach ist anzunehmen, daß auch Lübz noch schwerinisch war, und damit stimmt nicht nur, daß 1235 (436) das jetzt hierhin gehörige linkseldische Bobzin zu dem Schweriner Kirchspiel Kuppentin gehörte, sondern auch jenes von Schlie häufig zitierte "Verzeichnis der Pfarrlehen und Kirchen in dem schwerinschen Stiftssprengel gehörig" (Archiv Schwerin), welches Lübz als schwerinisch aufführt. Nun ist dieses Verzeichnis - es stammt von 1571 und trägt die Unterschrift: "das kegenwertige Verzeichnus mit des Stifts Schwerin übergebener Matrikul im Originali übereinstimbt bezeuge ich Franz von Stiten mit eigener Hand . . ." - zwar recht fragwürdiger Natur; es ist nicht nur sehr unvollständig, sondern es wirft auch die Pf arren der verschiedenen Archidiakonate, obgleich es dieselben nach diesen geordnet bringen will, häufig durcheinander; aber abgesehen von den beiden fraglichen linkseldischen Pfarren Lübz und Klockow führt es nur Pfarren auf, deren Zugehörigkeit zu Schwerin fraglos ist. Es scheint also in diesem Punkte zuverlässig zu sein. Muß also danach Lübz als zum Bistum Schwerin angehörig angesehen werden, so wird das auch für das kleine zwischen Lübz und Barkow eingekeilte Kirchspiel Broock zu gelten haben, welches 1235 ebenfalls noch zu Kuppentin gehörte. Havelbergisch dagegen ist das südlich an Plau und Barkow grenzende Kirchspiel Gorgelin=Gnevsdorf; eine vom 10. Mai 1509 aus Ostia datierte Bannbulle gibt Gorgelin und ein bischöfliches Schreiben von 1511 Gnevsdorf als solches (Archiv Schwerin, Kirchenakten). Damit ist der Lage nach auch Ganzlin als havelbergisch gegeben, und wahrscheinlich auch Karbow und Kreien, obgleich es sich urkundlich nicht nachweisen läßt. Ich ziehe also die Grenze zwischen Plau , Barkow, Brock und Lübz einer= und Görgelin, Karbow und Kreien andererseits.

Ebenso überschritt die Schweriner Sprengelgrenze bei Parchim den Eldelauf; das auf dem linken Ufer desselben gelegene Kirchspiel der Neustadt Parchim war entgegen der Behauptung Rudloffs (Meckl. Gesch. in Einzeldarstell. Heft 3, 62 und 122), wie zahlreiche Urkunden beweisen (7200, 3176, 4513 usw.), schwerinisch, und nach jenem eben genannten "Verzeichnis der Pfarrlehen usw." ist auch das angrenzende Kirchspiel Klockow noch zum Bistum

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 95 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Schwerin zu rechnen. Eigentümlich liegen die Dinge in Damm, das wie Klockow zu den Patronatskirchen des Pfarrers von St. Georg in Parchim gehörte. Sein Kirchspiel erstreckte sich auch auf die rechte Seite der Elde und umfaßte hier das Dorf Malchow, in welchem 1325 (4620) Bischof Johann von Schwerin eine Kapelle weihte und als filia mit der mater von Damm verband. Danach möchte man annehmen, daß auch diese zweite Tochterpfarre von Parchim schwerinisch geblieben sei. Doch steht dem entgegen, daß ihre zweite Filialkapelle zu Matzlow 1399 (Schlie IV, 492) ausdrücklich als havelbergisch bezeichnet wird, und daß 1413 ein presbiter Havelb. diocesis als Pfarrer in Damm erscheint (Schwerin, Archiv). Die Schwierigkeit wird sich nicht anders heben lassen, als indem man annimmt, daß das Kirchspiel Damm havelbergisch war und der Bischof von Schwerin die Malchower Kapelle nur in Vertretung des Havelbergers weihte.

Auch zwischen dem Plauer See und der Müritz ist die Grenze nicht mit absoluter Sicherheit feststellbar. Schwerinisch waren hier Stuer (2016, Jbb. 26, 58) und Grüssow (747, 5233, 7660), dann aber auch das zwischen beiden eingekeilte Satow, und endlich Alt=Röbel (2505), wo ein Schwerinscher Archidiakon seinen Sitz hatte. Ihnen gegenüber lagen die havelbergischen Kirchspiele Leizen, Dambeck, Rätebow (2486, 5218), Ludorf (6649), Finken (Jbb. 28, 279) und Neu=Röbel (2505), wo der havelbergische Propst faß. Wohin das Kirchspiel Wendisch=Priborn gehört, vermag ich nicht nachzuweisen, doch darf der Lage nach angenommen werden, daß es havelbergisch war und daß die Grenze zwischen ihm und denen von Satow und Stuer sich zum Südende des Planer Sees hinzog. Von Röbel ab überschritt die Grenze nordostwärts die Müritz, um dann in derselben Richtung weiter zu laufen, links die schwerinschen Kirchspiele Federow (2016), Gr.=Dratow (1752), Schloen [Gr.=Plasten] (1 752), Varchentin [Kraase] (1852, 5433), Gr.=Varchow (4749) und, wie es scheint, Luplow (vgl. Grotesend, M. Jbb. 68, 258) lassend, rechts das havelbergische Ankershagen (1080), mit dem nach dem Visitationsprotokoll von 1574 und einem Bericht von 1589 (Schlie V, 347) Boeck und Speck im Mittelalter vereint waren und von dort aus durch Vikare verwaltet wurden. An Ankershagen schließen sich nordostwärts Möllenhagen und Groß=Flotow, für die es zwar keine direkte Nachricht über ihre havelbergische Zugehörigkeit gibt, die aber sowohl im Verzeichnis der Schweriner Pfarrlehne wie in den oben genannten Zehnthebungsregistern des Archidiakonates Waren fehlen und daher unbedenklich Havelberg zugeschrieben werden

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 96 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

können. Damit ist dann die oben beschriebene havelberg=kamminsche Grenze erreicht.

Wenden wir uns nun der weiteren Entwickelung, dieser für Schwerin verlorenen Gebiete zu.

In dem südlich der Elde gelegenen Teil des Landes Parchim (Marnitz und Gorlosen eingeschlossen) war die deutsche Besiedelung, je weiter man südwärts geht, desto mehr zurückgeblieben. Sie ist auch später nur wenig vorgerückt. Die Hauptmasse der Bevölkerung blieb wendisch. Die politische Zugehörigkeit dieser Landstriche blieb, bis sie Im Laufe des 14. Jahrhunderts definitiv an Mecklenburg kamen, wechselnd. Als Brunwardskirchen hatten wir hier die von Klockow, Damm, Slate, Brenz und Marnitz bezeichnet, es jedoch auch für die von Muchow, Herzfeld, Möllenbeck und Brunow als nicht ganz ausgeschlossen hingestellt, daß sie schon etwa dem 4. Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts angehören. Jedenfalls sind sie nicht allzulange danach errichtet, obgleich die ersten urkundlichen Nachrichten erst sehr viel jünger sind. Die landesherrliche Kirche von Muchow begegnet erst 1534 (Visit.), und auch über die ritterliche von Möllenbeck fehlt es an mittelalterlichen Nachrichten. Die von Herzfeld erscheint 1343 (7375) und die von Brunow ist wenigstens dadurch für das 13. Jahrhundert gesichert, daß ihre Filialkapelle zu Drefahl noch dem Übergangsstile angehört (Schlie III, 218). Es sind auch hier noch einige kleine landesherrliche Pfarren nachgegründet worden, und zwar wohl auf dem Gebiete der alten Brenzer Pfarre die beiden von Spornitz mit Dütschow und von Steinbeck mit Stolpe. Letztere begegnet zuerst 1293 (2203), erstere 1354 (7934). Weiter südlich ward die kleine Pfarre von Zierzow errichtet; sie erscheint ebenfalls 1354 (7934) zum ersten Mal, ohne daß wir ihre Gründungszeit näher bestimmen können. Neben diesen landesherrlichen aber erstand eine ganze Reihe von ritterlichen und klösterlichen Pfarren. Als erste von ihnen taucht schon 1256 (770) die von Siggelkow auf. Sie wird eine Gründung des Klosters Dünamünde sein, das in den Jahren 1235 und 1238 (426, 488) das Dorf und das benachbarte Zachow erworben und daselbst einen Klosterhof errichtet hatte. Zum Siggelkower Kirchspiel wird ursprünglich auch Gr.=Pankow gehört haben, das später wann läßt sich nicht feststellen, da es gänzlich an mittelalterlichen Nachrichten fehlt eine eigene Pfarre erhielt, deren Patronat sich 1541 (Schlie IV, 563) wie das von Siggelkow in den Händen der von Koppelow auf Mentin befand. Zwischen die landesherrlichen Pfarren Brenz, Steinbeck und Muchow einerseits

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 97 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

und Slate, Marnitz und Brunow andererseits schoben sich die ritterlichen von Herzfeld , Möllenbeck und Balow ein. Erstere beiden sind schon erwähnt, letztere ist für 1370 (Schlie III, 213) zuerst bezeugt. Da sie nur ein einziges Dorf umfaßt, wird sie zu den jüngsten gehören. Dasselbe mag auch für die beiden kleinen an Balow grenzenden ritterlichen Pfarren Neese und Werle gelten, über die es an mittelalterlichen Nachrichten ganz fehlt. Im Lande Marnitz ward neben Brunow die ritterliche Pfarre Suckow von der alten Landespfarre abgezweigt. Sie umfaßt noch 4 Ortschaften und wird daher nicht zu den jüngsten gehören. Urkundlich begegnet sie zuerst 1328 (4949), wo die von Hunger, welche ihre Gründer zu sein scheinen, das Patronat an Marienfließ abtraten, nachdem dieses kürzere oder längere Zeit vorher schon in den Besitz des Dorfes gelangt war (vgl. 5123). Weiter mag auch noch Dambeck zum Lande Marnitz gerechnet werden, ein kleines, nur den Ort selbst umfassendes Kirchspiel, das durch seine Übergangskirche wenigstens für die Wende des 13. zum 14. Jahrhundert gesichert ist. Ob die kleine Kirche des benachbarten Klüß je selbständig war, ist fraglich; 1656, wo sie zuerst auftaucht, ist sie Filiale von Neuhausen in der Priegnitz (Schlie III, 219). Die Südwestecke des Landes endlich bildet das Amt Gorlosen. Die einzige landesherrliche Pfarre hier ist Gorlosen selbst. Doch ist es fraglich, ob sie das von Anfang an gewesen ist, da sie 1534 unter den landesherrlichen Kirchen fehlt. Aus dem 16. Jahrhundert stammt wohl auch ihre Kirche. Fundamente ihrer Vorgängerin wurden 1876 aufgedeckt. Die Burg begegnet 1354, aber über die Kirche fehlt es an mittelalterlichen Nachrichten (Schlie III, 201 ff.). Neben dem von Gorlosen selbst bestand als zweites Kirchspiel das von Bekentin - es bildet jetzt den linkseldischen Teil der Grabower Parochie - ;die vom Kroge, welche damals auf der Burg Gorlosen saßen, hatten hier 1339 (5917, 5938) das halbe Patronat.

Bemerkenswert ist, daß die kleinen ritterlichen Pfarren Pankow, Balow und Dambeck, ebenso aber auch die größere von Herzfeld und die landesherrliche von Brunow in wendischen Orten errichtet sind. Alle 5 zeigen auf der Witteschen Karte nicht nur starke Bruchteile wendischer Bevölkerung, sondern auch wendische Verfassung (Hakenhufen resp. Pauschalbede).

Deutlicher als im havelbergischen Teil des Landes Parchim ist die weitere Entwicklung in dem des Landes Ture (Amt Lübz - Plau).

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 98 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Um 1235 wird hier nur eine Kirche, wohl die von Vietlübbe, bestanden haben (vergl. oben S. 85 f.). An diese wird sich bald darauf als zweite landesherrliche Pfarre die ziemlich umfangreiche von Görgelin angeschlossen haben. Um dieselbe Zeit, wohl zwischen 1256 und 1265, errichteten die von Bodenstedt und Wittenlog als Lehnsleute des St. Michaelisklosters in Lüneburg die Kirche von Michaelsberg (vergl. S. 85). Mit diesen drei Pfarren wäre nun dem kirchlichen Bedürfnis genügt gewesen. Allein es sollten noch 5 weitere hinzukommen. Vom Jahre 1271 ab begann das benachbarte Cisterziensernonnenkloster Marienfließ zu Stepenitz in dieser Gegend umfangreiche Erwerbungen zu machen (1223); 1274 waren bereits die Dörfer Karbow, Wilsen, Kreien, Darz und Damerow ganz, Stüwendorf, Vietlübbe, Barkow und Dresenow teilweise in seinem Besitz (1322). Dieser Besitz ward in den folgenden Jahrzehnten noch vervollständigt (1955, 2629), und noch 1346 erwarb das Kloster das ganze Dorf Ganzlin von den von Below hinzu (6653).

Auf diesem seinem Besitz treten uns nun 1320 (4221) die 4 Pfarrer von Kreien, Karbow, Stüwendorf (bei Vietlübbe untergegangen) und dem schon schwerinschen Barkow entgegen. Da alle diese kleinen nur 2 - 3 Dörfer umfassenden Kirchspiele von der Reformation an landesherrlichen Patronates sind, 1534 aber noch nicht unter den landesherrlichen Pfarren erscheinen, so sind sie alle als Gründungen des Klosters zwischen 1271 und 1320 anzusehen. Ihre kleinen, nicht mehr in ihrer Ursprünglichkeit erhaltenen Kirchen erlauben leider keine genauere Datierung. Weiter aber begegnet uns auf dem ebenfalls dem Kloster gehörigen Darz eine Pfarre mit eigner Wedem, die noch bis 1581 ihren eigenen Pfarrer hatte. Dann ward sie mit Karbow kombiniert (Archiv Schwerin, Kirchenakten, Karbow). Endlich finden wir auf der jüngsten Erwerbung des Klosters, Ganzlin, bei der Visitation von 1541 ebenfalls eine Pfarrkirche Stepenitzer Patronates. Schlie (IV, 618) nimmt zwar an, daß schon die Vorbesitzer, die von Below, Gründer der Kirche gewesen sind, allein da die Kaufsurkunde (6653) des Patronates keine Erwähnung tut, wird sie erst als eine Gründung des Klosters nach 1346 anzusehen sein und Ganzlin bis dahin zu Görgelin gehört haben. Was die Nationalität der Kirchdörfer betrifft, so scheinen hier Kirchen fast ausschließlich in deutschen Orten errichtet zu sein; auch Marienfließ hat die 5 genannten Kirchen in solchen errichtet. Von seinen wendischen Dörfern an der Grenze der Priegnitz hat nur Darz eine Kirche erhalten.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 99 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Mit Ganzlin haben wir die Südspitze des Plauer Sees erreicht. Von da an beginnt der havelbergische Teil des Landes Röbel, südlich von dem ungeheuren Gebiete des Besuntwaldes begrenzt, das ebenfalls noch zum Lande Röbel gehörte. Bis an den Rand dieses Waldgebietes, scheint es, war um 1235 die Kolonisation vorgeschritten gewesen, und neben der Neustadt Röbel die landesherrlichen Pfarren von Vipperow, Dambeck und vielleicht Groß (Wendisch)=Priborn errichtet. Nachgegründet wurden hier am Rande des Waldgebietes die beiden kleineren landesherrlichen Pfarren Kambs und Zepkow. Erstere ist 1270 (1199) vorhanden, letztere kann allerdings nur erschlossen werden. Die noch vorhandene Feldsteingrundlage der Kirche stammt nach Schlie aus dem 13. Jahrhundert (V, 561). Dazu muß der Ort eine gewisse Bedeutung gehabt haben, da 1285 (1781) das Landding des Amtes Wredenhagen hierhin verlegt wurde. Wredenhagen selbst aber wird erst kurz vorher entstanden sein, und zwar zuerst die Burg, dann im Anschluß an sie auch das Hagendorf (indago novi castri; 2228); 1284 (1754) begegnet die Burg als novum castrum zum ersten Mal; 1354 (8015) hat Wredenhagen seinen eigenen Pfarrer und 1534 ( u. 1541) ist Wredenhagen Pfarrort, Zepkow aber Filiale. Da die Kirche des letzteren aber älter scheint, so mag das Verhältnis ursprünglich das umgekehrte gewesen sein.

Zu diesen beiden landesherrlichen kam eine Reihe ritterlicher Pfarren; zunächst zwischen Röbel und Dambeck die von Nätebow, wohl zwischen 1284 und 1300 (vergl. oben S. 86) von den seit 1284 hier angesessenen von Bune für ihre drei Dörfer Nätebow, Bollewiek und Spitzkuhn errichtet; dann vom Dambecker Kirchspiel abgezweigt die Pfarre von Leizen , welche 1298 (2486) zuerst begegnet, weiter die von Finken, Dammwolde, Massow und Grabow, über die es leider an mittelalterlichen Nachrichten ganz fehlt. Doch muß zum mindesten die von Finken um 1298 schon bestanden haben, da die Errichtung der nur ein einziges Dorf umfassenden Leizener Pfarre ohne einigermaßen genügende Versorgung der westlich anstoßenden Dörfer nicht wohl denkbar ist. Auch die Kirche von Karchow - wohl eine Stiftung der hier angesessenen von Pritzbuer - ,welche schon 1541 mit Dambeck verbunden war, muß einst selbständig gewesen sein, da sie eine eigene Wedem hatte und seit 1587 (Schlie V, 528) der Pastor dort wohnte; 1534 fehlt sie noch unter den Filialen von Dambeck, war also wohl noch selbständig. An mittelalterlichen Daten fehlt es auch über sie. Endlich, wohl als letzte hier, ward 1346 (6649) die Ludorfer Pfarre von der von Vipperow abgezweigt und ihre

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 100 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

wunderliche kleine Kirche erbaut. Sie ist eine Stiftung der von Marin. Alle diese Kirchspiele umfassen nur je 1 - 2 Dörfer.

Da dieser ganze Landstrich nur eine spärliche wendische Bevölkerung gehabt zu haben scheint, sind auch die Reste derselben geringer als in den Grenzstrichen, aus denen wir herkommen. Die Kirchen scheinen ausschließlich in deutschen Orten erbaut, wenngleich einige derselben, wie Zepkow, Kambs, Melz, Karchow, noch stärkere Reste wendischer Einwohner zeigen. Wendische Verfassung - Pauschalbede resp. Kossatenland - haben nur die bei den Kirchdörfer Finken und Grabow, aber gerade sie zeigen keine wendischen Familiennamen mehr, sind also nachträglich doch noch mit Deutschen besetzt worden, womit denn auch die Errichtung ihrer Kirchen in Zusammenhang stehen wird.

Inzwischen aber war die Kolonisation längst in das im Süden vorgelagerte Heidegebiet des Besuntwaldes, das Ländchen Lieze, wie es später genannt wurde, eingedrungen. Die Gründung der beiden kleinen landesherrlichen Pfarren von Melz und Kiewe wird hierbei erfolgt sein; die von Melz begegnet zuerst 1298 (2486), die von Kiewe 1311 (3475), wo Dorf und Patronat in den Besitz von Altenkamp übergehen. Auch Buchholz , das als Ort 1273 (1283) vorhanden ist und dessen Kirche im 16. Jahrhundert mit der von Melz vereint war, scheint ursprünglich eine selbständige Pfarre gehabt zu haben, da die Weigerung des Besitzers, Hans v. Rohr, seine Bauern bei dem Wiederaufbau der 1590 abgebrannten Wedem in Melz helfen zu lassen, und die daraus folgende zeitweilige Trennung von Melz und Buchholz (Schlie V, 563) sich so am ersten erklärt, daß Buchholz mater war und sich daher nicht zum Bau in Melz verpflichtet fühlte, daher aber auch ohne Schwierigkeit sich von diesem trennen konnte. Die frühgotische Kirche (a. a. O. S. 568) erweist, daß auch diese Pfarre spätestens im ersten Drittel des 14. Jahrhunderts errichtet ward.

In der unmittelbaren Nachbarschaft hatte Altenkamp, das, wie wir eben gesehen, um 1311 auch in Kiewe Fuß faßte, seit 1232 amis See Kotze um Mönchhof einen bedeutenden Besitz und setzte hier eine umfangreiche Besiedelung ins Werk. Die Dörfer Winterfelde, Wüsterade, Schönfeld, Groß=Berlin und Glave (3475 vom Jahre 1311) sind das Resultat derselben. Auch für die kirchlichen Bedürfnisse hatte das Kloster gesorgt und in mehreren dieser Dörfer Kirchen gebaut (a. a. O.) Altenkamp trat seinen Besitz später (im Jahre 1436) an die Stadt Wittstock ab. Dann sind jene 5 Dörfer eins nach dem andern wieder eingegangen; Winterfeld und Groß=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 101 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Berlin schon vor 1556 (vergl. Schlie V, 549 Anmerkung). Nur der Mönchshof ist übrig geblieben, sonst ist die Heide wieder zur Siegerin über die menschlichen Ansiedelungen geworden.

Als östlicher Nachbar von Altenkamp rodete sein Tochterkloster Amelungsborn, dem hier 1233 (414) ein noch größeres Gebiet - über zwei Quadratmeilen - Heidelandes angewiesen waren. Wie schon erwähnt, hatte es bereits vor 1242 (537) den Klosterhof Dranse angelegt und damit auch eine Kapelle errichtet, einen Priester an ihr stationiert. Hier erstanden die Dörfer Sewekow, Schweinrich, Zempow; 1274 (1314) ward Berlinchen hinzu erworben, und auch hier wurden unter Klosterpatronat Kirchen errichtet in Berlinchen, Schweinrich und Sewekow. Wieder ostwärts an das Amelungsborner Gebiet angrenzend, hatte die Enkelin von Altenkamp und Tochter von Amelungsborn, Doberan, 50 Hufen Waldland, die später zu 86 anwuchsen (462, 596), erhalten, das Dorf Zechlin gegründet und ebenfalls eine Pfarrkirche gebaut, die 1306 (3091) zuerst begegnet.

Südwärts dieses Klosterbesitzes erstreckte sich die mecklenburgische Lieze am Ostufer der Dosse entlang bis Netzeband und Rögelin. Ihre Ostgrenze strich von letzterem nordnordostwärts durch die Heide auf Zechlin zu. Um 1232 hatte auch hier die Kolonisation schon begonnen und waren neben den märkischen Herren von Ploto - ein Zeichen, daß wir hier bereits im Bereiche der von Süden her vordringenden märkischen Einwanderung sind die Klöster Arendsee und Dünamünde an der Arbeit. Die kirchlichen Nachrichten sind dürftig; 1358 (8456) hören wir von den Kirchen zu Netzeband und Dargitz; die Rossower Kirche hat einen Schnitzaltar des 14. Jahrhunderts (Schlie V, 591). Das ist alles. Doch sind diese Kirchen nicht die einzigen geblieben und waren es schon damals schwerlich..

Nördlich der oben genannten Klostergebiete erstreckte sich die Lieze ostwärts der Müritz bis Mirow und Wesenberg (Boll: Geschichte des Landes Stargard I, 84). Hier bestand, wie oben (S. 89 f.) wahrscheinlich gemacht, schon das Kirchspiel von Schillersdorf, vielleicht auch das von Alt=Gaarz. Südlich von ersterem und östlich des letzteren war seit 1227 dem Johanniterorden ein umfangreicher Besitz zugewiesen, aber mit seiner Kolonisation scheint es langsamer vorangegangen zu sein, handelte es sich doch auch hier wesentlich um Heideland. Schwerlich ist die Kirche von Mirow vor 1242 errichtet (vergl. S. 88); 1270 (1199) aber ist sie da. Inzwischen aber war ostwärts von Mirow schon Stadt und Kirchspiel Wesenberg entstanden, vermutlich im Zusammenhange

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 102 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

mit der seit 1236 von Süden her in das Land Stargard ein=strömenden märkischen Kolonisationswelle; 1257 (789) wird ihr Name zum ersten Mal genannt. Nicolaus von Werle ist ihr Gründer (1450). Da ihr Kirchspiel auch einige Dörfer umfaßt, so wird die Gründung des Ortes und die Errichtung des Kirchspiels in die erste Zeit der Kolonisation fallen, d. h. wohl bald nach 1240. Zum Lande Wesenberg gehören auch noch die Pfarren Drosedow und Wustrow (Landbede des Amtes Wesenberg von 1505 und Amtsrechnungen von Mirow, 1559 und 1590). Erstere, jetzt zur 2. Pfarre in Wesenberg gelegt, war noch 1534 eine selbständige Pfarre landesherrlichen Patronates (Visit.). An mittelalterlichen Daten fehlt es ganz; ebenso über Wustrow. Auch dieses war nach der Reformation zeitweise mit Wesenberg verbunden, bis es 1772 zu Strasen gelegt ward (Krüger im M. Jbb. 69, 231 f.). Die wechselnde Verbindung gibt es an die Hand, daß es einst selbständig war, und die außerordentlich große Dotation mit 3 märkischen und 5 wendischen Hufen (Visit. 1541) macht es zur Sicherheit.

Kehren wir zurück in die Umgegend von Mirow. Zu den älteren und größeren Kirchspielen von Schillersdorf, Gaarz und Mirow kamen auch hier noch eine Reihe kleinerer. Zwar die jetzigen Filialen von Schillersdorf, Qualzow und Roggentin, scheinen niemals mehr als Filialkapellen gewesen zu sein, aber Granzin war einst selbständig. Es gehörte neben Kratzeburg und Blankenförde zu den drei Pfarren, die auf dem Darguner Gebiete nördlich von Mirow errichtet wurden. Soweit das Urkundenbuch reicht, fehlt es über sie gänzlich an Nachrichten. Ebenso sind die jetzigen beiden Filialen Mirows, Leussow und Zirtow, schwerlich von Anfang an das gewesen, da sie nicht zum ursprünglichen Gebiet der Komturei gehören, sondern erst 1273 bis 1301 (1285, 2415, 2726) von ihr hinzu erworben wurden. Beide Orte fehlen 1270 (1199) in der Grenzbeschreibung der Komturei, deren Gebiet damals östlich bei einem bezeichneten Baum mit dem von Wesenberg. zusammenstieß. Das gerade mittenwegs zwischen Mirow und letzterem gelegene Zirtow muß also damals noch wüste gelegen haben. Dazu stimmt dann auch, daß bei dem Erwerb von Leussow und Zirtow dem Orden zugleich das Be=siedelungsrecht verliehen wird. Beide werden also verödete Wendendörfer gewesen sein, deren Neubesetzung erst um 1273 in Angriff genommen wurde. Wenn nun bei diesen Erwerbungen dem Orden unter andern Rechten auch das ecclesiasticum beneficium verliehen wurde (1285, 2726), so wird es sich um eine Voraus=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 103 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

verleihung für beabsichtigte Kirchenerrichtungen handeln, und darf angenommen werden, daß diese nicht allzu lange nachher ausgeführt worden sind. Ihre Stellung zu Mirow wird dann die=selbe gewesen sein, wie die der jetzigen dritten Filiale desselben, Starsow, das ebenfalls erst nachträglich, in den Jahren 1287 bis 1321 (1917, 2885, 4301), zur Komturei erworben ward. Hier bestand 1341 (6116) eine Kirche, inbetreff deren der Orden dem Bischof von Havelberg zusichert, daß sie ihm untertan sein solle "prout antiquitus fuerat" "ac si in ipsa esset clericus secularis". Sie hatte also schon vor ihrer Erwerbung durch den Orden bestanden, dieser sie aber nicht weiter mit einem clericus secularis besetzt, sondern einem seiner Ordenskleriker zur Verwaltung übertragen, mußte jedoch dafür dem Bischof zusichern, daß ihre rechtliche Stellung dadurch. nicht verändert werden solle. Wie Starsow werden auch Leussow und Zirtow von Mirow aus durch Ordenskleriker verwaltet worden sein, bis alle drei schließlich in der Mirower Pfarre ganz aufgingen.

Westlich von Mirow, zwischen dem Gebiete der Komturei und der Müritz, lag die Pfarre von Gaarz. Südlich von diesem hatte, wie schon oben erwähnt, das Kloster Dobbertin vor 1237 (469) das Dorf Lositz (= Lärz) mit 40 Hufen und 30 Hufen zwischen Crumemir (= Krümmel) und Zwertitz (= Schwarz) erhalten; 1257 (790) finden wir dort die 4 Dörfer Lärz, Verlinge, Schwarz und Zeten im Besitz des Klosters. Verlinge ward jedoch bald mit Schwarz vereint (1347). Dazu erwarb dann das Kloster noch um 1280 die Nachbardörfer Sagwitz (1513) und Diemitz (1610). Um diese Zeit muß es auch die beiden Kirchen in Lärz und Schwarz errichtet haben. Noch der Schutzbrief Urbans IV. von 1263 (983) führt nur die beiden alten Klosterpatronate Goldberg und Lohmen auf, aber als Dobbertin 1282 (1610) von Albrecht von Brandenburg das Eigentumsrecht für Schwarz und Zeten erhält, wird auch das ius patronatus dazu gerechnet, und 1288 (1963) gibt Bischof Heinrich von Havelberg dem Kloster den "Bann", d. h. das Archidiakonatsrecht über Lärz und Schwarz. Beide Kirchen sind also vorhanden. Ihre Pfarrer erscheinen dann 1337 (5802) zum ersten Mal. Neben ihnen erstand in dem benachbarten Krümmel eine kleine ritterliche Pfarre, über die es leider an Nachrichten fehlt. Schlie (V, 564) meint zwar, sie sei von jeher Filiale von Gaarz gewesen, allein 1541 (Visit.) gehörte sie noch nicht zu diesem, und wird also einst selbständig gewesen sein. Nur auf das eine Dorf Krümmel geschränkt, wird sie aber ebenfalls zu den jüngeren Pfarren gehören.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 104 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Nördlich von Gaarz saßen die von Retzow auf Retzow und den benachbarten Dörfern; sie errichteten hier die Pfarre von Rechlin. Leider fehlt es über sie ganz an mittelalterlichen Nachrichten, aber noch 1541 (Visit.) ist das Patronat in Retzowschen Händen und begegnet uns in Leppin eine Filialkirche, die, wie es nach der für eine solche beispiellos großen Dotierung mit 6 Hufen scheint, einst auch eine selbständige Pfarrkirche der von Retzow gewesen sein mag.

Nordwärts an Rechlin schließen sich die beiden kleinen ritterlichen Kirchspiele Boeck und Speck, über die es ebenfalls an Nachrichten mangelt. Boeck selbst und das ihm benachbarte untergegangene Seedorf begegnen jedoch schon 1273 (1295, 1342). Die einzigen noch in das Mittelalter zurückreichenden kirchlichen Daten über beide finden sich im Visitationsprotokoll von 1574, wonach die von Holstein auf Ankershagen beschließen, Boeck und Speck zusammenzulegen, in Speck eine Wedem zu bauen und sie mit Acker usw. auszustatten. Daneben steht ein Kommissionsbericht von 1589, nach welchem Boeck und Speck vor der Reformation von Ankershagen aus durch Kapläne bedient worden sind. Diese Nachrichten sind dunkel; nach der letzteren scheint es, als ob beide nur Filialkapellen von Ankershagen gewesen seien, und dazu stimmt, daß die Kirche in Speck 1574 weder Wedem noch Acker hat. Aber die Entfernung beider Orte von Ankershagen - 10 resp. 16 Kilometer in der Luftlinie - läßt es als undenkbar erscheinen, daß das das ursprüngliche gewesen sei - vor allem in diesen Gegenden der kleinen Kirchspiele. Sie müssen einst selbständig gewesen sein. Dunkel aber bleibt dann wieder, wie Broda, das im Mittelalter die Kirche von Ankershagen besaß, auch in den Besitz der Patronate von Boeck und Speck gekommen ist, wo es, soviel wir wissen, keinen Besitz hatte. Auch fehlen beide in der päpstlichen Bestätigung der Brodaer Patronate von 1500 (M. Jbb. III, 229), obgleich diese nicht nur die Hauptkirchen, sondern auch die Filialen wenigstens zum Teil mit aufführt.

Mit Ankershagen betreten wir endlich das Land Penzlin, wo unter dem schwerinschen Krummstab sicher die Kirchen von Penzlin selbst und Freidorf, vielleicht auch noch die von Groß=Luckow und Peckatel, errichtet worden waren. Auch hier ist noch eine große Anzahl kleinster Pfarren erstanden. Zunächst erhielt um 1266 (1080) Freidorf eine Filialkirche in Ankershagen. Sie ist eine Stiftung der dort eingesessenen von Anker und ward bald selbständig; 1328 (4914) hat sie ihren eigenen Pfarrer. Die Kirche von Freidorf blieb neben ihr bestehen (9340); sie

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 105 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

existierte noch um 1500, ist dann aber eingegangen. Wohl von Freidorf abgezweigt sind die beiden kleinen Pfarren Rumpshagen und Möllenhagen. Erstere begegnet zuerst in der gefälschten Urkunde Nr. 377. Die Fälschung ist nach 1331 angefertigt (vergl. die Note zu 5241), und zwar wohl erst geraume Zeit nachher, aber vor 1402, wo sie von den Fürsten von Werle transsumiert wurde. Aber damit ist über die Gründungszeit der Pfarre nichts entschieden. Sie kann beträchtlich früher liegen. Auch über die der Möllenhäger Pfarre wissen wir nichts, als daß vielleicht der 1365 begegnende Pleban von "Oldenhagen" (9340) der von Möllenhagen ist.

Eine Reihe weiterer Pfarren entstanden auf dem weitausgedehnten Besitz der von Peckatel, nämlich zu Groß=Vielen, Zahren, Liepen, Langhagen und Hohen=Zieritz. Zum Teil wenigstens müssen sie schon 1274 bestanden haben, da es damals bei der großen Belehnung der von Peckatel im Lande Penzlin (1317) heißt: "cum collatione beneficiorum seu ecclesiarum" (Plural). Der Pleban von Vielen erscheint wahrscheinlich schon 1266 (1080), sicher aber 1310 (3404). Aber auch Zahren, das einst selbständig war - es besaß noch 1664 eine eigene Wedem (Schlie V, 308) - hat spätestens in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts seine Kirche erhalten; dahin weist wenigstens deren frühgotischer Stil (Schlie V, 312 ff.). Über die Pfarren von Langhagen und Liepen fehlt es an mittelalterlichen Nachrichten; ersteres ist eine schon 1274 (1317) vorhandene Rodung der von Peckatel, aber auch Liepen scheint einst ganz oder doch zum größten Teil in ihrem Besitz gewesen zu sein, wie sie denn auch das Patronat besaßen. Beide waren einst selbständig, da sie nach der Reformation bald mit Blankenförde, bald mit Kratzeburg verbunden waren, bis sie endlich zu Peckatel gelegt wurden (Krüger: M. Jbb. 69, 5. 13, 93). Über Hohen=Zieritz mit Zippelow fehlt es ebenfalls an weiteren Nachrichten; 1274 gehörten sie noch zum Lande Penzlin (1317). Vielleicht bestand damals auch diese Pfarre schon. Später ward sie mit der Stargarder Pfarre Prillwitz vereinigt.

Im Nordwesten des Landes ward wohl von Groß=Luckow abgezweigt das kleine Kirchspiel Groß=Flotow. An Nachrichten fehlt es, doch wird die Abzweigung schon stattgefunden haben, ehe das Patronat von Groß=Luckow 1304 (2945) an Broda überging, da sich dieses sonst fraglos wie in Ankershagen und Rumpshagen auch das Patronat der Tochterkirche vorbehalten haben würde. Ebenso ist auch Mollenstorf, ein Besitz der

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 106 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

von Bardenfleth, wohl von Groß=Luckow abgezweigt worden; 1335 (5610) erscheint sein Pfarrer, und in dieselbe Zeit weist die kleine Kirche (Schlie V, 316).

Endlich sind auch in der Nordostecke des Landes noch zwei kleinere Kirchspiele entstanden, Kruckow und Alt=Rehse. Beide gehören nämlich noch zum Lande Penzlin, während ihre unmittelbare Nachbarschaft, die Umgegend von Broda, schon zum Lande Gädebehn gehört und somit pommersch blieb, als das Land Penzlin mecklenburgisch wurde (vergl. Boll: Geschichte des Landes Stargard I, 53 f.). Dem entspricht, daß zwar keins der anstoßenden Brodaschen Dörfer Rehse, Wulkenzin, Weitin 1273 (1284) in dem Werleschen Bestätigungsbrief für das Stift erscheint, wohl aber Wustrow, das einzige Kirchspielsdorf der Pfarre Rehse (457). Es sind nämlich zwei Rehse, jetzt Alt= und Neu=Rehse, zu unterscheiden, von denen das eine, Neu=Rehse, Broda gehörte, pommersch war und im Kirchspiel Wulkenzin lag, das andere zum Lande Penzlin und denen von Peckatel gehörte (5275). Letzteres ist der Kirchort. Wann er seine Kirche erhalten hat, ist fraglich; 1331 war sie wohl kaum schon vorhanden, da sonst ihr Pfarrer schwerlich bei dem Rehser Grenzvergleich neben denen von Penzlin und Gevezin gefehlt haben würde (5275). Dazu stimmt auch, daß sie in der nach 1331 gefälschten Urkunde Nr. 377 unter den Brodaschen Patronatskirchen noch fehlt, obgleich der Ort genannt wird, während sie im Jahre 1500 unter ihnen erscheint (M. Jbb. III, 229). Die zweite oben erwähnte Pfarre, die von Kruckow, dagegen ist schon früher nachzuweisen; 1346 (6657) ist sie da, aber nicht Brodasche Patronatskirche; sie fehlt 1500 unter diesen.

Was endlich die Nationalität der Kirchdörfer auf der Lieze und im Lande Penzlin betrifft, so zeigen sich zwar in den meisten derselben wendische Bevölkerungsreste. Als eigentliches Wendendorf aber kann nur Liepen bezeichnet werden, das bei einer starken Zahl wendischer Familiennamen auch wendische Verfassung - Hakenhufen - zeigt.

An das Land Penzlin mag sich endlich noch das Gebiet des Stiftes Broda schließen mit seinen drei Pfarren Wulkenzin, Weitin und Zierzow. Es gehörte politisch zum Lande Gädebehn und kam erst um 1300 mit diesem unter mecklenburgische Herrschaft, scheint jedoch von Anfang an zum Havelberger Sprengel gehört zu haben.

Wulkenzin und Weitin gehörten zwar zur ersten Schenkung Kasimars und Bogislavs (95, vergl. 135), aber obgleich unmittelbar vor dem Tore von Broda gelegen, scheinen nicht einmal

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 107 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

diese beiden Orte von den Stiftsherren selbst kolonisiert zu sein. Sobald sich das Dunkel, das über ihnen liegt, lichtet, finden wir sie in den Händen verschiedener Adelsfamilien als Klosterlehen, und zwar Wulkenzin um 1315 in denen der von Passentin, Wodarge, Voß, Sasse und Kosegarten (3737, 3888, 4321), Weitin in denen der von Holstein und Voß (4209). Erst von 1320 ab begann das Stift beide Orte stückweise wieder zurückzuerwerben. Die Pfarre von Weitin wird zuerst 1319 (4081), die von Wulkenzin 1339 (5960) erwähnt. Aber wer hat sie errichtet? Das Stift, oder jene Lehnsleute, welche die Orte mit deutschen Bauern besetzten? Für Weitin scheint es ziemlich klar: die letzteren. Denn 1320 (4209) erwarb Broda unter 27 Hufen auch 2 Pfarrhufen in Weitin von den von Holstein, während der Rest des Ortes mit 15 Hufen noch in den Händen der von Voß blieb. Das ist die halbe Dos, die von den Vorbesitzern der Holstein gegeben sein muß, die andere Hälfte wird in jenem Voß'schen Rest des Dorfes stecken. Das Patronat muß hiernach den Lehnsleuten zugestanden haben und somit nun erst zur Hälfte ans Stift gekommen sein. Noch 1339 (5960) scheint Weitin nicht zu den Kirchen zu gehören, die unter dem Brodaer Patronat standen. Wulkenzin war damals Brodaschen Patronates, aber ob schon lange und gar von Anfang an? 1335 (5583) hatten auch hier die Rückerwerbungen begonnen.

Eigentümlich liegen die Dinge in Zierzow. Dieses gehörte nicht zu der ursprünglichen Ausstattung des Stiftes (135). Auch in den Fälschungen aus dem 3. oder 4. Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts (95, 563) fehlt es noch. Erst in der dem 14. Jahrhundert angehörigen Fälschung, M. U.=B. 377, begegnet es als 1230 von Nicolaus von Werle (!) dem Stifte bestätigt (ebenso 3563). Wirklich besessen hat es den Ort nicht. Bis 1342 war er in den Händen der von Holstein und Kruse, welche damals den größten Teil ihres dortigen Besitzes an den Treptower Bürger Siegfried von Bresen verkauften. Das Stift belehnte letzteren mit diesen Gütern in Zierzow in derselben Weise, wie die von Holstein und Kruse dieselben "a primeva plantacione et radicacione hactenus" . . . . „in verum pheudum possiderunt" (6196). Wie man sieht, hatte es wenigstens das Lehnrecht über Zierzow vermittels jener Fälschungen sich anzueignen gewußt. Ein Teil von Zierzow blieb übrigens noch in den Händen der von Holstein (6384, 6657). Wenn nun 1344 (6384) zum ersten Mal die Pfarre von Zierzow begegnet, so ist es, obgleich die dieselbe betreffenden Handlungen (6384, 7061) mit Willen resp.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 108 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

vor Propst und Konvent von Broda geschehen - diese waren ja Lehnsherren von Zierzow =, höchst unwahrscheinlich, daß das Stift das Patronat besaß oder jemals besessen hat; 1339 (5960) scheint es dasselbe jedenfalls noch nicht gehabt zu haben. Auch diese Kirche ist als eine Stiftung des eingesessenen Adels anzusehen. Das gesamte so hoch bewertete Verdienst Brodas um die kirchliche Organisation seiner Umgegend schrumpft also noch mehr zusammen. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist die Kirche von Freidorf die einzige Pfarrkirche, die es errichtet hat, und selbst bei dieser ist es fraglich. Höchstens könnte bei Errichtung der Pfarren von Wulkenzin und Weitin vielleicht von einer Einwirkung des Stiftes auf seine Lehnsleute die Rede sein. Übrigens war das Stift, wie wir aus dem Umstand sehen, daß es selbst die unmittelbar vor seiner Tür gelegenen Dörfer Wulkenzin und Weitin nicht in eigene Bewirtschaftung nehmen oder selbst mit Bauern besetzen konnte, sondern als Lehen an adlige Lokatare austun mußte, viel zu arm, um eine weiter reichende Wirksamkeit ausüben zu können; es kämpfte fortwährend selbst um seine Existenz und hielt sich nur mit Mühe über Wasser.


 

6. Das Land Stargard mit Strelitz, Ahrensberg und Lychen.

Durch den Vertrag von Kremmen war im Jahre 1236 das Land Stargard mit dem Lande Beseritz aus pommerscher Herrschaft in die der Markgrafen von Brandenburg übergegangen. Nach Süden zu bildete das wohl schon länger brandenburgische Lychen die Verbindung mit der Mark. Zwischen diesem und der altmecklenburgischen Lieze (Turne) mit Wesenberg lag das Ländchen Ahrensberg, auf welches der Bischof von Havelberg Ansprüche machte. Auch Strelitz scheint noch dazu gehört zu haben (Boll: Geschichte des Landes Stargard I, 51 f., 56 ff.). Kirchlich gehörten Stargard, Ahrensberg und Strelitz nach Havelberg, das Land Lychen dagegen zum Bistum Brandenburg (a. a. O. S. 58).

Versuchen wir diese Länder näher gegeneinander abzugrenzen, so nimmt das Land Stargard die ganze Nordhälfte des jetzigen Mecklenburg=Strelitz ein. Im Süden wird es größtenteils durch das Land Strelitz=Ahrensberg begrenzt. Zur Bestimmung seines Umfanges sind wir auf Nachrichten des 16. Jahrhunderts angewiesen, und auch diese ergeben nur ungefähre Resultate. Leider sind die Bederegister hier so gut wie garnicht zu brauchen, da nach ihnen eine Reihe von Dörfern bald im Amte Strelitz, bald

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 109 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

im Amte Stargard zu liegen scheinen. So bleibt nur ein Verzeichnis der "Kaspelkirchen des Amts Strelitz 1572" (mitgeteilt durch Geh. Archiv rat Grotefend aus dem Schweriner Archiv), welches außer der Stadt Strelitz selbst die Kirchen von Wuserin (= Userin) und Quassowe, Lütken und Großen=Trebbow, Turow und Zinnow, Furstensehe, Grunowe, Nemerowe, Wukule und Gnewitz, Arnßbergk, Blomenhagen und Glambeck, Weisin, Prillwitz, Grammertin, Dolgen, Bercfelde, Großen=Schonefeld, Ratteleg (= Rödlin) aufführt. Danach bestimmt sich der Umfang des Landes ungefähr, doch dürfte einerseits Gnewitz auszuscheiden haben; es gehörte (s. unten) zum Bistum Brandenburg und also wohl zum Lande Lychen, und andererseits Nemerow, das schon zu Stargard gehört haben muß; daß sie 1572 unter den Kirchen des Amtes Strelitz erscheinen, wird sich aus infolge der Reformation eingetretenen Veränderungen erklären; beides waren Pfarren der säkularisierten Komturei Nemerow. - Dagegen möchte ich, obgleich sie nicht mit aufgeführt sind, die im 16. Jahrhundert schon eingegangene und mit Prillwitz vereinigte Pfarre Usadel und ebenso die 1505 als im Amte Strelitz gelegen genannte Pfarre Rollenhagen als noch dorthin gehörig ansehen; mit Rödlin reicht Strelitz bis an den Wanzkaer See, der hier die Grenze gebildet zu haben scheint, Rollenhagen liegt aber noch südlich desselben, und wenn man auch Usadel noch zu Strelitz rechnet, so würde der aus dem Wanzkaer See fließende Bach die Grenze bis zum Tollense=See gebildet haben. Endlich aber mögen auch Strasen und Priepert zu Ahrensberg=Strelitz gehört haben; 1572 gehörte letzteres zwar ins Amt Fürstenberg, doch war es (s. unten) nicht brandenburgisch, sondern havelbergisch, und wird demnach ursprünglich nicht mehr wie Fürstenberg zum Lande Lychen gehört haben.

Letzteres aber reichte mit Fürstenberg und dessen südlichen Nachbarkirchspielen einerseits, mit den Heidekirchspielen Dabelow, Gnewitz, Triepkendorf und Feldberg andererseits in das mecklenburgische hinein und grenzte mit diesen teils an Strelitz, teils an Stargard (siehe darüber weiter unten).

Ob die Christianisierung dieser Gebiete vor deren Übergang in brandenburgische Hände überhaupt in irgend einem erheblichen Maße schon in Angriff genommen war, darüber fehlt es völlig an Nachrichten. Es finden sich auch nirgends anderweitige Spuren, wie etwa noch erkennbare Burgwardskirchspiele, die in wendische Zeit zurückführten. Immerhin wird unter der Herrschaft der in=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 110 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

zwischen christianisierten Pommern wenigstens im Hauptorte des Landes, in Stargard selbst, eine Kirche anzunehmen sein. Sie wird schon dadurch gefordert, daß der dort sitzende pommersche Kastellan mit seiner Umgebung Christ gewesen sein muß. Auch die Errichtung des 1171 um den Ausfluß der Tollense aus dem gleichnamigen See dotierten Tochterstiftes von Havelberg erscheint bis 1236 immer noch nicht als realisiert. Zwischen 1182 und 1244 fehlt es über dasselbe völlig an Nachrichten. Erst in letzterem Jahre tritt es uns als inzwischen in dem an der Tollense gelegenen Orte Broda errichtet entgegen (563). Aller Wahrscheinlichkeit nach waren die Kanoniker erst kurz vorher im Gefolge der märkischen Einwanderung gekommen.

Sobald nämlich das Land in den Besitz der Markgrafen gekommen war, öffneten sie es der deutschen Einwanderung, das sicherste Mittel, um es sich zu sichern. Und hier nun trifft die zweite große Strömung der Kolonisationsbewegung auf die erste, in deren Zuge wir uns bisher bewegt hatten. Während die Küstenländer der Ostsee bis an die Odermündung von dem über Artlenburg kommenden und ostwärts vordrängenden Strom lüneburgischer, westfälischer, niederländischer Ansiedler besetzt worden waren, hatte eine zweite Strömung ihren Ursprung in den westlich der Elbe gelegenen Gegenden der Altmark und des Magdeburgischen. Von hier aus war die Mark Brandenburg besetzt worden. Die Ausläufer dieses Stromes besetzten um eben diese Zeit (um 1235 bis 1247) die Ukermark (v. Sommerfeld: Geschichte der Germanisierung Pommerns in Schmoller: Staats= und sozialwissenschaftliche Forschungen XIII, 5, S. 148 f., 159 ff.). Noch heute grenzt sich diese ostfälische Einwanderung nach Mundart und Bauart zwischen Anklam und der Ukermark deutlich ab gegen jene westfälische der Küstenländer (Bau= und Kunstdenkmäler der Provinz Pommern, Teil II, Rgbz. Stettin, Band 1 S. 1 f.). Ihr gehört auch die des Landes Stargard an; zahlreiche altmärkische Ortsnamen und Adelsgeschlechter im Lande Stargard (Boll a. a. O. I, 60 ff.; Riedel: Die Mark Brandenburg I, 443) reden davon deutlich genug. An Nachrichten über diese Einwanderung fehlt es dagegen so gut wie ganz, wie denn überhaupt bis in die siebziger Jahre des 13. Jahrhunderts fast gar keine Urkunden aus dem Lande Stargard erhalten sind. Urkundlich fest steht nur die Gründung der deutschen Stadtburgen Friedland (im Jahre 1244), Neu=Brandenburg (im Jahre 1248), Lychen (im Jahre 1248). Für Woldegk ist die Stiftungsurkunde nicht mehr vorhanden, doch wird seine Gründung in dasselbe Jahrzehnt fallen, wie die der vorgenannten.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 111 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Auch hier kam die wirkliche Christianisierung des Landes erst mit dem deutschen Bürger und Bauern, der seinen deutschen Priester mitbrachte und in dem Dorfe, das er besetzte, seine Kirche baute. Leider fehlt es auch hierüber völlig an urkundlichen Nachrichten. Erst um die Wende des 13. zum 14. Jahrhundert werden sie etwas reichlicher und gewähren einen, wenn auch nur dürftigen, Einblick in die Pfarrorganisation, wie sie sich bis dahin entwickelt hatte.

Am deutlichsten sehen wir in den Landstrichen unmittelbar südlich und östlich des Tollense=Sees. Neben der 1288 (1939) zuerst genannten Pfarre des 1259 (833) zur Stadt erhobenen Stargard begegnen hier 1293 (2208) die von Blankensee und Zachow, vertreten durch ihre Priester, 1302 (2806) die von Ballwitz, über deren Patronat zwischen dem Kloster Wanzka und den Dargatzen verhandelt wird, 1306 die von Warbende (3125), 1310 die von Prillwitz und Usadel (3404) und 1312 die von Rollenhagen und Rödlin (3512), alle fünf durch ihre Plebane bezeugt. Abgesehen von Stargard, welches landesherrlichen Patronates ist (Visit. 1534), erscheinen alle diese auf engem Raum zusammengedrängten Pfarren als ritterlichen beziehungsweise klösterlichen Patronates. Die Kirchen von Prillwitz und Usadel gehören den von Peckatel auf Prillwitz (vergl. 3404); Ballwitz war ohne Frage ursprünglich. Dargatz'schen Patronates (2806); Blankensee und Zachow werden ebenfalls ursprünglich ritterlichen Patronates gewesen sein, da es höchst unwahrscheinlich ist, daß das eben (im Jahre 1290) gegründete Nonnenkloster Wanzka schon 3 Jahre nach seiner Gründung zwei neue Pfarren errichtet hat, und dasselbe wird für Rollenhagen gelten. In letzteren beiden waren wohl die Soneke (3422), in ersterem die von Blankensee (5171) Patrone gewesen. Warbende ward 1305 (3013) dem 1299 neugegründeten Cisterzienserkloster Himmelpforte bei Lychen geschenkt, jedoch so, daß Wilhelm Soneken es, wie bisher vom Landesherrn, so von nun ab vom Kloster zu Lehen hatte. Seine schon im folgenden Jahre bezeugte Pfarre ist sicher nicht erst als Klostergründung, sondern als Stiftung der Vorbesitzer - der Soneken anzusehen. Auffallend ist die Kleinheit aller dieser Pfarren. Nur die von Stargard, deren jetzige Filialen Bargensdorf, Quastenberg und Sabel niemals etwas anderes als Filialkapellen gewesen zu sein scheinen, ist ein wenig größer. Usadel, Zachow, Ballwitz, Rollenhagen, Blankensee und Warbende umfassen nur je 1 - 2 Dörfer. Aber auch Rödlin war nicht größer, da Carpin und Gr.=Schönfeld die jetzt dazu gehören, einmal selb=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 112 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ständige Pfarren waren (siehe weiter unten) und ebenso wenig Prillwitz. Denn, wie oben (S. 91) vermutet, gehörten Hohen=Zieritz und Zippelow ursprünglich nicht zu ihm, und die jetzt dorthin eingepfarrten Orte Blumenholz, Blumenhagen und Weisdin bildeten ehemals ebenfalls selbständige Pfarren (siehe weiter unten). Wir finden also hier auf engem Raume aneinandergedrängt um das Jahr 1300 acht kleine ritterliche Pfarren von nur je ein bis zwei Ortschaften. Hier sind sie einmal zufällig um dieselbe Zeit bezeugt, im übrigen fehlt es leider sehr daran. Bezeugt um den Anfang des 14. Jahrhunderts sind weiter noch im eigentlichen Stargard die drei ursprünglich landesherrlichen Stadt=Pfarren von Neubrandenburg (1271: M. U.=B. 1232), Friedland (1295: M. U.= B. 2354) und Woldegk (1271: M. U.=B. 1232), die ebenfalls landesherrliche von Lübbersdorf (1290: M. U.=B. 2058) und die ritterlichen von Krumbeck (1313: M. U.=B. 3587), Hinrichshagen (1311: M. U.=B. 3494), Ballin (1306: M. U.=B. 3127), Leppin (1293: M. U.=B. 2208), Schönbeck (1293: M. U.=B. 2208), Liepen (1306: M. U.=B. 3125), Warlin (1314:M. U.=B. 3686), Trollenhagen (= Hohenhaven), Brunn, Satow und Schwanbeck (alle 1308: M. U.=B. 3243). Ein wenig später bezeugt sind die ebenfalls ritterlichen bezw. klösterlichen Pfarren von Helpt (1327: M. U.=B. 4874), Schönhausen (1318: M. U.=B. 3953), Neddemin (1327: M. U. =B. 4817) und Ganzkow (1337 M. U.=B. 5902), die landesherrliche von Glieneke (1376: M. U.=B. 6834 n), die ritterliche von Godenswege (1379: M. U.=B. 11213), und endlich, jedoch nicht sicher, Plate (4874). Von diesen liegen wieder auf einem Haufen zusammen Hinrichshagen, Plate, Ballin und Leppin, alle 4 wieder von nur je einem und zwei Dörfern. An der Nordwestgrenze entlang liegen von ihnen unmittelbar aneinander grenzend Wulkenzin, Weitin, Zierzow, Trollenhagen, Neddemin, Ganzkow, Brunn, wiederum alle nur ein bis zwei Dörfer umfassend; Trollenhagen allein hat deren drei. Endlich liegen von ihnen unmittelbar zusammen die drei Glincke, Liepen und Warlin, wiederum von der selben Größe.

Nach diesen zufällig erhaltenen Bezeugungen dürfen wir schließen, daß das Land Stargard um 1300 bereits in eine Anzahl kleiner, nur eine bis höchstens drei Ortschaften umfassender Pfarren zerfiel, wenn es auch an weiteren mittelalterlichen Nachrichten bisher fehlt, und daß um diese Zeit auch hier das Parochialsystem völlig ausgebaut war.

Dieses Ergebnis aber wird noch wesentlich verstärkt durch eine von mir persönlich unternommene, allerdings noch unvoll=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 113 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ständige Erforschung der Stargarder Kirchenbauten. Danach sind von den 16 einst selbständigen Pfarren des Landes Beseritz (Friedländer Werder), abgesehen von den schon urkundlich für den Beginn des 14. Jahrhunderts gesicherten von Trollenhagen, Neddemin, Ganzkow, Brunn, Schwanbeck und Salow, welche alle, mit Ausnahme der frühgotischen Kirche von Trollenhagen, Übergangsbauten aufweisen, noch die 7 von Ihlenfeld, Neuenkirchen, Staven, Roggenhagen, Roga, Dahlen und Beseritz mit Übergangskirchen versehen. Die von Neverin ist wahrscheinlich frühgotisch - der zur Barockzeit vorgenommene Durchbau läßt die ursprüngliche Art nicht mehr sicher erkennen =, die von Rossow ist ein Fachwerkbau (nach Mitteilung), die von Bresewitz ist verfallen und soll ganz oder teilweise ebenfalls Fachwerk gewesen sein. Rechnet man nun, daß in diesen östlichen Gegenden noch die beiden ersten Jahrzehnte des 14. Jahrhunderts wesentlich im Übergangsstil gebaut worden ist (vergl. die Chemnitzer Kirchweihe im Jahre 1305) - weiter herab wird man schwerlich gehen dürfen =, so wäre von den 16 kleinen Pfarren des Werders nur für 3 ihre Existenz im ersten Drittel des 14. Jahrhunderts nicht erweisbar.

Dasselbe ergibt sich für den ostwärts an den Werder an=schließenden Komplex von Pfarren. Hier sind Glieneke, Liepen, Schönbeck, Lübbersdorf urkundlich gesichert, letztere beiden überdies durch ihre Übergangsbauten. Dazu aber kommen wieder die Übergangskirchen von Brohm, Jatzke, Ganzkow, Eichhorst, die frühgotische von Holm und die vielleicht auch ursprünglich frühgotische von Sadelkow.

An den urkundlich gesicherten Komplex Leppin, Ballin, Hinrinchshagen, Plate schließen sich unmittelbar an die Übergangskirchen von Techendorf, Dewitz, Käbelich, Kölpin, Warlin und die frühgotische von Pragsdorf. Sponholz hat eine Fachwerkkirche, aber Küssow wieder einen Übergangsbau, und mit ihm ist dann wieder der Anschluß an die erst genannten beiden Komplexe erreicht.

Ebenso schließen sich an den urkundlich für das erste Drittel des 14. Jahrhunderts gesicherten Komplex von Pfarren um Wanzka die weiteren von Kammin, Quaden=Schönfeld und Möllenbeck durch ihre Übergangsbauten, Rowa durch seine frühgotische Kirche, und endlich wird auch die untergegangene Kirche von Godenswege, welche 1665 als aus "großen Steinen" erbaut bezeichnet wird (Krüger S. 66) zu den Übergangsbauten zu zählen sein.

Es erübrigt nun noch zweierlei, einmal die Sprengelgrenzen und sodann Zahl, Namen und Umfang der Pfarren festzustellen, wie sie zur Zeit der höchsten Ausbildung des Stargarder Pfarr=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 114 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

systems bestanden haben, so weit sich das aus den mir zugänglichen späteren Nachrichten ermöglicht.

Zunächst ersteres: Da weder havelbergische noch kamminsche Matrikeln oder Register erhalten sind, so ist die Grenze dieser beiden Bistümer nur mit annähernder Sicherheit zu bestimmen; im allgemeinen wird sie mit den politischen Grenzen des Landes Stargard gegen Pommern und die Ukermark zusammenfallen, die zugleich größtenteils natürliche Grenzen sind. Urkundlich als havelbergisch erweisbar sind folgende Grenzkirchspiele: Nedde=min, 1325 (4634, 8; 11695) zur Präpositur Friedland gehörig; Trollenhagen, Brunn (8151, 2), Schwanbeck (6317) - 1308 (3243) treten ihre Priester als Zeugen einer Urkunde des Kalandes vom Friedländer Werder auf, offenbar als Mitglieder dieser Korporation; Beseritz, der alte Hauptort des Friedländer Werders oder des Landes Beseritz (457); Friedland, 1327 (4874) havelbergische präpositur; Schönhausen (11439, 4), Tafelgut des Bischofs von Havelberg (1119); Daberkow - 1267 (1119) erhält der Bischof von Havelberg den Ort für den Zehnt im Lande Pritzwalk. Zu Kammin gehörte die Pfarre von Hildebrandshagen, südlich von Woldegk (11439, 3, 5). 1 )

Besser sind wir über die mit der Grenze des Landes Lychen gegen Stargard und Strelitz zusammenfallende havelberg=branden=burgische Sprengelgrenze orientiert, da für das Bistum Branden=burg eine Matrikel von 1459 und ein Prokurationsbuch erhalten sind (aus dem Archive in Berlin im Auszug mitgeteilt durch Herrn Dr. Curschmann), aus welchen die Grenze mit Sicherheit erhellt. Danach waren Feldberg mit Läven, Carwitz, Triepkendorf mit Hasselförde, Gnewitz, Dabelow, Alt=Thymen, Fürstenberg, Buchholz, Dannenwalde, Tornow die Grenzkirchspiele auf brandenburgischer Seite. Auf havelbergischer Seite würden es demnach sein: Schlicht, Dolgen, Grünow, Grammertin, Wokuhl, Fürstensee und Priepert. Dazu stimmt, daß 1572 als "Kaspelkirchen des Amts Strelitz", welches zum Bistum Havelberg gehörte, aufgeführt werden u. a. Dolgen, Grünow, Grammertin, Wokuhl und Fürstensee, allerdings auch Gnewitz, welches sowohl in der Matrikel als im prokurationsbuch als brandenburgisch erscheint, aber das erklärt sich leicht daraus, daß Gnewitz nach der mit der Reformation erfolgten Auflösung der Bistümer mit dem nahegelegenen Wokuhl verbunden


1) Das Register des M. U.=B. will in diesem Hildebrandshagen zwar das vorpommersche bei Grimmen gelegene sehen, aber dieses lag erstens nicht in der Kamminer, sondern der Schweriner Diözese und hatte zweitens gar keine Pfarre.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 115 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

worden war. Grünow ist überdies urkundlich als havelbergisch bezeugt (9476). Schlicht gehörte wie Lichtenberg (1560 Visit.) wohl schon zum Lande Stargard. Unsicher aber bleibt die Zu=gehörigkeit von Lütten= oder Hinrichshagen, da es in jenen brandenburgischen Registern fehlt. Nach dem Visitationsprotokoll von 1534 war es jedoch wie Feldberg mit der brandenburgischen Pfarre Carwitz verbunden und wird somit wohl zu Brandenburg gehört haben. Die drei östlich des Feldberger Sees gelegenen Kirchen von Fürstenhagen, Wittenhagen und Konow aber sind schon zum Bistum Kammin zu rechnen; sie fehlen in den brandenburgischen Registern und können der Lage nach nicht wohl mehr zu Havelberg gehört haben. Überdies behauptete 1578 (Visit.) der Pfarrer des ukermärkischen - also sicher kamminschen - Weggun, daß Fürstenhagen immer Filiale seiner Kirche gewesen sei.

Wir wenden uns nun zur Bestimmung von Zahl, Namen und Umfang der in diesen Gebieten gelegenen Pfarren und beginnen mit dem Lande Stargard und innerhalb desselben mit den Pfarren des Friedländer Werders. Daß Trollenhagen, Neddemin, Ganzkow, Brunn und Schwanbeck selbständige Pfarren waren, war schon urkundlich bezeugt (S. 112). An letzteres grenzen Dahlen und Beseritz, jetzt vereint, ehemals beide selbständig; Dahlen erscheint 1541 (Visit.) als Pfarrort und Beseritz war von 1570 bis 1757 Sitz der Pfarre (Krüger in M. Jbb. 69, 26), muß also eine eigene Wedem besessen haben und dementsprechend früher einmal selbständig und Sitz eines eigenen Priesters gewesen sein, wie es denn auch mit Acker ausgestattet war (Visit. 1541). Ebenso scheinen die drei jetzt vereinten Kirchen von Staven, Roggenhagen und Rossow ursprünglich alle ihre eigenen Pfarren gehabt zu haben. Staven erscheint zuerst 1585 als Pfarrort (Krüger a. a. O. S. 186) und die Kirchen von Rossow und Roggenhagen besitzen noch heute jede ihre eigenen Pfarrhufen, waren also schwerlich einst nur Filialkapellen - denn bei solchen findet sich nirgends eine Dotierung mit Hufen. Das angrenzende Neverin mit seiner Filialkapelle in Glocksin war nach dem Visitationsprotokoll von 1541 früher mit Ihlenfeld verbunden. Schwerlich jedoch von Anfang an, denn da die von Ihlenfeld es damals von letzterem getrennt hatten und Neverin 1596 (Krüger a. a. O. S. 151) seinen eigenen Pastor hat, wird es ursprünglich eine voll ausgestattete Pfarre gewesen sein. Neue Pfarren zu dotieren war die Neigung des Stargarder Adels im 16. Jahrhundert nicht gerade. An Jhlenfeld grenzt Neuenkirchen, das 1560 als Pfarrort erscheint (Krüger a. a. O. S. 138), an dieses Roga mit der

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 116 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Filiale Bassow, das (Krüger a. a. O. S. 158) 1366 einen Kaplan und Kirche besaß. Da in Bassow keine Pfarrhufen gewesen zu sein scheinen (Visit. 1541), wird es nur als Filiale anzusehen sein. Der Pfarrer des angrenzenden Salow erscheint schon 1308 (M. U.=B. 3243).

Es folgen die Pfarren der Friedländer Gegend: Neben Friedland selbst, die Pfarre von Lübberstorf, welche schon 1290 (2058) bezeugt ist, die jetzt verbundenen Schwichtenberg, Sandhagen und Bresewitz, von denen ersteres 1560 mit eigenem Pfarrer erscheint, letzteres bis 1537 ebenfalls einen eigenen Pfarrer hatte (Krüger a. a. O. S. 176) - 1541 (Visit.) war es mit Salow verbunden =, und das mittlere noch heute durch seine Pfarrhufe sich als ursprünglich selbständig erweist. An Schwichtenberg grenzt die heutige Pfarre Kotelow - Klockow - Wittenborn. Von diesen dreien war Kotelow 1382 (11428) und 1541 (Visit.) Pfarrort. Da der Sitz der Pfarre dann aber von 1558 bis 1607 in Klockow war (Krüger a. a. O. S. 90), so muß auch dieses eine Wedem besessen und einst selbständig gewesen sein. Dasselbe aber ist für Wittenborn wahrscheinlich, da es bald mit Brohm (1541 - 1669, bald mit Gehren (1669 - ?) und jetzt mit Kotelow verbunden und also offenbar keine Filiale mit festem Verhältnis zur mater war (Krüger S. 19. 61). Der Sitz der Nachbarpfarre Gehren=Galenbeck war bis 1659 Galenbeck, dann wurde er infolge eines Pfarrbrandes nach Gehren verlegt, wo die Pfarre 2 Bauergehöfte besaß (Krüger S. 61); letzteres besaß also ebenfalls eine vollausgestattete Pfarre. An dieses grenzt das Kirchspiel Voigtsdorf=Schönhausen - seit 1267 (1119) Besitz des Bischofs von Havelberg. Schönhausen hatte 1318 (3953) und 1382 (11439, 4) seinen eigenen Pfarrer; Voigtsdorf, 1382 Pfarre (11439, 5), erscheint 1603 (Krüger S. 173) als Filiale von Schönhausen, dessen Kirche im 30jährigen Kriege ganz eingegangen ist. Jetzt wird es von Badresch aus versorgt, das 1541 (Visit.) als eigene Pfarre erscheint, und mit der jetzt auch Rattey verbunden ist, das ebenfalls 1541. (Visit.) noch selbständig war. Westwärts an letzteres grenzen die jetzt verbundenen Kirchen von Schönbeck, Lindow und Brohm, alle drei ebenfalls einst selbständig. Schönbeck hat schon 1293 (2208) seinen eigenen Priester, Lindow erscheint 1534 (Visit.) als selbständige pfarre und Brohm 1541 (Visit.). Dasselbe gilt von den beiden jetzt verbundenen Nachbarkirchen Jatzke und Genzkow. Ersteres hat 1560 einen Pastor; als aber die Pfarre im 30jährigen Kriege abbrannte, zog der Pastor nach letzterem, das also ebenfalls

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 117 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

eine Wedem gehabt haben muß. (Krüger S. 82). Die angrenzende Kirche von Sadelkow ist zwar 1541 mit Eichhorst verbunden (Krüger S. 35) besitzt aber zum Zeugnis ihrer ursprünglichen Selbständigkeit wie damals so noch heute ihre eigenen Pfarrhufen. Eichhorst begegnet zuerst 1541 (Visit.) als eigene Pfarre, das jetzt mit ihm verbundene Liepen ist schon 1306 (3125) durch seinen Pleban als selbständig bezeugt, ebenso das benachbarte Glienke für 1376 (6834 n). Rühlow erscheint 1534 (Visit.) als selbständige Pfarre. Warlin hat schon 1314 (3686) seinen Pfarrer. Über seine Filiale Pragsdorf fehlt es an Nachrichten; vielleicht war es nie mehr als Filiale. Dagegen ist das jetzt mit ihm vereinigte Sponholz 1541 (Visit.) eine eigene Pfarre, die allerdings zur Zeit mit der neubrandenburgischen von Küssow verbunden ist; der Pfarrer wohnte damals in Küssow. Die Pfarre von Neubrandenburg. selbst begegnet zuerst 1271 (1232). Ostwärts an Sponholz grenzt die jetzige Pfarre Dewitz - Cölpin; 1541 (Visit.) waren beide noch getrennt und selbständig. Auch die Nachbarpfarre Kublank - Neetzka - Golm zerfiel ursprünglich in drei; 1534 (Visit.) erscheinen Kublank und Golm als selb=ständige Pfarren; Neetzka hatte noch 1568 seinen eigenen Pfarrer, Patron war das pommersche Kloster Stolpe (Krüger S. 96). Von der ostwärts angrenzenden Pfarre Helpt - Kreckow - Holzendorf scheint Kreckow niemals mehr als Filiale von Helpt gewesen zu sein (Krüger S. 76); letzteres begegnet 1541 (Visit.) zuerst: als Pfarre, Holzendorf aber war einst selbständig, noch 1579 hatte es seinen eigenen Pastor (Krüger S. 81). Das benachbarte Gr.=Daberkow erscheint 1541 (Visit.) als Pfarre. Ob seine jetzige Filiale Mildenitz einst selbständig war, muß dahingestellt bleiben.

Nun folgt die Stadtpfarre von Woldegk; sie erscheint zuerst 1271 (1232). Ihre jetzigen Filialen Canzow und Pasenow waren einst selbständig. Letzteres ist erst 1584 (Krüger S. 236) mit Woldegk verbunden, ersteres, jetzt ritterlichen Patronates und 1382 Pfarre (11439, 3, 5), wird auch nachträglich mit Woldegk verbunden sein, da dessen Kirchspiel im übrigen nur die Stadt=Feldmark um=schließt, also als rein städtisches gegründet sein wird. Die Nachbarpfarre Käbelich erscheint zuerst 1534 (Visit.). Auch ihre Filiale Petersdorf wird ursprünglich selbständig gewesen sein, da sie 1637 und 1671 ein eigenes Pfarrgehöft besaß (Krüger S. 86). An sie schließen sich die 4 schon früh bezeugten Pfarren Leppin, Plath, Ballin und Hinrichshagen (M. U.=B. 2208, 4874, 3127, 3494). Letzteres hatte 1541 (Visit.) eine Filialkapelle in Rehberg. Das östlich an Hinrichshagen grenzende Göhren erscheint zuerst 1541

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 118 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

(Visit.) als Pfarre. Über Wrechen und Fürstenhagen fehlt es an Nachrichten. An sie schließt sich das große zusammengeworfene Kirchspiel Bredenfelde - Cantnitz - Lüttenhagen - Krumbeck - Lichtenberg, ursprünglich 5 Kirchspiele: Bredenfelde selbst erscheint als Pfarre 1534 (Visit.), Cantnitz 1541 (Visit.), Krumbeck schon 1313 (3587), Lichtenberg erscheint 1555 mit eigenem Pfarrer (Krüger S. 233). Endlich Lüttenhagen oder Klein - Hinrichshagen (Krüger S. 22) kann schon der Lage nach nicht ursprünglich zu Bredenfelde gehört haben. Nach dem Visitationsprotokoll von 1534 gehörte es wie Feldberg zur Pfarre Carwitz und damit zum Bistum Brandenburg und Lande Lychen. Zum Bistum Havelberg und Lande Stargard dagegen gehörte Schlicht. Zum Kirchspiel Carwitz - Feldberg hat es ursprünglich nicht gehört, da es in den, Visitationsprotokollen von 1534 und 1541, welche die hierhin gehörigen Kapellen aufzählen, fehlt. Nach Krüger (a. a. O. 16) war es bis zum dreißigjährigen Kriege Filiale von Bredenfelde. Da es aber von diesem durch das Kirchspiel Krumbeck vollständig getrennt ist, kann auch das nicht das ursprüngliche sein, und muß es als einstmals selbständig gelten.

Westwärts an Bredenfelde stößt das Kirchspiel Teschendorf - Loitz. Beide Kirchen erscheinen schon 1534 (Visit.) vereint. Da aber jede mit 4 Hufen dotiert ist (ebendort), sind sicher beide als volldotierte Pfarren anzusehen. Dann folgt Warbende - Watzken=dorf - Gramelow - Quadenschönfeld. Warbende hat schon 1306 (3125) seinen Pfarrer, ebenso 1541 (Visit.). Schon damals scheint Quadenschönfeld mit ihm verbunden. Da jedoch die nächsten beiden Pastoren (in den Jahren 1558 und 1579) in letzterem wohnen, dann aber wieder Warbende Pfarrsitz wird (Krüger S. 214 f.), so müssen beide eine Wedem gehabt haben und ursprünglich selbständig gewesen sein.

Aber auch Watzkendorf war es einst; noch 1560 hatte es seinen eigenen Kirchherrn (Krüger S. 221). Da mit ihm zugleich Henning Behr auf Möllenbeck zur Rechnungsablage vor die Visitatoren zitiert wird, scheint dieses, das jetzt zu Rödlin gehört, damals mit Watzkendorf verbunden gewesen zu sein, wahrscheinlich auch als mater. Über Gramelow fehlt es ganz an Nachrichten; vielleicht war es nie mehr als eine Filiale von Quadenschönfeld, zu dem es 1541 (Visit.) gehört.

Die Nachbarpfarre Rödlin - Kammin - Möllenbeck ist ebenfalls bunt zusammengewürfelt. Wie eben erwähnt, gehörte Möllen=beck einst nicht zu ihr, wie es denn auch durch Watzkendorf voll=ständig von ihr getrennt ist. Dasselbe gilt von Kammin mit den

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 119 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Dörfern Riepke und Godenswege, von denen das letztere noch 1541 (Visit.) eine eigene Pfarre bildete. Der Rest gehört nicht mehr in das Land Stargard, sondern zu Strelitz (siehe dort).

Wenden wir uns nun nordwärts nach Stargard, so erscheint dieses schon 1288 (1939) als Pfarre. Seine drei Filialen, Sabel, Bargensdorf und Quastenberg, waren wohl nie mehr als Kapellen. Von Sabel wenigstens darf es als sicher angenommen werden, da der Ort mit aller Gerechtigkeit ganz zur Wedem in Stargard gehörte (1541, Visit.). Die Nachbarpfarre Rowa hatte 1541 (Visit.) einen eigenen Pastor, und die beiden Nemerow waren dorthin eingepfarrt. Da die Pfarre aber bald darauf nach Groß=Nemerow verlegt wurde (Krüger S. 121), scheint auch dieses eine Wedem gehabt und einst selbständig - die Pfarre der Komturei Kl.=Nemerow - gewesen zu sein. Dazu stimmt, daß beide, Rowa und Groß=Nemerow, später wieder auseinander gingen, ersteres zu Ballwitz kam (Krüger S. 160), letzteres sich nach Prillwitz hielt (Krüger S. 113). Nun folgen die schon oben behandelten Pfarren Ballwitz, Zachow, Blankensee.

Es sind sonach im eigentlichen Lande Stargard im ganzen 81 selbständige Pfarren gewesen, mit Ausnahme der einzigen von Stargard Selbst alle nur 1 - 3 Ortschaften umfassend, genau dem entsprechend, was die wenigen um 1300 bezeugten Pfarren als Voraussetzung für das ganze Land ergeben hatten. Irgend welche Spuren größerer landesherrlicher Kolonisationskirchspiele, wie sie für die übrigen Teile Mecklenburgs, gleichviel ob Ratzeburger oder Schweriner oder Kamminer Diözesanverbandes, charakteristisch waren, finden sich nicht. Das einzige ein wenig größere - 4 Ortschaften umfassende - Kirchspiel ist das von Stargard selbst, das danach in der Tat älter sein wird als die übrigen und noch in die pommersche Zeit zurückreicht. Die wenigen Kirchen landesherrlichen Patronates - außer den 5 Stadtkirchen sind es nur Lübbersdorf (2058), Glienke, Rühlow und Kublank (Visit. 1534) - sind völlig regellos über das Land zerstreut. Alle anderen Kirchen sind ritterlichen, einige wenige städtischen oder klösterlichen Patronates. 1 ) Was uns schon bisher teils deutlicher, teils undeutlicher entgegengetreten war, daß in den Landstrichen, in denen die Kolonisation erst etwa um 1220 oder später einsetzt, im Gegensatz zu den Gegenden der älteren Kolonisation die kleineren ritterlichen Pfarren immer mehr überwiegen, um schließlich -


1) Worauf Boll feine Behauptung gründet, im Stargardschen sei "ursprünglich fast von allen Kirchen der Landesherr Patron" gewesen, weiß ich nicht. Das urkundliche Material widerspricht ihr.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 120 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

wie im Lande Gädebehn - die großen landesherrlichen Koloni=sationskirchspiele ganz zu verdrängen, das zeigt sich hier im Lande Stargard, dementsprechend, daß es erst 1236 der Ein=wanderung geöffnet ward, in vollendetem Maße. Kolonisation und Kirchenbau wurden im wesentlichen nicht von den Landes=herren selbst in die Hand genommen, sondern dem als ihre Lehnsleute einströmenden deutschen Ministerialadel überlassen, der das Land von Anfang an mit einer Anzahl kleiner selb=ständiger Kirchspiele bedeckte. Dazu stimmt Bolls Bemerkung, daß im Lande Stargard fast alle Kirchen "wie nach einem Muster aus Granit erbaut" sind (Geschichte des Landes Stargard I, 177). 1 ) Bei der allgemeinen Wanderlust, die sich im 13. Jahrhundert auch des Klerus bemächtigt hatte - ich erinnere daran, daß der Cisterzienserorden sich genötigt sah, Maßregeln gegen den in seinen deutschen Klöstern überhand nehmenden Drang zur Missionswanderschaft in die Wendenländer zu ergreifen =, mochte es dem kolonisierenden Adel nicht schwer fallen, auch die nötige Zahl von Priestern aus der Heimat mitzubringen oder sonst zu finden.

Man hat diesen auffallenden Unterschied zwischen dem Lande Stargard und dem westlichen Mecklenburg auf ein von dem der nördlichen Bistümer abweichendes Organisationsprinzip der Havelberger Bischöfe zurückführen wollen, die bestrebt gewesen seien, möglichst jedem Ort seinen eigenen Pfarrer zu verschaffen, während erstere sich mit der Errichtung größerer Kirchspiele begnügt hätten. Wie sich uns nunmehr ergeben hat, kann von einer solchen Verschiedenheit der Organisationsprinzipien in den einzelnen Bistümern keine Rede sein. Dieselbe Erscheinung zieht sich durch alle hindurch. Sie beruht nicht auf kirchlichem Plane, sondern auf der sozialen Verschiebung, die im Laufe des 13. Jahrhunderts eintrat, indem seit ca. 1218 der deutsche Ministerialadel immer stärker in die Wendenlande einströmte, als Lehnsmannschaft der Landesherren ansässig ward, und nun seine Tätigkeit inbezug auf Kolonisation und Kirchenbau neben die der Landesherren trat, um sie schließlich fast ganz abzulösen.

Auch im Lande Stargard ist übrigens die Dotation der Pfarren, soweit urkundliches Material vorliegt, meist die bekannte mit 4 gewöhnlichen oder 2 Hägerhufen, so z. B. 4 Hufen in Rühlow, Glienke, Teschendorf, Loitz (Visit. 1534), Krumbeck


1) Ich kann dieseBemerkung in weitgehendem Maße bestätigen und hoffe darüber später noch weitere Mitteilungen machen zu können.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 121 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

(3587), Rowa, Kölpin, Sponholz, Helpt, Badresch, Lindow, Triepkendorf (Visit. 1541), 2 Hägerhusen in Hinrichshagen (3494). Zwei Hufen haben Salow, Roga, Dewitz, Küssow (Visit. 1541), einzelne, wie Cosa, nur eine Hufe (Visit. 1541). Auch hier haben die Pfarrkinder die Wedem zu bauen, wie eine Stargarder Synode von 1288 (1939) ausdrücklich festsetzt. Dasselbe gilt natürlich auch hier von dem Kirchengebäude selbst.

Die Reste der wendischen Bevölkerung - wie sie die Wittesche Karte verzeichnet - sind im Lande Stargard durchweg geringer als in den meisten Teilen des übrigen Mecklenburg; unter den Kirchdörfern zeigen nur Ganzkow, Neverin, Blankensee und Watzkendorf noch in späterer Zeit solche in stärkerem Maße; wendische Verfassung hat kein einziges mehr.

Wenden wir uns nun südwärts zum Lande Ahrensberg - Strelitz, dessen wahrscheinlichen Umfang wir oben (S. 108 f.) fest=zustellen versucht haben. Die Bischöfe von Havelberg machten Rechte auf dasselbe geltend, die auch 1305 (2980) von den Markgrafen anerkannt wurden, wie es scheint, jedoch nur vorübergehend; denn schon 1329 (5081) finden wir das Land in ihren Händen. Vorher war es als Stiftslehen in denen der Herren von Lindow. Jedenfalls gehörte es zur Havelberger Diözese.

Auch hier sind wir über die Einführung der kirchlichen Organisation schlecht unterrichtet. Wahrscheinlich fand sie erst zugleich mit der im Lande Stargard statt. Zu Fürstensee finden wir 1287 (1931) einen Priester. Die Pfarrer von Prillwitz, Usadel, Rollenhagen und Rödlin begegnen, wie schon gesagt, 1310 und 1312 (3404, 3512). Die Pfarre von Strelitz wird zuerst 1329 (5081 f.) genannt, also bereits ehe der Ort zur Stadt erhoben ward. Später finden wir hier sogar ein Kollegiatstift (7086). Ahrensberg wird 1329 (5081) "stedeken" genannt, hatte also sicher auch seine Kirche. Die von Grünow erscheint 1345 (6504); damals erwarb das Kloster Wanzka, nachdem es schon 1342 (6249) den Ort erworben hatte, das Patronat von den Kruse's. 1366 ist noch Streit darüber mit dem Kollegiatstifte zu Strelitz (9476). Das ist alles, was an mittelalterlichen Nachrichten vorhanden ist.

Wie Stargard ist auch Strelitz mit Pfarren kleinsten Umfanges bedeckt. Die jetzige Parochie Pri1lwitz zerfiel einst in fünf kleine Kirchspiele, von denen eins, Hohen=Zieritz mit Zippelow, schon zum Lande. Penzlin gehörte (vergl. oben S. 105). Eine zweite Pfarre begegnet 1310 in Usadel (3404); sie scheint

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 122 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

um 1572 bereits eingegangen gewesen zu sein. Weiter aber führt jenes Verzeichnis der Strelitzer Kaspelkirchen von 1572 die Kirche zu Blumenhagen mit der Filiale zu Glambeck und die von Weisdin auf. Zu letzterer wird die jetzige Filialkapelle von Blumenholz gehört haben. Erst der Rest bleibt für das einstige Kirchspiel Prillwitz. Weiter aber muß auch im Gebiet der jetzigen Pfarre Neu=Strelitz eine Kirche bestanden haben. Jenes Verzeichnis von 1572 hat hier freilich keine Pfarre, aber Zierke besaß eine Kirche, die lange von Blumenhagen aus versorgt worden ist. Da aber 1707 die Pfarre von letzterem nach Zierke verlegt ward, so muß sie mit Wedem und Acker ausgestattet, also ursprünglich selbständig gewesen sein (Krüger S. 14). Südwärts an Zierke stößt das Kirchspiel Gr.=Quassow - Userin. Es zerfiel 1572 in die zwei Kirchspiele, das von Userin mit der Filiale Gr.=Quassow und das von "Lütken= und Großen=Trebbow". Ersteres umfaßt den alten, bereits vor 1346 (6628) veräußerten Besitz des Klosters Stolp und ist wohl eine Gründung desselben; die Pfarre begegnet zuerst 1534 (Visit.). Nun folgt Ahrensberg; es begegnet erst in den siebziger Jahren des 16. Jahrhunderts als Pfarre (Schlie V, 588), seine südliche Nachbarin, Strasen, 1534 (Visit.), jedoch ohne ihre beiden Filialen Wustrow und Priepert. Erstere war längere Zeit mit der zweiten Pfarre in Wesenberg verbunden und ward erst 1772 zu Strasen gelegt (Krüger S. 223), und letztere war im 16. Jahrhundert Filiale von Ahrensberg (Schlie V, 588), wahrscheinlich aber ehemals selbständig. Wenden wir uns nun wieder nordwärts, so hatte Fürstensee, wie bereits gesagt, schon 1287 seinen Priester; es erscheint auch 1572 als eigene Pfarre Auf dieses folgt Alt=Strelitz selbst, schon 1329 als Pfarre bezeugt. Mit ihr ist jetzt Thurow verbunden, es war aber noch 1572 eine selbständige Pfarre mit einer Filialkapelle zu Zinow. Nun folgen Rollenhagen und Rödlin, welche schon 1312 ihre eigenen Pfarrer hatten. Letztere Pfarre aber, welche jetzt eine ganze Reihe von Dörfern umfaßt, zerfiel einst noch in nicht weniger als 6 Pfarren, von welchen 3, Kammin, Godenswege und Möllenbeck, als zum Lande Stargard gehörig, schon oben behandelt sind. Auf dem Rest erscheinen 1572 die beiden Pfarren Rödlin und Groß=Schönfeld. Aber auch Carpin hatte 1560 seine eigene Kirche; sie war damals mit dem stargardschen Watzkendorf verbunden (Krüger S. 221); da sie aber von dem=selben durch das Groß=Schönfelder Kirchspiel vollkommen getrennt ist, so muß auch sie als ursprünglich selbständig angesehen werden.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 123 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Östlich und südlich an die ebengenannten grenzt das große Heidekirchspiel Grünow; auch dieses zerfiel noch 1572 in drei, nämlich Grünow, Dolgen und Bergfeld; von diesen war Dolgen 1541 mit Triepkendorf verbunden gewesen, später mit Gr.=Schönfeld, bis es endlich zu Grünow kam (Krüger S. 172) und Bergfeld ebenfalls 1580 mit Schönfeld vereint (ebenda). Endlich gehörten 1572 zum Lande Strelitz noch die beiden kleinen Heidepfarren Grammertin, wohin das jetzt zu Grünow gehörige Goldenbaum eingepfarrt war (Krüger S. 70 f.) - sie ist im 30jährigen Kriege untergegangen =, und Wokuhl, letzteres seit 1285 (1797) im Besitz der Johanniter Komturei Mirow, später Nemerow.

Wir zählen also im Lande Strelitz - Ahrensberg im ganzen 23 Pfarren. Ihr Umfang beschränkt sich, abgesehen von Prillwitz und Userin, welche ein wenig größer sind, meist nur auf eine einzige Ortschaft, höchstens aber auf drei.

Schon länger endlich als die bisher behandelten Gebiete scheint das Land Lychen in den Händen der Markgrafen gewesen zu sein. Indes wird seine Germanisation kaum vor der des Landes Stargard begonnen haben. Erst zugleich mit Neu=Brandenburg und Friedland ward auch hier eine deutsche Stadt begründet - 1248 =, und noch 1299 bei der Stiftung des Klosters Himmelpfort erscheint das Land größtenteils als Wald und Heide (2582). Auch die kirchliche Organisation wird erst mit der Einwanderung in Gang gekommen sein. Lychen selbst besaß natürlich von seiner Erhebung zur Stadt an, 1248, eine Kirche, vermutlich aber als Hauptort doch auch schon früher. Sein Kirchspiel scheint ursprünglich auch Dabelow noch umfaßt zu haben (5819). Fürstenberg erscheint zuerst 1287 (1931) mit einem eigenen Priester. Ob sein jetziges Filial Buchholz einst selbständig war, muß dahingestellt bleiben. Dagegen scheint das jetzige Kirchspiel Tornow - Blumenow - Barsdorf - Dannenwalde aus 4 selbständigen zusammengeworfen zu sein. Bei der Visitation von 1568 ward beschlossen, Blumenow mit Dannenwalde und Tornow mit Barsdorf zusammenzulegen; 1575 ist denn auch ein Pastor in Dannenwalde vorhanden. Aber auch Blumenow hat 1586 seinen eigenen Pfarrhof (Krüger a. a. O. S. 30), war also einst selbständig. Über Barsdorf fehlt es mir an weiteren Nachrichten.

Nordwestlich der Stadt Lychen erwarb die Johanniter Komturei Nemerow am Ende des 13. Jahrhunderts die Heidedörfer Wokuhl, Dabelow, Kl.=Karstavel, Gnewitz und Gardow (1797, 1873, 2791,

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 124 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

5819). Es entstand hier eine neue Komturei in Gardow, für deren Besitz eine Pfarre in Dabelow errichtet ward. Sie begegnet uns freilich erst 1638 (Krüger a. a. O. S. 23). Ihr Patronat gehört aber noch 1664 der "Komturei Lütken=Nemerow" (a. a. O. S. 24).

Ebenso wie über Grammertin fehlt es an mittelalterlichen Nachrichten für die Pfarren Triepkendorf - Mechow und Carwitz - Lüttenhagen - Feldberg Wittenhagen - Conow. Triepkendorf erscheint 1534 (Visit.) als landesherrliche Pfarre, und 1541 (Visit.) ist Mechow, das seit 1271 (1232) Broda, seit 1290 (2058) Wanzka gehörte, mit ihm verbunden, doch erscheint auch letzteres nach dem Prokurationsbuch des Bistums Brandenburg als selbständige Pfarre. Was das zweite große Kirchspiel betrifft, so war 1534 (Visit.) die Pfarre in Carwitz. Zu ihr gehörten die Kapellen in Feldberg, Läven und Hinrichshagen (= Lüttenhagen). Conow und Wittenhagen gehörten also damals noch nicht dorthin. Über ersteres fehlt es mir an Nachrichten. Letzteres hatte eine eigene Wedem und war mit 4 Hufen dotiert (Krüger a. a. O. 233 f.), also von Haus aus selbständig. Beide werden schon zum Bistum Kammin gehört haben. Läven gehört jetzt zu Triepkendorf und Lüttenhagen ist mit Bredenfelde verbunden. Erst 1857 ward die Pfarre von Carwitz nach Feldberg verlegt. Doch scheint der Pastor schon 1541 (Visit.) dort gewohnt zu haben. Läven war mit 2 Hufen dotiert, Hinrichshagen mit einer (Visit. 1541). Wahrscheinlich waren also auch diese Kirchen einst alle selbständig. Das Netz der Pfarren erscheint sonach auch - hier im Bistum Brandenburg - ebenso engmaschig wie im Lande Stargard Havelberger Verbandes. Offenbar ist es dieselbe Kolonisationswelle, die hier wie dort die kirchliche Organisation gebracht hat.


 

7. Ergebnisse.

Es erübrigt nun die Ergebnisse dieses letzten Kapitels kurz zusammenzufassen. Wie wir gesehen, mußte bei der Lücken=haftigkeit der Daten die Gründungszeit mancher Pfarren unsicher bleiben. Immerhin dürfte soviel deutlich geworden sein, daß man bei der unter dem Einfluß der deutschen Einwanderung vor sich gehenden Ausgestaltung des Pfarrnetzes auch im Bistum Schwerin sowie den Kamminschen und Havelberger Teilen Mecklenburgs zwei Perioden zu unterscheiden hat, eine ältere der größeren und fast ausschließlich landesherrlichen Kirchspiele, welche vom Beginn der

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 125 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Einwanderung bis rund 1235 reicht, und eine jüngere der kleineren und kleinsten Kirchspiele, fast ausschließlich privater, d. h. ritterlicher oder klösterlicher Stiftung, welche von da ab bis in das erste Drittel des 14. Jahrhunderts, also rund bis zum Jahre 1335, reicht. Mit diesem aber hört die Errichtung neuer Pfarren so gut wie ganz auf. In den ganzen hier in Frage kommenden Gebieten steht nur die Errichtung von 4 Pfarren nach dem Jahre 1335 ziemlich fest. Von einer ganzen Reihe mußte es allerdings fraglich bleiben, ob sie vor oder nach diesem Jahre gegründet sind, zieht man aber in Betracht, daß es nicht nur im Westen - für die Bistümer Lübeck und Ratzeburg =, wo ein lückenloses urkundliches Material vorliegt, sondern ebenso im Osten - im Lande Stargard - für diejenigen Komplexe, für welche das urkundliche oder baugeschichtliche Material ausreichend ist, gilt, daß der Ausbau des Pfarrsystems mit dem Jahre 1335 abgeschlossen ist und nur noch ganz vereinzelte Nachläufer fehlen, nimmt man dazu, daß sich uns in denjenigen Teilen des mittleren Mecklenburg, für welche das Material ergiebiger ist, wie die Länder Goldberg, Plau, Lübz in seiner südlichen und den größeren Teil der nördlichen Hälfte, dasselbe Resultat ergeben hat, so dürfen wir es unbedenklich auch als für die übrigen geltend annehmen. Es können nur ganz vereinzelte Kirchen unter denen, deren Gründung vor 1335 nicht erweislich ist, als erst nach diesem Jahre errichtet angesehen werden.

Vergegenwärtigen wir uns nun diese Entwickelung etwas genauer, so war es die erneute Kolonisationsbewegung, der sich nach dem Jahre 1204 unter der dänischen Herrschaft auch die Länder der mecklenburgischen Wendenfürsten öffneten, welche den Ausbau des bisher noch sehr unvollkommenen Pfarrsystems im Bistum Schwerin herbeiführte. Hatte bis dahin die Errichtung von Kirchen sich im wesentlichen - abgesehen von der Grafschaft Schwerin - an die wendische Burgwardverfassung angeschlossen, so wurden nun im Anschluß an die deutsche Einwanderung, soweit dieselbe reichte, und mit ihr fortschreitend in einträchtigem Zusammenwirken von Bischof und Landesherren überall planmäßig Kirchen gebaut und Kirchspiele von 9 - 13 Ortschaften abgegrenzt. Wie der Strom der deutschen Einwanderer von Westen nach Osten fortschreitend zuerst den Norden Mecklenburgs besetzte und um 1210 bereits die Ostgrenze bei Marlow erreicht hatte, so ist es auch der Norden, dessen Pfarrsystem zuerst ausgebaut wurde. Um 1224 war es westlich der Warnow bereits fertig und begann man schon mit der Errichtung kleinerer nachgegründeter Kirch=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 126 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

spiele, um die bei der ersten Einteilung gelassenen und inzwischen durch die fortschreitende Kolonisation erfüllten Lücken zu schließen - Satow, Lambrechtshagen, Dreweskirchen. Besonders reichlich war von Anfang an die Versorgung mit Kirchen im bischöflichen Stiftslande unter Brunwards alleiniger Leitung. Aber auch ostwärts der Warnow muß es um 1230 ebenso weit gewesen sein. So kamen im Lande Mecklenburg - Brüel - Bukow zu den vielleicht 6 älteren Kirchen 6 - 7 weitere, in den westwarnowschen Teilen der Länder Rostock und Schwaan zu den 5 - 6 älteren 11 - 12 neue Kolonisationskirchspiele, im Lande Bützow zu der älteren Kirche des Hauptortes 8 weitere, östlich der Warnow erstanden im Lande Werle 7 Kirchspiele, im Lande Rostock zunächst wohl die drei größeren, das Maß der Kolonisationskirchspiele überschreitenden von Bentwisch, Sanitz und Ribnitz. Man vergleiche hier die ebenfalls größeren, am Ostrande der ersten Kolonisationsbewegung liegenden Kirchspiele des Landes Wittenburg: Wittenburg, Hagenow und Vellahn. Sehr bald aber - d. h. wohl auch noch vor ca. 1235 - kamen noch 5 weitere, unter ihnen sogar schon Hagenpfarren hinzu, und zur selben Zeit war die Bewegung auf das vorpommersche Gebiet übergetreten und mit der Einwanderung zu den 3 - 5 alten Kirchen eine Reihe, etwa 7 - 10, neuer entstanden. Um 1232 war diese ganze Nordhälfte des Bistums sogar schon in Archidiakonate eingeteilt und damit der kirchliche Aufbau vollendet.

Auch der Grafschaft Schwerin und ihrer kirchlichen Entwickelung kam die erneute Kolonisationsbewegung zu gute. Der östlich vom Schweriner See gelegene Teil des Landes erhielt jetzt mit der deutschen Einwanderung auch seine Kirchen, und auch in die bisher wendisch gebliebene Heidegegend südlich des Sees drang die kirchliche Organisation vor. Im ganzen mögen hier bis zu Brunwards Tode 7 - 9 neue Pfarren entstanden sein.

Zur selben Zeit aber setzte nun auch im östlichen Teile Mecklenburgs, im damals pommerschen Circipanien, die kirchliche Arbeit von Kammin her ein, wahrscheinlich auch hier größtenteils im Zusammenhange mit der beginnenden Einwanderung. Unter Bischof Sigwins und seines Nachfolgers Konrad Leitung wurden auch hier Kirchen gebaut und Kirchspiele eingerichtet in derselben Weise wie im übrigen Mecklenburg. Zu den drei alten Burgward=Kirchen der Länder Gnoien, Kalen und Malchin kamen so bis zum Jahre 1235 5 - 6 weitere Pfarrkirchen. Brunwards Bemühungen, die verlorenen Gebiete zurückzugewinnen, waren vergebens. Ein Anlauf dazu, den er 1226 machte, als der westliche

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 127 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Teil Circipaniens unter mecklenburgische Herrschaft gekommen war, indem er die Errichtung eines Kollegiatstiftes in Güstrow betrieb und erreichte, war vergebens. Schon 1230 finden wir auch hier den Kamminer Bischof in Besitz. Ob es überhaupt noch zu weiteren Kirchenerrichtungen hier unter schwerinscher Leitung gekommen ist, bleibt zweifelhaft. Der eigentliche Ausbau des Pfarrsystems geschah unter kamminischer Leitung. Es mögen bis ca. 1235 zu der Güstrower Kirche hier noch 4 - 5 Kirchen gekommen sein.

Ein wenig später als im nördlichen Mecklenburg scheint die Kolonisation im südlichen eingesetzt zu haben - wohl erst im Laufe des zweiten Jahrzehntes des 13. Jahrhunderts, und bald macht sich hier auch die Tätigkeit des deutschen Adels bemerkbar. Dem entspricht es, daß hier die Kirchspiele von vornherein kleiner angelegt werden und neben den landesherrlichen Kirchen auch ritterliche schon zu erscheinen beginnen. Bis zum Jahre 1235 entstanden im Lande Goldberg 7, im rechtseldischen Teile des Landes Parchim ca. 18, im Lande Plau 3, in Malchow ca. 6, in Waren 5 - 8 Pfarren. Da hier bis dahin überhaupt nur die 3 Kirchen von Parchim, Quetzin und Malchow bestanden zu haben scheinen, so nahm der Kirchenbau jetzt erst eigentlich seinen Anfang, überflügelte aber sofort den im nördlichen Mecklenburg.

Und mit der Einwanderung drang die kirchliche Organisation von Schwerin aus auch über die Elde in die mit Havelberg strittigen Gebiete vor. Wir haben gesehen, wie bis in die unwirtlichen Gegenden des Besuntwaldes Brunwards Tätigkeit es war, die ordnend und bestimmend eingriff, und daß hier in diesen Grenzgebieten, in denen die Kolonisation eben Fuß zu fassen begann, noch 10 - 20 Kirchen unter seiner Leitung errichtet sind. Ebenso ist er es, dem die östlich der Müritz gelegenen Teile der Lieze und das Land Penzlin ihre erste kirchliche Einteilung verdanken; 4 - 6 Kirchen sind auch in diesen Grenzstrichen noch unter der Leitung des Schweriner Krummstabes gebaut und besetzt worden.

Es ist eine ungemeine und ausgebreitete Tätigkeit, die in den letzten 30 Jahren der Amtsführung Brunwards von Schwerin aus ins Werk gesetzt und geleitet wurde, ein enormer Umschwung der gesamten Dinge, der in ihnen eintrat. Als Brunward sein Amt antrat, mochten im gesamten Schweriner Bistum vielleicht 28 Kirchen bestehen; als er im Januar 1238 die Augen zutat, hinterließ er eine Diözese, die bis an die entlegensten Grenzen mit Kirchen und Priestern versorgt, wohlgeordnet und eingeteilt

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 128 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

war und deren bis dahin fast ganz heidnische Bevölkerung jetzt überall stark mit christlichen Deutschen durchsetzt war. Es sind unter Brunwards Amtsführung allein nicht weniger als 100 bis 125 Kirchspiele errichtet worden. Freilich sind ihre Kirchen mit wenigen Ausnahmen in deutschen Besetzungsdörfern erbaut worden, doch blieb auch in diesen selbst fast immer ein großer Teil der wendischen Einwohnerschaft in untergeordneter Stellung sitzen, und wo es an deutscher Einwanderung noch mangelte, da errichtete man auch in Wendendörfern Kirchen. Das bisher als ganzes immer noch heidnische Land war christlich. Die letzten Reste heidnischer Bevölkerung, die sich vielleicht hier und dort noch hielten, mußten bald genug aufgesogen werden. Das konnte nur noch eine Frage weniger Jahrzehnte sein.

Aber wie die Kolonisation noch nicht zum Stillstande gekommen war, sondern teils als dichtere Besetzung des urbaren Landes, teils als Waldkolonisation noch fortging, so entstanden auch noch fortwährend zahlreiche neue Kirchspiele. Es beginnt die Periode der ritterlichen Kirchengründungen, neben denen nur noch einzelne landesherrliche und eine Reihe von klösterlichen erscheinen. So füllen sich allmählich die Lücken, welche die erste kirchliche Einteilung noch, gelassen, und verkleinern sich die reichlich großen Kirchspiele der ersten Epoche. In der Grafschaft Schwerin entstanden so noch 10 kleinere Pfarren, die namentlich den südlichen Heidestrecken und ihren wendischen Bewohnern zu gute kamen, soweit nicht diese jetzt noch weiter zurückgedrängt wurden. Im Lande Mecklenburg - Brüel - Bukow kamen noch 12 kleinere Kirchspiele hinzu, die sich in schmalem Zuge an der östlichen Grenze hinziehen; im Lande Rostock - Schwaan westlich der Warnow 8, zum Teil Waldpfarren, ostwärts des Flusses 12, auch hier zum Teil Waldpfarren. Noch mehr - über 20 - sind es, die im schwerinschen Vorpommern erstanden. Auch das Stiftsland Bützow hat trotz seiner reichlichen Versorgung noch 4 weitere Pfarren erhalten - unter ihnen nur eine ritterliche.

Während aber die nördliche Hälfte des Landes, deren Kolonisation früher begonnen und auch früher zum Abschluß gekommen war, trotz dieser Nachgründungen im allgemeinen ihren durch die älteren und größeren Kirchspiele gekennzeichneten Charakter bewahrt hat, ist derselbe in der südlichen mehr und mehr durch die zahlreichen kleinen Nachgründungen verwischt worden, und sind es diese letzteren, welche dem Lande den kirchlichen Charakter geben. Hier sind im Lande Goldberg noch 3, im Lande Sternberg - Parchim schwerin=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 129 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

schen Teils 22, in den Ländern Plau, Malchow, Waren 10 bis 12 Pfarren errichtet worden.

Im ganzen hat also das Bistum Schwerin noch einen Zuwachs von 81 - 83 Pfarren auf mecklenburgischem Boden erhalten, wozu noch die vorpommerschen jüngeren Pfarren kommen würden, deren Zahl ich nicht genauer anzugeben vermag, die aber immerhin 20 übersteigen wird.

In Circipanien hatte sich der Bischof von Kammin behauptet; er blieb im Besitz, auch als Circipanien um 1235 ganz unter mecklenburgische Herrschaft kam. Wie gesagt, hatte auch hier der Ausbau des Pfarrsystems bereits unter pommerscher Herrschaft begonnen und waren zu den alten Burgwardpfarren aus der Bernonischen Zeit eine Reihe weiterer gekommen; durchgeführt ward jedoch dieser Ausbau - auch hier nach dem Prinzip der, großen landesherrlichen Kolonisationskirchspiele - erst unmittelbar nach dem Übergang in die mecklenburgische Herrschaft. Die Zahl der Kirchspiele muß bis etwa zum Jahre 1240 auf etwa 25 - 26 angewachsen sein. Um dieses Jahr begann man auch hier bereits mit der Errichtung von Hagenpfarren (Papenhagen) und der Teilung der alten Riesenkirchspiele (Basedow). Auch hier ist dann die Entwickelung zur Gründung zahlreicher kleiner ritterlicher Kirchspiele weiter geschritten, spärlich in den nördlicheren Gegenden - Land Gnoien und Kalen =, reichlich in den südlichen. Sie brachte noch 25 - 26 neue Kirchspiele hinzu. Noch stärker überwiegen diese letzteren in den beiden Ländchen Tüzen und Gädebehn, welche bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts unter pommerscher Herrschaft blieben. Vor dem Beginn der Kolonisation, die hier erst in den zwanziger Jahren begonnen haben wird, mag in jedem der beiden nur eine Burgwardkirche - zu Tüzen und Mölln - bestanden haben. Im Lande Tüzen finden sich noch Spuren älterer größerer Kolonisationskirchspiele, im Lande Gädebehn aber fehlen sie ganz; in beiden führte die Entwicklung zu einem überaus engmaschigen Netz kleiner und kleinster Pfarren, - ich zähle im ganzen deren 27.

Dieselbe Entwickelung finden wir in den südlichen und östlichen an Havelberg verlorenen Grenzgebieten, in denen die erste kirchliche Einrichtung noch auf Brunward zurückzuführen ist. Auch hier sind die älteren größeren landesherrlichen Kirchspiele von der unmittelbar nach ihrer Errichtung einsetzenden ritterlichen Kolonisation und Kirchengründung überwuchert worden. Es mögen in den Ländern Parchim, Brenz, Marnitz, Gorlosen 12 - 16, im havelbergischen Teil der Ämter Lübz und Plau 7, im Lande

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 130 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Röbel 12, in der Lieze - wo die klösterliche Kirchengründung in den Vordergrund tritt - mit Einschluß der Heidegegend um Kratzeburg ca. 25, und endlich im Lande Penzlin noch 11 selbständige Pfarren nach dem Übergang dieser Länder unter die Jurisdiktion des Havelberger Bischofs errichtet worden sein.

Die jüngsten Kolonisationsgebiete, Stargard, Ahrensberg und Lychen endlich, in die der Strom der Einwanderung erst nach 1236 einzuströmen begann, weisen gar keine Spuren jener größeren Kirchspiele der ersten Kolonisationszeit auf. Sie sind wie das Land Gädebehn mit einem außerordentlich engmaschigen Netz kleiner Pfarren überzogen, die fast ausschließlich ritterlicher Gründung sind, und auch hier im äußersten Osten ist der Ausbau des Pfarrsystems mit dem ersten Drittel des 14. Jahrhunderts abgeschlossen, die Entwickelung, um deren Verfolgung es sich. in dieser Arbeit handelt, zu Ende gekommen.

~~~~~~~~~~~~~

 

VI.

Die Filialkapellen.

Schon früh hat man auch mit der Errichtung von Filialkapellen begonnen. Schon das Ratzeburger Zehntregister scheint solche zu kennen (Valluhn, Lassahn, Wedendorf, Gramkow), und zur selben Zeit begegnen die ersten Filialen im Schweriner Bistum (Wttenförden, Banzkow, Uelitz, Buchholz, Dreweskirchen). Diese älteren Filialen erscheinen meist wie die Mutterkirchen mit Acker dotiert, so jene 4 Ratzeburgischen (375: S. 366, 370, 372), die schwerinsche von Wittenförden (237). Sie sind teilweise später selbständig geworden. Neben der Ausstattung mit Acker findet sich schon bei Wittenförden die durch Kornlieferungen. Hier hatte jeder der Bauern jährlich 1 Wispel Roggen zu liefern. Auch Dreweskirchen ward mit der Lieferung von jährlich 11 Drömpt Meßroggen ausgestattet. Über die in diesen Filialkapellen zu haltenden Gottesdienste sind wir nur für Wittenförden unterrichtet. Dort aber sollte allwöchentlich Messe gelesen werden.

Die Initiative zur Errichtung scheint von den bäuerlichen Einwohnern selbst ausgegangen zu sein, so offenbar bei Drewes=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 131 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

kirchen (363) und doch wohl auch bei Wittenförden, wo es im übrigen der Landesherr ist, der die Kirche ausstattet (237).

Genauer unterrichtet sind wir über die Art, wie die Errichtung von Filialkapellen zu Anfang des 14. Jahrhunderts vor sich ging, und über die damals hierbei üblichen Festsetzungen. Niemals - soweit das Material reicht - geht die Anregung zur Errichtung einer Kapelle von der kirchlichen Oberbehörde aus. Immer sind es die Ortseingesessenen oder Grundherren, denen auf ihre Bitte die Errichtung gestattet wird. Sie haben natürlich auch die Baupflicht. Zum großen Teil ist es der ortseingesessene. Adel, der die Kapellen stiftet und dotiert, so 1299 (2551) die von Below in Below, 1326 (4749) die von Kruse, Goltbek, v. Berge und Nemerow in Lehsten, 1329 die von Trechow, York, Babbe und Wardenberg in Langen=Trechow (5046 n) und die von Wulfskroge, Horst und Barolt in Passin (5046). Doch sind sie nicht immer die einzigen Beteiligten. Während nämlich die von Below in Below einfach die Einkünfte der Kapelle festsetzen und der Abt von Doberan bei Errichtung der Kapelle seines Klosterdorfes Gallin (7945) im Jahre 1354 kurzweg die villani mit der für die Messen zu leistenden Entschädigung "belastet" (onerare), stehen bei Stiftung der Kapellen in Trechow und Passin die bäuerlichen Einwohner dieser Orte neben dem Adel ("una cum villanis") als mithandelnde. Offenbar hatten sie, weil es sich bei den jährlich für die Messen von den Colonen zu leistenden Abgaben um neue Auflagen handelte, die ihnen auferlegt wurden, als freie Erbpächter ein Wort mitzureden, und konnte ohne ihre Willigkeit und Zustimmung nichts geschehen. Bei jener Ausstattung der Kapelle von Below, bei der die villani nicht erwähnt werden, mag es sich um Einkünfte aus schon bestehenden Leistungen - Pacht, Census, Zehnt - handeln. In der Handlungsweise des Doberaner Abtes dagegen kündigt sich schon die beginnende Herabdrückung der freien Erbpächter in die Hörigkeit an. In den landesherrlichen Amtsdörfern dagegen sind es ausschließlich. die villani, die Bauern und Kossaten, selbst, welche die Errichtung, ihrer Kapellen ins Werk setzen und sich zur Leistung von Abgaben verpflichten; so bei der Gründung der Mistorfer Kapelle (6252). Der Landesherr gibt nur durch Besiegelung des Stiftungsbriefes seine Zustimmung. Ebenso verhält es sich bei der Kapellenstiftung in dem Güstrower Kapitelsdorf Göldenitz - in welchem übrigens auch der Landesherr noch Besitztitel hatte - . Auch hier geben Domkapitel und Landesherr nur ihre Zustimmung. Man sieht, wie selbständig handelnd, opferwillig und voll Initiative hier

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 132 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

auch in kirchlicher Hinsicht der freie Bauer noch auftritt, und wie die Errichtung von Kapellen selbst auf dem Grundbesitze des Adels durchaus nicht allein dessen Werk ist, sondern ebenso sehr das seiner Bauern.

Nun zu den bei der Errichtung von Kapellen üblichen Festsetzungen! Als typisches Beispiel mögen hier die für die Bützower Filialen zu Passin und Langen=Trechow im Jahre 1229 (5042, 5046) getroffenen Bestimmungen folgen. Viermal im Jahre, an den drei großen Festen und am Kirchweihtage, soll in der neu erbauten Kapelle Messe gelesen werden. Dazu haben die Ortseingesessenen einen angemessenen, mit zwei Pferden bespannten Wagen zu stellen, welcher den Meßpriester und seinen Ministranten holt und zurückbringt. Dafür erhält der Pfarrer der Mutterkirche (hier Dekan und Kapitel von Bützow) jährlich 4 Mark, welche von allen aufzubringen sind, welche die Hufen des Dorfes bebauen - also von den Bauern und den adligen Höfen. Taufen und Beerdigungen werden der Mutterkirche reserviert, ebenso die Oblationen, das, was gegeben wird, wenn die Juraten mit dem Bedelbrette gehen, und der Inhalt des Stockes. Legate, die der Kapelle gemacht werden, sollen nur zu einem Drittel derselben zur Anschaffung von Büchern, Kelchen und Paramenten gehören, die andern beiden Drittel der Mutterkirche und ihrem Pfarrer (hier Dekan und Kapitel) zufallen. Von einer Dotierung mit Acker ist nicht die Rede.

Diesen Bestimmungen entsprechen im wesentlichen die der übrigen Kapellen, deren Stiftungsbriefe uns erhalten sind, so die von Mistorf und Göldenitz aus den Jahren 1342 und 1360 (6252 und 8740). Bemerkenswert ist nur, daß sich bei Mistorf 4 Dörfer zusammentun, um die Kapelle zu bauen, daß in beiden Kapellen 6 Messen jährlich. gelesen werden sollen. Zu den Messen der großen Feste und der Kirchweih kommen hier noch zwei, an Assumptionis Mariae und am Tage des Patrons der Kapelle, hinzu. Dafür erhält der Pfarrer von jeder Hufe einen, bezw. in Göldenitz 1 1/2 Scheffel Roggen und von jedem Käter 16 Pfennige, der ministrierende Scholar für jede Messe einen Schilling.. Die Mistorfer Kapelle erhält auch das Beerdigungsrecht. In Malchow (4620) soll der Pfarrer jährlich 14 Scheffel Roggen und 5 Mark, der Küster 7 Scheffel Hafer erhalten, dafür "debet semel missam administrare" - einmal im Jahr, oder in der Woche? =. Ähnliche Bestimmungen hat auch der Stiftungsbrief der Kapelle in Lehsten vom Jahre 1326 (4749), nur daß hier noch zwei Katen geschenkt werden. Abweichend sind die Bestimmungen über

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 133 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

die Meßtage für die von Doberan 1354 (7945) in Gallin errichtete Kapelle; hier sollen 4 Messen, und zwar in der zweiten Woche nach Ostern, in der Frohnleichnams=, Michaelis= und Epiphanias=Woche, gehalten werd en. Fremde sollen auf dem Kirchhof beerdigt werden können, während die Einheimischen an den Friedhof der Mutterkirche Kuppentin gebunden bleiben. Am reichlichsten ist die Entschädigung, welche dem Pfarrer von Techentin 1299 bei Stiftung seiner Filiale in Below ausgesetzt sind (2521); er soll 30 Scheffel Roggen und 7 Mark jährlich erhalten. Dafür aber muß er auch an allen Sonn= und Festtagen, ja, auch in der Woche zweinmal in Below Messe lesen. Mit Acker sind alle diese Kapellen nicht dotiert. In Scharpzow soll 1303 die Kapelle mit einem Scheffel von jeder Hilfe und 8 Mark jährlich aus=gestattet werden (2892).

Ich gebe nun eine Aufzählung der in den verschiedenen Bistümern auf mecklenburgischem Boden errichteten Kapellen mit Hinzufügung ihrer ersten Erwähnung, woran sich bei jedem Bis=tum eine Zusammenstellung der wenigen Daten über die Gründungs=zeit derselben schließen wird und ein Versuch, aus diesen wenigen Daten einige Schlüffe zu ziehen. Als Quellen für diese Zusammenstellung dienten neben den heute noch vorhandenen und im Staatskalender aufgeführten Kapellen das Mecklenburgische Urkundenbuch und die Visitationsprotokolle von 1534 und 1541/42. Im übrigen war ich auf das Schliesche Denkmäler=werk angewiesen, das allerdings nicht ganz erschöpfend ist. So hat er, um ein Beispiel zu nennen, die 1534 erwähnten Filialen: von Thürkow und Hohen=Mistorf übersehen. Da aber auch die Visitationsprotokolle es bisweilen unterlassen, die Kapellen nam=haft zu machen, so mögen auch in meiner Zusammenstellung möglicherweise einzelne Kapellen fehlen.

Ich beginne mit dem Bistum Natzeburg und gehe es nach den einzelnen Ländern durch.Im Lande Wittenburg begegnen in der Parochie Hagenow die Kapellen von Bakendorf, 1603, und Toddin 1520 (Schlie III, 8, 14, Anm. 3); in der Parochie Wittenburg die von Lehsen und Waschow, 1554 (Schlie III, 51); in der Parochie Döbbersen die von Boddin undDusternbeck, 1534 (Visit.); in der Parochie Vellahn die von Marsow, 1534 (Visit.), und von Banzin, 1653 (Schlie III, 93); in der Parochie Kammin die Kapellen von Goldenbow und Dodow, 1653 (Schlie III, 94); in der von Zarrentin die zu Valluhn, 1230 (375: S. 366); in der von Neuenkirchen die von Lassahn, 1230 (375: S. 366); in der von Pritzier die

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 134 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Kapelle zu Warlitz, 1653 (Schlie III, 148). Die Parochien Lützow, Gammelin, Parum und Körchow sind ohne Filialkapellen geblieben. Die Kapelle zu Lassahn erscheint um 1335 als selbständig, ward später aber wieder zur Filiale von Neuenkirchen (1534, Visit.).

Verhältnismäßig zahlreicher ist die Errichtung von Filialkapellen im Lande Boizenburg. Hier hatte das Boizenburger Kirchspiel 1534 (Visit.) Kapellen in Rensdorf, Gülze und Bandekow. Zu Blücher gehören 1534 (Visit.) die Kapellen von Dersenow, Besitz, Niendorf und Krusendorf. Granzin hat solche in Gallin und Bennin (1534, Visit.). Letztere wird übrigens schon um 1500 zuerst erwähnt (Schlie III, 134, 137). Endlich hat Zweedorf eine Kapelle in Nostorf, 1483 (Schlie III, 131), und Gresse in Lüttenmark, 1541 (Visit.). Hier ist also kein Kirchspiel ohne Filialkapelle geblieben.

Nicht so reichlich finden wir sie im Lande Jabel=Wehningen. Dömitz, Grabow, Eldena, Jabel sind ohne Filialen geblieben. Dagegen hat Gr.=Laasch 1534 (Visit.) Kapellen zu Kleinow (dem jetzigen Ludwigslust) und Karstädt, Konow eine zu Niendorf, 1592 (Schlie III, 169) und Picher eine zu Kummer (16. Jahrhundert, Schlie III, 29). Eine zweite muß es einstmals in Strohkirchen gehabt haben, doch fehlt es darüber an Nachrichten. Die Dürftigkeit der Heidegegend und die Ärmlichkeit ihrer noch bis ins 16. Jahrhundert vorwiegend wendischen Bevölkerung hat - in diesen Landstrichen offenbar hemmend gewirkt.

Andere Gründe aber muß es haben, wenn die Errichtung von Filialkapellen trotz der Wohlhabenheit der Landschaften immer spärlicher wird, je weiter man von der Elbe nordwärts wandert. Schon das Land Wittenburg war gegen Boizenburg zurückgeblieben; mehr noch das Land Gadebusch. Außer der bald als Kirche von Grambow selbständig gewordenen Rehnaer Filiale Wedendorf, 1230 (375 S. 370), und: der ebenfalls zur Rehnaer Parochie gehörigen von Strohkirchen, deren einziges Denkmal der Ortsname ist, scheint hier allein die Parochie Gadebusch selbst eine Filiale, und zwar in Meetzen, gehabt zu haben, 1689 (Schlie II, 488, Anmerkung 3). Dagegen hat die zur Grafschaft Schwerin gehörige Parochie Eichsen neben der zweiten Kirche in Mühleneichsen, welche zur Pfarrkirche ward, als die ältere von Groß=Eichsen Stiftskirche der Johanniter=Priorei wurde - beide sind 1283 (1674) da =, noch Kapellen zu Moltenow und Rüting, 1541 (Visit.).

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 135 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Im Lande Boitin scheint keine einzige Filialkapelle errichtet zu sein, denn die von Schwanbeck ist keine solche, sondern eine Siechenhauskapelle. Ebenso fehlen sie ganz in den Ländern Dassow und Klütz. Im Lande Bresen scheint allein Grevesmühlen eine solche in Warnow gehabt zu haben - sie wird 1518 erwähnt (Schlie II, 345) - und Hohenkirchen eine in Gramkow, die 1230 (375: S. 372) begegnet, von der es aber sonst keine Nachricht gibt. Die Kapelle von Weitendorf aber in der Parochie Proseken gehört wiederum als Leprosenhauskapelle nicht hierher.

Näher zu datieren ist von diesen 36 Kapellen, abgesehen von den 4 schon im Zehntregister von 1230 erwähnten zu Valluhn, Lassahn, Wedendorf und Gramkow, nur die Gründungszeit von fünfen. Von diesen gehört eine, die zu Marsow, schon dem 13. Jahrhundert an. 1 ) Die übrigen vier scheinen der allerletzten Zeit vor der Reformation anzugehören. Die Kapelle von Nostorf ist 1483 geweiht (Schlie III, 131), die von Bennin 1503 (Schlie III, 137), die von Toddin sogar erst 1520 (Schlie III, 8) und die von Gallin wird, da sie der Heiligen Anna geweiht ist (Schlie III, 136), deren Cult damals im Aufblühen war, ebenfalls der letzten Zeit des Mittelalters angehören. Jedoch muß es bei diesen Kapellen fraglich bleiben, ob sich die genannten Daten auf die erstmalige Stiftung, oder etwa wie bei Greven, das um 1500 einen Umbau erhielt, nur um einen solchen handelt. Immerhin ist soviel deutlich, daß in dieser letzten Zeit vor der Reformation der Kirchenbau noch einen neuen Trieb hervorbrachte. Und während man im Süden des Bistums Filialkapellen baute, errichtete man im Norden stattliche Kirchtürme. So gehören die von Proseken, Beidendorf, Dietrichshagen, Hohenkirchen, Dassow dem 15. Jahrhundert an; vielleicht auch die von Klütz und Damshagen, der von Gressow wohl erst dem Anfang des 16. Jahrhunderts (Schlie II unter den betreffenden Orten).

Auch im Bistum Schwerin zeigt sich die Erscheinung, daß der Norden kapellenarm, der Süden kapellenreich ist. Im Lande Mecklenburg mit Brüel und Buckow finden sich nur in den beiden Kirchspielen Hornstorf und Neuburg Filialkapellen. Ersteres hatte


1) Vergl. Schlie III, 91. Dieser möchte freilich den Bau der Kapelle bis nach 1335 hinunterschieben, weil Marsow im Pfarrtaxenregister (5613) fehlt. Aber dieses führt ja nur die Pfarrkirchen auf, nicht auch die Filialkapellen, und das charakteristische Gebäude gehört fraglos dem 13. Jahrhundert an.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 136 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

eine solche in Alt=Wismar 1481 (Schlie II, 235), letzteres in Dreweskirchen 1229 (363); es muß aber noch eine zweite gehabt haben, da 1306 von Filialkapellen die Rede ist (3096). Daneben hatte natürlich der Doberaner Klosterhof Redentin seine Kapelle, aber als nur für die mönchische Gemeinschaft bestimmt, zählt sie hier nicht mit. In den Ländern Rostock und Werle (Schwaan), soweit sie westlich der Warnow liegen, fehlt es ebenfalls fast ganz an Filialkapellen. Nur Neuenkirchen besaß zwei, zu Hohen=Luckow, 1310 (3359), und Jürgenshagen, 1593 (Schlie IV, 99), und vielleicht Schwaan eine zu Gr.=Grenz. Im Lande Rostock östlich der Warnow hat nur Ribnitz zwei Kapellen, die eine zu Dierhagen 1560 (Schlie I, 363), die andere an der Grenze der Rostocker und Ribnitzer Heide am Mönkenberge, der Heil. Dreifaltigkeit geweiht, 1514 (Schlie I, 363). Noch eine Kapelle begegnet uns 1471, die "Capelle Hilg=hemur" auf dem Kapellenberg bei Vietow, das jetzt zu Sanitz gehört. Aber damals (Zehntregister des Rostocker Archidiakonats von 1473) erscheint sie als halb selbständig und gab es an ihr zwei Vikare; 1541 (Visit.) gehört sie nach Tessin. Die Kapelle St. Jürgen vor dem Rövershagen im Kirchspiel Volkenshagen, 1534 (Visit.) ist keine eigentliche Filialkapelle, sondern die eines Siechenhauses (Schlie I, 610).

Zahlreicher werden schon die Kapellen im rechts der Warnow gelegenen Teil des Landes Werle=(Schwaan). Schwaan selbst hat hier drei Filialen, zu Mistorf 1342 (6252), zu Göldenitz 1360 (8740) und zu Wiendorf 1534 (Visit.). Im Kirchspiel Kavelstorf begegnet die Kapelle von Reez im 18. Jahrhundert (Schlie IV, 35), im Kirchspiel Kammin die von Weitendorf 1545 (Schlie I, 456) und Kossow (Schlie I, 454); im Kirchspiel Recknitz die von Mierendorf und Rampeschendorf 1646 (Schlie IV, 293). Kritzkow hat eine zu Weitendorf (Schlie I, 461), Lüssow zu Oettelin, Sarmstorf, Gr.=Schwiessow und Käselow 1646 (Schlie IV, 287) und endlich Alt=Güstrow 1541 zu Suckow (Schlie IV, 189 Anmerkung 7). Auf 11 Kirchspiele fallen also 14 Kapellen, wobei immer noch erst auf je 4 - 5 Ortschaften eine Kirche oder Kapelle kommt.

Noch zahlreicher sind verhältnismäßig die Filialkapellen im Stiftslande Bützow, das auch in dieser Beziehung in deutlichem Gegensatze zum Ratzeburger Stiftslande Boitin steht. Obgleich hier die Kirchspiele von Anfang an geringeren Umfanges waren als sonst, haben doch von den 13 Kirchspielen des Landes nur vier sich ohne Kapellen beholfen. Im Bützower Kirchspiel finden

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 137 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

wir allein 3 Filialkapellen, die von Passin und Langen=Trechow 1329 (5042, 5046) und die von Zepelin (Schlie IV, 75). Noch zahlreicher sind sie in der großen Neuenkirchener Parochie. Hier gab es 1593 außer den schon genannten in der Vogtei Schwaan gelegenen Kapellen zu Hohen=Luckow und Jürgenshagen auf Stiftsgebiet die von Penzin, und 1620 begegnet als vierte die von Selow (Schlie IV, 99). Zernin hat 1542 (Visit.) eine zu Peetsch, Tarnow um 1600 zu Mühlen=Geez (Schlie IV, 125 - die von Prützen ist erst kurz vor 1620, nach Verfall der von Mühlen=Geez, errichtet; ebenda 281), Bernitt 1593 zu Moltenow (Schlie IV, 108); in Schlemmin bestand die alte mater als filia von Moisall weiter bis ins 17. Jahrhundert (Schlie IV, 115). Endlich hatte Qualitz eine Kapelle auf dem Grabower Kapellenberge und Warin eine solche auf dem Kapellenberge im Käterholz (Schlie IV, 119).

Ebenso eifrig ist man in der Grafschaft Schwerin im Kapellenbau gewesen. Hier kommen auf 23 zum Teil schon recht kleine Kirchspiele 21 Filialkapellen. Meteln hat 1534 (Visit.) eine solche in Zickhusen, Cramon 1541. (Visit.) in Drieberg und Herren=Steinfeld, Groß=Brütz 1649 in Klein=Brütz (Schlie II, 507) und Grambow, Perlin 1541 (Visit.) in Groß=Welzin, Schwerin selbst 1217 (237) in Wittenförden, Pampow 1534 (Visit.) in Groß=Rogahn, Warsow 1534 (Visit.) in Kotendorf, Plate 1534 (Visit.) in Consrade und Banzkow, wozu 1596 (Schlie II, 666) noch die auch schon ältere Kapelle von Peckatel kommt. Goldenstedt hatte 1534 (Visit.) eine Kapelle in Rastow, Neustadt 1583 (Schlie III, 296) in Lüblow (die Kapelle von Wöbbelin entstammt erst dem 19. Jahrhundert. Schlie III, 296). Östlich vom Schweriner See hatte Retgendorf 1241 (533) eine Filiale in Buchholz, Zittow 1653 (Schlie II, 657) zu Zaschendorf, Cambs, Langen=Brütz und Brahlstorf, Pinnow zu Görslow und Suckow (im 16. Jahrhundert; Schlie III, 335).

Wenden wir uns nun zum Lande Sternberg=Parchim, soweit es Schwerinschen Sprengels ist, woran sich gleich das Werlesche Gebiet des Dobbertiner Archidiakonats schließen mag, so hatte hier, wie wir gesehen, die Entwickelung des Pfarrsystems schon zu einem ungleich engmaschigeren Netz geführt wie in den nördlicheren Teilen Mecklenburgs. Von den 50 selbständigen Pfarren dieses Gebietes umfaßten 32 nicht mehr als 1 - 3 Ortschaften, die übrigen, mit Ausnahme von zweien, 4 - 6. Nur Kladow und Lohmen waren größer. Trotzdem ist es auch hier noch zur Errichtung von 32 Filialkapellen gekommen, und zwar ist es auch

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 138 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

innerhalb dieses engeren Gebietes zu beobachten, daß diese, je weiter man nach Süden kommt, desto zahlreicher sind, so daß in der Umgegend von Parchim schließlich fast jeder Ort seine Kapelle oder Kirche hat.

Wenig Kapellen hat noch die Umgegend von Sternberg. Hier besaß nur die alte Pfarre von Nepersmühlen eine solche in Dabel 1306 (3102), Powerstorf zu Venzkow (Schlie III, 345), Wamkow zu Hohen=Pritz 1256 (770) und Gr.=Niendorf 1541 (Visit.), Prestin zu Runow 1688 (Schlie III, 349). Desto zahlreicher werden sie südlich einer etwa von Zapel auf Goldberg gezogenen Linie. Zapel hat Filialen zu Rutenbeck 1560 und Tramm (Schlie III, 371 und 373); Frauenmark 1264 zu Severin (1009), dazu 1593 zu Schlieven und Gämtow ( - Friedrichsruhe; Schlie IV, 484), Garwitz 1542 (Visit.) zu Damerow, Möderitz zu Zieslübbe und Bergrade (Schlie IV, 466), Parchim zu Paarsch 1464 (Schlie IV, 465 Anmerkung 4), Lanken zu Darze, Stralendorf und Rom 1563 (Schlie IV, 553), Burow zu Kl.=Niendorf 16. Jahrhundert (Schlie IV, 562), Grebbin zu Kossebade und Woeten 1534 (Visit.), Kladrum zu Badegow und Grabow 1534 (Visit.), Mestlin zu Rüst 1557 (Schlie IV, 373), Herzberg zu Lenschow 17. Jahrhundert (Schlie IV, 412), Benthen zu Passow und Weisin 1557 (Schlie IV, 543), Brüz zu Seelsdorf 17. Jahrhundert (Schlie IV, 402), Techentin zu Below 1299 (2551). Im Dobbertiner Archidiakonat besaß Goldberg eine Kapelle in Medow 1334 (5475), Woosten zu Wendisch=Waren 1542 (Visit.), Woserin zu Borkow 16. Jahrhundert (Schlie IV, 175) und Lohmen in Gerdshagen 1649 (M. Jbb. 68, 251).

Ganz ähnlich endlich liegen die Dinge im letzten Teil des Schweriner Sprengels, in den Ländern Plau, Malchow und Waren: auch hier das schon bei weitem engmaschigere Netz von Kirchspielen unter 36 Kirchspielen sind 19, die bis zu 3 Ortschaften und nur 3, die über 6 zählen - die vielen kleinen ritterlichen Pfarren; und doch daneben noch eine kräftige Entwicklung des Kapellenbaus auf jene 36 Kirchspiele kommen 24 Filialkapellen , und zwar besonders in den Ländern Plau und Waren. Das Waldland Malchow ist darin etwas zurückgeblieben. Kuppentin hat 1534 (Visit.) Kapellen zu Poserin und Plauerhagen (letztere wird jetzt als mater bezeichnet, gehörte aber schon 1235 (436) zu Kuppentin), dazu 1347 (6712) in Zahren und 1354 (7945) zu Gallin; Quetzin zu Zarchlin und Leisten (Schlie IV, 611); Lübz zu Lutheran 1609. (Visit.

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 139 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Glocke von 1491) und Benzin 1609 (Visit.); Malchow zu Lexow 1 298 (2503), Grüssow zu Walow 1 542 (Visit.) und Zislow 1649 (Schlie V, 445. "Zislow haben die Vlotow aus dem Kirchspiel genommen"; Visit. 1542 bei Grüssow; es gehört jetzt zu Satow); Jabel zu Hagenow 1449 (Schlie V, 399); Lütgendorf zu Gaarz 17. Jahrhundert (Schlie V, 431); Faltenhagen zu Schönau 1331 (5226) - Federow zu Kargow 1331 (5226); Schlön zu Torgelow, Groß= und Klein=Plasten 17. Jahrhundert (Schlie V, 359) - Groß=Dratow zu Schwaßtorf 17. Jahrhundert (Schlie V, 359); Groß=Gievitz zu Klein=Gievitz und Hungersdorf 17. Jahrhundert (Schlie V, 367); Varchentin zu Kraase (Schlie V, 324); Groß=Varchow zu Lehsten 1326 (4749) und Bredenfelde (Schlie V, 219). 1 )

Sonach zählen wir alles in allem im mecklenburgischen Gebiet des Bistums Schwerin 109 Filialkapellen. Versuchen wir nun über die Entstehungszeit derselben ein wenig Klarheit zu verbreiten, so sehen wir uns hier einer noch weit ungünstigeren Lage gegenüber als bei den Pfarrkirchen. Von nur ganz wenigen Kapellen gibt es mittelalterliche direkte Nachrichten, durch welche die Gründungszeit näher festgelegt wird. Für die Zeit von 1385 bis zur Reformation sind wir dafür allerdings auf die Angaben des Schlieschen Werkes angewiesen. Doch da dieser die Orts=und Kirchenakten aller heute noch bestehenden Filialdörfer aus=gezogen hat, wird das urkundliche Material so ziemlich ganz vorliegen, und ist wenig mehr zu erwarten. Auch der Baubefund bringt uns nur in ganz wenigen Fällen weiter. Die weitaus meist en Kapellen sind. Fachwerkbauten nachmittelalterlichen Charakters - meist natürlich an SteIle älterer Fachwerkgebäude =, oder wenn Steinbauten, doch auch erst nachmittelalterlich, und selbst die spätmittelalterlichen lassen keinen sicheren Schluß auf die Zeit der Gründung zu, da auch sie schon Ersatzbauten sein können. Immerhin lassen sich doch aus den vorhandenen Daten Wahr=scheinlichkeitssslüsse ziehen.

In der Grafschaft Schwerin sind von den 21 mittelalterlichen Filialkapellen nur 4 näher zu datieren. Sie stammen alle schon aus der großen Kolonisationsepoche der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Es sind Wittenförden, gegründet 1217 (237), Uelitz, das vermutlich um dieselbe Zeit errichtet ward


1) Faulenrost, das 1648 (Schlie V, 146) eine Filialkapelle von Rittermannshagen hatte, gehörte im Mittelalter zu Schwinkendorf und in die Diözese Kammin (1541, Visit.).
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 140 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

(vergl. oben), Banzkow, das Lisch nach seiner alten Kirche ebenfalls mit Wittenförden gleichzeitig ansetzt (vergl. oben), und Buchholz, das 1241 (533) schon eine Kapelle hatte. Von ihnen ward Uelitz schon 1270 selbständig (1188), Wittenförden wohl erst durch die Reformation.

Im Lande Mecklenburg sind alle drei Filialkapellen genauer datierbar; auch sie gehören noch der Zeit vor 1330 an. Die von Dreweskirchen ward schon 1229 (363) errichtet und 1318 (4033) selbständig. Da aber schon vorher ein eigener Kaplan an ihr angestellt war, kann sie kaum mehr zu den Filialkapellen im engeren Sinne gerechnet werden. Auch die zweite Filialkapelle von Neuburg ist 1306 (3096) da. Endlich sank die alte Kirche von Alt=Wismar bei der Verlegung der Pfarre um 1320 nach Hornstorf zur Filialkapelle herab, oder ging damals ganz ein; erst 1481 ward sie von neuem errichtet (Schlie II, 235).

Die Länder Rostock und Werle (Schwaan), soweit sie links der Warnow liegen, hatten ebenfalls nur drei Filialkapellen. Es handelt sich hier nur um die Filiale der Schwaaner Kirche zu Grenz und die der von Neuenkirchen zu Hohen=Luckow und Jürgenshagen. Die zweite ist 1310 (3359) geweiht. Die erste ist durch ihre Kirche einigermaßen näher zu datieren: das Bauwerk entstammt dem 14. Jahrhundert (Schlie IV, 103).

Im Lande Rostock rechts der Warnow ist von den drei Filialkapellen nur eine zu datieren, die 1514 errichtete Dreifaltigkeitskapelle in der Ribnitzer Heide.

Von den 14 Kapellen des rechts der Warnow gelegenen Teiles des Landes Werle sind leider nur 4 einigermaßen näher festzulegen. Es sind dies zunächst die 3 Filialen von Schwaan, deren erste, die von Mistorf, 1342 (6252) errichtet ward; 1360 (8740) ward die zweite, die von Göldenitz, gestiftet und die dritte, die von Wiendorf, gehört mit ihrem gotischen Bauwerk ebenfalls dem 14. Jahrhundert, und zwar wohl der ersten Hälfte desselben, an (Schlie IV, 15). Zu diesen dreien kommt nur noch die Kapelle von Weitendorf im Kirchspiel Kritzkow, deren Chor, einer älteren Bauperiode als das ursprünglich ebenfalls gotische Schiff angehörig, auch dem 14. Jahrhundert zuzuweisen ist (Schlie I, 461). Gotisch sind noch die Kapellen von Weitendorf im Kirchspiel Kammin und von Suckow, aber zu näheren Datierungen fehlt der Anhalt.

Von den 11 Kapellen des Stiftslandes Bützow sind nur 3 datierbar. Die älteste ist die 1264 (1017) durch Verlegung der Pfarre nach Moisall zur Filiale herabgesunkene Mutterkirche zu Schlemmin. Sie bestand als solche noch bis in das 17. Jahr=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 141 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

hundert (Schlie IV, 115). Die beiden anderen, Passin und Langen=Trechow, sind im Jahre 1329 (5042, 5046) gestiftet, also ebenfalls noch im ersten Dritteil des 14. Jahrhunderts. Alle übrigen sind auch baulich nicht näher zu bestimmen, da sie teils eingegangen, teils dürftige Fachwerkbauten sind.

Wenden wir uns nun zum kapellenreichen Süden des Bistums, so sind von den 32 Kapellen des Landes Sternberg=Parchim 12 - 18 näher zu datieren. Von diesen gehören 4 sicher noch dem 13. Jahrhundert an. Es sind dies Hohen=Pritz, dessen Kapelle schon 1256 (770) vorhanden war, Severin, welche 1264 (1009) zuerst erwähnt wird, Below, dessen Kapelle 1299 (2551) gestiftet ward, und Dabel, das 1306 (3102) bereits Filiale war. Dem 14. Jahrhundert, und zwar wohl zumeist seiner ersten Hälfte, gehören 6 - 7 Kapellen an, nämlich die von Medow, deren Kirchhof 1334 (5475) geweiht ward; ihren Bauwerken nach die von Schlie als frühgotisch bezeichneten von Tramm, Zieslübbe und Ruthenbeck (Schlie III, 371, 373; IV, 471 f.), die gotischen von Groß=Niendorf und Kossebade (Schlie III, 355; IV, 437), und wahrscheinlich wegen ihrer Glocke von 1389 (Schlie IV, 377) auch die von Rüst. Auch letztere bezeichnet Schlie als früh=gotisch - indes ist es mir fraglich, ob mit Recht. Ihr Giebel ist jedenfalls ausgesprochen spätestgotisch, aber der könnte auch spätere Zutat sein. Eine einzige Kapelle ist nachweislich erst im 15. Jahrhundert gegründet; es ist die von Paarsch, die 1464 errichtet ward (Schlie IV, 465 Anmerkung 4).

Endlich von den 24 Filialkapellen der Länder Plau, Malchow und Waren lassen sich nur 7 näher datieren. Von diesen gehören 6 der Zeit vor 1335 an, und nur eine ist kurz darauf gegründet. Die von Lexow begegnet schon 1298 (2503), die von Lehsten ist 1326 (4749) gestiftet, die von Schönau und Kargow begegnen zuerst 1331 (5226), aber letztere ist noch. ein Bau des Übergangsstiles (Schlie V, 350) und dürfte daher noch dem 13. Jahrhundert angehören. Erstere, ein Bauwerk der Frühgotik (Schlie V, 373 f.), ist um oder bald nach 1300 anzusetzen. Endlich sind auch die Kapellen von Kraase und Poserin wohl mit Schlie (IV, 394 V, 325) als Bauten des 13. Jahrhunderts anzusetzen. Bald nach, 1335, im Jahre 1354, ward die Kapelle in Gallin erbaut (7945), und die von Zahren scheint 1347 (6712) errichtet zu sein. Spät=gotische Kapellenbauten finden sich in diesen 3 Ländern über=haupt nicht.

Fasse ich zusammen, so sind von den datierbaren Kapellen weitaus die meisten vor dem Jahre 1335 gegründet, nur ganz

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 142 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

einzelne später, und zwar bald nach diesem Jahre der aber erst in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts. Die Errichtung von Filialkapellen beginnt schon in der großen Kolonisationsperiode und setzt sich während der Nachkolonisation fort. Spärlich im Norden, strebt sie, je weiter man nach Süden und Osten fortschreitet, desto mehr dem Ziele nach, welches im Lande Stargard erreicht ist, nämlich daß auf jedes zweite oder dritte Dorf eine Kirche oder wenigstens Kapelle kam. Wie es nach den vorhandenen Daten scheint, findet auch diese Entwickelung bald nach dem Abschluß der Errichtung von neuen Pfarrkirchen, etwa um 1350, im wesentlichen ihr Ende. Erst unmittelbar vor der Reformation sind wieder noch einige wenige Kapellen errichtet worden - wie im Ratzeburgischen.

Mehr noch wie in der Südhälfte des Bistums Schwerin überwog in den altmecklenburgischen Teilen des Bistums Havelberg die Zahl der kleinen nur 1 - 3 Ortschaften umfassenden Kirchspiele. Unter den 85 Kirchspielen der Länder Brenz, Marnitz, Lübz, Röbel, Lieze, Wesenberg und Penzlin sind nur 17, welche größer sind, und unter diesen nur zwei, welche die Größe der alten Kolonisationskirchspiele erreichen. Dennoch ist man auch hier noch eifrig, im Bau von Kapellen gewesen, - ich zähle deren 47 - und hat nicht geruht, bis auch hier fast jedes zweite Dorf seine Kirche oder Kapelle hatte; ja es gibt manche Kirchspiele, in denen jedes Dorf damit versehen ist.

Ich gebe zunächst wieder eine Aufzählung derselben.

Im Havelbergischen Teil des Landes Parchim und Marnitz hat Damm Kapellen zu Malchow, 1325 (4620), und Matzlow, 1399 (Schlie IV, 492); Spornitz zu Dütschow, 1567 (Schlie III, 305); Brenz zu Blievenstorf, 16. Jahrhundert (Schlie III, 300); Steinbeck zu Stolpe, 16. Jahrhunder (Schlie III, 302); Bekentin zu Kremmin, 1534 (Visit.); Herzfeld zu Karenzin und Stresendorf, 1574 (Schlie III, 308); Slate zu Groß= und Klein Godems, 1603 (Schlie IV, 498); Marnitz zu Ziegendorf, Wulfsahl und Meierstorf; Suckow zu Porep, 1534 (Visit.); Brunow zu Drefahl, 1534 (Visit.).

Im südlichen Teil der Ture, dem Amte Lübz, hat Kreien eine Kapelle zu Wilsen, 1609 (Schlie IV, 568); Görgelin zu Gnevsdorf, 1534 (Visit.), und Retzow, 1542 (Visit.).

Im havelbergischen Teil des Landes Röbel hat Dambeck eine Kapelle zu Bütow, 1534 (Visit.); Wredenhagen zu Zepkow, 1542 (Visit.); Kambs zu Karbow, 16. Jahrhundert

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 143 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

(Schlie V, 542); Vipperow zu Zielow und Priborn, 1534 (Visit.).

In der Lieze und um Wesenberg hat Schwarz eine Filiale zu Diemitz, 1557 (Schlie V, 581); Alt=Gaarz zu Viezen; Rechlin und Leppin zu Roggentin und Klopzow, 1542 (Visit.) und zu Retzow, 1662 (Schlie V, 579) - letzteres gehörte 1541 (Visit.) noch zu Alt=Gaarz =; Schillersdorf zu Qualzow und Roggentin; Userin zu Groß=Quassow, 1534 (iVsit.).

Im Lande Penzlin hat Freidorf Filialen zu Ankershagen, 1265, zu Pieverstorf, Dambeck und Klockow (Schlie V, 294 Anmerkung 3); Peckatel zu Klein=Vielen, 1568 (Schlie V, 319) und vielieicht zu Hohen=Zieritz; Groß=Luckow zu Marin, 1304 (2945), Ave und Kl.=Luckow, 1551 (Schlie V, 284); Penzlin zu Smort, 1273 (1284), Lapitz, Puchow und Lübkow, 1582 (Schlie V, 242); Kruckow zu Mallin, 1608 (SchlieV, 260).

Von diesen 45 Kapellen läßt sich nur für 8 die Zeit ihrer Errichtung näher bestimmen. Alle 8 gehören der Zeit vor 1330 an, die meisten dem 13. Jahrhundert. Die von Ankershagen ward 1266 (1080) errichtet. Ihre Ausstattung mit zwei Hägerhufen und die große damals erbaute Kirche machen den Eindruck, als ob ,es von vornherein auf Gründung einer selbständigen Kirche abgesehen gewesen wäre. Sie muß denn auch bald selbständig geworden sein; 1328 (4914) hatte sie ihren eigenen Pleban. Wenige Jahre darauf, 1273, begegnet die Filiale von Penzlin, Smort (1284), und 1304 (2945) die von Luckow, Marin, alle drei im Lande Penzlin. Im Lande Röbel muß Zepkow, die Filiale von Wredenhagen, der Reste ihrer alten Kirche wegen (Schlie V) noch dem 13. Jahrhundert angehören. Im Lande Parchim=Marnitz gehören die Kapellen von Dütschow und Drefahl ihres Stiles wegen (Schlie III, 305, 218) noch dem 13. oder doch dem Anfang des 14. Jahrhunderts an; die von Malchow ward 1325 (4620) geweiht, und endlich darf von den Kapellen zu Stolpe und Porep mit größter Wahrscheinlichkeit angenommen werden, daß sie um 1300 oder bald danach errichtet sind. Beide Dörfer waren, Stolpe seit 1274 (1322), Porep seit 1295 (2347, 2494, 3175), im Besitz des Klosters Marienfließ. Wir kennen den Eifer dieses Klosters im Kirchenerrichten von der Ture her, wie es dort von 1274 ab Erwerbungen machte und dort bis 1320 nicht weniger als 4 Pfarren errichtet hat. Es wird seinen Besitz im Lande Parchim nicht lässiger versorgt haben. Spätmittelalterliche Bauwerke finden sich unter den Kapellen dieser

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 144 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Länder garnicht. Zum Teil gotisch ist nur noch die von Bütow (Schlie V, 537), aber zu näherer Zeitbestimmung fehlen die Anhaltspunkte. Auch hier liegt danach der Schluß nahe, daß, wie die Errichtung von Pfarren, so auch die von Kapellen um die Mitte des 14. Jahrhunderts im wesentlichen ihren Abschluß gefunden hat.

Die Länder Stargard, Ahrensberg und Lychen können hier füglich übergangen werden, da die ganz vereinzelten Filialkapellen, die sich in ihnen finden, schon im vorigen Kapittel mit aufgezählt sind. Die Kleinheit der Kirchspiele machte sie so gut wie ganz überflüssig.

Es bleibt nunmehr noch der zum Kamminschen Sprengel gehörige Teil Mecklenburgs, Circipanien und die Länder Tüzen und Gädebehn, übrig.

Dieses Gebiet zerfiel seiner kirchlichen Entwickelung nach, wie wir gesehen, in drei Teile. Die Nordhälfte von Circipanien war charakterisiert durch ihre großen Kirchspiele, welche für die ältere landesherrliche Kolonisation bezeichnend sind; die südliche Hälfte bietet ein Gemisch jener älteren großen und kleineren Kirchspiele. Die Länder Tüzen und in noch höherem Maße Gädebehn dagegen zeigen die ausgeprägte Art der späteren Kolonisation, die zahlreichen kleinen Kirchspiele wie sie für Stargard charakteristisch waren. Dem entspricht nun auch die Entwickelung des Kapellenbaues. In der nördlichen Hälfte Circipaniens wenig Kapellen. Nur Warnkenhagen hat eine zu Diekhof, 16. Jahrhundert (Schlie V, 44); Thürkow zu Appelhagen, 1534 (Visit.); Gnoien zu Wasdow, 1375 (Schlie I, 507 Anm. 3); Alt=Kalen zu Finkental, 1560 (Schlie I, 584); Belitz zu Klein=Bützin, 1534 (Visit.), und Schorrentin zu Gr.=Markow, 1585 (Schlie I, 597). Nur das unmittelbar an der pommerschen Grenze gelegene und schon zu der an Kirchen und Kapellen überaus reichen Umgegend von Demmin gehörige Levin zählt mehr Kapellen, nämlich, abgesehen von der älteren zu Brudersdorf, 5, und zwar zu Zarnekow, Upost, Warrenzin, Wolkow und Beestland, 1560 (Schlie I, 564, Anm. 2).

Verhältnismäßig zahlreicher sind die Kapellen in der südlichen Hälfte Circipaniens. Hier hat Serrahn eine Filiale zu Langhagen 1541 (Visit. Warum diese keine vorresormatorische Stiftung sein soll, wie Schlie V, 52 vermutet, ist nicht einzusehen. Er begründet seine Vermutung übrigens nicht); Grubenhagen zu Gr.=Lückow und Klocksin, 1648 (Schlie V, 55); Damen zu Schorssow, 1403 (Schlie V, 65), Schwinken=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 145 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

dorf zu Heinrichshagen, Langwitz, Lupendorf, Tressow, 1648 und 1662 (Schlie V, 141) und vielleicht auch schon zu Faulenrost (siehe oben S. 139 Anm. 1); Hohen=Mistorf zu Bukow, Teschow und Niendorf, 1534 (Visit.); Retzow vielleicht zu Remplin, 1647 (Schlie V, 115). Zu Circipanien gehört endlich noch Gielow, das 1560 (Schlie V, 149 Anm. 6) eine nach Duckow hin eingepfarrte Kapelle hatte. Bristow aber, das seine Kirche erst um 1600 erhalten hat (Schlie V, 71.), scheidet aus.

Im Lande Tüzen, wo sich noch die Spuren einstiger größerer Anfangskirchspiele neben den vielen kleineren erhalten haben, ist es durch noch weit eifrigeren Kapellenbau dahin gebracht, daß hier mindestens jedes zweite Dorf seine Kirche oder Kapelle hatte. Im alten Ivenacker Kirchspiel sind allein errichtet worden, zu Zolkendorf, Weitendorf, Klockow und Wackerow, 1541 (Schlie V, 177); Tüzen hatte 3, zu Kriesow und Borgfeld, 1534 (Visit.), und zu Markow, um 1600 (Schlie V, 185); Kastorf ebenfalls 3, zu Rosenow und Galenbeck, 1283 (1666), und zu Knorrendorf, 1541 (Visit.). Aber auch die kleineren Kirchspiele sind nicht ohne Filialen. Gülzow hat eine in Scharpzow, 1303 (2892, 3166); Jürgenstorf zu Pribbenow und Krummsee, 1552 (Schlie V, 158); Kittendorf zu Sülten, 1541 (Visit.), und Röckwitz zu Gützkow, 1579 (Schlie V, 188).

Im Lande Gädebehn dagegen war wie in Stargard für den Kapellenbau wenig Raum mehr. Hier sind nur noch 3 Kapellen entstanden, die von Kleeth in Tarnow, 1273 (1300); die von Breesen in Pinnow, 1429 (Schlie V, 264 Anm. 3); und die von Gevezin in Passentin, 1575 (Schlie V, 282).

Die Gründungszeit läßt sich auch hier nur bei wenigen - im ganzen 11 von diesen 44 Kapellen näher bestimmen.

Von diesen 11 - gehören 6 sicher noch dem 13. Jahrhundert an, eine ist unmittelbar nach 1300 gegründet: die zu Tarnow war 1273 (1300) vorhanden, die zu Rosenow und Galenbeck 1283 (1666), die zu Gülzow ward 1293 (2246) errichtet, 1307 (3166) zur Pfarrkirche erhoben und erhielt die 1303 (2892) begründete zu Scharpzow als Filiale. Die von Brudersdorf ward 1309 (3298) ebenfalls nach längerem Bestehen zur Pfarrkirche gemacht, und die zu Schorssow ist nach Schlie (V, 65) ein Bau des 13. Jahrhunderts

Dem 14. Jahrhundert gehören die beiden Kapellenbauten zu Gielow und Gessin an (Schlie V, 150, 137); doch mag. die Stiftung der Kapellen auch hier schon weiter zurückliegen. Nach einer allerdings erst späten Nachricht ist die Kapelle zu Wasdow

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 146 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

im Jahre 1375 errichtet (10676). Endlich die von Pinnow ist wenigstens vor dem Jahre 1429 erbaut. Diese Jahreszahl trug ihre alte Glocke, diesmal auch für die Kirche ein sicheres Datum, da ihre Inschrift die Glocke ausdrücklich als der Kirche in Pinnow gehörig angab (Schlie V, 264 Anm. 3). Spätmittelalterliche Bauten fehlen auch hier unter den Kapellen ganz. Auch hier ergibt sich also, so dürftig auch die Daten sind, der (Schluß, daß die Mehrzahl der Kapellen schon dem 13. Jahrhundert angehört und der Kapellenbau im Laufe des 14. Jahrhunderts allmählich anfgehört hat.

~~~~~~~~~~

VII. Die Archidiakonate.

Nachdem wir der Entwickelung des Pfarrsystems bis in seine letzten Verzweigungen gefolgt sind, bleibt nun noch eine Untersuchung der größeren Gruppen, in welche die Pfarren zu Zwecken der kirchlichen Jurisdiktion und Verwaltung innerhalb des Bistums zusammengefaßt wurden. Zwar die älteren Einteilungsweisen in Dekanate und Archipresbyterate, wie sie um 1200 in Alt=Deutschland teilweise noch bestanden, finden wir hier auf Kolonialboden, wie es scheint, nicht mehr, wohl aber die inzwischen aufgekommene und zu großer Selbständigkeit entwickelte Institution des Archidiakonats, auf welche allmählich fast alle geistlichen Funktionen des Bischofs übergegangen waren; Jurisdiktion, sowie Seelsorge und Institution der Priester war aus den Händen des immer mehr zum weltlichen ,Fürsten werdenden Bischofs in die seiner Archidiakone hinübergeglitten; geblieben war ihm wenig mehr als die höhere Jurisdiktion, daß er für die Entscheidungen des Archidiakons die obere Instanz blieb und daß die Errichtung und Weihe neuer Kirchen ihm vorbehalten war. So finden wir denn auch in Mecklenburg die "institutio, visitatio, correctio" (1009; vergl. 122, 439, 2156 usw.) in den Händen von Archidiakonen. Anfangs freilich hielten die Bischöfe selbst bisweilen noch nicht nur Generalsynode, sondern auch Sendgericht, wie Bischof Heinrich von Ratzeburg 1217 in Bergedorf (228), doch wird das ,auch hier wie in Alt=Deutschland bald aufgehört haben. Wenigstens finden sich weiter keine Spuren einer sendgerichtlichen Tätigkeit der Bischöfe mehr. Sie fiel den Archidiakonen zu. Selbst die Ernennung dieser aber kam den Bischöfen bald voll=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 147 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

ständig aus den Händen, indem die verschiedenen Archidiakonate ein für allemal mit bestimmten kirchlichen Ämtern verbunden wurden, deren Übertragung nicht in der Hand des Bischofs lag, nämlich mit den Präposituren und Dekanaten der Dom= und Kollegiatkirchen oder den Präposituren von Klöstern, welche durchweg selbst das Recht der Wahl ihrer Pröpste und Dekane besaßen (z. B. Rehna: 471; Dobbertin: 425) 1 ) So ward die Stellung der Archidiakone dem Bischof gegenüber immer selbständiger, und zwar bis zu dem Grade, daß um 1350 im Bistum Schwerin ein Kompetenzstreit zwischen dem Bischofe und den Archidiakonen von Schwerin, Bützow=Rostock, Tribsees, Parchim und Waren ausbrechen konnte, in dem nicht nur der Bischof die Archidiakone, sondern die letzteren ihren eigenen Bischof exkommunizierten und die Archidiakone ihre Stellung behaupteten. Das Ergebnis war, daß der Bischof in das Verfahren der Archidiakone nicht eingreifen durfte, außer auf gesetzmäßige Appellation, und wenn die Archidiakone säumig in ihrer Pflicht sein sollten, sowie daß in den schwereren Fällen, bei denen es fraglich war, ob sie vor die Archidiakone oder den Bischof gehörten, der Erzbischof von Bremen über die Zuständigkeit entscheiden sollte (7611). Dieses Resultat entsprach im wesentlichen den Festsetzungen der Bremer Provinzialsynode von 1292 (2156). Erst gegen Ende des Mittelalters gelang es den Bischöfen, das Archidiakonat wieder in eine bescheidenere Stellung zurückzudrängen, und zwar durch die Entwickelung eines neuen, unmittelbar vom Bischof abhängigen Amtes, des der bischöflichen Offiziale, die aus ursprünglich nur für einzelne Fälle beauftragten allmählich zu ständigen Amtsträgern wurden, und auf die der größte Teil der kirchlichen Jurisdiktion überging. So finden wir um die Mitte des 15. Jahrhunderts eine Reihe kirchlicher Prozesse innerhalb des Rostocker Archidiakonates nicht mehr wie einst in den Händen des Archidiakons, sondern des Offizials, der sie meist allein und höchstens unter Mitwirkung des Archidiakons entscheidet. (Collectaneum des Petr. Boye, im Archiv zu Schwerin.)

Nach diesen voraufgeschickten allgemeinen Bemerkungen gilt es nun, die Entwickelung der Archidiakonate im einzelnen zu verfolgen.


1) Eine Folge dieser Verbindung ist, daß der Titel Präpositus bald gleichbedeutend mit Archidiakonus wird und ebenso für "archidiaconatus" "praepositura" eintreten kann. (Vergl. 438 und 439 Randbemerkung).
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 148 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Im Bistum Ratzeburg hören wir zuerst 1237 (471) von Archidiakonaten. Neben dem bereits bestehenden des Ratzeburger Dompropstes, welchem u. a. das Land Gadebusch unterstand, wurde damals ein zweiter für den Propst des neugegründeten Nonnenklosters Rehna errichtet, welcher außer Rehna und seiner Tochterkirche Wedendorf die Kirchen des Landes Bresen umfassen sollte. Schon einige Jahre vorher, zwischen 1230 und 1235, war von Bischof Gottschalk ein dritter Archidiakonat über alle Kirchen zwischen Sude und Elbe, d. h. die Dannenbergischen Länder Jabel, Wehningen und das Land Derzing, errichtet und dem Propste des eben gestifteten Nonnenklosters Eldena überwiesen worden. Ein weiterer Archidiakonat hatte bis 1247 (593) die Kirchen der Sadelbaude, wohl mit Einschluß der Gamme und Bergedorfes, umfaßt. Bis zu diesem Jahre war er von dem Domherrn Arnold von Bergedorf verwaltet worden. Nun ward er mit dem des Dompropstes für immer vereinigt. Dieser aber scheint, wie das ja auch in der Natur der Sache liegt, der älteste Archidiakonat gewesen zu sein. Er umfaßte neben dem Stiftslande Boitin die Länder Ratzeburg, Wittenburg, Gadebusch und wohl auch Boizenburg, d. h. die schon seit ca. 1204 politisch getrennten Teile der Grasschaft Ratzeburg, wird also älter sein als 1204, und wenn man bedenkt, daß schon 1191 in dem noch etwas jüngeren Bistum Schwerin der Archidiakonat des dortigen Dompropstes begegnet, wird man geneigt. sein, den Ratzeburger noch um ein beträchtliches in das 12. Jahrhundert zurück zu datieren. Im Jahre 1237 bei Errichtung des Rehnaer Archidiakonates gab er an dieses zwei Gadebuscher Kirchen ab und wurde dafür durch die des Landes Dassow entschädigt. Ausgenommen von der Jurisdiktion des Dompropstes war jedoch - wenigstens in späterer Zeit - das Domkapitel sowie die übrige Geistlichkeit des Domes und der beiden Ratzeburger Kirchen, St. Peter und St. Georgsberg; sie unterstanden dem Dekan des Domkapitels (Masch: Geschichte des Bistums Ratzeburg S. 414).

Der Rehnaer Archidiakon hatte seit ca. 1337 einen ständigen Offizial in Wismar, neben dem noch ein Sendpropst erscheint (Crull: M. Jbb. 33, 65 Anm.). Später scheint er die Wismarschen Kirchen verloren zu haben, denn 1409 wurde in dem Vertrage zwischen Herzog Johann von Mecklenburg, dem Bischof und Domkapitel über die drei Wismarschen Hauptkirchen, ausgemacht, daß das Patronat derselben - ursprünglich bischöflich - dem Herzoge gehören solle, die Introduktion, welche zu den Befugnissen des Archidiakons gehörte, aber dem Propst und Kapitel des Ratzeburger

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 149 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Doms (Masch a. a. O. S. 302), und 1504 wurde die kirchliche Jurisdiktion über Wismar einem dort stationierten bischöflichen Offizial übertragen (ebenda S. 379 f.). Indes mag es sich hier vielleicht nur um die schon erwähnte, im 15. Jahrhundert eintretende Beschränkung der Befugnisse des Archidiakons handeln und nicht um eine völlige Trennung Wismars von Rehna. Endlich wurden in demselben Jahre 1504 für zwei der Ratzeburger Kanonikate noch zwei neue Archidiakonate geschaffen, der eine über Stapel, d. h. den Derzing, der andere über Lauenburg, wie es scheint, beide also nur ein einziges Kirchspiel umfassend (ebenda S. 387 ff.).

Weit mannigfaltiger als im Bistum Ratzeburg ist die Entwickelung des Archidiakonates im Bistum Schwerin. Als erster der Schweriner Archidiakonate begegnet und der des Abtes von Doberan. Schon 1177 (122) in der ersten Privilegienbestätigung des Klosters finden wir "ad Abbatis providentiam" im Gebiete der Abtei " ecclesiarum disposicio, sacerdotum constitucio, ius sinodale quod bannum vocatur" (vergl. 380, 406) und in der hundert Jahre später erteilten Bestätigung Bischof Hermanns "bannum, ius sinodale, cura und ordinacio" (1297). Auf Grund dieses Privilegiums, das den Cisterzienserklöstern ordnungsmäßig gebührte, erstand innerhalb des Abteigebietes der Archidiakonat von Kröpelin. Bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts schein ihn der Abt nicht selbst verwaltet, sondern einem Schweriner Domherrn übertragen zu haben (Urk. 2512 vom Jahre 1298 und Urk. 4923 vom Jahre 1328, vergl. dazu 4415). Abt Conrad aber nahm im Jahre 1353 die Abhaltung des Sendgerichts selbst in die Hände. Vergebens remonstrierte der Bischof und drohte mit Exkommunikation. Der Abt setzte seine Ansprüche siegreich durch (7852, 7918). Im Rostocker Archidiakonatszehntregister von 1473 (Archiv zu Schwerin) finden wir die Kirchen der Abtei bei dem Rostocker Archidiakonat, jedoch ausdrücklich als "extra archidiaconatum" bezeichnet, also wohl nur für die Einziehung der an die Curie zu zahlenden Zehnten bequemlichkeitshalber mit Rostock vereinigt.

Als zweiter Archidiakonat begegnet sodann 1191 in der päpstlichen Privilegienbestätigung (151) der des Schweriner Dompropstes, indem hier "ad preposituram bannum totius Zwerinensis provincie per omnes ecclesias et in ipsa civitate Zwerinensi excepta principali synodo eiusdem civitatis" gelegt wird. Er erstreckte sich hiernach über die Grafschaft Schwerin (vergl. zu "provincia Swerinensis" M. U.=B. 141,

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 150 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

280), umfaßte aber auch das Land Mecklenburg in engerem Sinne. Er wird bis zur großen Kolonisation neben Doberan der einzige geblieben sein. Der nächste muß der von Rostock gewesen sein, obgleich er urkundlich erst 1252 (686) begegnet. Die Errichtung des Rühner Archidiakonats und die Zuweisung der jüngeren Pfarre Lambrechtshagen zu diesem im Jahre 1233 (420) setzt seine Existenz voraus, und ebenso das Bestehen eines Archidiakonates in Tribsees schon um 1232 (406). Er ward, wie es scheint, vom Rostocker Marienpfarrer verwaltet (686), bis er 1270 (1178) mit der Präpositur der Bützower Kollegiatkirche vereinigt ward; er umfaßte im wesentlichen die Kirchen des Landes Rostock und erhielt daher auch jene Kirche zu Lambrechtshagen von Rühn zurück. Später war er eine Zeitlang wieder von der Bützower Präpositur getrennt, ward aber 1310 (3421) von neuem auf immer mit ihr vereinigt.

Als dritter Archidiakonat tritt dann der schon erwähnte von Tribsees für das Rügensche Vorpommern auf. Als sein erster Präpositus begegnet uns 1232 (406) Jaroslaw, der Sohn Wizlavs I. von Rügen. Später ward er von Schweriner Kanonikern verwaltet (z. B. 1299 M. U.=B. 2568).

Auf ihn folgt der 1233 (420) errichtete Archidiakonat des neugegründeten Rühner Nonnenklosters. Er umfaßte die Pfarren des Stiftslandes Bützow und der nördlich angrenzenden Teile der Werleschen Vogtei Schwaan. Bei der Errichtung des Kollegiatstiftes in Bützow mußte er jedoch die Bützower Pfarre herausgeben. Ebenso verlor er später an Rostock die Pfarren Satow und Lambrechtshagen, jedoch wohl erst nach 1381; denn damals reichte er noch "iuxta muros opidi Rostock" (7143 Nr. 39) Da das Kloster die Wahl seines Propstes hatte, so kam die Präpositur in die verschiedensten Hände; bald ist es ein Pfarrer, der sie hat, wie um 1290 der von Plau (2124), bald ein Schweriner Domvikar, so um 1330 (5469), selbst ein Ratzeburger Kanonikus kommt als Propst von Rühn vor (859, 915 usw. um 1260).

An den Rühner mögen sich die beiden anderen, etwa um dieselbe Zeit errichteten klösterlichen Archidiakonate anschließen, der von Dobbertin über die Werleschen Pfarren des Landes Goldberg, der wohl zugleich mit der zwischen 1231 und 1234 ward (425) - auch hier lag die Wahl des Propstes in den Händen des Konventes - und der von Neukloster, für den es zwar an einer Verleihungsurkunde fehlt, der aber später (3595 vom Jahre 1313; vergl. auch 3968, 7143, 38) deutlich als be=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 151 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

stehend hervortritt; er beschränkte sich übrigens auf die Pfarren des Klostergebietes.

Um dieselbe Zeit wie die von Rühn und Dobbertin werden im Gefolge der Kolonisation und Pfarrerrichtung in den Ländern Parchim, Plau, Waren und Röbel auch diese vier Archidiakonate errichtet sein, wenngleich sie urkundlich erst später hervortreten; zuerst, wenn wir oben recht geurteilt haben, der von (Alt=) Röbel, schon 1239 (499) oder wenigstens 1256 (763). Da die größere Hälfte des Landes Röbel an Havelberg verloren ging, so blieben ihm nicht mehr als 7 Pfarrkirchen. Dann folgte der von Parchim, dessen Archidiakon zwar erst 1285 (1787) begegnet, der aber um 1264 (1009) sicher bestand. Um 1275 taucht weiter der von Plau auf. Er war damals in den Händen des Domdekans von Schwerin (1369 n). Auch dieser Archidiakonat war, nachdem alle südlich der Elde gelegenen mecklenburgischen Gebiete havelbergisch geworden waren, sehr zusammengeschrumpft; er kann nicht mehr wie 3 - 4 Pfarrkirchen umfaßt haben. Er verschwindet daher schon seit 1293 (2199), wo er zum letztenmal erwähnt wird, aus der Geschichte. Seine Kirchspiele scheinen dem Warener Archidiakonat zugefallen zu sein, bei dem wir wenigstens Plau selbst in den Zehntlisten des 16. Jahrhunderts finden (vergl. weiter unten). Dieser letztere endlich begegnet mit seinem Archidiakon zuerst 1287 (1914) und 1288 (1964). Die Archidiakonate von Parchim und Waren sind ständig in den Händen von Schweriner Domherren; sie waren wohl mit bestimmten Stellen des Domkapitels verbunden. Bei Alt=Röbel scheint das nicht der Fall gewesen zu sein. Hier war in der Regel der Pfarrer der Altstadt Röbel zugleich Archidiakon.

Als letzter und jüngster der schwerinschen Archidiakonate ward endlich im Jahre 1270 aus einigen werleschen Pfarren des Amtes Schwaan und einigen mecklenburgischen des Landes Sternberg ein Archidiakonat für den Dekan der Bützower Kollegiatkirche errichtet (1178).

Im Sprengel des Bistums Kammin, soweit dieser in das mecklenburgische hineinreicht, begegnet zuerst 1215 (219 A) der Präpositus von Demmin - zweifelsohne, da Demmin keine Kollegiatkirche besaß, der Archidiakon, und zwar vermutlich für das zu Demmin gehörige Cirzipanien. Es ist dieselbe Zeit, in der das Bistum Kammin mit Kirchengründungen in Cirzipanien begonnen hatte. Sicher reichte die Jurisdiktion des Propstes auch später in mecklenburgischer Zeit noch in das Land Kalen hinein; Levin gehörte zu seiner Prävositur, bis es 1309 dem

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 152 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Alt=Kalener Archidiakonat zugewiesen wurde (491, 3286). Jener Alt=Kalener Archidiakonat aber war der der Abtei Dargun für die Kirchen ihres Grundbesitzes und umfaßte noch 1282 (1629) nicht mehr als die Kirchen von Alt=Kalen, Röcknitz, Duckow und Polchow, zu denen später Brudersdorf, Gülzow und Levin kamen. Zwar war dem Kloster in seinen Stiftungsurkunden das Archidiakonatsrecht nicht ausdrücklich zugestanden worden, aber als Bischof Sigwin 1216 (226) die Wiederherstellung desselben beurkundete, schenkte er ihm ecclesiam que est in villa eorum (der Mönche) Polchowe cum omni iure nostro, prout ordo solet ecclesias possidere. Da der Bischof das Patronat nicht zu verschenken hatte, so kann es sich hier nur um die Archidiakonatsrechte handeln, die dem Orden herkömmlich in seinen Kirchen zustanden. Im Jahre 1232 werden diese denn auch in der Privilegienbestätigung Bischof Konrads ausdrücklich genannt. Die Ausübung derselben übertrug das Kloster dem Pfarrer von Alt=Kalen (491 vom Jahre 1239). Später scheint sie zeitweise in den =Händen des Leviner Pfarrers gelegen zu haben, worauf dieser Ansprüche an die Archidiakonatsrechte gründete, mit denen er jedoch nicht durchdrang (M. Jbb. 68, 229; M. U.=B. 12829).

Ein dritter Archidiakonat ward dann schon vor dem Jahre 1235 von Bischof Konrad für das Land "Bisdede sive Tribedene" errichtet. Als erster verwaltete ihn der Güstrower Domdekan Dietrich, dann aber verlieh der Bischof dem Güstrower Kapitel das Recht, einen aus seiner Mitte für dies Amt zu wählen (438, 439). Die Folge war, daß er auch hier bald ständig mit der Präpositur verbunden ward. Über die Ausdehnung der Länder Bisdede und Tribede und damit der Archidiakonatsrechte des Güstrower Propstes ist oben bereits gesprochen worden. Sie umfaßten wahrscheinlich nur die drei Ämter Güstrow, Krakow und Teterow, vielleicht jedoch auch noch das Land Malchin, in welchem der Propst im Jahre 1510 eine Pfarrbesetzung vornahm (in Schorssow; M. Jbb. 12, 29, Anm. 1) und dessen Hauptkirche Malchin seit 1301 (2751) dem Domstift Güstrow inkorporiert war. Das Land Hart aber, damals ein Unterteil von Kalen, wird wie dieses zur Demminer Präpositur gehört haben. Urkundliche Nachweise fehlen allerdings bis auf einen freilich nicht ganz sicheren. Die Urkunde 9500 vom Jahre 1366 hat nämlich ein Siegelband aus einem zerschnittenen Briefe, auf welchem zu lesen steht: "de Gard officialis prepositi Dymyn discreto viro rectori ecclesie in Ghorissendorp". Das scheint ein amtliches Schreiben und macht die Zuständigkeit des Demminer

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 153 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Propstes für Gorschendorf wahrscheinlich. Über Gnoien fehlen, abgesehen von jenem Clandrianschen Regest von 1258 (826), nach welchem Bischof Rudolf von Schwerin darüber klagt, daß das Kapitel Güstrow ihm unter andern Zehnten auch die im Lande Tribeden und Gnoien enthebe, alle Zeichen der Zugehörigkeit zu dem einen oder anderen Archidiakonat. Zu Tribeden kann es nicht mehr gehört haben, und der Lage nach möchte man es mit Kalen dem Demminer Propste zuweisen. Letzteres wird endlich auch für die beiden kleinen Ländchen Tüzen und Gädebehn zu gelten haben.

Am dürftigsten sind auch in betreff der Archidiakonatsverhältnisse die Nachrichten für die havelbergischen Teile Mecklenburgs. Der erste havelbergische Archidiakon, dem wir auf mecklenburgischem Boden begegnen, ist der von Neu=Röbel. Das Mecklenburgische Urkundenbuch sieht zwar ,schon in dem 1239 (499) auftretenden Präpositus Nikolaus einen havelbergischen Propst, doch wohl mit Unrecht. Jedenfalls sicher havelbergisch ist der 1249 zuerst auftretende präpositus Stephanus (634 u. öft.). Wie sein Nachfolger Johann Storm (1758, 1863) wird auch er Pfarrer der Nikolaikirche in der Neustadt Röbel gewesen sein. Später wenigstens war die Präpositur fest mit der Pfarre verbunden, und gehörten zu ihr 33 Kirchen (Visit. 1534). Sie umfaßte den südlichen Teil des Landes Röbel - das Amt Wredenhagen, Melz, Dambeck und Lehsten gehörten zu ihr (2486) =; ging aber noch über die Grenzen desselben hinaus.

Gegen Ende des 13. Jahrhunderts, 1295, erscheint dann der zweite havelbergische Archidiakon, der Propst von Friedland (2354). Auch diese Propstei erscheint von Anfang. an mit der Pfarre verbunden gewesen zu sein (4340; Visit. 1534). Ihrem größeren Umfange entsprechend - sie umfaßte ungefähr 80 Kirchen (Visit. 1534) - waren ihre Inhaber jedoch meist höheren Ranges und Standes. Gleich der zweite, Christian von der Dollen, war Domherr und Vizedom von Kammin (5308), der dritte, Anton von Plessen, Domherr von Lübeck (5428, 5530, 6629). Der Umfang der Präpositur wird sich auf das Land Stargard in engerem Sinne beschränkt haben, für das wir oben 81 Pfarrkirchen zählten, was mit den ungefähr 80 von 1534 stimmt.

Ein dritter Archidiakonat scheint endlich für den Propst von Broda bestanden zu haben. Im Jahre 1317 wurde nämlich dem Siegfried Mezcke, der sich an dem Pfarrer von Penzlin vergangen hatte, als Buße auferlegt, Bittgänge um die Kirchhöfe von Penzlin und "VII ecclesias in prepositura Brodensi con=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 154 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

stitutas" zu machen. Weitere Nachrichten fehlen leider ganz. Man wird aber hiernach annehmen dürfen, daß der Propst von Broda die Archidiakonatsrechte über die Kirchen des Landes Penzlin ausübte. Jedenfalls unterstand ihm die Pfarre der Stadt Penzlin, denn der dortige Pfarrer hatte 1367 (9694) pro quodam excessu an den Propst von Broda eine Strafe zu zahlen, die dieser ihm auferlegt hatte.

Versuchen wir nun, soweit möglich, die Grenzen der genannten Archidiakonate im einzelnen festzustellen.

Beginnen wir mit dem Bistum Ratzeburg. Hier bestanden, wie gesagt, abgesehen von den beiden erst 1504 errichteten Archidiakonaten Lauenburg und Stapel, welche wir füglich außer acht lassen können, nur die drei der Pröpste von Ratzeburg, Rehna und Eldena. Da wir nun über den Umfang der Sprengel der letzteren beiden durch die Urkunden 471, 5613 und 2118 genau orientiert sind, so ergibt sich der Rest als der des Ratzeburger Propstes.

Dem Rehnaer Propst wurde 1237 (471) der Bann der Kirchen von Rehna, Wedendorf, Wismar, Proseken, Hohenkirchen, Beidendorf, Gressow, Grevesmühlen, Klütz, Damshagen, Elmenhorst, Kalkhorst, Rüting (= Dietrichshagen) und der etwa noch im Lande Breesen entstehenden Kirchen zugewiesen. Es sind sämtliche damals bestehenden des Landes Breesen (inkl. Klütz). In der Folgezeit wurden hier noch die Kirchen von Friedrichshagen und Bössow errichtet, dazu, wohl noch im Bereich der Rehnaer Parochie selbst, Lübsee. Alle diese Kirchen finden wir denn auch 1335 (5613) in ununterbrochener Reihe zusammen aufgeführt. Mit Rehna beginnend und mit Elmenhorst schließend, worauf dann mit einem großen geographischen Sprung zu Eldena und den Kirchen seines Archidiakonats übergegangen wird, bilden sie offenbar eine beabsichtigte und vollzählige Aufzählung der Kirchen des Rehnaer Archidiakonates. Seine Grenze begann also im Nordwesten an der See und lief zunächst zwischen den Kirchspielen Kalkhorst, Damshagen, Grevesmühlen einer= und Dassow, Roggenstorf, Börzow andererseits südwärts, bog dann, die Kirchspiele Lübsee, Rehna und Grambow umkreisend, nach Nordwesten, dann nach Süden und endlich ostwärts ab, um zwischen denen von Dietrichshagen, Friedrichshagen und Beidendorf einer=, Eixen und Dambeck andererseits in dieser Richtung fortlaufend die Ratzeburg=Schweriner Sprengelgrenze zu erreichen.

Als zum Eldenaer Archidiakonat gehörig werden 1291 (2118) alle Kirchen zwischen Sude und Elde bezeichnet. Aufgeführt

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 155 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

werden namentlich die von Eldena, Grabow, Dömitz, Konow, Jabel, Leussow, Picher, Stapel, Laasch. Auch 1335 (5613) sind es noch nicht mehr. Seine Grenzen sind also im Süden die Elbe, im Osten die Elde bis hinauf in die Gegend von Neustadt. Hier biegt sie - immer mit der Bistumsgrenze zusammenfallend - zwischen den Kirchspielen Gr.=Laasch und Neustadt nach Westen um, läuft dann den Jasnitzer Bach entlang in die Sude und diese hinunter wieder zur Elbe zurück. Nur am Unterlauf der Sude verläßt sie diese auf kurze Zeit, um die zu den Kirchspielen Boizenburg und Zahrensdorf=Blücher gehörige Teldau auszuschließen.

Alles, was nicht zu diesen beiden Archidiakonaten gehört, haben wir als zu dem des Dompropstes gehörig anzusehen, und dem entspricht die Anordnung der Kirchen in der Pfarrtaxe (5613), welche, mit den Ratzeburger Kirchen beginnend, an diese die sicher zum Ratzeburger Propstarchidiakonat gehörigen Kirchen der Sadelbaude anschließt, zwischen welche sie die der Gamme und von Bergedorf einschiebt, darauf die der Länder Boizenburg, Wittenburg, Gadebusch, Boitin folgen läßt und endlich mit den 1237 dem Ratzeburger Propst überwiesenen Dassower Kirchen, zu denen inzwischen Börzow und Roggenstorf gekommen sind, schließt. Nun folgen die Rehnaer Kirchen und am Schlusse die Eldenaer.

Schwieriger schon ist die Ermittelung der Archidiakonatsgrenzen für das Bistum Schwerin. Wir gehen hier am besten von den kleineren Kloster=Archidiakonaten aus, deren Umfang sich genau feststellen läßt, und beginnen mit dem von Doberan. Im Jahre 1273 (1297) bestätigt Bischof Hermann von Schwerin dem Kloster den Bann über die Kirchen Kröpelin, Steffenshagen, Parkentin und Rabenhorst. Es sind die Kirchen des alten Abteigebietes. Nur die von Stäbelow fehlt - sie bestand noch nicht. Auf einem Blatte von ca. 1320 (4153), das die Pfarrtaxen der Neuklosterschen und Doberaner Pfarren enthält, ist dann auch diese da, aber die von Rabenhorst bezw. die an ihre Stelle getretene von Rethwisch fehlt, offenbar weil sie durch einen Mönch verwaltet wurde und daher abgabenfrei war. Alle 5 Kirchen finden wir endlich beisammen im Jahre 1353 (7852) und im Zehntregister der Kirchen des Rostocker Archidiakonates von 1473 (Collektaneum des Petr. Boye im Schweriner Archiv). Bei Rethwisch findet sich hier die das Fehlen in der Pfarrtaxe von ca. 1320 erklärende Bemerkung: "monachus est; nihil dat". Es sind also diese 5 Kirchspiele, welche den Doberaner Archi=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 156 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

diakonat ausmachen. Die übrigen Kirchen Doberaner Patronates, wie Neuburg, gehören nicht mehr dazu.

Auch der Neuklostersche Archidiakonat umfaßte nur die Kirchen des Dotationsgebietes. In jenem Zehntregister des Rostocker Archidiakonats von 1473 wird auch die von 1219 her Neukloster gehörige Kirche von Kessin aufgeführt, aber ausdrücklich als "extra Archidiaconatum". Sie unterstand also, obgleich mitten unter den Pfarren desselben gelegen, nicht dem Rostocker Archidiakon, sondern - eben dem Propst von Neukloster. Und wenn 1313 (3595) der Visitator des Erzstiftes Bremen über Visitationsgebühren der Pfarren von Nakenstorf, Bäbelin, Brunshaupten, Kessin und Techentin in Gegenwart "domini prepositi novi claustri, cui sunt subiecti" quittiert und um 1320 (4153) diese selben Kirchen zusammen auf ihr Pfarreinkommen taxiert werden, so haben wir hier den Umfang des Neuklosterschen Archidiakonates. Es sind tatsächlich alle auf dein Dotationsgebiet bestehenden Pfarren; sie und nur sie stehen unter dem Bann des Propstes, daher fehlt denn auch in beiden Urkunden die Kirche von Groß=Tessin, deren Patronat das Kloster 1275 (1373) erworben hatte; ihr Pfarrer war eben nicht dem Neuklosterschen Propst "subiectus", sondern dem Rühner Propst, zu dessen Archidiakonat Gr.=Tessin 1233 (420) gelegt worden war, und die Taxe der Gr.=Tessiner Pfarre gehörte, nicht unter die der Neuklosterschen, sondern die der Rühner Archidiakonatspfarren, denn der Archidiakon ist es, welchem die Eintreibung. der Zehnten für die päpstliche Kammer obliegt. 1 ).

Der Umfang des Dobbertiner Archidiakonates ergibt sich für das Jahr 1234 aus M. U.=B. 425. Damals waren es die Kirchspiele von Goldberg, Lohmen, Ruchow, Karcheez und Woserin. Später kamen noch die nachgegründeten Kirchen von


1) Schlie (III, 467) behauptet zwar auf Grund von M. U.=B. 1716, das der Propst von Schwerin das Archidiakonatsrecht über Neukloster gehabt habe, und nimmt an, das Gr.=Tessin mit dem Übergang seines Patronates in den Besitz Neuklosters auch aus dem Rühner Archidiakonat in den Schwerin er übergegangen sei, jedoch beides irrtümlich. Letztere Vermutung erledigt sich durch das im Text Gesagte, und für erstere Behauptung ist die Urkunde vom 25. Januar 1284 kein Beweis. Der Schweriner Dompropst wird hier überhaupt nicht genannt, sondern zwei von dem päpstlichen Ko1lektor eines Zehnten für das Heil. Land mit der Einsammlung desselben beauftragte Schweriner Canonici bitten den Bischof, er möge den Neuklosterschen Propst wieder von der auf ihn gelegten Exkommunikation befreien, da er nun jenen Zehnten gezahlt habe. Was hat das mit den Archidiakonatsrechten des Schweriner Propstes zu tun?
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 157 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Gr.=Upahl, Zidderich und Woosten hinzu. Auch sie gehören im 15. Jahrhundert zum Dobbertiner Archidiakonat (425 n).

Der vierte klösterliche Archidiakonat ist der des Klosters Rühn. Er ward 1233 (420) errichtet und ihm die Kirchen von Bützow, Warin, Retschow, Satow, Karin, Neuenkirchen, Tessin, Qualitz, Baumgarten, Boitin, Tarnow, Parum, Bernitt und Lambrechtshagen zugewiesen, d. h. offenbar alle Kirchen des Stiftslandes Bützow und dazu die Werleschen Pfarren im westlichen Teile der Vogtei Schwaan. Hinzugekommen durch Nachgründung sind hier im Stiftslande die Kirchen von Moisall, Zernin, Warnow und Laase. Dafür mußte Rühn 1248 bei der Errichtung des Kollegiatstiftes in Bützow die Kirchen der Stadt Bützow herausgeben. Vergeblich remonstrierte der Propst dagegen; 1265 (1034) mußte er nachgeben. Dagegen behauptete er seine Archidiakonatsrechte gegen das Bützower Kapitel in Neuenkirchen (1288, 7676). Außer Bützow aber verlor er im Laufe des Mittelalters noch die Pfarren von Satow und Lambrechtshagen; 1473 finden wir sie bei dem Rostocker Archidiakonat; und endlich sind auch die nach 1233 in jenen westlichen Teilen des Amtes Schwaan errichteten Pfarren Passee, Berendshagen und Heiligenhagen nicht ihm, sondern dem Rostocker Archidiakonat zugefallen, bei dem wir sie ebenfalls 1473 finden. Daraus ergeben sich die Grenzen des Rühner Archidiakonates, wie er sich tatsächlich gestaltet hat.

An diese kleineren klösterlichen schließt sich. der ebenfalls nicht umfangreiche des Dekans der Bützower Kollegialkirche. Außer Bützow selbst umfaßt er die Pfarren Schwaan, Sprenz, Lüssow, Alt=Güstrow, Kritzkow, Kamps, Raden, Sternberg, Gägelow und Witzin (1178). Er bestand sonach aus zwei getrennten Teilen, einem kleineren im Süden des Stiftslandes Bützow, der die 4 Pfarren Sternberg, Gägelow, Witzin und Raden umfaßte - wobei übrigens zu beachten ist, daß Kobrow damals noch eine selbständige Pfarre war und nicht zu Sternberg gehörte - und einem größeren, der sich an die Ostgrenze des Rühner Archidiakonates anschloß, außer Bützow selbst auf dem linken Warnowufer Schwaan und Kamps umfaßte, auf dem rechten mit Hohen=Sprenz und Kritzkow die Recknitz erreichte, an welcher die Grenze dann hinauflief bis an die Nebel, deren Lauf die Südgrenze zugleich des Bistums Schwerin gegen Kammin bildete bis wieder zurück zum Kirchspiel Bützow.

Weit größer war der Archidiakonat Rostock, der Bischof Hermann in derselben Urkunde von 1270 (1178) mit der Präpositur der Bützower Kollegiatkirche vereinigte. Er sollte

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 158 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

außer den Kirchen der Stadt Rostock selbst 25 Kirchen der Umgegend umfassen. Seinen genauen Umfang lernen wir aus jenem schon oft zitierten Zehntregister von 1473 (im Archiv in Schwerin, Collektaneum des Petr. Boye) kennen. Er umfaßt außer den 4 Rostocker Stadtpfarren die Kirchspiele Ribnitz, Wustrow, Kuhlrade, Marlow, Kölzow, Sülze, die beiden Wulfshagen, Blankenhagen, Rövershagen, Volkenshagen, Bentwisch, Teutenwinkel, Tulendorf, Sanitz, Dänschenburg, Tessin, Kavelstorf, Petschow, Kammin, Lage, Gr.=Ridsenow, Recknitz, d. h. östlich der Warnow alle Kirchen zwischen Ostsee, Recknitzunterlauf und der Schwerin Kamminer Grenze, welche nicht schon zum Archidiakonat des Bützower Dekans gehören, mit Ausnahme des unter dem Neuklosterschen Propstes stehenden Kessin. Auf dem linken Warnowufer folgen dann die weiteren Kirchspiele Biestow, Buchholz, Heiligenhagen, Satow, Passee, Berendshagen, Hanstorf, Lambrechtshagen, Lichtenhagen und Warnemünde, d. h. wiederum alle Kirchen des Landes Rostock und der Vogtei Schwaan, die nicht nach dem oben ausgeführten schon einem der kleineren Archidiakonate von Doberan, Rühn und Bützow angehörten. Mit dem östlichsten derselben, Passee, ist die Grenze zwischen Werle (Vogtei Schwaan) und Mecklenburg (Vogtei Buckow) erreicht.

Es bleiben nun noch die Archidiakonate Schwerin (Dompropst), Parchim, Waren, Röbel=Altstadt und Tribsees, für deren Umfang die Nachrichten dürftiger sind.

Von ihnen ist indes der Umfang des Archidiakonates Tribsees ohne weiteres durch die mit der Nordostgrenze Mecklenburgs gegen Pommern hin zusammenfallende Ostgrenze des Rostocker Archidiakonates gegeben. Er war und blieb, so weit wir wissen, der einzige Archidiakonat im schwerinschen Vorpommern. Neuenkamp scheint dieses sonst gewöhnlich den Cisterzienserklöstern für ihre Kirchen zugestandene Recht nicht besessen zu haben. Wenigstens fehlt es mir an urkundlichen Belegen.

Schwieriger schon ist es, den Umfang des Archidiakonates Waren zu bestimmen, obgleich sich seine Nord= und Ostgrenze von selbst ergibt, da sie sich mit der Schwerin. Kamminer bezw. Schwerin Havelberger Grenze decken muß, die auch zugleich. die Grenzen des Landes Waren sind. Die mittelalterlichen Nachrichten sind äußerst dürftig, sie bestehen nur aus drei Urkunden, M. U.=B. 5233, 2507 und 5921, von denen erstere noch als völlig unzuverlässig ausscheidet. Sie handelt von den Zehnten aus verschiedenen Dörfern und trägt die Randbemerkung "de decima in archidiaconatu Warnensi". Allein unter diesen

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 159 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Dörfern finden sich auch. Schalentin bei Parchim und das noch westlicher gelegene Severin, Orte, die fraglos nicht mehr zum Warenschen Archidiakonat gehört haben können. Die zweite Urkunde zeigt, daß Malchow mit seiner Filiale Lexow noch dazu gehörte. Die dritte bringt einen Pfarrer von Karow als Vizepropst von Waren, der in Jabel Synode hält, woraus mit Sicherheit zwar hervorgeht, daß Jabel unter dem Warenschen Propst stand. Für Karow jedoch steht dies damit noch nicht fest. Schlie (V, 448) will auf Grund einer Urkunde von 1480 auch Stuer noch zum Warenschen Archidiakonat rechnen, doch wohl mit Unrecht, die von ihm zitierte Urkunde handelt nicht von einer Funktion des Warener Archidiakons in Stuer, sondern nur von der Besetzung einer Vitarie der Flotow auf Stuer in Waren durch denselben.

So sind wir auf die Listen der im 16. Jahrhundert eingegangenen bischöflichen Zehnten im "Archidiakonat Waren" angewiesen. Sie sind vorhanden aus den Jahren 1532 - 34, 1594 und 1602 (Schweriner Archiv). Die Zehnten sind sehr verschieden eingegangen, und namentlich die Listen der ersteren Jahre weisen nur eine geringe Zahl von Orten auf. Stellt man aus ihnen die Kirchspiele zusammen, in welchen die Kirchdörfer selbst oder doch Kirchspielsdörfer als zehntzahlend genannt sind, so erhält man als Umfang des Archidiakonates die Kirchspiele Gr.=Varchow, Varchentin, Gr. =Giewitz, Schloen, Gr. =Dratow, Lansen, Vielist, Sommerstorf, Waren, Federow, Kieth, Lütgendorf, Malchow, Jabel, Alt=Schwerin, Nossentin, Poppentin, Klink, Grüssow und Plau.

Es sind dies so ziemlich alle Kirchspiele der Länder Waren und Malchow. Es fehlen nur die von Luplow, Deven, Rittermannshagen und Hohen=Wangelin, welche der Lage nach zum Archidiakonat gehört haben müssen, deren Fehlen sich. aber leicht dadurch erklärt, daß in ihnen längst alle Zehnten in andere Hände übergegangen waren. Es bestätigt sich hierdurch das über die Nord= und Ostgrenze des Archidiakonates Gesagte. Aber die Südgrenze gegen den kleinen Archidiakonat Alt=Röbel! Nach dem Visitationsprotokoll von 1534 hatte der Propst von Alt=Röbel die Jurisdiktion über 6 Pfarrkirchen "buten Röbel". Nimmt man hier die Bezeichnung Pfarrkirchen im eigentlichen Sinne, als Kirchen, mit denen eine eigene Pfarre verbunden ist, so bleiben nach Abzug von Malchow mit Lexow zwischen den Eldeseen und der havelbergischen Grenze gerade die 6 Kirchspiele Stuer, Satow, Grüssow, Sietow, Poppentin und Klink. Von diesen aber erscheinen Poppentin, Grüssow und Klink in unseren Zehntlisten als zum

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 160 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Warener Archidiakonat gehörig, und zwar nicht erst 1594 und 1602, wo ein Irrtum leicht möglich wäre, da die Archidiakonate damals bereits seit Jahrzehnten zu bestehen aufgehört hatten, sondern schon 1532 - 34, wo der des Alt=Röbeler Propstes noch bestand. Dann aber blieben auch mit Einrechnung der Filialkapellen nicht mehr 6 Kirchen für den letzteren. Man wird also annehmen müssen, daß, da die Einziehung der bischöflichen Zehnten nicht in den Händen der Archidiakone lag, der kleine Röbeler Sprengel hierfür mit dem Warener zusammengeworfen war, und die Grenze vermutungsweise so zu ziehen ist, daß südlich der Seenreihe nur Malchow mit Lexow noch zu Waren gehört.

Ebenso unsicher ist aber auch die Westgrenze. Jene Zehntlisten nennen, und zwar ebenfalls schon 1532 - 34, auch Plau als zum Warener Bezirk gehörig. Plau hatte einst seinen eigenen Archidiakon gehabt, jedoch, wie es scheint, nur auf kurze Zeit, gehörten doch nicht mehr als 7 - 8 Pfarren zum Lande Plau schwerinschen Teils. Es wird in der Tat seit etwa 1300 zu Waren gehört haben. Die Kirchspiele des Plauer Landes sind Plau, Kuppentin mit Poserin, Karow, Quetzin und ein Teil des Alt=Schweriner Kirchspiels; dazu südlich der Elde Barkow, Brook und Lübz. Rechnen wir diese zum Warener Archidiakonat, wie es für Barkow durch die oben erwähnte Urkunde von 1519 feststeht, so fällt die damit gegebene Grenze im Norden teils mit der Schwerin=Kamminer, teils mit der Grenze des Dobbertiner Archidiakonates zusammen, im Süden wird sie von der Bistumsgrenze gebildet. Westlich aber von Kuppentin und Lübz beginnt mit Passow und Lanken das Land Sternberg - Parchim (4570, 4959), und war aller Wahrscheinlichkeit nach schon der Parchimer Archidiakon zuständig. Wir ziehen also die Westgrenze vermutungsweise am Westrande der Kuppentiner und Lübzer Parochie.

Am dürftigsten sind die Nachrichten über den Umfang der beiden letzten schwerinschen Archidiakonate, Schwerin und Parchim; indes ergeben sich ihre Grenzen aus denselben im Zusammenhalt mit den bisher festgestellten Grenzen der übrigen Archidiakonatsbezirke mit ziemlicher Sicherheit.

Der Präpositur des Schweriner Kapitels war schon 1194 (151) in der päpstlichen Bestätigung des Domkapitels der Bann über alle Kirchen der ganzen "provincia Swerinensis" beigelegt worden, d. h. doch wohl (vergl. M. U.=B. 141, 280) der Grafschaft Schwerin. Aber das Bannrecht des Propstes erstreckte sich noch weiter; wir finden ihn zuständig in Sülten (1910) und

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 161 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Penzin (8318) im Lande Brüel, in Mecklenburg (Schlie II, 282; Visit. 1534) und Alt=Wismar (Crull in M. Jbb. 41, 122; Verhandlungen von 1475 über den Wiederaufbau der Kapelle) im Lande Mecklenburg. Wir dürfen daher annehmen, daß letzteres mit dem kleinen zu ihm gehörigen Lande Brüel ebenfalls zur Schweriner Propstei gehörte. Dann ist es aber auch für das zweite zu Mecklenburg gehörige Land, das Land Ilow und Buckow, wahrscheinlich, obgleich wir hier keine direkten Nachrichten besitzen. Schlie (II, 241) möchte letzteres zwar dem Bützower Präpositus auf Grund der beiden Urkunden 3088 und 4033 zuweisen. Allein aus der Mitbesiegelung einer Neuburger Pfarr - Urkunde, an der eine Reihe von sicher in keiner Beziehung zur Neuburger Pfarre stehenden Personen teilnehmen, ist auf ein amtliches Verhältnis des Bützower Propstes zu dieser nicht zu schließen. Und auch die bloße Zeugenschaft desselben bei der Trennung der Pfarre Dreweskirchen von Neuburg gibt keinen sicheren Schluß, obgleich es auffallend ist, daß bei der aus Schwerin datierten Urkunde nur der Bützower Präpositus und ein Bützower Kanonikus Zeugen sind. Hier möchte man wirklich ein amtliches Verhältnis vermuten. Doch steht dieser Annahme entgegen, daß wir einmal nirgends etwas von einem besonderen Archidiakonat Buckow hören, und andererseits, daß zur Bützower Propstei schon das ausgedehnte Rostocker Archid iakonat gehörte. Die Buckower Kirchen gehörten nachweislich nicht zu letzterem, und daß zwei Archidiakonate mit der Bützower Präpositur vereint gewesen wären, ist nicht nur unerweisbar, sondern auch höchst unwahrscheinlich. So wird es doch als das wahrscheinlichste zu gelten haben, daß auch Land Buckow als Pertinenz von Mecklenburg dem Schweriner Propste unterstand. Ist das aber der Fall, so würde die allein fragliche Ostgrenze des Schweriner Archidiakonates - im Norden würde sie die See, im Westen und Süden die Ratzeburger Diözefangrenze bilden - von der See bis an die Warnow bei Eickhof mit den westlichen Grenzen der Archidiakonate Doberan, Rühn, Rostock, Neukloster zusammen fallen, welche sich, abgesehen von dem Neuklosterschen Gebiet, zugleich mit den politischen Grenzen der Länder Rostock, Schwaan, Bützow, Warin decken. Weiterhin würde die Archidiakonatsgrenze mit der des Landes Brüel die Warnow aufwärts laufen, welche hier von Eickhof bis in die Gegend von Sternberg zugleich die Grenze des Bützower Dekanats=Archidiakonates bildet, würde dann mit der Grenze der Grafschaft Schwerin an der Warnow weiter aufwärts zu ziehen sein bis in den Barniner See und von dort mit der Grafschafts=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 162 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

grenze südwärts laufend Crivitz, Krudopp und Göhren auf der Schweriner Seite einschließend, etwa bei der Mittelschleuse die Elde und damit die Bistumsgrenze erreichen. Was ost= und südwärts dieser eben beschriebenen Grenze liegt, ist das Land Sternberg=Parchim und dem Parchimer Archidiakonat zuzuweisen, dessen weitere Grenzen im Norden durch die der Archidiakonate Bützow (Dekanat), Neukloster, Dobbertin und die oben vermutungsweise festgestellte Westgrenze des Warener, im Süden endlich durch die Elde, als Bistumsgrenze gebildet würden. Urkundliche Nachrichten über die Zuständigkeit des Parchimer Archidiakons in irgendwelchen Teilen dieses Gebietes fehlen allerdings. Die politische Zugehörigkeit zum Lande Parchim und die festgestellten Grenzen der Nachbararchidiakonate müssen hier genügen.

Wenden wir uns nun zur Bestimmung der Grenzen der drei mecklenburgischen Archidiakonate des Bistums Kammin und beginnen wieder mit dem klösterlichen, dem von Dargun (= Alt=Kalen). Im Jahre 1232 (401) gehörten zu ihm die Kirchen Röcknitz, Kalen und Polchow; 1282 (1629) ist die von Duckow hinzugekommen; 1309 (3286) wurde auch Levin dazugelegt. Auf dem durch diese Kirchspiele umgrenzten Gebiete wurden endlich um 1300 noch die beiden Pfarrkirchen von Brudersdorf und Gülzow errichtet. Da auch sie auf Klostergebiet entstanden, finden wir sie 1395 ebenfalls beim Darguner Archidiakonat (M. U.=B. 12829; M. Jbb. 68, 229), nicht so dagegen die landesherrliche Pfarre Walkendorf, welche schon vor 1273 (1282) von Polchow abgezweigt worden war. Obgleich ihr Patronat inzwischen in die Hände Darguns übergegangen ist, gehört sie 1282 (1629) nicht zu den Darguner Bannkirchen, und dasselbe wird für die wohl ebenfalls nicht. von Dargun gegründete Kirche von Zettemin gelten, welche vermutlich 1282 auch schon vorhanden war. Darnach sind die Grenzen des Darguner Bezirkes zu ziehen. Er zerfällt in drei getrennte Teile, deren größter die Kirchspiele Röcknitz, Alt=Kalen, Brudersdorf und Levin umfaßt, der zweite Duckow mit Gielow und Gülzow; der dritte besteht allein aus dem Kirchspiel Polchow.

Was nun die beiden Archidiakonate Demmin und Güstrow betrifft und ihre gegenseitige Abgrenzung, so ist oben ausgeführt worden, daß sich. die Jurisdiktion des Güstrower Präpositus aller Wahrscheinlichkeit nach nur auf die Ämter Güstrow, Krakow, Teterow und vermutlich auch Malchin erstreckte, Kalen und doch wohl auch Gnoien aber zur Demminer Präpositur gehörten. Wir werden daher die Archidiakonatsgrenze hier auf

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 163 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

der politischen der Länder Kalen - Hart einer= und Teterow=Malchin andererseits und weiter Malchin einer= und Tüzen andererseits zu suchen haben, wie sie oben bereits beschrieben ist.

Lassen sich so die Kamminer Archidiakonate nur noch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit begrenzen, so sind wir für die Havelberger in einer noch wesentlich ungünstigeren Lage. Mit ziemlicher Sicherheit lassen sich hier nur die Grenzen der Friedländer Propstei festlegen. Das Land Stargard umfaßte nach unserer Zählung in der Tat gerade 81 Pfarren, d. h. soviel wie zur Friedländer Propstei gehören sollten; beider Grenzen fallen also zusammen und die Richtigkeit der oben gezogenen Grenze des Landes wird durch dies Zusammentreffen bestätigt. West=, Nord= und Ostgrenze sind gegeben und die Südgrenze lief an der Südseite der Pfarren Wrechen, Schlicht, Cantnitz, Möllenbeck, Watzkendorf, Warbende, Blankensee mit Wanzka, Zachow und Nemerow

Der Jurisdiktion des Brodaer Propstes scheint das Land Penzlin, mit Einschluß der 3 Pfarren Wulkenzin, Weitin und Zierzow, unterstanden zu haben. West= und Nordgrenze sind durch die Bistumsgrenze gegeben. Die Ostgrenze bildet der Tollense=See mit der Lips. Von da ab lief sie weiter südwestwärts zwischen den Penzliner Kirchspielen Hohen=Zieritz, Peckatel und Langhagen und den Strelitzer Prillwitz, Weisdin und Zierke. Ganz so sicher ist die Südgrenze nicht zu ziehen, doch wird sie nach den oben gegebenen Daten zwischen den Kirchspielen Blankenförde, Granzin, Bök einer= und Leussow Schillersdorf, Leppin und Rechlin andererseits zu ziehen sein.

Zur Neu=Röbeler Propstei gehörten 33 Kirchen (Visit. 1534 ). Wo sind diese zu suchen ? Sicher zunächst im Amte Röbel, dem späteren Amte Wredenhagen. Hier finden sich. zwischen Plauer See und Müritz noch 17 mecklenburgische Pfarrkirchen; von ihnen gehörten Lezen, Dambeck und Melz nachweislich (2486) zur Präpositur. Aber das Amt Röbel erstreckte sich auch östlich der Müritz; auch Mirow, Fleth, Zechlin wie Dranse und das heißt wohl die ganze bis Wesenberg reichende mecklenburgische Lieze scheinen dazu gehört zu haben. 1 ) Rechnet man nun weiter demnach die 12 östlich der Müritz gelegenen Kirchen Krümmel, Garz, Rechlin, Leppin, Babke, Schillersdorf,


1) Bei fürstlichen Schenkungen im den genannten Orten, mögen sie nun von Röbel oder Güstrow datiert sein, erscheint regelmäßig der Vogt von Röbel als letzter Zeuge, offenbar, weil er der zuständige Beamte war (410, 414, 415, 499, 541, 552, 636, 731 usw.).
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 164 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Leussow=Zirtow, Starsow, Wesenberg, Drosedow und Wustrow=Mirow wird als Komtureikirche exempt gewesen sein, und in seinen beiden Kirchen zu Lärz und Schwarz hatte Dobbertin die Jurisdiktion (1963) - zur Röbeler Präpositur und weiter die Kirchen der jetzt preußischen Lieze, wobei wieder von den Kirchen der Klosterländereien abzusehen ist =, so kommt man ungefähr auf die Zahl 33.

Wer aber hatte die Jurisdiktion im Lande Ahrensberg=Strelitz? Der Propst von Wittstock oder etwa der Propst des späteren Strelitzer Kollegiatstiftes? Und zu welcher Präpositur gehörten die 8 Kirchen der südlichen havelbergischen (Lübzer) Ture und die 21 der havelbergischen Hälfte des Landes Parchim? Letztere sind wohl zu Perleberg zu rechnen, wo ein Propst seinen Sitz hatte (11203). Mit den uns erhaltenen Urkunden lassen sich diese Fragen leider nicht lösen.

 


Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 165 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Register

der Kirchorte, Klöster, Archidiakonate und Diözesangrenzen.


Der Buchstabe a bezeichnet das Jahrbuch 72, der Buchstabe b das Jahrbuch 73.


A btshagen a, 270. Basse b, 41.
Ahrensberg b, 109. 121 f. Bassendorf a, 270.
Ahrensboek a, 99. Bassow b, 116.
   104. 143. Basthorst a, 215.
Ahrenshagen a, 193. b, 91. 95. Baumgarten a, 244 f. b, 157.
Altenkamp b, 88. 100. Beestland b, 144.
Altenkrempe a, 95. 99. 108 f. Behlendorf a, 1 22. 215. 220.
Altkalen s. Kalen. Beidendorf a, 143 f. 208. 210. 212.
Amelungsborn a, 167. 246. b, 88.    b, 135. 154.
   101. Bekentin b, 97. 142.
Ankershagen a, 193. b, 91. 95. Belitz b, 39. 41. 144.
   104. 143. Bellin b, 45. 49
Appelhagen b, 144. Below b, 131. 133. 138. 141.
Ave b, 143. Bennin a, 222. b, 134 f.
Benthen a, 187. b, 62. 64. 138.
B äbelin a, 173. 175. 263. b, 156. Bentwisch a, 250 ff. 255 f. 267.
Babke b, 89. 164.    b, 126. 158.
Badegow b, 138. Benzin b, 139.
Badendiek a, 183. b, 45. 49. Berendshagen a, 245. 264. b, 157 f.
Badresch b, 116. 121. Bergedorf a, 121. 123. 147. 216.
Baggendorf a, 259. 269 f. b, 39.    b, 148. 155.
Bakendorf b, 133. Bergfeld b, 109. 123.
Ballin b, 112 f. 1 17. Bergrade a, 185. b, 62. 138.
Ballwitz b, 111. 119. Berkentin a, 122. 128. 201. 204.
Balow b, 83. 97.    213.
Bandekow b, 134.
Banzin b, 133. Berlinchen b, 101.
Banzkow a, 165. 229. b, 130. 137. Bernitt a, 244. 265. b, 137. 157.
   140. Beseritz b, 113 f. 115.
Bargensdorf b, 111. 119. Besitz b, 134.
Barkow b, 69. 73. 85. 93 f. 98. 160. Bibow a, 172. 238. 260 f.
Barnin b, 62 f. 66 ff. Biendorf a, 174 f. 241. 260 f.
Barsdorf b, 123. Biestow a, 179. 194. 243. 245 ff.
Barth a, 190 f. 194. 258. 270.    b, 158.
Basedow a, 182. b, 40, 42. 129. Blankenförde b, 89. 91. 102. 105.
Basepohl b, 50 ff.    163.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 166 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite
Blankenhagen a, 250 ff. 255 ff. Büchen a, 127 f. 201. 204. 213.
   b, 158. Buchholz (Schwerin) a, 232. b, 130.
Blankensee b, 111. 119. 121. 163.    137. 140.
Blievenstorf b, 142. - (Schwaan) a, 245 f. b, 158.
Blücher a, 222. b, 134. 155. - (Lychen) b, 114. 123.
Blumenhagen b, 109. 112. 122. - (Lieze) b, 100.
Blumenholz b, 112. 122. Alt=Buckow a, 169. 173. 175 f. 194.
Blumenow b, 123.    238. 241.
Boddin (Wittbg.) b, 133. Neu=Buckow a, 175. 260 f.
- (Kalen) b, 44. Buckow (Hardt) b, 145.
Boek b, 82. 95. 104. 163. Bülow (Malchin) a, 182. b, 40.
Boitin a, 244. b, 157. - (Parchim) b, 63. 66 ff.
Boizenburg a, 137 ff. 147. 213. 219. Burow b, 63. 67f. 138.
   b, 134. 155. Bütow b, 142. 144.
Bootstede a, 270. Kl.=Bützin b, 144.
Borgfeld b, 50. 145. Bützow a, 169f. 194. 234. 244.
Borkow b, 138.    265 f. b, 150. 157. Archidiakonat:
Bornhöved a, 93. 98 f. 100 f. 107.    b, 151. 157.
   109.
Börzow a, 142. 206. 218 ff. 221.
   b, 154 f. C ambs (Röbel) b, 87. 99 f. 142.
Bosau a, 93. 99. 105 f. 107. 109. - (Schwerin) b, 137.
Bössow a, 208. 218. 221. 261. - cf. Kambs.
   b, 154. Camin a, 130ff 145 ff. 148. b, 133.
Cammin (Schwaan) a, 247 ff. 256.
Brahlstorf b, 137.    b, 39. 136.158.
Brandenburg, Sprengel b, 114 f. Cantnitz b, 118. 163.
Brandshagen a, 258 f. 270. Canzow b, 117.
Bredenfelde (Lauenbg.) a, 122. 126. Carpin b, 111. 122.
   128 ff. 144. 147. 213. Carwitz b, 114f. 118. 124.
- (Waren) b, 239. Cesemow b, 79 f. 85.
- (Stargard) b, 118. 124. Chemnitz b 55.
Breesen b, 55 f. 145. Conow (Wehningen) a, 41. 202 f.
Brenz b, 83f. 93. 96. 142.    205. 213. 219. b, 134. 135.
Bresewitz b, 113. 116. - (Stargard) b, 124.
Briggow b, 154. Consrade b, 137.
Bristow b, 145. Cramon a, 164. 166. 194. 227.
Broda a, 191 ff. b, 75. 90. 104 ff.    b, 137.
   108. 110. Archidiakonat: b 153. Crivitz a, 230 f.
   163.
Brohm b, 113. 116. Curau a, 100. 107.
Broock b, 69. 72. 80. 85. 94. 160.
Brudersdorf a, 180. b, 44. 57. D abel b, 61. 67. 138. 141.
   144f. 162. Dabelow b, 109. 1 14. 123f.
Brüel a, 172 f. 194. 238. 240. 262. Daberkow b, 114. 117.
Brunn b, 112 f. 114 f. Dahlen b, 113. 115.
Brunow b, 84f. 96 f. 142. Dahmen a, 182. b, 42. 144.
Brunshaupten a, 175. 241. b, 156. Dambeck (Breesen) a, 207. 217. 221.
Brunstorf a, 215.    228. b, 154.
Gr.=Brütz a, 165 f. 194. 227. b, 137. - (Brenz) b, 83. 97.
Kl.=Brütz b, 137. - (Röbel) b, 86 ff. 95. 99. 142. 163.
Langen=Brütz b, 137. - (Penzlin) b, 143.
Kirch=Brüz b, 64 f. 68. 138. Damerow b, 62. 138,
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 167 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite
Damgarten a, 259. 269 f. Drechow a, 191. 269f.
Damm a, 185. b, 60. 80. 83 f. Drefahl b, 96. 142 f.
   95 f. 142. Dreilützow a, 130. 216. 221. b, 134.
Dammwolde b, 86. 99. Dreveskirchen a, 175. 241. 261 f.
Damshagen a, 123. 209 ff. b, 135.    b, 126. 130. 136. 140.
   154. Drieberg b, 137.
Dannenwalde b, 114. 123. Drosedow b, 102. 164.
Däuschenburg a, 131. 251 f. 253. Duckow b, 43. 52. 145. 152. 162.
   256. 266. b, 158. Düsterbeck, Dusternbeck b, 133.
Dargelütz b, 62 f. 67 f. Dütschow b, 96. 142 f.
Dargitz b, 101.
Dargun a, 169. 180. 257. b, 34 f. E ichhorst b, 113. 117.
   36. 42. 44. 50. 52 82. 88 f. Eickelberg a, 260 f.
   Archidiakonat: b, 152. 162. Eixen (Schwerin) a, 133f. 145. 148.
Darz b, 98. 199. 227. b , 134. 154.
Darze b, 138. - (Pommern) a, 258 f. 270.
Dassow a, 142 f. 146. 148. 205 f. Eldena (Wehningen) a, 141. 199.
   210f. 213. b, 135. 154.    202 f. 204. 213. 219. b, 134.
Demen b, 66.    Archidiakonat: b, 148 154 f.
Demern a, 215. 220. - (Pommern) a, 257 b, 35.
Demmin a, 149 ff. 1 90. 194. Archi= Elmenhorst (Klütz) a, 209 ff. 213.
   diakonat : b, 151f. 162    221. b, 154.
Demzin b, 39. 42. - (Pommern) a, 270.
Hohen=Demzin b, 43. Eutin a, 95. 99 f. 107 ff.
Dersenow b, 134.
Deven b, 74. 76. 159. F ahrenholz b, 53.
Dewitz b, 113. 117. 121. Faldera a, 91. 98.
Deyelsdorf a, 270. Falkenhagen b, 74 ff. 139.
Diedrichshagen a, 142. 199 f. 207 ff. Faulenrost b, 39. 139. 145.
   211.214. 218. b, 135. 154. Federow b, 74 ff. 95. 139. 159.
Diekhof b, 144. Feldberg b 109. 114 f. 118. 124.
Diemitz b, 143. Finken b, 86. 95. 99 f.
Dierhagen b, 136. Finkenthal b, 144.
Dobbertin b, 39. 57 f. 82. 88. 103. Flemendorf a, 270.
   47. Archidiakonat : b, 150. 156 f. Gr. Flotow b, 55. 95. 105.
   164. Frauenmark a, 187f. b, 64 ff. 68.
Dobbin b, 33. 45.    138.
Doberan a, 169. 176 f. 243. 263. Freidorf a, 193. b, 90. 92. 104. 143.
   265 f. b, 82. 88. 101 . 131. Archi= Friedland b, 1 10. 112. 1 14. 116.
diakonat : b, 149. 157.    Archidiakonat : b, 153 163.
Döbbersen a, 130 f. 145 ff. 212 f. Friedrichshagen a, 142. 208. 218.
   b, 133.    220 f. b, 154.
Dodow b, 133. Friedrichsruhe b, 138.
Dolgen b, 109. 114. 123. Fürstenberg b, 109. 114. 123.
Dölitz b, 44. Fürstenhagen b, 115. 117.
Dömitz a, 141. 202. 205. 219. b, Fürstensee b, 109. 114. 121 f.
   134. 155.
Domsühl a, 185. b, 62 f. 67 f. G aarz (Buckow) a, 175 f. 194. 234.
Dorow a, 270. b, 39.    238. 240.
Dranse b, 88. 101. 163. Alt=Gaarz (Ture) b, 90. 92. 101.
Gr.=Dratow b, 74 f. 77. 95. 139.    103. 143. 164.
   159. Gaarz (Malchow) b, 139.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 168 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite
Gädebehn b, 54. Gorschendorf b, 43. 152 f.
Gadebusch a, 113. 131. 133. 147. Görslow b, 137.
   213. b, 134. Gorlosen b, 97.
Gägelow b, 65 f. 157. Grabow (Stadt) a, 202 f. 205. 219.
Galenbeck (Tüzen) b, 52. 145.    b, 97. 134. 155.
- (Stargard) b, 116. - (Bützow) b, 137.
Gallentin a, 233. - (Parchim) b, 138.
Gallin (Boizenbg.) a, 222. b, 134 f. - (Röbel) b, 86. 99 f.
- (Plau) b 131. 133. 138. 141. Grambow (Gadebusch) a, 134. 199 f.
Alten=Gamme a, 216.    202. 205. 213 f. 216. b, 134. 154.
Neuen=Gamme a, 216. - (Schwerin) b, 137.
Gammelin a, 130. 216. 220f. b, 134. Gramelow b, 118.
Gämtow b, 138. Gramkow a, 199. b, 130. 135.
Ganzkow (Gantzow) b, 113 115 121. Grammertin b, 109. 114. 123.
Ganzlin b, 85. 94. 98. Granzin (Boizenbg.) a, 138 f. 146 f.
Gardeskendorp a, 241.    219. 222. b, 134.
Gardow b 123. - (Parchim) b, 63. 67 f.
Garwitz a, 185. b, 62. 67 f. 83. 138. - (Ture) b, 89. 102.
Geesthacht a, 119. 137. 146.202. 204. Grebbin b, 64ff. 68. 138.
Gehren b, 112. Gr.=Grenz a, 183. 264. b 136. 140.
Genzkow b, 112f. 116. Gresse a, 138. 202. 204. 219 f. 221.
St. Georgsberg a, 113. 121ff. 126.    b 134.
   128. 147. 198. 201. 222. b, 148. Gressow a, 143. 200. 208. 210f.
Gerdshagen b, 138.    b, 135. 154.
Gessin b, 145. Greven (Boizenbg.) a, 222. b, 135.
Gevetzin b, 55. 145. - (Parchim) b, 62ff. 67 f.
Gielow a, 182. b, 42 f. 53 145 162 Grevesmühlen a, 143f. 146. 148.
Gr.=Gievitz b, 39. 74. 76. 139. 159.    205. 207 f. 210. 213. b, 135. 154.
Kl.=Gievitz b, 139. Grieschow b, 53.
Gischow b, 63. 67. Grimmen a, 258 f. 269 f. b, 39.
Glambeck b, 109. 122. Gristow a, 269 f.
Gleschendorf a, 100. 107. 110. Grönau a, 122. 128. 198 f. 201.
Glewitz a, 191. 269 f. b, 39.    204. 213.
Gliencke b, 112f. 117. 119 f. Grubenhagen b, 40f. 144.
Gnewitz b 109. 114. Grünow b, 109. 114 f. 121. 123.
Gnewsdorf b, 85. 94. 142. Grüssow a, 186. b, 70 f. 73. 95.
Gniffau a, 100. 110.    139. 159.
Gnoien b, 41. 44 f. 144. Gudow a, 122 f. 126. 128 ff. 144.
Godehardsdorf s. Kessin.    147.
Gr.=Godems b, 142. Gülze b, 134.
Kl.=Godems b, 142. Gülzow (Tüzen) b, 51. 52. 145. 162.
Godenswege b, 112f. 118. 122. - (Sadelbande) a, 215.
Goderak s. Kessin. Alt=Güstrow a, 248 f. 266. b, 39.
Göhren b, 117.    136. 157.
Goldberg b 39. 57 ff. 138. 156. Güstrow a, 183 f. b, 33 f. 37 f. 46.
Goldebee a, 172. 260f. 127.    Archidiakonat: b, 152. 162.
Goldenbow b, 133. Gützkow (Pommern) a, 189 f.
Göldenitz b 131 f. 136. 140. - (Tüzen) b, 145.
Goldenstädt a, 233. b, 137.
Golm b, 117. H agenow (Stadt) a, 130 f. 145 ff.
Goltz s. Goldberg.    213. 256. b, 126. 133.
Görgelin b, 85 f. 94. 98. 142. - (Malchow) b, 74. 109. 139.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 169 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite
Hanshagen a, 270. Kamin s. Kamin.
Hanstorf a, 245 (="torf",nicht: Kammin, Sprengel: b, 39. 55. 114.
   ="hagen") 264. b, 158.    Archidiakonat: b, 151 f.
Hasselförde b, 114. Kammin (Stargard) b, 113. 118.
Havelberg, Sprengel: b, 55. 78 ff.    122.
   93ff. 114f. Archidiakonat: b, 153f. Kammin s. Kammin.
   163 f. Karbow (Lübz) b, 85. 94. 98.
Heiligenhagen a, 245. 265. b, 157 f. - (Röbel) b, 142.
Heinrichshagen b, 144. Karcheez b, 39. 57 ff. 156.
Gr.=Helle b, 55. Karchow b, 86. 88. 99 f.
Kl.=Helle b, 54. Karrenzin b, 142.
Helpt b, 112. 117. 121. Kargow a, 191. b, 75. 139. 141.
Herrnburg a, 135ff. 203 f. 213. Karlow a, 122. 127 ff. 144. 146f.
Herzberg a, 172. b, 67. 138.    213. 215.
Herzfeld b, 85. 93. 96 f. 142. Alt=Karin a, 244 f. 247.
Hildebrandshagen b, 114. Karow a, 186. b, 39. 69. 159 f.
Hilgemur b, 136. Karstädt b 134.
Himmelpfort b, 111. 123. Käselow b, 136.
Hinrichshagen b, 112 f. 117. 121. Kastorf b, 51 f. 145.
Kl.=Hinrichshagen b, 115. 118. 124. Käterholz b, 137.
Högersdorf a, 91. 93. Kavelstorf a, 247 ff. 256. b, 136.
Hohenkirchen a, 143. 199. 206. 208.    158.
   210 f. b, 135. 154. Kenz a, 270.
Holm b, 113. Kessin a, 154. 158. 169. 178. 194.
Holzendorf (Schwerin) a,172. b,    250 ff. 256. b, 156.
61. 66 Kieth b, 39. 70. 72. 77. 159.
- (Stargard) b, 117. Kiewe b, 87. 100.
Hornstorf a, 172. 238. 262.b, 135 f. Kirchdorf (Poel) a, 242.
   140 - (Pommern) a, 259. 270.
Horst a, 269 f. b, 39. Kirchiesar a, 234.
Hungersdorf b, 139. Kittendorf b, 51 f. 145.
Klaber b, 45. 48.
J abel (Jabel) a, 140f. 146. 148. Kladow b, 61. 64f. 68. 137.
   202 f. 205. 222. b, 134. 155. Kladrum b, 66. 68. 138.
- (Malchow) b, 70. 72. 139. 159. Kleeth b, 54. 145.
Jatzke b, 113. 116. Kleinow b, 134.
Kirch=Jesar a, 234. Klink b, 72. 74. 159.
Jesendorf a, 172. 238. 260. Klinken b, 66. 68.
Ihlenfeld b, 113. 115. Klockow (Parchim) a, 131. 185. b,
Jördensdorf b, 39ff. 44.    60. 81. 83 f. 94. 96.
Jürgenshagen b, 136 f. 140 - (Penzlin) b, 143.
Jürgenstorf b, 51. 53. 145. - (Stargard) b, 116.
Ivenack b, 50 ff.145. - (Tüzen) b, 145.
Klocksin b, 144.
K äbelich b, 113. 117. Klopzow b, 143.
Alt=Kalen a, 180. b, 36. 39. 57. Klüß b, 83. 97.
   144. Archidiakonat: b, 152. 162. Klütz a, 123. 209 f. 212 f. b, 135.
Neu=Kalen b, 36. 42.    154.
Kalkhorst a, 209 ff. 212. 221. b, 154. Knorrendorf b, 145.
Kambs s. Cambs. Kobrow b, 61. 64 ff. 68. 157.
- (Schwaan) a,183. 245. 265. Kirch=Kogel b, 45. 47.
   b, 157. Kölpin b, 113. 117. 121.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 170 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite
Kölzow a, 183. 250 ff. 253 f. 256 f. Lapitz b, 143.
   b, 39. 158. Lärz b, 88. 90. 103. 164.
Konow (Wehningen) s. Conow. Lassahn a, 130. 199. 201. 204. 212 f.
- (Strelitz) b, 115.    215. 220. b, 130. 133 f.
Körchow a, 130 ff. 144. 146 ff. Lauenburg a, 213. 215. Archi=
   b, 134. diakonat: b, 149. 154.
Kosa (= Brohm) b, 121. Läven b, 114. 124.
Kossebade b, 138. 141. Lebrade a, 100. 107. 109 f.
Kossow b, 136.
Kotelow b, 116. Leezen (Holstein) a, 100. 107.
Kotendorf b, 137. Lehsen b, 133.
Kraak a, 234. Lehsten b, 131 f. 139. 141.
Kraase b, 75. 77. 95. 139. 141. Leisten b, 138.
Krakow b, 33. 45 f. 49. Leizen b, 86. 88. 95. 99. 153. 163.
Kratzeburg b, 82. 89. 91 f. Lenschow b, 138.
Kreckow b, 117. Leplow a, 191. 269 f.
Kreien b, 85. 94. 98. 142. Leppin (Ture) b, 104. 143. 163 f.
Kremmin b, 142. - (Stargard) b, 112 f. 117.
Kriesow b, 50. 145. Leussow (Jabel) a, 202 f. 205. 213. 219. b, 155.
Kritzkow a, 248 f. 266. b, 136. 157. - (Mirow) b, 102 f. 163 f.
Kröpelin a, 169. 176 f. 194. 263. Levetzow a, 261. b 39. 44.
   Archidiakonat: b, 149. 155. Levin a, 170. 180. b, 35. 39. 41.
Kruckow b, 106. 143.    44. 57. 144. 152. 162.
Krumesse a, 122. 128. 201. 204. 213. Lexow a, 186. b, 70. 139. 141. 159 f.
Krummbeck b, 112. 118. 120.
Krümmel b, 90. 103. 164. Lichtenberg b, 115. 118.
Krummsee b, 51, 53. 145. Lichtenhagen a, 243. 245 ff. b, 158.
Krusendorf b, 134. Liepen (Penzlin) b, 91. 105 f.
Kublank b, 117. 119. Liepen (Stargard) b, 112 f. 117.
Kuddewörde a, 119. 137. 146. 202. Linau a, 122. 215. 220.
   204. Lindow b, 116. 121.
Kuhlrade a, 131. 251. 256. 268. Lohmen b, 39. 57 ff. 137 f. 156.
   b, 158. Loitz (Pommern) a, 190 f. 194.
Kummer b, 134 - (Stargard) b, 118. 120.
Kuppentin b, 39. 62. 69. 72. 80. Lübbersdorf b, 112 f. 116. 119.
   84. 94. 133. 138. 160. Lübchin a, 180 f. 194. b, 34 ff. 39.
Kurslake a, 216. Lübeck a, 88 ff. 93. 96. 99. 108 f.
Kussow b, 45. 49. Lubimari villa a, 143.
Küssow b, 113. 117. 121. Lübkow b, 143.
Lüblow b, 137.
L aage a, 183. 247 ff. b, 39. 158. Lübow a, 169. 171. ff. 194. 238.
Gr.=Laasch a, 202 f. 204 f. 219. Lübsee (Gadebusch) a, 199. 201 f.
   b, 134. 155. 213. 216 f. 220 f. b, 154.
Laase a, 244. 266. b, 157. - (Güstrow) b, 33. 45 f. 49.
Lambrechtshagen a, 243. 244 ff. Lübtheen a, 203.
   b, 126. 150. 157 f. Lübz b, 69. 72. 85. 94. 138. 160.
Langhagen (Teterow) b, 144. Gr.=Luckow (Malchin) b, 144.
- (Penzlin) b; 82. 91. 105. 163. - (Penzlin) a, 191. b; 55. 91 f.
Langwitz b, 144. 104 f. 143.
Lanken a, 131. 185. b, 60. 62. Kl.=Luckow (Penzlin) b, 143.
   64 f. 66. 68. 138. 160. Hohen=Luckow (Schwaan) a, 245.
Lansen b, 39. 74. 77. 159.    b, 136 f. 140.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 171 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite
Lüdershagen (Güstrow) b, 33. 45. Mirow (Schwerin) a, 229.
   47 f. - (Ture) b, 82. 88 ff. 101 f.123.
- (Pommern) a, 269 f.    163.
Ludorf b, 86. 95. 99. Mistorf b, 131 f. 136. 140.
Lupendorf b, 144. Hohen=Mistörf b, 33. 40. 133. 145.
Luplow b, 39. 74. 76. 95. 159. Möderitz a, 131. 185. b, 60. 62.
Lüssow a, 248f. 266. b, 39 136 157.    64 ff. 138.
Lütau a, 119 f. 123. 137. 146 f. Moisall a, 244. 265. b, 137. 157.
Lütgendorf b, 39. 70. 73. 139. 159. Möllen b, 54. 129.
Lutheran b, 62. 68. 94. 138. Möllenbeck (Brenz) b, 85. 96 f. 163.
Lütjenburg a, 99. 105. 109. - (Stargard) b, 113. 118. 122.
Lüttenhagen b, 115. 118. 124. Möllenhagen b, 95. 105.
Lüttenmark b, 134. Mollenstorf b, 105.
Lützow s. Dreilützow. Mölln a, 127 f. 201. 204. 213.
Lychen b, 110. 123. Moltenow b, 134. 137.
Mönchshof b, 100.
M alchin a, 181f. 194. b, 34 ff. Mönkenberg b, 136.
   39. 42. Gr.=Moordorf a, 269 f.
Alt=Malchow a, 184. 186. 194. b, 70. Muchow b, 85. 93. 96.
   72 f. 77. 127. 139. 159 f. Mühlengeez b, 137.
Malchow (Stadt) a, 186. b, 71f. Kirch=Mulsow a, 175. 260 f.
- (Parchim) b, 95. 132. 142 f. Mummendorf a, 142 f. 206. 210 f.
Maliante a, 143.    213.
Malk a, 140. f. 146. 148. 202. Müsselmow a, 172. b, 61. 63. 66 ff.
Mallin b, 55. 143. Mustin a, 122 f. 126. 128. 130. 133.
Marienehe a, 245.    145. 147. 213.
Marin b, 143.
Gr.=Markow (Kalen) b, 144.
Markow (Tüzen) b, 50. 145. N akendorf a, 262 f. b, 156.
Marlow a, 131. 182 f. 194. 235. Nätebow b, 86. 95. 99.
   250 ff. 253. 256. b, 158. Naundorf a, 97.
Marnitz b, 84. 96. 142. Neddemin b, 112 f. 114 f.
Marsow a, 213 b, 133. 135. Neese b, 83. 97.
Martinsdorf b, 74. 76. Neetzka b, 117.
Massow b, 86. 99. Nehringen a, 270. b, 39.
Matzlow b, 95. 142. Nemerow b, 109. 119. 123. 163.
Mechow b, 124. Nepersmühlen b, 61. 67 f.138.
Mecklenburg a, 114. 150 f. 160. Netzeband b, 101.
   171 ff. 238. b, 161. Neubrandenburg a, 191 b, 110.
Medow b, 138. 141.    112. 117.
Medrow a, 259. 270. b, 39. Neuburg a, 173. 175 f. 194. 234.
Meezen b, 134.    238. 240 b, 135 f. 140. 156. 161.
Meierstorf b, 142. Neuenkamp a, 258.
Melz b, 87. 100. 163. Neuenkirchen (Wittenburg) a, 130 ff.
Mestlin b, 64 f. 68. 138.    144. 147. 199. 201. 213. 215.
Meteln a, 164. 228. b, 137.    b, 133 f.
Methling b, 44. - (Pommern) a, 259. 269 f. b, 39.
Michaelisberg b, 79. 85. 98. - (Stargard) b, 113. 115.
Mierendorf b, 136. Neuhausen b, 97.
Mildenitz b, 117. Neukirchen (Schwaan) a, 244 ff.
Minzow b, 88.    b, 136. 140.
Mirisdorf a, 208. - (Holstein) a, 100 f. 107. 109.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 172 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite
Neukloster a, 172. 239f. 262f. b, 59. Perlin a, 164 f. 228. b, 137.
   Archidiakonat: b, 150 f. 156. Petersdorf b, 117.
Neumünster a, 90. 98 ff. Petschow a, 247 ff. 256. b, 158.
Neustadt a, 230. b, 137. 155. Picher a, 202 f. 205. 213. 219.
Neverin b, 113. 115. 121.    b, 134. 158.
Niendorf (Boizbg.) b, 134. Pieverstorf b, 143.
- (Hardt) b, 145. Pinnow (Schwerin) a, 230 f. b, 137.
Gr.=Niendorf (Parchim) b, 138. 141. - (Gädebehn) b, 55. 145 f.
Kl.=Niendorf (Parchim), 138. Gr.=Plasten b, 95. 139.
Niepars a, 269 f. Kl.=Plasten b, 139.
Nossentin a, 186. b, 70. 72. 74. Plate (Schwerin) a, 165. 229.
   159.
Nostorf b, 134 f.    b, 137.
Nüchel a, 110. Plath, Plate (Stargard) b, 112 f.
Nusse a, 121 ff. 126. 128. 144. 147.    117.
   215. Plau a, 185. b, 69. 93. 159 f.
   Archidiakonat: b, 151. 160.
Plauerhagen b, 72. 138.
O ldenburg a, 93 ff. 99. 103 f. 109. Ploen a, 96. 99. 108 f.
Oldesloe a, 99. 108. 109. Pokrent a, 133. 201. 204 f. 221.
Oettelin b, 136. Polchow a, 181. 266. b, 35. 39.
   41 f. 152. 162.
P aarsch b, 138. 141. Poppentin a, 186. b, 70 ff. 73. 159.
Pampow a, 163. 165 f. 194. 227. Porep b, 142 f.
   b, 137. Poserin b, 39. 69. 72. 138. 141. 160.
Gr.=Pankow b, 83. 96 f. Powerstorf b, 61. 64 f. 68. 138.
Panschenhagen b, 74. 77. Pragsdorf b, 113. 117.
Panstorf b, 43. Preetz a, 99. 107. 109.
Pantlitz a, 269 f. Prerow a, 270.
Papenhagen b, 40. 42. 129. Prestin b, 66 f. 138.
Parchim a, 131. 184 f. 194. b, 60. Pribbenow b, 51. 145.
   63. 67. 83. 93 f. 127. 138. Archi= Priborn b, 143.
   diakonat: b, 151. 162. Wend.=Priborn b, 87 f. 95. 99.
Parkentin a, 176 f. 194. 243. 263 f. Priebert b, 109. 114. 122.
   b, 155.
Parum (Wittenburg) a, 130 ff. 144. Prillwitz b, 91. 105. 109. 111.
   146. 148. 216. b, 134.    119. 121. 123. 163.
- (Bützow) a, 244 f. b, 39. 157. Hohen=Pritz b, 62 f. 67. 138. 141.
Pasenow b, 117. Pritzier a, 130ff. 145ff. 148. b, 133.
Passee a, 245. 247. 264. b, 157 f. Prohn a, 190 f. 194. 258 f. 270.
Passentin b, 55. 145. Pronstorf a 100. 107. 109.
Passin a, 266. b, 131 f. 137. 141. Proseken a, 143 f. 146. 148. 205f.
Passow b, 62. 138. 160.    208. 210 f. 213. b, 135. 154.
Pechau a, 97. Puchow b, 143.
Peckatel (Penzlin) b, 91f. 104. 143. Pütte a, 190. 269 f.
   163.
- (Schwerin) b, 137. Q uadenschönfeld b, 113. 118.
Peetsch b, 137. Qualitz a, 244. 265. b, 137. 157.
Penzin (Brüel) a, 55. 191. 193. Qualzow b, 102. 143.
   240. 261 f. b, 161. Gr.=Quassow b, 109. 122. 143.
- (Bützow) b, 137. Quastenberg b, 111. 119.
Penzlin b, 90. 92. 104. 143. 154. Quetzin a, 184 ff. 194. b, 68 f. 72.
Perleberg, Archidiakonat: b, 164.    127. 138. 160.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 173 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite
R abenhorst a, 178. 242. 263 f. Rödlin b, 109. 111. 118. 121 f.
   b, 155. Roga b, 113. 115. 121.
Gr.=Raden b, 64 ff. 68. 157. Gr.=Rogahn b, 137.
Raduhn b, 62f. 67 f. Roggendorf a, 131. 133. 201. 204f.
Rambow b, 42.    213. 221.
Rampeschendorf b, 136. Roggenhagen b, 113. 115.
Rastow a, 233. b, 137. Roggenstorf a, 206. 219ff. b, 154f.
Ratekau a, 99. 100. 105. 109. Roggentin (Rechlin) b, 102. 142.
Rattey b, 116. - (Schillersdorf) b, 143.
Ratzeburg a, 111 f. 115 f. 215. b 148. Rollenhagen b, 109. 111. 121 f.
   Archidiakonat: b, 148 ff. 155. Roloffshagen a, 269 f.
Sprengelgrenze: a, 125. Rom b, 138.
Rechlin b, 104. 142. 163 f. Rosenow b, 52. 145.
Recknitz a, 248 f. b, 39. 136. 158. Kirch=Rosin b, 34. 45. 49.
Redefin a, 203. 222. Rossow (Lieze) b, 101.
Redentin a, 174. 241. b, 136. - (Stargard) b, 113. 115.
Reez b, 136. Rostock a, 169. 178 f. 194. 243. 250.
Rehberg b, 117.    255 f. 263. Archid.: b, 150. 157f.
Rehna a, 133 f. 144 f. 147. 199. Rövershagen a, 250 f. 267 f. b, 136.
   210. 213. b, 131. 147. Archid.    158.
   210. 213. b, 134. 147. Archid.: Rowa b, 113. 119. 121.
   b, 148. 154. Rubow a, 232.
Alt=Rehse b, 106. Ruchow b, 57 ff. 156.
Reinberg a, 259. 270. Ruest b, 138. 141.
Reinfeld a, 229. 233. Rühlow b, 117. 119 f.
Reinkenhagen a, 269 f. Rühn a, 244f. Archid.: b, 150. 157.
Reinshagen b, 33. 45. 47 f. 49. Rumpshagen b, 91. 105.
Remplin b, 43. 145. Runow b, 138.
Rensdorf b, 134. Russow a, 175. 241. 260.
Rensefeld a, 110. Ruthenbeck b, 138. 141.
Retgendorf a, 230 ff. b, 137. Rüting s. Diedrichshagen.
Rethwisch a, 176. 178. 242. 264. Rüting b, 134.
   b, 155.
Retschow a, 244 ff. b, 157. S aal a, 269 f.
Retzow (Hardt) b, 43. 145. Sabel b, 111. 119.
- (Plau) b, 85. 142. Sadelbande, Archid.: b, 148.
- (Ture) b, 90. 143. Sadelkow b, 113. 117.
Ribnitz a, 131. 183. 250 ff. 253. Gr.=Salitz a, 131. 133 202. 204 f.
   255 f. b, 126. 136. 140. 158.    221.
Richtenberg a, 258 f. 270. Salow b, 112 f. 116. 121.
Gr.=Ridsenow a, 247 f. 266. b, 39. Alt=Sammit b, 45 f. 49.
   158. Sandesneben a, 122. 215. 220.
Rittermannshagen b, 39. 42. 74. Sandhagen b, 116.
   76 f. 139. 159. Sanitz a, 131. 250 ff. 253. 256.
Ritzerow b, 51. 53.    267. b, 126. 136. 158.
Alt=Röbel b, 83. 86ff. 95. Archid.: Sarau a, 99. 107. 109.
   b, 151. 159 f. Sarmstorf b, 136.
Neu=Röbel b, 86 f. 93. 95. Archid.: Satow (Schwaan) a, 237. 245 f.
   b, 153. 163 f.    265. b, 126. 150. 157 f.
Röcknitz a, 180. 194. b, 34 f. 39. - (Malchow) b, 70 ff. 77. 95. 139.
   44. 57. 152. 162.    159.
Röckwitz b, 54. 145. Schadegard a, 190.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 174 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite
Scharpzow b, 51. 52. 133. 145. Serrahn b, 45. 47. 144.
Schillersdorf b, 89 f. 92. 101. 143. Severin b, 138. 141.
   163 f. Sewekow b, 101.
Schlagsdorf a, 122. 126. 128 f. 130. Siebenbäumen a, 122. 215. 220.
   144. 147. 213. 222. Siebeneichen a, 119 f. 137. 147.
Schlakendorf b, 44. Sietow b, 71 f. 159.
Schlamersdorf a, 99.107 f. 109. Siggelkow b, 84. 93. 96.
Schlemmin (Bützow) a, 265. b, 137. Slate b, 63. 83 f. 93. 96. 142.
140. Smort b, 143.
- (Pommern) a, 270. Sommerstorf b, 39. 74. 76 f. 159.
Schlicht b, 114 f. 118. 163. Speck b, 82. 95. 104.
Schlieffenberg b, 45. Sponholz b, 113. 117. 121.
Schlieven b, 138. Spornitz b, 83 f. 93. 96. 142.
Schlön b, 74ff. 95. 139. 159. Hohen=Sprenz a, 248f. 266 b 157.
Schmilau a, 122. 127. 201. 204. 213. Stäbelow a, 264. b, 155.
Schönau b, 74 ff. 139. 141. Stapel a, 202 f. 220. b, 155.
Schönbeck b, 112. 116.    Archid.: b, 149. 154.
Schönberg a, 135 f. 147. Stargard b, 110f. 119.
Quaden=Schönfeld b, 113. 118. Starkow a, 269 f.
Gr.=Schönfeld b, 109. 111. 122 f. Starsow b, 103. 164.
Schönhausen b, 112. 114. 116. Staven b, 113. 115.
Schorrentin a, 169. 180. b, 36. Stavenhagen b, 50 ff.
   39. 41. 44. 144. Steffenshagen a, 176. 178. 242 f.
Schorssow b, 33. 144 f.    263. b, 155.
Schwaan a, 183. 194. 245. 265. Steinbeck b 84 96 142.
   b, 136. 140. 157. Herren=Steinfeld b, 137.
Schwanbeck (Boitin) b, 135. Steinhagen a, 270.
(Stargard) b, 112 f. 11 4 f. Stepenitz b, 73. 80. 85 f. 97. 98.
Schwandt b, 55. Sterley a, 122. 126. 128ff. 131.
Schwarz b, 88. 90. 103. 143. 164.    144. 147.
Schwarzenbeck a, 215. Sternberg b, 63. 67. 157.
Schwaßtorf b, 139. Stolp (Kloster) b, 122.
Schweinrich b, 101. Stolpe b, 96. 142 f.
Schwenzin a, 191. Stoltenhagen a, 259. 269 f.
Schwerin a, 149ff. 155f. 157f. 159f. Stralendorf (Schwerin) a, 165. 230.
   164. 166. 194. 227 f. Sprengel=    233.
   grenze: a, 159. 188. 223f. b, 39. - (Parchim) b, 138.
   78ff. 93ff. Archid.: b, 149f. 166f. Stralsund a, 257. 270.
Alt=Schwerin a, 186. b, 69 f. 73. Strasen b, 109. 122.
   159f. Strelitz b, 121f. Archid.?: b, 164.
Schwichtenberg b, 116. Neu=Strelitz b, 122.
Gr.=Schwießow b, 136. Stresendorf b, 142.
Schwinkendorf b, 39 f. 139. 144. Strohkirchen (Jabel) b, 134.
Seedorf a, 122. 126. 128f. 131. - (Gadebusch) b, 134.
   144. 147 f. 213. Stück a, 164. 166. 194. 227.
Seelsdorf b, 138. Stuer b, 70 ff. 74. 95. 159.
Segeberg a, 89 ff. 99f. 101ff. Stüwendorf b, 95. 98.
   106. 109. Suckow (Güstrow) a, 249. b, 135.
Selent a, 100. 107. 109f.    140.
Selow b, 137. - (Schwerin) b, 137.
Selmsdorf a, 135f. 203. 204. - (Marnitz) b, 84. 97. 142.
Semlow a, 258. 270. Sülstorf a, 163 f. 229 f.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 175 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite
Sülte a, 233. V alluhn a, 198 f. 201. 204. b, 130.
Sülten (Brüel) a 238. 240. 261f.    133. 135.
   b, 160. Varchentin b, 39. 74 ff. 95. 139. 159.
- (Tüzen) b, 145. Gr.=Varchow b, 39. 74. 76. 95. 139.
Sülze a, 183. 251 f. 253 f. 256 f.    159.
   b, 39. 58. Velgast a, 270.
Süsel a, 91 f. 95. 99 f. 105. 107. Vellahn a, 130 ff. 144 f. 147. 256.
   109.    b, 126. 133.
Venzkow b, 61. 63 f. 67 f. 138.
Tarnow (Bützow) a, 244 f. b, 137. Viecheln a, 164. 169. 171f. 19l. 238.
   157. Gr.=Vielen b, 105.
- (Gädebehn) b, 54. 145. Kl.=Vielen b, 143.
Techentin b, 57. 59. 1 33. 138. 156. Vielist b, 39. 74. 76. 159.
Tempzin a, 240. Vietlübbe (Gadebusch) a, 133 f.
Teschendorf b, 113. 118. 120.    144. 148.
Teschow b, 145. Vietlübbe (Lübz) b, 85 f. 98.
Gr.=Tessin a, 244 f. 247. b, 156 f. Vietow b, 136.
Tessin (Stadt) a, 250 ff. 253 ff. Vietzen b, 90. 143.
   256 f. b, 39. 136. 158. Vilz a, 252. b, 44.
Teterow b, 33. 36. 45 ff. Vipperow b, 86 ff. 99. 143.
Teutenwinkel a, 251. 256. 267. Voigdehagen a, 270.
   b, 158. Voigtsdorf b, 116.
Teutendorf s. Teutenwinkel. Volkenshagen a, 250 ff. 255 f. b,
Thelkow b, 44.    136. 158.
Thulendorf a, 251. 267. b, 158. Vorbeck b, 61. 63. 67.
Thürkow b, 45. 48. 133. 144. Vorland a, 259. 269 f.
Alt=Thymen b, 114.
Toddin b, 133. 135. W ackerow b, 145.
Torgelow b, 139. Walkendorf a, 181. b, 42. 162.
Tornow b, 114. 123. Walow b, 139.
Tramm b, 138. 141. Wamkow a, 172. b, 61. 64 ff. 138.
Gr.=Trebbow (Schwerin) a, 165. Hohen=Wangelin b, 39. 70. 72. 77.
   228. 233.    159.
- (Strelitz) b, 109. 122. Wanzka b, 110 f. 121. 124. 163.
Langen=Trechow a, 266. b, 131 f. Warbende b, 110 f. 118. 163.
   137. 141. Warder a, 99. 107. 109.
Treptow a, 190. 224. b, 50. Waren a, 191. 193. b, 74 ff. 159.
Tressow b, 144.    Archid.: b 151. 158 ff.
Tribohm a, 190. 258 f. 269 f. Wend.=Waren b, 138.
Tribsees a, 190 f. 194. 258 f. 269 f. Wargentin b, 36. 39.
   b, 39. Archid.: b, 150. 158. Warin a, 171. 244 f. b, 137. 157.
Triepkendorf b, 109. 114. 121. 123f. Warnkenhagen b, 45. 47 f. 144.
Trollenhagen b, 112 f. 114 f. Warlin b, 112 f. 117.
Turow b, 109. 122. Warlitz b, 134.
Tützpatz b, 54. Warnemünde a, 247. 263. b, 158.
Tüzen b, 50. 52. 129. 145. Warnow (Bützow) a, 244. 265.
   b, 157.
U elitz a, 229. 233. b, 130. 139 f. - (Bresen) b, 135.
Gr.=Upahl b, 57 ff. 157. Warrenzin b, 144.
Upost b, 144. Warsow a, 164. 230. 234. b, 137.
Usadel b, 109. 111. 121. Waschow b, 133.
Userin, Wuserin b, 109 122 f. 143. Wasdow b, 41. 45. 144 f.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 176 zur ersten Seite zur vorherigen Seite
Wattmannshagen b, 33. 45. 47 f. Wulfsahl b, 142.
Watzkendorf b, 118.121 f. 163. Rostocker=Wulfshagen a, 251.256.
Wedendorf a, 199 f. 202. 204. 210.    268. b, 158.
   214. 216. b, 130. 134 f. 154. Kloster=Wulfshagen a, 131.183.
Weggun b, 115.    250? 251. 268. b, 158.
Weisdin b, 112. 122. 163. Wulkenzin a, 191. b, 55.106 ff.
Weisin (Plau) b, 62.69. 138.    112. 163.
- (Strelitz) b, 109. Wuserin s. Userin.
Weitendorf (Bresen) b, 135. Gr.=Wusterwitz a, 96.
- (Cammin) a, 247.b, 136. 140. Wustrow (Fischland) a, 250 f.268.
- (Kritzkow) a, 248.b, 136. 140.    b, 158.
-(Tüzen) b, 145. - (Wesenberg) b, 102. 122. 164.
Weitin a, 191. b, 55. 106 ff. 112. Wyk s. Wieck.
   163.
Gr.=Welzin b, 137. Z achow b, 111. 119. 163.
Werben a, 230. Zahren b, 105. 138. 141.
Werle b, 83. 97. Zahrensdorf a, 138 f. 146ff. 219.
Wesenberg b, 101 f. 164.    222. b, 155.
Wessin b, 66 ff. Zapel b, 66. 138.
Westenbrügge a, 175. 241. Zarchlin b, 138.
Wieck, Wyk a, 269 f. b, 39. Zarnekow b, 144.
Wiendorf b, 136. 140. Zarrentin a, 130 ff. 145. 147. 198 f.
Wilsen b, 142.    201. 213. b, 133.
Wippendorf a, 89. Zaschendorf a, 230. 233. b, 137.
Wismar a, 207 f. 210. 213f. 217 f. Zechlin b, 101. 163.
   b, 148 f. 154. Zehna b, 45.
Alt=Wismar a, 172 f. 238. 262. Zepelin b, 137.
   b, 136. 140. 161. Zepkow b, 86 f. 99 f. 142 f.
Wittenborn b, 116. Zernin a, 244. 265. b, 137. 157.
Wittenburg a, 113. 130 f. 145 ff. Zettemin b, 53. 162.
   212. 213. 21(3. 256. b 126. 133. Zickhusen b, 137.
Wittenförden a, 165. 228. b, 130f. Zidderich b, 58 f. 157.
   137. 139 f. Ziegendorf b, 142.
Wittenhagen b,115. 124. Zielow b, 142.
Wittstock, Archid.?: b, 164. Hohen=Zieritz b, 91. 105. 112. 121.
Witzin b, 63. 67.157.    143. 163.
Wöbbelin b, 137. Zierke b, 122. 163.
Woeten b, 138. Zierzow (Gädebehn) b, 55. 106 f.
Woggersin b, 55 f.    112. 163.
Gr.=Wokern b, 33. 45. 47. - (Brenz) b, 83. 96.
Wokuhl b, 109.114. 123. Zieslübbe a, 185. b, 62. 138. 141.
Wolde b, 54. Ziethen a, 222.
Woldegk b, 110.112. 117. Zingst a, 270.
Wolfsdorf a, 270. Zinow, Zinnow b, 109. 122.
Wolgast a, 189. Zirtow b, 102 f. 164.
Wolkow b, 144. Zislow b, 139.
Woosten b, 57ff.138. 157. Zittow a, 230f. b, 137.
Worth a, 215. Zolkendorf b, 145.
Woserin b, 57ff.138. 156. Zurow a, 172. 238. 260f.
Wrechen b 117.163. Zweedorf a, 138 f. 202. 204. 219 ff.
Wredenhagen b,86. 99. 142 f.    b 134.
Wrodow b 55. Zwiedorf b, 54.
Vignette