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Literaturbericht für 1906/07.

Das Pommersche Urkundenbuch VI (Stettin, Niekammer) ist von Otto Heinemann zum Abschluß gebracht. Die zweite 1907 erschienene Lieferung enthält die Urkunden vom 10. Januar 1325 bis zum Schluß des Jahres, überdies Nachträge und Ergänzungen zu den bisherigen Bänden mit Urkunden von 1180-1324. Aus dem Mecklenburgischen Urkundenbuch sind wiederum manche Stücke nach nochmaliger Vergleichung mit den Vorlagen übernommen. Andere Urkunden der neuen Lieferung sind bisher für Mecklenburg unbekannt gewesen und werden im Nachtragsband unseres Urkundenbuchs zu berücksichtigen sein. Sie betreffen: Klagesachen eines Geistlichen der Schweriner Diöcese (Nr. 3824, 25, 26, 33, 40), Bestellung des Schweriner Dompropstes zum Richter (3839), des Bischofs von Ratzeburg zum Konservator und Richter (3877, 3883), Vikareistiftung durch eine Ribnitzer Einwohnerin (3884), Bestätigung der Güter des Schweriner Domkapitels (3917), Weihe und Wahlprüfung Kamminer Bischöfe durch die von Schwerin (3940, 4011), Regelung des Gottesdienstes bei vakanten Patronatspfarren durch den Bischof von Schwerin (3967), desgl. Bestätigung einer Pfarrdotierung (3988),

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desgl. Dotierung eines Klosters (4058), desgl. Trennung von Tochter= und Mutterkirchen (4059), Gefangenschaft eines Rügenschen Fürsten in Parchim (4026), Ernennung Güstrower Domherren (4047), Fürschreiben an Rostock (4062), Vergleich Mecklenburgischer Mannen mit Kloster Verchen (4082) und Annatengelder aus dem Bistum Schwerin (4119).

Die 3. Abteilung der Hanserecesse, bearbeitet von Dietrich Schäfer, ist neuerdings um den 7. Band (Leipzig, Duncker & Humblot, 1905) mit den Recessen von 1517-1521 bereichert worden. Die Fragen der großen hansischen Politik, woran auch Rostock und Wismar regen Anteil nahmen, drehten sich hauptsächlich um eine Verlegung des Kontors zu Brügge und um die bedrohlichen Beziehungen zu England und Dänemark. In England suchte man unter Führung des Kardinals Wolsey die hansischen Privilegien möglichst zu beschränken, in Dänemark ging König Christian II. noch schroffer gegen die Hansen vor, sodaß ein Zusammenstoß unvermeidlich wurde. Die Herzöge von Mecklenburg griffen in die Verhandlungen nicht ein.

Auch das Hansische Urkundenbuch, welches die hansischen Urkunden veröffentlicht, soweit sie nicht unmittelbar mit den Hansetagen zusammenhängen, hat wiederum einen Schritt vorwärts gemacht. Es liegt der 6. Band mit dem Material von 1415 bis 1433 (Leipzig, Duncker & Humblot, 1905), herausgegeben von Karl Kunze, vor. Handel und Schiffahrt, Kapereien, Strandrecht, Privatangelegenheiten der Bürger, Beziehungen zu den anderen Hansestädten und zu fremden Fürsten bilden hauptsächlich den Inhalt der Stücke, die auf Rostock und Wismar Bezug haben. Hervorheben möchte ich den Entwurf eines zwölfjährigen Schutzbündnisses der Hansestädte vom [24. Juni 1418] (Nr. 170) und das Regest einer Urkunde vom 3. Juli 1430, worin Herzogin Katharina von Mecklenburg der Stadt Lüneburg den Bau einer Wasserstraße von der Elbe bis Wismar unter Benutzung der Schaale und des Schaalsees gestattet (Nr. 874).

Ein weit angelegtes Werk von Heinrich Schnell über das Unterrichtswesen der Großherzogtümer Mecklenburg=Schwerin und =Strelitz erscheint gegenwärtig in der von Karl Kehrbach begründeten Sammlung der Monumenta Germaniae Paedagogica. Der 1. Band (Berlin. A. Hofmann & Comp., 1907) bringt urkundliches Material aus dem Mittelalter und dem Zeitalter der Reformation; ihm wird ein 2. Band mit Urkunden des 17. und 18. Jahrhunderts und ein 3. Band mit einer kurzen Darstellung

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des Unterrichtswesens bis zum Ende des 18. Jahrhunderts folgen. Der Stoff ist im 1. Band systematisch geordnet. Es werden zunächst für das Mittelalter und für die Reformationszeit je zwei Abteilungen A) Schul=Gründungen, Patronate, Ordnungen und Visitationen, B) die speziell auf Lehrer und Schüler bezüglichen Urkunden unterschieden. Soweit mag die Anordnung als zweckmäßig gelten. Ob es aber in einem Urkundenbuch empfehlenswert war, nun noch weitere Gruppierungen nach sachlichen Gesichtspunkten vorzunehmen und nicht die chronologische Folge zu wählen, möchte ich bezweifeln; es wird dadurch manche Urkunde an eine Stelle gebracht, wo sie der Benutzer für seine speziellen Zwecke nicht sucht. Doch zugegeben, daß dies Ansichtssache ist. Jedenfalls sind wir dem Herausgeber für seine Arbeit zu Dank verpflichtet; es wird uns dadurch zum ersten Mal eine große Menge Urkunden über das Unterrichtswesen zu bequemer Benutzung dargeboten, die teils noch ungedruckt waren, teils nur in schlechten Drucken oder zerstreut in guten Drucken vorlagen. So wird das Buch, ebenso wie die Sachssesche Sammlung staatsrechtlicher Urkunden, seine Liebhaber finden.

Schließlich sei noch eine Quellenpublikation kurz angemerkt. Im 2. Heft (Görlitz 1906) des cod. dipl. Lusatiae sup. III, umfassend die ältesten Görlitzer Ratsrechnungen von 1391-1399, wird erwähnt, daß am 12. August und 21. Oktober 1391 ein ungenannter Herzog von Mecklenburg, vermutlich Albrecht V., auf einer Besuchsreise bei seiner Schwester, der Herzogin von Görlitz, von der Stadt geehrt und geleitet ist.

Die vorgeschichtliche Forschung hat sich weiter um die Lösung des Rethraproblems bemüht und hat Dank der sorgfältigen und scharfsinnigen Untersuchungen von G. Oesten (Zeitschr. f. Ethnol. 1906, Heft VI) den Kreis enger gezogen für die Richtigkeit der Annahme, daß Rethra auf der Fischerinsel bei Wustrow lag. Es ist festgestellt, daß von der ehemaligen Ostspitze der Nonnenhofsiedelung eine benutzte Verbindung nach dem gegenüberliegenden festen Ufer bestand (Kulturreste am Ufer, Sandschüttungen unter Wasser). Damit dürfte der bisher unbekannte dritte Zugang zu dem Wendenort bei Rethra, den Thietmars Bericht erforderlich macht, gefunden sein. Dann haben Bohrungen und Grabungen bei und auf der Fischerinsel (Skizze) ergeben, daß sich die Insel früher erheblich weiter nach Norden erstreckte, daß der Boden durch Lang= und Querhölzer auf einer Packung von Zweigen, das Ufer durch eichene Pfähle befestigt war. Das Fundament des Tempels, welcher nach Thietmar aus Hörnern von verschiedenen

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Tieren bestand, ist auf der jetzigen Insel nicht gefunden; aber so unglaubwürdig, wie es auf den ersten Blick scheinen mag, ist der Bericht von dem Hörnerfundament doch nicht, wenn man bedenkt, daß man Pferdeschädel in alter Zeit nicht selten zu Brücken und Stegen über mooriges Terrain verwandt hat (s. Jahrbb. 19, 336; 38, 229; 43, 207; 48, 312). Oesten will nach den Hörnern künftig auf dem nördlichen, jetzt unter Wasser liegenden Teil der Insel suchen und auch den Blankenburgs=Teich durchforschen, wo die Wenden nach der Volksüberlieferung auf der Flucht den Rethraschatz versenkt haben sollen. Da S. K. H. der Großherzog, wie ich höre, zur Abholzung des sumpfigen Teichgebiets Allerhöchst seine Zustimmung gegeben hat, können wir auf den weiteren Verlauf der Forschung gespannt sein.

Eine rege Wirksamkeit in der Erhaltung und Durchforschung vorgeschichtlicher Kulturstätten hat 1906 Robert Beltz entfaltet und dabei die Unterstützung vieler Mitglieder unseres Heimatbundes gefunden. Über das recht günstige Ergebnis (65 neue Fundstellen) unterrichtet ein Aufsatz in der Zeitschrift des Heimatbundes 1907, Nr. 1. Hier soll nur auf wenige besonders in die Augen fallende Funde hingewiesen werden. Ein vermutlich steinzeitlicher Pfahlbau mit mannigfachen Geräten dabei ist bei niedrigem Wasserstande im Binnensee bei Barnstorf auf dem Fischland entdeckt worden. Imposant ist die bronzezeitliche Kegelgrabanlage, die einen Hügel bei Stellshagen, südwestlich von Klütz, krönt; bei Bretzin nordöstlich Boizenburg und in der Umgegend von Serrahn ist man auf Gruppen von Hügelgräbern derselben vorgeschichtlichen Zeitperiode gestoßen. Aus der jüngeren Bronzezeit sind an manchen Stellen niedrige Hügelgräber und Urnenfelder aufgedeckt, aber nur zum geringen Teil, soweit sie gefährdet waren, ausgebeutet worden. Das wichtige Urnenfeld bei Körchow hat reiche Funde der römischen Kultur hergegeben. Der Burgwall bei Zierstorf wird als eine wendische Höhenburg anzusprechen sein und somit eine Verteidigungsanlage darstellen, die bei dem gewöhnlich in Sumpf und Moor Schutz suchenden Volksstamm immerhin eine Seltenheit bildet.

Eine neue Stammtafel des Großherzoglichen Hauses (Schwerin, Mecklb. Verlagsanstalt Adolf Aufrecht, 1906) ist von Franz von Borgias Schmid herausgegeben. Sie beruht durchweg auf den Wiggerschen Forschungen, verwertet aber die im Archiv seit dem Erscheinen des Jahrbuches 50 gesammelten Nachträge und führt die Stammtafel bis auf die Gegenwart fort. Eigenartig und selbständig ist die Anordnung des Stoffes und die Hinzu=

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fügung der wichtigsten Daten aus der Landesgeschichte zu den einzelnen Generationen unten am Rand der Tafel.

Aus genealogischer Liebhaberei hat Rudolf v. Seydlitz 1906 auf einer Tafel dargestellt, wie das Mecklenburgische und Preußische Fürstenhaus, und somit der am 4. Juli 1906 geborene Sohn des Kronprinzenpaares, von der Familie v. Seydlitz=Kurzbach abstammt.

Eine systematische Zusammenstellung der auf die Königin Luise von Preußen, geb. Prinzessin von Mecklenburg, bezüglichen Einzelschriften und Zeitschriftenbeiträge hat Friedrich M. Kircheisen=Genf zunächst zu eigenem Gebrauch gemacht und dann auch im Druck (Jena, H. W. Schmidt, 1906) erscheinen lassen. Das Heft ist zur Orientierung gut geeignet, und es ist erfreulich, daß der Verfasser noch weitere Hefte über hervorragende Persönlichkeiten der Napoleonischen Zeit in Aussicht stellt.

Die Mecklenburgische Geschichte wird sich auf Einzeluntersuchungen, welche die ungedruckten Quellen der Archive für ein beschränktes Arbeitsgebiet ganz ausschöpfen können, naturgemäß am sichersten gründen. Aber die Forschung wird bei solcher Arbeitsweise immerhin Gefahr laufen, daß sie den Überblick über das Ganze verliert und Einzelheiten für wichtig hält, die es im Zusammenhang mit anderen garnicht sind. Deshalb ist es durchaus nötig, daß von Zeit zu Zeit zusammenfassende Arbeiten erscheinen und uns den großen Gang der Ereignisse in lesbarer Darstellung vor Augen führen. Auf eine solche recht brauchbare zusammenfassende Arbeit kann ich aufmerksam machen. Als Heft X der Süsserottschen Sammlung ist (Berlin, 1907) eine Arbeit von Heinrich Schnell über Mecklenburg zur Zeit des dreißigjährigen Krieges 1603-1658 erschienen. Die Persönlichkeit und das Wirken des Herzogs Adolf Friedrich stehen im Vordergrund der Arbeit. Nachdem wir über die Landesteilung von 1621 und das Verhältnis des Herzogs zu den Ständen genau unterrichtet sind, sehen wir, wie er sich vergeblich bemühte, dem Lande die Schrecken des Krieges zu ersparen. Dann folgen die Anteilnahme Mecklenburgs am niedersächsisch=dänischen Krieg, die Kriegsleiden des Landes, die Herrschaft Wallensteins, das Bündnis mit Schweden, der Friede und die hauptsächlich mit Kämpfen gegen die Stände ausgefüllten letzten Regierungsjahre.

Die bedeutsame Kundgebung unsers Allerdurchlauchtigsten Großherzogs vom 4. März d. J., die eine zeitgemäße Umgestaltung der Verfassung für notwendig erklärte und im Einverständnis mit

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dem Strelitzer Landesherrn die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit den Ständen in Aussicht stellte, hat die Aufmerksamkeit weiter Kreise wieder in erhöhtem Maße auf das Verfassungswerk gelenkt, sodaß es von Nutzen sein wird, hier auf die neuesten literarischen Erscheinungen hinzuweisen. Eine orientierende kurze Übersicht über das Wesen und die Entwickelung der heutigen landständischen Verfassung in einer Bearbeitung von Hugo Sachsse=Rostock enthält die Deutsche Juristenzeitung von 1905, Nr. 23. Daran schließen sich die Betrachtungen zur Verfassungsfrage von Karl Kirchner=Wismar, die 1. der Schweriner Verfassung von 1849 (Mecklb. Ztg. von 1907, Nr. 210), 2. der jetzigen Verfassung Württembergs (ebenda, Nr. 240), 3. Oldenburgs (ebenda, Nr. 249) und 4. Sachsen=Weimars (ebenda, Nr. 259) gewidmet sind und diese Verfassungen in sachlicher und präziser Weise vor den Leser hinstellen. Sie werden als Vergleichsmaterial bei den künftigen Verhandlungen gute Dienste leisten. Wer sich dann noch genauer über die politischen Bewegungen und den außerordentlichen Landtag von 1848 unterrichten will, der nehme den empfehlenswerten Aufsatz von Adolf Werner=Schwerin im 2. Hefte der Abhandlungen zur Mittleren und Neueren Geschichte (Berlin und Leipzig, Walther Rothschild, 1907), eine tüchtige Erstlingsarbeit, zur Hand. An handschriftlichem Material war dem Verfasser zwar nur der Briefwechsel der Großherzöge von Mecklenburg mit dem Könige von Preußen im Haus=Archiv zu Charlottenburg zugänglich, aber er hat die ganze Flut der gedruckten Landtagsprotokolle, Zeitungen, Broschüren, Tagebücher und Briefe (Zusammenstellung im ersten Abschnitt) ausgiebig benutzt und daraus ein anschauliches Bild jener Ereignisse gewonnen, die das Staatsgrundgesetz vom 10. Oktober 1849 eingeleitet haben. Die sonstigen Veröffentlichungen zur Verfassungsfrage, so eine Studie von demselben Adolf Werner (bei Rothschild, 1907) und nicht wenige Zeitungsartikel, enthalten fromme Wünsche für die Zukunft, die zwar gut gemeint sind, aber doch in manchen Punkten aus Unkenntnis des gegenwärtig Erstrebten und Erreichbaren über das Ziel hinausschießen. Mit ihnen wird sich unsere Zeitschrift zu beschäftigen haben, wenn die Tagesfragen der Geschichte angehören.

Eine eingehende Untersuchung von Fritz Curschmann über die Diöcese Brandenburg, erschienen in den Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg (Leipzig, Duncker & Humblot, 1906; Preis: 14 Mk.), ist für uns nicht nur deshalb wichtig, weil sie die Diöcesanzugehörigkeit eines kleinen

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Teiles von Mecklenburg=Strelitz zum Bistum Brandenburg nachweist, sondern auch weil sie Fragen der historischen Geographie und der Verfassung und Verwaltung eines ostelbischen Bistums in lehrreicher Weise anfaßt und löst. Nach zwei einleitenden Kapiteln über Kolonisation und Mission unter den Wenden und über die Gründung des Bistums Brandenburg 948 wird von den Gauen des Bistums gehandelt. Sehr richtig ist, was Curzmann über die Gaueinteilung sagt. Es ist unmöglich, für das 10. Jahrhundert Grenzlinien für die Gaue anzugeben, weil solche einfach nicht bestanden haben, und die Gaue nur durch unbewohnte und unwirtliche Strecken Landes, Bergzüge, Wälder, Sumpfniederungen, Flußläufe, von einander geschieden waren. Deshalb kann der Umfang des Bistums Brandenburg, wie er in der Gründungsurkunde bestimmt wurde, nur allgemein angegeben werden (Karte). Im weiteren Verlauf der Arbeit wird dann die äußere Grenze des Bistums im 15. und 16. Jahrhundert nach einer Pfarrmatrikel und mehreren Hebungsregistern beschrieben. Sie greift so in das Strelitzer Gebiet ein, daß sie den südlichsten Landzipfel mit Fürstenberg, Buchholz, Tornow und ein Stück an der Südostgrenze des Landes mit Dabelow, Triepkendorf, Mechow, Feldberg und Carwitz (Karte) umfaßt. Es folgt die innere Einteilung der Diöcese in die alten und neuen Lande, die Archidiakonate und sedes. Ein abschließendes Kapitel beschäftigt sich mit der kirchlichen Verwaltung der Diöcese und verweilt länger bei der Jurisdiktion des Bischofs und der Archidiakone, den Synoden, den Visitationen, den Abgaben an den Bischof von den Geistlichen (Prokuration und subsidium charitativum) und von den Laien (Zehnten und Hufengeld) und bei der Stellung der Archidiakone. Manche dieser Fragen werden für das Bistum Schwerin wegen des äußerst lückenhaften Urkundenmaterials nur ungenügend beantwortet werden können.

Die bekannten Sammelwerke der Familienforschung, die gothaischen genealogischen Taschenbücher und das dänische Adels=Jahrbuch, sind auch für den Jahrgang 1907 auf möglichste Vervollständigung ihrer Artikel bedacht gewesen. Das Taschenbuch für die Uradeligen Häuser (so neu benannt, um einer Verwechselung mit dem Briefadeligen Taschenbuch vorzubeugen) bringt zum ersten Mal Nachrichten über die Familien v. Gloeden und v. Meding. Die Gloedens gehören dem Mecklenburgischen Adel an, blühen aber nur noch in wenigen Gliedern in Pommern und Hannover; die Medings sind in Mecklenburg mehrfach angesessen. Der Plan des Verlages von Justus Perthes, ein Taschenbuch der Briefadeligen

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Häuser herauszugeben, worauf ich bereits im vorigen Jahresbericht hinweisen konnte, hat großen Anklang gefunden. Der vorliegende erste Jahrgang bietet die Genealogien von rund 500 Familien und hat schon fast die Stärke der älteren Taschenbücher erreicht. Für Mecklenburg kommen folgende Familien besonders in Betracht: v. Bodien, v. Coring, v. Haeseler, v. Kaufmann (1784), v. Koester, v. Krell, v. Kühlewein, v. Leers, v. Leitner, v. Meibom, v. Passow, v. Prollius, v. Rose (1905), v. Schroeder (1765), v. Schultz (1800), v. Spalding und v. Sprewitz. Es wäre zu wünschen, daß sich in den folgenden Bänden noch weitere Familien, die ihren Adel auf ein Erhebungs= oder Bestätigungsdiplom (Brief) zurückführen, zur Veröffentlichung ihrer Genealogie entschließen möchten.

Die Stammtafel der Familie v. Arnswaldt hat 1905 Werner Constantin v. Arnswaldt=Darmstadt herausgegeben. Sie ist recht übersichtlich angelegt, läßt aber bei vielen Familienmitgliedern eine Angabe ihres Berufes vermissen. Vier v. Arnswaldtsche Ahnentafeln zu je 16 Ahnen, darunter für den 1845 verstorbenen Hannoverschen Staatsminister Karl Friedrich v. A. und für seinen Enkel Karl Hubert v. A. auf Gustävel, sind den Herald. Geneal. Bl. zu Bamberg (4. Jahrg., Nr. 2, 1907) beigegeben.

Die Familie v. Treuenfels, die auf einen 1689 unter diesem Namen geadelten schwedischen Postinspektor Johann Cannolt zurückgeht, hat ihre Stammtafel als Anhang zu der Gutsgeschichte von Benz (s. S. 18-19) veröffentlicht.

Gering ist die Ausbeute für Mecklenburg aus dem 13. Bande des genealogischen Handbuchs bürgerlicher Familien (1907). Es können daraus nur zwei Artikel angeführt werden, eine Zusammenstellung der im 19. Jahrhundert lebenden Eggers (vgl. Jahresbericht 70, 12), die sich in beiden Großherzogtümern Mecklenburg ausgebreitet haben, und eine kurze Genealogie der aus Dannenwalde stammenden, jetzt in Berlin blühenden Familie Roemert.

Die Familie Freudenfeld ist durch mehrere illegitime Kinder des 1797 verstorbenen Grafen Helmuth v. Plessen auf Ivenack gegründet worden. Was sich über deren wechselvolle Schicksale ermitteln ließ, hat ein Nachkomme, der Oberregierungsrat Ferdinand Freudenfeld in Metz, in flott gezeichneten Lebensbildern zusammengestellt. Seine handschriftlichen Aufzeichnungen sind auf autographischem Wege vervielfältigt.

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Aus den beiden neuen Nummern (27 und 28) der Mitteilungen über die Familie Rosenow ist eine orientierende Übersicht anzumerken, wonach gegenwärtig dem Verbande 8 Familien dieses Namens angehören, darunter 5, die aus Mecklenburg (Sternberg, Plau, Wesenberg, Pisede, Ziegenberg) stammen und vielleicht zusammengehören. Eine Lebensbeschreibung des Gutsbesitzers Friedrich R. auf Tieplitz und Ruchow († 1850) und Urkunden über den Pastor Simon Gabriel R. zu Waren († 1686) sind dort gleichfalls abgedruckt.

Die vorpommersche Familie Voelschow oder Voeltzkow (Balt. Studien N. F. X, von 1906) hat nur in wenigen zerstreuten Mitgliedern Beziehungen zu Mecklenburg gehabt. Sie sind in Rostock, Ribnitz, deren Umgegend und in Friedland angesessen gewesen, doch hat allein der Postmeister Johann Christoph V. zu Rostock (1687-1710) eine gewisse Rolle gespielt.

Im Anschluß an die Familiengeschichten möchte ich mich nun noch kurz den Arbeiten zuwenden, welche die Lebensschicksale einzelner Personen schildern, und da vor allem auf die Allgemeine Deutsche Biographie hinweisen. 1906 ist der 52. Band (Leipzig, Duncker & Humblot) mit Nachträgen bis 1899: Linker=Paul erschienen. Er bringt uns eine Biographie des Feldmarschalls v. Moltke, aus der Feder B. v. Poten's, worin die Leistungen dieses unseres großen Landsmannes im Dienst des Vaterlandes kurz und treffend geschildert und zum Schluß seine hervorragenden Charakter= und Geisteseigenschaften gewürdigt werden. Von Männern, denen speziell Mecklenburg manches verdankt, seien der Geh. Medizinalrat v. Mettenheimer, der Naturforscher Hermann v. Maltzan (Museum in Waren), Julius v. Maltzan, der Direktor der Irrenanstalt Sachsenberg Dr. Nasse und der Schuldirektor Dr. Nölting genannt. Ein Artikel von W. Sillem ist dem Jaspar v. Oertzen (vgl. Jahresber. 71, 14) gewidmet, der auf dem Gebiet der Innern Mission hervorgetreten ist. Er und manche andere Mecklenburger, die mit Biographien bedacht sind, nämlich Litzmann, Karl v. Lützow, Marcus und Maetzner, haben ihren Wirkungskreis außerhalb der Mecklenburgischen Grenzen gefunden.

Die 1907 erfolgte Restauration der prächtigen Kanzel zu Zarrentin hat C. Bartholdi veranlaßt, dem Stifter derselben und langjährigen Prediger (1668-1706) zu Zarrentin, Nicolaus Andreae, eine kleine Denkschrift (Wismar, Hans Bartholdi, 1907) zu widmen. Andreae, ein geborener Holsteiner, war eine kraftvolle Persönlichkeit, die in den zerfahrenen Zeiten nach dem großen

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Kriege viel für ihre Gemeinde getan hat. Mit der Biographie ist die Beschreibung der Kanzel, eines aus der Lübecker Marienkirche stammenden Kunstwerks der Renaissancezeit, verbunden.

Auf dem Gebiete der Ortsgeschichte ist Graf v. Oeynhausen unermüdlich weiter tätig gewesen. Die Geschichte des Gutes Benz (Schwerin, Herberger, 1906) enthält manche kulturhistorisch interessanten Darlegungen. Was darin über das Verhältnis der leibeigenen Bauern zur Gutsherrschaft, über die Bauernlegung, die Kommunionhebung, den Wirtschaftsbetrieb, die Kriegsleiden gesagt wird, das hat für Mecklenburg fast typischen Charakter. Mehrere Lagepläne verdeutlichen den Wechsel der Bebauung im Ort. Die jetzigen Besitzer v. Treuenfels (s. oben S. 17) haben das Gut seit 1759 im Besitz und folgten auf die v. Pentz und v. Bülow. Die Geschichte von Hohen=Viecheln (ebenda 1907) ist nur für die älteste Zeit und solange das Gut sich in Plessenschen Händen befand (bis 1507), verfolgt.

Die Eisen= und Stahlschmiede=Innung zu Bützow hat in diesem Jahr das 500jährige Bestehen einer zunftmäßigen Vereinigung der dortigen Schmiede gefeiert und aus diesem Anlaß eine [von Frl. Paschen=Bützow bearbeitete] kurze Geschichte der Schmiede herausgegeben. Die Innung ist im Besitze eines alten Siegelstempels, der die Jahreszahl 1407 trägt.

Die Geschichte des Jessenitzer Salzbergwerks geht, wie aus den chronikalischen Aufzeichnungen von Albert Nettekoven (Lübtheen, W. Meinert, 1905) erhellt, bis 1882 zurück. Nachdem in den 70er Jahren in dem Lübtheener Gypsbruche ein Salzlager angebohrt war, begann 1882 auf Jessenitzer Gebiet die Tiefbohrung, die 1883 das erste Kalisalz zu Tage förderte. Der Schachtbau wurde trotz großer Schwierigkeiten, welche der Wasserandrang verursachte, von 1886-1901 durchgeführt und seitdem das wichtige Werk in Betrieb genommen.

Kurze Erzählungen "aus der Vorzeit Plaus" sind vor einiger Zeit in der Plauer Zeitung erschienen und als Separatabdruck 1905 in 2. Auflage herausgekommen. Sie fußen auf der Lischschen Arbeit im Jahrbuch 17.

Auf das Strandrecht an der Mecklenburgischen Küste ist Friedrich Techen (Hans. Gesch. Bl. 1906, 2. Heft) in seiner bekannten sorgsamen Weise eingegangen, wobei er sich für die Zeit nach dem 15. Jahrhundert allerdings nur auf das Wismarsche Rats=Archiv stützt. Ein Recht über den Strand ist zuerst dem Kloster Doberan 1189, bald nachher auch Rostock und Wismar verliehen; zur Bestimmung der Strandgrenze gegen die See

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spielten nach älterer Anschauung, wofür Beispiele aus dem 16. und 17. Jahrhundert beigebracht werden, das Hineinreiten und der Grenzwurf eine Rolle. Im Sinne eines Bergerechts erscheint das Strandrecht am häufigsten in den Urkunden. Befreiungen von dem Bergerecht der Anlieger sind schon früh den Städten verliehen, doch war die entgegenstehende Volksanschauung einer strengen Durchführung dieser Verleihungen hinderlich. Auch die Fürsten haben das Bergerecht von der Mitte des 16. Jahrhunderts ab lange Zeit als Regal in Anspruch genommen, wenn auch wohl nur durch Erhebung von Bergegeld ausgeübt. Seit dem 18. Jahrhundert ist das Bergerecht allmählich ganz aufgegeben, 1777 auch das Gebet um einen gesegneten Strand durch landesherrliche Verordnung aufgehoben. Es schließt die Techensche Arbeit mit Angaben über die Seezeichen und Lotsen, die in älterer Zeit an unserer Küste gewesen sind.

Über die Geschichte des Mecklenburgischen Jagdrechts hat Ernst Greverus eine Studie veröffentlicht, die zuerst als Rostocker Dissertation gedruckt (Greifswald, Abel, 1906) und dann auch im Buchhandel erschienen ist (Rostock, Volckmann, 1906). Ihr praktischer Wert liegt darin, daß man darin das zerstreute Material übersichtlich beisammen findet und über die für das Jagdrecht wichtigen Fragen, wie Regalität, Vierhufenrecht, Vorjagd, Streckjagd, Hirschjagd, Ablagerrecht, Jägerrecht und Recht der Folge Auskunft erhält. Zu einem Regal ist die Ausübung der Jagd in Mecklenburg nicht geworden, vielmehr ist die Jagd stets als Pertinenz des Grund und Bodens und als Ausfluß des Eigentumrechtes anerkannt. Mit der Polizeiordnung von 1562 beginnen die gesetzlichen Regelungen des Jagdrechtes, aber auch die Streitigkeiten zwischen Landesherren und Ständen, die bis zum Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich von 1755 anhielten. Die Darlegung dieser Streitigkeiten füllt einen interessanten Abschnitt der Arbeit aus.

Für die Hebung der Fischerei im Lande ist in den letzten Jahrzehnten viel getan und trotz mancher Fehlgriffe und Fehlergebnisse auch viel erreicht worden. Es unterrichtet darüber der Geschäftsbericht des Mecklenburgischen Fischereivereins, erstattet [1906] von Wilhelm Dröscher (Schwerin, Herberger). Die ersten Versuche wurden von G. Brüssow seit 1871 unternommen und beschränkten sich auf die Einführung und Akklimatisierung neuer edler Fischarten für die Mecklenburgischen Binnengewässer, zu welchem Zweck 1875 eine eigene Fischbrutanstalt am Seekekanal nahe dem Burgsee bei Schwerin errichtet wurde. Weitere Ziele

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steckte sich der 1887 gegründete Mecklenburgische Fischereiverein. Er hat seine Fürsorge außer der eigentlichen Binnenfischerei auch der Fischerei an den Küsten, auf dem Saaler Bodden und der Unterwarnow und auf der Elbe, wie auch der Teichwirtschaft zugewandt und zur gesetzlichen Regelung der Fischereiverhältnisse und zur Besserung der Fangmethoden, der Fanggeräte und des Fischabsatzes mitgewirkt. Mancherlei statistische Erhebungen sind der Arbeit von Dröscher eingefügt und als Anhang sind gesetzliche Bestimmungen für die Fischerei und ein Verzeichnis der außer Kraft gesetzten fischereipolizeilichen Verordnungen abgedruckt.

Zur Geschichte unserer Landesuniversität sind zwei Gelegenheitsreden von Lehrern der Hochschule anzumerken. Otto Kern hat am 6. November 1906 zur Eröffnung der Institute für Altertumskunde über die Entwickelung der klassischen Altertumswissenschaft an der Universität (Rostock, Adlers Erben, 1906) gesprochen und die Tätigkeit der seit der Begründung des klassisch=philologischen Seminars im Jahre 1828 auf diesem Gebiet wirkenden Professoren gewürdigt. Rudolf Kobert hat am Geburtstage des Großherzogs Friedrich Franz II. dargelegt, wie der Humanismus durch die Wiedererweckung des Griechischen und durch die Verwerfung des Autoritätsglaubens auch der dortigen Medizinischen Fakultät im zweiten Jahrhundert ihres Bestehens (Stuttgart, Enke, 1907) neues frisches Leben einhauchte. Eine im Buchhandel erschienene Sonderausgabe ist mit Bildnissen des Johann Cornarius und des Franz Joel d. ä., bedeutenden Medizinern des 16. Jahrhunderts, geschmückt.

Die Siegel der Universität, und zwar das große Siegel und die Siegel des Rektors und der vier Fakultäten, sind in Siebmachers Wappenbuch, Bd. I, 8, Heft 2 (Nürnberg, Bauer & Raspe, 1905) wiedergegeben. Die Federzeichnungen, welche den Abbildungen zu Grunde liegen, halten den Vergleich mit Lichtdrucken allerdings nicht aus.

Das Gymnasium Carolinum zu Neustrelitz feierte am 10. Oktober 1906 sein hundertjähriges Bestehen. Die Anstalt rechnet ihre eigentliche Geschichte, wie aus der Festschrift von K. Rieck (Neustrelitz, Bohl, 1906) hervorgeht, von der Fertigstellung des neuen Schulgebäudes 1806 an, welches die von Herzog Karl 1795 gegründete Interimsschule aufnahm. 1811 wurde die Schule in das "Gymnasium Carolinum" und eine Elementarschule geteilt und 1828 von ersterem eine Realschule abgezweigt.

Das Füsilier=Regiment Nr. 90 hat seine Regimentsgeschichte in zweiter reich ausgestatteter Auflage (Berlin, Mittler &

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Sohn, 1907) herausgegeben, die gegenüber der inzwischen vergriffenen 1. Auflage von 1888 einen Fortschritt bedeutet. Das Buch ist für die wichtigen Kriegsjahre von 1870-1871 von dem Herausgeber der früheren Auflage, dem Oberstleutnant a. D. v. Wrochem, umgearbeitet, hat eine genauere Offiziersstammliste (leider unter Fortlassung der Reserveoffiziersliste) erhalten und ist für die Friedensjahre nach 1871 von manchem unnützen Ballast befreit worden. Ein größeres Kartenmaterial ist beigegeben.

Über die Münzen und Medaillen der Stadt Rostock hat Ed. Grimm=Grevesmühlen seit Jahren gründliche Forschungen angestellt und diese in den Berliner Münzblättern veröffentlicht. Es ist ein dankenswertes Unternehmen, daß er diese Arbeiten nunmehr zu einer Sonderpublikation (Berlin, 1905) zusammengefaßt hat. Sie enthält eine genaue Beschreibung von 1377 Stücken und ein Verzeichnis der Rostocker Münzmeister und ist mit zehn trefflichen Lichtdrucktafeln geschmückt.

Der zweite Vereinssekretär:     
Dr. Stuhr.