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IV.

Werlesche Forschungen.

Von
Geh. Archivrath Dr. Grotefend .
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I. Ein Werlesches Wappen im Dom zu Havelberg.

Wigger führt in dem Texte zu seinen Stammtafeln des Großherzoglichen Hauses (Jahrb. 50, S. 225) eine Stelle aus der Chronica principum Saxonie an, nach der Markgraf Johann II. von Brandenburg, der Sohn Markgraf Johanns I., sich mit Hedwig, der Tochter des Herrn Nicolaus, vermählt hatte (Johannes . . . genuit Johaunem, qui . . . vivente tamen patre duxit filiam dni. Nicolai Hedwigem. Mon. Germ. Ser. XXV, p. 479).

Er bemerkt dazu: "In diesem dns. Nicolaus hat man in "Ermangelung eines anderen gleichzeitigen Fürsten dieses Namens, "der nur den Titel dominus führte, mit großer Wahrscheinlichkeit "Herrn Nicolaus I. von Werle erkannt."

Diese Wahrscheinlichkeit wird zur vollständigen Gewißheit erhoben durch den Grabstein des Sohnes dieser Ehe, Johannes, der als postulirter (noch nicht bestätigter) Bischof von Havelberg nach kaum einjähriger Regierung im Jahre 1292 das Zeitliche segnete, und dessen Leichenstein als zweitältester (Nr. 2) im Dome zu Havelberg noch jetzt gezeigt wird.

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Außer dem brandenburgischen Adlerschild als Vaterswappen, das zur Seite des linken Beines in eingegrabener Arbeit angebracht ist, zeigt der Stein unten zur linken Seite des Beschauers (der heraldisch rechten) einen Schild mit dem Stierkopf, wie ihn die beigegebene Pause in natürlicher Größe wiedergibt.

Daß er das Wappen der Mutter darstellen soll, darüber kann gar kein Zweifel herrschen. Genau ebenso findet sich auf dem Leichenstein seines Oheims und Vorgängers im Havelberger Bischofsamt, Markgrafs Hermann von Brandenburg († 1291), das Wappen seiner Mutter, der Herzogin Jutta von Sachsen, der Schild mit dem Rautenkranz, angebracht. (Nr. 1 der Steine im Havelberger Dom.)

Um aber noch ein Beispiel dieser Wappenanordnung auf Grabmälern geistlicher Personen aus Meklenburg darzubieten, sei hier auf das Grabmal des Priesters Ludolf Nygendorp im Heil. Kreuz=Kloster zu Rostock hingewiesen, das Schlie in dem meklenburgischen Denkmälerwerke, Bd. I, S. 214 abgebildet hat.

Hier ist der heraldisch rechts stehende Mutterschild noch durch besondere Kleinheit als nebensächlich angedeutet worden, was bei den oben genannten Grabmälern der beiden Bischöfe nur in geringem, vielleicht gar nicht gewollten Maße der Fall ist.

Jedenfalls ist durch diesen bisher nicht beachteten Grabstein die als wahrscheinlich angenommene Abstammung der Markgräfin Hedwig aus dem Werleschen Fürstenhause als sicher beglaubigt. Nikolaus I. von Werle war ihr Vater.


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Wappen
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II. Der Stierkopf in der Kirche zu Amelungsborn.

Im Jahrbuch des Vereins für meklenburgische Geschichte 22, S, 221 ff. berichtet Lisch ausführlich über einen in der Kirche zu Amelungsborn an einer Schlußsteinscheibe des Chors über dem Hochaltare angebrachten Stierkopfschild, den die nebenstehende Abbildung wiedergibt. 1 )

Stierkopf in der Kirche zu Amelungsborn

Lisch bezeichnete ihn an der genannten Stelle (S. 222) als einen "allgemeinen Typus des meklenburgischen Wappens". Er wurde augenscheinlich bei dieser Deutung beeinflußt durch einen schon früher (Jahrbuch 6, S. 177 ff.) von ihm veröffentlichten Brief des Abtes Everhard von Amelungsborn 2 ) von 1502, dessen entscheidende Stelle er (S. 223) nochmals zum Abdruck brachte. Der Abt gibt darin als Grund der Anbringung des Wappens an: dat der voreynunge twischen jwen gnaden vnde vns nycht bedecket werde, bidde wy dechlikes vor jwe furstlicke gnade gelick unsen


1) Auf Veranlassung seiner Hoheit des Herzogs=Regenten wurde der Stein durch Vermittlung des Regierungs= und Bauraths H. Pfeifer zu Braunschweig an Ort und Stelle abgeformt und abgegossen. Der Abguß befindet sich im Großherzoglichen Museum zu Schwerin.
2) Nach dem Nekrolog von Amelungsborn zum 31. März hieß er Geverhardus. In der Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen - künftig hier mit Zeitschr. angeführt - Jahrg. 1877, wo dieser Nekrolog abgedruckt ist, wird S. 77, Anm. 100 gesagt, daß er Gevehardus Maske geheißen habe und von 1498 bis 1514 im Amte gewesen sei.
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waren fundatoribus vnde hebbe, des eyne bewysinge, jwer gnaden wapen in vnses stiffte wolfte bouen vnsem hoaltare, darmede wy schullen ewich myd jwen furstligen gnaden vorbrodert wesen, vnde vns darvor to vnsemen rechten beschutten vnd beschermen.

Es ist das ein ganz ansprechender Gedanke, der hier der Anbringung des Wappens untergelegt wird, ein Gedanke, der wohl im Stande gewesen sein wird, auf die Empfänger des Briefes, die Herzöge Magnus und Balthasar, Eindruck zu machen. Doch die captatio benevolentiae leuchtet zu kräftig durch den Schlußsatz hervor: vnde vns darvor to vnsemen rechten beschutten vnd beschermen, um nicht von uns kühler Denkenden als solche erkannt zu werden.

Eine derartige Empfindsamkeit lag auch im Mittelalter niemals der Anbringung von Wappen an solch hervorragenden Stellen zu Grunde. Die Ursachen dafür mußten sachlicher und unmittelbarer sein, als es das allgemeine Bewußtsein von Gutthaten ist die vor Jahrhunderten einmal erwiesen waren.

Wir müssen das diplomatische Geschick des Abtes, durch Einflechtung des Wappens und seine Deutung günstige Stimmung für sein Anliegen zu machen, anerkennen, müssen aber zur Erklärung der Existenz des Wappens an dieser hervorragenden Stelle doch nach anderen, greifbareren Gründen suchen.

Allgemein im Mittelalter ist der Gebrauch, in den Schlußsteinen kirchlicher Bauten denen ein Denkmal zu setzen, die zur Ermöglichung gerade dieses Baues erheblich beigetragen hatten. Die Kunstgeschichte ist durch diesen Gebrauch oftmals in den Stand gesetzt, der Geschichte hülfreich zur Hand zu gehen, oft auch kann die Heraldik der Kunstgeschichte richtige Fingerzeige für die Zeitbestimmung eines Baues oder für die Geschichte seiner Entstehung darbieten.

So wird man auch hier aus der Heraldik die Frage zu lösen vermögen, wann der Bau, um den es sich handelt, entstanden ist. Es ist der hohe und große Chor der ursprünglich romanischen Kirche, den man in gothischen Bauzeiten, unter oder besser gesagt nach Höherführung der ursprünglich niederen Querschiffe bis zur Höhe des romanischen Langhauses, diesem vorlegte. 1 )


1) Daß die Erbauung der romanischen Kirche durch den ersten Edelherrn von Homburg (1141-1158) und seine Gemahlin ermöglicht wurde, sagt der Nekrolog geradezu mit den Worten: qui . . . nostrum (  ...  )
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Lisch sagt (Jahrbuch 22, S. 218): wahrscheinlich im Anfange des 14. Jahrhunderts. Dürre, der Lischs Untersuchungen nicht kannte, in seinen Beiträgen zur Geschichte der Cistercienserabtei Amelungsborn (Zeitschr. 1876, S. 195 ff.): bald nach der Mitte der fünfziger Jahre des 14. Jahrhunderts. Die Gründe, die für diese letztgenannte Zeit der Erbauung sprechen, sind zwei Stellen des Amelungsborner Nekrologs und eine Urkunde. Zu V. non. Maji heißt es im Nekrolog: Item obiit dominus Engelhardus quondam abbas, qui incepit novum chorum et perfecit. Sit ei deus inclita merces. Sodann zu nonas Aprilis: Item obiit Johannes Bole, hujus monasterii vere fidissimus amicus, qui dedit L marcas puri argenti ad nostrum novum chorum. Zuletzt meldet eine Urkunde vom 25. April 1363 eine Altar= und Seelgedächtnißstiftung der Familie von Gustedt, wobei der Altar als in dem nygen kore belegen bezeichnet wird 1 )

Wir müssen danach zur Zeit dieser Stiftung, also im Jahre 1363, den neuen Chor als fertig oder nahezu fertig annehmen. Es stimmt das mit der Angabe des Nekrologs über Abt Engelhard. Dieser kommt, wie Zeitschr. 1877, S. 80, Anm. 126 gezeigt wird, bereits 1355 urkundlich vor. 2 ) Der Anfang seiner Regierung wird sich aber noch ein Jahr weiter, auf 1354 hinaufschieben lassen, da sein Vorgänger Ludolf schon am 24. Dezember 1353 starb. 3 )

Es ist somit die Möglichkeit der Erbauung des Chors in den Jahren 1354 bis 1363 gegeben, einer allenfalls genügenden


(  ...  ) oratorium construxeunt. Vergl. dazu Zeitschr. 1876, S. 192 ff. und 1877, S. 91, Anm. 215.
1) Die Urkunde ist gedruckt bei Falcke, Codex traditionum Corbejensium 896. Der dort gemachte Fehler: in dem engen kore ist in der Zeitschr. 1876, S. 195 aus einem Kopialbuche des Klosters, wie oben angegeben, verbessert.
2) Außer den dort genannten Urkunden von 1355, Oktober 10, und 1367, April 11, erscheint Engelhard noch urkundlich 1362, Mai 1 (Meklb. Urkb. XV, Nr. 9030) und 1368, Juni 1 (ebenda XVI, Nr. 9794). Es ist für die vorliegende Untersuchung gleich, ob sein Vorkommen 1371 als Vermittler für Kloster Marienrode durch das Chronicon Riddagshus. (in Meibom's Rer. germ. T. III, p. 372) als genügend beglaubigt gilt ober nicht. Das Marienroder Urkundenbuch enthält keine entsprechende Urkunde.
3) Nach einer Verbindung der Angaben des Amelungsborner Prälaten=Registers und des Nekrologs (Zeitschr. 1877, S. 105, Anm. 326). Urkundlich erscheint Ludolf zuletzt in der nach 22. Februar 1341, wahrscheinlich 1345 ausgestellten Klagschrift der Doberaner (Meklb. Urkb. IX, Nr. 6596). Das dort in der Anm. über Abt Heinrich Gesagte ist falsch.
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Zeit für die Vollendung dieses Werkes. Auch die oben angegebene zweite Stelle des Nekrologs über die Schenkung Johann Bole's für den neuen Chor würde, wenn die Deutung der Persönlichkeit durch Dürre (Zeitschr. 1876, S. 198) richtig ist, dieser Zeit nicht widersprechen, da die Schenkung nach den dort angegebenen Urkunden wahrscheinlich nicht lange vor 1355 stattgefunden haben müßte.

Diesen Zeugnissen gegenüber kann man hinweggehen über die mangelhaft beglaubigte, nämlich nur von Leuckfeld (ohne Quellenangabe) berichtete Mithülfe an der Reparatur der Klosterkirche durch den angeblich zur Belohnung im Kreuzgang bestatteten, 1355 Mai 5 verstorbenen Ritter Vippo (Leuckfeld, Chron. abb. Amelunxb., S. 37), die eben wegen der fehlenden quellenmäßigen Begründung zu sehr in der Luft, immer aber -- wie ausdrücklich hervorgehoben werden muß -- der oben genannten Erbauungszeit des Chors, 1354-1363, nicht entgegen steht.

Wie verhalten sich nun gegen diese Zeit die an den Schlußsteinen des Chores angebrachten Wappen? Es sind nach Lisch's genauer graphischer Darstellung und Beschreibung (Jahrb. 22, S. 221 ff.):

(Osten)
Meklenburg Braunschweig
(Hochaltar)
Homburg Eberstein

Die beiden letzten Wappen sind ein deutlicher Beweis der oben ausgesprochenen Ansicht, daß nicht das allgemeine Bewußtsein von Gutthaten, die jemals dem bauenden Kloster erwiesen wurden, dieses zur Anbringung der Wappen veranlaßte, sondern daß stets greifbare nnd naheliegende Verdienste um den gerade vorseienden Bau zur Wahl der anzubringenden Wappen führten.

Sicher seit dem Jahre 1351 finden wir einen Grafen Otto von Eberstein, der, mit einer Agnes von Homburg vermählt, als Besitzer der Grafschaft Eberstein erscheint (von Spilcker, Geschichte der Grafen von Everstein, Stammt. IV: Otto VIII., identisch mit Stammt. II: Otto X.). Der Amelungsborner Nekrolog erwähnt seiner unter dem VIII. Kal. Augusti: Item obiit pie memorie Otto comes de Eversteyn, qui fuit hujus

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monasterii fidissimus amicus, et in die Jacobi interfectus fuit in bello anno domini MCCCLXXIII°. 1 )

Es ist nicht unmöglich, daß die dem Kloster erwiesenen Gutthaten ein Ausfluß des drückenden Bewußtseins der unrechtmäßigen Ehe waren, die die Beiden trotz ihrer nahen Blutsverwandtschaft mit einander geschlossen hatten, welchen kirchlichen Makel erst die 1365, Dezember 24, ihnen zu Theil werdende Dispensation im päpstlichen Auftrage von ihnen nahm. 2 )

Fidissimus amicus, wie Graf Otto vom Nekrolog genannt wird, wird auch der andere Unterstützer des Baues, Johann Bole, bezeichnet Daß die Förderung des Baues bei dem Grafen nicht besonders bemerkt wurde, mag daran liegen, daß Sie - nachweislich - nicht die einzige Wohlthat gegen das Kloster war, die man hätte hervorheben müssen, und daß das tragische Geschick des Verstorbenen dem Eintragenden der Aufzeichnung mehr werth dünkte. Jedenfalls erscheint die Beziehung der beiden Wappen Eberstein und Homburg auf diese beiden, Grafen Otto und Gräfin Agnes, trotzdem unzweifelhaft richtig. 3 )

Ist dem nun so, gehören diesem Paare die beiden genannten Wappen, so haben wir auch in den Inhabern der beiden anderen Wappen ebenso hervorragende Unterstützer des Klosterbaues zu erblicken.

Eine Hindeutung auf die meklenburgische Herzogsfamilie allgemein in dem Sinne des Briefes von 1502 muß - abgesehen von ihrer schon dargelegten inneren Unwahrscheinlichkeit - gerade für die festgestellte Zeit des Baues aus anderen Gründen abgelehnt werden. Noch herrschte damals in Meklenburg Herzog Albrecht II., den die Ränke der Sächsischen, aus Amelungsborn hervorgegangenen und von dort geschützten Mönche im Anfange seiner Regierung als einen bewußten Gegner ihrer Herrschgelüste in Doberan durch Gift und Zauberei hatten beseitigen wollen, oder den beseitigen zu wollen sie wenigstens beschuldigt waren. 4 ) Noch war das damals auf Anfordern von Doberan außer Kraft gesetzte Visitationsrecht von Amelungsborn über Doberan


1) Er fiel nach dem Chron. comit. Schauwenb. (Meibom I, 518) bei Goltern (oder Leveste) am Deister in der Fehde der Schaumburger Grafen gegen Herzog Magnus von Braunschweig.
2) Urkunden=Auszug bei Spilcker, Urkb. S. 342, aus dem Staatsarchiv zu Hannover.
3) Daß Eberstein der Mannesschild ist, ist auch aus heraldischen Gründen richtig, da von Osten aus gesehen zur Linken (heraldisch rechts) der Mannesschild stehen muß.
4) Meklb. Urkb. IX, Nr. 6596, dazu Jahrb. 7, S. 39 ff.
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nicht wiederhergestellt, erst 1362 wurde der Friede zwischen den beiden Klöstern unter Verzicht von Amelungsborn auf die von ihm aufgewendeten schweren Kosten wieder geschlossen. 1 )

Wenn wir somit auch aus diesen speziellen Erwägungen genöthigt sind, eine Hinweisung auf bestimmte, den Bau fördernde Personen in den beiden Wappen anzunehmen, so nöthigt uns die Analogie zu dem Eberstein=Homburgschen Ehepaare hier einen braunschweigschen Herzog und eine meklenburgische Prinzessin als Inhaber der Wappen zu suchen. Als solche bieten sich in der Zeit, die zur Frage kommen kann, nur Herzog Albrecht der Fette und seine Gemahlin Rixa von Werle dar, die Stammeltern des ganzen braunschweig=lüneburgischen Fürstenhauses.

Das Jahrbuch hat schon zweimal Gelegenheit gehabt, sich mit Rixa und ihrem herzoglichen Gemahl zu beschäftigen. Wigger hat in dem Texte zu seinen Stammtafeln des Großherzoglichen Hauses (Bd. 50, S. 228) von ihnen gehandelt. Und schon früher (Bd. 18, S. 208 ff.) hatte Lisch die Ehe zwischen Herzog Albrecht dem Fetten und Rixa von Werle besonders beleuchtet. Es steht nicht ganz fest, wann sie ihre Ehe schlossen; daß es 1282 gewesen sei, wie Wigger (Jahrb. 50, S. 228) befürwortet, ist gänzlich unsicher. Das Chronicon vetus ducum Brunsvicensium (Mon. Germ. Deutsche Chron. II, 585) ist nur in seinen ersten 18 Kapiteln (nach der im Kap. 17 genannten Jahreszahl der Entstehung) 1282 abgefaßt. Kap. 19 enthält u. a. ein Ereigniß, das in das Jahr 1292 zu setzen ist, 2 ) es beweist also die darin enthaltene undatirte Angabe: secundus, Albertus, duxit filiam Hinrici domini de Werle garnichts für 1282.

Wahrscheinlich aber sind sie am 10. Januar 1284 bereits vermählt gewesen, sicher am 18. März 1285. Das geht aus den Urkunden des Meklenburgischen Urkundenbuchs von diesen Tagen hervor. 3 )

Des Herzogs Tod wird auf den 22. September 1318 gelegt. Rixa war ihm schon - vor dem 26. November 1317 - im Tode vorangegangen. 4 )


1) Meklb. Urkb. XV, Nr. 9030 vom 1. Mai 1362.
2) Die Heirath der Mechthild mit Herzog Heinrich III. von Glogau (vergl. Grotefend, Stammtafeln der schlesischen Fürsten, 2. Aufl., S. 39 zu Taf. II, 3).
3) Meklb. Urkb. III, Nr. 1713 und 1788; dazu Jahrb. 18, S. 208.
4) In der bei Lisch (Jahrb. 18, S. 210) unter Nr. 3 auszüglich erwähnten Urkunde vom 26. November 1317 heißt es nach einer Mittheilung des LandesHauptarchivs zu Wolfenbüttel im Originaltext: ob (  ...  )
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Es würde also in ihre Regierungs= und Ehezeit die uns von Leuckfeld urkundlich überlieferte erneute Weihe des Klosters zu Amelungsborn im Jahre 1309 fallen, die nach einem Umbau stattgefunden haben soll. Anders wenigstens kann man die Worte Leuckfeld's nicht deuten, als daß ihm oder vielmehr seinem Gewährsmann eine dieses besagende Urkunde vom 15. Oktober 1309 vorgelegen habe. Er sagt auf S. 35 ff. seines Chronicon abbatum Amelungsbornensium unter Berufung auf ein Chronicon manuscriptum Letzner's vom Abte Giseler: "Anno 1309 hat er sein Kloster, so gleichsam ganz neu aufgeführt und erweitert worden, durch den Hortensischen Bischof, Hildebrand von Saldern, und zwar am 15. Octobr. in die Ehre der Jungfer Mariä und des heil. Pancratii wieder einweihen lassen, wobei mit zugegen gewesen Burchardus, Abt zu Riddagshausen, Theodoricus, Abt in Northeim, Werner, Propst zu St. Alexandri in Einbeck und Hermann decanus S. Mariae vor Einbeck."

Prüfen wir an den in dem Auszuge genannten Personen die Glaubwürdigkeit der Ueberlieferung, namentlich der Zeitangabe. Der Hortensische Bischof ist sonst nicht nachweisbar, er scheint ein Hildesheimer Weihbischof gewesen zu sein, doch auch in dem Namen des Bisthums muß ein Fehler stecken. Hortensia oder ein dem ähnlicher Name ist als Bischofssitz auch in partibus infidelium nicht bekannt. Schlimmer noch steht es mit den Zeugen, Sie sind für 1309 völlig mißweisend. Nach Meibom's Chron. Riddagshus. war 1309 Reiner Abt von Riddagshausen; aber von 1407 bis 1420 Burchard. Ebenso ist in Nordheim bis zum 22. Februar 1309 ein Hermann als Abt von St. Blasien urkundlich beglaubigt 1 ); vom 22. Juli 1309 ab erscheint Abt Ernst bis 1324, Februar 1, im Amte, 2 ) dagegen ist seit dem 6. Februar 1398 bis zum 29. September 1432 ein Abt Dietrich (Theodoricus Hellenberti) in Nordheim nachzuweisen. 3 ) Beim Alexandristift zu Einbeck liegt die Sache nicht so klar. Werner wird in der Sammlung ungedruckter Urkk. zur Erläuterung der Niedersächs. Geschichte II, 2, S. 112 als Propst von St. Alexandri angeführt, aber als Beleg nur unsere Urkunde (von 1309) und die allgemeine


(  ...  ) salutem et refrigerium animarum reverende matris nostre . . et dilecte uxoris nostre Jutte pie recordationis et omnium parentum nostrorum ac predecessorum. Man kann unmöglich anders, als das pie recordationis auf beide vorgenannten Personen, also auch die Mutter (Rixa) mit, beziehen.
1) Wolf, de archidiaconatu Nortun. Dipl., p. 13, Nr. XIV.
2) Beide Daten nach Orig.=Urk. im Staatsarchiv zu Hannover.
3) Orig. und Nordh. Copiar T. 1 im Staatsarchiv zu Hannover.
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Behauptung seines Vorkommens als Propst im Jahre 1313. In derselben Schrift 1, 6, S. 27 wird für den 17. Mai 1309 ein Dekan des Alexandristifts Werner behauptet. Diese Daten lassen sich nicht nachprüfen. 1305, Juli 2, heißt der Dekan in Wirklichkeit Eckehard, 1312, April 9, Hermann. 1 ) 1313, Mai 3, erscheint Albert als Propst. 2 ) Vorher ist eine Lücke bis 1298 zurück, wo Ubertus Propst ist. 1407, Juni 27, ist zwar ein Werner als Dekan von St. Alexandri bezeugt (Original in Hannover); ob er Propst geworden, ist nicht nachzuweisen. Dagegen ist am Marienstift vor Einbeck 1309 nicht Hermann, sondern Bertold Dekan, von 1399 aber bis 1417 Hermann, dem von da ab bis 1424 ein gleichnamiger Dekan folgt. 3 )

Das Ergebniß der Untersuchung dieser Zeugenreihe ist also entschieden für 1309 ungünstig; die Urkunde muß dem 15. Oktober 1409 zugewiesen werden, wenn sie überhaupt aufrecht zu erhalten ist. 4 )

Ist sie nun auch für eine so frühe Bauzeit mcht mehr anzuführen, so haben wir doch noch andere unanfechtbare urkundliche Belege dafür, daß gerade zu Anfang des 14. Jahrhunderts bei dem Kloster eine rege Bauthätigkeit herrschte. In drei Urkunden aus den Jahren 1303 und 1304 geben die zuständigen weltlichen Herren ihre Genehmigung dazu, daß Abt Bertram die Mauern des Klosters ausdehne und daß dadurch der Weg davor verbaut würde; ut muros cenobii extendat et viam ante illud obstruat, sagt Harenberg, der in seiner Historia ecclesiae Gandersh., p. 1700 und 1703 die Urkunden des Herzogs Heinrich von Braunschweig vom 3. März 1303, des Herrn Bodo von Homburg vom 12. März 1303 und des Grafen Ludwig von Eberstein vom 22. November 1304 auszugsweise wiedergibt.

Also nicht Giseler (urkundlich meist Giselbert genannt) war es, der am Kloster baute, sondern Bertram, und auch die Urkunde Leuckfeld's von 1309 würde ebensowenig ihn betroffen haben, da


1) Copiare des Staatsarchivs zu Hannover.
2) Harland, Gesch. von Einbeck I, S. 338, Nr. VII.
3) Aus dem Cop. S. Mariae Einb. im Staatsarchiv zu Hannover.
4) Mit dem von den Orig. Guelf. IV, 514 in das Jahr 1409 gelegten Todschlag des Edlen von Homburg in der Amelungsborner Kirche hat die Weihe sicher nichts zu thun. Denn dieser, der nach Leuckfeld im Jahrbuch 22, S. 219 zum Jahre 1445 angenommen wurde, ist nach v. Heinemann im Baunschweigschen Magazin 1896 Nr. 17 und 18 der Sage zuzuweisen.
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Bertram noch bis 1311 urkundlich erscheint 1 ) und Giselbert vor 1317 nicht als Abt nachzuweisen ist. 2 )

Die baulichen Umgestaltungen müssen jedenfalls bedeutende gewesen sein, wenn es nothwendig war, einen öffentlichen Weg mit hineinzuziehen, zu dessen Legung das Einverständniß so vieler weltlicher Gewalthaber erforderlich war. Wenn es sich irgend hätte vermeiden lassen, würde man das der Umstände halber doch gerne gethan haben. Die Vergrößerung des Klostergebietes nach der Richtung des Weges hin muß also eine unumgänglich nothwendige gewesen sein. Sollte es sich etwa gerade hierbei um die Verlängerung des Chors gehandelt haben?

Bei der geringen Zuverlässigkeit der Leuckfeld'schen Nachrichten können wir erst recht keinen Werth auf seine Behauptung legen, daß auch der Vorgänger Bertrams, Abt Balduin (1292 bis 1301) an Kirche und Kloster gebaut habe, da Leuckfeld selber die Glaubwürdigkeit dieser Nachricht bedeutend einschränkt, indem er schreibt: "dem Vorgeben nach soll dieser Abt Balduinus sein Kloster haben vergrößern und erweitern lassen an der Kirchen, Kreuzgängen und Schlafhause so er anno 1283 zustande gebracht." Erscheint Leuckfeld selber die Notiz nicht ganz zweifelsfrei, so vermehrt sich für uns der Zweifel noch durch die Thatsache, daß 1283 nicht Balduin, sondern noch sein Vorgänger Moritz den Abtsstuhl innehatte. 3 )

Doch dem mag nun sein, wie ihm wolle; daß während der Lebzeiten des Herzogs Albrecht des Fetten und seiner Gemahlin Rixa in Amelungsborn in größerem Maßstabe gebaut wurde, steht urkundlich fest, also auch die Möglichkeit, daß diese beiden sich fördernd zu dieser Bauthätigkeit verhalten haben.

Geradezu nachzuweisen ist eine derartige Förderung nicht, doch zeigen uns mehrfache andere Gunsterweisungen des Herzogs gegen Amelungsborn, daß man sich ihrer - wie die alte Rechtspräsumtion sagt - der That versehen kann. Außer den beiden von Falcke in seinem Codex traditionum Corbejensium S. 885 gedruckten Urkunden von 1308, wird im Wolfenbütteler Archiv


1) Außer den in der folgenden Anm. angezogenen Stellen ist auch Meklb. Urkb. II, Nr. 769, Note zu vergleichen.
2) Zeitschr. 1877, S. 98, Anm. 270 und S, 100, Anm. 292. Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß die schon angeführte Beschwerdeschrift Doberans behauptet, Bertrammus Spilleke sei noch 1322, Februar 28, im Amt gewesen (Meklb. Urkb. IX, Nr. 6596) Ebenso auch, daß die Bezeugung Giselberts für 1317 nur auf Leuckfeld zurückgeht, der sich auf den bekannten Fabulanten Paullini stützt.
3) Zeitschr. 1877, (S. 104, Anm. 321.
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noch eine Urkunde vom 3. August 1313 aufbewahrt, in der Herzog Albrecht bei allen in seinem Gebiete liegenden Gütern und Höfen des Klosters auf alle Vogteirechte verzichtet.

Aehnlich wie bei den Ebersteinern haben wir auch bei Rixa einen besonderen Grund anzugeben, der sie zu guten Werken gegen die Kirche geneigt machen mußte; die grausige That ihrer Brüder, den Mord des eigenen Vaters (1291), der ungesühnt geblieben war. Er mußte doch auch auf der Fürstin Gemüth seinen tiefen Schatten geworfen haben, und wie anders konnte nach mittelalterlicher Denkungsart sich leichter diese Seelenpein lösen lassen, als durch erhöhte Opfer gegen Gott und die von ihm eingesetzte Kirche.

Daß aber die Bauten im Anfang des 14. Jahrhunderts jedenfalls auch die Kirche zu Amelungsborn mit ergriffen haben, läßt sich aus dem Bauwerke selber nachweisen, in dem sich für den hier in Betracht kommenden gothischen Theil zwei Bauperioden stilistisch deutlich unterscheiden lassen.

Herr Regierungs= und Baurath Pfeifer zu Braunschweig, dem die Vollendung der Wiederherstellungsarbeiten an der Kirche zu Amelungsborn zu verdanken ist, der also in hervorragender Weise als Kenner des Baues in Anspruch genommen werden darf, spricht (ohne die hier niedergelegten Quellenuntersuchungen vorher gekannt zu haben) in einem Briefe durchaus gegen die Annahme Dürre's, daß der Chor lediglich in den Jahren 1355 bis 1363 erbaut sei.

"Auf Grund der in den unteren Theilen der gothischen Choranlage, namentlich des Mittelschiffs, vorkommenden unbeholfenen, der entwickelten Gothik wenig entsprechenden Bauformen" glaubt er "eine weit längere Bauperiode annehmen und thatsächlich Balduin oder seinen Ersatzmann" (also Bertram) und "Giseler als die ersten Erweiterer der Kirche zu Amelungsborn unter Einführung gothischer Bauformen hinstellen zu dürfen."

Sollten nun die beiden Schlußsteinscheiben mit dem braunschweigschen und dem werleschen Wappen nicht aus dieser älteren Bauperiode des Anfangs des 14. Jahrhunderts herstammen und später wieder verwandt worden sein, so ist doch auch ein guter Grund vorhanden, weshalb man sich selbst bei der zweiten Bauperiode 1354-1363 noch gerne der durch die längst verstorbenen Albrecht und Rixa erwiesenen Förderungen erinnert haben wird.

Zu dieser Zeit (auch gerade bis zum Jahre 1363) war der eine Sohn dieses Fürstenpaares, Heinrich, Ordinarius loci von Amelungsborn, Bischof von Hildesheim. Schon seit

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1331 in zwiespältiger Wahl gegen den Grafen Erich von Schaumburg auf den Bischofstuhl berufen, hatte er zunächst schwer zu kämpfen gehabt; aber gerade 1354, das Jahr des muthmaßlichen Beginns des Baues, ist auch das erste Jahr seines Triumphs. Die Stadt Hildesheim war durch den Sieg bei Steuerwald niedergeworfen, der Papst war versöhnt, die Lösung des Bannes stand in absehbarer Aussicht, auch der Kaiser war ihm wohlgesinnt und zur Ertheilung von Lehn und Regalien bereit.

Alles dies sind Gründe, die es dem Kloster nahe legen konnten, sich dem geistlichen Oberhaupte der Diöcese, in der es belegen war, angenehm zu machen.

Und wer möchte leugnen, daß die Ehrerweisung gegen die Eltern des Bischofs durch die Anbringung ihrer Wappen in dem ehemals von ihnen unterstützten Chorbau eine dem Bischof angenehme That gewesen sei?

So erklärt sich zwanglos, weshalb der Stierkopf des meklenburgischen Wappens ohne Halsfell erscheint. Nicht, wie Lisch es meinte, "ein allgemeiner Typus des meklenburgischen Wappens" ist es - ein Ding, oder vielmehr Unding, das heraldisch sich gar nicht denken läßt - sondern es ist das völlig richtige und im Geschmack der Zeit dargestellte Werlesche Wappen, wie es auch Rixa selbst auf der linken Fahne ihres nach dem Urkundenbuche (X, Nr. 7247) untenstehend abgebildeten Siegels führt.

Siegel
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III. Die zweite Heirath Balthasar's von Werle.

In den Stammtafeln des Großherzoglichen Hauses (zu Band 50) bemerkt Wigger zu Balthasar's von Werle erster Frau Euphemia die Jahreszahl 1416 (offenbar unter Weglassung des Todtenkreuzes davor), und gibt S. 251 als Beleg für ihren Tod in diesem Jahre an: "Auf ihrem Leichenstein im Dom zu Güstrow "las Thiel (Güstrower Domkirche, S. 121) das Todesjahr 1416."

Diese Anführung Thiele's stimmt keineswegs. Thiele sagt gar nicht, daß die von ihm genannten Daten auf Leichensteinen gestanden hätten, mit Ausnahme der einen Jahreszahl: 1228. Diese Zahl und die dabei stehenden Worte: "Es stehet zwar auf dem Stein" beziehen sich aber auf die Seite 120 wiedergegebene Inschrift über Heinrich Burwin.

Alle anderen Jahreszahlen der Seite 121 f. von den Worten ab: "Nachdem sind folgende Herren von Werle . . . . aufs Chor begraben" bis zum Schluß des ganzen Kapitels stammen vielmehr aus dem mehrfach als Quelle genannten Marschalk Thurius, mit alleiniger Ausnahme dieser Zahl 1416 für Euphemia's Tod. Für diesen gibt Marschalk keine Jahreszahl an; Thiele's Angabe steht völlig in der Luft.

Sie ist auch nachweisbar falsch, denn wir besitzen eine Urkunde, nach der Balthasar bereits am 21. Oktober 1410 wieder mit Heilwig von Schleswig=Holstein vermählt war.

Die Abstammung und Verwandtschaftsverhältnisse Heilwig's möge folgende Stammtafel erläutern:

Stammtafel
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Die Urkunde ist nun ein sogen. Schadlosbrief des Bischofs Heinrich, des Oheims der Braut und ältesten Agnaten des schleswig=holsteinschen Hauses, für den Oheim der Braut mütterlicherseits, Heinrich von Braunschweig, wegen der von ihm für die Mitgift der Braut geleisteten Bürgschaft.

Der Wortlaut ist, wie folgt:

Van godes gnaden wy her Hinric bisscop to Osenbruge und greue to Holsten etc. bekennet openbare in desseme breue vor alsweme, dat de hocheborne furste her Hinric hertoge to Brunswik vnd to Luneborg, vnse leue oheme, vmme vnsir bede willen vor vns vnd vnse vedderen hertogen to Slezewiik vnd greuen to Holsten etc. gheredet vnd gelouet heft deme edelen hern Baltazar heren to Werle, vnsim leuen swagir, dat wy ome bynnen den negesten veer weken na datum desses breues sulke breue vulteyn schullen vnd willen, darinne wy om den brutschat vnb medeghave, den wy om myt vnsir leuen vedderken frouwechin Heylewige vnsis broders dochter zeliger mede gelouet hebben, vorwissenen, also dat he des na den degedingen, de darvan twisschen vns gehandelt syn, wol vorwaret sy, vnd also dem vorbenompten hertogen Hinrike, vnsim leuen oheme, des loftes bynnen desser vorscreuen tyd fruntliken benemen vnd schadelos holden. Dit love wy om in guden truwen vor vns vnd vnse vedderen hertogen to Slezewiik stede vnd vast to holdende ane argelist, vnd hebbet des to bekantnisse unse ingezegil vor vns vnd vnse vedderen ghedruckt heten to rugge an dessen breff, de gegeven is na godes bort verteynhundert und teyn jar, in der eluen dusent megede daghe.

Aus dem Original des Königlichen Staatsarchivs zu Hannover gedruckt bei Sudendorf, Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg, Bd. X, Nr. 74, Anm. 1, S. 165. (Ueber das Siegel ist nichts gesagt.)

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Zusatz zu Seite 269.

Der Hortensische Bischof Hildebrand von Saldern ist zweifellos Bruder Hilmar von Saldern, Bischof von Ortosia, der 1385, Dez. 13, und 1402, Dez. 6, urkundlich vorkommt (Staatsarchiv zu Hannover, Domstift Hildesheim und Kloster Wennigsen). Er kann sicher nicht schon 1309 seine bischöfliche Würde bekleidet haben.

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