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Hünengrab von Alt=Sammit (Nr. 3).

(Katalog=Nummer St. 2. 3.)

Im Jahre 1860 sind bei Alt=Sammit (bei Krakow) zwei bedeutende Steinkammern abgetragen, die nach Form und Inhalt unsere am besten charakterisirten Hünengräber darstellen; vergl. den eingehenden Bericht von Lisch, Jahrb. 26, S. 115 ff. 1883 ist dort ein drittes Hünengrab angeschnitten und leider zerstört, ehe eine sachkundige Untersuchung stattgefunden hatte. Die Ermittelung der Fundverhältnisse hat sich Herr Fabrikant Lorenz in Krakow angelegen sein lassen, wobei besonders die Aussagen des Herrn Inspektors Homann in Alt=Sammit zu Grunde gelegt sind. Danach unterschied sich dieses Grab von den beiden andern ganz wesentlich. Es war ein Lehmhügel von 5 m Durchmesser, das Grab äußerlich nicht sichtbar; im Hügel eine Steinschichtung von Feldsteinen, darunter ein länglicher Raum, ausgesetzt mit platten Steinen, nur 1,25 m lang und 0,60 m breit. Von einem Decksteine verlautet nichts. Nach dem Berichte scheint das Grab ein Steinkistengrab im Charakter des eben besprochenen von Basedow (S. 121) gewesen zu sein. Gebeine sind nicht beobachtet worden, eine "Urne" ist verworfen. Bewahrt sind 6 Feuersteingeräthe vortrefflichster Arbeit, von denen zwei von Herrn Lorenz der Großherzoglichen Sammlung übergeben, die übrigen in verschiedene Hände gelangt sind. Die beiden in Schwerin befindlichen Stücke sind: Keil von der Grundform B I, beschrieben Jahrb. 63, S. 17; Meißel von der Grundform B, beschrieben ebenda, S. 40.

Beide Geräthe gleichen in Form und Arbeit genau den Stücken, welche den früheren Alt=Sammiter Gräbern entnommen sind und werden demnach auch derselben Zeit angehören. Wir hätten demnach hier Steinkammergräber und ein Steinkistengrab neben einander, ein seltenes Vorkommniß, welches den Mangel eines einwandfreien Fundberichts doppelt fühlbar macht.