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IX.

Seeräuberei an Meklenburgischer Küste.

Von
Dr. Friedrich Stuhr.
~~~~~~~~

D er Kampf des Deutschordens in Livland mit dem Großfürsten Iwan IV. von Rußland in den Jahren 1558 - 1561, der die politische Selbstständigkeit Livlands vernichtete, hat indirect auch die Hansa ihrem Verfall bedeutend näher gebracht. Bis zum Jahre 1558 waren Riga und Reval fast die einzigen Stapelplätze gewesen, von denen aus russische Waaren über die Ostsee verschifft wurden; die anderen livländischen Städte, wie das für den russischen Handel besonders günstig gelegene Narva, hatten mit jenen nicht concurrieren können. Als aber 1558 Narva in die Hände des Großfürsten fiel, ergriffen die westlichen Hansestädte, unter ihnen besonders Lübeck, sogleich diese Gelegenheit, den Zwischenhandel Rigas und Revals zu umgehen. In den nächsten Jahren war Narva ein Haupthandelsplatz für den hansischen Seehandel, und die "Narvafahrt" wurde die Veranlassung zahlreicher Fehden und Verhandlungen.

Der livländische Ordensmeister Gotthard Kettler und sein Schutzherr, König Sigismund August von Polen, suchten den Handel der Hansa nach Narva zu hindern, weil er dem Moskowiter auch Kriegsmunition und Proviant in beträchtlicher Menge zuführte; Kettler ließ 1560 durch seine Auslieger alle nach Rußland fahrenden Schiffe anhalten. 1 ) Aber weder sie, noch das Heilige Römische Reich mit


1) Bienemann, Mittheilungen über das Danziger Stadtarchiv und dessen Livonica von 1558 - 1562, in Mittheilungen aus dem Gebiete der Geschichte Liv=, Est= und Kurlands. 12. Bd., S. 128. Kaperbriefe, abgebruckt bei Schirren, Quellen zur Geschichte des Untergangs livländischer Selbständigkeit, im Archiv für die Geschichte Liv=, Est= und Curlands, N. F., 5. Bd., Nr. 575 und 582.
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seinen Mandaten 1 ) an die Reichsstände hatten nennenswerthen Erfolg. Wußte doch Lübeck in Wien sogar eine kaiserliche Erklärung unterm 3. April 1560 2 ) für sich zu erwirken, daß der Handel, außer mit Kriegsvorräthen, frei bleiben sollte. Erfolgreicher schien Anfangs Schweden, dem sich Reval 1561 angeschlossen hatte, mit seinem Verbot der Narvafahrt zu sein; denn Schweden stand eine neu aufblühende Flotte zur Verfügung. Doch mußte auch diese Macht in dem Frieden zu Stettin 1570, der ihrem Kampfe mit Dänemark und Lübeck ein Ende machte, Lübeck das Recht der freien Schifffahrt nach Rußland zugestehen.

Unter den Hansestädten herrschte über die Narvafahrt völlige Uneinigkeit. Während Lübeck, Hamburg und Bremen die Narvafahrt eifrig verfochten, Riga und Reval sie ebenso eifrig zu hindern suchten, nahmen die pommerschen und meklenburgischen Städte eine neutrale Stellung ein. Einerseits waren sie selbst weniger als Lübeck bei dem russischen Handel interessiert, andererseits wirkten die Landesherren auf Innehaltung der kaiserlichen Mandate hin. 3 ) Danzig und Thorn, seit dem Thorner Frieden von 1466 polnisch, folgten der Politik ihres Königs Sigismund August. So verlangte Lübeck am 16. August 1560 von Danzig Auskunft, auf wessen Befehl Schiffe und Volk daselbst ausgerüstet würden, um den nach Rußland handelnden Kaufmann zu schädigen. 4 ) Und ein Kaperbrief Königs Sigismund August vom 22. August 1567 ermächtigte den Danziger Schiffshauptmann Martin Fibrand, des Königs Feinde und deren Helfershelfer (etliche Kaufleute, die den Feinden "allerley ab=, zufuhr, entsatzung vnd hulff" leisten) anzugreifen und alle eroberten Güter in seinem Nutzen zu verwenden. 5 )

In diesen Zusammenhang gehören auch die nachfolgenden Ereignisse, die sich 1568 an der meklenburgischen Küste zutrugen.


1) Bienemann, in den Mittheilungen etc. ., 12. Bd., S. 128: "auf Grund des alten Verbotes des heiligen römischen Reiches." Ein Mandat Kaiser Ferdinands vom 26. November 1560 findet sich bei den zu meiner Arbeit benutzten Archivakten. (Acta betr. Civ. Rostock, rubr. Schifffahrt).
2) Schirren, im Archiv etc. ., N. F., 4. Bd., Nr. 541.
3) Für Pommern s. Blümcke, Pommern während des nordischen siebenjährigen Krieges, in Baltischen Studien, 40. Jahrgang, S. 139. In Meklenburg forderte 1569 Johann Albrecht unter Bezugnahme auf das kaiserliche Mandat vom 26. November 1560 von Rostock die Auslieferung eines Schiffes, das in dem Verdacht stand, Munition für den Moskowiter an Bord zu haben.
4) Bienemann, in den Mittheilungen etc. ., 12. Bd., S. 129, aus dem Danziger Stadtarchiv.
5) Nach Akten im Geheimen und Haupt=Archiv.
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Am 24. November dieses Jahres liefen zwei Schiffe, von denen das eine Herzog Adolf von Holstein gehörte, das andere in Hamburg beheimathet war und lübische Waaren mit sich führte, in die meklenburgischen Gewässer ein. Sie befanden sich auf der Rückfahrt von Narva in die Heimath und wollten den für Kauffahrteischiffe freien Hafen Wismar anlaufen. Da wurden sie auf der Höhe von Wismar von zwei Danziger Orlogsschiffen und drei Pinken angefallen, die mit Volk und Geschütz wohl versehen waren und sich bereits 8 Tage vor Wismar gezeigt hatten, ohne daß man sich einer Gewaltthat von ihnen versehen hätte. Das holsteinische Schiff mußte bei Timmendorf auf Poel auf den Strand laufen, wurde von den Seeräubern ausgeplündert und sammt den Gütern fortgenommen. Das Hamburger Schiff, "so etzliche Last größer", konnte nicht sogleich genommen werden und strandete erst nach längerer Verfolgung bei AltGaarz. Eine große Menge an Zobel, Marder, Wölfen und anderem theuren Pelzwerk wurde daraus geraubt, das Schiff beschädigt und voll Wasser am Strande liegen gelassen.

Noch am Abend des 24. November schrieb der Amtmann Heinrich Magnus v. Preen 1 ) zu Neubukow an den fürstlichen Hofrath Hubertus Sieben 2 ) von dem Ueberfall am Timmendorfer Strand und bat, dem Herzog den Sachverhalt mitzutheilen. Herzog Johann Albrecht schickte am 26. November seinen Rath Heinrich Pelican 3 ) mit dem Auftrag ab, sich mit dem Amtmann v. Preen und dem Rath von Wismar wegen Schiffe und Geschütz in Verbindung zu setzen. Ferner erhielt der Rentmeister Bernhard Koch 4 ) um 1 Uhr in der Nacht vom 26. auf den 27. November den Befehl, Leute zu Schwerin zu werben. Er berichtete um 7 Uhr Morgens des 27., die Bürger seien bereit zu fahren, auch habe er 10 oder 12 Hakenschützen in der


1) Heinrich Magnus v. Preen folgte 1562 seinem Bruder Volrath dem Jüngeren als Amtmann von Neubukow. Preen war im Amte bis 1576. Im April d. J. wurde er infolge der Beschwerden, die der Rath und Prediger zu Neubukow, mehrere vom Adel und verschiedene Unterthanen des Amtes gegen ihn wegen Ueberschreitung seiner Amtsbefugnisse beim Herzog Ulrich einreichten, abgesetzt.
2) Hubertus Sieben, beider Rechte Licentiat, wurde 1558 vom Herzog Johann Albrecht zum Hofrath mit einer jährlichen Besoldung von 100 Rthlr., freier Kost für sich und seinen Diener bei Hofe und der gewöhnlichen Hofkleidung bestellt. Er war verheirathet mit Emerentia Bralstorf und starb am 26. März 1582.
3) Ueber Heinrich Pelican s. Lisch, Jahrb. 19, S. 27; und 22, S. 45.
4) Bernhard Koch aus Goslar wurde 1561 zum Küchenmeister zu Schwerin ernannt. Er ist als solcher bis Januar 1566 nachzuweisen. Noch in demselben Jahre wird er Rentmeister geworden sein. Dies Amt verwaltete er bis zu seinem Tode im Jahre 1575.
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Stadt aufgebracht; die Bürger seien mit 4 Keilstücken, einer halben Schlange, einem "Schnellfagel", vier Tonnen Pulver und den nöthigen Kugeln aufgezogen. Doch beide, Pelican wie Koch, kamen zu spät. Als Pelican am 27., 8 Uhr Morgens, in Wismar eintraf, hatte der dortige Factor Hans Gladow mit anderen Leuten bereits das Geschütz von dem dortigen herzoglichen Schiffe genommen und 9 Schuß auf die Seeräuber abgegeben. Darauf waren diese sogleich mit dem genommenen Schiff vom Lande abgestoßen und unter Segel gegangen. Auch das bei AltGaarz gestrandete Schiff war bereits am 26. ausgeplündert worden. Am 29. November berichtete Koch an den Herzog, es wären noch über 100 Faß Talg, jedes Faß ungefähr zu 4 Schiffspfunden (1 Schiffspfund == 280 oder 300 Pf.), und eine ziemliche Menge Hanf, Flachs und Heede in dem Schiff. Diese Güter würden in die Kirche zu Gaarz geschifft, um sie vor dem Verderben zu schützen, und sollten dort verzeichnet werden.

Am 4. December wurde am Timmendorfer Strand in Gegenwart des Hofraths Sieben, der Bürgermeister "Asmus Lemeke" und "Peter Fermans", 1 ) der Schulzen von Timmendorf und Seedorf, des Wismarschen Stadtdieners und zweier Notare ein amtliches Protokoll über diesen Vorgang aufgenommen. Durch weitere Erkundigungen in Wismar stellten die Notare dann fest, daß auch Meklenburgische Unterthanen beraubt seien. So sei der Schiffer Bene auf der Rückfahrt von Riga nahe bei Wismar angefallen und ihm Speck, Butter, Fleisch, Lachs u. a. genommen. Ein Faß Neunaugen, das Jungfrau Elisabeth von Heiligen der alten Knosickschen geschickt, habe er vor den Seeräubern retten wollen und deshalb vorgegeben, es stamme vom Schlosse zu Riga und sei für Herzog Johann Albrecht bestimmt. Da hätten die Freibeuter jedoch gesagt, es stände dem Herzog oder dem Teufel und seiner Mutter zu, daran wäre ihnen nichts gelegen, hätten die Bande vom Fäßlein entzweigehauen und den Inhalt weggenommen. Ein anderer Schiffer, Heinrich Baumgarten, hätte auf der Fahrt nach Königsberg infolge wiedriger Winde Danzig angelaufen; er hätte unterwegs vor den Freibeutern die Segel streichen müssen und 2 Tonnen Bier an sie verloren. Auch erfuhren die Notare, daß etliche vom Rat und Bürger zu Danzig den Raub mit den Freibeutern theilten.

Bald nach diesen Ereignissen bot sich dem Herzog eine Gelegenheit, Repressalien für die Verletzung seiner Hoheitsrechte auszuüben. Von


1) Die Bürgermeister sind bei Crull, die Rathslinie der Stadt Wismar, Halle 1875, nicht angeführt. Die Einzeichnungen in das Stadtbuch sind von 1511 an nicht gleichmäßig gemacht.
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dem plötzlich eintretenden Winter überrascht und von Proviantmangel gedrängt, mußte der Danziger Freibeuter Martin Fibrand sich in den Hafen zu Warnemünde flüchten und wurde vom Rostocker Magistrat freundschaftlich eingenommen. Als der Herzog dies erfuhr, suchte er vom Rostocker Rath durch seinen Gesandten Heinrich Schrader und Johann Molinus die Beschlagnahme des Kaperschiffes zu erlangen. Die Verhandlungen sind nach 2 Richtungen interessant. Sie zeigen, wie abhängig damals die Hansestädte in ihren überseeischen Handelsbeziehungen von der Gunst und Ungunst fremder Herrscher waren, und wie ängstlich Rostock über seinen Privilegien wachte.

Am 17. Jannar 1569, 9 Uhr Vormittags, überreichten die herzoglichen Gesandten in einer Sitzung des Rostocker Raths ein Schreiben Johann Albrechts folgenden Inhalts: Der Herzog zweifle nicht, daß der Rath wisse, wie Freibeuter seiner Jurisdiction bei Poel und auch sonst seinen Unterthanen Abbruch gethan hätten. Nun werde ihm berichtet, daß einer aus derselben Compagnie, Martin Fibrand, der bei Poel mitgewirkt habe, vor der Warnow mit einem Schiff angekommen sei. Deßhalb werde der Herzog verursacht, diesen Freibeuter mit dem, was er bei sich habe, anzuhalten und sich nach seinem Wandel und seiner Gelegenheit zu erkundigen. Er ersuche den Rath, seine Gesandten bei Verhängung des Arrestes zu unterstützen. - Der Bürgermeister Thomas Gerdts antwortete, er wolle den ganzen Rath zusammenrufen und um 2 Uhr Nachmittags Bescheid geben.

Nachmittags um 2 Uhr erschienen die Gesandten wieder auf der Schreiberei. Der Bürgermeister setzte die Sachlage etwa folgendermaßen auseinander: Der plötzlich und unerwartet eingetretene harte Winter und Mangel an Proviant hinderten die Freibeuter weiter zu kommen und andere Häfen aufzusuchen. Sie legten sich vor den Hafen von Warnernünde und baten den Rath durch Abgesandte, ihnen das Einlegen zu verstatten. Der Rath lehnte das Gesuch anfänglich ab, weil die Freibeuter möglicherweise auch befreundete und benachbarte Städte geschädigt hätten. Darauf antworteten die Freibeuter, sie hätten Bestallung vom König von Polen und wollten einem jeden Rede und Antwort stehen, der sie mit Recht besprechen würde; der Rath werde dem König von Polen auch einen Gefallen durch Gewährung ihrer Bitte erweisen. Dadurch wurde denn der Rath schon umgestimmt. Er erwog aber noch weiter, daß Herzog Christoph von Meklenburg jetzt in des Königs von Polen Haft sei und einen Abschlag vielleicht zu büßen habe. Auch glaubte der Rath die Schifffahrt seiner Bürger nach Danzig, Königsberg und Memel, die täglich stattfinde und der sie nicht

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entrathen könnten, berücksichtigen zu müssen. Den endlichen Ausschlag gaben jedoch die polnischen Gesandten, die auf der Reise nach Dänemark gerade nach Rostock gekommen waren. Diese erklärten dem Bürgermeister Thomas Gerdts, daß es ihnen unverständlich wäre, weshalb der Rath den Ausliegern ihres Königs die Einfahrt in den Hafen versagen wolle; er möchte bedenken, daß ihr König der Stadt Rostock seine Häfen auch verschließen könne. Darauf hat der Rath den Freibeutern erlaubt einzulegen, ihnen auch Sicherheit vor seinen Bürgern versprochen; sollte sonst jemand sie besprechen, so müßten sie ihm Rede stehen. - Der Bürgermeister bat, dies dem Herzog zu melden.

Die Gesandten traten ab, beriethen sich und antworteten dann dem Rath, daß, wie ihm das Hemd viel näher als der Rock, so wäre es billiger, ihrem Landesfürsten etwas zu unterthänigem Willen und Gefallen zu thun, als dem König von Polen. Es möchte dem Rath an S. F. G. gnädigem oder ungnädigem Gemüth auch wohl soviel als an des Königs von Polen Gunst gelegen sein. Der Herzog würde schon dafür Sorge tragen, daß weder seinem geliebten Bruder, Herzog Christoph, noch der Stadt Rostock irgend eine Weiterung oder Beschwerde daraus erwachsen würde. Der Herzog stände mit dem König von Polen in freundlichem Vernehmen und dieser habe, wenn sich auch die Freibeuter auf seine Bestallung beriefen, doch nimmermehr befohlen, Einfälle in die Ströme S. F. G. oder eines anderen Standes des heiligen Reiches zu machen. Wenn sie das Gesuch abschlügen, würde es den Anschein gewinnen, als wollten sie dem Landesfürsten die Justiz versagen. Wenn sie im Falle ihrer Einwilligung eine Schädigung ihres Jurisdictionsrechtes fürchteten, so wäre es doch nicht ungebräuchlich, daß ein Fürst oder eine Stadt der andern, ihrer Jurisdiction unschädlich, Personen, die in ihrem Gerichtsgebiet betroffen würden, auf gebührliche Cavierung folgen ließe. - Die Gesandten baten um eine andere Antwort.

Der Rath verwahrte sich gegen die Anschauung, daß er dem Herzog das Recht verweigere. Gedächte S. F. G. die Freibeuter mit Recht zu besprechen, so werde es ihm nicht verwehrt. Morgen wolle der Rath noch mit einigen Bürgern die Sache bereden.

Am 18. Januar, 10 Uhr Vormittags, erklärte der Bürgermeister Gerdts den Gesandten, sie hätten die Angelegenheit einer Anzahl von Bürgern vorgelegt. Es wäre folgende Antwort beschlossen: Rath und Bürgerschaft bekennen sich schuldig, dem Herzog in allen billigen Sachen zu gehorchen. Sie haben aber auch der Stadt Bestes zu bedenken. Wenn sie die Freibeuter trotz ihres Erbietens zu Recht mit Leib und Leben dem Herzog übergeben, so

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wird der König von Polen allem Vermuthen nach nicht allein in seinen Landen die Schiffe und Güter der Rostocker anhalten, die doch sämmtliches Holz zu Tonnen des Brauwerks, welches der Stadt Nahrung sei, aus polnischen Landen holen müssen; er wird auch bei seinen Verbündeten, dem König von Dänemark und der Stadt Lübeck, und bei dem ihm befreundeten König von Schweden 1 ) dasselbe durchsetzen. Will der Herzog die Freibeuter dagegen mit Recht besprechen, so sollen sie vom Rath nicht beschützt, sondern auf Erfordern gefänglich eingezogen und unter bürgerliche Sicherung gestellt werden.

Die Gesandten erklärten, sie hätten sich einer anderen Antwort vom Rath versehen. Der Rath lade den Verdacht des Einverständnisses mit den Freibeutern auf sich, da der Herzog wisse, daß die Freibeuter ihr Geschütz nächtlicher Weile in das St. Katherinen=Kloster geschafft hätten, das doch unter des Raths Befehl stehe. Da der Rath jedoch auf seiner Erklärung beharrte, so verlangten die Gesandten, die Freibeuter so zu verwahren, daß der Herzog an ihnen Recht erlangen könne, das Geschütz, Kraut und Loth aber zu inventieren und zu besichtigen.

Der Rath willigte darin, die Freibeuter einzuziehen, falls die Gesandten Bürgschaft nach Stadtgewohnheit stellten. Den Arrest auf das Geschütz wollten sie selbst legen, das Inventar durch einen Notar und etliche Bürger aufstellen lassen und den Gesandten nur freistellen, die Angaben des Inventars zu vergleichen und zu controllieren.

Die Gesandten weigerten sich, Caution zu stellen, da sie dazu keinen Befehl hätten; es wäre auch unbillig, daß der Herzog seinen Unterthanen Caution stelle. Uebrigens verlangten sie auch nicht, die Freibeuter in die Büttelei zu setzen, sondern nur Vorkehrungen zu treffen, daß sie nicht entweichen könnten.

Dies letztere sagte der Rath zu. Der Barbier Asmus Preuße bürgte mit Leib und Gut für sie, außerdem gelobten die Freibeuter den beiden Bürgermeistern mit Handschlag, daß sie sich nicht von hinnen begeben, sondern des Rechts gewärtig sein wollten.

Damit brechen die Verhandlungen wegen Fibrand vorläufig ab.

Am 9. Februar 1569 schrieb Herzog Johann Albrecht von Ribnitz aus an den Rath, er habe von Heinrich Schrader und Johann Molinus erfahren, daß sich der Rath in Sachen der Freibeuter nicht willfährig bezeigen wolle; besonders unwillig sei er über die Cautionsforderung. Er wolle vor ihnen, seinen Unterthanen, kein Recht suchen, sondern seine articulierte Klage gegen die Freibeuter bei


1) Seit dem Herbst 1568 nahm Sigismund August eine vermittelnde Stellung zwischen Dänemark, Lübeck und Schweden ein. Vgl. Blümcke, in Baltischen Studien, 41. Jahrgang, S. 14 ff.
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dem Concilio der Universität niederlegen, dem auch die Freibeuter dann ihre Antwort schriftlich einreichen könnten. Wenn die Akten zum Urtheil geschlossen seien, sollten sie rotuliert und einem unparteiischen Richter zum Spruch übersandt werden.

Dem Rostocker Professor Dr. Lorenz Kirchhof wurde unterm 10. Februar aufgetragen, die Klage schriftlich bei der Universität einzulegen. Am 4. März berichtet Kirchhof, er habe gestern dem Rector und Concil die Klage übergeben und vom Rector den Bescheid erhalten, daß sie die Freibeuter ad excipiendum et respondendum a tempore producti libelli längstens in 3 Wochen citieren und laden wollten. Zum Schluß seines Schreibens drückte Kirchhof die Befürchtung aus, daß die Freibeuter der Juristen=Fakultät propter incompetentiam judicis keine Folge leisten würden, und rieth deshalb, sie nach Urfehde und Caution freizulassen, besonders weil sie beweisen wollten, daß sie zur Zeit des Poeler Ueberfalls noch in Danzig gewesen wären.

Unterdessen war ein dringendes Gesuch des polnischen Kommissariats zu Danzig um Freilassung der Seeräuber beim Rostocker Rath eingegangen. Dieser gab das Gesuch am 4. März an den Herzog weiter und bat, unverzüglich mit der Klage, und zwar vor ihrem Gericht, vorzugehen; sonst wäre er, um von den Rostocker Bürgern Schaden fern zu halten, genöthigt, den Arrest aufzuheben.

Am 25. März 1569 berichteten Rector und Concil, daß - wie Kirchhof es vorausgesagt - die Freibeuter sich geweigert hätten, vor dem Concil zu Recht zu erscheinen, weil sie nicht unter dessen Botmäßigkeit gehörten. Wollte der Herzog sie nicht ganz unbesprochen lassen, so würden sie die Ansprache vor dem Rath der Stadt Rostock erwarten, der sie in sein Geleit genommen hätte.

Der Rostocker Rath suchte aus Furcht vor den polnischen Ausliegern am 2. April noch einmal eine Beschleunigung des Verfahrens beim Herzog zu erreichen, aber vergeblich. Erst ein Fürschreiben des Königs Sigmund August von Polen, datirt Lublin, 22. März 1569, das bald nachher eingegangen sein wird, hatte Erfolg.

Am 12. Juni 1569 entließ der Herzog, angeblich auf Bitten des Königs, wahrscheinlich in der Erkenntniß, daß er den Freibeutern die Theilnahme an dem Pöler Uebergriff nicht nachweisen könne, diese ohne Entgelt aus dem Arrest. Er knüpfte nur die Bedingung daran, daß sie sich Uebergriffe in des Herzogs Jurisdiction nicht zu Schulden kommen ließen, und daß sie den Professoren Dr. juris Friedrich Heine und Licentiat Barthotomäus Klinge mit Hand und Mund angelobten, sich nicht wegen des Arrestes zu rächen.

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