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LVIII, 1. October 1892.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Inhalt: I. Geschäftliche Mittheilungen. II. Wissenschaftliche Mittheilungen: 1) Die Havelquellen. 2) Götke, Herrn Johann Bantzkows Tochtermann. 3) Das Haus des Bürgermeisters Bantzkow und der Bantzkowsche Hof.

I. Geschäftliche Mittheilungen.

Die erste Quartalversammlung des achtundfunfzigsten Rechnungsjahres wurde am 10. October wie üblich im Lesesaale der Regierungsbibliothek abgehalten. Mit Ausnahme des leider verhinderten ersten Präsidenten und eines Repräsentanten waren alle Mitglieder des Vereinsausschusses gegenwärtig.

Nach dem Berichte über die Vereinsmatrikel haben im abgelaufenen Quartal die folgenden Veränderungen stattgefunden.

A. Aus dem Vereine geschieden sind:

1) der Ober=Stabsarzt a. D. Dr. Witte, Mitglied seit 26. August 1890, ausgetreten am 20. September;

2) der Amtmann Weltzien zu Hagenow, Mitglied seit 25. Juni 1890, verstorben am 30. September.

B. Eingetreten in den Verein sind die Herren:

1) A. Spitta, Brauereibesitzer zu Paulshöhe bei Schwerin;
2) Opitz, Buchhändler zu Güstrow;
3) der Verein für Kunst und Alterthumskunde zu Güstrow;
4) Dr. Planeth, Conrector zu Schwerin;
5) Dr. Bäßmann, Apotheker zu Schwerin;
6) Otto Schnelle, Bankkassier zu Schwerin;
7) Stutzer, Dr., Director der Zuckerfabrik zu Güstrow;
8) v. Drigalski, Hauptmann a. D. zu Güstrow;
9) Dr. med. Wilhelmi, Kreisphysicus zu Schwerin;

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10) Landbaumeister Hennemann zu Güstrow;
11) Dr. Marquardt, Oberlehrer zu Güstrow;
12) Max Krause, Kaufmann zu Güstrow;
13) J. Garve, Kaufmann zu Hamburg;
14) Pastor Petersen zu Dreibergen bei Bützow.

Die Zahl der ordentlichen Mitglieder ist somit im Laufe des Quartals von 498 auf 510 angewachsen.

Aus den Verhandlungen und Beschlüssen der Versammlung ist das Nachfolgende mitzutheilen:

1) Unser Verein wird mit der Gesellschaft für Heimathskunde der Provinz Brandenburg auf ihren Antrag in Schriftenaustausch treten.

2) Die auf Antrag des Herrn Dr. Crull=Wismar von der Generalversammlung zu Güstrow befürwortete Vermessung und Kartirung des Burgwalles zu Neuburg soll demnächst auf Kosten des Vereins zur Ausführung gebracht werden.

3) Eine Reihe von abendlichen Zusammenkünften der Vereinsmitglieder soll auch im bevorstehenden Winter im Hotel Luisenhof zu Schwerin abgehalten werden.

II. Wissenschaftliche Mittheilungen.

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1.
Die Havelquellen.

Ueber den Ursprung der Havel ist vielfach gestritten worden. Wenn in den Lehrbüchern der Geographie gesagt wird, die Havel entspringe im Großherzogthum Meklenburg=Strelitz, so ist dies unrichtig, wie schon Lisch in Band III der Jahrbücher für Meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde S. 149 nachweist. Aber auch die von ihm gemachten Schlußfolgerungen können wir nur in beschränktem Maße als richtig anerkennen.

Auf Grund der im Urkundenbuch Band I Nr. 377 und in den Jahrbüchern Band III S. 206 abgedruckten, aber jedenfalls gefälschten Verleihungsurkunde von 1230, in der es heißt: "Freidorf mit 3 Seeen, die die Havelwaßer heißen" kommt Lisch zu dem Schluß, daß die Quelle der Havel in den drei bei dem jetzigen Bornhof liegenden Seeen, dem Bornsee, Trinnsee und Mühlensee, oder in den drei weiter südlich gelegenen Seeen, dem Tannensee, Dambecker See und Röthsee, zu suchen sei. Wäre die Urkunde von 1230 echt, so würden wir Veranlassung haben, die Havelquelle noch weiter nördlich in den beiden Seeen zu suchen, welche wiederholt neben dem Trinnsee und Mühlensee als zur Feldmark Freidorf gehörig

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genannt werden, und an deren Ufern wir noch heute die Reste des alten Freidorf finden, dem Monninksee und Priester= oder Straßensee. Diese beiden Seeen, die in alter Zeit und bei höherem Wasserstande jedenfalls einen See gebildet haben, haben aber ihren Abfluß durch den Jungfernbach in den Mühlensee, in welchen auch der Bornsee und Trinnsee durch die Langebäk oder Priesterbäk abfließen. Der Mühlensee aber hat seinen Abfluß nicht nach Süden zur Havel, sondern nach Osten durch den Ankershäger Mühlenbach zur Tollense und durch sie in die Ostsee. Hart am Ufer des Mühlensees liegt, heute wenigstens, die Wasserscheide zwischen Tollense und Havel, zwischen Ostsee und Nordsee, wie dies von der kartographischen Abtheilung des Großen Generalstabes und dem Statistischen Amt des Deutschen Reiches in Berlin anerkannt ist. Der Weg von Ankershagen nach Speck kann an der Stelle, wo er hart am Ufer des Mühlensees vorbeiführt, als diese Linie bezeichnet werden, und wir müßten, um die Havelquelle mit Lisch in den unteren Bornhof=Ankershäger Seeen, oder um sie in den oberen Freidorfer Seeen zu suchen, annehmen, daß die Wasserscheide sich verändert, der Mühlensee in alten Zeiten seinen Abfluß durch das Diekenbruch und die Diekenseeen nach dem Dambecker See gehabt habe, sein heutiger Abfluß durch den Mühlenbach zur Tollense aber ein später künstlich angelegter sei. Daß in grauer Vorzeit der Mühlensee zur Havel abgeflossen sei, ist zwar nicht unwahrscheinlich, denn der Mühlenbach, der vom Mühlensee bis zum Mühlenteich sich in engem und tiefem Bette aber ganz grader Linie zwischen hohen Bergen durchzwängt, läßt seiner Beschaffenheit nach die Annahme wohl zu, daß er ein künstlicher Durchstich sei, angelegt, um dem die Ankershäger Mühlen treibenden Bache, der keine weiteren Zuflüsse gehabt, als die Ouellen am Mühlenteich und den aus dem Ankershagen=Pieverstorfer Torfmoor ihm zufließenden Graben, mehr Wasser zuzuführen. So lange die jetzige Ankershäger Mühle, die schon 1434 unter dem Namen "Neue Mühle" neben der an der Zahrener Scheide gelegenen sog. "Alten Mühle" Erwähnung findet, bestanden hat, und so lange der Mühlensee diesen Namen geführt hat, muß jedenfalls sein Abfluß zur Mühle und weiter zur Tollense stattgefunden haben, das Wasser des Mühlenteichs hätte die Neue Mühle nicht treiben können. Sehr glaublich erscheint die Annahme, daß der künstliche Durchstich resp. eine Vertiefung eines vorhandenen unbedeutenden Wasserlaufes gemacht sei, um an der jetzigen Stelle eine oberschlächtige Mühle anlegen zu können, da die alte Mühle an der Zahrener Grenze nach der Formation des Wiesenthales nur eine unterschlächtige gewesen sein kann und mit der Cultivirung des Landes an Triebkraft des dem

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Urwald entströmenden Wassers Einbuße erlitten haben wird. Die Möglichkeit dieser Wasserverhältnisse liegt aber jedenfalls hinter dem Jahr 1434 und, wie wir zeigen werden, sogar hinter dem Jahr 1273 zurück. Der, wie wir annehmen, gefälschten Urkunde von 1230 gegenüber, sagt nämlich die Confirmationsurkunde von 1273, abgedruckt im Urkundenbuch Band II Nr. 1284 und in Band III der Jahrbücher Seite 219: "Villam Vridorp cum tribus stagnis de quibus effluit aqua, que Havele nuncupatur", und dies entspricht den heutigen thatsächlichen Verhältnissen. Denn aus den drei im Diekenbruch liegenden kleinen Sumpfseeen, dem Kleinen Diekensee, dem Mittelsee und dem Großen Diekensee fließt das Wasser dem Dorfe Pieverstorf gegenüber in den Dambecker See ab, und die Generalstabskarten haben völlig recht, wenn sie diesen Wasserlauf als Lauf der Havel bezeichnen und die Ouelle der Havel in das Diekenbruch legen.

Als feststehend müssen wir daher annehmen, daß die Havel im Großherzogthum Meklenburg=Schwerin in dem heutigen Gebiete des Gutes Ankershagen entspringt, welches vor Alters der mit Ankershagen verbundenen Feldmark Freidorf zugehörte, von der ein Theil mit der alten Freidorfer Dorfstelle und den oberen Freidorfer Seeen, Mönchsee und Priester= oder Straßensee, Pertinenz des 1795 von Ankershagen abgetrennten Gutes Wendorf wurde.

Ankershagen.

A. Graf von Bernstorff.     


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2.
Götke, Herrn Johann Bautzkows Tochtermann.

Als Johann, der ältere Sohn des zum Tode durch's Rad verurtheilten Wismarschen Bürgermeisters Herrn Johann Bantzkows sich bemühte für seinen Vater die Begnadigung zum Schwerte zu erlangen, forderte der Rath eine von ihm und seinem Bruder Ludolf ausgestellte und von ihren nächsten Verwandten verbürgte Urfehde. Diesem Verlangen nachzukommen war deshalb schwierig, weil der jüngere Bantzkow und sein Schwager, des Bürgermeisters Schwiegersohn, Götke nach Lübeck entwichen waren, während der Schwager des Bürgermeisters, der Rathmann Herr Göbel van der Sterne neben dem älteren Sohne Johann in Wismar ausharrte. Die Söhne haben schließlich die verlangte Urkunde ausgestellt und auch Herr Göbel Bürgschaft geleistet, dagegen geht aus der Werkmanschen Chronik * ),


*) Jahrb. 55 S. 117 f.
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durch die wir von diesen Verhandlungen unterrichtet sind, nicht hervor, wie jener Götke sich dazu verhalten hat.

Wer war dieser Götke? Ich habe vor einigen Jahren folgendermaßen geschlossen: Wenn 1481 nach dem Tode Gregor Messans, des Vicars an der Sühnkapelle Bantzkow'schen Patronats, Herr Johann Bantzkow und Johann Buck, wie Schröder druckt, unter Zustimmung der Neukloster'schen Nonne Beke Vogeler dem Bischofe von Ratzeburg den Nachfolger präsentiren * ), so müssen das die nächsten Erben des Bürgermeisters gewesen sein. Johann Buck ließ ich auf sich beruhen, da sich verschiedene Arten der Verwandtschaft denken ließen, keine bewiesen werden konnte; die Nonne kannte ich aus der bei Lisch in den Meklenburgischen Urkunden II N. 128 im Auszuge gegebenen Neukloster'schen Urkunde von 1443, November 18., wonach des Bürgermeisters Schwester Gese van der Sterne für sie eine Leibrente erwarb. Da demnach ihre Verwandtschaft mit den Bantzkows nicht auf späterer Verschwägerung beruhen konnte, nahm ich an, daß Beke Vogeler eine Enkelin des Bürgermeisters werde gewesen sein, ihr Vater aber der fragliche Götke ** ). Auch jetzt noch weiß ich keine andere Erklärung für das Recht der Beke als die, daß sie die Tochter einer Tochter des Bürgermeisters gewesen sein muß. Aber die Annahme, daß der Werkman'sche Götke mit Familiennamen Vogeler geheißen habe, ist irrig: er hieß Götke Bik.

Am 18. November 1427 (in profesto beate Elizabet) hatten Johann und Ludolf Bantzkow ihre Urfehde geschworen und besiegelt. Am selben Tage war ihr Vater enthauptet. Nun liegt ein mir erst vor Kurzem bekannt gewordenes unten mitgetheiltes Verwendungsschreiben des Lübischen Rathes für Götke Bik vor, den die Wismar'schen als einen Verräther und Meineider vor Gericht gefordert hatten, datirt vom 20. November desselben Jahres (des donredages na sunte Elizabeth dage). Einen Zusammenhang der Dinge lassen die Zeit und der übereinstimmende Vorname vermuthen. Weshalb Götke aber des Verrathes beschuldigt sei, geht allerdings aus dem Briefe nicht hervor, und es wird sich auch, wenn ich die Vermuthung weiter begründet haben werde, nicht angeben lassen, ob seine Flucht allein, oder ein etwa gebrochenes Versprechen, oder noch andere Dinge der Anlaß der Bezichtigung waren. Auch schweigt der Brief darüber sich aus, ob er Wismarscher Bürger gewesen: doch das ergeben andere Urkunden. Er erscheint in Wismar 1418, December 22 als Zeuge


*) Schröder Papistisches Meklenburg S. 2321.
**) Jahrbuch 55, S. 36, Anmerk.; S. 46.
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in Angelegenheiten der Seglergesellschaft, 1419, Februar 2 und 1446, Juli 13 weist ihn der Auszug der Geistlichen Stadtbuchschriften fol. 35 r und 54 v als in der Borstraße angesessen nach, 1434, März 7 derselbe fol. 43 v als Eigenthümer eines Hofes an der Faulen Grube und fol. 55 v 1449, September 29 als Eigenthümer von Buden in der Schatterau. 1438, Juli 5 und 1447, April 3 begegnete er (neben Herrn Johan Werkman, dem Chronisten) als Testamentsvollstrecker Dietrich Wentorps. Da dieser die Schwester Herrn Johann Bantzkows Margarete zur Frau hatte * ), die Testamentsvollstrecker aber vorzugsweise aus dem Kreise der nächsten Angehörigen erwählt wurden, so könnte schon dieser Umstand zu Gunsten der Verwandtschaft herangezogen werden. Ich will jedoch darauf kein Gewicht legen und finde vielmehr meinen Beweis in der jüngeren Generation, in dem Bruderpaare Johann Bik und Banskow Bik, die uns zusammen 1459, October 2 begegnen. Einzeln kommen sie öfter vor: der erste im Auszuge der geistlichen Stadtbuchschriften fol. 57 r 1452, Juni 15 und November 25 als mit einem Hause in der Borstraße, danach in den Wacht= und Lott=Registern von 1455 bis 1477 als an der Schweinebrücke angesessen, 1484, October 27 im Zeugebuche p. 234 und 1496, November 7 urkundlich als Patron einer nicht näher nachweisbaren Vicarei in St. Marien, der andere Bruder 1474, Mai 13 im Zeugebuche p. 146 und vermuthlich unter dem Namen Banskow in den Wachtregistern als Bewohner einer Bude in der Baustraße Weihnachten 1475 und 1477. Es ist klar, daß der auffallende Vorname Banskow - ich weiß nur Brinker Masse zu vergleichen - nur einem Enkel eines Bantzkow und zwar eines hervorragenden gegeben werden konnte. Andrerseits ist mir zweifellos, daß in der Anfangs erwähnten Urkunde, wenn sie noch vorhanden ist, der Schreibweise jener Zeit gemäß Biick steht. So gewinnt das Ganze Schluß und jedes einzelne seine Erklärung: das Schreiben aus Lübeck und der Bericht Werkmans, der ungewöhnliche Name, das Recht des Johann Bik zu der Bantzkowschen Vicarei zu präsentiren. Beke Vogelers wegen wird aber nur die Annahme übrig bleiben, daß Herr Johann Bantzkow außer der an Götke Bik verheiratheten Tochter noch eine zweite gehabt habe, die eines Vogeler Ehefrau geworden ist, daß dieser Schwiegersohn aber 1427 nicht mehr am Leben war.

Die Gelegenheit wird die Bemerkung entschuldigen, daß der im Jahrbuche 55 S. 34 Anm. 1 erwähnte Brief des Wismarschen Raths nicht näher datirt und ohne Belang ist.


*) Jahrbuch 55, S. 36 Anm.
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1427, November 20.

Fürschreiben des Lübischen Raths für Götke Bik, der wegen Verrathes und Meineids vor das Gericht zu Wismar geladen war.

Vnsen frundliken grut vnde wes wij gudes vormogen touorn. Ersamen heren, leuen vrunde, wij begeren iuwer leue weten, dat vor vns is gekomen Godeke Byk myt synen vrunden vorebringende, wo dat gi ene myt iw in iuwer stad hebben geesschet laten to rechte alse vor eynen meyneeder vnde vorreder etc., des sik doch Godeke vorantwordet, dat he des gentzliken vnschuldich sy vnd vorb ue t sik, he wille van der wegen hir vngeleydet stan to alle mannes rechte etc. Hijr vmme leuen vrundes, mochte gi dat myt redelicheid vorekomen, dat sollike esschinge teghen Godeken erbenomet auedaen vnde bygelecht worden vmme to vormydende vorderen vnwillen, de darvan komen mochte, d ue chte vns n ue tte vnde radsam wesen, ynde begeren hir van iuwes gudliken bescreuenen antwordes. Sijt gode beuolen. Screuen vnder vnsem secret des donredages na sunte Elizabeth dage anno etc. XXVII°.

Consules Lubicenses.

Den ersamen wijsen mannen heren borgermesteren vnde radmannen tor Wismer, vnsen g ue den vrunden detur.

Auf einem schmalen Pergamente mit den Resten des auf der Rückseite aufgedruckten Lübischen Secrets. Im Wismarschen Rathsarchive.

Wismar.

F. Techen, Dr. ph.     


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3.
Das Haus des Bürgermeisters Bantzkow und der Bantzkowsche Hof.

Nach einer Randbemerkung in der Greifswalder Bearbeitung der Werkmanschen Chronik habe ich festgestellt, daß Herr Johann Bantzkow in der Borstraße unter der Polizeinummer 10 gewohnt haben soll (Jahrbuch 55 S. 36 Anm.). Nun finden wir 1419 und 1446 seiner Tochter Mann Götke Bik auch in der Borstraße angesessen und 1452 desgleichen dessen Sohn und seinen Enkel Johann Bik und zwar diesen neben Störtebeker, nicht dem berüchtigten Seeräuber, vielleicht aber einem Verwandten. 1468 aber wohnte zufolge

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dem Lottregister in derselben Straße neben Hans Störtebeker der spätere Rathmann Johann Bantzkow d. j., vermuthlich ein Enkel des Bürgermeisters, und der Lage nach kann dies Haus, wenn nicht alles trügt, kein anderes sein als das nach der Greifswalder Handschrift für den Großvater in Anspruch genommene. Hatten nun sowohl der Bürgermeister Bantzkow wie sein Schwiegersohn Götke jeder ein Haus in der Borstraße (damals Botes strate genannt) und ging des Bürgermeisters Haus nach einander in den Besitz seiner Enkel, erst Johann Biks, dann Johann Bantzkows über: dann war jener unbekannte Erklärer der Chronik gut berichtet. Möglich ist aber auch, daß er oder sein Gewährsmann von dem spätern Geschlechte zurück und falsch geschlossen habe.

Wird so durch den neuen Fund eine alte Ueberlieferung mindestens nicht gestützt, so verlockt er andererseits zu weiteren Vermuthungen. Im Rathswillkürbuche haben wir fol. 22 v - 24 v ein Verzeichnis von 49 einzelnen Urkunden oder Urkundengruppen, die vppe der treppe alz men vp dat radhus ghan wil aufbewahrt wurden, von einer Hand des funfzehnten Jahrhunderts. Da heißt es fol. 23 r :

item. noch 1 breff van der vorkopinge des houes der crutzheren, dat nu her Bantzkowen hoff ghenomet is und fol. 23 v

item. noch 1 breff dar de rad kofte her Bantzkowenhoff.

Daß die beiden Stücke M. =U. =B. 8192 und 8226 gemeint sind und es sich um den Hof des Deutschen Ordens handelt, unterliegt keinem Zweifel. Aber wo lag er? Bis auf das, was Schröder in seiner Kurtzen Beschreibung S. 268 und S. 273 (Jahrb. 14, S. 26; die Ausführliche Beschreibung giebt hier nichts mehr) bietet, fehlt es gänzlich an Anführungen. Allein eine curia Götke Biks ist 1434 an der Faulen Grube (damals Vogtsgrube, jetzt Wilhelmsstraße) nachweisbar, und das könnte - mehr sage ich nicht - doch die Bantzkowsche sein. Der Besitz anderer Verwandten kommt, soweit unsere Kenntniß reicht, nicht in Frage. An der selben Grube war der Eismarsche Hof (M. U. =B. 3977) gelegen.

Wismar.

F. Techen, Dr. ph.     

Vignette
  Schwerin,
October 1892.
Der zweite Secretär
F. v. Meyenn.