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Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

gegründet

vom

Geheimen Archivrath Dr. G. C. F. Lisch,

fortgesetzt

vom

Geh. Archivrath Dr. F. Wigger.

als dem ersten Secretair des Vereins.


Funfzigster Jahrgang.

Mit angehängten Quartalberichten und der Matrikel von 1835-1885.


Auf Kosten des Vereins.

Vignette

In Commission der Stillerschen Hofbuchhandlung.

Schwerin, 1885.

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Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Dr. F. Bärensprung.

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Inhaltsanzeige.


I. Urkundliche Geschichte der Friedrichs-Universität Bützow. Vom Oberlehrer Dr. U. Hölscher S. 1
II. Stammtafeln des Großherzoglichen Hauses von Meklenburg. Von Dr. F. Wigger S. 111
    Zwei zusammengehörende Stammtafeln A. und B. sind eingeheftet zu S. 326.
  Anhang: Verzeichniß der Grabstätten des Großherzoglichen Hauses S. 327
III. Meklenburger auf auswärtigen Universitäten bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts. Vom Geh. Finanzrath Balck. Dritter Beitrag S. 343
    Personenregister zum dritten Beitrag S. 377.
IV. Nachtrag zu den Meklenburgern auf den Universitäten Wittenberg und Erfurt. Von Gymnasial=Director Dr. Krause S. 383

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I.

Urkundliche Geschichte

der

Friedrichs=Universität zu Bützow

von

Dr. U. Hölscher,

Oberlehrer am Real=Gymnasium zu Bützow.


I. Theil. Die Stiftung der Universität zu Bützow.

1) Die Veranlassung zur Stiftung und das kaiserliche Privilegium.

A ls am 30. Mai 1756 der Herzog Friedrich Meklenburgs Thron bestieg, war der erbitterte Streit der Rostocker Theologen gegen die Darguner Pietisten beendigt; der Geist der alten Ordnung hatte über die Willkür gesiegt. Aber dem zur Orthodoxie zurückkehrenden Pietismus erging es wie dem verlorenen Sohn in der Schrift: "der älteste Sohn" nahm "den wieder lebendig gewordenen" Bruder nicht mit Freuden auf, sondern mißgönnte grollend im Herzen ihm sein Kindesrecht. Schritt für Schritt zurückweichend hatten die allzu eifrigen Jünger Fechts zwar gelernt, in das Unvermeidliche sich zu fügen, und dem Herzog Christian Ludwig im Jahre 1752 sogar eingeräumt, daß er, "da ja doch Alles in seiner Gewalt sei, Subjekte ins Predigtamt einsetzen könnte, welche er wollte; " daß sie aber von ihrer Leidenschaft und fanatischen Verfolgungssucht nichts verloren hatten, war noch im Jahre 1751 in ihrem Angriff auf den Professor Engel deutlich hervorgetreten. Der verhaltene Zorn wirkte in ihnen wie ein fressendes Gift, und die Angst, daß der Herzog auch die Universität, die Burg der alten Orthodoxie, mit dem gräulichen Pietismus beflecken könnte,

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machte sie schaudern! Darin waren die Führer der Facultät, Burgmann, Becker und Quistorp, einig, jedem dahin zielenden Versuch des Landesfürsten mit allen Mitteln Trotz zu bieten. Es war ihr Glück, daß der Herzog Christian Ludwig mit andern, größeren Aufgaben zu sehr beschäftigt war, um dem Erbprinzen die gewünschte Genugtuung zu verschaffen; wir werden bald sehen, daß der Herzog, den Widerstand der Universität zu brechen entschlossen, bereits die eventuelle Auflösung derselben ins Auge gefaßt hatte. Sterbend überließ er diesen letzten Kampf seinem Sohne, dem Herzog Friedrich dem Frommen.

Herzog Friedrich war mit den Verhältnissen der Rostocker Universität sehr vertraut; nicht allein hatte er seit dem Tode seines Oheims Karl Leopold die Ehre des Rektorats für sich in Anspruch genommen, er hatte auch bei seinem Aufenthalt in Rostock persönlich oft genug den empörenden Uebermuth des Raths als Mitpatrons der Akademie erfahren; ihn in die gehörigen Schranken zurückzuweisen glaubte er nicht nur sich, sondern auch dem Lande schuldig zu sein. Dazu besaß er, bei aller echten Herzensfrömmigkeit, eine Seele voll glühendster Leidenschaft, welche hoch aufloderte, wenn in dem, was er als recht und nothwendig erkannte, sich ihm Hindernisse entgegenstellten; mit der unserm Fürstenhause eigenen Energie ruhte er nicht, bis er sein Ziel erreicht hatte. Es war aber nicht die bloße, unter dem Einfluß seiner Großtante Auguste von Dargun gewonnene Vorliebe für den Pietismus 1 ), auch nicht bloß die eigene Bekehrung und sein in der Liebe Gottes selig schweigendes Glaubensleben, dem es Bedürfniß ist, auch Andere zum Frieden zu führen: sondern vor allem war es die Noth seines zertretenen Volkes und die trostlose Lage der Kirche, die ihn bewogen, das Werk der Verbesserung von Kirche und Schule als seine vornehmste Herrscheraufgabe anzusehen. Mit den Dargunern theilte er den Haß gegen die buchstabenstarre, dem Dienst des Herzens entfremdete Orthodoxie; dieser gab er Schuld, daß das kirchliche Leben in den Gemeinden todt war. So stand der Entschluß bei ihm fest, eine


1) In einem Briefe, leider ohne Jahr und Datum, antwortete G. Friedrich seinem "Herrn Oncle" auf den Vorwurf, daß er ein Herrnhuter geworden sei: "Ich schreibe lieber deutsch als französisch, um ganz deutlich zu sein. Ich bin kein Herrnhuter, ich bin ein gut lutherischer Christ. Ich hatte Gott gesucht und gefunden, ehe ich nach Dargun reiste, aber erst da wurde mir klar, was lebendiges Christenthum, was Buße und Bekehrung sei. Und was ich so lebendig an mir erfahren habe, das soll mir niemand verwehren für wahr zu halten.
Vix equidem credar; sed quum sint praemia falsi
Nulla, ratam testis debet habere fidem!"
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durchgreifende Reform der theologischen Facultät in Rostock, von welcher lauter Grabesduft über das ganze Land sich verbreitete, nach seinem Willen herbeizuführen.

Der erste Versuch, den bekannten Professor Knapp in Halle für seine Pläne zu gewinnen, mißlang; aber Knapp war es, der auf den Prediger an der Moritzkirche daselbst, den Magister Christian Albrecht Döderlein, als den geeigneten Mann aufmerksam machte.

Döderlein, am 11. December 1714 geboren, war der Sohn des Pfarrers Georg Michael Döderlein zu Seegringen, einem kleinen Dörfchen, in der nordöstlichen Ecke Schwabens gegen Franken hin gelegen. Bis zum 15. Jahre vom Vater unterrichtet, kam er auf das Gymnasium in Oettingen, welches er nach drei Jahren verließ, um dem Wunsch des Vaters entsprechend in Jena Theologie zu studieren. Hier bestimmte ihn der Professor Joh. Georg Walch, der akademischen Laufbahn sich zu widmen und als Dozent der Philosophie in Göttingen sein Glück zu versuchen. Aber der Vater, dem der freie Geist des Sohnes ebenso wenig gefiel als allgemein die philosophischen Spekulationen, zwang ihn durch Verweigerung jeglicher Unterstützung die begonnene Carrière aufzugeben und eine Hauslehrerstelle bei Hrn. v. Molzahn aus Teschow bei Treptow anzunehmen. Diese Familie galt damals für entschieden pietistisch; indessen, wann Döderlein dort "bekehrt" worden ist, weiß ich nicht. Nur aus einer Notiz bei Wilhelmi (Augusta, Prinzessin von Meklenburg=Güstrow, und die Dargunschen Pietisten, S. 177) entnehme ich, daß er im Jahre 1741 in einer bis in die Mitternacht sich hinziehenden Betstunde zwei Seelen in Tützpatz bei Treptow "bekehrte", sowie, daß er eben hier 1745 Pastor wurde. Einige Jahre später begegnen wir ihm im Hause eines Grafen von Promnitz in der Nieder=Lausitz, dessen Sohn er 1751 auf die Universität nach Halle begleitete. Hier schloß er sich eng an den Professor Knapp an, durch dessen Vermittlung er Inspektor des Waisenhauses und 1753 Prediger an der Moritzkirche wurde.

Von da begann Döderleins öffentliche Wirksamkeit, welche ihn in Kurzem mitten in das Gewoge des erbittertsten Streites führte. Denn seine Predigt von der sündigen Menschheit Erlösung durch Christi Opfertod fand weiten Widerhall und wirkte um so mächtiger, als sein begeistertes Wort im schroffsten Gegensatz stand sowohl gegen die in Halle damals vorherrschende scholastische Orthodoxie, als auch gegen den aus Baumgartens Schule hervor wachsenden Rationalismus. Mit großer Kühnheit verwies Döderlein dem in höchstem Ansehen stehenden Professor Semler den Miß=

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brauch mit der Vernunft; von der Wahrheit, die er an sich selbst erfahren hatte, tief durchdrungen, bestritt er mit der ihm natürlichen Leidenschaft der Philosophie das Recht, den blendenden Schein der Vernunft über die Offenbarung zu erheben, und ließ als einzige Quelle der reinen Gotteserkenntniß und eines thätigen Gnadenlebens nur die H. Schrift, das Buch aller Weisheit, gelten. Kein Wunder, daß er seinen Feinden bald als intoleranter Fanatiker erschien!

An diesen Mann nun richtete der Herzog Friedrich von Meklenburg im Jahre 1757 die Anfrage, ob er bereit sei, eine Stelle als Professor und Konsistorialrat in Rostock anzunehmen. Gewiß wurde Döderlein die Entscheidung nicht leicht; denn bei aller Glaubenswärme fehlte ihm doch das Rüstzeug eines ordentlichen Professors, und dazu erforderte die ihm zugemuthete Aufgabe, im Kampfe gegen die auf ihn und seinesgleichen erbitterte theologische Facultät in Rostock eine gründliche Umwandlung der kirchlichen Zustände in einem so zerrütteten Staat wie Meklenburg zu Wege zu bringen, mehr Kraft und Muth, als Sterblichen gewöhnlich verliehen ist. Aber "nach reiflicher Ueberlegung der Sache vor Gott und mit seinen Freunden und in dem Vertrauen, daß die göttliche Vorsehung, welche ihn in das schwere Amt einsetze, durch die überschwängliche Kraft und Beistand des H. Geistes ihn auch tüchtig machen werde, als Gefäß der Barmherzigkeit zum Dienst der Kirche und des gemeinen Wesens den Christfürstlichen Endzweck des Herzogs fördern zu helfen", nahm er am 20. October 1757 den Ruf an.

Der Zorn der Gegner wurde durch diese ehrenvolle Berufung Döderleins aufs Höchste gereizt. Semler selbst benutzte die Gelegenheit, als die theologische Facultät in Halle dem scheidenden Collegen die Doctorwürde ertheilte, in maßlos heftiger Sprache den Kandidaten anzugreifen. Zum letzten Male wurden da die Gegensätze aufs Schärfste hervorgekehrt. Endlich bot Döderlein die Hand zum Frieden; mit tränenerstickten Worten bat er Semler, vor dem der evangelischen Kirche drohenden Verderben die Augen nicht zu verschließen, und beklagte, daß der Name Halle's, wo einst Spener und Francke leuchtende Vorbilder des Glaubens gewesen seien, durch diesen unerhörten Skandal allen guten Christen zum Aergerniß beschimpft würde. Semler hat später sein Unrecht öffentlich bekannt.

Am 16. Januar 1758 zeigte der Herzog die Ernennung Döderleins der Universität an. Die theologische Facultät erwiderte, daß sie dem Herzog zwar das Recht der Berufung nicht bestreiten

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könnte, daß sie aber die Rezeption des neuen Collegen in die Facultät so lange Verweigern müsse, bis derselbe das in den Statuten vorgeschriebene Colloquium über seine Rechtgläubigkeit bestanden habe. Döderlein erkannte sofort die böse Absicht, ihn entweder von seinem Gewissen abzuziehen oder von der Universität zu entfernen, und bat den Herzog um Dispens, indem er statt dessen zu feierlicher Angelobung sich erbot, den symbolischen Büchern zugetan zu sein und zu bleiben. Den Rostockern war aber dies keine genügende Bürgschaft, und der Rath, von der Facultät um Schutz angerufen, erklärte, daß der Herzog kein Recht habe zu dispensieren.

Die Widerspenstigkeit der Rostocker kam dem Herzog nicht unerwartet; war es doch bisher gleichsam selbstredend gewesen, daß Rostock "in dem Hochgefühl einer reichsfreien (?) Stadt, als autonomes Glied der lang verschollenen Hansa und unbekümmert um den Umschwung der Verhältnisse sich in Jedem und Allem gegen die Landeshoheit der Herzöge auflehnte und jeden bei Kaiser und Reich anhängig gemachten Prozeß geschickt von Instanz zu Instanz verschleppte!" Der Herzog dachte daher auch nicht daran, einen neuen Prozeß anhängig zu machen, sondern gab, fest entschlossen, das durchzuführen, was schon "sein in Gott ruhender Höchstseliger Vater gewollt hatte: nämlich die Landeshoheit des Fürsten auch in Hinsicht der Universität gegen die widersetzliche Munizipalstadt zur Geltung zu bringen", seinem Gesandten am Kaiserlichen Hofe in Wien, Geh. Rath v. Ditmar, den Befehl, ehebaldigst das Patent für eine volle Universität von vier Facultäten nach dem Muster der Georgia Augusta in Göttingen zu beschaffen. Dieses für den fast unerschwinglichen Preis von 3036 1/2 Goldgulden erworbene Kaiserliche Patent traf im October 1758 ein 1 ).


1) Nos Franciscus Divinâ Favente Clementia electus Romanorum Imperator, semper Augustus, ac Germaniae et Hierosolymarum Rex, Dux Lotharingiae, Barri, et Magnus Hetruriae Dux, Calabriae, Geldriae, Montisferrati, in Silesia Teschenae, Princeps Carolopolis, Marchio Mussiponti et Nomenei, Comes Provinciae, Valdemontis, Albemontis, Zutphaniae, Saarwerdenae, Salmae, Falckensteinei, etc. etc.
Ad perpetuam rei memoriam notum, testatumque facimus tenore praesentium Universis:
Quemadmodum Nostri in Diademate Imperiali Praedecessores, Romanorum Imperatores, ac Reges publica Suae Liberalitatis, Munifficentiaeque Argumenta ad excolendas praesertim magis magisque artes Liberales edere semper consueverunt; Ita et Nos pro innata Nobis benignitate, peculiarique Nostro erga Scientias affectu, ex quo DEI Ter Optimi Maximi gratiâ ad Majestatis humanae, atque Dignitatis Caesareae suprematum vocati, exaltatique sumus, singulari Nobis curae duximus, ut diversa Scientiarum Studia per universas Sacri (  ...  )
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Die Urkunde war nach Form und Inhalt dem Herkommen gemäß, speziell aber nach dem Muster des Diploms der Georgia Augusta (Göttingen) gearbeitet.


(  ...  ) Romani Imperii Provincias in fundatis dotatisque hunc in finem Universitatibus, Academiis, Gymnasiis et Collegiis jugiter foveantur, promoveantur, et condignis honorum ac praemiorum praerogativis excitentur, Nostrôque Auspicio felicia incrementa eò consequantur, quô praeclara ibidem studiosae Juventutis ingenia solicitè excolantur, et in viros evadant, qui pro Choro et Foro apti, doctis suîs Consiliis, ac rerum gerendarum Scientiîs utrique Reipublicae utiliter adesse, imò et praeesse valeant.
Cum itaque Nobis Serenissimus Fridericus Dux Megalopolis, Princeps Vandaliae, Suerini et Ratzeburgi, ac Comes Suerini, Provinciarum Rostochii et Stargardiae Dominus, Princeps et Consanguineus Noster charissimus submissè exposuerit, Se ab eo, quo Ducatui suo praeest, tempore, id Sibi ex paterno in Subditos et Incolas amore praecipuae curae sumpsisse, ut iis eorúmque Posteris non tantum de majori semper Scientiarum excolendarum oportunitate, sed etiam de collapsi Commercii restauratione consumptionisque penuria tollenda et sublevanda per Universitatis erigendae florem prospici queat; Additis precibus, ut ad tam utilem laudabilemque Scopum consequendum Eidem Caesaream Nostram facultatem erigendi in quadam Provinciarum suarum Civitate Studium Universale seu Universitatem Quatuor Facultatum, nempe Theologicae, Juridicae, Medicae, et Philosophicae, cum iisdem Privilegiis, quibus ex Imperiali Concessione Divi quondam Imperatoris Caroli Sexti, Praedecessoris Nostri de Anno millesimo septingentesimo trigesimo tertio Universitas Göttingensis in Electoratu Brunsvico - Lüneburgensi potitur et gaudet, clementer impertiri dignaremur; Nos Dilectionem Suam pro insigni Ejus erga Nos observantiâ fidoque in Res nostras, ac Sacri Romani Imperii Studio propenso Caesareae Nostrae benevolentiae affectu aliunde prosequentes justis ac aequis Ejus Precibus clementer annuendum duximus, prout vigore hujus Nostri Caesarei Diplomatis in eum, qui sequitur, modum annuimus:
Ac proinde ex certa Nostra Scientia, Animo benè deliberato, et maturo accedente Consilio, deque Caesareae Nostrae Potestatis et Authoritatis plenitudine praefato Serenissimo Friderico Duci Megalopolis, Principi et Consanguineo Nostro charissimo facultatem et potestatem erigendi in aliqua suarum Civitatum, Nobis et Sacro Romano Imperio subjecta, sublimius Gymnasium, sive Academiam et Studium universale omnium Artium Liberalium ac Scientiarum, in quovis Gymnasio, Universitate, sive Academia, per universas Nostras, et Sacri Imperii Ditiones publicè proponi ac doceri solitarum clementer concessimus, prout hisce dictam facultatem et potestatem concedimus et elargimur, ita videlicet, ut id Gymnasium sive Academia ac Studiorum Universitas per prae[me]moratam Dilectionem Suam in aliqua suarum civitatum [sinè praejudicio tamen vicinarum Universitatum] erigi ac fundari possit et valeat, et quandocunque erecta fuerit, cum omnibus in ea comprehensis Professoribus, Doctoribus, Scholaribus, adeoque universa Juventute literis ibidem operam (  ...  )
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In der Einleitung wird Vorausgeschickt, wie der Kaiser Franz, von der hohen Bedeutung der Wissenschaften und ihrer Pflege erfüllt, dem Wunsche des Herzogs Friedrich von Meklenburg, "zur


(  ...  ) navante, aliisque ad eam pertinentibus Personis aequo jure censeatur, pari dignitate aestimetur, omnibusque immunitatibus, privilegiis, libertatibus, honoribus, praerogativis, sicut aliae per Germaniam Universitates, earumque Membra utatur, fruatur, potiatur, et gaudeat.
Volentes et eadem authoritate Nostra Caesarea decernentes, quod Professores, et Personae idoneae, per soepememoratum Megalopolis Ducem, Ejusdemvè ad hoc Delegatos deputandi, possint et valeant in praedicta Universitate, seu Studio universali, pronteri, et Lectiones, Disputationes, atque Repetitiones publicas facere, Conclusiones palam discutiendas proponere, interpretari, glossare, et dilucidare, omnesque actus Scholasticos exercere, eo modo, ritu et ordine, qui in coeteris Universitatibus observari solet.
Porrò cum ipsa Studia eò feliciori gradu procedant, et majus sumant incrementum, si praeclaris ingeniis et disciplinis ipsis suus honos et dignitatis gradus statuatur, atque emeriti aliquando digna Laborum suorum praemia consequantur, statuimus et ordinamus, ut per Collegia Doctorum, seu Professorum, electis ad id idoneis, et prae coeteris excellentioribus, si qui ad sumendam palmam certaminis sui habiles iudicati fuerint, adhibitis priús per ipsos Doctores et Professores pro more et consuetudine, solemnitatibus et ritu in coeteris Universitatibus observari solitis rigoroso et diligenti examine [in quo conscientias ipsorum Professorum onerari volumus] eos, qui Se examini submiserint atque pro more et juxta statuta, Scholarchis per aliquos dignos, et honestos Viros praesentari se fecerint, possint ad ipsum examen admitti, et invocata Spiritus Sancti gratia examinari, et si hoc modo habiles, idonei, et sufficientes reperti atque iudicati fuerint, Baccalaurei, aut Magistri, vel Licentiati, vel Doctores pro unius cujusque Scientia et Doctrina creari, et hujusmodi dignitatibus insigniri, nec non per Birreti impositionem et Annuli ac Osculi traditionem coeterisque consuetis solemnitatibus investiri, et solita ornamenta atque insignia dignitatum praedictarum eis tradi et conferri, quòdquè Baccalaurei aut Magistri, vel Licentiati vel Doctores in eadem Academia promoti et promovendi debeant et possint in omnibus locis et terris Sacri Romani Imperii et ubique Locorum ac Terrarum liberè omnes actus Professorum, legendi, docendi, interpretandi et glossandi facere, et exercere, quos coeteri Professores, Baccalaurei, Magistri, Licentiati, et Doctores in aliis Studiis privilegiatis promoti et insigniti exercent et exercere possunt, et debent, de Jure vel Consuetudine.
Praeterea recipimus Eandem Universitatem à Serenissimo Friderico Duce Megalopolis in aliqua Suarum Civitatum ut suprà, erigendam, in Nostram et Successorum Nostrorum Romanorum Imperatorum et Regum singularem Protectionem, Salvam Guardiam, atque Patrocinium, volumusque et decernimus per praesentes, quòd Scholastici Dignitatem seu Gradum aliquem in dicta Universitate assumpturi gaudeant, et potiantur, uti, frui, gaudere et potiri possint et debeant omnibus et quibuscunque gratiis, honoribus, dignitatibus (  ...  )
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Förderung der Wissenschaften und zur Hebung des in seinem Lande darniederliegenden Handels und Verkehrs eine neue blühende Universität zu errichten", in Betracht seiner besonderen Treue gegen Kaiser und Reich gern und in allen Gnaden willfahre.


(  ...  ) praeementiis!, immunitatibus, privilegiis et indultis, ac aliis quibuslibet, quibus Universitas Heidelbergensis, Tubingensis, Coloniensis, Ingolstadiensis, Friburgensis, Rostochiensis, Julia - Helmstadiensis, Argentoratensis, Halensis Saxonum, et Göttingensis in Electoratu Brunsvicouneburgensi, ac alia Studia privilegiata, et Doctores, Licentiati, Magistri, Baccalaurei, et Scholastici in supradictarum Facultatum una vel altera isthic promoti aut aliqua Dignitate, seu Gradu insigniti, gaudent, utuntur, fruuntur, et potiuntur quomodolibet consuetudine vel de iure, non obstantibus aliquibus privilegiis, indultis, praerogativis, gratiis, statutis, ordinationibus, exemptionibus, aut aliis quibuscunque in contrarium facientibus, quibus omnibus et singulis ex certa Nostra Scientia, Animo deliberato et motu proprio per hoc Diploma Nostrum derogamus et derogatum esse volumus, dummodò tamen nihil scandalosum vel bonis moribus contrarium, aut Sacri Romani Imperii Constitutionibus adversum, sive Professores, sive Studiosi ibidem doceant vel scribant, aut doceri, scribi, in Lectionibus aut disputationibus publicis proponi, aut Scripto, vel Libris, sivè clam, sivè palam vulgari permittant.
Concedimus insuper et elargimur, benignam Facultatem ac Potestatem, ut Doctores et Scholares in erigenda Universitate existentes ad exemplum reliquarum Universitatum, praevio tamen Consensu mentionati Serenissimi Ducis Megalopolis, Ejusque Successorum, Statuta condere, Ordinationes facere, nec non Pro-Rectorem ac Pro-Cancellarium [quippe à libero Dilectionis Suae ac Fundatoris, Ejusque Successorum Arbitrio et Beneplacito dependere volumus, ut Sibi Ipsimet Dignitatem Rectoris et Cancellarii reservent, aut si et quoties voluerint, Universitati liberam et aliis Universitatibus consuetam eligendi Rectores et Cancellarios facultatem elargiantur] nec non alios officiales pro lubitu et exigentia creare et facere possint et valeant.
Quo etiam soepenominatus Dux Megalopolis, Ejusque Successores benignam Animi Nostri propensionem quoad hanc erectionem et fundationem magis magisque experiantur, motu, scientia et authoritate, quibus suprà, Pro-Rectori ad eum, quo diximus, modum constituendo vel eligendo, sive Rectoratûs Munere deinceps in eadem Universitate quoquo tempore functuro [pro illo tempore quo mox dicta Dignitate gaudebit] Comitivam Sacri Lateranensis Palatii Aulaeque Nostrae Caesareae et Imperialis Consistorii contulimus, dedimus, et elargiti sumus, prout tenore praesentium clementer conferimus, damus et elargimur, eumque pro suprafato temporis, nempe Dignitatis, termino aliorum Comitum Palatinorum Numero et Consortio [hac tamen lege, ne Comitis titulô omissô Palatini verbô, unquam utatur] gratiosè aggregamus et adscribimus.
Decernentes et hoc Imperiali statuentes Edicto, quod ex hoc perpetuo deinceps tempore donec et quamdiu dicti Pro-Rectoris muneri praefuerit, infrâscriptis Privilegiis, Gratiis, Juribus, Immuni- (  ...  )
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Es solle also dem Herzog Friedrich gestattet sein, in einer seiner Städte, jedoch ohne Präjudiz für die benachbarten Universitäten, eine samt allen daran Lehrenden und Lernenden in gleichen Rechten und Würden mit den übrigen deutschen Hochschulen bestehende Universität von 4 Facultäten zu errichten.


(  ...  ) tatibus, Honoribus, Exemptionibus, Consuetudinibus, et Libertatibus uti, frui, et gaudere possit et valeat, prout iisdem coeteri Sacri Lateranensis Palatii Comites hactenus usi et potiti sunt, seu quo modolibet utuntur et potiuntur Consuetudine vel de Jure.
Ac inprimis, ut possit, et valeat per totum Sacrum Romanum Imperium et ubique Locorum ac Terrarum Notarios Publicos seu Tabelliones et Judices Ordinarios creare ac facere, et universis personis, quae fide dignae, habiles, et idoneae fuerint [super quo conscientiam ejusdem Pro-Rectoris oneratam volumus] Notariatûs, seu Tabellionatûs et Judicatûs ordinarii Officium concedere et dare, ac eos et eorum quemlibet per pennam et calamarium, prout moris est, de praedictis investire, dummodo tamen modum et numerum non excedat, et ab iisdem Notariis Publicis, seu Tabellionibus et Judicibus ordinariis per eum creandis, ac eorum quolibet vice ac nomine Nostro et Sacri Imperii, et pro Ipso Romano Imperio debitum fidelitatis recipiat corporale et proprium Juramentum in hunc videlicet modum: Quod erunt Nobis et Sacro Romano Imperio, omnibusque Successoribus Nostris Romanorum Imperatoribus ac Regibus legitimè intrantibus fideles, nec unquam intererunt Consilio, ubi Nostrum periculum tractetur, sed Bonum et Salutem Nostram defendent fideliter, et promovebunt, damnaque Nostra pro sua possibilitate vetabunt et avertent.
Praeterea Instrumenta omnia tam publica, quàm privata, ultimas Voluntates, Codicillos, Testamenta, quaecunque Judiciorum Acta, ac omnia alia et singula, quae ipsis et cuilibet ipsorum ex debito dictorum officiorum facienda occurrerint vel scribenda, justè, purê, fideliter, omni simulatione, machinatione, falsitate, et dolo remotis, scribent, legent, facient, atque dictabunt, non attendendo odium, pecuniam, munera aut alias passiones vel favores, scripturas verò, quas debebunt in publicam formam redigere, in membranis mundis, non chartis abrasis aut papyreis, fideliter secundum Locorum consuetudinem conscribent, legent, facient, atque dictabunt: Causas Hospitalium et miserabilium Personarum, nec non Pontes et Stratas publicas pro viribus promovebunt; Sententiasque et dicta testium, donec publicata fuerint, et approbata, sub Secreto fideliter retinebunt, ac omnia alia et singula rectè, justè, et purè facient, quae ad dicta officia quomodolibet pertinebunt, consuetudine vel de jure.
Quodque hujusmodi Notarii Publici, seu Tabelliones et Judices Ordinarii per eum creandi possint et valeant per totum Romanum Imperium et ubilibet Locorum ac Terrarum facere, scribere, et publicare Contractus, Judiciorum Acta, Instrumenta, et ultimas voluntates, decreta quoque et authoritates interponere in quibuscunque Contractibus tale quidpiam requirentibus, ac omnia alia facere, publicare et exercere, quae ad Officium Publici Notarii seu Tabellionis et Judicis ordinarii pertinere et spectare noscuntur. (  ...  )
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Es solle den vom Herzog ernannten Professoren und übrigen Lehrern an dieser Universität die übliche Freiheit des Unterrichts erlaubt sein.

Es solle den Professoren freistehen, diejenigen Bewerber, welche sich in einem Examen rigorosum als tüchtig in ihrer Wissenschaft


(  ...  ) Decernentes, ut omnibus Instrumentis et Scripturis per hujusmodi Tabelliones, Notarios Publicos, sive Judices Ordinarios faciendis, plena fides ubique adhibeatur, in Judicio et extra, constitutionibus, Statutis et aliis in contrarium facientibus non obstantibus quibuscunque.
Similiter eadem authoritate Nostra Imperiali praenominato Pro-Rectori, seu Rectoratûs Munere functuro indulgemus, ut possit, et valeat Personas idoneas, et in Poetica Facultate excellentes per Laureae Impositionem, et Annuli traditionem Poetas Laureatos facere, creare, et insignire, qui quidem Poetae Laureati per eundem sic creati et insigniti possint et valeant in omnibus Civitatibus, Communitatibus, Universitatibus, Collegiis, et Studiis quorumcunque Locorum et Terrarum Sacri Romani Imperii, et ubique liberè, absque omni impedimento et contradictione, in praefatae Artis Poeticae Scientia legere, repetere, scribere, disputare, interpretari et commentari, ac coeteros Poeticos Actus facere et exercere, quos scilicet alii Poetae et Laureâ Poeticâ insigniti facere et exercere consueverunt, nec non omnibus et singulis ornamentis, insignibus, praerogativis, privilegiis, exemptionibus, libertatibus, concessionibus, honoribus, praeeminentiis, favoribus, et indultis uti, frui, potiri, et gaudere, quibus coeteri Poetae Laureati ubivis Locorum et Gymnasiorum ac Universitatum promoti gaudent, fruuntur et utuntur consuetudine vel de jure.
Insuper soepedicto Pro-Rectori concedimus et elargimur plenam facultatem, quod possit et valeat Naturales, Bastardos, Spurios, Manseres, Nothos, et quoscunque alios, etiamsi Infantes fuerint, praesentes vel absentes, ex illicito et damnato coitu procreatos vel procreandos, masculos et foeminas, existentibus vel non existentibus aliis filiis legitimis, iis etiam aliter non requisitis, viventibus vel etiam mortuis eorum Parentibus [Illustrium tamen Principum, Comitum, Baronum, Equitum, ac Nobilium exceptis] legitimare, et eos ac eorum quemlibet ad omnia et singula Jura legitima restituere, omnemquè geniturae maculam penitus abolere, ipsos restituendo et habilitando ad omnia et singula Jura Successionum et Haereditatum, bonorum paternorum et maternorum. etiam ab intestato, cognatorum et agnatorum, ac ad singulos Actus legitimos tam ex Contractu vel ultimâ voluntate, quàm aliô quocunque modo, tam in Judicio, quàm extra, perinde ac si de legitimo matrimonio essent procreati, objectione prolis illegitimae penitus cessante.
Quodque illorum Legitimatio per ipsum, ut supra, facta pro justè et legitimè factâ maximè habeatur et teneatur, non secus, ac si foret cum omnibus Juris sollennitatibus, quarum defectus specialiter authoritate Imperiali suppleri volumus et intendimus, dummodò tamen legitimationes huiusmodi non praejudicent filiis et haeredibus legitimis et naturalibus, quin ipsi legitimandi, postquam sic legitimati fuerint, sint et esse censeantur ac nominentur, et nominari (  ...  )
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und sonst auch würdig bewiesen, zu Baccalaureen, Magistern, Lizentiaten und Doctoren zu ernennen und mit allen Insignien feierlichst zu begaben. Die also Graduierten sollen dann im ganzen Reich als graduiert anerkannt und zu allen ihnen zukommenden Amtshandlungen berechtigt sein.


(  ...  ) possint, et debeant ubique Locorum tanquam legitimi, ac legitimè nati de familia et agnatione parentum suorum, ac arma et insignia eorum portare, ferreque possint ac valeant, non obstantibus aliquibus legibus, quibus cavetur quòd naturales, bastardi, spurii, manseres, nothi, vel alii quicunque ex illicito et damnato coitu procreati, vel procreandi, nec possint, nec debeant legitimari, Liberis naturalibus legitimis existentibus, vel sine voluntate et consensu filiorum naturalium et legitimorum, aut agnatorum, aut feudi Dominorum, et specialiter in authen: quib: mod: nat: effic: leg: §. quib: mod: nat: effic: Sui, per totum et §. Naturales, si de feudo controv: fuer: inter Dom: et Agnat: et L. jubemus, C. de emancip: Liber: et aliis similibus, quibus Legibus, et cuilibet ipsarum volumus expressè, scienterque derogari, neque etiam obstantibus in praedictis aliquibus contrahentium dispositionibus, et defunctorum ultimis voluntatibus, aliis que Legibus Locorumque Statutis et Consuetudinibus, etiamsi tales essent, quae exprimi deberent, aut de quibus hic mentio specialiter facienda esset: Quibus obstantibus et obstare valentibus, in hoc casu dumtaxat, ex certa Scientia et de Plenitudine Caesareae Nostrae Potestatis totaliter derogamus, et derogatum esse volumus.
Ad haec praefato Pro-Rectori, sive Rectoratûs Munere functuro damus et concedimus Facultatem, ut possit ac valeat Tutores et Curatores confirmare, ipsosque causis legitimis subsistentibus, amovere: Infames tam Juris quam facti ad famam restituere, et omnem ab iis infamiae notam abstergere, tam irrogatam, quàm irrogandam, ità ut de coetero ad omnes et singulos Actus idonei et apti habeantur, ac promoveri possint; Nec non filios adoptare et arrogare, eosque adoptivos et arrogatos facere, constituere, et ordinare: Insuper filios legitimos et legitimandos, adoptivosque emancipare, atque adoptionibus et emancipationibus quibuscunque omnium et singulorum etiam infantium et adolescentium consentire, et veniam aetatis Supplicantibus concedere, authoritatemque et decretum interponere: Servos etiam manumittere et manumissionibus quibuscunque, cum vel sinè vindicta, et minorum alienationibus, ac alimentorum transactionibus authoritatem pariter et (de)decretum interponere, Minores quoque, Ecclesias, et Communitates laesas, altera parte ad id prius vocatâ in integrum restituere, ac integram restitutionem eis, vel alteri eorum concedere, juris tamen ordine in his et in aliis omnibus servato.
Postremo concedimus et elargimur soepiusdicto Serenissimo Friderico Duci Megalopolis, Ejusque Successoribus liberam facultatem, et potestatem, singulis in Universitate constituendis Facultatibus singula ac peculiaria conferendi Arma et Insignia, quibus in publicis Scriptis, Edictis, Mandatis, aliisque Actibus locò Sigilli pro rei necessitate et voluntatis arbitrio uti possint et valeant, salvis tamen quoad praedicta omnia authoritate Nostra Caesarea, nec non Suae (  ...  )
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Es solle die Universität unter des Kaisers und seiner Nachfolger besonderem Schutz und Schirm stehen, und alle ihre Lehrer, vorausgesetzt, daß sie nichts Anstößiges, den guten Sitten Entgegenlaufendes, den Reichsgesetzen und Ordnungen Widersprechendes weder lehrten noch schrieben, dieselben Ehren und Würden, Freiheiten und Rechte genießen, wie die andern Lehrer an den deutschen Universitäten.

Es solle den Professoren unbenommen Sein, mit Einwilligung des Herzogst oder seiner Nachfolger Statuten und Ordnungen zu geben, einen Kanzler und Rector, resp. wenn der Herzog oder seine Nachfolger diese Würden für sich beanspruchten, einen Pro=Kanzler und Pro=Rektor zu ernennen, und was sonst an Beamten erforderlich sei.

Der Rector resp. Pro=Rektor solle aus besondern Gnaden nicht bloß den Titel und die Würde eines Pfalzgrafen, sondern auch dieselben Rechte, Ehren und Freiheiten wie die andern Reichspfalzgrafen besitzen, nämlich:

1) öffentliche Notare zu ernennen, einzusetzen und zu beeidigen, daß sie treu gegen Kaiser und Reich, dazu in ihren gerichtlichen Handlungen ehrlich, rechtlich und sorgfältig sein wollen; daß sie der Armen und Kranken sich annehmen, auch Brücken und Straßen nach ihrem Vermögen fördern wollen; und endlich, daß sie in Prozeß=


(  ...  ) Dilectionis qua Fundatoris, Ejusdemque Successorum, Suprema Jurisdictione, meroque Imperio, ac aliorum quorumcunque Juribus.
Nulli ergò omninò hominum, cujuscunque Statûs, Gradûs, Ordinis, Dignitatis, aut Praeeminentiae fuerit, liceat hanc Nostrae Concessionis, Erectionis, Confirmationis, Indulti, Protectionis, Comitivae Palatinae, et aliorum suprà insertorum Privilegiorum gratiam, vel facultatem infringere, aut ei quovis ausu temerario contravenire, seu illam quovis modo violare, si quis autem id attentare praesumpserit, Nostram et Sancti Imperii indignationem gravissimam et poenam Quinquaginta Marcarum Auri puri, toties, quoties contrafactum fuerit, se noverit irremissibiliter incursurum, quarum dimidiam Imperiali Fisco seu Aerario Nostro, reliquam verò partem Serenissimo Duci Megalopolis, ejusque Successoribus decernimus applicandam.
Harum testimonio literarum Manu Nostra subscriptarum et Sigilli Nostri Caesarei appensione munitarum, quae dabantur Viennae die tertia mensis Octobris Annô Domini millesimô septingentesimô quinquagesimô octavô, Regni Nostri decimô quartô.
Franciscus.      Vc. R. Comes Colloredo sst.
Ad mandatum Sac: Caes.
   Majestatis proprium
     Paulus Antonius Gundel m. ppia.
(Nach dem Original mit anhangendem Siegel im Großh. Archiv zu Schwerin.)
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sachen verschwiegen sein wollen. Nach Ablegung dieses Eides sollen dann die Notare befugt sein, alle notariellen Handlungen innerhalb der zu Recht bestehenden Ordnung vorzunehmen.

2) Poetas laureatos zu ernennen, mit ihren Insignien zu versehen und in alle ihre Rechte einzusetzen;

3) Legitimationes Unehelicher vorzunehmen, soweit es rechtlich gestattet sei;

4) Vormünder und Curatoren zu ernennen, Ehrenverlust aufzuheben, Adoptionen und Arrogationen vorzunehmen, großjährig zu machen, Sklaven in Freiheit zu setzen, geschädigten Kirchen und Gemeinden zu ihrem Rechte zu verhelfen; doch alles dies ebenfalls nur, soweit es nach dem Rechte gestattet sei.

Es sollen auch der Herzog und seine Nachfolger befugt sein, der Universität und den einzelnen Facultäten öffentliche Siegel und was sonst an Abzeichen üblich und gebräuchlich sei, zu verleihen.

Wer diese Kaiserliche Urkunde verachte und die darin ausgesprochenen Rechte breche, solle 50 Mark reines Gold zur einen Hälfte an den Kaiserlichen Fiskus, zur andern an den Herzog oder seine Nachfolger bezahlen.

Unterschrieben und besiegelt am 3. October 1758 in Wien.

Dem Herzog war mit diesem teuer erkauften Diplom wenig gedient; er hatte ein gleichzeitiges kaiserliches Dekret, die Aufhebung der Universität Rostock betreffend, erwartet. Statt dessen enthielt das erwirkte Diplom die, wenn auch gebräuchlichen, so doch dem Widerstande der Rostocker sehr willkommenen Worte: daß die neue Universität ihre Rechte nur habe "sine praejudicio vicinarum Universitätum." Baron v. Ditmar in Wien erhielt daher den erneuten Befehl, mit allem Nachdruck die Aufhebung der Rostocker Akademie bei dem Kaiser zu betreiben; aber sei es nun, daß der Kaiser nicht einwilligen wollte noch konnte, weil die sehr verwickelte Frage, ob Rostock Compatron sei, noch unerledigt war, sei es, daß v. Ditmar die Sache lässig betrieb: der Herzog konnte seinen Willen nicht erreichen. Ditmar antwortete nur, ihm scheine das Aufhören der Akademie in Rostock nach Entziehung des herzoglichen Antheils Selbstfolge zu sein, wogegen der Geh. Rath J. P. Schmidt - früher selbst Professor zu Rostock - aufs Dringendste vor der Concurrenz mit der alten anziehungsvollen Musenstadt warnte. Und nicht mit Unrecht machte Letzterer jenem noch im Jahre 1783 den Vorwurf, schuld an dem unseligen Streit geworden zu sein; denn wenn er dem herzoglichen Befehl gemäß eine Ent=

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scheidung des Kaisers herbeigeführt hätte, so hätte der Streit keine Bedeutung gehabt 1 ).

Die nächste Folge war, daß der Herzog den Besitz des Diploms geheim hielt; dazu mahnte die wachsende Kriegsnoth im Lande zur Vorsicht. Gleichwohl wurde an dem Plan der Einrichtung der neuen Universität mit allem Fleiß gearbeitet. Bereits am 24. September 1758 hatte G. R. Schmidt in einem langen Pro memoria seine Gedanken dargelegt. Die Kosten der ersten Einrichtung berechnet er darin auf etwa 6000 Thlr., die Salaria auf 9000 Thlr., wovon etwa 4000 Thlr. aus Rostock zuflössen; auf äußere Pracht der Gebäude legt er keinen Werth, es reiche hin, wenn für Concil und Anatomie hübsche, zweckentsprechende Räume da seien, und Professoren und Studenten bequeme Wohnungen vorfänden. Viel wichtiger sei es, die Lehrer gut zu besolden, damit brauchbare Männer von weltbekanntem Ruf gewonnen würden; schlecht besoldete legten sich aus Handwerk und böten zur Schande der Universität ihre Gelehrsamkeit feil; für 600 1000 Thlr. seien wohlgeschickte Leute zu haben. Es sei ferner, da nicht die Zahl, sondern die Qualität der Dozenten den Ruhm einer Hochschule ausmache, genug, wenn 3 Theologen, 3 Juristen, 2 Mediziner und 4 Philosophen berufen würden. Von den fürstlichen Professoren empfiehlt er als noch brauchbar: Döderlein, Mantzel, Detharding, Karsten, Aepinus, Carpov. Die Inauguration der neuen Universität müsse möglichst feierlich im Beisein von Gelehrten aus ganz Deutschland stattfinden; allein für diesen Zweck forderte er 2000 Thlr.

Zur Auseinandersetzung mit Rostock schlägt er den gewandten Professor Aepinus vor, dem Professor Mantzel als juristischer Beistand zur Seite stehen könnte. Große Hindernisse ist er sich nicht vermuthen, da ja die Rostocker froh sein würden das lästige Institut zu verlieren; nur Krämer und Handwerker würden es bedauern, die Herren vom Rath aber und die Kaufleute feien schon oft mit ihren Klagen herausgefahren, Erstere, weil es sie kränkte, daß Rektor und Concil bei mancher Gelegenheit ihrem Hochmuth eine Grenze


1) Gottfried Rudolf Ditmar, 1716 in Schlagsdorf bei Ratzeburg geboren, Sohn eines Predigers, trat 1740 in Karl Leopolds Dienste, ward 1741 Geh. Secretär, 1745 Geh. Canzlei=Rath, 1747 Regierungs=Rath, 1750 Canzlei=Vice=Direktor, 1752 Wirklicher Geh. Rath und auf des Herzogs Wunsch am 7. Januar 1754 von Kaiser Franz 1. in den Reichsfreiherrnstand erhoben. Von 1752-1762 war er Gesandter in Wien, wo auch sein, Landesherr in Rostock" 1762 erschien. 1762 fiel er plötzlich in Ungnade. warum? Vielleicht wegen obiger Nachlässigkeit? Erst Herzog Friedrich Franz zog ihn wieder an seinen Hof Er starb am 17. Januar 1795 zu Schwerin.
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gesetzt, Letztere, weil es sie ärgerte, daß die reichen Mädchen lieber Doctoren als Kaufleute zum Manne nähmen.

Dieses vom Herzog günstig ausgenommene Pro memoria wurde der Begutachtung Döderleins unterbreitet. Doch der enthält sich Besseres zu wissen und will nur eine Herabsetzung des Etats dadurch erreichen, daß auch tüchtige außerordentliche Professoren herangezogen würden. Den dadurch erreichten Ueberschuß will er für die ganz unentbehrliche Professor für Oekonomie und Cameralien verwandt wissen. Viel bedeutsamer aber war, was Döderlein über das innere Wesen der neuen Universität gutachtete: "Ohne Zweifel habe der Dchl. Stifter die Hohe Intention, ein recht gesegnetes Muster einer echt christlichen Universität darzustellen und diese durch göttliche Gnade zu einem gesegneten Felde zu machen, woraus ebenso wohl Religion und Tugend als gründliche Gelehrsamkeit fortgepflanzt würde, so daß nicht nur für die Kirche, sondern auch für den Staat Männer erzogen werden, welche gelehrt und geschickt sind, die aber zugleich Religion haben und Gott fürchten; denn daran wird es meistentheils bei den andern protestantischen Universitäten versehen. Man hat nicht gehörig Aufmerksamkeit aus die Pflanzung von Religion und Tugend in die Herzen der studierenden Jugend und setzt solchen Zweck nicht mit hinlänglichen und heilsamen Gesetzen und Anstalten in Sicherheit. Man verweist und verbindet die non theologos nicht mit gehörigem Nachdruck auf diesen letzten großen Endzweck, man läßt Leute zum öffentlichen Lehramt, die ein Skandal der protestantischen Kirche und Religion sind, und die theils durch irreligiöse Diskurse oder wenigstens durch leichtsinnige und anstößige Scherze und Narrheiten im Vortrag oder durch ihr äußerliches Beispiel im Wandel die akademische Jugend verderben, in der unbegründeten Einbildung, als ob es wenigstens für den politischen Staat schon genug sei, wenn die Jugend nur zur Gelehrsamkeit angeführt werde, mit der Religion und Furcht Gottes möge es aussehen, wie es wolle. Daher ist es gekommen, daß die Universitäten zu rechten Satansschulen und Seminariis nequrtiae ausgeartet sind, und der Staat empfindet selbst davon die traurigsten Folgen. Von dieser üblen Verfassung der Universitäten geht die Irreligiosität aus und die corruptio morum. Welch ein gesegnetes Werk werden daher der Dchl. Stifter vor Gott und den Menschen ausrichten, wenn Höchstdieselben mit Gottes Gnadenbeistand eine Universität errichten, wie es die Wohlfahrt der Kirche erfordert, und wo Religion und christliches Leben in der Erkenntniß Gottes ebenso ernstlich gepflanzt und ausgebreitet werden, als nützliche Gelehrsamkeit! Ueberall fängt man an, der offenen Irreligiosität müde zu werden; die Gerichte

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Gottes setzen der Frechheit ein Ziel; man fängt an in der protestantischen Kirche sich zu besinnen und zu erkennen, daß man mehr als bisher aus die Aufrechterhaltung der Religion sehen müsse. Daher ist kein Zweifel, daß eine solche recht christliche Universität durch die ganze protestantische Christenheit großen Beifall und Segen finden werde."

Döderlein wünscht daher vor allem sorgfältig ausgearbeitete Gesetze und Vorschriften sowohl für die Professoren, wodurch sie angehalten würden, in Lehre und Wandel gesegnete Vorbilder der Jugend in lebendiger Gotteserkenntniß und Wandel zu sein, als auch für die Studenten, bei denen ein ordentliches Leben so sehr die Hauptsache sei, daß es besser sei, ein schlechtes Subjekt gleich zu entfernen als durch die beliebten Strafen seine Besserung zu versuchen.

Einige Wünsche schließen das Pro momoria: es möge, weil das ordentliche Leben in dem geordneten Fleiß seinen vornehmsten Grund habe und die allermeisten ihre Studien nicht einzurichten wüßten, für jede Facultät eine Regula studiorum aufgestellt und am Schlusse jedes Semesters von den Dekanen nach angestelltem Examen einem jeden Studierenden ein Zeugniß über seinen Fleiß und seine Fortschritte ausgestellt werden; ferner möge bestimmt werden, daß jeder Studierende mindestens das triennium zu absolvieren habe, damit insonderheit die Theologen aufhörten das Studium als Nebending anzusehen; es sei wünschenswerth, daß jeder Student in jedem Semester ein Colleg über praktische Theologie höre; und endlich sei zur Vermeidung der Kollision der wichtigsten Collegien ein Stundenplan auszustellen.

Wir müssen bekennen, daß Döderlein klar, was er wollte, vor dem Geiste stand: eine Universität, wo unter der Zucht des göttlichen Wortes Lehrende und Lernende in christlicher Gemeinschaft zusammen arbeiten und das wüste Lärmen und Treiben der andern Hochschulen fern bleiben sollte; ganz nach Speners und Franckes Sinn, die auch wiederholt betont hatten, daß höher als alle Wissenschaft die Früchte des Glaubens stünden. Aber wir dürfen uns auch nicht Verhehlen, daß der Gedanke niemals praktisch werden konnte.

Dem Herzog hatte Döderlein aus der Seele gesprochen; unter dem Ausdrucke seines höchsten Wohlgefallens bat er Döderlein auch über die Art, wie dem theologischen Studium am besten aufzuhelfen sei, seine Ansicht auszusprechen; worauf dieser beklagte, daß die meisten Theologen nicht einem Herzensbedürfniß folgten, sondern Brotjäger seien, welche oft schon nach 2-3 Semestern sich um Pfarrämter bewürben, ohne auch nur eine gründlichere Einsicht in die praktische Theologie gewonnen zu haben; die Kunst der Predigt sähen sie für

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das einzig Notwendige an. Wenn dem abgeholfen werden solle, so müsse ein theologisches Seminar nach dem Muster des Tübinger gegründet werden. Er schlug vor, dazu die Zinsen des Convictorienfonds (20,000 Thlr.) zu verwenden.

So wurde der Plan der neuen Herzoglichen Akademie immer greifbarer, der Wunsch des Herzogs ihn zu verwirklichen immer lebendiger; aber bevor nicht die täglich erwartete Kaiserliche Einwilligung zur Schließung der Universität Rostock da war, sollte das Geheimniß streng bewahrt werden; denn je unerwarteter, desto empfindlicher mußte die Demüthigung Rostocks sein.

Da brach, nicht ohne schwere Schuld Döderleins, ein neuer Streit mit Rostock los, der die Leidenschaft des gekränkten Fürsten aufs Höchste reizte. Döderlein nämlich, durch den Trotz seiner Collegen, welche ihm die Aufnahme in die Facultät beharrlich verweigerten, gereizt, kündigte zum 28. August 1759 eine Disputation an: "Ueber die Vorzüge der biblischen vor der scholastischen Theologie." Kein Wunder, daß die ganze Universität über diese Dreistigkeit in Aufregung geriet, und die theologische Facultät, um das öffentliche Aergerniß zu vermeiden, die in ihren Statuten vorgesehene Einsendung des Manuskripts an den Dekan forderte. Aber Döderlein berief sich darauf, daß ihn, da er nicht recipiert sei, die Statuten der Facultät nichts angingen, und erwirkte vom Herzog ein Mandat: "daß die Professoren zur Haltung der bevorstehenden Disputation auf keinerlei Weise entweder Behinderung zu machen oder solche auch nur durch andere Umwege zu veranlassen sich erdreisten sollten, so lieb es ihnen sei, sein A. H. ungnädiges Mißfallen noch stärker zu reizen."

Dieses Mandat veranlaßte die theologische Facultät, die Sache vor das Concilium zu bringen. "So lange diese Universität", schreibt sie, "evangelisch und aller Facultäten Statuta und Verfassungen ein gerichtet gewesen, ist ein solcher Fall noch nicht existent gewesen. Warum wir den Dr. und Prof. Döderlein in unsere Facultät noch bisher nicht recipieren können, ist Ew. Magnifizenz und Rev. Con cilio vorhin wohl bekannt, nämlich weil er unsern heilsamen Statutis zuwider weder sich zu einem Colloquio oder sonstiger Exploration seiner Lehren, die uns billig und in vielen Ursachen verdächtig erscheinen, sistiren, noch den Eid, besonders in dem Punzte, in der Lehre mit uns einig zu sein, prästiren wollen. Er ist so glücklich gewesen, in Absicht beider Stücke favorable Hohe Rescripte von Ihre Herzoglichen Durchlaucht zu erhalten, wiewohl wir mehrmalen in der Nothdurft dagegen Vorstellungen zu machen nicht verabsäumt haben; und als er vorlängst Zensurfreiheit zu begehren geäußert, so ist er

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mit solchem Begehren bei Ihro Herzoglichen Durchlaucht nun eingekommen und hat ein hohes Mahndatum gegen uns extrahirt. Wir haben mit voriger Post abermals dringend dagegen remonstrirt, müssen aber befürchten, daß diese Vorstellung wie alle früheren ohne Effekt sein wird. Gleichwohl werden Ew. Magnifizenz und unsere hochgeehrten Herren Collegen mit uns ohnschwer erkennen, daß es für die reine Lehre und den guten Ruf dieser alten Universität eine gefährliche Sache und von mehreren nach Bewandtniß der Sache und möglichen Vorfallenheiten leicht schwereren Folgen sei, einen unbekannten und verdächtigen Mann ohne alle Erkenntniß und Prüfung seiner Lehren nicht allein in unserer Facultät zu admittiren, sondern auch einem solchen die Zensurfreiheit nachzugeben und damit die Verbreitung allerlei bedenklicher oder auch offenbar irriger Lehren Tür und Tor zu öffnen. Denn was jetzt in causa pietistica sine ullo exemplo nachgegeben würde, könnte künftig auch einmal von einem Landesherrn zum faveur des papsimi calvinismi socinianismi herrenhuthianismi u. a. höchst schädlicher Sekten anbegehrt, und dieser Vorgang als ein schlimmes Praejudicium allegirt werden; wie wir denn eben dieses ohnlängst Serenissimo zu Hohem Ermessen anheim gestellt, davon aber keinen Eindruck, sondern nur die Insistierung aus Höchstdero Mandat erfahren haben. Bei sogestellten Sachen finden wir uns gedrungen, Ew. Magnifizenz und Rev. Concilii Hülfe hierbei gewohnlichermaßen und statutengemäß zu reclamiren; nicht zwar dahin abzielend, daß Ew. Magnifizenz, wie sonst moris ist, den Druck dieser Disputation und den actum disputandi allenfalls mit Schließung des Auditorii inhibieren und verbieten (denn wir begreifen wohl bei eingegangenem Hohen Mandato, [daß] solches als der tiefschuldigsten Devotion gegen Serenissimum zuwider sehr ungnädig möchte angemerkt werden), sondern daß Dieselben mittels gemeinsamer untertänigen zweckfügigen Vorstellung ad Serenissimum die unsrige unterstützen und Höchstdieselben, die Zensursache bei der alten Verfassung in Gnaden zu belassen, demüthigst ersuchen mögen."

Rektor Magnificus war damals der fürstliche Professor Detharding. Dieser ließ, ohne sich zu äußern, das Gesuch der Facultät bei den Nontheologis zirkulieren. Die fürstlichen Professoren votierten einstimmig ablehnend, indem Mantzel zuvor den Beweis, daß Döderlein, "sein Freund", ein Ketzer sei, forderte, Karsten das herzogliche Recht zu dispensieren für unbestreitbar erklärte, Aepinus und Carpov die Eingabe für unnütz erachteten. Dagegen die rätlichen Professoren enthielten sich schriftlich zu votieren und wünschten, "um der Sache willen, da sie gegen Döderlein nichts hätten", mündlich in concilio pleno sich äußern zu dürfen; nur ein einziger hatte den

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Muth offen auszusprechen, er sei durch seinen feierlichen Eid gebunden, gegen Irrlehren, woher sie auch kämen, aufzutreten: er werde, wenn Alles schweige, bei der Disputation Lärm machen. Detharding lehnte die mündliche Verhandlung ab "um des Friedenswillen".

Mantzel hatte den Nagel auf den Kopf getroffen; denn noch hatte die theologische Facultät nicht eine einzige wichtigere Abweichung von der reinen Lehre in Döderleins Schriften oder Worten entdeckt, vielmehr hatte derselbe sich wiederholt erboten, eidlich zu versichern, daß er in keinem Stücke von den symbolischen Büchern abweiche und mit dem sectirerischen Pietismus nichts gemein habe. Es war daher erklärlich, daß die Opposition der Facultät und des dieselbe unterstützenden Raths als unleidlicher Trotz, als Folge des Hasses gegen die Darguner Pietisten erscheinen mußte.

Aber die von Döderlein angekündigte Disputation? Wenn sie wirklich nur das vorgebracht hat, was in der von Döderlein zu seiner Rechtfertigung bald nachher veröffentlichten Schrift: "Von den Vorzügen der biblischen Theologie vor der scholastischen", steht (und das ist anzunehmen, da Döderlein das Manuskript vor der Disputation dem Herzog hatte einsenden müssen), so ist der nie gehörte Lärm und Skandal, womit der Redner unterbrochen und zu Ende zu lesen verhindert wurde, ganz unbegreiflich. Denn die Schrift ist ganz gegen Döderleins Art milde, ohne Schärfe und beleidigende Ausfälle wider die Gegner, ja bedeutungslos, indem sie nur beklagt, daß die Orthodoxie noch immer gegen die von Spener und Francke ausgegangene Erneuerung des kirchlichen Lebens sich feindlich stelle und dadurch Schuld werde, daß der Indifferentismus und, damit nahe verwandt, der Nationalismus immer weiter um sich greife.

Der Herzog, der sich vom Rektor der Universität und von Döderlein über die "ärgerlichen und trotzbietenden" Vorgänge berichten ließ, geriet in gerechten Zorn; er wollte und konnte diese Verletzung seiner A. H. Autorität sich nicht gefallen lassen. Vergebens wies Geh. Rath Schmidt darauf hin, daß Döderlein den Streit provoziert habe; vergebens warnte derselbe, in der ungelegensten Zeit das aussichtslose Werk der Aufhebung der widerspenstigen Akademie zu unternehmen; er erbot sich, dem Herzog jede gewünschte Genugtuung von Rostock zu verschaffen, wenn nur Döderlein fallen gelassen würde 1 ). Alles umsonst; der Herzog, von dem mit Döderlein eng befreundeten Hofprediger Martini noch mehr gereizt, befahl


1) Diesem Antrage Schmidts lag eine gewisse Aversion gegen Döderlein zu Grunde, welche ihren Ursprung darin hatte, daß Döderlein ohne Wissen der Regierung vom Herzog berufen worden war.
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bereits am 8. October 1759 seinen Professoren Aepinus und Mantzel, in sorgfältige Erwägung zu ziehen, wie im Falle der Auflösung der Rostocker Universität die Trennung des herzoglichen und städtischen Antheils an dem Vermögen der Universität am fördersamsten zu bewirken sei, und schon drei Tage daraus ward denselben vertraulich mitgetheilt, daß die Universität nach Bützow verlegt werden solle.

Aber erst am 17. April 1760, gleich nachdem Döderlein das Rektorat angetreten hatte, wurden sowohl Rector und Concilium, als auch Bürgermeister und Rath davon in Kenntniß gesetzt, daß der Herzog "aus bewegenden triftigen Ursachen sich A. H. habe bewogen gefühlt, nach deshalb von Ihre Kaiserlichen Majestät Allergnädigst ertheilter Concession in der Stadt Bützow eine Universität zu errichten und die Rostocker Akademie aufzuheben", und daß die Professoren Mantzel und Aepinus zu Commissaren behufs weiterer Auseinandersetzung mit der Stadt Rostock ernannt worden seien.

2) Der Rechtsstreit mit Rostock 1 ).

Die Aufregung, welche die Allen unerwartete Nachricht von der Aufhebung der Akademie in Rostock hervorrief, war ganz unbeschreiblich; diesen Ausgang des gar nicht für bedeutend angesehenen Streites hatte niemand auch nur geahnt. Die allgemeine Wut richtete sich zuerst gegen den Anstifter Döderlein 2 ), der noch dazu


1) Den bei dieser Gelegenheit neu entbrannten Streit der Gelehrten Meklenburgs über die landesfürstlichen Rechte in Rostock lasse ich außer Acht; er war, wie Böhlau, Meklenb. Landr. I, p. 75 bemerkt, eine Kuriosität, insofern es sich darum handelte, ob Rostock eine reichsunmittelbare Stadt sei. "Es ist ein interessantes und wohl das letzte Zeugniß einer Opposition mittelalterlicher Städtefreiheit gegen den vollendeten Sieg der Landes=Hoheit und hat offenbar auch dem Wetzlarer Reichs=Kammergericht manche juristische Skrupel verursacht."
2) In der Vorrede der Matrikel von 1760 heißt es: "Rector tum erat Academiae Christ. Albr. Döderlein, theol. Professor, quem in facultatem suam recipere, severe licet jubente Serenissimo Duce, recusaverant Theologi Rostochienses. Döderleinius hicce progresso Tiburtii die a Rev. Concilio Rector nominatus ac hebdomade sequenti more consueto introductus in Auditorio, praesentibus adeoque testibus et Ducis et Senatus legatis Concilii, item Membris ceteraque Academia, juramento solito Rectorali obstrinxerat sese, ac nihilo minus brevi ante Michaelis festum una cum omni familia sua et supellectile Buetzowium discedebat ulla ad id non impetrata a Concilio venia, nec promissa in juramento expressa adimplens, quin et matriculam et quae praeterea in rectorali introductione acceperat tradita Academiae bona vel secum ducens, vel Commissariis, ex quorum ipse numero erat, offerens." -
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"die Stirn hatte", durch sofortige Einziehung aller Pertinenzstücke mit der Aufhebung Ernst zu machen. Er mußte dem Haß weichen; aber sein Nachfolger, Pro=Rektor Prof. Mantzel, war noch viel rücksichtsloser. Am Ende des Semesters wurde das Auditorium geschlossen. Die Universität in Rostock hatte aufgehört.

Der Herzog hatte gehofft, durch dieses schroffe Vorgehen den Rath einzuschüchtern; aber in Rostock kannte man nur zu gut das Prozessieren bei Kaiser und Reich und wußte, daß beim Reichskammergericht in Wetzlar der Rostocker Dukaten seinen guten Klang hatte. Jede Unterhandlung mit den Commissaren verweigernd, hatte der Rath zunächst den Herzog gebeten, doch nicht aus Vorliebe für Döderlein, "den Urheber des Zanks, der niemand unangenehmer sein könne als ihnen, ein unerhörtes Beispiel der Ungerechtigkeit und Härte zu geben." Als daraus keine Antwort erfolgt war, hatten die Hundertmänner, auch sie vergebens, Vorstellungen gemacht; dann war die Sache an den engeren Ausschuß gegangen, der um Gnade für Rostock bat. Als der Herzog sich auch hiergegen verschloß, wurde der Streit beim Kaiser anhängig gemacht und der Landesherr in unehrerbietigster Weise des Friedensbruchs und der Verletzung der Privilegien der Stadt Rostock angeklagt; es wurde so dargestellt, als ob Rachsucht Döderleins die Gerechtigkeit des Herzogs, der einer gütlichen Ausgleichung nicht entgegen sei, unterdrückte. Aber der Kaiser wies die Klage ab, und so ging sie, wohin sie sollte, an das Reichskammergericht in Wetzlar, welches denn auch die "turbata possessio" anhängig machte.

Auf die Anzeige davon ließ der Herzog von Geh. Rath J. P. Schmidt, Canzlei=Rat Faull und Professor Aepinus eine gründliche Rechtsbelehrung ausarbeiten und durch Dr. Ruhland, seinen Advokaten in Wetzlar, überreichen. In dieser Schrift, welche vollständig abgedruckt in den Annalen der Rostocker Akademie Bd. X, p. 265 flgd., vorliegt, heißt es: "daß von Anfang an, seit die Universität von den Herzogen sundiret worden, die Stadt Rostock den Landesfürsten den Besitz derselben streitig gemacht habe; noch zuletzt habe Christian II. Ludwig, um die Händel zu beseitigen, in der "Urkundlichen Bestätigung" von 1754 (Verf. Aepinus) nach den archivarischen Urkunden für jeden Unbefangenen klargelegt, wer der beleidigende und der beleidigte Theil sei. Aber der Rath in Rostock wisse durch alle ersinnlichen Mittel den Frieden zu verlegen; mit der litis exceptio alibi pendentis ob connexitatem causae lege er alle gerechten Beschwerden der Akademie lahm. Ein solcher Zwiespalt sei aber in keinem geordneten Staate zu dulden, - nicht bloß, weil dadurch die Akademie zu keiner rechten Blüte gelangen könne, sondern auch, weil

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die landesherrliche Autorität darunter leide. Deswegen habe die Regierung den einzig übrigen Ausweg, wozu sie nach Cap. X der Urkundlichen Bestätigung etc. . berechtigt sei, gewählt und beschlossen, die Akademie an einen anderen Ort zu verlegen. Nur der zu frühe Tod des letzten Regenten habe die Ausführung dieses Vorsatzes verhindert. Nachdem aber Ge. Durchlaucht der jetzt regierende Herzog unter dem 3. October 1758 von Ihre Kaiserlichen Majestät das Allergnädigste Privilegium zur Anlegung einer neuen Universität erwirkt habe, würden Höchstdieselben sofort Gebrauch davon gemacht haben, wenn nicht die bekannte feindselige Ueberziehung Ihrer Länder einen bedenklichen Aufschub bewirkt hätte. Am 17. April a. c. aber sei der hohe herzogliche Entschluß dem Rath notifiziert worden."

Man hätte billig erwarten sollen, daß gegen diese in den genauesten Schranken des Rechts sich haltende Maßnahme nichts zu erinnern gewesen wäre. Aber der Rath wollte sich nicht beruhigen; er beschwerte sich:

ad 1 "daß Ihre Herzogliche Durchlaucht bei einer Universität, als einem zwischen Höchstihreselben und dem Rathe zu Rostock nach Errichtung der Formula Concordiae von 1563 gemeinschaftlichen Corpori, gegen gemeines Recht und solennen Vertrag einseitig große Veränderungen vornehme." -

"Aber in der Formula Concordiae sei dem Rath nur eingeräumt 9 Professoren zu setzen, Schiedsrichter zu sein in den Händeln zwischen Bürgern und Studenten und bei peinlichen Verbrechen der Universitätsverwandten mitzureden. Es sei demnach bedauerlich, daß der Raths nicht vor der Unwahrheit erröte, als ob die Universität ein zwischen Ihre Herzoglichen Durchlaucht und dem Rath gemeinsames Corpus wäre. Kein Wort davon stehe in der Formula Concordiae. Besondere Beachtung verdiene aber, daß weder der Papst in der Stiftungsurkunde noch Ihro Kaiserliche Majestät in der Bestätigungsurkunde von 1560 den Rath für einen mit den durchlauchtigen Herzogen gemeinschaftlichen Stifter der Akademie erkennen. Es sei nicht allein unwahr, sondern auch unmöglich, daß die durchlauchtigen Herzoge drei Jahre später den Rath zum gemeinsamen Stifter gemacht hätten; denn Höchstdieselben müßten dann das non Faktum pro facto haben erklären, und überdem Privilegien, deren Ertheilung nicht von ihnen abhinge, sondern die sie sich selbst ertheilen lassen müßten, andern Leuten, und zwar solchen, die dazu gar nicht fähig, haben mittheilen wollen. Denn alle Staatslehrer sind darin einig, daß die Ertheilung und Haltung einer Akademie der höchsten Landesherrschaft allein zustehen, und daß diese Freiheit von Sr. Kaiserlichen Majestät niemand als einem Reichs=

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stande ertheilt werde. So sei also diese angemaßte vorgebliche Gemeinschaft des Rechtes an der Akademie bis zu allen Zeiten undenkbar. Dieser Grundsatz entscheide die ganze vorliegende Frage. Sei das Recht der Errichtung und Haltung der Akademie allein bei den durchlauchtigen Herzogen von Meklenburg geblieben, so sei auch die damit Verbundene natürliche Freiheit, die Akademie wieder aufzulösen, ohne irgend einige Gemeinschaft mit jemand anders allein bei gedachten Herzogen. Denn die Aufhebung sei nichts mehr als ein non usus privilegii welcher keinem privilegiato auf der Welt verwehrt sei, da Jeder auf sein Recht verzichten könne."

"Gesetzt nun aber den ganz ungereimten Fall, die Herzoge hätten den Rath zur Gemeinschaft herangezogen und in einem förmlichen Vertrage, der aber nirgends existiere, sich verbunden, die Gemeinschaft beständig zu bewahren, was wäre dem Rath damit genützt? Ein Packt wegen einer ewigen Societät sei nach bürgerlichem und Staatsrecht nichtig, und Jedem erlaubt, wider den Willen des Andern aus der Gesellschaft auszutreten. Wenn aber der Rath einwende, das gemeine Beste erheische die angebliche Gemeinschaft, so sei es gerade diese Rücksicht, welche Ihre Herzogliche Durchlaucht bewege die Akademie aufzuheben."

ad 2 "beschwerte sich der Rat, daß Ihre Herzogliche Durchlaucht alle von HöchstIhnen bestellten Professoren auf einmal ihrer Funktionen enthebe."

Eine große Anmaßung.

ad 3 "beschwerte sich der Rat, daß die Enthebung der fürstlichen Professoren aus ihrer Funktion die in der Formula Concordiae festgestellte Formam Academiae aufhebe." - "Aber der Herzog wolle nicht die Formam Academiae et Goncilii, sondern nach der Ihreselb competirenden Freiheit die ganze Akademie aufheben."

ad 4 "beschwerte sich der Rat, daß Ihre Herzogliche Durchlaucht durch eine beschwerliche Interpretation der Formuiae Concordiae die Existenz des Falles anführen, daß die Akademie zu Rostock einginge, weil Höchstdieselben Vorhabens wären, eine Universität in der Stadt Bützow zu errichten." -

"Aber Ihro Herzogliche Durchlaucht wollten nicht die Formula Concordiae interpretieren, sondern sich nur der natürlichen Freiheit bedienen, deren Ihro hohe Vorfahren an der Regierung sich nie begeben hätten. Nirgends stehe in den Verfügungen, daß Ihro Herzogliche Durchlaucht deswegen die Universität zu Rostock aufhöben und nach der Formula Concordiae dazu berechtigt zu sein glaubten, weil sie eine neue Universität zu errichten Willens wären. Beide Dinge stünden nur in zufälliger Verbindung. Hätten sich Ihro Her=

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zogliche Durchlaucht der Formula Concordiae bedienen wollen, so hätte es ebenso wenig eines neuen Privilegs bedurft als einer besonderen Interpretation der Formulae Concordiae. Schon die alten Privilegien verstatteten die Verlegung der Akademie an einen andern Ort, und die Formula Concordiae gestatte dieselbe ausdrücklich für den Fall, daß dieselbe von Rath und Gemeine nicht bei ihren Privilegien gelassen würde. Diese in die Augen springenden Kränkungen wage aber der Rath nicht zu leugnen." -

Soviel von der durch den herzoglichen Anwalt beim Reichskammergericht Dr. Ruhland eingereichten Rechtsbelehrung. Wenn es nach dem nosse, und nicht nach dem posse gegangen wäre, so wäre die Rostocker Klage bald abgewiesen gewesen. Siegesgewiß berichtet auch Ruhland, daß trotz aller Ränke der Rostocker, trotz der von ihnen eingereichten "Historisch=diplomatischen Abhandlung von dem Ursprung der Stadt Rostock Gerechtsame" ihre Gravamina für unbedeutend angesehen würden. Aber Ruhland war seinem Gegner, dem Anwalt v. Gondela, lange nicht gewachsen; dieser wußte, vom Rathe reichlich mit Geld versehen, den schon gefaßten Beschluß, daß keine Obligatio perfecta für den Herzog vorliege, die Universität zu sustiniren, dahin zu ändern, daß "bis auf weitere Entscheidung Alles in statu quo ante belassen werden solle; man versehe sich vom Herzog, daß er bis dahin nichts weiter ändern werde."

Beide Parteien deuteten den Spruch zu ihren Gunsten, der Herzog, daß die Akademie ausgehoben, die Rostocker, daß sie von Bestand sei. So lange die herzogliche Miliz in Rostock war, verhinderte der Canzlei=Direktor Taddel leicht die vom Syndikus Burgmann beabsichtigte neue Rektorwahl in der Johanniskirche; als aber im Februar 1761 die Preußen unter dem Prinzen Eugen von Württemberg einzogen, wurde am 17. Februar die Rektorwahl vorgenommen. Gewählt wurde Joh. Christ. Burgmann, Prediger an der Johanniskirche und zugleich Dozent an der Universität. Die rätlichen Professoren, denen der Herzog jegliche Betheiligung an der Wahl bei 1000 Thlrn. Buße verboten hatte, entschuldigten sich mit der eigenen und der Studenten (neun!) Noth.

Der Uebermuth der Rostocker kannte keine Grenzen. Zwar der Versuch, den Prinzen Eugen zu bewegen, daß er der Universität Bützow den Schutz versage, scheiterte an den Vorstellungen des Canzlei=Direktors Taddel; aber sicher unter dem Schutze der Landesfeinde wagten sie es, Taddel aus der Gesellschaft zu stoßen und so lange zu drangsalieren, bis er vom Herzog sich Enthebung von dem Commissorium erbat; sein Nachfolger, Vice=Director von Hanneken, ließ Alles gehen, wie es wollte.

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Erst im Herbst desselben Jahres machte der Herzog nach dem Abzug der preußischen Truppen dem Taumel ein schnelles Ende; das schwarze Brett wurde entfernt, und alle akademischen Handlungen für null und nichtig erklärt.

Zu gleicher Zeit hatte auch in Wetzlar die Sache für Rostock eine ungünstige Wendung genommen; Gondela selbst riet in einem vertraulichen Briefe dem Rat, den Prozeß entweder aufzugeben, da das Recht zu klar für den Herzog spräche, oder aber klingende Münze nicht zu sparen. Daraus hin wurde der Syndikus Burgmann mit 16,000 Thlrn. neugeprägter Rostocker Münze nach Wetzlar geschickt, und es gelang ihm bald, den herzoglichen Anwalt bei Seite zu drängen. Denn bei den völlig erschöpften Kassen des Landes konnte der Herzog nichts bieten als Titel, wonach aber in Wetzlar keine Nachfrage war. zu Anfang 1762 berichtete Burgmann von gewonnener Sache, von bevorstehender Execution, wenn der Herzog fortfahre die Privilegien Rostocks anzutasten.

Bei solcher Lage der Dinge lenkte der Herzog ein und verein=barte mit Rostock die Einsetzung einer Commission zur Untersuchung und Beilegung der obschwebenden Händel. Ohne das Bestehen der Rostocker Universität anzuerkennen (noch 1784 redet Friedrich von den Professoren der vormaligen Akademie Rostock), verwehrte er nicht mehr die Vornahme akademischer Handlungen. Er hatte inzwischen auch die bittere Enttäuschung erfahren, daß seine Universität, welche ein Muster einer recht christlichen Anstalt sein sollte, zu unaufhörlichen Klagen über das wüste Treiben der Studierenden Anlaß gab und in nichts den Erwartungen entsprach.


3) Die Errichtung und Eröffnung der Universität Bützow.

In unsern Tagen, wo auch hinsichtlich der Universitäten eine gewisse Konzentration sich vollzogen hat, möchte man den Plan, in einem kaum 160,000 Seelen zählenden Staat, in einer kleinen kaum über die Grenzen Meklenburgs hinaus bekannten Landstadt eine Universität zu gründen, sonderbar finden und auf den Gedanken kommen, daß bei der Wahl dieses nur 4 Meilen von Rostock entfernten Orts die Schikane gewaltet habe; oder aber, wenn man die Geschichte Bützows berücksichtigt, denken, daß diese Stadt gewählt sei in der Erinnerung, daß hier vor langen Zeiten die Bischöfe residiert hatten, deren durch die Reformation freigewordene Rechte an der Rostocker Universität, zwar nicht ohne Widerspruch Rostocks, aus die Herzoge

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übergegangen waren. Aber Keins von beiden trifft zu; sondern als der Herzog den Plan gefaßt hatte, in der Nachahmung Halles mit der Universität ein Pädagogium und Waisenhaus zu gründen, bewog ihn nur die Rücksicht darauf, daß das große, leerstehende Schloß in Bützow ausreichend zur Aufnahme aller drei Institute sei, gegen das anderweitig vorgeschlagene Güstrow für Bützow sich zu entscheiden.

Die Stadt Bützow zählte damals wohl kaum viel über 1000 Einwohner; ein großer Theil der Stadt lag noch von der großen Feuersbrunst von 1716 her wüst, die Bürger waren verarmt, das Handwerk nahrungslos. Ein anderer Mann als Döderlein, den der Herzog beauftragt hatte mit der Stadt zu verhandeln, hätte sofort erkannt, daß kein ungeeigneterer Ort für eine Universität sich finden ließ. Aber Döderlein, von dem schlauen Bürgermeister Odewahn getäuscht, nahm den guten Willen der freudig erregten Bürgerschaft für die That. Die sofort an den Herzog beschlossene Dankadresse (21. Februar 1760) war bezeichnend für die Lage der Dinge:

"Mit untertänigstem Dank gegen Herzogliche Durchlaucht erkenne es die Bürgerschaft, daß AllerhöchstDdieselben die fast ganz zu Grunde gerichtete erbuntertänige Stiftsstadt Bützow durch Verlegung einer Universität dahin wieder in Aufnahme zu bringen geruhten; es wäre bekannt, daß seit dem Absterben der Höchstselig in Gott ruhenden Frau Herzogin Sophie Charlotte diese arme Stadt von allem Erwerb ganz nahrlos gewesen und die Einwohner außer Stand gesetzt worden ihre Häuser in baulichem Zustande zu erhalten; ja die betrübten und kriegerischen Zeiten hätten fast alle Einwohner zu armen Leuten gemacht, so daß aller Handel und Erwerb danieder gelegen; und wenn Ihre Herzogliche Durchlaucht nicht dieser Stadt Gnade und Erbarmen widerfahren ließen, so würde endlich aller Einwohner Untergang erfolgt sein."

"Die Bürgerschaft glaube aber gewiß, daß einige Hundert Studenten völlig Raum bei ihnen finden könnten, wenn Herzogliche Durchlaucht nur geruhten Holz und Steine auf zwei Jahre Credit zu überlassen; ebenso wenig mangele es an Wohnungen für die Professoren, da schon jetzt viele Bürger sich offerirten, in den Gärten und wüsten Stellen binnen drei Monaten Häuser zu bauen."

Der gewünschte Credit wurde ohne Zögern gewährt, und nach kurzer Zeit stand schon eine beträchtliche Anzahl von Wohnungen zur Aufnahme der neuen Gäste fertig, während an den neuen Häusern und Etagen noch mit allem Eifer gebaut wurde. Nach langer Noth hoffte Jeder auf großen Verdienst. Aber die erste Enttäuschung begann, als der Herzog den vielen Anerbietungen entgegen erklärte,

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daß er das Kaufen von Häusern den Professoren überlassen müsse, weil in der Staatskasse kein Geld sei. Dazu verlautete von Rostock her, daß die Verlegung der Universität aus Hindernisse stieße. Die Folge davon war allgemeine Muthlosigkeit, so daß der Bürgermeister die Einwohner mit Ernst ermahnen mußte, nicht durch Nachlässigkeit die hohe Gnade zu verscherzen.

Und in der That war die Regierung, besonders aber Excellenz Schmidt, Angesichts des von Rostock entgegengesetzten Widerstandes mit allen Mitteln bemüht, das Vorhaben in letzter Stunde zu vereiteln. Sie wies darauf hin, daß, da nach Döderleins eigener Ansicht das Schloß in Bützow zwar zur Ausnahme des Pädagogiums, aber auch zu nichts weiter ausreichend sei, der Bau eines neuen Universitätsgebäudes sich vernothwendige, der nach dem niedrigsten Anschlage 24,000 Thlr. erfordere. Wie die Noth des Landes diese Last ertragen solle? Die Regierung machte Döderlein den Vorwurf, in seiner Verhandlung mit Bützow nicht vorsichtig gewesen zu sein; denn er habe gleich einsehen müssen, daß Bützow ungeeignet zur Aufnahme einer Universität sei. "Im ganzen Reiche", berichtet der mit der Besichtigung der Gebäude in Bützow betraute Professor Aepinus, "giebt es keine elendere und unpassendere Stadt, wohin versetzt zu werden mir nicht anders als eine Verbannung erscheint."

Diese von allen Seiten her unterstützten Bedenken machten den Herzog zwar stutzig, aber er meinte zu weit engagiert zu sein; auch war er nicht ohne Mißtrauen, ob nicht etwa die Rostocker aus seine Commissare einwirkten. Er beauftragte daher den Professor Mantzel, sein unparteiisches Gutachten nach vorgenommener gründlicher Inspizierung abzugeben. Mantzel war damals 61 Jahre alt und hatte fast nur noch für Guriosa und Antiquitates Sinn und Interesse. Diese Schwäche benutzend, begeisterte der Bürgermeister Odewahn den alten Herrn so für die schönen Kirchen Bützows, daß derselbe seiner eigentlichen Aufgabe uneingedenk dem Herzog von den vielen Reizen der Stadt Bützow ein verlockendes Bild machte.

Damit war die Sache entschieden. Der Herzog befahl unverzüglich für die Zwecke der Universität den Rathhaussaal, "eine wahre alte Rumpelkammer" (Aepinus), und einige Zimmer zu mieten; sobald es die Kassen des Landes erlaubten, sollte mit den erforderlichen Bauten und Einrichtungen begonnen werden. So mangelte es denn bei der Eröffnung der Universität an Allem; kein Auditorium, keine Bibliothek, keine Anatomie, nicht einmal ein Carcer war vorhanden.

Am 27. Juli wurde durch die Meklenburger Anzeigen und überall auswärts der Plan der im Herbst zu eröffnenden neuen

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Universität bekannt gemacht. Es fanden sich auch im Beginn des Semesters mehr als 100 Studenten ein; aber eine große Zahl derselben zog bitter enttäuscht sogleich wieder fort, während die, welche blieben, vergebens auf den Anfang der Vorlesungen warteten. Denn nichts war fertig, weder Privilegien noch Statuten; selbst die meisten Professoren waren noch fern. Um nicht "den Aerger und Spott zu erleben, daß alle Studenten sich verliefen", drang Döderlein mit allem Nachdruck auf die sofortige Inauguration, ohne jedoch damit etwas Weiteres zu erreichen, als daß ihm als Direktor der neuen Akademie am 4. October anheim gegeben wurde, die Inauguration so feierlich, als es die traurige Lage des von den Feinden occupierten Landes erlaube, vorzunehmen. So fand in aller Stille ("minus sollemniter") am 20. October 1760 in Gegenwart der vier Dekane Döderlein, Mantzel, Detharding und Carpov, sowie der Professoren Karsten, Aepinus und Schreber die Feier der Eröffnung der nach dem Herzog benannten "Fridericiana" statt, wobei Döderlein in der Stiftskirche die Weiherede hielt über das Thema: "Cur et quomodo puritas doctrinae evangelicae in ecclesia summo studio sit conservanda."

Das Programm, wodurch zur Eröffnungsfeier eingeladen worden war, lautete:

Q. D. B. V. Initium novae Academiae Fridericianae indicit atque ad orationem publicam d. XX. Oct. h. a. MDCCLX. aperiendis acroasibus tam publicis quam privatis dicatam et in templo oppidano habendam literarum studiosos cunctosque Musarum Patronos atque Fautores humaniter invitat Serenissimi Ducis Regnantis Meklenburgensis ad id negotium et ad dirigendam 1 ) Academiam clementissime delegatus Commissarius Dr. Christianus Albertus Doederlein Consist. Duc. Cons. et S. S. Theologiae Professor publ. ordin. - Das Thema war eine Stelle aus dem Ignatius Martyr.

Der Spott der Rostocker ergoß sich in vollem Maße über diese so sang= und klanglose inauguratio inaugurata.

Trotz der traurigen Verhältnisse betrug die Zahl der im ersten Semester Immatriculierten doch 86, von denen einige 50 aus Rostock gekommen waren. Aber die Zahl minderte sich bald herab; denn was den Studenten in Bützow geboten wurde, war gänzlich unzureichend, um einen strebsamen Jüngling zu befriedigen. Das Schicksal


1) Der in Halle gebräuchliche und auf Bützow übertragene Titel Direktor der Universität erhielt sich in Bützow bis Ostern 1762, von da an hieß es Rector.
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der neuen Universität war schon, ehe sie eröffnet wurde, besiegelt: eine Anstalt zu sein niemandem zur Freude, Vielen zum Anstoß. Von den Erwartungen, die man von ihr gehegt hatte, ging keine in Erfüllung.


4) Die Privilegien der Akademie zu Bützow.

Da diese vollständig in den Annalen der Rostocker Akademie Bd. I, p. 258 flgd., abgedruckt vorliegen, so kann ich mich auf die Hauptpuncte derselben beschränken.

Die Privilegien sind nach dem Muster der Rostocker von Professor Aepinus in deutscher Sprache abgefaßt und erst am 10. April 1762 in Lübeck von Herzog Friedrich bestätigt worden. In der Einleitung wird hervorgehoben, daß bei der Errichtung der Universität maßgebend gewesen sei die Rücksicht auf das wahre Wohl und die Glückseligkeit der gesamten Untertanen, damit die reine und lautere Lehre des Evangeliums im Lande erhalten, gute Wissenschaften und Künste verbreitet, Tugend, gesitteter Wandel und Frömmigkeit eingeführt und erweitert würden. Die Wahl der Stadt Bützow sei geschehen aus besonderer Huld und in Betracht, daß daselbst zur Aufnahme der Universität und ihrer Mitglieder theils schon manche zweckdienliche Anstalten vorhanden seien, theils durch fernere Verordnungen der Aufenthalt daselbst noch immer vortheilhafter und bequemer eingerichtet werden könne. Die Zahl der bereits berufenen und mit ansehnlichem Gehalt versehenen Professoren solle bis zu der nahe bevorstehenden feierlichen Inauguration so weit vermehrt werden, daß ein gedeihlicher Fortgang der Akademie zu erwarten stehe.

Im §. 1 wird die Universität für ein besonderes, landesherrlich gestiftetes Corpus und Kommune erklärt und ihr alle Rechte und Privilegien der andern Universitäten Deutschlands zugesprochen.

§. 2. zu dem Corpus Akademiae sollen gehören: alle Dozenten, Graduati und Gelehrten, sofern sie keine bürgerliche Nahrung betreiben; alle Officianten, Sprachlehrer, Stall=, Fecht=, Tanz= und Exercitien=Meister; Buchhändler, Buchbinder, Buchdrucker und was sonst als Künstler oder Handwerker bei der Universität angenommen wird; sämtliche studierende, sofern sie kein bürgerliches Gewerbe betreiben; das Pädagogium und die Realschule mit allen Vorgesetzten, Lehrern, Schülern, Officianten, Bedienten; die Familien, Frauen, Wittwen, Kinder der in diesem §. genannten Personen, sowie endlich die Kostgeber der Universitäts=Verwandten mit ihrem Gesinde.

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§. 3 handelt von Gehalten der Professoren, wozu des fördersamsten ein perpetuirlicher und separater Fonds bestimmt werden soll, von Gnadenquartal und Gnadengehalt.

§. 4. Das Forum academicum soll allein vom Herzog und seinem Regierungs=Colleg unmittelbar dependiren.

§. 5. Die Jurisdiktion desselben über alle Anverwandten soll sowohl in civilibus quoad actiones tam reales quam personales, als auch in criminalibus uneingeschränkt und unabhängig vom Herzoglichen Amt und Stadtmagistrat sein.

§. 6. Die Anverwandten sollen in prima instantia nur vom Judicium academicum belangt werden.

§. 7. Die Verwaltung der Gerichtsbarkeit wird dem Senatus oder Concilium unter Vorsitz des Rektors übertragen.

§. 8. Für gewöhnliche Sachen genügt ein Concilium arctius, welches vom Rector und dem Promotor gebildet wird; aber wenn beide nicht Juristen sind, so soll ein Jureconsultus hinzugefügt werden.

§. 9. Zu den Beratungen über Rechte und Freiheiten der Universität und alle sie angehenden und zu publicirenden Verordnungen, Edicta und Statuta, über Relegationen, die Abstellung etwa eingeschlichener Unordnungen, die Aufrechterhaltung der Ruhe und Sicherheit, die Anstellung öffentlicher Feierlichkeiten der Universität, und was sonst zum Gedeihen des ganzen Corpus acad. gereichen kann, soll jedes Mal der gesamte Senatus acad. zugezogen und jedes Membri Stimme und Meinung vernommen, sodann aber nach Mehrzahl der Stimmen darin statuiert, und was also beschlossen, von dem jederzeitigen Rector zur Execution gebracht werden. Hingegen das Concilium arctius soll alle Untersuchungen und gerichtlichen Handlungen sowohl in cansis civilibus [quam in disciplinaribus?] 1 ) übernehmen und vollziehen. In peinlichen Fällen, welche eine schwere Leibes= und Lebensstrafe nach sich ziehen, soll das Concilium arctius die Untersuchung anstellen und bis zum Schluß=Urtheil verfahren, sodann die vollständigen Akten der gesamten Juristen=Facultät und hiernach dem gesamten Senat zur Fassung des Urtheils vorlegen; und sollen dann alle Akten nebst der concipirten Sentenz ante publicationem an den Herzog und A. H. dessen Regierung eingesandt und nach Befinden die A. H. Konfirmation oder Milderung eingeholt werden. Im Fall der peinlichen Frage oder der zu vollziehenden Leibes= oder Lebensstrafe soll das Amt zu Bützow unter dem dirigierenden Vorsitz des Concil. arct. die Exekution ohne einige


1) Die den Gegensatz zu in causis civilibus bezeichnenden Worte fehlen.
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Kosten der Universität verrichten. Die von der Universität durch Relegation oder das Consilium abenndi Weggeschafften sollen weder in den Aemtern Bützow und Rühn, noch in der Stadt Bützow geduldet werden, sondern, sofern sie dort betroffen würden, von der Miliz aufgegriffen und gefänglich fortgeführt werden. Die von dem Judicium academicum erkannten Geldstrafen sollen sämtlich ohne Verkürzung der Universität verbleiben und von dem Rector zum Nutzen der Universität verwandt werden. - Zur Unterstützung des Rektors und Senats soll in die Stadt Bützow genügende Miliz gelegt werden unter dem Kommando eines Offiziers, der alles dasjenige schleunig und ohne Weigerung zu vollziehen hat, wozu er vom Rector requiriert wird. Er soll insbesondere allem Unwesen, Tumult und Lärm steuern, die Tumultuanten zur Haft bringen und dem Rector anzeigen; wobei aber ihm und seiner Miliz befohlen wird, gegen die Arretierten sich aller Bescheidenheit zu befleißigen und aller ungebührlichen Ausschweifung und harten Begegnung zu enthalten. Und sollte zur Anzeige kommen, daß in den Häusern Dinge vorgehen, welche den Gesetzen zuwiderlaufen und den Studiosis schädlich sind, so soll ohne vorgängige Requisition des Amts oder Magistrats die Miliz die Häuser visitieren, die verdächtigen Personen in Hast nehmen und ihrem Richter ausliefern.

§. 10. Von dem Rechte Verordnungen, Edicta, Statuta, Leges zu machen und zu promulgiren.

§. 11. Von den Insignien der Jurisdiktion und den Siegeln 1 ).

§. 12. Von dem Rechte Officianten der Universität zu wählen und zu verpflichten.

§. 13. Es sollen eingerichtet werden: ein genugsam geräumiges Auditorium publicum, bequeme Zimmer zu den Zusammenkünsten des Concilii, der Universitäts=Registratur, ein Carcer, eine Bibliothek, ein Theatrum anatomicum, eine Präparaten=Kammer, ein botanischer Garten, Laboratorium chymicum, astronomisches Observatorium, Exercitien=Boden, Reit= und Fechtsaal, und was sonst erforderlich ist.


1) Das Bützower Universitätssiegel war etwa 5cm hoch und 4cm breit. In der Mitte ist ein Crucifix, zu dem links und rechts ein Wanderer herantritt. Darunter steht Zach. XII, 10, und darunter die Zahl 1760. Im Halbkreis über dem Crucifix liest man: Habemus, qui praestat promissa patris; und darüber im Halbkreis: Sigillum Academiae Buetzoviensis.
Zach. XII, 10 lautet: Aber über das Haus Davids und über die Bürger zu Jerusalem will ich ausgießen den Geist der Gnade und des Gebets; denn sie werden mich ansehen, welchen Jene zerstochen haben, und werden ihn klagen, wie man klaget ein einiges sind, und werden sich um ihn betrüben, wie man sich betrübt um ein erstes sind.
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§. 14. Von der Bibliothek.

§. 15. Von Immunitäten und Befreiungen von allen oneribus personalibus.

§. 16. Von der Accise= und Steuerfreiheit.

§. 17. Von der Postfreiheit und von Gebühren und Sporteln.

§. 18. Von der Benutzung des gemeinen Kaiserlichen Rechts in Erbfolge= oder andern Reichshändeln.

§. 19. Von den städtischen Lasten.

§. 20. In der Nähe der von Professoren oder Graduatis bewohnten Häuser sollen keine Opitices strepiferi ihre Werkstatt ausschlagen.

§. 21. Die von Universitäts=Verwandten bewohnten Häuser stehen unter der alleinigen Kompetenz des akademischen Gerichts.

§. 22. Von der Benutzung der Stadtweide.

§. 23. Von der stillen Beerdigung der Universitäts=Verwandten.

§. 24. Den Studenten soll die Jagd auf den Pastiner, Horster und Bützower Sandfeldern freigegeben sein.

§. 25. Von der Thorfreiheit.

§. 26. Wer von den Universitäts=Verwandten, außer den in Nr. 12 genannten, nebenher ein bürgerliches Gewerbe betreibt, hat alle Lasten dieses Gewerbes zu tragen, ohne Freiheit zu genießen.

§. 27. Das Corpus Academicorum rangiert gleich nach den landesherrlichen Gerichten und Collegien vor allen übrigen Magistraten des Landes.

§. 28. Die theol. Facultät soll aus drei, die juristische aus drei, die medizinische aus zwei, die philosophische aus sieben ordentlichen Professoren bestehen; sie machen zusammen das Concilium academicum aus. Die außerordentlichen Professoren haben weder in Concilio, noch in Facultatibus Sitz und Stimme; der älteste der Professorum extraordinariorum rückt aber beim Abgang eines Professoris ordinarii in seiner Facultät als jüngster Professor ordinarius ein, wenn nicht aus besonderen Ursachen einmal etwas Anderes für gut befunden werden sollte.

§. 29. Von der amtlichen Thätigkeit der Mitglieder der vier Facultäten. Von den Amtssiegeln.

§. 30. Die Zensur der auf der Universität zum Druck gebrachten Schriften liegt den Dekanen ob, welche verhüten sollen, daß nichts der reinen Lehre, der guten Sitte, den Reichs= und Landesgesetzen Widriges gedruckt werde. Befreit sind die landesherrlichen und die Schriften der ordentlichen Professoren in ihrem Fach.

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§. 31. Die halbjährlich, gleichzeitig mit dem Rektorat angetretenen Dekanate gehen nach der Ordnung der Rezeption in die Facultäten; die Dekane sind zugleich Pro=Cancellarii bei den Promotionen.

§. 32. Die Landesgerichte sollen Belehrungen, Responsa und Urtheilssprüche hinfort nur mehr von der juristischen und medizinischen Facultät in Bützow requirieren.

§. 33. Der Dekan der philosophischen Facultät ertheilt den zuerst auf eine Akademie kommenden Studiosis die gewöhnlichen Signa depositionis.

§. 34. Der Rector ist während der Zeit seines Rektorats für seine Person gerichtlich nicht zu belangen, außer wenn Gefahr im Verzuge ist, worüber die Regierung entscheidet.

§. 35. Die Professoren haben das Recht, gelehrte Gesellschaften, welche zur Aufnahme der Wissenschaften, Sprachen oder Künste gemeinsam arbeiten, zu stiften und zu errichten.

§. 36. Von der Ablieferung der Cadavera puniterum, der Selbstmörder und todt gefundenen Körper Geringer und Unbekannter aus den Aemtern und Städten Rühn, Bützow, Doberan, Güstrow, Sternberg, Schwan, Warin an die Anatomie.

§. 37. Dem Botanik und Chymie lehrenden Prof. med. soll das Laboratorium chymicum nebst dem botanischen Garten, das Observatorium astronomicum dem Professor der Astronomie anvertraut sein.

§. 38. Auch Graduatis, welche durch Proben sich dazu geschickt erwiesen haben, ist gestattet, nach eingeholter Erlaubniß der Facultät zu docieren und zu disputieren.

§. 39. Von den Sprach= und Exercitienmeistern.

§. 40. Die durch Fleiß, Sittsamkeit und tugendhaften Wandel ausgezeichneten Studierenden sollen sich der gnädigsten landesherrlichen Aufmerksamkeit versichert halten, zur Erleichterung ihres Unterhaltes Stipendien bekommen und bei Besetzung der Aemter und Bedienungen nach dem Maß ihrer Geschicklichkeit besonders berücksichtigt werden, wie überhaupt gesorgt werden soll, daß der Aufenthalt auf der Universität billig und bequem sei.

§. 41. Rangliste: Rektor 5. Classe; Professores ordinarii 8. Classe; Professores extraord. 11. Classe; innerhalb der Universitäts=Verwandten: Rector, Reichsgrafen 1 ), Professores ord.,


1) Sind hierunter Reichspfalzgrafen verstanden? Diese Würde war damals käuflich, wurde aber auch häufig Gelehrten verliehen. So war z. B. Prof. Trendelenburg (f. u.) bereits in Helmstadt kaiserl. Reichspfalzgraf.
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extraord., Docteres, Licentiati, Magistui plrilosophiae, Secretärins, Candidati examinati; zu den übrigen Einwohnern: erst nach den Lizentiaten folgen die Amtmänner, der Präpositus, die Prediger, die Advokaten, der Bürgermeister, die Magistri, der Secretarius, der Rector scholae, die Rathsherren, die Candidati examinati, der Stadtsekretär, die Praecepteres der Stadtschule.


5) Die Statuta Academiae generalia.

Da der Abdruck auch dieser Statuten in den Rostocker Annalen, Bd. I, p. 322, erfolgt ist, wird es erlaubt sein, um des Raumersparnisses willen nur einen Ueberblick über dieselben zu geben. Verfaßt sind dieselben in lateinischer Sprache von Prof. Aepinus und im Jahre 1762 vom Herzog Friedrich in Schwerin bestätigt. Die Einleitung enthält dieselben Gedanken, welche in der Einleitung zu den Privilegien ausgesprochen sind.

Cap. I handelt von dem Collegium academicum und seinen Gliedern. Die Universität, hier Fridericiana genannt, soll aus vier gesonderten Facultäten bestehen, welche zur Ehre Gottes und zum Nutzen der Akademie gemeinsam arbeiten (§. 1); darum sollen vor allem der Kirche feindliche und von der reinen Lehre abweichende Reden oder Schriften nicht geduldet werden (§. 2), und jeder Professor bestrebt sein, durch christlichen Wandel und ernsten Vortrag den Studierenden ein heilsames Vorbild zu sein (§. 3); jeder soll in seinem Fach arbeiten, friedfertig, ohne Neid (§§. 4, 5), alle zusammen aber sollen daraus bedacht sein, die Vorlesungen so zu theilen, daß kein wichtiges Colleg fehle (§. 6). Vier Wochen vor Ostern und vor Michaelis sollen jedes Mal die Vorlesungen für das nächste Semester angeschlagen und gedruckt veröffentlicht werden, auch sollen soviel Stunden für jede angesetzt werden, daß dieselben in einem Semester zu einem Abschluß gelangen können. Die Ferien sollen dauern: Weihnachten, Ostern, Pfingsten nicht über 14 Tage, zur Sommer= oder Erntezeit nicht über 8 Tage (§. 7). Der Stundenplan 1 ) soll so eingerichtet werden, daß die philosophischen Collegien, als die für alle Facultäten fundamentalen, nicht mit anderen wichtigen Collegien zusammenfallen (§. 8). Die Professoren


1) Der Stundenplan wurde 1764 aufgestellt. Vgl. Annalen der Rostock Akademie I, p. 307. Es ist folgender: (  ...  )
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sollen es für ihre Pflicht halten, neben den Vorlesungen auch durch Bücher oder andere wissenschaftliche Arbeiten sich und der Akademie einen Namen zu erwerben, auch ihre Zuhörer reizen, durch Disputationen sich bekannt zu machen (§. 9). Besondere Obacht sollen sie aber dem Fleiß der Studierenden zuwenden und dieselben nicht allein zum regelmäßigen Besuch der Collegien anhalten, sondern sie auch nach jedem Halbjahr durch die Dekane der Facultäten einem Examen unterwerfen. Nach Beendigung der Studien hat jeder Student dem Dekan seiner Facultät Rechenschaft über den ganzen Umfang seiner Studien abzulegen, woraus dann die Facultät beschließt, ob ein besonderes Examen noch abzuhalten ist. Wer reif ist, soll darüber ein förmliches, mit dem Siegel der Facultät beglaubigtes Zeugniß empfangen (§. 10). Bei der Besetzung einer erledigten Professur hat die Facultät der Regierung drei oder mehr für tüchtig angesehene Männer vorzuschlagen (§. 11). Vor der Einführung in sein Amt soll jeder Professor durch einen feierlichen Eid sich verbinden, dem Fürstenhause treu und in seinem Amte gewissenhaft zu sein (§. 12). Die Facultäts=Statuten sollen für Jeden bindend sein (§. 13). Die Festprogramme hat der jedesmalige Dekan der theologischen Facultät zu schreiben, doch sollen sie nicht über 16 Seiten lang sein (§. 14). Die juristischen Professoren sollen, außer wenn sie besondere Erlaubniß dazu erhalten, keine Privatpraxis treiben (§ 15).

Cap. II. Von dem Rector der Akademie und seinen Pflichten. Der Rector, dem die Obhut über die Privilegien und Rechte der Universität obliegt, und dem alle akademischen Bürger zu gehorchen haben, wird aus der Zahl der ordentlichen Professoren halbjährlich reiheum nach dem Alter der Rezeption gewählt (§. 1, 2). Kein Professor soll sich, außer wenn besondere Gründe vorliegen, dem Amte entziehen. Der Vertreter des Rektors ist der Prorektor (§. 3). Bei dem Rektoratswechsel werden zugleich die Mitglieder des Con-

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cilii arctioris ernannt (§. 4). Der neue Rector wird mit aller Feierlichkeit nach Ableistung des vorgeschriebenen Eides in sein neues Amt eingeführt (§. 5). Sorge des Rektors ist, das Wohl der Universität nach allen Seiten zu fördern (§. 6). Bei einer Zivilklage gegen einen akademischen Bürger soll der Rector zunächst vermitteln; wenn dies fruchtlos, so soll er die Sache vor das kleine Concil bringen, wo der Streit kurz und mündlich ausgemacht werde; bei einer wichtigeren Sache entscheide nach ordentlichem, schriftlichem Verfahren das Collegium der Rechtsgelehrten, wogegen dann die Berufung an das Gesammt=Concilium und endlich an die Regierung freisteht (§. 17). Bei Disziplinarfällen aber soll der Rector den Uebelthäter festnehmen und auf den Carcer setzen, sodann die Sache dem Concilium arctius übergeben, welches sorgfältig nach den Theilnehmern an dem Vergehen zu forschen hat. Die Strafe richte sich nach den bestehenden Gesetzen; bis zu einem Tage Carcer kann der Rector allein geben. Wer zum zweiten Male frevelt, werde mit schwererer Strafe und der Androhung von der Universität entfernt zu werden belegt. Geldstrafen sollen möglichst vermieden werden und Loskaufung mit Geld verboten sein (§. 8). Der Rector hat auch die Einschreibung der neu aufgenommenen Studenten in die Matrikel zu besorgen (§. 9), er hat die eingehenden Briefe bei den Professoren circulieren zu lassen und die Beantwortung derselben nach Einholung der vota professorum dem Professor der Eloquenz oder bei rechtlichen Sachen dem Syndikus zu übertragen (§. 10). Er hat durch seine Namensunterschrift zu allen amtlichen Anzeigen sein placet zu geben (§. 11); er hat das Vermögen der Akademie zu verwalten und nach Rücksprache mit dem Concilio arctiori Stipendien zu verleihen (§. 13).

Cap. II. Vom Zusammentreten des akademischen Senats.

Unter Hinweis auf §§. 8-11 der Privilegien über die Wahl des Senats (§. 1) werden zunächst die Funktionen des kleinen Senats nochmals auf die richterliche Thätigkeit ausdrücklich beschränkt (§§. 2, 3). Bei allen wichtigeren Angelegenheiten, welche die Universität betreffen, beruft der Rector den Großen Senat (§.4), trägt die Sache vor und läßt nach dem Alter der Rezeption votieren (§. 5); an der Sitzung nimmt nicht Theil, wessen persönliche Angelegenheit berathen wird (§. 6). Die Stimmenmehrheit entscheidet; bei Gleichheit der Stimmen giebt der Rector den Ausschlag (§. 7). Was verhandelt worden ist, und wie Jeder gestimmt hat, ist Amtsgeheimniß (§. 8). Wenn der Rector seine Pflicht versäumt, haben die Assessoren des kleinen Senats das Recht, das akademische Concil zu berufen (§. 9).

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Cap. IV. Ueber die Verwaltung der Einkünfte. Das Amt der Quästoren, von denen der eine die Stipendien= und Freitischgelder unter sich hat, der andere den übrigen Schatz, ist vierjährig (§§. 1, 2). Sie haben jederzeit eine Kassenrevision des Rektors zu gewärtigen (§. 3) und eidlich ihre Treue zu geloben (§. 4). Das Honorar beträgt 20 Thlr. p. a. (§. 5).

Cap. V. Von dem Secretair der Universität. Der vom Senat gewählte Secretair hat sich durch einen Eid zur treuen Geschäftsführung zu verpflichten (§§. 1-4).

Cap. VI. Von den Sprach= und Exercitienmeistern. Sie sollen ehrbar im Wandel und Unterricht sein und die Studierenden zu keinen Narrheiten verführen (§§. 1-3).

Cap. VII. Ueber die Officianten der Universität.

Cap. VIII. Wie das akademische Bürgerrecht erworben wird. Wer von dem Rector in die Matrikel eingetragen zu werden wünscht (§. 1), hat, wenn er schon graduiert ist, vorher durch einen vorgeschriebenen Eid (§. 2), wenn er noch Student ist, durch einen Handschlag an Eides Statt zu geloben, ein der Universität zur Ehre gereichendes Leben zu führen (§. 3); der erst die Universität Beziehende hat sich vor dem Dekan der philosophischen Facultät über seine Vorbildung auszuweisen und erhält von demselben Anweisung, wie er am praktischsten seine Studien einrichte (§. 4). Wer sich um ein Staatsamt bewirbt, muß ein Zeugniß über seine Studien beibringen, welches ihm der Dekan seiner Facultät ausstellt (§. 5). Die Rezeptionsgebühr beträgt 5 Thlr. bei neuen, bei alten Studenten 4 Thlr. (§. 6). Für die Künstler und Handwerker beträgt der Preis des Bürgerrechts 5 Thlr. (§. 7).

Cap. IX. Von den Gesetzen, welchen die Studierenden zu gehorchen haben.

Die Studierenden sollen fromm und nüchtern leben, wie es Christen zukommt (§. 1), die Kirche fleißig besuchen und gern sein, wo Gottes Ehre gepredigt wird; gottlose Buben sollen nicht geduldet werden (§. 2); wer nicht lutherisch ist, soll sich hüten, für seinen Glauben Propaganda zu machen (§. 3). Der Studierende soll durch seinen Wandel beweisen, daß er nicht zu dem niederen Volke und Pöbel gehört (§. 4); er soll nicht mit Schlafrock und Pfeife auf die Straße gehen (§. 5), nicht an Lärm und Skandal, an Prügeleien sich betheiligen (§. 6), nicht Andere beleidigen und mit der Wache anbinden (§. 7); nicht Fenster einwerfen, Türen und Häuser beschädigen (§. 8); nicht mit Hand, Peitsche oder Degen oder sonstiger Waffe andere Studierende verletzen, vor allem, bei Strafe dreijähriger Relegation, sich in kein Duell einlassen (§. 9); nicht Schmähgedichte

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oder andere beleidigende Schriften verfassen oder verbreiten (§. 10); nicht in Kneipen oder Garküchen umherliegen, nicht Hazard spielen (§. 11); nicht uneingeladen zu Hochzeiten oder Gesellschaften gehen (§. 12); nicht Kneipereien veranstalten oder besuchen, Komödie spielen, mit Masken sich verkleiden (§. 13). So soll auch ferner der abscheuliche Pennalismus nicht geduldet werden - Senioris titulnm affectare, signum aliquod distinctivnm in pileo vel veste ostendere, symposia nationalia parare, importunns commessater esse, adventantes exagitare, nummos ab iis exterquere (§. 14); das Jagdrecht soll nicht mißbraucht werden (§. 15); wer länger als 8 Tage seine Anmeldung beim Rector verschiebt, soll die doppelte Rezeptionsgebühr zahlen (§. 16); jeder Studierende soll den Professoren alle Ehrerbietung erweisen (§. 17); auch nicht Andere zum Ungehorsam aufreizen (§. 18); vom Rector vorgeladen zur Stunde erscheinen (§. 19); die öffentlichen Anschläge nicht verletzen (§. 20); auch nicht, so lange er in Untersuchung ist, ohne erlangte Erlaubniß die Stadt verlassen (§. 21), der Strafe sich willig unterziehen (§. 22). Wer seinen Gläubigern durch die Flucht sich entzieht, soll von dem weltlichen Gericht verfolgt werden (§. 23); doch soll auch der Kaufmann nicht über 10 Thlr., der Handwerker, Künstler, Wirth nicht über 5 Thlr., der Hauswirt nicht über ein Semester hinaus creditieren; Geld aus Pfand oder Schuldschein zu leihen soll streng verboten sein (§. 24). Wer ein Zeugniß über guten Wandel nicht beibringt, kann zum Staatsamt nicht zugelassen werden (§. 25). Wer länger als 14 Tage ein Colleg besucht hat, ist schuldig es zu belegen (§. 26). Niemand wage es, in Müßiggang zu leben oder die Vorlesungen irgendwie zu stören oder Kommilitonen einem Professor abspenstig zu machen (§. 27); ganz besonders sind aber die Stipendiaten gehalten, den übrigen Studenten in Ordnung und Sittsamkeit Muster zu sein (§. 28).


6) Der Etat. Die Gebäude. Die Bibliothek.

Die Absicht des Herzogs, seinen Antheil an der Rostocker Akademie auf Bützow zu übertragen, scheiterte, wie wir sahen, an der Weigerung des Raths, mit den herzoglichen Commissaren zu unterhandeln, und an dem Spruch des Reichs=Kammergerichts, nach welchem bis auf Weiteres Alles in statu que belassen werden sollte. In Folge davon war der Herzog gezwungen, dem Lande eine fast unerträgliche Last aufzubürden. Denn hatte die Renterei vorher

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nur 2300 Thlr. nach Rostock abgeführt 1 ), so mußte sie nun jährlich an 9000 Thlr. allein für Gehalte der Professoren beschaffen 2 ). Herzog Friedrich Franz berechnete richtig im Jahre 1790, daß die Universität dem armen Lande nahezu 250,000 Thlr. gekostet habe.

Die Beschaffung der großen Summe machte denn auch in den ersten Jahren während der Kriegsnoth die größte Schwierigkeit. Die Renterei erklärte sich wiederholt außer Stande das Geld zu beschaffen, da die von dem Herzog angewiesenen Einkünfte aus den beiden Aemtern Schwan und Ribnitz insgesamt kaum 9000 Thlr. betrugen. Die Professoren gerieten, da ihnen die Gehalte nur theilweise und unregelmäßig ausgezahlt wurden, in bittere Not; erst die Drohung des Präsidenten Grafen v. Basewitz, seinen Abschied zu nehmen, wenn den Professoren das versprochene Gehalt nicht ausgezahlt würde, bewirkte, daß der Herzog bei seiner höchsten Ungnade der Renterei aufgab, von den Einkünften aus jenen Aemtern nichts zurückzubehalten.

Damit war nach dieser Seite der Noth abgeholfen. Aber erklärlicher Weise geschah außerdem nichts für die Universität. Selbst die gerechte Bitte der Professoren, eine Wittwenkasse für sie einzurichten, wurde wiederholt mit dem Hinweis aus bessere Zeiten abgelehnt. Für den sonstigen Unterhalt der Universität mußte jährlich die lächerlich geringe Summe von 635 Thlrn. ausreichen, welche aus Pachtzinsen (150 Thlr.) und aus Salinegesällen (485 Thlr.) aufkam. Alle Versprechungen, ein Auditorium, Concilzimmer, Laboratorium, ein Theatrum anatemicum einzurichten, blieben unerfüllt, so daß man vergebens in Bützow nach einem Universitätsgebäude suchte, wenn man von dem alten Stall absah, der als Reitsaal und Paukboden diente. Selbst als im Jahre 1780 nach der Aufhebung des Pädagogiums die passendsten Räume im Schloß frei wurden, gab der Herzog erst nach längerem Sträuben vier Zimmer her, das eine für die Akten, das zweite für die mathematischen Instrumente, das dritte für den Secretair, das vierte, ganz unbrauchbare,


1) Ich bezweifle die Richtigkeit dieser Angabe nicht, bin aber außer Stande, Genaueres darüber beizubringen. [Diese Summe weisen die Renterei=Rechnungen von 1755-57 nach. W.]
2) 1765: Döderlein, Mantzel, Schaarschmidt 800 Thlr.; Trendelburg, Tychsen 200 Thlr.; Witte 160 Thlr. Der Gesamt=Etat: 7678 Thlr.
1785: Döderlein, Mauritii, Schaarschmidt 800 Thlr.; Toze, Spangenberg 700 Thlr.; Tychsen 650 Thlr.; Martini 600 Thlr.; Müller Prehn, Witte 500 Thlr.; Graumann, Hecker, Karsten 400 Thlr. Der Gesamt=Etat: 9034Thlr. Der niedrigste Satz war 1767: 7461 Thlr; der höchste 1785: 9034 Thlr.
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für Concilssitzungen. Die nur mit Lebensgefahr zugängliche Sternwarte (auf dem Turm am Eingang des Schloßplatzes) richtete sich 1773 Professor Karsten auf eigene Kosten ein. - Im Jahre 1770 wurde der Etat um 950 Thlr. erhöht, indem ein sog. Convictorium für 12-18 Studenten (Freitische) gegründet wurde. (Die bez. Gesetze sind abgedruckt in Bd. IX, p. 262, der Rostocker Annalen.)

Vielleicht am nennenswerthesten möchte noch die von Tychsen 1772 erworbene Bibliothek sein. Ueber dieselbe lasse ich Tychsen selbst reden: "Als ich im Jahre 1769 bei Serenissimo in Schwerin war, fiel mir der Gedanke stark auf, die Bibliothek der Bischöfe und früheren Herzoge zu sehen. Allein niemand wußte mir davon Etwas zu sagen, bis endlich ein alter Kammerdiener aussagte, er erinnere sich, daß oben auf der alten Justizkanzlei 1 ) bei der Tortur alte Charteken stünden. Da ich diese Bücher sehen wollte, der Schlüssel aber verloren war, so wurde die Tür aufgediedricht. Erstaunen und Wehmuth bemächtigte sich meiner Sinne in gleichem Grade, als ich eine so große Büchersammlung in der Verwesung liegen sah. Ganze Haufen von Büchern und Handschriften lagen vermodert auf der Erde, unter dickem Staub begraben. Marder, Wiesel und Katzen hatten daselbst, weil die gelenksamen Arme der Schweriner Jugend die Fenster eingeworfen hatten, ihre sichere Wohnung aufgeschlagen. In einigen Folianten fand ich Katzennester mit Jungen. Ganze Säcke gewiß einst werthvoller Handschriften wurden weggetragen. Ich eilte sofort zu Serenissimo, um meinen Fund zu erzählen, Höchstwelche sehr erstaunten und nichts dawider hatten, daß ich den Fund katalogisierte. Endlich bat ich mir in einer Versammlung des ganzen Hofes auf der Bibliothek von Serenissimo den ganzen Schatz für die Universität aus, was mir mit dem Bedinge zugestanden wurde, das Serenissimo noch Brauchbare auszuschießen. Serenissimus und ich brachten nun oft 5-6 Stunden mit kapitulieren über dieses oder jenes Buch zu, wobei Höchstdieselben nicht selten Folianten zu Ihrem Sitze erwählten. Es waren dies in der That für mich selige Stunden."

"Ich hatte nunmehr die Bücher, aber noch keinen Ort dazu ausfindig gemacht. In meiner Angst fiel mir ein, daß auf dem Schlosse ein alter massiver Stall 2 ) Sei, den Serenissimus mir auch einräumten. - Nach 23wöchentlichem Aufenthalt in Schwerin reiste ich nach Bützow zurück und ließ sogleich den Bau anfangen." -


1) Auf der Stätte des ehemaligen Franziskaner=Klosters erbaut.
2) Die Bibliothek war in der noch jetzt stehenden fog. Gnadenwohnung am Schloßplatz.
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Soweit Tychsen. Diese von ihm gewonnene Bibliothek stammte von den Herzogen Johann Albrecht I., Adolf Friedrich I. und Christian I. Louis her. 12,000 Bände kamen davon nach Bützow, zum Theil sehr seltene Bücher, nur für die Universität von geringem Werth. Näheres s. b. Nugent 11, S. 154 flgd. Die Gesetze für die Bibliothek sind abgedruckt im Bd. V, S. 318, der Rostocker Annalen. 1789 wurde die Bibliothek, 14,332 Bände stark, nach Rostock geschafft.

Für die Vermehrung der Bibliothek gab der Herzog jährlich 80 Thlr. (sic!) her.


II. Theil. Wissenschaftliche Thätigkeit der Professoren.

A.

1) Geschichte der theologischen Facultät.

Die Statuten der theologischen Facultät (bisher ungedruckt und als M. S. von der Hand Aepinus' im ersten Theil, im zweiten von Tychsen's Hand geschrieben, unter den Akten vorgefunden) haben die herzogliche Bestätigung nicht erhalten, wie daraus zu ersehen ist, daß die Theologen wiederholt auf den Uebelstand, keine Statuten für ihre Facultät zu besitzen, aufmerksam machten. Sie lauten folgendermaßen:

Cum Doctores atque Professores theologiae academici non minus ac Pastores ecclesiae pertineant ad munera a Christo instituta, quibus praeparentur homines ad salutem aeternam per veram fidem sicque corpus Christi sive vera ecclesia aedificetur Ephes. IV, 11-16, meminerint omnes, quibus docendae Theologiae partes in hac academia Nostra concreditae sunt, non id solum ipsis incumbere, ut literis atque doctrina imbuantur juvenes, sed praecipne, ut vera et viva cognitio Christi in animis eorum plantetur, quo eruditi fiant ad vitam aeternam. Atque id quidem eo majori studio ac diligentia a Theologiae Professoribus agendum est, quod auditores suos non tantum, quod ad ipsos attinet, ad Christum adducere, sed eos simul praeparare et aptos reddere debent, quo et alios rursus ad vitam aeternam instituere possint, quod gravissimum munus olim in apostolica ecclesia ipsi apostoli et apostolici viri subeuntes 2. Tim. II, v. 2, exemplo simul Theologiae Professoribus sunt

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quam sollicita cura et ipsi virtutem divini Spiritus expetere et discipulos ita instituere debeant, ut tales olim evadant ecclesiae Doctores, quales Apostolus Dei servos esse vult, e. c. v. 15-26. Neque tamen obliviscantur magnum et necessarium discrimen, quod inter christianum vulgarem atque theologum intercedit; meminerintque propterea, sibi auditores suos non solum christianos, sed et Theologos reddendos esse, qui erudita et solida cognitione Doctrinae evangelicae variisque bonis artibus, quas ecclesiae praesens status a ministris suis flagitat, imbuti sint. Conjungant igitur sedulo indefessaque opera utrumque studium et Christum glorificandi in animis auditorum et eos simul solidiori Doctrina imbuendi ut ex omni parte fiant   griechischer Text quem optatum finem atque scopum ut recte per Dei gratiam atque benedictionem obtineant, sequentibus adstricti sint statutis atque legibus cuncti, quibus Theologiam docendi munus in hac Academia Nostra incumbit.

§. 1. Cum vera agnitio Christi atque ecclesiae aedificatio obtineri haud possit sine puritate doctrinae a Deo revelatae, haec ante omnia singulis Theologiae Professoribus atque Doctoribus curae cordique sit. Nullam vero aliam intelligimus quam eam doctrinam, quae traditur libris propheticis et apostolicis sive in scriptura sacra, cum qua congrnunt Symbola apostolicum, Nicaeanum et Athanasianum itemque reliqui libri ecclesiae evangelico-Lutheranae symbolici, Confessio nimirum Augustana non variata ejusdemque Apologia, Articuli Smalcaldici, uterque Catechismus Lutheri atque Eormula Concordiae. In his igitur tuendis atque unanimi consensu retinendis summam concordiam atque operam collocent, non neglectis ordinationibus ecclesiasticis publice in terris Meklenburgicis receptis. Hanc puram doctrinam evangelicam solliciter foveant auditoribusque instillent, atque caveant, ne sententias cum scripturis sacris et cum symbolis supradictis pugnantes aut semina ejusmodi spargant aut defendant. Si vero quisquam, quod Deus avertat, qui Theologiam publice aut privatim docet, sententiarum pravarum suspectus fiat, cum eo agatur secundum Statuta Academiae Nostrae generalia.

§. 2. Quandoquidem vero, quidquid per doctrinam aedificari debet, per flagitiosam et scandalosam vitam Doctorum plerumque rursus destrui solet; cum contra ad movendos animos, ut purae Doctrinae pie attendant, nihil efncacius sit, quam si auditores in ipsis Doctoribus exempla expressa videant, quo-

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modo doctrina evangelica ad praxin transferri debeat: caveant sibi Professores atque Doctores Theologiae ab ejusmodi scandalis Spirituique sancto obsequantur, quo per ejus gratiam exemplar fiant studiosae juventutis in sanctitate vitae non minus quam in sana doctrina. Imprimis vero ardentibus ad Deum precibus vacent atque pnro castoque animo nihil in cunctis suis studiis intendant nisi gloriam divinam, imbecillitatis suae et quod Deus solus sit, qui nosmet ipsos et alios salvare possit, memores, ut ipsi repleantur virtute Spiritus sancti inque omnem ducantur veritatem, atque laboribus suis benedicat Deus ad veram salutem studiosorum, sicque munus eorum multos fructus ferat ad gloriam Dei.

§. 3. Summam concordiam praeterea singuli Professores theologiae ordinarii in eo adhibeant, ut secundum id, quod in statutis generalibus praescriptum est, singulis semestribus in domo Decani conveniant atque unanimi cura anditoribus tanquam filiis prospiciant salubriaque consilia suppeditent. In his vero consiliis suppeditandis diligenter explorent vires ingeniorum, scopum praefixum, subsidia vivendi aliasque ejusmodi circumstantias, quo pro cujusvis conditione ordinem et viam monstrare possint, qua in studiis suis incedere debeat. Neque minus ad vitam studiosorum attendant salubriaque monita, ubicunque visum fuerit, addant. Nomina singulorum Theologiae studiosorum in pecnliari quodam libro scribant atque singulis semestribus ibi adnotent, quomodo quemque et in literis et in vita invenerint, quam quisque prae ceteris audiverit disciplinam et quid in ea profecerit. Quique in hisce conventibus se sistere detrectaverint, iidem moneantur. Atque ex his fundamentis universis testimonium alicui abituro aut denegetur aut concedatur, ita tamen, si hoc posterius tiat, ut ex optima conscientia agant Professores neque quidquam reticeant, quomodo quemque affectum deprehenderint. Quod tamen, si quis antea malus mores et animum vere emendaverit, non eo extendendum est, quasi memoria pristinae vitae per testimonium ejusmodi renovanda sit. Conficiantur vero testimonia a Decano facultatis, ita tamen, ut et suffragia reliquorum membrorum exqurrantur. Quod quo commodius fieri possit, qui abiturus testimonium tlagitat, ante Michaelis et Paschatos terminum petitum suum ad Decanum deferat, hic vero de singulis ejusmodi Candidatis in proximo consessu rem referat ad integram Eacultatem, ut de testimonio, quale cuique impertiendum sit, aut communi consensu aut per pluralitatem votorum statuatur. Testimonium

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ipsum Decanus sigillo Facultatis et sui nominis subscriptione muniat. Pro signationis opera studiosus quisque Pedello Academiae solvat IV grossos.

§. 4. Quod ad suppeditanda consilia de studiis dirigendis attinet,in eo primum diligeutem curam adhibeant, ut juvenes propaedeumata Theologiae accurate et solide addiscant. Atque cum Scriptura sacra unicus fons et principium sit verae Theologiae, neque ipsa Theologia aliud quid haberi debeat quam doctrina scripturae dextre explicata et apte disposita argumentisque suis munita, nihil profecto, quod operae pretium sit, in theologia is praestabit, qui scripturae sacrae interpretandae plenam facultatem sibi non acquisiverit. Quapropter in his propaedeumatibus primum principemque locum merito occupant linguae originales textus sacri, ut Theologiae studiosi, quoad ejus fieri possit, earum plenam notitiam hauriant una cum reliquis humanioribus artibus, quae ad rite explicandum textum sacrum multum faciant, ut historia et antiquitates tam Judaicae quam exterarum gentium. Indefessa igitur opera admonendi sunt juvenes, qui in Theologiam incumbunt, ut praelectiones ad hunc scopum facientes atque a Professoribus et Doctoribus linguarum institutas omnium primo atque summo studio et applicatione frequentent. Ad hanc vero rem, quomodo quisque in ea se gesserit et quid in his disciplinis profecerit, praecipue attendat Theologica Facultas in testimoniis conferendis, quo juvenes necessitatem ejus sentiant. Ipsi autem Professores Theologiae hermeneuticae sacrae regulas assidue explicent easque in uno aut altero libro biblico exegetice tractando ad usum transferre doceant. Neque tamen ab his propaedeumatibus excludenda, sed potius studiosis recte, et prout res postulat, commendanda est sana philosophia. Etenim quivis Theologus ingenium excolere viresque intelligentiae recte exercere ut discat, gravissimas et maxime necessarias habet causas. Sine philosophia instrumentali, sine Logica igitur, haud temere quidquam solidi in ulla Theologiae parte praestabit. Reliquae vero disciplinae philosophicae, in quibus principia Naturae explicantur, ut Metaphysica, Physica, doctrina morum et juris Naturae, quin et Mathematicae disciplinae in illustrandis atque defendendis sacris doctrinis plane egregium praebent usum. Quare et ut istas addiscant juvenes, prout cujuslibet vires et conditio patiuntur, serio admonendi sunt, ita tamen, ut ipsis tameu assidue praecepta prudentiae in memoriam revocentur, sobriam deliberationem esse instituendam, ut prima quaevrs atque ma-

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xime necessaria, quae ad naturam theologiae proxime pertinent, praecipuam quoque curam plurimumque temporis habeant, reliqua suo quidem loco et ordine ita addantur, quomodo pro cujusvis statu sine dispendio maxime necessariorum fieri possit.

§. 5. Praeter lectiones hermeneuticas et exegeticas supra memoratas ipsi Theologiae Professores Theologiam dogmaticam, polemicam, moralem, symbolicam, catecheticam, homileticam, item historiam ecclesiasticam atque quidquid praeterea theologo necessarium et proficuum esse possit, summe studio ita tractent, ut et solida religionis christianae rerumque sacrarum notitia imbuantur juvenes et simul in cunctis theologiae partibus scopus et centrum totius Theologiae Christus nimirum veraque fides in eum studiose monstretur. Ita enim fiet, ut quodlibet doctrinae christianae caput juvenes non modo eo melius intelligere, sed et recte aestimare ejusque momentum, gravitatem et necessitatem perspicere possint; atque, quod maximum est, hac ipsa via instruentur, quomodo theologia recte uti debeant, ad se ipsos nimirum aliosque excitandos aedificandosque in vera agnitione Christi, qua et justificamur et sanctificamur. Quocirca et, prouti in statutis generalioribus praefinitum est, lectiones asceticas instituant Theologiae Professores, in quibus ad captum cujusvis studiosi, etiam eorum, qui Theologiae operam haud navant, praecipua scripturae et Theologiae capita explicentur et applicentur ad communem aedificationem. Neque negligenda sunt collegia examinatoria et disputatoria, ita tamen, ut in his spiritualem sapientiam adhibeant Professores et Doctores, ne rixandi et altercandi libido ingeneretur juventuti, sed cuncta referantur ad instillandum ejusmodi amorem veritatis, qui cum modestia christiana diligendoque proximo consistere possit. Hos enumeratos labores secundum statuta Academiae generalia collegiali consensu ita inter se distribuant Theologi, ut Theologiae studiosi singulis ad minimum bienniis cuncta audire possint, quae jure ad praeparandos juvenes Theologos requiri queant. Hanc ipsam ob causam singula collegia, quae ullo modo intra semestre spatium absolvi possunt, et in aliis bene ordinatis academiis ita absolvuntur, neque in Academia Nostra protrahi debent ultra istud tempus; reliquorum collegiorum, quae propter copiam tam arcte circumscribi haud possunt, nullum tamen anni spatium excedat. Quod ad honorarium attinet, Professores aequitatis et charitatis christianae memores sunto, ut tenuioribus cuncta gratis concedant collegia, ab iis vero, quibus facultates suppetunt, tantum sumere licebit, quantum et in aliis Academiis usu receptum est.

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§. 6. Decanus Facultatis theologicae singulis semestribus constituatur eo quidem ordine, quo quisque auctoritate publica Professor constitutus et in Facultatem receptus est. Recipiat vero Decanus sigillum Facultatis custodiendum una cum quinque libris, quorum primo statuta Collegii et nomina Collegarum ut et eorum, qui in hac Academia a Facultate Theologica honores Doctoris, Licentiati vel Candidati impetrarunt; secundo nomina studiosorum eorumque profectus in doctrina et vita, ut exinde testimonia confici possint; tertio consilia et responsa, quae a Facultate consulentibus redduntur; quarto disputationum aliorumque scriptorum theologicorum in hac Academia prodeuntium catalogus; quinto rationes pecuniae ex promotionibus aliisque laboribus acceptae comprehendantur. Decanus post novi electionem intra quatuordecim dierum spatium integro Collegio rationes de his cunctis reddat.

§. 7. Scripta ab ipsis Professoribus composita et edenda, sive sint disputationes academicae sive alii libri, ab omni censura libera sunto. Quae vero ab aliis auctoribus proficiscuntur scripta Theologica et in hac urbe typis exscribuntur, sub censuram Collegii Theologici Academici veniant oportet: quae si nomine totius Facultatis Theologicae, ut fiat, expetatur, accurate perlustranda sunt ista scripta a singulis Professoribus, alioquin censeantur a solo Decano.

§. 8. Literas Facultati Theologicae inscriptas recipere et resignare est Decani; has tamen sine mora cum Collegis communicare et, priusquam ad eas respondeatur, sententias eorum exquirere debet. Responsum ipsum conficiat Decanus haud praetermissis rationibus Collegarum, et antequam sigillo roboret, relegi et moneri pro lubitu a singulis patiatur. Si circa responsa sententiae Collegarum in diversum abeant, res conficiatur secundum pluralitatem votorum, quae si contra sententiam Decani cedat, poterit ille Responsum alii ex colloquio conficiendum permittere.

§. 9. Ad promotionem Theologicam admittatur nemo nisi in officio digno constitutus aut literis systaticis sufficientibus instructus et doctrinae et vitae nomine probatus. Candidati specimina edant primum in examine praeliminari seu tentamine de praecipuis capitibus doctrinae Christianae juxta scripturam et libros symbolicos, deinde in lectionibus cursoriis duabus super locum biblicum aut aliam materiem gravem Theologicam habendis; in examine altero, quo, quae ad pleniorem Controversiarum historiae ecclesiasticae ceterarumque rerum

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theologicarum notitiam pertinent, explorentur; denique in disputatione publica, cujus ipse Candidatus sit auctor, sub praesidio Decani habenda, quamque solus censeat Decanus, nisi accurrant in ea difficiliora nonnulla, quae cum collegis communicanda esse Decanus arbitratur. Pro conditione tamen Candidatorum licebit Facultati Theologicae quoad lectiones cursorias et examen alterum, item quoad praesidium Disputationis inauguralis dispensare, sed Candidatus ejusmodi nihilo secius sumptus integros solvat.

Praeter eos enim sumptus, qui in statutis generalibus praefiniti sunt, Facultas Theologica accipiat pro examine quadraginta imperiales aequis partibus inter Professores distribuendos, ita ut Decanus nihil praecipui habeat. Sed pro Praesidio habeat Decanus decem imperiales, item pro Programmate ab ipso conficiendo, in quo vita Candidati recenseatur, ac pro immatriculatione in Album Facultatis Theologicae quinque imperiales; praeterea impressionis sumptus ferat Candidatus. Pro conferendis summis honoribus in Theologia accipere liceat Decano qua Decano decem imperiales, singulis vero Professoribus Theologiae, atque propterea Decano etiam qua Professori quatuor imperiales, Pro-Rectori pro praesentia duos imperiales. Dabit etiam Candidatus librum aliquem bibliothecae academicae inserendum, cujus pretium non sit infra duos imperiales.

§. 10. Priusquam Candidatus ad edenda specimina publica admittatur, in consessu Facultatis Theologicae sequenti formula data dextra, vi juramenti, se obstringat: "Ego N. testor coram Deo et hominibus, me doctrinam in scriptura sacra et libris ecclesiae evangelio-Lutheranae symbolicis comprehensam sincero animo complecti eamque per gratiam DEI tueri et docere, vitam christiano Theologo dignam gerere et salutem hujus Academiae Buetzoviensis data occasione juvare velle."

§. 11. Siquidem in aliis Academiis gradu doctorali ornati huc delati fuerint et suo privato nomine facultatem docendi ac disputandi sibi conoedi postulaverint, non prius admittantur, nisi praecedente colloquio et exploratione Doctrinae cognitisque testimoniis vitae inculpatae. lidem etiam dimidium pecuniae, quam qui in Academia Nostra promoventur, solvere debent, Facultati Theologicae offerant, eamque Decanus juxta rationom §. 9. indicatam distribuat. Quodsi quis vero licentiam gradus Doctoralis alibi consecutus fuerit et in hac Academia Doctor renuntiari desideret, non prius hac dignitate ornandus est, quam Pacultatis illius, ubi licentiam impetravit, consensum se obti-

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nuisse docuerit et colloquio inito Professores Facultatis orthodoxiae Suae certiores reddiderit. Pro colloquio autem et renuntiatione solvat illud dimidium, quod modo indicatum est.

§. 12. Vacante loco in Facultate Theologica, reliquis collegis intra mensis spatium convenire licebit, ut de successore idoneo secundum requisita superius commemorata in timore Domini deliberent.

Nominabunt autem aliquos viros, quos huic muneri aptos ex couscientia sua judicaverint. Horum nomina suumque judicium [Cancellario, Directori] Academiae per literas indicent, qui sine gravissima et manifesta causa non detrectabit nominationem hanc Serenissimo Duci regnanti humillime commendare, ut ex nominatis unum, salva tamen suprema Sua potestate et arbitrio, eligat et sententiam Suam clementissimam Academiae significet. Quicunque vero auctoritate Ducali Professor Theologiae vocatus sit, quamquam vel maxime alibi jam Doctoris gradum consecutus sit, neque sumptus aliquos Facultati Theologicae solvere, neque colloquio se sistere tenetur; sed visat solnmmodo singulos Collegas domi, quorum quivis hac occasione sermonem amicum de variis Theologiae capitibus instituere poterit, litigiis tamen et rixis super opiniones nonnullorum privatas procul remotis, quippe quas confestim deprecari novo Professori licebit.

Quodsi nullus Professorum in novo Collega quidquam deprehenderit, quod doctrinae evangelicae communi consensu ecclesiarum receptae repugnet, convocetur a Decano Facultas Theologica, novusque Professor data dextra eadem Formula in Facultatem recipiatur, quae supra §. 10 candidatis praescripta est. Si vero novus Professor Facultati merito suspectus videatur, res illo modo geratur, qui in statutis generalibus hujusmodi in causa praescriptus est. §. 13. Cum vero cuncta in tam gravi negotio non satis distincte pro varietate casuum obvenientium definiri possint: subinde Decanus ceterique Professores per votorum pluralitatem nova statuta his adjicere poterunt: secundum leges tamen in statutis generalibus praescriptas. -

Von der gewaltigen Bewegung, welche um die Mitte des vorigen Jahrhunderts alle Geister wunderbar ergriff und in rascher That eine Umwälzung ohne Gleichen in allen äußeren und inneren Verhältnissen des Lebens hervorrief, blieb auch die Theologie nicht unberührt. Während die aus die Freiheit des Individuums gerichteten Bestrebungen in der katholischen Kirche besonders gegen die Jesuiten

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gerichtet waren, wandten sich dieselben in der evangelischen Kirche zuerst gegen die Dogmenerstarrte scholastische Orthodoxie und nach ihrer Bewältigung in verhängnisvollem Wechsel gegen allen Auctoritätsglauben, gegen Bibel und Offenbarung. Von dem guten Rechte des Christen, die Heilige Schrift zum Gegenstand freier Forschung zu machen, ausgehend, verstieg man sich, Alles, was gegen menschliche Weisheit und Vernunft zu sein schien, für Unsinn oder Pfaffentrug auszuschreien nur Wenige hatten den Muth, mit dieser gewaltsamen Rotte, welche Wissenschaft und Presse beherrschte, anzubinden; es war die Zeit, wo fromme Seelen die Zeichen der baldigen Wiederkunft Christi aus der Bibel prophezeiten.

Und in der That, wenn man das kirchliche Leben betrachtet, so ist kein Zeitalter weder vorher noch nachher tiefer gesunken gewesen als dieses, das auf allen Gassen Toleranz und Nächstenliebe predigte, um unter diesem Deckmantel die heiligsten Gefühle der Menschenbrust zu verhöhnen und dem Spott preiszugeben. Der letzte aus dem Bann der Scholastik gerettete Hauch frischen Lebens ging der Kirche unter dem Schrecken des intoleranten Rationalismus mit seiner Gleichgültigkeit gegen die wichtigsten Heilslehren, gegen Dogma und Glaubensregel verloren; es galt nicht mehr Gottes=, sondern Menschenwort.

Von dieser die Leidenschaften tief erregenden Bewegung war zwar die Kirche in Meklenburg verschont geblieben, ohne aber daß jemand behaupten dürfte, die Lage der Kirche sei darum besser gewesen; vielmehr empfand über der Noth des Landes das arme in Unglauben und Aberglauben versunkene Volk den Untrost der Kirche nicht. Es war das unbestreitbare Verdienst der Prinzessin Augusta und ihrer Prediger, wie man auch sonst von dieser Pietistischen Sekte denken mag, die erste Anregung zu erneutem kirchlichem Leben gegeben zu haben. Was sie in engem Kreise begonnen hatten, wollte Herzog Friedrich im ganzen Lande fortsetzen und durchführen.

Diesem Zwecke vornehmlich sollte, wie wir sahen, die neue Universität Bützow dienen. Ihr Direktor 1 ) war dreißig Jahre lang der Konsistorialrat Dr. Döderlein. Was derselbe für die mecklenburgische Kirche geleistet hat, gehört nicht hierher; ich will mich auch begnügen, hier und Weniges über seine Thätigkeit als Professor zu sagen und lieber den Werth dieses verkannten Mannes in einer eigenen Biographie in das volle Licht stellen. Döderlein ist eben nur zu verstehen, wenn man seine uns hier fern liegenden Bestrebungen als


1) Mit Recht so genannt, denn Döderlein hatte das erste votum und dadurch einen gewissen bestimmenden Einfluß.
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Konsistorialrat kennt; davon ist seine ganze wissenschaftliche Arbeit, davon auch sein Verhältniß zur Universität abhängig.

Dreißig Jahre lang war Döderlein die Leuchte der Universität; er war es, der in allem Jammer, worin er wirkte, mit Freudigkeit sein Amt versah und in den von ihm erzogenen Theologen wieder tüchtige Leute auf die Kanzeln brachte, die ihre Ehre darin sahen, ihrem Meister gleich "in der Lehre fest und warm in der Liebe" zu sein. Die Zahl seiner Schüler betrug durchschnittlich 16-20. Der Vorwurf im Munde seiner Feinde, daß er durch die "Hochschule des Pietismus" Meklenburg zu einer "Hochburg des Pietismus" gemacht habe, ist in meinen Augen seine größte Ehre. Denn auch Wilhelmi hat in seiner trefflichen Arbeit über Augusta von Dargun aufs Neue bewiesen, daß dieser unter Herzog Friedrich zur Macht erhobene Pietismus mit dem Sectirerischen, fanatischen Pietismus, von dem er ausgegangen war, nichts mehr gemein hatte; der von Döderlein auf die Kanzeln gebrachte Pietismus war so gut lutherisch, daß alle seine Feinde vergebens eine Ketzerei darin zu entdecken suchten; er war das feste Fundament und die Stütze unserer evangelischen Landeskirche, ohne welche sie den Angriffen der Feinde von außen bald erlegen wäre; er war der Grund, auf dem die Kirche unserer Zeit neu erbaut worden ist; ihm verdanken wir, wenn ich es recht verstehe, den neuen, aus dem rechten Glauben erwachsenen Gottesdienst des Herzens.

Neben Döderlein wirkte der wissenschaftlich höher stehende Professor Gotthilf Traugott Zachariä 1 ), ein Sohn des Vornehmsten unter den Darguner Predigern, und dem Pietismus damals noch von Herzen zugetan. Die Milde seiner Gesinnung machte ihn bei den Studenten beliebter als den heftigen und strengen Döderlein. Von seinen Collegien, welche neben Dogmatik und Kirchengeschichte besonders Exegese betrafen, fand das über Jesaias den meisten Beifall. Im Wesentlichen schloß er sich an Baumgarten an, wodurch


1) Geb. am 17. Novbr. 1729 zu Tauchart in Thüringen, Sohn des Predigers Carl Heinrich Zachariä, welcher 1730 nach Wernigerode, 1736 nach Dargun, 1756 als Superintendant nach Parchim berufen wurde. (Ueber ihn S. Wilhelmi, Die Prinzessin Augusta etc. ., Jahrb. XLIX.) G. T. Zachariä studierte 1747-49 in Königsberg, 1749-52 in Halle, wurde 1753 Adjunkt der theol. Facultät daselbst, 1755 Rector der Rathsschule in Stettin, am 15. Novbr. 1760 als Professor nach Bützow vociert, ging 1765 nach Göttingen, 1775 als Professor und Kirchenrat nach Kiel, wo er 1777 starb. S. Mentzel: Lex. s. v. Zacharia und die Biographie desselben von Perschke 1779. Ueber seine Thätigkeit als Direktor des Bützower Pädagogiums s. mein Programm: "Geschichte des Herzoglichen Pädagogiums in Bützow" 1881
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er später von der reinen Lehre abgeführt wurde. Bedeutendere Werke schrieb er in Bützow noch nicht. Die von ihm verfaßten Fest=Programme:

1) Christum πρωτότοκον considerandum. Weihn. 1761. Ostern 1762.

2) Commentatio de Christo, hominum fratre. Weihn. 1762.

3) Recensio fatorum praedictorum Christi de instanti resurrectione sua. Ostern 1763.

4) Meditatio de insigni Jacobi, fratris Domini, inter veteres christianos auctoritate. Weihn. 1763.

5) Meditatio de Christo, altero Adamo. Weihn. 1764.

6) Vindiciae Gloriae Christi se ipsum a mortuis excitantis

contra impngnationes recentissimas. Ostern 1765. sowie auch die andern in Bützow verfaßten Schriften:

1) De peccato originali. 1761. (Inaugurationsschrift.)

2) Von dem rechten Gebrauch und Mißbrauch des kleinen Katechismus. 1763.

3) De salute infantum non baptizatorum. 1763.

4) Disputatio contra Humium demonstrans odium religiosum ex doctrina de unico Deo non oriri. 1764. hatten mit denen Döderleins das gemeinsam, daß sie sich gegen alle Verwässerung des Christenthums und besonders gegen alle Antitrinitarier wandten; aber die Methode beider war grundverschieden. Denn während Ersterer mit allem Nachdruck die praktische Seite, die Bekehrung des Menschen zu Gott und das Heil der Kirche, hervorhob, suchte Zachariä durch Interpretation und Exegese den Gegner zu widerlegen. Diese glückliche Ergänzung beider trat auch in ihrer kollegialischen Thätigkeit hervor. Denn obgleich Zachariä immer bescheiden hinter Döderlein zurücktrat, so hatte doch seine Friedensliebe und Duldsamkeit einen heilsamen Einfluß auf den gegen alle Abweichung von der reinen Lehre und dem Wege der Tugend schroff vorgehenden Collegen; und bei den Studenten ließ er gelten, daß Jugend ohne Tugend. Der Herzog schätzte seine Thätigkeit sehr hoch und war sehr bestürzt, als er, nach Göttingen berufen, durch nichts sich halten ließ, dem ehrenvollen Rufe zu folgen. Der Geh. Rath Schmidt sah in ihm "die letzte Hoffnung Bützows" scheiden. In der That folgten viele Studenten dem beliebten Lehrer nach Göttingen. (Ostern 1765.)

Seine Stelle blieb vier Jahre lang unbesetzt, während welcher Döderlein der einzige Professor der Theologie in Bützow war. Alle Versuche, tüchtige Kräfte zu gewinnen, scheiterten. Ostern 1769 trat

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als Professor und Consistorialrath Friedrich Maximilian Mauritii 1 ) in die Facultät ein. Bei seiner Berufung bezweckte der Herzog vornehmlich, einen tüchtigen Leiter des Pädagogiums in Bützow zu gewinnen, worin er sich aber gründlich täuschte. Denn Mauritii hatte weder Lust noch Energie zu jenem Posten, so daß er bald wegen "Kränklichkeit" dessen enthoben wurde. Allein auch als Professor war er, obwohl ein frommer und gerader Mann, und daher der Liebling der Studierenden, doch nicht zu gebrauchen; mochte er auch wissenschaftlich hinreichend gebildet sein, so verhinderte ihn doch seine Körperschwäche und Kränklichkeit, auch nur ein Colleg zu Ende zu lesen oder ein irgend bedeutenderes theologisches Werk zu schreiben. Die von ihm angekündigten Collegien betrafen Kirchengeschichte und Dogmatik; am beliebtesten war seine Vorlesung über die zuerst von v. Mosheim für Akademien empfohlene populäre Theologie. In den von ihm verfaßten Festprogrammen:

1) De Filii Dei incarnatione. Weihn. 1769. Weihn. 1770. Weihn. 1772.

2) Quantum ad nostram salutem intersit Jesum resurrexisse idque nos exploratum habere. Ostern 1770.

3) De inhabitatione Dei et peculiariter Scti. Spiritus in iis, qui fide Christenthum amplectuntur. Pfingsten 1771. Pfingsten 1775.

4) Quodnam pretium doctrinae evangelicae de satisfactione Christi statuendum sit et num illa etiam ad popularem Christianorum institutionem pertineat. Ostern 1774.

5) Commentatio, qua via et ratio doctrinae evangelicae de satisfactione vicaria justitiae divinae a Christo pro hominibus praestita recte probandae breviter delineatur, part. I - VIII; in lateinischer, und von Pfingsten 1781 an in deutscher Sprache (Weihnachten 1788 abgebrochen).

folgte Mauritii der von Christ. vonWolff eingeführten und von Baumgarten gepflegten streng logisch=mathematischen Demonstrations=Methode, welche allen lebendigen Odem tötet. Der von Mauritii bekämpfte Feind ist ebenfalls der moderne Pelagianismus der Socinianer und Arminianer.

Neues Leben, aber nicht zum Heil der Universität, brachte der im Jan. 1773 in die Facultät neu eintretende Consistorialrath und


1) Geb. 1724 zu Lörrach bei Basel, studierte unter Baumgarten in Halle wurde 1752 Rektor in Minden, 1753 Prediger daselbst, am 29. Juli 1768 nach Bützow berufen, wo er am 5. März 1799 starb. Ueber seine Thätigkeit als Direktor des Pädagogiums in Bützow vergl. meine Programm=Arbeit: Bützow 1881.
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Professor Ferdinand Ambrosius Fidler 1 ), einer von den schuftigen Männern, welche, Wölfe in Schafskleidern, durch Heuchelei und Frömmelei sich das blinde Vertrauen des Herzogs erwarben und dasselbe in der frechsten Weise mißbrauchten. Gleich von seinem ersten Eintritt an betrug Fidler sich gegen alle Professoren, außer Döderlein, welchen er merkwürdiger Weise ganz für sich einzunehmen und über seine Verlogenheit und Hohlheit zu täuschen wußte, mit dem unerträglichsten Uebermuth. Mit hochtrabenden Worten kündigte er neue, nie gehörte nova et inaudita - Collegien an, ohne in den drei Semestern seines akademischen Lehramts auch nur ein einziges zu lesen, außer der mit den unflätigsten Schimpfereien und den gröbsten Lügen erfüllten Geschichte der Zeremonien der katholischen Kirche, welche er bald nachher in Doberan "zum höchsten Schimpf der mecklenburgischen Gelehrtenrepublik" und zum bittersten Spott der Feinde durch den Druck veröffentlichte. Seine einzige in Bützow verfaßte wissenschaftliche Arbeit, drei Festprogramme über das Thema:

"Argumentum divinitatis domini nostri Jesu Christi datum ex ejus ab inferis glorioso reditu." Ostern 1773 Pfingsten 1773. Weihnachten 1773.

spottet jeder Kritik; wohl nie hat ein Professor Kläglicheres geschrieben. Allerdings anmaßend genug ist der Professor, der sich rühmt: ,esse δεόλογος, qualem ecclesia antiqua simpliciter et quidem principaliter dicere soleret", und dabei lauter dummes Zeug bunt zusammenschmiert. Es ist mir daher durchaus nicht unglaublich, was Tychsen schreibt: "Dieser Professor? Verstehe so wenig Hebräisch, daß er es weder schreiben noch lesen könne." Und dieser "Hohlkopf und ausgeblasene Narr", "der Proselyt und Katholiken=Fresser", hatte den Muth, Alle, welche nicht bis aus den letzten Buchstaben sich zu der Lehre des Crusius bekannten, mit Koth zu bewerfen. "Mit großem Eifer", sagt Tychsen einmal in einem Briefe an den Mundschenk Cornelius in Ludwigslust, "affectirt er Hitze für die reine Lehre, ohne Etwas von dem eigentlichen Wesen des Christenthums und seiner Heilslehren, der Buße, des Glaubens und der Rechtfertigung, zu verstehen; wenigstens in praxi trifft man davon nichts bei ihm an. Er macht sich mit seiner Geisterseherei und der Voranstellung der Offenbarung Johannis nur lächerlich und ent=


1) Geb. am 18. October 1737 in Wien, Magist. Phil. im Augustiner=Orden, auch Lehrer der polemischen Theologie und des geistlichen Rechts im Hoflager desselben Ordens in Wien, 1767 ausgetreten, studierte in Leipzig lutherische Theologie, trat in Hamburg über, wurde 1772 Hofprediger in Ludwigslust und am 22. Octbr. 1772 Profess. theol. in Bützow, zugleich mit dem Berufe, auch philosophische Collegien zu lesen.
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behrt in seiner maßlosen Eitelkeit aller Selbsterkenntnis, ist wie die Pest, voll Bosheit, Neid und Selbstsucht." "Er ist auf der Kanzel ein gewaltiger Redner, aber draußen ein Gotteslästerer, mit dem nur Lasterhafte verkehren mögen."

Aber dem hochstrebenden Mann war die Stellung als Consistorialrath und Professor noch lange nicht dem Ziel der Hoffnungen entsprechend. Am 12. Januar 1774 wandte er sich an den Herzog: "Ew. Herzogliche Durchlaucht haben mich als einen armen und verlassenen Proselyten aus dem Staube und der Verfluchung meiner ehemaligen Glaubensbrüder zu erheben, die Tränen abzuwischen, meine Seufzer zu ersticken und die Verachtung, in der ich. lag, von mir zu nehmen gnädigste geruht; Ew. Herzogliche Durchlaucht haben mich sogar in den Stand wieder versetzt, in welchem ich ehedem in dem kaiserlichen Hofkloster war. Aber Ruhe habe ich nicht gefunden, und ich wage es, Ew. Herzogliche Durchlaucht als Fürst, als Christ, und ich setze hinzu, als meinen gnädigen Vater, meinen nach Gott besten und einzigen Beschützer mit einer neuen Bitte anzugehen."

In dem Folgenden setzt er nun aus einander, daß der fortwährende Aerger seine schwache Gesundheit vollständig ruiniert habe: Skandal in der Familie, Haß der Collegen, Verleumdung der Prediger - das sei mehr, als sein heißes Temperament vertrage; er wolle Gott danken, wenn er nur eine Pfarre hätte; denn tausendmal lieber Pastor als dieses trostlose Amt eines Professors! Es biete sich aber, wenn die herzogliche Gnade ihn noch einmal anblicken wolle, eine passende Verwendung für ihn; da nämlich der Consistorial=Direktor v. Hahnnecken abginge, und ein Consistorialrath nahe bei Rostock wohnen müsse, so möge der Herzog geruhen, ihn als Superintendenten in die vacante Pfarre zu Doberan einzusetzen.

Seiner Bitte wurde willfahrt; schon Ostern (1774) verließ Fidler die Universität zur großen Freude der Professoren. Wenige Jahre später hatte er ausgespielt: als Bankerottirer und gemeiner Betrüger entfloh er 1778 nach Altona, wo er am 26. Juni 1780 starb.

Seine Stelle an der Universität blieb bis 1780 unbesetzt. Sein Nachfolger als Consistorialrath und Professor war Peter Andreas Müller, der schon 1777 von Halle her, wo er sich als eifriger Crusianer einen gewissen Namen erworben hatte, nach Bützow berufen worden war, um Logik und Metaphysik zu lesen. Als er "mit der von Tetens in Mißkredit gebrachten Metaphysik" (sic!) Fiasko gemacht, hatte er sich der Theologie zugewandt. Von Charakter war er nicht viel besser als Fidler; besonders der gemeinste

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Neid war es, welcher ihn verleitete, die Collegen Döderlein und Mauritii, deren Vorlesungen gern gehört wurden, während bei ihm kein Student hören wollte, beim Herzog zu verdächtigen, als ob sie ihm die Zuhörer abspenstig machten. In der That aber machte das Heuchlerische und Unwahre seines ganzen Wesens bei Allen ihn so verhaßt, daß die Studenten sogar dem Professor Hecker eines Tages drohten, sein Colleg zu verlassen, wenn er den Umgang mit Müller nicht aufgäbe; mehr als einmal zog er sich wegen seiner Verleumdungen den ernstesten Tadel des Herzogs zu. Sein erbitterter Feind war aber Tychsen, welcher ihm die Stelle im Contstorium, auf welche er sich selbst Hoffnung gemacht hatte, nicht gönnte, andererseits auch sich tief gekränkt fühlte, weil Müller öffentlich die Orientalia für unnütze und das Ansehen der Bibel herabsetzende Wissenschaft erklärt hatte; wofür Tychsen sich boshaft rächte, indem er überall die neueste Interpretation von Luc. X, 42, welche man dem großen Gottesgelehrten Müller verdanke, zum Besten gab: "Maria habe sich aus der Schüssel das beste Stück gelangt; warum Martha sie darum beneide?" Und in einem Briefe an den Mundschenk Cornelius, in welchem er nicht hart genug das gotteslästerliche Leben seines mit gleichgesinnten Kumpanen auf Bierbänken und in Spelunken herumlungernden Collegen zu beurtheilen weiß, fügt er jener Anekdote die Worte hinzu: "Dieser ausgeblasene Mensch weiß vom Christenthum nichts; er ist ein rechter étourdi, der von der Theologie so viel versteht als der Esel vom Zitherspiel."

Wie viel Wahres an diesem Urtheil Tychsens, eines, wie wir bald sehen werden, sehr zweifelhaften Gewährsmannes, ist, lasse ich dahingestellt; daß es wahrheitswidrig in gewissem Maße gewesen, ist aus der Thatsache ersichtlich, daß die theologische Facultät in Tübingen Müller 1777 wegen seiner Verdienste um die Theologie zum Ehrendoktor ernannte, sowie auch, daß ein Zeitgenosse ihn einen Mann von Kenntnissen nennt, aber auch mit dem Zusatz: mit Charakter, Kopf und Herz, wie sie Rezensent nicht haben möchte. (Deutsche Allg. Bibl. z. Jg. XXIV, Anh. p.1407.)

Ein größeres Werk von Bedeutung oder Namen hat Müller nicht geschrieben, sondern mit Vorliebe seine Muße zu bittern Kritiken der von Crusius abweichenden Bücher verwandt. Wie wenig Geschick er zur Polemik hatte, beweist die Thatsache, daß er nach Professor Reinhards Abgang von der Universität vergebens alle Anstrengung machte, die weit verbreiteten und keines geringen Ansehens sich erfreuenden "Kritischen Sammlungen zur Geschichte der neuesten Gelehrsamkeit" aufrecht zu erhalten.

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Als die Universität Bützow im Jahre 1789 aufgehoben wurde, mußte Müller es sich gefallen lassen, daß er unter wenig schmeichelhaften Ausdrücken für unfähig erklärt wurde, das Amt eines Consistorialrats und Professors noch weiter zu bekleiden. Er starb als General=Superintendent in Ostfriesland, wohin er 1790 berufen worden war 1 ).

Fassen wir zum Schluß das Resultat zusammen, so leuchtet ein, daß die theologische Facultät der Universität Bützow der Wissenschaft keinen Gewinn gebracht hat. Ihre Mitglieder waren außer Döderlein, welcher seine Aufgabe einzig in der Heranbildung einer neuen Generation tüchtiger Prediger sah und dadurch unermeßlichen Segen für die Kirche Meklenburgs brachte, sowie Zachariä, der aber zu kurze Zeit thätig war, ganz ungeeignet zu Professoren; Leute wie Fidler und Müller konnten nur dazu beitragen, die Universität in Mißkredit zu bringen. Man würde aber Unrecht tun, darum die Bedeutung Bützows gering zu achten; denn, hat sie auch der Wissenschaft nichts genutzt, so ist sie doch durch das von ihr ausgehende Kirchenregiment und die furchtlos kräftige Abwehr des von außen eindringenden Rationalismus und Atheismus die Widerbringerin einer gesegneten Friedenszeit der mecklenburgischen Kirche geworden und hat dem Herzog in seinem Bestreben, das praktische Christenthum einer durch den Pietismus geläuterten Orthodoxie zur Herrschaft zu bringen, im Ganzen redlich gedient.

Doch diese Wirksamkeit werde ich, so Gott will, in einer andern Arbeit über das Kirchenregiment Herzog Friedrichs beleuchten.


2) Geschichte der juristischen Facultät in Bützow.

Statuta Ordinis Jurisconsultorum in Accademia Buetzoviensi.

Da dieselben in den Annalen der Rostocker Akademie Bd. II, p. 201 flgd., bereits abgedruckt vorliegen, so beschränke ich mich auf eine Inhaltsangabe derselben.

§. 1. Die Facultät wird gebildet von drei ordentlichen Professoren; die außerordentlichen Professoren gehören nicht zur Facultät.

§. 2. Unterrichtsgegenstände: 1) das jus in allen seinen Theilen; 2) Rechtsgeschichte; 3) praktischer Prozeß; 4) Natur= und Völker=


1) Wie Müller zu dieser hohen Ehrenstelle gekommen ist, weiß ich nicht, vermuthe aber, daß er sie seiner Schmeichelei gegen Friedrich Wilhelm 11. und Seinen Predigten in Berlin (gedruckt 1787) zu danken gehabt hat.
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recht; 5) Geschichte des Heiligen Römischen Reichs, Rechtsaltertümer, Rechtsphilologie, Oekonomie und Cameralia, Diplomatik, Numismatik, Heraldik. Die unter 4) und 5) aufgezählten Disciplinen gehören auch der Philosophie an.

Kein Professor soll eins von den Fächern als sein Monopol betrachten, außer wenn ihm vom Herzog ein besonderes Gebiet angewiesen worden ist. Wichtig sind für die Studierenden namentlich die praktischen Uebungen.

Die Collegien sind täglich, außer Sonntags, einstündig zu lesen, die Pandekten aber zweistündig. Das Honorar beträgt für jene 5 Thlr., für diese 10 Thlr.

§. 3. Die Aufnahme in den Ordo JC torum erfolgt durch den Decan ohne erneuertes Examen, Tentamen oder Colloquium; die Verpflichtung geschieht durch Handschlag an Eides Statt. Wer außer den ordentlichen Professoren Einsicht in die Akten und Arbeiten des O. JC torum zu nehmen Erlaubniß erhalten hat, muß den vorgeschriebenen förmlichen Eid leisten. Desgleichen wird auch der Secretair vereidigt.

§. 4. Senior des O. JC torum ist der jedesmalige älteste Professor juris, nach der Rezeption gerechnet.

§. 5. Vorsitzender ist der jedesmalige Decan.

§. 6. Der Decan hat für das Beste seiner Facultät zu sorgen; den Dawiderhandelnden freundlich, aber mit Nachdruck zur Pflicht zurückzurufen; die Briefe zu empfangen und gemäß dem Beschluß der Facultät zu beantworten; die Einschreibung der Studierenden zu besorgen, das Protokoll über die Verhandlungen in den Sitzungen zu bewahren; für die juridischen Bücher und Schriften aufzukommen, Sitzungen anzuberaumen und die mündlichen oder schriftlichen Verhandlungen zu leiten.

§. 7. Der Decan besorgt die Promotionen.

§. 8. Der Promovend hat ein Examen zu bestehen, von welchem nur der Herzog dispensieren kann. Die Lizentiaten=Würde kostet 95 Thlr., die Doctor=Würde 118 Thlr.

§. 9. Der Lizentiaten= und Doctoren=Eid.

§. 10. Von der Vertheilung des von den Promovierten bezahlten Geldes unter die Promotoren.

§. 11. Wer nicht zum O. JC torum gehört, aber doch zu Vorlesungen die Berechtigung hat, bedarf der Zustimmung des Decans zu den von ihm gewählten Collegien; derselbe soll auch ohne vorhergehende Censur des Decans nichts durch den Druck veröffentlichen.

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§. 12. Die auf der Fridericiana Graduierten dürfen nach prästirter öffentlicher Disputation, wenn sie von dem O. JC torum für würdig erachtet werden, ohne besondere Kosten Vorlesungen halten; für anderswo Graduierte kostet die Erlaubniß 20 Thlr., für diejenigen aber, welche von Bützow fortgegangen und anderswo promoviert worden sind, 40 Thlr. Die vom Herzog Berechtigten zahlen nichts.

§. 13. Die nicht Graduierten (Examinati) können, wenn sie ihr Examen mit Ehren bestanden haben und für tüchtig erachtet werden, auch Vorlesungen halten, haben aber nicht das Recht, dieselben anzuschlagen.

§. 14. Die Censur kostet 2 Thlr.

§. 15. Von den juristischen Gutachten, welche von den Mitgliedern des O. JC torum nach der Reihe abzufassen sind.

§. 16. Die Zeugnisse der Studierenden.

§. 17. Diese Statuten können erweitert werden.

Um die Mitte des vergangenen Jahrhunderts hatte das römische Recht zwar noch allein Geltung; aber man hatte doch bereits angefangen einzusehen, daß die alten Volksrechte sich nicht mehr als Grillen einzelner Gelehrten abtun ließen. Vom nationalen Geiste beseelt, begann man mit emsigem Fleiß Alles, was noch von germanischem Recht und Partikularrecht durch Tradition oder auf vergilbtem Papier vorhanden war, zu sammeln und das System zu rekonstruieren.

Wie sehr das Bedürfniß eines mecklenburgischen Landrechts empfunden, und wie wenig andererseits die Schwierigkeiten eines solchen erkannt wurden, geht daraus hervor, daß im LGGEV. von 1755 die Fertigstellung desselben binnen zwei Jahren in Aussicht genommen wurde, was erklärlich ein unerfülltes Versprechen blieb. Erst 1805 erschien die erste gründliche Gesamtdarstellung des mecklenburgischen Zivilrechts von K. A. v. Kamptz, und 1824 das Handbuch de mecklenburgischen Zivilrechts von demselben Verfasser. Beide Bücher sind die Quelle und Grundlage aller nachherigen Arbeiten. Neuerdings hat Prof. Böhlau ein "meckl. Landrecht" zu schreiben unternommen und auch fast zu Ende geführt.

Nicht minder wurde das Bedürfniß eines verbesserten Criminal=Rechtes anerkannt; aber abgesehen von der Aufhebung der Tortur und der Abmilderung der barbarischen Härte in den Strafen begnügte man sich noch, die Grundsätze des allgemeinen deutschen peinlichen Rechts, an welche das mecklenburgische sich ausschloß, zu kritisieren und zu beleuchten. Erst im 19. Jahrh. erschienen zusammen=

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fassende Bearbeitungen des mecklenburgischen Criminalprozesses von Müller, Pohle und Böhlau.

Von der größten Bedeutung war für Meklenburg auch das Lehnrecht, dessen Grundsätze in Folge der Kriege, die das Recht des Besitzes an dem verlassenen Grundbesitz zweifelhaft gemacht hatten, im so bedenkliches Schwanken gerathen waren, daß der Herzog Friedrich im Jahre 1757 den vom Prof. Mantzel ausgearbeiteten Entwurf eines allgemeinen Lehnrechts für Meklenburg den Ständen zur Beachtung empfahl, ohne aber Anderes damit zu erreichen, als daß auch diesem Zweig des Rechts größere Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Erst 1858 erschien eine Darstellung des mecklenburgischen Lehnrechts von Roth.

Für das mecklenburgische Hypothesenrecht geschah im vergangenen Jahrhundert noch nichts; die Ordnung desselben im modernen Sinne datiert vom Jahre 1826.

So waren also der juristischen Facultät in Bützow große Aufgaben gestellt. -

An die Spitze der Facultät stellte der Herzog den von Rostock berufenen Professor, Canzlei= und Consistorialrath Ernst Johann Friedrich Mantzel 1 ), einen in der wissenschaftlichen Welt Hochangesehenen Mann von unstreitig großem Verdienst um das mecklenburgische Recht. Aber Mantzel hatte sich schon ausgearbeitet, als er nach Bützow übersiedelte. Anfangs zog sein Ruf noch eine Anzahl Rechtsbeflissener an, und seine Vorlesung über mecklenb. Feudal=recht, worin er Autorität war, wurde gut besucht. Nach dem Urtheil des Geh. Rathes J. P. Schmidt, welcher 1764 die Universität visitierte, entbehrte aber sein Vortrag der Wärme und Frische, welche der Jugend das Jus interessant machen müssen; und seine Facultäts=Gutachten, welche mehr "raisonnements als rationes" enthielten, waren ein sehr schlechtes Vorbild für die jungen Professoren. Wenn demnach der große Name Mantzels für Bützow ganz bedeutungslos war, so darf doch nicht unerwähnt bleiben, daß die bekannten "Bützowischen Ruhestunden" 2 ) ihre Entstehung der von Mantzel begründeten "Meklenburgischen Gelehrten Gesellschaft" verdanken, an der Studenten aller Facultäten, so viele sich für Antiquitäten und


1) Geb. 1699 zu Jordensdorf i. M., studierte in Rostock und Wittenberg, wurde 1721 Dr. jur. in Rostock, 1723 Prof. der Moral daselbst, 1730 Prof. der Institutionen, 1744 Comes palatinus, 1746 Consistorial= und Canzleirat, 1760 Prof. in Bützow, † 1767. Vita bei Koppe: Jetzt lebendes Gelehrtes Meklenburg. 1783.
2) "Horae seniles" nennt sie beißend Ere. Schmidt.
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Kuriositäten interessierten, betheiligten. Leider hörte diese Gesellschaft nach Mantzels Tode auf.

Kurz vor seinem Ableben schrieb Mantzel noch ein Schriftchen: De JC tis in jure Meklenburgico errantibus, ein mahnendes Vermächtniß für die folgende Generation, das heimische Recht zu Ehren zu bringen. (S. Böhlau, Mekl. Landrecht I, p. 241.)

Neben Mantzel wirkte, im Herbst 1761 (auf die Empfehlung des Professors Beckmann in Göttingen, welchen der Herzog vergebens durch große Versprechungen für Bützow zu gewinnen suchte) von Helmstedt her berufen, Professor Adolf Friedrich Trendelenburg 1 ), der Stammvater der ausgebreiteten Professorenfamilie. In den ersten Jahren zog er sich wegen grober Pflichtvernachlässigung wiederholt den herben Tadel des Herzogs zu; er war nicht allein zu faul Collegien auszuarbeiten, sondern auch seine Facultätsgutachten waren so flüchtig, stillos und unklar, daß die Regierung jährlich Einsendung aller seiner Facultäts=Arbeiten forderte, und der Herzog ihm mit ungnädiger Entlassung drohte. Nur Geh. Rath Schmidt erkannte in ihm den tüchtigen Juristen und wußte seinen Ehrgeiz anzufachen, indem er ihm 1767 wider sein eigenes Erwarten und Verdienst die Mantzelsche Stelle und 1768 das Seniorat verschaffte. Dazu kam Trendelenburg die Einsicht, daß er mit seiner großen Familie bei dem spärlichen Gehalt in Hunger und Kummer verderben würde, wenn es ihm nicht gelänge eine bessere Stelle zu bekommen. Er begann also zu arbeiten, und bald fanden nicht bloß seine Vorlesungen über Pandekten und Institutionen, bei welchen er Böhmer, Hellfeldt und Heineccius zu Grunde legte, sondern auch seine Gutachten den ungetheilten Beifall der Regierung; auch wissenschaftliche Arbeiten, wie besonders seine. "Beiträge zum meckl. Erb= und Lehnrecht" und die Abhandlung "vom alten Schwerinschen Recht", erwarben ihm bedeutenden Ruf. So erreichte er, daß er Ostern 1774 als Assessor an das Tribunal nach Wismar, und bald darauf als Etatsrath und Professor nach Kiel Fortberufen wurde, wo er noch lange in gesegneter Thätigkeit wirkte.

Das Criminalrecht war seit Ostern 1762 durch Professor Hermann Becker 2 ) vertreten. Der Herzog hatte ihn Anfangs in Rostock zurücklassen wollen, stellte ihn aber, als er wegen seiner


1) Geb. 1738 in Neubrandenburg, wo sein Vater Theodor T. Superintendent war, in Helmstadt Privatdozent kaiserlicher Pfalzgraf, Dr. jur., Mag. phil. † 1803. Vita bei Koppe: Jetzt lebendes Gelehrtes Meklenburg. 1783.
2) Geb. 1719 in Rostock studierte in Rostock, Halle, Jena und Leipzig, wurde 1747 Profess. sen. in Rostock; † 25 Febr. 1797 als Senior der jur. Facultät in Greifswald. Vita bei Koppe a. a. O.
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Treue gegen seinen Landesherrn vom Rath aus Rostock vertrieben worden, in Bützow an. Auch er lehrte, wie Trendelenburg, wegen der traurigen Lage der Universität und der geringen Anzahl von Hörern nur mit großer Unlust, war aber in der Ausarbeitung der Gutachten fleißig und tüchtig. wissenschaftliche Arbeiten werden von ihm nicht genannt. Froh dem trostlosen Berufe enthoben zu werden, verließ er Ostern 1768 Bützow, einem ehrenvollen Ruf nach Greifswald folgend.

Die Professur für mecklenburgisches Partikularrecht erhielt nach Mantzels Tode Johann Matthias Martini 1 ), der schon 1763 nach seiner Promotion in Bützow ("De conditione atque statu hominum propriorum in Megalopoli tam antiquo tam hodierno") eine Anwartschaft bekommen, inzwischen aber als Advocat in Rostock gelebt hatte; nach Beckers Abgang ward er ordentlicher Professor. Auch von ihm gilt das Leidige, daß er an anderer Stelle Bedeutendes geleistet hätte. Seine allerdings nur kleinen Arbeiten, theils historischen Inhalts ("Ueber die Veränderungen im Bisthum, jetzt Fürstenthum Schwerin in den letzten Zeiten vor dem westfälischen Frieden." 1778. 1781.), theils juristische (vergl. v. Kamptz, Handbuch, p. 29, 694; Roth, Lehnrecht, p. 20), fanden ihrer Zeit Beifall; auch bearbeitete er im herzoglichen Auftrage das Chemnitzsche Chroniken, wofür zum Dank er 1772 Hofrath wurde; 1774 wurde er Justizrath. Seine meiste Zeit aber widmete Martini der Advocatur, da er nicht gewillt war, für ein halbes Dutzend Studenten, die kein Honorar zahlten, fleißige Collegienhefte mit hungrigem Magen auszuarbeiten; er ließ seine Collegen über diese der Facultät schimpfliche Nebenarbeit schelten, soviel sie wollten, und erst als ihm 1782 eine bedeutende Gehaltsaufbesserung angeboten wurde, willigte er ein, der Advocatenpraxis zu entsagen. An seinen Facultätsgutachten fand selbst die hämische Feder Reinhards nichts auszusetzen.

Man würde aber sehr irren, wenn man meinte, der Herzog und seine Räthe hätten die trostlose Lage der Universität und ihrer Professoren nicht erkannt oder nicht zu helfen gewünscht. Im Gegentheil, es wurde wiederholt, aber immer vergebens, der Versuch gemacht, namhafte Gelehrte zu gewinnen; einmal war Bützows Ruf zu tief gesunken, dann aber erhielten die Rostocker geflissentlich die Welt in dem Glauben, daß die noch nicht einmal inaugurirte Fridericiana nur eine Interims=Universität sei. Nur junge Meklen=


1) Geb. 1738 in Rostock, studierte in Göttingen und Rostock Theologie, Jura und Mathematik, 1762 in Bützow zum Doctor promoviert. Vita bei Koppe a. a. O.
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burger folgten dem Rufe, in der Hoffnung, dort in Muße für einen weiteren Wirkungskreis sich vorbereiten zu können.

Zu diesen gehörte der Professor Wilhelm August Rudloff 1 ), Sohn des Regierungsrats Ernst August R. 2 ) (1712-1775), bei seiner Berufung 1769 erst 21 Jahre alt. Er sollte Becker ersetzen, fand aber keine Zuhörer. Seine Jugend machte ihn dünkelhaft, weshalb er oft, wenn er im Concil den Juristen herausbeißen wollte, von Martini verspottet und gestriegelt wurde. Seine Facultäts=Arbeiten waren Anfangs noch unreif, erwarben ihm aber bald den Namen eines tüchtigen Juristen. Ostern 1772 wurde Rudloff Wirklicher Hof= und Canzleirath in Hannover.

An seine Stelle trat Johann Christian Quistorp 3 ), der vorher als Privatmann in Rostock nur seiner Wissenschaft gelebt und sich bereits durch Arbeiten, besonders über peinliches Recht, einen hervorragenden Ruf erworben hatte; seine in Rostock und Leipzig zuerst 1770 erschienenen "Grundsätze des peinlichen Rechts" hatten in rascher Folge neuer Auflagen weite Verbreitung gefunden und veranlaßt, daß der Herzog ihm 1772 die Professur in Bützow übertrug. Aber dieses Amt gewährte dem Arbeitsdrange Quistorps keine Befriedigung. Es kam ihm sehr gelegen (wenn er nicht etwa selbst der Urheber des Gedankens war), daß eben damals die Regierung, um nicht die großen Kosten mehr oder minder nutzlos für wenige Studierende zu vergeuden, den Plan faßte, die Kräfte der Universität für allgemeine Zwecke sich dienstbar zu machen. Die erste Folge davon war die landesherrliche Verordnung vom 23. Aug. 1774, wonach "die Stadt= und Amtsgerichte ihre Urtheilssprüche nur noch von Bützow zu holen hätten." Aber die Allerhöchsten Absichten gingen weiter. Wie die Professoren der theologischen Facultät als Consistorialräthe seit 1772 einen weiteren Arbeitskreis bekamen, so sollten Martini und Quistorp, sowie auch Toze, Mitglieder eines in Bützow neu zu errichtenden Criminal=Collegs für Meklenburg werden. Zu diesem Zwecke wurden alle drei 1774 zu Wirklichen Justizräten ernannt, und Quistorp beauftragt, ein Gesetzbuch für peinliche und Strafsachen abzufassen. Dieses 1777 vollendete Werk fand weit über Meklenburgs Grenzen hinaus allgemeinen Beifall und hatte zur Folge, daß seinem Verfasser die glänzendsten Anerbietungen von auswärts gemacht wurden. Aber


1) Vita bei Koppe a. a. O.
2) Vita bei Koppe a. a. O.
3) Geb. 1737 in Rostock, Sohn des Prof. med. J. B. Quistorp daselbst, 1759 Dr. jur. und Privatdozent in Rostock. Ueber seine wissenschaftlichen Arbeiten vergl. Mentzel s. o. Quistorp. Vita bei Koppe a. a. O.
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Quistorp wollte sich nicht von seinem Vaterlande trennen und zog die erhoffte praktische Thätigkeit an dem neuen Criminal=Collegium vor. Ich weiß nicht was die Ausführung dieses erst lange nach der Aufhebung der Universität unter Herzog Friedrich Franz 1. verwirklichten Planes verhindert hat, vermuthe aber, daß es namentlich der Einfluß des beim Herzog Friedrich in höchster Gunst stehenden Consistorial=Direktors und Professors Reinhard verschuldet hat, der Quistorp nicht nur wegen seiner freisinnigen Richtung leidenschaftlich in Wort und Schrift angriff, sondern auch durch unausgesetzte Klagen über die liederlichen Facultätsarbeiten seines Collegen das Vertrauen des Herzogs erschütterte 1 ). Es war für Reinhards Heftigkeit bezeichnend, daß er selbst die allgemein anerkannte wissenschaftliche Tüchtigkeit Quistorps so weit herabsetzte, daß er immer nur von dessen "elenden Büchern" sprach, "die nur darum bekannt geworden seien, weil sie zuerst das peinliche Recht in deutscher Sprache dargestellt hätten", deren Verfasser von der Jurisprudenz aber nicht mehr verstünde, als ein fleißiger Student nach zweijährigem Studium! "Was es denn für eine Kunst sei, aus Büchern und Akten ohne selbständiges Urtheil zu kompilieren?"

Mag nun dieses, mag Anderes der Grund gewesen sein, genug, das Criminal=Collegium wurde nicht eingerichtet, und Quistorp entschloß sich, der Arbeit und des Aergers an der Universität überdrüssig 1780 als Assessor an das Ober=Appellgericht in Wismar überzugehen, wo er 1792 mit dem Charakter eines Ritters und Edlen Herrn in den Adelstand erhoben wurde und 1795 starb. Sein Name wird noch heute mit Ehren genannt; denn er ist es gewesen, der am meisten zur Beseitigung der Tortur in Meklenburg beigetragen hat.

Für Bützow war Quistorps Abgang ein unersetzlicher Verlust. Seine Stelle blieb unbesetzt. Der Herzog hatte das letzte Vertrauen, die Universität emporblühen zu sehen, verloren.

Mit Quistorp zugleich schied auch von der Universität der Consistorial=Direktor und Professor Reinhard, ein Mann, der, obwohl den bedeutendsten Kräften der Universität beizuzählen, doch um sein Amt als Professor sich wenig oder gar nicht bekümmerte. Reinhard trat Ostern 1774 in die juristische Facultät ein, war aber, obgleich er "um der Collegen willen" alle Semester Vorlesungen


1) Diesem erbitterten Streit verdankt das "Regulativ, wonach die Juristen=Facultät in Bützow in ihren Facultätsarbeiten bei den Relationen ex actis und bei der Abfassung der rationum dubitandi et decidendi sich zu verhalten haben soll" (1776) seine Entstehung. (Das Nähere s. Annalen der Rost, Akad. IV, p. 10 flgd.)
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ankündigen mußte, wegen seiner literarischen Thätigkeit von der Verpflichtung zu lesen dispensiert; Facultätsarbeiten machten ihn "krank vor Aerger über seine Collegen"; von den Concilssitzungen blieb er fern. "Denn soll ich mich", schrieb er an den Herzog, "in rebus facultatis immer von Quistorp und Martini überstimmen lassen? Soll ich im Concil sitzen, wo Döderlein mit seinem Gefolge den Ton angiebt? Ich habe wie die Herren keine unnütze Zeit zu verschwenden und kann sonst besser zur Ehre der Akademie arbeiten." Er erreichte zum großen Verdruß aller Professoren, daß der Herzog, der allen seinen Wünschen nachgab, weil er die ganze Kraft des Mannes für seine Zwecke benutzen wollte, dem Dr. juris Bernhard v. Löwenstern 1 ) den Rang eines a. o. Professors verlieh und die Bearbeitung der Facultätssachen auftrug.

Löwenstern war nach dem Urtheil des Geh. Raths J. P. Schmidt ein außerordentlich befähigter Jurist und wurde wiederholt von der Regierung, aber ohne Erfolg, zu anderweitiger Verwendung dem Herzog warm empfohlen: er starb schon 1779 in Hunger und Noth.

Nicht minder traurig war das Loos des der juristischen Facultät seit 1779 adjungirten Dr. juris Jacob Johann Lange 2 ); "der Herzog wollte keine Advocaten mehr zu Professoren machen". Der tiefere Grund lag aber wohl darin, daß Lange Mitarbeiter an der "Berliner Allgemeinen Deutschen Bibliothek" war. Er lebte, obwohl ihm das Zeugniß "eines verdienstvollen Arbeiters" ausgestellt wurde, in großem Elend und starb 1785.

Erwähnt zu werden verdient noch der durch seine literarische Thätigkeit später so bekannt gewordene Dr. juris E. Biester, welcher von 1774-75 als Lehrer am Pädagogiums in Bützow angestellt, zugleich Collegien über Rechtsgeschichte ankündigte 3 ).


1) Geb. in Hamburg 1745, Studierte in Bützow und Göttingen, wurde 1768 Dr. jur. in Bützow. (In dem Repertorium universale von Pastor F. J. C. Kleemann 1809 (Parchim) finde ich die Notiz, daß Löwenstern der Sohn des Kaufmanns Westphal in Lübeck und später adoptiert worden sei.)
2) Geb. 1754 in Schwerin, studierte von 1772-74 in Bützow, I775 in Jena, wurde 1776 Dr. jur. in Bützow, advocierte 1776-78 in Schwerin, siedelte 1778 nach Waren über, von wo er nach v. Löwensterns Tode nach Bützow kam. (Vergl. Vita bei Koppe a. a. O.)
3) Ich kann hier nicht unterlassen, eine auch von Boll, Meklenb. Gesch. II, p. 693, erzählte Lügenmäre zu berichtigen. J. H. Boß schrieb nämlich an seine Braut Ernestine Boie am 15. Febr. 1775: "Habe ich Dir schon Biesters Schicksal erzählt? Er war Conrektor (?) in Bützow und feierte diesen Sommer Klopstocks Geburtstag auf dem Lande. Unter andern mußten auch einige Mädchen um einen Altar tanzen, um Blumen darauf zu werfen. Dies wurde bekannt; man nahm ihm sein Amt, weil man (  ...  )
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In zwei Lektionsanzeigen, Michaelis 1777 u. Ostern 1778, tritt uns noch der Name eines gewissen königl. dänischen und herzogl. mecklenburgischen Hofrats Prof. Johann Friedrich Vetter entgegen, welcher seine alten Tage in Bützow als Privatmann verlebte. -

Seit Reinhards Abgang im Jahre 1780 wurde die Universität nur noch als lästiges, theures Institut betrachtet, das der Herzog am liebsten aufgehoben hätte, wenn es ihm nicht als Schimpf vor Rostock erschienen wäre; nur sehr ungern gab er den Vorstellungen Reinhards nach, daß zur Abfassung der Facultätsgutachten ein neuer Professor eintreten müsse, da Martini, als einziger Vertreter zurückbleibend, wegen seiner ausgebreiteten Advocatur der Sache nicht vorkommen könnte. So wurde Ostern 1780 als ordentlicher Professor der Dr. juris Johann Jacob Prehn 1 ) aus Rostock berufen, der aber sein Amt als ein dulce otium zur Betreibung anderweitiger Liebhabereien betrachtete, und seitdem er 1782 ins Consistorium berufen worden, um die Universität sich möglichst wenig kümmerte. Er wurde 1789 an die Schweriner Justiz=Canzlei versetzt.

Fassen wir nun das gewonnene Resultat zusammen, so dürfen wir behaupten, daß trotz dem Uebelstande, daß kein bewährter Jurist von auswärtigen Universitäten für eine Professur in Bützow zu gewinnen war, es doch an tüchtigen Kräften nicht gefehlt hat. Aber die nothwendige Folge der trübseligen Lage der Universität ohne Studierende war, daß die jungen Meklenburger, welche eine Professur annahmen, den Aufenthalt in Bützow nur als ein refugium otiosum et odiosum ansahen, aus dem sie sobald als möglich zu entfliehen trachteten, während die älteren Männer, wie Reinhard, Quistorp und Martini, sich der Arbeit für die Universität möglichst zu entziehen suchten. Gleichwohl ist aber das, was die Bützower Juristen für ihre Wissenschaft geleistet haben, nicht ganz unbedeutend gewesen; die Namen Trendelenburgs, Martinis, Quistorps haben einen guten Klang behalten. Welches Ansehen die Gutachten der Facultät gehabt haben, entzieht sich meiner Beurtheilung. Wenn ich auf die bestän=


(  ...  ) ihm im Verdacht des Heidenthums hatte. Stelle Dir die Aufklärung in meinem Vaterlande vor!" Die Geschichte ist schon erfunden. Wie aus den Akten ersichtlich, ging Biester am 10. Febr. 1775 ab, weil er sich mit dem Direktor des Pädagogiums Möller nicht vertragen konnte; er wurde "wegen Ungehorsams" entlassen.
1) Geb. 1746 in Rostock, studierte in Göttingen, wo er 1768 Dr. jur. wurde. Er lebte bis 1780 seiner Gelehrsamkeit in Rostock. † am 23. Febr. 1808. Vita bei Koppe a. a. O.
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digen Klagen über dieselben sehe, so kann das Urtheil nicht zum Lobe ausfallen, was auch noch dadurch bestätigt wird, daß von auswärts die juristisch Facultät in Bützow nur selten angegangen wurde.


3) Geschichte der medizinischen Facultät in Bützow.

Die Statuten der medizinischen Facultät, nach dem Muster der Statuten für die juristische Facultät gearbeitet, liegen nur noch in einem von Prof. Graumann 1786 (?) verfertigten flüchtigen Entwurf bei den Akten; es genügt, da dieselben bedeutungslos, auch dem Herzog zur Bestätigung nicht vorgelegt worden sind, ihren Inhalt zu kennen:

§. 1. Der Decan ist das Haupt der Facultät.

§. 2. Das Amt des Decans ist halbjährig.

§. 3. Wer nicht den medizinischen Doctorgrad erlangt hat, kann nicht in die Facultät recipiert werden.

§. 4. Der Decan hat für die medizinischen Instrumente, ebenso auch für die Akten der Facultät aufzukommen.

§. 5. Dem Decan liegt der schriftliche Verkehr und die Ausarbeitung der etwa gewünschten Facultätsgutachten ob: doch hat er vorher die Ansicht seiner Collegen einzuholen.

§. 6. Der Decan zensiert die auf der Universität herauskommenden med. Bücher und Schriften.

§. 7. In den Facultätssitzungen führt der Decan den Vorsitz, und seine Stimme giebt bei Stimmengleichheit den Ausschlag.

§. 8. Die Rezeptionsgebühr beträgt für Auswärtige 20 Thlr., für Bützower 5 Thlr.

§. 9. Die Gebühr für das Examen zwecks Ernennung zum Baccalaureus, Lizentiaten oder Doctor med. beträgt 40 Thlr. -

Von der medizinischen Facultät könnte ich ganz schweigen, wenn es mir nicht nothwendig erschiene, wenigstens die Namen der Professoren zu nennen. Denn außer der Ertheilung der zweifelhaften Doctorwürde an zahlreiche auswärtige Petenten, besonders Chirurgen in Hamburg und Dänemark, ist die Facultät niemals thätig geworden. Die Professoren beschäftigten sich lieber mit der gewinnbringenden Praxis als mit dem Lesen vor leeren Bänken. Die Durchschnittszahl der Medizin Studierenden war etwa drei.

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Der ständige Decan der Facultät von 1760-1784 war der Hofrath Georg Christian Dethardingi 1 ) in seinen jüngeren Jahren ein fruchtbarer Gelehrter von nicht unbedeutendem Namen, im Jahre 1760 aber bereits so vollständig abgelebt, daß der Geh. Rath J. p. Schmidt Bedenken trug, seine Berufung nach Bützow zu empfehlen.

Als Anatom wirkte der Professor August Schaarschmidt 2 ), von welchem Schmidt urtheilte, daß er zwar Etwas leisten könnte, wie seine guten Handbücher bewiesen, daß er aber in seinen praktischen Arbeiten viel zu flüchtig sei, um als Lehrer der Jugend brauchbar zu sein. Dem Konzil gehörte er nicht an, weil er kein Latein verstand.

An Dethardings stelle wurde 1784 Peter Benedict Christian Graumann 3 ) berufen. Er hatte bereits von 1774 bis 1778, wo er als Arzt in Bützow thätig war, nebenher philosophische Vorlesungen gehalten, danach aber in Rostock praktiziert.

Als letzten nennen wir Peter Ludolf Spangenberg 4 ), der 1774 plötzlich aus seiner Stellung als Leibarzt der Herzogin in Ludwigslust entlassen, als ordentlicher Professor in Bützow, jedoch unter ausdrücklicher Dispensation von allen Facultäts= und Konzilsarbeiten, angestellt wurde. Er ging 1787 mit der verwittweten Herzogin nach Rostock, wo er 1789 Professor an der wieder hergestellten Akademie und zugleich Geh. Canzleirath wurde. -

Besonders beachtenswerth ist noch, daß der Herzog um dieselbe Zeit, wo er die Professoren der theologischen und juristischen Facultät zu allgemeinerem Landesnutzen zu beschäftigen trachtete, unter der Aussicht und Leitung des Professors Schaarschmidt eine Hebammen=Schule in Bützow eröffnete (1776).



1) Geb. 1699 in Güstrow, 1723 Dr. med., 1733 fürstl. Professor in Rostock, 1748 Herzogl. Leibarzt, 1749 Hofrat, 1760 Professor in Bützow. Vita bei Koppe a. a. O.
2) Geb. 1720 in Halle, 1745 Prosector in Berlin, 1760 Prof. extraord. in Bützow, 1763 ordin., 1772 Hofrat, 1789 zur Ruhe gesetzt. † 4. April 1791. Vita bei Koppe a. a.O.
3) Geb. 1752 in Waren, Prediger=Sohn, studierte 1771-74 in Göttingen, Wien und Prag, 1774-78 Docent ohne Gehalt in Bützow, 1784 Prof. ordin. daselbst, 1788 Prof. in Rostock. Vita bei Koppe a. a. O.
4) Geb. am 4. April 1740 in Göttingen, Dr. med. 1764, pract. Arzt in Hannover; Hofrat, Leibarzt in Ludwigslust, "1774 mit andern beim Hof=Lager angestellten Personen aus Gründen, über die das Publikum keine zuverlässigen Nachrichten erhalten hat, aus Ludwigslust entfernt."
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4) Geschichte der philosophischen Facultät in Bützow.

Die Statuten der philosophischen Facultät zu Bützow, bereits in den Annalen der Rostocker Akademie III, p. 146 flgd., abgedruckt, von Aepinus in lateinischer Sprache versaßt, sind im Auszuge folgende:

§. 1. Das Collegium der philosophischen Facultät umfaßt alle vom Herzog nach Bützow berufenen ordentlichen Professoren, welche Philosophie und schöne Künste und Wissenschaften lehren.

§. 2. Von den neun ordentlichen Professoren lehrt einer theoretische Philosophie, d. i. Logik, Metaphysik und "natürliche" Theologie; der zweite praktische Philosophie, d. i. Naturrecht, Ethik, Politik und Oekonomie; der dritte Mathematik; der vierte Physik; der fünfte Geschichte; der sechste die Geschichte der Bildung und Wissenschaften (zugleich Bibliothekar); der siebente Naturgeschichte und praktische Oekonomie; der achte Orientalia, besonders Hebräisch und Griechisch; der neunte Humaniora, d. i. Aesthetik, Rhetorik, Poetik, Latinität und deutsche Sprache. - von diesen neun sollen zwei außerordentliche Professoren sein, welche weder zum Konzil noch zur Facultät gehören.

§. 3. Jeder Prof. ordin. hat vor seiner Aufnahme in die Facultät sich durch feierlichen Handschlag zur treuen und kollegialischen Amtsführung und zum Gehorsam gegen die Statuten zu verpflichten.

§. 4. In die Facultät kann nur recipiert werden, wer Doctor oder Magister philos. ist.

§. 5. Senior der Facultät ist der älteste Professor, nach der Rezeption gerechnet; nach dem Alter der Rezeption wird auch votiert.

§. 6. Das Decanat wechselt ebenfalls nach dem Rezeptions=Alter halbjährlich.

§. 7. Der Decan tragt die Namen aller die Universität beziehenden Studierenden in das Album ein; er leitet die Prüfungen der um einen philosophischen Grad sich bewerbenden Kandidaten; er sorgt auch für eine würdige Promotionsfeier; er verwaltet die Einkünfte der Facultät; er führt die Beschlüsse der Facultät aus; er nimmt die Promovierten in die Facultät auf; er übt mit dem jedesmaligen Fachprofessor die Censur; er giebt das placet zu den von den Magistern der Philosophie etwa beabsichtigten Vorlesungen; er unterschreibt und bekräftigt mit dem Facultätssiegel Alles, was im Namen der Facultät veröffentlicht wird.

§. 8. Die um den Titel Baccalaureus, Doctor oder Magister der Philosophie sich Bewerbenden haben sich in einem mündlichen Examen auszuweisen. Verdienstvollen Männern der Wissenschaft

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kann das Examen erlassen, ev. auch schriftliche Beantwortung einiger vorgelegten Fragen gefordert werden.

§. 9. Erwünscht ist, daß Promovend eine Inaugural - Disputation unter dem Vorsitz des Decans hält.

§. 10. Der Decan ist daher auch Pro=Cancellarius und hat sich den vorgeschriebenen Eid leisten zu lassen.

§. 11. Der Doctorgrad kostet 40 Thlr.

§. 12. Die Professorensöhne sind von den Promotionskosten befreiet.

§. 13. Wer in die Facultät aufgenommen zu werden wünscht, hat als Präses eine akademische Disputation zu "ventilieren".

§. 14. Andere als Promovierte dürfen keine Vorlesungen halten, es sei denn, daß ein Candidat nach bestandenem Examen oder ein alter Student höflich darum bitte, so soll ihm die Erlaubniß dazu nicht verweigert werden; angeschlagen aber sollen diese Vorlesungen nicht werden.

§. 15. Bei den Empfehlungszeugnissen für Studierende soll die Facultät sehr vorsichtig sein.

§. 16. Diese Statuten können bei eintretendem Bedarf vermehrt werden.

Während die Aufgaben, welche der theologischen und juristischen Facultät in Bützow bei der Begründung der Universität oblagen, in ihrer speziellen Beziehung aus Meklenburg im Allgemeinen sich leicht nachweisen ließen, möchte dies für die Philosophische Facultät schier unmöglich sein. Denn um die Mitte des vorigen Jahrhunderts bewegte sich die Gelehrsamkeit, welche hier in Betracht kommt, in abgetragenem Prunkgewande auf dem alten, breit getretenen Pfade, unfähig der Wissenschaft neuen Gewinn zu bringen. Noch hatte Kants Genie in der Philosophie kein neues Licht angezündet, noch war die historische Methode etwas Unbekanntes, noch gab es weder Philologen, Germanisten, noch Physiker, Chemiker und wie die modernen Spezialisten alle sich nennen; selbst in der Mathematik blieb man bei Leibniz stehen. Von der Theilung der Arbeit, welcher die neuere Wissenschaft ihre glänzenden Erfolge verdankt, war man damals noch so weit fern, daß das höchste Ziel des Studiums darin gesehen wurde, Polyhistor zu werden, d. i. das gesamte Wissen der Zeit zu umfassen. Besonders aber erschien, was in der philosophischen Facultät gelehrt wurde, in der Praxis nur als Hilfswissenschaft; denn der Staat hatte außer an der Universität keine besondere Verwendung dafür. Es darf uns also auch nicht wundern, wenn wir im Folgenden sehen werden, wie in der philosophischen Facultät fast

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kein Professor sich ans ein Spezialfach beschränkte. Es kam vielmehr der Gedanke der Einheit aller Facultäten darin zum Ausdruck, daß das Hinübergreifen aus der einen in die andere allgemein war.

Den Ruf eines großen Gelehrten genoß vor alten der 1760 von Rostock nach Bützow versetzte Professor Angelius Johann David Aepinus 1 ), als Theologe, Jurist und Philosoph gleich ausgezeichnet 2 ). Wegen seiner genauen Kenntniß des Universitätswesens und um seiner praktischen Brauchbarkeit willen hatte er das volle Vertrauen der Regierung; er leitete die Verhandlungen mit auswärtigen Professoren, welche für Bützow gewonnen werden sollten, von ihm aber abgeschreckt wurden; er war der Verfasser der Allgemeinen und Besonderen Statuten: er berichtete an die Curatoren. Es war namentlich sein trauriges Verdienst, mit seinem ganzen Einfluß das Emporblühen der neuen Universität verhindert zu haben, nicht bloß, weil er für sich den Aufenthalt in Bützow als eine Strafe ansah, sondern auch, weil er Döderleins Plänen entschieden abhold war. Um sein Amt kümmerte er sich nicht, weil er "wegen der vielen sonstigen ihm von der Regierung aufgetragene Geschäfte außer Stande sei, zu lesen"; und ich bezweifle, obwohl er stets Collegien über Logik, Metaphysik und Reichshistorie ankündigte, daß er jemals in Bützow gelesen hat. Kurz vor Ostern 1763 erwirkte er, daß der Herzog ihn zum Hofrath und Mitglied der Commission zur Untersuchung der Streitigkeiten zwischen dem Fürsten und der Stadt Rostock ernannte; er fiedelte wieder nach Rostock über und überließ die Universität ihrem Schicksal, welches besonders er ihr bereitet hatte. Von seinen wissenschaftlichen Arbeiten erwähne ich nur die von ihm besorgten "Bützower Gelehrten Nachrichten" (1760-1762), eine Fortsetzung der "Rostocker Gelehrten Nachrichten". Wegen der Klarheit des Urtheils standen sie in hohem Ansehen. Zehn Jahre später nahm Reinhard, allerdings in anderer Tendenz das Unternehmen in den "Kritischen Sammlungen" wieder auf.

Als Lehrer der Geschichte wurde Michaelis 1762 Eobald Toze 3 ) berufen, welcher bis an sein Lebensende (1789) trotz meh=


1) Geb. am 10. Mai 1718 in Rostock, studierte in Rostock und Jena, 1739 Magister, 1746 fürstliche Professor eloqu. in Rostock, 1763 Hofrat, 1775 Geh. Canzleirath. † am 25. April 1784. Vita bei Koppe a. a. O.
2) Nugent (1766) beschreibt ihn als ebenso vollkommnen Hofmann ais Philosophen. Er war von mittlerer Statur, grauen Augen, ziemlich gesetzt mit vollem, etwas rötlichem Gesicht. Er sprach zierlich deutsch und lateinisch, verstand englisch, spanisch, italienisch und etwas französisch.
3) Geb. 1715 in Stolp, studierte in Göttingen wurde Hofmeister in Estland 1747 Universitätssekretär .in Göttingen, 1762 Professor in Bützow † am 27. März 1789. Vita bei Koppe a. a. O.
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rerer ehrenvollen Rufe an andere Hochschulen der Universität treu blieb. Er war ein bescheidener, liebenswürdiger Mann von großer Gelehrsamkeit, dessen historische Werke in fast alle Sprachen Europas übersetzt wurden. Seine Vorlesungen behandelten namentlich "Europäische Staatenkunde" und "Allgemeine Verfassungsgeschichte". Das Resultat derselben veröffentlichte er in dem viele Auflagen erlebenden Werke: "Einleitung zur allgemeinen und besonderen Europäischen Staatenkunde". Der bekannte englische Reisende Nugent übersetzte ein anderes Buch Tozes: "Ueber den gegenwärtigen Zustand Europas" ins Englische.

Neben diesen Vorlesungen über Geschichte kündigte Toze auch noch ein Colleg über das öffentliche Recht (Jus publicum Imp. Roman. Germ. sec. institutiones Pütteri) an: ob er aber Zuhörer gehabt hat, weiß ich nicht. In Anerkennung seiner Leistungen in der Jurisprudenz erhob ihn der Herzog 1772 zum Hofrath und Mitglied der juristischen Facultät, und 1774 zum Wirklichen Instizrath.

Die philosophischen Collegien übernahm nach Aepinus' Abgang der Professor Johann Nicolaus Tetens 1 ), ohne Zweifel einer der tüchtigsten Lehrer an der Universität. Seit 1760 als Magister legens in Bützow thätig, ward er 1763 "um seiner Treue und Eifers willen" ordentlicher Professor. Er behandelte mit Vorliebe die Metaphysik, daneben Logik, Naturphilosophie und Aesthetik nach Segner, Feder, Baumgarten und Batteux. Sein Buch, 2 Bände Metaphysik, in dem er seine Diktate veröffentlichte, fand vielen Beifall. Professor Schwab führt ihn in seiner Preisschrift: "Ueber die Metaphysiker der Periode von 1760-1780" als den vorzüglichsten an. Da er sich aber an Leibniz anschloß, dessen Fatalismus Döderlein und dem Pietismus ein Gräuel war, hatte er einen schweren Stand, und ein Anderer von minderer Energie und Klarheit wäre damit in Bützow nicht ausgekommen; aber vor Tetens' scharfer Feder hatten Alle Respekt, und persönlich war ihm nichts anzuhängen. Dazu genoß Tetens den Ruf eines vorzüglichen Physikers, der mehr als 20 Zuhörer hatte. Seine Arbeiten über Physik haben noch heute Werth. (S. Poggendorfs Handwörterbuch s. o. Tetens.)


1) Geb. 1736 zu Tetenbüll in Schleswig, studierte in Rostock und Kopenhagen, promovierte 1759 in Rostock, wurde 1760 mag. legens in Bützow, 1763 Prof. ordinar., 1765 Direktor des Pädagogiums, 1776 Prof. math. in Kiel, 1789 Direktor der Finanzkasse in Kopenhagen, 1791 Etatsrath und Deputierter im Finanz=Collegium daselbst 1803 Direktor der Wittwenkasse und Kondirektor der königlichen Bank † 1807.
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Ueber die Gründe, weshalb er Bützow verließ, vergl. meine Programm=Arbeit: "Geschichte des Herzoglichen Pädagogiums in Bützow." 1881.

Nicht minder bedeutend als Tetens war der Prof. mathem. Wenzeslaus Johann Gustav Karsten 1 ), der bereits 1755 im Alter von 20 Jahren sich in Rostock habilitiert hatte und 1760 als ordentlicher Professor nach Bützow berufen wurde. Nugent beschreibt ihn als einen Mann von mittlerer Statur, als mager und finster dreinsehend. In den ersten Jahren las er vorwiegend über Philosophie, vereinzelt auch juristische Collegien (Institutiones jurisprudentiae universae nach Darjes 1762/63). Aber bald wandte sich sein ganzes Interesse der Mathematik zu und Dank seiner mit Riesenfleiß verbundenen Begabung gelang es ihm, weit über das Maß des Durchschnitts hinauszukommen. Wenn auch sein berühmtes Buch: "Lehrbegriff der gesamten Mathematik" in 8 Bänden (1767 bis 1777), dieser Wissenschaft keinen besondern Gewinn brachte, vielmehr bei eben demselben, was Chr. Wolff und A. G. Kästner anstrebten, stehen blieb, nämlich die von Leibniz gemachten Entdeckungen in systematische Ordnung zu bringen, so war doch der Ruf, welchen Karsten damit erlangte, so groß, daß er 1777 für würdig befunden wurde, Segners Nachfolger in Halle zu werden. Aber der Herzog wollte den als Menschen und Gelehrten gleich hoch geschätzten Professor nicht entlassen; er befahl dem Geh. Rath J. P. Schmidt, Karstens Schwager, Alles aufzubieten, daß diese bedeutende Kraft dem Lande erhalten bliebe; er erhob ihn zum Hofrat, bot ihm die Stelle eines Geh. Kammerrats und Ober=Direktors aller Land= und Wasserstraßen Meklenburgs mit 1800 Thlrn. Gehalt an; er lud ihn persönlich zu sich - Alles vergebens: Karsten lehnte alle Anerbietungen mit Dank ab und schied Ostern 1778 aus Bützow.

Nach dem Fortgang der beiden Gelehrten Tetens und Karsten sank auch der gute Name der philosophischen Facultät in Bützow dahin.

Denn der an Karstens Stelle berufene Professor Johann Hecker 2 ) war nicht der Mann, ihn zu ersetzen: er hatte mehr Eifer und guten Willen zu seinem Amte als wissenschaftliche Tüchtigkeit und verdankte seine Professur hauptsächlich dem Aufhören des Pä=


1) Geb. 1735 in Neubrandenburg, sludierte in Jena und Rostock Theologie und Mathematik. † 1787.
2) Geb. 1747 in Stargard Lehrer an der Realschule in Berlin, 1775 nach Bützow berufen, 1779 daselbst promoviert, 1780 Prof. ordin., 1789 nach Rostock versetzt.
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dagogiums, an welchem er Lehrer gewesen war. Seine Hauptarbeit widmete er der Sternkunde und Wetterbeobachtungen. -

Der unbedeutendste von den Professoren war Simon Samuel Witte 1 ), seit 1766 ordentlicher Professor. Er war wegen seiner Nachsicht der Liebling der zuchtlosen Studenten, aber in seinen Vorlesungen über Logik und Metaphysik war nichts zu lernen; seine Wissenschaftlichkeit charakterisierte genügend, daß er in breiter Schrift mit allem Ernst die Pyramiden Aegyptens für natürliche Basalt=Felsen und ihre Inschriften für bedeutungslose Floskeln ausgab. Nebenher gehörte Witte auch der juristischen Facultät an: als solcher las er über Natur= und öffentliches Recht.

Wenden wir uns nun dem Gebiete der Orientalia, d. i. dem Hebräischen, zu, so tritt uns, um von Paul Theodor Carpov 2 ), dem Trunkenbold, zu Schweigen (er starb 1765 am Delirium, ohne Etwas für die Universität gewirkt zu haben), der weltbekannte Name des Professors Tychsen entgegen.

Olaus Gerhard Tychsen, geb. 1734 in Tondern, Sohn eines armen Schneiders, war vor seiner Berufung nach Bützow Judenmissionar 3 ). Vom Callenbergschen Institut in Halle nach Meklenburg geschickt, lernte er Döderlein kennen, dem er mit seiner Wichtigtuerei so imponierte, daß dieser ihn dem Herzog warm empfahl. So wurde er Lehrer des Hebräischen an der neuen Universität. Aber gar bald stellte sich seine völlige Unfähigkeit heraus, er war zu nichts zu gebrauchen; nur Döderleins mächtiger Schutz rettete ihn vor der


1) Geb. 1738 in Röbel, Studierte in Jena und Bützow Theologie und Philosophie, 1762 in Bützow promoviert, 1766 Prof. ordin., 1772 Prof. jur. nat. et gentium, 1782 Hofrat, 1789 nach Rostock versetzt. Vita bei Koppe a. a. O.
2) Geb. 1714 in Bolschow in Polnisch=Preußen, 1735 von Danzig nach Rostock berufen, 1738 fürstlicher Professor.
3) Tychsen verfolgte auch als Professor die Juden noch mit dem bittersten Haß; sie waren ihm die verworfenste Nation, die nur durch Angst und Schrecken gebändigt und durch Furcht und Zittern zum Christenthum gebracht werden könnten. Aus Meklenburg waren die Juden 1492 verbannt worden, aber unter Herzog Christian I. Louis zurückgekehrt. Bei der Armuth des Landes hatten sie bald eine große Bedeutung in wirtschaftlicher Beziehung erlangt, weshalb dem gerechten Sinn des Herzogs Friedrich die von Tychsen ersehnte Verfolgung derselben sehr zuwider war. Der beste Beweis war, daß der Herzog, als Tychsen "die Geschichte der Juden in Meklenburg" in dem Schweriner Intelligenz=Blatt drucken lassen wollte, es streng untersagte und den Abdruck nur in den von Tychsen verfaßten Bützower Nebenstunden gestattete. Vergl. Bd. II, 1, 23; III, 3 flgd.; V, 23. Außerdem von demselben Verfasser: "De propugnanda in Judacos fide", Magist=Dissert. v. 1761. Bützow.
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Schmach entlassen zu werden. Erst etwa 1770, wo Tychsen an dem Mundschenk Cornelius in Ludwigslust einen einflußreichen Freund erwarb, begann sein Stern aufzugehen. Er hatte sich inzwischen mit dem Hebräischen eingehendst beschäftigt und war klug genug, einzusehen, daß er, um beim Herzog wieder in Ansehen zu kommen, vor allem sich gegen die modernen, die Schrift nach Gutdünken emendirenden Theologen wenden müssen und man muß, mag man von der Gesinnung Tychsens halten, was man will, es ihm lassen, daß er nicht ohne Geschick diese Polemik geführt hat. Denn wenn auch seine Ansicht über das Alter der Punctation im hebräischen Bibeltext verkehrt war: sein hartnäckiger Trotz gegen das von dem Variantenjäger Kennikot und dessen Sippe beliebte hyperkritische Verfahren hatte alle Berechtigung und verschaffte ihm einen um so bedeutenderen Namen, als seine Gegner an Kenntniß des Hebräischen ihm nicht überlegen waren. Wer die maßlos eitle Art Tychsens kennt, dem die Welt nicht groß genug für seinen Ruhm war, wird zwar nur ein Lächeln haben für seine Ueberhebung, "die aufgeklärten Theologen, besonders Semler, Spalding und Teller, mundtodt gemacht zu haben."

Mit Tychsens Namen ist der Ruhm Bützows eng verbunden; ist doch die Anekdote (oder wahre Geschichte?) bekannt, daß ein Brief aus Asien mit der Adresse: "An den berühmten Professor Tychsen in Europa" ihn richtig erreicht habe; es klingt allerdings ganz nach Tychsen.

An der Universität beschränkte er seine Collegien auf das hebräische; sein Wunsch, der theologischen Facultät adjungirt und Consistorialrath zu werden, blieb unerfüllt. Von allen Professoren hatte er die meisten Zuhörer, zwischen 20-30, und bei seinem treuen zusammenstehen mit Döderlein hatte er ein nicht geringes Verdienst um die Ausbildung der jungen Thologen.

Zuletzt haben wir noch von zwei Professoren zu sprechen, welche die Oekonomie und Cameralwissenschaft vertraten. Der erstere war Johann Christian Daniel Schreber 1 ), zugleich Direktor des Pädagogiums in Bützow. Er gehörte zu dem Kreise der Haller Pietisten, welchen er auch seine Berufung (am 15. April 1760) verdankte. Wenn Einer, so hätte er der Universität vielen Nutzen bringen können, aber er fiel den schlechten Zeiten und der Mißgunst zum Opfer. Mit Recht heißt es von ihm: "vir, dum adhuc viveret, aeque sollers ac doctus, qui multis in rebus patriae nostrae


1) Geb. 1709 zu Schulpforta, studierte in Halle 1743 Dr. jur., seit 1747 Docent der Cameralien daselbst.
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usui futurus erat, nisi plures malevoli contra eum fecissent coitionem."(Rost. Annalen II, p. 170.) Denn da er die Hoffnung des Herzogs und der Regierung, das Pädagogiums zur Blüte gelangen zu sehen, nicht verwirklichte und nicht verwirklichen konnte, wurden ihm auch seine 800 Thlr. Gehalt mißgönnt; er mußte 1764 seinen Abschied nehmen und wurde in Ungnaden entlassen. Er folgte einem ehrenvollen Rufe an die Universität Leipzig, wo er am 22. Mai 1777 starb. Seine Werthe (s. Mensel s. v. Schreber) erfreuten sich in ganz Deutschland eines großen Beifalls.

Schrebers Stelle blieb unbesetzt bis zum Jahre 1780, wo Franz Christian Lorenz Karsten 1 ), seit 1773 Lehrer am Pädagogium und Privatdozent an der Universität, als ordentlicher Professor der Cameralien und der Oekonomie berufen wurde. Er hatte sich durch sein unter Mitwirkung des oben erwähnten Professors Karsten (seines Bruders) verfaßtes Rechenbuch: "Die Rechenkunst" bekannt gemacht. Da er für die ihm zugewiesenen Fächer seine Zuhörer fand, versuchte er es mit der Mathematik, doch auch ohne Erfolg. Erst später, als er in Rostock angestellt war, machte er sich durch Schriften über Oekonomie einen Namen.

Es hat seinen Werth, von den Privatdozenten zu reden, welche, ohne Anstellung und Zuhörer zu finden, sich in Bützow habilitierten: es waren lauter namenlose Lehrer, meist zugleich am Pädagogiums angestellte Kandidaten, wie Neumann, Walter, Sengebusch, Stavenhagen; auch der Direktor Pastor Möller kündigte von Ostern 1775 bis Ostern 1778 theologische Collegien an. Treu blieb der Universität allein ein gewisser Cremer, welcher als Lektor der neueren Sprachen sich kümmerlich durchschlug.

So ist denn auch bei der philosophischen Facultät das schließlich Resultat wenig befriedigend; es waren zwar zeitweilig tüchtige Professoren da, welche trotz der Schwierigkeiten, in denen sie arbeiteten, auf der Höhe der Wissenschaft sich behaupteten und auswärts eines gewissen Namens sich erfreuten. Aber gerade diese Männer, wie Schreber, Tetens, Karsten, die von Bützow Fortberufen bald zu den ersten Namen in der Gelehrtenwelt gerechnet wurden, müssen zum deutlichsten Beweis dienen, daß in der traurigen Lage Bützows auch das größte Genie sich nicht entwickelt hätte.

So hat, wenn wir das gesamte Gebiet der Wissenschaft noch einmal überschauen, die Universität Bützow nichts Bedeutendes geleistet; sie hat kann an einer der großen Aufgaben, welche damals den Wissenschaften gestellt waren, erfolgreich mitgearbeitet. Die


1) Geb. 1751 in Pohnsdorf, Studierte in Bützow, promovierte 1778. † 1829
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Schuld lag nicht an dem Mangel tüchtiger Kräfte, sondern einzig an den unglücklichen äußeren Verhältnißen. Denn eine Anzahl von guten Professoren macht noch keine Universität aus; sondern, wenn eine Universität blühen soll, muß sie erstens so besetzt sein, daß Alles, was anderswo vorgetragen, auch an ihr gelehrt wird; zweitens darf es den Lehrern nicht an Aufmunterung und Unterstützung mangeln; drittens müssen alle Hilfsmittel da sein, deren die Lehrer bedürfen, um sich und Andere fortzubilden, und endlich muß auch ein hinreichender Fonds nicht bloß zu den Salarien der Professoren, sondern auch zu den erforderlichen Einrichtungen und Bauten vorhanden wein. Wo diese Bedingungen, wie in Bützow, fehlen, wird man Vergebens auf die Blüte einer Universität hoffen.

Indessen, es liegt im Wesen des Pietismus, daß er die Früchte der Wissenschaft gering schätzt; und so möchte Einer leicht auf den Gedanken kommen, daß wir den Werth der Universität gar nicht hier, sondern vielmehr in ihrer praktischen Wirksamkeit zu suchen hätten; wird doch diese Vermuthung noch dadurch bestärkt, daß ohne Zweifel der hohe Stifter der Universität Bützow nur auf letztere, die Früchte des Glaubens, Werth legte! Wir haben ja gesehen, mit welcher Wärme der Landesherr Döderleins Plan gut hieß, nach dem die neue Universität eine wahrhaft christliche Gemeinde darstellen sollte.

So erübrigt sich für uns die Ausgabe, nachzuweisen, ob und in wie weit diese schöne Hoffnung des Herzogs sich erfüllt hat.


B.

Von der praktischen Wirksamkeit der Universität Bützow.

Wer die Geschichte unserer Landeskirche kennt, weiß, daß mit dem Regierungsantritt des Herzogs Friedrich eine neue Epoche beginnt; die alte, kalte Orthodoxie tritt zurück, und der von seinen bösen Auswüchsen gereinigte Pietismus beherrscht die Kanzeln, der unbeugsame Wille des Herzogs bezwingt Alles. Im Consistorium regiert Döderlein, im Lande die Superintendenten Martini, Zachariä, Friedrich, Keßler, lauter Männer, die mit ihrem Landesherrn in dem Ziel ihres Strebens, das kirchliche Leben in den Gemeinden zu erneuern, einig, rücksichtslos jeden Widerstand beseitigten. Demselben Zweck diente auch die Universität Bützow, soweit sie von Döderleins Willen und Geist abhängig war. Das Erste aber, was dieser durchsetzte,

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war, daß Keiner mehr zur Pfarre kommen konnte vor beendigtem dreijährigem Studium. Dem entsprach der dreijährige Kursus seiner Vorlesungen; in drei Stunden täglich behandelte er in der ersten die jedes Mal in einem Jahre beendigte Dogmatik, in der zweiten die Einleitung in die ganze Heilige Schrift, die polemische und Moral=Theologie, sowie die Kirchengeschichte des Alten und Neuen Testaments, in der dritten die Exegese, abwechselnd aus dem Alten und Neuen Testament, so daß in den drei Jahren des Neue Testament ganz und aus dem Alten Testament die schwersten und wichtigsten Bücher durchgegangen wurden. Mit seiner andern Forderung, die erst vollends die Theologen von ihm abhängig gemacht hätte, daß nämlich das Examen nicht mehr vor den Superintendenten, sondern vor dem ad hoc verstärkten Consistorio abzulegen sei, drang Döderlein nicht durch. Aber auch ohne dies war es den Theologie Studierenden klar und einleuchtend, daß sie, in einem andern Geist auf andern Universitäten erzogen, wenig Aussicht hatten, in Meklenburg zu bestehen. so war es denn auch bald, nachdem Anfangs noch viele dem orthodoxen Professoren Quistorp von Rostock nach Greifswald gefolgt waren, selbstredend, daß die jungen mecklenburgischen Theologen für ein oder mehrere Jahre bei Döderlein hörten. Ihre Zahl belief sich durchschnittlich etwa auf 20-30. Wie weit das in den "Meklenb. Nachrichten" am 27. August 1760 veröffentlichte Versprechen des Herzogs, die in Bützow gebildeten Theologen bevorzugen zu wollen, nachher gehalten worden ist, kann ich nicht beurtheilen.

Für die Juristen lag die Sache anders. Denn wenn auch des Herzogs Wunsch dahin ging, seine zukünftigen Beamten unter recht christlicher Zucht auf der Universität gehalten zu sehen, so erkannte derselbe doch bald, daß von Bützow nichts zu hoffen war, da die juristische Facultät von Anfang an gegen Döderlein entschiedene Opposition machte und darin von den Döderlein nicht gewogenen Ministern bestärkt wurde. Sowohl Graf Bassewitz als auch Schmidt wiesen wiederholt darauf hin, daß in erster Linie wissenschaftliche Tüchtigkeit gefordert werden müsse, zu der aber überall eher der Grund gelegt werde als in Bützow, wo die Professoren zu faul seien, sorgfältige Collegien auszuarbeiten. In der Folge wurden die Juristen, welche in Bützow studiert hatten, sogar zurückgesetzt, und die Zahl derselben sank auf durchschnittlich 12-20 herunter.

Bei der medizinischen Facultät war manches Semester gar kein Student immatrikuliert; was hätte da auch Einer lernen können!

Studenten, die nur der philosophischen Facultät zugehört hätten, gab es damals nicht.

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So belief sich also die Zahl der in Bützow Studierenden etwa auf 50; eine Uebersicht gewährt folgende Tabelle

Michaelis 1760 wurden 86 Studenten immatrikuliert, davon waren 53 aus Rostock übergesiedelt;

Immatrikulationen

Aus dem Vorangegangenen ist zunächst völlig ersichtlich, daß man sehr mit Unrecht Bützow eine deutsche Hochschule des Pietismus genannt hat; denn von auswärts kamen nur ganz vereinzelt Studenten und meist nur solche, welche anderswo wegen ihres wüsten Lebenswandels nicht mehr geduldet wurden. Und selbst für Meklenburg möchte der Name kaum zutreffen; denn wenn auch Bützow das theologische Studium daselbst in gewissem Maße beherrschte, so war doch das Leben der Studenten so weit von dem Geiste des Pietismus entfernt, daß vielmehr kaum anderswo eine gleiche Zuchtlosigkeit unter Professoren und Studenten geherrscht haben kann. Wir müssen davon etwas weitläufiger reden.

Die Klage über den tiefen Verfall der Universitäten war in jenen Zeiten allgemein. Denn seitdem man begonnen hatte, die den Gelehrten so nothwendige, für die Wissenschaft Neigung und Geschmack einflößende Basis der alten Literatur zu verlassen, dem Studium eine andere Richtung zu geben und den Unterricht in ein leichtes Gewand zu kleiden; seitdem man das Spielende der Pädagogen aus den Philauthropinen und merkantilen Lehrinstituten auf die Akademien verpflanzte und Alles, was einen gelehrten Anstrich hatte, verächtlich aussah und behandelte, die gelehrte Sprache für Pedanterie ausgab: seitdem nahm die Zahl der wirklich Gelehrten sehr ab und ein sichtbarer Mangel trat ein.

Viel schlimmer stand es aber um die Studenten. Auf den Schulen nicht genügend vorgebildet und zur Sittsamkeit erzogen,

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kamen sie charakterlos, an Geist und Herz arm, zur Universität und wurden eine leichte Beute der Veteranen in der Verführungskunst. Von dem Ton unter den Studierenden läßt sich keine Beschreibung geben; es war eine "Mischung von Rohheit und Hasenhaftigkeit, slkavischem Schülergeist und Renommisterei." Mit dem Degen an der Seite, in Kollett und Reiterstiefeln mit klingenden Sporen, mit dem bänder= oder federgezierten Hut und der Hetzpeitsche dünkten sich die Faule als Herren der Erde. Einer der geschicktesten und tüchtigsten Schulmänner jener Zeit, der Consistorialrats Struensee, urtheilte, wie Döderlein, der Satan selbst konnte keine schlimmeren Anstalten erfinden, als die Universitäten damals waren mit ihrer Sittenlosigkeit und unerhörten Tumulten: alle Laster, Schlägereien, Fenstereinwerfen, Pereatrufen, Saufen, Raufen, Duellieren, Schulden=Machen, Haufen in den Tabagien und Kneipen, Spielen und alle Lüderlichkeit walteten frei unter dem Deckmantel der akademischen Freiheit. Die vornehmste Schuld trugen die sog. Orden, von denen die von Jena ausgehenden Constantisten und Unitisten die berüchtigtsten waren. So lange aber die Studenten diese wilde Freiheit liebten, halfen alle Gesetze nichts. Erst in unserm Jahrhundert ist ein neuer Geist in die Universitäten eingezogen; der Student hat gelernt, daß es ihm besser ansteht, in gebildeter Gesellschaft zu verkehren, als in Saufen, Raufen und närrischer Kleidung seinen Ruhm zu suchen.

Diese Verhältnisse muß man vor Augen haben, wenn man das Nächstfolgende verstehen will. Leicht möchte man sonst glauben, das Bild des studentischen Lebens in Bützow, das ich nun entwerfen werde, sei zu schwarz gemalt.

Bereits im ersten Entstehen der Universität erkannte Döderlein, daß er bei der Opposition der Regierung und der Mehrzahl seiner Collegen ohnmächtig war, mit christlicher Zucht die Geister zu bändigen; er sah mit tiefer Trauer, daß bei der Unzulänglichkeit aller Anstalten die Studierenden entweder von Bützow fortgingen oder in lauter Thorheiten verfielen. Statt Collegien zu besuchen lagen die Studenten im Rathauskeller oder im Lustgarten zu Rühn und soffen sich voll und toll, um dann in der Dunkelheit der Nacht hervorzubrechen und die Bürger mit ihrem Schreien, Toben und Peitschenknallen zu erschrecken. Prügeleien mit der Miliz, mit Handwerksburschen waren etwas Gewöhnliches. Wäre es nicht ekelhaft, wie viel Beispiele gemeinster Rohheit müßte ich erzählen! Es genüge von zwei Verbindungen, die den Ton angaben, zu reden. Die eine war der sog. "Faßbinder=Orden", der seine geheimen Statuten hatte, aus denen Prof. Detharding folgende Paragraphen erlauschte:

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§. 1. Die Aufnahme eines Mitgliedes wird durch einen feierlichen Antrittsschmaus gefeiert. Nach der Aufnahme gilt der Jüngste ebenso viel als der Aelteste.

§. 2. Alle Abende findet von 7 Uhr an "Kneipe" statt.

§. 3. Wer gegen die Statuten fehlt zahlt 1 Dukaten Strafe ("Versaufgeld").

§. 4. Anderen, nicht zu einem Orden gehörigen Studenten ist es nicht erlaubt, Abends aus dem offenen Fenster auf die Gasse zu sehen.

§. 5. Wer nicht einem Orden beitritt, ist für einen "Kloß" zu halten und in jeder Weise verächtlich zu behandeln.

Mehr erfahren wir leider nicht von diesem sauberen Orden. Der andere, der sogar seinen Namen zu verheimlichen wußte, war aber noch viel ärger. Alle versuche, diese Verbindungen zu beseitigen, mißlangen, bei jedem Unfug tauchten sie wieder auf, hier als Landsmannschaften, dort als gesellige Vereine. Um ihretwillen verbot der Herzog wiederholt jede öffentliche Feier, da sie doch nur zu Schwärmereien und unnützem, gottlosem Lärm Anlaß gäbe, und wollte weder seinen Geburtstag noch den Rektoratswechsel gefeiert haben; daß alle öffentlichen Aufzüge, Concerte und Theatervorstellungen verpönt waren, verstand sich von selbst. Bemerkenswerth war, daß im Jahre 1774 die Verbindungen, angeblich zur Erinnerung an den Besuch des Prinzen Ludwig, wo die Studenten breite, weiße Schärpen mit der Aufschrift: Vivat Ludovicus! getragen hatten, weiße Schleifen am Hut zu führen begannen und, als dieses vom Herzog verboten ward, statt ihrer grüne Federn nahmen. Als auch dies untersagt wurde, entstand eine förmliche Revolte.

An dem energischen Willen, dieses Unwesen nicht aufkommen zu lassen, hatte es Döderlein im Anfang nicht gefehlt, aber, obwohl vom Herzog kräftig unterstützt, "da Allerhöchst derselbe nicht eine Schule der Verwilderung, sondern der Wissenschaften und guten Sitten und eines gottesfürchtigen Wandels gegründet haben wollte", vermochte er doch nicht durchzudringen. Die Zahl der schlechten Subjekte, die sich angefunden hatten, war zu groß. Die gottlose Rotte hohnlachte und antwortete auf alle Ermahnungen, Vorstellungen und Drohungen mit den ruchlosesten Pasquillen. Der Herzog mußte sogar, weil wiederholt Studenten durch einen Meineid der Strafe sich entzogen hatten, verbieten, den Schwur eines Studenten anzunehmen. Die geläufige Strafe war, da ein Carcer fehlte, Geldbuße; aber damit wurden nicht die Studenten, sondern ihre Eltern bestraft. Man erkennt den ganzen Jammer aus einem Zirkular Döderleins im Jahre 1767, in dem er klagt, "daß die Disciplin völlig ver=

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fallen, die Universität bei dem Publikum stinkend und verächtlich geworden sei, so daß honnete Leute ihre Kinder nicht mehr in das wüste Leben zu schicken wagten. Die zügellose Freiheit sei zum Verderben ausgeschlagen, die Universität eine wahre Mördergrube geworden, wo gesittete junge Leute nach einem halben Jahre verdorben wären. Er halte für seine Pflicht, da der Hof sich nicht um die Universität kümmere und Alles in dem erbärmlichsten Zustand lasse, die Professoren aufzufordern mit Hand anzulegen, damit die Wolfshöhle gereinigt werde." Alle erkennen die Klage als gerecht an, aber niemand weiß Hülfe, da die Regierung den Bau eines Carcers verweigert; um doch Etwas zu tun, wird in einem Wirtshause (!) vorn nach der Straße hinaus (!) eine Stube gemietet, die als Arreststube dienen sollte! Erst einige Jahre später wurde ein Carcer eingerichtet.

Mit dieser kläglichen Lage, worin die Universität von der Regierung gelassen wurde, wirkte zum Verfall der Sitten die Armuth der Bürger zusammen. Schon im Frühjahr 1761 schreibt Aepinus: "Auf dem Fuß, worauf die Universität jetzt steht, kommt sie nicht fort; die meisten Studenten halten sich mit Verdruß hier auf, denn der Ort ist schlecht, das Leben theuer, die Quartiere zu mangelhaft und die Wirte arm. Es ist ein schlechter Trost zu hoffen, daß das bald werde besser werden." In der That waren die Preise für die Wohnungen und die nothwendigsten Lebensmittel ganz ungeheuerlich, so daß der Herzog einmal drohte, den Bürgern Normalpreise setzen zu wollen. Etwas, wenn auch nicht viel, half das Creditedict von 1762 den Schamlosen, die aus dem Leichtsinn der Jugend Nutzen zogen, das Handwerk erschweren. Wenn nur das profitliche Creditiren und Pfandleihen nicht ein gar zu einträgliches Geschäft wäre! Und wie die Bürger gegen die Studenten, so verhielt sich der Magistrat gegen das Konzil: die Universität als Segenbringerin für Handel und Gewerbe, als reiche Quelle immer fließenden Geldes war ihm ganz willkommen, aber zur Verbesserung mithelfen das hielt er für ein der herzoglichen Gnade Vorgreifen; er mußte ja wohl oder übel die großen Vorrechte dieses wunderlichen Staates im Staate anerkennen, wachte darum aber auch um so eifriger darüber, daß seine Rechte respektiert würden. So lehnte er zu seinem eigenen Schaden die mit großem Fleiß von Schreber und Aepinus ausgearbeitete Marktordnung ab (1761), weil eine solche zu bestimmen Sache des Raths sei.

Die nothwendige Folge war, daß diese traurige Lage der Universität auch auf die Professoren zurückwirkte; denn da sie nicht genügend beschäftigt waren, so entstanden bald im Collegium Reibereien,

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die weit über das Maß des Gewöhnlichen hinausgingen und die Aufrechterhaltung der Disciplin unmöglich machten. Den ersten Anlaß zur Spaltung in zwei Parteien bot Döderlein, indem er dem bei seiner Gemeinde sehr beliebten und mit den Professoren freundschaftlich verkehrenden Pastor Luger die nachgesuchte theologische Doctorwürde verweigerte, weil derselbe über die Rechtfertigungslehre nicht im Klaren sei. Als die Professoren, selbst Zachariä, einmüthig "um der Ehre des Mannes willen" für Luger eintraten, erklärte ihnen Döderlein, die Zeit sei vorüber, wo Leute geehrt würden, die nicht echt seien. Von da an bestand auf der Universität eine geschlossene Opposition, die ihre Aufgabe darin sah, eine Diktatur Döderleins zu verhindern. Die Führer derselben waren Aepinus, Trendelenburg, Tetens, Karsten, Reinhard, Prehn.

Der treueste Anhänger Döderleins war der Prof. Tychsen, in den ersten Jahren ein rechtes enfant terrible, das durch seine abenteuerlichen Lügengeschichten die Universität in steter Aufregung erhielt. Nicht allein, daß er seine Lust daran hatte, die Professoren gegen einander zu hetzen und mit der Leichtgläubigkeit Döderleins manchen unwürdigen Scherz sich zu erlauben, er erdreistete sich sogar, mit einem Schelmenstück die Regierung zu versuchen. Denn als etwas Anderes fasse ich das Folgende nicht auf. Tychsen schickte nämlich "einen in portugiesischer Schrift" geschriebenen Brief, "den nur er allein in Meklenburg entziffern könnte", und in welchem er aufgefordert wurde, die schlau ausgekundschafteten Geheimnisse der Regierung nach Berlin zu melden, wofür zum Dank er eine gute Professur erhalten solle, zur Warnung! an die Regierung, die ihreseits die Sache sofort höchsten Ortes meldete. Der Herzog nahm die Angelegenheit ernst und forderte Aepinus auf, sofort über Tychsen zu berichten. "Der Professor Tychsen", antwortete Aepinus, "ist ein abenteuerlicher Mensch, aus dem niemand klug wird; er ist ein eitler Lügner und Prahler. Er erzählt fortwährend Allen, die es hören wollen (und leider finden sich immer noch Gläubige), von Berufungen, die an ihn ergehen, bald, daß er Professor in Kiel, bald daß er Rector in Altona geworden sei, u. A.; er sprengt aber solche Gerüchte aus, weil er dadurch eine Professur zu bekommen hofft; denn ordentlicher Professor will der Mann werden, der auch nicht das geringste Zeug dazu hat. Ja neulich streute er aus, Ew. Herzogliche Durchlaucht wollten ihn nach Frankreich und Italien schicken. Das Schlimmste ist, er hält durch seine Lügenmärchen die Universität in fortwährendem Atem. Zu seiner Charakteristik diene sein letztes Märchen: er geht spazieren auf der Landstraße, plötzlich sprengt ein preußischer Husar auf ihn los; tapfer fällt er dem Pferde in die

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Zügel und reißt den Feind zu Boden. Als er ihn mit seinem Degen erstechen will, - Wunder! da erkennt er in ihm einen Hallischen Bekannten." -

Nach diesem Bericht und auf Döderleins Fürsprache, der Tychsen für einen harmlosen Mann ausgiebt, ließ der Herzog die Sache auf sich beruhen. Aber "von dem Tixen hält er nichts mehr."

Die zunehmenden Klagen über den traurigen Verfall der Universität veranlaßten den Herzog, im Jahre 1764 den Curator derselben, Geh. Rath J. P. Schmidt, mit einer eingehenden Prüfung der Lage zu betrauen. Schmidt konnte nicht umhin, alle Klagen der Professoren als berechtigt zu erklären; aber er wußte auch keinen andern Rath als die Universität von Bützow wegzunehmen, wo ein ganz unleidlicher Unfug unter den Studenten eingerissen wäre.

Die Folge dieses sehr eingehenden Berichts war, daß der Herzog zwar die Professoren auf die bessere Zeit vertröstete, wo mit den versprochenen Bauten vorgegangen werden sollte, insgeheim aber seinen Räthen befahl, den Etat der Universität wie nur immer möglich einzuschränken, da er entschlossen sei, mit Rostock sich auszusöhnen und die Akademie wieder herzustellen. Er konnte nicht anders verfahren, wenn er der eigenen Sache und der Universität nicht schaden wollte. So kam es, daß Zachariäs stelle unbesetzt blieb, Schreber entfernt, Aepinus nach Rostock versetzt wurde; Becker, Mantzel, Carpov blieben ohne Nachfolger; Tetens wurde Direktor des Pädagogiums. Die Universität war verwaist. Aber die Rostocker waren nicht gewillt, die Verlegenheit des Herzogs unbenutzt zu lassen; nicht allein prahlten sie vor aller Welt, daß Bützow vor der Konkurrenz Rostocks erliege, sondern sie zogen auch durch tausenderlei Machinationen und Kniffe die Verhandlungen so in die Länge, daß der Herzog, da unterdessen auch die Kassen des Landes wieder mehr gefüllt waren, mit allem Ernst die Wiederbelebung der tief gesunkenen Fridericiana, wo nur mehr 30 Studenten waren, anfaßte (1769). Das Erste war, daß die Gehalte der jüngeren, bereits in großer Noth lebenden Professoren aufgebessert, auch die Einrichtung eines Carcers befohlen wurde. Darnach wurde versucht, tüchtige Lehrer von auswärts durch große Versprechungen zu gewinnen. Aber dieser Versuch mißlang; alle, Schulz in Königsberg, Galzert in Gießen, Klaproth in Göttingen, Eisenhart in Helmstedt, die Gebrüder Beckmann in Göttingen wiesen die Zumuthung mit Entrüstung ab. Der Ruf Bützows war zu traurig. So mußte denn zunächst eine Besserung der Universitätsverhältnisse herbeigeführt werden.

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Zu diesem Zweck befahl der Herzog, indem er zugleich ein Convictorium für 12 Studenten errichtete, in welchen er einen soliden Stamm fleißiger und gesitteter junger Leute zu bekommen hoffte, ein scharfes Disciplinargesetz gegen die Ausschreitungen der studierenden Jugend auszuarbeiten. Aber die Professoren konnten sich nicht einigen: die eine Partei, Döderlein, Tychsen, Mauritii und Martini, forderte äußerste Strenge zur Reinigung der "verpesteten Mordgrube"; die andere, Karsten, Tetens und Trendelenburg, hielt eine Revision der bestehenden Gesetze für ausreichend. Die Bitterkeit, womit dieser Streit geführt wurde, war so groß, daß der Herzog wiederholt ermahnen mußte, "unter Vermeidung aller Empfindlichkeiten und Mißdeutungen, aller Vorausnehmungen und unschicklichen, der theologischen und christlichen Sanftmuth und Mäßigung widerstreitenden Poltereien" das aufgetragene Werk unverzüglich in Angriff zu nehmen. Als auch dies fruchtlos war, gab er den vier Decanen Döderlein, Rudloff, Detharding und Tetens auf, Entwürfe für das Konzilium integrum auszuarbeiten. Von diesen Entwürfen gelangte endlich nach vielen Aenderungen und Bemängelungen der von dem praktischen und leidenschaftslosen Tetens eingelieferte zur Annahme, worüber aber Döderlein, der von Nachsicht nichts wissen wollte, in solche Erregung geriet, daß er jede Verantwortung ablehnte und mit dem Herzog persönlich zu sprechen drohte, damit dieser den Ruin der Universität abwende. "Wie kann man nur die Vergehungen der Studenten als Kinderstreiche und Bagatelle betrachten! Wie kann die Universität nur sich aufnehmen, wenn dieses Cliquenwesen unter den Professoren auch in die wichtigsten Lebensfragen der Universität hineingetragen wird!" Aber er fand beim Herzog kein Gehör; am 18. Juni 1770 erfolgte die Bestätigung und der Befehl zum Druck des neuen Reglements. Es lautet (vergl. Rost. Ann. II, p. 2; das Supplement vom 26. Ang. 1778 das. p. 114):

Entwurf eines Disciplinar= und Straf=Reglements für die Friedrichs=Universität Bützow.

1) Wer den öffentlichen Gottesdienst auf eine grobe Weise stört, empfängt das Consilium abeundi oder die Relegation.

2) Auf jedes Verbrechen in der Kirche während des Gottesdienstes wird die sonstige Strafe verdoppelt.

3) Wer die öffentliche oder Privatandacht durch geringere Vergehen, z. B. Plaudern, Herumlaufen in den Gängen der Kirche etc. . stört oder hindert, erhält das erste Mal vom Rector einen Verweis und wird zum zweiten Mal mit eintägiger Carcerstrafe belegt.

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4) Urheber eines Tumults oder Auflaufs werden relegiert. Theilnehmer desselben, welche auch Andere excitirt haben, werden mit einer Carcerstrafe von 8-14 Tagen, und allenfalls mit dem Consilio abeundi, die Uebrigen mit 4-8 Tagen belegt.

5) Wer Etwas an dem schwarzen Brett Angeschlagenes abreißt, zerschneidet, durchstreicht, oder sonst auf eine gewaltsame Weise dasselbe oder andere öffentliche Gebäude verletzt, wird mit 2-3wöchigem Carcer bestraft.

6) Persönliche Gewaltthätigkeiten gegen die Bediente des Concilii in ihren Amtsverrichtungen werden mit 8-14 Tagen Carcer bestraft; wenn aber durch solche Gewaltthätigkeiten die Bediente der Akademie an ihren Gliedern verstümmelt werden, hat der Täter die unabbittliche Relegation zu gewärtigen. Wörtliche Injurien gegen dieselben werden in diesem Falle mit 4-8 Tagen Carcer bestraft.

7) Die Violatio arresti hat, wenn der Entwichene freiwillig, noch ehe der Rector ihn vorfordern läßt, sich wieder einstellt, eine Carcerstrafe von 4 Tagen zur Folge; stellt er sich erst wieder nach geschehener Vorforderung ein, so ist die Strafe 8 Tage Carcer. Erscheint er aber auf die an ihn ergangene Vorforderung nicht, so wird er relegiert.

8) Wer sich der ihm zuerkannten Strafe widersetzt, macht sich solche um den vierten Theil schwerer. Wer sich im Carcer nicht vorschriftsmäßig aufführt, dem wird diese Strafe um einen Tag verlängert.

9) Wer einem Professori, oder einem andern Lehrer, oder sonst einer Person von Stande eine körperliche Beleidigung zufügt, empfängt das Consilium abeundi oder die Relegation.

10) Gewaltthätigkeiten an den Häusern eben dieser Personen werden mit den auf solche Vergehungen unten gesetzten Strafen gedoppelt belegt.

11) Verbrechen, die mit Perturbationen der Actuum in dem öffentlichen Auditorio, oder des Lehrers in den Privat=Auditoriis begleitet sind, werden gedoppelt stark bestraft.

12) Wer den Fleiß Anderer in Besuchung der Collegien oder die Aufmerksamkeit bei Anhörung derselben hindert, erhält das erste Mal einen Verweis, und wird zum zweiten Mal mit 1 Tag Carcer bestraft. Wer in den Collegien die Tische und Bänke, auch andere Mobilien, beschädigt oder verdirbt, wird das erste Mal darüber erinnert, zum zweiten Mal aber und auf geführte Klage mit einem bis zwei Tagen Carcer bestraft. Eben dieses ist die Bestrafung dessen, der dem Rectori, den Professoribus und andern Lehrern die ge=

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ziemende Achtung nicht erweist. Wer vor Gericht sich frech und ungebührlich bezeigt, wird sogleich auf 1 Tag in den Carcer geführt.

13) Wer jemandem mit Worten zu nahe tritt, die man für beleidigend halten kann, der muß ihm eine Ehrenerklärung geben und wird mit 1-2tägigem Carcer bestraft. Ist der Beleidigte ein Studiosus oder eine Person von Stande, so wird die letzte Strafe verdoppelt. Wer Pasquille auf Personen von Stande macht, empfangt das Consilium abeundi oder die Relegation; wer sie ausbreitet, eine Carcerstrafe von 4-8 Tagen; in den übrigen Fällen ist die Strafe gedoppelt, und nach Befinden dreimal so groß als diejenige, welche auf eine wörtliche Beleidigung gesetzt ist.

14) Wer die Häuser oder Wohnungen der Bürger oder Einwohner gewaltthätig beschädigt, soll den Schaden und die dem Kläger verursachten Kosten ersetzen, und überdem mit einer Carcerstrafe von 2-4 Tagen, wenn der Schade unter einem Taler ist, belegt werden; ist er größer, so wird die öffentliche Strafe ein 4-8tägiger Carcer sein.

15) Wer jemanden an seinem Körper beleidigt ohne Verwundung, wird mit einer Carcerstrafe von 2-4 Tagen belegt. Leichte Verwundungen sind mit 8-14tägigem Carcer, schwere mit 2-3=wöchigem, wirkliche Mutilationes und Beraubung der Gliedmaßen mit dem Consilio abeundi zu bestrafen.

16) Wer die herzogliche Wache mit Worten oder tätlich insultiert, wird dafür mit 4-8tägigem Carcer bestraft.

17) Ein Rencontre, das ohne alle Verwundung abgegangen, wird für den angreifenden Theil mit 8tägigem Carcer bestraft; ist eine Verwundung geschehen, so wird nach Nr. 15 verfahren. Der angegriffene Theil wird um die Hälfte gelinder als der angreifende bestraft. Wer einen Andern zum Duell provoziert, ohne daß es. wirklich dazu kommt, hat 6-8 Tage Carcerstrafe, und wer die Provokation annimmt, imgleichen wer Zwischenträger ist, 2-4 Tage zu gewarten. Ist das Duell wirklich geschehen, so wird der Provokans mit dem Consilio abeundi und die Sekundanten mit 14 Tagen Carcer bestraft.

18) Wer den Novitiis des Geld abzuzwacken sucht, wird mit 4-14tägigem Carcer, nach Befinden der Umstände, bestraft. Wer dieselben aufzieht oder sonst beleidigt, bekommt das erste Mal einen Verweis und das zweite Mal eine Strafe von einem Tage Carcer. Die Errichtung der Landsmannschaften, Seniorate, Orden, angemaßte Vorzüge der Studenten werden, wenn darüber zum ersten Mal Erinnerung geschehen, mit 2-3 Tagen Carcer bestraft.

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19) Wer jemanden mit Gewalt oder durch starkes Zureden zur Theilnahme an irgend einer Gesellschaft oder Verbindung zwingt, wozu dieser nicht verpflichtet ist, wird mit 8-14 Tagen Carcer bestraft.

20) Wer bei Hochzeiten und andern großen Versammlungen der Bürger und Einwohner der Stadt sich zudrängt, empfängt das erste Mal einen Verweis und zum zweiten Mal eine Carcerstrafe von 1 Tage. Wer solche Versammlungen turbirt, wird mit 2-3 Tagen Carcer belegt, und jede andere Beleidigung in dergleichen Gesellschaften wird um die Hälfte schärfer bestraft als sonst.

21) Wer durch Schreien und Lärmen auf den Straßen, durch Wetzen mit dem Degen, Verkleidungen, Anklopfen an Fenster und Türen und dergleichen Unfug die öffentliche Ruhe stört, soll mit einer Carcerstrafe von 2-3 Tagen belegt werden.

22) Wer auf den Straßen und in öffentlichen Häusern singt, es sei, was es wolle, imgleichen wer auf den Zimmern so singt, daß es die Nachbarn beschwert, soll mit einer Carcerstrafe von 2 bis 3 Tagen belegt werden.

23) Wer im Schlafrock vor Untergang der Sonne durch die Straße geht, bekommt das erste Mal einen Verweis und das zweite Mal eine Carcerstrafe von einem Tage. Ebenso soll es bei allen solchen Benehmungen gehalten werden, die den guten äußerlichen Sitten und Anständigkeiten entgegen sind. Am wenigsten soll sich auch jemand unterstehen, auf öffentlicher Straße oder sonsten verbotener Weise Tabak zu rauchen, als in welchem Falle der Uebertreter nach der Schärfe der emanierten Patentverordnung in eine 8tägige Carcerstrafe soll genommen werden.

24) Wer an solchen Orten mit einem Gewehr oder einer Pistole schießet, oder sonsten Feuer macht, wo dergleichen verboten ist, wird mit 1-2 Tagen Carcer bestraft.

25) Wer Hasard=Spiele spielt, wird nach dem herzoglichen dawider publizierten Edict bestraft.

26) Spieler, Säufer, Müßiggänger empfangen Anfangs Verweise und werden zum zweiten Mal mit 2-4 Tagen Carcer bestraft. Auf Betrug, Hurerei, Schwängerung steht außer der Privat=Satisfaktion die poena publica von 8-20 Tagen. Noch gröbere Laster werden mit dem Consilio abeundi oder Relegation, allenfalls cum infamia, bestraft.

27) Wer Schulden macht, die er nach dem Credit=Edict nicht bezahlen kann, wird auf Verlangen seiner Creditoren so lange incarcerirt, bis er bezahlt hat, in welchem Falle jedoch die Creditores

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6 Schillinge täglich zu seinem Unterhalt geben müssen, wofern er selbst nicht soviel, um denselben zu beschaffen, übrig hat.

28) Wer eine Musik ohne Vorwissen des Rectoris veranstaltet, wird mit 1-2tägigem Carcer bestraft. Wer andere Arten öffentlicher Belustigungen, als Bälle, theatralische Uebungen, veranstaltet, wird dafür 2-4 Tage in den Carcer gesetzt.

29) Wenn jemand schon einmal an ihm bestrafte Verbrechen von Neuem begeht, so wird die erlittene Strafe verdoppelt.

30) Wer mehrere Verbrechen auf einmal begeht, dessen Strafe wird so groß sein als die Summen der Strafen der einzelnen Vergehungen zusammengenommen.

31) Wenn die zuerkannte Carcerstrafe sich über 4 Wochen erstreckt, so wird das Consilium abeundi auf 1 Jahr ertheilt.

32) Wenn derjenige, dem das Consilium abeundi zuerkannt ist, noch ein neues Verbrechen begeht, so wird jenes in die Relegation verwandelt, und diese letztere wird mit einer Notifikation an das Herzogliche Amtsgericht zu Rühn und Bützow und an das Stadtgericht zu Bützow verbunden.

(Supplement.)

Rector et Konzilium Academiae Fridericianae Buetzoviensis civibus hujus Universitatis litterariae.

In omni societate recte constituta summopere providendum, ut quisque intra fines, quos leges praescribunt, se contineat, ut neminem laedat, nemini injurias inferat, nihil audeat, quo tranquillitas publica vel securitas turbari possit. Quanto magis igitur haec rationis et religionis praecepta iis servanda sunt, quibus contigit in Universitate litteraria vivere, in qua liberalibus disciplinis erudiuntur et ad munera in republica vel sacra vel civili rite obeunda praeparantur. Et tamen non sine ingenti animi moerere meminimus, multa apud nos et talia facinora esse patrata, quae nemo non, qui honestati vitae bonisque moribus studet, aversatur, et bonarum litterarum Studiosus plus quam quisquam aversari debet. Rerum tam male gestarum fama non solum longe lateque percrebuit, sed in ipsam etiam aulam optimi principis, Fundatoris et Nutritoris hujus Academiae munificentissimi perpe[ne]travit. Juste iis commotus, quo tantis medela malis adferretur, leges ei fini adcommodatas immutabiliter et perpetuo observandas praescripsit, quas sapientissime sancitas jussu et auctoritate Ducis et Domini nostri indulgentissimi hac tabula promulgamus.

I. Si quis Studiosorum negare non potuerit, se in consortio quodam nocturno cantu vel strepitu debacchatum esse, et

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tamen nomina sociorum edere recusaverit, exceptione vel obtentu, quod casu tantum fortuito tali consociationi immixtus fuerit, neque reliquos in tenebris noctis agnoverit, se tutum ratus: hic statim carceri includendus, neque prius dimittendus, quam se ad confessionem ingenuam paratum esse declarabit. Quodsi talis Studiosus e numero commensalium communium sit, hoc beneficio durante tempore, quo carcere detentus est, et usque ad cognitionem caussae plene finitam carebit.

II. Si Studiosus gravibus indiciis vel suspicionibus tanquam auctor facti cujusdam illiciti oneratus sit, contra hunc, quo juramentum, quod purgatorium vocant, quantum fieri poterit, evitetur, decernendum erit, ut probabili ratione, se tempore commissi talis facti illieiti vel in proprio museo, vel apud familiarem quendam vel in alio plane loco fuisse demonstret. Quodsi neque hoc neque alium subdere reum potuerit, ipse pro reo et convicto habebitur et poena legibus statuta adficietur.

III. In grassatores nocturnos, qui crebris fenestras ictibus quatere et petulanter diffringere non verentur, vel in domibus ant prope domos rixas, turbas, tumultus cient, vel alius generis nefas in offensionem inquilinorum perpetrant, ut violatores pacis domesticae, severius animadvertetur; hique, post breve examen, et facti, cujus arguuntur, convicti, ex hac civitate litteraria consilio abeundi illis dato discedere jubebuntur.

IV. Qui cantitantes vel vociferantes per plateas vagantur, vel in diversoriis publicis, immo et in tricliniis privatis aera concentibus implent, prima quidem vice noxam octo dierum carcere, et commensalis communis insuper unius mensis carentia luent. Quodsi post hanc correctionem incorrigibiles se prodant, consilio abeundi, quod vocant, necessitas emigrandi eis imponetur.

V. Fadem poena obnoxii erunt, qui novitios vel directe cogunt vel per ambages artificiales pelliciunt ad convivium veteranis parandum, quo advenae non modo pecunia emunguntur, sed pravis quoque sodalitiis irretiuntur. Reliqui vero hospites, qui sumptu novitii epulati sunt, trium dierum carcere coercebuntur, iis qui mensa communi fruuntur, per octo dies insuper ab isto beneficio excludendis; et talia advenarum convivia, quo inebriationes et inde oriundae contentiones et rixae tanto efficacius impediantur, abhinc plane prohibita sunto.

VI. Poenae legum transgressoribus judicialiter decretae a Rectore et Concilio nec minuendae noc mutuandae nec omnino

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remittendae, sed ad tenorem sententiae sine ulla deprecatione executioni mandandae erunt.

VII. Nocturnos strepitus, turbas, tumultus et alia, quibus incolarum personae vel res laeduntur, facinora, immo et clamores inconditos vel cantiones, uti jam severae leges inhibuerunt, ita earum violatores ab excubitoribus, quibus cura securitatis nocturnae et tranquillitatis demandata est, deprehensi custodiae militari tradentur, in eaque manebunt, usque dum Rector Academiae vel de eorum dimissione vel in carcerem academicum abductione statuerit. Quilibet vero eorum, qui hoc modo deprehensi et detenti fuerint, uno imperiali militibus, antequam dimittatur, solvendo se redimere necesse habebit.

Hae sanctiones, Cives, forma hac sollenni, ne quis inscitiam obtendat, vobis publicandae fuerunt. Et sicuti caeterum poenae hic statutae illos, qui eas merebuntur, certe manebunt, ita et iis, qui observantia legnm, bonis moribus, pietate, assiduitate in litterarum studiis praestantiores se exhibebunt, digna virtutum praemia haud deerunt.

P. P. Buetzovii die 26. Augusti A. O. R. MDCCLXXVIII.

Daß aber mit diesem Strafreglement wenig Nutzen geschaffen wurde, lag weniger an den Mängeln desselben und dem guten Willen der Professoren es durchzuführen, auch nicht daran, daß die Rohheit zu tief eingedrungen war, als vielmehr an der trostlosen Lage, in welcher sich damals fast ohne Ausnahme alle Universitäten befanden; nur mußte der Schatten in Bützow nach der Lage der dortigen Verhältnisse dunkler und größer sein. Auch die größte Strenge hätte nichts genützt. Und dennoch hatte Tetens Recht, wenn er gegen Döderlein energisch für die akademische Freiheit der Jugend eintrat. Selten ist so klar und überzeugend die Nothwendigkeit derselben nachgewiesen, als es in den Motiven zu seinem Entwurf geschieht. Er erkennt an, daß unter der heiligenden Rubrik der akademischen Freiheit allerhand elende Bubenstreiche verübt werden, daß rohe Barbarei und Sittenlosigkeit unter den Studierenden herrschen; aber er erkennt auch klar den Geist seiner Zeit, den Kampf zwischen Licht und Finsternis, Vernunft und Unvernunft; er sieht schon in der Ferne den Tag dämmern, wo die Bildung über die Barbarei der Sitten triumphieren, die Freiheit über die Knechtschaft siegen werde. Daher erscheint ihm auch die Erhaltung des Gefühls für Freiheit und Freimüthigkeit in der studierenden Jugend als Pflicht des Staats, der bald solche Leute als Richter und Lehrer nöthig haben werde. Das Jugendfeuer in den Jünglingen müsse ungehemmt auflodern, im Gefühl der reifenden Kraft müßten sie sich glücklich fühlen und die süße

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Frucht vom Baume der Freiheit schmecken. Die Zeit dieser schönen Unabhängigkeit sei nur kurz, aber es sei der reizende Traum, dessen Schatten sich über das ganze künftige Geschäftsleben verbreite und hinwerfe. Nur zu bald lernten sie, sich in die Schranken und Formen der bürgerlichen Gesellschaft zu schmiegen und Alltagsmenschen zu werden; aber sie würden Sklaven der Zeit sein, wenn sie schon auf der Akademie bloße Maschinen sein sollten. Grade der Genuß vormaliger Freiheit gebe ihnen die Energie, alle Schikanen des Berufs, alle Leiden und Mühseligkeiten des Lebens zu ertragen, und den Muth, für Vernunft und Wahrheit einzutreten; ihr Enthusiasmus mache sie zu festen Säulen deutscher Freiheit und Größe. Die Aufgabe des Staates aber sei es, zu verhindern, daß die Freiheit mißbraucht und die öffentliche Ordnung gefährdet werde: wer Alles in schwarzem Lichte ansehe, müsse dahin kommen, die Universitäten überhaupt für verderblich zu halten.

Diese Deduktion mußte natürlich Döderlein, der darin Etwas von dem verhaßten modernen Geiste fand und die Spreu vom Weizen nicht sonderte, im höchsten Grade mißfallen; er verfolgte fortan Tetens mit seinem Zorn und ruhte nicht, bis er ihm den Aufenthalt in Bützow verleidet hatte.

Die Hoffnung des Herzogs, durch das neue Strafreglement Besserung der sittlichen Verhältnisse unter den Studierenden in Bützow herbeizuführen, schlug also fehl; aber auch die Erwartung, welche er auf die Beneficianten des Convictoriums gesetzt hatte, erfüllte sich nicht. Denn die Freitisch=Bewerber waren meist mittellose "Brot=Jäger, welche sich auf den kommenden Tag nicht freuen, weil er ihnen nur neue Sorge und Hunger bringt"; solche Elemente bringen der Universität keine Ehre, denn in der Regel bewahren sie weder Charakter noch Würde, Frohsinn und Kampfesmuth fürs Leben. Die böse Wirkung blieb auch nicht aus: die Professoren beklagten sich über den Zuzug von mittellosen Leuten, welche in der Hoffnung, auf herzogliche Kosten leben zu können, nach Bützow kämen, um Winkel=Advocatur zu studieren. Wenn nicht schleunigst Remedur geschaffen würde, müßte bald das Land mit dieser Plage überschwemmt sein. Der Herzog befahl daher, hinfort keine mittellosen Leute mehr zu berücksichtigen, sondern "die Schuster bei ihrem Leisten zu lassen."

Ueber das nächste Jahrzehnt von 1770-80 giebt uns neben den Akten auch ein höchst interessanter Briefwechsel 1 ) zwischen Tychsen und dem herzogl. Mundschenken Cornelius den anschaulichsten Bericht. Die Feindschaft zwischen Tychsen und Fidler, "dem berüchtigten Pro=


1) Im M. S. auf der Universität zu Rostock.
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selyten und Lügenapostel", hatte sich angesonnen um Bücher der Bibliothek zu Ludwigslust, welche Tychsen für Bützow sich erbeten hatte, die aber Fidler ihm mißgönnte. Persönliche Reibereien, namentlich eine boshafte Kritik der Rede, womit Tychsen die Bibliothek in Bützow eröffnen wollte, hatten beide bereits zu geschworenen Feinden gemacht, ehe noch von der Ernennung des Hofpredigers zum Professor in Bützow geredet wurde. Wer malt daher das Entsetzen Tychsens, als Cornelius ihm zuerst vertraulich die Neuigkeit mittheilte und ihn vor dem einflußreichen Feinde warnte! Ostern 1772 kam Fidler an, und schon nach kurzer Zeit war das Komplott gegen Tychsen fertig: Trendelenburg und der Direktor des Pädagogiums, Pastor Möller, verbanden sich mit Fidler gegen den gemeinsamen Feind. Wenn sich nicht die Charaktere der handelnden Personen als gar zu gemein darstellten, so wäre das Intrigenspiel lustig anzusehen: wie Tychsen hinter dem Mundschenken Cornelius steckte, um dem Herzog Trendelenburg als hinterlistigen Projektenmacher, Möller als überspannten Narren und Comödianten, der die Welt mit albernen Gaukeleien blenden wolle, und endlich Fidler als den gottlosesten und verworfensten Intriganten darzustellen; hinwieder die Gegner den Oberkammerjunker v. Oertzen in Rühn bewogen, dem Herzog ein möglichst schwarzes Bild von den Sitten der Studenten zu entwerfen und Tychsens Schwäche als Rector dafür verantwortlich zu machen. Dem graden Sinn des Herzogs war dieses abscheuliche Widerspiel ein Gräuel: "er droht den Professoren, deren Unfriede an allem Unheil schuld sei, mit schärfster Ahndung, wenn sie nicht bald den elenden Bübereien der Studenten ein Ende machten, die als Tumultuanten nichts Anderes verdienten, als nach Dömitz oder aufs Zuchthaus geschickt zu werden. Wie bald würde ein anderer Geist herrschen, wenn die Professoren nur, statt sich gegenseitig zu insultieren, ihr Augenmerk darauf richteten, durch gesellige Vergnügungen die Studenten edler zu beschäftigen!! Wie denn die Jugend gebildet werden sollte, wenn sie Jahre lang sich selbst überlassen würde und mit den Professoren nicht anders als in den Collegien zusammen käme! Ob sie denn nicht wüßten, wie segensreich auf andern Universitäten der Umgang der Lehrer und Schüler auf die Sitten einwirke?"

Damit hatte Fidler erreicht, was er wollte: der Herzog war gereizt; nun noch eine zweite Bresche, so war Tychsen verloren. Aber derjenige, der diese legte, war ungeschickt und plump. Pastor Möller nämlich verklagte Tychsen beim Herzog, daß er als Rector es ruhig mit angesehen habe, wie die Studenten den Abendgottesdienst in der Pädagogienkirche gestört und zu einer gottlosen De=

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monstration benutzt hätten. Die Sache wurde zum großen Skandal; denn Tychsen, dem die Klage zur Rechtfertigung zugeschickt wurde, brachte die Sache vors Konzil und forderte das Zeugniß der Professoren, daß der Pastor die Sache absichtlich falsch dargestellt und mit seinen despectirlichen Reden über den Rector die Universität beleidigt habe. Keiner, selbst Fidler und Trendelenburg, wagte den Verleumder in Schutz zu nehmen, und es wäre demselben schlecht ergangen, wenn nicht Fidler hinterrücks den Herzog zu bestimmen gewußt hätte, zur Untersuchung der Händel eine Commission zu ernennen.

Wir lassen die von dem Canzleirath Faull und dem Hofrath Sibeth geführte Untersuchung gegen die Studenten außer Acht, obwohl sie ein grelles Licht auf die heillose Sittenverderbtheit derselben, "die sich wie Kinder und rohe Gesellen benahmen", warf. Interessanter ist es, zu sehen, wie die Professoren Stellung zu der Klage nahmen. Döderlein voran zeigte sich höchst gereizt durch diese ihm als höchste Beschimpfung der Universität und ihrer Lehrer erscheinende Commission und weigerte sich, ihr Rede zu stehen. Er beklagt sich bitter beim Herzog, "daß seine besten Absichten an der Bosheit der Feinde zu Schanden würden; von Anfang an sei sein von einsichtigen Leuten gebilligter Plan verlassen und die Leitung der unter den besten Auspizien eröffneten Universität solchen anvertraut worden, welche es offenbar mit der Universität nicht wohl gemeint und nur auf ihren Niedergang ihr Absehen gehabt hätten. zu diesem Zweck habe man nicht aufgehört, ihn zu verdächtigen und zu verleumden, und die Universität in alle Welt als eine Anstalt von Pietisten verschrien, wo die Studenten gar keine Freiheit haben sollten. An dem Nothwendigsten habe es immer gefehlt, und die noch nicht einmal rite eingeweihte Universität sei stinkend geworden, aber nicht durch seine Schuld. Er tue seine Pflicht, und Gott segne seine Thätigkeit an der Kirche und unter der Studierenden Jugend. Es möge ihm also nicht zugemuthet werden, wegen seiner Wirksamkeit sich zu vertheidigen; übrigens wisse er auch keinen Weg, wie der Universität aufgeholfen werden könne."

Die übrigen Professoren stellten sich ähnlich zu der Klage: sie waren entrüstet, daß ihnen die Verantwortung wegen der Zuchtlosigkeit der Jugend zugeschoben wurde; sie hätten es an Bitten und Vorstellungen bei den Curatoren der Universität nicht fehlen lassen, aber es sei nichts geschehen. Nur Fidler beharrte bei seinem Vorwurf, daß der böse Wille der Professoren an Allem schuld sei; er vermaß sich sogar, den Beweis dessen aus den Akten führen zu wollen, und es fehlte nicht viel, daß der Herzog ihn nach seinem

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Abgang mit der jährlichen Revision der Universität betraut hätte. Nur dem entschiedenen Parteiergreifen der Commissare für die beleidigten Professoren war es zu verdanken, daß diese Schmach der Universität erspart blieb. Die gerechte Genugtuung aber von Seiten des Pastors Möller wurde ihnen nicht zu Theil: die Sache wurde niedergeschlagen.

Nach Fidlers Abgang wäre wohl, da Trendelendurg ausschied und Möller nicht der Mann war, allein den Kampf fortzuführen, Ruhe und Friede an die Stelle der tief erregten Leidenschaft getreten, wenn nicht in dem neu berufenen Consistorialdirektor und Professor juris Reinhard ein, wenn auch viel lauterer und bedeutenderer, so doch nicht minder streitsüchtiger Mann aufgetreten wäre.

Als Reinhard in Bützow ankam, hatte er bereits durch seine Angriffe auf Nicolai, Lessing, Wieland und alle neumodischen Dichter und Dichterlinge sich bekannt gemacht. seine ihm vom Herzog aufgetragene Arbeit in Bützow war, neben der Leitung des Consistoriums, die Kräfte der Universität zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen den von allen Seiten her vordringenden Rationalismus und Atheismus zu vereinigen.

Anfangs gelang es Reinhard auch, fast alle Professoren zu gewinnen: sein liebenswürdiges, freundliches Wesen, das Bestechende seiner ganzen Persönlichkeit, der hohe Zweck wirkten zusammen, daß alle gern ihre Mitarbeit zusagten. Der erste Angriff Reinhards richtete sich gegen Göttingen, dessen Professoren sich darin gefielen, die Freigeister zu loben, die Philosophie lächerlich zu machen, die Heilige Schrift zu entstellen.

Aber die angegriffene Universität ließ sich die Beleidigung nicht gefallen, sondern bewirkte, daß die kurfürstlich=königliche Regierung Genugtuung forderte, der sich aber Reinhard mit großem Geschick entzog. Der Nächste, der gestriegelt wurde, war Nicolai mit seinem ganzen Anhang. Der Beifall, den dieser bald mit aller Heftigkeit geführte Streit in ganz Deutschland fand, veranlaßte Reinhard, ein eigenes Journal zu gründen: "Die kritischen Sammlungen zur neuesten Geschichte der Gelehrsamkeit" (1775), welche bald kurzweg "Bützower Blätter" hießen und mit Recht so genannt wurden, weil fast alle Professoren daran mitarbeiteten.

Der eifrigste von allen war Tychsen, dem damit Gelegenheit gegeben war, nach Herzenslust auf seine Gegner zu schimpfen. Entzückt schreibt er an Cornelius: "Reinhard hat uns gelehrt, wie wir den Feinden die Zähne zeigen müssen! Was wir schreiben, wer in Deutschland liest es nicht? Wo in aller Welt ist die Freimüthigkeit

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unserer Universität gegen die Modescribenten unbekannt? Vor diesem Zeugniß verstummen die Stimmen der Lästerer, sie verkriechen sich vor unserem Zorngericht! Die Zahl unserer Freunde ist in stetem Wachsen, unsere Feinde bersten vor Neid und Bosheit! Wie Wittenberg, so hat Gott Bützow begnadet, daß aus dem Dunkel dieses Orts ein Licht aufgehen soll, welches die ganze Welt erleuchtet!"

Und als die Angriffe bald mit gleicher Leidenschaft von allen Seiten her erwidert wurden, rechnete es sich Tychsen zur höchsten Ehre, den Feinden der reinen Lehre zum Aergerniß zu gereichen.

Aber dieses glückliche Zusammenwirken der Professoren dauerte nicht lange: die einen mißbilligten vor allem die scharfe Polemik, die andern wiederum ärgerten sich über die Gunst, welche Reinhard bei Hofe genoß, und die Bevorzugung, daß er von allen Arbeiten für die Universität dispensiert war. Reinhard war aber nicht der Mann, die Anzapfungen, die bald immer offener hervortraten, ruhig zu ertragen: mit der größten Schonungslosigkeit deckte er die Schwächen seiner Gegner bloß, und man muß, wenn man auch seine grobe Art weder loben noch rechtfertigen kann, ihm darin beistimmen, daß das unleidliche Cliquenwesen unter den Professoren am meisten zum Verfall Bützows beitrug. War es doch damit bereits soweit gekommen, daß der Herzog 1776 ein scharfes Edict erlassen mußte gegen die Faktionen der Studenten, welche sich beikommen ließen, die in Ungunst stehenden Professoren im Gericht zu perhorresciren und den Besuch ihrer Collegien schimpflich zu machen! Nannte doch der Zorn des Herzogs einmal die Reinhard verklagenden Gegner böswillige Verleumder und Lügner und drohte ihnen mit den schärfsten Strafen, wenn sie ihrer kollegialischen Eintracht nicht mehr eingedenk seien!

Genug, diese immer heftiger werdende Leidenschaft gegen Reinhard wirkte auf die gemeinsame literarische Thätigkeit zurück; allmählich trennten sich die Meisten, so daß nur Döderlein, Martini und Tychsen übrig blieben.

Aber auch diese Freundschaft löste sich, als Tychsen erkannte, daß Reinhard nicht gewillt war, dem Herzog ihn als Consistorialrath zu empfehlen, vielmehr den neu berufenen Crustaner Professor Müller in jeder Weise begünstigte. Derselbe Mann, von dessen Lob vor Kurzem Tychsens Mund noch überfloß, erscheint ihm plötzlich als unerträglich "stolz und hochfahrend, obwohl er doch nichts Anderes versteht, als durch gemeines Schimpfen sich bei Hofe beliebt zu machen; warum er denn, da er doch als anerkannt tüchtiger Jurist der Universität so viel nützen könnte, sich mit theologischen Arbeiten beschäftige und Bücher und Artikel schreibe, die doch außer seiner Clique niemand lobe? Wenn es nicht um der Ehre des Her=

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zogs und der Universität willen wäre, so zöge er sich am liebsten von der Mitarbeit zurück."

Zuletzt löste auch Döderlein, der Reinhards Herrschsucht in Consistorialsachen nicht vertrug und besonders darüber aufgebracht war, daß jener für die Universität nichts tun wollte, das Verhältniß. In solcher Lage bat Reinhard den Herzog um anderweitige Verwendung, da ihm das Leben unter lauter neid= und haßerfüllten Collegen unerträglich war. Der Herzog ernannte ihn 1780 zum mecklenburgischen Commissar beim Reichskammergericht in Wetzlar, wo er schon 1783 starb 1 ).

Mit Reinhards Fortgang fiel die Universität in das frühere Dunkel zurück; denn es blieb Keiner, der an seiner Stelle dem geistigen Leben in Bützow einen höheren Schwung verliehen hätte.

Die Jahre 1780-1785 können wir kurz abtun. Der letzte Lebensfunke war im Verglühen, nur noch Döderlein und Tychsen arbeiteten für ihre Zuhörer, von den Andern kümmerte sich keiner mehr um die Universität. Der letzte Versuch des Herzogs Friedrich 1783, die Professoren zum Lesen der wichtigsten Collegien dadurch zu zwingen, daß sie ihm jährlich das Verzeichniß der wirklich gelesenen Collegien einsendeten, mißlang völlig. Sonst herrschte in dieser Zeit, außer zwischen Döderlein und Prehn, Friede unter den Professoren, und die Studenten thaten auch, was sie sollten oder wollten. Das Recht der Relegation war dem akademischen Gericht 1780 genommen. -


III Theil. Aufhebung der Akademie zu Bützow.

Am 24. April 1785 starb Herzog Friedrich im 69. Lebensjahr, nach einer höchst gesegneten Regierung von 29 Jahren. Das ganze Land trauerte um den Heimgegangenen, der unter den Fürsten seiner Zeit nicht seinesgleichen gehabt hatte: in seiner Würde voll Hoheit war er herablassend, mildthätig und von seltener Herzensgüte; seine Frömmigkeit war lauter und rein; bei aller Schonung und Gerechtigkeitsliebe war er doch, wo es die Ehre Gottes, des Thrones Glanz und des Landes Wohlfahrt galt, energisch und bis zum Eigensinn konsequent; wir dürfen sagen, zum Glück des Landes. Denn


1) Das Weitere über Reinhard S. in diesen Jahrbüchern, Bd. XLIX.
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nur ein solcher Regent vermochte das zertretene, unglückliche Meklenburg aus dem sichern Untergang zu erretten und seinem Volke trotz aller Hindernisse von Natur und Menschen den Frieden und Wohlstand wiederzubringen. Als er die Regierung antrat, war das kirchliche Leben todt, das Ansehen des Thrones und der Gesetze erschüttert, Handel und Gewerbe ohne Nahrung, Wissenschaft und Kunst vernachlässigt, die Schulen in der traurigsten Verfassung; als er starb, hinterließ er seinem Neffen eine geordnete Regierung in einem glücklichen Lande.

Für die Universität Bützow war aber der Tod des Herzogs Friedrich, ihres Stifters, von besonderer Bedeutung; sie verlor damit ihre letzte Stütze, da sie von dem Thronfolger nichts zu erwarten hatte. Daher war denn auch die Trauerkunde niederschmetternd. "Wir gehen", schreibt Tychsen an den Mundschenken Cornelius, "wie in einem Traume; Alles ist wüste um uns her, Keiner findet ein Wort des Trostes. Wir haben unsern Vater, und der uns mehr war als ein Vater den Kindern, verloren; wir sind verlassen und können nicht begreifen, daß es wahr ist, daß der beste Fürst seinem Volke entrissen ist!"

Derselbe Tychsen 1 ) aber, der diese Worte schreibt und "damit seinen Schmerz tötet, das er das Leben und die Verdienste des unvergeßlichen Fürsten darzustellen versucht", wußte schon nach wenigen Tagen, da er als Rector die feierliche Gedächtnisrede halten sollte, keinen Ton der echten Trauer und wahren Klage zu finden; mit seiner gewohnten Prahlerei und Selbstverherrlichung wagte er es, "von den Beisetzungsfeierlichkeiten der Juden" zu reden. Wie traurig mußte es um eine Universität stehen, die nichts Besseres von ihrem größten Wohltäter zu sagen wußte! Die Sitte der Zeit entschuldigt sie nicht; mit Tychsen trifft der volle Vorwurf der Undankbarkeit und Herzlosigkeit die ganze Universität um so füglicher, als das Konzil diese Rede für des Druckes werth, dagegen die Rede Döderleins: "Wahre Gottseligkeit ist die erhabenste Tugend eines guten Fürsten" zur Veröffentlichung für ungeeignet erklärte. Denn wie Tychsen, so hatte die Mehrzahl der Professoren dem aufgehenden Stern sich zugewandt und sich beeilt, "die äußere Scheinheiligkeit abzulegen, um das Versäumte in Lustbarkeiten aller Art nachzuholen." Döderlein stand allein, seinem unausbleiblichen Schicksal preisgegeben.


1) Hier mag noch bemerkt werden, daß Tychsen 1773 des Herzogs Lehrer im Hebräischen gewesen ist.
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Der neue Herzog war bald Tychsens "Augenstern"; er wird nicht müde, alle Vorzüge desselben, das klare Urtheil, das kluge Benehmen, die Leutseligkeit überschwänglich zu loben; er schwelgt in der vollen Gnade des Fürsten, der endlich seinen Verdiensten gerecht wird, ihm Wild schickt, ihm die goldene Medaille verleiht, die er viel früher als Reinhard verdient habe, seinen Ruhm durch die "Meklenburgischen Anzeigen" der Welt bekannt macht und am liebsten ihn immer um sich behielte. Die maßlose Eitelkeit läßt ihn gar nicht merken, daß der Herzog von seinem Charakter gering denkt; das Wort in seinem Munde, daß sein Onkel ihn als brauchbaren Zwischenträger zwischen der Regierung und der Universität benutzt habe, rechnet er sich zur Ehre an. Nur in Einem wünscht er, daß der Herzog nicht nachgeben möchte, in dem Streit mit der Stadt Rostock um die Universität: "Er solle dem Rath ordentlich einheizen." Als er aber merkt, daß die Aufhebung der Fridericiana bei dem Herzog beschlossene Sache ist, findet er sich auch leicht in diesen Gedanken.

Wir sahen, das der Herzog Friedrich bereits im Jahre 1764 die bestimmte Absicht hatte, das allzu theure Institut der Bützower Akademie, das ihm noch dazu nichts als Aerger bereitete, wieder eingehen zu lassen, daß diese Absicht aber an der Hartnäckigkeit Rostocks scheiterte. Die widerspenstige Stadt litt zwar sehr darunter, und besonders der Nährstand wünschte nichts sehnlicher als Wiederherstellung der völlig gesunkenen Universität 1 ); denn war der Herzog auch ohnmächtig die Rostocker Akademie aufzuheben, so hatte er doch als Landesherr und Kanzler Gewalt genug das Aufblühen derselben zu verhindern. Aber der Rath wollte in keinem Puncte weichen und vereitelte alle Bemühungen der Regierung, den Streit zu schlichten; er behielt seine 9 Professoren, zumeist Bürgermeister und Prediger der Stadt, aus den zum Theil verkümmerten Fonds bei und überließ es ihnen, den Namen der Universität in partibus infidelium, ohne Insignien, ohne Promotionsbefugnis, ohne die Comitiva palatina fortzupflanzen.

Erst nach Herzog Friedrichs Tode zeigte sich die Stadt willfähriger. Bereits im Winter 1787 war die Ausgleichung der Streitpuncte soweit gediehen, daß die herzoglichen Räthe dem Prof. Hecker die nahe bevorstehende Aufhebung der Universität in Bützow als


1) Um den der Stadt zugefügten Schaden ins Unendliche zu vergrößern, fabelte der Haß der späteren Zeit (1790), daß Rostock 1760 nahezu 500 Studenten gehabt habe; nach meiner Berechnung können es kaum 200 gewesen sein, von denen nach der Aufhebung 9 zurückblieben. Im Durchschnitt betrug die Zahl der Studenten in Rostock von 1760-89: 20-30.
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gewiß bezeichneten. Auf diese Kunde riet Döderlein den Collegen, nicht ruhig zu sitzen, sondern mannhaft für die statutengemäßen Rechte der Universität und ihrer Lehrer einzutreten; aber die Mehrzahl, froh in der Hoffnung, bald nach Rostock versetzt zu werden, wollte nichts damit zu tun haben. Am 13. Mai 1788 wurde der Neue Grundgesetzliche Erbvertrag mit Rostock abgeschlossen, und im §. 184 desselben die Translokation der Universität von Bützow nach Rostock auf den Herbst desselben Jahres festgesetzt. Bereits am 4. April hatte der Herzog den um ihre Anstellung besorgten Professoren auf ihre Bitte, sie bei ihren Rechten und in ihrem Amte zu lassen, geantwortet: daß nur die "fleißigen und kräftigen" Docenten, nicht aber die "faulen und kranken" berufen werden würden. Döderlein vor allen berief sich im Konzil auf "seinen Fleiß und guten Namen im Lande; Gott werde ihm das Feld anweisen, wo er zu arbeiten habe." Er ahnte, daß er entgelten würde, was Andere verschuldet hatten. Noch einmal baten die Professoren, als ihnen der Herzog den Erbvertrag zuschickte, um Schutz ihrer in dem Vergleich unberücksichtigt gebliebenen Rechte; umsonst! Der Herzog antwortete am 30. August, daß Graumann, Hecker, Martini, Karsten, Toze, Witte im Amte bleiben, die Consistorialrate Döderlein, Mauritii, Müller, sowie auch Schaarschmidt, "wegen ihres hohen Alters und anderer ihnen anklebenden Schwächen" pensioniert werden sollten; für Prehn sei eine anderweitige Anstellung in Aussicht genommen.

Einen solchen Schimpf hatte Döderlein nicht erwartet. Er erbat sich eine Erklärung, wodurch er diese Ungnade verdient habe (16. Februar 1789). Die Antwort lautete:

"U. g. G. z. Wohlwürdiger etc. .

Wir haben Uns eure unterthänige Vorstellung vom 16. d. M., betreffend die gänzliche Entlassung eures Amts, gehörig vortragen lassen und geben euch darauf hiermit zu erkennen, daß Wir bei der sonstigen Nicht=Verkennung eurer Gelehrsamkeit und des Werths eurer herausgegebenen Schriften, es dennoch auf keine Weise haben wagen können, euch von Neuem zum Professor in Rostock zu bestellen, als welche Unsere Entschließung an Seiten der zu restaurierenden Akademie nur Furcht und Bekümmerniß für neue, von euch dabevor schon erlebte Verdrießlichkeiten verursachen würde, und die auch nach eurem vormaligen Haß gegen die Akademie Rostock selbst eurerseits euch mehr zur Unlust als zum Vergnügen möchte gereicht haben. Denn so werdet bei euerem unparteiischen Nachdenken ihr euch dessen erinnern, welchergestalt ihr sofort beim ersten Antritt eures bevorigen Professorats in Rostock euch mit dem äußersten Steifsinn den Statutis der dortigen theologischen Facultät, zur Unter=

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gehung des allgewöhnlichen freundlichen Colloquii mit den Membris Solther Facultät, vor eurer Rezeption in facultatem opponieret und bei solcher Gelegenheit viel Uneinigkeit und Zwietracht gestiftet, auch bei Unsers verewigten Herrn Oncles Gnaden glorwürdigen Andenkens die übrigen unbescholtenen, nicht unberühmten Rostockschen Professores Theologiae, statt des von euch zu befördernden Christenthums, beinahe als Unchristen und Heiden geschildert und nicht eher geruht habt, als bis ihr eures Zweckes, nämlich der Verlegung der Universität Rostock nach einem andern Ort, seid theilhaftig geworden. Hiervon und daß ihr auch dazu der Mitwirkung des jetzigen vornehmsten Geistlichen in Sverin und mancher nicht unbekannter In sinuationum euch bedient habt, finden sich redende Zeugnisse, so daß, ohne in die Betrachtung hineinzugehen, ob nicht vielerlei dabei mit vorgefallen sei. welches mit dem wahren Christenthum nicht vertraglich zu sein scheint, wir nicht Umgang nehmen mögen, euch geradezu nicht zu verhehlen, daß eben ihr das Triebrad seid, wodurch die Universität Rostock gelegt und Bützow wieder errichtet worden, und wodurch das Land und die Herzogliche Kasse einen wesentlichen Verlust von vielen Tonnen Goldes gelitten haben, gleich auch die traurige Erfahrung es lehret, daß die fremden Studenten aus so manchen Reichen und Staaten, wie auch aus den Reichs=Städten, da sie von der alten Universität Rostock gleichsam vertrieben worden, keinen Reiz bei ihren Vorgesetzten oder Eltern gefunden haben, selbige nach Bützow zu recommandiren oder zu schicken, und also die alte und neue einheimische Akademie beide in den gänzlichen Verfall gerathen sind."

"Sobald ihr nun Obiges alles in unparteiische, gewissenhafte Beherzigung bei euch ziehet, dabei auch die Erwägung der mancherlei Unvertraglichkeiten nicht vergesset, die nachher auch selber noch in Bützow mit euch vorgekommen sind, so werdet ihr ohnfehlbar die Empfindung bei euch fühlen müssen, daß eure für Unser höchstes Interesse und für das ganze Land so verderblich ausgefallenen Einleitungen und Handlungen Uns unmöglich zum Wohlgefallen gereichen können; gleichwohl ihr mit Wahrheit über rächende Ungnade euch nicht zu beschweren habt, indem Wir noch gnädigste gemeint haben, euch auf Zeit Lebens eine jährliche Gnaden=Pension von 600 Thlrn. auszuwerfen, welche ihr ohne Störung durch herrschaftliche Geschäfte in voller Ruhe mit Verwendung eurer Zeit bloß auf Bücher=Schreiben genießen und womit ihr die Kosten zur Führung eurer kleinen Haushaltung zulänglich werdet bestreiten können. Habens euch hiermit anfügen wollen und verbleiben

F. F. H. z. M.
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Darauf erwiderte Döderlein am 2. April etwa Folgendes:

"Ich bin nie ein Feind Rostocks gewesen, ich habe auch nie die dortigen Professoren als Heiden und Unchristen gescholten, wie Leute, die mich hassen, es Ew. Herzogl. Durchlaucht vormalen. Es ist aber bekannt genug, wie feindselig man mir in Rostock begegnet ist Ich verehre die Lehrer an der Rostocker Universität, einen Paul Tarnow und Heinrich Müller, auch jetzt noch in der Asche als rechtschaffene Knechte Gottes und meine Brüder. Aber mit den Leuten, welche gegen den großen Spener und andere Theologen sich als Orthodoxe brüsten, kann ich keinen Verkehr haben. Dieser sog. Pietistenstreit hat in der Kirche viel Aerger erzeugt, so daß Irrreligion und Unchristliches die heilige Lehre verbannten. Gegen diese sog. Orthodoxie habe ich, ohne sie zu nennen, immer gekämpft. Denn nur offenbare Feinde des Christenthums sind Feinde Speners, die Socinianer, Freigeister, wie Friedrich Nicolai und seine Kameradschaft. Schon der Selige Fecht hat angefangen gegen Spener als einen Schwärmer zu eifern und dadurch dem Protestantismus viel geschadet. Als ich ins Land kam, war der Streit gegen einige rechtschaffene Prediger, welche die gottselige Prinzeß Augusta ins Land gerufen, im vollen Schwange. Die Rostocker waren gegen sie bitter und wollten die ehrlichen Leute aus dem Lande haben, aber sie blieben und mit ihnen die Bitterkeit. Diese Darguner Geistlichen gehörten nie zu den Heuchlern, an denen es unter der Regierung der Höchstseligen Herzoglichen Durchlaucht nicht gefehlt hat. Gegen diese Pietisten waren die Rostocker Statuten eigenmächtig errichtet, sowie auch das freundliche Colloquium. Daß ich mich denselben fügen sollte, hatte nur den Zweck, entweder wider mein Gewissen auf ihre Seite mich zu ziehen, oder Lärm und Zank zu beginnen. Dr. Burgmann, der Decan der theologischen Facultät, weigerte sich sogar in empörendem Hochmuth, die Statuten, worauf ich mich verpflichten sollte, auch nur zu zeigen. Die verständigen Leute warnten die Eiferer, der Herzog dispensierte mich, aber umsonst! Ich sollte erst nachgeben."

"Ein protestantischer Fürst hat vermöge der Grundgesetze des deutschen Reichs das oberste jus circa sacra und hat nicht nöthig, noch ist er verbunden, bei Besetzung kirchlicher und theologischer Aemter auf etwas Anderes zu sehen, als daß der Candidatus heilig, allenfalls auch eidlich versichere, er sei den symbolischen Büchern unserer Kirche zugetan und wolle sich in der Lehre aufrichtig und gewissenhaft darnach richten. Auch nicht einmal bloß aus Ursache der Religion, sondern auch aus bürgerlichen Umständen, wenn der Candidat für sich im bürgerlichen Leben es unanständig und

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schimpflich hält, sich einem solchen Colloquio oder Examini seiner Collegen zu unterwerfen, ist der Landesherr schuldig, ihm dergleichen aufzuerlegen. In Meklenburg ist der selige Dr. Rönnberg, nachmals Superintendent in Güstrow, ein Exempel davon. Er wollte bloß aus jenen bürgerlichen und politischen Gründen sich solchen Statutis und Forderungen der Rostocker theologischen Facultät nicht unterwerfen, um fürstlicher Professor daselbst zu werden, und der damals regierende Durchlauchtige Landesherr nahm solches so wenig ungnädig, daß Höchstdieselben vielmehr diesem Manne eine anderweitige wichtige Stellung anvertrauten, um ihn aus dem Verdruß und den Händen der Rostocker zu befreien."

"Dies mochten auch meine Gegner wollen, daß der Herzog mich wenigstens von Rostock fortnehmen möchte. Dies wollte der Hochselige Herzog Friedrich nicht, sondern Hochdero Absicht war unveränderlich, weil Hochdieselben wußten und überzeugt waren, ich sei dem echten lutherischen Lehrsystem zugetan, daß ich bloß hiernach und nach den symbolischen Büchern unserer Kirche die Theologie dociren solle, und Hochdieselben befahlen daher der Facultät, wie es die Grundgesetze des protestantischen Kirchenrechts mit sich bringen, von mir weiter nichts zu fordern als eine aufrichtige Angelobung, den symbolischen Büchern zugetan zu sein und zu bleiben, wie es das beiliegende Reskript beweist."

"F. v. G. G. etc.

Unsern etc. . Nachdem wir aus Euerem unterthänigen Bericht vom 6. h. vernommen, welche Bewandtniß es mit den Statutis der theologischen Facultät und der Formula juramenti, wonach ein recipiendus zu schwören schuldig sein soll, im Grunde habe, so ist hiermit Unser Landesfürstlicher Wille und Befehl, daß in Ansehung der auf Unsern Ruf und Befehl zu recipirenden Doctorum dasjenige Euch pro lege et formula hiermit vorgeschrieben sein soll, was folgt:
Lex VI. Si cui in alia Academia sunt collata insignia Doctorum, non debet recipi nisi praestito prius quod sequitur juramento:
Ego N. N. juro, quod doctrinam in scriptis propheticis et apostolicis comprehensam eidemque conformia Augustanae Confessionis et Librorum Symbolicorum dogmata constanter profiteri, tueri et servare et omnia scandala, quae nomen Domini et dignitatem officii mei deforment, cavere velim. Sic me Deus juvet!

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Wir befehlen Euch hiermit also gnädigst, unsern Consistorial=Rat Doctoren Döderlein, wenn er den hiermit vorgeschriebenen Eid geleistet haben wird, ohneinstellig in facultatem gewöhnlicherweise zu recdipieren, und wie solches geschehen, fördersamst ad acta zu berichten. Lübeck, den 26. Juni 1758."

"Aber die Rostocker erwiesen eine unleugsame halsstarrige Widerspenstigkeit und dadurch nicht allein einen gegen alle vernünftigen protestantischen Grundmaximen anstoßenden Gewissenszwang und Intoleranz, daß sie schlechterdings die Leute zwingen wollten, sich ihren unausgemachten Privatmeinungen und Hypothesen zu unterwerfen, sondern begingen auch dadurch groben und sträflichen Eingriff in das oberste jus circa sacra eines protestantischen Landesfürsten."

"Der Höchstselige Fürst und das ganze protestantische Publikum waren durch meine öffentlich gedruckten Bücher und Schriften überzeugt, daß meine Grundsätze echt protestantisch und lutherisch waren, und noch viel mehr offenbarten dies meine nachfolgenden Schriften. Dies bezeugen auch alle echt protestantischen Theologen und nennen mich einen lebendigen Zeugen der Wahrheit. Nur heimliche oder offenbare Feinde des Christenthums suchten sich an mir zu reiben, fanden aber keine Ursache. Wie hätte also der Höchstselige Herzog den Rostockern nachgeben sollen! Ich will keinen Ruhm durch meine Schriften, sondern nur Christhum verherrlichen und seine Lehre der Welt ans Herz legen. Dies Zeugniß werde ich nie ablassen demüthig und unerschrocken abzulegen, es möge mir in der Welt gehen, wie es wolle."

"Was die Einrichtung der neuen Universität betrifft, so hätte ich den ersten Anschlag und Rath dazu gegeben? Wollte Gott, es wäre so! Es ist keine ungewöhnliche Sache, daß ein erhabener Fürst dem Gott die Kraft dazu verliehen hat, eine neue Universität anlegt, wenn die Schon vorhandene zu seinen Zwecken nicht schicklich und hinreichend zu sein scheint. Es war aber offenbar und der Höchstselige Herzog sahen es mit Augen, daß die Rostocker Theologen mit dem größten Theil ihrer Collegen sich allen guten Absichten und christlichen Bestrebungen des frommen Fürsten, das echte praktische Christenthum in Meklenburg auszubreiten, durch alle möglichen Künste widersetzten; und jeder wahre und echte Christ sah ein, daß der Herzog durch die Rostocker Universität bei ihrer damaligen fortdauernden Verfassung niemals zu Hochdero Zweck kommen werde. Wenn nun ein redlicher und treuer Bedienter, der eben dazu berufen war und dessen ganzes Geschäft nach dem Willen des frommen Fürsten es sein sollte, das wahre praktische Christenthum nach den

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echten und protestantischen und lutherischen Grundsätzen auszubreiten, auch den ersten Anschlag gegeben hätte, zur Erreichung der guten Absichten eine neue Universität anzulegen und solche nach dem Höchstihnen von Gott gegebenen Vermögen einzurichten: so könnte er ja doch nicht beschuldigt werden, daß er den Fürsten zu unnützen und verderblichen Ausgaben verleitet habe, wenn auch gleich ohne seine Schuld durch Verschuldung widriggesinnter Leute die hohe Absicht hätte nicht völlig erreicht werden können, und es also scheinen möchte, als ob der Aufwand vergeblich gemacht und also vieles ganz vergeblich und zum Schaden der landesherrlichen Finanzen wäre ausgegeben worden. Ein solcher Vorwurf wäre jesuitisch."

"Aber, gnädigster Herzog und Herr! ich war nicht einmal derjenige, der die ersten Anschläge zu einer neuen Universität gegeben hat. Die Hohen Archive werden es zeigen, wer es gewesen und die ersten Projekte gemacht hat. Beweis dessen ist auch beiliegender Brief:

"23. October 1759.          

Gestern ward mir von Serenissimo Befehl, das beigeschlossene Project wegen einer neuen Akademie Ew. Hochwürden zuzusenden. Serenissimus sind der Meinung, daß darin viel Unnöthiges, und möchten, daß Ew. Hochwürden Ihre Gedanken äußern, sich aber NB. mit keinem einzigen Menschen davon etwas merken lassen. Es wird wohl ein Project bleiben, denn es fehlt an Geld, Geld!

Martini."     

"Und obgleich die guten Absichten des frommen Fürsten vereitelt wurden, und die Universität nicht das Aufsehen in der Welt, wie ich erwartet, machte, so war sie doch nicht ohne Segen und Nutzen. Gott richtet nicht nach dem schein, er siehet das Herz an; und viele haben den Grund zur wahren Gottesbekenntniß hier gelegt. Das Feuer, welches von hier ausgeht, wird meine Feinde verzehren. Daß die Universität zu großen Aufwand erfordert habe, möchte auch nicht zutreffen, da doch Herzogliche Durchlaucht die Domänen und Finanzen in blühendstem Zustande hinterlassen haben."

"Der Grund, weshalb die Universität nicht zur Blüte gelangt ist, liegt in der Bosheit der Feinde, die durch ganz Deutschland Bützow in den Ruf einer pietistischen Universität brachten, liegt in der Untüchtigkeit mancher ihrer Lehrer, liegt besonders aber in der zu lax gehandhabten Disciplin. Ich habe viel gekämpft und gelitten, um es zu ändern."

"Den Geistlichen in Schwerin, dessen Ew. Herzogliche Durchlaucht zu gedenken geruhen, habe ich nicht zu gebrauchen gesucht,

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sondern er hat mich gebraucht. Ich habe den Mann, als ich ins Land kam, nicht gekannt, mit ihm weder Bekanntschaft noch Correspondenz gesucht, sondern er hat mir in Serenissimi Auftrag zu schreiben angefangen. Ich habe mit ihm auch niemals anders als amtlich verkehrt und würde nicht scheuen, diese Correspondenz zu veröffentlichen."

"So habe ich also nicht mit fremdem Kalbe gepflügt, sondern nur befolgt, wozu ich verpflichtet war. Was jener Geistliche damals für innere Gesinnung hegte, möge der Schluß eines Briefes vom 29. November 1758 beweisen:

""Die Hauptsache aber bei unserm Vornehmen soll sein, daß wir uns dem Gnadenstuhl Jesu Christi darstellen und ihn inbrünstig anflehen, die Brüche Zions zu heilen, die Stadt Gottes zu befestigen und zu erweitern und sich, wie er verheißen, um sie her wie eine feurige Mauer zu lagern, dagegen alle Pfeile des Bösewichts und seiner Werkzeuge nichts auszurichten vermögen. Er segne Ew. Hochwürden reichlich und laß uns glauben im Glauben, aus Kraft in eine neue Kraft gehen und erfüllt werden mit Früchten der Gerechtigkeit zum Leben seiner Herrlichkeit!""

"Was jener Geistliche jetzt für Gesinnungen hat, begehre ich nicht zu beurtheilen. Der Herr wird seiner Zeit selbst ans Licht bringen, was jetzt im Finstern verborgen ist, und den Rath des Herzens offenbaren."

"Uebrigens hoffe ich, daß die Feinde fortan schweigen werden, sonst werde ich dem Publikum die Sache vortragen etc. "

Der Herzog ließ sich auf eine weitere Auseinandersetzung nicht ein: "Serenissimus haben sich nicht geirrt", antwortete das Ministerium; "doch, obgleich der Schade unersetzlich, wollen Höchstdieselben das traurige Gedächtniß daran vergessen."

Es gehört nicht hierher, von den abscheulichen Verleumdungen, denen der Gottesmann preisgegeben war, weiter zu reden. Der Tod erlöste ihn am 4. November 1789, ehe er noch vor dem Publikum sich gerechtfertigt hatte. Der Gram über Alles, was er erlebte, brach ihm das Herz. Mußte er doch sehen, daß an seine Stelle im Consistorium der Professor Belthusen berufen wurde!

Die Bützower Universität erhielt durch nachfolgendes Patent vom 27. April 1789 ihr förmliches Ende:

"Demnach auf ausdrücklichen gnädigsten Befehl des Durchlauchtigen Herzogs und Herrn Friedrich Franz. Re=

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gierenden Herzogs zu Meklenburg u. s. w., die im Jahre 1760 gestiftete Friedrichs=Universität hierselbst nunmehr aufgehoben worden ist, mithin alle akademischen Handlungen derselben ihre Endschaft erreicht haben, folglich nicht allein auch mein bis hierher geführtes Rektorat hiermit aufhört, sondern auch von den an gedachter Universität gestandenen Lehrern ihre bis jetzt ihnen gnädigst anvertrauten Funktionen niedergelegt worden sind, so wird, daß solches geschehen, auf Höchst besonderen Befehl von mir, dem bisherigen Rector

Franz Christian Lorenz Karsten,

der Weltweisheit Doctor, der freien Künste Magister und bisherigem öffentlichen Lehrer der Oekonomie, hiermit feierlichst öffentlich angezeigt und bekannt gemacht."

Angeschlagen unter dem bisherigen größeren Siegel.
Bützow, den 27. April 1789.

Es möge mir am Schluß gestattet sein, meine Ansicht über die Gründe, weshalb Bützow nicht zur Blüte gelangt ist, kurz zusammenzufassen:

Der erste und vorwiegendste Grund lag in der ganz unzulänglichen Besetzung der Facultäten. Denn die 13 Professoren, auf welche das Collegium beschränkt sein sollte, 3 Theologen, 3 Juristen, 2 Mediziner, 5 Philosophen, waren, auch wenn sie die größte Vielseitigkeit, den angestrengtesten Fleiß bewiesen hätten, außer Stande, Alles zu lehren, was Studierende lernen wollen und müssen. Aber weder traf jene Voraussetzung zu, da brauchbare Lehrer von Ruf sich nicht finden ließen, noch war auch nur immer die vorgesehene Zahl vorhanden; es fand der größte Wechsel statt. In der theologischen Facultät waren nur während 12 Jahre 3 Professoren, in der juristischen nur während 16 Jahre 3 Professoren, in der medizinischen dagegen während 13 Jahre 3 Professoren statt 2, in der philosophischen endlich wurde die Durchschnittszahl von 5 Professoren ziemlich regelmäßig innegehalten. Das Bedenklichste aber war, daß der Etat Besoldungen tragen mußte von Professoren, welche gar nicht lasen, so von Aepinus, Reinhard und Spangenberg. Wer also auf die Zahl und Güte der Lehrer sah, konnte, wenn ihn nicht etwa Nebenabsichten leiteten, kaum auf den Gedanken kommen, seinen Sohn nach Bützow zu schicken.

Als zweiten Grund sehe ich an, daß der Fonds von 8000 bis 9000 Thlrn. für die Erhaltung der Universität unzulänglich war. Der ursprüngliche Anschlag war gewesen, daß 12 Professoren durch=

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schnittlich je 600, der Secretair 200 Thlr., der Pedell 100 Thlr. haben sollte. (Sm. 7500 Thlr.) Der Rest sollte zum sonstigen Unterhalt der Universität dienen. Aber bald stellte sich bei der Theuerung des Lebens in Bützow heraus, daß der ganze Fonds, wenn die Professoren nicht in Hunger und Kummer umkommen sollten, allein für die Gehalte verwandt werden mußte.

Der dritte Grund lag darin, daß bei dem Mangel auch an den nothwendigsten akademischen Einrichtungen weder Professoren noch Studenten mit Erfolg und Freudigkeit arbeiteten, in Folge dessen eine Zuchtlosigkeit ohne Maßen einriß.

Als letzten und nicht leichtest wiegenden Grund führe ich das Uebelwollen der Regierung gegen die Universität an; der Geh. Rath J. P. Schmidt war selbst vordem Rostocker Professor gewesen und wünschte nichts mehr, als Wiederherstellung der allberühmten Alma Mater in Rostock; ihm war Döderlein verhaßt und mit Döderlein die ganze Universität in Bützow. Durch Aepinus hatte er das Aufblühen der neuen Hochschule verhindert; durch eben denselben sorgte er dafür, daß die kommissarischen Verhandlungen mit Rostock nicht abgebrochen wurden, so daß das Bestehen der Fridericiana eine stete Frage bloß der Zeit blieb. Mit dem Hinweis auf die üble Lage des Landes und die noch übleren, hoffnungslosen Verhältnisse der neuen Universität hintertrieb er als Curator leicht, daß irgend Etwas für Bützow geschah, und alle Klagen und Bitten der Professoren ungehört blieben. Er erlebte noch das Ziel seines Wunsches, die Wiedervereinigung der getrennten Akademien; 83 Jahre alt starb er am 6. November 1790.


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Anhang.

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Die Stadt Bützow.

Die Stadt Bützow liegt in der Mitte zwischen den vier größten Städten Meklenburgs, Schwerin, Rostock, Wismar, Güstrow, in der Niederung, wo die Warnow mit der Nebel sich vereinigt. Die im Mittelalter als Residenz der Schweriner Bischöfe blühende Stadt war im 16. Jahrhundert bereits tief gesunken und besonders durch eine gräuliche Pest im Jahre 1581 verödet; im Jahre 1632 waren nur mehr 1000 Bewohner da, von denen dann der verheerende Krieg wenige zurückließ. Die nach dem 30jährigen Kriege vornehmlich unter dem Einfluß der dort sich ansiedelnden Emigranten aus Frankreich wieder neu erstehende Stadt wurde im Jahre 1716 die Beute einer Alles verzehrenden Feuersbrunst. In dieser traurigen Verwüstung blieb Bützow bis zur Errichtung der Universität daselbst. Wir haben oben von dem Elend der Bürger genug gesprochen; sehen wir, welchen Einfluß die Universität auf die Entwickelung der Stadt hatte!

Im Jahre 1788 hatte Bützow, außer den Schloßgebäuden und den 3 Kirchen, 284 Häuser mit einer Einwohnerzahl von 1800 Seelen. Die Straßen waren breit und regelmäßig die Häuser zum größeren Theil gut gebaut und geräumig, viele zweistöckig und in guter Farbe gehalten; zwei große Marktplätze waren eine Zierde der Stadt. Der Stadtwall war planiert und zu einer schönen Promenade umgeschaffen.

Die Leitung der Stadt führten zwei Bürgermeister und ein Ausschuß von 20 Bürgern; die Kämmerei=Einkünfte betrugen

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2000 Thaler, wovon 26 Gebäude und viele Dämme und Brücken zu unterhalten waren. Die Schuldenlast betrug nur noch 10,000 Thaler.

Was Bützow mit der Aufhebung der Akademie verlor, erzählt uns ein Zeitgenosse: "Der Wohlstand unserer Stadt ist dahin; schon stehen acht der vorzüglichsten Wohnungen leer, und wenn auch einige oder alle mit Familien wieder besetzt werden sollten, was indes nicht wahrscheinlich, wo ist unsere Akademie? 8000 Thaler mehr oder weniger erhoben Bützow aus einem Dorfe und stürzen es wahrscheinlich in seinen vorigen Zustand zurück. Denn Bützow hat keine Nahrungsquelle als den Ackerbau, und dieser reicht nicht hin, unsere durch angewöhnten Luxus zur Nothwendigkeit gewordenen Bedürfnisse zu bestreiten. Bützow ist von jeher ein Gegenstand landesherrlicher Vorsorge gewesen, und daraus allein gründet die Bürgerschaft gegenwärtig ihre zuversichtliche Hoffnung. Die Sitten sind verfeinert, verwöhnt, der Bedürfnisse viele geworden, unsere ländlichen Wohnungen sind zu gut ausgebauten Häusern geworden, erfordern mehr zum Unterhalt und tragen nichts mehr ein. Zum landwirtschaftlichen Gebrauch sind sie nicht mehr tauglich. Viele Bürger drückt noch die Schuldenlast, die sie zur Ausbauung ihrer Häuser anzuwenden gedrungen wurden, um die Akademie aufzunehmen, und wo sollen sie das Geld hernehmen, um den zu hohem Preis verpfändeten Acker, den sie dafür hergaben, wieder einzulösen? Die sehr zahlreichen Handwerker werden sich verlieren; wer soll sie noch beschäftigen? Viele sind ruiniert!

Denn die Einwohner singen gerade an sich zu erholen, gleichwohl sind sie im Ganzen nicht wohlhabend. Ihr Reichthum besteht in den nun werthlosen Häusern. Von den 1200 Morgen Acker sind auf Pfand fortbegeben 732 Morgen, nur 468 sind noch Eigenthum der Bürger. Der Verkehr der Einwohner läßt sich am sichersten nach der Consumptions= und Nahrungssteuer beurtheilen. Der fünfte Pfennig brachte im Jahre 1787: 727 Thlr. 17 Schill. Hiernach hatte die Steuer 2909 Thlr. 20 Schill. eingetragen, während der Accise=Ertrag z. B. der Stadt Grabow zwischen 6000-7000 Thlr. stehet."

Die Sorge der Bürger war unnütz; denn die vielen bequem eingerichteten Professorenwohnungen, sowie das rege geistige Leben, das sich in Bützow um die Universität gesammelt hatte, veranlaßten nach der Aufhebung der Akademie viele adlige oder bürgerliche Gutsbesitzer, Beamte, Offiziere u. A., nach Bützow von der Arbeit sich zurückzuziehen. Dazu kam, daß im Beginn des 19. Jahrhunderts

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Herzog Friedrich Franz das Criminalgericht in Bützow begründete, woraus der Stadt unermeßlicher Nutzen erwuchs.

Aus dieser kurzen Darstellung ist hinreichend ersichtlich, daß die Stadt Bützow ihre vor den übrigen kleineren Orten des Landes hervorragende Bedeutung namentlich von der Gnadenbezeugung des Herzogs Friedrich im Jahre 1760 herzuleiten hat.

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II.

Stammtafeln

des

Großherzoglichen Hauses

von Meklenburg

von

Dr. F. Wigger,

Geh. Archivrat.


Einleitung.

E s ist bereits ein halbes Jahrtausend verflossen, seitdem man den ersten Versuch machte die Genealogie unsers Regentenhauses darzustellen, und kaum ist seitdem ein Jahrhundert vorübergegangen, das nicht einige immer fortgesetzte Stammbäume desselben aufzuweisen hätte. Aber seitdem Rudloff seinem auch jetzt noch unentbehrlichen Handbuche der mecklenburgischen Geschichte vollständige Stammtafeln über die Entwicklung des Fürstenhauses im Mittelalter hinzugefügt hatte und zum Staatskalender wenigstens die Abfolge der Regenten aus der blühenden mecklenburgischen Linie zu geben pflegte, standen eine Weile Lisch mit seinen zahlreichen Einzelforschungen und Beyer mit seiner scharfsinnigen Abhandlung über Kruto und sein Geschlecht so ziemlich allein da auf dem Gebiete der mecklenburgischen Fürstengenealogie, und eine umfassende Revision der fürstlichen Stammtafel haben auch sie nicht unternommen. Ihre Ergebnisse sind sorgfältig verwerthet in den trefflichen genealogischen Tabellen von Camill v. Behr und Cohn 1 ); allein Werke, welche alle deutschen oder gar alle europäischen Regenhäuser umfassen sollen, erfüllen vollständig ihren Zweck, wenn sie den jedesmaligen Stand der Forschung wieder


1) C. v. Behr, Genealogie der in Europa regierenden Fürstenhäuser etc. 2. Aufl. Leipzig 1870. Folio. - L. A. Cohn, Stammtafeln zur Geschichte der deutschen Staaten und der Niederlande. Braunschweig 1871. Querfolio.
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geben, und müssen den Spezialhistorikern die Ausgabe überlassen, die Stammtafeln der einzelnen Fürstenhäuser immer aufs Neue nach den Quellen zu revidieren und zu den einzelnen Daten die Beweise zu liefern.

Eine solche Arbeit in ähnlicher Weise, wie ich im 34. Jahrbuche die Stammtafel der erloschenen Grafen von Schwerin behandelt hatte, auch für unser Großherzogliches Haus zu unternehmen, gab mir die Redaction des Meklenburgischen Urkundenbuches vielfach Anreiz; und wenngleich das urkundliche Material erst bis zum Jahre 1400 gesammelt ist, mir also die Gefahr drohet, daß ich noch hier und da Urkunden des 15. Jahrhunderts, welche genealogische Daten enthalten, übersehen habe, glaube ich doch bei einer so erfreulichen Veranlassung, wie mir die bevorstehende Jubiläumsfeier unsers Vereins bietet, den Versuch schon wagen zu dürfen, meiner Vorgänger und meine eigenen Ergebnisse in der Genealogie unsers Regentenhauses zu einer Stammtafel zusammenzufassen. Es wird mich sehr erfreuen, wenn andere Forscher meinem Versuche die Beachtung schenken, meine Resultate zu prüfen, zu berichtigen und zu erweitern.

Das Hauptgewicht lege ich ans die Rechtfertigung der gegebenen Daten, und damit auf die Behandlung der ersten 15 Generationen. Denn über die meisten Daten der letzten 10 fehlt es nicht an amtlichen Kundgebungen über die in den Stammtafeln zur Darstellung gelangenden Ereignisse in dem Fürstenhause und an gleichzeitigen Druckschriften, welche die Datierungen erleichtern; es wird daher hier in der Regel genügen, einfach auf das Großherzogliche Geh. und Haupt=Archiv zu verweisen.

Anders steht es um die Generationen vom 12. bis zum 16. Jahrhundert. Auch für diese bleiben selbstverständlich die Urkunden unsere vornehmsten Quellen, und sie reichen in der Regel auch dazu aus, den genealogischen Zusammenhang vollständig und sicher zu erweisen. Indessen enthalten sie selten bestimmte Angaben über Jahre und Jahrestage, welche für die Stammtafel gewünscht werden, sondern gewähren meistentheils nur annähernde Zeitbestimmungen, und damit allerdings doch die Möglichkeit, die Daten der Annalisten und Genealogen alter Zeit aus ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen und gebotenen Falles zu berichtigen.

Denn wer zeichnete im Mittelalter die Geburtstage der fürstlichen Kinder auf? und wie selten lassen sich auch nur die Geburtsjahre aus den gelegentlichen Angaben in den Urkunden berechnen! Für die Daten der Vermählungen geben vielfach die Ehepakten

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wenigstens einigen Anhalt. Ueber die Todestage, und auch wohl über manches Todesjahr, das wir jetzt mühsam zu ermitteln suchen müssen, würden wir sicher unterrichtet sein, wenn nicht der protestantische Eifer des 16. Jahrhunderts sämtliche Todtenbücher der katholischen Stifter und Kirchen in Meklenburg, und Kriegsverwüstungen, Mangel an Pietät und selbst "Restaurationen" die meisten Grabschriften aus dem Mittelalter vernichtet hätten. Als den empfindlichsten Verlust beklagen wir den Untergang des Nekrologiums des Klosters Doberan, welches schon Marschalck zutreffend als das commune conditorium unsers Fürstenhauses bezeichnet hat. Dafür giebt uns das in 2 Abschriften erhaltene Fürstennekrologium aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, welches vormals ein Kreuzgangsfenster zu Doberan schmückte 1 ), doch nur geringen Ersatz.

Gewiß gaben auch die Fürstengräber und die Einzeichnungen des Todtenbuches, sowie andere chronistische Aufzeichnungen über das Fürstenhaus zu Doberan die erste Anregung dazu, daß eben hier die genealogischen Arbeiten über unser Regentenhaus ihren Anfang nahmen. Die erste - uns erhaltene! - Frucht derselben ist die 1364 abgeschlossene Genealogia Doberanensis, von welcher dann sofort eine Abschrift genommen, mit unwesentlichen Erweiterungen versehen und zu Parchim (Genealogia Parchimensis) ins Stadtbuch eingeheftet ward 2 ). Der uns dem Namen nach unbekannte


1) Gedruckt in Jahrbuch I, zu S. 136, nach einer Abschrift aus dem Anfange des 16. Jahrb. im Haupt=Archiv zu Schwerin. Eine andere ebendaselbst befindliche Abschrift des Archivars Sam. Fabricius zeigt einige wesentliche Abweichungen, namentlich unter Pribislav MCLXXVII., VII. cal. Jan. (St. MC. XV., III. kal. ianuarii), unter Albertus: XVII. Maij St. 5 to Xo mai, unter Nicolaus dei gra. dns. de Rostzock: Mccc. xiiii. st. Mccc. tercio decimo.
2) Beide Genealogien sind neben einander abgedruckt in Jahrb. XI, S. 10 flgd. Ich stimme Lisch darin bei, daß die Doberaner Chronik die ursprünglicheres sei; die ganze Einleitung derselben macht den Eindruck einer Originalarbeit, und das Ganze ist wie aus einem Guß hingeschrieben. (Möglich bleibt aber immer, daß der Parchimsche Genealoge nicht die Reinschrift des Doberaner Werkchens im Diplomatarium Doberanense vor sich hatte, sondern nur ein Konzept, in welchem die Linie Rostock noch nicht oder nicht mehr stand.) Man sieht nicht ein, warum der Doberaner Genealoge die Zusätze der Parchimschen Genealogie über die Werlesche Linie und namentlich über die Töchter Herzog Albrechts II. übergangen haben sollte, wenn er sie gekannt hatte. Uebrigens setzt Lisch die Zeit der Abfassung beider Genealogien etwas zu spät an ("gegen das Jahr 1370"). Das letzte Ereigniß in beiden ist, daß Herzog Albrecht II. seinen Sohn gl. N. nach Schweden geleitete (Martini 1363) und dort auf den Thron (  ...  )
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Doberaner Genealoge setzt erst dort ein, wo die Urkunden des Klosters beginnen, und wenngleich er Chronika Saxonum et Slauorum erwähnt, beruhen doch seine Angaben ersichtlich vorzugsweise aus urkundlichen Nachrichten, die er mit größter Gewissenhaftigkeit verwerthet.

Der Zeit nach mag auf die Genealogie zunächst das erwähnte Nekrologium folgen, wenn anders dasselbe (nach den Abschriften zu schließen) in Minuskeln geschrieben war. Etwa gleichzeitig mit demselben begann aber auch Kirchberg im Jahre 1378 auf Herzog Albrechts II. Anregung seine Reimchronik, deren genealogische Daten über das mecklenburgische Fürstenhaus, wie man schon aus der Uebereinstimmung mit dem Nekrologium in gemeinsamen Fehlern schließen muß, größtentheils aus Doberaner Quellen geflossen sein werden. Die hohe Bedeutung dieser Reimchronik für unser Thema wird sich weiterhin ergeben, wo wir jede Angabe einzeln mittheilen und an den Urkunden prüfen werden, soweit solche es nur zulassen. Kirchberg als Historiker überhaupt zu würdigen, ist hier nicht der Ort; viele seiner Irrtümer fallen aber gewiß schon seinen Quellen und Gewährsmännern zur Last, im Allgemeinen wird man seiner Umsicht und seiner Gewissenhaftigkeit die geziemende Anerkennung nicht versagen dürfen 1 ).


(  ...  ) brachte (Febr. 1364). Beide kennen nur 2 Töchter Heinrichs III.; eine dritte (Ingeburg) ward demselben aber 1368 geboren. Zu beachten ist ferner, daß der Parchimsche Genealoge von Herzog Albrechts II. Töchtern hinzusetzt: Yngeburgem, quam desponsauit Romano marchioni Brandenburgensi, et Annam, quam comiti Adolfo comiti (sic!) desponsauit. Hatte er wohl so geschrieben, wenn er schon von dem Ableben Ludwigs des Römers († 14. Mai 1365) Kunde gehabt hätte?
1) Rätselhaft bleiben bisher für uns Kirchbergs Worte (Cap. 181):
eyn son von der frowen [des Nicolaus IV. von Werle] quam,
knyse Janeke waz des nam,
vnd czwo tochtere schon vnd here;
dy cronike sayd von den wol mere
in herczogin Albrechtis buche;
wer es wiszin wil, der suche!
War es eine - vielleicht in niederdeutscher Sprache verfaßte - Chronik über Herzog Albrechts Regierung? Oder hatte Kirchberg selbst schon in seinem Mitteldeutsch eine solche verfaßt? Oder verweist er mit jenen Worten in seinem - noch unfertigen! - Werke auf ein Buch, welches er noch folgen lassen wollte? Die vorliegende Reimchronik ist jedenfalls unvollendet. Denn der Verfasser bemerkt in Cap. 171, wo er den Tod Heinrichs II. von Meklenburg erzahlt hat:
Nu insage ich hy mit keynre schicht
noch lange von synen kynden nicht; (  ...  )
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Noch einmal regte sich, zu Anfang des 15. Jahrhunderts, in Doberan die Lust zur Geschichtsschreibung; die Doberaner Genealogie empfing zwischen den Jahren 1404 und 1412 1 ) eine Fortsetzung in der ursprünglichen Weise. Auch zu Parchim nahm man etwa um das Jahr 1460 2 ) wieder einen kleinen Anlauf; es entstand damals die Stammtafel zu der Parchimschen Genealogie und (wohl von demselben Verfasser) eine kurze Aufzeichnung über den Abgang der Fürsten von Wenden (Werle). In beiden fehlt die Nachkommenschaft Bernhards von Werle=Waren, und die Genealogie der Rostockschen Linie ist in der Stammtafel aus unbekannter Quelle ganz fehlerhaft dargestellt.

Damit aber, wenn wir noch die Chronik über die Rostocker Domhändel hinzurechnen, erschöpft sich auch der Rest von unserm Schatz einheimischer Geschichtsschreibung im 15. Jahrhundert, nachdem die große lateinische Chronik in 2 Bänden, welche der Bischof Nicolaus Böddeker († 1459) hatte schreiben lassen und welche der Wismarsche Rath leider an den Lübischen Prediger und Chronikenschreiber Reimarus Kock verliehen hat, damit anscheinend auf immer für uns verloren gegangen ist. Immerhin ist es aber für uns ein Glück, daß die Fortsetzer des Detmar, dem wir so manche Daten aus unserer Fürstengeschichte verdanken, Korner und Andere,


(  ...  ) ich wil berichten rechte
erst der von Werle geslechte
vnd der herren von Rodestog. Er wollte also auf Heinrichs II. Kinder noch später kommen; die wenigen Blätter aber, die am Schlusse aus dem Codex verloren gegangen sind, können keine Geschichte der Regierung Albrechts II. enthalten haben. Entweder hat Kirchberg also sein Werk unvollendet gelassen, oder die Geschichte der Kinder Heinrichs II. hat einen zweiten Band für sich gebildet. Müffelmann hat nun recht sorgfaltig, aber doch ohne zwingende Beweisgründe, darzutun versucht, daß noch Marschalck das Albrechtsbuch benutzt habe. Ist das richtig, so muß Marschalck dasselbe aber entweder sehr schlecht ausgebeutet haben, oder der Ertrag aus dem Albrechtsbuche für unser Thema würde ein äußerst geringer gewesen sein.
1) Der Fortsetzer kennt noch nicht den Tod des Königs Albrecht († 1412) wohl aber schon mindestens 3 Kinder des Herzogs Johann, der sich erst 1400 vermählte.
2) Lischens Ueberschrift: "Stammbaum etc. . aus dem Ende des 14. Jahrb." (Jahrb. XI, S. 26) enthalt ersichtlich einen Schreibfehler. Denn in der Stammtafel wird ja noch die Verlobung der Katharine von Wenden und Herzog Ulrichs II. von Stargard (1444) erwähnt, und in dem Schluß der Genealogie der Fürsten von Wenden noch das Jahr 1455 sowie die Einlösung von Lübz 1456.
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auch im 15. Jahrhundert Meklenburg ihre Aufmerksamkeit zugewandt haben.

An der Spitze der Geschichtsschreiber des 16. Jahrhunderts steht dann freilich ein Mann von hervorragender Bedeutung, Albert Krantz, der durch seine Wandalia und seine Metropolis sich um unsere Fürsten= und Landesgeschichte große Verdienste erworben hat; allein die Genealogie läßt dieser Schriftsteller sehr zurücktreten. Seine Stammtafeln über die Meklenburgische und über die Werlesche Linie (Wand. VII, 16 und 42) haben uns keinen einzigen Beitrag geliefert. Seinem Plan gemäß beschränkt er sich darauf die Abfolge der Regenten zu verzeichnen; er übergeht aber dabei Herzog Albrecht V. von Meklenburg=Schwerin und Albrecht II. von Meklenburg=Stargard, dagegen nennt er einen in Urkunden und auch sonst völlig unbekannten Johann als einen Sohn des Fürsten Nicolaus V. von Werle=Waren.

Uebrigens scheint Krantz - gewiß sehr wider seine Absicht - durch rhetorischen Schmuck in seiner Gedächtnisrede auf Herzog Magnus II. (Wand. XIV, 33) ein großes Unheil in der mecklenburgischen Geschichtsschreibung angerichtet zu haben. Er findet nämlich dort, daß das hohe Alter des mecklenburgischen Fürstenhauses noch viel zu wenig gewürdigt werde; denn schon in der vorchristlichen Zeit, als die Fabier und Cornelier blüheten, habe es mit den Dänen gekämpft; die Römer hätten nie gewagt die Elbe zu überschreiten; Karl der Große habe die Freundschaft der mecklenburgischen Fürsten gesucht u. s. w. Kurz, Krantz geht aus von der Voraussetzung, daß zwischen Niklots Haus und den allerältesten, vorslavischen Fürsten Meklenburg ein verwandtschaftliches Verhältniß bestehe. Diesen Gedanken griff dann aber Nicolaus Marschalck (Marescalcus Thurius) auf und erdichtete, wie man dergleichen zu seiner Zeit liebte, vermöge ausgebreitetster Belesenheit und mit historischer Leichtfertigkeit in seinen 1521 gedruckten Annalium Herulorum ac Vandalorum libri septem nicht weniger als 38 Stammverwandte Vorgänger Niklots in der Königswürde, deren ältester Ahn, Anthyrius, bis in die Zeit Alexanders des Großen hinausragt!

Dies ist jedoch nur der erste Theil seines Werkes, welches Marschalck bis auf seine eigene Zeit fortsetzte. Als die zweite Abtheilung läßt sich der Abschnitt bezeichnen, wo er Kirchberg folgt, und als die dritte derjenige Zeitraum, für welchen er auf andere Quellen angewiesen war. Natürlich ist diese letzte Partie für uns die wichtigste; allein, wenn man in der zweiten Abtheilung steht,

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mit welcher Flüchtigkeit Marschalck den Kirchberg stellenweise gelesen und excerpirt, wie arg er denselben nicht selten mißverstanden, wie er mitunter einen pragmatischen Zusammenhang hergestellt hat, wo sein Vorgänger solchen gar nicht andeutet, und dann dessen Worte in sein wunderliches Latein hineinzwängt: so kann man nicht umhin, die späteren Angaben Marschalcks, deren Fundstätte wir nicht kennen, nur mit größter Vorsicht aufzunehmen und, soweit es die Urkunden irgend gestatten, einer scharfen Prüfung zu unterwerfen. Andererseits darf man freilich auch nicht außer Acht lassen, daß Marschalck nachweislich zu Doberan in engeren Beziehungen stand, und daß zu seiner Zeit die Necrologien der mecklenburgischen Stifter und Kirchen noch vorhanden waren, und solche neben dem Todestage auch noch Einzeichnungen über Schenkungen an das betreffende Stift etc. . zu enthalten pflegten, - daß ferner damals unzweifelhaft noch viele Todesjahre und Todestage nachgewiesen wurden durch Inschriften auf Grabsteinen, die jetzt längst vertreten oder beim Abbruch von Klöstern bei Seite geworfen oder auf andere Weise untergegangen sind. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir, statt Beispiele anzuführen, einfach auf unsere späteren Abschnitte, in welchen wir alle Angaben Marschalcks einzeln anführen und würdigen werden.

Kaum hatte Marschalck seine Annales veröffentlicht, als sie auch schon in dem stillen St.=Klaren=Kloster zu Ribnitz von einem Annalisten benutzt wurden. Bruder Lambrecht Slagghert von Stralsund, der Michaelis 1522 aus Hamburg in jenes Kloster als Beichtiger kam, ließ sich bald von den Nonnen bewegen, aus weltlichen Chroniken und aus Büchern über den St. Klarenorden, sowie aus den Quellen, welche das Kloster Ribnitz besaß - er selbst nennt dat dodenbo e ck, breue und die cronik - eine Chronik des Klosters zu verfassen. Schon am 22. Novbr. 1523 widmete er diese der Aebtissin Dorothea und den Nonnen. Da das Kloster von Heinrich II. von Meklenburg gestiftet war, und von den früheren sieben Aebtissinnen vier, sowie eine Vicaria und eine Nonne dem herzoglichen Hause angehört hatten, desgleichen die dermalige Aebtissin Dorothea eine Schwester, und ihre Vicaria Ursula eine Tochter des Herzogs Heinrich V. war: so gestaltete sich die Klosterchronik so zu sagen von selbst auch zu einer Chronik der Aebtissinnen, über welche sich im Kloster Auszeichnungen vorfanden, und indem auch über deren Verwandte Angaben eingeschaltet wurden, zugleich zu einer Chronik des herzoglichen Hauses seit Heinrich II. Es war für Slagghert ein glücklicher Umstand, daß seine Aebtissin Dorothea schon 1480 geboren war, ihre persönlichen Erinnerungen also fast

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40 Jahre zurückreichten, und daß er auch aus der Zeit, die er selbst nun im Kloster verlebte, von dieser Herzogin, die in stetem brieflichem Verkehr mit ihren Verwandten stand, alle wichtigeren Ereignisse aus dem herzogl. Hause zuverlässig erfuhr. Er hat seine aus den speziellsten Vorfällen im Kloster und aus Nachrichten über das Fürstenhaus gemischten Einzeichnungen nur bis Michaelis 1532 fortgesetzt, aber doch in das Verzeichniß der verstorbenen Klosterschwestern auch noch den Tod der Elisabeth Jork von Lätare 1533 und ihr Begräbniß am Abend Annunciacionis Marie (24. März) eingetragen. - Slagghert zeichnet sich weder durch einen weiten und freien Blick noch durch Kunst der Komposition aus; er erzählt schlicht und treuherzig in gemütlicher Breite, zu welcher der niederdeutsche Dialekt sich so gut eignet, wiederholt sich auch mitunter. Seine Register des Klosterpersonals, der Hebungen, Schenkungen etc. . sind sehr fleißig zusammengetragen, die Schenkungen aus dem Todtenbuche zusammengestellt, dabei jedoch leider nicht die Todestage der Geber genannt, bei welchen sie eingetragen zu werden pflegten. Kritik ist nicht Slaggherts Stärke: doch findet er sich veranlaßt, sich bei einer Wundergeschichte durch Berufung auf die Erzählung der oltsustern zu decken.

Einen Fortsetzer hat Slagghert erst etwa 40 Jahre später in dem Prediger Jakob Isermann gefunden, der 1569 ans Kloster berufen ward und bis zum Jahre 1578 mancherlei Einzeichnungen hinzugefügt hat 1 ).

Am Hofe zu Schwerin scheint man damals wenig genealogische Aufzeichnungen gemacht zu haben; das Großherzogliche Archiv besitzt aus jener Zeit nur ein einziges Quartblatt, auf welchem 9 Todestage und 2 Geburtstage fürstlicher Personen aus der Zeit von 1477-1524 (nach der Handschrift zu schließen, 1524 oder doch bald danach in einem Zuge niedergeschrieben). Wir bezeichnen dieses Blatt als "Daten von 1477-1524."

An diese Aufzeichnung schließt eine von uns als "Daten von 1525-64" citirte, welche 13 Geburts=, Hochzeits= und Todestage aus dem mecklenburgischen Fürstenhause von 1525-57, dahinter


1) Auf die bei v. Westhalen, Mon. ined. IV, 841, abgedruckte lateinische Bearbeitung des Slagghert gehe ich hier nicht ein, weil sie neben manchen kleinen Berichtigungen sehr viele willkürliche und unberechtigte Aenderungen, auch in den Zahlen, zeigt. - Den niederdeutschen Text Slaggherts benutzte ich in einer sehr sorgfältigen Abschrift vom Original, welche Herr Dr. Crull genommen hat. Eine zweite Copie, aus dem Nachlaß des älteren Rudloff, besitzt das Großherzogliche Archiv zu Schwerin.
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aber noch 13 solcher Daten aus dem dänischen Königshause bis 1564 enthält. Das Ganze ist von einer Hand geschrieben, und zwar nicht vor 1566, gewiß aber auch nicht viel später, und höchst wahrscheinlich am Hofe Herzog Ulrichs zu Güstrow. Denn es ist die Bemerkung eingeschaltet: "Hertzog Caroln zu Mekelenburgk etc. ., Desgleichen Fraw Annen geboren zu Mekelenburgk, Herzoginnen zu Churlandt" [seit 1566], "Geburtstage seindt s. f. g. Hertzogk Vlrichenn zu Mekelenburgk etc. . unbewust." Dieser Herzog und seine erste Gemahlin, Elisabeth von Dänemark, beschäftigten sich beide eifrig mit Genealogie und Heraldik, und haben von dem Erfolg ihrer Studien in dem großartigen heraldisch=genealogischen Denkmal im Dom zu Güstrow, welches ihre Ahnentafeln über ihren Statuen zeigt, der Nachwelt einen glänzenden Beweis hinterlassen.

Ein Auftrag dieser Herzogin gab auch dem Rath des Herzogs Johann Albrecht, Andreas Mylius, 1571 die Veranlassung, seine Genealogie des herzoglichen Hauses Meklenburg zu verfassen. Es ist diesem Schriftsteller immerhin anzurechnen, daß er über die von Marschalck erfundenen Ahnen "jedem seine Meinung gern gönnen" wollte, sich selbst aber von dieser Phantasterei frei hielt und erst dort beginnen mochte, wo Chroniken und Urkunden sicheren Anhalt böten; allein selbständige Forschungen hat auch er nicht gemacht, er schreibt vielmehr die Jahreszahlen Marschalcks ohne Kritik nach. Seine Genealogie ist für uns von geringem Werth. Viel bedeutender sind seine Annales, welche mit der Geburt Herzog Johann Albrechts I. beginnen und bis zum Jahre 1592, bis zu dem Tode der Herzoge Christoph und Johann VII., reichen. Denn von 1548 an lebte Mylius als Vertrauter Johann Albrechts I. fast in steter Umgebung dieses ausgezeichneten Regenten und kannte den ganzen Verlauf seiner Regierung wie kein anderer Zeitgenosse. Da der Herzog Ulrich die Veröffentlichung dieser Annalen nicht wünschte, sind sie bekanntlich erst 1737 in Gerdes' Sammlungen zugleich mit der Genealogie gedruckt (obwohl die letztere schon seit 1599 aus dem Plagiat Calovs bekannt geworden war); benutzt sind aber beide Werke schon, wenn nicht von Simon Pauli, so doch von Chemnitz.

Ueber Simon Pauli wissen wir leider sehr wenig. Von Herzog Adolf Friedrich I. ward er Antoni 1610 als Secretair bei der Regierungs=Canzlei bestellt, am 1. Januar 1616 aber zum Archivar und Lehnssekretär ernannt, und als Solcher empfing er am 2. Febr. 1622 seine letzte Besoldung für das jüngst verflossene Jahr: doch war er noch im October 1622 in fürstlichen Ange=

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legenheiten thätig. Sein Archivamt hat ihm entweder die erste Anregung gegeben eine Genealogie des herzoglichen Hauses zu verfassen, oder doch Gelegenheit dies Werk zu vervollständigen. Leider kennen wir dasselbe aber nur aus den vielfachen Zitaten bei Chemnitz; der Text selbst ist nicht mehr aufzufinden. Es liegt die Vermuthung nahe, daß diese Genealogie das prachtvoll ausgestattete genealogische Werk über das mecklenburgische Fürstengeschlecht war, welches die Herzogin Isabelle Angelique bei ihrem Abzuge aus Meklenburg im Mai 1673 ohne Vorwissen ihres Gemahls, Herzog Christians I. Louis, und zum größten Verdruß seiner Beamten nach Frankreich entführte, wo es noch irgendwo in der Verborgenheit ruhen mag.

Wir führen hier schließlich nur noch das großartige Werk des Johann Friedrich Chemnitz an, der Johannis 1642 vom Herzog Adolf Friedrich I. zu seinem Archivar bestellt ward, Michaelis 1648 aber in den Dienst der Herzogin Magdalene Sibylle von Meklenburg=Güstrow überging. In jenem kurzen Zeitraum von nur 6 Jahren hat Chemnitz Erstaunliches geleistet, indem er den gesamten Urkundenschatz, welchen damals das herzogliche Archiv enthielt, zu einer mecklenburgischen Chronik in der Weise verarbeitete, daß er alle Urkunden, in welchen jeder Fürst auftritt, excerpirte und diese Auszüge mit Einflechtung der ihm bekannten chronistischen Nachrichten in chronologischer Folge zu einer Lebensbeschreibung an einander reihte, am Schlusse aber kurze Nachrichten über die Gemahlinnen und Töchter (leider meistens ohne Angabe der Urkunden, denen sie entnommen sind) hinzufügte. Die saubere Reinschrift seines Werkes, welches mit dem Jahre 1600 abschließt, füllt 6 Foliobände. Gedruckt ist diese Chronik freilich niemals ihrem vollen Wortlaute nach, der Inhalt derselben ist aber bekannt genug, da sie neben dem ausführlichen handschriftlichen Diplomatar, welches E. A. Rudloff gesammelt hatte, dem Sohne des Letzteren, Regierungsrat F. A. Rudloff, als Hauptfundgrube für sein treffliches pragmatisches Handbuch der mecklenburgischen Geschichte gedient hat. Dürftige Auszüge aus dem weitläufigen Werke von Chemnitz sind mehrfach gemacht; eine "Fortsetzung des Johann Friedrich v. Chemnitz Historisch=Genealogischen Nachrichten aller Meklenburgischen Regenten bis aufs Jahr 1722", von J. v. Klein, dem bekannten meckl. Geh. Rath, Kanzler und Hof= und Landgerichts=Präsidenten, entworfen, hat J. E. Michelsen 1749 herausgegeben. Dies Buch, welches nur 88 Quartseiten zählt, ist für die Landesgeschichte unter den Herzogen Friedrich Wilhelm und Karl Leopold, da v. Klein selbst an den Regierungsgeschäften theil=

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nahm, von erheblichem Werthe; dagegen finden sich in den genealogischen Daten manche Fehler, da sie vielfach nur Hübner und andern Genealogen entnommen sind.


Der Stammvater des Großherzlichen Hauses.

Der sicher nachweisbare Stammvater des mecklenburgischen Fürstenhauses ist der im Jahre 1160 im Kampfe gegen die Sachsen getötete Obotriten=Fürst Niklot 1 ). Allein es hat nicht an Versuchen gefehlt, auch noch dessen Ahnen zu ermitteln. Schon E. v. Kirchberg suchte das mecklenburgische Regentenhaus an den Wendenfürsten Gottschalk anzuknüpfen, indem er Niklot für einen Enkel desselben, für einen Sohn von Gottschalks ältestem Sohn Butue, ausgab 2 ), obwohl er für diese Annahme bei Helmold nicht den geringsten Grund fand. Natürlich ist auch für Marschalck Niklot ein Sohn Butues, und er beschenkt ihn freigebig auch mit einer Mutter, einer Ruyanerin Namens Ida, und, wie schon oben bemerkt ward, mit einer Ahnenreihe, die bis auf die Zeit Alexanders des Großen hinaufreicht. Man muß sich fast wundern, daß seine so fruchtbare Erfindungsgabe nicht auch für Niklots Gemahlin Namen und Herkunft erdichtet hat.

Mit solchen Phantastereien brauchen wir uns nun freilich nicht weiter abzufinden 3 ). Dagegen können wir nicht umhin zu


1) Ich behalte diese Namensform bei, weil sie uns nicht nur stets bei Helmold, bei Arnold. Lub. (III, 4), in den Ann. Palidens. 1160, in den Ann. Stad. u. s. w. entgegentritt, sondern, weil auch in einer Urkunde von 1222 [Mekl. U.=B. I, Nr. 282] ein Privatmann mit dem Namen "Niclot" vorkommt. In den Ann. Pegav. (p. 260) lautet der Name: Niuclat, in den Ann. Magdeb. (p. 191): Niuclath, bei Saxo Gramm.: Nucletus, in der Knytlinga=Saga: Miuklatr, bei Boguchwal (Jahrb. XXVII, S. 128): Mikkol, Miklo. Boguchwal deutet: Theutunici - ab ipso Miklone Mikelborg nominabant! - "Niclolum, qui et Nicolaus", schon in den Ann. Palidenses und Annal. Magd. zum Jahre 1160.
2) Konig Hinriches bruder kinde -, der eyne hiez Pribislaus, der andere hiez Nyclotus (Westph. 657); - czwene brudere daz virnamen, - der eyne Pribislaus, der ander hiez Nyclotus; sy warin geborin, horet me, vondemfursten Buthue (W. 661); - von Buthue geboren Nyclod (W. 670). - Da Westphalens Nummerierung der Kapitel (Monum. ined. IV) nicht mit der Handschrift Kirchbergs übereinstimmt, citiren wir lieber nach Westphalens Kolumnen, haben übrigens die Textesworte aus der Handschrift berichtigt.
3) Vergl. Beyer, Jahrb. XIII, S. 6, 7.
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einer neuen Hypothese, nach welcher Niklot nicht Butues, sondern seines Gegners, Krutos, Enkel war, hier Stellung zu nehmen. Nämlich mein verewigter, sehr lieber College G. Beyer hat 1848 in einer überaus scharfsinnigen und gelehrten Abhandlung (in Jahrb. XIII, S. 1 flgd.) zu erweisen gesucht, daß Niklot aus dem ruyanischen Königshause stammte (wie schon Marschalck vermuthete) und ein Sohn des Wendenkönigs Burislav und Enkel jenes "Cruto, filius Grin", gewesen sei.

Deutsche Geschichtsquellen kennen nun allerdings keinen Wendenkönig Burislav in unsern Gegenden. Aber in der Knytlinga=Saga (aus dem 13. Jahrhundert) wird erzählt 1 ), daß Rikissa, eine Tochter des Wendenkönigs Burislav, zuerst mit dem dänischen Prinzen Magnus, dem Mörder Knut Lawards, später mit dem Schwedenkönig Sörkver Kolson vermählt gewesen sei, und daß Knut, ihr Sohn erster Ehe, nach erlittener Niederlage bei Viborg (1151) zu seinem Stiefvater nach Schweden, dann weiter nach Rußland gegangen, von hier aber südwärts nach Rostock zu seiner Mutter Brüdern gesegelt, von diesen jedoch abgewiesen sei aus Furcht, daß er (der Flüchtling!) ihr Reich an sich reißen wolle, und daß er sich darum alsbald nach Bremen zum Erzbischof Hartwig und mit diesem nach Braunschweig zu Herzog Heinrich (dem Löwen) begeben habe. In diesen furchtsamen Oheimen Knuts zu Rostock erkennt nun Beyer den Fürsten Niklot und dessen bei Helmold I, 93, einmal genannten Bruder Lubemar, und in Burislav jenen von Helmold nicht mit Namen genannten Mann, der 1193 von den heidnisch gesinnten Wenden dem Fürsten Heinrich, Gottschalks Sohn, Krutos Nachfolger in der Ehe mit der Slavina 2 ) und in seiner


1) Cap. 89 (Uebersetzung von Sveinbiörn Egilsson): "Magnus Nicolai filius Rikizam, Burizlavi Vendorum regis nliam, in matrimonium duxit, ex quibus nati Knutus et Nicolaus." - Vgl. auch c. 104. - C. 108: Nach der Niederlage bei Viborg verlaßt Knut Dänemark, "Sorkverum Koli filium, vitricum suum, qui Rikizam, matrem Knuti regis, in matrimonio habebat, in Gothia convenit. - Inde rex Knutus orientem versus in regnum Gardorum profectus moxque ab oriente reversus, meridiem versus Rostokkum ad avunculos suos se contulit, a quibus, ne ibidem commoraretur, prohibitus est, verentibus, ne regno per eum privarentur. Itaque rex Knutus meridiem versus Bremas concessit ad archiepiscopum Hardvigum, a quo Brunsvikam" - -.
2) Des Namens wegen ist die Geschichtlichkeit dieser Frau neuerdings angezweifelt, meines Erachtens sehr mit Unrecht. Denn ina ist wie inus (Vicelinus, Hennekinus, Gunzelinus) die lateinische Bildungsform. In deutscher Diminutivform: Slaweke findet sich derselbe Name noch im 14. Jahrh. in der wendischen Adelsfamlie Gamm [Mekl. Urk.=Buch (  ...  )
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Herrschaft, entgegengestellt war 1 ), bei Schmilau dann aber geschlagen ward und dadurch Heinrich den Weg zum Königthum über die Wenden bahnte. Hulte schon Krantz 2 ) in diesem Manne einen Verwandten Krutos vermuthet, so erklärt nun Beyer denselben geradezu für den Sohn Krutos und beide für Könige von Rügen, weil Dänemarks Küsten gegenüber es keine anderen Wendenkönige gab als die von Rügen. Er gewinnt damit folgende Stammtafel:

Stammtafel

Für Enkel von Kruto erklärt er dann noch Race, der um 1138 Lübeck zerstörte, und dessen Söhne Rochel, um 1150 Fürsten in Wagrien, Pribislav, 1156 Fürsten in Wagrien, und den 1162 erschlagenen Nicolaus, Statthalter von Schleswig 3 ).

Diese ganze Hypothese Beyers hat wegen ihrer seinen Durchführung vielfachen Beifall gefunden; allein wir müssen nach wiederholter Prüfung, wenn auch widerstrebend, gestehen, daß wir uns von der Annehmbarkeit derselben nicht haben überzeugen können.

Denn 1) steht die isländische Knytlinga=Saga mit ihren Angaben ganz allein da; die dänischen Quellen dagegen bezeichnen die


(  ...  ) Nr. 6704, A.]. Einen Söldner in Pommern Namens Slawekinus s. ebendort Nr. 4400.
1) Helm I, c. 34: "conveneruntque omnes una voluntate et eadem sententia, ut pugnarent adversus Heinricum, et statuerunt in locum eius, qui erat cristicolis oppositus omni tempore."
2) Wand. III, 20: alium sibi principem statuentes de genere Crutonis.
3) Helm. I, 55 (c. 1138): "quidam Race de semine Crutonis" I, 69:,princeps terre Rochel, qui fuerat de semine Crutonis"; c. 81, 82: "Pribizlaus regulus." Saxo XIV, p. 299: "Nicolaus qui dam, Razi filius, rccenter Sleswicensium satrapa constitutns"
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Rikissa als eine Tochter des Polenherzogs Bogislav oder richtiger Boleslav III. Dies geschieht insonderheit von Saxo Grammaticus (XIII, 235), nach dessen Erzählung auch Polenherzoge später Rikissas Sohn Knut aus Furcht, er möchte wegen seiner Mutter Ansprüche auf eine Theilung des Reiches erheben, den Eintritt in ihre Städte versagten und ihm nur die Durchreise zum Herzog Heinrich von Sachsen und zum Erzbischof Hartwig gestatteten. Beyer entscheidet sich freilich (S. 37) gegen diese Erzählung Saxos und für die Knytlinga=Saga, weil letztere in den Namen bestimmter sei, weil auch Helmold von einem Umwege Knuts über Polen nichts sage 1 ), weil ein Sohn der Rikissa aus der Ehe mit König Swerker von Schweden und ein Sohn des Ruyanerfürsten Boris (Borislav) hießen, weil Magnus sich nach 1121 gar nicht habe mit einer polnischen Prinzessin vermählen können wegen des Krieges der Dänen und Polen an den Odermündungen, endlich weil Boleslav III. nur eine Tochter gehabt habe, die wenigstens in Frage kommen könne, die Svantoslava (geb. 12. April 1106).

Der letzte Grund ist nun aber, obwohl auf polnischen Angaben beruhend 2 ), entschieden irrig; denn nach ganz unverdächtigen deutschen Nachrichten war eine zweite Tochter Boleslavs III. (Judith) mit dem Markgrafen Otto I. von Brandenburg vermählt 3 ), eine dritte (Dobergana = Lukardis) mit dem Marchio orientalis Dietrich 4 ); er konnte also immerhin auch eine vierte haben. Die andern Gründe Beyers geben aber gar keinen Ausschlag, zumal 2) König Waldemars I. vertrauter Freund und Rathgeber von Jugend auf, der berühmte Erzbischof von Lund und Bischof von Roeskilde, Absalon, in einem Briefe an den Papst Coelestin III. von 1194 die Großmutter der Ingeburg (der Verstoßenen Gemahlin König Philipps von Frankreich und Tochter Waldemars I. von Dänemark), also die


1) c. 71: Kanutus fuga lapsus venit in Saxoniam; Helmold spricht auch ebenso wenig von der Fahrt nach Schweden und Rußland, hatte auch gar keine Veranlassung, den Weg oder Umweg Knuts anzugeben.
2) Boguchwal bei Sommersberg 11, p. 30, 36. Dlugoss nennt ihren Namen. S. IV, p. 355. Boguchwal nennt aus der 2. Ehe keine Tochter Boleslavs.
3) Chron. princ. Saxon., Scr. XXV, p. 476; Chron. Montis Sereni, Scr. XXIII, p. 147.
4) Chron. Mont. Ser., p. 159: Thidericus Orientalis marchio († 1185) - ab uxore sua, quae soror erat Mesoconis ducis Poloniae (also Boleslavs III. Tochter), Dobergana nomine, quae et Lucardis vocabatur, de qua filios susceperat -. Geneal. Wettin. (Scr. XXIII, p. 229): Thidericus Orientalis marchio duxit uxorem sororem Meseconis ducis Poloniae, Dobernegam nomine, quae etiam Lukardis dicta est.
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Rikissa, als eine Tochter des Polenherzogs Boleslav III. bezeichnet 1 ), und zwar in einem Zusammenhange, wo gar nichts darauf ankam, ob Rikissa polnischer oder mecklenburgischer Herkunft war. Jene Angabe Absalons hat dann auch der Abt Wilhelm von Ebelholt in seine Genealogie der dänischen Könige, welche er (1194 oder 1195) in der Scheidungsahngelegenheit der Königin Ingeburg verfaßte, aufgenommen 2 ) Man wird aber keinen Anstand nehmen, dem Zeugnisse dieser dem dänischen Königshause so nahe stehenden Personen den Vorzug zu geben vor der ein halbes Jahrhundert später auf Island geschriebenen Knytlinga=Saga, und annehmen müssen, daß Knut seiner Zeit seine Seefahrt nicht nach der Mündung der Warnow, sondern nach den Odermündungen richtete. Damit aber verschwindet dann der König Burislav aus Meklenburg.

Indem wir aber die Knytlinga=Saga ausgeben müssen, verlieren wir nicht nur den Namen von Niklots vermuthetem Vater, sondern auch den ganzen Zusammenhang zwischen Niklot und dem ruyanischen Königshause. Wenn wir an Helmold zurückverwiesen werden, so ist dieser der Beyerschen Kombination in keiner Weise günstig. Allerdings berichtet dieser Schriftsteller (I, 36), daß vor allen andern


1) "Waldemarus (I., König von Dänemark) autem hanc dominam nostram (Ingeborg) Franciae reginam genuit ex Sophia, cuius pater fuit Waledar, qui et ipse Ruthenornm rex fuit (plures enim ibi reges sunt), mater autem ejus [d. i. Rikissa] filia fuit ducis Poloniae nomine Bolezlavi." Der Brief ist gedruckt bei Langebek, Scr. r. Dan. VI, p. 41. - Daß statt Waledar eine Handschrift durch einen Schreibfehler Waldemar giebt, ist ohne Bedeutung; vergl. z. B. ein Fragm. Island. bei Langebek, p. 43: "Hann (Waldimar) atte Suffin, dotter Waladar, konungs af Polonia (!), und Suorre Sturlefon, Norske Kongers Chron.: "Valdemar Danaekonning fick til hustru Sophia, konung Valadars dotter af Polen ok dronnings Rikize."
2) Iste Waldemarus, rex gloriosus et potens in diebus suis, genuit ex Sophya Kanutum regem pium et gloriosum, qvi nunc regnat in Dacia (1182 - 1202), et sororem ejus Ingeburgam, quae nupsit regi Francorum excellentissimo Philippo. Praedicta autem Sophia regina filia fuit Waledar Ruthenorum regis (nam plures ibi reges sunt); cujus Sophiae mater filia fuit Boleslavi ducis Poloniae." So Langebek II, p. 161, nach der Kopenhagener Copie, wahrend in dem Cod. Laudun. die gesperrten Worte fehlen, vermuthlich unabsichtlich. - Denn die Annahme, daß dieselben erst in neuerer Zeit in den (1728 verbrannten) dänischen Codex und auch in Absalons Brief eingeschaltet waren, ist ausgeschlossen, weil schon Huitfeldt I, p. 161, sie las. Er sagt z. B. 1195 (genealogia Ingeburgica): "Konning Valdemar føodde denne vor Dronning, fru Ingeborg, aff Dronning Sophia, hues Fader vaar Konuing Voldemar eller Valdemar, huilcken oc vaar en Konge udi Rytzland. Thi det Land Rytzland haffde den tidt fleere Konger; men hans Moder vaar Hertug Boleslavi Datter udaff Polen."
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wendischen Völkerschaften an der Ostsee die nie unterjochten Ruyaner einen Vorrang hätten durch den Zwantewitstempel, und daß allein ihre Fürsten, obwohl im Ansehen dem Oberpriester nachstehend, den Königstitel führten 1 ) und von unterworfenen Nationen einen Tempelzins eintrieben. Aber Helmold weiß nichts davon, daß Kruto, wie Beyer annimmt, König von Rügen gewesen sei; er bezeichnet ihn überhaupt nicht als König, sondern nur einfach als Wendenfürsten (I, 26, 34), der von den gegen Gottschalk ausgestandenen heidnisch gesinnten Wenden an ihre Spitze berufen wird (I, 25). Und wenn nach seiner Darstellung Kruto über das ganze Wendenland geherrscht hat (obtinuitque dominium in nniversa terra Sclavorum), so kann man - wie wir sogleich an einem ähnlichen Beispiele nachweisen werden - aus diesem unbestimmten Ausdruck nicht schließen, er müsse also auch König von Rügen gewesen sein. Der Sitz seiner Macht war jedenfalls Wagrien; auf der Grenze zwischen Wagrien und Polabien, da, wo jetzt Lübeck liegt, auf dem Hügel Buku, hat er sich eine sehr feste Burg erbaut 2 ), und dorthin sollte der König von Rügen seine beständige Residenz verlegt haben? Das hätten die Zwantewits=Priester zugegeben, deren Ansehen und Macht über die des Königs ging, deren Tempelsteuern der König einzutreiben hatte? Wenn seine Enkel später, und nicht ohne Erfolg, von Rügen aus Erbtheile in Wagrien zu erkämpfen suchten, so kann das entweder wegen verwandtschaftlicher Verhältnisse zu dem Königshause geschehen sein, oder sie waren auch nach Krutos Ermordung gerade nach Rügen geflüchtet, weil der Wendenkönig Heinrich und sein Geschlecht ihre und Rügens gemeinschaftliche Feinde waren. Anscheinend hatte Kruto seinen Sohn - oder seine Söhne - Verloren, und nur Enkel überlebten ihn. Denn kein Sohn tritt nach seiner Ermordung als sein Rächer und Nachfolger auf, sondern "die gesamten Wendenvölker" vereinigen sich zum Kampfe gegen den christen= und sachsenfreundlichen Heinrich, Gottschalks Sohn, und stellen gegen diesen "einen Mann auf, der allzeit der Christen Gegner war" (et statuerunt in locum eius [Heinrici], qui erat cristicolis oppositus omni tempore). Dieser Ausdruck Helmolds verbietet


1) Helm. I, 2: "Rani, qui et Rugiani, - qui soli habent reges." Die gesperrten Worte sind nicht Helmolds Zutat, sondern entnommen aus dem Schol. 117 zu Adam IV, 18: Reune insula est Runorum, vicina Jumne civitati, qui soli habent regem.
2) Helm. I, 57. - Boguchwal (Jahrb. XXVII, S. 128): "Item castrum Buccowecz, ubi nunc monasterium fratrum praedicatorum in Lubek constructum cernitur; Slavi vero inibi moram trahentes Lubiczensem ciuitatem non Lubek, sed Buccoweecz appellant."
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aber geradezu, an einen Sohn Krutos zu denken, der nicht erst aufgestellt zu werden brauchte, und für "filium Crutonis" wären diese Worte doch eine sonderbare Umschreibung. Wer aber dieser Gegenkönig Heinrichs gewesen sein mag, ist schier nicht weiter zu ermitteln. Herzog Magnus von Sachsen Schlägt ihn 1093 1 ) bei Schmilau, erobert noch 14 feste Plätze im Wendenlande und erhebt Heinrich, der, wie sein Vorgänger in Wagrien, im neubefestigten Alt=Lübeck seinen Sitz hat, zum Herrn über die Wenden in der Sächsischen Mark; alle jene ostwärts wohnenden Wendenstämme sind ihm seit jenem Tage untertan und zahlen ihm Tribut (servieruntque a die illa omnes ille orientalium Sclavorum nationes Heinrico sub tributo), wie sich Helmold wieder sehr allgemein ausdrückt.

Aber in diesem unbestimmten Ausdruck sind abermals wenigstens die Ruyaner sicher nicht enthalten. Vielmehr eröffnen diese nun den Kampf um den Principat im Wendenlande (dominationis libidine provocati) gegen Heinrich; sie kommen über die See, die Trave hinauf, um diesen aus Wagrien zu vertreiben. Doch mit Hülfe der Holsteiner gelingt es Heinrich dieses Heer zu vernichten 2 ), und erst damit ist seine Herrschaft über die Wenden bis zur Oder befestigt. Er selbst begehrt und empfängt nun erst den Königstitel, den bisher die ruyanischen Fürsten geführt hatten (I, 36). Die Völkerschaften zahlen ihm Tribut und leisten ihm Heeresfolge auf zwei Zügen, die er doch noch mit den holsteinschen Sachsen, und den einen unter persönlicher Theilnahme des Sachsenherzogs Lothar, unternehmen muß (I, 38). Erst sein nicht lange hernach erfolgter Tod macht seinem Streit mit den Rujanern ein Ende: sie bleiben unabhängig. Unter seinem Sohne Zventepolch stehen dann auch die Obotriten auf und werden von diesem und vom Grasen Adolf von Holstein - und zwar, setzen wir hinzu, unter Führung des Herzogs Lothar selbst - 1121 3 ) durch die Eroberung der Burgen Werle und Kessin zur Gestellung von Geißeln und zu einer Geldbuße genöthigt. Nachdem König Heinrichs Nachkommenschaft erloschen ist,


1) Ann. Hild. 1093; Helm. I, 34.
2) Vgl. übrigens Lappenberg zu I, 36.
3) Ann. Saxo z. J. 1121: "Liuderus dux - collecto exercitu valido Sclaviam invadit terramque cuiusdam Zuentubaldi usque ad mare predabundus perambulat; urbibusque in dedicionem acceptis, quarum una Kizun dicebatur, famosior et opulentior ceteris, obsidibusque acceptis cum pecunia non parva victor regreditur." - Die Identität dieses Zuges mit dem von Helmold I, 48, erzählten Zuge Zventepolchs kann trotz der Differenz in den Ramen: Zventepolch und Zventubold nicht bezweifelt werden.
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tritt sein Neffe, Butues Sohn Pribislav, ins Erbe ein, aber nur in Wagrien und Polabien; denn in Obotritien tritt jetzt bald als Herrscher Niklot hervor. Die wendische Königswürde aber giebt der 1125 zum König des deutschen Reiches erwählte Lothar, der soeben selbst noch einen erfolglosen Zug gegen die Wenden unternommen hatte 1 ), als Lehn dem Dänen Knut Laward, der dann Pribislav und den major terrae Obotritorum Niklot zum Gehorsam zwingt (I, 41). Pribislav verliert später auch Polabien, wo ein deutscher Graf zu Ratzeburg eingesetzt wird; und in Wagrien erzwingt ein Nachkomme Krutos, Race, durch die Zerstörung Alt=Lübecks von Pribislav Wohnsitze; wir finden dort noch nach 1150 Krutos Nachkommen (s. o.). - So etwa dürfen wir kurz Helmolds Erzählung zusammenfassen.

Den Niklot nennt er (c. 49), wo er uns zuerst bei ihm begegnet, "majorem terre Obotritorum Niclotum", dann spricht er (c. 52) von seinem "principatu", hernach heißt er bei ihm "princeps terre Obotritorum" (z. B. I, 57, 71, 84), auch wohl "Niclotus regulus Obotritorum" (I, 83). Aber für die Abstammung Niklots von dem Fürsten Kruto, oder aus dem ruyanischen Königshause, oder aus dem Hause König Gotschalks spricht bei Helmold keine einzige Andeutung 2 ).


1) Ann. Saxo z. J. 1125: "Eodem anno dux Liuderus contra Sclavos trans Albiam ivit, sed inacte rediit."
2) Auch aus späteren urkundlichen Andeutungen über verwandtschaftliche Beziehungen zwischen dem mecklenburgischen und dem ruyanischen Fürstenhause läßt sich mit einiger Sicherheit kein Rückschluß auf Niklots Zeit machen. Freilich Pribezlavs (II.) dei gracia domicellus de Belegart gedenkt 1289, April 30 [M. U.=B. III, 2049], domini Wizlaui cognati nostri, aber nur wegen Verwandtschaft durch Mestwin I. von Hinterpommern (Pomerellen), und von demselben Fürsten stammte auch Heinrich II. von Meklenburg, dem als "dilecto consanguineo meo" Wizlav in seinem Testament [M. U.=B. V, 2835] 1302 ein Geschenk vermacht. Mestwin I., † 1212.
Stammtafel
(  ...  )
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Daß übrigens Niklot nicht etwa durch Tüchtigkeit und Glück aus einem Adelsgeschlecht zur Fürstenwürde erhoben ward, sondern aus einem Fürstengeschlechte stammte, ergiebt sich nicht nur daraus, daß sein Sohn Prislav vom König Waldemar I. gewürdigt ward sein Schwager zu werden, sondern auch daraus, daß Prislav von sich rühmen durfte: "Eo enim sanguine oriundus sum, quem nulli Slavorum attemptandi unquam ausus incessit" (Saxo XIV, p. 294); denn eben die Fürsten waren bei den Wenden sacrosanct. (Vgl. das. p. 362.) Eben dasselbe aber will auch Helmold mit dem unbestimmten Ausdruck "major terre" sagen; dieser ist wie "princeps" und "regulus" eine Uebersetzung des wendischen Titels, welcher in Meklenburg noch im 13. und im 14. Jahrhundert üblich war, indem man den "Herrn" (dominus) Johann I. von Meklenburg und später Johann IV. von Werle "knese Janeke" nannte 1 ).


(  ...  ) Beide Verwandtschaften gehen also nicht auf Niklots Zeit zurück. Weniger klar ist aber, warum Wizlav 1293 [M. U.=B. III, Nr. 2207] dem Nicolaus von Werle (dem Vatermörder) das Prädikat "nostri consanguinei predilecti" giebt; uns fehlen dafür die Mittelglieder, insonderheit wissen wir nicht, ob des Nicolaus Mutter Rixa etwa mit dem ruyanischen Fürstengeschlecht verwandt war. - In welchem Verwandtschaftsverhältniß die domini de Sclauia Borvinus, Nicolaus, Jarmerus zum Erzbischof Jakob Erlandsön von Lund als dessen consanguinei standen [U. 2670], ist nicht ermittelt.
1) In der Doberaner Genealogie (Jahrb. XI, 10) wird Pribislav noch dominus Pr., Magnopolitanorum et Kissinorum ac tocius Slauie regulus atque nobilis princeps, betitelt, ebenso in der Parchimschen Genealogie er, und auch Niklot: "Magnopolitanorum, Kussinorum, Cispanorum (!), Circipanorum, Vagirorum, Obotritorum, Polaborum ac tocius Slauie princeps et regulus." - Dagegen giebt Ernst von Kirchberg schon beiden Fürsten den Königstitel, dem Niklot z.B.W.670: Von Nyclote, eyme konige von Obotriten, Nyclot, dem konige von Obotriten; desgl. 671, 683, 709, 717, 731; dem Pribislav W. 738: konig Pr., desgl. 731, 741, 750, 760; ebenso Sp. 727: der Wende konig Werczisla; - 741: zu Obotriten daz konigrich. Daneben spricht aber Kirchberg Sp. 666 vom fursten von Obotriten, 686: der furste Nyclot; 714: der Wende fursten. Nyclod, der waz zu den cziden groz konig in Obotriten; 732: der Wende furste Prybisla, 733: der strenge furste Prybisla, auch 740. - In dem Nekrologium auf dem Doberaner Kreuzgangsfenster steht obenan: "Niclotus, Wagirorum, Cirsipanorum, Polaborum, Obotrit[o]rum, Kissinorum ac totius Sclauie rex"; dann folgen "Pribizlaus dei gracia Wagirorum, Polaborum, Magnipoli et Cisinorum regulus", und "Wratizlaus, Cirsipanorum, Cussinorum et Kissinorum rex." - Wenn 1418 Balthasar von Werle dem Bischof von Havelberg 2 Chroniken der Klöster Dobbertin und Neuenkamp "in antiqua scriptura" (d. h. nicht erst nen geschrieben) vorlegen ließ (s. Jahrb. XI, S. 331), welche eine Genealogie der Herren von Werle ent= (  ...  )
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Ueber diesen Fürsten (Knesen) standen dem Range nach nur die "Könige" (reges) der Rujaner, der König Heinrich der Wenden und Knut Laward.

Solche Knesen der einzelnen Stämme finden wir in früherer Zeit bei Adam von Bremen öfters neben einander genannt, z. B. II, 24: "Missizla, Naccon et Sederich" (von denen Naccon, Nacun 973 von Ibrahim als "König in dem westlichen Theil der Slavenländer" bezeichnet wird 1 ). Ferner II, 40: "Principes Winulorum erant Mystiwoi et Mizzidrog, quorum ductu sedicio (983) infiammata est". - II, 58 (ca. 1025): "Sclavorum satrapas Utonem et Sedericum". - II, 64 (ca. 1030): "Principes eorum (sc. Winulorum) Gneus et Anatrog =, tercius vero Uto (bei Saxo: Pribignev), filius Mistiwoi" - II, 69 (1036 f.): "Principes Sclavorum Anatrog et Gneus et Ratibor." Uto war damals wohl schon ermordet; Ratibor und später auch seine acht Söhne fielen gegen die Dänen. Utos Sohn Gottschalk erhebt sich hernach zum Herrscher über die Ostsee=Wenden bis zur Peene und drängt damit die andern Fürstengeschlechter völlig in den Hintergrund; Nachkommen von Anatrog und Gneus hat Helmold gar nicht genannt. Noch weniger erfahren wir von ihm, wo jene beiden Fürsten ihre Sitze gehabt hatten; auch nicht, welches Wendengebiet ursprünglich Utos und Gottschalks Stammland war. Helmold (I, 21) betitelt Letzteren "principem Obotritornm"; wenn aber das eigentliche Obotritenland im engeren Sinne (ohne Polabien), das Land der Rereger (Adam II, 18), sein Stammland gewesen wäre, so hätte ohne Zweifel sein Enkel Pribislav hernach gerade auf dieses Anspruch gemacht; er nahm jedoch nur Besitz von Wagrien und Polabien (von der Elde und Elbe bis Boizenburg, Wittenburg, Ratzeburg und Gadebusch), während Niklot in dem Obotritenlande im engeren Sinne unangefochten von jenem Pribislav regierte.


(  ...  ) hielten, aus der hervorging, "quod sint de regia stirpe et successiuis temporibus ab ipsis et suorum successorum Slauorum principibus - procreati", so kann man an Abschriften Kirchbergs denken; oder vielleicht hatten beide Klöster von der Parchimschen Genealogie überarbeitete Abschriften in ihre Copialbücher eingetragen. - Marescalcus bemerkt dann III, c. 41: "Henricus, Pribi[s]lai regis filius - cognoment[o] Burvinus =, in quo primo titulus regius cecidit, maioribus sub Cunrado, Ludovico, F[r]ederico, caesaribus Romanis, maximeque sub Leone Saxonum duce potentissimo attritis." - Daß Schon Boguchwal, der 1253 verstorbene Bischof von Posen, vom "rege Slauorum nomine Mikkol" geschrieben hatte (s. Jahrb. XXVII, S. 128), war damals hier zu Lande unbekannt.
1) Jahrb. XLV, S. 7.
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Im Obotritenlande haben wir also Niklots fürstliche Vorfahren zu suchen, dieses ist sein Stammland. Leider wissen wir nun gerade von diesem Lande recht wenig aus jener Zeit; aber auch diese anscheinend so unbedeutenden Spuren müssen wir doch verfolgen, um vielleicht noch Namen von den nächsten Vorfahren Niklots aufzufinden, oder uns doch ihre Verhältnisse klar zu machen.

Soviel dünkt uns wahrscheinlich, daß schon die Obotritenfürsten vor Niklot (oder doch spätestens er selbst) ihr ursprüngliches Gebiet nach zwei Seiten hin erweitert hatten. Wenigstens 1160 war Niklot schon im Besitz der Burg Schwerin (Helm. I, 87); das Burgward Schwerin gehörte aber zum Polabenlande 1 ). Daß er selbst es erst dem Grafen von Ratzeburg abgewonnen hätte, ist nicht anzunehmen, denn Herzog Heinrich hätte eine solche Störung des Landfriedens sicherlich nicht geduldet; vielmehr hat entweder Niklot selbst das Ländchen Schwerin erst Gottschalks Enkel Pribislav entzogen, oder es war bereits seit längerer Zeit von Polabien an Obotritien übergegangen.

Auf der andern Seite ward Niklot im Besitz seiner Herrschaft über die Kessiner und Circipaner (1150) sogar von den Sachsen geschützt, als ihm jene den herkömmlichen Tribut zu entziehen versuchten 2 ). Wie lange diese Gebiete schon mit Obotritien verbunden waren, erfahren wir nicht; wahrscheinlich bestand dieses Verhältniß aber schon 1121. Denn als damals Herzog Lothar und Zventepolch den schon erwähnten Zug gegen die Obotriten unternahmen, ward der Krieg erst damit zu Ende geführt, daß man auch die nicht im Obotritenlande, sondern im Osten der Warnow, im Lande der Circipaner und in dem der Kessiner belegenen Burgen einnahm 3 ). Ein Fürst der Obotriten wird leider auch bei dieser Gelegenheit nicht namhaft gemacht.


1) M. U.=B. I, Nr. 88: "Tota siquidem terra Zwerinensium de foro fuit Raceburgensis episcopi." - 1158 bestätigte Papst Hadrian IV. [das. Nr. 62] aber dem Ratzeburger Stift: "Sadenbandiam atque Polabiam totam et integram." - Den Umfang des eigentlichen Obotritenlandes (des Landes der Rereger) ersieht man ungefähr aus der Reihe der Burgen, welche Helmold I, 87, außer Schwerin aufführt: Ilow, Meklenburg, Dobbin, Quitzin (Cuscin) und Malchow (Milicou); es reichte vom Priwal (Travemünde gegenüber) bis zum Lande Malchow, allem Anscheine nach umfaßte es auch schon das ganze Müritzerland, bis an das Gebiet der Redarier.
2) Helm. I, 71: "Niclotus princeps terre Obotritorum - conquestus est, quia Kizini et Circipani paulatim rebellare ceperint et obniti tributis iuxta morem persolvendis."
3) S. oben S. 127, Anm. 3.
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Es bleibt uns aber noch übrig, auf die Berichte über Herzog Lothars Feldzug vom Jahre 1114 einen Blick zu werfen. Helmold tut (I, 38) diese, nach seiner Darstellung zweite Expedition nach Rügen freilich auffallend kurz ab; er beschränkt seine Mittheilung daraus, daß der Herzog Lothar und der Wendenkönig Heinrich vereint nach der Insel Rügen ziehen, aber, weil Tauwetter eintritt, schon nach drei Tagen über das Eis nach dem Festlande zurückkehren und unverrichteter Sache heimziehen. - Dieser Bericht ist jedoch glücklicher Weise nicht der einzige. In den Corveyer Annalen 1 ) wird uns wenigstens eine interessante Episode aus diesem Feldzug erzählt, wie nämlich der Herzog im Lande der Circipaner aus jedem ihrer drei Burgwarde 100 Reiter ausheben läßt, wie er erfährt, welche Tempelsteuer sie an den "St. Vit", d. h. an den Tempel Swantewits auf Rügen, zu entrichten haben, obwohl sie sehr gut wissen, daß sie dem Herzoge als ihrem Markgrafen untertan seien u. s. w. Ein Fürst dieser Völkerschaft wird bei dieser Gelegenheit nicht erwähnt; vielleicht standen sie, da sie ihre Tempelsteuer nach Arkonah sandten, damals noch direkt unter dem König von Rügen. Immerhin erfahren wir aber aus dieser Stelle, welche Richtung der Herzog und der Wendenkönig Heinrich auf dem Marsche nach Rügen einschlugen; denn wenn sie Circipanien passierten, müssen sie durch Obotritien und Circipanien ins Festland Rügen gezogen sein, welches letztgenannte Gebiet anscheinend längst von der Insel Rügen aus beherrscht ward, da Adam von Bremen schon (1075) Rujaner bei Demmin und dem Ausfluß der Peene kannte 2 ). Die Kenntniß von der Marschroute ist aber für uns nicht ohne Werth wegen eines dritten Berichts, welchen wir beim Annalista Saxo finden. Dieser erzählt uns nämlich zum Jahre 1114 3 ): "Lüder, der Herzog von Sachsen, unternimmt einen Kriegszug gegen den Wenden Dumar und dessen Sohn, und er zwang sie sich zu ergeben. Auch den Fürsten der Rujaner, der sich ihm zum Kampfe gegenüber stellte, umging er durch List und Geschwindigkeit. Wie dieser sich umgangen sah, richtete er an den Herzog die Bitte um Frieden und um eine persönliche Unter=


1) Pertz, Scr. III, p. 8.
2) Adam Brem. II, 19: - "ad Dyminem urbem, que sita est in hostio Peanis nuvii, ubi et Runi habitant."
3) Liuderus dux Saxoniae expeditionem movet super Dumarum Slavum ejusque filium et eos ad deditionem coegit. Principem quoque Rugianorum ad se in bellum venientem sagaci agilitate circumvenit. Qui ut circumventum se vidit, pacem colloquiumque ducis depoposcit, germanum fratrem suum obsidem dedit, pecuniam copiosam spopondit, ndem sacramento conurmavit."
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redung mit demselben. Er gab seinen leiblichen Bruder als Geisel, gelobte eine ansehnliche Menge Geldes zu zahlen und leistete für seine Treue auch noch einen Eid".

Wir gehen hier nicht weiter darauf ein, wie weit dieser Annalist von Helmolds Nachrichten abweicht; vielmehr fassen wir den Wenden Dumar näher ins Auge. Offenbar werden hier zwei Feinde unterschieden. Der zweite ist der Rujanerfürst, der nicht einmal mit Namen genannt wird. Wer ist nun aber der erste, Dumar, dessen Namen der Annalist der Erwähnung werth hält? Beyer erkennt in ihm einen "Slawischen Häuptling" (S. 14). Aber damit will er ihn doch wohl nicht als einen beliebigen Burgherrn, einen castellanus, bezeichnen? Denn um einen solchen Besitzer einer Burg hätten doch der Herzog und der Wendenkönig wohl keinen Feldzug unternommen? (expeditionem movet!) Allem Ansehen nach ist dieser so bedeutend hervorgehobene "Wende Dumar" ein Wendenfürst; und erwägen wir die soeben erörterte Richtung des Zuges, so liegt es am nächsten, in Dumar den damaligen Obotritenfürsten zu sehen, in seinem Sohne aber den, der etwa ein Jahrzehnt später an seiner statt regierte - den Niklot.

Da indessen die ausdrückliche Bezeichnung Dumars 1 ) als eines Obotritenfürsten in unserm Berichte fehlt, und leider auch des Sohnes Name nicht beigefügt ist, so wagen wir nicht, unserer Vermuthung in der Stammtafel Ausdruck zu geben, sondern stellen nach wie vor den Fürsten Niklot an die Spitze derselben.



1) Ob die überlieferte Form des Namens, Dumar, eine correct wendische sei, mögen die Slawisten entscheiden. Zur Vergleichung bieten sich zwei aus Personennamen abgeleitete wendische Ortsnamen in Meklenburg, Dummere 1230 [Mkl. U.=B. I, 375] und Dummerstorp 1497, jetzt Dümmer und Dummerstorf. Kühnel deutet (Jahrb. XLVI, S. 43 und 44) jenen Ortsnamen "die Domamer" [vom Hause Ruhm habend], und den zweiten "Dorf des Domamer". - Auch der oben erwähnte Name (des Knesen) Gneus findet sich in mecklenburgischen Ortsnamen wieder: Gneve i. A. Wredenhagen (1261 Gnewe, "plur. die Gnev", Kühnel), Gneven i. A. Kriwiltz ("Ort des Gneven"), Gnevsdorf, Gnewik i. A. Ribnik (1297 Gneviz: "Nachkommen des Gnev"); Grevesmühlen hieß zuerst (1230 und oft) Gnevesmulne: "Mühle des Gnêv, Gnevis v " (Kühnel).
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Stammbaum
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Stammbaum
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Zu Tafel I.

I. Generation.

a. Niklot. Die Rechtfertigung der Daten unserer Stammtafel ist in unsern Erörterungen über den Stammvater gegeben. Niklots Todesjahr. ist zweifellos das Jahr 1160 (nicht, wie Beyer meinte, 1161); darin Stimmen die Pegauer, Pöhlder, Magdeb. Annalen u. a. Quellen überein. - Der Todestag des Fürsten ist nicht zu ermitteln. Herzog Heinrich ließ die Seinen sich zu dem Zuge "zur Erntezeit" (tempore messis, Helm. I, 86) bereit halten: er selbst war am 26. Juli (VII. kal. Augusti) noch zu Erfurt (Ann S. Petri Erphesf. 1160): Niklots Söhne beunruhigten von Werle aus zunächst die bei (prope) Meklenburg gelagerten Sachsen. Dann aber zieht Niklot selbst gegen diese Feinde und legt ihnen einen Hinterhalt, von dem aus er dieselben beim Fouragieren überfällt. Dabei findet er selbst - wohl noch im August - seinen Tod, wahrscheinlich also in der Nähe von Meklenburg, jedenfalls zwischen diesem Orte und Werle. - Vergl. meine Bemerkungen in Jahrb. XXVIII, S. 113 f.

b. Lubemar. Helmold erzählt I, 92 (Frühling 1163), nachdem Wertislav, Niklots Sohn, die Burg Werle hatte dem Herzog Heinrich dem Löwen übergeben müssen, von dem Herzoge weiter:

"Porro castrum et vulgus ignobile fecit servari et praeposuit eis Lubemarum quendam veteranum, fratrem Nicloti, ut presset terrae et sentiret ea, que subjecta sunt." Dies ist die einzige Stelle, wo Lubemar uns sicher vor Angen kommt. - In den Urkunden des Stifts Ratzeburg von 1158 [Mekl. Urk.=Buch I, U. 65], 1171 [U 101], 1174 [U. 113, auch in U. 284] findet sich unter den drei Dörfern im Lande Bresen (etwa Amt Grevesmühlen), die Heinrich der Löwe dem Bischof von Ratzeburg verlieh, eine Lubimari villa. Ob dieses Dorf (dessen Lage nicht mehr nachzuweisen ist) seinen Namen von Niklots Bruder empfing, bleibt ungewiß; wir sehen aber auch aus diesem Dorfnamen, daß der Personenname, den Helmold nennt, hier zu Lande üblich war.


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II. Generation.

a. Pribislav wird von Helmold als Niklots älterer Sohn bezeichnet [I, 92: Pribizlavus senior natu, - Pribizlavus senior natu et acris ingenii], Wertislav als der jüngere. Prislav, den Helmold nicht kennt, ist gewiß nicht älter gewesen als Pribislav; sonst hätte der König Waldemar von Dänemark für diesen (seinen Schwager!) sicher 1160 die Succession in Meklenburg verlangt, wahrscheinlich auch König Kanut für Prislavs Söhne, als er (Arn. Lub. III, 4) Pribislavs und Wertislavs Söhne in Hast hatte. - Ueber Pribislavs Besitz von Kessin und Circipanien in Gemeinschaft mit Wertislav S. Helm. I, 87, 92. - Ueber die Wiedergewinnung des Obotritenlandes (wohl im Jahre 1167) berichtet Helmold II, c. 7: Communicato quoque fidelium suorum consilio (Herzog Heinrich der Löwe) Pribizlavum principem Sclavorum, quem multis, ut supra dictum est, preliis expulerat provincia, admisit in gratiam et reddidit ei omnem hereditatem patris sui, terram scilicet Obotritorum, preter Zverin et attinentia eius. Et fecit Pribizlavus duci et amicis eius securitatem fidelitatis - stare scilicet ad mandatum ipsius et observare oculos amicorum eius absque omni infensione. - Ueber Pribislavs Aufnahme unter die Fürsten des deutschen Reichs, 1170, Anf. Jan., s. M. U.=B. I, U. 91. - In Heinrichs des Löwen Stiftungs=Urkunde für das Bisthum Schwerin vom 9. Septbr. 1171 [M. U.=B. I, S. 100] steht er unter den Zeugen als Pribizlauus de Kizin, unter des Herzogs Urkunde vom 19. Septbr. 1171 [M. U.=B. I, U. 101]: Cazemarus de Dymyn, Pribezlavs de Mikelenburg, principes Slauorum, unter desselben Herzogs Urkunde von 1174, Artlenburg [M. U.=B. I, U. 113 , steht als Zeuge: Pribizlavus de Mikelenburg. - In der Urk. 91 wird gesagt: Berno - ad insigne et nobile castrum Dimin - vsque peruenit, vbi a principibus terre illius: Bugezlauo, Casemaro, Pribezlauo, qui eius predicatione compnncti et labori patienter compassi sunt -. Aber in der Doberaner Genealogie (Jahrb. XI, S. 10) heißt es: sciendum, quod a. d. MCLXIIII., tercio kalendas Maij (April 29), dominus Pribizlawus - sacrum baptisma suscepit et ad fidem Christi perfecte conuersus est. Damals konnte auch nach Helmolds Bericht (II, 3, 4) Pribislav schon Demmin erreicht haben. In Demmin wird also Pribislav durch Berno die Taufe empfangen haben.

Sicher starb Pribislav vor 1179, weil von diesem Jahre die älteste Urkunde seines Sohnes und Nachfolgers Heinrich Burwy I.

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datiert ist [M. U.=B. I, U. 127] . In der Urkunde vom 1. Febr. 1177 [das. U. 122], wo Berno von des Fürsten Bewidmung des Klosters Doberan handelt, nennt er ihn: Pribizlaus, deuotus princeps Slauorum, ohne ihn als einen Verstorbenen zu bezeichnen. Auch nennt Papst Alexander III. in der Konfirmation des Bisthums Schwerin vom März 1178, welche Berno aus Rom holte [M. U.=B. I, U. 124], noch nicht die "villas in Kixin, que pertinere solebant ad Werle, quas idem quondam dux [sc. Henricus] consensu Pribeslai contulit Botissi[u] die 1181 Kaiser Friedrich I. besonders bestätigte [M. U.=B. I, U. 134], die also Berno nach seiner Rückkehr aus Rom (nach 1. Juni 1178, M. U.=B. IV, Nr. 2654) von Pribislav empfing. - Da nun nach dem Necrol. mon. s. Michaelis Lunebg. Pribislav III. kal. Jan. (Decbr. 30) gestorben war, so ist der 30. Decbr. 1178 als sein Todestag anzunehmen. Die Geneal. Doberan. (p. 10) berichtet: - dominus Pribizlavus - Luneborgh proficiscitur, vbi tunc principes curiam sollempuem habuerunt, ibique in torneamento lesus heu obiit et in castro apnd Benedietinos sepelitur. - 1219 [M. U.=B. I, U. 260] schenkte Borwin I.: pro remedio anime nostre et parentum nostrorum et precipue domini Pribislai, patris nostri, ecclesie beati Michahelis archangeli in Luneburg, vbi corpus dicti patris nostri quiescit, - villam Cesemone (Michaelisberg). Danach irrt im Jahre die Doberaner Genealogie (S. 12): ex vehementi ipsius conuentus desiderio et conamine dicti domini Hinrici Burwi principis ossa patris sui domini Pribizlaui anno domini MCCXV., kalendis Octobris, de Luneborgh asportantur et in Doberan, vbi nunc est claustrum, honorifice reconduntur. - Die Begräbnisstätte Pribislavs glaubt Lisch vor dem Hochaltar der Doberaner Kirche gefunden zu haben (s. Jahrb. XIX, S. 342 flgd.; XXII, S. 206 flgd.).

Woislava, Pribislavs Gemahlin. Diese wird in den Urkunden ihrer Nachkommen nie erwähnt. Wir lernen sie erst aus der Doberaner Ueberlieferung des 14. Jahrhunderts kennen, theils aus der Ziegelinschrift von ihrem Grabe in der Kapelle zu Althof (Lisch in Jahrb. II, S. 2 flgd.: XX1, S. 172 flgd.), welche aus diesem Jahrhundert stammt, theils aus der von Kirchberg aufgezeichneten Tradition, welche ich in Jahrb. XXVIII, S. 128 flgd., ausführlich besprochen habe. Der Name wird aus dem Nekrologium des Klosters entnommen sein. Daß die Fürstin mit dem Wendischen Namen als eine norwegische Prinzessin bezeichnet wird, spricht eher für als gegen die Tradition. Wahr=

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scheinlich dünkt mich auch jetzt noch die Lösung dieses Widerspruchs, daß sie warägischen Ursprungs war. - Gestorben mag Woislava immerhin, wie Kirchberg (Cap. 113) berichtet, sein, während ihr Gemahl mit dem Herzog Heinrich dem Löwen auf der Pilgerfahrt nach Jerusalem begriffen war, also 1172, aber sicher nicht in Folge ihrer Entbindung von ihrem Sohne Heinrich Burwy; denn dieser zählte damals gewiß schon mindestens 20 Jahre. (S. unten S. 141.)

b. Wertislav. - Helmold sagt II, 4 (1164): Wertielavus, Nicloti filius junior. Daselbst: Dux vero (Heinrich der Löwe), ubi transiit Albiam et attigit terminos Sclavorum, fecit Wertizlavum principem Sclavorum suspendio interfici prope urbem Malacowe, eo quod pessundaverit eum frater ejus Pribizlavus et prevaricatus fuerit promissiones pacis, quas pactus fuerat. - Vgl. Ann. Palidens. z. J. 1164: Hinricus dux - urbem Dimin captam destruxit et filium Nicloti christianum, quem apud se habebat, infausto consilio suspendi iussit. Die Reihenfolge der Ereignisse ist hier umgekehrt. In Demmin rückte der Herzog erst am 7. Juli ein (Helm. II, 4); auf dem Wege dorthin traf er Malchow. Am 16. Febr. hatte Pribislav Meklenburg erstürmt (Helm. II, 1), dann Ilow, post non multum vero tempus - venit Malacowe et Cuscin. Nun erst rüstet der Herzog, bei Malchow trifft er mit dem Grafen Adolf v. Holstein zusammen und läßt diesen dann nach Demmin vorausziehen. Der Tod Wertislavs wird in den Mai oder Juni zu sehen sein.

Name und Herkunft seiner Gemahlin sind unbekannt. sie lebte noch 1182 in der Burg Ilow. Vgl. Arnold. Lub. III, 4: Herzog Bernhards Gegner, die Grafen von Holstein, Ratzeburg und Schwerin, congregato exercitu - occulto quodam aditu noctu occupaverunt castrum Ylowe, et clanculo illud intrantes matrem Nycloti, qui Wertizlavi filius fuerat, inde ejecerunt 1 ).


1) Das Jahr 1182 giebt Abt Arnold freilich nicht an; er erzahlt aber vorher schon den Tod König Waldemars I. († 12. Mai 1182) und den des Bischofs Heinrich von Lübeck († 29. Novbr. 1182). Andererseits berichtet Abt Arnold aber, bevor er (c. 6) auf die Ernennung Konrads zum Bischof von Lübeck (Mai 1183) und (c. 7) auf den Krieg des Herzogs Bugislav von Pommern mit Jarimar von Rügen und König Kanut von Dänemark (1184) kommt, daß (c. 4) nach der Einnahme von Ilow Niklot zu Herzog Bernhard geflohen sei und zu Havelberg eine Zuflucht gefunden habe, daß larimar seinetwegen Circipanien verwüstet und hernach Burwy gefangen genommen und an König Kanut ausgeliefert, dieser aber den mecklenburgischen Fürsten lange (diu) in Haft gehalten und endlich gegen das Versprechen der Vasallität entlassen habe. Diese ganze Kette von Er= (  ...  )
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c. Prislav. - Während Helmold und die andern deutschen Quellenschriftsteller nur zwei Söhne Niklots kennen (Pribislav und Wertislav), lernen wir aus Saxo Grammaticus und der Knytlinga=Saga einen dritten Sohn, Prislav, kennen. Saxo XIV, p. 753, z. J. 1159: Prislavus olime Slavia profugus, - p. 759: Quod (das abgeschlagene Haupt Niklots) cum filio eius Priszlavo, qui ad Danos et christiani ritus amore et paganae superstitionis odio patria pulsus transierat - -. Pag. 760: Priszlavus quoque, potentissimi Sclavorum principis Nucleti filius, quem, quod Waldemari sororem in matrimonio haberet christianaeque disciplinae sacris initiatus esset, pater iam pridem perinde ac insidias sibi nectentem conspectu suo submoverat - -. Huic siquidem tum rex (Waldemar) ob bonae fidei experientiam tum ob connubii affinitatem magnam nobilium insularum partem fruendam concesserat. - Ueber Pribislavs Führung der Dänen im Jahre 1160 gegen seinen Vater und seine Brüder s. Saxo, p. 760-763, auch Knytl., c. 119: Rex Valdemar iterum in Vindlandiam profectus est, - rex vero amni Gudracae (Warnow) subvectus proelium cum principe Vendorum Mjuklato commisit. Cuius filius Fridlevus (sic!) superiori expeditione a Danis captus, jam christianus factus cum rege (Waldemar) versabatur. Confiixerunt ad oppidum Urcam (Burg Werle): rex Valdemarus victoria potitus est, Mjuklatus fugit et deinde cecidit - -.

Durch seine Ehe mit der Schwester Waldemars, der seit dem Siege über König Svein bei Wiborg am 23. Octbr. 1157 König von Dänemark war, ward also Prislav der Schwiegersohn des weiland Obotritenkönigs Knut Laward. Die Knytlinga=Saga berichtet c. 93: Sanctus Knutus Lavardus et Ingibjarga tres filias procrearunt, Margaretam, Kristinam, Katarinam: haec in terras orientales nuptum collocata est; Kristinam Magnus Caecus, filius Sigurdi Hierosolvmipetae, Norvegie rex, in matrimonio habuit, Margaretam Stigus Albipellis Skaniensis, quorum liberi erant Nicolaus et Kristina, quam Karl Sorkveris filius, rex Svionum, in matrimonio habuit. - Der dem Verfasser unbekannt gebliebene Gemahl der Katharina kann also nur Prislav sein. - Der Uebertritt Prislavs zum Christenthum und seine Vermählung fällt allem Ansehen nach in die Jahre 1158 oder 1159.


(  ...  ) eignissen scheint im Jahre 1182 angefangen und 1183 geendet zu haben. Die Nachricht, daß auch Niklot dänischer Lehnmann geworden sei, erscheint uns etwas zweifelhaft.
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Prislav wird wohl zuletzt 1164 genannt; Saxo berichtet p. 800 über König Waldemars Vertrag mit den Wendenfürsten (1164): - pactum cum hostibus habuit, ut, Walogosti (Wolgast) dominio trifariam diviso, pars una Tetizlavo (von Rügen), reliqua Cazimaro (von Pommern), tertia Nucleti filio Priszlavo vindicaretur. - 1176 im Novbr. lebte Prislav sicher nicht mehr, weil damals schon sein Sohn im Besitz des Lehns war.


III. Generation.

A. Pribislavs Sohn. Heinrich Burwy 1 ), Pribislavs Nachfolger (schon 1179, M. U.=B. I, U. 127), gedenkt 1192 [daselbst U. 152] Pribizlavi patris nostri. Er war nach der Geneal. Dob. dni. Pribizlai filius et heres vnicus; es werden auch in Urkunden nie Geschwister Heinrichs erwähnt. - Er selbst nennt sich 1192 [Nr. 152]: Heinricus Buriinus Magnopolitanorum et Kyzzenorum princeps, obgleich er 1183 (s. S. 139, Anm. 1) nur unter der Bedingung von König Kanut aus der Gefangenschaft entlassen war: ut a rege Danorum terram suam (er und sein Vetter Niklot) susciperent et obsides, quos habere voluisset, darent. Dederunt ergo obsides viginti quatuor, inter quos Burvinus filium suum dedit; et recessit a castro Rostoch, tradens illud nepoti (Niklot); ipse vero Ylowe et Michelenburg in possessionem sortitus est, rege sic disponente. - Die Herrschaft Rostock fiel ihm erst durch des Vetters Tod im Jahre 1200 wieder zu.

Heinrich Burwy kann nicht, wie Kirchberg Sp. 757 erzählt, erst 1171-72 geboren sein, da er 1183 schon einen Sohn als Geisel stellen konnte, 1192 [U.=B. I, Nr. 152] de consensu filiorum nostrorum Henrici et Nycolai an Doberan Güter verlieh, und dem älteren Sohne sicher schon um 1212 Kinder geboren wurden. Seine Geburt wird eher vor, als nach 1150 anzusetzen sein. Den Namen Burwi oder Buriwoi wird er als Heide (aber freilich nicht, wie Marschalck II, 41, behauptet, ab auo ma=


1) Neben der latinisierten Form Burwinus oder Borwinus oder Boriwinus (s. Personen=Reg. zum U.=B., Bd. IV) erscheinen auch die Formen: Buruwe und Buruwe [U.=B. I, Nr. 147, 148]; seine Söhne nennen ihn 1219: dominus Henricus Buruwi, seine Enkel 1231: Heinricus Buriwoi, avus noster [U.=B. I, Nr. 258, 391]; in den Geneal. Dob. et Parch.: Hinricus Burwy (Burwi), ebenso Kirchberg 762.
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terno, rege Noricorum) geführt, und den Namen Heinrich in der Taufe (wohl 1164) empfangen haben.

Burwys letzte erhaltene Urkunde [U. 331] ist vom 10. Aug. 1226 datiert; am 28. Aug. 1227 gaben schon seine Enkel als Landesherren eine Bestätigung [U. 343]. Als seinen Todestag bezeichnet das Necrol. Dob. den 28. Jan. (V. klas Febru.) 1227, denselben Monatstag auch das Necrol. s. Michaelis zu Lüneburg; den 29. Jan. giebt nur das Necrol. Amelungesb. [U.=B. I, 336]. Wenn die Ann. Stad. 1226 als das Todesjahr nennen, so ist dort das Jahr vermuthlich bis zum dies incarnationis (25. März) gerechnet. - Sein Grab fand er in der Kirche zu Doberan. (Kirchberg Sp. 765.)

Gemahlinnen. 1) Burwy spricht am 29. Decbr. 1223 [U.=B. I, 299] von Mecthilde, clare memorie nostra vxore. Sie war nicht, wie Kirchberg Sp. 764 angiebt, die Tochter eines polnischen Herzogs (Marschalck nennt sie II, 41, Matildim, filiam regis Sarmatarum), sondern nach dem Berichte des Zeitgenossen Arnoldus Lub. eine Tochter Herzog Heinrichs des Löwen (III, 4: Burvinus vero, filius Pribizlavi, qui filiam Heinrici ducis habebat, Mechthildam dictam; V, 7: Burwinus, gener ducis, nämlich Heinrichs des Löwen). - Vgl. auch Ann. Stad. ad a. 1164; Albericus Triumfontium monachus (Rertz, Scr. XXIII), p. 851, 870. - Diese Ehe wird frühestens bei der Aussöhnung zwischen Pribislav und Herzog Heinrich (1167) geschlossen sein, jedenfalls noch bei Pribislavs Lebzeiten, da ein Sohn Mechthilds schon 1183 als Geisel gegeben ward (S. 139, Anm. 1), beide Söhne 1192 schon den Consens zu einer Veräußerung gaben. Gestorben ist Mechthild sicher vor 1219; denn in der Stiftungs=Urkunde für das Kloster Sonnenkamp (Neukloster) von diesem Jahre erscheint schon

2) Adelheid als Heinrich Burwys I. Gemahlin: ego Heinricus Burwinus dei gra. princeps Slavorum cum filiis meis Heinrico et Nicolao et voluntate vxoris mee Adeleidis eligentes patrocinivm beate dei genitricis Marie - [U.=B. I, 254]. Desgl. heißt es im Stiftungsbriefe für das Antonius=Hospital Tempzin vom 7. Juni 1222 [U.=B. I, 282]: Ego Borewinus diuino favore Magnipolensis dominus -, quod ego vna cum vxore mea Adelheyde filiisque meis Hinrico et Nicolao -. Der Fürst sagt an beiden Stellen nicht (wie man im 15. Jahrh. [s. Anm. zu der Urk. im U.=B.] Verstand) filiis nostris, sondern filiis meis, weil die beiden Söhne nicht Adelheids, sondern Mechthildens Söhne waren, was auch die Ann. Stad. z. J. 1164 aus=

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drücklich berichten. Aus der ersten Ehe stammte (nach den Altersverhältnissen) gewiß auch noch die 1222 erwähnte Tochter (s. u. Generation IV, c). - Was Adelheids Herkunft betrifft, so möchte ich annehmen, daß sie eine Tochter des Markgrafen Otto I. von Brandenburg († 1184) und seiner zweiten Gemahlin Ada (Adelheid, Tochter des Grafen Florenz III. von Holland) gewesen ist, die noch 1205 lebte (Riedel, Cod. Brand. II, 1, S. 3). Unter dieser Voraussetzung allein kann ich mir nämlich erklären, warum die Aebtissin Elisabeth zu Wienhausen (U.=B. 1, 521 [vor 1248]): Agnes dei gra. ducissa, fundatrix ecclesie in Winhusen, Elizabeth abbatissa =), die noch am 3. Jan. 1265 lebte [U.=B. II, 1031) und ins Nekrologium von Wienhausen zum 10. Febr. als religiosa domina Elyzabeth de Wenden, quarta abbatissa hujus monasterii Wynhusen, eingetragen ist, von der Herzogin Mechthild von Braunschweig als ihre Blutsverwandte bezeichnet werden konnte. [U.=B. 11, 712: Dei gra. M. ducissa de Brunswich ac domina in Luneburg consanguinee sue abbatisse totique conuentui in Winhusen salutem.] Ihre Verwandtschaft war dann folgende:

Stammbaum

B. Wertislavs Sohn: Niklot II. - Arn. Lub. III, 4: Nycloti, qui Wertizlavi filius fuerat; VI, 13: Heinricus, qui et Borvinus, et Nicolaus, nepos ipsius, qui et Niclotus. - In seinen beiden Urkunden für Doberan [M. U.=B. I, 147, 148] führt er den Titel: Nicolaus dei gratia Slauorum princeps, auf seinem Siegel: Nicolaus de Roztoc; er spricht von patruus meus Pribizlaus, nepote meo Burowone. - Seine Urkunden datiert er, obwohl er bei der Erwerbung von Rostock 1183 (Arn. Lub. III, 4) dänischer Unfall geworden sein soll, regnante Friderico imperatore. - Doch fiel er auf dem Zuge, den er auf König Kanuts Veranlassung mit Heinrich

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Burwy gegen den Grafen Adolf v. Dassel (zu Ratzeburg) unternahm, bei Waschow (Warsikowe, Arn. Lub. VI, 13); er ist nach dem Doberaner Necrol.: anno dni. MCC., octauo kalendas Junii interfectus in Warcho, also am 25. Mai 1200. Kirchberg, der den historischen Zusammenhang nicht kennt, erzählt Sp. 762, Nicolaus sei bei "Watschowe" gegen aufständische, heidnisch gesinnte Wenden gefallen:

"Der wart darna gar wirdiglich
mit groszin vugehabin
zu Doberan begrabin,
du man nach Godes geburt schreib war
tusint vnd czweyhundirt iar,
in dem sybenden kalendas Junii [26. Mai].
Der bygraft waren innig by
von Mekilnborg Hinrich Burwy da,
von Pomern herczoge Wartzisla,
vnd der furste waz da war
von Rugien, her Jheremar."

Vermuthlich will Kirchberg aber den 26. Mai als den Todestag verstanden wissen, nicht als den Begräbnistag; denn sonst müßte er, oder vielleicht eher sein Gewährsmann, das fürstliche Grabgefolge hinzugedichtet haben, da, wenn Nicolaus erst am 25. Mai gefallen war, die Fürsten aus Pommern nicht schon am nächsten Tage zu Doberan erscheinen konnten. - Marcshalck (II, 40) versteht irrtümlich den Wendenausstand von 1179, läßt Nicolaus in diesem Jahre octauo kalendas Junii gefallen und (weil damals das Kloster noch nicht nach Doberan verlegt war) zu Althof begraben sein (in curia illa antiqua, ubi et Voisclaua - in sacello)!

C. Prislavs Söhne. a. Kanut - ohne Zweifel Prislavs älterer Sohn, weil er schon ein Lehn hatte - erscheint zuerst im Novbr. 1176 bei Saxo XIV, p. 869, wo er eine Abtheilung der dänischen Flotte nach Rügen führen soll: Kanutus Prizlavi filius a rege (Waldemar) praeesse jussus, deformiter imperio repugnavit, praefatus se nihil praeter augustos Lalandiae fines in Dania possidere eosque tanti non. esse, ut pro iis tuendis se ipsum indubitato periculo objicere cupiat. - Tam imÎudenti juvenis - er wird um 1160 geboren sein (s. oben II, c.) - responso percitus, Waldemarus, exigua illum beneficia, quod exignis dignus sit, accepisse respondit. - Doch muß Kanut auch auf Fünen Besitz gehabt haben. Denn Saxo

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berichtet p. 871: Quorum incautior pars, dum australia Foeniae latera praetervehitur, apud urbem a Kanuto Priszlavi filio conditam (Nyborg) piratis obviis - -. - 1183, Novbr. 30 [M. U.=B. I, U. 137] vermachte Kanutus, Prizlaui principis filius, dem Kloster zu Odensee für die Verleihung der Brüderschaft und Bewilligung eines Begräbnisses in St. Knuts=Kirche alle seine Besitzungen auf Alfen. Wahrscheinlich tat er es in Erwartung seines nahen Todes, da er sonst (s. unten) des Geizes beschuldigt wird. - Daß er vermählt gewesen sei, wird nicht berichtet.

b. Waldemar. - Abt Stephan zu St. Genovefa in Paris meldet Kanuto nobili viro de Dacia (Prislavs Sohn) in einem undatierten Briefe [M U.=B. I, Nr. 139]: Frater vester carnalis, bonae indolis iuuenis, Waldemarus, - regio generi vestro condigna virtute respondens, et apud nos spiritum reddidit deo et inter nos corpus commendauit sepulcro. Orationum ac beneficiorum spiritualium sicut unus ex nobis particeps est =, und bittet zugleich um einen Beitrag zur Wiederherstellung seines Klosters. - In einem andern Briefe, welchen derselbe Bote überbrachte [M. U.=B. I, Nr. 140], bittet derselbe Abt den König Kanut von Dänemark: vt misericorditer consanguineum vestrum, nobilem virum Canutum (Prislavs Sohn) moneatis, ne omnino sit immemor fratris sui Waldemari, qui in beato fine suo canonicus noster factus, in celebri claustri loco sepultus - -, nec in vita partem aliquam, vt dicitur, seu funiculum hereditatis suae possedit, nec post mortem siue ipse siue ecclesia pro eo aliquid inde percepit. Rogamus =, vt vos, qui tociens armis idolatras et iugo subjicitis christiano, nobilis illius viri pectus, licet ferreum, precibus expugnetis, vt mortuo fratri suo gratiam non neget et in tanta necessitate ecclesiae, in qua frater eius et diem clausit vltimum et diem expectat extremum, pro tota hereditate, quam possidet, aliquid mittat =. Dieser Brief kann nicht vor 1182, in welchem Jahre (am 12. Mai) Kanut erst König ward, geschrieben sein, aber, da ein anderer ähnlicher an Bischof Waldemar von Schleswig gerichtet war (der 1191 oder 1192 Erzbischof von Bremen ward), auch nicht nach 1192. - Da Waldemar, Prislavs Sohn, hier als "juvenis" bezeichnet ist, der noch kein Erbe gehabt, er auch vor seinem Bruder starb, so ist sein Tod wahrscheinlich nicht später als 1182 zu setzen, vielleicht aber schon früher.


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IV. Generation.

Kinder Heinrich Burwys I. - a. b. Nach der Geneal. Dob. hatte Heinrich Burwy zwei Söhne, Hinricum et Nicolaum; und damit stimmen die Urkunden, auch in Betreff der Reihenfolge, überein. Aber in der Zeit irrt die Genealogie, wenn sie hinzufügt: qui post mortem patris diuiserunt principatum siue dominium, ita quod Hinricus in Rostock et Nicolaus in Magnopoli, id est in Mychelenborgh, tenuit dominium et principatum. (Deshalb setzt Kirchberg p. 765 ihre Landestheilung ins Jahr 1228, obwohl er hernach (p. 766) gesteht, daß er die Todesjahre der beiden Brüder nicht finden könne). Heinrich erscheint in Urkunden seit 1219 [U.=B. I, U. 258] meistens als Herr zu Rostock [z. B. I, 278, 396 u. s. w., Heinricus Burwinus dei gra. dominus in Rozstoc nur in U. 319], bisweilen auch als Herr zu Werle [U. 283 (1222): Hinricus de Werla, Burwini filius; U. 298 (1223): dns. Hinricus de Werle junior, vgl. 317]; Nicolaus dagegen heißt regelmäßig Herr zu Meklenburg [nur U. 298 (1223): dns. Nicolaus de Gadebusk, nach seiner Residenz]. Beide werden als des Vaters Mitregenten genannt. Nicolaus kommt als consentirend zuletzt 1225 vor [U. 315], sein Tod ward - nach dem Annivers. Amelungesb. am IV. kal. Oct. 28. Septbr. - durch einen Sturz in der Burg zu Gadebusch (Gen. Dob., Necrol. Dob.) herbeigeführt (viel sich da zu Godebus zu Tode mit dem lugenhus, Kirchberg p. 765; cadens moritur in castro Godebuz van deme loghenhuse, Parchimsche Stammtafel). Dies muß am 28. Septbr. 1225 geschehen sein. Denn sein Bruder Heinrich († 5. Juni 1226) hat noch "vor seines Brudern Nicolai seele" (zum Gute des Klosters Dobbertin) "gegeben das Dorf Lomene" [U.=B. I, 343]: auch spricht Kaiser Friedrich II. im Juni 1226 [U.=B. I, 322] nur noch de tota terra Buruwini et ejus filii (nicht filiorum). - Uebrigens starb auch Heinrich schon um diese Zeit, nämlich 1226, am 5. Juni (non. Jun., Amelungsb. Anniversarium; in die Bonifacii, M. U.=B. II, 1438; dagegen II. non. - 4. Juni im Necrol. Lunebg.); nachdem er am 3. Juni zu Güstrow in Anwesenheit seines Vaters die Stiftungsurkunde der Collegiatkirche St. Cäcilien gegeben hatte [U.=B. I, 324]. Richtig wird in den Ann. Stad. (z. J. 1226) bemerkt, daß dem (am 28. Jan. 1227 verstorbenen) Fürsten Heinrich Burwy I. die 4 Söhne Heinrich Burwys II. succedierten.

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Von den Brüdern Heinrich Burwy II. und Nicolaus bemerkt Kirchberg p. 766: sy sint doch zu Doberan beyde begrabin sundir wan. - Daneben kann Marschalcks Bericht (II, 42) von Heinrich Burwy II.: templum cum uiris ordinis canonici in urbe Gustroina in honorem diuae Ceciliae incoepit, in cuius olim die festo tota Vandalornm regio fidem agnonit christianam (?), in quo templo et tumulatus est anno millesimo ducentesimo duodeuigesimo (!), der vielleicht auf Güstrowscher Tradition beruhet, keine Beachtung finden. Dennoch mag er dazu Veranlassung gegeben haben, daß Herzog Ulrich das schöne Kenotaph für Heinrich Burwy II. im Güstrowschen Dom herstellen ließ.

Nicolaus mag unvermählt gestorben sein; Nachkommen desselben werden nie erwähnt, und nach Kirchbergs Zeugniß (p. 765) hinterließ er keine Erben.

Den Namen von Heinrich Burwys II. Gemahlin nennt zuerst Kirchberg (p. 766): "Sophia, von Sweden eins koniges kint, als man in der croniken vint. Dyselbe frow gebar im so vier sone vnd schonre tochter czwo." - Diese "Chronik" ist mir unbekannt; übrigens hat dieselbe Nachricht auch Krantz (Wand. VII, 16), und auf einer Tafel im Chor der Franziskaner zu Wismar las man die (wohl erst dem 16. Jahrh. angehörende) Inschrift: "Anno 1252 Johannes Theologus (!), eyn hertogk (!) tho Mekelnborch van der linie der koninge Obotritorum vnd eyn ßone hern Hinrici Burewini, syn mutter Sophia, des koninges to Sweden dochter, nam de barfoter in tor Wißmar Vnd gaff ehn de kerke des hilligen Cruces" - Diese Angabe ist falsch; wahrscheinlich beruhet sie auf einer Verwechselung mit Sophie, der Gemahlin Burwys III., oder sonst war Sophie die erste Gemahlin Heinrich Burwys II. und Mutter Johanns, während die andern drei Söhne aus einer zweiten Ehe stammten. Denn Nicolaus, Heinrich Burwys zweiter Sohn, nennt seine Mutter Christine. Er bezeugt [M. U.=B. I, 396, um 1232]: "protestor, quod bone niemorie dns. Heinricus de Werle, pater meus, consensu meo, sicut decuit, accedente, mansos duos in Wildeshusen sitos pro remedio sue et matris mee domine Christine anime, necnon pie memorie domini Burwini, aui mei, et patrui mei Nicolai - - deo et sanctis eius obtulit in perpetuum, arbitrio sororis Cristine, recluse de Satowia, relinquens, ut singulis septimanis missa vna pro uiuis et altera pro defunctis pro jam dictis fidelibus persolnatur in loco, ubi eidem visum fuerit ordinare." Daß die (geistliche) Schwester Christine, die Reclusa zu Satow (bei Doberan), dem von Conversen [U.=B. I, Nr. 557]

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bewohnten Hofe des Klosters Amelungsborn, mit der verwittweten Fürstin Christine, der Mutter des Nicolaus, identisch war, geht aus dem obigen Zusammenhange mit Wahrscheinlichkeit hervor. Daß letztere auch 1248 noch in der Nähe von Doberan wohnte, ergiebt sich aus dem Privilegium, welches ihr Papst Innozenz IV. am 20. Mai 1248 (pontif. anno V.) ertheilte: Innocentius eps. etc. dilecte filie, nobili mulieri . . sorori carissimi in Cristo filii nostri . . . illustris regis Scotie salutem. - - nos tue nobilitatis precibus annuentes, ut cum sex matronis honestis monasterium Doberan, Cisterciensis ordinis, Zverinensis diocesis, cuius nobilis vir B[orwinus] de Rozstoc, maritus tuus, fundator existit, bis vel ter in anno causa devotionis intrare valeas, eiusdem ordinis statuto contrario non obstante tibi auctoritate presencium conferimus facultatem (Jahrb. XLI, 151). Die Gemahlin Burwys III. von Rostock kann nicht gemeint sein, da dieselbe keine Schottin war; auch konnte dieser unmöglich noch als Stifter des Klosters Doberan bezeichnet werden, eher aber sein Vater, der schon 1192 zum Privilegium Nr. 152 für Doberan seinen Consens ertheilt hatte. - Hiernach lebte also Christine, die Wittwe Heinrich Burwys II. und Schwester des Schottischen Königs Alexander II. (reg. 1214-49), mithin Tochter König Wilhelms I. des Löwen von Schottland, sicher bis 1248 und wahrscheinlich immer noch zu Satow. Nach Kirchberg, p. 772, starb frow Sophya, - des jungen Hinrich Burwinis wib, 1252, und wart mit ungehabin zu Doberan begrabin.

c. Die Genealogen erwähnen keine Töchter Burwys I., wohl aber er selbst in einer Urkunde vom 8. Juli 1222 [U.=B. 1, 284] eine Tochter mit ihrem Sohne Johann: tocius prouincie Dartzowe medietatem decime mee filie et suo filio in feudo [sc. episcopus Raceb.] concessit - -; concessit insuper episcopus Nicholao meo filio et filie mee filio Johanni silue, que nocatur Clutze, postquam culta fuerit, duas partes decimarum. Den Namen der Tochter erfahren wir leider nicht, und die Angabe neuerer Genealogen, daß ein Graf von Oldenburg jener Zeit mit einer mecklenburgischen Prinzessin Katharine vermählt gewesen sei, stützt sich auf kein altes Zeugnis. Wahrscheinlich war diese Tochter Burwys I. 1222 schon Wittwe und lebte darum mit ihrem Sohne Johann in Meklenburg. Nach den Altersverhältnissen muß sie aus der ersten Ehe Burwys I. stammen. Uebrigens ersehen wir aus dem Ratzeburgischen Zehnten=Register [U.=B. I, p. 371, 372], daß zur Zeit seiner Entstehung, 1231, der Bischof im Lande Dassow schon theilweise den halben Zehnten, im Walde Klüz

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(p. 375) z. Thl. nur noch 1/3 inne hatte, das Uebrige aber im Besitz des Landesherrn (domini terre) war; vielleicht lebten also Burwys I. Tochter und ihr Sohn Johann damals nicht mehr. Ein zweiter Sohn dieser Prinzessin war vielleicht der von dem Fursten Johann I. von Meklenburg im Jahre 1229 [U.=B. I, 362] in der Verleihungs=Urkunde über Besitz (zu Krukow) bei Wismar an diese Stadt genannte Pribislav: cum noster cognatus Pribizlaus eosdem terminos multis presentibus resignauerit. Denn daß Johann seinen eigenen Bruder Pribislav als cognatus, nicht als frater bezeichnet haben sollte, halte ich für unannehmbar, bis man diesen Sprachgebrauch anderweitig, selbst wenn die Brüder aus verschiedenen Ehen ihres Vaters stammten, nachweist.

d. Als eine Tochter Burwys I. und seiner zweiten Gemahlin Adelheid betrachten wir die Elisabeth von Wenden, Aebtissin zu Wienhausen; s. oben S. 143.


V. Generation.

Heinrich Burwys II. Kinder. - Von den vier Söhnen Heinrich Burwys II. ertheilten drei: Johannes, Nycolaus, Heinricus fratres, domini de Rozstoch, - unter ihres Vaters Siegel - am 15. Febr. 1226 [U. 321] apud Lubeke den Lübeckern Zollfreiheit; am 3. Juni 1226 [U. 323] bewidmete Heinrich Burwy II. das Domkapitel zu Güstrow: accedente - consensu - filiorum meorum Johannis, Nicolai, Heinrici, Pribizlaui. - Alle vier Brüder succedierten am 28. Jan. 1227 ihrem Großvater gemeinschaftlich (1227, 3. Decbr. [U.344]: quia vero tota iurisdictio ac hereditas progenitorum nostrorum ad nos deuenit). Der zweite Bruder, Nicolaus, berichtet 1261 [U. 913], daß er mit seinen Brüdern zuerst unter Vormundschaft gestanden habe (quod nos vna cum fratribus in iuuenil[i] etate sub tutoribus constituti -). Vgl. über diese Vormundschaft Lisch in Jahrb. X, 1 flgd. - Wenn wir von Johanns Privilegienbestätigung für Parchim [U. 337] absehen, weil in der Copie derselben die Jahreszahl 1226 ersichtlich verschrieben ist, so sind die ersten von Johann allein ausgestellten Urkunden [U. 362 und 370] im Jahre 1229 gegeben (vgl. auch U. 363 [1229]: Johannes vnd desselbin brudere). Hiernach ist Johann - den Eintritt der Mündigkeit mit vollendetem 18. Jahr angenommen - spätestens 1211 geboren. - Eine Landestheilung unter die vier Brüder war ohne Zweifel vom

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Großvater angeordnet und ward 1227 zunächst so ausgeführt, wie schon in der Geneal. Dob. angegeben ist, daß nämlich Pribislav, der jüngste Bruder, später von dem ältesten Bruder Johann, der die Herrschaft Meklenburg empfing, der dritte Bruder Heinrich (Burwy) aber von dem zweiten Bruder, Nicolaus, dem Rostock und Werle zufielen, abgetheilt werden sollte. Ein Privilegium für Dobbertin vom 28. Aug. 1227 [U. 343] gaben Johannes vnd Nicolaus, gebrudere, hern zu Mechelnburg, allein; vgl. 1230, 30. Octbr. [U. 381]: dominum Johannem Magnopolensem, dominum Nicolaum de Rozstoch et fratres eorum (mit zweimal angehängtem Siegel der fratrum Magnopolensium). Sonst wurden Urkunden über allgemeine Landesahngelegenheiten von allen vier Brüdern nach der Reihenfolge des Alters [U. 344, 359, 427], oder von ihnen paarweise (Johannes et Pribizlaus de Magnopoli, Nicolaus et Hinricus de Roztoc, fratres, U. 391 von 1231), über Angelegenheiten, welche nur einen der beiden Landestheile berührten, von dem betreffenden Brüderpaar gegeben (von Johann und Pribislav U. 376, 385; von Nicolaus und Heinrich U. 369, 371, 398). - Die erste bekannte Urkunde, welche Nicolaus allein ausstellte [U. 410], ist datiert vom 30. Decbr. 1232 (vgl. U. 414, 415), die erste selbständige seines Bruders Heinrich vom 15. Febr. 1237 [U. 463]. Ueber Plau (in Pribislavs Antheil) verfügten 1235 [U. 427] noch alle vier Brüder: die erste Urkunde, welche Pribislav allein gegeben hat, ist vom Jahre 1238 [U. 476]. - Dieser jüngste Bruder mag also 8 - 9 Jahre nach dem ältesten, 1219-20, geboren sein.

a. Johann I. - Titel in Urkunden: dei gratia dominus Magnopolensis, einmal [U. 792] 1257, 25. März: Johannes dei gracia Magnopolensis et dominus in Wysmaria. Knese Janeke heißt er zuerst in der Geneal. Dob. und in der Gen. Parch. - Der Beiname Theologus findet sich zuerst bei Kirchberg, p. 767, und in dem Necrol. Doberan. - Johann schloß noch am 6. Decbr. 1263 einen Vertrag [U. 999]. sein Todestag war nach dem Necrol. Dob. 1264, 1. Aug. (MCCLXIIII., kal. Aug.). - Der Irrthum Kirchbergs p. 774, 1260 sei Johanns Todesjahr, mag auf einen Lesefehler zurückzuführen sein, indem man die IIII. der Jahreszahl mit kal. Aug. verband. - Sein Grab fand er zu Doberan nach der gleich anzuführenden Urkunde [1123] von 1267 und auch nach Kirchberg; erst Marschalck sagt (V, 1): in Gadebuso sepultus! Er verwechselt ihn mit Johann II.

Gemahlin. An Johanns I. Urkunde über Fährdorf auf Pöl von 1257 [11. 791] hängt das Siegel der in der Urkunde

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nicht genannten [Lu]tgardis domine Magnopolensis (wahrscheinlich, weil Pöl ihr Leibgedinge war); in der Rechten hält die Fürstin den hennebergischen, in der Linken den mecklenburgischen Schild. Auch Kirchberg, 767, bezeichnet Luitgard als Schwester des (Grafen) v. Henneberg, die Johann "alsbalt" (p. 786) nach der Landestheilung geehelicht. Wenn Marschalck (V, 1) Von Johann sagt: Hermanni principis Hennobergii filiam Lutgardim accepit in uxorem a. fere - 1231, so wird er die Zeit der Vermählung ungefähr errathen haben, wenn anders Kirchbergs Erzählung (p. 786), daß Johann seiner Gemahlin zu Liebe zu Neuburg ein Schloß erbaut habe, richtig ist; denn 1231, am 9. Juli, stellte er in Nouo Castro eine Urkunde aus [U. 386]. Der Vater Luitgards aber hieß Graf Poppo († 1245), nach welchem ein Sohn von ihr benannt ward. - 1267, 14. Juni [U. 1123], schenkte Heinrich I. dem Kloster Doberan pro salutari remedio animarum - patris nostri, videlicet Johannis de Wismaria, et matris nostre domine Luthgardis fratrisque nostri domini Alberti Renten aus Lüneburg zur Unterhaltung einer ewigen Wachskerze circa predictorum defunctorum sepulchra. Luitgard ruhete also schon in Doberan; wahrscheinlich schon mindestens seit etwa 1259, da auch ihrer Schwiegertochter Anastasia Pöl zum Leibgedinge verschrieben war.

b. Nicolaus, s. unten Tafel IV, Linie Werle.

c. Heinrich Burwy III., s. unten Tafel V, Linie Rostock.

d. Pribislav, s. unten Tafel VI., Linie Parchim=Richenberg.

Johanns I. Schwestern. - Nach der bei Kirchberg aufgezeichneten Sage hatte Johann zwei Schwestern, welche er, während er in Paris Theologie studierte, verlobte; die eine ward Königin in Marsilien, die andere Königin von Neapel und Zypern. Ueber diese Sage, welche sich ganz aus den Erzählungen über Heinrichs I. Wallfahrt nach dem heil. Lande entsponnen zu haben scheint, vgl. meine Anm. zu Jahrb. XL, S 55 flgd. - Uebrigens aber scheint Johann I. in der Tath zwei Schwestern gehabt zu haben. Denn

e. Johanns Schwester Margarete ward am 30. October 1230 dem jungen Grafen Gunzel III. Von Schwerin verlobt. Sollte sich ein zu naher Verwandtschaftsgrad herausstellen, so sollte Gunzel Dispensation erwirken [U. 381]. Uebrigens ist uns zwischen beiden keine so nahe Verwandtschaft, die ein Ehehinderniß hätte abgeben können, bekannt. Denn die von mir in Jahrb. XXXIV, S. 72-77, besprochene Kombination ist nicht mehr haltbar, seitdem wir wissen, daß die Mutter Margaretens, Christine, nicht aus Dänemark stammte, sondern eine schottische Prinzessin war. =

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Gunzels Gemahlin (und einmal ist er nur vermählt gewesen, U. 2350 vom 10. Aug. 1295: Guncelini et uxoris sue, nicht uxorum suarum) lebte sicher noch am 18. Aug. 1267 [U. 1128] und auch in seiner letzten Urkunde [U. 1344] vom 23.Oct. 1274, durch welche er - wohl im Angesichte des Todes - eine Vicarei in der H. Bluts=Kapelle zu Schwerin gründete, gedenkt er unter den Verstorbenen seiner Familie nicht seiner Gemahlin. Man muß danach annehmen, daß sie ihn überlebt hat.

f. Für eine Tochter Heinrich Burwys II. erklärt Quandt (Balt. Stud. 26, H. 2, S. 67) Mechthild, die Gemahlin Sambors II., Herzogs zu Lübschau († 13. Novbr. 1278), welche eine Urkunde ihres Gemahls vom 10. Juli 1258 [U. 828] mitbesiegelte. Meine Bedenken gegen diese Vermuthung habe ich in der Note zum M. U.=B. IV, Nr. 2667, ausgesprochen; allein ich kann doch jetzt nicht umhin, mich Quandt anzuschließen, weil ich mir sonst nicht erklären kann, warum der König Christoph I. von Dänemark den Fürsten Johann I. von Meklenburg in der Urkunde vom 15. April 1253 [U. 716] seinen Schwager nennt (dilecti soceri nostri domini Johannis Magnopolensis). Ihre Verwandtschaft war demnach diese:

Stammbaum

Den Zamburius dux Pomeranie finden wir beim Fürsten Nicolaus von Werle am 6. März 1237 [U. 464]; seine Vermählung wird aber vielleicht schon um das Jahr 1230 anzusetzen sein, weil ihre Tochter Margarete bereits 1248 Christophs Gemahlin ward.


VI. Generation.

Die Reihenfolge der Söhne Johanns I. wird von den Historikern verschieden angegeben. Gen. Dob. [et Parch.]: habuit [genuit] sex filios, videlicet Hinricum, Nicolaum, Hermannum, Popponem, Albertum et Johannem; ebenso

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Kischberg 767; dagegen zählt Krantz (VII, 16) auf: Nicolaus, Hermannus, Poppo, Albertus, Johannes, Hinricus; Marschalck (V, 1) schließt sich Kirchberg an, überschlägt aber Hermann. - In den Urkunden kommen Heinrich und Albrecht (und immer in dieser Folge) seit dem 25. April 1247 [U. 592] sehr oft zusammen in ihres Vaters Briefen vor; 1257, 25. Mai [U. 792]: milites: Heinricus dei gracia iunior dominus Magnopolensis et noster filius (der mitsiegelt), hernach: Albertus noster filius, adhuc seruus; 1255, 2. März, in einer Urkunde Bischof Friedrichs von Ratzeburg [U. 744]: Testes dns. Hinricus junior Magnopolensis, dns. Albertus frater suus, Nicolaus et ceteri fratres eorum; 1260, 7. März [U. 859]: Ego Johannes dns. Magnopolensis et Heinricus et Albertus filii mei et eorum fratres; 1262, 13. Decbr. [U. 969]: Johannes d. gr. dns. Magnop. et dns. Heinricus filius suus - cum consensu et voluntate Alberti domicelli, qui presens aderat; als Regenten erscheinen am 17. März 1265 [U. 1040]: Hinricus et Albertus domini Magnop. - Wir ordnen hiernach: Heinrich I., Albrecht I., Nicolaus. Poppo wird in den Urkunden nie genannt; wir lassen ihn also an vierter Stelle stehen, ordnen aber die beiden letzten Brüder so: Johann und Hermann, weil sie in U. 1088 (von 1266) zweimal so auf einander folgen: Johannes et Hermannus dei gra. domini Magnopolenses; Johannes et frater meus Hermannus (die cum fratre nostro dno. Heinrico Magnop. im Erbstreit waren).

a. Heinrich I. mag um 1230 geboren sein, da ihn von 1247 an sein Vater in seinen Urkunden zunächst als Zeugen, später als Mitaussteller nennt. Er succedirte mit seinem Bruder Albrecht I. zugleich dem Vater († 1. Aug. 1264). - Ueber seine Pilgerfahrt s. meine Abh. in Jahrb. XL, S. 39 - 86. - Todestag: 1302, 4 to nonas Jannarii - 2. Jan. (Necrol. Dob. und Inschrift der Franziskaner=Kirche zu Wismar, s. U.=B. VI, 2773. - Bestattet ist er zu Doberan [U. 2779], am 10. Jan. (den vierden idus des mandes Januarii, Kirchberg 779).

Gemahlin: Anastasia wird urkundlich zuerst genannt 1273, 29. Aug. [U. 1294]; aber ihre Hochzeit wird wohl spätestens ins Jahr 1259 fallen, da ihre Tochter schon 1273 vermählt ward (s. u.). In ihrem Siegel [zu U. 1353 abgebildet] weist sie sich durch den Greisenschild in der Linken als eine geborene Herzogin von Pommern aus; se was heren Barnemes dochter, des hertoghen van Stetyn, meldet schon Albrechts v. Bardewik Chronik, Grautoff I, 417(auch Detmar z. J. 1274, Kirchberg p. 774 etc. .).

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- Landesregentin für ihren gefangenen Gemahl [U. 1353] war sie von 1272 - 1287, als Vormünderin ihrer beiden Söhne, 1275 bis 1283 mit Johann und Nicolaus, ihren Schwägern [tutores ipsius domine et filiorum eins, U. 1382, 1385]. - Ihr Leibgedinge war Pöl [dotalieinm, U. 2297, 3080 etc. ]. - Ihr Todestag ist wohl der 15. März 1317. (S. meine Note zu U.=B. VI, Nr. 3887.) - Ihre Grabstätte hat sie in der Franziskaner=Kirche zu Wismar ("by ehren szon Johannem im kor int norden", Tafel vom Chor der Barfüßer in Wismar) gefunden.

b. Albrecht I. succedirte dem Vater († 1. Aug. 1264) mit seinem älteren Bruder Heinrich [U. 1040]; er starb aber schon 1265 (Kirchberg 768), und zwar (nach dem Dob. Necrol.) am 15. oder 17. Mai 1265 (s. oben S. 113, Anm. 1), nicht, wie Marschalck (V, 1) angiebt, anno fere 1265., ad cal. Maias. - Grab zu Doberan [U. 1123].

Gemahlin. Dominus Albertus ducta uxore obiit absque liberis (Geneal. Dob., Parch.). In den Urkunden wird aber die Gemahlin nie erwähnt. Erst Marschalck berichtet (V, 1), sie sei eine Tochter des Nicolaus (I.) von Werle gewesen: Albertum, qui filiam duxit Nicloti Herulorum ac Vandalorum domini. Leider giebt er seine Quelle nicht an.

c. Hier etwa wird Elisabeth, die Gemahlin des Grafen Gerhard I. von Holstein, einzufügen sein. Ihre mecklenburgische Herkunft bezeugt ihr Bild in ihrem Siegel [M. U.=B. 11, S. 436], wo sie mit der Linken den Schild mit dem Stierkopf (ohne Halsfell) hält. De Ghert hadde knese Janeken dochter van Mekelenborch, berichtet Detmar z. I 1263. - Dagegen sagt das Chron. principum Sax. (Rertz, Scr. 25, 474): Gerardus vero filius junior (sc. Adolfi Johannis) duxit filiam Nicolai de Sclavia et genuit ex ea filiam, quam dnxit Johannes dux de Luneburg; qua defuncta Gerardus duxit relictam Alberti ducis de Brunsvie Aleidim, filiam marchionis Montis Ferrati, 1281.

- Letztere Angabe über Elisabeths Herkunft halten wir für unrichtig. Denn v. Aspern (Grafen v. Schauenburg, S. 145 f.) irrt freilich im Namen (Lutgard st. Elisabeth), erklärt aber mit Recht Gerhards Eingreifen in die Streitigkeiten um die Vormundschaft im meckl. Fürstenhause 1275 [U.=B. II, 1382] aus der Schwägerschaft, und seinen Besitz des Landes Dassow [U. 620 v. I. 1249, U. 929 v. I. 1261, vgl. meine Note] daraus, daß dieses dem Grafen Gerhard für den Brautschatz Elisabeths verschrieben war. Danach fiel Elisabeths Vermählung spätestens ins Jahr 1249 (1253 ist auch schon von ihren Kindern die Rede). Sie starb

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spätestens zu Anfang des Jahres 1280. Gerhard vermählte sich nicht lange hernach mit Alesine von Montferrat, Wittwe Albrechts des Großen von Braunschweig seit dem 15. Aug. 1279. Er starb am 21. Decbr. 1290. Vgl. Koppmann zu Detmar, S. 107.

d. Nicolaus. Nicolaus fuit prepositus Zwerinensis et canonicus Magdeburgensis et Hamburgensis, Geneal. Dob., Parchim. (und danach Kirchberg, auch Krantz VII, 16; Marschalck V, 1: templorum multorum canonieus). Urkunden reden nicht von den Canonicaten zu Magdeburg und Hamburg, nennen Nicolaus dagegen am 9. Juli 1246 [U. 583] magister Nic. canonicus Zwerinensis; 11. Septbr. 1248 [U. 609] ist er schon scolasticus und noch 21. Octbr. 1261 [U. 930]; 1266, 5. Jan., nennt ihn Heinrich I. als testis Nicolaus prepositus Zwerin., frater noster [U. 1059], am 9. Jan. 1266 wird er Domherr zu Lübeck [U. 1060]; 1269, 22. Febr., ist er auch Pfarrer zu St. Marien in Wismar [U. 1158]; 1275, 20. Jan. [U. 1353], heißt er dus. Nic. Zwerinensis et Lubic. ecclesiarum prepositus; er wird mit seinem Bruder Johann II. Vormund für seine Schwägerin Anastasia und ihre Söhne; am 17. Juli 1282 [U. 1635] war prepositus Nycolaus Magnopolensis auch Inhaber der Pfarre zu Bergedorf. Lebend wird er zuletzt erwähnt am 2. April 1289 [U. 2015]. - sein Todestag ist der 8. Juni (obiit VI. idus Junii et sepultus in Dobbran, Necrol. Dob.) oder nach dem Lib. memor. eccl. Lubic. [U. 2025] der 9. Juni (V. idus Junii) [U.=B. III, S. 630] 1289 oder 1290. (S. meine Anm. zu U. 2025.)

e. Poppo crucifer: sagt die Geneal. Dob.; Poppo erat crucifer: die Gen. Parch. Mehr weiß auch Kirchberg, 767, nicht (cruciger). Krantz macht daraus (VII, 16): suscepit ordinem Thentonicorum, und nach ihm Marschalck (V, 1): in ordinem Teutonicorum inter Bructeros adscitus! - sicher ist Poppo vor dem Vater gestorben, da ihn die Urkunden, in denen er, wenn er gelebt hätte, genannt sein müßte, hernach nie erwähnen. Wahrscheinlich hat er auf einem Zuge nach Livland sein Ende gefunden.

f. Johann (II.). Dominus Johannes, qui diuiserat (irrig) dominium cum fratre suo duo. Hinrico factusque fuerat dominus in Godebutze, accepta vxore filia comitis de Rauensbergh, de qua gennit vnicam filiam, mortuus est absque aliis heredibus -. So berichtet die Geneal. Dob. und fast ebenso die Geneal. Parch. - (Einen Erbschaftsstreit hatten er und Hermann mit Heinrich I. [U. 1088]; 1275 ward er mit Nicolaus Vormund für Anastasia und deren Söhne und Mitglied der Regentschaft, bis

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er 1283 mit dem Lande Gadebusch anscheinend apanagirt ward 1283, 24. Juni: Testes patrni nostri dns. prepositus Zwerin. et dns. Johannes de Godebuz.) - Kirchberg zuerst (768) berichtet von seinen angeblichen geistlichen Würden:

Der seste bruder her Johan
waz lange czid eyn geystlich man;
her waz zu Hildensheym alsus
vnd zu Zwerin canonicus.
Der ubete wundirliche werg.
Eyns greuen tochtir von Rauensberg
nam her zu eynem wybe. - -

(Nach Kirchberg schreibt Marschalck (V, 2): in urbe Hildeshemia =templisque nonnullis aliis canonicus.)

Die Urkunden erwähnen nichts von Johanns II. geistlichem Stande. - Sein Todestag ist der 14. October 1299 (pridie idus Octobris, Dob. Necrol.).

Gemahlin: Richardis. Deren Namen erfahren wir 1302, am 29. Septbr., wo vor Eingehung einer Ehe mit ihr Wilhelmus comes de Dale ihr das Leibgedinge verschreibt [U. 2823]. Er nennt sie dominam Richardam, relictam quondam dni. Johannis dni. Magnopolensis, filiam domini Ludewici comitis de Arnesberge. Er gedenkt dabei auch eines dotalicii, quod ipsa in castro et domo Godebuz habere dinoscebatur. Vgl. unten ihre Tochter Elisabeth.

g. Hermann. Hermannus (fuit) canonicus Zwerinensis et Lubecensis: Gen. Dob., Parch. - Als Domherr zu Lübeck ist er urkundlich nicht bekannt. Herzog Wartislav von Pommern nennt ihn 1264, 17. Mai, einfach: Hermannus Magnopolensis domicellus [U. 1011]. Dann aber ward er seines Bruders Nicolaus Nachfolger als Scholaster zu Schwerin: Herm. scolasticus Zwerinensis 1265, 25. Jan. [U. 1034]. Gestorben ist er 1272 oder vor dem 4. Octbr. 1273; denn sein Nachfolger Mauritius erscheint 1272 noch einfach als canonicus [U. 1272], am 4. Octbr. 1273 aber als scolasticus [U. 1297].


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VII. Generation.

A. Heinrichs I. Kinder. a. von den drei Kindern Heinrichs I. wird die Tochter Luitgard das älteste gewesen sein; denn ihre Brüder sind erst nach 1266 geboren, sie aber ward schon 1273 vermählt. Ueber sie berichtet Detmar z. J. 1274 (Wohl nach einer Wismarschen Quelle): "By der tiid do ghaf Anastasia van Mekelenborch nach rade eres vaders, hertoghen Bar[n]em van Stetyn, ere dochter Lutghart hertoghen Primslave van Gnesen in Polenen, dewile dat ere here was in der vengnisse des soldanes van Babilonien. Desse bose hertoghe Primslaf worghede de erliken vrowen Lutgharde in sunte Martinus auende (10. Novbr.), in der tiid, do he se neghen iar hadde ghehad in den echte (also 1283). - Ebenso Korner (Eccard II, 923). - Etwas weichen davon ab die Annales 994 - 1309 bei [Sommersberg II, p. 90 und] Scr. rer. Pruss. I, p. 76: 1273: Nobilis dominicellus Przemisl puer, filius quondam ducis Przemislii (nach Somm. II, p. 70, geb. 14. Oct. 1257), intravit in terram Slavie ducis Barnim, vt videret dominicellam filiam cujusdam ducis (!) Henrici de Vistimuczcz (!), que erat nata de filia ducis Barnimi (Anastasia). Et ob hoc idem dux (Barnim) ipsam tenebat penes se, quia sibi attinebat. Et cum eam videret, complacnit sibi persona et ibidem (sibi) in terra prefati ducis Barnimi in civitate Sczeczin ipsam sibi in uxorem copulavit; et hoc factum fuit, cum sibi terminabatur sextus decimus annus natiuitatis sue (das 16. Jahr beschloß Przemysl II. erst 14. Octbr. 1273). Item a. D. 1273, in mense Julio nobilis vir dns. Boleslaus (Przemysls II. Vaterbruder) cum nobili dua. Helena uxore sua et reverendo patre duo. Nicolao episcopo et cum baronibus suis et cum eodem dominicello Przemislone occurrerunt eidem domine Lucarthe usque ad Drdzen et ibi ipsam cum honore receperunt et usque in Poznaniam duxerunt; et per dictum episcopum et canonicos ejusdem ecclesie secundum consuetudinem ab antiquo observatam cum processione sollempui ipsam in ecclesiam susceperunt. - Hiernach fand die Vermählung also 1273 zu Stettin statt. - Nach Kirchbergs gewiß nicht richtiger Erzählung (p. 782) hätte noch Heinrich I. vor seiner Pilgerfahrt selbst seine Tochter Luitgard dem Polenherzog zur Ehe gegeben. Derselbe Schriftsteller erzählt ausführlich, wie Luitgard, weil sie nicht in eine Scheidung wegen Unfruchtbarkeit willigen wollte, von ihrem Gemahl mit einem Messer erstochen und von seinen Dienern erdrosselt ward; nach Kirchberg wäre sie zu Kalisch begraben.

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Sehr diplomatisch äußern sich dagegen über den Tod der Lukardis die Annal. Polonor. I (Pertz, Scr. XIX, p. 648]: Anno eodem (1283) obiit illustrissima domina conjunx dni. ducis Primislii Majoris Polonie, filia Nicolai Kassubite (!), nomine Lucardis dicta; mortem vero eius nemo potuit indagare, qualiter interiit. - - Dux eciam Primislius nomine, filius Primislii, sepulta uxore quatuor diebus ante in Gnezna, quantocius ad predictam consecrationem (nämlich zur Weihe des Jacobus Dwinka in Kalis 19. Decbr. et dominico die in archiepiscopum Gneznensis ecclesie) cum magna multitudine advenit. Ein Zusatz zu der analistischen Nachricht, daß man den Tod der Fürstin nicht habe ermitteln können, in einer Heilsberger Handschrift (Scr. rer. Pruss. I, p. 769) lautet: Sed salva reverentia illius historiographi nos temporibus juventutis nostre vidimus in castro Gnesnensi capellam quandam ligneam, que vulgariter appellatur Cruchta, in qua erant duo grandes lapides in modum molarum molendini, sanguine, ut dicebatur, ejusdem domine rubricati, inter quos, ut dicitur, fuit concussa totaliter et extincta, et in ecclesiam Gnesnensem fuit tradita sepulture. - Nach diesen verschiedenen polnischen Nachrichten wird man annehmen dürfen, daß Luitgard nicht, wie Detmar sagt, am 10. Novbr., sondern erst im Decbr. 1283 von ihrem Gemahl und dessen Dienern zu Gnesen ermordet und dort auch (und nicht in Kalisch) bestattet ward. - Przemysl II. vermählte sich 1285 wieder mit Rixa von Schweden. Er ward am 26. Juni 1295 als König gekrönt, aber 1296, 8. Febr., prope oppidum Rogoszno von Polen ermordet.

b. Heinrich II. Dieser nennt 1286, Juli 26 [U. 1858], seine Vorfahren: illustris Borwinus quondam dns. Magnopolensis de voluntate filii sui dni. Henrici dicti de Werle, nostri proaui pie mem., subsequente eciam consensu dni. Johannis, nostri aui, et Hinrici, patris nostri felicis recordacionis, - vna cum matre nostra Anastasia et fratre nostro Johanne. =1266, am 14. April [U. 1078], hatte Heinrich I. noch keine Söhne; der ältere, Heinrich, ist nach Kirchberg (p. 774) zu Riga geboren, Johann 3 Jahre später (das. p. 782). Johann wird aber spätestens 1271, wahrscheinlich jedoch, da er sich 1288 vermählte, 1270, Heinrich II. also 1267 oder zu Anfang 1268 geboren sein. (Von Heinrich I. haben wir vom Juni 1267 - 1. Mai 1269 keine in Meklenburg gegebene Urkunden; in diese Zeit fällt also höchst wahrscheinlich seine "peregrinacio versus Lyuoniam", deren er am 8. Juli 1270 Erwähnung tut [U. 1193]). zu beachten ist auch,

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was Slagghert (vielleicht nach einer alten Auszeichnung in Ribnitz über den Stifter des Klosters) auf Fol. 142 b z. J. 1292 erzählt: Here Hinrick de Lowe ghenomet - de nu olt was xxv iar, heft syck vorenyget myt deme - froyken Beatrix ofte Beata. Zählte er 1292 aber 25 Jahre, so muß er 1267 geboren sein. - (Seit dem 26. Juli 1286 [U. 1858] stellt Heinrich II. Urkunden mit Consens seiner Mutter oder in Gemeinschaft mit ihr aus, sicher seit seines Bruders Tode allein. Nach des Vaters Heimkehr ist er dessen Mitregent und succedirt diesem am 2. Jan. 1302. - Ueber Stargard regiert Markgraf Albrecht III. bis an sein Ende (nach 1300, 28. Aug. [U. 2510]), nach seinem Tode zunächst sein Neffe Markgraf Hermann (schon 5. Novbr. 1300 [U. 2636]), dann auch Heinrich II. von Meklenburg (schon 11. Novbr. 1300 [U. 2637, 2638, vgl. Nr. 2806, 2815, 2872, 2885]), als Hermanns Lehnmann [U. 2791, 2827]. Aber ohne Rücksicht auf Hermann nennt sich Heinrich schon 1302, Juni 24: Nos Hinricus d. g. dns. Mychelburgensis et de Stargarde [2806], 1303, Juni 23: Hinricus d. g. Magnopolensis Stargardieque dns. [2872] in stargardischen Angelegenheiten; seit dem Vietmannstorfer Vertrag (15. Jan. 1304) wird der Zusatz et Stargardie oder ac Stargardensis dns., here to Mekelenborgh vnde to Stargarde, bald auch in den nicht Stargard angehenden Urkunden immer häufiger und hernach regelmäßig - Schon am 30. Juni 1322 [U. 4362] giebt Heinrich II. eine Urkunde als Hinricus dei gra. Magnopolensis, Stargardie et Rostock dominus, desgl. am 13. Decbr. 1322: Ic Hinric van Mekelenborch, van der godes chenade to Stargarde vnde to Rozstoke en here [U. 4394], auch ac Rozstoccensis dns. am 8. März und 10. April 1323, also, wenn auch noch vereinzelt, schon vor der erblichen Belehnung mit dem Lande Rostock durch König Christoph von Dänemark am 21. Mai 1323 [U. 4443].

Heinrichs II. Todestag ist der 21. Jan. 1329 nach Detmar (in sunte Agneten daghe), auch nach Korner (bei Eccard II, 1037, aber z. J. 1330), und nach der Ziegelinschrift auf des Fürsten Grab zu Doberan (S. U.=B. VIII, Nr. 5023) und Marschalck (auf seiner Holztafel in Doberan), oder der 22. Jan. nach dem Necrol. Dob., Kirchberg (825), Marschalck (V, 4). Eine Entscheidung zwischen diesen beiden Tagen ist sehr schwierig.

Gemahlinnen: 1) Beatrix, Tochter des Markgrafen Albrecht III. von Brandenburg(=Stargard), vor dem 23. December 1291 mit Heinrich II. verlobt [U. 2138]. Wegen Verwandtschaft

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der Verlobten im 4. Grade erfolgte am 22. März 1292 [U. 2159] Dispensation.

Stammbaum

In deme iare Cristi 1292, in dem daghe sancti Tibnrcii (11. August), do untfink her Hinric van Mekelenborch sine brut, de het Beatrix, in der stad to Nygenbrandenborch, meldet Detmar; dasselbe Jahr giebt auch Slagghert (s. oben S. 159). - Beatrix starb 1314, Mauricii (Septbr. 22) zur Wysmar -, yn der smede straße - uf irem wagen - und ward daselbst zu den barfuszin begraben (Kirchberg 807), vor dem hoghen altar (Slagghert Fol. 143). Die Franziskaner=Kirche steht nicht mehr, ihre Stelle ist bekannt; s. den Grundriß in Jahrb. VI, zu S. 99.

2) Anna ward von ihrem Bruder, Herzog Rudolf von Sachsen, 6. Juli 1315 (bei Kraak), Heinrich II. von Meklenburg verlobt (Leibgedinge: Gadebusch, U. 3771). Sie war also eine Tochter Albrechts II., filia quondam illustris princ. Alberti ducis Saxonie [U. 5007, 5016], Herzogs von Sachsen=Wittenberg, und durch ihre Mutter Agnes [U. 3185] eine Enkelin des deutschen Königs Rudolf I. - Am 6. Jan. 1317 war sie bereits Frau von Meklenburg [U. 3870]; die Hochzeit war zu Dömitz gehalten (Kirchberg 807). Anna war Wittwe des am 13. Januar 1315 erschlagenen Markgrafen Friedrichs des Lahmen von Meißen (den Kirchberg (807) und Slagghert (Fol. 143) einen lantgreven von Düringen nennen). Sie lebte noch am 25. Juni 1327 [U. 4843], aber nicht mehr am 9. Aug. 1328 [U. 4960, B.]. Nach Kirchberg (822) starb sie am 22. Novbr. 1327 [czehin kalendas Decembris] und ward in Wismar begraben ,zun barfuszin" (by froychen Beaten [Beatrix] in dat kor, setzt Slagghert hinzu). Dagegen starb nach Latomus (Westph. IV, 285, unter Berufung auf eine Wismarsche Urkunde) Anna erst am 1. März 1328; auch die ehemalige Tafel im Franziskaner=Chor gab das Jahr 1328. Dies zweite Datum stimmt aber weniger zu Detmars Angabe über Heinrichs II. dritte Vermählung in dem zweiten Quartal des Jahres 1328 (s. u.).

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3) Heinrich II. gedenkt am 13. Jan. 1329 [U. 5016] aller drei dominarum consortum nostrarum, Beatricis videlicet, filie quondam inclyti princ. Alberti marchionis Brand., et Anne, ill. princ. Alberti ducis Saxonie, felicis recordacionis, necnon et dilecte in Cristo nostre conjugis Agnetis, filie Guntheri comitis Lindowensis, adhuc superstitis. Seit dem November 1325 war Agnes Wittwe des Fürsten Wizlav (IV.) von Rügen; mit Heinric von Meklenburg vermählte sie sich 1328. Detmar z. J. 1328: "In der tyd in der vasten an unser vrowen daghe der bodescap (25. März) do vil grot snee - -. In der tyd nam de here van Mekelenborch sin dridde wif, des greven dochter van Reppin, de den van Ruyen vore hadde. Do wart vorevenet dat orloghe tuschen hertoghen Wertzlawen kindere vnde de heren van Mekelenborch vnde Wenden (zu Bruderstorf 27. Juni, s. U. 4940). Hieraus möchte man entnehmen, daß die Hochzeit zwischen dem 25. März und dem 27. Juni gefeiert sei. Dann fällt aber allerdings auf, daß Heinrich am 9. Aug. [U. 4960] noch sagt: Vt autem. omnium bonorum operum apud dictas virgines (zu Ribnitz) - vna cum nostris progenitoribus et vxoribus piissime recordacionis participes effici mereamur, ohne auch seine dritte Gemahlin einzuschließen. - Seit diese am 21. oder 22. Jan. 1329 zum andern Mal Wittwe ward, scheint sie in ihrem Leibgedinge, Stadt und Land Sternberg [Kirchberg und U. 5095, 5295, gelebt zu haben. Zuletzt begegnet uns "domina Agnes, nunc terre Sternebergensis dominatrix", am 30. Juli 1343 U.. 6327], nicht viel später wird sie gestorben sein [U. 6598 mit m. Anm.] 1 ).

c. Johann III" geb. um 1270 (s. o. S. 158), in den Urkunden oft als Anastasiens jüngerer Sohn und Heinrichs II. Bruder bezeichnet. So auch bei Kirchberg, 781; doch mißverstand diesen Marschalck (V, 2) in seiner grenzenlosen Flüchtigkeit so, daß er Johann III. für einen Sohn Johanns II. ausgiebt, Luitgart, Johanns III. Tochter, für dessen Mutter! - Detmar erzählt: In deme iare Cristi 1289, twe daghe na alle[r] godes hilghen daghe (= 3. Novbr.), do untfink in dat echte junchere Johan van Mekelenborch de erlike, schone maghet Helena,


1) Anm. Irrthümlich bezeichnet G. v. Hirschfeld: Geschichte der Sachsischakanischen Kurfürsten, Anl. II (Stammtafel), die dritte Gemahlin des sächsischen Kurfürsten Rudolf I., Agues (Hagne), Tochter des Grafen Ulrich I. von Lindow=Ruppin, ais Wittwe des Fürsten Heinrich II. von Meklenburg.
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ene dochter Wentslavi (Witzlavs), enes vorsten van Ruyen =. He vurde ze over unde brachte ze to den Sterneberghe, dar was de brutlacht mit groten hove. Diese Vermählung gehört aber spätestens ins Jahr 1288. Denn im Jahre 1289 (Tafel in Chor der Wism. Franziskaner und Kirchberg 781), und zwar schon 1289, 27. Mai (VI. kalendas Junii, Necrol. Dob.), ertrank Johann bei Pöl (nicht 1299, wie Marschalck (V, 2) angiebt). =Grab im Chor der Franziskaner=Kirche zu Wismar (Tafel im Chor dieser Kirche, Jahrb. VI, S. 101; Kirchberg 781).

Ueber Helenas Abstammung berichtet Kirchberg, 781, wie Detmar. - Ihr Name kommt in unsern Urkunden nicht vor; einmal consentirt [U. 2023] relicta filii ejus (sc. Anastasie) quondam Johannis. - 1302, 27. December, in seinem Testament [U,=B. V, 2835], gedenkt ihr Vater Wizlav III. ihrer schon als dilecte filie mee comitisse de Bernaburgh. - Im Kloster Widerstedt (bei Hettstädt) fand auf ihrem Grabstein Hoppenrod (Stammbuch, 1570) die Inschrift: "Anno domini 1315. obiit Helena d. [R]uye, uxor illustrss. principis Bernhardi, uigilia Laurentii (= 9. Aug.). Cujus anima requiesc[a]t. Amen." - Vgl. Lisch, Jahrb. XXV, S. 67.

B. Johanns (II.) Tochter. Nach der Geneal. Dob. (s. S. 155) hinterließ Johann II. von Meklenburg(= Gadebusch) vuicam filiam, absque aliis heredibus. - Kircherg, 781, berichtet von ihm:

Her liez hindir im eyn tochtir so,
dy gab her Hinrich Leo
zu echtin dingen sundir wan
von Hademersleybin eyme edeln man;
mit gelde richte her zy vz
vnd behielt daz lant zu Godebuz.

Dagegen v. Behr (p. 93) und Cohn (Stammtafeln I, Tf. 139) schreiben dem Fürsten Johann II. drei Kinder zu: 1) Lütgard, † nach 2. Aug. 1353, vermählt mit Werner (Cohn: N.) v. Hadmersleben; 2) Johann, † jung; 3) Elisabeth, lebte noch 1352 als Aebtissin von Rehna. Indessen ist Johann, der jung verstorben sein soll, nur aus der S. 161 gerügten Konfusion Marschalcks entsprungen, desgleichen ohne Zweifel der Name Lütgard. Elisabeth wird in Urkunden wohl nicht vor dem 2. Aug. 1353 [U. 7804] genannt; an diesem Tage aber schenkte Herzog Albrecht von Meklenburg dem Kloster Rehna: quinque marcarum redditus Lub. den. annuatim in villa Roduchelstorpe (Roduchelstorf, im Lande

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Gadebusch) sublevandos, quos religiosa domicella Elizabeth, filia nobilis viri . . domini de Godebutz, patrui nobis felicis recordacionis karissimi, nomine dotalicii hactenus possedit pacifice et adhuc actu dinoscitur possidere, qui ipso jure post eius obitum ad nos nostrosque successores denoluerentur. Also am 2. Aug. 1353 war die Fürstin Elisabeth noch einfach Noune zu Rehna; am 20. Decbr. 1354 [U. 8021] erscheint dann zuerst Elizabeth priorissa - in Rene. Ob diese identisch ist mit der Fürstin Elisabeth, oder mit der am 9. Septbr. 1346 [U. 6678] genannten Elizabet celleraria - in Rene, muß dahingestellt bleiben, zumal 1326, im Septbr. [U. 4765], auch eine Elizabet de Lubeke und mit ihr gleichzeitig eine Elisabeth Krufe [U. 4677] als Nonnen im Kloster Rehna lebten. Die Priorin Elisabeth lebte auch noch am 27. März 1355 [U. 8062]. - Auch die Annahme, daß Elisabeth als Wittwe eines Edlen v. Hadmersleben ins Kloster Rehna gegangen sei, findet in den Nachrichten bei Engeln: "Die Edlen von Hadmersleben" (Magdebg. Geschichtsbl. X, 1875, S. 342 f.), keinen Anhalt, da derselbe um jene Zeit keine Gemahlin eines Edlen v. H. mit dem Namen Elisabeth und überhaupt keine Verschwägerung dieser Herren mit den Fürsten von Meklenburg kennt. Wäre der Name Lütgard von einer Tochter Johanns von Gadebusch in älterer Zeit bezeugt, so konnte diese allerdings nur die zweite Gemahlin Werners, Grafen zu Friedeburg und Herrn zu Egeln, der 1269 - 1314 in Urkunden vorkommt und vor dem 13. Decbr. 1317 gestorben ist (s. Engeln S. 362), gewesen sein; denn diese hieß nach Jordan angeblich Lukardis. Doch ist auch dies sehr ungewiß (Engeln S. 362). Bis auf etwanige weitere Entdeckungen können wir also, dem ältesten Zeugniß folgend, nur Elisabeth, Nonne zu Rehna, in unsere Stammtafel aufnehmen.


VIII. Generation.

A. Heinrichs II. Kinder. - Die Geneal. Dob. kennt nur zwei Söhne Heinrichs II.: Albrecht und Johann, und keine Töchter. Kirchberg c. 138 (p. 783) berichtet von der ersten Gemahlin Beatrix:

Vil kinder sy by im (Heinrich) gebar,
dy storbin alle in godis mild,
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ane eyn tochtir, hiez Mechthild, dy nam von Lunoborg Otto zu eynem elichin wybe so.

Aus der 2. Ehe mit Anna kennt Kirchberg c. 155 (p. 807) fünf kinder:

dry sone vnd czwo tochtere gar,
der hiez eynen Hinrich,
der starb in der jugint glich
Albrecht vnd ouch Johan,
iglichir der lebte vordan,
Anna, Agnete sundir sparin
dy beyde kint ir tochtere warin.

Anna (p. 824) hält Kirchberg irrig für die Ribnitzer Klosterfrau und spätere Aebtissin zu Ribnitz. (Ihm folgt Marschalck V, 4.) Slagghert (Fol. 143) kennt 6 Kinder der Herzogin Anna: Hinrick, Albrecht, Johan, Anna, Agnes, Beata, hält aber Mechthild für das einzige Kind von froyken Beatrix ofte Beata. - Die Abschrift im Franziskaner=Chor zu Wismar nennt statt Anna: Anastasia. Es scheint hiernach, als ob man Anna als Kosesorm von Anastasia, und Beate als Koseform von Beatrix deutete. Namentlich Slagghert nennt die Aebtissin Beatrix stets Beata, obwohl er die Bedeutung des letzteren Namens recht wohl kannte. (Fol. 167: Beata, dat is hillich.) Auch König Albrecht spricht 1388, 6. Dec., von vnses leuen vader suster Beaten, ebbedishen etc.

a. Mechthild, dem Herzog Otto III., Sohne Ottos (II.) des Strengen von Braunschweig=Lüneburg, verlobt II. Aug. 1307 [U. 3179], wird am 1. Mai 1311 [U. 3467] schon als dessen Gemahlin bezeugt. Dadurch gewinnt die Rostocker Chronik und Kirchbergs Erzählung (p. 789), daß die Hochzeit 1310, und zwar, weil Wismar sich weigerte die Hochzeitsgäste einzulassen, in Sternberg stattgefunden habe, an Glaubwürdigkeit. (Detmar erzählt z. J. 1311 die Weigerung Wismars aus Anlaß der zweiten Vermählung Heinrichs II., die dort erst 1315 stattfand!) Slagghert giebt an (fol. 142 b ):. Metilde, welle(r) wurt vortruwet deme eddelen hertogen Otte tho Luneborch, do se olt was xviii jar, in deme jare, do men screff drehundert vnde x. Danach muß sie im Jahre 1293 geboren, also das älteste Kind der Fürstin Beatrix gewesen sein. Die Verwandtschaft zwischen den 1307 Verlobten, deretwegen die päpstliche Dispensation eingeholt werden sollte, war, wie Lisch in Jahrb. XVIII, S. 203, richtig angegeben hat, diese:

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Stammbaum

(Die andere Verwandtschaft über Brandenburg, welche Lisch ebendort aufgestellt hat, ist aber irrig; Beatrix war nicht Ottos VI., sondern Albrechts Tochter.) - Am 27. Febr. 1334 [U. 5500] leistete Mechthild zu Gunsten ihrer beiden Brüder Verzicht auf alle Anwartschaft an Lehn= und Erbgut von väterlicher und von mütterlicher Seite. - Am 19. Aug. 1352 ward sie Wittwe . Sie lebte noch 1358, am 20. April. Ihr Todestag ist nach dem Necrol. Luneb. der 3. Juni. - Wie ihr Gemahl, ist auch sie zuerst (nach C. Steinmann, Grabstätten der Fürsten des Welfenhauses, Braunschweig 1884, S. 85) in der Kirche des St. Michaelis=Klosters auf dem Kalkberge vor Lüneburg bestattet, aus welcher 1371 bei der Zerstörung des Klosters auf dem Kalkberge und Verlegung desselben in die Stadt die Gebeine der dort begrabenen Fürsten zunächst nach St. Cyriaci in die Kapelle Omnium sanctorum und hernach in die neue Michaeliskirche zu Lüneburg übertragen wurden.

b. Unter den Kindern der 2. Ehe ist vielleicht Heinrich das älteste; jedenfalls war er älter als Albrecht, denn 1321, am 5. Jan. [U. 4252], gedenkt Heinrich II. filiorum nostrorum Henrici et Alberti (also Heinrichs zuerst). Albrecht aber muß Ende 1317 oder im Jahre 1318 geboren sein, da er bis 1336 unter Vormundschaft stand. Nach dem 5. Jan. 1321 wird Heinrich in Urkunden nicht mehr erwähnt; hätte er am 24. Juli 1321 [U. 4285 flg.] noch gelebt, so wäre sicher er, und nicht Albrecht, mit der Euphemia von Schweden verlobt. Daß er am 22. April 1321 verstorben sei, geben neuere Genealogen aus mir unbekannter Quelle an.

c. Albrecht, s. unten Tafel II.

d. Die (nur abschriftlich erhaltene) Tafel im Chor der Franziskaner=Kirche zu Wismar berichtet: Anno 1321 ist gestoruen desulue iunge her Hinricus, filius [filii] Hinrici Hierosolimitani. Sin suster froychen Anastasia kort darna. Die Tafel erwähnt (sehr unvollkommen) ihrer noch beim Tode der Mutter, was Latomus (Westph. IV, 285) besser erzählt, daß nämlich der Herzogin Anna "Corper mit zweien Corpern ihrer Kinder, nemlich Herrn

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Henrichs und Frewlein Anastasiae, zur Wismar im Kloster [der Franziskaner] zur erden bestätiget und in ein Begräbniß gesetzt worden.

e. Von den jüngeren beiden Töchtern wird Beatrix stets vor Agnes genannt [U. 5066 (1329): domicellis Alberto et Johanni ac Beatrici et Agneti; U. 5145: vnsen susteren Beatricen vnde Agneten], doch mohl nicht wegen ihres geistlichen Charakters, sondern weil Agnes jünger war. Slaggherts Angabe, daß Beatrix 1324 geboren sei, steht mit nichts im Widerspruch. Am 15. März 1325 [U. 4602] verlobte Heinrich II. filiam nostram Beatricem mit dem Prinzen Jarimar von Rügen, der aber noch in demselben Jahre starb. Die Eltern bestimmten Beatrix nun zum geistlichen Stande, und zwar der Vater am 20. Jan. 1329 [U. 5022] zum Kloster Ribnitz; schon am Palmsonntag 1329 ward sie ghecledet vor deme hoghen altar. - 1349, an deme auende der hemelvart vnses heren (= 20. Mai), ward sie zur Aebtissin gewählt, trotz ihres Bedenkens: so se nicht older were also xxiiii jar (wonach ihre Geburt nach dem 20. Mai 1324 angesetzt werden muß). (Slagghert fol. 160.) Als "Beatrix domicella Magnopolensis, sororum ordinis s. Clare in Rybbenitze locum tenens abbatisse, gab sie 1350, nach dem 8. September, eine noch erhaltene Urkunde [7120]. Beatrix restgnirte als Aebtissin 1398 (am 4. Sonntage nach Ostern [= 5. Mai] ward ihre Nachfolgerin erwählt); sie starb 1399, do se olt was lxxv jar, - des dinxtedages vor Tiburcii (= 5. August). (Alles nach Slagghert, fol. 166, 167.)

f. Agnes. War sie jünger als Beatrix, so kann sie erst 1325 geboren sein, mithin noch nicht volle 13 Jahre gezählt haben, als sie sich vermählte. Detmar erzählt nämlich: 1338, to twelften -in der großen Versammlung geistlicher und weltlicher Herren vom 6.-13. Jan. - to Lubeke -, dar louede de here (Albrecht II.) van Mekelenborch sine suster demejuncheren Nycolawese (III.) van Wenden; de nam se cortlilken darna. - Sie ist aber sehr jung verstorben. Denn Nicolaus III. und Bernhard II. gedenken 1344, 14. März [U. 6390], Agnetis, vxoris domicelli Nicolai pie memorie. Sie war aber auch damals nicht erst vor Kurzem, sondern schon vor 1341 verstorben, da in diesem Jahre Nicolaus von Werle sich abermals vermählte. (S. unten zu Tafel IV.)

g. Das jüngste Kind Heinrichs II. war vermuthlich Johann II. S. Tafel III

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B. Johanns III. Tochter. - Lütgard, Johanns III. vnica filia (Geneal. Dob.), kommt in mecklenburgischen Urkunden wohl nur einmal vor; 1318, Novbr. 22 [U. 4025], verkaufte nämlich Heinrich II. die Insel Pöl und Dörser der Vogtei Bukow: accedente - beneplacito nostre predilecte fratruelis domine Ludchardis, ohne Zweifel, weil dies ihr Leibgedinge war. Damals war sie aber schon zum 2. Mal Wittwe . Kirchberg berichtet c. 137 (781) von ihr:

dy gab irs vatir brudir so,
den man hiez Hinrich Leo,
dren greuen zu echtir dinge tad
ir eyme nach dem andirn drad:
der erste von der Hoya Gerhard,
greue Adolf von Holtzten der andir wart;
der dritte von Lyndowe Gunther
zuleist do nam dy frowen her.

Graf Gerhard II. von Hoya † 18. Octbr. 1311 (v. Hodenberg, Hoyer U.=B. I, Stammt. Nr. 13 und 13 b II, 8, S. 92, U. 123). - Detmar 1315: In deme herveste wart dode slaghen greve Alf to Segheberghe uppe sinem bedde enes morghens by der grevinnen, de broderdochter was des heren van Mekelenborch. - Graf Günther III. von Lindow kommt bis 1334 vor; Lütgard ward noch zum 3. Mal Wittwe . Denn die Denktafel in der Dominikanerkirche zu Neuruppin berichtet: Anno MCCCLII. obiit domina Lutgardis, uxor domini Guntheri (Riedel, Cod. dipl. A, 4, S. 39). Sie scheint aber zuletzt nicht in der Grafschaft Lindow=Ruppin, sondern in Meklenburg gelebt zu haben. Denn die Denktafel der Franziskanerkirche zu Wismar schließt mit den Worten: Froychen Lutgart, filia ducis Johannis submersi. Im kor begrauen. Bestattet ist sie hiernach also zu Wismar.


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Stammbaum
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Stammbaum
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Zu Tafel II.

Haus Meklenburg=Schwerin bis auf Herzog Magnus II.

VIII. Generation.

Albrecht II., geboren (1317 oder) 1318, succedirte seinem Vater (s. o. S. 159) unter Vormundschaft 1329, erreichte die Mündigkeit 1336, erlangte zu Prag am 8. Juli 1348 durch K. Karl IV. die Würde eines Reichsfürsten und Herzogs, theilte seinen Bruder Johann am 25. Novbr. 1352 mit den Landen Stargard, Sternberg und Eldenburg (Lübz) mit der Ture ab [U. 7679, vgl. U. 8049] und erwarb am 7. Decbr. 1358 die Grafschaft Schwerin [Jahrb. XXIV, S. 199].

In deme jare Cristi M. ccc. lxxix., des vrydages vor vastelavende (= 18. Febr.), do starf hertoge Albert van Meklenborch to Swerin unde wart begraven to Doberan, berichtet der Zeitgenosse Detmar. Und es giebt auch keine nach diesem Tage von Albrecht ausgestellte Urkunden. (Korner sagt erst zum Jahre 1380: Albertus dux Magnopolensis - obiit in carnisprivio, secundum chronicam Obotritorum (?), et sepultus est in Dobberan, monasterio ordinis s. Bernhardi; und auch Marschalck (VII, 1): obiit a. fere 1380!)

Gemahlinnen. 1) Euphemia, Tochter Herzog Erichs von Schweden, durch den Vertrag ihrer Mutter, der Herzogin Ingeborg, und des Fürsten Heinrich II. von Meklenburg vom 24. Juli 1321 [U. 4285] mit Albrecht II. verlobt. Ueber die Hochzeit berichtet Detmar: In deme jare Cristi 1336, na paschen (Ostern: 31. März), do sande de koningh Magnus van Sweden unde van Norweghen sine suster Euphemiam to Rostok Alberte, deme heren van Mekelenborch; de nam se, unde hadde dar vele heren to der hochtid. - Eufemye, van der gnade ghodes hertoghinne to Mekelenborch vnd greuynne to Zwer[in] verzichtete 27. Octbr. 1363 dor bede willen vses heren hertoghen Albertes van Mekelenborch auf Haghenowe, dat vse lifghedingh was Mit Hebungen aus Hagenow stiftete aber Albrecht II. am 16. Juni (dominiea post Viti) 1370 im Dom zu Schwerin eine Vicarei precipue in remedium animarum illustrium et inclitarum principum Euphemie, nostre, Ingheburg, dicti Hihrici filii

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nostri conthoralium, pie recordacionum ducissarum Magnopolensium. Wahrscheinlich waren beide Herzoginnen unlängst verstorben; Ingeburg lebte noch 1368, s. u. - Am 10. October 1378 (Lisch, Maltzan II, S. 319) gedenkt Herzog Albrecht II. quondam felicis memorie Eufemye, nostre conthoralis. Damals war er aber schon wiedervermählt mit:

2) Adelheid. - Slagghert erzählt merkwürdiger Weise schon zum Jahre 1371 (fol. 163 b ) die Widervermählung Albrechts II. mit der Gräfin von Hohenstein, deren Namen er so wenig kennt wie Marschalck (VII, 1), der übrigens kein Jahr nennt, sondern nur sagt, Albrecht sei damals grandaevus gewesen (wiewohl er höchstens 60 Jahre zählte). Jedenfalls fällt die Vermählung wohl nicht lange vor den 4. März 1378. Denn an diesem Tage verpflichteten sich Albrecht, Herzog von Braunschweig, und Dietrich, Sohn des Grafen Ulrich von Hohenstein, dem Herzog Albrecht II. und seinen Söhnen zu halbjährigen Kriegsdiensten vor de medegaue, de greue Olrik van Honsteyne der hochgebornen vrowen Alheyde, syner dochter, dessem vorbenanten hertogen Albrechte van Mekelenborgh medeghaf (d. h. als Mitgabe versprochen hatte!). - Adelheids Todesjahr ist uns unbekannt.


IX. Generation.

Herzog Albrechts II. Kinder. - Die Geneal. Dob. berichtet nur: Iste dominus Albertus habuit (!) tres filios: Hinricum, Albertum et Magnum, quos genuit sibi uxor sua Eufemia, soror domini Magni, quondam regis Suecie. Dagegen ist die Geneal. Parch. ausführlicher: Iste dns. Albertus predictus genuit ab Eufemia, sorore Magni regis Swecie, tres filios: Hinricum, Albertum, Magnum, et duas filias: Yngeburgem, quam desponsauit Romano marchioni Brandenburgensi, et Annam, quam comiti Adolpho comiti (!) desponsauit.

a. Heinrich III. wird zuerst genannt am 8. Mai 1350 [U. 7076]; er konnte damals höchstens 13 Jahre zählen. Später (seit etwa 1356) finden wir ihn vielfach in Geschäften bei dem Vater und als dessen Stellvertreter. Er succedirte demselben mit seinen beiden Brüdern 1379. - Ueber seinen Tod berichtet der Continuator Geneal. Dob. (S. 22) im Anfange des 15. Jahrhundert's also

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etwa 20 Jahre nach dem Ereignis: Hinricus hastiludiis intendens in curia sua Wismer [am Rande von derselben Hand: anno dni. M°ccclxxxiiii°, in die sancti Georgii], ubi subtus equum corruit, adeo lesus fuit, quod paulo post exspirauit. - Dagegen der Zeitgenosse Detmar berichtet zum Jahre 1383 (Koppmann I, S. 578): In deme sulven jare, in der anderen weken na paschen, do starf to Zwerin hertoghe Hehrik to Mekelenborch. - Slagghert fol. 165: Anno M. ccc. lxxxvj. Hertich Hinrick tho Mekelenborch, ghenomet de Henger, Albrechtes sone - -. Na deme dode sines heren vader heft he regeret vij jar lanck in groter leue vnde rechuerdicheyt, vnde darna in dessem vorbescreuen iar - ys gestorben an deme dage Georgii tho der Wysmer in deme stekel- vnde riddersspele. Im Tage konnte, so sollte man denken, der Doberaner Autor nicht wohl irren, da Heinrich zu Doberan bestattet und unzweifelhaft dort ins Necrologium eingetragen ward; und die Lübecker Angabe: in der anderen weken na paschen, würde dazu ganz wohl stimmen für das Jahr 1384, insofern der gewöhnliche Georgentag, der 23. April im Jahre 1384 der Sonnabend in der ersten vollen Woche nach Ostern war, im Jahre 1383 aber, wo Ostern am 22. März gefeiert ward, der Georgentag erst in die vierte Woche nach der Osterwoche fiel. Wie geneigt man daher sein möchte, dem Doberaner Genealogen beizutreten (der übrigens auch den Tod des Herzogs Magnus, wie wir hernach sehen werden, um ein Jahr zu spät angesetzt hat), verbieten es uns doch die Urkunden. Denn die letzte von Heinrich III. Selbst gegebene ist vom December 1382 datiert. Am 15. August 1383 aber verpfändeten schon Magnus vnde Albrecht, vedderen, van godes gnaden hertogen to Mek., greuen to Zwerin (also Magnus I. und Albrecht, Heinrichs III. Sohn) ihre Mühle zu Poischow (Orig). Desgleichen bestätigten dieselben am 21. Novbr. 1383 den Verkauf von Zessin (Orig.), und am 25. Jan. 1384 urkundeten dieselben beiden Herzoge (und nicht mehr Heinrich III.) über 2 Hufen zu Hornstorf. Detmar verdient also in Bezug aus das Jahr sicher den Vorzug; dagegen den Todestag konnte der Genealage zu Doberan zu leicht mit Sicherheit aus dem dortigen Necrologium erfahren, als daß man darin einen Irrthum annehmen sollte, zumal Detmar sich so unbestimmt ausdrückt. Es dünkt uns daher das wahrscheinlichste, daß das Turnier zu Wismar in der zweiten Woche nach Ostern 1383 stattfand, und an der dabei empfangenen Verletzung der Herzog am 24. April [dem Georgentage der Schweriner Diöcese] zu Schwerin gestorben ist.

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Gemahlinnen 1) Heinrich III. ward, noch Knabe, durch seinen Vater am 8. Mai 1350 [U. 7076] verlobt mit Margarete, Tochter König Waldemars IV. von Dänemark, die noch nicht 10 Jahre zählte, und als diese bald hernach starb, am 23. Octbr. 1350 [U. 7130] mit deren Schwester Ingeburg. Mit dieser Prinzessin ist Heinrich später vermählt, nach Slagghert (fol. 162, aus unbekannter Quelle, vielleicht aber nach Aufzeichnungen über die Tochter, Aebtissin Ingeburg) im Jahre 1361. Diese Angabe ist nicht unwahrscheinlich; denn am 4. Juni 1362 quittierten Herzog Albrecht II. und seine Söhne den König Waldemar und seinen Sohn Christoph wegen Geldes, dat se vs schůldich hebben wesen van der medeghaue weghene vrowen Ingheburges, vses vorbenomeden heren koningh Woldemares dochter, de vses, hertoghen Hinrikes vorbenomet, hwsvrowe is. (Kopenh. Archiv.) - Ingeburg ward noch 1368 von einer Tochter (der oben erwähnten späteren Aebtissin) entbunden. Am 16. Juni 1370 aber lebte sie nicht mehr (s. o. S. 170/1).

2) Am 26. Febr. 1377 beurkundete Fürst Bernhard II. von Werle, dat wi vnd vse eruen deme hochgeborn vorsten hertogen Hinrike, des dorluchtigen hertogen Albrechtes to Mekelenborges sone, hebben ghegheuen vnse oldeste dochter vern Mechtilde to eneme eliken wiue, und verpfändete für ihren Brautschatz Stadt und Land Röbel. - Spätere Nachrichten über Mechthild sind bisher nicht bekannt; Kinder aus dieser zweiten Ehe werden nicht erwähnt.

b. Ingeburg. - 1) Ingeburg war zunächst verlobt mit dem Markgrafen Otto (IV.) von Brandenburg (geb. 1347); allein diese Eheberedung ward am 25. Juli 1357 aufgehoben, und Ingeburg gleichzeitig mit Ottos (älterem) Bruder, dem Markgrafen Ludwig dem Römer (geb. 1328), verlobt (- dat wi vorbenů mede marggreue Ludowich die Romer selue nemen scholen vnd willen vnd nemen - hertogen Albrechtes dochter iungfrowen Ingheborgh tu enem eliken wife, vnd die selue fruntschap mit vnsem liuen brudere marggreuen Otten, die vor begrepen was, schal af sin mit vnser beider guden willen etc.). Ihre Hochzeit muß vor dem 28. Febr. 1360 gefeiert sein; denn an diesem Tage leistete die Stadt Perleberg ihr als Markgräfin die Leibgedinges=Huldigung, und sie gab derselben eine Privilegien=Bestätigung. Ludwig der Römer † 14. Mai 1365.

2) Ingeburg vermählte sich zum andern Mal mit dem treuen Verbündeten ihres Vaters, dem Grafen Heinrich II. von Holstein

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(dem Eisernen), dessen erste Gemahlin Mechthild v. d. Lippe 1365 (vor dem 12. März) erstorben war. Von dieser Vermählung erzählt M. Eilard Schonevelt (bei Korner [Eccard II, 1105] und bei Junghans, Heinrich der Eiserne, S. 54), doch einige Jahre zu früh: Medio autem tempore (1363!) Albertus dux Magnopolensis filiam suam Yngeburg, per mortem Lodowiei marchionis de Brandenburg interim vidnatam, - dno. Henrico prelibato Holtzatorum comiti in matrimonio copulanit. Der Presb. Brem. (25) berichtet auch davon und von Ingeburgs reichem brandenburgischem Leibgedinge, aber mit einem genealogischen Irrthum: Comes Hinricus, rediens in patriam suam, duxit vxorem filiam supradicti Hinrici (vielmehr Alberti!) ducis Magnopolensis, cujus sororem Adolphus comes sibi eciam copulabat. (S. u.) Hec autem filia ducis Magnopolensis prius nupta fuit marchioni Brandenburgensi, nobili viro Romano, a quo hec domina large ad tempus vite sue fuit dotata cum castris Arndesburgh et opido Perleberghe etc. Auch in Urkunden treffen wir Ingeburg mehrfach als Gräfin von Holstein, z. B. bei Riedel: Cod. A. I, S. 158 (1374); VI, S. 196 f. (1377). Am 16. Novbr. 1384 fällte der Rath zu Hamburg einen Spruch über die Streitigkeiten, welche Herzog Albrecht von Sachsen und her Hinrik greve to Holsten und sin eerbare vrowe vor Ingheborch mit einander hatten. (Schl.=Holst.=Lauenb. Urk.=S. II, S. 343.) Heinrich II. starb im Auslande vor dem 17. April 1390 (s. Lappenberg zum Presb. S. 165); die Gräfin Ingeburg schenkte aber noch am 25. Juli 1395 ein Dors an eine Kapelle zu Perleberg (Riedel, Cod. A. I, S. 169); am 23. August 1409 wird sie als eine Verstorbene bezeichnet (das. A. VI, S. 198).

c. Albrecht III., 1364, 18. Febr. (dominica Reminiscere), in Upsala zum König von Schweden gewählt, seit dem 24. Febr. 1389 in Gefangenschaft seiner Gegenkönigin Margarete von Dänemark und Norwegen, erlangte seine Freiheit erst am 26. Septbr. 1395 (Hanserecesse IV, S. 299), kehrte nach Meklenburg=Schwerin zurück (auf welches er nie verzichtet hatte), und führte hier, wie schon in den Jahren 1385 - 88 vielfach, bis an seinen Tod die Regierung mit seinem Neffen Johann IV. - Ueber seinen Todestag existieren die verschiedensten Angaben. Am weitesten entfernt sich von der Wahrheit Marschalck (VII, 3): Tumulatus in Gadebuso, anno millesimo trecentesimo nonagesimo quarto. Die Lübische Chronik (Grautoff II, S. 5) z. J. 1406: Hertoch Albert van Mekelenborch, dede was tovorne konyngh to Sweden, starf to

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Sweryn, der lateinische Korner (Eccard II, 1190) und der Sog. Rufus (Grautoff II, S. 470) geben dieselbe Nachricht z. 1. 1407, Rufus mit dem Zusatz: unde wart dar sulues (zu Schwerin!) gegraven. Dagegen die Hamb. Handschrift der Chronik berichtet von König Albrecht noch in den Jahren 1409 und 1411 (Grantoff II, 597, 599), meldet seinen Tod aber gar nicht. Endlich nach den Annalen der Minoriten zu Wisby (Fant, Rer. Succ. T. P, p. 47) ist Albrecht III. gestorben 1412, in coena Domini (31. März), sepultus in Doberan, und diese sehr bestimmte Angabe ist gewiß die richtige. Denn die letzte bekannte Urkunde des Königs ist die in Gemeinschaft mit seiner Gemahlin und seinem Sohn gegebene Privilegienbestätigung für das Kloster Ribnitz vom Dienstag nach Judica (= 23. März) 1412. - Die Angabe des "Rufus" von seinem Begräbniß zu Schwerin steht ganz vereinzelt da und hat, da diese Chronik sonst so schlecht von des Königs Ableben unterrichtet ist, keine Bedeutung, findet auch keine Stütze darin, daß sein Bild sich auf der Wand der H. Bluts=Kapelle neben denen der Grafen von Schwerin fand [Jahrb. XIII, 163]: denn auch Johann I. von M.=Stargard war dort abgebildet, der auch nicht in Schwerin bestattet war. Es steht aber zu vermuthen, daß der König diese Bilder selbst veranlaßt hatte, da die Grafen von Schwerin die Ahnen seiner ersten Gemahlin waren. Ebenso unglaubwürdig ist die Nachricht Marschalcks von dem Begräbniß des Königs zu Gadebusch. Denn des Königs Wittwe Agnes ließ die Marien=Kapelle (Königs=Kapelle) daselbst erst im Jahre 1423 weihen (Jahrb. III A., 239); und der angebliche Grabstein des Königs in dieser Kapelle zeigt ein Frauenbild und erweist sich durch das mecklenburgische und das braunschweigsche Wappen zu den Füßen der Figur als der Grabstein der Königin Agnes. S. Lisch, Jahrb. III B., S. 132 f. Der König ist also gewiß, wie die Annalen der Minoriten angeben, nach der Sitte seiner Vorfahren in der Kirche zu Doberan bestattet.

Gemahlinnen. 1) Richardis. 1352, 12. Octbr., zu Wismar [U 7669], beurkundete Graf Otto I. von Schwerin, daß er sich habe beurkundet mit - hertogen Alberte van Mekelenborch, - vnd hebben gegheuen vse dochter iuncvrouwen Richkarden sime sone iuncheren Alberte to enem wiue (er bestimmt ihr eine Mitgift); und an dem nächsten Tage [U. 7670] verschrieb Herzog Albrecht II. Stadt und Land Grevesmühlen iuncwrow Richarden, greue Otten dochter van Zwerin, vses sones wiue, iuncher Albertes, to eneme lifghedinge. - Uebrigens konnte Albrecht III. damals höchstens 15 Jahre, aber wahrscheinlich war er erst 13 Jahre alt; wann aber die Ehe vollzogen ward, ist nicht überliefert.

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- Richardis gab noch am St. Georgentage (= 23. April) 1377 zu Stockholm eine Urkunde für ihre Dienerin Ingierd, Jon's Tochter (Dalin, Geschichte des Reiches Schweden, übersetzt von Dähnert, II, S. 420, Anm. g, und Svenska Riks=Archivets Pergamentsbref I, Nr. 1265, nach dem Original). Ihr Todesjahr und ihr Todestag sind nicht ausdrücklich angegeben. Chemnitz nimmt das Jahr 1380 an; Dalin setzt den Tod der Königin (nach Messen. III, p. 28, und Ann., p. 205) in den Ausgang des Aprilmonats 1377. Diese Annahme der Schwedischen Gelehrten ist jedenfalls richtiger; denn im Juni 1377 waren Stadt und Land Grevesmühlen, das Leibgedinge der Königin Richardis, schon erledigt; am 11. Juni 1377 leisteten sie schon der neuen Inhaberin dieses Leibgedinges, der Herzogin Elisabeth, Gemahlin des Herzogs Magnus, die Huldigung, und am 16. ward dieser Fürstin Stadt und Land Grevesmühlen von Herzog Albrecht II. und seinen Söhnen Heinrich und Magnus förmlich als Leibgedinge zugewiesen. Die Begräbnißstätte der Richardis kennt Marschalck (VII, 3): At mox (?) Ingeburgis (Schreibfehler statt Richardis, wie er sie zuvor richtig genannt hat) in Scandinauia obiit, in urbe Stocholmo tumulata, in aede dini Dominici. (Diese Kirche ist im 16. Jahrh. abgebrochen.)

2) Agnes. Die Detmarsche Chronik berichtet: In dem vastelavende des sulven jares [nämlich 1396] do helt de koning van Sweden enen groten hoff to Zwerin =. Dar brachte men to bedde de suster der hertoghen to Lunenburch unde Brunswik, ene wedewen, de vore hadde enen greven van Mansvelt, darna den hertoghen van Wolghast, un[de] den koningh van Sweden. Agnes, die Tochter des Herzogs Magnus II. von Braunschweig († 1373), war als Wittwe des Grafen Busso V. von Mansfeld zum andern Mal mit Herzog Bogislav VI. von Pommern=Wolgast am 20. September 1389 verlobt und hernach vermählt, aber am 7. März 1393 wiederum Wittwe geworden. - 1396, des sondages to vastelauende (= 20. Febr.), verschrieben ihre Brüder Friedrich, Bernhard und Heinrich, Herzoge von Braunschweig und Lüneburg, hern Alberte, der Sweden vnd der Goten konynge, hertogen to Mekelenborch etc. - 6000 Lüb. Mark, de wy em to brutschatte geuen scholen myt vnser suster. (Slagghert erzählt die Vermählung z. J. 1395 [fol. 166] also um ein Jahr zu früh.) - Agnes überlebte auch ihren dritten Gemahl, und auch noch ihren Sohn Albrecht V. Aus ihrem jetzt verstümmelten Leichenstein in der von ihr (vor Agnes, der Sweden vnde Ghoten koninghinne, hertoghinne to Mekelenborch, greuinne to Zwerin, to Stargarde vnde Rostok) erbauten Marien=Kapelle zu Gadebusch (s. o. S. 175)

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las Franck 1711, wiewohl "auch die Schrift darauf schon sehr ausgetreten war, die Jahreszahl 1430 noch ganz deutlich", "die Zahlen waren von Messing" (A. u. N. M. VII, S. 131). Jetzt sind sie nicht mehr vorhanden; nicht unwahrscheinlich aber folgten ursprünglich nach xxx auch noch Einer. 1430 stiftete die Königin am 1. Aug. (Lisch, M. U.=B. II, S. 192) eine Vicarei zu Neukloster; dagegen am 22. Decbr. 1434 lebte sie nicht mehr 1 ). Eine Differenz über Vermächtnisse in ihrem Testament ward erst am 28. Jan. 1436 beigelegt.

d. Anna. Die Geneal. Parch. (nicht die Geneal. Dob.) zählt Albrechts II. Töchter auf: duas filias: Yngeburgem, quam desponsauit Romano marchioni Brandenburgensi, et Annam, quam comiti Adolpho comiti (!) desponsauit. - Presb. Brem., c. 23: comitem Adolphum (VII. von Holstein=Plön), qui duxit vxorem filiam dicti Hinrici (vielmehr Alberti) ducis Magnopolensis, Alberti regis Swecie sororem nomine Annam, sterilem permanentem. Am 20. Juni (mand. na des hilghen lychames dage) 1362, zu Travemünde, versprachen die Herzoge Albrecht II. von Meklenburg und (sein Sohn) Heinrich, dat wy scholen und willen unseme leven suaghere greven Adolve to Holsten und to Stormeren unse dochter und suester und syne vrouwen vor Annen des neghesten sonnendaghes vor sente Nycolaus daghe, de nu neghest tukomende is [4. Decbr.], to hus bringhen to Plone, und bestimmten den Brautschatz (Schl.=Holst.=Lauenb. Urk.=Samml. II, S. 246). Am 2. Septbr. 1366 bezeugt Graf Adolf von Holstein den Herzogen Albrecht II. und Heinrich III., van der medegane vnser husurowen vrowen Annen schon 1000 löth. Mark empfangen zu haben. Anna wird 1390, am 17. April, als Wittwe genannt (vrowen Annen, de greven Alves vrowe was, daselbst S. 365), desgleichen 1397, am 28. Aug. (das. S. 381). Gestorben ist sie spätestens 1415. Denn in diesem Jahre begehrten die mecklenburgischen Herzoge schon die Herausgabe ihres Brautschatzes. (Vgl. Huitfeldt I, 660.)

e. Magnus I., zuerst genannt 1355, nahm späterhin mit seinen Brüdern Theil an des Vaters Regierungsgeschäften, succedirte


1) Marschalck (VII, 3) kennt Albrechts beide Gemahlinnen Richardis und Agues, dichtet ihm aber noch eine dritte an: Duxit uero postremo ducis Sidinorum ac Juliae Augustae filiam, e qua nullos accepit liberos. Er scheint Erichs Gemahlin für dessen Stiefmutter angesehen zu haben. In demselben Capitel berichtet er zuerst, Erich sei ein Sohn der Agnes (also aus der 2. Ehe des Königs), und hernach: Erico rege ex conjugio primo!
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mit den Brüdern dem Vater 1379, und führte seit Heinrichs III Tod die Regierung, aber nicht mehr lange. Seine letzte Urkunde über eine mecklenburgische Angelegenheit, welche im besiegelten Original erhalten ist (über Schmadebek), ist datiert 1384, palmedagh (= 3. April), und nach einer unverdächtigen Copie urkundeten Magnus vnd Albrecht, vedderen etc. noch gemeinschaftlich am 15. Mai 1384 über Unstede. - Dagegen gab am 25. Novbr. 1384 Albrecht, van godes gnaden hertoge to Meklenborch, greue to Zwerin etc , (Heinrichs III. Sohn) allein (ohne Magnus!) eine Bestätigung über Hufen zu Blowatz (Orig); derselbe Albrecht IV. nahm am 13. Decbr. 1384 das Stift Ratzeburg in seinen Schutz (Orig. in Neustrelitz); und am 14. Decbr. 1484 bestätigte er (nach einer Copie) dem Rostocker Bürgermeister Arnd Kröpelin und seinem Sohn Lambert das Dorf Bartelstorf. - Am 24. April 1385 bekannten Henning und Brüning Voß sich von hertoch Albrecht van Mekelenborch befriedigt für alle de schuld vnde scaden, die vns - hertoch Albrecht van Mekelenborch, sin elderuader, vnde hertoch Hinrik, sin vader, schuldich weren. (Orig.)

Eine unbefangene Betrachtung dieser Urkunden führt zu der Annahme, daß Herzog Magnus zwischen dem 15. Mai und denn 25. Novbr. 1384 gestorben ist. Denn wenn er auch krank gewesen wäre, würde doch Albrecht IV. diese Urkunden ohne Zweifel in ihrer beider Namen haben ausstellen lassen. Diesem Schlusse widersprechen nun aber die Chroniken. Nämlich in der Fortsetzung der Doberaner Genealogie aus dem Anfange des 15. Jahrh. ist zu den Worten: dominus Magnus - decesserat von der Hand des Verfassers an den Rand geschrieben: anno domini M°ccc° lxxxv°, in die sancti Egidii (= 1. Septbr.). Die Detmarsche Chronik dagegen berichtet z. J. 1385: By der sulven tyd, na paschen (also nach 2. April), do starf hertoge Magnus van Mekelenborch. (Koppmann I, S. 184 und 586.) Korner [Eccard II, 1143] schreibt Detmar nach, doch: circa festum paschae, secundum chronicam Obotritorum! Alle diese berichten nichts von einer Reise des Herzogs nach Aachen. Dagegen erzählt Krantz (Wand. IX, 8): Magnus autem cum Alberto de Luneburgo duce profectus deuotionis gratia Aquisgranum, quum inde rediret, febre correptus rebus excessit, ad annum Christi LXXXV. post mille trecentos. Aus der Erwähnung des Herzogs Albrecht können wir leider nichts entnehmen, da uns die Zeit seiner Fahrt nach Aachen nicht bekannt ist; jedenfalls fiel die Heimkehr desselben aber vor den 16. April 1385, da er an diesem Tage vor Rikelingen zog, wo er dann die Wunde empfing, die am

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28. Juni seinen Tod herbeiführte. Ganz kurz faßt sich Marschalck, indem er wahrscheinlich den Bericht von Krantz mit einer Doberaner Ueberlieferung flüchtig zusammenschmiedet (VII, 4): Magnus - dum Aquas Granias - uisitat, vita functus, anno millesimo trecentesimo octogesimo quinto, postridie calendas Septembres (= 2. Septbr.). - Am wahrscheinlichsten dünkt es uns, daß Magnus schon am 1. Septbr. 1384, vielleicht auf der Heimkehr von Aachen, außerhalb Meklenburgs starb, die Nachricht von seinem Tode aber erst nach Ostern 1385 zu Detmars Ohren gelangte. Der Doberaner Genealoge hatte auch Heinrichs III. Tod um ein Jahr zu früh angegeben (s. o. S. 172). - Daß Magnus, wie Lisch (Jahrb. XIX, S. 357, 359) angiebt, zu Doberan begraben sei, ist sehr wahrscheinlich, aber aus alter Zeit nicht bezeugt.

Gem. Magnus ist dreimal verlobt, ohne daß die Hochzeit nachfolgte: 1) am 29. Aug. 1355 mit Mechthild, der älteren Tochter des Fürsten Nicolaus IV. von Werle=Goldberg; und falls diese vor der Hochzeit (die nach 3 Jahren gehalten werden sollte) stürbe, sollte deren Schwester Agnes an ihre Stelle treten [U. 8126]; 2) am Dienstag vor Fastnacht 1356 mit Katharine, der Tochter des Fürsten Nicolaus III. von Werle=Güstrow (hernach 1366 vermählt mit Herzog Albrecht V. von Sachsen=Lauenburg); 3) am 10. Aug. 1360 mit Jutta, der Tochter des Herzogs Erich von Sachsen=Lauenburg. Daß Jutta jemals die Gemahlin des Herzogs Magnus geworden wäre, wie Cohn, Tafel 58, annimmt, ist nicht nur unbezeugt, sondern auch ganz unwahrscheinlich. Denn am 5. Juli 1362 gelobte Barnim (IV.), Herzog zu Stettin und Fürst von Rügen, dat wy vse dochter iuncvrowen Elzeben sco v len vnde willen ghe a uen tho der ee hertoghe Magnus van Me a klenborgh, des vorbeno v meden hertoghen Albrechtes so o ne (mit 3000 löth. Mk. Brautschatz); und am selben Tage verschrieb Herzog Albrecht II. mit seinen Söhnen der hochghebaren iunghevrowen vor Elzeben, iunge hertoghe Barnyms dochter von Stettyn, de gefriet is hertoghe Magnusse van Meklenborg vorgenomet tho echte unde tho rechte tho eyner vrowen, na der ee de staad tho Grevesmolen mit der Vogtei zum Leibgedinge. (Westph., Monum. IV, 986.) - Die Herzogin Elisabeth lebte noch im Jahre 1377: am 11. Juni leisteten Stadt und Land Grevesmühlen der irluchtigen vorstinnon vor Elzeben, vses vorbenomeden heren hertogen Magnus eliker husfrowen, die Huldigung - oft vnse vorbenomede here hertoghe Magnus afiginghe eer se =; und am 16. Juni wies Herzog Albrecht II. mit willen vnd mit vůlbort vser leuen sønes - vern Ylseben, vses vor=

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benomeden sones hertoge Magnus eliker husurowen, Stadt und Land Grevesmühlen als Witthum an. - Ilsabes Todesjahr ist noch nicht ermittelt. Das Amt Grevesmühlen ward am 24. Febr. 1405 der Gräfin Jutta von Hoya, Gemahlin Johanns IV. seit 1400, zum Leibgedinge verschrieben; damals lebte also deren Schwiegermutter Elsabe sicher nicht mehr.

f. Außer des Herzogs Albrecht II. Kindern erster Ehe kennt Marschalck (VII, 1) auch noch einen Sohn aus der zweiten Ehe: Grandaevus uero (Albrecht II.) filiam comitis Hoensteinii conjugem (Adelheid) accepit, e qua Albertum sustulit, qui breui elatus. Und ihm erzählt wohl Slagghert (fol. 163 b ) nach: De (die Gräfin von Hohenstein) heft em getelet I sone, alze hertich Albrecht, de nicht lange leuede. - In Urkunden wird dies Söhnlein nie genannt, und da wir Marschalcks Quelle nicht kennen, ist diese Angabe schwer zu würdigen. Daß dieser spätgeborene Sohn gleichen Rufnamen mit dem Stiefbruder, dem König Albrecht, gehabt, ist noch kein zwingender Grund sie abzuweisen. Dasselbe findet sich ja auch sonst um jene Zeit in Fürstenhäusern, z. B. bei den beiden brandenburgischen Markgrafen Ludwig und bei den Söhnen Johann II. und Henning des Fürsten Johann I. von Werle. Vielleicht hatte Marschalck Nachricht von diesem Sohn der Herzogin Adelheid aus Doberan, wo er begraben sein mochte.


X. Generation.

A. Die Kinder Herzog Heinrichs III. (aus seiner ersten Ehe). - Marschalck (VII, 2) kennt nur Albrecht IV. und seine Schwester [Maria], welche Herzog Wartislavs Gemahlin ward, aber nicht Euphemia und Ingeburg; die Doberaner (und die parch.) Genealogie: filium nomine Albertum cum duabus filiabus (et duas filias), weil sie vor der Geburt Ingeburgs verfaßt sind.

a. Euphemia. Am 31. Octbr. 1366 [Lisch, Maltzan. U. II, 190] bezeugten Laurencius vnde Johan de junghere (V.), syn broder, vnde Johan de oldere (mit dem Siegel:   Inschriftskreuz  S' . IOhĪS DO M I c e LLI . D — L e IIII., also Johann IV. von Werle=Goldberg), den Vertrag mit dem Herzog Albrecht II. und seinen Söhnen Heinrich und Magnus: dat wy Johan de oldere (IV.) vorbenomed scolen nemen to der ee juncvrowen Eufemyen,

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hertoghen Hinrickes dochter van Mekelenborgh -. Des scal me vns, Johanne deme olderen vorbenomed, desse iuncvrowen Eufemyen - gheuen to der ee vnd in vnse bedde antwarden nu to vastelauende, de neghest tokumpt, vor[t] ouer twelfjaren (also Fastnacht 1379); were ouer dat wy des in beydent syden endrachtlich worden, dat id er schen scolde, so scal id er schen. (Gedr. Lisch, Maltzan II, S. 190.) Euphemia zählte 1366 erst 3 - 4 Jahre. Indessen, bevor jene 12jährige Frist ablief, 1374 (vor dem 14. Decbr.), starb Johann IV., ohne daß diese Ehe vollzogen ward. - Darauf aber, am 16. Juni 1377, versprach Johan der junghere, van godes gnaden here to Werle (Johann V. von Werle=Güstrow), den von Herzog Albrecht II. und seinen Söhnen Heinrich III. und Magnus I. ihm zugestellten Brief, darinne stan de degedinge, wo vns desse vorbenomeden vsen leuen vedderen hertoge Hinrikes dochter ver Offemygen gegeuen hebben to eneme eliken wiue, vnd wo w de suluen vse husurowe scolen mit ereme lifgedinge na vorstelikeme sede beligen, van desser tiid binnen eyme iare besiegelt zu schicken. Da Johann die Euphemia schon seine Hausfrau nennt, wird die Hochzeit schon vor dem oben genannten Tage gehalten sein. Lange hat die Ehe aber nicht bestanden; denn Johanns V. Tod erfolgte zwischen dem 24. Aug. 1377 und dem 9. Septbr. 1378. S. unten Tafel IV, Generation IX.

b. Albrecht IV. war seit 1371 von seinem Großvater, König Waldemar (Atterdag) von Dänemark, zu seinem Nachfolger bestimmt; allein nach dessen Tode (25. Octbr. 1375) gaben die dänischen Reichsstände dem Sohn Margaretens, der jüngsten Tochter Waldemars, Olaf von Norwegen, den Vorzug, und wählten auch nach dessen Absterben 1387 nicht Albrecht IV., der sich freilich in seinen Urkunden als ware erfname des rikes tho Dennemarken bezeichnete und seinem Siegel die Umschrift: S' ALB e RTI . R e s ' . DA c I e A c DV c ' . MA s N OPOL . gab, sondern Margarete selbst. Inzwischen nahm Albrecht IV. seit seines Vaters Tode Antheil an der Regierung in Meklenburg. Seine letzte bekannte Urkunde ist von ihm, König Albrecht und Johann IV. gemeinschaftlich zu Stockholm am 24. Juni 1388 (über Bede zu Lankow) gegeben. Die Detmarsche Chronik besagt zum Jahre 1388: In deme sulven jare starf hertoge Albert van Mekelenborch, hertogen Hinrikes sone, und ebenso Korner zum Jahre 1388 [Eccard II, 1156]: Eodem tempore Albertus dux Magnopolensis, filius Hinrici ducis, obiit, juvenis existens. Er kann allerdings höchstens wohl

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erst ungefähr 25 Jahre gezählt haben. (Einen sonderbaren Fehler begeht Marschalck (VII, 2): [Albrecht IV.] peste absumptus interiit, Doberanum relatus, ubi et conditus, anno millesimo trecentesimo septuagesimo!!)

Gem. Am 8. Septbr. 1378 gelobten Wenzlav und Albrecht, Herzoge zu Sachsen(=Wittenberg) und Lüneburg, den mecklenburgischen Herzogen Albrecht (II.), Heinrich (III.) und Magnus (I.), dat we vorbenomede Albrecht, hertoge to Sassen vnde to Luneborch, schullen vnde willen ghenen dem houchgebornen Albrechte, hertogen Hinrikes sone van Mekelenborch, koningh Woldemars dochtersone van Denemarken, vnse dochter Elsebeten to eynem eliken wyue also drade, also se manbar wert. Ob aber die Ehe mit der Tochter Albrechts je vollzogen ward, ist höchst zweifelhaft; wahrscheinlich ist mir, da ich Elisabeth in Stammtafeln nicht angegeben finde, daß sie jung, noch vor der Hochzeit gestorben ist. Unsere einheimischen Chronisten kennen nicht sie als Gemahlin Albrechts IV., wohl aber ihre gleichnamige Tante, des Herzogs Albrecht von Sachsen Stiefschwester Elisabeth, die Tochter des Grafen Nicolaus von Holstein 1 ). So sagt der Fortsetzer der Dob. Genealogie (S. 22): Albertus (IV.) accepit vxorem nobilem dominam, filiam domini Nicolai comitis Holtzacie ac sororem domini Alberti ducis Luneburgensis, de qua nullam prolem suscepit, quam modico tempore superuixit. Dies ist alles richtig, außer den letzten Worten. Denn Elisabeth von Holstein hat Albrecht IV. lange überlebt. Am 25. Novbr. (Katherinen) 1389 verschrieben Herzog Gerhard (VI.) von Jütland und seine Brüder Albert (I.) und Heinrich (III.), Grafen zu Holstein (die Söhne des Grafen Heinrich II., der ein Bruder von Nicolaus


1) Anm. Das Verwandtschaftsverhältniß der in Rede stehenden Personen zeigt folgende Tafel:
Stammbaum
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war), der dorchluchtegen vorstinnen vrowen Elizabeth, hertoginnen to Mekleborch, vnser leuen suster, für eine Schuld von 400 Mk. Pf. dat kerspel to Qu v erne, brukliken to besittende. Sie war schon Wittwe ; demgemäß fügen die Herzoge hinzu: Wert ou v er dat vnse vorbenomede suster eneme heren beraden worde na ereme willen, vnd sy e beliftuchtet worde van deme suluen heren myt alsodanegem lifgedinge, dar sy e wol ane vorwaret were, so schal dit vorbenomede kerspel weder in vns vnd in vnsen ernen vallen. (Sudendorf, Br.=Lün. U.=B.VI, S. 293.) Die Bezeichnung suster statt vedderke geben sie ihr wohl nur vmme sunderligher trů wer, angheborner leue willen, de wy hebben to der hoochgebornen vorstynnen vnde vrowen vrow Elizabeth, hertoghinnen van Mekelnborch, vnses leuen vedderen dochter, grenen Clawus, wandages grene to Holsten - seligher dachtnisse, wie Gerd und seine Brüder sich am 17. Juni 1397 (Sudendorf VIII, S. 20) ausdrücken, da sie die Vormundschaft für sie übernahmen. Ganz richtig bezeichnen dieselben drei Brüder ihr Verwandtschaftsverhältniß zu Elisabeth in einer Urkunde vom 25. Mai 1391, wo sie eine Hebung aus Schleswig der eddelen vorstinnen vrowen Elizabeth, herteginnen to Mekleborch, vnzer leu v en vedderken, verschrieben, ist sy leu v e den dot vnses veddcren vorscrenen (nämlich greu v en Clawes), eres vaders. - Elisabeth vermählte sich später (1404?) zum andern Mal mit Herzog Erich V. von Sachsen=Lauenburg; 1416 lebte sie nicht mehr.

c. Marie, geb. vor 1368. Es heißt in der Pomerania I, 405: .,Wartislaff [VII. von Pommern] nham hertzog Heinrichs [III.] von Mekelburg Tochter Marien zur ehe, welche von Ingeburg, khönigs Waldemar von Denemarken tochter, geporen was." Ihre Hochzeit mag ums Jahr 1380 gefeiert sein, da ihr Sohn Erich (König von Dänemark etc. .) 1382 geboren ist.

d. Ingeburg. - Ueber diese jüngste Tochter Heinrichs III. giebt uns Slagghert genügende Auskunft: Fol. 162 b : Anno 1368 froychen Ingheborch, des koninges dochter tho Dennemerken vnde eyn vorstynne hertich Hinriks, heft entfangen vnde getelet eyn schone dochter, de ghenomet ys ock Ingenborch. - Fol. 164: Anno 1376 froychen Ingeborch, hertich Hinrikes dochter -, so se nu olt was viii jar, ys se ghecledet to Ribbenitz vnde gade van hemmel vortruwet. - Fol. 166 b z. J.

1398 (da die Aebtissin Beatrix restgnirte): Des iiij. sundages na pasken (5. Mai) ys vthghekaren in ene ebdiske desses closters (Ribnitz) froychen Ingeborch, hertich Hinricus dochter tho Me=

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kelenborch, ghenomet de Henger, vnde confirmeret von deme vader ministro in deme hilgen horsam. - Fol. 167 b z. J. 1408: An deme auende Michaelis (28. Septbr.) dat eddele froycnen suster Ingeborg, eyn abbatissa -, ys ghestoruen - in der pestilencien myt anderen velen susteren desses closters, thosamen in dem ta e l xiij. - 1405, 1. Novbr., bekennt Ingheburgh van Mekelenburgh, van godes gnaden eyn dochter der dochter konyngh Woldemers to Dennemarken, ebbedysche to Rybbenitze, van vnser ghenedighen vrouwen vnde moder, der konynghinnen (Margarete) van Dennemarken vnde Zweden vnd Norwegen, 400 Mark empfangen zu haben. (Sudendorf, Br.=Lüneb. U,=B. IX, S. 8.)

B. Die Kinder Albrechts III., Königs von Schweden. Aus der ersten Ehe entsprangen mindestens 3 Kinder, aus der zweiten nur Albrecht V.

a. Erich. Geneal. Dob. (S. 24): Filius vero ejus (Albrechts III.) Ericus ad recuperandum regnum patris amissum cum vxore sua et milicia transiuit ad insulam Gothlandie, quam feliciter cum cinitate Wisbii optinuit, sed ibidem in breui tempore moriendo vite cursum consum[m]auit. - Nach der Chronik der Minoriten zu Wisby (Fant, Scr. rer. Succ. la, 46) starb Erich 1397, 26. Juli (feria quinta post Marie Magdalene) zu Landskrona und fand sein Grab in Wisby zu St. Marien. - Auch Korner berichtet z. J. 1397: Fricus, filius Alberti regis Succorum, obiit in Godlandia (Eccard II, 1175), und Marschalck VII, 3: Erico rege - peste absumpto, in Albiburgio Gotorum tumulato.

Gem. Detmar z. J. 1396: In deme vastelavende des sulven jares do helt de koning van Sweden enen groten hoff to Zwerin. - (Folgt die Erzählung von dem Beilager des Königs selbst, s. oben S. 176.) Ok wart sineme sone, koning Erik van Sweden, dar suluest bracht de dochter des hertoghen van Wolghast. Ein wenig mehr weiß Slagghert (Fol. 163): Koninck Eryck. Dessem - vurt vortruwet - froychen N., des herteghen dochter tho Wolgast Buggeslaff. Nach der Pomerania (I, 437) hinterließ Herzog Bogislav VI. von Pommern=Wolgast († 1393) nur 2 Töchter, Sophie und Agnes. "Sophie nahm hertzog Erich von Mekelburg . . . aber er ist bald gestorben; darumb hat die Fürstinne widder genhomen Johan von Wenden." Wir glauben vielmehr, daß ihr zweiter Gemahl nicht Johann VII. von Werle=Güstrow, sondern Nicolaus V. von Werle=Waren war. S. Tafel IV, Gen. X.

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b. u. c. Die Chroniken berichten nur von einer Tochter König Albrechts, der Gemahlin Johanns von Görlitz, so namentlich auch Slagghert (Fol. 163): Froychen N. - wurt vortruwet deme eddelen heren Johan, hertige tho Gorlitz, eyn ßone Karel des IIII., keyser des Ronreschen rykes. Allein es wird noch mindestens eine andere erwähnt. Nämlich 1376, 4. März, zu Eger, Schloß der Kaiser Karl IV. mit Herzog Albrecht II. einen Vertrag wegen Vermählung seines Sohnes Johann (geb. 22. Juni 1370) mit Albrechts II. Enkelin, Herzog Magnus I. Tochter, Euphemia nach 3 Jahren. Würde der Papst die Dispensation vom verbotenen Grade verweigern, oder Euphemia vor der Hochzeit sterben, so sal der egenante marggraff Johans zu der ee nemen kunig Albrechtes tochter von Swiden die iungiste. Stirbt auch diese, so soll an ihrer beider Stelle treten herczogen Heinrichs von Mekelimburg tochter die jungiste (Ingeburg), oder desselben herczogen Albrecht von Mekelimburg sone tochter eyne, weliche denne die iungiste ist. Diese Eheberedung ward von denselben Contrahenten wiederholt zu Weiden am 1. und 3. Mai. In diesem neuen Vertrage lauten die gesperrt gedruckten obigen Worte: kunig Albrechtes von sweden tochter, wie die genant ist, die ytzunt die iungste ist. (Also gab es doch auch eine oder mehrere ältere Töchter Albrechts III.) - Mit dieser Vermählung sollten aber die mecklenburgischen Pfandbesitzungen in der Mark (Straßburg, Liebenwalde, Zehdenick und Fürstenwerder) an die Mark zurückkommen.

Euphemia, des Herzogs Magnus I. Tochter, war allerdings mit des Kaisers Sohn Johann (von Görlitz) im 3. Grade verwandt:

Stammbaum

Es scheint jedoch, daß man sich um den päpstlichen Dispens nicht erst bemüht und von Euphemia bald ganz abgesehen hat; sie ward am 21. Jan. 1378 anderweitig mit Erich d. j. von Lauenburg verlobt (S. u.). Der Kaiser war nun freilich am 23. März 1377 schon im Besitz der Pfandstädte Straßburg u. s. W.; ob aber damals schon eine der Töchter des Königs Albrecht für Johann fest als Gemahlin bestimmt war, mag man, weil Johann noch im 7. Lebensjahre stand, eine Ehe also fürs Erste noch nicht geschlossen

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werden konnte, billig bezweifeln. Kaiser Karl IV. und Herzog Albrecht II. starben dann darüber hinweg (1378 und bezw. 1379), und Karls Sohn Wenzel ging später auf das Anerbieten des Giovanni Galeazzo Visconti, seine Erbtochter Valentine dem Herzog Johann von Görlitz zu vermählen, lebhaft ein. Als der italienische Fürst aber endlich (1385?) die Verhandlungen abbrach, inzwischen auch seine Tochter schon anderweitig verlobt hatte, kam man auf die Vertrage zwischen Kaiser Karl und Herzog Albrecht II. zurück. Am 10. Febr. 1388 fand die Hochzeit des Herzogs Johann von Görlitz mit der Schwedischen Prinzessin (zu Prag?) statt. 1394 war noch König Albrechts von Schweden Tochter Herzogin von Görlitz (Hanserec. IV, 226), am 1. März 1396 ward sie Wittwe . Die relicta quondam ducis Gorlicenzis et de Lausitz wohnte 1400 noch einer Krönung in Prag bei. Ihr Todestag ist unbekannt, auch ihre Begräbnißstätte; doch vielleicht ruht sie im Dom zu Prag, wo ein Mitglied des mecklenburgischen Fürstenhauses bestattet sein soll. - S. über sie R. Gelbe: Herzog Johann von Görlitz, im Neuen Lausitz. Magazin Bd. 59, S. 1 f., namentlich S. 22 - 29, auch S. 133. In Urkunden scheint ihr Name nicht vorzukommen; Chemnitz nennt sie nach ungenannter Quelle Richardis (wie auch ihre Mutter hieß). Von ihrer jüngeren oder älteren Schwester (oder Schwestern) hören wir nach 1376 nichts mehr.

d Albrecht V. - [König Albrecht] sibi dominam Agnem - vxorem accepit, de qua vnum filium nomine Albertum procreauit. Dieser Sohn zweiter Ehe ist frühestens Ende 1396, wahrscheinlich aber 1397, geboren; er war beim Tode des Vaters also noch unmündig und Stand in Gemäßheit eines Abkommens mit Johann IV. vom 28. Juli (Pantal.) 1412 unter Vormundschaft seiner Mutter bis zur Mündigkeit (1415 oder 16), regierte dann selbständig und seit 1422 auch als Vormund der von seinem Vetter Johann IV. hinterlassenen Söhne. Er starb jedoch schon 1423, und zwar zwischen dem 1. Juni und dem December; am 6. Decbr. lebte er sicher nicht mehr (s. u.) - Es irrt also der Fortsetzer der Detmarschen Chronik im Jahre, wenn er z. J. 1324 berichtet: In deme suluen yare starff hertich Albert van Mekelenborch unde wart begraven in deme clostere Doberan. (Desgl. auch Rufus und Korner.)

Gemahlinnen. Am 19. Juni 1413 (zu Perleberg) ward Albrecht V. unter Vermittelung Herzog Ulrichs I. von Stargard durch seine Mutter, die Königin Agnes, verlobt mit Cäcilie, der zweiten Tochter des Burggrafen Friedrich zu Nürnberg, damals

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Verwesers der Mark Brandenburg. Das Beilager sollte in drei Jahren gehalten werden, ist aber nicht erfolgt. Vielmehr ward Cäcilie 1423 mit dem Herzog Wilhelm d. ä. von Braunschweig=Calenberg vermählt, aber in demselben Jahre Albrecht V. mit deren Schwester Margarete (welche 1413, am 19. Nov., mit Wartislav, Sohn Wartislavs VIII. von Pommern(=Barth), verlobt war, diesen Bräutigam aber bald durch den Tod verloren hatte). Bei der Verlobung Margaretens mit Albrecht am 5. Febr. (Dorothee) 1423 zu Perleberg (Riedel, Cod. B III, 439) war die Hochzeitsfeier vor Pfingsten, zu Tangermünde, festgesetzt und ist dann Pfingsten (23. Mai) dort gefeiert. (Vnde de brutlacht ward geholden bynnen Angermunde in der gegenwordicheit veler vorsten vnde heren. Rufus z. J. 1423.) Am Hochzeitstage wies der Kurfürst Friedrich I. in Gemäßheit des Ehevertrages seinem Schwiegersohne Dömitz und Gorlosen erblich zu. (Das. S. 449.) Am 1. Juni (des dinxstages na Trinitatis) befand sich das junge Paar schon in Meklenburg, zu Wittenburg; hier verschrieb an diesem Tage (Riedel S. 449) Albrechte, von gotes gnaden der reiche Sweden vnd Norde(r)gen ware erfname, herczog czu Mekelburg, gref czu Swerin, czu Rostock vnd Stargarde der lande here, - - frawen Margarete, herczoginn czu Mekelburg - -, vnser lieben husfrawen, ihr Leibgedinge. - Margarete ward aber, wie bereits oben erwähnt, schon bald hernach Wittwe . Da Meinungsverschiedenheiten wegen des auszukehrenden Witthums entstanden, wurden solche 1423, Nicolai (6. Dec.), zu Perleberg verglichen (Riedel a. v. O. S 456). - Etwa 15 Jahre später (1. Nov. 1438 nach v. Behr) ging Margarete eine zweite Ehe ein mit Ludwig VIII. (dem Buckligen) von Baiern=Ingolstadt, ward 1445 abermals Wittwe und Vermählte sich noch zum 3. Mal mit Martin von Wallenfels. Als ihr Todestag wird der 27. Juli 1465 angegeben. S. Cohn, Stammtafeln, Taf. 74.

C. Die Kinder des Herzogs Magnus I. Geneal. Dob. cont.: Magnus - vnum filium dominum Johannem et vnicam fliam Eufemiam - reliquerat. Mehr Kinder nennen auch die Urkunden nicht und kennen auch die Chronikenschreiber nicht.

a. Johann IV. Succedirte 1384 seinem Vater, stand aber 1388, 17. Dec., noch unter Vormundschaft Albrechts III.; sed quoniam ipsi patrui Albertus rex et Johannes dux in preessendo terre concordare minime valuerunt, tam Magnopolensem et Rozstoccensem terras quam comeciam Zwerinensem inter se diniserunt. Nach des Königs Tod († 1412) regierte Johann mit Albrecht V. -

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Ueber Johanns IV. Tod berichtet der Sogen. Rufus erst z. J. 1423: Do starf ok hertich Johan van Mekelenborch in sunte Gallen dage (= 16. Oct.) uppe deme slote to Zwerin; und ebenso giebt Slaggheit Fol. 168 b das Jahr 1423; nach Marschalck VII, 5 starb aber Johann schon anno miliesimo quadringentesimo secundo, und er hat darin Recht. Denn Rufus setzt Johanns IV. Tod ebenso wie Albrechts V. um ein Jahr zu spät an. Aber der Jahrestag wird richtig sein. Denn am 18. Oct. (Luce) 1422 finden wir schon Albrecht V. als Vormund für Johanns IV. Kinder in einer Konfirmation von Bede aus Satow für das Kloster Doberan. Auch beurkundete am 9. April 1430 und 22. April 1431 (Lisch, Mkl. Urk., Bd. II, S. 188 und 196) das Kloster Neukloster eine Vicarienstiftung, welche dort gemacht war von der Herzogin Katharine, ihr zum HEIL und ihren beiden Söhnen Heinrich (IV.) und Johann (V.), ferner ,"vnseme gnädigen heren hertige Johanne (IV.) van Mekelenborch, deme de almechtige god gnedich vnde barmhertich zy, allen Mekelenborgeschen, Sasschen heren vnde vrowen, de in gode vorstornen sy e n =; ok schole wy vnde willen alle iar an sunte Gallen daghe des auendes tovoren mit vigilien vnde des morghens mit selmissen desse ergescreuen heren vnde vrowen bogha ] en - -. Den Gallen=Tag wählte die Herzogin wohl, weil er der Todestag ihres Gemahls war.

Gemahlinnen. 1) Jutta. Geneal. Dob. contin.: Johannes vero, filins ducis Magni, ad viriles annos perueniens recepit vxorem filiam Ottonis comitis de Hoya, de qua filium Magnum cum filiabus generauit. Unter Vermittelung König Albrechts von Schweden und Herzog Bernhards von Braunschweig=Lüneburg ward zu Boizenburg am 15. December 1398 von Otto, Grafen von Hoya und Bruchhausen, versprochen: To deme ersten, dat we willen vnde schullen dem vorgenanten hertogen Johanne (IV.) geuen vnse dochter junchurowen Ju e tten to der ee, vnde he wel vnde schal se nemen to der ee, vnde we willen vnde schollen öm vnse dochter vorbenant to hu e s bringen to Swerin verteyn dage na sunte Michaelis dage un neygist tokomende; allein der Termin ward nicht eingehalten, sondern am 25. Juli 1399 gelobte Graf Otto von Hoya abermals, er wolle dem Herzog Johann (IV.) vnsse dochter bringhen vnde by em tho bedde lecghen des sundaghes an dem vastelauende nv neghest thokomende tho Zwerin. Da weitere Verträge nicht vorliegen, wird also die Hochzeit wohl am Sonntag Estomihi (28. Febr.) 1400 zu Schwerin stattgefunden haben. Am 24. Februar (in sunte

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Mathies dage, des hilgen apostoles) 1405 verschrieben König Albrecht III. und Herzog Johann IV. vrowen Jutten, vnserleuen husvrowen vnd vedderken, to enem rechten liffgedinge Land und Stadt Grevesmühlen. Die beiden Herzoge gelobten dies Jutta selbst, ihrem Vater, ihren Brüdern vnde heren hern Bernde vnde hern Hinrike eren omen, hertogen to Brunswick vnde to Lunenborch. Sie war nämlich, wie sich weiter unten zeigen wird, eine Tochter des Grafen Otto III. von Hoya aus dessen zweiter Ehe mit Mechthild, der Tochter des Herzogs Magnus II. mit der Kette von Braunschweig (nicht aus der ersten Ehe mit Adelheid, wie v. Hodenberg, Hoyer U.=B. 1, S. 352, vermuthet; denn sonst wäre sie nicht im 2. Grade mit Johanns IV. 2. Gemahlin Katharine verwandt gewesen). Chemnitz berichtet ganz bestimmt (ob nach dem zu seiner Zeit etwa noch vorhandenen Grabsteine?) z. Z. 1415: "Im selbigen jahr ist Fraw Jutta, geborne Gräfin zur Hoye, Hertzog Johansen zu Meklenburg gemahlin, todes verfahren und zu Schwerin begraben worden." Nach dem Wienhauser Todtenbuch starb Marci p. (am 7. Oct.) nobilis dna. Jutta, de Meklingeborch duxissa.

2) Zum andern Mal vermählte sich Johann IV. mit Katharine, Tochter Herzog Erichs IV. von Sachsen=Lauenburg und seit 1414 Wittwe Johanns VII. von Werle=Güstrow (S. d.). (Erat relicta dni. Johannis de Werle principis, cujus fratres Balthasar, Wilhelmus, sagt Krantz, Wand.X, 25) - Rufus berichtet z. J. 1416: Dosulves ok hertich Johan van Mekelenborch nam Catherinen, hertich Erikes (V.) suster van Lovenborch, de em tohorde in deme drudden lede, unde darumme dogede he des pawes ban lange tyd mit syner vrouwen. To dem lesten leet de pawes to dat echte gnedilikin unde losede se beyde uthe deme banne. (Ebenso der lateinische Korner, Eccard II, 1220.) Dieser Bericht ist nicht genau; Johann und Katharine waren nicht im 3. Grade mit einander verwandt. Sie hatten, scientes se aliquo affinitatis gradu fore conjunctos, sed tamen, in quo specialiter gradu essent conjuncti, ac prohibitionem ecclesie ignorantes, die Ehe vollzogen. Tandem ad eorum deuenit notitiam, quod quondam Jutta, altera ipsius Johannis - vxor, dum uiueret, predigte Katherine secundo erat consanguinitatis gradu conjuncta. (Johanns Frauen waren beide Enkelinnen des Herzogs Magnus mit der Kette von Braunschweig.) Um aus dem dadurch verwirkten Bann zu kommen und ihre Ehe legitimiert zu sehen, brachten sie ein Mandat des Jordanus episcopus Albanensis aus, datiert Constanz 19. März (XIIII. kl. Aprilis),

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1417, an den Bischof (Heinrich) von Schwerin, das Fürstenpaar vom Banne zu lösen und die Ehe zu legitimieren; doch geschah dies erst im August 1418 1 ), nachdem inzwischen der neu erwählte Papst Martin V. am 17. März 1418 ein ähnliches Mandat an Bischof Heinrich erlassen hatte. - Während der Minderjährigkeit ihrer Söhne führte Katharine die Regentschaft ( 1436). Ihre letzte eigene Urkunde, so viel mir bekannt, ist datiert von 1448, Dienstag nach Margareten (23. Juli). Nach Rudloff hat sie noch am 18. November desselben Jahres gelebt (nach einer Urkunde?).

b. Euphemia. Diese, soviel wir wissen, einzige Tochter des Herzogs Magnus, ward (s. o. S. 185) zunächst 1376 als Braut des Markgrafen Johann, Herzogs zu Görlitz, ins Auge gefaßt; allein ihrer Cousine ward der Vorzug gegeben. Sie selbst wurde inzwischen schon am 21. Januar (Agneten) 1378 aufs Neue verlobt mit Herzog Erich V. von Sachsen=Lauenburg. Erich IV. gelobte an diesem Tage dem Herzog Albrecht II. von Meklenburg, hertogen Hinrike vnd hertogen Mangnus, sinen sonen, dat vse sone Eryk schal nemen vses vorbenomeden omes hertoghen Mangnus dochter, gheheten Eufemya, thu eynem elyken wiue. Wan se veerteyn jare olt is, so scollen vnde willen vse vorbenomeden ome desser vorbenomeden Eufemygen, hertoghen Magnus dochter, thu medegaue geuen etc. - Allein auch diese Ehe ist nie vollzogen; vielmehr nahm Erich V. die Wittwe Herzog Albrechts IV. später (um 1404) zur Gemahlin (s. o. S. 183). Seine ehemalige Braut, iuncvrouwe Offemye, des hertogen Magnus dochter, war aber damals bereits die Gemahlin des Fürsten Balthasar von Werle=Güstrow, mit dem sie am 18. October 1397 zu Schwan verlobt war. (S. Tafel IV.)



1) Nach dem vorliegenden Notariats=Instrument, welchem der päpstliche Brief vom 17. März 1418 inseriert ist, datiert: anno dni. millesimo quadringentesimo decimo septimo! die solis XVI a . mensis Augusti. Der 16. August fiel weder 1417 noch 1418 auf einen Sonntag. Wahrscheinlich ist dies Instrument erst nach Jahren angefertigt.
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XI. Generation.

Die Kinder Johanns IV.

1) Erster Ehe. - Contin. geneal. Dob. (S. 24): Johannes vero, filius ducis Magni, - recepit vxorem filiam Ottonis comitis de Hoya, de qua filium Magnum cum filiabus generauit. - Desgleichen Marschalck VII, 5: Joannes Magni filius Juditam duxit, filiam Otonis comitis de Hoja, e qua Magnum suscepit, qui breui in fata concessit, Suerini tumulatus, filias insuper aliquot.

a. Magnus kann frühestens Ende 1400 geboren sein. In den Urkunden kommt er uns nur am 27. December 1408 [1409, an sunte Johannis evangeliste daghe yn deme winachten] zu Gesicht, in dem Lehnrevers über Putlitz, welchen "Jaspar geheten Ghans" - "hern Albrecht, der Sweden vnd der Gothen konige, und hern Johan, hertogen to Meklenborg, greven to Zwerin, to Stargarde und to Rostock hern, hertogen Albrechte und hertogen Magnus, eren sonen", ertheilte. In diesem Briefe werden diese Herzoge (auch Magnus) in gleicher Weise 5mal genannt, desgl. in dem Zeugniß der Stadt Putlitz über diese Belehnung von demselben Tage. (Riedel, Cod. A. I, S. 307, 308.) Viel länger wird Magnus auch nicht gelebt haben, da ihn sonst der Vater in seinen Urkunden gewiß erwähnt hätte. Seiner Schwestern wird in Urkunden nie gedacht; doch s. Generation XII, unter Katharine.

2) Zweiter Ehe. Töchter sind auch aus der zweiten Ehe nicht bekannt, dagegen aus sehr zahlreichen Urkunden die beiden Söhne Heinrich IV. und Johann V.

b. Heinrich IV., wegen seines gleichnamigen, etwas älteren Vetters von Stargard gewöhnlich "der jüngere" zubenannt, wegen seiner Fettleibigkeit später auch Pinguis, de Bukede. - Heinrich IV. wird 1417, Johann V. 1418 geboren sein; sie standen unter der (von Kaiser Sigismund 1432 bestätigten) mütterlichen Vormundschaft bis 1436, regierten dann (sicher schon 27. September 1436) selbständig erbten mit den stargardischen Vettern das durch des Fürsten Wilhelm Tod (7. Sept. 1436) erledigte Fürstenthum Wenden; und als durch Ulrichs II. von Stargard Ableben 1471 auch der Stargardische Landestheil an Heinrich IV. fiel, kam dieser zuerst in den Besitz der gesamten mecklenburgischen Lande

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(mit Einschluß der Grafschaft Schwerin) und konnte mit vollstem Recht nun den Titel führen: Herzog zu Meklenburg, Fürst zu Wenden, Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr, den er aber auch schon vor dem Heimfall Stargards geführt hat. Die Lüb. Chronik berichtet z. J. 1477: In desseme sulven jare starf hertich Hinrik van Mekelenborch unde ward begraven in deme closter Dobberan van sunte Berndes orden. - 1477, am 24. Febr. (Mathie), gab Herzog Heinrich IV. noch eine Urkunde (über Verpfändung von Bede aus Timmendorf). Dadurch wird eine aus dem Kloster Doberan stammende Aufzeichnung (aus der Mitte des 16. Jahrh.), wonach der Herzog am 6. Februar jenes Jahres schon gestorben sein soll, widerlegt. Die übliche Angabe, sein Todestag sei der 19. März 1477, geht wohl zurück auf Marschalck VII, 7: mortuus anno millesimo quadringentesimo nonagesimo primo, cuius ante conjunx septuagesimo fera septimo, ad calendas Apriles decimum quartum (= 19. März) =, wo M. obenein die Todesjahre Heinrichs IV. und seiner Gemahlin verwechselt! - Diesen konfusen Angaben steht bestimmt gegenüber das Verzeichniß fürstlicher Lebensdaten von 1477 1524 im Hauptarchiv zu Schwerin (s. oben S. 118), welches beginnt: "Amme iare dusent iiiic lxxvij, vp den sondach Oculi, starff in godt den heren hertzog Henrich, H. tho Meklenborch etc. Oculi siel i. J. 1477 auf den 9. März. Dazu stimmt dann auch die Nachricht aus Doberan, daß der Herzog dort die Gregorii (12. März) bestattet worden sei.

Gemahlin: Dorothea. schon am 6. December 1423, auf der S. 187 erwähnten Tagfahrt zu Perleberg, wurde zwischen dem Markgrafen Friedrich I. von Brandenburg und der Herzogin Katharine v. M. die Eheberedung getroffen, daß seine Tochter Dorothea (die am 9. Februar 1420 geboren sein soll) nach acht Jahren mit Herzog Heinrich IV., oder wenn dieser vor der Hochzeit stürbe, mit dessen Bruder Johann V. vermählt werden sollte, und am 24. November 1427 (zu Perleberg) ward dieser Ehevertrag bestätigt. Nach neuen Verhandlungen ebendaselbst am 10. Mai 1429 [Riedel, Cod. B. III, 491] sollte das Beilager nach 3 Jahren gefeiert werden, doch ist die Ehe wohl nicht vor (1435 oder) 1436 vollzogen. - Dorothea überlebte ihren Gemahl ziemlich lange. Ihr Todesjahr ist unzweifelhaft 1491; nicht nur bei Marschalck und (klarer) in den oben angeführten Daten v. 1477 1524 findet es sich; sondern auch auf dem von Lisch in Jahrb. III B, S. 135, genau beschriebenen Grabstein der Herzogin in der Marien=Kapelle zu Gadebusch lautet die Umschrift:

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in . pfesto fabiani . ø                    

Umschrift

1485, 25. Nov., sagen Magnus und Balthasar, daß ihre Mutter sick in eyn ensaem leuent gegeuen unde int kloster Rene bestediget heft, und ein Brief an ihren Sohn Magnus v. I. 1487 hat die Unterschrift: Dorothea, van gades gnaden hertoghinne to Meklenborgh, zeligenn hertich Hinrikes naghelaten wedewe, nv bogheuen suster amme closter Rene. (Jahrb. XX, S. 356.)

c. Johann V. regierte nach Ausweis zahlreicher Urkunden gemeinsam mit seinem (älteren) Bruder Heinrich IV. bis z. J. 1442. Hinrick die older (V. Stargard), Hinrick die junger (IV.) vnde Johan (V.), van godes gnaden herttogen to Mekelnborch, ertheilten nämlich am donredage aller hiligen dage (1. Novbr.) 1442 dem Lübeke Hahn das Lehn über einen Antheil an Holz=Liepen (Maltzan III, S. 137); aber am 13. Januar 1443 verpfändete schon Heinrich allein (und ohne noch seines Bruders Consens zu erwähnen) ansehnliche Hebungen; Johann wird also gegen Ende des Jahres 1442 gestorben sein. Die Lübecker Chronik und Marschalck nennen so wenig sein Todesjahr als seine Begräbnißstätte. Nach Chemnitz (der sich auf Simon Pauli beruft) ist Johann V. zu Doberan bestattet, was allerdings dem Herkommen entsprach.

Gemahlin: Anna. - Marschalck (VII, 6): Joannes, Joannis filius, conjugem duxit Annam, Casimiri ducis Sidinorum filiam, qui haud ita multo interjecto tempore uitam sine liberis cum morte commutauit, peste correptus. - Daß bei Heinrichs IV. Verlobung mit Dorothea von Brandenburg 1423 verabredet ward, aus seinen Todesfall solle sein Bruder Johann in seine Stelle als Verlobter eintreten, ist S. 192 erzählt. Aber, noch bevor die dort bestimmte Frist von 8 Jahren verflossen war, schon am 27. Mai (Tag nach Corp. Christi) 1429 traf die Herzogin Katharine zu Cummerow mit Herzog Kasimir VI. zu Stettin († 1434) eine Eheberedung wegen ihres Sohnes Herzog Johanns und seiner Tochter Anna; deren Beilager sollte Michaelis 1434 stattfinden. Doch verzögerte sich die Hochzeit; sie ist nicht, wie

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Klempin (Pomm. Stammt., S. 6 angiebt), am 17. September 1430 vollzogen. Die Verlobten waren mit einander im 3. Grade verwandt:

Stammbaum

Es ward also vor der Hochzeit die nöthige Dispensation nachgesucht und am 25. September 1435 vom Kardinal=Legaten Julian auf dem Concil zu Basel ertheilt. Das Beilager mag am 17. September 1436 gehalten sein: denn an diesem Tage verpflichtete sich Annas Bruder, Herzog Joachim, mit Bürgen, seinem Schwager, Herzog Johann von Meklenburg, den Brautschatz seiner Schwester Anna, Herzogin zu Stettin, zum 11. November 1437 zu entrichten. (Lisch, Maltzan III, S. 76.) Am 14. Mai 1447 fand Herzog Heinrich IV. Seines Bruders Johann Wittwe , Anna, für ihre Witthums=Ansprüche mit einer Verschreibung auf 6500 Rhein. Gulden, in 2 Terminen zu Demmin zahlbar, ab (Lisch, Maltzan III, S. 172); sie ist also zweifellos nach Pommern zurückgekehrt. Ihr Todestag ist uns unbekannt.


XII. Generation.

Diese wird in dem Hause Mekl.=Schwerin allein vertreten durch die Kinder Herzog Heinrichs IV. Denn die von Genealogen des 16. Jahrh. aufgeführte Anna, Tochter Johanns V., hat nie existiert; er ist, wie schon Marschalck angiebt, kinderlos verstorben. Die Gemahlin Wartislavs VI., Anna, welche die Tochter Johanns V. sein sollte (was schon der Zeit nach unmöglich anzunehmen wäre), ist vielmehr die Tochter Johanns I. von Stargard. (S. zu Tafel III, Gen. IX.)

Desgleichen schließen wir von unserer Stammtafel Ulrich aus, den unter Berufung auf Simon Paulis Genealogie Chemnitz als Heinrichs IV. ältesten, 1437 gebornen Sohn, der "in seiner blühenden Jugend den Wegk aller Weld gegangen" sei, ausführt. Von ihm tun die Urkunden und die älteren Genealogen, und namentlich auch Slagghert keine Meldung. Letzterer ist gerade über Heinrichs IV. Kinder, unter denen sich eine Aebtissin von

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Ribnitz befand, wohl unterrichtet. Er erzählt z. J. 1438, daß Herzog Heinrich IV. mit seinem Bruder Johann in Ribnitz erschienen sei, um einen Streit des Klosters mit dem Rath der Stadt zu Gunsten des Ersteren zu entscheiden, und fährt dann fort: In deme seluen iar hertich Hinrich tho Mekelenborch van siner brut vnde vorstynne froychen Dorothea, des marckgreuen dochter tho Brandenburch, heft entfangen sinen ersten ghebaren heren, also hertich Albrecht, vnde darna in siner tydt de anderen heren III:

Johan natus est 1439,
Magnus 1441,
Balthasar 1451,
Katherina 1444,
Anna 1447,
Elyzabeth 1449.

Diese Angaben beruhen höchst wahrscheinlich auf einer Aufzeichnung im Kloster aus der Zeit der Aebtissin Elisabeth. Indem wir uns denselben anschließen, behandeln wir diese Geschwister in folgender Reihe: a. Albrecht, b. Johann, c. Magnus, d. Katharina, e. Anna, f. Elisabeth, g. Balthasar.

a. Albrecht VI., geb. 1438, in seines Vaters Vertrag mit Lübeck 1451 wohl zuerst genannt, dann als consentirend 1456, 10. Nov., und fortan immer mehr an des Vaters Regierung theilnehmend. 1464 empfing er mit seinem Bruder Johann zum Unterhalte vom Vater die Vogteien Güstrow, Plau, Lage und Stavenhagen, zunächst auf 6 Jahre. 1477 succedirte er dem Vater in Gemeinschaft mit seinem Bruder Magnus. Nachdem aber Balthasar 1479 in den weltlichen Stand zurückgetreten war (s. u.), vermittelte die Mutter 13. Jan. 1480 den Theilungsvertrag, wonach Albrecht VI. das Fürstenthum Wenden (nur Stadt Waren, Stadt und Land Penzlin, Kl. Broda, Röbel, Stadt und Land, und Bede und Vogtei zu Wredenhagen ausgenommen) empfing, Magnus und Balthasar aber zu gesamter Hand alle übrigen mecklenburgischen Lande. Dieser Vertrag ist jedoch schon nach 3 Jahren durch den Tod Albrechts VI., dessen Ehe unbeerbt war, hinfällig geworden. "Amme jare des Heren M. iiij c lxxxiij, des sondages Inuocauit [= 16. Febr.] starff h. Albert", berichten die oben erwähnten Daten von 1477 - 1524. Das Jahr 1483 giebt auch Marschalck. - Am 27. April 1483 nahmen Magnus und Balthasar schon Besitz von dem durch des Bruders Tod erledigten Fürstenthum Wenden. - Albrecht VI. ist im Dom zu Güstrow begraben.

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Gemahlin: Katharina. Im Frühling 1466 wurden erfolglose Verhandlungen über eine Vermählung Albrechts mit der Gräfin Elisabeth von Württemberg (Schwester Eberhards I. von Württemberg und Mömpelgard, also Tochter Ludwigs) geführt. Am 9. October 1466 erklärten die Grafen Johann und Jakob (Albrechts III. Söhne) von Lindow=Ruppin dem Herzog Heinrich IV. ihre Bereitwilligkeit, ihre Schwester Katharine mit Albrecht VI. zu verloben, und schlugen dazu Unterhandlungen zu Wittstock auf den 15. October vor. Um Ostern 1468 unterzeichnete Katharine einen Brief bereits als Herzogin von Meklenburg. - Sie überlebte ihren Gemahl. 17. Mai 1483 (nach dode des hochgebornen fursten hern Albrechts zeliger in godt vorstornen) verschrieben ihr, da sie in ihre Heimath zurückzukehren vorzog, Magnus und Balthasar noch einen Nachstand ihrer Leibzucht. Allein sie kam bald wieder nach Meklenburg; am 1. November 1483 gab sie bereits einen Revers wegen des empfangenen Witthumsamtes Goldberg. Am 10. September 1485 war das "lautgeruchte" von ihrem Tode schon bis Dessau gedrungen; ihre Brüder Waldemar und Sigismund erkundigten sich damals, ob es wahr esi. 1489 und 1491 ward noch über die Zurückgabe ihres Brautschatzes verhandelt. (S. Lisch, Jahrb. XXIII, 59.)

b. Johann, geb. 1439, wird zuerst in seines Vaters Vertrag mit Lübeck v. I. 1451 erwähnt, giebt einen Consens 10. November 1456, begegnet uns hernach noch oft in seines Vater Urkunden; 1464 wird er mit seinem Bruder Albrecht gemeinschaftlich apanagirt mit mehreren Aemtern (s. oben S. 195). Bei einer Zusammenkunft der Herzoge Heinrich IV. und seiner Söhne Albrecht, Johann und Magnus mit den pommerschen Herzogen Erich II. und Wartislav am 22. April (mydweken vor Kantate) 1472 ward eine Ehe verabredet zwischen Herzog Johann und fronweken Sophien, hertoginnen to Stetin etc., hertogh Erickes dochter, vnde hiirvp, heißt es in den darüber aufgesetzten Punctationen am Schlusse, is dat genante vrouweken hertogen Johanne tor ee amme hilgen echte in der parrekerke to Demyn vorbenomet vortruwet. (Lisch, Maltzan III, 381.] Am 1. Juli 1472 ward dann vor der Fähre bei Tribsees auf einer Zusammenkunft ein feierlicher Ehepact aufgesetzt, nach welchem das Beilager nach 2 Jahren stattfinden sollte. Allein dieses hat Herzog Johann nicht mehr erlebt. Zuletzt finden wir ihn in Meklenburg anwesend zu Neubrandenburg am 20. Mai 1474. Marschalck weiß nicht, wann er gestorben ist; er sagt (VII, 7): quem (Albertum) mox sequutus (!) Joannes, peste absumptus. Dagegen meldet Slagghert Fol. 170 b : Hertich

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Johan, de ander sone (Heinrichs IV.), reysede tho deme hilgen graue na Jerusalem; men nicht he ys wedder tho hus ghekamen. Latomus berichtet (v. Westph. IV, 403) z. J. 1474: "Auch ist im selbigen Jahr - Hertzog Johan der Bräutigam zu Chur" (d. i. Curia, Hos) "im Franckenland an der Rest gestorben." Ausführlicher Chemnitz: "Nach diesem hat Hertzog Johans zu Meklenburg ihm vorgenommen, seiner Fraw Mutter brudern Kurfürst Albrechten, Marckgraffen zu Brandenburg, in Franckenland zu besuchen; wie er aber in der Stadt Kulmbach angelangt, ist er daselbst mit der Pest befallen, daran im 35. Jahr seines alters gestorben, und ist hernach zum Hoff im Voigtland in S. Klaren Kloster begraben worden." (Er beruft sich dabei auf Marschalck VII, 7(?), Latomus, Reusner, Henning und Simon Pauli in geneal.). - Meine Anfrage in Hof ist leider erfolglos geblieben.

c. Magnus II., geb. 1441, seit 1456 immer häufiger in seines Vaters Urkunden genannt, succedirt dem Vater 1477 mit Albrecht VI. zunächst gemeinschaftlich, nach dem Landestheilungsvertrag v. I. 1480 regiert er in Gemeinschaft mit Balthasar die mecklenburgischen Lande außer der Herrschaft Wenden (s. oben S. 195), und seit Albrechts Tod 1483 auch diese, bis an seinen Tod im Jahre 1503. "M v c iij, amme auende Marien tempelofieringe (= 20. Nov.) starf H. Magnus", sagen die schon mehrfach angezogenen Daten von 1477 - 1524. Denselben Todestag giebt auch Slagghert Fol. 182, 1503: Magnus - an deme auende presentacionis Marie hefft gade van hemmel ofiert synen gheyst vnde vorlaten desse vorgenlyke werlt, de tho der erden ys bestediget - in dat closter tho Dubberan by sine oltvedere vnde heren. Desgl. Andere. Dagegen sagt Marschalck VII, 8 (wohl in Folge falscher Berechnung) von Magnus: Obiit uero diem - anno a natali Christiano millesimo quingentesimo tercio, X. Calendas decembres (= 22. Nov.), Doberani tumulatus. - Ueber die Todesursache s. jetzt Krause in Jahrb. XLVII, S. 143 f.

Gemahlin: Sophie. Magnus Henrici filius - Sophiam duxit, Erici Sidinorum ducis filiam, uirginem speciosissimam etc., berichtet Marschalck VII, 8 ganz richtig, irrig aber Slagghert fol. 170 b : Hertich Magnus - heft ghenamen vor syne vorstynne dat froychen tho Pameren froychen Sophia, hertich Bugslaffes dochter. Doch dochter ist nur ein Schreibfehler statt suster. Denn Fol. 179 b erzählt er (z. J. 1474!) Hertich Magnus tho Mekelenborch - heft ene vorstynne syck laten vortruwen -, froychen Zophia, des - vorsten hertich Eryckes tho Pameren

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dochter vnde hertich Bugslaff suster. Beiden ist es unbekannt, daß Magnus die von seinem Bruder Johann hinterlassene Braut zur Gemahlin nahm. Sie wurde von ihrer Mutter Sophie und ihrem Bruder Bogislav X. zu Anklam am 21. Mai (Dienst. nach Vocem joc.) 1476 mit Magnus verlobt; die Ehe sollte 14 Tage vor oder nach Michaelis d. I. zu Stettin vollzogen werden. (Lisch, Maltzan IV, 3.) Ihr Beilager ward aber nach der Pomerania II., 178 zu Anklam am 24. Mai (sontags nach corporis Christi), nach der gleichzeitigen Aufzeichnung in den Annal. acad. Grypesw. aber am 29. Mai 1478 begangen. Slagghert meldet dagegen freilich Fol. 179 b im Anschluß an die eben angeführten Worte: welker koste to Stetin vnde hochtydt sin in groter erwerdicheyt vullen gebracht bynnen Stettin vp deme haue myt haueren, steken vnde breken (ohne Zeitangabe), aber er irrt im Orte. Denn zu Anklam verschrieb Magnus am 5. Juni (Bonifatii mart.) 1478 seiner Gemahlin ihr Leibgedinge (Lisch, Maltzan IV, 51). - Von dem von ihr nach Johanns Tode geleisteten Gelübde ewiger Jungfrauschaft ward Sophie nachträglich durch Papst Junocenz VIII. losgesprochen (laut Anzeige des Kardinal - Diakonen Franciscus d. d. Rom 3. April 1486 ) gegen die Verpflichtung, quod Excellentia uestra loco penitentie quolibet anno tres pauperes amore dei de panno lane albe in memoriam beate Marie virgnis uestire teneatur. - Die ofterwähnten Daten v. 1477 - 1524 berichten: "M v c iiij, amme daghe Marci Evangeliste, starff Sophia, gemael H. Magni", also am 25.April. Ebenso Slagghert fol. 183: Anno M. d. iiij, an deme dage Marci froychen Sophia, hertich Magnus tho Mekelenborch naghelaten forstynne =, ys in got den heren gestoruen vnde begrauen tho der Wysmer bv den broderen sunte Dominicus orden vor deme hogen altar in enem vorhauen graue. Darvp licht eyn gaten missinges sten mit enem greten, schonen bylde na er gebildet, myt erem wapen. - Diese Grabplatte, welche in Wismar noch vorhanden ist, vor einigen Jahren aber, da die Kirche der Dominikaner abgebrochen werden mußte und der Chor zu einem Turnsaal für die anstoßende Schule umgewandelt ward, mit sehr geringen Resten von den Gebeinen der Herzogin in die St. Marienkirche übertragen wurde, stimmt nun aber nicht zu den obigen, merkwürdig übereinstimmenden Angaben über den Todestag der Herzogin. Denn die Umschrift (abgedruckt bei Lisch, Jb. XXIII, S. 66) giebt ausdrücklich vefteinhundert vnd im verden iare, am fridaghe na Misericordias domini als Sophiens Todestag, v. i. den 26. April. Es ist möglich, daß die Herzogin in der Nacht vom 25. zum 26. April

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entschlafen ist. Im Notificationsschreiben an den Kurfürsten Joachim von Brandenburg war auch der "freytag", also der 26. April, als der Todestag bezeichnet. - Ihre Kinder s. auf Tafel VII.

d. Katharine. Nach Slagghert fol. 170 war sie geboren 1444. Derselbe erzählt weiter von ihr: Froychen Katherina was in eynem juncfrowen=closter werlick vmme ghestlyker tu e cht wyllen vnde gude sede tho leren, vnde do se vij iar olt was, wyl se van ener treppen, darvan se starff. - Eine bei Lisch, Jahrb. XV, S. 300, angezogene Gadebuscher Amtsrechnung von Ostern bis Michaelis 1452 (1352 ist bei ihm ein Druckfehler) enthält nun aber die Nachricht: Eine halue last beres quam to Rene, do dat vroychen beghan wart. Lisch bezieht dieses Begängniß nicht ohne Wahrscheinlichkeit auf Katharine, weil deren Mutter, die Herzogin Dorothea, später gerade in dieses Kloster ging; Slagghert hätte Katharinens Alter dann um 1 Jahr zu geringe angegeben. Allein es ist auch nicht undenkbar, daß eine von den uns ganz unbekannten Stiefschwestern Heinrichs IV. (s. o. S. 191) als Nonne zu Rehna gelebt und dort im Sommer 1452 ihre Tage beschlossen hat.

e. Anna ist 1447 geboren nach Slagghert fol. 170 b , der dort weiter berichtet: Frovchen Anna was vortruwet hertich Buggeslaf, deme vorsten tho Stettin; men er de tydt des haues quam, dat de vorste scholde nemen syne brut, ys se ghestoruen, und zawr am 7. September 1464 nach der Umschrift ihres Grabsteins in der Kirche zu Doberan (beschrieben in Jahrbuch IX, S. 432):. Anno dni. m° cccc°. lx°. iiii° in profesto natiuitatis gloriose uirginis Marie, obiit illustris virgo Anna, - Hinrici quondam ducis Magnopolensis etc. filia, =.

f. Elisabeth iit 1449, und zwar 16./18. September, geboren. Denn Slagghert berichtet z. J. 1454 (fol. 173): Hertich Hinrick tho Mekelenborch, greue to Zwerin etc. - des achten dages" der bort Marien (= 15. Sept.), vp den snndach, heft syne dochter froyken Elyzabeth, de noch nicht olt was v jar, laten kleden (zu Ribnitz) - in iegenwardicheyt hertich Plinrick tho M. vnd Dorothea, sine vorstynne, myt den jungen heren, also hertich Albrecht, hertich Johan vnde hertich Magnus, broder des froychen, de gededet wart, - -. Anno 1461, des mandages in deme pasken (6. April froychen Hedewyg. de abdyske, heft froychen Elyzabeth ghenamen tho deme hyl. gen horsam (Das. fol. 175). - Fol. 178: Anno 1467, des negesten

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dages na der entfangige Francisci siner hilgen vyf vunden (= 18. Sept.) - ys ghekaren endrechtlyken van allen susteren - in ene moder vnde abdiske desses closters froychen Elyzabet van Mekelenborch, eyn suster hertieh Magnus =, do se olt was xviii jar -. Fol. 86b: Froychen Elizabet, hertich Magnus vnde Balthazar suster, do se nu abdiske hadde ghewest in dat xxvj. jar, vmme veler orsake wyllen, de duchtiger sint tho vorswigen also tho scriuen, ys se vorlaten van den susteren vnde hebben se nicht mer holden vor ene abdiske ofte er behorsam gheweset na der tydt (1492; doch Ward noch keine neue Aebtissin erwählt bis 1498). - Fol. 183, z. J. 1506 frychen vnde suster Elizabeth, hertich Magnus vnde Balthasar suster, eyn abdiske thovoren gheweset bauen xxvj jar, in deme dage Siluerii des pawes vnde mertelers (= 20. Juni) - ys ghestoruen vnd begrauen na wanheyt des ordens tho Ribbenitz.

g. Balthasar, geb. 1451, postulirter Administrator des Stifts Hildesheim (1471 - 1474) und des Stifts Schwerin 1474, resignierte hier 1479 (am Dingstage vor lutke Vastelauendt), trat in den weltlichen Stand zurück, regierte seit 1480 (dem Namen nach) mit Magnus über alle mekl. Lande außer Albrechts Antheil, seit dessen Tod auch über diesen (s. S. 197), seit Magnus Tod 1503 mit dessen Söhnen, jedoch ohne regen Antheil zu nehmen, † 1507 am 16. März, Dienstag nach Lätare, wie Herzog Heinrich V. seinem Bruder Albrecht VII. meldet, oder, wie Slagghert berichtet, an deme auende Gertrudis (= 16. März), tho de Wysmer vp deme Mekelenborge[r] haue, vnde thu Dubberan myt groter erwerdicheyt begrauen. Dagegen berichten die Daten von 1477 - 1524: m v c vij starff h. Baltazar thor Wismar anme daghe Gertrudis (= 17. März); sie weichen also wieder um einen Tag ab. Sicher ungenau meldet Marschalck (VII, 9): ad nonas Martias (= 7. März).

Gemahlin. Margarte, Tochter des Herzogs Erich II. von Pommern (Schwester Sophiens, der Gem. Hzg. Magnus II.) ward von ihrem Bruder Bogislav X. mit Balthasar verlobt am Sonntag vor Martini (7. Nov.) 1484; das Beilager ward auf Bartholomäi (24. August) 1485 festgesetzt, aber nicht gehalten; am 24. Juni 1487 versprach dann aber Herr Bogislav, daß es im bevorstehenden Herbst unfehlbar stattfinden solle. - Die Ehe blieb kinderlos. - Margarete starb 1526, 27. März. Slagghert fol. 194 b , z. J. 1526: An deme dinxtedage na palmarum (= 27. März)


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vs in got den heren vorscheden de hochghebaren vorstynne frowe Margareta =, ene vorstynne szelygher dechtnisse heren hertich Balthasar tho M. Bograuen tho der Wysmer in dat swarte closter preddeker ordens (bei ihrer Schwester). - Die Todesangabe: 27. März 1525 in neueren Stammtafeln ist unrichtig; Margarete war noch am Dienstag vor Michaelis 1525 mit Herzog Albrecht VII. und seiner Gemahlin zum Besuch in Ribnitz! (Slagghert fol. 191.)

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Stammbaum
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Stammbaum
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Zu Tafel III.

Das Haus Meklenburg=Stargard.

VIII. Generation.

Johann I., wahrscheinlich das jüngste Kind aus der zweiten Ehe des Fürsten Heinrich II. von Meklenburg, war anscheinend 1326 geboren (vgl. S. 166); denn er stand lange unter Vormundschaft und begann erst 1344 [U. 6434, B.] an der Regierung theilzunehmen und ein Siegel zu führen. Gleichzeitig mit seinem Bruder Albrecht erlangte er zu Prag am 8. Juli 1348 [U. 6860] die Herzogswürde. Bei der Landestheilung mit seinem Bruder am 25. November 1352 [U. 7679] fielen ihm die Länder Stargard, Sternberg und die Eldenburg (Lübz) mit dem Lande Ture zu [Vgl. U. 8049]. Er führte den Titel fort: Johan, van der gnade godes hertoghe tu Mekelenborch, tu Stargard vnde tu Rozstock here.

Marschalck berichtet VI, 1: Obiit vero Joannes, dux primus, anno fere millesimo trecentesimo (hier ist die Zahl der Einer ausgefallen) supra septuagesimum, Strilitii tumnlatus. Den hier angegebenen Begräbnißort bezweifelt Boll, Starg. II, 79, "da Strelitz damals noch nicht in unmittelbarem fürstlichen Besitz war"; allein für den Dom und das Domkapitel war dies doch nicht von Bedeutung. - Das Todesjahr ist sicher ganz unrichtig von Marschalck angegeben. Denn 1391, am 22. Mai, verbriefte sich noch Bischof Rudolf von Schwerin mit Herzog Johann (II.) vo e r de dorlu e chteghen vo e rsten Johan, hertoghen to Meklenborgh, unsen leunen vader, vor Vlrick vnde vor Albrechten, vnse broder - - (Boll, St. II, 324); aus dem Jahre 1392 haben wir von ihm noch ein Fürschreiben für seinen Sohn Ulrich (Riedel, Cod. A, Bd. IV, S. 77) und Urkunden vom 9. August 1392 [Rudl. II, 635 Anm.] und eine Original=Urkunde von 1392, des negesten dages na sunte Dyonisius dage (= 10. October), ausgestellt und besiegelt von: Johan de older vnde Johan de jungher, syn sone, van godes gnaden hertogen to Mekelenborch to Stargarde vnde to Rozstok heren (gedruckt bei Lisch, Behr. Urk. III. S. 95). Aber am 9. Februar 1393 regierten schon Johanns I. Söhne Johann und Ulrich (Boll, St. II, S. 327).

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Gemahlinnen: 1) Mrsch. VI, 1: [Joannes] duxit dein sororem Adoulphi, ducis (!) Cheronesi filiam, e qua suscepit Annarn, que Vratislao nupsit, Sidinorum ac Bardorum duci. Ihm folgt vermuthlich Slagghert fol. 162: des greuen dochter tho Holsten Adolphi. Aber dieser nennt auch fol. 108 unter den namen der yennen, de dyt closter (Ribnitz) hebben bedacht mvt eren mylden almissen: froychen (so nennt er alle vorstynnen) Anna, hertieh Johan vorstynne, des greuen dochter tho Holsten. Marschalcks etwas unklarer Ausdruck: sororem - filiam schadet in diesem Falle nichts, da der Zeit nach Anna nur eine Tochter des Grafen Adolf VII. von Pinneberg und Schauenburg († 1353), also eine Schwester des Grafen Adolf VIII. († 1370) gewesen sein kann. Auffallend ist allerdings, daß Anna in den Stammtafeln der Grafen von Holstein fehlt, noch auffallender aber, daß

2) Herzog Johann I., als er am 13. Januar 1358 (Riedel, Cod. A. XIII, S. 33; Jahrb. XXIII, S. 197) eine Memorienstiftung im Kloster Himmelpfort machte, ausdrücklich sagt: Desse missen scholenn sie holden tho troste vnnd tho gnadenn vnsenn oldernn vnnd all vnsenn liffhouedenn vnnd vru Ryccien, die hierbeuorne vnse leue echtghenote waß, vnnd ock vnß thor saldenn vnd vnsenn erfgenamen, vnseme broder hertoge Albrecht van Mychienborch, siner vrowenn vnnd erenn erfgenamenn - ohne dabei auch seiner Gemahlin Anna zu gedenken. Ist Ryccien kein Schreibfehler des Diplomatars (das Original ist nicht erhalten) statt Sophien, so wird man annehmen müssen, daß Rixa (aus einem unbekannten Fürstenhause) die erste (bald verstorbene) Gemahlin Johanns I. gewesen ist, und daß Anna die zweite Gemahlin war und am 13. Januar 1358 noch lebte. Da ihre Tochter Anna sich schon 1362 vermählte, muß sie selbst spätestens um 1346 Johanns I. Gemahlin geworden sein. Uebrigens wird Anna bald nach dem 13. Januar 1358 ihr Leben beschlossen haben. Denn in einer Rechnungsablage des Ritters Otto von Dewitz bei Herzog Albrecht von Meklenburg v. J. 1358 findet sich die Angabe: Item centum et XXVmr. Lub. pro dextrario, quod dns. Magnopolensis fecit auferre a duo. Ottone, quum frater domini Magnopolensis duxit suam dominam. Hiermit wird, wie schon Lisch vermuthete, ohne Zweifel hingewiesen auf Johanns I. Vermählung mit

3) Agnes. - Marschalck VI, 1 kennt nicht ihren Namen, aber ihre Herkunft (filiam comitis Rupinorum), ebenso Slagghert fol. 164. Doch steht ihr Name urkundlich fest. Agnes dei gra=

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- 206 =

cia ducissa Magnopolensis schenkte am 10. December 1361 mit Consens Johannis ducis Mangnopolensis, conthoralis nostri dilecti, der Kirche zu Lage 7 Hufen zu Deutsch=Kobrow ad perpetuas vicarias, ob salutem animarum nobilium virorum Johannis (III.) et Nicolai ejus filii (IV.), quondam domini et conthoralis nostri dilecti pie memorie († 1354), dominorum de Werle, ac patris nostri Ulrici (II.) et fratris nostri Ulrici (III.), comitum de Lindowe. (Das Original dieser bei Schröder P. M. S. 1400 gedruckten Urkunde existiert nicht mehr.) Einen zweiten Beweis für diese Verwandtschaft liefert das im Original erhaltene Testament der älteren Tochter von Agnes aus ihrer ersten Ehe, Mechthilds der Wittwe des Fürsten Lorenz von Werle=Güstrow (s. diesen Tafel IV, Gen. IX.) vom 17. December 1402, wo dieselbe einerseits ihrer Schwester (Agnes von Werle) Kinder gedenkt, andererseits vnzem leuen brodere bysscoppe Rodolpho, bysscoppe tu Zwerin, vnser sustere Constancien tu Rybbenisse, vnzen broderen, alze hertoghe Johan vnde hertoghe Vlrike - den Kindern Herzog Johanns I. v. M.=Stargard - als ihren Stiefgeschwistern, auch vnser moder suster Beaten tů Lindow Vermächtnisse ausgesetzt. Damals lebte die Herzogin Agnes selbst ohne Zweifel nicht mehr, da sie im Testamente nicht bedacht ist; wahrscheinlich ist sie schon bald nach ihrem Gemahl verstorben, wenn sie ihn überhaupt überlebt hat.


IX. Generation.

Kinder Herzog Johanns I.

Von Rixa kennen wir keine Kinder; aber aus der Ehe mit Anna von Holstein entsprang:

a. Anna. Am 4. April 1363 beurkundet zu Neubrandenburg Herzog Johann I., dat wy hebben ghegheuen hertoghe Wertzlaue dem iungen, hertoghe Barnyms sone, - vnse dochter iunchurown Annen thu der ee. Wartistav d. j. ist Wartislav VI., Barnims IV. († 1365) Sohn, seit 1377 Herzog zu Barth, † 13. Juni 1394 (Klempin).

Aus der Ehe mit Agnes von Lindow gingen, so viel wir wissen, 5 Kinder hervor:

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b. Johann II. regierte lange mit seinem Vater, nach dessen Tode aber Anfangs gemeinsam mit seinen Brüdern Ulrich I. und Albrecht, seit 1408(?) zu Sternberg, Friedland, Fürstenberg und Lychen. (Boll, St. II, 99.) - Da er von Mechthild (s. o.) als Bruder bezeichnet wird, muß er aus der letzten Ehe seines Vaters mit Agnes entsprossen sein. Nach Marsch. VI, 2 starb Johann II. anno fere millesimo quadringentesimo septimo; aber es scheint ein decimo ausgefallen zu sein. Am 7. Mai 1416 finden wir Johann II. noch zu Perleberg (Riedel, Cod. B. III, S. 252), am 6. Juli 1416 verpfändete er noch Bede aus Beseritz; dagegen am 19. März 1417 wird er schon als verstorben bezeichnet (Johanni duci Magnopolensi pie memorie, Boll, St. II, S. 367), und mit Wahrscheinlichkeit sieht Lisch (Jahrb. XXIII, 70) in dem Aussteller einer Schenkungsurkunde für Himmelpfort vom 9. October (in sunte Dionisius daghe) 1416, Johann III.; dann ist der dort erwähnte vnse lieue vader seliger dechtnus Johann II. Dessen Tod fällt hiernach also zwischen den 6. Juli und 9. October 1416. - Sein Grab fand er nach Chemnitz "zu Sternberg im Kore."

Gemahlin: Katharine (Wilheida). - Ein Hauptbericht über sie findet sich bei dem zeitgenössischen Fortsetzer der Doberaner Genealogie (Jahrb. XI., S. 22): Johannes duxit sororem Sthirgheyl Lythvanie atque Yaghel Cracouie regum, qui fratres et filii Algardi quondam gentilis in dictis regnis sunt baptizati. Marschalck VI, 2 nennt sie "Guilheidem" und erzählt von ihr: "Guilhaida Johannes fidei adhuc candidatulam moribus christianis formauit et pridie, quam nuptias celebraret, latice sacro una cum germanis initiauit. Diese Fassung ist ungenau. Jagal selbst ward (mit seinem ganzen Gefolge) im Feruar 1386 zu Krakau getauft, um wenig Tage später die Königin Hedwig und den polnischen Thron zu gewinnen; sein Versprechen, seine Litthauer etc. . taufen zu lassen, ward 1387 durch Massentaufen ausgeführt, und zu Wilna in des Königs Hof, wo bisher Pertinnos verehrt war, wurde eine Kirche erbaut. (Voigt, Gesch. Preußens V, S. 496.) Slagghert, der sich für sie als die Mutter der Aebtissin Hedwig sehr interessiert, folgt fol. 167/8 Marschalks Erzählung von der Wylheida; fol. 64 b und 66 b aber giebt er die Ribnitzer Ueberlieferung: Hertich Johan tho Stargart, des olden hertvgen Johans to Stargarde(s) sone, heft syck vortruwet cies konynges dochter tho Palen! froychen Katherina, de scho e n vede suuerlyck was, men vnkristen, so se wolde sick laten dopen vnd cristen werden. An dem iar des heren Mccc

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vnde lxxxviij heft he se entfangen vor syne brut vnd vorstynne, do se (1387?) cristen was geworden. Dat eddele froychen Katherina heft erem heren getelet eyn schone dochter genomet Hedewyg in deme iare des heren Mcccxc. - Fol. 109 nennt Slagghert froychen Katherina, hertich Johans tho Stargardt vorstynne, des konynges tho Palen syn dochter, unter den Fürstinnen, welche seinem Kloster Almissen zugewandt hatten, und fol. 167 berichtet er, daß sie 1396 vp sunte Katherinen (25. Nov.) selbst mit Bischof Rudolf ihre Tochter Hedwig nach Ribnitz gebracht habe. - Am 4. April 1422 war sie noch zu Lychen bei einer Verhandlung anwesend (Boll, St. II, S. 375: vrowe Katerina, hertoghen Johannes vrowe zeligher dechtnisse).

c. Rudolf. Die Reihenfolge der Brüder Rudolf und Ulrich steht nicht ganz fest. Da ihnen aber in einer Urkunde der v. Blankenburg und v. Clützow vom 22. Juni 1393 (Riedel, Cod. A II, S. 337) (mehrmals) folgende Ordnung gegeben wird: Johan, Rodeleph, biscop to Zwerin, Ulrike vnde Albrechte, broderen, hertogen to Mekelnburg, so geben wir (mit Boll) Rudolf seine Stelle vor Ulrich. - 1382 wurden dominus Rudolphus, dux Magnopolensis, und dominus Bernardus de Grollen, magister suus, bei der Universität Prag immatrikuliert. - Der Fortsetzer der Doberaner Genealogie berichtet: Rodolphus factus fuit episcopus Scharensis in Gothia; postmodum vero, Johanne Junghen, electo Zwerinensi, prodiciose a suis familiaribus interfecto, idem dominus Rodolphus postulatus fuit in episcopum Zwerinensem et per dominum Bonifatium papam nonum translatus. Rudolfs Vorgänger als Bischof zu Skara: Nicolaus (de Kalne), der seit 1358 regierte, vidimirte noch am 25. März 1386 (Svenska Riks=Archivets Pergamentsbref II, Nr. 2202) eine päpstliche Urkunde; sein Todestag ist uns ebenso unbekannt wie Rudolfs Wahltag. Nach Schwerin kam Letzterer allem Anschein nach 1390; sicher nicht früher, da am 13. Januar dieses Jahres Potho noch urkundlich Bischof von Schwerin genannt wird, Rudolf auch noch 1390, tercia die synodi, zu Skara als dortiger Bischof Güter an das Domkapitel daselbst überwies (Schröder, P. M. 1592); andererseits aber gab er am 26. Febr. 1391 schon als Swerinensis ecclesie episcopus einen Ablaßbrief zu Gunsten des H. Bluts in Wilsnack (Riedel, Cod. A, Bd. II, 142). - Rudolf lebte noch am 28. Juli 1415 (Urk.); aber "Zwerin 1416, mensis Decembris die 27." (d. h., da man das Jahr mit Weihnacht begann, nach unserer Rechnung am 27. December 1415) bestätigte schon der Schweriner Scholasticus Lübbert Witgherwer als amministrator etc. vacante

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sede episcopali eine prabende (s. Jahrb. XXIII, S. 72). Rudolfs Tod erfolgte also zwischen diesen beiden genannten Tagen des Jahres 1415, vielleicht erst gegen Weihnacht; denn der lateinische Korner (Eccard II, p. 1217) und die Sogen. Rufus=Chronik (Grautoff II, 488) erzählen ihn erst zurn Jahre 1416. Sein Begräbniß zu Doberan hatte der Bischof sich schon am 15. November 1400 erwählt. (Jahrb. IX, S. 300.)

d. Ulrich I. (den Marschalck VI, 4, irrthümlich für einen Sohn Johanns II. nimmt) regierte gemeinsam mit seinem Bruder Johann II. (und Albrecht - 1397), bis er um 1408 (s. S. 207) mit Johann die väterlichen Lande theilte und Neubrandenburg, Stargard, Strelitz und Wesenberg (mit der Lize) erhielt, seine Residenz aber zu Neubrandenburg hatte. - Am 19. März 1417, auf der Burg zu Strelitz, machte Ulrich I. sein Testament (Boll, Starg. II, S. 364, wo aber in der Jahreszahl decimo vor septimo ausgefallen ist!); 3 Wochen später, am 8. April (ipso die s. coenae) starb er, und es ging nach Korner (Eccard II, 1223) das Gerücht, daß er Gift bekommen habe (ab intimis suis, ut publica fama personuit, intoxicatus, in doloribus et cruciatibus magnis spiritum efflavit). Das Jahr (aber nicht der Tag) des Todes ist auch in der Fortsetzung der Detmarschen Chronik bei Grautoff II, 493, genannt. - Die Angabe bei v. Beehr (Rer. Mecl. 440), daß Ulrich I. zu Wanzka beerdigt sei, erscheint glaubwürdig; denn dort war des Herzogs einzige Tochter Aebtissin, und dort hatte er in seinem Testamente eine Vicarei gestiftet, vermuthlich zumeist zu Seelenmessen für sich selbst.

Gemahlin: Margarete. - Marschalck (VI, 4) berichtet kurz von Ulrich I.: conjugem duxit filiam Suantobori, Sidinorum ducis filiam. Das ist richtig. Denn ihr Enkel, Herzog Ulrich II. von Stargard, sagt in einem Verzeichnisse seiner Ansprüche an Herzog Erich von Pommern (1467/8): wegen vnses lieuen hern vaders (Heinrichs d. ä.) moder (also Ulrichs I. Gemahlin), de hertich Casemars, alle in godt vorstoruen, sustir geweßt ys. Kastmir VI. war aber, wie anderweitig feststeht, ein Sohn, mithin Ulrichs I. Gemahlin eine Tochter des Herzogs Swantibor III. von Pommern=Stettin. Sie lebte noch am 19. März 1417 (s. ihres Gemahls Testament); aber wann sie ihre Tage beschlossen, ist unbekannt, jedenfalls vor 1467.

e. Albrecht I. Albrecht regierte mit seinen älteren Brüdern; noch am 20. Februar 1397 gaben diese eine Urkunde [Lisch, Maltzan II, 240], welche mit auf seinen Namen ausgestellt ist. Zu

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Hause aber war er damals nicht, sondern längst in Livland. Schon am 19. Juni 1395 schrieb der Hochmeister Konrad v. Jungingen, daß Albrecht mit Begleitung in Reval eingetroffen und nach drei Tagen weiter gezogen sei zum Bischof von Dorpat (Dietrich Damerau, der mit dem Hochmeister in Feindschaft lebte); Konrad fragt, wessen mau sich zu demselben versehen habe. (Voigt, Gesch. Preußens VI, S. 52.) Denn man fürchtete Albrechts Beziehungen zu den Vitalienbrüdern. Zu Anfang des Jahres 1396 schreibt derselbe Hochmeister, der Bischof von Dorpat habe einen der Herren von Meklenburg zu sich eingeladen, ihm mehrere Burgen eingeräumt und wolle diesem einst sein Bisthum in die Hände bringen. (Das. S. 64.) Der Bischof Dietrich von Dorpat schloß am 26. März 1396 Frieden und Freundschaft mit Herzog Alexander (Witowt) von Litthauen und Bischof Andreas von Wilna mit wohlbedachtem mode, rechter witschop, volbort vnde rade des - hern Albrechtes, hertogen to Meklenborch etc., unses ieven gestikes sones, seines Capitels etc. (Bunge IV, 119.) In Briefen vom 11. Febr. 1397 sprach der Hochmeister noch gegen König Albrecht von Schweden seine Verwunderung darüber aus, daß sich Herzog Albrecht in seinen Streit mit dem Bischof von Dorpat gemischt, und dessen Brüder Johann II. und Ulrich I. ihm gleichfalls Absagebriefe gesandt hätten (daselbst S. 76). Späterhin wird aber Albrecht in Livland wohl nicht weiter erwähnt; seine Brüder wußten jedoch (s. o.) am 20. Februar auch noch nichts von seinem Tode. Am 15. Juli söhnte sich der Bischof von Dorpat mit dem Hochmeister aus, ohne daß dabei noch auf Albrecht Rücksicht genommen ward; allem Anschein nach lebte er damals nicht mehr. - Ueber Albrechts Verhältniß zu dem Bischof von Dorpat berichtet die Fortsetzung der Detmarschen Chronik z. J. 1396: By der sulven tid ward hertoghen Johans (II.) broder van Mekelenborch mit groter macht inghebracht tho Darpte; den untfenk de biscop van Darpete in groter ere und vroude, unde leet em up dat gantze stichte. (Ecclesiam suam sibin resignavit et in filium ipsum adoptavit, heißt es im lateinischen Korner, Eccard II, 1173 z. J. 1396.) Der Fortsetzer der Doberaner Genealogie berichtet kurz: Albertus in tutorem eclesie Tarbatensis fuit vocatus, vbi eodem anno obiit et sepultus requiescit. In Ribnitz, wo damals Albrechts Schwester Konstanze lebte, scheint man genauere Nachrichten erhalten zu haben. Wenigstens schreibt Slagghert (f. 164 b ): Albrecht ys gheesket vnde ghekaren in enen byscop der kerken vnde des stichtes Tarbatensis in Lyflant, darsuluest he des negesten

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jares na syner eskynge starff, vnde darsuluest begrauen. Wir tragen nach den obigen Zeugnissen kein Bedenken anzunehmen, daß Albrecht 1396 zum Coadjutor des Bisthums Dorpat gewählt, aber schon im nächsten Jahre zwischen dem 11. (oder 20.) Februar und dem 15. Juli zu Dorpat gestorben und daselbst begraben ist.

f. Constanze. - Mechthild von Werle, Tochter der Herzogin Agnes aus der ersten Ehe mit Nicolaus IV. von Werle, bedenkt in ihrem Testament von 1402 auch vnse sustere Constancien. Diese war also auch eine Tochter der Herzogin Agnes (und nicht aus Johanns I. erster Ehe mit Anna entsprossen, wie Slagghert fol. 162 b erzählt). Wahrscheinlich war sie Johanns I. jüngstes Kind. Denn nach Slagghert (fol. 163) ist sie erst 1373 geboren, 1376 (f. 164) tho Ribbenitz gheoffert. Am 5. Mai (des iiij. sundages na pasken) 1398 ward die Herzogin Ingeburg von Meklenburg (oben S. 183) zur Aebtissin in Ribnitz, froychen Constancia vurt dosuluest vthghekaren vor ene vicaria desses closters (f. 166 b ). Constancia starb 1408 in der pestilencie, do se olt was xxxv jar, an deme auende Mathei apostoli (20. Sept. fol. 167 b ).


X. Generation.

A. Kinder Herzog Johanns II.

Der Fortsetzer der Doberaner Genealogie nennt: filium nomine Johannes et duas filias, quarum senior in monasterio in Ribbenitze ordinis s. Clare est professa.

a. Johann III., zur Unterscheidung von Johann V. von M.=Schwerin auch de olde oder de oldere zubenannt, wahrscheinlich 1389 geboren, succedirte 1416 seinem Vater in dessen Landestheil Sternberg etc. ., ward am 28. Juni 1427 bei der Freilassung aus der vieljährigen Gefangenschaft brandenburgischer Lehnmann, 1436 erbte er mit seinem Stargardischen und seinen Schwerinschen Vettern das Fürstenthum Wenden. - Als den Todestag Johanns III. bezeichnet Marschalck (VI, 3): 1440, pridie calendas Januarias, d. h. nach unserer Rechnung den 31. December 1439. Doch setzt er denselben ohne Zweifel um ein Jahr zu spät an. Denn in Urkunden wird Johann als lebend zuletzt wohl am 2. December

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1438 genannt (Maltzan. Urk. III, S. 100, dinstedage na sunte Andreasdage); dagegen gab sein Nachfolger Herzog Heinrich d. a. allein am 11. November 1438 eine Münzordnung für das ganze Land Stargard (Boll, Starg. II, S. 418). - Nach Marschalck ist Johann III. in der Kirche zu Sternberg bestattet. Daß Latomus auf seinem Epitaphium das Todesjahr 1435 las (Westph. IV, 345), ist ohne Bedeutung, da dasselbe nach Franck (VII, S. 155) erst viel später gesetzt ist.

Gemahlin. Nach Marschalck heiratete Johann III. nach seiner Rückkehr aus der brandenburgischen Gefangenschaft (also nach dem 28. Juni 1427): Lutrudem, Alberti principis Ascaniorum filiam. Als Tochter Albrechts III. von Anhalt=Köthen war sie muthmaßlich eine Schwester von Anna, der ersten Gemahlin Wilhelms, des letzten Fürsten von Wenden. 1434, am 10. November (Boll II., 403), Schenkte Johann III. der Marienkirche zu Friedland die Bede von Willershagen in salicheit vzer selen, uzer husvrowen Luttrud zelen, vzer olderen - -. Nach einer Urkunde Heinrichs III. lebte Frau Luttrud noch am 4. Juni 1465. (Lisch, Maltzan III, S. 335: weret de fruve Lutrudt in got vorstorue.) Ihr Todesjahr ist uns nicht bekannt; in einem zu Lychen 1474, an sunte Barnabenss tagk (11. Juni) ausgestellten Zeugnisse finden wir schon die Worte: die furstinnen tho Lichen seliger gedechtnisse, hertzoginne vonn Stargarde. (Riedel, Cod. A, XIII, S. 87.) Ihr Wittwe nsitz Lychen ging nach Buchholz III., 227, am 21. Juli 1475 über an Ulrichs II. Wittwe ; vielmehr war letztere damals schon im Besitz desselben.

b. Hedwig (bei Marschalck VI, 2, irrthümlich Ingeburg genannt). - 1396, vp s. Katherinen (25. Nov.) übergiebt Katharine nach Slagghert ihre Tochter Hedewyg, do se olt was vi jar, dem Kloster Ribnitz; als sie 7 Jahr alt war, visit. Marie (= 2. Juli), ward Hedwig vom Weihbischof gekappet vnde ghecledet; 1423 froychen Hedewyg, do se olt was [x]xxij jar =, an deme dage Ludowici des biscoppes (19. Aug.), ys ghekaren - vor ene abdiske - vnde vort confirmeret van deme vader minister. Vom Mittwoch vor Oculi (27. März) 1467 haben wir von der Aebtissin Hedwig noch eine Urkunde. Am 16. September 1467 legte sie aber (nach Slagghert's Bericht) byna xlvij jar in deme ambachte, ihr Amt nieder, am nächsten Tage (in die stigmatum Francisci) ward sie vom vader minister entlassen. (Slagghert, fol. 167, 168, 176.) Die lateinische Uebersetzung des Slagghert

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(Westph. IV. 876) hat den Zusatz: E[odem] a[nno], d. h. 1467, feria quarta post, dna. Hedewigis, cum jam esset absoluta ab officio et regnasset annos 47 et esset annorum 69 (?), in senectute bona migravit ad deum. Danach müßte sie am 23. Sept. (am Mittwoch nach Franc. stigm.) 1467 gestorben sein.

c. Agnes. Marschalck VI, 2, kennt ihren Namen nicht, nennt sie nur alteram [filiam], quae Otoni duci Sidinorum nupsit. Nach der Pomerania I, 450, hat Otto II. von Stettin "genhomen Annen, hertzog Johans von Mekelburg Tochter, der in der Mark wol 7 jar gefangen saß", also Johanns III.!, der nach Marschalcks richtiger Angabe (IV, 3) nihil liberorum relinquens gestorben ist. Eichstädt nennt sie: Hedwig, Cramer und nach ihm Simonpauli und Chemnitz: Agnes; alle diese und auch Rudloff, der sie Hedwig nennt (II, 527), führen Ottos II. Gemahlin als eine Tochter Johanns I. auf. Das ist nun sicher ein Irrthum, schon der Zeit nach; denn Otto II. war 1396 - 411 Coadjutor des Hochstifts Riga und kann also erst nach dieser Zeit geheiratet haben. Ueberdies hätte Mechthild von Wenden in ihrem Testament vom 17. December 1402 sie gewiß neben ihren 3 Stiefbrüdern und der Stiefschwester Constanze bedacht, wenn auch sie eine solche gewesen wäre. Marschalcks Angabe findet aber auch eine Stütze darin, daß nach der Doberaner Genealogie Johann II. zwei Töchter hatte, und eine zweite neben der Aebtissin Hedwig sonst nicht bekannt ist. Und was die Hauptsache ist, der Herzog Ulrich II. gedenkt ihrer in dem Verzeichniß seiner Ansprüche an Herzog Erich von Pommern (1467/68): Item schelt vns to den suluen landen twe dusent Bemesge scok, de hertoge Otto de olde nham midt frowen Agnesen, vuser lieuen vedderken, medegift - alle in godt vorstoruen.

B. Kinder Herzog Ulrichs I.

Marschalck nennt (VI, 4) Hehricum et filias nonnullas; der Fortsetzer der Doberaner Genealogie sagt (S. 22) unbestimmter Vlricus (!) - iam filios et filias generanit. Vielleicht hat Ulrich Töchter in jugendlichem Alter verloren; in seinem Testament vom 19. März 1417 (Boll, St. II, S. 364) bestimmt er zunächst Anne filie sue, sanctimoniali in claustro Wantzik, ein Vermächtniß und ernennt nachher die Herzoge Johann und Albrecht von Meklenburg=Schwerin nebst seiner eigenen Gemahlin Margarete in filiorum suorum et filie sue terreque sue et suorum prouisores.

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a. Anna war vermuthlich das älteste Kind. Denn wenngleich sie in des Vaters Testament nur als Nonne (sanctimonialis) bezeichnet ist, nennt sie sich doch schon in einer Urkunde (über Pasenow) vom 13. Januar (des achten daghes na der hilghen drigher koninghe daghe) 1417: Wy vor Anne van Mekellenborghes, van godes gnaden ebbedische - to den Wantzeke, und am Dinsage vor Judica (23. März) 1417 giebt Herzog Ulrich I. ihr die Bezeichnung: vnser leuen dochter vor Annen, de abbatissen thu dem Wantzke. Sie lebte noch am 13. Juli (Margarete virginis) 1424. Denn an diesem Tage verlieh der Abt Andreas zu Colbatz illustri domine, domine Anne Magnopolensi, nobili heredi(!) ac abbatisse in Wantzik, und ihrem Konvent die Brüderschaft.

b. Albrecht II. Der kaiserliche Hofrichter Graf Günther von Schwarzburg beurkundet am 22. Juni 1417 (Lisch in Jahrb. XXIII, S. 234; vgl. S.74 flgd.), daß Herr Balthasar zu Wenden und zu Werle vor ihm geklagt hat auf Stargard, Neubrandenburg und Strelitz etc. ., das alles die hochgebornen fursten vnd herren her Albrecht vnd her Heinrich, gebruder, hertzogen zu Mekelnburg von Stargarden innehaben etc. Sonst werden diese Brüder wiederholt nur hertigen Vlrikes kyndere genannt, auch noch am 11. Februar 1421. Aber in der am 4. October 1423 der Stadt Malchin gegebenen Versicherung (Rudloff II, S. 591) erscheint Albrecht nicht mehr, sondern nur noch auf Johanns III. (der gefangen saß) und Heinrichs (d. ä.) von Stargard und Herzog Albrechts von Meklenburg=Schwerin Namen ist die Urkunde ausgestellt, ohne Zweifel, weil Albrecht II., Heinrichs älterer Bruder, nicht mehr lebte.

c. Heinrich, gewöhnlich zubenannt "der ältere", um ihn von dem gleichnamigen Herzog Heinrich IV. von Meklenburg Schwerin zu unterscheiden. Er regierte, Anfangs unter Vormundschaft, zu Neubrandenburg etc. ., ward 1436 Miterbe des Fürstenthums Wenden, succedirte 1439 auch zu Sternberg etc. . - Sein Todesjahr ist sicher 1466; am Pfingstmontag (26. Mai) verlieh er noch in Gemeinschaft mit Heinrich IV. von Mekl.=Schwerin an Bernhard Rohr einen Bach bei Kiwe; am Mittwoch vor Bartholomäi (20. August) 1466 bestätigte schon sein Sohn Ulrich II. als Landesherr die Privilegien der Stadt Neubrandenburg. - Nach Chemnitz ist Heinrich im Kloster Wanzka bestattet.

Gemahlinnen. 1466, Judica (23. März), beurkundete der "Bedeger" zu Tempzin Heinrich Hagenow die Memorienstiftung,

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welche hertich Hinrik der oldere, hertieh to Meklenborch, furste to Wenden, Rostock vnde Stargarde der lande here, mit Willen syner leuen husfrowen vor Margareten gemacht hatte, u. a. für syne husfrowen, also vor Jutte vnde Ingheborch, in god vorsthoruen syn, hertich Olrike, eren sone, auch für hertich Frederic von Luneborch vnde syne furstynne vor Magdalenen. Hiernach ist also Herzog Heinrich sicher dreimal vermählt gewesen.

1) Ueber Heinrichs erste Gemahlin, Jutta, Tochter des Fürsten Nicolaus V. von Werle=Waren, vgl. Tafel IV, X. Generation. Kinder aus dieser ersten Ehe sind uns nicht bekannt. Jutta ist frühe, allem Ansehen nach schon vor 1427 verstorben. Denn spätestens im Jahre 1428 wird Ulrich II. geboren sein, da er sich nach der Eheberedung vom Jahre 1444 (s. u.) schon Martini 1446 vermählen sollte. Dieser erwähnt aber in dem Verzeichnisse seiner Forderungen an Herzog Erich II. von Pommern (etwa 1467/68), dat hertoge Bukslaff [IX. † 1447] heft sine suster vnse lieue moder, gegeuen to der ee - alle seliger dachtnisse - 10000 ungarische Gulden etc. . (die aber nicht bezuyit seien): mithin war Ulrich II. Heinrichs Sohn aus dessen Ehe mit

2) Ingeburg, die schon von Marschalck (VI, 5 als Boosclaui Sidinorum (richtiger Pomeranorum) filia bezeichnet wird und auch nach der Pomerania (I., 459; II." 56) eine Tochter Herzog Bogislavs VIII. von Pommern (des Vaters von Bogislav IX.), 1387 - 1398 Bischofs von Cammin († 1418), war. - Ingeburgs Todesjahr ist nicht ermittelt; jedenfalls muß sie spätestens 1452 gestorben sein. Denn

3) am 4. September 1452 (Montag nach Argidien) schloß zu Dömitz Herzog Heinrich d. ä. von Stargard unter Theilname seines Sohnes Ulrich II. einen neuen Ehevertrag mit dem (in der oben angeführten Memorienstiftung von 1466 genannten) Herzog Friedrich (d. ä. oder dem Frommen) von Lüneburg wegen dessen Tochter Margarete. In der Witthumsverschreibung vom 4. Juni 1465 (Lisch, Maltzan III, S. 333) ward ihr das Schloß Plau, wenn es wieder frei sein würde, zum Wittwensitz bestimmt, aber auch die Rückkehr in ihre Heimath gestattet. Die ihr gemachten zusagen sind ihr jedoch später nicht gehalten; 1473 lebte sie in dürftigen Umständen zu Celle, 1498 ward sie von ihren Verwandten ins Kloster Wienhausen gebracht, ohne jedoch den Schleier zu nehmen. Dort starb sie - nach dem Todtenbuche des Klosters

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- 1512, in die parasceues (= 9. April), und ward in Gemäßheit ihres Testaments daselbst in der Allerheiligen=Kapelle begraben. - Vgl. über sie Lisch in Jahrb. XXV, S. 33 f.


XI. Generation.

Die Kinder Heinrichs d. ä. - Deren sind vier bekannt, zwei: Ulrich II. und Margarete (oder Margarete und Ulrich, denn die Altersfolge derselben steht nicht fest) aus der zweiten Ehe, und Magdalene und Anna aus der dritten.

a. Urich II., geboren (s. o.) spätestens 1428, nahm an seines Vaters Regierung schon eine Reihe von Jahren Theil, bevor er demselben 1466 succedirte. - Daß dieser letzte männliche Sproß des Stargardschen Hauses 1471 gestorben sei, berichtet Krantz (Wand. XIII, 5); die Lübische Chronik bei Grautoff II, S.337, stimmt nicht nur damit überein, sondern nennt in ihrem Bericht vom Jahre 1471 auch den Todestag: "Item in dessem iare, by sunte Margareten (13. Juli), starf hertich Olrich van Stargarden; vnde wente he nyne hinder naleth, dat mansnamen weren, so red Hinrick [IV.] van Mekelenborch in dat laut unde let sik huldegen van den guden luden unde van den steden unde van deme gansen lande alse eneme rechten erfheren des landes. Dieser Bericht ist aus guter Quelle geflossen. Denn die letzte bekannte Urkunde Ulrichs II. ist vom Montag in der großen Fastelabend 1471 datiert; am 15 Juli d. I. bestätigte aber Herzog Heinrich IV. schon bei der Huldigung die Privilegien der stargardischen Mannen und Städte, und noch in demselben Monat die Privilegien einzelner Städte. (Boll, Starg. II, S. 193). - Die angebliche Vergiftung Ulrichs II. berichtet zuerst Marschalck (VI, 6). - Ulrich II. "ist zu Wantzke im Kloster begraben, und daselbst sein Schwert, Helm und Wapen angehängt, und für etlichen Jahren das Epitaphium auff Herzog Ulrichs hochsel. Gedächtnus Begehr von Mylio, seinem geheimen Rat, alda gesetzet worden", berichtet Latomus (bei Westph. IV, Sp. 399, 400).

Gemahlin: Katharine, die Tochter Wilhelms, des letzten Fürsten von Wenden (S. Tafel IV, Gen. X.), durch ihren Mutterbruder, Herzog Barnim VIII. von Pommern, dem Herzog Ulrich am Freitag in den Pfingsten (5. Juni) 1444 zugesagt, aber noch nicht, wie dabei verabredet war [Lisch, Maltzan III, S. 149], Martini

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1446 vermahlt, sondern erst (nach längeren Streitigkeiten über den Brautschatz) in Folge des Ribnitzer Vertrags vom 24. Februar 1454. Der Hochzeitstag ist nicht bekannt, ist aber sicher zwischen den 24. Februar und den 15. September 1454 zu setzen; denn am letzteren Tage war Katharine schon mit ihrem Gemahl zum Besuch im Kloster Ribnitz (Slagghert fol. 173). - Katharine lebte urkundlich noch am 21. Juli 1475; aber in dem Landestheilungsvertrage der mecklenburg=schwerinschen Herzoge vom 13. Januar 1480, wo auch die Verhältnisse der fürstlichen Wittwe n berührt werden, ist von ihr nicht mehr die Rede.

b. Margarete. Chemnitz berichtet im Leben Heinrichs d. a. von Stargard unter Berufung auf eine näher bezeichnete "brieffl. Urkund": "Fräulein Margaretha, Herzog Heinrichs zu Mekl. ältiste Tochter, ist Herzog Erichen zu Stettin=Pommern verlobet worden." Er fügt hinzu: "hat aber nicht lang nach der Verlöbniß gelebet." Hiernach wäre sie also vor der Hochzeit verstorben. Indessen in dem schon wiederholt angezogenen undatierten Verzeichniß der Ansprüche, welche Ulrich II. (1467/68) an Herzog Erich II. von Pommern († 5. Juli 1474) erhob, behauptet jener u. a., er sei zu dem seligen Ohm König Erich von Dänemark etc. . ebenso nahe erbberechtigt gewesen, alz hertoge Erik (II.) von wegen syner husfrowe, vnser lieuen suster, geweßt ys. Der Ausdruck husfrowe beweist doch, daß Margarete wirklich mit Erich II. vermählt war. Da Letzterer nun aber im November 1451 mit Sophie, Herzog Bogislavs IX. Tochter, einen Ehebund Schloß, und diese ihn lange überlebte, so muß Margarete von Stargard Erichs erste Gemahlin gewesen und wohl schon vor 1451 verstorben sein. Wie aus ihres Bruders Andeutung über die Gleichberechtigung zur Erbschaft hervorgeht, war sie dessen rechte Schwester. Ob sie aber alter oder jünger war als Ulrich, ist aus den geringen Nachrichten, welche wir über sie haben (in den Stammtafeln der pommerschen Herzoge pflegt sie ganz zu fehlen), nicht zu ermitteln.

c. Magdalene. - 1) Schon am 23. November (Clementis pape) 1471 (Maltzan. Urk. III, S. 374) verlobten Herzog Heinrichs IV. Räthe Magdalenen, zeligen hertogen Vlrickes nalatene sustere, mit dem Herzog Wartislav X. von Pommern, dessen erste Gemahlin Elisabeth Tochter Johanns des Alchemisten von Brandenburg (und vor Wartislav schon mit Herzog Joachim v. P. vermählt), nach dem 13. Januar 1465 verstorben war. Das Beilager Magdalenens wird jedoch am 7. August

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(Montag vor Laurentii) 1475 noch nicht gehalten; indessen gelobte an diesem Tage Wartislav, 14 Tage nach Martini die Vermählung zu vollziehen, und nach einer vorliegenden Urkunde fand dieselbe am 25. November zu Schwerin statt. Am 12. August 1477 quittierte Wartislav noch über Brautschatzgelder seiner leuen huszvrowen Magdalenen. (Vgl. auch Lisch, Maltzan III, S. 394.) Die Ehe war aber von kurzer Dauer; denn Wartislav X. starb schon 1478, nach pommerschen Angaben am 17. December.

2) Magdalene ward hernach am 14.Juli 1482 abermals verlobt mit Burkhard, Grafen zu Mühlingen und Herrn zu Barby; aber im Jahre 1505 ist sie abermals Wittwe geworden. Ihres zweiten Gemahls Grabstein in der St. Johanniskirche zu Barby besagt: Burckart Grave und Her zu Barbi un Mueling starf am Dag Eustachii (= 3. Nov.) 1505. - Der daneben liegende Grabstein zeigt eine betende weibliche Figur und die Umschrift: MAGDALENA GBORNE HERZOGIN ZU MEKELBOR, GRAF BORGHARTS GEMAL STARF AM OSTERDINS. 1532 (= 2. April). Durch die auf dem Stein angebrachten Wappen, oben von Meklenburg und Braunschweig, unten von Brandenburg und Stettin, wird Magdalene unzweifelhaft als eine Tochter Herzog Heinrichs d. ä. von Stargard aus seiner dritten Ehe mit Margarete von Braunschweig nachgewiesen. (S. Lisch, Jahrb. XXXVIII, S. 65 flg.)

d. Anna. - Nach Slagghert fol. 179 war hertich Hinrikes tho Stargardt syne dochter froychen Anna 1465 geboren, wurde aus dem Kloster Wienhausen (wohin sie ihre Mutter gegeben, hernach aber zurückgenommen hatte) durch Dorothea, die Gemahlin Herzog Hinrichs IV. von Mekl., am 19. August 1473 nach Ribnitz gebracht und dort am 26. August 1475 eingekleidet. In Ribnitz ist sie als Nonne (nach dem Todtenbuche von Wienhausen) am 7. Januar, und zwar (nach der Chronik von Wienhausen) im Jahre 1498 verstorben. (Lisch, Jahrb. XXV, S. 49 flg.)


XII. Generation.

Herzog Ulrichs II. Töchter. - Marschalck nennt (VI, 6): Helizabetha, uirginum uestalium Renis praestes flaminica, Ingeburgis, quae nupsit Fberuino comiti Penthemio, und ihm folgt Slagghert fol. 175 b , bezeichnet aber Ingeburg irrthümlich als eine Schwester Ulrichs II.

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a. Für die ältere von diesen beiden Töchtern Ulrichs halten wir Ingeburg, weil Elisabeth erst in den letzten Lebensjahren ihres Vaters geboren zu sein scheint. - Ingeburg ward urkundlich nach dem 7. Juli und (kurz) vor dem 14. September 1489 verlobt mit dem Grafen Eberwin (II.) von Bentheim, und nach Cohn vermählt am 10. Mai 1490. Wenn nach Kamill v. Behrs Stammtafeln S. 93 (unter Berufung auf das Necrologium des Klosters Frenswegen) Ingeburg am 8. April 1519 verstorben sein soll, so bezweifle ich nicht den Todestag, vermuthete aber, daß das Todesjahr 1509 gewesen ist; denn nach einer Notifikation im Großhzgl. Archiv zu Schwerin lebte diese Gräfin am 7. August 1509 nicht mehr, sondern war jüngst verstorben. Ihr Grabstein in der Klosterkirche zu Frenswegen giebt leider keine Entscheidung, da derselbe (nach Dr. Crulls gefälliger Mittheilung) so sehr vertreten ist, daß er weder Jahr noch Tag des Todes jetzt erkennen läßt. - Eberwin II. starb nach v. Behr "13. December 1530 als Gem. Cordula's von Holstein=Schaumburg."

b. Elisabeth. - Slagghert berichtet fol. 179: Anno M. cccc. lx. froychen Elyzabeth, hertich Vlrykes dochter tho Stargart, ys gebaren, welke(r) in thokamende tydt ys gheworden eyn geystlyke juncfrow in deme closter tho Rene vnde na vorlope der tydt dar suluest ys geworden eyn pryore. Desse sulue noch leuet dorch den wyllen gades. - Diese Einzeichnung steht aber zwischen einer von 1467 und einer andern von 1473; die Jahreszahl wird also verschrieben sein. Der Uebersetzer bei Westphalen (IV, S. 876) hat dies bemerkt und willkürlich "An. 1468" dafür corrigirt, obwohl lxx. wohl näher gelegen hätte. Slagghert hat übrigens vergessen den Tod der Priorin Elisabeth nachzutragen: denn er erlebte denselben noch. Priorin war sie schon 1490 und verwaltete dieses Amt bis an ihren Tod, der wohl im Herbst 1532 erfolgt ist. Der Todestag ist noch nicht ermittelt; aber am 9. December (am Montag nach conceptionis Marie) 1532 sind zu Rehne - frowen Elizabet, gebornen hertzogin zu Mekelnborg, priorissen zu Rehne zeliger gedechtnis, nachgelassen guter stückweise inuentirt vnd beschrieben worden, was schon Lisch im Jahrb. XV, S. 306 mitgetheilt hat. - Mit ihr erlosch das herzogliche Haus Meklenburg=Stargard.


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Stammbaum
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Stammbaum
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Zu Tafel IV.

Linie Werle.

V. Generation.

Nicolaus I., der zweite Sohn Heinrich Burwys II., Herr zu Rostock und Werle, dann 1235 nach Abtheilung seines Bruders Heinrich Burwys III. (S. 150) zu Werle allein: Nicolaus in Gustrowe, scribens titulum dominii sui de castro Werle (Gen. Dob.). Dazu erwarb er aus der Herrschaft Parchim die Länder Plau, Goldberg und Parchim nach dem 28. September 1270 [U. 1201], aber wohl vor dem 23. März 1271 [vgl. U. 1218, 1225, 1254, 1267 etc. .). 1 ) - Kirchbergs Angabe (827), daß Nicolaus 1270 gestorben sei, berichtigt schon Krantz (VII, 35), der das richtige Jahr 1277 giebt. Nach den Abschriften des Necrol. Dob. starb er 1277, "nonas May" (= 7. Mai); doch haben wir von ihm noch eine Originalurkunde vom 10. Mai (VIo idus Maii) 1277 [U. 1435]. Seine beiden Söhne verliehen der Geistlichkeit ihres Landes das Privilegium des Gnadenjahrs in 3 Urkunden, U. 1437], von denen zwei nur vom Jahre 1277, die dritte aber vom 14. Mai (2. idus Maji) d. I. datiert ist. Darin legen sie den Geistlichen Seelenmessen ans ob salutem anime dilecti patris nostri dni. Nicolai de Werle felicis memorie et matris nostre domine Jutte necnon et nostri, postquam nos obire contigerit. Darum kann man sich nicht wundern, wenn am nächsten Tage, 15. Mai [in vigilia pentecostes, U. 1438] Heinrich und Johann die Geistlichkeit zu Parchim zu Memorien für ihren Großvater allein verpflichten, aber nicht auch für ihren Vater. Am 29. Juni (Datum Petri et Pauli, U. 1440) machen sie eine Schenkung als Landesherren. 1285 [U. 1781] gedenkt Nicolaus II. von Werle dni. Nicolai de Werle, aui nostri, et patris nostri felicis memorie. - Grab zu Doberan (Kirchb., Sp. 827).

Gemahlin. Nach dem Chron. princ. Saxon. (Scr. XXV, p. 476) erzeugten Henricus comes de Anahald und seine Ge=


1) Kirchberg berichtet Sp. 771, daß Pribislavs I. erwähnte Gebiete erst von Heinrich und Johann, den Söhnen von Nicolaus I., erworben sein. Allein, als diese zur Regierung kamen, lebte Pribislav längst nicht mehr; auch widersprechen jener Angabe die angeführten Urkunden.
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mahlin Sophia, soror lantgravii Thuringie: Juttam, quam duxit Nycolaus dns. de Werle, et genuit Johannem, qui duxit filiam Guntheri de Repin, Henricum seniorem, qui duxit Rixam filiam regis Svecie. - Die Vermählung Juttas mit Nicolaus 1. mag 1231 stattgefunden haben, da am 29. October 1231 [U. 391] Graf Heinrich von Anhalt und Bischof Brunward bei sämtlichen vier mecklenburgischen Fürsten zu Rostock waren. Am 10. März 1233 [U. 415] sagt Nicolaus: de pleno consensu et voluntate uxoris mee Jutte; 1244 [U. 558]: vxoris mee Judite. - Aus den oben angeführten Worten der Urkunden vom 14. Mai 1277 geht hervor, daß Jutta an diesem Tage noch lebte. Wir wissen ihren Todestag bisher noch nicht, auch ihre Grabstätte (Doberan?) ist nicht sicher bekannt. Ueber die ihr zugeschriebene Ziegel=Grabschrift in der Kirche zu Doberan vgl. unten (Generation X.) die Gemahlin des Fürsten Nicolaus V. von Werle.


VI. Generation.

Von den Söhnen Nicolaus I. ist nach Kirchbg. 827 Johann "der eldiste"; aber in den Urkunden, wo sie neben einander genannt werden, geht Heinrich seinem Bruder Johann stets voran (z. B. U. 557: Hinricus et Johannes, filii nostri; U. 558, U. 595 [1247, 17.Oct.]: domicelli mei Henricus et Johannes etc.). Seit des Vaters Tode (Mai 1277) stellten Heinricus et Johannes ihre Urkunden gemeinsam, hernach auch mit Bernhard aus (U. 1466 v. 18. Juli 1278: Henricus, Johannes, Bernardus, d. gr. dni. de Werle; U. 1490, von Johann allein gegeben, wird man datieren müssen: MCCLXXXI., x. tercio cal. Junii). 1281, am 5. Mai [U. 1578] urkundeten noch Heinricus, Johannes, Bernardus d. gr. dni. de Werle. Dann scheint aber eine Landestheilung vorgenommen zu sein. 1281, December 20. [U. 1593] urkundet Johannes allein über Hufen zu Goldberg, 1282 [1598] Johannes et Bernardus d. gr. dni. de Werle über Parchim, 1282, Januar 27. Johann über Parchim [U. 1611], 4. Februar 1282 [U. 1612] Bernhard über Prisannewitz (spätere Urkunden von Bernhard sind nicht vorhanden), 20. Februar 1282 Johann über die Mühle vor Plau, 1282, 1. August [U. 1639] Heinrich über Bobbin, 1283, 5. Februar [U. 1668] Heinrich und Johann über Kl. Grenz, 1283, 23. August [U. 1695] Heinrich über Penzlin; 1284, 9. Juni [U. 1729] Johanns Sohn Nycholaus dei gr. et fratres

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sui domicelli de Werle (testes: patruus noster dilectus Henricus de Werle et duo filii sui Nycholaus et Henricus, domicelli de Werle) etc.

a. Heinrich. - Geneal. Dob.: filiis domini Hinrici predicti patrem suum captiuare volentibus, contigit [a casu, setzt die Geneal. Parch. hinzu], ut patricide facti sunt. Es geschah nach den Annal. Lubic. 1291, in vigilia Dyonisii (= 8. Oct.), nach Detmar 1291, in sunte Dyonisius avende; das Necrol. Doberan. sagt von Heinrich: hunc filius suus interfecit a. d. 1291, octauo idus Octobris (= 8. Oct.); Kirchberg c. 174 (Sp. 828):

Das geschah in Rugia
by Zale (Saal) dem dorffe da,
du man schreyb czwelfhundirt jar
vnd eyn vnd nuynczig offinbar;
vnd wart begrabin vm daz virseren
zu Doberan mit großin eren.

Gemahlinnen Heinrichs: 1) Rixa, filia regis Suecie, nach dem Chron. pr. Sax., s. o. - (1284) schreibt Heinrich socero suo karissimo (seinem Schwager) dno. E. (vielmehr Magno) regi Swecie (s. m. Note zu U. 1736). Am 13. December 1288 [U 1989] bedingen ihre Söhne Nicolaus und Heinrich eine Memorie pie recordacionis matris nostre Rickeze domine de Werle, quondam regine Suecie. Sie war die Tochter Jarl Birgers, des schwedischen "Königs ohne den Titel", dem König (Prinzen) Hakon d. j. von Norwegen 1249 verlobt, 1251 vermählt, am 30. April 1257 verwittwet. [Hist. Hakonis Hakonidae c. 268, 274, 288.] Darauf ward sie 1262 mit Heinrich Vermählt (Langebek, Scr. rer. Danic. II, p. 168). - S. m. Note zu Urk. 1989.

2) Mechthild von Lüneburg (Vgl. Lisch, Jahrb. XXV, S. 26 flg.). - Aus der Urk. (im M. U.=B. V, 2736) vom 11. Mai 1301 ergiebt sich, daß sie an diesem Tage noch lebte, und daß sie die Schwester des Herzogs Otto des Strengen, mithin eine Tochter des Herzogs Johann von Braunschweig=Lüneburg war (illustri principi dno. Ottoni duci de Brun. et Lun. ac inclite dne. Meichtildi, sorori sue karissime, quondam relicte nobilis uiri dni. Hinrici de Werle pie memorie. Gestorben ist sie am 8. Januar (Necrol. Hild., S. Mieh. Luneb., Winhus.), also frühestens 1302, im Kloster Wienhausen und dort begraben.

b. Johann I. Als lebend wird Johann in Urkunden zuletzt genannt am 1. September 1283 [U. 1697]. Nach dem Necrol.

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Doberan. [s. U. 1699] starb er 1283, octauo x° kal. Nouembris (= 15. Oct.); - vnd quam geyn Doberan -,

du man schreib czwelfhundirt iar
vnd dry vnd achczig recht gewis,
in dem achten kalendas Nouembris

(= 25 Oct.), Kirchbg. c. 173 (Sp. 828). Wahrscheinlich bezieht sich das Datum Kirchbergs nur auf das Begräbniß.

Gemahlin: Johannem, qui duxit filiam Guntheri de Repin (Chron. pr. Sax., s. o. S. 223). In ihrer und ihrer Söhne Urk. vom 25. November 1284 wird sie bezeichnet: mater eorum, Sophia nidelicet domina de Repin [U. 1758], und das anhangende Siegel "comitisse! Sophie de Slavia" zeigt die Fürstin mit dem graflich Lindowschen Wappen zur Rechten. Ihre Söhne Günther und Johann gedenken (als Mitbesiegler) 1284 [U. 1946]: dominorum Borchardi et Vlrici comitum de Reppin, awnculorum nostrorum. - Nach ihres Gemahls Tode pflegte sie zunächst - wohl als Mitvormünderin ihrer jüngeren Söhne - ihren Consens zu Urkunden zu ertheilen (1288 [U. 1955] und 1294 [U. 2288]). Ihren Wittwensitz hatte sie zu Plau [U. 1957: vidua sancta domina]; seit 1291 aber finden Wir sie zu Röbel (1291, 6. Januar [U. 2102], 17. März 1291 [U. 2110], 14. October 1296 [2415], 1298 [U. 2506]), wo das Dominikanerkloster seit 1285 auf der Altstadt, und das Kloster der Büßerinnen auf der Neustadt war, bis 1298 [U. 2505 - 7] das letztere nach Malchow verlegt ward, und die Dominikaner in die verlassenen Räume auf der Neustadt einzogen. In Röbel hat Sophie auch ihr Grab gefunden (Kirchb. 836: Johannis mutir), wohl auf der Neustadt. Am 18. Januar 1301 [U. 2726] gedenkt ihr Sohn Nicolaus noch ihres Consenses (damus de bona nostre matris et nostrorum fratrum voluntate); 1304, am 9. Juni [2938] wird sie aber als verstorben bezeichnet.

c. Ueber die nach Marschalck mit dem Fürsten Albrecht I. von Meklenburg vermählte Tochter des Fürsten Nicolaus I. von Werle vgl. oben S. 154.

d. Hedwig ist den mecklenburgischen Geschichtsquellen unbekannt. Aber im Chron. princ Sax. p. 479 heißt es: Johannes (I. v. Brandenburg, † 4. April 1266) - gennit Johannem, qui - vivente tamen patre duxit filiam dni. Nicolai Hedwigem. - In diesem dns. Nicolaus hat man in Ermangelung eines andern gleichzeitigen Fürsten dieses Namens, der nur den Titel dominus führte, mit großer Wahrscheinlichkeit Herrn Nicolaus I.

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von Werle erkannt. - Im Dominikaner=Kloster zu Prenzlau war aus einer Wand zunächst der Todestag des Stifters dieses Klosters, des Markgrafen Johann (II.), verzeichnet, darunter: Anno domini M°CC°LXXXVII°, V. idus Sept. (9. Sept. 1287), obiit domina Hedwig, vxor marchionis predicti, que dedit nobis ortum. (Riedel, Cod. C, Bd. 1, S. 13.)

e. Bernhard I., zuerst genannt 1273 [U. 1285: Nicolaus dei gr. et filii ejus dilecti Henricus et Johannes et Bernardus, domini de Werle], nimmt seit 1278 (s. o.) an der Regierung Theil, urkundet noch am 4. Februar 1282 (s. o.). 1282, am 9. März [U. 1619], wohl zu Roeskilde, übernimmt domicellus Bernardus, dominus de Werle, eine Bürgschaft für König Erich von Dänemark; dann verschwindet er aus den Urkunden. Nach dem Necrol. Dob. starb er am 10. October 1281 [U. 1869], eine Angabe, welche durch die Urkunde vom 9. März 1282 widerlegt wird. Kirchberg dagegen erzählt c. 172 (Sp. 825):

An erben jungher Bernhart starb,
daz her keynen erben warb,
do man schreyb czwelfhundirt jar
vnd ses vnd achtzig uffinbar,
vnd wart mit vngehabin
zu Doberan begrabin.

Diese Angabe widerspricht freilich den Urkunden nicht. Denn als verstorben wird er erst am 3. März 1288 [U. 1957] von seinem Neffen Nicolaus II. bezeichnet (patruum nostrum predilectum Bernardum pie memorie); immerhin aber bleibt es auffallend, daß Bernhard vier Jahre lang so völlig von der Regierung ausgeschlossen gewesen sein sollte, daß auch nicht einmal sein Name in den Regierungs=Urkunden mitgenannt wäre.


VII. Generation.

A. Heinrichs I. Kinder.

Heinrich gedenkt zuerst am 1. August 1282 [U. 1639] des Consenses seiner Söhne (filiorum nostrorum, Nycolai nidelicet et Heynrici, unanimi consensu), und von da an regelmäßig in Werleschen Angelegenheiten bis an seinen Tod. - 1291, nach dem Vatermord, wurden zuerst beide Brüder durch Nicolaus II. vertrieben; über ihre Vertreibung entspann sich aber ein langer Krieg.

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a. Nicolaus. - Am 15. Mai 1298 [U. 2499] waren beim Markgrafen Albrecht zu Soldin viele Fürsten, darunter domicellus Nycholaus de Werle. Seitdem fehlt jede weitere Spur von Nicolaus. Denn Nicolaus dei gratia dns. de Werle, der am 28. September 1309 zu Penzlin den benachbarten Grapenwerder und am 29. zu Waren den Werder Damerow [U. 3345 und 3346] verlieh, ist meines Erachtens der Sohn Johanns I., Nicolaus II.

b. Heinrichs I. Sohn Heinrich kommt nach seines Vaters Ermordung in Urkunden nicht mehr vor. Nach Kirchberg c. 173 (Sp. 828) fand er Aufnahme in Penzlin:

her reyd vordan geyn Pentzelyn,
zu herren dy in namen.

Dort scheint er sich gehalten zu haben bis zum Kriege der Markgrafen gegen Nicolaus II. von Werle (Vgl. Urk. vom 26. und 31. October 1306 [U. 3118, 3119] und Detmar z. J. 1308 mit Kirchberg c. 177, Sp. 832), also bis 1307 oder 1308:

Ouch gewan dy selbin frist
von Goltstede her Johan vil drad
Penczelyn, borg vnd stad,
ab dem junghern Hinriche
zu her Nyclaws hand gar gliche;
jungher Hinrich wart gentzlich do
virtriben vz dem lande so.

Gemahlin: Mechthild. - Kirchberg berichtet c. 171 (Sp.828):

Derselbe jungher Hinrich
nam im synd zu wybe glich
des herczogin tochtir von Stetyn.
Eynen son gebar dy frowe fyn,
Barnym desselbin name waz.

Kirchberg sagt sonst, dieser habe den Namen nach seinem Großvater erhalten. Dessen (Barnims I., Herzogs von ganz Pommern) Sohn Bogislav IV. gab (nach ges. Mittheilung des Archivars Dr. Prümers) 1280, am 30. August (III. cal. Sept.) der Marienkirche zu Stettin das Dorf Neuenkirchen de sororis nostre domine Mechtyldis, illustris ducisse Slauorum, et nostrorum coheredum perfecto consensu. Diese Mechthild muß nach Klempins richtiger Annahme die Gemahlin jenes Heinrich von Werle geworden sein. Denn von Barnims I. andern Töchtern ist bekannt, wie sie anderweitig vermählt sind, und die Tochter

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Heinrichs d. j. von Werle hieß auch Mathilde. - Ihr Todesjahr ist noch unermittelt. Nach Oelrichs, Das gepriesene Andenken der Pommerschen Herzoge S. 96, redet Bogislav IV. in einer Urkunde von 1299, durch Welche er der Marienstiftskirche zu Stettin das Dorf Lulow bestätigt, noch von seiner Schwester Mathilde.

c. Rixa. - Chron. ducum de Bruneswich d. a. 1282 (Leibn. II, p. 18): Sex filiorum ducis Alberti primus Hinr. - secundus, Albertus, duxit filiam Hinrici dni. de Werle. Danach mag die Vermählung Rixa's mit Albrecht dem Dicken von Braunschweig=Göttingen schon 1282 stattgefunden haben. Zu ihrer Mitgift bezeugt ihr Vater Heinrich I. am 18. März 1285 den Erlös von 22 Hufen auf der Feldmark Teterow und in dem Dorfe Strifenow - 1278 M. Lüb. verwandt zu haben (conuersas integraliter in solncionem dotis dilecte filie nostre, inclito Alberto duci de Brunswic matrimonialiter copulate, U. 1788, Vgl. 1713). - 1303, 22. Juli [U. 7247] verkaufte Herzog Albrecht den Benediktinern in Nordheim sein Vogteirecht zu Medeheim, et nos Ryckza ducissa in Bruneswich - nostrum consensum - adhibemus. Ihr angehängtes Siegel zeigt auf der Fahne in ihrer Linken den Werleschen Stierkopf. - 1317, am 26. November (in crastino b. Katharine virginis), lebte sie nicht mehr; ihr Sohn Otto machte damals mit seines Vaters Zustimmung schon eine Schenkung zu Seelenmessen für sie. Nach einer Urkunde des Capitels zu St. Blasien vom Jahre 1340 ruhet sie mit ihrem Gemahl († 1318) an der Südseite in St. Blasien neben einer Säule. (S. Lisch, Jahrb. XVIII, S. 210.)

B. Johanns I. Kinder.

Töchter Johanns I. werden in Urkunden nie erwähnt. Es ist aber beachtenswerth, daß von Nicolaus II. (Johanns I. ältestem Sohn) in einem Vertrage vom 9. August 1307 [U. 3178] unter seinen Mitgelobern (louere) an erster Stelle genannt werden: vns om her Buggeslawe, vns veddere Hinric van Mekelenburg, vns om Johann van Gutzecowe. Und in einer zu Neukloster am 14. December 1311 ausgestellten Urkunde [U. 3500] nennt Heinrich II. von Meklenburg als Zeugen: cognatus noster dominus Johannes comes de Gutzekow. Die letztere Bezeichnung erklärt sich leicht; Heinrich II. war Barnims I. von Stettin Enkel, und der Graf Johann II. von Gützkow (der von 1297 bis Ende 1314 regierte und der sicher vor 1317 starb) desselben Herzogs Urenkel. Dagegen deutet die von Nicolaus II.

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gebrauchte Bezeichnung om (avunculus) an, daß derselbe mit dem Grafen Johann II. durch eine Frau verwandt war. Wäre Johanns II. von Gützkow Gemahlin (etwa seine erste Gemahlin, bevor er Herzog Barnims I. Tochter Margarete [vor dem 13. Juli 1300] heimführte) eine Schwester des Fürsten Nicolaus gewesen, so hätte dieser ihn sicher nicht om, sondern swager genannt. Auch kann der Graf Johann II. nicht ein Sohn von einer Schwester des Fürsten Nicolaus II. gewesen sein; denn sein Vater Jaczo II., Graf von Gützkow, der sicher 1280 - 95 regierte (und 1297 nicht mehr lebte), war schon 1249 mit Cecislava von Putbus verlobt, und diese kommt noch 1295 als lebend vor; er ist nur einmal vermählt gewesen. Es wird daher nichts Anderes übrig bleiben, als mit Klempin (Pomm. Stammt. S. 7) anzunehmen, daß die Gemahlin von Johanns II. älterem (einzigem) Bruder Jaczo III. (Junker zu Gützkow 1280 - 86, Graf 1297 - 1303) eine Tochter des Fürsten Johann I. von Werle gewesen ist. - Welchen Platz wir derselben zwischen ihren Brüdern anzuweisen haben, bleibt ebenso ungewiß wie ihr Name.

Söhne Johanns I.

Sicher hatte Johann I. sechs Söhne. Denn Nicolaus d. gr. et fratres eius dilecti Johannes, Gunterus, Hinricus, Bernardus et Johannes, domini de Werle, bestätigten am 22. Juni 1284 die Gerechtsamen der Stadt Parchim [U. 1743], und 1291, 17. März, urkundete für Amelungsborn: Nicolaus d. gr. dns. de Werle - accedente - consensu dilecte matris nostre dne. Sophie et fratrum nostrorum Guntheri, Bernardi, Henrici et Johannis [U. 2110].

a. Nicolaus II. (Nicolaus secundus: schon in der Gen. Dob. genannt; denn die Vatermörder wurden von der Werleschen Linie nicht mitgezählt). - Nicolaus übernahm nach seines Vaters Tode die Regierung in allen seinen Landen (Parchim) für sich und seine noch unmündigen Brüder (1288 nennen Günther und Johann ihn ihren prouisor, U. 1946) und stellte die Urkunden mit Erwähnung des Consenses der Brüder unter seinem Siegel [U. 1729] auw, succedirte (1291) auch in seines ermordeten Oheims Heinrich Land (Güstrow). Erst seit 1309 gaben in der Regel Nicolaus und Johann die Urkunden (mitunter erscheint Johann auch nur noch als Zeuge, U. 3308, 3373). Während Nicolaus die Reise nach Montpellier machte (Kirchbg. 832), um von dem Aussatz befreiet zu werden (1311, 11. März - 15. Dec. fehlt er in unsern Ur=

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kunden), regierten Johann d. ä. (II.) und Johann d. j. (III.), des Nicolaus Sohn [U. 3458, 3459, 3460, 3463, 3498]; und nach Nicolaus II. Rückkehr blieben beide seine Mitregenten. - Nicolaus leprosus factus in Pustecowe (Püstow bei Güstrow) obiit (Stammtafel zur Gen. Parchim). Nicolaus 2 9 , dei gra. filius Johannis de Werle, obiit anno dni Mcccxvi., 4 to idus Octobris (= 12. Oct.): Necrol. Dob.; das Jahr giebt auch Kirchberg 832. - Begraben ist Nicolaus zu Doberan (Kirchbg. 832).

Gemahlinnen. 1) Rixa, Tochter des Königs Erich Gliplping von Dänemark. Kirchberg erzählt c. 173 (827):

Her Nyclaws ouch zu wybe quam;
eyns Thenischen koniges kint her nam,
dy hiez Rixa virwar
vnd waz nicht elder wan vier iar.
Daz hint man im antwurte do,
daz wart schon irczogin so
in dem clostir Dobertyn,
bis sy manber mochte syn.

Dann berichtet Kirchberg c. 175 (Sp. 831) (zur Zeit des Friedensschlusses zwischen Heinrich II. von Mekl. und Nic. II. von Werle):

Ein groz hof wart dy selbin czid,
da nam her Nyclaws sundir nyd
eyn[s] Denischin koniges tochtir da,
dy waz geheißin Rixa.

Eine päpstliche Vollmacht ward am 1. October 1291 an den Bischof von Schwerin ertheilt, den Verlobten Nicolaus von Werle und Ri[x]a, eiusdem regis (sc. Datie) filia, neptis dictorum marchionum (sc. Brand.), vom quarto consanguinitatis gradu zu dispensieren [U. 2722]. Ihre Verwandtschaft (s. m. Anm. zu U. 2722) war kurz diese:

Stammbaum

Die Vermählung ward also wahrscheinlich 1292 vollzogen. Sie erscheint als collateralis Nicolai 1301 [U. 2751] mit ihrem

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Siegel: S. Rixe domine Slavie, filie regis Dacie (worauf sie zur Rechten das Werlesche, zur Linken das dänische Wappen hat), desgl. 12. März 1303 [U. 2857]. - 1308, 27. Oct. [U. 3248] nennt Nicolaus II. sie schon unter den verstorbenen Verwandten. - Vgl. U. 3620.

2) Mechthild. - Ueber Mechthild, die Tochter des Herzogs Otto des Strengen von Lüneburg, vgl. Lisch, Jahrb. XVIII, S. 193 flgd. - 1314, am 10. Juli [U. 3702], versprachen Nicolaus II. und Johann II. von Werle, den Grafen Nicolaus von Schwerin schadlos zu halten: sibi precauere penitus de promisso prestito pro nobis duci Luoneborgensi dno. Ottoni illustri et filio eiusdem super dotalicio filie ducis eiusdem, dne. Mechtildis. - Andreas v. Mandelsloh, Registr. eccles. Verdensis, berichtet (aus unbekannter Quelle): Otto dux Luneburgensis bone memorie in ciuitate Ullesszen tradidit sororem suam nuptui comiti de Warningerode et filiam suam domino Nicolao de Warle, domino Slauie, solempnitatibus nuptiarum fere consummatis -. Eo tempore bellum magnum inter marchionem Woldemarum et ducem Luneburgensem (im Herbst 1315). Sie ward also vor dem 10. Juli 1314 verlobt, im Herbst 1315 zu Uelzen vermählt mit Nicolaus II., aber schon etwa ein Jahr später (12. Oct. 1316) Wittwe. In Meklenburg wird sie nicht wieder erwähnt, auch kein Kind von ihr.

b. Johann II. (Johannes secundus nennt er sich auf seinem zweiten Siegel; Johannes secundus, qui et Caluus dietus est, heißt es in der Geneal. Parch.; Johannes Calvvs de Gustrowe II. in der Stammtafel zu derselben.) Erst seit 1309 nahm er (S. oben S. 229) an der Regierung Theil, nach seines Bruders Nicolaus II. Tode schloß er am 2. Dec. 1316 [U. 3860] einen Erbtheilungsvertrag mit dessen Sohn Johann III., wodurch Johann II. der Güstrowsche, dem Neffen der Parchimsche Landestheil zufiel. - Johann II. starb nach dem Doberaner Necrol. und nach Kirchberg 837: 1337, 27. Aug. (sexto kal. Sept.) und ward nach Kirchberg zu Doberan begraben. (Am 18. Nov. 1337 gab schon sein Sohn Nicolaus III. als Regent eine Urkunde [U. 5822].)

Gemahlin: Mechthild. - Kirchberg berichtet c. 178 (Sp. 833):

[V]on Werle der andir Johan,
hern Nyclaws brudir sundir wan,
dy nam eyn wib erbar vnd mild,
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dy waz geheißin Mechthild,
wirdig, wyse vnd daby kurg,
herczogin Otten tochtir von Luneb[u]rg.

Dabei verwechselt Kirchberg Johanns II Gemahlin mit der gleichnamigen zweiten Gemahlin seines Bruders Nicolaus II. (s. o.). Denn am 23. October 1311 [U. 3493], zu Eisenach, genehmigte Agnes, Herzogin von Braunschweig, für sich und pro illustri domino Heinrico duce, conthorali nostro, die Ehepacten, welche ihr Bruder Markgraf Friedrich von Meißen mit Johann (II.), Herrn v. Werle, wegen ihrer Tochter Mechthilda abgeschlossen hatte. Mechthild, Johanns II. Gemahlin, war also eine Tochter Heinrichs I. (des Wunderlichen) von Braunschweig=Grubenhagen. Ihre braunschweigsche Herkunft zeigt auf ihrem Siegel [abgebildet zu U. 3995] das braunschweigsche Wappen zur Linken ihres Bildes. Ihr Leibgedinge war Plau; doch wies sie die Bürger von Plan am 22. Mai 1318 an ihren Gemahl [U. 3983]. Sie lebte [nach U. 7316] noch 1329, und sie erlebte nach Kirchberg c. 180 (p. 836) noch den Prozeß gegen die Juden im Jahre 1330 und die Stiftung zweier Vicareien in der Frohnleichnams=Kapelle am 1. Dec. 1332 [U. 5378], sowie deren bischöfliche Konfirmation am 24. Oct. 1333 [U. 5459].

Darnach dy edele furstynne mild,
hern Johannis wib fraw Mechthild,
starb dyses lebens kortzir vard.
Zu Rebele(!) dy begrabin ward
by hern Johannis mutir gar
vnd by sine brudere beyde virwar.

Sie mag also Ende 1333 oder 1334 gestorben sein. Urkundlich wird sie 1344 [U. 6390] als verstorben bezeichnet.

c. Günther. Nach der Dob. Geneal. und Kirchberg war Günther der dritte Sohn, ebenso wird er in den Urkunden vom 22. Juni 1284 und vom 18. October 1285 nach Johann II. genannt [U. 1743 u. 1817], in den späteren Urkunden aber vor demselben (ob vielleicht wegen seines geistlichen Charakters?). 1288 nennt er seinen Bruder Nicolaus noch seinen Vormund (prouisor, U. 1946, Vgl. 2474). Domherr zu Güstrow war er vielleicht schon 1296 [U. 2401]; 1301, Sept. 4: Nomina canonicorum - in eccelsia Gustrowensi: Hinricus prepositus, Johannes decanus, domicellus Guntherus, Nycolaus Ketelhot scolasticus etc.]; 1302, am 9. Oct. [U. 2825] nennt er sich Guntterus, Caminensis ecclesie postulatus (doch ward er nicht Bischof); 1303, 23. Febr.

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[U. 2854]: Gunterus dei gra. domicellus de Werle, canonicus maioris ecclesie in Maghedeburg. Am 8. Jan. 1306 (Guntherus de Slavia, U. 7251), am 25. Febr. 1307 (Guntherus de Wenden, U. 7256) und am 24. März 1310 [U. 7265] finden wir ihn auch zu Magdeburg; öfter aber in Meklenburg als Theilnehmer an den Regierungsgeschäften bis zum 20. April 1310 [U. 3392]. (Die Urk. 3562 ist unecht.) Nach Kirchb. 827 ist er zu Magdeburg gestorben, und vermuthlich ist er dann dort auch bestattet; wahrscheinlicher ist uns, daß er in Meklenburg gestorben und im Dom zu Güstrow begraben ist.

d. u. e. - Hinricum et Bernardum. Isti duo vltimi effecti sunt fratres predicatores in Robele, heißt es in der Geneal. Dob. So berichtet auch Kirchbg. c. 173 (Sp. 827):

dy lesten zvene monche worden
zu Rybele in santi Benedictis orden.

Er setzt hinzu: vnd worden ouch da begrabin. - Heinrich wird 1291, am 17. März, in der zu Röbel ausgestellten Urkunde 2110 (ohne Andeutung geistlichen Standes) zuletzt erwähnt; Bernhard dagegen lebte noch am 24. August 1309 (religioso viro nobili domino fratre Bernardo de Slauia, ordinis fratrum maiorum, U. 3341).

f. Henneke (Henning) ist weder den Verfassern der Dob. und Parch. Genealogie, noch Kirchberg bekannt geworden. Sein Bruder Nicolaus II. erwähnt seinen Consens nur noch am 17. März 1291 [U. 2110], hernach nie wieder. Er lebte aber noch, jedoch im Auslande, am 30. März 1311 [U. 3465], wo sein Bruder Johann II. eine Bürgschaft in locum fratris nostri Hen. absentis übernahm.


VIII. Generation.

A. Kinder Heinrichs des Vatermörders.

a. Barnim. - Ueber diesen berichtet Kirchberg c. 173, Sp. 828):

Der selbe jungher Hinrich (Heinrichs I. Sohn)
nam im synd zu wibe glich
des herczogin tochtir von Stetyn.
Eynen son gebar dy frowe fyn,
Bamym des selbin name waz.
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Der starb eyn monich zu Colbaz
Syns aldirvatir nam ward im,
den hiez hertzoge Barnym.

Otto I., Herzog zu Stettin (Barnims I. Sohn), gründete am 28. Febr. 1317 eine Domprabende zu Cammin für seinen Schwestersohn (avunculus) Barnim [U. 3882]; seit 1322, 2. Mai, erscheint Barnim de Werle als Probst der Domkirche zu St. Marien in Stettin [U.4344]; 1330, 13. Dec. [U. 5188], Barnym van Werle als Probst im Camminer Domkapitel, und in dieser Stellung noch am 10. März 1333 [U. 5403], aber nicht mehr am 26. Mai 1333. Die Herzoge Otto I. und sein Sohn Barnim III. von Stettin gedenken noch am 24. Juni 1335 nostri cari auunculi Barnym de Werle, ohne pie memorie oder einen Titel hinzuzufügen. Wahrscheinlich lebte er also damals schon als Mönch zu Colbatz. In diesem Kloster wird er gestorben und auch begraben sein. Nach der Pomerania I, S. 278, wäre er schon 1329 (S. 336) Propst zu Cammin gewesen, was vielleicht richtig ist, und folgends noch Abt zu Colbatz geworden, was uns wenig wahrscheinlich dünkt.

b. Mechthild. - Am 3. Januar (in octaua s. Johannis apostoli et euangeliste) 1356 zu Pyritz bezeugt Hzg. Barnim III. von Stettin, quod - Andreas Ryeman, prefectus et ciuis noster in Piritz, omnia bona sua in villa Strostorp, que a religiosis dominabus domina Mechtilde domicella de Werle, matetera nostra, priorissa, et a conuentu sanctimonialium prope Pyritz in pheodum habuit, - predicte domine Mechtildi priorisse et tot[i] conuentui sanctimonialium prope Piritz - resignauit - -. Dies ist bisher die einzige urkundliche Nachricht über Mechthild, welche uns bekannt geworden ist.

B. Kinder von Nicolaus II. (aus seiner 1. Ehe).

a. Johann III., wie er sich auf seinem großen Siegel (Johannis tercii) bezeichnet, während ihn die Geneal. Parchim.: Johannem tercium, alias van Ruden, nennt, seit 1312 seines Vaters Nicolaus II. Mitregent (s. S. 230), am 12. October 1316 sein Nachfolger. Ganz richtig heißt es von ihm in der Geneal. Doberan.: diuisit dominium cum patruo suo domino Johanne secundo post mortem patris [2. Dec. 1316, s. U. 3860] et constructo castro in Goltberg ibi habitauit. - Seit 1350 überließ er die Regierung ganz seinem Sohn und Mitregenten Nicolaus IV. [U. 7041, 7045, 7499 etc. .] Am 1. April 1352 lag Johann III. schon todkrank (U. 7597 sagt sein Sohn: Vnde were

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dat vse leue vader her Johan vtqueme, so schole wy her Nicolaus Clawes Hanen schepen synen bref, vses vaders -; were dat he nycht vt en queme, so schole wy - holden allent, dat desse bref spreckt.) Er scheint nicht wieder genesen, sondern bald gestorben sein. Wenigstens die Privilegienbestätigungen für Dargun vom 28. Aug. [U. 7651] und für Malchin [U. 449] gab Nicolaus IV. auf eigenen Namen, ohne dabei des Vaters Erwähnung zu tun. Nach Simon Pauli (bei Chemnitz) ist Johann III., wie vor ihm seine Gemahlin Richardis, im Kloster Malchow begraben.

Gemahlinnen. 1) Mechthild. - Otto I., Herzog von Stettin, beurkundet am 20. Januar 1317, dat wy - vns bevrundet hebben mit vnser dochter Metteken vnde Henneken van Werle, heren Nyclaus [II.] sone van Werle, und verzichtet dabei zu Hennekes Gunsten auf das Einlösungsrecht über Stavenhagen [U. 3874]. Diese Gemahlin kennt auch Kirchberg [Sp. 832, 837]. Nach Klempin (Pomm. Stammtafeln) ist sie 1332 gestorben; die mecklenburgischen Urkunden sagen nichts davon.

2) Richardis. - Von dieser weiß Kirchberg nichts, und wir kennen sie auch nur aus einer (in Abschrift erhaltenen) Urkunde [U. 6669], in welcher am 6. Juli 1346 Johann III. seiner Schwiegertochter zum Leibgedinge das Land Malchow verschreibt, prout nostra dilecta contoralis domina Richardis felicis recordacionis dinoscitur habuisse. Ueber ihre Herkunft haben wir nichts ermitteln können.

b. Sophia. - Kirchberg (831) kennt nicht ihren Namen, aber ihre Erlebnisse. Sophie ward am 17. Juli 1310 [U. 3406] mit Herzog Erich von Schweden (der auf seine Braut Ingeborg von Norwegen verzichtete) verlobt; sie sollte ihm am II. November 1310 als Gemahlin zu Falkenberg zugeführt werden [U. 3408], er verschrieb ihr am 9. August Morgengabe und Witthum [U. 3413]. Doch vollzog Erich die Ehe nicht, sondern sandte Sophie zurück, erklärte jedoch am 19. Juni 1313 [U. 3626], daß dies nicht wegen einer Untugend oder Schande geschehen sei, sondern nur, weil er sie "nach Gottes Gesetz" nicht habe ehelichen dürfen, und verstand sich zu einer ansehnlichen Geldbuße. - Darnach sy do zu wibe wart von Holtzten greuen Gerhart (Kirchberg 831), d. i. Gerhard III. (d. Gr.) Von Rendsburg, später Reichsverweser in Dänemark und Herzog von Schleswig. - Ein Privilegium für die Stadt Rendsburg vom 6. Dec. (Nicolai) 1339 beginnt: - Gherardus dei gracia comes Holtzacie et Stormarie, Sophia eadem

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gracia comitissa Holtzacie, Hinricus eadem gracia comes ibidem, Nycolaus domicellus, frater ipsius -. (Nach dem Corp. const. regio=Holsat. III, 807 mitgetheilt von AR. Dr. Hille.) - Graf Gerhard ward bekanntlich in der Nacht zum 1. April 1340 von Dänen auf seinem Bette zu Randers erschlagen; ob Sophie ihn überlebt hat, ist uns nicht bekannt.

C. Kinder Johanns II. von Werle=Güstrow.

In der Doberaner Genealogie heißt es S. 18: Porro dominus Johannes secundus reliquit post se heredes duos filios, Nicolaum et Bernardum, qui paternam diuiserunt hereditatem, ita quod Nicolaus Gustrowe, Plawe, Nyenkalant et Krakow optinuit, Bernardus vero Warne, Robele, Pentzelyn et Wredenhagen habuit [S. Theilungsurkunde vom 14. Juli 1347, U. 6779]. Iste Nicolaus tercins =. Töchter werden hier nicht erwähnt; aber nach Kirchberg 833 hatte Johann II. tochtere vil, während Marschalck (III, 7) nur von zweien weiß, ohne jedoch deren Namen etc. . anzugeben. Es ist leider uns auch nur gelungen 3 Töchter nachzuweisen (s. u.).

a. Nicolaus III. ist, wie in der Doberaner Genealogie, so auch auf seinem großen Siegel als Nie. tercius bezeichnet; hern Clawes [van] Wenden, geheten Stauelike 1 ), nennt ihn Hzg. Albrecht II. 1375, Sept. 10. (Cod. Plaw. S. 85). Er succedirte seinem Vater 1337 zunächst allein, seit 1339 [U. 5993] regierte er gemeinsam mit Bernhard bis 1347, seitdem dann allein in seinem Güstrowschen Landestheil. In der ersten Hälfte des Jahres 1360 kommt er noch öfters in Urkunden vor, zuletzt aber am 15. Juni (Schröder P. M. S. 1390). Wahrscheinlich ist er also nicht gar lange hernach gestorben; doch erwähnt König Waldemar von Dänemark in einer am 10. August 1360 vor Helsingborg ausgestellten Vertragsurkunde als noch lebend: iunchere Clawes van Gůzterow vnde Berende, sinen broder. Sein Sohn Lorenz (der damals vielleicht im Auslande verweilte, wie er auch 1363 mit Herzog Albrecht II. und dessen Sohn Albrecht III. nach Schweden zog) erscheint in Urkunden als Regent erst am 1. August 1361, wo er im Dom


1) Der Beiname Staueleke (Parch. Stammt.) oder Stauelike ist so wenig erklärt wie Johanns III. von W.=Goldberg Beiname van Ru o den. Nicolaus IV. von Goldberg mag den Beinamen Poggenoge von der Form und dem Ausdruck seiner Augen erhalten haben. Grafen Otto I. von Schwerin nannte man greve Rose (Detmar 1354), Graf Nicolaus II. hatte den Beinamen Pyst, wie eine Familie in Neustadt hieß.
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zu Güstrow eine ewige Lampe stiftete; und am Beggerower Landfrieden, 9. August 1361, nahmen die junchern Bernt vnd Laurencius von Werlescher Seite Theil.

Gemahlinnen: 1) Agnes, Tochter Heinrichs II. v. Mkl.; s. oben S. 166.

2) Mechthild. - Kirchberg berichtet Sp. 837:

Jungher Nyclaws vnd Bernhard,
dy namen zu wiben beide - -
eyns greuen tochtero sundir wan,
den hiez von Holtzten greue Johan.

Ebenso erzählt Detmar z. J. 1341 (im Anschluß an ein Ereigniß vom 22. April): Da ghaf oc to Plone greue Johan [III., der Milde] twe sine dochtere to manne twen iunkheren, Nicolawese vnde Bernardo van Wenden. Katharine, Tochter von Nicolaus III. und Wittwe Herzog Albrechts V. von Sachsen (daher Katherina, hertogynne van Sassen), leistete am 18. Oct. 1388 (Schl.=Holst.=Lauenbg. U.=S. II, 353) ihrem oem Alue, grenen to Holsten etc., Verzicht van vnseme anvalle vnde van der helfte, de vns vnde vnsen ernen mochte boren an deme lande to Holsten vnde Stormeren van vnser moder weghene vnde van deme brene, de[n] greue Johan van Holsten vnde Stormeren, vnse eldernader (d. h. Großvater), hefte gheuen vnseme vadere her Nicolaweze van Wende[n] vppe vnser moder brutschat. Die Namen der beiden Gemahlinnen der wendischen Herren stehen urkundlich fest; denn am 14. März 1344 [U. 6390] tun Nicolaus et Bernardus fratres, domicelli, dei gracia domini de Werle, Erwähnung: vxorum nostrarum Mechtildis et Elyzabet. - Mechthilds Todesjahr ist unbekannt; aber am 12. März 1390 gedenkt Bernhards Wittwe Elisabeth einer verstorbenen Schwester; wahrscheinlich war dies Mechthild.

b. Bernhard II., seit 1347 (s. oben) allein Herr zu Waren etc. . Man nimmt gewöhnlich an, daß er bald nach dem 8. Juli 1378 gestorben sei, weil man seine Urkunde von diesem Tage (sunte Kylianes daghe, Orig), in welcher er den Wedige von Plote zum Vogt des Landes Waren bestellte, für seine letzte hält. Und schwach mag er sich damals gefühlt haben; denn am 7. Juni 1378 (feria secunda infra quatuor dies festiuos festi pentecostes) verpfändete nicht er selbst, sondern Johan, van der gnade gades here to Werle, der Stadt Malchin seine Gerechtigkeit über die dortigen Juden, der also schon ganz als Landesherr austrat (Maltzan II,

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S. 316). Allein der zuverlässige Notar Clandrian führt in seiner "Registratur vnd kurtzem Extract der Brieffe vnd Instrumente in der Thumbkirchen zu Güstrow" v. I. 1580 noch drei spätere Briefe Bernhards auf; in dem ersten d. d. Warne 1381, in vigilia ascensionis Domini (22. Mai), giebt "Bernardus, Herr von Werle," dem Gerwin Teterow auf seine Lebenszeit das Opfer aus der Fronleichnams=Kapelle zu Güstrow, in dem zweiten, d. d. Warne, 1381, in uigilia Petri et Pauli (28. Juni) notistcirt "Herr Bernardus von Werle" solches dem Domkapitel zu Güstrow, und in dem dritten Briefe, Datum Warne 1382, feria quinta post octauas epiphanie Domini (16. Januar), giebt "Bernardus, Herr von Werle," obiges Opfer den Domherren und Vicaren am Güstrower Dom auf Gerwin Teterows Todesfall. Dies ist seine letzte bekannte Urkunde. Vom 24. Januar (des vrygdaghes vor sunte Pawels daghe) und vom 13. April (in dem achten daghe na paschen) 1382 haben wir Urkunden von Johann VI. [Maltzan II, 338, 435], i n welchen er seinen Vater nicht mehr erwähnt.

Gemahlin: Elisabeth, Tochter Johanns III. (des Milden) von Holstein, wie wir oben unter a berichteten. Ihr Leibgedinge im Lande Röbel wird oft erwähnt (z. B. 1362, 26. Febr. 1377: vnser vrowen vern Yseben, wie Bernhard sagt). Sie hat dasselbe eine Reihe von Jahren genossen. Am 12. März 1390 [Schl.=Holst.=Lauenbg. US. , S. 357 f.], zu Plön, leistete vor Elsebe (in einer 2. Ausfertigung heißt sie: vor Beke), van godes gnaden vrowe van Wenden, wannedaghes her Berndes wif van Wenden, dem god gnedig si, zu Gunsten des Grafen Klaus und des Herzogs Gerhard von Schleswig verzicht auf alle Erbansprüche. Dabei gedenkt sie auch ihrer Eltern (vnse vader Johan, greue to Holsten, unser moder - vor Myrslaves). Sie lebte auch noch am 10. August 1391; sie ist aber vor dem 15. Aug. 1410 verstorben. Denn am letzteren Tage verliehen Johann II. und Ulrich I., Herzoge von Mekl.=Stargard, dem Ritter Klaus Hahn schon dat gudt vnd annal, dat vns angestornen is von der edelen wolgeboren frowen frowe Elzebenn, herrn Berndes elikenn, hern to Werle, den godt gnade. (Lisch, Hahn II B, S. 46.)

c. Von den "vielen" Töchtern Johanns II. ward eine (deren Namen wir bis jetzt nicht kennen) 1341 die 2. Gemahlin des Herzogs Albrecht IV. von Sachsen=Lauenburg zu Mölln und Bergedorf, der in erster Ehe mit Beate, Tochter des Grafen Gunzel VI. von Schwerin (=Wittenburg) vermählt gewesen war, aber diese vor dem 3. September 1340 verloren hatte [U. 6067

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und Jahrb. XXXIV, S. 134]. Die Kunde von dieser 2. Vermählung verdanken wir lediglich Detmar, der z. 1. 1341 berichtet: In der tyd nam hertoghe Albert van Sassen sin andere wif, hern Johannes dochter van Wenden. Albrecht IV. starb nach desselben Berichterstatters Angabe schon 1343, do de vaste antrad. Von seiner 2. Gemahlin habe ich keine weitere Kunde.

d. Sophie. - Nach der Pomerania z. J. 1343 (I, S. 352) hat Barnim (IV.) von Pommern=Wolgast († 1365) "ghenomen fürst Johan von Wenden tochter Sophien, welche Hertzog Barnims (III) von Stettin Schwestertochter war." Diese starb an der Pest im September 1364 und ward im Kloster Marienthron (bei Neustettin) begraben (daselbst S. 387). Ueber diesen letzten Punct sind die Pommerschen Chronikenschreiber nicht einig. Nach Kantzow (S. 205) wäre Sophie zu Belgard bestattet, nach Klempzen (Pommerland S. 50) ist sie freilich 1364 zu Belgard verstorben, aber in Marienthron begraben. - Wir führen Sophie unter den Kindern Johanns II. von Werle auf, obwohl Barnims III. Schwester, Mechthild, welche in der Pomerania als Sophiens Mutter angegeben wird, nicht mit Johann II. von Werle=Güstrow, sondern (s. o. S. 235) mit Johann III. von Werle=Goldberg vermählt war. Denn in der Dispensation, welche "Barnim" und "Soffia" sich am 21. März 1350 [U. 7059] vom Papste Clemens VI. ertheilen ließen, weil sie trotz ihrer Verwandtschaft im 3. Grade (er infra vicesimum quintum et Soffia predicta infra vicesimum ipsorum aetatum) sich vermählt hätten, wird 1. Sophie vom Papst als nata quondam Johannis domini de Werle bezeichnet, während doch Johann III. 1343 und auch 1350 noch lebte, dagegen Johann II. schon 1337 gestorben war; 2. ist in der Dispensation zweimal von Sophiens Brüdern die Rede, daß nämlich fratres dicte Soffie mit Barnim und seinen Brüdern Kriege geführt hätten und die Ehe, fratr ibus Soffie - ordinant ibus et procurant ibus geschlossen sei, während doch Johann III. von Goldberg 1343 nur noch einen Sohn hatte (s. S. 240). Die Brüder Sophiens können also nur die uns wohlbekannten Fürsten Nicolaus III. und Bernhard II. sein; sie war demnach eine Tochter Johanns II. von Wenden. zu demselben Schlusse kam auch schon Lisch (Jahrb. XXVI, S. 71). Allein eine Schwierigkeit ist dabei noch nicht gehoben: wir wissen freilich, daß die Kinder Johanns III. mit Barnim IV. - weil beide Urenkelkinder Herzog Barnims I. - im 3. Grade mit einander verwandt waren, aber ein gleicher Verwandtschaftsgrad Barnims IV.

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mit den Kindern Johann II. von Werle ist noch nicht nachgewiesen. Letzterer beruhete wahrscheinlich auf den Ahnen von Barnims IV. Mutter Elisabeth, deren Herkunft noch nicht festgestellt ist.

e. Anna? - Eine Tochter Johanns II. war am 14. März 1344 bereits als Nonne zu Dobbertin ausgenommen, wahrscheinlich aber nicht lange zuvor, weil ihre Brüder an diesem Tage das Kloster dafür beschenkten [U. 6390]. Leider fügen sie den Namen dieser Schwester nicht bei. Woraus die Angabe bei Chemnitz, daß sie Anna geheißen habe, sich stützt, vermochte ich nicht aufzufinden.


IX. Generation.

A. Die Kinder Johanns III. von Werle=Goldberg.

a. und b. Johann und Nicolaus IV. Auf einem Secretsiegel des letzteren [an U. 6848] von 1348 lautet die Umschrift: Inschriftskreuz Sec. Nicolai domicelli de Werle quarti; auch in der Geneal. Parch. steht: Nicolaus quartus, aber in der (späteren) Stammtafel derselben: Nicolaus Pogghenoghe de Goltberch IIII. - Beide Söhne Johanns III. kommen zuerst 1331 vor: am 16. Juli [U. 5255] bezeugt Herzog Barnim (III.) von Pommern, daß die Stadt Parchim gehuldigt habe: nostris precordialissimis awnculis Nicolao et Johanni, domicellis generosis, filiis sororii nostri nobilis domicelli Johannis de Werle, filii domini Nicolai de eodem, und am 18. Juli 1331 [U. 5257] bestätigten zu Goldberg (unter ihren Siegeln) Johannes et Nicolaus dei gra. domicelli de Werle, filii et heredes Johannis domicelli de Werle, filii domini Nicolai secundi de eodem, die Privilegien der Stadt Parchim. - Man muß nach dieser ihrer eigenen Urkunde annehmen, daß Johann der ältere Bruder war. Daß beide aus der ersten Ehe ihres Vaters mit Mechthild von Pommern stammten, erweist Barnims Urkunde; und da sie schon siegelten, werden sie nicht später als 1318 und 1319 geboren sein. Johann wird dann in Urkunden nie wieder erwähnt, auch nicht in dem von den sämtlichen Fürsten von Werle [Ick Johan (III.), Nicolaus, myn szon (IV.), ick Nicolaus (III.) vnd min broder (Bernhard)] im I. 1341 [U. 6097] gegebenen Privilegium. Johann ist also vor 1341 verstorben, und zwar zu Ukermünde (Johannes,

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qui obiit Vkermunde, Parch. Stammtafel). Er wird unvermählt gewesen sein; wenigstens weder Gemahlin noch Kinder werden je erwähnt. (Her Johan der starb alsus in synen jungen tagen, Kirchb. 832.)

Nicolaus IV. schloß noch am 14. März 1354 einen Landfrieden ab [U. 7911]; aber am 16. November 1354 [U. 8006] verhieß der Markgraf schon den Fürsten Nicolaus III. und Bernhard II., sich nicht zu unterwinden eres angeuelles, dat en tů rechte von eren veddern Johanne (III.) vnd Clause (IV.) angeuallen is vnd noch von juncheren Hanse, hern Claus sůne von Werle, angeuallen mach etc.; hiernach muß Nicolaus IV. an diesem Tage nicht mehr gelebt haben. Am 23. Juni 1355 nennt der Knappe H. Kescin dnm. Nicolaum de Werle bone memorie.

Gemahlin: Agnes. Kirchberg schreibt c. 177 (Sp. 832): Do nam her Nycolaus des greven tochtir zu wibe sus von Landowe, der syn mag waz na angeborin sundir haz; und dasselbe erzählt er c. 181 (Sp. 837, mit Berichtigung des Namens Landowe: Lyndowe). - Am 6. Juli 1346 verschrieb Johann III. von Werle Stadt und Land Malchow dne. Agneti, conthorali nostri dilectissimi filii Nicolai, domicelli de Werle, pro suis dotaliciis et sponsalibus. [U. 6669.] Der Name des Vaters von Nicolaus IV. Gemahlin wird leider nicht genannt. Unmöglich kann sie die Tochter Ulrichs I. gewesen sein, wie Riedel (Cod. dipl. I, Bd. 4, S. 6) annimmt, da derselbe nur bis 1316 vorkommt; wahrscheinlich aber war sie die Tochter Ulrichs II., der bis 1360 regierte. Wenn Kirchberg den Vater der Agnes "syn (des Nicolaus) mag na angeborin" nennt, so stimmt das einigermaßen; denn ihre Verwandtschaft war folgende:

Stammbaum

Die Brautleute standen also immerhin noch in verbotenem Verwandtschaftsgrade. - Wahrscheinlich aber trat auch noch eine Verschwägerung hinzu. Denn ein Sohn Ulrichs II., also nach unserer Voraussetzung ein Bruder der Agnes, Albrecht II., hatte zur Gemahlin Sophie, welche nach Angelus z. J. 1384 "eines Wendischen Herrn Tochter" gewesen sein soll, und welche Bratring daher für eine Tochter Johanns III. und Schwester Nico=

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laus IV. von Werle hält. Auf einer Tafel mit einem Verzeichniß der unter dem Chor in der Klosterkirche zu Neuruppin bestatteten Mitglieder der gräflichen Familie soll nun freilich gestanden haben: "Anno M. CCC. LXXXIV. obiit inclyta domina Sophia, filia domini Stadiae, uxor domini Alberti de Lindo, hic sepulta". Doch ist Stadiae vermuthlich ein Schreibfehler in der uns allein erhaltenen Copie für Slauie. Dadurch würde dann allerdings eine nahe Verwandtschaft hergestellt: Nicolaus IV. hätte die Schwester Albrechts II., und Letzterer eine Schwester von Nicolaus zur Gemahlin gehabt. - Agnes wird am 29. August 1355 [U 8126] noch als Nicolaus IV. Wittwe erwähnt. Ueber ihre Wiedervermählung mit dem Herzog Johann I. von Meklenburg=Stargard s. oben S. 205 f.

Außer der soeben erwähnten muthmaßlichen Tochter Sophie, die Kirchberg nicht kennt, schreibt dieser c. 177 (Sp. 832) Johann III. noch 2 Töchter zu:

czw[e]ne sone vnd czwo tochtere clar - -
der tochtere eyne uf der vard
gar erbar(k)lich zu wybe wart
greuen Otten von Swerin,
dy andere quam geyn Dobertyn
vnd bleyb eyn jungfrow geystlich -.

Auch die Parchimsche Stammtafel kennt diese beiden Töchter: comitissa Zwerinensis; Rixa, priorissa et sanctimonialis in Dobertin. Beide Angaben bestätigen sich. Wir besitzen eine Urkunde vom 6. Oct. 1356, mit dem Eingange: Wi her Claus vnd iuncher Otto, bruder, van godes gnaden greuen tu Zwerin vnde tu Tekenborch, vnde wi ver Mekhilt, van der suluen gnaden greuinne tu Zwerin. Mechthild verlor ihren Gemahl bald hernach, zwischen dem 9. und dem 27. October 1356; sie wird noch am 7. December 1358 von Herzog Albrecht von Meklenburg "vnsse moddere vor Mechtelt, greuinne van Zwerin" genannt: und 1361: "domina dilecta nobis matertera Mechtilde, relicta Ottonis comitis Zwerinensis" Als moddere bezeichnet sie Herzog Albrecht II. wegen folgender Verwandtschaft:

Stammbaum
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Mathildens Leibgedinge scheint das Amt Neustadt gewesen zu sein. (S. meine Ausführungen in Jahrb. XXXIV, S. 132 f.) -

Rixa begegnet uns in einer Urkunde vom 9. October 1392 als Priorin des Klosters Dobbertin.

Von diesen drei Töchtern Johanns III. möchte ich nach den Zeitverhältnissen und um ihres Namens willen Mechthild als eine Tochter Mechthilds, der ersten Gemahlin, ansehen, die beiden andern Töchter mögen aus der zweiten Ehe hervorgegangen sein; zu einer sichern Entscheidung hierüber fehlt es für Sophie an Anhaltspunkten, bei Rixa dagegen spricht der Name selbst dafür.

B. Die Kinder Nicolaus III. von Werle=Güstrow.

Kirchberg kennt c. 180 (837) ihrer drei:

Her Nyclaws ouch cwene sone gewan,
her Laurencius vnd jungher Johan,
vnd eyn tochtir sundir lassin,
dy wart eyns herczogen wib von Sassin,
der do Belgirdorff! besaz;
ir name Katherina waz.

Dieselben 3 Kinder nennt auch die Parichimsche Stammtafel. - Kirchberg und Marschalck, die nur von der zweiten Ehe wissen, nennen die Söhne natürlich Kinder der Mechthild, dagegen Rudloff (II, S. 450) schreibt beide Söhne, als die ältesten Kinder, der ersten Ehe zu. Doch ist das eine bloße Vermuthung; denn wir wissen nicht einmal, ob die Ehe der Agnes, die bei ihrer Vermählung 1338 erst 13 Jahre alt war, überhaupt zwei Jahre bestanden hat. Lorenz stammt sicher aus der ersten Ehe, weil Katharine, seine Schwester, sich, indem sie auf halb Holstein verzichtete (1388), als die alleinige Erbin der zweiten Gemahlin ihres Vaters bezeichnete (S. 237). Dagegen Johann V. wird man mit mehr Recht für einen Sohn zweiter Ehe halten. Wahrscheinlich doch zumeist, weil er viel jünger war als Lorenz, führte Letzterer, wie viele Urkunden beweisen, von 1361 - 1365 die Regierung zu Güstrow allein, ohne auch nur seines Bruders Zustimmung zu erwähnen; und wenn er 1362, am 13. November (des sondages na s. Mertens daghe), ausnahmsweise einmal seinen Bruder nennt, indem Laurens, van der gnade godes here to Wenden, dem Schweriner Domcustos Vicke v. Bülow van vnßer wegen vnde van vnßes broders wegen, inncher Johanne, ihren Antheil am Parumschen See verpfändet und darauf Gelöbniß ertheilt (Dat louen wy Laurencius vorebenomed van vnßer wegenn vnde van vnßes

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broder iunchern Johan wegen), so kann man Wohl den Ausdruck van vnses broder wegen nur von der Vormundschaft über den Bruder verstehen. Aber am 21. September 1365 Schloß Johann IV. von Werle=Goldberg seinen Vertrag über die Einlösung von Plau, über Stavenhagen und über die Gesamthand schon mit vseme veddern her Laurencio vnde syneme brodere Johanne, heren to Werle. Dann stellte Lorenz eine Weile die Urkunden wieder allein aus; erst am 31. October 1366 gaben eines solche gemeinschaftlich: wy Lanrencius vnde Johan de junghere, syn broder, vnde Johan de eldere (von Goldberg), van godes gnade heren to Werle. (Maltzan, U. II, 191.) - Wenn in der aus S. 237 angeführten Stelle die Schwester Katharine nur sich allein als Erbe ihrer Mutter hinstellt, so spricht dies nicht gegen unsere Annahme; denn 1388 war Johann bereits todt und hatte keine Kinder hinterlassen, seine Schwester hatte also seine holsteinischen Ansprüche mitgeerbt.

a. Lorenzens Todestag ist bisher ungewiß. Der sogen. Rufus (Grautloff II, 459) berichtet z. J. 1400 : By der suluen tyd starff der Wende here Laurencius unde wart gegrauen in den dom to Gustrowe. Na em wart here der Wenden sin oldeste broder (lies sone) Balthasar, des broder Wilhelmus van Wenden lag in deme studio to Erphorde. Dagegen meldet Marschalck: Laurentius grandaeuus (?) obiit, sepultus in aede diuae Caeciliae in urbe Gustroina, anno millesimo trecentesimo nonagesimo tertio, ad calendas Octobris decimum septimum (= 15. Sept.). Am 24. Februar 1393 verlieh Lorenz noch Zehlendorf an das Domkapitel zu Güstrow; aber spätere urkundliche Zeugnisse von seinem Leben fehlen. Am 6. Mai 1394 leistete der Münzer Baumgarten zu Sternberg schon dem Sohne Lorenzens, dem Fürsten Balthasar, Urfehde; 1395, am 1. Decbr., verschrieb Tonyes Jorden den Fürsten Balthasar und Johann, Brüdern, ein Lösegeld; 1396, 15. September gab Balthasar den Lübeckern eine Soldquittung, am 10. November 1397 verhieß das Domkapitel zu Schwerin den Brüdern Balthasar und Johann aus 3 Jahre Beistand etc. . Lorenzens Gemahlin Mechthild nennt sich in einer Parchimschen Memorienstiftung vom 28. September 1397 Mechtildis relicta felicis recordacionis nobilis dni. Laurencii, quondam dei gra. dni. de Werle. Marschalck wird also Recht haben. Dann erklärt sich auch, warum Wilhelm, Lorenzens Sohn, der bei des Vaters Tode, wie oben angegeben ist, zu Erfurt studiert haben soll, in der Erfurter Matrikel, die mit dem

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Jahre 1392 anhebt, nicht genannt ist. Er wird eben schon 1391 oder schon früher die Universität bezogen und 2 oder mehr Jahre in Erfurt verweilt haben (aber doch schwerlich über 8 Jahre!).

Gemahlin: Mechthild, Tochter des Fürsten Nicolaus IV. von Werle=Goldberg. S. unten die X. Generation, S. 248.

b. Johann V. ("der jüngere") starb jung. Er lebte sicher noch am 24. August 1377 (Urkunde bei Pötker, Samml. 2, 27). Eine Urkunde (über die Verpfändung von Rey) vom 9. September 1378 gab aber Lorenz schon allein, ohne seines Bruders dabei zu gedenken, und ebenso in den folgenden Jahren. Ich halte darum den Fürsten Johann, der 1382 einen Vergleich mit dem Kloster Ivenack abschloß (Maltzan II, S. 345), für Johann VI. von Waren.

Gemahlin: Euphemia. - S. oben S. 181. In einer Urkunde Balthasars und seines Bruders Johann VII. von Sixti (6. oder 7. Aug.) 1400 (über Kl. Mistorf) erscheint als Zeuge: de hochgheborne vorstinne vrowe Eufemie, vrowe tho Werle. Da diese von Balthasar nicht als seine Gemahlin bezeichnet wird, halten wir sie für die Wittwe Johanns V.

c. Katharine. Nicolaus III. schloß zu Sternberg am 8. März (des dinghesdaghe[s] vor vastelauende) 1356 einen Vertrag mit Herzog Albrecht II. von Meklenburg, wonach des Letzteren Sohn Magnus des Nicolaus dochter Katherinen innerhalb der nächsten 5 Jahre ehelichen sollte. Allein diese Vermählung ist nicht vollzogen (s. oben S. 179); vielmehr ward Katharine hernach die Gemahlin Herzog Albrechts V. von Sachsen=Lauenburg=Bergedorf, wie schon Kirchberg und nach ihm Marschalck (III, 8) richtig angeben. Die Hochzeit ist spätestens am 25. Januar 1366 gefeiert. Denn an diesem Tage verhieß Laurencius, d. gr. dns. de Werle, den Herzog Albrecht von Mklbg. schadlos zu halten wegen des von diesem "suagero nostro karissimo dno. Alberto duci Saxonie pro dote nobilis sororis nostre Katerine, ducisse ibidem", geleisteten Versprechens. - Katharine ward früh (schon vor 1370) Wittwe. Wahrscheinlich ist sie dann in ihre Heimath zurückgekehrt; denn ihr Bruder Lorenz verkaufte 1372, cathedr. Petri (22. Febr.) und Oculi (29. Febr.), beide Male zu Güstrow, Bede aus Niex "mit Willen seines Bruders Johannis vnd seiner Schwester Catharinen, Hertzoginnen zu Sachsen", wie Clandrian registriert hat. Ihre Schwägerin Mechthild, Lorenzens Wittwe, bedachte in ihrem oben berührten Testamente u. a. auch

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vnses heren (Gemahls) zuster Katharinen, vruwen tů Zassen. Später ist uns die Herzogin nicht mehr begegnet. (Vgl. auch oben S. 237.)

C. Die Kinder Bernhards II. von Werle=Waren.

Der Verfasser der Geneal. Dob. berichtet: domicello Bernardo predicto filii nati sunt quatuor (die Zahl ist aber ausradirt!), quorum nomina michi penitus sunt ignota; die Geneal. Parchim: Dominus Bernardus gennit vnicum filium Johannem. Kirchb. erzählt c. 180 (Sp. 837):

Von dem junchern Bernhart
juncher Johan geborin wart
vnd darzu czwo tochtere ja,
fraw Mette, juncfrow Myrisla;
fraw Mette wart wib wirdiglich
von Mehilnborg herczogin Hinrich.

Marsch. (III, 12) kennt 4 Kinder: Joannes, Mizilaus, Matildis, quae nupsit Hinrico Megapolaeo, und noch eine Tochter (s. u.).

a. Johann VI., seines Vaters Mitregent in dessen letzten Jahren, dann sein Nachfolger. - Von seinem Tode sagt Marsch. III, 13: ueneno extinctus. Das Todesjahr steht nicht fest. In einer Urkunde des Klosters Malchow vom 16. October 1395 (s. Rudloff II, S. 532, p.) heißt es: den juncher Johan van Wenden, deme god gnedich si. Damals aber war er allem Anscheine nach schon längst verstorben. - Vom 5. März (Oculi) 1385 ist noch eine Urkunde von ihm vorhanden. [Maltzan II, S. 356.]

Gemahlin: Agnes, Tochter des Fürsten Nicolaus IV. von Werle=Goldberg, s. Generation X, S. 249.

b. Der Verfasser der Parchimschen Genealogie sagt bestimmt, daß Bernhard überhaupt nur einen einzigen Sohn gehabt hat (genuit). Der Dob. Genealoge ist offenbar unsicher; aber wenngleich er quatuor ausradirt hat, ist doch der plural filii nati sunt stehen geblieben. Immerhin könnte also ein zweiter Sohn Bernhards zur Zeit der Abfassung der Parchimschen Genealogie schon todt gewesen sein; und es ist die Angabe von Marschalck: Mizi[s]laus in aetate tenera obiit, nicht ohne Weiters abzulehnen. Aber ob die Namensform richtig ist? Marschalck nennt nämlich hernach die Mirislava (Bernhards Enkelin) auch Misiclaua. Ich vermuthe, der richtige Name des angeblichen zweiten Sohnes von Bernhard wäre Mirislav oder Merislav. Merislava hieß nämlich die zweite Gemahlin

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des Grafen Johann III. (des Milden) von Holstein, die - erst nach dem 15. März 1368 verstorbene - Stiefmutter von Bernhards Gemahlin. was aber Marschalcks Angabe von einem Sohne Bernhards Namens Mirislav äußerst zweifelhaft macht, ist der Umstand, daß die Tochter Bernhards, deren Namen Marschalck nicht kennt, - Myrisla hieß! Es ist zu befürchten, daß er den Kirchberg flüchtig excerpirt und den Namen Mirislav in seinem Exzerpte auf einen Sohn bezogen hat. Ich Wage daher nicht, denselben allein auf die Auctorität Marschalcks hin in die Stammtafel aufzunehmen, da er der Parch. Genealogie widerspricht.

c. Mechthild. - 1377, am 26. Februar beurkundet Bernd, v. g. g. here to Werle, dat wi vnd vse eruen deme hochgeborn vorsten hertogen Hinrike, des dorluchtigen hertogen Albrechtes to Mekelenborges sone, hebben ghegheuen vnse oldeste dochter vern Mechtilde to eneme eliken wiue, und verpfändet demselben für die Mitgift von 5000 Mk. Köln. Stadt und Land Röbel. - Mechthild war Heinrichs III. zweite Gemahlin, s. oben S. 173.

d. "Myrisla". Von ihr wissen wir urkundlich nichts. Marschalck sagt von dieser Tochter Bernhards: Altera filia Vestae sese dicauit in aede Eltaena (Eldena bei Grabow), quae morte praematura elata.


X. Generation.

A. Kinder von Nicolaus IV. von Werle=Goldberg.

Gen. Dob.: Nicolaus (IV.), - post quem dominatus est filius eius Johannes, alias dictus knese Janeke, adhuc (um 1364) superstes. - Gen. Parch.: Nicolaus quartus -; post qu[e]m dominatus est Johannes quartus, alias dictus kneze Janeke, filius Nicolai quarti iam predicti, qui incepit dominari anno domini M°CCC°L. (eine Zahl, die nur richtig wäre, wenn man sie aus Nicolaus IV. beziehen dürfte). - Kirchberg sagt c. 181 (Sp. 837) über Nicolaus IV. Kinder:

Eyn son von der frowen (Nic. IV.) quam,
knyse Janeke waz des nam,
vnd czwo tochtere schon vnd here - -.
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Ouch ubete sich zu rittirschaft
knyse Janeke vnde wart manhaft;
doch starb her an erben gar
in synre jungen jare var.
Syn lant, daz her hatte gelaßin,
syne czwo swestir daz besaßin
vnd brachten es zu mannen vord
mit iren vettirn in yrer gebord;
ir eyne dy wart wib vnd frouwe
hern Laurencius von Gusterouwe,
fraw Mechthild hiez daz selbe wyb,
dy trug wundirschonen lib;
so war der andirn swestir man
junghern Bernhardes son Johan,
Agnes dy selbe frawe hiez. 1 ) -

a. Mechthild. Diese ward 1355, am 29. Aug. [U. 8126] durch ihre Mutter Agnes und Herzog Albrecht II. von Meklenburg mit des Letzteren Sohn Magnus verlobt, nach 3 Jahren sollte die Hochzeit sein; doch folgte hernach keine Vermählung darauf, und Mechthild ward, wie Kirchberg richtig erzählt, die Gemahlin des Fürsten Lorenz von Werle=Güstrow. Sie nennt sich (s. o.) 1397, am 28. Sept. Mechtildis, relicta - Laurencii quondam dei gra. dni. de Werle. Am 17. Dec. 1402 errichtete Mechthild (corporis debilis) zu Parchim ihr Testament. Darin macht sie eine Stiftung zum Gedächtniß vnses heren (d. h. Eheherrn) her Laurencius, deme god gnedig zy († 1393), und giebt Legate: vnzem leuen brodere (Stiefbruder) byscoppe Rodolpho, bysscope tů Zwerin, - vnse sustere (Stiefschwester) Constancien tů Rybbenisse, vnser moder (Agnes) suster Beaten tů Lindow -, vnse zone Wilhelm (s. u.), vnser dochter Euphemien -, vnses heren (Lorenz) zuster Katherinen, vruwen tů Zassen (Albrechts V. Gemahlin), vnzen broderen (Stiefbrüdern), alze hertoghe Johan vnde hertoghe Vlrike, - miner zuster hinde (Kinder der Agnes, Gemahlin Johann VI. von Werle) tů Malchow Agnes und myner zuster dochter tů Queddelenborch (Mirislave). Wenn Marschalck III, 9, von Lorenz sagt: conjuge ante in Parchuno (l. Parchimo) in aede diui Francisci tumulata, so ist ante freilich falsch,


1) Marschalck hat diese Stelle so flüchtig gelesen, daß er III, 6 von Agnes behauptet: haec nupsit Bernardo! - Cben derselbe bezeichnet III, 5 Mechthild richtig als die Schwester, aber III, 8 falsch als die Tochter von Johann IV.!
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denn Mechthild überlebte ihren Gemahl etwa um 9 Jahre; aber an ihrem Begräbniß bei den Franziskanern zu Parchim ist nicht zu zweifeln. Wahrscheinlich waren die Söhne zu ihrer Bestattung dort, als Balthasar die von seiner Mutter (sancte memorie Mechtildis, mater nostra) zu Parchim gestifteten Memorien ihrem Caplan am 20. Dec. (vig. b. Thome apli.) 1402 verlieh de expresso consensu fratris nostri Johannis ibidem presentis.

b. Agnes. - Ald am 29. Aug. 1355 [U. 8126] Mechthild, wie erwähnt, mit Herzog Magnus verlobt ward, sollte, wenn sie vor der Hochzeit (binnen 3 Jahren) stürbe, an ihre Stelle ihre Schwester Agnes treten. Kirchbergs oben erwähnte Angabe über Agnes und ihre Vermählung mit Johann VI. findet durch das soeben besprochene Testament ihrer Schwester Mechthild eine Bestätigung. Denn Agnes und Mirislav sind anderweitig als Johanns VI. Kinder bekannt. Agnes lebte noch am 26. Sept. (des sonnauendes vor s. Michelis daghe) 1383 (Wy Johan, van g. gn. here van Warn vnd ouer dat landt to Wenden, vnd myn bedderue wyf bekennen -, Urk. über Deperstorf und Weitendorf). Da sie selbst aber in dem erwähnten Testament nicht mehr bedacht wird, sondern nur ihre Kinder, so wird man annehmen müssen, daß sie am 17. December 1402 bereits verstorben war.

c. Johann IV., in den Urkunden öfters Henning, von seinen Zeitgenossen knese Janeke genannt, stand bei seines Vaters Tode (1354) noch im Kindesalter. Die Mutter unterstellte ihn und seine Schwestern am 29. Aug. 1355 [U. 8126] der Vormundschaft Herzog Albrechts II., war aber hernach gegen diesen verstimmt, und Nicolaus III. von Werle=Güstrow trat als Vormund an dessen Stelle. In dem Gemeinschaftsvertrag, welchen Clawes vnde Bernd, brudere, v. g. g. heren tů Werle, am 3. Novbr. 1357 abschlossen, heißt es: - van vnses vedderen landen, iuncher Henninges, here Nicolaus [IV.] sone, deme got gnedich si, dar wy Nicolaus [III.] vormunder tů sin. Am 15. Juni 1360 thut Nicolaus III. Erwähnung patrui nostri Johannis domicelli de Werle, cuius pronunc iure hereditario et consuetudinario tutelam et curam gerimus. Der Tod Nicolaus' III. scheint Johann IV. von aller Vormundschaft befreiet zu haben; wenigstens gab Johannes dei gracia dominus de Werle, dictus de Goltberch, 1361, Dvonisii (9. October) schon selbständig eine Urkunde (über Kadow). - Am 31. Oct. 1366 schloß er mit Herzog Albrecht II. v. M.=Schwerin und dessen Söhnen einen Ehevertrag ab, nach welchem ihm Heinrichs III. v. Mekl. älteste Tochter Euphe=

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mia (die höchstens 4 Jahre zählte) Fastnacht 1379 als Gemahlin zugeführt werden sollte. (Lisch, Maltzan II, S. 190.) Allein Johann IV. ist schon 1774 - unvermählt - gestorben. Am 13. März 1374 stellte er (Johan, von godes gnaden here to Wenden vnde to deme Goltberghe) noch ein Zeugniß zu Rostock aus (Rost. Nachr. 1754, S. 122). Aber am 14. Decbr. 1374 (des donredaghes na s. Lucien daghe) lebte er sicher nicht mehr; denn unter diesem Datum bestätigten schon Berent vnde Johan, vse sone, Laurentius vnde Johan, brodere, van godes gnade heren tů Werle, der Stadt Parchim und den Mannen der Lande Parchim und Goldberg die Privilegien und alle redelike schult, de ene vse veddere Johan, deme god gnedich si, schuldig was. - Nach Chemnitzens Angabe ruhet Johann IV. zu Doberan. - Mit ihm erlosch das Goldbergische Haus der Werleschen Linie; die oben genannten Vertreter der Häuser Güstrow und Waren, von denen Lorenz und Johann VI. die beiden Schwestern Johanns IV., wie oben gezeigt, zur Ehe hatten, traten zunächst gemeinsam die Regierung seines Landestheiles an.

B. Die Kinder des Fürsten Lorenz von Werle=Güstrow.

Der Fortsetzer der Parchimschen Genealogie, die Parchimsche Stammtafel und Marschalck (III, 9) kennen die 4 Söhne: Balthasar, Johann, Nicolaus und Wilhelm, und zwar übereinstimmend in dieser Reihenfolge.

a. Balthasar finden wir zunächst nach seines Vaters Tode als Regenten (s. S. 244), aber am 11. Dec. 1395 schon Balthasar und Johann, und am 1. Mai 1401 neben ihnen auch Nicolaus. - Nachdem, wie S. 129, Anm. 1 mitgetheilt ist, Balthasar, Wilhelm und Christoph von Werle auf Grund von Chroniken am 4. Mai 1418 vom Bischof Otto von Havelberg ein Zeugniß über ihre königliche Abstammung erlangt hatten (Jahrb. XI, S. 330), nahmen sie den Titel: Fürsten zu Wenden, Herren zu Werle, an. - Marschalcks Angabe (III, 10), daß Balthasar peste ipse saeva correptus, nihil liberorum relinquens interiit, tumulatus in urbe Gustroina in templo diuae Caeciliae, anno fere 1421., ad nonas Apriles (5. April), findet in den Urkunden keinen Widerspruch.

Gemahlinnen. Nach der Pomerania I, S. 437, ist Balthasar vermählt gewesen mit Agnes, einer Tochter des Herzogs Bogislav (VI.) von Pommern=Wolgast (der am 7. März 1393 verstarb). Aber Marschalck (III, 10) kennt diese Gemahlin Balthasars

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überhaupt nicht, und urkundlich wissen wir nur von der Verlobung dieses Paares. Zu Alten=Treptow, 1397, des neghesten mandaghes na deme achten daghe der h. dryer konynghe daghe (= 15. Jan.), schloß Balthasar mit Barnim (VI.) und Wartislav (VIII.), Brüdern, Herzogen von Stettin und Fürsten zu Rügen, einen Ehecontract um juncvrowen Agnes, hertoghe Buguslaues (VI.) dochter, deme god gnedich zy, und verschrieb ihr Stadt, schloß und Vogtei Goldberg zum Leibgedinge. Mit ihm gelobten seine leuen brodere Johan, Clawes vnd Wilhelm, heren to Werle. Ob aber auf diese Verlobung die Hochzeit noch gefolgt ist, darf man billig bezweifeln; denn nur 9 Monate hernach finden wir Balthasar schon als Gemahl einer mecklenburgischen Prinzessin. Wahrscheinlich liegen der Angabe der Pomerania nur obige Ehepacten zum Grunde. Es dünkt mich viel wahrscheinlicher, daß entweder Balthasar von jenem Contract vor der Hochzeit zurückgetreten, oder daß Agnes als Braut verstorben ist.

1) 1397, am 18. Oct., leisteten Balthasar und vnse leue husvrou Offemye, des hertogen Magnus (von Meklenburg) dochter, Verzicht auf alle Ansprüche an Meklenburg, und Balthasar verschrieb ihr für den Brautschatz Schloß, Stadt und Land Goldberg zum Leibgedinge. Dieses war, wie Eufemia, vrowe vses heren Balthasars, selbst am 25. Juli 1402 (Maltzan II, S. 443) bekennt, nunmehr vreleen van vseme heren. Am 22. Aug. 1402 zahlten König Albrecht und Herzog Johann IV. an Balthasar noch einen Theil vom Brautschatz seiner Gemahlin aus. - Marschalck (III, 10) berichtet, Euphemia sei in urbe Gustroina tumulata, nennt aber ihren Todestag nicht. In einem Vertrage vom 16. October 1417 wird sie als verstorben erwähnt; auf ihrem Leichenstein im Dom zu Güstrow las Thiel (Güstr. Domkirche 121) das Todesjahr 1416.

2) Heilwig lernen wir im Jahre 1417 als Balthasars Gemahlin kennen. Sie willigte am 18. April 1417 in die Verpfändung des Gerichts zu Parchim an die Stadt. Dafür beleibzuchtete Balthasar am 2. Mai 1417 vrowen Heylewich, vrowe to Werle, des dorluchtighen fursten heren Gherdes, wandaghes hertoghen to Slezewik, deme ghod gnedich zy [er war am 5. Aug. 1404 von den Dithmarsen erschlagen], dochtere, vnses, heren Balthazars, echlike wyf vnde leuen husfrowen, mit Stadt und Vogtei Lage etc. . - Balthasars Wittwe vermählte sich zum andern Mal mit dem Grafen Dietrich dem Glücklichen von Oldenburg und soll vor dem 14. August 1433, nach Andern erst 1436 gestorben sein. Ihre

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erste Ehe war kinderlos geblieben; ihr Sohn Christian aus der zweiten Ehe gelangte auf den dänischen Thron.

b. Johann VII. regierte mit seinem Bruder Balthasar. So erscheint er noch in einer Urkunde vom 1. November 1412; und am 26. Juni (dinxtedaghes na sunte Johannis baptisten daghe) 1414 (Lisch, Maltzan II, S. 489 - 492) vermittelten er und Herzog Johann IV. von Meklenburg einen Waffenstillstand zwischen der Stadt Rostock und den v. Maltzan bis zur Tagfahrt auf den 16. August zu Bützow. Diese Tagfahrt hat er aber nicht mehr besucht, sondern zu Bützow am 18. August 1414 beurkundete der Rath von Rostock, daß here Johan, hertoghe to Mekelenborgh etc., vnde Balthazar, here to Werle, ghedeghedinget vnde verramet tuschen vns vnde - - de Moltzane (Maltzan II, S. 493). Nach Marsch. III, 11 ist er sine liberis elatus, apud maiores (d. h. zu Güstrow?) conditus, anno millesimo quadringentesimo decimo quarto, ad calendas Septembres. Am 17. December 1414 (Maltzan II, S. 494) wird er neben Balthasar und Christoph bei einer Verpfändung nicht mehr erwähnt.

Gemahlin. Catharinam duxit, ducis Brunopolitani ac Lunaeburgiani filiam, sagt Marschalck III, 11, obwohl er schon das Richtige bei Krantz, Wand. X, 25, fand, daß sie Katharine hieß, eine Tochter Erichs IV., Herzogs von Sachsen=Lauenburg, war und als Wittwe Johanns VII. sich Wiedervermählte mit Johann IV. von Mkl.=Schwerin. S. v. S. 189.

c. Nicolaus. Am 1. Mai 1401 sagte das Domkapitel zu Güstrow den Fürsten Balthasar, Johann und Klaus (heren Wilhelme vnde em to truwer hant vnsen gnedighen heren Balthazar, Johanne vnde Clawese, synen brodern) die Wahl ihres Bruders Wilhelm zum Propste zu. später ist Nicolaus nicht mit Sicherheit nachzuweisen. Marschalck III, 9 berichtet: Nicolaus crepundiis uix egressus (Uebertreibung) e uita migrauit, in urbe Gustroina conditus.

d. Wilhelm. - Diesen zerspaltet Marschalck in 2 Personen. Von Lorenzens Sohn dieses Namens sagt er (III, 9): Guilielmus re nulla memorabili gesta elatus; hernach aber (III, 16) führt er unter Johanns VI. Kindern einen Guilielmus auf und erzählt von diesem: Guilielmus, Joannis filius -, litteris ab aetate ineunte imbutus, in canonicum templi diuae Caeciliae urbis Gustroinae adscitus, mox dignitate praepositus illis est, quibus magna cum laude aliquamdiu praefuit. Verum

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enimuero contribulibus gentis Herulae iam uniuersis elatis (das war 1425, 25. August, der Fall), quum unus omnium extaret, ut repararet ipse familiam illam -, Annam, Alberti Ascaniorum principis filiam, conjugem ducit etc. Alles dies gilt aber von Wilhelm, dem Sohne von Lorenz; des Letzteren Wittwe Mechthild bestimmte in ihrem Testament vom 17. December 1402 vnse[m] zone Wilhelme ein Legat. Bei dem Tode des Fürsten Lorenz studierte dessen Sohn Wilhelm zu Erfurt (s. o. S. 244); am 1. Mai (Philippi vnde Jacobi) 1401 sagten ihm (und für ihn seinen Brüdern, s. o.) die Domherren zu Güstrow die Dompräpositur zu auf den Fall, daß dieselbe durch den Austritt oder den Tod des Propstes Johann v. Bülow frei würde. Johann v. Bülow lebte noch am 11. Mai 1404, machte au diesem Tage aber sein Testament und mag bald hernach sein Leben beschlossen haben. Ob dann Wilhelm wirklich Propst geworden ist, wie Marschalck sagt, vermögen wir nicht zu beweisen; denn in Urkunden (die freilich erst mit 1408 wieder beginnen) wird er nicht als Geistlicher oder als Propst bezeichnet, sondern wie seine Brüder Schlechtweg als Herr von Werle (und seit 1418 als Fürst zu Wenden). Z. B. 1408, des anderen zundages in den vasten, verkauften Balthazar, Johan vnde Wylhelm, von godes gnaden heren to Werle, Rente aus Kavelstorf. Nach dem Tode ihres Bruders Johann VII. regierten Balthasar und Wilhelm gemeinschaftlich, seit Balthasars Tode (1421) Wilhelm allein zu Güstrow; und nachdem 1425 (s. u.) Christoph von Werle=Waren gefallen war, succedirte Wilhelm auch in den Warenschen Landestheil, so daß er nun alle Werleschen Lande noch einmal wieder vereinigte. Er führte jetzt (30. Mai 1426) den Titel: Wii Wilhelm, v. g. gn. furste to Wenden, to Gustrowe, to Warne vnde to Werle here, oder (1426, Briccii, 13. November): Wilhelmus dei gracia princeps Slauie Inferioris, dominus de Werle etc. - Am 28. August 1436 schenkte Wilhelm, Fürst von Wenden, Herr zu Werle, Waren und Güstrow, der Aebtissin Hedwig von Meklenburg und dem Konvent zu Ribnitz Renten zu seiner Memorie, und am 30. August beurkundete der Vorsteher des Antoniushauses Tempzin, daß her Wilhelm, fforste to Wenden vnde here to Werle, Waren vnde Gustrow, dort zu Tempzin eine Memorienstiftung gemacht hat für synen leuen vader, - heru Laurencius van Wenden, vnde syne leue moder, de hochgeborn fforstynne vor Mechtilden, vnde syne leuen brodere heren Baltazar vnde hern Johan seliger dechtnisse. Dies ist seine letzte bekannte Handlung. Nach Marschalck starb er anno millesimo quadringentesimo trigesimo (wobei sexto versehentlich aus=

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gefallen sein wird), ad septimum idus Septembris (= 7. Sept.). Am 22. November 1436 beschlossen schon seine Nachfolger, die Herzoge von Meklenburg=Schwerin und von Mklbg.=Stargard, die Werleschen Lande (außer dem zu theilenden Schlosse Stavenhagen nebst Zubehör) im gemeinsamen Besitze zu behalten. Sie führten seitdem auch den Titel: von godes gnaden hertoghen tho Mekelenborch, fursten to Wenden, Rostock vnd Stargard der lande heren (z. B. Maltzan III, S. 196); lateinisch ward forsten to Wenden nicht selten durch Sclauie Inferioris principes wiedergegeben (z. B. daselbst S. 198). Die Schwerinsche Linie fügte aber noch den Titel graue to Zwerin hinter forste von Wenden ein (z. B. das. S. 253, 310).

Gemahlinnen: 1) Anna, von Marschalck, wie S. 253 erwähnt ist, als Tochter Albrechts von Anhalt bezeichnet, also der Zeit nach Tochter des 1423 verstorbenen Fürsten Albrecht III. von Anhalt (= Köthen). Daß Wilhelm dieselbe erst nach dem 25. August 1425 heimgeführt hätte, wie Marschalck andeutet, ist höchst unwahrscheinlich; aber auch Chemnitzens Angabe, daß sie 1425 verstorben sei, ist nur Vermuthung. 1426, Briccii (13. November), stiftete Fürst Wilhelm eine Vicarei in der H. Bluts=Kapelle zu Güstrow in - nostri et parentum, progenitorum et amicorum nostrorum atque felicis memorie domine Anne, quondam conthoralis nostre, animarum remedium. Dies ist das einzige mir bekannte urkundliche Zeugniß über sie. Kinder hat sie nach Marschalck nicht hinterlassen; auch in Urkunden werden solche nicht erwähnt. Nach Chemnitz ist sie im Dom zu Güstrow bestattet, was allerdings an sich wahrscheinlich ist.

2) Sophia, Vratislai Sidinorum, Rugiorum ac Bardorum ducis nata, Marsch. III, 16; auch nach der pomerania (II, 18, 51) war sie die Schwester von Herzog Barnim (VIII.) zu Barth und von Herzog Swantibor IV., also Tochter Wartislavs VIII., der im August 1415 starb. Die Herzoge Johann III. und Heinrich von Stargard und Heinrich IV. und Johann V. von Mekl.=Schwerin beurkunden am 22. November (Cecilien) 1436: alse de hochgheborn fiurste here Wilhelm, fiurste to Wenden zeligher dechtnisse, vnse leue veddere, de hochghebarn ffurstinnen vrowe Sophien, syne eleken husvrowen, heft beleghen to enem rechten lifghedinge etc., und versichern ihr den ungeschmälerten Besitz des Witthums, oder wollen ihr, wenn sie dasselbe verlassen will, 5000 Lüb Mk. in deme vorstendumme to Ruyen, wor er dat euenst kumpt, auszahlen. (Lisch, Maltzan

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III, S. 80.) Sie ist nach Pommern zurückgekehrt. Am 1. April 1452 und am 17. März 1453 lebte sie zu Barth.

e. Die Genealogen kennen nur die Söhne von Lorenz. Aber seine Wittwe Mechthild gedenkt in ihrem Testament vom 17. December 1402 auch: vnser dochter Euphemien. Weiter ist von deren Schicksalen nichts bekannt.

C. Kinder Johanns VI. von Werle=Waren.

Nach Marschalck III, 13 starb Johann (VI.) superstitibus Nicoloto, Christophoro, Viuiano, qui in puericiae annis uita excessit, Guilielmo ac Misiclaua.

a. Nicolaus V. succedirte als natu maximus seinem Vater zu Waren u. s. w. und regierte dann gemeinschaftlich mit seinem Bruder Christoph (schon 1401). - Marschalck berichtet III, 14 von Nicolaus: post quam (sc. conjugem) et ipse die emortuali elatus, Doberani, ut tabulis ipse supremis in mortis collimitio jussit, tumulatus, anno millesimo quadringentesimo sexto, ad XII. calendas Septembres (= 21. Aug.). In der Jahreszahl irrt Marschalck; denn Nicolaus stellte noch am 11. November 1406 (über Federow) eine Urkunde aus und gab noch 1408, Agnetis (21. Jan.) dem Kloster Ivenack eine Bestätigung über Besitz zu Kittendorf (Lisch, Maltzan II, S. 474). Das Todesjahr wird also 1408 sein.

Gemahlin. Marschalck berichtet III, 14 von Nicolaus V.: Vxorem duxit Sophiam, ducis Sidinorum cognomento Juliae Augustae (Wolgast) filiam, Frici, Alberti Sueuorum oceani regis eiusdemque ducis Megapolaei filii, conjugem superstitem, e qua Juditham sustulit, quae Henrico nupsit, duci Megapolaeo. (Er fügt hinzu, daß sie vor ihrem Gemahl verstorben sei.) Dagegen berichtet die Pomerania I, 437: daß Herzog Bugslaff von Wolgast nur zwei Töchter, Sophie und Agnes, gehabt habe. "Sophie nham hertzog Erich von Mekelburg -; aber er ist bald gestorben, darvmb hat die fürstinn wiederghenommen Johan von Wenden". Beide Schriftsteller stimmen also, obwohl sie aus verschiedenen Quellen schöpfen, darin überein, daß Erichs Wittwe Sophie mit einem Fürsten von Wenden wieder vermählt sei. Bei Marschalck fällt es sehr auf, daß er VI, 5 von Heinrich d. ä. von Stargard (der doch allein gemeint sein kann) nur eine Gemahlin, Ingeburg, angiebt, aber der Judith keine Erwähnung tut; er muß sich gar nicht klar gemacht haben, von welchem Herzog

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Heinrich von Meklenburg er schrieb. Nichtsdestoweniger ist aber urkundlich bezeugt, daß wenigstens die erste Gemahlin Herzog Heinrichs v. Starg. Judith hieß (s. oben S. 215), was sehr für Marschalck spricht. Daß Heinrich d. ä. wegen Judiths nicht mit Erbansprüchen an die wendischen Lande hervortrat, verschlägt nichts, da dieselbe sicher kinderlos schon vor 1428 verstorben sein muß. Da Sophie in Meklenburg blieb, konnte der pommersche Chronikenschreiber immerhin die Namen der gleichzeitigen Herren von Werle leicht verwechseln. - In der Kirche zu Doberan ist, nahe dem angeblichen Grabe Heinrichs II. von Meklenburg, ein zweites Grab, welches zu Häupten auf 3 Ziegeln die Inschrift hat:

Inschrift

- Lisch, Jahrb. IX, Sp. 431, vermuthet, hier sei Jutta, die Wittwe des Fürsten Nicolaus I. von Werle, bestattet. Allein gegen das 13. Jahrhundert spricht entschieden die Minuskelschrift in Fraktur; und man müßte annehmen, daß diese Inschrift mindestens erst ein Jahrhundert nach dem Tode der Gemahlin des Nicolaus I. angefertigt wäre. Wir sind daher vielmehr geneigt anzunehmen, daß dieses Grab die Gebeine Sophiens, der Gemahlin des Nicolaus V., birgt, zumal wir wissen, daß ihr Gemahl auch - in Folge seiner testamentarischen Bestimmung - in Doberan ruhet.

b. Christoph regierte mit seinem Bruder Nicolaus V. bis zu dessen Tode und hernach allein zu Waren. Wie Balthasar (s. o. S. 250) nahm er 1418 den Titel eines Fürsten zu Wenden an. - Nach der so genannten Rufus=Chronik (Grautoff II, S. 537) und dem lateinischen Korner (Eccard II, 1264) fiel er 1425 gegen die Brandenburger bei Pritzwalk. Krantz (XI, 4) folgt in seiner Erzählung vielleicht Korner, nennt aber keine Jahreszahl;

mithin kann Marschalck nicht, wie Boll (Starg. II, S. 122) annimmt, seine Zeitangabe von Krantz entlehnt haben, wenn er (III, 15) von Christoph erzählt: Cum Marcomanno infoeliciter belligerauit, toelo perfossus, Rebellione (Röbel!) sepultus in aede diui Dominici, anno millesimo quadringentesimo quinto supra uigesimum, octauo calendas Septembres (25. August). - Man kann wohl in Zweifel sein, ob hiernach der Todestag, oder ob der Begräbnißtag der 25. August 1425 war; allein die erstere Deutung wird vorzuziehen sein, da Marschalck das Datum wohl aus einem Necrologium oder aus der Umschrift eines Grabsteins erfahren hat. Für das Jahr 1425 spricht außer Korner und Marschalck übrigens auch noch eine nach den Jahren geordnete brandenburgische Berechnung der von den Meklenburgern verübten

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Schäden in den Jahren 1423 - 38, wo es heißt (Riedel, Cod. B. IV, 46): Anno etc. xxv - -, do de Wendeschen heren vnd hertoge(n) Hinrich van Stargharde, de van Rotstock vnde vele anderen Mekelenborgher myt deme here vor Priszwalk legghen, branden ze aff etc. - Trotz der Uebereinstimmung dieser von einander unabhängigen Quellen setzen doch Rudloff (II, 598) und Lisch (Maltzan 11, 550 f.) den Tod Christophs in den August 1426, weil in einer vom 27. Jan. (des sondages na sunte Pawels dage siner bekeringe) 1426 datierten Accessionsacte zu dem pommersch=stargardisch=werleschen Schutzbündnisse vom 1. Mai 1425 Christoph noch als lebend betrachtet wird: Wy Otto vnde Casemer - hertogen to Stetin - vns - vorbinden myd den hochgebaren vorsten vnde heren, hern Cristophoren vnde Wilhelme, vedderen, vorsten to Wenden, heren to Werle etc., Wartislaff vnde Barnym, broderen, vnde Barnym vnde Swantibur, hertoch Wartislaus hinderen sel. dechtnissen, ok broderen, alle hertogen to Stetin, vnde hern Buggheslaff, hertogen to Pomern, vnde hern Johanne [der seit Jahren in brandeub. Gefangenschaft schmachtete!] vnde hern Hinrik, hertogen to Mekelenborgh vnde heren to Stargarde. Das Original (in Schwerin) zeigt in den ersten vier Zeilen (in der vierten steht Christophs Name) sehr blasse Dinte, ist dann aber von derselben Hand, jedoch in etwas kleineren Zügen (anscheinend zu einer andern Zeit) fortgesetzt und beendigt; die anhangenden Siegel sind wohlerhalten und, wie die ganze Urkunde, unverdächtig. Aber von der Gedankenlosigkeit in dem Ausschreiben der Bündnisurkunde vom 1. Mai 1425 zeugt, daß die Bestimmung in letzterer, wonach das Bündniß währen sollte: van gheuinge desses breues wente to sunte Mertens daghe nv negest tokomende vord ouer tein jar, also bis zum 11. November 1435, einfach in die Accessionsacte herübergenommen ist, obwohl die Worte nun bis 11. November 1436 bedeuteten. Es ist darum auch sehr Wohl denkbar, daß der Schreiber der Accessionsurkunde in seiner gedankenlosen Flüchtigkeit auch die ganze Reihe der Paciscenten, Christoph eingerechnet, abschrieb. Jedenfalls muß man aber, wenn man das Jahr 1425 verwirft, auch den Monatstag, welchen Marschalck nennt, zurückweisen; denn, wie wir S. 253 gezeigt haben, führte Wilhelm, Christophs Vetter und Regierungsnachfolger, am 30. Mai 1426 schon den Titel: furste to Wenden, to Gustrowe, to Warne vnde to Werle here. An diesem Tage lebte also Christoph sicher nicht mehr. 1 )


1) Anm. Boll (Starg. II, S. 121, 122) verlegt konsequent die ganze Reihe der zusammenhangenden Kriegsereignisse lediglich wegen jener Accessions= (  ...  )
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Gemahlin? - In Urkunden ist von einer Gemahlin Christophs oder von der Versorgung einer Wittwe desselben nie die Rede. Wenn aber Marschalck III, 15 schreibt: Christophorus - etsi matrimonio conjugem legitimo accepisset, sine liberis tamen illa nita functa est, so verstehe ich diese Stelle nicht mit Rudloff 11, 598 "von seiner unbekannten Gemahlin", sondern der Genealoge will vielmehr (wie ich aus dem Conjunctiv entnehme) sagen: wenn Christoph auch eine Gemahlin gehabt haben sollte, so ist diese doch jedenfalls kinderlos verstorben. - Spätere Genealogen wollen sogar wissen, daß dieser Fürst mit einer Gräfin von Lindow=Ruppin vermählt gewesen sei; ich finde für diese Vermuthung aber keinen Anhalt.


(  ...  ) acte ins Jahr 1426, aber nicht ohne großen Zwang gegen die Quellen auszuüben, und doch ohne den Abschluß durch das Treffen bei Pritzwalk vor dem 30. Mai zu erreichen. Vielmehr stehen alle Quellen mit einander in wesentlicher Uebereinstimmung, wenn man von der Accessionsacte vom 27. Januar 1426 absieht. Nach der Rufus - Chronik (S. 533) eroberten die Pommerschen Herzoge Prenzlau 1425, in deme vastelauende, do se alle in der stad drunken weren unde in der Morgenstunde vaste slepen, im lateinischen Korner ist dafür 1425, feria quinta ante dominicam Esto mihi [15. Febr.] gesagt, und Angelus braucht dafür: Dag nach Valentini [= 15. Febr.]. Die Brandenburger nahmen aber nicht schon im Mai, sondern erst im Sommer 1425 Prenzlau wieder, nach einer alten Handschrift bei Seekt II, 11 am 24. Juni 1425, nach der Pomerania (II, 19) erst in der Woche Maria Himmelfahrt (also 12. - 18. Aug.) 1425. Daß die pommersche Occupation aber nicht, wie Boll annimmt, erst in den Frühling und Sommer 1426 fiel, beweist der Magdeburger Schöffenspruch vom 13. Martii 1426 [Riedel A, XXI, 4I8 - 420] über eine langwierige Rechtssache aus der Zeit der verflossenen pommerschen Occupation (vor hertoghe Casemer, de der stad mechtigh was (nicht is!) boven den rad). - Inzwischen hatten nun aber am 1. Mai 1425 die pommerschen Herzoge das Bündniß mit dem Herzog Heinrich von Stargard geschlossen, und nachdem die Brandenburger Prenzlau wieder genommen hatten, sei es nun am 24. Juni (was ich für die richtigere Angabe halte) oder etwa 12. oder 13. August, erfolgte der Rachezug bis in die Gegend von Wittstock und auf dem Rückzuge das Gefecht bei Pritzwalk am 25 August 1425, in welchem Christoph von Wenden fiel. Damit war aber der Krieg nicht beendigt, die Herzoge Otto und Kasemar konnten also immerhin dem Bündnisse auch am 27. Januar 1426 noch beitreten (nachdem sie inzwischen mündig geworden waren). Der erste Bundesgenosse, welcher zurücktrat, war Herzog Heinrich von Stargard, der am 7. Februar 1426 mit Brandenburg einen Waffenstillstand schloß und diesen unter dem Beitritt Wilhelms von Wenden am 10. October 1426 verlängerte, bis am 19. Juni 1427 der Friede zu Demplin zu Stande kam. Die pommerschen Herzoge ihrerseits verhandelten auch seit dem October 1426 mit dem Kurfürsten und schlossen endlich am 22. Mai 1427 mit ihm Frieden.
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c. Wilhelm beruht nur auf Marschalcks Versehen wegen des Fürsten Wilhelm von Werle=Güstrow, S. oben S. 252.

d. Uiuianus ist ein Name, der sich weder in den hiesigen Heiligenkalendern (die am 28. August den Augustinus E. hatten), noch, so viel wir wissen, in der väterlichen und mütterlichen Verwandtschaft fand. Vielleicht beruht auch dieser nur auf einem Schreib= oder Lesefehler oder Mißverständniß Marschalcks; wir wagen nicht, denselben allein auf diese Auctorität hin in die Stammtafel aufzunehmen.

e. Agnes dagegen ist nicht nur im Testament ihrer Tante Mathilde (s. S. 248) bezeugt (miner zuster hinde tů Malchowe Agnes), sondern auch Christoph gedenkt in einer Urkunde von 1411, Matthei (21. Sept.) seiner Schwester Agnes als Nonne zu Malchow, und als solche kommt sie noch am 21. October 1449 in einer Urkunde Herzog Heinrichs von Stargard und Herzog Heinrichs IV. von Schwerin vor: Ok vmme zundergher bede willen vnser leuen vedderken Agnete van Wenden, closterjuncfrowe tho Malchowe, gunne wy vnde gheuen de lleenware der beyden kerken, alze Jabele vnde Swerin [Alt=Schwerin], deme proueste tho Malchowe. (Maltzan III, S. 197.)

f. Mirislava. - Die Wittwe des Fürsten Lorenz, Mechthild, gedenkt in ihrem Testament vom 17. December 1402 (s. S. 248) auch myner zuster (Agnes, Johanns VI. von Waren Gemahlin) dochter tů Queddelenborch. In demselben Jahre wird Myritzlav von Wenden in einer Urkunde als portenaria zu Quedlinburg genannt, 1407 und 1411 als Dechantin. Aber das letztere Amt bekleidete 1428 schon eine Burggrafin von Dohna. Damals hatte Mirislava die geistliche Würde also schon niedergelegt, und wahrscheinlich ist sie ganz nach Meklenburg zurückgekehrt. Wenigstens am 28. November 1436 (amme midweken vor s. Andreas auende) finden wir sie zu Malchin; hier leistete Mirislaw, van godes gnade fforstynne to Wenden vnde frochen to Werle (auf ihrem Siegel: s. myritzlai di. gr. domicelle de Werle) den Herzogen von Meklenburg Verzicht wegen Ansprüche an das Fürstenthum Wenden. Später wird sie unsers Wissens nicht genannt. - Vgl. über sie v. Mülverstedt im Jahrb. XLVI, S. 284 ff.


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XI. Generation.

A. Des Fürsten Wilhelm von Güstrow Tochter aus seiner zweiten Ehe, Katharine, war beim Tode des Vaters nach der glaubwürdigen Versicherung der Pomerania (II, 51) noch "sehr jung", sie zählte höchstens 8 Jahre. 1441, am 17. März erklärten Sophia, v. g. gn. forstinne to Wenden vnde vrouwe to Werle (Wilhelms Wittwe), vnde Barnym de jungere, der zuluen gnaden to Stettin hertoge vnde fforste to Ruyen, als vormundere vnde vorwesere - sich - van vnszer dochter vnde moddere wegene, ffrouweken Katherinen to Wenden, Wilhelmes van Wenden, vnszes lieuen erliken heren vnde swagers, deme god gnade, nagelatene dochter, mit 20000 Rh. Gulden für die Ansprüche der Mündel an das Fürsten Wenden befriedigt. (Maltzan III, S. 115.)

B. Nicolaus V. Kinder.

a. Krantz erzählt Wand. VII, 42]: Bernhardus in Werle reliquit filium Johannem [NB. VI], is Nicolaum [V.], is Johannem, et in eo defecit linea. Da keine andere Quelle dieses Johann, Sohnes von Nicolaus V, Erwähnung tut, so nehmen wir an, daß Krantz sich geirrt und vielleicht eine Verwechselung mit Johann IV., des Nicolaus IV. Sohn von Werle=Goldberg, begangen hat.

b. Ueber die dem Fürsten Nicolaus V. von Marschalck zugeschriebene Tochter Jutta s. oben S. 255, 256.


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Stammbaum
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Zu Tafel V.

Die Linie Rostock.

V. Generation.

Heinrich Burwy III., der dritte Sohn Heinrich Burwys II., s. oben S. 149 f. Es ist schon früh aufgefallen, daß er Anfangs in den Urkunden Heinrich genannt wird [z. B. U. 368 (1229 U. 411 (1233)], er selbst aber sich, seitdem er (1236) selbständig zu Rostock regierte, in den Urkunden [U. 446 Vom 5. Februar 1236 und dann weiter] und auf seinem Siegel [abgebildet zu U. 463] stets Burwinus nennt. (Geneal. Doberan. S. 14: Hinricum, qui et Burwinus dictus est, mutato fortassis nomine in confirmatione!). - Nach Kirchberg Sp. 838 erblindete er, woraus sich leicht die Mitregierung seiner Söhne erklärt (s. u.). In Doberan, wo er (nach Kirchberg) begraben Ward, nahm man im 14. Jahrh. an, er sei 1260 gestorben (Doberaner Necrol. und Kirchb.). Das ist aber ein Irrthum, der wahrscheinlich daraus entsprang, daß sein Sohn Waldemar seit dem 27. October 1266 allein die Urkunden ausstellte. Am 11. December 1275 gedenkt er wieder des väterlichen Consenses [U. 1381], und am 11. Novbr. 1276 gaben Borwinus et Woldemarus filius ejus, dei gra. dni. de Rostock [U. 1411], der Geistlichkeit ihres Landes Rostock ein Privilegium über Testamentserrichtung und Gnadenjahr. Waldemar ertheilte daneben jedoch auch eine Ausfertigung auf seinen Namen allein [U. 1412], von gleichem Actum (also wohl später gegeben!). Zuletzt erwähnt Waldemar des Vater Consens am 2. December 1277 [U. 1444].

Gemahlin: Sophie. - Kirchberg (837) kennt nicht ihren Namen, aber ihre Herkunft: des koniges tochtir da von Denemarhin; Krantz (VII, 36) und nach ihm Marschalck (IV, 1) nennen sie filia regis Danorum Margareta (Cimbrorum regis filiam). Ihren wahren Namen und ihre dänische Abstammung erweist der Schild mit den 3 Löwen zu ihrer Linken auf ihrem Siegel an der U. 463 vom 15. Februar 1237, mit der Umschrift:   Inschriftskreuz SIGILLVM DOMIN e SOPHI e D e R[OST]OK. Da ferner König Abel von Dänemark in einer Urkunde vom 25. April 1251 [U. 675] Burwy seinen Schwager (gener) betitelt, wird man kaum fehl gehen, wenn man Sophia für Abels Schwester,

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also für eine Tochter König Waldemars II. nimmt. - Wenn Burwy in einer Urkunde [527] vom 24. April 1241 für das Kloster Dargun quondam vxoris nostre domine Sophie, filie regis Swetie, gedenkt, so findet dieses seine zureichende Erklärung in der Annahme, daß diese Urkunde vom Kloster Dargum entworfen und dem Fürsten hernach in Rostock zur Besiegelung vorgelegt ist. Sie trägt übrigens kein Siegel; sondern dieses ist von der seidenen Schnur, wenn es überhaupt existiert hat, abgeschnitten. Als verstorben gedenkt Burwy ferner am 14. September 1252 [U. 706]: domine S., nostre conjugis iam defuncte, und ihr Sohn Waldemar am 17. Februar 1268 matris nostre domine Sophie [U. 1143]. Ihre Begräbnißstätte ist unbekannt; wahrscheinlich ruhet sie aber in Doberan, da dort auch die Königin Margarete von Dänemark (und nicht in dem doch von ihr gestifteten Kreuzkloster zu Rostock) ihre Ruhestätte gefunden hat, auch Sophiens jung verstorbene Söhne in Doberan bestattet sind.


VI. Generation.

Die Kinder Burwys III.

a. 1262, 18. Juni geben Borwinus dns. de Rozstoch, Johannes et Waldemarus, filii ejusdem, der Stadt Rostock ein Privilegium. Der domicellus Johannes kommt auch noch in einer Rostocker Stadtbuch=Inskription [U. 1140] vor, deren Datum sich jedoch nicht näher bestimmen läßt, als daß sie vor dem 17. April 1268 gemacht ist. Am 17. Februar 1268 aber machte Waldemar [U. 1143] schon eine donatio (günstige Grenzberichtigung) pro nostra nostrorumque salute, matris videlicet nostre domine Sophie et fratris nostri Johannis. Höchst wahrscheinlich ist aber Johann bereits vor dem 27. October 1266 gestorben; denn an diesem Tage tritt

b. Waldemar allein als Regent zu Rostock auf [U. 1096] und erwähnt erst 1275 wieder den Consens des Vaters (s. o.). Er succedirte demselben nach dessen Tode als einziger hinterbliebener Sohn. Seine letzte Urkunde [U. 1634] ist datiert vom 3. Juli 1282, wodurch die Angabe von Krantz (Wand. VII, 36), daß sein Tod ins Jahr 1281 falle, widerlegt wird. Nach dem

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Dob. Necrol. ist er 1282, v° idus Nouembris (= 9. November gestorben. Dagegen berichtet Kirchberg c. 183 (Sp. 83 8):

Nach syme tode sundir wan
wart her begrabin zu Doberan,
mit im dy konigynne .da
von Denemarken Margareta -,
recht do man schreib czvelfhundirt jar
vnd czwey vnd achtzig, daz ist war,
in dem vierden idus
Nouembris des manen sus.

Das ist also der 10. November. Vielleicht ist in der Abschrift des Necrologiums V nur ein Schreibfehler statt IV; denn daß der Fürst schon am Tage nach dem Ableben begraben sein sollte, wird kaum anzunehmen sein.

Gemahlin: Kirchberg c. 183 (Sp. 838):

[D]o her Burwyn tod waz war,
du nam syn son her Woldemar
zu wybe eyns greuen tochtir da,
den hiez man von Holtzacia.

In der Zeitangabe irrt Kirchberg; denn schon am 17. August 1272 beurkunden Gerhard I. und Johann II., Grafen von Holstein, einen Verkauf - de consensu heredum fratris nostri Johannis pie meurorie, videlicet Heylewigis, vxoris domini Ottonis marchionis, Agnete, vxoris domini de Rostocke, - -. Nach dem Tode ihres Gemahls regierte Agnes für ihre unmündigen Söhne zu Rostock [U. 1676] Am 1. October 1286 gaben Agnes, dei gra. dna de Rozstoc, et Nycolaus, filius ejusdem, noch gemeinsam eine Urkunde [U. 1868]; am 25. März 1287 urkundete schon Heinrich I. von Werle als tutor domi[celli N. de Rostoc] [U. 1895]. Agnes wird also zwischen dem 1. Oct. 1286 und dem 25. März 1287 ihr Leben beschlossen haben.

c. und d. Seltsamer Weise kennt Kirchberg c. 182 (Sp. 838) den Fürsten Johann gar nicht, dagegen außer Waldemar zwei Söhne von Burwy III., die nie in Urkunden erwähnt werden:

dry sone, der hiez eyn Woldemar
vnd den andirn Hinrich,
den dritten den hiez Erich.
- - -
Jungher Hinrich vnd Erich
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ane erben storben beyde glich 1 )
vnd worden beyde recht vordan
begraben da zu Doberan.

Eben nur durch ihr Begräbniß zu Doberan sind sie anscheinend Kirchberg bekannt geworden. Daß sie neben der Mutter und Johann am 17. Februar 1268 [U. 1143] von Waldemar nicht genannt werden, beweist noch nicht, daß sie damals noch lebten; wahrscheinlich sind sie im zarten Kindesalter gestorben, da sie auch in des Vaters Urkunden nicht vorkommen. - Uebrigens ist die Vermuthung nicht ausgeschlossen, daß Kirchberg den abbrevirten Namen Hen[neke] unrichtig Hen[ricus] gedeutet hat.


VII. Generation.

Waldemar, Fürst zu Rostock, hinterließ - nicht, wie Kirchberg (Sp. 838) meinte, einen Sohn (Nicolaus), sondern drei.

a. Johann. Johannes, Nicolaus et Burwinus, dei gracia domicelli de Rotzstoc, eadem gratia Agnes, ejusdem ciuitatis domina predictorum domicellorumque mater, stellten am 9. April 1283 zu Rostock eine Urkunde [U. 1676] aus; es siegelten nur Johann und die Mutter. Auch in einer Rostocker Stadtbuch=Inschrift von 1284 [U. 1723] erscheinen noch domina nostra (Agnes) de Rozstoc, Johannes, Nycolaus et Borwinus, domini de Rozstoc. - Aber seitdem finden wir Johann und Burwy nicht mehr 2 ) Am 29. November 1284 [U. 1760] nennt


1) Anm. Nicht uninteressant ist für die Charakteristik Marschalcks, was er aus Kirchbergs Nachricht von der Erblindung Burwys III. und von der harten Behandlung desselben durch seine Söhne (d. h. doch wohl vornehmlich durch Waldemar, der auf eigene Hand viele Jahre lang bei des Vaters Lebzeiten regierte) gemacht hat. Er erzählt IV, 1 von Buruinus: sustulit Baldomarum, Hinricum et Ericum, qui postremi patrem nobili impietate persequentes, luminibus eum priuarunt, ob id non multo tempore morte prematura elati, juxta patrem, qui obiit anno a natali christiano millesimo ducentesimo sexagesimo, in conditorio Doberanaeo tumulati.
2) Klempzen verzeichnet freilich eine Neuenkamper Urkunde: 1298. Borewinus, domicellus tho Rosstock, gifft dem kloster (Neuenkamp) die Mole Marlow; allein in der Jahreszahl muß ein Fehler stecken, der Borewinus domicellus muß noch Burwy III. sein. Denn es ist undenkbar, daß sein gleichnamiger Enkel während 14 Jahre nie neben seinem Bruder Nicolaus genannt wäre; und hatte er noch 1298 gelebt, so hatte er nicht ohne seines regierenden Bruders Bestätigung eine Mühle verschenken können.
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schon König Erich bei seinem Beitritt zum Landfrieden als Vertreter des Rostockschen Fürstenhauses nur noch domicellus Nicolaus de Rostock; und

b. Nicolaus allein gab der Stadt Rostock am 27. Februar 1286 eine Urkunde [U. 1836]. Er erwähnt dabei auch nicht einmal seiner Brüder Einwilligung, wohl aber handelt er de consensu matris - Agnetis, necnon nostri patruelis Henrici, nobilis viri domini de Werle, tutoris nostri. Noch am 2. Juni 1291 [U. 2121] sagt Heinrich I. von Werle: patruelem nostrum Nycolaum domicellum de Rostoc, cujus tutelam gerimus. - Zu Ende des Jahres 1300 nahm Nicolaus das Kind [schon in der Dob. Geneal.: Iste est cognominatus Puerulus de Rozstok propter fatuitatem suam] sein Land vom König Erich von Dänemark zu Lehn (s. U,=B. IV, 2643, 2644; Bd. V, 1740). - In Urkunden treffen wir Nicolaus zuletzt am 15. December 1312 [U. 3577] gestorben ist er nach der Umschrift auf seinem Grabstein, der ehemals in der Johanniskirche (s. Lisch, Jahrb. XXV, 76) zu Rostock lag: 1314 Katarine (= 25. Nov.). Die ältere Abschrift des Dob. Necrologiums giebt: Obiit anno domini M. CCC. tercio decimo, VII. kalendas Decembris (= 25. November); doch beruhet tercio wohl aus einem Lesefehler III. statt IIII. (s. U,=B. VII, zu U. 3720); denn Fabricius hat gelesen (s. S. 113, Anm. 1): M. ccc. xiiii.

Gemahlin. Nicolaus verlobte sich nach Kirchberg (838) zuerst mit [Euphemia], des greuin [Günther I.] tochtir von Lyndouwe, die hernach mit Hakon von Norwegen vermählt ward; 2) auf den Rath Heinrichs II. von Meklenburg mit dessen Schwägerin, der Beatrix Schwester Margarete, Tochter des Markgrafen Albrecht, seit 1296 Wittwe des Königs Przemislav von Polen (vgl. auch Ann. Lubic. und Detmar z. J. 1300); doch brach er auch das zweite Verlöbniß und ehelichte (1299) auf Anrathen Wizlavs von Rügen:

Margarete, Tochter Herzog Bogislavs IV. von Pommern=Wolgast (filiam Buxlai, principis Slauorum, Ann. Lub. Sp. 417). Sie überlebte Nicolaus. Am 14. Januar 1316, zu Vordingborg, ließ sie ihr Witthum (Ribnitz, Sülz und Marlow) dem König Erich von Dänemark auf und empfing für ihre und ihrer Tochter Ansprüche an die Herrschaft Rostock Güter ihres Gemahls in Blekingen, Laaland und Jütland (Huitfeldt I, Sp. 385, und M. U.=B. 3802, 3803, 3805). - Sie vermählte sich zum andern

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Mal mit Herzog Johann von Glogau=Steinau. Am 12. Sept. 1324 beauftragte Papst Johann XXII. den Erzbischof von Magdeburg mit der Legitimation der Ehe Johannis ducis Slesie et dilecte in Christo filie nobilis mulieris Margarete, sororis nobilis viri Wartislai [IIII.], ducis Stetinensis [Sohns von Bogislav IV.], welche sie, ohne von ihrer Verwandtschaft 3. Grades zu wissen, geschlossen hatten, - nachdem sie nun insimul aliquandiu sicut conjuges habitassent. [Nach Theiner im M. U =B. X, U. 7302.] Margarete starb nach Klempin (Pomm. stammt. S. 8) vor 1337, Johann von Glogau=Steinau nach Grotesend (Schles. Stammt. S. 4) zwischen dem 23. April 1361 und dem 9. Juni 1365.


VIII. Generation.

Elisabeth, Tochter des Fürsten Nicolaus. - Aschermittwoch (16. Febr.) 1317 gab König Erich Frl. Elisabeth, die Tochter des weil. Herrn Nicolaus von Rostock (gaff kong Erich Frøicken Elisabeth, Her Nicolai fordum aff Rostocks Daater, Huitfeldt I, 394 und M. U.=B. VI, Nr. 3877) dem Grafen Christian von Delmenhorst mit einem Brautschatz von 1000 Mark Silbers, der spätestens ein Jahr nach der Hochzeit gezahlt werden sollte. - Von Elisabeths vier Söhnen nahmen zwei: Johann, Domherr zu Köln und zu Bremen, und Christian, Domherr zu Bremen und Osnabrück, den Greifen, die Wappenfigur der Mutter, als Träger des oldenburgschen Balkenschildes in ihre Siegel auf. (S. Urk. vom 16. Juli 1352, M. U,=B. XIII, U. 7633 mit einer Siegelabbildung.)


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Stammbaum
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Zu Tafel VI.

Linie Parchim(=Richenberg).

V. - VII. Generation.

Pribislav (I. als Stammvater seiner Linie), der vierte und jüngste Sohn Heinrich Burwys II. (s. Taf. I, Gen. V), empfing bei der Abtheilung von seinem ältesten Bruder Johann etwa das alte Land Warnow (bis zu der Grenze des Landes Bützow nördlich der Mildenitz (U. 782), der Elde und dem Plauersee), also die Lande

Parchim, Plau, Goldberg, Sternberg. Er führte Anfangs den Titel: dei gracia dominus in (oder de) Parchem bis 1248 (U. 599), dann dei gracia dominus de Richenberg 1249 [U. 633] bis 1256 [U. 771], jedoch schon einmal im April 1255 [U. 750] und nach der Einbuße seines Landes (in Folge seiner Fehde mit dem Bischof Rudolf von Schwerin) 1261 [U. 927] wieder de Parchem (wie auch 1261, 17. Juni [U. 921] Von "der Scheide der Lande parchem und Bützowe" gehandelt wird). Wie Schließlich seine Lande: Sternberg an die Linie Meklenburg (wohl erst durch Heinrich I. [U. 998; Kirchberg, Sp. 771), und Goldberg, Plau und nach vielen Wirren auch Parchim an Nicolaus I. von Werle kamen, haben wir hier nicht zu verfolgen. Am 12. Februar 1270 [U. 1180] erscheint plötzlich wieder zu Schwerin (bei seinem Schwager Grafen Gunzel, s. o. Taf. I, Gen. V) Pribezlaus dei gracia dominus in Wolin, dictus de Slavia. Dies ist aber auch sein letztes Auftreten in unsern Urkunden. Immerhin beweist dies Aktenstück die Unrichtigkeit der Angabe im Doberaner Fürstennecrologium: Pribislaus dei gra. dns. in Richenberch, 4tus filius dni. Hehrici, qui dedit bona Zoschelin(!), anno dni. MCCLXII(!), kalendas Augusti. Wahrscheinlich lebte Pribislav I. am 6. Juli 1273 nicht mehr, weil an diesem Tage an seiner statt sein Sohn Prybico, domicellus de Wolin, erscheint, und es liegt nahe, den 1. August 1272 (M.CCLXXII.) als den Todestag des unglücklichen Fürsten anzunehmen.

Ueber sein Haus war in Doberan nicht viel bekannt. Die Doberaner Genealogie berichtet kurz: - - Plawe, Parchem et

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Sternebergh. Que tamen opida vendidit fratribus suis propter captiuitatem, quam incurrerat, et exul factus in Pomerania cum vnico filio suo nomine Pribizlauo stirps sua deleta est de progenitorum contubernio. Kirchberg, der, wie man aus seinem Tadel über Pribislavs Kargheit gegen dieses Kloster (Sp. 771) entnehmen kann, auch aus Doberan seine Nachrichten über diesen empfangen hatte, weiß ein wenig mehr zu erzählen (Sp. 771):

Syn wip geborin waz von geslechte;
von Polenen waz sy hoch irkorin.
Von ir so wart eyn son geborin;
den waz ouch Pribisla genant.
- -
- -
Von Pomeren herczoge Mestuwyn
der gab ym (dem Sohn) dy tochtir syn;
vor synen brutschatz im da wart
eyn veste, dy hiez Belegart.
Do her von Sterrenberge quam,
ir yglich do dy wonunge nam.

In dieser Ueberlieferung sind etliche Irrthümer. 1 ) Die Urkunden ergeben nämlich, wenn sie auch noch Manches unausgeklärt lassen, daß Pribislav I. zweimal vermählt gewesen ist und aus jeder der beiden Ehen einen Sohn Namens Pribislav gehabt hat.

a. Am 3. Sept. 1261 Schließt Pribislav I. mit dem Markgrafen Johann von Brandenburg zu Sandow einen Vertrag in presentia - Richardi domini de Frisach, nostri soceri. Daß eine Schwester Pribislavs an einen Edlen von Friesack vermählt gewesen sei, davon findet sich keine Spur; es liegt daher am nächsten der Schluß, daß Pribislav I. - je nachdem man socer als Schwiegervater oder als Schwager deuten will, was beides nach dem damaligen Sprachgebrauch zulässig wäre - eine Tochter oder eine Schwester Richards zur Gemahlin hatte. Da wir nun Richards Gemahlin und deren Herkunft nicht kennen, so wäre auch die Deutung zulässig, daß diese und Pribislavs Gemahlin


1) Marschalck (II, 42) hat diese Stelle äußerst flüchtig gelesen; er identifiziert Pribislav II. mit dem Vater! Accessere - Pribislao (I.) Parchuni et finitimi, qui solus sine liberis uita excessit - -. Duxit tamen in conjugem Mistaeuonis Sidinorum ducis filiam, cum Bellegarda ciuitatula, ubi consenuit!
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Schwestern und - weil Kirchberg die eine als solche bezeichnet - polnischer Herkunft gewesen seien. Allein Kirchberg (oder sein Gewährsmann) scheint gern mecklenburgische Fürstinnen, deren Heimath er nicht kannte, für Polinnen angesehen zu haben, so namentlich auch Mechthild, Heinrich Burwys I. erste Gemahlin, die Tochter Heinrichs des Löwen; wir dürfen hierin ihm nicht zu viel Gewicht beilegen. Zum andern finden wir Pribislav I. mit den Edlen von Friesack in so enger Verbindung, daß wir schon darum eher annehmen möchten, die Gemahlin des Ersteren sei eine Edle von Friesack gewesen. Nicht allein, daß Richard von Friesack (oder von Jerichow) den mecklenburgischen Stierkopf zu seinem Wappenbilde in sein Siegel aufgenommen hat (s. Note zu Urk.=Buch I, Nr. 765), sondern merkwürdiger Weise nahmen am 24. Juni 1287 [U. 1911] auch Pribzlaus dei gratia dominus de Belgarden (der Sohn Pribislavs I., wie wir sogleich sehen werden) und H. et Rychardus de Vrysach dicti von den Markgrafen von Brandenburg zu gesamter Hand (manu conjuncta) die Länder Belgard, Daber und Welsenburg zu Lehen, und gelobten nebst Andern mit Pribislav, daß Letzterer (der also der eigentliche Lehnsinhaber war) in seiner Vasallentreue verharren und keinen Krieg ohne Zustimmung der Lehnsherren führen wolle. Vergleichen wir hiermit aber eine Urkunde Herzog Mestwins II. von Ost=Pommern (Pommerellen) vom 1. April 1269 [U. 1160]! In dieser trägt der Herzog nämlich den Markgrafen von Brandenburg dafür, daß sie seine Tochter vermählt haben (quod filiam nostram viro matrimonialiter copulauerunt, cui mille marcas examinati argenti superaddemus, maritus vero centum marcas eidem nomine dotis assignabit annuo excipiendas -), all sein Land (bona nostra et proprietatem omnium bonorum nostrorum) zu Lehn auf, welche dies dann Mestwins II. Gemahlin und Kindern (pueris) wiederum verleihen - mit Ausnahme des Landes Belgard (preter castrum Belgart cum terra adjacente et omnibus suis pertinentiis, quod ad suos usus sibi libere reseruabunt) etc. . Hieraus geht hervor, daß am 1. April 1269 Katharine, die Tochter Herzog Mestwins II., bereits - durch Vermittelung der Markgrafen von Brandenburg - die Gemahlin Pribislavs II. (des Sohnes von Pribislav I.) war, aber ihr Gemahl noch keinen Brautschatz erhalten hatte (vermuthlich also auch noch nicht lange vermählt war), hernach aber wahrscheinlich - wie Kirchberg erzählt - für den Brautschatz das Land Belgard empfing, das 1269 noch nicht den Markgrafen aufgetragen war, 1287 aber von Pribislav denselben aufgetragen ward. Am 27. Jan. 1289 [U. 2002] schenkte Pribislaus

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de Slauia, dominus terre Doberen et terre Belgarth in Cassubia (an der Persante) dem Kloster Bukow 200 Hufen im Lande Belgard consensu dilectissime conjugis nostre Katerine pro salute anime nostre et dilecti fratris nostri beate memorie Pribislai et parentum nostrorum, und Herzog Bogislav IV. von Pommern 1 ) bestätigte am 20. August 1291 diese Schenkung, a domino Pribeslao, suffraganeo nostro, genero dni. Mestwini ducis Pomeranie, factam [U. 2131]. - Endlich führen wir noch an, daß am 1. Jan. 1312 Abt Gottfried von Pölplin [U. 3509] die Verpfändung des Sees Malsche (bei Preuß. Stargard) an den Deutschorden von Seiten des Fürsten Pribislav II. mit Einwilligung seiner Gemahlin und seiner Kinder beurkundet: Quem lacum nobilis vir dominus Primico, princeps generosus, licet nullius terre vel provincie celebri nomine tituletur, una cum uxoris sue Katherine ac suorum liberorum, filii sui Mestwini et filie sue Luchardis, consilio et assensu - obligauit. - Später kommt Katharine wohl nicht mehr in Urkunden vor; und vielleicht hat mit ihrem Tod ihr Gemahl alles Gebiet, welches er in Pomerellen durch sie besessen hatte, wieder verloren. Denn er erscheint noch einmal wieder im Westen; wenigstens nahm nach Krantz (Wand. VIII, 5) Pribislaus dominus Wandaliae (und ebenso nach der Stralsunder Chronik bei Lisch, Maltzan I, S. 240) noch an der Schlacht vor Stralsund am Hainholz, 21. Juni 1316, Theil. Gegenüber diesen beiden Berichten erscheint die Angabe des Doberaner Fürstennecrologiums: Pribizlaus secundus, dei gracia dominus in Richenberch, obiit anno domini M. tricentesimo xv. einen Irrthum zu enthalten.

Richtig aber mag die Angabe der Genealogia Doberan. sein, daß mit Pribislav II. das Haus Parchim=Richenberg - im Mannesstamme - erlosch. Denn sein Sohn Mestwin wird, so viel bekannt, nach dem 1. Januar 1312 in Urkunden nicht mehr erwähnt, er mag also immerhin vor seinem Vater verstorben sein.

Dagegen überlebte diesen die Lucardis, welche uns in der Urkunde vom 1. Januar 1312 als Pribislavs Tochter genannt wird, sehr lange. 1342 war sie die zweite Gemahlin des Herzogs Wla=


1) Bogislav IV. spricht 25. Dec. 1290 [U. 2086] vom Siegel cognati nostri Pribezlai, domini de Belegart; wahrscheinlich, weil Bogislav und Katharine, Pribislavs Gemahlin, von Mestwin I. abstammten. Vgl. oben S. 128, Anm. 2, wo aus gleichem Grnnde Pribislav II. als cognatus Wizlavs III. bezeichnet ist.
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dislav von Kosel (dessen erste Gemahlin Beatrix von Brandenburg schon vor dem 26. April 1316 verstorben war). Verwittwet (nach dem 16. November 1351), lebte Lukardis noch am 20. Juni 1359 auf ihrem Leibgedinge Beuthen, und nach Grotefend (Schlef. Stammtafel, S. 9) hat sie erst nach dem 3. Juni 1362 ihre Tage beschlossen. Das Necrologium der Prämonstratenser zu St. Vincenz in Breslau, welchen das Patronat der Propstei zu St. Margareten in Beuthen zustand, führt (worauf mich Archivar Dr. Pfotenhauer aufmerksam macht) zum 11. October eine Lucardis auf, jedoch ohne jede weitere Bezeichnung (als domina, ducissa etc.); es bleibt also ungewiß, ob die Herzogin gemeint ist. Daß aber diese in Beuthen gestorben und zu St. Margareten bestattet ist, darf man als Wahrscheinlich ansehen.

Die Edle v. Friesack muß die erste Gemahlin Pribislavs I. gewesen und, da am 1. April 1269 ein Sohn derselben schon vermählt war, spätestens um 1250, wahrscheinlich aber schon einige Jahre früher, von ihm heimgeführt sein. In Berücksichtigung der Zeitverhältnisse sind wir dann geneigt, dieser Ehe die am 12. Februar 1270 noch unvermählte Tochter (filiam nostram adhuc maritandam) zuzuschreiben, welche Pribislav I. damals seinem Schwager, dem Grafen Gunzel III. von Schwerin, und dessen Bruder Helmold übergab, um sie bei sich zu behalten und zu vermählen [U. 1180]. Ob dieser Wunsch in Erfüllung gegangen ist, wissen wir nicht; überhaupt sind uns die weiteren Schicksale dieser Fürstentochter nicht bekannt. Da ihr Bruder Pribislav II. ihrer am 27. Januar 1289 (s. o.) nicht gedenkt, sondern nur des verstorbenen Bruders, so darf man wohl vermuthen, daß sie damals noch am Leben war. 1 )

b. Am 3. September 1261 [in U. 927] nannte sich Pribislav I.: dei gratia dominus de Parchem, Nicolai, Johannis et Borewini, dominorum Slauie, frater, dagegen am 12. Februar 1270 (s. o.) dei gracia dominus in Wolin, dictus de Slauia. Zwischen die beiden obigen Daten fiel also die Erwerbung der


1) Wenn Steinbrück (Pomm. Klöster S. 158) um 1270 eine "Maria, Prinzeß aus Meklenburg", als Priorin zu Verchen nennt, so hat diese Angabe in den Urkunden keinen Anhalt. Denn 1269 hieß die Priorin daselbst Gisle (Pomm. U.=B. II, S. 220: G. priorissa, S. 223: preposito Johanni dicto de Duberkowe, Glislen! priorisse), und hernach wird bis 1278 keine Priorin zu Verchen mit Namen genannt.
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Insel Wollin. Aber wie erwarb er dieselbe? Es besteht unter den Genealogen kein Zweifel darüber, daß er durch eine zweite Vermählung in den Besitz derselben gekommen ist, und daß sie nach seinem oder nach seiner zweiten Gemahlin Tod an einen Sohn aus dieser zweiten Ehe überging, der am 6. Juli 1273 unter den Zeugen einer zu Damm gegebenen Urkunde Herzog Barnims I. von Pommern (hinter den Rittern) als nobilis vir Prybico de Wollin erscheint und ebenso sich wiederum im Jahre 1276 im Gefolge desselben Herzogs zu Cammin befand (Lisch, Behr. Urk. I, S. 120 und 132). dessen aber am 27. Jan. 1289 Pribislav II. als fratris nostri beate memorie Pribislai (s. S. 271 f.) gedacht hat. Allein wer war die Mutter dieses jüngeren Sohnes von Privislav I., den wir Pribislav III. nennen? - Klempin äußert sich hierüber in seinen Stammtafeln des Rügisch=Pommerschen Fürstenhauses S. 4 so: "Wartislav III., Herzog von Pommern=Demmin, † 17. Mai 1264. Gem.: Sophia, Tochter Wladislaw's Odonicz, Herzogs zu Polen, beleibdingt mit Wollin, heiratet in 2. Ehe Pribislaw, Fürsten zu Parchim, † 1276." Danach wäre dann doch etwas Wahres an der Angabe Kirchbergs, daß Pribislav I. mit einer polnischen Fürstin vermählt gewesen sei. Indessen trotzdem haben wir diese Vermuthung schon in Anm. 2 zu S. 128 als äußerst fraglich bezeichnet, und wir können uns derselben nicht anschließen. Denn dann könnte Pribislav III. frühestens 1265/66 geboren sein; es erscheint uns aber unglaublich, daß er schon im Alter von 7 bis 8 Jahren (6. Juli 1273) vom Herzog Barnim I. als Zeuge herangezogen wäre. Auch ist es kaum wahrscheinlich, daß Wartislav III. seiner Gemahlin nicht in seinem Gebiete (Demmin), sondern in Wollin ein Leibgedinge verschrieben hätte. Für viel annehmbarer halten wir die Vermuthung Cohn's (Tafel 146), daß die Mutter Pribislavs III. eine Tochter des Herzogs Barnim I. (also eine Schwester Anastasiens, der Gemahlin Heinrichs I. von Meklenburg) war und ihrem Gemahl als Brautschatz die Insel Wollin zubrachte. Ihre Vermählung mit Pribislav I. kann aber nach unsern obigen Erörterungen nicht schon 1244, wie Cohn meint, vollzogen sein, sondern die Insel Wollin wenigstens scheint Pribislav, wie oben bemerkt, erst nach dem 3. September 1261 empfangen zu haben; viel früher dürfen wir daher auch die Vermählung nicht ansetzen. 12 - 14 Jahre alt konnte aber, nach andern Beispielen zu schließen, Pribislav III. immerhin schon als Zeuge bei seinem Großvater fungieren. - Nach dem Jahre 1276 hören wir von ihm nichts mehr; auch Kinder von ihm werden nie erwähnt.

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Die große Schenkung von 200 Hufen, welche Pribislav II. dem Kloster Bukow 1289 für das Seelenheil seines Bruders, seiner selbst und der Seinigen überhaupt machte, läßt vermuthen, daß er in diesem Kloster eine gemeinsame Begräbnißstätte für sein Haus erwarb, und daß Pribislav III. dort sein Grab gefunden hatte. Denn Wollin wird nach dem Tode der pommerschen Gemahlin Pribislavs I. an die Landesherrschaft zurückgefallen sein, und nicht sicherer war der Besitz Pribislavs II.


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Stammbaum
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Stammbaum
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Zu Tafel VII.

Die Linie Meklenburg=Schwerin bis zur
Abzweigung des Hauses Güstrow.

XIII. Generation.

Da die Linie Rostock schon 1314, die Linie Parchim wenige Jahre später, die Linie Werle (Wenden) 1436 und von der Linie Meklenburg das Haus Stargard 1471 im Mannesstamme erloschen waren, auch von Heinrichs IV. Söhnen Albrecht VI., Johann und Balthasar kinderlos verstarben: so beruhete alle Hoffnung auf den Fortbestand des Fürstengeschlechtes allein auf Magnus II. Er ist der Stammvater aller nachfolgenden Generationen XIII. bis XXV.

Seine Kinder zählt Marschalck VII, 8 auf: Henricum, Ericum, Albertum, Sophiam, Annam, Dorotheam, Catharinam, richtiger aber nach der Altersfolge Slagghert fol. 179 b : Hinrick, Dorothea, Sophia, Erick, Anna, Katherina, Albrecht.

a. Heinrich. Slagghert setzt fol. 179 Seine Geburt unrichtig ins Jahr 1477 (die Hochzeit der Eltern fiel erst ins Jahr 1478!); dagegen glaubwürdig berichtet das Verzeichniß von Daten 1477 - 1524: m. iirj c lxxix., amme daghe des hilgen cruces nha ostern, is vnse g. here H. Hinrich gebaren, also am 3. Mai 1479. Seinem Vater succedirte er mit seinen beiden Brüdern 1503, und regierte seit Erichs Tod mit Albrecht VII., der wiederholt nach völliger Landestheilung trachtete, aber auch am 22. December 1534 nur eine partielle (eine Theilung des Domaniums) auf 20 Jahre erreichte, wobei Heinrich V. wesentlich den westlichen (Schwerinschen) Landestheil, Albrecht den östlichen (Güstrowschen) erhielt. - Heinrichs V. Todestag sieht durch gleichzeitige Zeugnisse fest. Z. B. berichten die Daten von 1525 - 64: "Anno 1552, den 6. Februar ist Hertzogk Heinrich tzu Mekelenburgk etc. . zu Schwerin gestorben vnd daselbst im Thumb begraben" (richtiger: beigesetzt. Sein Sarg ist noch im Gewölbe vorhanden. S. Jahrb. XIII, 175.)

Gemahlinnen. 1) Ursulas Hochzeit fand aktenmäßig Fastnacht 1507 statt. - Ueber ihren Todestag stimmen die Akten und Schriftsteller ziemlich überein; nur Marschalck irrt (VII, 10) im

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Jahre: 1511, ad decimum quintum calendas Octobres (17. Sept.). Nach ihres Gemahls Brief starb sie am "Mittwoch nach Lamberti" (= 18. Sept.) 1510; nach dem Verzeichniß von 1477 - 1524: m. v c . x., des anderen dages na Lamberti episcopi (= 18. Sept.). Slagghert berichtet (fol. 184) ausführlicher: Anno M. v c . x. Froychen Vrsula, hertich Hinrikkes tko Mekelenborch vorstynne vnde husfrowe -. An deme dage(?) ofte nacht Lamberti, des mydwekens in der quatertemper vor Michaelis (= 18. Sept.), welker ys de dach der entfanginge der hilgen V vunden Francisci, tho Gustrow vp deme slate - ys ghestoruen -. Se ys begrauen myt groter mo o ghe vnde swarheyt in dat closter tho Dubberan; wente id was nene wyse ofte wanheyt, ock nicht ghehoret(?), dat men vorstynnen hadde begranen tho Dubberan, men allene de heren vnde vorsten. - Die Differenz in den Daten um einen Tag findet sich so oft, daß man annehmen muß, daß der Eine die ganze Nacht schon zum nächsten Tage rechnete, der Andere wenigstens die Stunden bis Mitternacht zum vorausgehenden Tage.

2) Helena. Nach Häutle, Genealogie des erlauchten Stammhauses Wittelsbach (München, 1870), S. 41, war Helena am 9. Febr. 1493 zu Heidelberg geboren; aber sie ist nicht, wie dort angegeben, am 12. August 1513 zu Wismar vermählt, sondern, wie Slagghert z. J. 1513 genau angiebt: hertich Hinrick - heft genamen eyn vorstynne frochen Helena - - des sundages na den achten daghen des hilgen lychammes, d. i. am 5. Juni. Der Einzug in Wismar und die Trauung fanden am 4. Juni (Sonnabends) statt, das große Hochzeitsfest sontag Bonifacii (= 5. Juni), das Turnier Dienstag den 7. Juni (S. Lisch, Maltzan IV, S. 430). - Ueber ihren Todestag meldet das Verzeichniß von Daten 1477 - 1524: m. v c . xxiiij., amme daghe Oswaldi regis, starff frowe Helena, das wäre am 5. Aug.; dagegen berichtet Slagghert (Jahrb. III, 116): In deme suluesten iar (1524), an deme daghe Justini prester, vp den dunredach, welker was de iiii. dach des maentes Augusti, de - hertogynne frowe Helena, hertich Hinrickes tho Mekelenborch husfrowe, - ys gestornen to Swerin - vnde darsuluest in deme dome begrauen - in de capelle des hilghen blodes. Die Grabschrift aus ihrem bronzenen Epitaph aus P. Vischers Werkstatt (s. Lisch in Jahrb. XXVII, S. 257 f.) giebt gleichfalls das Datum: 1524 Am Donnerstag nach Petri ad Vincula - 4. August. - Ueber die Grabstätte vor dem H. Bluts=Altar s. Lisch, Jahrb. XIII, S. 174.

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3) Ursula. - Ursula, die jüngste Tochter des am 1. Aug. 1543 verstorbenen Herzogs Magnus I. von Sachsen=Lauenburg, ward durch ihre Mutter Katharine (von Braunschweig) und ihren regierenden Bruder Franz I. mit Herzog Heinrich V. verlobt, ihre Hochzeit fand am 24. Mai 1551 zu Schwerin statt. Ihre Ehe ward schon im 9. Monat durch Heinrichs Tod aufgelöst. Ursula ist dann Wittwe geblieben, hat aber ihre Tage nicht in Meklenburg beschlossen. Nachdem sie von ihren Neffen, den Herzogen von Meklenburg, wegen ihrer Witthumsansprüche abgefunden war, nahm sie ihren Wohnsitz dauernd in Minden. Herr Oberlehrer Dr. Schröder daselbst, der sich speziell mit der Geschichte Mindens beschäftigt, hat die Güte gehabt mir brieflich mitzutheilen, "daß Bischof Georg 1560, Montags nach Jubilate (6. Mai), der Herzogin Ursula auf Intercession der Königin Darothea von Dänemark und des Herzogs Heinrich von Braunschweig den bischöflichen Hof in Minden auf Lebenszeit eingeräumt, und diese denselben bis zu ihrem Tode 1578 bewohnt hat. Es ist anzunehmen, daß sie im Dome (zu Minden) bestattet sei, da sie sich gewiß bis zu ihrem Ende zur katholischen Konfession bekannt hat; da aber in dem Dome sehr viel seit jener Zeit verändert ist, so wird sich schwer eruieren lassen, ob ihr Grabmal sich dort befunden hat."

b. Dorothea ist nach Slagghert am 21. October (an deme dage Vrsule, der hilgen juncfrow) 1480 geboren (fol. 180), wozu stimmt, daß 1480 am Mittwoch nach Martini (15. Nov.) Herzog Magnus II. den Rath zu Wismar zur Taufe seiner Tochter auf den mandag na concepcionis Marie (11. Dec.) einlud. - Nach Slagghert (fol. 180) ward Dorothea zu Ribnitz 1489, Luce (18. Oct.) gekleidet, 1498, Mathie (24. Febr.) zur Aebtissin erwählt (fol. 182). Slaggherts Fortsetzer berichtet (fol. 212): Anno domini M. v c . xxxvii. (so, nicht 1538, wie in der lateinischen Uebersetzung!), im tage Egidii episcopi (= 1. Sept.), is in godt dem Heren van hir gescheidenn vnd entschlapen frouch[en] Dorothea, vnd hefft das Ampt der Ebdischenn ein gantz jar leddig gesta[n]

c. Sophie. - Sophie ist vor dem 18. December 1481 geboren. Denn an diesem Tage (dinstag na Lucie virginis) entschuldigt schon Herzog Friedrich von Br.=Lüneburg sein Ausbleiben bei der an der hilgen drier koninge dage bevorstehenden Taufe des frouchens. - Ihre Hochzeit mit dem Herzog (dem späteren Kurfürsten) Johann dem Beständigen von Sachsen ward zu Torgau am 1. März 1500 gefeiert. - Ihr Todestag ist in

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Schwerin nicht urkundlich bekannt; nach v. Keller ist sie am 12. Juli 1503 zu Torgau gestorben und auch dort bestattet. - Johann vermählte sich 1513 wieder mit Margarete von Anhalt, ward jedoch 1521 abermals Wittwer. Er starb am 16. Aug. 1532.

d. Erich (II.). - Dessen Geburtstag war der Mittwoch nach Aegidien (3. Sept.) 1483 (Chemnitz). - In Bezug auf seinen Todestag irrt merkwürdig Marschalck, wenn er (VII, 10) als solchen den 14. Januar (postridie idus Jan.) 1505 bezeichnet; auch Mylius (S. 245) irrt, indem er das Jahr 1506 annimmt. Denn Erich begegnet uns nicht selten noch bis zum Herbst 1508. Auf seinem Grabmal zu Doberan ist angegeben, er sei am 24. Dec. 1508 zu Schwerin entschlafen; aber auch das kann nicht richtig sein. Denn schon am Freitag nach Thomä (22. Dec.) 1508 ward Ritterschaft aufgeboten, am nächsten Dienstag (26. Dec.) des Herzogs Leiche in Wismar zu empfangen und nach geziemenden Vigilien und Todtenmesse am 27. nach Doberan zu geleiten. Ob aber die Daten von 1477 - 1524 mit der Angabe: m. v c . viii. starff H. Erich der anderen dages S. Thome apostoli (= 22. Dec.) Recht haben, oder Slagghert, der fol. 183 z. J. 1508 berichtet: Hertich Eryck - an deme dage Thome, des hilgen apostels (= 21. Dec.), heft betalet de plycht des vleskes vp desser erden -, bleibt unentschieden.

e. Anna. - 1485, die crucis (wohl 3. Mai, sonst 14. Sept.), meldete die Herzogin Dorothea von Plau aus ihrem Sohne Magnus II., daß ihm an diesem Tage ein junges frowchen geboren Sei. - Nach Slagghert fol. 182 z. J. 1500 ward zu Torgau bei Sophiens Hochzeit jegen den vastelauent Anna verlobt mit dem Landgrafen Wilhelm II. von Hessen=Cassel (geb. 1468), und vp sunte Lucas dach (18. Oct.) in Hessen vermählt. Aber Slagghert irrt. Denn erst am 21. Mai 1500 starb Wilhelms erste Gemahlin (verm. 1497) Jolanthe, Herzog Friedrichs von Lothringen Tochter, und Annas Hochzeit fand nach gleichzeitigen Angaben zu Cassel erst am 20. October statt. Anna ward am 11. Juli 1509 Wittwe, regierte für ihren Sohn Philipp 1514 - 18 (Kantate) und ward von diesem 1519, am 7. April dechargirt. Sie vermählte sich (1519) aufs Neue, wie Slagghert fol. 191 richtig erwähnt, mit greue Otte van Solmes (Solms=Laubach), verlor aber diesen wieder am 14. Mai 1522. Nach Angabe ihres Leichensteins soll sie selbst am 6. Mai (sexta Maji) 1525 verstorben sein, aber nach dem gleichzeitigen Bericht Balthasars gen. Schutenbach, Amtmanns zu Gießen, an den Landgrafen Philipp ist sie schon am Freitag vor Jubilate (5. Mai) Nachts um 11 Uhr (zu Rödelheim) entschlafen.

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Ihre Leiche ward Anfangs (15. Mai) zu Marburg in der Franziskanerkirche beigesetzt, am 27. Mai 1546 aber in die dortige Elisabethkirche übertragen. 1 ) S. Hoffmeister, Hist.=gen. Handbuch 28, 29.

f. Katharina. Deren Geburtstag ist im Schweriner Archiv nicht aufgefunden. Aber in der hdschr. Chronik über die Rostocker Domfehde heißt es (Jahrb. XLV, S. 45) von des Herzogs Magnus II. Gemahlin (1487, 12. Jan.):

fruwe Sophie done mit swaren vote
vnder grotem volke was malkes genote;

sie wird also in den nächsten Wochen oder Monaten entbunden sein. Aber nicht von Herzog Albrecht VII.: denn dieser ist nach den Daten 1477 - 1524 im Jahre 1488 geboren, und nach andern Nachrichten Ende Juli (S. u.). Hiernach nehmen wir an (womit auch die Reihenfolge der Kinder bei Slagghert stimmt, die er gewiß Katharinens Schwester, der Aebtissin Dorothea, verdankte), daß Katharine in den ersten Monaten des Jahres 1487 geboren ist - Nach Slagghert fol. 185 ward sie 1512 bei dem großen Turnier zu Ruppin vp den vastelauend - deme eddelen heren hertich Jurgen (am Rande berichtigt: Heinrichen) tho Mißen - thoghesecht vnde thosamen dar ock vortruwet van dem biscop Jheronimo des stiftes tho Brandenborch. Vnde vp den somer sint se thosamen kamen tho Dreßden (vielmehr zu Freiberg) vnde de koste gheholden dar suluest. Nach Archivnachrichten langte Herzog Heinrich V. mit dem Brautzuge zu Friberk am montage na Visit. Marie (5. Juli) an, und die Festlichkeiten währten vom 6. - 9. Juli. - Sie verlor ihren Gemahl am 18. August 1541 und starb - nach der Inschrift auf ihrem schönen Epitaphium zu Freiberg - am 6. Juni 1561.

g. Ueber Albrechts VII. (des Schönen) Geburtstag weichen die Angaben sehr von einander ab. Daß Marschalck ihn für den jüngsten Sohn, Slagghert ihn für das jüngste Kind von Magnus II. ausgeben, ist bereits bemerkt; der jüngste Sohn war er sicher, da er in den mit seinen Brüdern gemeinsam ausgestellten Aktenstücken an letzter Stelle steht. Die älteste Angabe über seinen Geburtstag finden wir in: "H. Albrecht zu Mekelborg natiuität 1517": "xxx Jare am tage patilionis pantalionis," die auf der Rückseite eines Briefes von "Jo. Talle" steht. Der Brief ist wahrscheinlich ge=


1) Ihre beiden Grabsteine (deren einer auf der Grabstätte liegt, der andere zu Füßen an der Wand der Kapelle steht) ließ ihr Sohn Philipp erst 1553 durch den Steinhauer Jakob Steindecker und den Bildhauer Th. Galer zu Marburg anfertigen. S. Hoffmeister a. a. O.
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richtet an Hz. Heinrich V. und lautet: "Gnediger Here. Die gebort mynes g. Hern Hertzogen Albrechts ist gewest im glucksamen gesternte Sondages Pantaleonis Anno dni. Millesimo quadringentesimo octuagesimo septimo, xxix. dach des Mants Augusti, sub Imperatore Frederico." Diese Aufzeichnung ist etwas verwirrt. Denn der 29. August war nirgends ein Pantaleonstag; gewöhnlich war es der 28. Juli, anderswo auch wohl der 27. Der 29. August fiel nun aber im Jahre 1487 auf einen Mittwoch, der 28. Juli auf einen Sonnabend; vielleicht wollte der Nativitätssteller Jo. Talle also schreiben: "Sondages na pantal. - XXIX. dach des Mants Julii," oder, was glaublicher ist, er irrte, da er auf der Rückseite den Pantaleonstag nennt, im Kalender. Daß aber das Jahr dann falsch sein muß, haben wir soeben (S. 282) gezeigt. Die der Zeit nach nächste Angabe ist dann die schon angeführte der Datentafel von 1477 - 1524, welche das Jahr 1488 als Geburtsjahr Hzg. Albrechts nennt, und dazu stimmt weiter Slaggherts Angabe, daß Albrecht das jüngste Kind von Magnus II. sei; aber der Pantaleonstag (28. Juli) fiel 1488 auf einen Montag. - Wenn Hz. Albrecht nach seines Sohnes, Hzgs. Johann Albrecht I., Angabe auf dem Monumente im Schweriner Dom, zu Anfang 1547 bei seinem Tode im 60. Lebensjahre stand, so müßte er 1487 geboren sein, was, wie bemerkt, nicht richtig sein wird. Sonst nahm man in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts an, Albrecht VII. sei Jacobi (25. Juli) 1486 geboren, so u. a. Mylius (S. 247), Chyträus (Saxon. XVI), Hederich, Simon Pauli und spätere.

Nicht minder verschieden lauten die Angaben über Albrechts VII. Todestag; jedoch darin, daß er im Januar 1547 gestorben ist, herrscht Uebereinstimmung. Nach der Einleitung zu dem am 12. Juli 1547 errichteten amtlichen Inventarium über seinen Nachlas (Jahrb. XXII, S. 194) ist er "am abendt Trium Regum" (also am 5. Jan.), "Anno etc. xlvii., zwischen sechs vnd sieben "vhr fur mittage, durch den allmechtigen auß diesem elendt gefordert "worden," und "volgents am thage Anthonii" (= 17. Jan.) - "zu Dobran - zur Erde bestatet worden." Diese sehr genaue Angabe verdient, weil sie ausgezeichnet ist, als noch das Ereigniß in frischer Erinnerung stand, entschieden den Vorzug vor den späteren. Nach der Inschrift auf dem schon erwähnten heraldischen Monument im Dom zu Schwerin, welches ihm viel später von seinem Sohn Johann Albrecht I. (der, beiläufig bemerkt, beim Tode des Vaters nicht in Meklenburg war, sondern erst ein Vierteljahr später aus Oberdeutschland heimkehrte) gesetzt ward, starb

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Albrecht VII. V[itae] A[nno] LX: D. S. OB[iit] SVVER VII. ID. JAN. AN. XLVII, d. J. am 7. Jan.; wahrscheinlich entnahm diesem Monument Mylius (der zur Zeit, da Albrecht VII. starb, noch nicht in Meklenburg war) dasselbe Datum: den "7. Januarij" (Annalen S. 257). Endlich findet sich in den "Daten 1525 - 64", die wenigstens zum Theil auf Herzog Ulrich zurückgehen, verzeichnet: "Anno 1547, den 10 Januarij Ist Hertzogk Albrecht zu Mekelnburgk etc. . zu Schwerin gestorben vnnd zu Dobbran begrabenn." - Ueber Albrechts Grabstätte zu Doberan vgl. Lisch in Jahrb. XIX, S. 371 flgd.

Gemahlin: Anna. Slagghert schreibt f. 187, z. J. 1522: Dosuluest in deme jar hertich Albrecht tho Mekelenborch, hertich Hinrickes broder, heft ghefryet vnde syck thoseggen laten vnde vortruwen froychen Anna, des marckgreuen Jochim dochter tho Brandenborch, ghebaren vth des konynges dochter konynck Hans tho Dennemerken, vor syne vorstynne Nach den Ehepakten vom 13. November 1521 sollte die Vermählung am 22. November 1523 zu Berlin stattfinden; doch ward sie verschoben, am 4. December 1523 das Beilager aber auf den Sonntag Antonii (17. Jan.) 1524 festgesetzt, und ohne Zweifel auch gehalten. Denn Slagghert erzählt fol. 188: Anno M. d. xxiiij., des negesten sundaghes na den achten daghen der hilghen dre konynge (d. i. am 17. Jan.), de - hertich Albrecht tho Mekelenborch heft geholden synen hotf vnde koste tho deme Berlin; darsuluest he heft entfanghen syne eddele brut froychen Anna -, vnde darna iegen den vastelauent ys syne gnade gekamen tho der Wysmer -. Darsuluest hebben se haueret myt steken vnde myt breken - -. Ueber der Herzogin Anna Ableben zu Lübz am 19. Juni 1567 und ihre Beisetzung im Dom zu Schwerin am 25. handelt ausführlich Lisch im Jahrb. XXII, S. 44 flgd.


XIV. Generation.

A. Kinder Heinrichs V.

1) Erster Ehe:

Slagghert sagt fol. 183 von Heinrich V. und seiner ersten Gemahlin Ursula: Myt er heft he entfangen iij gheslechte, also froychen Zophien, hertich Magnus, froychen Vrsula. Die Reihenfolge ist richtig, und mehr Kinder kennen wir auch aus Urkunden und Akten nicht.

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a. Sophia. - "1508, Mytweckens na Judica" (12. April), von Gottorp aus, gratulirte die Herzogin Anna auf Hzgs. Magnus Anzeige zu der Geburt einer Tochter. Deren Geburtstag wird nicht angegeben. Slagghert berichtet f. 204 b z. J. 1528: des dinxtedages in dem pinxten (= 2. Juni) heft - hertich Hinrick tho M[e]kelenborch syne dochter froychen Sophia, de oldeste, vortruwen laten hertich Eryk [lies Ernst] tho Luneborch -, welke(r) thosamen syn vortruwet na cristliker wanheyt dorch den wygelbyscop tho Zwerin, broder Diderick Huls, ordinis sunte Francisci; vnde de koste schach vnde de brutmisse des mydwekens in deme pinxten (= 3. Juni) Diese Angabe wird bestätigt durch ein Einladungsschreiben an den Kurfürsten von der Pfalz zu diesem Feste. - Sophiens Todestag ist im Schweriner Archiv nicht sicher bekannt; nach ihrem interessanten Grabstein in der Kirche zu Celle starb sie 1541, am 8. Juni. Vgl. Steinmann, Grabstätten des Welfenhauses, S. 251, auch S. 253.

b. Magnus III. - Chemnitz berichtet unter Berufung auf Simon Pauli, Magnus III. sei 1509, 4. Juli (Vlrici), zu Stargard geboren. - Er starb nach einer Anzeige vom Mittwoch nach Convers. Pauli (29. Jan.) 1550: "gestern Abends um 8 Schlägen", nach einer andern vom 2. Febr.: "am nächst verschienenen Dienstag" (= 28. Jan.). Daten v. 1525 - 64: "Anno 1550, Dingstags vor Lichtmessen (= 28. Jan.), ist hertzogk Magnus zu Mekelenburgk etc. . zu Bützow seliglich gestorben, Sonnabendts vor Lichtmessen gegen Dobbrann geffuret vnd daselbst auff Lichtmessentagk (= 2. Febr.) zur erden bestettigt." - Unrichtig steht auf dem von Hz. Johann Albrecht I. ihm gesetzten Monument im Dom zu Schwerin der 29. Jan. (IV. calend. Februar.) als Todestag angegeben.

Gem.: Elisabeth. - Daten 1525 - 1564: "Anno 1543, Sontags nach Bartholomei" (= 26. Aug.), "ist Fraw Elisabeth, Geborn aus Konniglichem Stamme zu Dennemarcken etc. ." Hertzogk Magnussen zu Mekelenburgk zum Kiell vormehlet worden."

c. Ursula ward nach Slagghert fol. 184 b : 1510, na deme dage decollacionis Johannis baptiste (= 29. Aug.), also wohl am 30. Aug. geboren, (Vgl. fol. 206: bet [to d]eme (oder na d[eme]?) daghe decollacionis Johannis baptiste ofte Felicis, Adaucti, [welk]er de negheste dach darua was.) - Die Taufe ward auf den Dienstag nach Michaelis (30. Sept.) angesetzt. - - 1515 (fol. 185) ward sie ins Kloster Ribnitz gegeben, so se noch nicht iiii jar(?) vul olt was -, 1522 (fol. 186 b ) in deme daghe

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Marien bort (= 8. Sept.) vp den mandach - becappet vnde ghecledet, - 1524 (fol. 188) an deme dage der hilghen drevaldicheyt (= 22. Mai) - ghenamen vth der scholen - vnde also angenamen tho deme proueiar -, 1525 (fol. 190) tho deme hilgen horsam genomen, vor dat altar gheoffert vnde in de venie gelecht - vnde gade deme heren vortruwet -, 1528 (fol. 206) an deme daghe diuisionis apostolorum zur Vicaria erwählt. Als 1537, 1. Sept., die Aebtissin Dorothea gestorben war, wollte ihre erkorene Nachfolgerin Ursula das Amt der Aebtissin nicht übernehmen. "E. f. G. hat op ande[re] Wege "deliberirt, sich des Closters zu begeben vilicht, Aber vp der Junck "frowen villefaltiges bitten nehest anderen guden frunden hat "sie volgendes Jhars das Ampt im Namen Christi angenamen," so lautet eine mindestens 40 Jahre jüngere Notiz in der Handschrift des Slagghert fol. 212, und eine auf der nächsten Seite, fol. 213: "Anno Domini M. v c xxxviij Ist froulin Vrsula thom Regimente gekamen, do das Closter vnd Regimentt Ein gantz Ihar ane regiment" etc. . - Danach muß Ursula im Herbst 1538 Aebtissin geworden sein. - Ihr Todestag war nach gleichzeitigen Quellen der 22. April 1586. Mylius (Gerdes, S. 246) bezeugt ausdrücklich, wohl aus eigener Erinnerung, Ursula sei in Ribnitz "gestorben und begraben".

2) Zweiter Ehe.

d. Philipp. - Caspar v. Schönaich notirt: "Fraw Helene hat 1514, am 12. tage Septembris, als die Glock Vmb den Mittag zcu 12 gewest, geboren eynen jungen Sohn. Zwischen 12 und 11 (sic) ist das kint geboren." - In Folge einer Verletzung beim Turnier war er lange Jahre hindurch geisteskrank und lebte nach des Vaters Tode am Hofe Herzog Ulrichs. - Daten 1525 - 64: "Anno 1557, den 4. Januarii, Ist Hertzogk Philips zu Mekelenburgk etc. . zu Güstrow gestorben vnnd den 14. Januarii zu Dobbran begraben." Dieser Todestag ist auch anderweitig bezeugt; nur Mylius (S. 246) giebt den 3. Jan. als solchen an. "Liegt zu Dobberan begraben."

e. Margarete ist geb. am 8. April 1515. - Ihre Hochzeit fand zu Wismar am 12. Nov. 1537 statt. - Nach Sinapius (Olonographia [1707] I, S. 170) ist sie zu Bernstadt am 30. August 1559 verstorben und in der fürstlichen Gruft vor dem hohen Altar neben ihrem Gemahl und einer Tochter beigesetzt. (Mitgetheilt von Archivar Dr. Pfotenhauer.) Ihr Gemahl war nach Grotefend S. 23 am 29. März 1507 geboren und † am 2. August 1548; Margarete hat ihn also um 11 Jahre überlebt.

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f. Katharine ward am 3. März 1538 zu Liegnitz mit Herzog Friedrich III. (der nach Grotefend S. 18 am 22. Febr. 1520 geboren war und am 15. Decbr. 1570 verstorben ist) vermählt. sie selbst starb am 17. Nov. 1581; ihre Ruhestätte fand sie (nach Dhebestus, Liegnitz'sche Jahrb. II, S. 209, wie mir Pfotenhauer mittheilt) "in der fürstlichen Gruft zu St. Johannis" in Liegnitz.

B. Die Kinder Albrechts VII.

Mylius zählt sie S. 248 auf: "Magnum, Johann Albrecht, "Ulrichen, Georgen, Anna, Ludwichen, Johann, Sophia, Christophern "und Carln. Von diesen ist der erste Hertzog,

a. "Magnus, bald nach der Geburt zu Berlin gestorben." Danach erzählt Chemnitz: "Herzog Magnus, Herzog Albrechts erster Sohn, ist ao. 1524 zu Ende des Jahres zu Berlin geboren, bald nach empfangener tauffe gestorben und daselbst begraben worden". Und allerdings kann Magnus nicht viel früher geboren sein. Neuere Genealogen geben als den Geburts= und Sterbetag den 19. November an.

b. Johann Albrecht I. - Daten 1525 - 64: "Anno "1525, den 22. Decembris, ist Hertzogk Johanß Albrecht zu "Mekelenburgk etc. . geboren, 2 stundt nach Mittage." Doch Slagghert (fol. 194): Anno M. ccccc. xxv. frowe Anna, vnses gnedighen heren Albrechts, hertich tho Mekelenborch, vorstynne, heft erem heren ghetelet eynen schonen sone vnde jungen heren ghenomet Hans Albrecht vp den sonnauent vor der bort Cristi (= 23. Decbr.) vnde ginck in kerken vp den vastelauent; dartho weren vele heren vnde vorsten ghebeden. Diese genaue Angabe eines gleichzeitigen Schriststellers, die ohne Zweifel auf der Mittheilung der Aebtissin Herzogin Dorothea beruht, verdient den Vorzug vor jener erheblich späteren Aufzeichnung. Die Gratulation des Markgrafen Joachim v. Brand. ist erst datiert: "sonabents nach Innocent. pueror. 1526" (d. i. 30. Dec. 1525). - Ueber Johann Albrechts Todestag herrscht in den Angaben keine Verschiedenheit. Mylius (Annalen S. 299) berichtet als Augenzeuge seiner letzten Tage: "Den 12ten Februar, war ein Sonntagnachmittag", zwischen 2 und 3 Uhr hat der Allmächtige Gott - "Hertzog Johann Albrechten aus diesem Jammertal zu sich in die "ewige Seeligkeit gantz Christlich abgefordert." - "Den letzten "Februar (29.) ist die Leiche in die Thumbkirchen getragen, bey die "andern daselbst ruhenden Herren, in das Fürstliche Begräbnis, "gesetzt worden." - Ueber die Oeffnung seines Sarges s. Lisch in Jahrb. XIII, 176.

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Gemahlin: Anna Sophia. Daten 1525 - 64: "Anno "1555, ans Esto mihi (= 24. Febr.), Ist Hertzogk Johanß Albrechten zu Mekel. etc. . Fraw Anna Sophia, geb. Marggrauin "zu Brandenburgk vnd in Preussen, zur Wismar vormhelet worden." - Ueber ihr Absterben zu Lübz am 6. Februar und ihre Beisetzung zu Schwerin im Dom am 17. Februar 1591 s. Mylius, Annalen S. 307.

c. Ulrich. - Slagghert erzählt fol. 204 b z. J. 1528 In desseme iar frowe Anna, hertich Albrechtes tho M. eeghemal vnde vorstynne, heft erem heren ghetelet [eynen] iungen heren, ghenomet hertich Vlrich, welke(r) tho kerken [inck] des dinxtedages in dem pinxten (= 2. Juni). Zu dieser Nachricht vom Kirchgange am 2. Juni würde vielleicht eine Angabe im Archiv stimmen, wonach Ulrich am 22. April geboren sein sollte; und Herzog Karl hat Sogar einmal darauf gewettet, daß sein Bruder Ulrich 1528 geboren sei. Allein trotzdem kann man nicht bezweifeln, daß Slagghert seine Auszeichnung erst etwas später niedergeschrieben und Ulrich verschrieben hat für Jurgen. Wenigstens betrachtete Ulrich selbst als seinen Geburtstag den 5. März 1527. Es heißt in den oft erwähnten Daten 1525 - 64: "Anno "1527, den 5. Martii, ist Hertzogk Ulrich zu Mekelenburgk "geboren, 2 stundt 35 Minuten nach Mittage." "Anno 1528, "den 22. Februarii, ist Hertzogk Georg zu Mekelenburgk geboren", 1 stunde 20 Minuten nach Mittage." - Und bestätigt wird Ulrichs Angabe über sein Geburtsjahr dadurch, daß König Christiern II. von Dänemark dem Herzog Albrecht von M. zu "Berlin, Sontag Quasi modo geniti xxvij." (= 28. April) zur Geburt eines Sohnes gratulirte, Ulrich aber älter war als Georg. Auf des letzteren Geburt bezieht sich dann die Gratulation des Markgrafen Joachim v. Brand. vom "Donrestag nach Misericordias etc. ." (30. April) "1528". Georgs Taufe fand Pfingsten (31. Mai) statt. - Als Ulrichs Todestag steht der 14. März 1603 nach vielen Akten fest.

Gemahlin. 1) Daten 1525 - 64: "Anno 1556 auf Esto "mihi (= 15. Febr.), Ist Herßogk Vlrich zu Mekelenburgk etc. "Fraw Elisabeth, Geboren aus Königlichem Stammen zu "Dennemarcken, Hertzogk Magnussen seligenn Gemhall, zu Coppenhagen "vermehlet worden." - Nach Herzog Ulrichs Anzeige vom 15. Oct. ist sie nicht am 14., sondern am 15. Oct. (heut zu nacht zwischen ein und zwei vhrn) 1586 aus der Reise zu Gesör verstorben.

2) Daß die Hochzeit Ulrichs mit Anna (Tochter Philipps I., Herzogs von Pommern=Wolgast, geb. zu Wolgast 18. September

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1554) am 9. December 1588 zu Wolgast gefeiert ward, ist mehrfach bezeugt; sie starb auf ihrem Witthumssitz, Schloß Grabow, am 10. September 1626. Bestattet ward sie neben ihrem Gemahl im Dom zu Güstrow. 1 ) - Vgl. über sie L. Bacmeisters Leichpredigt.

d. Georg. - Ueber seinen Geburtstag s. o. Ulrich, über seinen Todestag und seinen Sarg zu Schwerin Lisch in Jahrb. XIII, S. 175.

e. Anna. - "Hertzogk Caroln zu Mek., desgleichenn Fraw Annen, geborn zu Mekel., Hertzoginnen zu Churlandt etc. ., Geburtstage sind s. f. g. Hertzogk Vlrichenn zu Mekelenburgk etc. . unbewußt." (Daten 1525 - 64.) - Ihr Geburtsjahr 1533 steht fest, auch der Octobermonat ist nicht zweifelhaft; es wird aber der 6., und mit größerer Wahrscheinlichkeit der 14. October als Geburtstag genannt. Aus Königsberg lief ein vom 17. November 1533 datiertes Gratulationsschreiben ein. Die Taufe geschah Katharinen (25. Nov.). - Das Beilager ward zu Königsberg nach Mylius (Annalen S. 284) am Sonntag Reminiscere (10. März), aber nach den Einladungen vielmehr am Sonntag Esto mihi (24. Febr.) 1566 gehalten. - Nach Mylius (Gen. S. 248) "starb" Anna "zu Schwerin, liegt zu Dobberan begraben". Diese Worte rühren aber nicht von Mylius her; denn Anna starb erst etliche Jahre nach ihm (4. Juli 1602), und sie ist nicht in Doberan bestattet, sondern (wie schon Chemnitz richtig angiebt) am 23. Januar 1604 zu Mitau.

f. Ludwig und g. Johann. - "Hertzog Ludewig, in Dännemarcken gebohren, auch bald gestorben", sagt Mylius, Geneal. S. 248, der von Johann nichts als den Namen anführt. - - Chemnitz: "Ludowicus ist a. 1535 zu Kopenhagen in der Belagerung geboren, daselbst gestorben und in St. Marienkirche beerdigt worden. Johannes ist ao. 1536 geb. und nach empfangener Nothtaufe gestorben." - Die Belagerung Kopenhagens währte vom 8. April 1535 bis zum 29. Juli 1536. Eine Notification Herzog Albrechts VII. über die Geburt eines Sohnes während dieser Zeit liegt uns nicht vor. Am 9. Januar 1536 schreibt er allerdings, daß er seine Gemahlin in ihrem dermaligen Zustande weder verlassen noch mit sich nehmen könne. Das könnte man


1) Der Dom zu Güstrow diente wahrend der Durchzüge der Franzosen und ihrer Verbündeten nach Schwedisch=Vorpommern und zurück (1808 f.) als Fourage=Magazin. Wahrend dieser Zeit ward das Dormitorium Ulrici erbrochen und wurden Ulrichs und seiner Wittwe zinnerne Särge geraubt. 1811 ließ der damalige Landesherr Friedrich Franz I. die Kirche wieder säubern und die umherliegenden Gebeine des herzoglichen Paares in einen hölzernen Sarg sammeln und wieder bestatten.
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wohl aus ein Kindbett beziehen; und damit würde stimmen, was Waitz, Wullenweber III, S. 304, von der Noth zu Kopenhagen am Ende der Belagerung berichtet, daß man nämlich von allen vorhandenen Rindern nur eine Kuh verschont habe, um Milch für den kleinen Prinzen zu haben, aber nicht Waitzens weitere Angabe, daß die Herzogin damals im Kindbette gelegen habe. Der Nachricht bei Chemnitz von dem Begräbniß Ludwigs in Kopenhagen widerspricht ein Brief der Herzogin Elisabeth (Ulrichs Gemahlin) vom 23. Februar 1574 an Mylius, der in ihrem Auftrage einen Stammbaum entwarf und angefragt hatte, "ob der erste Hertzogk Albrechts Soen, so zum Berlin geboren vnd daselbst gestorben, mit namen Magnus", [in den Stammbaum] "zu setzen, Item die andern, so in Ihrer Kindheit gestorben". Die Herzogin meint: - - "so kann man doch Ihre namen, auf das man wisse, das sie gelebt haben, mit kurtzem woll ausdrücken, Vnd muste auch also hiebei deß jungen herchen Hertzogk Ludewigen, so zu Koppenhagen geboren vnd alhie zu Gustrouw im Thumb zur erden bestettigt, desgleichen auch des Frewleins Sopheien gedacht werden, Wie dan auch - Hertzogk Johans Albrechten erster Sohn Albrecht, so in Preussen gestorben, gleicher gestalt zu benennen." - Auffallend ist hiebei, daß die Herzogin hier nicht auch Johanns Erwähnung tut. Wahrscheinlich dünkt uns, daß die Herzogin beide Brüder Ludwig und Johann identifiziert, und daß Ludwig 1535 in Kopenhagen geboren und dort gestorben und begraben ist, Johann aber daselbst im Sommer 1536 geboren ward und mit den Eltern heimgekehrt, aber nicht lange hernach zu Güstrow gestorben und bestattet ist.

g. Christoph. Die oft angeführten Daten von 1525 - 64 enthalten die Notiz: "Anno 1538, den 10. Aprilis, ist Hertzogk Christoff zu Mekelenburgk geboren, 5 stunde 35 Minuten nach Mittage", und nach Mylius (Gen. S. 251) ist er "zu Augspurg um das 38. Jahr geboren". Diese Angaben beruhen aber trotz ihrer anscheinenden Genauigkeit aus einer Verwechselung der Geburtstage Christophs und Sophiens. Denn Ersterer ist allerdings zu Augsburg geboren, aber im Jahre 1537, und zwar nicht, wie Lisch in Jahrb. XXII, S. 19 berichtet, am Johannistage (24. Juni), sondern am 30. Juni. Herzog Albrecht VII. meldet nämlich aus Augsburg am Sonntag nach Peter und Paul (1. Juli) 1537, seine Gemahlin sei von einem Sohne entbunden "itzo am Sonabent, ein fierthel fur die Elff vhr fur mitternacht." - Christoph starb nach Archivnachrichten zu Tempzin am 4. März 1592; er ruhet

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im Dom zu Schwerin unter dem Schönen, von seiner 2. Gemahlin für sie beide gegründeten Grabmal.

Gemahlin: 1) Dorothea (geb. 1528) ward zu Kolding am 27. Oct. 1573 vermählt. Gestorben ist sie auf dem Bischofssitz zu Schönberg im Stift Ratzeburg am 11. November 1575, aber beigesetzt zu Güstrow. Ueber das ihr von ihrer Schwester Elisabeth im Dom zu Güstrow (Haec moesta Elisabeth posuit monnmenta sorori) gesetzte Epitaphium s. Jahrb. XXXV, S. 27.

2) Elisabeths Hochzeit fand zu Stockholm am 7. Mai 1581 statt. Sie starb in Schweden am 20. November 1597; sie ist aber nicht unter dem ihrem Gemahl und ihr selbst bestimmten Grabmal zu Schwerin beigesetzt, sondern nach gefälliger Mittheilung des Reichsantiquars Dr. Hans Hildebrand im Dom zu Upsala.

h. Sophie. Daß Sie am 10. April 1538 geboren ward, ist schon bemerkt. Chemnitz nennt bestimmt dieses Datum unter Berufung auf Simon Pauli, und fügt hinzu, sie sei "jung hinweggestorben". Wahrscheinlich hat sie ihr erstes Jahr nicht überlebt.

i. Karl. - "Carolus, Hertzog Albrechts letzter Sohn", ist nach Mylius, Geneal. S. 252, "Anno 1540 zur Neustadt gebohren". Diese Angabe ist richtig. Der Herzog Albrecht VII. beruft sich in einem an den Propst zu Eldena gerichteten Briefe, d. d. "Goldberg, am tag Francisci confessoris" (4. Oct.), "Anno etc. 40", auf ein früheres Schreiben aus Neustadt, wonach seine Gemahlin von einem Sohne entbunden sei "am tag Wenceslay, das ist den xxviij. tag des Monats Septembris, bald nach 9 vrn gegen abenth". Und nach Albrechts VII. Brief an König Ferdinand vom Freitag nach Michaelis (1. Oct.) aus Neustadt war die Entbindung erfolgt "auf dem abent Michaelis kegen nacht, balt nach Neuen vrnn", also nach beiden Briefen am 28. September; die Taufe sollte Andreä (30. Nov.) zu Schwerin sein. Worauf die Nachricht (bei Lisch, Jahrb. XXII, S. 19), daß Karl zwischen Neustadt und Grabow geboren sei, beruht, ist mir unbekannt, vermuthlich ist es eine Sage. - Gestorben ist Karl zu Güstrow am 22. Juli 1610 und dort im Dom bestattet.


XV. Generation.

So ausgebreitet das mecklenburgische Fürstenhaus in der XIV. Generation war, so sehr finden wir es zusammengeschmolzen in der XV., wo es nur durch 3 Söhne Johann Albrechts I. eine Tochter Ulrichs und eine Tochter Christophs vertreten war.

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A. Kinder Johann Albrechts I.

1) Albrecht, geb. zu Schwerin am 18. December 1556. - Mylius, Ann. S. 273: "1561 starb Hertzog Johann Albrechts erster Sohn, Herzog Albrecht, bey dem Herrn Groß=Vater, Hertzogen in Preussen, dahin er von der Frau Mutter - für etlichen Jahren mitgenommen war, zu Königsberg, den 2. Martii; ligt daselbst im Kniphoff begraben." - Vgl. S. 290.

2) Johann VII., geb. 7. März 1558. - Ueber seinen Tod (zu Stargard) am 22. März 1592 s. den Bericht seiner Gemahlin in Jahrb. XV, S. 86 f., über sein Begräbniß zu Schwerin im Dom daselbst S. 88.

Gemahlin: Sophie. Ihre Hochzeit feierte sie zu Reinbeck, 17. Februar 1788 (s. ihre Autobiographie in Jahrb. XV, S. 85). Sie starb zu Lübz auf ihrem Wittwensitz am 14. Nov. 1634, und fand in der Kirche daselbst ihre Grabstätte. S. Jahrb. VIII, Jahresber. S. 134 S.; IX, S. 456 f.; XII, S. 475 f.; XV, S. 80.

3) Sigismund August (so genannt nach dem König von Polen), nicht am 10., wie Mylius S. 272 angiebt, sondern am 11. November 1560 zu Schwerin geboren. - Wegen seines "blöden" Geistes hatte ihn sein Vater, der das Primogeniturrecht für sein Haus einzuführen beabsichtigte, von der Regierung testamentarisch ausgeschlossen. Er starb auf seinem Wohnsitz zu Ivenack am 5. September 1600, ward aber am 4. Mai zu Schwerin im Dom beigesetzt. S. Jahrb. XIII, S. 177.

Gemahlin: Clara Marie, geb. zu Neuenkamp 10. Juli 1574 als Tochter Bogislavs XIII., Herzogs v. Pommern=Barth, ward mit Herzog Sigismund August zu Barth am 7. October 1593 copuliert. - Als kinderlose Wittwe vermählte sie sich zu Strelitz am 13. December 1607 mit dem Herzog August d. j. von Braunschweig=Lüneb., damals noch zu Dannenberg (seit 1635 zu Wolfenbüttel). Sie starb zu Hitzacker am 19. Februar 1623 und ward am 4. April beigesetzt in der Pfarrkirche zu Dannenberg. 1 )


1) Vgl. I. Beccerus, Zwo Christliche Trost=, Klag= vnd Leich=Pedigten bei Graf Behr=Negendanck und Julius Frh. v. Bohlen, Personalien etc. . XXI. Ueber die Verwüstung des Erbbegräbnisses in der Johanniskirche zu Dannenberg i.l. 1812 vgl. jetzt C. Steinmann, Die Grabstätten der Fürsten des Welfenhauses, S. 73 f.
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B. Tochter Ulrichs (erster Ehe).

Sophie, geb. zu Wismar am 4. September 1557, zu Kopenhagen am 20. Juli 1572 vermählt mit König Friedrich II. von Dänemark, Wittwe 4. April 1588, † 4. October 1631. =Grabstätte: Dom zu Roeskilde. - Vgl. über sie Werlauff in Jahrb. IX, S. 131 - 165.

C. Herzog Christophs Tochter.

Herzog Christophs erste Ehe blieb kinderlos; aus der zweiten entsprang:

Margarete Elisabeth, geb. zu Schönberg am 11. Juli 1584. Sie ging mit ihrer Mutter nach Schweden und blieb nach deren Tode am Hofe zu Stockholm. Dort ward sie am 9. Oct. 1608 vermählt mit Herzog Johann Albrecht II. von Meklenburg=Güstrow. Sie starb zu Güstrow am 16. November 1616, und ward im Dom daselbst beigesetzt.


XVI. Generation.

a. Adolf Friedrich I. "Anno 1588 - den 15. Dezembriß ist Mein Sohn Adolff F[riedrich] geborn zwischen 10 vnd 11 vhr auff einen Sontag abent zu Schwerin." - (S. Tafel VIII.)

b. "Anno 90, den 5. Maij, zwischen 2 vnd 3 vhr in der Nacht ist Hanß Albrecht geboren zu Wahren, vnd weil ehr zu zeittig gekommen vnd schwach gewesen, ist ehr also balt getauft." (S. Tafel X.)

c. "Anno 91, den 29. (lies 19.) Septembriß ist mein tochter Anna Sophie geborn des morgens zwischen 4 vnd 5, damals den montag, zu Schwerin." so berichtet die Herzogin Sophie in ihrer Autobiographie (Jahrb. XV, S. 85 und 86). Der Geburtstag der Tochter war auch nach einer Notification des Vatrers von demselben Tage der 19. September (nach dem alten Kalender ein Sonntag). - Anna Sophie lebte seit dem Tode ihrer Mutter zu Rehna (vgl. Jahrb. XV, S. 97) und ist dort am 11. Februar 1648 gestorben. Aber beigesetzt ist sie im Schweriner Dom unter dem Epitaphium Herzog Christophs (wo dessen 2. Gemahlin Elisabeth zu ruhen gewünscht hatte, s. S. 291). Lisch fand (Jahrb. XIII, S. 174) auf ihrem Sarge die Inschrift: V. G. G. A. S. │ H. Z. M. F. │ ANNO │ 1648.

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Stammbaum
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Zu Tafel VIII. (Ergänzungen.)

Vorbemerkung. Die auf den Tafeln VIII. - XI. angegegeben Geburts=, Vermählungs= und Todestage der dem Großherzoglichen Haufe angehörenden Personen sind gleichzeitigen Correspondenzen und offiziellen Notificationen im Großherzoglichen Archiv oder amtlichen Bekanntmachungen entnommen, so weit nicht ein Anderes bemerkt wird. Wir beschränken uns auf einige Zusätze. Es sei nur noch daran erinnert, daß in Meklenburg, wie in den anderen protestantischen Ländern, das 17. Jahrhundert hindurch nach dem alten Kalender gerechnet ward.

XVI. Generation.

Adolf Friedrich I. - Sein Sarg ward vorläufig in die Heil=Bluts=Kapelle des Doms zu Schwerin gebracht und erst am 24. August 1692 zugleich mit dem Seines Sohnes Christian nach Doberan übergeführt, wo schon lange seine erste (am 4. Sept. 1622 mit ihm zu Vörde copulierte) Gemahlin Anna Marie, sowie deren jüngste Tochter Juliane, die zwei Tage vor der Mutter verstarb, ruheten.

Die 2. Gemahlin Adolf Friedrichs I., Marie Katharine, verstarb am 1. Juli 1665 auf ihrem Wittmensitz, dem Schlosse zu Grabow, und ward zunächst in der Gruft unter der dortigen Schloßkirche beigesetzt, 1725 aber, nachdem am 3. Juni das Schloß durch Brand zerstört war, nach Schwerin in die Gruft unter der Nicolaikirche gebracht.

XVII. Generation.

vertreten durch die 19 Kinder Adolf Friedrichs I., 8 erster und 11 zweiter Ehe.

A. Erster Ehe.

Diese 8 Kinder sind alle zu Schwerin geboren mit Ausnahme von Johann Georg, der während der Verbannung des Vaters durch Wallenstein zu Lichtenburg in Sachsen, und Hedwigs, die zu Lübeck geboren ward.

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a. Christian I. ward schon am 26. August 1625 zum Administrator des Bisthums Schwerin postuliert, gelangte aber nicht zum Besitz, als dieses durch den Tod des Administrators Ulrich III., Prinzen von Dänemark, am 12. August 1633 erledigt war. - Nachdem er zu Paris am 29. September 1663 zur katholischen Konfession übergetreten war, nahm er am 30. bei der Konfirmation von seinem Firmelpathen König Ludwig XIV. von Frankreich den Beinamen Louis an, unterzeichnete sich aber auch später vielfach bloß Christian. - Sein Ableben erfolgte im Haag am 11./21. Juni 1692; andere Angaben sind nur dadurch entstanden, daß sein Tod Anfangs geheim gehalten wurde. Seine Leiche ward bis Dömitz zu Schiff gebracht, dann über Schwerin am 24. Aug., wie schon bemerkt, nach Doberan und dort bestattet.

Gemahlin: 1) Christine Margarete, 2. Tochter Johann Albrechts II., Herzogs von Meklenb.= Güstrow (s. Tafel X.), geb. 31. März 1615, zuerst am 11./21. Februar 1640 vermählt mit dem Herzog Franz Albrecht von S.=Lauenburg, † 10. Juni 1642 (an den bei Schweidnitz empfangenen Wunden), dann mit dem Erbprinzen Herzog Christian von Meklenburg am 6. Juli 1650 zu Hamburg copuliert, durch ein von diesem eigens hiezu niedergesetztes geistliches Gericht wegen böswilliger Verlassung am 19. October 1660 (da sie in einer ihr gelassenen zweimonatlichen Frist nicht zu ihrem Gemahl zurückkehrte) geschieden. Von ihr ist diese Scheidung nie anerkannt; doch ward dieselbe im Sommer 1663 von 10 Professoren des kanonischen Rechts an der Universität Paris und von der Sorbonne für rechtmäßig erklärt und in päpstlicher Vollmacht vom 6. August durch den Cardinal Barberini (wegen zu nahen Verwandtschaftsgrades ohne vorausgegangene päpstliche Dispensation) zu Paris am 3. October bestätigt, desgleichen am 8. Jan. 1664 vom Kaiser Leopold. Christine Margarete beschloß ihre Tage am Hofe ihrer Schwester Sophie Elisabeth zu Wolfenbüttel am 16. (nicht am 15.) August 1666. Sie ruhet in der Marienkirche daselbst unter dem hohen Chor. S. Steinmann, Grabstätten des Welfenhauses S. 61.

2) Isabelle Angelique, nach Filleul, Isabelle Angelique de Montmorency, duchesse de Chatillon (Paris 1878), geb. im Jahre 1626, in erster Ehe (1647?) zu Château=Thierry vermählt mit Gaspard, Sohn des Herzogs v. Coligny=Chatillon, der am 9. Februar 1649 bei Charenton eine tötliche Wunde erhielt. Der Tag ihrer Vermählung mit Christian Louis I. ist hier im Archiv nicht aufgefunden. Der Herzog nennt ihn nicht in dem Schreiben

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vom 1./11. April 1664, durch welches er seinen Räthen von der vollzogenen Ehe Kenntniß giebt. Andererseits ward erst am 28. Febr. 1664 der Contract über die zu vollziehende Ehe abgeschlossen, und am 2. März 1664 quittierte Herzog Christian über baare Mitgift, Mobilien etc. . Wahrscheinlich ist die Hochzeit am 3. März gefeiert. (Auf Ludwigs XIV. Vorstellung sind sie nach Christine Margaretens Tod noch einmal getraut.) - Gestorben ist die Herzogin Isabelle zu Paris 1695; die Angaben über den Todestag schwanken zwischen dem 13./23. und 14./24. Januar. Beide Ehen Christians blieben kinderlos.

b. Sophie Agnes. geb. in der Nacht vom 11./12. Jan. 1625, war 1650 verlobt mit dem Erbprinzen Erdmann August von Brandenburg=Baireuth (der seine erste Gemahlin Sophie, Markgräfin von Ansbach, 1646 verloren hatte); da dieser aber vor der Hochzeit (am 27. Jan. 1651) starb, gelobte Sophie Agnes im jungfräulichen Stande zu bleiben. Am 2. November 1654 verlieh ihr Vater ihr das Kloster Rühn, und als Regentin dieses Klosters behauptete sie sich durch einen Spruch des Reichskammergerichts vom 22. December 1661 später gegen ihren Bruder Christian. Sie starb zu Rühn am zweiten Weihnachtstage 1694 und ruhet in der Gruft unter ihrem reichen Epitaphium neben dem Altar der Klosterkirche.

c. Karl wohnte zu Mirow und ist dort auch bestattet.

d. Anna Marie, am 23. Nov. 1647 zu Schwerin vermählt mit des Kurfürsten Johann Georg I. von Sachsen 2. Sohn August, der (als Administrator des Hochstifts Magdeburg auf Lebenszeit) zu Halle residierte, auch nachdem er durch väterliche Verfügung mit Weißenfels etc. . abgetheilt war. zu Halle ist Anna Marie auch gestorben, aber (nach gefälliger Mittheilung des Ober=Regierungsrats v. Hirschfeld zu Merseburg) in der Schloßkirche zu Weißenfels beigesetzt. - Herzog August ging am 29. Januar 1672 eine zweite Ehe ein mit der Gräfin Johanna Walpurgis von Leiningen=Westerburg, die ihn († 4. Juni 1680) überlebt hat.

e. Johann Georg erlangte nach seines Bruders Karl Tode die Comturei Mirow. Er starb in Folge eines ihm versehentlich statt einer Medizin gereichten Giftes am 9. Juli 1675 und ward zu Mirow bestattet. - Seine Gemahlin Elisabeth Eleonore, mit welcher er erst am 2. Februar desselben Jahres zu Wolfenbüttel vermählt war, ward 1681 die zweite Gemahlin des Herzogs Bernhard von S.=Meiningen, 1706 abermals Wittwe und starb am 15. März 1729.

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f. Hedwig starb bei ihrer Großmutter, der Herzogin Sophie, zu Lübz und ist dort auch bestattet.

g. Gustav Rudolf lebte mit seiner Gemahlin zu Franzhagen im Hzgth. Lauenburg, und ist dort auch beigesetzt, wie später seine zu Billwerder am 22. Aug. 1689 verstorbene Wittwe. Als das Schloß Franzhagen abgebrochen ward, sind ihre beiden Särge in die Kirche zu Büchen gebracht.

h. Juliane, s. o. S. 296.

B. Zweiter Ehe.

i. Juliane Sibylle ist zu Rühn gestorben und "ist", wie das Rühnsche Kirchenbuch berichtet, "d. 8. 10bris nach Dobberan geführt, ohne Leichpredigt, u. daselbst in das fürstl. Begräbniß beygesetzet."

k. Friedrich beging seine Hochzeit zu Wafelingen (in der Provinz Sachsen), auf dem Schlosse des berühmten brandenburgischen Helden, Prinzen Friedrich II. (nachmaligen Landgrafen) zu Hessen=Homburg. - Fr. wohnte auf dem Schlosse zu Grabow (daß Amt war seiner Mutter Pfandgut gewesen und von ihr auf ihre Kinder vererbt) und ist dort (an den Blattern) gestorben. Seine Wittwe hat daselbst bis an ihr Ende gelebt. Ihrer beider Särge sind nach dem Brande des Schlosses vom 3. Juni 1725 in die Nicolaikirche zu Schwerin übergeführt.

l. Christine hat ihre Grabstätte zu Gandersheim gefunden; vgl. über sie v. Klein S. 70.

m. Bernhard Sigismund, n. Auguste, q. Adolf Ernst, r. Philipp Ludwig und s. Heinrich Wilhelm sind im Dom zu Schwerin beigesetzt.

v. Marie Elisabeth hatte 1701 auf Grund einer väterlichen Verfügung sich mit List in den Besitz des durch den Tod ihrer Schwester Juliane Sibylle erledigten Klosters Rühn gesetzt, war zwar daraus entfernt, erlangte es aber doch am 15. September 1705 durch einen Vergleich auf Grund eines Spruches des Reichkammergerichts wieder. - Nach v. Klein S. 71 ist sie nicht zu Gandersheim, wo sie Aebtissin ward, sondern "in der Fürstl. Begräbniß zu Rühne - beygesetzet worden."

p. Die Herzogin Anna Sophie von Würtemberg=Juliusburg hat am 13. August 1726 ihre Tage zu Juliusburg beschlossen und in der fürstlichen Gruft daselbst ihre Grabstätte gefunden. 1 )


1) Aktenmäßige Mittheilung des Hrn. Landgerichtsrats Hirsch zu Oels.
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t. Ueber Adolf Friedrich II., der erst nach des Vaters Tode zu Grabow geboren ward, den Stammvater des Hauses Meklenburg=Strelitz, vgl. Tafel XI.


XVIII. Generation.

Die Kinder des Herzogs Friedrich sind alle zu Grabow geboren.

a. Friedrich Wilhelm starb auf der Rückkehr aus Schlangenbad zu Mainz am 31. Juli 1713. - Mit seiner Gemahlin (reformierter Konsession) ist er zu Cassel copuliert. Ihren Wittwensitz hatte sie zu Bützow, wo allein im Lande eine reformierte Gemeinde bestand. Dort ist sie auch gestorben, aber neben ihrem Gemahl in der Gruft der von diesem neuerbauten Nicolaikirche auf der von ihm zur Stadt (Neustadt Schwerin) erhobenen Schelfe beigesetzt.

b. Karl Leopold starb zu Dömitz, wo er in seinen letzten Jahren residiert hatte; seine Leiche ward aber nach Doberan gebracht.

Gemahlinnen: 1) Sophie Hedwig (deren Vater schon 1696 verstorben war) wurde durch ihren ältesten Bruder Johann Wilhelm Friso (1708 Prinz von Oranien) mit Karl Leopold verlobt, und am 27. Mai 1708 zu Leeuwarden (wo sie auch am 8. März 1690 geboren war) vermählt. Karl Leopold wohnte mit ihr auf dem Apanagialamt Doberan. Wegen Mangels an gegenseitiger Zuneigung erfolgte durch das Consistorium zu Greifswald, auf welches sie compromittiert hatten, am 2. Juni 1710 die Scheidung des Paares, welche die Herzogin hernach, da über ihr Leibgedinge keine Einigung erzielt ward, nicht anerkannte. Sie verlebte ihre Tage fortan auf dem Wittwensitz ihrer Mutter (Amalie von Anhalt) zu Oranienstein bei Dietz an der Lahn, wo sie am 1. März 1734 gestorben ist. Sie ist in der Gruft unter der Kirche zu Dietz beigesetzt. - Vgl. Frh. v. Sell in Jahrb. XLIX, S. 280 flgd.

2) Am 7. Juni 1710 ließ sich Karl Leopold in der Stille vor wenig Zeugen zu Doberan mit Christine Dorothea von Lepel copulieren (morganatisch). Diese war eine Tochter des Eutinschen Hofmeisters Klaus Friedrich v. Lepel († 1. Jan. 1706) aus seiner zweiten Ehe mit Leveke von Plessen (aus dem Hause Parin), welche als Wittwe zu Lübeck wohnte († 1732). Auch die zweite Ehe war für den Herzog keine glückliche; Christine ging bald

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nach Lübeck zu ihrer Mutter zurück und war nicht zu bewegen wieder nach Doberan zu kommen. Beide Gatten compromittierten dann aus das Lübecker Consistorium, und dieses sprach auf ihrer beider Wunsch am 2. Oct. 1711 die Scheidung der Ehe aus. - Christine Dorothea von Lepel verheiratete sich wieder mit dem mecklenburgischen Oberkammerjunker Hans Christoph v. Bibow. Sie soll 1728 gestorben sein.

3) Zu Danzig, am 19. April 1716, ward durch Peter den Großen dessen Nichte Katharine dem Herzog Karl Leopold zur Gemahlin gegeben. Während dessen späteren Aufenthalts zu Danzig (1721-1730) kehrte sie nach Rußland zurück, wohin Karl Leopold ihr nicht folgen wollte. Sie starb zu Petersburg am 25. Juni 1733 und ward dort im Alexander=Newsky=Kloster beigesetzt.

c. Christian Ludwig feierte am 13. Nov. 1714 seine Hochzeit mit Gustave Karoline zu Güstrow (bei deren Großmutter, der Verwittweten Herzogin Magdalene Sibylle). - Gestorben sind beide zu Schwerin und ruhen daselbst in der Nikolaikirche.

d. Am 18. April 1684 ward die Herzogin Christine Wilhelmine von einem todten Prinzen entbunden. Dessen Sarg ist 1725 aus Grabow nach Schwerin übergeführt und in der Nikolaikirche beigesetzt.

e. Sophie Louise wurde am 19. Nov. 1708 zu Schwerin p. procur. copuliert, am 28. Nov. zu Oranienburg das Beilager gehalten mit König Friedrich I. in Preußen, der vorher 1) 1679 mit Elisabeth Henriette von Hessen=Cassel († 1683) und 2) 1684 mit Sophie Charlotte von Hannover († 1705) vermählt gewesen war. Der König † 25. Februar 1713. - Seine Wittwe lebte, gemütskrank, erst in Grabow, dann eine kurze Zeit zu Neustadt, hernach zu Schwerin auf dem Schlosse. Dort starb sie auch am 29. Juli 1735 und ist in der Nicolaikirche bestattet. - Vgl. meine biographische Skizze in Jahrb. XLI, S. 3 =97.

XIX. Generation.

A. Karl Leopolds Tochter:

Elisabeth, geb. zu Rostock am 18. Dec. 1718, empfing bei ihrem Uebertritt zur griechischen Confession den Namen Anna Karlowna und ward mit Anton Ulrich am 3./14. Juli 1739 zu

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Petersburg vermählt. Nach dem Tode ihrer Tante, der Kaiserin Anna († 17./28. Oct. 1740), regierte sie für ihren Sohn Iwan, wurde aber nach ihrem Sturze (Dec. 1741) mit ihrem Gemahl durch die Kaiserin Elisabeth nach Cholmoghori (oberhalb Archangel am Einflusse der Pinega in die Dwina) verbannt. Dort ist sie am 8./19. März 1746 (im Wochenbette) gestorben, ihre Leiche aber im Alexander=Newsky=Kloster zu Petersburg beigesetzt. Ihr Gemahl soll die ihm 1766 angebotene Erlaubniß nach Braunschweig zurückzukehren abgelehnt haben. Er starb an seinem Verbannungsorte. - Vgl. Brückner, Die Familie Braunschweig in Rußland, und Steinmann, Grabstätten des Welfenhauses S. 140 f.

Anm. Im October 1721 verordnete der Herzog Karl Leopold von Dömitz aus ein Kirchengebet wegen Schwangerschaft seiner Gemahlin; aber am 3. März 1722, von Danzig aus, befahl er dasselbe einzustellen. Wahrscheinlich ist also seine Gemahlin zu Danzig von einem todten Kinde entbunden. Weiteres ist in den Archivakten darüber jedoch nicht aufgezeichnet.

B. Christian Ludwigs II. Kinder.

Die vier ältesten Kinder sind zu Grabow geboren.

a. Nach Angabe des gleichzeitig lebenden Superintendenten Stieber wurde die Herzogin Ludwig am 9. Juli 1715 von einem todten Prinzen entbunden.

b. Friedrich. - Vgl. meine Mittheilungen aus dem Leben Herzog Friedrichs in Jahrb. XLV, S. 53 - 176. - Friedrich starb in dem von ihm erbautem Schlosse zu Ludwigslust und fand seine Grabstätte in der gleichfalls von ihm erbautem lutherischen Kirche daselbst.

Gemahlin: Louise Friderike, als deren Geburtstag die Stammtafeln den 3. Febr. 1722 bezeichnen, hatte ihren Vater, den Württembergischen Erbprinzen Friedrich Ludwig schon am 23. Nov. 1731 verloren, war dann von ihrer Mutter, Henriette Maria, Tochter des Markgrafen Philipp von Brandenburg=Schwedt, auf deren Wittwensitz zu Göppingen erzogen und lebte hernach mit derselben zu Schwedt. Dort verlobte sich Friedrich mit ihr am 11. Mai 1744, und dort ist auch 1746 ihre Hochzeit gefeiert. - Ihr Wittwensitz war das Palais zu Rostock; sie pflegte aber der Oper wegen öfters Hamburg zu besuchen, und bei einem solchen Besuche ist sie am 2. (nicht am 22!) August 1791 zu Hamburg gestorben. Beigesetzt ist sie, wie ihr Gemahl, in der lutherischen Kirche zu Ludwigslust.

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c. Ulrike Sophie ward am 27. Febr. 1728 zur Regentin des Klosters Rühn erwählt, leistete auf dasselbe aber am 5. Juni 1756 gegen eine Entschädigung Verzicht. Sie hatte, während Friedrich zu Ludwigslust residirte, ihre Wohnung auf dem Schlosse zu Schwerin, desgleichen

f. Amalie. Auch

d. Ludwig hielt mit seiner (zu Coburg am 25. April 1755 mit ihm copulierten) Gemahlin Hof zu Schwerin. Charlotte Sophie bewohnte als Wittwe das Palais auf der Schelfe. Alle diese fürstlichen Personen haben ihre Ruhestätte in der Nicolaikirche zu Schwerin gefunden.

e. Louise ward zu Rühn am 10. Febr. 1730 geboren und am 13. daselbst getauft (nach dem dortigen Kirchenbuche); sie starb aber schon am 12. Juni dasselben Jahres zu Neustadt. Beigesetzt ist sie in der Nicolaikirche zu Schwerin.

g. Nach v. Behr ist die Herzogin Gustave Karoline am 9. Aug. 1735 von einem todten Prinzen entbunden. Aktenmäßiges ist mir darüber nicht bekannt.


XX. Generation.

Diese vertreten nur die beiden (zu Schwerin gebornen) Kinder des Erbprinzen Ludwig:

a. Friedrich Franz I., s. Tafel IX, und

b. Sophie Friderike, vermählt zu Kopenhagen, gestorben auf dem Lustschlosse Sorgenfrei, bestattet im Dom zu Roeskilde (nach einer gleichzeitigen Correspondenz aus Kopenhagen).


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Stammbaum
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Stammbaum
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Zu Tafel IX. (Ergänzungen.)

Vorbemerkung. Um die Tafel übersichtlicher zu halten, sind nur die Rufnamen in derselben angegeben; die andern Taufnamen lassen wir hier nach den Angaben in den Staatskalendern folgen.

XX. Generation.

Friedrich Franz I., geb. zu Schwerin, gestorben - im 52. Jahre seiner Regierung - zu Ludwigslust, beigesetzt in der Kirche zu Doberan.

Gemahlin: Louise - vermählt am 31. Mai (nicht am 1. Juni) 1775 auf dem Schlosse Friedenstein (zu Gotha) -, starb zu Ludwigslust und ist dort beigesetzt in der für sie erbauten Louisengruft hinter dem Schlosse.

XXI. Generation. Die Kinder des Großherzogs Friedrich Franz I.

a. Laut amtlicher Bekanntmachung ist die Herzogin Louise am 7. Mai 1776 von einer todten Prinzessin entbunden,

b. desgleichen am 11. Mai 1777 von einem todten Prinzen. Beide Kinder sind in der Gruft unter der Nikolaikirche zu Schwerin bestattet.

c. Friedrich Ludwig. - Sein Sarg steht in der für seine erste Gemahlin erbauten russischen Grabkapelle (Mausoleum) zu Ludwigslust, in welcher seine drei Gemahlinnen beigesetzt sind.

Gemahlinnen: 1) Helene Paulowna, vermählt zu Gatschina, † (an der Schwindsucht) zu Ludwigslust.

2) Karoline Louise, vermählt zu Weimar, † zu Ludwigslust.

3) Auguste Friderike, vermählt zu Homburg, † zu Ludwigslust.

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d. Louise Charlotte, am 2. November 1795 verlobt mit König Gustav IV. von Schweden. Diese Vermählung ward durch russische Einflüsse vereitelt. Hernach feierte Louise zu Ludwigslust am 21. October 1797 ihre Hochzeit mit Emil Leopold August, dem damaligen Erbprinzen von Sachsen=Gotha (der 1804 am 20. August succedirte). Sie starb im Wochenbett am 4. Januar 1801, "und wurde Dero verblichener Leichnam den 10. Januar =in das Herzogl. Begräbniß zum Friedenstein beigesetzt". (Kirchenbuch der Hofkirche zu Gotha.) - Der Erbprinz schloß am 24. April 1802 eine neue Ehe mit Caroline Amalie von Hessen=Cassel, die ihn überlebte.

e. Gustav Wilhelm ist in Ludwigslust gestorben (wo er in der von ihm erbautem Villa Gustava viele Jahre gewohnt hatte) und daselbst in der Louisengruft beigesetzt, desgleichen

f. Karl August Christian, welcher, nachdem er 1814 in Paris seinen Abschied aus dem russischen Militärdienst genommen hatte, seinen Aufenthalt zu Ludwigslust nahm und dort auch gestorben ist.

g. Charlotte Friderike ward am 21. Juni 1806 freilich (zu Ludwigslust) mit ihrem Vetter [dem Sohne des dänischen Erbprinzen Friedrich und s. Gem. Sophie Friderike, der Tochter des Erbprinzen Ludwig von Meklenburg=Schwerin, - s. Tafel VIII.], Christian, dem nunmehrigen Erbprinzen von Dänemark (da der Kronprinz Friedrich (VI.) seine Söhne verloren hatte), vermählt; allein die Ehe war keine glückliche und wurde wegen Mangels an Uebereinstimmung zwischen dem fürstlichen Paar am 31. März 1810 durch König Friedrich VI. geschieden. Charlotte, "Prinzessin von Dänemark", erhielt als Wohnort Horsens in Jütland angewiesen, begab sich aber 1829 nach Italien und trat dort zu Vicenza am 29. September d. J. zur katholischen Kirche über. Sie nahm hernach ihren Aufenthalt zu Rom und beschloß daselbst ihre Tage am 13. Juli 1840. Sie fand dort ihr Grab zu St. Marien in Campo Santo. - Ihr Gemahl schloß am 22. Mai 1815 eine neue Ehe mit Karoline Amalie von Sonderburg=Augustenburg. Er bestieg am 3. Dec. 1839 als Christian VIII. den dänischen Thron, † 20. Januar 1848.

h. Adolf Friedrich las nach einer überstandenen Gemütskrankheit zu seiner Erholung die Geschichte der Religion Jesu vom Grafen von Stolberg und ward durch dieselbe für die katholische

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Kirche gewonnen (s. seinen Brief bei Janssen, Friedrich Leopold Graf zu Stolberg seit seiner Rückkehr zur katholischen Kirche, S. 444); am 13. Aug. 1818 nahm er zuerst das h. Abendmahl nach katholischem Ritus zu Lausanne. Er starb 1821, 8. Mai (an den Masern) zu Schwerin. Sein Sarg steht in der katholischen Kirche zu Ludwigslust.


XXII. Generation.

Die Kinder des Erbgroßherzogs Friedrich Ludwig sind alle in Ludwigslust geboren.

A. Erster Ehe.

a. Großherzog Paul Friedrich, † zu Schwerin, ist beigesetzt in der H. Bluts=Kapelle im Dom daselbst.

Gemahlin: Friderike Wilhelmine Alexandrine Marie Helene, geb. Prinzessin von Preußen, vermählt in Berlin, residirt zu Schwerin.

c. Marie Louise Friderike Alexandra Elisabeth Charlotte Katharine starb zu Meiningen, und ward beigesetzt zu Altenburg, wo auch ihr am 3. August 1853 zu Hummelshain verstorbener Gemahl ruht. 1 )

B. Kinder zweiter Ehe.

c. Albrecht, gestorben zu Ludwigslust und daselbst im schon erwähnten Mausoleum bestattet.

d. Helene Louise Elisabeth. - Vermählt ward sie mit dem ältesten Sohn Ludwig Philipps, Königs der Franzosen, dem Kronprinzen Ferdinand Philipp Ludwig Karl Heinrich Joseph zu Fontainebleau, wohin ihre Stiefmutter sie geleitete. - Sie lebte nach dem Sturze des erwähnten Königs abwechselnd in England und zu Eisenach, starb aber 1858 zu Richmond in England und ward zunächst zu Weybridge beigesetzt, 1876 aber nach Dreux übergeführt.


1) Ihr Sohn Albert, geb. 31. October 1827, † zu Ludwigslust am 28. Mai 1835 und ist daselbst im griechischen Mausoleum beigesetzt.
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e. Magnus ist nicht am 3. Mai (wie die Staatskalender angeben), sondern am 2. Mai 1815 geboren und noch im ersten Lebensjahre zu Ludwigslust gestorben und im Mausoleum daselbst beigesetzt.


XXIII. Generation.

Die Kinder des Großherzogs Paul Friedrich (sämtlich zu Ludwigslust, wo derselbe als Erbgroßherzog residierte, geboren).

a. Großherzog Friedrich Franz II. Alexander ruhet im fürstlichen Begräbniß zu Schwerin im Dom mit seinen beiden ersten Gemahlinnen und seinen Söhnen Nicolaus und Alexander, sowie seiner Tochter, der Prinzessin Anna.

Gemahlinnen: 1) (vermählt zu Ludwigslust): Auguste Mathilde Wilhelmine, geb. zu Klipphausen bei Dresden am Pfingstmorgen 1822, † zu Schwerin.

2) (vermählt zu Darmstadt): Anna Marie Wilhelmine Elisabeth Mathilde, † zu Schwerin.

3) Marie Karoline Auguste, geb. zu Rudolstadt, vermählt ebendaselbst.

b. Louise Marie Helene Auguste, vermählt zu Ludwigslust, † zu Venedig, beigesetzt zu Wagensberg unweit Laibach. - Der Fürst Hugo von Windisch=Grätz lebt seit dem 9. October 1867 in zweiter Ehe mit der Fürstin Mathilde, Tochter des Fürsten Friedrich Wilhelm Radziwill.

c. Friedrich Wilhelm Nicolaus, † zu Heidelberg, beigesetzt im fürstl. Begräbniß in der H. Bluts=Kapelle des Doms zu Schwerin.

Gemahlin: Friderike Wilhelmine Louise Elisabeth Alexandrine, vermählt zu Berlin, residirt z. Z. im Schlosse Marly bei Potsdam.

d. Eine Prinzessin ward todt geboren am 9. April 1828 (beigesetzt im Mausoleum zu Ludwigslust).


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XXIV. Generation.

A. Die Kinder des Großherzogs Friedrich Franz II.

1) Kinder erster Ehe.

(Die fünf ältesten Kinder sind zu Ludwigslust geboren.)

a. Großherzog Friedrich Franz III. Paul Nicolaus Ernst Heinrich, mit der Großfürstin Anastasia Michailowna, geb. 16./28. Juli 1860, vermählt am 12./24. Januar 1879 zu Petersburg.

b. Paul Friedrich Wilhelm Heinrich, zu Schwerin am 5. Mai 1881 vermählt mit seines Vaters Schwestertochter Marie Gabriele Ernestine Alexandra, Prinzessin zu Windisch=Gratz, geb. zu Wien 11. December 1856.

c. Marie Alexandrine Elisabeth Eleonore, welche seit ihrer Vermählung (zu Petersburg) mit dem Großfürsten Wladimir Alexandrowitsch den Beinamen Paulowna führt.

d. Nicolaus Alexander Karl Friedrich Heinrich, † zu Schwerin, beigesetzt im Dom daselbst.

e. Johann Albrecht Ernst Constantin Friedrich Heinrich.

f. Alexander Theodor Georg Friedrich Heinrich, geboren und gestorben am 13. August 1859 am Heiligen Damm bei Doberan, beigesetzt im Dom zu Schwerin.

2) Tochter zweiter Ehe.

g. Anna Elisabeth Auguste Alexandrine, geb. zu Schwerin, † eben dort, beigesetzt im Dom daselbst.

3) Kinder dritter Ehe.

h. Elisabeth Alexandrine Mathilde Auguste ist zu Ludwigslust geboren,

i. Friedrich Wilhelm Adolf Günther,

k. Adolf Friedrich Albrecht Heinrich und

l. Heinrich Wladimir Albrecht Ernst sind auf dem Schlosse zu Schwerin geboren.

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B. Die Tochter des † Herzogs Wilhelm:

Friderike Wilhelmine Elisabeth Alexandrine Auguste Marianne Charlotte ist im Schlosse Bellevue bei Berlin, der damaligen Residenz ihrer Eltern, geboren.


XXV. Generation.

A. Kinder S. K. H. des Großherzogs Friedrich Franz III.

a. Alexandrine Auguste, geb. zu Schwerin,

b. Erbgroßherzog Friedrich Franz Michael, geb. in der Villa Belmonte Aqua Santa bei Palermo.

B. Kinder S. H. des Herzogs Paul Friedrich.

a. Paul Friedrich Karl Alexander Michael Hugo, geb. zu Schwerin.

b. Marie Louise Auguste Alexandrine Olga, geb. in der Villa Bir=el=Drudg zu El=Biar in der Provinz Algerien.

c. Marie Antoinette Margarete Auguste Mathilde, geb. zu Venedig.


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Stammbaum
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Zu Tafel X. (Ergänzungen.)

XVI. Generation.

Johann Albrecht II. ist am 5. Mai 1590 zu Waren geboren. - Seine erste Vermählung fand am Hofe zu Stockholm statt, wo Margarete Elisabeth lebte, die zweite zu Cassel, die dritte zu Güstrow. - Die 2. und die 3. Gemahlin bekannten sich zur reformierten Confession, zu welcher Johann Albrecht 1617 selbst übertrat. - Johann Albrecht und seine beiden ersten Gemahlinnen sind zu Güstrow gestorben und daselbst im Dom beigesetzt, wohin auch die Leiche der Herzogin Eleonore Marie, die auf ihrem Witthumssitz Strelitz ihr Leben beschloß, übergeführt ward.


XVII. Generation.

Diese ist vertreten durch die neun Kinder Herzog Johann Albrechts II., von denen 4 aus der ersten, 5 aus der dritten Ehe hervorgegangen waren. Von diesen sind während des Exils Anna Sophie zu Harzgerode, Johann Christian und Eleonore zu Lübeck geboren, die andern zu Güstrow. - Sophie Elisabeth, die 3. Gemahlin des Herzogs August von Braunschweig=Wolfenbüttel - seine erste Gemahlin war die Wittwe des Herzogs Sigismund August, Clara Marie von Pommern, † 1623 (s. oben S. 292), seine zweite Gemahlin: Dorothea von Anhalt, † 1634, gewesen - ist auf ihrem Wittwensitze zu Lüchow gestorben, ihre Schwester Christine Margarete - vgl. oben S. 297 - zu Wolfenbüttel: beide sind (vgl. Steinmann, Grabstätten des Welfenhauses S. 61, 62) in der Marienkirche zu Wolfenbüttel beigesetzt. Die andern 7 Kinder des Herzogs Johann Albrecht II., auch die 1649 zu Brieg vermählte und zu Parchwitz 1666 verstorbene Herzogin Anna Sophie von Liegnitz und die zu Strelitz bei ihrer Mutter verstorbene jüngste Tochter Louise (sowie auch Herzog Gustav Adolfs Gemahlin) haben ihre Grabstätte im Dom zu Güstrow gefunden. - Die Kinder Johann Albrechts II. aus der dritten Ehe, sowie auch Sophie Elisabeth und Christine Margarete, bekannten sich

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zur reformierten Confession; aber Gustav Adolf ward durch seinen Oheim und Vormund, Herzog Adolf Friedrich I., der Mutter entrissen, um lutherisch erzogen zu werden, und blieb ebenso wie seine Gemahlin (die am 28. Nov. 1654 mit ihm zu Gottorp copuliert war) der lutherischen Confession treu.

XVIII. Generation.

Die Kinder des Herzogs Gustav Adolf sind sämtlich auf dem Schlosse zu Güstrow geboren. Johann, Eleonore, Magdalene und Karl sind dort auch gestorben und im Dom daselbst beigesetzt; auch Marie, die zu Strelitz, und Auguste, die auf ihrem Leibgedinge Dargun ihre Tage beschlossen, ruhen in Dom zu Güstrow.

Im Einzelnen bemerken wir nur noch:

b. Eleonore ist nach dem Güstrowschen Taufregister am 1. Juni 1657 getauft. Vielleicht war sie an demselben Tage auch, wie gewöhnlich angegeben wird, erst geboren. Denn ihr älterer Bruder "Hanß" ward nach demselben Register gleichfalls schon am Tage seiner Geburt, 2. December 1655, getauft.

c. Sophie war die vierte Gemahlin des Herzogs Christian Ulrich von Würtemberg=Oels. Dieser hatte sich (vgl. Grotefend, Schlef. Stammt.) 1) 1672 vermählt mit Anna Elisabeth von Anhalt=Bernburg, † 1680: 2) 1683 mit Sibylle Marie von Sachsen=Merseburg, † 1693; 3) 1695 mit Sophie Wilhelmine von Ostfriesland, † 25. Januar 1698. - Sophie von Meklenb.=Güstrow lebte als Wittwe seit 1704 auf dem herzoglichen Lustschlosse zu Vielguth bei Bernstadt, sie ist jedoch zu Oels am 7. Juni 1738 gestorben und am 10. Juni in der herzoglichen Gruft der Hofkirche zu Oels beigesetzt. (Nach gef. Mittheilung des Landgerichtsrats Hirsch zu Oels.)

f. Christine, am 14. Mai 1683 zu Güstrow vermählt mit dem Gr. Ludwig Christian zu Stolberg=Gedern (geb. zu Ilsenburg 8. Sept. 1652), ist (nach freundlicher Mittheilung des Archivrats Dr. Jacobs zu Wernigerode) am 3. August 1749 zu Gedern gestorben und dort auch bestattet. - Sie war die zweite Gemahlin des genannten Grafen. Seine erste Gemahlin, Sophie Dorothea, Tochter Herzog Friedrichs zu Würtemberg=Neustadt

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(vermählt 16./26. September 1680), war schon am 23. Juli 1681 gestorben.

g. Karl, der Erbprinz, starb zu Güstrow am 15. März 1688 unerwartet schnell an den Blattern. Seine Gemahlin Marie Amalia (mit welcher er erst etwa 7 Monate vorher zu Potsdam seine Hochzeit gefeiert hatte) ward in Folge des Schreckes und des Schmerzes über den plötzlichen Verlust ihres Eheherrn viel zu früh von einem todten Prinzen entbunden, und dadurch die Hoffnung auf den Fortbestand des Güstrowschen Hauses zerstört. - Die verwittwete Herzogin Amalie Schloß am 25. Juni 1689 eine neue Ehe mit Herzog Moritz Wilhelm von Sachsen=Zeitz, der am 15. November 1718 zu Weida starb. Sie bezog hernach ihren Wittwensitz, das Schloß zu Schleusingen; dort hat sie am 17. Nov. 1739 (nach dem dortigen Kirchenbuche) ihr Leben beschlossen. Ihre Leiche ward aber (auf den Wunsch ihrer Tochter, der Landgräfin Dorothea Wilhelmine) am 4. Januar 1740 nach Cassel abgeführt und im dortigen fürstlichen Begräbniß beigesetzt. 1 )

h. Hedwig beging zu Güstrow am 1. December 1686 ihre Hochzeit mit August, dem (damals) 2. Sohn des Herzogs Christian I. von Sachsen=Merseburg (geb. 15. Februar 1655) und verlebte mit diesem einige Jahre zu Stargard i. M., später aber wohnten sie zu Zörbig welche Stadt ihm nach des Vaters Tode († 1691) sein regierender Bruder Christian II. überließ. Dort auf dem Schlosse ist August am 27. März 1715, seine Wittwe, die Herzogin Hedwig, am 19. August 1735 gestorben. Beigesetzt ist sie neben ihrem Gemahl im Dom zu Merseburg. Mit ihrer Tochter Karoline Auguste, welche von 8 Kindern allein die Mutter überlebte, erlosch am 23. September 1747 das Haus Sachsen=Merseburg.

i. Louise ward bald nach ihres Vaters Tode, am 5. Dec. 1695, zu Kopenhagen copuliert mit dem Kronprinzen Friedrich von Dänemark (geb. 11. Oct. 1671), der seinem Vater Christian V. am 25. Aug. 1699 als König Friedrich IV. succedirte. - Nachdem die Königin am 15. März 1721 zu Kopenhagen gestorben und am 3. April zu Roeskilde im Dom feierlich beigesetzt war, vermählte sich schon am 4. April d. J. König Friedrich IV. wieder mit Anna Sophie, der Tochter des Großkanzlers Grafen Konrad v. Reventlow, welche er zur "Herzogin von Schleswig" erhob. Diese hat ihn überlebt.


1) Ueber Amalie, Hedwig und Elisabeth verdanke ich Herrn Oberregierungsrat v. Hirschield zu Merseburg ausführliche Nachrichten.
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k. Elisabeth ward zu Güstrow am 29. März 1692 mit einem jüngeren Bruder von dem Gemahl ihrer Schwester Hedwig, mit dem Prinzen Heinrich von Sachsen=Merseburg (geb. 2. Sept. 1661) copuliert, dem sein regierender Bruder Christian II. die Herrschaft Spremberg in der Niederlausitz überlassen hatte, und der am 21. April 1731 seinem Neffen Moritz Wilhelm in der Regierung des Herzogthums Merseburg folgte. - Auf einer Reise von Merseburg nach der Lausitz erkrankte der Herzog und starb zu Dobrilugk am 28. Juli 1738; seine Gemahlin, die ihn begleitet hatte, starb eben daselbst am 25. August. Am 19. December sind beide im Dom zu Merseburg bestattet.

l. Ueber Auguste vgl. Wilhelmi's ausführliche Biographie im Jahrb. XLVIII, S. 89 f.


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Stammbaum
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Stammbaum
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Zu Tafel XI. (Ergänzungen.)

Vorbemerkungen. Da nicht alle Daten des Großherzoglichen Hauses Mekl.=Strelitz aus dem Großherzoglichen Geheimen und Haupt=Archiv zu Schwerin zu ermitteln sind, so folgen wir im Allgemeinen den Stammtafeln, welche jährlich der Mekl.=Strelitzische Staatskalender bringt, und den in demselben enthaltenen Annalen der voraufgehenden Jahre, und begnügen uns hier einige wenige Abweichungen und Ergänzungen anzuführen. Um die Tafel XI. nicht zu überfüllen, sind in dieselbe nur die Rufnamen, wo sie zu ermitteln waren, gesetzt, die andern Namen lassen wie hier folgen. Die Todestage der in der Gruft dieses Großherzoglichen Hauses zu Mirow beigesetzten Personen hat uns Herr Präpositus E. Becker zu Mirow gütigst mitgetheilt. Nur bei den nicht zu Mirow bestatteten fürstlichen Personen geben wir allemal die Grabstätte an.

XVII. Generation.

Adolf Friedrich II. Als der II. wird er regelmäßig bezeichnet, obwohl er der I. dieses Namens in seinem Hause ist, weil sein Vater als gemeinschaftlicher Stammvater beider Großherzoglichen Häuser Schwerin und Strelitz mitgezählt zu werden pflegt. Ebenso wird der Großherzog Karl von Mekl.=Strelitz als II. bezeichnet in Rücksicht auf den im Jahre 1610 verstorbenen regierenden Herzog dieses Namens. - Ob Adolf Friedrich II. zu Strelitz in seinem Residenzschlosse, oder vielleicht zu Bergfeld, wo er gern in seinem Jagdschlosse verweilte, gestorben ist, habe ich nicht erfahren.

Gemahlinnen: 1) Maria, geb. zu Güstrow, dort auch vermählt, starb zu Strelitz, ist aber in dem Dom zu Güstrow beigesetzt; dagegen 2) Johanna und 3) Christiane Emilie Antonie (vermählt zu Strelitz, † zu Mirow) ruhen in Mirow bei ihrem Gemahl.

XVIII. Generation. Die Kinder Herzog Adolf Friedrichs II. sind zu Strelitz geboren.

a. Adolf Friedrich III. starb in Neustrelitz, wie er die von ihm bei seinem Jagdschlosse Glineke gegründete Stadt benannte,

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und ward zunächst dort in der Schloßkapelle beigesetzt, aber als dieselbe abgebrochen werden sollte, am 3. September 1859 nach Mirow übergeführt.

Gemahlin: Dorothea Sophie feierte ihre Hochzeit zu Reinfeld. - Als Wittwe lebte sie zunächst in Schönberg, aber gestorben ist sie (nach dem Mirower Todtenbuch) zu Fürstenberg und zu Mirow bestattet.

b. Magdalene Amalie, c. Marie und d. Eleonore Wilhelmine sind im Dom zu Güstrow bestattet. Ihre drei kleinen Särge sind in einen größeren eingeschlossen.

e. Ueber Gustave Karoline vgl. S. 301.

f. Sophie Christiane Louise ruhet wahrscheinlich in einem der beiden nicht genauer bestimmten Kindersärge zu Mirow.

g. Karl Ludwig Friedrich. - Als dessen Hochzeitstag bezeichnen die Staatskalender und Masch den 15. Februar 1735, dagegen der gleichzeitige Geschichtsschreiber Franck und auch neuere Genealogen, z. B. v. Behr und v. Keller, den 5. Februar. - Nach v. Keller wäre Elisabeth Albertine am 4. August 1713 geboren; nach Masch und den Staatskalendern war aber ihr Geburtstag der 3. August.


XIX. Generation.

A. Kinder Adolf Friedrichs III. Beide Töchter sind zu Strelitz geboren.

a. Marie Sophie ward auf Grund eines Erkenntnisses des Reichskammergerichts vom 15. Juli 1718 am 21. April 1719 als Aebtissin (Regentin) zu Rühn eingesetzt, sie verblieb jedoch, weil sie kaum 9 Jahre alt war, bei ihren Eltern, und gestorben ist sie in Rühn auch nicht; wenigstens fehlen ihr Ableben und ihr Begräbniß im Rühnschen Sterberegister. Der Vater meldete am 23. Februar von Strelitz aus, daß diese Prinzessin am 21. d. M. einem hitzigen Fieber erlegen sei. Wahrscheinlich ruhet sie in Mirow.

b. Magdalene Christiane birgt ohne Zweifel der eine der beiden nicht näher bestimmten Kindersärge zu Mirow.

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B. Kinder Karl Ludwig Friedrichs.

Sie sind zu Mirow geboren.

a. Christiane Sophie Albertine.

c. Adolf Friedrich IV. succedirte seinem Oheim Adolf Friedrich III., da des Letzteren Bruder und des Ersteren Vater ein halbes Jahr vorher gestorben war, am 11. December 1752.

d. Elisabeth Christine, geb. 13. April 1739, starb "ein Jahr nachher", wie Franck (19, S. 107) ganz richtig angiebt. Denn ihr Todestag war nicht, wie v. Behr schreibt, der 9. April 1741, sondern nach den Staatskalendern und dem Mirower Todtenbuche der 8. April 1740.

e. Karl II. Ludwig Friedrich wohnte, bevor er seinem Oheim Adolf Friedrich IV. succedirte, in Hannover, wo er die Würde eines Generals en chef von der Infanterie (später eines Feldmarschalls) und eines Gouverneurs bekleidete. Dort sind seine Kinder geboren und seine beiden

Gemahlinnen: 1) Friederike Karoline Louise (nach der Notifikation am 18. September 1768 zu Darmstadt vermählt) und deren Schwester

2) Charlotte Wilhelmine Christiane Louise, gestorben. Beide sind aber, wie auch Karl, beigesetzt zu Mirow; Friederike und ihre 2 Tage vor ihr entschlafene Tochter Auguste Albertine umschließt ein Sarg. Die Mutter der beiden Herzoginnen, Landgräfin Marie Louise Albertine, beschloß zu Neustrelitz ihr Leben am 11. März 1818 und ruhet gleichfalls zu Mirow.

f. Ernst Gottlob Albrecht, Gouverneur zu Celle, kön. großbritannischer und kurf. hannoverscher Feldmarschall, verlebte seine letzten Jahre zu Neustrelitz.

g. Sophie Charlotte, Königin von Großbritannien, starb zu London, wurde am 2. December 1818 zu Windsor beigesetzt, unter dem im Osten der Georgs=Kapelle belegenen Wolsey=Tomb=House, in dem von König Georg III. für sich und seine Familie hergerichteten großen Grabgewölbe. Vgl. Steinmann, Grabstätten des Welfenhauses S. 348.

h. Gotthilf ist am zweiten Tage seines Lebes gestorben, und zwar sowohl nach dem Mirower Todtenbuche wie nach den Staatskalendern und Masch am 28. October 1745.

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i. Georg August starb als kaiserl. österreichischer General=Major in Ungarn, zu Tyrnau, und ward zu Bösing (in Ungarn) beigesetzt; sein Sarg ward aber am 6. August 1852 nach Mirow gebracht.


XX. Generation.

a. Charlotte Georgine Louise Friderike wurde am 3. Sept. 1785 die Gemahlin des Herzogs Friedrich von Sachsen=Hildburghausen. Sie ist in Hildburghausen gestorben und dort auch beigesetzt. Ihr Gemahl starb als Herzog von Sachsen=Altenburg (seit 1826) am 29. September 1834 zu Hummelshain und hat zu Altenburg seine Grabstätte gefunden.

b. Karoline Auguste Friderike Sophie Albertine (wie der Staatskalender sagt, am 10., laut Notification aber am 11. Jan. 1773 verstorben), c. Georg Karl Friedrich, e. Georg Karl Friedrich Ernst, i. Friedrich Karl Ferdinand und k. Auguste Albertine sind alle fünf in Hannover verstorben und zu Mirow beigesetzt.

d. Therese Mathildis Amalie starb als verwittwete Fürstin von Thurn und Taxis zu Schloß Taxis

f. Louise Auguste Wilhelmine Amalie, am 24. December 1793 zu Berlin mit dem damaligen Kronprinzen, seit 16. Nov. 1797 König Friedrich Wilhelm III. von Preußen vermählt, † auf dem Schlosse Hohenzieritz am 19. Juli 1810. Sie ruhet (mit ihrem Gemahl) im Mausoleum zu Charlottenburg. - König Friedrich Wilhelm III. hat sich am 9. November 1824 (morganatisch) mit Auguste, Fürstin von Liegnitz (geb. Gräfin von Harrach), wieder vermählt.

g. Friderike Karoline Sophie Alexandrine ward 1) zwei Tage nach ihrer Schwester Louise, gleichfalls zu Berlin, mit dem Prinzen Friedrich Ludwig Karl von Preußen, dem Bruder Friedrich Wilhelms, copuliert, aber dieser starb schon nach 3 Jahren. - 2) Mit dem Prinzen Friedrich Wilhelm von Solms=Braunfels wurde sie am 10. December 1798 vermählt, am 13. April 1814 ward sie aber zum zweiten Mal Wittwe. - 3) Ihre dritte Ehe wurde am 29. Mai 1815 zu Neustrelitz vollzogen. Gestorben ist sie als Königin von Hannover an ihrem Geburtsorte Hannover und ruht mit ihrem 3. Gemahl, König Ernst August, in dem

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Mausoleum zu Herrenhausen. - Vgl. über dieses jetzt Steinmann, Grabstätten des Welfenhauses S. 331 - 333.

h. Großherzog Georg Friedrich Karl Joseph starb am 6. September 1860 im Schweizerhause bei Neustrelitz; seine

Gemahlin: Marie Wilhelmine Friderike, vermählt zu Cassel am 12. August 1817, starb, fast 85 Jahre alt, zu Neustrelitz.

l. Karl Friedrich August, das einzige Kind aus seines Vaters zweiter Ehe, starb (unvermählt) zu Berlin, als königl. preußischer General und Kommandeur des Gardecorps, am 21. September 1837. Er ist in Mirow beigesetzt.


XXI. Generation.

Die Kinder des Großherzogs Georg sind zu Neustrelitz geboren.

a. Karoline Louise Friderike Marie Therese Charlotte Wilhelmine Auguste ist am 1. Febr. 1842 zu Rom gestorben, ihre Leiche aber nach Mirow übergeführt.

b. Friedrich Wilhelm Karl Georg Ernst Adolf Gustav, Großherzog seit dem 6. September 1860, vermählte sich als Erbgroßherzog am 28. Juni 1843 zu London mit

Auguste Karoline Charlotte Elisabeth Marie Sophie Louise, Prinzessin von Großbritannien.

c. Karoline Charlotte Mariane ward zu Neustrelitz am 10. Juni 1841 vermählt mit Friedrich Karl Christian, dem Kronprinzen von Dänemark (geb. 6. October 1808 aus König Christians VIII. erster Ehe mit Charlotte, der Tochter des Großherzogs Friedrich Franz I. von M.=Schwerin, s. Tafel IX.). Sie war des Kronprinzen zweite Gemahlin. Von seiner ersten Gemahlin: Wilhelmine Marie (der am 1. Nov. 1828 ihm vermählten Tochter König Friedrichs VI. von Dänemark) war er im Sept. 1837 geschieden. Seine zweite Gemahlin ließ sich am 30. Sept. 1846 gleichfalls von ihm scheiden, und die "Herzogin Karoline" wohnte seitdem, alle ihre Kräfte der Wohltätigkeit widmend, zu Neustrelitz, wo sie auch am 1. Juni 1876 gestorben ist. - Kronprinz Friedrich, seit dem 20. Januar 1848 König Friedrich VII., vermählte sich am 7. Aug. 1850 zum dritten Mal mit Louise Rasmussen ("Gräfin Danner"), welche ihn überlebt hat.

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d. Georg August Ernst Adolf Karl Ludwig vermählte sich mit der Großfürstin Katharine Michailowna 1851 zu Petersburg. Dort ist er auch am 20. Juni 1876 gestorben, aber zu Mirow am 27. Juni beigesetzt.


XXII. Generation.

A. Die Kinder des Großherzogs Friedrich Wilhelm:

a. Der älteste Sohn ist zu London am 13. Januar 1845 geboren und an demselben Tage gestorben. Er ist zu Mirow beigesetzt.

b. Der Erbgroßherzog Georg Adolf Friedrich August Victor Ernst Adalbert Gustav Wilhelm Wellington vermählte sich zu Dessau am 17. April 1877 mit der ältesten, am 7. Sept. 1857 gebornen Tochter des Herzogs Leopold Friedrich Franz von Anhalt: Elisabeth Marie Friderike Amalie Agnes.

B. Die Kinder des weiland Herzogs Georg sind:

a. Nicolaus Georg Michael Karl, geb. und gestorben am 11. Juli 1854 zu Kamenöe=Ostrow (St. Petersburg), beigesetzt zu Mirow am 25. Januar 1855.

b. Helene Marie Alexandra Elisabeth Auguste Katharine, geb. zu St. Petersburg.

c. Georg Alexander Michael Friedrich Wilhelm Franz Karl, geb. zu Remplin i. M.

d. Marie Friderike Helene, geb. 15. Juni, † 28. December 1861 zu St. Petersburg, beigesetzt in Mirow am 11. Sept. 1862.

e. Karl Michael Wilhelm August Alexander, geb. 17. Juni 1863 zu Oranienbaum.


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XXIII. Generation.

Die Kinder des Erbgroßherzogs Adolf Friedrich.

a. Victoria Marie Auguste Louise Antoinette Karoline Leopoldine, geb. zu Neustrelitz 8. Mai 1878.

b. Auguste Charlotte Jutta Alexandra Georgine Adolphine, geb. 24. Januar 1880 zu Neustrelitz.

c. Adolf Friedrich Georg Ernst Albert Eduard, geb. zu Neustrelitz 17. Juni 1882.

Zum Schlusse veranschaulichen wir die ganze Entwicklung des Großherzoglichen Hauses in 25 Generationen auf einer vollständigen Stammtafel (in 2 Theilen, A.: Generation I - XII, und B.: Generation XIII - XXV).

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Anhang.

Verzeichniß der Grabstätten

des

Großherzoglichen Hauses von Meklenburg


V orbemerkung. Das nachfolgende Verzeichniß enthält nur die oben im Text erwähnten Grabstätten, von welchen diejenigen, welche uns unsicher erscheinen, hier in eckige Klammern eingeschlossen sind. Man überzeugt sich leicht davon, daß diese Zusammenstellung noch sehr unvollständig ist; allein vielleicht giebt gerade diese topographische Uebersicht, namentlich im Auslande, Veranlassung, weitere Grabstätten zu beachten und bekannt zu machen. In Bezug auf Pommern bin ich nicht über Oelrichs hinausgekommen; in Holstein habe ich trotz alles freundlichen Entgegenkommens ohne Erfolg nachgefragt; die lauenburgischen Fürstengräber im Dom zu Ratzeburg, soweit sie erhalten sind, können zur Zeit nicht untersucht werden. Innerhalb Meklenburgs ist das Dominikanerkloster zu Röbel völlig untergegangen, desgleichen die Franziskanerkirche zu Wismar; im Dom zu Güstrow und in andern Kirchen, welche fürstliche Grabstätten des Mittelalters enthalten haben, sind alle Spuren von solchen verschwunden. Da meine Nachforschungen einstweilen zu einem gewissen Abschluß gekommen sind, glaube ich meine Ergebnisse schon veröffentlichen zu dürfen.

Altenburg (in Sachsen).

Marie, T. des Erbgroßherzogs Friedrich Ludwig von Mekl.=Schwerin, Wittwe des Herzogs Georg v. Sachsen=Altenburg, † 26. Oct. 1862.

Althof (bei Doberan).

Woislava, Gemahlin Pribislavs v. M., † 1172.

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Barby (St. Johann).

Magdalene, T. Hzg. Heinrichs v. M.=Stargard, Wittwe des Grafen Burkhard v. Mühlingen, Herrn zu Barby, † 2. April 1532.

Berlin.

Magnus, Sohn Hz. Albrechts VII. v. Mekl., † [19. Nov.] 1524.

Bernstadt. (Gruft vor dem hohen Altar.)

Margarete, T. Hz. Heinrichs V. v. M., Wwe. Hz. Heinrichs II. v. Münsterberg=Oels, † 30. Aug. 1559.

[ Beuthen (St. Margareten).

Lütgard, T. Pribislavs II. von der Linie Parchim=Richenberg, Wwe. Wladislavs, Hzgs. o. Kosel, † nach 3. Juni 1362.]

Braunschweig (St. Blasien).

Rixa, T. Heinrichs I. v. Werle, Gem. Hzg. Albrechts des Dicken v. Braunschweig, † vor 26. Nov. 1317.

Büchen. (Dahin aus Franzhagen versetzt.)

Gustav Rudolf, Sohn Hzg. Adolf Friedrichs I. v. M.=Schwerin, † 14. Mai 1670.
Erdmuth Sophie v. Sachsen=Lauenburg Gem. Gustav Rudolfs, † 22. Aug. 1689.

[ Bukow , Kloster in Pommern.

Pribislav III., jüngerer Sohn Pribislavs I. v. Parchim, † vor 27. Jan. 1289.]

Cassel .

Marie Amalie v. Brandenburg, Gem. Karls, Erbprinzen v. M.=Güstrow, † 17. Nov. 1739.

Celle .

Sophie, T. Hzg. Heinrichs V. v. Mekl., G. Hzg. Ernsts des Bekenners v. Br.=Lünebg., † 8. Juni 1541.

Charlottenburg .

Louise, T. Karls II. v. M.=Strelitz, Gem. König Friedrich Wilhelms III. v. Preußen, † 19. Juli 1810.

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Colbatz , Kloster in Pommern.

Barnim, Sohn Heinrichs des Vatermörders v. Werle, † nach 24. Juni 1335.

Danneberg (Stadtkirche).

Clara Marie v. Pommern, Gem. Ha. Sigismund Augusts v. Mekl., hernach Hag. Augusts v. Braunschw., † 10. Febr. 1623.

Dietz a. d. Lahn.

Sophie Hedwig v. Nassau=Dietz, 1. Gem. Hzg. Karl Leopolds v. M., #134; 1. März 1734.

Dobbertin .

[Anna], T. Johanns II. v. Werle=Güstrow, Rönne, † nach 14. März 1344.
Rixa, T. Johanns III. v. Werle=Goldberg, Priorin, † nach 9. Oct. 1392.

Doberan .

Pribislav, Fürst der Obotriten und Kessiner, † 30. Dec. 1178 (aus Lüneburg nach Doberan versetzt nach 1219).
Nicolaus, Fürst von Rostock, bei Waschow gefallen 25. Mai 1200.
Nicolaus, Sohn Heinrich Burwys I., † 28. Sept. 1225.
Heinrich Burwy II., † 05. Juni 1226.
Heinrich Burwy I., Fürst zu Mekl. u. Rostock, † 28. Jan. 1227.
[Sophie von Dänemark, Gem. Burwy's III. v. Rostock, † vor 24. April 1241.]
Heinrich und
Erich, Sohne Burwy's III. von Rostock, jung gestorben.
Christine v. Schottland, Wwe. Heinrich Burwy's II., † 1252?
Johann I., Fürst von Meklenburg, † 1. Aug. 1264.
Albrecht I., Fürst von Meklenburg, † 15. oder 17. Mai 1265.
Lütgard v. Henneberg, Gem. Johanns I. v. Mekl., † vor 14. Juni 1267.
Nicolaus I. von Werle, † vor 29. Juni 1277.
[Jutta von Anhalt, dessen Gemahlin, † nach 14. Mai 1277.]
Burwy III., Fürst von Rostock, † nach 2. Dec. 1277, vor 4. April 1278.
Waldemar, Fürst von Rostock, † 9. oder 10. Nov. 1282.

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Johann I., Fürst v. Werle=Parchim, † 15. Oktbr. 1283.
Bernhard I., Fürst v. Werle, † 10. Oct. 1286?
Nikolaus, Johanns I., v. Mekl. Sohn, Propst zu Lübeck und Schwerin, † 8./9. Juni 1289 oder 1290.
Heinrich I. von Werle (=Güstrow), † 8. Oct. 1291.
Heinrich I. (der Pilger) v. Mklbg., † 2. Jan. 1302.
Nicolaus II. von Werle, † 12. Oct. 1316.
Heinrich II. (der Löwe) von Meklenburg, † 21. (22.) Jan. 1329.
Johann II. von Werle=Güstrow, † 27. Aug. 1337.
Johann IV. von Werle=Goldberg, † 1374.
Albrecht II., Hz. v. Meklenburg(=Schwerin), † 18. Febr. 1379.
Heinrich III., Hz. v. Mekl.(=Schwerin), † 24. April 1383.
[Magnus I., Hz. v. Mekl.(=Schwerin), † 1. Sept. 1384.]
Albrecht IV., Hz. v. Mekl.(=Schwerin), † 1388.
Nicolaus V. v. Werle=Waren, † 21. Aug. 1408, und [Sophia, dessen Gemahlin.]
Albrecht III., König v. Schweden, Hzg. v. Mekl.(=Schwerin), † 31. März 1412.
Rudolf, Hz. Johanns I. v. Stargard Sohn, Bischof v. Skara und Schwerin, † 1415.
Johann IV., Hz. v. Mekl.(=Schwerin), † 16. Oct. 1422.
Albrecht V., Hz. v. Mekl.(=Schwerin), † 1423.
Johann V., Hz. v. Mekl.(=Schwerin), † nach 1. Nov. 1442.
Anna, Tochter Hz. Heinrichs IV. v. Meklenburg (=Schwerin), † 7. Sept 1464.
Heinrich IV., Hz. v. Mekl., † 9. März 1477.
Magnus II., Hz. v. Mekl., † 20. Nov. 1503.
Balthasar, Hz. v. Mekl., † 16. März 1507.
Erich (II.), Hz. v. Mekl., † 21. oder 22. Dec. 1508.
Ursula v. Brandenburg, 1. Gem. Hz. Heinrichs V. v. Mekl., † 18. Sept. 1510.
Albrecht VII. (der Schöne), Hzg. v. Mekl., † 5. Jan. 1547.
Magnus III., Bischof v. Schwerin, Sohn Heinrichs v. v. M., † 28. Jan. 1550.
Philipp, Hz. Heinrichs v. Sohn, † 4. Jan. 1557.
Juliane, Tochter Hz. Adolf Friedrichs I. v. Mekl.=Schwerin, † 3. Febr. 1634.
Anna Marie v. Ostfriesland, 1. Gem. Hz. Adolf Friedrichs I. v. Mekl.=Schwerin, † 5. Febr. 1634.
Adolf Friedrich I., Hz. v. Mekl.=Schwerin, † 27. Febr. 1658 (beigesetzt 1692).

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Christian Louis I., Hz. v. Mekl.=Schwerin, † 11./21. Juni 1692.
Juliane Sibylle, T. Hz. Adolf Friedrichs I., Aebtissin zu Rühn, † 2. Oct. 1701.
Karl Leopold, Hz. v. Mekl.=Schwerin, † 28. Nov. 1747.
Friedrich Franz I., Großherzog v. Mekl.=Schwerin, † l. Febr. 1837.

Dorpat .

Albrecht I. v. M.=Stargard, Condjutor des Bischofs V. Dorpat, † 1397.

Dreux .

Helene, T. des Erbgroßh. Friedrich Ludwig v. M.=Schwerin, Herzogin von Orleans, † 18. Mai 1858 (aus Weybridge 1876 hierher versetzt).

Eldena (Kloster bei Grabow).

Mirislava, T. Bernhards II. v. Werle=Waren, Ronne zu Eldena.

Freiberg in Sachsen.

Katharine, T. d. Hzgs. Magnus II. v. Mekl., Wwe. Hz. Heinrichs v. Sachsen, † 6. Juni 1561.

Frenswegen .

Ingeburg, T. Hz. Ulrichs II. v. M.=Stargard, G. des Grafen Eberwin II. v. Bentheim, † 8. April 1509.

Gadebusch .

[Johann II., Sohn Johanns I. v. Mekl., Herr zu Gadebusch, † 14. Oct. 1299.]
Agnes v. Braunschweig, Wwe. König Albrechts v. Schweden, † vor 22. Dec. 1434.
Dorothea v. Brandenburg, Wwe. Hz. Heinrichs IV. v. Mekl.=Schwerin, † 19. Jan. 1491.

Gandersheim .

Christine, T. Hz. Adolf Friedrichs I. v. Mekl.=Schwerin, Aebtissin zu Gandersheim, † 30. Juni 1693.

Gedern .

Christine, T. Hz. Gustav Adolfs v. Mekl.=Güstrow, Gem. Ludwig Christians, Grafen v. Stolberg=Gedern, † 3. Aug. 1749.

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Gnesen .

Lütgard, T. Heinrichs I. (des Pilgers) v. Mekl., 1. Gem. Hz. Przemysls II. v. Großpolen, † Dec. 1283.

Gotha (Schloß Friedenstein).

Louise Charlotte, T. des Großhz. Friedrich Franz I. v. Mekl.=Schwerin, Erbprinzessin v. Sachsen=Gotha, † 4. Jan. 1801.

Güstrow (Dom). Vgl. G. Thiel, Domk. zu St. Eoecilien, S. 110 f.

[Günther, Herr von Werle, Domherr zu Güstrow und Magdeburg, † nach 20. April 1310. Vgl.Magdeburg.]
Lorenz, Fürst zu Werle=Güstrow, † 15. Sept. 1393.
Ricolaus, dessen Sohn, † nach 1. Mai 1401.
[Johann VII., Lorenzens Sohn, † 1. Sept. 1414.]
Euphemia, T. d. Hzgs. Magnus I. v. Mekl., Gem. des Fürsten Balthasar v. Wenden, † 1416.
Balthasar, deren Gemahl, † 5. April 1421.
Anna, 1. Gem. Wilhelms, Fürsten zu Wenden, † vor 13. Nov. 1426.
Wilhelm, der letzte Fürst zu Wenden, † 7. Sept. 1436.
Albrecht VI., Hz. v. Mekl.=Schwerin zu Güstrow, † 16. Febr. 1483.
Johann, Söhnlein Hz. Albrechts VII. v. Mekl. zu Güstrow, † 1536.
Dorothea v. Dänemark, Hz. Christophs 1. Gem., † 11. Nov. 1575.
Elisabeth, ihre Schwester, 1. Gem. Hz. Ulrichs, † 15. Oct. 1586.
Ulrich, Hz. von Meklenburg zu Güstrow, † 14. März 1603.
Karl I, Hz. von Meklenburg, † 22. Juli 1610.
Johann Christoph, Sohn Hz. Johann Albrechts II., † 21./22. März 1612.
Margarete Elisabeth, Hz. Christophs T., 1. Gem. Johann Albrechts II., † 16. Nov. 1616.
Karl Heinrich, Hz. Johann Albrechts II. 2. Sohn, † 14. Nov. 1618.
Elisabeth v. Hessen=Cassel, 2. Gem. Hz. Johann Albrechts II., † 16. Dec. 1625.
Anna v. Pommern, Hz. Ulrichs Wittwe, † 10. Sept. 1626.
Eleonore, T. Hz. Johann Albrechts II., † 12. Sept. 1631.
Johann Christian, Sohn desselben Herzogs, †30. Dec. 1631.

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Johann Albrecht II., Hz. v. Mekl.=Güstrow, † 23. April 1636.
Louise, dessen jüngste Tochter, † 6. Jan. 1648.
Eleonore Marie v. Anhalt, Wittwe Hz. Johann Albrechts II., † 17. Juli 1657.
Johann, Hz. Gustav Adolfs Erbprinz, † 6. Febr. 1660.
Anna Sophie, T. Johann Albrechts II. v. Mekl.=Güstrow, Wittwe Hz. Ludwigs IV. v. Liegnitz, † 10. Febr. 1666.
Eleonore, T. Hz. Gustav Adolfs, † 24. Febr. 1672.
Karl, Sohn Gustav Adolfs, Erbprinz v. Mekl.=Güstrow, † 15. März 1688.
Magdalena Amalie, † 28. April 1689, Tochter Hz. Adolf Friedrichs II. v. Mekl.=Strelitz.
Marie, † 7. Aug. 1690, Tochter Hz. Adolf Friedrichs II. v. Mekl.=Strelitz.
Eleonore Wilhelmine, † 9. Juli 1691, Tochter Hz. Adolf Friedrichs II. v. Mekl.=Strelitz.
Gustav Adolf, letzter Herzog v. M.=Güstrow, † 26. Oct. 1695.
Maria, T. Hz. Gustav Adolfs, 1. Gem. Hz. Adolf Friedrichs II. v. M.=Strelitz, † 16. Jan. 1701.
Magdalene, ihre Schwester, † 19.Febr. 1702.
Magdalene Sibylle v. Holstein=Gottorp, Gem. Hz. Gustav Adolfs v. M. =Güstrow, † 22. Sept. 1719.
Auguste, ihre Tochter, † 9. Mai 1756.

Herrenhausen bei Hannover.

Friderike, T. des Großherzogs Karl II. v. M.=Strelitz, Gem. König Ernst Augusts v. Hannover, † 29. Juni 1841.

Hildburghausen .

Charlotte v. Mekl.=Strelitz, Gem. Hz. Friedrichs v. Sachsen=Hildburghausen, † 14. Mai 1788.

Hof in Baiern. (St. Klarenkloster.)

Johann, Sohn Hz. Heinrichs IV. v. Mekl.=Schwerin, † nach 20. Mai 1474.

Juliusburg in Schlesien.

Anna Sophie, T. Hz. Adolf Friedrichs I. v. Mekl.=Schwerin, Wittwe Hz. Julius Siegmunds v. Württemberg=Juliusburg, † 13. Aug. 1726.

Königsberg i. Pr.

Albrecht, Sohn Hz. Johann Albrechts I. v. Mekl., † 2. März 1561.

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Kopenhagen (Marienkirche).

Ludwig, Söhnlein Hz. Albrechts VII. v. Mekl., † 1535/6.

Liegnitz (St. Johannis).

Katharina, T. Hz. Heinrichs v. Mekl., Wwe. Hz. Friedrichs III. v. Liegnitz=Brieg, † 17. Nov. 1581.

Lübz .

Hedwig, Tochter Hz. Adolf Friedrichs I. v. Mekl.=Schwerin, † 17. Mai 1631.
Sophie v. Holstein=Gottorp, Wittwe Hz. Johanns VII. v. Mekl., † 14. Nov. 1634.

Ludwigslust . a. Lutherische Kirche.

Friedrich, Hz. v. Mekl.=Schwerin, † 24. April 1785.
Louise Friderike v. Württemberg, dessen Wittwe, † 2. Aug. 1791.

b. Louisengruft.

Louise v. Sachsen=Gotha=Roda, Gem. des (Groß)herzogs Friedrich Franz I., † 1. Jan. 1808.
Karl, † 22. Mai 1833, Sohn des Großherzogs Friedrich Franz I. v. Mekl.=Schwerin.
Gustav, † 10. Jan. 1851, Sohn des Großherzogs Friedrich Franz I. v. Mekl.=Schwerin.

c. Unter der griechischen Kapelle.

Helena Paulowna, Großfürstin v. Rußland, 1. Gem. des Erbprinzen (späteren Erbgroßherzogs) Friedrich Ludwig, † 24. Sept. 1803.
Karoline v. Sachsen=Weimar, dessen 2. Gem., † 20. Jan. 1816.
Magnus, dessen Sohn, † 25. April 1816.
Friedrich Ludwig, Erbgroßherzog, † 29. Nov. 1819.
Albrecht, dessen Sohn, † 18. Oct. 1834.
Auguste v. Hessen=Homburg, Wittwe des Erbgroßherz. Friedrich Ludwig, † 1. April 1871.

d. Katholische Kirche.

Adolf, Sohn des Großhzgs. Friedrich Franz I., † 8. Mai 1821.

Lüneburg (St. Michaeliskirche.)

Mechthild, T. Heinrichs II. v. Mekl., Gem. Hzg. Otto's von Lüneburg, † 3. Juni nach 1357.

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[ Magdeburg ? (Dom.)

Günther, Herr zu Werle, Domherr zu Magdeburg. S. v. Güstrow.]

Malchow (Kloster).

[Richardis, Gem. Johanns III. v. Werle=Goldberg, † vor 47. Juli 1346.]
Johann III" Fürst zu Werle=Goldberg, † 1352, nach 1. April.
Agnes, T. des Fürsten Lorenz zu Werle=Güstrow, Nonne zu Malchow, † nach 21. Oct. 1449.

Marburg . (St. Elisabeth.)

Anna, T. des Hzs. Magnus II. v. Mekl., Wwe. 1. des Landgrafen Wilhelm II. v. Hessen=Cassel, 2. des Grafen Otto v. Solms=Laubach, † 5. Mai 1525.

Marienthron (Kloster bei Neustettin).

Sophie, T. Johanns II. v. Werle=Güstrow, Gem. Barnims IV. v. Pommern, † Sept. 1364.

Merseburg . (Dom).

Hedwig v. Mekl.=Güstrow, Gem. Hz. Augusts von Sachsen=Merseburg=Zörbig, † 19. Aug. 1735.
Elisabeth, ihre Schwester, Gem. Hz. Heinrichs von Sachsen=Merseburg=Spremberg, † 25. Aug. 1738.

[ Minden . (Dom.)

Ursula v. S.=Lauenburg, Wwe. Hz. Heinrichs v. M., † 1578.]

Mirow .

Karl, Sohn Adolf Friedrichs I. v. M.=Schwerin, † 20.Aug. 1670.
Johann Georg, Karls Bruder, † 9. Juli 1675.
Johanna v. Sachsen=Gotha, 2. Gem. Hz. Adolf Friedrichs II. v. Mekl.=Strelitz, † 9. Juli 1704.
Adolf Friedrich II., Hz v. Mekl.=Strelitz, † 12. Mai 1708.
Sophie, dessen Töchterlein, † 22. Dec. 1708. Magdalene Christiane, T. Hz. Adolf Friedrichs III., † 27. Jan. 1713.
[Marie Sophie, ihre Schwester, Regentin zu Rühn, † 21. Febr. 1728.]
Karoline, † 22. Dec. 1736, Kind Hz. Karl Ludwig Friedrichs zu Mirow.
Elisabeth, † 8. April 1740, Kind Hz. Karl Ludwig Friedrichs zu Mirow.
Sophie Louise, † 31. Jan. 1741, Kind Hz. Karl Ludwig Friedrichs zu Mirow.
Gotthilf, † 28. Oct. 1745, Kind Hz. Karl Ludwig Friedrichs zu Mirow.

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= 336=

Emilie v. Schwarzburg=Sondershausen, Wwe. Adolf Friedrichs II v. Mekl.=Strelitz, † 1. Nov. 1751.
Karl Ludwig Friedrich, Hz. v. M. zu Mirow, †4.Juni 1752.
Adolf Friedrich III., Hz. v. Mekl.=Strelitz, † 11. Dec. 1752 (aus Neustrelitz 1859 nach Mirow versetzt).
Elisabeth Albertine v. Sachsen=Hildburghausen, Wittwe des Hzgs. Karl Ludwig Friedrich zu Mirow, † 29. Juni 1761.
Dorothea Sophie v. Holstein, Wwe. Hz. Adolf Friedrichs III. v. Mekl.=Strelitz, † 29. April 1765.
Karoline, † 11. Jan. 1773, Kinder des Großherzogs Karl II. v. Mekl.=Strelitz.
Georg, † 21. Mai 1773, Kinder des Großherzogs Karl II. v. Mekl.=Strelitz.
Friedrich, † 5. Nov. 1774, Kinder des Großherzogs Karl II. v. Mekl.=Strelitz.
Auguste, † 20. Mai 1782, Kinder des Großherzogs Karl II. v. Mekl.=Strelitz.
Friderike v. Hessen=Darmstadt, 1. Gem. desselben, † 22. Mai 1782.
Friedrich, Sohn des Großherzogs Karl II. v. Mekl. - Strelitz, † 24. März 1783.
Georg August, Sohn des Hzgs. Karl Ludw. Friedr. zu Mirow, † 6. Nov. 1785 (1852 aus Bösingen in Ungarn nach Mirow versetzt).
Charlotte v. Hessen=Darmstadt, 2. Gem. des Großhrgs. Karl II. v. Mekl.=Strelitz, † 12. Dec. 1785.
Adolf Friedrich IV., Hz. v. Mekl.=Strelitz, † 2. Juni 1794.
Christiane, dessen Schwester, † 31. Aug. 1794.
Ernst, dessen Bruder, † 27. Jan. 1814.
Karl II., Großherzog v. Mekl.=Strelitz, † 6. Nov. 1816.
Karl, dessen jüngster Sohn, † 21. Sept. 1837.
Louise, T. des Großherzogs Georg v. M.=Str., † 1.Febr. 1842. Erbprinz, Sohn des Großhz. Friedrich Wilhelm v. M.=Strelitz, † 13. Jan. 1845.
Nicolaus, Sohn des Hzgs. Georg v. Mekl., † 11.Juli 1854.
Georg, Großherzog v. Mekl.=Strelitz, † 6. Sept. 1860.
Marie, T. des Hzgs. Georg v. Mekl., † 28. Dec. 1861.
Karoline, T. des Großherzogs Georg, geschiedene Kronprinzessin v. Dänemark, † 1. Juni 1876.
Georg, jüngerer Sohn des Großhz. Georg, † 20. Juni 1876.
Marie v. Hessen=Cassel, Wwe. des Großhzgs. Georg v. Mekl.= Strelitz, † 30. Dec. 1880.

Mitau (Schloßkirche).

Anna, T. Hz. Albrechts VII. v. Mekl., Wwe. Hz. Gotthards v. Kurland, † 14. Juli 1602.

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Neuruppin .

Sophie, Gem. des Grafen Albrecht II. v. Lindow=Ruppin, [T. Johanns in. v. Werle=Goldberg], † 1384.

Odensee auf Fünen.

Kanut, Herr zu Laaland, Prislavs Sohn, † nach 20. Nov. 1183.

Oels .

Sophie, T. Ha. Gustav Adolfs v. Mekl.=Güstrow, Wwe. Hz. Christian Ulrichs v. Würtemberg=Oels zu Bernsladt, † 7. Juni 1738.

Paris . (St. Genovefa.)

Waldemar, Sohn Prislavs v. Laaland, († 1182).

Parchim . (Franziskanerkloster.)

Mechthild, T. Nicolaus IV. v. Werle=Goldberg, Wwe. Lorenzens v. Werle=Güstrow, † 17./19. Dec. 1402.

St. Petersburg. (Alexander=Newsky=Kloster.)

Katharina, Großfürstin v. Rußland, Gem. Ha. Karl Leopolds v. Mekl.=Schwerin, † 25. Juni 1733.
Elisabeth (Anna Karlowna), deren Tochter, G. Hz. Anton Ulrichs v. Braunschweig, † 8./19. März 1746.

[ Prag . (Dom.)

[Richardis], T. König Albrechts v. Schweden, Wwe. Johanns, Hzs. o. Görlitz, † (nach) 1400.]

Pyritz in Pommern.

Mechthild, T. Heinrichs des Vatermörders v. Werle, Priorin im Kloster Pyritz, † nach 3. Jan. 1356.

[ Quedlinburg??

Mirislava, T. Johanns VI. v. Werle, Sechantin zu Quedl. † nach 28. Nov. 1436.]

Rehna .

Elisabeth, T. Johanns (II.) v. Gadebusch, Rönne, † nach 2. Aug. 1353.
[Katharine, T:. Ha. Heinrichs IV. v. Mekl., † 1451/52.]

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Elisabeth, T. Hz. Ulrichs II. v. Mekl.=Stargard, Priorin zu Rehna, † 1532 (vor 9. Dec.).

Ribnitz

Beatrix, T. Heinrichs II. v. Mekl" Aebtissin daselbst, † 8. April 1399.
Constanze, T. Hz. Johanns I. v. Mekl.=Stargard, Vicaria zu Ribnitz, † 20. Sept. 1408.
Ingeburg, T. Heinrichs III. v. Meklenbg., Aebtissin daselbst, † 28. Sept. 1408.
Hedwig, T. Hz. Johanns II. v. M.=Stargard, Aebtissin daselbst, † (23.) Sept. 1467.
Anna, T. Hz. Heinrichs v. Stargard, Ronne, † 7. Jan. 1498.
Elisabeth, T. Hz. Heinrichs IV. v. Mekl., Aebtissin ( - 1492), † 20. Juni 1506.
Dorothea, T. des Hz. Magnus II., Aebtissin, † 1.Sept. 1537.
Ursula, T. Heinrichs V. v. Mekl" Aebtissin, † 22. April 1586.

Röbel . (Dominikanerkloster auf der Neustadt.)

Heinrich, Sohn Johanns I. v. Werle, Dominikanermönch, † nach 17. März 1291.
Sophie v. Lindow=Ruppin, Wwe. Johanns I. v. Werle, † vor 9. Juni 1304.
Bernhard, Sohn Johanns I. v. Werle, Dominikanermönch, † nach 24. Aug. 1309.
Mechthild v. Braunschweig, Gem. Johanns II. v. Werle, † nach 24. Oct. 1333.
Christoph, Fürst zu Wenden, Herr zu Waren, † 25. Aug. 1425.

Rom . (St. Maria in Campo santo.)

Charlotte Friderike, T. des Großherzogs Friedrich Franz I. v. Mekl.=Schwerin, geschiedene Kronprinzessin v. Dänemark, † 13. Juli 1840.

Roeskilde . (Dom.)

Sophie, T. Hz. Ulrichs v. Mekl., Wwe. König Friedrichs II. v. Dänemark, † 4. Oct. 1631.
Louise, T. Hz. Gustav Adolfs v. Mekl.=Güstrow, Gem. König Friedrichs IV. v. Dänemark, † 15. März 1721.
Sophie Friderike, T. Hz. Ludwigs v. Mekl., Gem. des Erbprinzen Friedrich v. Dänemark, † 29. Nov. 1794.

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Rostock . (St. Johann.)

Nicolaus das Kind, Fürst zu Rostock, † 25. Nov. 1314.

Rühn .

Sophie Agnes, T. Hz. Adolf Friedrichs I. v. Mekl.=Schwerin, Regentin zu Rühn, † 26 Dec. 1694.
Marie Elisabeth, deren Schwester, Aebtissin zu Rühn und Gandersheim, † 27. April 1713.

Schwerin . a. Dom.

[Margarete, T. Heinrich Burwys II., Gem. Gunzels III., Grafen v. Schwerin, † nach 23. Oct. 1274.]
[Mechthild v. Werle=Goldberg, Wwe. des Grafen Otto I. von Schwerin, † nach 1361.]
Magnus, Sohn Hz. Johanns IV. v. Mekl., † nach 27. Dec. 1408.
Jutta v. Hoya, 1. Gem. Hz. Johanns IV. v. Mekl.=Schwerin, † 7. Oct. 1415.
Helena v. d. Pfalz, 2. Gem. Hzg. Heinrichs V. v. Mekl., † 4. Aug. 1524.
Heinrich V" Hz. v. Mekl., † 6. Febr. 1552.
Georg, Sohn Hz. Albrechts VII., † 20. Juli 1552.
Anna v. Brandenburg, Wwe. Hz. Albrechts VII., † 19. Juni 1567.
Johann Albrecht I., Hz. v. Mekl., † 12. Febr. 1576.
Christoph, Sohn Hz. Albrechts VII., Administrator zu Ratzeburg, † 4. März 1592.
Johann VII., Hz. v. Mekl.=Schwerin, † 22. März 1592.
Sigismund August, dessen Bruder, † 5. Sept. 1600.
Bernhard Sigismund, † 15. Nov. 1641, Kind des Hzs. Adolf Friedrich I.
Auguste, † 5. Mai 1644, Kind des Hzs. Adolf Friedrich I.
Anna Sophie, T. des Hzs. Johann VII. v. M., † 11. Febr. 1648.
Adolf Ernst, † 13. Jan. 1653, Sohn Hz. Adolf Friedrich I.,
Heinrich Wilhelm, † 2. Dec. 1653, Sohn Hz. Adolf Friedrich I.
Philipp Ludwig, † 20. Oct. 1655, Sohn Hz. Adolf Friedrich I.
Paul Friedrich, Großherzog v. M.=Schwerin, † 7. März 1842.
Nicolaus, † 23. Jan. 1856, Sohn des Großh. Friedrich Franz II. v. Mekl.=Schwerin.
Alexander, † 13. Aug. 1859, Sohn des Großh. Friedrich Franz II. v. Mekl.=Schwerin.
Auguste, Pr. v. Reuß, † 3.März 1862, 1. Gem. des Großherzogs Friedrich Franz II.
Anna v. Hessen=Darmstadt, † 16. April 1865, 2. Gem. des Großherzogs Friedrich Franz II.

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Wilhelm, Sohn des Großh. Paul Friedrich, † 28. Juli 1879.
Anna, T. des Großh. Friedrich Franz II., † 8. Febr. 1882.
Friedrich Franz II" Großhz. v. M=Schwerin, † 15.April 1883.

b. Nicolaikirche.

Marie Katharina v. Braunschweig, Wwe Hz. Adolf Friedrichs I. v. Mekl., † 1. Juli 1665, ursprünglich in der Gruft des Schlosses zu Grabow beigesetzt.
Sohn Hz. Friedrichs zu Grabow, todtg. 18. April 1684 ursprünglich in der Gruft des Schlosses zu Grabow beigesetzt.
Friedrich (zu Grabow), Sohn Hz. Adolf Friedrichs I. v. Mekl, † 28. April 1688, ursprünglich in der Gruft des Schlosses zu Grabow beigesetzt.
Christine Wilhelmine v. Hessen=Homburg, Wwe. Hz. Friedrichs, † 16. Mai 1722. ursprünglich in der Gruft des Schlosses zu Grabow beigesetzt.
Friedrich Wilhelm, Hz. v. Mekl.=Schw., † 31. Juli 1713.
Louise, T. Hz. Christian Ludwigs II., v. Mekl.=Schwerin † 12. Juni 1730.
Sophie Louise, T. Hz. Friedrichs zu Grabow, Wwe. König Friedrichs I. v. Preußen, † 29. Juli 1735.
Gustave Karoline von Mekl.=Strelitz, Gem. Hz. Christian Ludwigs II. v. Mekl.=Schwerin, † 13. April 1748.
Sophie Charlotte von Hessen - Cassel, Wwe. Hzg. Friedrich Wilhelms v. M.=Schw., † 30. Mai 1749.
Christian Ludwig II., Hz. v. M.=Schwerin, † 30. Mai 1756.
Amalie, dessen Tochter, † 24. Sept. 1775.
Tochter des späteren Großherzogs Friedrich Franz I., todtgeboren 7. Mai 1776.
Sohn desselben, todtgeboren 11. Mai 1777.
Ludwig, Erbprinz, zweiter Sohn .Hz. Christian Ludwigs II., † 12. Sept. 1778.
Charlotte Sophie von Sachsen=Coburg=Saalfeld, desselben Erbprinzen Wittwe, † 2. Aug. 1810.
Ulrike Sophie, T. d. Hzs.Christ. Ludwig II., † 17. Sept. 1813.

Sternberg .

[Agnes v. Lindow=Ruppin, Wittwe Heinrichs II. v. Mekl., † nach 29. Juli 1343.]
Johann II., Hz. v. Mekl.=Stargard zu Sternberg, † 1416.
Johann III., dessen Sohn und Nachfolger, † 31. Dec. 1438.

Stockholm . (Dominikanerkirche.)

Richardis, geb. Gräfin v. Schwerin, 1. Gem. König Albrechts v. Schweden, † 1377.

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Strelitz .

Johann I., Hz. v. Mekl.=Stargard † 1392/93.

Torgau .

Sophie, T. des Hzs. Magnus II. v. Mekl., Gem. Hz. Johanns v. Sachsen, † 12. Juli 1503.

Upsala . (Dom.)

Elisabeth, T. Gustavs I., Königs v. Schweden, Wwe. Hzg. Christophs v. Mekl., † 20. Nov. 1597.

Wagensberg bei Laibach.

Louise, T. des Großherzogs Paul Friedrich v. Mekl.=Schwerin, 1. Gem. des Fürsten Hugo v. Windisch=Gratz, † 9.März 1859.

Wanzka .

Ulrich I., Hz. v. Mekl.=Stargard zu Neubrandenburg, † 8. April 1417.
Anna, dessen Tochter, Aebtissin zu Wanzka, † nach 13.Juli 1424.
Heinrich, Hz. v. Mekl.=Stargard, † 1466.
Ulrich II., Hz. v. Mekl.=Stargard, † 13. Juli 1471.

Weißenfels .

Anna Marie, T. Hz. Adolf Friedrichs I. v. Mekl.=Schwerin, Gem. des Administrators Hz. Augusts v. Sachsen zu Weißenfels, † 11. Dec. 1669.

Wiederstedt (Kloster im Mansfeldischen).

Helena v. Rügen, Gem. 1) Johanns (III.) v. Mekl., 2) Bernhards II. v. Anhalt=Bernburg, † 9. Ang. 1315.

Wienhausen (Kloster bei Celle).

Elisabeth v. Wenden, [T. Heinrich Burwys I. v. Mekl.], Aebtissin, † 10. Febr. [1265].
Mechthild, 2. Gem. Hz. Heinrichs I. v. Werle, † 8.Jan. nach 1301.
Margarete v. Br.=Lüneburg, Wwe. Hz. Heinrichs v. Mekl.=Stargard, † 9. April 1512.

Windsor=Castle.

Charlotte, T. Hz. Karl Ludwig Friedrichs zu Mirow, Gem. König Georgs III. v. Großbritannien, † 17. Nov. 1818.

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Wisby . (St. Marien.)

Erich, Sohn König Albrechts v. Schweden, † 26. Juli 1397.

Wismar . a. Franziskanerkloster.

Johann (III.), Sohn Heinrichs I. v. Mekl., † 27. Mai 1289. Beatrix v. Brandenburg, 1. Gem. Heinrichs II. v. Mekl., † 22. Sept. 1314.
Anastasia v. Pommern, Wwe. Heinrichs I. v. Mekl. † 15. März 1317.
Heinrich, † 1321, Kind Heinrichs II. v. Mekl.
Anastasia, † 1321 (oder bald hernach) Kind Heinrichs II. v. Mekl.
Anna v. Sachsen, 2. Gem. Heinrichs II. v. Mekl., † 22. Nov. 1327.
Lütgard, T. Johanns (III.) v. Mekl., Wwe. des Grafen
Günther III. v. Lindow=Ruppin, † 1352.

b. Domincaner=Kloster.

Sophie v. Pommern, Wwe. des Hzs. Magnus II., † 26. April 1504. [Neuerdings in die Marienkirche zu Wismar übertragen.]
Margarete, ihre Schwester, Wwe. Balthasars, † 27. März 1526.

Wolfenbüttel . (Hauptkirche.)

Christine Margarete, T. Hz. Johann Albrechts II. v. Mekl.=Güstrow, geschiedene Gem. des Hzs. Christian (Louis) I. v. Mekl.=Schwerin, † 6./16. Aug. 1666.
Sophie Elisabeth, deren Schwester, Wwe. Hz. Augusts v. Br.=Wolfenbüttel, † 12. Juli 1676.

Vignette
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III.

Meklenburger

auf auswärtigen Universitäten

bis zur Mitte des 17 ten Jahrhunderts.

Vom

Geh. Finanzrat Balck.

Dritter Beitrag * ).


Z um Schlusse hier noch die Ergebnisse der Matrikeln von 11 Universitäten:

1) Die 1348 gegründete Universität Prag war in den ersten Decennien ihres Bestehens zweifelsohne auch von Norddeutschen stark frequentiert. Das im Druck erschienene Album jurid. 1372 - 1418 (vgl. diese Jahrbücher, Bd. XIV, S. 106) und ebenso der Liber decanor. philosoph. 1367 - 1585 ergeben in der natio Saxonum bis zum Anfang des 15. Jahrhunderts zusammen 126 Namen, welche theils nachweisbar, theils höchst wahrscheinlich Meklenburgern angehören. Nachdem 1409 wegen Zurücksetzung gegenüber den Böhmen ein allgemeiner Auszug der Deutschen stattgefunden hatte, gingen auch die Meklenburger nicht mehr nach Prag, zumal die 1392 gegründete Universität Erfurt (vgl. diese Jahrbücher, Bd. XLVIII, S. 56 ff.) inzwischen zu Ansehen gelangt, und 1409 nun auch zu Leipzig eine Hochschule errichtet war, welcher die Hochschule zu Rostock bereits 1419 folgte.


*) Beitrag I. und II. s. Jahrb. XLVIII, S. 54, und XLIX, S. 73 f.
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2) Aus dem Matrikelbuche der seit 1386 florierenden Universität Heidelberg hat Herr Dr. Gustav Töpke daselbst, - welcher bereits in den "Magdeburger Geschichtsblättern" von 1879 und 1881 die Magdeburger, welche im Mittelalter zu Heidelberg und Basel studiert haben, zusammengestellt und inzwischen auch den ersten Theil der Heidelberger Matrikel 1386 - 1553 herausgegeben hat - die Meklenburger in 77 Nummern bis 1630 gütigst excerpirt.

3) Von Köln (vgl. diese Jahrbücher, Bd. XLVIII, S. 54) sind die allmählich im Druck erscheinenden Matrikel=Auszüge bis 1406 vorgeschritten, jedoch ohne alles Ergebniß für Meklenburg, wie denn auch wohl später nur wenig dorther zu erwarten steht.

4) Von Basel, dessen Universitäts=Matrikel seit dem Jahre der Gründung 1460 vom Herrn Oberbibliothekar Dr. Sieber daselbst jetzt in Jahres=Programmen allmählich veröffentlicht wird, hat der dortige Stud. jur. Zentner bis 1630 Schon 55 hierher gehörende Eintrage eingesandt.

5) Die im Provincial=Archiv zu Breslau befindliche Matrikel der ehemaligen, 1506 gegründeten Universität zu Frankfurt a.O. hat, Dank den Nachforschungen des Herrn Archiv=Assistenten Dr. Wachter zu Breslau, bis 1630 im Ganzen 310 Nummern ergeben.

6) Die Matrikel der Universität Tübingen ist vom Gründungsjahr 1477 bis 1545 in den vom Herrn Professor v. Roth daselbst publizierten "Urkunden zur Geschichte der Universität Tübingen" abgedruckt, jedoch ohne jegliches Resultat für unsere Zwecke; aus der Zeit von 1545 bis 1630 hat Herr Bibliotheks=Assistent Dr. Wendel daselbst 35 Meklenburger gefunden.

7) Die im herzoglichen Landes=Haupt=Archiv zu Wolfenbüttel aufbewahrte Matrikel der ehemaligen, 1575 errichteten Universität Helmstedt hat Herr Konsistorialrat v. Schmidt=Phiseldeck vom Anfang an bis 1630 zu excerpiren und die entdeckten 104 Nummern mitzutheilen die Güte gehabt.

8) Die Fortsetzung von Marburg (vgl. Jahrbuch XLVIII, S. 64) 1604 bis 1629 ist mit 18 Eintragen vom Herrn Universitätsbibliothek - Hilfsarbeiter Dr. Groll daselbst zu unserm Danke angefertigt; aus den Jahren 1629 - 1650 ist die Matrikel verloren.

9) Aus der Matrikel der 1621 gegründeten Universität zu Straßburg sind von dort bis 1650 auf Veranlassung des Herrn Oberbibliothekars Dr. Barack daselbst uns 37 Inskriptionen zugegangen.

10) In Bezug auf Erfurt (vgl. Jahrbücher XLVIII, S. 56) hat inzwischen die Fortführung des Druckes der Matrikel in den

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"Geschichtsquellen der Provinz Sachsen" VIII. 2. 1884 aus der Zeit von 1492 bis 1636 nur 6 Nummern zu Tage gefördert.

11) Von der Schwedischen Universität Upsala endlich, deren älteste Matrikel von 1477 bis 1595 nicht mehr vorhanden ist, sind von 1595 bis 1650 von Herrn Professor Sunden daselbst nur 3 hier interessierende Eintrage ermittelt.

Außer den hier unter 8 und 11 genannten sind noch die Matrikeln von Trier seit 1454, Mainz 1474 - 1578, Gießen 1607 - 1625 (von 1625 - 1650 mit Marburg vereinigt), Rinteln 1629 ff. verloren, und diejenige von Freiburg, dessen 1460 gegründete Universität in älterer Zeit wesentlich von Augsburg, Speyer und Konstanz aus besucht wurde, enthält nach Mittheilung des dortigen Universitäts=Sekretariats bis ins 17. Jahrhundert hinein keine mecklenburgische Inskriptionen. - Auch in der Matrikel zu Wien seit 1365 wird sich wegen loser Beziehungen zu Meklenburg wenig Relevantes finden; ebenso in der neueren von Mainz seit 1578, sowie in denjenigen von Würzburg seit 1583 und Paderborn seit 1594 bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts, weil während dieser Periode jene katholischen Hochstifter von hier aus jedenfalls gemieden wurden. Bedauerlichst waren aus der alten Matrikel von Leipzig (seit 1409) keine Excerpt e zu erreichen; doch wird dem Vernehmen nach auch hier der Druck der ersteren beabsichtigt. Kiel, Halle, Göttingen u. s. w. interessieren nicht, weil neueren Datums. - Die alten Universitäten Bologna (seit 1158), Padua (seit 1228), Paris (ebenso alt), Florenz (seit 1438) mögen immerhin noch einige Ausbeute ergeben; doch fehlen .die Verbindungen dorthin. Freilich ist auch aus der in der "Zeitschrift des Kopernikus=Vereins" zu Thorn, Heft 2, enthaltenen Matrikel der Deutschen zu Bologna von 1490 - 1500 kein einziger Meklenburger mit Sicherheit zu entnehmen, und wird jedenfalls nach Gründung der deutschen Universitäten der Besuch ausländischer nur geringe gewesen sein.

Von den 768 Musensöhnen der hier aufgeführten 11 Universitäten entfallen nur etwa 200 auf das platte Land, besonders auf die Edelhöfe, der überwiegend größte Theil aber auf die Städte; unter diesen auf Rostock 226, auf Neubrandenburg 81 (aus Frankfurt a. O. allein schon 74), auf Wismar 50, auf Parchim und Güstrow je 25, auf Schwerin 20 u. s. w. - Von Geburt waren mehr als anderthalbhundert Adelige, also etwa 600 Bürgerliche. Nach dem Berufe der Eltern waren die Edelleute meistens Söhne von Gutsbesitzern, unter den Bürgerlichen nachweisbar etwa 70 Söhne von Gelehrten, d. i. Beamten, Geist=

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lichen, Aerzten, Professoren, der größere Rest also Kinder von Rathsherren und hauptsächlich von sog. vornehmen Bürgern. - Nach der eigenen späteren Lebensstellung unserer Musensöhne sind ermittelt: 18 katholische Kleriker, 33 lutherische Prediger, etwa 100 Beamte, Rechtsgelehrte, Magistratspersonen, 40 Professoren und Lehrer, 17 Aerzte, 3 Militärs, so daß also die Meisten wieder Bürger ihrer Vaterstädte, auch die Edelleute größtentheils wieder Gutsbesitzer geworden sein werden. - Als Quellen zu unsern Erläuterungen sind die schon in den vorhergehenden Beitragen genannten wieder benutzt.

Wir schließen mit der Hoffnung, daß diese Abhandlungen nicht ohne einigen Nutzen geschrieben sein werden. Der Statistiker mag aus ihnen Material für einschlagende Zusammenstellungen aus früherer Zeit entnehmen. Der Litterarhistoriker wird aus ihnen erkennen, nach welchen auswärtigen Universitäten meist unsere studierende Jugend strebte, aus welchen einheimischen Ortschaften, Ständen, Familien sie besonders hervorging, welche Facultäten einst die frequentesten waren, wie ernst es von Manchen mit dem Studieren genommen wurde, eine wie lange Reihe von Jahren und auf wie vielen Hochschulen sie sich den Wissenschaften widmeten. Der Genealoge wird hier neue Daten aus der Jugendzeit ihm bekannter Personen und neue Familienmitglieder für seine Stammbäume entdecken. Den auswärtigen Universitäten, deren Matrikeln benutzt sind, wird hier eine Ergänzung der letzteren geboten. Der Hauptzweck dieser Zeilen wäre aber erreicht, wenn hierdurch nach dem geschilderten Vorgang so vieler anderer Hochschulen ein neuer Anstoß zum endlichen Abdruck unserer altehrwürdigen Rostocker Universitäts=Matrikel, vielleicht zunächst etwa nur bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts, gegeben würde, deren veröffentlichte Eintrage, mit den hier gegebenen gegenseitig verglichen, dann manchen interessanten Blick in längst vergessene Zeiten eröffnen müßten.

Wegen Wiedergabe der mittelalterlichen, theilweise entstellten Namensformen in Text und Register gilt auch hier bereits Gesagtes.

Nach der Reihenfolge der schon aufgeführten Universitäten sind nun weiter immatrikuliert:

XI. Zu Prag.

A. Nach dem Album facultatis juridic. 1372 - 1418.

1954) Dominus Philip de Helpte 1373.
1955) Nicol. Schonenberg, de Parchem, 1373. - Schönberg; schon 1348 ein Nicolaus Rathsherr in Parchim.

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1956) Albertus de Rozstok 1373. - Nach dem Heimathsorte benannt, vgl. Nr. 10.
1957) Henricus Holstain 1374. - v. Holstein.
1958) Dominus Nicol. Leuesow, plebanus in Nova Kalant, 1376. - Gewiß v. Levetzow.
1959) Henricus Koss 1376. - v. Koß.
1960) Albertus Wytte 1377. - Wohl aus dem bekannten Geschlecht zu Rostock oder Wismar.
1961) Joh. Berchteheyle 1377. - Joh. v. Berchteheile, Sohn des Ritters Johann, Schwerinscher Domsenior 1397 - 1401.
1962) Albertus Moldeke 1378. - v. Moltke, vielleicht Alberts (auf Sabel 1361) Sohn.
1963) Conradus Römer 1378. - Stadt=Protonotar zu Rostock 1399.
1964) Nicol. Ryke 1378. - Aus Rostock? Vgl. Nr. 91.
1965) Joh. Dessin 1378. - v. Dessin, vielleicht des Ritters Johann auf Leisten Sohn.
1966) Joh. Schönberg 1378. - Bruder von Nr. 1955 ?
1967) Henricus Cossebode 1380. - v. Kossebade.
1968) Henricus Cröpelin 1381. - v. Kröplin?
1969) Herman Lucow 1381. - Aus dem Adelsgeschlechte Luchow (Lukow), wo der Vorname Hermann?
1970) Nycol. Dystelower, de Wysmaria, 1381.
1971) Joh. Byndo[r]p, de Malchyn, 1381. - Biendors; er wurde baccal. jur. 1387.
1972) Dominus Rudolphus, dux Magnopolensis, 1382. - Herzog Rudolf von Meklenburg=Stargard, Bischof von Schwerin seit 1390, vorher Bischof von Skara in Schweden, gest. 1415.
1973) Bernhardus de Grollen, magister suus, 1382. - Aus dem gleichnamigen Rostocker Geschlechte?
1974) Otto Coci, de Tzwerin, 1382. - Kock.
1975) Marquardus de Parchem, 1382. - Nach dem Heimathsort genannt, vergl. Nr. 43.
1976) Conradus Lankow 1382. - Sohn des Knappen Konrad v. Lankow auf Bresen?
1977) Herman Tarnaw, de Sternberg, 1383.
1978) Dominus Nicol. Berkhane 1383. - v. Berkhahn, Sohn des Klaus, welcher 1347 Besitz in Witzin hatte?
1979) Nicol. de Krepelyn 1384. v. Kröplin, Adels= und seestädtisches Patriziergeschlecht.

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1980) Jacobus Oem, de Rostok, 1384, baccal. jur. 1387. - Aus einer Rostocker Bürgerfamilie.
1981) Herman Mow 1384. - Mau, vgl. Nr. 308, Wismarsche Bürgerfamilie.
1982) Borchardus Rybe, presbiter 1384, baccal. phil. 1385. =v. Rieben?
1983) Mag. Henricus Puent, de Swerin, 1384, licenciatus phil. 1385. - Vergl. Nr. 2082.
1984) Joannes Vincke, de Malchyn, 1384.
1985) Arnoldus Leppyn, de Vredelande, 1385.
1986) Henricns Rynesberch, de Parchym, 1385. - Rheinsberg.
1987) Bartholdus de Rostok, 1385. - zu Prag gest. 1386. Vergl. Nr. 1956.
1988) Henricus Ludolfi, de Malchaw, 1385.
1989) Georg. Twedorp, de Rostok, 1385, baccal. phil. 1385. - Zweedorf.
1990) Reymarus Fredderkstorp, de Wysmar, 1385, baccal. phil. schon 1382, licenciatus 1387. - Aus der Familie Friedrichsdors.
1991) Conradus Golyn, de Vredelanth. 1385.
1992) Joh. Helferi, de Strelicz, 1385.
1993) Henricus Flore, de Kriwcze, 1385. - Aus Crivitz?
1994) Gerardus Bertekow, de Rorulow, 1385. - v. Bertikow, aus Romelow bei Stargard, baccal. phil. 1385, wohl Nachkomme des Ritters und Rathes Gerhard v. B. im Stargardschen. - Priester 1396.
1995) Joannes Wytte, de Malchyn, 1385.
1996) Joannes Locze, de Sterneberch, 1385. - Loitz.
1997) Reymarus de Wysmaria 1385, licenciatus phil. 1385, magister 1387. - Nach dem Heimathsort benannt, Vgl. Nr. 21, 67.
1998) Bernardus Bulow, de Glyn, 1386. - v. Bülow, baccal. phil. schon 1376, seit 1405 decanus et canon. eccles. Tarbatensis (Dorpat), rector universitat. Prag., facult. jurid.
1999) Henricus de Rybbenytze, magister in artibus 1386. - Henric. Reczekow (Retschow) de Rybbenytze, decanus facult. phil. 1385, magister noch 1396, baccal. phil. schon 1376. - Nachkomme des Ritters gl. N. 1329 ?
2000) Matthens Steyslap 1386. - v. Stoisloff.
2001) Hartwich de Byczowia 1387. - Nach dem Heimathsorte benannt.

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2002) Marquardus Gnyen 1388. - Gnoien.
2003) Joannes Gronow 1388. - Wismarsches Geschlecht.
2004) Martinus Weerderman, de Sternberg, 1388. - Dieses Geschlecht damals auch in Goldberg.
2005) Joannes Sterneberg, de Parchem, 1389. - Magist. phil. 1392.
2006) Fredericus de Parcham 1390. - Nach dem Heimathsorte benannt, Nr. 1975.
2007) Lanrentius Kirchhoff 1391. - Sohn des Rathsherrn Berthold Kirchhoff zu Rostock? - Ein Laurentius Kirchhoff war im 16ten Jahrhundert Professor daselbst, vgl. Nr. 2244.
2008) Henningus Voss 1392. - v. Voß, wo der Vorname Henning schon früh.
2009) Henricus Starke, de Rostok, 1392. - Aus einer dortigen Bürgerfamilie.
2010) Henricus Hane 1392. - v. Hahn, wo der Vorname Heinrich häufig.
2011) Joh. Kemerer 1392. - Aus der Rostocker Bürgerfamilie.
2012) Henningus Wacholt 1392. v. Wacholt, Adelsgeschlecht in Pommern und Meklenburg.
2013) Hermannus Guestrow 1392, baccal. jur. 1395; nach dem Wohnort genannt.
2014) Henningus de Scharpenberch 1393, baccal. phil. 1393.
2015) Jacobus Gronow 1394 - Aus Wismar? Nr. 2003.
2016) Herman Parkentyn, de Rostok, 1395. - Wohl aus einer Bürgerfamilie.
2017) Gerardus Herfart 1396, Sohn des Bürgers Vicke von Hervorden zu Rostock?
2018) Magister Arnoldus Wodarch, de Stargardia, 1397.
2019) Hartwicus et
2020) Conradus Plesse 1398. - v. Plessen, vgl. schon Nr. 2 und 3.
2021) Rudolphus Quitzow 1401. v. Quitzow? Ob aus Mekl.?
2022) Joannes Redigestorp, canonicus in Güstrow 1401. - v. Restorff.
2023) Nobilis dominus Joachim Molczan 1401. - Auch baccal. phil. 1401; vgl. Nr 11.
2024) Jac. Mortze, de Parchem, 1401.
2025) Joh. Stafield, canon. regularis 1403. - v. Staffeld.
2026) Henricns Voss, de Vredelanth, 1404.
2027) Sabellus Helpte, de Brandenburg, 1406. - Zabel v. Helpte.

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2028) Theodricus Zukow, de Rostok, 1407, baccal. phil. 1407, - Dietrich Sukow, vgl. Nr. 500.
2029) Joannes Kroll 1408.
2030) Dominus Joach. de Horst, perpet. vicarius paroch. eccles. sti. Nicolai in Wismar 1413. - Lebte dort noch 1418.

B. Nach dem liber decanorum facultatis philos. 1367 - 1585.

Außer den bereits Genannten Nr. 1982, 1983, 1989, 1990, 1994, 1997, 1998, 1999, 2005, 2014, 2023, 2028:
2031) Henricus Ropere, de Rostok, baccal. 1367. - Röper.
2032) Joan. Luccow, de Rostok dgl. 1368.
2033) Joannes de Rostok, dgl. 1368. - Nach dem Heimathsort genannt, vgl. Nr. 1956.
2034) Henricus de Helpede, dgl. 1371.
2035) Ludolphus de Grabow, dgl. 1371. - Ein v. Grabow oder aus der Stadt d. N.?
2036) Henricus Malchin, dgl. 1373. - Nach dem Heimathsorte benannt.
2037) Nicol. Witte, dgl. 1374. - Vater des Wismarschen Rathsherrn Nicol. Witte 1416 ?
2038) Joannes Rybnitz, dgl. 1376. - Bruder von Nr. 1999 ?
2039) Marquardus Rasseborg dgl. 1376. - Vgl. Nr. 1.
2040) Joannes Holste, dgl. 1377. - v. Holstein?
2041) Wolderus Krouel, dgl. 1378. - Krull, aus Malchin oder Güstrow? oder Krauel?
2042) Conradus Parcheim, dgl. 1378. - Nach dem Heimathsort Parchim; vgl. Nr. 2006.
2043) Henricus Haselberg, dgl. 1380. - Aus einer Rostocker Familie.
2044) Eberhard et
2045) Matthias v. Tessin, dgl. 1383. - v. Dessin?
2046) Meinhardus Parchim, dgl. 1383. - Vergl. Nr. 2042.
2047) Nicol. Lucow, dgl. 1383. - Aus Rostock? Vgl. Nr. 2032.
2048) Waltherus de Czwerin, dgl. 1384. - Nach dem Heimathsorte?
2049) Joh. de Wismaria, dgl. 1385. - Nach dem Heimathsorte? Vgl. Nr. 1997.
2050) Nicol. Buman, dgl. 1385. - Aus einer alten Wismarschen Familie.
2051) Jacobus Lukow dgl. 1386. - Aus Rostock? Vgl. Nr. 2032.

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2052) Walterus Grenow, dgl. 1387. - Aus Wismar? Vgl. Nr. 2003.
2053) Conradus Grevesmoll, dgl. 1387. - Nach dem Heimathsort Grevesmühlen.
2054) Joh. Greve, de Parchim, dgl. 1387.
2055) Gustrower, de Malchin, dgl. 1388.
2056) Wylhinus Witte, de Wysmaria, dgl. 1388. - Nachkomme des Rathsherrn Wilken Witte 1332.
2057) Joannes Strelicz, dgl. 1388. - Nach dem Heimathsort.
2058) Christoph. Rostog, dgl. 1389. - Nach dem Heimathsort, Vgl. Nr. 1956.
2059) Jacobus de Parchim, dgl. 1390. - Vgl. Nr 2006.
2060) Nicol. Paricz, dgl. 1392. - Wohl aus der alten Familie dieses Namens zu Friedland und Neubrandenburg.
2061) Nicol. Basse, dgl. 1396. - v. Basse? (Bassewitz). Klaus 1405 auf Kowalz etc. .
2062) Henricus Mestelyn, de Parcheim, dgl. 1396. - Magister 1399.
2063) Joannes Kerkhof, dgl 1398. - Sohn des Bürgers Berthold Kirchhof in Rostock, dort Rathsherr 1425.
2064) Petrus Sandaw, dgl. 1398. - Alte Güstrower Familie.
2065) Rudolphus Balgen, dgl. 1398. - R. Balghe besaß 1404 Pfandhufen zu Mirow bei Schwerin, war 1428 Clericus zu Lübeck.
2066) Rudolphus Bors, de Wysmaria, dgl. 1399. - Rudolf Poors, Vikar daselbst 1416, gest. 1429.
2067) Hermannus Berse de Sternberg, dgl. 1401. - v. Barsse, auf Stieten bei Sternberg.
2068) Henricus Molner de Boyczenborch, dgl. 1403.
2069) Nicol. Speck, dgl. 1404. - Altes Rathsgeschlecht zu Wismar, ein Nicol. Speck Schweriner Domherr 1500.
2070) Nicol. Turkaw, de Rostok, dgl. 1404. - Priester, Rector an St. Marien zu Rostock, Donator der Universität bei ihrer Errichtung.
2071) Georg. Belaw, de Parchym, dgl. 1406. - Magister 1408. Zu Wismar Protonotar 1421, Rathsherr 1435.
2072) Joannes Werkman, de Wismaria, dgl. 1406. - Magister, Rathsherr in Wismar 1431, gest. 1456, wohl Sohn des gleichnamigen Rathsherrn.
2073) Erasmus Oertzen, dgl. 1406. - v. Oertzen?
2074) Albertus de Wysmaria, dgl. 1407. - Vgl. Nr. 2049?
2075) Andreas de Rostok, dgl. 1407. - Nr. 1956.

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2076) Gerardus de Rostok, dgl. 1407. - Nr. 1956.
2077) Joh. Bicker, de Rostok, dgl. 1407.
2078) Martinus Rostok, dgl. 1407. - Vgl. N. 2058.
2079) Vincentius Cropelyn, de Rostok dgl. 1408. - Aus altem Rathsgeschlecht.
XII. Zu Heidelberg 1386 - 1630.
2080) Johannes Sadelmann, Wismar., März 1387. - Zu Wismar ein gleichnamiger Pfarrer 1451.
2081) Nicol. Knop, Schwerin., Frühling 1387. - Klaus v. Knop auf Brüsewitz und Stük bei Schwerin 1391.
2082) Henricus Puent, Schwerin., magist. Pragens. in artib., Herbst 1387. - Vgl. Nr. 1983.
2083) Paulus Pont, Schwerin., März 1390. - Auch gewiß Punt, vgl. Nr. 2082.
2084) Volmarus Banzekow, vicar. eccles. s. Jacobi extra muros Wismar, Sommer 1390. - Aus alter Rathsfamilie, vielleicht Bruder des 1427 enthaupteten Wismarschen Bürgermeisters Joh. Banzkow.
2085) Frater Nicolaus Doberan., Frühling 1391. - Aus dem Kloster Doberan.
2086) Albertus Wend, Butzauw., Frühling 1391.
2087) Albertus Dux Magnipol., canonicus eccles. Swerin., October 1393. - Coadjutor zu Dorpat 1396, gest. 1397 (s. oben S. 210).
2088) Guntherus Rudesleven, canonicus eccles. Lubic., magister, dicti domini ducis.
2089) Joh. de Winhusen, cleric. Hildesemensis, notarius, [noch 1410 herzogl. Notar] dicti domini ducis.
2090) Nicol. Fistulatoris de Vorstenwaldis, clericus Lubec., servitor, Piper oder Pfeiffer. dicti domini ducis.
2091) Frater Heyningus Dergon (Dargun), ord. Cisterc., Frühling 1433. - Ein Mönch aus Dargun.
2092) Frater Bertoldus, Dobbron. (Doberan), ord. Cisterc., Frühling 1433. - Desgl. aus Doberan.
2093) Joachim Pentz, clericus Raceburg., October 1503. =v. Pentz, vgl. Nr. 580.
2094) Henricus Gladaw, Rostock., October 1557. - Vgl. Nr. 123, 2251
2095) Otto Prein, Megaloburg., November 1559. - Sohn Volrats v. Preen auf Wandrum, Pommersch. Rat.

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2096) Thomas Crammon, Megalob., November 1559. - v. Cramon.
2097) Nicol. Dobbin, magist. art. Rostock., October 1560. - Prof. jur. zu Heidelberg 1565, Rector der Universität 1570, Lehrer am Casimirianum zu Neustadt a. d. Hardt seit 1579. Vgl. Nr. 2104.
2098) Albertus Kirchhoff, Rostock., December 1562. - Vgl. Nr. 1365.
2099) Adamus Kossebade, Megapol., October 1566. - v. Kossebade, vgl. Nr. 1381, 2273.
2100) Victor a Stralendorff, Megapol., November 1569. - Vgl. Nr. 1395.
2101) Nicol. Jendricus, Rostock., März 1570. - Nr. 2561.
2102) Joh. Hornefferus, Wismar., August 1571. - Nr. 2523;
Sohn des "Meisters" Peter Horneffer.
2103) Georgius Aoilenfeldt, Megapol., December 1571. - Eulenfeld? oder ab Ilenfeldt?
2104) Albertus Dobbin, Rostock Februar 1572, - non juratus propter aetatem, frater doctoris Dobbin, professoris pandectar., vgl. Nr. 2097. - Rathsherr zu Rostock, Sohn des dortigen Rathsherrn Stephan Dobbin, gest. April 1632. Vgl. Nr. 2164. Er war Vater von Nr. 2546.
2105) Ludolphus Moltzan, Megapol., October 1572. - Ulrichs v. Maltzan auf Ulrichshusen Sohn.
2106) Dionvsius Meyer, Rostock., Juni 1575. - Bürger daselbst 1603.
2107) Reimarus Weltzin, nobilis ex ducatu Mechelburg, Mai 1576. - Vgl. Nr. 2287.
2108) Joachim ab Aldenburgk, Megalburg., November 1577. =v. Oldenburg, Nr. 2288, herzogl. Hauptmann 1599.
2109) Volradus a Plessen, nobilis Megapol, April 1578. - Vgl. Nr. 943, 2161.
2110) Pascasius a Bülow, nobilis Megapol., April 1578.
2111) Andreas a Stralendorff, nobilis Megapol., April 1579. =Nr. 2162, 2564. - Sohn des Oberhauptmanns gleiches Namens zu Broda, Domdechant zu Ratzeburg.
2112) Rodolphus Schlichius, Warnensis, Juli 1579. - Aus Waren, Nr. 1481.
2113) Henningus a Pentz, Udalrici fil., Megapol., November 1581. - Aus dem Hause Redefin, Hof= und Regierungsrat, Pfandbesitzer von Wredenhagen, gest. November 1606, vgl. Nr. 2286.

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2114) Joh. Jungker, Rostock., November 1581.
2115) Winholdus Sibrand, Rostock., August 1583. - Sohn des Seidenhändlers Heinrich Sibrand, schon sehr jung meklenb. Rat, demnächst dänischer Kanzler und holsteinischer Rat, gestorben um 1596.
2116) Hartmannus Aepinius, Rostock., April 1584. - Nr. 2309.
2117) Joannes a Plesse, nobilis Megapol., August 1585. - Sohn Kord's aus Jamel, Landrat, auf Damshagen etc. .
2118) Joach. Remarus, Rostock October 1585. - Vgl. Nr. 1440, 2176.
2119) Vitus Pankelow, Rostock., November 1585.
2120) Barthol. Coppen, Rostock., January 1586. - Prof. theol. Zu Heidelberg seit 1600, Rector der Universität 1603, 1615, gest. 24. Mai 1617; ogl. Nr. 1475.
2121) Jacobus Heinius, Rostock., Januar 1586. - Vgl. Nr. 2165; geb. 1565, Sohn des Prof. jur. Friedrich Hein, Dr. jur. zu Rostock, gest. 1634.
2122) Otto a Stralendorff Megapol., Mai 1586. - Vgl. Nr. 2171, 2295, 2563: Bruder von Nr. 2111.
2123) Daniel Eggebrochtus, Wismar., August 1586. - Vgl. Nr. 2166. - Sohn des Dr. jur. Nicol. Eggebrecht, Rathsherr zu Wismar seit 1601, gest. August 1628.
2124) Brandanus a Schwicheldt, Megapol., November 1586.
2125) Joannes Georgins Leesten, Megapol., November 1586. - v. Lehsten, Nr. 2588.
2126) Anton. Gulielmus, Rostock, Juni 1587. - Wilms. Vgl. 2174.
2127) Bertholdus v. d. Lühen, Megapol., Mai 1588. - Auf Panzow, Kord's Sohn.
2128) Magister Levinus Battus, Rost., September 1591. =Nr. 1451.
2129) Joh. Hein, Rost., October 1592. - Vgl. Nr. 190, 2130.
2130) Albertus Hein, Megapol., Juni 1593. - Sohn des Prof. jur. und Bürgermeisters zu Rostock Friedrich Hein, Prof. jur. und Geh. Rath daselbst und zu Schwerin 1596 - 1636. Vgl. Nr. 316, 2180.
2131) Statius Bercholten, Rostock., Mai 1594. - Angesehene Familie.
2132) Nicol. Papken, Rost., Juli 1595. - Sohn des Bürgers gl. N., geb. November 1571, dänischer Rat, gest. December 1629.

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2133) Hartwicus v. Barchetinn, Megapol., Juli 1596. - von Parkentin.
2134) Janus Henricus Schroeterus de Gustrau, poeta laureatus Mechleburg., Juli 1597. - Nr. 2662.
2135) Joannes Sibrandus, Rostock Februar 1598. - Nr. 1492.
2136) Albertus Hovy, Rost., Mai 1598.
2137) Hartwicus a Bilau in Piekrint, Megaloburg. nobilis, Juni 1598. - v. Bulow auf Pokrent, Domdechant.
2138) Jonath. Chytr[a]eus, Rostock., Juli 1598. - Vgl. Nr. 2142, 2147, 2608.
2139) Nicol. Egebertus, Wismar., Januar 1599. - Eggebreckit, Nr. 2373.
2140) Joachimus Fuchs, Megapol., October 1599. - v. Voß?
2141) Guntherus Fineke, Megapol., October 1599. - v. Fineke.
2142) Matth[a]eus Chytraeus, Nathanis fil., Rostock., October 1600. - Vgl. Nr. 371, 2138, 2147.
2143) Georgius Justus vom Stein, Wismar., Januar 1607. - Gewiß Sohn des Rathssekretärs Jürgen vom Stein;
Vgl. Nr. 2150, 2430.
2144) Christoph. Clodius, Megapol., Mai 1607.
2145) Joannes Schultzen, Parchim., November 1508. - Magist. art. et jur. utr. licent. zu Heidelberg Juni 1618.
2146) Thom. Dobinus, Rostock., März 1610. - Sohn von Nr. 2104?
2147) Christoph. Chytraeus, Rost, März 1610. - Bruder von Nr. 2138 und 2142.
2148) Heinricus Heine, Rost., October 1611, erneuert Mai 1618. - Nr. 237.
2149) Christoph. a Pentz, nobil. Megapol., Juni 1612. - Sohn Jakob Ernst's auf Raguth und Scharbow, in schwed. Kriegsdiensten.
2150) Petrus vom Stein, Wismar., December 1612. - Bruder
von Nr. 2143.
2151) Joach. Zachovius, Wismar., September 1613. - Sohn
des Rathsherrn gl. N.
2152) Joach. Albinus, Rostock., December 1614. - Hof= und Landgerichts=Prokurator, Fiskal zu Sternberg 1623.
2153) Christoph. a Köllen, eques Megapol., October 1616. - Nr. 2473; auf Gr.= Grabow 1628.
2154) Heinr. Magnus Spechin, eq. Megap., October 1616, ob aetatem non juravit.
2155) Matthias v. Kalden, eq. Megap., October 1616.

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= 356=

2156) Joach. Weidmannus, Schwerin., Mai 1618. - Wehdemann? Nr. 1832, 2640. - Schweriner Stifts=Syndicus.

XIII. Zu Basel 1460 - 1630.

2157) Georgius Stulte, Swerinens., Winter 1470/71. - Stolte.
2158) Joh. Westfal, Swerinens., Winter 1470/71.
2159) Martinus Nyebur, baccal. art. de Rostock, Winter 1474/75.
2160) Hermannus a Kamptze, nobilis Megapol., 1567. - Vgl. Nr. 179, 843, 2274, 2521.
2161) Volradus a Plessen, Megapol., April 1580. - Nr. 2109.
2162) Andr. a Stralendorff, Megapol., April 1580. - Nr. 2111, 2564.
2163) Joach. Crusius, Neobrandenburg., Mai 1581. - Vgl. Nr. 1409, 2718.
2164) Albertus Dobinus, Rostock Mai 1582. - Nr. 2104.
2165) Jacobus Heinius, Rost., Mai 1582. - Vgl. Nr. 2121.
2166) Daniel Eckbrechtius, Wismar., Mai 1582. - Vgl. Nr.2123.
2167) Gebhardus Molck, Megapol., Mai 1584. - v. Moltke, vgl. Nr. 413.
2168) Gebhardus Kirchdorf, Megapol., Mai 1584. - v. Kardorff, aber nicht identisch mit Nr. 378.
2169) David Reventlow, Megapol., Mai 1584. - v. Reventlow, auf Grese 1616.
2170) Volradus v. d. Luhe, Megapol., Mai 1584. - Auf Fahrenhaupt, Wallensteinscher Geh. Rath 1628, gest.1632.
2171) Otto v. Stralendorf, Megapol., Mai 1584. - Nr. 2122, 2295, 2563.
2172) Ecbaldus Brummerus, Rostock., Septbr. 1585. - Sohn von Nr. 140? Pommerscher Rath zu Stargard.
2173) Martinus Gerdes, Malchin., Juni 1587. - Sohn des Bürgers Johann Gerdes zu Malchin, Bürgermeister zu Güstrow, gest. 1620. Vgl. Nr. 311.
2174) Antonius Gulielmus, Rostock., Juni 1587. - Vgl. Nr.2126.
2175) And. Helwigius, Megapol., Juni 1587. - Vgl. Nr. 867, 2343.
2176) Joach. Reimarus, Rost., Juli 1587. - Vgl. Nr. 2118.
2177) Eugenius a Köllen, Megapol., Juli 1587.
2178) Mgr. Caspar. Kegler, Rost., Juli 1591.
2179) Frasmus Reuzius, Megapol., Juli 1592. - Vgl. Nr. 161. - Auch herzogl. Rath zu Güstrow seit 1597,

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Kanzler des Stifts Schwerin seit 1603, gest. 1617. - Vgl. noch Nr. 1080.
2180) Albertus Heine, Megapol., Juli 1592. - Vgl. Nr. 2130.
2181) Hermannus Munderich, Neobrandenbg., Oktbr. 1592. - Vgl. Nr. 1445, 2362.
2182) Joannes Crollius, Gustrow., Mai 1593. - Sohn des herzogl. Leibarztes Siegmund Croll, ebenfalls herzogl. Leibarzt zu Güstrow, geb. 1567, gest. 1629.
2183) Hieronymus Schabbel, Wismar., Juni 1597. - Sohn des Bürgermeisters gl. N., Syndicus zu Lübeck, gest. 1635.
2184) Joach. Delius, Megapol., Juli 1597. - Aus Neubrandenburg. Nr. 202, 2315.
2185) Mauritius Heine, Malchowiensis, Juni 1599. - Geb. 1574, Leibarzt am Güstrower Hofe, gest. 1628.
2186) Mattheus Schacht, Rost., März 1600. - Vgl. Nr. 163.
2187) Sebast. Hahn, Megapol., April 1600. - v. Hahn, Nr.2370.
2188) Azarias Sturcius, Rost" Mai 1600. - Vgl. Nr. 364.
2189) Casp. Spalckhaver, Rost., April 1601. - Wohl Sohn von Nr. 849.
2190) Fridericus Hein, Rost., Septbr. 1601. - Sohn des Rost. Profess. und Bürgermeisters gl. N., vgl. Nr. 237, Bürger zu Wismar, gest. April 1613.
2191) Joh. Pauli, Wismar" Aug. 1603. - Nr. 1507.
2192) Conradus Battus, Rost., Mai 1605. - Vgl. Nr. 1804, 2609.
2193) Joh. Hagemeister, Gustrow., Mai 1605. - Vgl. Nr. 219.
2194) Henricus Beselinus, Rost., Mai 1605. - Vgl. Nr. 216.
2195) Samuel Cling, Plauensis, März 1609. - Vgl. Nr. 217.
2196) Nicol. Heinius, Wismar., August 1609. - zu W. Arzt und Stadtphysicus, noch 1635.
2197) Georgius Barschamp, Rostock., Mai 1611.
2198) Joh. Cluten, Parchim., Novbr. 1613. - Wohl Sohn des Kirchenprovisors Joachim Klut.
2199) Zachar. Neucrantz, Rost., April 1614. - Bruder von Nr. 402? Vgl. Nr. 1164, 1803, 1886, 2607.
2200) Mag. Joach. Rieckmannus, Weissenberg., Megapol., Juni 1614. - Aus Wittenburg? oder aus Wesenberg?
2201) Otto Tanck, Wismar" Febr. 1615. - Vgl. Nr. 238.
2202) Joan. Neovinus, Rostock" April 1615. - Sohn des Superintendenten gl. N., Advocat zu Schwerin.
2203) Mgr. Joach. Bertramus, Rost., Janr. 1617. - Bruder von Nr. 319? Vgl. Nr. 1824, 2711. Pastor zu Bützow 1623 - 1639.

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2204) Georg. Hagen, Suerin., Juni 1617. - Vgl. Nr. 1662, 2613
2205) Paulus Bossow, Parchim., Juni 1618. - Vgl. Nr. 257.
2206) Joh. Kleinschmidt, Rost., Juli 1620. - Bürgersohn, geb. 5. Septbr. 1593, Professor jur. zu Rostock, gest. October 1638.
2207) Stephanus Hein, Rost., October 1620. - Geb. 1590,
Professor der hebräischen Sprache zu Rostock, gest. Juni 1643.
2208) Adam Haltermann, Gustrow., April 1621. - Nr. 1699, 2267, 2685.
2209) Joh. v. d. Hardt, Wismar., Februar 1622. - Sohn des Bürgers Hermann v. d. H.
2210) Joach. Hassaeus, Rost., Juli 1624. - Vgl. Nr. 301, 2679.
2211) Daniel Fggebrecht, Wismar., April 1627. - Vom Rathsgeschlecht.

XIV. Zu Frankfurt a./O. 1506 - 1630.

2212) Nicol. Bartoldi, Novabrandenburg., 1506.
2213) Henningus Koller, Rostocensis studens, 1510, I. sem.
2214) Joh. Lewerck, Rostock., 1511, I. sem.
2215) Nicol. Lewergk, Rost., 1511, I. sem.
2216) Hermannus Prignitz, Wismar., 1511, II. sem.
2217) Jocobus Knest, Rost., 1512, II.
2218) Henricus Dükr, Rost., 1512, II.
2219) Joach. Albrecht, Gustrow., 1514, I. - Pastor zu Sukow. Vikar zu Güstrow, noch 1541.
2220) Joach. Schulteti, Novabrandbg., 1514, I.
2221) Joach. Gertz, Novabrandbg., 1514, I.
2222) Valentinus Martini, Rostock., 1516, I.
2223) Joh. Helpt, Novabrandbg., 1517, I. - v. Helpte.
2224) Marcus Rode, Rostock., 1518, I. - Bürgersohn, Bürger zu Rostock 1524.
2225) Franciscus Mosze, Rost., 1518, I.
2226) Baccal. Petrus Ressen, Wismar., 1518, I.
2227) Baccal. Henricus Schwarthe, Ratzeburgensis, paedagogus nobilium Werneri et Vizkonis de Bülow de Wenigen, 1518, I.
2228) Balthasar Sicklkow, Rostock., 1518, I. - Siggelkow.
2229) Jacobus Krüger, Novabrandbg., 1519, I. - Vgl. Nr. 2247.
2230) Martinus Degener, Novabrandenbg., 1519, II.
2231) Joach. Bauermeister, Gadebusch., 1520, I.

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2232) Christianus Staneke, Rostock., 1521, II
2233) Dionisius Derit(?), Novabrandenbg., 1521, II. =(v. Dewitz?)
2234) Pater Mattheus Forstermann, ordinis praedicatorum, lector apud Wismarienses, sacr. theol. baccal. 1536, II.
2235) Joach. Molitoris, Rostock., 1542, I. - Müller.
2236) Joach. Phrysius, Rostock., 1543, I. - Später beigefügt: licenciatus utr. jur. et profess. - Vgl. Nr. 153. Aus der Rathsfamilie Frese.
2237) Joh. Summerfeld, Rost., 1545, I. - Sommerfeld.
2238) Georgius Prene, Sterneberg., 1545, II. - Sohn des Pastors gl. N.
2239) Nicol. Knebusch, Wesenberg., 1545, II.
2240) Mattheus Rosseler, 1546, II. - Später beigefügt: Lucanus, doct. medic. Rostoch. - Aber wohl der Prof. jur. und Rathssyndicus dieses Namens 1557 ff.
2241) Joach. a Milken, Megapol., 1547, I. - v. Moltke.
2242) Franciscus Symber (?), Rost., 1548, I.
2243) Mich. Boldewann, Rost., 1548, II. - Vgl. Nr. 155, 2716.
2244) Laurentius Kirchhoff. Rost., 1548, II. - Sohn des Rathsherrn Berthold Kirchhoff, Pref. jur. zu Rostock 1559, gest. Oktbr. 1580.
2245) Georgius Koch, Neobrandenbg., 1549, I.
2246) Arnoldus Koch, Neobrandenbg., 1549, I.
2247) Jacobus Krüger, Neobrandenbg., 1549, I - Vgl. Nr. 2229.
2248) Augustinus Ratke, Rost., 1549, I.
2249) Mattheus Kerkhoff, Megapol., 1550, I. - Aus Friedland, Nr. 774.
2250) Joach. Barsz, Megapol., 1550, I. - Aus Friedland, Nr. 778.
2251) Henricus Gladow, Rost., 1553, I. - Vgl. Nr. 123, 2094.
2252) Laurentius Pankelow, Rost., 1555, I. - Dr. (jur.?) zu Rostock 1560.
2253) Jacobus Reinick, Megapol., 1555, II. - Nr. 809.
2254) Laurentius Koepike, Malchow, 1556, II.
2255) Daniel Gerardus, Rost., pauper, 1556, II.
2256) Gerardus Mittling, Mechelburg" 1556, II.
2257) Joach. Bars, Malchow., 1556, I.
2258) Christoph. Danike, Malchow., 1556, I.
2259) Joh. Hebeneck, Wismar., 1556, II. - Häbernick?
2260) Nicol. Opilio, Parchim., 1557, I. - Werkmeister.
2261) Joh, Heckt, Gustrow., 1557, I. - Vgl. Nr. 147.

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2262) Mgr. Christianus Fahrenheid, Rost., 1557, I. - Nr. 1362.
2263) Mgr. Thom Garlipp, Neubrandbg., 1558, II. - Nr. 786.
2264) Hinricus Slimannus, Parchim., 1558, II. - Diacon zu Parchim 1563 - 1578.
2265) Joh. Witte, Parchim., 1558, II.
2266) Joh. Hornhofer, Wismar., 1559, I.
2267) Bernhardus Bambam, Malchow., 1559, I. - Nr. 1525.
2268) Nicholaus Babetzinn, Malchow., 1559, I. - Bobzien.
2269) Joach. Steusloff, Gustrow., 1559, II. - v. Steusloff.
2270) Joach. Rumpeshagen, Neobrandenbg., 1560, I. - Späterer Zusatz: consul in praesentia.
2271) Josua Petra, Neubrandenbg., 1560, II. - Vgl. Nr. 135. 2271 a. Joh. Möller, Roebel., 1562, I.
2272) Angelus Bernstein, Neubrandenbg., 1562, I. - Vgl. Nr. 127.
2273) Adam Cossebade, Megapol., 1562, II. - v. Kossebade, Nr. 1381, 2099.
2274) Hermannus Camptze, Megapol., 1562, II. - v. Kamptz, Vgl. Nr. 179, 846, 2160, 2521.
2275) Leopoldus a Strahlendorff, Megapol., 1563, I. - Sohn Ulrichs auf Goldebee, Reichs=Vize=Kanzler, Freiherr.
2276) Bernhardus Scharpenberch, Neubrandenbg., 1563, I. =Nr. 838.
2277) Heinricus Ring, Malchow., 1563, II.
2278) Bernh. Kamsetzer, Megapol., 1564, I.
2279) Valentinus Schacht, Stargard., 1564, I. - Späterer Zusatz: Magister Rostochiens. - Vgl. Nr. 163.
2280) Nathan Chytraeus, Mentzingensis, magist. Rostoch., 1565, I. - Geb. 1543, Professor und Rector zu Rostock bis 1593, dann zu Bremen, gest. 1598. Vgl. noch Nr. 2138, 2142, 2147, 2608.
2281) Caspar Floto, Megapol., 1566, II. - Sohn des Andreas v. Flotow auf Stuer und Woldzegarten, auf der Universität Frankfurt 1567 im Duell erstochen.
2282) Henricus Knobert, Rost., 1566, II. - Knupper. Nr. 400.
2283) Zachar. Berkou, Neubrandenbg., 1568, I.
2284) Matthias Faerlandt, Wustrowensis, 1568, II.
2285) Henricus a Riben, Megapol., 1570, I. - Nr. 822.
2286) Henningus Pentz, Megapol., 1572, II. - Nr. 2113.
2287) Reimarus Weltzin, Megapol., 1573, II. - v. Weltzien, Nr. 2107.

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2288) Joach. ab Altenburgk, Megapol., 1573, II. - v. Oldenburg, Nr. 2108.
2289) Matthias Vinckius, Rost., 1575, I.
2290) Joach. Brusius, Neubrandenbg., 1575, II.
2291) Nicol. Doss, Rostock 1576, I. - Nr. 1428, 2560.
2292) Joach. Corvinus, Rost., 1576, I.
2293) Joh. Rublerus, Grabow., 1576, I.
2294) Zacharias Lycius. Rost., 1577, II. - Lütze.
2295) Otto de Stralendorff, Megapol., 1577, II. - Nr. 2122, 2171, 2563.
2296) Joh. Kirchnerus, Rost., puer, 1579, I.
2297) Joach. Koenichius, Sternberg., 1579, II. - Nr. 1450.
2298) Joach. Wenigocius (?), Malchin., 1579, II.
2299) Joach. Guthanus, Fürstenberg., Megapol., 1579, II. Sohn des Pastors gl. N. zu Kuppentin?
2300) Joach. Zernickau, Blumenau., Megapol., 1580, I. Non juravit, quia impubes; verum Joh. Mellemann promisit eum, cum pubes factus fuerit, sistere, ut juret;
debitum ipsi remissum est in gratiam capitanei Furstenwaldensis, cujus nepos est ex privigno. - v. Zernickow.
2301) Jacobus Henningi, Neubrandenbg., 1580, I.
2302) Joach. Schwichtenberg, Neubrandenburg, 1580, II. - Vgl. Nr. 1443.
2303) Georg. Dabelow Neubrandenbg., 1580, II. - Vgl. Nr. 983.
2304) Elias Linconius, Rostock., 1581, I. - Lucovius?
2305) Joh. Vogelius, Neubrandenbg., 1580, II.
2306) Melchior Ambrosius, Eismar., 1581, II.
2307) Georgius Bohemus, Neubrandenbg., 1581, II. - Sohn von Nr. 134 (mit Nachtrag)? Vgl. Nr. 865.
2308) Georgius Praetorius, Neubrandenbg., 1583, I.
2309) Hermannus Aepinius, Rost., 1583, I. - Nr. 2116.
2310) Parisius Putzarent (?), Malchin., 1584, I., non juravit.
2311) Nicol. Below, nobilis Megapol., 1584, I.; quia nomen suum rectori dedit justo tardius, numeravit florenum Rhenanum. - Auf Weisin, Sohn Wilhelms auf Klink.
2312) Georgius Cunovius, Malchin., 1584, I. - Nr. 1075.
2313) Martinus Cunovius, Malchin, 1584, I. - Vgl. Nr. 280.
2314) Andr. Westphalus, Neobrandenbg., 1585, I.
2315) Joach. Delius, Neobrandenbg., 1585, I. - Vgl. Nr. 202, 2184.
2316) Balthasar Engelke, Neobrandenbg., 1585, I.

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2317) Thomas Martinotus, Wardeusis, Megopol., 1587, I. - Aus Waren.
2318) Joh. Küster, Neostadiensis, Megapol., 1588, I.
2319) Victor a Libberstorf, Megapol., 1588, I. - v. Lübberstorff.
2320) Jacobus Wegnerus, Neubrandenbg., 1588, II.
2321) Joach. Drenghanius, Megapol., 1588, II.
2322) Fridericus Corfinius, Rost., 1589, I. - Nr. 2586. =Dr. jur. zu Rostock.
2323) Christoph. Schirrmeister, Neubrandenbg., 1589, I. =Nr. 1467.
2324) Samuel Mommius, Megapol., 1589, I.
2325) Paulus Pippovius, Wesenberg., 1589, I.
2226) Adam Graverus, Neubrandbg., 1589, I. - Nr. 1488.
2327) Joach. Barschius, Neubrandenburg., 1589, II. - Der Pastor d. N. zu Lütgendorf 1617?
2328) Philippus a Winterfelt, Megapol., 1590, I.
2329) Joh. Schröderus, Malchin, 1590, II.
2330) Christianus Burchardus, Malchin., 1590, II.
2331) Adam Lucowius, Malchin., 1590, II.
2332) Laurentius Sadewasser, Malchin., 1590, II. - Bruder von Nr. 964a?
2333) Balthasar Wunne, Malchin., 1590, II.
2334) Paulus Vetting, Wesenberg., 1590, II.
2335) Thomas Krüger, Röbel., 1591, I.
2336) Petrus Hinckelmann, Rost., 1591, I. - Nr. 1551.
2337) Georg. Pocernius, Rost., 1591, II.
2338) Petr. Sasse, Rost, 1591, II. - Vgl. Nr. 215.
2339) Ludovicus Böclerus, Neubrandenbg., 1592, I.
2340) Joach. Eggerd, Neubrandenbg., 1592, I.
2341) Nicol. Movius, Parchim., 1592, I. - Mau, vgl. Nr. 308.
2342) Laurentius Bernhardus, Meklenbg., pauper, 1592, I. =Sohn von Nr. 772?
2343) Andr. Helwigius, Fredeland" 1592, I. - Nr. 867, 2175.
2344) Nicol. Weyer, Neubrandenbg., 1592, II.
2345) Henricus Bossowius, Parchim., 1593, I. - Sohn des Bürgermeisters Joachim Bossow, selbst Bürgermeister daselbst 1629 ff.
2346) Mgr. Michael Dethardingus, Rostock., medic. 1593, I. - Sohn des Pastors Berthold Detharding, Dr. med. und Physicus zu Stralsund.
2347) Hermannus Paslick, Neubrandenbg., 1593, I.
2348) Petrus Isernmengerus, Neubrandbg., 1593, I. - Nr. 1527,

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2349) Bartholdus Damius, Neubrandenbg., 1593, I, et
2350) Pascasius Damius, fratres. - Vgl. Nr. 1260. Letzterer Pastor in Werbende.
2351) Christianus Lexovius, Wardens. Megapol., 1593, I. - Aus Waren.
2352) Georgius Troja, Neubrandenbg., 1593, I. - Vgl. Nr. 937; Sohn des Diaconen an St. Marien, Joach. Troja?
2353) Adam Behrens, Neubrandenbg., 1593, I.
2354) Marcus Fabritius, Fridland, 1593, II. - Nr. 1482.
2355) Henricus Husanus, Neubrandenbg., 1593, II.
2356) Henricus v. Hausen, Neubrandenbg., 1594, I.
2357) Joach. Voigt, Neubrandenbg., 1594, I.
2358) Gregorius Barnieck, Neubrandenbg., 1594, I.
2359) Henricus Krauthofius, Neubrandenbg., 1594, II. - Vgl. Nr. 224.
2360) Paulus Marcomannus, Malchow., 1594, II. - Vgl. Nr. 1926; Pastor zu Eichsen seit 1604.
2361) Daniel Michael, Wismar., 1594, II. - Vgl. Nr. 1515, 2571.
2362) Hermannus Munderich, Neubrandenbg., puer, 1594, II. - Vgl. Nr. 1445, 2181.
2363) Joh. Rungius, Rost., 1594,. II. - Bürger zu Rostock, Vater von Nr. 1868.
2364) Nicol. Corfinius, Rost., 1594, II. - Vgl. 2584. Bruder von Nr. 2322 ?
2365) Nicolus Kulmann, Rost., 1594, II.
2366) Christophus Rumbshagen, Neubrandenbg., 1595, I. - Vgl. Nr. 227, jedoch dort kein Adels=, sondern Rathsgeschlecht, vgl. Nr. 1534.
2367) Petrus Knorcke, Rost., 1595, I.
2368) Joach. Lucovius, Rost., 1595, II. - Vgl. Nr. 1747.
2369) Ludolphus a Doern, Stargard.=Megapol., 1595, II. =v. Döhren, einst auf Rehberg.
2370) Sebast. ab Hahn, Megapol" 1595, II. - Nr. 2187.
2371) Georgius Penningstorpius, Demminensis, praeceptor dominorum nobilium praecedentium, 1595, II.
2372) Petrus Kusterus, Wismar., 1595, II.
2373) Nicol. Eggebrecht, Wismar., 1595, II. - Nr 2139.
2374) Dyonysius Zirichman, Rost. 1595, II. - Nr. 1546, 2597.
2375) Georgius Schwarzkopf, Rost., 1595, II. Non juravit.= Der Wismarsche Rathsherr dieses Namens 1614, gest. Januar 1622?

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2376) Georgius Ilenfeld, Fridland., 1596, I. - v. Ilenfeld auf Ilenseld, noch 1628.
2377) Mgr. Gelmerus Nemorimontius, Rost., 1596, I. =Waldberg, Pastor zu Waren, vgl. Nr. 1739.
2378) Georgius de Moltzan, baro in Penzlina, 1596, I. - Auf Penzlin, Sohn des Freiherrn gl. N.
2379) Joach. Albertus, Gnoien. Megap., 1596, I.
2380) Joh. Knopius, Gnoien., 1596, I.
2381) Nicol. Fabricius, Gustrow., 1596, I.
2382) Ismael Schmid, Friedland., 1596, I.
2383) Mich. Christenerus, Wardens., Megapol., 1596, II. - Aus Waren.
2384) Christianus Boclerus, Neubrandenbg., 1597, I. - Nr. 1516.
2385) Joach. Knakeus, Neubrandenbg., 1597, I.
2386) Jacobus Bordier, Waldeck=Megapol., 1597, I.
2387) Nicol. Tidemannus, Gustrow., 1598, I.
2388) Mgr. Henningus Zabel, Malchow., 1598, I.
2389) Joach. Tormannus, Plaviensis, Megapol., 1598, I.
2390) Petrus Francius, Malchow., 1598, II. - Francke, Sohn von Nr. 1392, Pastor zu Kiwe, gest. 1640.
2391) Joan. Christianus, Rost., 1598, II.
2392) Joach. Badius, Rost., 1599, I. - Promoviert zu Rostock 1601.
2393) David Diterus, Grabow., 1599, I. - Nr. 1577.
2394) Joh. Glonius, Penczlin., 1599, I. - (Glovius?)
2395) Jacobus Ludovicas, Friedland., 1599, I. - Vgl. Nr. 1115.
2396) Paulus Boccatius, Rost., 1599, II. - Sohn des Superintendenten Anton Boccatius zu Parchim, vorher Professors in Rostock, Pastor zu Lüssow bis 1642, dann zu Harburg.
2397) Petrus Bruno, Wesenberg., 1599, II.
2398) Laurentius Rumshagen, Neubrandenbg., 1599, II.
2399) Andreas Rumshagen, Neubrandenbg., 1599, II. - † 1612.
2400) Henricus a Levitzo, Megapol., 1600, I. - Auf Schorrentin, Sohn Heinrichs v. Levetzow daselbst.
2401) Caspar a Kalden, Megapol., 1600, I.
2402) Petrus Fabricius, Rost., praeceptor, 1600, I.
2403) Rud. Hennicke, Rost., 1600, I.
2404) Henricus Hortensius, Strelitz., 1600, II. - Gärtner?
2405) Hermannus a Kampzow, Wardens. Megap., 1600, II. =Sohn Christophs von Kamptz, auf Marin, Federow und zu Waren angesessen, Kämmerer Herzog Karls, gest. nach 1635.

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2406) Jacobus Magirus, Pentzlin., 1601, I. - Koch.
2407) Barthol. Megartoppus (?) Megapol., 1601,I. - Non juravit.
2408) Petr. Godeschalcus, Penzlin., 1601, I. - Non juravit.
2409) Zachar. Crusius, Malchin., 1601, I.; pauper, nil dedit, non juravit.
2410) Joh. Gohscowius, Rost., 1601, I.
2411) Jacobus Suckelandius, Parchim., 1601, I.
2412) Joach. Julius, Wismar" 1601, I. - Vgl. Nr. 234, 2619.
2413) Joach. Schlorff, Rostock, 1601, I. - Vgl. Nr. 374.
2414) Paulus Hoffmann, Rost., 1601, I.
2415) Joh. Osterlei, Rost., 1601, II.
2416) Jacobus Bergheim, Wismar., 1602, I.
2417) Erasmus Halschachtius, Warnensis, 1602, I. - Aus Waren, Vgl. Nr. 852.
2418) Joach. Clutenius, Parchim., 1602, I. - Bruder von Nr. 2198.
2419) Joach. Bussowius, Parchim., 1602, I. - Bruder von Nr. 2345 ?
2420) Georgius ab Altenburg, Megapol., 1602, II. - v. Oldenburg auf Kötel 1616.
2421) Bartholdus Georgius, Gustrow., 1602, II.
2422) Israel et
2423) Marcus Blesendorp, Neubrandbg., pueri, 1602, II. =Nr. 1671.
2424) Joach. Bambam, Malchow., 1602, II. - Sohn des Pastors Berend Bambam zu Malchow, Rector zu Plau 1614 ff.
2425) Joh. Quistorp, Rost., 1603, I. - Vgl. Nr. 473.
2426) Joach. Capito, Neubrandenbg., 1603, I. - Haupt oder Hövet.
2427) Joh. Dieterich, Roebel., 1603, II.
2428) Claus Hane auff Basedow, 1603, II; non juravit. Klaus v. Hahn auf Basedow 1628 ff., Landmarschall, Joachims Sohn, geb. 1589, gest. 1651.
2429) Petrus Heidemann, Basedow., 1603, II.; non juravit.= Stettiner Bürgersohn, demnächst Basedower Gutsinspektor, Pfandherr auf Barz.
2430) Georgius Justus vom Stein, Wismar., 1603, II. - Nr. 2143.
2431) Joach. Schulte, Rost., 1603, II.
2432) Laurentius Capito, Neubrandenbg., 1604, I; non juravit. - Hövet oder Haupt.

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2433) Joh. Lubbechius, Rost., puer 1604, II. - Bruder von Nr. 1011?
2434) Gebhardus a Kirchdorf, nobilis Megapol., 1604, II. =v. Kardorff, Vgl. Nr. 378.
2435) Christoph. a Kirchdorf, nobilis Megapol., 1604, II. =v. Kardorff.
2436) Nicol. Sleidanus, Rost" 1604, II. - Schlede, vgl. Nr. 239.
2437) Christoph. Lucovius, Rost" 1604, II. - Vgl. Nr. 377.
2438) Bernh. Clinge, Rost" 1604, II. - Vgl. 449. - Sohn des Prof. jur. Bartholomäus Clinge, geb. Septbr. 1584, Bürgermeister zu Rostock, gest. Januar 1648.
2439) Andr. Culovius, Pentzlin., 1605, I. - Bruder von Nr. 991?
2440) Samuel Langhals, Strelitz., 1605, II. - Pastor zu Meteln 1619 ff.
2441) Georgius Capito, Neubrandenbg., 1605, II. - Hövet oder Haupt, Nr. 1022.
2442) Franciscus Omichius, Gustrow., 1605, II. - Nr. 1560.
2443) Jacobus Petra, Neubrandenbg., 1606, I.
2444) Jacobus Tiburtius, Penzlin., 1606, I. - Sohn von Nr. 864?
2445) Nicol. Gildemeister, Penzlin., 1606, I.
2446) Joach. Severus, Röbel., 1606, I. - Strenge.
2447) Martinus Thuringus, Furstenberg., 1607, I.= Nr. 1218.
2448) Christianus Rewendus, Wesenberg., 1607, I.
2449) Joh. Sanitz, Güstrow., 1607, I. - Bruder von Nr. 1565, Rathsherr zu Güstrow, gest. 1635.
2450) Marquardus Goeritz, Rostock, 1607, I.
2451) Matthias Rollovius, Nevbrandenbg., 1607, I - Roloff.
2452) Joh. Pantzschovius, Wesenberg., 1607, I. - Vgl. Nr. 1257.
2453) Andr. Wilde, Neubrandenbg., 1607, II.
2454) Joach. Holtz, Malchin., 1608, I.
2455) Jonath. Hagemeister, Megapol., 1609, I. - Vgl. Nr. 251.
2456) David Brunstius, Friedland., 1609, I. - Pastor zu Reinshagen.
2457) Paschasius Vulpius, Neubrandenbg., 1610, II. - Vgl. Nr. 245.
2458) Mich. Knakeus, Neubrandenbg., 1611, I.
2459) Joach. Fabritius, Friedland., 1611, I.
2460) Georgius Holstein, Rost., 1611, I. - Sohn des Universitäts=Secretairs Joh. Holstein?
2461) Laurentius Garlipp, Neubrandenbg., 1611. II. - Pastor zu Gr.=Upahl 1617 - 1636.

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2462) Friedrich Munderich, Neubrandenbg., 1612, I. - Vgl. Nr. 1445.
2463) Joach. Buschius, Suerin., 1612, I.
2464) Joach. Statius, Pentzlin., 1612, I.
2465) Joach. Schneideweg, Neubrandbg., 1612, I.= Schneidewind?
2466) Georgius Dasenius, Rost., 1612, I. - Vgl. Nr. 262.
2467) Simon Wilerdus, Gustrow., 1613, I. - Willert.
2468) Valentinus Schachtius, Rost., 1613, I. - Vgl. Nr. 1567.
2469) Udalricus Molitor, Neubrandenbg., 1614, I. - Müller.
2470) Jacobus Troja, Neubrandenbg., 1614, I. - Troye.
2471) Henricus Burmeister, Megapol., 1615, I.
2472) Mich. Damus, Neubrandenbg., 1615, I. - Nr. 1711.
2473) Christoph. v. Kölln, nobilis Megapol., 1615, I. - Nr. 2153.
2474) Nicol. Beslin, Rost., 1615, I. - Beselin.
2475) Henricus Beslin, Rost., 1615, I. - Beselin, Bruder des Vorigen?
2476) Mgr. Fridericus Pauli, Rost., 1616, I. - Vgl. Nr. 247.
2477) Rudolphus Stein, Fürstenberg., 1616, I.
2478) Hartw. Perlerus, Fürstenbg., 1618, I.
2479) Petrus Jacobi, Neubrandenbg., 1618, I.
2480) Daniel Vulpius, Neubrandenbg., 1618, I.
2481) Joach. Moliendorf, Waren., 1618, I.
2482) Christianus Quakenius, Woldeck., 1618, I. - Nr. 1765.
2483) Sigismundus Zimmer, Strelitz., 1618, I.
2484) Joh. Quazius, Röbel., 1618, I.
2485) Ulrieus Störbeck, Neubrandenbg., 1618, I.
2486) Georg. Mentze, Friedland., 1618, I.
2487) Joach. Palmenius, Megapol., 1618, II. - Aus Ribnitz, Nr. 1050.
2488) Paulus Bermoel, Gustrow., 1619, Ii. - Wallenstein'scher Regierungs=Secretair 1631.
2489) Jacobus Granzovius, Fürstenbg., 1620, I.
2490) Joach. Colberg, Fürstenbg., 1620, I. - Nr. 1763.
2491) Christianus Grantzovius, Fürstenbg., 1620, I.
2492) Martinus Stroelius, Pentzlin., 1621, I.
2493) Joh. Botius, Megapol., 1622, I.
2494) Andr. Schütte, Fürstenbg., Megap" 1622, I.
2495) Joh. Niemann, Fürstenbg., 1622, I.
2496) Joach. Arent, Fürstenbg., 1622, I.
2497) Laurentius Schröder, Megapol., 1622, I.
2498) David Malchow, Plauensis Megapol" 1622, II.

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2499) Jacobus Westphal, Neubrandenburg., 1622, II. - Nr. 2691, 1099.
2500) Georgius Prott, Rost., II. - Vgl. Nr. 303.
2501) Ulricus Carolus a Bassewitz, eques Megapol., 1623, I - Vgl. Nr. 323.
2502) Christianus Karve, Fürstenbg., 1623, I., non juravit.
2503) Joach. Höppner, Pentzlin., 1623, I. - Bruder von Nr. 1223 ?
2504) Huldericus Anselius, Rost., 1623, II. - Vielleicht Ulrich Amsel, Lehrer an der Güstrower Schule 1632 - 1637.
2505) Jacobus Sturtz, Rost., 1623, II., Nr. 1153.
2506) Martinus Elnhorstius, Wittenberge, Megapol., 1624, I. - Aus Wittenburg?
2507) Petrus Sluter, Neubrandenbg., 1624, I.
2508) Christoph. Krauthof, Neubrandenbg., 1624, II. - Nr. 1179.
2509) Friderieus Quitzo, Friedld" 1624, II.
2510) Marcus Luschovius, Rost., 1624, II. - Wohl Sohn des Rathsherrn und Enkel des Prof. dieses Namens.
2511) Bernh. a Lübbersdorf, Megapol., 1625, I.
2512) Jacobus Arnoldi, Waren., 1625, I. - Der Pastor zu Dratow 1658 ? Demnächst katholisch und Mönch.
2513) Hans Detloff v. Staffeld, nobilis Megapol., I.
2514) Joh. Jungclaus, Gustrow., 1625, I. - Sohn des Regierungsrats Joachim J. zu Güstrow.
2515) Balthasar Jungclaus, Gustrow., 1625, I. - Bruder von Nr. 2514.
2516) Joach. Lussau, Rost., 1625, I. =. Vgl. Nr. 367.
2517) Jonas Ossinus, Neubrandenbg., 1628, II.
2518) Joh. Churts, Neubrandenbg., 1629, I. - Kurds.
2519) Joach. Dieterich, Furstenbg., 1629, I.
2520) Daniel Vathius, Fürstenbg., 1629, II.

XV. Zu Tübingen 1545 - 1630.

2521) Hermannus Kamptze, Megalopol., Januar 1571. - von Kamptz, vgl. Nr. 179, 846, 2160, 2274.
2522) Herm. Schlorffius, Rostock., Januar 1572. - Vgl. Nr. 1601; Diaconus an St. Nicolai zu Rostock.
2523) Joh. Horneffer, Wismar., Mai 1572. - Nr. 2102.
2524) Joh. Corfinius, Rostock., Juni 1579. - Sohn des Bürgers Christian Corfinius, geb. 1552, Rathsherr zu Rostock, gest. 1627.

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2525) Joh. Petraeus, Rost., August 1581.
2526) Mgr. Jacobus Backmarstius (!), Rost., October 1587. =Nr. 1455.
2527) Nicol. Mobel, Megapol., September 1591.
2528) Joh. Treymannus, Wismar., März 1592. - Sohn des Bürgermeisters Jürgen Treymann, Dr. jur. und Advocat in Wismar, gest. vor 1609.
2529) Martinus Groll, Rost., November 1592.
2530) Lampertus Germanus, Megapol., Sept. 1595. - Deutsch?
2531) Paulus Goltstein, Megap., September 1595. - Vgl. Nr. 197.
2532) Joh. Corvinus, Gustrow., praeceptor, September 1607 und December 1613. - Nr. 973.
2533) Joachimus Koch, nobilis Gustrow., September 1607.
2534) Hieronymus Koch, nobilis Gustrow., September 1607.
2535) Nicol. Sartorius, Apothekergesell, Parchim., October 1611.
2536) Henricus Bacmeister, Rost., October 1612 und Januar 1615, praeceptor equitum Holsat. Danielis et Laurentii Wensin. - Vgl. Nr. 236.
2537) Matthaens Rössler, Rost., December 1613. - Vgl. Nr. 381.
2538) Heino Rabe, Megapol. nobilis, März 1614.
2539) Abraham Wackerbart, Megapol. nobilis, December 1614. - Vgl. Nr. 254, 2633, 2664.
2540) Nicol. Eggebrecht, Wismar., jur. candidatus, December 1617. - Nr. 263.
2541) Fridericus Cothmann, Rost., November 1618 und September 1624. - Nr. 1096.
2542) Fridericus Hein, Rost., November 1618. - Vgl. Nr. 316.
2543) Christoph. Osterstock Wismar., August 1620.
2544) Balthasar Gaul, Rost" Januar 1621. - Sohn des Bürgers Balthasar Guhl, Burger zu Rostock, gest. 1626.
2545) Lorenz von Lewenclav, Megapol. nobilis, Februar 1621.
2546) Stephanus Dobbin, Rost., November 1621. - Sohn von Nr. 2104, geb. December 1599, Rathsherr zu Rostock, gest. Februar 1656, Vater von Nr. 498; vgl. auch Nr. 2666.
2547) Wilh. Simonius, Rost., Juli 1622. - Vgl. Nr. 314, 2722.
2548) Georgius ab Oldenburg in Toltzien, eques Megapol., November 1622. - Vgl. Nr. 2420.
2549) Balthasar Haan, Rost" Mai 1623. - Vgl. Nr. 318.
2550) Albertus Hein, Rost., Juni 1623. - Vgl. Nr. 317.
2551) David Ranitzius, Wismar., August 1624. - Wahrscheinlich Sohn des Rathsherrn Wolff Ranitz, Fiscal der Schweriner Justiz=Canzlei 1662 ff.

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2552) Wolfigangus Ranitzius, Wismar., August 1624. - Gewiß Bruder des Vorigen; Dr. jur. zu Wismar.
2553) Ulricus Fridericus a Bulan, Megapol., November 1625.
2554) Adam Theodoricus a Bülan, frater ejus, November 1625.
2555) Mgr. Joach. Hasenius Parchim., Mai 1630. - Vgl. Rr 359, 2701.

XVI. Zu Helmstedt 1575 - 1630.

2556) Henningus Beselingus, Rost., September 1575. - Beselin, Burger zu Rostock, Sohn des Rathsherrn Henning.
2557) Joh. Fuccius, Rost Januar 1577.
2558) Henricus Heshusius, Rost., August 1577. - Vgl. Nr. 177.
2559) Nicol. Lindenbergius, Rost., Mai 1578. - Sohn des Rathsherrn Caspar Lindenberg?
2560) Nicol. Dossius, Rost Mai 1580. - Nr. 1428, 2291.
2561) Joh. Gendericus Rost., Juli 1580. - Jenderich, Nr. 2101.
2562) Henningus Staffelt, Megapol. nobilis, October 1582. =Nr. 848.
2563) Otto v. Stralendorff Megapol. nobilis, Februar 1584. =Nr.2122, 2171, 2295.
2564) Andr. v. Stralendorff, frator ejus, Februar 1584. =Nr. 2111, 2162.
2565) Joh. Albertus, Schwerin., April 1584.
2566) Fridericus Albertus, frater ejns, April 1584.
2567) Joh. Costerus, Rost., Mai 1585.
2568) David Molierus, Rost., Mai 1585.
2569) Henricus Cossius Rost. Mai 1585 - Nr. 1462.
2570) Nicol. a Siebenn, nobilis Megapol., October 1585. =Sohn des herzgl. Rathes Hubert aus Poiscbendorf.
2571) Daniel Michaelis, Wismar., Oktbr. 1586. - Nr. 1515, 2361.
2572) Lucas Rauda, Rost., Oktbr. 1586.
2573) Henricus Schrader, Rost., Mai 1587.
2574) Joach. Crause, Megapol. nobilis, Septbr. 1587. - Sohn des Landrats gl. N. auf Varchentin.
2575) Adam Crause, Megapol. nobilis, Sept. 1587. - Bruder von Nr. 2574.
2576) David Suderow, Gnoien., Megapol., Juni 1588.
2577) Mgr. Joh. Posselins junior, Rostock., Juni 1588. =Vgl. Nr. 307.
2578) Joh. Grote, Rost., April 1589. - Vgl. Nr. 369, 2681.
2579) Isaac et

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2580) Abraham et
2581) Samuel Lucius, Rost., Mai 1589. - Söhne des Rostocker Universitäts=Buchdruckers Jakob Lucins aus Siebenbürgen.
2582) Vincentius Gladow, Rost., August 1589. - Sohn des Rathsherrn Heinrich Gladow, geb. Juni 1565, Bürgermeister zu Rostock, gest. 1631.
2583) Jacobus Degentin, Rost., December 1589. - Sohn des Bürgers Stephan Techentin?
2584) Joh. Udalricus Caselius, Rost., Decbr. 1589. - Sohn des Prof. eloquent. zu Rostock, dann zu Helmstedt, Joh. Caselius, gest. 1596.
2585) Joh. Carolus Caselius, Rost., Decbr. 1589. - Bruder von Nr. 2584, gest. 1611.
2586) Fridericus Corfinius, Rost., December 1589. - Nr. 2322.
2587) Hermannus Wilhelmus, Rost., Febr. 1590. - Willms.
2588) Joh. Georgius a Leisten, nobilis Megapol., Mai 1590. - Nr. 2125.
2589) Lucas Backmeister, Rost., Mai 1590. - Nr. 1490.
2590) Zachar. Schefter, Rost., Juni 1590. - Vgl. Nr. 196. - Sohn des Pastors gl. N. zu Schwan, geb. 1568, Schuldirektor zu Coburg und Hamburg, gest. März 1626.
2591) Joh. Albertus Gryphius, Megapol., Juli 1590. - Sohn des herzoglichen Legationssekretärs Barthol. Gryphius, Dr. jur. und Syndicus in Rostock, gest. 1627.
2592) Bernhardus Corfinius, Rost., Oktbr. 1590.
2593) Bernh. Kopke, Rost., Januar 1591.
2594) Nicol. Corfinius, Rost., Februar 1591. - Nr. 2364.
2595) Mich. Bramburch, Megapol., März 1591. - Brandenburg.
2596) Joach. Middendorp, Wismar., Mai 1592. - Sohn von Nr. 133, Dr. med. zu Hildesheim.
2597) Dionisius Sirckmann, Rost., Juni 1592. - Zierkemann. Nr. 1546, 2374.
2598) Steph. Myliander, Rost., Juli 1592. - Mühlmann.
2599) Julius a Bulaw, nobilis Megapol., December 1592.
2600) Christoph. a Hagen, Butzow., Juli 1593. - Vgl. Nr. 203.
2601) Georgins Fusius, Schwerin., December 1594. - Wohl Bruder von Nr. 194, Sohn des Bürgermeisters Georg Fues.
2602) Henricus Posselius, Rost., April 1595.
2603) Joach. Ropken, Malchow, Mai 1595. - Nr. 1813.
2604) Joach. Radanicius, Rost., April 1596. - Radenich, Vgl. Nr. 1811.

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2605) Daniel Trojanus, Wardensis, Megapol., Mai 1596. - Sohn des Burgermeisters Henning Troye zu Waren, Küchenmeister zu Plau 1604, herzogl. Commissarins 1631.
2606) Henricus Warenius, Rost., Juni 1596. - Sohn von Nr.. 146, Superintendent zu Rostock.
2607) Mich. Neostephanus, Rost., December 1596. - Neukrantz Vgl. Nr. 402 (Nachtrag), 1803.
2608) Jonath. Chytraeus, Nathan. fil., Rost., April 1597. - Vgl. Nr. 2280, 2138.
2609) Cunradus Battus, Rost., August 1597. - Nr. 1804, 2192.
2610) Joach. Pingelius, Rost., October 1598. - Pastor zu Goldenstädt.
2611) Joh. Josquinus, Rost., Mai 1600. - Nr. 1547.
2612) Michael Huneccius, Schwerin., Aug. 1602. - Hünecken; Pastor zu Eldena vor 1622.
2613) Georgius Hagen, Schwerin., März 1603. - Nr. 1662, 2204.
2614) Joh. Sommer, Schwerin., März 1603.
2615) Andr. Fabricius, Schwerin., März 1603.
2616) Joh. Goniaeus, Rost., März 1603. - Vgl. Nr. 1512.
2617) Petrus Crügerus, Megapol., Juni 1603.
2618) Jacobus Bolte, Rost., October 1604.
2619) Joach. Julius, Wismar., December 1604. - Nr. 234, 2412.
2620) Valentinus Crusius, Megapol., April 1605.
2621) Georgius Linstow, nobilis Megapol., April 1605, Nr. 174.
2622) Jacobus Teschendorp, Friedland., April 1605. - Sohn von Nr. 886 ? Lehrer zu Friedland.
2623) Casp. Willichius, Gnoiens., Magapol., April 1607. - Nr. 385, 2665.
2624) Benedictus Praetorins, Rost., März 1608.
2625) Jacobus Sperberus, Neobrandenbg., April 1608.
2626) Joh. Dabelowius, Megapol., April 1608.
2627) Jacobus Meinichius, Woldeck=Megapol., Juni 1608.
2628) Jacobus Ruchautius Neobrandenbg., Juli 1608. - Aus der Familie Ruckut.
2629) Joach. Sternbergius, Neobrandenbg., Juli 1608. - Nr. 1064.
2630) Jacobns Köningius, Sverin., Juni 1608.
2631) Joh. Huneccius, Sverin., Juni 1608. - Hünecken.
2632) Barthol. Simon, Malchow., Juli 1611.
2633) Abrah. Wackerbart, eques Megapol., August 1612. - Nr. 254, 2539, 2664.

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2634) Nicol. Temmannus, Prentz(!), Megapol., November 1613. - Aus Penzlin? Vgl. Nr. 773.
2635) Nicol. Reichenius, Megapol., April 1614.
2636) Volradus et
2637) Daniel v. d. Lühe, equites Megapol., Septbr. 1614. - Ottos Sohn (Söhne?) auf Redderstors.
2638) Bartholdus v. Bülow nobilis Megapol., Septbr. 1614.
2639) Adam Preen, nobilis Megapol., Mai 1615. - Sohn des Lorenz v. Preen aus Bandelstors, Besitzer von Dummerstorf, gest. 1652.
2640) Joach. Wedemann, Sverinensis, März 1616. - Nr. 1832, 2156.
2641) Mich. Hildebrand, Pretzelensis (?) Megapol., Decbr. 1616. - Aus Penzlin? Vgl. Nr. 1170.
2642) Joach. Trechovius, Grabow., April 1617. - Aus einem Bürgergeschlecht, gest. 1674.
2643) Joh. Henricus, Grabow., April 1617. - Sohn von Nr. 1799?
2644) Carolus Hamer, Gadebusch., Aug. 1617. - Nr. 1771.
2645) Henricus Costerus, Rost., April 1618. - Nr. 382.
2646) Joh. Rentze, Rost., Juni 1618.
2647) Joh. et
2648) Nicol. Baringius, Megapol., September 1618.
2649) Joach. Heldberch, Megapol., September 1618.
2650) Henningus a Warburg, eques Megapol., October 1618. - Nr. 1661.
2651) Christoph. Lowczow, eques Megapol., September 1620. - Sohn Elers v. Lowtzow auf Rensow, holstein. Jägermeister, geb. 1602, gest. 1652.
2652) Ulricus Wachates, Graboviensis, März 1621. - Aus der Bürgerfamilie Wachatz.
2653) Daniel Grundeloch, Winterburgens., Megapol., Juli 1622. - Aus Wittenburg?
2654) Bernh. Everhaldingius, Rost., Juli 1622.
2655) Conradus Lützow nobilis Megapol., April 1624. - Nr. 2693. Sohn Wigerts v. Lützow, auf Goldenbow, Kaiserl. Geh. Rat.
2656) Luderus Joachim Lützow, nobilis Megapol., Oktbr. 1624. - Vgl. Nr. 2672. Hennings Sohn, auf Eickhof, Rittmeister.
2657) Fridericus Wilbrandus, Rost., October 1624. - Nr. 1743.
2658) Bernhardus Loelce(?), Rost., October 1626.

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2659) Cuno Fridericus Witzendorfius, Cammin. Megapol., April 1630. - Sohn des Pastors Rudolf Witzendorff zu Camin.

XVII. Zu Marburg 1605 - 1628.

2660) Joh. Schultze, Megapol., Juli 1606. - Aus Neubrandenburg (?), dort Bürgermeister, gest. 1638.
2661) Christoph. Baleke, Parchim., März 1609, damals dort doctoratus in utroque jure. - Vgl. Nr. 207.
2662) Janus Henricus Scroterus, de Gustrow, 1611. - Nr. 2134.
2663) Ulrich Wackerbardt, Megapol., November 1613. - Nr. 253.
2664) Abrah. Wackerbart, eques Megapol." Januar 1616. - Nr. 254, 2539, 2633, 2664.
2665) Caspar Willichius, Gnoien., März 1620. - Nr. 385, 2623.
2666) Steph. Dobbin, Rost., April 1620. - Nr. 2546.
2667) Adam Haltermann. Gustrow., Juni 1622. - Nr. 1699, 2208.
2668) Ernst Ludwig v. d. Groeben, eques Megapol., Februar 1624. - Sohn des Comthurs Ludwig zu Nemerow?
2669) Joh. Duncker, Rost., September 1624. - Sohn des Rathsherrn Nicol. Dunker, geb. 1606, Bürger zu Rostock, gest. 1637.
2670) Henricus Fricke, Rost., September 1624.
2671) Zachar. Schummer, Rost., September 1624. - Sohn des Bürgers Georg Schummer, Notar zu Rostock, gest. 1650.
2672) Luderus Joach. Lützow, nobilis Megapol., October 1625. - Vgl. Nr. 2656.
2673) Joach. Follebier, Rost" September 1627. - Nr. 347.
2674) David Friderus, Rost., October 1627. - Nr. 2699.
2675) Mich. Geismer, Rost. October 1627. - Nr. 342.
2676) Joach. Elers Rost" October 1627. - Nr. 346.
2677) Joh. Jonas Schiberstein, Wismar., 1628.

XVIII. Zu Straßburg 1621 - 1650.

2678) Jacobus Neander, stud. theol., Gustrow., October 1621. - Neumann.
2679) Joach. Hassaeus, stud. jur., Rostock Februar 1623. - Nr. 301, 2210.
2680) Joh. Ganle, stud. jur" Rost., Juli 1623. - Bruder von Nr. 2544, Bürger zu Rostock.

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2681) Joh. Grothe, stud. jur. Rost., Juli 1623. - Sohn von Nr. 369, Bürger zu Rostock.
2682) Laurent. Carmon, stud. med., Rost., Juli 1623.
2683) Mich. Geismer, stud. jur. Rost., August 1623. - Nr.342.
2684) Martinus Gerdes, stud. jur. - Megapol. August 1624, - Dr. jur. 1. Sept. 1625. - Nr. 311.
2685) Adam Haltermann, stud. jur., Gustrow., März 1625, Dr. jur. Juli 1625. Nr. 1699. 2208, 2667.
2686) Joh. Cramerus, stud. jur., Ribnitz., Mai 1625.
2687) Sigismundus Grassus, stud. jur., Strelitz., Juni 1625. - Nr. 393.
2688) Jac. Steinmann, stud. jur., Rost., Juli 1625. - Nr. 393.
2689) Fridericus Praetorius, stud. jur., Grabow., November 1626. - Vgl. Nr. 1680.
2690) Joach. Posselius, stud. theol., Rost" Juli 1627. - Nr. 306. (Nachtrag.)
2691) Jacobus Westphal, stud. jur., Neubrandenbg., October 1627. - Nr. 2499.
2692) Alex. Kirchberg, stud. jur., Rost., October 1627. - Nr. 450.
2693) Cord v. Lutzow eques Megapol., stud. jur., März 1628. Nr. 2655.
2694) Simon Gutknecht, stud. theol., Sternberg" Aug. 1628.
2695) Nicol. Schutze, stud. jur" Rost., December 1628.
2696) Reimer Joh. Cremon, Megapol., stud. jur., Mai 1629. - v Cramon, Nr. 355.
2697) Joh. Gerdes, stud. jur., Gustrow" Mai 1629. - Nr. 352.
2698) Paulus Neucrantz stud. med" Rost., Juli 1629. - Nr. 1886.
2699) David Friterus, stud. jur., Rost., October 1629. - Frider, Nr. 2674.
2700) Hans Albrecht Negendank stud. jur. Megapol., October 1629. - Sohn Ulrichs v. Negendank, geb. 1611, auf Eggerstorf, Naudin, Rethwisch, gest. 1641.
2701) Mgr. Joach. Hasenius, stud. theol., Parchim., Febr. 1630. - Nr. 359, 2555.
2702) Mich. Neucrantz, stud. med., Rost., Mai 1630, Dr. med. April 1632. -. Sohn von Nr. 1803, geb. October 1609, Arzt in Rostock, gest. März 1641.
2703) Joh. Wegener, stud. philos. et jur" Rost., Mai 1630. =Nr. 1279.
2704) Joach. Dasenius, stud. jur., Rost.. Mai 1630. - Bruder von Nr. 262, akadem. Secretair zu Rostock.

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2705) Christoph. Lademann, stud. theol., Sternberg., April 1631. - Pastor zu Damshagen 1637 - 1647.
2706) Heinrich Roerdanz, stud. phil., Parchim. Sept. 1631. - Sohn des Kirchen Vorstehers Matthias R. an St. Georg zu Parchim.
2707) Christoph. Rudowius, stud. phil., Ribnitz., Sept. 1631.
2708) Adam Schelaeus, stud. theol., Ribnitz., Sept. 1631. - Scheele, Nr. 1121.
2709) Henricus Hein, stud. jur., Rost., Juni 1632. - Nr. 354.
2710) Henricus Sibrand, stud. jur., Rost., Juli 1634, Dr. jur. October 1635. - Nr. 360.
2711) Joach. Bertram, stud. theol., Rost., October 1648. - Sohn von Nr. 2203.
2712) Bernh. Balthasar Soltowius, stud. jur., Rost., Oktbr. 1649. - Nr. 471.
2713) Mgr. Christianus Arnoldi, stud. theol., Gustrow., Decbr. 1649.
2714) Christoph. Suantenius, stud. theol., Gustrow., Sept. 1650, cand. laur. März 1652. - Vgl. Nr. 1578.

XIX. Zu Erfurt 1492 - 1636.

2715) Andreas Becherer de Gadebus, Mich. 1513.
2716) Michael Boldewan de Rostock., Mich. 1550. - Vgl. Nr. 155, 2243.
2717) Eximius dominus Henricus Knaust, Rostockensis. jurium
licenciatus et ecclesiae beatae Mariae virginis Erphordensis canonicus, Mich. 1559. 7218) Joachim Crusius, Neobrandenbg., jur. utr. doctor Basiliensis, Mich. 1583. - Vgl. Nr. 1409, 2163.
2719) Hermannus et
2720) Levinus Crammon, fratres Megapolitani, Mich. 1601. - Vgl. Nr. 225, 226, 1562, 1563.

XX. zu Upsala 1595 - 1650.

2721) Mag. Conradus Laurenbergius, Guilielmi filius, Rostochiensis, Juni 1617. - Vgl. Nr. 1054.
2722) Wilhelmus Simonius (!), Rostoch., März 1627. - Vgl. Nr. 314, 1609, 1843, 2547.
2723) Fridericus Hoinies(?) Rostoch., October 1641.


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Personen-Register


Herzog Rudolf von Meklenburg, Bischof zu Skara und Schwerin, 1972. Herzog Albrecht (I.) von Meklenburg=Stargard 2087.

A epinus 2116, 2309.
Albert 2379, 2565, 2566.
Albinus 2152, vgl. Witte.
Albrecht 2219.
Ambrosius 2306.
Amsel 2504.
Ansel 2504.
Arend 2496.
Arnoldi 2512, 2713.
B acmeister 2526, 2536, 2589.
Bade 2392.
Baleke 2661
Balghe 2065.
Bambam 2267, 2424.
Bannieck 2358.
Banzkow 2084.
Baring 2647, 2648.
Barscamp 2197.
v. Barsse 2067.
Barsse 2250, 2257, 2327.
Barthold 2092, 2212.
v. Basse 2061.
v. Bassewitz 2501.
Battus 2128, 2192, 2609.
Bauermeister 2231.
Baumann 2050.
Becherer 2715.
Behm 2307.
Behrens 2353.
Below 2071.
v. Below 2311.
v. Berchteheile 1961.
Bercholt 2131.
Bergheim 2416.
v. Berkhan 1978.
Berkow 2283.
Bermoel 2488.
Bernhard 2342.
Bernstein 2272.
v. Bertikow 1994.
Bertram 2203. 2711.
Beselin 2194, 2474, 2475, 2556.
Bicker 2077.
Biendorf 1971.
Blesendorf 2422, 2423.
Bobzien 2268.
Boccatius 2396.
Bock Vgl. Boccatius.
Böcler 2339, 2384.
Böhmer Vgl. Behm.
Boldewan 2243, 2716.
Bolte 2618.
Bordier 2386.
Bors 2066.
Bossow 2205, 2345, 2419.
Both 2493.
Brandenburg 2595.
Brümmer 2172.
Bruno 2397.
Brunst 2456.
Bruse 2290.
v. Bülow 1998, 2110, 2137, 2227, 2553, 2554, 2599,2638.
Burchard 2330.
Burmeister 2471.
Busch 2463. v.
Bützow 2001.
C apito 2426, 2432, 2441.
Carmon 2682.
Caselius 2584, 2585.
Christian 2391.
Christner 2383.
Chytraeus 2138, 2142, 2147, 2280, 2608.
Clinge 2438, vgl. Klinge.
Clodius 2144.
Clute vgl. Kluth.
Colberg 2490.
Coppen vgl. Köppen.
Cordes 2518.
Corfey vgl. Corfinius.
Corfinius 2322, 2364, 2524, 2586, 2592, 2594.

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Corvinus 2292, 2532.
Cothmann 2541.
v. Cramon 2096, 2696, 2719, 2720.
Croll vgl. Kroll.
Crusius vgl. Kruse.
Cunow 2312, 2313.
D abelow 2303, 2626.
Dahm 2349, 2350, 2472.
Dähncke 2258.
Dase 2466, 2704.
Degener 2230.
Delius 2184, 2315.
Derit 2233.
v. Dessin 1965, 2044, 2045.
Deters 2393.
Detharding 2346.
Deutsch 2530.
Diedrich 2427, 2519.
Diestelow 1970.
Dobbin 2097, 2104, 2146, 2161, 2546, 2666.
v. Döhren 2369.
Doss 2291, 2560.
Drenkhahn 2321.
Düker 2218.
Dunker 2669.
Düring 2147.
E ggebrecht 2123, 2139, 2166, 2373, 2540.
Eggerd 2340.
Ehlers 2676.
Elmhorst 2506.
Engelke 2316.
Eulenfeld? 2103.
Everhalding 2654.
F abritius 2354, 2381, 2402, 2459, 2615, vgl. Schmidt.
Fahrenheit 2262.
Fehrland 2284.
Fincke Vgl. Vincke.
v. Finecke 2141.
Flohr 1993.
v. Flotow 2281.
Forstermann 2234.
Franck 2390.
Frese 2236.
Fricke 2670.
Frider 2674, 2699.
Friedrichsdorf 1990.
Fuchs 2140, 2557, vgl.Voss, Vulpius.
Fues 2601.
Füllbier 2673.
G arlipp 2263, 2461.
Gärtner vgl. Hortensius.
Gaull 2544, 2680.
Geismar 2675, 2683.
Georgi 2421.
Gerdes 2173, 2221, 2684,
Gerhard 2255.
Germanus vgl. Deutsch.
Gildemeister 2445.
Gladow 2094, 2251, 2582.
Glone (Glove?) 2394.
Gnoien 2002.
Gohschow 2410.
Gollin 1991.
Goltstein 2531.
Goniaeus 2616.
Göritz 2450.
Gottschalk 2408.
v. Grabow 2035.
Granzow 2489, 2491.
Grass 2687.
Graverus 2326.
Greiff vgl. Gryphius.
Greve 2054.
Grevsmühl 2053.
v. d. Gröben 2668.
Groll 2529.
v. Grollen
1973.
Gronow 2003, 2015, 2052.
Groth 2578, 2681.
Grundloch 2653.
Gryphius 2591.
Guhl Vgl. Gaull.
Güstrow 2013, 2055
Guthan 2299.
Gutknecht 2694.
H äbernick 2259.
Hagemeister 2193, 2455.
Hagen 2204, 2613.
v. Hagen 2600.
v. Hahn 2010, 2187, 2370, 2428.
Hähncke 2403.
Halschacht 2417.
Haltermann 2208, 2667, 2685.
Hammer 2644.
Hane 2549.
v. d. Hardt 2209.
Hase 2555, 2701.
Haselberg 2043.
Hasse 2210, 2679.
Haupt, Hövet Vgl. Capito.
v. Hansen 2356.

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Hebeneck 2259.
Hecht 2261.
Heidemann 2429.
Hein 2121, 2129, 2130, 2148, 2165, 2180,2185, 2190, 2196, 2207, 2542, 2550, 2709.
Heinrichs 2643.
Heldberg 2649.
Helfer 1992.
v. Helpte 1954, 2027, 2034, 2223.
Helwig 2175, 2343.
Henning 2091, 2301.
v. Herforden 2017.
Heshusius 2558.
Hildebrand 2641.
Hinckelmann 2336.
Hoffmann 2414.
Hoinies 2723.
Holstein 2460.
v. Holstein 1957, 2040.
Holtz 2454.
Höppner 2503.
Horneffer 2102, 2523.
Hornhofer 2266.
v. Horst 2030.
Hortensius 2404.
Hovy 2136.
Hünecken 2612, 2631.
Husan 2355.
J acobi 2479.
Jenderich 2101, 2561.
v. Ilenfeld 2376. (2103 ?)
Josquin 2611.
Isernmenger 2348.
Jule 2412, 2619.
Juncker 2114.
Jungclaus 2514.
v. K ahlden 2155, 2401.
v. Kamptz 2160, 2274, 2405, 2521.
Kamsetzer 2278.
v. Kardorff 2168, 2434, 2435.
Karwe 2502.
Kegler 2178.
Kemmerer 2011.
Kirchberg 2692.
Kirchhoff 2007, 2063, 2098, 2244, 2249.
Kirchner 2296.
Kleinschmidt 2206.
Klinge vgl. Clinge.
Kluth 2198, 2418.
Knake 2385, 2458.
Knaust 2717.
Knebusch 2239.
Knest 2217.
v. Knop 2081, 2380.
Knorcke 2367.
Knupper 2282.
Koch I974, 2245, 2246, vgl.Magirus.
v. Koch 2533, 2534.
Kochhafe vgl. Chytraeus.
v. Köllen 2153, 2177, 2473.
Koller 2213.
König 2297, 2630.
Köpcke 2254, 2593.
Köppen 2120.
Korfey vgl. Corfinius.
Koss 2569.
v. Koss 1959.
v. Kossebade 1967, 2099, 2273.
Kramer 2686.
Krauthof 2359, 2508.
Kroll 2029, 2182.
v. Kröplin 1968, 1979, 2079.
Krüger 2229, 2247, 2335, 2617.
Krull 2041.
Kruse 2163, 2409, 2620, 2718.
v. Kruse 2574, 2575.
Kuhlmann 2365.
Kulow 2439.
Kurds 2518.
Küster 2318, 2372, 2567, 2645.
L ademann 2705.
Langhals 2440.
v. Lankow 1976.
Laurenberg 272I.
v. Lehsten 2125, 2588.
Leppin 1985.
v. Levetzow 1958, 2400.
Lewarck 2214, 2215.
Lexow 2351.
Lincon 2304.
Lindenberg 2559.
v. Linstow 2621.
Lobeck 2433.
Loelce 2658.
Loitz 1996.
v. Löwenklau 2545.
v. Lowtzow 2651.
v. Lübberstorf 2319, 2511.
v. Luchow 1969.
Lucius 2579, 2580, 2581,
Ludolph 1988.
Ludwig 2395.

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v. d. Lühe 2127, 2170, 2636, 2637.
Lukow 2032, 2047, 2051, 2304, 2331, 2368, 2437.
Luschow 2510, 2516.
Lutze 2294.
v. Lützow 2655, 2656, 2672, 2693.
M agirus 2406, vgl. Koch.
Malchin 2036.
Malchow 2498.
v. Maltzan 2023, 2105, 2378.
Markmann 2360.
Martini 2222
Martinotus 2317.
Mau 1981, 2341.
Megartoppus 2407.
Meincke 2627.
Mentz 2486.
Mestlin 2062.
Meyer 2106.
Michaelis 2361, 2571.
Middendorf 2596.
Mittling 2256.
Mobel 2527.
Molitor 2235, 2469, vgl. Müller.
Möllendorf 2481.
Molner 2068.
v. Moltke 1962, 2167, 2241.
Mors 2024.
Mosse 2225.
Mowe vgl. Mau.
Mühlmann 2598.
Müller 2271a, 2568, vgl. Molitor.
Mumme 2324.
Munderich 2181, 2362, 2462.
v. N egendank 2700.
Nemorimontius vgl. Waldberg.
Neovinus vgl. Nievind.
Neostephanus vgl. Neukrantz.
Neukrantz 2199, 2698, 2702.
Neumann 2678.
Nicolaus 2085.
Niebuhr 2159.
Niekrentz vgl. Neukrantz.
Niemann 2495.
Nievind 2202.
O emeken 2442.
Oertzen 2073.
Ohm 1980.
v.Oldenburg 2108, 2288, 2420, 2548.
Opilio 2260.
Ossin 2517.
Osterlei 2415.
Osterstock 2543.
P alme 2487.
Panklow 2119, 2252.
Panschow 2452.
Papke 2132.
v. Parchim 1975, 2006, 2042, 2046, 2059.
Paris 2060.
Parkentin 2016.
v. Parkentin 2133.
Paslich 2347.
Pauli 2191, 2476.
v. Pentz 2093, 2113, 2149, 2286.
Perle 2478.
Petri 2271, 2443, 2525.
Pfeiffer 2090.
Pfennigsdorf 2371.
Pingel 2610.
Pippow 2325.
v. Plessen 2019, 2020, 2109, 2117, 2161.
Pocernius 2337.
Pors vgl. Bors.
Possehl 2577, 2602, 2690.
Praetorius 2308, 2624, 2689, vgl. Richter, Schulz, Voigt.
v. Preen 2095, 2639.
Prehn 2238.
Priegnitz 2216.
Prott 2500.
Punt 1983, 2082, 2083.
Putzarent 2310.
Q uake 2482.
Quaze 2484.
Quistorp 2425.
Quitzow 2509.
v. Quitzow 2021. Rabe vgl. Corvinus.
v. R abe 2538.
Radenich 2604.
Ranitz 2551, 2552.
Rathke 2248.
Ratich vgl. Rathke.
Ratzeburg 2039.
Rauda 2572.
Reiche 2635.
Reimer 2118, 2176.
Reincke 2253.
Rentz 2646.
Resse 2226.
v. Restorff 2022.
v. Retschow 1999.

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Reutz 2179.
v. Reventlow 2169.
Rewendus 2448.
Rheinsberg 1986.
v. Ribnitz 1999, 2038.
Richter vgl. Praetorius.
v Rieben 1982, 2285.
Rieck 1964.
Rieckmann 2200.
Ring 2277.
Rode 2224.
Rohrdanz 2706.
Roloff 2451.
Römer 1963.
Röpcke 2603.
Röper 2031.
Rösler 2240, 2537.
v. Rostock 1956, 1987, 2033, 2058,
2075, 2076, 2078.
Rubler 2293.
Ruckut 2628.
v. Rudesleben 2088.
Rudow 2707.
Rumshagen 2270, 2366, 2398, 2399.
Runge 2363.
S adelmann 2080.
Sadewasser 2332.
Sandow 2064.
Sanitz 2449.
Sartorius 2535, vgl. Schröder.
Sass 2338.
Schabbel 2183.
Schacht 2186, 2279, 2468.
Scharffenberg 2276.
v. Scharffenberg 2014.
Scheel 2708.
Scheffter 2590.
Schiberstein 2677.
Schirrmeister 2323.
Schlede 2436.
Schlick 2112.
Schliemann 2264.
Schlorff 2413, 2522.
Schlüter 2507.
Schmidt 2382, vgl. Fabricius.
Schneidewey 2465.
Schönberg 1955, 1966.
Schrader 2573.
Schröder 2329, 2497, vgl. Sartorius.
Schröter 2134, 2662.
Schultz 2145, 2220, 2431, 2660, vgl. Praetorius.
Schultetus vgl. Schultz.
Schummer 2671.
Schütz 2494, 2695.
Schwandt vgl. Suantenius.
Schwarz 2227.
Schwarzkopf 2375.
v. Schwerin 2048.
v. Schwicheld 2124.
Schwichtenberg 2302.
Sibrand 2115, 2135, 2710.
v. Sieben 2570.
Siggelkow 2228.
Simon 2632.
Simonis 2547, 2722.
Soltow 2712.
Sommer 2614.
Sommerfeld 2237.
Spalckhaver 2189.
Speck 2069.
v. Speckin 2154.
Sperber 2625.
v. Staffeld 2025, 2513, 2562.
Stahncke 2232.
Stark 2009.
Statius 2464.
Stein 2477.
vom Stein 2143, 2150, 2430.
Steinmann 2688.
Sternberg 2005, 2629.
v. Stoisloff 2000, 2269.
Stolte 2157.
Störbeck 2485.
v. Stralendorff 2100, 2111, 2122, 2162,2171, 2275, 2295, 2563, 2564.
Strelitz 2057.
Strenge 2446.
Ströle 2492.
Sturtz 2188, 2505.
Suckow 2028.
Suckland 2411.
Suderow 2576.
Svantenius 2714
Symber 2242.
T anck 2201.
Tarnow 1977.
Techentin 2583.
Temmann 2634.
Teschendorf 2622.
v. Tessin 2044, 2045.
Thormann 2389.
Thürkow 2070.
Tiburtius 2444.

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Tiedemann 2387.
Trechow 2642.
Treymann 2528.
Troye 2352, 2470, 2605.
V arenius vgl. Waren.
Vatke 2520.
Vetting 2334.
Vincke 1984, 2289.
Vogel 2305.
Vogt 2357, Vgl. Praetorius.
Voss 2026, vgl. Fuchs, Vulpius.
v. Voss 2008.
Vulpius 2457, 2480, vgl.Fuchs,Voss.
W achatz 2652.
v. Wacholt 2012.
v. Wackerbart 2539, 2633, 2663, 2664.
Waldberg 2377.
v. Warburg 2650.
Waren 2606.
Wegner 2320, 2703.
Wehdemann 2156, 2640.
v. Weltzien 2107, 2287.
Wend 2086.
Wenigocius 2298.
Werdermann 2004.
Werkmann 2072.
Werkmeister vgl. Opilio.
Westphal 2158, 2314, 2499, 2691
Weyer 2344.
v. Wienhusen 2089.
Wilbrandt 2657.
Wilcke 2623, 2665.
Wilde 2453.
Willert 2467.
Wilms 2126, 2174, 2587.
Winkler vgl. Goniaeus,
v. Winterfeld 2328.
v. Wismar 1997, 2049, 2074.
Witte 1960, 1995, 2037, 2056, 2265 vgl. Albinus.
Witzendorff 2659.
Wodarg 2018.
Wunne 2333.
Z abel 2388.
Zachow 2151.
v. Zernickow 2300.
Zierichmann 2374, 2597.
Zimmer 2483.
Zweedorf 1989.

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IV.

Nachtrag

zu

den Meklenburg Studenten

vom Gymnasial=Direktor Dr. Krause zu Rostock.


Wittenberg. S. Jahrb. XLVIII, S. 60 ff.

1507, S. 21. M. Theodericus Block. - Es ist der Mediziner, Freund Boger's, Jahrb. XLVII, S. 134 ff., (der also 1507 schon Rostock wieder verlassen hat). Blanck, Mekl. Aerzte S. 6.

1509, S. 29, Sp. 2 oben: Johannes Barstortf de Nova Brandburg.

1511, S. 35, Sp. 2, Z. 9 v. u. Nicolaus Dickhaut de Fridlandt.

1511/12, S. 39, Sp. 1, Z. 16. Arnoldus Segenfeldt de Sta[r]gardia 1 ).

1511/12, S. 39, Sp. 2, Z. 2 v. u. Johannnes Koppen de Stergardia 1 ).

1518, S. 71. Nicolaus Rode, G[r]efesmol. dioc. Rossenborgen 2 ), 28. April.

1520, S. 90. Hermannus Munderlich 3 ) de Fridelandt, dioc. Hawelbergen., VI. Apr.

1520, S. 90. Bartolomeus Hanneman de Fridelandt, dioc. Hawelbergen., VI. Apr.

1520, S. 90. Symon Kurdes de Fridelandt, dioc. Hawelbergen., VI. Aprilis.


1) Die Aussprache Stergardia spricht für das ohnehin bekanntere mecklenburgische St., dem zuweilen auch dioc. Hawelb. zugeschrieben ist.
1) Die Aussprache Stergardia spricht für das ohnehin bekanntere mecklenburgische St., dem zuweilen auch dioc. Hawelb. zugeschrieben ist.
2) = Ratzeburg. S. u.
3) vielleicht wunderlich?
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1520, S. 92. Theodericus Lunick Rassenburgen. 4 ) 7. Maij. 1524, S. 121. Franciscus Ricko de Rostock (ib. Nr. 91), 22. Maij

1524, (spr. Riek), gehört wohl zur Familie des am 2. Oct. 1554 verstorbenen Pastors zu St. Nicolai in Rostock Georg. Richius, Riken, Reiche.

1528, S. 133. Gidterus a Wangelin, Mechelburg. - Wohl Günther v. W., Propst zu Friedland um 1534. Jahrb. XII., 154.

1528. S. 133. Johannes Verhe, Wittenburgensis.

1529. S. 134. Petrus Bock, Megapolensis.

1529. S. 134. Carolus Peloplatus, Megapolitanus, 14. Apr. - Diese beiden sind "pauperes gratis recepti". Peloplatus tann Lehmstreicher, Klêmstrîker, Lehmkneter, auch Putter, Töpfer, heißen, obwohl letzterer Name meist Figulus übersetzt wird.

1558, S. 353. Joachimus Thorwerter, Gustrovieusis ex ducatu principum Mekelburg., 1. November.

1558, S. 353. Levinus Battus, Flandrus Gandavens., der Rostocker Professor. - Vgl. Allg. deutsche Biogr. II, 135. Blanck, Mekl. Aerzte S. 12.

Erfurt. Jahrb. XLVIII, S. 56 ff. Verglichen bis 1453. Fragliche sind mit ? bezeichnet.

1392 - 94, S. 33, Sp. 2, Z. 16. Johannes Gammo?

1392 - 94, S. 40, Sp. 2, Z. 45. Henricus Boytin?

1392 - 94, S.41, Sp.2, Z. 37. Willrinus Hughe, baccal. Decret.?

1392 - 94, S. 41, Sp. 2, Z. 37. Nicol. Huge ? Mag. Huge führte 1394 eine Wismarsche Flotte ruhmreich gegen die Dänen. S. Krantzii Suecia V., 34. Reimer Kock bei Grautoff I, 495. Allg. d. Biogr. XIII, 304 und 795, XV. 796.

1395, S. 44, Sp. 2, Z. 40. Theodricus Leppin ? Die Leppin kommen als Plauer Familie vor.

O. 1397, S. 50, Sp. 2, S. 24. Petrus de Steinbeke. Der erste Rostocker Rector. 1415 wurde er der 45ste Rector in Erfurt. N. 105.


4) Ratzeburg. - Vgl. Jahrb. XLVI1I, Nr. 85, 86. Conr. Pegel wurde immatrikuliert: 29. Nov. 1520.
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M. 1397, S. 51, Sp. 2, Z. 14. Martinus Moelteke (in B. Molteke) ?

M. 1397, S. 51, Sp. 1, Z. 16. dns. Johannes Summys, decanus Zwerynensis.

M. 1398, S. 54, Sp. 1, Z. 33. Gerhardus de Fredelandt.

M. 1398, S. 54, Sp 1, Z. 34. Henningus de Gnugen (Gnoien).

O. 1400, S. 58, Sp. 2, Z. 7. Fredericus de Plauwe.

M. 1401, S. 63, Sp. 1, Z. 9. Brtholdus Thome de Blankenberg.

M. 1403, S. 69, Sp. 2, Z. 42. Gotfridus Konow, utr. jur. baccal., gratis ?

M. 1406, S. 77, Sp. 2, Z. 29. Hinricus Toke de Breme. Der Rostocker Professor und spätere Magdeburger Canonicus.

O.. 1408, S. 82 Sp. 2, Z. 37. Flaurencius de Swerin.

M. 1408, S 84, Sp. 2, Z. 37. Johannes Voss de Susato, bacc. in utroque jure. Rector. Der spätere Rostocker Professor, 1430 wieder in Erfurt, 1430 (S. 149) Rector.

O. 1411, S. 94. Sp. 2, Z. 22. Nota. Johannes Swerin (vgl. Jahrb. XLVIII, S. 57, Nr. 17), baccal. Pragensis. Hie renunciavit juramento anno dni. 1412, undecimo die Aprilis, coram notario et testibus cum magistero Nycolao Bokhold.

O. 1412, S. 96, Sp. 2, Z. 16. Michael Hegestersteen de Stettin. - Der spätere Rostocker Professor.

O. 1412, S. 95, Sp. 2, Z. 24. Henricus de Vredelande p(auper) gr(atis). (Nr. 28 ist in der Matrikel geschrieben Henningus Luberstorb.) M. 1413, S. 100, Sp. 2, Z. 10. Johannes Teybe de Postock (doch wohl Rostock).

O. 1417, S. 109, Sp. 1, Z. 3. Johannes Triwer de Plauwe. (Er hieß wohl Driver.)

M. 1418, S. 112, Sp. 2, Z. 40. Henricus Poghe de Malchin.

O. 1419, S. 114, Sp. 1, Z. 29 Theodericus Henrici de Amsterdam; der spätere Rostocker Professor.

O. 1420, S. 117, Sp. 1, Z. 1 (cf. 21). Venerabilis vir dns. Johannes Brun, pr(a)epositus eccl. Swerinensis (nach 1453, Jahrb. XVII, 288).

O. 1425, S. 132, Sp. 2, Z. 28. Johannes Lange de Wysmaria (Nr. 47) ergiebt sich aus Späteren Notizen deutlich als Johannes Lange Diderick de Wismar, Rector 1450 (Nr. 66), nicht als ein Langejohann. Er hat also seinen Verwandten Marquard (Nr. 61) nach sich nach Erfurt gezogen.

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O. 1427, S. 139, Sp. 1, Z. 34. Hermannus Gymerse (in B.

Gywerse) de Rewenisse (=Ribnitz).

M. 1427, S. 140, Sp. 1. Z. 32. Frater Ernestus Belowe

ord. praedicatorum, gratis ob reverenciam ordinis?

O. 1430, S. 148, Sp. 1, Z. 6. Mag. Arnoldus de Tricht, doctor in medicina, ordinarius facultatis ejusdem, gratis ob honorem dominorum pretorum. Vorher Rostocker Professor.

O. 1430, S. 148, Sp. 2, Z. 2. Georgius Pasthedag (B.: Paschedagh)? Die Paschedag kommen wiederholt unter den Wismarschen Vitalienbrüdern vor.

O. 1430, S. 148, Sp. 2, Z. 7. Ludolfus Bodeker de Rene, p(auper), 3 gr(ossos dedit). Mich. 1431 zahlte er als Ludolfus de Rene die fehlenden 20 Groschen nach (S. 153).

M. 1432, S. 156, Sp. 1, Z. 25. Ludolfus Cotte de Rene.

O. 1433, S. 158, Sp. 2, Z. 29. Petrus Rassinger de Sulcz?

O. 1434, S. 161, Sp. 2, Z. 25. Henricus Fredelant gratis ob preces domicelli sui, capitanoi Erffordensis?

M. 1437, S. 171, Sp. 1, Z. 2. Johannes Mynste de Hagen, baccal. Rostogcensis.

M. 1438, S. 174, Sp. 2, Z. 40. Henricus Rabbert de Reno.

O. 1440, S. 180, Sp. 2, Z. 13. Magister Henricus Schonenberg studii Rostoczensis. Er gehörte bekanntlich in die Verwandtschaft des ausgetriebenen alten Raths.

O. 1441, S. 185, Sp. 2, Z. 22.. Jacobus Hamman de Hagenow?

M. 1441, S. 186, Sp. 1, Z. 26. Lubertus Reno, zahlte nur 3 nov. grossos, zahlte aber Mich. 1442 (S. 193) als Lobertus Spilmecher de Rene nach.

(M. 1442, S. 192, Sp. 1, Z. 18. Dns. Hinricus Blancke de Lunenborch, baccalarius in artibus Rostoccensis.)

O. 1444, S. 198, Sp. 2, Z. 43. Albertus Lindner, presbiter de Rhina?

O. 1445, S. 204, Sp. 2, Z. 19. Mag. Johannes Lammeside de Lubek, in Rostock premotus (vermuthlich: Lamestede).

O. 1447, S. 211, Sp. 2, Z. 48. Mathias Dunkel de Cotibus (Godebuz, Gadebusch, oder Cottbus?)

M. 1447, S. 213, Sp 1, Z. 42. Bartoldus Batschelin (ein Beselin oder Bekelin aus Rostock?)

M. 1450, S. 224, Sp. 1, Z. 1. Johannes de Raczenburg gratis ob reverenciam previsoris, videlicet domini Nicolai Trotte.

M. 1450, S. 224, Sp. 1, Z. 22. Johannes de Blankenberg?

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M 1451, S. 228, Sp. 2, Z. 43. Johannes Pren.

O. 1452, S. 231, Sp. 1. Z. 8. Nicolaus Krybicz (Crivitz?)

Die mehrfach vorkommenden de Sternberg, de Wolfshagen (Wulfshagen), de Belicz (darunter Ostern 1440 der religiosus prior dns. Johannes Bellicz ord. fratr. minorum, der 8 statt 23 Groschen zahlt) und die Fürstenberg sind als zu unsicher ausgelassen.

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Bei der Beschleunigung des Druckes sind leider etliche Druckfehler übersehen: S. 140, Z. 15 l. Prislav st. Pribislav. - S. 145, Z. 1 l. Feoniae st. Foeniae. - S. 188, Z. 4 l. Slagghert. - S. 200, Z. 9 v. u. l. Margarete. - S. 205, Z. 13 l. Auffallend - auffallender. - S. 210, Z. 6 l. zu versehen" - S. 232, Z. 4 v. u. l. ecclesia st. eccelsia. - S. 244, Z. 18 l. Grautoff. - S. 263, Z. 5 l. Dargun. - Tafel X , Generation XVIII. Sophie † 7. (nicht 1.) Juni, Louise ward 1695 (nicht 1696) vermählt. - S. 331, Z. 9 l. Coadjutor. - S. 335, Z. 7: Agnes war eine T. Johanns VI. v. Werle=Waren; s. S. 259.

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L, 1.

Quartalbericht

des

Vereins für mecklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde


Schwerin, October 1884.


D ie 1. Quartalversammlung des 50. Vereinsjahres fand am 10. October im Lokale der Großherzoglichen Gewerbe=Commission statt, das uns freundlichst zur Verfügung gestellt war. Leider war diese Versammlung nur schwach besucht, da nur die beiden Secretaire, der Kassenführer, der Bilderwart, 2 Repräsentanten des Vereins und ein ordentliches Mitglied zugegen waren.

In dem Berichte über die Personalverhältnisse wurde zunächst eines früheren correspondierenden Mitgliedes, des Herrn Reichsantiquars Brör Hildebrand zu Stockholm gedacht, welcher am 31. August im 78. Lebensjahre verstarb. Hildebrand, welcher in der Münzkunde und auf historisch=antiquarischem Gebiete als eine Autorität ersten Ranges bekannt ist, hat lange in enger Beziehung zu unserm Vereine gestanden und war unserm früheren ersten Secretair Lisch immer in treuer Freundschaft ergeben. Einen Nachruf widmeten ihm die "Mekl. Anzeigen" am 6. September d. J. von den ordentlichen Mitgliedern verloren wir durch den Tod:

1) Herrn Ministerialrath Burchard hierselbst, Mitglied seit 1869, Repräsentanten des Vereins seit 1875, Mitglied der Urkundenbuch=Commission seit 1876 und Münzwart seit 1878, gestorben am 28. Juli,

2) Herrn Secretair im statistischen Bureau Fromm hierselbst, Mitglied seit 1863, gestorben am 2. August.

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Der Verlust dieser beiden Mitglieder ist für uns ein sehr schwerer, da beide mit großer Hingabe die Zwecke des Vereins förderten. Herr Ministerialrath Burchard hat sich als Beamter des Vereins die mannigfachsten Verdienste um denselben erworben, und Herr Secretair Fromm hat uns mit seiner fleißigen Feder aufs Beste unterstützt. Die von Fromm begonnene Bearbeitung der Register zu den Jahrbüchern Bd. 31=50 ist zwar nicht vollendet, doch weit über die Hälfte fertig geworden. Beiden treuen Mitgliedern werden wir immer ein dankbares Andenken bewahren.

Neu aufgenommen wurden:

1) Herr Pastor Behm zu Ivenack,
2) Herr Pastor Keil zu Alt=Kalen bei Gnoien.

Herr Dr. Beltz hatte dem Vereine angezeigt, daß er wegen seiner amtlichen Stellung im Großherzoglichen Museum den Posten eines Vereins=Antiquars nicht mehr bekleiden könne und darum aus dem Vorstände auszuscheiden wünsche. Die Versammlung beschloß in Folge dessen vorläufig, daß das Amt des Antiquars und das durch den Tod Burchard's erledigte Amt des Münzwarts eingehen sollen. Der Herr 1. Secretair erbot sich die Geschäfte dieser beiden Beamten mit zu besorgen.

Da bei nachträglicher näherer Erwägung es sich herausstellte, daß der von der letzten Generalversammlung angenommene Antrag des Herrn Dr. Hofmeister zu Rostock, daß alle zwei Jahre die Generalversammlung nicht in Schwerin, sondern in einer ändern geeigneten Stadt Meklenburgs stattfinden soll, noch geringe Veränderungen der im übrigen vorschriftsmäßig genehmigten neuen Statuten (f. Jahresbericht 1884) nöthig macht, so wurden diese Abänderungen von der Versammlung berathen, um demnächst einer zu dem Zwecke einzuberufenden Generalversammlung zur Beschlußfassung vorgelegt zu werden.

Zu einem 3. Mitgliede der Commission für die Herausgabe des Urkundenbuches an Stelle Burchard's wurde auf Vorschlag des Herrn Geheimen Archivraths Dr. Wigger der Herr Geheime Finanzrath Balck hierselbst gewählt.

Die Fortführung der von Fromm angefangenen Register=Arbeit wurde von Herrn Arichivschreiber Groth übernommen, nachdem der Ausschuß sich mit demselben über die Bedingungen der Uebernahme geeinigt hatte.

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Der Herr 1. Secretair machte dann die Mittheilung, daß der Vereins=Vorstand dem hessischen Geschichtsvereine in Kassel zu dessen 50jährigem Jubiläum am 16. August d. J. ein Gratulationsschreiben geschickt habe, sowie daß nächstens auch die Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der russischen Ostseeprovinzen zu Riga ihr 50jähriges Jubiläum begehen werde. Man beschloß auch nach Riga im Namen des Vereins eine Gratulation zu senden.

Schließlich wurde der Verein für die Geschichte des Herzogthums Lauenburg zu Mölln auf Seinen Antrag unter die Zahl der correspondierenden Vereine aufgenommen.

Vermehrungen der Vereinssammlungen.

A. Altertümer.

1) Ein Dolchgriff, aus gelbbraunem Feuerstein mit schön gekröselten Enden, 81/2 cm lang, gefunden bei Ivendorf. (K.=N. 4702.)

2) Ein kleines Tongefäß, 5 cm hoch und 6 cm im oberen Durchmesser, gefunden beim Chausseebau bei Ivendors, vielleicht aus einem der dortigen Kegelgräber stammend. (S. Jahrbuch XLVIII (1883) S. 287.) (K.=N. 4703.)

Beides Geschenke des Herrn Major von Weltzien hierselbst.

B. Bilder.

1) Hermann V. Scheve, Präsident des Großh. Landgerichts in Schwerin, geb. 30. October 1819 in Neustrelitz. gest. 20. Juni 1884 in Kissingen; Photographie.

2) Hofrath Wilh= Ludw. Ed. Hobein, Rechtsanwalt in Schwerin, geb. 24. März 1817, gest. 28. Mai 1882; Photographie.

3) Dr. J. F. Crumbieget, Bürgermeister in Rostock, gest. 1882.

4) Sophie Hedwig, Prinzessin von Nassau=Diez, erste Gemahlin des Herzogs Karl Leopold von Meklenburg=Schwerin, geb. 8. März 1690, geschieden 1710, gest. 1734; Photographie nach einem Oelgemälde, nebst Kreidezeichnung.

Nr. 1, 2, 3 geschenkt von den Angehörigen.

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C. Bibliothek.

I. Rußland.

1) Sitzungsberichte der gelehrten estnischen Gesellschaft 50 Dorpat für 1883. Dorpat, 1884.

II. Dänemark.

2) Aarbøer pro 1884. Heft 2.

III. Niederlande.

3) Verslag van de handelingen der 43. vergadering, gehouden te Kampen den 3. Juni 1884. Zwolle, 1884.

IV. Schweiz.

4) Jahrbuch für Schweizerische Geschichte. Bd. 9. Zürich, 1884.

V. Oesterreich=Ungarn.

5) Mittheilungen der k. k. Zentral=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst= und historischen Denkmale. Band X, Heft 2. Wien, 1884.

6) Viestnik hrvatskoga arkeologickoga druztva. God. VI, . br. 3. ü Zagebru, 1884.

7) Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde. Neue Folge, Band 19, Heft 2. Hermannstadt, 1884.

8) Mittheilungen der k. k. geographischen Gesellschaft in Wien. Bd. 26. Wien, 1883.

9) 21. Jahresbericht des Vereins für die Geschichte der Deutschen in Böhmen, Prag, 1883.

10) Mittheilungen des Vereins für die Geschichte der Deutschen in Böhmen. Jahrg. XXII, Nr. 1 - 4. Prag, 1884.

11) Topographie von Niederösterreich. Thl. II, Heft 12 und 13. Wien, 1884.

12) Mittheilungen des historischen Vereins für Steiermark. Heft 32. Graz, 1884.

13) Beitrage zur Kunde steiermärkischer Geschichtsquellen. Jahrg. 20. Graz, 1884.

14) Jahresbericht des Vereins für siebenbürgische Landeskunde. 1883/84.

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15) Blätter des Vereins für Landeskunde von Nieder=Oesterreich. Neue Folge, Jahrg. 17, Heft 1 - 12. Wien, 1883.

16) 42. Bericht über das Museum Francisko=Karolinum. Linz, 1884.

VI. Allgemeine deutsche Sprach=, Geschichts= und Alterthumskunde.

17) Monumenta Germaniae historica. Libri confraternitatum sancti Galli Auglensis Fabariensis. Berolini, 1884.

18) Desgleichen: Diplomatum regum et imperatorum Germaniae. Tom. I, pars 3. Hannoverae, 1884. (23 und 24 aus dem hohen Großh. Ministerium des Innern.)

19) Correspondenzblatt des Vereins für niederdeutsche Sprach=Forschung. Jahrg. 8, Nr. 6, und Jahrg. 9, Nr. 1.

20) A. Treichel: Hochzeitsgebräuche, besonders aus West=Preußen. Separat - Abdruck aus der Zeitschrift für Ethnologie für 1884.

21) Die Benutzung der Photographie zu Wissenschaftlichen und technischen Zwecken. Berlin, 1883.

22) 5. Bericht der Zentral=Commission für wissenschaftliche Landeskunde von Deutschland. Separat=Abdruck aus dem Ausland. 1884, Nr. 15.

23) Literarischer Handweiser. Zunächst für das katholische Deutschland. Jahrg. 23, Nr. 11, 13, 14 und 15.

24) Jahrbuch des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. Jahrg. IX. 1883, Norden und Leipzig, 1884.

25) Frhr. L. von Borch: Das höchste Wergeld im Franken=Reiche. Innsbruck. 1885.

VII. Bayern.

26) Die Wartburg. Jahrg. XI, Nr. 9 und 10.

27) Die Geschichte des Bauernkrieges in Ostfranken von Magister L. pries. Bd. II, Lief. 3. Würzburg, 1883.

28) Jahresberichte für 1882 und 1883 des historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg. Würzburg, 1883.

29) Archiv des historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg. Bd. 27. Würzburg, 1884.

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30) Mittheilungen des historischen Vereins der Pfalz. Bd. XII. Speyer, 1884.

31) Sitzungsberichte der phil.=philol. und historischen Classe der k. b. Akademie der Wissenschaften. 1884. Heft II. München, 1884.

VIII. Anhalt.

32) Mittheilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte und Alterthumskunde. Bd. IV, Hft 1 u. 2. Dessau, 1884.

IX. Baden.

33) Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts=, Alterthums= und Volkskunde von Freiburg i./Br. Bd/VI, Heft 1. Freiburg i./Br., 1883.

X. Lübeck.

34) Mittheilungen des Vereins für Lübecksche Geschichte und Alterthumskunde. 1884, Nr. 7, 8 und 9.

XI. Sachsen.

35) Mittheilungen des Freiberger Alterthumsvereins. Heft 20.

XII. Preußen.

36) Schriften der physikalisch=ökonomischen Gesellschaft zu Königsberg i./Pr. Jahrg. 24, Heft 1 u. 2. Königsberg, 1884.

37) Neues Lausitzisches Magazin. Bd. 60, Heft 1. Görlitz, 1884.

38) Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins. Heft 12. Danzig 1884.

39) Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg. Jahrg. 19, Heft 2. Magdeburg, 1884.

40) Mittheilungen des Vereins für die Geschichte Berlins. 1884, Heft 7, 8 und 9.

41) Rhenus. Beiträge zur Geschichte des Mittelrheins. 1884, Nr. 7, 8 und 9.

42) Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde in Hohenzollern. Jahrg. 17. Sigmaringen.

43) Neues preußisches Urkundenbuch. Westpreußischer Theil. III. Abth., Bd. I. Urkundenbuch des Bisthums Culm. Bearbeitet von Dr. (S. R. Wollpky. Danzig, 1884.

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44) Schriften der naturforschenden Gesellschaft in Danzig. Bd. VI, Heft 1. ranzig 1884.

45) Zeitschrift für Vaterländische Geschichte und Alterthumskunde Westfalens. Bd. 42. Münster, 1884.

46) Zeitschrift des historischen Vereins für den Reg.=Bezirk Marienwerder. Heft 9, 10, 11, 12. Marienwerder, 1883 und 1884.

47) 20. Jahresbericht des Altmärkischen Vereins für Vaterländische Geschichte und Industrie zu Salzwedel. Magdeburg, 1884.

XIII. Meklenburg.

48) Die Sonntagsschule für Handwerkslehrlinge in Schwerin. Schwerin, 1832.

49) 5. Bericht über die Sonntagsschule für Handwerkslehrlinge in Schwerin. Schwerin, 1837.

50) G. C. F. Lisch: Ueber die Deutung der nordischen Grabalterthümer.

51) Derselbe: Beitrage zur allg. vergleichenden Sprachkunde. Heft 1. Die Präpositionen. Berlin, 1826.

52) Derselbe: Auswahl aus den mittelhochdeutschen Dichtern. Zum Schulgebrauch. Schwerin, 1829.

53) Derselbe: Sophoclis Philoctetae carmina antistrophica eorumque metra. Lipsiae, 1832.

54) Derselbe: Albrecht II, Herzog von Meklenburg, und die norddeutschen Landfrieden. Schwerin, 1835.

55) Derselbe: Instruktion für Aufgrabungen vorchristlicher Grabdenkmäler in Meklenburg. Schwerin, 1837.

56) Derselbe: Andeutungen über die altgermanischen und sklavischen Grabalterthümer Meklenburgs. Schwerin, 1837.

57) Derselbe: Erster Bericht über die dem großh. mekl. Antiquarium in dem Zeitraum von 1834-1844 gewordenen Vermehrungen. Schwerin, 1844.

58) Derselbe: Heinrichs von Krolewitz Vater Unser. Quedlinburg und Leipzig, 1839.

59) Derselbe: Ueber Namen und Wappen der Familie von Maltzan. Schwerin, 1851.

60) Derselbe: Anna, geb. Markgräfin von Brandenburg, Gemahlin des Herzogs Albrecht von Meklenburg. Schwerin, 1857.

61) Derselbe: Marquard Behr, der letzte Prior der Kartause Marienähe bei Rostock. Schwerin, 1862.

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62) Ein Convolut Separat=Abdrücke von Schriften desselben Verfassers.

63) Ein Convolut Berichte u. s. w. über Schriften und Leben des Geh. Archivraths Dr. G. C. F. Lisch.

64) L'archéologie du Meklenburg par A. Morlot. Zürich, 1868.

(48=64. Geschenke des Herrn Senators F. W. Lisch hierselbst.)

65) J. J. H. Meyer: Kurse Geschichte des Boltenhagener Kapellenbaues. Wismar, 1873.

66) Mekl. Gotteskasten für bedrängte Glaubensgenossen. Rechnung und Bericht für 1883. Güstrow.

Archivar Dr. Ar. Schildt,      
zweiter Secretair des Vereins.   

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L, 2.

Quartalbericht

des

Vereins für mecklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.


Schwerin, Januar 1885.


D ie Mitglieder des Vereins waren zum 12. Januar zu einer außerordentlichen Generalversammlung geladen, welche an dem genannten Tage von 5 Uhr ab im Hôtel de Paris hierselbst unter Vorsitz Sr. Excellenz des Herrn Staatsraths Dr. Wetzell stattfand. Als einziger Gegenstand der Tagesordnung war die Abänderung einiger Paragraphen der Statuten angekündigt. Diese Abänderung vernothwendigte sich wegen der in der vorigen Generalversammlung beschlossenen Wanderversammlungen, welche alle zwei Jahre außerhalb Schwerins in einer anderen geeigneten Stadt Meklenburgs stattfinden sollen. Der Vorstand legte der Versammlung den schon früher genehmigten Statuten=Entwurf mit den von ihm gemachten Veränderungen vor. Dieselben wurden dann eingehend geprüft, und darauf das ganze abgeänderte Statut ordnungsmäßig angenommen.

An diese Beratungen schlossen sich noch einige andre Besprechungen, zunächst über die Angelegenheiten unsrer Vereins=Bibliothek. Derselben steht nämlich, wahrscheinlich im Jahre 1886, eine Vereinigung mit der neu einzurichtenden Großherzoglichen Regierungs=Bibliothek bevor. Da der Verein wünscht, daß er sich nicht nur seine Eigenthumsrechte an seiner Bibliothek wahrt,

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sondern daß auch den Mitgliedern Vorzugsrechte bei späterer Benutzung derselben zugesichert werden, so beschloß man, dafür Sorge zu tragen, daß vor der Ablieferung der Bücher an die Großherzogliche Bibliotheken=Verwaltung ein vollständiger Katalog vorhanden sei. Nötigenfalls will man dem Vereins=Bibliothekar aus diesem Grunde auf Kosten des Vereins Schreibhilfe gewähren.

Dann schritt man zur Wahl eines Repräsentanten an Stelle des verstorbenen Herrn Ministerialraths Burchard und wählte durch Zuruf Herrn Hofrath Dr. Piper hierselbst.

Für die Vorbereitungen zu der am 24. April d. J. stattfindenden Feier des 50jährigen Bestehens des Vereins wurde endlich von der Versammlung ein Festausschuß gewählt, welcher aus den Herren: Geh. Archivrath Dr. Wigger, Major v. Weltzien, Hofrath Dr. Piper, Amtsverwalter v. Oertzen und dem Unterzeichneten besteht. Zur Bedingung wurde dem Festausschuß gemacht, daß die Feier dem Verein höchstens 1500 Mark kosten dürfe.

An die Generalversammlung schloß sich unmittelbar die ordentliche Quartalversammlung unter Vorsitz des Herrn Geh. Archivraths Dr. Wigger an, in welcher über die Personalverhältnisse des Vereins Bericht erstattet wurde. Gemeldet wurde das bereits am 22. Dec. 1883 erfolgte Ableben des correspondierenden Mitgliedes Herrn Geh. Archivraths Dr. Schmidt zu Wolfenbüttel. Von den ordentlichen Mitgliedern schieden im Laufe des letzten Vierteljahres aus:

1) Herr Bürgermeister a. D. Gramer zu Gnoien, Mitglied seit 1851, gestorben 1884,

2) Frau S. Haberkorn zu Berlin, Mitglied seit 1880, gestorben November 1884,

3) Herr Rechtsanwalt Beyer zu Schwerin, Mitglied seit 1878, ausgetreten 18. November 1884,

4) Herr Präpositus Voepel zu Hohen=Wangetin, Mitglied seit 1883, ausgetreten 18. November 1884,

5) Herr Distrikts=Ingenieur Albau zu Schwerin, Mitglied seit 1872, ausgetreten 3. December 1884,

6) Herr Forstmeister a. D. von Lehsten zu Bützow, Mitglied seit 1846, gestorben 22. September 1884,

7) Herr Senator Metelmann zu Parchim, Mitglied seit 1882, gestorben 15. December 1884,

8) Herr Oberschulrath Dr. Schröder zu Schwerin, Mitglied Seit 1835, gestorben 20. December 1884,

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9) Herr Revierförster Scheel zu Heidhof, Mitglied seit 1882, ausgetreten 7. Januar 1885.

Dagegen wurden wieder aufgenommen:

1) Herr Studiosus Heyck zu Heidelberg,

2) Herr Rechtsanwalt Michaelsen zu Tessin,

3) Herr Lehrer Dr. Ernst zu Langenberg (Rheinland),

4) Herr Oberst von Schultz zu Schwerin,

5) Herr Realgymnasiallehrer Krasemann zu Bützow.

Vermehrungen der Vereinssammlungen.

A. Münzsammlung.

a. von Herrn Major von Weitzien aus einem Nachlasse:

1) Ein halber spanischer Piaster:

Av.: Brustbild des Königs, linksschauend, mit Lorbeerkränze; Umschrift:
   CAROLUS · IIII · ║ DEI · GRATIA · 1806.
Rev.: Gekrönter Spanischer Wappenschild mit den Säulen; Umschrift:
   HISPAN · ET IND · REX · M° · 4R · T · H ·
     Durchmesser 33 mm., Gewicht 15 gr.

2) 1/16 Taler, Schwedische Münze, Gewicht ca. 5 gr., Durchmesser 16 mm.

Av.: Portrait, links gewendet; Umschrift (umgeben von einem Perlenrande):
   OSCAR   SVERIGES   NORR.   G. O. V.   KONUNG
Rev.: Gekrönter Schwedischer Wappenschild mit umgelegter Ordenskette; daneben vorne 1/16 R, hinten Sp; darüber (unter dem Perlenrande): RAeTT OCH SANNING, unten 1851.

3) Ein silbernes schwedisches 10=Oere=Stück vom Jahre 1864.

b. Vom Herrn Oberlehrer Dr. Stößer zu Bützow:

Eine französische Assignate auf 50 Fr., Serie 1643, Nr. 1826, vom 14. December 1792.

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B. Bildersammlung.

Drei Photographien von

1) Geh. Ministerialrath Dr. Eduard Meyer zu Schwerin, gestorben 23. October 1873;

2) Ministerialrath Anton Wilhelm Emil Burchard, geboren 1835 zu Rostock, gestorben 28. Juli 1884 zu Schwerin (Geschenk der Frau Ministerialrath Burchard);

3) Erblandmarschall des Fürstenthums Lüneburg Gustav von Meding, gestorben 24. September 1884 zu Schwerin.

C. Bibliothek.

I. Niederlande.

1) Register van Overijsselsche Oorkonden, III. Zwolle.

II. Belgien.

2) Annales de la société archéologique de Namur, tom. XVI, livr. 2. Namur, 1884.

III. Schweden.

3) Antiquarisk tidskrift för Sverige. eel VIII, Heft 1 und 2. Stockholm, 1884.

4) Kongl. Vitterhets Historie och Antiquitets Academiens Handlingar. Neue Folge, Theil 9. Stockholm, 1884.

IV. Schweiz.

5) Der Geschichtsfreund. Band 39. Einsiedeln, 1884.

V. Oesterreich=Ungarn.

6) Mittheilungen der k. k. Zentral=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst= und historischen Denkmale. Bd. X, Heft 3. Wien, 1884.

7) Sitzungsberichte der kaiserl. Akademie der Wissenschaften. Bd. 104, Heft 1 und 2. Bd. 105, Heft 1 - 3. Bd. 106, Heft 1 und 2. Wien, 1883/84.

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8) Fontes rerum Austriacarum. II. Abth. Diplomataria et acta. Bd. 43. Wien, 1883.

9) Archiv für österreichische Geschichte. Bd. 65, Heft 1 und 2. Wien, 1883/84.

10) Archaeologiai Ertesitö. Köt. II, resz. 3. Köt. III, rész. 1 und 2. Buda=Pest, 1883/84.

11) Dr. Pulsky Ferensz: A Réskor Magyarországban. Buda-Pest, 1883.

12) Reissenberger: Lajos és Heuszimann Imre. A Nagyszebeni és a Székesfehérvári Régi Templom. Buda-Pest, 1883.

13) Ungarische Revue. 1883, Heft 4 - 10. 1884, Heft 1 - 7.

14) Rozprawy i Sprawozdania z Posiedzén, tom. XVII. Krakau, 1884.

15) Starodawne Prawa Polskiego Pomniki, tom. VIII, Część. I: Antiquissimi libri judiciales terrae Cracovienvis. Pars I. 1374 - 1390. Cracoviae, 1884.

16) Zeitschrift des Ferdinandeum's für Tyrol und Vorarlberg. 3te Folge, Heft 28. Innsbruck, 1884.

17) L. von Beckh=Widmanstotter: Ein Kampf ums Recht. Graz, 1884.

18) Mittheilungen der anthropologischen Gesellschaft in Wien, Bd. XIV, Heft 2 und 3. Wien, 1884.

19) Viestnik hrvatskoga arkeologičkoga družtva. God. VI, br. 4. Agram, 1884.

VI. Allgemeine deutsche Sprach=, Geschichts= und Alterthums=Kunde.

20) Literarischer Handweiser zunächst für das katholische Deutschland. Jahrg. 22, Nr. 16 - 21.

21) Dr. K. Bartsch: Bibliographische Uebersicht der Erscheinungen auf dem Gebiete der germanischen Philologie im Jahre 1883.

22) Correspondenzblatt des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung, Jahrg. IX, Heft 2 und 3. Norden und Leipzig, 1884.

23) Dr. G. Wendt: Die Germanisierung der Länder östlich der Elbe. I. (Geschenk des Herrn Dr. Crull zu Wismar.)

VII. Bayern.

24) Sitzungsberichte der philos.=philol. und historischen Classe der k. bayerischen Akademie der Wissenschaften zu München. 1884, Heft 3. München.

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25) Die Sammlungen des historischen Vereins für Oberbayern. Abtheilung III, Heft 3.

26) Oberbayerisches Archiv für vaterländische Geschichte. Bd. 40, Heft 2. München, 1881 - 1884.

27) Mittheilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg. Heft 4 und 5. Nürnberg, 1882 und 1884.

28) Jahresbericht des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg. 1881 - 1883.

29) Die Wartburg. Jahrg. XI, Heft 11 und 12.

VIII. Hessen,

30) Verzeichniß der Mitglieder des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Kassel, 1884.

31) Mittheilungen an die Mitglieder des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Jahrg. 1883.

IX. Preußen.

32) Archiv des Vereins für die Geschichte des Herzogthums Lauenburg. Bd. I, Heft 1. Mölln, 1884.

33) Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde in Hohenzollern. Jahrgang XVII. Sigmaringen, 1883/84.

34) Baltische Studien. Jahrgang XXXIV. Stettin, 1884.

35) Mittheilungen des Vereins für die Geschichte Berlins. Jahrgang 1884, Nr. 10 - 12.

36) A. Treichel: Nachtrag I. zu den Steinsagen.

37) A. Treichel: Die Putziger Raths=Archivalien. (36 und 37 Separat=Abzüge aus der Zeitschrift des historischen Vereins für den Reg.=Bez. Marienwerder.)

38) 21ster Jahresbericht der Schlesischen Gesellschaft für vaterländische Kultur. 1883. Breslau, 1883.

39) Jahrbücher der kgl. Akademie gemeinnütziger Wissenschaften Zu Erfurt. Neue Folge, Heft 12. Erfurt, 1884.

40) Märkische Forschungen. Bd. XVIII. Berlin, 1884.

41) Zeitschrift des westpreußischen Geschichtsvereins. Heft 13. Danzig, 1884.

42) Jahrbücher des Vereins von Alterthumsfreunden im Rheinlande. Heft 76 und 77. Bonn, 1883/84.

43) Berlinische Bauwerke. Tafel 13.

44) Berliner Denkmäler. Tafel 8.

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45) Namhafte Berliner. Tafel 9.

46) Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Altertümer zu Emden. Band VI, Heft 1. Emden, 1884.

X. Meklenburg.

47) Ein Convolut Inauguraldissertationen und Universitätsschriften der Universität Rostock aus den Jahren 1846 - 1883.

48) F. Bachmann, cand. theol.: H. F. Linck: Antiquitates botanicae Rostochienses. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

49) Ein Convolut Wahlaufrufe etc. . zur Reichstagswahl 1884 im II. mekl. Wahlkreise.

50) Plan zu einer Gewerbeschule für die Stadt Gnoien. Rostock, 1838.

51) Straßen=Polizei=Ordnung für die Stadt Gnoien. Gnoien, 1874.

Archivar Dr. Ar. Schildt,      
zweiter Secretair des Vereins.   

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Bericht

über die

Feier der 50jährigen Wirksamkeit

des

Vereins für mecklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde

am 24. April 1885.

Von

Dr. A. Schildt,

zweitem Secretair des Vereins.

 

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D ie schöne Jubelfeier des nunmehr 50 Jahre lang bestehenden Vereins für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde fand genau in der Weise statt, wie sie nach dem den Mitgliedern zugesandten Festprogramm geplant war.

Der vom Vereinsvorstand gewählte Festausschuß (s. Quartalbericht L, 2) hatte es an Sorgfalt nicht fehlen lassen, die vielfältigen Vorbereitungen rechtzeitig zu treffen, und daher hatte er auch die Freude zu sehen, daß das ganze Fest ohne irgend welche Störung verlief.

Zu der Begrüßungsversammlung am Abend des 23. April im Hôtel de Russie hatten sich neben den bereits angekommenen auswärtigen Freunden und Mitgliedern des Vereins der Vorstand fast vollzählig, daneben aber auch mehrere andre hiesige Vereinsmitglieder eingefunden. Wenn man nach einer Vorversammlung den Verlauf eines bevorstehenden Festes vorweg berechnen kann, so durfte man unserm Jubiläum schon am Vorabend einen günstigen Verlauf prophezeien. Hochangesehene Männer der Wissenschaft von nah und fern beehrten uns mit ihrer Gegenwart und gaben der Versammlung eine Anregung, die wahrhaft erhebend war und nicht so bald aus unserer Erinnerung schwinden wird.

Die Besichtigung der Vereinssammlungen am Festmorgen von 9 - 12 Uhr, sowie des Domes, welcher zu dem Zwecke von 9 bis 11 Uhr geöffnet war, zerstreute natürlich die Festgäste mehr oder weniger, aber doch bildeten sich öfters größere Gruppen, die in froher Feststimmung lebhafte Unterhaltung pflogen.

Der Glanzpunkt aber der Feier war die Generalversammlung in der festlich geschmückten Aula des Gymnasiums, welche um 12 Uhr Mittags begann. Hatte doch der Verein die hohe Ehre, dort Se. Hoheit den Herzog Johann Albrecht, der zu unserm Jubiläum eigens die Reise von Potsdam hierher gemacht hatte, als seinen

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hohen Beförderer begrüßen und unter dessen Ehrenpräsidium tagen zu dürfen. Neben dem Durchlauchtigsten Ehrenpräsidenten der Festversammlung saßen am Vorstandstische die beiden Vereinssekretäre, der Kassier, der Bilderwart und die vier Repräsentanten; die beiden Vereinspräsidenten, sowie der Bibliothekar waren leider behindert Theil zu nehmen. Den Saal füllte eine große, auserlesene Zahl von Vereinsfreunden und Vereinsmitgliedern, deren Namen wir Weiter unten nach der Präsensliste mittheilen werden. Se. Hoheit eröffnete die Versammlung in einer längeren, warmen Ansprache, in welcher Höchstderselbe besonders betonte, wie sehr die beiden Allerdurchlauchtigsten Protektoren, Se. Königliche Hoheit der Großherzog Friedrich Franz von Meklenburg=Schwerin und Se. Königliche Hoheit der Großherzog Friedrich Wilhelm von Meklenburg=Strelitz, die mit der größten Theilnahme die Bestrebungen des Vereins verfolgten, es bedauerten, daß Allerhöchstdieselben heute unserm Feste fern bleiben müßten. Darauf begrüßte der Herr Geh. Archivrath Dr. Wigger Namens des Vorstandes die Festtheilnehmer und ertheilte dann dem Berichterstatter das Wort zu folgendem Vortrag:

"Durchlauchtigster Herzog, hochgeehrte Herren! Am 24. April 1835 feierte Meklenburg eines seiner schönsten Feste, denn es war der Tag, an welchem die segensreiche Regierung des hochseligen Großherzogs Friedrich Franz I. 50 Jahre lang unser Vaterland beglückt hatte. Diesen wichtigen Tag in unsrer heimatlichen Geschichte erwählte der damals eben erst ins Leben gerufene Verein für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde zu seinem Stiftungstage. Seitdem sind wiederum 50 Jahre verflossen, und wir dürfen heute die Feier der 50jährigen Wirksamkeit unsers Vereins begehen. Die erste Anregung zur Gründung des Vereins wurde gegen Ende des Jahres 1834 gegeben; der Gedanke, planmäßig mit vereinten Kräften unsre vaterländischen Geschichtsquellen zu erforschen und die Ergebnisse der Forschung weiteren Kreisen zugänglich zu machen, fand rasch soviel Beifall, daß die nöthigen Vorbereitungen bald überwunden wurden, und daß schon im April des nächsten Jahres, also etwa ein halbes Jahr später, unser Verein unter dem Protektorat der beiden Allerdurchlauchtigsten Großherzoge seine Thätigkeit beginnen konnte.

Der erste Jahresbericht, erstattet am 11. Juli 1836, und der Bericht am Jubiläumstage 24. April 1860 unterlassen nicht zu bemerken, daß der mecklenburgische Geschichtsverein im Vergleich vieler andrer ähnlicher wissenschaftlicher Verbindungen spät ins Leben trat. M. H.! Wir sind heute in der glücklichen Lage, behaupten zu können,

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daß es gerade die rechte Zeit zum Beginn der gemeinsamen patriotischen Arbeit war, denn wir wissen, daß unser Verein erst vor 50 Jahren in dem damaligen Archivar Lisch den Mann zum Stifter und Leiter gewinnen konnte, der mit seinem reichen Wissen und seiner riesigen Schaffenskraft seine Aufgaben in großartiger Weise löste. Jetzt umschließt die Gebeine unsers hochverehrten Stifters schon seit 1 1/2 Jahren das stille Grab; aber weit über sein Lebensende hinaus wird sein Ruhm erhalten bleiben für seine treue Arbeit, die er 45 fange Jahre als unser 1. Secretair im Dienst des Vaterlandes und der Wissenschaft vollbracht hat. An unserm heutigen Ehrentage aber wollen wir seiner vor allen in Dankbarkeit gedenken und unsern ersten und schönsten Gruß an den stillen Grabeshügel von Friedrich Lisch senden.

Wie in den regelmäßigen Jahresberichten, beginne ich auch in dem heutigen Jubiläumsbericht zunächst mit der Mittheilung über die Personalverhältnisse des Vereins. M. H.! Wir haben in den verflossenen 50 Jahren unsrer Wirksamkeit jeder Zeit den hohen Vorzug gehabt, daß beide regierende Großherzoge von Meklenburg geruhten als Protektoren sich an die Spitze des Vereins zu stellen. Wie sehr dessen Ansehen dadurch erhöht und wie freudig dadurch die thätigsten Mitglieder zu ernstem Streben angefeuert wurden, ist uns allen bekannt; unsern Allerdurchlauchtigsten Protektoren bringen wir daher in unentwegter Treue unsern allerunterthänigsten Dank für die reiche Förderung und huldvolle Aufnahme unsrer Arbeiten dar. Wie bei der Stiftung sämtliche übrige erwachsene Mitglieder des Großherzoglichen Hauses Meklenburg dem Verein die Ehre erwiesen, daß sie als hohe Beförderer demselben beitraten, so haben auch später fortwährend hohe fürstliche Personen unserm Verein in dieser Eigenschaft angehört; selbst zwei Könige von Preußen, unter diesen unsern ruhmreichen Kaiser Wilhelm, Majestät, die Könige von Sachsen und von Dänemark, sowie zwei Fürsten von Schaumburg=Lippe dursten wir als Angehörige unsers Vereins aufführen.

Ehrenmitglieder zählten wir seit 1835 nicht weniger als 24, zu ihnen gehören hohe Staatsbeamte und wissenschaftliche Größen innerhalb und außerhalb Meklenburgs. Der in der heute ausgegebenen Matrikel aufgeführte Fürst von Hohenlohe ist hier als verstorben zu melden.

In Schriftenaustausch und sonst in wissenschaftlichen Verkehr traten wir mit 149 Vereinen und Instituten, und von diesen stehen wir heute noch mit 140 in Verbindung.

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Groß war auch die Zahl hervorragender Gelehrter, die wir zu unsern correspondierenden Mitgliedern ernennen durften; die Matrikel führt 140 berühmte Namen auf, von welchen uns jetzt noch 44 angehören. Es muß hier berichtigend erwähnt werden, daß uns erst nach Abschluß der gedruckten Vereinsmatrikel das Ableben des Herrn Archivraths Frhrn. von Modem zu Homburg und des Herrn Eisenbahndirektors Dr. Behn zu Lübeck bekannt wurde.

Ordentliche Mitglieder zählte der Verein an seinem Stiftungstage schon 84; in der ersten Generalversammlung am 11. Juli 1835 hatte ihre Zahl sich bis auf 126 vermehrt, und nun wuchs sie in den nächsten Jahren rasch bis auf 402 heran. In den politisch aufgeregten Jahren von 1847 - 53 sank das Interesse für unsre Stillen wissenschaftlichen Bestrebungen, und mit ihm sank auch die Zahl unsrer Mitglieder bis auf 280 herab, und sie erreichte ihr Minimum im 42. Vereinsjahre mit 261 Mitgliedern. Seitdem zeigte sich wieder eine, wenn zunächst auch nur geringe Zunahme, bis auf eine schriftliche Aufforderung zum Beitritt in den Jahren 1882 und 83 sich 247 neue Mitglieder anmeldeten. Die am 12. v. M. abgeschlossene gedruckte Matrikel kann in Folge dessen 520 gegenwärtig ordentliche Mitglieder aufzählen und um eines größer ist die Zahl heute, da für die drei seitdem ausgeschiedenen Herren:

1) Gutsbesitzer von Arenstorff auf Oyle bei Nienburg a. d. Weser, Mitglied seit 1868, gest. 1885,
2) Gutsbes. Pogge auf Rölitz, Mitglied seit 1858, gest. 1885 und
3) Lieutenant von Monsey=Piccard zu Mölln, Mitglied seit 1879, ausgetreten April 1885,

wieder vier dem Verein beigetreten sind, nämlich die Herren:

1) Professor Dr. Stieda zu Rostock,
2) Gutsbesitzer von Uslar auf Wilhelmshof zu Schwerin,
3) Pastor Haack zu Schwerin und
4) Pastor Reitz zu Klüz.

Von den jetzigen 521 ordentlichen Vereinsmitgliedern gehören fünf, nämlich die Herren: Geheimer Oberkirchenrath Dr. Kliefoth, Geheimer Hofrath zur Nedden, Hofrath Dr. Wedemeier, Oberkirchenraths=Präsident Dr. Kaysel, Exc., und Vizedirektor a. D. Geheimer Justizrath Mencke, alle zu Schwerin wohnhaft, dem Verein seit 1835 an. Der Herr Rector Römer zu Grabow, welcher unserm Verein gleichfalls schon vor 50 Jahren beitrat, wurde 1879 zum Ehrenmitgliede ernannt, 1 )


1) Der in der Matrikel unter Nr. 95 versehentlich als jetziges ordentliches Mitglied aufgeführte Gutsbesitzer Herr von Frisch auf Klocksin ist bereits lange verstorben, dafür ist aber sein Nachfolger dem Verein wieder beigetreten.
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Es mag hier gestattet sein, auf die Besetzung der Vereinsämter einen kurzen Rückblick zu tun. Das Präsidium übernahmen: Herr Regierungs=Präsident und Minister von Lützow 1835 1850, Herr Minister=Präsident Graf von Bülow 1851 - 1858, Herr Minister=Präsident von Oertzen 1858 - 1869 und Herr Minister=Präsident Graf von Bassewitz, Excellenz, seit 1869. Vizepräsidenten waren die Herren: Regierungsrath von Oertzen 1835 - 51, Regierungsrath Dr. Knaudt 1851 - 56, dann wieder Regierungsrath von Oertzen 1856 - 60, Geh. Canzleirath Faull 1860 - 63, Revisionsrath Hase 1864 - 69 und Staatsrath Dr. Wetzell, Exc., seit 1869. Das Amt des 1. Secretairs verwalteten der Herr Geheime Archivrath Dr. Lisch von 1835 - 1880 und seitdem der Herr Geheime Archivrath Dr. Wigger. 2. Secretair waren nach einander die Herren Pastor Bartsch, Direktor Dr. Wer, die Archivräte Dr. Beyer und Dr. Wigger und seit 1880 der Berichterstatter. Unser Kassenwesen besorgten die Herren Geheimer Canzleirath Faull 1835 - 51 und seitdem Hofrath Dr. Wedemeier. Größer war die Zahl der Bibliothekare, da sieben Herren bis jetzt unsrer Büchersammlung vorstanden, nämlich Hofbuchdrucker Dr. Bärensprung, Archivregistrator Glöckler, Dr. Wigger, Kandidat Dolberg, die Oberlehrer Dr. Schiller und Dr. Latendorf und seit 1882 Rechnungsrath Wunderlich. Der 1. Antiquar war Herr Geschichtsmaler Schumacher, ihm folgten die Herren Dr. Lisch und Dr. Beltz. Ein eigentlicher Münzwart wurde erst 1844 in der Person des Herrn Pastors Masch zu Demern erwählt und nach dessen Tode 1878 übernahm sein Amt Herr Ministerialrath Burchard; seitdem letzterer gestorben ist, besorgt die Geschäfte des Münzwarts der 1. Vereins=Secretair mit, wie derselbe auch die dem Verein überlieferten Altertümer jetzt entgegennimmt. Einen Bilderwart besitzen wir seit 1846, und als solcher fungierten der Reihe nach die Herren Dr. Wedemeier, Registrator Glöckter, Architekt Stern, Senator Lisch und (seit 1881) Landgerichtsrath Schlettwein. Die Custodin Fräulein Buchheim hat ihre Kräfte dem Verein während der ganzen Zeit seines Bestehens gewidmet, indem sie zuerst als Gehülfin ihres Vaters, später an dessen Stelle selbst angestellt, mit großer .Hingabe für unsre Sammlungen sorgte. Zu Repräsentanten wurden von Anfang an immer 4 Mitglieder erwählt, die Namen derselben wechselten zunächst häufig, später wenig, im Ganzen bekleideten 30 Herren, die alle ihren Wohnsitz in Schwerin hatten, diese Würde.

Die Zahl der Mitarbeiter an der Aufgabe des Vereins ist grade niemals eine große gewesen, es liegt das in der Natur der

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Sache, da einestheils diese wissenschaftlichen Forschungen häufig spezielle Vorkenntnisse erfordern, und anderntheils das Quellenmaterial früher nur wenigen zugänglich war; aber doch lieferten gegen hundert Verfasser Beiträge für unsre Jahrbücher. Da ich es mir versagen muß, die Namen aller hier zu nennen, und ich die Auswahl der thätigsten Mitarbeiter nicht für so ganz unbedenklich halte. So beschränke ich mich darauf, nur allgemein anzudeuten, daß neben der natürlich überwiegend größeren Zahl von Meklenburgern doch auch nicht wenige Gelehrte aus dem übrigen Deutschland, ja sogar einzelne Ausländer Abhandlungen für unsern Verein schrieben. Nun steht es aber zu erwarten, jedenfalls ist es sehr zu wünschen, daß von jetzt an der Kreis unsrer Mitarbeiter in Meklenburg selbst sich wesentlich erweitert. Denn nachdem überall in unserm Heimathslande das überaus reiche Quellenmaterial in unserm Urkundenbuch zum bequemen Gebrauch vorhanden ist, sollten diejenigen Männer, denen das Geschick verliehen ist, und denen es an der nöthigen Zeit nicht fehlt - und sicher sind deren nicht wenige - es nicht unterlassen, einzelne Partien unsrer mittelalterlichen Geschichte zu erforschen. Schwer ist die Arbeit nicht, und lohnend ist sie für den Vaterlands= und Geschichtsfreund gewiß. Ich darf hier die Erklärung abgeben, daß von Seiten des Vorstandes allen, die solche Arbeiten unternehmen wollen, auf Wunsch gern mit Rath an die Hand gegangen wird.

Wenn ich mich nun zu der Beantwortung der Frage wende, in welcher Weise und in welchem Umfange der Verein bisher seine Aufgaben zu lösen suchte, so darf ich wohl Vorweg bemerken, daß ich in der glücklichen Lage bin, meiner Hochachtung vor den Leistungen um so freier Ausdruck geben zu können, als meine geringen eigenen Bemühungen, die auch ohnehin erst aus neuester Zeit stammen, von gar keinem Belang sind, und mein unverhalten anerkennendes Wort daher nicht den Beigeschmack von Eigenlob haben kann.

In den unterm 14. März 1835 Allerhöchst bestätigten Vereinsstatuten lautete §. 3: "Der besondere Zweck des Vereins ist, durch Sammlung und Bearbeitung der historischen Denkmäler Meklenburgs die Geschichte dieses Landes in allen seinen früheren und gegenwärtigen Bestandtheilen nach allen Seiten hin zu erforschen, zu erweitern und in Monographien und Uebersichten darzustellen."

Die Schriftlichen Darstellungen in Monographien und Uebersichten sind mitgetheilt in unsern Jahrbüchern, deren stattliche Reihe heute Wiederum wie alljährlich um eines, um das 50., vermehrt ist. Ein Blick auf die Vorgedruckten Inhaltsangaben derselben wird uns sofort erkennen lassen, daß man jeder Zeit der selbstgestellten Auf=

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gabe: "nach allen Seiten hin" zu erforschen, eingedenk war. Wir finden geschichtliche Beitrage der mannigfaltigsten Art, von denen ich hier zum Beweise meiner Behauptung nur einzelne anführen werde, um nicht durch lange trockne Aufzählung die hochansehnliche Versammlung zu ermüden. Abhandlungen aus der Völkerkunde belehren uns über das frühere Slawenthum der Ostseeländer und über die deutsche Kolonisation. Aus dem Gebiete der historischen Geographie sind uns Forschungen über die Länder Ture, Kutsin, Bisdede, Tribeden, Röbel. Drenow, über den Gau Chotibanz, die Liepz vor Wismar, die Pfarre Klüz, die übereibischen Besitzungen der Grafen von Schwerin, die Landwehren der Redarier u. a. m. geboten. Das statistische Gebiet behandelt ein Aufsatz über die Bevölkerung Meklenburgs vor und nach dem 30jährigen Kriege. Ueber die Landesregierung geben Ausschluß die Artikel: die Hauptlandestheilung 1229, der Landtag von 1448, die Fürsten= und Landesversammlung an der Sagstorfer Brücke und auf dem Judenberge, diejenigen über Wallensteins Regiment. Eine ganze Reihe größerer Abhandlungen belehrt uns über die früheren geistlichen Gebiete, von denen nur genannt werden mögen: das Bisthum Schwerin, die Klöster Broda, Doberan, Rühn, Neukloster, Zarrentin, Tempzin, die Komthureien Kraak, Mirow, Nemerow, die Priorei Eixen und die Besitzungen auswärtiger Klöster und Ritterorden in Meklenburg. Ebenso viele Arbeiten besitzen wir über das Kirchenregiment und das kirchliche Leben. Die ersten Anfänge des Christenthums behandelt die große Forschung über Berno, den 1. Bischof von Schwerin, der Zeit nach folgen die Pilgerfahrten mecklenburgischer Regenten, die Beghinen= und Begharden=Häuser zu Rostock, die letzten Prälaten in Meklenburg, die Berichte über Kirchenvisitationen, die zahlreichen Abhandlungen über die Reformation, die calvinistischen Bilderstürmer zur Zeit Herzogs Johann Albrecht von Güstrow, Wallenstein's Kirchen= und Schulregiment, Karl Leopold und die Geistlichkeit, Augusta von Meklenburg=Güstrow und die Dargun'schen Pietisten. Kriegsgeschichtliche Darrstellungen liefern: die Schlachten bei Gransee und bei Neuensund, die Erstürmung der Ehrenberger Klause, die Festung Pöl und das Treffen bei Walsmühlen. Die Geschichte unsrer Städte ist mit Ausnahme derjenigen von Plan, welche ein ganzes Jahrbuch füllt, bisher Verhältnismäßig wenig bedacht. Wohl sind auch manche Stücke, wie das Rostocker Patriziat, das Patriziat in den mecklenburgischen Städten, die älteste Geschichte von Sternberg, das Siegel, die Gründung und das Stadtrecht von Brüel, die Urgeschichte des Ortes Malchow, die Stadt Woldegk, die Stadt

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Schwerin bis 1358, Beiträge zur Geschichte von Wismar, erschienen, aber auf diesem Gebiete ist doch noch sehr viel zu erforschen übrig. Wir hoffen, daß es bald gelingt, in den einzelnen Städten geeignete Männer zu finden, die, mit den lokalen und ändern Verhältnissen vertraut, die Geschichte ihres Wohnortes schreiben. Ebenso behandeln das interessante Gebiet des Volkslebens im Ganzen doch nur wenige längere Aufsätze, wie: mittelalterliches Vogelschießen, Papageien=Schießen, mecklenburgische Volksmärchen und Volkssagen, Aberglaube in Meklenburg, Sympathien, die niedern Stände auf dem flachen Lande, der Bauer im Fürstenthum Ratzeburg. Auch die Rechtskunde ist nur in wenigen Forschungen vertreten, von denen das wendische Recht im Mittelalter, die Volksgerichte, die rechtliche Stellung der Bauern im Mittelalter, die Zeit der Mündigkeit der Vasallen, der Erbstreit über das Gut Pastow 1386, die Polizei=Ordnung von 1542, das Kompositionen=System und das Strafrechtsverfahren im 16. und 17. Jahrhundert und die ausführliche Geschichte der Justiz=Canzlei zu Schwerin genannt werden mögen. Die genealogischen Forschungen beschäftigen sich, wie das erklärlich und berechtigt ist, vorzugsweise mit den fürstlichen Familien, und durch sie sind die alten Märchen, die Marschalk Thurius u. a. uns aufbinden wollten, für immer beseitigt. Die Forschungen über das herzogliche Haus Meklenburg sind nach meiner Ansicht mit der als Festschrift heute erschienenen Genealogie des Hauses Meklenburg von Wigger zunächst erledigt. Um aus diesem Gebiet noch Einzelnes zu nennen, führe ich die Stammtafel der alten Grafen von Schwerin, die Genealogie der Grafen von Dannenberg, die Familien von Platen und von Bevernest, und die Stammesverwandtschaft der Familien von Bülow und von Britzkow an. Die Geschichte einiger adeliger Familien ist in neuester Zeit außerhalb unseres Vereins in ausführlicher Weise bearbeitet worden, wie überhaupt genealogische Forschungen jetzt sich besonderer Theilnahme erfreuen. Biographien bringen die Jahrbücher in sehr großer Zahl; ich habe von biographischen Arbeiten nach dem Inhaltsverzeichniß mir 56 Nummern notiert. Vorzüglich behandeln auch diese Artikel das Leben fürstlicher Personen von den ältesten Zeiten an, wie: Obotritenfürst Mistewoi (F. Boll), bis Ende des vorigen Jahrhunderts: Friedrich der Fromme von Meklenburg (Wigger), und in erfreulicher Weise sind hier auch die weiblichen Mitglieder unserer Fürstenhäuser berücksichtigt. Daneben finden sich manche Berichte über hervorragende Beamte und Gelehrte. Die Heraldik und. Ordenskunde kommen in dem ersten Theil der Jahrbücher ziemlich schlecht weg, da sich nur wenige Stücke selbständig mit

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ihnen beschäftigen, aber in der früher den Jahrbüchern als zweiter Theil angehängten Alterthumskunde wird diesem Mangel durch zahlreiche kleinere Notizen abgeholfen. Die Arbeiten über Kunstgeschichte beschäftigen sich in überwiegendem Maße mit der Architektur aller Zeiten; Kirchen und Burgen sind in großer Zahl behandelt, aber auch die Malerei, die Buchdruckerkunst u. a. find nicht vergessen. Klassische Forschungen besitzen wir auf diesem Gebiete neben den vielen Beiträgen von Lisch von dem Dr. Crull zu Wismar. Nicht vergessen soll hier werden die Geschichte des ältesten Theaters, welche 50 Seiten der Jahrbücher füllt. Die Mythologie, ein Gebiet, das Beyer anscheinend gern behandelte, weist neben vielen kleineren Notizen nur wenige längere Abhandlungen auf, von welchen: die wendischen Götzen, Erinnerungen an die nordische Mythologie in Volkssagen und Aberglauben, Goderack von Kessin und die wendischen Gottheiten (Beyer und Frhr. von Hammerstein) mögen genannt werden. Die Sprachkunde ist vertreten in Artikeln, wie: die Sprache der alten Wenden, die Volkssprache der nordwestlichen Salven, die Slawischen Ortsnamen Meklenburgs (von Kühnel=Neubrandenburg; 166 Seiten), über alte niederdeutsche Andachtsbücher, über das plattdeutsche Wörterbuch von Chyträus, plattdeutsche Sprichwörter u. a. Unsern alten historischen Schriften ist von Anfang an die Aufmerksamkeit der Forscher zugewandt gewesen, Lisch, Crain, Crull, Wigger u. a. haben sich mit ihnen öfters beschäftigt, der Zukunft wird aber noch die Aufgabe zufallen, die vorzüglichsten alten Historiker durch den Druck zu veröffentlichen. Sehr wünschenswerth wäre wenigstens die Herausgabe von Kirchberg's Reimchronik, Wenn ich nun noch einzelne besondere Arbeiten erwähne, wie: die Eisengewinnung aus inländischem Rasenerz (Lisch; 102 Seiten), über die Salinen in Meklenburg, über mittelalterliche Luftheizung, die Artikel über Naturkunde in mannigfaltiger Art, und, um mit einer bedeutenden Arbeit zu schließen, die mecklenburgischen Studenten auf ausländischen Universitäten (Balck), so glaube ich in aller Kürze eine Uebersicht von der Vielseitigkeit unsrer Abhandlungen gegeben zu haben.

Schon bei einer flüchtigen Durchsicht unsrer Jahrbücher wird es auffallen, daß in der ersten Zeit, freilich neben größeren Abhandlungen, eine Vorliebe zu einzelnen kurzen Berichten sich geltend machte, und daß im Gegensatz dazu später fast ausschließlich größere historische Partien behandelt wurden. Ich halte diesen Wechsel für einen Fortschritt, wenn ich auch nicht verkenne, daß die kurzen historischen Notizen des Unterhaltenden vielleicht mehr bieten. Bei dieser Gelegenheit kann ich aber nicht den Wunsch unterdrücken, daß

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nunmehr zum Nutzen künftiger Forscher ein nach Materien geordnetes, genaues und vollständiges Inhaltsverzeichniß unsrer Jahrbücher bald erscheinen möge.

Neben der Herausgabe der Jahrbücher beschäftigte der Verein sich seit den letzten 25 Jahren mit der Veröffentlichung unsrer ältesten Schriftlichen Geschichtsquellen. M. H., es ist zu diesem Zwecke ungemein thätig gearbeitet, und nur dadurch ist es gelungen, daß wir heute unser Urkunden buch mit seinen musterhaften Registern in 13 starken Quartbänden bis zum Jahre 1355 im Drucke fertig haben, während alles Material von da ab bis 1400 ebenfalls gesammelt und bearbeitet ist, so daß der Druck ununterbrochen fortgesetzt werden kann. Ich halte diesen Erfolg für den größten unsrer Vereinsbestrebungen, und sie alle wissen, wie von Kennern des In= und Auslandes unserm Urkundenwerk der ungetheilteste Beifall gezollt wurde. Welche Fülle des historischen Materials liegt in demselben aufgespeichert! Unser Mittelalter spiegelt sich in demselben in einer Vollständigkeit und Genauigkeit, die immer mehr unsre Bewunderung erregen wird, je öfter wir uns mit dem Werk beschäftigen.

Das 2te Hauptstück unsrer Vereinsaufgaben besteht in der Sorge für unsre Sammlungen, von denen an erster Stelle unser Antiquarium, das seit einigen Jahren mit den Großherzoglichen Sammlungen im neuen Museum vereint ist, genannt werden muß. Ueber die wissenschaftlichen Resultate dieser Vereinsthätigkeit berichtet der Vorstand des Großherzoglichen Antiquariums Herr Dr. Beltz in folgender Weise:

"Schon vor fünfundzwanzig Jahren konnte das allgemeine Bild der vorgeschichtlichen Zustände in Meklenburg in seinen Grundzügen als abgeschlossen gelten; die Gliederung in drei große Perioden der Stein=, Bronze= und Eisenzeit, welche Lisch schon bei Gründung der Vereinssammlung als maßgebend aufgestellt hatte, hatte sich in entscheidendster Weise bewährt, zwanglos hatten sich die zahlreichen Einzel= und Gesamtfunde in diesen Rahmen einordnen lassen. Meklenburg war das einzige deutsche Land, welches mit hinreichender Genauigkeit archäologisch durchforscht war und sich dadurch an die skandinavischen Reiche mit ihren musterhaften ebenso wissenschaftlich gründlichen, wie allgemein in der Bevölkerung gepflegten prähistorischen Studien anschloß. Und dieser Anschluß war nicht nur ein Anschluß in der Methode, sondern auch im Forschungsmaterial zeigten sich die schlagendsten Aehnlichkeiten, so daß die vorgeschichtliche Physiognomie Meklenburgs jener der nordischen Länder äußerst ähnlich sich gestaltete. Es ist begreiflich, wenn das Auge von Lisch mit besonderer Freude auf diesen gleichen Zügen verweilt

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hat, und es sein Bestreben gewesen ist, das neue zuströmende Material im Sinne der nordischen Archäologie zu gruppieren. Darin ist nun in den letzten Jahrzehnten eine Verschiebung eingetreten; die Beschäftigung mit der einheimischen Vorgeschichte in Deutschland ist überall eine außerordentlich rege geworden und hat besonders auf dem Gebiete der Lokalforschung die reichsten Früchte gezeitigt seit der Gründung der deutschen anthropologischen Gesellschaft im Jahre 1869 mit ihren großen jährlichen Versammlungen haben diese Bestrebungen einen Mittelpunkt gefunden, so daß sie mehr und mehr der Feststellung des Gesamtbildes deutscher Vorgeschichte gedient haben. Da ist es nun Anfangs nicht ohne Irrungen abgegangen. Die Dreiperiodeneintheilung, die für den Norden sich bewährt hatte, suchte man überall anzuwenden, und als das einheimische Material sich derselben nicht fügen wollte, glaubte man ein Recht zu haben, sie überhaupt als unberechtigt bei Seite zu werfen. Von dieser irrtümlichen Auffassung, welche in dem Aufeinanderfolgen von Stein, Bronze und Eisen eine Art Naturnothwendigkeit menschlicher Kulturentwickelung und nicht nur eine für bestimmte Landstriche konstatierte geschichtliche Thatsache sah, gehen die meisten oft leidenschaftlichen Angriffe auf die drei Perioden aus, Angriffe, durch welche die nordischen Archäologen so wenig wie wir hier in Meklenburg uns an dem altbewährten System haben irre machen lassen, welche aber nicht wenig zur Klärung und Vertiefung beigetragen haben. Denn nun erhob sich die Aufgabe, zu zeigen, wie denn die einzelnen Perioden sich nach oder aus der früheren entwickelt hatten, welche originalen Fortschritte oder welche fremden Kultureinflüsse das Neue herbeigeführt hatten: es galt die Starrheit des alten Systems in das Leben einer Kulturentwickelung aufzulösen. Und das ist die Aufgabe, in der wir heute stehen und an welcher in der Forschungsperiode, von der wir hier handeln, gearbeitet worden ist. Mehr noch als in den ersten 25 Jahren ist es die Persönlichkeit von Lisch, an dessen Namen sich alle Fortschritte in der Erkenntniß der Vorgeschichte knüpfen, in dessen Hand alle Fäden zusammengelaufen sind, der einer jeden Einzelerscheinung ihren Platz angewiesen und unermüdlich neues Material herbeizuschaffen gewußt hat. Was den Arbeiten von Lisch ihren bleibenden Werth sichert, das ist die starke Betonung des Lokalen, das Bemühen, zunächst aus einheimischen Verhältnissen die Funde zu erklären, und es ist bezeichnend für seine Auffassung, daß er bei seinen Erörterungen in den Jahrbüchern stets von der Beschreibung und Erklärung bestimmter vorliegender Objekte ausging und sich nur ungern zur Bearbeitung größerer Partien entschloß. Wie aufmerksam er

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dabei die auswärtigen Verhältnisse verfolgt hat, geht aus der Art hervor, wie er z. B.= die Entdeckungen von Boucher de Perthes über eine ältere Steinzeit in der Picardie, die Schweizer Pfahlbauten, die großen dänischen Moorfunde und die Fundplätze römischer Objekte für unsre Verhältnisse zu verwerthen gewußt hat. Unter solchen Anregungen hat sich denn das Gesamtbild unsrer Vorgeschichte etwas verändert, man ist vor Allem vorsichtiger geworden in der ethnologischen Deutung der Funde, man hat verzichtet ein Volk der Steinzeit als ethnisches Ganzes zu behandeln und hat die bequeme Gleichung "Wendenkirchhöfe" - slavische Begräbnisplätze gänzlich aufgeben müssen und fast die gesamte Eisenzeit als vor der wendischen Einwanderung liegend anerkannt; auch die Deutung der Gräber mit römischen Fundstücken als Gräber römischer Händler läßt sich nicht mehr hatten. Man legt andrerseits ein besonderes Gewicht auf die Nachweise der Uebergänge der einzelnen vorgeschichtlichen Perioden; können wir z. B. nicht mehr wie früher die Eisenzeit mit ihrem von den Formen der entwickelten Bronzezeit (Grabhügel meist mit Bestattung) völlig abweichenden Begräbniß (Urnenfelder mit Leichenbrand) durch Einwanderung eines neuen Stammes erklären, so müssen wir auf die allmähliche Veränderung der Grabformen und Beigaben achten und hoffen, hier die Bindeglieder nachweisen zu können. Nach dieser Richtung hin giebt es noch viel zu tun und ist der Forschung der Gegenwart der weg gewiesen.

Gehen wir nach diesen allgemeinen Bemerkungen zu einer Betrachtung dessen über, was in dem zu besprechenden Zeiträume wirklich geleistet ist so werden wir gut tun die Resultate nach unsern drei Perioden zu gruppieren.

1) Innerhalb der Steinzeit ist es gelungen eine schärfere Scheidung zwischen einer älteren und jüngeren Periode herzustellen; die erstere kennt nur ungeschliffene, roh zugehauene Feuersteingeräte und Knochengegenstände; ihr klassischer Boden ist das nordwestliche Frankreich. Bei uns gehört die überwiegende Mehrzahl der Steinfunde der neolithischen Zeit an, und nur einige größere Funde lassen sich der älteren Periode zuschreiben; es sind das eine große Anzahl ganz roh zugehauener Steine aus Neukloster (Jahrb. 39), der interessante Fund von Knochenmeißeln, Feuersteinkeilen und dgl. von Groß=Woltersdorf (Jahrb. 34) und einige Knochengeräte von Dobbertin (Jahrb. 34). Auch in den Begräbnißtätten ist ein zeitlicher Unterschied wahrnehmbar, ohne daß aber derselbe sich mit der Eintheilung in paläolithische und neolithische Zeit deckt. Die freistehenden Steinkammern scheinen nämlich älteren Gebrauches zu

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sein als die lang gestreckten Hünenbetten; nur wenige der ersteren sind systematisch ausgegraben, die große Mehrzahl schon längst ihres Inhaltes beraubt. Ein besonders hohes Alter wird den unter der Erde befindlichen zuzuschreiben sein, wie sie in Nesow (I. 30), Blengow (I. 37) und Tankenhagen (I. 37) untersucht sind; ob auch die Lage im Sumpfe, welche im Gegensätze zu allen übrigen das Grab von Kronskamp (I. 39) zeigte, ein Zeichen höheren Alters ist, bleibe dahingestellt. Freistehende Steinkammern auf festem Boden sind untersucht bei Alt=Sammit (I. 26) und Wozinkel (I. 33); ein zweites Grab von Tankenhagen (I. 37) enthielt, das einzige in seiner Art, den Rest eines "Ganggrabes", wie sie aus dem Norden bekannt sind. von besonderer Wichtigkeit sind nun aber die Beobachtungen über die Wohnplätze der Bevölkerung der Steinzeit geworden, es ist gelungen Höhlen= (besser wohl Gruben=) Wohnungen nachzuweisen, welche durch die charakteristischen Geräte deutlich als der Steinzeit angehörend bestimmt wurden, und zwar in Bresen, Alt=Sammit (I. 26), Dreweskirchen (I. 30), Roggow (I. 31 und 39), Rölitz (I. 34), Schwerin (I. 39); der hochinteressante Fund von der Ostorfer Seeinsel mit seinen alten Schädeln, Stein= und Knochengeräten und Urnen (I. 43 und 44) mag in diesem Zusammenhange wenigstens erwähnt werden, da eine bessere Deutung desselben noch nicht gefunden ist. Ein ganz besonderes, auch weitere Kreise ergreifendes Interesse hat nun die Entdeckung der Wohnplätze auf früheren Wasserflächen, "der Pfahlbauten", hervorgerufen. war es doch das erste Mal, daß außerhalb der Schweiz ein Pfahlbau der Steinzeit sicher constatirt wurde, und bildeten doch die Fundstücke quantitativ wie qualitativ eine so wesentliche Bereicherung unsrer Kenntniß der ganzen Lebensweise jenes Urvolkes und eine Ergänzung und Erklärung der Funde aus den Hünengräbern, wie man sie vorher nicht einmal hatte hoffen können. Kein Wunder, daß die erste Vermuthung eines Pfahlbaues in Meklenburg (1862; I. 27) und die sichere Entdeckung (in Gägelow und Wismar I. 29 und 30, dann 38) den ganzen Forschereifer von Lisch entflammte und hier zu weit geführt hat; es ist in der Folge manches als Pfahlbau erklärt, was wir heute bescheidener als Moorfund bezeichnen. Eine schmerzliche Enttäuschung mußte die Entdeckerfreude erfahren, als sich herausstellte (I. 32, 1867), daß der Vertrauensmann Büsch in Wismar eine Anzahl Fundstücke gefälscht hatte, ein Umstand, der in weiteren Kreisen ein ganz unberechtigtes Mißtrauen gegen die Gesamtheit der Pfahlbaufunde hervorrief. - Neben diesen allgemeinen Untersuchungen sind solche über das Detail der Funde einhergegangen,

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über Bestimmung, Bearbeitung u. s. w. der Fundstücke. Man stieß auf Plätze, wo zahllose Splitter, verworfene, halbfertige, zerbrochene Exemplare eine "Manufakturstätte" verrieten, so in Damerow, Nossentin, Plan (I. 33), Eidenburg (I. 41 und 42); besonders wichtig war die Bohrung der Steinäxte, deren Detail sich an den unfertigen Exemplaren von Zippendorf (I. 36), Eidenburg (I. 38), Blüssen, Zarrentin (II. 39), Bastors (I. 44) verfolgen ließ. Auf diese Einzelheiten, wie auf die Frage der Schaffung u. s. w. einzugehen, ist hier begreiflicherweise nicht der Platz.

2) Auch in der Bronzezeit ist man zu einer schärferen Scheidung der Perioden und Andeutung wenigstens der Kultureinflüsse gelangt, welche bestimmend auf dieselben eingewirkt haben. Neues Material für die alte Bronzezeit, die glänzendste Zeit der mecklenburgischen Vorgeschichte, mit ihren großen Hügelgräbern voll nordischer Bronzegeräte, Gold=, Bernstein= und Glasschmuck, gelegentlich auch noch Feuersteingeräten, boten die Ausgrabungen von Slate (I. 33), Rölitz (I. 34), aus der Sternberger Gegend (I. 38), Friedrichsruhe (I. 47) und andre kleinere, welche nicht nur zur Ergänzung des Hauptbildes dienten, sondern auch die wichtige Frage, in welcher Weise die vorgeschichtlichen Funde über das Land vertheilt sind, ihrer Lösung näher geführt haben. Wie die stolzen Kegelgräber allmählich verschwinden und niedrigeren Hügeln mit kümmerlicherer Ausstattung Platz machen, um endlich in Urnenfelder überzugehen, ist im Einzelnen noch nicht verfolgt, aber zur Erkenntniß dieser jüngeren Bronzezeit ist wenigstens das Material durch die Ausgrabungen von Karstadt (I. 26), Bandow (I. 29), Zachow (I. 33), Jörnstorf (I. 41) u. f. herbeigeschafft. Besonders stattlich nun repräsentieren sich die Funde der Bronzezeit, welche den Mooren entnommen sind. Es ist eine eigentümliche Beobachtung, daß diese Moorfunde mit den Grabfunden wenig Uebereinstimmung, dagegen eine Verwandtschaft mit südlichen Objekten zeigen. Auch hier liegt noch ein weites, wenig angebautes Feld der Forschung und Beobachtung vor. Den Mooren ist zunächst die Erhaltung der Gießerfunde zu danken, zerbrochener und reparierter Gegenstände, Gußformen und Gußzapfen, welche zum ersten Male unwiderleglich bewiesen, daß in der That im Norden Bronzegeräte hergestellt sind, allerdings merkwürdiger Weise solche, die nicht zu den häufigsten Fundstücken gehören. Der erste derartige Fund war der von Holzendorf (I. 34), ihm schlossen sich bald die von Ruthen (I. 39), Hinzenhagen (I. 40) und Hohen=Pritz (I. 43) an, und auch der Karbower (I. 46) ist vielleicht hierher zu rechnen. Moorfunde sind ferner die herrlichen Hänge=

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urnen und Schmuckdosen von Klues (I. 33), Kritzemow, Düssin (I. 37) und Barnekow (I. 46), die getriebenen Gefäße, deren Herkunft sich Schritt für Schritt bis Ober=Italien verfolgen läßt, von Basedow, Dahmen, waren (I. 36) und Granzin (I. 47). Auch die langen Schwerter der Moorsunde wiederholen sich in den Schweizer Pfahlbauten, ebenso wie die Hals= und Armringe von Stubbendorf, Neu=Bauhof und Turloff (I. 26). - Die schwierige und wichtige Frage der Herstellung der Bronzegeräte ist mehrfach angerührt, wenn auch hier so wenig wie sonst irgendwo zur vollen Beantwortung gebracht. Reines Kupfer ist in Kirch=Jesar gefunden (I. 30), die Zusammensetzung der Bronze ist durch Fellenbergs Analysen (I. 29) klar gelegt, die Emaillierung der Schwertgriffe und Hängeurnen nach einer Beobachtung von Fräulein Amalie Buchheim genauer verfolgt (I. 30).

3) Noch folgenreicher sind die Entdeckungen auf dem Gebiete des Eisenzeitalters gewesen. schon im Jahre 1861 sah sich Lisch bei Gelegenheit der Aufdeckung des Grabfeldes von Wotenitz durch das Auftreten von Gegenständen römischer Provenienz veranlaßt, die Eisenzeit "weiter zurückzuführen" bis in das erste nachchristliche Jahrhundert. Damit mußte natürlich die Deutung der Urnenfelder als "Wendenkirchhöfe" fallen; doch sind die Konsequenzen erst später gezogen. Leider ist es bisher nicht gelungen, den Uebergang der Bronzezeit zur Eisenzeit an größeren Funden nachzuweisen. Die vorrömische Eisenzeit, charakterisiert durch die "Hallstadt=" und "la Tène "=Sachen, erscheint in unsern Nachbarländern reich entwickelt, während bei uns nur Spuren angetroffen sind, welche nicht gleich richtig gedeutet sind, so die Urnen von Pogreß und Rankendorf (I. 41). Eine voll entwickelte Eisenzeit tritt gleichzeitig mit römischen Gegenständen, meist Erzeugnissen der Provinzialindustrie, ans; die Begräbnisart ist Leichenbrand und Aufbewahrung der Gebeine in Urnen, welche in den Boden eingegraben werden. Die wichtigeren dieser Urnenfelder sind bereits früher bekannt geworden; wir haben hier noch die Funde von Wotenitz, Bützow (I. 27) und Neu=Stieten (I. 33) nachzutragen. Hier finden sich auch die eigentümlichen schwarzen Urnen mit Mäanderverzierung, deren Verbreitungsgebiet festgestellt ist und auf italischen Einfluß hinweist (Näheres I. 37), die östliche Grenze desselben liegt im westlichen Meklenburg, vereinzelt ist eine solche Urne noch im Strelitzischen gefunden (I. 42). - An der Hand der römischen Fundstücke lassen sich diese Urnenfelder mit ziemlicher Sicherheit chronologisch bestimmen, und es erhellt, daß die jüngsten dem vierten Jahrhundert angehören (I. 49), wir sie also sämtlich einer

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germanischen Bevölkerung zuzuschreiben haben. Besondere Aufmerksamkeit haben nun einige Gräber erregt, die durch Ausstattung und Anlage von den erwähnten gänzlich abwichen und deren Fundstücke zu den glänzendsten der Schweriner Sammlung gehören: Skelettgräber mit römischen Gefäßen, Krateren, Schöpfkellen, Schmuckgegenständen, Perlen u. s. w. Das völlig Abweichende derselben veranlaßte Lisch zu der Deutung auf den "Begräbnisplatz einer römischen Handelsniederlassung" (Römergräber von Häven I. 35); durch eine Vergleichung mit den analogen Verhältnissen von Heddernheim am Taunus gelang es ihm den Anfang des dritten Jahrhunderts als Zeitbestimmung zu finden,; und damit war andrerseits eine Bestimmung für das einheimische Urnenfeld von Pritzier gegeben. Er hat dann diesen Gedanken weiter fortgeführt, an Einzelfunden die Stärke des römischen Kultureinflusses in Meklenburg nachgewiesen, in Kittendorf, Börzow, Groß=Kelle, Hagenow neue Römergräber gefunden und ihre Verbreitung nach Norden (Dänemark, Ostpreußen) sorgsamst verfolgt (I. 37, 38, 43). Der Werth dieser Untersuchungen wird dadurch nicht beeinträchtigt, daß wir, zum Theil grade durch diese weite Verbreitung veranlaßt, die Erklärung als Gräber wirklicher Römer heute allgemein ausgegeben haben. - Es ist oben gesagt, daß man in den "Wendenkirchhöfen" nichts Wendisches mehr sieht; damit erhebt sich aber die Aufgabe, nachzuweisen, was denn eigentlich wendisch sei. Nach drei Seiten ist es gelungen, Anhaltspunkte zu finden: wir haben eine eigentümliche Ringform, welche sich mit dem Vorkommen wendischer Bevölkerung deckt; schon 1871 (I. 36) hat Lisch darauf hingewiesen, und später sind diese "wendischen Schläfenringe" als Charakteristikum constatirt, wir haben ferner Skelettgräber wendischen Ursprungs, dem zwölften Jahrhundert angehörig, in Bartelsdorf (I. 28 und 29), und wir haben zuletzt in den zahlreichen, zum Theil auch noch historisch bezeugten Burgwällen sicher wendische Ueberreste, deren Untersuchung z. B. zur Constatirung eines wendischen Ornamentes, der Wellenlinie, geführt: hat (s. u. A. J. 27 und 38). An einer Stelle wenigstens ist es auch gelungen, eine Grubenwohnung nachzuweisen, welche Scherben mit dieser charakterisierenden Linie enthielt (I. 34).

Diese Uebersicht wird eins zeigen: daß die Jahre zwischen unsrer letzten Jubelfeier und der heutigen nicht fruchtlos für die Erkenntniß unsrer Vorgeschichte gewesen sind, sondern im Gegentheil die allerentscheidendsten Resultate gezeitigt haben. Sie zeigt aber auch, wie viel noch zu tun ist. Je ernster und wissenschaftlicher die Beschäftigung mit der heimischen Vorgeschichte geworden ist, desto

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schärfer spitzen sich die Probleme zu, desto mehr Fragen drängen sich zu ihrer Beantwortung heran. Unsre Vorgeschichte kann nicht mehr ein heimisches Stillleben führen, sondern muß sich als Glied der Kulturbewegung Europas empfinden. Da fühlt der Einzelne seine Ohnmacht; wenn irgendwo, so muß hier das gemeinsame Arbeiten eingreifen. Das archäologische Material aber ist weit zerstreut und schwindet täglich mehr; da gilt es zu Sammeln und zu beobachten; jeder einzelne Gegenstand, jede Mittheilung über archäologische Erscheinungen ist als Baustein verwendbar. Und so kann Jeder, der in seinem Kreise sein Auge offen hält für solche Dinge, unschätzbare Dienste tun und dazu beitragen, den alten Ruhm Meklenburgs auf dem Gebiete der Vorgeschichte zu wahren und zu fördern."

Selbstverständlich liefert keine der übrigen Vereinssammlungen eine so reiche historische Ausbeute, wie unser Antiquarium, gleichwohl aber sind sie von nicht geringem Werth. Die Münzen flossen in den ersten Jahren dem Verein in ansehnlicher Zahl zu, schon 1843 zählte Masch 3859 Exemplare, 12 Jahre später (1855) waren 6002 Stücke vorhanden. Wenn nun seitdem auch diese Sammlung stetig vermehrt wurde, so klagte der Münzwart doch bald, daß man ihr nicht so viel Interesse zuwende, wie den übrigen Sammlungen. In den letzten Jahren wurden indessen die neuen Erwerbungen wieder bedeutender. Die Gesamtzahl unsrer Münzen darf man auf fast 10000 veranschlagen. Sie werden jetzt im Großherzoglichen Museum aufbewahrt.

Ueber die Art und die Anordnung unsrer Bildersammlung liefert Glöckler im Jahrbuch 19 einen ausführlichen Bericht, auf welchen ich hier verweisen muß, um zum Schluß zu kommen. Ich darf aber nicht unterlassen zu erwähnen, daß der Herr Senator F. W. Lisch einen Katalog anfertigte, den der jetzige Bilderwart Herr Landgerichtsrath Schlettwein fortsetzt. Zur Zeit besteht die Bildersammlung aus etwa 1300 Blättern, von denen 720 Portraits von Mitgliedern der mecklenburgischen Fürstenhäuser und von sonstigen bedeutenderen Meklenburgern aus älterer und neuerer Zeit, 500 Ansichten von mecklenburgischen Ortschaften, namentlich Städten, Darstellungen einzelner Bauwerke, geschichtlicher Begebenheiten und Trachten und 30 Portraits von Nichtmecklenburgern enthalten. Im Uebrigen finden sich noch Karten, Situationspläne, Siegel und andre Abbildungen. Diese Sammlung wird zur Zeit in den Räumen der Vereinsbibliothek in 9 Mappen aufbewahrt.

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Ueber unsre Bibliothek berichtet der Bibliothekar, Herr Rechnungsrath Wunderlich:

"Die Bibliothek besteht aus etwa 9 - 10000 Bänden. Da Mittel zum Ankauf von Werken nicht vorhanden gewesen, so ist dieselbe durch Schriftenaustausch mit den correspondierenden Vereinen und durch Geschenke entstanden. Daher bezieht sich der Inhalt der vorhandenen Werke zum weitaus größeren Theile auf Geschichts= und Alterthumsforschung, und besteht der werthvollste Theil derselben neben den verschiedenen Urkundenbüchern aus den fortlaufenden Publikationen der correspondierenden Vereine. Numerisch am stärksten vertreten sind neben den deutschen Staaten Oesterreich=Ungarn, Dänemark, Schweden und die Niederlande. An prähistorischen Werken ist eine nicht unbeträchtliche Anzahl vorhanden, die theilweise noch in das Vorige Jahrhundert zurückgehen. Von Meclenburgicis sind neben den Publikationen der Vereine namentlich gut vertreten die Familien= und Ortsgeschichten, sowie die Staatsrechtlichen Streitschriften des Vorigen Jahrhunderts. Zu beklagen ist dabei, daß nur wenige mecklenburgische Autoren der Bibliothek Exemplare ihrer Schriften geschenkt haben, woher namentlich die neuere Literatur nur gering vertreten ist. An alten Drucken und Handschriften besitzt die Bibliothek einige fünfzig Stücke, darunter z. B.:

Bogeri heterologium. Rostochii 1506.
Plattdeutsches neues Testament. Greifswald 1625.
Katholisches Gebetbuch, auf Pergament geschrieben mit Initialen und Randleisten, aus dem 15. Jahrhundert.
Eine Postille mit Glossen. Basel 1516.
David Chytraeus: Der Fürnembsten Haubtstück christlicher Lehre nützliche und kurtze Erklärung. Rostock 1575.
Deflorationes antiquitatum ab origine mundi. Rostochii, in aedibus Thuriis 1522.
Annalium Herulorum ac Vandalorum libri septem Rostochii, in aedibus Thuriis 1521,
Vergiliocentonae elegantissimae veteris ac novi testamenti Probae Falconiae mulieris clarissimae. Rostochii, in aedibus Thuriis 1516. (Vgl. Jahrb. 4, S. 116).
Des heil. röm. Reichs Binenkorb. Ehristlingen 1586.
Novum testamentum per Desiderium Erasmum Roterodanum novissime recognitum. Rostochii, in aedibus Ludovici Dietz 1530.
Sermones egregii abbatis Bernhardi Clarevallensis. Rostochii, per fratres communis vite ad sanctum Michaelem 1481.

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Lactancii Firmiani de divinis institutionibus etc. Rostochii, per fratres communis vite ad sanctum Michaelem 1476.
Stammbuch des Dr. Paulus Prucknerus (1579 - 1609 Rathssyndicus zu Schweinfurt).
Außerdem noch mehrere Leidener und Baseler Drucke und das Chronicum picturatum Bothonis, gedruckt von Peter Schöffer zu Mainz 1492, gebunden in weißes Leder, auf welches vorne Luthers, hinten Melanchton's Bild eingepreßt ist. Nach einer handschriftlichen Notiz am Schlusse ist das Buch 1581 Eigenthum eines Krügers und Gastgebers in Scharnebek gewesen.

Bisher ist über den Bestand der Bibliothek nur ein Zettel=Katalog angelegt, der in letzter Zeit vervollständigt und jetzt fast abgeschlossen ist. Die einzelnen Zugänge sind seit mehreren Jahren in den Quartalberichten bekannt gemacht."

Ich darf diesem Bericht hinzufügen, daß der Zuwachs unsrer Bibliothek, zumeist durch die Publikationen der zahlreichen Vereine, die mit uns in Schriftenaustausch stehen, in den letzten Jahren erheblich größer geworden ist als früher, so daß wir unter künftig zu verhoffenden gleichen Bedingungen erwarten dürfen, in nicht langer Zeit eine in ihrer Art seltene, umfangreiche Büchersammlung zu besitzen.

M. H.! Wir sehen also, daß nach beiden Richtungen hin, im Sammeln und Forschen, die Kraft des bereits alt gewordenen Vereins nicht gealtert hat. Noch heute sind wie in den ersten Jahren seines Bestehens reichlich Hände da, die arbeiten können und freudig arbeiten wollen, und grade heute beweist die große Zahl der Mitglieder, daß die Vereinsbestrebungen im ganzen Vaterlande eine Theilnahme finden, wie nie zuvor. Diese Theilnahme ist der beste Lohn für alle Mühe und Sorge, die der Vereinsleitung nicht erspart werden kann; aber sie soll uns auch ein Sporn sein, daß wir auf dem eingeschlagenen Wege rüstig weiter schreiten und so dem freilich weit gesteckten Ziel immer näher kommen. 50 Jahre sind im Dienst des Vaterlandes und der Wissenschaft ehrlich und treu und selbstlos vollbracht; in Gottes Namen treten wir hoffnungsvoll hinein in den zweiten Abschnitt des Jahrhunderts. Was auch die Zukunft uns bringen mag, wir sind getrosten Muthes, denn wir wissen, daß die Quelle, welcher der Verein seine Entstehung verdankte und aus welcher er bisher seine Lebenskraft schöpfte, die Liebe zu Fürst und Vaterland, nicht versiegen wird,"

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Während der Verlesung dieses Berichts war von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge Friedrich Franz III. ein Telegramm angekommen, welches von Sr. Hoheit dem Herzoge Johann Albrecht mitgetheilt und von der Versammlung stehend angehört wurde. Es lautet:

"Zu seinem 50jährigen Jubiläum sende ich dem Verein mit meinen wärmsten Glückwünschen den Ausdruck meiner aufrichtigen Anerkennung für die vielseitigen Verdienste, welche sich derselbe um mein Land erworben hat, und wünsche dem Verein ein stetig fortschreitendes Blühen und Gedeihen. Friedrich Franz."

Darauf wurde vom Vereinskassier Herrn Hofrath Dr. Wedemeier der Kassenbericht verlesen, welcher dieser Mittheilung unter Anlage A. angeschlossen ist.

Dann nahm der Herr Geh. Archivrath Dr. Wigger das Wort zu folgender Rede:

"Durchlauchtigster Herzog!
Hochgeehrte Versammlung!

Der heutige Tag hat nicht allein für unsern Verein seine hohe Bedeutung, sondern er gehört auch zu den hervorragendsten Gedenktagen unsers Fürstenhauses und unsrer Landesgeschichte. Heute vor 100 Jahren beschloß einer der merkwürdigsten Regenten Meklenburgs. der fromme Herzog Friedrich, sein thätiges Leben, und heute vor 50 Jahren beging unser Volk einen der frohesten Jubeltage, das 50jährige Jubiläum des Großherzogs Friedrich Franz I., - eben das Fest, an welches sich die Stiftung unsers Vereins knüpfte.

Der Stiftungstag war sinnig gewollt; denn die vornehmste Aufgabe unsers Vereins sollte eben die Erforschung der Geschichte unsers erhabenen Fürstenhauses und der Landesgeschichte sein, welche sich enger als in manchen ändern Ländern seit sieben Jahrhunderten um die Geschichte des Regentenhauses schlingt. Zum Zeichen dessen bat unser Verein die Landesherren um die Gnade, als unsre erhabenen Protektoren an unsre Spitze zu treten; und der Verein hat sich in der That stets in reichem Maße der landesväterlichen Huld erfreut.

Insonderheit gilt dies auch von unserm hochseligen Großherzog Friedrich Franz II., der während seiner segensreichen 41jährigen Regierung unsre Bestrebungen unablässig mit wärmstem Antheil begleitete und durch Rath und Aufmunterungen förderte, ja, uns einen wichtigen Zweig unsrer Thätigkeit durch glänzende Spenden

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erst ermöglichte. Ihm verdanken wir ja nicht allein die alten und die neuen Räume, in denen unsre Sammlungen mit den seinigen vereint eine würdige Ausstellung finden konnten; sondern, daß wir das mecklenburgische Urkundenbuch, dessen Entstehung sich an die Feier unsrer 25jährigen Wirksamkeit anschloß, überall unternehmen, und daß wir es bis jetzt fortsetzen konnten, das verdanken wir lediglich seiner wahrhaft fürstlichen Munificenz und der durch diese angeregten Liberalität unsrer Landstände, die, wo es sich um nützliche Unternehmungen für Meklenburg handelte, allzeit dem Beispiele unsrer Landesherren gefolgt sind und nie die Landesmittel versagt haben.

Wir würden uns also nicht ohne Grund dem Vorwurf der Undankbarkeit aussetzen, wollten wir heute nicht, dem Drange unsers Herzens gehorchend, dieses unsers erhabenen Protektors preisend gedenken.

Aber wie erklären wir uns diese hohe landesherrliche Gunst, deren wir uns rühmen dürfen? Hatte sie ihren Ursprung allein in den Leistungen des Vereins? Beruhte sie auf dem glücklichen Umstande, daß die Geschichte auch des hochseligen Herrn Lieblingswissenschaft war und er derselben ein eindringendes Studium vom Standpunkte des Staatsmannes zuwandte? Gefiel es dem Großherzog bei seiner Liebe zur Kunst, daß auch der Verein die Altertümer Meklenburgs nach allen Richtungen zu sammeln und die einheimischen Kunstdenkmäler historisch zu erforschen unternahm? =Wer aus diesen Gründen allein sich die Zuneigung des Landesherrn erklären wollte, würde doch noch kein genügendes Verständniß für das Wesen des hochseligen Herrn verrathen. Denn alle seine eigenen Neigungen ordnete der Großherzog mit einer seltenen Selbstbeherrschung dem einen Gedanken unter, daß es seine von Gott ihm gestellte Ausgabe sei, väterlich für die geistliche und weltliche, für die geistige und materielle Wohlfahrt seines Landes und Volkes nach jeder Richtung zu sorgen; und dieser praktische Gesichtspunkt ward mit einer Konsequenz beobachtet, welche nur aus dem allertiefsten Pflichtgefühl hervorgehen konnte. Aber Theorien verschlugen ihm wenig; sein ganzes Wesen war historisch gerichtet, fast überall können wir für seine Unternehmungen und Neuerungen die geschichtlichen Anknüpfungspunkte klarlegen; er hatte Sinn für Meklenburger Art und Eigentümlichkeit, und legte darum ein so bedeutendes Gewicht auf die mecklenburgische Geschichte, auf die Aufklärung der Vergangenheit seines ihm über Alles teuren Landes. Und weil er die Mitwirkung dazu von unserm Verein erwartete, eben darum wandte er unsrer Thätigkeit eine, man kann sagen: liebevolle Theil=

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nahme zu. Damit aber stellte er uns zugleich auch eine hohe Aufgabe. so lange der Verein jenes Gesichtspunktes eingedenk bleibt, wird er mit wissenschaftlichem Ernst arbeiten und sich in acht nehmen, daß seine Jahrbücher sich nicht mit Sammlungen von Kuriositäten und historischen Anekdoten und Notizen ohne einen zusammenhaltenden höheren Gedanken füllen. -

Des hochseligen Großherzogs vielseitige, umfassende Thätigkeit gehört nunmehr selbst der Geschichte an, und sein Walten zu schildern wird eine der dankbarsten Aufgaben unsrer einheimischen Historiker sein. Hier heute auch nur eine Skizze davon zu entwerfen, reichen die wenigen Minuten, welche uns zu Gebote stehen, nicht aus. Aber,, hochverehrte Anwesende! wenn wir auch absehen müssen von Friedrich Franz II. unvergänglichen Verdiensten um das ganze deutsche Vaterland, und von allen seinen segensreichen Förderungen der materiellen Wohlfahrt seines Volkes, mag es mir doch in dieser Versammlung eines Vereins, dessen Thätigkeit auf ein wissenschaftliches Ziel gerichtet ist, vergönnt sein, mit kurzen Worten daran zu erinnern, in welcher Art und mit welchem Erfolg unser hochseliger Protektor für die geistigen Interessen seines Volkes, für Bildung, Kunst und Wissenschaft, gesorgt und gestrebt hat.

Aber freilich erscheint es fast unangemessen, an dieser Stätte noch an die Verdienste des Großherzogs um die Kunst erinnern zu wollen. Denn Schwerin ist ja angefüllt mit Kunstbauten, mit welchen er seine Residenz geschmückt hat. Und ist das Schloß nicht weit über Deutschlands Grenzen hinaus berühmt? Wie viel Fürstensitze giebt es, die sich gleicher Vorzüge der Lage und der seinen Berücksichtigung der Umgebungen, des gefälligen Stils, der schönen Harmonie in einer wunderbaren Mannigfaltigkeit, der prunklosen Pracht im Innern rühmen könnten? Aber freilich uns Meklenburgern ist dieser Bau doch noch mehr als ein schönes Schloß; denn seine Stätte trug die Burgen unsrer Landesherren seit fast neun Jahrhunderten. Und auch daraus leuchtet wieder der historische und pietätvolle Sinn des hohen Bauherrn hervor, daß von den früheren Bauten auf der Schloßinsel, was sich erhalten ließ, wiederhergestellt und in seiner Eigentümlichkeit in den Neubau hineingezogen wurde, sowie, daß die geschichtlichen Beziehungen auch sonst ihren treuen Ausdruck gefunden haben. Schauet nicht Niklot, des Fürstenhauses Ahnherr, aus seiner Halle hernieder? Empfängt nicht Graf Gunzel von Schwerin die Eintretenden? Schmücken nicht den Schloßhof die Standbilder der früheren Bauherren, der Herzoge Heinrich V., Johann Albrecht I., Adolf Friedrich I., die alle schon

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den geschlossenen Bau erstrebten, den zu vollenden Friedrich Franz vergönnt war? Zeigt uns nicht der Thronsaal in seinem reichen Wappenschmuck neben den Städten auch die alten Landestheile, deren Geschichte in die Landesgeschichte aufgenommen ist? Und welcher Meklenburger durchwandert die Ahnengalerie, ohne sinnend vor den einzelnen Gestalten stehen zu bleiben und sich zu vergegenwärtigen, wie jede in ihrer Art auf die Schicksale unsers engeren Vaterlandes eingewirkt hat?

Das ist die historische Bedeutung des Schlosses. Nicht geringer aber ist die Stellung dieses Baues in der mecklenburgischen Kunstgeschichte. Denn vornehmlich beim Schloßbau hat sich der Geschmack und die Tüchtigkeit unsrer Baukünstler bewährt und weiter entwickelt, von denen so viele spätere Bauten Zeugniß geben; und wenn neuerdings eine Landesgewerbeausstellung das Kunsthandwerk bei uns auf einer beachtenswerthen Höhe zeigte, so ist der Grund zu dieser gedeihlichen Entwicklung durch den Schloßbau gelegt.

Ich übergehe hier die ändern öffentlichen Gebäude Schwerins; die Bauthätigkeit des Großherzogs Friedrich Franz II. beschränkte sich keineswegs auf seine Residenz, sie erstreckte sich auf das ganze Land. Nur im Vorbeigehen berühre ich die hervorragenden Universitätsbauten zu Rostock, das großartige Seminargebäude zu Neukloster, die umfassende bauliche Erweiterung der Heilanstalt Sachsenberg, einige höchst geschmackvolle Bauwerke, welche durch die Gerichtsreform hervorgerufen sind, unter welchen wir uns nicht versagen können, wenigstens die Rostocker Gerichtsgebäude und die Restauration des alten Fürstenhofes in Wismar zu nennen. Kein anderer unter unsern Fürsten hat auch nur annähernd eine solche Fülle von Profanbauten aufzuweisen wie Friedrich Franz II., und aus allen diesen, zu welchem Zwecke sie auch bestimmt sind, tritt uns des Bauherrn hoher Sinn für Ordnung, Solidität, Geschmack und Würde entgegen. Eine besondere Erwähnung aber verdient noch eine lange Reihe von Bauwerken, in welchen sich neben dem Sinn für Würde und Stil auch des Großherzogs Frömmigkeit und sein strenges oberbischöfliches Pflichtgefühl glänzend kundgiebt. Wir Aelteren erinnern uns noch, welchen Anblick vor 50 Jahren die meisten Kirchen unsers Landes darboten; wie ruinenhaft erschienen manche, wie wüst und unsauber im Innern die Mehrzahl! Und jetzt? Wie viel Kirchen fürstlichen Patronats von den altehrwürdigen Domen zu Schwerin und Güstrow hinunter bis zu den kleinsten Dorfkirchen sind noch übrig geblieben, die unser hochseliger Landesherr nicht entweder ganz oder doch in ihrem Innern erneut oder mit einer Orgel, einer Kanzel, einem Altarbilde geschmückt oder mit

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würdigen Sakramentsgeräten beschenkt hat? Und wie manche andere Patrone hat sein hohes Beispiel zur Nacheiferung ermuntert!

Auf dem Gebiete der Baukunst liegt ohne Zweifel das Hauptverdienst des Großherzogs um die Kunst in Meklenburg; allein auch die ändern Zweige derselben waren von seiner Fürsorge keineswegs ausgeschlossen; für alle den Sinn zu wecken und zu heben war er stets beflissen. Die zahlreichen Gemälde, welche sein Ahnherr Christian Ludwig gesammelt hatte, und welche er selbst durch Werke einheimischer Maler ansehnlich vermehrte, stellte er in einem größtentheils aus eigenen Mitteln erbauten Museum öffentlich aus; von den bedeutendsten plastischen Werken des Alterthums erwarb er nach und nach eine reiche Sammlung von Abgüssen, um auch für diese Bildwerke das Verständniß seiner Untertanen auszubilden. Die Musik, in welcher er selbst so oft Erquickung suchte und fand, förderte er in wahrhaft großartigem Maße. Die Feier des Gottesdienstes erhöhte er durch einen Schloßchor: er schuf eine Capelle, welche nicht nur den bedeutendsten Meisterwerken weltlicher Musik gewachsen ist, sondern auch die vollendetsten Werke unsrer geistlichen Tondichter in würdigster Weise aufzuführen Vermag. Das Hoftheater hatte unter der warmen Pflege seines Vorgängers eine hohe Stufe erreicht; auf dieser es zu erhalten, war sein pietätvolles Bestreben.

Und doch kann man bei alledem nicht sagen, der hochselige Großherzog habe die Kunst einseitig bevorzugt: was ihn auszeichnete, war eben, daß er an alten Blüten des geistigen Lebens seine Freude fand, daß er als Landesherr sich verpflichtet fühlte alle Gebiete desselben gleichmäßig zu fördern. Wenn unser jetziger Allergnädigster Großherzog verordnet hat, daß die Universität Rostock für und für seines hochseligen Vaters Geburtstag als einen Gedächtnistag begehe, wie sonst wohl eine Anstalt den Gedächtnistag ihres Stifters dauernd zu feiern pflegt: so erblicken wir hierin eine Aeußerung preiswürdigster Pietät, aber zugleich auch eine verdiente Auszeichnung seines erhabenen Vorgängers. Denn in Wirklichkeit ist der Großherzog Friedrich Franz II. als zweiter Stifter der Landesuniversität anzusehen. Bei seinem Regierungsantritt glich die Akademie auch in ihrem Innern dem veralteten, morschen, ganz unzureichenden Gebäude, in welchem sie ihren Sitz hatte. Wohl war seit der Wiedervereinigung derselben mit der Akademie zu Bützow Manches für ihre Hebung geschehen; aber sollte sie dem Lande dauernd eine Leuchte der Wissenschaft bleiben, so mußte sie mit großen Opfern nach allen Seiten hin ausgebaut und erweitert werden, um mit den Fortschritten der Wissenschaft gleichen Schritt zu halten. Man begreift es, wenn

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damals gewichtige und einflußreiche Stimmen laut wurden, die im Hinblick ans die großartigen Mittel, welche dazu erforderlich schienen, lieber die Aufhebung der Universität empfahlen. Eine universitas litterarum war sie in der That kaum noch zu nennen; die Regierung war nur noch darauf bedacht, unter Strenger Beobachtung des Etats, diejenigen Professuren aufrecht zu hatten, deren Collegien die künftigen Geistlichen, Juristen und Mediziner nothwendig gehört haben mußten, um den Staatsprüfungen, die keine hohen Ansprüche machten, zu genügen. Aber der Lehrstuhl für Nationalökonomie war seit 1837, die ordentliche Professur für Philosophie seit 1840 unbesetzt. Man griff zu dem Nothbehelf kümmerlich besoldeter außerordentlicher Professoren und Privatdozenten; neben dem einzigen Professor der Philologie standen aushelfend zwei Schulmänner. schon in den 30er Jahren hörte man zahlreiche Klagen darüber, wie wenig Anregung die Studenten von den großentheils altersschwachen Professoren empfingen; neben diesen wirkten freilich auch einzelne frische und sehr tüchtige Männer, aber der Umfang der ihnen zugewiesenen Fächer zersplitterte und überstieg ihre Kräfte. Die Bibliothek, die Sammlungen waren höchst dürftig; man überließ es den Professoren sich auf eigene Hand zu helfen, so gut es eben ging. Wer nicht in Folge der bestehenden Verordnungen oder in Rücksicht auf die Examina nach Rostock ziehen mußte, suchte lieber auf ändern Universitäten seine akademische Ausbildung; und Studenten, welche sich dem Lehrerberufe widmen wollten, wurden geradezu ins Ausland getrieben, da es keine Prüfungs=Commission in Meklenburg gab, bei welcher sie ein Zeugniß über ihre Befähigung hätten erwirken können.

Alle diese Schwierigkeiten standen dem jungen Regenten lebhaft vor Augen; die finanziellen sind ihm oft genug vorgetragen. Indessen, wenn er auch, wie die vorzügliche Finanzlage, in welcher er sein Land hinterlassen, beweist, ein guter Nationalökonom war, so hat er doch finanzielle Rücksichten nie für die höchsten angesehen, und sie verschlugen ihm auch in diesem Puncte nichts. Nimmer hätte er sich dazu verstanden, eine der schönsten Stiftungen seiner Ahnen, die über 400 Jahre das Licht der Wissenschaft über Meklenburg, ja in ihren ersten Jahrhunderten auch über den ganzen Norden Europas verbreitet und unter der treuen Pflege seiner großen Vorgänger Johann Albrecht und Ulrich einen weitgreifenden Einfluß auf den Protestantismus gewonnen, an der auch später ein Heinrich Müller, ein Krackewitz und andre hervorragende Theologen und vorzügliche Juristen gewirkt hatten, zu zerstören. Er, der die geistige Förderung seines Volkes zu seinen höchsten Pflichten

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rechnete, sollte seine geistlichen und weltlichen Beamten ans Ausland verweisen, damit sie von dort her ihre Bildung holten? Er, der Oberbischof der lutherischen Landeskirche, sollte die Anstalt aufheben, wo die künftigen Diener derselben die lutherische Theologie in ihrer Reinheit und Folgerichtigkeit kennen lernten, sollte sie dem auf den meisten auswärtigen Universitäten herrschenden Rationalismus und Unionismus preisgeben? - Nichts lag ihm ferner.

Vielmehr stand bei ihm fest, die Universität allmählich, sowie es die Finanzlage gestatten würde, auf die Höhe der heutigen wissenschaftlichen Ansprüche zu erheben. Dies mußte aber nach drei Richtungen hin geschehen. Es galt zunächst, die bestehenden Professuren bei eintretenden Vakanzen mit gelehrten Männern zu besetzen, die noch in frischer Kraft stehend selbständig weiter forschen mochten und dadurch auch ihre Zuhörer lebhaft anregen konnten, sodann entsprechend der Arbeitstheilung, welche der gegenwärtige stand der Wissenschaft fordert, die Lehrstühle zu vermehren, endlich aber auch die kostbaren Bauten zu schaffen, welche die Erweiterung der Universität und ihre Institute verlangten. Und wie Alles, was der hochselige Herr unternahm, von segensreichen Erfolgen begleitet war, weil er edle Absichten verfolgte und auch die geeigneten Organe zu finden verstand, so ist er auch in allen diesen Richtungen glücklich gewesen. Es wurden zahlreiche Kräfte gewonnen, welche theils schon in Rostock selbst, theils später an ändern Universitäten hohen Ruhm erlangten; wenn man, einseitig genug, einen Berns der kleinen Universitäten darin gesehen hat, die Schule für die Lehrer der großen Universitäten zu sein, so hat Rostock diesen in reichem Maße erfüllt.

Der Großherzog hat sein 25jähriges Regierungs=Jubiläum nicht durch eine öffentliche Feier begangen, aber er hat das Jahr 1867 dadurch ausgezeichnet, daß er, nur fünf Tage nach dem Jubiläumstage, am 12. März, den Grundstein zum großen Universitäts=Gebäude legte, mit den denkwürdigen Worten: "Möge die Stätte, wie seit Jahrhunderten, so noch für Jahrhunderte der deutschen Wissenschaft gewidmet bleiben, und möge reicher Segen daraus für unser Meklenburg wie für unser deutsches Vaterland hervorgehen!"

Und kaum war dieses Haus bezogen, als sich der Landesherr durch eigene Anschauung davon überzeugte, wie unzureichend die Räumlichkeiten waren, die bis dahin den medizinischen und naturwissenschaftlichen Instituten dienten. Aus freien Stücken versprach er Abhülfe, und bald sahen wir einen großen Bau für diese Zwecke

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sich erheben. Aber auch dieser reichte bald nicht mehr aus; schon ist ein andres Gebäude eingeräumt, und neue Bauten werden vorbereitet.

Kein Wunder. Denn die medizinische Facultät, welche früher nur fünf ordentliche Professoren zählte, ist um nicht weniger als drei neue Lehrstühle, die der pathologischen Anatomie, der pathologischen Chemie und der Augenheilkunde, erweitert, und die Naturwissenschaften haben erst jetzt eine zeitgemäße Vertretung in der philosophischen Facultät gefunden. War früher der Botaniker genöthigt auch die Zoologie mit zu lehren, mußte der Mathematiker neben seiner Fachwissenschaft und der Astronomie auch noch die Geologie und die Mineralogie übernehmen und sich mit dem Chemiker in die Physik theilen, so finden wir jetzt an der Landesuniversität einen Mathematiker, einen Physiker, einen Chemiker, einen Geologen und Mineralogen, einen Botaniker und einen Professor der Zoologie und der vergleichenden Anatomie.

Doch sind darüber auch die ändern Fächer der philosophischen Facultät nicht verabsäumt. Die Professur der Philosophie und Pädagogik ist neu aufgerichtet. Dem einzigen Professor der klassischen Philologie sind zwei Collegen zur Seite gestellt. Die Professur für die Orientalia ist wieder ins Leben gerufen. An die Stelle der ästhetisch=literarischen Professur ist die germanistische getreten; neben dem klassisch=philologischen Seminar blühen jetzt das germanistische und das historische; die Professur für Staatswissenschaften ist längst wiederhergestellt; die landwirtschaftliche Versuchsstation ist in eine wissenschaftliche Verbindung mit der Universität gesetzt.

Man versteht es, wenn der Reorganisator der Landesuniversität in ihr seinen Stolz fand, wenn er eine Freude darin Suchte, sich persönlich von ihrem Gedeihen zu überzeugen, wenn er in dem regen wissenschaftlichen Leben derselben und in der mehr als verdoppelten Frequenz den Lohn für seine Fürsorge sah. Er erwies der Landesuniversität die Ehre, ihr seinen eigenen Sohn und Thronfolger anzuvertrauen.

Doch bei aller Hochachtung für die reine Wissenschaft erwartete der Landesherr von seiner Universität auch praktische Segnungen für Meklenburg. Wie sie seinem Lande bisher die weltlichen Beamten und die Diener der Landeskirche erzogen hatte, so sollten dort fortan auch die Lehrer für die gelehrten Schulen ihre Ausbildung finden können. Die Wechselwirkung zwischen der Schule und der Universität stand ihm klar vor Augen. Als ihm die Reichsgesetzgebung durch die Bestimmung, daß die städtischen

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Gymnasien und Realschulen nur dann Qualifikationszeugnisse zum freiwilligen Dienst ertheilen dürsten. Wenn ihre Lehrer eine wissenschaftliche Staatsprüfung bestanden hätten, kräftig in seiner Absicht unterstützte, richtete er, die namhaften erforderlichen Mittel nicht achtend, die Prüfungs=Commission für die Kandidaten des höheren Schulamtes ein und gewann dadurch die nöthigen Lehrkräfte, welche das sehr gesteigerte Bildungsbedürfniß erforderte. Der Großherzog Friedrich Franz I. hatte durch die Reorganisation der landesherrlichen Gymnasien sich verdienten Ruhm erworben, auch die Anfänge zu Realschulen fand sein Urenkel bei seinem Regierungsantritt schon vor; aber welchen Umfang haben unter der sorgsamen Pflege des Letzteren die höheren Lehranstalten beider Richtungen gewonnen! Zu den drei fürstlichen Gymnasien ist zu Doberan ein viertes hinzugekommen; die höhere Bürgerschule zu Schwerin und die realistische Abtheilung des Gymnasiums zu Parchim haben sich zum Range der Realgymnasien erhoben; Ludwigslust verdankt dem Großherzog Friedrich Franz II. ein neues Realgymnasium. Und es ist ein erhebender Anblick, zu sehen, mit welch regem Eifer die Landstädte der edlen Anregung ihres Landesherrn nachgefolgt sind. Waren hat sich ein neues Gymnasium gegründet, welches sich dauernder landesherrlicher Unterstützung erfreut, Bützow und Malchin haben nicht die Opfer gescheut, welche die Stiftung von Realgymnasien erforderte, Ribnitz und Grabow besitzen jetzt eine höhere Bürgerschule, in anderen Städten sind wenigstens schon die Anfänge zu solchen vorhanden, und die Seestädte haben ihre alten höheren Schulen nach den Anforderungen der Neuzeit umgestaltet und ungemein erweitert. Die Lehrkräfte an den sämtlichen landesherrlichen und städtischen höheren Lehranstalten bestanden 1842 in 50 Gymnasiallehrern und den 13 Lehrern an den höheren Bürgerschulen zu Schwerin und Güstrow; ihre Zahl hat sich aber während der gesegneten Regierungszeit des Großherzogs Friedrich Franz II. mindestens verdreifacht. Ein Sachkundiger berechnete, daß 1879 die sechs Meklenburg=Schwerinschen Gymnasien, zu denen seitdem nun noch das Doberaner hinzukommen ist, 1533 Schüler in 52 Classen, die Realschulen I, D. 1375 Schüler in 47 Classen, und sämtliche höhere Schulen in 130 Classen 3693 Schüler unterrichteten, so daß auf 150 Einwohner ein Schüler einer höheren Lehranstalt kam, abgesehen von den Vorschulen, welche in 24 Classen auch noch 845 Schüler unterwiesen. An allen diesen Anstalten unterrichteten 1879 schon 162 akademisch gebildete und 46 theils technische, theils Elementarlehrer mit Seminarbildung. Und die einheitliche Leitung und Oberaufsicht des Unterrichts= Ministeriums, welcher jetzt die

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sämtlichen höheren Schulen unterstellt sind, verbürgt die gleichmäßige Entwicklung und Leistungsfähigkeit aller dieser Anstalten.

Die Kürze der Zeit verbietet mir auch noch einen Blick zu werfen auf die hohen Verdienste, welche sich unser hochseliger Landesherr um das Gedeihen und die Fortentwickelung des Volksschulwesens erworben hat. Wenn unsre Volksschullehrer ihm dafür ihre Dankbarkeit zu bezeugen sich gedrungen fühlen, so konnten sie zu einem Denkmal allerdings keine geeignetere Stätte wählen als seine Lieblingsschöpfung, das große Seminar zu Neukloster. Aber seine treue landesväterliche Fürsorge hat sich nicht ans die landesherrlichen Volksschulen beschränkt; das Seminar zu Lübtheen und die bei demselben niedergesetzte Prüfungs=Commission für die ritterschaftlichen und städtischen Landschulen sind dafür unvergängliche Zeugnisse, und die großartige Unterstützung, welche die Städte zur Hebung ihres Schulwesens aus dem mecklenburgischen Antheil der französischen Kriegsentschädigung empfangen haben, ist bei Allen in dankbarer Erinnerung. - Ein Taubstummen=Institut fand Friedrich Franz II. schon vor; er hat demselben treue Pflege angedeihen lassen. Er hat aber auch den blinden Kindern seine landesväterliche Fürsorge zugewandt, ihnen eine herrliche Erziehungs=Anstalt gegründet, und von seiner christlichen Barmherzigkeit zeugt das Blödenhaus beim Sachsenberge.

Es ist ein charakteristischer Zug und ein erhabener Beweis von seiner unermüdlichen Fürsorge für die geistigen Interessen seines Volkes, daß unser hochseliger Großherzog nach der glücklichen Beendigung des französischen Krieges, für welche er selbst und seine Söhne ihr Leben eingesetzt hatten, von den 10 Millionen, welche von der Kriegsentschädigung auf Meklenburg entfielen, vier zur Durchführung der Gerichtsreform und nicht weniger als sechs Millionen für die Kirche und Schule, für Wissenschaft und Kunst und für Stätten der Barmherzigkeit bestimmte. Und in der Geschichte unsers Ständewesens wird es eins der schönsten Blätter sein, welches die Bereitwilligkeit unsrer Ritter= und Landschaft zum Eingehen auf diese selbstlose, edle Intention des Großherzogs erzählt.

Daß unser jetziger Allergnädigster Landesherr und Protektor in den Wegen seines erhabenen Vaters wandelt, giebt uns eine feste Bürgschaft für das fernere Gedeihen und die weitere Entwickelung dessen, was sein Vorgänger geschaffen hat. Gott wolle ihn uns lange erhalten und ihm ebenso großartige und segensreiche Erfolge schenken wie seinem unvergeßlichen Vater!"

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Nunmehr hielt der Herr Oberlehrer Dr. Hölscher aus Bützow einen Vortrag "über die Entwickelung der Geschichtswissenschaft in den letzten fünfzig Jahren", den wir, um unsern ohnehin langen Bericht nicht über die Maßen auszudehnen, leider nicht mittheilen können. Wir müssen deshalb auf das ausführliche Referat über die Rede in Nr. 95 der "Mekl. Anzeigen" verweisen. Der Vereinsvorstand will aber nicht unterlassen, dem Redner an dieser Stelle seinen verbindlichsten Dank auszusprechen.

Nach den Vorträgen brachten zunächst die Deputirten befreundeter Vereine und Institute ihre Glückwünsche dar. Die herzlichen Worte, welche sie Sprachen, dürfen uns ein sicherer Beweis sein für die liebevolle Aufnahme, welche unsre Vereinsarbeiten gefunden haben, und sie sollen uns ein Sporn sein, so weit es uns möglich sein wird, die wohlwollende Anerkennung, welche uns gezollt wurde, zu verdienen. Bedauerlichst müssen wir uns auch versagen, die Ansprachen der Deputationen hier mitzutheilen, aber wir wollen nicht unterlassen, die Namen der freundlichen Ueberbringer der Gratulationen unsern Mitgliedern bekannt zu machen. Es gratulierten:

Herr Staatsarchivar Dr. Wehrmann aus Lübeck im Namen des lübischen Geschichtsvereins,

Herr Archivrath Dr. von Bülow aus Stettin i. N. der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde,

Herr Senator Dr. Brehmer aus Lübeck i. N. des hansischen Geschichtsvereins,

Herr Pastor emer. Ragotzty aus Potsdam i. N. des Vereins für die Geschichte der Mark Brandenburg und des Vereins Herold zu Berlin,

Herr Dr. Berin guter aus Berlin i. N. des Vereins für die Geschichte der Stadt Berlin und des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine,

Herr Dr. Voigt aus Hamburg i. N. des Vereins für hamburgische Geschichte und Alterthumskunde.

Herr Dr. Krause aus Hamburg i. N. der anthropologischen Gesellschaft daselbst,

Herr Professor Dr. Schirrmacher aus Rostock i. N. der Landesuniversität und Herr Direktor Dr. Adam von hier i. N. des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg, indem er zugleich unserm 1. Vereinssekretär das Diplom eines Ehrenmitgliedes seines Vereins überreichte.

Der Herr Geh. Archivrath Dr. Wigger sagte den Deputirten herzlichen Dank und theilte dann die eingegangenen schriftlichen

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Gratulationen mit, von denen wir die beiden aus Neustrelitz empfangenen in ihrem Wortlaut wiedergeben:

"Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben mit Interesse Kenntniß davon genommen, daß der Verein für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde am 24. d. M. das Fest seines 50jährigen Bestehens begehen wird. Mit dem Wunsche, den Verein auch fernerhin für sein patriotisches Unternehmen gedeihlich wirken zu sehen, lassen Allerchöchstdieselben Ew. Excellenz zur Verwendung für die Zwecke des Vereins ein einmaliges Geschenk von 300  hiemit gnädigst überweisen, welches die Großherzogliche Rentei hieselbst angewiesen ist, gegen die Quittung des Secretairs des Vereins, Archivars Dr. Schildt, auszuzahlen.

Neustrelitz, den 21. April 1885.

Großherzoglich mecklenburgische Landesregierung.

     An
den Präsidenten des Vereins für meckl.
Geschichte und Alterthumskunde, Herrn
Staatsmitnister Grafen von Bassewitz,
     Excellenz, in Schwerin."

     "Herrn
Geh. Archivrath Dr. Wigger,
          Hochwohlgeboren,
                     Schwerin.

Ew. Hochwohlgeboren habe ich die Ehre auf Befehl Sr. Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs von Meklenburg=Strelitz für die freundliche Uebersendung der Festschrift und des Programms der Jubelfeier Höchstdessen herzlichsten Dank auszusprechen.

Se. Königliche Hoheit nehmen besonderes Interesse an den Theil der Festschrift, welcher die Geschichte Höchstseines Hauses betrifft. Ohne noch eingehende Kenntniß von diesem Theil genommen zu haben, versprechen Se. Königliche Hoheit Höchstsich viel Anregung und Freude davon. Indem ich noch dem Auftrage nach komme, dem Verein für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde die Glückwünsche Sr. Königlichen Hoheit zu der Jubelfeier und Wünsche für ein ferneres Gedeihen auszusprechen, habe ich die Ehre zu sein.

Ew. Hochwohlgeboren                     
ganz ergebenster                
Bruun von Neergard,     
Sec.=Lieutenant im Großh. meckl. Grenad.=Reg. Nr. 89
und Ordonnanz =Officier Sr. königlichen Hoheit des
Erbgroßherzogs von Meklenburg=Strelitz."       

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Der 1. Vereinssekretär brachte nun ein dreimaliges Hoch auf die beiden Großherzoge von Meklenburg aus, in welches die Versammlung begeistert einstimmte.

Von der rügisch=pommerschen Abtheilung der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde, welche zur Weihe des Tages Ehren= und correspondierende Mitglieder ernannt hatte, unter diesen die Herren Dr. Crull zu Wismar (E.=M.), Geh. Finanzrath Balck zu Schwerin, Gymnasiallehrer Kühnel zu Neubrandenburg und den Berichterstatter, erhielt der Verein als Dedication: "Pyl, Vom Ursprung der Stadt Greifswald und Beitrage zur älteren städtischen Geschichte." Ebenfalls widmeten unserm Verein Herr Archivrath Dr. von Bülow zu Stettin "Die Klosterordnung von Rühn vom Jahre 1581" und Herr Archivar Dr. Prümers zu Stettin "Die angebliche Verpfändung des Landes Stavenhagen durch Herzog Bogislav IV. von Pommern an den Fürsten Nicolaus von Werle im Jahre 1282."

Als Geschenke überreichten ferner:

Herr Professor Dr. Schirrmacher 511 Rostock sein eben erschienenes Werk: "Johann Albrecht I., Herzog von Meklenburg" (2 Bde.), welches "dem Andenken des Hochseligen Großherzogs Friedrich Franz II. von Meklenburg=Schwerin" gewidmet ist,

Herr Geh. Medizinalrath Prof. Dr. Virchow zu Berlin: "Ueber alte Schädel von Assos und Cypern. Berlin 1884."

Die antiquarische Gesellschaft in Zürich: "Denkschrift zur 50jährigen Stiftungsfeier der antiquarischen Gesellschaft in Zürich 1882" und

der Coppernicus=Verein in Thorn: "Die vierte Säcularfeier der Geburt von Nicolaus Coppernicus zu Thorn am 18. und 19. Februar 1873."

Kunstvoll ausgestattete Votivtafeln empfingen wir von der Landesuniversität Rostock, vom Verein für die Geschichte Berlins (zugleich Namens des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine), von der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte, vom Verein für hamburgische Geschichte, vom westpreußischen Geschichts= und Alterthumsverein zu Danzig und von der Gesellschaft für Geschichts= und Alterthumskunde der Ostseeprovinzen zu Riga.

Schriftliche Gratulationen sandten:

die rügisch=pommersche Abtheilung der Gesellschaft für pommerscbe Geschichte und Alterthumskunde in Stralsund und Greifswald,

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das märkische Provinzial=Museum zu Berlin,
der Münchener Alterthumsverein,
der historische Verein von Oberbayern zu München,
das germanische Nationalmuseum zu Nürnberg,
das statistisch=topographische Bureau zu Stuttgart,
der Verein für siebenbürgische Landeskunde zu Hermannstadt,
der oberhessische Verein für Lokalgeschichte zu Gießen,
der Verein für Geschichte und Alterthumskunde Schlesiens zu Breslau,
der historische Verein für den Niederrhein zu Bonn,
die naturforscheude Gesellschaft zu Danzig
die Gesellschaft für Schleswig=holstein=lauenburgische Geschichte zu Kiel,
der Verein für anhaltische Geschichte und Alterthumskunde zu Dessau,
der Verein für hessische Geschichte und Landeskunde zu Kassel,
die Schlesische Gesellschaft für vaterländische Cultur zu Breslau,
der Königl. Sächsische Alterthumsverein zu Dresden,
der Verein von Alterthumsfreunden im Rheinlande zu Bonn,
der Verein für thüringische Geschichte und Alterthumskunde zu Jena,
die Gesellschaft für bildende Kunst und Vaterländische Altertümer zu Emden,
Kongl. Vitterhets, Historie och Antiquitets Akademien zu Stockholm,
der Geschichts= und Alterthumsverein zu Leisnig,
der Verein Herold zu Berlin und
der Verein für die Geschichte der Mark Brandenburg zu Berlin.

Privatim sandten ihre Glückwünsche die Herren: Geh. Hofrath Prof. Dr. Bartsch zu Heidelberg, Reichsantiquar Dr. H. Hildenbrand zu Stockholm, Professor Dr. Hasse zu Kiel, Professor Dr. Pellegrino Strebet und Direktor Giovanni Marotti zu Parma, Archivar Dr. Beneke zu Hamburg, Archivrath Dr. Jacobs zu Wernigerode, Landesarchivar Professor Dr. Gindely zu Prag, Geh. Regierungsrath Prof. Dr. Waitz zu Berlin und Professor Dr. Schäfer zu Breslau.

Telegramme empfingen wir von den Herren Geh. Arichivrath Dr. von Mülverstedt zu Magdeburg, Professor Dr. Frhrn. von der Ropp zu Gießen, Major von der Lühe zu Berlin, von der gelehrten estnischen Gesellschaft zu Dorpat, dem Oldenburger Landesverein für Alterthumskunde zu Oldenburg und der König!. Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen.

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In der Generalversammlung wurden promoviert:

1) zum Ehrensenior Herr Rector Römer zu Grabow,

2) zu Ehrenmitgliedern die Herren:

Oberkirchenraths=Präsident Dr. Kaysel, Exc., zu Schwerin,
Geh. Oberkirchenrath Dr. Kliefot zu Schwerin,
Geh. Justizrath Mencke zu Schwerin,
Hofrath Dr. Wedemeier zu Schwerin,
Geheimer Hofrath zur Nedden zu Schwerin,
Landrath Graf von Bernstorff auf Wedendorf,
Kammerpräsident Oberjägermeister von Voß, Exc., zu Neustrelitz,
Oberlandesgerichtsrath Dr. Mann zu Rostock,
Pastor emer. Ragotzky zu Potsdam,
Geh. Archivrath Dr.von Mülverstedt zu Magdeburg,
Staatsarchivar Dr. Wehrmann zu Lübeck,
Professor Dr. Pyl zu Greifswald,
Reichsantiquar Dr. H. Hildebrand zu Stockholm,
Museumsdirektor Dr. Worsaae, Exc., zu Kopenhagen und
Geh. Archivar Konferenzrath Dr. Wegener zu Kopenhagen,

3) zu correspondierenden Mitgliedern die Herren:

Archivrath Dr. Jacobs zu Wernigerode,
Oberregierungsrath von Hirschfeld zu Merseburg,
Geh. Archivrath Dr. Gollmert zu Berlin,
Senator Dr. Brehmer zu Lübeck,
Ministerialrath Römer zu Oldenburg,
Archivar Dr. Prümers zu Stettin und
Professor Dr. Hasse zu Kiel.

Nachdem diese Ernennungen geschehen waren, erklärte der 1. Vereinssekretär das 50. Vereinsjahr für geschlossen mit dem Wunsche, daß Gott im 51. und in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts seinen Segen verleihen möge, wie er es in der ersten Hälfte getan.

Endlich wählte man als Ort der nächsten Generalversammlung, welche am 12. Juli 1886 stattfinden wird, auf Vorschlag des Herrn Professors Dr. Schirrmacher Rostock und schloß dann nach der Wiederwahl der Beamten und Repräsentanten des Vereins die Verhandlungen um 3 Uhr. Den Vereinsausschuß bilden daher auch im nächsten Jahr die Herren:

Präsident: Ministerpräsident Graf von Bassewitz, Exc.,
Vizepräsident: Staatsrath Dr. Wetzelt, Exc.,

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Erster Secretair: Geh. Archivrath Dr. Wigger,
Zweiter Secretair: der Berichterstatter,
Kassenführer: Hofrath Dr. Wedemeier,
Bibliothekar: Rechnungsrath Wunderlich,
Bilderwart: Landgerichtsrath Schlettwein,
Repräsentanten: Geh. Finanzrath Balck,
                    Major von Wettzien,
                    Amtsverwalter von Dertzen,
                    Hofrath Dr. Piper.

Das Festmahl fand bei einer Betheiligung von mehr als 80 Personen um 4 Uhr in Stern's Hôtel statt, dessen großer Saal zu dem Zwecke mit den Portraits des hochseligen Großherzogs Friedrich Franz I., des ersten hohen Protektors, und des verewigten Geh. Archivraths Lisch, des Stifters des Vereins, sowie mit den neun Wappen der Landestheile Meklenburgs (Meklenburg, Werle, Rostock, Stargard, Grafschaft Schwerin, Bistümer Schwerin und Ratzeburg und Grafschaft Dannenberg) geschmückt war. Der Tafel präsidierte Se. Hoheit der Herzog Johann Albrecht. Toaste wurden u. a. ausgebracht auf die beiden Allerdurchlauchtigsten Protektoren (von Herrn Staatsrath von Bülow, Exc.), Se. Majestät den deutschen Kaiser und Ihre Kgl. Hoheit die Frau Großherzogin Alexandrine (von Herrn Oberkirchenrathspräsidenten Dr. Kaysel. Exc.), auf den Verein (von Sr. Hoheit dem Herzog Johann Albrecht), auf Se. Hoheit den Herzog Johann Albrecht (von Herrn Major von Weltzien), auf die Ehrenmitglieder (von Herrn Geh. Archivrath Dr. Wigger), auf die Deputirten der correspondierenden Vereine u. s. w. (von dem Berichterstatter) und auf die Custodin Frl. Buchheim (von Herrn Archivrath Dr. von Bülow aus Stettin). Namens der Gäste erwiderte Herr Senator Dr. Brehmer aus Lübeck den Toast. Die während des Festmahls an die Allerdurchlauchtigsten Großherzoge beider Meklenburg abgesandten Telegramme: "Der beim Festmahl versammelte Verein für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde bringt soeben seinem hohen Protektor ein begeistertes Hoch!" wurden ans das huldvollste telegraphisch beantwortet.

Nach dem Mahl fand noch eine Zusammenkunft im Hôtel de Russie statt, wo bei vorzüglichem Bier in fröhlicher Feststimmung die schöne Feier beschlossen wurde.

Die Präsenzliste der Festtheilnehmer enthält folgende Namen:

1) Johann Albrecht, Herzog zu Meklenburg.
2) Realgymnasialdirektor Dr. Adam, 3) Landsyndicus Rath

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Ahlers=Neubrandenburg, 4) Ministeralrath Ahmsetter, 5) Rector Bachmann=Warin, 6) Bürgermeister Geh. Hofrath Bade, 7) Hauptmann von Bärenfels=Warnow, 8) Geh. Finanzrath Balck, 9) von Barner=Trebbow, 10) Pastor Bartholdi=Zarrentin, 11) von Behr=Hindenberg, 12) Gymnasiallehrer Dr. Beltz, 13) Dr. Béringuier=Berlin, 14) Landrath Graf von Bernstorff=Wedendorf, 15) Redacteur Beseke, 16) Amtsverwalter von Blücher=Warin, 17) Senator Dr. Brehmer=Lübeck, 18) Archivar Dr. von Buchwald=Neustrelitz, 19) Staatrath von Bülow, Exc, 20) Oberamtmann von Bülow=Stavenhagen, 21) von Bülow=Dessin, 22) Archivrath Dr. von Bülow=Stettin, 23) Hofrath Büsing, 24) Dr. Crull=Wismar, 25) Gerichtsassessor Crull, 26) Kirchenrath Danneel=Ludwigslust, 27) Amtsassessor Drechsler, 28) Archivschreiber Groth, 29) Baumeister Hamann, 30) Freiherr von Hammerstein, 31) Bürgermeister Freiherr von Hammerstein=Gnoien, 32) Hauptmann Freiherr von Hanstein, 33) Schulrath Dr. Hartwig, 34) Divisionsauditeur Hencke, 35) Bürgermeister Hofrath Hermes=Röbel, 36) Hausmarschall von Hirschfeld, 37) Dr. Hofmeister=Rostock, 38) Oberlehrer Dr. Hölscher=Bützow, 39) Redacteur Homann, 40) Archivregistrator Jahr, 41) Hofbuchhändler Kahl=Rostock, 42) Bürgermeister Kahle=Brüel, 43) Oberkirchenraths=Präsident Dr. Kaysel, Exc., 44) Geh. Oberkirchenrath Dr. Kliefot, 45) Stadtarchivar Dr. Koppmann=Rostock, 46) Dr. Krause=Hamburg, 47) Baurath Krüger, 48) Dr. med. Krüger, 49) Oberlehrer Dr. Latendorf, 50) Senator Dr. Lisch, 51) Eisenbahnbaumeister Loycke, 52) Rentier von der Lühe, 53) Geh. Justizrath Mencke, 54) von Meyenn, 55) Bürgermeister Hofrath Meyer=Goldberg, 56) Ministerialassessor Mühlenbruch, 57) Geh. Hofrath zur Nedden, 58) Kammerdirektor Freiherr von Nettelbladt, 59) Ministerialrath von Oertzen, 60) Geh. Legationsrath a. D. von Oertzen=Leppin, 61) Amtsverwalter von Oertzen, 62) Drost Pauly=Grabow, 63) Kammersekretär Peitzner, 64) Peitzner=Pogreß, 65) Hofrath Dr. Piper, 66) Landdrost von Pressentin=Dargun, 67) Bürgermeister Dr. Pries=Schwan, 68) Putzky=Alexandrinenhöhe, 69) Pastor emer. Ragotzky=Potsdam, 70) Hofbuchhändler Ritter, 71) Pastor Rhotert, 72) Rector a. D. Römer=Grabow, 73) Oberbetriebsinspector Ruge, 74) Archivsekretär Dr. Saß, 75) von Schack=Brüsewitz, 76) Premierlieutenant a. D. von Schack=Elbing, 77) Archivar Dr. Schildt, 78) Professor Dr. Schirrmacher=Rostock, 79) Landgerichtsrath Schlettwein, 80) Museumsdirektor Hofrath Dr. Schlie, 81) Geh. Ministerialrath Schmidt, 82) von Schuckmann=Gottesgabe, 83) Oberst von Schule 84) Arichivregistrator Schultz, 85) Hofrath Schweden, 86) Oberkirchenrath Sohm, 87) Hofrath Steiner, 88)

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Oberst und Stadtkommandant Frhr. von Stenglin, 89) Professor Dr. Stieda=Rostock, 90) Bürgermeister Tiedemann=Tessin, 91) Hofmarschall Oberst von Vietinghoff, 92) Dr. Voigt=Hamburg, 93) Rostbaurath a. D. Wachenhusen, 94) Hofrath Dr. Wedemeier, 95) Staatsarchivar Dr. Wehrmann=Lübeck, 96) Major von Weltzien, 97) Oberamtsrichter Hofrath Westphal, 98) Geh. Rath von Wickede, Exc., 99) Geh. Archivrath Dr. Wigger, 100) Lieutenant Wigger=Detmold, 101) Pastor Willebrand=Zapel, 102) Kanzlist Wittstock, 103) Rechnungsrath Wunderlich.

Zum Schluß dieses Berichtes will ich nicht unterlassen mitzutheilen, daß der Custodin Frl. Buchheim, welche seit der Stiftung des Vereins für unsre Sammlungen Sorge trug, zur Auszeichnung für ihre Verdienste eine Tafeluhr aus cuivre poli durch die Herren Major von Weltzien und Amtsverwalter von Oertzen, als Repräsentanten des Vereins, überreicht wurde.


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Anlage A.
horizontale Klammer

Auszug

aus der Berechnung der Vereinskasse vom 1. Juli 1884
bis zum 15. April 1885.


Berechnung der Vereinskasse
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Berechnung der Vereinskasse

Schwerin, den 15. April 1885.

Hofrath Dr. Wedemeier.      


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Anlage B.
horizontale Klammer

Zur Vereinssammlung von Altertümern

sind im 1. Quartal 1885 eingegangen:

1) vom Herrn Pastor Dr. Krüger zu Lübz geschenkt:

1 kleiner, stark benutzter Schleifstein, gefunden auf dem Burgwall von Nieköhr,
1 Steinperle, gefunden in der Gegend von Schwan,

2) als Geschenk des Herrn Försters Keding zu Torfbrügge, vom Herrn Stud. phil. Giesenhagen eingesandt:

1 Bruchstück von einem Elengeweih, welches im December 1883 in der Nähe von Graal von der See freigespült ist.

Wigger.      


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Anlage C.
horizontale Klammer

Für die Münzsammlung

des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde gingen im Quartale vom 1. Januar bis Ende März 1885 ein:

1) vier kleine silberne Münzen, anscheinend gleichen, aber unbestimmbaren Gepräges (doppelseitig), gefunden auf dem Großen Moor in Schwerin, je 0,8 gr schwer (Geschenk des Herrn Bürgermeisters Tackert zu Schwerin),

2) eine kupferne Medaille, 25,2 gr schwer, gefunden in Lankow:

Av.:   Kopf mit der Umschrist: Guilelmus Pitt.
Rev.: The man who having saved the parents pleaded with succeß for her children.
       (Wellenheim, No. 14521.)

(Geschenk des Herrn Kaufmanns Carl Saul in Schwerin.)

Schwerin, den 27. März 1885.

Wunderlich.      


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Anlage D.
horizontale Klammer

Im Quartale vom 1. Januar bis 31. März 1885 gingen für die Bibliothek des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde ein:

I. Russische Ostseeprovinzen.

1) Archiv für die Geschichte Liv=, Est= und Curlands. Neue Folge, Bd. X. Reval 1884.

2) Mittheilungen aus der livländischen Geschichte. Bd. III, Heft 3. Riga 1884.

3) Sitzungsberichte der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Ostseeprovinzen Rußlands. 1882, 1883. Riga 1884.

4) Rigaische Stadtblätter Nr. 49. 1884.

5) Jahresbericht der Felliner literarischen Gesellschaft für 1882 bis 1884. Fellin 1883 und 1884.

II. Belgien.

6) Bulletin de rinstitut archeologique Liégeois, tom. XVII, liv. 3. Liége 1884. tom. XVIII, livr. 1. Liege 1885.

III. Niederlande.

7) Vereeniging tot beoefening van overijsselsch regt en geschiedenis. Verslag van de handlingen der 54. vergadering, gehouden te Zwolle den 25. October 1884. Zwolle 1885.

IV. Dänemark.

8) Aarb/oslash;ger. 1884, Heft 3 und 4. Kjøbenhavn.

9) A. D. Jergensen: Udsigt over de danske rigsarkivers historie. Kjøbenhavn 1884.

V. Schweden und Norwegen.

10) Foreningen til Norske fortidsmindesmerkers bevariug. Aarsberetning for 1883. Kristiania 1884.

11) Kunst og haandverk fra Norges fortid, Heft 4. Kristiania 1884.

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VI. Oesterreich=Ungarn.

12) Mittheilungen des nordböhmischen Excursions=Clubs. Jahrgang II - VII. Böhmisch=Leipa 1879 - 1884.

13) Viestnik hrvatskoga arkeologickoga druztva. God. VII, br. 1. ü Zagebru 1885.

14) Mittheilungen der k. k. Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst= und historischen Denkmale. Bb. X, Heft 4. Bd. XI, Heft 1. Wien 1884, 1885.

15) Archiv für vaterländische Geschichte und Topographie. Herausgegeben von dem Geschichtsverein zu Kärnten. Jahrgang 15. Klagenfurt 1885.

16) Carinthia. Jahrgang 74. Klagenfurt 1884.

17) Max, Ritter von Miro: Der Fürstenstein in Karnburg und der Herzogsstuhl am Zellfelde in Kärnten. Wien 1884.

18) Památky archaeologické a mistopisné. Dilu XII, sesit 9 - 12. Prag 1884.

19) Archiv des Vereins für sieben bürgische Landeskunde. Neue Folge, Bd. 19, Heft 3. Hermannstadt 1884.

VII. Allgemeine deutsche Sprach=, Geschichte und Alterthumskunde.

20) Monumenta Germaniae historica. Scriptores, tom. XXVII. (Aus dem hohen Großherzogt. Ministerium des Innern.)

21) Gustav A. Seyler: Moderne Wappenkunst. Frankfurt a./M. 1885.

22) Freih. L. von Borch: Hinricus II., Romanorum invictissimus rex. Eine Untersuchung über diesen Titel. Innsbruck 1885.

23) Literarischer Handweiser. Zunächst für das katholische Deutschland. Jahrg. 23, Nr. 22 - 24. Jahrg. 24, Nr. 1 - 3.

24) Vierteljahrsschrift für Heraldik, Sphragistik und Genealogie. Jahrg. 12, Heft 2 - 4. Berlin 1884.

25) Der deutsche Herold. Jahrg. 15, Nr. 1 - 12.

26) Correspondenzblatt des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. 1884, Heft IX, Nr. 4.

27) Treichel ans Hoch=Palleschken: Drei Vorträge.

28) Anzeiger des germanischen Nationalmuseums. Jahrgang 1884, Bd. I, Heft A.

29) Mittheilungen aus dem germanischen Museum. Jahrg. 1884, Bd. I, Heft 1.

30) Katalog der im germanischen Museum befindlichen Glasgemälde aus älterer Zeit. Mit Abbildungen. Nürnberg 1884.

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VIII. Bayern.

31) Sitzungsberichte der philos.=philol. und historischen Classe der k.= b. Akademie der Wissenschaften zu München. 1884, Heft 4.

32) Die Wartburg. Jahrg. 17, Nr. 1 und 2. München 1885.

33) Verhandlungen des historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg. Bd. XXXVIII. Stadtamhof 1884.

34) Archiv für Geschichte und Alterthumskunde von Oberfranken. Bd. XVI, Heft 1. Bayreuth 1884.

IX. Sachsen.

35) Jahresbericht des Kgl. Sächsischen Alterthums=Vereins über das Vereinsjahr 1883/4. Dresden 1884.

36) Mittheilungen des Vereins für die Geschichte der Stadt Meißen. Bd. I, Heft 3. Meißen 1884.

37) Mittheilungen aus dem anthropologischen Vereine Coburg. Coburg 1885.

X. Hessen.

38) Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte. Neue Folge, Suppl. X. Festschrift zur Feier des 50. Stiftungstages am 16. August 1884 von Dr. Alb. Duncker. Kassel 1884.

39) Quartalblätter des historischen Vereins für das Großherzogthum Hessen. 1883, Nr. 3 und 4. 1884, Nr. 1 bis 4. Darmstadt 1884/5.

40) Archiv für hessische Geschichte und Alterthumskunde. Bd. XV, Heft 3. Darmstadt 1884.

XI. Anhalt.

41) Mittheilungen des Vereins für anhaltische Geschichte und Alterthumskunde. Bd. IV, Heft 3. Dessau 1884.

XII. Württemberg.

42) Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde. Jahrg. 1884, Bd. I und II. Stuttgart 1884/5.

XIII. Hamburg.

43) Mittheilungen des Vereins für hamburgische Geschichte. Jahrgang 7. Hamburg 1885.

XIV. Lübeck.

44) Urkundenbuch der Stadt Lübeck. Theil 7, Lief. 7 bis 12. Lübeck 1883/5.

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45) Mittheilungen des Vereins für lübeckische Geschichte und Alterthumskunde. Heft 1, Nr. 10 bis 12. Lübeck 1884.

46) Zeitschrift des Vereins für lübeckische Geschichte und Alterthumskunde. Bd. IV, Heft 3. Lübeck 1884.

47) Bericht des Vereins für lübeckische Geschichte und Alterthumskunde. 1883.

XV. Bremen.

48) Bremisches Jahrbuch. Ser II, Bd. 1. Bremen 1885.

XVI. Preußen.

49) Rhenus: Beiträge zur Geschichte des Mittelrheins. Jahrgang 2, Nr. 10 bis 12.

50) Mittheilungen des Vereins für die Geschichte Berlins. Jahrgang 2, Nr. 1 bis 3.

51) Neues lausitzisches Magazin. Bd. 60, Heft 2.

52) Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen. Jahrgang 1884.

53) Neues preußisches Urkundenbuch. Westpreußischer Theil, Abth. II. Band l: Urkundenbuch des Bisthums Culm. Danzig 1885.

54) Zeitschrift für Geschichte und Landeskunde der Provinz Posen. Bd. III, Heft 2 und 3. Rosen 1884.

55) Dritter Nachtrag zum Verzeichnisse der Bibliothek 20. des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück. Osnabrück 1885.

56) 13. bis 16. Jahresbericht über den historischen Verein zu Brandenburg a. d. Havel. Brandenburg 1884.

57) Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte und Alterthumskunde. Jahrg. 17. Wernigerode 1885.

XVII. Meklenburg.

58) Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg. Jahrg. 38. Güstrow 1884.

59) Zur Erinnerung an Dr. Erich Martini. Schwerin 1885.

60) Programm des Realgymnasiums zu Malchin auf Ostern 1885.

61) Programm des Realgymnasiums zu Schwerin auf Ostern 1885.

Schwerin, den 28. März 1885.

E. Wunderlich, d. Z. Bibliothekar.     

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Matrikel

des

Vereins für mecklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde

1835 bis 1885.

 

Von

Archivar Dr. Schildt,

2. Secretär des Vereins.

 

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Bemerkung. Die Namen der gegenwärtigen Mitglieder sind mit einem Stern bezeichnet.

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I. Protectoren.

1) Friedrich Franz I., Großherzog von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, 1835, † 1837.
2) Georg, Großherzog von Meklenburg=Strelitz Königl. Hoheit, 1835. † 1860.
3) Paul Friedrich, Großherzog von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, 1837, † 1842.
4) Friedrich Franz II., Großherzog von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, 1842, † 1883.
5) * Friedrich Wilhelm, Großherzog von Meklenburg=Strelitz, Königl. Hoheit, seit 1860.
6) * Friedrich Franz III., Großherzog von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, seit 1883.

II. Hohe Beförderer.

1) Friedrich Wilhelm, Erbgroßherzog von Meklenburg=Strelitz, Königl. Hoheit, 1836=1860. Vgl. Protectoren.
2) Gustave Herzog von Meklenburg=Schwerin, Hoheit, 1836, † 1851.
3) Auguste Friederike, Erbgroßherzogin von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, 1836 - 1852.
4) Helene, Herzogin von Orleans, geb. Herzogin von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, 1836, † 1858.
5) Karl, Herzog von Meklenburg=Strelitz, Hoheit, 1836, † 1837.
6) Paul Friedrich, Erbgroßherzog von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, 1836 - 1837. Vgl. Protectoren.
7) * Alexandrine, Großherzogin - Mutter von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, seit 1836.
8) Georg Wilhelm, Fürst von Schaumburg=Lippe, Hoheit, 1836. † 1860.
9) Friedrich Franz, Erbgroßherzog von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, 1839 - 1842. Vgl. Protectoren.

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10) Friedrich VII., König von Dänemark, Majestät, 1841 † 1863.
11) * Adolf Georg, Fürst von Schaumburg=Lippe, Hoheit, seit 1841.
12) Auguste, Großherzogin von Meklenburg=Schwerin, Königl Hoheit, 1851, † 1862.
13) Johann, König von Sachsen, Majestät, 1852, † 1873.
14) Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen, Majestät, 1857, † 1861.
15) Georg, Herzog von Meklenburg=Strelitz, Hoheit, 1860, † 1876.
16) * Wilhelm, Deutscher Kaiser, König von Preußen, Majestät, seit 1861.
17) Wilhelm, Herzog von Meklenburg=Schwerin, Hoheit, 1864, † 1879.
18) Friedrich Franz, Erbgroßherzog von Meklenburg=Schwerin, Königl. Hoheit, 1870 - 1883. Vgl. Protectoren.
19) * Adolf Friedrich, Erbgroßherzog von Meklenburg=Strelitz, Königl. Hoheit, seit 1879.
20) * Paul Friedrich, Herzog von Meklenburg=Schwerin, Roheit, seit 1882.
21) * Johann Albrecht, Herzog von Meklenburg=Schwerin, Hoheit, seit 1882.

III. Ehrenmitglieder.

1) v. Brandenstein, Geh. Raths= und Regierungs=Präsident, Exc., zu Schwerin, 1835, † 1836.
2) v. Plessen, Geh. Raths= und Regierungs=Präsident, Exc., zu Schwerin, 1835, † 1837.
3) Krüger, Geh. Rath, Staatsminister, Exc., zu Schwerin, 1835, † 1840.
4) v. Oertzen, Staatsminister, Exc., zu Neustrelitz, 1835, † 1837.
5) v. Oertzen, Landrath, auf Kittendorf, 1835, † 1838.
6) v. Kamptz, Justizminister, Exc., zu Berlin, 1835, † 1849.
7) v. Bonin, Ober=Präsident der Provinz Pommern, Exc., zu Stettin, 1836, † 1852.
8) v. Dewitz, Staatsminister, Exc., zu Neustrelitz, 1838, † 1864.
9) v. Reventlow, Graf, Königl. dänischer Gesandter, Exc., zu London, 1841, † 1850.
10) v. Hahn, Gräfin, auf Basedow, 1842, † 1857.

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11) v. Offers, Geh. Rath, Generaldirector der Königl. Museen, Exc., zu Berlin, 1848, † 1872.
12) v. Lützow, Minister=Präsident a. D., Exc., auf Boddin, 1850, † 1872.
13) * Friedrich Karl, Fürst zu Hohenlohe=Waldenburg, Durchl., zu Kupferzeit in Württemberg, seit 1860.
14) o. d. Osten=Säcken, Graf, Oberst a. D. zu Schwerin, 1860, † 1861.
15) v. Blücher, Landrath, auf Teschow, 1860, † 1863.
16) Grimm, I., Dr., Professor zu Berlin, 1860, † 1863.
17) Thomsen, Conserenzrath, Director der Königl. Museen zu Kopenhagen, 1860, † 1865.
18) Masch, Dr., Archivrath, Senior, Pastor zu Deinem, 1860, † 1878.
19) Lappenberg, Dr., Archivar zu Hamburg, 1864, † 1865.
20) * v. Moltke, Grad, General=Feldmarschall, Exc., zu Berlin, seit 1872.
21) Beyer, Dr., Geh. Archivrath zu Schwerin, 1876, † 1881.
22) * Crull, Dr., Arzt zu Wismar, seit 1879.
23) * Römer, Rector zu Grabow, seit 1879.
24) Lisch, Dr., Geh. Archivrath zu Schwerin, 1880, † 1883.

IV. Correspondirende Vereine und Institute.

A. Im deutschen Reiche.

Königreich Preußen.

Brandenburg.

1) Königliches Hausarchiv zu Berlin. 1868.
2) Verein für die Geschichte der Mark Brandenburg zu Berlin. 1841.
3) Verein für die Geschichte der Stadt Berlin. 1870.
4) Verein Herold zu Bertin. 1880.
5) Redaction des deutschen Reichs= und Königl. preußischen Staats=Anzeigers zu Berlin. 1873 - 1883.
6) Altmärkischer Verein für vaterländische Geschichte zu Salzwedel. 1839.
7) Verein für die Geschichte der Grafschaft Ruppin zu Neu=Ruppin. 1855.
8) Historisch=statistischer Verein zu Frankfurt a. d. O. 1861,

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Ostpreußen.

  9) Alterthumsgesellschaft Prussia zu Königsberg. 1847.
10) Physikalisch=ökonomische Gesellschaft zu Königsberg. 1875.
11) Historischer Verein für Ermeland zu Braunsberg. 1864.

Westpreußen.

12) Historischer Verein für den Reg.=Bez. Marienwerder. 1876.
13) Naturforschende Gesellschaft zu Danzig. 1873.
14) Coppernicus=Verein für Wissenschaft und Kunst zu Thorn. 1881.
15) Westpreußischer Geschichtsverein zu Danzig. 1880.

Posen.

16) Redaction der Zeitschrift für die Geschichte und Landeskunde der Provinz Posen zu Posen. 1883.
17) Verein der Freunde der Wissenschaften zu Posen. 1883.

Pommern.

18) Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde zu Stettin und Greifswald. 1835.

Schlesien.

19) Verein für Geschichte und Attertümer Schlesiens zu Breslau. 1848.
20) Schlesische Gesellschaft für vaterländische Cultur zu Breslau. 1843.
21) Philomathische Gesellschaft zu Neiße. 1867.
22) Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz. 1841.

Sachsen.

23) Thüringisch=Sächsischer Verein zur Erforschung vaterländischen Alterthums zu Halle. 1836.
24) Königliche Akademie der Wissenschaften zu Erfurt. 1858.
25) Verein für Geschichte und Atterthumskunde zu Erfurt. 1866.
26) Verein für Geschichte und Alterthumskunde des Herzogthums und Erzstifts Magdeburg zu Magdeburg. 1867.
27) Harzverein für Geschichte und" Alterthumskunde zu Wernigerode. 1868.

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Schleswig=Holstein.

28) Gesellschaft für Schleswig=Holstein=Lauenburgische Geschichte zu Kiel. 1835.
29) Königliche Schleswig =Holstein=Lauenburgische Gesellschaft für Sammlung und Erhaltung vaterländischer Altertümer zu Kiel. 1836. Aufgelöst 1873.

Hannover.

30) Historischer Verein für Niedersachsen zu Hannover. 1837.
31) Museum zu Hildesheim. 1847.
32) Bibliothek der Lüneburger Landschaft zu Zelle. 1861.
33) Alterthumsverein zu Lüneburg. 1852.
34) Verein für Geschichte und Altertümer der Herzogtümer Bremen und Verden zu Stade. 1858.
35) Verein für Geschichte und Alterthumskunde zu Osnabrück. 1851.
36) Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Altertümer zu Emden. 1847.

Hessen=Nassau.

37) Verein für hessische Geschichte und Landeskunde zu Kassel. 1838.
38) Nassauischer Verein für Alterthumskunde und Geschichtsforschung zu Wiesbaden. 1839.
39) Verein für Geschichte und Alterthumskunde zu Frankfurt a. M. 1847.
40) Verein für hennebergische Geschichte und Landeskunde zu Schmalkalden. 1876.
41) Lahnsteiner Alterthumsverein zu Oberlahnstein. 1884.

Westfalen.

42) Westfälische Gesellschaft zur Beförderung vaterländischer Cultur zu Minden. 1844. Aufgelöst um 1870.
43) Verein für Westfälische Geschichte und Alterthumskunde zu Münster. 1837.
44) Historischer Verein zu Münster. 1874 - 1877.
45) Redaction des Literarischen Handweisers zu Münster. 1869.
46) Geschichtsverein für Dortmund und die Grafschaft Mark. 1881.

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Rheinprovinz.

47) Wetzlarscher Verein für Geschichte und Alterthumskunde zu Wetzlar. 1837. Aufgelöst 1852.
48) Verein von Alterthumsfreunden im Rheinlande zu Bonn. 1858.
49) Verein für die Geschichte des Niederrheins zu Köln. 1865.
50) Historischer Verein für die Saargegend zu Saarbrücken. 1848.

Hohenzollern.

51) Verein für Geschichte und Alterthumskunde in Hohenzollern zu Sigmaringen. 1871.

Königreich Bayern.

52) Königliche Akademie der Wissenschaften zu München. 1842.
53) Historischer Verein für Oberbayern zu München. 1842.
54) Münchener Alterthumsverein. 1879.
55) Historischer Verein der Oberpfalz und Regensburgs zu Regensburg. 1843.
56) Historischer Verein für Oberfranken zu Bayreuth. 1843.
57) Historischer Verein für Oberfranken zu Bamberg. 1839.
58) Historischer Verein für Unterfranken und Aschaffenburg zu Würzburg. 1839.
59) Germanisches Museum zu Nürnberg. 1854.
60) Verein für die Geschichte der Stadt Nürnberg. 1879.
61) Historischer Verein für Schwaben und Neuburg zu Augsburg. 1847.
62) Historischer Verein der Pfalz zu Speier. 1877.

Königreich Württemberg.

63) Württembergischer Alterthumsverein zu Stuttgart. 1857.
64) Königliches statistisch - topographisches Bureau und Verein für Vaterlandskunde zu Stuttgart. 1847.
65) Verein für Knuff und Alterthum in Ulm und Oberschwaben zu Ulm. 1844.
66) Historischer Verein für das württembergische Franken zu Weinsberg. 1850.
67) Verein für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebungen zu Friedrichshafen. 1870.

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Königreich Sachsen.

68) Königlich Sächsischer Verein für Erforschung und Erhaltung vaterländischer Geschichte und Kunstdenkmäler zu Dresden. 1847.
69) Königliche öffentliche Bibliothek zu Dresden. 1868.
70) Deutsche Gesellschaft zur Erforschung vaterländischer Sprache und Altertümer zu Leipzig. 1848.
71) Deutsches Central=Museum für Völkerkunde zu Leipzig. 1872.
72) Verein für die Geschichte Leipzigs zu Leipzig. 1879.
73) Freiberger Alterthumsverein zu Freiberg. 1862.
74) Geschichtsverein für Leisnig und Umgegend zu Leisnig. 1867.
75) Verein für Geschichte der Stadt Meißen. 1881.

Großherzogthum Sachsen=Weimar.

76) Verein für thüringische Geschichte und Alterthumskunde zu Jena. 1853.
Großherzogthum Baden.
77) Sinsheimer Gesellschaft zur Erforschung der vaterländischen Denkmäler der Vorzeit. 1838. Eingegangen 1861.
78) Alterthumsverein für das Großherzogthum Baden zu Baden=Baden. 1847. Eingegangen vor 1872.
79) Gesellschaft zur Beförderung der Geschichtskunde zu Freiburg. 1868.

Großherzogthum Hessen.

80) Verein zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Altertümer zu Mainz. 1844.
81) Historischer Verein für das Großherzogthum Hessen zu Darmstadt. 1854.
82) Verwaltungs=Ausschuß des Gesammtvereins der deutschen geschichts= und alterthumsforschenden Vereine zu Darmstadt. 1852.
83) Oberhessischer Verein für Localgeschichte zu Gießen. 1879.

Großherzogthum Meklenburg.

84) Verein der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg. 1857.
85) Universitäts=Bibliothek zu Rostock. 1868.

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Großherzogthum Oldenburg.

86) Oldenburgischer Landesverein für Alterthumskunde zu Oldenburg. 1877.

Herzogthum Braunschweig.

87) Archiv=Verein der Stadt Braunschweig. 1862.
88) Herzogliche Bibliothek zu Wolfenbüttel. 1872.

Herzogthum Sachsen=Meiningen.

89) Hennebergischer Verein für vaterländische Geschichte zu Meiningen. 1843.

Herzogthum Sachsen=Altenburg.

90) Geschichts= und alterthumsforschende Gesellschaft des Osterlandes zu Altenburg. 1844.
91) Verein für Geschichte und Alterthumskunde zu Kahla. 1876.

Fürstenthum Anhalt.

92) Verein für anhaltische Geschichte und Alterthumskunde zu Dessau. 1876.

Fürstentümer Reuß.

93) Voigtländischer alterthumsforschender Verein zu Hohenleuben. 1836.

Freie Städte.

94) Verein für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde zu Lübeck. 1844.
95) Verein für Hamburgische Geschichte und Alterthumskunde zu Hamburg. 1841.
96) Verein für Bremische Geschichte und Alterthumskunde zu Bremen. 1864.

Reichsland Elsaß.

97) Universitäts=Bibliothek zu Straßburg. 1873.

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B. Auslande.

Kaiserthum Oesterreich=Ungarn.

Nieder=Oesterreich.

98) Kaiserlich Königl. Akademie der Wissenschaften zu Wien. 1851.
99) Kaiserlich Königl. geographische Gesellschaft zu Wien. 1858.
100) Kaiserlich Königl. Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmäler Oesterreichs zu Wien. 1856.
101) Kaiserlich Königl. Antiken= und Münzcabinet zu Wien. 1865.
102) Verein für Landeskunde von Nieder=Oesterreich zu Wien. 1865.
103) Anthropologische Gesellschaft zu Wien. 1870.

Ober=Oesterreich.

104) Museum Francisco=Carolinum zu Linz. 1850.

Tyrol.

105) Ferdinandeum zu Innsbruck. 1847.

Kärnthen.

106) historischer Provinzial=Verein für Käruthen zu Klagenfurt. 1851.

Steiermark.

107) Historischer Provinzial=Verein für Steiermark zu Graz. 1847.

Krain.

108) Historischer Provinzial=Verein für Krain zu Laibach. 1847.

Böhmen.

109) Königlich böhmische Gesellschaft der Wissenschaften zu Prag. 1866.
110) Archäologischer Verein des Museums des Königreichs Böhmen zu Prag. 1866.
111) Verein für Geschichte der Deutschen in Böhmen zu Prag. 1867.
112) Nordböhmischer Excursionsclub zu Böhmisch=Leipa. 1884.

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Galizien.

113) Kaiserliche Akademie der Wissenschaften zu Krakau. 1875.

Ungarn mit den Nebenländern.

114) Ungarische Akademie der Wissenschaften zu Rest. 1867.
115) Verein für siebenbürgische Landeskunde zu Hermannstadt. 1848.
116) Croatischer archäologischer Verein zu Agram. 1851.

Schweiz.

117) Schweizerische geschichtsforschende Gesellschaft zu Bern. 1850.
118) Historischer und alterthumsforschender Verein für Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug zu Luzern. 1860.
119) Gesellschaft für vaterländische Altertümer zu Zürich. 1837.
120) Historische und antiquarische Gesellschaft zu Basel. 1843.
121) Historisch=antiquarischer Verein zu Schaffhausen. 1863.
122) Historische Gesellschaft des Kantons Aargau zu Aarau. 1866.

Königreich der Niederlande.

123) Königlich niederländisches Museum für Altertümer zu Leyden. 1843.
124) Gesellschaft für die niederländische Literatur zu Leyden. 1863.
125) Gesellschaft für friesische Geschichte, Alterthums= und Sprachkunde zu Leeuwarden. 1847.
126) Verein für Erforschung Over=Ysselschen Rechts und Geschichte zu Zwolle. 1868.
127) Historischer Verein zu Utrecht. 1881.

Großherzogthum Luxemburg und Limburg.

128) Archäologische Gesellschaft für Erhaltung und Aufsuchung geschichtlicher Denkmäler im Großherzogthum Luxemburg zu Luxemburg. 1853.
129) Wissenschaftliche und literarische Gesellschaft von Limburg zu Tongern. 1855.

Königreich Belgien.

130) Belgische numismatische Gesellschaft zu Brüssel. 1855.
131) Archäologisches Institut zu Lüttich. 1855.
132) Archäologische Gesellschaft zu Namur. 1855,

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133) Belgische Akademie für Archäologie zu Antwerpen. 1857 - ?
134) Central=Comite zur Publication der Denkmäler=Inschriften in Ostflandern zu Gent. 1864.

Königreich Dänemark.

135) Königliche Gesellschaft für nordische Alterthumskunde zu Kopenhagen. 1835.
136) Dänischer historischer Verein zu Kopenhagen. 1841.

Königreich Schweden.

137) Königliche Akademie der schönen Wissenschaften, Geschichte und Alterthumskunde zu Stockholm. 1851.
138) Königliches Reichs=Archiv zu Stockholm. 1881.

Königreich Norwegen.

139) Verein für nordische Altertümer zu Christiania. 1877.
140) Königlich norwegisches Reichs=Archiv zu Christiania. 1877.

Kaiserthum Rußland.

141) Kaiserlich bestätigte archäologisch=numismatische Gesellschaft zu Petersburg. 1847.
142) Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der russischen Ostseeprovinzen zu Riga. 1840.
143) Esthländische literarische Gesellschaft zu Reval. 1845.
144) Gelehrte esthnische Gesellschaft zu Dorpat. 1847.

Königreich Großbritannien.

145) Archäologisches Institut für Großbritannien und Irland zu London. 1852.
146) South=Kensington=Museum zu London. 1873.

Französische Republik.

147) Gallo=römisches Museum zu St. Germain bei Paris. 1869.

Königreich Italien.

148) Nationales Alterthums=Museum zu Parma. 1875.

Nordamerikanische Freistaaten.

149) Smithsonian Institution zu Washington. 1857.

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V. Correspondirende Mitglieder.

1) * Adler, Geh. Oberbaurath, Berlin. 1861.
2) Alberti, Pfarrer, Hohenleuben (Reuß). 1850, † 1861.
3) * v. Alten, Oberkammerherr, Museumsdirector, Oldenburg. 1870.
4) v. Arneth, Ritter, Dr., Regierungsrath, Wien. 1852, † 1863.
5) * v. Arneth, Ritter, Dr., Regierungsrath, Archivdirector, Wien. 1864.
6) Asmussen, Dr., Seminardirector, Segeberg. 1835, † 1850.
7) Bagmihl, Maler und Buchdruckereibesitzer, Alt=Damm. 1843 bis 1860.
8) Barthold, Dr., Professor, Greifswald. 1837, † 1858.
9) * Bartsch, Dr., Geh. Hofrath, Professor, Heidelberg. 1880.
10) * Behn, Dr., Senator, Lübeck. 1835.
11) * Beneke, Dr., Staatsarchivar, Hamburg. 1864.
12) v. Boddien, Regierungsrath, Aurich. 1839, † 1842.
13) Böhmer, Dr., Professor, Stettin. 1835, † 1842.
14) Böhmer, Dr., Stadtbibliothekar, Frankfurt a. M. 1835, † 1863.
15) * v. Bonstetten, Frhr., Gutsbesitzer, Eichenbüht (Schweiz). 1876.
16) Boucher de Perthes, Président de l'Académie impériale d'émulation, Abbeville. 1865, † 1868.
17) * Bowallius, Reichsarchivar a. D., Stockholm. 1880.
18) Brandenburg, Dr., Syndicus, Stralsund. 1835, † 1870.
19) * v. Bülow, Dr., Archivrath, Stettin. 1880.
20) Chmel, Geh. Haus= und Hof archivar,. Wien. 1846, † 1858.
21) Dahlmann, Dr., Professor, Bonn. 1835, † 1860.
22) Danneit, Professor, Director, Salzwedel. 1835, † 1868.
23) Deecke, Dr., Professor, Stadtbibliothekar, Lübeck. 1835, † 1862.
24) Désor, Dr., Professor, Neuschatel. 1864, † 1882.
25) Dittmer, Dr., Canzleisekretair, Lübeck. 1835, † 1880.
26) * Duncker, Dr., Geh. Regierungsrath, Berlin. 1870.
27) v. Duve, Dr., Advocat, Ratzeburg. 1835, † 1857.
28) * Ecker, Dr., Professor, Freiburg i. Br. 1871.
29) Engelhardt, Professor, Kopenhagen. 1872, † 1881.
30) Fabricius, Dr., Professor, Breslau. 1835, † 1842.
31) Fabricius, Dr., Bürgermeister, Stralsund. 1841, † 1864.

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32) * Fabricius, Dr., Landgerichtsrath, Zelle. 1870.
33) Falck, Dr., Etatsrath, Professor, Kiel. 1837, † 1850.
34) Förstemann, Dr., Professor, Halle. 1835, † 1847.
35) * Francke, Dr., Bürgermeister, Stralsund. 1882.
36) Friedländer, Dr., Geh. Archivrath, Berlin. 1836, † 1878.
37) Geijer, Dr., Professor, Upsala. 1836, † 1847.
38) Giesebrecht, Dr., Professor, Stettin. 1835, † 1873.
39) * Gindely, Dr., Professor, Landesarchivar, Prag. 1866.
40) I. Grimm, Dr., Professor, Bertin. 1835 - 1860. (Vgl. Ehrenmitglieder.)
41) W. Grimm, Dr., Professor, Berlin. 1835, † 1859.
42) Grotefend, Dr., Geh. Archivrath, Hannover. 1858, † 1874.
43) v. Hagenow, Dr., Gutsbesitzer, Greifswald. 1836, † 1865.
44) v. Hammer sie in, Frhr., Staatsminister, Exc., Neustrelitz. 1858, † 1872.
45) * Handelmann, Dr., Professor, Kiel. 1870.
46) Hanka, Bibliothekar, Prag. 1835, † 1861.
47) Hausmann, Bergamtsassessor, Berlin. 1870, † 1880.
48) Havemann, Dr., Professor, Göttingen. 1838, † 1869.
49) * v. Hefner=Alteneck, | Dr., Professor, Museumsdirector, München. 1860.
50) Heffter, Dr., Land= und Stadtgerichts=Director, Jüterbock. 1836, † vor 1872.
51) * Herbst, Justizrath, Museumssekretair, Kopenhagen. 1866.
52) * Hering, Dr., Professor, Stettin. 1835.
53) E. B. Hildebrand sen., Reichsantiquar, Stockholm. 1841, † 1884.
54) * H. Hildebrand jun., Dr., Reichsantiquar, Stockholm. 1872.
55) * Hille, Dr., Archivrath, Staatsarchivar, Schleswig 1883.
56) v. Hodenberg, Frhr., Dr., Landschaftsdirector, Zelle. 1851, † 1861.
57) Hoefer, Geh. Archivrath, Berlin. 1835, † 1862.
58) Homeyer, Dr., Professor, Obertribunalsrath, Berlin. 1835, † 1874.
59) v. Hormayr=Hortenburg, Frhr., Geheimer Rath, Archivvorstand, München. 1835, † 1848.
60) Jaffé, Dr., Professor, Berlin. 1864, † 1870.
61) Janssen, Dr., Conservator am Museum, Leyden. 1860, † 1869.

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62) Keller, Dr., Professor, Zürich. 1864, † 1881.
63) Kemble, Esq., Offizier, Sprachforscher, London. 1852, † 1857.
64) * de Kerckhove, Vicomte, Präsident der Akademie, Antwerpen 1857.
65) Klaatsch, Geh. Archivrath, Berlin. 1835, † 1864.
66) Klempin, Dr., Archivar, Stettin. 1864, † 1874.
67) Kobbe, Dr., Rittmeister, Ratzeburg. 1835, † 1844.
68) * v. Köhne, Frhr., Dr., Kais. Wirkt. Staatsrath, Exc., Petersburg. 1842.
69) Kopitar, Wirkt. Hofrath, Custos der Hofbibliothek, Wien. 1841, † 1844.
70) * Koppmann, Dr., Stadtarchivar, Rostock. 1872.
71) Kosegarten, Dr., Professor, Greifswald. 1835, † 1860.
72) Kratz, Archivar, Stettin. 1864, † 1864.
73) Kretschmer, Beamter am Königl. Münzcabinet, Berlin. 1838, † 1863.
74) Lachmann, Dr., Professor, Berlin. 1835, † 1851.
75) v. Langenn, Dr., Geh. Rath, Ob.=App.=Gerichts=Präsident, Dresden. 1860, † 1868.
76) Lappenberg, Dr., Archivar, Hamburg. 1835 - 1864. (Vgl. Ehrenmitglieder.)
77) v. Ledebur, Frhr., Dr., Director des Königl. Kunstcabinets 20., Berlin. 1835, † 1877.
78) Leo, Dr., Professor, Halle. 1835, † 1878.
79) Lewetzow, Dr., Professor, Berlin. 1835, † 1835.
80) Liljegren, Dr., Reichsantiquar, Stockholm. 1835, † 1837.
81) Lindenschmitt, Dr., Professor, Museumsdirector, Mainz. 1860, † 1883.
82) * Lorange, Museums=Conservator, Bergen in Norwegen. 1877.
83) * Lorenz, Dr., Professor, Jena. 1875.
84) Lübben, Dr., Bibliothekar, Oldenburg. 1880, † 1884.
85) Finn Magnussen, Dr., Prof., Geh. Archivar, Kopenhagen. 1835, † 1847.
86) Mantels, Professor, Stadtbibliothekar, Lübeck. 1862, † 1879.
87) Masch, Gymnasiallehrer, Neu=Ruppin. 1841, † 1851.
88) * v. Modem. Frhr=, Archivrath a. D., Homburg. 1835.
89) Melly, Dr., Archäolog, Wien. 1848, † 1855.
90) * Merkel, Dr., Professor, Königsberg. 1883.
91) Michelsen, Dr., Geh. Rath, Professor, Schleswig. 1835, † 1881.

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92) Milde, Maler, Lübeck. 1856, † 1875.
93) v. Minutoli, Dr., Regierungsrath, Friedersdorf (Lausitz). 1837 - 1870.
94) Möhlmann, Landdrostei=Auditor (?), Emden. 1848, † 1862.
95) Mohnicke, Dr., Superintendent u. Consist.=Rath, Stralsund. 1835, † 1841.
96) Molbech, Professor, Kopenhagen. 1841, † 1857.
97) * Montelius, Dr., Assistent am Königl. Alterthums=Museum, Stockholm. 1875.
98) Morlot, Professor, Lausanne. 1861, † 1867.
99) * v. Mülverstedt, Dr., Geh. Archivrath, Magdeburg. 1864.
100) Nilsson, Professor, Lund. 1846, † 1883.
101) Paulus, Dr., Finanzrath, Stuttgart. 1860, † 1878.
102) Pertz, Dr., Geh. Ob.=Reg.=Rath, Oberbibliothekar, Berlin. 1835, † 1876.
103) Petranovich, Dr., Landesgerichtsrath, Zara (Dalmatien). 1851, † 1874.
104) Pigorini, Dr., Professor, Museumsdirector, Parma. 1875 bis 1876.
105) * Pyl, Dr., Professor, Greifswald. 1868.
106) v. Quast, Geh. Regierungsrath, Conservator, auf Radensleben (Brandenburg). 1854, † 1877.
107) Rafn, Dr., Conferenzrath, Professor, Kopenhagen. 1835, † 1864.
108) * Ragotzky, Pastor emer., Potsdam. 1849.
109) v. Raumer, Dr., Wirkl. Geh. Oberregierungsrath, Berlin. 1835, † 1856.
110) Riedel, Dr., Geh. Archivrath, Berlin. 1835, † 1872.
111) * Riza=Rangabe, Minister a. D., griech. Gesandter, Berlin. 1857.
112) * v. der Ropp, Frhr., Dr., Professor, Gießen. 1883.
113) * v. Rosen, Kunsthistoriker, Stralsund. 1870.
114) * Rütimeyer, Dr., Professor, Basel. 1864.
115) v. Sacken, Frhr., Dr., Director des Antikencabinets etc. ., Wien. 1865, † 1883.
116) * Schaaffhausen, Dr., Geh. Medicinalrath, Professor, Bonn. 1871.

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117) * Schäfer, Dr., Professor, Jena. 1883.
118) * Schliemann, Dr., Archäolog, Athen. 1877.
119) Schmidt, Dr., Geh. Archivrath, Wolfenbüttel. 1835, † 1883.
120) Schönemann, Dr., Bibliothekar, Wolfenbüttel. 1835, † 1855.
121) Schröder, Dr., Professor, Oberbibliothekar, Upsala. 1837, † 1857.
122) * Semper, Dr., Professor, Würzburg. 1871.
123) v. Sommer, Obristlieut., Schloßcommandant, Kopenhagen. 1846, † 1851.
124) Stenzel, Dr., Professor, Geh. Archivrath, Breslau. 1843, † 1854.
125) v. Stillfried =Rattonitz, Graf v. Alcantara, Dr., Wirkt. Geh. Rath, Exc., Berlin. 1855, † 1882.
126) * Strunk, Justizrath, Kopenhagen. 1866.
127) * v. Sybel, Dr., Director der preuß. Staatsarchive, Berlin. 1878.
128) Thomsen, Conferenzrath, Director der Königl. Museen, Kopenhagen, 1837, † 1865. (Vgl. Ehrenmitglieder.)
129) Troyon, Archäolog, Lausanne. 1845, † 1866.
130) v. Tzschoppe, Ministerialdirector, Berlin. 1835, † 1842.
131) Usinger, Dr., Professor, Kiel. 1870, † 1874.
132) * Virchow, Dr., Geh. Medicinalrath, Professor, Berlin. 1871.
133) Voigt, Dr., Professor, Archivdirector, Königsberg. 1835, † 1863.
134) Volger, Dr., Schuldirector, Lüneburg. 1865, † 1879.
135) * Waitz, Dr., Geh. Regierungsrath, Professor, Berlin. 1861.
136) * Wegener, Dr., Conferenzrath, Geh. Archivar a. D., Kopenhagen. 1865.
137) * Wehrmann, Dr., Staatsarchivar, Lübeck. 1862.
138) Wilhelmi, Pastor, Sinsheim in Baden. 1839, † 1857.
139) * Worsaae, Minister a. D., Museumsdirector, Exc., Kopenhagen. 1860.
140) Zober, Dr., Professor, Stadtbibliothekar, Stralsund. 1837, † 1869.

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VI. Ordentliche Mitglieder.

Bei der Gründung des Vereins wurden Mitglieder:

1) Ackermann, Criminalrath, Bützow, bis 1842.
2) Bartch, Domprediger a. D., Warin, † 1860.
3) Becker, Dr., Gymnasialdirector, Ratzeburg, † 1843.
4) Besser, Dr., Oberschulrath, Gymnasialdirector, Güstrow, † 1846.
5) Boll, Pastor, Neubrandenburg, bis 1856.
6) Brückner, Dr., Ober=Medicinalrath, Ludwigslust, † 1860.
7) Brückner, Dr., Rath, Bürgermeister, Neubrandenburg, † 1883.
8) v. Bülow, Canzleidirector, Schwerin, † 1880.
9) v. Bütow, Kammer= und Landrath, auf Gorow, zu Flottbeck, † 1848.
10) Crumbiegel, Dr., Bürgermeister, Rostock, bis 1849 und von 1866 bis † 1882.
11) Evers, Archivrath, Schwerin, bis 1843.
12) Faull, Geh. Canzleirath, Schwerin, † 1863.
13) Francke, Dr., Gymnasiallehrer, Wismar, bis 1844.
14) Groth, Archivrath, Schwerin, † 1858.
15) Hartmann, Dr., Consistorialrath, Professor, Rostock, † 1838.
16) Kämmerer, Dr., Geh. Hofrath, Professor, Rostock, † 1842.
17) Kämpffer, Superintendent, Neustrelitz, † 1847.
18) Lisch, Dr., Geh. Archivrath, Schwerin, s. Ehrenmtgl. †1883.
19) v. Lützow, Geh. Raths=Präsident, Boddin, † 1872.
20) v. Lützow, Schloßhauptmann, Schwerin, bis 1855.
21) Mantius, Commerzienrath, Schwerin, † 1867.
22) Masch. Dr., Archivrath, Senior, Pastor, Demern, † 1878.
23) Meyer, Schulrath, Schwerin, † 1852.
24) Mussäus, Pastor, Hansdorf, † 1839.
25) Nauwerck, Geh. Hofrath, Neustrelitz, † 1855.
26) v. Nettelbladt, Frhr., Dr., Universitäts=Bibliothekar, Rostock, † 1863.
27) v. Oertzen, Geh. Rath, auf Sophienholz, Berlin, † 1873.
28) Reitz, Prorector am Gymnasium, Schwerin, bis 1877.
29) Ritter, Pastor a. D., Friedrichshöhe, † 1880.
30) Schumacher, Revisionsrath, Schwerin, bis 1845.
31) Schumacher, Hofmaler, Schwerin, † 1869.
32) Studemund, Pastor, Schwerin, bis 1835.
33) Wehnert, Bürgermeister, Brüel, † 1835.
34) Wünsch, Oberbaurath, Schwerin, bis 1852.

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Es traten als Mitglieder ein:
1835

35) Ackermann, Ober=Apell.=Ger.=Vizepräsident, Rostock, † 1866.
36) Ahrens, Gerichtsrath, Bürgermeister, Schwan, † 1851.
37) Ahrens, Geh. Finanzrath, auf Neu=Schlagsdorf, zu Schwerin, † 1861.
38) Arndt, Dr., Kirchenrath, Schlagsdorf, † 1862.
39) Assur, Redacteur, Schwerin, † 1869.
40) Bahicke, Hofrath, Neustrelitz, bis 1848.
41) Bärensprung, Hofbuchdrucker, Schwerin, † 1844.
42) Bartels, Dr., Medicinalrath, Schwerin, bis 1851.
43) Bartsch, Oand. theol., Rostock, bis 1845.
44) Bartsch, Dr., Medicinalrath, Warin, † 1864.
45) Bauer, Pastor, Lambrechtshagen, bis 1845.
46) v. Behr=Negendanck, Gutsbesitzer, Passow, † 1847.
47) Behrns, Pastor, Qualitz, † 1853.
48) Bengfeld, Professor, Neustrelitz, bis 1848.
49) v. Bernstorff, Graf, Landrath, Wedendorf, † 1840.
50) Beselin, Advocat, Rostock, † 1861.
51) Beyer, Dr., Geh Archivrath, Schwerin, † 1881.
52) v. Blücher, Landrath, Teschow, s. Ehrenmitglieder, † 1863.
53) Boccius, Canzleirath, Schwerin, bis 1851.
54) Bölckow, Hofrath, Bürgermeister, Gnoien, † 1850.
55) Bolte, Criminaldirector, Bützow, bis 1860.
56) Bouchholtz, Regierungs=Secretair, Schwerin, bis 1849.
57) Bouchholtz, Geh. Hofrath, Schwerin, bis 1850.
58) Brandt, Canzleidirector, Güstrow, † 1847.
59) Bruger, Dr, Pastor, Warsow, bis 1850.
60) Büchner, Dr., Gymnasiallehrer, Schwerin, bis 1844.
61) v. Bülow, Landdrost, Neustadt, † 1858.
62) v. Bülow, Drost, Dömitz, † 1842.
63) Burmeister, Dr., Privatgelehrter, Wismar, † 1855.
64) Buschmann, Pastor, Bützow, bis 1849.
65) Christlieb, Pastor, Kavelsdorf, bis 1842.
66) Christmann, Pastor, Mölln, bis 1848.
67) v. Cossel, Besitzer der Rathsbuchhandlung, Wismar, bis 1846 und von 1859 bis 1869.
68) Crain, Dr., Professor, Gymnasialdirector, Wismar, † 1865.
69) Crull, Präpositus, Doberan, † 1847.
70) Crull, Amtmann, Goldberg, † 1853.
71) Demmter, Hofbaurath, Schwerin, bis 1849.

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72) v. Dewitz, Geh. Rath, Staatsminister, Neustrelitz, † 1864.
73) Diderichs, Advocat, Güstrow, † 1865.
74) Diemer, Dr., Conststorialrah, Professor, Rostock, † 1855.
75) Ditmar, Dr., Geh. Justizrath, Rostock, † 1872.
76) Dornblüth, Dr., Hofrath, Plau, bis 1845.
77) v. Döring, Gutsbesitzer, Badow, † 1882.
78) Dresen, Dr., Advocat, Rostock, bis 1843.
79) Eckermann, Gutsbesitzer, Johannsdorf, bis 1859.
80) Elfreich, Pastor, Neukirchen, bis 1837.
81) Engel, Gutsbesitzer, Charlottenthal, bis 1856.
82) v. Engel, Kammerherr, Breesen, † 1857.
83) Engel, Küchenmeister, Kloster=Malchow, † 1858.
84) Enghardt, Pastor, Wismar, † 1846.
85) Erfurt, Pastor, Picher, bis 1849.
86) Erhardt, Amtmann, Bützow, bis 1851.
87) Eylter, Superintendent Wismar, † 1841.
88) v. Finkenstein, Graf, Kammerherr, Major, Berlin, † 1867.
89) Flemming, Dr., Geh. Medicinalrath, Sachsenberg, bis 1854.
90) Flörke, Consistorialrath, Superintendent, Parchim, † 1848.
91) Flörke, Geh. Hofrath, Bürgermeister, Parchim, bis 1875.
92) Flörke, Kirchenrath, Pastor, Grabow, † 1847.
93) v. Flotow, Amtmann, Wittenburg, bis 1870.
94) le Fort, Frhr., Landrath, Bock, † 1862.
95) * v. Frisch, Gutsbesitzer, Klocksin.
96) Fromm, Ober=Apell.=Ger.=Vizepräsident, Rostock, † 1846.
97) Fromm, Präpositus, Parkentin, † 1870.
98) Gerdeß, Rector, Schwerin, bis 1854.
99) Giesebrecht, Präpositus, Mirow, † 1875.
100) Goerenz, Oberschulrath, Gymnasialdirector, Schwerin, † 1836.
101) Grammann, Pastor, Zarrentin, bis 1850.
102) v. Grävenitz, Kammerdirector, Neustrelitz, † 1870.
103) Grimm, Präpositus, Groß=Laasch, bis 1848.
104) Grothe, Ober=Apell.=Ger.=Procurator, Parchim, bis 1845.
105) Hase, Geh. Revisionsrath, Schwerin, † 1868.
106) Haupt, Bürgermeister, Wismar, † 1835.
107) Haupt, Dr., Gymnasiallehrer, Wismar, bis 1863.
108) Hennemann, Dr, Geh. Medicinalrath, Schwerin, † 1843.
109) Heyden, Pastor, Beidendorf, † 1857.
110) Heyer, Pastor, Groß=Poserin, bis 1840.
111) v. Heronymi, Professor, Berlin, bis 1845.
112) v. Hieronymi, Dr., Geh. Medicinalrath, Neustrelitz, † 1836.

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113) Hinstorff, Hofbuchhändler, Parchim (Wismar), bis 1838.
114) v. Höbe, Ober=Appell.=Ger.=Vizepräsident, Parchim, † 1843.
115) Holm, Hofrath, Kammersekretair, Schwerin, † 1852.
116) Juhr, Senator, Schwerin, bis 1851.
117) v. Kamptz, Oberchofmeister, Neustrelitz. † 1839.
118) v. Kampfe Kammerdirector, Oberhofmeister, Neustrelitz, bis 1856.
119) Karsten, Dr., Regierungsrath, Berlin, bis 1870.
120) Karsten, Dr., Gerichtsrath, Rostock, bis 1858.
121) Karsten, Diaconus, Rostock, bis 1847.
122) Karsten, Präpositus, Vilz, † 1871.
123) * Kaysel, Dr., Oberkirchenrats=Präsident, Exc., Schwerin.
124) * Kliefoth, Dr., Geh. Oberkirchenrath, Schwerin.
125) Klotz, Geh. Amtsrath, Rostock/f 1839.
126) Knaudt, Geh. Regierungsrath, Schwerin, bis 1866.
127) Koch, SyndieuS, GutSbefitzer, Trollenhagen, t 1840.
128) Koch, Geh. Amtsrath, Schwerin, † 1866.
129) v. Koß, Gutsbesitzer auf Vilz, zu Rostock, † 1856.
130) Koß, Dr., Bürgermeister, Parchim, bis 1850.
131) Krauel, Dr., Arzt, Rostock, bis 1837.
132) Krüger, Amtshauptmann, Schwerin, † 1871.
133) Krüger, Pastor, Gammelin, bis 1849.
134) Krüger, Hofapotheker, Rostock, bis 1843.
135) Krull, Advocat, Güstrow, bis 1848.
136) Kues, Dr., Sanitätsrath, Lage, † 1884.
137) Ladewig, Dr., Professor. Neustrelin, bis 1848.
138) Langfeld, Gerichtsrath, Advocat, Parchim, bis 1848.
139) v. Leers, Landrath, Schönfeld, † 1855.
140) v. Lehsten, Drost, Wismar, bis 1850.
141) v. Lehsten, Landdrost, Goldberg, † 1839.
142) v. Levetzow, Staatsminister, Exc., Schwerin, † 1869.
143) Litzmann, Dr., Ober=Medicinalrath, Gadebusch, † 1864.
144) Lorenz, Cand. phil, Malchow, bis 1836.
145) Löscher, Hofrath, Bürgermeister, Neustadt, † 1837.
146) Lüders, Geh. Hofrath, Bürgermeister, Malchin, † 1839.
147) Lüders, Bürgermeister, Lage, † 1868.
148) v. der Lühe, Major, Reddersdorf, † 1840.
149) v. Lützow, Gesandter, Berlin, † 1835.
150) v. Lützow, Erblandmarschall auf Eickhof, zu Wismar, bis 1849.
151) v. Lützow, Gutsbesitzer. Tessin, † 1854.
152) v. Maltzan, Frhr., Landrath auf Rothenmoor, zu Rostock, † 1864.

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153) v. Maltzan, Frhr., Burg Penzlin, † 1838.
154) Martini, Oberamtmann, Criwitz, bis 1853.
155) Matthäi, Collaborator am Gymnasium, Güstrow, bis 1837.
156) Matthesius, Pastor, Grabow, bis 1849.
157) v. Meerheimb, Frhr., Kammerdirector, Wokrent, † 1865.
158) * Mencke, Geh. Justizrath, Vizedirector a. D., Schwerin.
159) Merian, Pastor, Perlin, † 1839.
160) Meyer, Staatsrath a. D., Syndicus, Rostock, † 1882.
161) Monich, Pastor, Lübsee, bis 1850.
162) v. Monroy, Hausmarschall, Neustrelitz, bis 1840.
163) v. Motz, Baumeister, Lübeck, bis 1843.
164) Müller, Lehrer, Waren, bis 1856.
165) v. Müller, Bürgermeister, Malchow, bis 1843.
166) Müller, Pastor, Neese, bis 1845.
167) * zur Nedden, Geh. Hofrath, Schwerin.
168) zur Nedden, Canelei=Registrator, Schwerin, bis 1836.
169) v. Nettelbtadt, Frhr., Ober=Appell.=Ger.=Rath, Rostock, † 1843.
170) Niemann, Pastor, Hohen=Viecheln, † 1868.
171) Nübell, Münzrath, Schwerin, bis 1853.
172) v. Oertzen, Ministerpräsident, Exc., Schwerin, † 1874.
173) v. Oertzen, Landrath, Brunn, † 1837.
174) v. Oertzen, Dr., Ober =Appell.= Ger. =Präsident, Rostock, † 1848.
175) v. Oertzen, Kammerherr, Neustrelitz, bis 1849.
176) Oldenburg, Dr., Hypothekenbewahrer, Schwerin, † 1847.
177) v. Paepcke, Edler, Justizrath, Lütgenhof, † 1850.
178) Pogge, Gutsbesitzer, Roggow, † 1854.
179) Priester, Präpositus, Buchholz, † 1878.
180) Prosch, Dr., Regierungsrath, Schwerin, † 1876.
181) Prosch, Dr., Geh. Cabinetsrath, Schwerin, † 1878.
182) v. Rantzau, Oberforstmeister, Wittenburg, bis 1850.
183) Ratich, Amtshauptmann, Ludwigslust, † 1851.
184) Reder, Dr., Arzt, Rostock, bis 1850.
185) Reichenbach, Geh. Legationsrath, Neustrelitz, † 1841.
186) Reincke, Pastor. Plau, bis 1840.
187) Riemann, Präpositus, Boizenburg, † 1843.
188) v. Rodde, Frhr., Gutsbesitzer aus Zibühl!, zu Schwerin, † 1865.
189) Römer, Rector, Grabow, s. Ehrenmitglieder, bis 1879.
190) Rönnberg, Ober=Appell.=Ger.=Rath, Parchim, † 1836.
191) Rudolphi, Pastor, Friedland, † 1838.

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192) Saalfeld, Präpositus, Ludwigslust, bis 1849.
193) v. Schack, Geh. Rath. Bundestags - Gesandter, Frankfurt a. M., † 1852.
194) v. Schack, Gutsbesitzer auf Körchow, zu Doberan, bis 1848.
195) Schäfer, Cand. theol., Rostock, bis 1845.
196) Scheel, Stadtbuchhalter, Güstrow, † 1850.
197) Scheel, Ober=Appell.=Ger.=Secretair, Rostock, bis 1848.
198) v. Schmidt, Geh. Legationsrath, Ludwigslust, † 1864.
199) Schmidt, Garten=Inspector, Ludwigslust, bis 1839.
200) Schneider, Pastor, Herzfeld, bis 1849.
201) Schneite, Dr., Gutsbesitzer, Rostock, bis 1876.
202) Schröder, Amtmann, Wismar, bis 1851.
203) Schröder, Dr., Oberschulrath, Schwerin, † 1884.
204) Schröder, Rector, Neustrelitz, bis 1850.
205) Schröder, Cand. theol., Goldberg, bis 1840.
206) Schultetus, Senator, Plau, bis 1840.
207) v. Schultz, Canzleidirector, Neustrelitz, † 1869.
208) Schultze, Steuerrath, Schwerin, † 1836.
209) Schumacher, Pastor, Parum, bis 1844.
210) Schumacher, Apotheker, Parchim, † 1868.
211) Schweden, Advocat, Schwerin, bis 1866.
212) Seebohm, Dr., Arzt, Schwerin, † 1866.
213) Sellin, Pastor, Ludwigslust, bis 1849.
214) Sickel, Pastor, Eldena, † 1844.
215) Spitta, Dr., Ober=Medicinalrath, Professor, Rostock, † 1860.
216) Stampe, Justizrath, Rostock, † 1843.
217) v. Steinfeld, Geh. Rath, Kammerdirector, Schwerin, † 1846.
218) Stiller, Hofbuchhändler, Rostock, † 1836.
219) Stollberg, Gerichtsrath, Berlin, bis 1841.
220) v. Suckow, Major a.D., Elbzolldirector, Dömitz, † 1838.
221) Tarnow, Domprediger, Güstrow, bis 1845.
222) Trotsche, Geh. Hofrath, Güstrow, † 1836.
223) Türk, Domprediger, Güstrow, bis 1874.
224) Vaigt, Hofrath, Bürgermeister, Wittenburg, † 1846.
225) Viereck, Senator, Güstrow, † 1870.
226) Viereck, Ober=Appell.=Ger.=Vizepräsident, Rostock, † 1851.
227) Vogel, Bürgermeister, Dömitz, bis 1851.
228) Volger, Dr., Arzt, Güstrow, † 1849.
229) v. Voß, Graf, Groß=Giewitz, † 1881.
230) v. Voß, Major, Grabowhöfe, † 1838.
231) Wagner, Pastor, Zernin, bis 1850.
232) Walter, Oberhofprediger, Schwerin, bis 1850.

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233) Walter, Pastor, Diedrichshagen, bis 1836.
234) * Wedemeier, Dr., Hofrath, Schwerin.
235) v. Wedemeyer, Hofr u. Canzleirath, Langhagen, bis 1847.
236) v. Wenckstern, Oberstlieutenant, Neustrelin, bis 1853.
237) Wendt, Hofrath, Schwerin, † 1848.
238) Wex. Dr., Gymnasialdirector, Schwerin, † 1865.
239) v. Wickede, Forstrath, Schwerin, bis 1850.
240) Wilhelms, Advocat, Parchim, bis 1844.
241) Wilthelm, Apotheker, Gadebusch, † 1856. "
242) v. Wrisberg, Landdrost, Gadebusch, bis 1850.
243) Wulffleff, Consistorial=Secretair, Neustrelitz, † 1847.
244) Zander, Dr., Professor, Gymnasialdirector, Ratzeburg, bis 1852.
245) Zeblicke, Dr., Gymnasialdirector, Parchim, bis 1854.
246) Zehlicke, Seminardirector, Ludwigslust, † 1846.
247) Zickermann, Bürgermeister, Goldberg, † 1845.
248) Zinck, Hauptmann a. D., Oberzolldirector, Dömitz, † 1851.

1836

249) Ahlers, Landsyndicus, Neubrandenburg, bis 1838.
250) Albrandt, Pastor, Lübow, † 1864.
251) Behm, Cantor, Malchin, bis 1845.
252) Behm, Advocat, Neubrandenburg, bis 1848.
253) Betcke, Dr., Arzt, Penzlin, bis 1845.
254) Brinckmann, Präpositus, Neukalen, † 1843.
255) Brückner, Präpositus, Groß=Giewitz, † 1874.
256) Bülch, Rector, Malchin, † 1844.
257) Burchard, Advocat, Neubrandenburg, bis 1838.
258) Burmeister, Präpositus, Teterow, bis 1850.
259) v. Cleve, Gutsbesitzer, Karow, bis 1863.
260) Conradi, Pastor, Ankershagen, † 1882.
26r) Crull, Dr., Hofrath, Advocat, Rostock, bis 1849.
262) Drenckhahn, Pensionair, Boddin, bis 1844.
263) Dühr, Huuptmann a. D., Postmeister, Neubrandenburg, † 1839.
264) Eberhard, Präpositus, Penzlin, bis 1850.
265) Eberhard, Pastor, Groß=Lukow, bis 1850.
266) Engel, Hofrath, Bürgermeister, Röbel, † 1871.
267) Flügge, Gutsbesitzer, Groß=Helle, bis 1868.
268) Francke, Superintendent, Güstrow, † 1838.
269) Friese, Dr., Professor, Gymnasialdirector, Neubrandenburg, bis 1848.

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270) Frodien, Advocat, Neubrandenburg, bis 1848.
271) Glöckler, Archiv=Registrator, Schwerin, † 1861.
272) Grimm, Geh. Kriegsrath, Schwerin, bis 1864.
273) v. Gundlach, Gutsbesitzer, Möllenstorf, bis 1860.
274) Hagemann, Kaufmann, Neubrandenburg, bis 1843.
275) Hahn. Advocat, Neubrandenburg, bis 1848.
276) Hahn, Senator. Neubrandenburg, bis 1850.
277) Hoffmann, Gastwirt und Weinhändler, Neubrandenburg, bis 1846.
278) Jahn, Gutsbesitzer auf Adamshof, zu Neustrelitz. bis 1851.
279) Kirchstein, Dr., Rath, Neubrandenburg, bis 1850.
280) Kleiminger, Consistorialrath, Superintendent, Sternberg, † 1854.
281) Krüger, Ober=Postamtsdirector, Hamburg, † 1860.
282) Lampert, Pastor, Dreveskirchen, bis 1852.
283) Löper, Pastor, Mulsow, bis 1850.
284) Löper, Dr., Arzt, Neubrandenburg, bis 1848.
283) Ludwig, Pastor, Klaber, bis 1846.
286) Meyncke, Kreis=Reudant, Neubranbenburg, bis 1847.
287) Müller, Bürgermeister, Penzlin, bis 1850.
288) Müller, Geh. Canzleirath, Regierungsfiscal, Schwerin, † 1867.
289) Müller, Dr., Hofrath, Stadtrichter, Neubrandenburg, bis 1850.
290) Müller, Oberlehrer, Neubrandenburg, bis 1845.
291) Nahmmacher, Pastor, Peckatel, † 1848.
292) Nahmmacher, Pastor, Kastorf bis 1849.
293) Napp, Rector, Penzlin, bis 1850.
294) zur Nedden, Amtmann a. D., Rostock, † 1885.
295) * Nicolai, Geh. Hofrath, Neubrandenburg.
296) Norrmann, Dr., Hofrath, Professor, Rostock, † 1837.
297) v. Oertzen, Gutsbesitzer, Barsdorf bis 1842.
298) Oesten, Landsyndicus, Neubrandenburg, † 1849.
299) Paepcke, Amtmann, Boizenburg. bis 1851.
300) Pauly, Pensionair, Klein=Warin, bis 1850.
301) Preller, Dr., Rath, Neubrandenburg, † 1841.
302) Pries, Bürgermeister, Waren, † 1866.
303) v. Restorff, Drost, Radegast, † 1843.
304) Roggenbau, Senator, Neubrandenburg, bis 1850.
305) Rümker, Advocat, Neubrandenburg, bis 1846.
306) Siemßen, Dr., Arzt, Rostock, bis 1849.
307) Siemßen, Raths=Secretair, Neubrandenburg, bis 1848.

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308) Sprenget, Dr., Stadtrichter, Waren, bis 1854
309) v. Stern, Gutsbesitzer, Tüschow, † 1853.
310) Timm, Präpositus, Malchin, bis 1843.
311) Tolzien, Hofrath, Schwerin, bis 1842.
312) Volckmann, Kaufmann, Neubrandenburg, bis 1837
313) Walter, Pastor, Bülow, † 1878.
314) Walther, Hofrath, Neubrandenburg, † 1839.
315) Weber, Dr., Oberlehrer, Schwerin, † 1842.
316) Zeller, Kammer=Ingenieur, Güstrow, bis 1839.

1837

317) Ackermann, Bürgermeister, Brüel, † 1839.
318) Bachmann, Dr., Professor, Gymnasialdirector, Rostock, † 1881.
319) v. Bassewitz, Geh. Regierungsrath, Schwerin, bis 1861.
320) Bauer, Präpositus, Rehna, bis 1846 und von 1851 bis 1858.
321) v. Behr, Gutsbesitzer, Renzow, bis 1843.
322) v. Bernstorff, Staatsminister, Neustrelitz, † 1861.
323) Beust, Pastor, Plate, bis 1847.
324) v. Boddien, Ober=Stallmeister, Görlitz, bis 1861.
325) Bothe, Dr., Architekt, Ludwigslust, bis 1845.
326) v. Bülow, Criminalrath, Bützow, bis 1860.
327) v. Bülow, Kammer= und Jagdjunker, Jasnitz, bis 1843.
328) v. Bülow, Landdrost, Schwerin, † 1839.
329) Carlstedt, Stiftsprediger, Magister, Bützow, bis 1846.
330) Drechsler, Senator, Bützow, bis 1848.
331) Ehlers, Hofrath, Bützow, bis 1842.
332) Fischer, Maler, Schwerin, † 1845.
333) Freytag, Pastor, Gartow, bis 1849.
334) Fust, Cantor, Bützow, bis 1849.
335) Genzken, Mag., Consistorialrath, Propst, Ratzeburg, † 1858.
336) v. Glöden, Frhr, Particulier, Bützow, bis 1849.
337) * Jahn, Gutsbesitzer, Klein=Vielen (Rostock).
338) Jeppe, Kammer=Registrator, Schwerin, bis 1851.
339) * Kindler, Advocat, Schönberg.
340) Lenthe, Hofmaler, Schwerin, † 1860.
341) Lingnau, Postdirector, Neustrelitz, † 1864.
342) Löwenthal, Dr., Arzt, Grabow, bis 1850.
343) v. Maltzan, Frhr., Erblandmarschall, Penzlin, bis 1850.
344) zur Nedden, Pastor, Konow, † 1872.
345) v. Nußbaum, Oberstlieutenant, Schwerin, bis 1850.

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346) Paepcke, Inspector, Dreibergen, † 1846.
347) Petters, Senator, Schwerin, bis 1847.
348) Reinhold, Justizamtmann, Schönberg, bis 1845.
349) Reinnoldt, Criminal=Secretair, Bützow, bis 1848.
350) v. Restorff, Hauptmann a. D., Bützow, bis 1838.
351) Rettich, Gutsbesitzer, Rosenhagen, bis 1877.
352) Rüst, Dr., Medicinalrath, Grabow, bis 1878.
353) Schlaaff, Amtsauditor, Lübz, bis 1849.
354) v. Schoepffer, Amtsverwalter, Boizenburg, bis 1859.
355) Schubart, Pensionair, Gallentin, bis 1868.
356) Schultze, Steuerrath, Schwerin, bis 1848.
357) Schwerdtfeger, Geh. Hofrath, Schwerin, bis 1848.
358) Stockfisch, Apotheker, Zarrentin, † 1843.
359) Tiedemann, Lithograph, Rostock, † 1850.
360) v. Vieregge, Kammerherr auf Steinhausen, zu Wismar. † 1847.
361) Wehber=Schuldt, Dr., Gutsbesitzer, Goldensee, † 1840.
362) v. Wick, Criminalrath, Bützow, bis 1857.
363) Willebrand, Pastor; Parkentin, bis 1842.
364) Zarncke, Pastor, Zahrenstorf, bis 1849.

1838

365) v. Bassewitz, Geh. Rath, Landrath, Schönhof, † 1838.
366) v. Boddien, Regierungsrath, Aurich, † 1842.
367) Burmeister, Cand. theol., Wismar, † 1839.
368) Daniel, Bürgermeister, Schwan, † 1861.
369) Demmler, Senator, Rehna, † 1878.
370) * Günther, Pastor emer., (Groß=Methling) Rostock.
371) v. Haeften, Gutsbesitzer, Erprath bei Xanten, † 1870.
372) Hinrichsen, Rentier, Rostock, † 1846.
373) Keil, Pastor, Gressow, bis 1845.
374) Koch. Gutsbesitzer, Dreveskirchen, † 1877 ?
375) Kortüm, Oeconomierath, Regensburg, bis 1863.
376) v. der Osten=Sacken, Graf, Oberst, Schwerin, s. Ehrenmitglieder, 1860.
377) Ringwicht, Advocat, Schwerin, bis 1848.
378) Schmidt, Postsekretair, Schwerin, bis 1849.
279) Strecker, Pastor, Hohenkirchen, bis 1843.
280) Strempel, Bürgermeister, Schwerin, bis 1845.
281) Tapp, Pastor, Neese, bis 1850.
282) Weber, Dr., Ober=Appellationsgerichtsrath, Rostock, bis 1870.
383) v. Wickede, Forstjunker, Ratzeburg, † 1853.

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1839

384) Crull, Commerzienrath, Wismar, † 1874.
385) v. dem Knesebeck, Königl. Wirkl. Geh. Justizrath, Göttingen, bis 1850.
386) Lancken, Gutsbesitzer, Klein=Luckow, bis 1843.
387) * Lorenz, Ober=Schulrath, Schwerin.
388) v. Meydelt, Justiz=Canzlei=Vizedirector, Schwerin, bis 1851.
389) v. Paepcke, Domainenrath, Quassel. bis 1845.
390) Pauly, Musiklehrer, Schwerin, bis 1841.
391) Rußwurm, Ober=Inspector, Reval, bis 1855.
392) Schmidt, Hofrath, Bürgermeister, Waren, † 1851.
393) Sponholz, Pastor, Rülow, bis 1849.
394) Wagner, Superintendent, Potsdam, bis 1840.
395) Weir, Baumeister, Schwerin, bis 1849.

1840

396) v. Blücher, Landrath, Sukow, † 1861.
397) Kehrhahn, Pastor, Döbbersen, bis 1848.
398) v. Krassow, Frhr., Landrath, Franzburg, bis 1854.
399) v. Maltzan, Frhr., Gutsbesitzer, Peckatel, † 1851.
400) v. Oertzen, Landrath, Groß=Vielen, † 1842.
401) * v. Pressentin, Landdrost, Dargun.
402) v. Santen, Hauptmann, Schwerin, bis 1845.
403) Schadow, Dr., Director, Berlin, bis 1848.
404) * Willebrand, Pastor, Zapel.
405) Witt, Advocat, Wittenburg, bis 1846.

1841

406) Bicker, Buchdrucker, Schönberg, † 1864.
407) * v. Buch, Gutsbesitzer, Zapkendorf.
408) * v. Dewitz, Vize=Landmarschall, Kölpin.
409) v. Glöen, Dr.. Privatdocent, Rostock, bis 1850.
410) v. Hahn, Graf, Erblandmarschall, Schloß Basedow, † 1859.
411) v. Kardorff, Gutsbesitzer auf Remlin, zu Gnoien, † 1858.
412) Krüger, Amtsmitarbeiter, Grabow, bis 1850.
413) v. der Lühe, Adjutant, Schwerin, bis 1850.
414) * v. Maltzan, Frhr., Landrath, Groß=Lukow, bis 1849 und seit 1857.
415) * v. Maltzan, Frhr., Rentier, Doberan.
416) Martens, Pastor, Grevesmühlen, bis 1857.
417) * v. Meerheimb, Frhr., Drost a. D., Groß=Gischow.

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418) Nevermann, Dr., Arzt, Plau, bis. 1850.
419) v. Oertzen, Gutsbesitzer, Kotelow, bis 1848.
420) v. Oertzen, Kammerherr, Sophienhof, bis 1853.
421) Paschen, cand. theol., Lübow, bis 1843.
422) Peters, Hofsekretair, Schwerin, bis 1881.
423) Rogge, Rentier, Rostock, bis 1848.
424) v. Röder, Domainenrath, Ludwigslust, † 1877.
425) Sabinin, Mag., Hofpropst etc. ., Weimar, bis 1860.
426) v. Wickede, Lieutenant a. D., Boizenburg, bis 1843.
427) Wilbrandt, cand. theol., Boizenburg, bis 1846.
428) v. Zieten, Graf, Wustrow i. d. Mark Brandenburg, † 1854.

1842

429) v. Berg, Gutsbesitzer, Neuenkirchen, † 1855.
430) v. Blücher, Graf, Göhren, † 1877.
431) v. Blücher, Rittmeister, Rosenow, † 1856.
432) v. Borck, Kammerherr, Möllenbeck, bis 1852.
433) Drechsler, Landdrost, Lübz, † 1865.
434) v. Etderhorst, Generalmajor, Schwerin, † 1871.
435) Frege, Dr., Gymnasiallehrer, Wismar, † 1874.
436) Gentzen, Bibliothekar, Neustrelitz, bis 1853.
437) v. Gundlach, Gutsbesitzer, Hinrichsberg, bis 1851.
438) v. Gundlach, Rittmeister, Möllenhagen, bis 1850.
439) v. Heyden, Gutsbesitzer, Bredenfelde, † 1859.
440) v. Klinggräff, Gutsbesitzer, Chemnitz, † 1880.
441) v. der Lancken, Kammerherr, Galenbek, bis 1860.
442) v. Lowtzow, Lieutenant, Schwerin, bis 1848.
443) v. Maltzahn, Frhr., Vize=Landmarschall, Köslin, bis 1860.
444) * v. Möller=Lilienstern, Frhr., Gutsbesitzer, Rothspalk.
445) v. Oertzen, Gutsbesitzer, Roggow, † 1849.
446) * v. Plüskow, Landrath, Kowalz.
447) Schmidt, Dr., Ober=Appell.=Gerichtsrath, Rostock, bis 1870.
448) * Thormann, Baumeister, Wismar.
449) v. Zülow, Adjutant, Schwerin, bis 1851.

1843

450) v. Barner, Gutsbesitzer, Klein=Görnow, bis 1862.
451) v. Barner, Landrath, Major, Bülow, † 1861.
452) Bartning, Geh. Hofrath, Schwerin, † 1874.
453) v. Bassewitz, Kammer= und Jagdjunker, Tarzow, † 1852.
454) * v. Bassewitz, Geh. Justizrath, Vizedirector a. D., Güstrow.
455) v. Bassewitz, Ober=Appell.=Ger.=Präsident, Rostock, † 1872.

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456) v. Behr=Negendank, Gutsbesitzer auf Torgelow, zu Ludwigslust, t 1857.
457) v. Blücher, Gutsbesitzer, Quitzenow, † 1870. 459) v. Blücher, Graf, Finken, † 1875.
459) v. Bülow, Hofmarschall, Schwerin, bis 1849.
460) v. Bülow, Frhr., Gutsbesitzer auf Ehmkendorf, zu Rostock, bis 1850.
461) v. Ferber, Gutsbesitzer, Metz, † 1881.
462) v. Flotow, Gutsbesitzer, Walow, † 1846.
463) Freie, Dr., Hofrath, Arzt, Schwerin, bis 1857.
464) v. Heise=Rotenburg, Gutbesitzer, Vollratsruhe, † 1867.
465) * v. Heise=Rotenburg, Gutsbesitzer, Poppendorf.
466) * Jordan, Domainenrath, Wismar.
467) v. Kardorff, Gutsbesitzer, Granzow, bis 1850.
468) v. Kardorff, Major, Böhlendorf, bis 1851.
469) Koch, Gutsbesitzer, Trollenhagen, † 1848.
470) v. Lowtzow, Gutsbesitzer, Rensow, † 1885.
471) v. Maltzahn, Frhr., Gutsbesitzer, Alt=Rehse, bis 1851.
472) Meyer, Dr., Arzt, Gnoien, bis 1848.
473) Mühlenfeld, Pastor, Boddin, bis 1851.
474) * v. Müller, Geh. Rath, Exc, Rankendorf.
475) v. Oertzen, Landrath, Anklam, bis 1879.
476) v. Oertzen, Landrath, Woltow, † 1879.
477) v. Oertzen, Gutsbesitzer, Repnitz, † 1858.
478) Peters, Pensionair, Petersdorf, bis 1844.
479) v. Plessen, Kammerherr, Reez, † 1843.
480) Pohle, Geh. Hofrath, Schwerin, bis 1850 und von 1865 bis † 1884.
481) v. Quitzow, Gutsbesitzer, Severin, † 1864.
482) v. Rittberg, Graf, Beselin, bis 1851.
483) Rohrdanz, Gutsbesitzer, Duzow, † 1872.
484) v. Schuckmann, Gutsbesitzer, Viecheln, bis ?.
485) v. Stenglin, Frhr., Lieutenant, Schwerin, bis 1849.
486) v. Stralendorff, Landrath, Gamehl, † 1883.
487) du Trossel, Lieutenant, Neustrelitz, bis 1845.

1844

488) v. Bülow, Gutsbesitzer, Wamekow, † 1882.
489) v. Bülow, Lieutenant, Neustrelitz, bis 1853.
490) Doblow, Pastor, Groß=Viecheln, bis 1849.
491) v. Jasmund, Gutsbesitzer auf Dobbin, zu Bützow, † 1859.
492) Jenning, Dr. juris, Güstrow, bis 1850.

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493) Kollmann, Domainenrath, Rostock, bis 1866.
494) v. der Lühe, Amtsverwalter, Doberan, bis 1850.
495) * v. Maltzan, Frhr. Oberlandesgerichtsrath, Rostock.
496) v. Oldenburg, Gutsbesitzer, Marxhagen, † 1881.
497) v. Schack, Gutsbesitzer, Wendorf, † 1846.
498) v. Schack, Gutsbesitzer, Nustrow, bis 1874.
499) Tack, Pensionair, Klein=Methling, bis 1847.
500) Vortisch, Pastor, Satow, bis 1850 und von 1851 bis † 1871.
501) * Wachenhusen, Postbaurath, Schwerin.
502) Weber, Commerzienrath, Hamburg, † 1870.
503) v. Wickede, Steuerdirector, Rostock, bis 1856.
504) Zander, Pastor, Barkow, bis 1873.

1845

505) v. Bassewitz, Graf, Burg Schlitz, † 1861.
506) v. Bassewitz, Graf, Bristow, † 1873.
507) v. Bassewitz, Gutsbesitzer, Dersentin, bis 1850.
508) Benecke, Lieutenant, Ungarn, bis 1852.
509) v. Biel, Baron, Zierow, † 1861.
510) v. Bohlen, Lieutenant, Stralsund, bis 1860.
511) v. Brocken, Domainenrath, Hohen=Lukow, bis 1850.
512) v. Buch, Kammerherr, Tornow, † 1869.
513) v. Bülow, Geh. Legationsrath, Bundestags - Gesandter, Frankfurt, † 1869.
514) v. Bülow, Gutsbesitzer, Bäbelitz, bis 1851.
515) v. Conring, Lieutenant, Neustrelitz, bis 1848.
516) Gädcke, Senator, Lübz, † 1871.
517) Gillmeister, Glasmaler, Schwerin, bis 1883.
518) Görner, Hoftheaterdirector, Neustrelitz, bis 1847.
519) v. Gundlach, Gutsbesitzer, Rumpshagen, † 1880.
520) Hoffschläger, Gutsbesitzer, Weisin, bis 1849.
521) v. Jagow, Kammerherr, Mirow, bis 1851.
522) Johannes, Dr., Arzt, Gnoien, bis 1855.
523) Kannengießer, Oberförster, Glambek, † 1865.
524) v. Levetzow, Domherr und Gutsbesitzer, Kläden, † 1861.
525) v. Lowtzow, Gutsbesitzer, Klaber, † 1848.
526) v. der Lübe, Gutsbesitzer, Reddersdorf, bis 1853.
527) * v. der Lühe, Gutsbesitzer, Schwerin.
528) v. Nettelbladt, Frhr., Lieutenant, Neustrelitz, bis 1848.
529) * v. Oertzen, Kammerherr, Kittendorf.
530) v. Pentz, Lieutenant, Neustrelitz, bis 1848.

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531) * Ruge, Baumeister, Ober=Betriebsinspector, Schwerin.
532) Schlüter, Hofrath, Bürgermeister, Criwitz, † 1849.
533) v. Schuckmann, Gutsbesitzer, Gottesgabe, bis 1849.
534) Sevecke, Uhrmacher, Boizenburg, bis 1848.
535) Sperling, Pastor, Lübchin, bis 1847.
536) v. Storch, Gutsbesitzer, Wildkuhl, bis 1848.
537) * v. Voß, Kammerpräsident, Oberjägermeister, Exc., Neustrelitz.

1846

538) v. Bohl, Gutsbesitzer, Cramonshagen, † 1883.
539) v. Grävenitz, Major, Zühr, † 1870.
540) Hartmann, Hofrath, Schwerin, † 1850.
541) v. Lehsten, Forstmeister a. D., Bützow, † 1884.
542) Meyer, Rector, Deezbüll, bis 1849.
543) v. Mühlenfels, Pächter, Neuhoff, bis 1856.
544) v. Rieben, Landrath, Gatenbek, † 1877.
545) Zander, Pastor, Roggendorf, † 1847.

1847

546) * v. Bassewitz, Graf, Prebberede.
547) Fischer, Maler, Schwerin, † 1873.
548) Reuter, Pastor, Jördenstorf, bis 1851.
549) Seidel, Schustermeister, Bützow, † 1865.
550) Trotsche, Stadtsekretair, Güstrow, bis 1877.

1848

551) Bartning, Oberbaurath, Schwerin, † 1864.
552) Ebeling, Dr., Realschullehrer, Schönberg, bis 1851.
553) Grischow, Regierungssekretair, Neustrelitz, bis 1854.
554) v. Levetzow, Gutsbesitzer, Hohen=Mistorf, bis 1851.
555) v. Lücken, Gutsbesitzer, Zahrenstorf, † 1853.
556) v. Oertzen, Kammerherr, Marin, † 1865.
557) v. Oertzen, Landrath, Ludwigslust, † 1878.

1849

558) v. Meerheimb, Frhr., Gutsbesitzer, Groß=Belitz, † 1860.
559) Schencke, Dr., Präpositus, Pinnow, † 1873.
560) Siemßen, Bürgermeister, Stargard, bis 1868.
561) v. Vogelsang, Gutsbesitzer, Alt=Guthendorf, bis 1853.
562) * Wigger, Dr., Geh. Archivrath, Schwerin.
563) * Wiggers, Jul., Dr., Professor, Rostock, bis 1855 und von 1864.

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1850

564) Dumrath, W., Kaufmann, Rostock, † 1877.
565) Owstien, Pastor, Börzow, † 1879.
566) Schliemann, Oberkirchenrath, Schwerin, † 1879.
567) v. Stralendorff, Rentier, Rostock, bis 1851.
568) Timm, Apotheker, Malchin, bis 1874.
569) Warkentin, Kaufmann, Rostock, † 1855.

1851

570) * Ackermann, Polizeirath, Ministerialsekretair, Schwerin.
571) * Ahlers, Rath, Landsyndicus, Neubrandenburg.
572) v. Bülow, Graf, Ministerpräsident, Schwerin, † 1869.
573) Cramer, Bürgermeister a. D., Gnoien, † 1884.
574) Crull, Dr., Arzt, Wismar, bis 1879, s. Ehrenmitglieder.
575) Darjes, Kaufmann, Plau, † 1857.
576) Fabricius, Dr., Senator, Wismar, † 1854.
577) Goldschmidt, Kansmann, Plau, bis 1857.
578) Hast, Präpositus, Hagenow, † 1859.
579) * Haupt, Geh. Hofrath, Bürgermeister, Wismar.
580) Haupt, Gutspächter, Barckow, bis 1861.
581) Segel, Dr., Professor, Erlangen, bis 1857.
582) Kayser, Redacteur, Schwerin, bis 1872.
583) v. Ketelhodt, Frhr., Kammerherr, Dresden, bis 1858.
584) Kühl, Dr., Apotheker, Rostock, † 1874.
585) Langfeld, Landsyndicus, Rostock, † 1871.
586) v. Lehsten, Oberforstmeister, Rehna, bis 1855.
587) * Lembcke, Rechtsanwalt, Wismar.
588) Libnau, Kaufmann, Ribnitz, bis 1853.
589) Maaßen, Advocat, Schwerin, bis 1853.
590) * Mann, Dr., Oberlandesgerichtsrath, Rostock.
591) Maue, Gutsbesitzer, Groß=Siemen, † 1876.
592) Pentzlin, Dr., Arzt, Wismar, bis 1868.
593) Plagemann, Dr., Gymnasiallehrer, Wismar, † 1859.
594) * v. Plessen, Gutsbesitzer, Groß=Viegeln.
595) Reuter, Dr., Lehrer, Lübeck, bis 1859.
596) Schröder, Gutsbesitzer, Holzseelen bei Lenzen, bis 1858,
597) v. Schulse, Kammerherr, Ludorf, bis 1859:
598) Schultetus, Senator, Plau, bis 1868.
599) Schulze, Bürgermeister, Kröpelin, bis 1857.
600) Stenzel, Erbpächter, Hirschburg, bis 1854.
601) Stern, Architekt, Schwerin, † 1876.

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602) * Techen, Dr., Arzt, Wismar.
603) * Walter, Pastor, Kastorf.
604) Wiggers, Conrector, Gnoien, † 1868.
605) v. Witzleben, Generalmajor, Schwerin, † 1859.

1852

606) Beneke, Dr., Stadtarchivar, Hamburg, bis 1864, s. corresp. Mitglieder.
607) * Krüger, Baurath, Schwerin.
608) * v. Prollius, Geh. Legationsrath, Berlin.
609) Voß, Kaufmann, Schwerin, bis 1868.

1853

610) v. Brock, Geh. Rath, Exc., Schwerin, † 1878.
611) * Mau, Hofrath, Bürgermeister, Neukalen.
612) Parrod, Hofopernsänger, Schwerin, bis 1858
613) Röseke, Rentier, Goldberg, bis 1860.
614) Schlöpke, Maler, Schwerin, bis 1856.

1854

615) Krey, Gutspächter, Langen=Trechow, bis 1857.
616) Krey, Gutsbesitzer, Pankelow, † 1865.
617) Rathlew, Gutsbesitzer, .Miekenhagen, † 1857.
618) Schwartz, Gutsbesitzer, Steinhagen, bis 1869.
619) Stibeler, Pastor, Prestin, † 1856.

1855

620) Ahrens, Gutspächter, Neu=Schlagsdorf, bis 1865.
621) Bärensprung, Dr., Hofbuchdrucker, Schwerin, † 1881.
622) * v. Bassewitz, Graf, Ministerpräsident, Exc., Schwerin.
623) * v. Behr=Negendanck, Graf, Oberpräsident, Exc., Stettin.
624) Ebeling, Dr., Oberlehrer, Schwerin, bis 1857.
625) Kindler, Kirchenrath, Kladrum, † 1882.
626) Knebusch, Domänenrath, Greven, † 1883.
627) Krause, Gutspächter, Bobitz, bis 1862.
628) Prätorius, Bürgermeister, Friedland, † 1875.
629) v. Simolin, Frhr., Gutsbesitzer, Groß=Dselden (Kurland), † 1871.
630) Wachenhusen, Baumeister, Rostock. † 1874.
631) Wiechmann, Dr., Rentier, Rostock, † 1883.

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1856

632) Bade, Geh= Hofrath, Bürgermeister, Schwerin, bis 1859.
633) Brüning, Reichsconsul, Beirut, † 1882.
634) Dolberg, Pastor, Rövershagen, bis 1875.
635) Genzken, Bürgermeister, Stargard, † 1875.
636) v. Holstein, Oberstlieutenant, Schwerin, † 1881.
637) Hüen, Dr., Arzt, Rostock, † 1872.
638) Kossel, Pastor, Tarnow, † 1868.
639) Lembcke, Gutspächter, Lambrechtshagen, bis 1868.
640) Schiller, Dr., Oberlehrer, Schwerin, † 1873,

1857

641) Berner, Pastor, Uelitz, bis 1866.
642) Bruns, Major, Hamburg, bis 1869.
643) Büsch, Sergeant, Wismar, bis 1868.
644) Jentzen, Hofmaler, Schwerin, bis 1884.
645) v. Kamptz, Rentier, Schwerin, † 1883.
646) Kollmann, Dr., Hülfsprediger, Toitenwinkel, bis 1862.
647) Neumann, Pastor, Gorschendorf, bis 1868.
648) Niederhöfer, Dr., Maler, Berlin, † 1868.
649) Prinz v. Buchau, Major, Ludwigslust, bis 1865.
650) Pumplün, Kirchenrath, Carlow, † 1880.
651) v. Restorf, Landrath, Rosenhagen, bis 1879.
652) Schäfer, Redacteur, Schwerin, bis 1862.
653) v. Schwerin, Graf, Gutsbesitzer, Göhren, bis 1869.
654) Seemann, Gutspächter, Marienthal, bis 1870.

1858

655) Bleske, Dr., Gymnasiallehrer, Schwerin, † 1861.
656) * v. Kolhans, Gutsbesitzer, Golchen.
657) v. Maltzahn, Freiherr, Exc., Eschendorf bei Dresden, † 1868.
658) Manecke, Gutsbesitzer, Duggenkoppel, † 1871.
659) Meyer, Dr., Gymnasialdirector, Schwerin, bis 1878.
660) v. Nettelbladt, Frhr., Oberst und Stadtcommandant, Ludwigslust, bis 1881.
661) * Pogge, Gutsbesitzer, Gevezin.
662) Pogge, Gutsbesitzer, Jaebitz, bis ?.
663) Pogge, Gutsbesitzer, Wolkow, † 1869.
664) * Rogge, Canzlist, Rostock.

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1859

665) Engmann, Pastor, Groß=Pankow, † 1876.
666) * Jahr, Archiv=Registrator, Schwerin.
667) * Pogge, Gutsbesitzer, Blankenhof.
668) v. Schulfe, geb. v. Knuth, Frau Kammerherrin, Ludorf, bis 1880.
669) Sellin, Realschullehrer, Schwerin, bis 1868.

1860

670) Fischer, Dr., Redacteur, Schwerin, bis 1869.
671) Flörke, Amtshauptmann, Gadebusch, bis 1874.
672) * Flügge, Ober=Postamtsdirector, Rostock.
673) v. Glöden, Forstmeister, Dargun, † 1862.
674) * Hänselmann, Stadtarchivar, Braunschweig.
675) Hobein, Hofrath, Schwerin, † 1882.
676) * Köhler, Generalmajor z. D., Schwerin.
677) * v. Kröcher, Geh. Ober=Regierungsrath, Berlin.
678) * Latendorf, Dr., Oberlehrer, Schwerin.
679) * Malchow, Präpositus, Granzin.
680) Pfeiffer, Dr., Medicinalrath, Schwerin, † 1875.
681) * Schmidt, Pastor, Lübsee.
682) Siemßen, Dr., Arzt, Rostock, † 1870.
683) Wendt, Kammerdirector, Schwerin, † 1861.
684) v. Zepelin, Graf, Aschhausen in Württemberg, † 1870.

1861

685) Beyer, Senator, Parchim, † 1873.
686) Hager, Dr., Gymnasiallehrer, (später Redacteur), Schwerin, (Breslau), bis 1866.
687) Keil, Dr., Arzt, Neubukow, bis 1869.
688) v. Lehsten, Canzleiauditor, Schwerin, † 1863.
689) * v. Oertzen, Geh. Legationsrath, Leppin.
690) * Oldenburg, Ober=Zolldirector, Schwerin.
691) * Steiner, Hofrath, Schwerin.

1862

692) * Bassewitz, Pastor, Brütz.
693) * v. Bilguer, Generatlieutenant, Exc., Schwerin.
694) * Danneel, Präpositus, Ludwigslust.
695) Driver, Generalauditeur, Schwerin, † 1870.
696) Dugge, Professor, Rostock, † 1874.

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697) v. Hartwig, Gutsbesitzer, Daschow, † 1874.
698) Kittel, Erbpächter, Barkow, bis 1866.
699) * Kliefoth, Seminardirector, Neukloster.
700) * v. Koppelow, Amtshauptmann, Grevesmühlen.
701) * Kues, Geh. Canzleirath, Generalauditeur, Schwerin.
702) v. der Lühe, Drost, Schwerin, † 1863.
703) v. Lützow, Major, Ludwigslust, † 1867.
704) * Müller, Präpositus, Neubukow.
705) Peters, Lehrer an der Navigationsschule, Wustrow, bis 1868.
706) Rösecke, Gutspächter, Jülchendorf, bis 1870.
707) * v. Santen, Hauptmann, Freistadt in Schlesien.
708) Schultz, Rechtsanwalt, Schwerin, bis 1865.
709) Susemihl, Baurath, Schwerin, † 1866.
710) v. Tiele=Winckler, Oberstlieutenant, Schloß Michowitz in Schlesien, bis 1880.
711) * v. Vogelsang, Hauptmann a. D., Gutendorf.
712) Zehlicke, Schuldirector, Biala in Galizien, bis 1870.
713) Zickermann, Bürgermeister, Sulze, † 1863.

1863

714) v. Ahrensdorff, Kammerherr, Zähren, † 1865.
715) * v. Amsberg, Landgerichtspräsident, Güstrow.
716) Bolhövener, Hofbuchhändler, Schwerin, bis 1868.
717) v. Bülow, Staatsminister, Exc., Berlin, † 1879.
718) Danneil, Dr., Pastor, Nieder=Dodeleben bei Magdeburg, bis 1865.
719) * Fabricius, Oberamtmann, Güstrow.
720) Flörke, Pastor, Toitenwinkel, bis 1868.
721) Fromm, Secretair, Schwerin, † 1884.
722) * Hildebrand, Verlagsbuchhändler, Schwerin.
723) Lange, Amtsrichter, Rehna, bis 1879.
724) * Mann, Rentier, Wismar.
725) v. Oertzen, Justizrath, Schönberg, bis 1868.
726) Quentin, Pastor, Rossow, bis 1882.
727) v. Rantzau, Hauptmann, Rostock, † 1870.
728) * Rettberg, Hofrath, Bürgermeister, Malchow.
729) Rothfuchs, Dr., Gymnasiallehrer, Schwerin (Marburg), bis 1867.
730) Sandmeyer, Dr., Hofbuchdrucker, Schwerin, † 1876.
731) * Schlaaff, Hofrath, Bürgermeister, Waren.
732) * Schmidt, Hofbuchhändler, Rostock.
733) * Schweden, Hofrath, Landgerichtssekretair, Schwerin.

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1864

734) * Krüger, Landgerichtsrath a.D., Schwerin.
735) * Losehand, Geh. Ministerialrath, Schwerin.
736) v. Meerheimb, Oberstlieutenant a. D., Wokrent, bis 1871.
737) zur Nedden, Amtsrichter, Schwerin, bis 1882.
738) Rudloff, Regierungsrath, Frankfurt a. O., bis 1874.
739) Weber, Dr., Advocat, Rostock, † 1883.
740) * v. Weltzien, Major, Schwerin.

1865

741) * v. Arnim, Gutsbesitzer, Criewen bei Schwedt a. O.
742) Avé=Lallement, Pastor, Warnemünde, bis 1871.
743) v. Bernstorff, Graf, Lübeck, bis 1882.
744) Bolle, Oberlehrer, Ludwigslust, bis 1879.
745) * v. Bütow, Hauptmann a. D., Neu=Gaarz.
746) Hall, Dr., Bürgermeister, Sulze, † 1872.
747) v. Klein, Hauptmann, Gerlachsheim in Schlesien, bis 1874.
748) * Krause, Dr., Director der großen Stadtschule, Rostock.
749) * Lesenberg, Apotheker, Kröpelin.
750) * Luckow, Landbaumeister, Rostock.
751) * v. Oertzen, Gutsbesitzer, Roggow.
752) * v. Stein, Dr., Professor, Rostock.

1866

753) Behm, Pastor, Vietlübbe, † 1874.
754) * Beyer, Senator, Güstrow.
755) * Greve, Hofdecorationsmaler, Malchin.
756) Kentzler, cand. theol., Ribnitz, bis 1869.
757) Rötger, Oberamtmann, Rostock, bis 1883.

1867

758) * Ehlers, Gutsbesitzer, Grapenstieten.
759) Meyer, Dr., Geh. Ministerialrath, Schwerin, † 1873.
760) * Nerger, Pastor, Röckwitz.
761) * Wetzell, Dr., Staatsrath, Exc., Schwerin.

1868

762) * Burmeister, Rechtsanwalt, Güstrow.
763) * v. Lützow, Amtmann a. D., Boddin.
764) Piepenberger, cand. theol., Schwerin, † 1.876.
765) * Schultetus, Dr., Bürgermeister, Stavenhagen.

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766) * v. Sell, Frhr., Major, Bonn.
767) * Sellin, Dr., Oberlehrer, Schwerin.
768) * Soltau, Geh. Commerzienrath, Schwerin.
769) Süsserott, Bürgermeister, Güstrow, bis 1882.

1869

770) v. Alten, Gutsbesitzer, Juliusburg (Hannover), bis 1876.
771) * v. Arenstorff, Gutsbesitzer, Oyle bei Niendorf a. W.
772) * Balck, Geh. Finanzrath, Schwerin.
773) * v. Borck, Kammerherr, Möllenbek.
774) * Buchka, Dr., Staatsrath, Exc., Schwerin.
775) v. Bülow, Staatsarchivar, Stettin, bis 1880, s. corresp. Mitglieder.
776) * v. Bülow, Landrath, Rodenwalde.
777) Burchard, Ministerialrath, Schwerin, † 1884.
778) * v. Cramon, Gutsbesitzer, Schloß Schurgast in Schlesien.
779) * Krüger, Dr., Pastor, Lübz.
780) v. Kühlewein, Major, Schwerin, † 1882.
781) * Löper, Rechtsanwalt, Neustrelitz.
782) Mummenthey, Dr., Director, Altena in Westfalen, bis 1881.
783) Päglow, Postdirector, Wismar, † 1882.
784) Peters, Pastor, Volksschuldirector a. D., Schwerin, bis 1877.
785) * v. Restorff, Gutsbesitzer, Radegaft.
786) Schultze, Dr. phil., Hamburg, bis 1874.

1870

787) Boccius, Geh. Regierungsrath, Berlin, bis 1881.
788) * Dahse, Bürgermeister, Güstrow.
789) v. Flotow, Lieutenant, Schwerin, bis 1873.
790) Hostmann, Dr., Fabrikbesitzer, Zelle, bis 1880.
791) * Kundt. Oberanditeur, Schwerin.
792) * Piper, Dr., Landgerichtsdirector, Neustrelitz.
793) * Piper, Amtsrichter, Rostock.
794) * Raspe, Dr., Gymnasialdirector, Güstrow.
795) Rettich, Lieutenant, Schwerin, bis 1871.
796) Rönnberg, cand. theol., Rostock, bis 1882.
797) * Schmidt, Geh. Ministeriatrath, Schwerin.
798) Sohm, Landgerichtsrath, Schwerin, bis 1876.
799) Wachenhusen, Baurath a. D., Dresden, † 1882.
800) Wiechel, Cassier a. D., Schwerin, bis 1874.
801) * Wittstock, Canzlist, Schwerin.

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1871

802) * Altvater, Landgerichtsrath, Güstrow.
803) v. Bassewitz, Graf, Hofmarschall, Neustrelitz, † 1880.
804) Bechstein, Dr., Professor, Rostock, bis 1881.
805) v. Behr=Negendanck, Gutsbesitzer, Lübchin, bis ?.
806) * v. Blücher, Gutsbesitzer, Wasdow.
807) v. Bülow, Hofmarschall, Neustrelitz, † 1878.
808) Busch, Dr., Stabsarzt, Schwerin, bis 1877.
809) Compart, Dr., Realschullehrer, Güstrow, † 1881.
810) v. Kardorff, Gutsbesitzer, Bohlendorf, bis 1880.
811) * v. Klinggräff, Gutsbesitzer, Pinnow.
812) * Krull, Rechtsanwalt, Güstrow.
813) * Kundt, Cabinetsrath, Schwerin.
814) * Meyer, Hofrath, Bürgermeister, Goldberg.
815) * Meyer, Hofrath, Kammersekretair, Schwerin.

1872

816) Alban, Distriets=Ingenieur, Schwerin, bis 1884.
817) * Blanck, Dr., Ober=Stabsarzt a. D., Schwerin.
818) * Kahle, Bürgermeister, Brüel.
819) * Krefft, Gutspächter, Kirchstük.
820) * v. der Lühe. Major, Berlin.
821) Mantius, Dr., Bürgermeister, Bergedorf, bis 1878.
822) * Martens, Stadtsekretair, Wismar.
823) Reimers, cand. phil., Rostock, bis 1877.
824) * Schildt, Dr., Archivar, Schwerin.
825) * Schultz, Archiv=Registrator, Schwerin.
826) * Seeger, Realschuldirector, Güstrow.
827) Stark, Lehrer, Schwerin, bis 1874.

1873

828) * v. Behr, Gutsbesitzer, Greese.
829) Dehns, Rentier, Schwerin, bis 1877.
830) Grapengießer, Gutsadministrator, Boddin, bis 1876.
831) * v. Hirschfeld, Kammerherr, Hausmarschall, Schwerin
832) * Kundt, Dr., Professor, Straßburg.
833) * v. Maltzan, Frhr., Erblandmarschall, Burg Penzlin.
834) * Maßmann, Musikdirector, Wismar.
835) * Monich, Präpositus, Retschow.
836) * zur Nedden, Pastor, Ribnitz.
837) v. Stenglin, Frhr., Hauptmann, Schwerin, bis 1884.

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838) * v. Weltzien, Major, Rostock.
839) * v. Weltzien, Oberstlieutenant, Münster.

1874

840) Bahrfeldt, Lieutenant, Bremen, bis 1883.
841) * Bartholdi, Pastor, Zarrentin.
842) v. Bohlen, Frhr., Gutsbesitzer, Bohlendorf auf Rügen, † 1882.
843) * Brückner, Dr., Rath, Neubrandenburg.
844) * v. Gadow, Gutsbesitzer, Potrems.
845) * v. der Lühe, Gutsbefitzer, Stormstorf.
846) * Meier, Organist, Schönberg.
847) * Pogge, Gutsbesitzer, Roggow.
848) * Schlettwein, Landgerichtsrath, Schwerin.
849) * Schröder, Gutsbesitzer, Schrödershof.
850) * v. Schuckmann, Gutsbesitzer, Gottesgabe.

1875

851) * v. Behr, Gutsbesitzer, Renzow.
852) * Bolten. Rentier, Schwerin.
853) Griewank, Senator, Stavenhagen, bis 1880.
854) * Karsten, Pastor, Röbel.
855) * Kortüm, Rechtsanwalt, Rostock.
856) * v. der Lancken, Drost, Feldberg
857) v. Lützow, Gutsbesitzer, Tessin, bis 1877.
858) * Martienssen, Amtsrichter, Malchin.
859) * Peitzner, Gutspächter, Pogreß.
860) Ponfick, Dr., Professor, Rostock, (Göttingen), bis 1877.
861) * v. Schack, Gutsbesitzer, Brüsewitz.
862) Schlettwein, Dr., Arzt, Sternberg, † 1878.
863) * Schlettwein, Gutsbesitzer, Bandelstorf.
864) v. Stein Oberstlieutenant a. D., ?, bis 1883.

1876

865) * v. Blücher, Rittmeister, Schwerin.
866) * v. Bülow, Staatsrath, Exc., Schwerin.
867) v. Bülow, Graf, Kühren, † 1882.
868) * Döhn, Dr., Arzt, Schwerin.
869) * Lisch, Senator, Schwerin.
870) * v. Maltzan, Frhr., Gutsbesitzer, Krukow.
871) * Philippi. Dr., Amtsverwalter, Güstrow.

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872) * Schröder, Consul von Venezuela, Hamburg.
873) * Söffing, Ministerial=Registrator, Schwerin.

1877

874) * Grupe, Amtmann, Lübz.
875) * v. Hammerstein=Loxten, Frhr., Bürgermeister, Gnoien.
876) * v. Holstein, Lehnsgras, Gutsbesitzer, Ledreborg auf Seeland.
877) * v. Holstein, Lieutenant, Schwerin.
878) * Lorenz, Gymnasialdirector, Meldorf.
879) * v. der Mülbe, Kammerherr, Boddin.
880) * Saß, Dr., Archivsekretair, Schwerin.
881) * Schlie, Hofrath, Museumsdirector, Schwerin.

1878

882) Beyer, Rechtsanwalt, Schwerin, bis 1884.
883) * v. Flotow, Rittergutsbesitzer, Walow.
884) * Hamann, Baumeister, Schwerin.
885) * v. Hammerstein, Frhr., Rentier, Schwerin.
886) * v. Haustein, Frhr., Hauptmann, Schwerin.
887) * Heuer, Amtsgerichtsactuar, Warin.
888) * Karsten, Dr., Arzt, Teterow.
889) * Marung, Dr., Stabarzt d. L., Schönberg.
890) Masius, cand. jur., Schwerin, bis 1883.
891) * v. Oertzen, Amtsassessor, Stargard.
892) * Rudloff, Dr., Realgymnasiallehrer, Schwerin.
893) Saubert, Realgymnasiallehrer, Ludwigslust, bis 1883.
894) * v. Schlieffen, Graf, Major a. D., Schwandt.
895) * Schmidt, Drost, Wittenburg.
896) * Schönherr, Ministerial=Registrator, Schwerin.
897) * v. Schuckmann, Rittergutsbesitzer, Mölln.
898) * Sellin, Pastor, Dassow.
899) Sonnenburg, Dr., Realschuldirector, Ludwigslust, bis 1879.
900) * v. Voß, Hauptmann, Stettin.
901) * v. Zülow, Oberst und Gendarmerie=Commandeur, Schwerin.

1879

902) * Ahmsetter, Ministerialrath, Schwerin.
903) * Arndt, Oberlehrer, Bützow.
904) Dohse, Förster, Wredenhagen, † 1884.
905) * Eggers, Premierlieutenant Bremen.
906) * Hofmeister, Dr., Custos der Universitäts=Bibliothek, Rostock.
907) * v. Levetzow, Gutsbesitzer, Groß=Wubiser (Neumark).

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908) * Lindemann, Präpositus, Goldberg.
909) v. Lücken, Lieutenant, Schwerin, † 1880.
910) * v. Maltzan, Frhr., Gutsbesitzer, Langhagen.
911) * Mensch, Bandirector, Schwerin.
912) * v. Morsey=Piccard, Premierlieutenant, Neustrelitz.
913) * v. Mühlenfels II., Lieutenant, Berlin.
914) * zur Nedden, Geh. Hofrath, Schwerin.
915) * v. Oertzen, Kammerherr, Drost, Mirow.
916) * Rambow, Dr., Arzt, Grevesmühlen.
917) * Rhotert, Pastor, Schwerin.
918) * Rische, Realgymnasiallehrer, Ludwigslust.
919) * Sohm, Oberkirchenrath, Schwerin.
920) * v. Suckow, Major, Liegnitz.
921) Thurow, Rentier, Schwerin, † 1883.

1880

922) * v. Bärenfels=Warnow, Hauptmann, Schwerin.
923) * Baller, Dr., Amtsverwalter, Dargun.
924) * Baumann, Amtsverwalter, Schwerin.
925) * Beltz, Dr., Gymnasiallehrer, Schwerin.
926) * Bierstedt, Amtsverwalter, Warin.
927) * v. Buchwald, Dr., Archivar, Neustrelitz.
928) * Burmeister, Gutspächter, Hohen=Lukow.
929) * Dankert, Pastor, Schorrentin.
930) * Dunckelmann, Landesarchivar, Rostock.
931) * Engel, Amtsrichter, Schwerin.
932) Groth, Erbpachthofbesitzer, Einhusen, bis 1884.
933) Haberkern, S., Frau, Berlin, † 1884..
934) * Hartwig, Dr., Schulrath, Schwerin.
935) Holländer, Makler, Berlin, bis 1883.
936) * Horn, Amtsrichter, Schönberg.
937) * v. Kardorff, Gutsbesitzer, Wabnitz (Schlesien).
938) * Keding, Gutsbesitzer, Maslow.
939) Oertzen, Dr., Gymnasiallehrer, Schwerin, bis 1883.
940) * Putzky, Restaurateur, Alexandrinenhöhe bei Schwerin.
941) * Schirrmacher, Dr., Professor, Rostock.
942) * Schmidt, Dr., Archivar, Schleiz.
943) * v. Schuckmann, Kammerrath, Schwerin.
944) * Stegemann, Bürgermeister, Parchim.
945) Timm, Dr. Gymnasiallehrer, Rostock, bis 1884.
946) * Westphal, Hofrath, Oberamtsrichter, Schwerin.
947) * Wilhelmi, Pastor, Parchim.

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1881

948) * v. Abercron, Amtsassessor, Schwerin.
949) * v. Bernstorff, Graf, Landrath, Bernstors.
950) * v. Bernstorff, Amtsverwalter, Grevesmühlen.
951) * v. Blücher, Ministerialrath, Schwerin.
952) * v. Blücher, Amtsverwalter, Warin.
953) * Büsing, Hofrath, Rechtsanwalt, Schwerin.
954) * Daniel, Baurath, Schwerin
955) * Dierke, Theatersekretair, Schwerin.
956) * Drechsler, Amtsassessor, Schwerin.
957) * Fahrenheim, Rechtsanwalt, Schwerin.
958) * Flügge, Gerichtsassessor, Wismar.
959) * Hencke, Divisiousauditeur, Schwerin.
950) * Hölscher, Dr., Oberlehrer, Bützow.
961) * Homann, Redacteur, Schwerin.
962) * Kühnel, Gymnasiallehrer, Neubrandenburg.
963) Merkel, Dr., Professor, Rostock, bis 1883, s. corresp. Mitglieder.
964) * Meyer, Dr., Oberstabsarzt, Schwerin.
965) * Meyer, (Buchhändler) Rentier, Schwerin.
966) * Müller, Ministerial=Registrator, Schwerin.
967) * v. Oertzen, Amtsverwalter, Schwerin.
968) * Pentz, Pastor, Jabel.
969) * v. Sprewitz, Amtmann, Neustadt.
970) * Türk, Pastor, Zahrenstorf.
971) * Wunderlich, Rechnungsrath, Schwerin.

1882

972) * Albrecht, Oberförster a. D., Neukloster.
973) * v. Ammon, Gutsbesitzer, Alt= und Neu=Polchow.
974) * v. Arnim, Kammerherr, Regierungsrath, Neustrelitz.
975) * Bachmann, Rechtsanwalt, Neubrandenburg.
976) * Bahr, Hofrath, Bürgermeister, Fürstenberg.
977) * v. Bassewitz, Gutsbesitzer, Schimm.
978) * Bauch, Gymnasiallehrer, Doberan.
979) * Becker, Präpositus, Mirow.
980) * Becker, Dr., Senator, Rostock.
981) * Beseke, Redacteur, Schwerin.
982) * Berlin, Rentier, Neubrandenburg.
983) * v. Bernstorff, Graf, Gutsbesitzer, Hinrichshagen.
984) * v. Biel, Frhr., Gutsbesitzer, Kalkhorst.

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985) * v. Blücher, Gutsbesitzer, Quitzenow.
986) * v. Blücher, Forstmeister, Doberan.
987) * Bobsien, Gutsbesitzer, Hohen=Niendorf.
988) * v. Boenigk, Frhr., Major a. D., Postdirector, Demmin.
989) * v. Böhl, Amtsassessor, Hagenow.
990) * Böhlau, Dr., Consistorialrath, Professor, Würzburg, (Rostock).
991) Bölte, Rechtsanwalt, Grevesmühlen, bis 1885.
992) * Bolten, Gutsbesitzer, Kloddram.
993) * Bolten, Rechtsanwalt, Rostock.
994) * Bolten, Dr., Geh. Hofrath,Rostock.
995) * v. Both, Amtshauptmann, Doberan.
996) * v. Brocken, Gutsbesitzer, Dobbin.
997) * Brückler, Dr., Dirigent der höheren Schule, Hagenow.
998) * Brückner, Präpositus, Schlön.
999) * Brümmer, Senator, Rostock.
1000) * v. Bülow, Lieutenant, Schwerin.
1001) * v. Bülow, Oberamtmann, Stavenhagen.
1002) * v. Bülow, Domainenrath, Doberan.
1003) * Bunsen, Amtsrichter, Rostock.
1004) * Burmeister, Gutspächter, Groß=Salitz.
1005) * Claus, Dr., Director, Sachsenberg.
1006) * v. Cleve, Gutsbesitzer, Karow.
1007) * Cohn, Rechtsanwalt, Neustrelitz.
1008) * Cramer, Bürgermeister, Lage.
1009) * Crull, Rechtsanwalt, Rostock.
1010) * Darjes, Districts=Ingenieur, Bützow.
1011) * Danneel, Amtsrichter, Wittenburg.
1032) * Dieckhoff, Dr., Professor, Rostock.
1013) * Engelhardt, Postdirector a. D., Teterow.
1014) * Fabricius, Realgymnasiallehrer, Bützow.
1015) * v. Ferber, Amtsverwalter, Schwerin.
1016) * v. Ferber, Dr., Königt. sächs. Landgerichtsrath a. D., Melz.
1017) * Fischer, Pastor, Demern.
1018) * Floerke, Amtshauptmann, Criwitz.
1019) * Floerke, Divisionsprediger, Schwerin.
1020) * Framm, Rechtsanwalt, Rostock.
1021) * Freybe, Dr., Oberlehrer, Parchim.
1022) * Freytag, Pastor, Gammelin.
1023) * Fritzsche, Pastor, Spornitz.
1024) * Fritzsche, Dr., Oberlehrer, Güstrow.
1025) * Geinitz, Dr., Professor, Rostock.

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1026) * Genzken, Pastor, Wismar.
1027) * Giebner, Kirchenrath, Strelitz.
1028) * v. Gorrissen, Gutsbesitzer, Buchenhof.
1029) * Götze, Dr., Arzt, Wismar.
1030) * Grieffenhagen, Gutsbesitzer, Rosenhagen.
1031) * Grohmann, Amtsrichter, Parchim.
1032) * Gronau, Dr., Arzt, Neubukow.
1033) * Groth, Kaufmann, Hamburg.
1034) * Groth, Archivschreiber, Schwerin.
1035) * Groth, Rechtsanwalt, Schwerin.
1036) * Haase, Gutsbesitzer, Wiebendorf.
1037) * Haeger, Präpositus, Criwitz.
1038) * Hermes, Hofrath, Bürgermeister, Röbel.
1039) * Heucke, Rechtsanwalt, Parchim.
1040) * Hüniken, Gutsbesitzer, Kaarz.
1041) * Janell, Pastor, Herrnburg.
1042) * Jatzow, Amtsrichter, Sulze.
1043) * Ihlefeld, Rechstanwalt Grevesmühlen.
1044) * Kaempffer, Pastor prim., Schönberg.
1045) * Kahl, Buchhändler, Rostock.
1046) * Karsten, Pastor, Dreibergen.
1047) * Kerstenhann, Dr., Gerichtsassessor, Ludwigslust.
1048) * Kaysel, Senator, Ludwigslust.
1049) * Keding, Gutspächter, Barnerstück.
1050) * Kirchner, Rechtsanwalt, Schwerin.
1051) * Kliefoth, Gymnasiallehrer, Parchim.
1052) * Klockmann, Domainenrath, Hoppenrade.
1053) * Knitschky, Dr., Landgerichtsrath, Rostock.
1054) * Kretzschmar. Dr., Mustkdirector, Rostock.
1055) * Krüger, Pastor, Meklenburg.
1056) * Krüger, Dr., Arzt, Schwerin.
1057) * Kupsch, Lehrer, Rostock.
1058) * v. Laffert, Amtsverwalter, Grabow.
1059) * Langbein, Consistorialrath, Neustrelitz.
1060) * v. Langfeld, Dr., Gerichtsassessor, Rostock.
1061) * v. der Lancken, Kammerherr, Galenbek.
1062) * Lenthe, Pastor. Zurow.
1063) * v. Liebeherr, Dr., Vizekanzler, Landgerichtspräsident, Rostock.
1064) * Lierow, Pastor, Lohmen.
1065) * Lössel, Pastor, Güstrow.

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1066) * Löwenthal, Rechtsanwalt, Schwerin.
1067) * Loycke, Eisenbahnbaumeister, Schwerin.
1068) * Lüttmann, Domainenpächter, Groß=Medewege.
1069) * v. Lützow, Gutsbesitzer, Tessin.
1070) * Maas, Dr., Rechtsanwalt, Rostock.
1071) * Martini, Dr., Redacteur, Schwerin.
1072) * v. Meerheimb, Frhr., Gutsbesitzer, Gnemern.
1073) Metelmann, Senator, Parchim, † 1884.
1074) * v. Meyenn, Hülfsarbeiter im Archiv, Schwerin.
1075) Meyer, Kirchenrath, Wismar, † 1884.
1076) * v. Monroy, Landgerichtsprästdent, Schwerin.
1077) * Mühlenbruch, Ministerial=Assessor, Schwerin.
1078) * v. Müller, Gutsbesitzer, Groß=Lunow.
1079) * Mulsow, Inspector der Taubsthummenanstalt, Ludwigslust.
1080) * Nölting, Gutsbesitzer, Spriehusen.
1081) * v. Oertzen Gutsbesitzer, Rossow.
1082) * v. Oertzen Landrath, Kotelow.
1083) * v. Oertzen Drost, Wismar.
1084) * v. Oertzen Kammerherr, Landes - Steuerdirector, Rostock.
1085) * v. Oertzen Forstmeister, Lübz.
1086) * Ohl, Dr., Consistorialpräsident, Neustrelitz.
1087) * Oppermann, Baumeister, Doberan.
1088) * v. d. Osten, Hauptmann, Köslin.
1089) * Paasche, Dr., Professor, Marburg (Rostock).
1090) * Paschen, Bürgermeister, Bützow.
1091) * Pauly, Drost, Grabow.
1092) * Peitzner, Kammersekretair, Schwerin.
1093) * Petersen, Oberamtmann, Boizenburg.
1094) * Piper, Dr., Hofrath, Schwerin.
1095) * v. Plessen, Kammerherr, Damshagen.
1096) * Pleßmann, Präpositus, Dobbertin.
1097) * Pöhl, Landgerichtssekretair, Güstrow.
1098) * v. Preen, Gutsbesitzer, Dummerstorf.
1099) * Prillwitz, Redacteur, Bruderstorf.
1101) * v. Prollius, Referendar, Schwerin.
1102) * Radloff, Pastor, Bützow.
1103) * Rehberg, Dr., Arzt, Hugenow.
1104) * Reichhoff, Ober=Amtsrichter, Güstrow.
1105) Reinke, Pastor, Käbelich bis 1885.
1106) * Reinke, Pastor, Warin.
1107) * Reuter, Realgymnasiallehrer, Schwerin.

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1107) * Richler, Dr., Ober=Stabs= und Regimentsarzt, Ludwigslust.
1108) * Ritter, Diaconus, Rostock.
1109) * Ritzler, Ober=Postdirector, Schwerin.
1110) * v. Rodde, Frhr=, Kammerherr, Stallmeister, Schwerin.
1111) * Rußwurm, Consistorialrath, Propst, Domhof Ratzeburg.
1112) * Sachse, Rechtsanwalt, Schwerin.
1113) * Sander, Pastor, Groß=Varchow.
1114) * Saß, Pastor, Alt=Karin.
1115) * Schaumkell, Pastor, Neese.
1116) Scheel, Revierförster, Heidhof, bis 1885.
1117) * Scheven, Superintendent, Doberan.
1118) * Schröder, Drost, Schwan.
1119) * Schröder, Ministerialrath, Schwerin.
1120) * Schröder, Dr., Arzt, Tessin.
1121) * Schubart, Gutspächter, Gallentin.
1122) * Schulze, Dr., Professor, Rostock.
1123) * v. Schwerin, Graf, Hofmarschall, Neustrelitz.
1124) * Schwerdtfeger, Ministerial=Registrator, Schwerin.
1125) * Siegfried, Rechtsanwalt, Rostock.
1126) * Simonis, Pastor, Holzendorf.
1127) Staak, Präpositus, Groß=Trebbow, † 1883.
1128) * Stamer, Domainenpächter, Mechow.
1129) * v. Starck, Pastor, Leussow.
1130) * Steinohrt, Inspector, Bützow.
1131) * v. Stern, Gutsbesitzer, Tüchow.
1132) Stern, Landbaumeister, Dargun, † 1884.
1133) * v. Steuber, Reisemarschall, Neustrelitz.
1134) * v. Storch, Rentier, Dämelow.
1135) v. Stralendorff, Lieutenant, Schwerin, bis 1885.
1136) * v. Strantz, Lieutenant, Schwerin.
1137) * Strenge, Dr., Gymnasialdirector, Parchim.
1138) * Studemund, Amtmann, Hagenow.
1139) * Telschow, Kassier, Schwerin.
1140) * Thiemig, Pastor, Steffenshagen.
1141) * Thierfelder, Dr., Geh. Medicinalrath, Professor, Rostock.
1142) * Tiedemann, Referendar, Parchim.
1143) Tigges, Dr., Ober=Medicinalrath, Sachsenberg, bis 1884.
1144) * Ueltzen, Rechtsanwalt, Güstrow.
1145) * Venzmer, Rechtsanwalt, Teterow.
1146) * Viereck, Dr., Medicinalrath, Ludwigslust.
1147) * Voß, Bürgermeister, Friedland.
1148) * Voß, Pastor, Neustadt

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1149) * Walter, Superintendent, Parchim.
1150) * Wegener, cand. med., Berlin.
1151) * Wehmeyer, Rechtsanwalt, Schwerin.
1152) * Wehner, Amtshauptmann, Dömitz.
1153) * Weiß, Dr., Pastor, Sulze.
1154) * v. Wickede, Geh. Rath, Exc, Schwerin.
1155) * Wigel jun., Dr., Arzt, Boizenburg.
1156) * Wigger, Dr., Amtsrichter, Bützow.
1157) * Winckler, Dr., Realgymnasialdirector, Bützow.
1158) * Wolff, Pastor, Ludwigslust.
1159) * Zarneckow, Drost, Lübz.
1160) * Zarnow, Revierförster, Zölkow.
1161) * Ziehm, Rechtsanwalt, Friedland.
1162) * Zülch, Pastor, Dambek.

1883

1163) * Bachmann, Rector, Warin.
1164) * v. Bassewitz, Grath, Gutsbesitzer, Burg Schlitz.
1165) * Benemann, Ober=Postdirectionssekretair, Schwerin.
1166) * Beyer, Pastor, Lage.
1167) * Bock, Gutsbesitzer, Groß=Weltzin.
1168) * Braun, Pastor, Gnevsdorf.
1169) * Brückner, Bürgermeister, Neubrandenburg.
1170) * Buch, Rector, Grevesmühlen.
1171) * v. Bülow, Gutsbesitzer, Dessin.
1172) * Chrestin, Landgerichtsrath, Schwerin.
1173) * v. Dewitz, Geh. Regierungsrath, Neustrelitz.
1174) * v. Düring, Landgerichtsrath, Neustrelitz.
1175) * Eichler, Senator, Warin.
1176) * Giesenhagen, Student, Gelbensande.
1177) * Gösch, Dr., Landgerichtsrath, Schwerin.
1178) * v. Grävenitz, Forstmeister, Neustrelitz.
1179) * Gundlach, Rechtsanwalt, Neustrelitz.
1180) * Held, Gutsbesitzer, Klein=Roge.
1181) * Kniep, Dr., Professor, Jena.
1182) * Kolbow, Revierrörster, Gädebehn.
1183) * Körte, Dr., Professor, Rostock.
1184) * Kraner, Gymnasiallehrer, Doberan.
1185) Krüger, Lehrer, Barnstorf, bis 1885.
1186) * Lange, Pastor, Börzow.
1187) * v. Levetzow, Rittmeister, Berlin.
1188) * Meklenburg, Revierförster, Spornitz.

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1189) v. Moltke, Frhr., Consul, Charlottenburg, bis 1884.
1190) * Müller, Rector, Doberan.
1191) * v. Nettelbladt, Frhr., Kammerdirector, Schwerin.
1192) * Nizze, Bürgermeister, Ribnitz.
1193) * v. Pentz, Dr., Bürgermeister, Teterow.
1194) * Pentzlin, Pastor, Hagenow.
1195) * Peters, Dr., Geh. Ober=Medicinalrath, Neustrelitz.
1196) * Peters, Gymnasiallehrer, Schwerin.
1197) * Pfitzner, Großh. Baumeister, Neustrelitz.
1198) * Pistorius, Seminardirector, Lübtheen.
1199) * Pogge, Gutsbesitzer, Bartelshagen.
1200) * Postler, Pastor, Parchlm.
1201) * Präfcke, Rechtsanwalt, Neubrandenburg.
1202) * Pries, Dr., Bürgermeister, Schwan.
1203) * Reimann, Realgymnasialdirector, Malchin.
1204) * Reuter, Rector. Ludwigslust.
1205) * Ringeling, Realschuldirector, Schönberg.
1206) * Rische, Pastor, Ribnitz.
1207) * Ritter, Buchhändler, Schwerin.
1208) * Romberg, Gymnasiallehrer. Schwerin.
1209) * Röwer, Postdirector, Neustrelitz.
1210) * Saurkohl, Gutsbesitzer, Schwasdorf.
1211) * v. Schack, Premierlieutenant, Elbing.
1212) * Schmidt, Diaconus, Schwerin.
1213) * Schmidt, Landgerichtsrath, Rostock.
1214) * Schmidt, Buchhändler, Schwerin.
1215) * Schultz, Gutsbesitzer, Holdorf.
1216) * Seyberlich, Amtsverwalter, Feldberg.
1217) * Sibeth, Landgerichtsrath, Güstrow.
1218) * Stahl, Dr., Medicinalrath, Schwerin.
1219) * Stötzer, Dr., Oberlehrer, Bützow.
1220) * Tarnow, Präpositus, Gägelow.
1221) * Teske, Kammerschreiber, Neustrelitz.
1222) * Treichel, Gutsbesitzer, Hoch=Paleschken (Westpreußen).
1223) Tülff, Hauptmann, Berlin, bis 1884.
1224) * v. Vietinghoff, Oberst, Hofmarschall, Neustrelitz.
1225) Vöpel, Präpositus, Hohen=Wangelin, bis 1884.
1226) * Wagner, Dr., Arzt, Ribnitz.
1227) * Wilbrandt, Präpositus, Blankenhagen.
1228) * Wilhelmi, Pastor, Criwitz.
1229) * v. Witzendorff, Landgerichtsrath, Neustrelitz.

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1230) * v. Zehender, Dr., Professor, Rostock.
1231) * Zickermann, Postdirector, Teterow.

1884

1232) * Adam, Dr., Realgymnasialdirector, Schwerin.
1233) * Behm, Pastor, Ivenack.
1234) * Ernst, Dr., Lehrer, Langenberg (Rheinland).
1235) * Gevert, Pastor, Dambet.
1236) * v. Hahn, Graf, Gutsbesitzer, Kuchelmiß.
1237) * Hense, Pastor, Kirch=Kogel.
1238) * Heyck, Dr. phil., Karlsruhe.
1239) * Keil, Pastor, Alt=Kalen.
1240) * Krasemann, Realgymnasiallehrer, Bützow.
1241) * v. Maltzan, Frhr., Referendar, Schwerin.
1242) * Michaelsen, Rechtsanwalt, Tessin.
1243) * v. Schultz, Oberst, Schwerin.
1244) * v. Stenglin, Frhr., Oberst, Kommandant, Schwerin.
1245) * Wedemeyer, Rector, Röbel.

1885

1246) * Crull, Gerichtsassessor, Schwerin.
1247) * Francke, Commerzienrath, Schwerin.
1248) * v. Kühlewein, Amtsrichter, Dargun.
1249) * Lindig, Dr., Director des stat. Bureaus, Schwerin.
1250) * Mie, Magister, Rostock.
1251) * zur Nedden, Kaufmann, Rostock.
1252) * Pfaff, Pastor, Lübz.
1253) * Tischbein, Baumeister, Dargun.

Abgeschlossen am 12. März 1885.     

 

Vignette
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Statuten
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Wir Friedrich Franz,

von Gottes Gnaden Großherzog Meklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg,
auch Graf zu Schwerin,
der Lande Rostock und Stargard Herr etc. .

T hun hiemittelst kund, daß Wir die Uns von dem Vorstande des Vereins für Meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde vorgelegten, nach den Beschlüssen der General=Versammlung des Vereins neu redigierten Vereins=Statuten in der aus dem Anschlusse ersichtlichen Fassung landesherrlich genehmigt und bestätigt haben, also und dergestalt, daß diese neuen Statuten fortan für alle Verhältnisse des Vereins als Norm dienen sollen.

Urkundlich unter Unserem Großherzoglichen Insiegel.

Gegeben durch Unser Ministerium des Innern. Schwerin, am 24. Januar 1885.

Ad mandathum Serenissimi speciale.

Wetzell.

(L.S.)

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Statuten

des Vereins

für mecklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.

~~~~~~~~~~~~~~~

I. Charakter und Zweck des Vereins.

§. 1.

Der Verein für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde ist eine Vereinigung von Freunden und Erforschern der mecklenburgischen Vorzeit und bezweckt die Sammlung und Bearbeitung der historischen Denkmäler Meklenburgs, sowie die dadurch zu bewirkende Erweckung und Förderung des Sinnes für die vaterländische Geschichte. Er steht unter dem Protectorat der beiden Allerdurchlauchtigsten Großherzoge und hat die Rechte einer juristischen Person. Seinen Sitz hat derselbe zu Schwerin.

§. 2.

A. Die Sammlungen umfassen:

  1. Altertümer jeglicher Art: prähistorische Funde, Baudenkmäler, Bildwerke, Geräte, Wappen, Münzen u. s. w.
  2. Urkunden, Akten und Drucksachen aller Art.
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§. 3.

B. Die Ergebnisse der Vereinsarbeiten werden veröffentlicht:

  1. in den Quartal= und Jahresberichten,
  2. in den Jahrbüchern des Vereins, welche regelmäßig im Herbste jedes Jahres erscheinen; zur Zeit auch
  3. in dem Meklenburgischen Urkundenbuch, dessen Herausgabe einer besonderen Commission des Vereins obliegt.

II. Mitgliedschaft.

§. 4.

Die Mitglieder des Vereins sind entweder ordentliche oder correspondierende oder Ehrenmitglieder.

§. 5.

A. Jedem unbescholtenen Manne, auch außerhalb Meklenburgs, steht jederzeit der Eintritt als ordentliches Mitglied frei. Ueber die Aufnahme von Frauen entscheidet der Ausschuß in jedem einzelnen Falle. - Die Anmeldung zum Eintritt geschieht schriftlich oder mündlich beim zweiten Secretair. Die Aufnahme erfolgt nach zuvor einzuholender Genehmigung des Präsidiums durch Ertheilung eines von dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den beiden Secretairen vollzogenen Diploms und Zusendung der Statuten. Der Austritt aus dem Verein steht jederzeit frei und ist bei dem zweiten Secretair anzuzeigen. - Ueber eine etwaige Ausschließung von Mitgliedern entscheidet der Ausschuß.

§. 6.

a. Die Rechte der ordentlichen Mitglieder. Die Mitglieder haben freien Zutritt zu den Sammlungen und das Recht zur Benutzung der Vereinsbibliothek nach der hierfür bestehenden Geschäftsordnung; sie erhalten die Jahrbücher, sobald sie erscheinen, und die Quartal= und Jahresberichte unentgeltlich zugesandt, beziehen

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auf Wunsch die übrigen Vereinsschriften zu einem ermäßigten Preise, jeden Band des Urkundenbuchs zu 6 Mark; sie haben unbeschränkte Theilnahme an der Generalversammlung, sowie beschränkte (ohne Stimmrecht) an den Ausschußsitzungen.

§. 7.

b. Die Pflichten derselben begreifen: möglichste Förderung der Vereinszwecke, Entrichtung eines baaren Beitrags von sechs Mark für das vom 11. Juli an laufende Geschäftsjahr, welcher vom Januar bis zum März jedes Jahres portofrei an den Rechnungsführer des Vereins einzusenden, nöthigenfalls von demselben durch die Post einzuziehen ist. Erwünscht ist die Vermehrung der Vereinssammlungen durch Geschenke der Mitglieder, sowie die Lieferung von Beiträgen zu den Jahrbüchern.

§. 8.

B. Die correspondierenden Mitglieder werden vom Ausschuß des Vereins auf Vorschlag seiner Mitglieder aus nicht in Meklenburg wohnhaften Gelehrten erwählt und durch den ersten Secretair von ihrer Wahl benachrichtigt. Sie erhalten ein Diplom gleich den ordentlichen Mitgliedern und haben die Rechte derselben ohne deren Pflichten; jedoch hofft der Verein von ihnen möglichste Förderung seiner Bestrebungen. Der hieraus etwa erwachsene wissenschaftliche Briefwechsel ist zu ordnen und aufzubewahren.

§. 9.

C. Die Aufnahme von Ehrenmitgliedern geschieht auf den Vorschlag des Präsidiums in der Generalversammlung. Durch ihre Theilnahme will der Verein sich selbst ehren. Im Uebrigen gilt auch von ihnen das in §. 8 Gesagte.

§. 10.

D. Der Verein behält sich vor, Mitglieder fürstlicher Häuser mit ihrer Einwilligung zu hohen Beförderern zu erwählen.

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§. 11.

E. Mit andern Vereinen und Instituten von gleichen oder ähnlichen Bestrebungen tritt der Verein nach Beschluß des Ausschusses in Briefwechsel (wie in §. 8) und gegenseitigen Austausch der Schriften. Die Verhandlungen mit diesen correspondierenden Vereinen führt der erste Secretair.

III. Verfassung und Verwaltung

§. 12.

Organe des Vereins sind:

das Präsidium,
die Beamten,
der Vorstand,
der Ausschuß,
die Generalversammlung.

§. 13.

A. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten. Dieselben werden in der Generalversammlung aus der Zahl der ordentlichen Mitglieder erwählt. Die Annahme und die Dauer ihrer Würde ist von ihrem freien Willen abhängig

Dem Präsidenten, resp. dem Vizepräsidenten gebührt die obere Leitung der Vereinsangelegenheiten im Allgemeinen, der Vorsitz im Vorstande, im Ausschuß und in der Generalversammlung, die Genehmigung zur Aufnahme ordentlicher Mitglieder, sowie die Vollziehung ihres Diploms und der Vorschlag von Ehrenmitgliedern.

§. 14.

B. Die Beamten des Vereins werden aus seinen in Schwerin wohnhaften ordentlichen Mitgliedern von der in Schwerin

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stattfindenden Generalversammlung erwählt; sie sind wieder wählbar. Bei ihrem Abgange innerhalb der zweijährigen Geschäftsperiode werden Stellvertreter bis zur nächsten Schweriner Generalversammlung vom Ausschuß gewählt.

Beamte des Vereins sind: der erste und der zweite Secretair, der Rechnungsführer, der Bibliothekar und der Bilderwart.

§. 15.

a. Dem ersten Secretair liegt die fernere Herausgabe der vom weiland Geh. Archivrath Dr. Lisch gegründeten Jahrbücher ob; er unterschreibt die Diplome mit; er benachrichtigt die correspondierenden und die Ehrenmitglieder von ihrer Aufnahme und führt den Schriftwechsel mit den correspondierenden Mitgliedern und Vereinen; er ist Mitglied des Vorstandes, leitet in Abwesenheit des Präsidiums die Sitzungen des Ausschusses und die Generalversammlung; er berichtet in der Generalversammlung über die eingegangenen wissenschaftlichen Arbeiten, auch über die Aufnahme der correspondierenden Mitglieder und Vereine, sowie über die eingegangenen Altertümer und Münzen. - Er führt ein kleineres Vereinssiegel.

§. 16.

b. Der zweite Secretair empfängt die Anmeldungen der ordentlichen Mitglieder, besorgt die Aufnahmediplome und vollzieht sie mit; er ist Mitglied des Vorstandes, erläßt die Einladungen zu den Ausschußsitzungen und der Generalversammlung und führt die Protokolle derselben, berichtet in jeder Ausschusssitzung über die ausgeschiedenen und die neu aufgenommenen ordentlichen Mitglieder, giebt nach jeder Quartalversammlung den zu druckenden und unter die Mitglieder zu vertheilenden Quartalbericht über die Verhandlungen des Ausschusses und den Zuwachs der Sammlungen heraus, berichtet in der Generalversammlung über Geschichte und Wirksamkeit des Vereins im abgelaufenen Jahre, legt die Matrikel der ordentlichen Mitglieder vor, und verfaßt dann den demnächst abzudruckenden und unter die Mitglieder zu vertheilenden

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Jahresbericht. Er führt das große und ein kleineres Siegel des Vereins.

§. 17.

c. Der Rechnungsführer verwaltet das Vereinsvermögen, insonderheit empfängt, bezw. erhebt er die Jahresbeiträge der ordentlichen Mitglieder, leistet die vom Ausschuß bewilligten Zahlungen, legt in der Quartalversammlung auf Johanniß die von den Repräsentanten vorher zu prüfende Jahresrechnung mit Belegen vor, erachtet gleichzeitig über die Finanzverhältnisse des Vereins und macht seine Vorschläge darüber.

§. 18.

d. Der Bibliothekar verwaltet die Bibliothek und das Archiv des Vereins und legt in den Quartalversammlungen und in der Generalversammlung die Verzeichnisse der neu erworbenen Bücher u. s. w. vor.

e. Der Bilderwart verwaltet die Bildersammlung des Vereins und berichtet über deren Vermehrung in den Versammlungen.

§. 19.

C. Die beiden Präsidenten und die beiden Secretaire bilden zusammen den Vorstand des Vereins, welchem die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des letzteren obliegt. Die Willenserklärungen des Vorstandes bedürfen der Unterschrift mindestens eines Mitgliedes des Präsidiums und eines Secretairs.

§. 20.

D. Der Vereinsausschuß ist zusammengesetzt aus den Präsidenten und Beamten des Vereins, sowie aus den vier von der Schweriner Generalversammlung gewählten Repräsentanten. Der Ausschuß hält jährlich regelmäßig vier Sitzungen (Quartalversammlungen), nämlich jedes Mal am Montag in der ersten vollen Woche der Monate Januar, April, Juli und October. Zu diesen ladet der zweite Secretair rechtzeitig unter Angabe von Ort

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und Stunde ein. Außerdem können in wichtig scheinenden Fällen Präsidenten und Beamte den Ausschuß zu außerordentlichen Sitzungen berufen. Einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden entscheidet in den Ausschußsitzungen. Das Protokoll führt der zweite Secretair. Der Ausschuß hat die Leitung des Geschäftsbetriebes im Allgemeinen, wählt die correspondierenden Mitglieder, beschließt Verbindungen mit anderen Vereinen, entscheidet über Aufnahme von Frauen zu ordentlichen Mitgliedern, ebenso über Gewährung von Hülfen zu Sammlungen und Arbeiten und über Zahlungen aus der Vereinskasse, über das Verfahren gegen zahlungssäumige Mitglieder, event. über Ausschluß derselben aus dem Verein, schlichtet etwaige Streitigkeiten in Vereinsangelegenheiten unter den Mitgliedern, wählt interimistisch Beamte und Repräsentanten und nimmt die Berichte der Beamten entgegen. Nach jeder Quartalversammlung wird ein Quartalbericht herausgegeben.

§. 21.

E. Jährlich am 11. Juli, oder wenn dieser ein Sonn= oder Festtag ist, am darauf folgenden Tage, findet eine Versammlung aller Vereinsmitglieder, eine Generalversammlung, abwechselnd in Schwerin und in einer andern Stadt Meklenburgs statt. Der Ort der letztern wird das erste Mal von der Schweriner, und demnächst von der jedesmaligen letzten auswärtigen Generalversammlung bestimmt. Ort und Tagesstunde derselben werden rechtzeitig vorher vom zweiten Secretair in den gelesensten mecklenburgischen Blättern angezeigt. Die Generalversammlung faßt gültige Beschlüsse durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder. Das Protokoll führt der zweite Secretair, der auch den Jahresbericht erstattet. Die Generalversammlung in Schwerin wählt die Präsidenten, Vereinsbeamten, Repräsentanten, Ehrenmitglieder und hohen Beförderer, nimmt die Jahresberichte der Beamten entgegen, entlastet den Rechnungsführer, und beschließt über Aenderung der Statuten, Sowie auch über Auslösung des Vereins. - Nach jeder General=Versammlung Wird ein Jahresbericht vom zweiten Secretair herausgegeben.

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IV. Auflösung des Vereins.

§. 22.

Eine Auflösung des Vereins muß in einer Schweriner Generalversammlung beschlossen werden und bedarf landesherrlicher Genehmigung. Kommt sie hiernach zur Ausführung, so bleiben die Sammlungen des Vereins mit den zugehörigen Mobilien, Katalogen, Repertorien u. s. w. für immer mit den gleichartigen Großherzoglichen Sammlungen zu Schwerin als deren integrierende Bestandtheile vereinigt. Dagegen verfügt die die Auflösung beschließende Generalversammlung frei über die vorrätigen Druckexemplare der Vereinsschriften, sowie über etwa vorhandenes Kapitalvermögen.

V. Aenderung der Statuten.

§. 23.

Die Statuten können nur nach Beschluß einer Schweriner Generalversammlung mit landesherrlicher Genehmigung abgeändert werden.

 

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