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VII.

Das Bisthum Schwerin

in der evangelischen Zeit.

Vom

Archivar Dr. Fr. Schildt.

I. Theil.


E s ist bekannt, daß die beiden meklenburgischen Bisthümer Schwerin und Ratzeburg, nachdem die Reformation in unserm Lande eingeführt war, noch etwa hundert Jahre lang als selbständige geistliche Stifte fortbestanden, die nur insoweit ihren Charakter veränderten, als es die Annahme der lutherischen Confession bedingte.

In mancher Hinsicht sind die evangelischen Bisthümer eine eigenthümliche Erscheinung, und das genaue Studium ihrer Geschichte ist deshalb von nicht geringem Interesse. Daß trotzdem die Bearbeitung der Geschichte des lutherischen Stifts Schwerin bisher nicht unternommen ist, hat einfach darin seinen Grund, daß die Specialarbeiten, die in der neueren Zeit in nicht geringer Zahl erschienen, doch so bald nicht alle interessanten Abschnitte der Geschichte unseres engeren Vaterlandes behandeln konnten.

Die vorliegende Arbeit soll nun den Anfang machen zu einer Behandlung der Schweriner Stiftsgeschichte in ihrer letzten Periode, in der evangelischen Zeit. Diese Periode mag der Kürze wegen als die Zeit der Administration bezeichnet werden; es rechtfertigt sich diese Bezeichnung deshalb, weil während jener Zeit die Herrscher des Stiftes gewöhnlich nicht, wie ihre katholischen Vorgänger, Bischöfe, sondern in der Regel Administratoren genannt wurden.

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Tafel III
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Nach der Absicht des Verfassers wird die Abhandlung über das evangelische Stift in drei Abschnitten:

1) die Beschreibung,
2) die innere Geschichte,
3) die äußere Geschichte

in größerer Ausführlichkeit bringen. In dem diesjährigen Band unserer Jahrbücher erscheint zunächst der erste Abschnitt.

I. Die Beschreibung des Stiftes.

Das für die Beschreibung benutzte Quellenmaterial befindet sich bis auf ganz geringe Ausnahmen im hiesigen großherzoglichen Geheimen= und Haupt=Archiv; einige im hiesigen großherzoglichen Amte befindliche Acten über Hilgendorf und Wickendorf sind dem Verfasser vom Herrn Amtsmitarbeiter Krefft freundlichst zur Benutzung gestellt worden, und Herr Districts=Ingenieur Darjes zu Bützow machte bereitwillig einige Mittheilungen über die Aemter Bützow und Rühn. Hauptsächlich dienten als Quellen: 1) "Landbuch und Beschreibung des Schwerinschen Stiftshauses und Amtes Bützow" vom Jahr 1581 1 ), angeführt unter der einfachen Bezeichnung "Landbuch", und 2) "Description des ganzen Stifts Bützow, wie es anno . 1631 und anno . 1632 befunden", angeführt als "Description". Die übrigen Quellen sind, so weit es nöthig und thunlich schien, am gehörigen Ort genauer angegeben.

Das Stift Schwerin zerfiel in Hinsicht des Besitzstandes in die Theile:

A. Stiftsstädte,
B. Stiftsämter,
C. Capitelsdörfer,
D. Güter und Dörfer der Stiftsritterschaft,
E. Kloster Rühn 2 ).

A. Stiftsstädte.

Was die Beschreibung der Stiftsstädte betrifft, so ist die größtmöglichste Ausführlichkeit nicht erstrebt, es soll nur ein ungefähres Bild derselben gegeben werden. Eine vollständige Darstellung wird auch nur in einer Bearbeitung der ganzen Geschichte der Städte möglich sein


1) Vergl. Jahrb. 4 B., S. 20.
2) In dieser Reihenfolge sind die einzelnen Theile behandelt.
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1) Die Stiftshauptstadt Bützow.

Die Stadt Bützow ist durch die natürliche Beschaffenheit des Ortes auf einen verhältnißmäßig kleinen Raum beschränkt. Nur nach Norden zu ist eine Erweiterung leichter ausführbar, da man dort festen Boden findet, während nach allen anderen Richtungen hin Wasser und Wiesen die Stadt umgeben. Aber auch nach Norden engte man sich sehr früh ein, indem man dort durch Mauer, Graben und Wall eine feste, zum Theil noch jetzt erhaltene Grenze zog. Die Beschränktheit des Raumes ließ größere Veränderungen, auch selbst innerhalb der Stadt, nicht leicht zu, und in der That sind die Veränderungen des Stadtplans während der letzten Jahrhunderte nicht erheblich. Im hiesigen Archiv wird ein "Grundriß von der Stadt Bützow wie selbige im Jahre 1688 sich befunden", aufbewahrt, und dieser Grundriß sieht einem jetzigen Plan, abgesehen von den Bauten vor den Thoren, recht ähnlich 1 ). Aber auch in der nächsten Zeit vor 1688 sind sicher nicht bedeutende Umwandlungen in Betreff der Straßenzüge und der Lage der Hauptgebäude geschehen, so daß man sich nach der Darstellung des genannten Grundrisses zugleich ungefähr ein Bild von dem Stadtplan machen kann, wie derselbe mehrere Jahrzehnte früher beschaffen war. Deshalb ist unter Tafel III. eine Copie des Grundrisses in verkleinertem Maßstabe dieser Beschreibung beigegeben.

a. Die Stadt im engeren Sinne.

Da die nächste Umgebung der Stadt, wie schon bemerkt, größten Theils aus Wiesen und Sumpf bestand, auf dem Grundriß mit "Morast" bezeichnet, so fühlte man schon in sehr früher Zeit das Bedürfniß, die in die Stadt führenden Wege durch Steindämme fest und trocken zu legen. Jedenfalls waren zur Zeit der Administration die Rostocker, Wolkener und Rühner Landstraßen in der Nähe Bützows gedämmt. Außerhalb der Mauer hatte man Gräben, welche die Warnow speiste, zur Befestigung um die Stadt gezogen, und wo es anging, war zu demselben Zweck außerhalb des Grabens noch ein "Damm" (Wall) aufgeworfen.

Die Stadtthore waren dieselben wie heute: 1) das Rostocker Thor im Nordosten, 2) das Wolkener Thor im Südosten und 3) das Rühner oder Walker Thor im Westen. Die Namen der Straßen sind auf dem Grundriß leider


1) Einen Plan von der Stadt Bützow in der Jetztzeit theilte Herr Oberlehrer Dr. Hölscher zu Bützow dem Verfasser freundlichst mit.
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nicht angegeben, und in den älteren Acten hat der Verfasser nur die Faule Gasse und die Jöden=Straße verzeichnet gefunden. Sicher aber sind die noch erhaltenen Benennungen: Pfaffenstraße, Wollweber= und Wallstraße schon vor der Reformation entstanden.

Ungefähr mitten in der Stadt lag die der heil. Elisabeth geweihte Kirche 1 ), welche bischöflichen Patronats war. Nördlich von derselben bezeichnet der Grundriß einen Ort als den Kirchhof, südlich ein Gebäude als die Schule. Zur Kirche gehörten nach dem Visitationsprotocoll von 1544 zwei Bützowsche Kapellen: St. Jürgen 2 ) und St. Gertrud. St. Jürgen begegnet uns in den späteren Acten nicht mehr; die Gertruden=Kapelle auf dem Gertruden=Kirchhof, dicht vor dem Rühner Thor gelegen, kommt zuletzt 1619 vor, in welchem Jahr sie auf Befehl Herzog Ulrichs, da sie doch "dermaßen zerfallen, daß sie schwerlich wieder erbaut werden" könnte, abgebrochen und die Steine zum Wiederaufbau ihrer Kirchhofsmauer verwandt wurden.

Das Rathhaus war auf dem freien Platz östlich von der Kirche erbaut und grenzte nach Süden zu unmittelbar an den Markt.

Das städtische Armenhaus, "von Alters her der heil. Geist genannt", lag an der Stadtmauer in der Nähe des Rostocker Thors. 1690 war es mit 26 1/2 Morgen Acker dotirt.

Ueber die Bevölkerungszahl der Stadt giebt zunächst ein Steuerregister vom Jahre 1577 Aufschluß; nach demselben lebten in Bützow 350 Bewohner, die verpflichtet waren, eine Haussteuer zu zahlen. Ein anderes Steuerregister vom Jahre 1602 theilt die Stadt in vier Stadtviertel und giebt die Zahl der in den einzelnen Vierteln vorhandenen Häuser in folgender Weise an:

1. Viertel mit 69 Häusern, von welchem 11 "wüst"
2. " " 43 " " " 1 "
3. " " 131 " " " 17 "
4. " " 93 " " " 16 "

Summe

336 Häuser, von welchen 45 wüst 3 ).

1) Ueber die Gründung der Kirche wird berichtet im Jahrb. 8, S. 5 und 6; eine kurze Beschreibung derselben steht im Jahrb. 3 B., S. 162 ff. und Jahrb. 24, S. 313 ff, wo noch andere Abhandlungen über diese Kirche nachgewiesen sind; zur Geschichte der Kirche bringt Jahrb. 15, S. 315 einen kleinen Aufsatz. Ueber die Kirchenglocken s. Jahrb. 20, S. 357.
2) Vergl. Jahrb. 8, S. 5.
3) Daß so viele Häuser "wüst" waren, d. h. leer standen, war eine Folge der "Pest", welche (  ...  )
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Nach der Description von 1632 standen im

1. Quartier 29 Häuser, 34 Buden
2. " 19 " 22 "
3. " 45 " 64 "
4. " 32 " 43 "

Summe

125 Häuser, 163 Buden

Es waren also im Ganzen 288 zu Wohnungen für Menschen eingerichtete Gebäude vorhanden, welche indessen von nur 184 Familien bewohnt wurden. Darnach hatte die Stadt, welche 1577 sicher über 1500 Einwohner zählte, 1632 deren höchstens 1000.

Das Stadtregiment war in dem ebengenannten Jahre in den Händen zweier Bürgermeister (consules) und sieben Senatoren, und auf Grund mehrerer Acten darf man behaupten, daß vor und noch lange nach 1600 eine ziemlich gleiche Vertheilung desselben stattfand. Da jedenfalls die zu Senatoren erwählten Bürger zu den angesehensten in der Stadt gehörten, so scheint es von einigem Interesse zu sein, die aus dem Jahre 1632 überlieferten Rathmänner mit Angabe ihres Gewerbes namentlich aufzuführen. Es waren: 1) Apotheker Peter Strauß, 2) Barbier Henning Troye, 3) Goldschmied Wilhelm Ebers, 4) Brauer Claus Tack, 5) Hake (Krämer) Hans Gips, 6) Brauer Martin Witt.

Ueber die Jurisdiction berichtet das Landbuch von 1581: "Die Stadt ist dem Bischof unterworfen also, daß derselbe daran hat der obersten Gerichte zwei Theile; die niedrigsten Gerichte werden von der Stadt angemaßet, und wiewohl der Rath die auch zwischen Mühlen und Thoren haben will, ist doch der Bischof solches nicht geständig, allein was sie innerhalb ihres Thores können vertheidigen."

An das bischöfliche Haus mußte die Stadt nach dem Landbuch jährlich 58 M. 8 s. zahlen, und "wenn die Landbeden gehen, giebt die Stadt zu einfachen Landbeden jährlich 250 M."

Das Stadtfeld enthielt 1632 (nach der Description) 30 Morgen Acker und "geringe" Wiesen, welche zum Rathhaus gehörten, und 151 1/2 Morgen Acker, welcher im Besitz


(  ...  ) im Jahre 1581 u. a. O. auch in Bützow furchtbare Verheerungen anrichtete. Die Anzahl der Familien wird, nach der Zahl der bewohnten Häuser gerechnet, zu Anfang des 17. Jahrhunderts kaum 300 betragen haben, die Bevölkerungszahl mußte also, die Familie durchschnittlich auf 5 Personen veranschlagt, um etwa 300 geringer sein, als die vom Jahre 1577 (Vgl. Jahrb. 9, S. 208, Anmerk. 1.)
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von drei Quartieren der Stadt war. Bei einem Quartier dem dritten in der obigen Reihenfolge, ist eine zugehörige Ackerfläche nicht angegeben.

An Waldungen besaß die Stadt: "Die Rämel" in der Moker (der größte Theil der Moker gehörte zum Amt Bützow) und eine "geringe Holzung, Viere genannt". Vorzugsweise müssen in diesen Holzungen Eichen und Buchen gestanden haben, da man in denselben bei guter Mast jährlich 100 Schweine "feist machte".

Ueber die Fischereigerechtigkeit der Stadt äußert sich die Description folgendermaßen: "Ein Stück von einem See vor der Stadt gelegen, worauf ein Rath drei Wadenzüge sich zu erfreuen hat." Gemeint ist selbstverständlich der Große (Bützower) See, von welchem der nördliche Theil der Stadt gehörte. Vergl. unten Amt Bützow.

Während des 30 jährigen Krieges war der Wald und der Antheil am See tief (mit 2200 Rthlr.) verschuldet.

Hier mag noch erwähnt werden, daß auf dem Stadtfelde zwischen Bützow und Parkow, in der Nähe des Bützower Sees, im 14. Jahrhundert ein Dorf Namens Zernin untergegangen (gelegt?) ist 1 ).

b. Das Schloß= und Amtsgebiet.

Im Westen der Stadt, südlich vom Rühner Thor und nördlich von dem kleinen Burgsee, lag das bischöfliche Schloß oder die bischöfliche Burg 2 ), zur Zeit der Administration gewöhnlich das fürstliche Haus genannt. Der Grundriß der Stadt von 1688 zeigt um einen runden Hofplatz mehrere, ihrer Größe nach sehr ungleiche Gebäude, ohne dieselben zu benennen. Die aus früherer Zeit erhaltenen Acten benennen zwar einzelne Gebäude, lassen uns aber darüber im Unklaren, in welcher Reihenfolge sich dieselben auf den im Grundriß angegebenen Raum vertheilten. Indessen läßt sich nach dem Grundriß und einer Zeichnung aus dem Jahre 1734, verfertigt von Gabriel Friedrich Leverentz aus Rostock, das im


1) Nach dem Urk.=Buch V, Nr. 2789 kaufte die Stadt 1302 das Dorf "(villam) Cernyn, sitam inter ciuitatem ipsam et villam Perkowe", nach dem Urk.=Buch VI, Nr. 3935 war das Dorf bereits 1317 untergegangen: "ortum humuli, situm in terminis agrorum quondam ville Cernyn juxta stagnum majus nostrum". In dem Ortsregister zum Urk.=Buch Bd. IV B. ist dies untergegangene Dorf fälschlich mit dem noch vorhandenen Kirchdorf Zernin identificirt. Vergl. Jahrb. 8, S. 4, Anm. 2.
2) Ueber die Erbauung der Burg bald nach 1203 vergl. Jahrb. 9, S. 403.
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Westen gelegene große Gebäude als das Hauptgebäude, das Schloß, sicher bestimmen. Rechts vom Schloß lag das Thorhaus und der Runde oder Blaue Thurm, dann folgte ein Haus, darauf der "vierkantige" 1 ) Thurm und dann bis an die linke Seite des Schlosses noch einige Gebäude. Im Schloß war eine Kirche, im Thorhause die Jäger= und Fischerwohnung; der viereckige Thurm diente als Gefängniß. Wo die den Capitularen gehörende Ravensburg zu suchen sei, ist bisher nicht ermittelt. Aus Acten des 17. Jahrhunderts erfahren wir, daß im Garten, der mit einer Mauer umgeben war, das Lusthaus und an demselben die Badestube lag.

In der Stadt selbst gab es mehrere Häuser, welche nicht zu Stadtrecht lagen, sondern zum bischöflichen Amte gehörten. Die Description nennt die Plätze, auf welchen diese Häuser standen, die Freiheit; es ist das dieselbe Art der Bezeichnung, wie wir noch heute die zum Domanium gehörigen Häuser und Plätze in den Städten Amtsfreiheit nennen. Die bedeutendsten Gebäude auf der Freiheit waren die Propstei und die Höfe der Stiftsritter und Capitularen. Außer diesen Höfen kennt die Description 12 Gebäude, Häuser und Buden, in welchen fürstliche Diener und auch einige Handwerker wohnten.

Ebenfalls auf Amtsgebiet, in unmittelbarer Nähe der Stadt, lagen die vier Bützower Mühlen.

Die Kornmühle vor dem Wolkener Thor war von allen Mühlen des Stifts die bedeutendste; sie allein mahlte mit vier Gängen. Den jährlichen Ertrag dieser Mühle aus der Metze berechnet das Landbuch zu 9 Drpt. Weizen, 79 Drpt. Roggen und 70 1/2 Drpt. Malz; nach der Description war derselbe nur halb so groß.

Die andere Kornmühle, vor dem Rühner Thor gelegen, mahlte mit zwei Gängen und trug nach dem Landbuch jährlich etwa 80 Drpt. Korn und Malz ein.

Nach einem Iventarium von 1634 mußten die Müller in Bützow, ebenso wie der Wariner Müller, jährlich einige Schweine für das Amt fett machen.

Von der gleichfalls beim Rühner Thor, nahe beim Großen See gelegenen Walkmühle berichtet das Landbuch:


1) Der Viereckige Thurm wurde vom Bischof Nicolaus I. (1444 bis 1457) erbaut. (Jahrb. III B., S. 169.)
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"Die Mühle wird vom Hause gebaut und alle Schlete (Stein= und Eisenschmiß) gehalten. Den Walkmüller unterhalten die Klein= und Grobmacher (Tuchmacher), und geben die Kleinmacher 7 1/2 fl., die Grobmacher 7 1/2 fl, ist 15 fl. Pacht."

Im 16. Jahrhundert gab es bei Bützow eine Sägemühle, die für jeden laufenden Fuß Bretter 1 Pf. Sägegeld einbrachte; im 17. Jahrhundert kommt diese Mühle nicht mehr vor, anstatt derselben war aber, wiederum vor dem Rühner Thor, "nächst der Walkmühle" eine Papiermühle erbaut (wahrscheinlich 1585), welche 1634 eine Pacht von 100 fl. zahlte.

Endlich ist hierher zu rechnen, als nicht unter der Verwaltung des Magistrats stehend, das fürstliche Armenhaus vor dem Rostocker Thore. Dasselbe wurde von der Herzogin Elisabeth gestiftet und 1567 von deren Gemahl, Herzog Ulrich, bestätigt. Der Herzog gab dem Armenhaus die Aecker, Wiesen und Gärten des ebenfalls vor dem Rostocker Thore gelegenen Klosters Bethlehem und Bauerdienste aus Passin und Baumgarten. Nach der Description besaß diese Stiftung 50 Morgen (á 4 Scheffel Aussaat) Acker, drei Wiesen und ein Capital von 5393 fl., das in Posten von 10-100 fl. zu 5 oder 6% Zinsen verliehen war 1 ).

2) Die Stiftsstadt Warin.

Die Stadt Warin, noch heute zu den kleinsten Städten unseres Landes zählend, war im 16. und 17. Jahrhundert nicht größer als ein jetziges gewöhnliches Dorf; daher wurde derselben in der Regel auch nur die Bezeichnung Städtlein, oder gar Flecken beigelegt.

a. Die Stadt im engeren Sinne.

Die Kirche 2 ) und Pfarre waren bischöflichen Patronats, beide waren mit Grundbesitz dotirt; die Pfarre besaß auf dem Stadtfelde 4 Hufen und in dem Dorfe Pennewitt eine Kossatenstelle.

1577 wurde von 45 Häusern der Hausgulden und von 46 Familien der "Hundertste" von "freien" Gütern gezahlt. Rechnet man nun noch einige Familien, die wegen Armuth von der Contribution befreit werden mußten, hinzu,


1) In der Kriegszeit wurden die Zinsen schlecht gezahlt, 1632 hatte das Armenhaus 828 fl. 23 s. an rückständigen Zinsen zu fordern.
2) Vergl. Jahrb. 3 B., S. 154.
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so erhält man für die Stadt in jener Zeit eine Bevölkerung von etwa 50 Familien oder 250 Personen. Von Dienstboten (Knechten und Mägden) zahlten in dem genannten Jahre nur 16 Contribution. Die Zahl der Häuser vermehrte sich in der nächsten Zeit nicht; im Gegentheil ist aus dem Anfange des 17. Jahrhunderts eine, wenn auch nur geringe, Abnahme nachzuweisen. Wahrscheinlich hatte auch hier, wie in dem nahen Bützow (s. S. 149, A. 3) im Jahre 1581 die Pest manche Opfer gefordert. 1602 zahlte man z. B. nur noch von 41 Häusern den Hausgulden, und 1632 waren außer dem "etwas baufälligen und wüsten" Rathhause im Ganzen nur 38 Häuser und 6 Buden vorhanden, in welchen, wie 1577, wieder 46 Familien wohnten. Laut des der Stadt am 13. Februar 1563 vom Administrator, Herzog Ulrich, ertheilten Privilegs waren die als volle Häuser angesehenen Wohnungen der Bürger Giebelhäuser, die man von den kleineren, den Buden, welche nur die halbe Steuer zahlten, streng unterschied. Für einen Keller wurde jährlich ein Ortsgulden entrichtet. Bei dem Eindringen der fremden Kriegsvölker litt die Stadt zunächst nicht so viel, wie das benachbarte Bützow. Von den 38 Häusern waren 1632 doch nur 7 verwüstet, von den 6 Buden keine einzige. Das größte Unglück aber, welches die Stadt traf, war die furchtbare Feuersbrunst, welche zu Anfang des Jahres 1636 die meisten Häuser einäscherte und den größten Theil der Vorräthe, auch derjenigen, die die umwohnenden Bauern der größeren Sicherheit wegen in die Stadt gebracht hatten, vernichtete. Herzog Adolf Friedrich begab sich am 25. April selbst an Ort und Stelle, um seinen unglücklichen Unterthanen mit Rath und That beizustehen. Die Landesabgaben wurden den Abgebrannten für die nächste Zeit erlassen, und der Herzog bat auch den schwedischen Commandanten in Wismar, dieselben von der Kriegscontribution und der Schanzarbeit zu befreien, leider zum Theil vergeblich. Da nun außer diesem Unglück später noch oft Kriegsdurchzüge die Stadt hart mitnahmen, so ist es nicht zu verwundern, daß dieselbe bis zum westphälischen Frieden ihren früheren, immerhin bescheidenen Wohlstand nicht wieder erreichte. Im Jahre 1656 wohnten neben dem Bürgermeister, den 3 Rathsherren und dem Stadtschreiber 32 Bürger und 10 Einlieger, im Ganzen 47 Familien in Warin, also etwa ebenso viele Menschen wie 100 Jahre früher.

An der Spitze der Bürgerschaft standen 1 oder 2 Bürgermeister und 2 oder 3 Rathsherren. Zu Ende des

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16. Jahrhunderts wird als Bürgermeister Hermann Kunne 1 ) genannt; 1632 waren der Schuster Hans Reuter und Daniel Piel oder Pfeil Bürgermeister, letzterer, 1642 eine Zeit lang suspendirt, wenigstens noch bis 1658. Piel, der durch sein ganzes Auftreten eine höhere Bildung verräth, stammte wohl, ebenso wie Reuter und Kunne, aus der Stadt selbst, da mehrere Bürger ihres Namens schon im 16. Jahrhundert dort wohnten.

Die Jurisdiction übte der bischöfliche Vogt aus, und "im Gericht hatte die Stadt nur eine Stelle", während "die Obrigkeit zwei" besaß. Um die Mitte des 17. Jahrhunderts war der Amtsküchenmeister zugleich Vogt.

Die Abgaben der Stadt an das bischöfliche Amt bestanden in 13 fl. Orbör, 14 Drpt. 8 Scheffel Pachtroggen und der zehnten Garbe von Roggen und Gerste.

Die Hauptbeschäftigung der Bewohner war der Ackerbau. Ueber den Betrieb desselben sind leider nur Nachrichten aus einer Zeit vorhanden, wo der 30 jährige Krieg schon seinen zerstörenden Einfluß geltend gemacht hatte; dieselben geben daher nur annähernd ein Bild von den normalen Verhältnissen. Die Description von 1632 berichtet nämlich, daß man die 22 Hufen des Stadtfeldes mit 26 Pferden und 18 Ochsen bestellte und neben diesem Zugvieh 69 Haupt Rindvieh, 80 Schweine und 15 Schafe besaß. Vorrath an Korn war selbst 1632 nach dem Mißwachs des vorigen Jahres "nothdürftig" (d. h. eben genügend) vorhanden.

Die Waldcultur war nicht ganz vernachlässigt, wenigstens hatte man so viel "harte Hölzung", daß im Herbst jeder Baumann, sowie der Pastor einige Schweine in die Mast schicken konnte.

Fischerei hatte die Stadt gar nicht, da die zahlreichen Gewässer in der Nähe zum Stiftsamt gehörten.

Das Handwerk wurde 1632 von je einem Bäcker, Brauer, Tischler und Schwertfeger, 2 Böttchern, je 3 Schneidern und Schmieden und 4 Schustern ausgeübt. Von Kaufleuten, die sicher nicht ganz fehlten, ist nicht die Rede.

b. Das Schloß= und Amtsgebiet.

Im Süden der Stadt und in unmittelbarer Nähe derselben lag am Nordufer des Glammsees, an der Stelle des jetzigen großherzoglichen Amtes, das bischöfliche oder fürstliche


1) Nach Acten, betreffend Accise der Stadt Warin.
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Schloß, das Stiftshaus 1 ) mit seinen Nebengebäuden. Der durch Gräben und Wälle befestigte Schloßhof hatte wahrscheinlich die Form eines Quadrates; der Eingang zu demselben lag im Norden, nach der Stadt zu. Im Süden des Hofes stand ein großes viereckiges Gebäude mit starken Mauern, das auf einem Unterbau drei Stockwerk enthielt, also auch eine beträchtliche Höhe hatte. Die dicken Mauern und die Schießscharten im oberen Theil des Gebäudes charakterisiren dasselbe hinlänglich als die eigentliche Veste Warin, die Benennungen der einzelnen Gemächer aber, als der lange Saal im unteren Stock, der Bischof (die bischöfliche Schlafkammer) und der Bischofssaal im oberen Stock, beweisen genügend, daß hier der Bischof wohnte, wenn er sich zu Warin aufhielt.

Vor dieser Veste, d. h. an der Nordseite derselben, stand das Hauptgebäude, das Stiftsamtshaus. Nach einem Inventar von 1634 war dasselbe "umher in starkem Mauerwerk zugebaut, das obere Dach aber allenthalben übel verfallen und sehr böse, die Losamenter an Stuben und Kammern mit nothdürftigen Tischen, Bettstellen und Bänken ziemlich versehen". Die vorzüglichsten Gemächer waren: die gewölbte Hofstube (der Hofsaal) im untern Stock, zu welchem eine steinerne Wendeltreppe führte, die Herrenstube mit einer Schlafkammer daneben, die Küche, das lange Gewölbe (die frühere Hauskapelle?), in welchem im 17. Jahrhundert die Fischereigeräthe 2 ) aufbewahrt wurden, und der Keller.

Rechts neben dem Stiftshaus lagen zunächst das Backhaus und die "alte" Küche, in welcher 1634 gebraut wurde, und weiter nach dem Thore zu der Pferdestall des Stiftshauptmanns von 6 Gebinden und 6 Räumen, "mit Krippen und Röpen wohl versehen".

Auf der linken Seite des Hofes, nahe dem Thore, also dem zuletzt genannten Gebäude gegenüber, stand ein anderer "langer Pferdestall" von 19 Gebinden und 16 Räumen, "an Gebäude wie auch Krippen und Röpen fertig".

Das Kornhaus, dessen Lage nicht angegeben ist, wird zwischen dem Schloß und der langen Scheune, dem Backhaus gegenüber, zu suchen sein.


1) Vergl. Jahrbuch 2 B., S 86; 3 B, S. 114, 166-169; 4 B., S. 87-91; 8 A, S 224, 253.
2) 1634 waren vorhanden: 1 große Wade, "die mit etwa 60 fl. noch könnte ausgebessert werden, alsdann sie noch wohl einen Winter gehen könnte", 1 gute Strohwade, 1 Füllnetz, 3 Jagenetze, 1 Staknetz, 1 altes Brachsennetz, 2 Eisäxte, 2 Eisbaken und 4 Kähne.
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Das Thorhaus am Eingange zum Schloßhofe enthielt (1634) einiges Rüstzeug und 15 lederne (Feuer=) Eimer.

Das oben angeführte Inventar vergißt den Gefängnißthurm, der aber aus anderen Acten bekannt ist. Derselbe, ein viereckiges Gebäude von 120 Fuß Höhe, stand an der nordöstlichen Ecke des Schloßhofes. In ihm büßten neben den verurtheilten Amtsunterthanen auch die unter der Jurisdiction des Domkapitels stehenden Bewohner des Stifts für ihre Vergehen.

Der Bauhof, östlich vom Bischofshaus gelegen, enthielt das Bauhaus, 2 Scheunen, von welchen eine die große genannt wurde, den langen und den großen Stall und den "bekleideten" (d. h. überbauten) Brunnen, "oben mit einer großen Rolle, eisernen Kette und 2 Eimern daran".

Der Viehstand des Bauhofes enthielt 1634, wo er wahrscheinlich ein ziemlich normaler war, 22 Rinder, 65 Schweine, 60 Gänse und "vier Stiege" Hühner.

Die Aussaat konnte betragen: 40 Drpt. Roggen 1 ), 16 Drpt. Gerste, 2 oder 3 Drpt. Erbsen und je 1 Last Buchweizen und Hafer.

Die Schäferei, wieder östlich vom Bauhof gelegen, war sehr bedeutend, da auf derselben meistens 1000 und mehr Schafe gehalten wurden. Daher war auch eine größere Zahl von Gebäuden errichtet, und diese, bestehend in Wohnhaus, Backhaus, Käsehaus, 1 Kuhstall und 2 Schafställen, mußten das Aussehen eines Hofes haben.

Westlich vom Bischofshof, an dem Bach, der den Großen See mit dem Glammsee verbindet, lag, wie es noch heute der Fall ist, die Amtskornmühle mit zwei Gängen, in welcher alle Amtsunterthanen zu mahlen verpflichtet waren. Der Mühlenpächter gab nach einer Berechnung vom Jahre 1634 jährlich an das Amt 34 - 36 Drpt. Korn und vier fette Schweine. Einiges Mühleninventar wurde ihm von der Obrigkeit gehalten, aber für Stein= und Eisenschliß mußte er selbst sorgen.

Innerhalb der Stadt besaß das Amt einige Plätze an der später wenigstens so genannten Fischerstraße, auf welchen nach der Description 3 Buden standen. Das Bürgerverzeichniß der genannten Description führt zum Schluß, mit anderer Tinte geschrieben, drei Namen auf, die jedenfalls die Namen


1) Es waren 1634 aber nur 30 Drpt. gesäet, "wegen Mangels der 3 Dörfer, so Adam Heinrich Pentze weg hat". Vergl. Kloster Rühn, Hermannshagen.
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der Bewohner dieses Amtsgebietes sind, da unter ihnen der Amtsfischer Prehn steht. Ist diese Annahme richtig, dann wohnte auch einer der Rathsherren der Stadt, der Schwertfeger Bruhn, auf dem Amtsgebiet 1 ).

3) Der bischöfliche Antheil der Stadt Schwerin.

Zum Bisthum gehörte von der Stadt Schwerin der nördliche Theil. Nach einem Vergleich zwischen dem Bischof und dem Grafen von Schwerin vom 6. December 1284 2 ) lief die Grenze, durch die heutigen Namen bezeichnet, etwa von der Mündung der Engen Straße in die Kaiser=Wilhelm=Straße über den Markt nach dem Hôtel de Paris 3 ). Da aber der Bischof den Grafen in demselben Jahr mit dem Stadttheil, welcher von dieser Grenzlinie aus sich bis in die Schmiedestraße erstreckte, sofort in dem Vergleich belehnte, so ist derselbe für die vorliegende Beschreibung nicht von Interesse und wird auch nach den vielen Stiftsacten zur Zeit der Administration nicht als bischöflicher Besitz betrachtet.

Das bischöfliche Gebiet von Schwerin bestand aus zwei local von einander geschiedenen Theilen, deren erster sich um den Dom gruppirte, und deren zweiter sich vom Schelfthore, etwa an der jetzigen nördlichen Königs= und Friedrichsstraßen=Ecke gelegen, bis jenseits der Nicolaikirche und bis zum Hintenhof ausdehnte. Der kleinere südliche Theil, das Domgebiet, war fast ganz im Besitz des Domcapitels.

Auf dessen "Grund und Boden" stand zunächst das Hauptgebäude, die Domkirche 4 ) mit dem Kreuzgange, der zur Domschule hergerichtet war. Der Keller unter dem Kreuzgange, der Papenkeller genannt, wurde mit einem dem Capitel gehörigen Hause, "dem Düstern Loch" (s. weiter unten), vermiethet. Um den Dom herum lag der Kirchhof, auf welchem für den Bau desselben das Kalthaus errichtet war und außerdem zwei Buden standen, die zu Wohnungen dienten.


1) Seit 1881 ist dies Amtsgebiet der Stadt incorporirt.
2) S. Urk.=Buch III, Nr. 1766.
3) Ausführlicher behandelten die Grenze des Stifts in der Stadt Schwerin: Wigger im Jahrb. 28, S. 200 ff. und F. W. Lisch im Jahrb. 42, S. 80 u. a. O.
4) Die Verschiedenen kleineren Aufsätze über den Dom und dessen nächste Umgebung sind nachgewiesen im Ortsregister zu den 30 ersten Jahrbüchern unter Schwerin, Dom; ferner stehen Abhandlungen Jahrb. 36, S. 147-203; 40, S. 169 bis 174; 42, S. 157-160. Ueber die Bauten des Administrators Herzog Ulrich vergl. die Fortsetzung von Hederichs "Verzeichniß der Bischöfe zu Schwerin" in Gerdes' Sammlung 6, S. 488
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Die Wohnungen der Capitularen, die Domherrenhöfe, lagen größtentheils an der Nordseite der Schmiedestraße. In einem sehr sorgfältig ausgearbeiteten "Inventarium" vom Jahre 1649 werden sie der Reihe nach in folgender Weise aufgezählt.

Die erste Curie, zunächst dem Thor am Westende der Schmiedestraße gelegen, war ein zweistöckiges, von Süden nach Norden gerichtetes Giebelhaus von Fachwerk, mit Ziegelsteinen ausgemauert und mit Zungensteinen gedeckt. Das ganze Gebäude enthielt nur zwei Stuben, aber mehrere Kammern, deren eine zum Viehstall benutzt wurde. 1649 war es für 18 Rthlr. vermiethet.

Die zweite Curie, neben der ersten stadtwärts gelegen, war die Propstei. Vor derselben befand sich ein Garten. Das Haus selbst war 1649 so verfallen, "daß es schwerlich wieder reparirt werden" konnte, daher hatte man es auch für nur 4 Rthlr. (an einen Böttcher) vermiethet.

Auf die Propstei folgte der Dekanshof, auf welchen ein altes Thor mit einem kleinen Thorhause führte. Das Wohnhaus, zu beiden Seiten von Kohl= und Baumgärten umgeben, sah ebenso elend aus, wie die Propstei. Der Kamin in der Küche, um nur ein Beispiel von der dürftigen Beschaffenheit des Gebäudes zu geben, war von Holz und Lehm hergestellt, und von ihm führte eine Art Schornstein nur bis auf den Hausboden, nicht durch das Dach in's Freie. Aus der früheren Badestube des Dekans hatte man eine Wohnstube gemacht und es auf diese Weise ermöglicht, daß vier Miether (ein "kleiner" Weber, 2 Tagelöhner und ein vierter, nach seinem Stande nicht bezeichneter) das Haus für eine Jahresrente von 17 Rthlr. zugleich bewohnen konnten.

Die dann folgende vierte Curie diente 1649 zur Wohnung des Conrectors an der Domschule. Neben dem Hause stand ein Stall; auf den Hof führte ein zweiflügeliges Thor.

Das zweistöckige Haus der fünften Curie umgab ein Obstgarten. Auf dem Hof befand sich ein mit Steinen ausgemauerter Brunnen.

Demnächst folgte das "Düstere Loch oder der Papenkeller", ein theilweise zweistöckiges Gebäude mit Strohdach, das früher eine Weinschenke war, deren Lager sich im Keller des Kreuzganges befand. Von diesem Keller, dem eigentlichen "Düstern Loch", wurde der Name auch auf das Haus übertragen. 1649 war dasselbe an einen Schuster für 2 Rthlr. und "den Altarwein" vermiethet. Daß der

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Miether den Wein zum Altar lieferte, war wohl in der Zeit Gebrauch geworden, als derselbe noch die Weinstube hielt, und später der Gebrauch beibehalten worden 1 ).

Auf die sechste Curie, den Hof des Seniors, ging man durch ein halb mit Ziegeln, halb mit Stroh gedecktes Thorhaus. Auch hier stand ein von Steinen ausgemauerter Brunnen. Das zweistöckige Haus lag in einem Kohl= und Obstgarten, der von einem Zaun umgeben war. Eine Eigenthümlichkeit dieses Hauses war der große Hausboden, hofwärts mit zwei großen Thüren "zum Hinaufwinden". Miether der Curie war 1849 der Dr. Klatt.

Endlich folgte das Wohnhaus des Capitelssyndicus, des Dr. J. Wedemann. Auch dies Haus war früher eine Curie, die das Capitel aber im Jahr 1567 mit Einwilligung des Administrators Ulrich an Joachim von Halberstadt auf Klein=Brütz für 200 fl. verkaufte. Ein Enkel des Joachim, Joachim Lütke von Halberstadt, verkaufte das Grundstück 1625 wieder für 2000 M. lüb. an Dr. Wedemann, der es auf seinen Sohn, den Kanzler Hans Heinrich Wedemann vererbte. Des Kanzlers Wittwe besaß dasselbe noch im Jahre 1687. Die Lage des Wedemannschen Hauses ist genau bekannt, auch der Kaufcontract von 1567 bezeichnet dasselbe als "an der Ecke bei der Stadtmauer vor der Schelfe", d. h. an der Stelle des jetzigen Hôtel de Paris gelegen.

Unser Inventarium geht nach der Beschreibung der obigen sieben Höfe unmittelbar zum Bauhof auf der Schelfe über; es ist daher nicht zu bezweifeln, daß in dem genannten Jahre nicht mehr Curien vorhanden waren. Unterstützt wird diese Annahme durch ein freilich minder sorgfältig verfaßtes Inventarium aus dem Jahre 1632, da auch dort, das Haus des Syndicus eingeschlossen, sieben Höfe verzeichnet sind.

Die Domherrenhöfe erstreckten sich also vom westlichen Ende der Schmiedestraße bis zum heutigen Hôtel de Paris, d. h. in einer fast graden, von Westen nach Osten gerichteten Linie südwärts vom Dom. Nach dem heutigen Plan der Stadt würde der schmale Raum zwischen Markt und Dom die Anlage von größeren Gehöften, wie es die Domherrenhöfe waren, allerdings nicht gestatten, aber die gegenwärtige Ausdehnung des Marktes nach dem Dom zu datirt auch erst aus der Zeit nach dem großen Brande der Stadt im Jahre 1651.


1) Der Schuster hielt nach einer Bemerkung des obengenannten Inventars keine Weinstube.
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Vor demselben ging die Häuserfronte an der Nordseite des Marktes bis an die jetzige Marktpumpe, sie war also eine gerade Fortsetzung der Nordseite von der Schmiedestraße, und der Markt trat so weit vom Dom zurück, daß der Raum zwischen beiden durchaus kein beschränkter war.

Die fünfte Curie, welche nach einer Bemerkung im Inventarium von 1649 an der Seite "nach dem Kreuzgange zu untüchtige Sohlen" hatte, und der Pfaffenkeller lagen jedenfalls in nächster Nähe des Domes; es ist somit auch die Vertheilung der Curien auf den angegebenen Raum hinlänglich bezeichnet, indem westlich von der fünften Curie vier, östlich vom Pfaffenkeller zwei Höfe liegen mußten, was den gegebenen Raumverhältnissen durchaus angemessen erscheint.

1632 standen neben und zwischen den Domherrenhöfen, auf dem Grund und Boden des Capitels erbaut, aber im Privatbesitz befindlich, sieben Häuser und Buden; im Ganzen war also das Gebiet des Capitels in der Nähe des Domes, den Pfaffenkeller und die beiden Buden auf dem Kirchhof eingeschlossen, auf 17 bebaute und bewohnte Grundstücke vertheilt.

Westlich vom Dom, an der Stelle des jetzigen Posthofes, lag früher der Bischofshof. Das alte Bischofshaus wurde 1590 abgebrochen und für dasselbe im nächsten Jahr ein neues erbaut 1 ). Da dies neue Gebäude öfters unbewohnt stand 2 ), so verfiel es bereits in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Nach einem Inventarium aus dem Jahre 1640 wurde der Hof von einem Zaun umgeben, durch welchen an der Ostseite, vom Dome her, das zerbrochene Thor führte. Auf dem Hofe standen außer dem Wohnhaus die Küche, der Reitstall und wahrscheinlich ein freistehendes Saalhaus (palas) 3 ). Das Wohnhaus hatte, abgesehen von seiner Größe, vor den Domherrenhöfen nichts voraus. Ueber dem Keller erhoben sich zwei Stockwerk und der große Hausboden. Selbst die Außenwände waren von Fachwerk und die einzelnen Fächer oder "Tafeln" theils mit Ziegeln ausgemauert, theils "geklemt", die Frontseite z. B. war unten gemauert, oben mit Lehm ausgeworfen. Mehrere Tafeln waren 1640 herausgefallen, auf der Nordseite allein von


1) Fromm, Chronik von Schwerin, S. 84; Jahrb. 15, S. 322 ff. Hederich, Bischöfe zu Schwerin, S. 489.
2) 1632 erhielt der herzogliche Archivar und Lehnssecretär Simon Gabriel zur Nedden den Bischofshof zur Wohnung, später wohnte Daniel v. Plessen auf Hoikendorf in demselben.
3) Vergl. Lisch, Jahrb. 15, S. 321.
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84 Tafeln 28, dazu war dies "Gelind auf dem Ende nach der Mauer (die Nordwestecke) etwas übergewichen". Diesem elenden Zustande suchte der Herzog Adolph Friedrich dadurch abzuhelfen, daß er 1641 dem Schelfvogt befahl, für die Wiederherstellung des Bischofshofes Sorge zu tragen.

Auf der Schelfe 1 ) befaß das Capitel die Nicolaikirche, (vor 1550 zwei, später) einen Bauhof, einen Ziegelhof und ein paar Häuser und Buden.

Die Nicolaikirche wird in den Acten aus der Zeit der Administration des Stifts wiederholt ein sehr baufälliges Gebäude genannt 2 ). Nach der Description von 1632 war "diese Kirche an Fenstern, innerem und äußerem Gebäude ganz baufällig und sehr dachlos". Die für die Instandhaltung des Gotteshauses bestimmten Hebungen gingen im 30jährigen Krieg gewiß nicht hinreichend ein; vor dem westfälischen Frieden war daher an eine größere Reparatur nicht wohl zu denken, und nach demselben war das bloße Ausbessern kaum noch rathsam. Im Anfang des vorigen Jahrhunderts baute Herzog Friedrich Wilhelm die Nicolaikirche neu auf 3 ).

Für die Instandhaltung der Kirchen war vom Capitel u. a. auch ein Theil der Erträge von den beiden Bauhöfen auf der Schelfe bestimmt. Von diesen Höfen, die in den Acten aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts als der Große und der Kleine Bauhof bezeichnet werden, wurde aber um oder bald nach 1550 einer gelegt. Das Landbuch vom Jahre 1581 berichtet hierüber: "Ein Bauhof, der Große Bauhof genannt, ist getheilt unter ihnen (!), und haben drei Prediger darauf ihre Gärten."

Der noch in späterer Zeit erhaltene Bauhof lag am heutigen Schelfmarkt südwestlich von der Nicolaikirche. Im 16. Jahrhundert war der Hof mit einem Hakelzaun umgeben, durch welchen "vorne und hinten" (im Osten und Westen?) ein Thor führte. Die Gebäude, zwischen dem Baumgarten und Hofplatz, bestanden aus Wohnhaus, Kornscheune, zwei Viehställen und Backhaus. Auf dem Hofplatze befand sich ein mit Steinen ausgemauerter Brunnen.

So lange zwei Bauhöfe bestanden, gehörte zu jedem eine Ackerfläche von etwa 30 Morgen, nach Aufhebung des


1) Ein Grundriß der Schelfstadt vom Jahre 1705, also aus einer Zeit, wo die vom Herzog Friedrich Wilhelm entrirten durchgreifenden Veränderungen noch nicht begonnen hatten, ist unter Tafel IV dieser Beschreibung beigegeben.
2) Vergl. Hederich, S. 448.
3) Ueber die Glocken der alten Kirche s. Jahrb. 3 B, S. 192.
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Tafel IV

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einen wird der übriggebliebene vergrößert worden, sein. Der Acker lag auf dem Schelffelde nordöstlich von der Stadt.

Bis zum Jahre 1600 gehörte der Bauhof den Capitularen gemeinschaftlich, von da ab wurde derselbe durch das "Statut des General=Capitels=Convents" dem Quartus in ordine zugetheilt. Von 1621-1627 war er von dem derzeitigen Besitzer, dem Domherrn Joachim Wopersnow, für 180, resp. 210 M. an Gerhard Kempe verpachtet. Als Wallenstein einrückte, nahm er den Bauhof für sich in Beschlag und verpachtete ihn für 100 Rthlr. jährlich. Seitdem hat das Capitel ihn nicht wieder erhalten.

Eine Schäferei und dienstpflichtige Bauerdörfer gab es bei dem Schelfbauhof nicht.

Von anderen Besitzungen des Capitels auf der Schelfe werden im Landbuche aufgeführt: "ein Haus hinter der Kirche, ein Haus mit zwei Buden, zum Dom gehörig, und ein Haus mit zwei Buden in der Steinstraße."

Die Acten aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts sprechen von einem Ziegelhof des Capitels auf der Schelfe, zu welchem 1/2 Morgen Acker gehörte, und berichten dabei, daß der Baumeister den Ziegelacker gebrauchte, wenn kein Ziegler vorhanden. Wahrscheinlich wurde seit der Reformation kein Ziegler mehr angestellt.

Endlich stand im Besitze des Capitels die in einiger Entfernung vor dem Schmiedethore, bei dem jetzigen Wismarschen Thore gelegene Wassermühle, die Bischofsmühle genannt. Dieselbe mahlte nur mit einem Gange und trug nach der Description "das Jahr durch die Bank 11 Drpt. Metzenkorn ein". Zu der Mühle gehörte "ein Kohlgarten, so viel Acker, daß 12 Scheffel Hartkorn zur Haushaltung gesäet werden" konnten, und eine Wiese zu zwei Fudern Heu. Der Inhaber des Capitelshofes Groß=Medewege erhielt die Erträge aus der Mühle.

Alle übrigen Gebäude der Schelfe standen auf des Bischofs Grund und Boden und unter der Jurisdiction des bischöflichen Schelfvogtes. Sie vertheilten sich auf drei Straßen:

1) die Steinstraße, der nördliche Theil der jetzigen Königsstraße (von der Fischerstraße an), enthielt 1581 24 Wohnungen;

2) die Papenstraße, noch jetzt vorhanden, zählte 19 Wohnungen;

3) die Fischerstraße, jetzt Fischer= und Münzstraße, enthielt 58 Wohnungen.

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Alle drei Straßen zusammen konnten also 101 Familien beherbergen. Nach der Description von 1632 waren auf der Schelfe, außer den Besitzungen des Capitels, 28 Häuser und 79 Buden.

Die Bevölkerung dürfte sich demnach um 1600 auf etwa 500 Seelen belaufen haben. Rechnet man hierzu die Bevölkerung auf dem Gebiete des Capitels, die vielleicht 100 Personen betrug, so erhält man in dem bischöflichen Antheil der Stadt Schwerin als wahrscheinliche Bevölkerungszahl 600.

Die Schelfbewohner hatten gemeinschaftlich mit dem Inhaber des Schelfbauhofes die Weidegerechtigkeit auf dem Schelffelde des Capitels.

Nördlich vom Schelffelde auf dem Werder lag der große Eichen= und Buchenwald, "das Werderholz", das Eigenthum des Bischofs war. In demselben konnten nach dem Landbuche bei guter Mast 800 Schweine "fett gemacht werden". Die Description theilt aber mit, "daß solch Holz fast die Hälfte abgehauen und der höchste Schade darinnen geschehen".

B. Stiftsämter.

Diejenigen Dörfer des Stifts, deren Besitzer der Bischof selbst war, und die in seinem Namen die bischöflichen Beamten verwalteten, bildeten die Stiftsämter.

Auf dem Amtsgebiete errichtete man nach Bedürfniß oder nach Gutdünken eine Anzahl Meier= oder Viehhöfe und ließ diese direct für die bischöfliche Rechnung bewirthschaften. Zu dem Zwecke bestellte man für jeden Meierhof einen Hofmeister, der die Leitung der Wirthschaft unter Oberaufsicht des Stiftsamtes hatte. Ein ausführlicheres Beispiel einer solchen Hofwirthschaft ist bei der Beschreibung des Hofes Gallentin (s. die Seedörfer) gegeben. Kurz vor dem westfälischen Frieden begann man jedoch damit, die Meierhöfe zu verpachten.

Die in der Regel neben dem Meierhofe gehaltene Schäferei stand mit ersterem nur in einem losen Zusammenhang. Der Schafmeister hatte, wieder unter Oberaufsicht des Amtes, in ziemlich selbstständiger Weise die Leitung derselben; er mußte sich nur insofern nach den Anordnungen des Hofmeisters richten, als er nach dessen Feldwirthschaftsplan seine Weideplätze zugewiesen erhielt und von demselben einzelne Naturallieferungen als sein Deputat in Empfang nahm.

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In den um die Meierhöfe herumliegenden Dörfern waren Bauerstellen von den verschiedensten Größen errichtet. Die größten hatten eine Ackerfläche von 3 und ausnahmsweise 4 Hufen (die Hufe enthielt etwa 10,000 []R. Acker und Wiesen), die am häufigsten vertretenen Stellen jedoch nur 1 oder 2 Hufen und die kleinsten, die Kossatenstellen, oft nur einen Garten, bisweilen Acker von einer halben Hufe.

Alle Bauern erhielten ihre Stellen mit ausreichenden Gebäuden und dem nöthigsten Inventar vom Bischof zu Lehn und waren dafür verpflichtet, auf dem nächsten Meierhofe, oder wo es sonst verlangt wurde, Hofdienste allerlei Art zu thun und daneben verschiedene Abgaben in Naturalien und Geld dem bischöflichen Amte zu entrichten. Den Inhabern der größeren Stellen, den Bauleuten, wurden Hand= und Spanndienste auferlegt, die Kossaten thaten nur Hand= und Botendienste.

Die Erträge aus den Waldungen, nach damaliger Bezeichnung in harten Holzungen (Eichen= und Buchenwäldern) und weichen Holzungen (vorzugsweise Buschholz, Ellern und Birken) bestehend, flossen ebenfalls zunächst in die Amtskasse, da es eine besondere Forstverwaltung noch nicht gab. Holzvögte als Forstschutzbeamte waren vorhanden.

Auch die Gewässer: Seen, Teiche und Flüsse, wurden vom Amte direct ausgenutzt und nicht verpachtet. Zum Betrieb der Fischerei hielt man sich Fischerknechte, denen man alle Fischereigeräthe lieferte. Das an dem Ufer geworbene Rohr wird jedenfalls zur Erhaltung der Dächer von den Amtsgebäuden mit verwandt worden sein.

Die Zahl der Stiftsämter im Bisthum Schwerin war natürlich nicht groß, es gab deren nur zwei: das Amt Bützow und das Amt Warin. Die am Schweriner See gelegenen sogenannten Seedörfer und die pommerschen Dörfer, welche in ähnlichem Verhältniß wie die Dörfer der Stiftsämter Eigenthum des Bischofs waren, bildeten zur Zeit der Administration nicht besondere Amtsbezirke, sondern wurden von den beiden genannten Aemtern mit verwaltet.

1) Das Stiftsamt Bützow.

a. Allgemeines.

Wegen seines Sitzes in der Haupt= und Residenzstadt des Bisthums erhielt das Stiftsamt Bützow eine hervorragende Bedeutung. Denn zunächst lag der größte Theil

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der bischöflichen Dörfer um diese Hauptstadt herum, und daher hatte dies Amt naturgemäß eine größere Ausdehnung als das andere Stiftsamt (Warin); dann aber erhielten auch die Beamten, weil die Regierung mit ihnen leichter in Verbindung treten konnte, Befugnisse, die sich weit über das Amtsgebiet hinaus erstreckten. So wurden nicht nur viele Jahre hindurch die Seedörfer (s. diese) und die pommerschen Stiftsdörfer von hier aus verwaltet, sondern auch die mannigfaltigen Einkünfte, die der Bischof aus fremden Orten bezog, von diesem Amte berechnet.

Die zum Amtsgebiete gehörigen Grundstücke in Bützow sind in der Beschreibung dieser Stadt aufgeführt worden und können deshalb hier übergangen werden.

Im Bützower Amte, vorzugsweise auf der rechten Seite der Warnow, gab es nicht unbedeutende Waldungen 1 ). Ueber den südlichen Theil dehnten sich drei mit einander zusammenhängende Eichen= und Buchenwälder aus, welche man mit den Namen Boitinsche Heide, Dreezer und Schallocker Holz bezeichnete. Diese Wälder waren von so beträchtlicher Größe, daß bei voller Mast 1400 Schweine darin konnten geweidet werden. Die Lage derselben ergiebt sich aus ihren Benennungen, die aus Ortsnamen gebildet sind, mit großer Sicherheit; denn das Dorf Boitin ist noch vorhanden, und von den beiden jetzt untergegangenen Dörfern Dreez und Schallock lag ersteres auf der Feldmark des jetzigen Gutes Dreez oder Peetscherhof 2 ), letzteres auf der des jetzigen Erbpachthofes Schlockow 3 ). Eine zweite Waldung, die Moker, theils mit Eichen und Buchen, theils mit Weichholz bestanden, erstreckte sich von der Zibühler Scheide bis an die Nebel. Nur die kleinere Hälfte derselben gehörte der Stadt Bützow, die größere, 200 Schweine mästend, war Eigenthum des Bischofs. An die Moker stieß wiederum das auf der rechten Seite der Nebel gelegene Zepeliner Holz, ein Eichen= und Buchenwald, der 400 Schweine mästen konnte, und endlich lag noch rechts der Warnow, in der Nähe der Stadt Bützow, der Eichenwald die Darnow 4 ). Mast für 100 Schweine.


1) Landbuch von 1581.
2) S. Stiftsritterschaft: Zibühl.
3) S. Warnow.
4) Da nach dem Landbuche der "Faule See", ein kleiner Teich nordöstlich von Bützow, in der Nähe der Oettelinschen Grenze, in der Darnow lag, so mußte sich letztere nordwärts bis in die Nähe der Oettelinschen Feldmark erstrecken. Vergl. Jahrb. 18, S. 230. Ueber ein Denkmal in der Darnow s. Jahrb. 27, S. 196 und 197.
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Links von der Warnow werden im Landbuche wenige harte Holzungen genannt. Bei Schlemmin lag das Bischofs= und Schlemminer Holz, aus Eichen und Buchen bestehend, in welchen 150 Schweine geweidet werden konnten. Das Bischofsholz ist auf der v. Schmettauschen Karte nördlich von Schlemmin verzeichnet, das Schlemminer wird deshalb westlich vom gleichnamigen Dorf auf der hohen Burg zu suchen sein. Außer einem größeren Eichenwald (Mast für 200 Schweine) bei Zarfzow, in der Nähe von Neubukow, gab es dann nur noch auf dem Neuendorfer Felde zwei kleine Eichenkoppeln: die Sorung 1 ) "hinter dem Walle", also in der Nähe des Bützower Stadtfeldes, nach Parkow zu, und die "Schlehufen" und endlich einen kleinen Eichenkamp auf dem Horster Felde.

Weiche Holzungen, vor allem Birken und Ellern, befanden sich in der Regel auf den Feldern der einzelnen Dörfer so viel, als für den Bedarf an Brennholz nöthig war. Die größeren Holzungen dieser Art sind im Landbuch besonders verzeichnet und nach der Anzahl der möglichen "Haue" (Abholzungen) bemessen.

1) In der Moker: 10 Haue.
2) In der Darnow: 8 Haue.
3) Auf der Boitinschen Heide: 18 Haue
4) Bei "der Bahlen": 1 Hau.
5) Zwischen Horst und Bahlen: 2 Haue.
6) Zwischen Niendorf und Trepzow: 1 Hau.
7) Zu Zarfzow: 2 Haue. 8) "Lengst Drezer Felt Kannenbrok 2 ), Kalenbergk": 1 Hau.

An Wild bargen diese Wälder Wildschweine, Rehe, Hasen, Wölfe und Füchse; Hirsche werden nicht genannt. Die Jagd beschränkte sich scheinbar ausschließlich, sicher vorzugsweise auf Schweine und Hasen.

Die Ertragsfähigkeit der Gewässer, welche natürlich von der Größe derselben und von der Reichhaltigkeit an Fischen abhängig war, berechnete man nach der Zahl der Wadenzüge, welche man jährlich in denselben für möglich hielt. Das Landbuch giebt diese Zahl an, wie nachstehend verzeichnet ist.


1) Diese Sorung, nach heutiger Aussprache Sühring, ist jetzt, ein Torfmoor bei Parkow. ( Jahrb. 29, S. 131.)
2) Der Kannenbruch lag nach einer Notiz des Landbuches über die Boitinschen Hofwiesen auf dem Tarnower Felde, nach obiger Angabe also an der Dreezer Scheide. Der Kalenberg findet sich noch heute auf der Dreezer Feldmark.
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1) Der Parumer See. "Darauf haben die Bülowen zu Zibühl, wenn die große Wade gezogen wird, den fünften Fisch, [ferner] den Schmaltow mit Körben und Netzen, ohne Strohwade, [welche] gegen den 5. Fisch verglichen [ist]. Die Bülowen haben auch die Rohrung (Rohrwerbung). Hält 13 Wadenzüge." - In dem See fing man Brachsen, Hechte, Barsche, Plötze, "Stulbarsche" und Aale.

2) Der Große Jetzer (d. i. Mühlengeezer) See. 4 Wadenzüge.

3) Der Kleine Jetzer See. 3 W. "In diesen beiden Jetzer Seen haben die Bülowen zu Prüzen das Schmaltow mit Strohwaden und Körben und einen Wadenzug auf dem Zatanende auf dem Lütken See."

4) Der Boitinsche See. 3 W. "Giebt Karpfen, Krebse, Gründlinge und sonst allerlei Fische."

5) Der Mewersee 1 ). 1 W. "Giebt Brachsen und sonst allerlei Fische."

6) Der Große Dreezer See "hält 0 Wadenzüge, wird nur mit Körben und Netzen gefischt; giebt allerlei; ist bisher Hauptmannsgerechtigkeit gewesen."

7) Der Kleine Dreezer See. 0 W. "Den hat der Pastor zum Boitin gegen den Schmaltow im Mewersee."

8) Der Nemersee 2 ). 1 W. "Die Prehne haben darauf den Schmaltow, giebt allerlei Fische ohne Brachsen."

9) Der Kleine Peetscher See. 1 W.

10) Der Kahle See in der Moker. "Fischet nur mit Körben."

11) Der Oettelinsche See. 2 W. "Ist ein guter See, giebt allerlei Fische."

12) Die Schlouisch 3 ). 1 W. Die beiden letzten Seen "werden aus der Warnow gespeist."

13) Der kleine Faule See "ist in der Darnow, hält einen kleinen Zug."

14) Der Neuenkirchener See. 4 W. "Soll sein halb Fürstenthums und halb Stifts. Die Moltken und


1) Man erwartet, nach der hier gebrauchten Reihenfolge, den südlich von Warnow gelegenen See, indessen wird dieser früher wahrscheinlich nicht Mewersee, sondern Schallockersee genannt sein (vergl. Katelbogen, Anmerkung).
2) Das Nemersfeld war ein Theil der Zerniner Feldmark, an der Warnower Grenze gelegen. Der Nemersee ist also der westlich von Zernin gelegene Teich.
3) Nach der v. Schmettauschen Karte liegt von Bützow aus nordöstlich zunächst der Faule See, dann folgt in derselben Richtung der Schwarze und endlich der Oettelinsche See. Nach der im Landbuch angegebenen Reihenfolge muß die Schlouisch mit dem Schmettauschen Schwarzen See identisch sein.
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Haus (Amt) Schwaan brauchen ihn zugleich; mit allerlei Fischerei."

15) Der "Große (Bützower) See um den Wall". "Des Hauses Seite", d. i. der südliche Theil, "hält 10 Züge, des Raths 4 Züge. Giebt allerlei Fische.

16) Der Lange See, südöstlich von Bützow. 3 W. "Giebt allerlei Fischer

17) Der "Rume=See" 1 ). 1 W. "Gute Brachsen und allerlei Fische."

18) Der Burgsee im Süden der bischöflichen Burg. 1 W. "Giebt allerlei gemeine Fische und Alant."

Von dem Warnowflusse gehörte zum Amte "die Hälfte auf der Wolker oder Darnower Seite von der Lussewitz (Grenze bei Warnow) hinunter bis an das Oettelinsche. Feld". Hier fing man "Welse, Brachsen, Karpfen, Fahren, Neunaugen und allerlei gemeine Fische". Zum Fang der Aale waren Zerrane (Aalkisten) 2 ) angelegt, und zwar je einer bei der Walkmühle und bei der Kornmühle vor dem Rühner Thor und zwei bei der Kornmühle vor dem Wolkener Thor. Der Aalfang mit Körben wurde 1549 dem Stiftshauptmann Jürgen Wackerbarth verliehen 3 ).

b. Die Meierhöfe.

Zum Hause (Amte) Bützow gehörten drei Viehhöfe, wie das Landbuch sich ausdrückt, oder Meierhöfe, wie die Description sie nennt.

1) Der Ziegelhof. - Ungefähr 60 Ruthen südlich vom Schloß, östlich von der Bützow=Rühner Landstraße, lag der Ziegelhof 4 ), später gewöhnlich Bauhof genannt. Die auf dem Grundriß der Stadt Bützow verzeichneten 4 Gebäude dieses Meierhofes waren nach der Description: das Wohnhaus, die Scheune, 1632 zur Hälfte baufällig, und 2 Viehställe, 1632 abgebrannt.

Die Größe des in drei Schlägen bewirthschafteten Hoffeldes wird im Landbuche zu 55 Drömpt 9 Scheffeln Aussaat berechnet. Von dem bestellten Lande trug eine Hälfte Wintersaat, Roggen und Weizen (1581 nur 3 Drpt. 4 Scheffel), die


1) Wahrscheinlich ist der Rume=See der zwischen dem Langen und dem Rühner See gelegene Teich.
2) Vergl. Jahrb. 17, S. 85 und 89.
3) Vergl. Stiftsritterschaft: Katelbogen, Anmerkung.
4) Bis Anfang des 16. Jahrhunderts, nachweislich noch 1521, war auf diesem Meierhof eine Ziegelscheune; daher der Name Ziegelhof. Der Ziegler wohnte auf dem Burghof in Bützow.
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andere Sommersaat, Gerste, Hafer, Erbsen und Buchweizen. Dazu kam eine Wiesenfläche von 58 Fudern Heu.

Der Viehstand durfte nach der Abschätzung des Landbuches 60 Rinder, 200 Schweine und 60 Gänse enthalten; wie viel Vieh in der That vorhanden war, ist nicht angegeben. 1632 hatte der Krieg fast alles Vieh geraubt, es waren nur 2 Kühe und 6 Schweine übrig geblieben. Um die Rinderheerde wieder möglichst vollzählig zu machen, zog man in den nächsten Jahren vorzugsweise Kälber auf, und zwei Jahre später, 1634, trieb man 33 Haupt Rindvieh, nämlich 8 Kühe und 25 Starken und Kälber, auf die Weide. Auch das übrige Vieh war bis fast auf die Hälfte des Normalstandes wieder ergänzt.

Dienstpflichtige Dörfer waren: Passin, Parkow, Bahlen, Neuendorf, Schlemmin, Penzin und Jürgenshagen, später (1654) auch die Schulzen zu Horst und zu Steinhagen. Das sehr weit abgelegene Dorf Jürgenshagen zahlte indessen schon 1581 für den Hofdienst ein Dienstgeld.

2) Wolken. - Von den Gebäuden des Meierhofes Wolken wird in der Description berichtet, daß sie sich in ziemlich gutem Stande befanden. Ebenfalls wird dort von der Scheune gesprochen; wie viel Gebäude außer dieser vorhanden waren, ist nicht angegeben.

Die Feldmark war etwas kleiner als die des Ziegelhofes, und enthielt nach dem Landbuche nur 40 Drpt. Aussaat; die Wiesenfläche war aber eine sehr große, es konnten 460 Fuder Heu geworben werden. Dieser Reichthum an Heu durfte übrigens in Wolken selbst nicht verbraucht werden, denn auch der bischöfliche Stall in Bützow und die "Höfe" erhielten nach Bedarf davon geliefert. Ein Theil des Wolkener Feldes war in kleinen Parcellen von 3-15 Morgen an die Bauern in Zepelin verpachtet.

Entsprechend der großen Wiesenfläche war die Kuhheerde eine bedeutende. Das Landbuch meint, daß in Wolken 200 Kühe könnten gehalten werden; 1632 und die folgenden Jahre war aber noch nicht die Hälfte vorhanden. 1581 hielt man gar keine Schweine, in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts dagegen 60-100 Stück und darüber. Gänse= und Hühnerzucht wurde hier, wie überall, mit Vorliebe gepflegt, ja sogar große ausländische Hühner, "Kalkunsche oder Indische" (Puter) genannt, hatte man sich neben den kleineren inländischen zu verschaffen gesucht.

Dienstpflichtig war nur das Dorf Zepelin.

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3) Der Hof Boitin mit der Schäferei. - Der Hof Boitin, westlich vom Boitinschen See gelegen, enthielt 1634 an Gebäuden: das Wohnhaus, das "neue" Haus (ein kleines Haus mit einer Stube und einer Kammer, wohl zur Wohnung des dortigen Holzvogtes bestimmt), die Scheune, den langen "Stall" (von 12 Gebinden), das Schweinehaus und das kleine Käsehaus (von 2 Gebinden).

Das Feld, zu etwa 40 Drpt. Aussaat berechnet, wurde in 3 Schlägen bestellt. 1581 waren 2 Drpt. Weizen gesäet, in den vorliegenden Acten aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts wird von Weizenbau nicht berichtet. Die Wiesen, im Ganzen gegen 100 Fuder Heu liefernd, waren nach dem Landbuche größtentheils, z. B. die Kannenbruchwiese, von den Tarnower Bauern gegen Brenn= und Zaunholz eingetauscht.

Der Viehstand war im 16. Jahrhundert kleiner, als in der ersten Hälfte des 17.; selbst im 30jährigen Krieg ist er im Wachsen. Während man 1581 nur 60 Kühe hielt, waren 1637 109 (darunter nur 42 milchende) vorhanden; die Zahl der Schweine vermehrte sich in derselben Zeit von 70 auf 134, die der Gänse von 60 auf 99. Die Hühner, Kalkunsche wie inländische, waren 1637 "von den räuberischen Reutern, so häufig auf diesem Hof einquartiert, verzehrt und mit weggenommen". Für gewöhnlich wurden sonst etwa 60 Stück gehalten.

Den Hofdienst verrichteten die Dörfer Boitin, Tarnow, Warnow und Zernin.

Die Boitinsche Schäferei lag ungefähr 10 Minuten östlich vom Dorfe auf der anderen Seite des Sees an der Landstraße von Dobbertin nach Bützow. Ein Wohnhaus, eine Scheune, ein Schafstall und ein Käsehaus (nur 3 Gebinde) waren alle dort befindlichen Gebäude. Die Anzahl der Schafe betrug etwa 1000 Stück.

c. Die Bauerdörfer.

1) Zarfzow. (Jetzt Hausgut im A. Bukow. 6 Hufen) 1 ). - Das Landbuch berichtet über Zarfzow: "Daselbst sind 2 Meierhöfe, mit 2 Hofmeiern besetzt, und 2 Kossaten; gehören


1) Die Hufenzahl ist hier, wie bei den folgenden Dörfern, nach der Description angegeben. Die Kossatenstellen sind nicht einbegriffen.
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mit aller Herrlichkeit und Gerechtigkeit dem Bischofe zum Hause Bützow". Die hier Meierhöfe genannten Gehöfte sind in der That mehr als große Bauerstellen, da zu jedem derselben 19 Drpt. Acker gehörten, die man mit 18 Pferden bestellte. Jeder Hofmeier zahlte eine Pacht von 30 M. jährlich. Hofdienste wurden nicht gefordert; doch war den Stellen die Verpflichtung auferlegt, das Zehntkorn aus Bukow nach Bützow zu fahren und den Bützower Beamten, wenn dieselben in Zarfzow waren, "Ausrichtung zu thun". In der Description (1632) werden diese Stellen nicht Höfe, sondern Bauergehöfte genannt, deren Ackerfläche zu 3 Hufen veranschlagt wird.

Außerdem gab es in Zarfzow 2 Kossaten, welche "allerlei Kossatendienst bei der Collectur zu Bukow thaten, Briefe trugen und Holz fällten".

2) Jürgenshagen. (18 Hufen.) - Das Dorf Jürgenshagen, früher Jordanshagen genannt, mit einer zur Pfarre in Neuenkirchen gehörigen Kapelle, war früher im Besitz des Schweriner Capitels, nur einige Kornpächte kamen seit alter Zeit dem Bischof zu. "Solches aber hat der Administrator Herzog Ulrich zu Meklenburg ausgewechselt, und hat dagegen das Capitel Alles an dem Dorfe abgestanden und s. f. G. eingeräumt, wie dessen auch Verträge aufgerichtet, und gehöret nun das ganze Dorf mit höchsten (und) siedesten Gerichten, Auf= und Ablaß und allen Diensten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten zum Hause Bützow, ausgenommen etliche Hebungen, zur Oeconomie zu Schwerin verordnet." (Landbuch von 1581.) Nach den Schweriner Kirchen=Acten übernahm nämlich der Herzog Ulrich als Administrator des Stifts 1565 die Besoldung der Kirchen= und Schuldiener des Domes an Stelle des Capitels und erhielt deshalb von letzterem das Capitelsdorf Jürgenshagen und eine Präbende aus der Saline zu Lüneburg von 50 Gulden. Die über diesen Vertrag ausgefertigte Urkunde datirt indessen erst vom 21. Februar 1568.

In dem Dorfe wohnten 1581 19 Bauleute auf Stellen von durchschnittlich einer Hufe Acker und 7 Kossaten; 1632 hingegen 18 Bauleute, 7 Kossaten und 1 Schmied in einem eigenen Hause.

Nur einige Bauern lieferten nach dem Landbuche Korn (Roggen, Gerste und Hafer) nach Bützow, aber der Oeconomie der Schweriner Domkirche waren alle verpflichtet. 1632 betrug die Hebung der Domöconomie 47 fl. 3 Pf.

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3) Penzin. (14 Hufen.) - Die Kapelle in Penzin, ein Filial von der Kirche in Neuenkirchen, war wie die Mutterkirche bischöflichen Patronats 1 ).

Das Dorf gehörte nach dem Landbuche mit Gericht, Auf= und Ablaß und allen Diensten dem Bischof; "doch werden von den Moltken daran angefochten 3 Bauleute und 3 Kossaten, von welchen doch itzige Leute nicht gedenken, daß Moltken daran gehabt". Die Feldmark von etwa 14 Hufen war unter 11 Bauleute und 3 Kossaten vertheilt.

Die Abgaben der Dorfschaft bestanden in einer Geldpacht von 22 M. 10 s. 9 Pf., einer Königsbede von 24 M., einer Kornlieferung von etwa 70 Drpt., in 12 Zehntschweinen, 10 Rauchhühnern (der Schulze war davon befreit) und 12 Topp Zehntflachs. Hühner und Eier mußten auf Verlangen bei Anwesenheit "der Herren" in Bützow geliefert, und außerdem "Ausrichtung zum Schweinsablager" und (vom Schulzen) zur Hasenjagd gethan werden.

4) Passin. (14 Hufen.) - Das Dorf Passin mit einer zur Kirche in Bützow gehörigen Kapelle, bischöflichen Patronats, war Eigenthum des Bischofs, "seit es von den Moltken vollends eingezogen" (Landbuch). Nur einige Hebungen kamen dem Capitel aus einer Bauerstelle zu.

Bewohnt wurde Passin von 10 Bauleuten, 6 Kossaten und (1632) 1 Einlieger, der Schneider war.

Die Gelbabgabe, Pacht und Bede, bestand in 131 M. 10 s. 6 Pf.; an Roggen, Gerste und Hafer wurden zusammen 9 Drpt. geliefert. Ebenfalls war die Dorfschaft zur "Jagdausrichtung" und zu Lieferungen von Eiern und Hühnern, "wenn die Herren zu Bützow, und angesagt wird", verpflichtet.

5) Bahlen. - Das jetzt untergegangene Dorf Bahlen stammt sicher schon aus der wendischen Zeit her, da es einen auch sonst häufigen Ortsnamen hat, der zweifelsohne slavischen Ursprungs ist. Ueber die Lage des Dorfes berichten die Acten, betreffend Landvermessung im Amte Bützow vom Jahre 1704: "Das Dorf Bahlen, eine gute Viertelmeile von Bützow belegen, hat bisher 2 Viertelhufner zu Einwohnern gehabt. Der Acker liegt in Worthen und hin und


1) Nach einem Berichte des Pastors Plitt zu Neuenkirchen vom Jahre 1762 War "die Capelle zu Penzin ungefähr vor eines Menschen Alter zerfallen". Der Wüste Kirchhofsplatz, so lange von der Dorfschaft als Ruheplatz des Mittags für ihr Vieh benutzt, wurde in dem genannten Jahre dem Schulmeister zur Vergrößerung seines Gartens gegeben, neben welchem er lag.
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wieder zwischen dem Passiner Acker." Auf der v. Hoinkhusen'schen Karte (Amt Bützow 1713) liegt das Dorf auf gleichem Breitengrade mit Horst, links am Wege von Bützow nach Passin, die Dorfstätte gehört also jetzt zur Horster Feldmark.

Das Landbuch sagt: "Bahlen ist von den Moltken gekommen und hat die Gelegenheit mit dem, als mit Passin, ohne daß der Bischof an Passin sonsten auch von Alters gegehabt." Es wohnten hier früher 3 Kossaten, von denen 2, ebenso wie einige Passiner Bauern, Ackerstücke vom Barelslande (!) in Pacht hatten. Die ganze Abgabe des Dorfes bestand 1581 in 5 M. 12 s. Geldpacht und 3 s. Bede.

Alle drei Kossaten kommen in den Bützower Amtsacten 1663 zuletzt vor, sicher waren 1696 nur noch zwei vorhanden 1 ).

6) Horst. - Der Hof zu Horst, nach dem Landbuche ein Meierhof von 8 1/2 Drpt. Aussaat und wie gewöhnlich in 3 Schlägen bewirthschaftet, gehörte "mit aller Gerechtigkeit zum Hause Bützow". 1581 wurde dem Pächter, der jährlich 15 M. Pacht zahlte und außerdem weitere Fuhr=


1) Nach einer Beschreibung des Amtes Bützow von 1701/2 wohnten in Bahlen 2 Kossaten, und war daselbst eine Stelle wüst. Der Kossat und Schulze Hans Wiede hatte 6 Scheffel Roggen und 10 Scheffel Sommerkorn gesäet, seine Hufe war also eine recht kleine. Doch standen auf seiner Hofstelle verhältnißmäßig viele Gebäude: Wohnhaus, Scheune, Schauer und "Beikathen" Er hielt 2 Pferde, 2 Ochsen, 2 Kühe, 2 Kälber, 8 Schweine. Die Geldabgabe für diese Schulzenstelle war gering (3 fl. 7 s. 3 Pf. jährlich); aber der Hofdienst, welcher auf dem Bauhof geleistet werden mußte, war nicht unbeträchtlich. Der andere Kossat (Bruhn) hatte eine etwa gleich große Stelle mit gleichen Leistungen. Im ganzen Dorfe gab es nur 4 Heerdstellen. Die Feldmark wurde begrenzt von Passin, Kambs, Bützow und der Horster Schulzenstelle. Bei der Vermessung 1704 wurden die Kossatenstellen durch die Bahlener wüste Hufe und einzelne Passiner Ackerstücke vergrößert und so aus den Kossaten Halbhufner gemacht. Weide hatte und behielt das Dorf mit Passin gemeinschaftlich.
Ganz genau ist nicht ermittelt, wie lange das Dorf existirte; aber der Zeitraum, in welchem es nachweislich untergegangen ist, ist gerade nicht groß. Zuletzt kommt es in den Bützower Pachtgeld=Registern von Trinitatis 1743/44 vor; die folgenden Jahrgänge dieser Register fehlen leider, und andere Acten, die Aufschluß, geben, sind auch nicht da. 1758 aber gab es im Bützower Amt kein Dorf Bahlen mehr; sonst würden die Kriegsschäden=Berechnungen, welche alle übrigen Amtsdörfer der Reihe nach mehrfach aufzählen, auch Bahlen genannt haben. So viel steht also fest, daß das Dorf zwischen 1744 und 1758 untergegangen ist; wahrscheinlich ist die ganze Feldmark an Horst gekommen.. Nach Passin sind, wie man vermuthen könnte, die Bauern nicht verlegt. Noch heute heißt die Landstraße in der Gegend des untergegangenen Dorfes der Bahler Damm, und eine dortige Brücke die Bahlsche Brücke.
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dienste, z. B. nach Rostock, Wismar, Güstrow u. s. w. zu leisten hatte, ebenso wie den Amtsbauern Brenn= und Zaunholz frei geliefert. Horst war also schon im 16. Jahrhundert in ähnlicher Weise, wie zu Ende des 30jährigen Krieges mehrere Amtshöfe, förmlich verpachtet.

Im 17. Jahrhundert wohnte neben dem Hofpächter zu Horst ein Bauer oder Schulze, wie er meistens bezeichnet wurde, der sich in den Bützower Amtsregistern, so weit sie reichen (bis 1744), findet. Der Baueracker lag nach dem Dorfe Bahlen zu.

7) Parkow. (9 Hufen.) - "Das Dorf gehört jetzo zum Hause Bützow mit höchsten und siedesten Gerichten, Diensten, Auf= und Ablaß und aller Herrlichkeit und Gerechtigkeit,. wird aber von den Moltken neben ändern gerichtlich befochten, gleich den Passinschen, Penzinschen, auch Bahlen" (Landbuch).

Die Dorfschaft, aus 7 Bauleuten und 7 Kossaten bestehend, zahlte ans Amt 42 M. 1 s. Geldpacht, 6 s. für 6 Topp Zehntflachs, 9 M. Königsbede und lieferte 14 Rauch=Hühner. Außerdem bestand die Verpflichtung Hühner und Eier zu liefern, "wann die Herren im Amte" waren, und zum Schweinsablager nach Tarnow und Schlemmin "ihr Gebührniß zu bringen".

8) Neuendorf , (19 1/2 Hufen.) - Das Dorf Neuendorf, früher immer Niendorf genannt, gehörte nach dem Landbuche dem Bischofe mit allen Rechten. Es wohnten dort 1581 12 Bauleute und 1 Kossat, 1632 13 Bauleute, deren Stellen sehr verschiedener Größe waren, von 1/4 bis 2 Hufen.

Die Hebungen aus Niendorf bestanden in 26 M. 0 s. 11 Pf. Geldpacht, 9 M. 8 s. Königsbede, 7 M. 6 s. 9 Pf. Grasgeld, 11 Rauchhühnern, 214 Pachthühnern und in den Zehntlämmern. Auch waren die Bauern verpflichtet, Hasen= und Schweinsablager zu geben und für die "Herren" in Bützow Hühner und Eier zu liefern.

9) Trepzow , s. ritterschaftliche Güter und Dörfer.

10) Schlemmin. (19 1/2 Hufen.) - Die Kapelle in Schlemmin, bischöflichen Patronats, ein Filial der Kirche in Moisall (s. dieses), verfiel während des 30jährigen Krieges so vollständig, daß es nicht mehr möglich war, den Gottesdienst zu den "Vierzeiten" wie früher darin zu halten. 1653 versuchte man durch eine Sammlung Geld zur Reparatur zu gewinnen, doch flossen die Gaben nicht reichlich, und der Bau unterblieb.

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Obwohl das Landbuch zuerst behauptet, daß das Dorf dem Bischof ganz und gar gehöre, so giebt es doch darauf bei der Specification der Hofstellen an, daß deren drei neben dem Amte Bützow auch dem Kloster Rühn, und andere drei auch Jürgen Wackerbarth 1 ) pflichtig seien.

In dem Dorfe wohnten 12 Bauleute und 3 Kossaten, deren Stellen 1/4 bis 2 Hufen Acker enthielten.

Außer 34 M. Pacht und Königsbede mußte etwas mehr als 17 Drpt. Korn und 14 Rauchhühner ans Amt geliefert werden. Die Verpflichtungen in Bezug auf Jagdablager und Lieferungen von Hühnern und Eiern waren denen der vorhin beschriebenen Dörfer gleich.

11) Warnow. (33 Hufen.) - Die Kirche in Warnow war Anfangs, sicher bis 1558, ein Filial von Zernin, später, nachweislich vor 1593, wurde die Pfarre von Zernin nach Warnow verlegt; jetzt ist wieder Zernin Mutterkirche und Warnow Filial.

Das Dorf gehörte mit allen Rechten zum Amte Bützow. In demselben wohnten im 16. und 17. Jahrhundert 16 bis 17 Bauern und Kossaten, die nach dem Landbuche für ihre Warnower und Schallocker Hufen (s. weiter unten) zusammen einige neunzig M. Pacht, 15 1/2 Zehntschweine, 15 1/2 Topp Flachs, 16 Rauch=, 16 Drift= und 39 Pachthühner ans Amt lieferten. Landbede gaben sie nicht und hatten es auch vor 1581 nicht gethan. Wenn die Beamten im Dorfe waren, hatte der Schulze allein für die "Ausrichtung" zu sorgen. Die Verpflichtungen in Betreff des Jagdablagers u. s w. waren, wie in den vorhin genannten Dörfern, allen Bauern auferlegt.

Während Warnow in der ersten Hälfte des 30jährigen Krieges, wie die Bützower Amtsdörfer überhaupt, verhältnißmäßig wenig litt (bis 1632 waren doch nur 2 Stellen wüst geworden), verlor es in der letzten Hälfte viele seiner Bewohner. Die Schulzenstelle, 8 Bauer= und 2 Kossatenstellen wurden ihrer Bewohner beraubt, und da man sie, jedenfalls aus Mangel an Menschen, nicht wieder besetzen konnte, legte man die Hufen 1643 zusammen und errichtete den Hof Warnow, welcher 1646-1653 an Jürgen Dickß für jährlich 500 fl. verpachtet wurde 2 ). In den ersten Jahren standen auf dem Hofe nur ein Wohnhaus und eine Scheune. Da Anfangs


1) In Folge des Tausches im Jahre 1563, s. ritterschaftliche Güter und Dörfer, Trepzow.
2) Bützower Amtsbeschreibung von 1654.
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auch die Schäferei fehlte, so nahm man, wider allen damaligen Gebrauch, die Schafe auf den Hof.

Dienstbar wurde das Dorf Warnow.

Ein Theil der Feldmark, welche die Warnower Bauern bestellten, wird in den Acten mit dem Namen Schallocker oder Scharlunker Hufen bezeichnet. Nach dem Landbuche und den Türkensteuer=Registern hatten die Warnower 17 von diesen (kleinen) Hufen in Gebrauch, während drei nach Lübzin verlegt waren.

Die Schallocker wüste Feldmark muß man also zwischen Warnow und Lübzin suchen, da, wo jetzt der Hof Schlokow liegt. Das an dieser Stelle untergegangene Dorf begegnet uns in den Acten zuletzt 1517, in welchem Jahre der Dompropst (als Administrator des Stiftes) und das Capitel zu Schwerin Hartig Parums 1 ) Güter: Parum, Tarnow, Boitin, "Sceddelocke" (Scadeloke), Zernin und Katelbogen dem Stiftsmanne Karsten Preen verliehen. Dies Parumsche Dorf Scadeloke, das also 1517 noch existirte, ist in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts bereits verschwunden. In einer Bützower Amtsbeschreibung von 1702 wird über den Hof Warnow berichtet: "Der Grenzen halber ist kein Streit, es wird aber vom Gut Lübzin sich das Warnower Feld zur Schafhütung mit angemaßet, aus diesem Fundament, weil in dem jetzigen Warnowschen großen Holze vor Alters ein Dorf gelegen, Schlock genannt, worin das Gut Lübzin einige Stätten (Hofstellen) mit gehabt haben soll; die Grenze wäre dann zugewachsen mit Holz." Dieses Holz ist der oben S. 166 erwähnte Schallocker Wald, der nach dem Untergange des Dorfes auf der Feldmark aufwuchs und schon 1581 reiche Mast trug, also sicher aus der Zeit vor 1540 stammte. Mithin fällt die Zeit des Unterganges vom Dorfe Schallock zwischen 1517 und 1540 2 ).


1) Hartig Parum starb ohne männliche Erben, und mit ihm erlosch sein Geschlecht, das seit dem 13. Jahrhundert zu dem meklenburgischen Adel zählte, im Mannesstamme.
2) Im vorigen Jahrhundert entstand auf dieser Feldmark ein neues Dorf, dem man den etwas veränderten, alten Namen wiedergab, das ist der jetzige Hof Schlokow. Die im Archive befindlichen Bützower Amtsacten kennen dies neue Dorf nicht, sicher existirte es auch 1751 noch nicht, da die Acten über Kirchenintraden von diesem Jahre alle übrigen jetzigen Ortschaften der Warnow=Zerniner Gemeinde aufzählen, aber nicht Schlokow nennen. Daß aber Schlokow von Anfang an zu jener Gemeinde gehörte, geht ohne Zweifel daraus hervor, daß es zuerst eine Pertinenz des Hofes Warnow war. Die Acten über den 7jährigen Krieg erzählen nämlich, daß aus dem Dorfe Zernin im Jahre 1758 "4 nach dem Meierhofe Schlokow, zum Pacht= (  ...  )
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12) Zernin. (16 Hufen.) - Die Kirche in Zernin war noch 1558 eine Mutterkirche, zu welcher eine Kapelle in Peetsch gehörte, doch bald darauf wurde sie zu einem Filial von Warnow gemacht. 1593 war die Wedem (der Pfarrhof) bereits verwüstet, und die leere Stätte für 9 s. verpachtet. Der Kirche gehörte ein Katen in Zernin, die Schneiderei genannt, für welchen (1593) 2 fl. Miethe gezahlt wurden.

Nach dem Landbuche "gehört dies Dorf dem Bischofe mit höchsten und siedesten Gerichten, - doch halten die Bülowen und Preene, auch Moltzane Leute darinnen, darüber sich die Junker der Gerichte anmaßen und die Dienste daran haben". Was die "Moltzane Leute" betrifft, so waren diese 4 Bauern 1563 gegen Bauern in Trepzow eingetauscht (vergl. ritterschaftliche Güter und Dörfer, Trepzow); der Familie Preen gehörten 4 Bauerstellen, der Krug und die Schmiede, den v. Bülow 1 "Mann" (Bauer). Bischöflich waren, die 4 im Jahre 1563 eingetauschten Unterthanen mitgerechnet, 9 Bauern und 4 Kossaten. 1632 zählte man 3 wüste bischöfliche Bauerstellen, doch wurden 1654 wieder 9 Bauer= und 5 Kossatenstellen bebaut und bewohnt.

Die bischöflichen Hebungen des ganzen Dorfes bestanden in 29 M. 10 s. Pacht, 15 s. Königsbede, 13 Rauch= und 36 Pachthühnern. Jagdablager und Ausrichtungen wie in den vorhin beschriebenen Dörfern.

13) Boitin. - Die Pfarre und Kirche 1 ) in Boitin waren zur Zeit der Administration bischöflichen Patronates. Eine Pfarrhufe wurde vom Prediger bewirthschaftet, zwei Pfarrbauern gaben demselben Pacht.

"Das Dorf gehört dem Bischofe zum Amte Bützow mit höchsten und siedesten Gerichten, Auf= und Ablaß und allen Diensten, und obwohl etliche Bauleute da gewesen und ziemlich Acker gehabt, ist doch der Acker zum (neu an=) gelegten Hofe eingezogen." (Landbuch.) Seit Errichtung des Hofes Boitin wohnten also nur Kossaten im bischöflichen Antheil des Dorfes; die 3 Maltzanschen Bauern mit 4 Hufen, welche 1563 gegen Bauern in Trepzow (s. dieses) eingetauscht wurden,


(  ...  ) hofe Warnow gehörig, dienende Bauern" 2 Mal zum Korntransport Fuhrwerk stellten. Hiermit ist nun nicht bloß bewiesen, daß Schlokow als Nebenhof von Warnow zuerst erstand, sondern auch, daß es vor 1758 erbaut sein muß. In Mitberücksichtigung der obigen Darlegung kann also behauptet werden, daß die Gründung in die Zeit von 1751-1757 fällt.
1) Eine Beschreibung der Kirche findet sich Jahrb. 27, S. 204, 205.
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mußten ebenfalls so viel Acker an den "neuen" Hof abgeben, daß sie nur noch Kossaten blieben. Der Schulze war zugleich Krüger; der Schmied, auf einer ganz kleinen Kossatenstelle wohnend, 1581 ein Unterthan derer v. Preen zu Lübzin. Im Ganzen wohnten hier 16 Kossaten; die Stellen von dreien waren 1632 verwüstet.

Das Amt erhielt aus dem Dorfe eine Pacht von 22 M. 2 s. und 13 Rauchhühner. Landbede wurde nicht erhoben. "Richten kein Ablager aus, geben Hühner und Eier, wenn die Herren zu Bützow sind." (Landbuch.)

14) Tarnow. (32 Hufen.) - Die Pfarrkirche 1 ) in Tarnow, bischöflichen Patronats, besaß als Filial eine Kapelle in Prüzen und früher, aber nicht mehr 1593, auch eine Kapelle in Mühlengeez. Zur Pfarre gehörte ein Bauer und ein Kossat.

Die volle Gerichtsbarkeit kam zwar über das ganze große Bauerdorf dem Bischofe zu, doch hatten nach dem Landbuche "die Preene darin 5 und die Bülowen auch 5" Unterthanen. An bischöflichen Unterthanen wohnten 1581 in Tarnow 21 Bauleute und 10 Kossaten (ein Schmied), 1632 nur 20 Bauleute und 6 Kossaten, "zwei Bauern hatten die kaiserlichen Soldaten ganz ruinirt."

Aus dem Dorfe bezog der Bischof (1581) 117 M. 9 s. Pacht und Bede, 30 1/2 Zehntschweine, 30 1/2 Topp Flachs und 165 Rauch= und Pachthühner. Ausrichtung zum Jagdablager und für die Amtleute wurde gefordert.

15) Zepelin. (23 1/2 Hufen.) - Die Kapelle in Zepelin gehörte, wie noch jetzt, zur Kirche in Bützow und war, wie diese, bischöfliches Lehn.

Die Jurisdiction kam dem Bischofe über das ganze Dorf zu, doch gehörten im 16. Jahrhundert einige Bauerdienste Jürgen Wackerbarth und der Familie Preen zu Lübzin, letzterer noch im Jahre 1654. Die Anzahl der bischöflichen Bauern war 12-13; ihre Stellen enthielten 1/2-2 Hufen. Zur Schulzenstelle war nur eine Hufe gelegt. Kossaten gab es in Zepelin 6. 2 Bauerstellen hatte man zu einem Lehn "ad studia boni alicujus ingenii" gemacht; die Verleihung desselben geschah durch den Propst des Schweriner Domcapitels.

Die Hebungen des Amtes betrugen 1581, außer einer Königsbede von 39 M., 81 Drpt. 8 Schffl. Pachtkorn


1) Ueber die Kirche in Tarnow handelt Jahrb. 21 A., S. 275; 27, S. 212; 29, S. 209.
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(Roggen, Gerste und Hafer), 17 Zehntschweine, 16 1/2 Topp Flachs, 71 Rauch= und Pachthühner und das Zehntlamm. Ausrichtung zum Jagdablager wurde nicht gefordert, wohl aber mußten die Bauern auf Verlangen Hühner und Eier liefern, "wenn die Herren zu Bützow" waren.

Ueber die Vermiethung eines Theils von der Wolkener Feldmark an die Zepeliner Bauern ist bereits bei Wolken berichtet worden.

16) Steinhagen , Antheil. - In dem Stiftsdorf Steinhagen, das seinem Haupttheil nach ritterschaftlich war, besaß der Bischof nach dem Landbuche eine Bauerstelle von 2 Hufen "mit allen Gerichten, Diensten, Herrlichkeit und Gerechtigkeit". Aber der Entwurf zu einer Beschreibung des Amtes Bützow vom Jahre 1654 bekennt: "Ob die Jurisdiction J. F. G. ganz oder halb gehört, kann man nicht gründlich Wissenschaft haben." Die Hebungen aus dieser Stelle, im 17. Jahrhundert und später immer Schulzenstelle genannt, bestanden 1581 in 3 M. Bede, 6 Drpt. Kornpacht, 1 Zehntlamm, 1 Rauchhuhn und 1 Topp Flachs.

Um 1650 erzählte der "alte" Schulze zu Steinhagen 1 ), daß diese seine Stelle einstmals gegen 3 Stellen in Moisall umgetauscht wäre 2 ).

2) Das Stiftsamt Warin.

a. Allgemeines.

Im Norden von dem "Städtlein" und im Süden von dem Glammsee begrenzt, lag der Amtssitz, der Bauhof und die Schäferei zu Warin, und ganz nahe dabei, nach Westen, an dem Mühlenbach, welcher den Wariner See mit dem Glammsee verbindet, die Amtsmühle (s. die Stadt Warin). An derselben Stelle findet man noch heute das großherzogliche Amt und Amtsgericht und die zum Domanium gehörige Erbpachtmühle. Andere Meierhöfe und Mühlen waren früher nicht vorhanden.

Die Waldungen dieses Amtes sind, da das "Landbuch" dasselbe nicht beschreibt, nicht in der Vollständigkeit anzugeben, wie beim Amte Bützow. Die Description be=


1) Bützower Amtsbeschreibung.
2) 1754 wurde das Schulzengehöft dem Gutsbesitzer Krüger auf Katelbogen und Steinhagen verkauft; doch gilt die Ackerfläche desselben noch jetzt für einen Bestandtheil des Domanialamtes Bützow und wird im Staatskalender mit "Steinhagen, Antheil" bezeichnet.
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richtet, daß in der Holzung "bei vollkommener Mast" ungefähr 800 Schweine konnten "feist gemacht" werden. Hierbei ist der Wald bei Drispeth und Gallentin, welche wie alle Seedörfer eine Zeit lang zu Warin gehörten (s. die Seedörfer) mitgerechnet, und diese mästeten allein gegen 100 Schweine. In das Glambeker Holz trieb man 1624 1 ) 332 Schweine, in das Mankmooser 228, in das Radebeker auf dem Fidemer Felde (s. Fidem) 109, ins Werderholz bei Schwerin 44, ins Drispether 59, ins Gallentiner 17, zusammen 789 Schweine. Außerdem gaben die Pennewitter Bauern für das Buchholz auf ihrer Feldmark an der Neumühler Grenze 14 fl., und der Landreuter und Fischer zu Warin für die "Barenburgh" 3 fl. Mastgeld; sie werden auch ebenso viele Schweine in die Mast geschickt haben, als sie Gulden bezahlten, da die übrigen nachweislich für das Schwein einen Gulden erlegten. Ferner geht aus den Amtsacten hervor, daß auf dem Labenzer Felde, wohl auf dem westlichen Schlage "dem Eekenrade", viele Eichen standen, und daß es ein Mankmooser Eichenholz bei der "Futterstede" gab. Weichholz war nach der Description so viel vorhanden, als man zur Feuerung gebrauchte.

An Seen sind namentlich in der Description aufgeführt:

1) der Große (Wariner) See;
2) der Glammsee;
3) der Gruvemaker (Rüben=) See 2 );
4) der Weiße See. Derselbe liegt westlich vom Labenzer See zwischen drei Söllern, von denen die beiden nördlichen Barschseen und der südliche Fauler See heißen 3 );
5) der Glambeker See;
6) der Faule See;
7) und 8) der Große und der Kleine Barschsee;
9) die Barschkuhle;
10) der Poggenpfuhl.

Die Lage der beiden letzten Teiche ist wohl schwerlich nachzuweisen; jedenfalls waren sie recht unbedeutend, was


1) Wariner Amtsacten.
2) Auf der v. Hoinkhusen'schen Karte aus dem Anfange des vorigen Jahrhunderts wird der jetzige Rübensee "Grofensee" genannte nach der Kirchenvisitation von 1593 hat der Wariner Pfarrer eine Wiese beim "gröbenacker".
3) Vgl. Karte von v. Schmettau und Generalstabskarte.
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schon aus den Bezeichnungen Kuhle und Pfuhl erhellt. Nach der Description waren die sieben zuletzt genannten Gewässer nur einmal im Jahre mit der Wade zu befischen.

b. Die Amtsdörfer.

Das eigentliche Amt Warin hatte nur eine geringe Ausdehnung; es umfaßte außer dem Bauhof und der Mühle nur die 6 Dörfer Büschow, Nisbill, Pennewitt, Mankmoos, Klein=Labenz und Wendorf. Aber vor der Zeit der Administration, sicher schon 1523, waren demselben auch Dörfer des Amtes Bützow zugelegt, die wenigstens bis 1632 von Warin aus verwaltet wurden. Die Description führt nämlich unterm 2. Februar 1632, wie die 4 Seedörfer Wickendorf, Lübstorf, Drispeth und Kleinen (s. diese), so auch Glambek, Göllin und Qualitz noch als Wariner Amtsdörfer auf. Dagegen stehen die drei letzten Dörfer in den "Restantenlisten" des Amtes Bützow aus den Jahren 1641-1648, folglich sind sie in der Zeit von 1632-1640 nach Bützow verlegt worden.

1) Büschow . (15 3/4 Hufen.) 1 ) - Büschow war früher ein ritterschaftliches, zum Amte Meklenburg gehöriges Bauerdorf 2 ). Im Jahre 1506 aber verkaufte es der damalige Besitzer Kurd Bevernest an den Bischof Johannes von Schwerin, und die Herzoge von Meklenburg traten nun auch ihre Hoheitsrechte in diesem Dorfe dem Bischofe ab 3 ). Schon seit Anfang des 14. Jahrhunderts wohnten hier 7 Bauern, später, sicher seit 1523, 6 Bauleute und 3 Kossaten. Als im 30jährigen Kriege die "Kaiserlichen" einrückten, wurde auch dies Dorf zum Theil verwüstet; 1629 waren nur noch 3 Bauerstellen und 1 Kossatenstelle einigermaßen erhalten. Die wüsten Stellen wurden übrigens sehr bald fast alle wieder besetzt; wahrscheinlich suchten die vertriebenen Bauern, als die Zeiten friedlicher wurden, ihre Gehöfte wieder auf.


1) Die Hufenzahl ist auch hier, wie im Amte Bützow, nach der Description angegeben.
2) Daher konnte dies Dorf auch nicht in den päpstlichen Bestätigungsurkunden des Stifts von 1185 und 1189 (Urk.= Buch I., Nr. 141 und 149) neben den Dörfern des zum Bisthum gelegten Amtes Warin genannt werden. Daß aus dem bischöflichen Dorfe Dargemesle später Büschow und Pennewitt geworden, wie in Raabe's Vaterlandskunde, Abriß der meklenburgischen Geschichte, S. 727, wohl nach der Parenthese bei Lisch, Meklenburgische Urkunden III, S. 14, angenommen wird, ist deshalb nicht möglich; außerdem spricht auch die Lage der beiden Feldmarken, die durch einen größeren See und durch die Feldmark Klein=Warin, Amts Neukloster, getrennt sind, durchaus gegen diese Annahme.
3) Urkunden des Archivs. Jahrb. 23, S. 53.
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1641 wohnten in Büschow 6 Vollbauern, und diese Zahl blieb bis in die neueste Zeit (1829).

Die Leistungen des Dorfes an das Amt bestanden 1632 in einer Geldpacht von 46 fl. 6 Pf. und in 2 fl. Holz= und Oelgeld. Das Pachtkorn, welches von anderen Dörfern zu liefern, war für Büschow also schon früh zu Geld gerechnet.

2) Nisbill . (16 1/4 Hufen.) - Im Bauerdorf Nisbill wohnten im 16. Jahrhundert (1577) 5 Bauern und 1 Kossat, später, im Anfange des 17. Jahrhunderts, 6 Bauern und 1 Kossat. Die Hebungen des Amtes von diesen Bauern bestanden in fast 23 Drpt. Pachtkorn, 8 fl. für den Zehnten von Schweinen, Hühnern und Flachs und in 5 fl. Kuhgeld. 1629 war eine Bauerstelle, die größte von 4 Hufen, wüst. Im Verhältniß zu anderen Ortschaften hatte sonst Nisbill bis dahin wenig im Kriege gelitten: Vieh war noch nothdürftig vorhanden, die Wintersaat einigermaßen hinreichend bestellt, und ein geringer Vorrath zur Sommersaat aufbewahrt. Aber einige Jahre darauf traf das Kriegsunglück dies Dorf furchtbar hart. 1639 waren alle Häuser bis auf eines eingeäschert, und die Bewohner bis auf den Kossaten alle verschwunden. Da es in der nächsten Zeit sicher unmöglich war, das Dorf wieder mit Bauern zu besetzen, so wurde hier in den Jahren 1639-1646 ein Hof aufgebaut, den der Herzog Adolph Friedrich an den Küchenmeister Kurd Schwaß zu Warin verpachtete und 1647 an Hartwig Wackerbarth auf Katelbogen für eine Schuld von 8000 fl. verpfändete. Kurd Schwaß behielt indessen die Pachtung auch unter dem Pfandinhaber. Wahrscheinlich wurde seit der Errichtung dieses Hofes das benachbarte Bauerdorf Büschow nach Nisbill dienstpflichtig; aus der späteren Zeit ist diese Dienstpflicht nachzuweisen.

3) Pennewitt . (20 1/2 Hufen.) - Von der großen Zahl von 18 Bauern und Kossaten, welche in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (1523) 1 ) in Pennewitt wohnten, waren in der zweiten Hälfte nach den Steuerregistern des Stifts nicht mehr als 10 übrig geblieben. 1624 und 1632 wohnten hier 6 Bauleute und 9 Kossaten, welche zum Amte, und 1 Kossat, welcher zur Wariner Pfarre gehörte. Bis 1639 waren 11 Hofstellen völlig abgebrannt und verwüstet, nur drei ganz erhalten; 4 Familien hatten ihren Untergang gefunden. Der Schulze des Dorfes war 1639 ein Kossat.


1) Wariner Amtsrechnungen.
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Alle Abgaben des Dorfes waren 1632 zu Geld gerechnet und betrugen 37 fl. 23 s.

4) Mankmoos . (25 Hufen.) - In alter Zeit und noch im Jahre 1544 war in Mankmoos eine Kapelle, ein Filial der Wariner Pfarrkirche. Da dieselbe in den späteren Visitations= und Kirchenacten nicht mehr vorkommt, so kann man sicher behaupten, daß sie bald nach 1544 zu Grunde gegangen ist.

1523 wohnten in dem Dorfe 19 Bauern und Kossaten, später, nachweislich seit 1577, 15 Bauleute und 4 Kossaten. Letztere Zahl blieb bis zur Mitte des 30jährigen Krieges. 1639 gab es zwar 13 Bauer= und 4 Kossatenstellen in Mankmoos, aber von denselben waren 8 Hofstellen durch Brand und Raub verwüstet, und 6 Familien waren verschwunden.

Die Hebungen des Amtes bestanden 1632 in einer Geldpacht von 48 fl., in Flachs= und Kuhgeld (5 fl.).

5) Klein=Labenz . (6 Hufen.) - Diese kleine Feldmark war im 16. und zu Anfang des 17. Jahrhunderts unter 3 Vollbauern vertheilt. 1639 wohnte auf einer Stelle der Schulze, auf den beiden andern kinderlose Wittwen, doch wurde von diesen Stellen wenigstens eine später noch wieder besetzt 1 ).

Die Bauern zahlten jährlich 12 fl. 12 s. Geldpacht und lieferten 4 Drpt. 6 Schffl. Pachthafer.

6) Wendorf 2 ). (5 (?) Hufen.) - Die Wendorfer Feldmark war jedenfalls die kleinste des Amtes. Die Steuerregister von 1577 zählen bloß 4 Hufen, die Description von 1632 4 1/4 Hufen, ohne eine verwüstete mitzurechnen. Wahrscheinlich hatte diese wüste Stelle aber auch wie die meisten andern 1/2 Hufe Landes, und es mußten also im Ganzen etwa 5 Hufen vorhanden sein. Bewohnt war das Dorf im 16. Jahrhundert und später bis zur Zeit, wo die kaiserlichen Kriegsvölker in Meklenburg einrückten, von 7 Halbhüfnern und 1 Kossaten. Aber schon im Jahre 1629 waren alle Hofstellen verwüstet, ein Bauer war nach amtlichem Berichte "Hungers gestorben", andere lagen an der Pest krank darnieder. 1639 fanden sich nur noch drei bebaute und be=


1) In den Jahren 1738 und 1739 verlegte man die beiden letzten Labenzer Bauern nach Mankmoos und errichtete auf deren Hufen einen Hof, den man durch angrenzende Ackerstücke und Wiesen noch vergrößerte.
2) Wendorf wurde in neuerer Zeit zum Amte Bützow verlegt.
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wohnte Hofstellen. Der Schulze, auch hier ein Kossat, hatte das Leben gerettet, aber nicht sein Wohnhaus.

Die Pacht der Bauern wurde 1632 theils in Geld, theils in Korn entrichtet, der Zehnte war zu Geld berechnet.

7) Qualitz . (26 1/2 Hufen.) - Die Kirche und Pfarre in Qualitz waren bischöfliches Lehn. Dotirt war die Pfarre mit 2 Hufen in Qualitz, die der Prediger selbst bewirthschaftete. Eine Scheune fehlte, daher mußte das Getreide im Wohnhaus aufbewahrt werden. Bei der Kirchenvisitation 1620 klagte der Prediger, daß er selbst dreschen und andere harte Arbeit verrichten müßte, da die dienstpflichtigen Bauern fehlten. Die Kirche besaß früher eine Hufe in Gralow, dieselbe wurde aber im 16. Jahrhundert an Jürgen Wackerbarth verkauft.

Schon 1523 zahlten 18 Bauern aus Qualitz Pacht an's Amt Warin, und deren Zahl veränderte sich kaum bis zum 30jährigen Kriege. Krieg und Pest räumten dann aber auch in dieser Dorfschaft furchtbar auf. Gleich beim ersten Einrücken der Kaiserlichen wurde Qualitz fast völlig ausgeplündert und verwüstet. Nachdem das Dorf zum Amte Bützow gelegt war, wurden die Bauern zum Hofdienste auf der Meierei Hermannshagen herangezogen.

Die Pacht der Dorfschaft bestand 1632 in 52 fl. und 4 1/2 Drpt. Korn; ein Bauer gab eine Hopfenpacht von 18 Scheffeln; außerdem wurden jährlich 2 fl. 17 s. Flachsgeld gegeben.

8) Göllin . (11 1/4 Hufen.) - Göllin, im 16. Jahrhundert noch Goldine genannt, hatte bis zum 30jährigen Krieg 10 Bauerstellen. Im Kriege wurden die meisten verwüstet, und 1654 wohnten in diesem Dorfe nur 3 Bauleute und 1 Kossat. (Vergl. Glambek.)

Das Amt Warin bezog aus Göllin eine Geldhebung von 43 fl. 22 s., 24 Drpt. Pachthafer und Flachs= und Kuhgeld.

9) Glambek . (12 1/4 Hufen.) - Von den 7 Bauerhufen und der einen Kossatenstelle, die wenigstens seit Anfang des 16. Jahrhunderts in Glambek bewohnt wurden, gingen im 30jährigen Kriege die meisten ein. Schon 1629 waren 6 Hofstellen verwüstet.

Die Hebungen des Amtes Warin bestanden in 4 fl. Bede, 24 fl. Pacht, 20 s. Flachsgeld und 5 fl. Kuhgeld.

Die im Kriege verwüsteten Hufen verpachtete man an den Pächter Efflandt unter der Bedingung, daß derselbe sich dort mit eignen Mitteln einen Hof aufbaute. 1650

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begann Efflandt den Bau damit, daß er sich zunächst eine Wohnstube herrichtete und dann an diese Stube anbaute, bis er sich 1651 ein nothdürftiges Wohnhaus zusammengezimmert hatte. 1654 standen auf dem neuen Glambeker Hofe neben dem Wohnhause auch eine Scheune mit einer Abseite, die zum Schafstall (für 300 Schafe) diente, und im Dorfe Glambek das neuerrichtete Schäferhaus. Für die Besorgung des Baues wurde Efflandt bis 1654 die Pacht erlassen, und erst von diesem Jahre ab zahlte er jährlich 400 Gulden. Zum Hoffelde nahm man außer den wüsten Hufen noch drei von den bewohnten, so daß jetzt nur ein Bauer im Dorfe blieb, und außerdem legte man 4 Göllinsche Stellen zu demselben; im Ganzen wurden also 11 Bauerstellen durch den Hof absorbirt. Dienstpflichtig wurden der Glambeker Bauer und die Gölliner 3 Bauern und 1 Kossat. Letzterem mußte Efflandt erst die Hofstelle aufbauen 1 ).

10) Die wüste Feldmark Fidem 2 ). -Während der hier beschriebenen Zeit war die jetzige kleine, am südlichen Ufer des Weißen Sees gelegene Ortschaft Weißenkrug noch nicht vorhanden. In alter Zeit lag in der Gegend das Dorf Fidem, das freilich 1523 schon untergegangen war. Die Wariner Amtsrechnungen von diesem Jahre berichten nämlich, daß das Dorf Penzin 15 Dpt. Roggen "vor dat Vydemer Velth" an das Amt lieferte. Die Description von 1632 enthält (S. 150) eine wohl gleich nach 1700 geschriebene Einzeichnung über dies Dorf, die wir ihrer Wichtigkeit wegen hier vollständig wiedergeben: "Fimen oder Füdem. Ist eine wüste Feldmarckt, dahero sie nicht anhero gesetzet, und weil es nur sandt, ist selbige Feldmarckt in meinem Hufenregister nur zu 3 Hufen gesetzet; ich finde des Dorffes nirgends einige erwehnungen, als vornen pag. 130; unter denen Deputat-persohnen des Ambts Wahrin finde ich so (!) Nr. 2, das dem Pastori zu Sültze 3 ) jährlich wegen des Fydemer feldes entrichtet werde 12 Schff. roggen 4 ), dahero zu schließen, daß 12 Hüfener in alten Zeiten darinnen gewohnet". Ein herzogliches Rescript an den Küchenmeister zu Warin d. d. Schwerin, 2. Decbr. 1656 enthält folgenden


1) 1717 wohnten neben dem Hofe Glambek 2 Kossaten und 1 Büdner. Die Beschreibung des Amtes Bützow von 1767 kennt noch einen Hof und ein Bauerdorf Glambek.
2) Für die folgende Darstellung sind einige hier im Archiv befindliche Aufzeichnungen von Dr. Beyer und Dr. Wigger mitbenutzt.
3) Es ist Sülten bei Brüel gemeint.
4) Die Angabe ist richtig.
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Passus: . . . "alß wir berichtet worden, daß der pastor zu Sülte wegen des wüsten Dorfes Fin, so zwischen Pentzin und Wahrin gelegen, ein Drombt Korn zuvor empfangen, solcher Acker aber nacher Wahrin genommen worden, Dich hierumb ferner erkundigen". 1 )

Jedenfalls gehörte seit Anfang des 17. Jahrhunderts wenigstens ein Theil des Fidemer Feldes zum Amte Sternberg. Die Acten dieses Amtes erwähnen desselben mehrfach. Die Amtsrechnungen berichten, daß 1607 8 Drpt. Hafer "auffs Vitmer Feldt hinwieder geseyet worden", und nach der Amtsbeschreibung von 1624 sollten die Schulzen zu Penzin und Kobrow "das Landt vffen Vitmer und Petzker Felde behalten und dafür jährlich die einsath entrichten". Der Amtmann Efflandt zu Pastin (früher Amtssitz) schrieb 1717: "Es ist ein Ort, so Vittmer Feld genannt wird, und zu Ew. Hochfürstl. Durchl. Amte Sternberg ohnstreitig gehöret, auch die Dehmer (Dehmener) davor dem Ambte gerecht werden müssen".

Im Sültener Visitations=Protocoll von 1653 wird der Ort ebenfalls Fin genannt. In den Kirchenacten, betreffend Pfarrbesetzung zu Sülten, vom Jahre 1713 bemerken die Sternberger Prediger in Hinsicht des verwüsteten Dorfes Fidem, daß es "nach dem Bericht" zum Penziner Kirchspiel gehörte, und daß von dem Felde desselben durch das Amt Warin jährlich 1 Drpt. Roggen an den Pastor (zu Sülten) gegeben werde. Sie bitten "auch dem Krüger, der einige wenige Jahre her auf der Dorfstätte des vormaligen Dorfes Fidem wohnet", zu befehlen, daß er sich zur Sültener Kirche halte.

An dies untergegangene Dorf erinnern das Femmen=Moor und der Femmen=Ort, welche nach der v. Schmettauschen Karte zwischen Kl.=Labenz und Weißenkrug liegen.

Nach der Sage ging in alter Zeit ein Damm von Gr.=Labenz nach dem Dorfe Fidem durch den Labenzer See.

Auf der wüsten Feldmark entstand jedenfalls nach und nach der Radebeker Wald, welcher nach der Radebek, die, von dem nördlichen Theil des Labenzer Sees ausgehend, durch den Wald fließt und sich östlich von Brüel mit dem Brüeler Mühlenbach vereinigt, sicher seinen Namen erhielt. Jetzt bildet dieser Wald das Weißenkruger Forstrevier.

Bis zur Vermessung der Labenzer Feldmark 1706 weideten die beiden Labenzer Bauern ihr Vieh auf dem "Fiehmer"


1) Eccl. Sülten s. v. Mißkorn.
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Felde, nunmehr wurde es ihnen aber vom Amtmann Müller zu Warin verboten 1 ).

3) Die Seedörfer.

Mit dem Namen Seedörfer bezeichnete man diejenigen Dörfer des Stiftes, welche außer den Kapitelsdörfern an den Ufern des Schweriner Sees lagen: Wickendorf, Lübstorf, Drispeth, Kleinen und Gallentin. Da letztgenanntes Dorf indessen zur Zeit der Administration, mit Ausnahme von nur einigen Jahren, im Besitz von Adelsfamilien war, so wurde es deshalb meistens zur Stiftsritterschaft gezählt, und dann wurden nur die vier übrigen Dörfer Seedörfer genannt.

Einen eigenen Amtsbezirk bildeten diese wenigen Dörfer nicht. Im 16. Jahrhundert wurde die Verwaltung über dieselben vom Amte Bützow ausgeübt, und der Schelfvogt zu Schwerin mit einzelnen amtlichen Geschäften beauftragt. Letzterer pflegte die Abgaben in Empfang zu nehmen und sie dann nach Bützow abzuliefern. So sind z. B. in den Contributionsacten des Stiftes von 1579-1587 die Abgaben der (4) Seedörfer "als zur Schelfe belegen" vom Schelfvogte mit berechnet. Instructionsmäßig sollten jedoch die Beamten zu Bützow die Abgaben sammeln und dabei von den Unterthanen "Ausrichtung" erhalten. Nachweislich wurde zwar noch 1629 von diesen Dörfern, außer Gallentin, mit der Schelfe und der Insel Lieps Pacht und Bede an's Amt Bützow gezahlt, doch trifft man auch seit 1621 in den Wariner Amtsrechnungen (Unterthanen=Hülfe, Pachtregister) die 5 Seedörfer, und bis 1632 gehörten dieselben, wieder mit Ausnahme Gallentins, sicher zum Amte Warin, da die Description von diesem Jahre sie ausdrücklich als Wariner Amtsdörfer aufführt. Lange blieben sie nicht bei diesem Amte; denn die Rechnungsbücher des Amtes Bützow ent=


1) Zu Anfang des vorigen Jahrhunderts, jedenfalls kurz vor 1713, baute sich auf der wüsten Feldmark wieder der erste Bewohner an, der wegen der Lage seines Hauses an der Sternberg=Wariner Landstraße eine Krugwirthschaft hielt. Dieser am Weißen See gelegene. Vielleicht auch weiß angetünchte Krug gab dem jetzigen Orte Weißentrug den Namen. Nach den Acten der combinirten Kirchen von Laase und Penzin 1714 sq. will es scheinen, als ob man dies Kruggehöft Anfangs noch Fidem nannte. Der dortige Pastor Stavenhagen bittet den Herzog, er möchte befehlen, daß der bisher an die Sternberger Prediger vom Fidemer Felde gelieferte Roggen ihm ersetzt würde, da "von undenklichen Jahren" das Dorf Fidem zur Penziner Gemeinde gehört habe und die Bewohner dieses Dorfes sich auch jetzt wieder zur Penziner Kirche hielten.
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halten eine Restantenliste der Amtsunterthanen aus den Jahren 1641-1649, in welcher auch die 5 Seedörfer, also Gallentin mitgerechnet, verzeichnet sind. Nun heißt es zwar noch im Bützower Amtsregister von Johannis 1651/52, daß die 4 Seedörfer vor vielen Jahren nach Warin gelegt und die Abgaben derselben von da aus eingeholt worden, und ebenso in dem Schweriner Amtsbuche von 1655, zu welcher Zeit diese Dörfer, außer Drispeth, schon zum Amte Schwerin gehörten, daß sie früher dem Amte Warin untergeben waren; aber immerhin stehen sie in den Bützower Amtslisten, während die übrigen Dörfer des Wariner Amts nie darin vorkommen, und also auch nicht anzunehmen ist, daß das Amt Bützow zu Zeiten die Einnahmen aus beiden Stiftsämtern berechnete.

In allen Dörfern, außer Gallentin, hatten die Herzoge von Meklenburg das Ablager zu beanspruchen.

1) Wickendorf . (9 Hufen.) - Das Landbuch berichtet über Wickendorf: "Daran hat der Bischof zu Schwerin höchste und siedeste Gerichte, Auf= und Ablaß, (mit) allen Diensten, sammt aller Herrlichkeit und Gerechtigkeit, zum Hause Bützow; geben aber den Fürsten gen Schwerin zu Hasenablager."

Die Feldmark umfaßte 9 Hufen, welche unter 6 Bauleute vertheilt waren, die dafür zusammen 51 Mk. 10 s. 8 Pf. Pacht und Königsbede zahlten und außerdem 18 Drpt. 8 Schff. Pachthafer und 5 Zehntlämmer (der Schulze war von dieser Abgabe befreit) lieferten. Landbede gaben sie dem Bischofe, "wie sie angeschlagen werden". Das Ablager für die Herzoge von Meklenburg hatte früher in einer Abgabe von Naturalien bestanden: Fischen, Butter, Eiern, Heringen, Weißbrot, "Zipollen", Essig und Bier, und in je 1 s. Kochgeld und "Zapfelgeld"; 1581 war schon Alles zu Geld gerechnet: zu 6 Mk. 12 s. Bei der Pachthebung der Amtleute gab der Schulze ein Faß "treug" (trockenes) Fleisch 1 ), jeder Bauer ein Huhn und 1 Schff. Hafer.

Als eine Seltenheit ist hier zu erwähnen, daß die Bauern in Wickendorf schon im 16. Jahrhundert einige (3-6) Scheffel Weizen säeten. Sie verstanden überhaupt früh, ihren Boden tüchtig auszunutzen, denn sie besäeten verhältnißmäßig sehr viel Acker; die Hufe war 1581 mit mehr als


1) Dreug fleisch ist getrocknetes Fleisch; Gegensatz: grones fleisch, vgl. das heutige grüne Heringe, grüne Aale.
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60 Schff. besäet, während man anderswo, z. B. schon in dem nahen Lübstorf, auf derselben Fläche nicht viel über 40 Schff. bestellt hatte. Dafür mangelte ihnen allerdings auch das zum Brennen nötige "Weichholz", welches sich in anderen Dörfern auf dem Felde hinreichend zu finden pflegte.

Die Zahl der Bauerstellen veränderte sich nicht, bis die fremden Kriegsvölker auch hier ihre Verwüstungen anrichteten; 1632 gab es nur noch 3, 1652 bloß 2 bewohnte Bauerstellen.

1654 wurde Wickendorf officiell zum Amte Schwerin gelegt, aber sicher schon seit 1639 von Schwerin aus verwaltet 1 ).

2) Lübstorf . (18 Hufen.) - Nach dem Handbuch "gehört das Dorf zum Stift und Hause Bützow gleich Wickendorf, geben aber beiden Fürsten gen Schwerin zum Hasenablager". Die Größe der Feldmark betrug 18 Hufen, welche 1581 von 9 Bauleuten bebaut wurden. Der Schulze hatte 3 Hufen, die übrigen Bauern 2 oder 1 1/2.

Die Abgaben des Dorfs bestanden in 60 Mk. Pacht, 36 Mk. Königsbede, 36 Drpt. Hafer und 8 Zehntlämmern; der Schulze gab kein Zehntlamm. Außerdem hatten die Bauern für das Hasenablager 16 Mk. zu zahlen und den "Amtleuten" bei der Pachthebung Ausrichtung zu thun.

Die Zahl der Bauerstellen veränderte sich bis zum 30jährigen Kriege nicht, 1632 waren zwei Stellen wüst. Diese wüsten Stellen zog der dänische Commissar Daniel Troje, welcher seit 1630 im Besitze des Hofes Gallentin war, für sich ein und nahm dazu den Lübstorfer Bauern die Ochsen und Kühe weg, Pferde besaßen sie damals nicht mehr. 1652 wurde Lübstorf von 7 Bauern und 2 Tagelöhnern bewohnt. Das Amtsbuch des Amtes Schwerin, zu welchem dies Dorf seit 1653 gehörte, zählt 1655 zwar 9 Bauerstellen, giebt aber nicht an, wie viele davon unbesetzt waren.

3) Drispeth . (13 1/2 Hufen.) - "Dies Dorf gehört," nach dem Berichte des Landbuches, "zum Bisthum Schwerin und zum Hause Bützow mit höchsten, siedesten Gerichten, Auf= und Ablaß, allen Diensten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten; allein richten Ablager beiden Fürsten aus." Auf 13 1/2 Hufen wohnten 7 Bauleute und 1 Kossat.


1) Karlshöhe, auf Baueracker von Wickendorf aufgebaut, 1847 um ein Stück Landes von der Kirchstücker Feldmark, das die Eisenbahn abschnitt, vergrößert, erhielt 1848 als Erbzinsgehöft seinen eigenen Namen. Mittheilung des Herrn Amtsmitarbeiters Krefft zu Schwerin.
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Die Abgaben betrugen 19 Mk. 11 s. Bede, 32 Mk. 4 s. 9 Pf. Pacht und 6 Zehntlämmer. Der Schulze gab kein Zehntlamm. Das Hasenablager war 1581 nicht zu Geld gerechnet, aber 1655 wurden dafür 4 fl. 6 s. 6 Pf. gezahlt. Bei der "Pachborung thun sie den Amtleuten eine Nacht Ausrichtung".

1632 waren eine Bauerstelle und die Kossatenstelle wüst, 20 Jahre später waren alle Bauerstellen wieder besetzt, die Kossatenstelle nicht. Daniel Troje erlaubte sich auch hier Uebergriffe, indem er den Bauern 8 Ochsen und 3 Kühe wegnahm. Das letzte Pferd im Dorfe scheint für ihn nicht begehrenswerth gewesen zu sein.

Bei diesem Dorfe war nach der Description eine Waldung, in welcher 80 Schweine "feist" gemacht werden konnten. Seit 1639 gehörte Drispeth zum Amte Meklenburg.

4) Kleinen . (14 Hufen.) - "Dies Dorf gehört dem Bischofe gen Bützow mit höchstem und siedestem (Gericht), Auf= und Ablaß, mit allen Diensten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten, allein richten Ablager beiden Herren, den Landesfürsten, aus." (Landbuch.) Die 14 Hufen bebauten 6 Bauleute und 1 Kossat. Die größte Stelle von 3 Hufen hatte nicht der Schulze, sondern ein anderer Bauer, der nicht Pacht an den Bischof, sondern an das Capitel zahlte.

Die Abgaben an den Bischof bestanden in 20 Mk. Bede, 27 Mk. Pacht, 20 Drpt. Hafer und 4 Zehntlämmern.

Obgleich von den 6 Bauerstellen 1632 noch 5 bewohnt wurden, so hatte doch das Kriegsunglück Kleinen sehr hart getroffen, indem im Herbste 1631 an Saatkorn so wenig übrig geblieben war, daß man im ganzen Dorf nur 4 Schff. Roggen säen konnte. Daniel Troje hatte aus Kleinen 4 Ochsen geraubt. 1652 wohnten in Kleinen, das seit 1639 zum Amte Schwerin gehörte, nur 3 Bauern, 1 Kuhhirt und 1 Weber.

5) Gallentin . - In Gallentin war früher eine Kirche 1 ) und Pfarre bischöflichen Patronats, zu welcher außer dem Hofe und Dorf daselbst jedenfalls bis 1593 nur das Dorf Wendisch=Rambow gehörte. 1621 gehörte Wendisch=Rambow nicht mehr zu dieser Gemeinde, dafür waren aber die Stiftsdörfer Lübstorf, Drispeth und Kleinen derselben zugelegt. Die Kirche, dem St. Johannes zu Ehren erbaut, hatte in dem letztgenannten Jahre noch einen


1) Vergl. Jahrb. 3 B, S. 189.
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Thurm mit 2 Glocken, war aber sehr baufällig; 1624 wurde sie zwar nothdürftig reparirt, doch scheint sie in den letzten Jahren des 30jährigen Krieges zusammengefallen zu sein. Letzter Prediger war wahrscheinlich der 1631 wegen "notoria delicta" suspendirte Johannes Will, aus Eisleben gebürtig. Während der Suspendirung des Pastors Will wurden die eingepfarrten Dörfer an ihre "früheren Gemeinden" vertheilt, Lübstorf kam zur Gemeinde Kirchstük, in Gallentin und Drispeth verrichtete der Pastor zu Meteln die Seelsorge, und in Kleinen der Pastor zu Hohen=Viecheln. In den Visitations=Acten des Stiftes Schwerin von 1642 und 1651 wird der Kirche nicht mehr Erwähnung gethan, und jedenfalls war das Dorf Gallentin im Jahre 1705 in Meteln eingepfarrt.

Gallentin war schon um die Mitte des 16. Jahrhunderts im Besitze der beiden adeligen Familien Halberstadt und Reventlow; in Folge dessen steuerte es mit der Ritterschaft des Stifts, und die Besitzer waren wegen dieses Dorfes auch zum Roßdienst verpflichtet. Die Familie Reventlow hatte selbst ihren Wohnsitz in Gallentin. Ein Mitbesitzer dieses Dorfes, Arnd Reventlow, floh 1569 wegen eines im Boizenburger Amte verübten Todschlages aus dem Lande, und der Administrator Ulrich verlieh den nun heimgefallenen Antheil an den nächsten Agnaten Christoph Reventlow auf Potendorf. Später war der Reventlow'sche Antheil im Besitze des Casper v. Kalden (nachweislich 1595 bis 1599).

Das Landbuch enthält folgende Notizen über Gallentin: "Das Dorf gehört zum Stift Schwerin, darin ohne Mittel gelegen, und hat der Bischof daran das höchste Gericht; und das niedrigste, doch wie die Leute sagen, nicht höher als auf 15 s. Brüche, Auf= und Ablaß sammt allen Diensten gehört den Halberstadten und Reventlowen. Das Kirchlehn maßet sich der Bischof an, und Christoph Reventlow ist es nicht geständig, der maßet sich's zu."

Früher wohnten in dem Dorfe 18 kleine Bauern, von denen jeder der beiden Eigenthümer neun besaß. Christoph Reventlow hatte aber vor 1581 6 Bauerstellen ausgehoben und daraus einen Hof gemacht. Für alle Hufen, auch für die gelegten, wurde eine geringe Bede von zusammen 9 Mk. 1 s. 7 Pf. an den Bischof gezahlt. Eine Kirchenhufe war ebenfalls mit zum Hofe gelegt. Einer der Halberstadt'schen Bauern war Schmied.

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1600 bot Lüdke Halberstadt zu Gottesgabe seinen Antheil an Gallentin dem Schweriner Domcapitel für 6300 fl. zu Kauf an, sicher zerschlug sich aber der Handel wegen der übergroßen Forderung. Im Jahre 1612 war das ganze Dorf im Besitze des Bischofs, wann und für welchen Preis es erworben wurde, ist indessen nicht nachzuweisen. Von den Bauerstellen waren damals noch 6 übrig, alle anderen waren zum Hof gelegt. Neu errichtet war eine Windmühle.

Bischof Ulrich ließ den Hof von dem Küchenmeister zu Warin verwalten. Die Rechnungsablage desselben für das Jahr Trinitatis 1612/13 giebt so viele interessante Aufschlüsse über die Art der Gutsbewirthschaftung damaliger Zeit, daß wir Einiges daraus glauben mittheilen zu dürfen. Der Küchenmeister führte genau Rechnung über alle, auch die kleinsten Einnahmen und Ausgaben und bezahlte auch den Handwerkern ihre Rechnungen. Die Leitung auf dem Hofe und Felde hatte der Hofmeister, welcher auch für die Verpflegung des Dienstpersonals sorgte. Dieser notirte sich alle Erträge des Gutes und alle Lieferungen an das Gesinde auf dem Kerbstocke, natürlich weil er des Schreibens unkundig war. Ihm zur Seite stand die Baumutter oder Baumöhme, die die Stelle der heutigen Wirtschafterin einnahm. Viele Dienstboten waren nicht nöthig, da die Feldwirthschaft von den dienstpflichtigen Bauern bestellt wurde; ein Kuhhirt, ein Schweinehirt mit einem Jungen, zwei Dienstmägde und eine "Gänsehirtsche", das ist das ganze Personal. Der Häker, Vorhäker, hatte seine eigene Wirthschaft.

Als Besoldung bekam der Hofmeister ganze 12 Gulden; aber er erhielt außerdem 8 fl. 12 s. für Kleidung und Korn für sein Pferd und hatte sammt seiner Familie auf dem Hofe freie Verpflegung.

Der Schäfer, auf einem eigenen Gehöfte, der Schäferei, wohnend, war dem Hofmeister nicht untergeordnet, er legte ebenso wie jener dem Küchenmeister mit seinem Kerbstocke Rechnung ab. Seine Einnahme bestand in einem Antheil 1 ) an der Schafheerde und in vielen Naturalien; dagegen hielt er auf seine Kosten einen Schäferknecht. Die Erträge des Gutes betrugen brutto für das Wirthschaftsjahr 1612/13 1652 fl. 7 s. 6 1/2 Pf., davon konnten an die Kammer 1504 fl. 14 s. abgeliefert werden. Die Wirthschaftskosten beliefen sich außer den verbrauchten Erträgen des Gutes


1) Der Antheil der Schäfer an der Schafheerde war in damaliger Zeit ein feststehender; er betrug immer 1/5.
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und einigen Lieferungen vom Amte Warin, in Rotschar (Stockfisch), Hering, Salz, Bier und Hopfen bestehend, auf nicht völlig 150 fl. An Korn wurden gedroschen 6 Drpt. 8 Schff. Weizen, 96 Drpt. Roggen, 136 Drpt. 11 Schff. Gerste, 19 Drpt. 5 Schff. Hafer und 8 Drpt. 5 Schff. Erbsen. Nach Verhältniß der Saat im Herbst 1612 und Frühling 1613, die wohl der vorjährigen ziemlich gleich kam, war etwa das 5. oder 6. Korn geerntet worden. Verkauft wurde das für die Wirthschaft nicht nöthige Getreide in Wismar, der Scheffel Weizen zu 28 s., Roggen zu 22 s. und Gerste zu 18 s. Außer dem Korn verkaufte man wenig, denn trotz der großen Rindviehheerde von 88 Haupt konnte man nur 2 3/4 Tonnen Butter nach Warin an's Amt liefern; die von ca. 700 Schafen geschorenen 80 Stein Wolle blieben unverkauft, die paar Schafkäse und die Felle von dem crepirten Vieh 1 ), welche man zu Geld machte, lieferten keine großen Summen, und die Erträge aus der Schweine=, Gänse= und Hühnerzucht gingen in der Wirthschaft wieder auf.

Gallentin blieb in unmittelbarem Besitze des Bischofs, bis Wallenstein im Jahre 1629 den Kammer=Präsidenten Hans Heinrich von der Lühe mit diesem Gute belehnte. 1630 wurde es unter Vermittelung des Königs Christian von Dänemark vom Administrator Ulrich zugleich mit Zibühl an den dänischen Kommissar Daniel Troje verkauft und 1635 vom König von Dänemark an Ulrich Christian Güldenslow verschenkt. Von letzterem erstand es Herzog Adolf Friedrich erst 1652 um den Preis von 6000 Gulden wieder. Man legte nun den Hof, Bauern gab es dort nicht mehr, zum Amte Schwerin und machte die Dörfer Lübstorf und Kleinen und zwei Bauern in Hohen=Viecheln für denselben dienstpflichtig.

Von der Insel Lieps, welche jetzig zu Gallentin gehört, erfahren wir aus früherer Zeit wenig. 1566 wurden für dieselbe 4 fl. gesteuert, das ist so viel, wie für zwei Hufen Baueracker. 1629 wurde die Insel zur fürstlichen Füllenkoppel benutzt 2 ).

4) Pommersche Stiftsdörfer.

Zum Bisthum Schwerin gehörten bis gegen Ende des 16. Jahrhunderts einige Dörfer in Vorpommern.


1) Es war in früherer Zeit wegen der schlechten Pflege des Viehes etwas ganz Gewöhnliches, daß eine Anzahl von demselben jährlich crepirte. Die abgezogenen Häute dieser Thiere nannte man allgemein Sterbefelle.
2) Nach Acten des Amtes Bützow, betreffend Pächte und Bede im Geheimen und Hauptarchiv.
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Clandrian (Protoc., fol. 113 b.) kannte "Des Rhatts zu Dymyn Vidimus oder Transumpt eines briefes Bischoff Johannis zu Zwerin, darin er hern Hinrich, Ludeke Moltzane, rittern, hern Berndess Sohne, vnd hern Vlrichen Moltzane, seinem bruder, vff dass er (der Bischof) das hauss, Stadt vnd Landt zu Butzow wider an das Stichte bringe vnd lose, setzet sein gudt im lande vnd in der Probstey Tribbesees, nämlich dise dorffer: Exen, Biscoppesdorp, Spikerstorp, Kurgure vnd das dorff zu Wose, Zipken, Bischoppesdorpe vppe de Bore vnd 4 hufen zu Vorkenbeke vnd zu Rauenhorst 1 hufe etc., item den gantzen zehenden in demselben lande, vor zehen tausent Mk. Sundischer pfenninge, die er ihm wegen der Stadt vnd landen zu Butzow schuldig gewesen etc. Datum des Bischoffs brietfes 1328. Datum Transumpti 1372, Sabbatho Paschae". 1 )

Nach der Reformation besaß das Stift die 4 Hufen in Forkenbek und die 1 Hufe in Ravenhorst jedenfalls nicht mehr, da derer nie mehr Erwähnung in den Stiftsacten gethan wird; dafür hatte es aber eine Windmühle vor Velgast und zwei Buden in Stralsund erworben. Die 5 Dörfer Eixen, Bisdorf, Spikersdorf, Kurgur und Wosen, alle nördlich von Tribsees gelegen, bildeten laut eines "Extracts über die Briefe und Siegel des Stifts" vom Jahre 1591, betreffend pommersche Güter, früher eine Vogtei, deren Sitz in Bisdorf war 2 ). Später wurden diese Dörfer von dem Amte Bützow aus verwaltet, und nur ein Gerichtsvogt in Eixen gehalten. Kurgur war gegen Ende des 16. Jahrhunderts eine wüste Feldmark, das Dorf also untergegangen. Die Lage dieses Dorfes, welche nach dem meklenburgischen Urkundenbuch, Bd. VII, Nr. 4882 unbekannt ist, wird in dem Concept des Verkaufsbriefes über die 4 übrigen in der Nähe gelegenen pommerschen Dörfer d. d. Güstrow, 20. September 1591, ziemlich genau angegeben, indem es da heißt: "nebst einer Veldmark Kurur, so rühr 3 ) - so ist


1) Urk.=Buch VII, Nr. 4882; Lisch, Maltzan. Urk. I, S. 433.
2) "Zu Bischofsthorf ist vor Zeiten eine Feste gelegen, dahero diese Güter Advocatia, Ambt oder Vogtei Bischoffsthorf genennet." Daher stellten die Bischöfe im 13. Jahrhundert mehrfach Urkunden unter dem Datum Bisdorf aus (cf. Urk.=Buch, Register s. v. Bisdorf).
3) Rühr in der Bedeutung nahe ist längst veraltet. In dem Teutsch=Lateinischen Lexicon von Johann Leonhard Frisch (Berlin 1741), das auch veraltete Ausdrücke (  ...  )
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es deutlich geschrieben - kann nach dem Zusammenhang nichts anderes als nahe bedeuten.

Die Vogtei Bisdorf wurde 1589 zum Zwecke des Verkaufs an den Herzog Bogislaus von Pommern=Stettin auf Befehl des Administrators von Henneke Lützow, Landrentmeister Jochim Schönermark und Daniel Clandrian taxirt 1 ). Aus dem von den Taxatoren erstatteten Berichte geht hervor, daß die Herzoge von Pommern einige Kornfuhren von Tribsees bis Wolgast, 50 Mk. Sundisch für das Ablager und 8 Dpt. Hafer, in Wolgast zu liefern, aus der Vogtei beanspruchen konnten, im Uebrigen dieselbe aber völlig zum Bisthum Schwerin gehörte. Nach dem erwähnten Berichte mag hier eine kurze Beschreibung der Vogteidörfer folgen.

1) Eixen . - Eixen, im Mittelpunkt der Vogtei gelegen, hatte eine Pfarrkirche 2 ), die ein Lehn des Bischofs von Schwerin war. Zu der Kirchengemeinde Eixen gehörten die vier bischöflichen Dörfer und drei andere, herzoglich pommersche.

Auf der Feldmark des Dorfes, das von 8 Bauleuten und 8 Kossaten bewohnt wurde, lag ein großer Wald, der bei guter Mast 1000 Schweine "feist machte", und ein See zu 7 Wadenzügen.

2) Bisdorf . - In dem früheren Hauptdorfe der Vogtei Bisdorf wohnten 6 Bauleute und 2 Kossaten. Auf der Feldmark lagen drei "kleine Seen".

3) Spikersdorf . - Einwohner des Dorfes waren 4 Bauleute und 1 Kossat.

4) Wosen . - In Wosen wohnten 6 Bauleute und 1 Kossat.

Der Bischof bezog aus der Vogtei jährlich 90 fl. 3/4 s. Geldpacht, 6 Drpt. 3/4 Schff. Roggen, 12 Drpt. 4 1/2 Schff. Hafer, 23 Zehntlämmer und 5 "Zehntimmen". Von 2 "Leuten, den Behren gehörig", wurden dem Bischofe als Ackerpacht 8 s. gegeben.


(  ...  ) bringt, wird das Adverb rührs zunächst durch die deutschen Wörter daran, nahe daran erklärt. Da im Schwedischen die Grenze rör heißt, so ist sicher dieser Ausdruck desselben Stammes. Man bezeichnete also auch in Norddeutschland, wie noch jetzt in Schweden, die Grenze durch den Begriff der Annäherung, Berührung, und nicht bloß durch den von entgegengesetzter Anschauung ausgehenden Begriff der Trennung, "Scheide".
1) Der Dompropst Otto Wackerbarth, welcher auch diesen Auftrag erhalten hatte, entschuldigte sich mit Krankheit.
2) Jahrb. 24, S. 321.
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Um den Werth dieser jährlichen Hebungen zu bestimmen, rechnete man den Scheffel Roggen zu 10 s., Hafer zu 4 s., das Zehntlamm zu 12 s., den Bienenstock zu 1 fl. und bekam so die Summe von 161 fl. 14 s. 3 Pf., und diese Summe, zu 1 1/2 % capitalisirt, ergab den Kaufwerth von 10,772 fl. 22 s. Die Holzungen und Seen wurden zu 5000 fl. veranschlagt, die Pacht der Behr'schen Bauern sollte einen Kaufwerth von 6 fl. 16 s. haben. Im Ganzen stellte sich also der Preis auf 15,779 fl. 14 s.; man rundete übrigens diese Summe ab und forderte und erhielt 17,000 fl. (à 24 s.). Der Kaufbrief ist ausgestellt zu Güstrow, 20. September 1591. Nach demselben erhielt der Herzog von Pommern die Vogtei, welche dem Bischof von Schwerin "an eigenthümlichem Grund und Boden, mit höchsten und niedrigsten Gerichten, Diensten, Pächten, Bede und Unbede, Auf= und Ablassung, nichts ausgenommen, zuständig, mit Vorwissen und Beliebung des Domcapitels eigenthümlich und erblich". 1 ) Am 4. October 1591 bestätigte der Administrator, Herzog Ulrich von Mekl.=Güstrow, den Empfang der Kaufsumme.

Die übrigen pommerschen Besitzungen des Bischofes wurden schon im Jahre 1569 an Wedige von der Osten auf Batevitz in Pommern "mit aller Freiheit und Gerechtigkeit, höchsten und niedrigsten Gerichten an Hals und Hand, mit allen Pächten, Zehntlämmern und Rauchhühnern erblich" mit Zustimmung des Capitels verkauft. Wedige von der Osten zahlte für das Dorf Bisdorf 2 ), nordwestlich von Stralsund bei Gr.=Mohrdorf gelegen, für die Windmühle vor Velgast, nordwestlich von Franzburg, die eine jährliche Pacht von 12 Mk. abwarf, und für die beiden Buden in Stralsund, die jährlich 9 Mk. einbrachten, die Summe von 4000 Gulden Lübisch und für das Dorf Zipke, südöstlich von Barth, 2333 fl. 8 s. Lübisch, also im Ganzen 6333 fl. 8 s. Lübisch. Unterm 15. Februar 1570 wurde Claus von Oldenburg zu Gremmelin vom Administrator beauftragt, den Wedige von der Osten in diese Güter einzuweisen.

C. Capitelsdörfer.

Der für die standesmäßige Erhaltung der Capitularen bestimmte Grundbesitz bestand außer den Häusern in Schwerin,


1) Vergl. Hederich, Bischöfe zu Schwerin, S. 489.
2) Vergl. Jahrb. 24, S. 216 und 217.
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wo der Sitz des Capitels war, in einer nicht geringen Anzahl von Dörfern, von denen die meisten in unmittelbarer Nähe von Schwerin lagen. Auf der Schelfe selbst besaß das Capitel einen Bauhof, der sammt der dem Capitel gehörigen Bischofsmühle bei der Schelfstadt beschrieben ist.

Das Capitel durfte auf seinen Dörfern mit großer Freiheit schalten; es hatte dort die volle Gerichtsbarkeit und fast alle Einkünfte. Die Jagd, welche die Capitularen 1593 auf ihren Gütern beanspruchten, wurde ihnen vom Bischofe nicht bewilligt, da sie "als Geistliche derselben nicht fähig" wären. Zu den Reichssteuern mußten sie mit an die Stiftskasse zahlen, und veräußern durften sie ihren Besitz nicht ohne Zustimmung des Bischofes. Die Herzoge von Meklenburg hatten in den meisten Capitelsdörfern einige Rechte, wie bei der Beschreibung der einzelnen gezeigt werden wird.

In der evangelischen Zeit des Bisthums ist die Zahl der Capitelsgüter beständig im Abnehmen begriffen. Die Listen über die Stiftstürkensteuer vom Jahre 1566 zählen, abgesehen von dem Bauhofe auf der Schelfe und der Bischofsmühle vor Schwerin, 16 Dörfer auf, die dem Capitel zum größten Theil mit fast allen Einkünften gehörten. 1610 klagten die Domherren, daß Fremde mehrentheils die Güter hinweg hätten, der Numerus wäre von 12 auf 6 minuirt, und diese übriggebliebenen 6 Güter wären so gering, daß kaum zwei von ihnen standesgemäß davon leben könnten; ihnen wäre kaum umbra capituli geblieben. Den Rest der Güter, welchen sie noch bis in den 30jährigen Krieg retteten, raubten ihnen dann die fremden Machthaber, und als diese das Land wieder den rechtmäßigen Fürsten überlassen mußten, hatte es keinen Sinn mehr, dem auf den Aussterbeetat gesetzten Capitel noch die Landgüter zurückzugeben. Es wurde nun dafür eine Entschädigung in baarem Gelde gezahlt.

Uebrigens war die Klage der Capitularen über den Verlust ihrer Güter bis zum 30jährigen Kriege ganz unberechtigt, da sie selbst die Veräußerung verschuldet halten; und trösten durften sie sich noch damit, daß mit der Abnahme ihres Besitzes und Einkommens auch die Abnahme der Zahl der Capitularen ziemlich gleichen Schritt hielt.

Die Hebungen der Domherren aus solchen Dörfern, welche nicht zum Stift Schwerin gehörten, und die Einnahme an Zinsen von ausstehenden Capitalien dürfen hier, als nicht zu unserer Betrachtung gehörig, übergangen werden.

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Von allen Capitelsgütern war das wichtigste

1) Groß=Medewege . (Jetzt D.=A. Schwerin.) - Nach der Schweriner Amtsbeschreibung von 1550 gehörten dem Capitel in Medewege die Dienste, das höchste und niedrigste Gericht an Hand und Hals, Auf= und Ablaß; der Herzog von Meklenburg bezog dagegen aus dem Bauerdorfe 3 1/3 Drpt. Bedehafer, 3 Schneidelschweine und 5 Pachthühner, welche Abgabe die 4 Bauern an das Amt Schwerin lieferten. Die Bauerstellen waren damals groß, denn sie umfaßten zusammen 10 Hufen Landes. 1569 klagten die Bauern dem Herzog Johann Albrecht, daß das Capitel ihren Acker bis auf je eine Hufe verringern wollte; sie baten den Herzog, ihnen ihren Hufenstand zu schützen, da sie sonst demselben die schuldige Abgabe von 4 Scheffeln Hafer, 3 Schneidelschweinen, 5 Hühnern und je 4 Schilling an den Landreiter (für das Abholen) nicht würden leisten können. Der Herzog verwandte sich für sie beim Bischofe Ulrich, ob mit Erfolg, ist nicht bekannt. Jedenfalls wurden die Stellen später nicht nur verkleinert, sondern sogar ganz gelegt. 1631 gab es in Medewege nur noch eine besetzte und eine wüste Kossatenstelle, 1655 waren keine Bauern mehr vorhanden.

Wichtiger als das kleine Bauerdorf war der Hof Gr.=Medewege, zu welchem als Pertinenzen die Bischofsmühle vor Schwerin und die dienstpflichtigen Bauerdörfer Medewege, Lankow, Dalberg, Hilgendorf und Hundorf gehörten.

Als man diesen Hof im Jahre 1578 dem Dompropste Otto Wackerbarth pachtweise auf 12 Jahre überließ, wurde derselbe genau inventarisirt. Wackerbarth übernahm die Pachtung mit der Aussaat von 49 Drpt. Korn (Winter= und Sommersaat), mit allen Einkünften und mit allem Inventar: Gebäude, Vieh, Wirthschafts= und Hausgeräthen. Das Vieh, welches man vielfach nach Stiegen (à 20 Stück) zählte, bestand aus 79 Haupt Rindvieh (darunter 17 "Sochkelber"), 89 Schweinen, 33 Gänsen, 40 Hühnern und 273 Schafen. Unter dem Hausgeräth findet sich als etwas Besonderes ein Messingleuchter "mit zwei Röhren", und "eine beschlagene Schenkscheibe oder Schap" mit 2 Thüren und Schlüsseln. Auch überlieferte man das eiserne "Gesenknuß oder Hilden mit etzlichen, aber nicht allen zugehorigen Schlossen". Für den Hof mit Inventar, mit den dienstpflichtigen Dörfern und der in Afterpacht stehenden Bischofsmühle zahlte Wackerbarth jährlich 900 Mk. Der Medeweger See gehörte nicht dem Capitel, sondern dem Bischof; es war

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aber der Schmalzug, das Fischen mit der kleinen Wade, auf demselben an das Capitel verpachtet, und diese Pacht übernahm nun auch Wackerbarth. Noch 1599, nach dem Tode Otto Wackerbarths, wohnte dessen Wittwe auf der Pachtung, ohne daß ein neuer Vertrag mit dem Capitel geschlossen war. Nun aber einigte man sich dahin, daß die Wittwe des Propstes noch ein Jahr die Pachtung behalten und dafür 1100 Mk. zahlen sollte.

Im Jahre 1600 wurde durch das "Statut des General=Capitels=Convents" bestimmt, daß Medewege immer dem praeposito pro tempore gegen einen gewissen Canon überlassen sein sollte, und seitdem hatte der jedesmalige Propst dies Gut in Pacht, bis es im 30jährigen Kriege in fremde Hände kam.

Der Rindviehstand hatte sich seit 1578 bedeutend vermehrt; man zählte 1600, als der neue Propst Joachim Bassewitz die Pachtung übernahm, bei der Inventarisirung 145 Haupt (darunter nur 20 Milchkühe); das übrige Vieh war ungefähr in derselben Anzahl vorhanden wie früher 1 ). Die Aussaat bestand in 48 Drömpt 3 Scheffeln Winter= und Sommersaat.

1612 überließ das Capitel dem Propst Dietrich von Winterfeldt Medewege c. pert. für eine jährliche Pacht von 1050 Mk. auf Lebenszeit. Nach dem Tode Winterfeldt's wurde das Statut von 1600 revidirt, und "damit der Propst nicht, wie bisher, den besten Nutzen und allen Vortheil habe und die übrigen capitulares seniores nachsehen müßten", wurde die vom neuen Propst zu zahlende Pacht auf 1000 Mk. festgesetzt, und derselbe außerdem verpflichtet, die Seeheuer für den Medeweger See an den Bischof selbst zu zahlen und die kleinen Reparaturen auf eigene Kosten machen zu lassen.

Alle diese wohlüberlegten Beschlüsse wurden aber nichtig, als Wallenstein 1628 in Meklenburg einrückte. Derselbe nahm unter vielen anderen Gütern auch Medewege für sich in Anspruch und verpachtete den Hof c. pert. von Walpurgis 1629 ab auf drei Jahre für ein erst im dritten Jahre zu zahlendes Pachtgeld von 500 Mk. an den Küchenmeister zu Schwerin Caspar Eßlinger. Es ist in diesem Pachtcontracte ausdrücklich bemerkt, daß der Hof "wegen des Kriegswesens fast gantz ruiniret, alß das weder Viehe, Saatkorn, noch


1) Die Hühner konnte man nicht zählen, denn sie waren "verschuchtert" gewesen.
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sonsten an Haußgerähte nichtes darauf vorhanden, die Zimmer auch sehr zerstöret und bawfällig" gewesen, sonst könnte man auch schon aus der geringen Pachtsumme auf den traurigen Zustand des Gutes schließen.

Wie bald Eßlinger die im Kriege völlig ruinirte Wirthschaft wieder herstellte, erfahren wir aus der Inventarisirung, welche Herzog Adolf Friedrich 1631 vornehmen ließ, um von Medewege für seinen zum Coadjutor gewählten Sohn, Herzog Christian, Besitz zu ergreifen. Der Hof war den damaligen Bedürfnissen entsprechend wieder aufgebaut. Ein Thorhaus diente auf einer Seite zur Wohnung des Pächters, auf der anderen Seite zum Pferdestall; ein Bauhaus, das Wohnhaus für das Gesinde mit der "Volksstube", enthielt zugleich die Kuhställe mit, und für die übrigen Bedürfnisse war ein Stall, eine Scheune und ein "Käsehäuslein" errichtet, ja sogar ein Taubenhaus war auf einem Wagenrad erbaut. Auch Vieh war einigermaßen genügend vorhanden. Zwar konnte Eßlinger es nur bis auf 70 Kühe bringen; aber da ihm diese Zahl nicht genügte, so hielt er sich neben denselben noch 25 Ziegen. Auch die Schäferei war völlig eingerichtet; sie bestand aus Wohnhaus, Schafstall (589 Schafe) und Backofen ohne Schauer. Dieser Backofen diente sicher dem Hof und der Schäferei gemeinschaftlich, denn in der Description, die etwa aus derselben Zeit (1632) stammt, wird das "Backhaus" mit zum Hof gerechnet. Der Acker wurde in 4 Schlägen bewirthschaftet, ca. 60 Drpt. Korn waren ausgesäet.

Aber Herzog Adolf Friedrich erhielt Medewege zunächst noch nicht. Im Sommer 1631 rückten die Schweden in Meklenburg ein und besetzten auch die Güter des Stifts Schwerin. Medewege wurde dem schwedischen Vice=Admiral Erich Ryning geschenkt, der es aber schon vom Feldlager bei Fürth aus, 1. September 1631, wieder an Caspar Eßlinger auf drei Jahre verpachtete. Bei Eßlinger's Abzug, wahrscheinlich 1. Mai 1635, wurde der Hof "verdechtiglich" eingeäschert. Ryning bot nun dem Herzoge Adolf Friedrich Medewege für 8000 Rthlr. zu Kauf an, aber der Herzog hoffte, daß er das Gut mit der Zeit billiger bekommen müßte, und kaufte nicht, obwohl das Capitel, natürlich aus eigenem Interesse, ihn sehr dringend darum bat. Die Verhandlungen um den Ankauf dauerten indessen noch wenigstens bis 1643 fort. Ryning beanspruchte übrigens "als zu Medewege gehörig" auch die Curie des Propstes in Schwerin (in der That war das Verhältniß etwa umgekehrt), aber Vollrath

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v. Plessen behauptete sie doch als canonicus jure successionis.

Der westfälische Friede änderte diese Zustände dauernd. Am 27. Februar 1649 befahl Adolf Friedrich dem Pensionär Gottschalk Kleinow zu Moidentin und dem Rentmeister Friedrich Thesandt, die Güter Medewege, Rampe und Warkstorf zu inventarisiren, da er entschlossen wäre, dieselben "vermöge des Friedensschlusses in Besitz zu nehmen". Medewege wurde nun zum Domanial=Amte Schwerin gelegt.

2) Lankow . (J. D.=A. Schwerin.) - Nach dem Schweriner Amtsbuche von 1550 gehörte Lankow "dem Capitel mit aller Hoheit und Gerichtsgewalt, Diensten und Pächten; dem Herzoge von Meklenburg aber auch Pachthafer, welcher an's Amt Schwerin zu liefern war. Es wohnten auf 18 Hufen 8 Bauleute und 1 Kossat. Dem entsprechend zahlten auch die Lankower Bauern im 16. Jahrhundert, wo eine Hufe mit 2 fl. besteuert war, 36 fl. 15 s. Türkensteuer. Die Description giebt 8 Bauerstellen an, von denen eine wüst war; dagegen geht aus anderen Stiftsacten hervor, daß 1631 dort 9 Bauleute und Kossaten dem Hofe Medewege dienstpflichtig waren. Der Lankower See gehörte, wie das Dorf, dem Capitel und pflegte dem Pächter von Medewege besonders verheuert zu werden. Der Dekan und Senior bekamen von dieser Heuer 1614 für ihren Antheil jeder 12 Mk.

Nicht unerwähnt darf hier bleiben, daß der Magistrat von Schwerin einen Antheil an Lankow hatte; nach den Stadtacten des Archivs gehörte noch Ende des vorigen Jahrhunderts ein Wald hinter (d. h. westlich von) dem Lankower See an Schwerin.

3) Dalberg . (J. D.=A. Schwerin) - Dalberg gehörte dem Capitel mit Gericht und Diensten; aber der Herzog von Meklenburg bezog nicht geringe Einnahmen aus diesem Dorfe, da jährlich 20 fl. Königsbede, 6 Schneidelschweine, 4 Drpt. Bedehafer und 1 s. 6 Pf. Münzpfennige an das Amt Schwerin geliefert werden mußten, und außerdem noch dem Herzoge das Ablager zukam. Das Capitel hatte eine Hebung von 35 fl. 22 s. Geldpacht und 7 Rauchhühnern. Es wohnten in Dalberg auf 15 Hufen 7 Bauleute. Die Anzahl der Bauerstellen blieb bis 1655 dieselbe, aber in diesem Jahre wohnte neben den Bauern auch schon ein Büdner im Dorfe.

Um 1580 verhandelte das Capitel mit dem Herzoge von Meklenburg wegen des Austausches der Dörfer Dalberg und Kl.=Medewege; es kam aber der Tausch, der dem Capitel

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wegen der Lage der beiden Dörfer erwünscht sein mußte, nicht zu Stande.

4) Hundorf . (J. D.=A. Schwerin.) - Nach der Aufzeichnung im Schweriner Amtsbuche gehörte Hundorf dem Capitel mit höchstem und niedrigstem Gericht, Diensten und Geldpacht; aber auch das Amt Schwerin beanspruchte "vermöge des alten Landbuchs Dienst und Broke". Doch wollte das Capitel dem Amte diese Rechte nicht einräumen, nur im Falle der Noth gestattete es die Dienste. Die Hebung des Amtes bestand in 3 1/3 Drpt. Pachthafer und 4 Schneidelschweinen, und der Herzog hatte ein Hasenablager zu fordern.

Auf der Feldmark von 13 Hufen waren 4, zuweilen 5 Bauerstellen errichtet. 1 ) Für die Dienstpflicht zahlte man 1631 Geld an Medewege.

5) Hilgendorf . - Das Dorf Hilgendorf, in der ältesten Zeit, aber auch noch 1550, Kloteke genannt, ist im 18. Jahrhundert untergegangen. Die Feldmark lag zwischen den Dörfern Medewege, Kirchstük und Wickendorf, das Dorf selbst an der Straße von Wickendorf nach Schwerin, 1/2 Meile von letzterer Stadt entfernt 2 ).

In dem kleinen Dorfe wohnten auf fast 4 Hufen 3 Bauern (früher bis zu Anfang des 16. Jahrhunderts noch 4), die dem Capitel pflichtig und außerdem dem Amte Schwerin 15 Schff. Hafer und 5 s. (darnach ursprünglich wohl 5 Bauern) jährlich zu liefern schuldig waren 3 ).


1) Auf dem südlichen Theil der Hundorfer Feldmark wurde 1838 ein Hof errichtet, welcher aus zwei Hundorfer und einer Wickendorfer Bauerhufe und zwei Parcelen Schulländereien besteht. Diesem Hofe wurde am 17. November 1838 der Name Seehof offiziell beigelegt. Nach den auf dem großherzoglichen Amte Schwerin befindlichen Acten, mitgetheilt vom Herrn Amtsmitarbeiter Krefft.
2) Die Weltzin'sche Hofstelle in Hilgendorf lag unten am See; die Haveann'sche, die zuletzt erhaltene, nicht weit davon am Wege von Schwerin nach Wickendorf. Nach Acten des großherzoglichen Amtes Schwerin, betreffend Vermessung.
3) 1655 war das Feld von zwei Bauerstellen noch besäet, aber nur die Schulzenstelle mit Gebäuden versehen, eine Stelle war ganz wüst. Die wüste Hufe legte man zu Medewege, und noch in den Vermessungsacten dieses Gutes Von 1708 heißt es: "Noch besitzet der Verwalter eine wüste Hufe, welche nach dem Dorfe Hilgendorf gehöret." 1706 (Amtsacten) brannte von den beiden noch übrigen Hilgendorfer Hofstellen das Schulzengehöft ab, und der Schulze wurde nach Dalberg versetzt, das Gehöft nicht wieder aufgebaut. Seitdem wohnte in Hilgendorf nur noch ein Bauer und ebenso 1751 (Beichtkinder = Specification). Der Staatskalender von 1777 führt das Dorf noch auf. Die folgenden Jahrgänge desselben geben die einzelnen Dörfer nicht an; dies geschieht erst wieder 1785, in welchem Jahre Hilgendorf nicht mehr existirte. Die Feldmark des untergegangenen Dorfes gehörte nun bis auf einzelne Theile, die wahrscheinlich zu Wickendorf und Kirchstük gelegt wurden, zu Groß=Medewege.
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6) Rampe . (J. Hausgut, A. Schwerin.) - Vom Dorfe Rampe wurden 1566 18 fl. Türkensteuer gezahlt, das ist, da die Hufe 2 fl. steuerte, der Beitrag für 9 Hufen Landes. Die Zahl der Bauern ist aus jener Zeit nicht überliefert. Nach dem bei Medewege erwähnten Statut des Capitels von 1600 erhielt der decanus pro tempere Rampe mit den dienstpflichtigen Dörfern Zittow und Brahlstorf gegen eine jährliche Pacht. Rampe war aber nicht für einen Wohnsitz des Dekans geeignet; daher sollte der Vogt, welcher dort wohnte, bis zur "Einrichtung dem Dekan verwandt sein". Es wurde nun den Bauern in Rampe befohlen, in 14 Tagen ihre Hufen zu räumen, damit aus denselben ein Hof gemacht werden könnte; und von den Zittower und Brahlstorfer Bauern wurde verlangt, daß sie den neuen Hof "pflügen, misten und begaten" sollten. Sämmtliche Capitelsbauern der drei Dörfer beschwerten sich aber deshalb beim Herzoge von Meklenburg, indem sie vorstellig machten, daß sie nach den vom Capitel geplanten Neuerungen ihre Verpflichtungen gegen die herzoglichen Aemter Schwerin und Crivitz nicht erfüllen könnten. Die Differenzen, welche deshalb zwischen dem Capitel und den genannten Aemtern entstanden, wurden 1604 dadurch beendet, daß das Capitel als Entschädigung für die Ansprüche des Herzogs 1926 fl. 17 s. gab. Der Dekan kam auf diese Weise in den vollen, ungestörten Besitz der Pachtung. Die Bauerstellen in Rampe gingen übrigens nicht vollständig ein, wenn sie auch sehr verkleinert wurden; 1631 existirten wenigstens noch 4 Kossaten daselbst, 1655 nur noch 2 mit zusammen 1/2 Hufe Acker.

Die Pachtsumme für Rampe c. pert. wurde im "Original=Statut" des Capitels von 1618 zu 800 Mk. jährlich festgesetzt 1 ). Dafür erwarb der Dekan auch zugleich das Recht, Schweine in die nicht unbedeutende Mast der Brahlstorfer Waldung zu treiben 2 ) und auf den beiden Seen bei Brahlstorf zu fischen.

Die Description liefert eine genauere Beschreibung des Hofes Rampe. Die Gebäude des Bauhofes bestanden darnach früher aus Wohnhaus und (ausnahms=


1) 1614 zahlte der Verwalter Lorenz Kempe für Rampe 900 Mk. Pacht an das Capitel (Description).
2) Am 14. September 1616 wurden für diese Mast 210 große und 39 kleine Schweine "eingebrannt"; von dem Ertrage der Mastung, der zu 442 fl. 13. s. berechnet wurde, erhielt das Capitel vom Dekan die Hälfte + 6 Mk.
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weise) zwei Scheunen, die letzteren waren indessen von den Dänen niedergebrannt. Der Acker konnte mit 33 Drpt. Winter= und Sommerkorn und zwei Tonnen Lein 1 ) besäet werden, es war aber 1631 nicht hinreichend Saatkorn vorhanden gewesen. Man pflegte auch auf dem Hofe selbst 4 Pferde für die Ackerbestellung zu halten, wohl weil die Bauerdienste nicht ausreichten, doch hatte der Krieg damals (1631) schon alles Vieh bis auf 12 Kühe geraubt.

Die Schäferei hatte wenig im Kriege gelitten; die Gebäude, Wohnhaus und Scheune, waren unversehrt, und es waren auch noch gegen 500 Schafe vorhanden, von denen dem Schäfer, wie gewöhnlich, ein Fünftel gehörte. Die Windmühle lieferte als Ertrag nur jährlich 4 Drpt. Mattkorn, gerade so viel, als man dem Müller zu seiner Erhaltung geben mußte.

1632 wurde der Hof Rampe von den Schweden an Caspar Eßlinger (s. Medewege) verpachtet, welcher ihn jedoch anscheinend noch in demselben Jahre an den Küchenmeister Thesandt abtrat. Auch Thesandt behielt ihn nicht lange, denn schon 1634 verschenkte ihn der Herzog Adolph Friedrich an den Obersten Wilhelm v. Salzburg 1 ). Ganz stimmt diese Angabe, die Eßlinger machte, mit den Aussagen der Domherren in ihren Beschwerden über die Entziehung der Capitelsgüter nicht, da aus letzteren hervorgeht, daß seit 1631 die Schweden sich fortwährend in dem Besitze Rampes behaupteten; auch verhandelte Adolf Friedrich noch in den 40er Jahren mit den Schweden, um Medewege, Rampe und Warkstorf zu kaufen. Sicher nahm der Herzog Rampe nach dem westfälischen Frieden in Besitz und legte es zum Amte Schwerin.

7) Zittow . (J. D.=A. Schwerin.) - In Zittow, früher Sitkow genannt, war die Kirche 3 ) und Pfarre seit der Reformation herzoglichen (nicht bischöflichen) Patronats 4 ),


1) Lein pflegte man damals auf den freien Plätzen im Dorfe auf und neben der Dorfstraße zu säen. Noch heute kann man in dem ratzeburgischen Dorfe Gr.=Rünz, dessen Feldmark bis jetzt nicht "verkoppelt" ist, neben der Straße im Dorfe große unbebaute Strecken sehen, die jedenfalls früher auch Flachsacker waren.
1) Angaben Eßlinger's in einem Supplicat vom 31. März 1634 wider Salzburg wegen einer Forderung von 500 Mk. Lüb., die ihm noch aus dem Inventar in Rampe zukämen.
3) Jahrb. 21 A., S. 282.
4) Ursprünglich gehörte das Patronat zu Zittow den Grafen von Schwerin, dann dem Erzbisthum Riga, seit 1520 dem Kloster Tempzin und seit der Säcularisation dieses Klosters den Herzogen von Meklenburg. Vergl. Jahrb. 14 A., S. 65.
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aber Adolf Friedrich vertauschte 1625 dies Kirchlehn gegen das in Laase an den von der Lühe auf Wandrum, welcher es wiederum 1628 an Henning Halberstadt auf Cambs verkaufte. Seitdem ist das Patronat bei Cambs geblieben. Filiale zu Zittow waren bis nach dem westfälischen Frieden in Langen=Brütz, Brahlstorf, Zaschendorf und Cambs.

Das Dorf Zittow gehörte nach dem Schweriner Amtsbuche von 1550 dem "Capitel und Pentzen"; über 6 Bauerstellen hatte der Herzog von Meklenburg das niedrigste Gericht, und aus diesen bezog er eine jährliche Hebung von 5 fl. 12 s. 8 Pf. Daß diese Hebung übrigens 1604 vom Capitel angekauft wurde, ist schon bei Rampe gesagt worden. Die Description von 1631 führt 3 Bauleute und 3 Kossaten als Capitels=Unterthanen auf. 1655 wohnten hier an Unterthanen des Amts Schwerin 5 Bauleute, 2 Halbpfleger, 4 Kossaten, 1 Büdner, welche früher zum Capitel gehört hatten, 2 Bauleute, 1 Kossat, welche nach Steinfeld, und 1 Kossat, welcher nach Cambs gehörte.

8) Brahlstorf . (J. R. A. Schwerin.) - In Brahlstorf war früher eine Kirche, Filial von der Pfarrkirche in Zittow. Im 30jährigen Kriege war diese Kirche (wie auch die übrigen Filialkirchen von Zittow) so sehr verfallen, daß nach den Visitations=Acten von 1653 kein Gottesdienst darin gehalten werden konnte. Doch besserte man auf Befehl des Herzogs, der Patron der Kirche war, bis 1682 wiederholt an dem alten Gebäude. Noch 1697 kommt diese Kirche vor.

Nach dem Schweriner Amtsbuche von 1550 gehörte das Dorf Brahlstorf dem Capitel mit aller Gerichtsgewalt, mit Pächten und mit Diensten; das herzogliche Amt Crivitz bezog aus demselben jährlich 3 1/2 Drpt. Bedehafer und Königsbede, welche Hebungen 1604 vom Capitel angekauft wurden (s. Rampe). Zum Gute Cambs gehörte das Recht, auf des Dekans See zu Brahlstorf mit der kleinen Wade zu fischen, aber Henning Halberstadt auf Cambs erlaubte es sich auch, mit der Strohwade den See abzuziehen, und wollte ferner nicht leiden, daß das Capitel sich zwei Fischer (zwei Bauern in Zittow waren es) auf dem Zittower (Cambser) See hielt. Das Capitel beklagte sich deshalb über die Verletzung seines "Rechts von der Fundation her" beim Bischofe.

Die Description von 1631 zählt 8 Bauleute und 1 Kossaten als Unterthanen des Capitels auf; nach dem Schweriner Amtsbuche von 1655 gehörten dem Herzoge "laut

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Friedensschlusses" 5 Bauleute 3 Halbpfleger, 3 Kossaten und 1 Büdner.

9) Bandenitz . (J. D.=A. Hagenow.) - Auch Bandenitz war wie alle bisher aufgezählten Capitelsdörfer dem meklenburgischen Herzoge pflichtig, da die Bauern dieses Dorfes (1550 waren es 9 Bauleute und 2 Kossaten) demselben jährlich 2 1/3 Drpt. Bedehafer und 8 Schneidelschweine an's Amt Schwerin liefern mußten. Der Schulze und die Kossaten gaben kein Schneidelschwein, sie zahlten aber an den Landreiter, welcher die Hebung in Empfang nahm, jeder 4 s. Auch ein Ablager kam dem Herzoge in Bandenitz zu. Das Capitel hatte das Gericht und empfing Pacht= und Rauchhühner von den Bauern.

Nach dem "Capitels= Statut" von 1600 wurde Bandenitz dem seniori pro tempore zugetheilt, und es sollte auch dies Dorf wie Rampe zum Hofe "eingerichtet" werden; bis das aber geschehen, sollte der verwaltende Vogt dem Senior "verwandt" sein. Der damalige Senior, Magnus Hübner, verzichtete jedoch, und in seine Rechte trat nun der Domherr (quartus in ordine) Nicolaus von der Lühe.

Die geplante Erbauung eines Hofes blieb übrigens nach, vielleicht aus dem Grunde, weil man, wenn die Bandenitzer Bauerstellen zum Hoffelde gelegt worden wären, für den Hof keine Dienstbauern gehabt hätte, ohne welche man damals einmal nicht recht zu wirthschaften verstand. Man fand aber ein anderes Mittel, den Besitz dieses Dorfes auszunutzen; man ließ die Bauern außer der Geldpacht von 16 Mk. 2 s. anstatt der Hofdienste jährlich 75 Mk. Dienstgeld zahlen. 1619 verpachtete das Capitel dem Schweriner Domherrn Wiprecht Rabe zu Möllenbek die Bauerdienste für 100 fl. jährlich. Jeder Bauer wurde von jetzt an zweimal wöchentlich zu Spanndiensten, jeder Kossat ebenso oft zu Handdiensten verpflichtet.

Lange währte aber auch dieser Pachtcontract nicht, denn 1622 (1. August) verkaufte das Capitel das Dorf mit Bewilligung des Administrators an Matthias v. Bülow auf Pokrent für 8350 Mk. Lüb.

10) Wendisch=Rambow . (J. D.=A. Meklenburg.) - Das Dorf Wendisch=Rambow gehörte dem Capitel 1 ) mit höchstem und niedrigstem Gericht, mit Auf= und Ablaß, mit aller Herrlichkeit und Gerechtigkeit und mit allen Diensten,


1) Im Jahre 1415 kaufte das Capitel den "Hof" zu Wendisch=Rambow von Heinrich Reventlow für 100 Mk. Lüb. Jahrb. 23 A., S. 71.
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doch mußten aus demselben an den Herzog von Meklenburg 4 Schneidelschweine und an den herzoglichen Landreiter 12 s. gegeben werden. Die 5 Bauern und 2 Kossaten waren außerdem dem Herzoge zu einem Hasenablager verpflichtet, wofür sie aber Geld (2 Mk. 4 s.) zahlten, und mußten den herzoglichen Jägern die Hasennetze einmal im Jahre mit 2 Wagen fahren. In ältester Zeit brauchten sie diesen Fuhrdienst nur auf dem Rambower Felde zu leisten, später 1 ) schickte man ihre Wagen bis über Schwerin hinaus und, "dahin sie noetigk". 1571 vertauschte das Capitel dies Dorf gegen die dem Herzog von Meklenburg gebührenden Dienste und Hebungen in Rubow und Dämelow.

11) Warkstorf . (J. der Stadt Wismar gehörig.) - Warkstorf, im Kirchspiel Goldebee gelegen, war schon seit 1326 zum Theil ein Propsteilehn des Bisthums Schwerin 2 ). Zu Anfang des 16. Jahrhunderts (1513) besaßen neben dem Schweriner Propst auch die v. Stralendorff auf Goldebee Rechte in Warkstorf, und diese Stralendorff'schen Rechte dauerten wenigstens bis 1579. Am 12. Juli 1599 verkaufte das Capitel seinem Propst und fürstlichen Rath Joachim Bassewitz, auf Lewetzow erbgesessen, dies Dorf erblich für 3200 Mk. unter der Bedingung, daß es auch ferner Stiftslehn bliebe 3 ). Weil aber die Kaufsumme nicht gezahlt wurde, so forderte das Capitel am 8. Februar 1609 von Bassewitz, entweder zu zahlen, oder den Besitz zu räumen. Ueber diesen Verhandlungen starb der Propst, dem man auch schon mit Absetzung gedroht hatte, 1610 (Februar oder März), und seine Wittwe mußte nun das Dorf wieder an das Capitel zurückgeben. Nach dem "Original=Statut" des Capitels von 1618 wurde es dem Senior auf Lebenszeit für jährlich 350 Mk. verpachtet. Im 30jährigen Kriege bemächtigte sich zuerst Wallenstein, dann die Schweden dieses Dorfes, und nach dem Friedensschlusse (1649) nahm es der Herzog Adolf Friedrich in Besitz, welcher es zum Amte Meklenburg legte und sofort an den Küchenmeister Michael Kramer zu Neukloster für 150, resp. 200 Rthlr. auf 4 Jahre verpachtete. Erich Thureson, der es 1636 von Oxenstiern als Geschenk erhalten hatte, versuchte vergeblich, es von Adolf Friedrich zu kaufen. Obgleich somit über diesen


1) Lehnacten von Rubow und Dämelow 1571.
2) Nach Clandrian Protoc. Urk.=Buch VII, Nr. 4747. 1324 wurden die ersten Hebungen in Warkstorf vom Kloster Cismar in Holstein an das Schweriner Capitel verkauft (Urk.=Buch VII, Nr. 4537).
3) v. Bassewitz wollte Warkstorf als dienstpflichtiges Dorf für sein Gut Lewetzow gebrauchen.
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Besitz längst endgültig entschieden war, verlangten die Bassewitzischen Erben noch bis 1652 vom Capitel die Restitution des Dorfes 1 ).

12), 13) und 14) - Noch bis nach der Reformation des Stifts gehörten dem Capitel die Bauerdörfer Moitin , Questin (D.=A. Bukow) und Gagzow (D.=A. Redentin), aber schon 1569 wurden dieselben an den Herzog Johann Albrecht für 4500 fl. verkauft.

Die Anrechte des Capitels an Rubow, Dämelow u. Schependorf s. Stiftsritterschaft, an Jürgenshagen s. Stiftsamt Bützow.

D. Ritterschaftliche Güter und Dörfer.

Innerhalb der Grenzen des Landes, über welches der Bischof die Landeshoheit besaß, lagen mehrere Dörfer, welche Eigenthum von Adelsfamilien, der Stiftsritterschaft, waren. Ein Pachtregister des Stifts aus der Zeit von 1563-1566 enthält folgendes Verzeichniß des Stiftsadels:

"Die Bulowen zu Zibul. \   " Unther 
Die Bulowen zu Prutzen.  │      deme
Jürgen Wackerbarth zum Nienhagen.   >   Stiffte
Pawel Vierege zu Trechow.  │  wan=
Die Prene zu Lubbetzin. /     hafftich."
Die Finicken zum Gnemer vom Dorffe Gischow.
Achim Stralendorff vom Dorffe Gischow.
Die Viereggen zu Wokrente vom Dorffe zur Vitzen.
Die vonn der Luee zu Buschemollen von den gudern Vogelsanck. 
Die Ertzenn von den guetern zu Rauensbergk.
Die Restorffe zum Boltze vonn einer Veltmarcken.
Die Halberstade zu Camptze vnd Reuentlow von den gudern zum Gallentin.
Die Schoneichen von deme borgklene zu Warin.
Die Rore zum Nienhause vonn den borgkleens=gudern.
Die Vlotouwen zum Sture von den borgkleens=gudern.
Die Tune von den gudern Emekenhagenn.
Die Edelleute in Pomern, zum Stiffte gehorend:
\  haben ihren Leen
Jost Bere  │  nyhe gefordert,
Buggenhagen,   >  viel weiniger
Jorckenn  │   empfangen."
/

1) 1756 vertauschte der Herzog Christian Ludwig Warkstorf und Hinter=Wendorf gegen die Dörfer Pepelow und Bantow und gegen eine Geldsumme von 3000 Rthlrn. an die Stadt Wismar.
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Die hier nicht benannte Feldmark der "Restorffe zum Boltze" ist das Tieplitzer Feld, das Burglehn der "Vlotouwen" die wüste Feldmark Bisdorf, wie sich aus der folgenden Beschreibung ergeben wird. Das Gut Emekenhagen gehörte nicht unbestritten zum Stifte. Im 16. Jahrhundert wurden die Besitzer desselben zwar zu Stiftstagen berufen, und sie erschienen auch auf denselben; als aber der Administrator Herzog Ulrich im Jahre 1604 die Söhne des verstorbenen Claus v. Thun aufforderte, wegen des ererbten Gutes zu Bützow den Lehneid zu leisten, folgten diese dem Befehle nicht. Ihr Vormund Joachim von Oldenburg wandte sich vielmehr an den Herzog Karl von Meklenburg und bat denselben um Rath, "was er thun sollte, damit die jungen Thune Herzog Karl's Lehnleutte vngefährlich sein und bleiben möchten". Herzog Ulrich wünschte, nach seiner Aeußerung dem Capitel gegenüber, diese streitige Frage durch eine Commission entscheiden zu lassen. Jedenfalls war es laut der "gravamina" der Domherren von 1610 dabei geblieben. Die v. Thun zu Emekenhagen werden seitdem nicht mehr zur Stiftsritterschaft gezählt.

Mit den nicht genannten "borgleensguder der Rore" wird deren Antheil an Lübzin 1 ) c. pert. gemeint sein.

In einzelnen Dörfern hatte der Adel nur Antheile, die in einer oder mehreren Bauerhufen, oder auch nur in gewissen Renten und Diensten bestanden, im übrigen aber unter das bischöfliche Amt gehörten. Solche Dörfer sind nicht hier, sondern bei dem Stiftsamt, zu welchem sie ihrem Hauptbestandtheil nach gehörten, aufgeführt.

Aus den überlieferten Acten läßt sich der Bestand der Stiftsrittergüter nicht ohne. Mühe feststellen, da dieselben nicht immer vollständig sind und ihnen außerdem oft der klare, bestimmte Ausdruck mangelt. Das oben citirte Pachtregister des Stifts (1563-66) zählt als ritterschaftliche Stiftsdörfer auf:

1) Zibühl mit Hufen
2) Prüzen " 7 "  │  Besitzer die
3) Boldebuck " 17 "  │  v. Bülow
4) Parum " 20 "   >  zu Zibühl
5) Gülzow " 6 "  │      und
6) Mühlengeez " 10 " /       Prüzen
7) Lübzin " 8 " Besitzer v. Preen

1) Steuerregister von 1577.
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8 ) Nienhagen (Katelbogen), \   Zusammen 35
9) Gralow,   >  Hufen. Besitzer
10) Moisall,  │  Jürgen Wacker=
11) Steinhagen (halb),  /       barth.
12) Langen =Trechow, \   Zusammen 40
13) Kurzen =Trechow,   >  Hufen. Besitzer
14) Trepzow,  │    Paul
15) Steinhagen (halb), /       Vieregge.
16) Gischow  mit 12 Hufen,   Bes. Fineke u. Stralendorff.
17) Viezen       "  24    "     ,   Bes. die Vieregge.
18) Gallentin    "    8    "     ,   Bes. Halberstadt und Reventlow.

"Die andern Edelleute haben keine Dorffern, sondern borglene, daruon ist keine Wissenschaft."

Vergleicht man mit diesem Verzeichniß das oben S. 209 gegebene des Stiftsadels, so sieht man sofort, daß das Güterverzeichniß nicht vollständig sein kann, da in dem Verzeichniß des Stiftsadels wenigstens 4 Stiftsgüter, nämlich Vogelsang, Ravensberg, Tieplitz und Bisdorf, theils genannt, theils wenigstens angedeutet sind, die hier nicht vorkommen.

Am besten findet man sich noch in den ziemlich zahlreich erhaltenen Registern über die Türkensteuer zurecht. Diese dem Reich zum Zwecke der Vertheidigung zu leistende Abgabe konnte natürlich nur von der Landesherrschaft eingefordert werden, und daher müssen wenigstens die in den Stiftssteuerregistern aufgeführten Ritter Lehnsleute der Bischöfe sein. Aber damit ist noch nicht gesagt, daß ein Ritter mit dem Gute, das bei seinem Namen als sein Wohnsitz im Register angegeben wird, auch dem Stifte "verwandt" war. Eine gar nicht genannte, weil als bekannt vorausgesetzte Stiftshufe konnte die Veranlassung werden, daß man den zeitweiligen Besitzer derselben, der auf einem nicht zum Stifte gehörigen Gute saß, mit diesem Gute in der Liste aufführte und dahinter die Steuerquote zeichnete, die er für jene Stiftshufe zahlte. Im 17. Jahrhundert werden indessen diese Listen etwas genauer und vollständiger. Aus diesen Steuerlisten und einigen anderen, zum Theil späteren Acten ergiebt sich nun mit Sicherheit, daß außer dem oben genannten Dorfe Gallentin, welches besser zu den Schweriner Seedörfern gezählt wird, die weiter unten folgenden 26 ritterschaftlichen Güter zum Stifte gehörten.

Die Einrichtung eines Gutes früherer Zeit ist derjenigen in unserer Zeit nicht gleich. Neben dem oft noch getheilten

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Rittersitz, zu welchem nur einige Stücke der Feldmark von ein paar Last Aussaat gelegt waren, wohnten, meistens in einem besonderen Dorfe, die Gutsunterthanen, die glebae adscripti. Diese Unterthanen waren nicht, wie jetzt die Bewohner der Gutskathen, Tagelöhner, sondern Bauern. Ihnen war eine Hofstelle, in der Regel mit Wohnhaus und Scheune bebaut, sammt dem nöthigsten Inventar, sowie ein Theil des Gutsackers zur Bewirthschaftung übergeben; dafür waren sie dem Besitzer des Gutes mit Pacht und Diensten "verwandt", d. h. verpflichtet, ebenso wie die Bauern im Domanium dem Landesherrn verpflichtet waren. Die Pacht bestand in einer geringen Geldabgabe und in allerlei Naturalien; die Dienste, in Hand= und Spanndienste zerfallend, erstreckten sich auf alle möglichen Arbeiten, welche bei der Bewirthschaftung des Gutes nöthig waren. Auch die im Domanium häufig vorkommenden Kossatenstellen finden sich, wenn auch nicht in so großer Anzahl wie dort, im Ritterschaftlichen, und hier wie dort leisteten die Inhaber dieser kleinsten ländlichen Wirthschaften für den Kathen, "die Kote", und die kleine Ackerfläche neben der sehr geringen Pachtzahlung Hand= und Botendienste.

Die ritterschaftlichen Stiftsgüter lagen zum größten Theil an den Grenzen des Stiftsamts Bützow, nur einzelne wenige zerstreut in den Herzogthümern Meklenburg. Wir beginnen mit den am weitesten nach Norden gelegenen Dörfern.

1) Ravensberg . (Jetzt großherzogliches Hausgut. A. Bukow). - Während der Administration und noch später nach dem westfälischen Frieden (sicher bis 1732) besaßen das Dorf Ravensberg, in welchem auf 4 Hufen Landes 4 Bauerstellen errichtet waren, die Familien v. Oertzen auf Gerdshagen und v. d. Lühe, die wegen dieses Besitzes dem Stifte zum Roßdienste verpflichtet waren.

2) Vogelsang . (Jetzt R. A. Bukow.) - Vogelsang war bis 1607 im Besitz der Familie v. d. Lühe, später gehörte es der Familie Warnstädt 1 ), die es für 13,500 fl. gekauft hatte. 1629 wurde Jürgen Warnstädt der Muthschein für dies Gut von Wallenstein ausgestellt.

1) Besitzer von Vogelsang waren: Hans v. d. Lühe (bis 1587), Kurd v. d. Lühe (1587-1604), Wilhelm Warnstädt (1607-1629), Jürgen Warnstädt (von 1629 ab).
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Neben dem Hofe war eine Schäferei errichtet; Hans v. d. Lühe hielt sich aber wider den derzeitigen Gebrauch auf derselben keinen selbständigen Schäfer; denn er schrieb in seiner Steuerdeclaration pro 1577: "den Scheper ich hebb, ist ein Kostknecht", womit er darthun wollte, daß er für einen selbständigen Schäfer nicht zu steuern brauche.

Ebenfalls gab es hier seit der Zeit Herzog Johann Albrechts I. eine Windmühle. Bauern kommen nach 1550 nicht mehr vor.

3) Groß=Gischow . (J. R. A Meklenburg.) - Zwischen der Nordgrenze der Aemter Bützow und Rühn einerseits und dem früheren Capitelsdorf Jürgenshagen, das seit 1565 zum Amte Bützow gehörte, andererseits lagen drei ritterschaftliche Dörfer des Stifts: Gischow, Viezen und Reinstorf. Das Landbuch sagt von Gischow: "Der Gischower Bach soll Fürstenthum und Bisthum scheiden, und soll der Hof jenseits des Baches im Fürstenthum, das Dorf im Bisthum belegen sein." Der Hof (Kl.=Gischow) war damals im Pfandbesitz des Bischofs, das Dorf (Gr.=Gischow) gehörte also mit seinen 12 Hufen, auf welchen in früherer Zeit eine Schäferei und 10 Bauerstellen errichtet waren, zum Stift Schwerin.

Die Besitzer von Gischow waren wenigstens bis 1577 die Familien Fineke und Stralendorff. Gischow blieb bis nach 1648 eine Pertinenz von Gnemern und die Vieregge zu Gnemern, welche auch den Fineke'schen Antheil an Gischow erwarben, steuerten deshalb stets mit der Stiftsritterschaft für 12 Hufen und 1/2 Roßdienst. 1656 war auf einem Antheil von Gischow ein Wohnsitz für die Familie Vieregge errichtet, ein anderer Antheil war noch Pertinenz von Gnemern.

4) Viezen . (J. R. A. Meklenburg.) - Viezen war in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ein Bauerdorf mit einer Schäferei im Besitz der Familie Vieregge zu Wokrent. Es wohnten hier 1577 auf 24 Hufen 10 Bauleute und 3 Kossaten; 1581 waren von den Bauerstellen schon 5, von den Kossatenstellen eine "wüst", d. h. nicht mehr besetzt. Die ansehnliche Größe der Bauerstellen von durchschnittlich über 2 Hufen, wie man sie sonst in der Ritterschaft nicht leicht trifft, findet ihre Erklärung in dem Bericht des Landbuchs, daß zu demselben die Feldmark des unter gegangenen Dorfes Clevena von 8 Hufen gelegt worden war.

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Clevena , urkundlich schon vor 1280 zum Bisthum gehörig, lag eine kleine Viertelmeile südwestlich von Reinstorf. Auf der v. Schmettau'schen Karte findet sich noch die Bezeichnung "Dorfstädte" an der Stelle des untergegangenen Ortes 1 ).

In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts wird Viezen einen Hof erhalten haben, sicher galt 1642 Reinstorf als Pertinenz desselben.

5) Reinstorf . (J. R. A. Meklenburg.) - Reinstorf, ursprünglich ein Bauerdorf, in welchem 1569 8 Bauern (1 Schmied), 1577 nur noch 6 Bauern wohnten, war im 16. und 17. Jahrhundert mit Viezen im Besitz der Familie Vieregge. Zunächst waren beide Dörfer Pertinenzen von Wokrent, später, als Viezen ein Rittersitz wurde, machte man Reinstorf zu einem dienstpflichtigen Dorf dieses neuen Hofes.

6) Moisall . (J. R. A. Meklenburg.) - Moisall war seit vielen Jahrhunderten ein Kirchdorf, die Kirche in der ältesten Zeit indessen ein Filial von Schlemmin. Aber schon 1264 2 ) wurde das Verhältniß ein umgekehrtes, da in diesem Jahre der Bischof Hermann die Pfarre von Schlemmin nach Moisall verlegte. Im 16. Jahrhundert heißt das Schlemminer Gotteshaus nur noch Kapelle. Das Kirchenlehn (Patronat) in Moisall war ursprünglich bischöflich, doch 1569 verlieh der Administrator Ulrich es seinem Rath und Stiftshauptmann Jürgen Wackerbarth und dessen "ewigen" Erben, weil derselbe dem neuen Armenhause in Bützow 200 Mk. verehrt und sich auch sonst um das Stift verdient gemacht hatte. 1651 besaß das Patronat Casper Vieregge, der es von einem Erben Jürgen Wackerbarth's gekauft hatte.

Das Stiftslehn und Gut Moisall wurde 1551 von Jacob Barold an Achim Passow zu Zidderich für 2400 fl. verkauft, und von Passow's Erben kam es 1563 durch Kauf (2000 fl.) an Jürgen Wackerbarth. Im Besitz der Familie Wackerbarth blieb es, allerdings nicht ohne Unterbrechung, bis zum westfälischen Frieden. Von 1636-1644 war es nämlich in den Händen des Vicke Barner, der es käuflich


1) Clevena ist das im Jahrbuch 7 B, S. 58 und 59 auf der Feldmark Viezen gesuchte untergegangene Dorf. - Die Familie Clevenow, welche sicher den Namen nach diesem Dorfe führte, kommt noch in den Acten des 17. Jahrhunderts vor. Sie war damals in dem Besitze von Karcheez und Mühlengeez.
2) Urk.=Buch II, Nr. 1017 Eine Beschreibung der Moisaller Kirche s. Jahrb. 27 S. 208 ff.
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erworben hatte. Da derselbe aber nicht die angelobte Kaufsumme zahlte, so fiel es wieder an den früheren Besitzer Hartwig Wackerbarth zurück, der es um 1618 an den Oberstlieutenant Gotthard Vogelsang verkaufte.

Drei Bauern in Moisall gehörten seit alter Zeit dem Bischofe; da aber dieser Besitz für denselben nicht recht zu verwerthen war, weil er die Bauern zum Hofdienst nach seinen entfernt liegenden Höfen nicht gut heranziehen konnte, so vertauschte er 1564 die Moisaller Bauern gegen eine einzige Bauerstelle in Steinhagen.

Die jetzige Pertinenz von Moisall: Moorhagen, existirte in der hier geschilderten Zeit noch nicht.

7) Katelbogen . (J. R. A. Meklenburg.) - Durch das Ableben des Balthasar Holstein (1549) wurde das Stiftslehn Katelbogen erledigt und vom Bischofe Herzog Magnus dem Stiftshauptmann Jürgen Wackerbarth (und dessen Erben) wegen seiner Verdienste um das Stift wieder verliehen 1 ). Nach dem Tode Jürgens erhielt das Gut dessen Sohn Hardenack (1587), darauf der Sohn Hardenack's Jürgen II. und endlich Jürgen's II. Sohn Hardenack II., der es noch bis nach dem westfälischen Frieden besaß. Jürgen II. Wackerbarth war 1631 genöthigt, das Gut mit dem Krug und den 4 Kossaten, sowie die Pertinenzen: den Meierhof Gralow mit 3 Bauern, 7 Bauern und 3 Kossaten in Steinhagen, 5 Bauern und 3 Kossaten in Sagstorf (welches indessen nicht zum Bisthum Schwerin gehörte) und 2 Bauern und 1 Kossaten in Langen=Trechow für 20,000 fl. an den Rostocker Bürger Johann Lohrmann zu verpfänden (wiederkäuflich zu verkaufen). Lohrmann erhielt mit dem Gut das Jagdrecht auf "Hoch= und Niederwild, auch auf Federwildwerk, und die Fischerei auf Teichen, Söllen und Seen der Feldmark und auf der Warnow".

8) Gralow . (J. R. A. Meklenburg) - Das zum Gute Katelbogen gehörige dienstpflichtige Bauerdorf Gralow zählte im Jahre 1577 8 Bauleute und 2 Kossaten.


1) Zugleich mit Katelbogen erhielt Wackerbarth vom Herzog den "Schallocker" See auf der wüsten Feldmark Schallock mit dem Wadenzuge und dem Schmalzuge geschenkt. Wahrscheinlich entstand später, als man sich das Anrecht der Wackerbarth's an den Schallocker (jetzt Schlokwer) See nicht mehr erklären konnte, die von Lisch, Jahrb. 11 A., S. 493 mitgetheilte Sage, daß es gegen ein Anrecht an den Rühner See eingetauscht sei. Von den Bewohnern von Steinhagen wird dies Recht zu fischen ausgeübt sein, weil die Familie Wackerbarth einen Antheil in Steinhagen besaß.
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Nach dem Landbuche hatte das Amt Bützow aus diesem Dorfe nur die Bede zu fordern, die von den noch übrigen 6 Bauern und 2 Kossaten in der Höhe von 7 Mk. jährlich bezahlt wurde. Aus den eingegangenen Bauerstellen wurde ein Meierhof errichtet, an welchen später noch mehr Baueracker fiel. 1651 gab es nur noch 3 Bauern daselbst 1 ).

9) Kurzen=Trechow . (J. R. A. Meklenburg) - Die beiden Trechow wurden früher, urkundlich seit dem 13. Jahrhundert 2 ) und noch während des 30jährigen Krieges, durch die Bezeichnung Wendisch (später Kurzen) und Deutsch (Langen)=Trechow unterschieden. Wendisch=Trechow war der Rittersitz, Deutsch=Trechow das dienstpflichtige Bauerndorf.

Während der Administration des Stiftes waren diese Dörfer Eigenthum der Familie Maltzan auf Grubenhagen welche sie übrigens mehrfach in diesen 100 Jahren verpfändete: an Passow, an Paul Viereck, an Jürgen Wackerbarth 3 ) und zuletzt 1641 an die verwittwete Abel v. Plessen, geb. v. Oertzen, zu Heukendorf für 7400 fl. verhypothecirte. 1647 brach der Concurs über diese Maltzan'sche Besitzung aus, und die beiden Trechow wurden nun von den Creditoren an die damals noch unmündigen Söhne des weiland Balthasar Plüskow cedirt.

Neben dem Hof Wendisch=Trechow bestand ein Bauerdorf, welches 1569 6 Bauleute und 9 Kossaten bewohnten. Das Landbuch berichtet über dies Gut: "Daran hat das Amt Bützow die höchsten Gerichte und dann die Bede", welche 1581 5 Bauern und 9 Kossaten mit 12 Mk. 12 s. und der Pfandinhaber Jürgen Wackerbarth (für eine nicht besetzte Bauerstelle) mit 2 Mk. 4 s., zusammen mit 15 Mk. erlegen mußten.

10) Langen=Trechow . (J. R. A. Meklenburg.) - Vergl. Katelbogen und Kurzen=Trechow

Die Kapelle in Langen=Trechow, ein Filial der Kirche in Bützow, war früher wie die Mutterkirche bischöflichen Patronats, erst 1685 wurde das Patronat über diese Kapelle dem Landmarschall Hans Albrecht v. Plüskow, dem Besitzer der beiden Trechow, verliehen.


1) Noch jetzt sind in Gralow 2 Bauern.
2) Urk.=Buch III., Nr. 1915.
3) J. Wackerbarth besaß um das Jahr 1580 den ganzen Complex ritterschaftlicher Stiftsgüter, welche vom Amte Bützow und dem Kloster Rühn eingeschlossen wurden.
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Von den Bewohnern des Dorfes gehörten 2 Bauleute und 1 Kossat zu Katelbogen, die übrigen 12 Bauleute waren nach Kurzen=Trechow dienstpflichtig.

Nach dem Landbuche hatte der Bischof das höchste Gericht in diesem Dorfe und von den Maltzan'schen Bauern eine Königsbede von jährlich 26 Mk. 10 s.

11) Trepzow . (Jetzt nicht mehr vorhanden.) - Das Bauerdorf Trepzow, 1/4 Meile südlich von Kurzen=Trechow gelegen, kommt urkundlich zuerst 1363 vor, wo es von den v. Bülow an den Knappen Gottschalk Crompto für 290 Mk. Lüb. verkauft wurde. 1368 wurde es von den Gebrüdern Jorke an den Bischof Friedrich von Schwerin abgetreten, und seitdem wird es fast 200 Jahre lang zum Stiftsamt Bützow gehört haben.

Der Bischof besaß in dem Dorfe nach dem Landbuche das höchste und niedrigste Gericht, Auf= und Ablaß, Dienste und alle Herrlichkeit und Gerechtigkeit. 1563 wurde es gegen 8 Pflugdienste und Hufen in Boitin und Zernin an den damaligen Pfandinhaber der Maltzan'schen Güter Trechow, an Paul Vieregge, vertauscht. Später, als Jürgen Wackerbarth Trechow als Pfand übernommen hatte, ging auch Trepzow mit in dessen Besitz über. Der "Permutations=Contract" von 1563 sollte nun zwar nur bis 1582 gültig sein, weil dann die Familie Maltzan wieder in den Besitz ihres Eigenthums treten konnte; aber Dietrich Maltzan, welcher in diesem Jahre mit Wendisch=Trechow c. pert belehnt wurde, machte den Tausch nicht rückgängig, sondern schloß sogar 1612 mit dem Bischof Herzog Ulrich II. einen neuen Vergleich ab, nach welchem dieser Tausch für immer gültig sein sollte. So wurde Trepzow ein ritterschaftliches Dorf und eine Pertinenz von Wendisch=Trechow.

In diesem Dorfe wohnten 1577 laut des Steuerregisters 7 Bauleute und 2 (1581: 3) Kossaten, der Besitz war also dem von 8 Bauern in Boitin und Zernin etwa gleich. 1 )

12) Steinhagen . (J. R. A. Meklenburg.) - Das ritterschaftliche Bauerdorf Steinhagen wurde 1569 von 7 Bauleuten und 1 Kossaten, die Wackerbarth'sche, und 2 Bauern und 2 Kossaten, die Vieregge'sche Unterthanen


1) 1795 wurde die letzte Bauerstelle in Trepzow gelegt; das ganze Dorf, zuletzt von Gutstagelöhnern bewohnt, existirte noch bis 1842 oder 1843. Der Staatskalender von 1844 kennt es nicht mehr.
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waren, bewohnt, und außerdem gehörten noch demselben Vieregge (Paul) drei wüste Hufen. 1577 wohnten hier 8 Bauleute und 1 Kossat als Unterthanen des Jürgen Wackerbarth zu Moisall, Katelbogen und Trechow. Einer dieser ritterschaftlichen Bauern wurde 1564 (vgl. Moisall und Stiftamt Bützow) ein bischöflicher Unterthan. Von 4 bewohnten und 3 wüsten Hufen der Maltzan von Trechow, die ebenso wie die beiden Trechow an Wackerbarth verpfändet waren, erhielt der Bischof 1581 (Landbuch) 14 Mk. 8 s. Bede.

Sehr früh scheint hier ein Meierhof angelegt zu sein, wahrscheinlich 1582, nachdem Joachim Maltzan seine verpfändeten Güter wieder eingelöst hatte. Im Jahre 1583 zahlte derselbe für 17 Drpt. Aussaat Acker (für die Meierei) und für 2 Bauern in Steinhagen Türkensteuer. In den Lehnacten wird 1635 Steinhagen ausdrücklich als Hof bezeichnet 1 ), welcher damals mit dem Bauerdorf Trepzow von Hinrich Maltzan zu Trechow an Hinrich Hagen, genannt Geist, zu Prüzen für 6000 fl. verpfändet wurde. Hagen war 1642 schon gestorben; aber seine Wittwe behielt dies Pfand, bis der Concurs über die Maltzan'schen Güter ausbrach und in Folge dessen 1650 auch Steinhagen in den Besitz der Söhne des weil. Balthasar Plüskow kam. Uebrigens hatte Hartwich Wackerbarth zu Katelbogen noch im Jahre 1651 Unterthanen in diesem Dorfe.

Ein zweiter größerer Complex ritterschaftlicher Güter des Stifts lag, wenigstens zur Hälfte vom Stiftamte Bützow begrenzt, zwischen den Städten Bützow und Güstrow. Jetzt nehmen diesen Flächenraum die Ortschaften Zibühl, Peetsch, Peetscherhof, Langensee, Gülzow, Wilhelminenhof, Boldebuck und Parum ein. Peetsch war früher ein Rühn'sches Klostergut, und Peetscherhof, Langensee und Wilhelminenhof entstanden erst in neuerer Zeit. Peetscherhof hat in neuester Zeit wieder den alten Namen Dreez erhalten. Für unsere Betrachtung bleiben also nur Zibühl, Gülzow, Boldebuck und Parum übrig, welche 4 Güter während der Zeit der Administration im Besitze der Familie v. Bülow waren.

13) Zibühl . (J. R. A. Crivitz.) - Im Visitationsprotocoll der Kirche zu Tarnow von 1593 heißt es: "Nach alten gravaminibus soll früher in Zibühl eine Kapelle gewesen sein." Die späteren Acten berichten über diese Kapelle nicht mehr, aber noch 1593 gab es eine Kapellenwiese in Zibühl.


1) Ebenso 1645 als Meierhof.
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In dem Bauerdorf wohnten nach dem Landbuche 5 Bauleute, während 5 Hofstellen schon gelegt waren. 1593 gab es in Zibühl auch eine Mühle.

Auf dem Gute saßen im 16. Jahrhundert zwei Mitglieder der Familie v. Bülow. 1590 verpfändete Joachim v. Bülow seinen Antheil in Zibühl, und 1594 Hinrich v. Bülow den seinigen in Zibühl und Parum. 1622 verkaufte Jürgen Magnus v. Bülow sein Gut und Dorf Zibühl c. pert. an den Bischof Ulrich für 44,500 fl. erblich 1 ). Nach des Bischofs Tode wurde für Zibühl eine königlich dänische Administration eingesetzt. Vor Wallenstein wichen natürlich die Dänen aus diesen Besitzungen; aber schon 1630 ließ König Christian IV. durch seinen Commissar Daniel Troje Restitution der Güter Zibühl und Gallentin nachsuchen, die er auch auf Anordnung Wallenstein's dem Lübeker Frieden gemäß, d. d. Gitschin, 13. Februar 1631, erhielt. Der bisherige Inhaber Zibühls, Oberhofmeister Graf v. Lichtenstein, sollte entschädigt werden. Beide Güter kamen nun in den Besitz Daniel Troje's, welcher sie bis 1635 behielt, wo sie König Christian von Dänemark an Ulrich Christian Güldenlow verschenkte. Nun war aber Zibühl auch von der Krone Schweden dem Obersten Helmuth Wrangel geschenkt worden, und Wrangel hatte noch bis 1641 Forderungen aus rückständigen Pächten an Zibühl. Güldenlow erhielt 1652, nachdem er dem Herzog Adolph Friedrich das Gut Gallentin käuflich überlassen hatte, einen Allodialbrief über Zibühl.

Nach dem Landbuch hatte der Bischof aus Zibühl keine Hebungen; ob er dort das Halsgericht besaß, war zweifelhaft.

südlich von diesem Rittergut lag eine wüste Feldmark, auf welcher früher das Dorf Dreez 2 ) gestanden hatte. Dies wüste Feld, zum Stiftsamt Bützow gehörig, war den Zibühlschen Bauern "aus Gnaden", wie das Landbuch sagt, zur Weide gegeben, doch durften weder die v. Bülow noch deren Bauern "einigen Stock oder Baum" auf dem Felde abhauen. Für diese Weide wurden 16 Mk. 8 s. Pacht an's Amt Bützow gezahlt. Nach den Steueracten gab es noch 1585 und 1587 eine Dreezer Schäferei.


1) Vergl. Jahrb. 23, S. 35 ff.
2) Hier ist später der Peetscherhof erbaut, der 1877 wieder den alten Namen Dreez erhielt. Doch wurde dieser alte Name bald wieder durch den neuen verdrängt, der auch jetzt offiziell gebraucht wird. (Vgl. Staatskalender.)
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14) Gülzow . (J. R. A. Crivitz.) - So lange die v. Bülow auf Zibuhl saßen, war Gülzow eine Pertinenz dieses Gutes. Nach den Steuerregistern von 1569 zahlte Hinrich v. Bülow für 4 Bauern und 4 Kossaten, Jürgen v. Bülow für 4 Bauern und 3 Kossaten in Gülzow. Das Landbuch schreibt das höchste Gericht und die Bede dem Bischofe zu, alles Uebrige gehöre den v. Bülow in Zibühl. Die Bede wurde von 6 Bülow'schen und 1 Pfarrbauern (der der Pfarre zu Parum gehörte) mit 7 Mk. 5 s. an das Amt Bützow gezahlt.

Im 17. Jahrhundert gehörte Gülzow den v. Bülow auf Karcheez und Prüzen. 1628, nach dem Tode des Dietrich v. Bülow auf Karcheez, Gülzow, Prüzen und Kritzow, wurde dessen Antheil an Gülzow von den Vormündern der Kinder des verstorbenen Besitzers inventarisirt. Das vom Notar Cuper verfaßte Inventarium giebt von der Einrichtung eines Rittergutes zur Zeit des 30jährigen Krieges folgendes Bild:

a. Das Wohnhaus, von Fachwerk, theils gemauert, theils geklehmt, war ein einstöckiges Gebäude mit einem Ziegeldach. Durch die Hausthür kam man auf die Diele, von welcher links 3 Kammern, rechts eine große und eine kleine Stube mit Kachelöfen und eine kleine Kammer lagen. Ferner enthielt das Haus Küche, Speisekammer, Molkenkammer, Schreiberkammer und eine "düstere" Kammer. Die große Stube war mit Ziegeln ausgelegt, die übrigen Gemächer hatten wohl nur Lehmdielen. Fensterscheiben waren, wo es anging, angebracht gewesen, aber die meisten Scheiben waren herausgefallen. Die Stube wurde durch 24 Fensterscheiben erleuchtet. Die Thüren hatten meistens eiserne Hespen und Klinken, theilweise nur hölzerne Klinken. Zum Hausboden führte eine "Stiege von Eichenholz".

b. Im" Neuen Gebäude" befanden sich die Voigtskammer und 2 Schweineställe.

c. Der Baustall, ein kleines quadratförmiges Gebäude, diente zum Stall für Baupferde.

d. Der sehr lange und schmale Kuhstall mit offenem Giebel hatte drei Eingangsthüren. Auch ein Stall für Pferde befand sich in demselben.

e. Die erst 1625 gebaute, sehr lange und schmale Scheune von Fachwerk war unten geklehmt, oben gezäunt oder mit Stroh zugestopft.

f. Das Backhaus war 1628 ein ganz neues Gebäude.

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Den Hof umgab ein "Hakelzaun". Das gut erhaltene Hofthor war ohne alles Eisen befestigt.

Die Schäferei, sicher seit 1585 in Gülzow vorhanden, enthielt:

a. den Schäferkaten mit einer Stube, in welcher ein Kachelofen stand, und einer Kammer,

b. die lange und schmale Scheune, neben welcher eine Schäferhütte stand.

Die Windmühle mahlte mit (2) Steinen, von denen der untere 1/2 Elle, der obere eine ganze Elle dick war.

Zu diesem Antheil gehörten aus dem Dorfe Gülzow 2 Bauern und 3 Kossaten. Alle hatten eine vollständige Hofwehr empfangen, und ihre Stellen enthielten bis auf die eines abgebrannten Kossaten ausreichende Gebäude.

Der Antheil der Erben Dietrich v. Bülow's wurde nach 1628 dem Landrath Hinrich Lewetzow auf Mistorf für 9580 fl. verhypothecirt, und diese Hypothek 1628 von Wallenstein und später 1634 von Herzog Adolph Friedrich bestätigt.

1635 war der andere Antheil von Gülzow schon "etzliche" Jahre im Pfandbesitz des Güstrower Bürgers Adam Haltermann. 1643 empfing Fritz Ihlenfeld zu Ihlenfeld das ganze Gut Gülzow von den Gebrüdern Haltermann und dem Landrath Lewetzow als Pfand.

15) Parum . (J. R. A. Crivitz.) - In Parum war die Pfarre und Kirche bischöflichen Patronats.

Der Staatskalender führt Parum unter den Rittergütern des ehemaligen Stiftes Schwerin nicht auf, obwohl dies Dorf nachweislich seit den ältesten Zeiten ein Stiftslehn gewesen ist.

Bis Anfang des 16. Jahrhunderts wohnte hier die Familie Parum. Der Letzte dieses Geschlechtes, Hartwig Parum, verkaufte den Hof Parum mit 1 Hufe, 2 Kathen und einer wüsten Worth an Hinrich v. Bülow auf Zibühl für 234 Mk. Stralsundisch, und 1517 verlieh der Dompropst Reimar Hane, der für den noch unmündigen, zum Bischofe postulirten Herzog Magnus von Meklenburg Administrator des Stiftes war, Hartwig Parum's Lehngüter Parum, Tarnow, Boitin, Scadeloke 1 ), Zernin und Katelbogen dem Stiftsmann Karsten Preen. Doch bald darauf besaß die Familie v. Bülow das Dorf Parum.


1) S. Schallocker Feldmark unter dem Dorfe Warnow im Amte Bützow.
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Nach dem Landbuche gehörte das Kirchlehn, das höchste Gericht und die Bede von 14 Mk. 10 s. zum Hause Bützow (dem Bischofe), "das übrige den Bülowen zu Zibühl".

Es wohnten dort 14 Bauern und Kossaten. Ein Rittersitz war Parum seit 1517 nicht 1 ).

16) Boldebuck . (J. R. A. Schwerin.) - Im Jahre 1569 besaß Jürgen v. Bülow zu Prüzen 4 Bauern und 2 Kossaten, und Hans v. Bülow's Wittwe zu Karcheez 4 Bauern und 1 Kossaten in Boldebuck. Nach dem Landbuche gehörte (1581) das Dorf den v. Bülow zu Karcheez und Prüzen, aber das höchste Gericht und die Bede von 16 1/2 Hufen (9 Mk. 4 s. 6 Pf.) kam dem Bischofe zu. Bauern und Kossaten waren 1581 nur noch 8 vorhanden. 4 Hufen waren schon seit 1577 von Chim v. Bülow zu Karcheez gelegt.

Die Lehnacten über Boldebuck beginnen erst 1630; damals verpfändete Gerd v. Cölln zu Prüzen und Grabow den Meierhof und die Schäferei Boldebuck, welche er zuvor von Melchior Moltke reluirt hatte, für 7000 fl. an den Bürger und Seidenkrämer Adam Haltermann zu Güstrow auf 18 Jahre; die Zinsen von 420 fl. wurden als Pacht angerechnet.

17) Prüzen . (J. R. A. Schwaan.) - Seit dem Anfang des 17. Jahrhunderts stand in Prüzen eine Kapelle, die von Joachim v. Bülow's Wittwe, geb. Anna Cramon, erbaut wurde; 1620 stellte dieselbe einen Revers aus, daß sie für die Verrichtung des Kirchendienstes in dieser Kapelle, die sie wegen des weiten Kirchweges nach Tarnow mit Erlaubniß des Administrators Ulrich II. habe bauen lassen, den Pastor in Tarnow besolden wolle. Darnach scheint sie kurz vorher den Bau vollendet zu haben. Am 26. August 1621 wurde die Kapelle der "Sancta Justitia" inaugurirt.

Das Gut Prüzen, zum Theil zum Herzogthum Güstrow gehörig, hatte zwei adelige Höfe, die Anfangs beide im Besitz der Familie v. Bülow waren. Einer dieser Höfe ging den v. Bülow verloren, als 1620 der Administrator Ulrich II. denselben für sich einziehen ließ, weil die derzeitige Besitzerin Anna Cramon, Wittwe des weil. Joachim v. Bülow auf Karcheez und Prüzen, die wegen Zauberei ange=


1) 1794 und 1795 wurden mehrere Bauerstellen in Parum gelegt und auf dem Bauerfelde der Hof Wilhelminenhof angelegt (Lehnacten). Nach dem Staatskalender ist Wilhelminenhof 1772 schon der meklenburgischen Ritterschaft incorporirt.
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klagt war, auf eine Citation nach Bützow zum Verhör nicht erschien. Der Hof kam nun an Gerd v. Cölln, der ihn aber 1625 an Melchior Moltke verpfändete und verpachtete. Im Dorfe wohnten 8 Kossaten.

18) Mühlengeez . (J. R A. Schwerin.) - In Mühlengeez stand früher eine zur Tarnower Pfarre gehörige Kapelle, welche 1593 (Visitations=Protocoll) indessen schon verfallen war. Noch 1620 geschieht derselben bei der Tarnower Kirchenvisitation Erwähnung, aber nur als eines der Vergangenheit angehörigen Gebäudes.

Das Dorf gehörte als Pertinenz von Prüzen und Karcheez der Familie v. Bülow. Nach dem Landbuch hatte der Bischof an demselben das höchste Gericht und die Bede von 10 Bauerhufen, welche zusammen 11 Mk. 4 s. betrug. Nach den Steuerregistern der 60er Jahre des 16. Jahrhunderts wohnten hier 5 Bauleute und 2 Kossaten auf dem Prüzener und 4 Bauleute und 5 Kossaten auf dem Karcheezer Antheil. Der letztere Antheil kam im 17. Jahrhundert mit dem Hauptgut Karcheez an die Familie Clevenow in Güstrow (vgl. Viezen), die Description führt daher schon Lorenz Clevenow unter dem Stiftsadel auf 1 ).

19) Tieplitz . (J. R. A. Sternberg.) - Tieplitz, eine Pertinenz von Bolz bei Sternberg, war 1567 wahrscheinlich nicht bewohnt, da der Besitzer Kurd Restorff nur für die Feldmark steuerte. 10 Jahre später war hier wenigstens eine Schäferei und 1595 nach den Steueracten ein Hof 2 ), für welchen Restorff die Steuer an's Stift zahlte und den Roßdienst nach Güstrow leistete. 1602 verpfändeten die Vormünder der Kinder des verstorbenen Degener Restorff Bolz mit dem Meierhof Tieplitz an die Königin von Dänemark, und 1605 verkaufte Christoph Restorff Bolz und Tieplitz für 30,000 fl. an Berthold Parkentin. In der Familie Parkentin war Tieplitz noch im 18. Jahrhundert.

20) Lübzin 3 ). (J. R. A. Schwerin.) - Lübzin gehörte im Jahre 1568 der Familie Preen, und zwar theilten sich drei Mitglieder dieser Familie in das Dorf, in welchem 7 Bauern und 7 Kossaten wohnten. Das Landbuch erwähnt


1) 1690 verkaufte der Rathsverwandte Lorenz Clevenow zu Güstrow sein Gut Karcheez c. pert. in Mühlengeez und Boldebuck an den Baron Wendhausen.
2) Der Hof wurde nicht von dem Besitzer bewohnt, sondern von einem Hofmeister bewirthschaftet.
3) Anfangs gehörte nur das halbe Dorf Lübzin zum Stift, 1261 wurde aber bei einer Grenzregulirung auch die übrige Hälfte demselben geschenkt. (Urk.=Buch II, Nr. 921; Jahrb. 11, S. 248.)
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dasselbe nicht. 1631 kam ein Antheil in Folge eines Concurses an Ulrich Maltzan. Dieser neue Besitzer verkaufte 1641 den Predigern und Schuldienern zu Schwerin für 1000 Mk. Lüb. eine jährliche Hebung von 60 Mk. aus seinem Antheil. Wahrscheinlich war Lübzin im 30jährigen Kriege so verwüstet, und die beiden Besitzer Ulrich Maltzan und Hartwig Preen in Folge dessen in ihren Vermögensverhältnissen so sehr geschwächt worden, daß sie ohne Hoffnung, auf ihrem Gute jemals wieder emporkommen zu können, ihre "beiden Rittersitze" daselbst verließen und sich nicht weiter um das Gut kümmerten. Da auf diese Weise die auf dem Gute ruhenden Verpflichtungen nicht erfüllt, vor allem das fürstliche Armenhaus zu Bützow und die Kirche in Boitin wegen ihrer Forderungen nicht befriedigt werden konnten, so wurde Lübzin 1614 auf Befehl des Herzogs Adolf Friedrich vom Amte Bützow "in Possession und Administration" genommen, nachdem die Eigenthümer 6 Wochen vorher vergeblich durch eine Verwarnung von den Kanzeln zur Wiederkehr aufgefordert waren. 1650 wurden die beiden Hauptgläubiger Dietrich Stralendorff zu Goldebee in den Preen'schen und Franz Jochim Spörcke in den Maltzan'schen Antheil des Gutes immittirt.

21) Grünenhagen . (J. R. A. Schwerin.) - Ueber Grünenhagen berichten die Archivacten ausnahmsweise wenig. Aus den Lehnsacten wird zwar bekannt, daß es 1532 ein Bauerdorf war und zu Zibühl gehörte, aber weiter erfährt man aus denselben bis zum westfälischen Frieden nichts. Jedenfalls wird es aber bis dahin immer als Pertinenz zu Zibühl gehört haben, denn noch 1654 verpachtete es Güldenlow zugleich mit Zibühl an Eggert Braun. Nach den Steuerregistern von 1577 wohnten hier 5 Bauern; die späteren Register nennen es nur ab und zu als Pertinenz von Zibühl.

22) Schependorf . (J. R. A. Meklenburg.) - Der Name Schependorf 1 ) läßt darauf schließen, daß dieser Ort aus einer Schäferei entstanden ist, die wohl gleich Anfangs, wie später urkundlich erwiesen, zu Eikhof gehörte. Als dann das Hauptgut aus dem Besitz des Bischofs in den des Herzogs von Meklenburg kam 2 ), blieb die Pertinenz trotzdem


1) Schependorf wird urkundlich zuerst 1339 genannt. In diesem Jahre verpfändete der Knappe Otto v. Zernin (Johann v. Zernin erbaute 1318 das Schloß Eikhof) das Dorf (villam) welches er 1344 an den Knappen Hinrich v. Bülow verkaufte (s. Urk. de iisd. ann.).
2) Vgl. Wigger, Jahrb. 28, p. 208.
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bischöflich. Die Archivacten erwähnen dies Dorf selten, doch ist die Zugehörigkeit zum Stift dadurch erwiesen, daß 1569, 1617 und 1620 von den Schependorfer Bauern Steuer zum Stift gezahlt wurde, daß ferner Hans v. Bülow 1 ) zu Schependorf 1622 unter dem Stiftsadel aufgeführt wurde, und daß endlich derselbe 1626 auf Verfügung des Stifts wegen seines Besitzes in Schependorf und Zernin 3 dänische Soldaten als Einquartirung erhielt.

1636 cedirte Lüder Joachim Lützow zu Eikhof seine Anrechte an Schependorf (Bauerdienste, Jagd u. s. w.) an Hans v. Bülow zu Groß=Raden, der dieselben schon seit Jahren beanspruchte, gegen das Kirchlehn zu Eikelberg und gegen eine Baarzahlung von 1400 fl. Doch sollten die Schependorfer Bauern nach wie vor zu Eikhof mahlen. Die Description führt Hans v. Bülow schon unter dem Stiftsadel auf, ohne das Gut zu nennen, durch dessen Besitz er Stiftslehnsmann geworden. Es liegt daher die Vermuthung nahe, daß er wegen des Besitzes in Schependorf zur Stiftsritterschaft gezählt wurde; von Lützow zu Eikhof wird nicht unter derselben aufgeführt. Wahrscheinlich in den letzten Jahren des 30jährigen Krieges wird dann Schependorf verwüstet worden sein, denn 1662 weideten die Wendorfer Bauern ihr Vieh auf diesem "wüsten" Felde. 1680 verpfändete Helmuth v. Sperling Schependorf, "im Fürstenthum Bützow gelegen, so vor vielen Jahren mit Bauern besetzet gewesen, nachgehends aber injuria temporum wüste und successive zu einer Meierei gemacht worden", an den bisherigen Pächter Jacob Meves für 3000 fl. (à 24 s. Lüb.) auf 10 Jahre.

23) Laase , Antheil. (J. R. A. Meklenburg.) - Die Kirche und Pfarre in Laase waren nicht bischöflichen Patronats. Um das Kirchenlehn stritten sich 1653 die Besitzer von Rothenmoor und Eikhof; jetzt gehört dasselbe zum Gut Laase. Eingepfarrt waren Laase, Schependorf und Rothenmoor.

1577 steuerte Laase, "zum Eikhof gehörig", für einen Bauer mit der Stiftsritterschaft. Nach dem Landbuche gehörte Laase "zum Eikhof und Katelbogen, und geben zum Hause Bützow" 2 Eikhöfer und 1 Katelbogener Bauer zusammen 10 Mk. 8 s. Pacht, und nach den Bützower Amtsregistern steuerten in den Jahren 1641 - 1714 immer 3


1) Ueber den Besitz der v. Bülow in Schependorf vergl. Jahrb. 10 A, S. 226 und 319.
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Bauern aus Laase an's Amt Bützow. Diese Pacht wird "fremde Pacht" genannt und mit Pacht aus Zibühl und anderen Stiftsrittergütern zusammen berechnet. 1614 mahnte der bischöfliche Beamte Carl Hoye die Gebrüder Lützow zu Eikhof wegen der dem Herzog Ulrich gebührenden Pacht 1 ) von 2 wüsten Bauerstellen, welche die v. Lützow damals in Besitz hatten, und in demselben Jahre forderte auch die Oeconomie in Bützow von 2 Bauern, die Lützow'sche Unterthanen waren, Hebungen.

24) Rubow . (J. R. A. Meklenburg.) - Seit der Reformation hatte die Kirche und Pfarre in Rubow keine eigenen Prediger mehr; den Gottesdienst, versahen dort die umwohnenden Pfarrer, zuerst der Retgendorfer, dann der Jesendorfer und seit Ende des 16. Jahrhunderts der Pfarrer in Hohen=Viecheln. Die Kirche war um die Mitte des vorigen Jahrhunderts noch vorhanden, aber nicht mehr gegen Ende desselben.

Während der Sedisvacanz im Bisthume Schwerin übergab der König und Herzog Albrecht von Meklenburg 1385 das Dorf Rubow an das Capitel 2 ); aber dasselbe kam nicht in den vollen, ungestörten Besitz, denn aus den Lehnacten geht hervor, daß 1524 Kurd und Sievert Sperling zu Rubow die Ansprüche des Capitels auf die Wassermühle und auf einige Hebungen aus diesem Dorf nicht gelten lassen wollten. Auch den meklenburgischen Herzogen kamen aus diesem Dorfe und dem angrenzenden Dämelow später noch Bauerdienste und Hebungen zu, die das Capitel erst im Jahre 1571 dadurch an sich brachte, daß es dem Herzog dafür das Capitelsdorf Wendisch=Rambow gab. Doch lange erfreute sich das Capitel dieses Besitzes nicht; denn schon im nächsten Jahre 1572 wußte der Dekan Joachim Wopersnow zu Keetz dasselbe zu bereden, daß es ihm Rubow und Dämelow für 4500 fl. erblich verkaufte. Wopersnow zahlte zugleich seinem Schwager Jasper Sperling für dessen Anrechte an Rubow und Flessenow 4500 fl. Reservirt hatte das Capitel sich, wie es scheint, einen See und 2 Hufen in Rubow. Wopersnow zahlte nun nicht sogleich die Kaufsumme an's Capitel, und deshalb


1) Nach den Lehnacten von Laase.
2) Schon 1217 schenkten Graf Gunzel von Schwerin und sein Bruder Heinrich dem Schweriner Domcapitel die Dörfer Rubow und Medewege. (S. Urk.=Buch I, Nr. 235; Jahrb. 13, S. 105.) Rubow wurde dem Capitel indessen vom Grafen Nicolaus zu Anfang des 14. Jahrhunderts wieder entrissen. (S. Urk.=Buch VII, Nr. 4657 und 4658.)
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mußte 1581 wieder ein neuer Vergleich wegen der rückständigen 2500 fl. gemacht werden.

Bei dieser Gelegenheit wurde bestimmt, daß die beiden Güter Rubow und Dämelow der Stiftsjurisdiction nach wie vor unterworfen sein, d. h. zur Stiftsritterschaft gehören sollten. Doch waren hiermit die Differenzen nicht gehoben; denn noch 1607 behauptete das Capitel, zwar ohne mit der Behauptung durchzudringen, daß es den Verkauf rückgängig machen könnte.

Nach den v. Wopersnow besaß dies Gut im 17. Jahrhundert und später die Familie Sperling.

25) Dämelow . (J. R. A. Meklenburg.) - Schon 1248 1 ) bekam die Schweriner Kirche vermittelst eines Vergleichs mit dem Kloster Neukloster aus dem Dorfe Dämelow eine jährliche Hebung von 50 Drpt. Korn, welches auf den Kornboden zu Hohen=Viecheln geliefert werden mußte. Ueber die Erwerbungen der herzoglichen Dienste und Hebungen und über die Veräußerung dieses Dorfes an den Decan Wopersnow ist schon bei Rubow berichtet worden. Wopersnow's Nachkommen besaßen Dämelow noch nach der Incorporation des Stifts.

In dem Dorfe wohnten 1571: 6 Bauern und 2 Kossaten.

26) Bisdorf . (J. D. A. Wredenhagen.) - Bisdorf, früher Bischofsdorf, war im 16. und 17. Jahrhundert nach den Steuerregistern eine wüste Feldmark im Besitz der Familie Flotow 2 ) zu Stuer, welche für dieselbe dem Stift zum Roßdienst verpflichtet war. Noch 1465 war hier ein Dorf; denn in diesem Jahre belehnte der Bischof Werner von Schwerin den Drewes Flotow mit dem Burglehn und Dorfe "Bißthorpestorpe, alse borglehn recht ist". Aber 1650 klagen die v. Flotow dem Herzog Adolf Friedrich, daß sie zu viel wegen Bisdorf zum Stift steuern sollten, dort möchte "weit über Menschen=Gedenken" ein Dorf gestanden haben, jetzt wäre es nur eine wüste Feldmark; den Wald hätte der Sturm 1648 zur Hälfte umgeworfen, was auch die herzogliche Commission, welche die Feldmark 1648 inspicirte, bezeugte. 3 )

Wahrscheinlich war mit dem Bisdorfer Feld der dem Bisthum gehörige Antheil in dem nahen Lenz vereinigt. Letzterer Ort wird in den Acten dieser Zeit gar nicht genannt.


1) S. Urk.=Buch I, Nr. 609.
2) Vergl. Lisch im Jahrb. 3, S. 148; ferner Jahrb. 5, S. 219, 220.
3) Noch 1740 war diese Feldmark wüst. (Lehnacten.)
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E. Kloster Rühn.

a. Allgemeines.

An Material zur Beschreibung des Klosters Rühn 1 ) fehlt es im hiesigen Archive durchaus nicht. Aus dem Jahr 1579 ist ein sehr sauber ausgestattetes Landbuch des Klosteramts "als ein Fundament aller Rühn'schen Pächte und Hebungen" vorhanden, und nachdem dann eine ganze Reihe Beschreibungen aus der nächsten Zeit gefolgt sind, bringt das Jahr 1654 eine recht ausführliche "Beschreibung des Klosteramts Rühn, aller desselben Einkünfte, Hebung und Zubehörung nebst aller Herrlichkeit und Gerechtigkeit". Da das Landbuch von 1579 nicht lange nach dem Anfang, die Beschreibung von 1654 gleich nach dem Ende der hier geschilderten Zeit abgefaßt sind, so können beide ein hinlängliches Bild von dem Zustande des Klosters zur Zeit der Administration geben; sie sind daher hauptsächlich der folgenden Beschreibung zu Grunde gelegt.

Der Sitz des Klosters Rühn war in dem gleichnamigen Dorfe, das eine gute halbe Meile südwestlich von der Stadt Bützow liegt. Der kleinere Theil des Klostergebietes dehnte sich um den Klostersitz aus, der größere lag 1-2 Meilen nordwestlich davon in einem Halbkreis um das Rittergut Moisall herum. In dem Dorfe Granzin bei Lübz beanspruchte das Kloster nach dem Landbuch zwar zum Theil die Jurisdiction, doch gestand das Amt Lübz ihm die selbe nicht zu. Sicher besaß es dort freilich bedeutende Hebungen; doch deshalb kann das Dorf noch nicht als eigentliches Klosterdorf angesehen werden, und es wird darum hier, wie viele andere, aus denen das Kloster Einkünfte bezog, übergangen.

Die geistliche Gewalt des Klosters erstreckte sich über fünf Pfarrkirchen, indem dasselbe das Kirchenlehn in Rühn, Bernitt, Baumgarten, Granzin und Frauenmark (bei Crivitz) besaß.

Die Waldungen im Kloster waren nicht gerade bedeutend, aber sie reichten für den Bedarf aus. Harte Holzung war hauptsächlich in der Nähe von Rühn vorhanden; die alten Beschreibungen nennen den Rühner Wald und die "Bödelshörn", später Büttelshörn, bei Rühn an der


1) Ueber die Stiftung des Klosters Rühn vergleiche man Jahrb. 8, S. 6 ff.
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Warnow gelegen, in welchen beiden zusammen bei guter Mast 800-1000 Schweine geweidet werden konnten. Außerdem standen an mehreren Stellen auf den Dorffeldern von Jabelitz, Hermannshagen, Baumgarten, Peetsch und Bernitt kleinere Eichen= und Buchen=Wälder, die wenigstens so bedeutend warend, daß man die Mast zu Zeiten an die Dorfbewohner verpachten konnte. Auf dem Baumgarten'schen Felde sind drei kleine Wälder namentlich aufgeführt: 1) der Eichen= und Buchen=Wald im nordwestlichen Theil, die Steinhorst genannt, 2) die Eichen hinter den Büttelshörn, das "Hindenbehren=Vier", und 3) die Eichen am Warnowufer, das "Schnüefichen=Vier" genannt.

An weichen Holzungen fanden sich 1579 nur ein Hau im Warnkenhäger Bruch und ein zweiter, das Frauenholz, auf dem Peetscher Felde. Natürlich stand auch auf anderen Feldmarken hier und da Weichholz: Birken und Ellern; im 30jährigen Kriege wuchs auf den wüsten Hufen überall viel Buschholz auf. An diesen Holzungen hatte das Kloster, nach Aussage des Landbuchs, nothdürftig, d. h. hinreichend Feuerung und Zaunholz und konnte sogar zu Zeiten noch davon verkaufen.

Die Jagd stand dem Kloster nicht zu, sondern dieselbe wurde vom Amte Bützow ausgeübt. Die Klosterbauern mußten den Bützower Jägern im Klosteramte "Ausrichtung" thun, die hier sehr bedeutend war. So mußte z. B. Bernitt als Ablager zur großen Jagd geben: 216 Brote, 3 Drpt. Hafer, 36 Hühner, 18 Pfund Butter, 36 Stücke Rindfleisch, 180 oder 216 Lichte, 2 Tonnen Bier, 1 Schaf und 6 Pfund Rotschar (getrockneten Stockfisch).

An Seen gehörten "ohne Mittel" zum Kloster:

1) der große Rühn'sche See hinter dem Kloster, 6 Faden tief, zu 9 Wadenzügen veranschlagt;

2) der Lange See, 6 Faden tief, 2 W.; 1 )

3) und 4) die beiden Zemekowen auf der Feldmark des Dorfes Rühn 2 ), 4 Faden tief, 2 W.;


1) Nach der v. Schmettau'schen Karte ging die Grenze des Klosteramts mitten durch den südlichsten der beiden östlich von Rühn gelegenen Langen Seen (vergl. Stiftsamt Bützow), und es konnte daher nur die Hälfte dieses Sees zu Rühn gehören. Auch der nördliche Theil des Rühner Sees lag nach v. Schmettau im Amte Bützow.
2) In einem Inventar vom Jahre 1702 werden die beiden "Sehmkowen" "Kuhlen" genannt, jetzt heißen sie die Große und die Kleine Zehmkuhl.
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5) das Salzbruch 1 ), 9 Faden tief, 2 W.;

6) der Peetscher See, 3 Faden tief, 8 W.

1632 (Description) war der Rühn'sche See für 4 fl. an den Krüger in Rühn, der Tessiner See für 18 s. an den Schulzen in Kl.=Sien, und der Peetscher See für 36 s. an den Schulzen und einen Bauer in Peetsch verpachtet.

Außerdem nennt das Landbuch 3 und die Beschreibung von 1654 6 Teiche, in welchen Fische lebten. Jedenfalls wurden einige Teiche künstlich zur Fischzucht hergestellt, wie aus einer Bemerkung in der Beschreibung von 1654 hervorgeht. Nach derselben hatten nämlich die Schweden und die Kaiserlichen in den Jahren 1638 und 1639 drei Teiche "abgegraben und ruinirt", dieselben wurden aber 1650 "wiederhergestellt und wieder mit Karpfen besetzt."

Der Warnowfluß als die Südgrenze des Klosters gehörte (natürlich nur auf der linken Seite, - vergl. Stiftsamt Bützow, S. 169) von der Eikhöfer bis zur Bützower Scheide sammt dem Flüßchen "Zernineken" zu Rühn.

Das Recht zu fischen theilte Rühn mit Neukloster auf dem Tessiner See, durch welchen die beiderseitige Grenze ging, und mit Dobbertin auf dem Holzendorfer See 2 ), und zwar in der Weise, daß jeder der Theilhaber ein Jahr um's andere das Recht ausübte.

Das Amt Bützow hatte in den Klosterdörfern Bernitt, Moltenow, Klein=Sien, Bischofshagen, Jabelitz und Peetsch das höchste Gericht, die Bede und Rauchhühner, einige Dienste und das Ablager (s. S. 229); dem Kloster verblieb in denselben nur das niedrigste Gericht und die übrigen Dienste. Die 9 Peetscher Bauern mußten jährlich (zu Pfingsten ?) "ein Fuder Maien vom Dreezer Felde zum Hause Bützow zur Lauben" fahren. In Baumgarten besaß das Amt Warin früher das höchste Gericht und die Bede, aber der Administrator Herzog Ulrich I. verlieh im Jahre 1580 in Folge der Fürbitte seiner Gemahlin Elisabeth dem Kloster alle Rechte und Einkünfte in diesem Dorfe. Warnkenhagen gehörte mit höchstem Gericht, von dem das Kloster nur den 3. Pfennig erhielt, und Burgdienst (4 Tage zu Fuß) zum Amte Bukow. In Granzin beanspruchte das Kloster, wie schon erwähnt ist, das niedrigste Gericht, Auf= und Ablaß


1) Eine Karte vom Kloster Rühn aus der Zeit um 1700 bezeichnet den im Dorfe Rühn gelegenen Teich mit "Sultpohl"; sicher ist mit dem obigen Salzbruch derselbe Teich gemeint, der auch noch heute Sülzpfuhl heißt.
2) Den halben Holzendorfer See kaufte das Kloster 1354 von den Vettern von Cramon für 40 Mk. Lüb.
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und Erbschichtungen, im Uebrigen gehörte das Dorf zum Amte Lübz. Vollständig zu eigen halte das Kloster also zunächst nur Rühn selbst und das dicht dabei gelegene Dorf Pustohl, und seit 1580 Baumgarten.

Die Dörfer im nördlichen Theil des Klostergebietes thaten im 16. Jahrhundert keinen Hofdienst, da in der Nähe kein klösterlicher Meierhof war; sie zahlten dafür ein Dienstgeld, das für Bernitt 50 fl. betrug. Später wurde Bernitt trotz der Entfernung zum Hofdienst auf dem Bauhof verpflichtet; die übrigen Dörfer dienten in Hermannshagen und Bischofshagen.

b. Die Klosterdörfer.

1) Rühn . - Wie alle drei Kirchen in dem Klostergebiet, war natürlich auch die Kirche in Rühn 1 ) klösterlichen Patronats. Kirchendiener waren der Prediger, der Organist, welcher zugleich Schulmeister war, der Küster und der Bälgentreter.

Die Wohnungen der Klosterfrauen und =Jungfrauen befanden sich im Kreuzgang der Kirche und einigen anderen Gebäuden in deren unmittelbarer Nähe. 1642 waren im Ganzen 10 Wohnungen besetzt. Vom Kreuzgang aus nach der Propstei zu lag die Schule, in welcher "adelige und andere Kinder" unterrichtet wurden. Zum Propsteihofe, der später das fürstliche Amtshaus genannt wurde, führten ein Flügelthor und eine Nebenpforte. In dem Hauptgebäude befand sich u. A. die Hofstube mit einer Schlafkammer und ein Saal 2 ) Die Küchenmeisterei enthielt das Schreibstübchen 3 ) und die Wohnung des Küchenmeisters, welche, wie früher überhaupt die Beamtenwohnungen, mit dem nöthigsten Mobiliar überliefert wurde. Andere Gebäude auf dem Hofe waren das Gärtnerhaus, der Pferdestall, nahe am Thor gelegen, "der Kornboden mit dem Reithaus", das Backhaus und das "Brunnenhäuslein".

Südlich vom Kloster, aber ganz nahe dabei, waren einige Häuser erbaut, in welchen Handwerker zur Miethe


1) Vergl. Jahrb. 3 B., S. 159 ff. und 21, S. 284, 285.
2) Die Beschreibung von 1654 berichtet: "Auf dem Seierboden steht ein altes Uhrwerk, wovon die Soldaten etliche Räder weggenommen, das Glöcklein aber ist noch vorhanden." Uhren waren damals äußerst selten.
3) Die Schreibstube enthielt als Mobiliar einen Tisch "mit einem Contor", 1 Brettschemel, 1 Bank und 1 Repositorium. Vor den 24 Fensterscheiben War ein eisernes Gitter angebracht. Dieses Zimmer diente also sicher als Amts= und Gerichtsstube.
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wohnten. Man pflegte diese die Rühn'schen Vorwohner zu nennen.

1) Der Krug mit einer Ackerfläche von gegen 2 Drpt. Aussaat.

2) Das Schusterhaus mit Acker von 6 Schffl. Aussaat.

3) Die Schmiede mit 1 Drpt. Aussaat.

Der Acker dieser drei Stellen lag nach der Pustohler Scheide zu bei dem Langen See und dem Klosterteich am Wege nach Bützow. Die Kühe der Vorwohner gingen wie die der übrigen Klosterinsassen und der Pustohler Kossaten mit auf die Hofweide zu Rühn.

4) und 5) Zu dem Schneiderhaus und dem "Häuschen, die Greberei" genannt, lag kein Acker.

Die Kornmühle mit einem Gelinde (Gang), welche früher das Korn zu eigner Nothdurft mahlte, lag 1579 schon "gar nieder und wüste" und wurde bis zum westfälischen Frieden nicht wieder aufgebaut. Die Klosterbewohner und die Beamten des Klosters mahlten in Bützow "accise= und mattenfrei", die Klosterunterthanen mußten dort Accise und die Metze entrichten.

Außerdem war an dem Bach, der aus dem Rühn'schen See in die Warnow fließt, dicht am See schon im 16. Jahrhundert eine Pulvermühle errichtet 1 ), die man vermiethete. 1631 war sie noch gangfertig, doch wurde sie später "in der Kriegsunruhe gänzlich ruinirt". Uebrigens eignete sich der Bach nach der Beschreibung von 1654 nicht recht zum Mühlenbetriebe, da er oft nicht hinreichend Wasser hatte, und dann der Müller das Mühlrad mit den Füßen umtreten mußte. Der "geringe Serrahn" bei der Pulvermühle war 1654 ebenso wie die Mühle zerfallen.

Der Viehhof (1579) oder Bauhof Rühn, westlich vom Kloster gelegen, wurde noch nach dem westfälischen Frieden vom Klosteramt berechnet, war also nicht verpachtet. Es wurde hier, ebenso wie auf anderen Amtsbauhöfen, ein Hofmeister und einiges Gesinde gehalten, und der Acker von den dienstpflichtigen Dörfern: Bernitt, Baumgarten, Peetsch, Pustohl und bis 1634 auch Jabelitz, bestellt. Die Beschreibung von 1654 meint: "obschon die Bernitter etwas weit abgelegen, so können doch dieselben vom Hofe nicht entrathen, noch in Dienstgeld gesetzt werden".


1) Nach v. Lützow III, S. 94 wurden die Pulvermühlen zu Rühn und Rehna vom Herzog Ulrich angelegt. S. Jahrb. I, S. 46, Anmerk.
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Die Baulichkeiten waren die gewöhnlich vorkommenden; nur mag hier bemerkt werden, daß man im Backhause größere Vorrichtungen zum Bierbrauen gemacht und auch einen großen Hopfengarten, der in guten Jahren 12 Drpt. Hopfen lieferte, angelegt hatte.

Der Acker von 60-70 Drpt. jährlicher Aussaat lag 1579 in 4 Schlägen, später im 17. Jahrhundert in 3 Schlägen, "meistens im Holz", wie die Amtsbeschreibung von 1654 sagt. An Wiesenheu wurden etwa 100 Fuder geworben, der größte Theil desselben jedoch an die Schäferei abgeliefert.

Nach dem Landbuche konnte man auf dem Viehhof 24 Pferde halten. Da nicht anzunehmen ist, daß man die Pferde, die dort etwa gehalten wurden, zur Wirthschaft brauchte, so wird es wahrscheinlich, daß hier schon im 16. Jahrhundert ein Gestüt gehalten wurde. Zu Bischof Ulrichs II. Zeit war nach der Amtsbeschreibung von 1654 ein Gestüt in den Bödelshörn. Die für dasselbe hergerichteten Anlagen, als Dämme und Schlagbäume, wurden während des Krieges zerstört.

Kühe wurden auf dem Rühner Bauhof nur wenige, etwa 70 Haupt, gehalten, da man die Weide mit den Kossaten in Pustohl und den Bewohnern und Vorwohnern des Klosters theilen mußte. Schweine und Gänse waren meistens gegen 100 Stück und Hühner mehr als 100 vorhanden. Die Bienen wollten "sich wegen des Wassers und umliegenden Morastes gar nicht arten", der "Immenhof" enthielt 1654 nur wenige Stöcke.

Auf der Schäferei konnten gegen 600 Schafe gehalten werden, und 1631 waren auch 586 vorhanden. Nach dem Kriege besaß man nur die Hälfte. Damit aber die Weide besser ausgenutzt würde, hatte man dem Schafmeister gestattet, 100 Stück "Butenvieh" auf eigne Rechnung zu halten, wofür derselbe die Hälfte der Lämmer und der Wolle und eine "Molkenpacht" von 4 s. für das milchende Schaf gab.

2) Pustohl . - Das nahe bei Rühn gelegene Dorf Pustohl war das kleinste des Amtes und zugleich das einzige, welches vom Anfang der Administration an dem Kloster völlig als Eigenthum gehörte, 1 ) In dem Dorfe wohnten 13 Kossaten, von denen einige nur einen Hopfengarten, andere Acker bis zu 1 Drpt. Aussaat bebauten. Im 30jährigen Kriege wurden 6 Stellen verwüstet, die 1654 noch nicht wieder besetzt waren.


1) S. oben S. 231.
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Die Abgaben des Dorfes bestanden in einer Geldpacht von 3 fl. 6 s. und in 410 Pachthühnern.

3) Peetsch . (Jetzt R. A. Crivitz. 20 Hufen.) 1 ) - In dem früheren Klosterdorf, dem heutigen Rittergut Peetsch 2 ), im Süden des Peetscher Sees und allein von allen Klosterdörfern rechts von der Warnow gelegen, wohnten 10 Bauleute mit je 2 Hufen und 3 Kossaten. 1631 war eine Bauerstelle wüst, nach dem westfälischen Frieden zählte man 8 Vollhüfner, 1 Halbpfleger und 2 Kossaten.

Außer den Leistungen an das Amt Bützow (s. S. 230) und einer Abgabe von 5 Drpt. "Dingelhafer" an's Amt Güstrow mußte jeder Baumann 3 fl. Pacht, 1 s. 6 Pf. Ziegelgeld, 1 Zehntlamm und 1 Rauchhuhn (der Schulze gab kein Zehntlamm und kein Rauchhuhn), jeder Kossat 1 s. 6 Pf. Ziegelgeld, 1 Zehntlamm und 8 Pachthühner nach Rühn liefern.

4) Baumgarten . (16 3/4 Hufen.) - Klösterlich waren in Baumgarten die Kirche, welche im Dorfe 2 Kossatenstellen, und die Pfarre, welche 2 Bauer= und 1 Kossatenstelle besaß. Ein Bauer gehörte der Kirche in Bützow. Das Amt Warin hatte früher in Baumgarten das höchste Gericht, Burgdienst, jährlich 1 Kornfuhr nach Wismar und Bede und 3 Bauerhufen ganz besessen. Der Bischof Herzog Ulrich I. schenkte aber 1580 auf die Fürbitte seiner Gemahlin Elisabeth die Rechte dieses Amtes an das Kloster.

Von den klösterlichen 16 Bauerstellen mit je 3/4 bis 2 Hufen und 7 Kossatenstellen mit je 1/4 Hufe waren 1631 schon 7 verwüstet, nach dem Kriege wohnten im ganzen Dorfe 8 Bauleute, 1 Bützower Oeconomiebauer und 2 Kirchenkossaten. Die Pfarrhufen, auf welchen keine Bauern mehr wohnten, wurden vom Pastor selbst bestellt. Der Schulze des Dorfes war im 16. und 17. Jahrhundert ein Kossat, ebenso der Krüger.

Ein Theil der Bödelhörn an der Warnow (s. S. 228) gehörte als Wiesenfläche zu Baumgarten.

Jeder Klosterbauer gab nach Rühn 1 Zehntlamm, 1 Rauchhuhn, 1 Topp Flachs und eine Pacht von 1-4 fl.; jeder Kossat 12 s. bis 1 fl. 6 s. Pacht 3 ) und (außer dem Schulzen) 1 Zehntlamm.


1) Nach der Angabe in der Description. Vergl. S. 171.
2) Peetsch wurde um das Jahr 1770 (1763 - 1776) ritterschaftlich.
3) Ein Bauer gab 1579 für die Geldpacht 5 Drpt. Korn, ein anderer 15 s. und 3 Drpt. Korn, ein Kossat 2 Drpt. Roggen, Gerste und Hafer. Es muß deshalb, da die entsprechende Geldsumme eine so geringe ist, die Kornpacht schon sehr früh bei den übrigen zu Geld gerechnet sein.
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5) Bernitt . (30 3/4 Hufen.) - Die Kirche 1 ) und Pfarre in Bernitt waren klösterlichen Patronats. Zur Pfarre gehörten 1/2 Hufe, "hinter der Wedem gelegen", die der Pastor selbst bewirthschaftete, und 2 Pfarrbauern mit zusammen 1 1/2 Hufen Acker. Zur Küsterei gehörte nicht besonderer Acker, aber der Küster hatte in jeder Trift in "Ober= und Niederhagen (s. w. u.), auf der Freiheit gelegen, 2 Scheffel Einsaat zu genießen".

Das große Dorf Bernitt zerfiel schon in ältester Zeit in 2 Theile, welche man Bernitt und Hagen oder "im Hagen", später Bernitt und Oberhagen, auch wohl Niederhagen und Oberhagen nannte. 2 ) Es wurde bis zum 30jährigen Kriege von 21 klösterlichen Bauleuten (darunter der Schulze und der Krüger) und 13 klösterlichen Kossaten (1 Schmied), nach dem Kriege nur noch von 15 Bauleuten und 5 Kossaten bewohnt. Die Größe der Bauerstellen betrug 3/4 bis 2 Hufen.

Die Abgaben nach Rühn bestanden 1579 noch in einer Kornpacht, etwa 4 Drpt. für 1 Hufe. 1654 war diese Pacht theilweise in Geld umgewandelt, wobei man 1 Drpt Roggen 4 fl., 1 Drpt. Gerste 3 fl. rechnete, Hafer wurde noch 1654 ausschließlich in natura geliefert. Außerdem gab jeder, der Schulze wegen der Schulzenschaft ausgenommen, 3 Pf. Schmalzehnt, 1 Zehntlamm, 1 Zehntgans, 1 Rauchhuhn und 2 Topp Flachs.

6) Bischofshagen . (7 1/4 Hufen.) - Bischofshagen war früher ein Bauerdorf mit 6 Bauleuten, die je 3/4 bis 1 1/2 Hufen besaßen, und 3 Kossaten. Da die kaiserlichen Truppen einige Stellen verwüstet hatten, faßte man den Entschluß, hier einen zweiten Meierhof des Klosters anzulegen. Zu dem Zwecke mußte sich der Hofmeister Arend Bützow 1632 auf das wüste Schulzengericht, d. h. in die leere Schulzenstelle, begeben und von da aus die unbesetzten Hufen von Bischofshagen und Kl.=Sien durch die übrig gebliebenen Bauern, die in der Nähe wohnten, bestellen lassen. 1634 begann man mit dem Aufbau des Hofes auf dem Schulzengehöft. Zu Ende des Krieges waren die Gebäude:


1) Eine Beschreibung dieser Kirche steht im Jahrb. 22, S. 314-317. Vergl. Jahrb. 24, S. 344; 25, S. 232.
2) Die Interpunction im Jahrb. 8, S. 7 und im Urk.=Buch I, Nr. 420: Brunit, mit dem Hagen Altona (abgedruckt nach Clandrian, Protoc. fol. 229 a), ist daher falsch; es muß heißen, wie auch eine vom Notar Reppenhagen 1634 beglaubigte Abschrift in "des Closters Rüne Brieffe vnd Sigel Extract vnd Registratur. Anno 1603." richtig lautet: Brunit mit dem Hagen, Altona etc.
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das Bauhaus, die Scheune, das Schweinehaus, das Backhaus, das Kellerhaus und der Hühnerstall. 1 ) Bützow blieb auf dem Hofe bis 1654 als Hofmeister und nahm denselben dann für 725 fl. in Pacht.

Zum Hofacker nahm man die wüsten Bauerstellen in Bischofshagen und Kl.=Sien; man erhielt auf diese Weise eine Ackerfläche, die, in drei Schläge getheilt, 1654 mit 22 Drpt. Korn besäet war und jährlich einen Ertrag an Wiesenheu von 60 Fudern lieferte. Dienstpflichtig wurden die Dörfer Bischofshagen, Moltenow, Kl.=Sien und Warnkenhagen.

Man glaubte auf diesem Hofe 70 Rinder, 85 Schweine, 42 Gäns und 100 Hühner halten zu können, doch brachte man die Anzahl der Kühe 1654 erst bis auf 35 Haupt. Für die Schweine fand sich hinlänglich Mast in den Laubwäldern auf dem Bischofshäger und Jabelitzer Felde.

Brennholz war reichlich vorhanden, da "die Kriegszeit über auf den wüsten Hufen weiche Holzung an Birken und Ellern häufig aufgewachsen war, so daß dieselbe zu Faden geschlagen und wohl genutzt werden konnte".

Die Schäferei, "ungefähr einen Musketenschuß weit vom Hofe", enthielt 1654 ein Wohnhaus, einen Schafstall, ein Backhaus, ein Wagenschauer mit zwei Pferdeställen und ein Käsehaus. In dem genannten Jahre hatte das Kloster hier schon gegen 400 Schafe und der Schafmeister außerdem, unter denselben Bedingungen wie der Schäfer zu Rühn, 100 Stück "Butenvieh".

In dem Bauerdorf blieben nach 1634 nur 2 Bauleute mit je 1 Hufe übrig. Die Pacht, früher ganz in Korn geliefert, ward 1654 zum Theil zu Geld gerechnet.

7) Jabelitz . (7 1/4 Hufen.) - In Jabelitz wohnten in alter Zeit 4 Bauleute und 3 Kossaten; im 30 jährigen Krieg gingen aber drei Stellen ein, und es wurde die Feldmark, so weit sie nicht unterdessen mit Buschholz bewachsen war, unter die 4 übrig gebliebenen etwa gleichmäßig vertheilt.

Die Hofdienste, welche die Bauern seit 1634 in Bischofshagen leisteten, wurden 1649 nach Hermannshagen verlegt. Die Pacht, früher in Korn geliefert, wurde 1654 zum Theil zu Geld gerechnet. Jeder Bauer (außer dem


1) Der Garten wurde erst 1653 mit jungen Obstbäumen bepflanzt ("bepathet"); ein Hopfengarten war nicht angelegt, doch wurde auf den wüsten Bauerhöfen "etwas Hopfen nach Nothdurft" gebaut.
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Schulzen) gab neben der Pacht das Zehntlamm, die Zehntgans, das Rauchhuhn und 1 Topp Flachs.

8) Klein=Sien . (9 3/4 Hufen.) - Von den 6 Bauern und 5 Kossaten, die früher in Kl.=Sien wohnten, waren nach dem Kriege nur noch 4 Bauleute und 1 Kossat übrig. Die verwüsteten Hufen wurden dem 1634 errichteten Hofe Bischofshagen beigelegt.

Außer den gewöhnlichen Abgaben (Zehntlamm, Zehntgans, Rauchhuhn, Flachs und Pacht, früher bloß Korn, 1654 zum Theil Geld) gaben die Bauern dieses Dorfes nach Rühn den Schmalzehnten (1 1/2-3 Pf.) und jeder 16 s. Mönchheuer von dem "Mönchlande". 1 )

Weiche Holzung, Birken und Ellern, war 1654 so viel auf dem Felde vorhanden, daß die Bauern neben ihrem Feuerungsbedarf das Holz zu Kohlen verbrannten und diese verkauften.

9) Moltenow . (15 Hufen) - Im 16. Jahrhundert wohnten in Moltenow 16 Bauleute und 1 Kossat, dessen Stelle aber schon 1579 eingegangen war. Von den 16 Bauerstellen mit 1/2-1 Hufe Acker wurden im Kriege 9, darunter die Krugstelle, verwüstet.

Die Hebungen des Klosters aus Moltenow waren denen aus Kl.=Sien ziemlich gleich; 2 Bauern zahlten auch hier Mönchheuer. 1 )

Das Landbuch berichtet, daß die Bauern dieses Dorfes schon im 16. Jahrhundert so sehr "in's Retardat" gekommen waren, daß ihnen die Kornpacht um 1570 auf eine Reihe von Jahren erlassen werden mußte und dafür die 10. Garbe genommen wurde. Es war allerdings die Kornpacht recht hoch, 3-6 Drpt. von einer Hufe Acker. Der Zehnte wurde in derselben Weise wie aus Bernitt gefordert.

10) Warnkenhagen . (6 Hufen.) - Warnkenhagen gehörte mit dem höchsten Gericht zum Hause (Amte) Bukow, und mußte jährlich 4 Tage Burgdienste zu Fuß in Bukow thun. Nach und nach hatten aber die dortigen Beamten, besonders der Amtmann v. Preen, wider die Verträge, wie das Landbuch sagt, allerlei Dienste von den Bauern verlangt und diese sogar durch Abpfändung erzwungen. Bewohner des Dorfes waren 6 Bauleute (1 Schulze und


1) Das Mönchfeld wird zwischen den drei Dörfern Kl.=Sien, Moltenow und Warnkenhagen, wo jetzt die Feldmark von Ulrikenhof liegt, zu suchen sein, da Bauern aus diesen drei Dörfern Acker von demselben in Pacht hatten.
1) Das Mönchfeld wird zwischen den drei Dörfern Kl.=Sien, Moltenow und Warnkenhagen, wo jetzt die Feldmark von Ulrikenhof liegt, zu suchen sein, da Bauern aus diesen drei Dörfern Acker von demselben in Pacht hatten.
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Krüger zugleich) mit je 1/2 Hufe und 11 Kossaten. 1654 waren nur 4 Bauleute und 5 Kossaten vorhanden.

Nach Bukow hatten die Kossaten jeder 8 s. 4 Pf. "Nabede", jeder Bauer Nabede (1-2 Mk.) und Königsbede zu zahlen. Bis zur Errichtung der Meierei Bischofshagen thaten die Bauern keine Hofdienste, sondern zahlten dafür 1 Mk. Dienstgeld nach Rühn. Der Schulze hatte von dem Mönchlande (s. Kl.=Sien S. 237) in Pacht und zahlte dafür jährlich 12 s. Die übrigen Hebungen des Klosters waren denen aus Jabelitz ähnlich, nur wurde kein Zehntlamm und keine Zehntgans gegeben.

11) Hermannshagen . - Hermannshagen war früher ein im Herzogthum Meklenburg belegenes Rittergut, im Besitze der Familie v. Preen. 1596 verkaufte Vollrath v. Preen dies Gut "mit dem darin= und beiliegenden Rittersitz, Meierhof, [Wasser=] Mühle, Schäferei, Höfen und Hufen mit höchstem und siedestem Gericht" für 15,000 fl. erblich an Herzog Ulrich "als Administratoren des Stifts Schwerin", unter der Bedingung, daß das Gut unter der Lehnshoheit des Herzogs von Meklenburg bliebe.

Im Bauerdorfe "im Hagen" 1 ) wohnten damals 5 Bauleute (ein Schmied) und 8 Kossaten, 1632 bloß 5 Kossaten.

Ueber die spätern Schicksale des Guts gab der Schäfer Adam Pleße zu Bischofshagen 1655, als wegen des Besitzes ein Prozeß entstanden war, zu Rühn zu Protocoll: "Es hätte sein (Pleße's) sel. Vater nicht allein Vollrath Preen, welcher den Hof Hermannshagen verkauft, sondern auch J. F. G. Herzog Ulrich zu Meklenburg hochseligen Andenkens, wie auch J. F. G. Herzog Ulrich zu Schleswig=Holstein etc . als Administratoren des Stifts Schwerin, christmilder Gedächtniß, für einen Schäfer gedient und wäre von der Zeit an, als hochgedacht J. F. G. Herzog Ulrich zu Meklenburg gedachten Hof erkauft, derselbe alle Mal nach Rühn berechnet und die Abnutzung dahin geliefert, bis endlich der Hof vom Herzog von Friedland etwa ao. 1628 oder 1629 Heinrich Husano 2 ) geschenkt, und wäre Referent damalen Schäfer daselbst gewesen. Bemeldeter Husanus hätte beim Hofe eine gute Anzahl von allerhand Vieh empfangen,


1) Dies Bauerdorf, schon im 16 Jahrb. durch den besonderen Namen "im Hagen" vom Hofe Hermannshagen unterschieden, wurde später sicher im 18. Jahrb., gewöhnlich Käterhagen genannt, welchen Namen es noch heute trägt. (Acten, betreffend Landvermessung vom Jahre 1705.) Da Käter gleichbedeutend mit Kossat ist, so ist die Entstehung dieses Namens leicht erklärlich.
2) Vergl. über Heinrich Husan Jahrb. 8A., S. 158 und 159.
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dasselbe hätten hernach seine 3 Söhne unter sich getheilt und wären davon 2 Theile nach Tessin getrieben; der jüngste Sohn aber, weil er sich zu Hermannshagen aufgehalten, in Meinung, den Hof als sein Erbtheil zu besitzen, hätte seinen Antheil Vieh bei sich behalten. Als er aber inne geworden, daß die königl. schwedische Armee auf teutschem Boden angelangt, hätte er sein Vieh auch wegtreiben lassen, alles, was er fortbringen können, mit sich genommen und den Hof quittirt. 1 ) Referent hätte sich darauf auch mit seinem Vieh von dannen gemacht und sich wieder in des Klosters Dienste begeben. Nach der Zeit hätte das Kloster Rühn den Hof wieder bekommen; wie es damit zugegangen, davon könnte er nicht eigentlich Nachrichtung geben, weil er das Mal mit des Klosters Schafvieh zu Lütten=Tessin sich aufgehalten. Nicht lange aber hernach wäre mehrgedachter Hof Adam Heinrich Pentzen von der Krone Schweden geschenkt, und als er demselben angewiesen, wäre Ulrich Pentze, ingleichen auch die sel. Domina da gewesen, und hätte gedachter Ulrich Pentze an ihn begehrt, er sollte zu seinem Vetter auf den Hof Hermannshagen vor einen Schäfer sich begeben. Die sel. Domina aber hätte geantwortet: Er solle sich hierin wohl bedenken; wäre er dem Kloster so lange bedient gewesen, so sollte er nun auch treu verbleiben. Es müßte endlich der Hof dem Kloster wieder werden; würde dann solches geschehen, und er hätte sich in die angetragenen Dienste eingelassen, sollte die Nacht nicht so dunkel und der Winter nicht so kalt sein, sondern er sollte zur Stunde abgeschafft werden. Hierauf hätte er sich auf des Klosters Seite erklärt, wäre auch bis auf diese Stunde in dessen Diensten geblieben. Adam Heinrich Pentze hätte den Hof etliche Jahre innen gehabt, wie und welcher Gestalt er denselben E. F. G. 2 ) Herrn Vaters Gnaden abgetreten, davon wäre ihm nichts wissend."

Den Bericht Pleße's setzte der Pächter Arnd Bützow zu Bischofshagen also fort: "Er hätte wohl gehört, daß Husanus den Hof Hermannshagen eine Weile eingehabt, als aber derselbe besagten Hof wieder verlassen, wäre itzgedachter Hof durch einen schwedischen Commissarium Namens


1) Nach den Klosteracten, betreffend Inventaria, war Hermannshagen 1632 "fast ruinirt, weder Vieh, noch ander Hausgeräth das geringste vorhanden, weil solcher Hof von einem Knecht, so Husanus bei sich gehabt, ganz bestohlen worden.
2) Der Herzogin Sophie Agnes von Meklenburg, Tochter Adolf Friedrichs, Regentin des Klosters Rühn welche direct angeredet wird.
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Vincentius Macho ao. 1632 um Fastnacht der sel. Domina und Jürgen Wackerbarth, als damaligem Provisor des Klosters, wie auch Christoph Gröningen, Küchenmeister, wieder angewiesen, und wäre er (Bützow) alsofort darauf für einen Hofmeister auf selbigem Hof bestellt worden. Es wäre aber nicht lange hernach, etwa um die Erntezeit, abermal eine Aenderung vorgegangen, indem oft gedachter Hof von der Krone Schweden an Adam Heinrich Pentzen verschenkt worden, und obschon dessen Gevollmächtigter Ulrich Pentze bei der Anweisung bei ihm (Bützow) angehalten, er sollte in seines Vetters Diensten auf dem Hofe verbleiben, so hatte er doch, weil er einmal in des Klosters Dienste sich eingelassen. sonderlich weil ihm von der sel. Domina, wann er beständig verbleiben würde, große Promissen geschehen, dabei verbleiben wollen, und hätte sich von Hermannshagen nach Bischofshagen auf geschehene Verordnung auf das selbiger Zeit wüste Schulzengericht begeben und durch die nach Bischofshagen gehörigen Unterthanen die wüsten Hufen daselbst begaten lassen, bis endlich obgedachter Adam Heinrich Pentze den Hof Hermannshagen an E. F. G. Herrn Vaters Gnaden verhandelt. Da hätte man vom Kloster Rühn aus Ursachen, daß den Unterthanen, so vorhin vom Kloster nach Hermannshagen gelegt, nach Rühn zu dienen zu weit fallen würde und zu Bischofshagen unterschiedene wüste Hufen wären, den Hof Bischofshagen auf der Schulzenstätte daselbst nebst der Schäferei neu erbaut, und wäre er von ao. 1632 bis ao. 1654 daselbst Hofmeister gewesen."

Vorstehende Angaben sind nach den Archivacten, soweit dieselben Mittheilungen über diese Vorgänge machen, vollständig richtig. Zur Ergänzung mag noch angeführt werden, daß Bischof Ulrich II. sich vom Herzog Karl von Meklenburg 1603, als er die Administration des Stifts antrat, mit Hermannshagen, das im Uebrigen zum Kloster Rühn gelegt war, belehnen ließ. Gustav Adolf von Schweden schenkte das Gut d. d. Feldlager bei Fürth, September 1632, "seinem Oberstlieutenant und seines Frauenzimmers Hofmeister" Adam Heinrich Pentz mit den dienstpflichtigen Dörfern Jürgenshagen, Göllin, Glambek und Qualitz, welche Dörfer derselbe sammt dem Gute unterm 28. April 1634 an Herzog Adolf Friedrich gegen das Gut Setzin bei Wittenburg und gegen 15,000 fl. baar Geld übergab. Adam Edler v. Husanus, der es 2 Jahre lang besessen, forderte es 1636 "als sein Eigenthum" von Adam Heinrich Pentz auf Warlitz zurück. Pentz berichtete das Begehren Hu=

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sans dem Herzog Adolf Friedrich, welcher "dem v. Husanus keine andere Resolution gegeben, als daß er (der Herzog) das Gut Hermannshagen cum pertinentiis titulo oneroso an sich gebracht, und nach der Zeit ihm dasselbe durch den Pragischen Frieden ohne das zugefallen." Husanus beruhigte sich allerdings bei dieser Antwort nicht, sondern versuchte noch Jahre lang den verlorenen Besitz wieder zu gewinnen. Der westfälische Friede machte jedoch auch diesem Streit ein Ende.

1655 vermachte Herzog Adolf Friedrich Hermannshagen mit den dienstpflichtigen Dörfern Qualitz und Schlemmin wiederum dem Kloster Rühn unter der Bedingung, "daß hinfüro und so lange ein fürstliches Fräulein des Hauses Meklenburg Regentin des Klosters Rühn sein wird, solcher Hof dem Kloster incorporirt sein und bleiben, gleich andern Klostergütern gehalten und bester Gelegenheit nach genützet werden und der Jurisdiction desselben unterworfen sein soll."

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