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V.

Ueber den Tempel in Parchim.

Mittheilung

vom Archivrath Dr. Beyer zu Schwerin.

Vgl. Jahrb. XLIII, S. 32.


In dem Testamente des Arendt v. Möllendorff zu Dargelütz erbgesessen, d. d. Parchim in seiner Behausung daselbst am 13. April 1621, vermachte derselbe seiner Ehefrau, Elisabeth v. Wardenberg, Halbschwester der Dorothea v. Möllendorff, unter anderm sein Stadtgut zu Parchim, nämlich seine beiden Häuser, "als das große gemawerte Hauß der Tempel genant, midt allem dartzu gehorigen Acker, Wiesen, Gartten vnd andern Pertinentien an wüsten Stedten und waß zu demselben belegen und gehörigk, wie ich solches von s. Vicke vom Stralendorffes Erben vnd andern mehr, in vnd fur der der Stadt Parchim belegen, an mich erblich gekaufft, gebawet, gebessert vnd eingerichtet, nichts davon ausbescheiden, so wie das kleine neue Häuselein nicht weit vom Wohkenthor negst Paul Mützen neuem Hause belegen". Hierzu sollte sie ferner auch haben, "Meine zum gedachten Stadtguthe erblich gekaufte Drei Pflugdienst sampt einem Kossathen im Dorff Rohm, dieselbe mit Diensten, Pächten, Gerichten vnd ändern Herligkeiten, die Zeitt ihres Lebendes, gleich wie daß Vorige bester ihrer gelegenheit nach zu besitzende vnd zu gebrauchende". Nach dem Tode der Frau aber sollte das vorgedachte Stadtgut "Meines sehligen Bruders, Christoff von Möllendorffen, Sohne Arndt von Möllendorffen Erblich erblig und eigenthumblich heimbfallen".

 

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