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Siegel des Hermann Stihk.

Nachtrag zu Jahrb. XXXVIII, S. 224.

Ueber das Siegel des Hermann Stihk (Stich) giebt der Herr Rector Römer zu Grabow urkundliche Nachweisung. Der bei Stargard in Meklenburg=Strelitz gefundene Siegelstempel gehört dem Bürger Hermann Stich in Neu=Brandenburg, welcher in Urkunden vom 1. Juli 1320 und 17.Decbr. 1326 als Zeuge auftritt:

1320, d. d. Nova Brandenborch: Hermannus Stich etc., nostri cives, (Meklenb. Urk.=Buch VI, Nr. 4204).
1326, d. d. Brandenborch: Herman Stich etc., unse borgere (Meklenb. Urk.=Buch VII, Nr. 4793).

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Die Zeitbestimmung dieses Siegels ist also in den Jahrbüchern a. a. O. auch annähernd richtig getroffen.

G. C. F. Lisch.