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XV.

Der

Schweriner Domherr Volrad von Krempe

Bischof von Brandenburg.

Von

Dr. G. C. F. Lisch.


Der Archivrath v. Mülverstedt zu Magdeburg hat im Correspondenzblatt des Gesammtvereins der Deutschen Geschichtsvereine, 1872, Nr. 7, S. 50 flgd., einen Bischof von Brandenburg Volrad von Krempe näher bestimmt, welcher vorher Domherr zu Schwerin war. Da der Gegenstand auch Bedeutung für Meklenburg hat, so theile ich hier den wesentlichen Inhalt der neuesten Forschungen mit.

Volrad war 1296-1302 Bischof von Brandenburg. Lentz (Stiftshistorie von Brandenburg, 1750,) entdeckte diesen bis dahin unbekannt gewesenen Bischof, dessen Regierungszeit sich später immer klarer herausstellte. Jedoch blieb seine Herkunft und frühere Tätigkeit dunkel, bis Wiggert 1847 auf seinem Rücksiegel die Umschrift Secretvm Volradi de Crempa fand und auf seinem Hauptsiegel sein Familienwappen, einen Schild mit einem "Flug". Schon im Jahre 1843 hatte ich in den Jahrbüchern (VIII, S. 252) eine Urkunde vom 26. Novbr. 1284 abdrucken lassen, in welcher ein Schweriner Domherr Volradus de Krempa genannt wird, und schon im Jahre 1841 in den von mir herausgegebenen "Meklenburgischen Urkunden", II, S. 72 (jetzt auch im Meklenb. Urkunden=Buche III, S. 115) eine Urkunde der Schweriner

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Domherren Richard und Volrad vom 25. Jan. 1284, an welcher auch Volrads Siegel hängt. Das freilich sehr beschädigte Siegel, dessen Umschrift ganz fehlt, zeigt unter einer Heiligenfigur einen knieenden Geistlichen zwischen zwei Wappenschilden. Der Wappenschild vor diesem Geistlichen hat ganz klar einen "Flug"; ebenso zeigt der hintere Schild bei Schärferer Betrachtung noch ein Mal dasselbe Wappen, nicht ein Agnus Dei, wie ich früher vermuthet habe. Auf ein geistliches Stift kann dieser letztere Wappenschild um so weniger Beziehung haben, als es damals in Meklenburg noch keine geistliche Stiftswappen gab.

Es ist also nicht daran zu zweifeln, daß dieser hier genannte und nach den Siegeln sicher gekennzeichnete Volrad immer dieselbe Person ist.

Volrad war zuerst (ungefähr seit 1273) Domherr zu Lübek; im Jahre 1276 erscheint wiederholt ein Volrad als lübeker Domdechant (Mekl. Urk.=Buch II, S. 536 und 547). In Meklenburg tritt er seit dem Jahre 1280 als Domherr zu Schwerin auf und war daneben Propst des dem Bisthum Schwerin untergebenen Collegiatstiftes zu Bützow. Er wird in Meklenburg zuerst am 17. Aug. 1280 als "Domherr zu Schwerin und Propst zu Bützow" aufgeführt ("Volradus canonicus Zwerinensis et prepositus Butzowensis": Mekl. Urk.=Buch, II, S. 638). Am 17. Febr. 1282 wird er nur Bützowscher Propst genannt ("Wlradus prepositus Butzoviensis": Mekl. Urk.=Buch, III, S. 36), dagegen am 25. Jan. 1284 nur Schwerinscher Domherr Mekl. Urk.=Buch, III, S. 115). Am 16. März 1285 hatte er in Schwerin eine Domherrncurie ("curia domini Volradi dicti de Krempe": Mekl. Urk.=Buch III, S. 169). Nachdem der Dompropst von Schwerin und Lübek Nicolaus, Fürst von Meklenburg, im Jahre 1290 gestorben war, ward Volrad Dompropst zu Schwerin; am 6. Mai 1291 wird er in Schwerin als Propst bezeichnet (Mekl. Urk.=Buch III, S. 418), am 5. Septbr. 1292 nennt er sich "Volrad von "Gottes Gnaden, Propst der Schweriner Kirche" ("Volradus dei gracia prepositus ecclesie Zwerinensis": Meklb. Urk.=Buch III, S. 472). Zugleich, war er auch Dompropst zu Lübek geworden (vgl. Mekl.=Buch III, S. 350, 629). Im Jahre 1296 ward Volrad von Krempe zum Bischofe von Brandenburg berufen. Schon Römer hat, im Register I zum Meklenb. Urkunden=Buch, S. 374, erkannt, daß der Brandenburger Bischof Volrad der frühere Dompropst Volrad von Krempe ist.

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Volrad von Krempe wird nach seiner ganzen Lebensgeschichte ein bedeutender Mann gewesen sein (vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. I, Bd. 8, S. 75). Es ist wiederholt darnach geforscht, von welcher Herkunft Volrad von Krempe gewesen sei, ohne zur Aufklärung kommen zu können. Der Name von Krempe ist jedenfalls der Name seiner Familie, nicht der Name seiner Heimath. Nachdem jetzt Familien=Name und Wappen festgestellt sind, gelangt v. Mülverstedt zu dem gewiß richtigen Schlüsse, daß er aus der nach dem holsteinschen, zum Lübeker Stiftsgute gehörenden Orte Krempe benannten alten Holsteinschen Adelsfamilie stammt, von der er a. a. O. mehrere Mitglieder im 13. und 14. Jahrh. aufführt, wenn er auch noch kein Wappen nachweisen kann. Hierdurch erklärt es sich auch leicht, daß er zuerst im Lübeker Dom=Capitel erscheint. Meine frühere Vermuthung zur Urkunde vom 25. Jan. 1284, daß er nach seinem Wappen den Familien v. Plote oder v. Trechow angehört haben könne, fällt jetzt als unhaltbar hinweg.

 

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Berichtigungen.

Zu S. 93 flgd. bemerkt Herr Dr. Pyl zu Greifswald:
1) daß die Selbstbiographie des Präsidenten Aug. v. Balthasar sich nicht in dessen genealogischen Sammlungen in der Tribunals=Bibliothek zu Greifswald befindet, sondern im Besitze der Familie, von welcher Dr. Pyl sie geliehen gehabt hat;
2) daß die nähern Personalien über die Familie v. Buggenhagen in Gesterding's Pomm. Gen. I, S. 179, gedruckt sind.

 

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