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X.

Dr. Heinrich Gherwe, Domprobst von Schwerin.

In den Jahrb. XV, 1850, S. 179, theilt der verstorbene Professor Wiggert zu Magdeburg mit, daß im Dome zu Halberstadt Heinrich Gherwe, Dompropst zu Halberstadt und Schwerin, ("prepositus eccl. Halberstad. et Zwerinensis")(† 1474) unter einer Messingplatte begraben liege. In Jahrb. XXI, S. 181 flgd., theilt Deecke aus einem Lübeker Memorialbuche mit, daß in Lübek die Gedächtnißfeier auf Dr. Heinrich Gherwe, Dompropst zu Halberstadt, Dechant zu Dorpat, Domherrn zu Lübek, Schwerin und S. Gangolf zu Magdeburg am Tage der H. Praxedis (21. Julii) angesetzt war, und bezweifelt, daß Heinrich Gherwe Propst war, indem er glaubt, daß er nur Domherr zu Schwerin gewesen und von Wiggert bei Schwerin wohl das Wort Domherr ausgelassen sei. Bei Gelegenheit der Vereins=Versammlung zu Halberstadt im Septbr. 1865 hat nun Wiggert die Messingplatte, welche nicht mehr, wie früher, im Schiffe des Doms zu Halberstadt liegt, sondern auf den Chor über dem südlichen Seitenschiffe versetzt ist, selbst untersucht und gefunden, daß die Inschrift, wie ich selbst mich überzeugt habe, wörtlich folgendermaßen lautet:

Inschrift

Der Ausdruck, daß er Propst der Kirchen (ecclesiarum) zu Halberstadt und Schwerin gewesen sei, läßt keinen Zweifel an der Richtigkeit der Mittheilungen Wiggerts aufkommen. Gherwe hielt sich aber wohl meistentheils in Halberstadt auf, und es sind auf dem Leichensteine nur seine Propsteien, aber nicht seine Canonicate aufgeführt.

Uebrigens starb er nach der Inschrift am 22. Julii; in Lübek aber ward sein Memorie am 21. Julii, also an der Vigilie seines Sterbetages gefeiert, was oft vorkommt.

Dr. G. C. F. Lisch.

 

 

Vignette