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I.

Zur Geschichte

der letzten Prälaten in Meklenburg.

Von

Dr. G. C. F. Lisch.


D ie lutherische Reformation verbreitete sich in Meklenburg früh, namentlich in den Städten, bis sie endlich im ganzen Lande herrschend und ihre Lehre alleinige kirchliche Form ward. Die unmittelbare Folge dieser Bewegung war der gänzliche Untergang aller katholischen Stiftungen. Die Bettelmönchsklöster und andere kleine Klöster in den Städten gingen schon früh, ungefähr seit dem Jahre 1533, unter und die Mönche zerstreueten sich in alle Welt und verschwanden spurlos, so daß fast alle Nachrichten über den Untergang dieser Klöster fehlen. Die Bistümer (Ratzeburg und Schwerin) und die großen Johanniter=Comthureien (Mirow und Nemerow) wurden früh weltlich, wenn sie auch erst durch den westphälischen Frieden eingezogen wurden. Die Collegiatstifter (Güstrow, Bützow und Rostock) gingen aber schon früher in der allgemeinen Bewegung unter. Der Anfangspunkt der allgemeinen Aufhebung aber war das Jahr 1552, in welchem zuerst die großen, reichen Mönchsklöster fielen. Ihnen folgten dann die Nonnenklöster, namentlich seit dem Jahre 1555. Es blieben von diesen nur unangetastet die Nonnenklöster Dobbertin, Malchow und Ribnitz, welche den Landständen für ihre Jungfrauen überwiesen wurden und noch heute als weltliche Damenstifter bestehen, so wie das Cistercienser Nonnenkloster zum Heiligen Kreuz in der Stadt Rostock als Damenstift bis heute fort=

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gedauert hat. Das Kloster Rühn ward fürstliches Damenstift bis nach dem westphälischen Frieden. Jedoch herrschte in fast allen diesen Frauenklöstern noch ziemlich lange eine aufgeregte katholische Richtung. Die übrigen großen Nonnenklöster: Neukloster, Zarrentin, Eldena, Rehna, Ivenack, Wanzka, wurden aber bald gänzlich aufgehoben.

Es ist in diesen Jahrbüchern früher schon viel in diesen Gegenstand Einschlagendes zur Untersuchung gezogen worden; es ist aber noch mehr zu thun übrig, was aber theils noch zu schwierig, theils viel zu umfassend sein würde, wenn es gründlich und vollständig dargestellt werden sollte.

Dennoch läßt sich schon manches zur Anschauung bringen, was von geschichtlicher Bedeutung ist, namentlich die letzte Lebenszuckung der großen Mönchs=Feldklöster. Diese Klöster hatten durch ihre hervorragende Stellung und ihren großen Reichthum ein bedeutendes Ansehen. Die Landesfürsten hatten ihre Begräbnisstätten in diesen Klöstern und hielten hier häufig ihre Ablager, ebenso die Mitglieder der Ritterschaft und des Städte=Patriciats, welche in dem engsten Verkehr mit diesen Stiftungen standen; ihre Kirchen und Klosterhäuser waren glänzend ausgestattet und ihr Einfluß auf das geringere Volk war von bedeutender Wirkung. Es ist auch nicht zu leugnen, daß sie sich in ältern Zeiten sehr große Verdienste um die Wohlfahrt des Volkes erwarben. Daher bildeten denn auch die Vorsteher der Bisthümer, Dom=Capitel, Collegiatstifter und großen Feldklöster einen eigenen landständischen Stand, den Stand der Prälaten, und saßen als solche und kraft ihres Ansehens und Schaffens oft im Rathe der Landesherren.

Bei der Aufhebung und Einziehung der großen Mönchs= Feldklöster, welche schon lange vor ihrem Ende innerlich mehr und mehr abstarben, verschwinden die Mönche fast spurlos. Es ist aber zur Erkenntniß der Reformation von äußerster Wichtigkeit, zu erfahren, was aus den letzten Vorstehern der großen Feldklöster oder mit andern Worten: was aus den letzten Prälaten geworden ist und wie sie behandelt sind. Und zu dieser Aufklärung mögen die folgenden Zeilen dienen, welche meist aus entfernt liegenden und schwer zu findenden, oft durch Zufall entdeckten Quellen geschöpft sind.


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1. Der letzte Abt des Klosters Doberan.

Das größte, reichste und angesehenste Kloster in Meklenburg, vielleicht in den Ostseeländern, war das Kloster zu Doberan, von dessen Herrlichkeit noch heute die unvergleichliche Kirche mit ihrem ganzen glänzenden alten Schmuck zeugt.

Der letzte Abt des Klosters war Nicolaus II. Peperkorn 1 ), 1549 - 1552, nach seiner Sprache von niederdeutscher Herkunft. Nicolaus bekleidete die Würde nicht lange; er wird in den Klosterurkunden, da die Quellen zuletzt sehr spärlich fließen, nur 27. März und 8. Septbr. 1549 und zuletzt bei der Säcularisirung der Abtei im März 1552 genannt: "Abt her Nicolaus Peperkorn". Sein Vorgänger war Laurentius II. Tamme, welcher 1541-1543 vorkommt; vgl. Jahrbücher IX, S. 434.

Das große, schöne Kloster gerieth schon seit dem Anfange des 16. Jahrhunderts in Verfall. Aus den letzten hundert Jahren seines Bestehens ist gar keine Arbeit in der Kirche vorhanden. Mit dem zweiten Viertheil des 16. Jahrhunderts begann auch die lutherische Reformation zu wirken. Mancher der jüngern Mönche verließ wohl flüchtig das Kloster. Im Jahre 1541 war z. B. ein Mönch Tymmo Kruse weggelaufen, weil er bis dahin ein verkehrtes Leben hatte führen müssen ("commutavi opus evangelii in opus destructionis"). Wegen seiner abweichenden Ansichten verfolgte ihn daher der Haß der Mönche auf das Aeußerste. Er entfloh deshalb an "sichere Orte", nach Stralsund, und meldete am 23. März 1541 dem Abte Laurentius Tamme, daß er dort dem allerhöchsten Gott mit gutem Gewissen dienen und das Studium der Heiligen Schrift pflegen wolle ("ubi deo optimo maximoque tuta conscientia servire valeam et sedulis studiis arcanis litteris operam dare").

Im Jahre 1544 hatte der Abt alle Pferde bis auf 2 verkauft, so daß die Wirtschaft ganz darniederliegen mußte.


1) Ein Geschlecht Peperkorn war nicht lange vor 1507 durch Uebertritt vom Judenthum zum Christenthum entstanden. "Johann Pfefferkorn", ein jüdischer Proselyt, der "Parthei der Mönchstheologen der Cölner Universität angehörig, eiferte seit 1509" gegen die rabbinistischen Schriften und Reuchlin. Vgl. Guericke, Geschichte der Reformation, 1855, S. 16; Scheller, Bücherkunde der sassisch=niederdeutschen Sprache, 1826, S. 129. Ob der Doberaner Abt zu dieser Familie gehört, wird sich wohl nicht ermitteln lassen.
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Daher hatte der Herzog Heinrich am 1. April 1549 dem Kloster 50 Gulden gegeben, um damit die verfallenen Bauten an Kirche und Thoren zu restauriren. Endlich brach die "Pestilenz" 1 ) in dem Kloster aus, von welcher nach einem Schreiben des Abtes vom 13. Septbr. 1549 er selbst, die Conventspersonen und die Dienstboten heimgesucht waren und an welcher die damit über drei Tage Befallenen starben. So kam es dahin, daß im Jahre 1552 nur "sehr wenige" und zwar alle "alte, schwache, betagte Leute" im Kloster vorhanden waren.

Endlich schlug die letzte Stunde für das Kloster. Am 7. März 1552 ließ der Herzog Johann Albrecht I., kurz vor seinem Aufbruche zum oberländischen Feldzuge, das Kloster aufheben und einziehen. Diese wichtige That vollzog sich in Doberan aber auf eine formell friedliche und vertragsmäßige Weise. Nach den Urkunden geschah die Abtretung durch den Abt gutwillig, da er einsah, daß er und die wenigen noch vorhandenen alten Mönche das Kloster nicht mehr würden halten und die "Ablager 2 ) und andere Gerechtigkeiten" leisten können 3 ), vielmehr das Kloster noch mehr in Verfall bringen würden. Am 7. März 1552 (Montag nach Invocavit) trat daher der Abt Nicolaus das Kloster dem Herzoge Johann Albrecht "gutwillig und wissentlich" ab 4 ), nachdem dieser dem Abte und den noch vorhandenen Mönchen dermaßen "Abtrag" gethan hatte, daß sie damit friedlich und dafür dankbar waren. An demselben Tage versicherte dagegen der Herzog für die Abtretung dem Abte eine lebenslängliche Pension von jährlich 100 Gulden 5 ), in den Osterfeiertagen zahlbar durch den Bürger Simon Loitzen zu Danzig.


1) Zur Zeit dieser Pestilenz, kurz vor der Säcularisirung, mag der große Geldschatz vergraben sein, welcher 1805 an der Stelle der alten Klostergebäude gefunden ward; vgl. Jahrb. VI, B, S. 118. Die jüngste Münze ist vom Jahre 1542. Aller Wahrscheinlichkeit nach starb der Klosterschatzmeister an der Pest und so ward der Schatz vergessen.
2) Die Herzoge hielten für die "Beschützung und Beschirmung" des Klosters zwei Male im Jahre mit dem ganzen Hofgesinde in demselben "Ablager": 6 Wochen in den Fasten und 2 Wochen im Herbste. Schon im Jahre 1525 beschwerte sich das Kloster über diese "schwere" Last, welche bei damals eingetretener doppelter Hofhaltung doppelt schwer geworden war, und bat um die Verringerung auf die Hälfte für jede der beiden Hofhaltungen.
3) Vgl. Anlage Nr. 3.
4) Vgl. Anlage Nr. 1.
5) Vgl. Anlage Nr. 2.
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Am 7. März ("Montag nach Invocavit") 1552 nahm denn auch der herzogliche Hauptmann Jürgen Rathenow, welcher seitdem Hauptmann des Amtes Doberan war, Besitz von dem Kloster, und hob den Katholicismus auf, indem er die "Kleinodien" aus dem "hohen Altar" nehmen, verschließen und versiegeln ließ. Am 10. März 1552 nahm derselbe auch den "Doberaner Hof" in Rostock und des Klosters Eigenthum in Heinrich Goldenissen Behausung, in Gegenwart von Verordneten des Rathes, in Besitz. In Goldenissens Hause fand man in einem Kasten noch eine silberne Monstranz, einen silbernen Kelch und ein silbernes Crucifix u. a., auch "etliche hundert versiegelte Pergamentbriefe auf des Klosters Güter lautend". Manche Sachen von Werth, z. B. ein goldener Kelch, ein silberner Schrank, 9 silberne Becher (Stope), 8 silberne Löffel und Anderes, waren in Rostock vor der Inventirung zerstreuet ("verpartirt"). Der Abt Nicolaus war bei der Aufnahme der Inventarien immer gegenwärtig. Außer ihm erscheinen daneben noch als Conventsbrüder: der Kellner Paul Hoppner, der Küchenmeister Johannes, der Abtsschreiber Johannes Schaper und ein Mönch Johannes. Daneben werden noch genannt: Bäcker, Schmied, Wagenmeister, Barbier, Maurermeister, Siechenknecht, Koch, Küchenknecht, Küchenjungen, Wagenknecht, Brauknecht und eine Menge geringer Dienstleute.

Nachdem nun diese peinlichen Geschäfte geordnet und "ein jeder zufrieden gestellt" war, entsagte der Abt am 13. März (am Sonntage Reminiscere) 1552 noch ein Mal allen Ansprüchen zu Doberan 1 ) in Gegenwart des herzoglichen Rathes Dr. Jacob Bording und des Professors Dr. David Chyträus, und zog vom Kloster ab.

Wohin sich der Abt Nicolaus Peperkorn nach seiner Entsetzung mit seiner Pension gewandt habe, ist erst in den neuesten Zeiten bekannt geworden. Er ging in das Tochterkloster von Doberan, nach dem Kloster Neu=Doberan oder Pelplin bei Danzig 2 ), welches bis 1823 von Bestand blieb 3 ), um hier seine letzten Lebenstage zu


1) Vgl. Anlage Nr. 3.
2) Nach des verstorbenen Geh. Archiv=Secretairs Dr. Strehlke zu Berlin Forschungen in Jahrb. XXXIV, S. 48 flgd. Vgl. v. Quast in Jahrb. XXXVI, S. 116 flgd.
3) In Doberan ist die Sage viel verbreitet, daß noch in diesem Jahrhundert von Zeit zu Zeit fremde Mönche ("aus Spanien") nach Doberan gekommen seien und sich hier in der Kirche nach vermauerten Werthsachen umgesehen haben. Es ist leicht möglich, daß Mönche (  ...  )
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verbringen und seine Pension in Ruhe zu verzehren. Man sieht aus dem Umstande, daß er sich 1552 seine Pension zahlbar in Danzig verschreiben ließ, daß er von vorne herein die Absicht hatte, nach Pelplin zu gehen. Mit ihm soll ein anderer Doberaner Mönch Simon Loisewitz nach Pelplin gekommen sein, der nach dem Pelpliner Todtenbuche hier 3. Septbr. 1564 als Custos starb.

Mit der Auszahlung der Pension an den Abt war man sehr säumig, indem sie in den ersten 4 Jahren rückständig blieb. In einem Schuldenregister des Herzogs Johann Albrecht heißt es: "Dem abt von Dobbran von Ao. 53, 54, 55 vnd 56, yst von 4 iaren 400 Fl., 309 Fl. 21 ßl. bezahlt."

"Des Abtes Nicolaus von Doberan Todesjahr und Todestag sind nicht angegeben." "Nach dem Tode des Abtes Nicolaus Peperkorn von Doberan und des Mönches Simon Loisewitz ist nichts mehr von Beziehungen Pelplins zu Meklenburg zu berichten."

Anlage Nr. 1.

Johann Albrecht I., Herzog von Meklenburg, verschreibt dem Abt Nicolaus von Doberan für die Abtretung des Klosters eine jährliche Pension von 100 Gulden auf dessen Lebenszeit.

D. d. Schwerin. 1552. März 7.

Von Gots gnadenn wir Johans Albrecht Hertzog zw Mekelnburgk, Furst zw Wendenn, Graue zw Schwerin, der Lande Rostock vnnd Stargart herr, Bekennenn vnnd thun kundt hiemit offentlich, Nachdem vns der Ehrwirdig Jnn Gott vnnser lieber Andechtiger Er Nicolaus, Abt zw Dobberan, aus sonderlichem vorgehabtenn Radt vnnd bedacht Benant Closter Dobberann mit allenn vnnd Jedenn seinen ein vnnd zugehorigenn gutterenn Jn vnnd außerhalb vnnserer Furstenthumb vnnd Lande gelegenn,


(  ...  ) aus Pelplin Doberan besucht haben, um in treuem Andenken die Kirche ihres Mutterklosters zu sehen; nach Schätzen werden sie nicht haben suchen können.
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Auch die Sultzgutter zw Lunenburgk, nichts ahn denn allenn außgenommen, Jn massen ehr Dieselbenn zw Jderzeit allerqueitest vnd freyest Jnnegehabt, besessenn, gebraucht vnd genossenn, Jn bester vnnd bestendigster Form, Wie solchs zum krefftigstenn vnnd bestendigstenn zw recht geschehen soll, kan oder magk, gerne vnnd freywilligk vbergeben, Abgetrettenn vnnd eingereumet hatt, Das wir Jme dargegenn vnnd herwiderumb die Zeit seines lebens Jerlich hundert guldenn vnserer Muntz, Je vier vnnd zwentzig Schilling Lubisch für ein gulden gerechnett, zu ergetzung dieses Abtretens vnnd einreumens, Durch denn Erbarn vnnserenn liebenn besondern Simon Loitzen, Burgernn zw Danntzig, Jerlich Jn denn heiligen Osterfeiertagenn, vngeweigert gebenn, Reichen vnnd volgenn zw lassenn versprochenn vnnd zugesagt habenn, Versprechenn vnnd zusagen Jhme solchs hiemit wissentlich Jn krafft vnnd macht dieses vnnfers Brieffs Ohne geferdt vnnd argelist. D[es] zw vrkundt habenn wir vnser pitschafft zw vnden wissentlich auffdrucken lassenn. Gebenn zw Schwerin, Montags nach Jnuocauit, Nach Christi vnsers geliebten hern geburt Tausent funffhundert vnnd Jhm Zwei vnnd funfftzigsten Jharen.

Nach einer gleichzeitigen beglaubigten Abschrift auf Papier, welches schon stark vermodert ist, im Staats=Archive zu Schwerin.


Anlage Nr. 2.

Nicolaus, Abt zu Doberan, tritt für sich und seine Conventsbrüder dem Herzoge Johann Albrecht I. von Meklenburg das Kloster Doberan ab.

D. d. Doberan. 1552. März 7.

Jch Nikolaus Abt des Closters Dobberan Bekennenn vnnd thun Kundt für mich vnnd alle meine Conuents Bruder mit diesem meinem Brieffe offendtlich, das Jch fur mich vnnd Jhnn Nahmenn aller meiner Conuents Bruder Dem Durchleuchtigenn vnnd hochgebornen Furstenn vnnd hernn hernn Johans Albrechtenn hertzogenn zw Megkelnburgk, Fursten zw Wendenn, Grauen zw Schwerin, der Lande Rostock vnnd Stargardt hernn, Meinem gnedigenn Furstenn vnd hern, mit sonderlichem zeitigenn vorgehabtenn Rathe vnnd wolbedachtem muthe Benant

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Closter Dobberan mit allenn vnnd Jeden seinen ein vnnd zugehorigenn gutern Jn vnnd außerhalb der Furstenthumb vnnd Lande Megkelnburgk gelegenn, Auch die Sultzgutter zw Lunenburgk, nichts an denen allenn außgenommen, Jhn massenn wie Jch dieselben mit meinen Conuents Brudernn zw Jederzeit allerqueitest vnnd freiest Jnnegehabtt, besessenn, gebraucht vnnd genossenn habe, Jn bester vnnd bestendigster form, Wie dasselbige zum krefftigstenn vnnd bestendigstenn zw Recht gschehenn soll, kann oder magk, gerne, freywilligk, vngezwungenn vnnd vngedrungenn, vbergebenn, Abgetretthenn vnnd eingereumet habe, Wyll auch S. F. G. oder Derselbenn Erbenn zw Jderzeit Das fur Jdermenniglich ein gnugsame gewere vnnd vorstandt sein, vnnd so S. F. G. zw Rechte, es wehre weltlich oder Geistlich gerichte, darumb angesprochenn wurde, Jhn allewege schadloß haltenn vnnd vortrettenn, Ohn alles geferde, Also das Jhr F. G. damit thun vnnd lassenn mugenn, als mit anderen Jrenn eigenn guternn, ohn mein, aller meiner Conuents Brudere vnnd mennigliche vonn vnsert wegenn Jrrunghe, hinderung vnnd widersprachen, Vnnd vorzeyhe also fur mich vnnd alle meine Conuents Bruder berurts Klosters Dobberan vnnd aller seiner gerechtigkeit vnnd herligkeit, gantz vnnd gar Jnn krafft dieses meins Brieffs gutwilligk vnnd wissentlich, Dargegen hat mir hochgedachter mein gnediger Fürst vnnd herr, Dermaßenn vergleichungk, willen vnnd abtragk gethann, Das Jch nicht allein, sondernn alle meine mit Conuents Bruder damit fridlich vnnd benugigk, Auch zum vnderthenigstenn danckbar sein. Zw mehrer bekrefftigungk der Warheit habe Jch diesenn meinen Brieff fur mich vnnd von wegenn des ganntzenn Conuents mit meinem vnnd Jhrem Secret wissentlich vorsiegelt vnnd eigner handt vnterschriebenn, Gebenn zw Dobberan, denn Montagk nach Jnuocauit, nach Christi vnsers liebenn hernn geburt Tausent Funffhundert vnnd Jhm Zwey vnnd Funfftzigstenn Jhare.

Jck Nicolaus Abth tho Dobberan bekenne mith disser miner hanthschrif, dath bauenghescreuen alles stede vnde vasthe tho Holden, Manu propria.

Nach dem Original auf Pergament im Staats=Archive zu Schwerin. Ein Siegel ist nicht vorhanden, auch nicht angehängt gewesen, wahrscheinlich weil die Klostersiegel schon mit Beschlag belegt waren. Dagegen ist die Unterschrift von des Abtes eigener Hand, während die Urkunde von einer Canzleihand geschrieben ist.


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Anlage Nr. 3.

Nicolaus Peperkorn, bisher Abt zu Doberan, entsagt schliesziich zu Gunsten des Herzogs Johann Albrecht I. von Meklenburg allen Ansprüchen an das Kloster Doberan.

D. d. Doberan. 1552. März 13.

Jch Er Nicolaus Peperkorn, betteher Abbt tho Dobberan gewesen, bekenne vor my vnde vor myne myth Conuentes broderen vnde perßonen myth dysser hanthschryft, dath yck vor etlyken vergangenen jaren by tyden Hertogen Hyurykes tho Mekelenborch louelyker ßelyger gedechtnysse, leuende ßyne fürstlyke gnade ock regerenden Hertogen Johannis Albrechten tho Meckelborch, mynen gnedigen heren, vakenmals geklageth, dath yck vnde myne myth Conuents brodere vnde personen olde, swacke, bedagede lude weren vnde vnßer ock gar weynych vorhanden, so dat wy dat kloster vnde des suluigen regerung syner gebor na, sunderlyk ytzyger luffte vnde tyd gelegenheyt, nicht wol wüsten wyder tho bestellen vnde vorthostande, ßo befunde wy ock vnßer vnvormogenheyt vnde swackheyth haluen, dath wy eren F. G ere gewonlyche jarlyche affleger vnde gerechtycheyt yn de lenge dar van nycht uth vohren kunden, wo dan ogenschynlych, dath beth her tho de klenodien verbrocht vnde de holtynge vorwostet werden worden, vth sulchem wy vororsaket vnde ere F. G. demodychlych gebeden, syck dysses klosters vnde der suluigen vnderdanen vnde thogehorygen guderen gnedylych tho vndernemen vnde de myth eren amptluden henfurder tho bestellen, darmede allerley vnvormydyaen schadens myt guder vorbedacht vnde Rade vorgekomen wurde. Also hebben er F. G. syck vp solck vnßer velvoldyges anlangen, bydden vnde guthwyllyges nageuen berordes kloster vnde der suluigen vnderdanen vnde guder angenamen vnde syck myth vns gnedychlych vordragen, ock eynen jdern beth vp syn gud benoge tho freden gestellet, darweder wy er F. G. demotychlych danckbar syn. Jch bekenne ock hyrneuen hyr mede offentlych, daß yck noch nemant van mynent wegen de gemelte herschop van Meckelborch edder Jmanden van der suluigen wegen yn jenygerley gestalth myth noch ane recht beschuldigen,

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beklagen noch beargen wyl. Vnde dach yd alßo nvcht anders den wo bauen gemeldeth myth mynem guden weihen vnde vulborde vngedrungen vnde vnbedwungen geschen vnd vorgedachtes Closter wllig (!) afgestanden bin, vnde ouerst nen Segel gehat, dath yck dyssen breff hedde mogen vorsegelen, so hebbe yck tho stur der warheyt dyssen breff myth myner egen hanth vnderschreuen, dene yck yn allen synen puncten vor rechte (?) gelyck krefftych vnde vnwyderroplych geholden hebben wyl, vnde dysse hyr na benomeden myne guden frunde Doctoren Jacobus Bordynck vnde Magister Dauid Chiträ[us] thor tuchenysse geforderth vnd gebeden, die sick neben mir vnderschriben haben, vnd gegeuen ys tho Dobberan, am Sondage Reminiscere, Ao. 1552.

Jch N. Abbet bekenne, dath yck dyth myth myner egen hanth vnderschreuen hebbe stehet vast tho holden.

Nach dem Concept im Staatsarchive zu Schwerin. - Die Klostersiegel waren am 7. März 1552 bei der Aufhebung des Klosters nach dem Inventarium mit Beschlag belegt und in Verschluß genommen.


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2. Der letzte Abt des Klosters Dargun.

Das Cistercienser= Mönchs=Feldkloster Dargun war eines der größten und reichsten Klöster im Lande, das zweitgrößte nach Doberan, und bei dem Adel des östlichen Landestheils sehr angesehen und beliebt.

Der letzte Abt des Klosters Dargun war Jacob Baumann, welcher nach Schröder's Wismar. Erstl. S. 100 in Stendal geboren war. Erfreulicher Weise haben sich über ihn einige sichere Nachrichten erhalten. Ehe er nach Dargun kam, war er 9 1/2 Jahre in dem Cistercienser=Mönchskloster Himmelpforten bei Lichen in der Ukermark, nahe an der Meklenburgischen Grenze, 5 Jahre lang "Schließer" und 4 1/2 Jahre lang Mönch ("gemeine Person"). Er berichtet über seinen Lebensgang selbst in dem folgenden Zeugenverhör über die Landesgrenzen bei Lichen und Himmelpforten.

"Zeugenverhör über die Landesgrenzen zwischen Meklenburg und Brandenburg bei Fürstenberg und Himmelpfort. Zu Fürstenberg 1562, Septbr. 16."

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Der ander Zeuge.
Er Jacob Bauman, gewesener Apt zu Dargun, 71 Jar alt.
Vber 100 fl. reich.
Jst itzt zu Rekenitz pastor.
Jst niemants verwandt.
Jst nicht vnderrichtet, was er zeugen soll.
Vermuth sich daraus kein gewin.
Hat sich mit niemants underredet.
Jst kein Ehebrecher, halt sein Hausfraw.
Jst kein Todschleger.
Jst von Hertzog Virichenn vnd dem kuchemester alhier gefordert wordenn. Dem der Recht darzu hat, gunt Ers.
Zeuge ist zehendthalbe Jar zur Himmelpforten gewesenn, funff Jar schluter vnnd die ander funfftehalb Jar gemeine personn.
Jhme Zeugen sey bewust, das er vor 33 Jar mit den Himmelpfortischen dienern bey apt Heinrichs zeitten - - - hat etc ."
"Er wiße nicht anders, dan das es also bey seiner zeit vor 33 Jarenn gewesen, wi er gezeuget, vnd er wiße es nicht anders, das wolle er bey seinem Eydt, wie er geschworen, beteurenn, vnnd hat hiemit sein gezeugnus beschloßenn."

Da er im Jahre 1562 "vor 33 Jahren" in Himmelpforten gelebt hatte, so wird er um das Jahr 1530 dahin und um das Jahr 1540, ungefähr 50 Jahre alt, nach Dargun gekommen sein. In dem Jahre 1540 war noch Johann Abt zu Dargun. Diesem wird Jacob Baumann als Abt gefolgt sein; sicher war "1548 Er Jacob Abt zu Dargun". Er hatte diese Würde aber nicht lange; denn schon am 6. März 1552 (am Sonntage Jnvocavit) hob der Herzog Johann Albrecht das Kloster Dargun auf, zu gleicher Zeit mit dem Kloster Doberan. Die Säcularisirung ging leichter von statten, als die der andern großen Klöster. Baumann verließ den Ort nicht, sondern ward Pastor an der Kirche des zu seinem ehemaligen Klosterhofe Dargun gehörenden und unmittelbar dabei liegenden Dorfes Röcknitz ("Rökenitz"). Ein Bericht über die Kirchen=Visitation zu Röcknitz vom 25. Octbr. 1560 sagt: "Es ist der Pastor Er Jacobus Bawman im Examine nicht gar woll bestanden, allein das er den Catechismum gewust aber sonst ein alt fromb mhan, will hernacher so uiell muglich vleissig studiren." Nach dem oben mitgetheilten

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Zeugenverhör war am 16. Septbr. 1562 "Er Jacob Bauman, gewesener Abt zu Dargun, 71 Jahre alt, damals Pastor zu Röcknitz und verheirathet". Sein Nachfolger im Pfarramte wird Johann Cosmas gewesen sein, welcher im Jahre 1575 Pastor zu Röcknitz war.


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3. Der letzte Prior des Klosters Marienehe.

Die letzten Schicksale des Karthäuser=Klosters Marienehe bei Rostock und ihres letzten Priors sind schon in den Jahrbüchern XXVII, S. 1 flgd. ausführlich dargestellt. Eine wiederholte kurze Vorführung geschieht hier nur, um einigermaßen den nöthigen Zusammenhang mit den übrigen Darstellungen zu vermitteln.

Der letzte Prior (seit 1525) war Marquard Behr aus der adeligen rügenschen Familie von der Linie Neuhof (Semlow), ein gebildeter, würdiger und starker Mann. Nach dem entschiedenen Willen des Herzogs Johann Albrecht I. sollten alle Klöster, namentlich zuerst die großen Mönchs=Feldklöster aufgehoben, "die Abgötterei und die papistischen Diener allenthalben abgeschafft und die reine göttliche Lehre und christliche Ceremonien aufgerichtet" werden. Vgl. des Herzogs Regierungsverordnung vom März 1552 in Jahrbüchern VIII, S. 54. Im Jahre 1552, am 6. und 7. März, waren die Abteien Dargun und Doberan gefallen. Nun sollte Marienehe an die Reihe kommen. Man muß aber bei dem starken Geiste des Priors erheblichen Widerstand erwartet haben. Denn am 15. März 1552 ward die Karthause mit verhältnißmäßig großer Kriegsmacht eingenommen und aufgehoben und die Mönche mit ihrem Prior wurden mit Gewalt in die Welt verjagt (vgl. Jahrb. a. a. O. S. 39). Der Prior Marquard Behr flüchtete sich in die befreundete Karthause Arensbök in Holstein und war unablässig thätig und bemüht, sein Recht zu erlangen, freilich ohne allen Erfolg. Er starb in heißem Kampfe um Michaelis 1553 in der Karthause Arensbök.

Im Jahre 1559 wurden alle Gebäude des Klosters abgebrochen und die Steine zum Bau des Schlosses nach Güstrow geführt. Es ist keine Spur von dem Kloster übrig geblieben. - Der letzte Mönch erscheint zuletzt 1576 in der Karthause Marienkloster bei Hildesheim.


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4. Der letzte Präceptor von Tempzin.

Das im Jahre 1222 gegründete St. Antonius=Haus zu Tempzin war ein Tochterstift der Präceptorei Grünberg in Hessen bei Gießen und ward lange Zeit von dieser verwaltet und ausgesogen. Erst mit dem Anfange des 15. Jahrhunderts gewann das Haus Tempzin mehr Selbstständigkeit 1 ) und stiftete sogar mehrere Filiale. Mit dem wachsenden Grundbesitz stieg auch das Ansehen der Vorsteher (Präceptoren), welche bald als Mitglieder der Landstände und Räthe der Fürsten erscheinen. Der letzte Präceptor von Tempzin legt wiederholt Gewicht darauf, daß das Stift nicht ein Kloster, sondern ein Hospital 2 ) für Arme ("St. Antonius=Hof") gewesen sei ("nicht ein claustrum, sed hospitale pauperum"). Dennoch mußte das Antoniter= Hospital Tempzin auch der Reformation zum Opfer fallen.

Der Fürst Borwin hatte im Jahre 1222 zur Gründung des Stiftes nur den Hof Tempzin und 16 Hufen und den See zu Goldbek bei Sternberg gegeben; vgl. Meklb. Urk.=Buch I. Nr. 282. Hierfür gab das Stift "den Hertoghen tho Mecklenborch alle yar eyn dromet Erweten vnd eyne last beers vor der Stede Temptzin a prima fundatione wol by druddehalfhundert jaren". Die übrigen zahlreichen Güter hatte das Stift durch milde Gaben und eigene Arbeit erworben.

Der letzte Präceptor war Gregorius Detlevi, geboren um das Jahr 1490, nach seiner Sprache von niederdeutscher Herkunft, welcher ein gebildeter und angesehener Mann gewesen zu sein scheint und 1529 3 ) bis 1552 das Stift regierte. Jedoch konnte er sich endlich auch nicht halten. Als eine katholische Stiftung nach der andern fiel, gab der Herzog Heinrich am 25. Novbr. 1550 4 ) dem herzoglichen Rathe Joachim Krause auf Varchentin um seiner getreuen Dienste willen "das Gotteshaus zu Tempzin mit allen dazu gehörigen Gütern, Herrlichkeiten und Einkünften" zum Genießbrauch auf Lebenszeit, jedoch während der Lebens=


1) Vgl. Jahrb. XV, S. 150 flgd.
2) Vgl. Jahrb XXXIII, S. 18 flgd.
3) Detlevi's Vorgänger war Johann Wellendorf, welcher bis 1529 im Amte war, also wahrscheinlich an der "Schweißsucht" starb. Detlevi war schon vorher in dem Kloster, da er im Jahre 1563 schreibt, daß er 42 Jahre dort gewesen sei.
4) Vgl. Anlage Nr. 1.
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und Regierungszeit des damaligen Präceptors nur als ein "Coadjutor und Mitgehülfe", eigentlich aber als ein Aufseher, damit "nichts von den Gütern und Gerechtigkeiten verrückt werde"; für die Lebenszeit des Präceptors sollte Joachim Krause aber von der Präceptorei Unterhalt für sich, seine Diener und Pferde genießen. Damit war die Präceptorei säcularisirt oder weltlich geworden.

Es sollte aber bald ganz anders kommen. Am 6. Febr. 1552 starb der Herzog Heinrich und ihm folgte einstweilen als alleiniger Regent sein junger Neffe Herzog Johann Albrecht I. Dieser griff sogleich kräftig ein, um allen katholischen Stiftungen im Lande ein Ende zu machen. Nachdem er am 6. und 7. März 1552 die großen Klöster Doberan und Dargun aufgehoben hatte, und er selbst um 20. März zum oberländischen Feldzuge aufgebrochen war 1 ), ward am 27. März 1552 auch die Präceptorei Tempzin eingenommen und aufgehoben. Gregorius Detlevi berichtet am 3. Septbr. 1563 eigenhändig an den Herzog über den Hergang Folgendes:

"Doch myn Huß schal dodth syn.

Alse me screff im ringheren talle twe vnde vestich, dominica Letare" (27. März) "do was myn g. h. buten landes Don quam Enghelke Rostke van Szwerin tho Temptzin mit synen ghesellen vnde toghede eyne Credentie mit eyner Jnstruction vnde halde wech, wat eme beualen was."

Man versprach dem Präceptor für den Fall seines Abzuges ein Haus in Schwerin und jährlich 100 Gulden, 4 Drömt Roggen, 4 Drömt Malz, 1 fetten Ochsen, 2 fette Schweine, 2 Hammel u. s. w. Dies unterblieb aber, bis der Herzog wieder "binnen Landes" war. Der Präceptor blieb nun mit zwei alten Priestern noch eine Zeit lang zu Tempzin wohnen. Da der Landesregierung dieser fortwährende Besitz aber zu lange dauerte, so begab sich der Herzog Johann Albrecht selbst nach Tempzin, um mit dem Präceptor selbst zu unterhandeln und ihn zur Abtretung zu bewegen. Dies gelang denn auch. Der Präceptor verlangte für seine Entsagung den Hof Blankenberg zum Genuß auf Lebenszeit und das Hospitalhaus zu Wismar erblich. Die ebenfalls anwesenden Räthe Dietrich Maltzan und Christoph Linstow meldeten ihm die Bewilligung. Er schreibt selbst hierüber:


1) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 34 flgd.
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Dhon begherde ick von J. f. g. den hoff thom Blanckenberge lifflick vnde dat huß thor Wismar erfflick, wo my Diderick Moltzan vnde Christoffer Linstow vormeldeden, vnde ydt wordt ock bewilliget vnde vorseghelt, wo J. f. g. wol bewust."

Am 23. December 1554 verschrieb 1 ) zu Tempzin der Herzog dem Präceptor "in Betracht seiner geleisteten treuen Dienste" auf Lebenszeit den Präceptoreihof Blankenberg mit allen Einkünften und Gerechtigkeiten zum alleinigen Genießbrauch und demselben und "zwei alten betagten Priestern" zusammen mehrere Präceptorei=Pächte aus Penzin und Eikelberg zum Genuß zu gleichen Theilen auf Lebenszeit. Die Einkünfte des Präceptors gingen aber nicht regelmäßig ein. Am 16. Aug. 1557 schrieb der Herzog aus Tempzin an den Landes=Ausschuß, daß er dem Präceptor "allhier" noch 360 Gulden schuldig sei, und wies nach oftmaliger Mahnung denselben an, demselben diese Summe, da sie so groß nicht sei, im nächsten Umschlage zu bezahlen, damit er "mit fernerem Ueberlauf verschont werden möge". In demselben Jahre fing man auch an, die Klostergebäude zur Benutzung der Steine für die Schloßbauten abzubrechen. In der Renterei=Rechnung vom Jahre 1557 heißt es: "5 Thaler walmeister zu abbrechung des alten Hauses zu Tempzin, d. 7. Septembris".

Dieser für den alten Präceptor grade nicht erquickliche Zustand sollte aber auch nicht lange dauern. Nach einiger Zeit erschien eine herzogliche Commission mit dem Canzler Johann von Lucka an der Spitze, um den Präceptor zur völligen Abtretung und zur gänzlichen Räumung des Hofes Blankenberg zu vermögen. Man gab ihm eine jährliche Pension von 200 Gulden auf Lebenszeit, mehrere Naturalhebungen aus dem Amte Doberan und 50 Gulden für das Haus in Wismar. Detlevi schreibt selbst hierüber etwas bitter:

"Dat ydt auerst eyne vorvoranderinghe krech, vornam ick van Johann Luckawen, Licentiaten, Doctore Dragsteden, Andrea Bessel vnd Volrat Pren seer wol, de ick wil rowen laten in sancta pace. Szo weten J. f. g. seer wol, dat ick nicht mer alse II hundert fl. vor den hoff thom Blanckenberge krech vnd veftich fl. vor dat huß thor Wismar. Jck wet, dat by den tyden myn g. h. noch eyn jungher fursthe weren, nu vele anders konen bedencken vth hoghen ghemote,


1) Vgl. Anlage Nr. 2.
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also do nicht. Wat myn g. h. by dem noch don willen, steith in j. g. ghewalt. Dyt will ick protesteren, g. h., coram deo et duce meo, dat dit nummer von my yn de vedder ghestellet is gheworden, vnd weth ock wol, dat nu nemant leuet, der der guder tho Temptzin ßodan bescheet weeth."

Dies wird im Jahre 1560 gewesen sein. Nachdem Detlevi dem Herzoge "1000 Mark lübisch Capital, welche ihm der Rath zu Wismar schuldig" war, mit dem Schuldbriefe freiwillig übergeben hatte, verschrieb 1 ) ihm der Herzog am 6. Nov. 1560 auf Lebenszeit die Rente von diesem Capital und jährlich aus dem Klosteramte Doberan an jährlichen Naturalhebungen: 1 Drömt Roggen, 1 Drömt Malz, 6 Fuder Holz und 2 Schweine; für die Abtretung des "Hauses" Tempzin hatte der Herzog ihm 250 Gulden baar zahlen lassen.

Gregorius Detlevi zog nun von Blankenberg ab und zog nach Rostock. Seine Briefe vom 3. Sept. 1563, 12. Sept. 1566 und 25. April 1571 sind von Rostock datirt. Im Protocoll der Kirchen=Visitation von Rostock vom Jahre 1566 werden aufgeführt:

"Heuser

Sanct Jacobs Kirchen zustendigk.

Das Pädagogium.
1 Gibelhauß nebst dem Pädagogio.
1 Gibelhauß darin Magister Posselius wohnet.
3 Buden nebest dabei, in einer wohnet der Präceptor vom Tonnieshoff."

Wahrscheinlich war ihm dieses kleine Häuschen ("Bude") unentgeltlich auf Lebenszeit eingethan.

Hier heirathete nun Detlevi, 73 Jahre alt. Er schreibt am 3. September 1563 an den Herzog:

"De wyle ick my nu hebbe begheuen in den hilligen Eestant, fodere non valeo, mendicare erubesco",

und bittet den Herzog um Vermehrung der Naturalhebungen,

"dat dyt myn g. h. wolden bewillighen vor my vnd vor myne eelike husfrowe, liffghedinghes wise to vorseghelende."

Auch bittet er den Herzog um Zurückgabe des "Wismarchen (Schuld=)Briefes" und klagt:

"Myn herteleyt kan ick nicht alle klagen. Jck hebbe dar twe vnde uertig yar ghewesen etc . Szo hebbe ick myne Eefraw ghenamen vp dessen breff,


1) Vgl. Anlage Nr. 3.
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dat se scheide de 20 fl. na mynem dode heuen etc . Wat ick dar vor horen moth, non scribo."

Seine Bitten blieben aber wohl unerfüllt. Im Gegentheil blieben ihm seine Hebungen oft lange Zeit aus. Er klagte darüber im Jahre 1571 bitter beim Herzoge, welcher denn auch, auf Fürbitte des Rectors und Concils der Universität Rostock für den guten alten Mann ("huic optimo seni Gregorio Detleui"), gemessene Befehle zur Abführung gab.

Bei dieser Gelegenheit schreibt Gregorius Detlevi aus Rostock, durch fremde Hand, am 25. April 1571:

"Jck bin ein Man, LXXXI jahr olt, vnde wath de vom houetmanne hebben schal, schuth mith aller beschwerunge vnde krige dat suluige nicht tho rechter tidt."

Hiemit verschwindet Gregorius Detlevi aus der Geschichte und wird nach dieser Zeit wohl nicht lange mehr gelebt haben.


Anlage Nr. 1.

Der Herzog Heinrich von Meklenburg verschreibt dem herzoglichen Rath Joachim Krause auf Varchentin die Antonius=Präceptorei Tempzin zum Genießbrauch auf dessen Lebenszeit, jedoch während der Lebens= und Regierungszeit des damaligen Präceptors nur zur Mitregierung als Coadjutor und zum Mitgenuß.

D. d
. Güstrow. 1550. Novbr. 25.

Wir Henrich von gotts gnaden herzogk zw Mecklnburgk, fursth zw wenden, graff zw Swerinn, Rostock vnd Stargartt der lande here, bekennen offentlich für vns, vnser erben vnd nachkomende, das wir neben denn hochgebornen fursthen hern Johans Albrechten vnd seiner lieb Bruderen herzogen zv Mecklnburgk, fursten zu wenden, Grauen zu Schwerin, Rostogk vnd Stargardt der land hern, Vnsern freundtlichen lieben Vetteren, dem Erbarn Vnsern radt vnd lieben getrewen Joachim Krausen Vnser gotshaus zw Tempzin, ßo mhen den Antoniushoff nennet, mitt alle seinen herligkeiten vnd zwgehorigen gutteren, beweglich vnd vnbeweglich, einkomen vnd nutzungen, wie dießelbigen in Vnserm fursfthenthumb gelegen oder sonsth dar zw gehoren mochten, nichts daruon ausge=

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slossen, Vmb seiner getrewen dienste willen, ßo ehr vns gethan hatt vnd hinfhuro thun soll vnd will, gnediglich verschrieben vnd eingethan haben, verschreiben vnd befhelen ihm dasselbige alles hiemitt in krafft dieses Vnsers brieues also vnd der gestalt, das ehr die Zeit seines lebens dasselbige gottshaus oder den Antoniushoff innehaben, besitzen, verwalten, demselbigen getrewlich furstheen, aller seiner einkomen Vnd nutzung geniessen Vnd gebrauchen soll, in aller massen, wie andere, ßo fur ihm desselbigen hauses preceptores Vnd besitzer gewesen, dasselbige bisdaher allerfreiesth besessen, ingehapt, seines einkomens Vnd nutzungen genossen Vnd gebrauchet haben.

So lange aber itziger preceptor oder meister noch im leben oder der vorwaltung Vnd regirung nicht Vollenkomlich abstheet, soll gleichwoll gedachter Joachim Krause in der regirung ein coadiutor Vnd mittgehulffe neben ihm sein, demselbigen Vnserm gottshause getrewlich helffen furstheen Vnd bei seiner gerechtigkeit handthaben vnd daran sein, das nichts von einigerlei gutteren Vnd gerechtigkeiten, wie die nhamen haben mochten, daruon widder recht verrugket oder entzogen werden. Dargegen soll ehr darselbst notursffige Vnderhaltung fur sich, seine diener vnd pferde vngehindert haben. So aber itziger preceptor nach dem willen gottes fur ihm mitt todte abgheen oder sonsth der regirung (wie obgemelt) abstheen wurde, alsdan soll er Joachim Krause in gleichen wirden Vnd Stande dasselbige Vnser gotteshaus sein leben lanck alleine Verwalten, innehaben, besitzen, alle desselbigen nutzungen zw seiner noturfft geniessen Vnd gebrauchen, Doch Vnserer fursthlichen Obrigkeit Vnd Von altershero gewonlichen gerechtigkeiten daran Vnuorgreifflich.

Wurde es sich aber zwtragen, das ehr Joachim Krause desselbigen Vnsers gottshauses regirung bei seinem leben gutwillig abstheen wolle, alsdan soll ehrs zw hochgedachter Vnserer lieben Vetteren Vnd Vnseren oder Vnserer allerseits erben händen alleine abzwtretten Vnd zw resigniren macht haben, gants getrewlich Vnd ohn gefheer. Zw Vrkunt habe wir diesen brieff mitt Vnserm furstlichen insigel befestiget Vnd mitt egen handen Vnderschrieben, Der geben ist vf vnnserm Schlosß zu Gustrow Dinstags am tage Catharine virginis, Nach christi vnnsers lieben herrn geburt funfzehenhundert vnd funfzigk Jhare.

Nach dem Concept im Staats=Archive zu Schwerin.


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Anlage Nr. 2.

Der Herzog Johann Albrecht I. von Meklenburg giebt dem Präceptor des Antonius=Hospitals zu Tempzin Gregoris Detlevi auf Lebenszeit den Hof Blankenberg zum alleinigen Genusz, und demselben und zwei alten Priestern Pächte aus Penzin und Eikelberg zum Genusz zu gleichen Theilen.

D. d. Tempzin. 1554. Decbr. 23.

Von Gottes gnaden Wir Johanns Albrecht, herzogk zu Meckelnburgk etc ., Bekennen vnd thun kundt hiemit fur vns, vnser Erbenn, Nachdem der Wirdige vnser lieber Andechtiger Er Gregorius Dethleui eine lange Zeit hero vnser haus vnd Closter Temptzin als ein Preceptor vnd befhelhaber mit Vleiß vorwaltet vnd vorgestandenn, Als haben wir in betrachtung seiner geleisteten getrewen dienste Jme aus besondern gnaden den hoff zu Blanckenburge, der zu Vnserm hause Temptzin gelegenn, mit aller nutzung, einkommen, gerechtigkeyt, zugehorigenn Diensten, Fieschereyen vnd freyen Müllenfure die Zeit seines lebens für sich alleine Jnzuhabenn, zu genießen vnd zu gebrauchenn, Auch fünftzigk Mark zwei schilling Jm dorff Pentz[in] vnd zehen Mark im Dorff Ecklenburgk Jerlicher Pacht, gemelten Gregorio Detleui, vnd zweier Altenn betagtenn vnd begebenen Pristern Jrer Dreier lebelangk Jn gemeine zu gleichen teilen Vngehindert zu hebenn Vnd zu gebrauchenn aus gnaden gegeben habenn, Als wan gemelte Drei Personen mitt tode abgangenn, das dieselbe Pechte aus den Dorffern Pentzinn vnd Eckeln[burgk] vnd der hoff zu Blanckenburgk mitt aller gerechtigkeit nach Ehrn Gregorii Dittleui Todtlichenn Abfall, alsdann wieder an Vnser haus vnd Closter, Jnmaßen solches alle Je vnnd allewege dartzu gehort, fallen Vnd kommen solle, Vnd thun daßelb wie oben Jedes Jnsonderheit Verzeichen hiemit in craft vnd machtt diß vnsers brieffes wießentlichen ohn alles gefherde. Des zu Vrkundtt mitt Vnserm vffgetrucktenn Pitschir Vorsiegelt vnd geben zu Temptzin denn 23. Decembris, Anno etc . 1554.

Nach einer Canzlei=Abschrift in einem gleichzeitigen Copial=Buche im Staats=Archive zu Schwerin.


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Anlage Nr. 3.

Der Herzog Johann Albrecht I. von Meklenburg verschreibt dem ehemaligen Präceptor des Antonius=Hospitals zu Tempzin mehrere Naturalhebungen aus dem Amte Doberan auf Lebenszeit.

D. d. Schwerin. 1560. Novbr. 6.

Wyr Johanß Albrecht, Hertzog zu Mecklenburgk, Furst zu Wenden, Graue zu Schwerin, der Lande Rostock vnd Stargardt herre, Bekennen hirmith offentlich fhur vns vnd vnsere Erben, nachdem der Wir[dige] vnser lieber andechtiger Er Gregorius Detleui das hauß Tempzein ver[schiehener Zeit] abgetretten, Dargegen wir ime zwei [hun]dert vnd fuffzich gulden baruber haben zustellen lassen, vnd ehr vnß ahn heute Dato auch Ein tausend Margk Lubisch heuptsumma, die ime vermuge Brieff vnd Siegel der Rath zur Wißmar schuldich ist, freiwillich vbergeben vnd die vorschreibung als balde daruber zugestellet, das wir ime die Zeit seines lebens die Renthe vom Rath zur Wißmar von solchen Ein tausend marcken zu fordern nachgegeben, Vnd damith ehr seine erhaltunge desto beßer die Zeit seines lebenß haben muge, So haben wir ime alle jhar, so lang ehr leben wirdt, Ein drompt Roggen, Ein drompt Maltz, Sechs fuder holtz vnd zwey Schweine auß vnserm Closter Dobran vorreichen zu laßen bewilliget, Bewilligen vnd sagen solches alles zw in krafft vnd macht dieses vnsers offnen Breueß treulich vnd vngefherlich. Vrkundt haben wir unser Secret wißentlich auf dießen Bref gedruckt, denselben auch mith eygener handt vnderschrieben, der gegeben ist zw Schwerin nach Cristi geburt im tausent funffhundert vnd Sechstigesten Jhare, den sechsten Nouembriß.

Manu propria sst.   

Nach einer am Rande stark vermoderten beglaubigten Abschrift vom Jahre 1571 im Staats=Archive zu Schwerin.


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5) Der letzte Comthur von Kraak.

Die letzte unruhvolle Zeit der Johanniter=Comthurei Kraak südlich bei Schwerin ist in den Jahrb. I. S. 27 flgd. ausführlich geschildert. Der letzte regelmäßige Comthur war Mathias v. Jlow (seit 1504), welcher aber im Jahre 1533 von dem Ordensmeister wegen schlechter Wirtschaft abberufen ward. Sein Nachfolger Mathias Belling erschoß sich sogleich, da er fürchtete, die Comthurei nicht halten zu können. Seitdem spielen 20 Jahre lang nichts als Streitigkeiten mit dem Orden und auch unter den Comthuren. Da griff der Herzog Johann Albrecht mit Macht ein und ließ im Sommer 1552 die Comthurei gewaltsam einnehmen und weltlich machen; einige Zeit darauf verlieh er dieselbe dem ränkevollen Ritter Friedrich Spedt.

Der frühere Comthur Mathias v. Jlow ging nach seiner Entsetzung in die große Johanniter=Comthurei Mirow, wo er nach frühern Nachrichten noch 1541 lebte. Hier wird er auch noch lange gelebt haben und endlich gestorben sein. In neuern Zeiten haben sich noch Nachrichten über Mathias v. Jlow gefunden.

Der Herr Seminarlehrer Johannes Neubert zu Mirow theilt mit, daß zu Mirow eine Urkunde des Herzogs Johann Albrecht, d. d. Mirow, den 1. August 1568, für den Pastor Johann Andreas aufbewahrt wird, in welcher es heißt:

"Daß vom gemelten Pastor angelanget worden, ihme aus gnaden das Häuselein zu Myrow, so etwa der gewesene Compter Jloff sehliger an den Kirchhoff hatt bawen lassen",

zu schenken. Eben so heißt es auch in der Bestätigung vom Jahre 1596 von dem Hause:

"so etwa ein gewesener Comptor Herr Jloff genanndt auffn Kirchhof zu Myrow bawen lassen".

Es scheint also nicht zweifelhaft zu sein, daß dieser zu Mirow wohnende "gewesene Comthur" Jloff der ehemalige, abgesetzte Comthur Mathias v. Jlow von Kraak ist, zumal da er 1568 der "gewesene Compter seliger" genannt wird, und hier das Wort "gewesener" sich nicht auf seinen Tod beziehen kann, der durch das Wort "seliger" bezeichnet

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wird. Der regierende Comthur von Mirow würde auch im Comthureihause gewohnt und sich nicht ein "Häuselein" am Kirchhof zur Wohnung haben bauen lassen.

Die Johanniter=Priorei Groß=Eixen oder Prior=Eixen hatte kein bedeutendes Ansehen und daher ging die Säcularisirung leicht von statten (vgl. Jahrb. I. S. 56 flgd.). Der letzte Prior Matthäus Role (seit 1527) verschwindet während der Reformation mit der Zeit ganz und der Herzog Johann Albrecht schenkte schon im Februar 1552 das Gut seinem Canzler Johann von Lucka.

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