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IV. Zur Siegel= und Wappenkunde.


Das Wappen der von Stralendorf.

In den Jahrb. XXVII, S. 251, und XXIX, S. 273, ist das Wappen der meklenburgischen altadeligen Familie v. Stralendorf wiederholt besprochen und wird in dem Meklenb. Urkunden=Buche zur Urkunde vom 30. März 1320 wieder zur Sprache kommen, nachdem der Herr Landrath v. Stralendorf auf Gamehl drei Holzschnitte zur Erläuterung des Wappens für diese Urkunde gestiftet hat. Um aber die Forschung auch in weitern Kreisen bekannt zu machen und weiter zu führen, mögen diese Abbildungen auch hier eine Stelle finden.

Das Schildzeichen im Wappen der Familie v. Stralendorf ist seit der ältesten Zeit unverändert geblieben: im längs getheilten Schilde rechts drei schräge rechts gekehrte Pfeile, links ein halbes (Mühl?=)Rad. Das Staats=Archiv zu Schwerin bewahrt eine große Menge von Siegeln dieser Familie, welche aber fast alle Schildsiegel sind.

Das älteste Schildsiegel ist das hieneben abgebildete Siegel des Ritters Vicke (Friederich) v. Stralendorf an einer Urkunde vom 30. März 1320, welches öfter vorkommt.

Schildsiegel

Die Helmzier dieses Wappens ist in jüngerer Zeit aber offenbar verunstaltet, wenigstens überladen; aus einer Krone ragen 2 Straußfedern hervor, zwischen denen ein aufgerichteter Pfeil steht, auf dem wieder eine Krone balancirt, welche wieder mit 3 Straußfedern bedeckt ist (vgl. Masch Meklenburg. Wappenbuch).

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Helmzeichen auf alten Siegeln der Familie gehören aber zu den größten Seltenheiten. Eines der wenigen und ältesten Siegel, auf denen Schild und Helm dargestellt ist, ist das hieneben abgebildete Siegel, welches an einer in Lisch Meklenb. Urkunden II, S. 224 abgedruckten Urkunde des Klosters Neukloster vom 19. Novbr. 1460 hängt.

Siegel

Dieses Siegel hat den bekannten Schild, jedoch ausnahmsweise auf demselben die 3 Pfeile links, und über dem Schilde einen Helm, auf dem nur ein aufgerichteter Pfeil steht. In dem Abdruck dieser Urkunde a. a. O. habe ich den Helm irrthümlich für einen "Thierkopf" ausgegeben; die Figur ist aber nichts weiter als die bekannte langschnabelige Helmfigur des 15. Jahrhunderts. Noch im 16. Jahrhundert kommen mehrere v. Stralendorfsche Siegel vor, auf denen der Helm nur einen einfachen Pfeil trägt.

Auf alten Siegeln ist also der aufgerichtete Pfeil allein der Helmschmuck des Stralendorfschen Wappens. Dennoch ist der Federschmuck auf dem Pfeile auch alt. Bei der Restauration der aus dem 14. Jahrhundert stammenden Kirche des alten v. Stralendorfschen Gutes Zurow kamen im Jahre 1862 auf den Gewölben des Chores mehrere Gewölbe=Malereien zum Vorschein, und unter diesen auch ein hieneben im verkleinerten Maaßstabe abgebildetes v. Stralendorfsches Wappen: vgl. Jahrb. XXIX, S. 202 flgd., welches ungefähr aus der Zeit um das Jahr 1360 stammen mag (vgl. Jahrb. XXIX, S. 273).

Wappen

In diesem Wappen steht unmittelbar auf dem Helme ebenfalls ein aufgerichteter Pfeil, welcher jedoch auf der Spitze mit einem Pfauenwedel besteckt ist, eine Darstellung, welche mehr natürlich ist und auch mehr geschichtlichen Halt hat, als die Darstellung von zwei Etagen von Straußfedern. Pfauenwedel kommen auf den Wappen der altadeligen Familien Meklenburgs öfter vor, theils mit, theils ohne Verbindung mit einer alten Helmzier. Dieses Zurowsche Wappen wird also wohl die beste Gestalt des v. Stralendorfschen Wappens sein.

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Ueber die oben angeführte Neuklostersche Urkunde vom 19. Novbr. 1460 läßt sich noch eine andere heraldische Merkwürdigkeit anführen.

Der Herr Landrath v. Stralendorf berichtet, daß sich in seinem Besitze ein alter bronzener Stralendorfscher Siegelstempel ("Pettschaft, ungefähr so, wie man sie jetzt zu führen pflegt,") befindet, welcher vor mehr als hundert Jahren auf dem Felde zu Gamehl gefunden sein soll und sich schon im Besitze seines Urgroßvaters befunden hat und auf ihn vererbt ist. Das runde Siegel hat einen stehenden Schild mit dem Stralendorfschen Wappen (ohne Helm) und die Umschrift:

Umschrift

Dieser Siegelstempel stammt aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Ein freilich sehr schlechter Abdruck dieses Stempels hängt an der oben angeführten Neuklosterschen Urkunde vom 19. Novbr. 1460, wodurch die Brüder Heinrich, Ulrich und Vicke v. Stralendorf, Knappen, wohnhaft zu Crivitz (pfandgesessen), dem Kloster Neukloster das höchste Gericht, die Bede und andere herrschaftliche Gerechtigkeiten des Dorfes Sellin verpfänden. Dieses Siegel des Vicke v. Stralendorf hängt an der Urkunde an dritter Stelle. An zweiter Stelle an derselben Urkunde hängt das oben abgebildete Siegel des Knappen Ulrich v. Stralendorf mit Schild und Helm, auf dem ein aufgerichteter Pfeil steht.

Der Besitz eines nachweisbaren mittelalterlichen Siegelstempels in einer Familie ist immer ein sehr seltener Fall.

G. C. F. Lisch.