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III.

Die

Händel Herrn Peter Langejohanns,

Bürgermeisters zu Wismar.

Von

Dr. Crull zu Wismar.


E s war bekanntlich keine schöne Zeit für Meklenburg das fünfzehnte Jahrhundert. Landesherr im heutigen Schwerinschen war seit 1442 Herzog Heinrich, der Dicke zubenannt, allein. Seine Lust an Streit und Krieg ist landkundig, aber er wird auch beschuldigt, in verdächtiger Weise seiner guten Mannen geschont zu haben, wenn sie Frachtwagen geplündert, Vieh weggetrieben und sonstige Annexionen fremden Eigenthums auf kecker Streiferei ausgeführt hatten. Dergleichen Ueberfälle führten zu Wiedervergeltung oder zu in der Regel weitläufigen, meist unfruchtbaren Ausgleichs=Verhandlungen: kurz Unsicherheit und Unordnung regierten aller Orten und kosteten Bürger und Bauer nicht allein Habe und Gut, sondern oft genug auch Haut und Haar obenein, während doch die Anstifter solchen Unfugs ihren Gewinn eben so schnell wieder verloren, wie sie ihn eingezogen hatten.

In welcher Weise es jener Tage im Lande herging, kann man aus folgendem Vorfalle entnehmen, der sich im Jahre 1455 zutrug. Die Kirche U. L. Frauen zu Wismar hatte von den v. Plessen zu Barnekow Renten in Gressow und Weitendorf gekauft. Da die Bauern fünf Wochen nach Martini, wo jene fällig waren, nicht gezahlt hatten, so wurden am 19. December drei reitende Diener ausgeschickt, um zu pfänden, wie es derzeit in den Kaufbriefen für solchen

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Fall ausbedungen zu werden pflegte. Die Junker von Barnekow aber, als sie von der Pfändung Kunde erhielten, ritten zwölf Mann hoch den Dienern nach, ereilten sie bei Vorder=Wendorf und jagten ihnen das Vieh, welches sie mitgenommen, wieder ab, wobei es nicht ohne scharfe Hiebe herging. Als die Diener nun zerschlagen und blutig von ihrer Expedition in die Stadt zurückkamen und klagten, wie ihnen begegnet sei, beschlossen die Wismarschen auf der Stelle, sofortige Genugthuung für die Gewaltthat sich zu verschaffen; angeblich 600 zu Fuß und 100 zu Pferde stark rückten sie mit Geschütz und mit Böten zum Uebersetzen über den Graben versehen noch in derselben Nacht vor Barnekow und erstürmten beim Anbruche des Morgens das feste Haus, welches nur durch Vermittelung Hinrichs v. Bülow von Plüschow vor gänzlicher Demolirung bewahrt blieb. Der Abzug wurde dadurch erlangt, daß die v. Plessen sich verpflichteten zu leisten, was der Landesherr für recht oder billig erklären würde 1 ). Sie konnten nichts Besseres thun, denn selbiger hat offenbar das Vorgehen der Stadt äußerst übel aufgenommen und so übel, daß solches nicht allein zu Verhandlungen in dem großen Style jener Tage führte, an denen sich einerseits Herzog Adolf zu Schleswig und Herzog Bernd zu Lauenburg und andererseits Lübek und Hamburg, ohne Erfolg freilich, betheiligten, sondern daß auch diese Angelegenheit in einer langen Reihe von Beschwerden, welche der Herzog anscheinend im Jahre 1462 gegen seine Stadt vorbrachte, allen übrigen vorangeht. Denn damals erst fand die Sache einen Abschluß, nachdem im Sommer desselben Jahres der Fürst von dem ältesten Bürgermeister zu Wismar, Herrn Peter Langejohann, persönlicher Beschwerde wegen, deren Erledigung kaum minder lange Zeit dauerte, zufrieden gestellt worden war.

Peter Langejohann, auch hin und wieder blos Lange genannt, gehörte keinem namhaften Wismarschen Geschlechte an. Früher, 1394 und 1396, kommt ein Bürger desselben Namens in gleichgültigen Verhältnissen vor, der sein Vater gewesen sein mag, und er selbst hat sich in den Documententrümmern Wismars auch nur ein einiges Mal gefunden, ehe er, 1437, in den Rathsstuhl gewählt wurde, zu welchem ihm, wie unten zu erzählende Vorgänge schließen lassen, vermuthlich die Heirath mit einer Tochter des 1420 oder 1421 verstorbenen Bürgermeisters Hermen Meiger den Weg bahnte.


1) Schröders P. M. S. 2096.
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Mit sammt Hinrich Spek wurde er dann 1451 zu dem alten Hinrich Dargetzow als Bürgermeister erwählt, zu denen weiter, um die Zahl voll zu machen, 1453 Berthold Knorreke kam. Als Herr Dargetzow im Jahre darauf gestorben war, wurde der vierte Platz, freilich nicht sofort, sondern erst 1458, mit Bernd Pegel besetzt. Herr Peter Langejohann erreichte also sehr bald die Würde des ältesten Bürgermeisters, und da bei diesem in jener Zeit die Leitung der Geschäfte, "das Wort", beständig geblieben zu sein scheint, so war er von hervorragendem und entscheidendem Einflusse, der ihm aber freilich auch schon vermöge seiner Persönlichkeit allem Ansehen nach zugefallen ist. Nahe liegt es daher, in ihm denjenigen zu erblicken, welcher den oben erzählten Sturm auf Barnekow ins Werk richtete, und solches wird auch wohl die Meinung Herzog Heinrichs gewesen sein, der, da ihm ohnehin Verschiedenes von jenem hinterbracht war, wodurch er sich in seinen Ehren und Rechten verletzt fühlte, in seinem Streben deswegen Genugthuung zu erlangen, zu Mitteln vorschritt, welche ungewöhnlich genug waren.

Zunächst trat der Herzog am 4. November 1458 in Person und von einigen seiner Räthe begleitet, vor den sitzenden Rath und ließ Klageartikel wider den Bürgermeister verlesen. Dieser erbat sich Abschrift und Frist zur Beantwortung, welche ihm gewährt wurden, während man den Herzog ersuchte anzuzeigen, wann es ihm genehm sei, die Vertheidigung des Angeklagten zu hören. So ein regelmäßiger Rechtsgang scheint aber nicht den Absichten des Herzogs entsprochen zu haben, die vielmehr auf ein summarisches Verfahren gerichtet gewesen sein werden. In Unwillen ist er von dannen gegangen und hat auf Wege gesonnen, dem Bürgermeister beizukommen. Von einem Processe wollte er eben nichts wissen, Vermittelungen der nächsten Nachbaren mochten weitläufig und ungeeignet erscheinen, aber der Niftelmann der Herzogin, der König Christiern von Dänemark, der konnte ihm wirksamen Beistand leisten, und an diesen wendete er sich, um solchen zu erlangen. Derselbe wurde ihm denn auch zugesagt und es ist demgemäß Anfangs Juli 1459 ein königlicher Bote in Wismar erschienen, welcher eine Aufforderung, den Landesherrn zufrieden zu stellen, überbracht haben wird. Der Rath hat darauf den Sachverhalt auseinandergesetzt und seine Bereitwilligkeit, dem Herzoge zu Recht wider den Bürgermeister zu verhelfen, zugesichert. An solcher Genugthuung war jenem ja aber nicht gelegen und ohne Zweifel ist es auf sein Andringen geschehen, daß der

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König unter dem 20. August von Stockholm aus neue Briefe abfertigte mit dem Verlangen, der Rath möge Herrn Peter anhalten, den Landesherrn wegen der ihm zugefügten Schmach und üblen Nachrede zufrieden zu stellen, und der Drohung, wo dem nicht so geschehe, den Wismarschen den Verkehr in seinen Reichen und insonderheit auf Schonen zu legen; ein gleichlautendes Schreiben war an "die Gilden, Aelterleute und erbgesessenen Bürger" gerichtet. Dem gegenüber konnte der Rath aber nichts weiter thun, als daß er auf frühere Beantwortung desselben Ansinnens sich beziehend, unter erneuerter Darlegung des Sachverhältnisses sein voriges Erbieten wiederholte. Das schien gewirkt zu haben, denn die Stadt hatte den folgenden Winter Ruhe vor solchen Zumuthungen, aber es war der Winter gewesen, der ihr diese verschaffte, denn Ende März oder Anfangs April 1460 überbrachte ein gewisser Tile eine dritte Aufforderung des Königs aus Ripen, man möge Herzog Heinrich bis Pfingsten Genugthuung verschaffen oder gewärtig sein, daß er, der König, die Wismarschen in seinen Landen nicht ferner dulde. Der Rath sah nunmehr ein, daß die schriftlichen Auseinandersetzungen seinerseits nicht beachtet wurden und die Betheuerung seiner Bereitwilligkeit zur Rechtshülfe am Dänischen Hofe keinen Glauben finden wollte, und fertigte daher den Stadtschreiber M. Jürgen Below über Lübek, wo man ihm den dortigen Protonotarius M. Wunstorp zum Beistande mitgab, an den damals in Holstein weilenden König ab, welchen die Boten am 1. Mai zu Segeberg trafen. Hier wurde denn nun ausgemacht, der Rath solle Herrn Peter dazu bestimmen, daß er seine Einwilligung zur Entscheidung der Sache durch den König und die Ehrbaren von Lübek gebe, und solche Einwilligung gab Herr Peter auch, jedoch unter der Bedingung, daß der Herzog bei diesen Schiedsrichtern bleibe und ihm und den Seinen eine gelegene Stätte mit genügendem Geleite zur Verantwortung gewiesen werde. Der Rath benachrichtigte König Christiern von dieser Erklärung und bat zugleich, der ausgesprochenen Drohung in Betreff der Schonreise keine Folge zu geben. Daran mag der König damals auch wohl nicht viel gedacht haben; ihm, der eben Holstein unter sich gebracht, wird diese Sache nicht gelegen gewesen sein und sendete er daher einen seiner Räthe, Vollert v. Bokwold, an Herzog Heinrich, um diesen zu bestimmen, daß er die Angelegenheit bis zum nächsten Jahre ruhen lasse. Als aber der Herzog dem entgegen mündlich und schriftlich sich dahin erklärte, daß er durchaus diesen Handel aus der

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Welt geschafft haben wolle, so ließ der König ihn wissen, er werde mit den Räthen des Dänischen Reiches, welche sich kommenden Pfingsten in Kopenhagen versammelten, die Sache in Erwägung nehmen und dann eine Botschaft nach Wismar senden, um dieselbe in Güte beizulegen; der Herzog möge dann auch seinerseits Bevollmächtigte dorthin abordnen. Die Wismarschen wurden hiervon durch den Bischof Arnd von Eutin unterrichtet, der, wie es scheint, auf ihre Bitte und um seines "guten Freundes", des Bürgermeisters, willen Erkundigungen am königlichen Hofe eingezogen hatte, und ersuchten demzufolge die Lübischen, wenn der König seine Abgeordneten senden würde, auch aus ihrer Mitte solche zu schicken. Aus diesem Tage ist aber damals, und zwar vermuthlich aus dem Grunde Nichts geworden, weil in jener Zeit die Holsteinschen Angelegenheiten den König vollständig in Anspruch nahmen, so daß der Herzog sich gedulden mußte bis zum nächsten Jahre, 1461, wo Rostock, und zwar mit Unterstützung König Christierns, den Versuch gemacht zu haben scheint, den Handel beizulegen, denn Anfangs Juli jenes Jahres sind außer Rostocker Sendeboten auch zwei Dänische Ritter in Wismar gewesen, welche sich eine volle Woche aufgehalten haben. Eine Vermittelung war jetzt aber schwieriger dadurch geworden, daß die Beschwerden des Herzogs gegen die Stadt, welche sich mehr und mehr gehäuft hatten, mit zur Sprache kamen und jener auch mit den Lübischen aus unbekannten Gründen auf gespanntem Fuße stand. In der Sache mit Lübek nahm der Herzog die ihm durch seinen Rath Hinrich Benzin angetragene Mediation der Rostocker an und sagte eine Zusammenkunft am 25. Juli in Rehna zu; mit denen von der Wismar aber, erklärte er, die sich wider ihn und seine Mannen gegen ihre der Landesherrschaft geschworenen Eide mit fremden Städten ohne Noth verbündet, wie er und seine Vorfahren es um die Stadt nicht verdient hätten, könne er nicht verhandeln oder müsse er wenigstens doch mit den früher bereits in Anspruch genommenen Mittelspersonen und den durch die Stadt Beschädigten zuvor Rücksprache nehmen. Nichtsdestoweniger hofften die Rostocker, daß auch die Wismarsche Sache auf dem angesetzten Tage sich zur Verhandlung werde bringen lassen, eine Hoffnung, welche sich jedoch als eitel erwies, insofern, wenn man den Tag überhaupt abgehalten hat, auch der weniger schwierige Handel mit Lübek damals nicht beigelegt worden ist.

Natürlich mußte den Wismarschen aber daran liegen, die Beziehungen zu dem Landesherrn wieder auf einen

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leidlichen und besonders einen sicheren Fuß gebracht zu sehen, und ihr Sendebote, nämlich Herr Peter Langejohann, wird wahrscheinlich auf dem Tage, welchen die Städte um Trinitatis des folgenden Jahres 1462 - Juli 13 - mit König Christiern in Kopenhagen abhielten, die Angelegenheit bei letzterem wieder in Erinnerung gebracht haben. Dieser Tag wurde am 25. desselben Monats in Lübek weiter geführt und hier nahmen nun die Dänischen Legaten, Bischof Arnd von Lübek, Bischof Knud von Wiborg, die Ritter Klaus Rönnow und Eggert Frille und der Kanzler Daniel Kepken von Nuland im Vereine mit den Sendeboten Hamburgs, welches in diesen Sachen schon 1456 thätig gewesen war, nämlich dem Bürgermeister Hinrich Loppow und dem Rathmanne Albert Schilling, dieselben vor, ohne jedoch etwas darin ausrichten zu können, da die Vertreter des Herzogs, Eggert v. Quitzow und Hinrich v. Bülow, Herr Hinrich Benzin und Johann Rades sammt Nicolaus v. Lübek und Radeloff Toyte, Bürgermeister und Rathmann von Rostock, gegen die Theilnahme Lübeks an dem schiedsrichterlichen Amte, welche Wismar forderte, da der Bischof von Eutin des Königs Rath und auch die Hamburger die Seinen wären, Verwahrung einlegten, weil ihr Herr die von Lübek als Partei betrachte. Fortgang dagegen nahm Herrn Peter Langejohanns eigene Angelegenheit, da dieser sich nicht auf frühere Zusagen steifte und damit einverstanden war, daß statt der Lübischen die Hamburger als Schiedsrichter fungirten. Der Ausspruch wurde am 3. August auf dem Rathhause zu Lübek auf Grund eingebrachter Schriften verkündigt und setzte Folgendes fest:

1) Wenn der Herzog Herrn Peter Langejohann bezichtigt, daß derselbe beim Rathe zu Lübek seinen, des Herzogs, Schaden gesucht und sich des hernach im Wismarschen berühmt habe, so soll Herr Peter vor letzterem in Gegenwart des Herzogs oder dessen Bevollmächtigten solches abschwören und zwei Mitglieder des Raths veranlassen, einen Glaubenseid darauf zu leisten, daß Herr Peter recht geschworen. Zur Eidesableistung wird der 13. September bestimmt.

2) Bekennt der Rath zu Wismar, daß er und nicht Herr Peter den Hans Tanke und Andere auf den Thurm und in die Büttelei habe setzen lassen, so soll jener dem Herzoge deswegen Rede stehen, wo nicht, so soll Herr Peter sich an dem gedachten Tage verantworten. Gleichergestalt soll es auch anlangend die der Stadt Verwiesenen gehalten werden.

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3) Herr Peter soll sich von der Beschuldigung, daß er Fürschreiben des Herzogs und seiner Gemahlin für die gedachten Gefangenen an den Rath unterschlagen habe, gleichfalls durch einen Eid reinigen.

4) In Betreff der Anschuldigung, daß Herr Peter von zwei losen Buben ein Schandlied auf den Herzog habe dichten und bei einem Gelage absingen lassen und dessen selber gegen drei fürstliche Räthe geständig gewesen sei, soll Herr Peter dem Herzoge Genugthuung geben, wenn letzterer dies mit Zeugen an dem obgenannten Termine darthun wird.

5) Herr Peter soll zur selbigen Zeit schwören, daß er zu Wismar keinen Auflauf habe machen wollen.

6) Wenn Herr Peter beschuldigt wird, daß er mit einigen wenigen Mitgliedern des Raths eine Satzung gemacht, wornach nur gegen eine erhebliche Abgabe Lebensmittel aus der Stadt ausgeführt werden sollten, so hat derselbe ein Zeugniß des Raths zu erwirken, daß dieser in seiner Gesammtheit jene Auflage zum Besten der Stadt gemacht habe. Auch soll Herr Peter dazu antworten, wenn jemand ihn anklagen würde, überhaupt unrechtmäßig Abgiften gefordert zu haben.

7) Herr Peter soll es beeidigen, daß er einen Mordbrenner zu Wismar nicht beschirmt habe.

Selbigen ihm gestellten Forderungen, ist es dem Bürgermeister möglich gewesen, gerecht zu werden und eine Aussöhnung mit dem Landesherrn zuwege zu bringen, wenn letzterer freilich auch, wie sich unten zeigen wird, trotz der über den Ausgleich gegebenen Versicherung einen Zahn auf jenen behalten hat. Nachdem aber diese Sache aus der Welt geschafft worden war, vereinigten sich der König und der Herzog, um auch die wichtigere Angelegenheit, das Zerwürfniß des letzteren mit der Stadt selbst, welche, wie wir gehört, in Lübek nicht zur Verhandlung gebracht werden konnte, zu Ende zu führen, und trafen zu dem Behufe gemeinschaftliche Maaßregeln, um den Wismarschen Handelsverkehr lahm zu legen. König Christiern wies um Bartholomäi von Segeberg aus, wo Sendeboten des Raths umsonst ihm Vorstellungen machten, seine Beamten auf Schonen an, den Bürgern und Einwohnern Wismars, welche sich dort befanden, das ihnen am 7. März dieses Jahres ertheilte Geleite aufzurufen und ihnen anzukündigen, daß sie binnen acht Tagen das Land zu räumen hätten, während Herzog Heinrich, wie er in eigenen Schreiben seinen Räthen von Prälaten, Mannen und Städten anzeigte, durch seine

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Vögte allen Verkehr mit Wismar hemmen ließ. Diese Absperrung währte von Michaelis bis zum Abend des heiligen Christfestes 2 ), wo der Streit dadurch ausgeglichen wurde, daß die Stadt dem Herzoge - statt geforderter 4000 Mark - 1000 Gulden zahlte, wogegen dieser ihr alle alten Privilegien und Freiheiten bestätigte und sie bei demselben zu schützen versprach.

Sieht man die dem Herzoge gezahlte Summe an, die ihm übrigens als ein freundliches Geschenk übergeben wurde, so scheinen die Wismarschen sich leidlich gut aus der Angelegenheit herausgezogen zu haben, aber es sind jenen tausend Gulden nicht allein die Kosten hinzuzurechnen, welche ihnen aus den wider sie verhängten Maaßregeln unmittelbar erwuchsen, sondern auch die Verluste, die durch den plötzlichen Abzug von Schonen und die Hemmung des Verkehrs mit dem Binnenlande für sie sich ergaben. Mag immerhin, wie berichtet wird, letztere wegen der offenen Verbindung seewärts sich weniger empfindlich fühlbar gemacht haben, so wird sie doch zum mindesten unbequem gewesen sein, während die Interessen derjenigen, welche die "Schonreise versucht" hatten, durch den unvermutheten Aufbruch bedeutend geschädigt wurden. Das waren aber für die Städte überaus wichtige Interessen. Nach Schonen gingen alljährlich um Jacobi aus den Wendischen Städten Fischer, die dem Heringsfange oblagen, Böttcher, welche die Tonnen besorgten, in die man den Hering schlug, Gewandschneider, Krämer und Handwerker allerlei Art, um ihre Waaren zu vertreiben und Nordische dagegen einzuhandeln in so ansehnlicher Zahl, daß jede Stadt für ihre Angehörigen einen eigenen Vogt, in der Regel einen Rathmann, als Richter für entstehende Händel und Bevollmächtigten zum Verkehre mit den Landesbehörden dorthin sendete, kurz, daß eine Unterbrechung dieses Commercium viel mehr bedeutete als heutzutage der plötzliche Schluß einer Messe oder eine unvorhergesehene Blokade. Der Verdruß über die so erlittenen Verluste hat sich nun freilich in Wismar, wie es scheint, unmittelbar allerdings nicht bemerklich gemacht, aber da die Rathmannen ver=


2) So nach einer Wismarschen Aufzeichnung in Schröders ausführlicher Beschreibung d. St. und H. W. Der Lübische Chronist, Grautoffs Chron. II., S. 254, sagt: des Donnerdages na deme hilgen Kerstedage, = December 30, da aber auch das Herzogliche Privileg vom 23. December gewesen zu sein scheint - Lisch's v. Oertzen II., 2, S. 193 - und dies gleichfalls ein Donnerstag war, so wird der Chronist na statt vor gesetzt haben.
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muthlich zum größten Theile selbst bei dem Schonenschen Geschäfte betheiligt waren, da Peter Langejohann als wortführender Bürgermeister in seinem tapferen Sinne den Widerstand gegen die herzoglichen Zumuthungen wohl besonders geleitet und gefördert hatte, da noch dazu sein Zerwürfniß mit dem Landesherrn in so enger Verbindung stand mit demjenigen der Stadt und er seine dominirende Stellung vielleicht in nicht allzu rücksichtsvoller Weise zur Geltung gebracht haben mag, so konnte es leicht kommen, daß aus diesen Vorgängen her ein ihm schon widerwilliger Theil des Raths sich dieselben zu Nutzen machte und angeregt wurde, um weiter gegen den Bürgermeister vorzugehen. Man gab ihm wirklich bald gradezu Schuld, den Verlust in Schonen herbeigeführt zu haben, man zieh ihn eigenmächtiger, die Stadt verpflichtender Maaßnahmen und schließlich kam es so weit, daß man ihn vor versammelter Gemeinde laut anklagte, einen falschen Zuversichtsbrief ausgestellt zu haben. Die Herrn Peter sonst wvhlgewogene 3 ) Bürgerschaft verhielt sich bei diesem unerhörten Vorgange stille, wie es scheint, ein Versuch sich zu rechtfertigen, wurde ihm abgeschnitten und so blieb ihm nichts übrig, wenn er nicht hinter Schloß und Riegel gehen und sich dem zweifelhaften Ausgange eines peinlichen Procefses aussetzen wollte, als dem Rathsstuhle zu entsagen. Er erklärte daher vor dem Rathe in Gegenwart von Notar und Zeugen Abends am 14. December 1463 auf dem Rathhause, wo er mit dem Rathmanne Hans Krevet, seiner Tochter Metke Mann, seinen Söhnen, dem Domherrn M. Johann 4 ), dem Kleriker Jakob, Peter und Hinrich, sowie Hinrich Warendorp d. ä. und d. j., Hermen Bigade und Hermen Wittenborg vortrat, daß er wegen Alters und in seinem Amte erduldeter Strapazen sich zu schwach fühle, diesem länger vorzustehen und bat ihn von selbigem zu entlassen. Der Rath sprach durch den Bürgermeister Spek seine Einwilligung in dies Verlangen aus und ließ alsdann durch den Stadtschreiber drei Zettel verlesen. Auf den Laut des ersten verpflichteten sich Peter Langejohann mit Eidam und Söhnen, wegen eines unter des Raths Siegel - dem Secrete - nach Assensen auf Fünen abgesendeten Zuversichtsbriefes Rath und Gemeinde schadlos zu halten. Auf den Laut des anderen bekannte Peter Langejohann, daß er auf


3) S. Beilagen I und II.
4) M. Johann wird 1456 noch als bloßer Kleriker bezeichnet. Schröders P. M. S. 2098. Domherrn nennt ihn Cranz, Vand. XII, 29.
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sein eigenes Ansuchen aus dem Rathsstuhle entlassen sei, und verpflichtete sich, daß er diese Entlassung nicht weiter zur Sprache bringen, sondern das Beste des Rathes wissen, kein Verbündniß wider denselben machen und, wo das durch die Seinen geschehen würde, ihn mit seinen Gütern schadlos halten wolle. Auf den dritten Zettel endlich verbürgten sich die Angehörigen dem Rathe und der Gemeinde wegen alles entstehenden Schadens, falls ihr Vater und Freund sein Gelübde brechen sollte. Der Rath dagegen versprach seinerseits, Peter Langejohann als Bürger zu schützen und ihn friedlich bei dem Seinigen zu lassen. Damit sei die Sache abgethan, mögen beide Theile, der Rath sowohl wie der abgetretene Bürgermeister, gedacht haben und zufrieden gewesen sein, daß sie nicht zu Ereignissen führte, welche aus ähnlichem Anlasse dreißig und einige Jahre früher in Wismar sich zugetragen hatten.

Peter Langejohann war aber bei der Bürgerschaft nicht unbeliebt, er stand mit einem Theile des Klerus in gutem Einvernehmen und, wenn er selbst auch schwieg, so werden seine Angehörigen und Freunde ihre Klagen über ihm widerfahrenes Unrecht schwerlich zurückgehalten haben. Der Rath erkannte, daß der widerwärtige ehemalige Bürgermeister am Ende auch als ein sehr unbequemer Bürger sich erweisen werde, daß derselbe kaum ohne Rachegedanken sein könne, und die gehässigen Gesinnungen der Einzelnen gegen ihn fanden sich durch die bloße Hinausmaaßregelung Herrn Peters nicht vollständig befriedigt. Man glaubte doch mit einem Processe gegen ihn vorgehen, ihn unschädlich machen zu müssen, und ordnete daher nach deshalb mit einigen ihm abgeneigten Bürgern genommener Rücksprache alsbald seine Verhaftung an. Peter Langejohann war aber zufällig nicht zu Hause, wurde gewarnt und entfloh auf einem Boote nach Lübek 5 ), wo er sehr bekannt war und jetzt mit der größten Theilnahme empfangen wurde.

Den Rath brachte dies Entweichen in die allergrößte Unruhe, denn man mußte sich ja sagen, daß Peter Langejohann durch die nach der Handlung vom 14. December gegen ihn angestellte neue Procedur sich seinerseits auch der gemachten Zusagen für entbunden ansehen und nunmehr alle Mittel in Bewegung setzen werde, um seine Ehren und Würden, um die man ihn gebracht, wieder zu gewinnen.


5) So scheint nach den Dokumenten der Vorgang gewesen zu sein; der lübische Chronist, a. a. O. S. 272, berichtet ihn etwas anders.
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Man suchte dieser Gefahr zunächst dadurch zu begegnen, daß man jenen in aller Form wegen Verraths und Meineides anklagte und aufforderte, sich dem Gerichte zu stellen. Dann setzte man am 17. Januar 1464 durch eine außerordentliche Küre von vier Personen, unter denen sich der bisherige Stadtschreiber M. Jürgen Below und der von Herrn Langejohann namentlich als sein Feind bezeichnete Odbrecht Gantzkow befanden, den Rathsstuhl so voll, wie es nach Lübischem Rechte sein sollte, und endlich, als der Entflohene den Stichrechtstag sich nicht gestellt hatte, ließ man denselben durch den Frohnen an allen Ecken in der ganzen schimpflichen Weise des Verfahrens als einen Verfesteten und friedlos gelegten beschreien. So glaubte man sich gegen das Wiedereindringen des vormaligen Bürgermeisters gesichert und wird in Betreff der Landesherrschaft ohne Sorgen gewesen sein und gemeint haben, daß die von dieser seitens des Flüchtlings früher wirklich oder vermeintlich erlittenen Unbilden in zu frischem Gedächtnisse stünden, als daß ernsthafte und nicht zu hintertreibende Anstalten zu dessen Restitution dorther zu befürchten wären. Sehr wahrscheinlich hat über Beistand von Herzog Heinrich Peter Langejohann sich ziemlich ähnliche Gedanken gemacht, denn wenn er sich schon bei jenem alsbald um freies Geleite und seine Protection bewarb, welche ihm auch zugesagt worden sind, so wollte er zunächst doch eine solche Hülfe nicht in Anspruch nehmen und erklärte sich vielmehr bereit, vor der ganzen Gemeinde zu Wismar sich zu verantworten oder, wolle man das nicht, vor dem Rathe zu Lübek; erst als dritten Weg schlug er Entscheidung durch den Landesherrn vor. Der Rath wollte aber überhaupt von einem neuen Spruche nichts hören und eine herzogliche Einmischung sagte Peter Langejohann nicht zu; somit wendete dieser sich an die Herren von Lübek mit der Bitte, die von der Wismar aufzufordern, daß sie ein paar Rathsmitglieder hinübersendeten, damit der Streit zwischen ihnen, ihm und dem Wismarschen Rathe, beigelegt werden möge, indem er nebenbei, freilich vergebens, auf eine Bewegung in der Stadt zu seinen Gunsten hoffte. Die Wismarschen lehnten aber dies vom 9. März datirte Ansinnen wegen der näheren Umstände der Sache und der Schwere des Falles durchaus ab, während sie doch gleichzeitig aus eigener Bewegung anzeigten, daß sie behufs einer lange geplanten Sendung nach Preußen Unterredung zu pflegen bald einige ihres Mittels abordnen würden. Als man diesen in Lübek vorschlug, die Langejohannsche Angelegenheit einer gemeinsamen Ver=

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mittelung oder Entscheidung der Städte Lübek, Hamburg, Rostock und Stralsund anheimzugeben, verstanden sie sich nur dazu, diese Proposition zu Hause zu berichten, doch erfolgte weder eine Erklärung nach Lübek, noch an das freundnachbarlich bemühte Rostock. Peter Langejohann bat daher den Lübischen Rath um eine neue Anmahnung, indem er hinzufügte, daß, wo die Wismarschen die Städte nicht hören wollten, er, wenn auch ungerne, weiter klagen müsse, wo es "sich gebühre"; doch blieben alle und wiederholte Aufforderungen, sowohl Lübeks wie der übrigen Städte, ohne jegliche Erwiderung und erst Mitte Juni ließ der Rath sich herbei zu einer Entschuldigung: einer der Bürgermeister und mehrere Rathmannen seien abwesend, doch wolle man gleich nach deren Heimkehr eine Erklärung bereden. Aus solcher Erklärung ist aber nichts geworden, sei es, daß man überall keine ablassen wollte, sei es, daß man selbige über die Schrecken der Pest, welche Ende Mai bis zur Seekante vorgedrungen war und in Wismar die Bürgermeister Spek und Knorreke sammt fünf Rathmannen wegraffte, wirklich vergaß.

Unter dem 24. August fragten aber Rostock und Stralsund auf Herrn Peters Anhalten von Neuem an, Hamburg unter dem 7. September, wie es mit der Sache stehe, während Lübek, vielleicht verletzt durch das abweisende Verhalten des Raths gegen die angebotene Vermittelung, sich weiteren Zuredens enthalten zu haben scheint. Aber grade das mag dann letzteren, der sich zu isoliren fürchten mochte, endlich bewogen haben, sich zu erklären, und zwar dahin, daß er die an ihn gerichteten Klagen und Zumuthungen durchaus zurückweisen müsse, Peter Langejohann sei vor den Stapel geladen, weil er seiner Missethaten wegen aus der Stadt gewichen, und, da er ausgeblieben, verfestet, so daß man glaube, ihm keinesweges noch etwas schuldig zu sein. Um aber übeler Nachrede zu entgehen, erbiete man sich zu einer Zusammenkunft in Grevesmühlen, wo den Städten der Sachverhalt eingehend auseinander gesetzt werden solle; dieselben möchten nur einen Tag bestimmen. So beschied man Hamburg am 13. September, die übrigen Städte gleichmäßig und beeilte sich, weiteren Drängens gewärtig, die Zahl der Rathsmitglieder durch eine am 28. September angestellte Wahl von sieben Personen wieder auf den normalen Bestand von 24 zu bringen; insonderheit wurde auch ein neuer Bürgermeister in Meinert Amesford gekoren. Dazu erhielt der Rath auch noch ihm bereits am 13. April zugesicherten Succurs von außen. Aus Meklenburg vom

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21. October datirt, ging nämlich ein Schreiben des Landesherrn ein, worin dieser sagte, wie er erfahren, daß Peter Langejohann, welcher ihn früherhin in seiner Sache wider den Rath angesprochen habe und dem er, sei ihm auch hernach glaubwürdig berichtet, daß jener nicht vergewaltigt, sondern wegen seiner Missethaten ausgetreten sei, gerne Rechtes beholfen haben würde, ungehöriger Weise bei fremden Städten Klage führe und theils Wismarschen Bürgern, die in Lübek zu thun hätten, sich als mißhandelt darzustellen suche theils in Wismar selbst von den Seinen gleiche Reden führen lasse, um etwa auf solche Weise wieder in die Stadt zu gelangen. Dadurch würde aber nur Zwietracht erregt und, was diese für die bürgerliche Nahrung bedeute, sei bekannt genug. Er fordere daher Rath und Gemeinde auf, die Stadt gut zu bewahren und den Hetzereien zu steuern und werde, wofern jemand Aufläufe oder Tumult errege, ihnen mit aller Macht in deren Unterdrückung zu Hülfe kommen. Uebrigens war dieser Brief nicht allein an Bürgermeister und Rathmannen, sondern auch an die Bürger, Aelterleute und Aemter der Stadt gerichtet, wie es nur bei ganz außerordentlichen Gelegenheiten und hier natürlich aus dem Grunde geschah, um der Gemeinde ihr Interesse bei dieser Sache als identisch mit dem des Rathes darzustellen. Es gab aber besagte Zuschrift den ersten Anlaß zu einer weiteren und folgenreichen Verwickelung, denn, als man dieselbe in einer öffentlichen Versammlung der Gemeinde mittheilte, erhub sich M. Johann der Sohn des Verfesteten, und rief mit lauter Stimme: "Lieben Bürger und liebe ehrliche Aemter, diesen Brief haben sie sich mit großer Mühe und um schweres Geld zuwege gebracht und laßt Euch doch, lieben Bürger und liebe ehrliche Aemter, auch diejenigen Briefe lesen, welche die ehrlichen Städte Lübek und Hamburg geschrieben haben." Es ist nicht überliefert, welche Wirkung diese Apostrophe unmittelbar hervorbrachte, doch läßt sich annehmen, daß sie eine große Verwirrung zur Folge hatte, aber es passirte damals dem kühnen Kleriker nichts weiter, als daß der Bischof auf die Beschwerde des Raths ihn zur Ruhe verwies 6 ) und, als jener trotzdem sich nicht stille


6) S. Beilage V. Es liegt ein Brief Bischof Ludolfs an M. Johann Langejohann vor, datirt s. a. Sabbato ante Elisabeth. Da der Bischof am 2. Januar 1466 starb, so ist entweder 1464, Novbr. 14, oder 1465, Novbr. 16, gemeint. In demselben wird dem Adressaten sein Auftreten wider den Rath verwiesen, ihm eine abermalige Captur fnpage und Entziehung seiner Beneficien seitens des Letzteren in Aussicht gestellt und empfohlen, nach Schönberg zu kommen. Datirt der Brief, wie mir glaublich ist, von 1464, so fällt die erste Captur in den Anfang des Jahres oder noch in das Jahr 1463, da in dem Briefe Lübeks vom 8. März 1464 von einem Streite des Raths mit Peter Langejohann's Sohne - dort irrthümlich M. Bernd genannt - die Rede ist, welcher, wie Wismar in seiner Erwiderung sagt, durch den Legaten Hieronymus, Erzbischof von Kreta, beigelegt wurde, der im Februar 1464 in Wismar war. Der Anlaß zu diesem Streite ist nicht zu ermitteln.
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verhielt, ihn im December nach Schönberg forderte. Von den Briefen der Städte hat M. Johann natürlich durch seinen Vater gewußt, daß aber der Rath den herzoglichen auf Bestellung erhalten, verrieth sich deutlich genug, wie es sich auch schon von selbst verstand, daß derselbe nicht umsonst abgelassen war, so daß nicht etwa an geheime Verbindungen der Langejohanns mit Rathsmitgliedern, z. B. Hans Krevet, der sich solches nicht hat zu Schulden kommen lassen, zu denken ist, wenn auch einzelne Mittheilungen, etwa von Dienern oder dergleichen Personen, allerdings der Familie heimlich zugingen 7 ).

Wie oben erzählt, erklärten sich also die Wismarschen bereit, mit Sendeboten der Städte in Grevesmühlen zusammenzutreten. Das faßten diese, wie Peter Langejohann, wenn nicht als einen ersten einlenkenden Schritt, so doch als eine Gelegenheit auf, die nicht vorbeizulassen, woferne es zu einer Verständigung kommen sollte, und jener bat Erstere daher noch einmal inständig, wenn ein Tag von Lübek ausgeschrieben würde, solchen doch nicht zu verabsäumen, während die Städte sich über Ort und Zeit in Correspondenz setzten. Rostock und Stralsund wünschten in Wismar zusammenzutreten und dazu waren auch die Hamburger bereit, falls gehöriges Geleite besorgt würde, indem ihnen vom Herzoge und dessen Söhnen "etliche Warnung geschehen sei", obschon sie lieber den Tag in Lübek abgehalten haben wollten. Einig aber war man durchaus, daß Grevesmühlen sich nicht als Versammlungsort eigene, und Lübek schlug daher den Wismarschen vor, daß, wenn sie sich doch mit den Städten einlassen wollten, man den Tag in Wismar selbst abhalten möge. Solches erklärte man aber Wismarscher Seits für weder gelegen noch zweckmäßig, während die Städte auf abermalige Empfehlung


7) S. Beilage IV. Die Mittheilung dieses Briefes schien sich aus dem Grunde zu empfehlen, weil derlei Documente, welche einen Einblick in den privaten Verkehr der Menschen jener Tage gestatten, nicht allzu häufig sind. Ob derselbe übrigens wirklich aus dem Jahre 1464 ist, steht dahin, da in diesem Jahre Michaelis auf einen Sonnabend fiel.
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Grevesmühlens gewiß mit vollem Rechte diesen Ort entschieden verwarfen und nunmehr Lübek für die Conferenz proponirten. Damit aber scheinen die Bemühungen der Nachbaren vor der Hand ihre Endschaft erreicht zu haben. Die Wismarschen haben entweder gar nicht geantwortet oder gesagt, daß ihre Bereitwilligkeit durch das Erbieten zu einer Zusammenkunft in Grevesmühlcn hinreichend documentirt sei 8 ); offenbar verließen sie sich auf die ihnen vom Landesherrn zugesagte Unterstützung.

Sicherheit gegen eine Wiedereinführung Herrn Peters in die Stadt durch Gewalt und wider Willen des Raths gab das Einverständniß mit Herzog Heinrich allem Ansehen nach wohl, doch aber schützte es den Rath dagegen nicht, daß er bald von dieser, bald von jener Seite im Laufe des folgenden 1465 Jahres in mehr als lästiger Weise daran erinnert wurde, daß Peter Langejohanns Sache nicht aufgegeben sei. Zunächst war es M. Johann, der mutige Anwalt seines Vaters, welcher nimmer abließ für diesen zu agitiren, wodurch der Rath schließlich sich veranlaßt sah, da die Mahnungen des Bischofs, sich ruhig zu verhalten, bei dem Kleriker kein Gehör fanden, in Schönberg zu beantragen, daß die Renten von M. Johanns Lehnen, sowie dessen sonstige Güter und Einkünfte mit Beschlag belegt werden möchten. Von dieser Maaßregel rieth aber der Bischof entschieden ab, weil M. Johann sich dann alsbald mit einer Klage wider den Rath, sowohl wie gegen ihn selbst an die höhere Instanz wenden würde, was dann noch mehr Noth machen dürfte, und empfahl vielmehr ihn zuvörderst wegen Bruch des Compromisses zu verklagen, welches der Erzbischof von Kreta zwischen ihnen vermittelt habe. Gleichzeitig scheint auch von einer Ausweisung die Rede gewesen zu sein, und das Kapitel M. Johann nach Ratzeburg gefordert zu haben 9 ), doch ist es zu ernsteren Auftritten dermalen nicht gekommen. Auch der jüngere geistliche Bruder, Jacob Langejohann, hat offenbar nicht stille gesessen und wurde schwerlich aus einem anderen Grunde am 12. Juli nach Schönberg geladen. Auswärts war Hinrich Langejohann thätig; gab dieser doch Anlaß, daß selbst ein Dänischer Ritter, Jurian Lauwerensson von Bohus


8) Auf die Rückseite des letzten Lübischen Schreibens vom 21. Decbr. hat man in der Wismarschen Kanzlei notirt: Hec fatentur nos consensisse in dietm in Gnewesmolen.
9) Der in Beilage V abgedruckte Brief, der aus demselben Grunde wie Beilage IV der Mittheilung werth erscheint, kann eben wohl nur in dieses Jahr fallen.
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an den Rath schrieb, man möge doch die Städte als Vermittler oder als Schiedsrichter annehmen.

Von persönlichen Bemühungen Herrn Peters für seine Sache findet sich in der ersten größeren Hälfte des Jahres 1465 keine Spur. Dies läßt sich etwa dadurch erklären, daß man ihm in Lübek gerathen hat, nachdem die Städte mit ihren Vermittelungsversuchen bei den Wismarschen gescheitert, auf eine zu solchen geeignetere Zeit zu warten. Möglich ist aber auch, und diese Erklärung scheint doch vorzuziehen, daß der ehemalige Bürgermeister Bedenken trug sich dorthin zu wenden, wo er eindringlichere Mahnungen, kräftigeren Beistand finden mochte. Landesfürstliche Hülfe war diejenige, welche Peter Langejohann nachzusuchen jetzt noch übrig schien, aber es wird ihm nicht zweifelhaft gewesen sein, wie die frühere Aussöhnung mit dem Herzoge doch keine aufrichtige gewesen; deutlich genug sprach der Brief desselben an den Rath. So meldete er sich denn, gewiß mit Widerstreben und geringem Vertrauen, am 10. August beim Herzoge Heinrich mit der Bitte, den Rath zu Wismar anzuhalten, daß derselbe ihm vor dem Herzoge und den Städten, die sich vergeblich bemüht hätten die Sache beizulegen, zu Rechte stehe, doch erhielt er erst auf ein zweites Ansuchen Ende des Monats die Antwort, der Herzog wolle ihm die Erklärung der Wismarschen mittheilen. Derartiges war eben vorauszusehen, doch mußte Herr Peter sich in Geduld fassen und that denn auch zunächst keine weiteren Schritte, als daß er sich am 18. October zu Segeberg ein Fürschreiben vom Dänischen Könige auswirkte, welches dem Rathe empfahl, jenem doch vor den Städten Rechtes zu pflegen. So ein Empfehlungsschreiben hatte nun nicht allzuviel zu bedeuten; der Rath wußte, daß die Sache beim Herzoge in guten Händen sei und wird den kommenden Dingen getrost entgegen gesehen haben.

Aus solcher Zuversicht störte den Rath aber wieder der unermüdliche M. Johann auf. Dieser hartnäckige Ankläger war vergebens, stille zu schweigen, ermahnt und aufgefordert, die Stadt zu meiden und brachte schließlich den Rath dahin, daß derselbe ihn, als er mit einer Anzahl verdächtiger Persönlichkeiten eingeritten kam, Gewaltthätigkeiten besorgend, durch den Official in Haft nehmen ließ. Das muß sich in der ersten Hälfte des Novembers zugetragen haben, denn am 17. bat der Bischof, man möge doch die Entlassung des Gefangenen gegen Bürgschaft gestatten, sonst solle, falls das nicht annehmlich erscheine, der Official ihn so lange bewahren, bis man sich mündlich verständigt haben werde. Zu diesem

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Behufe fertigte der Rath den Protonotarius M. Gottfried Perseval nach Schönberg ab, wo man dahin übereinkam, daß der Bischof Herrn Dethlev Hoyer senden solle, um die Sache in Wismar zu ordnen, wo derselbe auch am 10. Decbr. eintraf, ohne doch etwas, ausrichten zu können, weil der Inhaftirte inzwischen den Rath durch Vorbereitungen zu einem Processe bei der Curie noch mehr gegen sich aufgebracht hatte. Man hatte den Propst von Lübek in Verdacht, daß er ihn hiebei unterstützt habe, doch leugnete derselbe auf die vom Rathe veranlaßte Beschwerde des Herzogs beim dortigen Kapitel jegliche Betheiligung auf das Bestimmteste ab und ebenso verneinte des Propstes Notar, Marcus Mehlmann, welcher zwei Mal bei zufälliger Anwesenheit in Wismar M. Johann, den er seit lange von Rom her kannte, im Gefängnisse besucht hatte, wie das auch die Geschwister und andere Personen thaten, eine Bestellung von Procuratoren oder sonstige Schriftstücke für den Gefangenen ausgefertigt zu haben 10 ). Dieser blieb nun aber fortan in Haft.

Den ersten Theil des Jahres 1466 geschah nichts von Seiten der Langejohanns. Die Incarceration M. Johanns machte Verständigungen mit ihm schwierig und, da seine Angelegenheit so enge mit der des Vaters verflochten war, so wird dieser um so bedenklicher gewesen sein, weitere Schritte zu thun, als jenes Rath, wie nicht zu bezweifeln, von entscheidender Geltung bei den Seinigen war. Endlich im März rührte Herr Peter sich wieder und erkundigte sich beim Herzoge, wie es wohl mit der im August des abgewichenen Jahres versprochenen Erklärung stehen möge. Erst als nach einem Vierteljahre noch keine Antwort eingelaufen war, meldete er sich nochmals und jetzt dringlicher, denn bisher, indem er bat, daß, wenn der Rath keine Erklärung von sich geben würde, der Herzog, wie er ihm zugelobt und besiegelt habe, ihm helfen wolle, und hinzufügte, der Herzog möge doch jenem keine Briefe oder andere Documente wider ihn und die Seinen an irgend Herren


10) Mehlmann schrieb, er habe D. Antonius Schönfeld, der zu Rom vor Armuth nahezu umgekommemn sei, geholfen, ohne denselben vorher gekannt zu haben, blos, weil er gehört, daß jener ein Meklenburger sei (derselbe starb auf der Reise zum H. Grabe), und sei ebendort auch mit dem herzoglichen Secretär M. Thomas Rode, mit M. Gottfried Perseval, Johann Pickardes zu Rostock, und Jasper Wilde und Marquardus Tanke (von denen hernach dieser Pfarrherr zu S. Nicolai in Wismar, jener zu S. Jürgen geworden ist) sehr bekannt gewesen; sie alle würden ihm das beste Zeugniß geben.
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und Fürsten und sonderlich nicht an den König von Dänemark geben, es ihm auch nicht verargen, wenn er, wo die Wismarschen nicht auf ihn, den Herzog, hören wollten, Gott und Fürsten und Herren und alle rechtlichen Leute in seiner Bedrängniß um Hülfe anspräche. Zugleich hielt er um ein Fürschreiben an das Kapitel zu Ratzeburg als Richter seines gefangenen Sohnes an, vor welchem sich derselbe zu Rechte erboten habe. Aber auch da ist Herr Peter ohne Antwort geblieben und zwar wohl nicht wider Vermuthen; er war ohne Zweifel darauf vorbereitet und hat überall keine Hülfe vom Herzoge erwartet, sich aber trotzdem an ihn gewendet, um nichts unversucht zu lassen, ehe er sich anderweitig nach Beistand umthat. Von Rechts wegen würde er freilich, wie die Angehörigen des enthaupteten Bürgermeisters Bantzkow, diesen nunmehr bei Kaiser und Reich haben suchen müssen, aber der Kaiser war fern, machtlos, das Reich in Verwirrung; vielmehr war die dominirende Macht in diesen Gegenden bei der Krone von Dänemark. Hier war Vermögen zu helfen, so wie Bereitwilligkeit mit dieser Hülfe hervorzutreten, und es fehlte dem Vertriebenen aus früherer Zeit her nicht an Verbindungen am Dänischen Hofe und Freunden, die sein Anliegen um Beistand und Hülfe wirksam zu unterstützen vermochten 11 ).

Die Bemühungen Peter Langejohanns beim Könige waren denn auch seinen Hoffnungen gemäß von Erfolg gekrönt. Derselbe forderte unter dem 28. Juni von Kopenhagen aus Lübek und Rostock auf, es ins Werk zu richten, daß Herrn Peters Angelegenheit vor ihnen, Hamburg und Lüneburg (!) geschlichtet würde, dann aber, als diese vermuthlich ihre vergeblichen Schritte berichtet, eindringlich vierzehn Tage später die erbgesessenen Bürger und die Aelterleute der Aemter zu Wismar, sie möchten, nachdem er beim Rathe wiederholt darum angehalten, man solle doch Herrn Langejohann wieder einnehmen und, wenn man Zusprache zu demselben zu haben vermeine, solche in rechtliche Erkenntniß von Lübek, Hamburg und Rostock stellen, jetzt ihrerseits dazu thun, daß der Rath sich dem nicht länger entziehe, wo nicht, so werde er Peter Langejohann nicht im Stiche lassen und den Wismarschen den Verkehr in seinen Reichen hemmen. Dieses energische Auftreten des Königs kam völlig unerwartet und die Folgen der angedrohten


11) S. Beilage II und vgl. u. a. Knudsen, Dipl. Christierni I, ed. C. F. Wegener, Kiöbenh. 1856, p. 109, 144.
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Maaßregel waren in Wismar in zu frischer Erinnerung, als daß nicht Rath und Bürgerschaft in die größte Aufregung hätten kommen sollen. statt aber den vom Könige gewiesenen Weg einzuschlagen, welcher zugleich derjenige war, auf dem der Rath seine Ehre und der Stadt Ansehen und Freiheit am Besten wahrte, verleitete die feindselige Gesinnung gegen König Christierns Schützling den Rath, daß er mit Hülfe Herzogs Heinrich jenen von letzterem abzuziehen versuchte. Sofort hat man dem Landesherrn Nachricht gegeben und seine Intercession angerufen. Selbiger, gleichfalls überrascht und aufgebracht dazu, schrieb alsbald an den König und hielt diesem, seines zu Gnaden angenommenen Bittstellers nicht zum Besten gedenkend, vor, daß er, der Herzog, seiner Unterthanen zu Ehren und Recht mächtig sei und diesen nicht gebühre, vor Lübek und Hamburg Rechtes zu pflegen, so wie auch, daß der König ja durch seine Vermittelung den Wismarschen auf fünf oder sechs Jahre sicher Geleite für die Schonreise und in seinen Landen überhaupt zugesagt habe. Die Drohung werde in der Hast ausgesprochen sein und hoffe er, daß der König seine Zusicherung, wie bisher, beobachten werde. Von Seiten des Raths aber entschloß man sich, durch Sendeboten unmittelbar bei diesem Vorstellungen zu erheben. Solche gingen zunächst nach Lübek, erbaten sich dort Begleiter und zogen mit ihnen nach Heiligenhafen, wo sich der König grade aufhielt. Die Abgesandten wurden jedoch von diesem sehr kühl aufgenommen und versuchten umsonst, denselben umzustimmen. Schließlich mußten sie sich bequemen, am 25. Juli Punctationen folgenden Inhalts zu genehmigen.

1) Nachdem Herr Peter Langejohann sich dem Ausspruche des Herzogs zu Meklenburg und der Rathmannen von Lübek, Hamburg, Rostock und Stralsund oder von dreien dieser Städte unterwirft, so soll der Rath zu Wismar dieselben gleichfalls als Schiedsrichter annehmen und ist so zu verfahren, daß die Sache bis drei Wochen nach Michaelis zu Ende gebracht sei.

2) Mittlerweile soll Herr Peter im Lande Meklenburg sicher vor den Wismarschen geleitet sein - in die Stadt darf er aber nicht - und ebenso sammt den Seinen zu und von dem Tage. Auch soll der Rath den Arrest auf seine Güter aufheben.

3) Sobald die Sendeboten nach Hause kommen, soll Herrn Peters Sohn, der auf dem Thurme sitzt, gegen ausreichende Bürgschaft bis zum Tage des Schiedsspruches der

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Haft entlassen werden, wenn er damit einverstanden ist. Will er dann seine Sache auch vor die Schiedsrichter bringen, so steht ihm solches frei; will er das aber nicht, weil er geistlich ist, so sollen ihn seine Bürgen wieder stellen und mögen dann die Dinge ihren ferneren Lauf haben.

4) Die Sendeboten sollen veranlassen, daß der Rath sich über diese Punkte binnen vierzehn Tagen gegen den Bischof von Lübek erkläre. Nimmt der Rath dieselben an, so wird der Bischof ihm einen königlichen Brief auf die Schonreise und sonstigen Privilegien aushändigen, anderen Falls dürfen die Wismarschen sich in gegenwärtigem Jahre nicht in Schonen finden lassen.

Mit dieser Abmachung zogen die Sendeboten, vermuthlich nicht in der besten Stimmung, wieder heim und nahmen außer derselben noch einen Brief des Königs an den Herzog mit, der für diesen eben auch nicht erbaulich war. Es sei des Königs Gewohnheit nicht, wurde in demselben Herzog Heinrich bedeutet, in Hast Schreiben auszufertigen, vielmehr pflege er das nur nach reiflicher Ueberlegung zu thun. Wirklich stehe auch sein, des Königs, früherer Brief, dessen Copie der Herzog ihm unfreundlich genug überschickt habe, seiner Meinung nach nicht im Widerspruche mit dem, was er Wismar gedroht. Ueberdies habe Peter Langejohann, der mit dem dortigen Rathe ja nicht aus der Stelle kommen könne, ihm die Urkunde des Herzogs gezeigt, laut welcher er mit ihm vertragen sei und ihm nicht widerwillig sich zu erzeigen versichert habe, auch ihn jedermann angelegentlich empfehle. So werde der Herzog wohl damit einverstanden sein, daß es zu dem Recesse gekommen, auf welchen er, der König, jedenfalls halten werde. Diese Zurechtweisung war gewiß ebenso verdient wie unangenehm, wenn sie auch leichter ertragen sein wird, - sie wurde dem Wismarschen Rathe im Originale mitgetheilt -, als von diesem der Receß, mit dem die Ueberbringer kaum besonderen Dank erworben haben dürften, um so weniger, als man noch immer, wenn auch nur schwache Hoffnung gehegt hatte, daß das drohende Gewitter sich verziehen möge. Diese Hoffnung mußte jetzt aufgegeben werden, denn der Ernst des Königs war nicht zu bezweifeln und mit dem, was man ihm bieten konnte, war dieser nicht umzustimmen. Schlimm genug ließen sich die Sachen auch weiter darin an, daß M. Johann Langejohann erklärte, er wolle keine Bürgen stellen und seine Sache nicht vor die Schiedsrichter bringen, wie dem Officiale bekannt sei. Das bedeutete den längst befürchteten Proceß im geistlichen Rechte und Plackereien und Kosten ohne Ende.

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In der That hatte der Gefangene seine Angelegenheit bereits bei der Curie anhängig gemacht. So berichtete der Herzog dem Könige auf dessen Kündigung nach dem Stande der getroffenen Maaßnahmen und bat zugleich die Wismarschen dieser unverschuldeten Verzögerung wegen nicht mit Hemmung in seinen Landen zu beschweren; M. Johann habe es nur darauf abgesehen, ihnen möglichst große Belästigung und so viele Kosten zu machen, wie er nur könne. Damit aber gab König Christiern sich nicht zufrieden und fertigte am 16. August von Flensburg aus seinen Secretär Johann v. Embeke ab, um sich darnach umzusehen, in wiefern man dem Recesse nachgekommen sei und, wenn er übelen Willen fände, entschiedener noch denn zuvor dem Rathe des Königs festen Entschluß zum Einschreiten kund zu thun. Ein dringend warnender Brief vom Bischofe Albert von Lübek traf noch vor dem Secretär ein. Letzterer fand nun allerdings M. Langejohann noch im Gefängnisse, doch hatte man mit ihm verhandelt und war nach Angabe des Raths so weit eins geworden, daß er in seiner Schwester Melke Krevet Haus gehen solle und beide Theile sechs Schiedsrichter zusammen wählen wollten. Da aber der Rath außerdem noch Bürgschaft verlangte, daß M. Johann dem Spruche dieser Schiedsrichter genugthun wolle, so widersprach der Secretär, da solches dem Recesse nicht gemäß sei, und gab nicht allein dadurch, sondern auch durch die Offenheit, mit welcher er auf freiem Markte erzählte, wie er Vollmacht habe, nöthigen Falls das Schonensche Geleite aufzurufen, und durch sein angeblich barsches Benehmen dem Rathe Anlaß, daß dieser sich bei dem Könige in einem allerdings sehr demüthigen Schreiben über seinen Abgeordneten beklagte, und bat, er möge doch ihnen, den Schuldlosen gewogen bleiben und der Stadt das Geleite nicht entziehen. Zu aller Sicherheit beschloß man außerdem noch an den Rathmann Gerd Loste zu schreiben, der als Vogt nach Schonen war, und ihn aufzufordern mit den dort befindlichen Bürgern schleunigst zurückzukehren. Es kam aber derzeit nicht zur Aufrufung des Geleites, weil der nächste Anlaß, dieselbe auszusprechen, dadurch wegfiel, daß es M. Johann um Michaelis gelang, durch ein kleines Fenster seiner Haft zu entrinnen 12 ).


12) Johann Wartberg, der Prior, und das Kapitel zu ratzeburg, denen berichtet war, wie der Gefangene überaus schlecht gehalten werde, erkundigten sich deswegen und baten betreffenden Falls um Änderung, doch wird das Gerücht falsch gewesen sein, denn es reimt sich nicht damit, daß er den Besuch von Verwandten und Freunden empfing, auch der Bischof nach bewerkstelligter Flucht sich die Betten und Bücher M. Johanns ausbat.
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Er begab sich nach Lübek, wo er bis Weihnachten blieb, und zog dann gen Rom, um seinen Proceß dort weiter zu betreiben 13 ).

Vermuthlich in der ersten Freude über die gelungene Flucht und ihre durch dieselbe bewirkte Wiedervereinigung, ließen die Langejohanns den Rath eine Weile in Frieden, obschon es ihnen natürlich nicht in den Sinn kam, ihre Sache stecken zu lassen. Das bewies auch dem Rathe nur zu deutlich eine Mittheilung der Herren von Lübek, welche zwischen Weihnachten und Neujahr nach Wismar gelangt sein wird. Sie meldeten, daß der König ihnen geschrieben, die Wismarschen leisteten dem Recesse von Heiligenhafen durchaus keine Folge und hätten zudem seinen Secretär, den er guter Meinung und zum allseitigen Besten an sie abgesandt, hochfahrend und unangemessen behandelt. Davon wolle er nun zwar nichts machen, doch habe er sich entschlossen, die Wismarschen und ihr Gut in seinem Gebiete fortan nicht zu dulden und so lange feindlich zu behandeln, bis sie sich dazu verstehen würden, das zu thun, was sie unter ihrem Siegel zugesagt hätten. Er warne daher, Lübisches Gut in Wismarsche Fahrzeuge zu verladen oder mit Wismarschen Matschopie zu machen, und fordere sie auf, den Rath zu bestimmen, daß derselbe sich gegen ihn und Peter Langejohann so erweise, wie es recht und gebührlich sei. Ebenso hat der König an Rostock geschrieben.

Das war also dies Mal ein betrübter Neujahrsabend für den Rath, welcher jetzt König Christiern als erklärten Feind sich gegenüber sah und der Herzog wird die schlimme Nachricht, die man ihm mittheilte, auch mit nicht geringem Verdrusse aufgenommen haben. Er drückte Lübek seine Ueberraschung aus über die unvermuthete Kriegserklärung, welche nur etwa durch ein Mißverstehen des Recesses von Seiten des Raths veranlaßt sein könne, da dieser demselben bisher nachgekommen zu sein glaube und auch weiter nachzukommen Willens sei. Der Rath habe aber von Peter Langejohann so wenig bezügliche Anträge erhalten, wie er selbst eine Anzeige vom Könige, oder Bittgesuche die Sache in die Hand zu nehmen von jenem. Dem entgegen versicherte Herr Peter aber den Herren zu Lübek, daß er allerdings eine unterthänige Bitte um Uebernahme des Schiedsrichteramtes dem Herzoge zu Bantzkow durch einen eigenen Boten habe behändigen lassen, wie er denn auch gleiche Gesuche an die sämmtlichen Städte gerichtet hatte, welche jedoch ihm gegenüber nicht eher sich gewierig


13) Grautoff a. a. O. S. 295.
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erklären wollten, als bis auch von seinem Widerparte ein derartiger Wunsch ihnen zu erkennen gegeben sei; das war aber bis dahin noch nicht geschehen. Solcher Mittheilung nach richtete nunmehr Wismar am 3. Februar 1467 die Bitte an die im Recesse benannten Städte, ihre Sendeboten zu dem vom Herzoge auf den Sonntag Reminiscere, Februar 22, angesetzten Tage zu Mittag nach Grevesmühlen abfertigen zu wollen, doch ist allda aus einer Zusammenkunft nichts geworden, und es liegt der Verdacht nahe, daß man durch den Vorschlag jenes Ortes zum Stelldichein, von welchem man wußte, daß die Städte ihn dafür nicht geeignet hielten, nur Frist hat gewinnen wollen, um inzwischen neue Wege zu suchen, den König umzustimmen und ihn zu bewegen, seine Hand von dem Flüchtlinge abzuziehen. Einen neuen Weg schlug man in der Weise ein, daß der Herzog am 12. Februar von Güstrow aus durch einen reitenden Boten ein Schreiben an den Markgrafen Friedrich von Brandenburg, den Bruder der Herzogin und Oheim von König Christierns Gemahlin, abfertigte, in welchem er diesem seinem Schwager eine ausführliche Darstellung der Sachlage gab und ihn ersuchte den König zu bewegen, daß er den Handel vor ihn als Landesherrn weise, der sich so haben wolle, wie sich von Rechts wegen gebühre, oder daß er doch wenigstens die Hemmung der Wismarschen auf ein Jahr wieder aufhöbe, wo er, der Herzog, denn inzwischen dem Könige mündlich darzuthun gedenke, wie die gegen Wismar angeordnete Maaßregel unverschuldet sei. Das Schreiben stellt aber mehrfach die Dinge schief dar und enthält dazu Unrichtigkeiten, welche sich kaum dadurch erklären lassen, daß derselbe nicht am Sitze der Kanzlei ausgestellt ist, wie z. B. die Behauptung, daß Peter Langejohann weder bei dem Herzoge noch bei den Städten um Uebernahme des Schiedsrichteramtes angehalten habe, oder die Andeutung, als wären die Städte dem Rathe feindlich gesinnt. Er, der Herzog, war Peter Langejohann feindlich gesinnt, das leidet keinen Zweifel; unterzog er sich doch persönlich der Mühe den Entwurf zu jener Depesche durchzubessern und verschwor sich schließlich, er werde nun und nimmermehr in die Restitution des ehemaligen Bürgermeisters willigen oder gar sich darum bekümmern, nicht um den Preis von hunderttausend Gulden. Man versprach sich viel von diesem Briefe, doch ist, mag auch immer der Markgraf der Zumuthung gewillfahrt haben, Herr Peter so wenig vor jenen würdigen Richter verwiesen, wie die Hemmung der Wismarschen aufgehoben, und der Rath mußte sich entschließen, weitere Schritte in der vom

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Könige verlangten Richtung zu thun, um die Bürgerschaft nicht noch mehr aufzuregen, als es ohnehin zweifellos der Fall gewesen ist. Die Herren vereinbarten daher mit denen von Lübek, daß eine Zusammenkunft zu Schlutup stattfinden solle, womit der Herzog sich einverstanden erklärte und wozu er den 27. April ansetzte. Der Rath theilte den Lübischen dies alsbald mit und bat außer um Beschickung des Tages zugleich um eine Fürbitte beim Könige, den Arrest auf die Wismarschen Güter, unter denen namentlich drei mit Bier nach Flandern bestimmte Schiffe hervorgehoben werden 14 ), nunmehr, wo sie doch gewiß sich willig zeigten, in seinen Reichen aufzuheben. Dies Anliegen erfüllte man in Lübek und fertigte mit dem Schreiben einen eigenen Boten auf dem kürzesten Wege, nämlich über Warnemünde und Gester, an den König ab. Jetzt aber sein Verbot schon aufzuheben, schien diesem doch zu früh, was einen für den Gang der Verhandlungen freilich wohl vortheilhaften, dem Rathe aber keineswegs angenehmen Einfluß hatte, welchem so sehr um Beendigung des Kriegszustandes zu thun war, daß er schon zwei Tage nach seinem ersten Schreiben wiederum anmahnte, man möge doch ja den Brief an den König ablassen.

Bei so bewandten Umständen wurde denn auch der festgesetzte Tag in Schlutup pünktlich inne gehalten, auf welchem außer den Parteien Herzog Heinrich und die Sendeboten von Lübek, Hamburg und Rostock erschienen, aber man entschloß sich bald, wenn nicht sofort, lieber die Sache in Lübek selbst vor die Hand zu nehmen. Hier sprachen die erkorenen Schiedsrichter ihre Bereitwilligkeit aus zur Uebernahme der Mühwaltung und die Parteien ihre Unterwerfung unter die Bestimmungen in Betreff der Art und Weise des Verfahrens sowohl, wie unter den Ausspruch, den jene thun würden. Der Wismarsche Rath documentirte, daß er die gewählten Schiedsrichter anerkenne. Peter Langejohann solle binnen vierzehn Tagen seine Klage dem Rathe zu Lübek behändigen, welcher dieselbe in acht Tagen nach Wismar einsenden und die Beantwortung wiederum innerhalb vierzehn Tagen erhalten, auch die Copien beider Schriftstücke den anderen Schiedsrichtern zufertigen solle. Dann sei nach mündlicher Verhandlung, wenn solche nöthig, in vier Wochen der Schiedsspruch zu Schlutup oder in Lübek zu verkündigen, dem sie sich unter=


14) Grautoff a. a. O. S. 300.
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würfen, sie möchten erscheinen oder nicht. Die Schiedsrichter sollten Macht haben, die Fristen zu verlängern, und bei Stimmengleichheit solle als Oberrichter der Rath vom Stralsunde sprechen. Den Bestimmungen solle Folge geleistet werden bei einer Pön von 3000 Gulden Rheinisch, halb dem Kaiser und halb dem gehorsamen Parte. Gleichzeitig erklärte der Rath sich bereit, die Sache mit M. Johann Langejohann, wenn diejenige mit dem Vater beigelegt sei, von denselben Schiedsrichtern mit Zuziehung des Propstes von Lübek zur Entscheidung bringen zu lassen 15 ). Conform dieser Versicherung wird auch Peter Langejohann eine ausgestellt haben. Der Herzoge welcher mehrere Tage in Lübek blieb und in der herrlichen Stadt mit seinem Schwager, dem Markgrafen, dessen Schwiegersöhne, Herzog Johann von Lauenburg, den Grafen von Ruppin, Mansfeld und anderen Herren, welche am 2. Mai dort eintrafen, sich gewiß trefflich wohl befand und jetzt die angenehme Seite seines Richteramtes, welches er nach dem Erzählten mit nicht geringem Widerwillen übernommen haben muß, genossen hat, verpflichtete sich am 5. desselben Monats im Burgkloster zur Uebernahme des schiedsrichterlichen Amtes, beziehentlich bei Behinderung durch Krankheit zur Abordnung von Bevollmächtigten, und anberahmte Termin zur Handlung auf den 1. Juni, und zwar in Wismar, wie man inzwischen übereingekommen war. Als die Sache so weit gediehen, ersuchten die Wismarschen Sendeboten die Städte, beim Könige gemeinschaftlich die Aufhebung der Feindseligkeiten zu befürworten, welches auch geschah, während Herr Peter, an den ein gleiches Ansinnen gerichtet wurde, solches vorsichtig ablehnte, obwohl er sich bereit erklärte, nach Beendigung des Handels mit Briefen und Botschaften in aller Weise zu dienen, wie man sie von ihm begehren würde. Bis zu diesem Zeitpunkte vertröstete denn auch der König die Städte mit der Zurücknahme der gegen die Wismarschen angeordneten Maaßregeln.

Am 21. Mai schickte Lübek Herrn Langejohanns Klage nach Wismar und forderte zugleich auf, die nöthigen Geleitsbriefe vom Herzoge zu besorgen. Von diesem aber drohten


15) Am 8. Mai sendete Lübek die vom Rathe unter dem 30. April zu Lübek versiegelte Urkunde zurück, da sich in derselben zwei Löcher gefunden und einige Worte ausgelassen seien, und forderte zur Ausstellung eines neuen Exemplares auf, welches auf gutes, festes Pergament zu schreiben und mit dem Datum des 10. oder 11. Mai zu versehen sei. Die Gründe dafür sollten mündlich mitgetheilt werden.
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Zögerungen zu erwachsen, wenn auch nicht beabsichtigte; er ersuchte die Lübischen Herren den Kläger zu bestimmen, daß er in eine Aussetzung des Termins zur Handlung bis zum 14. oder 15. Juni willige, da um die verabredete Zeit eine Tagefahrt wegen seiner Fehde mit Herzog Ulrich von Stargard gleichfalls stattfinden solle; sei das aber nicht zu erreichen, so werde er rechtzeitig zur Stelle sein. Es war natürlich leicht darzuthun, welche Nachtheile Wismar von einem solchen Hinausschieben habe und wie viel größer sich diese noch in der Folge gestalten könnten. Als aber der Wismarsche Rath selbst, der inzwischen von Lübek wieder an die Geleitsbriefe erinnert wurde, kurz vor dem angesetzten Tage bat, wegen Behinderung des Herzogs den Tag auf den 22. Juni hinauszusetzen, erklärten auch die Lübischen, nachdem Herr Peter seine Zustimmung ausgesprochen, sich mit der Prorogation einverstanden, versäumten aber wiederum nicht bei dieser Gelegenheit wegen der noch nicht erhaltenen Geleitsbriefe Anmahnung zu thun, welche man auch dem Atteste über den Empfang der am 4. Juni in Lübek eingetroffenen Wismarschen Verantwortung sorglich beifügte.

Sonntags, den 21. Juni, trafen nun die Schiedsrichter von allen Seiten in Wismar ein. Der Landesherr kam mit seinem Sohne Herzog Magnus und seinen Secretären Hermen Widenbrügge, Hinrich Benzin und Thomas Rode. Ihm folgten sein Rath Bischof Werner von Bützow mit seinem Kanzler Arnold Mese, so wie von der Mannschaft der Ritter Johann Vieregge, Joachim v. Pentz, Eggert v. Quitzow, Hinrich v. Bülow, Sivert v. Oertzen und Bernd v. Plessen. Rostock sendete den Bürgermeister Gottschalk Buk, den Rathmann Radeloff Toyte und den Protonotar Johann Pickardes. Von Abend aber kamen mit einander die Sendeboten Lübeks und Hamburgs; dorther erschienen die Bürgermeister Hinrich Kastorp und Hinrich v. Stiten, der Syndikus D. Johann Osthusen, der Rathmann Hinrich v. Hacheden sammt dem Rathsschreiber Hans Arendes, von Hamburg der Bürgermeister Hinrich Mürmester und der Rathmann Gödeke Tode, und mit ihnen unter ihrem Schutze kam bis vor die Stadt Herr Peter Langejohann. Zugleich stellte sich auch wegen der etwa vorzunehmenden Sache M. Johann Langejohanns der Dompropst von Lübek D. Diderich v. Kalven ein 16 ). Dieser


16) Nach dem Wismarschen Weinregister ad ann. p. 95 seq. (Jahrb. XXXIII, S. 80) war auch der Prior von Ratzeburg in Wismar, doch tritt derselbe in den Documenten nicht auf. Eine Verwechselung mit dem Lübischen Dompropste ist nicht anzunehmen, denn dessen fnpage Wein ist offenbar in den Ansätzen für die Lübischen mit enthalten. Sollte der Prior etwa der Rechtsbeistand des Wismarschen Raths gewesen sein?
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großen und ansehnlichen Versammlung präsidirte der Herzog, den Ausspruch derselben hat der Lübische Syndicus concipirt.

Klage und Antwort sind uns erhalten. Jene war kurz gefaßt. Es sei bekannt, hatte Herr Peter geschrieben, daß er bis zum 14. December 1463 in Ehren, Ruhe und rechtmäßig ältester Bürgermeister zu Wismar gewesen sei und Haus und Hof alldort in Frieden besessen habe. An dem gedachten Tage aber sei er von der Gesammtheit des Rathes wider Gebühr aus dem Rathsstuhle gedrängt worden und durch Drohungen gezwungen, wider Willen zu resigniren und eidlich und mit Bürgen zu versichern, daß er nimmer deswegen klagbar werden wolle. Dazu habe man ihn im Februar des folgenden Jahres unverschuldet in schmählicher Weise verfestet. Er bitte, daß die Schiedsrichter Resignation, Eide und Bürgschaften machtlos erkennen und ihn wiederum nicht allein in den ruhigen Besitz seines Eigenthums, sondern auch in den Bürgermeisterstuhl einführen möchten, indem er ihnen zugleich die Genugtuung für die erlittene Schmach und den Ersatz seines Schadens anheim gebe.

Allem Ansehen nach ist das Schriftstück von Peter Langejohann selbst abgefaßt, die Antwort des Rathes dagegen, ebenso durch ihre Länge in die Augen fallend, wie die Klage durch ihre Kürze, von einem Römisch=rechtlich gebildeten Manne. Möglicherweise könnte der Rathmann Marquard Langediderik, welcher Baccalaureus beider Rechte war, oder auch der Stadtschreiber M. Gottfridus Perseval - denn bis Mitte des 16. Jahrhunderts fungirten die Stadtschreiber zugleich als Syndici - sie verfertigt haben, wo man sich nicht eines fremden Rechtsgelehrten bedient hat, was am Ende wahrscheinlicher ist. Uebrigens hatte man nicht versäumt Material zu sammeln, um sich gegen Peter Langejohann zu wehren.

Daß Peter Langejohann, entgegnete der Rath, behauptet, er sei in Ehren bis zum gedachten 14. December Bürgermeister gewesen, an diesem Tage aber wider Gebühr aus dem Rathsstuhle gestoßen, ist nicht wahr, und wenn er weiter sagt, er sei durch Drohungen zum Resigniren gezwungen worden, so widerspricht diese Behauptung der vorigen. In der That verhält sich die Sache anders. Erstlich nämlich ist es 1463 um den 17. Juni geschehen, daß Peter Langejohann

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nach Kopenhagen abgeordnet war, um dort die Bestätigung der städtischen Privilegien und Geleite in des Königs Landen, besonders aber für Schonen, bei diesem zu suchen. Nach seiner Rückkehr hat er dann nach gewöhnlichem Brauche vor der ganzen Gemeinde auf dem Rathhause Relation gethan und gesagt, daß die Wismarschen von dem Könige geleitet seien und gleich denen aus den anderen Städten die Schonreise antreten könnten, während doch die Bürgermeister von Lübek ihm schriftlich mitgetheilt hatten, der König wolle uns kein Geleite geben, wie auch Wismar in dem für die Städte ausgestellten Briefe nicht genannt sei. Somit hat er es verschuldet, daß die Bürger und Einwohner von Wismar mit unverwindlichem Schaden von Schonen wieder abziehen mußten, zur größten Schmach für Rath und Stadt, und hat ehrlos und treulos gehandelt. Um aber diese Treulosigkeit zu bemänteln, hat er die Gemeinde auf das Rathhaus gefordert und vor derselben im Rathsstuhle sitzend gesagt, die in Kopenhagen anwesenden Lübischen Bürgermeister, Herr Hinrich Kastorp und Herr Hinrich Lipperade, hätten Geleite vom Könige für Wismar ihm zugesichert; wenn der König ihm keinen Glauben halten wolle, was solle er dabei thun? Ferner: der älteste Bürgermeister hat bei uns auf seinen Rathseid der Stadt Insiegel und Secret, womit er jedoch ohne Bewilligung des Rathes nichts versiegeln darf. So auch Peter Langejohann, der aber seinen Eid aus den Augen gesetzt und in seinem und seiner Freunde Interesse einen von ihm selbst gestellten Brief wegen Schiff und Gut, von Herrn Olafs (Axelssons?) Freunden beim Schagen genommen, ohne Wissen des Rathes versiegelt und an Lübek gesendet hat. Endlich: Peter Langejohann hat im Jahre 1460 unter dem 22. December einen offenen Brief an den Rath zu Assensen aufstellen lassen, besagend, daß Hinrich Warendorp d. ä. und Tidke Malchin, unsere Bürger, eidlich versichert hätten, daß Meienborg, Peter Langejohanns Hausfrau, nächste Erbnahme sei zu dem Nachlasse des in Assensen verstorbenen Hermen Meiger und daß dieselbe Hermen Witterock zur Erhebung der Erbschaft die nöthige Vollmacht gegolten habe; der Rath bitte um dessen Förderung und stehe dafür, daß die Ausantwortung des Nachlasses keinen Schaden bringen solle. Hernach ist aber der leibliche Bruder des Erblassern, Hans Meiger, nach Assensen gekommen und hat seine Ansprüche auf die Erbschaft geltend gemacht, die ihm hat zuerkannt werden müssen, während der mit dem Secrete unserer Stadt versehene Brief zu

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Schanden wurde und es dahin kam, daß man Wismarsche Schiffe zu Assensen mit Beschlag belegte. Am 7. December 1463 präsentirte darauf ein Bürger von dort Namens Hans Sniddeker, Hermen Meigers Nachfolger in der Ehe, einen offenen Brief, welcher sich als Transsumpt des durch Witterock nach Assensen überbrachten Zuversichtsbriefes auswies. Als man den Ueberbringer, welcher während des Lesens abtreten mußte, wieder hereingerufen, erhub sich Peter Langejohann, ging bei jenem stehen und fragte ihn, ob er sich mit ihm in Lübisch Recht geben wolle. Sniddeker erwiderte, er müsse zuvor noch eine Frage thun und wolle wissen, ob der Rath den gelesenen Brief bei Macht theile oder nicht. Darauf gestand Peter Langejohann, daß er allerdings Witterock mit einem Zuversichtsbriefe nach Assensen abgefertigt und Hermen Meigers Erbgut habe fordern lassen, wenn es auch des Briefes nicht bedurft hätte, da es ja bekannt, daß seine Hausfrau Nächsterbe gewesen, und daß er geglaubt habe, Hans Meiger sei längst todt. Diesen habe er, wie das Zeugebuch ausweise 18 ), abgefunden. Zwei Puncte in dem Briefe seien schon abgethan, nämlich das Zeugnis und die Gewährschaft: jenes wie diese seien verjährt 19 ). Als der Rath dann beide Theile auf den 9. Decbr. wieder vorbeschied, bat Sniddeker, daß man auch die Nächstzeugen vorfordere, wogegen Peter Langejohann einredete, es sei keine Weise, wenn ein Zeuge geschworen, daß man ihn hernach noch ein Mal ausforschen wolle 20 ). Inzwischen hat Peter Langejohann vor dem angesetzten Termine, nämlich früh am 9. December, unter Vermittelung der dazu deputirten Rathmannen Meinert Amesford und Johann Krevet sich dahin mit sniddeker vertragen, daß er diesem 500 Gulden in Rheinischem Golde geben solle, nämlich 100 Gulden sofort und den Rest, für den Herr Meinert und Peter Langejohann d. j. Bürgschaft leisteten, wenn Sniddeker ihm das Original des Zuversichtsbriefes und sämmtliche sonst noch existirende Transsumpte ausgeliefert haben würde, wie es denn auch geschehen ist 21 ). Zu den ersten 100 Gulden hat Hans Sniddeker noch ein graues Pferd obenein erhalten. Hinrich Warendorp d. ä. und Tidke Malchin aber haben, wie durch


18) Die Schrift ist vom 15. Juli 1463. Zeugeb. ad ann. p. 101.
19) Dat twe articule in deme breue al doet weren, alse de tuchnisse vnde dat touorsicht, wente dat were ouerlangk gescheen.
20) Zeugenaussage d. d. 1464 (d. i. 1463), Decbr. 30.
21) Zeugenaussage d. d. 1464, Jan. 4.
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ihre in Gegenwart einer Rathsdeputation vor Notar und Zeugen am 30. December 1463 und hernach vor dem sitzenden Rathe gemachten Aussagen festgestellt ist, niemals das Nächstzeugniß abgelegt, die Hausfrau Peter Langejohanns hat zu keiner Zeit Hermen Witterock als Bevollmächtigten bestellt, der Rath hat weder die Erbschaft verbürgt, noch seine Einwilligung gegeben, jenen Brief zu versiegeln. Alles Vorgebrachte läßt sich auf Erfordern mit Briefen, Instrumenten und Zeugen erweisen, wenn auch das, was offenkundig, landrüchtig, was nicht zu verhehlen und was zugestanden ist, keines Beweises bedarf. Wenn Peter Langejohann behauptet, er sei im Februar 1464 unverschuldet auf schmähliche Weise verfestet, so ist das vielmehr mit allem Fug und Recht geschehen seines Ausweichens wegen, um daß er die Bürger auf Schonen verrieth, der Stadt Siegel seinem Eide entgegen auf unbewilligte Schriftstücke setzte und falsche Briefe machte. Wir bitten, so schließt der Rath, daß wir von allen Ansprüchen Peter Langejohanns frei erkannt und wegen seiner Verrätherei, Fälscherei und Eidbrüchigkeit nicht etwa genöthigt werden, ihn auf der Stadt Freiheit, bei Haus und Gut oder gar im Rathsstuhle wieder aufzunehmen, daß man ihn in die Kosten verurtheile und zum Schadensersatze an Rath und Bürgerschaft und ihm endlich ein ewiges Stillschweigen auflege.

Nunmehr begann die mündliche Verhandlung auf Grund dieser Schriftstücke. Aus der Schwere der Beschuldigungen, aus der Größe der Forderungen, aus dem Ungemache, Verdrusse und Schaden, die beide Theile alle die Zeit über ausgestanden hatten, kann man schließen, wie sehr die Parteien erregt sein mußten und welche Mühe es gekostet haben mag, zu Ende zu kommen. Wirklich konnte auch erst am 26. Juni, also nach viertägigem Tractiren der Schiedsspruch verkündigt werden. Derselbe setzte Folgendes fest:

1) Der Rath zu Wismar soll alle wider Peter Langejohann erlassenen Urtheile kassiren. Sind Eide geleistet und Bürgschaften, durch welche diese freundliche Schlichtung zwischen beiden Theilen verhindert werden könnte, so sollen dieselben machtlos sein.

2) Der Rath soll Peter Langejohann wieder in den Bürgermeisterstuhl einnehmen und wie vordem für den ältesten Bürgermeister erkennen, unbeschadet des neuerlich gemachten Statuts, daß das Wort alle halbe Jahr wechseln solle, so daß Peter Langejohann dasselbe nächsten Michaelis erhalten würde.

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3) Peter Langejohann soll sich mit allem Fleiße bemühen, selbst persönlich, falls es nöthig sein würde, daß die Befehdung Wismars, welche der König seinetwegen erhoben, gänzlich niedergelegt werde.

4) Wegen Schaden und Kosten wird der Beschluß zu freundlicher Verhandlung ausgesetzt.

5) Hiemit sollen alle Klagen und Widerklagen, aller Hader und Unwille zwischen den Parteien abgethan sein, so daß keine von beiden, selbst oder durch dritte Personen, die andere bei der im Compromisse festgesetzten Pön kränken und anfallen darf. Peter Langejohann soll der Sache gegen den Rath und dessen Diener nicht weiter gedenken, der Rath nicht gegen Peter Langejohann, dessen Kinder, Freunde und Anhänger. Ueberhaupt verbietet der Herzog männiglich in Wismar bei dem Bürgereide dieser Angelegenheit wegen Jemand mit Wort oder That zu nahe zu treten und will mit dem Rathe diejenigen, welche Auflauf oder Tumult in der Stadt anstiften würden, an ihrem freien Höchsten richten.

6) Endlich bestimmen die Schiedsrichter und zwar mit Zuziehung des Propstes von Lübek, daß, nachdem auch M. Johann Langejohanns Sache in dessen Vollmacht von seinem Vater vor sie gebracht ist, dieser den Sohn bewegen soll, von seiner Klage gegen den Rath gänzlich abzustehen und daß deswegen in Zukunft keine Verfolgung des Bischofs und des Kapitels von Ratzeburg oder des Rathes angestellt werden darf. Dagegen soll dann der Rath den M. Johann mit Beneficien bis zum jährlichen Betrage von 50 Mark versehen.

7) Die Schiedsrichter behalten sich nach Laut des Compromisses vor, entstehende Zweifel bezüglich der Deutung des Ausspruches endgültig zu entscheiden.

Der Rath zu Lübek, welchem man den Ausspruch sofort zur Kenntnißnahme mittheilte, erklärte sich mit demselben vollkommen einverstanden und sendete umgehend ein Schreiben an den König mit der Nachricht von glücklicher Beendigung der Sache zurück, mit welchem zugleich Herr Peter eins abschicken sollte. Der Schiedsspruch wurde durch ein Document der drei Städte, welche an dessen Abfassung betheiligt waren, beurkundet, denn von einer Versiegelung durch den Herzog sah man ab, als der Secretär Thomas Rode die unverschämte Forderung von 50 Gulden für dieselbe stellte und bei Verhandlung deswegen nicht mehr als 10 Gulden ablassen wollte, obschon er bei dem Ausspruche Nichts gethan hatte. Auf des Herzogs unwillige Erkundigung in Lübek nach dem Grunde

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für seine vermeintliche Hintansetzung und sein Verlangen, die Städte sollten nicht vor ihm versiegeln, theilte man ihm den Sachverhalt mit und fügte hinzu, daß, wenn sein Secretär mit 10 oder 12 Gulden zufrieden sein wolle, die Wismarschen diese wohl daran wenden möchten; man könne ja dann ein Exemplar mit dem Siegel des Herzogs und denen der Städte versehen 22 ).

Der König antwortete von Sylvesborg in Schonen auf die Nachricht von Beilegung der Sache und die Bitten um nunmehrige Wiederaufhebung der Hemmung der Wismarschen. Es freue ihn, so schrieb er, daß man Peter Langejohann, den braven Mann, der so unrechtfertig gegen Gott und alles Recht gekränkt und gequält worden sei, in Wismar wieder eingenommen habe. Wenn er, der König, auch bei manchen Leuten daselbst viel übele Nachrede und Widerwillen erfahre wegen seines Einschreitens, so habe er doch nur um Gottes und des Rechtes willen der Sache sich angenommen. Den geschehenen Fürbitten gemäß sollten jetzt alle Maaßregeln gegen die Wismarschen aufgehoben sein und deren vorige Rechte und Privilegien wieder in Kraft treten, vorausgesetzt daß sie den Schiedsspruch genau beobachteten. Seine persönlichen Ansprüche an dieselben sollten bis weiter auf sich beruhen bleiben und könnten gelegentlich durch seine Räthe und Lübek festgestellt werden. Diese Nachricht gab Lübek am 22. Juli; es war die höchste Zeit, denn S. Jacobi Tag, die Schonreise, war vor der Thüre.

Es ist oben bereits hervorgehoben worden, von wie eminenter Bedeutung der Verkehr auf Schonen für die Wendischen Städte war und daß auf ihm zu einem großen Theile der Wohlstand demselben beruhte. Da dieser aber wiederum die Macht der Städte bedingte, so hatten sie alle mit einander das größte Interesse, die Quellen der Prosperität Wismars im Flusse zu erhalten und darauf hinzuarbeiten, daß die Leistungsfähigkeit dieses Bundesgliedes nicht in Abnahme gerathe, was außer durch längeren Ausschluß vom Nordischen Geschäfte auch durch innere Unruhen zuwege gebracht werden konnte, die aus Anlaß des nahrungslosen Zustandes gewiß mit Recht befürchtet werden durften. Um also möglichst bald die Wismarschen aus ihrer übelen Lage


22) Thomas Rode (welcher zwanzig Jahre später als Probst zu s. Jacob in Rostock ein gewaltsames Ende nahm) schickte ein versiegeltes Exemplar ein und erklärte sich mit allem zufrieden, wenn es nur mehr sei, als die gebotene Summe. Im Wismarschen Archive findet sich dasselbe nicht mehr.
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zu befreien, haben die Städte ohne Zweifel darauf bestanden, daß nur Klage und Antwort in Schriften verfaßt, hernach aber durch mündliche Verhandlung die Sache zu Ende geführt werden sollte, weil eben eine solche dieses am schnellsten zu bewirken geeignet war. Auch der Herzog wird damit einverstanden gewesen sein, daß derjenige Weg eingeschlagen wurde, welcher der kürzeste zu sein versprach, da ihm aus diesen Dingen Verdruß und Aerger hinreichend erwachsen waren, als daß er eine längere und, wie er wohl sah, fruchtlose Beschäftigung mit denselben hätte für wünschenswerth halten sollen 23 ). Der Kläger hat zweifelsohne bereitwilligst in das beliebte Verfahren eingewilligt, schon deshalb, weil ein solches seiner gewiß nahezu unerträglichen Lage am frühesten ein Ende scherte. Der Rath aber wird sich vermuthlich gesträubt haben, ehe er sich zur Zustimmung bequemte, denn wenn er auch nicht geringe Verlangen tragen mochte, daß die Mühe und Noth, die Arbeit und die Kosten, welche diese Geschichte mit sich gebracht hatte, ein Ende nähmen, und so sehr er auch wünschte, daß die Wismarsche Flagge wieder freie Fahrt hätte, und seinen Bürgern der Nordische Markt nicht länger verschlossen bliebe, so wird man sich doch gesagt haben, daß im Falle des Unterliegens der Widerpart um so früher wieder eingenommen werden müsse, je kürzer die Procedur sei. Konnte man einem solchen Ausgange derselben entgegensehen?

Wenn sich nicht verkennen läßt, daß das Verfahren, wie man es zu Lübek beliebte, im Allgemeinen den Interessen der Betheiligten allseitig entsprach, so können wir Nachkommen, denen es um Erforschung der Wahrheit zu thun ist, doch nur beklagen, daß man nicht durchweg mittelst Schriften verhandelt hat, oder daß nicht wenigstens ein Protokoll über die Verhandlungen zu Wismar erhalten ist, durch welches uns die Möglichkeit gewährt würde, zu einein sicheren Urtheile über das Verhältniß des Thatbestandes zu dem abgelassenen Ausspruche zu gelangen, und aus diesem Grunde, wenn


23) Der Lübische Chronist, Grautoff a. a. O. S. 305, berichtet: Ok was deme hertoge gelovet ene summen geldes, wen de borgermester wedder inqueme, de moste me eme geven altohant, er he uthe der stad schedede. Wäre das richtig, so stünde die Förderung des schleunigen Verfahrens durch den Herzog außer Zweifel, aber daß der Rath dies versprochen, ist doch nicht möglich und von Peter Langejohann mehr als unwahrscheinlich. Glaublich ist aber allerdings, daß der Herzog eine Entschädigung für seine Bemühungen überhaupt gefordert und erhalten hat.
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überall die Meinung der Nachwelt von Werth ist, entspricht die Art und Weise, wie man verfuhr, so wenig dem Interesse der Parteien wie dem der Richter. Wenn der Rath angab, daß der älteste Bürgermeister die Versiegelung von Urkunden, also auch der Zuversichtsbriefe, nur nach vorheriger Autorisation des gesammten Rathes habe anordnen dürfen, so verdient diese an sich schon glaubliche Behauptung volles Vertrauen um so mehr, als seit 1370 die Bürgschaften für Zuversichtsbriefe regelmäßig in das Zeugebuch eingetragen sind. Daß Herr Peter Langejohann aber keine Ermächtigung für seinen Brief nachgesucht hat und diesen nicht hat verbürgen lassen, ergiebt das Fehlen einer bezüglichen Inscription am gedachten Orte, und daß er einen falschen Zuversichtsbrief nach Assensen geschickt, kann doch nach dem Atteste der dortigen Rathmannen und der Aussage der angeblichen Nächstzeugen wohl kaum in Zweifel gezogen werden. Bezüglich des Schreibens wegen eines genommenen Schiffes liegt Näheres nicht vor, und was das Geleite für Schonen anlangt, steht dem Wismarschen Rathe wenigstens der gute Glaube zur Seite, da ein Hauptzeuge, der mit als Schiedsrichter fungirende Bürgermeister Kastorp von Lübek, noch am Leben war. Der gute Glaube des Rathes kann überhaupt schwerlich verdächtig sein. Herr Peter sagt selbst, daß die Gesammtheit des Rathes wider ihn gewesen, und unter diescr befand sich auch sein eigener Schwiegersohn, der, wäre er nicht gleichmäßig von der Unrechtfertigkeit des Bürgermeisters überzeugt gewesen, doch jedenfalls wohl dem Rathsstuhle entsagt haben würde. Immerhin verträgt sich mit der Annahme, daß die Rathmannen Herrn Langejohann für schuldig hielten, die eifrige Bewillkommnung des Anlasses sich seiner zu entledigen von Seiten derjenigen unter ihnen, welche jenem vorzugsweise gram waren und durch Zwischenträgerei schon früher das Zerwürfniß zwischen dem Landesherrn und ihm herbeigeführt hatten, während es solcher feindseligen Gesinnung wiederum nicht zuzuschreiben ist, wenn man dem Angeklagten die Rechtfertigung vor der Bürgerschaft abschlug, da der Stapel oder das Gericht der Ort war, wo die Sache von Rechtswegen zum Austrage hätte kommen müssen. Trifft also bis hieher den Rath allem Ansehen nach in keiner Weise ein Vorwurf, so hat derselbe allerdings dadurch dem Rechte zu nahe gethan, daß er noch ein peinliches Verfahren gegen Herrn Peter anstrengte, nachdem dieser bereits resignirt hatte, denn ohne Zweifel hat gegen seinen Verzicht der Rath ihm Schutz und Schirm als Bürger zugelobt, wenn wir

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auch kein anderes Zeugniß dafür besitzen, als dasjenige Herrn Peter Langejohanns selbst. Der Rath hat das freilich wohl nicht erkannt, denn anders würde er sich kaum geweigert haben, die freundlich angebotene Vermittelung der Lübischen oder der Städte insgesammt anzunehmen, und es ist mehr als glaublich, daß seine in ihren Folgen so verderbliche Weigerung sich darauf einzulassen der Verblendung entsprang, wie sie leidenschaftlicher Widerwille gebiert. Erscheint mithin dasjenige, was vorliegt, zu dem Schlusse berechtigend, daß die Anklagen gegen Herrn Peter thatsächlich begründet waren und daß demselben vom Rathe nur formell Unrecht zugefügt worden ist, so ist es schwer zu verstehen, wie die Schiedsrichter einen Auspruch thun konnten, welcher die Forderungen des klagenden Partes von Anfang bis zu Ende befriedigte. Der Wunsch, die Sache beizulegen, um Unruhen in Wismar vorzubeugen oder den Handel der Stadt wieder frei zu machen oder die Rücksicht auf die Protection, welche Herr Langejohann beim Könige gefunden, scheinen doch kaum zur Erklärung des Widerspruches zu genügen. Ersterer konnte nicht so groß sein, um darum den einen und, wie es doch scheint, wesentlich unschuldigen Theil mit höchster Gefährdung seines Ansehens in der Stadt und nach Außen gradezu niederfällig zu erklären, und den königlichen Schutz anlangend, so waren, heiligte damals auch schon in der Politik die Mittel der Zweck, Macht und Freiheitssinn der Hansischen Republiken in jenen Tagen doch noch nicht so weit heruntergekommen, daß sie schweifwedelnd vor der Gewalt um des Geschäftes willen gekrochen wären. Es bleibt daher kaum etwas übrig als anzunehmen, daß Herr Peter bezüglich der ihm zur Last gelegten Vergehen solche Erklärungen zu geben vermochte und derartige Entschuldigungen vorzubringen im Stande war, welche mit Berücksichtigung des ungehörig gegen ihn verhängten peinlichen Verfahrens eine völlige Wiedereinsetzung in seine vorigen Ehren gestatteten, ohne das Rechtsgefühl der Bürger zu kränken, ohne Beeinträchtigung der Autorität des Rathes, ohne Gefahr für das künftige Verhältniß zwischen dem Bürgermeister und den ihm bisher feindlich gegenüberstehenden Rathmannen, endlich ohne Schaden für die Ehre der Schiedsrichter selbst. Man wird sich um so mehr dazu verstehen können, auf solche Weise die anscheinende Schuld und die völlige Restitution mit einander in Einklang zu bringen, wenn man sich erinnert, daß der Bürgermeister zunächst vor der Gemeinde und hernach vor den Lübischen Herren oder den Städten sich zu rechtfertigen

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bereit war, denen doch das Iteresse des gesammten Rathes näher lag, als das eines einzelnen seiner Mitglieder, wenn man seinen guten Ruf nicht bezweifeln darf, der ihm so wohlwollende Aufnahme in Lübek und freundschaftlichen Antheil nah und fern verschaffte, und endlich das Urtheil des Lübischen Chronisten, des Zeitgenossen, berücksichtigt, welcher gradezu sagt, Herr Peter sei mit Unrecht vertrieben und habe nachgewiesen, daß er ohne Schuld sei 24 ). Die Dänische Unterstützung und die gute Meinung von Herrn Langejohann, welche König Christiern in seinem Schreiben an den Tag gelegt hat, durch welches er die Aufhebung der Feindseligkeiten gegen Wismar notificirte, können freilich kaum für den Angeklagten in Bezug genommen werden, denn wenn jener selbst auch den Schutz, welchen er diesem hat angedeihen lassen, als Pflicht eines christlichen Königs erklärt, und der vorhin gedachte zeitgenössische Chronist Christiern als einen sanftmüthigen, milden, gnädigen Herrn rühmt 25 ), so dürfte doch wohl das Bestreben, die Dänische Macht im weitesten Umkreise zur Geltung zu bringen, Hauptmotiv für ihn gewesen sein, als er sich des vertriebenen Bürgermeisters annahm, was eine persönliche Theilnahme an demselben übrigens ja nicht ausschließt.

Nach erlassenem Schiedsspruche ist Herr Langejohann wahrscheinlich alsofort wieder auf seinen alten Platz im Rathsstuhle geführt worden, nachdem er drei und ein halbes Jahr mit zäher Ausdauer um die ihm genommenen Ehren gelitten und gerungen hatte. Von seinen einmaligen Genossen im Bürgermeisterstuhle lebte nur noch Bernd Pegel, während Olrik Malchow, Diderik Wilde und Meinert Amesford hinzugekommen waren, so daß es jetzt fünf Proconsuln gab. Von den Rathmannen hatte er mit sieben noch zusammen gesessen, während zehn andere nach seiner Resignation hinzugewählt waren. Wenn wir zu dem Resultate gelangt sind, daß Herr Peter die gegen ihn erhobenen Anklagen mehr oder minder hat entkräften können, so wird diese Zusammensetzung des Rathes fördernd eingewirkt haben, daß sich sein Verhältniß zu den Amtsgenossen wiederum freundlich gestaltete und Vertrauen zurückkehrte, zumal wenn etwa diejenigen fehlten, welche sein Exil herbeigeführt hatten.

So ganz glatt sind aber die letzten Jahre Herrn Peter Langejohanns auch nicht verlaufen. Er war anrathig und


24) Grautoff a. a. O. S. 304.
25) Ebd. S. 429.
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fast wäre es noch einmal dazu gekommen, daß der Dänische König seinetwegen Zwangsmaaßregeln gegen Wismar angeordnet hätte. Wie wir gesehen haben, wurde nicht allein die Sache des Bürgermeisters vor den Schiedsrichtern beigelegt, sondern auch diejenige M. Johanns und dabei dessen Zuspruch zu Bischof und Kapitel von Ratzeburg für todt erkannt. Solche Entscheidung scheint jenem aber, der 1468, Juni 29, vom Wismarschen Rathe als "nunmehr Propst zu Ratzeburg" bezeichnet wird, nicht befriedigt zu haben und er hat demgemäß fortdauernd Ansprüche gegen das Kapitel geltend zu machen gesucht, so daß sich in dessen Interesse Herzog Johann zu Lauenburg wiederholt und namentlich noch im Mai 1469 an den Rath mit der Zumuthung wendete, derselbe möge doch Herrn Peter nöthigen, daß er seinen Sohn zum Verzichte auf seine Forderungen dem Kapitel gegenüber veranlasse. Das wird vom Rathe aber ohne Zweifel abgelehnt sein, und hat der Streit nicht allein überhaupt, sondern auch mit Betheiligung des Bürgermeisters weiter angedauert. Am 21. September 1472 schrieb Herzog Heinrich von Lübek aus, Herr Peter Langejohann habe Johann Wartberg, den Ratzeburger Propst, von wegen seines Sohnes "überfallen und ungewöhnliche Execution" wider denselben verhängt; die Sache beruhe auf purem Hasse und möge doch der Rath dafür sorgen, daß sie den Propst in Ruhe ließen. Der Rath konnte unmöglich mit Erfolg etwas dabei thun, aber doch stellte auch König Christiern im folgenden Jahre im April an ihn wie an die Bürgerschaft ein gleiches Ansinnen. Seit lange, schrieb er, sei Krieg um die Propstei zwischen Johann Wartberg, der sich im Besitze befinde und M. Langejohann. Jener habe sich durch Vermittelung der Herzoge zu Lauenburg und zu Meklenburg oftmals zu einem Vergleiche erboten, werde aber trotzdem von seinem Widersacher fortwährend mit päpstlichen Breven und mit Bann beschwert, obschon letzterer außerhalb Klosters sei und schwerlich gedenke, den Habit anzulegen, während jener in der Klausur lebe und die Wahl des Kapitels für sich habe. Ihm scheine billig, daß M. Johann einen Vergleich eingehe, und möge man den Bürgermeister anhalten, daß er seinen Sohn zur Annahme eines solchen bestimme, sonst habe die Stadt zu gewärtigen, daß ihr selbst Uebeles erwachse, was freilich ihm, der aber auf die gedachten Fürsten Rücksicht nehmen müsse, sehr leid thun würde. Herr Langejohann hat dazu geantwortet, daß er wohl sein Bestes versuchen wolle, daß aber ein Mißlingen seiner Bemühungen doch ihm nicht

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zur Last gelegt werden könne, da er ja seinem Sohne nicht zu gebieten habe. Dem Könige kann das Triftige dieser Entschuldigung nicht entgangen sein und hat er ohne Zweifel seine Drohung nicht zur Ausführung gebracht; Spuren neuer Hemmung der Wismarschen haben sich wenigstens bis dahin nicht gefunden. Höchst wahrscheinlich ist ein Vergleich doch zwischen 1473 und 1478 zu Stande gekommen, denn am 30. Juli 1473 dankt Johann Wartberg dem Wismarschen Rathe für Bemühungen in seinem Interesse, spricht aber noch von einer in Verhandlung begriffenen Sache, in Betreff deren er einen Boten aus Rom erwartet, im Jahre 1478 aber wird M. Johann als Dekan zu Schwerin genannt 26 ), lebte noch 1502 und starb vor 1505, da in diesem Jahre ein anderer Dekan erscheint 27 ).

Herr Peter Langejohann selbst verschied 1475 am 31. August. Von seinen beiden verheiratheten Söhnen scheint Peter ohne Erben früh gestorben zu sein, Hinrich aber hinterließ einen Sohn Namens Peter und zwei Töchter Dorothea und Gesche, für welche der Vaterbruder, der Vicar Jacob 1488 als Vormund auftritt; sie verkauften 1496 an den Rathmann Brand Smidt die Mühle zu Steffin, eine Windmühle vor dem Meklenburger Thore und 15 Morgen ebenda neben dem Acker des Klosters Doberan. Ueber Gesche ist Nichts weiter aufbewahrt, Dorothea aber verheirathete sich mit Hans v. Eixen, dem sie zwei Söhne gebar, Hinrich, den späteren Rathmann, und Hans, und zum zweiten Male im Jahre 1503 mit Merten Kran, Bruder des Tempziner Präceptors Johann Kran, welcher 1524 als Bürgermeister starb. Ihr Sohn aus dieser zweiten Ehe, Hans Kran, ließ sich in Hamburg nieder. Sie selbst starb 1544. Ihr Bruder Peter Langejohann, der in keiner Weise hervortritt, lebte noch 1538. Dieser beschloß das Geschlecht, welches bei den Grauen Brüdern seine Grabstätte hatte, über der man noch im Jahre 1603 dessen Helm und Schild aufgehängt sah. Letzterer, gespalten, hatte vorne ein halbes Kammrad an der Theilung, hinten eine halbe Lilie ebenso (auch umgekehrt), und auf dem Helme wuchs über der oberen Hälfte eines Kammrades eine Lilie empor. Ein Grabstein mit diesem Wappen findet sich noch heute, vielleicht aus der demolirten Kirche des Grauen Klosters dorthin versetzt, zu S. Nicolai, doch beziehen die Inschriften desselben sich nicht auf die Familie des Herrn Peter Langejohann.


26) Schröders P. M. S. 2291.
27) Ebd. S 2761.
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Beilagen.


I.

Peter Langejohann an den Prior zu Wismar.

(Lübek), 1464, Februar 20.

Deme ersamen heren priggere tor Wismer to den swarten broderen vruntliken geschreuen.

Vruntliken grote to vorn, oft ik wes gudes vormochte, also ik nv tor tit leider nicht en kan, wo doch, so wil ik myne hopene selten to dem alweldegen gade, deme nin dink vnmogelik is, wente he alle horte wol kent vnde alle vorborgen dink sint em apenbar, darvmme he wol wet, wo my desse dinghe byvieghen sin, vnde wil dat setten to siner alweldicheit, dat ik nyweride wene hebbe vorraden. Got geue, dat se it jo beruwen in dessen hilgen tiden. Aldus, leue her priger, so wetet, dat ik van gades weghen sunt vnde wol to reke bun, vnde, wen ik dat van iw des gehken to wetende krighe, dat ik my des sunderghen vrouwe, wente gi jo alle weghe myn gude vrunt geweset hebben, vnde begere des vruntliken vort an, wente in noden is de vruntschop altit best bekant, dar ik ok nicht ane twiuele, wente it is nv de tit, dat me wol vele dinghes in den besten vortsetten kan vormiddelst guder vnderwisinghe der lůde van iw vnde van den rennen, dede iuweme clostere dar mogen tu v denen, de ik hape myne guden vrunt to wesende, vnde beger van iw de vruntliken to grůtende van myner weghen etc. Item, leue her priger, so kan ik dat nicht laten, ik mut iw vurder myne not claghen, wente gi al dink wol gehort hebben, wo ik my vorbot vor den borgeren vnde amten. It hadde wol biddelik(!) gewesen, hadde em(!) do vp my wes geschelt, dat se it do geclaget hadden, men do de menheit wege

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was, der ik doch nummer to vullen danken kan, moste ik afbidden ofte in de slote gan. Do it anders nicht werden en konde, do moste ik vnder twen argen dat beste vtkesen. Des ik wol to vreden stan hadde, men den groten louen, den se my do seden vor mynen kinderen vnde vrunden, se wolden my to like vnde rechte vordegedinghen vor eren borger, vnde seden my vůrder, ik scheide vredesam bliuen by den mynen. de[s] anderen dages leten se vorbaden in my[nem] afwesende vp dat hus de jennen, de em(!) bequeme weren, also Ganskouwen vnde sin gelike, vnde seden my do auer, wes se wolden. Se scholden my dar tů vorbadet hebben vnde hebben my dar enjegen hort myn antwerde. Dat hadde sik wol behort. Dar en bauen leten so my suken to hus vnde haue myt kulon vnde speten, also dat ik gewarnet wart, dat ik van den mynon moste wiken. Dat was de loue, den so my tu socht hadden. Dar en bauen loten so my esschen in dat recht vor einen vorrodor vndo velschener vnde vor enen mennedor, dat so doch alle wol weten, de in deme rade sin, dat it nicht war en is, wente wen ik sodane en man wolde weset hebben, ik wolde dat vmme der stat willen nicht geleden hebben, dat ik gedan hebbe. Ik hebbe lif vnde gut gewaget vmme der stat willen, vp dat se by eren vnde by reddelicheit mochte bliuon vnde by eren rechticheiden, dat al man wol wet. Darvmmo moget se sik wol schemen, wen it kumpt vor ander lude. Worvmme kamet se hir nicht to Lubeke? Hir is ok jo Lubesch recht. Ik wil hir eneme jewelken to rechte stan vnde bun hir vngeleidet. Got vergeldet hir den vramen luden, se weten nicht, wat se my to vruntschop doen willen. Se latet sik hir des nicht dunken, dat ik en vorreder bun van godes gnaden. De menheit kent my ok wol tor Wismer, darvmme scholt se deme sproke genuch doen, also me secht, he spigget nicht verne, de vp sinen egen bart spigget. Leue her prigger, nemet dyt to nyme vnwillen vnde weset myn vrunt, also vorschreuen steit. Got spare iw lange to syme denste. Geschreuen des ersten mandages in der vasten int jar LXIIII.

Pe. La. Jo.

Auf einem halben Bogen Papier im Wismarschen Raths=Archive. Das Siegel ist weggebröckelt.


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II.

Peter Langejohann an den Ritter Eggert Frille.

Lübek, (1464), April 8.

Deme erwerdeghen gestrenghen ritdere her Eggert Vrillen vruntliken geschreuen.

Vruntliken grote to vorn. Leue her Eggert Vrille, besunderghe gude vrunt. Ik du iuwer leue gutliken weten, dat en tu my quam vmme sunte Mertens dach vten vnde brochte my enen bref, den iuwe erwerdicheit hadde vt gesant van Hans Snidkers weghen, wente Hans Sniddeker haddene eneme anderen dan, de ene my doen scholde. Do ik den bref gelesen hadde, do vragede ik deme, dene my dede, wer he kortliken wedder wech wolde. Do sede he my, des anderen daghes. De sulue want ok jo to Assense, also my berichtet is. Des schref ik iuwer leue darvp vnde sende em. den breff des suluen auendes in sine herberge, dar se beide to hus weren. Aldus is my in kort to wetende worden, dat he den bref heft vndertagen, dar he wol wes vmme wert were. Deit he iw dat, so dort ik my des nicht tuten, wes he my gedan heft. Dar gi dat wusten vor war, wo he hir gelt van my krech vnde wo he hir sede, wat he iw al geuen vnde gelauet hedde vnde iuwer husvruwen, des en loue gi nummer mer. Myt siner schalkheit, dat to lank to schriuende were, heft he gemaket, dat ik van den mynen wiken moste van walt weghen, wente he sik vluch by dejennen, dede my den vnwillen makeden in vortiden myt vnseme gnedegen heren van Mekelenborch, dat iw en dels wol witlik is, vnde sint myne egene kumpen des rades. Ik wolde dar wene tu iw sent hebben, de iw al dinck scholde berichtet hebben, des ik iw altomale nicht schriuen en kan. He heft my so ouele handelt myt siner schalkheit, dar vmme, leue her Eggert, latet em jo nicht beholden. Ik en mach nicht euer em clagen, ok clage ik nicht, men dat ik it iw witlik du also eneme guden vrunde, wente he heft my also gedan myt den anderen schelken, dat ik nv heren vnde stede to neten mut, schal ik wedder kamen by dat myne. Ik hebbe my vorbaden vor vnseme gnedegen heren vnde vor den sieden to lik vnde rechte. Ik bun vnderwilen by myme gnedeghen [heren] van Mekelenborch [ghe-

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wesen], de heft my myt mynen sons vnde vnsen guderen veleget vnde leidet, so verne sin gebede is, vnde sine gnade wil my vordegedinghen to lik vnde rechte, vnde ok de stede. Myt der menheit tor Wismer bun ik van gades gnaden wol ens, den schelt nicht vp my, men in deme rade etlike, de it my doen van oldeme quaden hate, des iuwe leue noch wol tor warde kamen schal, oft got wil. Leue her Eggert, aldus heb ik iw en clene schreue(n) van den beddermanne Snideker. Nv wil ik iw en clene schriuen van Hans Meygere, wo de by my dede vnde dan heft. In den tiden also Hans Meyger wedder to lande quam, do quam he tu my in myn hus tor Wismer. Do sede ik em, dat sin broder in got vorstoruen were, vnde vragede em, wer he [so] lange weset hadde, wente it were en mene ruchte weset in den riken, dat he vorstoruen were. Ok was Hermen Meiger seieger dechtnisse hir tor Wismer vnde sede it vor war, dat he enkede tidinghe dar van hadde, dat he dot were. Aldus sede ik do Hanse, dat ik maninghe dan hadde sines vorstoruen broders wife, wo he it dar vmme holden wolde. Do sede he my, wes ik darby gedan hadde, dat wolde he so mechtich holden, oft he it suluen dan hedde, vnde stunt alles dinges wol to vreden vnde dankede my vruntliken. Do gaf ik em sin gelt vnde siet ene vruntliken van my. Do dat gesehen was, do gink he myt my vor de borgermester vnde vorlet sines broder wif vnde eren eruen aller maninghe vnde tusprake quit, leddich vnde los van des erfgudes weghen vnde wolde dar nicht mer vp saken vnde vorlet my des geliken vnde vordroch my des ok gensliken in jegenwerdicheit der borgermester. Dat leten do de borgermester schriuen in der stat buk in jegenwardicheit Hans Meygers, dat wil ik noch bewisen myt der stat buk, vnde myt den borgermestern. Dar mede slete wy vns vruntliken. So hebbe ik sodde[r] vorvaren, dat em Hans Sniddeker breue sende vnde let ene tu sik esschen vnde hebben myt vorsate vnde schalkheit alsulke vpsate gemaket tegen my. It hadde sik wol gebort, do Hans Meiger Hans Sniddeker dar anlangede, dat he bodeschop by my hat hadde, ik wolde ene wol van schaden holden hebben. Aldus, leue her Eggert, so hebbet se erer schalkheit beyde gebruket, vnde bidde iw vruntliken, dat vmme reddelicheit vnde ere willen, dat gi em jo nicht en laten den beiden schelken. Se weren wert, dat me se to der stupe sluge. Se hebben my ouel handelt. Sit gade al-

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mechtich beualen. Got spare iw lange sunt. Geschreuen to Lubeke VIII dage na Paschen.

Peter Langejohan, iuwe denre.          

Nach einer vom Originale im K. Archive zu Kopenhagen genommenen und vom Herrn Dr. Wegener, Conferenzrath und Geh. Archivar, beglaubigten und mitgetheilten Abschrift.


III.

Herzog Heinrich versichert Bürgermeister und Rathmannen zu Wismar seinen und seiner Söhne Beistand gegen Peter Langejohann.

Wismar, 1464, April 13.

Wii Hinrik, van godes gnaden Hertoghe to Mekelenborch, Furste to Wenden, Greue to Zwerin, der Lande Stargarde vnde Rostzke here, bekennen opembare befugende vor vns, vnse Sones Hertogen Alberte, Johanne, Magnusse vnde Baltasare vnde vor alszweme, Woll dat wii in vorledenen tiden Peter Langejohanne, hiir vorma e ls Borgermestere vnser Stad Wismer, in synen rechtuerdigen zaken, efft he welke hadde, nicht afftholiggende jegen de vnsen van der Wismer gelouet vnde etlike vorsekeringe gedan hadden, also hebben vns nv woll zodder den tiden de Ersamen vnde Wiisen vnse leuen getruwen Borgermestere vnde Radmanne der obgenanten vnser Stad Wismer opembaret vnde to irkennende geuen, wo de sulue Peter Langejohan etlike zware mysdade gedan hebbe, Dar vmme he vort vth der suluen vnser Stad sii geweken vnde sy vort vmme zodane zine mysdade na vnser Stad rechte vnde gesette nach wonliken achten vnde rechtdagen vor Gerichte geeschet vnde sy doch nicht vorgekomen, also recht is, men in sodanen synen mysdaden na Lubeschen rechte vnuorantwordet gebleuen, vnde sy vort na Lubeschem vnde vnser Stad wonlikeme rechte voruolget, vnde na rechtes vthsproke vredelos gelecht vnde voruestet etc. Dar vth wii denne dessuluen Peters vorbringinge vnvast vnde vnwarafftich hebben irkent to wesende. Also hebben ze vns vorder odmodigen angefallen vnde gebeden, wii en in sodanen eren zaken ere recht, dar ze van vnsen zelgen

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vorelderen vnde vns mede bewedemet vnde priuilegieret zint, to beschermende vnde se mechtich to beholdende, Ok mede to betrachtende, efft de sulue Peter Langejohan myt welker wyse zik weder in vnse Stad drengen wolde, dar grot vorderff vnde vornichtinge vnser Stad Borgere vnde Inwonere van entstan vnde komen mochte, van zulker weldiger indrenginge wegene bystendich wesen willen, vnde en alsodaner weldigher indrenginge vnde inkomynge wedertostande myt werken vnde scriifften behulpen vnde gudwillich wesen willen etc. Hebben wy myt vnsen Rederen dyt alle woll ouerwegen vnde vns des rypes rades gebruket vnde entliken vortastet, bespraken vnde beslaten, Also dat wy nach sodaner vnderwiisinghe vnde naturlikeme rechte de vnsen nicht mogen effte en willen vorlaten, men wy myt vnsen sones vorbenomet allewege en in dessen eren rechtuerdigen saken, so furstlick vnde naturlik ys, bistendich vnde behulpen zyn vnde en ere recht, rechticheide, priuilegia, Stad willekore vnde wonheide beschermen vnde in macht beholden willen helpen, vnde en steit vns nicht to donde Peter Langejohanne vorbenomet in sodanen saken bytoliggende, men wy myd vnsen sones vorbenomet moten vnde willen den vnsen vorbenomet in dessen eren saken bystendich zin vnde nicht Peter Langejohanne vorbenomet to zulker weldiger indrenginge vnde inkomynge staden, men en dat helpen keren vnde weren na all vnseme vormoge. Vnde wert, dat se van dessuluen Peters Langejohans wegene van Fursten, Heren edder Steden to dagen gedrungen edder esschet worden, so willen wii suluen edder vnse sones myt en to legelker stede to deme dage ryden edder vnse Redere dar to schicken vnde ouer ereme rechte vnde degedingen stan edder vor ze schryuen, wenner ze dat van vns esschen, wo en dat best vnde beqwemest dunkel wiesen, vnde ze vnde ere nakomelinge in dessen vorschreuen stukken vnde zaken nenerleye wiis vorlaten edder ouergheuen. Alle desse vorbenomeden stukke vnde artikele desses breues vnde en islik by sick louen wii Hinrik, Hertoghe vorbenomet, vor vns, vor vnse sones, Hertogen Alberte, Johanne, Magnusse vnde Balthasare vorbenomet, vnde vor alszweme den Ersamen vnsen leuen getruwen Borgermesteren vnde Radmannen vnser Stad Wismer vorbenomet vnde eren nakomelingen an guden truwen stede vnde vaste to holdene sunder irhande geuerde edder argelist. In groter tuchnisse aller vorscreuen dinge hebben wii Hinrik, Hertoge

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vorbenomet, vnse Ingesegel mit gantzer wisschop hengen heten an dessen breff. Ok hebben hiirmede an vnde ouer wesen de Erbaren vnde duchtigen vnse leuen getruwen Radgheuere Bertold Berthe, knape, wonachtich to Rambowe, Her Hinrik Bentzin vnde Thomas Rode. Gegeuen vnde schreuen tor Wismer na der bord vnses heren Jhesu Cristi Dusent veerhundert dar na in deme veer vnde sestigesten Jare amme Frygdage negest na deme Sondage, also men in der hilligen korken singet Quasimodogeniti.

Nach dem Originale auf Pergament im Wismarschen Archive. An einem Pergamentenen Bande hängt das (schlecht ausgedrückte) Siegel des Herzogs mit einem Helme über dem Meklenburgischen, Rostocker und Schwerinschen Schilde und mit zwei Schildhaltern.


IV.

Metke, des Rathmanns Hans Krevet zu Wismar Hausfrau, an Bürgermeister Peter Langejohann in Lübek.

(Wismar, 1464), September 22.

Deme ersamen her Peter Langejohan to Lubeke.

Weten schole gy, leue vader, dat ik w breef vol vornamen hebben van . . . . enschen. Item, so wetet, dat vnse heren dallyge in samende to II to hu v s qweme vnde hedden to heren weset, men, also ik vul vorfare, se hebben jo nen goden troste kregen. se helden it so hemelik, do se qwemen. Item, so hebben se Tanken hir wedder in namen. Item, de persone is hir ok leydet, dar gy den bref af kregen, de komt hir ok. Item, ik sprak Bygaden, de sede my also, he konde alle tyt nen gelt don, dar he vp mede toge vnde hyr weidder. do Herrmanns vp ret, do hedde he ewen den vader beden, dat he Wynterpale volde so fele gewen, he volde eme syn lewedage nycht mer bydden, he volde vol so lange van hir blyuen, he volde vol vat svluen in de hant krygen. ok wyl he em hir t au v er wynter nycht holden, kort af, wyl he nycht vp ten, so schal he segelen vnde vordenen vat. he kan nycht arm werden vmme synen wyllen. he sy en alte man, he kan nycht vordenen. Ok heff he nen gelt. Item, so konde ik de parsonen nycht to vorden krygen, de mede to heren was, men ik wyl it w scryuen by Merten, vat

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ik vorfare. Nycht mer men wele goder nacht. Segget Taleken gude nacht. Gescreuen des Sonandes vor sunte Mychgel. Seggen allen vnsen gvden vrunden gvde nacht.

Metke K[reuet].          

Auf einem Octavblatte Papier im Wismarschen Archive.


V.

Bischof Ludolf von Ratzeburg an M. Johann Langejohann.
(1464), November 17.

Ludolfus etc. Post salutem etc. Dilecte magister Johannes. Rumor quidam insonuit auribus nostris, qui nobis valde displicet. Dicimini enim iterum ad priora facta relabi reclamando videlicet et dicendo contra consulatum Wismariensem in presentia tocius quasi communitatis ibidem ea, que vos non decent, vnde pertimescimus capturam vestram iterato posse sequi et priuationem beneficiorum similiter, quod esset satis lamentabile. Et formidandum est, quod hec in personam vestram ita fient, nisi desistatis ab inceptis. Et forte, si hec contingerent, quod deus auertat, timemus vos duriora pati posse et ita faciliter non deliberandum sicut antea Quare vobis ex corde condolentes, volentes eciam consulere saluti vestre, hortamur intimo ex affectu, quatenus ex ciuitate Wismariensi declinetis ad tempus saltem, donec videatur, qualem exitum res ipsa apud personam vestram sortiri possit, nam et in aliis terris vtique panis est ad vescendum, et summopere consulimus, vt ad statim ad nos vsque Sconenberge vos transferatis. Declarabimus vobis clarius verbo, quod facto opus sit in premissis, quam scriptis explicare valemus, nam casus iste perlixus est. Hec pro auisamentis vobis scribimus optantes, deus scit, non alias nisi salutem vestram. Ideo premissa non postergatis, ne deteriora vobis contingant etc. Responsum etc. Sabato ante Elisabeth.

Nach einer Copie, wie es scheint, auf einem Octavblatte Papier im Wismarschen Archive.


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VI.

Bürgermeister und Rathmannen der Städte Lübek, Hamburg und Rostock beurkunden den vom Herzoge Heinrich von Meklenburg und ihren Sendboten gethanen Ausspruch zwischen dem Rathe zu Wismar und dem Bürgermeister Peter Langejohann daselbst.

(Wismar), 1467, Junii 26.

Wy Borgermestere vnde Radmanne der Stede Lubeke. Hamborg vnde Rostock Bekennen vnde betughen Opembare In vnde mit desseme breue Vore alle den ghennen, den desse vnnse breff getoged vnde vorbracht werd. So also de Irluchtige Hochgeborenn furste vnde Here Here Hinrik, Hertoghe to Mekelnborgh, furste to Wenden, Greue to Zwerin, Der lande Rostock vnde Stargarde Here etc., Vnde wii der twiistigen sake twisschen deme Ersamenn Rade tor Wiszmere vppe de enen Vnde Peter LangeJohanne vppe de anderen ziiden willekorde Schedesrichtere sint In fruntschoppen offte Rechte na Inneholde der Compromisse, van beyden delen vorscreuen darvpp bewillet, angenamed vnde vorsegeld, Dat desulue Here Hertoge Hinrik vnde vnse Radessendeboden, van vns dar to gevoged vnde gesand, beyden vorscreuen parthien In macht der erbenomede compromisse bynnen der Stad Wismer vppe datum desses breues enen fruntliken vthsproke hebben vthgesproken vnde afgesecht, so nabescreuen steit. In godes namen. Amen. Allen vnde iszliken, de desse opene schrifft Sehen, Horen, Lesen Offte sust anderleie wiisz desses jegenwardigen breues Irkentnisse werden hebbene, sy witlik, kunt vnde Opembare. Nach deme in allen legeringen mynschelikes rechtuerdiges willen, so dat in dageliker ouinge waraftichlik vor oghen irschinet, neen dingh so legerlick, so anname offte so nutbar, heilsam, beqweme vnde so van noden isz, also vrede vnses vorlosers Cristi Jhesu dorch de engelschen gheiste den mynschen gudeswillen vorkundiget, vnde ok dorch sick suluest In deme afgange van desser werlde vpstigende to syneme vader, der sammelinge syner hilgen Apostele vnde eren nafolghers vns allen to troste vnde salicheid gelaten, Vnde nu doch In desseme dale der bedrofnisse Besunderliken in vorledenen tyden so denne vrede vormyddelst argeliist des

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vredevigendes twiischen den Ersamenn Borgermesteren vnde Radmannen der Stad Wiszmer An ene Vnde Peter Langejohanne An de anderen ziiden merckliken is to broken vnde vorstoret, Dat Wii Hinrik, van godes gnaden Hertoge to Mekelnborch, furste to Wenden, vnde Greue to Zwerin, Der Lande Rostock vnde Stargarde Here etc., In krafft vnde medewerkinge des geuers des vredes dorch biwesend vnses leuen Sones Hertogen Magnus Vnde ok vnses truwen Rades Des Erwerdigen In gode Vaders vnde Heren Werners, Bisschoppes to Zwerin, Des gestrengen Her Johan Veereggen, Ritters, Der Duchtigen Jachim van Pentze, Eggerd van Qwitzowe, Hinrik van Bulouw, Syuerd van Ortzen Vnde Bernd van Plesse, knapen, Her Arnd Mese, Cantzeler des Heren Bisschoppes to Zwerin vorbenomet. Her Hermen Widenbrugge, to vnser leuen vrouwen, Her Hinrik Bentzin, to Sunte Jacobe bynnen vnser Stad Rostock kercheren, vnde Thomas Roden, Secretarii, Vnde mede beweringhe vnde to daet der Ersamen Hinrikes Kastorpp, Hinrikes van Stiten, Borgermesteren, Des Werdigen Mester Johan Oesthusen, In beiden Rechten Doctoris vnde Sindici, Hinrikes van Hacheden, Radmannes, vnde Johannes Arndes, Secretarii, des Rades to Lubeke, Hinrikes Murmestere, Borgermesters, Godeken Toden, Radmans, des Rades to Hamborch, Gosschalkes Buk, Borgermesters, Radeleues Toyt, Radmans, vnde Johannes Pickardi, Prothonotarii, vnser Stad Rozstock Sendeboden, Also schedesherenn, myt wolbedachteme mode vnde rnpeme Rade In macht sodannes Compromissi dorch de Borgermestere vnde Radmanne vnser Stad Wiszmer vnde Peter Langejohanne bevulbordet, beleuet vnde vorsegelt allen vnde iszliken vnfrede, myshegelicheid, twidracht vnde vnwille aller vnde Iszliker sake twiisschen den ergerorden Parthen wesende gantz bigelecht, daleslaghen vnde gevlegen hebben In forme vnde wyse nagescreuen. Interste, dat de Borgermestere vnde Radmanne tor Wiszmere Scholen deger vnde gantz afdon alle voruestinghe vnde ordele, de ze wedder vnde ouer Peter Langejohanne, Borgermestere darsulues, gedan vnde gesproken hebben, vnde sodane voruestinge vnde ordele, wor ze de hebben laten scriuen, deger vnde gantz scholen lathen vthdelgen. Vnde Isset sake, dat Peter Langejohan, syne zones vnde frunde deme Rade tor Wiszmere In sodannen saken etlike eede vnde loffte gedan offte borgen gesatt hebben, dar dorch desse fruntlike schedinghe mochte gehindert werden, der schall de genante

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Rad en vordregen vnde scholen gentzliken machtlosz wesen nu vnde to ewigen tiiden. Item. de vorscreuen Borgermestere vnde Radmanne tor Wiszmere scholen den vorgenanten Peter Langejohan wedderumme to sick In den Borgermesters vnde Radesstoel laten komen, vnde en de tiid synes leuendes In aller mathe mit allen eren vnde redelicheiden, so he vormaels gewesen is, vor den oldesten Borghermestere der Stad Wiszmer holden, dar ane nicht hinderen schal de ordinancie des vorwordes to holdende nyeliken dorch den Rad tor Wiszmere Ingesatt, Beschedeliken, dat eyn Jewelik Borghermester darsulues eyn halff Jare In allen saken des Rades dat vorword schal holden, sunder dat sulke ordinancie, so ze gemaket Is, bestendich blyue, By also, dat Peter Langejohan to desseme negest komenden Sunte Michaelis dage vnde darna negest ouer eyn halff Jare vnde so vertan eneme Jeweliken Borgermestere nach syneme oldere dat vorword geborlik sy to holdende. Item. dat Peter Langejohan schal sick by den Dorchluchtigesten Hochgeboren fursten vnde Heren Heren Cristierne, Der Riike Denemarken, Sweden vnde Norwegen etc. koninghe, nach alle syner vormogelicheid vnde mit alleme vlyte bearbeiten vnde, Isset van noden, sick sulues personlik by syne gnade voghen vmme alle veyde vnde vnwillen, de zine gnade wedder vnde Jegen de Stad tor Wiszmere vmme zinen willen gedan hofft, gentzliken aftodonde vnde bitoleggende, so dat de van der Wismere deshaluen vortmeer to nyneme schaden komen. Item. wat In sodannen twiistigen saken twiisschen den ergesechten Parthien schaden, kost, vnde theringe is gedan vnde gemaket, beholden wy vns vth to sprekende vnde In nakomenden tiiden fruntliken to irkennende. Hir mede scholen alle vnde islike desser vorscreuen parthien klage, to sprake, forderinghe, Insprake, wedderrede vnde excepcien, ok desgeliken alle twidracht, vnwille, Anxst, vare vnde vnloue, de twiisschen densuluen parthen vnde eren frunden beth an dessen dagh gewesen zint, gentzliken, degher vnde all vorsonet, gescheden, to ende gesleten vnde so hen gelecht wesen, dat nemand den anderen, samptliken offte besunderen, Dorch sick suluest offte andere personen, Hemelick offte opembare forder darumme haten, ergeren edder hinderen scholen by Penen vnde böte In deme vorberorden Compromisse begrepen. Vnde vppe dat alle vorscreuen stucke samptliken vnde besunderen In truwen vnde gudeme gelouen vnde vnuorbroken geholden

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werden vnde nemand sick bevaren dorue, Beden vnde willen wy Hertoge Hinrik vorbenomed, Dat vnse Rad tor Wiszmer den Borgeren vnde meenheid darsuluest seggen schall by den eeden, de ze vns vnde desser Stad gedan hebben, dat se vmme desser schelinghe vnde twidracht willen In tokomenden tiiden nynerleie wrake don offte vnnutte seggend hebben scholen. Weret ok, dat Jenich Borgermestere, Radman, Borgher offte Jemand anders dessen vorscreuen vrede vnde louen breke, den Schall vnse Rad tor Wismere Richten An syn Hogeste, vnde qweme he wech edder entworde he en, so schall sick de Rad holden an zin gud, wat vnde wer dat were, vnde de helfte des gudes scholde vallen an de Herschopp vnde de andere Helfte an de Stad Wismere, vnde wer men ene In vnsen Landen vnde den Hense steden an kumpt, dar mach men ene Richten vor enen meeneeder. Vortmer Beden vnde willen wy, Dat de genante vnse Rad vnde Peter Langejohan desser vorscreuen Schicht vnde vnwillen Nicht meer scholen gedencken, men de gantz vnde deger nedderslan, Ok deshaluen nenerleie wrake don edder dencken, Vnde Peter Langejohan vorscreuen schal den Deneren vnser Stad vorscreuen, Namliken Scriueren, gerichtescriuer, wachtscriuer, anderen ridenden vnde ganden deneren, vnde desgelikes de Rad vorscreuen Peter Langejohanne, synen sones, ffrunden vnde medehelpers hir ane nichtes witen edder vorkeren, Men an beyden syden scholen erer eyn deme anderen gudlik, forderlick vnde ghunstich sin, geliik offte desse vnwille vnde vnvrede ny entsta e n edder Irresen were. Ok schall nemand van en de ene teghen den anderen In qwader vorsathe wes forderen offte forderen laten mit worden offte werken, hemeliken edder opembar. Jenigen vplop to makende offte wat wyse dat yd scheen mochte, vnde schege hir wes van Jemande entegen, Dat willen wy mit vnseme Rade tor Wismere Richten an e e r hogeste. Vortmeer. So also beth heer to etlike twiistige sake twiischen den vorgescreuen Borgermesteren vnde Radmannen vnser Stad Wismer an ene Vnde Mester Johan Langejohan, des vorgesechten Peters sone, an der anderen syden van der wegene, dat he in der genanten Borghermestere vnde Radmanne beheltnisse gewesen is, sint vpgestan vnde irresen, Don wy vorgenanten Schedesheren witlick kunt vnde opembare, Dat wy mit bywesende vnde Rade des werdigen Heren Theo derici van Caluen, gheistlikes Rechten Doctoris vnde der kerken to Lubeke Domprouestes, Na lude vnde

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Innoholde des bouenberorden Compromissi sodanner sake, dorch den genanten Peter Langejohan an vns vnde den genanten Heren Prouest van synes vorscreuon sones wegene gesettet vnde gentzliken gestalt, hebben fruntliken pronunctiert vnde vthgesproken, pronunctieren vnde vthspreken vormiddelst desseme vnseme vthsproke, Dat de vorgenante Peter Langejohan so vorfogen vnde schicken schall, Dat Mester Johan, zin sone vorscreuen, sodane sake ziner gefengknisse deger vnde all gentzliken affdo, bisette vnde dalesla, der nummer meer to denckende offte vp to theende In Jeniger wyse, so dat de Rad tor Wiszmere, de gemeenheid, Borghere offte Inwoners darsuluest deshaluen nynerleye wiisz to Jenigeme schaden offte vorfolginge komen. Dar to schal ok de vorgerorde Peter Langejohan schicken vnde also vorfogen, Dat sodaner sake haluen de Erwerdige In god vader vnde Here Here Johan, Bisschop, dat Capittele des Stichtes Razeborch vnde de Rad tor Wiszmer genszliken scholen blyuen ane alle vorfolginge, tosprake offte Tribulacien van wegene des vorscreuen Mester Johanne Vnde ok des Pewestliken Houes fiscal vnde aller Richtere offte erer Stedeholdere, geistlik offte werlik. Ok so scholen de vorgenanten Borgermestere vnde Radmanne tor Wismer den vorgesechten Mester Johan, so se erst vnde schyrst mögen ofte konen, Myt eneme offte mereren geistliken lenen besorgen vnde ene dar to presenteren, welkere lene In eren Jarliken Renthen scholen inbringen veftich Mark Lubesch mit aller bestellinge der Missen vnde anderer erer vplegginge, vnde alle de wile, dat se eme sodane geistlike lene nicht bestellen, so scholen se eme alle Jare na Paschen schiirst komende ouer eyn Jare vthrichten vnde betalen to syner genüge verlich Lubesche Mark beth so lange, dat he sodanne lene, so vorgerord isz, van en hofft entfangen. Vnde offt he to etliken lenen van deme Rade vorgescreuen gepresentert wurde vnde to dersuluen lene Rechte possessie offte besittinge qweme, Vnde de Renthe dersuluen lene sick vppe de Summe der Vertich Margk nicht streckeden, denne allike woll, wat vnde so vele iarliken van sulken lenen na vorscreuener wiise werd gefallen, dat schal afgeslagen werden van den Vertich Marken, de de Rad vorscreuen schall vthgeuen, Vnde wen Mester Johan vorgenant also vele In geistliken lenen van deme Rade vorgenant Nach bouenscreuen wiise hefft erworuen, dan so scholon de Borghermestere vnde Radmanne vorbenomet der vertich

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Margk Jarliken vthtogeuende gentzliken vnde all sin vordregen Vnde vortmeer darumme vngemanet blyuen. Hir mede scholen beyde parthie vorscreuen to vrede vnde enicheid sin gesettet by Penen vnde boten In deme vorbenomeden Compromisse begrepen. Vnde wy Schedesheren vorscreuen alle beholden vns de macht desse beyden vnse vthsproke, beiden vnde allen Parthen vorgescreuen vormyddelst vns gedan, Nach lude beyder Compromisse de to dudende, to Interpreterende, wo vakene vnde wanner des behoff vnde van noden sinde werd. Vnde dat sulk fruntlick vthsproke in aller mathe vnde wiise, so bouenscreuen steit, isz bescheen, Des hebben wy to merer sekerheid vnde vorwaringe vnser Stede Ingesegele witliken gehenget an dessen breff, Gheuen Na der bord Cristi vnses Heren Dusend veerhundert Jare Dar na In deme Souen vnde sostige(ste)n, Amme Vridaghe neghest na Sunte Johannis Baptisten daghe syner gebord.

Nach dem Originale auf Pergament in langem Querfolio im Wismarschen Archive, buchstabengetreu. Die Siegel von Lübek und Hamburg sind ausgerissen. Das große Siegel von Rostock von ungeläutertem Wachs hängt an einem Pergamentbande.

Im Großherzogl. Archive zu Schwerin befindet sich eine Abschrift, welche den Eingang dieser Urkunde nicht hat und beginnt: In godes namen. Amen. Ahen vnde iszliken u. s. w. Ebenso reicht sie bis zum Schlusse: Vnde dat sulk fruntlick vthsproke in aller mathe u. s. w., welcher fehlt und für den sie folgenden Ausgang hat:

Desse vnse fruntlike uthsprake bauenscreuen sint gedaen, gelesen vnd ghescheen vormyddelst vns hertogen Hinricke vorgenant mit sampt der erscreuenen radessendebaden der stede Lubeck, Hamborgh vnd Rostock bouenscreuen alse in desser sake schedesheren vnde richtere, den de ersamen beiden parte vorbenomet hebben angenamet, beleuet vnd approberet wol to holdende, so see des handuestinge vor eneme notario hebben an beiden siden gedaen, vppe deme radhuse tor Wiszmer obgenant na der bort Cristi vnses heren verteigen hundert vnd amme souen vnd sostigesten jare amme Frigdage na sunte .lohans baptisten dage to myddensamere in der stunde, alse men de none singhet. Vnd wii hertoge Hinrick vorgenant hebben desses to orkund vnd merer vastheit vnd warheit vnse groteste ingesegel henghen heten an desse vnse uthsprake vnd breff.

 

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