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VI.

Nachträge

zur Urgeschichte des Ortes Malchow.

1) Der Herr Archivrath Masch zu Demern bemerkt zu S. 45 - 46, daß der Vogelkopf mit dem Ringe um den Schnabel in dem Siegel der Stadt Malchow vielleicht auf den Pfandbesitz der v. Flotow (vgl. S. 16) deuten könnte, da die v. Flotow als Helmzier einen Vogel mit einem Ringe im Schnabel zwischen zwei Hörnern führen. Mir scheint das Stadtsiegel aber älter zu sein, als der Flotowsche Pfandbesitz (1354). Alte klare Helmsiegel der v. Flotow haben sich bis jetzt noch nicht finden lassen.

2) Der Herr Rector Römer zu Grabow bemerkt zu S. 40, daß der 1287 im Urk. B. III, Nr. 1914, vorkommende Malchowsche Bürger "Hinricus de Trajecto" von mir und von ihm zwar nicht unrichtig durch "Heinrich von der Fähre" (Fährmann) erklärt worden sei, daß aber 1293 im Urk. B. III, Nr. 2226, die Wittwe eines Malchowschen Bürgers "Henricus de Utrecht" genannt werde, der Mann also auch "von Utrecht" heißen könne, da "Utrecht" lateinisch bekanntlich "Trajectum" heißt.

G. C. F. Lisch.     

 

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