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VII. Zur Schriftenkunde.


Ueber eine prager Handschrift des Augustiner=
Chorherrenstiftes zu Segeberg,

von

G. C. F. Lisch.


Durch den Herrn Professor Dr. Homeyer zu Berlin erhielt ich von dem Herrn Professor Dr. Schulte zu Prag die Nachricht, daß sich auf der Universitäts=Bibliothek zu Prag eine im J. 1583 im Besitze des Ritters Heinrich Rantzau gewesene Handschrift befinde, welche nach dem Richtsteig Landrechts Zehnten= und Einnahme= und Ausgabe=Register eines Klosters zu Wismar enthalte. Durch Vermittelung des hohen großherzoglich meklenburgischen Ministerii der auswärtigen Angelegenheiten und der großherzoglich meklenburgischen Gesandtschaft zu Wien ward mir von dem hohen k. k. österreichischen Cultus=Ministerium zu Wien die Handschrift aus der Prager Universitäts=Bibliothek auf längere Zeit zur Benutzung anvertraut Das Studium der Handschrift gab jedoch nicht den erwarteten Gewinn für Meklenburg.

Die Handschrift auf der Universitäts=Bibliothek zu Prag, Sign. XVI. E. 21., ist eine starke Papierhandschrift in Groß=Octav und trägt auf dem Vorsetzblatte die Inschrift:

Hic liber Henrici est equitis cognomine Rantzou. anno 83. aetatis suae 58.

Sie enthält im Anfange auf 60 Blättern Ochsenkopfpapier den niederdeutschen "Richtesteig rechtes" und darnach auf 175 Blättern Wappenpapier mehrere Original=Heberegister und Rechnungen, welche alle sicher dem regulirten Augu stiner=Chorherren=Stifte zu Segeberg angehören. Zuerft kommen Heberegister von den Jahren 1444, 1446 und 1449, welche sämmtliche Hebungen des Klosters aus sämmt=

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lichen Gütern desselben enthalten. Dann folgen ausführliche Einnahme=und Ausga be=Register desselben Klosters von den Jahren 1480, 1484, 1485 und 1486. Diese Einnahme=und Ausgabe=Register sind von einem Klosterbruder Johann von Wismar, welcher Procurator des Stiftes zu Segeberg war, geführt:

"frater Johannes Wismarie ad officium procurature institutus".

Der Name von Wismar ist also der Zuname des Rechnungsführers und hat mit einem Kloster zu Wismar nichts zu schaffen, wie überhaupt in der ganzen Handschrift nur eine einzige Stelle vorkommt, welche Meklenburg berührt.

An einer Stelle eines Heberegisters heißt es nämlich:

Anno domini MCCCCXLVI° pacti sumus cum incolis de Biscopen in Wilstria de decimis eorum, ita videlicet quod Dreus Truden cum suis adherentibus dabunt nobis et domino preposito Zwirinensi pro illa decima XIII Mr. Lubicens. in festo purificacionis in domo Lutken Eycholts ciue in Ydshoe; fideiussores huius sunt Andreas Truden et Clawes Gotsikes, Petrus Truden. Huius rei testis est Johannes Houscilt, qui nos concor dauit.

Die nähern Verhältnisse, in denen der Propst von Schwerin zu dieser Angelegenheit steht, habe ich noch nicht erforschen können. Im J. 1432 war Johann, im J. 1453 Johann Brun Propst zu Schwerin.

Bei der großen Wichtigkeit, welche diese Register bei dem Mangel ausreichender Urkunden des Stiftes für die holsteinsche Geschichte haben, habe ich der schleswig=holstein=lauenburgischen Gesellschaft für vaterländische Geschichte zu Kiel eine genaue Beschreibung der Handschrift, eine vollständige Abschrift des besten Heberegisters von 1444 und verschiedene Auszüge aus den Einnahme= und Ausgabe=Registern mitgetheilt, und werden die Forscher von dort das Nähere mit der Zeit zu erwarten haben.

Bemerkenswerth ist es, daß aus Holstein noch eine andere wichtige H andschrift des Augustiner=Chorherren=Stiftes zu Bordesholm nach Oesterreich in das Cistercienser=Kloster zu Wiener=Neustadt gekommen ist (vgl. Jahrb. XXIII, S. 143).