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Der Hochaltar der S. Georgen=Kirche zu Parchim.

In den Jahrbüchern XXIII, S. 371, ist der durch die Zeit Anfertigung, den darüber abgeschlossenen Contract und die urkundliche Beschreibung wichtige Altar der S. Georgen=Kirche zu Parchim behandelt. Seitdem sind einige Entdeckungen gemacht, welche so viel Wichtigkeit haben, daß sie eine Besprechung verdienen.

1) In den Jahrbüchern a. a. O. sind bei der Beschreibung des Altars zu Parchim auch die in dem Coutracte über die Anfertigung des Altars gebrauchten Kunstausdrücke für die Nischen, in welchen die Heiligenbilder stehen, behandelt. Es

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werden dafür in dem Contracte vom Jahre 1421 die Ausdrücke: "husete, pilre, simborien und maschelrygen" gebraucht. Ich habe a. a. O. die Wörter: husete durch Nischen im All gemeinen, pilre durch Strebepfeiler, simborien durch Baldachine, maschelrygen durch Attribute der Heiligen erklärt. Die Erklärungen der ,drei ersten Wörter mögen wohl richtig sein; das Wort maschelryge habe ich durch Geräth erklärt und von dem mittellateinischen massaritia (hergeleitet von latein. mansio, französisch maison) abgeleitet: dies wird aber nicht richtig sein. In Veranlassung einer wichtigen Beweisstelle glaube ich eine andere und bessere Erklärung geben zu können.

Das Stammwort des Ausdruckes maschelryge ist wahrscheinlich das lateinische Wort macellum: Fleisch, macellarius: Fleischer, altfranzösisch macellerie, italienisch macello: daher altitalienisch macellerie: Sculptur. Der Hauptbegriff scheint der des Zerhackens gewesen und später der des Meißelns geworden zu sein. Es scheinen damit die deutschen Formen: metzger, steinmetz, metzeln, meißeln zusammenzuhangen. Jedenfalls scheint der Ausdruck für Meißelarbeit, Sculptur, Schnitzwerk gebraucht zu sein. Die Ableitung des Wortes und der etymologische Zusammenhang der verschiedenen Formen in den verschiedenen Sprachen möge aber sein, welcher er wolle, so liegt doch über die Bedeutung des Wortes maschelryge eine andere, gleichzeitige, urkundliche Stelle vor, welche keinen Zweifel über die Erklärung zuläßt. In einer Vidimations=Urkunde des Rathes der Stadt Malchin, vom 11. Mai 1423 (gedruckt in Masch Geschichte der Familie von Kardorf, S. 301) wird das Siegel des Herzogs Albrecht von Meklenburg, Königs von Schweden, also beschrieben:

"an deme inghezeghele was schilt und helm, an deme schilde stunden dre cronen, oppe deme [helme] stunden twe horne mit twelff banreken v.. en klente, dar ghynk umme vnde umme den schilt, als uns duchte, masselryewerk , dar see mede gheziret weren, vnde de schrifft, de dar umme gynk, de ludde aldus: Secretum Alberti dei gra Sweoru Gotoruque regis."

Da dieses Siegel nun noch in vielen Exemplaren vorliegt, so kann eine Erklärung gar nicht fehlgreifen. In dem Siegel war Schild und Helm; um beide ging "Masselryewerk". Nun ist aber auf den Originalsiegeln außer Schild und Helm nichts weiter (innerhalb der Umschrift) als sehr feines Rankenwerk zur Verzierung. Daher wird auch gesagt, daß um Schild und Helm Masselryewerk ging, womit sie

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"gezieret" waren; da dieses Rankenwerk auf dem Siegel aber sehr fein und bei schlecht ausgedrückten Siegeln kaum zu erkennen ist, so ist bei der Beschreibung des "Masselryewerkes" sehr bezeichnend hinzugefügt : "als uns duchte" (wie uns däuchte, wie es schien). Es leidet also gar keinen Zweifel, daß das Wort maschelrye = Rankenverzierung, Verzierungsschnitzwerk, Ornament, im Allgemeinen bedeutet.

2) Ueber die Anfertigung eines ähnlichen Altares ist ein ähnlicher Contract in (Lingke) Marienkirche zu Liegnitz , Liegnitz 1828, S. 125, vgl. S. 62, entdeckt. Im Jahre 1481 ließen die Rathmänner der Stadt Liegnitz für die Marienkirche zu Liegnitz ein Altarbild zu dem im Jahre 1460 geweiheten Hochaltare machen und schlossen darüber einen Contract. Die Herstellung dieses Altars ward ebenfalls von einem Maler, dem Maler Nicolaus Schmid zu Breslau, übernommen. Der Altar sollte ein Flügelaltar mit doppelten Flügeln sein, 10 Ellen breit. In die Mitteltafel und in die Flügel sollte er "machen geschnetene Bilde, dy do alle mit gutem feinem Golde sollen angetragen werden." Auf den ersten Flügeln sollten "gemelde sein und angetragen werden mit "schönem geferbeten golde." Die äußern Flügel sollten enthalten "gemelde und angetragen werden mit gut ölfarbe." Der Altar ist noch weiter beschrieben. Für diesen Altar sollte der Maler 270 ungarische Gulden erhalten. Der Rechtsstreit, der über den Altar entstand, weil der Maler vor der Vollendung desselben starb, ist a. a. O. mitgetheilt. Dieser alte Altar ist im Jahre 1770 als baufällig abgebrochen.

G. C. F. Lisch.