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7.
Hiob Magdeburg,

Lehrer des Prinzen Johann von Meklenburg.

Nachtrag zu Jahrb. XIX, S. 30.


Ueber Hiob Magdeburg, Lehrer des Prinzen Johann von Meklenburg 1574-1578, dessen Stellung in Jahrb. XIX, S. 30, dargelegt ist, theilt der Herr Pastor Seidemann zu Eschdorf bei Dresden eine Abschrift des folgenden eigenhändigen Briefes desselben aus dem königlich=sächsischen Staats=Archive zu Dresden mit:

Durchlauchtigster vnd hochgeborner Churfurst, Gnediger Furst vnd herr. E. C. G. seindt meyne vnderthenige vnd schuldige gehorsame Dinst alle Zeit Zuuorn etc. . Gnediger Churfurst vnd herr. E. C. G. gnediges abfordern aus disen landen beineben der vormeldung, Zu was dinsten dieselben mich Zu gebrauchen bedacht, hab Jch in vnderthenikeit gelesen vnd vornommen etc. . Hierauf thue E. C. G. vnderthenig Zu wißen, das mir vor dieser Zeit nichs libers wehr gewesen, den das ich in meynem liben Vaterlande, darin Jch Zwar ein gutte lange Zeit gedient, ferner hett dinen sollen, Auch noch nichs libers wunschen wolte, Do es Gottes Wille, den das Jch darin leben vnd sterben möchte etc. ., Aus was vrsachen aber solches nicht hat sein wollen, haben sich E. C. G. gnedigst Zu erinnern, Wie denn auch des, das Jch mit vorwißen aus dem lande geschiden, vnd mir lauts des abschides aus E. F. G. Cantzelej, nach meynem gefallen mich Zu dinste Zu begeben gnedigst vergonnet worden: Demnach hab Jch auch dise Zeit, do ich mich nuhn der Widerkunft in meyn libes Vaterland fast verzeihen müßen, vnd es meyne vnd der meynen notturft erfordert, mich von Lübeck wenden vnd in des Durchlauchtigen vnd Hochgebornen Fürsten vnd herrn, herrn Johann Albrechtes, hertzogen Zu Meckeinburgk etc. . m. g. h. bestallung begeben müßen, weil dan Jch vor wenig Wochen an gedachten dinst getreten, vnd S. f. g. solch vertrauen auf mich nicht gestellet, das Jch von S. f. g. gelibten eldesten Sohn, Zu des präceptoren er meyner gebrauchet, mich Widerumb so balde begeben würde, So haben E. C. G. gnedigst zu bedencken, das mir gewißens, vnd dan auch ehr vnd glimpfes halben beschwerlich fur=

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fallen vnd dartzu schimpflich vnd nachtheilig sein wolde, wo Jch mich aus S. f. g. dinsten So unuorsehens entbrechen solte, Zu dem so erkenne Jch mich Zu der vorgeschlagenen Condition Zu gering vnd viel Zu wenig, als der wider mit geschicklikeit, noch Dignitet, wie eyn solche stelle erfordert, begabet ist, Dartzu nuhn auch durch das alter vnd viel ertragene arbeit, sorge vnd bekummernis, fast geschwechet etc. ., Gelanget derhalben an E. C. G. meyn vnderthenige bitte, sie wolle angezogene vrsache, warumb Jch noch Zur Zeit itzigen dinst nicht vorlaßen vnd dan auch mich nicht Zu vorgeschlagener Condition brauchen kan laßen, gnedigst erwegen, vnd meyns nicht erscheinens keynen vngnedigen gefallen tragen, Welches dan von E. C. G. Jch mich in vnderthenikeit tröste, vnd schuldigen gehorsam vnd danckbarkeit dafur Zu erzeigen, Desgleichen vor E. C. G. vnd alle ihre gelibten gesundheit vnd selige regirung teglich zu bitten pfligtig erkenne etc. . Datum Schwerin, den XI. Julii, Anno LXXIIII.

E. C. G.

vndertheniger                     
gehorsamer               
Hiob Magdeburgk.

DEm Durchlauchtigsten vnnd
Hochgebornen Fursten vnd herrn
Herrn Augusto, des heiligen Ro=
mischen Reichs Ertzmarschall vnd
Churfursten, Landgrafen in Dö=
ringen, vnd Marggrafen Zu Mey=
ssen, vnd Burggrafen Zu Magde=
deburg, meynem gnedigsten fursten
vnd herrn Zu handen.

Nach dem eigenhändigen Originale im königl. sächsischen Staats=Archive zu Dresden, Acten über den Krypto=Calvinismus, Locat. 10, 311. Das Siegel ist undeutlich.