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Der Canzler Peter von Spengel.
Am Neujahrstage des J. 1543 berief der Herzog Albrecht den Licentiaten Peter v. Spengel zum "Rath und Canzler auf drei Jahre lang". Peter v. Spengel war wohl ein ausländischer Adeliger. Unter seinem Dienstreverse vom Neujahrstage 1543 führt er ein großes Siegel mit einem Schilde mit drei linken Spitzen und der Umschrift PETER VON SPENGEL. Vielleicht stammte er aus Walhausen bei Sanger=
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hausen. Unter mehrern noch erhaltenen Privatbriefen wegen Beförderung sind einige aus Walhausen geschrieben, z. B. von einem Johann Steif, "gemeinen Diener zu Walhausen", welcher ihn 1543 um eine Anstellung bittet, da "der Herzog den ausländischen, fremden Leuten und getreuen Dienern mit Gnaden geneigt sein solle", ferner von einem Hans Ferneckel, der ihn seinen "Gevatter" nennt und seine "liebe Gevatter Gertrud", seine Kinder und "all, die gut walhausisch sind" grüßt. Hans von "Bendeleben" (mit einem quer getheilten Schilde im Siegel), Georg von Biela (mit zwei Beilen neben einem Baume? im Schilde), beide alten thüringischen Geschlechtern angehörend, und Jürgen v. Karlewitz (mit einem Dreiblatt im Schilde) nennen ihn in verschiedenen Briefen ihren "Schwager". Es ist daher wahrscheinlich, daß er seine Beförderung dem einflußreichen Rath Jürgen v. Karlewitz zu verdanken hat. Vielleicht hatte Spengel vorher in Hamburg gewohnt, da er hier bekannt war und später dahin zurückging. Er kam mit Frau und Kindern nach Güstrow.
Nach seinem Wirken und seiner spätern Stellung war er reiner, scharfsinniger Jurist, wahrscheinlich etwas ränkevoll, da er sich einige Male wegen übler Nachreden entschuldigt. Am güstrowischen Hofe gingen oft wunderliche Dinge vor. Im J. 1544 war er beschuldigt, "als sollte er und Jürgen v. Karlewitz die Herzogin Anna beredet und mit dieser beschlossen haben, den Herzog Albrecht mit des Kurfürsten von Brandenburg Hülfe und Zuthat des Regiments zu entsetzen und einen Sohn des Herzogs an die Stelle zu setzen", und die Herzogin dies in einem von dem Canzler entworfenen Schreiben dem Kurfürsten mitgetheilt haben. Spengel wandte sich, um diese Nachsage von sich abzuwehren, zur Rettung seiner Unschuld beschwerend an den Kurfürsten, welcher am 25. Nov. 1544 diesen Anschlag als "beschwerlich und erschreckenlich" erkannte, aber ihm seine Unschuld bezeugte, da ihm dieser Handel ganz fremd sei und er Spengels Person und Namen gar nicht kenne, auch den Herzog bat, seine Gemahlin, so wie Peter v. Spengel und Jürgen v. Karlewitz dieser Sache halber für unschuldig zu achten.
Peter v. Spengel kommt in den Jahren 1543-1545 oft als Canzler vor und unterzeichnet sich: "Peter von Spengel, Cantzler, Licentiat".
Ob Spengel länger als die bestallungsmäßigen drei Jahre im Dienste des Herzogs Albrecht geblichen sei, ist noch nicht ermittelt; wahrscheinlich blieb er bis zum Tode des Herzogs in seiner Stellung. Mit dem Tode des Herzogs am 7. Jan.
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1547 erreichte seine Bestallung aber wohl sicher ihre Endschaft. Nach dem Tode des Herzogs ging Spengel mit Frau und Kindern nach Hamburg und lebte hier als Rechtsanwalt. Er zog sich hier aber bald die Ungunst und Verfolgung der Behörden zu, weil er "denjenigen, welche von dem Rath der Stadt an den Kaiser und das Reichskammergericht appellirten, zuständig und behülflich" war. Der Rath halte ihn daher "in schwer Gefängniß gelegt und thätliche gewaltsame Handlung wider Recht, Reichsordnung und Landfrieden gegen ihn geübt"; er war endlich des Gefängnisses entledigt, hatte aber Weib und Kinder verlassen und sich an "fremden Orten in großer Schwachheit aufhalten" müssen. Auf seine Klage befahl der Kaiser am 29. April 1551 dem hamburger Rath, sich jeden eigengewaltigen Landfriedensbruches gegen Peter v. Spengel zu enthalten.
Von Spengels weitern Schicksalen ist noch nichts bekannt.