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II.

Die Reformation

des Klosters Dobbertin,

von

G. C. F. Lisch.


D ie Reformation der Klöster zog sich in Meklenburg lange hin. Am ersten fielen die Bettelmönchsklöster der Franziskaner und Dominikaner in den Städten, da dieselben schon in den dreißiger Jahren des 16. Jahrhunderts aufgehoben wurden. Die übrigen Klöster hielten sich noch bis zur Mitte des 16. Jahrh., bis zum Tode des Herzogs Heinrich des Friedfertigen; als aber durch den Herzog Johann Albrecht I. im J. 1552 die Sache des Glaubens durch das Schwert zur Entscheidung gebracht war, hob dieser sogleich im J. 1552 die großen und reichen Feldmönchsklöster der Cistercienser, Doberan und Dargun, vorher schon das Prämonstratenserkloster Broda, dann die Johanniter=Stifter Kraak und Eixen und bald darauf im J. 1553 das Domkapitel zu Güstrow und die Antonius=Präceptorei Tempzin auf; das Karthäuserkloster Marienehe (Marne) fiel erst im J. 1557. Gegen die reichen Nonnenklöster hatte man noch etwas Nachsicht, da man die Jungfrauen nicht aus ihrer Gewohnheit reißen und in die Welt hinausstoßen wollte. Da sie sich aber durchaus nicht bequemen wollten, so griffen die Herzoge endlich mit Nachdruck ein und machten den großen Nonnenfeldklöstern, meist Cistercienser=Ordens, ein Ende: im J. 1555 wurden die Nonnenklöster Neukloster, Rehna, Zarrentin, Ivenack, Wanzka, und im J. 1556 Eldena aufgehoben. Das Kloster Rühn blieb als Versorgungsanstalt bis in das 17. Jahrh. und das Kloster zum Heil. Kreuz in der Stadt Rostock bis auf den heutigen Tag in Bestand.

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Von allen Klöstern hielten sich Dobbertin, Ribnitz und Malchow am längsten, und dies ward die Ursache ihrer Erhaltung bis auf den heutigen Tag. Es ist sehr die Frage, ob die Herzoge ursprünglich die Einziehung der großen Feldnonnenklöster beabsichtigten; so viel ist jedoch klar, daß die Absicht der Einziehung zum Domanium schon im J. 1555 feststand, so daß nicht mehr über Einziehung, sondern nur noch über die Art der Vertheilung zwischen beide Herzoge die Rede war. Auch die Ueberweisung drei Klöstern an die Landschaft wird sehr früh ein Gegenstand der Verhandlung zwischen den Herzogen und den Landständen gewesen sein, obgleich die Nachrichten darüber noch sehr dunkel und fragmentarisch sind 1 ); zur Entscheidung kam die Sache durch die lebhaften Verhandlungen über die Landestheilung, die Abtragung der herzoglichen Schulden und die Reformation der geistlichen Stiftungen, so daß den Landständen sicher schon früh die Ueberlassung einiger Klöster zugestanden ward, um sie zur Bewilligung von Geldmitteln und zweckmäßigen Ordnungen desto geneigter zu machen. Die erste bestimmte Nachricht über die Ueberweisung von drei Klöstern findet sich in dem Ruppinschen Machtspruche vom 1. Aug. 1556, worin es heißt 2 ):

"So viel die Clöster anlanget soll zu mehrer Pflantzung freundbrüderlichen Willens Hertzog Johann Albrecht die Clöster Rehna, Zarrentien vor sich, und Hertzog Ulrich das Kloster Dragun auch vor sich alleine und zu voraus behalten. Darnach sollen die folgenden drey Clöster, nemlich das New=Closter, Ivenack und Dobbertin vor die Jungfrauen beider (nämlich Herzoge) Stende gelassen werden".

Diese Bestimmung ging denn auch in die Kirchenordnung von 1557 über.

Es ist schon von Andern 3 ) darauf hingewiesen, daß der Erwerbstitel der drei Klöster nicht in den Reversalen von 1572, sondern schon in frühem Staatsverhandlungen zu suchen sei. Die Richtigkeit dieser Ansicht wird durch die folgende Darlegung vollständig gerechtfertigt erscheinen.


1) Es ist sehr zu beklagen und fast unerklärlich, warum die Staatsurkunden und Landesverhandlungen des 16. Jahrh. noch nicht vollständig gesammelt und veröffentlicht sind. Was Spalding giebt ist sehr lückenhaft, unkritisch und unbedeutend.
2) Vgl. Gerdes Sammlung, S. 202, und Klüver's Meklenburg, III, 1, S. 748.
3) Vgl. Laspeyres Die rechte des Mecklenburg. Adels, S. 254.
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Durch den Ruppiner Machtspruch vom 1. August 1556 waren also den Landständen die drei Jungfrauenklöster Neu=Koster, Ivenack und Dobbertin überlassen. Sogleich nach diesem Staatsvertrage fingen die Herzoge an, sich ernstlich mit der Theilung, Visitirung und Reformirung aller Jungfrauenklöster zu beschäftigen.

Schon im Decbr. 1556 Waren die Räthe beider Herzoge zu Sternberg mit der Theilung der Klöster beschäftigt. Am 13. Dec. 1556 schrieb der Canzler Johann von Lucka an den Herzog Johann Albrecht von Sternberg, daß

"ich mich mit E. F. G. brudern H. Ulrichs Rethen, wie die Vniuersitet, Consistorium vnd Schulen mit III 1/2 tausent gulden jherlichen aufhebens versorgt vnnd die vbrige Closter zwischen E. F. G. beiderseits aufs bequemest getheilt werden mochten, zcum vleisigsten vnd zcu mherermaheln vnterredt hab, - - - vnnd - - wirdt für das ratsamste vnd nutzichste angesehen: - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - -
   Zcum andern ob ich wol fur ratßam angesehen, das die Closter Eldena, Temptzin, Crackou vnd Neuekloster E. F. G., vnnd dagegen E. F. G. bruder Juenack, Broda, Nemeron vnd Wantzke zugeeignet werden mochten, so blieben noch drei Closter, nemlich Dobertin, Malchou vnd Ribbenitz gemein".

Am folgenden Tage, den 14. Dec. 1556, schrieb der Canzler an den Herzog:

"Die Landrethe bitten zcum vnderthenigsten gleicher gestaldt, das E. F. G. Jres theils dem machtspruch in auen puncten wollen volg thun lassen".

Es geht hieraus unwiderleglich hervor, daß die Klostertheilung zwischen den Herzogen die Veranlassung war, daß die Herzoge zur Bequemlichkeit für die Theilung die zur Ueberweisung an die Stände bestimmten Klöster Neukloster und Ivenack für sich nahmen und dafür Ribnitz und Malchow an die Stelle setzten, um dem Ruppiner Machtspruche Genüge zu leisten. Eine urkundliche Ueberweisung oder Versicherung der drei Klöster Dobbertin, Ribnitz und Malchow aus dem J. 1556 ist zwar noch nicht aufgefunden; jedoch wird durch die nächstfolgenden Verhandlungen der Hergang außer allem Zweifel gesetzt. Es finden sich auch schon früher Andeutungen 1 ),


1) Vgl. Laspeyres a. a. O. S. 249, Not. 8.
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obgleich sie wenig diplomatisch genau sind. Die Klöster Ribnitz und Malchow mochten den Herzogen bei der Theilung nicht passende Aequivalente bieten oder nicht bequem genug liegen; auch mochte der hartnäckige Widerstand der Nonnen der Klöster Dobbertin, Ribnitz und Malchow Grund sein, daß die Herzoge sich nicht mit denselben beladen wollten: sie nahmen das an sich, was sie ohne Widerstand nehmen konnten: kurz, am Ende des J. 1556 war es beschlossen, daß man die drei Klöster Dobbertin, Ribnitz und Malchow den Landständen in Grundlage des Ruppiner Machtspruches überweisen wollte, weil diese noch gemeinschaftlich und nicht getheilt waren.

Während die übrigen Nonnenklöster ohne große Schwierigkeiten aufgehoben waren, hielten sich die beiden Klöster Dobbertin und Ribnitz noch viele Jahre lang in altem Geiste mit einer Hartnäckigkeit, die nur durch die Zähigkeit des Weiblichen Charakters erklärt werden kann. Beide hielten sich theils durch den eigenen Willen, theils durch den Schutz und den Einfluß zweier Herzoginnen: Ribnitz durch die Vertretung der Aebtissin, Herzogin Ursula von Meklenburg, - Dobbertin durch den Einfluß der in dem nahen Städtchen Lübz wohnenden Herzogin Anna, Wittwe des Herzogs Albrecht, welche beide Damen bis zu ihrem späten Tode entschieden papistisch gesinnt blieben.

Das Kloster Ribnitz, St. Claren=Ordens, hatte immer vorherrschend Prinzessinnen des landesherrlichen Hauses zu Aebtissinnen und Nonnen aus adeliger Herkunft gehabt. Die letzte Aebtissin des Klosters war die Herzogin Ursula, eine Tochter des Herzogs Heinrich des Friedfertigen, welche nach dem Tode ihrer Tante Dorothea im J. 1539 Aebtissin ward und erst im J.1586 starb. Diese Fürstin war strenge katholisch gesinnt, hielt jeden fremden Einfluß von ihrem Regimente entfernt und hielt die römisch=katholische Kirchenlehre nach Kräften bis zu ihrem Tode im Kloster aufrecht.

Ungefähr eben so lange hielt sich der Papismus in dem Kloster Dobbertin, theils durch den heftigen Widerstand der adeligen Nonnen, theils durch die offenbare und geheime Beförderung, welche diesen die Herzogin Wittwe Anna zu Lübz angedeihen ließ.

Die Klöster Dobbertin und Ribnitz geben wohl die letzten Beispiele einer offenen katholischen Regung in Meklenburg während der Reformationszeit.

Das Kloster Malchow war viel milder gestimmt und ging schon früh allmälig in den Geist der evangelischen Kirchenverfassung ein. Leider sind die Nachrichten über die Reform=

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mirung dieses Klosters äußerst spärlich und dunkel; jedoch sind auch keine Nachrichten über Widersetzlichkeiten und aufständische Bewegungen vorhanden, welche sicher zur Sprache gekommen sein würden, wenn sie sich ereignet hätten. Im Gegentheile sind Anzeichen einer frühen Reformation des Klosters Malchow vorhanden. Im J. 1557 waren auch Kloster und Stadt Malchow der Aufsicht der Visitatoren unterworfen, wie aus der unten mitgetheilten Verordnung vom 22. Oct. 1557 klar hervorgeht. Kloster und Stadt hatten einen und denselben Prediger. Der erste lutherische Prediger war Martin Bamban, welcher nach und nach lutherisch ward, das Kloster allmählig reformirt zu haben scheint und bis zu seinem späten Tode in seinem Amte blieb. M. Bamban hatte schon im J. 1523 von dem schweriner Weihbischofe Dietrich von Sebaste die Priesterweihe erhalten. Schon im J. 1528 ward er vom Rath der Stadt Malchow zur St. Georgen=Vicarei in der Stadtkirche präsentirt und lebte ungefähr ein Vierteljahrhundert lang als Capellan zu Malchow. Darauf ward er Pastor zu Malchow und erhielt im J. 1568 auch die Pfarre zu Lexow als ein Filial des Klosters. Hiezu ward ihm von den geistlichen Behörden ein Zeugniß ausgestellt, welches seine protestantische Rechtgläubigkeit im Sinne der augsburgischen Confession in ein helles Licht stellt. M. Bamban lebte noch bei der Visitation im J. 1580 und erwarb sich mit seiner Gemeinde die Zufriedenheit der Visitatoren. Damals war sein Sohn Bernd Bamban neben ihm Capellan zu Malchow. Martin Bamban wird erst nach dem J. 1583 gestorben sein.

Hieraus ergiebt sich, daß die Reformation des Klosters Malchow bei der Visitation im J. 1557 an der Geistlichkeit keinen Widerstand fand und daß die Visitatoren durch den Beistand der Geistlichkeit im J. 1557 die Reformation des Klosters erreicht haben werden, welche auch im J. 1568 vollständig angenommen war.

Am 16. Oct. 1557 zeigten die Priorin und die ganze Versammlung des Klosters Malchow den Visitatoren an, daß einige ihrer Verwandten bedacht seien, ihre Kinder am nächsten Martinitage "geistlich einzukleiden", und sich dazu mit Kosten einrichteten, und baten, daß die "Herren" Visitatoren dies zulassen wollten, damit sie die Kosten nicht vergebens machten. Hierauf erklärten ihnen am 22. Oct. 1557 die Visitatoren, daß sie sich zu ihnen, als solchen, die durch das heilige göttliche Wort vorlängst einen genugsamen und viel bessern Bericht bekommen, dessen keinesweges versehen hätten, daß sie ihre Weisheit dermaßen an den Tag legen und ihren Verwandten

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dazu rathen würden, ihre Kinder dem Moloch zu opfern, sondern vielmehr erwartet hätten, daß sie ihren Verwandten davon abrathen würden; sie verboten daher "austatt ihrer gnädigen "Fürsten und Herren und kraft deshalb empfangenen Befehls" die Einkleidung junger Jungfrauen und gestatteten ihnen nur, gebrechliche und betagte Personen auf deren Wunsch bei sich aufzunehmen, jedoch unter der Bedingung, daß sie im Kloster nur ein schwarzes Kleid ohne alle weltliche Zier und Pracht trügen und ein feines, züchtiges und eingezogenes Leben führten, damit kein Fünklein der papistischen, teuflischen Geistlichkeit an ihnen erscheinen möge. Diese Verorduung ist dadurch in hohem Grade merkwürdig und wichtig, daß die im Namen und auf Befehl der Herzoge handelnden Visitatoren den Grund dieses ihres Erlasses 1 ) vom 22. Oct. 1557 weitläuftig und klar angeben. Die Visitatoren begründen nämlich ihren Erlaß darauf, daß, wie das Kloster Malchow selbst angiebt,

"nachdem die drey closter Dobbertin, Ribbenitz vnd Malchow durch vnser g. F. vnd herrn denen von Adel, das sie die ihren darein geben mochten, zu pleiben gnedigklich zugesagt",

es

"an dem sei, daß vnser gnedige fursten vnnd herrn der vnderthenigen Landschafft auf vnderthenigs bitten gnante drey Clöster gnedigklich zugesagt"

haben, und erklären die fürstliche Willensmeinung dahin, daß es

"ihrer F. G. gemuth vnd meynung sei, das die vom Adel, welche es von noten, ire kinder oder freundinnen, so zur weldt nicht dienen, lahm, kranck oder veraltet sein, ohne alle geistliche Cleider, alle kappen, platten vud ander Narrenwergke in gedachte Closter, als des Adels hospitaln, geben vnnd bringen, welche auch mit keinen gelübden darein zu pleiben verstrickt, noch verhafftet sein mögen".

Es ist durch diesen wichtigen Erlaß also völlig klar, daß schon im J. 1557 die Anweisung der drei Landesklöster geschehen war, deren Ueberweisung erst im J. 1572 vor sich ging.

Das Kloster Malchow wird sich in den Bescheid gefügt und die Anweisung der ViSitatoren ausgeführt haben. In den ältern Geschichtsbüchern wird auch immer angenommen, daß im J. 1557 die Reformation im Kloster Malchow eingeführt 2 )


1) Vgl. Anlage Nr. 2.
2) Vgl. Thomae Lutherus biseclis., S. 45, und Schröder Wismar. Erstl. S. 110.
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worden sei. Die malchowschen Jungfrauen scheinen den übrigen in jener Zeit immer ein gutes Beispiel gegeben zu haben. Im J. 1578 versprachen die dobbertinschen Jungfrauen, sich in der Tracht zu halten, wie die malchowschen. Für den ruhigen Geist im Kloster Malchow spricht der Umstand, daß nie darauf gedrungen ward, dieses Kloster zu visitiren. Als Malchow im J. 1580 visitirt ward, gab die Priorin Anna Rohr zu Protcoll, daß sie früher oftmals um eine Visitation gebeten habe und es wohl wünschenswerth gewesen sei, daß dieselbe vor etlichen Jahren vorgenommen wäre. Die Visitatoren hatten nur wenige Dinge zu rügen, z. B. das Anzünden von Lichtern 1 ) in der Kirche bei Sterbefällen, fanden aber sonst alles in Ordnung.

Anders stand es in den Klöstern Dobbertin und Ribnitz, in denen der Papismus in vollster Blüthe stand. Als aber diese beiden Klöster häufig "öffentliches Aergerniß" gaben und die Landesherren eine allgemeine Visitation vorbereiteten, nahmen sie auch in ernstes Bedenken, die Klöster Dobbertin und Ribnitz visitiren zu lassen, um die Mißbräuche abzuschaffen und die Jungfrauen wenn möglich zum evangelischen Glauben zu bringen.

Zuerst wagte der Herzog Johann Albrecht einen Versuch auf das Kloster Ribnitz und sandte im Anfange des J. 1556 in den Personen des güstrowschen Superintendenten M. Gerhard Oemeke, des rostocker Professors Dr. David Chyträus und des M. Georg Reiche, Pastors zu St. Nicolaus in Rostock, eine Commission nach Ribnitz ab, um die Pfarre zu visitiren. Die Stadt Ribnitz war lange Zeit in großer Unordnung gewesen, indem sie, neben auftauchenden gewaltsamen lutherischen Regungen, der Tummelplatz nicht allein papistischer, sondern auch heftiger wiedertäuferischer Umtriebe gewesen war. Die Aebtissin des Klosters Ribnitz hatte eine große geistliche Gewalt, indem sie nicht allein Regentin des Klosters, sondern auch Patronin der Pfarrkirche der Stadt war. Die Herzogin hielt im Kloster noch eine völlig katholische Ordnung aufrecht: sie hatte im Kloster noch einen Gardian Ludolph Lindtwedel von Hannover ("der letzte Gardian", noch 1565,) und einen Beichtvater Hans, welche beide eifernd katholisch waren; die Pfarre hatte sie "einem ihres Ordens genannt Jacobus


1) Man entschuldigte das Anzünden von Lichtern damit, daß den Leichen adeliger Personen in Waren und Malchow Lichter vorgetragen seien und das man es bei diesen nicht abgeschafft habe. Daher sind die sogenannten Stammlichter noch ein rein katholischer Gebrauch.
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Schröder verliehen, der ein Franziskanermönch gewesen war". Als am 14. Jan. 1556 die Visitatoren ihre Arbeit begannen, ließ ihnen die Herzogin Aebtissin durch ihren Amtmann sagen, daß sie als Domina und Patronin der Pfarrkirche zu Ribnitz einem ihres Ordens Jacobus Schröder die Pfarre verliehen habe, den sie als tüchtig zu dem Pfarramte erkannt habe und ihm die Zusage zu halten bedacht sei. Die Visitatoren beriefen jedoch den Pastor zum Examen, der aber auf die Fragen "zum mehrern Theil unbequem und ungeschickt, als der keine ordentliche Summa christlicher Lehre gelernt hatte, zum Theil auch unrecht und gottlos antwortete". Daher erklärten die Visitatoren, "daß sie einen andern gottseligen, gelehrten und treuen Pastor verordnen müßten, worauf die Aebtissin erwiederte, sie werde vor Ostern einen andern Pastor vociren und den Visitatoren zum Verhör zuschicken". Hiemit mußten die Commissarien sich einstweilen zufrieden geben. Auch erklärte die Aebtissin, "sie habe von den Herzogen, ihren Vettern, mündlich und schriftlich Zusage, sie unbetrübt bei ihrer Religion bleiben zu lassen", worauf die Visitatoren erwiederten, diese Zusage könne nicht von der Stadt und den Unterthanen gelten, und fortfuhren, die Ansichten der einzelnen Bewohner der Stadt genau zu prüfen.

Mit Dobbertin glaubte der Herzog Johann Albrecht wohl leichter umspringen zu können, da keine bedeutende Persönlichkeit daselbst lebte. Der Herzog schreibt eigenhändig in seinem Tagebuche:

"1556. Nov. 2. Den Tag hob ich selbes die abgotterey zu Dobbertin bei den nuhnen abgeschaffet".

So entschieden erfolgreich der Herzog auch überall wirkte, so traf er doch hier bei den "Nonnen" einmal auf einen so hartnäckigen Widerstand, daß sein persönliches Einschreiten spurlos vorüberging.

Im J. 1557 beschlossen die Herzoge, eine allgemeine Kirchen=Visitation in Gemäßheit der erlassenen Kirchenordnung in ihren Landen vorzunehmen, und bestellten dazu die rostocker Professoren Dr. Georgius Venetus und Dr. Tilemannus Heshusius, den Superintendenten M. Gerhard Oemeke zu Güstrow, den M. Johannes Frederus, Pastor zu St. Marien in Wismar und nachmaligen Superintendenten, und die Notare M. Simon Leupold, herzoglichen und Visitations=Secretair, und Peter Weffing; der güstrowsche Superintendent Oemeke, dessen Bestellung der Herzog Johann Albrecht nicht beabsichtigt hatte, weil er nicht beliebt war, ward auf des Herzogs Ulrich von

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Güstrow Wunsch in die Commission genommen. Die Instruction für die Visitatoren ward am 27. Febr. 1557 erlassen.

Nach der ersten Ansicht der Herzoge sollten sich die Visitatoren sogleich nach Güstrow begeben, um dort die früher angefangene Visitation zu vollenden, und darauf die Visitation der Klöster Ribnitz und Dobbertin vornehmen. Der Herzog Johann Albrecht wünschte aber, daß die Visitatoren zuerst nach Ribnitz und dann nach Dobbertin gehen sollten; der Herzog Ulrich verlangte und erwirkte dagegen, daß zuerst die Visitation des Klosters Dobbertin vorgenommen ward, weil "dort die Abgötterei gleich so groß und grob sei, als zu Ribnitz". Selbst gegen des Herzogs Ulrich eigenen Wunsch mußte die Visitation von Güstrow der zu Dobbertin nachstehen. Für die Visitation zu Güstrow und Dobbertin wurden von der Ritterschaft die Landräthe Christoph Linstow auf Lütgendorf und Christoph Hahn auf Basedow, für Ribnitz Gebhard Moltke und Joachim Preen, späterhin noch Jürgen von der Lühe auf Kölzow für Güstrow und Ribnitz beigeordnet.

Die Visitatoren wurden in der Instruction vorzüglich angewiesen, den Papismns im Kloster Ribnitz abzuschaffen und in Dobbertin, wie in Ribnitz zu verfahren; namentlich wurden die Visitatoren beauftragt, der Aebtissin von Ribnitz, "damit sie einen Ernst der Sache vermerke", zu erklären: die Herzoge hatten gehofft, sie die Aebtissin würde ihrem Beispiele gefolgt und durch gelehrte Leute den falschen Gottesdienst abgeschafft haben, da dies aber bisher unterblieben sei, so ließen sie freundlich bitten, christliche Lehrer zu bestellen und gottselige Ceremonien aufzurichten; würde sich die Aebtissin hiergegen auflehnen, so seien die Herzoge Amts halber gedrungen, die Abgötterei und die verführerische Lehre und alle unchristlichen Gesänge und Ceremonien abzuschaffen, auch die Jungfrauen 1 ), welche davon nicht abstehen wollten, im Kloster nicht zu dulden. Wenn die Aebtissin die Reformation nicht hindern wolle, so sollten sie und die Jungfrauen die Zeit ihres Lebens keinen Mangel leiden, auch solle für diesen Fall vom Kloster nichts verrückt werden; es solle auch den Kloster=Jungfrauen frei stehen, ihre alte Kleidung zu behalten oder abzulegen, und, da es ihnen gelegen, sich mit ihrer Freunde Rath und Bewilligung in den christlichen Ehestand zu begeben, für welchen Fall ihnen aus des Klosters Einkünften dazu Förderung und Hülfe geschehen solle. Die Visitatoren erhielten daneben aber die gemessene


1) Auf Verlangen des Herzogs Ulrich ward statt des Wortes "Nonnen" das Wort "Jungfrauen" in die Instruction gesetzt.
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Anweisung: "In den Jungfrauen=Klöstern sollen alle unchristliche Ceremonien abgeschafft und christliche Prediger verordnet werden, und sollen die Jungfrauen in den Chor gehen, also daß sie jedermänniglich sehen kann, und Gottes Wort daselbst mit Fleiß hören, ihr Leben auch mit christlichem Wandel und Empfangung des hochwürdigen Sacraments darnach richten, und da etliche darunter befunden werden, die von der Papisterei nicht abstehen wollten, so sollten diese im Kloster nicht geduldet, sondern ihren Freunden stracks wieder heimgeschickt werden, um bei ihren Freunden die Sache einen Monat zn bedenken, ob sie die Religion annehmen und im Kloster bleiben wollten oder nicht".

Mit dieser entschiedenen Instruction kamen die Visitatoren im Kloster Dobbertin an und eröffneten am 24. März 1557 Vormittags die Visitation im Reventer des Klosters. Es waren gegen 30 Nonnen, alle adeliger Herkunft, im Kloster. Priorin des Klosters war damals Elisabeth Hobe, aufrichtige Papistin, jedoch zum Gehorsam geneigt; außerdem lebte im Kloster noch eine "alte Priorin", Hippolita Gans, welche sich zurückgezogen und keine bedeutende Wirksamkeit mehr hatte, auch gerne that, was man wollte. Im Anfange ließ sich die Sache ziemlich glimpflich an und die Priorin, welche ziemlich gewandt und zuerst vielleicht etwas schwankend war, erklärte im Namen der versammelten Nonnen 1 ): daß sie gerne das göttliche Wort hören, aber nicht zum Abendmahle unter beiderlei Gestalt gehen, jedoch Gott bitten wollten, daß der heilige Geist sie erleuchte, denn die Herzoge hätten sie nicht zum Glauben zu zwingen; deshalb könnten sie den Herzogen darin nicht gehorsamen, wollten jedoch sonst denselben gerne unterthänig sein. Die Priorin erklärte für sich, sie wolle nicht halsstarrig sein, könne aber so eilends nicht dazu kommen, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt zu nehmen; einige baten, ihnen Zeit bis zur nächsten Visitation zu gönnen, andere baten um Prediger, welche nicht schölten, um sich unterweisen zu lassen; einige waren aber hartnäckig und wollten bei ihrem alten Glauben leben und sterben und lieber "vor ein Schwert sitzen gehen", als die Lehre der Evangelischen annehmen. Nur zwei erklärten, daß sie gerne das Abendmahl unter beiderlei Gestalt, wie Christus es eingesetzt, empfangen und den Katechismus fleißig lernen wollten, bekannten auch, daß im Kloster viel Abgötterei getrieben werde: diese beiden waren Margarethe von Wangelin und Elisabeth von Hagenow;


1) Vgl. das Protocoll im Auszuge in der Anlage Nr. 1.
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Die aufrichtigste war Margarethe von Wangelin, welche schon viele Jahre ihres Glaubens wegen die härteste Behandlung im Kloster hatte erdulden müssen. - Trotz aller Verbote und Ermahnungen gingen dennoch die Nonnen in der nächsten Nacht auf den Chor, da es das Fest der Verkündigung Mariä war, und sangen die Nacht hindurch die Zeiten, als wenn nichts vorgefallen wäre. Am folgenden Tage, den 25. März, ward den Nonnen evangelisch gepredigt und unter ernster Ermahnung ihr Ungehorsam hart gestraft. Dies schien auch fruchten zu wollen, denn am 26. März versicherte die Priorin mit Hand und Munde, daß sie

1) die andern Nonnen dazu vermögen wolle, das wahre Wort Gottes zu hören, wenn man ihnen christliche Prediger geben werde;

2) es nicht hindern und nicht schelten wolle, wenn eine von den Jungfrauen das Abendmahl unter beiderlei Gestalt empfangen wolle;

3) es auch gerne sehen werde, daß ihre bisherigen Gesangbücher nach der heiligen Schrift corrigirt, gebessert und geändert würden;

4) es nicht verhindern wolle, daß die ärgerlichen Bilder weggethan würden.

Darauf erklärte die ganze Versammlung und jede Jungfrau insonderheit "mit Hand und Munde", daß sie diese 4 Artikel und alles, was die Priorin gelobt habe, halten wollten. Durch dieso Versicherung ermuthigt, gingen die Visitatoren in den Chor und ließen die Heiligenbilder, welche zum Theil aufgeputzt und geziert da standen, von dem Chore, den die Nonnen auch ohne Widerstand geöffnet hatten, nehmen und im Beichthause verschließen. Bis gegen das Ende ging alles nach Wunsch. Als die Visitatoren aber ein großes Marienbild antasteten, schrien einige, es möge ein Wunder thun und die Verräther zur Erde schlagen; als aber dennoch das Bild fortgetragen ward, fielen die meisten Nonnen vor demselben nieder zur Erde, als ob die göttliche Majestät selbst vorüberginge und ließen sich vernehmen, sie wollten die Maria anrufen, weil es ihnen warm zu Herzen gehe. Die Visitatoren ließen sich aber nicht irre machen und schafften das Bild fort; der Superintendent Oemeke verschloß und versiegelte die Thür und befahl dem Klosterhauptmann und Hofmarschall Jürgen von Below den Schlüssel. Schließlich lieferten die Nonnen noch einige Gesangbücher aus, wofür jedoch der Hauptmann geloben mußte, daß nichts herausgeschnitten, sondern darin nur verbessert würde, weil sie dies nur bewilligt

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hätten. Endlich sagten doch die Verständigem zu, Gottes Wort hören und diejenigen nicht hindern zu wollen, welche zum Tische des Herrn gehen wollten.

Da nun im Aeußern die Hauptsachen erreicht waren, so ward hiemit die Visitation einstweilen ausgesetzt, um sie nach Gutbefinden späterhin wieder fortzusetzen.


Die Visitation des Klosters Ribnitz unterblieb einstweilen.


Kaum hatten aber die Visitatoren dem Kloster Dobbertin den Rücken gewandt, als das alte Leben im Kloster von vorne wieder anfing. Als nun die Herzoge den Ungehorsam und die Gottlosigkeit der Nonnen erfuhren, verordneten sie wiederum die Visitatoren Venetus, Heshusius und Frederus mit zwei Secretairen, um das Werk der Visitation fortzusetzen. Am 3. Sept. 1557 waren schon des Morgens zwischen 7 und 8 Uhr die Visitatoren zur Stelle; da aber der Hauptmann als Hofmarschall zu Hofe verschrieben war, so wurden die Visitatoren nur vor das Sprachfenster des Klosters gelassen. Als hier die Visitatoren die Nonnen an ihr Versprechen und den Abschied erinnerten, erwiederte die Priorin: Sie erinnerten sich wohl, daß sie zugesagt hätten, zur Kirche zu gehen und Gottes Wort zu hören; sie hätten aber kein anderer Gotteswort gemeint, als was die Kirchenväter Augustinus, Ambrosius, Hieronymus und Gregorius geschrieben, und das sei die rechte alte christliche Lehre; die lutherische Lehre aber sei eitel erdichteter und erfundener Menschentand und die lutherische Predigt nur eitel Menschengedicht. Darum wollten sie von der alten, heiligen, christlichen, römischen Kirche nicht abstehen, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt nicht empfangen und ihre Gesänge nicht ändern lassen. Deshalb wollten sie auch ihr Kloster den Visitatoren nicht öffnen, denn sie wüßten nicht, daß sie groß mit ihnen zu reden hätten; was ihnen gesagt werden sollte, könnten sie durch das Gitter wohl hören. Ihre Fürsten seien gnädige Herren; es seien aber nur "Zututer", die nirgends zu bleiben wüßten, welche ihre Landesfürsten gegen sie verführten. Schließlich erbat die Priorin sich die Gesangbücher zurück.

Als während der Zeit der Hauptmann v. Below angekommen war, erhob Margarethe v. Wangelin in der Versammlung die wehmütige Klage, daß sie in acht Jahren das heilige Sacrament nicht genossen habe, es aber nicht im

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Kloster, sondern an einem andern Orte genießen wolle, wo sie es mit Frieden genießen könne. Da riefen die Nonnen höhnisch: "J Jesus, Margrete, wat seggt ji? Wi hefft ju wat to leide gedan? Oder wie weret, wenn ji dat nicht entfhangen darft?" Da antwortete Margarethe von Wangelin: "Das thut ihr, denn ihr habt mich etliche Male Gottes Wortes halber in euer Capitelhaus geführt und mir meinen Rücken dermaßen zugerichtet, daß ich es keinem Menschen klagen kann. Damit ihr nun nicht sagen sollt, ich gebe euch hinter eurem Rücken an, so will ich euch hiemit in Gegenwart des Hauptmanns angezeigt und gesagt haben". Späterhin ließ sie den Hauptmann noch einmal an das Sprachgitter bitten und flehete mit Thränen in den Augen, daß er an ihren Bruder schreiben wolle, er möge sie um Gottes willen aus dem Kloster holen, damit sie der Gefahr ihres Leibes und der Seele entgehe. Mit solchen Verhandlungen waren fünf Tage hingegangen! Am 8. Sept. gab die Priorin den endlichen Bescheid: 1) sie wollten Gottes Wort hören, wenn es der römischen Kirche, bei der sie bis zum Ende beharren wollten, gemäß wäre; 2) über das Sacrament unter beiderlei Gestalt, ob es Recht sei, hätten sie kein Urtheil; sie würden es aber nur nehmen, so wie Gottes Wort hören von einem Prädicanten, der keine Frau habe; 3) sie wüßten in ihren Gesängen nichts zu ändern; 4) sie wollten auch Gottes Wort an keinem andern Orte hören, als auf ihrem Chore.

Da nun trotz aller Güte und Unterhandlung von den Nonnen nichts zu erreichen war, so ward einstweilen die Verhandlung abgebrochen, um eine landesherrliche Instruction einzuholen.

Bis diese ankam, fingen die Visitatoren an, die Kirchen des Amtes Goldberg zu visitiren; es wurden vom 9. bis 15. Sept. die Pfarrkirchen zu Goldberg, Techentin, Woosten, Prietz, Benthen, Dobbin bei Krakow und Serrahn visitirt.

Nachdem während der Zeit die herzoglichen Instructionen eingelaufen und die Visitatoren nach Dobbertin zurückgekehrt waren, ward am 17. Sept. in Gemäßheit der herzoglichen Befehle von den Visitatoren die "Execution" erkannt und vollstreckt. Die Visitatoren beschieden die beiden Priorinnen vor sich und trugen ihnen auf, allen Nonnen zu gebieten, daß eine jede ruhig in ihrer Zelle verbleibe, da man ihnen den obern Chor zumauern und eine Thür aus dem Kreuzgange in die Kirche zu einer abgeschrankten Kapelle der Kanzel

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gegenüber durchbrechen werde. Schließlich verkündeten die Visitatoren den Priorinnen, daß man ihnen sechs Wochen Frist gebe, ihre Abgötterei zu verlassen und sich der wahren christlichen Religion zuzuwenden, widrigenfalls die Landesfürsten nach Ablauf dieser Frist diejenigen Nonnen, die sich nicht bequemt haben würden, auf einen Wagen setzen und ihren Verwandten zuschicken würden.

Und nun schritten die Visitatoren sogleich zur Ausführung den Zugang zu dem obern Nonnenchore zumauern zu lassen. Da brachen alle weiblichen Leidenschaften in so heftigem Grade los, wie dieselben wohl nirgends so grell als in Nonnenklöstern sich zu entfesseln pflegen und wie sie sich schon in der Behandlung der Margarethe v. Wangelin und in vielen Schimpfreden offenbart hatten. Als die Mauersteine herbeigetragen wurden, fielen die Nonnen mit großem Heulen und Schreien vor der Chortreppe zur Erde; einige sangen: Salve regina misericordiae, andere: Christe, qui es lux et dies, andere: Defensor noster aspire; einige weinten, andere schrien Zeter, und es war ein solches Geplärr durcheinander, daß es zu verwundern war. Dabei hielten sie die Thür und die Treppe zum obern Chor so fest besetzt, daß vom Kloster Niemand hinauf kommen konnte. Als nun die Visitatoren in die Kirche gingen, um zu sehen, ob man nicht die Thür aus der Kirche im untern Chor öffnen könne, schlossen die Nonnen mittlerweile das Kloster zu. Da ließen die Visitatoren die nördliche Thür der Kirche einschlagen und die Bauern eintreten. Nun begann ein förmliches Gefecht in der Kirche; so wie die Bauern in die Kirche traten, warfen die Nonnen mit Steinen und Blöcken und gossen viel Wasser hinab, das sie alles auf den Chor geschafft hatten, um sich zu wehren. Als endlich genug Volk sicher gestellt war und man drohete, die Thür vom untern Chor in den obern einzuschlagen, da ergaben sich die Nonnen und schlossen die Thür gutwillig auf. Dennoch stellten sich noch etliche in die Thür und jagten einige Male die Maurerleute fort; andere gingen auf den Chor, indem sie sagten, man solle sie dort vermauern, dort wollten sie todt hungern, und als man sie beschwichtigend dahin gebracht hatte, ins Kloster zu gehen, standen sie oft stille, und schalten, vermaledeieten und verfluchten die Vistiatoren, und wünschten allen denen, die Rath und That zu dem Verfahren gegeben, daß diese von der Hand Gottes gerührt werden und verlahmen sollten an Händen und Füßen, anderer ehrenrühriger Worte nicht zu gedenken.

Darauf ward auch die Thür von dem Kreuzgange zum

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obern Chore zugemauert. Aber der Kampf war noch nicht zu Ende. Als man anfing, auch an der "Gerbekammer" (Sakristei, zum Anlegen der priesterlichen Gewänder) zu arbeiten, weil die Nonnen auch von dort einen Gang zu dem Chore hatten, fielen die Nonnen durch die Kirche wieder in den Chor und gebärdeten sich nicht anders, als ob sie rasend, unsinnig und toll wären, und stießen und schlugen die Diener von den Gesangbüchern, welche die Visitatoren zusammentragen ließen, so daß sie die Bücher mit großer Gewalt wieder eroberten und wieder mit sich ins Kloster nahmen. Jedoch ließen sich die Visitatoren nicht abhalten, auch die "Gerbekammer" zumauern zu lassen. In der nächsten Nacht wollten die Nonnen einige gottesdienstliche Gewänder und Geräthe heimlich über den See wegführen lassen. Da ereignete sich der Unfall, daß die beiden Schiffsleute das Schiff auf dem See umtraten und in den See fielen; der eine ertrank, der andere ward durch den Wademeister gerettet. Am andern Tage holten der Hauptmann und der Küchenmeister den Kahn mit dem Zeuge von dem See.

Nach diesem heftigen Auftritte ließen die Visitatoren den Nonnen wieder etwas Ruhe und visitirten am 18. Sept. das Dorf und die Pfarre zu Dobbertin. Ueber die Visitation zu Dobbertin vom J. 1557 sind zwei verschiedene Protocolle aufgenommen: eines über die Visitation des Klosters, welches die Vorgänge im Kloster genau schildert, und eines über die Visitation der Kirchen im Amte Goldberg, welches auch einen ganz kurzen Bericht über die Visitation des Klosters enthält, außerdem aber auch noch eine viel genauere Schilderung des Charakters der hervorragendsten Nonnen, als in dem Visitationsberichte über das Kloster enthalten ist.

Vom 19. bis 29. Sept. visitirten die Visitatoren die 4 unter dem Patronat des Klosters stehenden Kirchen zu Mestlin, Kogel, Lohmen und Dehmen. Es sah in allen diesen Gemeinden noch sehr traurig aus. In Dobbertin war Andreas Eberlin Pfarrer, nach dem Visitationsbericht "ein ungeschickter Mensch, der keinen Grund der christlichen Lehre anzuzeigen wußte und im Examen allezeit übel bestand, fast alt und unfleißig, den die Jungfrauen gar nicht haben wollten". Jedoch lobte die gute Nonne Elisabeth Hagenow, späterhin Priorin, ihn "als einen frommen Seelsorger". Man muß also wohl annehmen, daß unter diesem Prediger die Reformation im Dorfe eingeführt sei, da die Visitatoren nicht sagen, daß im Dorfe noch katholischer Aberglaube vorhanden sei. Jedoch befahlen die Herzoge am 23. Sept. 1557 den

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Visitatoren, "die Jungfrauen mit einem füglichen, gelehrten Prädicanten, der sie in Gottes Wort unterrichten könne, zu versorgen". Ueber die ersten protestantischen Prediger ist sehr wenig bekannt geworden; in den Jahren 1562 und 1567 ist von protestantischen Pastoren bei den Visitationen des Klosters die Rede, sie werden aber nicht mit Namen genannt. Cleemann im Archiv=Lexicon S. 164 nennt Michael Pauli 1569 und Joachim Krüger als die nächsten Pastoren. In Mestlin fanden die Visitatoren noch viel Abgötterei, viele aufgeputzte Bilder, Lichter und Opferstöcke mit Flachs und Wolle in der Kirche. Der Pastor Joachim Harney, seit 16 Jahren in Mestlin, war ein alter, schwacher Meßpfaffe, der gar nicht studirt hatte, ganz untüchtig, da er den Katechismus nicht kannte und von der Lehre nichts verstand, so daß er sich selbst für unfähig zum Predigtamte erklärte; dazu hatte er einen schrecklichen Schaden, indem ihm das linke Auge über zwei Faust dick aus dem Kopfe heraushing. Seine Frau wußte den Katechismus auch nicht, desgleichen der Küster, des Pastors Sohn, der "zu Lübeck studirt hatte" und den der Vater zu seinem Nachfolger empfahl. In Kogel war Nicolaus Vogelsang Pastor, der nicht studirt hatte und früher Küster zu Kogel gewesen war; dieser war jedoch ein fähiger und begabter Mensch, der nachstudirt hatte und gut zu antworten verstand: er wußte den Katechismus, verstand die Glaubenslehren, hatte die deutschen Bücher fleißig gelesen und wußte gut zu trösten und zu predigen. Auch der Küster hatte den Katechismus gut gelernt. In Lohmen war Joachim Rosenow seit 4 Jahren Pastor, ein alter Mann, ganz ungeschickt in der Lehre, der früher Küster gewesen war und noch im Cölibat lebte; er wußte den Katechismus nicht und verstand nicht einen Artikel recht. In Dehmen war Georg Lundt seit Johannis Pastor, ein alter Mann, der im Examen bestand.

Während der Zeit hatten sich die Jungfrauen gegen den Klosterhauptmann erklärt, daß sie sich der Kirchenordnung in Predigthören und andern Ceremonien gleichmäßig verhalten wollten. Die Herzoge nahmen in einem Schreiben der Nonnen das Anerbieten derselben mit Danksagung an und versprachen ihnen Schutz und Erhaltung ihrer Güter, befahlen auch den Visitatoren, ihnen die Kirchenordnung zuzustellen und gute Ceremonien auszurichten. Als die Visitatoren nach Dobbertin wieder zurückgekommen waren, gingen sie am 30. Sept. zuletzt an das Sprachgitter und forderten die Nonnen auf, in Folge ihres Versprechens und auf herzoglichen Befehl die christliche Religion anzunehmen, für welchen Fall ihre Güter unverrückt

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bei dem Kloster bleiben sollten. Da schrien alle zugleich mit boshaftem Gemüthe auf: S. Hieronymus, Augustinus, Ambrosius und Gregorius seien wohl solche heilige, gelehrte Leute gewesen, als die Vistiatoren nicht seien, und Säulen der heiligen christlichen Kirche; was diese vorgeschrieben und der heilige Vater, dem wollten sie nachleben; den Chor habe man ihnen zugemauert, aber Herz und Mund stehe ihnen noch offen, die Zeiten zu lesen, so lange sie lebten; ihr Leben lang würden sie nicht in die Kirche, wo ihnen ein Ort zugerichtet sei, gehen und die Gesänge der lutherischen Kirche nicht singen: sie wüßten Alles viel besser, als sie es lernen könnten. Zum Schlusse gaben die Nonnen den Visitatoren den Rath, sie möchten nur dachen daß sie fortkämen und ihre Bücher mitnehmen.

Da nun alles Bemühen vergeblich und kein Versprechen zuverlässig war, so gaben die Visitatoren nach einem eifrigen Bemühen von vier Wochen den Nonnen den endlichen Abschied: "Die Herzoge würden hinfort auf andere Mittel und Wege denken und ihnen andere Visitatoren, nämlich einen Haufen Einspänniger 1 ) schicken, die nicht sanfmüthig mit ihnen umgehen, sondern die Gottlosen mit Gewalt aus dem Kloster führen und ihrer Verwandtschaft zuschicken würden, damit ihrem Muthwillen gewehrt und vorgekommen werde". Und damit hatte diese Visitation ein Ende.

Dies geschah um dieselbe Zeit, als die Herzogin Mutter Anna in ihrem papistischen Streben die Visitation ihrer Leibgedingsämter Lübz und Crivitz abwehrte.

Diese gewaltsame und höchst merkwürdige Bewegung war jedoch nur ein Vorspiel zu viel heftigern Auftritten, welche sich nach mehrern Jahren wiederholten, als man dergleichen kaum noch erwarten konnte.

Darauf wurden am 2. und 3. Octbr. die Klosterpfarren Lärz, Schwartz und Sietow visitirt. Lärz und Schwartz waren damals combinirt; der Pastor zu Lärz, Thomas Zander, ein armer, alter, zitternder Mann, war 43 Jahre im Amte gewesen und kannte den Katechismus gar wenig; er hatte einen großen Sohn, der kaum das Vaterunser wußte.

Die ganze geistliche Verfassung des ganzen Klosteramts war also im allerhöchsten Grade traurig und bedurfte eines ernsten landesherrlichen Einschreitens.


1) Einspänniger, d. i. Gensdarmen, nach heutigen Begriffen.
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Auf dem Rückwege visitirten die Visitatoren noch Bellin, adeligen Patronats, und fanden hier in dem Pastor Johann Besenthal "einen jungen Mann", der 8 Jahre im Amte gewesen war und im Examen wohl bestand.


Nach Vollendung der ersten Visitation des Klosters Dobbertin dachten die Herzoge daran, auch die Visitation zu Güstrow und im Kloster Ribnitz vornehmen zu lassen. Nach dem ersten Beschlusse der Herzoge sollte die Visitation zu Dobbertin, Güstrow und Ribnitz vorgenommen werden. Der Herzog Ulrich besann sich aber und erließ am 22. bis 24. Sept. Verordnungen, nach welchen er eine gemeinschaftliche Visitation zu Güstrow ablehnte, da nur noch das Hospital zu St. Georg zu visitiren sei und er in Güstrow allein visitiren lassen wolle. Die Vistiation zu Ribnitz, über welche bis jetzt leider wenig bekannt geworden ist, wird aber vor sich gegangen sein. Es ist eine Verordnung der beiden Herzoge, d. d. Vicheln am 23. Sept. 1557, vorhanden, durch welche sie den Visitatoren und Christoph v. Linstow befehlen, sich demnächst nach Ribnitz zu begeben und dort die Visitation mit allem Fleiße zu fördern. Auch ist ein Commissorium beider Herzoge für Jürgen von der Lühe auf Kölzow, d. d. Vicheln den 23. Sept. 1557, vorhanden, durch welches demselben aufgetragen wird, nachdem die Visitation im Amte Dobbertin fast vollendet sei und zunächst die Visitation zu Güstrow und dann zu Ribnitz vorgenommen werden solle, sich von Stund an zu erheben und sich zu den Visitatoren nach Güstrow zu verfügen, um die Visitation des dortigen Amtes vollbringen zu helfen, und wann dies geschehen sei, sich nach Ribnitz zu begeben, um dort die Visitation mit ausrichten zu helfen, bei der Aebtissin die Sachen nach der gegebenen Instruction auszuführen und sich hierin in nichts verhindern zu lassen, vielmehr alle eigenen Sachen hintenanzusetzen. Wenn nun auch im Kloster nichts wesentliches durchgesetzt ward, indem man offenbar die Herzogin Aebtissin schonen wollte, so ward doch ohne Zweifel die Reformation in der Stadt durchgesetzt. In dieser Zeit muß es nämlich geschehen sein, daß die Herzoge den M.Thomas Holzhüter zum Pfarrer von Ribnitz einsetzten und ihm den Johannes Isensee als "Capellan" zur Seite gaben. Die Zeit ihrer Berufung hat noch nicht ermittelt werden können; jedoch ist so viel gewiß, daß beide im Anfange des J. 1562 im Amte wirkten. Cleemann im Archiv=Lexicon giebt S. 348 und 361 an, daß die beiden Prediger im J. 1554 zu Ribnitz angestellt

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seien; es wird dieses Jahr eben so unrichtig sein, als die Angabe, daß Holzhüter 1559 entlassen sei, während er doch sicher bis 1565 in Ribnitz wirkte; wahrscheinlich wurden beide im J. 1557 berufen. Im J. 1556 war noch Jacob Schröder, ein ehemaliger Franziskaner=Mönch, Pfarrer zu Ribnitz (vgl. oben S. 107 flgd.).

Hiemit scheinen andere Nachrichten nicht übereinzustimmen. In dem Nachtrage zu der handschriftlichen Chronik des Klosters Ribnitz von Slagghert 1 ) wird gesagt, daß im J. 1560 Johann Hennekin von Warin, ein ehemaliger Mönch, Beichtvater im Kloster Ribnitz gewesen sei; es wird aber hinzugefügt, daß er vorher 28 Jahre an der Jacobikirche zu Rostock Prediger gewesen, im J. 1558 wegen seiner falschen Lehre von den Herzogen vertrieben worden und von dort nach Ribnitz gekommen sei, wo er 8 Jahre an der Pfarrkirche und 3 Jahre im Kloster gewirkt habe, bis er im J. 1569 gestorben sei. Wenn er 1558 an die Pfarrkirche gekommen wäre und hier 8 Jahre lang gepredigt hätte, so würde er grade so lange an derselben Kirche gedient haben, als Holzhüter und Isensee. Von der Nachricht kann nur richtig sein, daß Hennekin während der Zeit der beiden protestantischen Prediger Beichtvater und Prediger im Kloster war. Und hiemit stimmt auch die gewiß richtigere Nachricht überein, welche Grapius in seinem Evangelischen Rostock S. 529 giebt:

"1556. Johannes Heinekinus Prediger zu S. Jacob wird wegen des Papismi enturlaubet. Selbiger begibt sich nach Ribnitz und wird daselbst Prediger am jungfräulichen Kloster, woselbst er auch gestorben".

Beide ribnitzer Prediger, namentlich Holzhüter, waren strenge und eifrig lutherisch. Besonders ließ sich Holzhüter zum häufigen Schmähen hinreißen, wozu er bei der papistischen Richtung im Kloster wohl Veranlassung haben mochte. Im Anfange des J. 1562 beschwerte sich die Aebtissin, daß sich der "Pastor" zu Ribnitz unterstehe, die Herzogin und die


1) Vgl. Westphalen Mon. ined. IV, p. 886. - Der Nachtrag lautet:

"Ao. 1560 was Bichtvader Joh. Hennekin von Warin, de IX iar to Dantzig in St. Joh. Orden gewesen, toch in Walachien und predeke, quam 1527 bi Malchin to den Multzanen tom Rodenmohr und leerde Kinder; 1528 kam he nach Gilow und predeke XI (richtiger: II) Jahr, toch na Rostock und promoverde in Magistrum theologiae, ward to St. Jacob 28 jar Pastor, ward da vordreven ao. 1558 wegen siner falschen Lehre van den Vorsten to Mecklenborch, quam to Ribnitz, 8 Jar in der Parkirchen, 3 im Closter, und starf 1569".

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Klosterversammlung auf der Kanzel mit groben und unnützen Schmähreden anzugreifen und zu verunglimpfen; dies wolle sie nicht dulden, da sie "das reine Wort Gottes und die Sacramente handeln und reichen lasse, dasselbe auch angenommen habe und bekenne". Der Form nach war man also damals im Kloster Ribnitz schon einen Schritt weiter gekommen. Die herzogliche Regierung befahl daher am Sonntage Cantate dem Pastor, daß er sich des Schmähens gegen die Aebtissin, deren Diener und die Klosterversammlung auf der Kanzel gänzlich enthalten solle. Im J. 1565 verklagte die Aebtissin den Pfarrer Thomas Holzhüter wieder wegen heftigen Schmähens, unchristlichen Eiferns und unziemlichen Trotzes. Holzhüter vertheidigte sich in einer sehr entschiedenen Apologie, aus welcher hervorgeht, daß allerdings noch viele papistische Mißbräuche im Kloster herrschten.

Im J. 1565 gingen die beiden ribnitzer Stadtprediger in andere Berufskreise über. Im J. 1565 unterschrieben sie sich: "M. Thomas Holzhüter Pfarher zu Ribenitz" und "Johannes Isensee minister ecclesiae Ribinicensis". Am 16. Sept. 1565 bat die Aebtissin, ihren "wiederum angenommenen Pastoren Ehrn Benedictus Schröder" durch die Visitatoren einführen zu lassen. - Einstweilen schien man in Ribnitz durch die äußere Regelung des Klosters und der Reformation der Stadtpfarre zufrieden gestellt zu sein.


Alle Visitationen und Ermahnungen fruchteten in Dobbertin aber gar nichts: nach fünf Jahren war das Kloster Dobbertin "im päpstlichen Unflath noch eben so versoffen", wie zur Zeit der zweimaligen Visitation im J. 1557, und die Jungfrauen hatten der Fürsten väterliches Erbieten, auch wiederholte Strafung und Ungnade für nichts geachtet, sondern waren in allerlei Muthwillen und Ungehorsam fortgefahren. Auch im Kloster Ribnitz sah es nicht sauberer aus; vielmehr war glaubwürdig berichtet, daß die Nonnen zu Dobbertin "alte Meßpriester von Ribnitz" wo noch immer Mönche aller Art heimlich ihr Unwesen trieben, und von andern Orten holen und über den See ins Kloster führen ließen, um hier die Abgötterei zu bestättigen und anzurichten. Noch im Junii 1562, so klagte späterhin der Pastor Thomas Holzhüter zu Ribnitz, der freilich auf der Kanzel sehr eiferte, hatte die Aebtissin Herzogin Ursula von den ribnitzer Pfarrkindern sieben Pil=

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grime Wallfahrt nach Sternberg 1 ) gehen lassen, und die beiden gotteslästerlichen Mönche, der Gardian Ludolph und Bruder Hans, deren beste Kunst war, die lutherische Lehre zu schänden und zu lästern, wurden noch immer von der Aebtissin gehauset.

Da beschloß der Herzog Johann Albrecht im J. 1562, die Klöster nicht allein wieder zu visitiren, sondern auch endlich zu reformiren. Der Herzog nahm diesmal das Werk selbst in die Hand. Zuerst ging er nach Ribnitz; er schreibt eigenhändig in sein Tagebuch:

"1562. Sept. 15. Vier tage bin ich zu Ribnitz still gelegen vnd selbst visitirt vnd daselbst verordnung gemacht".

Darauf wandte sich der Herzog, in Uebereinstimmung mit seinem Bruder Ulrich, nach Dobbertin. Am 26. Septbr. 1562 gegen Abend kamen die beiden herzoglichen Brüder Johann Albrecht und Ulrich mit den verordneten Visitatoren und einigen Landräthen, so wie ihrem Hofgefolge in Dobbertin an. Von den Visitatoren sind nur der güstrowsche Superintendent Dr. Conrad Becker und der Dr. Boucke, Rath des Herzogs Ulrich, bekannt; Beistand leisteten der Hofmarschall Jürgen v. Below und der Klosterhauptmann Joachim v. Kleinow.

Der Herzog Johann Albrecht ging sogleich ins Kloster, um sich den der Lage der Dinge zu überzeugen; er schreibt eigenhändig in sein Tagebuch:

"1562. Sept. 26. Von Swerin bis Dobbertin, "alda visitirt die Nonnen".
- Sept. 27. Zu Dobbertin mit den Junckfrawen disputiret."

Nach dem Protocolle 2 ) ist "den 27. Tag Septembris durch J. F. G. dieser hochwichtigen Sache halber gerathschlagt und die Reformation durch die Herren Visitatoren schriftlich gestellt worden". Es wurden also förmliche, noch vorhandene Statuten ("Reformation") schriftlich entworfen, nach denen für die Zukunft das Leben im Kloster geregelt werden sollte.

Am 28. Sept., nachdem Alles ruhig, gründlich und wohl erwogen war, gingen die Herzoge mit den Theologen, den Land= und Hofräthen und dem Hofadel, also mit großer Feierlichkeit ins Kloster zu den Nonnen und ließen diesen durch ihre


1) Vgl. oben S. 20.
2) Vgl. das Protocoll in der Anlage Nr. 4.
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Theologen eine gründliche und aufrichtige Ermahnung halten, ihnen dann die Reformation vorlesen und ihnen endlich befehlen, sich darnach zu halten. Die Herzoge selbst richteten an die Nonnen herzliche, eindringliche Reden und der güstrowsche Superintendent Dr. Conrad Becker "that an sie eine herrliche, in heiliger göttlicher Schrift gegründete Ermahnung". Die Nonnen erklärten aber bestimmt, daß sie in ihrer Gottlosigkeit zu beharren bedacht seien. Nach "langem Widerbellen der Jungfrauen" ließen die Herzoge ihnen den Abschied verkündigen: die Herzoge begehrten ernstlich und stracks, daß sie die vorgelesene Reformation befolgen und das Abendmahl unter beiderlei Gestalt empfangen sollten; diejenigen, welche sich weigern würden, werde man auf Wagen setzen und ihren Verwandten zuführen, da das gottlose papistische Leben nicht länger zu dulden sei, die gehorsamen aber wolle man im Kloster willig unterhalten lassen. Da fielen alle Nonnen vor den Herzogen auf die Kniee und betheuerten, sie könnten ihnen darin nicht gehorsamen, und riefen dies noch hinter den Herzogen her, als diese ihnen den Rücken wandten und mit ihrem ganzen Gefolge davon gingen. Die ganze Verhandlung ward von Seiten der Herzoge höchst würdig und in vollkommener Uebereinstimmung geführt.

Nachdem die Herzoge mit dem Gefolge das Kloster verlassen hatten, schickten sie die Visitatoren wieder hinein, um mit den Nonnen zu reden und sie zum Gehorsam und gottseligen Leben zu ermahnen. Da die Nonnen aber das Kloster sogleich verschlossen hatten, so ging der Klosterhauptmann Joachim von Kleinow, der erfahrne ehemalige Hofmeister des Herzogs Christoph während dessen Aufenthalts in Paris, zu ihnen ans Sprachfenster und befahl ihnen im Namen und Befehl der Landesherren, das Kloster zu öffnen und die Visitatoren einzulassen. Darauf erwiederten die Nonnen: "sie könnten und wollten mit keinem Gelehrten reden, da sie wohl wüßten, was sie glauben sollten, und man ihnen dies nicht zu lehren brauche; darum wollten sie auch das Kloster nicht aufthun und jemand einlassen, würden die Fürsten sie aber zur Oeffnung zwingen, so würden sie die, welche hineinkämen, mit Steinen, Knüppeln und Bäumen hinausschlagen und werfen". Damit war das Aeußerste geschehen und das Maaß der Langmuth nach so langen Verhandlungen erschöpft.

Am 29. Sept. 1562 begann nun wieder die "Execution" des Abschiedes, indem die Herzoge durch ihr Gefolge jede Nonne besonders verhören und befragen ließen, ob sie die

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fürstliche Reformation befolgen wollten, oder nicht. Die Herzoge hielten sich an diesem Tage, wie es ihre Würde und das Recht erheischte, von den Verhandlungen mit den einzelnen Nonnen fern; der Herzog Johann Albrecht schreibt in sein Tagebuch:

"1562. Sept. 29. Den Tag still zu Dobbertin "cum Udalrico".

Das Einzelnverhör hatte nun auch nicht den gewünschten Erfolg.


Hier wird es passend sein, einen Blick auf die Persönlichkeit der damaligen Nonnen des Klosters, welche im Protocolle von 1562 verzeichnet sind, zu werfen. Es lebten zu jener Zeit 26 Nonnen und 10 Conversen im Kloster; die Conversen, welche noch nicht das Gelübde abgelegt hatten, kamen nicht zur Rede, da man auf sie keine Rücksicht zu nehmen hatte. Alle Nonnen des Klosters waren adeliger Herkunft und stammten aus solchen adeligen Geschlechtern, die in Meklenburg ansässig waren oder gewesen waren. Die Mehrzahl der Nonnen, welche im J. 1562 im Kloster lebten, waren dieselben, welche 1557 bei der Visitation vorhanden waren. Seit dem J. 1557 waren 6 abgegangen, wahrscheinlich gestorben, da sie zu den älteren gehörten, indem sie unter den ersten der Reihe nach verzeichnet waren, nämlich die alte Priorin Hippolyta Gans, Anna Clevena, Anna Parsenow, Anna Gamm, Margaretha Raven und Elisabeth von Have(?); von diesen war Hippolyta Gans schwach und willigte in Alles, Anna Clevena "eine alte Person, gar heftig und bitter, Margarethe Raven heftig in der Abgötterei, lästerte, fluchte, wüthete, wie die andern Nonnen". Dafür waren von 1557 bis 1562 folgende 6 hinzugekommen: Anna Bülow, Armgard Cramon, Anna Bülow, Margaretha Wardenberg, Emerentia Dessin und Emerentia Wardenberg, von denen wenigstens die letztern noch sehr jung waren.

Bei dem Einzelnverhör und den darauf folgenden Auftritten stellte es sich heraus, daß ungefähr die eine Hälfte bei ihrem alten Glauben verharrte, die andere Hälfte die Reformation annahm. Die halsstarrigen waren, nach der Reihenfolge zu schließen, größtentheils die ältern, die Gefügigen waren die jüngeren.

Diejenigen Nonnen, welche auf die Frage, ob sie die von den Herren ihnen vorgelegte Reformation annehmen wollten, größtentheils mit Nein antworteten und auswanderten, waren:

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  1. Elisabeth Hobe, die Priorin oder Domina.
  2. Catharina Pressentin, die Unterpriorin.
  3. Anna Bülow.
  4. Anna Koppelow.
  5. Dorothea Raven.
  6. Armgard Stralendorf.
  7. Elisabeth Hobe.
  8. Anna von der Schulenburg.
  9. Dorothea Grabow.
10. Catharina Hoge.
11. Ingeburg Hagenow.

Von diesen sagten die meisten nichts weiter als einfach Nein ("simpliciter negat"). Die Priorin, die Unterpriorin und Anna von Bülow sagten freilich Ja; es hatte aber mit diesen eine eigene Bewandtniß. Die Priorin Elisabeth Hobe war zwar im J. 1557 Anfangs schwankend gewesen, hatte aber doch späterhin für den Convent immer das Wort im katholischen Sinne geführt. Im Amts=Visitirbuche von 1557 wird von ihr gesagt: "Elisabeth Hoben, Priorissa und Domina, hält noch fest über der Abgötterei und will von den päpstlichen Lügen nicht ablassen, ist aber nicht so frech, wie viele andere; sie hat zugesagt, daß sie ihrer Obrigkeit gerne will gehorsamen, Gottes Wort gerne hören und die Versammlung dazu anhalten, jedoch könne sie nicht dazu kommen, selbst das Sacrament zu nehmen". Die Unterpriorin Catharina von Pressentin wird 1562 als "schlecht" ausgezeichnet ("dicat Ja, illa est mala"); im J. 1557 wird sie also geschildert: "Catharina Pressentin, Subpriorin, ist viel ungestümer als die Domina und hält sie zurück; an den gottlosen Büchern und der Abgötterei hält sie fest, ist frech und frevelt wider Gottes Wort". Beide glaubten auch wohl durch ihre Stellung verpflichtet zu sein, die Ordensregel nicht zu verlassen. Anna von Bülow sagte freilich Ja; diese scheint aber eine starke Intriguantin gewesen zu sein, indem sie sich später wieder ins Kloster schlich und hier den Papismus wieder zu erwecken suchte. Dorothea Grabow war eine von den halsstarrigen; wahrscheinlich war sie aus dem Hause Suckwitz und muthmaßlich diejenige, welche im J. 1562 den Auszug der katholischen Nonnen nach Suckwitz veranlaßte. Catharina Hoge (welche 1557 von dem kundigen M. Simon Leupold in seinem Concepte Hohe geschrieben wird, also aus dem Geschlechte der Hogen, mit dem Eselskopfe im Schilde, stammte) wird 1557 geschildert als "sehr verdächtig daß sie

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Gottes Wort nicht will annehmen, denn sie schweigt stockstille", im J. 1562 aber unangenehm genannt (non habet gratiam"). Von Ingeburg Hagenow, der "Schreiberin", welche die leidenschaftliche Anführerin und Aufhetzerin war, wird im J. 1557 gesagt: "Ingeborg Hagenow, die Schreiberin, steckt voller Abgötterei, ist giftig und bitter, verdammt unsere Lehre mit schändlichen Worten, flucht auch sehr schrecklich: "die Hand Gottes" und dergleichen Flüche, wie auch die andern Nonnen gethan haben"; im J. 1562 wird gesagt, daß sie die "schlechteste" von allen sei ("non habet gratiam est pessima").

Diejenigen Nonnen, welche die Reformation annahmen, waren:

  1. Margaretha Wangelin.
  2. Adelheid Pinnow.
  3. Elisabeth Bützow.
  4. Armgard Cramon.
  5. Elisabeth Hagenow.
  6. Anna Grabow.
  7. Margaretha Preen.
  8. Margaretha Pritzbur.
  9. Margaretha Wardenberg.
10. Emerentia Dessin.
11. Emerentia Wardenberg.

Von diesen War Margarethe Wangelin die begeisterte Protestantin und edle Dulderin, welche an 14 Jahre lang unter der giftigen Verfolgung der Nonnen, selbst durch blutige Schläge, schwer zu leiden gehabt hatte; im J.1557 wird von ihr gesagt: "Margarethe Wangelin ist wohl die gottesfürchtigste und frommste im ganzen Kloster", und im J. 1562 wird sie die "aufrichtigste und beste" genannt ("dicat Ja, est optima, quod dicat ex corde"); endlich ward ihr doch die Siegespalme, indem sie Priorin und erste evangelische Domina des Klosters ward: sie starb aber schon im J. 1569. Adelheid Pinnow war krank; sie war vom Schlage gerührt: im Verhöre heißt es: "ist kranck, geruret". Elisabeth Hagenow war 1562 eine der bessern ("est una ex melioribus") im J. 1557 wird von ihr gesagt: "Elisabeth Hagenow ist ein frommes Kind, bekennet Gottes Wort"; sie ward 1562 Unterpriorin und 1569 Priorin. Elisabeth Bützow ward 1562 Mithelferin der Priorin. Armgard Cramon wollte Anfangs die Reformation nicht annehmen ("non vult"), muß sich aber besonnen haben, da sie doch noch als die letzte

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der christlichen und gehorsamen Jungfrauen aufgeführt wird. Anna Grabow wird im J. 1557 genannt, aber 1562 wahrscheinlich mit Anna Gamm verwechselt, welche auch im Kloster lebte, aber früher gestorben sein muß. Anna Grabow, wahrscheinlich aus dem Hause Woosten, lebte noch um das J. 1572 im Kloster, ist also sicher in das Verzeichniß aufzunehmen: im J. 1562 wird von ihr gesagt, sie sei "erträglich" ("tolerabilis"). Emerentia Dessin und Emerentia Wardenberg waren noch "Kinder". Der Secretair M. Simon Leupold bemerkt in seinem Concepte des Visitations=Protocolles von 1557: Margaretha Pren, Elisabeth Hagenow, Anna Pritzbur und Margarethe Pritzbur seien die frommsten ("piissimae"). Anna Pritzbur änderte aber bis 1562 ihren Sinn, wie sich aus Folgendem ergiebt.

Drei Nonnen waren zu gar nichts zu bewegen und verharrten in ihrer Verstocktheit (sagten "Nein"), blieben aber doch trotzig im Kloster:

1. Anna Bülow.
2. Margaretha Kerberg.
3. Anna Pritzbur.

Von diesen hatte Anna Pritzbur im J. 1557 zu den frommsten gehört, seitdem aber ihre Ansicht geändert. Margarethe Kerberg (d. i. von Kirchberg) war eine heftige Person, auf welche leicht etwas Eindruck machte. In der ersten Visitation von 1557 "hatte sie sich still gehalten und lassen merken, sie wolle Gottes Wort gerne annehmen und hören"; aber in der zweiten Visitation von 1557 "hatte sich keine so ungestüm gehalten mit Schreien, Fluchen, Schmähen und Schlagen, als sie". Im J. 1562 verweigerte sie trotzig alles. Späterhin fügte sie sich wieder etwas, indem sie 1569 Unterpriorin ward. Von Anna Bülow ist es nicht gewiß, ob es die jüngere Anna Bülow war, welche sich späterhin wieder in das Kloster einschlich, oder die ältere, welche mit auswanderte.

Eine Nonne

Sophie Bülow

war krank im Kloster und kam deshalb im J. 1562 gar nicht zur Berücksichtigung. Vielleicht war ihre Krankheit aber nur Verstellung; denn im J. 1557 heißt es: "Sophie Bülow ist eine bittere Person, will sich nicht unterrichten lassen".

Wir haben also ziemlich genau den Bestand des Klosters im J. 1562:

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1) Die Reformation verweigerten und verließen das Kloster 11.
2) Die Reformation nahmen an und blieben im Kloster 11.
3) Die Reformation verweigerten und blieben im Kloster 3.
4) Krank war im Kloster 1.
26   Nonnen.
5) Dazu kamen Conversen, welche nicht befragt wurden, 10   Conversen.

Außer diesem Einzelnverhöre ward am 29. Sept. nichts weiter vorgenommen, als daß beide Parteien für sich beriethen und Beschluß faßten.

Am 30. Sept. Morgens 7 Uhr schickten nun die Herzoge die Visitatoren, den Hofmarschall v. Below, den Dr. Bouke und den Klosterhauptmann v. Kleinow wieder ins Kloster, um die Nonnen schließlich nach ihrer Willensmeinung zu befragen und ihnen kund zu thun, daß die Herzoge die Ungehorsamen stracks auf Wagen setzen lassen und ihren Verwandten zuschicken würden. Zehn Wagen standen auf dem Klosterhofe schon bereit. Da traten zuerst die beiden Verständigsten der Fügsamen und deren Führerinnen, Margarethe Wangelin und Elisabeth Hagenow, auf und baten, daß sie herausgelassen werden möchten, weil die Unterpriorin Catharine Pressentin mit ihrem Anhange ihnen an demselben Morgen früh, wahrscheinlich als die Wagen heranfuhren und die Jungfrauen den Ernst verspürten, einen "trefflichen Ueberfall" gethan und sie bezüchtigt hätten, daß sie die Fürsten nach Dobbertin verschrieben hätten, um das Kloster zu zerstören, weshalb sie ihnen weichen wollten. Da holten die fürstlichen Räthe die fürstlichen gemeinen Diener ins Kloster und hießen ihnen auf Befehl der Herzoge, die Boshaftesten hinauszuführen. Als nun die Diener zuerst die Ingeburg Hagenow, "als diejenige, welche alle andern an Ungehorsam und Bosheit übertraf", angriffen, um sie hinauszubringen, fielen ihr vier bis fünf der papistischen Nonnen in die Kappe (Nonnengewand) und zerrten sie in das Kloster zurück, während die Hofdiener sie nach der Thür hin zogen, so daß ihr die Kappe auf dem Leibe zerrissen und sie so aus dem Kloster gebracht ward; die übrigen Ungehorsamen wurden ihr nach aus dem Kloster gestoßen und hinausgeführt, bis zuletzt die Priorin und Subpriorin freiwillig den andern nachgingen. So wie sie aus dem Kloster auf den Hof kamen, nahmen sie Stöcke und Steine und warfen

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nach den Dienern, die sie hinausgebracht hatten, und lästerten, höhnten, fluchten und schalten jedermann; besonders wüthend gebärdete sich Ingeburg Hagenow, welche in ihren zerrissenen Kleidern über den ganzen Hof lief, fluchte und schalt und mit Knütteln und Steinen warf, als ob sie besessen wäre. Obgleich die Herzoge sie zuletzt noch wiederholt zur Vernunft ermahnen und ihnen alles Gute entbieten ließen, so war doch alles vergeblich. Da gaben die Herzoge den Befehl, sie auf die Wagen zu setzen und ihren Verwandten zuzuschicken. Nun wollten sie aber die Wagen nicht besteigen und Ingeburg Hagenow trat vor und rief: "Wenn ich Euch alle verschlingen oder dem Teufel in den Rachen werfen könnte, so wollte ichs nicht lassen". Darauf gingen sie zu Fuße von dem Klosterhofe, während sie sangen: Christe, qui lux es et dies; die Wagen fuhren ihnen auf Befehl nach, wurden aber von ihnen nicht benutzt. Zuerst zogen sie nun durch das Dorf Dobbertin und dann weiter nach dem zunächst gelegenen, den von Grabow gehörenden adeligen Gute Suckwitz, welches gegen eine Meile von Dobbertin liegt; wahrscheinlich geschah dies auf Vorschlag der Dorothea von Grabow, welche ohne Zweifel mit dem damaligen Besitzer (Jürgen?) von Grabow verwandt war. Die Zahl der "entwichenen Jungfrauen" wird von den Herzogen selbst ausdrücklich auf elf angegeben.

Auf diese in der meklenburgischen Geschichte unerhörte und beklagenswerthe Weise ward die "Reformation" des Klosters Dobbertin durchgeführt.

Die Herzoge waren am 30. Sept. noch in Dobbertin thätig. Der Herzog Johann Albrecht schreibt in sein Tagebuch:

"1562. Sept. 30. Zu Dobbertin mit H. Ulrich bei der Visitation und Fiscalsachen daselbst".

Nachdem die Ungehorsamen abgezogen waren, setzten die Herzoge die Margarethe v. Wangelin zur "Domina" ein und ordneten ihr die Elisabeth v. Hagenow und die Elisabeth v. Bützow als ihre "Räthe und Mithelferinnen" zu.

Noch am 30. Sept. fuhren die Herzoge von Dobbertin ab, ließen aber die Visitatoren daselbst zurück, um das umgestaltete Kloster weiter zu ordnen.

Nachdem die Herzoge abgereiset waren, gingen am Nachmittage die Visitatoren mit dem Klosterhauptmann in das Kloster, um mit den zurückgebliebenen Jungfrauen zu reden, sie über den Unfall zu trösten, aus Gottes Wort zu unterrichten und die fürstliche Anordnung ins Werk zu setzen. Es erschien aber allein die neue "Priorin" mit der Unterpriorin

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und theilte mit, daß die Jungfrauen von dem "Allarm" am Vormittage so hoch betrübt, erschreckt und bekümmert seien, daß sie vor großer Wehmuth und Herzeleid zu keiner Unterredung und fruchtbaren Verhandlung aufgelegt seien, worauf die Visitatoren sie trösteten und ermahnten und die Jungfrauen für diesen Tag der Ruhe überließen.

Am 1. October, Morgens 7 Uhr, gingen die Visitatoren wieder ins Kloster und fanden hier die 11 Jungfrauen im Reventer versammelt. Auf Aufforderung der Priorin las einer die Reformation oder Klosterordnung vor, um sie bei jedem Puncte in Ueberlegung zu nehmen und zu berathen. Die Bedenken des Convents gegen die Annahme waren zwar nicht von großer Erheblichkeit, jedoch bedenklich genug, um für die Zukunft einige Besorgniß zu hegen, da der zurückgebliebene Convent doch noch keinesweges lutherisch gesinnt zu sein schien. Die Jungfrauen baten: 1) man möge in der Aufzählung der Irrthümer das Wort "Unzucht" streichen, da ste ehrbare Jungfrauen gewesen seien; dies ward ihnen zugestanden, unter der Erklärung, daß man mit diesem Worte nur im Allgemeinen auf das Klosterleben im Papstthum gezielt habe; 2) man möge ihnen einen eigenen Prädicanten, der keine Frau habe, geben, da sie kein Vertrauen zu einem verheiratheten Prediger haben könnten; als die Visitatoren dies nicht bewilligen wollten und die Jungfrauen deren Gründe nicht schwächen konnten, ward ihnen auf ihre Bitten zugestanden, daß zur ersten Beichte und Abendmahlsreichung einer der Visitatoren wiederkommen wolle; 3) man möge ihnen erlauben, die gewöhnlichen sieben Zeiten lateinisch auf ihrem Chore zu singen, da sie der deutschen Gesänge ungewohnt seien und nicht mit den Bauern singen könnten; die Visitatoren erklärten hierauf, daß sie mit ihnen, als mit Schwachen, eine Zeit lang Geduld haben wollten, aber ohne fürstliche Einwilligung nichts ändern könnten; 4) man möge sie mit der Haltung einer Mädchenschule verschonen und keine in das Kloster aufnehmen, die nicht lebenslang darin bleiben wolle; auch über diesen Punct versprachen die Visitatoren, von den Herzogen Erklärung einholen zu wollen. - So unschuldig diese Puncte auch schienen, so lag in den Tendenzen doch noch sehr viel papistisches, nämlich Cölibat, lebenslängliches Gelübde, römische Chorliturgie, Entfernung von der Welt. Die Visitatoren waren aber sehr milde und nahmen viele Rücksichten; sie erklärten den Jungfrauen, daß, da die Reformation des Klosters viele traurige Gedanken und Zweifel in ihnen erregen würde, sie mit einer jeden auf das allerfreundlichste und gelindeste über die vornehmsten Artikel

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des christlichen Glaubens reden würden. Als aber diese Unterredung am Nachmittage vor sich gehen sollte, hatten sich die Jungfrauen, mit Ausnahme der drei ältesten, unter allerlei Vorwänden zurückgezogen und erschienen nicht. Die drei im Kloster zurückgebliebenen verstockten Nonnen, Anna Bülow, Margaretha Kerberg und Anna Pritzbur, waren aber weder durch die Visitatoren, noch durch den Befehl des Klosterhauptmanns und der Domina überall zum Erscheinen zu vermögen.

Hiemit ward die officielle Visitation des Klosters und das Protocoll geschlossen, auch die Reformation als eingeführt angesehen.

Die Visitatoren blieben jedoch noch mehrere Tage zu Dobbertin, um die Jungfrauen durch Unterredungen zum evangelischen Glauben zu bringen und den Geist der Reformation durchzusetzen. Dies schien am 4. October erreicht zu sein und die Visitatoren erstatteten an diesem Tage von Dobbertin einen zufriedenen Bericht 1 ) an die Herzoge; sie berichteten, daß in die zwanzig Personen, darunter zehn 2 ) vom Adel und zehn Conversen, zu der Erkenntniß gebracht seien, daß man nur durch den Glauben an das Verdienst Christi Sündenvergebung und Seligkeit erlangen könne, aber nicht durch Gelübde und gute Werke, und daß man allein den dreieinigen Gott anbeten dürfe, und nicht die Maria und die Heiligen. Die adeligen Jungfrauen versprachen auch, alle abgöttischen Gesänge und Heiligenanrufungen nimmer mehr zu gebrauchen und sich der fürstlichen Reformation zu unterwerfen. Ja sie kamen so weit, daß sie am 4. October (dies war ein Sonntag) dem lutherischen Pastor beim Gottesdienst "mit gottseligen christlichen Gesängen antworteten" (d. i. die kirchenordnungsmäßigen Responsorien, die sonst der Chor 3 ) zu singen pflegte, sangen,) und zwei Bibellectionen hielten; jedoch baten sie, daß sie ferner die "Mette" (Matutin = Frühgesang) und die Vesper (Abendgesang) halten und dabei die von Alters her verordneten Psalmen mit ihren gewöhnlichen Noten lateinisch singen dürften, daß sie mit den deutschen Liedern eine Zeit lang verschont werden möchten und daß um vier Wochen einer von den Visitatoren kommen möge, um ihnen das Abendmahl zu reichen, das sie nach Christi Einsetzung genießen wollten. Dies Alles ward ihnen nachgegeben, da sie im All=


1) Vgl. Anlage Nr. 4.
2) In der namentlichen Anführung ist am 4. October Elisabeth Bützow ausgelassen.
3) Hieraus scheint hervorzugehen, daß die Responsorien von der Gemeinde gesungen wurden.
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gemeinen zusagten, sich nach Gottes Wort und der herzoglichen Reformation zu halten. Die Conversen, niedern bürgerlichen Standes, hatten sich leicht gefügt und schon den Katechismus ziemlich gelernt, versprachen auch, ferner von ihrem "Pastor" fleißig zu lernen und das Abendmahl zu nehmen, und baten, der Herzog möge ihnen ihren frühern Ungehorsam zu gute halten und für die Zukunft ihr gnädiger Herr und Vater sein. Die drei halsstarrigen Jungfrauen, welche im Kloster geblieben waren, hatten aber zu nichts gebracht werden können; die Visitatoren schlugen deshalb vor, dieselben alsbald aus dem Kloster weisen zu lassen, damit sie die gehorsamen Jungfrauen nicht wieder veruneinigten. Zu der Untersuchung der (geschriebenen) Bücher hatten die Visitatoren nicht kommen wollen. In die Zellen der entwichenen Nonnen waren über 100 verschlossene Kasten zusammengebracht, von denen viele voll Bücher sein sollten, die zum Theil von andern Orten her nach Dobbertin "geflüchtet" waren; die Visitatoren wollten es nicht wagen, diese Kisten aufbrechen zu lassen, damit sie nicht in den Verdacht kämen, sie hätten Gewalt an fremdem Eigenthum geübt. Die Visitatoren begnügten sich also damit, einige Breviere durchzusehen und den Jungfrauen zu zeigen, was sie lesen könnten, verboten ihnen aber, die Gebete an die Maria und die Heiligen zu lesen. Endlich baten die Visitatoren die Herzoge, da andern Jungfrauenklöstern des Landes viele Güter entwandt sein sollten, die Jungfrauenklöster bei ihren Gütern zu schützen, damit es nicht den Schein habe, wie viele Leute lästerten, daß unter dem Namen der Religion und Visitation nur die Güter der Kirchen und Klöster gesucht würden.

Die aus dem Kloster "entwichenen" elf halsstarrigen Jungfrauen waren zuerst nach dem Gute Suckwitz zu den v. Grabow gezogen. Sie zerstreueten sich aber keinesweges und gingen nicht zu ihren Verwandten zurück, um das Nonnenkleid abzulegen und in die Welt zu treten; sondern sie blieben in geschlossener Vereinigung, begaben sich bald nach Lübz und stellten sich unter den Schutz der eifrig katholisch gesinnten Herzogin Anna, zu der Zeit, als der Herzog Johann Albrecht vor kurzem die Reformation in den Städten und Aemtern Lübz und Crivitz mit Gewalt hatte durchführen lassen. Die Herzogin Anna wandte sich an ihren Sohn mit der Bitte, freundlich zu gestatten, daß sich die Jungfrauen, die sich zu Lübz eingefunden hätten, eine Zeit lang unter ihrem Schutze aufhielten, bis sie ihrer Gelegenheit nach an andern Orten Unterkommen finden würden. Hierauf

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antwortete 1 ) der Herzog am 11. October 1562. "er habe der Herzogin dessen, was sie der Jungfrauen wegen in ihrem Leibgedinge nachzugeben oder anzunehmen bedacht sei, weder Maaß, noch Ziel zu setzen, er wolle sie aber aus kindlicher und herzlicher Liebe und Treue aufs fleißigste und freundlichste gebeten haben, die Jungfrauen in ihrem vorsätzlichen, halsstarrigen und muthwilligen Vornehmen, in ihrem ersoffenen Gräuel und in ihrer Gotteslästerung nicht zu stärken, Vorschub zu geben und sich ihrer daraus herfließenden gräulichen Sünde mit theilhaftig zu machen, sondern sich vielmehr ihrer Gemeinschaft gänzlich zu entäußern und sie, sobald sie immer nur wollten, wohin sie bedacht, fahren und ziehen zu lassen".

Von den "entwichenen" elf und von den im Kloster zurückgebliebenen drei halsstarrigen, später wahrscheinlich auch ausgewiesenen Jungfrauen ist, mit einigen Ausnahmen, in der nächsten Zeit nach ihren Namen wenig die Rede.

So gut sich auch nach dem letzten Abschiede alles zu gestalten schien, so dauerte der Friede doch nicht sehr lange. Schon am 4. Junii 1564 klagte der Herzog Ulrich 2 ) seinem Bruder, daß sich den den entwichenen und verstockten Jungfrauen mehrere, unter dem Schein vermeintlicher Bekehrung und daß sie sich hinfort gerne unterweisen lassen und christlich verhalten wollten (z. B. Catharina Hoge, Jngeburg Hagenow, Margaretha Kerberg, Anna Pritzbur), zum Theil durch ihrer Aeltern und Verwandten emsige Fürbitte, zum Theil auf andern Wegen, allmälig wieder in das Kloster Dobbertin eingeschlichen hätten und nicht allein von ihrer falschen papistischen Meinung nicht abgestanden seien, sondern auch die andern, die sich bisher fromm und gottesfürchtig erzeigt, durch freundliche und scheinbarliche Worte von dem rechten Wege ableiteten, auf falsche Bahn führten und ihrem vermeintlichen Gottesdienst anhängig machten. Am 11. October 1569 wird durch die Visitatoren berichtet, daß die entwichenen halsstarrigen Jungfrauen ohne Prüfung wieder in das Kloster gelassen seien, wo sie es bis dahin besser gehabt hätten, als die reformirten, die von ihnen wieder verführt worden seien. Der Herzog Ulrich schlug daher seinem Bruder vor, daß diese Jungfrauen baldigst durch ihre beiderseitigen Superintendenten aufs neue verhört und nach der erlassenen Reformation unterrichtet werden möchten, damit das letzte nicht ärger werden möge als das


1) Vgl. Anlage Nr. 6.
2) Vgl. Anlage Nr. 7.
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erste. Als im J. 1567 von den "entwichenen" Jungfrauen wieder eine, Anna von Bülow, heimlich ins Kloster gedrungen war, befahlen die beiden Herzoge am 24. Jul. 1567 1 ) dem Amtmann zu Dobbertin "in ernster, zuverlässiger Meinung", neben dem Pastor die Jungfrau zu befragen, ob sie sich der wahren christlichen Religion anhängig machen wolle, und im Falle sie "den Fuchsschwanz streichen" und mit dem Munde zusagen würde, sie nach Inhalt der Kirchenordnung in den Hauptartikeln des evangelischen Glaubens zu prüfen, und wenn sie nicht rein befunden würde und von ihrem Irrthum nicht abstehen wolle, sie vom Kloster zu entfernen und ihren Verwandten wieder zuführen zu lassen.

Einen kräftigen Anhalt verloren die Jungfrauen dadurch, daß am 19. Junii 1567 die Herzogin Mutter Anna in die Ewigkeit einging.

Im Kloster Ribnitz, obgleich die Reformation in der Stadt und der Stadtkirche mit Erfolg durchgeführt war, sah es nicht viel besser aus, obgleich es ruhiger herging. Noch im J. 1562 hatte die Herzogin Aebtissin Ursula "sieben Pilgrime zu einer Wallfahrt nach Sternberg gehen lassen". Im J. 1565 "hausete die Aebtissin noch die beiden gotteslästerlichen Mönche, den Gardian Ludolphus und den Bruder Hans, deren beste Kunst war, die Lehre der protestantischen Prediger an der Stadtkirche zu schmähen und zu lästern". Als die beiden Prediger Holzhüter und Isensee im J. 1565 in andere Berufskreise abgegangen waren, bat die Aebtissin am 16. Sept. 1565 "ihren wiederum angenommenen Pastoren Ehren Benedictus Schröder durch die Visitatoren einführen zu lassen". Am 3. Nov. 1568 verschaffte sich die Aebtissin eine kaiserliche Confirmation 2 ), nach welcher in diesem Kloster zwölf Jungfrauen von Adel eingekleidet waren, welche zwölf andere Jungfrauen von Adel zu erziehen hatten.

Aber alle Visitationen und Reformationen fruchteten nichts, so lange die alten Nonnen noch lebten. Nach 7 Jahren steckte die Mehrzahl der Jungfrauen noch in erschrecklicher Blindheit und päpstlichem Aberglauben, so daß aus dem Kloster eine "grausame Seelenmördergrube" hätte werden können, wenn nicht ein gebührliches Einsehen geschehen wäre. Da sich die Jungfrauen der Reformationsordnung gar wenig gemäß verhielten, so sahen sich die Landesherren genöthigt, im J. 1569


1) Vgl. Anlage Nr. 8.
2) Vgl. Franck A. u. N. M., X, S. 207.
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eine neue Visitations=Commission in den Personen der Superintendenten Dr. Conrad Becker zu Güstrow und M. Georg Schermer zu Neu=Brandenburg und der Mitglieder des Adels Hans von Linstow auf Bellin und Claus von Oldenburg auf Gremmelin nach Dobbertin abzuordnen, welche am 19. Oct. 1569 ihren Bericht 1 abstattete.

Diese Visitation ergab denn zu großer Verwunderung, daß der alte, katholische Zustand fast vollständig wieder hergestellt war. Die entwichenen halstarrigen Jungfrauen waren nach und nach wieder zurückgekommen und ohne Prüfung und Unterweisung wieder in das Kloster aufgenommen, wo sie es besser als die gehorsamen hatten, und hatten diese wieder umgewandelt und verführt; die Herzoge waren zu nachsichtig gewesen, was die Visitatoren ihnen selbst zur Last legten; es fehlte lange Zeit an der gehörigen Aufsicht. Dazu waren zwei Jungfrauen eines andern Ordens vom Kloster zum Heiligen Grabe (wahrscheinlich Ingeburg und Catharina Halberstadt, da diese um 1572 unter den ältern Jungfrauen zu Dobbertin stehen, ohne früher genannt zu sein,) zu Dobbertin aufgenommen, welche ganz offen erklärten, daß sie sich der Reformationsordnung nicht fügen wollten, also ohne Gewissensbisse leichtes Spiel zur Verführung gehabt hatten. Dadurch war es gekommen, daß im Wesentlichen die alte katholische Klosterordnung wieder hergestellt war. Es wurden nach wie vor Gelübde abgenommen, Nonnenkleider getragen, Fasttage gehalten, lateinische Gesänge gesungen und alle Regeln des Nonnenlebens und der katholischen Kloster=Liturgie beobachtet. Namentlich ward die lateinische Sprache mit großem Eifer betrieben; die alten lehrten die jungen Jungfern die lateinische Sprache nach alten, schweren Grammatiken und lasen ihnen die lateinischen Sprüche Cato's und andere heidnische Sprüche vor; sie sagten, die lateinische Sprache sei die Sprache der Engel, und hielten sie für so heilig daß zur Erlernung nur die gelassen wurden, die das Gelübde abgelegt und das Nonnengewand angenommen hatten; ja sie behaupteten, weil sie "geistlich" seien, möge man ihnen nicht an Sinnen sein, daß sie mit dem gemeinen Manne sängen, sie wollten nur an ihren lateinischen Gesängen halten. Die Visitatoren examinirten daher eine jede Jungfrau allein und fanden: 1) daß sie Gottes Wort und den evangelischen Gottesdienst nicht achteten; 2) daß sie die deutsche Bibel, die deutschen Psalmen, die Kirchenordnung und den Katechismus Lutheri nicht lasen


1) Vgl. Anlage Nr. 9.
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und achteten; 3) daß sie keine deutsche Gesänge sangen, sondern nur lateinische singen wollten; 4) daß sie die vorgeschriebene Klosterschule nicht hielten und keine nützliche Arbeit lehrten, wie Nähen, Sticken, Spinnen, Weben u. s. w., sondern die neu aufgenommenen jungen Jungfrauen nur zum katholischen Nonnendienst in der lateinischen Sprache unterrichteten; 5) daß sie die neu aufgenommenen Jungfrauen einkleideten und mit Gelübden und Nonnenkappen beschwerten; 6) daß sie im täglichen Leben Unterschied von Speisen und Tagen beobachteten und die katholischen Zeiten sangen; 7) daß sie Jungfrauen aus fremden Klöstern aufgenommen hatten, welche die Reformationsordnung nicht hielten und die andern verführten; 8) daß sie mit andern Menschen nicht umgehen, singen und zu Abendmahl gehen wollten, sondern daß der Pastor ihnen das Abendmahl auf ihren Chor bringen müsse; 9) daß sie die gestorbenen Jungfrauen im Nonnengewande und mit päpstlichen Ceremonien begruben. Kurz, die Visitatoren fanden, daß sie nach so vieler Arbeit noch nicht viel weiter gekommen seien, und bemerkten, "daß in der schabichten Nonnenkappe solche "stinkende Hoffahrt stecke, daß sie andere fromme Christen neben sich verachteten". Die Visitatoren suchten daher alle diese Unordnungen zu beseitigen. Da die Priorin Margaretha Wangelin gestorben war, so veranlaßten die Visitatoren zuerst eine neue Wahl in ihrer Gegenwart; ehe die Wahl im Capitelhause vor sich ging, waren alle Jungfrauen im Kreuzgange versammelt und erklärten, daß sie für die Zukunft dagegen protestirten, daß Visitatoren bei der Wahl der Priorinnen gegenwärtig seien, indem sie sich die Freiheit der Wahl vorbehalten müßten. Es ward darauf die bisherige Unterpriorin Elisabeth Hagenow zur Priorin und Margaretha Kerberg, eine von den halsstarrigen Jungfrauen, zur Unterpriorin erwählt. Die Visitatoren fanden es dabei für nothwendig, daß ihnen zwei Meisterinnen für die Jungfrauenschule zugeordnet würden, welche aber von außen berufen werden müßten, da im Kloster keine zu Lehrerinnen taugliche Personen vorhanden seien. In Beziehung auf die deutschen Gesänge gaben die Visitatoren den Bescheid, daß sie mit der Schwachheit der Jungfrauen Geduld tragen und mit Rücksicht auf die gegenwärtig im Kloster lebenden Personen erlauben wollten, daß die Jungfrauen, welche über 60 Jahre alt seien, nicht nöthig haben sollten, die deutschen Psalmen zu lernen, wie die von jüngerm Alter zu thun verpflichtet sein sollten. Zum Schlusse ward bestimmt, daß sich der Superintendent einige Male im Jahre nach Dobbertin verfügen

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und Aufsicht führen, auch Prüfungen halten solle, damit das Kloster in christlichen Schwang gebracht werde.

So gut nun auch die neuen Einrichtungen, namentlich mit den Meisterinnen für die Mädchenschule und mit der öftern Visitation durch den Superintendenten, gemeint und getroffen waren, so wurden sie doch durch die Hartnäckigkeit der Jungfrauen vereitelt. Die Unordnung war so groß, daß sich eine Zeit lang kein Hauptmann für das Kloster bestellen lassen wollte, und daß um den Anfang des Jahres 1570 der Hofmarschall Joachim von der Lühe sich nur auf besondere fürstliche Unterhandlung dazu bewegen ließ, die Stelle eines Klosterhauptmanns anzunehmen 1 ).

Am 15. Mai 1570 klagte der Herzog Ulrich 1 ) seinem Bruder, daß, da in dem Kloster Dobbertin nicht allein die neu aufgenommenen Jungfrauen "eingekleidet", sondern auch die meisten alten Jungfrauen von der Reformation abgefallen und der "vorigen Abgötterei" ergeben seien, er es für rathsam halte, die verordneten Visitatoren wieder förderlichst nach Dobbertin abzufertigen. Die neue Visitations=Commission war schon am 28. Febr. 1570 in den Personen des Superintendenten Dr. Conrad Becker und des Professors Dr. Simon Pauli, so wie der Mitglieder der Ritterschaft: Hans Linstow auf Bellin, Lüdeke Bassewitz auf Lühburg und Joachim Krause, auf Varchentin bestellt und hatte am Montage nach Judica (28. Febr.) 1570 ihr Werk beginnen sollen, um "allerhand Unrichtigkeit im Kloster Dobbertin endlich einmal abzuschaffen und eine beständige, gute Ordnung" aufzurichten.

Endlich ward durch die Reversalen 2 ) vom 2. Julii 1572 die Verfassung der drei Klöster festgestellt. Die Herzoge überwiesen der "Landschaft" die drei Jungfrauenklöster Dobbertin, Ribnitz und Malchow zur eigenen Verwaltung, jedoch die fürstliche Ratification vorbehältlich, unter der Bedingung, daß die Jungfrauen nach der landesherrlichen Reformation leben und wandeln würden.

Für das Kloster Ribnitz ward bestimmt, daß die Aebtissin Herzogin Ursula während der Zeit ihres Lebens an der vollkommenen Regierung, Administrirung, Bestellung und Genießung des Klosters in nichts gehindert und keine Jungfrau ohne ihre Bewilligung aufgenommen werden, sondern alles in vorigem Stande gelassen werden solle, jedoch daß sich die Jung=


1) Vgl. Anlage Nr. 10.
1) Vgl. Anlage Nr. 10.
2) Vgl. Franck A. u. N. Meckl. X, S. 233 flgd.
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frauen der neuen Klosterordnung gemäß verhalten sollten; nach dem Tode der Aebtissin solle das Kloster Ribnitz an die Landschaft fallen, wie Dobbertin. - Mit dieser Ueberweisung wird es sich wohl so verhalten, daß Malchow schon früher in Ordnung gebracht war, Dobbertin nach so vielen Kämpfen jetzt überwiesen und auf Ribnitz die Exspectanz gegeben ward.

Von jetzt an kommen keiner Klagen vor; man ließ die alten, alt gewordenen Nonnen absterben, und eine neue Zeit und ein neues Geschlecht gab von selbst andere Ansichten. Im J. 1578 waren noch "acht betagte und alte Jungfrauen" im Kloster Dobbertin, und die dobbertinschen Jungfrauen versprachen in demselben Jahre, sich in der Tracht zu halten, wie die malchowschen; man kann also annehmen, daß in Dobbertin erst im J. 1578 die alte Klostertracht abgelegt worden ist.

In dem königlich dänischen Staats=Archive zu Kopenhagen habe ich zwei Verzeichnisse der Klosterjungfrauen zu Dobbertin gefunden: 1) ein Verzeichniß, welches im Eingange über die Priorinnen von 1491 bis ungefähr 1580 berichtet und alle Nonnen des Klosters aufführt, so weit man wohl noch Nachrichten über dieselben hatte; 2) ein Verzeichniß der weiblichen Klosterbewohner 1 ) aus der Zeit der Ueberweisung der drei Klöster an die Landschaft. Dieses letztere Verzeichniß ist wahrscheinlich um das Jahr 1572 abgefaßt, da es unter der Regierung der Priorin Elisabeth Hagenow geschrieben ist. In dem Verzeichnisse der Priorinnen heißt es:

   "Anno domini MV C XL is wedder erwelet Hipolita
Gans vnde hefft dat ampt verwaltet IX jar,
   vnde is wedder erwelt Elizabet Hobe, hefft
dat ampt vorwaltet XI jar, is in godt vorstoruen,
   Js Wedder erwelt Elizabet Hagenow, dat
ampt hefft vorwaltet X jar vnde is in godt vorstoruen".

Sehr charakteristisch und bezeichnend ist es, daß man bei Anfertigung des Verzeichnisses die erste lutherische Priorin, die edle Margaretha von Wangelin, welche 1562-1568 regierte, ganz ignorirte!

Da Elisabeth Hagenow im J. 1569 zur Priorin erwählt ward und als Priorin starb, so wird sie 1579 oder 1580 gestorben sein. Das zweite Verzeichniß ist aber noch während der Lebenszeit der Elisabeth Hagenow gemacht. Da ferner im J. 1578 noch acht betagte und alte Jungfrauen


1) Vgl. Anlage Nr. 11.
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lebten, in diesem Verzeichnisse aber noch wenigstens 10 von denselben aufgeführt werden, so wird das Verzeichniß einige Jahre vor 1578 geschrieben sein, also wahrscheinlich zur Zeit oder bald nach der Ueberweisung der Klöster im J. 1572. Nach diesem Verzeichnisse lebten um diese Zeit im Kloster: 17 adelige Jungfrauen in Nonnentracht, 21 adelige "unbetuchte" Jungfrauen ohne Klostertracht 1 ), 9 bürgerliche Conversen 2 ) und 7 Mägde, im Ganzen 54 Bewohnerinnen. Von den 17 Jungfrauen in Nonnentracht lebten noch: 2 von den ausgewanderten, die beiden jüngsten: Catharina Hoge und Ingeburg Hagenow; 2 von den hartnäckig zurückgebliebenen: Margaretha Kerberg und Anna Pritzbur; 2 fremde, wahrscheinlich die vom Kloster zum Heil. Grabe eingedrungenen: Ingeburg und Catharina Halberstadt; 7 von den gehorsamen, im Kloster 1562 zurückgebliebenen, und zwar die jüngsten: Elisabeth Hagenow, Priorin, Armgard Cramon, Anna Grabow, Margaretha Preen, Margaretha Pritzbur, Margaretha Wardenberg und Emerentia Wardenberg, dazu Emerentia Dessin, welche das Nonnenkleid nicht angenommen hatte; endlich 4 neu hinzugekommene: Ilse Dessin, Catharina und Magdalena Schack und Ursula Rostke.


In Ribnitz berief die Aebtissin Ursula Michaelis 15(7)9 den Jacob Iserman von Nordheim als lutherischen Pastor der ribnitzer Stadtgemeinde. Ein jüngerer Nachtrag zu Slagghert's Chronik des Klosters Ribnitz in einem handschriftlichen Exemplare, am Schlusse der angehängten Verzeichnisse, sagt:

"Anno domini MV C LXXXIX vp Michaelis Archangeli is tho enen Preddiker beropen worden dorch Froychen Vrsula u. g. f. her Jacob Jserman van Northeym, welcker dat reine Evangelium gepreddicket, de Sacramente na Cristi Beuel verrichtet, hefft VI Jar vorm Closter in dem klenen Huse mit groter Beswaringhe ghewanet, dar na ys em dat hus vp den Closterstraten Orde ghebuwet anno".

Eine andere Fassung, gedruckt in Westphalen Mon. IV, p. 886, lautet:

"Se (Ursula) was ene gestlike Moder aller Ghestliken, hefft 1589 up Michaelis beropen tom pre=


1) Margaretha Giseler war wohl nicht adelig; die Empfehlungen der Herzoge fingen nicht lange nach der Ueberweisung an (primariae preces).
2) Einige Conversen scheinen dagegen adelig gewesen zu sein, z. B. Katharina Gamm.
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diger Jacob Jserman van Nordheym, de dat reine Evangelium predigt und de Sacramente na Cristi Bevel verrichtet 16 Jar".

Das Datum ist ohne Zweifel falsch, da die Aebtissin Ursula im J. 1586 starb. Die Jahreszahl enthält entweder einen Schreibfehler, 1579 statt 1589, oder sie ist das Datum der Niederschreibung der Nachricht, da die Nachricht nicht gleichzeitig niedergeschrieben ist, indem das frühere Leben des Pastors in Ribnitz geschildert wird. Die Jahreszahl 1579 wird aber richtig sein, da es in andern jüngern chronistischen Auszeichnungen aus dem Kloster Ribnitz heißt:

"Anno MV c LXXXIII den XVII Julii houede Jacob Bruwer an, das er des Pastorn hus soll buwen, so vorm Closter steit. - - Man hatt auch begert, das der itzige pastor und nachkumling solten der Stadt vnplicht dragen, ist ihme mit nichte von wegen des froulins bewilligt allenthalben befriet. Jst also den 26. Augusti auffgerichtet und im gottes namen verfertigett".

Wenn man annimmt, daß Isermann etwa im J. 1585 das neue Haus bezogen habe, so hatte er 6 Jahre in dem alten Hause gewohnt, Wenn er 1579 berufen war.

Es geht aus der Berufung Isermann's hervor, daß die Aebtissin für die Stadt die Landesordnung beobachtete und nur lutherische Prediger bestellte.

Die Aebtissin Herzogin Ursula starb am 22. April 1586, 76 Jahre alt. Sie trug bis zu ihrem Tode das Nonnenkleid; in der Kirche zu Rühn hängt ein Bild von ihr aus dem Jahre ihres Sterbens, wahrscheinlich zum Andenken ihres Todes; sie ist in grauer Klostertracht vor einem Crucifixe knieend dargestellt 1 ). Mit ihrem Tode fiel die Verwaltung des Klosters Ribnitz an die Landschaft und war die Reformation der Klöster vollendet.


Unter solchen Bewegungen ward nach einem fast viertelhundertjährigen, ununterbrochenen, heftigen Kampfe die Reformation der drei Klöster, welche die letzten Regungen des Katholicismus zeigen, durchgesetzt, einem Kampfe, welcher kaum seines gleichen findet und noch zuletzt einen tiefen Blick in den tiefen Verfall der geistlichen Stiftungen jener Zeit gönnt.



1) Vgl. Jahrb. XXI, S. 285.
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Anlagen

zur

Geschichte der Reformation des Klosters Dobbertin.


Nr. 1.

Erste Visitation des Klosters Dobbertin.
D. d. 1557.
März 24-26 und Sept. 3-18.

Visitacio

des Jungfrawen=Klosters Dobbertin durch die Ehrwirdigen, Hoch= vnnd wolgelerete herrn M. Georgium Reychen Pastorn zu Sanct Niclausen zu Rosstock, M. Johannem Frederum Pastorn zu vnser Frawen zur Wißmar, M. Gerhardum Ohmiken Probst vnd Superadtendenten zu Gustrow, Ern Tilemannum Heßhusium der heyligen schrifft doctorn, Christoffer Linstowen zu Lutkendorff, Christoffer Hauen zu Bassdow Erbsessen, M. Simon

Leupolden vnd Peter Weffingen,
anfengligklich Dobbertin
Anno domini MV C LVII
den 24 Marcii
im Reventer circiter horam decimam.

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Der Jungfrawen andtwordt.

Nach solhem vnser gnedigen hern beuelh vnnd verboth hatt die priorissa von ihrer gantzen versamlung wegen angetragen vndt geandtwordt, das sie gerne das heylige gottliche worth horen, kunten aber nun nicht zum hochwirdigsten Sacrament gehn, Sie wollen aber gott denn almechtigen vmb den heyligen geist bitten, das ehr ihnen ihre hertzen erleuchten, damit sie dazu kommen mochten, dann vnsere g. h. hetten sie nicht zum glauben zu zwingen, sie wusten auch ire Buecher keineswegs von sich zu thun u. s. w. - - Derhalben kunten sie vnsern gnedigen heren darein nicht gehorsamen, wollen ßuenst denselben nach ihrem hogsten vermuegen gernne vnderthenig sein. - - - - - -
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Die priorissa wolt nicht halstarrich sein vnnd sich mit gottes worth gernn lernnen vnd vnterrichten lassen, Sie kunt aber nun nicht so eilentz dazu kommen, das heylige hochwirdige Sacrament in zweyerleye gestalt zu entpfangen. Eine andere bittet, ihr zeit zu gunnen, biß vnser g. f. vnd herrn wiederumb visitiren lassen; sie wollt sich mitler weil bessern, das vnser g. h. dnd die herrn visitatoren des einen gefallen an sie tragen sollen. Eine bittet, das man sie mit pretigern versorgen mocht, die sie nicht schelten, so wil sie sich gern vnterweisen lassen. Jhrer zwey wollen gern zum Sacrament gehn, das in beyder gestalt zu entphangen, wie es vnser herr Christus eingesetzt halt, vnnd denn Catechismum vleissig lernen, bekennen auch, das sie im Closter viel abgotterey treiben. Ettliche wolten sich lassen vnterweißen. Ettlich wehren hardtneckich, wolten bey ihrem glauben leben vnd sterben, andere wollen bei ihrer priorissen vnd da ihre Eltern geplieben seint, pleiben, etliche wollen lieber vor ein Schwerdt sitzen gehen, alls die Lehre der Euangelischen annemen, also das kein bestendiger grundt zur besserung aus ihrer andtworth, ohne die gern zum Sacrament gehn wollen, zu nemen stundt.

Vber alles ernstlichs verboth der Visitatorn vnd getrewer wahrschewung des heubtmans Jorge Belowen seint sie zugefaren vnd in der folgenden Nacht, welche was das Fest Annunciationis Marie ohne alles scheuwen (doch ohne leuten oder klingen) auff den Chor gegangen, die Nacht vber ihre Zeite geßungen vnd alles das gethan, alls ob in dieser sachen kein verboth geschen wehre.

Nun wardt ihnen den negstfolgenden tag, den 25 sten Marcii, gepredigt vnd sie noch vormhanet, sich zu bessern vnd abzustehn, auch ihr vngehorsam in der vergangen Nacht betrieben hardt gestrafft, aber alles vergebens.

Eodem die was zu Dobbertin der Visitiertag
Den 26sten Marcii.

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Elisabeth Hoben priorissa hat gelobd:

1) Das sie alls die vbriste die andern personen dahin vermuegen wil, das wahre worth gottes zu horen, man soll ihnen nur einen christlichen prediger verordnen.

2) Sie wil auch nicht hindern, ob einiche von den Junckfrawen das hochwirdige Sacrament sub utraque specie entphangen wolt, noch gestatten, das yemantz von der

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gantzen verßamlung sie mit Worten, noch wercken daran verhindern oder derohalben molestirn, noch beschweren soll.

3) Sie wolle auch gernne sehn, das die geßangkbuecher, so sie bißheer gehabt, nach der heyligen biblischen schrifft corrigirt, gebessert vnnd geendert worden.

4) Das sie auch nicht verhindern wolte, das die gotlosenn, ergerlichen Bilder mochten an einem gewissen orthe vom heubtman verwahrdt werden, das niemantz Abgotteey damit treiben möge vnd das die verschlossen vnd der heubtman die Schlussel dauon habe.

Diese vier puncte hat sie mit hande vnd Munde zu halten versprochen vnd zugesagt.

Nachdem sich die priorissa dermassen ercleret, ist die gantze verßamlung auff die itzt berurte Artikel eine yede persone inßunderheit verhoret, welche alle gesprochen, alles was ihre privrissa gelobdt vnd außgesagt, solt ihnen gefellig sein, wolten sich auch solche vier artikel mit gefallen lassen, vnd das sie dieselben also halten wolten, gelobten sie inn gleicher gestalt mit hande vnd Munde.

Auff solche itzt erzelte zusage seint die herrn Visitatorn nach dem Chore gegangen, welchen die Junckfrawen geoffnet, vnd haben erstlich die ergerlichen bilder, die zum teil geputzt vnd gezieret stunden, vom Chore nehmen vnd in das Bichthauß verschliessen lassen, Do aber ein gros Marien=Bilde angetaßt, schrien etliche, es soll ein zeichen thun vnd die vorreter, so es berurten, zur Erden schlan, Do es aber wegkgetragen, fielen ettliche vnd schier der meiste teil dafur nieder zur Erden, nicht anders alls ob die gottliche Majestet selbst für sie vber gangen were, Liessen sich weyter vornemen, sie wollen Mariam vnd die heyligen anruffen, weil ihnen warm zum hertzen ginge. Also warth das Schloß, so dafür gehengt, durch den herrn Superadtendenten vnd probst zu Gustrow M. Gehrardum Ohmcken versiegelt vnd den heubtman der Schlussel beuolhen.

Nach dem allem haben sie auch ettliche von iren geßangkbuchern vberandtwordt, es hatt ihnen aber der heubtman Below damals dafur loben muessen, das man nichts daraus schneiden, ßundern dieselben emendiren solt, wie sie sich bewilligt.
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Die ander Visitation
des Jungkfrawen=Closters Dobbertin
Anno domini MDLVII
(den 3ten Septembris)

durch Ehrwirdigen, Hoch= vnnd wolgelernten Herrn Georgium Venetum, Tilemannum Heßhusium, beyde der heyligen schrifft professores vnd doctorn, M. Johannem Frederum pastorn zur Wißmar zu vnser Frawen, Eigidium Ferber vnd Peter Weffingen.

Es haben sich beide vnsere gnedige Fursten vnd herrn, wie Jhr f. g. der Nonnen zu Dobbertin vngehorsam vnnd gottloßheit erfaren, mit einander freuntlich verglichen, die visitation zu Dobbertin wiederumb anzufahen, Dabey es negst gelassen, derhalben ihrer f. g. Teologen, Rethe vnd andere gnedigklich vorschrieben, auf den 3ten tag Septembris zu Dobbertin zu erscheinen vnd folgends das heylsame christliche werk der Visitation alda wiederumb anzufahen. - - - - - - - - - - - - - - - - - Nachdem aber der Ernhest vnnd Erbar Jorgen Below hoffmarschalck etc. ., haubtman zu Dobbertin, durch den durchleuchtigen hochgebornen fursten vnnd herrn, herrn Vlrichen, hertzogen zu Megkelnburgk etc. . bewegklicher vrsachen halben gein der Wißmar zu houe zu kommen vorschrieben, ist ehr auf den tag berurts Monats des Morgens zwischen sieben vnd achten mit denen, so von den verordneten visitatoren schon zur stete gewesen, zu den Junckfrawen vor das Sprachfenster gegangen, sie mit dießen vngeuehrlichen Worten angesprochen vnd des fhorigen angenommenen vnd zugefagten abscheids erinnert. - - -
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Der Priorn Andtwordt.

Sie hetten sich wol zu erinnern, das sie den visitatorn zugesagt, zur kirchen zu gehn vnnd gottes worth zu horen, Nun hetten sie kein ander Gottes worth, denn als Augustinus, Ambrosius, Hieronymus vnnd Gregorius beschrieben, gemeinet, denn das wehren die vier pfeyler der heyligen christlichen kirchen; - - ihre schriffte vnd wohrdt wehren Gottes worth, dann sie hetten durch den heyligen Geist geschrieben. - - Vnser Lehre wehre nuhr eytel erdichtet vnd erfunden menschen thandt, Jhre aber die rechte alte christliche Lehre. Darumb wollen sie von der alten, heyligen, christlichen, romischen Kirchen nicht abstehn, noch weychen,

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dann sie wehre aller christlichen kirchen heubt vnnd Mutter. Sie wolten die Sacrament vnder beyder gestalt nicht entphangen, wüsten auch ihre gesenge in ihren Buechern nicht endern zu lassen, denn es wehre nichts boßes oder vnrechts darein. Dergleichen wehre vnser predigen nur eytel menschen gedicht, darumb wollen sie dasselbe nymmermehr annemen. Wenn auch schon die andern ankemen, wussten sie ihr Closter nicht zu offnen, dann sie wusten nicht, das ste so groß mit ihnen zu reden hetten, das sie sie darumb einlassen, Sie woltens durch das Gegitter wol hören vnd verstehn, was ihnen gesagt werden solle. Sie hetten auch den herrn Visitatorn am nehsten ettliche Buecher gethan, die wolten sie auch wieder haben, Mit vilen vnnutzen, boßen, trutzigen wohrten, Jhre Landesfursten weren ihre gnedige herrn, aber es wehren nuhr die zututler, die niendert kunten pleiben, die verfuhrten Jhr f. g. wieder sie etc. . - - - - -
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Alls nun der heubtman abtretten wolt, fengt eine vnter der verßamlung ann Margareta Wangelyn genant, Sagt mit wemutigem clagen, wie sie nun acht Jahr vom heyligen hochwirdigen Sacrament geweßen, dasselbe in mitler zeit nicht entphangen. Nun wuste sie dem Teuffel ihr Leib vnd Seel nicht lenger feyl zu tragen, wie bißheer geschen, Darumb wolt sie dazu verdacht sein, das sie Rath vnd Wege finden, damit sie das hochwirdige Sacrament des Leibs vnd Bluths Jesu Christi bekommen möchte, das sie es aber vnter dieser gemeine entphangen vnd dazu gehn sol, wolt sie nicht thun, ßundern sich ann einem orthe verfuegen, da sie es mit frieden entphinge. Alls die Nonnen solchs gehort, haben sie gesagt: "Y JeSus, Margrete, wat seggen gy? Wie hefft jw wath tho leide gedan? Oder wie weret idt jw, dath gy idt nicht entphangen moten?" Andtwort: "Das thut Jr, dann Jr habt mich ettliche mahl gotts Worts halben inn Ewer Capittelhauß gefurth vnnd mir meinen Rugken dermassen zugericht, das ichs keinen leuten kann clagen. Damit Jr nun nicht sagen solt, Jch gebe Euch hinder Ewrn Rugken an, so wil ich Euch hiemit meine meynung in jegenwertigkeit des heubtmans angezeigt vnd gesagt haben". - - - - - - - - Es hatt aber auch diesen selben tag den 6ten Sept. die Jungkfraw mich für das Sprachfenster - - - - Zu kommen bitten lassen, - - - - Mit weynenden äugen bittende, Jhren Brudern zu schreiben, daß sie sich ihrer vmb gottes willen erbarmen, sie aus dem

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Closter holen, auf das sie der gefehrligkheit ihres leibs vnd der Seelen dadurch entgehn mocht.
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Wie der heubtman wegk wolt, hatt ehr dem Landtreyter Peter genant ernstlich beuolhen, - - - das ehr im Torm steyen vnd denn klepel aus der Glocken nemen solt, damit ihnen ihr muthwille des Leutens halben gebrochen wurde, welcher beuelh denn andern tag hernach als auff den 7ten Septembris volzogen wardt.

Da ist fhort des folgenden Morgens den 8ten Septembris der kuchmeister zu den priorissen geschickt worden etc. .
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Andtwordt.

1) Sie wollen wol gottes worth horen, wenn es der Romischen kirchen (dabey sie endtlich verharren wolten) gemeß wehre.

2) Das Sacrament vnter zweyerleye gestalt wusten sie nicht, das es Recht wehre, Sie kunten aber das worth nicht horen, noch das Sacrament entphangen von einem predicanten, der eine frawe hette.

3) Jn ihren gesengen wusten sie nichts ändern zu lassen.

4) So wollen sie auch die predigt an keinem andern orth horen, alls auff ihrem Chore etc. .

Haben noch vber dieße Artikel sehr viel vnutze worth gehabt, vnd das die Glock abgethan, die Visitatorn vor offentliche kirchenbrecher geschulten, daraus gar weinig besserung zu uermueten.

Dieweil nun ein solhe vnuerhoffte andtwordt von ihnen fiel, seint sie nochmals verwarnnet, das man dieselbe an vnser gnedige Fürsten vnd herrn wolt gelangen lassen vnd darnach wehre die Execution oder was Jhr f. g. vber ihrem vngehorsam verordnen vnd beuelhen wurden, Jhrer f. g. beuelh nach vber sie ergehn zu lassen.
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Den 17 Septembris.

Executio itzterzelter beider beuelh haben die herrn der Visitation die beiden priorissen vor sich bescheiden, itzt gemelte

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beuelh ihnen in der guete angezeigt vnd gehandelt, das sie den Junckfrawen sagen, das eine yeder inn ihrer Zelle pleiben vnnd dem beuelh beider vnser gnedigen herrn nicht zuwidern leben mochten, dann man soll ihnen den Chor zumawren vnd eine Tuere aus dem Creutzgange in die Capelle, so in der kirchen jegen dem predigstuel, mit einem Schranck abgesundert, brechen, damit solhs one tumult oder aufruhr abgehn solt, sie die Junckfrawen alßo einhalten, das demselben, wie vnser gnedige herrn beuolhen, gnug geschen mochte. - - - -
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So wolten sie noch ann statt vnd von wegen hochgedachter vnser gnedigen herrn ernstlich begert haben, das sie inn sechs wochen endtlich ihre abgotterey verlassen, sich vnser wahren christlichen Religion gleichformig verhalten, oder welhe in gnanter Zeit solhs nicht theten, die wolten Jhr f. g. auf einem wagen setzen vnd ihrer freundtschafft wieder heimschicken lassen. Vnd damit diesem Jhrer f. g. beuelh mit zumawrung des Chors entlich nachgesetzt, sollen sie die treppen offnen, sich in keinem Wege dawieder setzen vnd Jhr f. g. zu keinen weytern vngnaden, sunderlich zur Execution verursachen, haben darauff beuolhen, etlichen Mawrstein, so dazu verbraucht werden sollt, hinneinzutragen. Wie die Junckfrawen solhs gesehn, seint sie mit grossem hewlen vnd geschrey fur der Chortreppen zur erden gefallen; ettliche sungen: Salue regina misericordie, ettliche: Christe qui lux es et dies, ettliche denn verrs: Defensor noster aspire, ettliche weineten, ettliche schrien zeter vnd was ein solch geplerr durch einander, das es zu verwundern, hielten sie doch die Thuere vnd treppe ein, das inwendig im Closter niemandt hinauff kommen kundt, Vnd alls die Visitatoren gingen vnd wollen in der kirchen zusehn, ob man nicht die Thuere aus der kirchen in dem vntern Chor aufthun kundt, schlossen sie mitler weil das Closter zu, wolten niemants mehr hinnein lassen, Derwegen die herrn verschueffen, das ein Thuerschlag geholet, damit die eine Thuere, so jegen der Mitternachtseyte hinnein geht, durchgeschlagen, vff das dieselbe geoffnet wurde. Alls nun die pauern hinein in dem Chor gingen, wurffen die Nunnen mit Steinen vnd Blechen herabe, gossen auch viel wassers herunther, das sie alles auf dem Chor tragen lassen, sich damit zu wehren. Lestlich wie man dreuete, die Thuere, so aus dem vntern Chor auff der Treppen so nach dem vbern Chor ist, auch zu offnen, haben sie dieselbe guthwillig aufgeschlossen vnd sich im handel ergeben, das man

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die Chorthuere, so ins Closter geht, zumawren solte. Als aber die Mewrleute wolten anfangen, gingen ettlich in die Thuere stehn, jagten dieselben ettliche mahl wieder wegk, ettliche gingen in dem Chore, sagten, man solt sie alda vermawren, da wollen sie todthungern, vnd do sie in der guete dahin gebracht, das sie in das Closter gingen, stunden sie, schulten, vermaledeyten vnnd verfluechten die herrn Visitatorn vnd alle die jennen, die Rath vnd that dazu gegeben, ihnen den Chor zuzumawren, die soll die fhorder hanndt gottes ruren vnd sollen vertrucknen vnd verlhamen ann henden vnd fuessen, ehe das jahr zum ende ginge, mit vielen andern ehrrurigen worten.

Hernach alls die Thuere schier zugemawert vnd man ann der Gerbekammer=Thuere, dan zu besorgen, das sie dadurch auch einen ganck in dem Chore hetten, arbeiten wolte, seint die Nunnen vnter durch die kirch mit grosser vngestumme wieder in den Chor gefallen, sich alda nicht anders, alls ob sie rasendt, vnsinnig, tholl und thoricht weren, gehalten vnd erzeiget vnd ihre abgottische, gotslesterliche Beth= vnd geßangk=Buecher, welche die herren in einem orte zusamen tragen liessen, weggenommen, die jungen vnd diener, so bey den Buchern geweßen, dauon gestossen vnd geschlagen, so lange biß sie dieselben alle wieder der Fursten beuelh muthwillig vnd mit gewalt mit sich hinwegk inns Closter nommen, schryen offentlich, wenn sie ihren Chor, ihre gotteslesterliche Cerimonien zu treiben, nicht offen behalten kunten, das sie ihr Lebtage gottes worth nicht horen, noch annemen wolten.

Jnn der negstfolgenden nacht haben die Nonnen ettliche kappen vnnd zeugk heimlich in einem Schiffe laden vnnd wegk fueren lassen. Nun treten die beiden kherlle, so das zeugk weg fueren, das Schiff vmme, fallen beide in dem Sehe; der eine warth durch des Closters Wademeister gerettet, der andere aber vertrangk, welcher am neunten tage den 25sten Septembris erstlich gefunden worden.

Den 18 Septembris.

Do nun des Morgens das geschrey kham, ist der heubtman Jorgen Below ßampt dem kuchmeister Johannes Graetzen auf dem Sehe gefaren, das zeugk herabgeholt, in der probstey tragen lassen, darnach in jegenwertigkheit der Visitatorn solhs besichtigt vnd diese nachfolgende Zetteln - - - gefunden - - - - - -
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4. Zedula.

Wy Priorn Jpolita Gans vnd Elisabet Hoben Bekennen, dath vnns Anna van der Schulenborch LXXX fl. hefft gelenet, die wil ehm wedder geuen in der pachttydt.
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Den 30sten Septembris.

Auf negst gemeltem beuelh beider Fürsten seint die Visitatorn zu den Junckfrawen vor das Sprachfenster gegangen, sie ihres hohen erpietens erinnert etc. . - - - - - - - - sie auch vertrostet, wo sie die christliche Religion annemen, sollen ihnen ihre gueter vnnerruckt bey dem Closter pleiben etc. . - - - - - - - - - - Darauff sie mit boßhafftigem gemuete alle zugleich aufgeschrien vnd geandtworth, Sanct Hieronimus, Augustinus, Ambrosius vnd Gregorius wehren wol solhe heylige gelerte Leute geweßen, alls die Visitatorn nicht wehren, die hetten ihnen fürgeschrieben, wie sie sich halten solten, demselben hetten sie biß daher nachgelebt, wolten auch von solher ihrer Lehre nicht abstehn, dann das wehren die Sewlen der heyligen christlichen kirchen; Sie hetten wol gelobdt, in die predigt zu gehn vnd gottes worth zu horen, meinten aber nichts anders, dan was ihnen die heyligen Veter fhurgeschrieben, das wollen sie gernne hören. Mann hett ihnen ihren Chor zugemawrt, aber das hertz vnd der Mundt stunden ihnen noch offen; musten sie auf ihrem Chor nicht singen, so wollen sie gleichwol ihre Zeiten lesen, so lange sie lebten. Das sie auch in die kirche gehn, da ihnen der orth were zugerichtet, auch die deutschen lieder vnd geßenge lernen vnd singen solten, wie in vnsern kirchen geschege, wolten sie ir lebtage nicht thun. Sie hetten wol so guete Buecher, alls dieße nicht wehren. Darumb solten sie nuhr die Buecher wieder mit sich wegknemmen, denn sie wolten sie nicht haben. Man durfft inen nichts lernen, was christlich wehre; sie wustens viel besser, als sie es ihnen nicht lernnen kunten etc. . hiessen damit auch ein mahl oder ettliche, das sie nuhr strachs solten wegkzciehen.

Abscheidt.

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Jhr f. g. wurden hinfuro zu andern mitteln vnd wegen gedencken vnd ihnen andere Visitatorn, alls ein hauffen

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einspenniger, schicken, die nicht sanfftmutig mit ihnen vmbgehn vnd die gottlosen - - - mit gewalt aus dem Closter fueren vnd eine yede ihrer freundtschafft heimschicken, damit also ihrem Muthwillen gewehrt vnd fhurgekommen. Das vnd kein anders wurde ir endtlicher außgangk sein. Wendten sie damit von ihn. Actum vt supra.

Nach dem Original=Protocoll im großherzogl. meklenburg. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 2.
D. d. 1557. Oct. 22.

Die Jungfrawen zu Malchow betreffend.

Priorissen vnd gantze vorsamlung daselbs haben an die Herren Visitatoren geschrieben, des Datum stet den 16 Octobris, vnd gebeten, weil ihrer freunde ettliche bedacht weren, ihre kinder auf nechstkunfftig Martini geistlich inzucleiden, mit bit, weil sich die freundtschafft darauf bekostigte, das es die Herrn zulassen vnd gestatten wollen, damit sie solche vnkostung vnd zerung nicht vergebens theten etc. .

Andtwordt darauff.

Vnser freuntlich dienste zuuoren. Wirdigen, andechtigen vnd erbarn lieben Junckfrawen. Wir haben ewr schreiben, so ir an vns gethan, das welche ewr freunde bedacht weren, in ewr closter ihre kinder geistlich inzucleyden, vnnd sich darkegen mit aller vnkostung gerichtet, das solchs auf negstkunfftig Martini seinen vhortgang haben vnd gewinnen solte, mit bit, weil die drey closter Dobbertin, Ribbenitz vnd Malchow durch vnser g. f. vnd heren denen von Adel, das sie die ihren darein geben mochten, zu pleiben gnedigklich zugesagt, das wir darein bewilligen vnd solhs zulassen, damit ewr freunde, so die ihren geistlich inzucleiden fhurhabens, die vnkosten vnd zerung nicht vergebens theten etc. ., entphangen vnd seines Jnhalts nach der Lenge vernommen, Nun hetten wir vnns in warheit zu euch alls denn jenenn, so durch das heylige gotliche wordt vorlengst des einen gnugsamen vnnd vil bessern bericht bekommen, das ir ewr weisheit dermassen an den tag geben, keins wegs versehen, vermeinten auch nicht, das ir ewr freunde dazu rathen oder bewegen, ihre kinder also dem Moloch wie die Jßraheliten zu opfern, sundern sie viel

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mehr, wenn sie solhs zu thun bedacht, sie dauon abraten sollet, dadurch man ann euch spuren vnd erkennen mochte, das das heylige, selig machende gotliche wordt bey euch hafftet vnd stette gefunden hette, Dann wiwol es an dem, das vnser gnedige fursten vnnd herrn der vnderthenigen Landtschafft auf vnderthenigs bitten gnante drey Closter gnedigklich zugesagt, so wollen doch Jhr f. g. nicht, das man kinder oder junckfrawen, so der weldt dienen mochten, sollt darein cleiden, noch geistlich begeben, besunder hochgedachter ihrer f. g. gemuth vnd meynung ist, das die vom Adel, welche es von noten, ire kinder oder freundinnen, so zur weldt nicht dienen, lahm, kranck oder veraltet sein, ohne alle geistliche Cleider, alle kappen, platten vnd ander Narrenwergke in gedachte Closter, alls des Adels hospitaln, geben vnnd bringen, welche auch mit keinen gelubden darein zu pleiben verstrickt, noch verhafftet, sondern alle Zeit, wenn es ihnen geliebet vnnd gefellig, nach Rath ihrer freundtschafft inn oder wieder daraus zciehen mogen, also das es ein gantz frey vnnd vngezwungen dinck, inn ein Closter oder wieder daraus zu zciehen, sein solle, So wissen wir annstatt vnser g. f. vnd hern solhe geistloße incleidung nicht zuzulassen, noch zu gestatten, wollen euch auch dieselbe hirmit Chrafft vnsers derhalben entphangenen beuehls, das ir dauon abstehn vnd keine andere, dann wie gemelt, zu euch innemen oder becleiden sollet, verbotten haben, wenn aber solhe gebrechliche oder betagte personen befunden vnnd bogern, bei euch zu sein, dieselben innemenn moget, doch das sie, so lange bey euch im Closter vnd ewr Schwestern sein wollen, ein schwartzes kleidt ohn alle weldtliche vppige zier oder pracht, alls gulden ketten, ringe, Cleinodia, Samit oder Seyden gewandt, tragen vnd also ein fein, zuchtigs, ingezogen Leben, alls die sich dem lieben Gott gantz vnd gar ergeben, anhaben vnd tragen, damit kein funcklein der Papistischen Teuffelschen geistligkheit an sie erscheinen moge, Welhs wir euch also auf Ewr schreiben, hiernach zu richten, zur andtwordt nicht wusten zu uerhalten, Vnd seint euch in ander weyß zu dienen willig. Datum zur Wismar denn XXIIten Octobris, Anno etc. . 57.

Nach dem Concepte auf ungeleimtem, löschenden Papier, im großherzogl. meklenburg Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 3.
D. d. Bützow. 1562. April 26.

Hertzog Johanna Albrecht heimgelassenen
Stathalternn vnd Rethenn.

Vunsernn gunstigenn grues zuuorne. Erbar vnd hochgelarte, liebenn besondere. Wir mugenn euch nicht verhaltenn, daß wir vonn der erwirdigenn hochgebornenn furstinnen Frewlein Ursulenn gebornenn hertzoginnen zu Meckelnburg etc. . Ebtissinnen zu Riebenitz, vnserer freunthlichen liebenn vetterichen, berichtet wordenn, - - - - - wie sich der pastor daselbst vnderstehen solle, Jhr L. vnd die gantze Vorsamblung auf der Cantzll offentlich mit grobenn vnd vnnutzen schmehworten annzugreifenn vnd zu uorvngelimpfenn, welliches Jhrer L. dermassenn zu geduldenn auch nit gelegenn vnd wirt dennoch gut wissenn habenn, daß Jhre L. das reine worth gottes vnd Sacramente lasset handelenn vnd reychenn, dasselbe auch angenommen vud bekennet, darumb vnß sollich furnehmen deß ßmehenns halbenn das sich nicht geburet vor denn pastornn nicht weinicht misfelt, Derhalbenn begerun wir, Jhr wollet ihme dahin haltenn, daß er sich deß smehens vf der Canzel jegenn Jhro L., derselbenn diener vnd die vorsamblung gentzlich enthalte. - - Datum Butzow, Sontags Cantate, Anno LXII.

Aus dem güstrowschen Regierungs=Canzlei=Buche fol. 45 b.


Nr. 4.
Zweite Visitation des Klosters Dobbertin.

D. d. 1562.

Reformation vnd ordnung
des Junckfrawen=Closters Dobbertin
Anno 1562.

Nachdem denn die durchleuchtige, hochgebornne Fursten vnd herrn herr Johans Albrecht vnd Ulrich gebrudere hertzogen zu Megklenburg etc. ., vnsere gnedige Fursten vnnd herrn sich anfangs Jhrer f. g. Regierung mit derselben Ritterschafft, Stetten vnd gantzer vnderthenigen Landtschafft dermassen endtschlossen, das sie die Bebstischen grewel in allen Jhrer f. g. Landen vnnd gepieten abschaffen vud daiegen das heylige seligmachende vud heylßame worth gottes des Almechtigen vnd reine

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lere des heyligen Euangelii zu seligkeit vnd ewiger wolfahrt aller Jhrer f. g. vnderthanen vnd verwandten pflantzen lassen wollen, damit die Ehre des Ewigen Almechtigen Gottes vnd seines geliebten Sones Jesu Christi vnter allen Stenden derselben gepiets bekandt gemacht vnd in rechtem glauben vnnd vertrawen zu seiner gotlichen Maiestet, wie frommen Christen eigent vnd geburth, vor seiner almechtigkheit wandeln mochten:

Dieweil dann fhurnemlich das Junckfrawen=Closter Dobbertin in solchem obgedachten Bebstlichen vnflath gantz versoffen vnd hochgedachter vnser g. f. vnd h. hertzog Johans Albrecht etc. . die Junckfrawen durch fromme, gelernte, gotsfurchtige Menner, item seiner f. g. Landt= vnd hoffrethe vnd darnach in derselben f. g. vnd derselben hoff= vnd Landt Rethe, auch der fhurnemsten von der Ritterschafft selbst beysein vnd jegenwertigkheit gnedigk vnnd veterlich vernehmen lassen, das sie von solhem vberglauben vnd Bebstlichen greweln abstehn vnd sich vnser warhafftigen, reinen vnd christlichen Lehre vnd Religion gleichförmig machen mochten, dann S. f. g. solhe obgedachte Abgotterey vnd Grewel in derselben Landen lenger zu gedulden vnleidlich wehre etc. .,

Welher gnedigen vnd veterlichen Vernehmung sie nichts geachtet, befundern seint also ihrer alten Bebstlichen weyße vnd gewonheit nach in ihrer Gotloßheit bestecken geplieben,

Daraus dann hochgedachte Jhre f. g. vor funff Jahren verursacht, das sie zwey mahl, das erste in der fasten vnd das ander mahl im September, Jhrer f. g. Gelarten vnd visitatoren sampt zweyen aus den Landrethen hiehers gein Dobbertin geschickt, den Bebstlichen Sawrteig außzufegen vnd eine christliche Visitation mit den Junckfrawen im Closter fhurzunemen,

Vnnd wiewol die herrnn Visitatoren den Junckfrawen vil schoner vnd trefflicher Sermones - - - - - - in die zehn tage theten vnd die Junckfrawen zu einem gotseligen Leben vormhanten, das sie von der papisterey abstehn - - - solten, - - - - - - - - - -
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Es haben aber die Junckfrawen solh Jhrer f. g. gnedigs vnd veterlichs erpieten, auch wieder drewen, straffen, noch vngnad nichts geachtet, besundern seint in allerley Muthwillen vnd vngehorßam fhortgefaren.

Nun haben Jhr f. g. von anfangk der ersten visitation biß auf dieße Zeit sechstehalb Jahr mit gemelten Junckfrawen gedult getragen, - - - aber doch alles vorgeblich und vmbßunst;

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Mit solhem ihrem vngehorßam vnd gotlosen Lebende Sie hochgedachte Jhre f. g. aus Christlichem Eyfer dahin verursacht, das Jhr f. g. solh Abgottisch Leben abschaffen vnd das Closter reformiren wollen, auf das die guthhertzigen vnd frommen dem Babst vnd Teuffel aus dem Rachen mochten gerissen vnd errettet werden.

Vnnd haben sich Jhre f. g. solher vrsachen halben den XXVIten tag Septembris in diesem lauffenden Jahr jegen abendt hin zu Dobbertin einzukomen mit einander zu Gustrow freuntlich verglichen vnd zu der behueff die herren visitatoren vnd ettliche aus den LandtReten hieher gleichsfalls auf denselben tag verschrieben.

Den 27 tag Septembris ist durch Jhr f. g. dieser hochwichtigen sachen halben geradtschlagt vnd die Reformation durch die herrn Visitatorn schrifftlich gestelt worden.

Denn XXVIII tag itzt gemeltes Monats nach Essens vngeuehrlich vmb zwey vrn seint Jr f. g., derselben Landt vnd hoff Rethe, so angekomen vnd hie wehren, vnd beider Jhrer f. g. Hoff Adel vnd Diener zu den Junckfrawen inns Closter gegangen vnd ihnen auff nachfolgender weyße Jhrer f. g. gemuth vnd meynung ernstlich anzeigen lassen. - - - - - - - - -
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Nach solher vermahnung liessen hoch vnd vil gedachte vnsere g. h. denn Junckfrawen Jhrer f. g. Reformation fhurleßen vnd nach vorleßung derselben ihnen weyter anzeigen lassen, Jhr f. g. hetten auch erfaren, das sie alte Meßpriester von Ribbenitz vnd andern orten holen vnd vber den Sehe inns Closter fhuren liessen, die vnder ihnen die Abgotterey bestettigen vnd anrichten solten, Derwegen Jhr f. G. ihnen auch ernstlich beuolhen wolt haben, das sie dauon abstunden vnd sich dieser itzt gelesenen Jhrer f. g. Reformation gleichmessig verhalten, - - - - - -
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Es haben vnsere gnedige herren selbst vnd der herr D. Conradus Becker an sie eine herliche, aus heyliger gotlicher schrifft gegrunte vermhanung gethan. - - -
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Abscheidt.

Nach langem widerbellen der Junckfrawen haben v. g. f. vnd h. ihnen wiederumb anzeygen lassen, das Jr f. g. sie allenthalben gehort vnd wol vernomen, das sie bey ihrer

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Gotlosheit zu uerharren bedacht wehren: Nun wolten Jhr f. g. damit ernstlich vnd strachs begert haben, das sie der vohrgeleßenen Reformation in ihren puncten nachleben vnd zum heyligen hochwirdigen Sacrament des Leibs vnd Bluths vnsers lieben herrn vnd heylands Jesu Christi entphangen solten, welhe nun solhs nicht thun vnd diesem vnserer g. h. ernstlichen beuelh nicht nachleben, dieselben hetten Jr f. g. schon beuolhen, auf wagen zu setzen vnd ihren freunden heimfhuren, die andern vnd gehorsamen aber wollen Jhr f. g. alhie im Closter willigklich vnderhalten lassen, Dann Jhren f. g. ihr gotsloß papistisch leben nicht lenger zu gedulden leidtlich, darvmb eine yede sich hiernach entlich soll zu richten haben.

Worauf sie alle vor Jhr f. g. auf die knie gefallen vnd gesagt, sie kunten Jhren f. g. in dem nicht gehorßamen, welhs sie Jhren f. g. auch hinter dem Rugken, wie sie sich den sie wendten, nachrieffen.

Alls vnsere g. h. wieder aus dem Closter gekommen, haben Jhr f. g. wiederumb beuohlen, das die heren Visitatorn wieder zuruck inns Closter gehn vnd noch eine stunde oder zwo mit denn Junckfrwen reden, sie zum gehorßam vnd gotseligem Leben vermhanen solten. Vnd weil sie das Closter zugeschlossen, ist der heubtman alhie Joachim Kleinow zu ihnen inns Spraechfenster aus beuelh hochgedachter Jhrer f. g. geschickt, ihnen Jhrer f. g. wegen zu beuelhen, das sie das Closter wiederumb eröffnen vnd die herren visitatoren hinein lassen sollen, Welhem sie geantwortet, sie kunten oder wolten mit keinem gelarten nit reden, wusten auch wol, was sie glauben solten, vnd man durffts ihnen nicht lernen, darumb sie auch das Closter nicht aufthun oder yemants dorein lassen, wurden sie aber die Fursten dahin zwingen, das sie es offenen musten, alßdan wolten sie die jenigen, so hinein khemen, wiederumb mit Steinen, knuppeln vnd bewmen herauß schlan vnd werffen, das sie ihnen nicht mehr hindern solten.

Den 29. Septembris

haben vnsere g. h. die Junckfrawen eine yede in sonderheit verhoren vnd fragen lassen, was sie bedacht, ob sie Jhrer f. g. Reformation nachleben wollen oder nicht, Darauf sie geandtwort, wie volgt:

Elißabet Hoben, domina, dicat Ja.
Catharina Prestin, vnderpriorin, dicat Ja, illa est mala.

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Margareta Wangelin, dicat Ja, est optima, quod dicat ex [corde].
Anna Bulowen, dicat Ja.
Anna Koppelowen, simpliciter negat.
Dorotea Rauen, simpliciter negat.
Alheit Pinnowen, ist kranck, geruret.
Armegart Stralendorf, simpliciter negat.
Elißabet Hoben, non consentit, neque negat.
Sophia Bulowen, ist kranck.
Anna von der Schulenborch, simpliciter negat.
Dorotea Grabowen, non vult.
Catharina Hoben, non habet gratiam.
Jngeborch Hagenowen, non habet gratiam, est pessima.
Elißabet Butzowen, dicit Ja.
Armegart Crammon, non vult.
Elißabet Hagenowen, est vna ex melioribus.
Anna Bulowen, non vult.
Anna (Gammen?) [Grabowen], est tollerabilis.
Margareta Kerbergs, non vult.
Anna Pritzeburn, non vult.
Margareta Prein, ita vult.
Margareta Pritzeburn, Ja vult.
Margareta Wardenbergs, ila vult.
Emereutze Dessyn, kind.
Emerentze Wahrdenberges, kind.

Den 30sten Septembris, hora 7

haben vnser g. h. die herrn visitatorn beneben dem Marschalck Belowen, Doctor Bowken vnd dem heubtman Kleinowen wieder inns Closter zu denn Junckfrawen geschickt, sie wiederumb fragen lassen, was sie sich bedacht, ob die vngehorßamen Jhren f. g. wolten gehorsamen oder nicht, dan Jhre f. g. eigentlich beschlossen, das sie der vorgeschriebenen Ordnung nach leben sollen, wo nicht, wollen Jhr f. g. dieselben strachs auf die wagen, so alda auf dem houe hielten, setzen lassen vnd sie ihren freunden heimzuschicken, damit die gehorsamen beschutzung vnd schirm erlangen mochten. Es haben auch Margareta Wangelin vnd Elißabet Hagenowen die herren samptlich gebeten, das sie mochten hinausgelassen werden, dann die vnderpriorin vnd die andern ihnen diesen Morgen trefflichen vberfall gethan vnd sie bezichtigt, das sie die fursten vorschrieben hetten, damit das Closter destruirt vnd verstoret werden mochte, Derwegen sie

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ihnen samtlichen weychen wollen etc. ., Darauf die Rethe ettliche vonn gemeinen beider fursten hoffgesindt mit inns Closter genommen, denselben aus beuelh beider fursten geheissen, die Boßhafftigsten hinaus zu furen. Wie nun dieselben Jngeborch Hagenowen, alls die jenige, die die andern alle mit vngehorßam vnd Boßheit vbertraf, angegriffen, seint der Junckfrawen viere oder funffe sie in die kappe gefallen vnd sie halten wollen, die hoffdiener aber haben sie nach der Tuere vnnd die Junckfrawen sie nach dem Closter gezogen, biß so lange, das sie ihr die kappe auf dem leibe entzwey gerissen, derwegen auch die andern, so sie behalten wolten, ihr nach aus dem Closter stoessen vnd also alle die nicht gehorßamen vnd in der abgottischen papisterei pleiben wolten, herausfueren lassen, biß das die Domina mit der Subpriorissa freywillig selbst den andern nachgingen. Sobaldt sie auch aus dem Closter khemen, nemen sie Stocke vnd Steine, worffen nach den knechten, die sie heraus fuerten, lesterten, hoenten, fluchten vnd schulten yedermennigklich, vnd in sunderheit Jngeborch Hagenowen lieff vber den gantzen hoff, fluchte vnd schalt einen yeden, den sie ansichtig wardt, warff mit Knuppeln vndt Steinen, als ob sie besessen gewesen. Es liessen sie die fursten ein mahl oder zwiere noch zum gehorßam vermhanen, mit erpietunge, Jhr f. g. wolten noch Jhre g. h. sein, wo sie sich vnser christlichen Religion gemeß hielten, vnd ihnen alles verzeigen, sie auch reichlich vnd mildigklich vnderhalten lassen. Aber alles vergeblich, Derwegen Jhr f. g. beuolhen, sie auf die wagen, der in der Zall 10 dazu bestelt vnd jegenwertig wehren, zu setzen vnd immer ihren freunden heim zu schicken. Nun wollen sie auf die wagen sich auch nicht setzen, besondern sagt Jngborch Hagenow zu allen vmbstehenden mit grosser Bosheit: Wenn ich euch alle kundt verschlingen vnd dem Teuffel in den Rachen werfen, wolt ichs nicht lassen! vnd gingen damit von dem hone, ßungen: Christe, qui est lux es et dies. Wiewol ihnen die wagen nachfharen musten, wollen sie doch sich nicht darauf setzen, sundern gingen erstlich zu Dobbertin ins dorff vnd darnach fürter gein Sukeuitz zu den Grabowen.

Wie nun die vngehorßamen weg wehren, haben vnsere g. h. den anderen, so noch im Closter, Margareta Wangelin zur Domina vnd ihr Elißabet Hagenowen vnd Lißabet Butzowen alls ihre Rethe vnd mithelfferinnen zugeordent.

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Am Mithwochen nach Michaelis
den 30 Septembris.

Als vnsere gnedige h. vnd Landsfursten von Dobbertin abgereyset, seint die herrn Visitatoren sampt dem heubtman wiederumb in das Closter gangen vnnd mit den Junckfrawen, so dorein geplieben, reden, sie in diesem onfal trosten, aus Gottes Worth vnderrichten vnd vnser G. h. vnd Landsfursten Ordnung vnd Beuehl in das werck setzen vnd volnzciehen wollen.

Es seint aber die newe priorin Junckfraw Margareta Wangelins vnd Elißabet Hagenowen allein fhur sie gekommen vnd angezeigt, wie die Junckfrawen in dem Allermen vor mittag also hoech betruebet vnd erschrecket vnd bekummert weren, das sie vor grosser wehemuth vnd hertzleidt nun keiner vnderredung gewahrtten, auch nichts fruchtbarlichs mit ihnen kunte gehandelt werden.

Darauf haben sie die herrn visitatores getrostet vnd vermhant etc. . - - - - - - - - - - -
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Am Donnerstag den 1. Octobris

vmb 7 vren seint die Visitatoren ihrem gistrigen Abscheidt nach wiederumb in das Closter gangen, da 11 Junckfrawen in dem Reuenter beyßamen versammelt geweßen etc. . - -
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Darauf hat die newe priorin begert, das einer aus den Visitatoren V. G. H. ordnung leßen solle, so wolten sie inter legendum von einem ygklichen puncten in sonderheit ihre meynung anzeigen

I. Erstlich das im Jngange der Ordnung gemeldet wirth, wie in dem Closterleben offentliche irthumb, vnzucht vnd abgotterey getrieben sey worden, so haben sie ja keine vnzucht getrieben, sondern seint zuchtige vnd reine Junckfrawen geplieben.

Darauf ist ihnen geandtwortet, das sie die Junckfrawen zu Dobbertin nicht anders alls fhur erbar, tugentßame, reine, zuchtige vnd keusche Junckfrawen allezeit gehalten worden sein, darumb auch dieße worth nicht Von ihnen zu Dobbertin, sondern in gemein von dem Closterleben im Babstum gesetzet wehren. Man kunte aber das worth vnzucht in dießer ordnung, wenn sie dadurch solten abgeschreckt vnd geergert werden, wol endern oder gantz außen lassen.

II. Zum andern alls der Artikel von dem predicanten, der eine eheliche Hausfrawe vnd ein ehelich gesindt haben

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solte, geleßen wardt, seint alle Junckfrawen samptlich aufgestanden vnd gebeten, das sie mochten ein eygen predicanten haben, der kheine Frawe hette, dann sie kunten sich nicht zu ihm so geben vnd ihm ihr hertz offenbaren vnd vertrawen, wenn ehr eine Frawe hette.
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Lestlich alls sie wieder dieße helle vnd vnwiedersprechliche Zeugknus des Gotlichen Wortes nichts konen vfbringen, Baten sie gleichwoll, Wen sie solten beichten vnd erstmals zu dem Hochwirdigen Sacrament gehn, das einer von denn visitatoren mochte zu ihnen kommen. - - - Hieraus ist ihnen dieße vertrostung geschen, das in vier Wochen einer von den visitatoren wiederumb zu ihnen kommen solle vnd sehen, ob sie V. G. H. vnd Landesfursten Ordnung auch gehorßam vnd gemeß lebeten.

III. Zum dritten, alls der Artikel von den Cantionibus gelesen wardt, - - - - - - - - - -
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Da baten sie abermals, das sie ihre gewohnliche sieben Tiden lateinisch vnd nicht deutsch anf ihrem Chor singen mochten, den sie wehren der deutschen geßenge vngewhonet, kunten auch nicht mit pauren singen. - - - -
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Darauf ihnen dieses geantwortet wardt, wir wollen gernn mit ihnen alls schwachen ein Zeitlangk gedult haben, aber ohne V. G. H. vnd Landesfursten vohrwissen vnd bewilligung kunten sie in v. g. h. Ordnung nichts endern. - - - -

IV. Lestlich haben sie sich des vierten Artikels beschwert, das in dießem Closter eine Jungkfrawen=Schuele gehalten werden, vnd beten, das niemantz in das Closter mochte genommen werden, die nicht die zeit ihres lebens bey ihnen zu bleiben gedechte.

Darauf ist ihnen geandtwortet, das wir bey V. G. H. vmb weytleufftiger erklerung desselben Artikels vnderthenig anhalten wolten.

Nach dieser verleßunge vnd vorclerung der Reformation vnd Ordnung des Closters Dobbertin haben die Visitatores den Junckfrawen angezeigt, Dieweil sie nicht in Zweyffel hetten, das ihnen denn Jungkfrawen dieße jegenwertige enderung vil vnd mancherley traurige gedancken vnd zweiuel vnd betruebniß ihrer Consciencien machen wurde, So heften sie von J. G. H. gnedigen vnd ernsten beuche das sie mit einer iglichen Junckfrawen in sunderheit vffdas allerfreunt=

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lichst vnd lindest von den fhurnemsten Artikeln des christlichen glaubens vnderreden sollen. - - - - - - -
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Eodem die nach Mittage

seint die Visitatores wiederumb in das Closter zu verhoer der Junckfrawen gekommen, Aber es haben sich gar noch alle, die drey eltisten außgenommen, absentiret vnd andere ander endtschuldigung fhurwenden lassen. Es haben auch sonderlich Anna Pritzburn, Margareta Kerbergs, Anna Bulowen, auch auf des haubtmans vnd der newen domina befhel vnnd anfurderung nicht komen wollen, Derhalben die herrn Visitatores das Examen vnd vnterredung mit den dreyen eltisten Junckfrawen erstlich fhurgenommen haben.

(Schluß.)

Nach dem Originale im großherzoglich meklenburg. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 5.
D. d. Dobbertin. 1562. Oct. 4.

Gottes gnad durch seinen eingebornnen son vnd warhefftigen helffer Jesum Christum ßampt vnserm andechtigen gebete vnd vnderthenigen gehorßam zuuorn. Durchleuchtiger, hochgebornner furst, gnediger her. Auf ewr F. g. christlichen vnde gnedigen beuelh haben wir die junckfrawen alhir im closter Dobbertin, nach allem muglichen vleiß, ettliche mahl samptlich vermhant, auch ein jede in sunderheit verhoret, vnd aus Gottes worth vnderrichtet, vnd e. f. g. christliche Ordnung vnd beuelh in vnser iegenwertigkheit in das werck zu sezen vnd zu volnziehen vns beflissen.

Konnen darauf e. f. g. in vnderthenigkheit nicht verhalten, das durch Gottes gnad in die zweintzig perßone, darunder zehene vom adel, zu diesser erkentnuß komen seint, das sie mit allen gotßeligen frommen christen glauben vnd bekennen, das sie vergebung der sunden vnd ewige ßeligkheit, allein vmb vnsers herrn vnd heylandes Jesu Christi willen, aus lauter gnaden vnd barmhertzigkheit durch den glauben, nicht durch ihre gelubdt vnd guete werkh erlangen, vil weiniger die seeligkheit andern leuten verdienen vnd mitteylen konnen, bekennen auch, das man Got vnsern herrn ßampt seinen eingebornnen son Jesu Christo vnd heiligen geist

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allein anbeten, vnd der junckfrawen Maria vnd anderer heyligen anruffung vnterlassen soll, wie sie auch ausdrücklich zugeßagt, alle abgottische geßenge vnd heyligen anruffungen nymmer mehr zu gebrauchen, vnd e. f. g. christlichen reformation vnd Ordnung ßich gehorßamlich zu vnterwerffen, haben auch den 4ten Octobris ihrem pastor in der administration des testaments mit gotseligen christlichen geßengen, die sunst der chor zu singen pflegt, geandtwortet vnd die zwo lectiones aus der bibel, eine vor Mittag vnd denn die ander zur Vesper, in vnser jegenwertigkeit angefangen. Allein bitten sie darumb, das sie in der metten vnd vesper die von alters heer verordente psalmes mit ihren gewöhnlichen noten latinisch singen mogen vnd mit den deutschen liedern eine zeitlangk verschonet werden, welhs wir ihnen nachgegeben, dieweil sie sonst zusagen, das sie Gottes worth vnd e. f. g. ordnung gehorßamlich halten, vnd innerhalb vier Wochen zum teil das hochwirdige sacrament nach Christi einsetzung gebrauchen wollen, dazu sie dann begehren, das yemandt von den visitatoren mochte wieder komen, dem sie auf dieselbige zeit beichten vnd von ihm vnterrichtung vnd trost entphangen mochten. Die nhamen aber der gotßeligen, christlichen, gehorßamen, edlen junckfrawen zu Dobbertin seint dieße: Margaretha Wangelin, Elisabet Hagenow, Anna Grabowen, Alheit Pinnow, Margareta Preinen, Margareta Pritzeburen, Margareta Wardenberg, Emerentze Tessyn, Emerentze Wardenberg, Armegardt Krammon. Neben diesen seint noch zehen conuerssen, die nu mit warheit also mogen genennet werden, dann sie ihren cathechismum vnd summam christlicher lehr auch in diesem Examine zimlich gefast vnd fhurter vieissiger von ihrem pastor zu lernen, vnd das hochwirdige sacrament zu gebrauchen zugesagt haben. Diese Personen alle bitten e. f. g. demutiglich, e. f. g. wollen ihnen ihren vorigen ungehorßam gnedigklich zu gute halten vnd forthin ihr gnediger herr vnd Vater sein vnd bleiben. Vnd dieweil in andern junckfrawenclostern diesses landes, so das euangelion angenomen haben, hin vnd wieder den armen junckfrawen vil gueter sollen entwendet sein, alls bitten sie vnderthenigklich, e. f. g. wollen sie bey dem ihren gnedigklich schutzen vnd handhaben, Vnd auch ihre gerechtigkheit in Lubendorff 1 ) ihnen nicht nemen


1) Vgl. Lisch Geschichte des Geschlechts Hahn, I, S. 89, II, S. 20 und III, S. 222.
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lassen, damit es nicht dießen schein habe, wie viel leut lestern, das vnter der religion vnd visitation nhamen nuhr der kirchen vnd closter gueter gesucht werden.

Das wir die buecher, wie e. f. g. gnedigklich beuholen, allenthalben aus dem closter, aus allen zellen, sollen zußamen bringen vnd besichtigen, darzu haben wir vff diß mahl nicht woll konnen kommen. Dann der ausgewichenen nunnen zellen zu besuchen, haben wir vns vmb anders verdachts willen nicht vnderstehn durffen. So sollen vnder den kasten (deren vber hundert) vil voller buecher sein, so aus andern ortern heer geflohet, die vns zu offnen auch bedencklich. Derhalben wir ettliche breuiaria durchsehen, vnd den jungkfrawen angezeiget, das sie (so sie anders etwas daraus leßen wollen) allein die Horas de tempore, vnd nicht de beata Maria oder de Sanctis oder de Sancta Cruce bethen oder leßen sollen, welhs sie vns auch trewlich zu halten zugesagt haben.

Nachdem auch noch ettliche gegen e. f. g. vngehorßame, halstarrige junckfrawen im closter vorhanden sein, alls nemlich Anna Pritzeburen, Margareta Kerberch, Anna Bülowen, stellen wir in e. f. g. gnedigen hochuerstendigen radtschlagk, ob sie nicht nach e. f. g. beuehl allsbaldt aus dem closter außzuweyßen sein, damit sie vnsers herren Gottes zorn mit ihren lesterungen nicht mehr heuffen vnd die andern gehorßamen junckfrawen nicht veruneinigen. Der almechtige ewige Got, vater vnsers heylandes Jesu Christi, wille diß angefangen worth gnedigklich fhortsetzen, sterken vnd bekrefftigen, vmme seiner gotlichen ehre vnd viler menschen seligkheit willen, Wolle auch e. f. g. zu seinem lob vnd preiß vnd ihrer vnderthanen wolfahrt gnedigklich regiren vnd erhalten. Datum Dobbertin, den 4ten Octobris, Anno etc. . 62.

Ann hertzog Vlrichen.

Nach dem Concepte im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr.6.
D. d. Dargun. 1562. Oct. 11.

Was wir auß angeborner kindlicher liebe vnd trewe viell ehren, liebs vnnd guts vermugen zuuornn. Hochgeborne Furstin, freuntliche vnnd gnedige praw Mutter. Wir haben ewer

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G. schreibenn wegen der jüngst auß vnserm Closter Dobbertin eilff entwichen Junckfrowen etc. . entpfangen, vnd was E. G. derwegen bei vnß freuntlich suchen thuen, vernomen vnd mugen derselbigen hierauff hinwider zw freuntlicher antwurt nicht vorhalten, daß nicht onhe vnd wir vnß woll zu bescheiden wissen, daß dieselbigen Junckfrawen vmb irer halstarrigkeit vnd freuentlichem, mutwilligem vorsatze von vnserm lieben Brudern hertzogk Johanß Albrechten etc. . vnd vnß newlich, welchs wir anders nicht vmbgehen konnen vnd sie selbst haben wollen, vorwiesen vnd des Closters entsetzt worden, auß diesen erheblichen vrsachen: Nachdem wir nun eine guthe Zeit hero ire darinne geubte gotteslasterung, menschenlehre vnd schentlichen misbrauch der wharen Relligion vnd vnserm christlichen glauben vnd dem einigen alleine selichmachenden gottes worte, auch aller propheten vnd Apostell lehre zuendkegen nicht onhe geringen schmertzen zugesehen vnd dergestalt gnedig geduldet, daß wir in hoffnung gestanden, sie dennoch zuletzt einmhall von solcher gotteslesterung vnd teuffelschen vorfluchten bepstlichen lehre nach vielfaltigen vnterweisung vnd vberzeugung ires irthumbs entlich wurden abstehen, sich bekheren vnd vnsern wharen christlichen glauben fassen vnd annehmen, der halben inen zum offtern vnsere Theologen vnd gelerte geschickt, freuntlichen vnd vffs glimpstgste mit inen handlen lassen, ob sie durch christliche vnd gotliche Reformation von solcher Irthumb vnd gotteslesterung abtzufhuren vnd bekehret werden muchten: Mit waß Reuerentz dieselbigen aber, vngeachtet daß sie von vnß als iren von godt gegebenen obrickeiten, vnd daß wir anders nicht in solchem dan irer selhen eigenen selbst heill vnd seligkeit suchen thaten, mit darauff genugsamen habenden beuelich vulkommen Macht vnd Jnstruction abgefertigt, zu ider Zeit von inen angenommen, ja mit waß honischen, spottischen, hofarrigen außgegossenen gifft, schme= vnd scheltworten, auch vnerfintlicher angreiffung irer ehren vnd glimpffs sie abgewiesen worden, ist mher dan offentlich idermenniglich kundt vnd zu wissen, das wir auch in sorg gestanden, da solchem irem freuentlichen, halstarrigen vorsatze vnd daruber noch teglicher treibung solcher gotteslesterung zugesehen vnd kein ernst darin beschaffet, vnsere gantze furstenthumb vnd lande darüber in gewaltige straff des allerhochsten nicht allein fallen, sondern auch wir derselbigen, als die solchen greuel als darzu von godt gesetzter Obrickeit vnd gegebener gewalt vnd macht nicht steuren, noch wehren wurden, nicht entpfliehen, viel weniger damit verschonet wer=

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den muchten, wollen geschwiegen, wie wir fur godt damit bestehen vnd vnser selhen heill entfreien konten, Als haben wir vnß letzlich zu vorkommung solcher gottes straff vnd dar auß her fliessenden vnheill vnß selber personlich dahin begeben, vffs trewligste, vleissigste vnd glimpfligste in vnser personlichen jegenwertigkeit, auch durch vnsere Theologen vnd allerseits gelarte sonderlich mit inen handeln, sie vnterweisen vnd durch klerliche vberzeugung ires irthumbs vnd teuffelschen abgotterei vnterrichten lassen, von solchem grewell abzustehen, sich vnsers wahren christlichen glaubens gleichformed zu machen vnd vnsere christliche Reformation vnd kirchenordnung (die wir inen benebenst der gantzen Bibeil vnd heiligen schriefft klerlich vorfast also ford vbergeben lassen) gleich andere vnsere gemeine Closter anzunehmen vnd in gotlichen gesengen vnd andern Ceremonien sich derselbigen zu unterwerffen, oder welche solchs nicht zu thuende, sondern vff iren irthumb, welchen wir auß erzelten vrsachen nicht lenger zu dulden wusten oder keins weges zu gestaten, zu beruhen vnd halstarrigk zu pleiben gedechten, dieselbigen sich nur stracks vnd zu iren freunden oder ahn die orter, da sie solcher abgotterei halben sich gesichert vormeinten, begeben solten, darzu wir inen dan fhure eine tagreise wolten vorschaffen, antzeigen vnd vormelden lassen. Es hat aber bei inen weder gesuchter glimpff, angewandte freuntliche vnterweisung, noch angehafte drewwort etwas frucht schaffen oder wircklichs ausrichten mugen, sondern seint bei irem halstarrigen, mutwilligen grewell vnd gotteslesterung geplieben vnd daruber also vorsetzlich irer eigen beliebung nach entwichen, Daß aber E. G. freuntlich suchen thuen, vnß nicht zuentkegen sein lassen, sondern freuntlich zu gestaten, daß sie vnter Derselbigen zw Luptz, weill sie daselbst angereiht, eine Zeit langk, biß sie irer gelegenheit nach anderer orter vnterkommen muchten, vffenthalt hetten etc. ., Dar innen haben wir E. G. nicht maß noch czill zu setzen oder vorzuschreiben, waß dieselbige derentwegen in irem leibgudt nachzugeben oder antzunemen bedacht, alleine wollen E. G. dennoch auß angeborner, wolmeinender kind= vnd hertzlicher liebe vnd trew vff fleissigste vnd freuntligste gebethen haben, dieselbig sie in irem vorsetzlichem, halstarrigem vnd mutwilligem vornehmen, ersoffenen grewell vnd gotteslesterung nicht stercken, vffschub geben vnd sich irer daraus herfliessenden grewlichen sunde mit teilhaftigk machen, sondern sich irer gemeinschafft vielmher gentzlich eussern, vnd worhin sie bedacht, zum erstem nur vmmer wollen,

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fharen vnd ziehen lassen. Solchs gereicht E. G. bei idermenniglich christlichen gesetz vnd gotlichen worts liebhabern zw sonderlichem hohen Rhuem vnd loblichem nachsagen, So seints wirs vmb dieselbigen nach allem kindlichen gehorsamb ider zeit freuntlich zu beschulden bevlissen, E. G. hiermit gotlichem gnedigem schutz vnd schirm getrewlich empfelende. Datum Dargun, den XI Octobris, Anno etc. . LXII.

Vlrich etc. .

Ahn               
die Fraw Mutter.     

Nach dem Concepte im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 7.
D. d. Güstrow. 1564. Junii 4.

Vnser freundlich, bruderlich Dienst vnd was wir mehr liebs vndt guths vermogen, jeder Zeit zuuornn. Hochgeborner Furst, freundtlicher, lieber brueder vndt geuatter. E. L. wissen sich freundtlich zu erinnern, das in nechstgehaltener Visitation des Klosters Dobbertin die Jungfern, so vnserer wahren Christlichen Religion anhengich worden vnd vnserm allerseits gnedigem begeren nach, zuforderst aber ihrer selbst eigen sehlen heyll vnd seligkeit zum besten gedemutigt, im Kloster die Zeit ihres lebens darin zu bleiben behalten, die halstarrige n vnd widersetzigen aber, so der reynen lehr vnd Augsburgschen Confession mit gebrauchung der Hochwirdigen Heiligen Sacrament vnd anderer Christlichen Ceremonien nicht folgen wollen, zu ihren eltern vnd freunden geschickt worden: Weil aber derselbigen verstockten Jungfern vnterm schein vermeinlicher bekerung vndt das sie sich hinforder gern vnterweißen lassen vnd der gebuhr Christlich verhalten wollten, zum teil durch ihrer eltern vnd freund embsige furbitten, zum teil auch fünften vnd ahn das widerumb gemach eingekomen, vndt wir vermerken, das solche eingeschlichene Jungfern nicht allein von ihrer papistischen falschen meinung nicht abgestanden, sondern auch die andern, die sich damahls vnd bißhero from vnd gottfurchtigh ertzeiget, durch ihre freundtliche, scheinbarliche worth widerumb von dem rechten weg ableiten vnd auff falsche bahn fuhren vnd ihrem vermeinten gottsdienst anhengich machen sollen. Nun wissen wir fur vnser Person vnsers gewissen halben, neben E. L.

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solchem nicht lenger zutzusehen, zweiueln auch nicht, E. L. werden dem vortzukommen vnd solchs vnchristlich furnemen zu hindern vnd abtzuschaffen nichts weiniger geneigt sein, Derwegen sehen wir es für rathsam, dienstlich vnd nötich sein, das die Jungfern im gedachten Kloster zum allerforderlichsten durch vnsere beide Superattendenten alhier zu Gustrow vnd Wißmar widerumb auffs new verhoeret vnd vermog der hiebeuor daselbst auffgerichten vnd bestettigten Reformation vnterrichtet werden vnd solcher geuehrlicher Jrrthumb ihnen selbst zum ewigen verterb einreißen, Auch das letzt mit ihnen erger, denn das vorige jemals gewesen, werden möge. Was nun E. L. hierin allenthalben fur rathsam erachten, auch notich halten wirdet, das obgemelten beiden Superattendenten einer oder mehr von vnsern Hoffrethen oder andern von Adel zugeordent werden sollten, wollen E. L. vns freundlich vnd forderlich verstendigen. Darann thuen E. L. ein Christlich milde vnd gott angeneme, gefeilich werck, Vnd wir seinds freundlich zu verdienen willich. Datum Gustrow, den 4ten Juny, Anno etc. . 64.

Von Gottes gnaden Vlrich Herzog zu Mecklnburg Furst zu Wenden, Graue zu Schwerin, der Lande Rostock vnd Stargardt Herr.
           Vlrich, H. z. Mechelburg etc. .

Mann propria sst.     

Dem Hochgebornen Fursten Herrn
Johanns Albrechtenn Hertzogen zu Meckln=
burg, Fursten zu Wenden, Grauen zu
Schwerin, der Lande Rostogk vndt Stargardt
Herrn, vnserm freundtlichen, lieben brudern
vndt Geuattern.

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 8.
D. d. Gustrow. 1567. Julii 24.

Johans Albrecht vnd Vlrich.

Erbar, lieber getrewer. Wir haben dein schreiben empfangen vnd welcher gestald sich daselbst von den ausgewichenen papistischen Closter=Jungfrowen eine mit namen Anna Bulowen heimlicher weise ins Closter gedrungen, genedig vernommen, Mugen dir darauff zu

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gnediger Antwortt vnuorhalten sein lassen, das vns so weinig als dir von solcher eindrengung vnd heimlichen vnderschleiff bewust, wir auch niemals darumb ersucht worden; weill du dich aber zu bescheiden, das wir mit nichten gemeinet, in vnserm Closter alda solche vnd der gleichen papistische vnd derselbigen lehre zugethaene vnd verwandte personen zu dulden oder zu leiden, alß ist vnser begeren, Du wollest benebenst vnserm Pastorn daselbst gedachter Jungfrawen mitt ernste vormelden vnd antzeigen, vnd ob sie auch bedacht, sich vnser wahren christlichen Relligion anhengig zu machen vnd derselben gleichformig zu uorhalten, vor ihr vornehmen, vnd im fall da sie jhe den fuchs streichen wurde, solchs mitt der mund anloben vnd zusagen, das hertze aber anders vermerckt, sie durch vnsern pastorn nach Jnhalt vnser kirchenordnung in den hauptArtickeln vnsere wahre seligkeit betreffend mit vleis examiniren lassen, vnd da sie darinnen nicht reine befunden, auch von irem Jrthumb nach fleissiger vnderweisunge nicht abtzustehen bedacht, alsdan wollest sie darselbst vom Closter abschaffen vnd nach iren freunden wider fuhren lassen. Jn deme geschicht vnsere ernste zuuorlessige meynunge vnd habens dir zu gnediger andtwurtt nicht vorhalten wollen. Datum Gustrow, den XXIIIIten Julii, Anno etc. . LXVII.

     An
den Amptman zu Dobbertin.

Nach dem Concepte im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 9.
Dritte Visitation des Klosters Dobbertin.

D. d. 1569. Oct. 19.

Durchleuchtiger, hochgeborner Furst, gnediger Herr. E. F. G. befehlich nach haben wir E. F. G. Junfer=Closter Dobbertin visitirt vnnd befunden, das sich die Closter=Junfern der Reformation=Ordnung vor 7 Jaren von E. F. G. ihnen gnedig zugestellet vnnd zu halten befholen, gar wenig gemeß vorhalten habenu, vnnd das der mehrer theil noch in erschrecklicher Blindheit vnnd bepstlichem Aberglauben stecken, das eine grausame Seelenmordergrube daraus soll werden, Wenn nicht geburlich einsehen darin geschehen solt, wo aber ein christlich billig einsehen geschihet, wie es hochnötig ist, achten wir sie noch dociles, das sie sich woll

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werden vnterweisen vnnd lehren lassen vnnd also durch geburliche mittel wol zu gewinnen sein.
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Anfenglich habenn wir mit den Junfern semptlich geredet, E. F. G. gnedige, christliche, furstliche meynung, sie bey reiner lehre, rechtem Gottesdienst, christlicher vbung, zucht vnnd Erbarkeit nicht allein zu schutzen, sonder, Gott zu ehren, dem gantzen Lande zu heil vnnd wolfart, solchs auch durch geburliche mittel zu befordern ihnen angezeigt vnnd die Reformation=Ordnung von wortt zu wortt ihnen furgelesen vnnd sie gefragt, ob fie derselben also nachkomen, daran wir dan alß baldt den mangel gespurtt, vnd hernacher haben wir auch mit einer jeden Junfern insonderheit geredet, vns bey ihnen ihres glaubeus vnnd Gottesdienstes zu erkunden. - -

1. Aber Summarie zu melden, haben wir gemerkt, das sie Gottes wortt nicht groß geachtet, ettliche sollen in die Kirchen, ettliche solten zur Communion sich vorfuget haben vnnd zur heiligen tauffe, wen sie gebeten, gar nicht komen.

2. Was aber gottsalige vbung belangt, findt sie denselben in der Ordnung ihnen furgeschrieben gar widerlich, Denn alß ihnen Von E. F. G. die teudtsche Bibel, darzu E. F. G. Kirchenordenung, der Catechismus Lutheri vund andere bucher, darauß sie das Corpus Doctrinae vnnd Summam christlicher Lehre fassen muchten, vor 6 vnnd sieben Jaren hinein gnedig vorschaffet vnd befohlen, aus der Bibel vnnd andern buchern gewisse Lectiones zu lesen vnnd auß dem Psalmbuch christliche Psalm zu singen, thun sie deren keins, weder in der Kirchen, noch zu tisch.

3. Sie haben auch bishero keine deudtsche Psalme singen wollen vnnd weigern sich solchs noch die eltisten vnnd furnembsten Junfern vnnd sagen diese leppische vrsach, darumb das sie geistlich sind, muge man ihnen je nicht an sinnen sein, daß sie mit dem gemeinen manne singen solten, vnnd halten vber ihren lateinischen gesengen, das sie die allein singen wollen.

4. Zu dem findet sich ein grosser mangel, alß dieses Closter ein Junfern=Schule sein solte, das die Junfern gar vbel gantz vorkerter weise darin vnterrichtet werden, Denn sie zu gar keinem stuck der Gottsaligkeit vnnd heilsamen Lehre, viel weiniger zu dem heiligen Catechismo ermahnet vnnd gelehret werdenn, Sonder allein zu Nonnensitten vnnd Latinische gesenge zu lernen, das sie auch vngerne teudtsche Psalmbucher ansehen wolten, vnnd vormeinen, den

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jungern Junfern die Latinische sprache einzubilden, mit der Commendation, das die sprache sey Lingua Angelorum vnnd brauchen der alten schweren Grammatiken Torrentini, Alexandri vnnd anderer vnnd lesen ihnen geschriebene Dicta Catonis vnnd andere heidnische spruche fur, darein stehet ihre gantze institutio das zu erbarmen. Vnnd haltens noch wol so heilig, das darzu die allein gelassen werden, die ihre gelübde thun vnd von newen eingekleidet sein, welche den sechs jar in gedachten dingen vnterweiset, muchten billig sagen, ohne einigen nutz gemartert werden.

5. Weiter haben sie auch wider E. F. G. vorbott junge Junfern von newen eingekleidet vnnd mit gelubden, kappen vnnd anderm Nonnentandt beladen. - - -
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6. Vber das alles halten sie noch vnterscheit der speise vnd tagen, nicht ohne bedrang der gewissen, wie auch also mit ihren horis, das man in allen dingen wol heuchley spuret, - - - - - - - - - - - - - vnnd werden die junfernn zu gar keiner kunstreichen, nutzlichen arbeit, alß neyen, sticken, weben etc. . gehalten. - - - - - - - -
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7. Es sind auch zwo andere Junfern eins andern Ordens, vom heiligen grabe, hereiner komen, welche sich gegen vns austrucklich erkleret, das sie der Reformationordnung nicht konten gehorsam sein vnnd so man sie derhalben nicht im Closter leiden muchte, wolten sie hinaus weichen.

8. Wir haben auch befunden, das in der schabichten Nonnenkappe solche stinckende hoffart stecke, das die Closter=Junfern andere neben sich vorachten vnnd wie sie mit anderen fromen Christen, welche nicht ihres Ordens, nicht wollen singen oder conuersiren, also auch wenn sie den leib vnnd blut Christi im Abentmal wollen empfangen, wollen sie nicht neben andern Christen zum Altar komen, sondern muß ihnen der Pastor vom Altar in ihrem Chor nicht ohne gefahr der vorschuttung das Sacrament bringen.

9. Zu letzt werden wir auch berichtet, das sie sich in der Kappen mit vielen anderen Papistischen Ceremonien begraben lassen, dar aus zu sehen, was sie dem kleide vor heiligkeit zueigenen.

Zu erzelten mengelen, vnordenungen vnnd sunden haben furnemlich zwey ding vrsach geben: Erstlich das die ausge=

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wichen halsstarrige Junfern ohne examen vnnd vnterweisung widerumb hinein gelassen sind worden, darin sie es besser alß die gehorsamen gehabt, welche sich vorhin haben examiniren vnnd vnterweisen lassen, nu widerumb von den hineingekomenen vmbgethan vnnd vorfuhret sind worden. Die ander vrsache, die wir in Gottes furchten mit geburender vntertheniger Reuerentz E. F. G. auch nicht mussen verschweigen, ist diese, das E. F. G. vber derselben guten ordenung vnnd befehl nicht haben gehalten.
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Vnd nachdem itziger zeit nach absterben der Priorin eine ander halt mussen erwelet werden vnnd die Vnter=Priorin alters vnnd schwacheit halben sich des Regimentes auch erboten zu begeben, das derowegen das Regiment im Closter durch erwelung der ober= vnnd Vnter=Priorin furnemlich zum anfange bestellet wurde, also das Gottfurchtige, vorstendige, Welche vber der Reformation=Ordenung mit Ernst halten wollen, darzu genomen wurden. - -
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Dieses haben wir Gott lob zum anfang albereit vnnd ins werck gerichtet - - - - - - vnnd durch ordentliche erwelung Elisabeth Hagenow zu einer Priorin gesetzt vnnd Margreten Karbarges zur vnter=Priorin, - - - - -das auch der Superintendens ettliche mahl im Jar dahin sich vorfugen soll vnnd vffsehen haben, das es in christlichem schwang gebracht wurde, vnnd examina halten.

Darzu den auch vonnoten, das zwo Meisterin vorordenet, welchen die Junfer=Schulen mit vnterweisung in Gottsaliger Lehre, guten sitten vnnd Kunsten zum gemeinen nutz mit neyen, spinnen, wircken, weben etc. . dienstlich vnnd auch in zucht vnnd Erbarkeit befohlen wurde. Vnnd also solche vnterweisung zwo Personen allein zu schwer vnnd zu viel mucht fallen, konten ihnen noch zwo zugeordnet werden vnnd die arbeit vnter ihnen ausgeteilet, darnach ein igliche von Gott gaben hette vnnd geschickt were, Alß sie aber im Closter nichten sein, mussen von aussen die zwo Meisterin gefordert werden, - - - - - -
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Was aber ihre beschwerung vnnd bitte der teudschen geseng halben anlanget, haben wir ihnen diesen bescheidt daruff gegeben: - - - - - - - damit wir dennoch

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mit ihrer schwacheit gedult trugen vnnd sie desto weiniger sich zu beschweren haben muchten, wolten wir solchen vnterscheit der vff diese gegenwertige Personen zu dieser Zeit gerichtet darin nachgeben, das alle Junfern, so vber sechzig Jar alt, damit solten vorschonet sein, das sie nicht gleich den andern, welche vnter sechzig Jaren die Christlichen teudtsche Psalmen lernen durfften. - - - - - - - - -
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Ehe wir aber zu obgemelter erwelung vnnd vorordenung der Ober= vnnd Vnter=Priorin gekomen, sind alle Junfern im Creutzgang vorsamlet gewesen, ehe wir neben ihnen ins Capittelhaus gangen, vnd vns folgende Artickel furgehalten:

Erstlich das sie itzundt vns von wegen E. F. G. die Nomination gonneten vnnd zuliessen, das wir bey erwelung der Priorin sein muchten, dauon wolten sie protestirt vnnd bedingt haben, das solchs ihnen hernach in kunfftigen zeitten an ihrer freyen eleclion vnnd wale nicht mucht nachteilig oder schedlich seinn.
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Datum Dobbertin, den 19 Octobris, Anno 1569.

E. F. G.  
vnterthenige
Hanß Linstow.
Clawes von Oldenborch.
Conrad Becker.
Georg Schermer.

Nach einer gleichzeitigen Abschrift im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 10.
D. d. Bützow. 1570. Mai 15.

Vnser Bruderlich, freuntlich dienst vnnd was wir liebs vnnd guts vermugen, zuuorn. Hochgeborner Furst, freuntlicher, lieber Bruder vnd Geuatter. Wir machenn vns keinen Zweifel, E. L. werdenn erfahren haben, das inn Vnserm Closter Dobbertin eine Zeithero nicht alleine etliche Jungkfraawen, Vnsers erachtens aus denenn vrsachenn, das in so langer Zeit vonn demselbigen Closter keine Rechenschaft genommen, Auch ßich ein Zeitlangk daselbst kein Ampt=

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man vnser gelegenheit nach wegenn derer vnrichtigkeit bestellen lassen wollen, alleine daß kurtz verrückter Zeit vnser Hofmarschalck Jochim vonn der Luhe auff sonderliche vnterhandtlung stch dartzu gebrauchen vnd einweisen lassen etc. ., eingekleidet, sondern auch etliche vnd der mehrern teil von vnser ihnen gemachten Kirchennordnung vnd Christlichen Ceremonien wiederumb abfallen vnd ihre vorige abgotterei mit gesengen vnd sonsten annemen sollen. Wan vns dann beiderseits als der Obrigkeit sollichs nit zu gedulden, sondern in sollichen sachen dermaassenn vorsehung zu thuendt gebueret, Wellichs wir gegen Godt denn Almechtigen wissen zu uerantwurtn, Als sehen wir vor Rathdamb an, das vndere beiderseits verordente Visitatorn furderlichst darhin wiederumb abgefertiget werdenn. Ob nun dessen E. L. mit vns einigk, Bitten wir derselben Resolution, Darmit wir die vnsern zu sollichem wercke zu uerordenen wissenn mugen. Vnd wir seint E. L. zu freuntlichen, bruderlichem diensten gneigt. Datum Butzow, den XV Maij, Ao. etc. . LXX.

Von gots gnaden Vlrich hertzogk zu Meckelnburgk,     
Furst zu Wendenn etc. .                
Manu propria sst.          

Dem Hochgebornen Fürsten hern Johanß
Albrechtenn, Hertzogen zu Meckelnburg, Fursten
zu Wenden, Grauen zu Schwerin, der Lande
Rostock vund Stargart Hern, Vnserm freunt=
lichen, liebenn Brudern vnd Geuattern.

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 11.
Nahmen der Jungfern zu Dobbertin.
(Um 1572.)

  1. Elysabeth Hagenow, Priorin.
  2. Margretha Kerckberg.
  3. Anna Grabow.
  4. Jngenborch Halberstaden.
  5. Catharina Halberstaden.
  6. Catharina Hogen.
  7. Jngenborch Hagenows.

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  8. Ermegart Crammon.
  9. Anna Pritzbuer.
10. Margaretha Pritzbuer.
11. Margaretha Prein.
12. Margaretha Wardenberg.
13. Emerentz Wardenberg.
14. Jlse Dessin.
15. Catharina Schacken.
16. Magdalena Schacken.
17. Ursula Rostken.

Vnbetuchte.
  1. Emerentzia Dessin. 12. Anna Moltzan.
  2. Catharina Trebbowen. 13. Catharina Gammen.
  3. Margaretha Schonenberg. 14. Emerentz Gammen.
  4. Barbara Wardenberg. 15. Elisabeth Viereggen.
  5. Anna Stoisloss. 16. Agnes Viereggen.
  6. Elysabeth Stoisloff. 17. Catharina Pren.
  7. Sophia Wangelin. 18. Margaretha Giseler.
  8. Jlse Rostke. 19. Lucia Kerberg.
  9. Emerentz Passowen. 20. Eva Restorff.
10. Catharina Passowen. 21. Ursula Restorf.
11. Anna Pentzen.
Conuersen.
1. Cathrina Gammen. 6. Anneke Mörleuen.
2. Cathrina Goldenbow. 7. Anneke Trüden.
3. Cathrina Gotha. 8. Engel Burmeisters.
4. Anneke Krusen. 9. Jlse Plagemans.
5. Margreta Steffens.
Vnbetuchte Megde.
1. Gretke Hasen. 5. Cathrina Hagemans.
2. Anneke Weltzinn. 6. Anneke Roßbow.
3. Anneke Hauemans. 7. Elselbe Merlens.
4. Engel Mowen.

Aus dem königl. dänischen Staatsarchive zu Kopenhagen.

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