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I.

Anna,

geborne Markgräfin von Brandenburg,

Gemahlin

des Herzogs Albrechts von Mecklenburg,

von

G. C. F. Lisch.


D er Einfluß der Frauen auf den Gang der Ereignisse nicht nur im Einzelnleben, sondern auch im Staatsleben ist von so großer Bedeutung, daß er nicht selten die Hauptquelle der Schicksale und Begebenheiten ist, welche das Leben tief bewegen; freilich ist dieser Einfluß oft sehr schwer zu verfolgen, weil er, der Natur der Frauen gemäß, in der häuslichen Stille und nur mittelbar zu wirken pflegt, ein unmittelbares Wirken für die Oeffentlichkeit dagegen selten ans Licht tritt. Hat aber jede Frau eine Wirksamkeit, welche gestaltend in das Leben ihrer Umgebung eingreift, so ist dies in hohem Grade der Fall bei hochgestellten Frauen, deren Männern das Schicksal ganzer Völker anvertrauet ist. In der Weltgeschichte ist das Leben und Wirken der Fürstinnen und anderer hoher Frauen lange nicht genug gewürdigt, und erst in neuern Zeiten, seitdem die Sitten= und Bildungsgeschichte mehr Berücksichtigung gefunden hat, ist das Bemühen hervorgetreten, auch den Bildungs= und Lebensgang merkwürdiger Frauen zu verfolgen.

Ungewöhnlich wichtig für die Erkenntniß der Entwickelung der Reformationszeit ist das Leben der Herzogin Anna, Gemahlin des Herzogs Albrecht VII. des Schönen von Meklenburg († 1547), da sich in diesem Leben nicht allein alle Größen und Schwächen jener Zeit wiederspiegeln, sondern auch manche merkwürdige Ereignisse ihre Aufklärung finden. Oft genannt, ist

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diese Fürstin bisher doch wenig bekannt gewesen, und manche merkwürdige Begebenheit in Meklenburg findet nur in ihrem Leben Aufschluß. Ihre Lebensgeschichte, welche hier versucht werden soll, ist fähig, große und bedeutende Lücken in der Geschichte Meklenburgs, ja selbst Norddeutschlands und der Reformation zu füllen und ein lehrreiches Beispiel für den tiefer denkenden Menschen zu werden. Die Darstellung ihres Lebens wird aber sehr schwierig werden; zwar sind bisher einige allgemeine Urtheile über diese Fürstin laut geworden, alle aber sind einseitige Ueberlieferungen, welche sich immerfort wiederholt haben und deren Ursprung ganz dunkel und unsicher ist. Es wird daher nöthig sein, zu den ersten Quellen hinabzusteigen, wo es irgend möglich ist; es wird aber nur möglich sein, die Hauptseiten zu berühren, da ein Eingehen in die täglichen Einzelnheiten zu weit führen würde.

Anna, geborne Markgräfin von Brandenburg, die älteste Tochter des Kurfürsten Joachim I. Nestor von Brandenburg und dessen Gemahlin Elisabeth, Tochter des Königs Johann von Dänemark, war im J. 1507 geboren. Als sie heranwuchs, erscholl durch die Wüste des damaligen Priesterthums Luthers kühne Stimme, welcher ihr sonst kräftiger Vater bis zu seinem Tode das Ohr verschloß, welche ihre Mutter aber schon früh zu einer so großen und lebendigen Herzensfreudigkeit erweckte, daß dieser Zwiespalt zwischen den Ansichten beider Ehegatten eine Spaltung des Ehebündnisses herbeiführte. Nach den Berichten der Chronikanten des 17. Jahrhunderts, welche fast alle mit denselben Worten bis heute von einem Buche in das andere übergegangen und willkührlich ausgeschmückt sind, soll Anna schon in früher Jugend zum Klosterleben bestimmt gewesen sein und schon einige Zeit als Novize im Kloster gelebt, jedoch noch nicht den Nonnenschleier getragen haben. Die Quelle dieser neuern Angabe scheint das meklenburgische Chronikon des Latomus († 1614) zu sein, welcher sagt, daß Herzog Albrecht sich des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg Tochter "Fräulein Anna, so er mit Consens ihrer Aeltern durch gute Worte und herrliche Geschenke das Klosterleben, dazu sie sich begeben, hatte verleided, lassen vermählen" 1 ). Es liegt diesem Berichte sicher eine zuverlässige Nachricht zu


1) Die Stelle über den Austritt der Prinzessin Anna aus dem Kloster in der lateinischen Ausgabe der Chronik des ribnitzer Beichtvaters L. Slagghert in Westphalen Mon. ined. IV, p. 880, ist nur eine aufgeschmückte Uebersetzung dieser Stelle des Latomus, also ein Beweis, daß diese Ausgabe nur eine junge, von Dreyer besorgte Uebersetzung ist. Vgl. unten S. 8.
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Grunde; diese scheint aber so verflacht worden zu sein, daß dem Berichte nicht zu trauen ist, um so mehr da dieser aus jüngern Zeiten stammt. Es ist mir nach langem Forschen gelungen, die wahre Quelle der Nachrichten über die Jugendzeit der Prinzessin Anna zu entdecken.

Es lag keineswegs in der Absicht der Aeltern, die Tochter zum geistlichen Leben zu bestimmen, da sie schon sehr früh an eine Vermählung derselben dachten. Schon im J. 1515 leitete die Landgräfin Anna von Hessen, des Landgrafen Wilhelm Wittwe und eine Schwester des Herzogs Albrecht von Meklenburg, bei dem Kurfürsten Joachim Unterhandlungen 1 ) ein, um dereinst ihren Sohn Philipp mit einer Tochter des Kurfürsten zu vermählen. Der Kurfürst ging auch am 2. Oct. 1515 auf diese Werbung ein und schlug seine älteste Tochter Anna vor 2 ); er bestimmte ihr zum Heirathsgelde so viel, als in seinem Hause herkömmlich war, und machte den Vorschlag, daß die Trauung geschehen möge, wann der Landgraf Philipp sein 15tes, die Prinzessin Anna ihr 13tes Jahr beginnen würde. Zur Zeit dieser Verhandlungen war Philipp 11 Jahre und Anna 6 Jahre alt. Die Landgräfin war mit den Vorschlägen des Kurfürsten nicht ganz einverstanden und hatte auch ihre Wünsche schriftlich zu erkennen gegeben. Zur Verhandlung ward eine Zusammenkunft der beiderseitigen Räthe zu Nordhausen auf den Sonntag Misericordia 1516 angesetzt, und die Landgräfin bat 3 ) am 6. Febr. 1516 des Kurfürsten Bruder, den Erzbischof Albrecht von Mainz, auch seine Räthe zu der Unterhandlung zu schicken.

Diese beabsichtigte und vorbereitete Vermählung kam jedoch nicht zu Stande, wir wissen nicht, aus welchen Gründen 4 ). Die Prinzessin heirathete später den Bruder der Landgräfin, statt den Sohn derselben.

Fünf Jahre später warf nämlich der Herzog Albrecht von Meklenburg=Güstrow, der "Schöne", einer der stattlichsten Fürsten seiner Zeit, der Bruder der Landgräfin Anna von Hessen, sein Auge auf die Prinzessin Anna, welche damals allerdings in einem Kloster lebte, vielleicht nach dem


1) Die Entdeckung und Mittheilung dieser bisher ganz unbekannten Verhandlungen verdanke ich dem Herrn Geheimen=Archiv=Rath Dr. Märcker zu Berlin, Archivar am königl. preuß. Haus=Archive, welcher auch die beiden folgenden Urkunden gütigst mitgetheilt hat.
2) Vgl. Anlage Nr. 1.
3) Vgl. Anlage Nr. 2.
4) In den hessischen Archiven ist nach der Mittheilung des Herrn Archivars Dr. Landau zu Cassel über diese Angelegenheit nichts vorhanden.
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später gereiften Willen ihres Vaters, als dessen Ehe aus religiösen Ansichten unglücklich geworden war, vielleicht auch zur Erziehung oder zur Probe. Anna war damals 14 Jahre alt; der Herzog Albrecht stand in seinem 35. Lebensjahre, war also 20 Jahre älter, als die Prinzessin. Des Herzogs älterer Bruder Heinrich der Friedfertige hatte in erster Ehe des Kurfürsten Joachim I. Schwester Ursula zur Gemahlin gehabt. Albrecht vertrauete seinen Wunsch dem ältern Bruder der Prinzessin, dem Markgrafen Joachim II. dem jüngern, der nur zwei Jahre älter war, als Anna. Schon am Pfingsttage (19. Mai) 1521 schreibt der sechszehnjährige "Joachim der jüngere Markgraf zu Brandenburg" an den Herzog Albrecht, nach dem Originalbriefe 1 ):

"Ich wil ewer lieben nicht bergen, das meyne Swester vngeferlich vor dreien Wochen ist aus dem kloster durch meyne anregung gezogen vnd die heylose kappe abgelegt vnd das weltlich kleydt wider angezogen, ßo hab ich auch sunst e. l. vorigen beger nach mitt meyner fraweu vnd mutter geredet vnd befinde ire gnad Woll dartzu geneygt, dergleychen ist meyne freuntliche liebe Swester auch wol dartzu geneygt vnd sall, ab got wil, noch e. l. eliche gemahel werden. So weys e. l. an zweyuel meyn gemute auch woll; derhalben ist meyn rat, als ichs trewlich mitt e. l. meyne, das sich e. l. vffs erste, so meyn her vater wider inheymisch kumpt, in eygener person zu seyner gnaden wolde fugen vnd mitt im von disen sachen handelen; dan ich vorsehe mich gentzlich, das meyn vater am negsten montag zu wurmbs ist auffgewest".

Es war also nicht der Herzog Albrecht von Meklenburg, sondern der junge Markgraf Joachim von Brandenburg, der die Prinzessin Anna dem Klosterleben abwendig machte.

Die Verlobung kam auch sehr bald zu Stande; denn schon am 25. Octbr. 1521 begrüßt der junge Markgraf Joachim II. den Herzog Albrecht als seinen "Schwager" und verkündet ihm das Wohlsein seiner "zukünftigen Gemahel", theilt ihm auch mit, daß er gehört habe, "daß es gut soll sein, daß man einen Sapphir zum Trauring gebe und in den Ring eine Englische Botschaft (Ave Maria) stechen lasse, so solle es beiden Eheleuten nimmer übel gehen" 2 ).


1) Vgl. Anlage Nr. 3.
2) Vgl. Anlage Nr. 4.
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Der Ehevertrag ward am 13. Novbr. (Mittwoch nach Martini) 1521 zu Cölln an der Spree ausgerichtet. In demselben ward bestimmt, daß der Herzog seiner Gemahlin Schloß und Amt Lübz zum Leibgedinge übergeben und daß die Vermählung am Sonntage vor Katharinä, d. i. am 22. Novbr. 1523 "in der Stadt Berlin" vollzogen werden solle. Die Prinzessin Anna war damals erst 14 Jahre alt; deshalb ward die Vermählung noch einige Jahre aufgeschoben.

Allerdings scheinen Joachim d. j. und Anna beide einen starken Widerwillen gegen das Klosterleben gehabt zu haben, wie theils aus den ausdrücklichen Worten Joachims, theils aus Annens baldiger Verlobung in so jungen Jahren hervorgeht. Zugleich liegen in diesem Widerwillen auch wohl die ersten Anfänge zu der Hinneigung zu dem lutherischen Glauben.

Mit diesen urkundlichen Nachrichten stimmt auch im Allgemeinen die gleichzeitige chronistische Nachricht des Kloster=Beichtvaters zu Ribnitz Lambrecht Slagghert überein, obgleich er in den Jahren irret oder auch keine genaue Nachricht hatte, da er erst Michaelis 1522 zum Beichtvater des Klosters verordnet war. Er sagt nämlich 1 ):

"Do suluest in deme jar (1522) Hertich Albrecht tho mekelenborch, hertich hinrickes broder, heft ghefryet vnn sick thoseggen laten vnn vortruwen froychen Anna, des marckgrauen Joachim dochter tho brandenborch, ghebaren vth des konynges dochter konynck hans tho dennemerken, vor syne vorstynne".

Die hier gebrauchten Ausdrücke beziehen sich nach altem Gebrauche bekanntlich auf das, was man jetzt Verlobung nennt.

Ueber die Vermählung berichtet der gleichzeitige und wohlunterrichtete Slagghert:

"Anno M. D. XXIIII, des negesten sundaghes na den achten daghen der hilghen dre koninge (Jan. 17) de hochgebaren eddele vorste hertich Albrecht tho mekelenborch heft gheholden synen hoff vnn koste (Hochzeit) tho deme Berlin, dar suluest he heft entfanghen syne eddele brut froychen Anna, des marckgreueu dochter tho Brandenburch, vnn dar na iegen den vastelauent (Anfang Februar) ys syne gnade gekamen tho der Wysmer myt der marckgreuinnen, der brut moder, vnn dem junghen marckgreuen, der brut broder. Dar suluest hebben se haueret myt steken


1) Vgl. Jahrb. III, S. 114.
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vnn myt breken vnn er schers gedreuen myt groter freude vnn frolyckheyt".

Nach den am 13. Novbr. 1521 aufgerichteten Ehepacten sollte die Vermählung am 22. Novbr. 1523 in Berlin vollzogen werden. Am 4. Decbr. (Freitag nach Andreä) 1523 ward aber zwischen dem Kurfürsten Joachim und dem Herzoge Albrecht festgesetzt, daß der Herzog "am Sonntag Antonii (17. Jan. 1524) gegen den Abend in Berlin ankommen" solle, um auf die Nacht das Beilager zu feiern. Es ergiebt sich hieraus, wie richtig Slagghert berichtet. Hiemit stimmt auch überein, daß der "Herzogin" am Donnerstag nach Fabiani und Sebastiani (21. Jan.) 1524 das Geschmeide und am Abend Puriticationis Mariae (1. Febr.) 1524 Schmuck und Gewand "zur Ausfertigung" überantwortet ward.

Allen glaubwürdigen Nachrichten zufolge trat die junge Herzogin Anna schon gleich nach ihrer Vermählung im J. 1524 und nach ihrem Einzuge in Wismar, wohin ihre Mutter und ihr Bruder Joachim, beide desselben Glaubens, sie begleiteten, als gut lutherisch gesinnt auf. Dies wird durch mehrere zuverlässige Berichte bezeugt. Der papistische Franziskaner=Lesemeister Lambrecht Slagghert, welcher Michaelis 1522 Beichtvater des Klosters zu Ribnitz geworden war 1 ) und um so mehr klare Einsicht in die Verhältnisse hatte, als des Herzogs Albrecht Schwester Dorothea Aebtissin dieses Klosters war, berichtet, als Augenzeuge vieler Vorgänge, in seiner niederdeutschen 2 ) Chronik 3 ) des Klosters Ribnitz ausdrücklich 4 ):

"1525. Des dinxtedages vor michaelis quam hertich albrecht tho ribbenitz myt siner Junghen vorstynnen vnn myt frowen margareta, hertich balthasars naghelatene husfrowe selyger dechtnysse, vnn sampt myt eren juncfrowen vnn hofghesinde. Des mydwekens darna let myn gnedighe here hertich albrecht vor syck


1) Vgl. Jahrb. III, S. 100 flgd. L. Slagghert sagt selbst in seiner Chronik:

"1522. An dem dage Michaelis quam hir vp den hoff vor enen bychtvader broder lambrecht slagghert vth deme capittel hamborch". (Jahrb. III, S. 113).

2) Die in Westphalen Mon. ined. IV, p. 841, abgedeckte lateinische Ausgabe der Chronik Slaggherts, welche mitunter mehr giebt, als der niederdeutsche Text, ist nichts weiter als eine im J. 1743 flgd. von dem nachmaligen Domprobste Dreyer angefertigte und vermehrte Uebersetzung; vgl. Jahrb. XI, S. 232. - Vgl. oben S. 4, Note 1.
3) Die niederdeutsche Chronik Slaggherts ist ans Licht gezogen und im Auszuge zum Druck befördert durch C. F. Fabrcius in Jahrb. III, S. 96 flgd.
4) Vgl. Jahrb. III, S. 122.
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"lesen ene misse, vnn vnder der homyssen quam sin vorstynne myt hertich balthasars fruwe in vnse kerke vnder dem stilnisse; dar gaff ße weynich vmme got eren heren vnn salichmaker an tho seende ofte missen tho horen, wente se was gut martinchs . Also ging se myt etliken juncfrowen vnn hauemesterynne in dat closter. Des suluesten daghes wurden etlyke bilde vnn scryfte thoreten in vnser karken dorch de vormaledyeden eghenwylsker lude vnn martiner".

Ein anderer, eben so sicherer Gewährsmann ist der bekannte stralsunder Chronikant Johann Berckmann, früher Augustinermönch, welcher im J. 1524 vorübergehend lutherischer Prädicant in Neu=Brandenburg war. Dieser erzählt 1 ) ausführlich:

"Ick Johannes Berckmann - - - stech darna vp (1524) tho Brandenborch dorch vorloff hertich Albrechtes vnnd waß dar gades wort prediger so lange tidt, datt de papenn mi vorschreuenn ahnn denn bischopp tho Wistogk. - - So quam dar in de stadt hertig Albrechtes fruwe; de horde van mi seggende; de sende mi badenn, dar muste ick vor ere gnade predigenn dat euangelium. - - In deme middell sende de forstinne twe sulueren vate tho mi mit erem dener, ick scholde ehr sendenn vann minem bome muelberenn; so hedde ick einenn bom, dar se vppe wussenn (inn der ganzen stadt nicht mer denn de einige bom) tho minem groten vngelücke. Do datt vatt ful waß, wolde ick affstigenn vann der graßbencke, tradt ick den voth vth dem lede, so dat ick dar nicht konnte vp tredenn. - - Thom lestenn muste ick bi dem stocke gann u. s. w."

Diese beiden Geistlichen, welche gleichzeitig (1524) schrieben, haben nicht allein die Herzogin in der Kirche gesehen, sondern sogar beide in jener Zeit das geistliche Amt vor ihr verwaltet, so daß über ihre damalige Gesinnung gar kein Zweifel obwalten kann. Es möchte hiefür schon ihre schnelle Verlobung nach ihrem Austritt aus dem Kloster und ihre Uebereinstimmung mit ihrer Mutter und ihrem Bruder reden; bestimmt wird dies aber dadurch bestätigt, daß sie schon im J. 1524 den Prädicanten Johann Berckmann zu Neu=Brandenburg das "Evan=


1) Vgl. Stralsundische Chroniken, herausgegeben von Mohnike und Zober, Th. I, S. 142; vgl. S. XII.
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gelium" vor sich predigen ließ und daß sie im J. 1525 in dem vornehmen Kloster Ribnitz eine auffallende äußerliche Geringschätzung gegen die Gebräuche der römischen Kirche an den Tag legte, während ihr Gemahl sich noch eine Messe lesen ließ.

Zur richtigen Beurtheilung der Herzogin Anna ist ein Blick auf ihre Verwandtschaft nöthig. Ihr Vater, der Kurfürst Joachim I., ein kräftiger Fürst, der das Gesetz fest aufrecht erhielt, war bis zu seinem Tode († 1535) gegen die lutherische Lehre feindselig gesinnt, eben so dessen Bruder Albrecht, Erzbischof zu Magdeburg und Mainz, Kurfürst und Cardinal; beide gehörten zu den entschiedensten Gegnern Luthers. Dagegen wandte sich der Herzogin Mutter Elisabeth, geborne Prinzessin von Dänemark, die von ihrem Gemahle vernachlässigt und hart behandelt ward, ja sogar ihres Glaubens wegen vor ihm flüchten mußte und getrennt von ihm lebte, der lutherischen Lehre mit vollem Herzen zu und stand mit Luther selbst in freundschaftlichen und häuslichen Verbindungen. Daher mag es denn auch wohl gekommen sein, daß alle Kinder der Kurfürstin sich früh zum lutherischen Glauben neigten. Die beiden Söhne, der nachmalige Kurfürst Joachim II., ein bedächtiger Mann und ein "Friedemacher", wie der Herzog Heinrich von Meklenburg, und Johann zu Küstrin, mehr rasch von Charakter, sind als Anhänger und Beschützer der neuen Lehre bekannt. Die drei Töchter der Kurfürstin waren ebenfalls lutherisch gesinnt. Merkwürdig aber ist es, daß alle drei an Fürsten vermählt waren, welche um das J. 1530 und späterhin zu den erklärten Verfechtern der katholischen Kirche gehörten. Die älteste der Schwestern, Anna, Gemahlin des Herzogs Albrecht von Meklenburg, fiel mit diesem wieder in den Papismus zurück. Die zweite, Elisabeth, war an den Herzog Erich I. von Braunschweig=Calenberg († 1540) vermählt, welcher zwar gut und schonend war, aber bis zu seinem Tode der alten Kirche anhing; Elisabeth († 1558) dagegen, eine wahrhaft edle Frau, steht unter den begeisterten Verehrerinnen und Beförderinnen des Evangeliums 1 ) in erster Reihe. Auch der erste Gemahl der dritten Tochter Margarethe, der Herzog Georg von Pommern, starb (1531) als Papist, wenn er auch die Lutheraner nicht verfolgte. Der Markgraf Albrecht von der anspachschen Linie, Herzog von Preußen, dessen Tochter Anna Sophie später an Annens Sohn Johann Albrecht I. vermählt ward, war begeistert lutherisch.


1) Vgl. Elisabeth, Herzogin von Braunschweig=Lüneburg, geb. Markgräfin von Brandenburg. Von W. Havemann. Göttingen, 1839.
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In dem meklenburgischen Fürstenhause waren die Aussichten für die lutherische Lehre im Anfange sehr günstig. Die beiden regierenden Herzoge, Heinrich der Friedfertige oder Friedemacher und Albrecht der Schöne, wandten sich anfangs der neuen Lehre zu, wenn auch mit Mäßigung und Vorsicht. Von des Herzogs Heinrich Kindern ward die edle Sophie im J. 1528 an den verehrungswürdigen Herzog Ernst den Bekenner von Braunschweig=Celle vermählt 1 ), und der junge Bischof=Administrator Magnus war sehr jung ein entschiedener Verächter der römischen Kirchenverfassung und schloß, wenn auch Bischof, im J. 1543 sogar ein Ehebündniß.

So gestalteten sich mit der Zeit die Verhältnisse, welche, trotz des klar und bestimmt ausgesprochenen Widerwillens des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg, eines festen Anhängers des Kaisers Carl V., der lutherischen Lehre einen ungehinderten Eingang in die meklenburgischen Lande zu verheißen schienen.

Auch der Herzog Albrecht von Meklenburg neigte sich zur Zeit seiner Vermählung dem lutherischen Glauben zu. Luther selbst schreibt an Spalatin schon am 11. Mai 1524, also gleich nach der Vermählung des Herzogs, daß sich die beiden meklenburgischen Herzoge evangelische Prediger von ihm erbeten hätten 2 ). Auch Reimar Kock, der in Wismar geboren war und hier in seiner Jugend lebte, grade im J. 1524 in das S. Katharinen=Kloster zu Lübeck trat, nicht lange darauf evangelischer Prädicant zu Lübeck ward und eine für die Geschichte seiner Zeit gründliche Chronik von Lübeck schrieb († 1569), sagt in seiner Chronik:

"Duße hertig Albrecht, alse Doctor Martinus Luther begunde tho schriven, nam he dat Evangelium an".

Gewöhnlich wird die Neigung des jungen fürstlichen Ehepaares zu dem lutherischen Glauben mit einer Geschichte in Verbindung gebracht, welche seit länger als zwei Jahrhunderten immer wieder erzählt wird und von Buch in Buch wandert, immer mit demselben Inhalte, doch immer mit andern, aufgeschmückten Worten. Man erzählt nämlich, der Herzog Albrecht habe seiner jungen Gemahlin Kapellan Heinrich Möllens 3 )


1) Vgl. Ernst der Bekenner von Braunschweig und Lüneburg. Von H. Ch. Heimbürger, Celle, 1839 S. 117.
2) "Duces Mekelburgenses ambo, alter per Hansen Loser, alter per Priorem Sternebergensem, petunt Evangelistas". Vgl. Jahrb. XIII, S. 273.
3) Heinrich Möllens wird in gleichzeitigen Briefen seiner Amtsgenossen auch (  ...  )
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zum Hofprediger mit aus der Mark gebracht und in der Fastenzeit des J. 1524 in der S. Georgenkirche in Wismar predigen lassen, und dies sei hier der erste und frühe Anfang der Reformation gewesen. Die wismarschen Geschichtsforscher Schröder, in seinem Evangelischen Meklenburg und in seiner Wismarschen Predigerhistorie, und Crain, in seiner Schrift über die Reformation in Wismar, 1841, haben keine urkundliche Quellen über Heinrich Möllens erstes Auftreten entdecken können, und auch im meklenburgischen Staats=Archive hat sich bei Gelegenheit anderer Forschungen nichts finden wollen. Die Quelle aller bisherigen Erzählungen ist zunächst wohl der große rostocker Theologe David Chytraeus, welcher zuerst von Latomus († 1614) benutzt wird, dem alle andern Geschichtschreiber wieder folgen. Chytraeus erzählt nämlich in seiner Saxonia (nach der dritten Auflage, Leipzig, 1611, fol., 251) 1 ): "Zu Wismar fing zuerst an, die papistischen Gebräuche und das Reich des Antichrists zu tadeln und aufzudecken, Heinrich Möllens, welchen der Herzog Albrecht von Meklenburg, Sohn des Herzogs Magnus, als junger Ehemann, nach seiner kurz vorher zu Berlin gefeierten Vermählung mit des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg Tochter Anna, als Hofprediger mitgebracht und die ganze Fastenzeit und die Ostertage in der Georgen=Kirche hatte predigen und der Priester und Mönche Heuchelei enthüllen und strafen lassen".

David Chytraeus verdient allerdings Glauben, da er, der größte Theolog und Forscher Meklenburgs während des 16. Jahrhunderts, in einer langen Amtsführung alle Verhältnisse genau kannte und schon im J. 1551 nach Meklenburg gekommen war, während Möllens erst im J. 1545 oder 1546 starb.

Eine zweite Quelle ist der M. Conrad Schlüsselburg,


(  ...  ) wohl in lateinischer Uebersetzung "Pistor" genannt; daher hieß er nach unserm Sprachgebrauche Möller oder Müller, hatte also seinen Namen nicht von der Stadt Mölln; in diesem Falle würde er lateinisch Möllensis genannt worden sein.
1) "1524. Wismariae primus taxare ac vsus pontificios et Antichristi regnum reuelare coepit Henricus Mollensis, quem Albertus dux Megapolitanus, Magni filius, maritus nouus, celebratis paulo ante Berlini cum Joachimi I. electoris Brandeburgensis filia Anna nuptiis, aulicum ecclesiasten secum adduxerat eumque toto quadragesimae tempore et in feriis Paschae concionari in templo Georgil et sacerdotum ac monachorum hypocrisin retegere ac redarguere sinebat. - - - "Doctrinae vero purioris ab Henrico Mollensio et Nevero primum Wismariensibus traditae confessio huc usque in Wismariensi ecclesia sonat et sonabit Dei beneficio ad omnem posteritatem". Dav. Chytraei Saxonia, Lipsiae, 1611, p. 251.
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welcher, mit großen meklenburgischen Theologen bekannt und verwandt, von 1579 bis 1594 hinter einander Prediger zu Wismar, Hofprediger und Beichtvater des Herzogs Christoph und Superintendent zu Ratzeburg war 1 ), also wohl gute Nachricht haben konnte. Dieser sagt im J. 1592 in seiner Leichenrede auf den Herzog Christoph von dessen Vater Herzog Albrecht:

"Vnd ist sonderlich an demselbigen Herrn rhümlich, das er den allerersten Evangelischen Prediger, aus der Marck, von dem Berlin, mit sich in das Landt zu Meckelnburg hat gebracht, mit Namen Herr Henrich Müller, welcher Anno 24 in der guten Stadt Wismar in S. Georgens Kirchen hat angefangen das Euangelion zu predigen".

Etwas anders redet aber Reimar Kock, der Verfasser der Chronik der Stadt Lübeck, welcher, in Wismar geboren, erst im J. 1524 in das Katharinen=Kloster zu Lübeck ging, also den Heinrich Möllens im J. 1524 wahrscheinlich in Wismar noch gesehen oder doch durch sichere Nachrichten gekannt hat. Dieser sagt in seiner handschriftlichen Chronik der Stadt Lübeck:

"Dusse hertoch Albrecht, alse Doktor Martinus Luther begunde tho schriuen, nam he dat Evangelium an und sendede sinen Cappelan nach Wittenbergh, dat he moste studeren, und geff ehme darna thor Wißmar St. Jürgens Kercke und befahl ehme dat Evangelium tho predigen, darup datmahl de Wißmarschen övel mit tofreden weren unde mosten idt dennoch lyden".

Nach allen Umständen scheint diese Nachricht, nach welcher Heinrich Möllens ein Kapellan des Herzogs war, den Vorzug zu verdienen, da es nicht recht glaublich scheint, daß der Kurfürst Joachim I. lutherische Kapellane an seinem Hofe geduldet haben sollte. Vielleicht gehört Heinrich Möllens zu den evangelischen Prädicanten, welche sich die meklenburgischen Herzöge im Anfange des J. 1524 von Luther erbeten hatten.

Die Sache möge sich nun aber verhalten, wie sie wolle, so ist doch das gewiß, daß Heinrich Möllens im J. 1524 in Wismar in der S. Georgen=Kirche, welche Hofkirche war, lutherisch predigte. Im J. 1527 ward Heinrich Möllens als Prediger an der Georgen=Kirche zu Wismar fest angestellt und wirkte hier als solcher bis zu seinem Tode im J. 1545 oder


1) Vgl. Conrad Schlüsselburg, von C. H. Tamm. Stralsund, 1855.
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1546; im J. 1545 lebte er noch, im J. 1546 wird seine Wittwe genannt.

In den Ehepakten vom 13. Nov. 1521 hatte der Herzog seiner Gemahlin gegen ihre Mitgift von 20,000 Gulden das Schloß Lübz zu ihrer "fürstlichen Wohnung" und 5000 Gulden jährlicher Renten aus dem Amte Lübz und andern Aemtern zum Leibgedinge verschrieben. Nach der zwischen dem Kurfürsten Joachim und dem Herzoge Albrecht über die Zeit der Vermählung am 4. Dec. 1523 getroffenen Bestimmung ward auch zugleich festgesetzt, daß "das Heirathsgeld erst in den Weihnachtstagen 1526 entrichtet werden sollte". In Folge dieser Bestimmung wiederholte der Herzog am 11. Nov. 1526 die frühere Versicherung und verschrieb seiner Gemahlin ausführlich und genau alle Einkünfte, die er ihr in den Aemtern Lübz, Crivitz, Goldberg und Bukow anwies. Das nahe an den Grenzen der Mark Brandenburg liegende Schloß Lübz ward also das Leibgedinge und späterhin der Wittwensitz der Herzogin. Sie nahm sich dieses Besitzes schon früh mit besonderer Vorliebe an und wohnte schon während ihrer Ehe bei der häufigen Abwesenheit ihres Gemahls oft auf ihrem Leibgedinge Lübz. Auch nach dem Tode ihres Gemahls wurden ihr die Aemter Lübz und Crivitz zum Witthum abgetreten, und während ihres zwanzigjährigen Wittwenstandes wohnte sie auf dem Schlosse Lübz. Dieses Schloß blieb auch späterhin lange zum Wittwensitz bestimmt, indem die nächst folgenden Herzoginnen Anna Sophie († 1591) und Sophia († 1634) ebenfalls zu Lübz wohnten.

Die lutherische Begeisterung des Herzogs Albrecht und seiner Gemahlin hielt aber nicht lange vor, und zwar bei weitem nicht so lange, als bisher angenommen ist. Beide fürstliche Ehegatten traten bald auf das entschiedenste zur römisch=päpstlichen Kirche zurück und verharrten darin bis zu ihrem Tode mit großer Hartnäckigkeit, selbst als das ganze Land schon vom Protestantismus bis in das innerste Mark durchdrungen war. Der Herzog war wohl nie aufrichtig lutherisch gewesen; die Herzogin aber änderte ihre Gesinnung völlig und rasch. Rudloff 1 ) meint, der Herzog Albrecht habe, "um seinen Sollicitationen wegen seiner Forderungen nach dem dänischen Kriege desto wirksamern Eingang zu verschaffen (1539, 1541), sich öffentlich wieder zur katholischen Religion bekannt", und Boll 2 ) folgt ihm in dieser Annahme, indem er, neuern For=


1) Vgl. Rudloff Mekl. Gesch. III. 1, S. 99.
2) Vgl. E. Boll Mekl. Gesch. I, S. 176.
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schungen entgegen, das Jahr 1541 als das des Zurücktritts des Herzogs annimmt. Aber der Herzog war viel früher wieder katholisch. Schon auf dem Reichstage zu Augsburg im Sommer 1530 stand er auf der Seite der papistischen Partei und übernahm die Anrede an den päpstlichen Legaten Cardinal Campegius, der ihn schon am 28. Febr. 1525 zur Unterdrückung der lutherischen Lehre aufgefordert hatte 1 ). Am 4. Jan. 1530 erklärte er den Dom=Capiteln des Landes, daß es sein Wille sei, daß der Gottesdienst nach altem Gebrauche gehalten werde 2 ). Deutlicher aber reden seine Regierungshandlungen. Schon im J. 1531 ließ der Herzog Albrecht den von seinem Bruder Herzog Heinrich in der gemeinschaftlichen Stadt Malchin eingesetzten evangelischen Prediger Thomas Aderpul wieder verjagen 3 ) und verbot persönlich am 15. Febr. 1532 dem Mathias Papenhagen zu Neu=Brandenburg und am 16. Febr. dem Jürgen Berenfelder zu Friedland die lutherische Predigt 4 ); den letztern prüfte er sogar selbst über seinen Glauben vom Abendmahl. In Friedland verfuhr man im Februar 1532 so hart, daß die lutherischen Bürger sogar eine Zeit lang auswanderten. Freilich half dieses Beginnen nichts, da dadurch die lutherische Lehre grade recht feste Wurzel faßte, indem sich der Herzog Heinrich fest an die lutherische Lehre hängte.

Fragt man nun nach der Ursache einer solchen Wendung, so ist sie allerdings in dem schwankenden Charakter des Herzogs Albrecht und der Schwächlichkeit seiner Gemahlin Anna zu suchen. Die Herzogin fing früh an zu kränkeln und besuchte deshalb wiederholt die süddeutschen Bäder. Die Veranlassung des Zurücktritts war aber die Ueberredung des Kurfürsten Joachim L. d. ä. von Brandenburg († 1535), des Schwiegervaters des Herzogs. Der gleichzeitige und wohlunterrichtete Chronist Reimar Kock berichtet in seiner handschriftlichen Chronik:

"Averst hertog Albrecht hefft sick van dem Marckgraven overreden lathen, den olden, und ock van hertog Jürgen van Mißen, dat he de Lehre des Evangelii verlathen und ein Papiste geworden und ock beth in synem dode gebleven; in synem dodtbedde hefft he geröhmet und syn Rohm iß gewesen, dat he hadde


1) Vgl. Jahrb. VI, S. 222.
2) Vgl. Jahrb. XVI, S. 99 flgd.
3) Vgl. Jahrb. XVI, S. 13-14.
4) Vgl. Jahrb. XVI, S. 100 flgd.
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dat Evangelische Bundt thorethen, darup wolde he frolichen sterven".

Der Herzog Albrecht wandte sich nun im J. 1533 an den deutschen König Ferdinand mit dem Berichte 1 ), er habe auf kaiserlichen Befehl in seinem Gebiete überall die Neuerung in der Religion abgeschafft und die Prädicanten ausgewiesen. Am 17. Septbr. 1533 wandte sich der Herzog an den Kurfürsten Joachim I. und klagte ihm, sein Bruder achte die kaiserlichen und Reichs=Abschiede gar nicht, sondern habe selbst die lutherische Lehre angenommen und die lutherischen Prediger, die er verjagt habe, persönlich wieder eingeführt. Auf die Bitte des Herzogs Albrecht, der Kurfürst möge doch "den kaiserlichen und königlichen Befehlen nachsetzen", damit die Irrung in der Religion gehoben werde, rieth ihm der Kurfürst, er möge zuerst den Rath des Kaisers, des Erzbischofs von Mainz, des Herzogs Georg von Sachsen und der Herzoge Erich und Heinrich von Braunschweig einholen.

Während der Zeit traten nun auch die Parteien entschiedener hervor, namentlich seitdem die evangelischen Fürsten im J. 1530 ihr Bündniß zu Schmalkalden fester geschlungen hatten. Der Herzog Heinrich war unter diesen Umständen sehr "friedfertig" gesinnt und abgeneigt, durchgreifend zu handeln, theils aus der ihm eigenen Gemüthsstimmung, theils durch Veranlassung seines vorsichtigen und zum Katholizismus geneigten Canzlers Caspar v. Schöneich. Der Herzog Albrecht trat dagegen mit großer Bestimmtheit auf.

Gegen Ende des J. 1533 hatten die "altgläubigen" Fürsten Nord=Deutschlands zu Halle ein Bündniß zur Aufrechthaltung des römisch=katholischen Kirchenglaubens ausgerichtet. Am 19. Nov. (am Tage Elisabeth) waren der Erzbischof von Magdeburg und Mainz, Cardinal Albrecht, geborner Markgraf zu Brandenburg, dessen Bruder der Kurfürst Joachim I. d. ä. von Brandenburg "sammt dessen beiden Söhnen Joachim d. j. und Johann, der Herzog Georg von Sachsen mit seinen Söhnen Johann und Friedrich, der Herzog Erich d. ä. von Braunschweig=Calenberg und der Herzog Heinrich von Braunschweig=Wolfenbüttel in eigener Person in Halle zusammengetreten und hatten am 21. Novbr. (am Tage praesentationis Mariae) ein Bündniß geschlossen, daß sie "bei dem alten christlichen Glauben, "wie der von ihren Vorältern löblich und wohl hergebracht, bleiben und sich keines Weges davon dringen lassen und, wenn


1) Vgl. Jahrb. XVI, S. 102.
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sie von jemand mit der That angegriffen würden, sich einer zum andern Hülfe, Trostes und Beistandes versehen" wollten. Der Herzog Albrecht von Meklenburg war auch zu diesem Bündnisse eingeladen, aber durch "merkliche Ehehaften" verhindert worden, zu den Verhandlungen zu erscheinen; er trat jedoch bald darauf durch eine eigene Urkunde dem halleschen Bündniß bei. Hiedurch war die Spaltung zwischen beiden Religionsparteien klar ausgesprochen.

In Schwerin war dagegen der Herzog Heinrich mit seinem jungen Sohne, dem Bischofe Magnus von Schwerin, zu derselben Zeit mit Bestimmtheit zu der evangelischen Lehre getreten, wenn auch sein verdeckter und intriguanter Canzler Caspar von Schöneich, der dem jungen Bischofe Magnus sehr widerwärtig war, jeden auffallenden oder gewaltthätigen Schritt und feindseligen Bruch zu verhindern suchte und wußte. Der Herzog Heinrich gab im J. 1533 im Namen seines Sohnes Magnus dem Dom=Capitel zu Schwerin auf dessen Beschwerde, daß die "evangelischen Prädicanten in ihren Predigten wider die Ceremonien und geistlichen Personen reden sollten", die klare Antwort: "daß er solches nicht zu verbieten wisse, auch nicht in seiner und seines Sohnes Macht und Gewalt stehe, so ferne solches mit Gottes Wort und demselben gemäß geschehe, angesehen daß auch der Herr Christus selbst vor Zeiten wider Irrthum und Mißbrauch härtiglich geredet habe, wie aus seinem heiligen Evangelium zu lesen und zu finden sei u. s. w."

Das Jahr 1535 war für die Herzogin Anna und ihren Gemahl von großer Bedeutung. Der Herzog Albrecht ließ sich durch die sehr mißliche und ferne Aussicht auf eine nordische Königskrone und durch die katholische Partei 1 ) verleiten, für die Wiederherstellung des Königs Christian II. von Dänemark kriegerisch zu wirken und am 8. April 1535 mit Kriegsvölkern nach Dänemark zu gehen, freilich ohne etwas anders als eine Verunglückung des Unternehmens, eine große Schuldenlast und zahllose Verwickelungen, die sein ganzes Leben hindurch dauerten, zu erreichen; er ward in Kopenhagen eingeschlossen, das er am 29. Julii übergeben mußte. Seine Gemahlin Anna hatte ihn auf diesem Zuge begleitet und in Kopenhagen einen Sohn Ludwig geboren und begraben.


1) Am 4. März 1535 rieth dem Herzoge Albrecht dessen Rath Joachim von Jeetze, ein Geistlicher; "Daß der Herzog in Dänemark der Luttherei anhange - - und sich ganz heimlich halte mit dem hochwürdigen Amt der heiligen Messe". Vgl. Aktstykker til Nordens Historie i Grevefeidens Tid, ved Dr. C. Paludan-Müller. I, p. 350.
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Während der Zeit war, am 11. Julii 1535, im kräftigen Mannesalter, im 52. Jahre, ihr Vater, der Kurfürst Joachim I. von Brandenburg, gestorben, ein empfindlicher Verlust für die katholische Partei. Bald nach des Kurfürsten Tode riß sich dessen jüngerer Sohn Johann von dem halleschen Bündnisse los und trat zu dem schmalkaldischen über. Sein älterer Sohn, der Kurfürst Joachim II., war eine "friedfertige Natur", dem Herzoge Heinrich dem Friedfertigen von Meklenburg ähnlich, und wandte sich mit Innerlichkeit der evangelischen Lehre zu.

Durch alle diese Begebenheiten waren die norddeutschen Verhältnisse für längere Zeit ziemlich fest bestimmt und ausgeprägt.

Wie am güstrowschen Hofe Albrechts vieles seltsam war, so war auch das Verhältniß der Herzogin zu ihren Kindern eigenthümlich. Vier Kinder, Magnus, Ludwig, Johann und Sophie, starben in der Zeit Von 1524 bis 1538 bald nach ihrer Geburt. Die vier älteren Kinder, welche am Leben blieben, wurden außerhalb des älterlichen Hauses erzogen. Wenn es auch in der Ordnung und ganz weise war, daß die zwei ältesten Kinder, als sie herangewachsen waren, nämlich der älteste Sohn Johann Albrecht 1 ) seit dem J. 1539, als er 14 Jahre alt war, an dem Hofe des Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg, seines Oheims, mit dessen ältestem Sohne Johann Georg und späterhin auf der Universität Frankfurt, und daß der zweite Sohn Ulrich 2 ) seit dem J. 1540, als er 13 Jahre alt war, an dem Hofe zu München und späterhin auf der Universität zu Ingolstadt, ausgebildet wurden, so mag man es unglaublich, oder wenigstens auffallend finden, daß die Aeltern ihre beiden nächstfolgenden Kinder nicht selbst erzogen. Die Herzogin übergab im J. 1537 ihre einzige Tochter Anna 3 ), als diese noch nicht 4 Jahre alt war, ihrer Schwester Elisabeth, vermählten Herzogin von Braunschweig=Calenberg, zur Erziehung, bei welcher die Prinzessin blieb, bis sie 16 Jahre alt war; es war nun freilich vortheilhaft für die Ausbildung der Prinzessin, daß sie sich der mütterlichen Sorgfalt dieser edlen Fürstin erfreuete; es müssen aber besondere Umstände obgewaltet haben, daß die Mutter ihre einzige Tochter von sich gab, mit der sie bis zu ihrem Tode nie in eine herzliche Berührung kam. Auch den dritten


1) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 4 flgd.
2) Vgl. daselbst, S. 6 flgd.
3) Vgl. daselbst, S. 19 flgd.
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Sohn Georg 1 ) hatten die Aeltern, sicher auch schon seit dem J. 1537, als er 9 Jahre alt war, von sich an denselben braunschweigischen Hof zur Erziehung gegeben. So hatte die Mutter im J. 1540 eine Zeit lang nur eines ihrer Kinder, den Herzog Christoph, bei sich. Die beiden jüngsten Söhne Christoph und Carl wurden aber im älterlichen Hause erzogen. Der Herzog Christoph ward am Johannistage 1537 zu Augsburg geboren, erhielt seinen Namen von dem Bischofe von Augsburg, Christoph von Stadion, der ihn aus der Taufe hob, und ward in der Folge von dem spätem Kaiser Ferdinand "für einen Sohn angenommen" 2 ). Carl ward am Vorabend des Michaelistages 1540 zwischen Grabow und Neustadt geboren; die Aeltern waren nicht übel geneigt, ihn nach dem Erzengel Michael zu benennen; da aber damals kein Fürst dieses Namens im deutschen Reiche lebte, so ward er nach dem Kaiser Carl V. benannt, welcher Pathe war. Man sieht aus der Taufe und den Namen dieser Prinzen, daß die Aeltern beabsichtigten und wünschten, diesen Prinzen eine katholische Richtung zu geben. So ernst nun auch die vier ältern Kinder, vielleicht durch den Vater, genommen wurden, so sehr wurden die beiden jüngsten Kinder durch die Mutter verzärtelt. Diese beiden Prinzen waren erst 10 und 7 Jahre alt, als der Vater starb; die Mutter überwachte mit ihren Hofdamen seit dieser Zeit mit der peinlichsten Aengstlichkeit die Erziehung dieser Prinzen, welche so viel und so lange als möglich bei der Mutter bleiben mußten. Daher mag es denn auch wohl gekommen sein, daß der Charakter dieser beiden jungem Prinzen während ihres ganzen Lebens etwas unentschlossen und weichlich blieb, während die beiden ältesten Herzoge eine ungewöhnlich große Thatkraft entfalteten und zu den größten Herrschern Meklenburgs und den angesehensten Fürsten des deutschen Reiches gehören.

Die Herzogin Anna verharrte von jetzt an mit einer beispiellos hartnäckigen Zähigkeit in den Gebräuchen der römisch=katholischen Kirche und ward in ihrem Benehmen um so eifriger, je üppiger die Saat des Lutherthums aufschoß; ja sie trieb es so weit, daß sie sogar noch 25 Jahre später ärgerlichen Auftritten, wie im Kloster Dobbertin, nicht fremd war und jede Regung nach Kirchenverbesserung, so weit ihre Macht reichte, bis zu ihrem Tode gänzlich unterdrückte. Obgleich die Herzogin lange lebte, so fing ste doch früh an zu kränkeln und


1) Vgl. Jahrb. XVVIII, S. 21.
2) Vgl. Anlage Nr. 20.
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litt namentlich am Kopfe und an der Brust; sie neigte sich daher zu finstern Ansichten und zum Aberglauben und unternahm Dinge, welche zu ihren Zeiten in Norddeutschland sonst schwerlich viel mehr vorkommen mochten. Ist auch ihr Leben bis zum Tode ihres Gemahls ziemlich eingezogen und geräuschlos, so reden doch einige auffallende Thatsachen sehr deutlich für ihre Ansichten und ihre Gemüthsstimmung.

Als der Herzog Albrecht im J. 1539 über ein halbes Jahr lang nach Oberdeutschland verreiset war, war sein zweijähriger Sohn Christoph krank geworden. Dem Anscheine nach hatte er ein Zahnfieber mit Krämpfen oder ein kaltes Fieber und zugleich Zahnkrämpfe. Die Herzogin wohnte während der Zeit auf ihrem Leibgedinge zu Lübz. Als nun die Herzogin am 20. Aug. den Prinzen im Zimmer auf ihren Armen trug, da er einige Tage etwas schwach gewesen war, fiel er plötzlich in Krämpfe; wie die Herzogin schreibt 1 ), "kam ihm ein großer Schrecken an, daß er laut aufschrie und seine Augen verkehrte und alle Zeichen des Todes von sich gab, indem er eine halbe Stunde lang ganz für todt lag". Die Herzogin meinte, "er müsse ein Gesicht gesehen haben". Als nun die Herzogin keine Hoffnung für das Leben des Prinzen hatte, fiel sie mit ihrer ganzen Umgebung auf die Kniee und schrie zu Gott dem Allmächtigen aus Grund des Herzens und that ein Gelübde, daß sie alle in Wolle gekleidet und barfuß mit dem Prinzen zu dem Heiligen Blute in Sternberg wallfahrten und dort ein wächsernes Bild, so schwer als der Prinz, opfern wollten, wenn er wieder genesen würde". Und als das Gelübde geschehen war, kam der Prinz wieder zu sich und ward, nachdem er geschlafen, wieder munter, als wenn ihm nichts geschehen wäre, hatte aber darnach vier Wochen lang ein Fieber, von dem er sich jedoch wieder erholte. Diese Begebenheit redet möglichst klar über die Denkweise der Herzogin. Nachdem schon im J. 1533 durch den evangelischen Prediger Faustinus Labes die Reformation in Sternberg mit Nachdruck eingeführt war 2 ), hatte auch die öffentliche Verehrung des Heiligen Blutes daselbst aufgehört, wenn auch einzelne Vorgänge, wie der eben erzählte, noch später 2 ) selbst noch im J. 1562, vorkamen, indem damals die Prinzessin Ursula, Aebtissin zu Ribnitz, sieben Pilger nach Sternberg gehen ließ. - Die Herzogin Anna selbst hatte zur Zeit der Krankheit des Prinzen Christoph auch Schmerzen im Kopfe und in der Brust,


1) Vgl. Anlage Nr. 5 und 6.
2) Vgl. Jahrb. XII, S. 224 flgd. und 244.
2) Vgl. Jahrb. XII, S. 224 flgd. und 244.
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äußerte aber doch das Verlangen, dem Herzoge nachzureisen, wenn er nicht bald heimkehren würde; die Herzogin hatte überhaupt so große Reiselust, daß sie trotz der damaligen großen Reisebeschwerden ihren Gemahl oft und gerne begleitete, wie denn auch der Prinz Christoph in Augsburg geboren war. Von den übrigen Kindern war Magnus 1524 zu Berlin, Ludwig 1535 zu Kopenhagen, Carl 1540 sogar zwischen Grabow und Neustadt auf freiem Felde unter einer Eiche geboren.

Seit dieser Zeit hatte die Herzogin eine besondere Vorliebe für den Herzog Christoph, die sie auch ihr ganzes Leben hindurch bewahrte, indem sie diesen Sohn mehr pflegte und hegte, als die übrigen Kinder, selbst noch als er schon herangereift war, wie sich aus der spätern Geschichte ergeben wird. Dies mag denn auch der Grund des schwankenden Charakters des Herzogs Christoph sein, der ihn späterhin in so manche schlimme Lage brachte.

Im März 154, als der Herzog Albrecht wieder verreiset war (wahrscheinlich nach Berlin), war der Prinz Christoph wieder sehr krank am Fieber 1 ).

Die Bewegungen gegen den Protestantismus wurden immer kräftiger und endlich begann für den Kaiser Carl V. der Tag der Rache; Carl war fest entschlossen, die Protestanten durch die Gewalt der Waffen zu beugen, da jedes andere Mittel vergeblich schien. Gleich nach Luthers Tode († 18. Febr. 1546) begann der Kaiser im J. 1546 den schmalkaldischen Krieg gegen die protestantischen Fürsten des schmalkaldischen Bundes. Der Herzog Albrecht war für die geheimen Vorbereitungen des Kaisers sehr thätig. Wahrscheinlich bezieht sich darauf der Brief 2 ) der Herzogin vom 26. März 1546 an ihren abwesenden Gemahl, indem sie schreibt, daß "eine Verhinderung und Irrung kommen und ihr großes, schweres Fasten und Beten Tag und Nacht vergeblich gewesen sein sollte; der Herzog solle annehmen, daß der böse Geist sein Spiel treibe und Irrung und Verhinderung machen wolle". Im Junii 1546 zog der Herzog Albrecht auf den Reichstag zu Augsburg zu dem Kaiser, der über die Lage des deutschen Reiches Rath halten wollte. Albrecht hatte seinen ältesten Sohn Johann Albrecht mitgenommen, damit der Kaiser denselben und dieser den Kaiser kennen lernen sollte. Auf diesem Reichstage erkannte der junge Herzog Johann Albrecht die mißliche Lage der Protestanten und die nahe Gefahr für sie. Der


1) Vgl. Anlage Nr. 7.
2) Vgl. Anlage Nr. 8.
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Herzog Albrecht sagte dem Kaiser seine Hülfe zu und im Herbste des J. 1546 mußte nicht nur sein ältester Sohn Johann Albrecht, sondern auch sein dritter Sohn Georg mit etlichen Reitern dem kaiserlichen Heere unter des Markgrafen Johann von Cüstrin Regiment gegen die schmalkaldischen Bundesgenossen zuziehen 1 ). Im Sommer und Herbste des J. 1546 waren die Waffen des Kaisers nicht ganz so glücklich, als er es wohl gehofft hatte, obgleich er doch auf längere Zeit die Oberhand behielt.

In diesem Jahre 1546 wird es auch gewesen sein, daß die Herzogin Anna mit ihrem damals neunjährigen Sohne Christoph ihren Gemahl zum Reichstage zu Regensburg begleitete und mit ihrem Gemahle und Sohne zu Linz bei dem deutschen Könige, nachmaligen Kaiser Ferdinand war, welcher damals ihren "lieben jungen Sohn Christoph aus Gnaden für einen Sohn annahm und versprach, die Zeit seines Lebens für ihn zu sorgen" 2 ). Nach seiner Befreiung aus der Gefangenschaft (1569) gaben ihm auch die Kaiser Maximilian II. und Rudolph II. jährlich etliche tausend Gulden Wartegeld 3 ).

Der Herzog Albrecht erlebte aber den Tag des Sieges nicht; er starb am 7. Jan. 1547 "kurz darauf nachdem er von dem Reichstage zu Regensburg in sein Land zurückgegekommen war". Er rühmte sich auf seinem Todbette, daß er den evangelischen Bund zerrissen habe, und starb in der Hoffnung, daß der Kaiser die evangelischen Fürsten wohl zum Gehorsam bringen werde. Diese merkwürdige Nachricht bringt der gleichzeitige, zuverlässige Chronist Reimar Kock, welcher auch zugleich berichtet, daß der Herzog Albrecht und seine jüngste Schwester Katharine, welche die Mutter des Herzogs Moritz von Sachsen war, diesen jungen Fürsten von der evangelischen Sache abwendig gemacht und dem Kaiser zugewandt hätten. Reimar Kock sagt:

"Hertoch Albrecht hefft sich dan dem Marckgrauen overreden lathen (den olden) und ock van hertog Jürgen van Mißen, dat he de Lehre des Evangelii verlathen und ein Papiste geworden und ock beth in synem dode gebleven. In synem dodtbette hefft he geröhmet und syn Rohm iß ge=


1) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 6 u. 21, und Lisch Maltzan. Urk. V, S. 196.
2) Vgl. in der Anlage Nr. 20 den merkwürdigen Brief vom 6. Junii 1559, den ich in dem Reichs=Archive zu Wien aufgefunden habe.
3) Vgl. C. Schlüsselburgs Leichenrede auf den Herzog Christoph.
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wesen, dat he dat evangelische Bund thorethen, darup wolde he frölichen sterven, den he were nu gewiße, dat de Keyser den Evangelischen wohl rahden konde, deß he sick frowede, moste he nicht beleven. - - Hertoch Albrecht und syne Suster, weicke eine Moder Mauritii und Augusti van Mißen waß, hebben am ersten hertog Moritz affgespannet, welcker ock tho Kays. Maytt. thom Rykesdage iß getagen, dar he de thosage entfangen, dat he dat Chorforstendohme entfangen scholde".

Am 24. April 1547 gewann der Kaiser einen entscheidenden Sieg über die Protestanten in der verhängnißvollen Schlacht bei Mühlberg, in Folge deren der Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und der Landgraf Philipp von Hessen gefangen genommen wurden und der Krieg einstweilen ein Ende nahm.

Der junge Herzog Johann Albrecht übernahm nach seines Vaters Tode einstweilen die Regierung des Landestheiles, den sein Vater beherrscht hatte, und führte in seiner Residenz Güstrow die Reformation einstweilen im Sinne seines friedliebenden Oheims Heinrich und im Einverständnisse mit demselben durch ruhige und gemessene Beförderung ein. Johann Albrecht bezog mit seinen Brüdern Ulrich und Georg im J. 1548 den großen Reichstag zu Augsburg, auf welchem die jungen Herzoge für sich und ihre unmündigen Brüder die kaiserliche Belehnung empfingen; alle drei unterschrieben am 31. Julii 1548 den Reichstagsabschied 1 ) mit.

Auf diesem Reichstage erließ der Kaiser das Interim, nach welchem bis zur Entscheidung eines Concils "einstweilen im wesentlichen die alten Zustände zurückgeführt werden sollten. Bei dem Widerwillen, auf den man überall stieß, ward das Interim an allen Orten, wo es irgend ging, mit der größten Rücksichtslosigkeit und Härte, ja selbst gegen fürstliche Personen, durchgeführt". So ward die protestantische Schwester der Herzogin Anna, die verwittwet gewesene Herzogin Elisabeth von Braunschweig, die sich im J. 1546 mit dem lutherischen Grafen Poppo von Henneberg wieder vermählt hatte, auf jede denkbare Weise gedrückt und verfolgt.

"Ueber alle diese Bedrückungen, über die Gewaltthätigkeiten der spanischen Herrschaft und über die Beengung des


1) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 15, und Rudloff M. G. III, 1, S. 113.
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Glaubens waren alle Gemüther tief gebeugt, und es bereitete sich eine Bewegung vor, welche doch endlich den Sieg errang, weil sie aus der reinsten Begeisterung für die höchsten Güter der Menschheit hervorging". Der Herzog Johann Albrecht nahm sich die Bedrückung seiner Glaubensgenossen innig zu Herzen und trotz seiner Jugend theilweise die Leitung der Bewegung in die Hand 1 ), welche einige Jahre später den Kaiser vom Throne stürzte. Außer dieser Regung, der Sorge für seine Geschwister und der Regierung und Ordnung seines Landesantheils, beschäftigte den jungen Herzog vorzüglich die Wissenschaft, zu deren Aufnahme er im J. 1547 in dem jungen, gleichgesinnten Magister Andreas Mylius 2 ) einen treuen Freund gefunden hatte. Leider fand Johann Albrecht in seinem Streben an seiner Mutter eine Widersacherin, die er 20 Jahre lang mit strengem Ernste zu bekämpfen nothgedrungen war.

Nach des Herzogs Albrecht Tode bezog dessen Wittwe Anna ihr Leibgedinge Lübz, wo sie 20 Jahre lang ein ganz und strenge katholisches Hof= und Kirchen=Regiment führte. Da sich von Anfang an manche Irrungen erhoben und ernstere Zerwürfnisse voraussehen ließen, so vermittelte der Kurfürst Joachim II. von Brandenburg am Sonnabend nach Nativ. Christi, 28. Decbr., 1549 zwischen der verwittweten Herzogin Anna, seiner Schwester, und deren ältestem, regierenden Sohne Herzog Johann Albrecht einen Vertrag, nach welchem seine

"Schwester die zwei Ampt Lubtze vnd Kriuitzsch sambt dem Hofe Kobande mit iren wonungen, allen iren einkommen, nutzungen, niessungen, an kirch= und andern lehen, hohen vnd nidern gerichten etc. . - - - - - zeit ires lebens inne haben, besitzen, ires gefallens regieren"

sollte. Dabei wird unter anderm bestimmt:

"Es sol auch vnsere liebe Schwester vnd Gefatter in solchenn Emptern vnd Leibzucht der Religion halb vnbetrubt vnd vngehindert pleiben, dieselbe nach ordnung der Kay. Mat. vusers allergnedigsten herrn vud der Reichsabschiede vnd sonst nach irem besten rath vnnd vorstande wie es Jr L. für Got vud meniglichen zu uorantworten vorhofften, antzurichten vnd zu halten; desgleichen sol Jr L.


1) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 57 flgd.
2) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 15 flgd.
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vnsere Schwester Zeit ires lebens allein vnd sonst niemandts macht haben, geistliche vud weltliche Lehen vnd Empter, so sich bei Jrer L. regirung in solchen Emptern vorledigen wurdenn, zu uorleihen, vnnd meniglichen sonderlich der hertzogen zu Meckelnburgk vngehiudert zu bestellen. - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
- - Dieweil auch noch zwene junge vnd vnmundige herrn vorhanden vnnd di nyndert besser vnd fuglicher noch zur Zeit mogen aufertzogen werden, dan bei irer fraw Mutter, so sol vnsere freuntliche liebe Schwester dieselben zwene junge hern hertzog Christoffern vnd hertzog Carln, bis sie mundiger werden, vnd vngeuerlichen zu dem sechtzehenden oder siebentzehenden jare erwachssen, bei sich vnd in irer verwaltung behalten".

Alle diese Bestimmungen waren äußerst wichtig. Von besonderm Interesse war zunächst aber die Beredung, daß die beiden jüngsten Prinzen Christoph und Carl bis zu ihrem siebenzehnten Jahre bei der Mutter leben und erzogen werden sollten. Die Herzogin sagt auch wiederholt, daß "ihr seliger Gemahl auf seinem Todtbette ihr die beiden unmündigen Kinder zum treulichsten und allerhöchsten auf Leib und Seele anbefohlen" habe.

Ueber den Hof der Herzogin zu Lübz sind nur wenige Nachrichten bekannt geworden. An der Spitze ihres Hofhalts stand, als Hauptmann zu Lübz, Christoph von Metzradt, welcher alle Ansichten und Bestimmungen der Herzogin ausführte. Christoph von Metzradt, ein sächsischer Edelmann, auf Milkwitz und Techerwitz in der Lausitz 1 ), welcher sich mit Martha Hahn, einer Tochter Christophs Hahn auf Damerow und Poserin, verheirathete, lebte schon im J. 1536 am Hofe des Herzogs Albrecht zu Güstrow; er tritt am 17. Aug. 1536 zu Güstrow bei dem Herzoge Albrecht als Zeuge 2 ) auf, da unter "Christoffer Mesvardt" wohl nur "Mesradt" zu verstehen ist. Im J. 1539 begleitete er als Gouverneur den Prinzen Johann Albrecht zur Ausbildung nach Berlin und Frankfurt a. O. 3 ); am 14. Aug. 1544 schreibt der Prinz an seine Mutter, daß er seinen "Diener Metzradten zu ihr und


1) Vgl. Lisch Geschichte des Geschlechts Hahn, II, S. 413.
2) Aktstykker til Nordens Historie i Grevefeidens Tid, udgivne ved Dr. C. Paludan-Müller, Odensee, 1852, I, p. 577.
3) Vgl. Jahrb. XVIII , S. 5.
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den Statthaltern mit etlichen mündlichen Befehlen abgefertigt habe, etliches Geldes halben als 60 Thaler". Im J. 1549 wird er als der verwittweten Herzogin Anna Hauptmann auf deren Leibgedings=Aemtern zu Crivitz aufgeführt, eben so in dem Briefe der Herzogin vom 30. Junii 1557 und im J. 1562. Aus dem J. 1562 ist vorhanden ein Inventarium was durch Christoph von Metzraden, Albrecht Packmoren und Hans Gansen, Hauptleuten zu Lübz und Crivitz, und Michael Wulfen in der Kirche zu Crivitz inventirt worden ist; im J. 1567 hatte er das crivitzer Kirchensilber noch in Verwahrung. Sein allzeit treuer Diener war der Schreiber Michael Wolf, ein roher, feiler Mensch. In dem Verzeichniß der Personen auf dem Hause zu Lübz zur Zeit der Herzogin Anna werden unter den Männern zuerst aufgeführt: "Christoph von Metzradt, sein Knecht, Michel Wulff, sein Junge u. s. w." Bei dem Begräbnisse der Herzogin im J. 1567 wird in dem Gefolge ihres Hauses Christoph v. Metzradt als der erste zu Lübz aufgeführt, nach ihm "Michel Wolff der Schreiber". Nach dem Tode der Herzogin zog Metzradt nach Parchim. Am 6. Dec. 1569 bestätigte der Herzog Johann Albrecht den Vergleich, durch welchen Christoph Metzeroth seiner Frau Martha Hahn für ihr Ehegeld von 500 Gulden und ihren Schmuck sein Haus in Parchim zum Leibgedinge verschrieb. Christoph von Metzradt starb im J. 1570. Nach seinem Tode kam es zwischen seinen Erben, den Vettern v. Metzradt zu Milkwitz und Techerwitz in der Lausitz, und seiner Wittwe Martha Hahn zum Streite, welcher, nach einem fürstlichen Abschiede vom 12. Junii 1570, am 14. Junii d. J. durch einen Vergleich geschlichtet ward.

Obgleich der Herzog Johann Albrecht auf die Erziehung Seiner jüngsten Geschwister vertragsmäßig hätte verzichten müssen, so strebte er doch mit allem Eifer darnach, sie nach und nach in seine Hände zu bringen.

Zuerst nahm er Michaelis 1549 als seine Mutter krank darnieder lag, seine einzige Schwester Anna 1 ), welche damals 16 Jahre alt war und die er seit vielen Jahren nicht gesehen hatte, von seiner Tante Elisabeth zu sich, theils aus dem Drange brüderlicher Liebe, theils "der Religion und Sprache" wegen, theils weil Elisabeth selbst durch das Interim in die allergrößte Bedrängniß gerathen war. Obgleich der Herzog Johann Albrecht noch nicht vermählt war, hielt er seine Schwester zu ihrer gesellschaftlichen und geistigen Aus=


1) Vgl. Jahrb. XVIII, s. 23.
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bildung an seinem bewegten und gebildeten Hofe und behielt sie bis zu ihrer Vermählung (1566) bei sich, da die Herzogin Mutter ihr sehr wenig bieten konnte. Beide Geschwister lebten bis ans Ende in dem herzlichsten Einverständnisse. Leider aber war und blieb das Verhältniß zwischen Mutter und Tochter so kalt, daß die Mutter in ihrem Testamente (1557) ihre Tochter ganz überging, ohne sie auch nur zu nennen, und dadurch enterbte. Nach dem Tode ihrer Mutter klagt die Herzogin Anna am 20. Nov. 1567 in tiefem Schmerze,

"daß sie, die einzige Tochter, die Tage ihres Lebens so wenig mütterlichen Trostes und Beförderung von Jhrer seligen Gnaden genossen, obgleich sie ihr alle Zeit die schuldige kindliche Ehrerbietung ungefärbt geleistet habe".

Die Herzogin Mutter Anna lebte in den nächsten Jahren nach ihres Gemahls Tode mit ihren beiden jüngsten Söhnen in Lübz still und zurückgezogen, da man ihr in den ersten Zeiten nichts in den Weg legte. Ueberdies war sie mehrere Jahre hindurch sehr kränklich und siechte ihr ganzes ferneres Leben lang, da sie im J. 1548 oder 1549 vergiftet worden war. Am 13. Julii 1550 schreibt sie an ihren Sohn Herzog Johann Albrecht:

"E. L. Wissen, daß ich durch böse Leute mit tödtlichem Gift vergeben und ein ganzes Jahr her zu Bette gelegen".

Da die Herzogin voll Argwohn und Verdacht war und fortwährend klagte, daß es so viele mißgünstige Leute gäbe, die ihr das Leben nicht gönnten, so könnte man leicht glauben, daß die Vergiftung der Herzogin nur in ihrer Einbildung bestanden habe. Aber die Vergiftung muß wirklich Wahrheit gewesen sein und trug leider viel dazu bei, die Fürstin noch argwöhnischer zu machen, als sie es ohne dies schon war. Der rostocker Professor Eilhard Lubinus berichtet im J. 1610 in seiner bei dem Leichenbegängnisse des Herzogs Carl gehaltenen lateinischen Leichenrede 1 ), welche sonst in allen Stücken nur Richtiges und Gediegenes bringt und daher glaubwürdig ist, daß

"der Herzog Carl seiner bejahrten und leidenden Mutter, welche dazu durch das von einer rasend


1) Memoriae illustrissimi principis Caroli ducis Megapolitani etc. Oratio ab Eilh. Lubino D. Rostochii 1610. - Vgl. Anlage Nr. 31.
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heftigen Kammerfrau 1 ) (cubicularia) ihr eingegebene Gift aufgerieben und fast immer an das Bett gefesselt gewesen sei, als steter Diener bis zu ihrem Tode treu beigestanden habe".

Eben so schreibt die Herzogin am 6. Junii 1559 aus Liefland an den Kaiser in einem merkwürdigen Briefe 2 ):

"Nu wil ich ewer kayserlichen maystat myt betrubten herczen vnde gemute nycht verbergen, das ich fort im ersten jare nach meynes herczliebesten heren vnde gemahel seliger tode myt totlicher vergifft vergeben worden bin vnde an die drey jare gelegen habe bis in den todt, das man mich hat heben vnde tragen mußen",

daß ihr aber späterhin Gott wieder geholfen habe. Diese traurige Begebenheit kann also nicht in Abrede genommen werden.

Bei einer solchen Lage der Verhältnisse hielt es der Herzog Johann Albrecht für seine Pflicht, seine beiden jüngsten Brüder zur Erziehung an seinen Hof zu bringen. Die beiden ältesten Brüder waren übereingekommen, daß jeder von ihnen einen der beiden jüngsten Brüder an seinen Hof nehmen wollte. Johann Albrecht suchte dies ins Werk zu setzen und schrieb nach manchen Verhandlungen am 7. August 1550 an seine Mutter: "Bitte E. G. aufs freundlichste und so hoch ich Macht zu bitten habe, E. G. wollen sich nicht entgegen sein lassen, daß die jungen Herren zu Uns gen Schwerin kommen möchten; wir wollen sie, so Gott will, also erziehen und unterhalten lassen, wie ich mich hiebevor allemal erboten habe". Nach wiederholten Verhandlungen schickte sie ihm am Ende des Monats August 1550 nur den Herzog Christoph 3 ) zu, welcher damals 13 Jahre alt war, also einer kräftigern Behandlung bedurfte. Johann Albrecht gab nun seinem Bruder den M. Andreas Mylius zum Lehrer 3 ), und so war der junge Prinz so äußerst gut aufgehoben, daß dieser seinem Bruder dafür dankte, daß er ihn vom Nichtsthun und vom Tand zum Lernen und zum Ernst geführt habe.

Den Prinzen Carl behielt die Mutter aber während ihres ganzen Lebens bei sich und hütete ihn mit allem Arg=


1) twanige Untersuchungs=Acten sind bis jetzt noch nicht aufgefunden, da der Name der Giftmischerin nicht bekannt ist.
2) Vgl. Anlage Nr. 20. Dieser Brief, den ich in Wien fand, ist eines von den sehr wenigen alten meklenburgischen Actenstücken, welche im Reichs=Archive, das sehr bedeutende Verluste erlitten hat und wenig bietet, vorhanden sind.
3) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 20, 21 flgd.
3) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 20, 21 flgd.
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wohn mütterlicher Ueberzärtlichkeit wie ihren Augapfel, so daß sie ihn selbst im Sterben nicht lassen wollte; und bei ihrem Tode war Prinz Carl über 26 Jahre alt. Die Lebensbeschreiber des Herzogs Carl, die rostocker Professoren Eilhard Lubinus und Lucas Bacmeister, sagen in ihren Leichenreden auf den Herzog Carl, daß mit dem Tode seines Vaters der Faden seiner Ausbildung zerrissen sei; Bacmeister 1 ) sagt von dem Herzoge Carl:

"Als aber S. F. G. bald in ihren jungen Jahren den Herrn Vater verloren, ist S. F. G. vom studiren abkommen, aber dennoch den Catechismum, so S. F. G. in dero jugend gefasset und etliche Lateinische Wörter sein gewust und sich derselben recht und zur zeit gebrauchen können. Nach des Herrn Vatern todt haben sich S. F. G., so lang die Fraw Mutter gelebet, bey derselben auffenthalten und derselben stetes tröstlich und auffwertig gewesen".

Darin irren aber beide Lebensbeschreiber, daß Prinz Carl mit seinem Bruder Christoph den Wolfgang Leupold zum Lehrer gehabt habe. Seinen Jugendunterricht erhielt der Prinz Carl im älterlichen Hause ohne Zweifel von katholischen Lehrern; nach seines Vaters Tode lebte er bei seiner Mutter, welche von katholischen Priestern umgeben war. Wolfgang Leupold ward im Anfange des J. 1552 für den Prinzen Christoph als Lehrer angenommen 2 ), um ihn nach Paris zu begleiten, von wo er mit dem Prinzen erst im Anfange des J. 1553 zurückkehrte; in der Mitte des J. 1553 ward Leupold Rector der Domschule zu Güstrow 3 ). Wolfgang Leupold kann also nie in genauere Berührung mit dem Prinzen Carl gekommen sein.

Während der Zeit rückte die Entscheidung der protestantischen Sache immer näher, und der Herzog Johann Albrecht ward die Seele der Bewegung gegen den Kaiser. Am 24. Febr. 1550 bei der Verlobung des Herzogs ward die erste Vereinigung mündlich zu Königsberg geschlossen; im Mai 1550 war der Freiherr Joachim Maltzan 4 ), die eigentliche Triebfeder der Erhebung, in Meklenburg, um mit dem


1) Fürstlich Meckelnburgische Leichpredigt, zu einem Ehrengedächtniß des etc. . Herrn Caroln, Hertzogen zu Meckelnburgk etc. ., Gehalten durch Lucam Bacmeisterum. 1610.
2) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 27 flgd.
3) Vgl. Raspe Einladung zur Jubelfeier des dreihundertjährigen Bestehens der Domschule zu Güstrow am 4. October 1853, S. 24 flgd.
4) Vgl. Jahrb. XX, S. 60 flgd.
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Herzoge Rath zu halten, da der kaiserliche Hof offenbar schon Verdacht schöpfte und ziemlich gut unterrichtet war. Am 20. Febr. 1551 ward der Kurfürst Moritz von Sachsen für die Sache gewonnen und im Mai 1551 ward der Bund der evangelischen Fürsten zu Torgau geschlossen, welchem am 3. Oct. 1551 das Offensivbündniß zu Lochau folgte. Am 5. Oktober 1551 schlossen die protestantischen Fürsten zu Friedewald ein Schutz= und Trutzbündniß mit Frankreich.

In Folge dieses Bündnisses sollte von Seiten der protestantischen Fürsten der Herzog Christoph neben dem jungen Landgrafen Philipp von Hessen als Geißel nach Paris geschickt werden. Die Zeit und die Umstände drängten stark. Als der Herzog Johann Albrecht mit seinem Bruder Georg im Decbr. 1551 zur geheimen Unterhandlung nach Dresden reiste, nahm er seinen Bruder Christoph mit; außerdem begleiteten ihn der Canzler Johann von Lucka und Andreas Mylius. Johann Albrecht gab seinem Bruder den Joachim von Kleinow (spätern Klosterhauptmann zu Dobbertin) zum Hofmeister und den Wolfgang Leupold (spätern Schulrector zu Güstrow) zum Lehrer und ließ ihn in Dresden 1 ) zurück. Johann Albrecht schrieb seiner Mutter, der Kurfürst Moritz habe ihn dringend gebeten, seinen Bruder Christoph eine Zeit lang bei ihm zu lassen, da er dem Kurfürsten sehr gefalle, mit dem Landgrafen von Hessen und dem Markgrafen erzogen werden, auch in Dresden viel mehr sehen und lernen könne, als in Meklenburg; dasselbe schrieb der Kurfürst Moritz am 21. Dec. 1551 an die Herzogin. Aber die Herzogin, welche, wie immer, von Argwohn erfüllt war, war außer sich und grämte sich fast zu Tode und warf den bittersten Haß auf alle Personen, denen sie die Schuld beimaß, daß ihr Sohn Christoph aus dem Lande gebracht war. Besonders wandte sie ihren Haß auf Andreas Mylius, von dem sie glaubte, daß er die Sache eingeleitet habe, und dessen ganzes Streben und großer Einfluß ihr sehr zuwider war, obgleich Johann Albrecht seiner Mutter versicherte, daß Mylius vor der Reise nichts davon gewußt habe. Johann Albrecht bat am 13. Jan. 1552 seine Mutter 2 ), "sie wolle die gefaßte Ungnade auch von dem Andrea wenden", und Andreas Mylius tröstete sie mit der Aussicht, daß der "junge Herr bald wieder ins Land und zu seiner Institution gebracht werden" solle, woraus freilich fürs erste nichts ward, wie A. Mylius wohl wissen konnte. Auch gegen die Prinzessin Anna hatte die Mutter Verdacht der Mitwissenschaft.


1) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 26 flgd.
2) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 23.
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In der dringendsten Gefahr starb am 6. Febr. 1552 der Herzog Heinrich der Friedfertige, und der Herzog Johann Albrecht hatte für den Augenblick völlig freie Hand über das ganze Land, die er denn auch redlich walten ließ. Die baldige und rasche Erhebung der protestantischen Fürsten war beschlossen. Am 26. Febr. 1552 reis'te der Herzog Christoph von Dresden in seine Geißelhaft nach Paris 1 ) ab. Im März 1552 brachen die Verbündeten plötzlich und unerwartet auf; am 22. März gelangte Johann Albrecht nach Wolmirstädt, am 1. April vereinigten sich die Verbündeten vor Augsburg, am 19. Mai gewannen sie durch den muthigen Sturm des Herzogs Georg die ehrenberger Clause und am 26. Mai einen ehrenvollen Frieden zu Passau. Wie ein Blitz war die Erhebung am politischen Horizont erschienen und hatte getroffen und vernichtet. Das Ziel war rasch und glänzend erreicht und der Glaube und das Vaterland gerettet. Johann Albrecht war in jugendlicher Begeisterung voll Glück. Daß seine Mutter seine Freude nicht theilte, läßt sich leicht denken.

Während der Zeit war der Herzog Christoph am 23. April in Paris angekommen und seine Bestimmung war nach dem Frieden von Passau kein Geheimniß mehr. Die Prinzessin Anna war, wahrscheinlich seit dem Abzuge ihres Bruders Johann Albrecht, bei ihrer Mutter. Diese gebrauchte nun Repressalien und wollte ihre Tochter nicht eher wieder von sich lassen, als bis Herzog Christoph zurückgekommen sei; am 27. Julii 1552 schreibt die Prinzessin an ihren Bruder: "Vnnd so mag ich E. L. auch nicht verhalten von vnser fraw mutter J. G., die wil mich nicht ehr zu Jr G. (Herzog Johann Albrecht) lassen kumen, es sei den sach, das hertzog kristoffel widerkumpt; sie habens J. G. vorbracht, das ich sulte es wol gewußt haben, das er so weit kumen sult vnd het es J. G. nicht gesagt".

Am 20. Julii 1552 fiel der Herzog Georg bei der Belagerung von Frankfurt a. M. und ward am 7. Aug. in dem Dome zu Schwerin in Gegenwart der Herzogin Mutter, des Herzogs Ulrich und der Prinzessin Anna beigesetzt, wobei Andreas Mylius eine lateinische Rede hielt. Die Herzogin Mutter ward durch diesen Verlust tief gebeugt, aber dadurch für die Zukunft gegen ihren Sohn Johann Albrecht noch mehr gereizt.

Der Herzog Christoph ward erst im Anfang des Jahres 1553 durch den Ritter Joachim Maltzan aus Frankreich nach Meklenburg zurückgeführt.


1) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 28.
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Im September 1552 kam Johann Albrecht wieder in Meklenburg an. Das Vaterland war gerettet, der Glaube gesichert. Am 21. Septbr. 1552 schrieb er an seine Mutter:

"Was in diesen Dingen von mir geschehen, ist von mir der wahren Religion, unsers Vaterlandes und Freiheit treulich gemeinet, wiewohl mir dagegen von unbilligen Leuten böser Lohn und Dank widerfährt".

Von jetzt an wandte der edle Fürst seine ganze Sorgfalt und Thätigkeit auf die gänzliche Reformation seines Landes nach allen Seiten hin. In diesem Streben kam er aber mit seiner Mutter in öftern Widerstreit; je mehr begeistert Johann Albrecht protestantisch war, desto reizbarer und abgeschlossener ward die Herzogin Mutter, namentlich bei herannahendem Alter, und es fehlte nicht an gewaltsamen und heftigen Auftritten zwischen beiden, wenn es auch nicht zum Bruche kam, aber auch das gegenseitige Verhältniß kein inniges blieb, selbst nicht nach der Vermählung des Herzogs im J. 1555, sondern eine feierliche, gemessene Gestalt annahm, wobei der Herzog nie die schuldige Ehrerbietung gegen seine Mutter vernachlässigte. Die Herzogin ward immer kälter papistisch und gab in keinem Stücke nach; sie erreichte dadurch für ihre Sache gar nichts und mit ihrem Tode erlosch das Streben ihres ganzen Lebens spurlos. Der Herzog Johann Albrecht aber erreichte während seines Lebens sein Ziel vollkommen und so glänzend, daß Meklenburg wenig Zeiten gehabt hat, die so groß waren, wie seine Regierung. In diesem Streben war aber der hauptsächlichste Berührungspunct zwischen ihm und seiner Mutter der Glaube; was früher, namentlich bei der Gesinnung des Herzogs Heinrich des Friedfertigen, im Stillen getrieben war, trat jetzt mehr in die Erscheinung und führte oft zum heftigen Kampfe.

Wie strenge und fest die Herzogin an dem katholischen Glauben hing, beweiset ihr Testament, welches sie am Tage der Verkündigung Mariä, am 25. März 1557 errichtete, und in welchem sie ihr Begräbniß bestimmte "nach der alten christlichen Religion vnnd begrebnuß vund gewonheit, mit begengnuß, Vigilien, Seelenmessen, Seelbaden, Almussengeben, stehenden, dreissigsten vnnd ander zugehorung, also es die heilige christliche kirche geordnet vnud bestetigett hat, auch frommen Christenleuten zugehoret, vud nicht vff die luterische verfurische weise".

Der eigentliche Kampf zwischen der Herzogin und ihrem Sohne, - denn Johann Albrecht war es vorzüglich, der das Wort führte, wenn auch Ulrich beistimmte, - begann im J. 1557,

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als nach Erlaß der plattdeutschen Kirchenordnung eine allgemeine Kirchenvisitation angeordnet und begonnen ward. Die Herzoge stellten an ihre Mutter das Begehren, auch ihre Leibgedingsämter visitiren zu lassen. Dies verweigerte sie aber am 28. Oct. 1557 1 ) entschieden; sie forderte für die Zeit ihres Lebens mit Bestimmtheit die Haltung des Vertrages vom 28. Decbr. 1549, durch welchen ihr die ungehinderte Ausübung ihrer Religion in ihren Leibgedingsämtern zugesichert war, und sprach die Ueberzeugung aus, daß man durch die Visitation weder Gott Ehre erzeige, noch ein christliches Werk thue; dabei wiederholte sie einige Male die schon öfter vorgetragene Bitte, die ihr schon zur Gewohnheit geworden zu sein scheint, daß ihre Söhne den Mißgönnern ihres Lebens keinen Glauben schenken möchten. Die Herzoge konnten in ihren Leibgedingsämtern die Reformation nicht anfassen, da die Herzogin nicht Hand dazu bot: sie unterblieb also für dies Mal.

Die Herzoge richteten nun bei der Visitation ihr nächstes Augenmerk auf die Visitation der drei den Landständen zugesicherten Klöster Dobbertin, Ribnitz und Malchow. Das Kloster Malchow fügte sich früh in die herzoglichen Anordnungen. In dem Kloster Ribnitz fanden die Visitatoren aber Widerstand. Zwar setzten sie die Reformation in der Stadt durch, aber in dem Kloster erreichten sie ihren Zweck nicht. Hier war die Nichte der Herzogin Anna, die Prinzessin Ursula von Meklenburg, Aebtissin des Klosters, Gesinnungsgenossin der Herzogin Wittwe und dem katholischen Gottesdienste bis zu ihrem späten Tode († 1586) treu ergeben. Das Kloster Ribnitz blieb bis zum Tode der Aebtissin an der alten Religionsverfassung hangen. In Dobbertin 2 ) glaubten die Visitatoren leichteres Spiel zu haben und schritten, als sie auf entschiedenen, thätlichen Widerstand stießen, zur Gewalt, da sie im Kloster und in dessen Patronatpfarren die allergröbsten Irrthümer und Mißbräuche trafen. Zwar setzten sie während des ganzen Monats September 1557 ihre Absichten äußerlich mit Gewalt und unter den ärgerlichsten Auftritten durch, aber ohne dauernden Erfolg, da das alte Leben im Kloster von vorn wieder anfing, als sie kaum den Rücken gewandt hatten. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß die Nonnen durch die nahe wohnende Herzogin Anna Rückstärkung er=


1) Vgl. Anl. 10.
2) Vgl. die angehängte Abhandlung über die Reformation des Klosters Dobbertin.
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hielten, wie man aus der öffentlichen Beschützung der Nonnen im J. 1562 schließen möchte; denn es ist kaum anzunehmen, daß Damen aus den höheren Ständen zu solchen Thätlichkeiten, wie sie vorfielen schreiten sollten, wenn sie nicht eine äußere Veranlassung dazu gehabt hätten.

Während der Zeit entwickelte sich eine Begebenheit, welche für Meklenburg höchst wichtig war und nicht nur den Herzog Johann Albrecht, sondern auch dessen Mutter in große Bewegung brachte: es war die Versorgung und das Schicksal des Herzogs Christoph, dem die Mutter von seiner Jugend an mit besonderer Liehe und Zärtlichkeit zugethan gewesen war und um den sie schon so viel gelitten hatte. Die beiden ältesten Brüder Johann Albrecht und Ulrich hatten die meklenburgischen Lande unter sich getheilt und zugleich festgesetzt daß jeder von ihnen einen der beiden jüngern Brüder versorgen sollte. Christoph fiel dem Herzoge Johann Albrecht zur Last; Carl, über dessen Jugendleben äußerst wenig bekannt ist, blieb noch bei der Mutter. "Der Herzog Johann Albrecht bewirkte, daß der Herzog Christoph 1554 zum Administrator des Bisthums Ratzeburg erwählt ward. Um aber seinem Bruder eine noch anständigere Versorgung zu verschaffen, als ihm das Stift Ratzeburg versprach, und sich die Last seiner Unterhaltung zu erleichtern, bewirkte Johann Albrecht, daß sein Bruder Christoph im J. 1556 von dem Erzbischofe Wilhelm von Riga, Markgrafen von Brandenburg, einem Bruder des Herzogs Albrecht von Preußen, zum Coadjutor und dereinstigen Nachfolger im Erzbisthum Riga angenommen ward. Johann Albrecht erreichte dies durch unendlich viele Bemühungen und Vorschreiben, namentlich bei dem Könige von Polen als Schutzherrn des Erzstifts Riga, vorzüglich aber durch die Vermittelung seines Schwiegervaters Herzogs Albrecht von Preußen. Diese Erhebung brachte viele Jahre hindurch ein Uebermaß von Last und Leid auf unser Fürstenhaus". Der Herzog Christoph war wenig umsichtig und "sein Verfahren war so unpolitisch und so ungeschickt", daß er immer und überall anstieß und sich und die Seinigen unzählige Male in große Verlegenheiten und Gefahren brachte. Hieran war ohne Zweifel die Herzogin Mutter schuld, und zwar nicht allein durch die frühere Erziehung, sondern auch durch fortwährende Leitung. Der Herzog Johann Albrecht schreibt am 2. Febr. 1564 in sein Tagebuch über seine Reise nach Polen:

"und hat der König von Polen weiter gesagt, er wüßte wohl und für gewiß, daß Herzog Chri=

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stopher - - - oftmals sich über Uns unnütz gemacht, wann er einen guten Trunk gehabt habe etc. , hat darauf ferner gesagt, daß die Frau Mutter an seinem Vornehmen groß Schuld und Ursache habe".

Am 7. Jan. 1562 schreibt aber der Ritter Friedrich v. Spedt gradezu an die Herzogin:

"So fangen Jhre Gnaden das hinterste zu vorderst an"

Im J. 1555 ward der Prinz Christoph mit einer anständigen Begleitung von Hofleuten, Gelehrten und Dienern nach Riga geschickt, wo er am 27. Nov. 1555 ankam. Hier waren aber nur wenige mit der Coadjutorei des Prinzen einverstanden und es kam zu heftigen Streitigkeiten, in deren Folge am 1. Julii 1556 der Erzbischof mit seinem jungen Coadjutor zu Kockenhusen gefangen genommen und Prinz Christoph nach dem Schlosse Treiden in Verwahrung gebracht ward. Durch vielfache Verhandlung und Vermittelung erhielten beide im J. 1557 die Freiheit wieder und der Prinz Christoph am 5. Septbr. 1557 endlich die Anerkennung der Coadjutorei. Als aber der Einbruch der Moscowiter in Liefland nahe bevorstand, entfernte sich der Prinz Christoph aus seinem Erzbisthum und erschien im April 1558 in Meklenburg. Da man in der bedrängten Lage des Erzbisthums den Coadjutor zurückforderte, so brachte der Herzog Johann Albrecht selbst seinen Bruder nach Liefland zurück. Auf den väterlichen Wunsch des Herzogs Albrecht von Preußen reiseten die Herzogin Anna Sophie von Meklenburg, des Herzogs Tochter, und die Prinzessin Anna von Meklenburg im Herbste 1558 zum Besuche nach Königsberg. Der Herzog Johann Albrecht folgte nach einigen Monaten seiner Gemahlin und Schwester nach Königsberg, wo er am 15. Decbr. ankam. Zugleich sandte er seinen Bruder Christoph, dem er 150 Reuter mitgab, nach Liefland zurück; am 14. Jan. 1559 kam Christoph auch in Königsberg an. Am 23. Jan. 1559 trat Christoph seinen Zug nach Riga und am 26. Jan. Johann Albrecht seine Rückreise nach Meklenburg an 1 ).

Am 25. Mai 1558 war der Herzogin Anna fromme Schwester Elisabeth, die edle Dulderin, auf dem Schlosse zu Ilmenau in tiefen Schmerzen aus dieser Welt geschieden 2 ); sie erlebte einen ihrer Lieblingswünsche nicht mehr, ihren Pflegling, die Prinzessin Anna von Meklenburg, vermählt zu sehen.


1) Vgl. A. Mylii Annales in Gerdes Sammlungen S. 270.
2) Vgl. Havemann's Elisabeth, S. 111.
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Als die männlichen Verwandten gegen den Prinzen Christoph männlichen Ernst gebraucht und ihn seiner Bestimmung zurückgegeben hatten, konnte es die Herzogin Mutter Anna vor Herzensangst nicht aushalten und ließ sich zu dem unüberlegten Schritte verleiten, in Begleitung ihres jüngsten Sohnes Carl, den sie natürlich nicht von ihrer Seite ließ, "ihrem lieben Sohne Christoph nach Liefland im geheimen" (incognito) nachzureisen, um sich nach ihm und seiner Lage umzusehen. Im Januar 1559 1 ) schrieb sie einen kläglichen Brief an ihren Bruder, den Kurfürsten von Brandenburg, in welchem sie ihm diesen Entschluß mittheilte und klagte: daß sie seit ihres Gemahls Tode viel Beschwerung, Sorge, Mühe, Betrübniß, Krankheit und Elend geduldet habe, besonders ihres lieben Sohnes Christoph halben, und in ihren großen, schweren Krankheiten und Betrübnissen keinen andern menschlichen Trost gehabt habe, als bei ihren unmündigen Kindern; ihr Sohn Christoph sei ihr in seiner Jugend abgefordert, darauf als Geißel nach Frankreich und jetzt zum zweiten Male nach Liefland geschickt, gegen ihr vielfältiges Bitten und Warnen, wo er in große Beschwerung, Gefängniß und Elend gerathen sei, was ihr eine herzliche, große Betrübniß gegeben habe. Sie habe nun vernommen, daß die liefländische Sache zum Vertrage stehe; sie habe aber kein Schreiben von ihrem Bruder, der ohne Zweifel an sie geschrieben haben werde, erhalten, da die Briefe an sie erbrochen, gelesen und zurückgehalten würden: daher bitte sie den Kurfürsten, er möge den Vertrag reiflich überdenken, damit ihr Sohn in seinen unmündigen Jahren nicht in so große Noth gestürzt werde. Sie wiederholte zum Schlusse die oft vorgebrachte Klage: alles dies sei von ihren Mißgönnern in der Absicht gerathen und ins Werk gerichtet, um sie und ihren Sohn ums Leben zu bringen, was vielleicht schon geschehen wäre, wenn es Gott nicht gnädig abgewendet hätte. Der Herzog Johann Albrecht konnte noch nicht von Königsberg heimgekehrt sein, als die Angst sie trieb, die Reise nach Liefland sogleich anzutreten. Sie ließ einen gewiß absichtlich undatirten Brief 2 ) an ihren Sohn Johann Albrecht zurück und meldete ihm "im geheimen", daß sie sich "eiliger und wichtiger Sachen halber zu ihren Freunden außerhalb Landes begeben müsse und im geheimen mit geringer Begleitung" auf die Reise verfügen werde, mit der Bitte, daß er sich in ihrer Abwesenheit


1) Vgl. Anlage Nr. 11.
2) Vgl. Anlage Nr. 12.
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ihre Leibgedingsämter und alle die Ihrigen befohlen sein lassen möge. Sie hielt vor ihrer Abreise allerlei Unterredung mit dem Canzler Johann von Lucka ("dem Licentiaten") und dem Hofmarschall und Rath Werner Hahn, welche ihr die Versicherung gaben, daß es mit dem Herzog Christoph keine Gefahr habe, und trat dann im geheimen ihre Reise nach Liefland an. Als sie schon auf der Reise war, schrieb sie noch einen eiligen, geheimen, ebenfalls undatirten Brief 1 ) an den Herzog Johann Albrecht und eröffnete ihm: sie habe mit ihrem Sohne Christoph und bei sich selbst beschlossen, bei ihrer Treue, Ehre und Seelen Seligkeit ihrem Sohne auf das allerförderlichste zu folgen, damit sie sich zufrieden geben könne und aus der großen, herzlichen Betrübniß komme, was auf keine andere Weise geschehen könne; sie habe gehofft, den Herzog in Strelitz oder Neu=Brandenburg zu treffen und sich mit ihm zu bereden; da dies aber nicht geschehen sei, so melde sie ihm, daß sie bereits abgereiset und auf dem Wege sei, bitte jedoch, diese Mittheilung im geheimen bei sich zu behalten, da sie ihre Reise nur ihm und ihrem Sohne Christoph anvertrauet habe; sie habe ihrem Sohne Ulrich und ihren Amtleuten angezeigt, sie wolle zu ihrem Bruder Markgrafen Johann und darnach zum Reichstage reisen.

Der Herzog Johann Albrecht mag keinen geringen Schreck gehabt haben, als er nach Hause kam und die Briefe seiner Mutter, deren Aufenthalt niemand kannte, vorfand. Der Herzog benutzte aber die Abwesenheit seiner Mutter und "that selbst am 24. Februar 1559 zu Lübz die Abgötterei auf dem Schlosse und in der Stadtkirche ab und schaffte die Mönche und Pfaffen hinweg" 2 ), ließ auch die Zustände der Kirche zu Crivitz durch seinen Hofprediger Halbrodt untersuchen. In Lübz besorgte ein Prädicant interimistisch die Predigt und zwei parchimsche Prediger reiseten abwechselnd wöchentlich zum Dienste der Predigt und der Sacramente nach Lübz, bis nach der Heimkehr der Herzogin im J. 1560 der erste protestantische Pfarrer in Lübz angestellt ward, dessen Seelsorge die Herzogin allerdings nicht benutzte. Der Schritt des Herzogs war freilich gewaltthätig, und es kann ihn nur die Noth entschuldigen, welche allerdings groß war, wie die Schwachheit seiner Mutter.

Darauf zog der Herzog zu dem am 1. Jan. 1559 eröffneten wichtigen Reichstage zu Augsburg 3 ) (bis 15. Aug.);


1) Vgl. Anlage Nr. 13.
2) Vgl. die angehängte Geschichte der Reformation zu Lübz und Crivitz.
3) Nach den Acten; vgl. Rudloff Meckl. Gesch. III, 1, S. 174-176.
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er hatte schon seinen Rath Dr. Drachstädt 1 ) vorausgeschickt und für diesen am 4. Jan. 1559 zu Königsberg die Vollmacht ausgestellt. Es war eine sehr zahlreiche Begleitung verschrieben und am 13. März setzte sich der sehr große und glänzende Zug mit 80 Pferden in Bewegung; auch die Herzogin begleitete ihren Gemahl und von hervorragenden Räthen folgten ihm Dietrich Maltzan und Werner Hahn. Am 10. April 1559 war der Herzog in Donauwörth und am 11. April hielt er seinen Einzug in Augsburg.

Während der Zeit war die Herzogin Anna an der Grenze Lieflands zu Memel angekommen. Hier traf sie aber auf einen unerwarteten, hartnäckigen Widerstand in dem Herzoge Albrecht von Preußen, ihrem Vetter und dem Schwiegervater ihres Sohnes Johann Albrecht, der ihr Unternehmen höchlich und scharf mißbilligte und ihr den Paß zur Weiterreise verweigerte, da ihre Reise den fürstlichen Häusern Brandenburg und Meklenburg zu merklichem Schimpf, Hohn und Spott gereiche. Die Herzogin wandte sich am 28. Febr. 1559 von Memel wieder an den Herzog 2 ) und wiederholte ihre Bitte dringend, da keine Gefahr für sie vorhanden sei, indem sich die Moscowiter gänzlich zurückgezogen hätten und auch sonst andere Fürsten incognito gereiset seien; übrigens fügte sie schließlich hinzu, "daß sie des endlichen Gemüths sei, sich von hinnen nicht lebendig zu begeben, bis ihr die Reise vergönnt sei". Eine solche Ausdauer könnte rührend erscheinen, wenn sie nicht in Schwäche wurzelte. Die Herzogin scheint den Herzog nicht eher verstanden zu haben, als bis er ihr am 7. März die Wahrheit offen und derbe sagte 3 ), und ihr endlich erklärte, daß er es keineswegs gestatten werde, daß sie nach Liefland ziehe, und ihr den Paß nicht geben werde; er wolle sich mit ihr in keine Disputation einlassen, obgleich er ihr gute Antwort zu geben wisse. Auch könne er es nicht länger gestatten, daß sie allen Markgrafen von Brandenburg und dem Hause Meklenburg zu Schimpf und Spott länger in Memel liege; er bitte sie daher, mit ihrem Sohne Carl an seinem Hoflager, wo sie die ihr nöthige Bequemlichkeit und Hülfe finden könne, fürlieb zu nehmen; für den Fall, daß sie dies nicht annehmen sollte, habe der Oberst=Burggraf, dem sie "unwidersetzlich" folgen möge, den Befehl erhalten, sie auf


1) Dr. Drachstädt starb nicht am 7. Jan. 1559, wie Hederich sagt, sondern am 5. Sept. 1559.
2) Vgl. Anlage Nr. 14.
3) Vgl. Anlage Nr. 15.
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ein anderes Schloß zu führen, wo sie die einer gebornen Fürstin zukommende Wartung finden werde. Er erklärte schließlich, er werde ihr weder den Paß nach Liefland geben, noch gestatten, daß sie länger in Memel liege; wenn sie aber zurückreisen wolle, solle ihr dies unweigerlich gestattet werden. Diese Sprache war allerdings so deutlich, daß die Herzogin sie verstand; sie ließ aber von ihrem Vorsatze nicht ab. Der Herzog Albrecht rieth ihr am 19. März noch ein Mal 1 ) kurz und bündig, daß "sie sich im geheimen zurückbegeben möge", da sie nur bei anderer guter Gelegenheit und unter anderer Gestalt ihren Sohn besuchen könne. Da sie sein Hoflager verschmähte so bot er ihr das Schloß Ragnit (südöstlich von Memel am Niemen) an, was sie denn auch annahm.

Am 28. April 1559 meldete der Herzog Johann Albrecht 2 ) seiner Mutter seine glückliche Ankunft in Augsburg und den Erfolg seiner Bemühungen um Liefland.

Endlich erreichte die Herzogin doch ihr Ziel. Der Herzog Albrecht erlaubte ihr, sich im geheimen nach dem erzbischöflichen Schlosse Kockenhausen, östlich von Riga, an der Düna, zu verfügen, wo sie den Erzbischof und ihren Sohn sehen könne, aber nicht weiter. Am 27. Mai 1559 meldete sie 3 ) dies ihrem Sohne Christoph und bat ihn um Veranstaltungen zur Zusammenkunft. Als sie in Kockenhausen angekommen war, bewillkommnete sie dort schriftlich am 3. Junii der Erzbischof Wilhelm 4 ) und entschuldigte sich, daß er selbst verhindert werde, sie zu sehen, aber einige Edelleute zu ihrer Begleitung abgeordnet habe. Sie überwand die großen Beschwerden der Reise ziemlich gut und ward nur bei ihrem Eintritte in Liefland auf kurze Zeit von einem Fieber heimgesucht.

Am 6. Junii 1559 war sie mit ihren beiden Kindern zu Treiden, nicht weit von Riga, und erließ hier das merkwürdige Schreiben 5 ) an den Kaiser, in welchem sie ihm alle ihre eigenen und ihres Sohnes Christoph Schicksale und Leiden erzählt und ihn bittet, daß, da sie in Liefland nur "ein armes, elendes, verlassenes, verheerter und verwüstetes Land", das dem Moscowiter unmöglich widerstehen könne, gefunden habe, er ihren Sohn Christoph aus diesem Lande abrufen und ihn mit einer Grafschaft im Oberlande gnädig bedenken wolle. Am 1. Julii war die Herzogin in Rönneburg nordöstlich von


1) Vgl. Anlage Nr. 16.
2) Vgl. Anlage Nr. 17.
3) Vgl. Anlage Nr. 18.
4) Vgl. Anlage Nr. 19.
5) Vgl. Anlage Nr. 20.
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Riga und konnte über ihre Abreise noch nichts Bestimmtes sagen 1 ).

Der Herzog Albrecht von Preußen sah es aber ungerne, daß sie sich länger in Liefland aufhielt. Er gratulirte daher zu ihrer glücklichen Ankunft und bat sie, ihn auf ihrer Rückreise zu besuchen, widerrieth ihr jedoch, ihren Sohn dazu zu bereden, daß er Liefland verlasse; diese Andeutungen waren ziemlich fein, aber doch deutlich genug. Die Herzogin antwortete ihm am 13. Sept. 1559 2 ) von Lamsal, nördlich von Riga, eben so fein und benachrichtigte ihn, daß sie sich mit dem ersten aus Liefland begeben und ihn in Königsberg besuchen werde, der Herzog aber unbegründeten Nachrichten keinen Glauben schenken möge. Auch ihr Bruder der Kurfürst Joachim 3 ) rieth ihr am 16. Septbr. ernstlichst, ihren Sohn nicht bereden zu wollen, Liefland zu verlassen, rieth ihr vielmehr dazu, sich mit ihrem Sohne Carl zum förderlichsten und noch vor dem Winter zu den Ihrigen zurückzubegeben.

Da die Herzogin sich gar nicht von ihrem Sohne trennen konnte und der Winter in den nördlichen Gegenden vor der Thür war, so forderte der Herzog Albrecht sie am 29. Oct. 1559 kurz und bestimmt auf 4 ), "sich seinem Bedenken zu bequemen und aufs förderlichste ihren Rückzug aus den Landen zu nehmen, auf daß allerlei Schimpf und Spott der Fürstenhäuser Meklenburg und Brandenburg vermieden werde, indem er es nur beklagen könne, daß sie sich und ihren jungen Herrn ohne Noth in Gefahr bringe".

Am 31. Oct. 1559 war die Herzogin wieder in Treiden und hatte die Absicht, sich auf das schleunigste aus Liefland zu begeben. Sie meldete dies ihrem Sohne Johann Albrecht 5 ) mit der Bitte, ihre Leibgedingsämter in treuer Aufsicht zu haben und nicht gegen die Verträge und das Erbieten beschweren zu lassen, damit ihr fernerhin nicht mehr Klagen vorkämen.

Die Herzogin verließ nun auch Liefland bald und ging nach Königsberg, wo sie sich über Verhoffen lange aufhielt und sich mit dem Herzoge Albrecht beredete. Am 1. Mai 1560 kam sie gesund in Stargard wieder an und gedachte, sich von dort grades Weges auf ihr Leibgut zu begeben. Sie zeigte dies am 2. Mai ihrem Sohne Herzog Ulrich an 6 ) und trug


1) Vgl. Anlage Nr. 21.
2) Vgl. Anlage Nr. 22.
3) Vgl. Anlage Nr. 23.
4) Vgl. Anlage Nr. 24.
5) Vgl. Anlage Nr. 25.
6) Vgl. Anlage Nr. 26.
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ihm den Wunsch vor, daß sie ihn baldigst sehen und sich mit ihm bereden möchte.

So endete diese merkwürdige Reise, welche völlig fruchtlos war, vielmehr den Herzog Christoph nur noch schwankender machte.

Als die Herzogin in Lübz ankam, mochte sie nicht wenig über die kirchlichen Veränderungen erstaunt sein. Man hatte grade den ersten evangelischen Pfarrer für Lübz gefunden und war im Begriffe, ihn einzuführen. Am 6. Julii 1560 beschwerte sich die Herzogin 1 ) gegen ihren Sohn Johann Albrecht darüber, daß von ihm während ihrer Abwesenheit gegen die aufgerichteten Verträge gewaltsam Veränderungen in der Religion vorgenommen seien, daß sie dies allerdings, da es nicht zu ändern sei, geschehen lassen, aber wünschen müsse, von ihrem Leibgedinge abgelöset zu werden. Dazu kam es freilich nicht; sie blieb auf ihrem Leibgedinge bei katholischer Religionsübung auf ihrem Schlosse, und der protestantische Pfarrer blieb in der Stadt auch 2 ).

Am Ende des J. 1561 war Herzog Christoph in Deutschland. Der schlaue, immer rührige Projectenmacher Ritter Friedrich Spedt, der es ohne Zweifel mit den Papisten hielt und an allen Höfen Verbindungen besaß, hatte sich der Herzogin beliebt zu machen gewußt, nachdem er es mit dem Herzoge Johann Albrecht, der ihm zu ehrlich und klug war, verdorben hatte. Spedt hatte, wie immer, eine Menge Projecte, spielte den allwissenden Protector und steckte voller Rathschläge, die - gewöhnlich nicht befolgt wurden. Er hatte den Herzog Christoph an des Kaisers Hofe zu Prag getroffen, jedoch ungern gesehen, da er besorgte, der Prinz werde mehr hindern als fördern, da er, Spedt, die Sachen schon alle anders und sehr klüglich eingerichtet habe: dies sind Redensarten, die in jedem seiner zahlreichen Briefe vorkommen. Er machte der Herzogin den Vorwurf, daß sie alles verkehrt anfange, und schlug ihr am 7. Jan. 1562 vor 3 ), mit ihm und dem Herzoge Christoph zu Schönberg zur Berathung zusammenzutreten.

Trotz der Reformation ihrer Leibgedingsstädte und Aemter blieb die Herzogin mit einer unglaublichen Zähigkeit an der römischen Kirche hangen. Gleicher Gesinnung waren die älteren Nonnen des Klosters Dobbertin, mit denen sie


1) Vgl. Anlage Nr. 27.
2) Vgl. die angehängte Geschichte der Reformation in Lübz.
3) Vgl. Anlage Nr. 28.
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sicher in Verkehr stand. Da hier die Visitation des J. 1557 gar nichts gefruchtet hatte, so faßten die Herzoge im Herbste des J. 1562 den Entschluß, die Reformation mit Gewalt durchzuführen und die halsstarrigen Nonnen zu ihren Verwandten zurückfahren zu lassen. Doch dies erreichten die Herzoge auch nicht. Als nach heftigen Kämpfen die Herzoge persönlich in Dobbertin die elf widerspenstigen Nonnen auf die Wagen setzen lassen wollten, wanderten die Nonnen am 30. Septbr. in Procession nach dem nahen Landgute Suckwitz aus und gingen bald darauf zusammen von hier nach Lübz, um sich unter den Schutz der Herzogin zu stellen 1 ), welche sie auch aufnahm und vertheidigte. Die Herzogin schrieb sogleich an ihre Söhne, um ihr und der Nonnen Verfahren zu rechtfertigen und um Gerechtigkeit zu bitten. Am 11. Octbr. erhielt sie von den Herzogen die Antwort, daß sie ihr über ihr Thun und Lassen auf ihrem Leibgute zwar keine Vorschriften machen könnten, sie aber freundlichst gebeten haben wollten, die Nonnen in ihrer Gotteslästerung nicht zu bestärken, sondern von sich zu entlassen, damit sie baldmöglichst ziehen könnten, wohin sie wollten. Die Sache machte natürlich großes Aufsehen, da die beiden regierenden Herzoge persönlich zu Dobbertin die äußerste Gewalt gebraucht hatten und die Herzogin Mutter sich an der Spitze der katholischen Nonnen in Lübz feindselig gegenüberstellte. Viel weiter durfte es freilich nicht kommen.

Der Herzog Christoph ward nun bald wieder die Ursache großer Seelenleiden für die Herzogin. Der Erzbischof Wilhelm von Riga war am 4. Febr. 1563 gestorben. Des Herzogs Christoph Verfahren in den Anstalten zur Einnehmung des Erzbisthums waren aber so unpolitisch und ungeschickt, daß die Polen, welche unterdessen Liefland erhalten hatten, ihn belagerten und am 4. Aug. 1563 wieder gefangen setzten 2 ); er ward nun 6 Jahre lang, getrennt von seinen Dienern, welche an verschiedenen Orten eingesperrt wurden, nach und nach an verschiedenen Orten strenge gefangen gehalten, am längsten in dem Schlosse Rauen, 12 Meilen von Warschau 3 ). Der Herzog Johann Albrecht machte zwar wiederholt und ununterbrochen die großartigsten Unternehmungen, um seinen Bruder zu befreien und ihm das Erzbisthum zu erhalten, ja er ging


1) Vgl. die angehängte Geschichte der Reformation des Klosters Dobbertin.
2) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 81 flgd. und Rudloff M. G. III, S. 176 flgd.
3) Vgl. die Leichenrede auf den Herzog Christoph von dem ratzeburgischen Superintendenten Conrad Schlüsselburg, welcher früher des Herzogs Hofprediger und Vertrauter gewesen war.
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im J. 1564 auf den polnischen Reichstag, wo ihn alle seine Diener verließen und er zuletzt ganz allein stand; jedoch war alles vergeblich. Der Herzog Christoph erhielt erst im J. 1569 seine Freiheit wieder, nachdem er auf das Erzbisthum hatte Verzicht leisten müssen, und kam im Sommer 1569 in Meklenburg wieder an, mit nichts als mit einem Schatze herber Erfahrungen bereichert. Der König von Polen erklärte dem Herzoge Johann Albrecht am 2. Febr. 1564, daß "die Frau Mutter an des Herzogs Christoph Vornehmen groß Schuld und Ursache habe". Die Herzogin sah ihren Sohn nicht wieder.

Am 24. Febr. 1566 ward die Prinzessin Anna, welche an ihres Bruders Johann Albrecht Hofe gelebt hatte, mit dem Herzoge Gotthart von Curland zu Königsberg vermählt, wohin sie von der Herzogin Anna Sophie, ihrer Schwägerin, geleitet worden war.

Die Herzogin Mutter litt allerdings stark unter den Bedrängnissen ihres Sohnes und bot auch alle ihr zu Gebote stehenden Mittel zur Befreiung desselben auf. Sie wandte sich an die katholische Partei und benutzte für ihre Zwecke den Ritter Friedrich Spedt, der allerdings viel projectirte, reis'te, sprach und schrieb, aber, wie gewöhnlich, nichts ausrichtete. Im J. 1567 war Spedt bei dem Bischofe zu Augsburg, Cardinal Otto v. Truchseß=Waldburg, um denselben zu einer Fürbitte bei dem Könige von Polen zu veranlassen. Der Bischof empfing seinen "alten Bekannten Friedrich Spedt" sehr freundlich und vernahm "mit nicht geringer Anmuthigkeit", daß die Herzogin "bei der alten, wahren christlichen, katholischen Religion standhaft" beharre, und ward dadurch desto mehr bewogen, der Herzogin freundliche Dienste zu erweisen, und nicht nur an den König von Polen, sondern auch an andere Potentaten Fürschriften für den Herzog Christoph zu erlassen. Der Bischof schickte ihr am 14. Julii 1567 zum Geschenke ein kunstreiches Paternoster und bat 1 ) um gleiche Gunsterweisung. Er hatte von dem Ritter Friedrich Spedt erfahren, daß die Herzogin besondere Heiligen=Reliquien in Besitz habe; er bat nun die Herzogin, ihm für seine im Bau begriffenen Capellen zu Dillingen einige Stücke von den Reliquien schenken und dem Ritter Spedt zur Verwahrung und Uebersendung übergeben zu wollen, damit sie nach ihrem Tode nicht in andere Hände und in Mißachtung kämen; zur Vergeltung versprach ihr der Bischof, ihr in der von ihm ange=


1) Vgl. Anlage Nr. 30.
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fangenen Capelle in der Collegiat=Kirche S. Hieronymi zu Dillingen einen ewigen Jahrestag stiften und halten lassen zu wollen.

Zu derselben Zeit verbot die Herzogin den Einwohnern der Stadt Lübz, die ihnen auferlegte Beisteuer zu der Besoldung des lutherischen Pfarrers Bergius zu entrichten, wogegen ihr am 23. März 1567 ihr Sohn Johann Albrecht zu bedenken gab, daß er sich, falls sie gegen seine Prediger feindselig zu verfahren fortfahren würde, veranlaßt fühlen könnte, gegen ihre katholischen Priester eben so zu handeln 1 ).

Friedrich Spedt traf aber bei seiner Rückkehr mit den katholischen Briefen und Geschenken die Herzogin nicht mehr am Leben, da sie während der Zeit zum ewigen Frieden eingegangen war. Sie starb am 19. Junii 1567 zu Lübz.

Die Herzogin war längere Zeit vor ihrem Tode leidend und mit ihrem jüngsten Sohne Carl, der bei dem Tode seiner Mutter im 27. Jahre stand, allein auf ihrem Leibgedinge Lübz, von aller andern Sorgfalt Verwandter und Freunde verlassen. Am 19. Junii 1567 meldete der Herzog Carl in einem gemeinschaftlichen Briefe an seine Brüder Johann Albrecht und Ulrich, "daß ihre Mutter eine Zeit lang mit Leibes Schwachheit befallen gewesen sei und die Schwachheit jetzt so sehr überhand genommen habe, daß nunmehr kein Leben mit derselben zu vermuthen und ihr Gottes Hülfe und Beiwohnung zu wünschen sei". Aber noch ehe der Brief abgeschickt ward, war die Herzogin schon entschlafen. Es ist dem Briefe ein kleiner Zettel angelegt, des Inhalts: "Auch freuntliche, geliebte Brudere. Eben nachdem wir kegenwertigen Brieffs zeiger an E. L. mit vnserm schreiben abgefertigt gehabt, ist hochgedacht vnsere geliebte fraw mutter von diesem Jamerthal in Gott verscheiden". Die Umstände ihres Todes waren sehr ergreifend und folgenreich. Hederich 2 ) berichtet: "1567. Den 19. Junii stirbt in Hertzog Carls ihrer Fürstlich. Gnaden jüngstes Sohns Armen die Fürstliche Wittwe Frau Anna, geborne Margräfsin zu Brandenburg, Hertzog Albrechts zu Meckelnburg Gemahlin". Ausführlicher schildert die Sterbescene aber Eilhard Lubinus in seiner Leichenrede 3 ) auf den Herzog Carl, indem er sagt: "Als die Mutter im Sterben ihn segnete und ihm das letzte Lebewohl sagte, drückte sie ihm im Todeskampfe die Hand so fest, daß von


1) Vgl. Anlage Nr. 29.
2) Hederich's Schwerinische Chronica S. 44.
3) Vgl. Anlage Nr. 31.
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dem krampfhaften Drucke der erstarrenden Rechten der Sohn nachher kaum losgerissen werden konnte. Dies erschütterte den durch das Abscheiden der Mutter ohnehin schon ergriffenen Geist des Sohnes so sehr, daß er nicht nur in Geistesabwesenheit ("animi deliquium") verfiel, sondern auch durch seine Liebe zur Mutter andere, schwerere Folgen zu tragen hatte, woher er immer mit einer Schwerfälligkeit im Sprechen behaftet blieb". Daher ist es auch erklärlich, daß der Herzog Carl der Beisetzung seiner Mutter in Schwerin nicht beiwohnen konnte; der Herzog Ulrich schreibt am 24. Junii, daß "Hertzogk Carol, dessen Lieb ohne daß mit gebrechlichkeit itzo dermassen verhafft, das auch dieselb der bestettigung vnd begrebnus vnser geliebten Fraw Mutter in der Person nicht hatt beiwonen mugen, sondern sich auff dem Hause Luptz notwendig enthalten mussenn".

Der Herzog Johann Albrecht schickte sogleich noch am 19. Junii den schweriner Amtmann Joachim v. Karstedt und den Hauptmann und Rath Heinrich v. Pelican nach Lübz, um alles Nöthige zu besorgen, und den Rath Joachim v. Wopersnow an seinen Bruder Ulrich, um diesem den Todesfall anzuzeigen. Der Herzog Ulrich kam auch sogleich zum 20. Junii Vormittags nach Schwerin, reiste aber noch an demselben Tage nach Güstrow zurück. Am 20. Junii fragte der Herzog Johann Albrecht bei seinem Bruder Carl an, ob er von ihrer Mutter "bei ihrem Leben vernommen habe, an welchem Orte Ihre Gnade nach ihrem Absterben zu ruhen und begraben zu werden begehret", und ob ihr Testament darüber Auskunft gebe. Als nun Herzog Carl antwortete, daß "ihre Mutter vor ihrem Abschiede keinen sonderlichen Ort ihrer Begräbniß vorgeschlagen, sondern in ihrem letzten nur gebeten habe, sie nicht zu balsamiren, sondern förderlichst zur Erde zu bestättigen", so kamen alle Herzoge darüber ein, "sich den nächsten Ort Ihrer Gnaden Begräbniß als zu Schwerin gefallen zu lassen", obgleich der Herzog Ulrich nichts lieber gesehen hätte, als daß ihre Mutter bei ihrem vielgeliebten Vater zu Doberan hätte bestattet werden mögen; dies war aber wahrscheinlich dem Herzoge Johann Albrecht nicht genehm, da der Herzog Albrecht, der Vater der Herzoge, im J. 1547 "im", d. h. dicht hinter dem Hochaltare der Kirche zu Doberan 1 ), als in dem dortigen Kloster das Papstthum noch bestand, begraben worden war. Gegen den Wunsch der Mutter, der aber dem Herzoge Johann Albrecht zu spät bekannt ge=


1) Vgl. Jahrb. XIX, S. 371 flgd.
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worden war, hatte dieser wegen der warmen Tage sogleich durch den Dr. Sigismund Crull und seinen Barbier Meister Peter die Leiche einbalsamiren und den Sarg mit Pech versehen lassen. Der Herzog Ulrich äußerte nicht allein hierüber und über den Ort des Begräbnisses seine Unzufriedenheit, sondern auch den Wunsch, daß "das Begräbniß anderen Herren und Freunden zu Ehren etwas stattlicher und ehrlicher hätte bestellet werden mögen", gab sich jedoch zufrieden. In dem erst später bei der Inveutur aufgefundenen Testamente hatte die Herzogin freilich bestimmt, "ihren Leichnam zu Lübz in der Kirche vor dem hohen Altar unter einem Steine zu der Erde zu bestätigen und nach der alten christlichen Religion zu begraben".

Die Herzogin starb am Donnerstage den 19. Junii. Am Freitage den 20. Junii theilten die beiden Brüder dem Herzoge Carl mit, daß sie beabsichtigten, die Leiche am Donnerstage den 26. Junii nach Schwerin hinüberzuführen. Aber noch an demselben Tage, den 20. Junii, meldete der Herzog Johann Albrecht auf den Vorschlag des Herzogs Carl seinen Brüdern Ulrich und Carl, daß die Leiche schon am Sonntage den 22. Junii nach Crivitz gebracht werden solle, um am 23. zur Beisetzung nach Schwerin abgeführt zu werden. Da aber der Herzog Ulrich dies bestimmt ablehnte, da er und seine Gemahlin so bald mit den Trauerkleidern nicht fertig werden könnten, so ward die Beisetzung auf Mittwoch den 25. Junii, den sechsten Tag nach dem Absterben, festgesetzt. Der Herzog Carl sollte die Leiche am Dienstag gegen Abend in Crivitz, der zweiten Leibgedingsstadt der Herzogin, einbringen, wo sie die Nacht stehen bleiben sollte. Es verhießen auch der Herzog Carl, "wenn es sein könnte", die Leiche mit ungefähr 30 Pferden bis Crivitz zu begleiten, und der Herzog Ulrich, am Dienstag den 24. Junii oder am Mittwoch früh mit seiner Gemahlin in Crivitz einzutreffen. Der Herzog Ulrich traf aber schon am 23. in Lübz ein, um nach seiner Weise selbst nach dem Rechten zu sehen und die Leiche zu begleiten, da er seinem Bruder Carl so leidend fand, daß dieser "nothwendig zu Hause bleiben mußte". Die Leiche ward daher unter Begleitung des Herzogs Ulrich am 24. bis Crivitz und am 25. nach Schwerin gebracht.

Die Leiche der Herzogin ward also am 25. Junii im Dome zu Schwerin in Gegenwart der Herzoge Johann Albrecht und Ulrich und deren Gemahlinnen und Kinder "in das fürstliche Begräbniß beigesetzt", wobei der schwerinsche Superintendent Dr. Wolfgang Peristerus eine Predigt hielt aller=

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dings gegen den Willen der verstorbenen Herzogin, welche in ihrem bei ihrem Begräbniß noch nicht eröffneten Testamente vom 25. März 1557 bestimmt hatte, daß ihr Begräbniß nach der alten Religion mit Seelenmessen u. s. w., und nicht auf die verführerische lutherische Weise gehalten werden solle. Das war jetzt freilich unter den Augen der Herzoge Johann Albrecht und Ulrich nicht mehr möglich. Es ward auch keine Predigt und kein Andenken, so viel bis jetzt bekannt geworden ist, in den Druck gegeben, obgleich dies damals allgemein Sitte war.

Mit diesen actenmäßigen Nachrichten über das Begräbniß der Herzogin stimmt denn auch im Allgemeinen die Nachricht überein, welche Hederich 1 ) bringt:

"1567 den 19. Junii stirbt in Hertzog Carls ihrer Fürstlichen Gnaden jüngstes Sohns Armen die Fürstliche Wittwe Frau Anna, Hertzog Albrechts zu Meckelnburg Gemahlin, wird folgenden 23. von beyden Söhnen Hertzog Christoff und Hertzog Carl biß gen Krivitz begleitet, von dannen sie wieder ihren Weg nach Lüptz genommen, Die Fürstliche Leich aber den 25. von Hertzog Johans Albrechten und Hertzog Ulrich samt beyder Gemahlin, jungen Herrn Johanne und Sigismundo Augusto und Fräulein Sophia unterwegens angenommen, in die Thum=Kirche gebracht und nach gehaltener Predigt vom Superintendente Doctore Wolffgango Peristero in die fürstliche Begrebnis beygesetzt".

Unrichtig ist in dieser Angabe, daß die Herzoge Christoph und Carl die Leiche bis Crivitz begleitet haben; denn Herzog Christoph saß gefangen in Liefland und Herzog Carl krank im Schlosse zu Lübz.

Die Leiche der Herzogin Anna steht noch im Dome zu Schwerin in dem fürstlichen Grabgewölbe unter der ehemaligen Heiligen=Blut=Kapelle hinter dem Altare dem jetzigen fürstlichen Begräbnisse (vgl. Jahrb. XIII, S. 176).

Mit dem Tode der Herzogin hörte der Katholicismus in ihren ehemaligen Leibgedingsämtern sofort gänzlich auf.

So endete ein fürstliches Leben, das zum großen Theile Kummer und Sorge und Anstrengung gewesen war und doch nichts wirkte und erreichte, weil es die große Zeit nicht aufzufassen verstanden und, in Abschluß gegen jeden äußern Einfluß, dem tiefen, religiösen Ernst der Mitwelt nicht entgegengekommen war.


1) Vgl. Hederich's Schwerinische Chronica, S. 44.
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Gleich nach ihrem Tode brachen wieder Uneinigkeiten zwischen den beiden regierenden Herzogen Johann Albrecht und Ulrich aus. Der Herzog Johann Albrecht hatte gleich nach dem Tode seiner Mutter einige Beamte nach Lübz geschickt, um "alle Verlassenschaft daselbst inventiren und versiegeln zu lassen". Dies war wohl ganz in der Ordnung. Da aber der Herzog Ulrich seinem Bruder "an den beiden erledigten Leibgedingsämtern keine Gerechtigkeit mehr geständig, als sich selbst", so sandte er auch schon am 20. und 21. Junii an den Herzog Carl nach Lübz den Secretair Melchior Danckwart, um zu erkunden, was der Herzog Johann Albrecht daselbst vorgenommen habe, und den Heinrich v. Kleinow und Fritz v. Podewils, um im Verein mit des Herzogs Carl dazu Verordneten "auf alles Thun ein fleißiges Aufmerken zu geben und auf alle Sachen ein fleißiges Aufachten zu haben und was von des Herzogs Johann Albrecht Verordneten versiegelt sei, auch versiegeln zu lassen, damit dasselbe in gleiche Verwaltung genommen und Uneinigkeit und Zwietracht verhütet werde". Als der Herzog Ulrich zur Empfangnahme der Leiche seiner Mutter nicht, wie verabredet war, am 24. Junii nach Crivitz, sondern schon am 23. nach Lübz gegangen war, ordnete er hier im Vereine mit seinem Bruder Carl ziemlich gewaltthätige Bestimmungen an und erließ darüber sogar ein Patent d. d. Lübz am Tage Johannis Baptistä, d. i. 24. Junii, 1567, des Inhalts: "Da er bei seiner Ankunft in Lübz befunden, daß sein Bruder Herzog Johann die Seinigen dahin abgefertigt habe, um sich aller Gewalt des Hauses und was dem anhängig zu unterziehen, ihm aber nichts als die Inventirung einzuräumen, und er seines Bruders Beginnen nicht anders habe verstehen können, als ihn um seine Gerechtigkeit zu bringen, obgleich seiner Mutter Leibgedingsämter ihm wie seinem Bruder anheimgefallen seien, so sei er bewogen worden, mit seinem Bruder Herzog Carl das Haus Lübz durch seine Diener Balthasar Gans Herrn zu Putlitz, Fritz v. Podewils, Hans v. Leipzig und David v. Konsperg besetzen zu lassen, mit dem Befehle, Niemanden, er sei wer er wolle, darauf zu gestatten, auch seinen Bruder Herzog Johann Albrecht nicht, es sei denn, daß sie beide zusammen zu Lübz ankämen". Es ist noch eine Abschrift dieses Patents vorhanden, welche vom 8. Julii 1567 zu Güstrow datirt ist.

Daß unter allen diesen Verhältnissen die Beisetzung der Leiche der Mutter nicht in sehr herzlicher stimmung vor sich ging, läßt sich leicht denken.

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Am 5. und 6. Aug. 1567 ward das Inventarium über den Nachlaß der Herzogin aufgenommen. Für das Leben der Herzogin zeugen folgende Gegenstände ihres Nachlasses:

Eine kleyne lade, darin etlich frawen zeug vnd ein silbern Pfennig, der art, wie vor dreissig vnser her Christus verkaufft worden.
Eine lade, darin sind etliche Bede=Bucher, darunder eins in schwartz sammidt gebunden vnd mit silber wol beschlagen.
Eine lade, darin Vitalia, dauon die Papejogen gespeiset werden.
Ein kasten darin ein positiv.
Eine lade stehet beim bedde in der kleynen schlaffcammer, darin ir furstlich gnaden handschrifftte eytel artzney vnd kunst stucklin, von Jrer F. G. geschrieben, viel daran gelegen.
Ein Pater Noster von Carniol grossen Perlen, daran ein gulden bisamknopff.
Ein christallin Pater Noster.
Ein calcidonien Pater Noster.

Im kleynen schappe an der wanth.

Ein silbern Crucifix vberguldet.
Ein silbern Monstrans vberguldet.
Ein silbern Kelch mit der patenen vberguldet
Zwei silbern a polliche n vberguldet.
Ein silbern Viaticum vberguldet.
Ein klein silbern leuchter.
Ein kuppern monstrantz, stehet im Fenster.

Folgendes tages den 6. Augusti ist in der Capellen inventiret vnd befuden worden, wie folget.

Ein silbern Kelch mit der Patenen vberguldet.
Zwo silbern Apollen vnd ein gros silbern Rauchfaß.
9 Meßgewänder.
4 andere Priesterkleider.
3 Antependien.
Ein schwartz sammidt decke vber eine leiche.
Etlich silbern spangen vberguldet mit einem langen Cristal in ein taffelken.
Ein kuppern Rauchfaß.
Etliche alte Becher.
Etliche Heiligen.
Ein Positiv.
Ein grosse Wachskertze.

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Einen sehr betrübenden Nachhall aus dem Leben der Herzogin giebt zum schlusse ihr bei der Inventirung aufgefundenes Testament, das sie schon am Tage Mariä Verkündigung 1557 also 10 Jahre vor ihrem Tode, gemacht hatte. sie bestimmte mit sehr kurzen Worten, außer der Anordnung ihres Begräbnisses, nichts weiter, als daß sie ihren ganzen Nachlaß ihren söhnen Christoph und Carl allein vermachte, und gedachte in dem Testamente ihrer ältern söhne Johann Albrecht und Ulrich und ihrer einzigen Tochter Anna, Herzogin von Curland, mit keinem einzigen Worte, enterbte also ihre älteren Kinder. sie sagt in dem Testamente:

"Demnach gebe ich - - - alles, was ich habe, - - - und anders, das ich gebessert, gezeuget, gekauft und erobert habe, dieweil ich meine Leibgedingsämter als Lübz und Crivitz inne gehabt habe, alles was über dem Inventarium ist und befunden wird, als ich die zwei Aemter - - eingenommen habe, alles den hochgebornen Fürsten Herrn Christoph und Carl Herzogen zu Meklenburg, meinen beiden jüngsten herzliebsten Herrn und söhnen, - - - denn und nachdem der hochgeborne Fürst mein freundlicher, herzallerliebster Herr und Gemahl seliger mich und obgenannte seiner Liebden beide söhne in s. L. letztem Abschiede ganz betrübt hinter sich ganz klein, elend und unmündig gelassen, auch ihnen und mir alle s. L. Kleinode, Kleider, Silbergeschirr und anderes offentlich und wissentlich gegeben hat, aber es hat ihnen und mir keine Kraft haben mögen und ich habe es ihnen mit meiner Macht oder Gewalt nicht erhalten können".

Der Herzog Christoph antwortete am 20. Julii 1567 aus seiner Gefangenschaft in dem schlosse Rauen 1 ) (oder Roua, wie der Herzog schreibt,) auf die Todesnachricht und die Herzogin Anna am 16. sept. 1567, indem sie ihren Bruder Johann Albrecht bat, dafür zu sorgen, daß sie dasjenige bekomme, was ihre Mutter ihr beschieden habe, da sie "oft von ihrer Mutter gehört habe, daß sie nach ihrem Tode ihren Theil wohl finden werde, da sie sonst von ihrem Vater und ihrer Mutter nichts bekommen habe". Der Herzog Carl sah auch die Härte des mütterlichen Testamentes bald ein und erklärte für sich und seinen Bruder Christoph schon am 7. Aug.


1) Vgl. s. 42.
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1567, daß sie ihre Schwester "wegen ihrer weiblichen Gerechtigkeit und legitima aus der mütterlichen Verlassenschaft" schadlos halten wollten.

Die Bestimmungen des Testaments gingen der Herzogin Anna von Curland ihrer selbst und ihrer Brüder wegen tief zu Herzen und ihr bewegtes zweites schreiben, d. d. Mitau den 20. Nov. 1567, läßt uns einen letzten, tiefen Blick in die Gemütszustände der Kinder der wailand Herzogin Anna thun; die Herzogin von Curland, welche ihrer Mutter "an ihrem ganzen Hofe fürstlichem Gebrauch nach die letzte Nachehre und Betrauerung hielt", klagt schmerzlich gegen ihren Bruder Ulrich:

"Wiewol wir vnß genßlich getrostet vnnd alzeit noch gehoffet, bey ihrer seligen Gnaden leben vor derselben hinscheiden eine anzeigung mutterlichen und trostlichen neigung, die sie noch im letzten gegen vnß, der einigen Tochter, gewendet haben mochte, zu erlangen, so befinden wir doch auß der vnß zugefertigten Copey Jhrer seligen Gnaden letztes Mutterlichen willens vnd gemachten Testaments, Welchergestalt solches im wenigsten nicht geschehn, sondern alderselben verlassenschafft auf die hochgeborne Fursten hern Christoffern vnd hern Carln hertzogen zu Meckelnburg etc. ., vnsere allerseits freundtliche liebe Brudere alleine vormacht vnd vnser so wenig als auch E. L. vnd vnsers freundtlichen lieben Brudern hertzog Johans Albrechts nicht mitt einigen Worte darin gedacht, Nhun solle vnß solches alles so hoch vnnd viel vnsers teils nicht betruben, Wan wir im letzten nurt einen trostlichen Mutterlichen beschluß gegen vnß der einigen Tochter von ihrer seligen Gnaden mochten vernhommen vnd erlangt haben, vnd ist vns in warheit dieselbige von hertzen kummerlich vnd schmertzlich, daß wir die tage vnsers lebens so wenig mutterlichs trosts vnd befurderung von ihrer seligen Gnaden genossen, da wir doch vnsers wissens nicht anderß, den was wir allezeit fur gottlich, christlich vnd pillich geachtet, Jhrer seligen Gnaden die schuldige kindtliche ehrerbietung vngeferbet geleistet",

und bat ihren Bruder Ulrich, nicht um ihrer seligen Mutter deren letzten Beschluß vorzuwerfen und ihr in ihrem Ruhe=

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kämmerlein etwas vorzuhalten, sondern "weil ihr aus ihrer seligen Gnaden mütterlicher Verlassenschaft ihre frauliche Gerechtigkeit gebühre, und sie nichts verwirkt habe, weshalb sie auszuschließen sei, die brüderliche Beförderung zu thun und sie mit zu vertreten, damit sie keine Verkürzung erleide; freilich sei

"ihrer Mutter Verlassenschaft geringe genug und geringer, als sie geglaubt habe, aber wenn sie auch noch geringer wäre, so hätte sie doch gerne von ihrer seligen Mutter etwas ererbt, um es von ihrer seligen Gnaden wegen auszuheben".

Schließlich bat sie, da sie im Leben so viel erfahren habe und so weit entfernt sei, ihren herzlieben Bruder Ulrich inniglich und freundlich, aus brüderlicher Verwandtniß herzliches Mitleiden mit ihr zu haben und sich der einzigen Schwester erinnern zu wollen, und bat seine Gemahlin Herzogin Elisabeth, sich gegen sie nicht so gar fremd halten, sondern zu Zeiten mit einem freundlichen Schreiben besuchen zu wollen.

Die Herzogin Anna von Curland zog aber doch bei dem Testamente den kürzern, da noch am 26. Jan. 1570 die Herzoge Johann Albrecht und Ulrich ihre jüngern Brüder auffordern mußten, ihren ihrer Schwester gegebenen Revers wegen ihrer Gerechtigkeit zu erfüllen.

Der Herzog Carl, den man wegen seiner Herzensgüte den Braven ("probum") nannte, bezog nach dem Tode seiner Mutter zunächst die ihm überwiesenen Aemter Wredenhagen und Neu=Kalden, mit denen er zufrieden war, und brachte diese in großen Flor, da er ein einsichtiger und betriebsamer Landmann war und die landwirthschaftliche Regierung seiner Domainen mit Vorliebe trieb. "Damit er auch etwas sehen und erfahren möchte", besuchte er bald nach seiner Mutter Tode den kurfürstlich=brandenburgischen Hof 1 ), und lernte bei diesem Besuche des Kurfürsten sohn Joachim Friedrich kennen, mit dem er alle Zeit in guter nachbarlicher Correspondenz blieb. Im J. 1572 (am 8. Julii) ging er nach den Niederlanden in Kriegsdienste zu dem Prinzen Wilhelm von Oranien, den er 11 Jahre vorher bei dessen Vermählung 2 ) in Be=


1) Vgl. Lucas Bacmeister Leichpredigt auf den Herzog Carl.
2) Vgl. Eilhard Lubinus Leichenrede auf den Herzog Carl. Lubinus berichtet, daß Herzog Carl 11 Jahre vor seiner belgischen Reise mit seinem Bruder Ulrich den Hochzeitsfeierlichkeiten beigewohnt habe. Bacmeister irrt, wenn er sagt, daß dies nach der Mutter Tode geschehen sei, da die Vermählung des Prinzen von Oranien mit Anna von Sachsen im J. 1561 geschah.
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gleitung seines Bruders Ulrich kennen gelernt hatte. Er diente in den Niederlanden drei Jahre lang in dem Kriege gegen den Herzog Alba und kehrte im Jahre 1575 wieder in das Vaterland zurück. Herzog Carl ward in der Folge ein väterlicher Regent, obgleich er nie bedeutende Kraft und Thätigkeit entwickelte und sich auch nicht vermählte 1 ).



1) Vgl. Rudloff M. G. III, 2, s. 109.
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Anlagen

zur

Lebensbeschreibung der Herzogin Anna


Nr. 1.
D. d. Cölln a. d. Spree. 1515. Octbr. 2.

Als heut dato die wolgebornn, Edlenn, Gestrengenn vnd vehstenn herr Philipps Graue zu Waldeck, Cunrath von Waldenstein hoffmeister, Philipps Meysenbach Marschalck zu Hessen vnd Wilhelm von Dornberg, verordente vnd geschickte Reihe der hochgebornn furstyn frawen Annen, geborn hertzogin zu Meklemburg, Lantgreffin zu Hoffen etc. . witwe, vnd der verordenten Rete des furstenthumbs Hessen vss vbergeben Credentz vnd nach fruntlicher vnd vndertheniger erbietung an den durchs leuchtigsten hochgebornnen fursten vnd herrn herrn Joachim Marggrauen zw Brandemburg, Churfursten etc. . zu Stettin, Pomern etc. . hertzogen, Burggrauen zu Nurmberg vnd fursten zu Rugenn, volgende meynung geworben habenn: Nachdem die hochberumbte hewsser des Churfurstenthumbs zu Brandemburg vnd furstenthumbs zu Hessenn altensherr in erbeynung vnd fruntlicher verwantnus gestanden, sich auch fruntlich, retlich vnd hulfflich Jn Jrem anlyggen gegeneinander ertzeigt haben, darumb gnante Jr gnedig fraw, auch die Reihe vnd ausschos des furstenthumbs zu Hessen gnaigt vnd willig, solch fruntlich verwantnus vnd herkomen mehr zu uornewenn vnd zu bestettigen, dan hieuor gescheen, vnd daruff fruntlich vnd vndertheniglich gebetten, das vnser gnedigster herr der Churfurst zu Brandemburg dem hochgebornn fursten vnd herrn herrn Philippsen Lantgrauen zu Hessen etc. . seiner Churfurstlichen gnaden Tochter eine zum sacrament der heiligen ehe vermeheln vnd versprechen wolt, mit ferrerem Jnhalt Jrer Werbung vnd erbietung:

Daruff hat vnser gnedigster herr der Churfurst von Brandemburg nach manchfaltiger Rede vnd widerrede volgende antwort gegeben, das seinen Churfurstlichen gnaden das loblich fruntlich herkomen, buntnus vnd eynung zwischen den hewsernn Brandemburg vnd Hessen vnuorborgenn, vnd wol sich sein Churfurstlich gnade zu dem mit gotts hilff solicher verwantnus nach aller gebur wissen zu haltten. sein Churfurstlich gnade ist auch vff solich fruntlich vnd vnderthenig er=

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suchen vnd Bett zu solicher fruntschafft nicht vngeneigt, sunder wolgemeint, seiner Churfurstlichen gnaden Eldste tochter frewichen Anna vnserm gnedigen herrn Lantgraff Philippsen etlichen zu uermahelen, mit ausfertigung vnd heyrat gelt nach herkomenn des Churfurstlichen hawsses zu Brandemburg, Das ist von seinen Churfurstlichen gnaden vff ersuchenn der geschicktenn gedewt worden, Also Zehn tawsent gülden heyrat gelt vnd die ausfertigung, wie vormals seiner Churfurstlichenn gnaden Swesternn, die hertzogin von Holstein vnd Mecklenburg, geschmückt vnd vergebenn sein.

Doch das widerumb die vermechtnus vnd leipzucht vff zwentzig tawsent gulden nach gewonlichem herkomenn gestalt vnd dartzu die morgengabe verordent vnnd gegeben werd, mit dem widerstal soll es gehaltten werden wie Jm reich gewonlich.

Wo sich auch begebe, das gemelte vnsers gnedigsten herrnn des Churfursten Eldste tochter frewichen Anna vor voltziehung solicher heyrat nach dem willen gotts versterbe, ist aus voriger Bit vnd fruntlichem zugeneigtem willen beredt worden, was mit frewichen Annen also wie obsteet besprochen ist, das soliches mit eldsten vnsers gnedigsten herrn Tochter, so alsdan Jm leben sein wirt, obberurter maß soll voltzogenn vnd verheyrat werden.

Wo solchs, wie obstet, vnser gnedigen frawen vnnd der lantschafft zu Hessen geliebt, das alßdan Jr gnad vnd die von der lantschafft Jr volmechtig Rete zum schirsten hieher senden, solch heyrat mit briue vnd Sigelen, glubden vud zusagen zu uoltziehn, Also wan Lantgraff Philipps sein funfftzehn Jar vnd frewichen Anna Jr dreitzehn Jar anrurt, das sie alsdan an einem gelegen ort der Marck zu Brandemburg per verba de praesenti nach aufsatzung der Cristlichen kirchen solichn heyrat personlich beschliessen vnd zu beqwemer Zeit Jr ehiich beylager halten.

Jtem das auch zwischen vnserm gnedigsten herrn, dem Churfursten, vnser gnedigen frawen der Lantgreffin, zusampt Jrem Son Lantgraff Philipsen vnd der lantschafft ein verschreibung solicher heyrat vffgericht, dieselben artickel wie obstet zu haltten, Also welch teil dem abfellig vnd darentgegen handelen wurde, soll dem anderen teill Sechstawsent gulden zu geben verfallen vnd schuldig sein, one einrede vnd behelff zu entrichttenn, nach vermoge der verschreibungen, die derhalben sollen notturfftiglich vffgericht werden.

Wo auch vnser gnedige fraw di Lantgreffin vnd die lantschaft von Hessen Jn dem obberurtten artickelen einicherlei ge=

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brechenn hetten, darumb zusamenschickung der Rete notturftig, wil vnser gnedigster herr der Churfurst geneigt sein, vff gelegen Malstat die Rete zusamen zu schicken, sich ferrer der Jrrigen artickel zu vnderreden vnd zu uortragenn. Auch soll alsdan von beiden teilen vnser gnedigster herr der Ertzbischoff zu Meintz vnd Magdeburg Churfurst vnd primas als hendeler ersucht werdenn, seiner gnaden Reihe zu solichem tag auch zur stet zu schicken, Wes sich beider Churfursten vnd fursten Rete nicht vertragen mochtenn, das sein gnad oder seiner gnaden Rete solichs zu mittelen vnd zu uorgleichen haben.

Solchs haben die geschickten Rete von Hessen vff ein antragenn angenohmen vnd bewilligt, das vnser gnedige fraw von Hessen vnd die lantschafft vnserm gnedigsten herrn dem Churfursten zwischen hir vnd weynnachten schirst entlich antwort, wes des Jr gemut ist, eroffnen sollen. Actum Coln an der Sprew, am dinstag nach Michaelis, Anno etc. . XV°.

Nach einer Abschrift von einer aus dem Provincial=Archive zu Magdeburg stammenden gleichzeitigen Copie im königl. Haus=Archive zu Berlin.


Nr. 2.
D. d. Marburg. 1516. Febr. 6.

Was wir allzeit Ehren, Liebs vnd guts vermögen, Vnd vnser vnderthenig, gantzwillig dinst zuuor. Erwirdigster in got uatter, Hochwirdigster, Hochgeborner Fürst, Besonder, Lieber herr, Oheim vnd gnedigster herr. Wir haben verschiner Zeit den Hochgebornnen Durchleuchtigsten Fürsten vnd Herrn Herrn Joachim Marggrauen zu Brandenburgk etc. . Churfursten, zu Stettin, Pomern etc. . Hertzogen, vnsern besondern Lieben Oheimen vnd gnedigsten hern, Aus sonderlicher freuntlicher vnd vndertheniger neigung vnd gutem willen durch vnsere Treffenliche Potschafft Ersuchen vnd seiner Tochter Eine Dem hochgebornnen Durchleuchtigen Fürsten vnd herrn herrn Philipssen Lantgrauen zu Hessen, Grauen zu Catzenelnboggen etc. ., vnserm freuntlichen lieben Sone vnd gnedigen herrn, zum Sacrament der heilgen Ehe zu geben zuzusagen Bitten Lassen, Auch von seiner Marggraue Joachims Lieb vnd furstlichen gnaden darauf freuntliche vnd vnser der Rethe halben gnedige Antwort entphangen, Doch So haben dieselben sein Lieb vnd Furstlich gnad vns dabey Ein Nottel vberschickt, welhrmassen dieselben Solch freuntschafft furzunehmen vnd zu besliessen für gut Bedacht. Darauff haben wir seiner lieb vnd fürstlichen gnaden

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vnsers Sons vnd gnedigen herrn, auch vnser notdurfft in schrifften widerumb zu erkennen gegeben, Jnn welhen vnd andern ettliche Artickel verleibt werden, der wir noch ettlichrmassen vnuergleicht sein. Derhalben wir von beiden theiln vnsere Rethe ann gelegene Malstadt zusamenzuschicken, Auch ewr Lieb vnd Furstlich gnad Sich Jnn den Dingen freuntlicher vnterhandlung zu vnderziehen vnd zu pflegen zu ersuchen für Nutz vnd gut angesehen haben, wie ewr lieb vnd Furstlich gnad aus Jnnliggender Abschrifft, dasselbig auch Zeit vnd Stadt, wann vnd wo wir solh zusammenkhomen gelegen zu sein bedencken, vernehmen werden, Ganntz freuntlich vnd vnderthenigklich bitten, Ewr lieb vnd Furstlich gnad wollen Sich beiden theilen zu freuntschafft vnd gutem mit solher Sachen beladen vnd Jr treffenliche Rethe auf solhen tag Nemlich Misericordia domini gein Northawsen fertigen, Also das dieselben auf den Abend daselbst einkhomen, volgends tags die handlung furzunehmen. Das wollen wir Annstadt vnssers freuntlichen lieben Sons vnd gnedigen herrn vmb ewr lieb vnd furstlich gnad gern freuntlich vnd vnderthenigklich verdienen.

Datum Martpurgkh, Freitags nach Esto mihi, Anno domini XVI°.

Anna, von gots gnaden geborn Hertzogin von Meckelburgkh, Lantgreuin zu Hessen, Greuin zu Catzenelnboggen etc. . Wittwen vnd die Verordenten Rethe desselbigen Furstenthumbs.

Dem Erwirdigsten in got uattern, Hochwirdigsten,
Hochgebornnen Fursten vnd herrn herrn
Albrechten, des heilgen Stuls zu Meintz vnd
Stiffts Magdeburgk Ertzbischouen, Churfursten
des heilgen Romischen Reichs, durch Germanien
Ertzcanntzler vnd Primaten, Administrator zu
Halberstadt, Marggrauen zu Brandenburg, zu
Stettin Pomern, der Cassuben vnd Wennden
hertzogen, Burggrauen zu Norembergk vnd fursten
zu Rügen, vnserm besondern lieben herrn Oheimen
vnd gnedigsten hern.

(Lantgraffin zue Hessin des tags halben zue Northaussen vff Sontag misericordias domini zue beschicken, doruff der tag von meinem gnädigen hern vff negsten mitwochen dornach- - -ist.)

Nach dem aus dem Provincial=Archive zu Magdeburg stammenden, jetzt im königl. Haus=Archive zu Berlin befindlichen Originale.


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Nr. 3
D. d. 1521. Mai 19.

Hochgebornner fürst, freuntlicher lieber oheme. Jch hob heut dato e. l. briff entpfangen vnd will mich gerne e. l. beger nach halden. Dieweyl mich aber e. l. bittet, newe zeytung mitzuteylen, will ich ewer lieben nicht bergen, das meyne Swester vngeferlich vor dreyen Wochen ist aus dem kloster durch meyne anregung getzogen vnd die heylose kappe abgelegt vnd das weltlich kleydt wider angetzogen, ßo hab ich auch sunst e. l. vorigen beger nach mitt meyner frawen vnd mutter geredet vnd befinde ire gnad woll dartzu geneygt, dergleychen ist meyne freuntliche liebe Swester auch wol dartzu geneygt vnd sall, ab got wil, noch e. l. eliche gemahel werden. So weys e. l. an zweyuel meyn gemute auch woll. Derhalben ist meyn rat, als ichs trewlich mitt e. l. meyne, das sich e. l. vffs erste, so meyn her vater wider inheymisch kumpt, in eygner person zu seyner gnaden wolde fugen vnd mitt im von disen sachen handelen, dan ich vorsehe mich gentzlich, das meyn her vater am negsten montag zu Wurmbs ist auffgewest. Jch schicke auch e. l. ne tzeytung zu, darauß e. l. klerlich zu uernemen, wie es meynem heren vater allenthalben mitt Pomern vnd auch mitt Brunswick gangen ist, auch sonst andere zeytung, wie e. l. hiebey wirt finden. Jst derhalben meyn freuntlich bete, e. l. wolle sulche zeytung e. l. hoffmeyster auch lasen leßen vnd im von meynentwegen vil guter nacht sagen. Jch wollte e. l. vorlangst geschriben haben, so ich nicht durch etliche krancheyt were vorhindert worden. Hiemitt wil ich mich e. l. freuntlich beuolhen haben vnd bitt, e. l. wolle mir die gebetlin vffs furderlichst zuschicken. Datum am Pfingstag, anno dom. 1521.

Joachim m. z. B. der Junger     
manu propia.               

Dem hochgebornnen fursten, herrn
Albrechten, hertzogen zu Meckelnburg,
fursten zu Wenden, grauen zu Swerin,
der lande Rotstock vnnd Stargart herr,
vnnserm freuntlichen lieben ohmen vnnd swager.

Jn seiner lieb eigen hand sunst anders niemants auffzubrechen.
(L. S.)
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Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin, versiegelt mit einer Gemme, welche einen jugendlichen Imperators(?)=Kopf darstellt.


Nr. 4.
D. d. 1521. Oct. 25.

Hochgebornner furst, freuntlicher lieber schwager. Jch gebe e. l. freuntlicher wollmeynung zu erkennen, das meyn freuntlicher, lieber her vnd vater sampt meyner freuntlichen lieben frawen vnd mutter, ewer lieben zukunfftige gemahel, meynen andern swestern, bruder vnd mir frisch vnnd gesunt seyn. Solchs erfur ich alletzeyt gern von e. l. als von meynem freuntlichen lieben herrnn vnd swager, vnnd will darauff e. l. nicht bergen, der jungsten abred nach, die ich mitt e. l. gehabt das meyn gnediger vnd freuntlicher lieber her vnd vater gedenck selbs vff negsten Martini zu rennen, so seyn gnad uort kan vff kommen. Desgleychen so wil ich auch e. l. zu eren meyn erstes stechen thun, derhalben bitt ich e. l. wolle komen vnd rustmeyster ßin. Ob nun e. l. auch rennen wil, das stell ich in e. l. geuallen, wol wolt ich bitten, so es vmmer muglich wer, zu geschehen. Eyns will e. l. auch nicht bergen, das ich gehort hab, das eß ser gut sol seyu, das man eyn saphir zum trewring gebe, vnd vnden in den rinck ein engelbottschafft stechen lase, so sol es den beyden eleuten nummer vbel gen. Solchs alles hab ich e. l. in freuntlicher wollmeynug nicht wollen bergen, dan e. l. freuntliche dinste zu ertzeygen bin ich zu thun willig. Datum eylendes freytags nach 11000 virginum, anno domini 1521.

Joachim margraff z. B. etc. .     
manu propria.               

Dem hochgebornnen fursteun, vnnserm
lieben oheim vnnd swager, herrn Albrechtenn,
hertzogen zu Meckelnburg, fursten zu Wenden,
grauen zu Swerin, der lande Rotstok vnnd
Stargard herrn.
          Jn seiner l. selbst hannd.

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin, versiegelt mit einer Gemme, darstellend einen bärtigen Kopf mit einer Kappe oder einem Helme, welcher auf dem scheitel (einem zurückgeschlagenen Visiere ähnlich) einen bärtigen Kopf hat.


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Nr. 5.
D. d. Lübz. 1539. Nov. 5.

Was wir liebs vnnd guts beneben vunserm freuntlichen gruß vermogen, altzeit zuuor. Hochgeborner furst, freuntlicher hertzliebster herr vnnd gemahel. - - - - So haben wir e. l. zwey schreiben an vns, dem datum haltet zu Freyburg Mitwochen nach Natiuitatis Marie, Dinstag nach Mathey apostoli, alhie empfangen vnd iren inhalt freuntlich verlesen vnd wollen e. l. hinwider freuntlicher wolmeinung nicht bergen, das wir kurz daruor ee vnd solch schreibenn vnnß zukomen, e. l. Stathalter auff nechstuergangen Sand Michaelis tag gegen schwerin einzukhomen verschreiben lassen. - - - - Wir mugen auch e. l. vnangezeigt nicht lassen, als wir am tag bernnhardy, das ist gewest den zwentzigsten tag Augusti, nach Mittag vmb ein Vhr in vnserm gemach e. l. vnd vnsern liebsten sun hertzog Christophen auff vnserm arm gehapt, Wiewol er ein tag oder zwen zuuor etwas schwach gewesen, ist innen augenplicklingen ein grosser schreck, vnnsers achten muß er ein gesicht gesehenn haben, ankumen, mit verwendtung deß gesichts, das wir nicht anderst vermeinten, dan wurde zu stunden verschaiden, ist also etwa bey einer halben stunde in solchem schrecken, wie er tode were, gelegenn. Da wir solchen Jamer vnd angst an im gesehen, haben wir alle, die so diser zeit im gemach bei vnß gewest, einhelliglichen solchen e. l. vnd vnsern sun Got dem allmechtigen zu lob vnd ehre gein dem heiligen plut zum Sternnberg mit so schwer wachs, als e. l. vnd vnser sun were, andechtiglichen gelobt, vnd als wir solchs gelupt verlopt, von stundan ist e. l. vnd vnser sun widerumb zu ime selbs komen, sein recht naturlich gesicht wider an stch genomen, auch vnß vnd die anndern widerumb erkent, darnach fein sanfftiglich bei zwei stunden geschlaffen vnd nach solchem schlaff widerumb so fröelich vnd guter ding gewest, sam ime nie nichts gemangelt, aber vber den andern tag hat inen ein hitzig fiber angestossen, das bei drey Wochen vngeuerlich gewerdt, Nun aber, got dem herrn sey lob vund danck, frisch vnnd gesund. - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
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Datum Lupze, witwochen nach omnium sanctorum, Anno etc. . XXXIX

Anna H. z. M.          
Manu propria.     

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Dem Hochgebornen Fursten Herrnn
Albrechten hertzogen zu Meckelburg etc. .
vnserm freuntlichen hertzliebsten herrn vnd
gemahell.

(L. S.)

Auszug aus dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 6.
D. d. Lübz. 1539. Nov. 9.

Hochgeborner Furst, freuntlicher, herczallerliebster herr vnd gemahel. Wo es e. l. gluckselich vnd wol ginge, were ich czu uornemen herczlich vnd hoch erfrewet. Jch hette mych nycht czu e. l. vorhoffet, das e. l. also lange vber e. l. czusagen, das e. l. myr czum berlin gethan haben, nycht lenger als acht wochen ausczubleiben, willen seynt gewesen: nun seynt e. l. sybenvnzwenzigk wochen ausgeblieben vnd haben mich in grose mue, kranckheyt vnd beschwerung alhir hinder sich gelassen, meynes vorhoffens, ich habe es vmb e. l. nycht vorschult. Nun wil ich e. l. nycht bergen, das vnser son herczog Cristoffel vor czwelff Wochen erlich schwach geworden vnd ist im myt eymen hiczigen fieber ankomen; am driten tag darnach hab ich in auff meynem arm also schwach gehabt vnd ist ym ein großer schreken ankomen, das er laut auff geschrygen hat vnd in dem sein augen gancz vorkert vnd alle czeychen des todes do vorhanden gewesen seynt, desgleichen drey stoß czu seynem herczen gekriegen gleich als dem, der vorscheyden wil, vnd ist also ein halbe stunde gancz vor todt gelegen, das kein leben mer da gewesen ist, das ich myt alle den ienigen wol bezeugen wil, die do bey gewesen seynt. Nun konnen e. l. wol gedencken, was ich vor angest vnd beschwerung in meynem herczen gehabt hab, das ich myt got beczeugen wil, der alle herczen erkent. Da nun keyn trost oder hoffnug mer da gewesen ist, seynt wir alle nieder gefallen auff die knye vnd haben czu got dem almechtigen aus grunt vnsers herczen geschriegen vnd seyn gotliche gnad vnd barmherzigkeit gebeten, vns czu helffen vnd in vnsern noten nycht czu uorlassen, vnd do neben gelobet, alle wullen vnd barfus mit im czu dem heyligen blut czum Sternebergk czu gehen vnd ein wehsen bild, als schwer er ist, da czu opffern, auff das yder man sehen

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magk die grose gnade vnd barmherczigkeit, die got an ym vnd vns erczeyget hat vnd alwege erczeyget, die yren vortrawen auff in seczen. Alsbalt das gelubt geschehen ist, hat er wieder sein gesicht, leben vnd vornunfft bekommen, welchs wir got dem almechtigen numermer czu fullen dancken konnen, vnd etlich stunde darnach geschlaffen; wie er erwacht, ist er ganz frolich gewesen, als ob er nye keyn kranckeyt gehabt hette. Des andern tages darnach hat er das fieber bekomen vnd fier wochen an alle tage schwerlich gehabt, er es in vorlassen hat. so dancke ich got von himel, der im gnediglich geholffen hat: er ist yczunt, got habe lob, ere vnd danck, frisch vnd gesundt, der gebe vord an seyn gotliche gnad vnd barmherczigkeyt. Amen. Meynenthalben wil ich e. l. nycht bergen, das ich seynt der czeyt nyt vil gesunt gewesen bin vnd mych besser gehabt, als myr gewesen ist; so habe ich auch yczunt ein grosen husten vnd wetagen in haubt, auch in der brust bekommen, das ich e. l. myt groser beschwer habe schreyben konnen; ich hoffe aber czu got, so es seyn gotlicher wille ist, das es myt der czeyt wirt besser vmb mych werden. Nun ist noch mein ganez freuntlich bete an e. l., wie bis an her geschehen, e. l. wollen sich myt den ersten wieder vmb hir ein begeben, dan e. l. ist ye also lange aus gewesen, meynes hoffens, e. l. haben yr sachen auff dis mal wol außgericht; wu es aber nycht seyn magk, bitte ich freuntlich, e. l. wollen mych czu sich hin auß bescheyden. Das erbiete ich mich ganez freuntlich vmb e. l. czu uorgleichen vnd thu hiemyt e. l. got dem almechtigen getrewlich beuelen vnd beuele mich e. l. myt wunschung vil hundert tausent gutter nacht. Datum Lupez, sontages nach leonhardus, anno XXXIX.

Anna H. z. M.          
Manu propria.     

Dem hochgebornen fursten Herrn
Albrechten hertzogen zu Meckelburgk etc. .
vnserm freuntlichen hertzliebsten hern vnd
gemahel, tzu seyner lieb aign hannden.

(L. S.)

Nach dem von der Herzogin eigenhändig geschriebenen Originale im großherzoglich meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 7.
D. d. Schwerin. 1541. März 23.

Hochgeborner furst, freuntlicher, herczallerliebester herr vnd gemahel. Jch wil e. l. nycht bergen, das mein sonn herczogk cristoff sere vnd hefftig kranck ist am fieber myt grossem husten, brustwee, vnd ich der halben gancz herczlich vnd sere betrübet bin, vnd weys nycht, wie es got der almechtige myt im machen wil, der halben bitte ich e. l. auffs allerfreuntlichst, e. l. wollen doch, so es vmmer muglich ist, nycht lange von myr seyn vnd mych hyre so elendiglich ine sulchen sorgen bleyben lassen. Jch bin auch in erfarung kommen, das meyn freuntlicher herczallerliebester bruder der kurfurst mechtig sere schwach seyn sol, bitte gancz freuntlich, e. l. wollen myr doch ezu erkennen geben, wie es seyner lieben gehet vnd myr inn dem nychtes vorbergen. Jch hab auch aus e. l. schreyben vorstanden, das ich nycht fast eylen sol czu meyner schwester, dan e. l. wollen myr wissen lassen, auff welche czeyt e. l. do hin kummen wollen, dar wil ich mych e. l. schreyben nach halten. Dan e. l. vil freuntlich willen czu erczeygen, finden mych e. l. wyllig vnd geneygt vnd thu mych hir myt e. l. got denn allmechtigen getrewlich beuelen, myt wunschung vil hundert taussent gutter nacht. Datum Schwerin, mytwochs nach oculi, anno XXXXI in eyle.

Anna H. z. M.          
Manu propria.     

Dem hochgebornen fursten hern
Albrechten, herezogen zu Meckelnburg, etc.
vnserm freuntlichen hertzlyebesten hern
vnd Gemhaln.

(L. S.)

Nach dem von der Herzogin eigenhändig geschriebenen Originale im großherzoglich meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 8.
D. d. Lübz. 1546. März 26.

Hochgeborner furst, freuntlicher [herczallerliebster] her vnd gemahel. Wir haben - - - e. l. schreyben, dar in e. l. me . . . . . - - - kapelann myt dem aller forderlichsten czuczuschicken, entpfangen. N[un] haben wir e. l. hirbeuor czwe mal geschrieben vnde gebethen, e. l. wolden vns den

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kapelan alhir so lange laßen, bis wir vnser sachen hetten außgericht. War[um]b e. l. aber so gancz eylich vnd hefftig vmb yn schreyben, [ist vns gancz] vnbewust vnd vor w . . . . . . - - [v]ns gancz sere nach dem e . . . . . . . . ent halben prister genugsam . . . . nnen konnen, vnd e. l. wissen, was vns dar an gelegen ist, vnd habe schon angefangen vnd weis got - - großen arbeyt dar vmb gethan - - vnd noch, vnd so balde der - - ein nacht auß were, so were es alles vergebens vnd musten es vbergeben. Wir hetten vns auch nycht czu [ui]l vorsehen, das e. l. vns dy yrrung [vn]de vorhinderung in dem sulte gethan haben, vnd vnser große schwere fasten vnd beten tag vnd nacht alles solt vmbsunst sei. Bitten noch gancz freuntlich, e. l. wollen yn vnd vns dißmals entschuldigen, nemen vnd ansehen, das [der] bose geyst das spiel treybet vnd [wol]te vns gerne ein vorhinderung vnd yrrung dar inne machen, das got der herre wolte gnediglich abwenden. Wir wollen aber den kapelan bis montag gewißlich e. l. czuschicken, so ist sein czeyt vmb, das [er] vns forder alhir kein nucze - - -. E. l. wollen sich in dem - - [nicht be]schweren vnd vns nycht - - [dar] myt bemugen; das erbiete [ich mich] gancz freuntlich gegen e. l. zu uorgleichen. Datum Lupcz, freytages nach annuncionis maria, anno XVI.

Anna H. z. M.     

Dem hochgebornen fursten vnserm
freuntlichen herczliebstenn hern vnd ge=
mhal hernn Albrechten herczogen zu
Megklenburgk etc. .
          Zu seiner lieb selbst handenn.

(L. S.)

Nach dem von der Herzogin eigenhändig geschriebenen, stark vermoderten Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 9.
D. d. Lübz. 1557. Junii 30.

Waß wir aus Mutterlichenn trewenn inn viell Ehren liebs vnnd gutts vermugenn zuuornn. Hochgeborner furst, freundlicher, geliepter Soenn. Nachdem wir E. L. am negstmall alhir freundlich zugesagt, denn Erbarnn, vnsernn liebenn getrewenn Christoffer Metzradten in vergangen Pfingstfeiertagenn zu E. L. zu schigkenn: Weill wir dann inenn vonn

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vns in solcher frölichen zeit vnsers hauptmans alhir zu Luptz vnud auch lieben getrewen Christoffer Hagenawen Eechtschafft nicht habenn entraten konnenn, So bittenn wir gantz freundlich, E. L. wollenn vnns inn dem freundlich entschuldigt haben vnd wissenn. Vnnd nachdem vns dann E. L. alhir auch freundlichen zugesagt, dem wirdigenn vnserm Predicanten Ern Heinrich Aerndeß seine verschreibung, darinne ime E. L. die pechte seines geistlichen Lehenes vnsernthalbenn habenn nachgegeben, (dafur wir dann E. L. zum hogstenn danckpar), versigelnn vnnd vnderschreibenn woltenn, welche dann Christoffer von Metzrad E. L. vberantworten wird, Nachmals freundlichs vnnd Mutterlichs fleiß bittend, E. L. wollenn sich gegenn gedachtem vnserm Predicanten (derselben freundlichenn zusage nahe) in dem vmb vnserntwillen freundlichen vnd vnbeschwert ertzeigenn vnnd dieselbige seine verschreibung gnediglichen vnderschrieben vnnd ferner mitt E. L. Pitzschir versigelnn, Auch wenn E. L. ferner etwas vonn vnsernn freundlichen geliebtenn Soen hertzogk Christoffer erfarenn hetten, wie es vmb S. L. sache gelegenn ist, vnns solchs alles bei geinwertigem Christoffer Metzradtenn in schrifftenn zum freuudlichesten zu erkennenn gebenn vnd in dem allen nichts verhaltenn wollenn. Daß wollenn wir hinwidervmb E. L. in allenn Mutterlichenn trewenn zu beschuldenn vnd zu uerdienen ider vnnd alle zeit vnuergessenn seinn. Datum Luptz den 30. Junii, Anno etc. LVIIten.

Von gots gnadenn Anna, gebhorne Marggraffin zu Brandenburgk, herrnn Albrechts sehligenn weylanndt hertzogenn zu Megkelnburgk nachgelassen Wittfraw.

Dem hochgebornenn Furstenn herrn
Johans Albrechtenn, hertzogen zu Megkelnburgk etc. .,
vnserm freundlichen geliebten
Soenn.

(L. S.)
Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu

Schwerin.


Nr. 10.
D. d. Lübz. 1557. Oct. 28.

Wass wir Auß Angebornnen Mutterlichenn trewen inn mehr Ehrenn, Liebs vnnd gutts vermugenn tzuuorn. Hochgebornne Furstenn, freundliche vielgeliepte Soenns. Wir habenn

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E. Liebdenn schreibenn enntpfangenn Vnd seinuß fernernn Jnnhalts Allethalbenn freundlichen vernhommenn. Souiell botriefft Auß Was dringenden vnnd Christlichem Bodennckenn auff vielfeltigs Anhaltenn der Ritterschafft vnnd Landschafft E. Liebden bewogenn seinn, Als Gots Diennst, Kirchenn, Schulen, Hospitalenn vnnd dergleichenn etc. . Jnn derselbigenn Furstenthuemb vnnd Landenn ordentlich zu reformierenn, bestellenn vnnd die offentliche Mißbreuche vnnd vnordnung zu endern vnnd verbessernn zu lassenn etc. ., Auch daß E. Liebden Jnn denselbenn vnnd vnsernn Empternn vnd gebidtenn eine reformierung vnnd Visitationn ergehenn zu lassenn entlich entschlossen habenn, Mit fernner freundlicher bitt, etzliche vnsere Rhete derselben hoffrhete vnnd Visitatoribus alßdann dartzu zuordenenn etc. .: Weill sich dann nhun E. L. onn Allenn Zweiffell woll freundlich vnnd kindlich wissenn zu berichtenn, daß wir Jnn dem Auffgerichtenn freundlichenn vertrage denn Artickell deß Friedes der Religion vnns enntlichenn furbehaltenn haben, So konnenn wir derowegenn woll leichtlich ermergkenn, daß etzliche mißghunner furhandenn seinn, denen vnsere lebenn auff dieser erdenn zum högstenn entkegenn vnnd nicht leidlich ist, Hettenn Aber Mit nichte gehofft, daß dieselbigenn vnns solten entkegenn vnnd zuwidern gewesenn seinn, Dan E. L. wurdenn sonsten vnnsere gelegenheitt woll freundlichenn behertigen vnnd vber denn Auffgerichtenn freundlichenn vertragk mittnichte beschwerenn, nach bemuhenn etc. . Vnnd ob wir dann nhun entlich wissenn vnnd vngezweiuelt seinn, daß wir Gott dem Allmechtigenn keinn Lob, Preiß, Viellweiniger einigk Christlich Wergk Jnn solcher Visitationn ertzeigenn, beweisenn, noch thuenn, Vielweiniger dadurch einige Seligkeitt vonn seiner Gotlichenn Mayesteht erlangenn konnenn, So tragenn wir nhun gar keinenn zweiffell, E. Liebden werdenn Vnns Jnhalt deß Auffgerichtenn freundlichenn Vertrages bei vnser gerechtigkeit schutzenn vnnd handhabenn. Wann Aber wir Jnn Gott denn Allmechtigenn verstorben vnnd vnsere leibgedinge Ann E. L. widerumb gereicht vnnd kommenn ist, Alßdann wollenn wir E. L. solche Visitationn geruhe vnbeschwerth vnnd Rawhlich brauchen lassenn. Aber bittenn demnach ganntz freundlich, E. L. wollenn denn Mißgunnhern vnsers lebenns nicht so gar viell glaubenn gebenn, Sondernn denn bemeltenn Auffgerichtenn freundlichenn vertragk gantz freundlich behertzigenn vnd Jnngedencke sein lassen, Vnnd solche Visitationn Vnnsers Leibgedeings hindansetzenn Vnnd darinnenn nicht gebrauchen vnnd vnns die zeitt vnnsers

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lebens bey demselbigenn vertrage vnnd vnserm alther gebrauchtem gebrauch, Auch Ordnung vnnd gerechtigkeit vnnsers Leibgedinges schutzenn, handhabenn vnnd dabey pleibenn lassenn, Vnnd ynns darvber (wie wir auch nicht hoffen) inn vnserm Allter vnnd Schwagkeit mit nichte bemuhenn, anfechtenn oder beschwerenn, wie wir vnns dann genntzlich zu E. Liebden Alls vnsern freundlichenn, vielgelieptenn Soenns freundlich versehen wollenn. Vnnd E. L. werdenn hirinnenn die Pilligkeit freundlichenn erachtenn vnnd sich freundlich, kindlich vnnd guttwilligk Ertzeigenn. Daß wollenn wir hinwidervmb E. L. inn Allenn Mutterlichenn freundlichenn trewen, Lieb vnnd Ehrenn inn Allwege zu beschuldenn freundlich vnnd geneigt befundenn werdenn. Datum Luptz denn 28. Octobris, Anno etc. LVII.

Vonn Gots gnadenn Anna, gebhorne Marggraffinn zu Brandenburgk etc. ., herrn Albrechts Seligen Weilannd hertzogenn zu Megkelnburgk etc. . nachgelassen Witfraw.

Manu propria.     

Denn Hochgebornenn Furstenn, Herrn
Johanns Albrechten vnd Herrnn Vlrichenn,
Gebrudere, Hertzogenn zu Megkellnburgk,
Furstenn zu Wendenn, Grauen zu Schwerinn,
der Land Rostogk vnnd Stargard Herr etc. .,
Vnsernn freundlichen geliepten Soens.

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 11.
D. d. [1559. Jan.]

Hochgeborner Fürst, freuntlicher, herczliebster Her vnd bruder. E. l. ist wol bewust, was beschwerung, sorge vnde muge, betrubniß, kranckheit vnde elende ich fieder meins heren vnd gemahels seligen tode gehabet habe vnde noch teglich habe, vnde sunderlich meynes lieben sons herczog cristoffers halben trage, leyde vnde habe, diewyle s. l. in seynen vnmundigen jaren von mir abgefordert ist geworden vnde myt gewalt von myr genomen, das ich in meynen großen schweren kranckheiten vnde betrubnisse keinen menschlichen trost gehabt habe, alleyne den bey den vnmun=

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digen Kindern, dy myr seliger mein herczliebester here vnde gemahel in seyner l. totbette myr czum trewlichsten vnde aller hochsten auff mein leib vnde sele befolen hat, vnde nun herczog cristoffer nicht lange darnach in franckreich vor ein gisler geseczet ist worden vnde nun czum andern mal in lifflandt geschicket vnde darselbst yn grose beschwerunge, gefengknuß, vorhafftung vnde elende vber mein vilfeldiges bitten vnde warninge gekommen ist, welchs myr eine herzliche grosse betrubnisse geben hat, wie e. l. wol aus trewherczigen gemute freuntlich czu erdencken haben. Nu komme ich in erfarunge, das die sache im vertrage stehen soll vnde s. l. meynem son herczog Hans, auch meyner tochter myt eygener hant geschryben haben, auch den vertrag czugeschicket sol haben, aber ich habe kein schreiben von s. l. bekomen, weys auch, das myr gancz beschwerlich ist, das s. l. myr on czweyffel wol geschryben haben, aber dy briffe werden myr, wie alwege geschehen ist, auffgebrochen, gelesen vnde die vorenthalten, darmyt ich nicht erfaren kan, wie es eine gestalt myt s. l. hat vnd jo mer beschwert vnde betrubt werden sol. Jch bin auch in erfarunge gekommen, wy e. l. vnde ander cur= vnde fursten den auffgerichten vertrag neben meynem son herzog christoffer vorsiegeln vnde vntterschreyben sollen, so ist derhalben mein gancz schwesterlich, getrewliche vnde freuntliche bitte vmb gottes [willen], er wolle jo den vertrag czum fleisigisten eygener persohn durchlesen vnde vberdencken, darmyt mein lieber son herzog cristoffer in seyner beschwehrunge vnde aus hoher drenglicher not vnde czwange yn seyuen jungen vnmundigen jaren sich nycht einlasen oder bewilligen mussen, das s. l. hernachmales gerewen oder nycht halten konte vnde darvber in vnuberwintlichen nachteyl, schaden vnde vorleczunge s. l. furstlichen eren, leyb vnd sele gereichen muchte, welches s. l. aus iunckheyt vnde vnerfarenheyt nycht bedencken konnen, auch das s. l. an s. l. vetterlich erblichen anteyl vnde furstlichen eren vnschedlich sein muge, vnde s. l. in dissen vortrag raten vnde s. l. vatter vnde vormunde sein, vnde betrachten, das s. l. czu dissem bedruck vnschuldiglichen gekomen sein vnde keine vrsache darczu gegeben haben, sondern es myr zu wiedern von meynen abgunstigen geraten vnde geschehen ist, mich vnde s. l. villeycht vormeynen vmb vnser leyb vnde leben czu bringen, das villeicht geschehen were, wan es got der almechtige gnediglichen nycht abgewendet hette, dan was ich derhalben vor betrubnisse, elende vnd beschwerunge vber mein vilseldige kranckheyten vnde auff mein alter gelitten habe, wil ich got heymstellen, czweyffel nycht, sie werden dar=

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vor schwere rechenschafft thun mussen in jener werlt, dy vrsache darczu gegeben haben. Bitte nach, wie vor, e. l. wollen mir vnde meynen armen son nycht vorlasen, alse negest got meyn hochstes vertrawn czu e. l. stehet vnde ich mych des gancz czu e. l. freuntlich vnde bruderlich vertrosten wil, vnde thue E. l. hirmyt got dem almechtigen in sein gotliche beschuczunge getrewlich beuelen vnd erbiet mich in aller schwesterlicher liebe vnd trew vmb e. l. widervmb freuntlichen czu uorschulden, vnde bitte, e. l. wollen disse schreyben im geheim bey sich bleyben lassen. Datum etc. .

Copey m. g. frawen fchreibens an den Churfursten
zu Brandenburgk etc. .               

Nach dem Concept im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 12.
D. d. 1559. [Jan.]

Hochgeborner furst, freuntlicher, lieber son. Jch wil e. l. freuntlicher meynunge nycht bergen, das myr eylich sachen vorgefallen sein, das ich mich czu meynen heren vnde freunden ausserhalbe landes begeben mus, dar an myr vil vnde czum hochsten gelegen ist, doch in gehaim myt ringer anczal, welches meyne hochge not erfordert, freuntlich bittende, e. l. wollen sich in meynem abwesen meyne leybgedinge empter vnde alle dy meynen gnediglichen laßen befolen sein, darmyt in meynem abwesen meynen emptern vnde den meynen keynen schaden, beschwerunge, noch nachteyl czugefuget werden muge. Jch wil mych myt vorleygunge gottes des almechtigen myt dem aller ersten, als es vmmer muglich ist, her wider vmb vorfugen. E. l. wollen dis in geheim vortrewlicher meynunge bey sich bleyben laßen vnde sich als der getrewe vnde gehorsamer son, wie ich nicht czweyffel, vnde e. l. fruntlich czugetrawe, dar inne freuntlich schicken vnde vorhalten. Das erbiete ich mych wider vmb in aller mutterlicher liebe, ere vnde trew czu uorgleichen vnde thue e. l. hir myt got dem almechtigen getrewlich beuelen. Datum in eyle anno LIX.

Anna g. m. z. b.           
u. H. z. M. witwe.     
manu propria.        

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[Dem] Hochgebornen fursten
[vnser]m freuntlichen lieben
[son hern] Johans Albrechten [herczogen] czu meckelenborch, fur=
[sten czu W]enden, graffen czu
[schwerin], rostock vnde stargar=
[de d]er lande her, in s. l.
[selb]st eygen henden vnde
[sun]st nymandts czu brechen.

(L. S.)

Nach dem von der Herzogin Anna eigenhändig geschriebenen Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 13.
D. d . 1559. [Jan.]

Hochgebomer furst, freuntlicher, lieber son. E. l. wissen sich wol freuntlich czu erinnern, was beredunge vnde abscheydt wir in geheim czu Crywicz gehabt haben etc. ., wie dan sulchs der czeit nycht folge geschehen vnde widerraten ist, auch haben wir e. l. durch vnsern lieben son herczog Cristoffer derhalben czu Strelicz des auch freuntlichen erinneren laßen, hetten vns auch genczlichen vorhoffet vnde vorsehen, wir wollen e. l. czu Strelicz oder Brandenburgk antroffen haben vnde vns myt e. l. derhalben vnderredet vnde ein gruntlichen abscheydt derhalben genommen. Dyweyle e. l. aber yrer gelegenheyt nach sich ausserhalb landes begeben, so haben wir myt dem Licenciaten vnde Werner Hane allerley vnterredunge gehabt, dy vns dan angeczeiget haben, das dockter Hoffmann herausser geschrieben hat, das der Muschowiter gewißlich czurucke geczogen ist vnde der kunig von Dennemarcken seyne geschickte hinein geschicket hat, das czu uorhoffen ist, ein fride czu machen, darmyt mein son herczog Cristoffer myt gottes hilffe keine gefar haben worde, welches myr ein groder trost ist, vnde habe darauff myt meynem son herczog Cristoffel genczlich beschlossen, auch nochmales, wie czuvor czugesaget, bey meynen eren, trewen vnde selen seligkeyt s. l. myt dem allerforderlichsten czu folgen, darmyt ich mich muchte czufrieden geben vnde aus der grosen herczlichen betrubnisse komme, wie dan solchens one das nycht geschehen kan vnde vnmuglich ist, das ich mych kan oder magk zufrieden geben, vnde aus dem argkwon vnde vordacht kommen, vnde bin yczundt auff dem Wege, mych ym geheim myt geringer anczal hinein ins landt

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czu begeben vnde aldar alle sachen vnde gelegenheyt selbest besehen vnde czu erkunden vnde mych widervmb myt dem allerforderlichsten als vmmer menschlich vnde muglich ist herausser czu uorfuegen, myt freuntlicher bitte, e. l. wollen das alles in geheim vortrawlicher meynunge bey sich bleyben lassen vnde mych nycht melden, dan ich das sunst keynen menschen vortrawet habe, als herzog Cristoffer vnde e. l., sonder ich habe meynen son herzog Vlrich geschrieben, auch meynen ambtleuten vnde dienern nycht anders angeczeyget, dan das ich czu meynem bruder margkraff Hansen vnde von dar nach dem yczigen reichstag cziehen wolte, welches sich e. l. auch nycht anders wollen vornemen laßen vnde in meynen abwesen meyne leybgedingempter vnde dy meynen laßen getrewlich beuolen sein vnd kein leydt, nachteyl oder schaden widerfaren laßen, wie e. l. myr czu der czeit freuntlich haben czugesaget, auch meyn genczliches vortrawen czu e. l. stehet, e. l. werden sich in dem alse der gehorsam vnde getrewer son schicken vnde vorhalten. Thue e. l. hyrmyt got dem almechtigen getrewlich beuelen, der helffe vns widervmb myt freuden czusammen. Datum gancz eylich anno LIX.

Anna g. m. z. b. etc. . H. z. M. witwe.     
manu propria.               

[Dem] hochgebornen fursten
[vnserm] freuntlichen lieben
[son hern] Johans Albrechten her=
[zogen zu mekelen]borch, fursten zu
[wenden, gra]ffen czu schwe=
[rin, ro]stock vnde stargarden
[der lan]de her, in s. l. selbst
[eigen] handt vnde sunst ny=
[man]dts czu brechen. Eylich.

(L. S.)

Nach dem von der Herzogin eigenhändig geschriebenen Originale im groß=herzoglich meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 14.
D. d. Memel. 1559. Febr. 28.

Waß wir in angeborner freuntschaft in ehren mehr liebs vnd guts vermogen allewege zuuornn. Hochgeborner furst, freuntlicher lieber her Vetter vnd gefatter. Wir habenn E. L. schreiben empfangen vnd desselben Jnhalts freuntlich vermerckt,

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hetten vns zu E. l. gentzlich versehen, eß solle dieselbige (als der her Vetter) vnns vff vnnser freuntlich bitten, auch ansuchung aus angezeigten vrsachen denn paß vnd durchzug nicht geweigert, vielweniger abgeschlagen haben, insonderheit weil wir wissen, auch mit warheit, das der Erbfeindt der Muscowitter gentzlich wider zuruck, auch seinthalben vnns nichts zu befahren, haben auch mit schmertzen vnd gantz betrubtem hertzen aus E. L. schreiben weyther vernhomen, das E. L. vnns zumessen, alß solten allen vnnser freuntschafft, vornemblich aber denn Chur= vnd furstlichen heusern Brandenburgk vnd Meckelburgk auß diser vnnser vorgenhomenen reise mercklich schympff, hoen vnd spott erwachsenn, vor welchem allenn wir vnns, ohne Rhum zu schreiben, die Zeit vnsers lebenns zuuorkhomen zum hochsten geflissen, es auch, mit verleihung gotlicher gnaden, biß in vnnsere grube also zu endigen, kan vnns auch (vnsers achtens) niemands verargen, das wir alß die fraw Mutter vnser Zusage, auch genhomenem Abscheide nach, vnser eigen fleisch vnd blut, daß wir vnther vnserm hertzen getragen, besuchen, sehen vnd wissen wollen, wo S. l. bleibt, auch wie sie versorgt sey, dan wir noch inn frischem gedencken, welcherlei S. l. mit hinderlisten vnns abgeredt vnd jemmerlich inn Franckreich vor einen Geisel (mit sonder S. l. grossen leibsgefar) versetzt worden, ob das dem hause zu Meckelburgk schympfflich oder loblich, stellen wir ahn seinen orth, das wir aber in geheim, sonder grosser anzcal der diener, vnns vff den weg gemacht, kan vnns ferner zu keynem hoen, spott noch vnrecht geredt werden, dann es nichts neues, noch vngehorts, das furstliche personen, sonderlich deutsches landes, inn geheim reisen, zudem haben wir vnsernn leiblichen Shon, sampt andern ehrlichen leuten bey vnns, damit solchs alles vnns nicht kann oder mag zum ergesten ausgelegt werden, ist vnns auch das erste nicht, sondern seint solchergestalt mehrmals wol mit weniger personen zu kay. kon. Majst., andern Chur= vnnd fursten, alß vnsern hern vnd freundt, in geheim gereiset vnd vnns niemals zum vbelsten außgelegt oder zu hoen vnd spott gedeutet worden. Dieweil wir dann entlich entschlossen, vnnsern vielgeliepten Shone, den hochgebornen fursten, hern Christoffer, erwelten Coadiutoren, eigner person zu besuchen vnd zu erkundigen, welcher gestalt wein l. versorget, bitten wir abermals gantz freuntlich, E. l. wolle Vnns den Durchzugk freuntlich gestadten, vnd vnnser leibs schwachheit, dadurch wir nichts gewissers, alß den zeitlichen todt gewarten, nicht vff sich laden, oder darzu vrsach geben, mogen

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vnnd konnen auch leiden, das E. l. solchs ahn vnsern gelipten hern Bruder denn Churfursten zu Brandenburgk etc. . sowol vnser Eltesten Shone gelangen zu lassen, Allein daß E. l. vnns freuntlich vergonnen, biß solche anthwort wider einkompt, auch wir vonn vnnserm gelipten Shone Herzog Christoff etc. . schrifftlich der gefar des Muscouitters halben gruntlichen bericht entpfangen, dan wir des entlichen gemuts, vnns von hinnen lebendig nicht zu begeben, bissolang vnns vnnser vorgenhomene reise (so ferne sie keine leibsgefar vff sich habe) vergonnet werde. Das haben wir E. l. vff derselben schreyben freuntlich nicht verhalten wollen, Schlislich bittende, E. l. wolle sich selbst, vnns, auch beiden Chur= vnd furstlichen heusern mit lenger aufhalten, keinen weythern spott vnd schympff beweysen. Das seint wir vmb E. l. alß vnsern gelipten hern vettern (zu deme wir vnns alles freuntlichen willens vnd guts versehen) vnsers hochsten vermögens zu beschulden erbottig. Datum Memel, den 28. Febr. 59.

Von gottes gnaden Anna, geborne Marggreuin zu Brandenburgk, herzogin zu Meckelburgk withwe.

Manu propria.     

Nach dem Concept im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 15.
D. d. Königsberg. 1559. März 7.

Was wir inn angeborner blutsverwanther freuntschafft vnnd sonstenn jeder Zeit mehr ehrenn, liebs vnd guts vermogenn, zuuornn. Hochgeborne Furstin, freuntliche liebe Mhume, schwegerin vnnd gefatter. Aus E. L. schreybenn denn 28. Februarii datum habenn wir verstanden, das sie vnsere treuhertzige vnd wolmeynende bedenckenn, irer itzigen vorgenhomenen reise halbenn in Lifflandt keine stadt oder raum wollenn finden lassen, welchs wir inn seinen orth stellenn mussen, vnd ob wol inn E. L. schreibenn allerley, darauff wir gutte anthwort zu gebenn westen, vorleibt, wollenn wir doch vnns zu diser Zeit mit E. L. inn keine Disputation einlassen. Weyl wir dan noch, wie zuuorn, alle vmbstende diser handlunge erwegen, konnen wir vonn vnnsernn vorigen, wie obgemelt, treumeynigen bedenckenn nicht abstehen vnnd wissen, ehe vnnd zuuornn wir vonn E. L. vormunden, alß irem Bruder, dem hochgebornen Fursten vnserm gelipten vettern vnd Brudern,

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dem Churfursten zu Brandenburg, ingleichnus E. L. beiden Eldesten Soenen irer aller einhellige gemuts erklerung erlangen, keines wegs zu gestadten, das E. L. inn Lifflandt zyhe, weniger das sie vnns allenn marggraffen vnnd dem hause zu Meckelburgk zu schimpff vnd spott lenger ahnn dem orthe ligenn solle, zuzulassen, haben demnach abermals denn Ernuestenn vnnsernn oberstenn Burggraffen zu Konigsbergk vnd geheimbsten Rathe Christoffer von Kreitzen ahnn E. L. mit allerlei muntlichem beuhel abgefertigt vnnd bittenn vffs freuntlichste, E. L. wollenn inen hörenn, vnsere bedencken wol behertzigen vnnd sich, weyl sie, alß wir bericht, ethwas mit leibs schwacheit behafft, neben irem gelipten Sone ahnn vnns alhero inn vnnser hofflager, do sie nach gelegenheit Ertzte, Apoteken vnnd andere bequemigkeif haben mogenn, begeben, mit dem so der liebe Gott bescheret, vorlieb nhemen, Dann E. L. beeden vonn Vnns anderß nichts weder vetterlicher vnd freuntlicher wille widerfaren solle, im fhal aber, das wir vnns doch keines Weges versehenn, E. L. sich zu vnns zu begebenn gantz nicht bedacht where, sonder bedencklicher vrsachenn halbenn im geheim sich enthalden wolde, habenn wir obgemeltem vnserm Burggraffen beuholen, das ehr E. L. vff ein ander vnser hauß geleiten vnd furenn solle, Daselbst wollenn wir E. L. fürstliche vnderhaldung, biß der bescheidt, wie obgemelt, einhellig ankompt, auch im fhal der noth einen Medicum, der vff E. L. leib warthe, verordenen, vff das E. L. jhe als eine geborne Furstin geburliche pflege vnd warthung habe, vnd disfals ahnn ir nichts verlasset werde, So wollenn wir auch E. L. ahnn einen solchen orth legen, da sie jheweylenn nach irer gelegenheit beym hause ergetzlichkeit habenn möge, biß wir, alß obgedacht, bescheidt erlangen, Dann anderer gestalt vnd ehe wir solche einmuttige erklerung habenn, gedencken wir E. L. denn paß, daneben auch nicht zugestadten, das E. L. lenger des orths zur Memel ligenn solle, Darnach sich E. L. entlich zu richten, wo aber E. L. zuruckzuzyhenn bedacht, solle Jr solchs, vorigem vnserm erbitten nach, vnweigerlich gestadtet werden.

Die brieff, welche E. L. ahnn denn Churfursten zu Brandenburgk vnd herzog Vlrichen, irenn Shonn geschriebenn, habenn wir bedencken, zur stelle zu senden, anmerckende, das wir vonn E. L. ahnn Jren Shoenn Herzog Hansen, der ebenn so wol als hochgemelther Herzog Vlrich E. L. Shoenn vnnd vormundt ist, kein schreibenn befindenn, Whann aber E. L. S. L. gleichfals auch schreibenn,

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Damit s. l. sich nebenn denn andernn semptlichen erkleren muge, vund vnns die brieue zuu handen khomen, wollenn wir dieselbenn vffs eylendeste ahnn geburend orth fertigen vnd der anthwort gewarten.

Beschlislichen vnnd abermals bitten wir E. L., vnnsere bedenckenn anders nicht dan treulich vermercken vnd derselben stadt gebenn vnd sich dessen, so ermelther vnser Oberster Burggraff vnd geheimbster Rathe vermelden wirt, vnwidersetzlich vnd keins andern verhalden wolle. Das seint wir freuntlich zu uordienen geneigt vnd wollen E. L. dis, darauff wir entlich beruhen, freuntlichen vff Jr schreibenn nicht pergen, Die wir hiemit gotlichem schutz beuhelen. Datum Konigsbergk den 7. Martii, Anno etc. . im 59.

Von gots gnaden Albrecht der Elter, Marggraff zu Brandenburgk, in Preussen, zu Stetin, Pomern etc. . herzogk, Burggraff zu Nurm= bergk vnd Furst zu Rugenn.

manu propria sspt.     

Der hochgebornenn Furstin vnnser
freuntlichen liebenn Mhumen, Schwe=
gerin vnd gefattern frawenn Anna, ge=
bornen Marggreuin zu Brandenburgk,
herzogin zu Meckelburgk etc. ., Withwen.

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 16.
D. d. Königsberg. 1559. März 19.

Waß wir in angebarner Freundtschafft mehr ehrenn, liebes vnnd gutes vermogen, zuuorn. Hochgeborne Furstin, freundtliche liebe Mume vnnd Geuhatter. Es hatt vns der erentuheste vnnser Oberster Burggraff zu Königsbergk, Rath vnnd lieber getrewer Christoff vonn Kreitzenn berichtet, waß mit E. L. er abermals vff vunsern beuhelich gehandelt, vnnd waß sich dieselbenn beschweret. Nun lassenn wir solches alles inn seinem orte stehenn vnnd wollenn Gott den Almechtigen als den erkenner aller hertzenn zu urteilen heimstellenn, wie hertzlich vnnd treulich wir die dinge mit E. L. gemeinet, Konnen auch noch aus treuem hertzen anderß nit rathenn, dann das E. L. ir bedenckenn der gestalt inn Lifflant zu reisen (weil sich

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allerley daruon mundelt vnd inn die lenge so gar geheim nit kan gehalten werden) endern vnd sich inn geheim widerumb zurück begebe, biß E. L. zu anderer gutenn gelegenheit anderer gestalt vnnd als eine geborne Marggreffin, do sie je iren Seen besuchen wolle, inn die lande begebe; weß wir dann darzu fordern konnen, sollenn E. L. vnns forigem erbietenn gemes befindenn. Weil auch E. L. sich anhero zu vns zu begebenn jhe so grosse beschwer hatt, sindt wir wol zufriedenn, das sie vff vnnserm hause Rangnit fey, do wir dann verordent, das E. L. nach des hauses vermogenn außrichtung beschehenn vnnd E. L. des orts auch frey sein solle, jeweilenn durch spatzirenn farenn oder gehenn ire ergetzligkeit zu habenn, biß so lange es der liebe gott inn andere wege ordent, Abermals bittende, E. L. wolle sich zu vns anderst nicht, denn das die hendel zum bestenn gemeinet, vorstehenn, vnnd woltenn E. L. diß freuntlichenn nit bergenn. Datum Konigsbergk, den 19. Marcii 1559.

Von Gottes gnaden Albrecht der elter, Marggraff zu Brandenburgk, inn Preussen, zu Stetin, Pommern, der Cassubn vnd Wenden hertzogk, Burggraff zu Nurenbergk vnd Furst zu Rugenn etc. .

Manu prpria sspt.     

Der hochgebornen Fürstin, vnser
freuntlichen Mhumen vnd geuattern
frauen Anna, gebornen Marggreuin
zu Brandenburg, hertzogin zu Meckelburg etc. .

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 17.
D. d. Augsburg. 1559. April 28.

Vnser freundtlich dienst vnd was wir mehr liebs vnd guts vermögen in allewege zuuor. Hochwirdiger, hochgeborner furst, freundlicher lieber Bruder vnd Geuatter. Wir mugen E. L. auß bruderlichem freundtlichen bedencken vnangezeigt nicht lassen, Das wir vnß aus vnserm furstenthumb erhoben, den ausgeschriebenen Reichstag zu besuchen vnd seint den

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elfften Aprilis, Gott dem Almechtigen darumb zu dancken, glücklich alhier zu Augspurg ankommen, Vnd nicht geseumet, an den volgenden tag vnß bey der Ro. key. Mt. vnserm allergnedigsten herrn vndertenigst angeben vnd vmb gnedigste audientz vndertenigst gebeten, Welchs vns von Jrer key. Mt. gnedigst eingereumbt vnd den volgenden XIIIten tag Aprilis von Jrer Mat. allergnedigst seint gehort worden, Da wir Jrer Ro. key. Mt. nach der lenge den cleglichen vnd erbarmlichen zustand der Lifflendischen lande, auch die noth vnd gefahr, darin E. L. zusambt dem hochwirdigsten hochgebornen fursten dem herrn ertzbischoff, vnserm freundtlichen lieben herrn Oheimen vnd Schwagern, auff derselben ertzstifft vnd vnderlauen des grausamen feinds des Muscowiters halben bedrangt werde, notturfftiglich haben vormelden vnd anzeigen lassen, auch darneben bey Jrer Ro. key. Mt. vmb rath, trost vnd errettung in solcher grossen fahr vndertenigst gebeten etc. ., Welchs alles E. L. ferrer auß dem zuschreiben, so wir hochgemeltem ertzbischoff von diesen sachen allen gethaen, numher woll werden erfahren, Vnd bitten darumb freuntlich, E. L. wolle ir diese beschwerung so weitt vnd ferne zu gemuet nicht nehmen, das dieselbige in einigen wehemut daruber fallen muchte, Dan E. L., ob Got will, mit errettung, rath vnd trost nicht verlassen werden, noch bleiben. Vnd soll sich E. L. des zu vnß vorsehen vnd gentzlich getrosten, das E. L. wolfart neben dem ertzbischoff vnd derselben vorwandten vnd vndertanen nicht mit weinigerm vleiß, alß vnser eigen gedeihen vnd auffnehmen, sollen vorsehen vnd befordert werden, vnd keinen Weg, vleiß, noch arbeitt sparen wollen, dardurch diesen fehrlichen leufften durch rath vnd gnad des allerhogsten mugen gesteuret vnd gewehret werden, Vnd soll E. L. alle bruderliche trewe, forderung vnd wolthat aller vnser vormugen leibs vnd guts sich allewege zu vnß vorsehen vnd dasselb auch im werck spuren vnd befinden. Wollen E. L. hiemit in den schutz, schirm vnd trost des allerhohisten beuohlen haben Vnd seint E. L. brüderliche, freundtliche dienste zu erzeigen willig. Datum Augspurg, den XXVIIIten Aprilis, Anno etc. . LIX.

Von gottes gnaden Johans Albrecht, Hertzog zu Meckellenburg, Fürst zu Wenden, Graue zu Schwerin, der Lande Rostock vnd Stargardt Herr.

J. A. H. z. M.     
Manu proria sst.   

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Dem hochwirdigen, hochgebornen
Fürsten hern Christoffern erweltem Co=
adiutorn des Ertzstiffts Riga, Postulaten
des Stiffts Ratzenburg, hertzogen zu
Meckelnburg etc. ., vnserm freuntlichen
liebenn Brudern vnd geuattern. Zu
Seiner lieb selbst eigen handen.

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupts Archive zu Schwerin.


Nr. 18.
D. d. Krazni. 1559. Mai 27.

Hochgeborner furst, fruntlicher, hertzliebster son. Jch wil e. l. nycht bergen, das ich myt der gnade vnde hulffe gottes vnde durch mein vnde e. l. schreyben vnde fruntlichs bitten von meynem heren vnde vetter dem herzogen in Preusen so vil erlanget habe, das s. l. zufriden sein, mich bis kegen Kockenhausen czu e. l. vnde dem ertzbischoff in geheim czu uorfuegen vnde auch nycht weyter. Nu besorge ich mich, wan ich czu Kokenhausen queme, das man so bey myr thun worde, alse czur Mumel vnde Rangnit geschehen ist, vnde darb nycht vortrawen. Bitte der halben gancz freuntlich, e. l. wollen myr myt dem allerforderlichsten wissen laßen, ab e. l. czuuor czu myr in des kuniges von Polen landt disseyt der grencze personlich komen, dar myt ich mich czuuor allerley myt e. l. vntterreden muchte vnde nach weyter vnterredung e. l. myt myr bis gegen Kockenhausen cziehen wolte, oder ab ich vor mein persone myt herczock Karln bis kegen Kockenhausen myt so geringer anczal cziehen sol, freuntlich vormelden, dan ich iczunt auff dem czuge bin vnde mych vber die grenze nycht er begeben wil, ich vberkomme dan czuuor e. l. antworte Dan ich habe vormercket, das des erczbischoffes beuelhabers vorhanden seint, dy mich annemen sollen, so habe ich nymandt bey myr, der dy antwordt gibet, das sere spotlich laßen wolle. Wie wol ich gancz hochlich gebeten habe, das sulchens muchte heimlich gehalten werden, so vormercke ich doch wol, das es gancz lautbar vnde ruchtigk ist. Was e. l. nu in deme wil gelegen sein, wollen e. l. myr das myt dem allerforderlichsten eylich wissen laßen, selbist komen oder ymandt in geheim vnde Hans Gansen schicken, dan es ist besser, aus dem torme dingen, alse darein. Dan ich allerley bedencken

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habe, das ich e. l. so nycht in eyle schreyben kan. Thue e. l. hirmyt got dem almechtigen getrewlichen beuelen. Datum Kratsni, den 27. May, anno LIX.

   Jn groser eyle.

A. g. m. z. B. v. h. z. M. Witwe.     
Manu propria ssct.          

   Dem Hochwirtigestenn, Hochgeboren
[Fur]stenn vnd Heren Heren Chris=
[toffer]nn, Erwelten Coadiutor des ertz=
[stifftes Ri]ga, Postulertur des stiffts
[Ratzeburg]k etc. ., Hertzog zu Megkelen=
[urgk, Fu]rste zu wenden, graffenn
[zu Schwerin, Rostogk vnd Stargart
[der l]ande Heren, vnserm freundt=
[liche]n geliebtenn sonn.
   S. L. zu eigen handenn.

Cito. (L. S.)

Nach dem sehr vermoderten Originale im großherzogl. meklenb. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin, ganz von der Hand der Herzogin Anna von Meklenburg, mit Ausnahme der Aufschrift


Nr. 19.
D. d. Ronneburg. 1559. Junii 3.

Was wir auß angeborner Freundtschafft vnd sonsten mehr ehren, liebs vnd guts vermogen, iderzeit zuuor. Hochgeborne Furstin, freundtliche geliebte Muhme, Wir haben vernommen, das E. L. vff vnserm hauße Kokenhaussen ankommen sein, vnnd wiewohl wir nuhn gantz geneigt weren, vns von hier zu erheben vnd an E. L. zu begeben, dieselb enkegen zu nehmen, zu entpfangen vnd E. L. allen freundt= vnd vetterlichen willen vnsers eussersten vormogens zu beweissen, So konnen wir doch E. L. freundtlicher meynung nicht bergen, das vnns itzo die vorstehende beschwerliche landeshendell vorgefallen, das wir also in demselben vnserm vornehmen (erkenne eß Godt) vorhindert werden vnd von hier keinswegs kommen konnen, Wollen derwegen nicht zweiffeln, E. L. werden vnns auß angezogenen vrsachen freundtlich entschuldigt nehmen, haben aber hiemit nichts destoweniger ein hertzlichs frolocken, das E. L. mit dem hochgebornen Fursten vnserm freundtlichen

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geliebten Oheimen vnd Schwagern hern Carln hertzogen zu Megkelnburgk etc. . vnd sonsten alle den Jhrigen in disse lande in vnser Ertzstifft mit friescher vnd frohlicher leibs gesundtheit gelanget sein, vnd wan eß auch sonsten E. L. nebenst hochgedachtem vnserm freundtlichen geliebten Oheimen vnd Schwagern etc. . vff Jhrer gehabten reyße glugkseliglichen vnd wohl ergangen, were vnns warlich dasselbe ein hertzliche freude zu uornehmen, Wollen auch von dem Allmächtigen nichts liebers wunschen, dan das E. L. vff vnserm hause daselbst alle Redligkeit vnd bequemigkeit bekommen vnd haben mochte, Vnd do weß vnderbliebe, vnd E. L. dasjenige, weß Jhr gebuhren mag, nicht erlangen mochten, Wollen wir vnns vorsehen, wie wir dan auch freundtlich thun bitten, E. L. werden itzige vnnsere gelegenheit ansehen, das wir solchs in der eile vber vnsern willen nicht endern konnen, vnd derwegen mit vns freundtlich zufrieden sein, vnd den willen vor die that nehmen, Vnnd weiln E. L. vielleicht Jhre Reiße stragks nach ihrem freundtlichen geliebten Sohne hertzogk Christoffern etc. . zu Megkelnburgk etc. . nehmen werden, Alß haben wir etzliche von vnsern zu Jungkern an E. L. abgesandt, die dieselb vber landt an S. L. bringen sollen, Vnd das wir derselben nicht mehr, wie billich hette sein sollen, an E. L. geschiket, Wollen wir derselben, wan wir mit Godtlicher hulffe an E. L. gelangen werden, disse vnd andere vrsachen, worumb solchs nicht geschehen konnen, freundtlich vermelden, Wollen vnns nachmals vorsehen, E. L. werden vns solchs alles, weß derselben vber vnsern gutten willen nicht geschehen magk, freundtlich zum besten halten, Dan E. L. freundtlichen willen zu beweissen, seint wir iderzeit geneigt, die wir hiemit godtlichem schutz zu aller wollfahrt treulich empfehlen. Datum Ronneburgk, den 3. Juny, Anno etc. . LIX.

Von Gottes gnaden Wilhelm, Ertzbischoff zu Riga, Marggraff zu Brandenburgk, zu Stettin, Pommern, der Cassuben vnd Wenden hertzogk, Burggraff zu Nurnbergk vnd Furst zu Rugen.

Der hochgebornen Furstin vnser freund=
lichen geliebten Muhmen Frawen Anna, ge=
borne Marggreuin etc. ., hertzogin zu Megkeln=
burgk, Furstin zu Wenden, Greuin zu Schwerin,
der lande Rostogk vnd Stargardt Frawen.

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 20.
D. d. Treiden. 1559 Junii 6.

Durchleuchtigster kayser, allergenedigster here. Ewer kayserlichen maystat wissen sich gnediglichen czu erynern, das der hochgeborner furst her albrecht herczog czu meckelenborch etc. ., mein freuntlicher herczliebester her vnde gemahel seliger, ich vnde mein liebester junger, czu der czeyt vnmundiger son herczog cristoff bey ewer kayserlichen maystat czu Lincz gewesen seint vnde ewer kayserliche maystat meinen lieben jungen son herczog cristoff aus gnaden vor eynen son angenomen vnde vns gnedige czusage gethan, vor ynen nycht czu sorgen, sonder ewer kayserliche maystat wolte in gnedichlichen vorsorgen dy czeyt seynes lebendes, welchs wir ewer kayserlicher maystat numer mer czu fullen dancken konnen. Die weyle nun meyn herezliebester her vnde gemahel seliger myt todes halben abgangen ist, korcz dar nach wie sein liebe wider vmb von regensburgk in seyner lieben landt ankomen ist vnde mir seyner lieben elende vnmundige beyde jungen heren herczog cristoffer vnde herczog karle myt soniglichen betrubten herczen vnde erbermiglichen weklagen getrewlich auff mein sele, leib, ere vnde trew beuolen, sie also dy getrewe mutter also vorczustehen, also ich wil das got der almechtige meine sele vnde leyb vorstehen sol, vnde so vns etwas mangelt vnde boses geschicht, ewer kayserliche maystat als dem vbersten richter vnde gnedigen vatter vnde vormunder negest got czu ersuchen vnde vmbe hilff, rat vnde trost vnderteniglichen czu bitten: Nu wil ich ewer kayserlichen maystat myt betrubten herczen vnde gemute nycht vorbergen, das ich fort im ersten jare nach meynes herczliebesten heren vnde gemahel seliger tode myt totlicher vorgifft vergeben worden bin vnde an die drey jare gelegen habe bis in den todt, das man mich hat heben vnde tragen mußen. Dar nach wie myr got der almechtige durch sein gotliche gnade wider vmb gehulffen hat, ist mein son herczog hans albrecht als der elter regirender furst fortgefaren vnde angeczeyget, das er von der romischen kayserlichen maygestat bruder vnsers allergnedigsten heren seliger vor ein vormunder meyner beyden vnmundigen jungsten sonen als herczog cristoff vnde herczog karle geseczt were vnde beyde regirende fursten sich voreniget vnde vortragen haben, yder eynen von den jungesten brudern czu sich czu nemen vnde weyter czu uorsehen, vnde hat der halben meynen son herczog cristoffer myt groser beschwerunge, sorge vnde betrubnisse von myr in schein

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czu sich czu nemen vnde an seynem hoffe czu erhalten, aber kurczlich dar nach in franckreich vor ein giseler geschicket vnde geseczet one mein vorwissen vnde willen. Was muge, sorge, gram vnde bekummernisse ich der halben gehabt habe, ist got dem almechtigen bekandt vnde einem ydern, der bey mir ist. Wie ich nu myt herczlicher groser beschwer, muge vnde arbeyt meynen son wider vmb myt der hilffe vnde vorleygunge gottes aus franckreich bekomen habe, dar nach hat meyn son herczog haus albrecht abermals one mein rat, vorwissen vnde willen meynen armen, jungen, vnmundigen son herczog cristoff in lifflandt geschicket, daraus groß vneynigkeyt, kreigk erstanden ist, vnde ich aber der halben in herzlicher groser betrubnisse, angst, sorge vnde muge, auch schwacheyt meynes leybes komen bin vnde doch leczlich aus mutterlichen trewen nycht habe vntterlaßen konnen, mich in eygener persone, wiewol myt groser schwacheyt vnde vnuormugenheyt in lifflandt czu seyner liebe czu begeben vnde dy lande vnde gelegenheyt selbest czu besichtigen, vnde finde ein arme, elende, vorlaßen, vorhert vnde verwustet landt, dar alle armut vnde notdurfft vorhanden ist vnde vnmuglich ist, dem muschobieter wieder czu stehen, dan es mangel hat an profiande, geschueze, pulffer, kugeln, gelt, feste, reuter, knechte vnde aller nodurfft, der halben haben dy ritterschafft, orden, erczbischoff, hermeyster vnde alle beschlossen, vnde musens auch aus hochdringender nodt thun, dis landt dem kunig von polen auffczutragen vnde vor eynen schuczheren anczunemen, bitte der halben vmb gottes willen, ewer kayserliche maystat wolle meynen lieben son herczog cristoffer gnediglichen als einen fursten des reiches vnde ewer kayserlichen maystat eygen son abfordern aus diesem lande vnde gnedeglichen im oberlande myt gnaden bedencken an eynem anderen orte myt einer graffschafft oder wer myt ewer kayserliche maystat wollen, dar myt er aus dissen vntrewen, bosen landen vnde gefarlicheyten des muschobieters vnde vorlasenheyt aller seyner heren vnde freunde komen muge vnde bey ewer kayserlichen maystat vnde dem reich bleyben muchte vnde in seynen jungen vnmundigen jaren nicht so elendiglichen muchte vorforteylet vnde vorkurczet werden vnde vom reyche vnde seynem vetterlichen erbe one schult abgeteylet werden, wie sie im willen vnde sinne haben. Ewer kayserliche maygestat wolle durch got vnde seynes heyligen bitteren leydens, todt vnde blutuorgiesens willen negest got meyner vnde meiner armen vorlasenen vnmundigen kinderen herczog cristoffer vnde karle vnser gnediger vnde barmhercziger vatter vnde vormunder, be=

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schüczer vnde beschirmer sein vnde vns arme elenden betrubten vorlaßenen Witwen vnde weyssen nycht vorlaßen, sonder vns gnade, trost, hilffe, rat vnde beystandt erczeygen. Wir ergeben vns gancz in ewer kayserlichen maystat gnedigen hende vnde willen vnde so es ewer kayserliche maystat haben wolle, das mein lieber son herczog cristoff in dissem lande, als ich mich nycht vorhoffen, bleyben solte, so wollen ewer kayserliche maystat meynen armen son das nycht entgelten laßen, vil weniger in dy acht oder vngenade bringen, das dy andern willens seint, das landt dem kunig von polen auffczutragen, dan mein son das vor sein persone keynesweges bewilligen wil, sonder hir myt offentlichen dar von geprostetiret haben, sonder bey ewer kayserlichen maystat vnde dem reiche leben vnde sterben, sonder den jenigen dy schult czu legen, die meynen armen jungen son in seynen vnmundigen jaren hir her gebracht haben, vnde das ein vrsache sein vnde nu sich klar vnde schon machen komen. Got aber erkennet vnde Weis alle yre falsche herczen, anschlege vnde boses furnemen vnde wende es gnediglichen abe vnde laße es offentlichen an tag kommen. Amen. Ewer kayserliche maystat wolle sich in dissem meynem vnderteniglychen schreyben vnde herczliches bitten als der gnedige, gutige vnde barmhercziger kayser vnde allergnedigster here vnde ein beschuczer vnde beschirmer der armen vorlaßen Witwen vnde Weysen gegen myr armen, vorlasenen, betrubten wittwen vnde meynen armen beyden jungen sonen vnde weysen schicken vnde gnediglichen erczeygen vnde sich myt gnediger vnabschlegliche antwordt gnediglichen finden laßen, dan ich ewer kayserliche maystat antwort alhir in lifflandt myt meynen beyden andern myt freuden erwarten wil vnde thue ewer kayserliche maystat hir myt in dy krafft vnde gewalt gottes des almechtigen in eynem langkwirigen gluckseligen regemente getrewlich beuelen. Datum Treyden in lifflandt, den VI junius, anno LIX.

E. K. M.

gehorsame vndertenige dinerin anna geborne margkreffin czu brandenburgk etc. ., herczog albrechten czu meckelenborch nachgelasene wittwe.

manu propria sst.     

Dem Allerdurchleuchtigsten Großmechtigsten
Fursten vnnd Hernn Herrn Ferdinando Erweltem
Römischen Keyser etc. ., vnserm allergnedigstenn
Herrnn vndt Oheymenn.                Zu S. G. eigenn Handenn.

(L. S.) Cito.
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Nach dem Originale von der Herzogin eigener Hand im k. k. Reichs=Archive zu Wien.


Nr. 21.
D. d. Ronneburg. 1559. Julii 1.

Vnser Muetterliche trew vnd was wir mer erhen, lieb, auch guets vermogen zuforn. Hochgeborner furst vnd vielgeliebter sohne. Wir haben e. l. schreiben empfangen vnd seind Muetterlich gewilligt, die bewuste sache durch Achatien an vnseren vetteren hochstes fleisses gelangen zu lassen, trostlicher hoffnung, was fruchtbarlichs zu erhalten. Was vnseren abzueg von hier anlangen thuet, wie lang sich derselbig verzihen, konnen wir noch zur zeitt e. l. nicht gruendtlichen zwschreiben, wan seyne l. der Erzbischoff wol geneigt, vns vor dem achten Julij nicht von sich zw gestatten, who ferne kein einfall von dem Ruessen zw befaren, dan heutten gewisse Zeittungen ankommen, alß soll er zwo Meyl von der Schmilten eingefallen sein, wie dan e. l. auß Achatii schreiben zu ersehen. Es hatt auch der herr Ertzbischoff nach gewisser kundtschafft drey abgefertigt, die noch heutten oder iha morgen gantz frue ankommen wirden, Was dieselbige einbringen, das soll e. l. durch tag vnd nacht verstendigt werden, Muetterlich vnd gantz genedig bitten vnd gesynnen, e. l. wollen ire sachen auch in guetter acht haben, darmit e. l. nichts vbelß oder schaden beiegene. Daran thut e. l. ir selbst woll. So sein Wir derselben alle Muetterliche liebe vnd trewe zw erzeigen geflissen. Datum in eyl Roenenburg, den 1. Julij, Anno etc. . LIX.

Von Gotts gnaden Anna geborne Marggrefin zw Brandenburck etc. . hertzogin zw Meckelburg etc. . withwe.

Manu propria.     

Wir seind auch mit e. l., das sie vns nit mit aigener handt geschrieben, freundlich woll zuefrieden, hinwieder Muetterlich bitten, e. l. wolle vns gleichsfallß freundlich auch entschuldigt nhemen, dan wir in solcher eyll nit darzw haben kommen moegen, das wir e. l. mit aigener handt schreiben hatten konnen etc. .

Dem Hoechgebornen Fursten, vnserem
freundtlichen vielgelibten sone hern Christof=
fern, Erwelten Coadiutorn des Ertzstifftes
Riga, Administratoren des Stiffts Ratzen=

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burck, Hertzogen zu Meckelburck, Fursten zu
Wenden vnd grafen zu Schwerin, der Lande
Rostock vnd Stargarden herren, zw sein L.
eigen handen.

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 22.
D. d. Lemsal. 1559. Sept. 13.

Was wir in angeborner etc. c. Wir haben e. l. schreiben den 12. Julij zu konigspergk datirt empfangen, darauß E. l. gluckwunschung vnd freuntliche vermahnung, auch treuhertzige wolmeinung sampt fernerm desselbigen Inhalt freuntlich verstanden vnd vermerckt, Seindt für solchs alles E. f. g. zum freuntlichsten danckbar, wünschen auch von dem allmechtigen hinwider nicht mer, dann das es E. l. an leibes gesundtheit, gluckseligem Regiment vnd sonsten allenthalben wol, vnd wie solchs E. l. selbst am besten wunschen vnd begeren konten, erginge etc. ., denn lieben gott treulich bittende, derselbig E. l. dabey zu langen Zeiten vetterlichen erhalten wolle; Wollen auch E. l. freuntlichen nicht verhalten, das wir gottlob in zimlicher gesundtheit in Lyfflandt ankomen vnd vnsern Sohn hertzog Christoffen dermassen auch in guter gesundtheit gefunden vnd angetroffen, vnd ob wir wol vnderwegen vnd fast an deme wie wir Lyfflandt erreicht, einen Anstoß vom Fieber gehabt, hat sich es doch durch gotliche hulff balt widerumb zur besserung gewendet vnd vnß verlassen, das wir also, dem allmechtigen darfur danckbar, ferner bisanhero in guter volkomlicher gesundtheit bey sampt dem hochwirdigsten, hochgebornen fursten, vnserm auch freuntlichen lieben hern Vettern, Ertzbischoffen zu Riga etc. . vnd vnserm Sohne in diesen landen gelebtt, Der Allmechtige auch vngezweifelt (wie wir darumb bitten) ferner seine gottliche gnade verleihen wirt; Vnd souil den vnsere widerkonft anlangt, hetten wir vnß wol selbst versehen, das sich dieselbige so lang nicht solle erstreckt vnd vorzogen haben, Solchs aber der vrsachen geschehen, weil man dieselbige Zeit anhero so wir hirinnen teglich der kon. Antwort der hulffe halben gewertig gewesen, welche wir gerne zuuor erwarten vnd wissen mogen, damit wir vnß souil besser zufrieden geben vnd mit vnbeschwertem gemuthe mit vnserm Sohne scheiden muchten, freuntlicher zuuersicht, es werde solchs E. l. nicht entkegen sein, vnd weil dann auch nuhn ehrgestrigs tags der abscheidt vnd entliche antwort der kon. Mjst.

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zu Poln, dardurch man (gottlob) der hulffe nuhmer gewiß, ankommen, Als seint wir bedacht, mit gottlicher hulff vnd gnaden vnß mit dem ersten so muglichen widderumb herauß zu begeben vnd in solchen vnserm wider zurugkzuge E. l. der gethanen zusage nach zu besuchen vnd mit derselbigen allenthalben ferner freuntlichen zu bereden. Alsdann E. l. in irem schreiben vermelden, wie vor eine warheit hinauß geschrieben vnd E. l. vorkomen, als sollen wir bedacht sein, vnsern Sohn Hertzog Cristoffer widderumb hinauß zu bereden, Welches dann E. l. auß vilen hochwichtigen vrsachen, erwegungen vnd bedencken gantz treulichen vnd vorstendiglichen widerrathen; Wiewol vnß nuhn diese sachen, weil wir vnß daran gantz vnschuldig wissen, zum hochsten thun befrembden, vnd nichts liebers wollen, dann das vnß doch E. l. den ansager gemeldet hetten, Darumb wir auch noch zum freuntlichsten E. l., damit wir den erfaren mugen, thun bitten, Mussen wir doch solchs gott ergeben vnd vnß vnser vnschuldt getrosten, Vnd wollen E. l. darauss freuntlich nicht verhalten, das vnß ditz, damit wir beschuldigt werden, niemals in Sin oder gemuth komen, wie wir mit gott bezeugen mugen, vnd hetten jo, do vnß solche vnd dergleichen gedancken eingefallen, selbst den vnglimpff vnd nachteil, so vnß vnd vnserm Sohne darauß erwachsen vnd erfolgen wolt, nicht weniger dann E. L. behertzigen vnd bedencken mussen, zu geschweigen, das wir auch Gott lob vnsern Sohn des gemuts vnd standthaftigkeit wissen, welcher sich wider durch vnß (dafur vnß gott auch behutten wolle), noch Jemands anders, dahin wurde beleiten lassen, das Sr. l. schimpfliche verkleinrung vnd nachteilig sein mucht, Vnd bitten demnach E. l. hirmit freuntlich, E. l. wolle vnß darinnen freuntlich vnd vetterlich entschuldigt wissen, vnd solcher vngegrundten, erdichten rede, damit wir zur vnschuldt belegt worden, keinen glauben stellen, wie wir auch wissen, E. l. ohne vnser erinnern nicht thun werden, welchs wir vnß getrosten etc. . vnd wollen vnß mit gotlicher hulf in kurtzen von disen vnd andern sachen auf vnser got geb gluckliche zusamenkonft ferner mit einander freuntlich bereden vnd nicht zweifeln, E. l. vnß den ansager alsdann werde namhafftig machen, welchs wir E. l., die wir zu aller wolfart dem gnedigen schutz gottes etc. . Datum Lembsal, den 13. Septembris 59 etc. .

Schreiben Frawen Annen Hertzogin zu Megkel=
burg etc. . an F. D. zu Preussen.     

Nach einer gleichzeitigen Abschrift im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 23.
D. d. Grünhaide. 1559. Sept. 16.

Was wir in Bruderlicher verwandtnus mehr liebs vnd guts vermugen altzeit zuuorn. Hochgeborne Fürstin, freuntliche, gliebte Schwester. E. L. haben sonder Zweiffel noch in frischer gedechtnus, Weß sie vnlangst ires Sohns, vnsers freuntlichen lieben vettern, Hertzogk Christoffers zu Megkelnburgk etc. ., Coadiutors des Ertzstifts Riga etc. ., vnnd allerhandt furstehender gelegenheit halbenn an vns geschrieben vnd gelangt, Was wir auch E. L. für vnser Bruderlich wolmeinlich bedenckenn hinwieder freuntlichen vermeldet vnnd treulich gerathen, Daruber mogen wir E. L. freuntlichen nicht verhalten, das der auch hochgeborne Furst, vnser auch freuntlicher lieber Vetter her Johans Albrecht, Hertzogk zu Megkelnburgk etc. . E. L. Sohn diese thage bei vns alhir gewesen vnnd vns bericht gethan, wasser gestalt E. L. berurten Jren Sohn Hertzogk Christoffern zu Megkelnburgk etc. . mit Jhr widerumb aus Liefflandt zu tziehen zu berehdenn vnnd anhero in diese Lande zu bringenn vorhabens sein solte, Welchs dann von dem Hochgebornen Fürsten vnserm freuntlichen lieben Vettern vnnd Brüdern Hern Albrechtenn dem Eltern, Marggraffen zu Brandenburgk vnnd Hertzogen zu Preussen etc. . gleicher gestalt an Vns auch gelangtt, wie E. L. aus beiuerwardtem S. L., auch der ko. W. zu Poln schreiben an S. L. gethan, nach der lenge zu ersehenn. Dobeneben sein wir auch vonn berurtem E. L. Sohne Hertzogk Johans Albrechten berichtet, was S. L. albereit solchs vorhabens halben an E. L. vnnd S. L. brudern, Hertzog Christoffern geschriebenn, des ßich E. L. sonder Zweiffel auch freuntlichen werden zu erinnern wissen. Nun haben wir in warheit solchs zum hochsten vngerne vnnd mit bekommerten gemuthe vernommen, wissens auch vnsers theils der verwandtnus nach, domit wir E. L. vnnd dem loblichen Hauße zu Megkelnburgk zugethann vnnd verwandt, keinswegs zu rathen, Sondern bitten vnnd ermanen E. L. Bruderlichen vnd freuntlichen, E. L. wollen diesse dinge mit gutem zeitigem rath vernunftiglich erwegen vnnd wol bedenckeun, zu was mercklicher, vnausleschlicher verkleinerung, schimpff vnnd spott nicht allein E. L. derselbenn Sohn Hertzogk Christoffen, Sondern auch dem gantzen loblichen Hauß Meckelnburgk, vns vnnd allen Teutschen Fursten bei der Kays. Matt. vnnd allen des Heiligen Rom. Reichs, auch andern Christlichen Stenden gereichen wurde, Do S. L. ßich von dem erst mit

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grosser muhe, arbeit vnnd vnkostenn erlangten Landen vnnd leutten widerumb abthuen vnnd dieselben gleich im anfangk, do S. L. gemuet legen denn Jrn am meistenn zu spuren vnnd zu erkennen sein solle, vmb geringer gefahr willen, die doch der Almechtige leichtlich wenden kann, verlassen thetten, Zudeme das auch solche muhe, arbeit vnd vnkostenn, so von der Rom. Kays. vnd koniglichen Matt., vielen hohen Potentaten, Auch vns vnnd andern S. L. Herrn freunden, Brudern vnd vnderthanen der herschafft vnd den Landen zu Megkelnburgk derenthalben ahn vnnd vfgewandt, gantz vorgebens, vmbsonst vnd verloren sein, vnnd E. L. Sohn hernacher vber alle schimpfliche nachrehde zu sollichem Standt, Dignitet vnd Landen nimmer wurde gebracht werden können, Bevorab weil Jtzo S. L. vnnd den Landen zu Liefflandt nicht allein von dem Romischen Reich eine stadtliche Hulffe wieder iren feindt den Moscowitter gewilligt, Sondern S. L. auch von beiden koniglichen wirdenn zu Polen vnnd Denemargk, Auch dem Hertzogen zu Preussen Hulff, schutz vnnd entsetzunge zu gewerdten haben. Aus diesen vnnd andern viel mehr hohen beweglichenn vnd erheblichen vrsachenn bitten wir freuntlichen vnnd Bruderlich, E. L. wollen sich nicht vndersthehen, Jhren Sohnn Hertzogk Christoffern, vns allen zu schimpff vnnd spott, vnnd S. L. zu vnwiederbringlichem nachteil mit ßich aus S. L. nunmehr erlangten Landenn zu berehden, vnnd denn Schaffen ihren Hirdten zu entwenden, wie dan die kon. wirde zu Polen solchs in irem schreiben selbst auch anzihen vnnd zum hochsten widerraten, Sondern E. L. wollen ßich zum forderlichsten vnd noch vor winters neben irem Sohn Hertzogk Caroln anhero zu denn Jren begeben vnnd diesen vnsern treuen Bruderlichen rath freuntlichen vnnd anders nicht, dann wolgemeint vermercken. Das gereicht E. L. sampt Jrem Sohn selbst zum bestenn vnnd rhumlicher nachsage. So wollen wir auch, was wir zu S. L. vnnd der Lande Liefflandt hilff vnnd entsatzunge immer rathen vnnd befordern konnen, an vns nichts erwinden lassen, vnd sein E. L. sonsten freuntlich vnd Bruderlich zu wilfarnn altzeit willig vnd gneigt. Datum zur Gruenen Heide, Sonnabends nach Exaltationis Crucis, Anno etc. . 1559.

Joachim von Gotts gnaden Marggraff zu Brandenburgk, des heyl. Romischen Reichs Ertz=Camerer vnnd kurfurst, zu Stettin, Pommern, der Cassuben, wenden vnnd Jn Schlesien, zu Crossen Hertzogk, Burggraff zu Nurnbergk vnnd furst zu Rugenn.

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Der hochgebornen Furstin vnser
freundtlichen lieben Schwester Frawen
Anna, Gebornen Marggreffin zu Bran=
denburgk, Hertzogin zu Megkelnburgk cc.,
Withwen, zu J. L. aigen Handen.

Nach einer gleichzeitigen Abschrift im großerzoggl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 24.
D. d. Königsberg. 1559. Oct. 29.

Was wir in angeborner blutsverwanter freundtschafft mehr ehren, liebes vnd guts vermogen, jederzeit zuuorn. Hochgeborne Furstin, freundtliche, liebe Muhm vnnd gefatter. Nachdem vns beiliegende brieffe an E. L. vnnd zu iren eigen handen lautende zukomen, als thuen wir E. L. solche auß freundtlicher verwandtnus hiemit zusenden vnd bithen freundtlich, E. L. wollen vns verstendigen, wie es ir ergehet. Wo auch vnser freundtlicher, treuer rath vnd E. L. zusag selbst noch nit bey E. L. stadt gefunden, So bithen wir vnd rathen E. L. nachmals, sie wollen sich vorigen vnsern bedencken bequemen vnd Jren zuruckzugk auß den landenn ins forderlichste nehmen, auff das allerley schimpf vnd spoth der loblichen beiden heuser Meckelburgk vnd Brandenburgk vermieden, im fals do es nit sein kan oder magk, als wir nit hoffen, so mussen wir es dem lieben goth auch beuehlen, können eynn mehrers nit thuen, dan das wir des erklagen mussen, das E. L. sich vnd iren jungen herrn ohne noth inn gefahr setzen, vnd wollen E. L. solchs, die wir hiemit gotlichem schutz beuehlen, freundtlichen nit bergen. Datum Königspergk, denn 29. Octobris, Anno 1559.

Von gots gnaden Albrecht der Elter, Marggraue zu Brandenburgk, in Preussen, zu Stettin, Pommern, der Cassuben vnd Wenden hertzogk, Burggraue zu Nurmbergk vnd Furst zu Rugen.

Manu propria sspt.     

Der hochgebornen Furstin vnser
freundtlichen lieben Muhmen vnd ge=
fattern Frauen Anna, geborne Marg=
greuin zu Brandenburgk, hertzogin zu
Meckelburgk etc. ., Withwen.

(L. S.)
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Nach dem Originale im großherzoglich meklenburg. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 25.
D. d. Treiden. 1559. Oct. 31.

Was wir aus Mutterlicher liebe, trew, mehr in Ehre liebs vnd gutts vermugenn, zuuornn. Hochgeborner Furst, freundtlicher, hertzliebster Herr vnnd Szonn. Wie sich alle sachenn dieser lannde itziger zeit zutragenn vnnd erhaltenn, wirdt E. L. der Erbar Branndt von Schweichel mundtlichenn, warhafftigenn vnnd genuchsamen bericht thuen, wollen vns auch mith dem allerschleinigstenn, so ymmer muglichen, widervmb hinaußbegebenn, was alsdan notig sein wirdt, selbst mith E. L. vnterredenn, Bitten aber E. L. ganntz freundtlichenn, dieselbenn wollenn sich ihnn vnserm abwesenn vnser Liebgedinng=Empter mith allenn trewen vnnd auffsehen beuholenn sein lassenn, Vnnd sonderlichenn Jochim Schielenn, E. L. diener, dahin haltenn, das ehr sein vnbillichs klagenn vnnd mudtwilligem fürnhemen abstehe, vns vber die vffgerichte vortrege vnnd gleichmessige erpieten nicht wider beschwerenn vnd vns wider Gott, Recht vnnd alle pilligkeit ahnn vnsern furstlichenn Ehrenn vnnd gelimpffenn mith nichts verkleinen muchte, Welchs wir vnns genntzlichen zu E. L. vertrostenn wollen, vnd thuen dieselbenn hirmit gott dem allmechtigen ahnn allem gelucklich zu erhalten empfelen. Datum vff Treiden, den lesten tag Octobris, Anno etc. . LIX.

Von gottis gnadenn Anna geborne Marggreffin zu Brandenburgk, hertzogin zu Megklnburgk etc. . Wittwe.

Manu propria.     

Dem Hochgebornenn Furstenn
Herrn Johans Albrechten Hertzogen
zu Megklnburgk etc. ., Vnserm freundt=
lichen hertzliebestenn Herrn Szonn etc. .

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 26.
D. d. Stargard. 1560. Mai 2.

Was wir in mutterlicher liebe vndt trewe iderzeyt viel mher guttes zu thun vormogenn beuornn. Hochgeborner Furst,

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freuntlicher lieber Shonn. Als wir danne hieuornn E. l., was gestalt wir sampt dem auch hochgebornen Furstenn vnßerm liebenn Shone herzogen Carlnn, E. l. brudern, aus Lyfflanndt inn preussenn bey dem hochgebornenn Furstenn vnseren freuntlichen geliebtenn herrnn vetternn vndt gefatternn dem herzogenn inn preussen widderumb mit vorleyhung gottlicher gnadenn gesundt ankomenn vnndt vnns nach gepflogner mit S. l. freuntlicher beredung widderumb nach dem lande zu Meckelburg auff vunser leybgutt zu begebenn furhabenns, durch vnnser schreybenn freuntlichen vormeldet, Demnach mogen wir nhun ferner E. L. freuntlichen vnangezeygt nicht lassenn, ob wir woll inn preussenn vber verhoffenn bey vnserm freuntlichen lieben herrn vettemn etwas lannge vorharret vnndt vnns mit S. l. der vorwandtnus nach allenthalbenn notturfftiglichen beredet, das wir dannechs endtlichenn vonn S. l. vnsernn abschiedt freuntlich genhomenn, vnns, vnnserm ahnn E. l. getanem schreybenn nach, auff denn weg nach Meckelburg gemacht vndt durch Gottes hulff den ersten Maii alhier zu Stargardt auff E. l. vndt vnsers Shones herzog Hannsenn hauß ankomenn vndt vns also fortan vonn hinnen stracks nach vnserm leybghutt zu uorfugen bedacht, vnsere sachen mit dem foderlichstenn vnser gelegenheyt nach dohin zu richten, domit wir vnns mit E. L. derselbigenn gelegenheytt nach zum erstenn sehenn vndt mit derselbigenn nach notturfft allenthalbenn freunt= vndt mutterlich vnns beredenn mogenn, Denn allmechtigenn bittennde, das solches mit gutter gesundtheytt beyderseytts geschehen muge, inn welches gnadenreychenn schuzs wir E. l. sampt der hochgebornen Furstin, E. l. herzlieben gemhaell, vnser freuntlichen liebenn Dochter, zu aller wolfhart gannzs trewlichen thun enpfhelenn. Datum Stargardt, den 2. Maii, Anno 1560.

Vonn gottes gnaden Anna geborne Marggreffin zu Brandenburg, Hertzogin zu Meckelburg, Wittwe etc. .

Manu propria.     

Dem hochgebornen Furstenn vnserm
freuntlichenn liebenn Shone herrn Vlrichenn,
herzogen zu Meckelburg etc. .

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 27.
D. d. Lübz. 1560. Julii 6.

Was wir aus mutterlicher lieb vnnd trew viel mher ehrnn, liebs vnnd guts vermugenn, zuuornn. Hochgebornner furst, freundlicher geliebter Sohnn. Wir habenn E. L. schreibenn empfangenn, daraus vornhomenn, das E. L. sich einenn Euangelischenn predicantenn hieher im Stettlinn zu ordnenn vorbehaltenn vnd nhun E. L. derowegenn einenn alhir einzuweisenn abgefertigt: Nhun wissen wir vnns woll zu erinrenn, das E. L. sich dhomals, als wir bey derselbenn zu Schwerinn gewesenn, enntlich ercleret, das E. L. alhir ins Stedtlinn vnnd zu Criuitz einen Euangelischen prediger woltenn einsetzen, Dorein wir aber nichts habenn bewilligenn wollenn, Sondernn do es je annders nicht seinn konte, dasselbige also mustenn geschehenn lassenn. Weiln wir nhun auch bestendiglich auf die ablosung dhomals, wie wir auch noch dorinnenn beharrenn, gedrungenn, E. L. vnns auch, daß dieselbe auf mittell vnnd wege trachtenn wolltenn, domit wir abgelosett werdenn mochtenn, vertrostunge gethann, Habenn wir vnns auch so uiel destoweiniger dorinnen widersetzig machen wollenn, Lassenn auch solchs nun, weiln es nicht annders seinn kann, geschehen, Who aber wir nicht soltenn abgeloset werdenn vnnd auf vnnserm leibgutt bleibenn, Hetten E. L. zu bedennckenn, das wir vnns alßdanne nicht vnbilligk hir inne zu beschwerenn, vnnd vber E. L. zu beclagenn habenn wurden, das wieder die auffgerichtenn vortrege, vonn E. L. in vnnserm Leibgutt vorenderungen der Religion furgenhomenn, weilln wir es inn allem nach dem Althenn bißhero inn vnnserm Stettlinn, sowoll auf dem hauß gehaltenn, vnnd nicht anders vorstehenn vnnd wissenn, Dann daß wir auf dem Rechten wege seinn, vnnd darzu gedennckenn wurdenn, daß solchs widderumb abgeschafft, welchs wir E. L., die wir hiemit dem Almechtigenn ganntz trewlich thun empfelenn, auf derselbigenn schreibenn nicht habenn wollenn verhalten. Datum Luptz, den 6ten Julii, Anno etc. . LXten.

Vonn Gotts gnadenn Anna Gebornn Marggraffin zu Brandenburgk etc. . vnnd hertzoginn zu Meckelnnburgk etc. . Wittwe.

Manu propria.     

Dem hochgebornenn Furstenn vnnserm
freundtlichenn geliebtenn Sohnn Herrnn Jo=

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hanns Albrechtenn Hertzogen zu Meckelnn=
burg etc. . Zu S. L. eigenn hanndt.

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 28.
D. d. Lübek. 1562. Jan. 7.

Genedige furstynn. Nach erpittung meyner vnderthenig, gantz willigen dienst kan ich e. f. g. nit bergen, das ich entlichen willens entslossen gewessen, mich zu e. f. g. zu verfugen, So habbe ich es abber von weggen hertzogen Johann Albrechts vnderlassen, E. f. g., hertzogen Cristoffern vnd andern sachen zu dem bestenn.

Vnd mag e. f. g. nit bergenn, das ich disser zeyt hertzogen Cristoffern zu Praga in des keyssers hoffe gar vngern gesehen, besorg, werddt vielmeer hyndern, den vordern,

Dan ich hatt die sachen do hyn bey m. g. h. konig Maximilian gericht, das hertzog Cristoffer solte seyn sachen mit den beyden Stifftern vff ander weg gericht habben, domit ire f. g. derer gewiß gewessen, dozu ich iren f. g. die confirmacion erlanckt, vff des konigs Maximilians befordernis schriebben an legatten, wie des konigs schriebben an hertzogen Cristoffern außweyssen, die ich iren f. g. zu prag zugestelt, wie ich den die brieffe vom legatten bey mir habbe, Darnach solten s. f. g. ire sachen mit hertzogen Hanssen angefangen habben, hetten sie wes fruchtbars verricht, wer seyn maeß gewessen, wo nicht, so wolt ich e. f. g. vnd hertzogen Cristoffern selber an konig Maximilian gefort habben vnd so viel verhandelt, das der koning e. f. g. beyde zu dem keysser sulten bracht habben vnd das demm konig solle befolen wordden seyn von den keysser die sache zwussen Jren genadenn vnd hertzog Hans Albrechten zu vergleychen etc. .

So fangen ire g. itzunder das hyuderst das vorderst an, klagen, vnd habben noch nicht angesucht; zum andern bitten ir f. g. Commissarien, do durch kommen ire f. g. in eyn langen handel vnd schliessen sich selber iren gutten richtigen weck zu, nemlichen wan die Commissarien ernennet, mussen ire f. g. ire erkentniß erwartten, welche in vielen jarn nit geschehen wurdt, vnd so geschicht zu besorgen, werdt nit in irer f. g. nutz geschehen, den die Commissarien, doctorn vnd

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rethe werden meer, besorg ich, hertzogen albrechten, dan h. Cristoffern zufaln, wie ir f. g. wol innen wordden seyn.

Abber ich habbe noch gute mittel vor ire f. g., wan folgen wollen, auch die brieffe bey mir, auch e. f. g. Testaments halber mit e. f. g. zu vnderredden vnd h. Cristoffern zu weyssen. Dieweyl den ohn montlichen bericht in disser sachen nicht zu verrichten, so sehe ich nottig vnd nutzlichen ann, E. f. g. hetten sich mit hertzogen Cristoffern zu dem Schoenberck bescheidden vnd vorderlichen versuckt, So wolt ich zu e. f. g. beyden, wohyn sie begern, mich verfugen, alle ding selber zu gestellen vnd vnderricht aller ding, die iren f. g. zu eren vnd nutz soltenn gereichen, welches ich e. f. g. nit bergen wollen, darmit mich der selbigen in genaden befellnde.

Disse brieffe hat mir hertzog Cristoffer, e. f. g. zuzuschicken, zugestelt, hette es gern eer gethan, abber nit eer thun mogen.

So e. f. g. wollen mir die kuchen mit was schweyn, böttling vnd wilpret versehen helffen, dar an thun sie woll.

Eyn rechten heuptman wes ich e. f. g. zu verschaffen, der treuhe vnd erfarn.

Jch wolt abber e. f. g. vnd hertzogen Cristoffern auch woll ratten vnd dienen, So es keinen wollen, vnd vff rechten abscheydt verharrn.

Datum Lübeck, Mitwochen nach trium regum, anno 62.

E. F. G.

alle zeyt gantz williger               
F. Spedt Ritter.     

Dem botten eyn doppeln Schilling (Meckl.) vor der Meyln vnd schriebben mir, was e f. g. im gebben.

Der dnrchleuchtigen, hochgebornn
Furstin vnd frawen frawenn Anna ge=
born Merckgreffynn etc. . hertzogin vnd
Witwen zu Meckelnburck, meyner g. f.
vnd frawen, zu eygen hannden.

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 29.
D. d. Schwerin. 1567. März 23.

Hochgeborne furstin, freundliche geliebte Frawe Mutter. Nachdem wir vnß dan vnserß von Got beuohlenen vnnd tragenden ampts halbern schuldig erkennen vnd auch fur vnß selbst gneigt seint, daß vnsere arme vnderthanen zu ihrer sehlenn heil vnnd seligkeit mit dem alleine seligmachenden reynen gotlichen Worte mugen vorsorget werden, Derwegen wir auch nicht vnterlassen, daß der wirdige vnd wolgelarte vnser lieber andechtiger vnnd getrewer Nicodemuß Bergius fur etzlichen Jaren zu einem Pastor, wie E. g. freundtlichen wissen, inn derselben leibgedingsguedt vnnd Stadt Luptz vorordent vnd biß hero mit vnserm vncosten alda vnderhalten vnnd besoldet worden, Vnnd alß wir dan noch fur nothwendig angesehen vnnd befunden, daß ime dem Pastorn zu seiner ime von vns vermachten jerlichen besoldung vnnd vnterhaltung von den burgern vnnd Jnwoneren eine geringe zulage alß zwantzig Marck Lubisch auß den heusern nach derselbenn gelegenheit gereicht vnnd gethaen werde, Alß werden wir demnach von gemelten Pastorn demutiger vnderthenigs fleiß supplicierend ersucht vnnd angelangt, wie nicht alleine von E. g. beuehlhabern vnnd dieneren zu Luptze durch ernstliches vorbieten vnnd bedrauhung den leuten angezeigt vnnd aufferlegt worden, daß sie angezeigte zwantzig Marck nicht zusammenbrengen vnnd samblen, sondern wo solchs von ihnen geschicht vnnd dem Pastorn vorreicht wurde, derselben ernsten gedrawten straffe daruber noch gewertig sein solten; zu dem werde ime auch von e. g. dienern notturftigk brenne= [vnd baw=] holtz, zu besserung seiner armen geringen wanung vnnd zeunen des Garten auß den holtzungen, da eß ime zu werbenn vnnd holen zu lassenn geburet, geweigert vnnd gewehret, vnnd darneben mannigfaltige thetliche bedchwerung in andere Wege zugefugt, das er sich teglichen aller mutwilligen gewaltsamen vberfahrung vnnd widerwillens besorgen muß, Welches beschwerlichen thetlichen furnehmen wir gantz vngerne vernommen, Wissen dan auch nicht alleine die armen leute bei deme alleine seligmachenden reinen gottes Worte, sondern seint nicht weinigers gemeinet, den Pastorn für solche vnnd dergleichen vorhengte beschwerungen jeder Zeit zu schutzen vnnd zu handthaben, Darob mit ernste zu haltenn vnnd inem keinerlei weise vnnd wege zu vorlassenn, Wie vns auch alß dem landesfursten solchs zu thun eignet vnnd geburt. Vnnd

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weill dann solchs alles, wie oberzellt, dem Pastorn vnbillich bejegenet vnnd wiederfehret vnnd wir dan eß auch nicht darfur halten vnnd geleubenn wollen, daß solchs alles auß E. g. geheiß, beuehl vnnd vorwißen geschicht vnnd furgenommen vnnd daß e. g. dieselbe vorhinderung vnnd beschwerung dem Pastorn alß einem sehelsorger vnnd kirchdiener gunnen, zusehen vnnd gestatten, noch vorhengen werden, Demnach ist vnser freundtliche bitte, E. g. wollen durch derselbenn diener die vorsehung thuen, das dem Pastorn an der einforderung der bewilligten zwentzig Marck lubisch kein ferrer eintrag vnnd vorbott geschehen, ohn allein vielmeer den burgern ernstlich beuehlen vnnd anzeigen lassen, das dem Prediger solche geringe Zulage ohne einige vorweigerung vnnd vorenthalten gutwillig entrichtet vnnd zugestalt, zu dem auch daß ihme notwendig feur= vnd bawholtz auß den holtzungenn, da es je von alters her geholet, ohne alle vorhinderung geuolget vnnd keinß wegeß verbottenn vnnd gewehret, auch daß er sich keiner mutwilligen zunotigung, thetlichen, gewaltsamen, vnbillichs furnehmens befahrenn vnnd besorgenn vnnd dergestaldt von E. g. dienern vnuorgwaltiget bleiben muge, in aller massen E. g. wollenn, daß wir vnß in gleichem fal gegen e. l. Priester [in] Jhren wiedumb vorhalten sollenn, wie wir sie dan auch auff den fall vnnd nicht anders in vnser geleidt genohmen. Vnnd E. g. wollen dieß vnser schreibenn, darin wir nicht anders alß was pillich, christlich vnnd recht ist, suchen vnnd bitten, vonn vnß mutterlichenn vnnd freundtlichenn, wie es gemeint wirt, auffnehmen vnnd vormerckenn vnnd sich inn alle diesem aller gnedigen gebur gegen dem Pastor, damit er dieß vnser schreibenn fruchtbarlichenn genossenn empfindenn muge, erzeigen vnnd schickenn. Das seindt wir auß kindlicher liebe vnd trewe hochstes vormugens vmb E. G. freundtlichen vnnd sonlichen zu vordienen gefliessen gantz willig. Datum Schwerin, denn XXIIIten Martii, Anno etc. . LXVIIten.

        An
die Fraw Mutter zu Luptz
     wegen des Pastors daselbst.

Aus dem gleichzeitigen Copialbuche der herzoglichen Schreiben im großherzoglich meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 30.
D. d. Dillingen. 1567. Julii 14.

Durchleuchtigste, Hochgebornne Furstin. Vnser freundtlich diennst vnnd was wir ehrn vnd liebs vermugen tzuuoran, besonnder liebe fraw vnnd Freundin. Als der Gestreng vnnser lieber besonnder vnd alter bekhanndter Friederich SPett Ritter am iungsten bey vnns alhir gewesen, ist er vnder anderm E. L. ehrlichen, tugentsammen vnd Furstlichen, auch bey der Alten, waren, Christenlichen, Catholischen Religion bestanndthafften gemueth zu red worden, welches wir nit mit geringer anmuetigkhait gern vernommen. Der Almechtig wolle E. L. darin furtterhin wie bisher erhalten vnd das jhenig mitthailen, so derselben zu zeitlichem vnnd ewigen nutz vnnd dienstlich ist. Wir seind auch dardurch desto mer bewegt, E. L. beineben disem vnnser freundtliche diennst vnd was wir ehrn vnd liebs vermögen, anzufiegen, vnnd weren nichtz begirlichers, dann E. L. vnd derselben verwanndten freundtliche angeneme dienst zu erzaigen, Jnmassen wir vns dann aines solchen hiemit anerpotten haben wollen, Sy sich auch khaines andern zu vns vorsehen sollen.

Vnnd dieweil wir vnder anderm von bemeltem SPeten ferrer vormerckht, das E. L. geliebter Sohne Hertzog Christoff von Mechelburg von dem Kunig auß Poln nhun mer ain guette Zeit hero in verwamng enthalten werde vnnd dann sein Spetten verhoffen nach vnser furpit hierin zu seiner erledigung bey Höchstbedachtem König nit geringes ansehen gehaben mechte, So haben wir demselben nach nit vmbgehn wöllen, bey Hochstgedachtem König vmb die erledigung Hochermelts E. L. geliebten Sohne hertzog Christoffern embsich vnnd flehenlich anzuhalten, der hoffnung, solche furbit solle ohne frucht nit abgehn. Jm fhal aber, das je nit Statt haben sollte, so sein wir abermaln erbietig, bey der Königlichen Mjt. aus Hispanien vnd andern Potentaten vmb gleiche furschrifft anzuhalten.

Vnnd zu noch Merer antzaig vnsers freundtlichen geneigten guetten willens, So vbersenden wir E. L. hieneben ainen Paternoster, daran das gantz Leiden Christi mit den Figuren clerlich zu sehen, zu ainer verehrung, darbey freundtlich bittendt, solches von vns in besstem auffzunemmen vnd zu khünfftigenn vnserm angedenckhen zu behalten.

Ferrer versehen wir gleichsfals von merbemeltem SPetten, wie E. L. etliche stuckh von Hailgethumb bey hannden vnnd Jn Jrem gewalt habe. Darauff khünden wir E. L.

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auch zu berichten nit vnderlassen, das vnaer Capellen, so wir allererst bey ainem Jar Ju vnnserm Schloß alhie erbawen vnnd zurichten lassen, mit ainem grossen Schatz vileriay ehrwürdigen hailgthumben geziert vnnd selige stuckh von ferren orten zusammen gebracht haben, Nit weniger auch so steen wir noch täglichs in obung vber diejenigen Stuckh, so wir alberait bey hannden, vmb merere zu trachten vnd die Capellen, So wir zu vnserm Collegio Sancti Jheromini alhie aufftzuerbawen im werckh, gleichsfals darmit zu zieren, wie E. L. dann vilbemelter SPet von disem allem noch ferrer bericht vnd antzaig thun khan. Vnnd dieweil nhun die Stucke so E. L. in Jrem gewalt, nach Jrem absterben (des gott noch lang verhietten wölle) oder sonsten auß vunersehnlichen widerwertigen zustanndt inn andere hendt khommen vnd in schlechten wirden gehalten werden möchten, So gelanngt derwegen an E. L. vnnser freundtlich gesinnen vnd bit, Sy wolle vns etliche stuckh von denjhenigen, so sy beihannden, freundtlich mithailen vnnd widerfharen lassen vnd dieselben vilbemeltem SPeten zustellen, der waist vns die volgendts wol verwarlich zuzuschickhen, So sollen dieselben von E. L. wegen in besonndern hohen ehren vnd wirden gehalten, Auch E. L. ein Ewiger Jartag in bemelter vunsers Collegii Capelly gestifft vnnd gehalten werden. Wir seindt daz auch khunfftig vmb E. L., war innen vns immer muglich, freundtlich zu uerdiennen wol genaigt vnd erbietig. Datum Dilling, 14. July, Anno 67.

E. L.

Allzeitt dienstwilliger               
Otto, Cardinal          
zu Augspurg.     

Der Durchleuchtigen Hochgebornnen
Furstin Frawen Anna, gebornnen Marg=
grefin auß dem Geschlecht Brandenburg
Hertzogin vnnd Witwe zu Mechelnburg,
vnser besonder lieben frawen vnnd Freundin.

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 31.
Auszug.

Memoriae illustrissimi principis Caroli ducis Megapolitani etc. Gustrovii XXX Augusti in solemni ejus funere recitala oratio ab Eilh. Lubino D. Rostochii, Tvpis Christophori Reusneri, Anno MDCX.
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Natus est princeps noster Carolus anno Christi prioris seculi quadragesimo, pridie Michaelis Archangeli, sic ut annum vitae suae septuagesimum propemodum jam impleverit. Et quamvis dies natalis Michaelis illi nomen adsignasse videretur, non tamen hoc nominis impositum uli fuit, eo quod principibus Germaniae esst nomen insolens. Carolus autem a Carolo Quinto dictus, qui ejus baptismi testis rogatus fuit. In hujus principis nostri ortu ac nativitate ostendit Deus, etiam summos principes humanae vitae casibus subjici et ortu pariter atque obitu tenuioribus hominibus interdum aequari. Nam generosissima ejus mater Anna, hoc filio gravida ac partui vicina, cum Grabovio Neostadium versus tenderet, in itinere aerumnis partus praeoccupata sub nudo coelo prope quandam quercum hunc filium enixa est, puerpera illusirissima, et tamen illo obstetricum et famularum ministerio nio tempore destituta, quo etiam viles e plebe mulierculae raro destituuntur. - - - -
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Primis pueritiae annis cum fratre Christophoro praeceptorem habuit Wolffgangum Leopoldurn Friburgensem, virurn praestantissimum. Et quamvis felicissimi ingenii et excellentissimac memoriae esset, tamen, patre Alberto vix septennis orbatus, nimis mature studiorum filum, feliciter texi coepturn, abrupit et apud matrem viduam. ad vigesimum propemodum aetatis annum Lubitiae et Crivitiae mansit eique consilio, auxilio et solatio omnibusque amoris, honoris et observantiae officiis praesto fuit, memorabili pietatis filii in matrem exemplo, cujus merces ut in hac vita illi non periit, ita neque in illa, in quam jam per mortem transiit, illi unquam peribit. Hanc etiam matrem suam in Livoniam comitatus est ad liberandum

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e quinquennali Polonorum custodia fratrem Christophorum. Amisit autem illam anno aetatis suae vigesimo septimo. Cui senio et tot partuum aerumnis et ex veneno a quadam cubicularia furia ipsi parato confectae et lecto propemodum semper adfixae constans minister usque ad mortem adfuit, adeo sobrius et continens, ut constet ipsum ad hanc usque aetatem vix leviter ab ullo luxo aut ebrietate fuisse tentatum.

Mater moritura cum ei benediceret et Vale illud in hac vita ultimum diceret, dextram filii moriens tam arcte tenuit, ut vix postea ab arctissimo dexterae jam rigentis nexu filius divelli potuerit. Quae res animum filii, oh matris obitum alioquin attonitum, adeo consternavit, ut non modo in animi deliquium inciderit, sed et graviora symptomata alia, unde ei sermonis ac loquendi difficultas, ex pietate m matrem contracta, semper adhaesit.

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