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Inhalt:

Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Arbeiten des Vereins

herausgegeben

von

Dr. G. C. Friedrich Lisch,

großherzoglich meklenburgischem Archiv=Rath,
Conservator der Kunstdenkmäler des Landes, Regierungs=Bibliothekar,
Direktor der großherzoglichen Alterthümer= und Münzen=Sammlungen zu Schwerin,
Ritter des königl. preuß. Rothen Adler=Ordens 4. Cl., Inhaber der großherzoglich=meklenburgischen goldenen Verdienstmedaille und der königl. hannoverschen goldenen Ehrenmedaille für Wissenschaft und Kunst und der kaiserl. russischen großen goldenen Verdienstmedaille für Wissenschaft
Ehrenmitgliede
der Deutschen Gesellschaft zu Leipzig und der geschichts= und alterthumsforschenden Gesellschaften zu Dresden, Mainz, Görlitz, Hohenleuben, Meiningen, Würzburg, Sinsheim, Königsberg, Lüneburg, Luxemburg und Christiania,
Ehren=Correspondenten der kaiserlichen Bibliothek zu St. Petersburg,
correspondirendem Mitgliede
der geschichts= und alterthumsforschenden Gesellschaften zu Lübeck, Hamburg, Kiel, Stettin, Hannover, Halle, Jena, Berlin, Salzwedel, Breslau, Cassel, Regensburg, Gratz, Reval, Riga, Kopenhagen, Leyden, Antwerpen, Kopenhagen, der königl. Akademie zu Stockholm und der kaiserlichen archäologischen Gesellschaft zu St. Petersburg
als
erstem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Zweiundzwanzigster Jahrgang.


Mit zwei Holzschnitten.


Mit angehängtem Jahresberichte.

Auf Kosten des Vereins.

Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung (Didier Otto).


Schwerin, 1857.

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Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Dr. F. W. Bärensprung.
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Inhaltsanzeige.


A. Jahrbücher für Geschichte.

Seite
I. Anna, geborne Markgräfin von Brandenburg, Gemahlin des Herzogs Albrecht VII. des Schönen von Mecklenburg, von dem Archivrath Dr. Lisch 1
II. Ueber die Reformation des Klosters Dobbertin, von demselben 101
III. Ueber die Kirchen=Reformation zu Lübz, von demselben 173
IV. Ueber die Kirchen=Reformation zu Crivitz, von demselben 184
V. Ueber den Tod des Herzogs Albrecht VII. und den Regierungs=Antritt des Herzogs Johann Albrecht I., von demselben 189
VI. Chronistische Aufzeichnungen aus dem Kloster Ribnitz aus dem 16. Jahrh., von C. D. W 198
VII. Ueber das Grab des meklenburgischen Fürsten Pribislav zu Doberan, von dem Archivrath Dr. Lisch 206
VIII. Ueber die Kirche zu Amelungsborn, von demselben 213
IX. Ueber den Charakter des güstrowschen Superintendenten Gerhard Oehmeke, von demselben 224
X. Beiträge zur ältern Buchdruckergeschichte Meklenburgs und Uebersicht derselben, von C. M. Wiechmann=Kadow 225
XI. Ueber ein Wunder in der Kirche zu Moisall, mitgetheilt von demselben 263
XII. Zwei plattdeutsche Gedichte aus dem 15. Jahrhundert, mitgetheilt von dem Archivrath Dr. Lisch 268
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B. Jahrbücher für Alterthumskunde.

Seite
I. Zur Alterthumskunde im engern Sinne 275
1. Vorchristliche Zeit. 275
a. Zeit der Hühnengräber 275
b. Zeit der Kegelgräber 279
Kegelgrab von Dabel 279
Mit 2 Holzschnitten.
c. Zeit der Wendengräber 293
d. Vorchristliche Alterthümer gleichgebildeter europäischer Völker 295
2. Mittelalter 296
II. Zur Baukunde 305
1. Weltliche Bauwerke 305
2. Kirchliche Bauwerke 307
Ueber die Kirche zu Wittenburg, von dem Archivrath Dr. Lisch 307
III. Zur Münzkunde 328
1. Vorchristliche Zeit 328
2. Mittelalter 329
3. Neuere Zeit 330

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A.

Jahrbücher

für

Geschichte.


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I.

Anna,

geborne Markgräfin von Brandenburg,

Gemahlin

des Herzogs Albrechts von Mecklenburg,

von

G. C. F. Lisch.


D er Einfluß der Frauen auf den Gang der Ereignisse nicht nur im Einzelnleben, sondern auch im Staatsleben ist von so großer Bedeutung, daß er nicht selten die Hauptquelle der Schicksale und Begebenheiten ist, welche das Leben tief bewegen; freilich ist dieser Einfluß oft sehr schwer zu verfolgen, weil er, der Natur der Frauen gemäß, in der häuslichen Stille und nur mittelbar zu wirken pflegt, ein unmittelbares Wirken für die Oeffentlichkeit dagegen selten ans Licht tritt. Hat aber jede Frau eine Wirksamkeit, welche gestaltend in das Leben ihrer Umgebung eingreift, so ist dies in hohem Grade der Fall bei hochgestellten Frauen, deren Männern das Schicksal ganzer Völker anvertrauet ist. In der Weltgeschichte ist das Leben und Wirken der Fürstinnen und anderer hoher Frauen lange nicht genug gewürdigt, und erst in neuern Zeiten, seitdem die Sitten= und Bildungsgeschichte mehr Berücksichtigung gefunden hat, ist das Bemühen hervorgetreten, auch den Bildungs= und Lebensgang merkwürdiger Frauen zu verfolgen.

Ungewöhnlich wichtig für die Erkenntniß der Entwickelung der Reformationszeit ist das Leben der Herzogin Anna, Gemahlin des Herzogs Albrecht VII. des Schönen von Meklenburg († 1547), da sich in diesem Leben nicht allein alle Größen und Schwächen jener Zeit wiederspiegeln, sondern auch manche merkwürdige Ereignisse ihre Aufklärung finden. Oft genannt, ist

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diese Fürstin bisher doch wenig bekannt gewesen, und manche merkwürdige Begebenheit in Meklenburg findet nur in ihrem Leben Aufschluß. Ihre Lebensgeschichte, welche hier versucht werden soll, ist fähig, große und bedeutende Lücken in der Geschichte Meklenburgs, ja selbst Norddeutschlands und der Reformation zu füllen und ein lehrreiches Beispiel für den tiefer denkenden Menschen zu werden. Die Darstellung ihres Lebens wird aber sehr schwierig werden; zwar sind bisher einige allgemeine Urtheile über diese Fürstin laut geworden, alle aber sind einseitige Ueberlieferungen, welche sich immerfort wiederholt haben und deren Ursprung ganz dunkel und unsicher ist. Es wird daher nöthig sein, zu den ersten Quellen hinabzusteigen, wo es irgend möglich ist; es wird aber nur möglich sein, die Hauptseiten zu berühren, da ein Eingehen in die täglichen Einzelnheiten zu weit führen würde.

Anna, geborne Markgräfin von Brandenburg, die älteste Tochter des Kurfürsten Joachim I. Nestor von Brandenburg und dessen Gemahlin Elisabeth, Tochter des Königs Johann von Dänemark, war im J. 1507 geboren. Als sie heranwuchs, erscholl durch die Wüste des damaligen Priesterthums Luthers kühne Stimme, welcher ihr sonst kräftiger Vater bis zu seinem Tode das Ohr verschloß, welche ihre Mutter aber schon früh zu einer so großen und lebendigen Herzensfreudigkeit erweckte, daß dieser Zwiespalt zwischen den Ansichten beider Ehegatten eine Spaltung des Ehebündnisses herbeiführte. Nach den Berichten der Chronikanten des 17. Jahrhunderts, welche fast alle mit denselben Worten bis heute von einem Buche in das andere übergegangen und willkührlich ausgeschmückt sind, soll Anna schon in früher Jugend zum Klosterleben bestimmt gewesen sein und schon einige Zeit als Novize im Kloster gelebt, jedoch noch nicht den Nonnenschleier getragen haben. Die Quelle dieser neuern Angabe scheint das meklenburgische Chronikon des Latomus († 1614) zu sein, welcher sagt, daß Herzog Albrecht sich des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg Tochter "Fräulein Anna, so er mit Consens ihrer Aeltern durch gute Worte und herrliche Geschenke das Klosterleben, dazu sie sich begeben, hatte verleided, lassen vermählen" 1 ). Es liegt diesem Berichte sicher eine zuverlässige Nachricht zu


1) Die Stelle über den Austritt der Prinzessin Anna aus dem Kloster in der lateinischen Ausgabe der Chronik des ribnitzer Beichtvaters L. Slagghert in Westphalen Mon. ined. IV, p. 880, ist nur eine aufgeschmückte Uebersetzung dieser Stelle des Latomus, also ein Beweis, daß diese Ausgabe nur eine junge, von Dreyer besorgte Uebersetzung ist. Vgl. unten S. 8.
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Grunde; diese scheint aber so verflacht worden zu sein, daß dem Berichte nicht zu trauen ist, um so mehr da dieser aus jüngern Zeiten stammt. Es ist mir nach langem Forschen gelungen, die wahre Quelle der Nachrichten über die Jugendzeit der Prinzessin Anna zu entdecken.

Es lag keineswegs in der Absicht der Aeltern, die Tochter zum geistlichen Leben zu bestimmen, da sie schon sehr früh an eine Vermählung derselben dachten. Schon im J. 1515 leitete die Landgräfin Anna von Hessen, des Landgrafen Wilhelm Wittwe und eine Schwester des Herzogs Albrecht von Meklenburg, bei dem Kurfürsten Joachim Unterhandlungen 1 ) ein, um dereinst ihren Sohn Philipp mit einer Tochter des Kurfürsten zu vermählen. Der Kurfürst ging auch am 2. Oct. 1515 auf diese Werbung ein und schlug seine älteste Tochter Anna vor 2 ); er bestimmte ihr zum Heirathsgelde so viel, als in seinem Hause herkömmlich war, und machte den Vorschlag, daß die Trauung geschehen möge, wann der Landgraf Philipp sein 15tes, die Prinzessin Anna ihr 13tes Jahr beginnen würde. Zur Zeit dieser Verhandlungen war Philipp 11 Jahre und Anna 6 Jahre alt. Die Landgräfin war mit den Vorschlägen des Kurfürsten nicht ganz einverstanden und hatte auch ihre Wünsche schriftlich zu erkennen gegeben. Zur Verhandlung ward eine Zusammenkunft der beiderseitigen Räthe zu Nordhausen auf den Sonntag Misericordia 1516 angesetzt, und die Landgräfin bat 3 ) am 6. Febr. 1516 des Kurfürsten Bruder, den Erzbischof Albrecht von Mainz, auch seine Räthe zu der Unterhandlung zu schicken.

Diese beabsichtigte und vorbereitete Vermählung kam jedoch nicht zu Stande, wir wissen nicht, aus welchen Gründen 4 ). Die Prinzessin heirathete später den Bruder der Landgräfin, statt den Sohn derselben.

Fünf Jahre später warf nämlich der Herzog Albrecht von Meklenburg=Güstrow, der "Schöne", einer der stattlichsten Fürsten seiner Zeit, der Bruder der Landgräfin Anna von Hessen, sein Auge auf die Prinzessin Anna, welche damals allerdings in einem Kloster lebte, vielleicht nach dem


1) Die Entdeckung und Mittheilung dieser bisher ganz unbekannten Verhandlungen verdanke ich dem Herrn Geheimen=Archiv=Rath Dr. Märcker zu Berlin, Archivar am königl. preuß. Haus=Archive, welcher auch die beiden folgenden Urkunden gütigst mitgetheilt hat.
2) Vgl. Anlage Nr. 1.
3) Vgl. Anlage Nr. 2.
4) In den hessischen Archiven ist nach der Mittheilung des Herrn Archivars Dr. Landau zu Cassel über diese Angelegenheit nichts vorhanden.
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später gereiften Willen ihres Vaters, als dessen Ehe aus religiösen Ansichten unglücklich geworden war, vielleicht auch zur Erziehung oder zur Probe. Anna war damals 14 Jahre alt; der Herzog Albrecht stand in seinem 35. Lebensjahre, war also 20 Jahre älter, als die Prinzessin. Des Herzogs älterer Bruder Heinrich der Friedfertige hatte in erster Ehe des Kurfürsten Joachim I. Schwester Ursula zur Gemahlin gehabt. Albrecht vertrauete seinen Wunsch dem ältern Bruder der Prinzessin, dem Markgrafen Joachim II. dem jüngern, der nur zwei Jahre älter war, als Anna. Schon am Pfingsttage (19. Mai) 1521 schreibt der sechszehnjährige "Joachim der jüngere Markgraf zu Brandenburg" an den Herzog Albrecht, nach dem Originalbriefe 1 ):

"Ich wil ewer lieben nicht bergen, das meyne Swester vngeferlich vor dreien Wochen ist aus dem kloster durch meyne anregung gezogen vnd die heylose kappe abgelegt vnd das weltlich kleydt wider angezogen, ßo hab ich auch sunst e. l. vorigen beger nach mitt meyner fraweu vnd mutter geredet vnd befinde ire gnad Woll dartzu geneygt, dergleychen ist meyne freuntliche liebe Swester auch wol dartzu geneygt vnd sall, ab got wil, noch e. l. eliche gemahel werden. So weys e. l. an zweyuel meyn gemute auch woll; derhalben ist meyn rat, als ichs trewlich mitt e. l. meyne, das sich e. l. vffs erste, so meyn her vater wider inheymisch kumpt, in eygener person zu seyner gnaden wolde fugen vnd mitt im von disen sachen handelen; dan ich vorsehe mich gentzlich, das meyn vater am negsten montag zu wurmbs ist auffgewest".

Es war also nicht der Herzog Albrecht von Meklenburg, sondern der junge Markgraf Joachim von Brandenburg, der die Prinzessin Anna dem Klosterleben abwendig machte.

Die Verlobung kam auch sehr bald zu Stande; denn schon am 25. Octbr. 1521 begrüßt der junge Markgraf Joachim II. den Herzog Albrecht als seinen "Schwager" und verkündet ihm das Wohlsein seiner "zukünftigen Gemahel", theilt ihm auch mit, daß er gehört habe, "daß es gut soll sein, daß man einen Sapphir zum Trauring gebe und in den Ring eine Englische Botschaft (Ave Maria) stechen lasse, so solle es beiden Eheleuten nimmer übel gehen" 2 ).


1) Vgl. Anlage Nr. 3.
2) Vgl. Anlage Nr. 4.
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Der Ehevertrag ward am 13. Novbr. (Mittwoch nach Martini) 1521 zu Cölln an der Spree ausgerichtet. In demselben ward bestimmt, daß der Herzog seiner Gemahlin Schloß und Amt Lübz zum Leibgedinge übergeben und daß die Vermählung am Sonntage vor Katharinä, d. i. am 22. Novbr. 1523 "in der Stadt Berlin" vollzogen werden solle. Die Prinzessin Anna war damals erst 14 Jahre alt; deshalb ward die Vermählung noch einige Jahre aufgeschoben.

Allerdings scheinen Joachim d. j. und Anna beide einen starken Widerwillen gegen das Klosterleben gehabt zu haben, wie theils aus den ausdrücklichen Worten Joachims, theils aus Annens baldiger Verlobung in so jungen Jahren hervorgeht. Zugleich liegen in diesem Widerwillen auch wohl die ersten Anfänge zu der Hinneigung zu dem lutherischen Glauben.

Mit diesen urkundlichen Nachrichten stimmt auch im Allgemeinen die gleichzeitige chronistische Nachricht des Kloster=Beichtvaters zu Ribnitz Lambrecht Slagghert überein, obgleich er in den Jahren irret oder auch keine genaue Nachricht hatte, da er erst Michaelis 1522 zum Beichtvater des Klosters verordnet war. Er sagt nämlich 1 ):

"Do suluest in deme jar (1522) Hertich Albrecht tho mekelenborch, hertich hinrickes broder, heft ghefryet vnn sick thoseggen laten vnn vortruwen froychen Anna, des marckgrauen Joachim dochter tho brandenborch, ghebaren vth des konynges dochter konynck hans tho dennemerken, vor syne vorstynne".

Die hier gebrauchten Ausdrücke beziehen sich nach altem Gebrauche bekanntlich auf das, was man jetzt Verlobung nennt.

Ueber die Vermählung berichtet der gleichzeitige und wohlunterrichtete Slagghert:

"Anno M. D. XXIIII, des negesten sundaghes na den achten daghen der hilghen dre koninge (Jan. 17) de hochgebaren eddele vorste hertich Albrecht tho mekelenborch heft gheholden synen hoff vnn koste (Hochzeit) tho deme Berlin, dar suluest he heft entfanghen syne eddele brut froychen Anna, des marckgreueu dochter tho Brandenburch, vnn dar na iegen den vastelauent (Anfang Februar) ys syne gnade gekamen tho der Wysmer myt der marckgreuinnen, der brut moder, vnn dem junghen marckgreuen, der brut broder. Dar suluest hebben se haueret myt steken


1) Vgl. Jahrb. III, S. 114.
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vnn myt breken vnn er schers gedreuen myt groter freude vnn frolyckheyt".

Nach den am 13. Novbr. 1521 aufgerichteten Ehepacten sollte die Vermählung am 22. Novbr. 1523 in Berlin vollzogen werden. Am 4. Decbr. (Freitag nach Andreä) 1523 ward aber zwischen dem Kurfürsten Joachim und dem Herzoge Albrecht festgesetzt, daß der Herzog "am Sonntag Antonii (17. Jan. 1524) gegen den Abend in Berlin ankommen" solle, um auf die Nacht das Beilager zu feiern. Es ergiebt sich hieraus, wie richtig Slagghert berichtet. Hiemit stimmt auch überein, daß der "Herzogin" am Donnerstag nach Fabiani und Sebastiani (21. Jan.) 1524 das Geschmeide und am Abend Puriticationis Mariae (1. Febr.) 1524 Schmuck und Gewand "zur Ausfertigung" überantwortet ward.

Allen glaubwürdigen Nachrichten zufolge trat die junge Herzogin Anna schon gleich nach ihrer Vermählung im J. 1524 und nach ihrem Einzuge in Wismar, wohin ihre Mutter und ihr Bruder Joachim, beide desselben Glaubens, sie begleiteten, als gut lutherisch gesinnt auf. Dies wird durch mehrere zuverlässige Berichte bezeugt. Der papistische Franziskaner=Lesemeister Lambrecht Slagghert, welcher Michaelis 1522 Beichtvater des Klosters zu Ribnitz geworden war 1 ) und um so mehr klare Einsicht in die Verhältnisse hatte, als des Herzogs Albrecht Schwester Dorothea Aebtissin dieses Klosters war, berichtet, als Augenzeuge vieler Vorgänge, in seiner niederdeutschen 2 ) Chronik 3 ) des Klosters Ribnitz ausdrücklich 4 ):

"1525. Des dinxtedages vor michaelis quam hertich albrecht tho ribbenitz myt siner Junghen vorstynnen vnn myt frowen margareta, hertich balthasars naghelatene husfrowe selyger dechtnysse, vnn sampt myt eren juncfrowen vnn hofghesinde. Des mydwekens darna let myn gnedighe here hertich albrecht vor syck


1) Vgl. Jahrb. III, S. 100 flgd. L. Slagghert sagt selbst in seiner Chronik:

"1522. An dem dage Michaelis quam hir vp den hoff vor enen bychtvader broder lambrecht slagghert vth deme capittel hamborch". (Jahrb. III, S. 113).

2) Die in Westphalen Mon. ined. IV, p. 841, abgedeckte lateinische Ausgabe der Chronik Slaggherts, welche mitunter mehr giebt, als der niederdeutsche Text, ist nichts weiter als eine im J. 1743 flgd. von dem nachmaligen Domprobste Dreyer angefertigte und vermehrte Uebersetzung; vgl. Jahrb. XI, S. 232. - Vgl. oben S. 4, Note 1.
3) Die niederdeutsche Chronik Slaggherts ist ans Licht gezogen und im Auszuge zum Druck befördert durch C. F. Fabrcius in Jahrb. III, S. 96 flgd.
4) Vgl. Jahrb. III, S. 122.
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"lesen ene misse, vnn vnder der homyssen quam sin vorstynne myt hertich balthasars fruwe in vnse kerke vnder dem stilnisse; dar gaff ße weynich vmme got eren heren vnn salichmaker an tho seende ofte missen tho horen, wente se was gut martinchs . Also ging se myt etliken juncfrowen vnn hauemesterynne in dat closter. Des suluesten daghes wurden etlyke bilde vnn scryfte thoreten in vnser karken dorch de vormaledyeden eghenwylsker lude vnn martiner".

Ein anderer, eben so sicherer Gewährsmann ist der bekannte stralsunder Chronikant Johann Berckmann, früher Augustinermönch, welcher im J. 1524 vorübergehend lutherischer Prädicant in Neu=Brandenburg war. Dieser erzählt 1 ) ausführlich:

"Ick Johannes Berckmann - - - stech darna vp (1524) tho Brandenborch dorch vorloff hertich Albrechtes vnnd waß dar gades wort prediger so lange tidt, datt de papenn mi vorschreuenn ahnn denn bischopp tho Wistogk. - - So quam dar in de stadt hertig Albrechtes fruwe; de horde van mi seggende; de sende mi badenn, dar muste ick vor ere gnade predigenn dat euangelium. - - In deme middell sende de forstinne twe sulueren vate tho mi mit erem dener, ick scholde ehr sendenn vann minem bome muelberenn; so hedde ick einenn bom, dar se vppe wussenn (inn der ganzen stadt nicht mer denn de einige bom) tho minem groten vngelücke. Do datt vatt ful waß, wolde ick affstigenn vann der graßbencke, tradt ick den voth vth dem lede, so dat ick dar nicht konnte vp tredenn. - - Thom lestenn muste ick bi dem stocke gann u. s. w."

Diese beiden Geistlichen, welche gleichzeitig (1524) schrieben, haben nicht allein die Herzogin in der Kirche gesehen, sondern sogar beide in jener Zeit das geistliche Amt vor ihr verwaltet, so daß über ihre damalige Gesinnung gar kein Zweifel obwalten kann. Es möchte hiefür schon ihre schnelle Verlobung nach ihrem Austritt aus dem Kloster und ihre Uebereinstimmung mit ihrer Mutter und ihrem Bruder reden; bestimmt wird dies aber dadurch bestätigt, daß sie schon im J. 1524 den Prädicanten Johann Berckmann zu Neu=Brandenburg das "Evan=


1) Vgl. Stralsundische Chroniken, herausgegeben von Mohnike und Zober, Th. I, S. 142; vgl. S. XII.
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gelium" vor sich predigen ließ und daß sie im J. 1525 in dem vornehmen Kloster Ribnitz eine auffallende äußerliche Geringschätzung gegen die Gebräuche der römischen Kirche an den Tag legte, während ihr Gemahl sich noch eine Messe lesen ließ.

Zur richtigen Beurtheilung der Herzogin Anna ist ein Blick auf ihre Verwandtschaft nöthig. Ihr Vater, der Kurfürst Joachim I., ein kräftiger Fürst, der das Gesetz fest aufrecht erhielt, war bis zu seinem Tode († 1535) gegen die lutherische Lehre feindselig gesinnt, eben so dessen Bruder Albrecht, Erzbischof zu Magdeburg und Mainz, Kurfürst und Cardinal; beide gehörten zu den entschiedensten Gegnern Luthers. Dagegen wandte sich der Herzogin Mutter Elisabeth, geborne Prinzessin von Dänemark, die von ihrem Gemahle vernachlässigt und hart behandelt ward, ja sogar ihres Glaubens wegen vor ihm flüchten mußte und getrennt von ihm lebte, der lutherischen Lehre mit vollem Herzen zu und stand mit Luther selbst in freundschaftlichen und häuslichen Verbindungen. Daher mag es denn auch wohl gekommen sein, daß alle Kinder der Kurfürstin sich früh zum lutherischen Glauben neigten. Die beiden Söhne, der nachmalige Kurfürst Joachim II., ein bedächtiger Mann und ein "Friedemacher", wie der Herzog Heinrich von Meklenburg, und Johann zu Küstrin, mehr rasch von Charakter, sind als Anhänger und Beschützer der neuen Lehre bekannt. Die drei Töchter der Kurfürstin waren ebenfalls lutherisch gesinnt. Merkwürdig aber ist es, daß alle drei an Fürsten vermählt waren, welche um das J. 1530 und späterhin zu den erklärten Verfechtern der katholischen Kirche gehörten. Die älteste der Schwestern, Anna, Gemahlin des Herzogs Albrecht von Meklenburg, fiel mit diesem wieder in den Papismus zurück. Die zweite, Elisabeth, war an den Herzog Erich I. von Braunschweig=Calenberg († 1540) vermählt, welcher zwar gut und schonend war, aber bis zu seinem Tode der alten Kirche anhing; Elisabeth († 1558) dagegen, eine wahrhaft edle Frau, steht unter den begeisterten Verehrerinnen und Beförderinnen des Evangeliums 1 ) in erster Reihe. Auch der erste Gemahl der dritten Tochter Margarethe, der Herzog Georg von Pommern, starb (1531) als Papist, wenn er auch die Lutheraner nicht verfolgte. Der Markgraf Albrecht von der anspachschen Linie, Herzog von Preußen, dessen Tochter Anna Sophie später an Annens Sohn Johann Albrecht I. vermählt ward, war begeistert lutherisch.


1) Vgl. Elisabeth, Herzogin von Braunschweig=Lüneburg, geb. Markgräfin von Brandenburg. Von W. Havemann. Göttingen, 1839.
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In dem meklenburgischen Fürstenhause waren die Aussichten für die lutherische Lehre im Anfange sehr günstig. Die beiden regierenden Herzoge, Heinrich der Friedfertige oder Friedemacher und Albrecht der Schöne, wandten sich anfangs der neuen Lehre zu, wenn auch mit Mäßigung und Vorsicht. Von des Herzogs Heinrich Kindern ward die edle Sophie im J. 1528 an den verehrungswürdigen Herzog Ernst den Bekenner von Braunschweig=Celle vermählt 1 ), und der junge Bischof=Administrator Magnus war sehr jung ein entschiedener Verächter der römischen Kirchenverfassung und schloß, wenn auch Bischof, im J. 1543 sogar ein Ehebündniß.

So gestalteten sich mit der Zeit die Verhältnisse, welche, trotz des klar und bestimmt ausgesprochenen Widerwillens des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg, eines festen Anhängers des Kaisers Carl V., der lutherischen Lehre einen ungehinderten Eingang in die meklenburgischen Lande zu verheißen schienen.

Auch der Herzog Albrecht von Meklenburg neigte sich zur Zeit seiner Vermählung dem lutherischen Glauben zu. Luther selbst schreibt an Spalatin schon am 11. Mai 1524, also gleich nach der Vermählung des Herzogs, daß sich die beiden meklenburgischen Herzoge evangelische Prediger von ihm erbeten hätten 2 ). Auch Reimar Kock, der in Wismar geboren war und hier in seiner Jugend lebte, grade im J. 1524 in das S. Katharinen=Kloster zu Lübeck trat, nicht lange darauf evangelischer Prädicant zu Lübeck ward und eine für die Geschichte seiner Zeit gründliche Chronik von Lübeck schrieb († 1569), sagt in seiner Chronik:

"Duße hertig Albrecht, alse Doctor Martinus Luther begunde tho schriven, nam he dat Evangelium an".

Gewöhnlich wird die Neigung des jungen fürstlichen Ehepaares zu dem lutherischen Glauben mit einer Geschichte in Verbindung gebracht, welche seit länger als zwei Jahrhunderten immer wieder erzählt wird und von Buch in Buch wandert, immer mit demselben Inhalte, doch immer mit andern, aufgeschmückten Worten. Man erzählt nämlich, der Herzog Albrecht habe seiner jungen Gemahlin Kapellan Heinrich Möllens 3 )


1) Vgl. Ernst der Bekenner von Braunschweig und Lüneburg. Von H. Ch. Heimbürger, Celle, 1839 S. 117.
2) "Duces Mekelburgenses ambo, alter per Hansen Loser, alter per Priorem Sternebergensem, petunt Evangelistas". Vgl. Jahrb. XIII, S. 273.
3) Heinrich Möllens wird in gleichzeitigen Briefen seiner Amtsgenossen auch (  ...  )
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zum Hofprediger mit aus der Mark gebracht und in der Fastenzeit des J. 1524 in der S. Georgenkirche in Wismar predigen lassen, und dies sei hier der erste und frühe Anfang der Reformation gewesen. Die wismarschen Geschichtsforscher Schröder, in seinem Evangelischen Meklenburg und in seiner Wismarschen Predigerhistorie, und Crain, in seiner Schrift über die Reformation in Wismar, 1841, haben keine urkundliche Quellen über Heinrich Möllens erstes Auftreten entdecken können, und auch im meklenburgischen Staats=Archive hat sich bei Gelegenheit anderer Forschungen nichts finden wollen. Die Quelle aller bisherigen Erzählungen ist zunächst wohl der große rostocker Theologe David Chytraeus, welcher zuerst von Latomus († 1614) benutzt wird, dem alle andern Geschichtschreiber wieder folgen. Chytraeus erzählt nämlich in seiner Saxonia (nach der dritten Auflage, Leipzig, 1611, fol., 251) 1 ): "Zu Wismar fing zuerst an, die papistischen Gebräuche und das Reich des Antichrists zu tadeln und aufzudecken, Heinrich Möllens, welchen der Herzog Albrecht von Meklenburg, Sohn des Herzogs Magnus, als junger Ehemann, nach seiner kurz vorher zu Berlin gefeierten Vermählung mit des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg Tochter Anna, als Hofprediger mitgebracht und die ganze Fastenzeit und die Ostertage in der Georgen=Kirche hatte predigen und der Priester und Mönche Heuchelei enthüllen und strafen lassen".

David Chytraeus verdient allerdings Glauben, da er, der größte Theolog und Forscher Meklenburgs während des 16. Jahrhunderts, in einer langen Amtsführung alle Verhältnisse genau kannte und schon im J. 1551 nach Meklenburg gekommen war, während Möllens erst im J. 1545 oder 1546 starb.

Eine zweite Quelle ist der M. Conrad Schlüsselburg,


(  ...  ) wohl in lateinischer Uebersetzung "Pistor" genannt; daher hieß er nach unserm Sprachgebrauche Möller oder Müller, hatte also seinen Namen nicht von der Stadt Mölln; in diesem Falle würde er lateinisch Möllensis genannt worden sein.
1) "1524. Wismariae primus taxare ac vsus pontificios et Antichristi regnum reuelare coepit Henricus Mollensis, quem Albertus dux Megapolitanus, Magni filius, maritus nouus, celebratis paulo ante Berlini cum Joachimi I. electoris Brandeburgensis filia Anna nuptiis, aulicum ecclesiasten secum adduxerat eumque toto quadragesimae tempore et in feriis Paschae concionari in templo Georgil et sacerdotum ac monachorum hypocrisin retegere ac redarguere sinebat. - - - "Doctrinae vero purioris ab Henrico Mollensio et Nevero primum Wismariensibus traditae confessio huc usque in Wismariensi ecclesia sonat et sonabit Dei beneficio ad omnem posteritatem". Dav. Chytraei Saxonia, Lipsiae, 1611, p. 251.
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welcher, mit großen meklenburgischen Theologen bekannt und verwandt, von 1579 bis 1594 hinter einander Prediger zu Wismar, Hofprediger und Beichtvater des Herzogs Christoph und Superintendent zu Ratzeburg war 1 ), also wohl gute Nachricht haben konnte. Dieser sagt im J. 1592 in seiner Leichenrede auf den Herzog Christoph von dessen Vater Herzog Albrecht:

"Vnd ist sonderlich an demselbigen Herrn rhümlich, das er den allerersten Evangelischen Prediger, aus der Marck, von dem Berlin, mit sich in das Landt zu Meckelnburg hat gebracht, mit Namen Herr Henrich Müller, welcher Anno 24 in der guten Stadt Wismar in S. Georgens Kirchen hat angefangen das Euangelion zu predigen".

Etwas anders redet aber Reimar Kock, der Verfasser der Chronik der Stadt Lübeck, welcher, in Wismar geboren, erst im J. 1524 in das Katharinen=Kloster zu Lübeck ging, also den Heinrich Möllens im J. 1524 wahrscheinlich in Wismar noch gesehen oder doch durch sichere Nachrichten gekannt hat. Dieser sagt in seiner handschriftlichen Chronik der Stadt Lübeck:

"Dusse hertoch Albrecht, alse Doktor Martinus Luther begunde tho schriuen, nam he dat Evangelium an und sendede sinen Cappelan nach Wittenbergh, dat he moste studeren, und geff ehme darna thor Wißmar St. Jürgens Kercke und befahl ehme dat Evangelium tho predigen, darup datmahl de Wißmarschen övel mit tofreden weren unde mosten idt dennoch lyden".

Nach allen Umständen scheint diese Nachricht, nach welcher Heinrich Möllens ein Kapellan des Herzogs war, den Vorzug zu verdienen, da es nicht recht glaublich scheint, daß der Kurfürst Joachim I. lutherische Kapellane an seinem Hofe geduldet haben sollte. Vielleicht gehört Heinrich Möllens zu den evangelischen Prädicanten, welche sich die meklenburgischen Herzöge im Anfange des J. 1524 von Luther erbeten hatten.

Die Sache möge sich nun aber verhalten, wie sie wolle, so ist doch das gewiß, daß Heinrich Möllens im J. 1524 in Wismar in der S. Georgen=Kirche, welche Hofkirche war, lutherisch predigte. Im J. 1527 ward Heinrich Möllens als Prediger an der Georgen=Kirche zu Wismar fest angestellt und wirkte hier als solcher bis zu seinem Tode im J. 1545 oder


1) Vgl. Conrad Schlüsselburg, von C. H. Tamm. Stralsund, 1855.
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1546; im J. 1545 lebte er noch, im J. 1546 wird seine Wittwe genannt.

In den Ehepakten vom 13. Nov. 1521 hatte der Herzog seiner Gemahlin gegen ihre Mitgift von 20,000 Gulden das Schloß Lübz zu ihrer "fürstlichen Wohnung" und 5000 Gulden jährlicher Renten aus dem Amte Lübz und andern Aemtern zum Leibgedinge verschrieben. Nach der zwischen dem Kurfürsten Joachim und dem Herzoge Albrecht über die Zeit der Vermählung am 4. Dec. 1523 getroffenen Bestimmung ward auch zugleich festgesetzt, daß "das Heirathsgeld erst in den Weihnachtstagen 1526 entrichtet werden sollte". In Folge dieser Bestimmung wiederholte der Herzog am 11. Nov. 1526 die frühere Versicherung und verschrieb seiner Gemahlin ausführlich und genau alle Einkünfte, die er ihr in den Aemtern Lübz, Crivitz, Goldberg und Bukow anwies. Das nahe an den Grenzen der Mark Brandenburg liegende Schloß Lübz ward also das Leibgedinge und späterhin der Wittwensitz der Herzogin. Sie nahm sich dieses Besitzes schon früh mit besonderer Vorliebe an und wohnte schon während ihrer Ehe bei der häufigen Abwesenheit ihres Gemahls oft auf ihrem Leibgedinge Lübz. Auch nach dem Tode ihres Gemahls wurden ihr die Aemter Lübz und Crivitz zum Witthum abgetreten, und während ihres zwanzigjährigen Wittwenstandes wohnte sie auf dem Schlosse Lübz. Dieses Schloß blieb auch späterhin lange zum Wittwensitz bestimmt, indem die nächst folgenden Herzoginnen Anna Sophie († 1591) und Sophia († 1634) ebenfalls zu Lübz wohnten.

Die lutherische Begeisterung des Herzogs Albrecht und seiner Gemahlin hielt aber nicht lange vor, und zwar bei weitem nicht so lange, als bisher angenommen ist. Beide fürstliche Ehegatten traten bald auf das entschiedenste zur römisch=päpstlichen Kirche zurück und verharrten darin bis zu ihrem Tode mit großer Hartnäckigkeit, selbst als das ganze Land schon vom Protestantismus bis in das innerste Mark durchdrungen war. Der Herzog war wohl nie aufrichtig lutherisch gewesen; die Herzogin aber änderte ihre Gesinnung völlig und rasch. Rudloff 1 ) meint, der Herzog Albrecht habe, "um seinen Sollicitationen wegen seiner Forderungen nach dem dänischen Kriege desto wirksamern Eingang zu verschaffen (1539, 1541), sich öffentlich wieder zur katholischen Religion bekannt", und Boll 2 ) folgt ihm in dieser Annahme, indem er, neuern For=


1) Vgl. Rudloff Mekl. Gesch. III. 1, S. 99.
2) Vgl. E. Boll Mekl. Gesch. I, S. 176.
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schungen entgegen, das Jahr 1541 als das des Zurücktritts des Herzogs annimmt. Aber der Herzog war viel früher wieder katholisch. Schon auf dem Reichstage zu Augsburg im Sommer 1530 stand er auf der Seite der papistischen Partei und übernahm die Anrede an den päpstlichen Legaten Cardinal Campegius, der ihn schon am 28. Febr. 1525 zur Unterdrückung der lutherischen Lehre aufgefordert hatte 1 ). Am 4. Jan. 1530 erklärte er den Dom=Capiteln des Landes, daß es sein Wille sei, daß der Gottesdienst nach altem Gebrauche gehalten werde 2 ). Deutlicher aber reden seine Regierungshandlungen. Schon im J. 1531 ließ der Herzog Albrecht den von seinem Bruder Herzog Heinrich in der gemeinschaftlichen Stadt Malchin eingesetzten evangelischen Prediger Thomas Aderpul wieder verjagen 3 ) und verbot persönlich am 15. Febr. 1532 dem Mathias Papenhagen zu Neu=Brandenburg und am 16. Febr. dem Jürgen Berenfelder zu Friedland die lutherische Predigt 4 ); den letztern prüfte er sogar selbst über seinen Glauben vom Abendmahl. In Friedland verfuhr man im Februar 1532 so hart, daß die lutherischen Bürger sogar eine Zeit lang auswanderten. Freilich half dieses Beginnen nichts, da dadurch die lutherische Lehre grade recht feste Wurzel faßte, indem sich der Herzog Heinrich fest an die lutherische Lehre hängte.

Fragt man nun nach der Ursache einer solchen Wendung, so ist sie allerdings in dem schwankenden Charakter des Herzogs Albrecht und der Schwächlichkeit seiner Gemahlin Anna zu suchen. Die Herzogin fing früh an zu kränkeln und besuchte deshalb wiederholt die süddeutschen Bäder. Die Veranlassung des Zurücktritts war aber die Ueberredung des Kurfürsten Joachim L. d. ä. von Brandenburg († 1535), des Schwiegervaters des Herzogs. Der gleichzeitige und wohlunterrichtete Chronist Reimar Kock berichtet in seiner handschriftlichen Chronik:

"Averst hertog Albrecht hefft sick van dem Marckgraven overreden lathen, den olden, und ock van hertog Jürgen van Mißen, dat he de Lehre des Evangelii verlathen und ein Papiste geworden und ock beth in synem dode gebleven; in synem dodtbedde hefft he geröhmet und syn Rohm iß gewesen, dat he hadde


1) Vgl. Jahrb. VI, S. 222.
2) Vgl. Jahrb. XVI, S. 99 flgd.
3) Vgl. Jahrb. XVI, S. 13-14.
4) Vgl. Jahrb. XVI, S. 100 flgd.
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dat Evangelische Bundt thorethen, darup wolde he frolichen sterven".

Der Herzog Albrecht wandte sich nun im J. 1533 an den deutschen König Ferdinand mit dem Berichte 1 ), er habe auf kaiserlichen Befehl in seinem Gebiete überall die Neuerung in der Religion abgeschafft und die Prädicanten ausgewiesen. Am 17. Septbr. 1533 wandte sich der Herzog an den Kurfürsten Joachim I. und klagte ihm, sein Bruder achte die kaiserlichen und Reichs=Abschiede gar nicht, sondern habe selbst die lutherische Lehre angenommen und die lutherischen Prediger, die er verjagt habe, persönlich wieder eingeführt. Auf die Bitte des Herzogs Albrecht, der Kurfürst möge doch "den kaiserlichen und königlichen Befehlen nachsetzen", damit die Irrung in der Religion gehoben werde, rieth ihm der Kurfürst, er möge zuerst den Rath des Kaisers, des Erzbischofs von Mainz, des Herzogs Georg von Sachsen und der Herzoge Erich und Heinrich von Braunschweig einholen.

Während der Zeit traten nun auch die Parteien entschiedener hervor, namentlich seitdem die evangelischen Fürsten im J. 1530 ihr Bündniß zu Schmalkalden fester geschlungen hatten. Der Herzog Heinrich war unter diesen Umständen sehr "friedfertig" gesinnt und abgeneigt, durchgreifend zu handeln, theils aus der ihm eigenen Gemüthsstimmung, theils durch Veranlassung seines vorsichtigen und zum Katholizismus geneigten Canzlers Caspar v. Schöneich. Der Herzog Albrecht trat dagegen mit großer Bestimmtheit auf.

Gegen Ende des J. 1533 hatten die "altgläubigen" Fürsten Nord=Deutschlands zu Halle ein Bündniß zur Aufrechthaltung des römisch=katholischen Kirchenglaubens ausgerichtet. Am 19. Nov. (am Tage Elisabeth) waren der Erzbischof von Magdeburg und Mainz, Cardinal Albrecht, geborner Markgraf zu Brandenburg, dessen Bruder der Kurfürst Joachim I. d. ä. von Brandenburg "sammt dessen beiden Söhnen Joachim d. j. und Johann, der Herzog Georg von Sachsen mit seinen Söhnen Johann und Friedrich, der Herzog Erich d. ä. von Braunschweig=Calenberg und der Herzog Heinrich von Braunschweig=Wolfenbüttel in eigener Person in Halle zusammengetreten und hatten am 21. Novbr. (am Tage praesentationis Mariae) ein Bündniß geschlossen, daß sie "bei dem alten christlichen Glauben, "wie der von ihren Vorältern löblich und wohl hergebracht, bleiben und sich keines Weges davon dringen lassen und, wenn


1) Vgl. Jahrb. XVI, S. 102.
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sie von jemand mit der That angegriffen würden, sich einer zum andern Hülfe, Trostes und Beistandes versehen" wollten. Der Herzog Albrecht von Meklenburg war auch zu diesem Bündnisse eingeladen, aber durch "merkliche Ehehaften" verhindert worden, zu den Verhandlungen zu erscheinen; er trat jedoch bald darauf durch eine eigene Urkunde dem halleschen Bündniß bei. Hiedurch war die Spaltung zwischen beiden Religionsparteien klar ausgesprochen.

In Schwerin war dagegen der Herzog Heinrich mit seinem jungen Sohne, dem Bischofe Magnus von Schwerin, zu derselben Zeit mit Bestimmtheit zu der evangelischen Lehre getreten, wenn auch sein verdeckter und intriguanter Canzler Caspar von Schöneich, der dem jungen Bischofe Magnus sehr widerwärtig war, jeden auffallenden oder gewaltthätigen Schritt und feindseligen Bruch zu verhindern suchte und wußte. Der Herzog Heinrich gab im J. 1533 im Namen seines Sohnes Magnus dem Dom=Capitel zu Schwerin auf dessen Beschwerde, daß die "evangelischen Prädicanten in ihren Predigten wider die Ceremonien und geistlichen Personen reden sollten", die klare Antwort: "daß er solches nicht zu verbieten wisse, auch nicht in seiner und seines Sohnes Macht und Gewalt stehe, so ferne solches mit Gottes Wort und demselben gemäß geschehe, angesehen daß auch der Herr Christus selbst vor Zeiten wider Irrthum und Mißbrauch härtiglich geredet habe, wie aus seinem heiligen Evangelium zu lesen und zu finden sei u. s. w."

Das Jahr 1535 war für die Herzogin Anna und ihren Gemahl von großer Bedeutung. Der Herzog Albrecht ließ sich durch die sehr mißliche und ferne Aussicht auf eine nordische Königskrone und durch die katholische Partei 1 ) verleiten, für die Wiederherstellung des Königs Christian II. von Dänemark kriegerisch zu wirken und am 8. April 1535 mit Kriegsvölkern nach Dänemark zu gehen, freilich ohne etwas anders als eine Verunglückung des Unternehmens, eine große Schuldenlast und zahllose Verwickelungen, die sein ganzes Leben hindurch dauerten, zu erreichen; er ward in Kopenhagen eingeschlossen, das er am 29. Julii übergeben mußte. Seine Gemahlin Anna hatte ihn auf diesem Zuge begleitet und in Kopenhagen einen Sohn Ludwig geboren und begraben.


1) Am 4. März 1535 rieth dem Herzoge Albrecht dessen Rath Joachim von Jeetze, ein Geistlicher; "Daß der Herzog in Dänemark der Luttherei anhange - - und sich ganz heimlich halte mit dem hochwürdigen Amt der heiligen Messe". Vgl. Aktstykker til Nordens Historie i Grevefeidens Tid, ved Dr. C. Paludan-Müller. I, p. 350.
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Während der Zeit war, am 11. Julii 1535, im kräftigen Mannesalter, im 52. Jahre, ihr Vater, der Kurfürst Joachim I. von Brandenburg, gestorben, ein empfindlicher Verlust für die katholische Partei. Bald nach des Kurfürsten Tode riß sich dessen jüngerer Sohn Johann von dem halleschen Bündnisse los und trat zu dem schmalkaldischen über. Sein älterer Sohn, der Kurfürst Joachim II., war eine "friedfertige Natur", dem Herzoge Heinrich dem Friedfertigen von Meklenburg ähnlich, und wandte sich mit Innerlichkeit der evangelischen Lehre zu.

Durch alle diese Begebenheiten waren die norddeutschen Verhältnisse für längere Zeit ziemlich fest bestimmt und ausgeprägt.

Wie am güstrowschen Hofe Albrechts vieles seltsam war, so war auch das Verhältniß der Herzogin zu ihren Kindern eigenthümlich. Vier Kinder, Magnus, Ludwig, Johann und Sophie, starben in der Zeit Von 1524 bis 1538 bald nach ihrer Geburt. Die vier älteren Kinder, welche am Leben blieben, wurden außerhalb des älterlichen Hauses erzogen. Wenn es auch in der Ordnung und ganz weise war, daß die zwei ältesten Kinder, als sie herangewachsen waren, nämlich der älteste Sohn Johann Albrecht 1 ) seit dem J. 1539, als er 14 Jahre alt war, an dem Hofe des Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg, seines Oheims, mit dessen ältestem Sohne Johann Georg und späterhin auf der Universität Frankfurt, und daß der zweite Sohn Ulrich 2 ) seit dem J. 1540, als er 13 Jahre alt war, an dem Hofe zu München und späterhin auf der Universität zu Ingolstadt, ausgebildet wurden, so mag man es unglaublich, oder wenigstens auffallend finden, daß die Aeltern ihre beiden nächstfolgenden Kinder nicht selbst erzogen. Die Herzogin übergab im J. 1537 ihre einzige Tochter Anna 3 ), als diese noch nicht 4 Jahre alt war, ihrer Schwester Elisabeth, vermählten Herzogin von Braunschweig=Calenberg, zur Erziehung, bei welcher die Prinzessin blieb, bis sie 16 Jahre alt war; es war nun freilich vortheilhaft für die Ausbildung der Prinzessin, daß sie sich der mütterlichen Sorgfalt dieser edlen Fürstin erfreuete; es müssen aber besondere Umstände obgewaltet haben, daß die Mutter ihre einzige Tochter von sich gab, mit der sie bis zu ihrem Tode nie in eine herzliche Berührung kam. Auch den dritten


1) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 4 flgd.
2) Vgl. daselbst, S. 6 flgd.
3) Vgl. daselbst, S. 19 flgd.
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Sohn Georg 1 ) hatten die Aeltern, sicher auch schon seit dem J. 1537, als er 9 Jahre alt war, von sich an denselben braunschweigischen Hof zur Erziehung gegeben. So hatte die Mutter im J. 1540 eine Zeit lang nur eines ihrer Kinder, den Herzog Christoph, bei sich. Die beiden jüngsten Söhne Christoph und Carl wurden aber im älterlichen Hause erzogen. Der Herzog Christoph ward am Johannistage 1537 zu Augsburg geboren, erhielt seinen Namen von dem Bischofe von Augsburg, Christoph von Stadion, der ihn aus der Taufe hob, und ward in der Folge von dem spätem Kaiser Ferdinand "für einen Sohn angenommen" 2 ). Carl ward am Vorabend des Michaelistages 1540 zwischen Grabow und Neustadt geboren; die Aeltern waren nicht übel geneigt, ihn nach dem Erzengel Michael zu benennen; da aber damals kein Fürst dieses Namens im deutschen Reiche lebte, so ward er nach dem Kaiser Carl V. benannt, welcher Pathe war. Man sieht aus der Taufe und den Namen dieser Prinzen, daß die Aeltern beabsichtigten und wünschten, diesen Prinzen eine katholische Richtung zu geben. So ernst nun auch die vier ältern Kinder, vielleicht durch den Vater, genommen wurden, so sehr wurden die beiden jüngsten Kinder durch die Mutter verzärtelt. Diese beiden Prinzen waren erst 10 und 7 Jahre alt, als der Vater starb; die Mutter überwachte mit ihren Hofdamen seit dieser Zeit mit der peinlichsten Aengstlichkeit die Erziehung dieser Prinzen, welche so viel und so lange als möglich bei der Mutter bleiben mußten. Daher mag es denn auch wohl gekommen sein, daß der Charakter dieser beiden jungem Prinzen während ihres ganzen Lebens etwas unentschlossen und weichlich blieb, während die beiden ältesten Herzoge eine ungewöhnlich große Thatkraft entfalteten und zu den größten Herrschern Meklenburgs und den angesehensten Fürsten des deutschen Reiches gehören.

Die Herzogin Anna verharrte von jetzt an mit einer beispiellos hartnäckigen Zähigkeit in den Gebräuchen der römisch=katholischen Kirche und ward in ihrem Benehmen um so eifriger, je üppiger die Saat des Lutherthums aufschoß; ja sie trieb es so weit, daß sie sogar noch 25 Jahre später ärgerlichen Auftritten, wie im Kloster Dobbertin, nicht fremd war und jede Regung nach Kirchenverbesserung, so weit ihre Macht reichte, bis zu ihrem Tode gänzlich unterdrückte. Obgleich die Herzogin lange lebte, so fing ste doch früh an zu kränkeln und


1) Vgl. Jahrb. XVVIII, S. 21.
2) Vgl. Anlage Nr. 20.
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litt namentlich am Kopfe und an der Brust; sie neigte sich daher zu finstern Ansichten und zum Aberglauben und unternahm Dinge, welche zu ihren Zeiten in Norddeutschland sonst schwerlich viel mehr vorkommen mochten. Ist auch ihr Leben bis zum Tode ihres Gemahls ziemlich eingezogen und geräuschlos, so reden doch einige auffallende Thatsachen sehr deutlich für ihre Ansichten und ihre Gemüthsstimmung.

Als der Herzog Albrecht im J. 1539 über ein halbes Jahr lang nach Oberdeutschland verreiset war, war sein zweijähriger Sohn Christoph krank geworden. Dem Anscheine nach hatte er ein Zahnfieber mit Krämpfen oder ein kaltes Fieber und zugleich Zahnkrämpfe. Die Herzogin wohnte während der Zeit auf ihrem Leibgedinge zu Lübz. Als nun die Herzogin am 20. Aug. den Prinzen im Zimmer auf ihren Armen trug, da er einige Tage etwas schwach gewesen war, fiel er plötzlich in Krämpfe; wie die Herzogin schreibt 1 ), "kam ihm ein großer Schrecken an, daß er laut aufschrie und seine Augen verkehrte und alle Zeichen des Todes von sich gab, indem er eine halbe Stunde lang ganz für todt lag". Die Herzogin meinte, "er müsse ein Gesicht gesehen haben". Als nun die Herzogin keine Hoffnung für das Leben des Prinzen hatte, fiel sie mit ihrer ganzen Umgebung auf die Kniee und schrie zu Gott dem Allmächtigen aus Grund des Herzens und that ein Gelübde, daß sie alle in Wolle gekleidet und barfuß mit dem Prinzen zu dem Heiligen Blute in Sternberg wallfahrten und dort ein wächsernes Bild, so schwer als der Prinz, opfern wollten, wenn er wieder genesen würde". Und als das Gelübde geschehen war, kam der Prinz wieder zu sich und ward, nachdem er geschlafen, wieder munter, als wenn ihm nichts geschehen wäre, hatte aber darnach vier Wochen lang ein Fieber, von dem er sich jedoch wieder erholte. Diese Begebenheit redet möglichst klar über die Denkweise der Herzogin. Nachdem schon im J. 1533 durch den evangelischen Prediger Faustinus Labes die Reformation in Sternberg mit Nachdruck eingeführt war 2 ), hatte auch die öffentliche Verehrung des Heiligen Blutes daselbst aufgehört, wenn auch einzelne Vorgänge, wie der eben erzählte, noch später 2 ) selbst noch im J. 1562, vorkamen, indem damals die Prinzessin Ursula, Aebtissin zu Ribnitz, sieben Pilger nach Sternberg gehen ließ. - Die Herzogin Anna selbst hatte zur Zeit der Krankheit des Prinzen Christoph auch Schmerzen im Kopfe und in der Brust,


1) Vgl. Anlage Nr. 5 und 6.
2) Vgl. Jahrb. XII, S. 224 flgd. und 244.
2) Vgl. Jahrb. XII, S. 224 flgd. und 244.
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äußerte aber doch das Verlangen, dem Herzoge nachzureisen, wenn er nicht bald heimkehren würde; die Herzogin hatte überhaupt so große Reiselust, daß sie trotz der damaligen großen Reisebeschwerden ihren Gemahl oft und gerne begleitete, wie denn auch der Prinz Christoph in Augsburg geboren war. Von den übrigen Kindern war Magnus 1524 zu Berlin, Ludwig 1535 zu Kopenhagen, Carl 1540 sogar zwischen Grabow und Neustadt auf freiem Felde unter einer Eiche geboren.

Seit dieser Zeit hatte die Herzogin eine besondere Vorliebe für den Herzog Christoph, die sie auch ihr ganzes Leben hindurch bewahrte, indem sie diesen Sohn mehr pflegte und hegte, als die übrigen Kinder, selbst noch als er schon herangereift war, wie sich aus der spätern Geschichte ergeben wird. Dies mag denn auch der Grund des schwankenden Charakters des Herzogs Christoph sein, der ihn späterhin in so manche schlimme Lage brachte.

Im März 154, als der Herzog Albrecht wieder verreiset war (wahrscheinlich nach Berlin), war der Prinz Christoph wieder sehr krank am Fieber 1 ).

Die Bewegungen gegen den Protestantismus wurden immer kräftiger und endlich begann für den Kaiser Carl V. der Tag der Rache; Carl war fest entschlossen, die Protestanten durch die Gewalt der Waffen zu beugen, da jedes andere Mittel vergeblich schien. Gleich nach Luthers Tode († 18. Febr. 1546) begann der Kaiser im J. 1546 den schmalkaldischen Krieg gegen die protestantischen Fürsten des schmalkaldischen Bundes. Der Herzog Albrecht war für die geheimen Vorbereitungen des Kaisers sehr thätig. Wahrscheinlich bezieht sich darauf der Brief 2 ) der Herzogin vom 26. März 1546 an ihren abwesenden Gemahl, indem sie schreibt, daß "eine Verhinderung und Irrung kommen und ihr großes, schweres Fasten und Beten Tag und Nacht vergeblich gewesen sein sollte; der Herzog solle annehmen, daß der böse Geist sein Spiel treibe und Irrung und Verhinderung machen wolle". Im Junii 1546 zog der Herzog Albrecht auf den Reichstag zu Augsburg zu dem Kaiser, der über die Lage des deutschen Reiches Rath halten wollte. Albrecht hatte seinen ältesten Sohn Johann Albrecht mitgenommen, damit der Kaiser denselben und dieser den Kaiser kennen lernen sollte. Auf diesem Reichstage erkannte der junge Herzog Johann Albrecht die mißliche Lage der Protestanten und die nahe Gefahr für sie. Der


1) Vgl. Anlage Nr. 7.
2) Vgl. Anlage Nr. 8.
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Herzog Albrecht sagte dem Kaiser seine Hülfe zu und im Herbste des J. 1546 mußte nicht nur sein ältester Sohn Johann Albrecht, sondern auch sein dritter Sohn Georg mit etlichen Reitern dem kaiserlichen Heere unter des Markgrafen Johann von Cüstrin Regiment gegen die schmalkaldischen Bundesgenossen zuziehen 1 ). Im Sommer und Herbste des J. 1546 waren die Waffen des Kaisers nicht ganz so glücklich, als er es wohl gehofft hatte, obgleich er doch auf längere Zeit die Oberhand behielt.

In diesem Jahre 1546 wird es auch gewesen sein, daß die Herzogin Anna mit ihrem damals neunjährigen Sohne Christoph ihren Gemahl zum Reichstage zu Regensburg begleitete und mit ihrem Gemahle und Sohne zu Linz bei dem deutschen Könige, nachmaligen Kaiser Ferdinand war, welcher damals ihren "lieben jungen Sohn Christoph aus Gnaden für einen Sohn annahm und versprach, die Zeit seines Lebens für ihn zu sorgen" 2 ). Nach seiner Befreiung aus der Gefangenschaft (1569) gaben ihm auch die Kaiser Maximilian II. und Rudolph II. jährlich etliche tausend Gulden Wartegeld 3 ).

Der Herzog Albrecht erlebte aber den Tag des Sieges nicht; er starb am 7. Jan. 1547 "kurz darauf nachdem er von dem Reichstage zu Regensburg in sein Land zurückgegekommen war". Er rühmte sich auf seinem Todbette, daß er den evangelischen Bund zerrissen habe, und starb in der Hoffnung, daß der Kaiser die evangelischen Fürsten wohl zum Gehorsam bringen werde. Diese merkwürdige Nachricht bringt der gleichzeitige, zuverlässige Chronist Reimar Kock, welcher auch zugleich berichtet, daß der Herzog Albrecht und seine jüngste Schwester Katharine, welche die Mutter des Herzogs Moritz von Sachsen war, diesen jungen Fürsten von der evangelischen Sache abwendig gemacht und dem Kaiser zugewandt hätten. Reimar Kock sagt:

"Hertoch Albrecht hefft sich dan dem Marckgrauen overreden lathen (den olden) und ock van hertog Jürgen van Mißen, dat he de Lehre des Evangelii verlathen und ein Papiste geworden und ock beth in synem dode gebleven. In synem dodtbette hefft he geröhmet und syn Rohm iß ge=


1) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 6 u. 21, und Lisch Maltzan. Urk. V, S. 196.
2) Vgl. in der Anlage Nr. 20 den merkwürdigen Brief vom 6. Junii 1559, den ich in dem Reichs=Archive zu Wien aufgefunden habe.
3) Vgl. C. Schlüsselburgs Leichenrede auf den Herzog Christoph.
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wesen, dat he dat evangelische Bund thorethen, darup wolde he frölichen sterven, den he were nu gewiße, dat de Keyser den Evangelischen wohl rahden konde, deß he sick frowede, moste he nicht beleven. - - Hertoch Albrecht und syne Suster, weicke eine Moder Mauritii und Augusti van Mißen waß, hebben am ersten hertog Moritz affgespannet, welcker ock tho Kays. Maytt. thom Rykesdage iß getagen, dar he de thosage entfangen, dat he dat Chorforstendohme entfangen scholde".

Am 24. April 1547 gewann der Kaiser einen entscheidenden Sieg über die Protestanten in der verhängnißvollen Schlacht bei Mühlberg, in Folge deren der Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und der Landgraf Philipp von Hessen gefangen genommen wurden und der Krieg einstweilen ein Ende nahm.

Der junge Herzog Johann Albrecht übernahm nach seines Vaters Tode einstweilen die Regierung des Landestheiles, den sein Vater beherrscht hatte, und führte in seiner Residenz Güstrow die Reformation einstweilen im Sinne seines friedliebenden Oheims Heinrich und im Einverständnisse mit demselben durch ruhige und gemessene Beförderung ein. Johann Albrecht bezog mit seinen Brüdern Ulrich und Georg im J. 1548 den großen Reichstag zu Augsburg, auf welchem die jungen Herzoge für sich und ihre unmündigen Brüder die kaiserliche Belehnung empfingen; alle drei unterschrieben am 31. Julii 1548 den Reichstagsabschied 1 ) mit.

Auf diesem Reichstage erließ der Kaiser das Interim, nach welchem bis zur Entscheidung eines Concils "einstweilen im wesentlichen die alten Zustände zurückgeführt werden sollten. Bei dem Widerwillen, auf den man überall stieß, ward das Interim an allen Orten, wo es irgend ging, mit der größten Rücksichtslosigkeit und Härte, ja selbst gegen fürstliche Personen, durchgeführt". So ward die protestantische Schwester der Herzogin Anna, die verwittwet gewesene Herzogin Elisabeth von Braunschweig, die sich im J. 1546 mit dem lutherischen Grafen Poppo von Henneberg wieder vermählt hatte, auf jede denkbare Weise gedrückt und verfolgt.

"Ueber alle diese Bedrückungen, über die Gewaltthätigkeiten der spanischen Herrschaft und über die Beengung des


1) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 15, und Rudloff M. G. III, 1, S. 113.
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Glaubens waren alle Gemüther tief gebeugt, und es bereitete sich eine Bewegung vor, welche doch endlich den Sieg errang, weil sie aus der reinsten Begeisterung für die höchsten Güter der Menschheit hervorging". Der Herzog Johann Albrecht nahm sich die Bedrückung seiner Glaubensgenossen innig zu Herzen und trotz seiner Jugend theilweise die Leitung der Bewegung in die Hand 1 ), welche einige Jahre später den Kaiser vom Throne stürzte. Außer dieser Regung, der Sorge für seine Geschwister und der Regierung und Ordnung seines Landesantheils, beschäftigte den jungen Herzog vorzüglich die Wissenschaft, zu deren Aufnahme er im J. 1547 in dem jungen, gleichgesinnten Magister Andreas Mylius 2 ) einen treuen Freund gefunden hatte. Leider fand Johann Albrecht in seinem Streben an seiner Mutter eine Widersacherin, die er 20 Jahre lang mit strengem Ernste zu bekämpfen nothgedrungen war.

Nach des Herzogs Albrecht Tode bezog dessen Wittwe Anna ihr Leibgedinge Lübz, wo sie 20 Jahre lang ein ganz und strenge katholisches Hof= und Kirchen=Regiment führte. Da sich von Anfang an manche Irrungen erhoben und ernstere Zerwürfnisse voraussehen ließen, so vermittelte der Kurfürst Joachim II. von Brandenburg am Sonnabend nach Nativ. Christi, 28. Decbr., 1549 zwischen der verwittweten Herzogin Anna, seiner Schwester, und deren ältestem, regierenden Sohne Herzog Johann Albrecht einen Vertrag, nach welchem seine

"Schwester die zwei Ampt Lubtze vnd Kriuitzsch sambt dem Hofe Kobande mit iren wonungen, allen iren einkommen, nutzungen, niessungen, an kirch= und andern lehen, hohen vnd nidern gerichten etc. . - - - - - zeit ires lebens inne haben, besitzen, ires gefallens regieren"

sollte. Dabei wird unter anderm bestimmt:

"Es sol auch vnsere liebe Schwester vnd Gefatter in solchenn Emptern vnd Leibzucht der Religion halb vnbetrubt vnd vngehindert pleiben, dieselbe nach ordnung der Kay. Mat. vusers allergnedigsten herrn vud der Reichsabschiede vnd sonst nach irem besten rath vnnd vorstande wie es Jr L. für Got vud meniglichen zu uorantworten vorhofften, antzurichten vnd zu halten; desgleichen sol Jr L.


1) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 57 flgd.
2) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 15 flgd.
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vnsere Schwester Zeit ires lebens allein vnd sonst niemandts macht haben, geistliche vud weltliche Lehen vnd Empter, so sich bei Jrer L. regirung in solchen Emptern vorledigen wurdenn, zu uorleihen, vnnd meniglichen sonderlich der hertzogen zu Meckelnburgk vngehiudert zu bestellen. - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
- - Dieweil auch noch zwene junge vnd vnmundige herrn vorhanden vnnd di nyndert besser vnd fuglicher noch zur Zeit mogen aufertzogen werden, dan bei irer fraw Mutter, so sol vnsere freuntliche liebe Schwester dieselben zwene junge hern hertzog Christoffern vnd hertzog Carln, bis sie mundiger werden, vnd vngeuerlichen zu dem sechtzehenden oder siebentzehenden jare erwachssen, bei sich vnd in irer verwaltung behalten".

Alle diese Bestimmungen waren äußerst wichtig. Von besonderm Interesse war zunächst aber die Beredung, daß die beiden jüngsten Prinzen Christoph und Carl bis zu ihrem siebenzehnten Jahre bei der Mutter leben und erzogen werden sollten. Die Herzogin sagt auch wiederholt, daß "ihr seliger Gemahl auf seinem Todtbette ihr die beiden unmündigen Kinder zum treulichsten und allerhöchsten auf Leib und Seele anbefohlen" habe.

Ueber den Hof der Herzogin zu Lübz sind nur wenige Nachrichten bekannt geworden. An der Spitze ihres Hofhalts stand, als Hauptmann zu Lübz, Christoph von Metzradt, welcher alle Ansichten und Bestimmungen der Herzogin ausführte. Christoph von Metzradt, ein sächsischer Edelmann, auf Milkwitz und Techerwitz in der Lausitz 1 ), welcher sich mit Martha Hahn, einer Tochter Christophs Hahn auf Damerow und Poserin, verheirathete, lebte schon im J. 1536 am Hofe des Herzogs Albrecht zu Güstrow; er tritt am 17. Aug. 1536 zu Güstrow bei dem Herzoge Albrecht als Zeuge 2 ) auf, da unter "Christoffer Mesvardt" wohl nur "Mesradt" zu verstehen ist. Im J. 1539 begleitete er als Gouverneur den Prinzen Johann Albrecht zur Ausbildung nach Berlin und Frankfurt a. O. 3 ); am 14. Aug. 1544 schreibt der Prinz an seine Mutter, daß er seinen "Diener Metzradten zu ihr und


1) Vgl. Lisch Geschichte des Geschlechts Hahn, II, S. 413.
2) Aktstykker til Nordens Historie i Grevefeidens Tid, udgivne ved Dr. C. Paludan-Müller, Odensee, 1852, I, p. 577.
3) Vgl. Jahrb. XVIII , S. 5.
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den Statthaltern mit etlichen mündlichen Befehlen abgefertigt habe, etliches Geldes halben als 60 Thaler". Im J. 1549 wird er als der verwittweten Herzogin Anna Hauptmann auf deren Leibgedings=Aemtern zu Crivitz aufgeführt, eben so in dem Briefe der Herzogin vom 30. Junii 1557 und im J. 1562. Aus dem J. 1562 ist vorhanden ein Inventarium was durch Christoph von Metzraden, Albrecht Packmoren und Hans Gansen, Hauptleuten zu Lübz und Crivitz, und Michael Wulfen in der Kirche zu Crivitz inventirt worden ist; im J. 1567 hatte er das crivitzer Kirchensilber noch in Verwahrung. Sein allzeit treuer Diener war der Schreiber Michael Wolf, ein roher, feiler Mensch. In dem Verzeichniß der Personen auf dem Hause zu Lübz zur Zeit der Herzogin Anna werden unter den Männern zuerst aufgeführt: "Christoph von Metzradt, sein Knecht, Michel Wulff, sein Junge u. s. w." Bei dem Begräbnisse der Herzogin im J. 1567 wird in dem Gefolge ihres Hauses Christoph v. Metzradt als der erste zu Lübz aufgeführt, nach ihm "Michel Wolff der Schreiber". Nach dem Tode der Herzogin zog Metzradt nach Parchim. Am 6. Dec. 1569 bestätigte der Herzog Johann Albrecht den Vergleich, durch welchen Christoph Metzeroth seiner Frau Martha Hahn für ihr Ehegeld von 500 Gulden und ihren Schmuck sein Haus in Parchim zum Leibgedinge verschrieb. Christoph von Metzradt starb im J. 1570. Nach seinem Tode kam es zwischen seinen Erben, den Vettern v. Metzradt zu Milkwitz und Techerwitz in der Lausitz, und seiner Wittwe Martha Hahn zum Streite, welcher, nach einem fürstlichen Abschiede vom 12. Junii 1570, am 14. Junii d. J. durch einen Vergleich geschlichtet ward.

Obgleich der Herzog Johann Albrecht auf die Erziehung Seiner jüngsten Geschwister vertragsmäßig hätte verzichten müssen, so strebte er doch mit allem Eifer darnach, sie nach und nach in seine Hände zu bringen.

Zuerst nahm er Michaelis 1549 als seine Mutter krank darnieder lag, seine einzige Schwester Anna 1 ), welche damals 16 Jahre alt war und die er seit vielen Jahren nicht gesehen hatte, von seiner Tante Elisabeth zu sich, theils aus dem Drange brüderlicher Liebe, theils "der Religion und Sprache" wegen, theils weil Elisabeth selbst durch das Interim in die allergrößte Bedrängniß gerathen war. Obgleich der Herzog Johann Albrecht noch nicht vermählt war, hielt er seine Schwester zu ihrer gesellschaftlichen und geistigen Aus=


1) Vgl. Jahrb. XVIII, s. 23.
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bildung an seinem bewegten und gebildeten Hofe und behielt sie bis zu ihrer Vermählung (1566) bei sich, da die Herzogin Mutter ihr sehr wenig bieten konnte. Beide Geschwister lebten bis ans Ende in dem herzlichsten Einverständnisse. Leider aber war und blieb das Verhältniß zwischen Mutter und Tochter so kalt, daß die Mutter in ihrem Testamente (1557) ihre Tochter ganz überging, ohne sie auch nur zu nennen, und dadurch enterbte. Nach dem Tode ihrer Mutter klagt die Herzogin Anna am 20. Nov. 1567 in tiefem Schmerze,

"daß sie, die einzige Tochter, die Tage ihres Lebens so wenig mütterlichen Trostes und Beförderung von Jhrer seligen Gnaden genossen, obgleich sie ihr alle Zeit die schuldige kindliche Ehrerbietung ungefärbt geleistet habe".

Die Herzogin Mutter Anna lebte in den nächsten Jahren nach ihres Gemahls Tode mit ihren beiden jüngsten Söhnen in Lübz still und zurückgezogen, da man ihr in den ersten Zeiten nichts in den Weg legte. Ueberdies war sie mehrere Jahre hindurch sehr kränklich und siechte ihr ganzes ferneres Leben lang, da sie im J. 1548 oder 1549 vergiftet worden war. Am 13. Julii 1550 schreibt sie an ihren Sohn Herzog Johann Albrecht:

"E. L. Wissen, daß ich durch böse Leute mit tödtlichem Gift vergeben und ein ganzes Jahr her zu Bette gelegen".

Da die Herzogin voll Argwohn und Verdacht war und fortwährend klagte, daß es so viele mißgünstige Leute gäbe, die ihr das Leben nicht gönnten, so könnte man leicht glauben, daß die Vergiftung der Herzogin nur in ihrer Einbildung bestanden habe. Aber die Vergiftung muß wirklich Wahrheit gewesen sein und trug leider viel dazu bei, die Fürstin noch argwöhnischer zu machen, als sie es ohne dies schon war. Der rostocker Professor Eilhard Lubinus berichtet im J. 1610 in seiner bei dem Leichenbegängnisse des Herzogs Carl gehaltenen lateinischen Leichenrede 1 ), welche sonst in allen Stücken nur Richtiges und Gediegenes bringt und daher glaubwürdig ist, daß

"der Herzog Carl seiner bejahrten und leidenden Mutter, welche dazu durch das von einer rasend


1) Memoriae illustrissimi principis Caroli ducis Megapolitani etc. Oratio ab Eilh. Lubino D. Rostochii 1610. - Vgl. Anlage Nr. 31.
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heftigen Kammerfrau 1 ) (cubicularia) ihr eingegebene Gift aufgerieben und fast immer an das Bett gefesselt gewesen sei, als steter Diener bis zu ihrem Tode treu beigestanden habe".

Eben so schreibt die Herzogin am 6. Junii 1559 aus Liefland an den Kaiser in einem merkwürdigen Briefe 2 ):

"Nu wil ich ewer kayserlichen maystat myt betrubten herczen vnde gemute nycht verbergen, das ich fort im ersten jare nach meynes herczliebesten heren vnde gemahel seliger tode myt totlicher vergifft vergeben worden bin vnde an die drey jare gelegen habe bis in den todt, das man mich hat heben vnde tragen mußen",

daß ihr aber späterhin Gott wieder geholfen habe. Diese traurige Begebenheit kann also nicht in Abrede genommen werden.

Bei einer solchen Lage der Verhältnisse hielt es der Herzog Johann Albrecht für seine Pflicht, seine beiden jüngsten Brüder zur Erziehung an seinen Hof zu bringen. Die beiden ältesten Brüder waren übereingekommen, daß jeder von ihnen einen der beiden jüngsten Brüder an seinen Hof nehmen wollte. Johann Albrecht suchte dies ins Werk zu setzen und schrieb nach manchen Verhandlungen am 7. August 1550 an seine Mutter: "Bitte E. G. aufs freundlichste und so hoch ich Macht zu bitten habe, E. G. wollen sich nicht entgegen sein lassen, daß die jungen Herren zu Uns gen Schwerin kommen möchten; wir wollen sie, so Gott will, also erziehen und unterhalten lassen, wie ich mich hiebevor allemal erboten habe". Nach wiederholten Verhandlungen schickte sie ihm am Ende des Monats August 1550 nur den Herzog Christoph 3 ) zu, welcher damals 13 Jahre alt war, also einer kräftigern Behandlung bedurfte. Johann Albrecht gab nun seinem Bruder den M. Andreas Mylius zum Lehrer 3 ), und so war der junge Prinz so äußerst gut aufgehoben, daß dieser seinem Bruder dafür dankte, daß er ihn vom Nichtsthun und vom Tand zum Lernen und zum Ernst geführt habe.

Den Prinzen Carl behielt die Mutter aber während ihres ganzen Lebens bei sich und hütete ihn mit allem Arg=


1) twanige Untersuchungs=Acten sind bis jetzt noch nicht aufgefunden, da der Name der Giftmischerin nicht bekannt ist.
2) Vgl. Anlage Nr. 20. Dieser Brief, den ich in Wien fand, ist eines von den sehr wenigen alten meklenburgischen Actenstücken, welche im Reichs=Archive, das sehr bedeutende Verluste erlitten hat und wenig bietet, vorhanden sind.
3) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 20, 21 flgd.
3) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 20, 21 flgd.
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wohn mütterlicher Ueberzärtlichkeit wie ihren Augapfel, so daß sie ihn selbst im Sterben nicht lassen wollte; und bei ihrem Tode war Prinz Carl über 26 Jahre alt. Die Lebensbeschreiber des Herzogs Carl, die rostocker Professoren Eilhard Lubinus und Lucas Bacmeister, sagen in ihren Leichenreden auf den Herzog Carl, daß mit dem Tode seines Vaters der Faden seiner Ausbildung zerrissen sei; Bacmeister 1 ) sagt von dem Herzoge Carl:

"Als aber S. F. G. bald in ihren jungen Jahren den Herrn Vater verloren, ist S. F. G. vom studiren abkommen, aber dennoch den Catechismum, so S. F. G. in dero jugend gefasset und etliche Lateinische Wörter sein gewust und sich derselben recht und zur zeit gebrauchen können. Nach des Herrn Vatern todt haben sich S. F. G., so lang die Fraw Mutter gelebet, bey derselben auffenthalten und derselben stetes tröstlich und auffwertig gewesen".

Darin irren aber beide Lebensbeschreiber, daß Prinz Carl mit seinem Bruder Christoph den Wolfgang Leupold zum Lehrer gehabt habe. Seinen Jugendunterricht erhielt der Prinz Carl im älterlichen Hause ohne Zweifel von katholischen Lehrern; nach seines Vaters Tode lebte er bei seiner Mutter, welche von katholischen Priestern umgeben war. Wolfgang Leupold ward im Anfange des J. 1552 für den Prinzen Christoph als Lehrer angenommen 2 ), um ihn nach Paris zu begleiten, von wo er mit dem Prinzen erst im Anfange des J. 1553 zurückkehrte; in der Mitte des J. 1553 ward Leupold Rector der Domschule zu Güstrow 3 ). Wolfgang Leupold kann also nie in genauere Berührung mit dem Prinzen Carl gekommen sein.

Während der Zeit rückte die Entscheidung der protestantischen Sache immer näher, und der Herzog Johann Albrecht ward die Seele der Bewegung gegen den Kaiser. Am 24. Febr. 1550 bei der Verlobung des Herzogs ward die erste Vereinigung mündlich zu Königsberg geschlossen; im Mai 1550 war der Freiherr Joachim Maltzan 4 ), die eigentliche Triebfeder der Erhebung, in Meklenburg, um mit dem


1) Fürstlich Meckelnburgische Leichpredigt, zu einem Ehrengedächtniß des etc. . Herrn Caroln, Hertzogen zu Meckelnburgk etc. ., Gehalten durch Lucam Bacmeisterum. 1610.
2) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 27 flgd.
3) Vgl. Raspe Einladung zur Jubelfeier des dreihundertjährigen Bestehens der Domschule zu Güstrow am 4. October 1853, S. 24 flgd.
4) Vgl. Jahrb. XX, S. 60 flgd.
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Herzoge Rath zu halten, da der kaiserliche Hof offenbar schon Verdacht schöpfte und ziemlich gut unterrichtet war. Am 20. Febr. 1551 ward der Kurfürst Moritz von Sachsen für die Sache gewonnen und im Mai 1551 ward der Bund der evangelischen Fürsten zu Torgau geschlossen, welchem am 3. Oct. 1551 das Offensivbündniß zu Lochau folgte. Am 5. Oktober 1551 schlossen die protestantischen Fürsten zu Friedewald ein Schutz= und Trutzbündniß mit Frankreich.

In Folge dieses Bündnisses sollte von Seiten der protestantischen Fürsten der Herzog Christoph neben dem jungen Landgrafen Philipp von Hessen als Geißel nach Paris geschickt werden. Die Zeit und die Umstände drängten stark. Als der Herzog Johann Albrecht mit seinem Bruder Georg im Decbr. 1551 zur geheimen Unterhandlung nach Dresden reiste, nahm er seinen Bruder Christoph mit; außerdem begleiteten ihn der Canzler Johann von Lucka und Andreas Mylius. Johann Albrecht gab seinem Bruder den Joachim von Kleinow (spätern Klosterhauptmann zu Dobbertin) zum Hofmeister und den Wolfgang Leupold (spätern Schulrector zu Güstrow) zum Lehrer und ließ ihn in Dresden 1 ) zurück. Johann Albrecht schrieb seiner Mutter, der Kurfürst Moritz habe ihn dringend gebeten, seinen Bruder Christoph eine Zeit lang bei ihm zu lassen, da er dem Kurfürsten sehr gefalle, mit dem Landgrafen von Hessen und dem Markgrafen erzogen werden, auch in Dresden viel mehr sehen und lernen könne, als in Meklenburg; dasselbe schrieb der Kurfürst Moritz am 21. Dec. 1551 an die Herzogin. Aber die Herzogin, welche, wie immer, von Argwohn erfüllt war, war außer sich und grämte sich fast zu Tode und warf den bittersten Haß auf alle Personen, denen sie die Schuld beimaß, daß ihr Sohn Christoph aus dem Lande gebracht war. Besonders wandte sie ihren Haß auf Andreas Mylius, von dem sie glaubte, daß er die Sache eingeleitet habe, und dessen ganzes Streben und großer Einfluß ihr sehr zuwider war, obgleich Johann Albrecht seiner Mutter versicherte, daß Mylius vor der Reise nichts davon gewußt habe. Johann Albrecht bat am 13. Jan. 1552 seine Mutter 2 ), "sie wolle die gefaßte Ungnade auch von dem Andrea wenden", und Andreas Mylius tröstete sie mit der Aussicht, daß der "junge Herr bald wieder ins Land und zu seiner Institution gebracht werden" solle, woraus freilich fürs erste nichts ward, wie A. Mylius wohl wissen konnte. Auch gegen die Prinzessin Anna hatte die Mutter Verdacht der Mitwissenschaft.


1) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 26 flgd.
2) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 23.
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In der dringendsten Gefahr starb am 6. Febr. 1552 der Herzog Heinrich der Friedfertige, und der Herzog Johann Albrecht hatte für den Augenblick völlig freie Hand über das ganze Land, die er denn auch redlich walten ließ. Die baldige und rasche Erhebung der protestantischen Fürsten war beschlossen. Am 26. Febr. 1552 reis'te der Herzog Christoph von Dresden in seine Geißelhaft nach Paris 1 ) ab. Im März 1552 brachen die Verbündeten plötzlich und unerwartet auf; am 22. März gelangte Johann Albrecht nach Wolmirstädt, am 1. April vereinigten sich die Verbündeten vor Augsburg, am 19. Mai gewannen sie durch den muthigen Sturm des Herzogs Georg die ehrenberger Clause und am 26. Mai einen ehrenvollen Frieden zu Passau. Wie ein Blitz war die Erhebung am politischen Horizont erschienen und hatte getroffen und vernichtet. Das Ziel war rasch und glänzend erreicht und der Glaube und das Vaterland gerettet. Johann Albrecht war in jugendlicher Begeisterung voll Glück. Daß seine Mutter seine Freude nicht theilte, läßt sich leicht denken.

Während der Zeit war der Herzog Christoph am 23. April in Paris angekommen und seine Bestimmung war nach dem Frieden von Passau kein Geheimniß mehr. Die Prinzessin Anna war, wahrscheinlich seit dem Abzuge ihres Bruders Johann Albrecht, bei ihrer Mutter. Diese gebrauchte nun Repressalien und wollte ihre Tochter nicht eher wieder von sich lassen, als bis Herzog Christoph zurückgekommen sei; am 27. Julii 1552 schreibt die Prinzessin an ihren Bruder: "Vnnd so mag ich E. L. auch nicht verhalten von vnser fraw mutter J. G., die wil mich nicht ehr zu Jr G. (Herzog Johann Albrecht) lassen kumen, es sei den sach, das hertzog kristoffel widerkumpt; sie habens J. G. vorbracht, das ich sulte es wol gewußt haben, das er so weit kumen sult vnd het es J. G. nicht gesagt".

Am 20. Julii 1552 fiel der Herzog Georg bei der Belagerung von Frankfurt a. M. und ward am 7. Aug. in dem Dome zu Schwerin in Gegenwart der Herzogin Mutter, des Herzogs Ulrich und der Prinzessin Anna beigesetzt, wobei Andreas Mylius eine lateinische Rede hielt. Die Herzogin Mutter ward durch diesen Verlust tief gebeugt, aber dadurch für die Zukunft gegen ihren Sohn Johann Albrecht noch mehr gereizt.

Der Herzog Christoph ward erst im Anfang des Jahres 1553 durch den Ritter Joachim Maltzan aus Frankreich nach Meklenburg zurückgeführt.


1) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 28.
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Im September 1552 kam Johann Albrecht wieder in Meklenburg an. Das Vaterland war gerettet, der Glaube gesichert. Am 21. Septbr. 1552 schrieb er an seine Mutter:

"Was in diesen Dingen von mir geschehen, ist von mir der wahren Religion, unsers Vaterlandes und Freiheit treulich gemeinet, wiewohl mir dagegen von unbilligen Leuten böser Lohn und Dank widerfährt".

Von jetzt an wandte der edle Fürst seine ganze Sorgfalt und Thätigkeit auf die gänzliche Reformation seines Landes nach allen Seiten hin. In diesem Streben kam er aber mit seiner Mutter in öftern Widerstreit; je mehr begeistert Johann Albrecht protestantisch war, desto reizbarer und abgeschlossener ward die Herzogin Mutter, namentlich bei herannahendem Alter, und es fehlte nicht an gewaltsamen und heftigen Auftritten zwischen beiden, wenn es auch nicht zum Bruche kam, aber auch das gegenseitige Verhältniß kein inniges blieb, selbst nicht nach der Vermählung des Herzogs im J. 1555, sondern eine feierliche, gemessene Gestalt annahm, wobei der Herzog nie die schuldige Ehrerbietung gegen seine Mutter vernachlässigte. Die Herzogin ward immer kälter papistisch und gab in keinem Stücke nach; sie erreichte dadurch für ihre Sache gar nichts und mit ihrem Tode erlosch das Streben ihres ganzen Lebens spurlos. Der Herzog Johann Albrecht aber erreichte während seines Lebens sein Ziel vollkommen und so glänzend, daß Meklenburg wenig Zeiten gehabt hat, die so groß waren, wie seine Regierung. In diesem Streben war aber der hauptsächlichste Berührungspunct zwischen ihm und seiner Mutter der Glaube; was früher, namentlich bei der Gesinnung des Herzogs Heinrich des Friedfertigen, im Stillen getrieben war, trat jetzt mehr in die Erscheinung und führte oft zum heftigen Kampfe.

Wie strenge und fest die Herzogin an dem katholischen Glauben hing, beweiset ihr Testament, welches sie am Tage der Verkündigung Mariä, am 25. März 1557 errichtete, und in welchem sie ihr Begräbniß bestimmte "nach der alten christlichen Religion vnnd begrebnuß vund gewonheit, mit begengnuß, Vigilien, Seelenmessen, Seelbaden, Almussengeben, stehenden, dreissigsten vnnd ander zugehorung, also es die heilige christliche kirche geordnet vnud bestetigett hat, auch frommen Christenleuten zugehoret, vud nicht vff die luterische verfurische weise".

Der eigentliche Kampf zwischen der Herzogin und ihrem Sohne, - denn Johann Albrecht war es vorzüglich, der das Wort führte, wenn auch Ulrich beistimmte, - begann im J. 1557,

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als nach Erlaß der plattdeutschen Kirchenordnung eine allgemeine Kirchenvisitation angeordnet und begonnen ward. Die Herzoge stellten an ihre Mutter das Begehren, auch ihre Leibgedingsämter visitiren zu lassen. Dies verweigerte sie aber am 28. Oct. 1557 1 ) entschieden; sie forderte für die Zeit ihres Lebens mit Bestimmtheit die Haltung des Vertrages vom 28. Decbr. 1549, durch welchen ihr die ungehinderte Ausübung ihrer Religion in ihren Leibgedingsämtern zugesichert war, und sprach die Ueberzeugung aus, daß man durch die Visitation weder Gott Ehre erzeige, noch ein christliches Werk thue; dabei wiederholte sie einige Male die schon öfter vorgetragene Bitte, die ihr schon zur Gewohnheit geworden zu sein scheint, daß ihre Söhne den Mißgönnern ihres Lebens keinen Glauben schenken möchten. Die Herzoge konnten in ihren Leibgedingsämtern die Reformation nicht anfassen, da die Herzogin nicht Hand dazu bot: sie unterblieb also für dies Mal.

Die Herzoge richteten nun bei der Visitation ihr nächstes Augenmerk auf die Visitation der drei den Landständen zugesicherten Klöster Dobbertin, Ribnitz und Malchow. Das Kloster Malchow fügte sich früh in die herzoglichen Anordnungen. In dem Kloster Ribnitz fanden die Visitatoren aber Widerstand. Zwar setzten sie die Reformation in der Stadt durch, aber in dem Kloster erreichten sie ihren Zweck nicht. Hier war die Nichte der Herzogin Anna, die Prinzessin Ursula von Meklenburg, Aebtissin des Klosters, Gesinnungsgenossin der Herzogin Wittwe und dem katholischen Gottesdienste bis zu ihrem späten Tode († 1586) treu ergeben. Das Kloster Ribnitz blieb bis zum Tode der Aebtissin an der alten Religionsverfassung hangen. In Dobbertin 2 ) glaubten die Visitatoren leichteres Spiel zu haben und schritten, als sie auf entschiedenen, thätlichen Widerstand stießen, zur Gewalt, da sie im Kloster und in dessen Patronatpfarren die allergröbsten Irrthümer und Mißbräuche trafen. Zwar setzten sie während des ganzen Monats September 1557 ihre Absichten äußerlich mit Gewalt und unter den ärgerlichsten Auftritten durch, aber ohne dauernden Erfolg, da das alte Leben im Kloster von vorn wieder anfing, als sie kaum den Rücken gewandt hatten. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß die Nonnen durch die nahe wohnende Herzogin Anna Rückstärkung er=


1) Vgl. Anl. 10.
2) Vgl. die angehängte Abhandlung über die Reformation des Klosters Dobbertin.
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hielten, wie man aus der öffentlichen Beschützung der Nonnen im J. 1562 schließen möchte; denn es ist kaum anzunehmen, daß Damen aus den höheren Ständen zu solchen Thätlichkeiten, wie sie vorfielen schreiten sollten, wenn sie nicht eine äußere Veranlassung dazu gehabt hätten.

Während der Zeit entwickelte sich eine Begebenheit, welche für Meklenburg höchst wichtig war und nicht nur den Herzog Johann Albrecht, sondern auch dessen Mutter in große Bewegung brachte: es war die Versorgung und das Schicksal des Herzogs Christoph, dem die Mutter von seiner Jugend an mit besonderer Liehe und Zärtlichkeit zugethan gewesen war und um den sie schon so viel gelitten hatte. Die beiden ältesten Brüder Johann Albrecht und Ulrich hatten die meklenburgischen Lande unter sich getheilt und zugleich festgesetzt daß jeder von ihnen einen der beiden jüngern Brüder versorgen sollte. Christoph fiel dem Herzoge Johann Albrecht zur Last; Carl, über dessen Jugendleben äußerst wenig bekannt ist, blieb noch bei der Mutter. "Der Herzog Johann Albrecht bewirkte, daß der Herzog Christoph 1554 zum Administrator des Bisthums Ratzeburg erwählt ward. Um aber seinem Bruder eine noch anständigere Versorgung zu verschaffen, als ihm das Stift Ratzeburg versprach, und sich die Last seiner Unterhaltung zu erleichtern, bewirkte Johann Albrecht, daß sein Bruder Christoph im J. 1556 von dem Erzbischofe Wilhelm von Riga, Markgrafen von Brandenburg, einem Bruder des Herzogs Albrecht von Preußen, zum Coadjutor und dereinstigen Nachfolger im Erzbisthum Riga angenommen ward. Johann Albrecht erreichte dies durch unendlich viele Bemühungen und Vorschreiben, namentlich bei dem Könige von Polen als Schutzherrn des Erzstifts Riga, vorzüglich aber durch die Vermittelung seines Schwiegervaters Herzogs Albrecht von Preußen. Diese Erhebung brachte viele Jahre hindurch ein Uebermaß von Last und Leid auf unser Fürstenhaus". Der Herzog Christoph war wenig umsichtig und "sein Verfahren war so unpolitisch und so ungeschickt", daß er immer und überall anstieß und sich und die Seinigen unzählige Male in große Verlegenheiten und Gefahren brachte. Hieran war ohne Zweifel die Herzogin Mutter schuld, und zwar nicht allein durch die frühere Erziehung, sondern auch durch fortwährende Leitung. Der Herzog Johann Albrecht schreibt am 2. Febr. 1564 in sein Tagebuch über seine Reise nach Polen:

"und hat der König von Polen weiter gesagt, er wüßte wohl und für gewiß, daß Herzog Chri=

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stopher - - - oftmals sich über Uns unnütz gemacht, wann er einen guten Trunk gehabt habe etc. , hat darauf ferner gesagt, daß die Frau Mutter an seinem Vornehmen groß Schuld und Ursache habe".

Am 7. Jan. 1562 schreibt aber der Ritter Friedrich v. Spedt gradezu an die Herzogin:

"So fangen Jhre Gnaden das hinterste zu vorderst an"

Im J. 1555 ward der Prinz Christoph mit einer anständigen Begleitung von Hofleuten, Gelehrten und Dienern nach Riga geschickt, wo er am 27. Nov. 1555 ankam. Hier waren aber nur wenige mit der Coadjutorei des Prinzen einverstanden und es kam zu heftigen Streitigkeiten, in deren Folge am 1. Julii 1556 der Erzbischof mit seinem jungen Coadjutor zu Kockenhusen gefangen genommen und Prinz Christoph nach dem Schlosse Treiden in Verwahrung gebracht ward. Durch vielfache Verhandlung und Vermittelung erhielten beide im J. 1557 die Freiheit wieder und der Prinz Christoph am 5. Septbr. 1557 endlich die Anerkennung der Coadjutorei. Als aber der Einbruch der Moscowiter in Liefland nahe bevorstand, entfernte sich der Prinz Christoph aus seinem Erzbisthum und erschien im April 1558 in Meklenburg. Da man in der bedrängten Lage des Erzbisthums den Coadjutor zurückforderte, so brachte der Herzog Johann Albrecht selbst seinen Bruder nach Liefland zurück. Auf den väterlichen Wunsch des Herzogs Albrecht von Preußen reiseten die Herzogin Anna Sophie von Meklenburg, des Herzogs Tochter, und die Prinzessin Anna von Meklenburg im Herbste 1558 zum Besuche nach Königsberg. Der Herzog Johann Albrecht folgte nach einigen Monaten seiner Gemahlin und Schwester nach Königsberg, wo er am 15. Decbr. ankam. Zugleich sandte er seinen Bruder Christoph, dem er 150 Reuter mitgab, nach Liefland zurück; am 14. Jan. 1559 kam Christoph auch in Königsberg an. Am 23. Jan. 1559 trat Christoph seinen Zug nach Riga und am 26. Jan. Johann Albrecht seine Rückreise nach Meklenburg an 1 ).

Am 25. Mai 1558 war der Herzogin Anna fromme Schwester Elisabeth, die edle Dulderin, auf dem Schlosse zu Ilmenau in tiefen Schmerzen aus dieser Welt geschieden 2 ); sie erlebte einen ihrer Lieblingswünsche nicht mehr, ihren Pflegling, die Prinzessin Anna von Meklenburg, vermählt zu sehen.


1) Vgl. A. Mylii Annales in Gerdes Sammlungen S. 270.
2) Vgl. Havemann's Elisabeth, S. 111.
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Als die männlichen Verwandten gegen den Prinzen Christoph männlichen Ernst gebraucht und ihn seiner Bestimmung zurückgegeben hatten, konnte es die Herzogin Mutter Anna vor Herzensangst nicht aushalten und ließ sich zu dem unüberlegten Schritte verleiten, in Begleitung ihres jüngsten Sohnes Carl, den sie natürlich nicht von ihrer Seite ließ, "ihrem lieben Sohne Christoph nach Liefland im geheimen" (incognito) nachzureisen, um sich nach ihm und seiner Lage umzusehen. Im Januar 1559 1 ) schrieb sie einen kläglichen Brief an ihren Bruder, den Kurfürsten von Brandenburg, in welchem sie ihm diesen Entschluß mittheilte und klagte: daß sie seit ihres Gemahls Tode viel Beschwerung, Sorge, Mühe, Betrübniß, Krankheit und Elend geduldet habe, besonders ihres lieben Sohnes Christoph halben, und in ihren großen, schweren Krankheiten und Betrübnissen keinen andern menschlichen Trost gehabt habe, als bei ihren unmündigen Kindern; ihr Sohn Christoph sei ihr in seiner Jugend abgefordert, darauf als Geißel nach Frankreich und jetzt zum zweiten Male nach Liefland geschickt, gegen ihr vielfältiges Bitten und Warnen, wo er in große Beschwerung, Gefängniß und Elend gerathen sei, was ihr eine herzliche, große Betrübniß gegeben habe. Sie habe nun vernommen, daß die liefländische Sache zum Vertrage stehe; sie habe aber kein Schreiben von ihrem Bruder, der ohne Zweifel an sie geschrieben haben werde, erhalten, da die Briefe an sie erbrochen, gelesen und zurückgehalten würden: daher bitte sie den Kurfürsten, er möge den Vertrag reiflich überdenken, damit ihr Sohn in seinen unmündigen Jahren nicht in so große Noth gestürzt werde. Sie wiederholte zum Schlusse die oft vorgebrachte Klage: alles dies sei von ihren Mißgönnern in der Absicht gerathen und ins Werk gerichtet, um sie und ihren Sohn ums Leben zu bringen, was vielleicht schon geschehen wäre, wenn es Gott nicht gnädig abgewendet hätte. Der Herzog Johann Albrecht konnte noch nicht von Königsberg heimgekehrt sein, als die Angst sie trieb, die Reise nach Liefland sogleich anzutreten. Sie ließ einen gewiß absichtlich undatirten Brief 2 ) an ihren Sohn Johann Albrecht zurück und meldete ihm "im geheimen", daß sie sich "eiliger und wichtiger Sachen halber zu ihren Freunden außerhalb Landes begeben müsse und im geheimen mit geringer Begleitung" auf die Reise verfügen werde, mit der Bitte, daß er sich in ihrer Abwesenheit


1) Vgl. Anlage Nr. 11.
2) Vgl. Anlage Nr. 12.
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ihre Leibgedingsämter und alle die Ihrigen befohlen sein lassen möge. Sie hielt vor ihrer Abreise allerlei Unterredung mit dem Canzler Johann von Lucka ("dem Licentiaten") und dem Hofmarschall und Rath Werner Hahn, welche ihr die Versicherung gaben, daß es mit dem Herzog Christoph keine Gefahr habe, und trat dann im geheimen ihre Reise nach Liefland an. Als sie schon auf der Reise war, schrieb sie noch einen eiligen, geheimen, ebenfalls undatirten Brief 1 ) an den Herzog Johann Albrecht und eröffnete ihm: sie habe mit ihrem Sohne Christoph und bei sich selbst beschlossen, bei ihrer Treue, Ehre und Seelen Seligkeit ihrem Sohne auf das allerförderlichste zu folgen, damit sie sich zufrieden geben könne und aus der großen, herzlichen Betrübniß komme, was auf keine andere Weise geschehen könne; sie habe gehofft, den Herzog in Strelitz oder Neu=Brandenburg zu treffen und sich mit ihm zu bereden; da dies aber nicht geschehen sei, so melde sie ihm, daß sie bereits abgereiset und auf dem Wege sei, bitte jedoch, diese Mittheilung im geheimen bei sich zu behalten, da sie ihre Reise nur ihm und ihrem Sohne Christoph anvertrauet habe; sie habe ihrem Sohne Ulrich und ihren Amtleuten angezeigt, sie wolle zu ihrem Bruder Markgrafen Johann und darnach zum Reichstage reisen.

Der Herzog Johann Albrecht mag keinen geringen Schreck gehabt haben, als er nach Hause kam und die Briefe seiner Mutter, deren Aufenthalt niemand kannte, vorfand. Der Herzog benutzte aber die Abwesenheit seiner Mutter und "that selbst am 24. Februar 1559 zu Lübz die Abgötterei auf dem Schlosse und in der Stadtkirche ab und schaffte die Mönche und Pfaffen hinweg" 2 ), ließ auch die Zustände der Kirche zu Crivitz durch seinen Hofprediger Halbrodt untersuchen. In Lübz besorgte ein Prädicant interimistisch die Predigt und zwei parchimsche Prediger reiseten abwechselnd wöchentlich zum Dienste der Predigt und der Sacramente nach Lübz, bis nach der Heimkehr der Herzogin im J. 1560 der erste protestantische Pfarrer in Lübz angestellt ward, dessen Seelsorge die Herzogin allerdings nicht benutzte. Der Schritt des Herzogs war freilich gewaltthätig, und es kann ihn nur die Noth entschuldigen, welche allerdings groß war, wie die Schwachheit seiner Mutter.

Darauf zog der Herzog zu dem am 1. Jan. 1559 eröffneten wichtigen Reichstage zu Augsburg 3 ) (bis 15. Aug.);


1) Vgl. Anlage Nr. 13.
2) Vgl. die angehängte Geschichte der Reformation zu Lübz und Crivitz.
3) Nach den Acten; vgl. Rudloff Meckl. Gesch. III, 1, S. 174-176.
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er hatte schon seinen Rath Dr. Drachstädt 1 ) vorausgeschickt und für diesen am 4. Jan. 1559 zu Königsberg die Vollmacht ausgestellt. Es war eine sehr zahlreiche Begleitung verschrieben und am 13. März setzte sich der sehr große und glänzende Zug mit 80 Pferden in Bewegung; auch die Herzogin begleitete ihren Gemahl und von hervorragenden Räthen folgten ihm Dietrich Maltzan und Werner Hahn. Am 10. April 1559 war der Herzog in Donauwörth und am 11. April hielt er seinen Einzug in Augsburg.

Während der Zeit war die Herzogin Anna an der Grenze Lieflands zu Memel angekommen. Hier traf sie aber auf einen unerwarteten, hartnäckigen Widerstand in dem Herzoge Albrecht von Preußen, ihrem Vetter und dem Schwiegervater ihres Sohnes Johann Albrecht, der ihr Unternehmen höchlich und scharf mißbilligte und ihr den Paß zur Weiterreise verweigerte, da ihre Reise den fürstlichen Häusern Brandenburg und Meklenburg zu merklichem Schimpf, Hohn und Spott gereiche. Die Herzogin wandte sich am 28. Febr. 1559 von Memel wieder an den Herzog 2 ) und wiederholte ihre Bitte dringend, da keine Gefahr für sie vorhanden sei, indem sich die Moscowiter gänzlich zurückgezogen hätten und auch sonst andere Fürsten incognito gereiset seien; übrigens fügte sie schließlich hinzu, "daß sie des endlichen Gemüths sei, sich von hinnen nicht lebendig zu begeben, bis ihr die Reise vergönnt sei". Eine solche Ausdauer könnte rührend erscheinen, wenn sie nicht in Schwäche wurzelte. Die Herzogin scheint den Herzog nicht eher verstanden zu haben, als bis er ihr am 7. März die Wahrheit offen und derbe sagte 3 ), und ihr endlich erklärte, daß er es keineswegs gestatten werde, daß sie nach Liefland ziehe, und ihr den Paß nicht geben werde; er wolle sich mit ihr in keine Disputation einlassen, obgleich er ihr gute Antwort zu geben wisse. Auch könne er es nicht länger gestatten, daß sie allen Markgrafen von Brandenburg und dem Hause Meklenburg zu Schimpf und Spott länger in Memel liege; er bitte sie daher, mit ihrem Sohne Carl an seinem Hoflager, wo sie die ihr nöthige Bequemlichkeit und Hülfe finden könne, fürlieb zu nehmen; für den Fall, daß sie dies nicht annehmen sollte, habe der Oberst=Burggraf, dem sie "unwidersetzlich" folgen möge, den Befehl erhalten, sie auf


1) Dr. Drachstädt starb nicht am 7. Jan. 1559, wie Hederich sagt, sondern am 5. Sept. 1559.
2) Vgl. Anlage Nr. 14.
3) Vgl. Anlage Nr. 15.
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ein anderes Schloß zu führen, wo sie die einer gebornen Fürstin zukommende Wartung finden werde. Er erklärte schließlich, er werde ihr weder den Paß nach Liefland geben, noch gestatten, daß sie länger in Memel liege; wenn sie aber zurückreisen wolle, solle ihr dies unweigerlich gestattet werden. Diese Sprache war allerdings so deutlich, daß die Herzogin sie verstand; sie ließ aber von ihrem Vorsatze nicht ab. Der Herzog Albrecht rieth ihr am 19. März noch ein Mal 1 ) kurz und bündig, daß "sie sich im geheimen zurückbegeben möge", da sie nur bei anderer guter Gelegenheit und unter anderer Gestalt ihren Sohn besuchen könne. Da sie sein Hoflager verschmähte so bot er ihr das Schloß Ragnit (südöstlich von Memel am Niemen) an, was sie denn auch annahm.

Am 28. April 1559 meldete der Herzog Johann Albrecht 2 ) seiner Mutter seine glückliche Ankunft in Augsburg und den Erfolg seiner Bemühungen um Liefland.

Endlich erreichte die Herzogin doch ihr Ziel. Der Herzog Albrecht erlaubte ihr, sich im geheimen nach dem erzbischöflichen Schlosse Kockenhausen, östlich von Riga, an der Düna, zu verfügen, wo sie den Erzbischof und ihren Sohn sehen könne, aber nicht weiter. Am 27. Mai 1559 meldete sie 3 ) dies ihrem Sohne Christoph und bat ihn um Veranstaltungen zur Zusammenkunft. Als sie in Kockenhausen angekommen war, bewillkommnete sie dort schriftlich am 3. Junii der Erzbischof Wilhelm 4 ) und entschuldigte sich, daß er selbst verhindert werde, sie zu sehen, aber einige Edelleute zu ihrer Begleitung abgeordnet habe. Sie überwand die großen Beschwerden der Reise ziemlich gut und ward nur bei ihrem Eintritte in Liefland auf kurze Zeit von einem Fieber heimgesucht.

Am 6. Junii 1559 war sie mit ihren beiden Kindern zu Treiden, nicht weit von Riga, und erließ hier das merkwürdige Schreiben 5 ) an den Kaiser, in welchem sie ihm alle ihre eigenen und ihres Sohnes Christoph Schicksale und Leiden erzählt und ihn bittet, daß, da sie in Liefland nur "ein armes, elendes, verlassenes, verheerter und verwüstetes Land", das dem Moscowiter unmöglich widerstehen könne, gefunden habe, er ihren Sohn Christoph aus diesem Lande abrufen und ihn mit einer Grafschaft im Oberlande gnädig bedenken wolle. Am 1. Julii war die Herzogin in Rönneburg nordöstlich von


1) Vgl. Anlage Nr. 16.
2) Vgl. Anlage Nr. 17.
3) Vgl. Anlage Nr. 18.
4) Vgl. Anlage Nr. 19.
5) Vgl. Anlage Nr. 20.
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Riga und konnte über ihre Abreise noch nichts Bestimmtes sagen 1 ).

Der Herzog Albrecht von Preußen sah es aber ungerne, daß sie sich länger in Liefland aufhielt. Er gratulirte daher zu ihrer glücklichen Ankunft und bat sie, ihn auf ihrer Rückreise zu besuchen, widerrieth ihr jedoch, ihren Sohn dazu zu bereden, daß er Liefland verlasse; diese Andeutungen waren ziemlich fein, aber doch deutlich genug. Die Herzogin antwortete ihm am 13. Sept. 1559 2 ) von Lamsal, nördlich von Riga, eben so fein und benachrichtigte ihn, daß sie sich mit dem ersten aus Liefland begeben und ihn in Königsberg besuchen werde, der Herzog aber unbegründeten Nachrichten keinen Glauben schenken möge. Auch ihr Bruder der Kurfürst Joachim 3 ) rieth ihr am 16. Septbr. ernstlichst, ihren Sohn nicht bereden zu wollen, Liefland zu verlassen, rieth ihr vielmehr dazu, sich mit ihrem Sohne Carl zum förderlichsten und noch vor dem Winter zu den Ihrigen zurückzubegeben.

Da die Herzogin sich gar nicht von ihrem Sohne trennen konnte und der Winter in den nördlichen Gegenden vor der Thür war, so forderte der Herzog Albrecht sie am 29. Oct. 1559 kurz und bestimmt auf 4 ), "sich seinem Bedenken zu bequemen und aufs förderlichste ihren Rückzug aus den Landen zu nehmen, auf daß allerlei Schimpf und Spott der Fürstenhäuser Meklenburg und Brandenburg vermieden werde, indem er es nur beklagen könne, daß sie sich und ihren jungen Herrn ohne Noth in Gefahr bringe".

Am 31. Oct. 1559 war die Herzogin wieder in Treiden und hatte die Absicht, sich auf das schleunigste aus Liefland zu begeben. Sie meldete dies ihrem Sohne Johann Albrecht 5 ) mit der Bitte, ihre Leibgedingsämter in treuer Aufsicht zu haben und nicht gegen die Verträge und das Erbieten beschweren zu lassen, damit ihr fernerhin nicht mehr Klagen vorkämen.

Die Herzogin verließ nun auch Liefland bald und ging nach Königsberg, wo sie sich über Verhoffen lange aufhielt und sich mit dem Herzoge Albrecht beredete. Am 1. Mai 1560 kam sie gesund in Stargard wieder an und gedachte, sich von dort grades Weges auf ihr Leibgut zu begeben. Sie zeigte dies am 2. Mai ihrem Sohne Herzog Ulrich an 6 ) und trug


1) Vgl. Anlage Nr. 21.
2) Vgl. Anlage Nr. 22.
3) Vgl. Anlage Nr. 23.
4) Vgl. Anlage Nr. 24.
5) Vgl. Anlage Nr. 25.
6) Vgl. Anlage Nr. 26.
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ihm den Wunsch vor, daß sie ihn baldigst sehen und sich mit ihm bereden möchte.

So endete diese merkwürdige Reise, welche völlig fruchtlos war, vielmehr den Herzog Christoph nur noch schwankender machte.

Als die Herzogin in Lübz ankam, mochte sie nicht wenig über die kirchlichen Veränderungen erstaunt sein. Man hatte grade den ersten evangelischen Pfarrer für Lübz gefunden und war im Begriffe, ihn einzuführen. Am 6. Julii 1560 beschwerte sich die Herzogin 1 ) gegen ihren Sohn Johann Albrecht darüber, daß von ihm während ihrer Abwesenheit gegen die aufgerichteten Verträge gewaltsam Veränderungen in der Religion vorgenommen seien, daß sie dies allerdings, da es nicht zu ändern sei, geschehen lassen, aber wünschen müsse, von ihrem Leibgedinge abgelöset zu werden. Dazu kam es freilich nicht; sie blieb auf ihrem Leibgedinge bei katholischer Religionsübung auf ihrem Schlosse, und der protestantische Pfarrer blieb in der Stadt auch 2 ).

Am Ende des J. 1561 war Herzog Christoph in Deutschland. Der schlaue, immer rührige Projectenmacher Ritter Friedrich Spedt, der es ohne Zweifel mit den Papisten hielt und an allen Höfen Verbindungen besaß, hatte sich der Herzogin beliebt zu machen gewußt, nachdem er es mit dem Herzoge Johann Albrecht, der ihm zu ehrlich und klug war, verdorben hatte. Spedt hatte, wie immer, eine Menge Projecte, spielte den allwissenden Protector und steckte voller Rathschläge, die - gewöhnlich nicht befolgt wurden. Er hatte den Herzog Christoph an des Kaisers Hofe zu Prag getroffen, jedoch ungern gesehen, da er besorgte, der Prinz werde mehr hindern als fördern, da er, Spedt, die Sachen schon alle anders und sehr klüglich eingerichtet habe: dies sind Redensarten, die in jedem seiner zahlreichen Briefe vorkommen. Er machte der Herzogin den Vorwurf, daß sie alles verkehrt anfange, und schlug ihr am 7. Jan. 1562 vor 3 ), mit ihm und dem Herzoge Christoph zu Schönberg zur Berathung zusammenzutreten.

Trotz der Reformation ihrer Leibgedingsstädte und Aemter blieb die Herzogin mit einer unglaublichen Zähigkeit an der römischen Kirche hangen. Gleicher Gesinnung waren die älteren Nonnen des Klosters Dobbertin, mit denen sie


1) Vgl. Anlage Nr. 27.
2) Vgl. die angehängte Geschichte der Reformation in Lübz.
3) Vgl. Anlage Nr. 28.
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sicher in Verkehr stand. Da hier die Visitation des J. 1557 gar nichts gefruchtet hatte, so faßten die Herzoge im Herbste des J. 1562 den Entschluß, die Reformation mit Gewalt durchzuführen und die halsstarrigen Nonnen zu ihren Verwandten zurückfahren zu lassen. Doch dies erreichten die Herzoge auch nicht. Als nach heftigen Kämpfen die Herzoge persönlich in Dobbertin die elf widerspenstigen Nonnen auf die Wagen setzen lassen wollten, wanderten die Nonnen am 30. Septbr. in Procession nach dem nahen Landgute Suckwitz aus und gingen bald darauf zusammen von hier nach Lübz, um sich unter den Schutz der Herzogin zu stellen 1 ), welche sie auch aufnahm und vertheidigte. Die Herzogin schrieb sogleich an ihre Söhne, um ihr und der Nonnen Verfahren zu rechtfertigen und um Gerechtigkeit zu bitten. Am 11. Octbr. erhielt sie von den Herzogen die Antwort, daß sie ihr über ihr Thun und Lassen auf ihrem Leibgute zwar keine Vorschriften machen könnten, sie aber freundlichst gebeten haben wollten, die Nonnen in ihrer Gotteslästerung nicht zu bestärken, sondern von sich zu entlassen, damit sie baldmöglichst ziehen könnten, wohin sie wollten. Die Sache machte natürlich großes Aufsehen, da die beiden regierenden Herzoge persönlich zu Dobbertin die äußerste Gewalt gebraucht hatten und die Herzogin Mutter sich an der Spitze der katholischen Nonnen in Lübz feindselig gegenüberstellte. Viel weiter durfte es freilich nicht kommen.

Der Herzog Christoph ward nun bald wieder die Ursache großer Seelenleiden für die Herzogin. Der Erzbischof Wilhelm von Riga war am 4. Febr. 1563 gestorben. Des Herzogs Christoph Verfahren in den Anstalten zur Einnehmung des Erzbisthums waren aber so unpolitisch und ungeschickt, daß die Polen, welche unterdessen Liefland erhalten hatten, ihn belagerten und am 4. Aug. 1563 wieder gefangen setzten 2 ); er ward nun 6 Jahre lang, getrennt von seinen Dienern, welche an verschiedenen Orten eingesperrt wurden, nach und nach an verschiedenen Orten strenge gefangen gehalten, am längsten in dem Schlosse Rauen, 12 Meilen von Warschau 3 ). Der Herzog Johann Albrecht machte zwar wiederholt und ununterbrochen die großartigsten Unternehmungen, um seinen Bruder zu befreien und ihm das Erzbisthum zu erhalten, ja er ging


1) Vgl. die angehängte Geschichte der Reformation des Klosters Dobbertin.
2) Vgl. Jahrb. XVIII, S. 81 flgd. und Rudloff M. G. III, S. 176 flgd.
3) Vgl. die Leichenrede auf den Herzog Christoph von dem ratzeburgischen Superintendenten Conrad Schlüsselburg, welcher früher des Herzogs Hofprediger und Vertrauter gewesen war.
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im J. 1564 auf den polnischen Reichstag, wo ihn alle seine Diener verließen und er zuletzt ganz allein stand; jedoch war alles vergeblich. Der Herzog Christoph erhielt erst im J. 1569 seine Freiheit wieder, nachdem er auf das Erzbisthum hatte Verzicht leisten müssen, und kam im Sommer 1569 in Meklenburg wieder an, mit nichts als mit einem Schatze herber Erfahrungen bereichert. Der König von Polen erklärte dem Herzoge Johann Albrecht am 2. Febr. 1564, daß "die Frau Mutter an des Herzogs Christoph Vornehmen groß Schuld und Ursache habe". Die Herzogin sah ihren Sohn nicht wieder.

Am 24. Febr. 1566 ward die Prinzessin Anna, welche an ihres Bruders Johann Albrecht Hofe gelebt hatte, mit dem Herzoge Gotthart von Curland zu Königsberg vermählt, wohin sie von der Herzogin Anna Sophie, ihrer Schwägerin, geleitet worden war.

Die Herzogin Mutter litt allerdings stark unter den Bedrängnissen ihres Sohnes und bot auch alle ihr zu Gebote stehenden Mittel zur Befreiung desselben auf. Sie wandte sich an die katholische Partei und benutzte für ihre Zwecke den Ritter Friedrich Spedt, der allerdings viel projectirte, reis'te, sprach und schrieb, aber, wie gewöhnlich, nichts ausrichtete. Im J. 1567 war Spedt bei dem Bischofe zu Augsburg, Cardinal Otto v. Truchseß=Waldburg, um denselben zu einer Fürbitte bei dem Könige von Polen zu veranlassen. Der Bischof empfing seinen "alten Bekannten Friedrich Spedt" sehr freundlich und vernahm "mit nicht geringer Anmuthigkeit", daß die Herzogin "bei der alten, wahren christlichen, katholischen Religion standhaft" beharre, und ward dadurch desto mehr bewogen, der Herzogin freundliche Dienste zu erweisen, und nicht nur an den König von Polen, sondern auch an andere Potentaten Fürschriften für den Herzog Christoph zu erlassen. Der Bischof schickte ihr am 14. Julii 1567 zum Geschenke ein kunstreiches Paternoster und bat 1 ) um gleiche Gunsterweisung. Er hatte von dem Ritter Friedrich Spedt erfahren, daß die Herzogin besondere Heiligen=Reliquien in Besitz habe; er bat nun die Herzogin, ihm für seine im Bau begriffenen Capellen zu Dillingen einige Stücke von den Reliquien schenken und dem Ritter Spedt zur Verwahrung und Uebersendung übergeben zu wollen, damit sie nach ihrem Tode nicht in andere Hände und in Mißachtung kämen; zur Vergeltung versprach ihr der Bischof, ihr in der von ihm ange=


1) Vgl. Anlage Nr. 30.
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fangenen Capelle in der Collegiat=Kirche S. Hieronymi zu Dillingen einen ewigen Jahrestag stiften und halten lassen zu wollen.

Zu derselben Zeit verbot die Herzogin den Einwohnern der Stadt Lübz, die ihnen auferlegte Beisteuer zu der Besoldung des lutherischen Pfarrers Bergius zu entrichten, wogegen ihr am 23. März 1567 ihr Sohn Johann Albrecht zu bedenken gab, daß er sich, falls sie gegen seine Prediger feindselig zu verfahren fortfahren würde, veranlaßt fühlen könnte, gegen ihre katholischen Priester eben so zu handeln 1 ).

Friedrich Spedt traf aber bei seiner Rückkehr mit den katholischen Briefen und Geschenken die Herzogin nicht mehr am Leben, da sie während der Zeit zum ewigen Frieden eingegangen war. Sie starb am 19. Junii 1567 zu Lübz.

Die Herzogin war längere Zeit vor ihrem Tode leidend und mit ihrem jüngsten Sohne Carl, der bei dem Tode seiner Mutter im 27. Jahre stand, allein auf ihrem Leibgedinge Lübz, von aller andern Sorgfalt Verwandter und Freunde verlassen. Am 19. Junii 1567 meldete der Herzog Carl in einem gemeinschaftlichen Briefe an seine Brüder Johann Albrecht und Ulrich, "daß ihre Mutter eine Zeit lang mit Leibes Schwachheit befallen gewesen sei und die Schwachheit jetzt so sehr überhand genommen habe, daß nunmehr kein Leben mit derselben zu vermuthen und ihr Gottes Hülfe und Beiwohnung zu wünschen sei". Aber noch ehe der Brief abgeschickt ward, war die Herzogin schon entschlafen. Es ist dem Briefe ein kleiner Zettel angelegt, des Inhalts: "Auch freuntliche, geliebte Brudere. Eben nachdem wir kegenwertigen Brieffs zeiger an E. L. mit vnserm schreiben abgefertigt gehabt, ist hochgedacht vnsere geliebte fraw mutter von diesem Jamerthal in Gott verscheiden". Die Umstände ihres Todes waren sehr ergreifend und folgenreich. Hederich 2 ) berichtet: "1567. Den 19. Junii stirbt in Hertzog Carls ihrer Fürstlich. Gnaden jüngstes Sohns Armen die Fürstliche Wittwe Frau Anna, geborne Margräfsin zu Brandenburg, Hertzog Albrechts zu Meckelnburg Gemahlin". Ausführlicher schildert die Sterbescene aber Eilhard Lubinus in seiner Leichenrede 3 ) auf den Herzog Carl, indem er sagt: "Als die Mutter im Sterben ihn segnete und ihm das letzte Lebewohl sagte, drückte sie ihm im Todeskampfe die Hand so fest, daß von


1) Vgl. Anlage Nr. 29.
2) Hederich's Schwerinische Chronica S. 44.
3) Vgl. Anlage Nr. 31.
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dem krampfhaften Drucke der erstarrenden Rechten der Sohn nachher kaum losgerissen werden konnte. Dies erschütterte den durch das Abscheiden der Mutter ohnehin schon ergriffenen Geist des Sohnes so sehr, daß er nicht nur in Geistesabwesenheit ("animi deliquium") verfiel, sondern auch durch seine Liebe zur Mutter andere, schwerere Folgen zu tragen hatte, woher er immer mit einer Schwerfälligkeit im Sprechen behaftet blieb". Daher ist es auch erklärlich, daß der Herzog Carl der Beisetzung seiner Mutter in Schwerin nicht beiwohnen konnte; der Herzog Ulrich schreibt am 24. Junii, daß "Hertzogk Carol, dessen Lieb ohne daß mit gebrechlichkeit itzo dermassen verhafft, das auch dieselb der bestettigung vnd begrebnus vnser geliebten Fraw Mutter in der Person nicht hatt beiwonen mugen, sondern sich auff dem Hause Luptz notwendig enthalten mussenn".

Der Herzog Johann Albrecht schickte sogleich noch am 19. Junii den schweriner Amtmann Joachim v. Karstedt und den Hauptmann und Rath Heinrich v. Pelican nach Lübz, um alles Nöthige zu besorgen, und den Rath Joachim v. Wopersnow an seinen Bruder Ulrich, um diesem den Todesfall anzuzeigen. Der Herzog Ulrich kam auch sogleich zum 20. Junii Vormittags nach Schwerin, reiste aber noch an demselben Tage nach Güstrow zurück. Am 20. Junii fragte der Herzog Johann Albrecht bei seinem Bruder Carl an, ob er von ihrer Mutter "bei ihrem Leben vernommen habe, an welchem Orte Ihre Gnade nach ihrem Absterben zu ruhen und begraben zu werden begehret", und ob ihr Testament darüber Auskunft gebe. Als nun Herzog Carl antwortete, daß "ihre Mutter vor ihrem Abschiede keinen sonderlichen Ort ihrer Begräbniß vorgeschlagen, sondern in ihrem letzten nur gebeten habe, sie nicht zu balsamiren, sondern förderlichst zur Erde zu bestättigen", so kamen alle Herzoge darüber ein, "sich den nächsten Ort Ihrer Gnaden Begräbniß als zu Schwerin gefallen zu lassen", obgleich der Herzog Ulrich nichts lieber gesehen hätte, als daß ihre Mutter bei ihrem vielgeliebten Vater zu Doberan hätte bestattet werden mögen; dies war aber wahrscheinlich dem Herzoge Johann Albrecht nicht genehm, da der Herzog Albrecht, der Vater der Herzoge, im J. 1547 "im", d. h. dicht hinter dem Hochaltare der Kirche zu Doberan 1 ), als in dem dortigen Kloster das Papstthum noch bestand, begraben worden war. Gegen den Wunsch der Mutter, der aber dem Herzoge Johann Albrecht zu spät bekannt ge=


1) Vgl. Jahrb. XIX, S. 371 flgd.
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worden war, hatte dieser wegen der warmen Tage sogleich durch den Dr. Sigismund Crull und seinen Barbier Meister Peter die Leiche einbalsamiren und den Sarg mit Pech versehen lassen. Der Herzog Ulrich äußerte nicht allein hierüber und über den Ort des Begräbnisses seine Unzufriedenheit, sondern auch den Wunsch, daß "das Begräbniß anderen Herren und Freunden zu Ehren etwas stattlicher und ehrlicher hätte bestellet werden mögen", gab sich jedoch zufrieden. In dem erst später bei der Inveutur aufgefundenen Testamente hatte die Herzogin freilich bestimmt, "ihren Leichnam zu Lübz in der Kirche vor dem hohen Altar unter einem Steine zu der Erde zu bestätigen und nach der alten christlichen Religion zu begraben".

Die Herzogin starb am Donnerstage den 19. Junii. Am Freitage den 20. Junii theilten die beiden Brüder dem Herzoge Carl mit, daß sie beabsichtigten, die Leiche am Donnerstage den 26. Junii nach Schwerin hinüberzuführen. Aber noch an demselben Tage, den 20. Junii, meldete der Herzog Johann Albrecht auf den Vorschlag des Herzogs Carl seinen Brüdern Ulrich und Carl, daß die Leiche schon am Sonntage den 22. Junii nach Crivitz gebracht werden solle, um am 23. zur Beisetzung nach Schwerin abgeführt zu werden. Da aber der Herzog Ulrich dies bestimmt ablehnte, da er und seine Gemahlin so bald mit den Trauerkleidern nicht fertig werden könnten, so ward die Beisetzung auf Mittwoch den 25. Junii, den sechsten Tag nach dem Absterben, festgesetzt. Der Herzog Carl sollte die Leiche am Dienstag gegen Abend in Crivitz, der zweiten Leibgedingsstadt der Herzogin, einbringen, wo sie die Nacht stehen bleiben sollte. Es verhießen auch der Herzog Carl, "wenn es sein könnte", die Leiche mit ungefähr 30 Pferden bis Crivitz zu begleiten, und der Herzog Ulrich, am Dienstag den 24. Junii oder am Mittwoch früh mit seiner Gemahlin in Crivitz einzutreffen. Der Herzog Ulrich traf aber schon am 23. in Lübz ein, um nach seiner Weise selbst nach dem Rechten zu sehen und die Leiche zu begleiten, da er seinem Bruder Carl so leidend fand, daß dieser "nothwendig zu Hause bleiben mußte". Die Leiche ward daher unter Begleitung des Herzogs Ulrich am 24. bis Crivitz und am 25. nach Schwerin gebracht.

Die Leiche der Herzogin ward also am 25. Junii im Dome zu Schwerin in Gegenwart der Herzoge Johann Albrecht und Ulrich und deren Gemahlinnen und Kinder "in das fürstliche Begräbniß beigesetzt", wobei der schwerinsche Superintendent Dr. Wolfgang Peristerus eine Predigt hielt aller=

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dings gegen den Willen der verstorbenen Herzogin, welche in ihrem bei ihrem Begräbniß noch nicht eröffneten Testamente vom 25. März 1557 bestimmt hatte, daß ihr Begräbniß nach der alten Religion mit Seelenmessen u. s. w., und nicht auf die verführerische lutherische Weise gehalten werden solle. Das war jetzt freilich unter den Augen der Herzoge Johann Albrecht und Ulrich nicht mehr möglich. Es ward auch keine Predigt und kein Andenken, so viel bis jetzt bekannt geworden ist, in den Druck gegeben, obgleich dies damals allgemein Sitte war.

Mit diesen actenmäßigen Nachrichten über das Begräbniß der Herzogin stimmt denn auch im Allgemeinen die Nachricht überein, welche Hederich 1 ) bringt:

"1567 den 19. Junii stirbt in Hertzog Carls ihrer Fürstlichen Gnaden jüngstes Sohns Armen die Fürstliche Wittwe Frau Anna, Hertzog Albrechts zu Meckelnburg Gemahlin, wird folgenden 23. von beyden Söhnen Hertzog Christoff und Hertzog Carl biß gen Krivitz begleitet, von dannen sie wieder ihren Weg nach Lüptz genommen, Die Fürstliche Leich aber den 25. von Hertzog Johans Albrechten und Hertzog Ulrich samt beyder Gemahlin, jungen Herrn Johanne und Sigismundo Augusto und Fräulein Sophia unterwegens angenommen, in die Thum=Kirche gebracht und nach gehaltener Predigt vom Superintendente Doctore Wolffgango Peristero in die fürstliche Begrebnis beygesetzt".

Unrichtig ist in dieser Angabe, daß die Herzoge Christoph und Carl die Leiche bis Crivitz begleitet haben; denn Herzog Christoph saß gefangen in Liefland und Herzog Carl krank im Schlosse zu Lübz.

Die Leiche der Herzogin Anna steht noch im Dome zu Schwerin in dem fürstlichen Grabgewölbe unter der ehemaligen Heiligen=Blut=Kapelle hinter dem Altare dem jetzigen fürstlichen Begräbnisse (vgl. Jahrb. XIII, S. 176).

Mit dem Tode der Herzogin hörte der Katholicismus in ihren ehemaligen Leibgedingsämtern sofort gänzlich auf.

So endete ein fürstliches Leben, das zum großen Theile Kummer und Sorge und Anstrengung gewesen war und doch nichts wirkte und erreichte, weil es die große Zeit nicht aufzufassen verstanden und, in Abschluß gegen jeden äußern Einfluß, dem tiefen, religiösen Ernst der Mitwelt nicht entgegengekommen war.


1) Vgl. Hederich's Schwerinische Chronica, S. 44.
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Gleich nach ihrem Tode brachen wieder Uneinigkeiten zwischen den beiden regierenden Herzogen Johann Albrecht und Ulrich aus. Der Herzog Johann Albrecht hatte gleich nach dem Tode seiner Mutter einige Beamte nach Lübz geschickt, um "alle Verlassenschaft daselbst inventiren und versiegeln zu lassen". Dies war wohl ganz in der Ordnung. Da aber der Herzog Ulrich seinem Bruder "an den beiden erledigten Leibgedingsämtern keine Gerechtigkeit mehr geständig, als sich selbst", so sandte er auch schon am 20. und 21. Junii an den Herzog Carl nach Lübz den Secretair Melchior Danckwart, um zu erkunden, was der Herzog Johann Albrecht daselbst vorgenommen habe, und den Heinrich v. Kleinow und Fritz v. Podewils, um im Verein mit des Herzogs Carl dazu Verordneten "auf alles Thun ein fleißiges Aufmerken zu geben und auf alle Sachen ein fleißiges Aufachten zu haben und was von des Herzogs Johann Albrecht Verordneten versiegelt sei, auch versiegeln zu lassen, damit dasselbe in gleiche Verwaltung genommen und Uneinigkeit und Zwietracht verhütet werde". Als der Herzog Ulrich zur Empfangnahme der Leiche seiner Mutter nicht, wie verabredet war, am 24. Junii nach Crivitz, sondern schon am 23. nach Lübz gegangen war, ordnete er hier im Vereine mit seinem Bruder Carl ziemlich gewaltthätige Bestimmungen an und erließ darüber sogar ein Patent d. d. Lübz am Tage Johannis Baptistä, d. i. 24. Junii, 1567, des Inhalts: "Da er bei seiner Ankunft in Lübz befunden, daß sein Bruder Herzog Johann die Seinigen dahin abgefertigt habe, um sich aller Gewalt des Hauses und was dem anhängig zu unterziehen, ihm aber nichts als die Inventirung einzuräumen, und er seines Bruders Beginnen nicht anders habe verstehen können, als ihn um seine Gerechtigkeit zu bringen, obgleich seiner Mutter Leibgedingsämter ihm wie seinem Bruder anheimgefallen seien, so sei er bewogen worden, mit seinem Bruder Herzog Carl das Haus Lübz durch seine Diener Balthasar Gans Herrn zu Putlitz, Fritz v. Podewils, Hans v. Leipzig und David v. Konsperg besetzen zu lassen, mit dem Befehle, Niemanden, er sei wer er wolle, darauf zu gestatten, auch seinen Bruder Herzog Johann Albrecht nicht, es sei denn, daß sie beide zusammen zu Lübz ankämen". Es ist noch eine Abschrift dieses Patents vorhanden, welche vom 8. Julii 1567 zu Güstrow datirt ist.

Daß unter allen diesen Verhältnissen die Beisetzung der Leiche der Mutter nicht in sehr herzlicher stimmung vor sich ging, läßt sich leicht denken.

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Am 5. und 6. Aug. 1567 ward das Inventarium über den Nachlaß der Herzogin aufgenommen. Für das Leben der Herzogin zeugen folgende Gegenstände ihres Nachlasses:

Eine kleyne lade, darin etlich frawen zeug vnd ein silbern Pfennig, der art, wie vor dreissig vnser her Christus verkaufft worden.
Eine lade, darin sind etliche Bede=Bucher, darunder eins in schwartz sammidt gebunden vnd mit silber wol beschlagen.
Eine lade, darin Vitalia, dauon die Papejogen gespeiset werden.
Ein kasten darin ein positiv.
Eine lade stehet beim bedde in der kleynen schlaffcammer, darin ir furstlich gnaden handschrifftte eytel artzney vnd kunst stucklin, von Jrer F. G. geschrieben, viel daran gelegen.
Ein Pater Noster von Carniol grossen Perlen, daran ein gulden bisamknopff.
Ein christallin Pater Noster.
Ein calcidonien Pater Noster.

Im kleynen schappe an der wanth.

Ein silbern Crucifix vberguldet.
Ein silbern Monstrans vberguldet.
Ein silbern Kelch mit der patenen vberguldet
Zwei silbern a polliche n vberguldet.
Ein silbern Viaticum vberguldet.
Ein klein silbern leuchter.
Ein kuppern monstrantz, stehet im Fenster.

Folgendes tages den 6. Augusti ist in der Capellen inventiret vnd befuden worden, wie folget.

Ein silbern Kelch mit der Patenen vberguldet.
Zwo silbern Apollen vnd ein gros silbern Rauchfaß.
9 Meßgewänder.
4 andere Priesterkleider.
3 Antependien.
Ein schwartz sammidt decke vber eine leiche.
Etlich silbern spangen vberguldet mit einem langen Cristal in ein taffelken.
Ein kuppern Rauchfaß.
Etliche alte Becher.
Etliche Heiligen.
Ein Positiv.
Ein grosse Wachskertze.

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Einen sehr betrübenden Nachhall aus dem Leben der Herzogin giebt zum schlusse ihr bei der Inventirung aufgefundenes Testament, das sie schon am Tage Mariä Verkündigung 1557 also 10 Jahre vor ihrem Tode, gemacht hatte. sie bestimmte mit sehr kurzen Worten, außer der Anordnung ihres Begräbnisses, nichts weiter, als daß sie ihren ganzen Nachlaß ihren söhnen Christoph und Carl allein vermachte, und gedachte in dem Testamente ihrer ältern söhne Johann Albrecht und Ulrich und ihrer einzigen Tochter Anna, Herzogin von Curland, mit keinem einzigen Worte, enterbte also ihre älteren Kinder. sie sagt in dem Testamente:

"Demnach gebe ich - - - alles, was ich habe, - - - und anders, das ich gebessert, gezeuget, gekauft und erobert habe, dieweil ich meine Leibgedingsämter als Lübz und Crivitz inne gehabt habe, alles was über dem Inventarium ist und befunden wird, als ich die zwei Aemter - - eingenommen habe, alles den hochgebornen Fürsten Herrn Christoph und Carl Herzogen zu Meklenburg, meinen beiden jüngsten herzliebsten Herrn und söhnen, - - - denn und nachdem der hochgeborne Fürst mein freundlicher, herzallerliebster Herr und Gemahl seliger mich und obgenannte seiner Liebden beide söhne in s. L. letztem Abschiede ganz betrübt hinter sich ganz klein, elend und unmündig gelassen, auch ihnen und mir alle s. L. Kleinode, Kleider, Silbergeschirr und anderes offentlich und wissentlich gegeben hat, aber es hat ihnen und mir keine Kraft haben mögen und ich habe es ihnen mit meiner Macht oder Gewalt nicht erhalten können".

Der Herzog Christoph antwortete am 20. Julii 1567 aus seiner Gefangenschaft in dem schlosse Rauen 1 ) (oder Roua, wie der Herzog schreibt,) auf die Todesnachricht und die Herzogin Anna am 16. sept. 1567, indem sie ihren Bruder Johann Albrecht bat, dafür zu sorgen, daß sie dasjenige bekomme, was ihre Mutter ihr beschieden habe, da sie "oft von ihrer Mutter gehört habe, daß sie nach ihrem Tode ihren Theil wohl finden werde, da sie sonst von ihrem Vater und ihrer Mutter nichts bekommen habe". Der Herzog Carl sah auch die Härte des mütterlichen Testamentes bald ein und erklärte für sich und seinen Bruder Christoph schon am 7. Aug.


1) Vgl. s. 42.
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1567, daß sie ihre Schwester "wegen ihrer weiblichen Gerechtigkeit und legitima aus der mütterlichen Verlassenschaft" schadlos halten wollten.

Die Bestimmungen des Testaments gingen der Herzogin Anna von Curland ihrer selbst und ihrer Brüder wegen tief zu Herzen und ihr bewegtes zweites schreiben, d. d. Mitau den 20. Nov. 1567, läßt uns einen letzten, tiefen Blick in die Gemütszustände der Kinder der wailand Herzogin Anna thun; die Herzogin von Curland, welche ihrer Mutter "an ihrem ganzen Hofe fürstlichem Gebrauch nach die letzte Nachehre und Betrauerung hielt", klagt schmerzlich gegen ihren Bruder Ulrich:

"Wiewol wir vnß genßlich getrostet vnnd alzeit noch gehoffet, bey ihrer seligen Gnaden leben vor derselben hinscheiden eine anzeigung mutterlichen und trostlichen neigung, die sie noch im letzten gegen vnß, der einigen Tochter, gewendet haben mochte, zu erlangen, so befinden wir doch auß der vnß zugefertigten Copey Jhrer seligen Gnaden letztes Mutterlichen willens vnd gemachten Testaments, Welchergestalt solches im wenigsten nicht geschehn, sondern alderselben verlassenschafft auf die hochgeborne Fursten hern Christoffern vnd hern Carln hertzogen zu Meckelnburg etc. ., vnsere allerseits freundtliche liebe Brudere alleine vormacht vnd vnser so wenig als auch E. L. vnd vnsers freundtlichen lieben Brudern hertzog Johans Albrechts nicht mitt einigen Worte darin gedacht, Nhun solle vnß solches alles so hoch vnnd viel vnsers teils nicht betruben, Wan wir im letzten nurt einen trostlichen Mutterlichen beschluß gegen vnß der einigen Tochter von ihrer seligen Gnaden mochten vernhommen vnd erlangt haben, vnd ist vns in warheit dieselbige von hertzen kummerlich vnd schmertzlich, daß wir die tage vnsers lebens so wenig mutterlichs trosts vnd befurderung von ihrer seligen Gnaden genossen, da wir doch vnsers wissens nicht anderß, den was wir allezeit fur gottlich, christlich vnd pillich geachtet, Jhrer seligen Gnaden die schuldige kindtliche ehrerbietung vngeferbet geleistet",

und bat ihren Bruder Ulrich, nicht um ihrer seligen Mutter deren letzten Beschluß vorzuwerfen und ihr in ihrem Ruhe=

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kämmerlein etwas vorzuhalten, sondern "weil ihr aus ihrer seligen Gnaden mütterlicher Verlassenschaft ihre frauliche Gerechtigkeit gebühre, und sie nichts verwirkt habe, weshalb sie auszuschließen sei, die brüderliche Beförderung zu thun und sie mit zu vertreten, damit sie keine Verkürzung erleide; freilich sei

"ihrer Mutter Verlassenschaft geringe genug und geringer, als sie geglaubt habe, aber wenn sie auch noch geringer wäre, so hätte sie doch gerne von ihrer seligen Mutter etwas ererbt, um es von ihrer seligen Gnaden wegen auszuheben".

Schließlich bat sie, da sie im Leben so viel erfahren habe und so weit entfernt sei, ihren herzlieben Bruder Ulrich inniglich und freundlich, aus brüderlicher Verwandtniß herzliches Mitleiden mit ihr zu haben und sich der einzigen Schwester erinnern zu wollen, und bat seine Gemahlin Herzogin Elisabeth, sich gegen sie nicht so gar fremd halten, sondern zu Zeiten mit einem freundlichen Schreiben besuchen zu wollen.

Die Herzogin Anna von Curland zog aber doch bei dem Testamente den kürzern, da noch am 26. Jan. 1570 die Herzoge Johann Albrecht und Ulrich ihre jüngern Brüder auffordern mußten, ihren ihrer Schwester gegebenen Revers wegen ihrer Gerechtigkeit zu erfüllen.

Der Herzog Carl, den man wegen seiner Herzensgüte den Braven ("probum") nannte, bezog nach dem Tode seiner Mutter zunächst die ihm überwiesenen Aemter Wredenhagen und Neu=Kalden, mit denen er zufrieden war, und brachte diese in großen Flor, da er ein einsichtiger und betriebsamer Landmann war und die landwirthschaftliche Regierung seiner Domainen mit Vorliebe trieb. "Damit er auch etwas sehen und erfahren möchte", besuchte er bald nach seiner Mutter Tode den kurfürstlich=brandenburgischen Hof 1 ), und lernte bei diesem Besuche des Kurfürsten sohn Joachim Friedrich kennen, mit dem er alle Zeit in guter nachbarlicher Correspondenz blieb. Im J. 1572 (am 8. Julii) ging er nach den Niederlanden in Kriegsdienste zu dem Prinzen Wilhelm von Oranien, den er 11 Jahre vorher bei dessen Vermählung 2 ) in Be=


1) Vgl. Lucas Bacmeister Leichpredigt auf den Herzog Carl.
2) Vgl. Eilhard Lubinus Leichenrede auf den Herzog Carl. Lubinus berichtet, daß Herzog Carl 11 Jahre vor seiner belgischen Reise mit seinem Bruder Ulrich den Hochzeitsfeierlichkeiten beigewohnt habe. Bacmeister irrt, wenn er sagt, daß dies nach der Mutter Tode geschehen sei, da die Vermählung des Prinzen von Oranien mit Anna von Sachsen im J. 1561 geschah.
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gleitung seines Bruders Ulrich kennen gelernt hatte. Er diente in den Niederlanden drei Jahre lang in dem Kriege gegen den Herzog Alba und kehrte im Jahre 1575 wieder in das Vaterland zurück. Herzog Carl ward in der Folge ein väterlicher Regent, obgleich er nie bedeutende Kraft und Thätigkeit entwickelte und sich auch nicht vermählte 1 ).



1) Vgl. Rudloff M. G. III, 2, s. 109.
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Anlagen

zur

Lebensbeschreibung der Herzogin Anna


Nr. 1.
D. d. Cölln a. d. Spree. 1515. Octbr. 2.

Als heut dato die wolgebornn, Edlenn, Gestrengenn vnd vehstenn herr Philipps Graue zu Waldeck, Cunrath von Waldenstein hoffmeister, Philipps Meysenbach Marschalck zu Hessen vnd Wilhelm von Dornberg, verordente vnd geschickte Reihe der hochgebornn furstyn frawen Annen, geborn hertzogin zu Meklemburg, Lantgreffin zu Hoffen etc. . witwe, vnd der verordenten Rete des furstenthumbs Hessen vss vbergeben Credentz vnd nach fruntlicher vnd vndertheniger erbietung an den durchs leuchtigsten hochgebornnen fursten vnd herrn herrn Joachim Marggrauen zw Brandemburg, Churfursten etc. . zu Stettin, Pomern etc. . hertzogen, Burggrauen zu Nurmberg vnd fursten zu Rugenn, volgende meynung geworben habenn: Nachdem die hochberumbte hewsser des Churfurstenthumbs zu Brandemburg vnd furstenthumbs zu Hessenn altensherr in erbeynung vnd fruntlicher verwantnus gestanden, sich auch fruntlich, retlich vnd hulfflich Jn Jrem anlyggen gegeneinander ertzeigt haben, darumb gnante Jr gnedig fraw, auch die Reihe vnd ausschos des furstenthumbs zu Hessen gnaigt vnd willig, solch fruntlich verwantnus vnd herkomen mehr zu uornewenn vnd zu bestettigen, dan hieuor gescheen, vnd daruff fruntlich vnd vndertheniglich gebetten, das vnser gnedigster herr der Churfurst zu Brandemburg dem hochgebornn fursten vnd herrn herrn Philippsen Lantgrauen zu Hessen etc. . seiner Churfurstlichen gnaden Tochter eine zum sacrament der heiligen ehe vermeheln vnd versprechen wolt, mit ferrerem Jnhalt Jrer Werbung vnd erbietung:

Daruff hat vnser gnedigster herr der Churfurst von Brandemburg nach manchfaltiger Rede vnd widerrede volgende antwort gegeben, das seinen Churfurstlichen gnaden das loblich fruntlich herkomen, buntnus vnd eynung zwischen den hewsernn Brandemburg vnd Hessen vnuorborgenn, vnd wol sich sein Churfurstlich gnade zu dem mit gotts hilff solicher verwantnus nach aller gebur wissen zu haltten. sein Churfurstlich gnade ist auch vff solich fruntlich vnd vnderthenig er=

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suchen vnd Bett zu solicher fruntschafft nicht vngeneigt, sunder wolgemeint, seiner Churfurstlichen gnaden Eldste tochter frewichen Anna vnserm gnedigen herrn Lantgraff Philippsen etlichen zu uermahelen, mit ausfertigung vnd heyrat gelt nach herkomenn des Churfurstlichen hawsses zu Brandemburg, Das ist von seinen Churfurstlichen gnaden vff ersuchenn der geschicktenn gedewt worden, Also Zehn tawsent gülden heyrat gelt vnd die ausfertigung, wie vormals seiner Churfurstlichenn gnaden Swesternn, die hertzogin von Holstein vnd Mecklenburg, geschmückt vnd vergebenn sein.

Doch das widerumb die vermechtnus vnd leipzucht vff zwentzig tawsent gulden nach gewonlichem herkomenn gestalt vnd dartzu die morgengabe verordent vnnd gegeben werd, mit dem widerstal soll es gehaltten werden wie Jm reich gewonlich.

Wo sich auch begebe, das gemelte vnsers gnedigsten herrnn des Churfursten Eldste tochter frewichen Anna vor voltziehung solicher heyrat nach dem willen gotts versterbe, ist aus voriger Bit vnd fruntlichem zugeneigtem willen beredt worden, was mit frewichen Annen also wie obsteet besprochen ist, das soliches mit eldsten vnsers gnedigsten herrn Tochter, so alsdan Jm leben sein wirt, obberurter maß soll voltzogenn vnd verheyrat werden.

Wo solchs, wie obstet, vnser gnedigen frawen vnnd der lantschafft zu Hessen geliebt, das alßdan Jr gnad vnd die von der lantschafft Jr volmechtig Rete zum schirsten hieher senden, solch heyrat mit briue vnd Sigelen, glubden vud zusagen zu uoltziehn, Also wan Lantgraff Philipps sein funfftzehn Jar vnd frewichen Anna Jr dreitzehn Jar anrurt, das sie alsdan an einem gelegen ort der Marck zu Brandemburg per verba de praesenti nach aufsatzung der Cristlichen kirchen solichn heyrat personlich beschliessen vnd zu beqwemer Zeit Jr ehiich beylager halten.

Jtem das auch zwischen vnserm gnedigsten herrn, dem Churfursten, vnser gnedigen frawen der Lantgreffin, zusampt Jrem Son Lantgraff Philipsen vnd der lantschafft ein verschreibung solicher heyrat vffgericht, dieselben artickel wie obstet zu haltten, Also welch teil dem abfellig vnd darentgegen handelen wurde, soll dem anderen teill Sechstawsent gulden zu geben verfallen vnd schuldig sein, one einrede vnd behelff zu entrichttenn, nach vermoge der verschreibungen, die derhalben sollen notturfftiglich vffgericht werden.

Wo auch vnser gnedige fraw di Lantgreffin vnd die lantschaft von Hessen Jn dem obberurtten artickelen einicherlei ge=

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brechenn hetten, darumb zusamenschickung der Rete notturftig, wil vnser gnedigster herr der Churfurst geneigt sein, vff gelegen Malstat die Rete zusamen zu schicken, sich ferrer der Jrrigen artickel zu vnderreden vnd zu uortragenn. Auch soll alsdan von beiden teilen vnser gnedigster herr der Ertzbischoff zu Meintz vnd Magdeburg Churfurst vnd primas als hendeler ersucht werdenn, seiner gnaden Reihe zu solichem tag auch zur stet zu schicken, Wes sich beider Churfursten vnd fursten Rete nicht vertragen mochtenn, das sein gnad oder seiner gnaden Rete solichs zu mittelen vnd zu uorgleichen haben.

Solchs haben die geschickten Rete von Hessen vff ein antragenn angenohmen vnd bewilligt, das vnser gnedige fraw von Hessen vnd die lantschafft vnserm gnedigsten herrn dem Churfursten zwischen hir vnd weynnachten schirst entlich antwort, wes des Jr gemut ist, eroffnen sollen. Actum Coln an der Sprew, am dinstag nach Michaelis, Anno etc. . XV°.

Nach einer Abschrift von einer aus dem Provincial=Archive zu Magdeburg stammenden gleichzeitigen Copie im königl. Haus=Archive zu Berlin.


Nr. 2.
D. d. Marburg. 1516. Febr. 6.

Was wir allzeit Ehren, Liebs vnd guts vermögen, Vnd vnser vnderthenig, gantzwillig dinst zuuor. Erwirdigster in got uatter, Hochwirdigster, Hochgeborner Fürst, Besonder, Lieber herr, Oheim vnd gnedigster herr. Wir haben verschiner Zeit den Hochgebornnen Durchleuchtigsten Fürsten vnd Herrn Herrn Joachim Marggrauen zu Brandenburgk etc. . Churfursten, zu Stettin, Pomern etc. . Hertzogen, vnsern besondern Lieben Oheimen vnd gnedigsten hern, Aus sonderlicher freuntlicher vnd vndertheniger neigung vnd gutem willen durch vnsere Treffenliche Potschafft Ersuchen vnd seiner Tochter Eine Dem hochgebornnen Durchleuchtigen Fürsten vnd herrn herrn Philipssen Lantgrauen zu Hessen, Grauen zu Catzenelnboggen etc. ., vnserm freuntlichen lieben Sone vnd gnedigen herrn, zum Sacrament der heilgen Ehe zu geben zuzusagen Bitten Lassen, Auch von seiner Marggraue Joachims Lieb vnd furstlichen gnaden darauf freuntliche vnd vnser der Rethe halben gnedige Antwort entphangen, Doch So haben dieselben sein Lieb vnd Furstlich gnad vns dabey Ein Nottel vberschickt, welhrmassen dieselben Solch freuntschafft furzunehmen vnd zu besliessen für gut Bedacht. Darauff haben wir seiner lieb vnd fürstlichen gnaden

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vnsers Sons vnd gnedigen herrn, auch vnser notdurfft in schrifften widerumb zu erkennen gegeben, Jnn welhen vnd andern ettliche Artickel verleibt werden, der wir noch ettlichrmassen vnuergleicht sein. Derhalben wir von beiden theiln vnsere Rethe ann gelegene Malstadt zusamenzuschicken, Auch ewr Lieb vnd Furstlich gnad Sich Jnn den Dingen freuntlicher vnterhandlung zu vnderziehen vnd zu pflegen zu ersuchen für Nutz vnd gut angesehen haben, wie ewr lieb vnd Furstlich gnad aus Jnnliggender Abschrifft, dasselbig auch Zeit vnd Stadt, wann vnd wo wir solh zusammenkhomen gelegen zu sein bedencken, vernehmen werden, Ganntz freuntlich vnd vnderthenigklich bitten, Ewr lieb vnd Furstlich gnad wollen Sich beiden theilen zu freuntschafft vnd gutem mit solher Sachen beladen vnd Jr treffenliche Rethe auf solhen tag Nemlich Misericordia domini gein Northawsen fertigen, Also das dieselben auf den Abend daselbst einkhomen, volgends tags die handlung furzunehmen. Das wollen wir Annstadt vnssers freuntlichen lieben Sons vnd gnedigen herrn vmb ewr lieb vnd furstlich gnad gern freuntlich vnd vnderthenigklich verdienen.

Datum Martpurgkh, Freitags nach Esto mihi, Anno domini XVI°.

Anna, von gots gnaden geborn Hertzogin von Meckelburgkh, Lantgreuin zu Hessen, Greuin zu Catzenelnboggen etc. . Wittwen vnd die Verordenten Rethe desselbigen Furstenthumbs.

Dem Erwirdigsten in got uattern, Hochwirdigsten,
Hochgebornnen Fursten vnd herrn herrn
Albrechten, des heilgen Stuls zu Meintz vnd
Stiffts Magdeburgk Ertzbischouen, Churfursten
des heilgen Romischen Reichs, durch Germanien
Ertzcanntzler vnd Primaten, Administrator zu
Halberstadt, Marggrauen zu Brandenburg, zu
Stettin Pomern, der Cassuben vnd Wennden
hertzogen, Burggrauen zu Norembergk vnd fursten
zu Rügen, vnserm besondern lieben herrn Oheimen
vnd gnedigsten hern.

(Lantgraffin zue Hessin des tags halben zue Northaussen vff Sontag misericordias domini zue beschicken, doruff der tag von meinem gnädigen hern vff negsten mitwochen dornach- - -ist.)

Nach dem aus dem Provincial=Archive zu Magdeburg stammenden, jetzt im königl. Haus=Archive zu Berlin befindlichen Originale.


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Nr. 3
D. d. 1521. Mai 19.

Hochgebornner fürst, freuntlicher lieber oheme. Jch hob heut dato e. l. briff entpfangen vnd will mich gerne e. l. beger nach halden. Dieweyl mich aber e. l. bittet, newe zeytung mitzuteylen, will ich ewer lieben nicht bergen, das meyne Swester vngeferlich vor dreyen Wochen ist aus dem kloster durch meyne anregung getzogen vnd die heylose kappe abgelegt vnd das weltlich kleydt wider angetzogen, ßo hab ich auch sunst e. l. vorigen beger nach mitt meyner frawen vnd mutter geredet vnd befinde ire gnad woll dartzu geneygt, dergleychen ist meyne freuntliche liebe Swester auch wol dartzu geneygt vnd sall, ab got wil, noch e. l. eliche gemahel werden. So weys e. l. an zweyuel meyn gemute auch woll. Derhalben ist meyn rat, als ichs trewlich mitt e. l. meyne, das sich e. l. vffs erste, so meyn her vater wider inheymisch kumpt, in eygner person zu seyner gnaden wolde fugen vnd mitt im von disen sachen handelen, dan ich vorsehe mich gentzlich, das meyn her vater am negsten montag zu Wurmbs ist auffgewest. Jch schicke auch e. l. ne tzeytung zu, darauß e. l. klerlich zu uernemen, wie es meynem heren vater allenthalben mitt Pomern vnd auch mitt Brunswick gangen ist, auch sonst andere zeytung, wie e. l. hiebey wirt finden. Jst derhalben meyn freuntlich bete, e. l. wolle sulche zeytung e. l. hoffmeyster auch lasen leßen vnd im von meynentwegen vil guter nacht sagen. Jch wollte e. l. vorlangst geschriben haben, so ich nicht durch etliche krancheyt were vorhindert worden. Hiemitt wil ich mich e. l. freuntlich beuolhen haben vnd bitt, e. l. wolle mir die gebetlin vffs furderlichst zuschicken. Datum am Pfingstag, anno dom. 1521.

Joachim m. z. B. der Junger     
manu propia.               

Dem hochgebornnen fursten, herrn
Albrechten, hertzogen zu Meckelnburg,
fursten zu Wenden, grauen zu Swerin,
der lande Rotstock vnnd Stargart herr,
vnnserm freuntlichen lieben ohmen vnnd swager.

Jn seiner lieb eigen hand sunst anders niemants auffzubrechen.
(L. S.)
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Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin, versiegelt mit einer Gemme, welche einen jugendlichen Imperators(?)=Kopf darstellt.


Nr. 4.
D. d. 1521. Oct. 25.

Hochgebornner furst, freuntlicher lieber schwager. Jch gebe e. l. freuntlicher wollmeynung zu erkennen, das meyn freuntlicher, lieber her vnd vater sampt meyner freuntlichen lieben frawen vnd mutter, ewer lieben zukunfftige gemahel, meynen andern swestern, bruder vnd mir frisch vnnd gesunt seyn. Solchs erfur ich alletzeyt gern von e. l. als von meynem freuntlichen lieben herrnn vnd swager, vnnd will darauff e. l. nicht bergen, der jungsten abred nach, die ich mitt e. l. gehabt das meyn gnediger vnd freuntlicher lieber her vnd vater gedenck selbs vff negsten Martini zu rennen, so seyn gnad uort kan vff kommen. Desgleychen so wil ich auch e. l. zu eren meyn erstes stechen thun, derhalben bitt ich e. l. wolle komen vnd rustmeyster ßin. Ob nun e. l. auch rennen wil, das stell ich in e. l. geuallen, wol wolt ich bitten, so es vmmer muglich wer, zu geschehen. Eyns will e. l. auch nicht bergen, das ich gehort hab, das eß ser gut sol seyu, das man eyn saphir zum trewring gebe, vnd vnden in den rinck ein engelbottschafft stechen lase, so sol es den beyden eleuten nummer vbel gen. Solchs alles hab ich e. l. in freuntlicher wollmeynug nicht wollen bergen, dan e. l. freuntliche dinste zu ertzeygen bin ich zu thun willig. Datum eylendes freytags nach 11000 virginum, anno domini 1521.

Joachim margraff z. B. etc. .     
manu propria.               

Dem hochgebornnen fursteun, vnnserm
lieben oheim vnnd swager, herrn Albrechtenn,
hertzogen zu Meckelnburg, fursten zu Wenden,
grauen zu Swerin, der lande Rotstok vnnd
Stargard herrn.
          Jn seiner l. selbst hannd.

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin, versiegelt mit einer Gemme, darstellend einen bärtigen Kopf mit einer Kappe oder einem Helme, welcher auf dem scheitel (einem zurückgeschlagenen Visiere ähnlich) einen bärtigen Kopf hat.


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Nr. 5.
D. d. Lübz. 1539. Nov. 5.

Was wir liebs vnnd guts beneben vunserm freuntlichen gruß vermogen, altzeit zuuor. Hochgeborner furst, freuntlicher hertzliebster herr vnnd gemahel. - - - - So haben wir e. l. zwey schreiben an vns, dem datum haltet zu Freyburg Mitwochen nach Natiuitatis Marie, Dinstag nach Mathey apostoli, alhie empfangen vnd iren inhalt freuntlich verlesen vnd wollen e. l. hinwider freuntlicher wolmeinung nicht bergen, das wir kurz daruor ee vnd solch schreibenn vnnß zukomen, e. l. Stathalter auff nechstuergangen Sand Michaelis tag gegen schwerin einzukhomen verschreiben lassen. - - - - Wir mugen auch e. l. vnangezeigt nicht lassen, als wir am tag bernnhardy, das ist gewest den zwentzigsten tag Augusti, nach Mittag vmb ein Vhr in vnserm gemach e. l. vnd vnsern liebsten sun hertzog Christophen auff vnserm arm gehapt, Wiewol er ein tag oder zwen zuuor etwas schwach gewesen, ist innen augenplicklingen ein grosser schreck, vnnsers achten muß er ein gesicht gesehenn haben, ankumen, mit verwendtung deß gesichts, das wir nicht anderst vermeinten, dan wurde zu stunden verschaiden, ist also etwa bey einer halben stunde in solchem schrecken, wie er tode were, gelegenn. Da wir solchen Jamer vnd angst an im gesehen, haben wir alle, die so diser zeit im gemach bei vnß gewest, einhelliglichen solchen e. l. vnd vnsern sun Got dem allmechtigen zu lob vnd ehre gein dem heiligen plut zum Sternnberg mit so schwer wachs, als e. l. vnd vnser sun were, andechtiglichen gelobt, vnd als wir solchs gelupt verlopt, von stundan ist e. l. vnd vnser sun widerumb zu ime selbs komen, sein recht naturlich gesicht wider an stch genomen, auch vnß vnd die anndern widerumb erkent, darnach fein sanfftiglich bei zwei stunden geschlaffen vnd nach solchem schlaff widerumb so fröelich vnd guter ding gewest, sam ime nie nichts gemangelt, aber vber den andern tag hat inen ein hitzig fiber angestossen, das bei drey Wochen vngeuerlich gewerdt, Nun aber, got dem herrn sey lob vund danck, frisch vnnd gesund. - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Datum Lupze, witwochen nach omnium sanctorum, Anno etc. . XXXIX

Anna H. z. M.          
Manu propria.     

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Dem Hochgebornen Fursten Herrnn
Albrechten hertzogen zu Meckelburg etc. .
vnserm freuntlichen hertzliebsten herrn vnd
gemahell.

(L. S.)

Auszug aus dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 6.
D. d. Lübz. 1539. Nov. 9.

Hochgeborner Furst, freuntlicher, herczallerliebster herr vnd gemahel. Wo es e. l. gluckselich vnd wol ginge, were ich czu uornemen herczlich vnd hoch erfrewet. Jch hette mych nycht czu e. l. vorhoffet, das e. l. also lange vber e. l. czusagen, das e. l. myr czum berlin gethan haben, nycht lenger als acht wochen ausczubleiben, willen seynt gewesen: nun seynt e. l. sybenvnzwenzigk wochen ausgeblieben vnd haben mich in grose mue, kranckheyt vnd beschwerung alhir hinder sich gelassen, meynes vorhoffens, ich habe es vmb e. l. nycht vorschult. Nun wil ich e. l. nycht bergen, das vnser son herczog Cristoffel vor czwelff Wochen erlich schwach geworden vnd ist im myt eymen hiczigen fieber ankomen; am driten tag darnach hab ich in auff meynem arm also schwach gehabt vnd ist ym ein großer schreken ankomen, das er laut auff geschrygen hat vnd in dem sein augen gancz vorkert vnd alle czeychen des todes do vorhanden gewesen seynt, desgleichen drey stoß czu seynem herczen gekriegen gleich als dem, der vorscheyden wil, vnd ist also ein halbe stunde gancz vor todt gelegen, das kein leben mer da gewesen ist, das ich myt alle den ienigen wol bezeugen wil, die do bey gewesen seynt. Nun konnen e. l. wol gedencken, was ich vor angest vnd beschwerung in meynem herczen gehabt hab, das ich myt got beczeugen wil, der alle herczen erkent. Da nun keyn trost oder hoffnug mer da gewesen ist, seynt wir alle nieder gefallen auff die knye vnd haben czu got dem almechtigen aus grunt vnsers herczen geschriegen vnd seyn gotliche gnad vnd barmherzigkeit gebeten, vns czu helffen vnd in vnsern noten nycht czu uorlassen, vnd do neben gelobet, alle wullen vnd barfus mit im czu dem heyligen blut czum Sternebergk czu gehen vnd ein wehsen bild, als schwer er ist, da czu opffern, auff das yder man sehen

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magk die grose gnade vnd barmherczigkeit, die got an ym vnd vns erczeyget hat vnd alwege erczeyget, die yren vortrawen auff in seczen. Alsbalt das gelubt geschehen ist, hat er wieder sein gesicht, leben vnd vornunfft bekommen, welchs wir got dem almechtigen numermer czu fullen dancken konnen, vnd etlich stunde darnach geschlaffen; wie er erwacht, ist er ganz frolich gewesen, als ob er nye keyn kranckeyt gehabt hette. Des andern tages darnach hat er das fieber bekomen vnd fier wochen an alle tage schwerlich gehabt, er es in vorlassen hat. so dancke ich got von himel, der im gnediglich geholffen hat: er ist yczunt, got habe lob, ere vnd danck, frisch vnd gesundt, der gebe vord an seyn gotliche gnad vnd barmherczigkeyt. Amen. Meynenthalben wil ich e. l. nycht bergen, das ich seynt der czeyt nyt vil gesunt gewesen bin vnd mych besser gehabt, als myr gewesen ist; so habe ich auch yczunt ein grosen husten vnd wetagen in haubt, auch in der brust bekommen, das ich e. l. myt groser beschwer habe schreyben konnen; ich hoffe aber czu got, so es seyn gotlicher wille ist, das es myt der czeyt wirt besser vmb mych werden. Nun ist noch mein ganez freuntlich bete an e. l., wie bis an her geschehen, e. l. wollen sich myt den ersten wieder vmb hir ein begeben, dan e. l. ist ye also lange aus gewesen, meynes hoffens, e. l. haben yr sachen auff dis mal wol außgericht; wu es aber nycht seyn magk, bitte ich freuntlich, e. l. wollen mych czu sich hin auß bescheyden. Das erbiete ich mich ganez freuntlich vmb e. l. czu uorgleichen vnd thu hiemyt e. l. got dem almechtigen getrewlich beuelen vnd beuele mich e. l. myt wunschung vil hundert tausent gutter nacht. Datum Lupez, sontages nach leonhardus, anno XXXIX.

Anna H. z. M.          
Manu propria.     

Dem hochgebornen fursten Herrn
Albrechten hertzogen zu Meckelburgk etc. .
vnserm freuntlichen hertzliebsten hern vnd
gemahel, tzu seyner lieb aign hannden.

(L. S.)

Nach dem von der Herzogin eigenhändig geschriebenen Originale im großherzoglich meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 7.
D. d. Schwerin. 1541. März 23.

Hochgeborner furst, freuntlicher, herczallerliebester herr vnd gemahel. Jch wil e. l. nycht bergen, das mein sonn herczogk cristoff sere vnd hefftig kranck ist am fieber myt grossem husten, brustwee, vnd ich der halben gancz herczlich vnd sere betrübet bin, vnd weys nycht, wie es got der almechtige myt im machen wil, der halben bitte ich e. l. auffs allerfreuntlichst, e. l. wollen doch, so es vmmer muglich ist, nycht lange von myr seyn vnd mych hyre so elendiglich ine sulchen sorgen bleyben lassen. Jch bin auch in erfarung kommen, das meyn freuntlicher herczallerliebester bruder der kurfurst mechtig sere schwach seyn sol, bitte gancz freuntlich, e. l. wollen myr doch ezu erkennen geben, wie es seyner lieben gehet vnd myr inn dem nychtes vorbergen. Jch hab auch aus e. l. schreyben vorstanden, das ich nycht fast eylen sol czu meyner schwester, dan e. l. wollen myr wissen lassen, auff welche czeyt e. l. do hin kummen wollen, dar wil ich mych e. l. schreyben nach halten. Dan e. l. vil freuntlich willen czu erczeygen, finden mych e. l. wyllig vnd geneygt vnd thu mych hir myt e. l. got denn allmechtigen getrewlich beuelen, myt wunschung vil hundert taussent gutter nacht. Datum Schwerin, mytwochs nach oculi, anno XXXXI in eyle.

Anna H. z. M.          
Manu propria.     

Dem hochgebornen fursten hern
Albrechten, herezogen zu Meckelnburg, etc.
vnserm freuntlichen hertzlyebesten hern
vnd Gemhaln.

(L. S.)

Nach dem von der Herzogin eigenhändig geschriebenen Originale im großherzoglich meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 8.
D. d. Lübz. 1546. März 26.

Hochgeborner furst, freuntlicher [herczallerliebster] her vnd gemahel. Wir haben - - - e. l. schreyben, dar in e. l. me . . . . . - - - kapelann myt dem aller forderlichsten czuczuschicken, entpfangen. N[un] haben wir e. l. hirbeuor czwe mal geschrieben vnde gebethen, e. l. wolden vns den

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kapelan alhir so lange laßen, bis wir vnser sachen hetten außgericht. War[um]b e. l. aber so gancz eylich vnd hefftig vmb yn schreyben, [ist vns gancz] vnbewust vnd vor w . . . . . . - - [v]ns gancz sere nach dem e . . . . . . . . ent halben prister genugsam . . . . nnen konnen, vnd e. l. wissen, was vns dar an gelegen ist, vnd habe schon angefangen vnd weis got - - großen arbeyt dar vmb gethan - - vnd noch, vnd so balde der - - ein nacht auß were, so were es alles vergebens vnd musten es vbergeben. Wir hetten vns auch nycht czu [ui]l vorsehen, das e. l. vns dy yrrung [vn]de vorhinderung in dem sulte gethan haben, vnd vnser große schwere fasten vnd beten tag vnd nacht alles solt vmbsunst sei. Bitten noch gancz freuntlich, e. l. wollen yn vnd vns dißmals entschuldigen, nemen vnd ansehen, das [der] bose geyst das spiel treybet vnd [wol]te vns gerne ein vorhinderung vnd yrrung dar inne machen, das got der herre wolte gnediglich abwenden. Wir wollen aber den kapelan bis montag gewißlich e. l. czuschicken, so ist sein czeyt vmb, das [er] vns forder alhir kein nucze - - -. E. l. wollen sich in dem - - [nicht be]schweren vnd vns nycht - - [dar] myt bemugen; das erbiete [ich mich] gancz freuntlich gegen e. l. zu uorgleichen. Datum Lupcz, freytages nach annuncionis maria, anno XVI.

Anna H. z. M.     

Dem hochgebornen fursten vnserm
freuntlichen herczliebstenn hern vnd ge=
mhal hernn Albrechten herczogen zu
Megklenburgk etc. .
          Zu seiner lieb selbst handenn.

(L. S.)

Nach dem von der Herzogin eigenhändig geschriebenen, stark vermoderten Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 9.
D. d. Lübz. 1557. Junii 30.

Waß wir aus Mutterlichenn trewenn inn viell Ehren liebs vnnd gutts vermugenn zuuornn. Hochgeborner furst, freundlicher, geliepter Soenn. Nachdem wir E. L. am negstmall alhir freundlich zugesagt, denn Erbarnn, vnsernn liebenn getrewenn Christoffer Metzradten in vergangen Pfingstfeiertagenn zu E. L. zu schigkenn: Weill wir dann inenn vonn

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vns in solcher frölichen zeit vnsers hauptmans alhir zu Luptz vnud auch lieben getrewen Christoffer Hagenawen Eechtschafft nicht habenn entraten konnenn, So bittenn wir gantz freundlich, E. L. wollenn vnns inn dem freundlich entschuldigt haben vnd wissenn. Vnnd nachdem vns dann E. L. alhir auch freundlichen zugesagt, dem wirdigenn vnserm Predicanten Ern Heinrich Aerndeß seine verschreibung, darinne ime E. L. die pechte seines geistlichen Lehenes vnsernthalbenn habenn nachgegeben, (dafur wir dann E. L. zum hogstenn danckpar), versigelnn vnnd vnderschreibenn woltenn, welche dann Christoffer von Metzrad E. L. vberantworten wird, Nachmals freundlichs vnnd Mutterlichs fleiß bittend, E. L. wollenn sich gegenn gedachtem vnserm Predicanten (derselben freundlichenn zusage nahe) in dem vmb vnserntwillen freundlichen vnd vnbeschwert ertzeigenn vnnd dieselbige seine verschreibung gnediglichen vnderschrieben vnnd ferner mitt E. L. Pitzschir versigelnn, Auch wenn E. L. ferner etwas vonn vnsernn freundlichen geliebtenn Soen hertzogk Christoffer erfarenn hetten, wie es vmb S. L. sache gelegenn ist, vnns solchs alles bei geinwertigem Christoffer Metzradtenn in schrifftenn zum freuudlichesten zu erkennenn gebenn vnd in dem allen nichts verhaltenn wollenn. Daß wollenn wir hinwidervmb E. L. in allenn Mutterlichenn trewenn zu beschuldenn vnd zu uerdienen ider vnnd alle zeit vnuergessenn seinn. Datum Luptz den 30. Junii, Anno etc. LVIIten.

Von gots gnadenn Anna, gebhorne Marggraffin zu Brandenburgk, herrnn Albrechts sehligenn weylanndt hertzogenn zu Megkelnburgk nachgelassen Wittfraw.

Dem hochgebornenn Furstenn herrn
Johans Albrechtenn, hertzogen zu Megkelnburgk etc. .,
vnserm freundlichen geliebten
Soenn.

(L. S.)
Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu

Schwerin.


Nr. 10.
D. d. Lübz. 1557. Oct. 28.

Wass wir Auß Angebornnen Mutterlichenn trewen inn mehr Ehrenn, Liebs vnnd gutts vermugenn tzuuorn. Hochgebornne Furstenn, freundliche vielgeliepte Soenns. Wir habenn

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E. Liebdenn schreibenn enntpfangenn Vnd seinuß fernernn Jnnhalts Allethalbenn freundlichen vernhommenn. Souiell botriefft Auß Was dringenden vnnd Christlichem Bodennckenn auff vielfeltigs Anhaltenn der Ritterschafft vnnd Landschafft E. Liebden bewogenn seinn, Als Gots Diennst, Kirchenn, Schulen, Hospitalenn vnnd dergleichenn etc. . Jnn derselbigenn Furstenthuemb vnnd Landenn ordentlich zu reformierenn, bestellenn vnnd die offentliche Mißbreuche vnnd vnordnung zu endern vnnd verbessernn zu lassenn etc. ., Auch daß E. Liebden Jnn denselbenn vnnd vnsernn Empternn vnd gebidtenn eine reformierung vnnd Visitationn ergehenn zu lassenn entlich entschlossen habenn, Mit fernner freundlicher bitt, etzliche vnsere Rhete derselben hoffrhete vnnd Visitatoribus alßdann dartzu zuordenenn etc. .: Weill sich dann nhun E. L. onn Allenn Zweiffell woll freundlich vnnd kindlich wissenn zu berichtenn, daß wir Jnn dem Auffgerichtenn freundlichenn vertrage denn Artickell deß Friedes der Religion vnns enntlichenn furbehaltenn haben, So konnenn wir derowegenn woll leichtlich ermergkenn, daß etzliche mißghunner furhandenn seinn, denen vnsere lebenn auff dieser erdenn zum högstenn entkegenn vnnd nicht leidlich ist, Hettenn Aber Mit nichte gehofft, daß dieselbigenn vnns solten entkegenn vnnd zuwidern gewesenn seinn, Dan E. L. wurdenn sonsten vnnsere gelegenheitt woll freundlichenn behertigen vnnd vber denn Auffgerichtenn freundlichenn vertragk mittnichte beschwerenn, nach bemuhenn etc. . Vnnd ob wir dann nhun entlich wissenn vnnd vngezweiuelt seinn, daß wir Gott dem Allmechtigenn keinn Lob, Preiß, Viellweiniger einigk Christlich Wergk Jnn solcher Visitationn ertzeigenn, beweisenn, noch thuenn, Vielweiniger dadurch einige Seligkeitt vonn seiner Gotlichenn Mayesteht erlangenn konnenn, So tragenn wir nhun gar keinenn zweiffell, E. Liebden werdenn Vnns Jnhalt deß Auffgerichtenn freundlichenn Vertrages bei vnser gerechtigkeit schutzenn vnnd handhabenn. Wann Aber wir Jnn Gott denn Allmechtigenn verstorben vnnd vnsere leibgedinge Ann E. L. widerumb gereicht vnnd kommenn ist, Alßdann wollenn wir E. L. solche Visitationn geruhe vnbeschwerth vnnd Rawhlich brauchen lassenn. Aber bittenn demnach ganntz freundlich, E. L. wollenn denn Mißgunnhern vnsers lebenns nicht so gar viell glaubenn gebenn, Sondernn denn bemeltenn Auffgerichtenn freundlichenn vertragk gantz freundlich behertzigenn vnd Jnngedencke sein lassen, Vnnd solche Visitationn Vnnsers Leibgedeings hindansetzenn Vnnd darinnenn nicht gebrauchen vnnd vnns die zeitt vnnsers

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lebens bey demselbigenn vertrage vnnd vnserm alther gebrauchtem gebrauch, Auch Ordnung vnnd gerechtigkeit vnnsers Leibgedinges schutzenn, handhabenn vnnd dabey pleibenn lassenn, Vnnd ynns darvber (wie wir auch nicht hoffen) inn vnserm Allter vnnd Schwagkeit mit nichte bemuhenn, anfechtenn oder beschwerenn, wie wir vnns dann genntzlich zu E. Liebden Alls vnsern freundlichenn, vielgelieptenn Soenns freundlich versehen wollenn. Vnnd E. L. werdenn hirinnenn die Pilligkeit freundlichenn erachtenn vnnd sich freundlich, kindlich vnnd guttwilligk Ertzeigenn. Daß wollenn wir hinwidervmb E. L. inn Allenn Mutterlichenn freundlichenn trewen, Lieb vnnd Ehrenn inn Allwege zu beschuldenn freundlich vnnd geneigt befundenn werdenn. Datum Luptz denn 28. Octobris, Anno etc. LVII.

Vonn Gots gnadenn Anna, gebhorne Marggraffinn zu Brandenburgk etc. ., herrn Albrechts Seligen Weilannd hertzogenn zu Megkelnburgk etc. . nachgelassen Witfraw.

Manu propria.     

Denn Hochgebornenn Furstenn, Herrn
Johanns Albrechten vnd Herrnn Vlrichenn,
Gebrudere, Hertzogenn zu Megkellnburgk,
Furstenn zu Wendenn, Grauen zu Schwerinn,
der Land Rostogk vnnd Stargard Herr etc. .,
Vnsernn freundlichen geliepten Soens.

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 11.
D. d. [1559. Jan.]

Hochgeborner Fürst, freuntlicher, herczliebster Her vnd bruder. E. l. ist wol bewust, was beschwerung, sorge vnde muge, betrubniß, kranckheit vnde elende ich fieder meins heren vnd gemahels seligen tode gehabet habe vnde noch teglich habe, vnde sunderlich meynes lieben sons herczog cristoffers halben trage, leyde vnde habe, diewyle s. l. in seynen vnmundigen jaren von mir abgefordert ist geworden vnde myt gewalt von myr genomen, das ich in meynen großen schweren kranckheiten vnde betrubnisse keinen menschlichen trost gehabt habe, alleyne den bey den vnmun=

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digen Kindern, dy myr seliger mein herczliebester here vnde gemahel in seyner l. totbette myr czum trewlichsten vnde aller hochsten auff mein leib vnde sele befolen hat, vnde nun herczog cristoffer nicht lange darnach in franckreich vor ein gisler geseczet ist worden vnde nun czum andern mal in lifflandt geschicket vnde darselbst yn grose beschwerunge, gefengknuß, vorhafftung vnde elende vber mein vilfeldiges bitten vnde warninge gekommen ist, welchs myr eine herzliche grosse betrubnisse geben hat, wie e. l. wol aus trewherczigen gemute freuntlich czu erdencken haben. Nu komme ich in erfarunge, das die sache im vertrage stehen soll vnde s. l. meynem son herczog Hans, auch meyner tochter myt eygener hant geschryben haben, auch den vertrag czugeschicket sol haben, aber ich habe kein schreiben von s. l. bekomen, weys auch, das myr gancz beschwerlich ist, das s. l. myr on czweyffel wol geschryben haben, aber dy briffe werden myr, wie alwege geschehen ist, auffgebrochen, gelesen vnde die vorenthalten, darmyt ich nicht erfaren kan, wie es eine gestalt myt s. l. hat vnd jo mer beschwert vnde betrubt werden sol. Jch bin auch in erfarunge gekommen, wy e. l. vnde ander cur= vnde fursten den auffgerichten vertrag neben meynem son herzog christoffer vorsiegeln vnde vntterschreyben sollen, so ist derhalben mein gancz schwesterlich, getrewliche vnde freuntliche bitte vmb gottes [willen], er wolle jo den vertrag czum fleisigisten eygener persohn durchlesen vnde vberdencken, darmyt mein lieber son herzog cristoffer in seyner beschwehrunge vnde aus hoher drenglicher not vnde czwange yn seyuen jungen vnmundigen jaren sich nycht einlasen oder bewilligen mussen, das s. l. hernachmales gerewen oder nycht halten konte vnde darvber in vnuberwintlichen nachteyl, schaden vnde vorleczunge s. l. furstlichen eren, leyb vnd sele gereichen muchte, welches s. l. aus iunckheyt vnde vnerfarenheyt nycht bedencken konnen, auch das s. l. an s. l. vetterlich erblichen anteyl vnde furstlichen eren vnschedlich sein muge, vnde s. l. in dissen vortrag raten vnde s. l. vatter vnde vormunde sein, vnde betrachten, das s. l. czu dissem bedruck vnschuldiglichen gekomen sein vnde keine vrsache darczu gegeben haben, sondern es myr zu wiedern von meynen abgunstigen geraten vnde geschehen ist, mich vnde s. l. villeycht vormeynen vmb vnser leyb vnde leben czu bringen, das villeicht geschehen were, wan es got der almechtige gnediglichen nycht abgewendet hette, dan was ich derhalben vor betrubnisse, elende vnd beschwerunge vber mein vilseldige kranckheyten vnde auff mein alter gelitten habe, wil ich got heymstellen, czweyffel nycht, sie werden dar=

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vor schwere rechenschafft thun mussen in jener werlt, dy vrsache darczu gegeben haben. Bitte nach, wie vor, e. l. wollen mir vnde meynen armen son nycht vorlasen, alse negest got meyn hochstes vertrawn czu e. l. stehet vnde ich mych des gancz czu e. l. freuntlich vnde bruderlich vertrosten wil, vnde thue E. l. hirmyt got dem almechtigen in sein gotliche beschuczunge getrewlich beuelen vnd erbiet mich in aller schwesterlicher liebe vnd trew vmb e. l. widervmb freuntlichen czu uorschulden, vnde bitte, e. l. wollen disse schreyben im geheim bey sich bleyben lassen. Datum etc. .

Copey m. g. frawen fchreibens an den Churfursten
zu Brandenburgk etc. .               

Nach dem Concept im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 12.
D. d. 1559. [Jan.]

Hochgeborner furst, freuntlicher, lieber son. Jch wil e. l. freuntlicher meynunge nycht bergen, das myr eylich sachen vorgefallen sein, das ich mich czu meynen heren vnde freunden ausserhalbe landes begeben mus, dar an myr vil vnde czum hochsten gelegen ist, doch in gehaim myt ringer anczal, welches meyne hochge not erfordert, freuntlich bittende, e. l. wollen sich in meynem abwesen meyne leybgedinge empter vnde alle dy meynen gnediglichen laßen befolen sein, darmyt in meynem abwesen meynen emptern vnde den meynen keynen schaden, beschwerunge, noch nachteyl czugefuget werden muge. Jch wil mych myt vorleygunge gottes des almechtigen myt dem aller ersten, als es vmmer muglich ist, her wider vmb vorfugen. E. l. wollen dis in geheim vortrewlicher meynunge bey sich bleyben laßen vnde sich als der getrewe vnde gehorsamer son, wie ich nicht czweyffel, vnde e. l. fruntlich czugetrawe, dar inne freuntlich schicken vnde vorhalten. Das erbiete ich mych wider vmb in aller mutterlicher liebe, ere vnde trew czu uorgleichen vnde thue e. l. hir myt got dem almechtigen getrewlich beuelen. Datum in eyle anno LIX.

Anna g. m. z. b.           
u. H. z. M. witwe.     
manu propria.        

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[Dem] Hochgebornen fursten
[vnser]m freuntlichen lieben
[son hern] Johans Albrechten [herczogen] czu meckelenborch, fur=
[sten czu W]enden, graffen czu
[schwerin], rostock vnde stargar=
[de d]er lande her, in s. l.
[selb]st eygen henden vnde
[sun]st nymandts czu brechen.

(L. S.)

Nach dem von der Herzogin Anna eigenhändig geschriebenen Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 13.
D. d . 1559. [Jan.]

Hochgebomer furst, freuntlicher, lieber son. E. l. wissen sich wol freuntlich czu erinnern, was beredunge vnde abscheydt wir in geheim czu Crywicz gehabt haben etc. ., wie dan sulchs der czeit nycht folge geschehen vnde widerraten ist, auch haben wir e. l. durch vnsern lieben son herczog Cristoffer derhalben czu Strelicz des auch freuntlichen erinneren laßen, hetten vns auch genczlichen vorhoffet vnde vorsehen, wir wollen e. l. czu Strelicz oder Brandenburgk antroffen haben vnde vns myt e. l. derhalben vnderredet vnde ein gruntlichen abscheydt derhalben genommen. Dyweyle e. l. aber yrer gelegenheyt nach sich ausserhalb landes begeben, so haben wir myt dem Licenciaten vnde Werner Hane allerley vnterredunge gehabt, dy vns dan angeczeiget haben, das dockter Hoffmann herausser geschrieben hat, das der Muschowiter gewißlich czurucke geczogen ist vnde der kunig von Dennemarcken seyne geschickte hinein geschicket hat, das czu uorhoffen ist, ein fride czu machen, darmyt mein son herczog Cristoffer myt gottes hilffe keine gefar haben worde, welches myr ein groder trost ist, vnde habe darauff myt meynem son herczog Cristoffel genczlich beschlossen, auch nochmales, wie czuvor czugesaget, bey meynen eren, trewen vnde selen seligkeyt s. l. myt dem allerforderlichsten czu folgen, darmyt ich mich muchte czufrieden geben vnde aus der grosen herczlichen betrubnisse komme, wie dan solchens one das nycht geschehen kan vnde vnmuglich ist, das ich mych kan oder magk zufrieden geben, vnde aus dem argkwon vnde vordacht kommen, vnde bin yczundt auff dem Wege, mych ym geheim myt geringer anczal hinein ins landt

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czu begeben vnde aldar alle sachen vnde gelegenheyt selbest besehen vnde czu erkunden vnde mych widervmb myt dem allerforderlichsten als vmmer menschlich vnde muglich ist herausser czu uorfuegen, myt freuntlicher bitte, e. l. wollen das alles in geheim vortrawlicher meynunge bey sich bleyben lassen vnde mych nycht melden, dan ich das sunst keynen menschen vortrawet habe, als herzog Cristoffer vnde e. l., sonder ich habe meynen son herzog Vlrich geschrieben, auch meynen ambtleuten vnde dienern nycht anders angeczeyget, dan das ich czu meynem bruder margkraff Hansen vnde von dar nach dem yczigen reichstag cziehen wolte, welches sich e. l. auch nycht anders wollen vornemen laßen vnde in meynen abwesen meyne leybgedingempter vnde dy meynen laßen getrewlich beuolen sein vnd kein leydt, nachteyl oder schaden widerfaren laßen, wie e. l. myr czu der czeit freuntlich haben czugesaget, auch meyn genczliches vortrawen czu e. l. stehet, e. l. werden sich in dem alse der gehorsam vnde getrewer son schicken vnde vorhalten. Thue e. l. hyrmyt got dem almechtigen getrewlich beuelen, der helffe vns widervmb myt freuden czusammen. Datum gancz eylich anno LIX.

Anna g. m. z. b. etc. . H. z. M. witwe.     
manu propria.               

[Dem] hochgebornen fursten
[vnserm] freuntlichen lieben
[son hern] Johans Albrechten her=
[zogen zu mekelen]borch, fursten zu
[wenden, gra]ffen czu schwe=
[rin, ro]stock vnde stargarden
[der lan]de her, in s. l. selbst
[eigen] handt vnde sunst ny=
[man]dts czu brechen. Eylich.

(L. S.)

Nach dem von der Herzogin eigenhändig geschriebenen Originale im groß=herzoglich meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 14.
D. d. Memel. 1559. Febr. 28.

Waß wir in angeborner freuntschaft in ehren mehr liebs vnd guts vermogen allewege zuuornn. Hochgeborner furst, freuntlicher lieber her Vetter vnd gefatter. Wir habenn E. L. schreiben empfangen vnd desselben Jnhalts freuntlich vermerckt,

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hetten vns zu E. l. gentzlich versehen, eß solle dieselbige (als der her Vetter) vnns vff vnnser freuntlich bitten, auch ansuchung aus angezeigten vrsachen denn paß vnd durchzug nicht geweigert, vielweniger abgeschlagen haben, insonderheit weil wir wissen, auch mit warheit, das der Erbfeindt der Muscowitter gentzlich wider zuruck, auch seinthalben vnns nichts zu befahren, haben auch mit schmertzen vnd gantz betrubtem hertzen aus E. L. schreiben weyther vernhomen, das E. L. vnns zumessen, alß solten allen vnnser freuntschafft, vornemblich aber denn Chur= vnd furstlichen heusern Brandenburgk vnd Meckelburgk auß diser vnnser vorgenhomenen reise mercklich schympff, hoen vnd spott erwachsenn, vor welchem allenn wir vnns, ohne Rhum zu schreiben, die Zeit vnsers lebenns zuuorkhomen zum hochsten geflissen, es auch, mit verleihung gotlicher gnaden, biß in vnnsere grube also zu endigen, kan vnns auch (vnsers achtens) niemands verargen, das wir alß die fraw Mutter vnser Zusage, auch genhomenem Abscheide nach, vnser eigen fleisch vnd blut, daß wir vnther vnserm hertzen getragen, besuchen, sehen vnd wissen wollen, wo S. l. bleibt, auch wie sie versorgt sey, dan wir noch inn frischem gedencken, welcherlei S. l. mit hinderlisten vnns abgeredt vnd jemmerlich inn Franckreich vor einen Geisel (mit sonder S. l. grossen leibsgefar) versetzt worden, ob das dem hause zu Meckelburgk schympfflich oder loblich, stellen wir ahn seinen orth, das wir aber in geheim, sonder grosser anzcal der diener, vnns vff den weg gemacht, kan vnns ferner zu keynem hoen, spott noch vnrecht geredt werden, dann es nichts neues, noch vngehorts, das furstliche personen, sonderlich deutsches landes, inn geheim reisen, zudem haben wir vnsernn leiblichen Shon, sampt andern ehrlichen leuten bey vnns, damit solchs alles vnns nicht kann oder mag zum ergesten ausgelegt werden, ist vnns auch das erste nicht, sondern seint solchergestalt mehrmals wol mit weniger personen zu kay. kon. Majst., andern Chur= vnnd fursten, alß vnsern hern vnd freundt, in geheim gereiset vnd vnns niemals zum vbelsten außgelegt oder zu hoen vnd spott gedeutet worden. Dieweil wir dann entlich entschlossen, vnnsern vielgeliepten Shone, den hochgebornen fursten, hern Christoffer, erwelten Coadiutoren, eigner person zu besuchen vnd zu erkundigen, welcher gestalt wein l. versorget, bitten wir abermals gantz freuntlich, E. l. wolle Vnns den Durchzugk freuntlich gestadten, vnd vnnser leibs schwachheit, dadurch wir nichts gewissers, alß den zeitlichen todt gewarten, nicht vff sich laden, oder darzu vrsach geben, mogen

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vnnd konnen auch leiden, das E. l. solchs ahn vnsern gelipten hern Bruder denn Churfursten zu Brandenburgk etc. . sowol vnser Eltesten Shone gelangen zu lassen, Allein daß E. l. vnns freuntlich vergonnen, biß solche anthwort wider einkompt, auch wir vonn vnnserm gelipten Shone Herzog Christoff etc. . schrifftlich der gefar des Muscouitters halben gruntlichen bericht entpfangen, dan wir des entlichen gemuts, vnns von hinnen lebendig nicht zu begeben, bissolang vnns vnnser vorgenhomene reise (so ferne sie keine leibsgefar vff sich habe) vergonnet werde. Das haben wir E. l. vff derselben schreyben freuntlich nicht verhalten wollen, Schlislich bittende, E. l. wolle sich selbst, vnns, auch beiden Chur= vnd furstlichen heusern mit lenger aufhalten, keinen weythern spott vnd schympff beweysen. Das seint wir vmb E. l. alß vnsern gelipten hern vettern (zu deme wir vnns alles freuntlichen willens vnd guts versehen) vnsers hochsten vermögens zu beschulden erbottig. Datum Memel, den 28. Febr. 59.

Von gottes gnaden Anna, geborne Marggreuin zu Brandenburgk, herzogin zu Meckelburgk withwe.

Manu propria.     

Nach dem Concept im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 15.
D. d. Königsberg. 1559. März 7.

Was wir inn angeborner blutsverwanther freuntschafft vnnd sonstenn jeder Zeit mehr ehrenn, liebs vnd guts vermogenn, zuuornn. Hochgeborne Furstin, freuntliche liebe Mhume, schwegerin vnnd gefatter. Aus E. L. schreybenn denn 28. Februarii datum habenn wir verstanden, das sie vnsere treuhertzige vnd wolmeynende bedenckenn, irer itzigen vorgenhomenen reise halbenn in Lifflandt keine stadt oder raum wollenn finden lassen, welchs wir inn seinen orth stellenn mussen, vnd ob wol inn E. L. schreibenn allerley, darauff wir gutte anthwort zu gebenn westen, vorleibt, wollenn wir doch vnns zu diser Zeit mit E. L. inn keine Disputation einlassen. Weyl wir dan noch, wie zuuorn, alle vmbstende diser handlunge erwegen, konnen wir vonn vnnsernn vorigen, wie obgemelt, treumeynigen bedenckenn nicht abstehen vnnd wissen, ehe vnnd zuuornn wir vonn E. L. vormunden, alß irem Bruder, dem hochgebornen Fursten vnserm gelipten vettern vnd Brudern,

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dem Churfursten zu Brandenburg, ingleichnus E. L. beiden Eldesten Soenen irer aller einhellige gemuts erklerung erlangen, keines wegs zu gestadten, das E. L. inn Lifflandt zyhe, weniger das sie vnns allenn marggraffen vnnd dem hause zu Meckelburgk zu schimpff vnd spott lenger ahnn dem orthe ligenn solle, zuzulassen, haben demnach abermals denn Ernuestenn vnnsernn oberstenn Burggraffen zu Konigsbergk vnd geheimbsten Rathe Christoffer von Kreitzen ahnn E. L. mit allerlei muntlichem beuhel abgefertigt vnnd bittenn vffs freuntlichste, E. L. wollenn inen hörenn, vnsere bedencken wol behertzigen vnnd sich, weyl sie, alß wir bericht, ethwas mit leibs schwacheit behafft, neben irem gelipten Sone ahnn vnns alhero inn vnnser hofflager, do sie nach gelegenheit Ertzte, Apoteken vnnd andere bequemigkeif haben mogenn, begeben, mit dem so der liebe Gott bescheret, vorlieb nhemen, Dann E. L. beeden vonn Vnns anderß nichts weder vetterlicher vnd freuntlicher wille widerfaren solle, im fhal aber, das wir vnns doch keines Weges versehenn, E. L. sich zu vnns zu begebenn gantz nicht bedacht where, sonder bedencklicher vrsachenn halbenn im geheim sich enthalden wolde, habenn wir obgemeltem vnserm Burggraffen beuholen, das ehr E. L. vff ein ander vnser hauß geleiten vnd furenn solle, Daselbst wollenn wir E. L. fürstliche vnderhaldung, biß der bescheidt, wie obgemelt, einhellig ankompt, auch im fhal der noth einen Medicum, der vff E. L. leib warthe, verordenen, vff das E. L. jhe als eine geborne Furstin geburliche pflege vnd warthung habe, vnd disfals ahnn ir nichts verlasset werde, So wollenn wir auch E. L. ahnn einen solchen orth legen, da sie jheweylenn nach irer gelegenheit beym hause ergetzlichkeit habenn möge, biß wir, alß obgedacht, bescheidt erlangen, Dann anderer gestalt vnd ehe wir solche einmuttige erklerung habenn, gedencken wir E. L. denn paß, daneben auch nicht zugestadten, das E. L. lenger des orths zur Memel ligenn solle, Darnach sich E. L. entlich zu richten, wo aber E. L. zuruckzuzyhenn bedacht, solle Jr solchs, vorigem vnserm erbitten nach, vnweigerlich gestadtet werden.

Die brieff, welche E. L. ahnn denn Churfursten zu Brandenburgk vnd herzog Vlrichen, irenn Shonn geschriebenn, habenn wir bedencken, zur stelle zu senden, anmerckende, das wir vonn E. L. ahnn Jren Shoenn Herzog Hansen, der ebenn so wol als hochgemelther Herzog Vlrich E. L. Shoenn vnnd vormundt ist, kein schreibenn befindenn, Whann aber E. L. S. L. gleichfals auch schreibenn,

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Damit s. l. sich nebenn denn andernn semptlichen erkleren muge, vund vnns die brieue zuu handen khomen, wollenn wir dieselbenn vffs eylendeste ahnn geburend orth fertigen vnd der anthwort gewarten.

Beschlislichen vnnd abermals bitten wir E. L., vnnsere bedenckenn anders nicht dan treulich vermercken vnd derselben stadt gebenn vnd sich dessen, so ermelther vnser Oberster Burggraff vnd geheimbster Rathe vermelden wirt, vnwidersetzlich vnd keins andern verhalden wolle. Das seint wir freuntlich zu uordienen geneigt vnd wollen E. L. dis, darauff wir entlich beruhen, freuntlichen vff Jr schreibenn nicht pergen, Die wir hiemit gotlichem schutz beuhelen. Datum Konigsbergk den 7. Martii, Anno etc. . im 59.

Von gots gnaden Albrecht der Elter, Marggraff zu Brandenburgk, in Preussen, zu Stetin, Pomern etc. . herzogk, Burggraff zu Nurm= bergk vnd Furst zu Rugenn.

manu propria sspt.     

Der hochgebornenn Furstin vnnser
freuntlichen liebenn Mhumen, Schwe=
gerin vnd gefattern frawenn Anna, ge=
bornen Marggreuin zu Brandenburgk,
herzogin zu Meckelburgk etc. ., Withwen.

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 16.
D. d. Königsberg. 1559. März 19.

Waß wir in angebarner Freundtschafft mehr ehrenn, liebes vnnd gutes vermogen, zuuorn. Hochgeborne Furstin, freundtliche liebe Mume vnnd Geuhatter. Es hatt vns der erentuheste vnnser Oberster Burggraff zu Königsbergk, Rath vnnd lieber getrewer Christoff vonn Kreitzenn berichtet, waß mit E. L. er abermals vff vunsern beuhelich gehandelt, vnnd waß sich dieselbenn beschweret. Nun lassenn wir solches alles inn seinem orte stehenn vnnd wollenn Gott den Almechtigen als den erkenner aller hertzenn zu urteilen heimstellenn, wie hertzlich vnnd treulich wir die dinge mit E. L. gemeinet, Konnen auch noch aus treuem hertzen anderß nit rathenn, dann das E. L. ir bedenckenn der gestalt inn Lifflant zu reisen (weil sich

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allerley daruon mundelt vnd inn die lenge so gar geheim nit kan gehalten werden) endern vnd sich inn geheim widerumb zurück begebe, biß E. L. zu anderer gutenn gelegenheit anderer gestalt vnnd als eine geborne Marggreffin, do sie je iren Seen besuchen wolle, inn die lande begebe; weß wir dann darzu fordern konnen, sollenn E. L. vnns forigem erbietenn gemes befindenn. Weil auch E. L. sich anhero zu vns zu begebenn jhe so grosse beschwer hatt, sindt wir wol zufriedenn, das sie vff vnnserm hause Rangnit fey, do wir dann verordent, das E. L. nach des hauses vermogenn außrichtung beschehenn vnnd E. L. des orts auch frey sein solle, jeweilenn durch spatzirenn farenn oder gehenn ire ergetzligkeit zu habenn, biß so lange es der liebe gott inn andere wege ordent, Abermals bittende, E. L. wolle sich zu vns anderst nicht, denn das die hendel zum bestenn gemeinet, vorstehenn, vnnd woltenn E. L. diß freuntlichenn nit bergenn. Datum Konigsbergk, den 19. Marcii 1559.

Von Gottes gnaden Albrecht der elter, Marggraff zu Brandenburgk, inn Preussen, zu Stetin, Pommern, der Cassubn vnd Wenden hertzogk, Burggraff zu Nurenbergk vnd Furst zu Rugenn etc. .

Manu prpria sspt.     

Der hochgebornen Fürstin, vnser
freuntlichen Mhumen vnd geuattern
frauen Anna, gebornen Marggreuin
zu Brandenburg, hertzogin zu Meckelburg etc. .

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 17.
D. d. Augsburg. 1559. April 28.

Vnser freundtlich dienst vnd was wir mehr liebs vnd guts vermögen in allewege zuuor. Hochwirdiger, hochgeborner furst, freundlicher lieber Bruder vnd Geuatter. Wir mugen E. L. auß bruderlichem freundtlichen bedencken vnangezeigt nicht lassen, Das wir vnß aus vnserm furstenthumb erhoben, den ausgeschriebenen Reichstag zu besuchen vnd seint den

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elfften Aprilis, Gott dem Almechtigen darumb zu dancken, glücklich alhier zu Augspurg ankommen, Vnd nicht geseumet, an den volgenden tag vnß bey der Ro. key. Mt. vnserm allergnedigsten herrn vndertenigst angeben vnd vmb gnedigste audientz vndertenigst gebeten, Welchs vns von Jrer key. Mt. gnedigst eingereumbt vnd den volgenden XIIIten tag Aprilis von Jrer Mat. allergnedigst seint gehort worden, Da wir Jrer Ro. key. Mt. nach der lenge den cleglichen vnd erbarmlichen zustand der Lifflendischen lande, auch die noth vnd gefahr, darin E. L. zusambt dem hochwirdigsten hochgebornen fursten dem herrn ertzbischoff, vnserm freundtlichen lieben herrn Oheimen vnd Schwagern, auff derselben ertzstifft vnd vnderlauen des grausamen feinds des Muscowiters halben bedrangt werde, notturfftiglich haben vormelden vnd anzeigen lassen, auch darneben bey Jrer Ro. key. Mt. vmb rath, trost vnd errettung in solcher grossen fahr vndertenigst gebeten etc. ., Welchs alles E. L. ferrer auß dem zuschreiben, so wir hochgemeltem ertzbischoff von diesen sachen allen gethaen, numher woll werden erfahren, Vnd bitten darumb freuntlich, E. L. wolle ir diese beschwerung so weitt vnd ferne zu gemuet nicht nehmen, das dieselbige in einigen wehemut daruber fallen muchte, Dan E. L., ob Got will, mit errettung, rath vnd trost nicht verlassen werden, noch bleiben. Vnd soll sich E. L. des zu vnß vorsehen vnd gentzlich getrosten, das E. L. wolfart neben dem ertzbischoff vnd derselben vorwandten vnd vndertanen nicht mit weinigerm vleiß, alß vnser eigen gedeihen vnd auffnehmen, sollen vorsehen vnd befordert werden, vnd keinen Weg, vleiß, noch arbeitt sparen wollen, dardurch diesen fehrlichen leufften durch rath vnd gnad des allerhogsten mugen gesteuret vnd gewehret werden, Vnd soll E. L. alle bruderliche trewe, forderung vnd wolthat aller vnser vormugen leibs vnd guts sich allewege zu vnß vorsehen vnd dasselb auch im werck spuren vnd befinden. Wollen E. L. hiemit in den schutz, schirm vnd trost des allerhohisten beuohlen haben Vnd seint E. L. brüderliche, freundtliche dienste zu erzeigen willig. Datum Augspurg, den XXVIIIten Aprilis, Anno etc. . LIX.

Von gottes gnaden Johans Albrecht, Hertzog zu Meckellenburg, Fürst zu Wenden, Graue zu Schwerin, der Lande Rostock vnd Stargardt Herr.

J. A. H. z. M.     
Manu proria sst.   

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Dem hochwirdigen, hochgebornen
Fürsten hern Christoffern erweltem Co=
adiutorn des Ertzstiffts Riga, Postulaten
des Stiffts Ratzenburg, hertzogen zu
Meckelnburg etc. ., vnserm freuntlichen
liebenn Brudern vnd geuattern. Zu
Seiner lieb selbst eigen handen.

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupts Archive zu Schwerin.


Nr. 18.
D. d. Krazni. 1559. Mai 27.

Hochgeborner furst, fruntlicher, hertzliebster son. Jch wil e. l. nycht bergen, das ich myt der gnade vnde hulffe gottes vnde durch mein vnde e. l. schreyben vnde fruntlichs bitten von meynem heren vnde vetter dem herzogen in Preusen so vil erlanget habe, das s. l. zufriden sein, mich bis kegen Kockenhausen czu e. l. vnde dem ertzbischoff in geheim czu uorfuegen vnde auch nycht weyter. Nu besorge ich mich, wan ich czu Kokenhausen queme, das man so bey myr thun worde, alse czur Mumel vnde Rangnit geschehen ist, vnde darb nycht vortrawen. Bitte der halben gancz freuntlich, e. l. wollen myr myt dem allerforderlichsten wissen laßen, ab e. l. czuuor czu myr in des kuniges von Polen landt disseyt der grencze personlich komen, dar myt ich mich czuuor allerley myt e. l. vntterreden muchte vnde nach weyter vnterredung e. l. myt myr bis gegen Kockenhausen cziehen wolte, oder ab ich vor mein persone myt herczock Karln bis kegen Kockenhausen myt so geringer anczal cziehen sol, freuntlich vormelden, dan ich iczunt auff dem czuge bin vnde mych vber die grenze nycht er begeben wil, ich vberkomme dan czuuor e. l. antworte Dan ich habe vormercket, das des erczbischoffes beuelhabers vorhanden seint, dy mich annemen sollen, so habe ich nymandt bey myr, der dy antwordt gibet, das sere spotlich laßen wolle. Wie wol ich gancz hochlich gebeten habe, das sulchens muchte heimlich gehalten werden, so vormercke ich doch wol, das es gancz lautbar vnde ruchtigk ist. Was e. l. nu in deme wil gelegen sein, wollen e. l. myr das myt dem allerforderlichsten eylich wissen laßen, selbist komen oder ymandt in geheim vnde Hans Gansen schicken, dan es ist besser, aus dem torme dingen, alse darein. Dan ich allerley bedencken

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habe, das ich e. l. so nycht in eyle schreyben kan. Thue e. l. hirmyt got dem almechtigen getrewlichen beuelen. Datum Kratsni, den 27. May, anno LIX.

   Jn groser eyle.

A. g. m. z. B. v. h. z. M. Witwe.     
Manu propria ssct.          

   Dem Hochwirtigestenn, Hochgeboren
[Fur]stenn vnd Heren Heren Chris=
[toffer]nn, Erwelten Coadiutor des ertz=
[stifftes Ri]ga, Postulertur des stiffts
[Ratzeburg]k etc. ., Hertzog zu Megkelen=
[urgk, Fu]rste zu wenden, graffenn
[zu Schwerin, Rostogk vnd Stargart
[der l]ande Heren, vnserm freundt=
[liche]n geliebtenn sonn.
   S. L. zu eigen handenn.

Cito. (L. S.)

Nach dem sehr vermoderten Originale im großherzogl. meklenb. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin, ganz von der Hand der Herzogin Anna von Meklenburg, mit Ausnahme der Aufschrift


Nr. 19.
D. d. Ronneburg. 1559. Junii 3.

Was wir auß angeborner Freundtschafft vnd sonsten mehr ehren, liebs vnd guts vermogen, iderzeit zuuor. Hochgeborne Furstin, freundtliche geliebte Muhme, Wir haben vernommen, das E. L. vff vnserm hauße Kokenhaussen ankommen sein, vnnd wiewohl wir nuhn gantz geneigt weren, vns von hier zu erheben vnd an E. L. zu begeben, dieselb enkegen zu nehmen, zu entpfangen vnd E. L. allen freundt= vnd vetterlichen willen vnsers eussersten vormogens zu beweissen, So konnen wir doch E. L. freundtlicher meynung nicht bergen, das vnns itzo die vorstehende beschwerliche landeshendell vorgefallen, das wir also in demselben vnserm vornehmen (erkenne eß Godt) vorhindert werden vnd von hier keinswegs kommen konnen, Wollen derwegen nicht zweiffeln, E. L. werden vnns auß angezogenen vrsachen freundtlich entschuldigt nehmen, haben aber hiemit nichts destoweniger ein hertzlichs frolocken, das E. L. mit dem hochgebornen Fursten vnserm freundtlichen

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geliebten Oheimen vnd Schwagern hern Carln hertzogen zu Megkelnburgk etc. . vnd sonsten alle den Jhrigen in disse lande in vnser Ertzstifft mit friescher vnd frohlicher leibs gesundtheit gelanget sein, vnd wan eß auch sonsten E. L. nebenst hochgedachtem vnserm freundtlichen geliebten Oheimen vnd Schwagern etc. . vff Jhrer gehabten reyße glugkseliglichen vnd wohl ergangen, were vnns warlich dasselbe ein hertzliche freude zu uornehmen, Wollen auch von dem Allmächtigen nichts liebers wunschen, dan das E. L. vff vnserm hause daselbst alle Redligkeit vnd bequemigkeit bekommen vnd haben mochte, Vnd do weß vnderbliebe, vnd E. L. dasjenige, weß Jhr gebuhren mag, nicht erlangen mochten, Wollen wir vnns vorsehen, wie wir dan auch freundtlich thun bitten, E. L. werden itzige vnnsere gelegenheit ansehen, das wir solchs in der eile vber vnsern willen nicht endern konnen, vnd derwegen mit vns freundtlich zufrieden sein, vnd den willen vor die that nehmen, Vnnd weiln E. L. vielleicht Jhre Reiße stragks nach ihrem freundtlichen geliebten Sohne hertzogk Christoffern etc. . zu Megkelnburgk etc. . nehmen werden, Alß haben wir etzliche von vnsern zu Jungkern an E. L. abgesandt, die dieselb vber landt an S. L. bringen sollen, Vnd das wir derselben nicht mehr, wie billich hette sein sollen, an E. L. geschiket, Wollen wir derselben, wan wir mit Godtlicher hulffe an E. L. gelangen werden, disse vnd andere vrsachen, worumb solchs nicht geschehen konnen, freundtlich vermelden, Wollen vnns nachmals vorsehen, E. L. werden vns solchs alles, weß derselben vber vnsern gutten willen nicht geschehen magk, freundtlich zum besten halten, Dan E. L. freundtlichen willen zu beweissen, seint wir iderzeit geneigt, die wir hiemit godtlichem schutz zu aller wollfahrt treulich empfehlen. Datum Ronneburgk, den 3. Juny, Anno etc. . LIX.

Von Gottes gnaden Wilhelm, Ertzbischoff zu Riga, Marggraff zu Brandenburgk, zu Stettin, Pommern, der Cassuben vnd Wenden hertzogk, Burggraff zu Nurnbergk vnd Furst zu Rugen.

Der hochgebornen Furstin vnser freund=
lichen geliebten Muhmen Frawen Anna, ge=
borne Marggreuin etc. ., hertzogin zu Megkeln=
burgk, Furstin zu Wenden, Greuin zu Schwerin,
der lande Rostogk vnd Stargardt Frawen.

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 20.
D. d. Treiden. 1559 Junii 6.

Durchleuchtigster kayser, allergenedigster here. Ewer kayserlichen maystat wissen sich gnediglichen czu erynern, das der hochgeborner furst her albrecht herczog czu meckelenborch etc. ., mein freuntlicher herczliebester her vnde gemahel seliger, ich vnde mein liebester junger, czu der czeyt vnmundiger son herczog cristoff bey ewer kayserlichen maystat czu Lincz gewesen seint vnde ewer kayserliche maystat meinen lieben jungen son herczog cristoff aus gnaden vor eynen son angenomen vnde vns gnedige czusage gethan, vor ynen nycht czu sorgen, sonder ewer kayserliche maystat wolte in gnedichlichen vorsorgen dy czeyt seynes lebendes, welchs wir ewer kayserlicher maystat numer mer czu fullen dancken konnen. Die weyle nun meyn herezliebester her vnde gemahel seliger myt todes halben abgangen ist, korcz dar nach wie sein liebe wider vmb von regensburgk in seyner lieben landt ankomen ist vnde mir seyner lieben elende vnmundige beyde jungen heren herczog cristoffer vnde herczog karle myt soniglichen betrubten herczen vnde erbermiglichen weklagen getrewlich auff mein sele, leib, ere vnde trew beuolen, sie also dy getrewe mutter also vorczustehen, also ich wil das got der almechtige meine sele vnde leyb vorstehen sol, vnde so vns etwas mangelt vnde boses geschicht, ewer kayserliche maystat als dem vbersten richter vnde gnedigen vatter vnde vormunder negest got czu ersuchen vnde vmbe hilff, rat vnde trost vnderteniglichen czu bitten: Nu wil ich ewer kayserlichen maystat myt betrubten herczen vnde gemute nycht vorbergen, das ich fort im ersten jare nach meynes herczliebesten heren vnde gemahel seliger tode myt totlicher vorgifft vergeben worden bin vnde an die drey jare gelegen habe bis in den todt, das man mich hat heben vnde tragen mußen. Dar nach wie myr got der almechtige durch sein gotliche gnade wider vmb gehulffen hat, ist mein son herczog hans albrecht als der elter regirender furst fortgefaren vnde angeczeyget, das er von der romischen kayserlichen maygestat bruder vnsers allergnedigsten heren seliger vor ein vormunder meyner beyden vnmundigen jungsten sonen als herczog cristoff vnde herczog karle geseczt were vnde beyde regirende fursten sich voreniget vnde vortragen haben, yder eynen von den jungesten brudern czu sich czu nemen vnde weyter czu uorsehen, vnde hat der halben meynen son herczog cristoffer myt groser beschwerunge, sorge vnde betrubnisse von myr in schein

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czu sich czu nemen vnde an seynem hoffe czu erhalten, aber kurczlich dar nach in franckreich vor ein giseler geschicket vnde geseczet one mein vorwissen vnde willen. Was muge, sorge, gram vnde bekummernisse ich der halben gehabt habe, ist got dem almechtigen bekandt vnde einem ydern, der bey mir ist. Wie ich nu myt herczlicher groser beschwer, muge vnde arbeyt meynen son wider vmb myt der hilffe vnde vorleygunge gottes aus franckreich bekomen habe, dar nach hat meyn son herczog haus albrecht abermals one mein rat, vorwissen vnde willen meynen armen, jungen, vnmundigen son herczog cristoff in lifflandt geschicket, daraus groß vneynigkeyt, kreigk erstanden ist, vnde ich aber der halben in herzlicher groser betrubnisse, angst, sorge vnde muge, auch schwacheyt meynes leybes komen bin vnde doch leczlich aus mutterlichen trewen nycht habe vntterlaßen konnen, mich in eygener persone, wiewol myt groser schwacheyt vnde vnuormugenheyt in lifflandt czu seyner liebe czu begeben vnde dy lande vnde gelegenheyt selbest czu besichtigen, vnde finde ein arme, elende, vorlaßen, vorhert vnde verwustet landt, dar alle armut vnde notdurfft vorhanden ist vnde vnmuglich ist, dem muschobieter wieder czu stehen, dan es mangel hat an profiande, geschueze, pulffer, kugeln, gelt, feste, reuter, knechte vnde aller nodurfft, der halben haben dy ritterschafft, orden, erczbischoff, hermeyster vnde alle beschlossen, vnde musens auch aus hochdringender nodt thun, dis landt dem kunig von polen auffczutragen vnde vor eynen schuczheren anczunemen, bitte der halben vmb gottes willen, ewer kayserliche maystat wolle meynen lieben son herczog cristoffer gnediglichen als einen fursten des reiches vnde ewer kayserlichen maystat eygen son abfordern aus diesem lande vnde gnedeglichen im oberlande myt gnaden bedencken an eynem anderen orte myt einer graffschafft oder wer myt ewer kayserliche maystat wollen, dar myt er aus dissen vntrewen, bosen landen vnde gefarlicheyten des muschobieters vnde vorlasenheyt aller seyner heren vnde freunde komen muge vnde bey ewer kayserlichen maystat vnde dem reich bleyben muchte vnde in seynen jungen vnmundigen jaren nicht so elendiglichen muchte vorforteylet vnde vorkurczet werden vnde vom reyche vnde seynem vetterlichen erbe one schult abgeteylet werden, wie sie im willen vnde sinne haben. Ewer kayserliche maygestat wolle durch got vnde seynes heyligen bitteren leydens, todt vnde blutuorgiesens willen negest got meyner vnde meiner armen vorlasenen vnmundigen kinderen herczog cristoffer vnde karle vnser gnediger vnde barmhercziger vatter vnde vormunder, be=

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schüczer vnde beschirmer sein vnde vns arme elenden betrubten vorlaßenen Witwen vnde weyssen nycht vorlaßen, sonder vns gnade, trost, hilffe, rat vnde beystandt erczeygen. Wir ergeben vns gancz in ewer kayserlichen maystat gnedigen hende vnde willen vnde so es ewer kayserliche maystat haben wolle, das mein lieber son herczog cristoff in dissem lande, als ich mich nycht vorhoffen, bleyben solte, so wollen ewer kayserliche maystat meynen armen son das nycht entgelten laßen, vil weniger in dy acht oder vngenade bringen, das dy andern willens seint, das landt dem kunig von polen auffczutragen, dan mein son das vor sein persone keynesweges bewilligen wil, sonder hir myt offentlichen dar von geprostetiret haben, sonder bey ewer kayserlichen maystat vnde dem reiche leben vnde sterben, sonder den jenigen dy schult czu legen, die meynen armen jungen son in seynen vnmundigen jaren hir her gebracht haben, vnde das ein vrsache sein vnde nu sich klar vnde schon machen komen. Got aber erkennet vnde Weis alle yre falsche herczen, anschlege vnde boses furnemen vnde wende es gnediglichen abe vnde laße es offentlichen an tag kommen. Amen. Ewer kayserliche maystat wolle sich in dissem meynem vnderteniglychen schreyben vnde herczliches bitten als der gnedige, gutige vnde barmhercziger kayser vnde allergnedigster here vnde ein beschuczer vnde beschirmer der armen vorlaßen Witwen vnde Weysen gegen myr armen, vorlasenen, betrubten wittwen vnde meynen armen beyden jungen sonen vnde weysen schicken vnde gnediglichen erczeygen vnde sich myt gnediger vnabschlegliche antwordt gnediglichen finden laßen, dan ich ewer kayserliche maystat antwort alhir in lifflandt myt meynen beyden andern myt freuden erwarten wil vnde thue ewer kayserliche maystat hir myt in dy krafft vnde gewalt gottes des almechtigen in eynem langkwirigen gluckseligen regemente getrewlich beuelen. Datum Treyden in lifflandt, den VI junius, anno LIX.

E. K. M.

gehorsame vndertenige dinerin anna geborne margkreffin czu brandenburgk etc. ., herczog albrechten czu meckelenborch nachgelasene wittwe.

manu propria sst.     

Dem Allerdurchleuchtigsten Großmechtigsten
Fursten vnnd Hernn Herrn Ferdinando Erweltem
Römischen Keyser etc. ., vnserm allergnedigstenn
Herrnn vndt Oheymenn.                Zu S. G. eigenn Handenn.

(L. S.) Cito.
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Nach dem Originale von der Herzogin eigener Hand im k. k. Reichs=Archive zu Wien.


Nr. 21.
D. d. Ronneburg. 1559. Julii 1.

Vnser Muetterliche trew vnd was wir mer erhen, lieb, auch guets vermogen zuforn. Hochgeborner furst vnd vielgeliebter sohne. Wir haben e. l. schreiben empfangen vnd seind Muetterlich gewilligt, die bewuste sache durch Achatien an vnseren vetteren hochstes fleisses gelangen zu lassen, trostlicher hoffnung, was fruchtbarlichs zu erhalten. Was vnseren abzueg von hier anlangen thuet, wie lang sich derselbig verzihen, konnen wir noch zur zeitt e. l. nicht gruendtlichen zwschreiben, wan seyne l. der Erzbischoff wol geneigt, vns vor dem achten Julij nicht von sich zw gestatten, who ferne kein einfall von dem Ruessen zw befaren, dan heutten gewisse Zeittungen ankommen, alß soll er zwo Meyl von der Schmilten eingefallen sein, wie dan e. l. auß Achatii schreiben zu ersehen. Es hatt auch der herr Ertzbischoff nach gewisser kundtschafft drey abgefertigt, die noch heutten oder iha morgen gantz frue ankommen wirden, Was dieselbige einbringen, das soll e. l. durch tag vnd nacht verstendigt werden, Muetterlich vnd gantz genedig bitten vnd gesynnen, e. l. wollen ire sachen auch in guetter acht haben, darmit e. l. nichts vbelß oder schaden beiegene. Daran thut e. l. ir selbst woll. So sein Wir derselben alle Muetterliche liebe vnd trewe zw erzeigen geflissen. Datum in eyl Roenenburg, den 1. Julij, Anno etc. . LIX.

Von Gotts gnaden Anna geborne Marggrefin zw Brandenburck etc. . hertzogin zw Meckelburg etc. . withwe.

Manu propria.     

Wir seind auch mit e. l., das sie vns nit mit aigener handt geschrieben, freundlich woll zuefrieden, hinwieder Muetterlich bitten, e. l. wolle vns gleichsfallß freundlich auch entschuldigt nhemen, dan wir in solcher eyll nit darzw haben kommen moegen, das wir e. l. mit aigener handt schreiben hatten konnen etc. .

Dem Hoechgebornen Fursten, vnserem
freundtlichen vielgelibten sone hern Christof=
fern, Erwelten Coadiutorn des Ertzstifftes
Riga, Administratoren des Stiffts Ratzen=

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burck, Hertzogen zu Meckelburck, Fursten zu
Wenden vnd grafen zu Schwerin, der Lande
Rostock vnd Stargarden herren, zw sein L.
eigen handen.

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 22.
D. d. Lemsal. 1559. Sept. 13.

Was wir in angeborner etc. c. Wir haben e. l. schreiben den 12. Julij zu konigspergk datirt empfangen, darauß E. l. gluckwunschung vnd freuntliche vermahnung, auch treuhertzige wolmeinung sampt fernerm desselbigen Inhalt freuntlich verstanden vnd vermerckt, Seindt für solchs alles E. f. g. zum freuntlichsten danckbar, wünschen auch von dem allmechtigen hinwider nicht mer, dann das es E. l. an leibes gesundtheit, gluckseligem Regiment vnd sonsten allenthalben wol, vnd wie solchs E. l. selbst am besten wunschen vnd begeren konten, erginge etc. ., denn lieben gott treulich bittende, derselbig E. l. dabey zu langen Zeiten vetterlichen erhalten wolle; Wollen auch E. l. freuntlichen nicht verhalten, das wir gottlob in zimlicher gesundtheit in Lyfflandt ankomen vnd vnsern Sohn hertzog Christoffen dermassen auch in guter gesundtheit gefunden vnd angetroffen, vnd ob wir wol vnderwegen vnd fast an deme wie wir Lyfflandt erreicht, einen Anstoß vom Fieber gehabt, hat sich es doch durch gotliche hulff balt widerumb zur besserung gewendet vnd vnß verlassen, das wir also, dem allmechtigen darfur danckbar, ferner bisanhero in guter volkomlicher gesundtheit bey sampt dem hochwirdigsten, hochgebornen fursten, vnserm auch freuntlichen lieben hern Vettern, Ertzbischoffen zu Riga etc. . vnd vnserm Sohne in diesen landen gelebtt, Der Allmechtige auch vngezweifelt (wie wir darumb bitten) ferner seine gottliche gnade verleihen wirt; Vnd souil den vnsere widerkonft anlangt, hetten wir vnß wol selbst versehen, das sich dieselbige so lang nicht solle erstreckt vnd vorzogen haben, Solchs aber der vrsachen geschehen, weil man dieselbige Zeit anhero so wir hirinnen teglich der kon. Antwort der hulffe halben gewertig gewesen, welche wir gerne zuuor erwarten vnd wissen mogen, damit wir vnß souil besser zufrieden geben vnd mit vnbeschwertem gemuthe mit vnserm Sohne scheiden muchten, freuntlicher zuuersicht, es werde solchs E. l. nicht entkegen sein, vnd weil dann auch nuhn ehrgestrigs tags der abscheidt vnd entliche antwort der kon. Mjst.

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zu Poln, dardurch man (gottlob) der hulffe nuhmer gewiß, ankommen, Als seint wir bedacht, mit gottlicher hulff vnd gnaden vnß mit dem ersten so muglichen widderumb herauß zu begeben vnd in solchen vnserm wider zurugkzuge E. l. der gethanen zusage nach zu besuchen vnd mit derselbigen allenthalben ferner freuntlichen zu bereden. Alsdann E. l. in irem schreiben vermelden, wie vor eine warheit hinauß geschrieben vnd E. l. vorkomen, als sollen wir bedacht sein, vnsern Sohn Hertzog Cristoffer widderumb hinauß zu bereden, Welches dann E. l. auß vilen hochwichtigen vrsachen, erwegungen vnd bedencken gantz treulichen vnd vorstendiglichen widerrathen; Wiewol vnß nuhn diese sachen, weil wir vnß daran gantz vnschuldig wissen, zum hochsten thun befrembden, vnd nichts liebers wollen, dann das vnß doch E. l. den ansager gemeldet hetten, Darumb wir auch noch zum freuntlichsten E. l., damit wir den erfaren mugen, thun bitten, Mussen wir doch solchs gott ergeben vnd vnß vnser vnschuldt getrosten, Vnd wollen E. l. darauss freuntlich nicht verhalten, das vnß ditz, damit wir beschuldigt werden, niemals in Sin oder gemuth komen, wie wir mit gott bezeugen mugen, vnd hetten jo, do vnß solche vnd dergleichen gedancken eingefallen, selbst den vnglimpff vnd nachteil, so vnß vnd vnserm Sohne darauß erwachsen vnd erfolgen wolt, nicht weniger dann E. L. behertzigen vnd bedencken mussen, zu geschweigen, das wir auch Gott lob vnsern Sohn des gemuts vnd standthaftigkeit wissen, welcher sich wider durch vnß (dafur vnß gott auch behutten wolle), noch Jemands anders, dahin wurde beleiten lassen, das Sr. l. schimpfliche verkleinrung vnd nachteilig sein mucht, Vnd bitten demnach E. l. hirmit freuntlich, E. l. wolle vnß darinnen freuntlich vnd vetterlich entschuldigt wissen, vnd solcher vngegrundten, erdichten rede, damit wir zur vnschuldt belegt worden, keinen glauben stellen, wie wir auch wissen, E. l. ohne vnser erinnern nicht thun werden, welchs wir vnß getrosten etc. . vnd wollen vnß mit gotlicher hulf in kurtzen von disen vnd andern sachen auf vnser got geb gluckliche zusamenkonft ferner mit einander freuntlich bereden vnd nicht zweifeln, E. l. vnß den ansager alsdann werde namhafftig machen, welchs wir E. l., die wir zu aller wolfart dem gnedigen schutz gottes etc. . Datum Lembsal, den 13. Septembris 59 etc. .

Schreiben Frawen Annen Hertzogin zu Megkel=
burg etc. . an F. D. zu Preussen.     

Nach einer gleichzeitigen Abschrift im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 23.
D. d. Grünhaide. 1559. Sept. 16.

Was wir in Bruderlicher verwandtnus mehr liebs vnd guts vermugen altzeit zuuorn. Hochgeborne Fürstin, freuntliche, gliebte Schwester. E. L. haben sonder Zweiffel noch in frischer gedechtnus, Weß sie vnlangst ires Sohns, vnsers freuntlichen lieben vettern, Hertzogk Christoffers zu Megkelnburgk etc. ., Coadiutors des Ertzstifts Riga etc. ., vnnd allerhandt furstehender gelegenheit halbenn an vns geschrieben vnd gelangt, Was wir auch E. L. für vnser Bruderlich wolmeinlich bedenckenn hinwieder freuntlichen vermeldet vnnd treulich gerathen, Daruber mogen wir E. L. freuntlichen nicht verhalten, das der auch hochgeborne Furst, vnser auch freuntlicher lieber Vetter her Johans Albrecht, Hertzogk zu Megkelnburgk etc. . E. L. Sohn diese thage bei vns alhir gewesen vnnd vns bericht gethan, wasser gestalt E. L. berurten Jren Sohn Hertzogk Christoffern zu Megkelnburgk etc. . mit Jhr widerumb aus Liefflandt zu tziehen zu berehdenn vnnd anhero in diese Lande zu bringenn vorhabens sein solte, Welchs dann von dem Hochgebornen Fürsten vnserm freuntlichen lieben Vettern vnnd Brüdern Hern Albrechtenn dem Eltern, Marggraffen zu Brandenburgk vnnd Hertzogen zu Preussen etc. . gleicher gestalt an Vns auch gelangtt, wie E. L. aus beiuerwardtem S. L., auch der ko. W. zu Poln schreiben an S. L. gethan, nach der lenge zu ersehenn. Dobeneben sein wir auch vonn berurtem E. L. Sohne Hertzogk Johans Albrechten berichtet, was S. L. albereit solchs vorhabens halben an E. L. vnnd S. L. brudern, Hertzog Christoffern geschriebenn, des ßich E. L. sonder Zweiffel auch freuntlichen werden zu erinnern wissen. Nun haben wir in warheit solchs zum hochsten vngerne vnnd mit bekommerten gemuthe vernommen, wissens auch vnsers theils der verwandtnus nach, domit wir E. L. vnnd dem loblichen Hauße zu Megkelnburgk zugethann vnnd verwandt, keinswegs zu rathen, Sondern bitten vnnd ermanen E. L. Bruderlichen vnd freuntlichen, E. L. wollen diesse dinge mit gutem zeitigem rath vernunftiglich erwegen vnnd wol bedenckeun, zu was mercklicher, vnausleschlicher verkleinerung, schimpff vnnd spott nicht allein E. L. derselbenn Sohn Hertzogk Christoffen, Sondern auch dem gantzen loblichen Hauß Meckelnburgk, vns vnnd allen Teutschen Fursten bei der Kays. Matt. vnnd allen des Heiligen Rom. Reichs, auch andern Christlichen Stenden gereichen wurde, Do S. L. ßich von dem erst mit

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grosser muhe, arbeit vnnd vnkostenn erlangten Landen vnnd leutten widerumb abthuen vnnd dieselben gleich im anfangk, do S. L. gemuet legen denn Jrn am meistenn zu spuren vnnd zu erkennen sein solle, vmb geringer gefahr willen, die doch der Almechtige leichtlich wenden kann, verlassen thetten, Zudeme das auch solche muhe, arbeit vnd vnkostenn, so von der Rom. Kays. vnd koniglichen Matt., vielen hohen Potentaten, Auch vns vnnd andern S. L. Herrn freunden, Brudern vnd vnderthanen der herschafft vnd den Landen zu Megkelnburgk derenthalben ahn vnnd vfgewandt, gantz vorgebens, vmbsonst vnd verloren sein, vnnd E. L. Sohn hernacher vber alle schimpfliche nachrehde zu sollichem Standt, Dignitet vnd Landen nimmer wurde gebracht werden können, Bevorab weil Jtzo S. L. vnnd den Landen zu Liefflandt nicht allein von dem Romischen Reich eine stadtliche Hulffe wieder iren feindt den Moscowitter gewilligt, Sondern S. L. auch von beiden koniglichen wirdenn zu Polen vnnd Denemargk, Auch dem Hertzogen zu Preussen Hulff, schutz vnnd entsetzunge zu gewerdten haben. Aus diesen vnnd andern viel mehr hohen beweglichenn vnd erheblichen vrsachenn bitten wir freuntlichen vnnd Bruderlich, E. L. wollen sich nicht vndersthehen, Jhren Sohnn Hertzogk Christoffern, vns allen zu schimpff vnnd spott, vnnd S. L. zu vnwiederbringlichem nachteil mit ßich aus S. L. nunmehr erlangten Landenn zu berehden, vnnd denn Schaffen ihren Hirdten zu entwenden, wie dan die kon. wirde zu Polen solchs in irem schreiben selbst auch anzihen vnnd zum hochsten widerraten, Sondern E. L. wollen ßich zum forderlichsten vnd noch vor winters neben irem Sohn Hertzogk Caroln anhero zu denn Jren begeben vnnd diesen vnsern treuen Bruderlichen rath freuntlichen vnnd anders nicht, dann wolgemeint vermercken. Das gereicht E. L. sampt Jrem Sohn selbst zum bestenn vnnd rhumlicher nachsage. So wollen wir auch, was wir zu S. L. vnnd der Lande Liefflandt hilff vnnd entsatzunge immer rathen vnnd befordern konnen, an vns nichts erwinden lassen, vnd sein E. L. sonsten freuntlich vnd Bruderlich zu wilfarnn altzeit willig vnd gneigt. Datum zur Gruenen Heide, Sonnabends nach Exaltationis Crucis, Anno etc. . 1559.

Joachim von Gotts gnaden Marggraff zu Brandenburgk, des heyl. Romischen Reichs Ertz=Camerer vnnd kurfurst, zu Stettin, Pommern, der Cassuben, wenden vnnd Jn Schlesien, zu Crossen Hertzogk, Burggraff zu Nurnbergk vnnd furst zu Rugenn.

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Der hochgebornen Furstin vnser
freundtlichen lieben Schwester Frawen
Anna, Gebornen Marggreffin zu Bran=
denburgk, Hertzogin zu Megkelnburgk cc.,
Withwen, zu J. L. aigen Handen.

Nach einer gleichzeitigen Abschrift im großerzoggl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 24.
D. d. Königsberg. 1559. Oct. 29.

Was wir in angeborner blutsverwanter freundtschafft mehr ehren, liebes vnd guts vermogen, jederzeit zuuorn. Hochgeborne Furstin, freundtliche, liebe Muhm vnnd gefatter. Nachdem vns beiliegende brieffe an E. L. vnnd zu iren eigen handen lautende zukomen, als thuen wir E. L. solche auß freundtlicher verwandtnus hiemit zusenden vnd bithen freundtlich, E. L. wollen vns verstendigen, wie es ir ergehet. Wo auch vnser freundtlicher, treuer rath vnd E. L. zusag selbst noch nit bey E. L. stadt gefunden, So bithen wir vnd rathen E. L. nachmals, sie wollen sich vorigen vnsern bedencken bequemen vnd Jren zuruckzugk auß den landenn ins forderlichste nehmen, auff das allerley schimpf vnd spoth der loblichen beiden heuser Meckelburgk vnd Brandenburgk vermieden, im fals do es nit sein kan oder magk, als wir nit hoffen, so mussen wir es dem lieben goth auch beuehlen, können eynn mehrers nit thuen, dan das wir des erklagen mussen, das E. L. sich vnd iren jungen herrn ohne noth inn gefahr setzen, vnd wollen E. L. solchs, die wir hiemit gotlichem schutz beuehlen, freundtlichen nit bergen. Datum Königspergk, denn 29. Octobris, Anno 1559.

Von gots gnaden Albrecht der Elter, Marggraue zu Brandenburgk, in Preussen, zu Stettin, Pommern, der Cassuben vnd Wenden hertzogk, Burggraue zu Nurmbergk vnd Furst zu Rugen.

Manu propria sspt.     

Der hochgebornen Furstin vnser
freundtlichen lieben Muhmen vnd ge=
fattern Frauen Anna, geborne Marg=
greuin zu Brandenburgk, hertzogin zu
Meckelburgk etc. ., Withwen.

(L. S.)
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Nach dem Originale im großherzoglich meklenburg. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 25.
D. d. Treiden. 1559. Oct. 31.

Was wir aus Mutterlicher liebe, trew, mehr in Ehre liebs vnd gutts vermugenn, zuuornn. Hochgeborner Furst, freundtlicher, hertzliebster Herr vnnd Szonn. Wie sich alle sachenn dieser lannde itziger zeit zutragenn vnnd erhaltenn, wirdt E. L. der Erbar Branndt von Schweichel mundtlichenn, warhafftigenn vnnd genuchsamen bericht thuen, wollen vns auch mith dem allerschleinigstenn, so ymmer muglichen, widervmb hinaußbegebenn, was alsdan notig sein wirdt, selbst mith E. L. vnterredenn, Bitten aber E. L. ganntz freundtlichenn, dieselbenn wollenn sich ihnn vnserm abwesenn vnser Liebgedinng=Empter mith allenn trewen vnnd auffsehen beuholenn sein lassenn, Vnnd sonderlichenn Jochim Schielenn, E. L. diener, dahin haltenn, das ehr sein vnbillichs klagenn vnnd mudtwilligem fürnhemen abstehe, vns vber die vffgerichte vortrege vnnd gleichmessige erpieten nicht wider beschwerenn vnd vns wider Gott, Recht vnnd alle pilligkeit ahnn vnsern furstlichenn Ehrenn vnnd gelimpffenn mith nichts verkleinen muchte, Welchs wir vnns genntzlichen zu E. L. vertrostenn wollen, vnd thuen dieselbenn hirmit gott dem allmechtigen ahnn allem gelucklich zu erhalten empfelen. Datum vff Treiden, den lesten tag Octobris, Anno etc. . LIX.

Von gottis gnadenn Anna geborne Marggreffin zu Brandenburgk, hertzogin zu Megklnburgk etc. . Wittwe.

Manu propria.     

Dem Hochgebornenn Furstenn
Herrn Johans Albrechten Hertzogen
zu Megklnburgk etc. ., Vnserm freundt=
lichen hertzliebestenn Herrn Szonn etc. .

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 26.
D. d. Stargard. 1560. Mai 2.

Was wir in mutterlicher liebe vndt trewe iderzeyt viel mher guttes zu thun vormogenn beuornn. Hochgeborner Furst,

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freuntlicher lieber Shonn. Als wir danne hieuornn E. l., was gestalt wir sampt dem auch hochgebornen Furstenn vnßerm liebenn Shone herzogen Carlnn, E. l. brudern, aus Lyfflanndt inn preussenn bey dem hochgebornenn Furstenn vnseren freuntlichen geliebtenn herrnn vetternn vndt gefatternn dem herzogenn inn preussen widderumb mit vorleyhung gottlicher gnadenn gesundt ankomenn vnndt vnns nach gepflogner mit S. l. freuntlicher beredung widderumb nach dem lande zu Meckelburg auff vunser leybgutt zu begebenn furhabenns, durch vnnser schreybenn freuntlichen vormeldet, Demnach mogen wir nhun ferner E. L. freuntlichen vnangezeygt nicht lassenn, ob wir woll inn preussenn vber verhoffenn bey vnserm freuntlichen lieben herrn vettemn etwas lannge vorharret vnndt vnns mit S. l. der vorwandtnus nach allenthalbenn notturfftiglichen beredet, das wir dannechs endtlichenn vonn S. l. vnsernn abschiedt freuntlich genhomenn, vnns, vnnserm ahnn E. l. getanem schreybenn nach, auff denn weg nach Meckelburg gemacht vndt durch Gottes hulff den ersten Maii alhier zu Stargardt auff E. l. vndt vnsers Shones herzog Hannsenn hauß ankomenn vndt vns also fortan vonn hinnen stracks nach vnserm leybghutt zu uorfugen bedacht, vnsere sachen mit dem foderlichstenn vnser gelegenheyt nach dohin zu richten, domit wir vnns mit E. L. derselbigenn gelegenheytt nach zum erstenn sehenn vndt mit derselbigenn nach notturfft allenthalbenn freunt= vndt mutterlich vnns beredenn mogenn, Denn allmechtigenn bittennde, das solches mit gutter gesundtheytt beyderseytts geschehen muge, inn welches gnadenreychenn schuzs wir E. l. sampt der hochgebornen Furstin, E. l. herzlieben gemhaell, vnser freuntlichen liebenn Dochter, zu aller wolfhart gannzs trewlichen thun enpfhelenn. Datum Stargardt, den 2. Maii, Anno 1560.

Vonn gottes gnaden Anna geborne Marggreffin zu Brandenburg, Hertzogin zu Meckelburg, Wittwe etc. .

Manu propria.     

Dem hochgebornen Furstenn vnserm
freuntlichenn liebenn Shone herrn Vlrichenn,
herzogen zu Meckelburg etc. .

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 27.
D. d. Lübz. 1560. Julii 6.

Was wir aus mutterlicher lieb vnnd trew viel mher ehrnn, liebs vnnd guts vermugenn, zuuornn. Hochgebornner furst, freundlicher geliebter Sohnn. Wir habenn E. L. schreibenn empfangenn, daraus vornhomenn, das E. L. sich einenn Euangelischenn predicantenn hieher im Stettlinn zu ordnenn vorbehaltenn vnd nhun E. L. derowegenn einenn alhir einzuweisenn abgefertigt: Nhun wissen wir vnns woll zu erinrenn, das E. L. sich dhomals, als wir bey derselbenn zu Schwerinn gewesenn, enntlich ercleret, das E. L. alhir ins Stedtlinn vnnd zu Criuitz einen Euangelischen prediger woltenn einsetzen, Dorein wir aber nichts habenn bewilligenn wollenn, Sondernn do es je annders nicht seinn konte, dasselbige also mustenn geschehenn lassenn. Weiln wir nhun auch bestendiglich auf die ablosung dhomals, wie wir auch noch dorinnenn beharrenn, gedrungenn, E. L. vnns auch, daß dieselbe auf mittell vnnd wege trachtenn wolltenn, domit wir abgelosett werdenn mochtenn, vertrostunge gethann, Habenn wir vnns auch so uiel destoweiniger dorinnen widersetzig machen wollenn, Lassenn auch solchs nun, weiln es nicht annders seinn kann, geschehen, Who aber wir nicht soltenn abgeloset werdenn vnnd auf vnnserm leibgutt bleibenn, Hetten E. L. zu bedennckenn, das wir vnns alßdanne nicht vnbilligk hir inne zu beschwerenn, vnnd vber E. L. zu beclagenn habenn wurden, das wieder die auffgerichtenn vortrege, vonn E. L. in vnnserm Leibgutt vorenderungen der Religion furgenhomenn, weilln wir es inn allem nach dem Althenn bißhero inn vnnserm Stettlinn, sowoll auf dem hauß gehaltenn, vnnd nicht anders vorstehenn vnnd wissenn, Dann daß wir auf dem Rechten wege seinn, vnnd darzu gedennckenn wurdenn, daß solchs widderumb abgeschafft, welchs wir E. L., die wir hiemit dem Almechtigenn ganntz trewlich thun empfelenn, auf derselbigenn schreibenn nicht habenn wollenn verhalten. Datum Luptz, den 6ten Julii, Anno etc. . LXten.

Vonn Gotts gnadenn Anna Gebornn Marggraffin zu Brandenburgk etc. . vnnd hertzoginn zu Meckelnnburgk etc. . Wittwe.

Manu propria.     

Dem hochgebornenn Furstenn vnnserm
freundtlichenn geliebtenn Sohnn Herrnn Jo=

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hanns Albrechtenn Hertzogen zu Meckelnn=
burg etc. . Zu S. L. eigenn hanndt.

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 28.
D. d. Lübek. 1562. Jan. 7.

Genedige furstynn. Nach erpittung meyner vnderthenig, gantz willigen dienst kan ich e. f. g. nit bergen, das ich entlichen willens entslossen gewessen, mich zu e. f. g. zu verfugen, So habbe ich es abber von weggen hertzogen Johann Albrechts vnderlassen, E. f. g., hertzogen Cristoffern vnd andern sachen zu dem bestenn.

Vnd mag e. f. g. nit bergenn, das ich disser zeyt hertzogen Cristoffern zu Praga in des keyssers hoffe gar vngern gesehen, besorg, werddt vielmeer hyndern, den vordern,

Dan ich hatt die sachen do hyn bey m. g. h. konig Maximilian gericht, das hertzog Cristoffer solte seyn sachen mit den beyden Stifftern vff ander weg gericht habben, domit ire f. g. derer gewiß gewessen, dozu ich iren f. g. die confirmacion erlanckt, vff des konigs Maximilians befordernis schriebben an legatten, wie des konigs schriebben an hertzogen Cristoffern außweyssen, die ich iren f. g. zu prag zugestelt, wie ich den die brieffe vom legatten bey mir habbe, Darnach solten s. f. g. ire sachen mit hertzogen Hanssen angefangen habben, hetten sie wes fruchtbars verricht, wer seyn maeß gewessen, wo nicht, so wolt ich e. f. g. vnd hertzogen Cristoffern selber an konig Maximilian gefort habben vnd so viel verhandelt, das der koning e. f. g. beyde zu dem keysser sulten bracht habben vnd das demm konig solle befolen wordden seyn von den keysser die sache zwussen Jren genadenn vnd hertzog Hans Albrechten zu vergleychen etc. .

So fangen ire g. itzunder das hyuderst das vorderst an, klagen, vnd habben noch nicht angesucht; zum andern bitten ir f. g. Commissarien, do durch kommen ire f. g. in eyn langen handel vnd schliessen sich selber iren gutten richtigen weck zu, nemlichen wan die Commissarien ernennet, mussen ire f. g. ire erkentniß erwartten, welche in vielen jarn nit geschehen wurdt, vnd so geschicht zu besorgen, werdt nit in irer f. g. nutz geschehen, den die Commissarien, doctorn vnd

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rethe werden meer, besorg ich, hertzogen albrechten, dan h. Cristoffern zufaln, wie ir f. g. wol innen wordden seyn.

Abber ich habbe noch gute mittel vor ire f. g., wan folgen wollen, auch die brieffe bey mir, auch e. f. g. Testaments halber mit e. f. g. zu vnderredden vnd h. Cristoffern zu weyssen. Dieweyl den ohn montlichen bericht in disser sachen nicht zu verrichten, so sehe ich nottig vnd nutzlichen ann, E. f. g. hetten sich mit hertzogen Cristoffern zu dem Schoenberck bescheidden vnd vorderlichen versuckt, So wolt ich zu e. f. g. beyden, wohyn sie begern, mich verfugen, alle ding selber zu gestellen vnd vnderricht aller ding, die iren f. g. zu eren vnd nutz soltenn gereichen, welches ich e. f. g. nit bergen wollen, darmit mich der selbigen in genaden befellnde.

Disse brieffe hat mir hertzog Cristoffer, e. f. g. zuzuschicken, zugestelt, hette es gern eer gethan, abber nit eer thun mogen.

So e. f. g. wollen mir die kuchen mit was schweyn, böttling vnd wilpret versehen helffen, dar an thun sie woll.

Eyn rechten heuptman wes ich e. f. g. zu verschaffen, der treuhe vnd erfarn.

Jch wolt abber e. f. g. vnd hertzogen Cristoffern auch woll ratten vnd dienen, So es keinen wollen, vnd vff rechten abscheydt verharrn.

Datum Lübeck, Mitwochen nach trium regum, anno 62.

E. F. G.

alle zeyt gantz williger               
F. Spedt Ritter.     

Dem botten eyn doppeln Schilling (Meckl.) vor der Meyln vnd schriebben mir, was e f. g. im gebben.

Der dnrchleuchtigen, hochgebornn
Furstin vnd frawen frawenn Anna ge=
born Merckgreffynn etc. . hertzogin vnd
Witwen zu Meckelnburck, meyner g. f.
vnd frawen, zu eygen hannden.

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 29.
D. d. Schwerin. 1567. März 23.

Hochgeborne furstin, freundliche geliebte Frawe Mutter. Nachdem wir vnß dan vnserß von Got beuohlenen vnnd tragenden ampts halbern schuldig erkennen vnd auch fur vnß selbst gneigt seint, daß vnsere arme vnderthanen zu ihrer sehlenn heil vnnd seligkeit mit dem alleine seligmachenden reynen gotlichen Worte mugen vorsorget werden, Derwegen wir auch nicht vnterlassen, daß der wirdige vnd wolgelarte vnser lieber andechtiger vnnd getrewer Nicodemuß Bergius fur etzlichen Jaren zu einem Pastor, wie E. g. freundtlichen wissen, inn derselben leibgedingsguedt vnnd Stadt Luptz vorordent vnd biß hero mit vnserm vncosten alda vnderhalten vnnd besoldet worden, Vnnd alß wir dan noch fur nothwendig angesehen vnnd befunden, daß ime dem Pastorn zu seiner ime von vns vermachten jerlichen besoldung vnnd vnterhaltung von den burgern vnnd Jnwoneren eine geringe zulage alß zwantzig Marck Lubisch auß den heusern nach derselbenn gelegenheit gereicht vnnd gethaen werde, Alß werden wir demnach von gemelten Pastorn demutiger vnderthenigs fleiß supplicierend ersucht vnnd angelangt, wie nicht alleine von E. g. beuehlhabern vnnd dieneren zu Luptze durch ernstliches vorbieten vnnd bedrauhung den leuten angezeigt vnnd aufferlegt worden, daß sie angezeigte zwantzig Marck nicht zusammenbrengen vnnd samblen, sondern wo solchs von ihnen geschicht vnnd dem Pastorn vorreicht wurde, derselben ernsten gedrawten straffe daruber noch gewertig sein solten; zu dem werde ime auch von e. g. dienern notturftigk brenne= [vnd baw=] holtz, zu besserung seiner armen geringen wanung vnnd zeunen des Garten auß den holtzungen, da eß ime zu werbenn vnnd holen zu lassenn geburet, geweigert vnnd gewehret, vnnd darneben mannigfaltige thetliche bedchwerung in andere Wege zugefugt, das er sich teglichen aller mutwilligen gewaltsamen vberfahrung vnnd widerwillens besorgen muß, Welches beschwerlichen thetlichen furnehmen wir gantz vngerne vernommen, Wissen dan auch nicht alleine die armen leute bei deme alleine seligmachenden reinen gottes Worte, sondern seint nicht weinigers gemeinet, den Pastorn für solche vnnd dergleichen vorhengte beschwerungen jeder Zeit zu schutzen vnnd zu handthaben, Darob mit ernste zu haltenn vnnd inem keinerlei weise vnnd wege zu vorlassenn, Wie vns auch alß dem landesfursten solchs zu thun eignet vnnd geburt. Vnnd

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weill dann solchs alles, wie oberzellt, dem Pastorn vnbillich bejegenet vnnd wiederfehret vnnd wir dan eß auch nicht darfur halten vnnd geleubenn wollen, daß solchs alles auß E. g. geheiß, beuehl vnnd vorwißen geschicht vnnd furgenommen vnnd daß e. g. dieselbe vorhinderung vnnd beschwerung dem Pastorn alß einem sehelsorger vnnd kirchdiener gunnen, zusehen vnnd gestatten, noch vorhengen werden, Demnach ist vnser freundtliche bitte, E. g. wollen durch derselbenn diener die vorsehung thuen, das dem Pastorn an der einforderung der bewilligten zwentzig Marck lubisch kein ferrer eintrag vnnd vorbott geschehen, ohn allein vielmeer den burgern ernstlich beuehlen vnnd anzeigen lassen, das dem Prediger solche geringe Zulage ohne einige vorweigerung vnnd vorenthalten gutwillig entrichtet vnnd zugestalt, zu dem auch daß ihme notwendig feur= vnd bawholtz auß den holtzungenn, da es je von alters her geholet, ohne alle vorhinderung geuolget vnnd keinß wegeß verbottenn vnnd gewehret, auch daß er sich keiner mutwilligen zunotigung, thetlichen, gewaltsamen, vnbillichs furnehmens befahrenn vnnd besorgenn vnnd dergestaldt von E. g. dienern vnuorgwaltiget bleiben muge, in aller massen E. g. wollenn, daß wir vnß in gleichem fal gegen e. l. Priester [in] Jhren wiedumb vorhalten sollenn, wie wir sie dan auch auff den fall vnnd nicht anders in vnser geleidt genohmen. Vnnd E. g. wollen dieß vnser schreibenn, darin wir nicht anders alß was pillich, christlich vnnd recht ist, suchen vnnd bitten, vonn vnß mutterlichenn vnnd freundtlichenn, wie es gemeint wirt, auffnehmen vnnd vormerckenn vnnd sich inn alle diesem aller gnedigen gebur gegen dem Pastor, damit er dieß vnser schreibenn fruchtbarlichenn genossenn empfindenn muge, erzeigen vnnd schickenn. Das seindt wir auß kindlicher liebe vnd trewe hochstes vormugens vmb E. G. freundtlichen vnnd sonlichen zu vordienen gefliessen gantz willig. Datum Schwerin, denn XXIIIten Martii, Anno etc. . LXVIIten.

        An
die Fraw Mutter zu Luptz
     wegen des Pastors daselbst.

Aus dem gleichzeitigen Copialbuche der herzoglichen Schreiben im großherzoglich meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 30.
D. d. Dillingen. 1567. Julii 14.

Durchleuchtigste, Hochgebornne Furstin. Vnser freundtlich diennst vnnd was wir ehrn vnd liebs vermugen tzuuoran, besonnder liebe fraw vnnd Freundin. Als der Gestreng vnnser lieber besonnder vnd alter bekhanndter Friederich SPett Ritter am iungsten bey vnns alhir gewesen, ist er vnder anderm E. L. ehrlichen, tugentsammen vnd Furstlichen, auch bey der Alten, waren, Christenlichen, Catholischen Religion bestanndthafften gemueth zu red worden, welches wir nit mit geringer anmuetigkhait gern vernommen. Der Almechtig wolle E. L. darin furtterhin wie bisher erhalten vnd das jhenig mitthailen, so derselben zu zeitlichem vnnd ewigen nutz vnnd dienstlich ist. Wir seind auch dardurch desto mer bewegt, E. L. beineben disem vnnser freundtliche diennst vnd was wir ehrn vnd liebs vermögen, anzufiegen, vnnd weren nichtz begirlichers, dann E. L. vnd derselben verwanndten freundtliche angeneme dienst zu erzaigen, Jnmassen wir vns dann aines solchen hiemit anerpotten haben wollen, Sy sich auch khaines andern zu vns vorsehen sollen.

Vnnd dieweil wir vnder anderm von bemeltem SPeten ferrer vormerckht, das E. L. geliebter Sohne Hertzog Christoff von Mechelburg von dem Kunig auß Poln nhun mer ain guette Zeit hero in verwamng enthalten werde vnnd dann sein Spetten verhoffen nach vnser furpit hierin zu seiner erledigung bey Höchstbedachtem König nit geringes ansehen gehaben mechte, So haben wir demselben nach nit vmbgehn wöllen, bey Hochstgedachtem König vmb die erledigung Hochermelts E. L. geliebten Sohne hertzog Christoffern embsich vnnd flehenlich anzuhalten, der hoffnung, solche furbit solle ohne frucht nit abgehn. Jm fhal aber, das je nit Statt haben sollte, so sein wir abermaln erbietig, bey der Königlichen Mjt. aus Hispanien vnd andern Potentaten vmb gleiche furschrifft anzuhalten.

Vnnd zu noch Merer antzaig vnsers freundtlichen geneigten guetten willens, So vbersenden wir E. L. hieneben ainen Paternoster, daran das gantz Leiden Christi mit den Figuren clerlich zu sehen, zu ainer verehrung, darbey freundtlich bittendt, solches von vns in besstem auffzunemmen vnd zu khünfftigenn vnserm angedenckhen zu behalten.

Ferrer versehen wir gleichsfals von merbemeltem SPetten, wie E. L. etliche stuckh von Hailgethumb bey hannden vnnd Jn Jrem gewalt habe. Darauff khünden wir E. L.

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auch zu berichten nit vnderlassen, das vnaer Capellen, so wir allererst bey ainem Jar Ju vnnserm Schloß alhie erbawen vnnd zurichten lassen, mit ainem grossen Schatz vileriay ehrwürdigen hailgthumben geziert vnnd selige stuckh von ferren orten zusammen gebracht haben, Nit weniger auch so steen wir noch täglichs in obung vber diejenigen Stuckh, so wir alberait bey hannden, vmb merere zu trachten vnd die Capellen, So wir zu vnserm Collegio Sancti Jheromini alhie aufftzuerbawen im werckh, gleichsfals darmit zu zieren, wie E. L. dann vilbemelter SPet von disem allem noch ferrer bericht vnd antzaig thun khan. Vnnd dieweil nhun die Stucke so E. L. in Jrem gewalt, nach Jrem absterben (des gott noch lang verhietten wölle) oder sonsten auß vunersehnlichen widerwertigen zustanndt inn andere hendt khommen vnd in schlechten wirden gehalten werden möchten, So gelanngt derwegen an E. L. vnnser freundtlich gesinnen vnd bit, Sy wolle vns etliche stuckh von denjhenigen, so sy beihannden, freundtlich mithailen vnnd widerfharen lassen vnd dieselben vilbemeltem SPeten zustellen, der waist vns die volgendts wol verwarlich zuzuschickhen, So sollen dieselben von E. L. wegen in besonndern hohen ehren vnd wirden gehalten, Auch E. L. ein Ewiger Jartag in bemelter vunsers Collegii Capelly gestifft vnnd gehalten werden. Wir seindt daz auch khunfftig vmb E. L., war innen vns immer muglich, freundtlich zu uerdiennen wol genaigt vnd erbietig. Datum Dilling, 14. July, Anno 67.

E. L.

Allzeitt dienstwilliger               
Otto, Cardinal          
zu Augspurg.     

Der Durchleuchtigen Hochgebornnen
Furstin Frawen Anna, gebornnen Marg=
grefin auß dem Geschlecht Brandenburg
Hertzogin vnnd Witwe zu Mechelnburg,
vnser besonder lieben frawen vnnd Freundin.

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 31.
Auszug.

Memoriae illustrissimi principis Caroli ducis Megapolitani etc. Gustrovii XXX Augusti in solemni ejus funere recitala oratio ab Eilh. Lubino D. Rostochii, Tvpis Christophori Reusneri, Anno MDCX.
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Natus est princeps noster Carolus anno Christi prioris seculi quadragesimo, pridie Michaelis Archangeli, sic ut annum vitae suae septuagesimum propemodum jam impleverit. Et quamvis dies natalis Michaelis illi nomen adsignasse videretur, non tamen hoc nominis impositum uli fuit, eo quod principibus Germaniae esst nomen insolens. Carolus autem a Carolo Quinto dictus, qui ejus baptismi testis rogatus fuit. In hujus principis nostri ortu ac nativitate ostendit Deus, etiam summos principes humanae vitae casibus subjici et ortu pariter atque obitu tenuioribus hominibus interdum aequari. Nam generosissima ejus mater Anna, hoc filio gravida ac partui vicina, cum Grabovio Neostadium versus tenderet, in itinere aerumnis partus praeoccupata sub nudo coelo prope quandam quercum hunc filium enixa est, puerpera illusirissima, et tamen illo obstetricum et famularum ministerio nio tempore destituta, quo etiam viles e plebe mulierculae raro destituuntur. - - - -
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Primis pueritiae annis cum fratre Christophoro praeceptorem habuit Wolffgangum Leopoldurn Friburgensem, virurn praestantissimum. Et quamvis felicissimi ingenii et excellentissimac memoriae esset, tamen, patre Alberto vix septennis orbatus, nimis mature studiorum filum, feliciter texi coepturn, abrupit et apud matrem viduam. ad vigesimum propemodum aetatis annum Lubitiae et Crivitiae mansit eique consilio, auxilio et solatio omnibusque amoris, honoris et observantiae officiis praesto fuit, memorabili pietatis filii in matrem exemplo, cujus merces ut in hac vita illi non periit, ita neque in illa, in quam jam per mortem transiit, illi unquam peribit. Hanc etiam matrem suam in Livoniam comitatus est ad liberandum

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e quinquennali Polonorum custodia fratrem Christophorum. Amisit autem illam anno aetatis suae vigesimo septimo. Cui senio et tot partuum aerumnis et ex veneno a quadam cubicularia furia ipsi parato confectae et lecto propemodum semper adfixae constans minister usque ad mortem adfuit, adeo sobrius et continens, ut constet ipsum ad hanc usque aetatem vix leviter ab ullo luxo aut ebrietate fuisse tentatum.

Mater moritura cum ei benediceret et Vale illud in hac vita ultimum diceret, dextram filii moriens tam arcte tenuit, ut vix postea ab arctissimo dexterae jam rigentis nexu filius divelli potuerit. Quae res animum filii, oh matris obitum alioquin attonitum, adeo consternavit, ut non modo in animi deliquium inciderit, sed et graviora symptomata alia, unde ei sermonis ac loquendi difficultas, ex pietate m matrem contracta, semper adhaesit.

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II.

Die Reformation

des Klosters Dobbertin,

von

G. C. F. Lisch.


D ie Reformation der Klöster zog sich in Meklenburg lange hin. Am ersten fielen die Bettelmönchsklöster der Franziskaner und Dominikaner in den Städten, da dieselben schon in den dreißiger Jahren des 16. Jahrhunderts aufgehoben wurden. Die übrigen Klöster hielten sich noch bis zur Mitte des 16. Jahrh., bis zum Tode des Herzogs Heinrich des Friedfertigen; als aber durch den Herzog Johann Albrecht I. im J. 1552 die Sache des Glaubens durch das Schwert zur Entscheidung gebracht war, hob dieser sogleich im J. 1552 die großen und reichen Feldmönchsklöster der Cistercienser, Doberan und Dargun, vorher schon das Prämonstratenserkloster Broda, dann die Johanniter=Stifter Kraak und Eixen und bald darauf im J. 1553 das Domkapitel zu Güstrow und die Antonius=Präceptorei Tempzin auf; das Karthäuserkloster Marienehe (Marne) fiel erst im J. 1557. Gegen die reichen Nonnenklöster hatte man noch etwas Nachsicht, da man die Jungfrauen nicht aus ihrer Gewohnheit reißen und in die Welt hinausstoßen wollte. Da sie sich aber durchaus nicht bequemen wollten, so griffen die Herzoge endlich mit Nachdruck ein und machten den großen Nonnenfeldklöstern, meist Cistercienser=Ordens, ein Ende: im J. 1555 wurden die Nonnenklöster Neukloster, Rehna, Zarrentin, Ivenack, Wanzka, und im J. 1556 Eldena aufgehoben. Das Kloster Rühn blieb als Versorgungsanstalt bis in das 17. Jahrh. und das Kloster zum Heil. Kreuz in der Stadt Rostock bis auf den heutigen Tag in Bestand.

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Von allen Klöstern hielten sich Dobbertin, Ribnitz und Malchow am längsten, und dies ward die Ursache ihrer Erhaltung bis auf den heutigen Tag. Es ist sehr die Frage, ob die Herzoge ursprünglich die Einziehung der großen Feldnonnenklöster beabsichtigten; so viel ist jedoch klar, daß die Absicht der Einziehung zum Domanium schon im J. 1555 feststand, so daß nicht mehr über Einziehung, sondern nur noch über die Art der Vertheilung zwischen beide Herzoge die Rede war. Auch die Ueberweisung drei Klöstern an die Landschaft wird sehr früh ein Gegenstand der Verhandlung zwischen den Herzogen und den Landständen gewesen sein, obgleich die Nachrichten darüber noch sehr dunkel und fragmentarisch sind 1 ); zur Entscheidung kam die Sache durch die lebhaften Verhandlungen über die Landestheilung, die Abtragung der herzoglichen Schulden und die Reformation der geistlichen Stiftungen, so daß den Landständen sicher schon früh die Ueberlassung einiger Klöster zugestanden ward, um sie zur Bewilligung von Geldmitteln und zweckmäßigen Ordnungen desto geneigter zu machen. Die erste bestimmte Nachricht über die Ueberweisung von drei Klöstern findet sich in dem Ruppinschen Machtspruche vom 1. Aug. 1556, worin es heißt 2 ):

"So viel die Clöster anlanget soll zu mehrer Pflantzung freundbrüderlichen Willens Hertzog Johann Albrecht die Clöster Rehna, Zarrentien vor sich, und Hertzog Ulrich das Kloster Dragun auch vor sich alleine und zu voraus behalten. Darnach sollen die folgenden drey Clöster, nemlich das New=Closter, Ivenack und Dobbertin vor die Jungfrauen beider (nämlich Herzoge) Stende gelassen werden".

Diese Bestimmung ging denn auch in die Kirchenordnung von 1557 über.

Es ist schon von Andern 3 ) darauf hingewiesen, daß der Erwerbstitel der drei Klöster nicht in den Reversalen von 1572, sondern schon in frühem Staatsverhandlungen zu suchen sei. Die Richtigkeit dieser Ansicht wird durch die folgende Darlegung vollständig gerechtfertigt erscheinen.


1) Es ist sehr zu beklagen und fast unerklärlich, warum die Staatsurkunden und Landesverhandlungen des 16. Jahrh. noch nicht vollständig gesammelt und veröffentlicht sind. Was Spalding giebt ist sehr lückenhaft, unkritisch und unbedeutend.
2) Vgl. Gerdes Sammlung, S. 202, und Klüver's Meklenburg, III, 1, S. 748.
3) Vgl. Laspeyres Die rechte des Mecklenburg. Adels, S. 254.
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Durch den Ruppiner Machtspruch vom 1. August 1556 waren also den Landständen die drei Jungfrauenklöster Neu=Koster, Ivenack und Dobbertin überlassen. Sogleich nach diesem Staatsvertrage fingen die Herzoge an, sich ernstlich mit der Theilung, Visitirung und Reformirung aller Jungfrauenklöster zu beschäftigen.

Schon im Decbr. 1556 Waren die Räthe beider Herzoge zu Sternberg mit der Theilung der Klöster beschäftigt. Am 13. Dec. 1556 schrieb der Canzler Johann von Lucka an den Herzog Johann Albrecht von Sternberg, daß

"ich mich mit E. F. G. brudern H. Ulrichs Rethen, wie die Vniuersitet, Consistorium vnd Schulen mit III 1/2 tausent gulden jherlichen aufhebens versorgt vnnd die vbrige Closter zwischen E. F. G. beiderseits aufs bequemest getheilt werden mochten, zcum vleisigsten vnd zcu mherermaheln vnterredt hab, - - - vnnd - - wirdt für das ratsamste vnd nutzichste angesehen: - - - - - - - - -
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   Zcum andern ob ich wol fur ratßam angesehen, das die Closter Eldena, Temptzin, Crackou vnd Neuekloster E. F. G., vnnd dagegen E. F. G. bruder Juenack, Broda, Nemeron vnd Wantzke zugeeignet werden mochten, so blieben noch drei Closter, nemlich Dobertin, Malchou vnd Ribbenitz gemein".

Am folgenden Tage, den 14. Dec. 1556, schrieb der Canzler an den Herzog:

"Die Landrethe bitten zcum vnderthenigsten gleicher gestaldt, das E. F. G. Jres theils dem machtspruch in auen puncten wollen volg thun lassen".

Es geht hieraus unwiderleglich hervor, daß die Klostertheilung zwischen den Herzogen die Veranlassung war, daß die Herzoge zur Bequemlichkeit für die Theilung die zur Ueberweisung an die Stände bestimmten Klöster Neukloster und Ivenack für sich nahmen und dafür Ribnitz und Malchow an die Stelle setzten, um dem Ruppiner Machtspruche Genüge zu leisten. Eine urkundliche Ueberweisung oder Versicherung der drei Klöster Dobbertin, Ribnitz und Malchow aus dem J. 1556 ist zwar noch nicht aufgefunden; jedoch wird durch die nächstfolgenden Verhandlungen der Hergang außer allem Zweifel gesetzt. Es finden sich auch schon früher Andeutungen 1 ),


1) Vgl. Laspeyres a. a. O. S. 249, Not. 8.
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obgleich sie wenig diplomatisch genau sind. Die Klöster Ribnitz und Malchow mochten den Herzogen bei der Theilung nicht passende Aequivalente bieten oder nicht bequem genug liegen; auch mochte der hartnäckige Widerstand der Nonnen der Klöster Dobbertin, Ribnitz und Malchow Grund sein, daß die Herzoge sich nicht mit denselben beladen wollten: sie nahmen das an sich, was sie ohne Widerstand nehmen konnten: kurz, am Ende des J. 1556 war es beschlossen, daß man die drei Klöster Dobbertin, Ribnitz und Malchow den Landständen in Grundlage des Ruppiner Machtspruches überweisen wollte, weil diese noch gemeinschaftlich und nicht getheilt waren.

Während die übrigen Nonnenklöster ohne große Schwierigkeiten aufgehoben waren, hielten sich die beiden Klöster Dobbertin und Ribnitz noch viele Jahre lang in altem Geiste mit einer Hartnäckigkeit, die nur durch die Zähigkeit des Weiblichen Charakters erklärt werden kann. Beide hielten sich theils durch den eigenen Willen, theils durch den Schutz und den Einfluß zweier Herzoginnen: Ribnitz durch die Vertretung der Aebtissin, Herzogin Ursula von Meklenburg, - Dobbertin durch den Einfluß der in dem nahen Städtchen Lübz wohnenden Herzogin Anna, Wittwe des Herzogs Albrecht, welche beide Damen bis zu ihrem späten Tode entschieden papistisch gesinnt blieben.

Das Kloster Ribnitz, St. Claren=Ordens, hatte immer vorherrschend Prinzessinnen des landesherrlichen Hauses zu Aebtissinnen und Nonnen aus adeliger Herkunft gehabt. Die letzte Aebtissin des Klosters war die Herzogin Ursula, eine Tochter des Herzogs Heinrich des Friedfertigen, welche nach dem Tode ihrer Tante Dorothea im J. 1539 Aebtissin ward und erst im J.1586 starb. Diese Fürstin war strenge katholisch gesinnt, hielt jeden fremden Einfluß von ihrem Regimente entfernt und hielt die römisch=katholische Kirchenlehre nach Kräften bis zu ihrem Tode im Kloster aufrecht.

Ungefähr eben so lange hielt sich der Papismus in dem Kloster Dobbertin, theils durch den heftigen Widerstand der adeligen Nonnen, theils durch die offenbare und geheime Beförderung, welche diesen die Herzogin Wittwe Anna zu Lübz angedeihen ließ.

Die Klöster Dobbertin und Ribnitz geben wohl die letzten Beispiele einer offenen katholischen Regung in Meklenburg während der Reformationszeit.

Das Kloster Malchow war viel milder gestimmt und ging schon früh allmälig in den Geist der evangelischen Kirchenverfassung ein. Leider sind die Nachrichten über die Reform=

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mirung dieses Klosters äußerst spärlich und dunkel; jedoch sind auch keine Nachrichten über Widersetzlichkeiten und aufständische Bewegungen vorhanden, welche sicher zur Sprache gekommen sein würden, wenn sie sich ereignet hätten. Im Gegentheile sind Anzeichen einer frühen Reformation des Klosters Malchow vorhanden. Im J. 1557 waren auch Kloster und Stadt Malchow der Aufsicht der Visitatoren unterworfen, wie aus der unten mitgetheilten Verordnung vom 22. Oct. 1557 klar hervorgeht. Kloster und Stadt hatten einen und denselben Prediger. Der erste lutherische Prediger war Martin Bamban, welcher nach und nach lutherisch ward, das Kloster allmählig reformirt zu haben scheint und bis zu seinem späten Tode in seinem Amte blieb. M. Bamban hatte schon im J. 1523 von dem schweriner Weihbischofe Dietrich von Sebaste die Priesterweihe erhalten. Schon im J. 1528 ward er vom Rath der Stadt Malchow zur St. Georgen=Vicarei in der Stadtkirche präsentirt und lebte ungefähr ein Vierteljahrhundert lang als Capellan zu Malchow. Darauf ward er Pastor zu Malchow und erhielt im J. 1568 auch die Pfarre zu Lexow als ein Filial des Klosters. Hiezu ward ihm von den geistlichen Behörden ein Zeugniß ausgestellt, welches seine protestantische Rechtgläubigkeit im Sinne der augsburgischen Confession in ein helles Licht stellt. M. Bamban lebte noch bei der Visitation im J. 1580 und erwarb sich mit seiner Gemeinde die Zufriedenheit der Visitatoren. Damals war sein Sohn Bernd Bamban neben ihm Capellan zu Malchow. Martin Bamban wird erst nach dem J. 1583 gestorben sein.

Hieraus ergiebt sich, daß die Reformation des Klosters Malchow bei der Visitation im J. 1557 an der Geistlichkeit keinen Widerstand fand und daß die Visitatoren durch den Beistand der Geistlichkeit im J. 1557 die Reformation des Klosters erreicht haben werden, welche auch im J. 1568 vollständig angenommen war.

Am 16. Oct. 1557 zeigten die Priorin und die ganze Versammlung des Klosters Malchow den Visitatoren an, daß einige ihrer Verwandten bedacht seien, ihre Kinder am nächsten Martinitage "geistlich einzukleiden", und sich dazu mit Kosten einrichteten, und baten, daß die "Herren" Visitatoren dies zulassen wollten, damit sie die Kosten nicht vergebens machten. Hierauf erklärten ihnen am 22. Oct. 1557 die Visitatoren, daß sie sich zu ihnen, als solchen, die durch das heilige göttliche Wort vorlängst einen genugsamen und viel bessern Bericht bekommen, dessen keinesweges versehen hätten, daß sie ihre Weisheit dermaßen an den Tag legen und ihren Verwandten

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dazu rathen würden, ihre Kinder dem Moloch zu opfern, sondern vielmehr erwartet hätten, daß sie ihren Verwandten davon abrathen würden; sie verboten daher "austatt ihrer gnädigen "Fürsten und Herren und kraft deshalb empfangenen Befehls" die Einkleidung junger Jungfrauen und gestatteten ihnen nur, gebrechliche und betagte Personen auf deren Wunsch bei sich aufzunehmen, jedoch unter der Bedingung, daß sie im Kloster nur ein schwarzes Kleid ohne alle weltliche Zier und Pracht trügen und ein feines, züchtiges und eingezogenes Leben führten, damit kein Fünklein der papistischen, teuflischen Geistlichkeit an ihnen erscheinen möge. Diese Verorduung ist dadurch in hohem Grade merkwürdig und wichtig, daß die im Namen und auf Befehl der Herzoge handelnden Visitatoren den Grund dieses ihres Erlasses 1 ) vom 22. Oct. 1557 weitläuftig und klar angeben. Die Visitatoren begründen nämlich ihren Erlaß darauf, daß, wie das Kloster Malchow selbst angiebt,

"nachdem die drey closter Dobbertin, Ribbenitz vnd Malchow durch vnser g. F. vnd herrn denen von Adel, das sie die ihren darein geben mochten, zu pleiben gnedigklich zugesagt",

es

"an dem sei, daß vnser gnedige fursten vnnd herrn der vnderthenigen Landschafft auf vnderthenigs bitten gnante drey Clöster gnedigklich zugesagt"

haben, und erklären die fürstliche Willensmeinung dahin, daß es

"ihrer F. G. gemuth vnd meynung sei, das die vom Adel, welche es von noten, ire kinder oder freundinnen, so zur weldt nicht dienen, lahm, kranck oder veraltet sein, ohne alle geistliche Cleider, alle kappen, platten vud ander Narrenwergke in gedachte Closter, als des Adels hospitaln, geben vnnd bringen, welche auch mit keinen gelübden darein zu pleiben verstrickt, noch verhafftet sein mögen".

Es ist durch diesen wichtigen Erlaß also völlig klar, daß schon im J. 1557 die Anweisung der drei Landesklöster geschehen war, deren Ueberweisung erst im J. 1572 vor sich ging.

Das Kloster Malchow wird sich in den Bescheid gefügt und die Anweisung der ViSitatoren ausgeführt haben. In den ältern Geschichtsbüchern wird auch immer angenommen, daß im J. 1557 die Reformation im Kloster Malchow eingeführt 2 )


1) Vgl. Anlage Nr. 2.
2) Vgl. Thomae Lutherus biseclis., S. 45, und Schröder Wismar. Erstl. S. 110.
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worden sei. Die malchowschen Jungfrauen scheinen den übrigen in jener Zeit immer ein gutes Beispiel gegeben zu haben. Im J. 1578 versprachen die dobbertinschen Jungfrauen, sich in der Tracht zu halten, wie die malchowschen. Für den ruhigen Geist im Kloster Malchow spricht der Umstand, daß nie darauf gedrungen ward, dieses Kloster zu visitiren. Als Malchow im J. 1580 visitirt ward, gab die Priorin Anna Rohr zu Protcoll, daß sie früher oftmals um eine Visitation gebeten habe und es wohl wünschenswerth gewesen sei, daß dieselbe vor etlichen Jahren vorgenommen wäre. Die Visitatoren hatten nur wenige Dinge zu rügen, z. B. das Anzünden von Lichtern 1 ) in der Kirche bei Sterbefällen, fanden aber sonst alles in Ordnung.

Anders stand es in den Klöstern Dobbertin und Ribnitz, in denen der Papismus in vollster Blüthe stand. Als aber diese beiden Klöster häufig "öffentliches Aergerniß" gaben und die Landesherren eine allgemeine Visitation vorbereiteten, nahmen sie auch in ernstes Bedenken, die Klöster Dobbertin und Ribnitz visitiren zu lassen, um die Mißbräuche abzuschaffen und die Jungfrauen wenn möglich zum evangelischen Glauben zu bringen.

Zuerst wagte der Herzog Johann Albrecht einen Versuch auf das Kloster Ribnitz und sandte im Anfange des J. 1556 in den Personen des güstrowschen Superintendenten M. Gerhard Oemeke, des rostocker Professors Dr. David Chyträus und des M. Georg Reiche, Pastors zu St. Nicolaus in Rostock, eine Commission nach Ribnitz ab, um die Pfarre zu visitiren. Die Stadt Ribnitz war lange Zeit in großer Unordnung gewesen, indem sie, neben auftauchenden gewaltsamen lutherischen Regungen, der Tummelplatz nicht allein papistischer, sondern auch heftiger wiedertäuferischer Umtriebe gewesen war. Die Aebtissin des Klosters Ribnitz hatte eine große geistliche Gewalt, indem sie nicht allein Regentin des Klosters, sondern auch Patronin der Pfarrkirche der Stadt war. Die Herzogin hielt im Kloster noch eine völlig katholische Ordnung aufrecht: sie hatte im Kloster noch einen Gardian Ludolph Lindtwedel von Hannover ("der letzte Gardian", noch 1565,) und einen Beichtvater Hans, welche beide eifernd katholisch waren; die Pfarre hatte sie "einem ihres Ordens genannt Jacobus


1) Man entschuldigte das Anzünden von Lichtern damit, daß den Leichen adeliger Personen in Waren und Malchow Lichter vorgetragen seien und das man es bei diesen nicht abgeschafft habe. Daher sind die sogenannten Stammlichter noch ein rein katholischer Gebrauch.
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Schröder verliehen, der ein Franziskanermönch gewesen war". Als am 14. Jan. 1556 die Visitatoren ihre Arbeit begannen, ließ ihnen die Herzogin Aebtissin durch ihren Amtmann sagen, daß sie als Domina und Patronin der Pfarrkirche zu Ribnitz einem ihres Ordens Jacobus Schröder die Pfarre verliehen habe, den sie als tüchtig zu dem Pfarramte erkannt habe und ihm die Zusage zu halten bedacht sei. Die Visitatoren beriefen jedoch den Pastor zum Examen, der aber auf die Fragen "zum mehrern Theil unbequem und ungeschickt, als der keine ordentliche Summa christlicher Lehre gelernt hatte, zum Theil auch unrecht und gottlos antwortete". Daher erklärten die Visitatoren, "daß sie einen andern gottseligen, gelehrten und treuen Pastor verordnen müßten, worauf die Aebtissin erwiederte, sie werde vor Ostern einen andern Pastor vociren und den Visitatoren zum Verhör zuschicken". Hiemit mußten die Commissarien sich einstweilen zufrieden geben. Auch erklärte die Aebtissin, "sie habe von den Herzogen, ihren Vettern, mündlich und schriftlich Zusage, sie unbetrübt bei ihrer Religion bleiben zu lassen", worauf die Visitatoren erwiederten, diese Zusage könne nicht von der Stadt und den Unterthanen gelten, und fortfuhren, die Ansichten der einzelnen Bewohner der Stadt genau zu prüfen.

Mit Dobbertin glaubte der Herzog Johann Albrecht wohl leichter umspringen zu können, da keine bedeutende Persönlichkeit daselbst lebte. Der Herzog schreibt eigenhändig in seinem Tagebuche:

"1556. Nov. 2. Den Tag hob ich selbes die abgotterey zu Dobbertin bei den nuhnen abgeschaffet".

So entschieden erfolgreich der Herzog auch überall wirkte, so traf er doch hier bei den "Nonnen" einmal auf einen so hartnäckigen Widerstand, daß sein persönliches Einschreiten spurlos vorüberging.

Im J. 1557 beschlossen die Herzoge, eine allgemeine Kirchen=Visitation in Gemäßheit der erlassenen Kirchenordnung in ihren Landen vorzunehmen, und bestellten dazu die rostocker Professoren Dr. Georgius Venetus und Dr. Tilemannus Heshusius, den Superintendenten M. Gerhard Oemeke zu Güstrow, den M. Johannes Frederus, Pastor zu St. Marien in Wismar und nachmaligen Superintendenten, und die Notare M. Simon Leupold, herzoglichen und Visitations=Secretair, und Peter Weffing; der güstrowsche Superintendent Oemeke, dessen Bestellung der Herzog Johann Albrecht nicht beabsichtigt hatte, weil er nicht beliebt war, ward auf des Herzogs Ulrich von

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Güstrow Wunsch in die Commission genommen. Die Instruction für die Visitatoren ward am 27. Febr. 1557 erlassen.

Nach der ersten Ansicht der Herzoge sollten sich die Visitatoren sogleich nach Güstrow begeben, um dort die früher angefangene Visitation zu vollenden, und darauf die Visitation der Klöster Ribnitz und Dobbertin vornehmen. Der Herzog Johann Albrecht wünschte aber, daß die Visitatoren zuerst nach Ribnitz und dann nach Dobbertin gehen sollten; der Herzog Ulrich verlangte und erwirkte dagegen, daß zuerst die Visitation des Klosters Dobbertin vorgenommen ward, weil "dort die Abgötterei gleich so groß und grob sei, als zu Ribnitz". Selbst gegen des Herzogs Ulrich eigenen Wunsch mußte die Visitation von Güstrow der zu Dobbertin nachstehen. Für die Visitation zu Güstrow und Dobbertin wurden von der Ritterschaft die Landräthe Christoph Linstow auf Lütgendorf und Christoph Hahn auf Basedow, für Ribnitz Gebhard Moltke und Joachim Preen, späterhin noch Jürgen von der Lühe auf Kölzow für Güstrow und Ribnitz beigeordnet.

Die Visitatoren wurden in der Instruction vorzüglich angewiesen, den Papismns im Kloster Ribnitz abzuschaffen und in Dobbertin, wie in Ribnitz zu verfahren; namentlich wurden die Visitatoren beauftragt, der Aebtissin von Ribnitz, "damit sie einen Ernst der Sache vermerke", zu erklären: die Herzoge hatten gehofft, sie die Aebtissin würde ihrem Beispiele gefolgt und durch gelehrte Leute den falschen Gottesdienst abgeschafft haben, da dies aber bisher unterblieben sei, so ließen sie freundlich bitten, christliche Lehrer zu bestellen und gottselige Ceremonien aufzurichten; würde sich die Aebtissin hiergegen auflehnen, so seien die Herzoge Amts halber gedrungen, die Abgötterei und die verführerische Lehre und alle unchristlichen Gesänge und Ceremonien abzuschaffen, auch die Jungfrauen 1 ), welche davon nicht abstehen wollten, im Kloster nicht zu dulden. Wenn die Aebtissin die Reformation nicht hindern wolle, so sollten sie und die Jungfrauen die Zeit ihres Lebens keinen Mangel leiden, auch solle für diesen Fall vom Kloster nichts verrückt werden; es solle auch den Kloster=Jungfrauen frei stehen, ihre alte Kleidung zu behalten oder abzulegen, und, da es ihnen gelegen, sich mit ihrer Freunde Rath und Bewilligung in den christlichen Ehestand zu begeben, für welchen Fall ihnen aus des Klosters Einkünften dazu Förderung und Hülfe geschehen solle. Die Visitatoren erhielten daneben aber die gemessene


1) Auf Verlangen des Herzogs Ulrich ward statt des Wortes "Nonnen" das Wort "Jungfrauen" in die Instruction gesetzt.
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Anweisung: "In den Jungfrauen=Klöstern sollen alle unchristliche Ceremonien abgeschafft und christliche Prediger verordnet werden, und sollen die Jungfrauen in den Chor gehen, also daß sie jedermänniglich sehen kann, und Gottes Wort daselbst mit Fleiß hören, ihr Leben auch mit christlichem Wandel und Empfangung des hochwürdigen Sacraments darnach richten, und da etliche darunter befunden werden, die von der Papisterei nicht abstehen wollten, so sollten diese im Kloster nicht geduldet, sondern ihren Freunden stracks wieder heimgeschickt werden, um bei ihren Freunden die Sache einen Monat zn bedenken, ob sie die Religion annehmen und im Kloster bleiben wollten oder nicht".

Mit dieser entschiedenen Instruction kamen die Visitatoren im Kloster Dobbertin an und eröffneten am 24. März 1557 Vormittags die Visitation im Reventer des Klosters. Es waren gegen 30 Nonnen, alle adeliger Herkunft, im Kloster. Priorin des Klosters war damals Elisabeth Hobe, aufrichtige Papistin, jedoch zum Gehorsam geneigt; außerdem lebte im Kloster noch eine "alte Priorin", Hippolita Gans, welche sich zurückgezogen und keine bedeutende Wirksamkeit mehr hatte, auch gerne that, was man wollte. Im Anfange ließ sich die Sache ziemlich glimpflich an und die Priorin, welche ziemlich gewandt und zuerst vielleicht etwas schwankend war, erklärte im Namen der versammelten Nonnen 1 ): daß sie gerne das göttliche Wort hören, aber nicht zum Abendmahle unter beiderlei Gestalt gehen, jedoch Gott bitten wollten, daß der heilige Geist sie erleuchte, denn die Herzoge hätten sie nicht zum Glauben zu zwingen; deshalb könnten sie den Herzogen darin nicht gehorsamen, wollten jedoch sonst denselben gerne unterthänig sein. Die Priorin erklärte für sich, sie wolle nicht halsstarrig sein, könne aber so eilends nicht dazu kommen, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt zu nehmen; einige baten, ihnen Zeit bis zur nächsten Visitation zu gönnen, andere baten um Prediger, welche nicht schölten, um sich unterweisen zu lassen; einige waren aber hartnäckig und wollten bei ihrem alten Glauben leben und sterben und lieber "vor ein Schwert sitzen gehen", als die Lehre der Evangelischen annehmen. Nur zwei erklärten, daß sie gerne das Abendmahl unter beiderlei Gestalt, wie Christus es eingesetzt, empfangen und den Katechismus fleißig lernen wollten, bekannten auch, daß im Kloster viel Abgötterei getrieben werde: diese beiden waren Margarethe von Wangelin und Elisabeth von Hagenow;


1) Vgl. das Protocoll im Auszuge in der Anlage Nr. 1.
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Die aufrichtigste war Margarethe von Wangelin, welche schon viele Jahre ihres Glaubens wegen die härteste Behandlung im Kloster hatte erdulden müssen. - Trotz aller Verbote und Ermahnungen gingen dennoch die Nonnen in der nächsten Nacht auf den Chor, da es das Fest der Verkündigung Mariä war, und sangen die Nacht hindurch die Zeiten, als wenn nichts vorgefallen wäre. Am folgenden Tage, den 25. März, ward den Nonnen evangelisch gepredigt und unter ernster Ermahnung ihr Ungehorsam hart gestraft. Dies schien auch fruchten zu wollen, denn am 26. März versicherte die Priorin mit Hand und Munde, daß sie

1) die andern Nonnen dazu vermögen wolle, das wahre Wort Gottes zu hören, wenn man ihnen christliche Prediger geben werde;

2) es nicht hindern und nicht schelten wolle, wenn eine von den Jungfrauen das Abendmahl unter beiderlei Gestalt empfangen wolle;

3) es auch gerne sehen werde, daß ihre bisherigen Gesangbücher nach der heiligen Schrift corrigirt, gebessert und geändert würden;

4) es nicht verhindern wolle, daß die ärgerlichen Bilder weggethan würden.

Darauf erklärte die ganze Versammlung und jede Jungfrau insonderheit "mit Hand und Munde", daß sie diese 4 Artikel und alles, was die Priorin gelobt habe, halten wollten. Durch dieso Versicherung ermuthigt, gingen die Visitatoren in den Chor und ließen die Heiligenbilder, welche zum Theil aufgeputzt und geziert da standen, von dem Chore, den die Nonnen auch ohne Widerstand geöffnet hatten, nehmen und im Beichthause verschließen. Bis gegen das Ende ging alles nach Wunsch. Als die Visitatoren aber ein großes Marienbild antasteten, schrien einige, es möge ein Wunder thun und die Verräther zur Erde schlagen; als aber dennoch das Bild fortgetragen ward, fielen die meisten Nonnen vor demselben nieder zur Erde, als ob die göttliche Majestät selbst vorüberginge und ließen sich vernehmen, sie wollten die Maria anrufen, weil es ihnen warm zu Herzen gehe. Die Visitatoren ließen sich aber nicht irre machen und schafften das Bild fort; der Superintendent Oemeke verschloß und versiegelte die Thür und befahl dem Klosterhauptmann und Hofmarschall Jürgen von Below den Schlüssel. Schließlich lieferten die Nonnen noch einige Gesangbücher aus, wofür jedoch der Hauptmann geloben mußte, daß nichts herausgeschnitten, sondern darin nur verbessert würde, weil sie dies nur bewilligt

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hätten. Endlich sagten doch die Verständigem zu, Gottes Wort hören und diejenigen nicht hindern zu wollen, welche zum Tische des Herrn gehen wollten.

Da nun im Aeußern die Hauptsachen erreicht waren, so ward hiemit die Visitation einstweilen ausgesetzt, um sie nach Gutbefinden späterhin wieder fortzusetzen.


Die Visitation des Klosters Ribnitz unterblieb einstweilen.


Kaum hatten aber die Visitatoren dem Kloster Dobbertin den Rücken gewandt, als das alte Leben im Kloster von vorne wieder anfing. Als nun die Herzoge den Ungehorsam und die Gottlosigkeit der Nonnen erfuhren, verordneten sie wiederum die Visitatoren Venetus, Heshusius und Frederus mit zwei Secretairen, um das Werk der Visitation fortzusetzen. Am 3. Sept. 1557 waren schon des Morgens zwischen 7 und 8 Uhr die Visitatoren zur Stelle; da aber der Hauptmann als Hofmarschall zu Hofe verschrieben war, so wurden die Visitatoren nur vor das Sprachfenster des Klosters gelassen. Als hier die Visitatoren die Nonnen an ihr Versprechen und den Abschied erinnerten, erwiederte die Priorin: Sie erinnerten sich wohl, daß sie zugesagt hätten, zur Kirche zu gehen und Gottes Wort zu hören; sie hätten aber kein anderer Gotteswort gemeint, als was die Kirchenväter Augustinus, Ambrosius, Hieronymus und Gregorius geschrieben, und das sei die rechte alte christliche Lehre; die lutherische Lehre aber sei eitel erdichteter und erfundener Menschentand und die lutherische Predigt nur eitel Menschengedicht. Darum wollten sie von der alten, heiligen, christlichen, römischen Kirche nicht abstehen, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt nicht empfangen und ihre Gesänge nicht ändern lassen. Deshalb wollten sie auch ihr Kloster den Visitatoren nicht öffnen, denn sie wüßten nicht, daß sie groß mit ihnen zu reden hätten; was ihnen gesagt werden sollte, könnten sie durch das Gitter wohl hören. Ihre Fürsten seien gnädige Herren; es seien aber nur "Zututer", die nirgends zu bleiben wüßten, welche ihre Landesfürsten gegen sie verführten. Schließlich erbat die Priorin sich die Gesangbücher zurück.

Als während der Zeit der Hauptmann v. Below angekommen war, erhob Margarethe v. Wangelin in der Versammlung die wehmütige Klage, daß sie in acht Jahren das heilige Sacrament nicht genossen habe, es aber nicht im

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Kloster, sondern an einem andern Orte genießen wolle, wo sie es mit Frieden genießen könne. Da riefen die Nonnen höhnisch: "J Jesus, Margrete, wat seggt ji? Wi hefft ju wat to leide gedan? Oder wie weret, wenn ji dat nicht entfhangen darft?" Da antwortete Margarethe von Wangelin: "Das thut ihr, denn ihr habt mich etliche Male Gottes Wortes halber in euer Capitelhaus geführt und mir meinen Rücken dermaßen zugerichtet, daß ich es keinem Menschen klagen kann. Damit ihr nun nicht sagen sollt, ich gebe euch hinter eurem Rücken an, so will ich euch hiemit in Gegenwart des Hauptmanns angezeigt und gesagt haben". Späterhin ließ sie den Hauptmann noch einmal an das Sprachgitter bitten und flehete mit Thränen in den Augen, daß er an ihren Bruder schreiben wolle, er möge sie um Gottes willen aus dem Kloster holen, damit sie der Gefahr ihres Leibes und der Seele entgehe. Mit solchen Verhandlungen waren fünf Tage hingegangen! Am 8. Sept. gab die Priorin den endlichen Bescheid: 1) sie wollten Gottes Wort hören, wenn es der römischen Kirche, bei der sie bis zum Ende beharren wollten, gemäß wäre; 2) über das Sacrament unter beiderlei Gestalt, ob es Recht sei, hätten sie kein Urtheil; sie würden es aber nur nehmen, so wie Gottes Wort hören von einem Prädicanten, der keine Frau habe; 3) sie wüßten in ihren Gesängen nichts zu ändern; 4) sie wollten auch Gottes Wort an keinem andern Orte hören, als auf ihrem Chore.

Da nun trotz aller Güte und Unterhandlung von den Nonnen nichts zu erreichen war, so ward einstweilen die Verhandlung abgebrochen, um eine landesherrliche Instruction einzuholen.

Bis diese ankam, fingen die Visitatoren an, die Kirchen des Amtes Goldberg zu visitiren; es wurden vom 9. bis 15. Sept. die Pfarrkirchen zu Goldberg, Techentin, Woosten, Prietz, Benthen, Dobbin bei Krakow und Serrahn visitirt.

Nachdem während der Zeit die herzoglichen Instructionen eingelaufen und die Visitatoren nach Dobbertin zurückgekehrt waren, ward am 17. Sept. in Gemäßheit der herzoglichen Befehle von den Visitatoren die "Execution" erkannt und vollstreckt. Die Visitatoren beschieden die beiden Priorinnen vor sich und trugen ihnen auf, allen Nonnen zu gebieten, daß eine jede ruhig in ihrer Zelle verbleibe, da man ihnen den obern Chor zumauern und eine Thür aus dem Kreuzgange in die Kirche zu einer abgeschrankten Kapelle der Kanzel

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gegenüber durchbrechen werde. Schließlich verkündeten die Visitatoren den Priorinnen, daß man ihnen sechs Wochen Frist gebe, ihre Abgötterei zu verlassen und sich der wahren christlichen Religion zuzuwenden, widrigenfalls die Landesfürsten nach Ablauf dieser Frist diejenigen Nonnen, die sich nicht bequemt haben würden, auf einen Wagen setzen und ihren Verwandten zuschicken würden.

Und nun schritten die Visitatoren sogleich zur Ausführung den Zugang zu dem obern Nonnenchore zumauern zu lassen. Da brachen alle weiblichen Leidenschaften in so heftigem Grade los, wie dieselben wohl nirgends so grell als in Nonnenklöstern sich zu entfesseln pflegen und wie sie sich schon in der Behandlung der Margarethe v. Wangelin und in vielen Schimpfreden offenbart hatten. Als die Mauersteine herbeigetragen wurden, fielen die Nonnen mit großem Heulen und Schreien vor der Chortreppe zur Erde; einige sangen: Salve regina misericordiae, andere: Christe, qui es lux et dies, andere: Defensor noster aspire; einige weinten, andere schrien Zeter, und es war ein solches Geplärr durcheinander, daß es zu verwundern war. Dabei hielten sie die Thür und die Treppe zum obern Chor so fest besetzt, daß vom Kloster Niemand hinauf kommen konnte. Als nun die Visitatoren in die Kirche gingen, um zu sehen, ob man nicht die Thür aus der Kirche im untern Chor öffnen könne, schlossen die Nonnen mittlerweile das Kloster zu. Da ließen die Visitatoren die nördliche Thür der Kirche einschlagen und die Bauern eintreten. Nun begann ein förmliches Gefecht in der Kirche; so wie die Bauern in die Kirche traten, warfen die Nonnen mit Steinen und Blöcken und gossen viel Wasser hinab, das sie alles auf den Chor geschafft hatten, um sich zu wehren. Als endlich genug Volk sicher gestellt war und man drohete, die Thür vom untern Chor in den obern einzuschlagen, da ergaben sich die Nonnen und schlossen die Thür gutwillig auf. Dennoch stellten sich noch etliche in die Thür und jagten einige Male die Maurerleute fort; andere gingen auf den Chor, indem sie sagten, man solle sie dort vermauern, dort wollten sie todt hungern, und als man sie beschwichtigend dahin gebracht hatte, ins Kloster zu gehen, standen sie oft stille, und schalten, vermaledeieten und verfluchten die Vistiatoren, und wünschten allen denen, die Rath und That zu dem Verfahren gegeben, daß diese von der Hand Gottes gerührt werden und verlahmen sollten an Händen und Füßen, anderer ehrenrühriger Worte nicht zu gedenken.

Darauf ward auch die Thür von dem Kreuzgange zum

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obern Chore zugemauert. Aber der Kampf war noch nicht zu Ende. Als man anfing, auch an der "Gerbekammer" (Sakristei, zum Anlegen der priesterlichen Gewänder) zu arbeiten, weil die Nonnen auch von dort einen Gang zu dem Chore hatten, fielen die Nonnen durch die Kirche wieder in den Chor und gebärdeten sich nicht anders, als ob sie rasend, unsinnig und toll wären, und stießen und schlugen die Diener von den Gesangbüchern, welche die Visitatoren zusammentragen ließen, so daß sie die Bücher mit großer Gewalt wieder eroberten und wieder mit sich ins Kloster nahmen. Jedoch ließen sich die Visitatoren nicht abhalten, auch die "Gerbekammer" zumauern zu lassen. In der nächsten Nacht wollten die Nonnen einige gottesdienstliche Gewänder und Geräthe heimlich über den See wegführen lassen. Da ereignete sich der Unfall, daß die beiden Schiffsleute das Schiff auf dem See umtraten und in den See fielen; der eine ertrank, der andere ward durch den Wademeister gerettet. Am andern Tage holten der Hauptmann und der Küchenmeister den Kahn mit dem Zeuge von dem See.

Nach diesem heftigen Auftritte ließen die Visitatoren den Nonnen wieder etwas Ruhe und visitirten am 18. Sept. das Dorf und die Pfarre zu Dobbertin. Ueber die Visitation zu Dobbertin vom J. 1557 sind zwei verschiedene Protocolle aufgenommen: eines über die Visitation des Klosters, welches die Vorgänge im Kloster genau schildert, und eines über die Visitation der Kirchen im Amte Goldberg, welches auch einen ganz kurzen Bericht über die Visitation des Klosters enthält, außerdem aber auch noch eine viel genauere Schilderung des Charakters der hervorragendsten Nonnen, als in dem Visitationsberichte über das Kloster enthalten ist.

Vom 19. bis 29. Sept. visitirten die Visitatoren die 4 unter dem Patronat des Klosters stehenden Kirchen zu Mestlin, Kogel, Lohmen und Dehmen. Es sah in allen diesen Gemeinden noch sehr traurig aus. In Dobbertin war Andreas Eberlin Pfarrer, nach dem Visitationsbericht "ein ungeschickter Mensch, der keinen Grund der christlichen Lehre anzuzeigen wußte und im Examen allezeit übel bestand, fast alt und unfleißig, den die Jungfrauen gar nicht haben wollten". Jedoch lobte die gute Nonne Elisabeth Hagenow, späterhin Priorin, ihn "als einen frommen Seelsorger". Man muß also wohl annehmen, daß unter diesem Prediger die Reformation im Dorfe eingeführt sei, da die Visitatoren nicht sagen, daß im Dorfe noch katholischer Aberglaube vorhanden sei. Jedoch befahlen die Herzoge am 23. Sept. 1557 den

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Visitatoren, "die Jungfrauen mit einem füglichen, gelehrten Prädicanten, der sie in Gottes Wort unterrichten könne, zu versorgen". Ueber die ersten protestantischen Prediger ist sehr wenig bekannt geworden; in den Jahren 1562 und 1567 ist von protestantischen Pastoren bei den Visitationen des Klosters die Rede, sie werden aber nicht mit Namen genannt. Cleemann im Archiv=Lexicon S. 164 nennt Michael Pauli 1569 und Joachim Krüger als die nächsten Pastoren. In Mestlin fanden die Visitatoren noch viel Abgötterei, viele aufgeputzte Bilder, Lichter und Opferstöcke mit Flachs und Wolle in der Kirche. Der Pastor Joachim Harney, seit 16 Jahren in Mestlin, war ein alter, schwacher Meßpfaffe, der gar nicht studirt hatte, ganz untüchtig, da er den Katechismus nicht kannte und von der Lehre nichts verstand, so daß er sich selbst für unfähig zum Predigtamte erklärte; dazu hatte er einen schrecklichen Schaden, indem ihm das linke Auge über zwei Faust dick aus dem Kopfe heraushing. Seine Frau wußte den Katechismus auch nicht, desgleichen der Küster, des Pastors Sohn, der "zu Lübeck studirt hatte" und den der Vater zu seinem Nachfolger empfahl. In Kogel war Nicolaus Vogelsang Pastor, der nicht studirt hatte und früher Küster zu Kogel gewesen war; dieser war jedoch ein fähiger und begabter Mensch, der nachstudirt hatte und gut zu antworten verstand: er wußte den Katechismus, verstand die Glaubenslehren, hatte die deutschen Bücher fleißig gelesen und wußte gut zu trösten und zu predigen. Auch der Küster hatte den Katechismus gut gelernt. In Lohmen war Joachim Rosenow seit 4 Jahren Pastor, ein alter Mann, ganz ungeschickt in der Lehre, der früher Küster gewesen war und noch im Cölibat lebte; er wußte den Katechismus nicht und verstand nicht einen Artikel recht. In Dehmen war Georg Lundt seit Johannis Pastor, ein alter Mann, der im Examen bestand.

Während der Zeit hatten sich die Jungfrauen gegen den Klosterhauptmann erklärt, daß sie sich der Kirchenordnung in Predigthören und andern Ceremonien gleichmäßig verhalten wollten. Die Herzoge nahmen in einem Schreiben der Nonnen das Anerbieten derselben mit Danksagung an und versprachen ihnen Schutz und Erhaltung ihrer Güter, befahlen auch den Visitatoren, ihnen die Kirchenordnung zuzustellen und gute Ceremonien auszurichten. Als die Visitatoren nach Dobbertin wieder zurückgekommen waren, gingen sie am 30. Sept. zuletzt an das Sprachgitter und forderten die Nonnen auf, in Folge ihres Versprechens und auf herzoglichen Befehl die christliche Religion anzunehmen, für welchen Fall ihre Güter unverrückt

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bei dem Kloster bleiben sollten. Da schrien alle zugleich mit boshaftem Gemüthe auf: S. Hieronymus, Augustinus, Ambrosius und Gregorius seien wohl solche heilige, gelehrte Leute gewesen, als die Vistiatoren nicht seien, und Säulen der heiligen christlichen Kirche; was diese vorgeschrieben und der heilige Vater, dem wollten sie nachleben; den Chor habe man ihnen zugemauert, aber Herz und Mund stehe ihnen noch offen, die Zeiten zu lesen, so lange sie lebten; ihr Leben lang würden sie nicht in die Kirche, wo ihnen ein Ort zugerichtet sei, gehen und die Gesänge der lutherischen Kirche nicht singen: sie wüßten Alles viel besser, als sie es lernen könnten. Zum Schlusse gaben die Nonnen den Visitatoren den Rath, sie möchten nur dachen daß sie fortkämen und ihre Bücher mitnehmen.

Da nun alles Bemühen vergeblich und kein Versprechen zuverlässig war, so gaben die Visitatoren nach einem eifrigen Bemühen von vier Wochen den Nonnen den endlichen Abschied: "Die Herzoge würden hinfort auf andere Mittel und Wege denken und ihnen andere Visitatoren, nämlich einen Haufen Einspänniger 1 ) schicken, die nicht sanfmüthig mit ihnen umgehen, sondern die Gottlosen mit Gewalt aus dem Kloster führen und ihrer Verwandtschaft zuschicken würden, damit ihrem Muthwillen gewehrt und vorgekommen werde". Und damit hatte diese Visitation ein Ende.

Dies geschah um dieselbe Zeit, als die Herzogin Mutter Anna in ihrem papistischen Streben die Visitation ihrer Leibgedingsämter Lübz und Crivitz abwehrte.

Diese gewaltsame und höchst merkwürdige Bewegung war jedoch nur ein Vorspiel zu viel heftigern Auftritten, welche sich nach mehrern Jahren wiederholten, als man dergleichen kaum noch erwarten konnte.

Darauf wurden am 2. und 3. Octbr. die Klosterpfarren Lärz, Schwartz und Sietow visitirt. Lärz und Schwartz waren damals combinirt; der Pastor zu Lärz, Thomas Zander, ein armer, alter, zitternder Mann, war 43 Jahre im Amte gewesen und kannte den Katechismus gar wenig; er hatte einen großen Sohn, der kaum das Vaterunser wußte.

Die ganze geistliche Verfassung des ganzen Klosteramts war also im allerhöchsten Grade traurig und bedurfte eines ernsten landesherrlichen Einschreitens.


1) Einspänniger, d. i. Gensdarmen, nach heutigen Begriffen.
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Auf dem Rückwege visitirten die Visitatoren noch Bellin, adeligen Patronats, und fanden hier in dem Pastor Johann Besenthal "einen jungen Mann", der 8 Jahre im Amte gewesen war und im Examen wohl bestand.


Nach Vollendung der ersten Visitation des Klosters Dobbertin dachten die Herzoge daran, auch die Visitation zu Güstrow und im Kloster Ribnitz vornehmen zu lassen. Nach dem ersten Beschlusse der Herzoge sollte die Visitation zu Dobbertin, Güstrow und Ribnitz vorgenommen werden. Der Herzog Ulrich besann sich aber und erließ am 22. bis 24. Sept. Verordnungen, nach welchen er eine gemeinschaftliche Visitation zu Güstrow ablehnte, da nur noch das Hospital zu St. Georg zu visitiren sei und er in Güstrow allein visitiren lassen wolle. Die Vistiation zu Ribnitz, über welche bis jetzt leider wenig bekannt geworden ist, wird aber vor sich gegangen sein. Es ist eine Verordnung der beiden Herzoge, d. d. Vicheln am 23. Sept. 1557, vorhanden, durch welche sie den Visitatoren und Christoph v. Linstow befehlen, sich demnächst nach Ribnitz zu begeben und dort die Visitation mit allem Fleiße zu fördern. Auch ist ein Commissorium beider Herzoge für Jürgen von der Lühe auf Kölzow, d. d. Vicheln den 23. Sept. 1557, vorhanden, durch welches demselben aufgetragen wird, nachdem die Visitation im Amte Dobbertin fast vollendet sei und zunächst die Visitation zu Güstrow und dann zu Ribnitz vorgenommen werden solle, sich von Stund an zu erheben und sich zu den Visitatoren nach Güstrow zu verfügen, um die Visitation des dortigen Amtes vollbringen zu helfen, und wann dies geschehen sei, sich nach Ribnitz zu begeben, um dort die Visitation mit ausrichten zu helfen, bei der Aebtissin die Sachen nach der gegebenen Instruction auszuführen und sich hierin in nichts verhindern zu lassen, vielmehr alle eigenen Sachen hintenanzusetzen. Wenn nun auch im Kloster nichts wesentliches durchgesetzt ward, indem man offenbar die Herzogin Aebtissin schonen wollte, so ward doch ohne Zweifel die Reformation in der Stadt durchgesetzt. In dieser Zeit muß es nämlich geschehen sein, daß die Herzoge den M.Thomas Holzhüter zum Pfarrer von Ribnitz einsetzten und ihm den Johannes Isensee als "Capellan" zur Seite gaben. Die Zeit ihrer Berufung hat noch nicht ermittelt werden können; jedoch ist so viel gewiß, daß beide im Anfange des J. 1562 im Amte wirkten. Cleemann im Archiv=Lexicon giebt S. 348 und 361 an, daß die beiden Prediger im J. 1554 zu Ribnitz angestellt

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seien; es wird dieses Jahr eben so unrichtig sein, als die Angabe, daß Holzhüter 1559 entlassen sei, während er doch sicher bis 1565 in Ribnitz wirkte; wahrscheinlich wurden beide im J. 1557 berufen. Im J. 1556 war noch Jacob Schröder, ein ehemaliger Franziskaner=Mönch, Pfarrer zu Ribnitz (vgl. oben S. 107 flgd.).

Hiemit scheinen andere Nachrichten nicht übereinzustimmen. In dem Nachtrage zu der handschriftlichen Chronik des Klosters Ribnitz von Slagghert 1 ) wird gesagt, daß im J. 1560 Johann Hennekin von Warin, ein ehemaliger Mönch, Beichtvater im Kloster Ribnitz gewesen sei; es wird aber hinzugefügt, daß er vorher 28 Jahre an der Jacobikirche zu Rostock Prediger gewesen, im J. 1558 wegen seiner falschen Lehre von den Herzogen vertrieben worden und von dort nach Ribnitz gekommen sei, wo er 8 Jahre an der Pfarrkirche und 3 Jahre im Kloster gewirkt habe, bis er im J. 1569 gestorben sei. Wenn er 1558 an die Pfarrkirche gekommen wäre und hier 8 Jahre lang gepredigt hätte, so würde er grade so lange an derselben Kirche gedient haben, als Holzhüter und Isensee. Von der Nachricht kann nur richtig sein, daß Hennekin während der Zeit der beiden protestantischen Prediger Beichtvater und Prediger im Kloster war. Und hiemit stimmt auch die gewiß richtigere Nachricht überein, welche Grapius in seinem Evangelischen Rostock S. 529 giebt:

"1556. Johannes Heinekinus Prediger zu S. Jacob wird wegen des Papismi enturlaubet. Selbiger begibt sich nach Ribnitz und wird daselbst Prediger am jungfräulichen Kloster, woselbst er auch gestorben".

Beide ribnitzer Prediger, namentlich Holzhüter, waren strenge und eifrig lutherisch. Besonders ließ sich Holzhüter zum häufigen Schmähen hinreißen, wozu er bei der papistischen Richtung im Kloster wohl Veranlassung haben mochte. Im Anfange des J. 1562 beschwerte sich die Aebtissin, daß sich der "Pastor" zu Ribnitz unterstehe, die Herzogin und die


1) Vgl. Westphalen Mon. ined. IV, p. 886. - Der Nachtrag lautet:

"Ao. 1560 was Bichtvader Joh. Hennekin von Warin, de IX iar to Dantzig in St. Joh. Orden gewesen, toch in Walachien und predeke, quam 1527 bi Malchin to den Multzanen tom Rodenmohr und leerde Kinder; 1528 kam he nach Gilow und predeke XI (richtiger: II) Jahr, toch na Rostock und promoverde in Magistrum theologiae, ward to St. Jacob 28 jar Pastor, ward da vordreven ao. 1558 wegen siner falschen Lehre van den Vorsten to Mecklenborch, quam to Ribnitz, 8 Jar in der Parkirchen, 3 im Closter, und starf 1569".

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Klosterversammlung auf der Kanzel mit groben und unnützen Schmähreden anzugreifen und zu verunglimpfen; dies wolle sie nicht dulden, da sie "das reine Wort Gottes und die Sacramente handeln und reichen lasse, dasselbe auch angenommen habe und bekenne". Der Form nach war man also damals im Kloster Ribnitz schon einen Schritt weiter gekommen. Die herzogliche Regierung befahl daher am Sonntage Cantate dem Pastor, daß er sich des Schmähens gegen die Aebtissin, deren Diener und die Klosterversammlung auf der Kanzel gänzlich enthalten solle. Im J. 1565 verklagte die Aebtissin den Pfarrer Thomas Holzhüter wieder wegen heftigen Schmähens, unchristlichen Eiferns und unziemlichen Trotzes. Holzhüter vertheidigte sich in einer sehr entschiedenen Apologie, aus welcher hervorgeht, daß allerdings noch viele papistische Mißbräuche im Kloster herrschten.

Im J. 1565 gingen die beiden ribnitzer Stadtprediger in andere Berufskreise über. Im J. 1565 unterschrieben sie sich: "M. Thomas Holzhüter Pfarher zu Ribenitz" und "Johannes Isensee minister ecclesiae Ribinicensis". Am 16. Sept. 1565 bat die Aebtissin, ihren "wiederum angenommenen Pastoren Ehrn Benedictus Schröder" durch die Visitatoren einführen zu lassen. - Einstweilen schien man in Ribnitz durch die äußere Regelung des Klosters und der Reformation der Stadtpfarre zufrieden gestellt zu sein.


Alle Visitationen und Ermahnungen fruchteten in Dobbertin aber gar nichts: nach fünf Jahren war das Kloster Dobbertin "im päpstlichen Unflath noch eben so versoffen", wie zur Zeit der zweimaligen Visitation im J. 1557, und die Jungfrauen hatten der Fürsten väterliches Erbieten, auch wiederholte Strafung und Ungnade für nichts geachtet, sondern waren in allerlei Muthwillen und Ungehorsam fortgefahren. Auch im Kloster Ribnitz sah es nicht sauberer aus; vielmehr war glaubwürdig berichtet, daß die Nonnen zu Dobbertin "alte Meßpriester von Ribnitz" wo noch immer Mönche aller Art heimlich ihr Unwesen trieben, und von andern Orten holen und über den See ins Kloster führen ließen, um hier die Abgötterei zu bestättigen und anzurichten. Noch im Junii 1562, so klagte späterhin der Pastor Thomas Holzhüter zu Ribnitz, der freilich auf der Kanzel sehr eiferte, hatte die Aebtissin Herzogin Ursula von den ribnitzer Pfarrkindern sieben Pil=

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grime Wallfahrt nach Sternberg 1 ) gehen lassen, und die beiden gotteslästerlichen Mönche, der Gardian Ludolph und Bruder Hans, deren beste Kunst war, die lutherische Lehre zu schänden und zu lästern, wurden noch immer von der Aebtissin gehauset.

Da beschloß der Herzog Johann Albrecht im J. 1562, die Klöster nicht allein wieder zu visitiren, sondern auch endlich zu reformiren. Der Herzog nahm diesmal das Werk selbst in die Hand. Zuerst ging er nach Ribnitz; er schreibt eigenhändig in sein Tagebuch:

"1562. Sept. 15. Vier tage bin ich zu Ribnitz still gelegen vnd selbst visitirt vnd daselbst verordnung gemacht".

Darauf wandte sich der Herzog, in Uebereinstimmung mit seinem Bruder Ulrich, nach Dobbertin. Am 26. Septbr. 1562 gegen Abend kamen die beiden herzoglichen Brüder Johann Albrecht und Ulrich mit den verordneten Visitatoren und einigen Landräthen, so wie ihrem Hofgefolge in Dobbertin an. Von den Visitatoren sind nur der güstrowsche Superintendent Dr. Conrad Becker und der Dr. Boucke, Rath des Herzogs Ulrich, bekannt; Beistand leisteten der Hofmarschall Jürgen v. Below und der Klosterhauptmann Joachim v. Kleinow.

Der Herzog Johann Albrecht ging sogleich ins Kloster, um sich den der Lage der Dinge zu überzeugen; er schreibt eigenhändig in sein Tagebuch:

"1562. Sept. 26. Von Swerin bis Dobbertin, "alda visitirt die Nonnen".
- Sept. 27. Zu Dobbertin mit den Junckfrawen disputiret."

Nach dem Protocolle 2 ) ist "den 27. Tag Septembris durch J. F. G. dieser hochwichtigen Sache halber gerathschlagt und die Reformation durch die Herren Visitatoren schriftlich gestellt worden". Es wurden also förmliche, noch vorhandene Statuten ("Reformation") schriftlich entworfen, nach denen für die Zukunft das Leben im Kloster geregelt werden sollte.

Am 28. Sept., nachdem Alles ruhig, gründlich und wohl erwogen war, gingen die Herzoge mit den Theologen, den Land= und Hofräthen und dem Hofadel, also mit großer Feierlichkeit ins Kloster zu den Nonnen und ließen diesen durch ihre


1) Vgl. oben S. 20.
2) Vgl. das Protocoll in der Anlage Nr. 4.
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Theologen eine gründliche und aufrichtige Ermahnung halten, ihnen dann die Reformation vorlesen und ihnen endlich befehlen, sich darnach zu halten. Die Herzoge selbst richteten an die Nonnen herzliche, eindringliche Reden und der güstrowsche Superintendent Dr. Conrad Becker "that an sie eine herrliche, in heiliger göttlicher Schrift gegründete Ermahnung". Die Nonnen erklärten aber bestimmt, daß sie in ihrer Gottlosigkeit zu beharren bedacht seien. Nach "langem Widerbellen der Jungfrauen" ließen die Herzoge ihnen den Abschied verkündigen: die Herzoge begehrten ernstlich und stracks, daß sie die vorgelesene Reformation befolgen und das Abendmahl unter beiderlei Gestalt empfangen sollten; diejenigen, welche sich weigern würden, werde man auf Wagen setzen und ihren Verwandten zuführen, da das gottlose papistische Leben nicht länger zu dulden sei, die gehorsamen aber wolle man im Kloster willig unterhalten lassen. Da fielen alle Nonnen vor den Herzogen auf die Kniee und betheuerten, sie könnten ihnen darin nicht gehorsamen, und riefen dies noch hinter den Herzogen her, als diese ihnen den Rücken wandten und mit ihrem ganzen Gefolge davon gingen. Die ganze Verhandlung ward von Seiten der Herzoge höchst würdig und in vollkommener Uebereinstimmung geführt.

Nachdem die Herzoge mit dem Gefolge das Kloster verlassen hatten, schickten sie die Visitatoren wieder hinein, um mit den Nonnen zu reden und sie zum Gehorsam und gottseligen Leben zu ermahnen. Da die Nonnen aber das Kloster sogleich verschlossen hatten, so ging der Klosterhauptmann Joachim von Kleinow, der erfahrne ehemalige Hofmeister des Herzogs Christoph während dessen Aufenthalts in Paris, zu ihnen ans Sprachfenster und befahl ihnen im Namen und Befehl der Landesherren, das Kloster zu öffnen und die Visitatoren einzulassen. Darauf erwiederten die Nonnen: "sie könnten und wollten mit keinem Gelehrten reden, da sie wohl wüßten, was sie glauben sollten, und man ihnen dies nicht zu lehren brauche; darum wollten sie auch das Kloster nicht aufthun und jemand einlassen, würden die Fürsten sie aber zur Oeffnung zwingen, so würden sie die, welche hineinkämen, mit Steinen, Knüppeln und Bäumen hinausschlagen und werfen". Damit war das Aeußerste geschehen und das Maaß der Langmuth nach so langen Verhandlungen erschöpft.

Am 29. Sept. 1562 begann nun wieder die "Execution" des Abschiedes, indem die Herzoge durch ihr Gefolge jede Nonne besonders verhören und befragen ließen, ob sie die

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fürstliche Reformation befolgen wollten, oder nicht. Die Herzoge hielten sich an diesem Tage, wie es ihre Würde und das Recht erheischte, von den Verhandlungen mit den einzelnen Nonnen fern; der Herzog Johann Albrecht schreibt in sein Tagebuch:

"1562. Sept. 29. Den Tag still zu Dobbertin "cum Udalrico".

Das Einzelnverhör hatte nun auch nicht den gewünschten Erfolg.


Hier wird es passend sein, einen Blick auf die Persönlichkeit der damaligen Nonnen des Klosters, welche im Protocolle von 1562 verzeichnet sind, zu werfen. Es lebten zu jener Zeit 26 Nonnen und 10 Conversen im Kloster; die Conversen, welche noch nicht das Gelübde abgelegt hatten, kamen nicht zur Rede, da man auf sie keine Rücksicht zu nehmen hatte. Alle Nonnen des Klosters waren adeliger Herkunft und stammten aus solchen adeligen Geschlechtern, die in Meklenburg ansässig waren oder gewesen waren. Die Mehrzahl der Nonnen, welche im J. 1562 im Kloster lebten, waren dieselben, welche 1557 bei der Visitation vorhanden waren. Seit dem J. 1557 waren 6 abgegangen, wahrscheinlich gestorben, da sie zu den älteren gehörten, indem sie unter den ersten der Reihe nach verzeichnet waren, nämlich die alte Priorin Hippolyta Gans, Anna Clevena, Anna Parsenow, Anna Gamm, Margaretha Raven und Elisabeth von Have(?); von diesen war Hippolyta Gans schwach und willigte in Alles, Anna Clevena "eine alte Person, gar heftig und bitter, Margarethe Raven heftig in der Abgötterei, lästerte, fluchte, wüthete, wie die andern Nonnen". Dafür waren von 1557 bis 1562 folgende 6 hinzugekommen: Anna Bülow, Armgard Cramon, Anna Bülow, Margaretha Wardenberg, Emerentia Dessin und Emerentia Wardenberg, von denen wenigstens die letztern noch sehr jung waren.

Bei dem Einzelnverhör und den darauf folgenden Auftritten stellte es sich heraus, daß ungefähr die eine Hälfte bei ihrem alten Glauben verharrte, die andere Hälfte die Reformation annahm. Die halsstarrigen waren, nach der Reihenfolge zu schließen, größtentheils die ältern, die Gefügigen waren die jüngeren.

Diejenigen Nonnen, welche auf die Frage, ob sie die von den Herren ihnen vorgelegte Reformation annehmen wollten, größtentheils mit Nein antworteten und auswanderten, waren:

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  1. Elisabeth Hobe, die Priorin oder Domina.
  2. Catharina Pressentin, die Unterpriorin.
  3. Anna Bülow.
  4. Anna Koppelow.
  5. Dorothea Raven.
  6. Armgard Stralendorf.
  7. Elisabeth Hobe.
  8. Anna von der Schulenburg.
  9. Dorothea Grabow.
10. Catharina Hoge.
11. Ingeburg Hagenow.

Von diesen sagten die meisten nichts weiter als einfach Nein ("simpliciter negat"). Die Priorin, die Unterpriorin und Anna von Bülow sagten freilich Ja; es hatte aber mit diesen eine eigene Bewandtniß. Die Priorin Elisabeth Hobe war zwar im J. 1557 Anfangs schwankend gewesen, hatte aber doch späterhin für den Convent immer das Wort im katholischen Sinne geführt. Im Amts=Visitirbuche von 1557 wird von ihr gesagt: "Elisabeth Hoben, Priorissa und Domina, hält noch fest über der Abgötterei und will von den päpstlichen Lügen nicht ablassen, ist aber nicht so frech, wie viele andere; sie hat zugesagt, daß sie ihrer Obrigkeit gerne will gehorsamen, Gottes Wort gerne hören und die Versammlung dazu anhalten, jedoch könne sie nicht dazu kommen, selbst das Sacrament zu nehmen". Die Unterpriorin Catharina von Pressentin wird 1562 als "schlecht" ausgezeichnet ("dicat Ja, illa est mala"); im J. 1557 wird sie also geschildert: "Catharina Pressentin, Subpriorin, ist viel ungestümer als die Domina und hält sie zurück; an den gottlosen Büchern und der Abgötterei hält sie fest, ist frech und frevelt wider Gottes Wort". Beide glaubten auch wohl durch ihre Stellung verpflichtet zu sein, die Ordensregel nicht zu verlassen. Anna von Bülow sagte freilich Ja; diese scheint aber eine starke Intriguantin gewesen zu sein, indem sie sich später wieder ins Kloster schlich und hier den Papismus wieder zu erwecken suchte. Dorothea Grabow war eine von den halsstarrigen; wahrscheinlich war sie aus dem Hause Suckwitz und muthmaßlich diejenige, welche im J. 1562 den Auszug der katholischen Nonnen nach Suckwitz veranlaßte. Catharina Hoge (welche 1557 von dem kundigen M. Simon Leupold in seinem Concepte Hohe geschrieben wird, also aus dem Geschlechte der Hogen, mit dem Eselskopfe im Schilde, stammte) wird 1557 geschildert als "sehr verdächtig daß sie

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Gottes Wort nicht will annehmen, denn sie schweigt stockstille", im J. 1562 aber unangenehm genannt (non habet gratiam"). Von Ingeburg Hagenow, der "Schreiberin", welche die leidenschaftliche Anführerin und Aufhetzerin war, wird im J. 1557 gesagt: "Ingeborg Hagenow, die Schreiberin, steckt voller Abgötterei, ist giftig und bitter, verdammt unsere Lehre mit schändlichen Worten, flucht auch sehr schrecklich: "die Hand Gottes" und dergleichen Flüche, wie auch die andern Nonnen gethan haben"; im J. 1562 wird gesagt, daß sie die "schlechteste" von allen sei ("non habet gratiam est pessima").

Diejenigen Nonnen, welche die Reformation annahmen, waren:

  1. Margaretha Wangelin.
  2. Adelheid Pinnow.
  3. Elisabeth Bützow.
  4. Armgard Cramon.
  5. Elisabeth Hagenow.
  6. Anna Grabow.
  7. Margaretha Preen.
  8. Margaretha Pritzbur.
  9. Margaretha Wardenberg.
10. Emerentia Dessin.
11. Emerentia Wardenberg.

Von diesen War Margarethe Wangelin die begeisterte Protestantin und edle Dulderin, welche an 14 Jahre lang unter der giftigen Verfolgung der Nonnen, selbst durch blutige Schläge, schwer zu leiden gehabt hatte; im J.1557 wird von ihr gesagt: "Margarethe Wangelin ist wohl die gottesfürchtigste und frommste im ganzen Kloster", und im J. 1562 wird sie die "aufrichtigste und beste" genannt ("dicat Ja, est optima, quod dicat ex corde"); endlich ward ihr doch die Siegespalme, indem sie Priorin und erste evangelische Domina des Klosters ward: sie starb aber schon im J. 1569. Adelheid Pinnow war krank; sie war vom Schlage gerührt: im Verhöre heißt es: "ist kranck, geruret". Elisabeth Hagenow war 1562 eine der bessern ("est una ex melioribus") im J. 1557 wird von ihr gesagt: "Elisabeth Hagenow ist ein frommes Kind, bekennet Gottes Wort"; sie ward 1562 Unterpriorin und 1569 Priorin. Elisabeth Bützow ward 1562 Mithelferin der Priorin. Armgard Cramon wollte Anfangs die Reformation nicht annehmen ("non vult"), muß sich aber besonnen haben, da sie doch noch als die letzte

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der christlichen und gehorsamen Jungfrauen aufgeführt wird. Anna Grabow wird im J. 1557 genannt, aber 1562 wahrscheinlich mit Anna Gamm verwechselt, welche auch im Kloster lebte, aber früher gestorben sein muß. Anna Grabow, wahrscheinlich aus dem Hause Woosten, lebte noch um das J. 1572 im Kloster, ist also sicher in das Verzeichniß aufzunehmen: im J. 1562 wird von ihr gesagt, sie sei "erträglich" ("tolerabilis"). Emerentia Dessin und Emerentia Wardenberg waren noch "Kinder". Der Secretair M. Simon Leupold bemerkt in seinem Concepte des Visitations=Protocolles von 1557: Margaretha Pren, Elisabeth Hagenow, Anna Pritzbur und Margarethe Pritzbur seien die frommsten ("piissimae"). Anna Pritzbur änderte aber bis 1562 ihren Sinn, wie sich aus Folgendem ergiebt.

Drei Nonnen waren zu gar nichts zu bewegen und verharrten in ihrer Verstocktheit (sagten "Nein"), blieben aber doch trotzig im Kloster:

1. Anna Bülow.
2. Margaretha Kerberg.
3. Anna Pritzbur.

Von diesen hatte Anna Pritzbur im J. 1557 zu den frommsten gehört, seitdem aber ihre Ansicht geändert. Margarethe Kerberg (d. i. von Kirchberg) war eine heftige Person, auf welche leicht etwas Eindruck machte. In der ersten Visitation von 1557 "hatte sie sich still gehalten und lassen merken, sie wolle Gottes Wort gerne annehmen und hören"; aber in der zweiten Visitation von 1557 "hatte sich keine so ungestüm gehalten mit Schreien, Fluchen, Schmähen und Schlagen, als sie". Im J. 1562 verweigerte sie trotzig alles. Späterhin fügte sie sich wieder etwas, indem sie 1569 Unterpriorin ward. Von Anna Bülow ist es nicht gewiß, ob es die jüngere Anna Bülow war, welche sich späterhin wieder in das Kloster einschlich, oder die ältere, welche mit auswanderte.

Eine Nonne

Sophie Bülow

war krank im Kloster und kam deshalb im J. 1562 gar nicht zur Berücksichtigung. Vielleicht war ihre Krankheit aber nur Verstellung; denn im J. 1557 heißt es: "Sophie Bülow ist eine bittere Person, will sich nicht unterrichten lassen".

Wir haben also ziemlich genau den Bestand des Klosters im J. 1562:

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1) Die Reformation verweigerten und verließen das Kloster 11.
2) Die Reformation nahmen an und blieben im Kloster 11.
3) Die Reformation verweigerten und blieben im Kloster 3.
4) Krank war im Kloster 1.
26   Nonnen.
5) Dazu kamen Conversen, welche nicht befragt wurden, 10   Conversen.

Außer diesem Einzelnverhöre ward am 29. Sept. nichts weiter vorgenommen, als daß beide Parteien für sich beriethen und Beschluß faßten.

Am 30. Sept. Morgens 7 Uhr schickten nun die Herzoge die Visitatoren, den Hofmarschall v. Below, den Dr. Bouke und den Klosterhauptmann v. Kleinow wieder ins Kloster, um die Nonnen schließlich nach ihrer Willensmeinung zu befragen und ihnen kund zu thun, daß die Herzoge die Ungehorsamen stracks auf Wagen setzen lassen und ihren Verwandten zuschicken würden. Zehn Wagen standen auf dem Klosterhofe schon bereit. Da traten zuerst die beiden Verständigsten der Fügsamen und deren Führerinnen, Margarethe Wangelin und Elisabeth Hagenow, auf und baten, daß sie herausgelassen werden möchten, weil die Unterpriorin Catharine Pressentin mit ihrem Anhange ihnen an demselben Morgen früh, wahrscheinlich als die Wagen heranfuhren und die Jungfrauen den Ernst verspürten, einen "trefflichen Ueberfall" gethan und sie bezüchtigt hätten, daß sie die Fürsten nach Dobbertin verschrieben hätten, um das Kloster zu zerstören, weshalb sie ihnen weichen wollten. Da holten die fürstlichen Räthe die fürstlichen gemeinen Diener ins Kloster und hießen ihnen auf Befehl der Herzoge, die Boshaftesten hinauszuführen. Als nun die Diener zuerst die Ingeburg Hagenow, "als diejenige, welche alle andern an Ungehorsam und Bosheit übertraf", angriffen, um sie hinauszubringen, fielen ihr vier bis fünf der papistischen Nonnen in die Kappe (Nonnengewand) und zerrten sie in das Kloster zurück, während die Hofdiener sie nach der Thür hin zogen, so daß ihr die Kappe auf dem Leibe zerrissen und sie so aus dem Kloster gebracht ward; die übrigen Ungehorsamen wurden ihr nach aus dem Kloster gestoßen und hinausgeführt, bis zuletzt die Priorin und Subpriorin freiwillig den andern nachgingen. So wie sie aus dem Kloster auf den Hof kamen, nahmen sie Stöcke und Steine und warfen

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nach den Dienern, die sie hinausgebracht hatten, und lästerten, höhnten, fluchten und schalten jedermann; besonders wüthend gebärdete sich Ingeburg Hagenow, welche in ihren zerrissenen Kleidern über den ganzen Hof lief, fluchte und schalt und mit Knütteln und Steinen warf, als ob sie besessen wäre. Obgleich die Herzoge sie zuletzt noch wiederholt zur Vernunft ermahnen und ihnen alles Gute entbieten ließen, so war doch alles vergeblich. Da gaben die Herzoge den Befehl, sie auf die Wagen zu setzen und ihren Verwandten zuzuschicken. Nun wollten sie aber die Wagen nicht besteigen und Ingeburg Hagenow trat vor und rief: "Wenn ich Euch alle verschlingen oder dem Teufel in den Rachen werfen könnte, so wollte ichs nicht lassen". Darauf gingen sie zu Fuße von dem Klosterhofe, während sie sangen: Christe, qui lux es et dies; die Wagen fuhren ihnen auf Befehl nach, wurden aber von ihnen nicht benutzt. Zuerst zogen sie nun durch das Dorf Dobbertin und dann weiter nach dem zunächst gelegenen, den von Grabow gehörenden adeligen Gute Suckwitz, welches gegen eine Meile von Dobbertin liegt; wahrscheinlich geschah dies auf Vorschlag der Dorothea von Grabow, welche ohne Zweifel mit dem damaligen Besitzer (Jürgen?) von Grabow verwandt war. Die Zahl der "entwichenen Jungfrauen" wird von den Herzogen selbst ausdrücklich auf elf angegeben.

Auf diese in der meklenburgischen Geschichte unerhörte und beklagenswerthe Weise ward die "Reformation" des Klosters Dobbertin durchgeführt.

Die Herzoge waren am 30. Sept. noch in Dobbertin thätig. Der Herzog Johann Albrecht schreibt in sein Tagebuch:

"1562. Sept. 30. Zu Dobbertin mit H. Ulrich bei der Visitation und Fiscalsachen daselbst".

Nachdem die Ungehorsamen abgezogen waren, setzten die Herzoge die Margarethe v. Wangelin zur "Domina" ein und ordneten ihr die Elisabeth v. Hagenow und die Elisabeth v. Bützow als ihre "Räthe und Mithelferinnen" zu.

Noch am 30. Sept. fuhren die Herzoge von Dobbertin ab, ließen aber die Visitatoren daselbst zurück, um das umgestaltete Kloster weiter zu ordnen.

Nachdem die Herzoge abgereiset waren, gingen am Nachmittage die Visitatoren mit dem Klosterhauptmann in das Kloster, um mit den zurückgebliebenen Jungfrauen zu reden, sie über den Unfall zu trösten, aus Gottes Wort zu unterrichten und die fürstliche Anordnung ins Werk zu setzen. Es erschien aber allein die neue "Priorin" mit der Unterpriorin

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und theilte mit, daß die Jungfrauen von dem "Allarm" am Vormittage so hoch betrübt, erschreckt und bekümmert seien, daß sie vor großer Wehmuth und Herzeleid zu keiner Unterredung und fruchtbaren Verhandlung aufgelegt seien, worauf die Visitatoren sie trösteten und ermahnten und die Jungfrauen für diesen Tag der Ruhe überließen.

Am 1. October, Morgens 7 Uhr, gingen die Visitatoren wieder ins Kloster und fanden hier die 11 Jungfrauen im Reventer versammelt. Auf Aufforderung der Priorin las einer die Reformation oder Klosterordnung vor, um sie bei jedem Puncte in Ueberlegung zu nehmen und zu berathen. Die Bedenken des Convents gegen die Annahme waren zwar nicht von großer Erheblichkeit, jedoch bedenklich genug, um für die Zukunft einige Besorgniß zu hegen, da der zurückgebliebene Convent doch noch keinesweges lutherisch gesinnt zu sein schien. Die Jungfrauen baten: 1) man möge in der Aufzählung der Irrthümer das Wort "Unzucht" streichen, da ste ehrbare Jungfrauen gewesen seien; dies ward ihnen zugestanden, unter der Erklärung, daß man mit diesem Worte nur im Allgemeinen auf das Klosterleben im Papstthum gezielt habe; 2) man möge ihnen einen eigenen Prädicanten, der keine Frau habe, geben, da sie kein Vertrauen zu einem verheiratheten Prediger haben könnten; als die Visitatoren dies nicht bewilligen wollten und die Jungfrauen deren Gründe nicht schwächen konnten, ward ihnen auf ihre Bitten zugestanden, daß zur ersten Beichte und Abendmahlsreichung einer der Visitatoren wiederkommen wolle; 3) man möge ihnen erlauben, die gewöhnlichen sieben Zeiten lateinisch auf ihrem Chore zu singen, da sie der deutschen Gesänge ungewohnt seien und nicht mit den Bauern singen könnten; die Visitatoren erklärten hierauf, daß sie mit ihnen, als mit Schwachen, eine Zeit lang Geduld haben wollten, aber ohne fürstliche Einwilligung nichts ändern könnten; 4) man möge sie mit der Haltung einer Mädchenschule verschonen und keine in das Kloster aufnehmen, die nicht lebenslang darin bleiben wolle; auch über diesen Punct versprachen die Visitatoren, von den Herzogen Erklärung einholen zu wollen. - So unschuldig diese Puncte auch schienen, so lag in den Tendenzen doch noch sehr viel papistisches, nämlich Cölibat, lebenslängliches Gelübde, römische Chorliturgie, Entfernung von der Welt. Die Visitatoren waren aber sehr milde und nahmen viele Rücksichten; sie erklärten den Jungfrauen, daß, da die Reformation des Klosters viele traurige Gedanken und Zweifel in ihnen erregen würde, sie mit einer jeden auf das allerfreundlichste und gelindeste über die vornehmsten Artikel

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des christlichen Glaubens reden würden. Als aber diese Unterredung am Nachmittage vor sich gehen sollte, hatten sich die Jungfrauen, mit Ausnahme der drei ältesten, unter allerlei Vorwänden zurückgezogen und erschienen nicht. Die drei im Kloster zurückgebliebenen verstockten Nonnen, Anna Bülow, Margaretha Kerberg und Anna Pritzbur, waren aber weder durch die Visitatoren, noch durch den Befehl des Klosterhauptmanns und der Domina überall zum Erscheinen zu vermögen.

Hiemit ward die officielle Visitation des Klosters und das Protocoll geschlossen, auch die Reformation als eingeführt angesehen.

Die Visitatoren blieben jedoch noch mehrere Tage zu Dobbertin, um die Jungfrauen durch Unterredungen zum evangelischen Glauben zu bringen und den Geist der Reformation durchzusetzen. Dies schien am 4. October erreicht zu sein und die Visitatoren erstatteten an diesem Tage von Dobbertin einen zufriedenen Bericht 1 ) an die Herzoge; sie berichteten, daß in die zwanzig Personen, darunter zehn 2 ) vom Adel und zehn Conversen, zu der Erkenntniß gebracht seien, daß man nur durch den Glauben an das Verdienst Christi Sündenvergebung und Seligkeit erlangen könne, aber nicht durch Gelübde und gute Werke, und daß man allein den dreieinigen Gott anbeten dürfe, und nicht die Maria und die Heiligen. Die adeligen Jungfrauen versprachen auch, alle abgöttischen Gesänge und Heiligenanrufungen nimmer mehr zu gebrauchen und sich der fürstlichen Reformation zu unterwerfen. Ja sie kamen so weit, daß sie am 4. October (dies war ein Sonntag) dem lutherischen Pastor beim Gottesdienst "mit gottseligen christlichen Gesängen antworteten" (d. i. die kirchenordnungsmäßigen Responsorien, die sonst der Chor 3 ) zu singen pflegte, sangen,) und zwei Bibellectionen hielten; jedoch baten sie, daß sie ferner die "Mette" (Matutin = Frühgesang) und die Vesper (Abendgesang) halten und dabei die von Alters her verordneten Psalmen mit ihren gewöhnlichen Noten lateinisch singen dürften, daß sie mit den deutschen Liedern eine Zeit lang verschont werden möchten und daß um vier Wochen einer von den Visitatoren kommen möge, um ihnen das Abendmahl zu reichen, das sie nach Christi Einsetzung genießen wollten. Dies Alles ward ihnen nachgegeben, da sie im All=


1) Vgl. Anlage Nr. 4.
2) In der namentlichen Anführung ist am 4. October Elisabeth Bützow ausgelassen.
3) Hieraus scheint hervorzugehen, daß die Responsorien von der Gemeinde gesungen wurden.
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gemeinen zusagten, sich nach Gottes Wort und der herzoglichen Reformation zu halten. Die Conversen, niedern bürgerlichen Standes, hatten sich leicht gefügt und schon den Katechismus ziemlich gelernt, versprachen auch, ferner von ihrem "Pastor" fleißig zu lernen und das Abendmahl zu nehmen, und baten, der Herzog möge ihnen ihren frühern Ungehorsam zu gute halten und für die Zukunft ihr gnädiger Herr und Vater sein. Die drei halsstarrigen Jungfrauen, welche im Kloster geblieben waren, hatten aber zu nichts gebracht werden können; die Visitatoren schlugen deshalb vor, dieselben alsbald aus dem Kloster weisen zu lassen, damit sie die gehorsamen Jungfrauen nicht wieder veruneinigten. Zu der Untersuchung der (geschriebenen) Bücher hatten die Visitatoren nicht kommen wollen. In die Zellen der entwichenen Nonnen waren über 100 verschlossene Kasten zusammengebracht, von denen viele voll Bücher sein sollten, die zum Theil von andern Orten her nach Dobbertin "geflüchtet" waren; die Visitatoren wollten es nicht wagen, diese Kisten aufbrechen zu lassen, damit sie nicht in den Verdacht kämen, sie hätten Gewalt an fremdem Eigenthum geübt. Die Visitatoren begnügten sich also damit, einige Breviere durchzusehen und den Jungfrauen zu zeigen, was sie lesen könnten, verboten ihnen aber, die Gebete an die Maria und die Heiligen zu lesen. Endlich baten die Visitatoren die Herzoge, da andern Jungfrauenklöstern des Landes viele Güter entwandt sein sollten, die Jungfrauenklöster bei ihren Gütern zu schützen, damit es nicht den Schein habe, wie viele Leute lästerten, daß unter dem Namen der Religion und Visitation nur die Güter der Kirchen und Klöster gesucht würden.

Die aus dem Kloster "entwichenen" elf halsstarrigen Jungfrauen waren zuerst nach dem Gute Suckwitz zu den v. Grabow gezogen. Sie zerstreueten sich aber keinesweges und gingen nicht zu ihren Verwandten zurück, um das Nonnenkleid abzulegen und in die Welt zu treten; sondern sie blieben in geschlossener Vereinigung, begaben sich bald nach Lübz und stellten sich unter den Schutz der eifrig katholisch gesinnten Herzogin Anna, zu der Zeit, als der Herzog Johann Albrecht vor kurzem die Reformation in den Städten und Aemtern Lübz und Crivitz mit Gewalt hatte durchführen lassen. Die Herzogin Anna wandte sich an ihren Sohn mit der Bitte, freundlich zu gestatten, daß sich die Jungfrauen, die sich zu Lübz eingefunden hätten, eine Zeit lang unter ihrem Schutze aufhielten, bis sie ihrer Gelegenheit nach an andern Orten Unterkommen finden würden. Hierauf

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antwortete 1 ) der Herzog am 11. October 1562. "er habe der Herzogin dessen, was sie der Jungfrauen wegen in ihrem Leibgedinge nachzugeben oder anzunehmen bedacht sei, weder Maaß, noch Ziel zu setzen, er wolle sie aber aus kindlicher und herzlicher Liebe und Treue aufs fleißigste und freundlichste gebeten haben, die Jungfrauen in ihrem vorsätzlichen, halsstarrigen und muthwilligen Vornehmen, in ihrem ersoffenen Gräuel und in ihrer Gotteslästerung nicht zu stärken, Vorschub zu geben und sich ihrer daraus herfließenden gräulichen Sünde mit theilhaftig zu machen, sondern sich vielmehr ihrer Gemeinschaft gänzlich zu entäußern und sie, sobald sie immer nur wollten, wohin sie bedacht, fahren und ziehen zu lassen".

Von den "entwichenen" elf und von den im Kloster zurückgebliebenen drei halsstarrigen, später wahrscheinlich auch ausgewiesenen Jungfrauen ist, mit einigen Ausnahmen, in der nächsten Zeit nach ihren Namen wenig die Rede.

So gut sich auch nach dem letzten Abschiede alles zu gestalten schien, so dauerte der Friede doch nicht sehr lange. Schon am 4. Junii 1564 klagte der Herzog Ulrich 2 ) seinem Bruder, daß sich den den entwichenen und verstockten Jungfrauen mehrere, unter dem Schein vermeintlicher Bekehrung und daß sie sich hinfort gerne unterweisen lassen und christlich verhalten wollten (z. B. Catharina Hoge, Jngeburg Hagenow, Margaretha Kerberg, Anna Pritzbur), zum Theil durch ihrer Aeltern und Verwandten emsige Fürbitte, zum Theil auf andern Wegen, allmälig wieder in das Kloster Dobbertin eingeschlichen hätten und nicht allein von ihrer falschen papistischen Meinung nicht abgestanden seien, sondern auch die andern, die sich bisher fromm und gottesfürchtig erzeigt, durch freundliche und scheinbarliche Worte von dem rechten Wege ableiteten, auf falsche Bahn führten und ihrem vermeintlichen Gottesdienst anhängig machten. Am 11. October 1569 wird durch die Visitatoren berichtet, daß die entwichenen halsstarrigen Jungfrauen ohne Prüfung wieder in das Kloster gelassen seien, wo sie es bis dahin besser gehabt hätten, als die reformirten, die von ihnen wieder verführt worden seien. Der Herzog Ulrich schlug daher seinem Bruder vor, daß diese Jungfrauen baldigst durch ihre beiderseitigen Superintendenten aufs neue verhört und nach der erlassenen Reformation unterrichtet werden möchten, damit das letzte nicht ärger werden möge als das


1) Vgl. Anlage Nr. 6.
2) Vgl. Anlage Nr. 7.
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erste. Als im J. 1567 von den "entwichenen" Jungfrauen wieder eine, Anna von Bülow, heimlich ins Kloster gedrungen war, befahlen die beiden Herzoge am 24. Jul. 1567 1 ) dem Amtmann zu Dobbertin "in ernster, zuverlässiger Meinung", neben dem Pastor die Jungfrau zu befragen, ob sie sich der wahren christlichen Religion anhängig machen wolle, und im Falle sie "den Fuchsschwanz streichen" und mit dem Munde zusagen würde, sie nach Inhalt der Kirchenordnung in den Hauptartikeln des evangelischen Glaubens zu prüfen, und wenn sie nicht rein befunden würde und von ihrem Irrthum nicht abstehen wolle, sie vom Kloster zu entfernen und ihren Verwandten wieder zuführen zu lassen.

Einen kräftigen Anhalt verloren die Jungfrauen dadurch, daß am 19. Junii 1567 die Herzogin Mutter Anna in die Ewigkeit einging.

Im Kloster Ribnitz, obgleich die Reformation in der Stadt und der Stadtkirche mit Erfolg durchgeführt war, sah es nicht viel besser aus, obgleich es ruhiger herging. Noch im J. 1562 hatte die Herzogin Aebtissin Ursula "sieben Pilgrime zu einer Wallfahrt nach Sternberg gehen lassen". Im J. 1565 "hausete die Aebtissin noch die beiden gotteslästerlichen Mönche, den Gardian Ludolphus und den Bruder Hans, deren beste Kunst war, die Lehre der protestantischen Prediger an der Stadtkirche zu schmähen und zu lästern". Als die beiden Prediger Holzhüter und Isensee im J. 1565 in andere Berufskreise abgegangen waren, bat die Aebtissin am 16. Sept. 1565 "ihren wiederum angenommenen Pastoren Ehren Benedictus Schröder durch die Visitatoren einführen zu lassen". Am 3. Nov. 1568 verschaffte sich die Aebtissin eine kaiserliche Confirmation 2 ), nach welcher in diesem Kloster zwölf Jungfrauen von Adel eingekleidet waren, welche zwölf andere Jungfrauen von Adel zu erziehen hatten.

Aber alle Visitationen und Reformationen fruchteten nichts, so lange die alten Nonnen noch lebten. Nach 7 Jahren steckte die Mehrzahl der Jungfrauen noch in erschrecklicher Blindheit und päpstlichem Aberglauben, so daß aus dem Kloster eine "grausame Seelenmördergrube" hätte werden können, wenn nicht ein gebührliches Einsehen geschehen wäre. Da sich die Jungfrauen der Reformationsordnung gar wenig gemäß verhielten, so sahen sich die Landesherren genöthigt, im J. 1569


1) Vgl. Anlage Nr. 8.
2) Vgl. Franck A. u. N. M., X, S. 207.
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eine neue Visitations=Commission in den Personen der Superintendenten Dr. Conrad Becker zu Güstrow und M. Georg Schermer zu Neu=Brandenburg und der Mitglieder des Adels Hans von Linstow auf Bellin und Claus von Oldenburg auf Gremmelin nach Dobbertin abzuordnen, welche am 19. Oct. 1569 ihren Bericht 1 abstattete.

Diese Visitation ergab denn zu großer Verwunderung, daß der alte, katholische Zustand fast vollständig wieder hergestellt war. Die entwichenen halstarrigen Jungfrauen waren nach und nach wieder zurückgekommen und ohne Prüfung und Unterweisung wieder in das Kloster aufgenommen, wo sie es besser als die gehorsamen hatten, und hatten diese wieder umgewandelt und verführt; die Herzoge waren zu nachsichtig gewesen, was die Visitatoren ihnen selbst zur Last legten; es fehlte lange Zeit an der gehörigen Aufsicht. Dazu waren zwei Jungfrauen eines andern Ordens vom Kloster zum Heiligen Grabe (wahrscheinlich Ingeburg und Catharina Halberstadt, da diese um 1572 unter den ältern Jungfrauen zu Dobbertin stehen, ohne früher genannt zu sein,) zu Dobbertin aufgenommen, welche ganz offen erklärten, daß sie sich der Reformationsordnung nicht fügen wollten, also ohne Gewissensbisse leichtes Spiel zur Verführung gehabt hatten. Dadurch war es gekommen, daß im Wesentlichen die alte katholische Klosterordnung wieder hergestellt war. Es wurden nach wie vor Gelübde abgenommen, Nonnenkleider getragen, Fasttage gehalten, lateinische Gesänge gesungen und alle Regeln des Nonnenlebens und der katholischen Kloster=Liturgie beobachtet. Namentlich ward die lateinische Sprache mit großem Eifer betrieben; die alten lehrten die jungen Jungfern die lateinische Sprache nach alten, schweren Grammatiken und lasen ihnen die lateinischen Sprüche Cato's und andere heidnische Sprüche vor; sie sagten, die lateinische Sprache sei die Sprache der Engel, und hielten sie für so heilig daß zur Erlernung nur die gelassen wurden, die das Gelübde abgelegt und das Nonnengewand angenommen hatten; ja sie behaupteten, weil sie "geistlich" seien, möge man ihnen nicht an Sinnen sein, daß sie mit dem gemeinen Manne sängen, sie wollten nur an ihren lateinischen Gesängen halten. Die Visitatoren examinirten daher eine jede Jungfrau allein und fanden: 1) daß sie Gottes Wort und den evangelischen Gottesdienst nicht achteten; 2) daß sie die deutsche Bibel, die deutschen Psalmen, die Kirchenordnung und den Katechismus Lutheri nicht lasen


1) Vgl. Anlage Nr. 9.
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und achteten; 3) daß sie keine deutsche Gesänge sangen, sondern nur lateinische singen wollten; 4) daß sie die vorgeschriebene Klosterschule nicht hielten und keine nützliche Arbeit lehrten, wie Nähen, Sticken, Spinnen, Weben u. s. w., sondern die neu aufgenommenen jungen Jungfrauen nur zum katholischen Nonnendienst in der lateinischen Sprache unterrichteten; 5) daß sie die neu aufgenommenen Jungfrauen einkleideten und mit Gelübden und Nonnenkappen beschwerten; 6) daß sie im täglichen Leben Unterschied von Speisen und Tagen beobachteten und die katholischen Zeiten sangen; 7) daß sie Jungfrauen aus fremden Klöstern aufgenommen hatten, welche die Reformationsordnung nicht hielten und die andern verführten; 8) daß sie mit andern Menschen nicht umgehen, singen und zu Abendmahl gehen wollten, sondern daß der Pastor ihnen das Abendmahl auf ihren Chor bringen müsse; 9) daß sie die gestorbenen Jungfrauen im Nonnengewande und mit päpstlichen Ceremonien begruben. Kurz, die Visitatoren fanden, daß sie nach so vieler Arbeit noch nicht viel weiter gekommen seien, und bemerkten, "daß in der schabichten Nonnenkappe solche "stinkende Hoffahrt stecke, daß sie andere fromme Christen neben sich verachteten". Die Visitatoren suchten daher alle diese Unordnungen zu beseitigen. Da die Priorin Margaretha Wangelin gestorben war, so veranlaßten die Visitatoren zuerst eine neue Wahl in ihrer Gegenwart; ehe die Wahl im Capitelhause vor sich ging, waren alle Jungfrauen im Kreuzgange versammelt und erklärten, daß sie für die Zukunft dagegen protestirten, daß Visitatoren bei der Wahl der Priorinnen gegenwärtig seien, indem sie sich die Freiheit der Wahl vorbehalten müßten. Es ward darauf die bisherige Unterpriorin Elisabeth Hagenow zur Priorin und Margaretha Kerberg, eine von den halsstarrigen Jungfrauen, zur Unterpriorin erwählt. Die Visitatoren fanden es dabei für nothwendig, daß ihnen zwei Meisterinnen für die Jungfrauenschule zugeordnet würden, welche aber von außen berufen werden müßten, da im Kloster keine zu Lehrerinnen taugliche Personen vorhanden seien. In Beziehung auf die deutschen Gesänge gaben die Visitatoren den Bescheid, daß sie mit der Schwachheit der Jungfrauen Geduld tragen und mit Rücksicht auf die gegenwärtig im Kloster lebenden Personen erlauben wollten, daß die Jungfrauen, welche über 60 Jahre alt seien, nicht nöthig haben sollten, die deutschen Psalmen zu lernen, wie die von jüngerm Alter zu thun verpflichtet sein sollten. Zum Schlusse ward bestimmt, daß sich der Superintendent einige Male im Jahre nach Dobbertin verfügen

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und Aufsicht führen, auch Prüfungen halten solle, damit das Kloster in christlichen Schwang gebracht werde.

So gut nun auch die neuen Einrichtungen, namentlich mit den Meisterinnen für die Mädchenschule und mit der öftern Visitation durch den Superintendenten, gemeint und getroffen waren, so wurden sie doch durch die Hartnäckigkeit der Jungfrauen vereitelt. Die Unordnung war so groß, daß sich eine Zeit lang kein Hauptmann für das Kloster bestellen lassen wollte, und daß um den Anfang des Jahres 1570 der Hofmarschall Joachim von der Lühe sich nur auf besondere fürstliche Unterhandlung dazu bewegen ließ, die Stelle eines Klosterhauptmanns anzunehmen 1 ).

Am 15. Mai 1570 klagte der Herzog Ulrich 1 ) seinem Bruder, daß, da in dem Kloster Dobbertin nicht allein die neu aufgenommenen Jungfrauen "eingekleidet", sondern auch die meisten alten Jungfrauen von der Reformation abgefallen und der "vorigen Abgötterei" ergeben seien, er es für rathsam halte, die verordneten Visitatoren wieder förderlichst nach Dobbertin abzufertigen. Die neue Visitations=Commission war schon am 28. Febr. 1570 in den Personen des Superintendenten Dr. Conrad Becker und des Professors Dr. Simon Pauli, so wie der Mitglieder der Ritterschaft: Hans Linstow auf Bellin, Lüdeke Bassewitz auf Lühburg und Joachim Krause, auf Varchentin bestellt und hatte am Montage nach Judica (28. Febr.) 1570 ihr Werk beginnen sollen, um "allerhand Unrichtigkeit im Kloster Dobbertin endlich einmal abzuschaffen und eine beständige, gute Ordnung" aufzurichten.

Endlich ward durch die Reversalen 2 ) vom 2. Julii 1572 die Verfassung der drei Klöster festgestellt. Die Herzoge überwiesen der "Landschaft" die drei Jungfrauenklöster Dobbertin, Ribnitz und Malchow zur eigenen Verwaltung, jedoch die fürstliche Ratification vorbehältlich, unter der Bedingung, daß die Jungfrauen nach der landesherrlichen Reformation leben und wandeln würden.

Für das Kloster Ribnitz ward bestimmt, daß die Aebtissin Herzogin Ursula während der Zeit ihres Lebens an der vollkommenen Regierung, Administrirung, Bestellung und Genießung des Klosters in nichts gehindert und keine Jungfrau ohne ihre Bewilligung aufgenommen werden, sondern alles in vorigem Stande gelassen werden solle, jedoch daß sich die Jung=


1) Vgl. Anlage Nr. 10.
1) Vgl. Anlage Nr. 10.
2) Vgl. Franck A. u. N. Meckl. X, S. 233 flgd.
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frauen der neuen Klosterordnung gemäß verhalten sollten; nach dem Tode der Aebtissin solle das Kloster Ribnitz an die Landschaft fallen, wie Dobbertin. - Mit dieser Ueberweisung wird es sich wohl so verhalten, daß Malchow schon früher in Ordnung gebracht war, Dobbertin nach so vielen Kämpfen jetzt überwiesen und auf Ribnitz die Exspectanz gegeben ward.

Von jetzt an kommen keiner Klagen vor; man ließ die alten, alt gewordenen Nonnen absterben, und eine neue Zeit und ein neues Geschlecht gab von selbst andere Ansichten. Im J. 1578 waren noch "acht betagte und alte Jungfrauen" im Kloster Dobbertin, und die dobbertinschen Jungfrauen versprachen in demselben Jahre, sich in der Tracht zu halten, wie die malchowschen; man kann also annehmen, daß in Dobbertin erst im J. 1578 die alte Klostertracht abgelegt worden ist.

In dem königlich dänischen Staats=Archive zu Kopenhagen habe ich zwei Verzeichnisse der Klosterjungfrauen zu Dobbertin gefunden: 1) ein Verzeichniß, welches im Eingange über die Priorinnen von 1491 bis ungefähr 1580 berichtet und alle Nonnen des Klosters aufführt, so weit man wohl noch Nachrichten über dieselben hatte; 2) ein Verzeichniß der weiblichen Klosterbewohner 1 ) aus der Zeit der Ueberweisung der drei Klöster an die Landschaft. Dieses letztere Verzeichniß ist wahrscheinlich um das Jahr 1572 abgefaßt, da es unter der Regierung der Priorin Elisabeth Hagenow geschrieben ist. In dem Verzeichnisse der Priorinnen heißt es:

   "Anno domini MV C XL is wedder erwelet Hipolita
Gans vnde hefft dat ampt verwaltet IX jar,
   vnde is wedder erwelt Elizabet Hobe, hefft
dat ampt vorwaltet XI jar, is in godt vorstoruen,
   Js Wedder erwelt Elizabet Hagenow, dat
ampt hefft vorwaltet X jar vnde is in godt vorstoruen".

Sehr charakteristisch und bezeichnend ist es, daß man bei Anfertigung des Verzeichnisses die erste lutherische Priorin, die edle Margaretha von Wangelin, welche 1562-1568 regierte, ganz ignorirte!

Da Elisabeth Hagenow im J. 1569 zur Priorin erwählt ward und als Priorin starb, so wird sie 1579 oder 1580 gestorben sein. Das zweite Verzeichniß ist aber noch während der Lebenszeit der Elisabeth Hagenow gemacht. Da ferner im J. 1578 noch acht betagte und alte Jungfrauen


1) Vgl. Anlage Nr. 11.
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lebten, in diesem Verzeichnisse aber noch wenigstens 10 von denselben aufgeführt werden, so wird das Verzeichniß einige Jahre vor 1578 geschrieben sein, also wahrscheinlich zur Zeit oder bald nach der Ueberweisung der Klöster im J. 1572. Nach diesem Verzeichnisse lebten um diese Zeit im Kloster: 17 adelige Jungfrauen in Nonnentracht, 21 adelige "unbetuchte" Jungfrauen ohne Klostertracht 1 ), 9 bürgerliche Conversen 2 ) und 7 Mägde, im Ganzen 54 Bewohnerinnen. Von den 17 Jungfrauen in Nonnentracht lebten noch: 2 von den ausgewanderten, die beiden jüngsten: Catharina Hoge und Ingeburg Hagenow; 2 von den hartnäckig zurückgebliebenen: Margaretha Kerberg und Anna Pritzbur; 2 fremde, wahrscheinlich die vom Kloster zum Heil. Grabe eingedrungenen: Ingeburg und Catharina Halberstadt; 7 von den gehorsamen, im Kloster 1562 zurückgebliebenen, und zwar die jüngsten: Elisabeth Hagenow, Priorin, Armgard Cramon, Anna Grabow, Margaretha Preen, Margaretha Pritzbur, Margaretha Wardenberg und Emerentia Wardenberg, dazu Emerentia Dessin, welche das Nonnenkleid nicht angenommen hatte; endlich 4 neu hinzugekommene: Ilse Dessin, Catharina und Magdalena Schack und Ursula Rostke.


In Ribnitz berief die Aebtissin Ursula Michaelis 15(7)9 den Jacob Iserman von Nordheim als lutherischen Pastor der ribnitzer Stadtgemeinde. Ein jüngerer Nachtrag zu Slagghert's Chronik des Klosters Ribnitz in einem handschriftlichen Exemplare, am Schlusse der angehängten Verzeichnisse, sagt:

"Anno domini MV C LXXXIX vp Michaelis Archangeli is tho enen Preddiker beropen worden dorch Froychen Vrsula u. g. f. her Jacob Jserman van Northeym, welcker dat reine Evangelium gepreddicket, de Sacramente na Cristi Beuel verrichtet, hefft VI Jar vorm Closter in dem klenen Huse mit groter Beswaringhe ghewanet, dar na ys em dat hus vp den Closterstraten Orde ghebuwet anno".

Eine andere Fassung, gedruckt in Westphalen Mon. IV, p. 886, lautet:

"Se (Ursula) was ene gestlike Moder aller Ghestliken, hefft 1589 up Michaelis beropen tom pre=


1) Margaretha Giseler war wohl nicht adelig; die Empfehlungen der Herzoge fingen nicht lange nach der Ueberweisung an (primariae preces).
2) Einige Conversen scheinen dagegen adelig gewesen zu sein, z. B. Katharina Gamm.
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diger Jacob Jserman van Nordheym, de dat reine Evangelium predigt und de Sacramente na Cristi Bevel verrichtet 16 Jar".

Das Datum ist ohne Zweifel falsch, da die Aebtissin Ursula im J. 1586 starb. Die Jahreszahl enthält entweder einen Schreibfehler, 1579 statt 1589, oder sie ist das Datum der Niederschreibung der Nachricht, da die Nachricht nicht gleichzeitig niedergeschrieben ist, indem das frühere Leben des Pastors in Ribnitz geschildert wird. Die Jahreszahl 1579 wird aber richtig sein, da es in andern jüngern chronistischen Auszeichnungen aus dem Kloster Ribnitz heißt:

"Anno MV c LXXXIII den XVII Julii houede Jacob Bruwer an, das er des Pastorn hus soll buwen, so vorm Closter steit. - - Man hatt auch begert, das der itzige pastor und nachkumling solten der Stadt vnplicht dragen, ist ihme mit nichte von wegen des froulins bewilligt allenthalben befriet. Jst also den 26. Augusti auffgerichtet und im gottes namen verfertigett".

Wenn man annimmt, daß Isermann etwa im J. 1585 das neue Haus bezogen habe, so hatte er 6 Jahre in dem alten Hause gewohnt, Wenn er 1579 berufen war.

Es geht aus der Berufung Isermann's hervor, daß die Aebtissin für die Stadt die Landesordnung beobachtete und nur lutherische Prediger bestellte.

Die Aebtissin Herzogin Ursula starb am 22. April 1586, 76 Jahre alt. Sie trug bis zu ihrem Tode das Nonnenkleid; in der Kirche zu Rühn hängt ein Bild von ihr aus dem Jahre ihres Sterbens, wahrscheinlich zum Andenken ihres Todes; sie ist in grauer Klostertracht vor einem Crucifixe knieend dargestellt 1 ). Mit ihrem Tode fiel die Verwaltung des Klosters Ribnitz an die Landschaft und war die Reformation der Klöster vollendet.


Unter solchen Bewegungen ward nach einem fast viertelhundertjährigen, ununterbrochenen, heftigen Kampfe die Reformation der drei Klöster, welche die letzten Regungen des Katholicismus zeigen, durchgesetzt, einem Kampfe, welcher kaum seines gleichen findet und noch zuletzt einen tiefen Blick in den tiefen Verfall der geistlichen Stiftungen jener Zeit gönnt.



1) Vgl. Jahrb. XXI, S. 285.
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Anlagen

zur

Geschichte der Reformation des Klosters Dobbertin.


Nr. 1.

Erste Visitation des Klosters Dobbertin.
D. d. 1557.
März 24-26 und Sept. 3-18.

Visitacio

des Jungfrawen=Klosters Dobbertin durch die Ehrwirdigen, Hoch= vnnd wolgelerete herrn M. Georgium Reychen Pastorn zu Sanct Niclausen zu Rosstock, M. Johannem Frederum Pastorn zu vnser Frawen zur Wißmar, M. Gerhardum Ohmiken Probst vnd Superadtendenten zu Gustrow, Ern Tilemannum Heßhusium der heyligen schrifft doctorn, Christoffer Linstowen zu Lutkendorff, Christoffer Hauen zu Bassdow Erbsessen, M. Simon

Leupolden vnd Peter Weffingen,
anfengligklich Dobbertin
Anno domini MV C LVII
den 24 Marcii
im Reventer circiter horam decimam.

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Der Jungfrawen andtwordt.

Nach solhem vnser gnedigen hern beuelh vnnd verboth hatt die priorissa von ihrer gantzen versamlung wegen angetragen vndt geandtwordt, das sie gerne das heylige gottliche worth horen, kunten aber nun nicht zum hochwirdigsten Sacrament gehn, Sie wollen aber gott denn almechtigen vmb den heyligen geist bitten, das ehr ihnen ihre hertzen erleuchten, damit sie dazu kommen mochten, dann vnsere g. h. hetten sie nicht zum glauben zu zwingen, sie wusten auch ire Buecher keineswegs von sich zu thun u. s. w. - - Derhalben kunten sie vnsern gnedigen heren darein nicht gehorsamen, wollen ßuenst denselben nach ihrem hogsten vermuegen gernne vnderthenig sein. - - - - - -
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Die priorissa wolt nicht halstarrich sein vnnd sich mit gottes worth gernn lernnen vnd vnterrichten lassen, Sie kunt aber nun nicht so eilentz dazu kommen, das heylige hochwirdige Sacrament in zweyerleye gestalt zu entpfangen. Eine andere bittet, ihr zeit zu gunnen, biß vnser g. f. vnd herrn wiederumb visitiren lassen; sie wollt sich mitler weil bessern, das vnser g. h. dnd die herrn visitatoren des einen gefallen an sie tragen sollen. Eine bittet, das man sie mit pretigern versorgen mocht, die sie nicht schelten, so wil sie sich gern vnterweisen lassen. Jhrer zwey wollen gern zum Sacrament gehn, das in beyder gestalt zu entphangen, wie es vnser herr Christus eingesetzt halt, vnnd denn Catechismum vleissig lernen, bekennen auch, das sie im Closter viel abgotterey treiben. Ettliche wolten sich lassen vnterweißen. Ettlich wehren hardtneckich, wolten bey ihrem glauben leben vnd sterben, andere wollen bei ihrer priorissen vnd da ihre Eltern geplieben seint, pleiben, etliche wollen lieber vor ein Schwerdt sitzen gehen, alls die Lehre der Euangelischen annemen, also das kein bestendiger grundt zur besserung aus ihrer andtworth, ohne die gern zum Sacrament gehn wollen, zu nemen stundt.

Vber alles ernstlichs verboth der Visitatorn vnd getrewer wahrschewung des heubtmans Jorge Belowen seint sie zugefaren vnd in der folgenden Nacht, welche was das Fest Annunciationis Marie ohne alles scheuwen (doch ohne leuten oder klingen) auff den Chor gegangen, die Nacht vber ihre Zeite geßungen vnd alles das gethan, alls ob in dieser sachen kein verboth geschen wehre.

Nun wardt ihnen den negstfolgenden tag, den 25 sten Marcii, gepredigt vnd sie noch vormhanet, sich zu bessern vnd abzustehn, auch ihr vngehorsam in der vergangen Nacht betrieben hardt gestrafft, aber alles vergebens.

Eodem die was zu Dobbertin der Visitiertag
Den 26sten Marcii.

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Elisabeth Hoben priorissa hat gelobd:

1) Das sie alls die vbriste die andern personen dahin vermuegen wil, das wahre worth gottes zu horen, man soll ihnen nur einen christlichen prediger verordnen.

2) Sie wil auch nicht hindern, ob einiche von den Junckfrawen das hochwirdige Sacrament sub utraque specie entphangen wolt, noch gestatten, das yemantz von der

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gantzen verßamlung sie mit Worten, noch wercken daran verhindern oder derohalben molestirn, noch beschweren soll.

3) Sie wolle auch gernne sehn, das die geßangkbuecher, so sie bißheer gehabt, nach der heyligen biblischen schrifft corrigirt, gebessert vnnd geendert worden.

4) Das sie auch nicht verhindern wolte, das die gotlosenn, ergerlichen Bilder mochten an einem gewissen orthe vom heubtman verwahrdt werden, das niemantz Abgotteey damit treiben möge vnd das die verschlossen vnd der heubtman die Schlussel dauon habe.

Diese vier puncte hat sie mit hande vnd Munde zu halten versprochen vnd zugesagt.

Nachdem sich die priorissa dermassen ercleret, ist die gantze verßamlung auff die itzt berurte Artikel eine yede persone inßunderheit verhoret, welche alle gesprochen, alles was ihre privrissa gelobdt vnd außgesagt, solt ihnen gefellig sein, wolten sich auch solche vier artikel mit gefallen lassen, vnd das sie dieselben also halten wolten, gelobten sie inn gleicher gestalt mit hande vnd Munde.

Auff solche itzt erzelte zusage seint die herrn Visitatorn nach dem Chore gegangen, welchen die Junckfrawen geoffnet, vnd haben erstlich die ergerlichen bilder, die zum teil geputzt vnd gezieret stunden, vom Chore nehmen vnd in das Bichthauß verschliessen lassen, Do aber ein gros Marien=Bilde angetaßt, schrien etliche, es soll ein zeichen thun vnd die vorreter, so es berurten, zur Erden schlan, Do es aber wegkgetragen, fielen ettliche vnd schier der meiste teil dafur nieder zur Erden, nicht anders alls ob die gottliche Majestet selbst für sie vber gangen were, Liessen sich weyter vornemen, sie wollen Mariam vnd die heyligen anruffen, weil ihnen warm zum hertzen ginge. Also warth das Schloß, so dafür gehengt, durch den herrn Superadtendenten vnd probst zu Gustrow M. Gehrardum Ohmcken versiegelt vnd den heubtman der Schlussel beuolhen.

Nach dem allem haben sie auch ettliche von iren geßangkbuchern vberandtwordt, es hatt ihnen aber der heubtman Below damals dafur loben muessen, das man nichts daraus schneiden, ßundern dieselben emendiren solt, wie sie sich bewilligt.
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Die ander Visitation
des Jungkfrawen=Closters Dobbertin
Anno domini MDLVII
(den 3ten Septembris)

durch Ehrwirdigen, Hoch= vnnd wolgelernten Herrn Georgium Venetum, Tilemannum Heßhusium, beyde der heyligen schrifft professores vnd doctorn, M. Johannem Frederum pastorn zur Wißmar zu vnser Frawen, Eigidium Ferber vnd Peter Weffingen.

Es haben sich beide vnsere gnedige Fursten vnd herrn, wie Jhr f. g. der Nonnen zu Dobbertin vngehorsam vnnd gottloßheit erfaren, mit einander freuntlich verglichen, die visitation zu Dobbertin wiederumb anzufahen, Dabey es negst gelassen, derhalben ihrer f. g. Teologen, Rethe vnd andere gnedigklich vorschrieben, auf den 3ten tag Septembris zu Dobbertin zu erscheinen vnd folgends das heylsame christliche werk der Visitation alda wiederumb anzufahen. - - - - - - - - - - - - - - - - - Nachdem aber der Ernhest vnnd Erbar Jorgen Below hoffmarschalck etc. ., haubtman zu Dobbertin, durch den durchleuchtigen hochgebornen fursten vnnd herrn, herrn Vlrichen, hertzogen zu Megkelnburgk etc. . bewegklicher vrsachen halben gein der Wißmar zu houe zu kommen vorschrieben, ist ehr auf den tag berurts Monats des Morgens zwischen sieben vnd achten mit denen, so von den verordneten visitatoren schon zur stete gewesen, zu den Junckfrawen vor das Sprachfenster gegangen, sie mit dießen vngeuehrlichen Worten angesprochen vnd des fhorigen angenommenen vnd zugefagten abscheids erinnert. - - -
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Der Priorn Andtwordt.

Sie hetten sich wol zu erinnern, das sie den visitatorn zugesagt, zur kirchen zu gehn vnnd gottes worth zu horen, Nun hetten sie kein ander Gottes worth, denn als Augustinus, Ambrosius, Hieronymus vnnd Gregorius beschrieben, gemeinet, denn das wehren die vier pfeyler der heyligen christlichen kirchen; - - ihre schriffte vnd wohrdt wehren Gottes worth, dann sie hetten durch den heyligen Geist geschrieben. - - Vnser Lehre wehre nuhr eytel erdichtet vnd erfunden menschen thandt, Jhre aber die rechte alte christliche Lehre. Darumb wollen sie von der alten, heyligen, christlichen, romischen Kirchen nicht abstehn, noch weychen,

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dann sie wehre aller christlichen kirchen heubt vnnd Mutter. Sie wolten die Sacrament vnder beyder gestalt nicht entphangen, wüsten auch ihre gesenge in ihren Buechern nicht endern zu lassen, denn es wehre nichts boßes oder vnrechts darein. Dergleichen wehre vnser predigen nur eytel menschen gedicht, darumb wollen sie dasselbe nymmermehr annemen. Wenn auch schon die andern ankemen, wussten sie ihr Closter nicht zu offnen, dann sie wusten nicht, das ste so groß mit ihnen zu reden hetten, das sie sie darumb einlassen, Sie woltens durch das Gegitter wol hören vnd verstehn, was ihnen gesagt werden solle. Sie hetten auch den herrn Visitatorn am nehsten ettliche Buecher gethan, die wolten sie auch wieder haben, Mit vilen vnnutzen, boßen, trutzigen wohrten, Jhre Landesfursten weren ihre gnedige herrn, aber es wehren nuhr die zututler, die niendert kunten pleiben, die verfuhrten Jhr f. g. wieder sie etc. . - - - - -
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Alls nun der heubtman abtretten wolt, fengt eine vnter der verßamlung ann Margareta Wangelyn genant, Sagt mit wemutigem clagen, wie sie nun acht Jahr vom heyligen hochwirdigen Sacrament geweßen, dasselbe in mitler zeit nicht entphangen. Nun wuste sie dem Teuffel ihr Leib vnd Seel nicht lenger feyl zu tragen, wie bißheer geschen, Darumb wolt sie dazu verdacht sein, das sie Rath vnd Wege finden, damit sie das hochwirdige Sacrament des Leibs vnd Bluths Jesu Christi bekommen möchte, das sie es aber vnter dieser gemeine entphangen vnd dazu gehn sol, wolt sie nicht thun, ßundern sich ann einem orthe verfuegen, da sie es mit frieden entphinge. Alls die Nonnen solchs gehort, haben sie gesagt: "Y JeSus, Margrete, wat seggen gy? Wie hefft jw wath tho leide gedan? Oder wie weret idt jw, dath gy idt nicht entphangen moten?" Andtwort: "Das thut Jr, dann Jr habt mich ettliche mahl gotts Worts halben inn Ewer Capittelhauß gefurth vnnd mir meinen Rugken dermassen zugericht, das ichs keinen leuten kann clagen. Damit Jr nun nicht sagen solt, Jch gebe Euch hinder Ewrn Rugken an, so wil ich Euch hiemit meine meynung in jegenwertigkeit des heubtmans angezeigt vnd gesagt haben". - - - - - - - - Es hatt aber auch diesen selben tag den 6ten Sept. die Jungkfraw mich für das Sprachfenster - - - - Zu kommen bitten lassen, - - - - Mit weynenden äugen bittende, Jhren Brudern zu schreiben, daß sie sich ihrer vmb gottes willen erbarmen, sie aus dem

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Closter holen, auf das sie der gefehrligkheit ihres leibs vnd der Seelen dadurch entgehn mocht.
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Wie der heubtman wegk wolt, hatt ehr dem Landtreyter Peter genant ernstlich beuolhen, - - - das ehr im Torm steyen vnd denn klepel aus der Glocken nemen solt, damit ihnen ihr muthwille des Leutens halben gebrochen wurde, welcher beuelh denn andern tag hernach als auff den 7ten Septembris volzogen wardt.

Da ist fhort des folgenden Morgens den 8ten Septembris der kuchmeister zu den priorissen geschickt worden etc. .
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Andtwordt.

1) Sie wollen wol gottes worth horen, wenn es der Romischen kirchen (dabey sie endtlich verharren wolten) gemeß wehre.

2) Das Sacrament vnter zweyerleye gestalt wusten sie nicht, das es Recht wehre, Sie kunten aber das worth nicht horen, noch das Sacrament entphangen von einem predicanten, der eine frawe hette.

3) Jn ihren gesengen wusten sie nichts ändern zu lassen.

4) So wollen sie auch die predigt an keinem andern orth horen, alls auff ihrem Chore etc. .

Haben noch vber dieße Artikel sehr viel vnutze worth gehabt, vnd das die Glock abgethan, die Visitatorn vor offentliche kirchenbrecher geschulten, daraus gar weinig besserung zu uermueten.

Dieweil nun ein solhe vnuerhoffte andtwordt von ihnen fiel, seint sie nochmals verwarnnet, das man dieselbe an vnser gnedige Fürsten vnd herrn wolt gelangen lassen vnd darnach wehre die Execution oder was Jhr f. g. vber ihrem vngehorsam verordnen vnd beuelhen wurden, Jhrer f. g. beuelh nach vber sie ergehn zu lassen.
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Den 17 Septembris.

Executio itzterzelter beider beuelh haben die herrn der Visitation die beiden priorissen vor sich bescheiden, itzt gemelte

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beuelh ihnen in der guete angezeigt vnd gehandelt, das sie den Junckfrawen sagen, das eine yeder inn ihrer Zelle pleiben vnnd dem beuelh beider vnser gnedigen herrn nicht zuwidern leben mochten, dann man soll ihnen den Chor zumawren vnd eine Tuere aus dem Creutzgange in die Capelle, so in der kirchen jegen dem predigstuel, mit einem Schranck abgesundert, brechen, damit solhs one tumult oder aufruhr abgehn solt, sie die Junckfrawen alßo einhalten, das demselben, wie vnser gnedige herrn beuolhen, gnug geschen mochte. - - - -
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So wolten sie noch ann statt vnd von wegen hochgedachter vnser gnedigen herrn ernstlich begert haben, das sie inn sechs wochen endtlich ihre abgotterey verlassen, sich vnser wahren christlichen Religion gleichformig verhalten, oder welhe in gnanter Zeit solhs nicht theten, die wolten Jhr f. g. auf einem wagen setzen vnd ihrer freundtschafft wieder heimschicken lassen. Vnd damit diesem Jhrer f. g. beuelh mit zumawrung des Chors entlich nachgesetzt, sollen sie die treppen offnen, sich in keinem Wege dawieder setzen vnd Jhr f. g. zu keinen weytern vngnaden, sunderlich zur Execution verursachen, haben darauff beuolhen, etlichen Mawrstein, so dazu verbraucht werden sollt, hinneinzutragen. Wie die Junckfrawen solhs gesehn, seint sie mit grossem hewlen vnd geschrey fur der Chortreppen zur erden gefallen; ettliche sungen: Salue regina misericordie, ettliche: Christe qui lux es et dies, ettliche denn verrs: Defensor noster aspire, ettliche weineten, ettliche schrien zeter vnd was ein solch geplerr durch einander, das es zu verwundern, hielten sie doch die Thuere vnd treppe ein, das inwendig im Closter niemandt hinauff kommen kundt, Vnd alls die Visitatoren gingen vnd wollen in der kirchen zusehn, ob man nicht die Thuere aus der kirchen in dem vntern Chor aufthun kundt, schlossen sie mitler weil das Closter zu, wolten niemants mehr hinnein lassen, Derwegen die herrn verschueffen, das ein Thuerschlag geholet, damit die eine Thuere, so jegen der Mitternachtseyte hinnein geht, durchgeschlagen, vff das dieselbe geoffnet wurde. Alls nun die pauern hinein in dem Chor gingen, wurffen die Nunnen mit Steinen vnd Blechen herabe, gossen auch viel wassers herunther, das sie alles auf dem Chor tragen lassen, sich damit zu wehren. Lestlich wie man dreuete, die Thuere, so aus dem vntern Chor auff der Treppen so nach dem vbern Chor ist, auch zu offnen, haben sie dieselbe guthwillig aufgeschlossen vnd sich im handel ergeben, das man

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die Chorthuere, so ins Closter geht, zumawren solte. Als aber die Mewrleute wolten anfangen, gingen ettlich in die Thuere stehn, jagten dieselben ettliche mahl wieder wegk, ettliche gingen in dem Chore, sagten, man solt sie alda vermawren, da wollen sie todthungern, vnd do sie in der guete dahin gebracht, das sie in das Closter gingen, stunden sie, schulten, vermaledeyten vnnd verfluechten die herrn Visitatorn vnd alle die jennen, die Rath vnd that dazu gegeben, ihnen den Chor zuzumawren, die soll die fhorder hanndt gottes ruren vnd sollen vertrucknen vnd verlhamen ann henden vnd fuessen, ehe das jahr zum ende ginge, mit vielen andern ehrrurigen worten.

Hernach alls die Thuere schier zugemawert vnd man ann der Gerbekammer=Thuere, dan zu besorgen, das sie dadurch auch einen ganck in dem Chore hetten, arbeiten wolte, seint die Nunnen vnter durch die kirch mit grosser vngestumme wieder in den Chor gefallen, sich alda nicht anders, alls ob sie rasendt, vnsinnig, tholl und thoricht weren, gehalten vnd erzeiget vnd ihre abgottische, gotslesterliche Beth= vnd geßangk=Buecher, welche die herren in einem orte zusamen tragen liessen, weggenommen, die jungen vnd diener, so bey den Buchern geweßen, dauon gestossen vnd geschlagen, so lange biß sie dieselben alle wieder der Fursten beuelh muthwillig vnd mit gewalt mit sich hinwegk inns Closter nommen, schryen offentlich, wenn sie ihren Chor, ihre gotteslesterliche Cerimonien zu treiben, nicht offen behalten kunten, das sie ihr Lebtage gottes worth nicht horen, noch annemen wolten.

Jnn der negstfolgenden nacht haben die Nonnen ettliche kappen vnnd zeugk heimlich in einem Schiffe laden vnnd wegk fueren lassen. Nun treten die beiden kherlle, so das zeugk weg fueren, das Schiff vmme, fallen beide in dem Sehe; der eine warth durch des Closters Wademeister gerettet, der andere aber vertrangk, welcher am neunten tage den 25sten Septembris erstlich gefunden worden.

Den 18 Septembris.

Do nun des Morgens das geschrey kham, ist der heubtman Jorgen Below ßampt dem kuchmeister Johannes Graetzen auf dem Sehe gefaren, das zeugk herabgeholt, in der probstey tragen lassen, darnach in jegenwertigkheit der Visitatorn solhs besichtigt vnd diese nachfolgende Zetteln - - - gefunden - - - - - -
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4. Zedula.

Wy Priorn Jpolita Gans vnd Elisabet Hoben Bekennen, dath vnns Anna van der Schulenborch LXXX fl. hefft gelenet, die wil ehm wedder geuen in der pachttydt.
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Den 30sten Septembris.

Auf negst gemeltem beuelh beider Fürsten seint die Visitatorn zu den Junckfrawen vor das Sprachfenster gegangen, sie ihres hohen erpietens erinnert etc. . - - - - - - - - sie auch vertrostet, wo sie die christliche Religion annemen, sollen ihnen ihre gueter vnnerruckt bey dem Closter pleiben etc. . - - - - - - - - - - Darauff sie mit boßhafftigem gemuete alle zugleich aufgeschrien vnd geandtworth, Sanct Hieronimus, Augustinus, Ambrosius vnd Gregorius wehren wol solhe heylige gelerte Leute geweßen, alls die Visitatorn nicht wehren, die hetten ihnen fürgeschrieben, wie sie sich halten solten, demselben hetten sie biß daher nachgelebt, wolten auch von solher ihrer Lehre nicht abstehn, dann das wehren die Sewlen der heyligen christlichen kirchen; Sie hetten wol gelobdt, in die predigt zu gehn vnd gottes worth zu horen, meinten aber nichts anders, dan was ihnen die heyligen Veter fhurgeschrieben, das wollen sie gernne hören. Mann hett ihnen ihren Chor zugemawrt, aber das hertz vnd der Mundt stunden ihnen noch offen; musten sie auf ihrem Chor nicht singen, so wollen sie gleichwol ihre Zeiten lesen, so lange sie lebten. Das sie auch in die kirche gehn, da ihnen der orth were zugerichtet, auch die deutschen lieder vnd geßenge lernen vnd singen solten, wie in vnsern kirchen geschege, wolten sie ir lebtage nicht thun. Sie hetten wol so guete Buecher, alls dieße nicht wehren. Darumb solten sie nuhr die Buecher wieder mit sich wegknemmen, denn sie wolten sie nicht haben. Man durfft inen nichts lernen, was christlich wehre; sie wustens viel besser, als sie es ihnen nicht lernnen kunten etc. . hiessen damit auch ein mahl oder ettliche, das sie nuhr strachs solten wegkzciehen.

Abscheidt.

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Jhr f. g. wurden hinfuro zu andern mitteln vnd wegen gedencken vnd ihnen andere Visitatorn, alls ein hauffen

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einspenniger, schicken, die nicht sanfftmutig mit ihnen vmbgehn vnd die gottlosen - - - mit gewalt aus dem Closter fueren vnd eine yede ihrer freundtschafft heimschicken, damit also ihrem Muthwillen gewehrt vnd fhurgekommen. Das vnd kein anders wurde ir endtlicher außgangk sein. Wendten sie damit von ihn. Actum vt supra.

Nach dem Original=Protocoll im großherzogl. meklenburg. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 2.
D. d. 1557. Oct. 22.

Die Jungfrawen zu Malchow betreffend.

Priorissen vnd gantze vorsamlung daselbs haben an die Herren Visitatoren geschrieben, des Datum stet den 16 Octobris, vnd gebeten, weil ihrer freunde ettliche bedacht weren, ihre kinder auf nechstkunfftig Martini geistlich inzucleiden, mit bit, weil sich die freundtschafft darauf bekostigte, das es die Herrn zulassen vnd gestatten wollen, damit sie solche vnkostung vnd zerung nicht vergebens theten etc. .

Andtwordt darauff.

Vnser freuntlich dienste zuuoren. Wirdigen, andechtigen vnd erbarn lieben Junckfrawen. Wir haben ewr schreiben, so ir an vns gethan, das welche ewr freunde bedacht weren, in ewr closter ihre kinder geistlich inzucleyden, vnnd sich darkegen mit aller vnkostung gerichtet, das solchs auf negstkunfftig Martini seinen vhortgang haben vnd gewinnen solte, mit bit, weil die drey closter Dobbertin, Ribbenitz vnd Malchow durch vnser g. f. vnd heren denen von Adel, das sie die ihren darein geben mochten, zu pleiben gnedigklich zugesagt, das wir darein bewilligen vnd solhs zulassen, damit ewr freunde, so die ihren geistlich inzucleiden fhurhabens, die vnkosten vnd zerung nicht vergebens theten etc. ., entphangen vnd seines Jnhalts nach der Lenge vernommen, Nun hetten wir vnns in warheit zu euch alls denn jenenn, so durch das heylige gotliche wordt vorlengst des einen gnugsamen vnnd vil bessern bericht bekommen, das ir ewr weisheit dermassen an den tag geben, keins wegs versehen, vermeinten auch nicht, das ir ewr freunde dazu rathen oder bewegen, ihre kinder also dem Moloch wie die Jßraheliten zu opfern, sundern sie viel

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mehr, wenn sie solhs zu thun bedacht, sie dauon abraten sollet, dadurch man ann euch spuren vnd erkennen mochte, das das heylige, selig machende gotliche wordt bey euch hafftet vnd stette gefunden hette, Dann wiwol es an dem, das vnser gnedige fursten vnnd herrn der vnderthenigen Landtschafft auf vnderthenigs bitten gnante drey Closter gnedigklich zugesagt, so wollen doch Jhr f. g. nicht, das man kinder oder junckfrawen, so der weldt dienen mochten, sollt darein cleiden, noch geistlich begeben, besunder hochgedachter ihrer f. g. gemuth vnd meynung ist, das die vom Adel, welche es von noten, ire kinder oder freundinnen, so zur weldt nicht dienen, lahm, kranck oder veraltet sein, ohne alle geistliche Cleider, alle kappen, platten vnd ander Narrenwergke in gedachte Closter, alls des Adels hospitaln, geben vnnd bringen, welche auch mit keinen gelubden darein zu pleiben verstrickt, noch verhafftet, sondern alle Zeit, wenn es ihnen geliebet vnnd gefellig, nach Rath ihrer freundtschafft inn oder wieder daraus zciehen mogen, also das es ein gantz frey vnnd vngezwungen dinck, inn ein Closter oder wieder daraus zu zciehen, sein solle, So wissen wir annstatt vnser g. f. vnd hern solhe geistloße incleidung nicht zuzulassen, noch zu gestatten, wollen euch auch dieselbe hirmit Chrafft vnsers derhalben entphangenen beuehls, das ir dauon abstehn vnd keine andere, dann wie gemelt, zu euch innemen oder becleiden sollet, verbotten haben, wenn aber solhe gebrechliche oder betagte personen befunden vnnd bogern, bei euch zu sein, dieselben innemenn moget, doch das sie, so lange bey euch im Closter vnd ewr Schwestern sein wollen, ein schwartzes kleidt ohn alle weldtliche vppige zier oder pracht, alls gulden ketten, ringe, Cleinodia, Samit oder Seyden gewandt, tragen vnd also ein fein, zuchtigs, ingezogen Leben, alls die sich dem lieben Gott gantz vnd gar ergeben, anhaben vnd tragen, damit kein funcklein der Papistischen Teuffelschen geistligkheit an sie erscheinen moge, Welhs wir euch also auf Ewr schreiben, hiernach zu richten, zur andtwordt nicht wusten zu uerhalten, Vnd seint euch in ander weyß zu dienen willig. Datum zur Wismar denn XXIIten Octobris, Anno etc. . 57.

Nach dem Concepte auf ungeleimtem, löschenden Papier, im großherzogl. meklenburg Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin.


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Nr. 3.
D. d. Bützow. 1562. April 26.

Hertzog Johanna Albrecht heimgelassenen
Stathalternn vnd Rethenn.

Vunsernn gunstigenn grues zuuorne. Erbar vnd hochgelarte, liebenn besondere. Wir mugenn euch nicht verhaltenn, daß wir vonn der erwirdigenn hochgebornenn furstinnen Frewlein Ursulenn gebornenn hertzoginnen zu Meckelnburg etc. . Ebtissinnen zu Riebenitz, vnserer freunthlichen liebenn vetterichen, berichtet wordenn, - - - - - wie sich der pastor daselbst vnderstehen solle, Jhr L. vnd die gantze Vorsamblung auf der Cantzll offentlich mit grobenn vnd vnnutzen schmehworten annzugreifenn vnd zu uorvngelimpfenn, welliches Jhrer L. dermassenn zu geduldenn auch nit gelegenn vnd wirt dennoch gut wissenn habenn, daß Jhre L. das reine worth gottes vnd Sacramente lasset handelenn vnd reychenn, dasselbe auch angenommen vud bekennet, darumb vnß sollich furnehmen deß ßmehenns halbenn das sich nicht geburet vor denn pastornn nicht weinicht misfelt, Derhalbenn begerun wir, Jhr wollet ihme dahin haltenn, daß er sich deß smehens vf der Canzel jegenn Jhro L., derselbenn diener vnd die vorsamblung gentzlich enthalte. - - Datum Butzow, Sontags Cantate, Anno LXII.

Aus dem güstrowschen Regierungs=Canzlei=Buche fol. 45 b.


Nr. 4.
Zweite Visitation des Klosters Dobbertin.

D. d. 1562.

Reformation vnd ordnung
des Junckfrawen=Closters Dobbertin
Anno 1562.

Nachdem denn die durchleuchtige, hochgebornne Fursten vnd herrn herr Johans Albrecht vnd Ulrich gebrudere hertzogen zu Megklenburg etc. ., vnsere gnedige Fursten vnnd herrn sich anfangs Jhrer f. g. Regierung mit derselben Ritterschafft, Stetten vnd gantzer vnderthenigen Landtschafft dermassen endtschlossen, das sie die Bebstischen grewel in allen Jhrer f. g. Landen vnnd gepieten abschaffen vud daiegen das heylige seligmachende vud heylßame worth gottes des Almechtigen vnd reine

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lere des heyligen Euangelii zu seligkeit vnd ewiger wolfahrt aller Jhrer f. g. vnderthanen vnd verwandten pflantzen lassen wollen, damit die Ehre des Ewigen Almechtigen Gottes vnd seines geliebten Sones Jesu Christi vnter allen Stenden derselben gepiets bekandt gemacht vnd in rechtem glauben vnnd vertrawen zu seiner gotlichen Maiestet, wie frommen Christen eigent vnd geburth, vor seiner almechtigkheit wandeln mochten:

Dieweil dann fhurnemlich das Junckfrawen=Closter Dobbertin in solchem obgedachten Bebstlichen vnflath gantz versoffen vnd hochgedachter vnser g. f. vnd h. hertzog Johans Albrecht etc. . die Junckfrawen durch fromme, gelernte, gotsfurchtige Menner, item seiner f. g. Landt= vnd hoffrethe vnd darnach in derselben f. g. vnd derselben hoff= vnd Landt Rethe, auch der fhurnemsten von der Ritterschafft selbst beysein vnd jegenwertigkheit gnedigk vnnd veterlich vernehmen lassen, das sie von solhem vberglauben vnd Bebstlichen greweln abstehn vnd sich vnser warhafftigen, reinen vnd christlichen Lehre vnd Religion gleichförmig machen mochten, dann S. f. g. solhe obgedachte Abgotterey vnd Grewel in derselben Landen lenger zu gedulden vnleidlich wehre etc. .,

Welher gnedigen vnd veterlichen Vernehmung sie nichts geachtet, befundern seint also ihrer alten Bebstlichen weyße vnd gewonheit nach in ihrer Gotloßheit bestecken geplieben,

Daraus dann hochgedachte Jhre f. g. vor funff Jahren verursacht, das sie zwey mahl, das erste in der fasten vnd das ander mahl im September, Jhrer f. g. Gelarten vnd visitatoren sampt zweyen aus den Landrethen hiehers gein Dobbertin geschickt, den Bebstlichen Sawrteig außzufegen vnd eine christliche Visitation mit den Junckfrawen im Closter fhurzunemen,

Vnnd wiewol die herrnn Visitatoren den Junckfrawen vil schoner vnd trefflicher Sermones - - - - - - in die zehn tage theten vnd die Junckfrawen zu einem gotseligen Leben vormhanten, das sie von der papisterey abstehn - - - solten, - - - - - - - - - -
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Es haben aber die Junckfrawen solh Jhrer f. g. gnedigs vnd veterlichs erpieten, auch wieder drewen, straffen, noch vngnad nichts geachtet, besundern seint in allerley Muthwillen vnd vngehorßam fhortgefaren.

Nun haben Jhr f. g. von anfangk der ersten visitation biß auf dieße Zeit sechstehalb Jahr mit gemelten Junckfrawen gedult getragen, - - - aber doch alles vorgeblich und vmbßunst;

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Mit solhem ihrem vngehorßam vnd gotlosen Lebende Sie hochgedachte Jhre f. g. aus Christlichem Eyfer dahin verursacht, das Jhr f. g. solh Abgottisch Leben abschaffen vnd das Closter reformiren wollen, auf das die guthhertzigen vnd frommen dem Babst vnd Teuffel aus dem Rachen mochten gerissen vnd errettet werden.

Vnnd haben sich Jhre f. g. solher vrsachen halben den XXVIten tag Septembris in diesem lauffenden Jahr jegen abendt hin zu Dobbertin einzukomen mit einander zu Gustrow freuntlich verglichen vnd zu der behueff die herren visitatoren vnd ettliche aus den LandtReten hieher gleichsfalls auf denselben tag verschrieben.

Den 27 tag Septembris ist durch Jhr f. g. dieser hochwichtigen sachen halben geradtschlagt vnd die Reformation durch die herrn Visitatorn schrifftlich gestelt worden.

Denn XXVIII tag itzt gemeltes Monats nach Essens vngeuehrlich vmb zwey vrn seint Jr f. g., derselben Landt vnd hoff Rethe, so angekomen vnd hie wehren, vnd beider Jhrer f. g. Hoff Adel vnd Diener zu den Junckfrawen inns Closter gegangen vnd ihnen auff nachfolgender weyße Jhrer f. g. gemuth vnd meynung ernstlich anzeigen lassen. - - - - - - - - -
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Nach solher vermahnung liessen hoch vnd vil gedachte vnsere g. h. denn Junckfrawen Jhrer f. g. Reformation fhurleßen vnd nach vorleßung derselben ihnen weyter anzeigen lassen, Jhr f. g. hetten auch erfaren, das sie alte Meßpriester von Ribbenitz vnd andern orten holen vnd vber den Sehe inns Closter fhuren liessen, die vnder ihnen die Abgotterey bestettigen vnd anrichten solten, Derwegen Jhr f. G. ihnen auch ernstlich beuolhen wolt haben, das sie dauon abstunden vnd sich dieser itzt gelesenen Jhrer f. g. Reformation gleichmessig verhalten, - - - - - -
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Es haben vnsere gnedige herren selbst vnd der herr D. Conradus Becker an sie eine herliche, aus heyliger gotlicher schrifft gegrunte vermhanung gethan. - - -
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Abscheidt.

Nach langem widerbellen der Junckfrawen haben v. g. f. vnd h. ihnen wiederumb anzeygen lassen, das Jr f. g. sie allenthalben gehort vnd wol vernomen, das sie bey ihrer

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Gotlosheit zu uerharren bedacht wehren: Nun wolten Jhr f. g. damit ernstlich vnd strachs begert haben, das sie der vohrgeleßenen Reformation in ihren puncten nachleben vnd zum heyligen hochwirdigen Sacrament des Leibs vnd Bluths vnsers lieben herrn vnd heylands Jesu Christi entphangen solten, welhe nun solhs nicht thun vnd diesem vnserer g. h. ernstlichen beuelh nicht nachleben, dieselben hetten Jr f. g. schon beuolhen, auf wagen zu setzen vnd ihren freunden heimfhuren, die andern vnd gehorsamen aber wollen Jhr f. g. alhie im Closter willigklich vnderhalten lassen, Dann Jhren f. g. ihr gotsloß papistisch leben nicht lenger zu gedulden leidtlich, darvmb eine yede sich hiernach entlich soll zu richten haben.

Worauf sie alle vor Jhr f. g. auf die knie gefallen vnd gesagt, sie kunten Jhren f. g. in dem nicht gehorßamen, welhs sie Jhren f. g. auch hinter dem Rugken, wie sie sich den sie wendten, nachrieffen.

Alls vnsere g. h. wieder aus dem Closter gekommen, haben Jhr f. g. wiederumb beuohlen, das die heren Visitatorn wieder zuruck inns Closter gehn vnd noch eine stunde oder zwo mit denn Junckfrwen reden, sie zum gehorßam vnd gotseligem Leben vermhanen solten. Vnd weil sie das Closter zugeschlossen, ist der heubtman alhie Joachim Kleinow zu ihnen inns Spraechfenster aus beuelh hochgedachter Jhrer f. g. geschickt, ihnen Jhrer f. g. wegen zu beuelhen, das sie das Closter wiederumb eröffnen vnd die herren visitatoren hinein lassen sollen, Welhem sie geantwortet, sie kunten oder wolten mit keinem gelarten nit reden, wusten auch wol, was sie glauben solten, vnd man durffts ihnen nicht lernen, darumb sie auch das Closter nicht aufthun oder yemants dorein lassen, wurden sie aber die Fursten dahin zwingen, das sie es offenen musten, alßdan wolten sie die jenigen, so hinein khemen, wiederumb mit Steinen, knuppeln vnd bewmen herauß schlan vnd werffen, das sie ihnen nicht mehr hindern solten.

Den 29. Septembris

haben vnsere g. h. die Junckfrawen eine yede in sonderheit verhoren vnd fragen lassen, was sie bedacht, ob sie Jhrer f. g. Reformation nachleben wollen oder nicht, Darauf sie geandtwort, wie volgt:

Elißabet Hoben, domina, dicat Ja.
Catharina Prestin, vnderpriorin, dicat Ja, illa est mala.

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Margareta Wangelin, dicat Ja, est optima, quod dicat ex [corde].
Anna Bulowen, dicat Ja.
Anna Koppelowen, simpliciter negat.
Dorotea Rauen, simpliciter negat.
Alheit Pinnowen, ist kranck, geruret.
Armegart Stralendorf, simpliciter negat.
Elißabet Hoben, non consentit, neque negat.
Sophia Bulowen, ist kranck.
Anna von der Schulenborch, simpliciter negat.
Dorotea Grabowen, non vult.
Catharina Hoben, non habet gratiam.
Jngeborch Hagenowen, non habet gratiam, est pessima.
Elißabet Butzowen, dicit Ja.
Armegart Crammon, non vult.
Elißabet Hagenowen, est vna ex melioribus.
Anna Bulowen, non vult.
Anna (Gammen?) [Grabowen], est tollerabilis.
Margareta Kerbergs, non vult.
Anna Pritzeburn, non vult.
Margareta Prein, ita vult.
Margareta Pritzeburn, Ja vult.
Margareta Wardenbergs, ila vult.
Emereutze Dessyn, kind.
Emerentze Wahrdenberges, kind.

Den 30sten Septembris, hora 7

haben vnser g. h. die herrn visitatorn beneben dem Marschalck Belowen, Doctor Bowken vnd dem heubtman Kleinowen wieder inns Closter zu denn Junckfrawen geschickt, sie wiederumb fragen lassen, was sie sich bedacht, ob die vngehorßamen Jhren f. g. wolten gehorsamen oder nicht, dan Jhre f. g. eigentlich beschlossen, das sie der vorgeschriebenen Ordnung nach leben sollen, wo nicht, wollen Jhr f. g. dieselben strachs auf die wagen, so alda auf dem houe hielten, setzen lassen vnd sie ihren freunden heimzuschicken, damit die gehorsamen beschutzung vnd schirm erlangen mochten. Es haben auch Margareta Wangelin vnd Elißabet Hagenowen die herren samptlich gebeten, das sie mochten hinausgelassen werden, dann die vnderpriorin vnd die andern ihnen diesen Morgen trefflichen vberfall gethan vnd sie bezichtigt, das sie die fursten vorschrieben hetten, damit das Closter destruirt vnd verstoret werden mochte, Derwegen sie

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ihnen samtlichen weychen wollen etc. ., Darauf die Rethe ettliche vonn gemeinen beider fursten hoffgesindt mit inns Closter genommen, denselben aus beuelh beider fursten geheissen, die Boßhafftigsten hinaus zu furen. Wie nun dieselben Jngeborch Hagenowen, alls die jenige, die die andern alle mit vngehorßam vnd Boßheit vbertraf, angegriffen, seint der Junckfrawen viere oder funffe sie in die kappe gefallen vnd sie halten wollen, die hoffdiener aber haben sie nach der Tuere vnnd die Junckfrawen sie nach dem Closter gezogen, biß so lange, das sie ihr die kappe auf dem leibe entzwey gerissen, derwegen auch die andern, so sie behalten wolten, ihr nach aus dem Closter stoessen vnd also alle die nicht gehorßamen vnd in der abgottischen papisterei pleiben wolten, herausfueren lassen, biß das die Domina mit der Subpriorissa freywillig selbst den andern nachgingen. Sobaldt sie auch aus dem Closter khemen, nemen sie Stocke vnd Steine, worffen nach den knechten, die sie heraus fuerten, lesterten, hoenten, fluchten vnd schulten yedermennigklich, vnd in sunderheit Jngeborch Hagenowen lieff vber den gantzen hoff, fluchte vnd schalt einen yeden, den sie ansichtig wardt, warff mit Knuppeln vndt Steinen, als ob sie besessen gewesen. Es liessen sie die fursten ein mahl oder zwiere noch zum gehorßam vermhanen, mit erpietunge, Jhr f. g. wolten noch Jhre g. h. sein, wo sie sich vnser christlichen Religion gemeß hielten, vnd ihnen alles verzeigen, sie auch reichlich vnd mildigklich vnderhalten lassen. Aber alles vergeblich, Derwegen Jhr f. g. beuolhen, sie auf die wagen, der in der Zall 10 dazu bestelt vnd jegenwertig wehren, zu setzen vnd immer ihren freunden heim zu schicken. Nun wollen sie auf die wagen sich auch nicht setzen, besondern sagt Jngborch Hagenow zu allen vmbstehenden mit grosser Bosheit: Wenn ich euch alle kundt verschlingen vnd dem Teuffel in den Rachen werfen, wolt ichs nicht lassen! vnd gingen damit von dem hone, ßungen: Christe, qui est lux es et dies. Wiewol ihnen die wagen nachfharen musten, wollen sie doch sich nicht darauf setzen, sundern gingen erstlich zu Dobbertin ins dorff vnd darnach fürter gein Sukeuitz zu den Grabowen.

Wie nun die vngehorßamen weg wehren, haben vnsere g. h. den anderen, so noch im Closter, Margareta Wangelin zur Domina vnd ihr Elißabet Hagenowen vnd Lißabet Butzowen alls ihre Rethe vnd mithelfferinnen zugeordent.

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Am Mithwochen nach Michaelis
den 30 Septembris.

Als vnsere gnedige h. vnd Landsfursten von Dobbertin abgereyset, seint die herrn Visitatoren sampt dem heubtman wiederumb in das Closter gangen vnnd mit den Junckfrawen, so dorein geplieben, reden, sie in diesem onfal trosten, aus Gottes Worth vnderrichten vnd vnser G. h. vnd Landsfursten Ordnung vnd Beuehl in das werck setzen vnd volnzciehen wollen.

Es seint aber die newe priorin Junckfraw Margareta Wangelins vnd Elißabet Hagenowen allein fhur sie gekommen vnd angezeigt, wie die Junckfrawen in dem Allermen vor mittag also hoech betruebet vnd erschrecket vnd bekummert weren, das sie vor grosser wehemuth vnd hertzleidt nun keiner vnderredung gewahrtten, auch nichts fruchtbarlichs mit ihnen kunte gehandelt werden.

Darauf haben sie die herrn visitatores getrostet vnd vermhant etc. . - - - - - - - - - - -
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Am Donnerstag den 1. Octobris

vmb 7 vren seint die Visitatoren ihrem gistrigen Abscheidt nach wiederumb in das Closter gangen, da 11 Junckfrawen in dem Reuenter beyßamen versammelt geweßen etc. . - -
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Darauf hat die newe priorin begert, das einer aus den Visitatoren V. G. H. ordnung leßen solle, so wolten sie inter legendum von einem ygklichen puncten in sonderheit ihre meynung anzeigen

I. Erstlich das im Jngange der Ordnung gemeldet wirth, wie in dem Closterleben offentliche irthumb, vnzucht vnd abgotterey getrieben sey worden, so haben sie ja keine vnzucht getrieben, sondern seint zuchtige vnd reine Junckfrawen geplieben.

Darauf ist ihnen geandtwortet, das sie die Junckfrawen zu Dobbertin nicht anders alls fhur erbar, tugentßame, reine, zuchtige vnd keusche Junckfrawen allezeit gehalten worden sein, darumb auch dieße worth nicht Von ihnen zu Dobbertin, sondern in gemein von dem Closterleben im Babstum gesetzet wehren. Man kunte aber das worth vnzucht in dießer ordnung, wenn sie dadurch solten abgeschreckt vnd geergert werden, wol endern oder gantz außen lassen.

II. Zum andern alls der Artikel von dem predicanten, der eine eheliche Hausfrawe vnd ein ehelich gesindt haben

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solte, geleßen wardt, seint alle Junckfrawen samptlich aufgestanden vnd gebeten, das sie mochten ein eygen predicanten haben, der kheine Frawe hette, dann sie kunten sich nicht zu ihm so geben vnd ihm ihr hertz offenbaren vnd vertrawen, wenn ehr eine Frawe hette.
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Lestlich alls sie wieder dieße helle vnd vnwiedersprechliche Zeugknus des Gotlichen Wortes nichts konen vfbringen, Baten sie gleichwoll, Wen sie solten beichten vnd erstmals zu dem Hochwirdigen Sacrament gehn, das einer von denn visitatoren mochte zu ihnen kommen. - - - Hieraus ist ihnen dieße vertrostung geschen, das in vier Wochen einer von den visitatoren wiederumb zu ihnen kommen solle vnd sehen, ob sie V. G. H. vnd Landesfursten Ordnung auch gehorßam vnd gemeß lebeten.

III. Zum dritten, alls der Artikel von den Cantionibus gelesen wardt, - - - - - - - - - -
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Da baten sie abermals, das sie ihre gewohnliche sieben Tiden lateinisch vnd nicht deutsch anf ihrem Chor singen mochten, den sie wehren der deutschen geßenge vngewhonet, kunten auch nicht mit pauren singen. - - - -
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Darauf ihnen dieses geantwortet wardt, wir wollen gernn mit ihnen alls schwachen ein Zeitlangk gedult haben, aber ohne V. G. H. vnd Landesfursten vohrwissen vnd bewilligung kunten sie in v. g. h. Ordnung nichts endern. - - - -

IV. Lestlich haben sie sich des vierten Artikels beschwert, das in dießem Closter eine Jungkfrawen=Schuele gehalten werden, vnd beten, das niemantz in das Closter mochte genommen werden, die nicht die zeit ihres lebens bey ihnen zu bleiben gedechte.

Darauf ist ihnen geandtwortet, das wir bey V. G. H. vmb weytleufftiger erklerung desselben Artikels vnderthenig anhalten wolten.

Nach dieser verleßunge vnd vorclerung der Reformation vnd Ordnung des Closters Dobbertin haben die Visitatores den Junckfrawen angezeigt, Dieweil sie nicht in Zweyffel hetten, das ihnen denn Jungkfrawen dieße jegenwertige enderung vil vnd mancherley traurige gedancken vnd zweiuel vnd betruebniß ihrer Consciencien machen wurde, So heften sie von J. G. H. gnedigen vnd ernsten beuche das sie mit einer iglichen Junckfrawen in sunderheit vffdas allerfreunt=

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lichst vnd lindest von den fhurnemsten Artikeln des christlichen glaubens vnderreden sollen. - - - - - - -
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Eodem die nach Mittage

seint die Visitatores wiederumb in das Closter zu verhoer der Junckfrawen gekommen, Aber es haben sich gar noch alle, die drey eltisten außgenommen, absentiret vnd andere ander endtschuldigung fhurwenden lassen. Es haben auch sonderlich Anna Pritzburn, Margareta Kerbergs, Anna Bulowen, auch auf des haubtmans vnd der newen domina befhel vnnd anfurderung nicht komen wollen, Derhalben die herrn Visitatores das Examen vnd vnterredung mit den dreyen eltisten Junckfrawen erstlich fhurgenommen haben.

(Schluß.)

Nach dem Originale im großherzoglich meklenburg. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 5.
D. d. Dobbertin. 1562. Oct. 4.

Gottes gnad durch seinen eingebornnen son vnd warhefftigen helffer Jesum Christum ßampt vnserm andechtigen gebete vnd vnderthenigen gehorßam zuuorn. Durchleuchtiger, hochgebornner furst, gnediger her. Auf ewr F. g. christlichen vnde gnedigen beuelh haben wir die junckfrawen alhir im closter Dobbertin, nach allem muglichen vleiß, ettliche mahl samptlich vermhant, auch ein jede in sunderheit verhoret, vnd aus Gottes worth vnderrichtet, vnd e. f. g. christliche Ordnung vnd beuelh in vnser iegenwertigkheit in das werck zu sezen vnd zu volnziehen vns beflissen.

Konnen darauf e. f. g. in vnderthenigkheit nicht verhalten, das durch Gottes gnad in die zweintzig perßone, darunder zehene vom adel, zu diesser erkentnuß komen seint, das sie mit allen gotßeligen frommen christen glauben vnd bekennen, das sie vergebung der sunden vnd ewige ßeligkheit, allein vmb vnsers herrn vnd heylandes Jesu Christi willen, aus lauter gnaden vnd barmhertzigkheit durch den glauben, nicht durch ihre gelubdt vnd guete werkh erlangen, vil weiniger die seeligkheit andern leuten verdienen vnd mitteylen konnen, bekennen auch, das man Got vnsern herrn ßampt seinen eingebornnen son Jesu Christo vnd heiligen geist

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allein anbeten, vnd der junckfrawen Maria vnd anderer heyligen anruffung vnterlassen soll, wie sie auch ausdrücklich zugeßagt, alle abgottische geßenge vnd heyligen anruffungen nymmer mehr zu gebrauchen, vnd e. f. g. christlichen reformation vnd Ordnung ßich gehorßamlich zu vnterwerffen, haben auch den 4ten Octobris ihrem pastor in der administration des testaments mit gotseligen christlichen geßengen, die sunst der chor zu singen pflegt, geandtwortet vnd die zwo lectiones aus der bibel, eine vor Mittag vnd denn die ander zur Vesper, in vnser jegenwertigkeit angefangen. Allein bitten sie darumb, das sie in der metten vnd vesper die von alters heer verordente psalmes mit ihren gewöhnlichen noten latinisch singen mogen vnd mit den deutschen liedern eine zeitlangk verschonet werden, welhs wir ihnen nachgegeben, dieweil sie sonst zusagen, das sie Gottes worth vnd e. f. g. ordnung gehorßamlich halten, vnd innerhalb vier Wochen zum teil das hochwirdige sacrament nach Christi einsetzung gebrauchen wollen, dazu sie dann begehren, das yemandt von den visitatoren mochte wieder komen, dem sie auf dieselbige zeit beichten vnd von ihm vnterrichtung vnd trost entphangen mochten. Die nhamen aber der gotßeligen, christlichen, gehorßamen, edlen junckfrawen zu Dobbertin seint dieße: Margaretha Wangelin, Elisabet Hagenow, Anna Grabowen, Alheit Pinnow, Margareta Preinen, Margareta Pritzeburen, Margareta Wardenberg, Emerentze Tessyn, Emerentze Wardenberg, Armegardt Krammon. Neben diesen seint noch zehen conuerssen, die nu mit warheit also mogen genennet werden, dann sie ihren cathechismum vnd summam christlicher lehr auch in diesem Examine zimlich gefast vnd fhurter vieissiger von ihrem pastor zu lernen, vnd das hochwirdige sacrament zu gebrauchen zugesagt haben. Diese Personen alle bitten e. f. g. demutiglich, e. f. g. wollen ihnen ihren vorigen ungehorßam gnedigklich zu gute halten vnd forthin ihr gnediger herr vnd Vater sein vnd bleiben. Vnd dieweil in andern junckfrawenclostern diesses landes, so das euangelion angenomen haben, hin vnd wieder den armen junckfrawen vil gueter sollen entwendet sein, alls bitten sie vnderthenigklich, e. f. g. wollen sie bey dem ihren gnedigklich schutzen vnd handhaben, Vnd auch ihre gerechtigkheit in Lubendorff 1 ) ihnen nicht nemen


1) Vgl. Lisch Geschichte des Geschlechts Hahn, I, S. 89, II, S. 20 und III, S. 222.
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lassen, damit es nicht dießen schein habe, wie viel leut lestern, das vnter der religion vnd visitation nhamen nuhr der kirchen vnd closter gueter gesucht werden.

Das wir die buecher, wie e. f. g. gnedigklich beuholen, allenthalben aus dem closter, aus allen zellen, sollen zußamen bringen vnd besichtigen, darzu haben wir vff diß mahl nicht woll konnen kommen. Dann der ausgewichenen nunnen zellen zu besuchen, haben wir vns vmb anders verdachts willen nicht vnderstehn durffen. So sollen vnder den kasten (deren vber hundert) vil voller buecher sein, so aus andern ortern heer geflohet, die vns zu offnen auch bedencklich. Derhalben wir ettliche breuiaria durchsehen, vnd den jungkfrawen angezeiget, das sie (so sie anders etwas daraus leßen wollen) allein die Horas de tempore, vnd nicht de beata Maria oder de Sanctis oder de Sancta Cruce bethen oder leßen sollen, welhs sie vns auch trewlich zu halten zugesagt haben.

Nachdem auch noch ettliche gegen e. f. g. vngehorßame, halstarrige junckfrawen im closter vorhanden sein, alls nemlich Anna Pritzeburen, Margareta Kerberch, Anna Bülowen, stellen wir in e. f. g. gnedigen hochuerstendigen radtschlagk, ob sie nicht nach e. f. g. beuehl allsbaldt aus dem closter außzuweyßen sein, damit sie vnsers herren Gottes zorn mit ihren lesterungen nicht mehr heuffen vnd die andern gehorßamen junckfrawen nicht veruneinigen. Der almechtige ewige Got, vater vnsers heylandes Jesu Christi, wille diß angefangen worth gnedigklich fhortsetzen, sterken vnd bekrefftigen, vmme seiner gotlichen ehre vnd viler menschen seligkheit willen, Wolle auch e. f. g. zu seinem lob vnd preiß vnd ihrer vnderthanen wolfahrt gnedigklich regiren vnd erhalten. Datum Dobbertin, den 4ten Octobris, Anno etc. . 62.

Ann hertzog Vlrichen.

Nach dem Concepte im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr.6.
D. d. Dargun. 1562. Oct. 11.

Was wir auß angeborner kindlicher liebe vnd trewe viell ehren, liebs vnnd guts vermugen zuuornn. Hochgeborne Furstin, freuntliche vnnd gnedige praw Mutter. Wir haben ewer

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G. schreibenn wegen der jüngst auß vnserm Closter Dobbertin eilff entwichen Junckfrowen etc. . entpfangen, vnd was E. G. derwegen bei vnß freuntlich suchen thuen, vernomen vnd mugen derselbigen hierauff hinwider zw freuntlicher antwurt nicht vorhalten, daß nicht onhe vnd wir vnß woll zu bescheiden wissen, daß dieselbigen Junckfrawen vmb irer halstarrigkeit vnd freuentlichem, mutwilligem vorsatze von vnserm lieben Brudern hertzogk Johanß Albrechten etc. . vnd vnß newlich, welchs wir anders nicht vmbgehen konnen vnd sie selbst haben wollen, vorwiesen vnd des Closters entsetzt worden, auß diesen erheblichen vrsachen: Nachdem wir nun eine guthe Zeit hero ire darinne geubte gotteslasterung, menschenlehre vnd schentlichen misbrauch der wharen Relligion vnd vnserm christlichen glauben vnd dem einigen alleine selichmachenden gottes worte, auch aller propheten vnd Apostell lehre zuendkegen nicht onhe geringen schmertzen zugesehen vnd dergestalt gnedig geduldet, daß wir in hoffnung gestanden, sie dennoch zuletzt einmhall von solcher gotteslesterung vnd teuffelschen vorfluchten bepstlichen lehre nach vielfaltigen vnterweisung vnd vberzeugung ires irthumbs entlich wurden abstehen, sich bekheren vnd vnsern wharen christlichen glauben fassen vnd annehmen, der halben inen zum offtern vnsere Theologen vnd gelerte geschickt, freuntlichen vnd vffs glimpstgste mit inen handlen lassen, ob sie durch christliche vnd gotliche Reformation von solcher Irthumb vnd gotteslesterung abtzufhuren vnd bekehret werden muchten: Mit waß Reuerentz dieselbigen aber, vngeachtet daß sie von vnß als iren von godt gegebenen obrickeiten, vnd daß wir anders nicht in solchem dan irer selhen eigenen selbst heill vnd seligkeit suchen thaten, mit darauff genugsamen habenden beuelich vulkommen Macht vnd Jnstruction abgefertigt, zu ider Zeit von inen angenommen, ja mit waß honischen, spottischen, hofarrigen außgegossenen gifft, schme= vnd scheltworten, auch vnerfintlicher angreiffung irer ehren vnd glimpffs sie abgewiesen worden, ist mher dan offentlich idermenniglich kundt vnd zu wissen, das wir auch in sorg gestanden, da solchem irem freuentlichen, halstarrigen vorsatze vnd daruber noch teglicher treibung solcher gotteslesterung zugesehen vnd kein ernst darin beschaffet, vnsere gantze furstenthumb vnd lande darüber in gewaltige straff des allerhochsten nicht allein fallen, sondern auch wir derselbigen, als die solchen greuel als darzu von godt gesetzter Obrickeit vnd gegebener gewalt vnd macht nicht steuren, noch wehren wurden, nicht entpfliehen, viel weniger damit verschonet wer=

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den muchten, wollen geschwiegen, wie wir fur godt damit bestehen vnd vnser selhen heill entfreien konten, Als haben wir vnß letzlich zu vorkommung solcher gottes straff vnd dar auß her fliessenden vnheill vnß selber personlich dahin begeben, vffs trewligste, vleissigste vnd glimpfligste in vnser personlichen jegenwertigkeit, auch durch vnsere Theologen vnd allerseits gelarte sonderlich mit inen handeln, sie vnterweisen vnd durch klerliche vberzeugung ires irthumbs vnd teuffelschen abgotterei vnterrichten lassen, von solchem grewell abzustehen, sich vnsers wahren christlichen glaubens gleichformed zu machen vnd vnsere christliche Reformation vnd kirchenordnung (die wir inen benebenst der gantzen Bibeil vnd heiligen schriefft klerlich vorfast also ford vbergeben lassen) gleich andere vnsere gemeine Closter anzunehmen vnd in gotlichen gesengen vnd andern Ceremonien sich derselbigen zu unterwerffen, oder welche solchs nicht zu thuende, sondern vff iren irthumb, welchen wir auß erzelten vrsachen nicht lenger zu dulden wusten oder keins weges zu gestaten, zu beruhen vnd halstarrigk zu pleiben gedechten, dieselbigen sich nur stracks vnd zu iren freunden oder ahn die orter, da sie solcher abgotterei halben sich gesichert vormeinten, begeben solten, darzu wir inen dan fhure eine tagreise wolten vorschaffen, antzeigen vnd vormelden lassen. Es hat aber bei inen weder gesuchter glimpff, angewandte freuntliche vnterweisung, noch angehafte drewwort etwas frucht schaffen oder wircklichs ausrichten mugen, sondern seint bei irem halstarrigen, mutwilligen grewell vnd gotteslesterung geplieben vnd daruber also vorsetzlich irer eigen beliebung nach entwichen, Daß aber E. G. freuntlich suchen thuen, vnß nicht zuentkegen sein lassen, sondern freuntlich zu gestaten, daß sie vnter Derselbigen zw Luptz, weill sie daselbst angereiht, eine Zeit langk, biß sie irer gelegenheit nach anderer orter vnterkommen muchten, vffenthalt hetten etc. ., Dar innen haben wir E. G. nicht maß noch czill zu setzen oder vorzuschreiben, waß dieselbige derentwegen in irem leibgudt nachzugeben oder antzunemen bedacht, alleine wollen E. G. dennoch auß angeborner, wolmeinender kind= vnd hertzlicher liebe vnd trew vff fleissigste vnd freuntligste gebethen haben, dieselbig sie in irem vorsetzlichem, halstarrigem vnd mutwilligem vornehmen, ersoffenen grewell vnd gotteslesterung nicht stercken, vffschub geben vnd sich irer daraus herfliessenden grewlichen sunde mit teilhaftigk machen, sondern sich irer gemeinschafft vielmher gentzlich eussern, vnd worhin sie bedacht, zum erstem nur vmmer wollen,

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fharen vnd ziehen lassen. Solchs gereicht E. G. bei idermenniglich christlichen gesetz vnd gotlichen worts liebhabern zw sonderlichem hohen Rhuem vnd loblichem nachsagen, So seints wirs vmb dieselbigen nach allem kindlichen gehorsamb ider zeit freuntlich zu beschulden bevlissen, E. G. hiermit gotlichem gnedigem schutz vnd schirm getrewlich empfelende. Datum Dargun, den XI Octobris, Anno etc. . LXII.

Vlrich etc. .

Ahn               
die Fraw Mutter.     

Nach dem Concepte im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 7.
D. d. Güstrow. 1564. Junii 4.

Vnser freundlich, bruderlich Dienst vnd was wir mehr liebs vndt guths vermogen, jeder Zeit zuuornn. Hochgeborner Furst, freundtlicher, lieber brueder vndt geuatter. E. L. wissen sich freundtlich zu erinnern, das in nechstgehaltener Visitation des Klosters Dobbertin die Jungfern, so vnserer wahren Christlichen Religion anhengich worden vnd vnserm allerseits gnedigem begeren nach, zuforderst aber ihrer selbst eigen sehlen heyll vnd seligkeit zum besten gedemutigt, im Kloster die Zeit ihres lebens darin zu bleiben behalten, die halstarrige n vnd widersetzigen aber, so der reynen lehr vnd Augsburgschen Confession mit gebrauchung der Hochwirdigen Heiligen Sacrament vnd anderer Christlichen Ceremonien nicht folgen wollen, zu ihren eltern vnd freunden geschickt worden: Weil aber derselbigen verstockten Jungfern vnterm schein vermeinlicher bekerung vndt das sie sich hinforder gern vnterweißen lassen vnd der gebuhr Christlich verhalten wollten, zum teil durch ihrer eltern vnd freund embsige furbitten, zum teil auch fünften vnd ahn das widerumb gemach eingekomen, vndt wir vermerken, das solche eingeschlichene Jungfern nicht allein von ihrer papistischen falschen meinung nicht abgestanden, sondern auch die andern, die sich damahls vnd bißhero from vnd gottfurchtigh ertzeiget, durch ihre freundtliche, scheinbarliche worth widerumb von dem rechten weg ableiten vnd auff falsche bahn fuhren vnd ihrem vermeinten gottsdienst anhengich machen sollen. Nun wissen wir fur vnser Person vnsers gewissen halben, neben E. L.

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solchem nicht lenger zutzusehen, zweiueln auch nicht, E. L. werden dem vortzukommen vnd solchs vnchristlich furnemen zu hindern vnd abtzuschaffen nichts weiniger geneigt sein, Derwegen sehen wir es für rathsam, dienstlich vnd nötich sein, das die Jungfern im gedachten Kloster zum allerforderlichsten durch vnsere beide Superattendenten alhier zu Gustrow vnd Wißmar widerumb auffs new verhoeret vnd vermog der hiebeuor daselbst auffgerichten vnd bestettigten Reformation vnterrichtet werden vnd solcher geuehrlicher Jrrthumb ihnen selbst zum ewigen verterb einreißen, Auch das letzt mit ihnen erger, denn das vorige jemals gewesen, werden möge. Was nun E. L. hierin allenthalben fur rathsam erachten, auch notich halten wirdet, das obgemelten beiden Superattendenten einer oder mehr von vnsern Hoffrethen oder andern von Adel zugeordent werden sollten, wollen E. L. vns freundlich vnd forderlich verstendigen. Darann thuen E. L. ein Christlich milde vnd gott angeneme, gefeilich werck, Vnd wir seinds freundlich zu verdienen willich. Datum Gustrow, den 4ten Juny, Anno etc. . 64.

Von Gottes gnaden Vlrich Herzog zu Mecklnburg Furst zu Wenden, Graue zu Schwerin, der Lande Rostock vnd Stargardt Herr.
           Vlrich, H. z. Mechelburg etc. .

Mann propria sst.     

Dem Hochgebornen Fursten Herrn
Johanns Albrechtenn Hertzogen zu Meckln=
burg, Fursten zu Wenden, Grauen zu
Schwerin, der Lande Rostogk vndt Stargardt
Herrn, vnserm freundtlichen, lieben brudern
vndt Geuattern.

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 8.
D. d. Gustrow. 1567. Julii 24.

Johans Albrecht vnd Vlrich.

Erbar, lieber getrewer. Wir haben dein schreiben empfangen vnd welcher gestald sich daselbst von den ausgewichenen papistischen Closter=Jungfrowen eine mit namen Anna Bulowen heimlicher weise ins Closter gedrungen, genedig vernommen, Mugen dir darauff zu

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gnediger Antwortt vnuorhalten sein lassen, das vns so weinig als dir von solcher eindrengung vnd heimlichen vnderschleiff bewust, wir auch niemals darumb ersucht worden; weill du dich aber zu bescheiden, das wir mit nichten gemeinet, in vnserm Closter alda solche vnd der gleichen papistische vnd derselbigen lehre zugethaene vnd verwandte personen zu dulden oder zu leiden, alß ist vnser begeren, Du wollest benebenst vnserm Pastorn daselbst gedachter Jungfrawen mitt ernste vormelden vnd antzeigen, vnd ob sie auch bedacht, sich vnser wahren christlichen Relligion anhengig zu machen vnd derselben gleichformig zu uorhalten, vor ihr vornehmen, vnd im fall da sie jhe den fuchs streichen wurde, solchs mitt der mund anloben vnd zusagen, das hertze aber anders vermerckt, sie durch vnsern pastorn nach Jnhalt vnser kirchenordnung in den hauptArtickeln vnsere wahre seligkeit betreffend mit vleis examiniren lassen, vnd da sie darinnen nicht reine befunden, auch von irem Jrthumb nach fleissiger vnderweisunge nicht abtzustehen bedacht, alsdan wollest sie darselbst vom Closter abschaffen vnd nach iren freunden wider fuhren lassen. Jn deme geschicht vnsere ernste zuuorlessige meynunge vnd habens dir zu gnediger andtwurtt nicht vorhalten wollen. Datum Gustrow, den XXIIIIten Julii, Anno etc. . LXVII.

     An
den Amptman zu Dobbertin.

Nach dem Concepte im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 9.
Dritte Visitation des Klosters Dobbertin.

D. d. 1569. Oct. 19.

Durchleuchtiger, hochgeborner Furst, gnediger Herr. E. F. G. befehlich nach haben wir E. F. G. Junfer=Closter Dobbertin visitirt vnnd befunden, das sich die Closter=Junfern der Reformation=Ordnung vor 7 Jaren von E. F. G. ihnen gnedig zugestellet vnnd zu halten befholen, gar wenig gemeß vorhalten habenu, vnnd das der mehrer theil noch in erschrecklicher Blindheit vnnd bepstlichem Aberglauben stecken, das eine grausame Seelenmordergrube daraus soll werden, Wenn nicht geburlich einsehen darin geschehen solt, wo aber ein christlich billig einsehen geschihet, wie es hochnötig ist, achten wir sie noch dociles, das sie sich woll

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werden vnterweisen vnnd lehren lassen vnnd also durch geburliche mittel wol zu gewinnen sein.
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Anfenglich habenn wir mit den Junfern semptlich geredet, E. F. G. gnedige, christliche, furstliche meynung, sie bey reiner lehre, rechtem Gottesdienst, christlicher vbung, zucht vnnd Erbarkeit nicht allein zu schutzen, sonder, Gott zu ehren, dem gantzen Lande zu heil vnnd wolfart, solchs auch durch geburliche mittel zu befordern ihnen angezeigt vnnd die Reformation=Ordnung von wortt zu wortt ihnen furgelesen vnnd sie gefragt, ob fie derselben also nachkomen, daran wir dan alß baldt den mangel gespurtt, vnd hernacher haben wir auch mit einer jeden Junfern insonderheit geredet, vns bey ihnen ihres glaubeus vnnd Gottesdienstes zu erkunden. - -

1. Aber Summarie zu melden, haben wir gemerkt, das sie Gottes wortt nicht groß geachtet, ettliche sollen in die Kirchen, ettliche solten zur Communion sich vorfuget haben vnnd zur heiligen tauffe, wen sie gebeten, gar nicht komen.

2. Was aber gottsalige vbung belangt, findt sie denselben in der Ordnung ihnen furgeschrieben gar widerlich, Denn alß ihnen Von E. F. G. die teudtsche Bibel, darzu E. F. G. Kirchenordenung, der Catechismus Lutheri vund andere bucher, darauß sie das Corpus Doctrinae vnnd Summam christlicher Lehre fassen muchten, vor 6 vnnd sieben Jaren hinein gnedig vorschaffet vnd befohlen, aus der Bibel vnnd andern buchern gewisse Lectiones zu lesen vnnd auß dem Psalmbuch christliche Psalm zu singen, thun sie deren keins, weder in der Kirchen, noch zu tisch.

3. Sie haben auch bishero keine deudtsche Psalme singen wollen vnnd weigern sich solchs noch die eltisten vnnd furnembsten Junfern vnnd sagen diese leppische vrsach, darumb das sie geistlich sind, muge man ihnen je nicht an sinnen sein, daß sie mit dem gemeinen manne singen solten, vnnd halten vber ihren lateinischen gesengen, das sie die allein singen wollen.

4. Zu dem findet sich ein grosser mangel, alß dieses Closter ein Junfern=Schule sein solte, das die Junfern gar vbel gantz vorkerter weise darin vnterrichtet werden, Denn sie zu gar keinem stuck der Gottsaligkeit vnnd heilsamen Lehre, viel weiniger zu dem heiligen Catechismo ermahnet vnnd gelehret werdenn, Sonder allein zu Nonnensitten vnnd Latinische gesenge zu lernen, das sie auch vngerne teudtsche Psalmbucher ansehen wolten, vnnd vormeinen, den

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jungern Junfern die Latinische sprache einzubilden, mit der Commendation, das die sprache sey Lingua Angelorum vnnd brauchen der alten schweren Grammatiken Torrentini, Alexandri vnnd anderer vnnd lesen ihnen geschriebene Dicta Catonis vnnd andere heidnische spruche fur, darein stehet ihre gantze institutio das zu erbarmen. Vnnd haltens noch wol so heilig, das darzu die allein gelassen werden, die ihre gelübde thun vnd von newen eingekleidet sein, welche den sechs jar in gedachten dingen vnterweiset, muchten billig sagen, ohne einigen nutz gemartert werden.

5. Weiter haben sie auch wider E. F. G. vorbott junge Junfern von newen eingekleidet vnnd mit gelubden, kappen vnnd anderm Nonnentandt beladen. - - -
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6. Vber das alles halten sie noch vnterscheit der speise vnd tagen, nicht ohne bedrang der gewissen, wie auch also mit ihren horis, das man in allen dingen wol heuchley spuret, - - - - - - - - - - - - - vnnd werden die junfernn zu gar keiner kunstreichen, nutzlichen arbeit, alß neyen, sticken, weben etc. . gehalten. - - - - - - - -
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7. Es sind auch zwo andere Junfern eins andern Ordens, vom heiligen grabe, hereiner komen, welche sich gegen vns austrucklich erkleret, das sie der Reformationordnung nicht konten gehorsam sein vnnd so man sie derhalben nicht im Closter leiden muchte, wolten sie hinaus weichen.

8. Wir haben auch befunden, das in der schabichten Nonnenkappe solche stinckende hoffart stecke, das die Closter=Junfern andere neben sich vorachten vnnd wie sie mit anderen fromen Christen, welche nicht ihres Ordens, nicht wollen singen oder conuersiren, also auch wenn sie den leib vnnd blut Christi im Abentmal wollen empfangen, wollen sie nicht neben andern Christen zum Altar komen, sondern muß ihnen der Pastor vom Altar in ihrem Chor nicht ohne gefahr der vorschuttung das Sacrament bringen.

9. Zu letzt werden wir auch berichtet, das sie sich in der Kappen mit vielen anderen Papistischen Ceremonien begraben lassen, dar aus zu sehen, was sie dem kleide vor heiligkeit zueigenen.

Zu erzelten mengelen, vnordenungen vnnd sunden haben furnemlich zwey ding vrsach geben: Erstlich das die ausge=

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wichen halsstarrige Junfern ohne examen vnnd vnterweisung widerumb hinein gelassen sind worden, darin sie es besser alß die gehorsamen gehabt, welche sich vorhin haben examiniren vnnd vnterweisen lassen, nu widerumb von den hineingekomenen vmbgethan vnnd vorfuhret sind worden. Die ander vrsache, die wir in Gottes furchten mit geburender vntertheniger Reuerentz E. F. G. auch nicht mussen verschweigen, ist diese, das E. F. G. vber derselben guten ordenung vnnd befehl nicht haben gehalten.
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Vnd nachdem itziger zeit nach absterben der Priorin eine ander halt mussen erwelet werden vnnd die Vnter=Priorin alters vnnd schwacheit halben sich des Regimentes auch erboten zu begeben, das derowegen das Regiment im Closter durch erwelung der ober= vnnd Vnter=Priorin furnemlich zum anfange bestellet wurde, also das Gottfurchtige, vorstendige, Welche vber der Reformation=Ordenung mit Ernst halten wollen, darzu genomen wurden. - -
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Dieses haben wir Gott lob zum anfang albereit vnnd ins werck gerichtet - - - - - - vnnd durch ordentliche erwelung Elisabeth Hagenow zu einer Priorin gesetzt vnnd Margreten Karbarges zur vnter=Priorin, - - - - -das auch der Superintendens ettliche mahl im Jar dahin sich vorfugen soll vnnd vffsehen haben, das es in christlichem schwang gebracht wurde, vnnd examina halten.

Darzu den auch vonnoten, das zwo Meisterin vorordenet, welchen die Junfer=Schulen mit vnterweisung in Gottsaliger Lehre, guten sitten vnnd Kunsten zum gemeinen nutz mit neyen, spinnen, wircken, weben etc. . dienstlich vnnd auch in zucht vnnd Erbarkeit befohlen wurde. Vnnd also solche vnterweisung zwo Personen allein zu schwer vnnd zu viel mucht fallen, konten ihnen noch zwo zugeordnet werden vnnd die arbeit vnter ihnen ausgeteilet, darnach ein igliche von Gott gaben hette vnnd geschickt were, Alß sie aber im Closter nichten sein, mussen von aussen die zwo Meisterin gefordert werden, - - - - - -
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Was aber ihre beschwerung vnnd bitte der teudschen geseng halben anlanget, haben wir ihnen diesen bescheidt daruff gegeben: - - - - - - - damit wir dennoch

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mit ihrer schwacheit gedult trugen vnnd sie desto weiniger sich zu beschweren haben muchten, wolten wir solchen vnterscheit der vff diese gegenwertige Personen zu dieser Zeit gerichtet darin nachgeben, das alle Junfern, so vber sechzig Jar alt, damit solten vorschonet sein, das sie nicht gleich den andern, welche vnter sechzig Jaren die Christlichen teudtsche Psalmen lernen durfften. - - - - - - - - -
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Ehe wir aber zu obgemelter erwelung vnnd vorordenung der Ober= vnnd Vnter=Priorin gekomen, sind alle Junfern im Creutzgang vorsamlet gewesen, ehe wir neben ihnen ins Capittelhaus gangen, vnd vns folgende Artickel furgehalten:

Erstlich das sie itzundt vns von wegen E. F. G. die Nomination gonneten vnnd zuliessen, das wir bey erwelung der Priorin sein muchten, dauon wolten sie protestirt vnnd bedingt haben, das solchs ihnen hernach in kunfftigen zeitten an ihrer freyen eleclion vnnd wale nicht mucht nachteilig oder schedlich seinn.
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Datum Dobbertin, den 19 Octobris, Anno 1569.

E. F. G.  
vnterthenige
Hanß Linstow.
Clawes von Oldenborch.
Conrad Becker.
Georg Schermer.

Nach einer gleichzeitigen Abschrift im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 10.
D. d. Bützow. 1570. Mai 15.

Vnser Bruderlich, freuntlich dienst vnnd was wir liebs vnnd guts vermugen, zuuorn. Hochgeborner Furst, freuntlicher, lieber Bruder vnd Geuatter. Wir machenn vns keinen Zweifel, E. L. werdenn erfahren haben, das inn Vnserm Closter Dobbertin eine Zeithero nicht alleine etliche Jungkfraawen, Vnsers erachtens aus denenn vrsachenn, das in so langer Zeit vonn demselbigen Closter keine Rechenschaft genommen, Auch ßich ein Zeitlangk daselbst kein Ampt=

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man vnser gelegenheit nach wegenn derer vnrichtigkeit bestellen lassen wollen, alleine daß kurtz verrückter Zeit vnser Hofmarschalck Jochim vonn der Luhe auff sonderliche vnterhandtlung stch dartzu gebrauchen vnd einweisen lassen etc. ., eingekleidet, sondern auch etliche vnd der mehrern teil von vnser ihnen gemachten Kirchennordnung vnd Christlichen Ceremonien wiederumb abfallen vnd ihre vorige abgotterei mit gesengen vnd sonsten annemen sollen. Wan vns dann beiderseits als der Obrigkeit sollichs nit zu gedulden, sondern in sollichen sachen dermaassenn vorsehung zu thuendt gebueret, Wellichs wir gegen Godt denn Almechtigen wissen zu uerantwurtn, Als sehen wir vor Rathdamb an, das vndere beiderseits verordente Visitatorn furderlichst darhin wiederumb abgefertiget werdenn. Ob nun dessen E. L. mit vns einigk, Bitten wir derselben Resolution, Darmit wir die vnsern zu sollichem wercke zu uerordenen wissenn mugen. Vnd wir seint E. L. zu freuntlichen, bruderlichem diensten gneigt. Datum Butzow, den XV Maij, Ao. etc. . LXX.

Von gots gnaden Vlrich hertzogk zu Meckelnburgk,     
Furst zu Wendenn etc. .                
Manu propria sst.          

Dem Hochgebornen Fürsten hern Johanß
Albrechtenn, Hertzogen zu Meckelnburg, Fursten
zu Wenden, Grauen zu Schwerin, der Lande
Rostock vund Stargart Hern, Vnserm freunt=
lichen, liebenn Brudern vnd Geuattern.

(L. S.)

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.


Nr. 11.
Nahmen der Jungfern zu Dobbertin.
(Um 1572.)

  1. Elysabeth Hagenow, Priorin.
  2. Margretha Kerckberg.
  3. Anna Grabow.
  4. Jngenborch Halberstaden.
  5. Catharina Halberstaden.
  6. Catharina Hogen.
  7. Jngenborch Hagenows.

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  8. Ermegart Crammon.
  9. Anna Pritzbuer.
10. Margaretha Pritzbuer.
11. Margaretha Prein.
12. Margaretha Wardenberg.
13. Emerentz Wardenberg.
14. Jlse Dessin.
15. Catharina Schacken.
16. Magdalena Schacken.
17. Ursula Rostken.

Vnbetuchte.
  1. Emerentzia Dessin. 12. Anna Moltzan.
  2. Catharina Trebbowen. 13. Catharina Gammen.
  3. Margaretha Schonenberg. 14. Emerentz Gammen.
  4. Barbara Wardenberg. 15. Elisabeth Viereggen.
  5. Anna Stoisloss. 16. Agnes Viereggen.
  6. Elysabeth Stoisloff. 17. Catharina Pren.
  7. Sophia Wangelin. 18. Margaretha Giseler.
  8. Jlse Rostke. 19. Lucia Kerberg.
  9. Emerentz Passowen. 20. Eva Restorff.
10. Catharina Passowen. 21. Ursula Restorf.
11. Anna Pentzen.
Conuersen.
1. Cathrina Gammen. 6. Anneke Mörleuen.
2. Cathrina Goldenbow. 7. Anneke Trüden.
3. Cathrina Gotha. 8. Engel Burmeisters.
4. Anneke Krusen. 9. Jlse Plagemans.
5. Margreta Steffens.
Vnbetuchte Megde.
1. Gretke Hasen. 5. Cathrina Hagemans.
2. Anneke Weltzinn. 6. Anneke Roßbow.
3. Anneke Hauemans. 7. Elselbe Merlens.
4. Engel Mowen.

Aus dem königl. dänischen Staatsarchive zu Kopenhagen.

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III.

Die

Kirchen=Reformation zu Lübz,

von

G. C. F. Lisch.


D ie Städte und Aemter Lübz und Crivitz waren zur Zeit der Reformation der Herzogin Anna, gebornen Markgräfin von Brandenburg, Gemahlin des Herzogs Albrecht des Schönen von Meklenburg, seit dem J. 1521 zum Leibgedinge verschrieben. Nach dem Tode des Herzogs († 7. Jan. 1547) ward der Herzogin am 28. Decbr. 1549 dieses Leibgedinge bestätigt und ihr dabei ausdrücklich verschrieben, daß sie in "diesen ihren Aemtern der Religion halber unbetrübt und ungehindert bleiben und die Zeit ihres Lebens allein, und sonst niemand, Macht haben solle, geistliche Lehen in diesen Aemtern zu verleihen und irgend jemand, ausdrücklich ohne Behinderung der Herzoge von Meklenburg, zu bestellen". Da die Herzogin Anna nun bis zu ihrem Tode († 19. Junii 1567) dem römisch=katholischen Glauben mit der größten Strenge ergeben blieb und mit Entschiedenheit die ihr verbrieften Rechte wahrte, so ist es leicht erklärlich, daß die ganze Bewegung der Reformation die Städte und Aemter Lübz und Crivitz nicht sonderlich berührte und die evangelisch=lutherische Lehre hier erst spät eingeführt ward. Alle Forschung nach dem Austreten des Lutherthums in den genannten Städten und Aemtern zur Zeit der eigentlichen Reformation hat daher ohne Erfolg bleiben müssen und die Geschichte der Reformation beginnt hier viel später, als in allen andern Theilen der meklenburgischen Lande, in denen der Sieg der neuen Lehre im J. 1552 vollendet

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ward, wenn auch der Herzog Johann Albrecht I., der ältere, begeistert protestantische Sohn der Herzogin, es mit Gewalt durchsetzte, daß noch vor dem Tode der Herzogin hin und wieder protestantische Prediger eingesetzt wurden.

Die letzten katholischen Priester zu Lübz waren Johann Holste, Jacob Roddeke und Jacob Rütinck, denen zuletzt Heinrich Arndes, als "Capellan" der Herzogin, folgte.

Es schmerzte aber den Herzog Johann Albrecht sehr, zu sehen, daß der von ihm gehaßte und verachtete papistische Glaube in einem nicht unansehnlichen Theile seines Landes zum Aergerniß seiner übrigen Unterthanen fortblühete. Er machte daher sehr ernsthafte Anstrengungen, seine landesväterlichen Absichten durchzusetzen. Als er im J. 1557 eine allgemeine Kirchen=Visitation über das ganze Land anordnete, suchte er diese auch über die Städte und Aemter Lübz und Crivitz zu erstrecken und hatte seine Mutter gebeten und von ihr zugesichert erhalten, ihren Hauptmann Christoph von Metzradt zu Pfingsten 1557 zu ihm zu senden, wahrscheinlich um mit diesem über die Kirchen=Visitation zu unterhandeln. Die Herzogin that dies aber nicht, sandte ihn jedoch am 30. Junii 1557, freilich nur mit der Bitte, der Herzog möge "ihrem Prädicanten Ern Heinrich Arndes die Verschreibung, durch welche der Herzog ihm die Pächte seines geistlichen Lehns ihretwillen nachgegeben, unterschreiben und besiegeln" 1 ). Darauf erklärten die Herzoge Johann Albrecht und Ulrich ihrer Mutter, daß sie entschlossen seien, eine Kirchen=Visitation über das ganze Land anzuordnen und auch über die Aemter Lübz und Crivitz zu erstrecken, und deshalb begehrten, die Herzogin möge einige von ihren Räthen den Visitatorn zuordnen. Die Herzogin erklärte dagegen am 28. Oct. 1557, als so eben die Nonnen des Klosters Dobbertin ihren alten Glauben männlich und siegreich vertheidigt hatten, daß man kein christliches Werk durch solche Visitation erzeige, und verlangte, daß man "solche Visitation ihres Leibgedinges unterlasse" und sie in ihrem verbrieften Rechte und ihrem althergebrachten Gebrauche schütze. Sie erließ an ihre Söhne folgendes Schreiben:

"Wir haben aus E. L. Schreiben vernommen, aus was dringenden vnnd christlichem Bodenncken, auff viellfeltigs Anhaltenn der Ritterschafft vnnd Landschaft, E. L. bewogenn seinn, als Gotsdiennst, Kirchen, Schulen, Hospitalenn vnnd dergleichenn in derselbigenn Furstenthuemb vnnd Landenn ordentlich zu


1) Vgl. oben, S. 65.
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reformiren, bestellen vnnd die öffentliche Mißbreuche vnd Vnordnung zu endern vnnd verbessernn zu lassenn etc. ., Auch daß E. L. inn denselbenn vnnd vnsernn Empternn vnnd gebietenn eine Reformirung vnnd Visitationn ergehen zu lassenn entlich entschlossen haben, Mit fernner freundlicher bitt, etzliche vnsere Rhete Derselben Hoffrethen vnnd Visitatioribus alßdann dartzu zu ordenenn. Weill sich dann nhun E. L. onn allenn Zweiffell woll freundlich vnnd kindlich wissenn zu berichtenn, daß wir inn dem auffgerichtenn freundlichenn Vertrage denn Artickell des friedes der Religion vnns enntlichen furbehaltenn habenn, So konnen wir derowegenn woll leichtlich ermergkenn, daß etzliche mißghunner furhandenn sein, denen vnsere lebenn auff dieser erdenn zum hogstenn entkegenn vnnd nicht leidlich ist. - - -Vnnd ob wir dann nhun entlich wissen vnnd vngezweiuelt seinn, daß wir Gott dem Allmechtigenn keinn Lob, Preiß, viell weiniger einigk christlich wergk in solcher Visitationn ertzeigen, beweisenn, noch thuen, viel weiniger dadurch einige Seligkeitt vonn seiner gotlichenn Mayesteht erlangenn konnenn, So tragenn wir nhun gar keinenn zweiffell, E. L. werdenn vnns Jnhalt deß auffgerichtenn freundlichenn vertrages bei vnser gerechtigkeit schutzenn vnnd handhabenn, - - aber bittenn darnach ganntz freundlich, E. L. wollenn denn Mißgunnhernn vnsers lebenns nicht so gar viell glauben gebenn, Sonndernn solche Visitation vnnsers Leibgedeings hindansetzen vnnd darinneun nicht gebrauchen, Vnnd vns die Zeitt vnnsers lebens bey demselbigen vortrage vnnd vnserm althergebrauchtem gebrauch, auch Ordnung vnnd gerechtigkeit vnnsers leibgedeinges schutzenn, handhabenn vnnd dabey pleibenn lassenn".

Im Anfange des Jahres 1559 reiste die Herzogin ihrem Sohne Christoph nach Liefland nach und kehrte erst im Mai 1560 von dieser etwas abentheuerlichen und beschwerlichen Reise heim. Kaum hatte seine Mutter das Land verlassen, als "am 24. Febr. 1559 zu Lübz der Herzog Johann Albrecht, der so eben von Königsberg heimgekehrt war, in Abwesenheit der Frau Mutter, die in Liefland gezogen, die Abgötterei zu Lübz vom Hause und Stadtkirche abgethan,

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Mönche und Pfaffen hinweggeschafft" 1 ). Jetzt ward ein Prediger gesucht und der Herzog übertrug seinem Freunde und Rath Andreas Mylius die Sorge für die Besetzung der Pfarrstelle zu Lübz. Mylius bemühete sich sehr, den Ludolf Bode, welcher feit 1552 Schulrector und seit 1554 Archidiakonus an der S. Georgen=Kirche zu Parchim 2 ) (bis 1573) war, nach Lübz zu versetzen. Aber Gottes Wort blühete in der Gemeinde zu Parchim und Bode hatte erst eine Wittwe geheirathet, und mit derselben Kinder, Häuser, Aecker und Vermögen, und konnte sich nicht entschließen, seine Stelle mit einer unsichern und schwierigen zu vertauschen. Man sandte daher einen andern Prädicanten interimistisch nach Lübz und Ludolf Bode und ein anderer parchimscher Prediger erklärten sich im März 1560 bereit, zum Dienste der Predigt und der Sacramente wöchentlich nach Lübz zu reisen, so lange es dem Herzoge gut scheinen und bis Prediger gefunden sein würden 3 ), Welche jedoch anderswoher als aus der Mark zu holen seien.

1. Nicodemus Bergius, Pastor.
1560-1569.

Der passende Prediger für Lübz ward in der Person des Nicodemus Bergius oder Bergen, wahrscheinlich aus Braunschweig aus einer Theologen=Familie stammend, bald gefunden, und dieser ist der erste protestantische Prediger der Stadtkirche zu Lübz. Kaum war die Herzogin Anna von ihrer liefländischen Reise heimgekehrt, als der Herzog Johann Albrecht ihr erklärte, daß er entschlossen sei, evangelische Prädicanten in Lübz und Crivitz einzusetzen, wie er es ihr schon mündlich zu Schwerin erklärt habe, obgleich sie nicht


1) Vgl. Andr. Mylii Annales in Gerdes Nützlichen Sammlungen, S. 272.
2) Vgl. Cleemann Syllabus Parchim., S. 52.
3) Andreas Mylius schreibt am 15. März 1560 an den Herzog Johann Albrecht:

"Ludolfum illum Parchimensem, etsi summa contentio a me adhiberetur, tamen Lubsam non potui perducere. Celebritatem ecclesiae suae, ductam uxorem viduam et cum illa liberos, aedeis, agros, rem familiarem, promissum de non mutando loco comminiscitur. Alium quendam Lubsam miserunt, qui ibidem semper est. Ludolphus autem et alter ecclesiae Parchimensis minister alterius septimanis Lubsam eunt ad ministerium concionis et sacramentorum, idque se, quamdiu Vestrae Celsitudini visum fuerit, facturum esse promittit. Interea ministri inuestigandi sunt, qui aliunde quouismodo quam ex Marchia petendi sunt".

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darein habe willigen wollen; er sandte zugleich einen Prediger nach Lübz ab mit dem Verlangen, denselben in sein Amt einweisen zu lassen: dieser Prediger war Nicodemus Bergius. Jetzt konnte die Herzogin dem Drange nicht länger widerstehen, sondern erklärte 1 ) ihrem Sohne am 6. Julii 1560, daß, "da es nicht anders sein könne, sie es geschehen lassen müsse". Dann aber müsse sie darauf dringen, daß sie von ihrem Leibgedinge abgelöset werde; sollte dies nicht geschehen, so gebe sie zu bedenken, daß sie sich mit Recht über den Bruch der aufgerichteten Verträge zu beschweren habe, indem der Herzog Veränderung in der Religion in ihren Leibgedingsämtern gegen die Verträge vorgenommen, sie es aber bisher auf ihrem Schlosse und in der Stadt nach dem Alten gehalten habe, da sie nicht anders verstehe und wisse, als daß sie auf dem rechten Wege sei, und darauf denken müsse, daß des Herzogs Einrichtung wieder abgeschafft werde. Jedoch blieb Nicodemus Bergius, und die Herzogin blieb auch, obgleich der Herzog den Prediger bis zum Tode seiner Mutter auf seine Kosten unterhalten mußte.

Die angemessene Unterhaltung des Pastors gab nach einigen Jahren auch Veranlassung zu einer sehr ernstlichen Verhandlung. Der Herzog schrieb 2 ) nämlich am 23. März 1567 an seine Mutter, daß er seines von Gott ihm befohlenen Amtes halber sich für schuldig erkenne, auch von sich selbst geneigt sei, seine Unterthanen mit dem allein selig machendeu, reinen Worte Gottes versorgen zu lassen; er habe daher den N. Bergius "vor etlichen Jahren" zu einem Pastoren für die Stadt Lübz angenommen und denselben bisher auf seine Kosten unterhalten. Er habe jetzt aber für gut eingesehen, daß der Pastor, außer der von dem Herzoge ihm ausgesetzten Besoldung und Unterhaltung, auch von den Einwohnern der Stadt eine geringe Zulage, im Ganzen jährlich 20 Mark, erhalte. Nun werde ihm berichtet, daß von den Befehlhabern und Dienern der Herzogin nicht allein den Einwohnern der Stadt unter Bedrohung verboten sei, diese 20 Mark zusammenzubringen, sondern auch dem Pastor die Werbung und Anfuhr des ihm nöthigen Holzes gewehrt und demselben mannigfaltige thätliche Beschwerung zugefügt werde. Der Herzog ersuchte nun seine Mutter, dafür zu sorgen, daß seine Anordnungen ausgeführt würden, wenn sie wolle, daß er sich gegen


1) Vgl. oben S. 92.
2) Vgl. oben S. 95.
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die Priester der Herzogin, die er nur für diesen Fall und nicht anders in sein Geleit genommen, eben so verhalten solle. An demselben Tage, 23. März 1567, befahl der Herzog auch dem Rathe der Stadt Lübz: "auf die Mittel zu denken und für die Hand zu nehmen, daß ir dem Pastorn angetzeigte zwantzig Marck jerlichen zu gewisser Zeit entrichten und erlegen könnet und müget, und was ime itzo davon nachstendig, das ime solchs auch unweigerlichen bezaldt und zugestaldt werde; die angezogenen ewer mutwilligen mitbürgere und inwoner, darüber der Pastor sich zu beclagen hat und auch namhafftigk machen wirdt, wollet auch dergestaldt mit gebürlicher Straffe verfolgen und einziehen, daß sich andere zum abscheu und exempel daran spiegeln und gedencken mügen, sonsten da solchs alles von euch verbleiben und nicht geschehen wird, müssen wir selbst den ernst, wie sich der gebüret, darzu thun und gebrauchen".

Es bedurfte jedoch keines ernstlichen Einschreitens, da die Herzogin Anna am 19. Junii 1567 mit Tode abging.

Auch der Pastor Nicodemus Bergius verließ bald darauf Lübz. Am 27. März 1569 wünschte der Herzog Julius von Braunschweig=Wolfenbüttel ihn zum Special=Superintendenten in seinem Fürstenthume zu verordnen, da er ihm von gelehrten, vornehmen Theologen als dazu qualificirt empfohlen sei und der Herzog Johann Albrecht in seinen Landen andere gottesfürchtige und erfahrene Theologen bekommen könne. Bergius wäre doch gerne zu Lübz geblieben, obwohl er dort nicht geringe Beschwerung zu erleiden gehabt hatte, und wollte auch daselbst bleiben, wenn der Herzog seinen Schaden nicht begehren und ihn nicht länger in solcher Beschwerung sitzen lassen, namentlich ihm anstatt der Fischerei in der Elde und des freien Tisches auf dem Schlosse zu Lübz, den die alten Priester gehabt, gewisse Lebensmittel anlegen würde. Dennoch entließ ihn 1 ) der Herzog Johann Albrecht am 22. April 1569 mit dem Zeugnisse, daß "er gute Zeit her mit Lehren und predigen des reinen, unverfälschten und allein selig machenden Wortes Gottes, Reichung der hochwürdigen Sacramente und aufrichtigem, unsträflichen Leben und Wandel treulich, fleißig, auch nicht ohne merkliche Fruchtschaffung der christlichen Gemeinde zu Lübz vorgestanden habe".


1) Nicodemus Bergius wird in der braunschweigischen Kirchengeschichte nicht als General=Superintendent genannt. Dagegen kommt ein Nicolaus Bergius Dr. theol. als General=Superintendent von Liefland vor.
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Pfarrvacanz.
156-1571.
Elias Aderpol, Pfarrverweser.

Nachdem Nicodemus Bergius abgezogen war, berief der Herzog am 5. August 1569 den Pastor Erasmus Tidebul in Strelitz auf Michaelis zum Pastor in Lübz, nachdem er hier gepredigt und der Gemeinde so gefallen hatte, daß sie ihn gerne vor andern zum Pastor haben möchte. Der Herzog stellte auch am Michaelistage die Vocation aus. Erasmus Tidebul, der am 25. Oct. 1569 Forderungen wegen seiner Besoldung stellte, trat aber sein Amt nicht an, sondern hatte dem Elias Aderpol die Vocation "aufgetragen". Erasmus Tidebul blieb in Strelitz und ward im J. 1576 als Pastor nach Wesenberg versetzt, wo er wahrscheinlich um das J. 1585 starb.

Elias Aderpol war ein Sohn des bekannten Predigers Thomas Aderpol zu Gressow, Malchin und Bützow, des eifrigen Reformators (vgl. Jahrb. XVI, S. 57 flgd.), welcher ein "frommer, eifriger, gottseliger Mann und Prediger gewesen und um Gottes Wortes willen langwieriges, schweres Gefängniß erlitten hatte". So berichtet der Hofmarschall Jürgen von Below auf Kargow, welcher den Vater "lange Zeit gekannt" hatte. Thomas Aderpol hatte zwei Söhne hinterlassen: Elias, welcher sein Sohn, und Adam, Prediger zu Bützow, welcher ein Bruder des Elias wiederholt genannt wird.

Elias Aderpol war noch im J. 1564 Pastor zu Jesendorf. Hier lebte er mit seinem Küster Achim Schröder in Uneinigkeit. Dieser hatte das Gerücht ausgesprengt, der Pastor habe eine Magd in seinem eigenen Hause verführt und ihr den Mahlschatz seiner Frau gegeben. Auf dieses Gerücht ward der Pastor von dem "Lehnherrn" (Achim v. Stralendorf auf Trams), der Küster von dem Pastor gekündigt. Der Herzog Ulrich schickte den Superintendenten Johann Wigand aus Wismar nach Jesendorf; dieser untersuchte hier am 27. Nov. 1564 die Sache: der Küster entschuldigte sich mit Trunkenheit und that Abbitte, die Magd erklärte den Pastor für unschuldig. Elias Aderpol war zwar gereinigt, aber der böse Leumund, von dem er nie befreiet ward, war einmal da, und deshalb mußte er seine Pfarre räumen. Am 2. April 1565 sagt Achim von Stralendorf, daß der Pastor Elias "etlicher wichtiger Ursachen halben seines Dienstes entsetzt" sei und präsentirte den Matthäus Piscatorius zu der Pfarre.

Elias Aderpol zog nach Pommern. Von hier ging er in das Land Stargard, wo er am Ende des J. 1567 oder

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im Anfange des J. 1568 die Pfarre zu Prilwitz erhielt, welche wegen Mangels an Pfarracker "eine Zeit lang ohne Prediger gewesen" war. Am 11. Aug. 1569 sagt der Herzog Ulrich, daß "Elias Aderpol Pastor zu Prilwitz vor anderthalb Jahren zu einem Prediger angenommen worden". Zu dieser Zeit kämpfte Elias für die Gewinnung von Acker für die prilwitzer Pfarre. Am 20. Julii 1570 sagt der stargardische Superintendent Georg Schermer, daß "Elias Aderpol sich vor 3 Jahren hierher (d. i. in das Land Stargard) begeben". Auch zu Prilwitz sollte Aderpol Unzucht getrieben haben, wie in dem Processe 1575 ausgesagt ward.

Als er die Verbesserung der prilwitzer Pfarre nicht erreichen konnte, nahm er im Herbste 1569 für Erasmus Tidebul die Verwaltung der lübzer Pfarre an. In Lübz konnte er aber auch seinen Unterhalt nicht haben und "wollte dies nicht verschweigen und durch die Finger sehen; er ward daher in Lübz gehaßt und verfolgt". Als nun der Pastor Michael Bramberg zu Crivitz "sich in des Herzogs Christoph Dienst zu begeben" Aussicht hatte, empfahl am 27. Julii 1570 der Hofmarschall Jürgen v. Below den Elias Aderpol dem Canzler Heinrich Husan vor andern zu der crivitzer Pfarre. Der Superintendent Georg Schermer zu Neu=Brandenburg gab ihm am 20. Julii 1570 das Zeugniß, daß er sich (in Prilwitz) "in seinem Lehren, Leben und Amte unsträflich und wohl gehalten" und er, der Superintendent, "ihn seiner Gaben und ziemlichen Geschicklichkeit halber stets lieb gehalten" habe, jedoch sei Elias, wie "viele andere Diener des heiligen Evangeliums an vielen Orten der Gegend, mit großer Undankbarkeit, Tyrannei und Armuth ziemlich wohl geplagt worden".

Bramberg blieb aber zu Crivitz und Aderpol noch eine Zeit lang zu Lübz, obgleich er die Pfarre nicht erhielt. Im J. 1571 ward Hermann Kirchhof zur Pfarre in Lübz berufen. Dieser sagt, die Pfarre zu Lübz habe fast zwei Jahre ohne einen "bestallten Pastor vacirt" und er habe ruchlose Zuhörer und eine verfallene Pfarre vorgefunden.

Auch Elias Aderpol erhielt eine andere Versorgung, indem er im J. 1572 die Pfarre zu Flotow erhielt, welche später ein Filial von Gr. Lukow ward. "Nachdem die Kirche zu Flotow lange Jahre vaciret, dadurch die Pfarre gar im Grunde verwüstet und umkommen", ließ Valentin Voß zu Flotow eine neue Pfarre aufbauen, "um sich und seine Unterthanen mit einem evangelischen Pastor wiederum zu versorgen", stellte das Vermögen der Pfarre wieder her und verbesserte sie am Antonii=Tage 1572 ansehnlich. Diese restaurirte Pfarre erhielt Elias Aderpol.

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Hier lebte Elias Aderpol bis in den Herbst des J. 1575, als sich eine schreckliche That ereignete, welche im Lande großes Aufsehen machte und die Familie Aderpol aus Meklenburg vertrieb. Der Gutsbesitzer Valentin Voß auf Flotow war ein roher, ausschweifender Mensch; er hatte überall viele Streitigkeiten und Processe wegen Beleidigungen, Gewaltthätigkeiten und Uebergriffe und lebte in dem letzten Jahre seines Lebens mit seiner Frau, Engelke Drake, einer Tochter des Antonius Drake auf Gemekow, in großem Unfrieden. Valentin Voß hatte die "Franzosen" und Läuse und schlug seine Frau; daher kam es endlich so weit, daß beide ein Jahr lang gar nicht mit einander umgegangen waren. Endlich kam es so weit, daß die Verwandten im J. 1574 eine Versöhnung vermittelten, welche förmlich als eine Urkunde niedergeschrieben ward. Die Frau hatte dagegen eine vertraute Freundschaft mit dem Pastor Elias Aderpol, mit welchem sie nicht allein in seinem und ihrem Hause viel verkehrte, sondern welchem sie auch ungewöhnlich viel Gutes that. Im vertraulichen Gespräche mit ihm hatte sie oft geäußert, sie möchte von ihrem Manne (mit dem sie 8 Kinder gehabt hatte) befreiet sein. Dies ward denn auch bald genug ausgeführt. Ein Bruder der Predigerfrau, Claus Grünewald, war Wildschütze bei Philipp v. Holstein auf Lukow. Grünewald war ebenfalls ein roher, heftiger Mensch und lebte mit Valentin Voß in Feindschaft, weil dieser ihn Wegen einer Gewaltthätigkeit gegen eine Bauerfrau hart verfolgte. Als Valentin Voß am 12. October 1575 in Geschäften nach Jördenstorf fahren wollte, ward er in dem Holze des Gutes Kittendorf von Claus Grünewald erschossen. Der Mörder entfloh. Aber sogleich entstand der Verdacht eines weit verzweigten Mordanschlages und der Herzog ließ, auf Anklage der Verwandten des Ermordeten, einen peinlichen Proceß einleiten. Zuerst ward der Pastor angeklagt und sogleich gefangen gesetzt. Im Verlaufe der Untersuchung stellten sich aber andere Verwickelungen ans Licht. Man beschuldigte die Frau v. Voß, daß sie den Mord angestiftet, und den Pastor, daß er auf ihr Zureden den Mord durch seinen Schwager habe ausführen lassen, und außerdem beide des Ehebruchs. Es wurden sogleich der Pastor und dessen Frau (Anna Grünewald), die Wittwe des Valentin Voß und einige männliche und weibliche Dienstboten gefänglich eingezogen und in den Thurm zu Stargard gesetzt, wo sie lange peinlich verhört wurden. Der Proceß ward eifrig betrieben und dauerte lange; die Angeklagten wurden wiederholt gefoltert, aber nicht zum Geständnisse der unmittelbaren Anstiftung des Mordes gebracht.

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Nach den umfangreichen Acten liegt auch kein Grund vor, daß man eine unmittelbare Mordanstiftung sollte annehmen können; dennoch geht aus allem hervor, daß alle Angeklagten nicht ohne alle Mitwissenschaft des Verbrechens waren und die Ausführung gewünscht hatten. Die Frau des Valentin Voß hatte mit dem Pastor und dessen Frau in vertrauter Freundschaft gelebt und ohne Zweifel Neigung zu dem Pastor gehabt, da diesem ihre Zudringlichkeit selbst aufgefallen war und mit beiden Frauen die Verabredung getroffen hatte, daß sie sich nur in aller dreier Gegenwart sprechen wollten. Die Voß hatte ohne Zweifel oft geäußert, daß sie von ihrem Manne befreiet sein möchte. Der Pastor und seine Frau hatten von Claus Grünewald sagen hören, daß er den Valentin Voß todt schießen wolle, ja sie hatten ihn seine Büchse dazu laden sehen. Dennoch mag die Sache so ernst nicht gemeint gewesen und der Ausgang nicht erwartet sein. Die Voß fühlte sich bei ihrem Manne unglücklich; jeder haßte ihn: und so ward wohl oft der Wunsch ausgesprochen, daß er erst todt sein möge. Alle diese Reden, die im Unmuthe ausgestoßen waren, wurden bei der Untersuchung von Gewicht; auch ist es wahrscheinlich, daß alle Angeklagten wußten, daß Claus Grünewald dem Valentin Voß nach dem Leben getrachtet hatte. Elias Aderpol sagte bei wiederholter Tortur aus: "Wenn sie die Vossesche mit ihm "bei Tage und Nacht heimlich und offenbar geredet, wäre nur von ihrem Manne die Rede gewesen, daß derselbe von der Erde kommen möchte, darnach sie mit Leib und Leben gestanden". Dabei ist es nicht zu leugnen, daß alle drei Personen sehr leidenschaftlich waren und sich gegenseitig immer mehr erhitzten. Man wünschte die That, aber man that nichts dazu, ließ sie jedoch geschehen. Die Schwester der Voß, Ursula Drake, welche bei ihrer Schwester zu Flotow lebte, half die Leidenschaften noch mehr erregen. Aber ein unumwundenes Geständniß und sehr gravirende Zeugenaussagen kamen nicht zu Tage. Dennoch konnte die Sache für Elias Aderpol, der sein nachtheiliges Gerücht von Jesendorf her noch nicht abgeschüttelt hatte. sehr schlimm ausfallen, da er die Absicht seines Schwagers vor der Ausführung des Mordes nicht den Gerichten angezeigt hatte: es stand seine Hinrichtung in Aussicht. Die Acten gehen bis zum Mai 1576; hier brechen sie plötzlich ab. Elias Aderpol soll im J. 1576 Gelegenheit zur Entweichung gefunden haben und nach Hessen geflohen 1 ) sein.


1) Vgl. Cleemann's Archiv=Lexicon, S. 6 flgd. Vgl. Jahrb. XVI, S. 131.
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Auch sein Bruder Adam Aderpol, Pastor zu Bützow, welcher seines Vaters wegen bei dem Rathe der Stadt Malchin um Fürsprache, wiewohl vergebens, gebeten hatte, konnte nicht länger bleiben; er ward gekündigt und zog auch im J. 1576 weg.

2. Hermann Kirchhof, Pastor,
1571-1574,

ein Westphale, ward im J. 1571 zur Pfarre Lübz berufen. Diesr gerieth aber mit der Gemeinde in den größten Unfrieden, indem er, schon seit dem J. 1573, so grob und heftig von der Kanzel schimpfte, daß sich die Gemeinde dagegen empörte. Der Herzog ließ Zeugen abhören und entließ in Folge dessen im J. 1574 den Pastor seines Amtes, obgleich des Herzogs "verordnete Kirchenräthe": David Chyträus, Simon Pauli, Friedrich Heine und Bartholomäus Cling seine Lehre lobten und bei dem Herzoge für ihn baten.

3. Valentin Grön, Pastor,
1574-1601.

Nach Kirchhofs Entlassung ward am 2. Oct. 1574 Valentin Grön zum Pastor berufen, welcher seit 1557 Pastor in Plau gewesen und dort wegen Schwächlichkeit emeritirt, jedoch bald wieder erstarkt war 1 ). Valentin Grön wirkte in Lübz noch lange erfolgreich, namentlich in den trüben Jahren des Wittwenstandes der Herzogin Sophie zu Lübz, wo er zugleich Hofprediger der beiden herzoglichen Wittwen Anna Sophie und Sophie war. Er hielt der Herzogin Anna Sophie, Wittwe des Herzogs Johann Albrecht, am 17. März 1591 zu Schwerin die Leichenpredigt; in derselben sagt er: "Bin auch J. F. G. unwirdiger diener am wordte Gottes gewesen und habe bey J. F. G. zu hove mein tragendts vnd von Gott bevohlenes Ambt also müssen führen und bestellen, als wen ich ein bestalleter hoffprediger gewesen were". Zu seiner Zeit wirkte zuerst ein zweiter Prediger in Lübz; er sagt in derselben Leichenpredigt ferner: "Mittlerweil bin ich mit der neuen Brustkrankheit befallen, nicht desto weiniger hadt man meinen Collegam Her Christoff Werner gebraucht". Valentin Grön starb erst um das Jahr 1601.

Vignette

1) Vgl. Jahrb. XVII, S. 161.
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IV.

Die

Kirchen=Reformation zu Crivitz,

von

G. C. F. Lisch.


S tadt und Amt Crivitz entbehrten lange Zeit der evangelischen Reformation, da sie, wie Stadt und Amt Lübz, zum Leibgedinge der katholisch gesinnten Herzogin Anna gehörten. Die Geschichte der Reformation von Crivitz hält gleichen Schritt mit der von Lübz.

Der letzte katholische Pfarrer in Crivitz war Johann Krüger, welcher noch im J. 1568 lebte.

Nachdem der Herzog Johann Albrecht am 24. Februar 1559 während der Abwesenheit seiner Mutter der "Abgötterei" zu Lübz mit Gewalt ein Ende gemacht hatte, dachte er ernstlich daran, auch der Stadt Crivitz einen evangelischen Prediger zu geben. Er schickte deshalb seinen Hofprediger Johann Halbrodt nach Crivitz, um die kirchlichen Zustände daselbst zu untersuchen; es fehlte nämlich an Geldmitteln, da die "geistlichen Lehen von Privat= und Laien=Personen dermaßen eingenommen und unterschlagen waren, daß nicht allein die Kirche wüst und baufällig ward, sondern auch die Kirchendiener davon nicht erhalten werden konnten". Es erhellt hieraus ganz klar, daß das damalige katholische Unwesen in der Verwaltung der Kirchengüter in Crivitz um so tiefer eingerissen war, als es hier an unmittelbarer Aufsicht fehlte. Andreas Mylius, welcher dazu beauftragt war, evangelische Prediger von Geist und Kraft für Lübz und Crivitz zu suchen, schlug am 15. März 1560 dem Herzoge den Mathias Bracht Kesselins, den Vater des berühmten Philosophen und Philologen

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Johannes Caselius, der aus Neu=Brandenburg verdrängt war und damals ohne eine feste Anstellung in Nordheim lebte 1 ), zum Pastor in Crivitz vor 2 ). Indessen mochte dieser es vorziehen, einem Rufe nach Göttingen zu folgen. Als die Herzogin Anna im Mai 1560 von ihrer liefländischen Reise heimgekehrt war, protestirte sie am 6. Julii 1560 gegen die Einsetzung protestantischer Prediger in Lübz und Crivitz, erklärte jedoch, daß sie zwar der Gewalt weichen, aber unter solchen Verhältnissen wünschen müsse, von ihrem Leibgedinge abgelöset zu werden. Jedoch setzte der Herzog Johann Albrecht seinen Willen durch, wenn auch auf seine Kosten, und seine Mutter blieb zu Lübz bis zu ihrem Tode. Der Prediger für Lübz war auch bald gefunden: in Lübz ward schon im J. 1560 Nicodemus Bergius zum Prediger eingesetzt. In Crivitz ward, wahrscheinlich im Anfange des J. 1561, der erste evangelische Prediger Michael Bramberg, aus Bützow gebürtig, durch den Hofprediger Johann Halbrodt eingeführt. Am 9. Febr. 1561 dankten Burgemeister und Rath und ganze Gemeinde der Stadt Crivitz dem Herzoge Johann Albrecht dafür, daß er sie "mit einem Seelsorger und guten Prädicanten zur Beförderung Gottes Ehre und ihres Seelenheils begnadigt" habe. Bramberg hatte mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen, bis die Herzogin Anna am 19. Junii 1567 das Zeitliche segnete. Im Julii 1568 ließ der Herzog in Crivitz eine Kirchen=Visitation anstellen; damals war Michael Bramberg sieben Jahre Pastor in Crivitz gewesen. Bramberg hatte so eifrig gewirkt, daß im J. 1568, obgleich er damals noch keinen Capellan zur Seite hatte, auf den Dörfern der Pfarre Crivitz keine Papisten mehr waren. Im J. 1570 hatte Bramberg Aussicht, "sich in des Herzogs Christoph Dienst zu begeben" (vgl. oben S. 180); jedoch blieb er zu Crivitz, wo er noch lange Zeit wirkte.

Wie es zu den Zeiten der Herzogin herging, läßt sich aus nachfolgenden Geschichten klar entnehmen. Die eifrigsten Diener der Herzogin Anna waren Christoph von Metzradt, Hauptmann ihrer Leibgedingsämter, und der Schreiber Michael


1) Vgl. Jahrb. XIX, S. 11.
2) Andreas Mylius schreibt dem Herzoge:

"M. Chesselii pater, injuria Brandenburgensium ejectus, vacans conditione, Northemi est, vir gravis et doctus: illum Crivitzii existimarem collocandum. Si videbitur, mittat Celsitudo Tua litteras M. Johanni Chesselio, ejus filio; Furstenbergum venturum spero".

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Wulf, der vorzüglich in Crivitz wirkte. Michael Wulf, "der ehrhafte Geselle", wie er genannt wird, aber in der That ein loser Geselle, hatte im J. 1550 von dem letzten katholischen Pastor Johann Krüger, als dem Patron, ein Lehn in der St. Marien=Capelle der Kirche zu Crivitz verliehen erhalten und war natürlich mit der katholischen Geistlichkeit sehr vertraut. Nach der Einsetzung des lutherischen Predigers Bramberg im J. 1561 entstanden in den ersten Jahren Irrungen wegen der geistlichen Güter. Im J. 1562 ließ daher die Herzogin das Rathhaus und die Kirchenfacristei ("Gerwekammer") schließen und durch Christoph von Metzradt und "andere dazu Geordnete" aus der Kirche zu Crivitz das Silbergeräth, an 600 Thaler werth, nehmen, das sie mit einem Inventarium dem Christoph v. Metzradt in einer verschlossenen und versiegelten Kiste zu treuen Händen zur Aufbewahrung übergab. Als die Herzogin Anna am 19. Junii 1567 gestorben war, befahl der Herzog Johann Albrecht am 25. Julii 1567 dem Rathe der Stadt Crivitz, darauf zu wachen, daß dieses Kirchensilber nicht abhanden komme, und machte denselben für die vollkommene Aufbewahrung verantwortlich 1 ). Der Rath konnte aber wohl nichts weiter thun, als über den Hergang berichten, so viel er davon wußte. Darauf befahl am 10. Aug. 1567 der Herzog Johann Albrecht dem Christoph von Metzradt 2 ), dieses Silber herauszugeben, und machte ihn für den Werth verantwortlich. Ob dieses Silber wieder zum Vorschein gekommen sei, oder nicht, ist aus den Acten nicht zu ersehen; es scheint aber verloren gegangen zu sein. Denn bei der Kirchen=Visitation im Julii 1568 bekannte Michael Wulf: "er habe davon noch ein Register, und noch wohl viel mehr, die aber verboten wären von Herzog Christoph und Herzog Carl nicht von sich zu geben"; darauf die Visitatoren begehrten, dasjenige, was die Kirche betreffe, von sich zu geben, was die Herzoge Christoph und Carl betreffe, begehrten sie nicht zu sehen.

Michael Wulf war schon vor der Visitation im Februar 1569 in Untersuchung gewesen. Er war der Gotteslästerung beschuldigt, da er auf den evangelischen Glauben geschimpft hatte; er hatte z. B. gesagt: die Consecrirung des Sacramentes, welche die lutherischen Pfaffen verrichteten, sei so gut, als ob sie ein Hund thue; Leib und Blut Christi sei im Sacrament der Protestanten nicht vorhanden; die Lutherischen


1) Vgl. Beilage Nr. 1.
2) Vgl. Beilage Nr. 2.
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fräßen ihren Gott u. s. w. Er behauptete dagegen, er habe nur des Herzogs freundliche, viel geliebte Frau Mutter (welcher er bis in seine Grube in ihrem Leben und Tode getreu und hold zu sein höchlich zugesagt) als eine aufrichtige, christliche, löbliche, fromme, ehrliebende Fürstin gegen diejenigen vertheidigt, welche, in Vergessung der ihnen erzeigten Wohlthaten, von der Herzogin wegen ihrer Lehre unbillig gesprochen und ihn selbst mit der Herzogin der Hölle zugeschrieben und verdammt hätten. - Der Herzog Johann Albrecht ließ aber sein Hab und Gut versiegeln und ihn selbst gefangen setzen, bis er öffentlich Kirchenbuße that und er dadurch entschuldigt ward, daß seine Reden dem Mißverstand und der Trunkenheit zugeschrieben wurden. - Christoph v. Metzradt war im J. 1570 schon todt. - Und so waren die Hauptgegner des Protestantismus in Crivitz zum Schweigen gebracht.

Michael Bramberg starb aber erst im J. 1591, nachdem "er 30 Jahre Prediger in Crivitz gewesen" war und die ganze Umgestaltung des Kirchenwesens allein durchgesetzt hatte.


Beilage Nr. 1.
D. d. Güstrow. 1567. Julii 25.

Johans Albrecht.

Liebe getrewen. Nachdem wir in erfarunge kommen, das etzlich sielber, so sich in die sechßhundertt thaler erstrecket, bei euch in der Kirchen vorhanden, vnd der kirchen zugehorig sein soll, Alß wollen wir euch derhalben ernstlich ausfferlegt vnd beuholen haben, Jhr wollett mitt allem vleiß darauff achtunge geben, das daruon nichts verruckett oder von abhanden kommen muge, Auch niemands ohne vnser vorwissen vnd willen ichtes daruon volgen, Sondern dasselbe alles ganz vollenkommen biß vff vnsern entlichen beuehl bei einander pleiben lassen, wurde aber vber diesen vnsern beuehlich daruon etwas entkommen, oder von abhanden gebracht werden, So wollen solchs nirgendt alß von euch widerumb zu fordern wissen. Wollett euch inn deme also vnserm beuehll gemeß vnd keineswegs anderß verhalten. Daran Vnser ernste, zuuerlessige wille vnd meynung. Datum Gustrow, den XXVten July, Anno etc. . LXVIIten. Manu propria sst.

An den Rath zu Criuitze.

Nach dem Concepte im großherzoglich meklenburg. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin.


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Beilage Nr. 2.
D. d. Lübz. 1567. Aug. 10.

Johans Albrecht, Hertzog zu Mecklenburgk.

Erbar, lieber getrewer. Wir khomen in glaubwirdige Erfahrunge, wie vnnsere gnedige vnnd viel geliebte Fraw Mutter hochloblicher seliger gedechtnuß dir etzlich Silbergeschmiede, so Jr l. etwo alß Anno etc. . 62 auß der kirchen Kriuitz auß beweglichen Vrsachenn durch Dich vnnd Anndere dir zugeordenete fordernn vnnd holenn lassenn, vormuege einß dabei anwesenndenn Jnuentarii vnnd vorzeichnuß zu trawenn Handen inn einer verschlossenn vnnd versiegelten kistenn soll zugestaldt habenn, Vnnd aber Wir nun nebenn Vnnserm freundtlichenn liebenn Brueder hertzogenn Vlrichenn zu Mekelnburgk vnnß verglichenn, solch geschmiede wiederumb, weill eß zu der kirchen Kriuitz vnnd also zu gotlichen sachen gehorigk, denn kirchgeschworenn daselbst ferner zu Gots ehrenn vnnd aussnehmen der kirchen annzuwenden vnnd geprauchen, zustellenn vnnd verreichenn zu lassen entschlossenn, alß beuehlenn wir dir hiemitt gnediglich vnnd wollenn, das du solch obgereigte verschlossenn vnnd besiegelte geschmiede, in massenn du eß empfangenn, vnnsernn kirchenschworen zu Kriuitz in Crafft dieß vnnsers beuehlichs wiederumb auff Ersts ir Annforderunge gegenn genugsamb quietung zustellest, folgenn lassest, vnnd keinßweges vorenthaltest, Vnnd wir wollenn dich für Jedermanß Ansprache deretwegen genuegsam vertrettenn vnnd eine gewehre sein, Dazu du dich khunlich zu uerlassenn dich hirin also vorhaltest. Daran geschicht Vnser gnediger Wille vnnd meynung. Datum Lupts, den 10ten Augusti, Anno etc. . LXVII.

Manu propria sst.     

          An Christoff Meßrath.
Belangett etzlich Silberen geschmiede,
So die Frav Mutter aus der kirchen zu
Kriuitz hatt durch Jme wegnehmen lassen.

Nach dem Concepte im großherzoglich meklenburg. Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin.

Vignette
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V.

Ueber

den Tod des Herzogs Albrecht VII.

und

den Regierungsantritt des Herzogs
Johann Albrecht I.,

von

G. C. F. Lisch.


B ei der großen Bedeutsamkeit der Regierung und des Charakters des Herzogs Johann Albrecht und der lange dauernden katholischen Wirksamkeit seiner Mutter Anna ist der Tod seines Vaters Albrecht des Schönen und die denselben begleitenden Umstände von großer Wichtigkeit für die klare Erkenntniß jener merkwürdigen und wichtigen Zeit. Zwar ist die Jugend und der Regierungsantritt des jungen Herzogs in meiner Abbandlung über Andreas Mylius in den Jahrb. XVIII, S. 6 flgd., und das Streben der Herzogin Anna in den vorstehenden Abhandlungen aus vielen einzelnen und zerstreueten Nachrichten zutreffend und ziemlich genau geschildert. Ich habe aber nach dem Druck der Lebensbeschreibung der Herzogin Anna noch so wichtige Entdeckungen gemacht, daß ich mich veranlaßt fühle, dieselben nachträglich mitzutheilen. Besonders wichtig ist eine Einleitung zu der Inventirung ("Verzeichniß") des Nachlasses des Herzogs Albrecht 1 ), welche die Umstände und Begebenheiten zunächst nach dem Ableben des Herzogs genau erzählt und dabei nicht nur neue Aufschlüsse giebt, sondern auch meine frühern, schwer gewonnenen Forschungen bestätigt. Daß dieses "Verzeichniß" gleichzeitig amtlich niedergeschrieben


1) Vgl. Anlage Nr. 1.
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ist, ergiebt sich nicht allein aus der ganzen Fassung, sondern auch aus der Angabe im Eingange, daß der Herzog Albrecht im "verschienenen", d. i. jüngst verflossenen Jahre 1546 aus Oberdeutschland heimgekehrt sei; also muß dieses "Verzeichniß" im J. 1547 geschrieben sein.

Als der Kaiser Carl V. im J. 1546 gegen die protestantischen Fürsten des schmalkaldischen Bundes Ernst gebrauchte und den schmalkaldischen Krieg begonnen hatte, zog der Herzog Albrecht im Junii 1546 zu dem Kaiser auf den Reichstag nach Regensburg und nahm seinen Sohn Johann Albrecht mit, um diesen dem Kaiser vorzustellen und ihn und seinen dritten Sohn, den kriegslustigen Herzog Georg, welcher mit dem Herzoge Erich d. j. von Braunschweig erzogen ward, zum Dienste (gegen die schmalkaldischen Bundesgenossen) zu empfehlen. Der Vater erreichte dies auch leicht, und Johann Albrecht blieb, gewiß gegen seinen Wunsch, wahrscheinlich gleich im kaiserlichen Heere und Georg zog demselben bald mit seinem Vetter Erich zu. Herzog Albrecht kam am Ende des Monats November 1546 wieder in Meklenburg an, verfiel aber nach ungefähr einem Monat in eine Schwachheit, in welcher nach 14 Tagen sein Leben im Anfange des J. 1547 erlosch.

Der Todestag des Herzogs Albrecht ist bis jetzt auf den 7. Januar 1547 gesetzt. Da aber sowohl über den Herzog, als über dessen Gemahlin Anna keine Leichenreden im Druck erschienen sind, auch die Angaben der gleichzeitigen Chroniken von einander abweichen, so bedarf der Todestag des Herzogs Albrecht einer kritischen Untersuchung und festen Bestimmung. Rudloff nimmt auch den 7. Jan. als den Sterbetag Albrechts an und führt als Gewährsmänner nur Hederich und Chyträus auf. Chyträus sagt aber (Saxonia L. XVI, am Ende,) nur, daß Albrecht im Anfange des Jahres ("initio anni") 1547 gestorben sei; also bleibt für Rudloff nur Hederich Quelle.

In dem hier mitgetheilten "Verzeichniß" steht nun, daß der Herzog Albrecht

"am abendt Trium Regum" (5. Januar)

gestorben sei. Dies ist ohne Zweifel ein Versehen; der "Abend" bedeutet nach dem alten Kalender immer den Abend (die Vigilie) vor dem angegebenen Tage: hiernach müßte der Herzog am 5. Januar gestorben sein. Dagegen reden alle andern Quellen.

Zwei andere Chroniken setzen den Sterbetag auf den 8. Januar. Reimar Kock sagt in seiner gleichzeitigen, handschriftlichen Chronik von Lübeck:

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1547 den 8. January iß hertog Albrecht van Meckelnborg gestorven"

und der meklenburgische Archivar Samuel Fabricius in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts sagt in seinen handschriftlichen Aufzeichnungen:

"Albertus ist am Sonnabend nach Epiphaniä (8. Januar) des morgens um 7 Vhr zu Schwerin gestorben anno 1547".

Dagegen sagt Hederich in seiner Schwerinschen Chronik, S. 22, daß Herzog Albrecht

"1547 den 7. Januarii des Morgens um 7 Uhr zu Schwerin"

und Andreas Mylius in seinen Annalen (in Gerdes Sammlungen, S. 257), daß er

"1547 den 7. January mit Tode abgangen"

sei.

Diese letzteren Angaben werden die richtigern sein, da sie mit der einzigen officiellen Angabe übereinstimmen und wahrscheinlich aus dieser entlehnt sind, nämlich dem Epitaphium, welches der Herzog Johann Albrecht seinem Vater im Dome zu Schwerin neben dem Altare setzen ließ, wo es noch heute steht, und welches also lautet:

DEO OPT. MAX.
OPT. ET MAGNIFICO PRINCIPI
ALBERTO FILIO MAGNI DVCI
MEGAP. ANIMI MAGNITVDINE
VIRTVTIS, ORNANDA[EQUE]
PATRIAE STVDIO PRAESTANTI
JOHAN. ALBERT. DVX MEGAP.
PARENTI OPT. ET CHARISS.
MEMORIAE POSVIT.
V. A. LX. D. S. OB.
SVVER. VII ID. JAN.
AN. XLVII.

Diese Quelle muß als die lauterste angesehen werden. Der Herzog Albrecht starb also (VII id. Jan. d. i.) am 7. Januar 1547, des Morgens 7 Uhr, im Schlosse zu Schwerin, in den obersten Gemächern des sogenannten "Langen Hauses" 1 ), d. i. in den Gemächern, welche gegenwärtig den


1) Vgl. Jahrb. V, S. 34.
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Bibliotheksaal Sr. K. H. des Großherzogs bilden, in Gegenwart des Vogtes Johann von Karstädt, d. i. Schloßhauptmanns zu Schwerin, Christophs von Metzradt, des spätern Hauptmanns der Leibgedingsämter oder Hausmarschalls der Herzogin Anna, des Beichtvaters Paul und des Arztes Dr. Curio von Lüneburg, so wie einiger Hofdiener. Die Herzogin war aus "Wehmuth" beim Sterben des Herzogs nicht im Sterbezimmer, hatte aber den Siegelring des Herzogs und andere Ringe und die Schlüssel ihres Gemahls an sich genommen.

Am Tage Antonii, d. i. 17. Januar, ward der Herzog Albrecht zu Doberan unter dem Hochaltare 1 ) in der Kirche zu Doberan begraben. Bei der Bestattung waren gegenwärtig: die herzogliche Wittwe Anna, der Herzog Heinrich der Friedfertige, Bruder des Verstorbenen, mit seinem Sohne Herzog Magnus, und die Herzogin Katharine von Sachsen, die einzige noch lebende Schwester des verstorbenen Herzogs, Wittwe des Herzogs Heinrich von Sachsen und Mutter des nachmaligen Kurfürsten Moritz, mit ihren unvermählten Töchtern, so wie die Vornehmsten vom Adel des Landes.

Eben so seltsam, wie das ganze Benehmen der Herzogin gegen alle ihre Kinder ihr ganzes Leben hindurch war, so abweichend von den gewöhnlichen Ansichten waren ihre Maaßregeln beim Tode ihres Gemahls. Man hätte erwarten sollen, daß sie ihren abwesenden, erwachsenen Söhnen, namentlich dem ältesten Johann Albrecht, sogleich eilige Nachricht von dem traurigen Ereignisse gegeben hätte. Aber ihr Gemahl starb am 7. Januar und ward am 17. Januar zu Doberan begraben, und erst am 25. Januar 2 ) schrieb sie an ihre Söhne den ersten Brief mit der Trauerbotschaft, den sie jedoch nicht gleich absandte, sondern erst am 2. Febr., also vier Wochen nach dem Tode ihres Gemahles, mit dem zweiten Briefe, durch welchen sie ihren Söhnen den Todesfall anzeigte. Mit diesen Briefen sandte sie den Canzleischreiber Ladislaus Behem (wohl einen Böhmen von Herkunft) an ihre Söhne. Der Bote ging zuerst zum Herzoge Ulrich, der sich damals in München aufhielt. Dieser sandte ihn mit einem Begleitschreiben 3 ) vom 4. März von München an seine Brüder Johann Albrecht und Georg. Der Canzleischreiber suchte diese zu Fuße im kaiser=


1) Vgl. Jahrb. XIX, S. 371 flgd.
2) "Dienstags nach Conversionis Pauli." Der Tag Converstonis Pauli fiel im J. 1547 auf einen Dienstag also ist auch hier ein Versehen.
3) Vgl. Anlage Nr. 3.
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lichen Feldlager auf und traf sie erst am 10. März, also über zwei Monate nach dem Tode des Vaters, zu Roth in Franken, südlich von Nürnberg.

Eben so gemessen ist das noch erhaltene zweite Schreiben 1 ) der Herzogin an ihre Söhne Johann Albrecht und Ulrich vom 2. Februar 1547. Sie meldet ihren Söhnen nur ganz kurz, daß ihr Vater "von diesem Jammerthal christlich verschieden sei" (ohne Angabe des Sterbetages), und fügt ihnen zu wissen, daß ihr Vater "auf seinem Todtbette höchlich begehrt habe, ihnen anzuzeigen, daß sie bei den alten christlichen Ceremonien bleiben und dieselben so üben sollten, wie er es bei seinem Leben gehalten habe; dies habe sie ihrem Gemahle zugesagt und sei der Zuversicht, ihre Söhne würden sich hierin gehorsam erzeigen und dem letzten väterlichen Befehle nachkommen, sehe es auch für gut ein, daß sie dies dem Kaiser anzeigten, damit dieser sie darin schütze, denn sie merke wohl, daß man Willens sei, wenn die jungen Herzoge ankommen würden, das Alte ganz niederzulegen". Schließlich bat sie ihre Söhne, sich auf das allerförderlichste in die Heimath zu verfügen, weil alle Sachen bis zu ihrer Ankunft ruhen würden, da sich keiner der Dinge annehmen wolle. Man sieht, daß die Herzogin mit Aengstlichkeit fast nur um die Aufrechthaltung der römischen Kirche besorgt war und möglichst viel Zeit zu gewinnen suchte, um ihren Einfluß geltend zu machen.

Der Herzog Johann Albrecht reiste sogleich nach Empfang der Trauerbotschaft nach Ulm, um von dem Kaiser Urlaub zu erwirken, und ging nach Erlangung desselben eilends in sein Land, wo er kurz vor dem Osterfeste, welches im J. 1547 am 10. April gefeiert ward, also über ein Vierteljahr nach dem Tode seines Vaters, zu Lübz auf dem Wittwensitze seiner Mutter anlangte.

Schon am 24. April 1547 gewann der Kaiser Carl V. in der Schlacht bei Mühlberg einen vollständigen Sieg über die schmalkaldischen Bundesgenossen.

Der weitere Verlauf der Begebenheiten ist bekannt.



1) Vgl. Anlage Nr. 2.
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Anlagen.


Nr. 1.
D. d. 1547. Julii 12.

Vortzeichnuß wa[n und wo]
weilandt der durch[leuchtige, hochgeborne]
Furst vnd Herr her [Albrecht hertzog zu]
Meckellenburgk etc. . [hochloblicher]
gedechtnuß nach w[enig tagen schwacheit]
von diesem Jamerthal [seliglichen abgescheiden,]
Wer bey Seiner furstlichen [gnaden gewesen]
vnd wo s. f. g. Szune sich d[ertzeit enthalten.]

Hertzog Albrecht zu Meckellenburg hochseliger gedechtnuß ist im ende des Nouembris im vorschienen Sechs vnd viertigsten Jare auß Ober Teutschlandt widerumb in s. f. g. furstentumb ankommen, Vnd alß s. f. g. vngeuehrlich ein Monat lang im lande gewesen, ist sein f. g. in eine schwacheit gefallenn vnd vngeuehrlich viertzehen thag darnach am abendt Trium Regum (5. Jan.) Anno etc. . XLVII zwisschen sechs vnd sieben vhr fur mittage durch den allmechtigen auß diesem elendt gefordert wordenn. Szollchs ist geschehen zu Schwerin in dem obersten gemache im langen hause [in b]isein Hansen Karstedten vogts zu Schwerin, [Ch]ristoffer Metzeraden, Ern Pawln des beichtuaders, Doctor Curionis des Lunenburgischen artzten vnd etzlicher hoffdiener. Szeiner f. g. gemahell vnser gnedige fraw ist auch zu Schwerin gewesen, Aber wehemuts halbenn zur zeit des absterbens nicht im selben gemache, Doch hatt Jr f. g. das Secret neben andern ringen sampt den schlusselen zu sich in Verwahrung genommen. Volgents am thage Anthonii (17. Januar) ist s. f. g. zu Dobran, da die hertzogen zu Meckelnburg ire begrebnuß habenn, in beywesen vnserer gnedigen fursten vnd hern hertzog Heinrichen vnd hertzog Magnussen zu Meckelnburg, desgleichen auch s. f. g. gemahel vnd der hertzogin zu Sachsen vnd irer f. g. Frewlein vnd der vornembsten vom adell ehrlich zu erden bestatet worden.

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Alß sich aber solcher s. f. g. thodsfall [nach dem willen] des allmechtigen zugetra[gen, sein s. f. g.] junge hern vnd Sune, v[nsere gnedigen] fursten vnd hern, nicht i[m landt gewesen, besundern] hertzog Johans Albrecht [vnd hertzog Georg] sein die zeit in der Ro. Key. M[at. vnsers aller]gnedigsten hern bestallunge vnd [s. f. g.] hertzog Vlrich bey hertzog Wilhelmen v[on] Beyern am hofe gewesen, da sich dan s. f. g. biß ins achte jar wesentlich an einander enthalten. Szo ist auch hertzog Hans Albrecht zuuor an des Churfursten zu Brandenburg [hofe] vnd hertzog George bey hertzog Erichen zu Braunschweig auffertzogen, Alßo das Jr f. g. alle drey gantz wenig und selten bey J. f. g. hern vnd vater hochloblicher gedechtnuß im landt zu Meckelnburg sich enthalten.

Nun hatt Jrer f. g. Fraw Mutter vnser gnedige Fraw einen Cantzleischreiber Ladißlaus Behem genant mit zweien briefen, des ersten Datum stehet Schwerin Dingstags nach Conuersionis Pauli (25. Januar), des andern am thage Purificationis Marie (2. Februar) Anno etc. . XLVII an hertzog Johans Albrechten vnsernn gnedigen hern abgefertigt vnd sein solche beide schreiben s. f. g. zu Rotte in Francken am Donnerstage nach Reminiscere (10. März) durch den Cantzelleischreiber, der dan zu fusse dahin kommen ist, vberanthwort worden, wellche s. f. g. mit betrubtem gemute vorlesenn vnd solchs s. f. g. lieben brudern hertzog Georgen mundtlich vnd dan hertzog Vlrichen in schriefften vormeldet. S. F. G. hat auch derwegen kurtz darnach zu Vlm von der Keyn. Mat. vorleub gepeten vnd erlangt vnd sich eilents in s. f. g. Furstenlumb vorfugt, vnd ist s. f. g. kurtz für Ostern zu Luptz ankommen.

Nach pfingsten Dinstags nach Chiliani (12. Julii) hatt Jrer f. g. Fraw Mutter vnser g. fraw vnd Cuhrt Rohr heuptman zu . . . . . . . . , [so] vom Churfursten von Branden[burg zu] vnser gnedigen frawen der hertz[ogin] dartzu vorordent ist worden, d[ie gemecher] vnd kasten eroffnen vnd in [beiwesen] hertzog Hanß Albrechten, auch Jur[gen] Karleuitzen, Joachim Rohren vnd [Hansen] Karstetten, die stucke, so darin vorhan[den,] vortzeichenen vnd inuentiren lassenn, wie dan solchs das volgent Jnuentarium damals auffgericht mitbringt.

Nach einer Abschrift von einer gleichzeitigen Hand im großherzogl. meklenburgischen Geh. u. Haupt=Archive zu Schwerin. Das Actenstück ist an der obern Ecke rechts durch Mäusefraß sehr lückenhaft geworden; die Lücken sind in [ ] durch Cojectur ergänzt.


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Nr. 2.
D. d. Schwerin. 1547. Febr. 2.

Hochgeborner Furst, fruntlicher herczliebester herr vnd son. Wir wollen e. l. myt betrubtem herczen vnd gemuht nycht bergen, das vnser freuntlicher herczallerliebester herr vnd gemahel von dissem jamertal christlich vorscheyden ist vnd in seynem todbette hochlich begert, e. l. anczuczeygen, das e. l. ye wolten bey den alten christlichen ceramonigen bleyben vnd in gleichen fal halten, wie er das bey seynem leben christlich gehalten hat, das ich dan seyner lieben habe czugesaget, der czuuersicht, e. l. werden sich als der gehorsam son wol halten vnd seynem leczten beger vnd beuehel nachkommen, So siegen wir allenthalben vor nucz vnd gut an, das e. l. das keyserlicher maystat wolten anczeygen, das seyn key. Mat. e. l. in dem hanthaben vnd schuczen wolten, dan ich vorstehe wol, als balde e. l. wider an kommen, das man willens ist, das alte gancz nyder czu legen. Die weyle got der almechtig vber mych diße große vnd schwere betrubniß vnd sorge vber mych vorhenget hat vnd alhir gancz elendt vnd vorlaßen bin, bitte ich gancz freuntlich, e. l. wollen sich myt dem allerfurderlichsten hir her vorfugen, dan alle sachen stille stehen bis czu der selbigen czukumfft, das e. l. allenthalben grosen schaden dar auß erwachsen muchte, dan sich keyner nychts annemen wil, wie auch nycht vnbillich ist. Das alles haben wir e. l. aus mutterlichen trewen myt betrubtten gemut nycht wollen bergen. Datum Schwerin am tage purificacionis maria, anno XLVII.

E. L.

mutter anna H. Z. M.     
witwe mann ppra.        

Denn hochgeborn fursten hern Johannes
abrecht vnd hern olryche hertzogen zw Meckln=
burgk, fursten zw wenden, grauen zw Sweryn,
Rostock vnd stargardt der lande hern, vnseren
fruntlychen, hertzliebsten sonen, zw Jr leb
selbst handenn.

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin, im Texte ganz von der eigenen Hand der Herzogin Anna, in der Aufschrift von einer andern Hand geschrieben, in Briefform, mit dem Ringsiegel der Herzogin Anna zwei Male versiegelt. Das Siegel besteht aus einem Schilde mit den vereinigten brandenburgischen und meklenburgischen Wappen, über dem Schilde mit den Buchstaben: A. H. Z. M.


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Nr. 3.
D. d. München. 1547. März 4.

Was wir in Bruederlicher Lieb Mer liebs vnnd guets vermugen alletzeit zuuor. Hochgeborner furst, freuntlicher lieber brueder. Wir lassen E. L. wissen, das vns vnsere freuntliche hertzliebste frau vnnd muetter geschriben, welches schreiben wir nun gelessen vnd leyder bose neue tzeitung darinnen gefunden, wie den E. L. bey gegenwirtigem disem vnsers freuntlichen hertzliebsten Herren vnnd vatters seliger Secritarien bericht werden muntlich vnd schrifftlich, Als nemlich wie das vnser freuntlicher hertzliebster her vnd vatter mit tod abgangen ist, welches vns ein hertzliches leyden ist, wie es den E. L. selbst khunnen gedenckhen bey E. L. selbst. Es schreibt vns auch vnser freuntliche hertzliebste frauw vnnd Mueter, wie das wir bayde, E. L. vnnd ich, sollen zue irer lieb auff das alder ehehest khummen, wie es dan E. L. bey gegenwirtigem disem diener vernemmen werden. Wer demnach vnser freuntlich bitt an E. L., Sie wollens vns zue wissen thuen, wan E. L. hin ain wolt, So wollen wir zue E. L. khummen vnd mit E. L. hin ain raitten, souers anderst E. L. gelegen were. Solches haben wir E. L. in bruederlicher lieb nit vnangetzaigt khunnen lassen. Datum Munchen, den 4 tag Mertz, anno 47 etc. .

E. L. Brueder

Vlrich Hertzog     
zv Meckhelburg etc. .

Dem hochgebornen fursten vnserem
freuntlichen lieben Bruederen Herrn Hans
Albrechten Hertzogen zue Meckhelburg,
Fursten zue wenden, Graffen zue Swerin,
Rostockh vnnd stargard der lande Herrn,
zue seiner Lieb Eigen Handen.

(L. S.)

Nach dem ganz von der Hand des Herzogs Ulrich geschriebenen Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin, versiegelt mit einem achteckigen Siegel mit einem Schilde mit dem meklenburg. Wappen und über diesem mit den Buchstaben V. H. Z. M.

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VI.

Chronistische Aufzeichnungen

aus dem Kloster Ribnitz

aus dem Ende des sechszehnten Jahrhunderts

in

einem Diplomatarium des Klosters enthalten,

mitgetheilt

von

C. D. W.


A nno M. 487 Do ist de Rostkerr feide gewesenn.

Anno domini M. v c .lxxv. wart de Rostoker thorne vp S. Peters Kercken gebuwet vnd was 60 fadem lang ane den hanen, welcher was xvj scho lang. dat weren drei hundert ellen vnde xo scho lang mit dem knope vnd voll wedder umme dorch einen hardenn wintstorm im suluigen Jhare do man den knop mit dem stangen wolde uprichten vp Michaelis nacht. - Darna den 1 Octobris.

Jtem Anno 1576 wart wedderumb der selbig thorm gebuwet durch den suluigen Meister vnd wart gerichtet vp Michaelis do was de erste bone verfertigett. Godt geue Gnade vordann.

Jtem de Sundische thorne vp vnser leben frouwen kerckenn ist druddehalff hundertt vadem hoch mit dem Muhrewercke. hefft einer Gebuwet hefft Rose gehethenn.

Froychen Ursula ihr Gebawete in ihrer Regerung.

Anno 15 lxv im sommer Wart dat hus gebuwet thom froudenberge in der tidt der Pestilentz, Dar sich vnser g. froulin erholden hefft.

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Anno M. v c 69 Jst im Reuenter der pipaue dallgelecht vnd der Junfferenn Dorntzen gebuwet mit dem Schorstein, wie es zu besichtigenn steitt. Es ist doselbest de schorstein im huse vorm dore, dar der pastor sin Woninge erst mals gehat, gebuwett.

Anno M. v c liij hefft de leste Gardian ludolphus lindtwedell van Hannouer dat leste stucke Muren, so dar up dem ende na deme batstonen vnde Stadtsode geit, latenn maken. Den dar hebben de Armen einn hus gehatt, dat heff(t) M. g. f. vrsula to Mechelnburg vorbutet, vnde vor dat kleine rum dat hus, so achter deme Pastorshoff geit, Dar nu de Armen Jnne sint, mit wetent des Conuentes.

. . volget vertzeinel Von               bindigen Gebauweten So vns[er] [gne]diges froulin Vrsula hefft Laten verferdigen Wie volget.

Anno M.CCCCC.LXXI den 4 Septembris [w]ardt der dam vorm Closter gebauwet vnd lecht, dar man in de olde klosterstraten uorett, vnd warft dorch Gosloff Rotermund houetman tho Ribbenitz geweseun dorch sinen bef[ehe]ll mit sinen Consorten durch bluchert [ ]malen sin knecht auffgereten vnd de stein laten in den Poll weryffenn vnd also thobrochen. Was ihm auerst vor ein spott wideruarenn geue ich em vnd allen de solliches wissen zu bedenckenn.

Anno M.v c lxxij vp uiti is derselbige vp geretenn Dam Widerumb gelecht vnd uerfertiget wurdenn mit bewilgung vnd erenstlickes befehell V. G. f. vnd Heren loblicher vnd seliglicher Gedechtniß Johans Albrecht Hertzog zu Mechelnburgk etc. . vnd eines Erbarenn Rades vnd gantzer Gemein dusser Stadt Ribbenitz vnde is der Dam thor nutte vor Jdermenniglichen Wie augenschinlig is.

Anno M. v c lxxxiiJ den xvij Julij Houwede Jacob Bruwer an, das er des Pastorn hus soll buwen, so vorm Closter steit, Welcker stede dem Closter Je vnd alle Zeit gehorett hatt, vnd darsuluest vp der stede in hundert vnd xx iaren kein hus gestahenn. Do aber das holtz zum huse soll vpgerichtet werden, ist dar bi thor besichtigung gekomen das gerichte vnd ein Gantzer Raidt den 18 Augusti daruan protestirt vnd bedinget, So etwas vngelucke in dem huse geschehe, Wurde ein Erbar raidt den Bruche furderen. Aber man isset ihn nicht stendig gewesen, besvnder tho des Closters friheit gerecken vnd refere(r)tt. Man hatt auch begertt, das der itzige Pastor vnd nachkumling solten der Stadt vnplicht dragen vnd dar tho Leggen. Jst ihne mit nichte van wegen des froulins bewilligt

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allenthalben befriet. Jst also den 26 Augusti auffgerichtet vnd im gottes namen verfertigett wie zu besehenn steit. Ein ander maches besserr.

Anno M. v c lxxiiij vp Johannis Baptiste wart De stede bi dussem Jegenwardigenn Huse van vnserem gnedigen Herenn Johannes Albrecht loblicher vnd seliger gedechtnus Nach gegeben dar dat glint steit. Es wurden aber in dieser sachenn tho Commissarien verordent Als nomlichen Der Erbarer vnd wolgelarter Her Doctor lambertus kerckhoff vnd Andreas Milius f. G. Hoff Raid zu Schwerinn vnd ist das glint dorch Baltzer hannicken darhin gericht vf S. Johannes. Anno 75 wart der stall dar hindenn tho gebuwett. Hans Bruwer.

Anno M. v c lxxiiij Jm winter (wart) de waterkunst so verfallenn war wider umb up gerichtet vnd gebuwett. dorch Mester Henrich kalenn.

[Anno domini D]usent Viff Hundert viff vnd Shouentig - - - - - - - - F]ebruarii Jst de newe hoff Dat hus vnd - - - - - - -]nne Na einander Gebuwet durch M. Hinrich Kalen va(n) Rostock.

Jtem volgendes Sommers sindt de doren vor den hoff gemaket vnd de Borninge gegrauenn vnd vfm volgende winter die hackelwercke verfertigenn lassenn, M. Liborius Weideman Moller vp wustrow.

Jm selbigenn Winter wardt der soeth vfm Closterhaue beschuer(et).

Anno 1576 den 22 Martij denn stall vp dem Nien haue, M. Baltzer Hanneke.

Jtem das Backhus vp dem Nyen haue verferdigenn lassenn.

Anno M.v c lxxv den xxix Martij ist de wintmule vor dem Rostker Dare nie vth der grunt gebuwet mit aller thobehoringe, M. Dionisium to Ribbenitz, Mulenbuwer.

Anno M. v c lxxvj den xxiij Julij Jst dp dem haue tho peterstorp tho dem huse twei gantze Nie facke tho gebuwet vnd uerlengett mit dornsen Camerenn fensteren auen Geuell so alse idt dar augenschinlig ist.

Anno M. v c lxxv vp Martini Episcopi vngefehrlig wart der keller vnder der Garuekameren im Closter gewelbet vnd nie gebuwet der gantz verfallenn war.

Jtem thor suluigenn tidt war(t) de hauestoue renouirt vnd j breden deel dar in gemakett vnd dat huseken vor dem kachellouen mit dem schorstein vnd j eier aue dar in gesetzett.

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Anno M.v c lxxvj vp den xx Septembris wart dat Nie gemack dar der hauetman vnd sonnsten sin wesent inne hefft tho gerichtett mit einem Nien Schorstein, gepaneilt mit fensteren j Nie Crutzeboem xc.

Jtem im suluigenn iare tidt vnd dage als den xxvj Septembris Jst by der Karken up dem haue dar de spisekamer plach to wesen des Kuchemeister Dornsen gemaket, vnd dar dat Wasckehus plach to sihn, Jst nu de Spisekamer gemakett, darinne ein Schorstein.

Anno M. v c lxxviij Weren in dieser S - - - - - - - - -lungenn zwischen der durchleuchtigen Hochgebornen fur[stin vnd] freulin freulin Vrsula vnd andertheils wegen des Rades vndt Gerichtes. Gewesener verordenter Commissarienn zu beiden thei[len]. Es sint im Jare auen gemelt den 8 Nouembris M. Andreas Milius, D. N. Pancklow, Hubertus Siebe van wegen der Stadt vnd Raidt zu Ribbenitz. [Van] wegen vnsers G. f. andertheils D. Laurentius Kerckhoff van Rostock, D. Joachimus Kethell vam Sunde, der Erentuester Jurgen van der Luhe. Vnd hebbent zue beiden deilen Gehandelt, Das Hans van Ribbenitz mit siner leeiffte vnd dem gantzen Rade vnd gerichte hebbent affgebedenn vmme gades willen e. f. g. wollen ehr recht fallen lassen, Se hetten e. f. g. vnrecht gedann. Sumptus haben sie mussen bezalen.

[Anno M. v c l]xxvj 23 Octobris Jst vnse G. froulin vrsula bi - - - - - - - - en gefarenn vnde de selbige besichtigett Do se allenthalben [gefer]digett vnd in der wassermulen vf den einen rump 3 schepel moltes geten laten [vnd d]e füluigen Molen Probirtt vnd ferdich gefundenn.

Anno domini M. v c lxxvj den xxix Nouembris hefft vnse Gnedige froulin vrsula laten de decken vp den Predigstull in der Closterkercken maken, welches [am] Auende Andreae geschein vnd verfertigett, vnd uolgendes tages andreae dar [erst] mals vnder gepredigett.

Anno domini M. v c lxxvj denn 16 Nouembris hefft vnse gnedige frouchen de Nie dor in der Closterkercken im Crutzegange vnder dem predigstoll vnde vor dem sprackue(n)ster laten makenn.

Anno domini M. v c lxxvj vppe den Auent Martini is dat nie grote schap in der karken vp deme haue uerferdigt vnd ein klein Kannebort.

Anno domini M. v c lxxvj den 17 Octobris was ein knecht mit Chutenn (up Schwantz Wustro) thom oldhagenn, welcher do mall Schulte war. Dieser selbige Knecht horde

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by Rostock tho hus vnde hadde etlicke ihare np dem Lande gedeinet. Der selbige vorbenomede knecht Jst van synen heren abgezogenn, vnd sin gerede thom Dele dargelatenn, vnd wie er vp Dionisij Episcopi na oldem gebrauch van sinem heren sich nach rostock gegeben, Widerumb kumpt vnde sich thom Oldenhagen in des Schulten hus mit guder geselschop trunckenn gedrunckenn. Darnach er twei thome genomen vnd de perde sinen heren halen willen, dar mit ehr den geseigeden Roggenn, eggeden, de pferde nicht gebracht, is vthe gebleuen, das nemand gewust hefft, wor he gebleuen is, vnd was uerlaren, Wente he was verdruncken in der kartine in der hundebeke, dar lach he fo lange bet up den dach thome Apostoli, ix weken vnd j dach bet up den 22 tag Decembris, welcher war der Sontag vorm hillige Christe, wart he wedder gefunden dorch Hans Micheils vnd sunst noch einer. Hebben ene vpt Jß getagen, vnde daselbest hefft m. g. f. den Kuchmeister Johan Hardeloff vnd Bethmann vogt mit denn anderen Deineren dar hen geschicket vnd besichtiget lassen, vnd hebben de geschickedenn in kegenwertigheit der pomerschenn vagede daruan protestirt vnd bedingt, Dewile es ein stridiger ort is, domalenn zu beidenn seiden liggen lassen vp dem Jse vnd an einen pall ge(t)heilt, Wente dat v. g. f. an Sanct Stephans tage hefft an vnseren g. herren [her]ren vlrichen Hertzog zu Mechelen[burgk - - - - - - - - - - - -]igen lassenn, deselbigenn hebben verorden [ - - - - - - - - - - - - - - - - -v]nd sonnsten mer verordent, de scholdenn [ - - - - - - - - - - - ] des uerdruncken halben bericht thun. A[uer]st se sint - - - - - - - - - - vngefehr vff den 8 Januarij hebben de Pomerschenn den verdrunck[enen - - - - - dem stridigenn orte ane wissentschap der meckelburgischenn hin[ - - - - - - - -]let vnd das gerichte dar auer gehaltenn, vnd in ein sarck gelegt, [nach . . . ]reraw gefurt vnd aldar in de Kercken begraffenn lassenn. Was dar vth werdenn will, geue Jck der Zeit heim. Zunn bedenck.

Anno Domini 1577 Am tage Ciriaci welcker war der 12 Januarij hefft vnser gnediges froulin vrsula den stohell in der kercken vor dem Chor laten makenn vnd dar henn setzenn.

Jtem Anno 77 Am dage Antonij welcker war der 17 Januarij hefft sich ein Junge, so bi paull tessin deinede, tho Ribbenitz gehengt im stalle.

Anno 1577 hefft froulin Vrsula maken laten bauen der treppen wen Man up dat schlaphuß stigen will de Nie

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Landung auff beiden siden der treppen vnde uorm vastelauende is verferdiget wurdenn.

Anno M. v c 77 Dominica esto mihi Jst des durchleuchtigen hochgebornen furstenn vnd herren, Hern Johansen frederichen geborne tho stettin vnd Pommeren sein hoff gewesen mit des durchleuchtigenn hochgebornen fursten vnd here(n) Churfurst zu Brandenburgk, Marggraue N. zum Berlin xc vnd sint de 4000 reisiger ane wagenn Perde gewesenn xc vnd sint de vam adell alle in swart samnitzsche Mussen gekleidet, hosen mit sammit Corteck (?) durzogen, de Knechte alle engelsche schwarte mutzen mit samnit verbremet vnd grote sulueren packe (?), vnde alle de Junckeren mit guldenn kedenn bekledet vnd statliche Pferde, vnd is der hoff tho stettin gewesenn.

[Anno Domini Dusen]t viffhundert 77 Am Auende esto [mihi] [welcke]r war der xvj Februarij Jst der Erbar Baltzar Meckelnburg tho R[ibbenitz] im Closter angenomen thom honet Manne vnde des suluigen dages angekomen mit [seiner] lieben husfrowenn vnd kinderenn, gerede, kisten vnd was er noch sonnsten ge[hat].

Den 20. Tag nach gustrou gezogen tho vnserem g. froulin.

Anno domini 1577. 28 Februarij ist vnse g. froulin vrsula van Rostock [nach] schwantzwustro gezogen. Dar selbest 5 nach(t) gelegenn. Mit allem volcke.

Anno domini 1577. 4 Martij ist so ein groß Wasser alhir zu Ribbenitz gekamen vnd de vloth so hoch upgegahn, daß se Wente in das Rostker dor gekamen vnd groten schaden gedan. Welches kein Minsche gedacht hefft.

Anno 1577. 18 Martij wart vor dem Closter Auß dem huse vor der Pforthenn ein Waschehus gemaket vnd zugerichtett vnd das glint gebessert, de dhor im gange auß dem huse zugemuhrett xc dnde de thune im Kohelhaue gebessertt vnd sonnst mehr notrufftiges arbeides entrichtet.

Anno M. v c 77. 10 Aprilis Jst der Erbarer Balthasar Meckelenburg in das Closter vnd des selbigenn vnderdanenn Gewisett Durch den Hochgelarthenn Erbarenn Laurentius kerckhoff der Rechten Doctorn V. J. in der Kloster Kirchenn in beisein der Erwurdigen in Godt hochgebornen Furstinnen vnd freulin freulin Vrsula, vnd sinth Alle Baureu dar gewesenn vnd Eidtleistung gedann.

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Hir na volget vertzeichnet Wat bi des Erbaren Baltzers van Meckelnborch tiden Gebuwet und ausgerichtet ist.

Anno M. v c 77 den 15 Aprilis wurden Murlude van Gnogen gehalet, desuluigen hebbet vth befehel v. g. f. vnd houetmans de Kercken gantz vnd gar, dat steinen dack vnd den kleinen thorne, Welliches alles bawfellig war, verferdiget vnd sint doselbest ij ancker in den thorne gelecht, gan de kercke bauen intlanck, is den 6 May verferdiget.

Anno 77 den 2 Maij wurden auß deme dasse 30 stucke holtes, balcken vnd sparenn vnd 600 latten in einer floten herauer gebracht tho den gebauwete des kornhuses.

Anno M. v c lxxvij 26 Aprilis [ist - - - - - ] vor dem Closterhaue gebuweth vnd uerferdig[et] wurden auß befehlich v. g. f. vnd des houetmans Baltzer Mechelnbur[gk].

Anno M. v c lxxvij 7 Junij wardt de stein van der olden schunen affgenamenn, darnach uolgende warth widerumb erbauweth, doch blieb das althe spehr bestande, sonnst hedde men woll 56 stucke holtes mer nodich gehatt.

Lxxvij den 9 Junij kam Mester Hinrich Kale des Rades timmerman vann Rostock mit ix Knechtenn. Houwede volgende x tag ahn, Vnd richtede uolgende 18 vnd 19 Junij de abseite, welches zuuor ein drosckedehell gewesenn is, Nu volgend zum Pferdestall verordent, darbouen einen Bonen, sollen de knecht schlapffen. wie zur sehenn ist.

Jtem den 8 Junij dieses lauffende Jares 77 weniger Zall hefft de Erwurdige Hochgeborne furstinne freulinn Vrsula vnser gnediges frouchenn Einen Badtstubenn van Breden laten maken, den Man in ein Ander leggen kan, vnd in eine kistenn ader sunsten vp einen Wagenn leggen.

Am Dage Johannis Babtista Quemen de Murlude vann Gnogenn vnd murden das kornhus, den stall, und uolgendes Lechten se dar ein Nie dack auff. Volgende Winter sindt de banen up dat oder in das Kornhus gemakett vnd wurden de brede vam sunde gehaletth durch M. Claues Euerdes, schniddeker.

Anno M. V c Lxxiij den 20 Decembris wardt s. Jurgens acker außgedeileth, etwan den schlimsten acker den armen Luden tho Gardenn, das beste Henrich kostern, dar makede he einen Dick vth vmb pfingesten henaus, Einen Dick bauen den anderenn.

Anno M. V c Lxxviij den 3 Maij hefft der ho[uetman] Baltzer Mechelnburgk den Keller laten vor dem Dore [vnder dem] Waschehuse wedder Makenn Lathenn.

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Jtem den vj Maij ist ein groß vngewedder entstanden vnd so ein grosser Hagel gefallenn, Das es de fenster ausschlog, den de Steine were(n) wi eiger, etliche kleener, das es Lude nicht gedacht hebbenn sollich einen hagell, den de Steine hebben angesichte gehatt.

Jtem den 13 Maij halede de houetman vth der sehe 14 stucke koppers, hadden woll 140 ihar darin gelegen.

Jtem den 30 Maij kreg v. g. f. ein groß fatt full wins van der konniginnen van Dennenmarckt vngefer vj amehn.

Jtem den 20 Maij in den pfingstfirdagenn ist tho Bartelshagen dem Schulten sin Sone im Gilde dodt gebleuen, schlunig vnd ilig.

Junius. Jtem den 12 wurden de Fenster wedder geflicket in der kercken de de hagell tho schlagenn hatte.

Jtem den 17 wardt dat kalckhus wedder gebuwet vnd wardt reine gemakett vnde thogerichtet, gelattet vnd nie holtzwe(r)g.

Jtem es weren vmb S. Johannis Baptiste vngefehr ein grosser huffen blocke zue Bonendeelen geschneden.

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VII.

Das Grab

des meklenburgischen Fürsten Pribslav

in

der Kirche zu Doberan,

vom

Archiv=Rath und Conservator Dr. Lisch.


D as Gedchtniß merkwürdiger Personen ist von so großer Bedeutung, daß der menschliche Geist unabweislich darnach trachtet, die Stätten ihrer Wirksamkeit, ihres Lebens und ihrer Ruhe zu kennen und zu bezeichnen. Für Meklenburg hat nun die Grabstätte des Fürsten Pribislav eine bedeutende Wichtigkeit, da er der christliche Stammvater unsers Fürstenhauses ist und an seine Ruhestätte sich eine lange Reihe höchst ausgezeichneter Begebenheiten und Bestrebungen knüpft. Der Fürst Pribislav starb am 30. Dec. 1178: er fiel in einem Turnier zu Lüneburg (nach der doberaner Chronik: in torneamento laesus obiit. Jahrb. II, S. 18). Seine Leiche ward zuerst in dem Michaelis=Kloster auf dem Kalkberge bei Lüneburg beigesetzt und nach der Vollendung der Kirche zu Doberan im J. 1219 hierher versetzt. Pribislavs Begräbniß in der Kirche zu Doberan war unter dem mittlern Gewölbe des nördlichen Kreuzschiffes der Kirche 1 ), der südlichen Haupt=


1) Die Stifter der Klosterkirchen werden öfter im nördlichen Kreuzschiffe dieser Kirchen begraben liegen, wenn die Klosterpforte im südlichen Kreuzschiffe ist. Nach der Mittheilung des Herrn Professors Dr. Havemann zu Göttingen liegt auch Elger Graf zu Hohnstein und Ilefeld im nördlichen Kreuzschiffe der im J. 1190 von ihm gegründeten Klosterkirche zu Ilefeld begraben, der Klosterpforte im Süden grade gegenüber. Vgl. auch Leuckfeld's Annales Ilefeldenses, S. 38 und 53 und Titelkupfer.
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pforte für die Mönche gerade gegenüber, an der nördlichen Hauptpforte für die Laien. Seine Begräbnißstätte ward der Ort der Ruhe für die meisten seiner Nachkommen aus allen Linien des Fürstenhauses bis zum Jahre 1550, eine Stätte voll der reichsten Erinnerungen für die Geschichte unsers Vaterlandes. Dreihundert Jahre lang lag dieser Ort in Vergessenheit, bis es in den neuesten Zeiten durch eine große Kette der verschiedenartigsten Forschungen gelang, die alte, merkwürdige Stätte des Begräbnisses der meklenburgischen Fürsten wieder zu entdecken und wieder zu Ehren zu bringen. Am 3. Nov. 1853 fand ich das Grab des Fürsten Pribislav an der Stelle, wohin alle urkundlichen Nachrichten und Denkmäler leiteten, und in Folge dieser Entdeckung beschloß Se. königliche Hoheit der allerdurchlauchtigste Großherzog Friedrich Franz II. zu Doberan die Wiederherstellung der fürstlichen Begräbnißkapelle, nachdem Allerhöchstderselbe sich von der Wahrheit der Entdeckung in Doberan Selbst überzeugt hatte. In den nächsten Jahren wurden die Vorbereitungen zu der Wiederherstellung eifrig betrieben, bis diese im Jahre 1856 in Angriff genommen werden konnte. Dies Alles ist mit ausreichenden, sichern Beweisen und ausführlicher Schilderung in den Jahrbüchern XIX, S. 342 flgd. und S. 158 flgd. dargelegt. In den gegenwärtigen Zeilen will ich schließlich nur über die letzte Aufgrabung, die Versicherung des Grabes und die dabei gemachten Erfahrungen berichten.

Zur sichern Bezeichnung des Grabes des Fürsten Pribislav legte ich im Anfange des Monats April 1856 das Begräbniß wieder frei. Am 3. April 1856 war der ganze Grund so weit aufgegraben, daß die Grabkiste Pribislavs offen lag und Se. Königliche Hoheit der allerdurchlauchtigste Großherzog, Allerhöchstwelcher zu der Oeffnung und Schließung des Grabes nach Doberan gekommen war, Sich von den Umständen Allerhöchstselbst überzeugen konnte. Das Grab Pribislavs, des christlichen Stammvaters des fürstlichen Hauses und des Gründers des Klosters Doberan, war zur Zeit der katholischen Kirchenverfassung und so lange das Kloster und das Bewußtsein des Stifters desselben dauerte, mit einem großen Leichensteine bedeckt, auf welchem eine "schöne Messingplatte" befestigt war, welche späterhin und mit derselben das Andenken an diese ehrwürdige Stätte spurlos verschwunden ist. Daher war auch über dem Grabe Pribislavs keine andere Leiche begraben, sondern die Erde über demselben war reiner Sand. Der Stammvater Pribislav

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war in der Mitte 1 ) der fürstlichen Begräbnißkapelle, grade vor dem Altare dieser Kapelle und unter dem Schlußsteine des Gewölbes, selbstverständlich mit dem Antlitz gegen Osten hin, eingesenkt. Dagegen ruhen rund um ihn her in vielen Schichten über einander in reiner Erde, ohne Sarkophage, die Gebeine seiner Nachkommen aus den drei älteren Linien, deren Begräbnißstätten nur mit großen Wappenziegeln aus gebranntem Thon bezeichnet waren. Die Leiche Pribislavs lag tiefer als die Leichen aller seiner Nachkommen. - Die Kapelle war, wie der hohe Chor der Kirche, mit den bekannten kleinen Mosaikziegeln (oder "Klinkern") des 12. Jahrh. gepflastert 2 ).

Der Sarkophag Pribislavs stand in seinen Fundamenten 6 Fuß tief unter dem Fußboden der Kirche. Er war von großen Ziegeln rechtwinklig aufgemauert, 2 Fuß hoch, 8 Fuß lang und 2 Fuß 10 Zoll weit im Innern, unten ohne Unterlage in die Erde gesetzt, oben offen. Die Ziegel hatten das gewöhnliche Format der Bauziegel jener Zeit. Schon diese uralte Begräbnißweise ist ein Beweis, daß diese Stätte das Grab des Fürsten Pribislav ist. "Die alten Fürstengräber waren insgemein nicht anders beschaffen", selbst oft in der Nähe von Gebirgsländem, wo man nur aus Felsen zu bauen gewohnt ist. Eben so sind die alten Kaisergräber im Dome zu Speier 3 ), welche bis zum Ende des 13. Jahrh. reichen, eingerichtet. "Die kaiserliche Grabstätte ist nicht, wie man häufig annimmt, ein unterirdisches Gewölbe, eine Krypte, eine Gruft, worin die Särge frei stehend ruhen, sondern sie besteht aus einer Anzahl von einzelnen, ziemlich engen (ungefähr 4 Fuß breiten), gewöhnlichen Gräbern, welche sich im vordern oder Königschor des Doms acht Fuß tief unter dem Boden befinden; sie bilden zwei Reihen, eine vordere östliche und eine hintere westliche. Die Gräber waren von vornherein zur Aufnahme je zweier Särge eingerichtet, welche jedoch nicht neben, sondern über einander gestellt wurden; der untere Theil des Grabes war mit gehauenen Sandsteinen, der obere mit Back= oder Ziegelsteinen aus=


1) Der Freiherr von Stillfried zu Berlin theilt mir mit, daß auch bei den Fürstengräbern in der Kirche auf dem Petersberge bei Halle, zu Alten=Zelle und zu Meissen der Stammvater der Linie überall in der Mitte der Kapelle oder Kirche begraben liege.
2) Auch in der bekannten Kirche zu Heilsbronn bei Nürnberg fanden sich, nach des Freiherrn von Stillfried Mittheilung, alte Gräber, deren Leichensteine mit ähnlichen kleinen Mosaikziegeln umlegt waren.
3) Vgl. "Die Kaisergräber im Dom zu Speier, deren theilweise Zerstörung im Jahre 1689 und Eröffnung im Jahre 1739. Carlsruhe 1856". S. 9 flgd. und die angehängten Berichte.
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gemauert, beziehungsweise mit dergleichen Platten ausgelegt". Eben so ist das Grab des Kaisers Carl des Dicken 1 ) im Münster auf der Insel Reichenau im Bodensee, welches nicht größer ist, als zur Aufnahme eines starken Manneskörpers grade erforderlich ist, mit blaßrothen, durch Kitt verbundenen Backstein= oder Ziegelplatten ausgelegt. Auch die alten Gräber des österreichischen Fürstenhauses waren nicht anders eingerichtet 2 ). Eben so war das Grab des Fürsten Heinrich des Löwen von Meklenburg († 21. Jan. 1329) und das Grab der Fürstin Jutte von Werle, Gemahlin des Fürsten Nicolaus I. von Werle († 7. Mai 1277), beide neben einander im hohen Chore der Kirche zu Doberan 3 ). Auch die in der Klosterkirche zu Berlin 4 ) aufgefundenen Gräber waren auf gleiche Weise eingerichtet 5 ).


1) Vgl. dieselbe Schrift des ungenannten Verfassers, S. 9, Note 20, wornach der Verf. der Oeffnung des Grabes des Kaisers Carl des Dicken im J. 1842 beiwohnte.
2) Vgl. daselbst nach "Taphographia Princ. Austr. ed. Martin. Gerbert." 1772. Pars I. Praef. Pag. VI: "Sepulcra partim e caemento, partim ex opere lateritio, atque sic quidem disposita sunt, ut capiendo ad longitudinem et latitudinem corpori commodata sint".
3) Vgl. Jahrb. IX, S. 430 flgd.
4) Der königlich preußishe Geheime Regierungsrath und Conservator der Kunstdenkmäler Herr von Quast, unser correspondirendes Mitglied, theilt mir das Resultat der von ihm im J. 1843 geleiteten Nachgrabung in der Klosterkirche zu Berlin mit, da nach der Ueberlieferung der Markgraf Ludwig der Römer in dieser Kirche begraben sein soll. Im hohen Chore, vor dem Hochaltare, in der Mitte, jedoch ein wenig mehr gegen Norden hin, war eine sehr alte, aus großen, rothen Ziegeln gemauerte, oben offene, im Lichten 6' 7" lange, 3' breite und 3' 10" hohe Grabkiste gemauert, welche nur mit braun gefärbter Erde gefüllt war; die Ziegelmauer war einen halben Stein breite der Boden, welcher 4' 9" unter dem Kirchenpflaster lag, war in musivischem Muster von denselben Ziegeln gepflastert. Diese Grabkiste welche zwar an einigen Seiten zerstört war, jedoch an ihrer Stelle eine ursprüngliche ist, ist den ältesten Fürstengräbern in der doberaner Kirche ganz gleich. Zu beiden Seiten waren Reste ähnlicher jedoch jüngerer Grabkisten.
5) Anders sind die Fürstengräber in Mitteldeutschland eingerichtet. Die Gräber der Wettiner aus dem 12. Jahrh. auf dem Petersberge bei Halle sind ausgehöhlte Sandsteinblöcke, welche mit Porphyrplatten zugedeckt waren. Diese Sarkophage sind so tief in den Fußboden der Kirche eingesenkt, daß die Deckplatten nur einige Zoll hoch über den Fußboden hervorragen. Eben so ist die Einrichtung noch im Dome zu Meissen, eben so war sie in der Klosterkirche zu Alten=Zelle. Ueberall liegt der Stammvater der betreffende Linie in der Mitte. (Mittheilung des Freiherrn v. Stillfried zu Berlin.) - Auch in der Bestattung der Todten bewährt sich die Einsicht der alten Vorfahren. Die Erfahrung lehrt, daß das Gedächtniß der Todten am (  ...  )
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In diesem Grabe Pribislavs hatte ein hölzerner Sarg gestanden, welcher 6 1/2 Fuß lang und am Kopfende 2 Fuß breit gewesen war. Das Holz war nur noch an der braunen Farbe, aber ganz deutlich zu erkennen; metallene Verzierungen oder Beschläge waren nicht vorhanden, nur sehr große eiserne Sargnägel, welche in Kalk getaucht waren, lagen in der braunen Erde.

In diesem Sarge innerhalb des Ziegelsarkophages lag das wohl erhaltene Gerippe Pribislavs, gegen Osten schauend, mit den Händen im Schooße. Das Gerippe war von dem Scheitel bis zur Ferse sicher wenigstens 6 Fuß hamburger Maaß lang; der Fürst war also ein großer Mann. Die Zahnhöhlen waren sehr kurz und zum Theil zugewachsen; die untere Kinnlade hatte nur noch den letzten Backenzahn und den ersten Augenzahn der rechten Seite; die Zähne der obern Kinnlade waren meistentheils herausgefallen und hatten hoch herausgestanden. Hieraus scheint hervorzugehen, daß Pribislav schon im hohem Alter stand, als er starb 1 ). Der Schädel hatte eine im hohen Grade schön gebildete Stirn, welche in Gegenwart Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs ganz frei gelegt und gereinigt werden konnte; die Stirn war hoch und senkrecht, von gleichmäßiger Breite und ungewöhnlich regelmäßigen und schönen Linien, jedoch ohne irgend eine ungewöhnliche, hervorragende Erhöhung, - aber so schön und ebenmäßig in der ruhigen, edlen Entwickelung, daß wohl selten eine so schöne Stirn gefunden wird. Von einer slavischen Volkseigenthümlichkeit, welche eine zugespitzte, hintenüber gelehnte Stirn zu zeigen pflegt, war keine Spur. Im hohen Grade überraschend war die Erscheinung, von der auch Se. Königliche Hoheit Allerhöchstsich genau überzeugte, daß der Schädel, welcher vorher gewiß noch nie gedrückt oder von der Stelle bewegt war, an der rechten Schläfe neben dem Stirnbein ein Loch von 1 1/2 Zoll hamb. Maaß Durchmesser hatte; der Schädel war hier durchstoßen und das Schläfenbein zersplittert, ohne Zweifel von dem Lanzenstoße, an welchem Pribislav starb: daher war die Verwundung auch an der rechten Seite, mit welcher Pribislav seine Lanze ausgelegt hatte.


(  ...  ) sichersten erhalten wird, wenn sie in die Erde oder in Stein begraben werden.
1) Man bemerkt an den Zähnen schon den Einfluß moderner Cultur. Bei den alten Heiden in den heidnischen Gräbern findet man nur vollständige, feste, wenn auch oft sehr abgeschliffene Zähne, aber nie einen kranken Zahn oder eine Zahnlücke.
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Neben und an der Leiche war, außer den eisernen Sargnägeln, nichts zu finden, weder Waffen, noch Kleinodien. Die Hände lagen im Schooße, trugen jedoch keinen Ring, so sorgfältig auch die Untersuchung vorgenommen ward. Eben so war auch in dem Grabe des Fürsten Heinrich des Löwen nichts weiter zu finden, als das Gerippe. Auch die Kaisergräber im Dome zu Speier enthielten nichts weiter, als "Gebeine und etwas verrostetes Eisen". Die Sitte der Bestattung in dem bloßen "Leichlaken" scheint bis gegen das Ende des 16. Jahrh. vorherrschend gewesen zu sein.

Nachdem der Ziegelsarkophag sorgfältig wieder mit Sand gefüllt war, wurden in der Tiefe drei starke Sandsteinplatten dicht neben einander queer über das Grab gelegt, von denen die mittlere die eingehauene Inschrift trägt:

Inschrift

Darauf ward die Grube nach alter Weise bis zum Fußboden der Kirche wieder mit Sand gefüllt.

Am 3. Julii 1856 ward ein Leichenstein auf Pribislavs Grab nach alter Weise in den Fußboden gelegt. Der stein ist nach alten Mustern eine dicke, feste, sehr harte, vortreffliche Platte aus grauem, schwedischen Kalkfels (sogenannte "Fliesen", jedoch ganz rein und ohne Petrefacten), zu welcher erst ein Steinbruch in Schweden wieder entdeckt werden mußte, 8 Fuß lang und 4 Fuß breit. In der Mitte steht der fürstliche meklenburgische Schild mit dem Stierkopfe der Herrschaft Meklenburg und darüber der meklenburgische Helm, in großem Maaßstabe. An den Ecken stehen die Symbole der vier Evangelisten. Die Inschrift im Rande lautet:

Inschrift

Im Julii des J. 1856 ward die Kapelle mit einen Mosaikfußboden von kleinen figurirten Ziegeln nach dem Muster der alten, jedoch mit andern Bildern, gepflastert. Die großen Wappenziegel mit den Wappen der Herren von Meklenburg, Werle und Rostock für die Einlegung in den Fußboden sind

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erneuert; die noch übrig geblichenen Reste der alten sind in die Wand eingemauert. Außerdem wechseln in andern Mustern Quadrate von vier kleinen Ziegeln, abwechselnd Wappen und symbolische Figuren darstellend: die Quadrate mit Wappen haben einen Greifen (für die ältesten Herrscher), einen meklenburgischen und einen Werleschen Stierkopf und einen rostocker Greifen; die Quadrate mit den symbolischen Figuren zeigen Weinlaub und Lilie, Hirsch und Schwan: Weinlaub (Christus) und Lilie (Maria), als Sinnbilder des biblischen Christenthums und zur Bezeichnung der Hauptschutzpatrone des Klosters und der Kirche zu Doberan, Hirsch und Schwan als Wappenzeichen des Klosters Doberan, der Hirsch zugleich als Sinnbild der nach der Himmelswahrheit durstenden Menschheit.

In der nächsten Zeit wird die Monumentirung der Fürstenkapelle allmählig fortschreiten.

Am Tage nach der Zudeckung der Leiche Pribislavs, am 4. April 1856, besuchte Se. Königliche Hoheit der allerdurchlauchtigste Großherzog auch den Burgwall von Werle 1 ) bei Wiek in der Nähe von Schwaan, wo Pribislavs Vater, der letzte Heidenkönig Niklot, im Kampfe gegen die Sachsen fiel, um die vollendete Monumentirung dieses Burgwalles in Augenschein zu nehmen.

Vignette

1) Vgl. Jahrb. XXI, S. 59 flgd.
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VII.

Ueber

die Kirche zu Amelungsborn,

von

G. C. F. Lisch.


D as Cistercienser Mönchskloster Amelungsborn ist für die Geschichte Meklenburgs von der allergrößten Wichtigkeit, indem Meklenburg das Christenthum und deutsche Bildung von diesem Kloster empfing und mit demselben fortwährend in Verbindung stand. Der Wendenapostel Berno war ein Mönch dieses Klosters; er ward der erste Bischof von Schwerin und stiftete im J. 1170 das Kloster Doberan zu Althof, welches mit Mönchen von Amelungsborn besetzt ward; das Bisthum Schwerin und die Abtei Doberan sind aber die wichtigsten Stiftungen im Lande geworden und Jahrhunderte hindurch hat sich die Geschichte des Landes an sie gelehnt. Als nach Pribislavs Tode die Wenden im J. 1179 alle christlichen Stiftungen verwüsteten, zerstörten sie auch in einer Nacht das Kloster und erschlugen 78 Ordensbrüder. Darauf ward im J. 1186 das Kloster zu Doberan durch das Kloster Amelungsborn wieder hergestellt und an der Stelle wieder aufgebauet, wo noch jetzt die Kirche steht 1 ).

Doch nicht durch diese Stiftungen allein hatte Amelungsborn eine so große Bedeutung für Meklenburg: das eigenthümliche, innige Verhältniß der Cistercienser=Klöster unter einander hielt die Verbindung derselben bis zum Untergange der Stiftungen aufrecht. Die Cistercienser=Klöster wurden in graden Linien eines von dem andern gestiftet, so daß sich für


1) Ueber alle diese Vorgänge vgl. man Jahrb. II, S. 15 flgd.
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Deutschland förmliche Stammbäume verfolgen lassen. Das um das Jahr 1100 in Frankreich gestiftete erste Kloster zu Cisterz (Citeaux) hatte vier Tochterklöster: La Ferte 1113, Pontigny 1114, Clairvaux 1114, Morimund in Lothringen 1115. Von dem Kloster Morimund stammten nun die norddeutschen Cistercienserklöster nach folgendem Stammbaum ab:

Stammbaum

Das stiftende Kloster war und blieb immer das Mutterkloster für das nächste Tochterkloster und der Abt des Mutterklosters war für das Tochterkloster immer der Vater=Abt (pater-abbas) welcher das Recht und die Pflicht hatte, das Tochterkloster so oft wie möglich, gewöhnlich alljährlich, zu visitiren und nach Befinden in Gemäßheit der Beschlüsse des General=Capitels zu reformiren und zu beaufsichtigen. Daher war der Abt von Amelungsborn Vater=Abt der Abtei Doberan und wir sehen ihn sehr häufig, in Begleitung anderer Aebte, in Doberan, um dieses Kloster zu visitiren, Streitigkeiten in demselben zu schlichten und wohlthätige Anordnungen zu treffen. Daher ward von dem Kloster Amelungsborn im J. 1502 das Kloster Doberan auch "ihr angebornes, erbliches Stift genannt, welches von Amelungsborn bis dahin reformirt und visitirt worden" sei. Das Kloster Amelungsborn sagt, daß es "ein geistliches Leben zu Doberan gefördert habe mit großer Arbeit im Bauen und geistlichen Gebete und den Christenglauben im Wendenlande mit strengem Anfange und Blutvergießen

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bitterlich erwonnen habe". In dankbarer Anerkennung so bedeutender Bestrebungen hatten die meklenburgischen Landesherren denn auch die Abtei Amelungsborn mit Gaben reich bedacht und ihr die beiden Haupthöfe Satow und Dranse mit vielen dazu gehörenden Dörfern zum Geschenke verliehen 1 ). Dagegen ward auch die Abtei Amelungsborn nicht müde, mit der größten Sorgfalt für ihr reiches und würdiges Tochterkloster Doberan zu wirken, und zum Zeichen der innigen Vereinigung und Verbrüderung hatte die Abtei Amelungsborn, nach dem merkwürdigen Briefe des Abtes vom 21. Junii 1502 2 ), das "fürstlich=meklenburgische Wappen am Gewölbe der Kirche über dem Hochaltare" anbringen lassen, zum Beweise, daß die Abtei mit den Landesherren von Meklenburg solle verbrüdert sein.

Bei der ungewöhnlich großen Wichtigkeit der Abtei Amelungsborn für die meklenburgische Geschichte konnte ich dem Drange nicht widerstehen, die Abtei und Gegend und Volk daselbst mit eigenen Augen zu sehen und war am 15. Sept. 1856 in der Kirche zu Amelungsborn, um sie genau zu untersuchen.

Zwischen dem mittlern Laufe der Flüsse Weser und Leine erhebt sich ein niedriges, aber freundliches, waldbekränztes Gebirgsland, das wenig bekannt und besucht ist. Hier liegt in der weiten Hauptthalsenkung zwischen zwei Bergzügen, welche der Solling und der Hils genannt werden, das Kloster Amelungsborn, in der Mitte an der Hauptstraße zwischen Alfeld und Holzminden, nahe bei der Stadt Stadt=Oldendorf. Das Thal überragen an zwei Seiten zwei gegenüberstehende Berge, auf denen die Ruinen der Burgen der Edlen Herren von Homburg und der Grafen von Eberstein liegen, noch heute die Homburg und der Eberstein genannt, beide ungefähr eine Stunde von Amelungsborn entfernt. Nicht weit von Amelungsborn liegt Dassel, dessen Grafen in der meklenburgischen Geschichte nicht unbekannt sind, und nicht weit von Alfeld das Dorf Hohen=Büchen, dem Stammsitze der Edlen Herren von Hohen=Büchen, welche mit den Grafen von Schwerin verwandt waren.

An den Abhängen des Hils=Gebirges, über welches man fahren muß, wenn man die zunächst an Amelungsborn gelegene Poststation Eschershausen erreichen will, sieht man oft waldumkränzte, fruchtbare Thalgründe, welche lebhaft an


1) Vgl. Jahrb. XIII, S. 116 flgd.
2) Abgedruckt in Jahrb. VI, S. 177 flgd.
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das liebliche Thal von Doberan erinnern; wenigstens ist das Thal von Doberan die einzige Gegend in Meklenburg, in welcher die Mönche von Amelungsborn einen Anklang an ihre Heimath finden konnten. Die Berge in der Nähe von Amelungsborn sind mehr als sonst in diesen Gegenden von Wald entblößt und in Ackerland umgewandelt, theilweise gewiß seit alter Zeit; von der "kleinen Hölzung", in welcher noch zu Büschings Zeit (1771: Erdbeschreibung, Th. III, Bd. 3, S. 306) das Kloster Amelungsborn lag, ist nichts mehr übrig: grade die Gegend von Amelungsborn ist jetzt kahl. Die moderne Bildung hat in der Gegend von Amelungsborn fast alle Spuren alter Zustände verwischt; die blaue Blouse ist, freilich erst seit Menschengedenken, bei dem Landvolk allgemein, wie das zweistöckige Queerhaus. Aber man sieht doch noch hin und wieder einen Hirten im alten, weißen Leinewandkittel mit dem Hirtenstabe in der Hand über die Felder gehen und hie und da steht noch ein altes Giebelhaus mit der Scheurendiele im Eingange und den Viehställen zu beiden Seiten der Diele, den meklenburgischen Bauerhäusern ähnlich. Auch die plattdeutsche Sprache erinnert oft lebhaft an den meklenburgischen Dialekt und an einzelne Eigenthümlichkeiten desselben 1 ). Es ist auch wohl ohne Zweifel, daß ein großer Theil der meklenburgischen Colonisten aus den Gegenden des Klosters Amelungsborn oder vielmehr dem für Meklenburg sehr wichtigen Bisthum Hildesheim kam, in welches ich auch die Herkunft der Grafen von Schwerin zu verlegen kein Bedenken trage.

Ueber die Stiftung des Klosters Amelungsborn sind die Nachrichten verschieden. Einige geben das Jahr 1120, Andere das Jahr 1130 als Stiftungsjahr an; die Wahrheit wird in der Mitte liegen. Das Kloster Amelungsborn muß nach dem J. 1122 gestiftet sein, da das Mutterkloster Alten=Camp erst in diesem Jahre gestiftet ward. Dagegen giebt es Urkunden, welche im J. 1129 den Convent des Klosters Amelungsborn als bestehend anerkennen, und schon im J. 1125 schenkte der Graf Simon von Dassel dem Kloster 6 Mark Silbers 2 ).


1) In der Sprache klingt z. B. die Eigenthümlichkeit der weichen Aussprache des s - im Anfange der Wörter sehr an den meklenburgischen Dialekt, z. B. swîn, stân (nicht schwîn = Schwein, schtân = stehen). Bei Alefeld hörte ich einen Bauer: halwig nein (d. i. 1/2 9 Uhr) sagen.
2) Ueber die Geschichte von Amelungsborn vgl. die freilich sehr dürftigen Nachrichten in Leuckfelds Chronologia abbatum Amelunxbornensium.
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Man wird daher nicht fehlgreifen, wenn man annimmt, daß das Kloster Amelungsborn um das Jahr 1125 gestiftet sei. Gestiftet aber ward das Kloster nach urkundlichen Nachrichten von dem Edlen Herrn Siegfried von Homburg, dessen Burg die Abtei überragte und der auch die Kirche erbauete.

Amelungsborn ist jetzt eine herzoglich=braunschweigische Domaine und ein großer Pachthof mit einer bedeutenden Landwirthschaft. Von dem ganzen Kloster ist keine Spur mehr übrig, einige unbedeutende Reste an den Pforten einiger Wirthschaftsgebäude abgerechnet. Die Kirche allein steht noch auf dem Wirthschaftshofe mitten unter den Wirthschaftsgebäuden, ist aber so sehr ausgeräumt, daß von der alten Herrlichkeit nur sehr wenige Reste übrig geblieben sind.

Die Kirche, welche aus dem rothen, festen Sandstein der dortigen Gegend in behauenen Werkstücken erbauet und im Ganzen 207 Fuß lang und 89 Fuß breit ist, ist eine dreischiffige Kreuzkirche und besteht aus zwei ganz verschiedenen Theilen, welche im Aeußern ziemlich gut erhalten sind. Die Kirche hat keine Thurmgebäude, sondern nur einen Dachreiter, in seiner gegenwärtigen Gestalt von moderner Form.

Das jetzige Schiff ist die alte Kirche, welche zur Zeit der Stiftung des Klosters aufgeführt ist, und ist im romanischen Style erbauet. Es hat ein hohes Mittelschiff und zwei niedrige Seitenschiffe, alle drei, ohne Gewölbe, zur Ueberlegung mit horizontalen Balken= und Bretterlagen bestimmt. Die obern Seitenwände des Mittelschiffes werden abwechselnd von 4 Säulen und 5 viereckigen Pfeilern an jeder Seite getragen. Die Säulen haben unten abgerundete Würfelkapitäler. Das Mittelschiff hat in der Höhe an jeder Seite 6, jedes Seitenschiff in der Seitenwand 7 rundbogige Fenster. Der Westgiebel hat am Ende eines jeden Seitenschiffes ein Rundbogenfenster und am Ende des Mittelschiffes ein Rundbogenfenster und darüber ein kleines Rosenfenster. Die Pforten sind rundbogig, aber ganz einfach. Nach dieser Anordnung und dem ganzen Styl ist dieser Theil der Kirche bei der Stiftung des Klosters erbauet und stimmt sowohl im ganzen Styl, als in vielen Einzelnheiten mit den alten hildesheimischen Kirchen zu S. Michael und S. Godehard, namentlich mit dem Styl der S. Godehardi=Kirche überein, welche 1133 bis 1172, also zu derselben Zeit, erbauet ist. - Ohne Zweifel hat diese alte Kirche einen entsprechenden Chor gehabt, welcher jedoch im 14. Jahrh, im Spitzbogenstyl umgebauet ist, aber noch manche romanische Reste zeigt. - Unter der jetzt an dem Westgiebel ausgeführten Orgel, welche die Fenster des West=

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giebels verdeckt, stehen noch 2 sehr schön und reich ornamentirte, alte romanische Würfelkapitäler und 2 eben so reiche, kurze Halbsäulen, ebenso sind die Orgelstützen auf 2 eben so schön geschmückte Kapitäler gestellt; vielleicht stammen diese Reste von dem alten Chorbau. - Dieser alte Theil der Kirche ist in neuern Zeiten restaurirt und das Mittelschiff ist mit einem bretternen Tonnengewölbe überdeckt worden.

Der Chor mit dem Kreuzschiffe ist im alten Spitzbogenstyle 1 ), wahrscheinlich im Anfange des 14. Jahrh., erbauet. Er hat ebenfalls drei Schiffe, welche aber gewölbt sind, und eine grade Ostwand, welche das Mittelschiff und die beiden Seitenschiffe in grader Linie abschließt. Der Chor und die beiden Kreuzschiffe schließen einfach mit einer graden Giebelwand und rechtwinklig zu den Seitenwänden und haben weder Kapelle noch Eckthürme oder irgend andere Gliederungen. Die Gewölbe werden von achtseitigen Pfeilern getragen, welche von kurzen mit Laubwerk oder humoristischen Figuren verzierten Kapitälern bedeckt sind. Wahrscheinlich ist dieser Theil der Kirche zum Theil nur umgebauet; die Pforte des südlichen Kreuzschiffes ist äußerlich noch im einfachen Rundbogenstyle construirt und in den Resten der südlichen Altarschranken sind noch rundbogige Nischen, welche von kurzen Säulen getragen werden. - Der Chor der Kirche sieht jetzt sehr wüst aus; die Wände sind kahl und schmutzig, das Pflaster ist an den Seiten und hinter dem Altare aufgewühlt.

Aus der Vergleichung des Baustyls läßt sich also kein Resultat für Doberan gewinnen.

Dagegen hat das Schiff noch einige Alterthümer, welche der Beachtung und für Meklenburg von werth sind. Das bedeutendste Denkmal ist das große, im 15. Jahrhundert gemalte Fenster in der Ostwand über dem Hochaltare, welches kleine Heiligenfiguren unter Baldachinen enthält; es ist in neuern Zeiten durch farbiges Glas ohne Malerei restaurirt. - In den südlichen Altarschranken neben dem Hochaltare, an der Epistelseite, steht zwischen zwei Kirchenpfeilern ein großer mit gothischen Baldachinen bedeckter und sonst reich verzierter Stuhl aus Stein mit drei Sitzen; ein gleicher, reich verzierter Stuhl, mit drei Sitzen aus Eichenholz, steht in der Kirche zu Doberan an derselben Stelle. Dieser dreisitzige Stuhl an der Epistelseite neben dem Hochaltare diente zu Sitzen für den die Messe feiernden Priester, den Diakon


1) Vgl. auch Schnaase Geschichte der bildenden Künste im Mittelalter, Bd. III, 1856, (Gesch. der bildenden Künste, Bd. V), S. 436.
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und den Subdiacon, während der Absingung des Gloria in excelsis und des Credo 1 ). - Neben diesem Stuhle zwischen den beiden nächsten Pfeilern gegen Westen liegt auf einer Erhöhung oder Grabkiste ein Leichenstein mit den lebensgroßen, erhaben gearbeiteten Figuren eines Ritters und einer Frau unter gothischen Baldachinen. Der Ritter hält mit der linken Hand einen Schild mit einem aufsteigenden gekrönten Löwen. Der Leichenstein hat keine Inschrift. Die Sage 2 ) berichtet, dieser Leichenstein gehöre zu dem Grabe eines Edlen Heinrich von Homburg, des letzten seines Geschlechts, welcher im J. 1445 von einem Grafen Hermann von Eberstein aus Feindschaft in der Kirche während des Gottesdienstes ermordet


1) Prés de l'autel, du côte de l'épître, soit au premier des degrés conduisant à l'autel, soit au niveau du pavement, on doit construire trois sièges surmontés de dais pour le prêtre officiant, le diacre et le sousdiacre, pour qu'ils puissent s'y asseoir pendant qu'on chante le Gloria in excelsis et le credo . Ces sièges consistent quelquefois en trois arches simples, supportées soit par des culs-de-lampe, soit par des piliers, et parfois aussi on les trouve richement ornés de dais et de voûtages. Dans les églises paroissiales ils étaient généralement faits de pierre. Autrefois, dans de grandes églises, il n'était pas rare de rencontrer une qualriéme stalle pour le prêtre assistant.

A. W. Pugin: Les vrais principes de l'architecture ogivale ou chrétienne. Bruxelles, Gand et Leipzig. 1850. p. 133.

In diesem Werke ist zu der angeführten Stelle ein solcher, an den zum Altarraume führenden Stufen stehender Stuhl abgebildet. - Ein anderer Stuhl dieser Art in der Stiftskirche zu Wimpfen im Thale ist abgebildet in den: "Kunst=Denkmälern in Deutschland, von Bechstein, v. Bibra, Gessert u. A. Abtheil. I, Lief. 3, Schweinfurt, 1844", Abbildung IX, Text S. 28 flgd. Leider ist im Text nichts zur Beschreibung dieses Stuhles beigebracht und es läßt sich aus S. 30 und aus der Abbildung nur schließen, daß er im "Chorgestühle" an der Südseite an den zum Altarraume führenden Stufen steht und aus dem Ende des 15 Jahrh. zu stammen scheint. - In der Kirche des ehemaligen Cistercienserklosters zu Maulbronn steht auch ein solcher dreisitziger ("der sogenannte Abtsstuhl"), aus Eichenholz geschnitzter Stuhl, aus dem 15. Jahrh., "ein Prachtwerk mittelalterlicher Sculptur", abgebildet in dem VIII. Jahreshefte des Wirtenbergischen Alterthums=Vereins; dieser Stuhl steht jetzt beinahe mitten in der Kirche vor dem Lettner, hat aber früher sicher an der ihm gebührenden Stelle gestanden, unter den Baldachinen stehen folgende bezeichnende Inschriften: 1) Quis iste est rex glorie? 2) Ego sum, qui sum. 3) Vere deus absconditus. An der Brüstung steht: Vinea domini Sabaoth. Flores virtutum carpite o sacra concio. - Ein vierter Stuhl ist der oben beschriebene zu Amelungsborn.
2) Vgl. Lenckfeld a. a. O. S. 40.
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worden sei. Eine alte Tafel, welche über diese That berichtete und in der Kirche aufgehängt war, ist jetzt verschwunden. Aeltere Annahmen meinen, die Herrschaft Humburg sei damals an die Herzoge von Braunschweig heimgefallen; auch der Graf von Eberstein habe flüchtig werden und seine Grafschaft den Herzogen abtreten müssen. Die Wappen beider Herrschaften gingen in das herzoglich=braunschweigische Wappen über. Havemann in seiner Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg I, S. 655 flgd., bezweifelt jedoch die Richtigkeit der Sage und meint, daß sie auf Verwechselung mit einer ähnlichen, im J. 1227 geschehenen Begebenheit beruhe; nach ihm starb der Edle Herr Heinrich von Homburg als der letzte seines Geschlechts kinderlos im J. 1409, und der Graf Hermann von Eberstein folgte ihm als der letzte seines Geschlechts im J. 1413. - Ohne mich auf eine Untersuchung dieser Sache einlassen zu können, glaube ich, daß dieser Leichenstein nicht einem Edlen von Homburg, sondern einem Grafen von Eberstein gehört. Der Schild, den der Ritter in der Hand hält, hat keine geschachte Einfassung, ist also vielmehr das Ebersteinsche, und nicht das Homburgische Wappen, und über dem Leichensteine, vorausgesetzt daß derselbe an seiner ursprünglichen Stelle liegt, ist am Gewölbe das Wappen der Grafen von Eberstein angebracht: ein blauer Schild, mit einem silbernen, goldgekrönten Löwen; auch scheint mir der Styl des Leichensteines älter zu sein als 1445, auch vielleicht älter als 1413; er scheint mir noch dem 14. Jahrh. anzugehören und mit dem Bau des Chores in Verbindung zu stehen, weshalb auch das Ebersteinsche Wappen am Chorgewölbe angebracht sein mag.

Von ganz besonderer Wichtigkeit sind die 12 Schilde, mit denen die Schlußsteine und die Rippen der vier ersten Gewölbe des Mittelschiffes von Osten her geschmückt sind. Zur klarern Anschauung lasse ich hier zuerst eine allgemeine Uebersicht der Anordnung folgen.

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Anordnung der Schilde

Die Anordnung dieser Schilde ist sehr sinnreich. Der Zusammenhang ergiebt sich aus der Anschauung; jedoch mögen folgende Erläuterungen zur weitern Aufklärung dienen.

I. An dem Gewölbe hinter dem Hochaltare ist

1. auf dem Schlußsteine ein runder Schild mit einem weiblichen Kopfe, ohne Zweifel einem Marienkopfe, angebracht.

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II. Das Gewölbe über dem Hochaltare, neben welchem der Prälatenstuhl steht, hat 5 Schilde.

2. Auf dem Schlußsteine über dem Hochaltare sitzt ein runder Schild mit einer gothischen Rosette.

Auf den 4 Gewölberippen über dem Hochaltare sind 4 Wappenschilde von alter, dreiseitiger Form angebracht, welche auf die Stifter und Beschützer des Klosters deuten.

3. An der ersten Stelle, zur Rechten, gegen Osten, hängt das meklenburgische Wappen: im goldenen Schilde ein schwarzer Stierkopf mit goldener Krone, ohne Halsfell und Nasenring, also ein allgemeiner Typus.

4. An der zweiten Stelle, zur Linken, hängt das braunschweigische Wappen: im rothen Schilde zwei goldene Leoparden, das Wappen der Landesherren.

5. An der dritten Stelle, dem meklenburgischen Wappen gegenüber, hängt das Wappen der Edlen Herren von Homburg: im rothen Schilde mit blau und weiß geschachter oder gestückter Einfassung ein aufsteigender, gekrönter, goldener Löwe, das Wappen des Stifters des Klosters.

6. An der vierten Stelle, dem braunschweigischen Wappen gegenüber, hängt das Wappen der Grafen von Eberstein: im blauen Schilde ein silberner, goldgekrönter Löwe, das Wappen der Nachbaren und wahrscheinlichen Wohlthäter des Klosters.

Die beiden letztern Wappen sind in das herzoglich=braunschweigische Wappen aufgenommen.

In derselben Richtung an der andern Seite des Pfeilers, also an derselben Seite, liegt unter diesem Wappen der oben erwähnte Leichenstein mit dem Ritter mit dem Ebersteinschen Wappen.

III. Das dritte Gewölbe hat

7. an dem Schlußsteine einen runden Schild mit einem Christuskopfe.

IV. Das vierte Gewölbe hat wieder 5 Schilde von runder Form.

8. An dem Schlußsteine hängt ein Schild mit einem Agnus Dei.

9-12. An den Gewölberippen hangen 4 runde Schilde mit den Symbolen der vier Evangelisten.

Die Gewölbe der Seitenschiffe und der Kreuzschiffe haben Schilde mit Rosetten und verschiedenen Köpfen.

Mehr Alterthümer besitzt die Kirche nicht.

Die Wappen über dem Hochaltare sind für die Geschichte des Klosters und namentlich für Meklenburg von

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großer Wichtigkeit. Das meklenburgische Wappen ist noch dasselbe Wappen, von dem der Abt des Klosters Amelungsborn am 21. Junii 1502 an die Herzoge von Meklenburg schreibt 1 ):

"Gnedigen leuen hern, dat der voreynunge twischen Jwen gnaden vnde vns nycht bedecket werde, bidde wy dechlikes vor Jwe furstlicke gnade, gelick vnsen waren fundatoribus, vnde hebbe des eyne bewysinge Jwer gnaden wapen in vnses stiffte wolfte bouen vnsem hoaltare, dar mede wy schullen ewich myd Jwen furstligen gnaden vorbrodert wesen vnde vns dar vor to vnsemen rechten beschutten vnd beschermen".

Vignette

1) Vgl. Jahrb. VI, S. 79-80.
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IX.

Ueber den Charakter

des

güstrowschen Superintendenten Gerhard Oehmeke,

von

G. C. F. Lisch.


U eber den güstrowschen Superintendenten Gerhard Oehmeke, über welchen manche verschiedene Urtheile vorkommen, fällt der herzogliche Secretair Aegidius Ferber im J. 1557, als er zu der Visitation des Klosters Dobbertin berufen ward, seine Theilnahme daran aber ablehnen zu müssen glaubte, in einem undatirten Schreiben an den Herzog Johann Albrecht folgendes Urtheil:

"Sollte ich mich den nu widderumb dazu gebrauchen lassen, so stehen mir vnther andern zwu Vrsachen zuwider: Erstlich das Oemigken dabei sein soll, mit dem sich die vornehmen Personen nicht voreinigen, noch vortragen kunnen, auch der sehr nuze Man zu diesen Dingen Doctor Heshusius umb seinetwegen dauon abgehalten wirt, So feldt mir schwehr fur, weil ich sein Natur zimlich weiß vnnd kenne, neben ime bei diesen sachen zu sein, daran hoch vnnd viel gelegen".

Vignette
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X.

Beiträge

zur ältern Buchdruckergeschichte Meklenburgs

nebst

einer Zusammenfassung der bisher beschriebenen
meklenburgischen druckdenkmale,

von

C. M. Wiechmann=Kadow


I.
Drucke der Michaelis=Brüder.


Ohne Angabe des Jahres.

1) Fragment eines Gebetbuches. (Speygel der dogede?)

Das Blatt beginnt:

Jorgen vnde sunte Mauricius vnde vele der anderen u. s. w.

Letzte Zeile:

De veerde doget ys -

Ein Bl. in Fol. mit 33 Zeilen. Die Lettern des Facsimile in Jahrbüchern IV, Taf. I, Nr. 3.
     (Lisch in Jahrb. XIV, S. 385.)

2) Sententia determinatiua Beati Ancelmi - - super resolutione pusillanimis scientie dubitantis an missam celebrare expediat nec ne.

8 Bl. in 8° mit 21 Zeilen. Die Lettern des Facsimile Taf. I, Nr. 5.
     (Lisch in Jahrb. XIV, S. 386.)

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3) Incipit tractatus de preparatione ad missam Domini seraphici Johannis Bonauenture. Feliciter.

18 Bl. in 8° mit 21 Zeilen. Die Lettern des Facsimile Taf. I, Nr. 5.
     (Lisch in Jahrb. XIV, S. 387.

4) Sancti Anscarii oratiunculae sive collectae super omnes psalmos centum quinquaginta. Sequuntur cantica 1 ).

32 Bl. in 8°. Die Lettern sind kleiner, als die im Facsimile Taf. I, Nr. 3 abgebildeten, jedoch im Schnitt diesen vollkommen ähnlich 2 ).
     (Lisch in Jahrb. XIV, S. 386.)

5) Auslegung der zehn Gebote.

Ohne Titel. Die erste Seite ist leer. Die zweite Seite enthält folgende Einleitung:

Dat register van desseme boke Symbol ymbol] │ In desseme boke vindt me wo een yslik gud cristen │ mynsche de theyn gebade gades wol v'nemen 3 ) schall │ na der vthwisinge d' hilligen schrifft. De theyn bade │ gades tho holdende is noet to der selen salicheyt, u. s. w. Jtem in │ desseme boke stan ok de rade Christi, de he nicht ge │ baden, men den vullenkamenen cristenen hofft ghe │ raden to holdende, u. s. w. Jtem in desseme boke vindest │ du eene gude lere, wo ene iuncfruwe eren staet wol │ holden schal na deme willen gades, besunderen in │ den closteren. Jtem hijr vindest du ok den gotliken │ lauesank to dude den me singet in deme guden vri │ daghe als me deme kruce offert, vnde heth in deme │ latine Crux fidelis. u. s. w.

In dem ersten Theile, welcher über die zehn Gebote handelt, finden sich zwanzig Holzschnitte, und zwar zu jedem Gebote zwei, von denen der eine die Uebertretung des Gebotes und der zweite die Strafe für die Uebertretung darstellt. Unter jedem Holzschnitte steht eine gereimte Unterschrift, z. B.


1) Die bisher genannten Drucke sind im Besitze des Hrn. Senators Culemann zu Hannover.
2) Die Lettern mehrerer lübecker Buchdrucker vor 1500 gleichen in der Form denen der Michaelis Brüder.
3) abgekürzt für vernemen.
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Loue in eenen god,
Dat is dat eerste both.

Men brack dith both
Dat meer wart bloet roet.

Bl. 23 b. beginnt die zweite Abtheilung:

De consilijs et preceptis noue legis.

Bl. 31 b.:

Hijr heuet sik an Crux fidelis to dude Symbol

Der Gesang, in welchem weder Verszeilen, noch Strophen abgesetzt sind, fängt an:

DEr werlde wollst du v'late, vnde dy nu │ meer to gade kere. Der werlde los'heit heb │ be an hate, u. s. w.

32 Bl. in Fol., ohne Blz., Sign. u. Custod. 33 Zeilen auf der vollen Seite. Die letzte Seite leer. Die Lettern sind die des Facsimile Taf. I, Nr. 3.

Ein Exemplar auf der Rathsbibliothek zu Stralsund.

6) Ein stralsundisches Missale.

Mohnike beschreibt in Jahrb. V, S. 184 flgd. ein altes Missale (der schwerinschem Diöcese, zu welcher auch Stralsund gehörte,) nebst Meßcanon und Vorschriften für das Lesen der Messe. Das Buch, welches mit dem schwerinschen Plenarium etwas Aehnlichkeit hat, besteht aus 159 Bl. in Folio mit Blz. u. Sign. und ist in gespaltenen Columnen mit den Lettern des Facsimile Taf. I, Nr. 1, 2 und 3 gedruckt.

1476.

7) [1.] * ) Lactantii opera. (Jahrb. IV, S. 44.)

8) [2.] D Spiegelbild Jncipiunt Sermones Discipuli de Tempore pere circulum anni. D Spiegelbild Dominica prima Aduentus domini Sermo primus. Jncipit feliciter. (Nebst anderen Reden.)

348 Bl. in Fol. Mit dem kleineren Druckerzeichen. Die Lettern sind die des Facsimile Taf. I, Nr. 5.
          (Jahrb. IV, S. 45, und Kosegarten in Jahrb. VI, S. 192 flgd.)


*) Die eingeklammerte Zahl bedeutet diejenige Nummer, mit welcher das Buch in der in Jahrb. IV enthaltenen Geschichte der Buchdruckerkunst von Lisch bezeichnet ist.
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9) [3.] Augustini homiliae. (Jahrb. IV, S. 46.)

10) [4.] Vincentii Bellovacensis libri III de morali principis institutione. (Jahrb. IV, S. 46.)

147? - 148?

11) [5.] Plenarium diocesis Zuerinensis. (Jahrb. IV, S. 47.)

1478.

12) [6.] Liber horarum canonicarum ecclesiae Lubicensis. (Jahrb. IV, S. 49.)

147? - 148?

13) [7.] Ein unbekanntes Missale.(Jahrb. IV, 51

1481.

14) [8.] Bernhardt Clarevallensis sermones super cantica canticorum. (Jahrb. IV, S. 51.)

?

15) [9.] Tractatus de verbo dei collectus ex doctore sancto. (Jahrb. IV, S. 52.)

1500.

16) [10.] Ein Ablaßbrief oder Confraternitäts=Brief. (Jahrb. IV, S. 53.]

1507.

17) Erbvertrag der Herzoge Heinrich, Erich und Albrecht von Meklenburg, d. d. Schwerin, Dienstag nach Nativitatis Mariae, 1507.

Drei Seiten in Folio, mit 54 Zeilen. Die Lettern sind die des Facsimile Taf. I, Nr. 5. Der Druck ist besonders noch deshalb merkwürdig, weil er höchst wahrscheinlich die älteste in Meklenburg gedruckte Staatsschrift ist. Ein anderer Abdruck des Erbvertrages in hochdeutscher Sprache wurde nicht zu Rostock, sondern zu Lübeck (?) ausgeführt.

Ein Exemplar, das früher der Geistlichkeit zu Rehna gehört haben soll, befindet sich in meiner Sammlung.

Vergl. Franck, Alt. u. neues Meklbg. 1755, Buch 9, S. 31, Nettelbladt, Succincta Notitia, S. 147, und Rudloff, meklenb. Geschichte, Th. 3, Bd. 1, S. 27.

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1511?.

18) [11.] Das Buch des Nicolaus Ruß von Rostock über den Glauben, die Gebote und das Vaterunser. (Dath bo oe k vann dreen Strengen.)

200 Bl. in pol. - O. J. O. und Dr. 2 Columnen mit 38 Zeilen.

Dies höchst seltene Buch ist in neuerer Zeit ausführlich beschrieben von J. Wiggers in Jahrb. XII, S. 501-516 und in Niedner's Zeitschrift für historische Theologie, 1850, Heft 2, S. 171 flgd., so wie auch von Geffcken in dessen vortrefflichem Werke: der Bildercatechismus des 15. Jahrh., Th. 1, S. 159-166.

Was die Lettern anbelangt, mit denen dieses Werk gedruckt ist, so sind sie freilich den Missallettern des Facsimile Taf. I, Nr. 3 in der Form ähnlich, jedoch kleiner als diese und überhaupt von allen Lettern der Michaelis=Brüder verschieden. Erwägt man ferner, daß die Brüderschaft nur solche Bücher druckte, deren Inhalt strenge mit den Satzungen der römischen Kirche übereinstimmte, so ist kein Grund vorhanden, den Druck dieser Officin zuzuschreiben. Wahrscheinlich ließ Ruß sein Werk in Lübeck drucken 1 ).

Das einzig bekannte Exemplar befindet sich auf der Universitäts=Bibliothek zu Rostock.

1521.

19) [12.] Agenda secundum ritum eccl'ie Swerinen correcta. (Jahrb. IV, S. 54.)

20) [13.] Aufgebotsausschreiben des Herzogs Heinrich von Meklenburg. (Jahrb. IV, S. 56.)

1522.

21) [14.] (Godschalci ab Ahlefeld) Rosarium sive Liber agendarum secundum ritum Slesvicensis. (Jahrb. IV, S. 56.)

1526.

22) [15.] Enchiridion locorum communium adversus Lutheranos, Joanne Eckio autore. (Jahrb. IV, S. 58.)


1) Nach mir gewordener Mittheilung wird Herr Prof. Deecke zu Lübeck in der nächsten Zeit den Nachweis veröffentlichen, daß die Michaelis=Brüder auch in Lübeck eine Buchdruckerei gehabt haben.
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1527.

23) [16.] Antwort auf des Ketzers Hans Michelsen von Malmö Brief.

Münter führt in seiner Kirchengeschichte von Dänemark und Norwegen Th. 3, S. 143 die Antwort auf Hans Michelsen's Brief an und bemerkt, daß der Titel (dänisch) mit:

Kurze und gehörige Antwort

anfange.
          (Jahrb. IV, S. 58 und Mohnike in Jahrb. V, S. 186.)

1528.

24) [17.] Dauids Psaltare paa Danske vdset aff B. Franc. Wormodo Carmelita.

In der eben erwähnten dänischen Kirchengeschichte von Münter wird im 3. Theil, S. 237 der Titel von Franz Wormosen's Psalter genauer angegeben.
          (Jahrb. IV, S. 58 und Mohnike in Jahrb. V, S. 187 flgd.)

1529.

25) [18.] Breuiarium diocesis Tzwerinesis. (Jahrb. IV, S. 59-61.)

1530.

26) [19.] The tolff Artikle off wor christelige Tro met then hellige Scrifftis horkarlse oc vpbyggelse.

In Münter's Kirchengeschichte, Thl. 3, S. 235 wird der Titel der dänischen Erklärung des apostolischen Symbolum ausführlich mitgetheilt.
          (Jahrb. IV, S. 61 und Mohnike in Jahrb. V, S. 187.)

1531.

27) [20.] Oldendorp traclatus de praescriptionibus. (Jahrb. IV, S. 61.)


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II.
Drucke von Hermann Barckhusen
1 )


Ohne Angabe des Jahres.

1) Gerardi de Zutphania tractatus de spiritualibus ascensionibus.

68 Bl. in 8°. O. O. n. J. (Hain Nr. 16296.)
     (Culemann und Lisch in Jahrb. XIV, S. 387.)

2) D Spiegelbild Hyr beginnet eyn schoen spegel d' │ cristene mynschen Dar inne beslaten │ is allent dat dar noet is tho der selen sa licheyt.

O. O. u. J. 4 Bl. Vorstücke o. Sign. und 80 Bl. Text mit Sign. A-K, zusammen also 84 Bl., in 12°. Custoden und Blattzahlen fehlen. Zahl der Zeilen 21 - 22 (zumeist letzteres). Die 47 Capitel, welche das erste Register nachweist, endigen Bl. 60 b, Zeile 6. Es folgt ein neues Register, das noch neun Stücke aufzählt, von denen jedoch nur die ersten fünf wirklich da sind. Doch scheinen die übrigen von vorn herein gefehlt zu haben.

Die Lettern sind dieselben, mit denen der Donat von 1505 gedruckt ist. Vgl. das Facsimile in Jahrb. IV, Taf. II, Nr. 1 b.

Das Buch schließt auf Bl. 84 b, Zeile 18 mit:

my leet vnde beghere gnade.

Ein Exemplar befindet sich in der Stadtbibliothek zu Lübeck.

Anmerkung.

Dieses Buch ist bereits in Geffcken's Bildercatechismus des 15. Jahrh. S. 150 beschrieben und dort als ein Druck von Georg Richolff zu Lübeck bezeichnet worden.

Gryse erwähnt in seinem Spegel des Antichristischen Pawestdoms, Bogen Gij: - -des Spegels der Christenen Minschen tho L ue beck dorch Georgium Rickhoff Anno 1501 gedrucket.


1) Lisch (Jahrb. IV, S. 75), so wie Zarncke (Haupts Zeitschrift, Bd. 9 S. 384) halten es für möglich, daß Barckhusen jener unbekannte lübecker Buchdrucker sei, der als Druckerzeichen ein Wappen mit drei Mohnköpfen und ein zweites mit einem T+ führte. Ganz abgesehen davon, daß es schon Barckhusensche Drucke vom J. 1482 geben soll, so ist doch zu erwägen, daß jene lübecker Officin noch im J. 1520 thätig war. Die älteren Lettern derselben sind, nach Angabe des Hrn. Professors Dr. Deecke, an Simon Mentzer zu Magdeburg gelangt, der damit 1498 druckte.
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Eine 1497 zu Lübeck gedruckte Ausgabe desselben Buches befindet sich in Wolfenbüttel. Sie ist umständlich beschrieben von Bruns in dessen Beiträgen zur kritischen Bearbeitung alter Handschriften und Drucke, Braunschweig, 1803, S. 365 bis 373. Vergl. auch Scheller Nr. 471.

(Nachtrag des Hrn. Professors Dr. Deecke zu Lübeck, der den Druck bereits in seinen Nachrichten über die im 15. Jahrhundert zu Lübeck gedruckten niedersächsischen Bücher, S. 23 erwähnt hat.)

1482.

3) (Matthiae Farinatoris) Liber moralitatum elegantissimus magnarum rerum naturalium Lumen animal dictus. 22 M ae rz 1482.

O. O. 272 Bl. in Fol. (Hain Nr. 10333, Panzer IV, S. 28, Brunet II, S. 183.)

Dieses Werk, so wie das unter 1. aufgeführte Buch (beide in der Culemannschen Sammlung zu Hannover) sind mit den Lettern gedruckt, von denen in Jahrb. IV, Taf. II, Nr. 1 a., 1 b. und 2 ein Facsimile gegeben ist.

Möhlmann (Jahrb. XXI, S. 153) sucht die Ansicht zu widerlegen, daß beide Drucke von Barckhusen ausgeführt seien.
     (Lisch in Jahrb. XIV, S. 387.)

1505.

4) [1.] Commentarius in Donatum per Bartholdum Moller (Jahrb. IV, S. 77.)

1506.

5) [2.] Spirantissimum Opusculum in Officium Misse - - digestū Ab eximio - - doctore Alberto Crantzs - (Jahrb. IV, S. 79.)

6) Culta et succincta Gra m mit Querstrich atica Eximii viri et doctoris Alberti Crantzs paruulis ingeniis admodum fructuosa.

Am Ende:

Gra m mit Querstrich atica - - Impressa Rostochii - - Anno a natali christiano sexto super mille quingentos.

88 Bl. in kl. 4°.
          (Lappenberg in Jahrb. V, S. 204 und in der Gesch. der Buchdruckerkunst in Hamburg S. 119.)

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7) Etherologium Eximii - - magistri Hinrici Boger.

Am Ende:

- - Impssumqz Rostochii Anno salutis nostre, sexto supra millesimumquingentesimum.

232 Bl. in gr. 8°.
          (Schönemann in Jahrb. VI, S. 195 u. Lisch in Jahrb. IX, S. 480 n. XII, S. 499.)

1507.

8) Van der navolghin │ ge Jesu cristi.

Auf der Rückseite des Titels beginnt:

De vorrede -

Dann Bl. 2 a:

D Spiegelbild Dat erste bock van der │ navolginge Jhesu cristi.

Schluß:

D Spiegelbild Hyr endet sik dat bock │ der navolginge Jhesu cristi │ Gedrucket v n mit Querstrich vullenbrocht │ Int yar vijff hundert vnde │ sonene Am auende Marie │ Magdalene.

O. O. 112 Bl. in 4°. Ohne Blattzahlen und Custoden. Mit Signaturen A-T. 32 Zeilen. Die Lettern sind diejenigen, welche zu Mollers Donat vom J. 1505 benutzt sind. Vergl. das Facsimile in Jahrb. IV, Taf. II, Nr. 1 a.

Exemplare befinden sich auf der königl. Bibliothek zu Berlin (aus Heyses Sammlung, Nr. 318), im Archive des S. Johannisklosters zu Lübeck und in meiner Sammlung.

9) De spegel der samitti │ cheit. dar inne enthol dē werden de betrachtinge aller hoch │ werdigen gotliken ffeste, Vnde inni= │ ger tide dorch dat gantze iar, mit ve= │ le schonen vnde suuerliken ghebeden.

O. O. 176 Bl. in 12°. Sign. b-y (die von a fehlt wohl wegen des Titelblattes); das letzte Bl. ist leer. Blattzahlen u. Custoden fehlen. 19-21 Zeilen, meist 20 Z. auf der vollen Seite. Bl. 1 a. enthält den angegebenen Titel.

Bl. 1 b. beginnt:

In dussem boke hefft men wo eyn │

Zeile 15:

werden geholden in der hilgen kerke -

Bl. 2 a. fängt an:

D Spiegelbild Dyt les des ersten sonda= │ ges in deme aduente

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Schluß auf Bl. 175 b., Zeile 12 ff.:

D Spiegelbild Hyr endet sik dat boek d' beschou │ winge to gode edder ein spejghel d' sa= │ mitticheit Gedrucket vnde vullenbro │ cht Int yar vtiffhundert vnde souene │ Am dage Uiti martiris -

Die Lettern sind die des Donat von 1505. Vergl. das Facsimile in Jahrb. IV, Taf. II, Nr. 1 a.

Das Buch, von dem ein Exemplar auf der Stadtbibliothek zu Lübeck aufbewahrt wird, ist beschrieben in dem Cataloge dieser Bibliothek von Gesner=Suhl, Nr. 400 und genauer bei Scheller Nr. 533. (Nachtrag des Hrn. Professors Dr. Deecke zu Lübeck.)

1509.

10) [3.] Fraternitäts=Brief des St. Clareu=Ordens. (Jahrb. IV, S. 80.)

11) [4.] Liber missalis secundum ritum eccl. Hamburgens. (Jahrb. IV, S. 81.)

Das hamburgische Brevier vom J. 1507, so wie auch das hamburgische Meßbuch, auf Kosten des Buchhändlers (bibliopola) Hermann von Emden (zu Hamburg?) durch Joh. Prüß zu Straßburg im J. 1509 gedruckt, sind beide in Lappenberg's Geschichte der Buchdruckerkunst in Hamburg, S. 11 und 120 beschrieben.
     (Lisch in Jahrb. X, S. 385, und Möhlmann in Jahrb. XXI, S. 153.)

12) [5.] Das lübische Recht. (Jahrb. IV, S. 81.)

1510.

13) [6.] Bambergische Halsgerichts=Ordnung. (Jahrb. IV, S. 84.)

14) [7.] Bericht über den zu Sternberg Ao. 1491 vorgefallenen Judenhandel. (Jahrb. IV, S. 86.)

1512.

15) [8.] Mons Stellarum. (Jahrb. IV,. S. 86.)

16) [9.] De Rock Jhesu Cristi vnses heren. (Jahrb. IV, S. 90.)

(1517.)

17) [10.?] Reineke de Voss? (Jahrb. IV, S. 90.)


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III.
Drucke von Nicolaus Marschalk.


A. Erfurter Drucke.

Ohne Angabe des Jahres.

1) [1.] Epitaphia quaedam mire uetustatis: que uiri boni ac eruditi - - adorauerūt. (Jahrb. IV, S. 103.)

2) [2.] Elementale introductoriū Jn Jdioma Graecanicū. Jahrb. IV, S. 104.)

3) [3.] Introductio ad litteras hebraicas Vtilissima. (Jahrb. IV, S. 105.)

4) [4.] DJOGENJS CYNJCJ PHJLOSOPHJ SECTA. (Jahrb. IV, S. 105.)

5) [5.] Interpretamentum leue in Psellum de natura ciborum. (Jahrb. IV, S. 105.)

1500.

6) [6.] Laus musarum ex Hesiodi Theogenia. (Jahrb. IV, S. 106.)

1501.

7) [7.] N. Marscalci carmen de Diua Anna.

8) [8.] N. Marscalci Carmina de moribus cum appendice Georgii Spalatini. (Jahrb. IV, S. 106.)

1502.

9) [9.] N. Marschalci Enchiridion clarissimorum poetarum. (Jahrb. IV, S. 106.)

1503.

10) [10.] Orthographia N. M. T. Maternus pistoriensis ad pubem Erphordiensem. - - Impressum Erphordie per Wolfgangum Schenk anno melisimo quingentesimo primo.

64 Bl. in kl. Fol.
          (Jahrb. IV, S. 107 und Schönemann in Jahrb. VI, S. 196 flgd.)

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B. Wittenberger Drucke

1503.

11) [11.] Oratio habita a Nic. Marscalco ad promotionē primorū baccalauriorū. (Jahrb. IV, S. 107.)

12) [12.] Oratio in Petri Ravennatis Compendium Juris Civilis. (Jahrb. IV, S. 107.)

C. Rostocker Drucke.

1514.

1) [1.] MVNDINI PAduani, de omnibus corporis humani membris interioribus anatomia. (Jahrb. IV, S. 110.)

2) [2.] Dionysii Priegesis de situ orbis. (Jahrb. IV, S. 111.)

3) [3.] Magni Athanasii in Psalmos opusculum pulcherrimum. - Impressum Rhostochii MDXIIII.
     8 Bl. in 4°.
         (Jahrb. IV, S. 111 u. Friedländer in Jahrb. V, S. 197.)

4) [4.] Decretum aureum. (Jahrb. IV, S. 111.)

5) Testamenti novi ac veteris gesta clarissima, carmine pulcherrimo ab Aurelio Prudentio religiose decantata. - Impressum Rhostochii. Anno a natali Christiano Milicsimo quingentesimo decimo quarto.
     6 Bl. in 4°.
          (Lappenberg in Jahrb. V, S. 205 und in seiner Geschichte der Buchdruckerkunst in Hamburg, S. 120.)

1515.

6) [5.] INSTITUTIONUM REIPUBLICE MILITARIS AC CIVILIS LIBRI NOVEM. (Jahrb. IV, S. 113.)

7) [6.] Aufforderung der Herzoge Heinrich und Albrecht von Meklenburg an viele von der meklenburg. Ritterschaft, ihre Schulden an die Geistlichkeit zu Lübeck abzutragen, (Jahrb. IV, S. 114.)

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8) Verordnung der Herzoge Heinrich und Albrecht von Meklenburg wegen des Patronat=Rechtes und der besseren Erhaltung der Land=Pfarren.

In der Verordnung wird von mehreren Land=Pfarren gesagt:

dar van wedder am gantzen noch am deyl nicht bestellet. Sunder desolert vnd verwustet. Oek dat vns dat Juspatronatus an ethlicken lehnen dorch indrenginge anderer vormeynten patronen vnderschlagen werde, u. s. w.

Das Patent nimmt zwei Seiten in Queer=Folio ein. Das Datum fehlt. Die Lettern sind dieselben, mit denen die vorhergehende Aufforderung gedruckt ist; das ch auf einem Kegel findet sich auch hier nicht.

Ein Exemplar auf der Regierungs=Bibliothek zu Schwerin.

9) Basilii Magni de legēdis antiquorum libris opusculum diuinum. - Impressum Rhosthochii, Anno d n mit Querstrich i. M. D. XV.
     10 Bl. in Fol.
           (Friedländer in Jahrb. V, S. 195.)

1516.

10) [7.] Cebetis philosophi de fortunae istabilitate opus. (Jahrb. IV, S. 115.)

11) [8.] (Joh. Oldendorp) Rationes siue argumenta quibus i iure utimur. (Jahrb. IV, S. 115.)

12) [9.] (Conr. Pegelii) Dialogus Theophili ac Archiae de poenitentia. (Jahrb. IV, S. 116.)

13) [10.] Vergiliocentonae elegantissimae veteris ac noui testamenti Probae Falconie mulieris clarissimae. (Jahrb. IV, S. 116.)

14) [11.] Johannis Padi Camoenae. (Jahrb. IV, S. 117.)

15) [12.] Holzschnitt mit dem meklenburgischen Wappen. (Jahrb. IV, S. 118.)

1517.

16) [13.] Tabula christianae religionis utilissima. (Jahrb. IV, S. 119.]

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17) [14.] Historiae aquatilium liber tertius ac vltimus cum aquatilium figuris. (Jahrb. IV, S. 119.)

18) [15.] Sermones Magistri Cornelii de Snekis. Rostock 1517.

Der Titel fehlt in dem benutzten Exemplare. Die Sammlung enthält folgende Reden.

Bl. 1 a.

Jncipiunt Sermones quin │ q; de Oratione dominica.

Bl. 29 a:

Sermo vnicus de salutatio= │ ne angelica. In ordine vero sextus -

Bl. 35 a, Zeile 23:

Jncipit Corona beatissi │ me virginis Marie -

Bl. 37 a, Zeile 28:

Sequuntur Bulle Jndul │ gentiarum, de quibus supra facta est mentio -

Bl. 40 a, Zeile 22:

Jncipiunt Sermones │ duo eiusdem aucto │ ris eodem thema│te contra ebri │ tem. (sic!)

Bl. 51 a:

Eiusdem Magistri Cornelii │ de Snekis Sermōes qdā Synodales etc. . (an Zahl 5).

Bl. 82, Zeile 19:

Finis Sermonum venerabi │ lis Magistri Cornelii de Snekis tā ad populum q │ ad clerū profundae eruditionis et stimulo- │ rū ad pietatē deuotionēq; (vt aiunt) pser │ tim ad venerādā colendāq; Christipa │ rā virginē in serto psalterioq; Rosa │ ceo plenissim OR . Impssi vero sūt │ Rhostochii i aedibus Thuriis │ Anno d n mit Querstrich i. M.D.XVII. │ Octauo Idus Junii.

82 Bl. in 4° mit Blz. (statt XXII steht XXIII) und Sign. A-V, ohne Custoden. Die Lettern sind lateinisch und kleiner, als die in Jahrb. IV abgebildeten. Die Ueberschriften sind mit größerer Schrift, zum Theil auch gothisch gedruckt. Die volle Seite hat 33 Zeilen.

Vergl. Krey, Beiträge, Bd. 2, S. 246 und Jahrb. IV, S. 119-122.

Ein Exemplar auf der Stadtbibliothek zu Lübeck.
          (Nachtrag des Hrn. Professors Dr. Deecke zu Lübeck.)

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19) Sermons Magistri Corne │ lii de Snekis. sacrae Theologiae professoris ordinis │ fratrū praedicatorū, denuo impressi cū additione pluriū sermonū et introductionū super cōfrater- │ nitate de serto Rosaceo sacrosanctae dei genitricis semperq; uirginis Mariae, quod rosariū beatae Ma │ riae inscripsit Sermones duo eiusdē cōtra ebrie- │ tatē Sermones latini synodales eiusdē diuino │ sale multoq; eruditione conditi.

Darunter das meklenburgische Wappen. Die Rückseite des Titels enthält:

Epistola dedicatoria.

Bl. 4b:

Registrum sermonum sequentium -

Bl. 5 a, Zeile 19 (m. Sign. B):

Oratio excusatoria eiusdem │ auctoris ad beatissimam virginem Mariam.

Bl. 6 a, Zeile 30:

Sequitur Prologus -

Bl. 9 a (m. Sign. a):

Ad gloriam et honorem dei │ intemerataeq; deiparae virginis Mariae laudem incipiūt ser │ mones quidam magistri Cornelii de Snekis de Fraternitate Rosarii eiusdem gloriosissimae virginis Mariae. Et │ primo de fraternitatibus in cōmuni.

Bl. 150 a (CXLII), Zeile 27, am Schluß der 25. Rede:

Finis sermonum super frater │ nitate serti rosacei sacrosanctae dei genitricis ac sem- │ per virginis Mariae. Impressi vero sūt Rhostochii │ in aedibus Thuriis. Anno virginei partus. M. │ D.XVII. nono Calendas Augusti.

Bl. 150 b enthält das kleinere Druckerzeichen Marschalk's, welches in Jahrb. IV, Taf. III, Nr. 5 abgebildet ist.

150 Bl. in 4°. 8 Bl. Vorstücke mit Sign. B und 142 foliirte Bl. (XXXII statt XXXI, CXXXIX statt CXLI) Text mit Sign. a-z u. aa-ll; ohne Custoden. 33 Zeilen auf der vollen Seite.

Der Titel dieser Ausgabe paßt offenbar auch für die erste, vorher beschriebene. Wahrscheinlich ist die neue Auflage, von der im Titel die Rede ist, dadurch gebildet, daß man die neu hinzugekommenen Reden mit der älteren Ausgabe zusammenfügte.

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Ein etwas defectes Exemplar auf der Stadtbibliothek zu Lübeck.
          (Nachtrag des Herrn Professors Dr. Deecke zu Lübeck.)

20) [16.] Landtagsausschreiben der Herzoge Heinrich und Albrecht von Meklenburg. (Jahrb. IV, S. 122.)

1518.

21) [17.] Indulgenzbriefe für die Kirche zu Schwerin. (Jahrb. IV, S. 123.)

1520.

22) [18.] (Nicol. Marschalci Thurii) Historia aquatilium. (Jahrb. IV, S. 125.)

1521.

23) [19.] (Nicol. Marescalci Thurii) Annalium Herulorum ac Vandalorum libri septem. (Jahrb. IV, S. 127.)

24) [20.] (Nic. Marescalci Thurii) Commentariolus Annalium Herulorum. (Jahrb. IV, S. 128.)

25) [21.] Abdruck eines kaiserlichen Parirormandats vom 2. Sept. 1521. (Jahrb. IV, S. 129.)

1522.

26) [22.] M. Antonii Sabellici de rerum et artium inventoribus poema. (Jahrb. IV, S. 129.)

27) [23.] (Nicol. Marescalci Thurii) Deflorationes antiquitarum ab origine mundi. Jahrb. IV, S. 129.)

28) [24.] Mons Stellarum. (Jahrb. IV, S. 130.)

29) [25.] Ein Ausztzog der Meckelburgischen Chronicken. (Jahrb. IV, S. 131.)


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IV.
Drucke von Ludwig Dietz.


1515.

1) [1.] Der sele rychtestych. (Jahrb. IV, S. 143.)

1516.

2) [2.] Meklenburgische Polizey=Ordnung. (Jahrb. IV, S. 144 und XVI, S. 344.)

3) [3a.] Programm über die Feier des kirchlichen Jubelfestes im J. 1516. (Jahrb. IV, S. 145.)

4) [3 b.] Butterbrief für das St. Johauuiskloster zu Rostock. (Jahrb. IV, S. 146.)

1517.

5) [4.] Van Reyneken dem vosse. (Jahrb. IV, S. 146.)

6) Jntroductorius liber Joannitii in artem Galeni totius medicine etc. . (Von Johann Cruse, Lehrer der Medicin an der Universität zu Rostock.) - Jmpressum Rostochii per Ludouicū Dietz - - M.CCCCC.Xvij.

16 Bl. in 4°.
     (Mohnike in Jahrb. V, S. 191 flgd.)

7) Rosarium Mariae.

Nicol. Gryse erwähnt in seinem Spegel des Antichristischen Pawestdoms, Rostock, 1593, Bl. Rriij b ein lateinisches Gebetbuch:

Rosarium Mariae, tho Rostock gedr ee cket Anno 1517.

Es steht zur Frage, ob dieses Buch von Ludw. Dietz gedruckt ist.
     (Möhlmann in Jahrb. XXI, S. 161.)

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1518.

8) [5.] Eine Lotterie=Ankündigung. (Jahrb. IV, S. 149.) 1 )

9) [6.] Ein Crucifix für die Carthäuser zu Marienehe. (Jahrb. IV, S. 150.)

10) [7.] Donati grammatici disertissimi editio prima. (Jahrb. IV, S. 150.)

11) [8.] Missale ecclesie Suerinensis. (Jahrb. I V, S. 151.)

12) [9.] Dat boek der Wundenartzstedye. (Jahrb. IV, S. 152.)

1519.

13) [10.] Liber collectionum Aphorismorum Hypocratis per Rheimpertum Gilßhemium. (Jahrb. IV, S. 154.)

14) [11.] Dat nye schip von Narragonien. (Jahrb. IV, S. 155.) 2 )

15) Der Seelen Trostspegel.

In Gryse's Spegel des Antichristischen Pawestdoms, Rostock 1593, Bl. Ii iij b findet sich:

der Seelen Trostspegel tho Rostock dorch Ludowick Ditz Anno 1519. gedrucket.

Auch Panzer (Annalen Nr. 649) führt dieses Buch auf, jedoch nur aus von Seelen, Nachricht von dem Ursprung der Buchdruckerei in Lübeck, 1740, S. 44. Ebenso Kinderling (Geschichte der niedersächsischen Sprache, 1800, S. 383, Nr. 269) und Scheller (Bücherkunde der niederdeutschen Sprache, 1826, Nr. 548). Letzterer setzt den Druck unter das Jahr 1509 mit der Angabe: Lübeck, Ludw. Dietz.

Endlich erwähnt auch Blommaert in seiner chronologische Handleiding van de Geschiednis der Nedersaksische Let=


1) Die Ankündigung habe ich vollständig mitgetheilt Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, 1856, Nr. 8 und 9. - Wegen des dazu gehörigen Holzschnittes vergleiche man meinen Aufsatz über Erhard Altdorffer in Naumann's Archiv für zeichnende Künste, Jahrg. II, Heft 4.
2) Diese Ausgabe ist theilweise abgedruckt in Zarncke, Seb. Brant's Narrenschiff, Leipzig 1854, S. 205-210. Die ältere Ausgabe: Dat narrenschypp, Lübeck 1497, 238 Bl. in 4° wird ebenfalls von Zarncke in Haupt's Zeitschrift, Bd. 9, H. 2, S. 380 erwähnt.
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terkunde, Borgerhout, 1855 S. 73 der Seelen Trostspegel bei dem Jahre 1520, ohne jedoch die Quelle näher bezeichnen
     (Möhlmann in Jahrb. XXI, S. 161.)

16) Eyne prophetie vā dem nyen erwelten R oe meschē k oe ninge vnd tokūftygen keysere. Hertogen Karln van Burundiē K oe oninge to Hyspanien u. s. w. -Gedrucket to Rostock dorch Ludoouicum Dietz In dem yare 1519.

7 Bl. in 4°.
     (Lappenberg in Jahrb. V, S. 205 und in seiner Geschichte der Buchdruckerkunst in Hamburg, 1840, S. 120.)

17) Tractatulus Rhē perti Gilshelmii Brunopo │ litani artiū & mediciē doctoris, de vera ethy= │ mologia atqz diuina admirabiliqz The │ riace cōpositione, de eiusdē quoque laudi │ bus, operationibus, virtutibus, etati │ bus ac deniqz proba cū gemiō appē │ dice, vno de cautelis a venenis cor= │ pora humana obseruantibus: al │ tero quidem funerum accura │ torio.

Die Schrift beginnt mit einem

Elegidion adhortatorium eiusdem ad lectorem

von 8 Zeilen. Dann folgt die Einleitung mit Zuschrift an den Herzog Magnus von Meklenburg. Die Schlußschrift lautet:

Ex officiāa litteraria Ludo │ uici Dietz. Anno post natum christū supra Mille │ quingentos decimo nono Rostochii.

8 Bl. in 4°, mit Sign. A und B.
     (Lappenberg, Geschichte der Buchdruckerkunst, S. 121.)

18) [12.] Ordinarius inciite ecclesie Swerinensis. (Jahrb. IV, S. 158.)

1520.

19) [13.] Lections=Katalog der Universität Rostock (Jahrb. IV, S. 159.)

20) [14.] Ein Komödien=Zettel. (Jahrb. IV, S. 160.)

21) [15.] Zwei Lieder. Dat moelen leeth. - Van Mariē eyn suuerlyk ledrlyn. (Jahrb. IV, S. 161. und Wackernagel, Bibliogr. des deutschen Kirchenliedes, 1855, Nr. 97 und 98.)

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22) [16.] Lateinische Gesänge und Gebete zum Weihnachtsfest. (Jahrb. IV, S. 161.)

23) Dyth bock secht van Frouwe gel ue ck, wo se mannigem vngeschickeden minschen so drade alze den besten vorh oe get - - - Wo denne vormals Eneam siluium de nam ae ls pawes Pius genant wart, ghedr oe met hefft. - Gedrucket yn der loueliken stat Rostock dorch Ludouicum Dietz Jn dem yare M. CCCCC. vnde XX.

5 Bl. in 4°.
     (Lappenberg in Jahrb. V, S. 205 und in seiner Buchdruckergeschichte S. 121.)

1521.

24) [17.] Aufgebotsausschreibendes Herzogs Albrecht an die meklenburgische Ritterschaft. (Jahrb. IV, S. 162.)

25) [18.] Abmahnungsschreiben des Herzogs Albrecht an die meklenburgische Ritterschaft. (Jahrb. IV, S. 162.)

26) [19.] Landtagsausschreiben der Herzoge von Meklenburg. (Jahrb. IV, S. 162.)

1522.

27) [20.] Aufforderung des Herzogs Albrecht von Meklenburg an die Land stände, nicht der einseitigen Regierung seines Bruders zu folgen. (Jahrb. IV, S. 163.)

28) [21.] Breviarium Hamburgense.

Nach Lappenberg (Buchdruckergeschichte S. 121) lautet der Titel des Buches, dessen Beschreibung in Jahrb. IV, S. 163 nach einem defecten Exemplare gegeben ist, also:

Cursus de do= │ mina sed'm Eccle │ siā Hāburgēsēz.

Dieser roth gedruckte Titel ist von einer Randleiste umgeben, in welcher oben ein Baum dargestellt ist, an den zwei aufrecht stehende Löwen einen Schild anlehnen. In dem Schilde das Druckerzeichen des Ludw. Dietz, am Fuße des Baumes sein Name.

Das Buch beginnt mit einem Kalender (auf jeden Monat zwei Blätter), welcher Vignetten und Zierleisten von dem Meister P. B. enthält.

Die Schlußschrift lautet:

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D Spiegelbild Ex Officina litteralia. Ludouici │ Dietz. Anno post christum │ natum Supra. Mille │ quingentos. Ui= │ gesimo secūdo │ quarto kl's │ Januarij. │ Rosto= │ chij.

CCXXVIII bezifferte und am Ende für das Register 4 unbezeichnete Blätter in kl. 8°, mit Sign. A-Z und A-H.

29) [22.] Des Papstes Leo Bulle gegen die Irrthümer Luthers. (Jahrb. IV, S. 163.)

30) [23.] Reineke de Voß (?) (Jahrb. IV, S. 163.)

31) [23 b.] Gebetbuch in niederdeutscher Sprache. (Jahrb. IV, S. 164.) 1 )

Die zweite Ausgabe des Gebetbuches, vom Jahre 1543, von welcher ein Exemplar in der großherzogl. Bibliothek zu Ludwigslust aufbewahrt wird, stimmt dem Inhalte nach ganz mit der ersten Ausgabe überein. Die geringen Abweichungen sind nur orthographischer Art. Vergl. Scheller Nr. 923.

32) [24.] Rede, gehalten bei Installirung des Bischofs Erasmus von Camin. (Jahrb. IV, S. 165.)

1523.

33) [25.] Der schapherders Kalender. (Jahrb. IV, S. 165 und V, S. 198.)

34) Statuta synodalia diocesis Verdensis innouata et confirmata - - - Impressum Rostochii per Ludouicum Dietz, sub anno a Natiuitate d n mit Querstrich i M. CCCCC. XXIII.

30 Bl. in 4°.
     (Möhlmann in Jahrb. XXI, S. 163.)

35) Erbvertrag der Herzoge Heinrich, Erich und Albrecht von Meklenburg, d. d. Wismar, Dienstag nach Exaudi, 1504.

Ein Bogen in Folio, von Ludw. Dietz zu Rostock gedruckt. Die volle Seite hat 45 Zeilen; die letzte Seite leer.

Das Vorkommen der eigenthümlichen, mit Fracturzügen verzierten Lettern, welche Dietz zuerst 1523 anwendete, berechtigt zu der Annahme, daß auch dieser Druck nicht vor dem genannten Jahre ausgeführt ist. Der Erbvergleich von 1504 war früher, wohl unmittelbar nach seinem Abschlusse, in hochdeutscher Sprache (zu Lübeck ?) gedruckt worden, und


1) Vgl. Nr. 49.
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läßt sich die spätere Wiederholung des Abdrucke in der allgemeinen Landessprache durch die unter den Brüdern den Herzogen Heinrich und Albrecht entstandenen Zwistigkeiten wohl erklären.

Mit veränderter Schreibart ist dieser Erbvertrag in Gerdes, Sammlung meklenburg. Schriften und Urkunden, 1736, S. 22-28 und in Franck, Alt. und neues Mecklenburg, Buch 9, S. 12-15 abgedruckt. Vergl. auch Kinderling S. 379, Nr. 254 und Scheller Nr. 524.

Ein Exemplar (vielleicht das einzige), das früher der Geistlichkeit zu Rehna gehörte, befindet sich in meiner Sammlung.

36) Sendschreiben des Herzogs Albrecht von Meklenburg an die Landstände in Bezug auf die Anschuldigungen des Herzogs Heinrich, seines Bruders, und seine Klage gegen diesen und dessen Kanzler Caspar von Schöneich bei dem Kaiser, d. d. Nürnberg, Montag nach Ocnli, 1523.

Zwei Bogen in Folio, das letzte Blatt leer. Aus der Officin des Ludw. Dietz und mit den gewöhnlichen Lettern gedruckt.

Exemplare im großherzogl. Archive zu Schwerin und in meiner Sammlung.

37) Sendschreiben des Herzogs Heinrich von Meklenburg an die Landstände in Bezug anf das Verfahren des Herzogs Albrecht, seines Bruders, gegen ihn und seinen Canzler Caspar von Schöneich, d. d. Schwerin, Sonnabend nach Trinitatis, 1523.

Acht Bl. in Fol., von denen das letzte leer ist, mit Sign. ij bis v. Auch dieser Druck, der als Gegenschrift auf das Sendschreiben des Herzogs Albrecht dienen sollte, ist von Dietz ausgeführt. Es sind dazu die erwähnten verzierten Lettern benutzt worden.

Exemplare im großherzogl. Archive zu Schwerin und in meiner Sammlung.

38) [26.] Kirchengebetverordnung. (Jahrb. IV, S. 166.)

1525.

39) [27.] Eyne schone vnde ser nutte Christlike vnderwysynge. Jahrb. IV, S. 166.)

40) [28.] Contributions=Edicte. (Jahrb. IV, S.166.)

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41) [29.] Verordnung wegen der Erhaltung der Kirchengüter. (Jahrb. IV, S. 167.)

42) Abdruck des kaiserlichen Urtheils in den Streitsachen der Herzoge Heinrich und Albrecht von Meklenburg wegen der Erbverträge und der Landestheilung, vom 8ten Februar 1525.

Eine Seite in Fol., mit den kleineren, älteren Lettern des Ludw. Dietz gedruckt.

Nettelbladt, succincta notitia, S. 147.

Exemplare im großherzogl. Archive zu Schwerin.

43) Sendschreiben des Herzogs Heinrich von Meklenburg an die Landstände, in welchem diese gewarnt werden, nicht mehr als die Hälfte der Landbede an den Herzog Albrecht zu zahlen. Ohne Datum.

Eine Seite in Fol., mit den kleineren Lettern gedruckt. Da dieses Sendschreiben mit dem eben angeführten kaiserlichen Urtheil zusammen auf einen Bogen gedruckt ist, so darf man annehmen, daß auch das erstere aus dem Jahre 1525 herrührt.

Exemplare im großherzogl. Archive zu Schwerin.

44) [30.] Haec est sana doctrina scholae Rostochiensium. (Jahrb. IV, S. 167.)

45) [31.] Humilis in Christo ministri Joachimi in hasce contra Evangelien conclusiones judicium. (Jahrb. IV, S. 167.)

1526.

46) [32.] Herzogs Albrecht von Meklenburg Münzedict wegen der falschen Doppelschillinge, (Jahrb. IV, S. 168.)

47) [33.] Landfriedensgebote. (Jahrb. IV, S. 168.)

48) [34.] Eyne korte berychtynge v n mit Querstrich d vnderwysinge wedder de, so Gades wort h oe ren ock beleuen, v n mit Querstrich dat Cr ue tze nicht wyllen dreghen, - - -. (Von Joh. Crützeberch.) (Jahrb. IV, S. 168 und V, S. 169 flgd.)

49) [35.] Ghebedebokelin nyge vth der hylghen schrifft, des olden vnd des nygen Testamētes - - -. Schluß: M.CCCCC na Christi geborth. Dar na j m mit Querstrich xxvj. y ae r also vorth. Des achten dages Fe=

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bruarij, Hefft Ludwych Dietz gedrucket my.
(Jahrb. IV, S. 169.)

Wackernagel beschreibt diesen Druck in seiner Bibliographie des deutschen Kirchenliedes, 1855, Nr. 207 und erwähnt auch unter Nr. 1094 eine spätere Ausgabe des Gebetbuches, welche Dietz selbst als die dritte bezeichnet.

Eyn Christelick V n mit Querstrich │ gantz tr oe stlick Bedeb oe kelin (u. s. w. noch 12 rothe und 4 schwarze Zeilen). Thom dr ue dden mal tho Rostock by │ Ludowich Dietz ghedr ue ckt. │ M. D. XLVIII. 1 )

Vgl. unten zum J. 1530.

20 Bog. in 8°, die Seiten mit schönen Randleisten eingefaßt, in welchen die Jahreszahl 1522 vorkommt (also wohl dieselben, welche sich in dem Gebetbuche Nr. 23 b. finden). Ein Exemplar in der vormaligen Universitäts=Bibliothek zu Helmstedt.

50) [36.] Twe Artikel Ulrich Zwingly. (Jahrb. IV, S. 170.)

51) [37.] Etlike vthgetagen Artikel vth gemeiner Landeßordeninge jn Prußen. (Jahrb. IV, S. 170.)

52) [38.] Historia des lidendes, vnde der Vpstandynge vnses Heren Jesu Christi, dorch Joh. Bugenhagen. (Jahrb. IV, S. 171.)

1527.

53) Wandkalender auf das Jahr 1527.

Oben in der Einfassung:

c Des heren wort blyfft yn ewicheyt. Esaie. xl. Ca.

Dann folgt die Einleitung:

c Alseme telt na Christi vnses heren gebort. M. CCCCC. v n mit Querstrich xxij. Js de gulden tal │ viij. Der So n mit Querstrich en Cirkel xxiiij Sōdages boekstaff F. Der R oe mer tall Jndictio gen oe met xv. c Twisschen wynachtē v n mit Querstrich vastelauēt ix. weken v n mit Querstrich v. │ dage. c Alleluia wert gelecht des Sondages na Valentini. c De Sondach tho grote vastelauent, ys de Sōdach vor Adriani. c De erste Sōdach │ jn der vastē, ys de Sondach vor Gregorij Pape u. s. w.


1) Scheller (Nr. 923) führt dieses Gebetbuch nach von der Hardt, Autogr. Luth. II, S. 251 unter 1543 auf.
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Darauf in drei Columnen die Erklärung der im Kalender vorkommenden Zeichen und Abkürzungen.

Darunter:

Almanach nye gecalculeret dorch den erhafftigen heren Magistrum Johannem │ B ue low, vp de Keyserlike Stadt Lübeck, den Lvi. gradt des poli arctici h oe gede, vp den myddach tho xij slegen.

Dann beginnt der Kalender in drei Spalten. Ein Bogen in Folio, auf einer Seite bedruckt. Der Druck ist abwechselnd schwarz und roth; die Lettern sind dieselben, welche zum Schapherders Kalender benutzt sind, also die gewöhnlichen. Das Ganze ist mit Zierleisten (aus dem Gebetbuche, Nr. 23 b) umgeben.

Leider ist von diesem merkwürdigen Druckdenkmale nur die obere Hälfte aufzufinden. Diese ist in ein Exemplar von Dionysii Carthus. in quatuor evangelistas ennarrat. Colon. P. Quentell, 1532 eingeklebt, welches früher der Marien=Bibliothek zu Rostock gehörte, in neuerer Zeit aber an die dortige Universitäts=Bibliothek übergegangen ist.

54) [39.] Eyn handtwyser to dem rechten Christlicken wege eynem islickē vramē Christē gātz nutte. (Von Liborins Schwichtenberch.) Schluß: c Ghedrůcket to Rozstock j m mit Querstrich jare 1527.

58 Bl. in 4°. - Der Titel ist mit großen Missaltypen, der Text mit den älteren, kleineren Lettern gedruckt.
     ( Jahrb. IV, S. 171 und Mohnike in Jahrb. V, S. 193 flgd. Ferner Lisch in Jahrb. XII, S. 144.)

55) [40.] Theologische Thesen des Magisters Ecbert Harlem. (Jahrb. IV, S. 171.)

56) [41.] Theologische Thesen des Magisters Joh. Cruse. (Jahrb. IV, S. 172.)

57) [42.] Aufforderung des Dominikaner=Ordens zum Eintritt in die Brüderschaft des Rosenkranzes. (Jahrb. IV, S. 173.)

1528.

58) [43.] Ordinarius inclite ecclesie Swerinensis. (Jahrb. IV, S. 174.)

59) [44.] Vertheidigung des Claus von Passow gegen die Anschuldigungen des Henning von Holstein. (Jahrb. IV, S. 174.)

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1529.

60) [45.] Wat byllick v n mit Querstrich recht ys, eyne erklaring, -Dorch Joannem Oldendorp. (Jahrb. IV, S. 174.)

61) [46.] G oe dtliker vnde Pawestliker rechte gelickfor oe rmige rede. Von Sebast. Pol. (Jahrb. IV, S. 175.)

1530.

62) [47.] c Van radt= │ slagende │ wo men gu │ de Politie vnd ordenun │ ge ynn Steden vnd landen │ erholden m oe ghe. │ An den Erbarn Radt, │ vnnd ghemeyne tho Hamborg. │ Durch Joannem Oldendorp, │ Doctorem, Syndicum tho │ Rozstock. │ Malum consilium consultori pessi- │ mum │ Proverb. XII. │ M. D. XXX.

Darunter die Randleiste mit dem Motto:

DORHEIT MACHT ARBEIT 1 ).

Das letzte Blatt enthält auf der Stirnseite ein Verzeichniß der Septem Sapientes mit ihren Sinnsprüchen.

Schluß:

c Gedrucket tho Rozstock │ by Ludowich Dietz, am ix. Octo= │ bris, ym j ae r na Christi vnses erl oe sers gebort. M. D. │ XXX.

36 Bl. in kl. 8° ohne Blz., mit Sign. A-J.
     (Nach Waitz, Lübeck unter Jürgen Wullenwever, Berlin 1855, Bd. I, S. 369.)

63) [48.] Novum Testamentū, per Desiderium Erasmum Roterodamum no= │ uissime recognitum. - Schluß: Rozstochii in edibus Ludouici Dietz. Anno salutis humane. M. D. XXX Mense Augusto.
     (Jahrb. IV, S. 177 u. Lisch in Jahrb. X, S. 383.)

64) Bedeboke= │ lyn nye vth der hyl= │ lighen schryfft des olden │ vn nyen Testamentes, welc= │ ker vorhen n ue gesen, noch geh oe rt │ Darynne gefunden vnde bewyset wert, │ wat lyff vnde seelen tho der salicheyth │ n ue tte vnde van n oe den ys. Mit vlyte ge= │ betert vnd vormeret. Vp dat nye │ vor de leyen yn dē druck │ gestellet. │ Matthei XXV. │ Alle tydt bedet vnde waket, │ Dat gy nicht bloth vnde


1) Vergl. Nr. 23 b.
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naket, │ Vor dem br ue degam Christo st ae n │ Alse de vyff dullen hebben ged ae n. │ Gedr ue cket by Ludowich Dietz.

Der Titel, von dem Zeile 1-11, 17-18 roth gedruckt sind, ist von Zierleistenumgeben.

Am Ende

Ghedrucket tho Rozstock by │ Ludowich Dietz am VII. daghe Octo= │ bris, ym y ae r na Christi vnses Heren ge= │ bort M. D. XXX.

15 Bogen in 8° mit Sign. A-Q.

Eine zweite, etwas veränderte Ausgabe des Gebetbuches vom J. 1526. Vgl. Jahrb. IV, S. 169, Nr. 35.

Ein Exemplar in der Bibliothek zu Lüneburg, dem rostocker Liederbuche von 1531 vorgebunden.
     (Geffcken, die hamburgischen niedersächs. Gesangbücher, 1857, S. 222.)

1531.

65) [49.] Luthers großer Katechismus in niedersächsischer Sprache. (Jahrb. IV, S. 178.)

66) [50.] Eine korte vnd doch gr ue ndtlyke bericht der Ceremonien. (Von Joachim Slüter.) (Jahrb. IV, S. 178.)

67) Geystly │ ke leder vppt │ nye gebetert tho │ Wittēberch, dor │ ch D. Martin │ Luther │ c By Ludwich. Dyetz │ gedruckt.

Der gänzlich roth gedruckte Titel ist von einer doppelten Reihe Randleisten umgeben, von denen die eine untere die Inschrift: DORHEJT MACHT ARBEJT hat 1 ).

Auf der Rückseite des Titelblattes beginnen die beiden Vorreden Luthers zu den Liederbüchern, zunächst die neue, dann die ältere 2 ). Den ersten Theil des Buches, der 61 Bl. einnimmt, bildet das wittenbergische Gesangbüchlein. Auf der Rückseite des 61. Bl. steht ein Holzschnitt, die Marterwerkzeuge des Herrn darstellend, mit der Unterschrift:

REDEMPTORIS . MVNDI . ARMA.

1) Die schönen Zierleisten vom Meister Pb, welche die Drucke von Ludw. Dietz zieren, sind copiert worden. Solche Nachschnitte, jedoch von geringem Werthe, benutzte Joh. Balhorn zu Lübeck.
2) Vgl. Wackernagel's Bibliographie des deutschen Kircchenliedes S. 543 und 547.
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Bl. 62 a enthält folgenden Titel:

Gheystly= │ ker gesenge vnde le= │ der, wo ytzvnndes, │ Gade tho laue, nicht alle= │ ne yn d ue ssen laueliken Seeste │ den, s ue nder ock yn hochd ue deschen │ vnnde anderen landen, gesunghen │ werden, ein wol geordent B oe kelin │ myt allem vlyte corrigeret, vnde │ myt velen anderen ghesen= │ gen den thov oe ren vor │ meret vnde ge= │ beterth. │ MDXXXj.

Auch dieser Titel ist bis auf die Jahreszahl roth gedruckt und von Zierleisten eingefaßt. Mit der nächsten Seite beginnt die Vorrede des Joachim Slüter oder Sluter, welche von Wackernagel (S. 552) vollständig mitgetheilt ist. Der Inhalt dieses zweiten Theiles ist ganz derselbe wie bei dem magdeburgischen Gesangbuche vom J. 1534, bei Wackernagel Nr. CCCXXXV. Auf Bl. 140 b fängt das Register an und schließt Bl. 144 a in der Mitte. Darunter die Schlußschrift:

Ghedrucket jn der laueliken │ Stadt Rostock, by Ludowich Dietz │ am 20. Martij, im yare na Chri= │ sti vnses erl oe sers geborth │ 1531.

Die letzte Seite ist leer.

144 Bl. in kl. 8°, mit Sign. A-S. Die Lettern sind dieselben, mit denen die lübecker Bibel gedruckt ist. Noten kommen nicht vor.

Diese erste Ausgabe von Slüter's Gesangbuch, deren Vorhandensein schon von Wackernagel (S. 128) nachgewiesen, ist kürzlich in der Bibliothek zu Lüneburg entdeckt und von Geffcken in dessen Werke über die hamburgischen niedersächsischen Gesangbücher des XVI. Jahrhunderts (1857, S. 212-222) genau beschrieben worden.

Es ist das wichtigste niederdeutsche Liederbuch, die Quelle aller anderen Gesangbücher Niedersachsens.

1533.

68) [51.] Appellativ des Erßamen Rades der Stadt Rostock. In Religion saken. (Jahrb. IV, S. 178.)

69) [52.] Sendschreiben der Stadt Rostock wegen der Appellation. (Jahrb. IV, S. 178.)

70) [53.] Wahrhafftige entschuldinge Doct. Joh. Oldendorp. Wedder de schandtdichter. (Jahrb. IV, S. 179.)

71) [55.] De d ue desch Psalter. Mar. Luth. (Jahrb. IV, S. 180.)

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1534.

72) [54.] Bugenhagen's niedersächsische Bibel.

Erster Theil.

c De Biblie │ vth der vthleggin= │ ge Doctoris Mar= │ tini Luthers yn dyth d ue desche │ vlitich vthgesettet, mit sun= │ dergen vnderrichtingen, │ alse men seen mach. │ - Jnn der Keyserlicken Stadt L ue beck │ by Ludowich Dietz gedr ue cket. M.D.XXXIII.

Der Titel befindet sich auf einer Tafel in der Mitte eines schönen Holzschnittes, der das Wesen des alten und neuen Testamentes (Judenthum und Christenthum) versinnbildlicht.

Auf der Rückseite des Titels folgt zunächst das Inhaltsverzeichniß:

De B oe ke des olden Testa= │ mentes. XXIIII.

Bl. 2 a:

V oe rrede Martini │ Luther.

Bl. 5 b. Bugenhagen's Vorrede mit der Ueberschrift:

Johannes Bugenhagen │ Pomer.

Diese lautet:

DE vthleggynge Doctoris Martini Lu= │ thers mynes leuen heren vnde vaders jn Christo, ys jn dyth Sas= │ sesche d ue desch vth dem hochd ue deschen vlitich vthgesettet, vth synem beuele, │ Dar tho hebbe yck by de historien des olden vnde nyen Testamentes etlike │ vnderrichtingen geschreuen, vnde dar neuen ock thotyden angetekent der hi= │ storien gebr ue ck, dar vth tho merckende wo vns ock de vorgangen historien │ n ue tte syn, solck hebbe yck ock ged ae n vth wetende vnde willen des s ue luigen │ Doctoris Martini. Wente he hefft so grote kunst, moye vnde arbeid van Gades gnaden an │ syne vthlegginge (alse am dage ys) gewendet, dat billich nemand anders negest Gade einen │ namen dar van schal hebben, sunder schal heten des Luthers Biblie. u. s. w.

Die Vorrede ist unterzeichnet:

Schreuen │ tho L ue beke M.D.XXXij. Des dinstedages na der │ Pasche weke jnn myner affreyse.

Bl. 6 a leer. - Bl. 6 b Holzschnitt: das Paradies. - Bl. 7 a mit Blz. VI:

Genesis, Dat Erste B oe ck Mose │ Dat Erste Capittel.

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Der Theil schließt mit Bl. XCIIII a:

De ende der Vyff │ B oe ker Mose. Die nächste Seite ist leer.

Zweiter Theil.

DAt Ander Deel des Ol= │ den Testamentes.

Darunter ein Holzschnitt: Josua (als geharnischter Ritter) auf einem Steine sitzend.

Auf der Rückseite des Titels steht das Verzeichniß der Bücher dieses Theils, und beginnt auf Bl. 2 a mit Blz. II :

Dat B oe ck Josua.

Bl. CXXVII b:

Ende des Andern deels des │ Olden Testamentes.

Dritter Theil.

Dat Dr ue dde │ Deel des Olden │ Testamentes mith │ Vlite gecorrigert (o. Pkt.)

Der Titel ist in Holz geschnitten. Auf der Rückseite desselben:

Dat Register auer de b oe ke │ desses deels. -

Bl. 2 a mit Blz. II:

V oe rrede Martini │ Luthers.

Bl. II b:

Dat B oe ck Hiob.

Bl. LXXV b:

Ende des Dr ue dden dels des │ Olden Testamentes.

Darauf ein leeres Schlußblatt.

Vierter Theil.

DE Pro │ phetenn Alle │ Dudesch.

Auch dieser Titel mit vortrefflichen Buchstaben ist ganz in Holz geschnitten und hat das aus den verschlungenen Buchstaben E. A. bestehende Monogramm des Künstlers. Auf der Rückseite des Titels beginnt:

V oe rrede vp de Propheten.

Bl. 4 b:

DE Prophete Jesaia.

Darunter ein Holzschnitt, unter welchem sich die beiden schön verzierten Initialen L D (Ludwig Dietz) befinden.

Bl. 5 a mit Blz. I.:

De Prophete Jesaia.

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Bl. CXII b:

Ende des Propheten Maleachi, │ Vnde des olden Testamentes.

Fünfter Theil.

DE B oe ke, welckere men │ in der Hebreischen Bibeln nicht fin= │ det, vnde van den Olden Veders tho der hilligen Schrifft nicht │ gerekent, sunder Apocryphi gen oe met werden D Spiegelbild

Unter diesem Titel steht das Verzeichniß der Apokryphen. Auf der Rückseite:

V oe rrede vp dat b oe ck │ Judith. D. Mart. Luther.

Bl. 2 a m. Blz. II:

c Dat B oe ck Judith.

Bl. LXXa:

c Ein sch oe n andechtich Gebedt │ des K oe ninges Manasse van Jerusa= │ lem, do he tho Babylon │ vencklich lach.

Die nächste Seite ist leer.

Sechster Theil.

c Dat Nye │ Testament. │ Martini Luthers. │ -Mit Nyen Sūma= │ rien edder kortem vorstande vp │ ein yder Capittel, dorch │ Johannem Bugenha= │ gen Pomern. │ - M.D.XXXIII.

Der Titel befindet sich in demselben Holzschnitte, welcher zum ersten Theil benutzt ist. Auf der Rückseite steht die bekannte Bitte Luthers, das neue Testament als sein Werk unverändert gelten zu lassen. Darunter eine kurze Anrede von Bugenhagen 1 ), in welcher es heißt:

Wo │ wol oe uerst dath desse arbeit ys vullenbracht dorch einen ndern, doch │ hebbe yck gehandelt vnde r ae dt gegeuen jn allen oe rden vnde steden dar ydt sweer jnn vnse │ d ue desch thobringende. Dar enbauen ys jnn dessem lesten dr ue cke vlitigen thogedan, dath jm │ v oe rigen vors ue met vnde vthgelaten was, Dartho ock etlike stede klarliker vord ue deschet.

Bl. 2 a mit Blz. II.

V oe rrede.


1) Diese Vorrede kommt schon in der Wittenbergischn Ausgabe vom J. 1525 als Nachrede vor.
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Bl. III a:

Welcker de rechten vnde eddelsten b oe ke │ des nyen Testamentes synt.

Darunter ein Verzeichniß der Bücher des neuen Testamentes.

Bl. III b:

Euangelion Sunte Mattheus.

Bl. CXXXIX a:

Ende des Nyen Testamentes │ Ende der gantzen Biblie.

Auf der nächsten Seite folgt ein Verzeichniß der Druckfehler und darunter die Schlußschrift:

Dyt l oe fflyke werck, ys also, Godt Almech │ tich tho laue vnd eeren, Na Christi vnses Heren gebort, ym Dusent vyffhundert │ vnde veer vnde d oe rtigesten yare, am ersten dage Aprilis jn der Keyserliken Stadt │ L ue beck, by Ludowich Dyetz, dorch den druck vullendet, mit gnade │ vnde h ue lpe des Almechtigen Gades, dem loff, prys, eere │ vnde danck yn ewicheit sy, AMEN.

Dann ein leeres Schlußblatt.

Die ganze Bibel, die Krone aller Dietz'schen Druckwerke, enthält 626 Bl. in gr. Folio. Davon kommen auf den 1. Theil 96 Bl. mit Blz. VI-XCIIII und Sign. A-P, auf den 2. Theil 128 Bl. mit Blz. II-CXXVII und Sign. a-y, auf den 3. Theil 76 Bl. mit Blz. II-LXXV und Sign. Aa-Oo, auf den 4. Theil 116 Bl. mit Blz. I-CXII und Sign. aa-vv, auf den 5. Theil 70 Bl. mit Blz. II -LXX und Sign. aaa-mmm und auf den 6. Theil 140 Bl. mit Biz. II-CXXXIX und Sign. AA-ZZ und †. Custoden und Columnentitel sind vorhanden. Der Psalter, die Sprüche Salomonis und Jesus Sirach sind in zwei Columnen gedruckt. Die volle Seite enthält 59 und 60 Zeilen. Die Glosse befindet sich am äußeren Rande der Seite. Die Lettern sind die gewöhnlichen.

Die schönen Holzschnitte, welche hauptsächlich im 1. und 2. Theile, so wie in der Apokalypse, vorkommen, sind bereits in Naumann's Archiv für zeichnende Künste, Jahrg. 2, von mir besprochen. Ich glaube, daß solche von Erhart Altdorffer 1 ), dem Hofmaler des Herzogs Heinrich des Fried=


1) Vergl. Lisch in Jahrb. XXI, S. 298.
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fertigen, herrühren, und kommt das Monogramm E. A. zwei Male in verschiedener Form vor.

Durch Johannes Draconites 1 ) lernen wir die Männer kennen, auf deren Kosten das prächtige Bibelwerk ausgeführt wurde. Es waren drei lübecker Bürger, Namens Johann von Acheln, Gödeke Engel Stede und Jacob Crap, denen noch Ludwig Dietz hinzugefügt wird.

Die lübecker Bibel ist die erste vollständige nach Luthers Uebersetzung. Die erste vollständige hochdeutsche Ausgabe erschien nur wenig später und noch in demselben Jahre 2 ).

Exemplare finden sich auf den Bibliotheken zu Wolfenbüttel, Dresden, Stralsund, Rostock, Neu=Strelitz, Bremen etc. .

1536.

73) Eyne nye pracktica me= │ ster Codros van klenen Parijs, gepracti= │ ceret jn der hogen schole, dar de │ Buren de s oe ghen bescheren.

Darunter ein Holzschnitt, welcher zwei Männer darstellt, die im Begriff sind, einer Sau ein Hufeisen aufzulegen.

Auf der Rückseite des Titelblattes beginnt der Text also:

NA den iaren do men schreff Du= │ sent eyer, vyffhundert worste, halff gesaden │ vnd halff gebraden, vnd dre mate wyns, dar enschal │ nicht genoch an syn, Hebbe ick Mester Codros vann │ klenen Parijs angeseen vnd gepracticert vth den swarten sternen │ ane alle kunst, jn dem Kostall jn der vniuersiteten, dar mon myt │ meßforken schriuet, etlike thokomstige dinck gefunden, de geschen │ synt vnd geschen werden u. s. w.

Sehr bitter sind die Ausfälle gegen die Geistlichkeit, z. B.:

Dat XII. capit van der Geistlichen │ - - Papen, Monnike, Nunnen, Baginen, scholen dyt jar nicht gy │ rich syn, wente worumme, etlike spreken se k oe nnen n ue mmer vull │ werden. Ick spreke auerst, dat se van dem morgen beth jn de na= │ cht n ue mmer n ue chteren werden.


1) In der Einleitung seines Sermons von dem Lichte der Heyden vnd von dem Heyle der Welt, 1548, Fol.
2) Göze, Historie der niedersächs. Bibeln, S. 206.
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Die kleine Schrift schließ:

Vnd dede einem blynden wencket, vnde │ vth leddigen p oe tten drincket, v n mit Querstrich │ einen doden - - -drecht │ de deyt dre vorla= │ ren arbeyt.

Darunter:

Dorheit maket arbeit.
M.D.XXXVL

Der Druckort und die Officin sind nicht genannt; doch weist schon die am Schluß befindliche Devise auf Ludw. Dietz hin 1 ).

Vier Bl. in 4°, o. Blz., mit Custod. u. Sign. A. Die Lettern sind von den sonst von Dietz benutzten etwas verschieden.

Dieser komische Kalender, eine Satire auf die im 16. Jahrhundert gebräuchlichen Praktica und Prophezeihungen, voll sprudelnden Witzes, aber auch voll Unfläthereien, kann mit Recht ein lustiges Volksbuch genannt werden.

Ein Exemplar auf der Stadtbibliothek zu Lübeck.

1537.

74) c Kurtz ordnung │ des Kirchendienstes sambt │ zweyen Vorreden, de erste an den │ Leser, die ander von Ceremonien, │ An den Erbarn Radt der l oe b= │ lichen Stadt Ryga jn │ Leyfflandt. - Mit den Psalmen v n mit Querstrich G oe tlichen lobgesengen, die jn Christ= │ licher versamlung zu Ryga ghesungen │ werden, auffs newe corrigert vnnd │ mit vleyß gemert. │ Psalm. xcij. │ - Dat ys eyn tr oe stlich dinck dem Heren │ dancken, Vnd loff syngen dynem namen │ du allerh oe geste. │ Jacobi v. │ Hefft yemant vngemack de bede ys │ yemant gudes modes, de synge Psalmē. │ - M.D.XXXvij.

Der Titel steht in einer Einfassung von vier Randleisten: die linke und rechte stellt eine flaschenförmige Säule dar, auf welcher ein geflügelter Knabe steht, der in ein langes Horn bläst. (Aus Nr. 23 b.)

Auf der Rückseite des Titels stehen 7 hochdeutsche Reimpaare, unter der Ueberschrift:

Das Buechleyn,


1) Auch Herr Professor Dr. Deecke in Lübeck schreibt den Druck unserm Dietz zu.
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und anfangend:

Geistlich sanckbuechlein man mich nent.

Dann folgt auf den nächsten drei Seiten eine plattdeutsche Vorrede

Thom Leser,

welche schließt:

Far wol leue frame leser dancke vnd bydde Got vor vns Amen.

Die beiden nun folgenden Seiten enthalten:

Ein gebedt zu Godt,

in hochdeutscher Sprache. Die letzte Zeile des Gedichts nennt Burkart Waldis als Verfasser.

Danach von Bl. III b bis XV b:

Kurtze Ordnung des │ Kirchendienstes, sampt eynr V oe rrede von │ Ceremonien, an den Erbarn Rath der l oe b= │ lichen Stadt Ryga jn Lyfflandt, dorch │ D. Johann Brießman.

Die Vorrede endigt auf Bl. XI b. Mit Bl. XVI beginnen die für die Tage und Zeiten vorgeschriebenen Stücke.

Bl. LXXIII b:

Volgen andere Psal= │ men, dorch Andream Kn oe pken.

Noch Knöpken's Liedern, welche Bl. LXXXIIII schließen, folgen noch andere. Dann Bl. CV:

c Jnholt Christ │ licker lere, jn dre korte │ Dialogos voruatet. │ - Johannes Doltz.

Diese Kinderlehre in Gesprächsform endigt mit B1. CIX b. Dann das Register, welches fünf Seiten einnimmt. Auf der vorletzten Seite die Anzeige des Druckers:

c Jnn der Lauelyken │ Stadt Rostock, by Lu= │ dowich Dyetz gedr ue cket vnd vulen= │ det jm jar na der gebort Christi vnses │ Heren, dusent vyffhundert s oe uen v n mit Querstrich │ dörtich, am xxiij dage Aprilis.

112 Bl. in kl. 8°, mit Blz. bis CIX n. Sign. A-O. Die letzte Seite ist leer. Mehreren Liedern sind die Noten der Melodie vorgesetzt.

Der Titel und die Vorrede 1 ) lassen schließen, daß dieses Gesangbuch die vermehrte Ausgabe eines älteren ist. (Geffcken,


1) Die Vorrede ist bei Wackernagel S. 560-564 abgedruckt.
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die hamburg. niedersächsischen Gesangbücher, 1857, S. 245.) Die Mitwirkung des bekannten Dichters Burkart Waldis ist höchst wahrscheinlich, auch ist dieses Buch eine Quelle für die Lieder des Andreas Knöpken, des Reformators von Riga.
     Ein Exemplar auf der Kirchen=Bibliothek zu Celle.
     (Nach Wackernagel's Bibliographie des deutschen Kirchenliedes, 1855, Nr. 361.)

1538.

75) [56.] Theologia D ue desch. (Jahrb. IV, S. 181.)

76) Oeconomia christiana.

Nach dem Leben Hans Tausens in der dänischen Bibliothek, Stück 1 (1738), S. 27 ist eine dänische Uebersetzung von Justus Menius Oeconomia christiana 1538 zu Rostock gedruckt worden. Dasselbe Buch erwähnt auch Alb. Bertholin in De scripus Danorum (Ed. Hafn. 1666, Ed. Hamb. 1699: in beiden S. 90) und giebt das Format als 8° an.
     (Mohnike in Jahrb. V, S. 194.)

1539.

77) [57.] Reineke de Voß. (Jahrb. IV, S. 181.)

1540.

78) [58.] Oratio de rationibus restaurandi collapsas academ. publicas. (Jahrb. IV, S. 181.)

79) [59.] Kercken Ordeninghe - - jn deme Forstendome Megkelnborch. (Jahrb. IV, S. 182.)

80) [60.] Catechismus, Edder Kynder Lere. (Jahrb. IV, S. 183.)

81) [61.] Ordeninge der Misse - - ym lande tho Meckelnborch. (Jahrb. IV, S. 184.)

82) Dat Nye Testament Jhesu Christi na dem Grekeschen recht gr ue ndtlick vord ue deschet. Mit schonen vnd korten Summarien u. s. w. Tho Rozstock by Ludowich Dyetz gedr ue ckt. M.D.XXXIX.

500 Bl. in gr. 8°, mit Blz. I-CCCCXCIX.

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Das Exemplar der Universitätsbibliothek zu Rostock, welches sonst mit dem von Lisch beschriebenen ganz übereinstimmt, hat folgenden Titel:

Dat Nye Tes= │ tament Jhesu Christi, │ dorch D. Martinum Lu= │ ther, mit vlyte vor= │ d ue deschet. │ -Mith schonen vnd korten │ Summarien, wol geordinerten │ v n mit Querstrich vormerden Concordantien, │ Vormals jnn Sassischer │ sprake nicht │ geseen. │ - Tho Rozstock, by Ludo= │ wich Dyetz gedruckt. │ M.D.XXXIX.

Beide Exemplare haben die gleichlautende Schlußschrift:

c Gedruckt vnd volendet │ tho Rostock by Ludo= │ wich Dyetz. Jm jar │ M. D. xl. │ Des │ Mandages │ nha Quasimodogeniti.

Für eine solche Veränderung des Titels läßt sich leicht eine Erklärung finden, wenn man bedenkt, daß dieses Neue Testament jene Ausgabe ist, welche der Herzog Heinrich von Meklenburg durch seinen Secretair Simon Leupold im J. 1542 an arme Prediger vertheilen ließ.

Behält man diesen Zweck, so wie die damaligen religiösen Verhältnisse im Auge, so darf es nicht auffallen, daß man auf dem Titel eines Neuen Testamentes auch den Namen Luther's zu haben wünschte, und wurde solcher, wenigstens bei den zur Vertheilung kommenden Exemplaren, hineingeschoben und die Stelle na dem Grekeschen dafür weggelassen.

(Lisch in Jahrb. V, S. 199-203.)

 


Nachträge.

Drucke des Nicolaus Marschalk.

1) Nachtrag zu S. 235, Nr. 2) [2.] (Elementale introducL in Idiom, Graec.)

Das Exemplar der Vereins=Bibliothek wird nicht vollständig sein. Freytag hat in seinem Adparatus litterarius, S. 748 eine Beschreibung gegeben, nach welcher das kleine Buch 8 Bl. in 4° enthält und am Ende folgende Schlußschrift hat:

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Expressum Erphordiae per Lupambulum οινοχοον aliass Schencken. Anno Christi M.CCCCC.I. ad XXV. Calendas Octobres.

Gräße (Lehrbuch der Literärgeschichte, III, 1, S. 1257), der auch eine spätere Ausgabe: Wittenberg, 1511, 4°, anführt, nennt Hermann Trebel als Verfasser.

2) Nachtrag zu S. 235, Nr. 6) [6.] (Laus musarum).

Ebert (Bibl. Lexikon, Nr. 13062) giebt folgenden Titel:

Laus musarum ex Hesiodi theogonia. Lactantii carmen de anastasi Christi. Ovidii carmen ex Metamorph. XV. de phoenicis mortui reparatione. Ausonii carmen de festo pascatis. Claudiani carmen de salvatore Christo etc. Erphordiae, Sertorius, 1501. 4°.

3) Nachtrag zu S. 240, Nr. 29) [25.] (Ein Außtzog -)

Ein zweites, ebenfalls vollständiges Exemplar von Marschalk's Chronik besitzt die königl. Bibliothek zu Dresden. Vgl. Ebert, bibl. Lexikon, Nr. 13060.


Drucke des Ludwig Dietz.
Nachtrag zu S. 248.

Hier muß die Anmerkung 1) wegfallen und folgende Anmerkung dafür an deren Stelle treten:

Das Gebetbuch vom J. 1548 ist nur eine dritte Ausgabe des unter Nr. 31 [23 b.] aufgeführten Druckes.

Z. 4 muß es Nr. 227 statt Nr. 207 heißen.

Z. 14 und öfter weiterhin muß es Nr. 31 [23 b.] statt Nr. 23 b. heißen.

Vignette
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XI.

Ein

Wunder in der Kirche zu Moisall

bei Bützow

aus dem Jahre 1594.

Mitgetheilt

von

C. M. Wiechmann=Kadow.


H err K. Gödeke in Celle hatte die Güte, mich auf ein Lied des 16. Jahrhunderts aufmerksam zu machen, das von einem in der Kirche zu Moisall bei Bützow geschehenen Wunder handelt und als ein Curiosum wohl mitgetheilt werden darf. Da in dem Liede selbst das Ereigniß ausführlich erzählt wird, so bedarf es keiner weiteren Erklärung, und ist nur noch zu erwähnen, daß dieses Gedicht und ein anderes zusammen ein einen halben Bogen in kl. 8° einnehmendes Liederheft aus der Officin des bekannten Joh. Balhorn zu Lübeck bilden 1 ). Der Dichter, der sich auf dem Titel und unter der letzten Strophe mit den Buchstaben L F bezeichnet, ist ohne Zweifel kein Anderer, als der als Augenzeuge genannte Prediger Leonhard Freundt zu Moisall.

Der Titel lautet:

Zwey Christli= │ che Newe Lieder, Das erste │ von einer Hand vnnd Angesichte, │ so in Meckelbörger Lande zu Mews ae , ei= │ ne Meyle von Butzow, aus dem pfeiler des Pre= │ dig=


1) Die Anzahl Lieder, welche Balhorn druckte, ist nicht geringe; besonders sind solche in niedersächsischer Sprache.
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stuels in der Kirchen, wunderbarlicher weise ge= │ wachsen, vnd in viertzehen tagen, von dem 1 Junij, biß an den 16, dieses jetzt verlauffenden 94 Jahres ist volstendig worden, wie sie daselbst jetzt ist zu │ sehen, vnnd auch von vielen Leuten mit grosser │ verwunderung besichtiget worden. Jm │ Thone, Wie man vom Könige │ Christian singet. ║ Besichtiget vnd beschrieben, durch │ L F. ║ Das ander, ist ein Geistlich Lied, │ wider die Vnsethliche Bauchsorge, aus │ dem 6. Capitel Mathei gezogen, vnd ge= │ sangsweise gestellet, in seinem eige= │ nen Thon. ║ Zu L ue beck, bey Johan Balhorn. │ Anno, 1594.

Auf dem zweiten Blatte beginnt dann das erste Lied.

Hort zu jhr Christen Leut,
was da geschehen ist in kurtzer zeit,
von wunderlichen dingen,
wol in dem Meckelburger Landt,
dauon ich euch thue singen.

Es ist ein Dorff das heist Mewsel,
welchs ist bekand fast vberall,
im Meckelburgischen Kreisse,
da ist gewachsen w ue nderlich,
auff nachfolgende weise.

Ein Hand aus hartem d ue rrem Holtz,
das einem vergehen m oe achte der stoltz,
den der es thnt anh oe ren,
vnnd hats gesehen manch ehrlich Mensch,
den glauben ist zn geben.

Die Hand also gewachsen ist,
ein jeder vernem zn dieser frist,
vnd fasse es auch zu hertzen,
Sampt einen angesicht zu handt,
es ist f ue rwar kein schertzē.

Am Predigstuel in Dorff wie vorgemelt,
der Pfeiler in der Kirchen ist vntergestelt,
als manchen ist bekandt,
daraus den auch gewachsen ist,
das Angesicht vnd die handt.

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Die hand stehet vber dem Angesicht,
vnnd ist f ue rwar wie ich bericht,
wie hier ist offenbare,
Vnd ist geblasen auff gantz sehr,
als ob es geschwollen ware.

Das Angesicht vnten an der handt,
ist nicht gantz groß, aber vngestalt,
als ob es eines T ue rcken Kopff were,
vnd hat sich geneigt zu der Erdt,
ist zu verwundern sehre.

Die hand wol vber den dritten tag,
Sampt den angesicht, als ich euch sag,
pflegt wunderlichen schweis zu schwitzen,
auff ander zeit aber d ue rre bleibet,
sage ich ans keinem f ue rwitze.

Der Edelman am gemelten orth,
wird genennet Hardenack Wackerbart 1 ),
der Edele vnd Ehrnvehste.
Herr Leonhardt Freundt der Prediger heist,
Johannes Embling der K ue ster.

Es stellet vns f ue r der getrewe Gott,
viel w ue nderliche ding an manchen orth,
am Himel vnd auf Erden,
Doch achtens die Menschen gar fur ein spot,
was kan doch guts draus werden.

Ob wol die hand gewachsen ist,
aus d ue rrem holtz sampt dem Angesicht,
so thun sie es doch nicht achten,
vnd schlagens geringe in den wind,
vnnd thun es gar belachen.

Aber gute fromme hertzige Christliche Leut,
die Gott f ue r augen haben allezeit,
die nemen es wol zu hertzen,
bedencken Gottes wunder allezeit,
Es ist f ue rwar kein schertzen.


1) Die Familie der Wackerbarth besaß mehrere Güter im Lande Bützow; der Stiftshauptmann Jürgen Wackerbarth zu Bützow († 1590) wird wohl ein Bruder des Hardenack zu Moisall gewesen sein. Vgl. Jahrb. II S. 194, III (Jahresber.), S. 164, XI, S. 488; XII, S. 174; XIII, S. 186.
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Sie werden bedencken die gefehrliche zeit,
darin gros noth leidt die Christenheit,
von Theurung vnd von Kriegen,
vnd werden Gott f ue r Augen han,
der sie nicht wird betriegen.

Man sihet jetzt wie man Gottes Wort,
verachten thut an allen orth,
vnd thun es gar vernichten,
Gott solches nicht lenger dulden wil,
vnd eylt fast zum gericht.

Dieweil aber solches sol balt geschehen,
lest Gott solch zeichen vnd wunder sehen,
als er hat verkündiget,
damit sich jederman bekehren m oe chte,
vnd lernen abstehen von S ue nden.

Darumb sey vermahnt ein jederman,
neme dis zur warnung an,
vnd las sich vnterrichten,
das nicht der zorn Gottes ihn ergreiff,
vnd mache jhns gar zu nichte.

Was diß gewechs für ein bedeutung hab,
wil ich ander Leute bedencken lahn,
vnnd nichts dauon thun schreiben,
F ue r Gottes wunderwerck mans achten sol,
dabey ichs lasse bleiben.

Gott woll vns geben allensampt,
sein Heiliges Wort klar vnd bekandt,
gut Fried vnd ruhe darneben,
vnd st ue rtz die Feind der Christenheit, vnd gebe vns das ewige leben, Amen 1 ).

L F.

Auf der Rückseite des Titels finden sich zwei Abbildungen der Hand, oben die innere Fläche mit dem Daumen, unten die äußere mit dem Gesichte; die Aehnlichkeit der Finger mit Wurzeln ist nicht zu verkennen 2 ).

Die verschiedenen Nachforschungen, ob sich in der Kirche zu Moisall irgend ein Andenken an das vermeintliche Wunder erhalten hat, sind ohne Erfolg geblieben.


1) Die Verszeilen des Originals sind nicht abgesetzt. Das benutzte Exemplar gehört dem Herrn K. Gödeke in Celle.
2) Dem Vereine ist eine sorgfältige Abzeichnung des Holzschnittes zugestellt worden.
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Bei dieser Gelegenheit soll noch ein anderes Denkmal des Aberglaubens in Meklenburg erwähnt werden. Die öffentliche Bibliothek zu Zürich bewahrt eine, wahrscheinlich von einem damaligen Stadtschreiber angelegte Sammlung alter fliegender Blätter aus der letzten Hälfte des XVI. Jahrhunderts, unter welchen auch eins in Folio mit folgendem Titel 1 ):

Warhafftig vnd erschröckliche Geschicht, welche geschehen ist am tage Johannis des Teüffers, im M.D.LXIX. Jar, im Land zu Mechelburg, nicht weit von newen Brandenburg, zu Oster genannt gelegen.

Unter dieser Ueberschrift folgt ein sogleich näher zu beschreibender Holzschnitt und dann die Erzählung, deren Wahrheit von Johannes Herman, dem Prediger zu Oster, bekräftigt wird. Es heißt, es sei in dem genannten Dorfe "ein Wirthschafft gewesen, Vnnd es war auff diser Wirthschafft, ein gar sehr Gottloses böses verfluchts Weib, welche allzeit mit gar grossem Fluchen vnd schweren, von morgents an biß in die Nacht hinein hat geweret, vnd sie das ein lange zeit hat getriben, Vnd hat sich dem Teuffel in jrem bösen fluchen, mit Leib vnd Seel ergeben, vnd das sie sein eigen wolte sein, Er solle nur kommen vnd soll sie geschwind holen" etc. . Darauf hat sie der Teufel "mit grossem geschrey vnd prüllen in die höhe, vnd vmb das Dorff hervmb mit gar grossem geschrey vnd weheklagen" geführt, und endlich "von einander in vier stucken" zerrissen und solche getheilt "auff die vier strassen zu einem gedechtnus, vnd ein jeder der für vber zogē ist, solches gesehen hat, vnd darob erschrocken seind".

Der Holzschnitt stellt den Teufel (grün angemalt mit rothen Flecken) dar, wie er das Weib in die Höhe führt; rechts wirft er die Eingeweide der Hexe auf die wohlbesetzte Tafel des Schultheißen.

Eigenthümlich ist es, daß bei dem größten Theile der Teufelsgeschichten aus alter Zeit die Geistlichkeit als Berichterstatter und Augenzeuge auftritt.

Vignette

1) Nach Mittheilung des Herrn Emil Weller zu Zürich.
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XII.

Zwei plattdeutsche Gedichte

aus dem 15. Jahrhundert,

mitgetheilt

von

G. C. F. Lisch.


I n einem im Archive der Stadt Wismar 1 ) unter ungeordneten Papieren aufgefundenen Privatrechnungsbuche aus dem 15. Jahrhundert stehen mitten unter den Rechnungsansätzen 2 ) an zwei verschiedenen Stellen zwei plattdeutsche Gedichte, welche ohne Zweifel in dem bürgerlichen Geschäftsverkehr niedergeschrieben und als seltene Proben einer volksthümlichen, gesellschaftlichen Dichtung beachtenswerth sind. Das Buch, aus Papier, in Pergament geheftet, hat Hal= oder Schmalhochfolio=Format und enthält 52 Blätter in 5 ungleichen Lagen. Man unterscheidet nach der Handschrift zwei Arten von Eintragungen: die früheren Eintragungen betreffen theils Waaren= 2 ), theils Schiffsrechnungen, - die späteren bilden das Journal einer Bierbrauerei. Später noch sind die Dichtungen eingetragen. Der Eigenthümer des Buches war "Hinrik Ganskow", in S. Jürgen=Kirchspiel wohnhaft, von der "Segler=Cumpanie", unter deren Vorstehern er im Anfange des J. 1426 genannt wird, und kam (nach Schröder) im J. 1437 in den Rath. Er mag aber schon früher das Seefahren aufgegeben haben, da fol. 21 Jacob Hoghenkerke,


1) Ich verdanke die Entdeckung und Mittheilung, so wie die geschichtlichen Angaben dem Herrn Dr. Crull zu Wismar, habe jedoch auch selbst bei der Abschrift der Gedichte die Handschrift wiederholt und genau verglichen.
2) Die zahlreichen Waarensendungen sind in der Regel durch Hausmarken bezeichnet.
2) Die zahlreichen Waarensendungen sind in der Regel durch Hausmarken bezeichnet.
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ein Geistlicher, bereits im J. 1433 ein Schuldbekenntniß mitten unter andern eingetragen hat. Das Jahr seines Todes ist nicht bekannt.

Die Dichtungen sind von Händen eingetragen, welche unter sich selbst und von den Handschriften der Rechnungen verschieden sind.

Das erste Gedicht steht auf fol. 17 b auf einer leer gebliebenen Stelle. Die Schrift ist sehr undeutlich und von einer sehr ausgeschriebenen Hand. Dieselbe Hand hat etwas höher geschrieben: "Item Peter Rybe is en ghut knecht"; derselbe Name steht auch auf der folgenden Seite. Von derselben Hand steht fol. 24 b: Hynryk van der ouue (oder onne)".

Der Trinkspruch steht fol. 38 b und über demselben von derselben Hand:

"In dat yar vnses heren do men schref XLVIII".

Auf der gegenüberstehenden Seite stehen von derselben Hand einige Federproben, eine Handelsnotiz und ein schwer zu entzifferndes Recept.

Man könnte vermuthen, daß Kaufgesellen die Schreiber der Dichtungen seien; allein die neben dem Trinkspruche stehende Handelsnotiz:

"Item is my tenetur Hans Bomoley (?) VIII par swyne fele, dar steyt my dat deker XXX mr. lub. myn VI etc."

scheint für einen selbstständigen Mann zu sprechen.

Die Niederschreibung der Gedichte fällt also in die Zeit 1433 bis 1448.

Die beiden Gedichte sind sehr verschieden an Inhalt und Ton.

Das erste Gedicht ist ein launiger Trinkspruch oder eine Tischrede, deren Inhalt aus der wörtlichen Uebersetzung klar wird; es ist eine Aufforderung zum Trinken. Dieses Gedicht ist rein plattdeutsches Original, wie es ächt plattdeutsche, noch heute allgemein übliche Redensarten und Wörter beweisen, wie z. B. 1. ik ghâ stân (= ich gehe stehen = ich stelle mich), 2. nychen beten (nicht ein Bischen), 1. schap (Schrank), 11. grâpen (dreifüßiger Kessel oder Topf, 11. râken (raffen? = hervorziehen, oft = auf ebener Fläche hervorziehen oder wegziehen).

Das zweite Gedicht ergeht sich in dem lyrischen Ton der sogenannten Minnesänger des 13. Jahrhunderts. Es ist offenbar eine Uebersetzung oder Nachahmung eines lyrischen Gedichtes jener Zeit, das gewiß an vielen Stellen mißverstanden und schlecht wiedergegeben ist. Dazu ist die Handschrift sehr schlecht,

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wenn sie auch, mit Ausnahme der als zweifelhaft angegebenen Stellen, hier getreu wiedergegeben ist. Ton und Versmaaß sind durchaus nicht niederdeutsch, und viele Redensarten und Wörter kommen wohl nur in der hochdeutschen Dichtung vor, z. B. tynnekynen (Zinnchen), lustechlyke mey, bumgardelyn u. s. w. Die Bilder der dritten Strophe: borch van ylbenbên, carhunkelenstên, goldene krôn, tynnekynen van caralen, sind rein Bilder der romantischen Zeit. Manches ist ganz unverständlich. So viel es scheint, soll die Freude mit dem Mai und eine Jungfrau mit einer elfenbeinernen Burg vor einem Maigarten verglichen werden.


I.

In dat yar vnses heren do men schreff XLVIII.

  1 Hyr ghâ ik hen vôr dat schap stân vnde wyl wat eten,
  2 men hyr is nychen beten;
  3 dat ghôde bêr mach ik gherne drynken
  4 vnde ôk ête ik gherne van deme schynken.
  5 Myn lêue kumpân, wo gheyt yt dy so tho strvnpe?
  6 kanst dv noch ghyghen edder trvmpen?
  7 De balken kanst dv tellen
  8 vnde ên stoffekens bêrs vt der tonnen fellen;
  9 dâr vmme byst dv ên ghôt gheselle.
10 Dv kanst ôk wol kâken,
11 dat flêsk vte deme grâpen râken.
12 Wen dv dat heft ghedân,
13 so kanst dv na deme keller ghân.
14 Den kôl macht dv nycht gherne eten, den lest dv wol stân,
15 dâr vmme byst dv ên ghôet ku[m]pân.

II.
1.

1 Ik heue an vnde singhe
2 dat beste dat yk kan,
3 van den veyten 1 ) in den velde,
4 he steyt so lâuesan,
5 dâr vynt me blômeken eddelen vyn 2 );
6 yk rede jv dat vôr wâre,
7 beter lust macht nîman syn.


1) Es steht oft v statt w z. B. veyten (weyten), vyl vy (wyl wy)
2) vyn wohl statt fyn (= fein).
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2.

1 Fyggôlen 1 ) leygen klê
2 vnde de blômekyn,
3 och syderner secer syllige 2 ),
4 der schouwten verne II
5 to desseme lustechlyken mey:
6 vyl vy de vrouken lâuen
7 myt reden meynerley.

3.

1 Och machte I borch van ylbenbên
2 an ên bûmgardelyn stân,
3 de torne van carbunkelenstên,
4 dâr bâuen êne guldene krûn,
5 vnde vêren de tynnekynen
6 van caralen,
7 so wêr de borch gâr luchlyk anttoschouende.


Uebersetzung.

I.

  1 Hier geh ich vor den Schrank stehn und will was essen,
  2 aber hier ist nicht ein bischen;
  3 das gute Bier mag ich gerne trinken
  4 und auch äße ich gerne von dem Schinken.
  5 Mein lieber Kumpan, wie geht es Dir so zu Strumpfe (?)
  6 Kannst Du noch geigen oder trompeten ?
  7 Die Balken kannst Du noch zählen
  8 und ein Stübchen Bier aus der Tonne füllen.
  9 Darum bist Du ein guter Geselle.
10 Du kannst auch wohl kochen,
11 das Fleisch aus dem Grapen holen.
12 Wenn du das hast gethan,
13 so kannst du nach dem Keller gehn.
14 Den Kohl magst Du nicht gerne essen, den läßt Du wohl stehn,
15 darum bist du ein guter Kumpan.


1) fyggolen (oder auch fyggalen) wohl = Violen, Veilchen.
2) syderner secer syllge ist ganz unverständliche das Manuscript ist undeutlich: man könnte auch sydetner seter lesen. Wahrscheinlich ist secer- oder setersyllge, ein Wort. Jacob Grimm theilt mit, daß sylge die Pflanze sei, welche botanisch selinum palustre heißt; syderner vielleicht = seiden ?
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II.
1.

1 Ich hebe an und singe
2 das beste das ich kan,
3 von dem Waizen in dem Felde,
4 er steht so lobesam,
5 Da findet man Blümchen edel fein,
6 ich sage euch das fürwahr,
7 bessere Lust mag niemand sehn.

2.

1 Veilchen und (. . . . . ) Klee
2 und die Blümchen
3 auch seidener . . . . . Silgen
4 der schauten verne zwei:
5 zu diesem lustiglichen Mai(:)
6 wollen wir die Jungfrauen loben
7 mit Reden mancherlei.

3.

1 Auch mochte eine Burg von Elfenbein
2 an einem Baumgärtchen stehn,
3 die Thürme von Karfunkelstein,
4 dar über eine goldene Kron
5 und wären die Zinnchen
6 von Corallen,
7 so wäre die Burg gar lustig (?) anzuschauen.

Vignette
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Inhalt:

B.

Jahrbücher

für

Alterthumskunde.


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I. Zur Alterthumskunde

im engern Sinne


1. Vorchristliche Zeit.

a. Zeit der Hünengräber.


Streitaxt von Remlin.

Zu Remlin bei Gnoyen ward eine erst kaum angefangene Streitaxt aus hornblendeartigem Gestein gefunden und von dem Herrn von Kardorff auf Remlin zu Gnoyen geschenkt. Der Stein ist ein ganz roher, noch nirgends bearbeiteter Block, 4 1/2" lang, 2" hoch und gegen 2" breit in der Mitte, ganz in der Form einer Streitaxt, sehr sorgfältig gewählt. Die Bohrung des Schaftloches ist an einer Seite in einer regelmäßigen, glatten, halbkugelförmigen Vertiefung von etwa 1/4" angefangen, an der entgegengesetzten Seite kaum sichtbar angelegt. Man sieht wiederum aus diesem Beispiele, daß man zu Streitäxten, wenn möglich, gerne Steine ungefähr von der Form der Streitäxte wählte, zuerst die Bohrung des Schaftloches ausführte und dann erst dem Aeußem die regelmäßige Form und Schleifung gab; vgl. die Streitaxt von Gottmannsförde, Jahrb. XVI, S. 255.

G. C. F. lisch.     

Streitaxt von Kankel.

Zu Kankel bei Schwaan ward im J. 1855 eine schon vollständig bearbeitete, aber noch nicht durchbohrte Streitaxt von Hornblende gefunden und von dem Herrn Burgemeister Daniel zu Schwaan erworben und dem Vereine geschenkt. Die Bohrung des Schaftloches ist erst an einer Seite 1/4" tief in einer halbkugeligen Höhlung angefangen.

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Streitaxt von Schwerin.

Auf dem Schelffelde bei Schwerin ward eine Streitaxt von gewöhnlicher Form, aus Hornfels oder Trapp, an den weniger harten Stellen sehr verwittert und ausgewaschen, von dem Maurergesellen Hering gefunden und erworben.

Streitaxt von Webelsfelde.

Zu Webelsfelde bei Gadebusch ward auf dem Felde beim Graben mehrere Fuß tief in der Erde eine kleine Streitaxt aus Hornblende, mit ovalem, sehr ausgebrochenen Loche und verwitterter und ausgewaschener Oberfläche gefunden und von dem Herrn Busch zu Webelsfelde dem Vereine geschenkt.

Keil von Gnoyen.

Ein Keil aus bräunlichem Feuerstein, 5" lang, 1" bis 1 1/2" breit, 7/8" dick, überall erst roh zugehauen und noch nirgends geschliffen, an Material und Arbeit dem kleinen halbmondförmigen Messer von Dölitz (vgl. S. 277) sehr ähnlich, gefunden zu Gnoyen, ward geschenkt von dem Herrn v. Kardorff auf Remlin zu Gnoyen.

Keil von Viecheln.

Ein Keil aus gelbweißem Feuerstein, 6" lang, 2 1/2" bis 3" breit, 1" dick, überall geschliffen, an der Schneide und am Bahnende vielfach abgesplittert und an der Schneide wiederholt nachgeschliffen, alfo offensichtlich viel gebraucht, gefunden zu Viecheln bei Gnoyen, ward geschenkt von dem Herrn v. Kardorff auf Remlin zu Gnoyen.

Keil von Remlin.

Ein Keil aus Hornblende, von dem größten Format, schon in alter Zeit in der Mitte halb durchgebrochen und nur noch in der untern, zugeschärften Hälfte vorhanden, gefunden zu Remlin bei Gnoyen, geschenkt von dem Herrn v. Kardorff auf Remlin zu Gnoyen.

Ein Keilsplitter,

von Feuerstein, 2" lang, 1 1/4" breit, von einem geschliffenen Keile abgesprengt, ward zu Friedrichshöhe bei Rostock gefunden und von dem Herrn Ritter auf Friedrichshöhe geschenkt.

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Feuersteindolch von Bartelshagen.

Ein Dolch von hellgrauem Feuerstein, 7" lang, mit künstlich gearbeitetem, kurzen Griffe, ward in einer 6 Fuß dicken Torfschicht zu Bartelshagen bei Teterow gefunden und von dem Herrn Pogge auf Bartelshagen dem Vereine geschenkt.

Feuersteindolch von Neu=Kalen.

Im Mai d. J. 1856 ward auf der Feldmark der Stadt Neu=Kalen nicht weit vom Cummerower See ein Dolch aus dunkelgrauem Feuerstein, 7 3/4" lang, beim Torfstechen mit der Torfmaschine 6 Fuß tief aus dem Torfmoore hervorgeholt und von dem Herrn Burgemeister Mau zu Neu=Kalen dem Vereine geschenkt.

Feuersteinerne Pfeilspitzen

aus dem Kegelgrabe von Dabel Nr. 1 aus der Bronze=Periode vgl. unten Kegelgrab von Dabel S. 282.

Pfeilspitze von Friedrichshöhe.

Eine Pfeilspitze aus Feuerstein, 1 1/2" lang, gut gearbeitet, fand der Herr Ritter auf Friedrichshöhe bei Rostock auf seinem Felde und schenkte sie dem Vereine.

Ein halbmondförmiges Messer

aus bräunlichem Feuerstein, klein und zierlich, 4" lang, 7/8" breit in der Mitte, an Material und Arbeit dem Keil von Gnoyen (vgl. S. 276) sehr ähnlich, gefunden zu Dölitz bei Gnoyen, geschenkt von dem Herrn v. Kardorff auf Remlin zu Gnoyen.

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Schleuderstein von Schwaan.

Zu Schwaan ward 1856 zwischen Straßenpflastersteinen ein abgerundeter Stein gefunden, welcher offenbar zu einem Schleudersteine oder zu einem Werkzeuge der Art, welche man bisher für Schleudersteine gehalten hat, vorbereitet, aber noch nicht vollendet ist. Der Stein besteht aus festem, quarzigem alten Sandstein, hat an zwei Seiten noch die natürlichen, rohen Schichtungsflächen, ist 2 1/2" dick, 4" im Durchmesser und rund umher durch Kunst fast ganz, mit Ausnahme weniger Stellen, völlig abgerundet. Der Stein ward durch die Fürsorge des Herrn Burgemeisters Daniel zu Schwaan entdeckt und von demselben dem Vereine geschenkt.

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Einen Spindelstein aus Sandstein,

mit rohen Verzierungen, gefunden zu Kadow bei Goldberg, schenkte der Herr Wiechmann auf Kadow.

Steincylinder

gefunden von einem Chausseewärter zwischen Gnoyen und Tessin, geschenkt von dem Herrn v. Kardorff auf Remlin zu Gnoyen. Es ist, wie es scheint, ein bräunlicher, kieselhaltiger Stein, in Gestalt eines völlig regelmäßigen und glatten Cylinders, der sich von 2 3/8" bis 2 1/8" im Durchmesser verjüngt, und 4" lang ist. Es ist noch nicht ermittelt, ob das Aeußere dieses Steines durch Kunst bearbeitet oder ob das Ganze durch Natur gebildet und vielleicht eine Versteinerung ist.


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b. Zeit der Kegelgräber.


Kegelgrab von Dabel Nr. 1.

In der an heidnischen Gräbern reichen Gegend von Sternberg stehen auf der Feldmark des Bauerndorfes Dabel bei Sternberg viele Gräber, von denen schon in früheren Zeiten mehrere theils absichtlich, theils zufällig abgetragen sind. Der Herr Pastor Böcler und der Herr Erbpächter Schmidt zu Gägelow beschlossen nun, eines von den noch vorhandenen Gräbern nach wissenschaftlichen Grundsätzen für den Verein für meklenburgische Geschichte aufzudecken, und brachten ihren Vorsatz am Ende des Monats October 1856 in drei Tagen zur Ausführung; der Herr Schmidt stellte mit großer Freigebigkeit alle nöthigen Arbeiter und trug alle Kosten, so daß das Ergebniß der Aufgrabung dem Vereine zum Geschenke geboten ward. Die beiden genannten Herren waren bei der mit großer Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt geleiteten Aufgrabung gegenwärtig.

Das auf dem Acker des Hauswirths Schwarz zu Dabel stehende Grab war ein Kegelgrab erster Größe aus der Bronzeperiode. Das Grab stand auf einem mäßigen Hügel, an dessen Abhange ein zweiter, etwas kleinerer Grabhügel liegt und von welchem man noch eine ziemliche Anzahl anderer Heidengräber sehen kann, welche jedoch alle von geringerer Größe sind. Das aufgedeckte Grab hatte eine kegelförmige Gestalt, mit runder Basis, und war nur mit Rasen bedeckt, ohne im Aeußern irgend einen Stein zu zeigen; die Axenhöhe des Grabes war 12 bis 13 Fuß, der Umfang an der Basis ungefähr 230 Fuß. Auf dem Grabe stand ein alter, kräftiger Weißdornbusch, von einigen kleinern umgeben.

Der innere Bau des Grabes war also gestaltet. In einem länglichrunden Umfange von 10 Fuß Länge und 8 Fuß Breite war der Boden des Grabes auf dem Urboden mit kleinen, ziemlich flachen, genau an einander schließenden Steinen gepflastert; dieses Steinpflaster war von etwas größeren, aufrecht stehenden Steinen von 1 bis 1 1/2 Fuß Höhe begrenzt. Auf diesem Steinpflaster war das Begräbniß; dieses war mit einem kegelförmigen Steinhügel von kleinen Steinen bis zu einer Höhe von 4 bis 5 Fuß bedeckt, so daß dieser

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Steinkegel im Innern des Grabes über den Umfang des Steinpflasters hinüberreichte. Ueber diesen Steinkegel war 8 Fuß hoch Sand geschüttet, welcher die äußere, mit Rasen bedeckte Kegelgestalt des Grabes bildete. Man kann also sagen, daß der Rasenhügel im Innern einen Steinkegel barg, der das auf einem Steinpflaster auf dem Urboden befindliche Begräbniß bedeckte. Da der Rasenhügel in seinem Umfange im Laufe der Zeit abgepflügt war, so traten die Steine des Steinkegels beim Graben sehr bald zu Tage.

Nach allen Anzeichen waren in dem Grabe zwei Leichen bestattet: eines Mannes und einer Frau. Die Leiche des Mannes war unverbrannt beigesetzt, die Leiche der Frau verbrannt. Wenn auch diese Sache nicht ganz bestimmt zu Tage lag, so wird sie sich doch durch die folgenden Beschreibungen und Vergleichungen von selbst ergeben. Die Leichen waren unmittelbar auf dem den Urboden bedeckenden Steinpflaster beigesetzt und unmittelbar mit dem darauf ruhenden Steinkegel ohne Zumischung von Sand zuerst zugedeckt. Die Lage der Begräbnisse war folgende:

Lage der Begräbnisse

1. Lage der bronzenen Dose.
2. Lage der kleinen bronzenen Geräthe.
3. Lage der thönernen Urne.

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Die Aufgrabung ward im Osten des Grabes begonnen und gegen Westen hin fortgeführt.

Die Leiche des Mannes lag unverbrannt auf dem Steinpflaster, ungefähr in der Mitte der nördlichen Hälfte desselben, nach der nördlichen Seite hin, so daß der Raum von dem Gerippe bis nach der südlichen Begrenzung des Steinpflasters bedeutend größer war, als bis zur nördlichen Begrenzung, und an der rechten Seite dieser Leiche noch Raum für die Bestattung einer zweiten Leiche war. Die Leiche hatte mit dem Angesichte nach Osten geschaut. Von einem Schädel und den meisten Gebeinen des Oberleibes war nichts mehr zu finden. Die ziemlich festen Schenkelknochen mit Resten des Beckens lagen am Ostende. An den Steinen über der Leiche fand sich eine Menge röthlich aussehender, schmieriger Masse, deren Ursprung nicht zu erklären war, die aber vielleicht von der Umhüllung der Leiche herrührte.

An der rechten Hand der Leiche hatte ein goldener Fingerring gesteckt. Der Ring (ein Trauring) ist von spiralförmig gewundenem goldenen Doppeldrath, der an beiden Enden endlos verbunden ist, 2 1/2 Windungen hoch, auf einen starken Mannesfinger passend (wie der in Jahrb. IX, S. 336 abgebildete, in dem Kegelgrabe von Ruchow gefundene Ring, der sich nur dadurch unterscheidet, daß er eine Windung höher ist), durch das Tragen zusammengedrückt, nach der innern Seite der Hand hin mehr als nach außen, so daß die beiden Enden gegen die innere Fläche der Hand hin reichen, aus reinem Golde. Der Ring lag dort, wo die Hand des ausgestreckten rechten Armes gelegen haben mußte.

An der rechten Seite der Leiche lag ein Schwert aus Bronze, unmittelbar neben den Beinknochen, mit dem Griffe unmittelbar an oder über der rechten Hüfte. Das Schwert ist im Ganzen 2' 5" hamburger Maaß lang, die Klinge 2' 1" der kurze Griff 3" der Knopf 1" lang. Die Klinge ist zweischneidig, mit erhabenem, von Relieflinien begleiteten Mittelrücken, in der Mitte der Klinge etwas verbreitert. Die Griffstange ist mit 10 runden Queerscheiben besetzt, zwischen denen gleich große Zwischenräume liegen. Der Griffknopf ist rhombisch gestaltet und oben mit Kreisen verziert. Das Schwert gleicht ganz dem in dem merkwürdigen Kegelgrabe von Peccatel gefundenen, auf der Lithographie zu Jahrbüchern IX, Fig. 5, abgebildeten Schwerte. Das ganze Schwert ist ganz und unzerbrochen beigelegt gewesen, aber so stark oxydirt, daß von dem Metall im Innern sehr wenig übrig ist. Der Rost liegt überall sehr stark auf, zeigt

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nirgends einen edlen Rost mehr, hat das Metall überall gespalten und zertrümmert und das Ganze so mürbe gemacht, daß das Schwert beim Ausheben in vier Stücke zerbrochen ist. Der Griff hat in der halbmondförmigen Ueberfassung über die Klinge eine dünne Unterlage von Knochen.

Ueberhaupt bieten die Bronzen dieses Grabes die Erscheinung, daß sie alle vom Roste so sehr angegriffen sind, wie die Bronzen keines andern bisher aufgedeckten Grabes, so daß dieses Grab gewiß zu den ältesten Gräbern der Bronze=Periode gehört, die bisher bekannt geworden sind.

Diese Ansicht von dem sehr hohen Alter des Grabes wird durch folgenden sehr merkwürdigen Fund bestätigt. An der rechten Seite des Oberleibes, dort wo etwa die Armhöhlung unter der Schulter begonnen haben mußte, lagen fünf sehr sauber und zierlich gearbeitete Pfeilspitzen aus Feuerstein 1 1/4 bis 1 1/2 Zoll lang, wie die hieneben und im Friderico-Francisceum Tab. XXVII, Fig. 15 bis 17 abgebildeten Pfeilspitzen.

Pfeilspitze

Der Herr Pastor Böcler hat diese Pfeilspitzen mit eigenen Händen an der bezeichneten Stelle aufgenommen. An der einen Pfeilspitze saß noch etwas von dem gespaltenen hölzernen Schafte, welcher über die beiden breiten Seiten der Spitze so weit hinüberfaßte, daß die Spitze und die Schneiden des Steines frei lagen, sehr dünne und zierlich gearbeitet war und allmählig auf die Fläche des Steines überging (wie die Abbildung hieneben zeigt), so daß diese Schaffung des Steines dem Eindringen des Pfeiles in keiner Weise hinderlich war.

Pfeilspitze

Dieser Rest des hölzernen Schaftes zerfiel jedoch bald nach der Freilegung in Staub. Wenn auch manche steinerne Geräthe der Steinperiode in die Bronzezeit übergingen, so sind die Pfeilspitzen dieses Grabes, in Verbindung mit der sehr alten Bronze, eine Andeutung, daß dieses Grab der Steinperiode sehr nahe lag.

Die Lage des Schwertes und der Pfeilspitzen sprechen dafür, daß man der Leiche das Schwert mit der Spitze nach unten gerichtet und die Pfeile mit den Spitzen nach oben gerichtet in die rechte Hand gab.

Diese drei Gegenstände (der goldene Fingerring, das bronzene Schwert und die steinernen Pfeilspitzen) gehören nach der Lage ohne Zweifel der unverbrannten männlichen Leiche an.

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Nach der Größe des mit Steinen gepflasterten Raumes zur Rechten der unverbrannten Leiche und nach den übrigen im Grabe gefundenen Geräthen ist es nicht unwahrscheinlich, daß dieser Raum zur Beisetzung einer zweiten, verbrannten, wahrscheinlich weiblichen Leiche gedient hat, wenn auch die Spuren von der Art der Bestattung sehr undeutlich waren. Auch fehlte ein zweiter goldener Ring, der in andern Gräbern dieser Art gewöhnlich gefunden wird; ein zweiter Ring kann nicht gut übersehen oder unterschlagen sein, da die Aufgrabung sehr sorgfältig unternommen ist und die Arbeiter beständig unter der scharfen Aufsicht der dirigirenden Herren arbeiteten.

Vor der Beschreibung der übrigen in dem Grabe gefundenen Gegenstände muß aber noch eines zweifelhaften, merkwürdigen Geräthes gedacht werden, welches vielleicht noch zu der unverbrannten Leiche gehören kann. Rechts unmittelbar neben dem Schwerte lag nämlich ein sehr langer, runder, bronzener Stab oder eine "Nadel", wie Werkzeuge dieser Art bisher genannt sind. Diese Nadel ist ungefähr grade so lang, als das Schwert. Die letzte Spitze ist verloren gegangen; der übrige, beim Ausheben in 7 Stücke zerbrochene Theil ist noch 2' 2" hamburger Maaß lang. Das Ganze bildet eine schwere, massive, fast 3/8" dicke, unten zugespitzte Bronzestange, welche oben einen im rechten Winkel angesetzten, runden, flachen Knopf in Form einer Scheibe von 2" Durchmesser hat und unter dem Knopfe mit mehreren erhabenen, stark hervorragenden Reifen verziert ist. Der obere Theil grade einer solchen Nadel mit fast eben so starkem Roste, welche vielleicht eben so lang gewesen sein mag, ist im Frid. Franc. Tab. XXIV, Eig. 1, abgebildet. Die großherzogliche Sammlung besitzt noch eine solche fast eben so lange, 2 Fuß lange, jedoch dünnere Nadel, deren Knopf mit Goldblech belegt ist. In dem dem dabelschen Grabe so ähnlichen Grabe von Ruchow ward ebenfalls eine ähnliche Nadel von 19" Länge und eine zweite, gleiche von 9" Länge gefunden. Man muß anfangen zu zweifeln, daß diese langen "Nadeln" trotz ihrer Gestalt zu "Haarnadeln" bestimmt gewesen seien, da sie doch zu lang, vorzüglich aber zu schwer dazu sind; man wird durch die Lage neben dem Schwerte und durch die gleiche Länge mit denselben darauf geleitet, daß sie zur männlichen Waffenrüstung gehört haben können.

Die noch übrigen in dem Grabe gefundenen Gegenstände lagen zur rechten Seite der unverbrannten Leiche nach dem größern, von Alterthümern leeren, südlichen Raume des Steinpflasters hin und gehörten vermuthlich zu einer zweiten, ver=

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brannten, wahrscheinlich weiblichen Leiche, der Frau des unverbrannt beigesetzten Mannes. Innerhalb des mittlern Raumes dieser südlichen Abtheilung des Pflasters ward aber durchaus nichts Alterthümliches gefunden; überhaupt ward sowohl auf diesem Raume, als in dem ganzen Grabe außer der unverbrannten Leiche keine weitere Spur von Knochen gefunden.

Jedoch sind einige Anzeichen von einer zweiten Bestattung vorhanden.

An der rechten Seite des rechten Fußes der unverbrannten Leiche, etwas nach dem leeren Raume des Steinpflasters hin, fand sich ein Bruchstück einer gehenkelten, thönernen Urne, nämlich der Henkel mit dem dazu gehörenden Stücke des Oeffnungsrandes und des Bauches, neben einem etwas erhabenen, runden, an einer Seite geschwärzten Steine; ungeachtet alles Nachsuchens fanden sich jedoch keine Urnenscherben mehr und keine Knochensplitter.

Oben zur Rechten neben dem Kopfende der unverbrannten Leiche stand eine ebenfalls stark gerostete, runde Dose von Bronze, 1" hoch und 3 1/2" im Durchmesser, mit einem im Aeußern reich in Relief gearbeiteten flachen Boden und mit zwei Oehren auf dem Rande und mit einem flachen Deckel, der in der Mitte ebenfalls ein in gleicher Richtung liegendes Oehr hat. Durch die drei Oehre war ein dünner Riegel von 172" Breite zum Verschließen geschoben gewesen; die Gestalt des Riegels ist durch einen klaren Eindruck in den Rost oben auf dem Deckel von Oehr zu Oehr noch klar zu erkennen. Leider ist dieser sicher sehr verrostet gewesene Riegel verloren gegangen, da die Arbeiter die Dose zuerst fanden und unsanft berührt hatten, als sie dieselbe dem Herrn Schmidt hinreichten. In der Dose befand sich nichts, wie der Herr Pastor Böcler berichtet, der sie zuerst geöffnet hat; jedoch sind im Innern einige scharf bezeichnete Stellen sehr glänzend und andere Stellen mit hochblauem Rost bedeckt; vielleicht diente diese Dose zu einer Salbenbüchse, während die Dosen mit spitzem Boden, welche jedoch wohl jünger sind, gewöhnlich als Schmuckkästchen zur Aufbewahrung des Goldschmuckes dienten. Eine fast ganz gleiche Dose, abgebildet im Friderico-Francisceum Tab. XII, Fig. 4, besitzt die großherzogliche Sammlung. Eine sehr ähnliche Dose fand sich in dem ähnlichen Grabe von Ruchow und eine gleiche in dem zweiten merkwürdigen Grabe von Peccatel bei Schwerin (vgl. Jahrb. XI, S. 368).

Nahe an der Seite des rechten Armes der unverbrannten Leiche, etwas höher als der Schwertgriff, lagen zusammen

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mehrere kleine Alterthümer von Bronze, wie sie auch in andern Gräbern zusammen gefunden sind, nämlich:

ein sichelförmig gebogenes Arbeitsmesser aus Bronze, in der Klinge gegen 6" lang, in mehrere Stücke zerbrochen, wie Frid. Franc. Tab. XVII, Eig. 3, und Jahrb. IX, Lithographie, Fig. 7;

ein grades Arbeitsmesser aus Bronze, etwas kleiner, in mehrere Stücke zerbrochen, wie Frid. Franc. Tab. XVII, Fig. 1;

ein Hütchen aus Bronze, wie Frid. Franc. Tab. XXXIII, Fig. 10;

ein zierlicher, gut geschliffener Meißel aus Bronze, 3 1/2" lang;

ein Doppelknopf oder Hemdsknopf aus Bronze, wie Jahrb. XI, S. 378, zweite Abbildung;

ein dünner, breiter, in der Außenfläche gereifter Fingerring aus Bronze, grade wie der in dem Grabe zu Peccatel bei Schwerin gefundene, auf der Lithographie zu Jahrb. IX, Fig. 11 abgebildete Ring;

kleine Holzstücke von Griffen, wahrscheinlich der Messer.


Dieses große Kegelgrab von Dabel ist sowohl durch sich selbst, als durch die Vergleichung mit andern Kegelgräbern erster Größe sehr merkwürdig, mag man nun annehmen, daß eine Leiche oder daß zwei Leichen in denselben begraben sind. Besonders merkwürdig ist, daß die Heldenleiche in demselben unverbrannt beigesetzt war und daß das Grab so sehr alt zu sein scheint. Es ist dies das erste Mal, daß in Meklenburg mit Sicherheit steinerne Geräthe in einem Kegelgrabe der Bronzeperiode gefunden sind.

Die jetzt schon mögliche Vergleichung mit andern ähnlichen Gräbern wird zu bemerkenswerthen Ergebnissen führen.

Ungefähr eine halbe Meile von dem dabelschen Grabe stand auf der Feldmark von Ruchow eines der größten Gräber im Lande, welches der Fürst von Lippe=Schaumburg 1820/1 aufdecken ließ und dessen Aufgrabung ich öfter beiwohnte (vgl. Jahresbericht VI, S. 30 flgd.). Auch in diesem Grabe war die Heldenleiche unverbrannt beigesetzt und hatte ein Bronzeschwert und zwei goldene Spiralfingerringe bei sich. Neben dieser Leiche waren zwei verbrannte weibliche Leichen beigesetzt, von denen jede einen gleichen goldenen Fingerring und mehrere Bronzegeräthe, z. B. eine Dose, ein Messer, eine Nadel, einige Ringe etc. . bei sich hatte. Auch eine sehr lange bronzene Stange oder Nadel fand sich in diesem

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Grabe. Die Aehnlichkeit des Grabes von Ruchow mit dem ganz nahen Grabe von Dabel springt in die Augen, und aus dieser Aehnlichkeit habe ich geschlossen, daß in dem dabelschen Grabe zwei Leichen beigesetzt gewesen sind. Die Klinge des ruchowschen Schwertes ist der Klinge des dabelschen Schwertes ahnlich; das ruchowsche Schwert hat jedoch einen hölzernen Griff gehabt, da die Klinge nur eine bronzene Griffzunge hat. - Die Bronzen des ruchowschen Grabes sind nicht so stark gerostet, als die des dabelschen, und daher wohl jünger; es ist also, da beide Gräber so nahe an einander liegen, nicht unwahrscheinlich, daß die beiden Gräber zweien Helden, aus einer ältern und einer etwas jüngern Zeit, angehören.

Ein zweites Grab, welches hier zur Vergleichung kommt, ist das große Kegelgrab, der "Herrberg", bei Schwaan. Auch hier sind zwei Gräber zu einem Grabe verbunden. Der ältere Theil des sehr bedeutenden Grabes steht noch. Der angelehnte jüngere Theil ist aber abgetragen und zeigte dieselben Erscheinungen (vgl. Jahrbücher XIX, S. 297), wie das Kegelgrab von Dabel. Die Heldenleiche in dem Grabe von Schwaan war ebenfalls auf einem Steinpflaster, unter welchem acht Leichen hockten, unter einem Steinkegel unverbrannt beigesetzt und hatte ein Bronzeschwert zur Seite, welches dem dabelschen sehr ähnlich ist, jedoch einen ovalen Knopf hat. Das schwaaner Schwert scheint nach der ungewöhnlichen Stärke des Rostes mit dem dabelschen aus derselben Zeit zu stammen und ebenfalls zu den ältesten Bronzen Meklenburgs zu gehören.

Diese drei Gräber, von Dabel, Ruchow und Schwaan sind zugleich allein diejenigen Kegelgräber der Bronzeperiode, in denen unverbrannte Leichen, alle ungefähr von demselben Alter und unter denselben Verhältnissen, gefunden sind.

Wir sind freilich noch nicht so weit, um historische Schlüsse aus den Heidengräbern ziehen zu können, aber man ist verleitet zu glauben, daß die in diesen drei Gräbern bestatteten Männer einem einheimischen Geschlechte, das den Leichenbrand nicht übte, - die Frauen einem eingewanderten Geschlechte, das den Leichenbrand einführte, angehörten, oder umgekehrt.

Ein drittes Gräberpaar, das hier vielleicht zur Vergleichung gezogen werden könnte, sind die beiden nahe an einander stehenden, merkwürdigen Gräber von Peccatel bei Schwerin, welche ähnliche Erscheinungen zeigten, obwohl die Leichen in beiden verbrannt waren. In dem einen Grabe (vgl. Jahrb. IX, S. 369 flgd.), in welchem sich der Bronzewagen fand, ward ein bronzenes Schwert und ein bronzener Fingerring gefunden, beide den dabelschen Alterthümern

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ganz gleich. In dem nahe dabei stehenden Grabe (vgl. Jahrb. XI, S. 366 flgd.), in welchem sich der Altar fand, ward eine der dabelschen gleiche Dose aus Bronze gefunden.

Alle diese Gräber gehören sicher einer und derselben, sehr alten Zeit der Bronzeperiode an.

G. C. F. Lisch.     

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Kegelgrab von Dabel Nr. 2.

Vor mehreren Jahren trug der Schulze Dankert zu Dabel bei Sternberg mehrere kleine Kegelgräber ab und fand in denselben mehrere Bronzen, welche er im Jahre 1856 zu Händen des Herrn Pastors Böcler zu Gägelow dem Vereine übergab. Diese Bronzen sind folgende:

zwei voll gegossene, gravirte Armringe aus Bronze;

ein voll gegossener, glatter Armring aus Bronze;

eine Pfeilspitze aus Bronze, mit Schaftloch und Widerhaken.

G. C. F. Lisch.     

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Kegelgrab von Mühlengeez.

Im J. 1846 trug der Erbzinsmann Schwarz zu Keez=Mühlengeez bei Güstrow, unweit der Chaussee von Güstrow nach Sternberg, einen ungefähr 100 Schritte vom Hause entfernten, unmittelbar hinter dem vor Jahren abgetragenen alten Schulhause liegenden, sandhaltigen, großen Hügel ab, um die Fläche leichter beackern zu können. Nachdem er die Arbeit so weit beschafft hatte, daß die Erhöhung kein Hinderniß beim Ackern mehr darbot, also dem Urboden nahe gekommen war, fand er in der Mitte des Hügels mehrere Gebeine und

die Hirnschale von einem Menschen, so wie

ein Schwert,

welches aber in drei Stücke zerbrochen war und verloren gegangen ist; das Metall ist nicht mehr bestimmt in Erinnerung. Durch diesen Fund aufmerksam gemacht, setzte er seine Nachgrabungen fort und fand an einer "Abseite" des Hügels

zwei Handbergen aus Bronze (wie Jahrb. IX, S. 329),

von denen die eine ganz vollständig erhalten, die andere aber bis auf den Mittelring verloren gegangen ist;

zwei massive, mit Queerstreifen verzierte, gleiche Armringe aus Bronze, alles mit nur sehr leichtem Roste bedeckt.

Obgleich der Finder jetzt seine Aufmerksamkeit verdoppelte, so ward doch weiter nichts gefunden.

Wir verdanken die Erwerbung der Handbergen und des Armring=Paares, so wie die Aufgrabungs=Nachricht den Be=

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mühungen des Herrn Pastors Kossel zu Tarnow mit Hülfe des Herrn Hauslehrers Ladwig zu Keez=Mühlengeez.

Dieses Grab ist durch die Vergleichung mit andern Gräbern sehr merkwürdig. Die Auffindung einer ganzen Hirnschale und ganzer Gebeine, so wie der vollständige, unbeschädigte Zustand der gefundenen Alterthümer, namentlich der Handbergen (die Schwerter sind gewöhnlich zerbrochen ins Grab gelegt), beweist, daß in diesem Grabhügel die Leiche unverbrannt beigesetzt ward. Das Grab stimmt also seiner innern Beschaffenheit nach ganz zu dem im Vorstehenden beschriebenen nicht fernen Grabe von Dabel (vgl. oben S. 279) und dem nahen Grabe von Ruchow und andern ähnlichen Kegelgräbern. Der Held mit dem Schwerte lag unverbrannt in der Mitte des Grabes und zu seiner Seite war eine zweite Leiche bestattet.

Von großer Bedeutung ist die Frage: Woher kommt es, daß in der fruchtbaren Mitte des Landes öfter unverbrannte Leichen in Kegelgräbern der Bronze=Periode gefunden werden, während die große Masse der Todten in der Bronze=Periode verbrannt ward? War es ein besonderer, älterer Volksstamm, der sich hier erhalten hatte? Oder waren es alte, vornehme Geschlechter, welche den Leichenbrand nicht angenommen hatten? Die Kegelgräber der Bronze=Periode, in denen unverbrannte Leichen gefunden werden, sind immer große Gräber, welche der Ackercultur Jahrtausende hindurch widerstanden haben, und immer Heldengräber, da in der Mitte der Gräber immer eine Leiche mit einem Schwerte zur Seite beigesetzt ist.

G. C. F. Lisch.     

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Schwert von Zahrenstorf.

In der Nähe des Häven'schen Sees ward von einem Arbeiter zu Zahrenstorf bei Brüel beim Steinbrechen, angeblich in einem "Hünengrabe", ein Schwert von Bronze gefunden, welches der Herr Postmeister und Lieutenant a. D. Pries zu Brüel erwarb und dem Vereine schenkte. Das Schwert ist in der Klinge 1 3/4 Fuß lang, mit Griffzunge für einen Griff von Holz und Leder, wie gewöhnlich die Schwerter der Bronze=Periode gestaltet, völlig wohl erhalten, ohne Bruch, jedoch stark verbogen, und ohne allen Rost. Es ist daher wohl als gewiß anzunehmen, daß das Schwert nicht in einem Grabe, sondern an einer wässerigen oder moorigen Stelle gefunden ist.

G. C. F. Lisch.     

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Framea von Brüel.

Eine Framea von Bronze, voll gegossen, mit Schaftrinne, breit in der Schneide, ohne allen Rost, ward bei Gelegenheit des Chausseebaues vor mehreren Jahren von einem Tagelöhner in der Gegend von Brüel gefunden und an einen Kaufmann in Brüel verkauft, von dem sie der Herr Postmeister und Lieutenant a. D. Pries in Brüel erwarb, um sie dem Vereine zu schenken.

Framea von Schwerin.

Auf der schweriner Stadtfeldmark, auf der Feldmark des untergegangenen Dorfes Turow, nahe am neumühlenschen See, ward eine Framea aus Bronze, mit Schaftrinne und breiter Schneide, mit hellgrünem, edlen Roste bedeckt, wahrscheinlich an der Stelle eines abgepflügten Kegelgrabes zwischen Steinen ausgepflügt und von dem Herrn Hofschlosser Duve erworben und dem Vereine geschenkt.

Framea von Wismar.

Eine Framea, mit Schaftloch und Oehr, von Bronze, 4" lang, ohne Rost, wahrscheinlich auf dem Stadtfelde von Wismar gefunden, ward von dem Herrn Dr. Crull zu Wismar geschenkt.

Sichel von Pastin.

Zu Pastin bei Sternberg ward vor mehreren Jahren in einem Torfmoore eine völlig erhaltene Sichel ans Bronze, ganz von der gewöhnlichen Form und Größe, von einem Arbeiter gefunden und durch den Herrn Pastor Böcler zu Gägelow aus zweiter Hand für den Verein erworben.

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Miniatur=Schwert von Proseken.

Auf dem Pfarracker zu Proseken bei Wismar ward neben dem auf diesem Acker liegenden großen Kegelgrabe ein Miniatur=Schwert von Bronze, das vielleicht zu dem Grabe in Verbindung gestanden hat, ausgepflügt und von dem Herrn Pastor Brockmann zu Proseken dem Vereine geschenkt. Das Schwert ist von antiker Bronze, mit nicht tiefem, hellen Rost überzogen und nur 3 1/4 Zoll lang. Die Klinge, 2 1/4 Zoll

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lang, ist breit und zweischneidig. Der Griff, im Verhältniß etwas länger, als sonst bei den Schwertern der Bronze=Periode, und, nach Weise der Bronze=Periode, am Ende mit einem runden Knopfe verziert, ist 1 Zoll lang. Die Parierstange, welche dieses Schwertchen hat, ist 1 1/2 Zoll lang, also sehr lang. Der lange Griff und die Parierstange, eben so auch die kurze Klinge deuten allerdings auch auf das frühe Mittelalter, etwa auf das 11. oder 12. Jahrhundert. Der Fundort und das Metall, auch die Gestalt der Klinge, verweisen aber auf die heidnische Zeit. Aehnliche kleine "Säbel", von der Länge eines kleinen Fingers, wurden in Schlesien bei Massel in einer Urne gefunden; vgl. Klemm Handbuch der germanischen Alterthumskunde, S. 368. Klemm hält solche kleine Nachbildungen für Amulete oder simulacra, und führt Pomponius Mela II, 1, und Solinus c. 20 an, wornach die Scythen dem Kriegsgotte Schwerter weiheten und Schwerter als Bilder dieses Gottes verehrten ("Populis illis deus Mars est, pro simulacris enses colun"). Diese bei Massel gefundenen Schwertchen, welche auch bei Klemm Taf. XXIII, Fig. 1, abgebildet sind, gleichen aber breiten, krumm gebogenen Türkensäbeln oder kleinen Arbeitsmessern der Bronze=Periode, und haben mit den Schwertern der Bronze=Periode nichts zu schaffen.

Es läßt sich nicht leugnen, daß diese ganze Angelegenheit noch sehr im Dunkeln liegt, und daß selbst die Zeit, in welche diese kleinen Nachbildungen fallen, noch ganz unbestimmt zu sein scheint.

Die von Klemm zur Vergleichung angeführten, aus den angeblichen Alterthümern von Prilwitz stammenden kleinen "Säbel", welche in Masch Gottesdienstl. Alterthümern der Obotriten, Fig.39, abgebildet sind, sind kleine, genaue Nachbildungen von Infanteristen=Degen (sogenannten "Käsemessern") aus dem vorigen Jahrhundert und machen, wie alle übrigen sogenannten prilwitzer Alterthümer, keinen Anspruch auf Alterthum und Aechtheit.

G. C. F. Lisch.     

Einen Knopf aus Thonstein,

der nicht durchbohrt ist, gefunden zu Brusow bei Kröpelin, schenkte der Herr Pastor Masch zu Demern.

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Vogelgestalten von Vietgest.

Zu Vietgest wurden im J. 1834 viele Hütchen aus Bronze gefunden, welche auf der Spitze mit der Gestalt eines

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Vogels, muthmaßlich eines Schwans, verziert waren und in Jahrb. XV, S. 265-269 beschrieben und abgebildet sind. Späterhin ward bei Frankfurt a. O. ein kleiner Wagen aus Bronze gefunden, auf dessen Deichsel ebenfalls kleine Vögel stehen; vgl. die Beschreibung und Abbildung in Jahrb. XVI, S. 261-268. Diese Vogelgestalten aus der Bronze=Periode sind ohne Zweifel sehr merkwürdig und fordern zur weitern Forschung auf.

Im J. 1854 wurden nun in Böhmen zu Swijan bei Jungbunzlau in einem Steinbruche aus einer mit Lehm gefüllten Spalte etwa 20 Bronzegegenstände ausgegraben, von denen 13 kleine hohle Vogelgestalten von 2 bis 5 Zoll Länge, in Gestalt eines "Schwans oder einer Ente" darstellen; diese Vogelgestalten dienten wahrscheinlich zu Endbeschlägen von Geräthen, welche an Gürtelbändern hingen, wie die Ringe an dem Schnabel einiger Figuren beweisen. Die meisten dieser Figuren sind in das Museum zu Prag, einige in das Museum zu Wien gekommen. Diese böhmischen Vogelgestalten, welche aus antiker Bronze bestehen, sind den von Vietgest sehr ähnlich, haben aber eine andere Bestimmung gehabt, also auch eine andere Einrichtung. Der Fund ist von Seidl beschrieben und abgebildet im Archiv für Kunde österreichischer Geschichts=Quellen, herausgegeben von der k. Akademie der Wissenschaften zu Wien, Bd. XV, Heft II, 1856 S. 281.

G. C. F. Lisch.     

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Goldene Geldringe.

In Meklenburg und Dänemark sind wiederholt unregelmäßig und mehr dreieckig gebogene, offene Ringe aus Metallstangen, am häufigsten aus Gold, gefunden, welche nach der Ansicht neuerer Forscher als Geld gedient haben. Ein solcher großer, goldener Ring und ein zerhackter zweiter wurden zuletzt in einer bronzenen Schmuckdose zu Sukow bei Plau gefunden und sind in Jahrb. XVIII, S. 256 beschrieben und abgebildet. - In den österreichischen Staaten sind in den neuesten Zeiten auch solche goldene Ringe aufgefunden. In Siebenbürgen zu Bistritz wurden im J. 1854 mehrere Urnen und "eine goldene "Kette von plumper Arbeit, aus 9 ungeschlossenen, nach beiden Enden zu abnehmenden Ringen bestehend", gefunden. Diese Ringe wurden vom k. k. Münzamt zu Karlsburg für 68 Gulden 34 Kreuzer C. M. tarifmäßig eingelöset und der "unkünstlerischen, rohen Form wegen zum Einschmelzen bestimmt". Die Thongefäße scheinen der jüngsten Zeit der

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Bronze=Periode anzugehören. Dieser Fund ist von J. G. Seidl im Archive für Kunde österreichischer Geschichtsquellen, herausgegeben von der k. Akademie der Wissenschaften zu Wien, Bd. XV, Heft II, 1856, S. 356 flgd. beschrieben. - Im J. 1855 ward zu Doszu bei Neu=Szadowa im Militairgrenzlande wieder eine solche "Kette aus 9 Gliedern bestehend, ohne eigentliche Spur von Bearbeitung, sondern Gußdrath von Gold, gefunden. Die einzelnen Glieder differiren im Gewichte von 70 Gran durch die Abstufungen von 140, 150, 158, 160, 208 Gr. bis 1 Loth 60 Gran. Sie ist vom reinsten Golde". Dieser Fund ist beschrieben und abgebildet von J. G. Seidl im genannten Archive a. a. O. S. 330. Die einzelnen Glieder erscheinen nur als ohne Wahl in einander gehängte Geldringe, wie sie sonst schon beobachtet sind. Seidl bemerkt a. a. O. S. 277 bei der Beschreibung und Abbildung von alten Goldmünzen, welche auf einer Seite das Bild eines goldenen Ringes mit halbkugelförmigen Enden (eines "Eidringes") tragen und welche früher "Regenbogenschüsseln" genannt wurden, jetzt für celtischen Ursprungs gehalten werden, daß diese Münzen "sich als Beleg für den häufigen Gebrauch der Metallringe von selbst erläutern".

G. C. F. Lisch.     

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Bronzener Schwertgriff von Preetz.
in Pommern.

Zu Preetz bei Stralsund ward vor mehreren Jahren in einem heidnischen Grabe ein kunstreich und geschmackvoll gearbeiteter Schwertgriff, ganz aus Bronze, gefunden, der einen rhombischen Knopf hat und in manchen Eigenthümlichkeiten von den meklenburgischen Schwertgriffen abweicht. Der Herr Kaufmann Dumrath in Rostock, in dessen Hände dieses Alterthumsstück gelangte, hat dasselbe unserm Vereine geschenkt.


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c. Zeit der Wendengräber.


Bronce=Figur von Gnoyen.

Der Herr v. Kardorff auf Remlin zu Gnoyen fand bei einem Kupferschmiede ein Fragment einer kleinen bronzenen menschlichen Figur und erwarb dieselbe, um sie dem Vereine zu schenken. Es sind von der Figur nur noch Kopf, Brust und Fragmente von den Armen vorhanden; das Uebrige ist, nach dem Rost zu urtheilen, schon in alter Zeit abgebrochen. Die Figur ist von alter Bronze und voll gegossen und mit glattem, grünen Rost bedeckt; jedoch scheint der Rost, da er nicht sehr tief liegt, nicht über die wendische Zeit hinauszugehen. Die Figur gehört zu jenen rohen Figuren, welche schon vielfach berührt und erwähnt sind und von denen Klemm in seinem Handbuche Tat. XIX bis XXI mehrere hat abbilden lassen. Die Figur hat die Arme grade ausgestreckt gehabt; der Kopf ist sehr groß und mit einer runden Kappe bedeckt, deren Rand nach hinten übergeschlagen ist; die allein sehr sorgfältig gebildeten Haare hangen in den Nacken hinab. Der Oberleib ist verhältnißmäßig klein und platt; auf der Brust ist die Kleidung, wie ein dreieckiger Latz, durch vertiefte Linien angedeutet. Leider ist auch von dieser Figur, wie von allen übrigen, nicht bekannt, daß sie in einem Grabe gefunden ist und in welcher Art von Gräbern. Jedoch ist es von dieser Figur nach Metall, Rost und Bildung unzweifelhaft, daß sie alt und ächt ist.

Figuren dieser Art erhalten jetzt ein erhöhetes Interesse durch den bei Judenburg in Steyermark gefundenen Bronzewagen, auf welchem viele kleine Figuren stehen, welche der hier beschriebenen an Gestalt und Stellung ähnlich sind (vgl. Jahrb. XX, S. 290).

G. C. F. Lisch.     

Spindelsteine.

Ein Spindelstein aus Sandstein und

zwei Spindelsteine aus gebranntem Thon, gefunden zu Viecheln bei Gnoyen, wurden von dem Herrn v. Kardorff auf Remlin zu Gnoyen geschenkt.

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Ein Amulst ?,

gefunden zu Remlin bei Gnoyen auf einem Hünengrabe, ward von dem Herrn v. Kardorff auf Remlin zu Gnoyen geschenkt. Es ist ein kleiner, flacher Sandstein, von länglicher Gestalt, 2" lang, 1 1/2" breit, 5/8" dick, an einer breiten Seite abgerundet und geschliffen, an der andern breiten Seite mit dicht stehenden, kleinen Vertiefungen verziert, wie oft Spindelsteine verziert sind; an einem Ende ist ein Loch durchgebohrt. Das Ganze ist nur ein Ende einer größern Bildung und ist einem Fischkopfe nicht unähnlich. An den schmalen Seiten ist eine offenbar jüngere Rille eingegraben.

G. C. F. Lisch.     

Alterthümer von der Gehmlitz bei Golssen
in der Nieder=Lausitz.

Von den auf der genannten Stelle gefundenen, in dem Neuen Lausitzischen Magazin, Bd. XXXII, Heft 1, S. 83 und an andern Stellen, beschriebenen Alterthümern einer wahrscheinlich wendischen Wohnstätte, schenkte der Herr Apotheker Schumann zu Golssen dem Vereine:

1) eine Menge von Feuersteinsplittern,

2) eine Menge von "eisensandsteinernen Röhren und Cylindern",

3) mehrere Schlacken und Glasscherben,

4) mehrere Bruchstücke von Blitzröhren.


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d. Vorchristliche Alterthümer gleich gebildeter europäischer Völker.


Hausurne vom Albanergebirge.

Von der in unsern Jahrbüchern XXI, S. 252 abgebildeten, am Albanergebirge gefundenen und im königlichen Museum zu Berlin aufbewahrten Hausurne schenkte der Herr Geheimerath Dr. von Olfers, als General=Director der königlich=preußischen Museen, unserm Vereine einen Gypsabguß, während unser Verein dem königl. Museum eine Gypsform von unserer zu Kiekindemark gefundenen, in den Jahrb. a. a. O. S. 247 abgebildeten Hausurne zur weitern Verbreitung zusandte.

G. C. F. Lisch.     


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2. Alterthümer des christlichen Mittelalters und der neuern Zeit.


Schachfigur.

Im J. 1856 kaufte ich für die großherzoglichen Sammlungen bei einem Trödler in Parchim eine mittelalterliche, große Schachfigur, welche im hohen Grade merkwürdig ist. Woher diese Figur stammt und wie sie in die Hände des letzten Besitzers gekommen ist, ist nicht zu ermitteln gewesen; wahrscheinlich hat sie sich seit Jahrhunderten als Seltenheit fort und fort vererbt, bis sie endlich aus einem ärmlichen Nachlasse zur Versteigerung gekommen und für einen geringen Preis losgeschlagen ist. - In jüngern Zeiten hat die Figur wohl zur Verzierung irgend eines Gerätes gedient, da in die untere Fläche des Bodens 5 Löcher in einer Linie eingebohrt sind, von denen 4 ausgebrochen sind. Vielleicht hat diese Verwendung die Erhaltung der Figur befördert.

Die Figur ist sehr schön und in reinem Style kunstreich gearbeitet und trägt ganz strenge den Stempel einer bestimmten Zeit. Sie ist 3 1/2" (hamburger Maaß) hoch, 2" breit in der Vorderansicht und 1 1/8" dick, so daß sie mit der Faust zu fassen ist, und ist an Größe und Gestalt den übrigen, bekannten, nordischen Schachfiguren ähnlich. Sie ist nach dem Urtheil erfahrner Kenner aus Wallroßzahn geschnitzt, nicht wahrscheinlich, wie es den Anschein hat, aus Elfenbein; jedenfalls ist sie nicht aus Hirschhorn 1 ). Die untere, dickere Hälfte ist von den Seiten her ausgehöhlt.

Eine Schachspielscene aus alter Zeit ist dargestellt in v. d. Hagen's Bildersaal altdeutscher Dichter, Berlin, 1856, Atlas Tat. V, aus der Handschrift der Manesseschen


1) Im Kataloge des germanischen Museums zu Nürnberg werden einige alte Schachfiguren aus Hirschhorn aufgeführt; daß unsere Figur nicht aus Hirschhorn ist, steht nach dem Urtheil erfahrener Kenner fest. Schon das specifische Gewicht spricht gegen Hirschhorn.
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Sammlung (um das J. 1300). Der brandenburgische Markgraf Otto IV. mit dem Pfeile (1266-1308) und seine Gemahlin sitzen anf einer Bank und spielen Schach; beide haben das große Schachbrett zwischen sich auf der Bank stehen. Aus den Schachfiguren, welche beide in den Händen haben, läßt sich ungefähr ermessen, daß dieselben so groß sein sollen, als die bisher erhaltenen alten Schachfiguren.

Unsere Figur stellt den König (?) dar und giebt dadurch ziemlich feste Anhaltspunkte zur Bestimmung. Der König mit Scepter und Krone sitzt auf einem antiken Throne und an jeder Seite bedient ihn eine knieende Figur.

Der niedrige, breite Thron ist ganz im ausgebildeten, feinen, romanischen Baustyle gehalten. Die Rückwand, welche sehr sauber geschnitten ist, bildet ein Quadrat von 2" und ist mit sehr schönen, durchbrochenen romanischen Ranken= und Blattornamenten verziert. Die Lehnen stellen Pforten im romanischen oder Rundbogenstyle dar und sind oben mit romanischem Laubwerk gekrönt.

Der König sitzt auf dem Throne. Er ist mit einem faltigen, bis auf die Füße reichenden Untergewande und mit einem weiten Mantel bekleidet, der unter den Armen und über den Knieen zusammengenommen ist. Vom Haupte hängt auf Schultern und Rücken hinab ein Schleier in fein gruppirten Falten. Auf dem Haupte trägt er eine Lilienkrone, welche einen Reif mit vier niedrigen Lilien darstellt. In der rechten Hand trägt er ein Lilienscepter, welches verhältnißmäßig sehr groß ist; der Stab ist kurz und dick, die Lilie auf dem Stabe sehr groß. In der linken Hand hält er einen runden Becher. Einen Bart hat das lange Gesicht der Figur mit den starken Gesichtszügen nicht; jedoch ist die untere Kinnlade etwas rauh gehalten, so daß man aus der Ferne ein männliches Gesicht zu sehen glauben kann.

Zu den Seiten knieen mit einem Beine zwei Knabengestalten 1 ), ein Schenke und ein Spielmann, mit unbedecktem Kopfe, mit lockigem Haar und mit einem kurzen, bis an die Kniee reichenden, faltigen, gegürteten Gewande bekleidet, welches einer römischen Tunica gleicht. Die Figur zu des Königs rechter Hand, ein Schenke, hält den Deckel zu dem runden Becher, oder einen leeren Becher, welcher auf die Seite gelegt dem Könige auf dem rechten Kniee liegt, also


1) Schon in dem Schachspiele Carls des Großen stehen zu den Seiten des Königs und der Königin zwei jugendliche Gestalten (vgl. Maßmann Taf. IX.)
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nicht einen credenzten Becher darstellen kann. Beide Attribute, die Becher, sind gleich gestaltet und das in der linken Hand des Königs kann nicht einen Reichsapfel darstellen 1 ). Die Figur zur Linken, der Spielmann, spielt auf zwei Pfeifen, wie Dudelsackpfeifen oder Clarinete gestaltet.

Die Anordnung ist reich, die Zeichnung rein, die Ausführung fein und sauber. Das Ganze weiset unverkennbar auf die Zeit des ausgebildeten romanischen Baustyls hin. Ich nehme keinen Anstand, diese Figur in die erste Hälfte des zwölften Jahrhunderts zu setzen; darauf weiset auch in Vergleichung der Münzen jener Zeit die Gestalt der Krone und des Scepters hin. Ein in Siegeln und Münzen erfahrener Freund rief beim Anblick der Figur unwillkürlich aus: "Das ist ja Lothar von Sachsen" (1125-1137). Vielleicht ist die Figur ein Jahrhundert älter; die allerjüngste Zeit aber, aus welcher die Figur stammen kann, ist die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts, die Zeit des Kaisers Friedrich I Barbarossa und die Zeit des Sachsenherzogs Heinrich des Löwen. In Beihalt anderer Kunstwerke scheint diese Figur aus den altsächsischen Ländern zu stammen; es ist nicht unwahrscheinlich, daß sie unter Lothar von Sachsen geschnitten und durch Heinrich den Löwen nach Meklenburg gekommen ist.

An Größe, Form und Material gleicht die Figur ganz den übrigen bekannten Schachfiguren. Ich beziehe mich im Allgemeinen auf die gelehrte "Geschichte des mittelalterlichen, vorzugsweise des deutschen Schachspiels, von H. F. Maßmann, Quedlinburg und Leipzig, 1839", welche sich freilich mehr mit der Literatur, als mit den bildlichen Darstellungen beschäftigt, jedoch an Abbildungen und Nachweisungen doch das Nothwendigste giebt; auf das Alter der vermiedenen alten Schachfiguren geht er jedoch nicht ein.

Die ältesten Schachfiguren sind wohl die, welche der Kaiser Carl der Große vom Kalifen Harun al Raschid geschenkt erhalten haben soll und die noch jetzt im Museum zu Paris aufbewahrt werden (vgl. Maßmann S. 24 u. Taf. IX). Die Figuren scheinen nach den Abbildungen wirklich der Zeit Carls des Großen anzugehören; die Architektur ist altromanisch, die Darstellung der Figuren ist zum Theil noch ganz


1) Nach alten deutschen Beschreibungen sfoll (nach Maßmann S. 119):

der künec sizzen in sînem palas; ein krône sal er haben ûf sînem houbet, in der tenkenen hant sal er haben ein guldinen apfel, in der gerechten hant sal er haben ein zepter".

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römisch. An einen orientalischen Ursprung der Figuren wird aber wohl nicht zu denken sein. Diese Schachfiguren haben einen ganz andern, viel strengern Charakter, als unsere Figur.

Bekannter sind die nordischen Schachfiguren, von denen einige Figuren im "Leitfaden zur Nordischen Alterthumskunde, Kopenhagen, 1837", S. 67 flgd., und in andern ähnlichen dänischen Werken abgebildet sind. In Kopenhagen werden einige Spiele und einzelne Figuren aufbewahrt. Nach den Ornamenten gehören diese Figuren der romanischen Periode an, sind aber alle plump im Styl, und viel plumper, roher, unnatürlicher und einfacher, als unsere Figur, und tragen ganz den Charakter anderer skandinavischer Kunstwerke jener Zeit.

Völlig identisch, selbst in Kleinigkeiten übereinstimmend mit den nordischen Schachfiguren sind die 67 Schachfiguren, welche von einem nordischen Handelsschiffe an der schottischen Insel Lewis gestrandet sein sollen und hier 1832 gefunden wurden (vgl. Maßmann S. 25, 26 und 221 und Taf. I bis VIII). Die Abbildungen bei Maßmann und die im Leitfaden zur Nordischen Alterthumskunde stimmen merkwürdiger Weise bis auf das kleinste überein, so daß die auf Lewis gestrandeten Figuren ohne Zweifel skandinavischen Ursprungs sind.

Diese nordischen Schachfiguren mögen aus derselben Zeit stammen, aus welcher unsere Figur stammt. Das Schachspiel soll im 11. oder 13. Jahrh. in England eingeführt worden sein.

Eine ähnliche Schachfigur besitzt der Herr Kaufmann Dumrath in Rostock. Diese Figur, aus Bein geschnitzt, hat theils mit unserer Figur, theils mit den nordischen Figuren viel Aehnlichkeit. Sie ist etwas größer, als unsere Figur und stellt einen Bischof dar, welcher auf einem Stuhle sitzt, die rechte Hand zum Segnen erhebt und in der linken Hand einen Bischofsstab hält; das Haupt ist von einer niedrigen Bischofsmütze bedeckt und die Füße und das Untergewand sind sichtbar. Zu seinen Seiten knieen zwei Knabengestalten, von denen der zur Rechten ein aufgeschlagenes Buch, der zur Linken einen Stock hält und den Kopf auf die linke Hand stützt. Die Hinterwand und die Seitenwände des Thrones sind mit romanischen Ranken verziert, welche in den Verschlingungen und den Enden ganz den Verzierungen auf dem Throne unserer Figur gleich sind. Dem Style und der Anordnung nach hat die rostocker Figur viel Aehnlichkeit mit unserer Figur, obwohl sie lange nicht so sauber und regelmäßig geschnitzt ist, als diese. Jedoch ist sie auch nicht so plump, wie die nordischen Figuren. Die Verzierungen des Thrones, die beiden Knabengestalten, die Falten der Gewänder reden viel mehr für eine Aehnlich=

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keit mit unserer Figur, als mit den nordischen Figuren. Ich möchte daher auch die rostocker Figur für eine deutsche halten, um so mehr, da sie zunächst aus Lübeck stammt.

Im Museum zu Berlin 1 ) werden auch mehrere alte Schachfiguren aus Bein aufbewahrt. Zu unserer Figur stimmen an Zeit, Styl und Größe namentlich zwei Bischofsfiguren (jetzt: Läufer), welche freilich im Ornament der Stühle viel einfacher gehalten sind, als unser Thron, aber eine sehr geschmackvolle und verständige Darstellung des Ganzen zeigen; sie stammen dem Anscheine nach mit unserer Figur aus derselben Zeit. Aelter sind ohne Zweifel zwei größere Figuren, eine Königin, auf einem weiten, großen, mit romanischen Ornamenten bedeckten Throne sitzend, und ein König, mit dem aufgerichteten Schwerte in der rechten und einen Falken auf der linken Faust, hinten von 13 bewaffneten, stehenden Männern umgeben, welche große, spitze Schilde tragen. Jünger sind dagegen wohl zwei Figuren, welche einen Ritter zu Roß (jetzt: Springer) darstellen. Die eine dieser Figuren, einen Ritter mit einem Helme mit spitzem Visiere darstellend, umgeben von 10 Bogenschützen, ist ungefähr von der Größe der übrigen bekannten Figuren, 4" hoch. Die andere Figur, einen Ritter, mit offenem Helme, mit Schild und Schwert, darstellend, von 19 Bogenschützen umgeben, ist viel größer, 6" hoch. Diese Figuren scheinen dem 14. oder 15. Jahrh. anzugehören.

Die Figuren im Antiquarium zu Regensburg (bei Maßmann Taf. X) scheinen ebenfalls dem 15. Jahrhundert anzugehören.

Auch alle diese Figuren scheinen von deutscher Arbeit zu sein, da sie im Styl mit den nordischen Figuren nichts gemein haben.

Man könnte wohl glauben, daß unsere Figur eine Königin darstellen sollte. Dafür könnte der Schleier reden und die kaum bemerkbare Andeutung eines gescheitelten Haares in den Schläfen. Dagegen redet aber nicht allein die ganze strenge Haltung der Figur, in der nichts Weibliches liegt, der Charakter der starken Züge des Gesichts, namentlich der Nase und des Kinnes, die Krone und der Scepter, der Becher und der Spielmann. Die ganze Darstellung erscheint mir so wenig weiblich und mittelalterlich zart, daß ich mich nur durch sehr triftige Gegenbeweise dazu entschließen kann, die Figur für eine Königin anzunehmen.


1) Der Herr Geheimerath und General=Director Dr. von Olfers zu Berlin hat die große Freundlichkeit gehabt, den schweriner Sammlungen vortreffliche Gypsabgüsse von den berliner Figuren mitzutheilen.
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Eine höchst merkwürdige Aehnlichkeit mit unserer Figur giebt das Bild des Königs Wenzel von Böhmen aus der Handschrift der Manesseschen Liedersammlung (um das J. 1300) in v. d. Hagen's Bildersaal altdeutscher Dichter, Berlin, 1856, Taf. III, mit Erläuterung S. 18 und 101 flgd. Der König Wenzel II. von Böhmen (1270-1305) sitzt auf einem Throne (ohne Lehne), mit der Lilienkrone auf dem Haupte und dem Lilienscepter in der rechten Hand, umgeben von seinem Hofstaat in 4 Personen, von denen 3 hier nicht weiter in Betracht kommen. Zu seiner Linken steht eine Figur, welche mit beiden Händen einen umgekehrten Becher hält, den der König mit der linken Hand anfaßt. Diesen Becher deutet v. d. Hagen S. 18 und 103 also, daß er das damalige Reichsschenkenamt Böhmens bezeichne. Zu den Füßen des Königs knieen außerdem noch zwei Knabengestalten, Spielleute, von denen der zur Rechten eine Pfeife, wie ein Clarinet, der andere eine Fidel hält. - Der Mitteltheil dieser Darstellung gleicht fast ganz der Darstellung unserer Schachfigur, und es geht hieraus hervor, daß Darstellungen dieser Art zu jener Zeit Sitte waren. Die Bilder der Manesseschen Sammlung (um 1300) sind aber offenbar jünger, als unsere Schachfigur, was aus dem ganzen Style und allen Einzelnheiten deutlich ersichtlich ist, wenn auch das Bild manche Ueberlieferung aus älterer Zeit haben mag. Das Bild des Kaisers Heinrich VI. von Hohenstaufen, mit Lilien=Scepter und Krone, bei v. d. Hagen Taf. I, ist dem Bilde des Königs Wenzel ähnlich und ebenfalls jünger, als unsere Schachfigur.

Aus dieser Darstellung ergiebt sich, daß wenn auch einige Figuren des "Schachspiels Carls des Großen" und des berliner Museums einen höhern Werth haben und vielleicht schöner sein mögen, als unsere Figur, es doch vielleicht außer Zweifel ist, daß unsere Figur schöner ist, als die meisten übrigen bekannten Figuren, und, im ausgebildeten deutschen Style des Mittelalters gehalten, sicher eine deutsche Figur ist, welche durchweg die größte Feinheit zeigt und allen alten deutschen Elfenbeinschnitzereien an die Seite gestellt werden kann.

G. C. F. Lisch.     

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Spange von Rostock.

In Rostock ward beim Fundamentgraben eine kreisrunde Spange von Messing, 1 1/4" im Durchmesser, gefunden und an

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das Universitäts=Museum gegeben, welche auf einer Seite zwei Male mit denselben Buchstaben verziert ist:

ACN (? oder h?) LVNC

Der dritte Buchstabe ist ein N , könnte aber auch allenfalls für ein sehr verkürztes h oder für ein D angesehen werden. Die beiden letzten Buchstaben fehlen in der einen Reihe. Die Bedeutung ist mir nicht klar. In der großherzogl. Sammlung zu Schwerin befindet sich eine ähnliche, etwas größere Spange, mit der klaren Inschrift AVE MARIA ; vgl. Friderico-Francisceum Tab. XXXII, Eig. 4, und Erläut. S. 155.

G. C. F. Lisch.     

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Steinerne Knopfform von Drevskirchen.

Es werden häufig kleine Sand= oder Thonsteinplatten gefunden, in welche Formen zu bleiernen Knöpfen eingegraben sind. Die Zeit dieser Knopfformen ist sehr unbestimmt. Der Herr Koch auf Dreveskirchen hat nun eine Platte gefunden und geschenkt, welche einen festern Anhaltspunkt giebt. Auf der einen Seite sind 4 Formen eingegraben, welche scharf und geschmackvoll und vielleicht im Mittelalter oder im 16. Jahrhundert verfertigt sind; 2 Knöpfe zeigen Rosetten, 1 einen bärtigen Kopf. An der andern Seite sind 4 Formen eingegraben, welche nur eine leichtfertige, niedere Arbeit zeigen. Auf den Rand der Platte ist eingegraben:

DETLOF HINRICH KROGER ANNO 1743

Die eine neuere Knopfform zeigt auch die Buchstaben D. H. K., also den Namen des letzten Besitzers dieses Steines.

G. C. F. Lisch.     

Eiserne Messer.

Drei große eiserne Messer wurden im J. 1856 bei der Rectificirung der Mildenitz zwischen dem abgelassenen Serrahn= und dem Goldberger See im Torfgrunde, ungefähr 2' tief unter der Sohle des alten Flußbettes, gefunden und von dem Herrn Ingenieur K. Beyer dem Vereine geschenkt.

Ein Schleifstein

aus Sandstein, vielseitig, gefunden zu Friedrichshöhe bei Rostock, ward geschenkt von dem Herrn Ritter auf Friedrichshöhe.

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Ein Mauerziegelrelief,

nach Kachelart geformt, mit einem Silenkopfe, im Frühling 1856 bei dem alten Schlosse, jetzt Criminalgebäude zu Bützow bei Legung eines Dammes 2 Fuß tief gefunden, schenkte Herr Friedrich Seidel zu Bützow.

Töpferarbeiten.

Der Herr Dr. Crull zu Wismar schenkte dem Vereine drei interessante, zu Wismar gefundene Fragmente von Töpferarbeiten aus gebranntem Thon aus dem 16. Jahrhundert:

einen kindlichen Doppelkopf, hohl, aus zwei Abdrücken aus derselben Form zusammengesetzt, ohne Glasur;

eine Eva, 9" hoch, grün glasurt, von einem Ofen;

ein Bruchstück eines fein gearbeiteten, weiß und blau glasurten Kruges, mit der Jahreszahl 159 ?

Glasmalereien.

Der Herr Hofglaser Beckmann zu Doberan schenkte dem Vereine zwei in schwarz gemalte Fensterscheiben, welche derselbe in einem Bauerhause gefunden und erworben:

eine viereckige Fensterscheibe mit einem Wappen und der Unterschrift:

L C. HASSE.
1726.

und eine kleine rautenförmige Fensterscheibe mit Namen und Jahreszahl:

ANNA. LABVNS.
1646.

Glasmalereien.

Der Herr Pächter Haupt zu Tressow schenkte dem Vereine folgende Glasmalereien aus dem 17. und 18. Jahrhundert:

1 Glasgemälde mit den Wappen des Adam Schotte und der Anna Wackerbarts, von einem Glaser in Wismar gekauft;

1 Glasgemälde mit dem Wappen des Adam Schepel;

1 Glasgemälde mit dem Wappen des Zacharias Hartwig 1713 und

1 Glasgemälde in gleichem Styl mit dem Wappen des Asmus Suhr,

beide aus einem Bürgerhause in Rehna;

1 Glasgemälde, einen Mann mit Frau und Kind darstellend, aus einem Bauerhause in Boienhagen;

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1 Glasgemälde mit einem Hochzeitswagen und der Unterschrift: Chrisan Warman, schon undeutlich, aus einem Bauerhause in Warnkenhagen bei Klütz.

Ein geschnitztes Medaillon

aus Perlemutter, 2 1/2" im Durchmesser, mit dem Brustbilde eines Ritters oder eines asiatischen Kriegers, gefunden zu Friedrichshöhe bei Rostock, ward geschenkt von dem Herrn Ritter auf Friedrichshöhe.

Ein Bild aus gespaltenem Stroh.

Vom J. 1719, die Kreuzigung darstellend, aus dem Besitze der Maria Francisca Therese von Kurzrock, ward geschenkt von dem Herrn Senator Demmler zu Rehna.


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II. Zur Baukunde

des Mittelalters.


1. Weltliche Bauwerke.


Der Burgwall bei Franzensberg
bei Neu=Kalen.

Auf der Hälfte des Weges zwischen Neu=Kalen und Pisede, in der franzensberger Forst, nahe an der Feldmark Gülitz, ungefähr 100 Ruthen rechts von der Chaussee von Neu=Kalen nach Pisede, liegt ein Burgwall, "Schloßberg" genannt, von bedeutendem Umfange, 420 []Ruthen groß. Obgleich die ganze Gegend sehr hoch gelegen ist und der Burgwall auf der Höhe steht, so liegt er doch mitten in einem Sumpfe. An der Nordseite liegt ein See, der "Schwarze See" genannt, welcher früher wohl den Burgwall unmittelbar bespült hat, jetzt aber von diesem durch einen Moorrand getrennt ist. Das Plateau bildet ungefähr ein längliches Viereck und ist am Rande von einem Erdwall umgeben. Um den Burgwall ist ein Wallgraben, 24' breit und 4-6' tief. Außerhalb läuft am Wallgraben ein äußerer Wall von 3-4' Höhe umher. Gegen Osten ist die einzige Auffahrt, vor welcher ein Raum festen Bodens, die Vorburg, im Moore liegt. Zu beiden Seiten dieser Auffahrt stehen Erhöhungen aus Lehmerde, welche offenbar dorthin geschafft sind. In diesen Erhöhungen befanden sich mehrere große Steine, welche zum Chausseebau ausgegraben sind. Außerdem wurden nur noch ziemlich große Holzkohlen gefunden. An der nordwestlichen Ecke, gegen den Schwarzen See hin, ist eine zweite Erhöhung (Thurmfundament?) von 6-8' hoch, durch welche der Burgwall hier eine Ausbiegung von der graden Linie er=

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halten hat. Im Burghofe, namentlich auf dem innern Walle und am Burggraben liegen große Steine umher, von denen mehrere zum Chausseebau genommen sind. Die ganze Fläche ist mit schönen, hundertjährigen Eichen besetzt.

Wir verdanken die Entdeckung und die Beschreibung dieses Burgwalles dem Herrn Burgemeister Mau zu Neu=Kalen, welcher während des Chausseebaues zu wiederholten Malen bei dem Steinbrechen gegenwärtig gewesen ist, aber bis jetzt noch nichts weiter hat entdecken können.

Aus welcher Zeit dieser Burgwall stammt, ob aus der Wendenzeit, ob aus der deutschen Ritterzeit, läßt sich bis jetzt nicht bestimmt ermitteln. Ich möchte aber glauben, daß er aus dem deutschen Mittelalter stammt, da er mit Wällen und Graben umgeben ist und sich viele große Granitblöcke (von den Fundamenten) auf demselben finden, was sich alles bei wendischen Burgwällen nicht zu finden pflegt. Es ist möglich, daß dieser Burgwall die Burgstätte der Linie von Moltke ist, welche im Anfange des 14. Jahrhunderts auf dem ganz nahen Gute Schlakendorf saß, zu welchem die jetzige franzensberger Forst damals ohne Zweifel gehörte, wenn auch zu bedenken ist, daß Gülitz näher liegt.

Der Herr Burgemeister Mau wird darnach trachten, durch Nachgrabungen über das Alter des Burgwalles Sicher heit zu gewinnen.

G. C. F. Lisch.     

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2. Kirchliche Bauwerke.


Die Kirche zu Wittenburg.

ist zwar in den Jahrb. VI, 1841, S. 80 flgd. von Ritter beschrieben, jedoch nicht mit Entschiedenheit in die Kunstgeschichte Meklenburgs eingereiht und fest bestimmt, wie denn vor 15 Jahren eine sichere kunstgeschichtliche Anschauung noch sehr wenig verbreitet war. Die Kirche ist aber für die Kunstgeschichte Meklenburgs von so großer Bedeutung, daß ich mich veranlaßt fühle, die Ergebnisse einer kurzen Untersuchung hier niederzulegen.

Die Kirche besteht aus einem Chor und einem Schiffe, und hat kein besonderes Thurmgebäude, auch nie eins gehabt. Der Chor ist oblong gestaltet, mit rechtwinklig angesetzter, grader Altarwand, und zwei Gewölbe lang, ohne Nebenbauten. Das Schiff ist drei Gewölbe lang und hat ein Mittelschiff und zwei Seitenschiffe.

Die Kirche ist, nach dem Aeußern zu urtheilen, in Einem Gusse aus Ziegeln fertig geworden. Die Außenflächen der Ringmauern von Chor und Schiff sind ganz gleichmäßig gebauet, einfach, ohne Granitsockel und Strebepfeiler. An den Ecken von Chor und Schiff laufen Lisenen empor, welche einen Rundbogenfries tragen, der gleichmäßig rund um die ganze Kirche läuft. Auch der Ostgiebel des Schiffes ist an den Rändern mit einem stehenden Rundbogenfriese und mit Nischen verziert. Der Westgiebel des Schiffes und der Ostgiebel des Chores stammen dagegen aus jüngern Zeiten und sind schlecht, wie das aus Brettern angefertigte, entstellende junge Gesimse unter dem Dache.

Die Kirche hat durch Umbauten und Brand, zuletzt im J. 1657, viel gelitten. Daher sind die meisten Fenster auf die mannigfaltigste Weise entstellt. Erhalten sind nur noch die 3 Fenster in der Altarwand und die beiden Fensterpaare in den beiden Seitenwänden des westlichen Gewölbes des Chors. Diese Fenster sind im Uebergangsstyle gebauet, sehr schmal, mit glatter Laibung schräge eingehend und leise gespitzt. Alle übrigen Fenster sind in ältern und jüngern Zeiten auf die verschiedenartigste Weise vergrößert, erweitert und verziert, so daß sich gar kein System darin erkennen läßt.

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Im Innern hat der 48' lange und 32' breite Chor, außer den Fenstern, nichts Merkwürdiges mehr. Er ist mit zwei Sterngewölben aus jüngern Zeiten bedeckt.

Das Schiff dagegen ist sehr merkwürdig. Es ist drei Gewölbe, nach Ritter 96 Fuß, lang und hat ein breites Mittelschiff von 32 Fuß Breite und zwei schmale Seitenschiffe von 16 Fuß Breite. Alle drei Schiffe haben jedoch gleiche Höhe, nach Ritter von einigen 40 Fuß; die Kirche ist also eine sehr regelmäßig angelegte, sogenannte "Hallenkirche". Die Gewölbe ruhen auf "Säulenbündeln" oder auf Pfeilern, an welche an jeder Seite eine Halbsäule vorgelegt ist. Diese Halbsäulen haben hohe, etwas unfertige Würfelkapitäler aus Ziegeln. Zwischen den Halbsäulen liegen drei Dienste, welche die Gewölberippen und die die Gewölbe an den Gurtbogen begleitenden Wulste tragen. Die auf den Würfelkapitälern ruhenden Gurtbogen zwischen dem Mittelschiffe und den Seitenschiffen, so wie in der Mitte des Schiffes sind im reinen Rundbogen construirt. Dagegen sind der Gurtbogen zwischen Chor und Schiff und der westliche Gurtbogen des Mittelschiffes im Spitzbogen construirt, also jünger. Alle Gurtbogen der schmalen Seitenschiffe sind ebenfalls spitzbogig. Alle Gewölbe des Schiffes haben einfach gegliederte Gewölberippen, die des Mittelschiffes dünnere, die der Seitenschiffe stärkere. - Unter dem Westgiebel steht eine große, mit Wülsten aus verschiedenfarbigen Ziegeln construirte, vielfach verzierte Hauptpforte, welche jedoch schon etwas baufällig ist. Es hat also an der Westseite der Kirche kein Thurmgebäude gestanden. Dagegen sind, nach Ritter, "die Gurtbogen am westlichen Gewölbe des Mittelschiffes bedeutend breiter, weil aller Wahrscheinlichkeit nach über diesem Gewölbe der fühere Thurm der Kirche stand". Der jetzige Westgiebel ist sehr breit und schmucklos. - In der Südwand der Kirche ist wahrscheinlich auch noch eine Pforte gewesen. Diese ist aber dadurch vernichtet, daß schon im Mittelalter an dieser Seite ein Queerschiff im Spitzbogenstyl an die Kirche angebauet ist.

Dies sind die Hauptkennzeichen des merkwürdigen Baus. Wenn man auch von den jüngern Veränderungen und Entstellungen absieht, so deuten doch die Lisenen und der Rundbogenfries, die Säulenbündel mit den Würfelkapitälern und die runden Gurtbogen auf den romanischen Baustyl, - die gespitzten Fenster, die grade Altarwand, die spitzbogige Hauptpforte, die Gewölberippen, vielleicht auch die gespitzten Gurtbogen der Seitenschiffe, wenn sie alt sein sollten, auf den

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Uebergangsstyl. Man muß daher die Kirche in die allerfrüheste Zeit und den Anfang des Uebergangsstyls setzen; wahrscheinlich ist sie eines der ersten, vielleicht das erste Werk des Uebergangsstyls in Meklenburg.

Die Kirche zu Wittenburg stammt ohne Zweifel aus der Zeit der Gründung der Stadt. Die Stadt Wittenburg ist aber alt, wenn die Stadt auch keine sehr alte Urkunden mehr besitzt. Es läßt sich jedoch das Alter der Stadt aus mehrern Andeutungen annähernd bestimmen. Das Land Wittenburg lag im Bisthume Ratzeburg und gehörte zuerst eine Zeit lang den Grafen von Ratzeburg; seit dem J. 1226 gehörte es aber den Grafen von Schwerin (vgl. Arndt Ratzeburg. Zehntenregister S. 5), welche es schon im Anfange des 13. Jahrh. eine kurze Zeit besessen hatten. Die Stadt Wittenburg, welche späterhin ein Hauptsitz einer Linie der Grafen von Schwerin ward, wird also schon in sehr frühen Zeiten gegründet sein. Die Stadt Wittenburg wird auch schon sehr früh genannt. Als der Kaiser Friedrich II. im Junii 1226 der Stadt Lübeck die Reichsfreiheit schenkte, verlieh er derselben auch den freien Verkehr mit Hamburg, Ratzeburg, Wittenburg, Schwerin und dem ganzen Lande Borwins und seines Sohnes (vgl. Lübecker Urkundenbuch I, S. 47); es geht hieraus unzweifelhaft hervor, daß schon damals Wittenburg eine ansehnliche und ausgebildete Stadt war, wie noch heute die Reste der Burg, der Mauern, Thore und Thürme für eine ganz achtungswerthe Ausbildung in alter Zeit reden. In dem Ratzeburger Zehntenregister, ungefähr vom J. 1230, wird die Stadt Wittenburg ("ciuitas Wittenburg") ausdrücklich genannt.

Man wird daher kein Bedenken tragen dürfen, die Kirche zu Wittenburg in den Anfang des 13. Jahrhunderts, oder gar noch in das Ende des 12. Jahrh. zu stellen, und man kann das Gründungsjahr vielleicht am sichersten in das Jahr 1200 setzen. Man braucht sich nicht zu scheuen, die Erbauung der Kirche bald nach der Vollendung des alten Theils der allerdings ältern Kirche zu Gadebusch zu setzen. Die Kirche zu Wittenburg hat mit der nahen Kirche zu Gadebusch eine auffallende Aehnlichkeit, wenn auch die alte Kirche zu Gadebusch eine ganz und rein romanische Kirche ist. Beide Kirchen sind "Hallenkirchen" mit drei gleich hohen Schiffen, beide haben Säulenbündel mit Würfelkapitälern und halbkreisförmige Gurtbogen, beide haben kein Thurmgebäude, sondern einen sehr breiten, schmucklosen Westgiebel, der an beiden Kirchen auffallend ähnlich ist. Es ist wahrscheinlich, daß beide

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Kirchen von demselben Baumeister oder derselben ratzeburger Bauschule gebauet wurden, während die Kirchen der "Länder Borwins" ohne Zweifel Baumeister aus andern Gegenden hatten. - Die Kirche zu Wittenburg ist jedenfalls ein gutes Theil jünger, als die Kirche zu Gadebusch, dagegen etwas älter als die sehr ähnlichen Kirchen zu Büchen und Plau, mit den wechselnden Säulen= und Pfeilerbündeln, und als die Marienkirche zu Parchim, welche alle wohl bald nach dem J. 1218 erbauet sind.

Außer dem sehr schön gegossenen bronzenen Taufkessel vom J. 1342, dessen Inschrift von Ritter a. a. O. S. 83 ganz richtig gelesen ist, hat die Kirche kein alterthümliches Geräth mehr.

Zu bemerken ist, daß die Kirche zu Wittenburg ganz dicht vor der Burg liegt, eine Lage, wie sie auch die Kirche zu Hagenow zu haben scheint; auch die Kirche zu Gadebusch liegt nahe vor der Burg. Von der alten wittenburger Burg, welche auf einem in einem Wiesenplane liegenden heidnischen Burgwalle stand, ist nur noch der untere Theil des alten Thorthurmes übrig. Bis gegen den Burgwall hin reicht die alte Stadtmauer, welche noch mehrere interessante Mauerthürme einschließt, von denen einige sehr hübsch und beachtenswerth sind.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Stück

bei Schwerin, welche gegenwärtig einer Restauration unterliegt, ist bei dieser Gelegenheit genauer zur Untersuchung gekommen und verdient in mancher Hinsicht eine genauere Beschreibung, wenn auch schon in Jahrb. VI, S. 86, einige Andeutungen gegeben sind.

Die Kirche besteht aus einem viereckigen Chor, einem oblongen Schiffe und einem viereckigen Thurmgebäude.

Der Chor ist viereckig, mit grader Altarwand, von einem Kreuzgewölbe bedeckt. Er hat im Aeußern eine gegliederte, theilweise mit glasurten Ziegeln verzierte Basis, Ecklisenen und einen einfachen Fries von einer Schicht übereck gelegter Ziegel gebildet. Die Altarwand hat ein Fenster, welches durch zwei ungewöhnlich starke Pfeiler in drei Theile geschieden ist,

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oder vielmehr sind es drei gekuppelte Fenster. Aehnlich ist das Fenster in jeder Seitenwand durch einen starken Pfeiler in zwei Theile geschieden. Diese Construction ist sehr derbe und selten. Die schmalen Fensteröffnungen sind im Uebergangsstyle construirt. Die Pforte in der Südwand ist spitzbogig und mit glasurten Steinen verziert; der Triumphbogen zwischen Chor und Schiff ist ebenfalls spitzbogig. Der Bau des Chores fällt daher in die letzte Zeit des Uebergangsstyl s. Der Bau, aus sehr großen Ziegeln, ist dauerhaft.

Das Schiff, ein Oblongum, ist im Spitzbogenstyle, ungefähr im Anfange des 15. Jahrh., ziemlich roh erbauet. Die nicht breiten Fenster sind durch einen graden Pfeiler, der in die Spitze der Wölbung der Fensternische reicht, auf nicht schöne Weise in zwei Theile getheilt, deren jeder von einem Spitzbogen gewölbt ist. Beim Ausräumen fand sich das Schiff in den Fundamenten so baufällig, daß ein Neubau der Seitenwände beschlossen werden mußte, wie denn überhaupt sehr viele Bauten des 15. Jahrhunderts sehr leicht und leichtfertig fundamentirt sind.

Für diesen zweifachen Bau zeugen auch im Chor die doppelten, geputzten, runden Schilder an den Wänden des Chors zur Aufnahme der bischöflichen Weihkreuze; es stehen nämlich im Chore immer ein größeres und ein kleineres Schild unter einander, wahrscheinlich weil die Kirche zwei Male geweihet ist.

Die innern Wände der ganzen Kirche haben früher im Rohbau gestanden. Alle Laibungen haben aber einen festen, grauweißen Kalkputz. Man sieht dies noch sehr deutlich an dem Scheidebogen zwischen Chor und Schiff. Die senkrechte Wand steht, nachdem die junge weiße Kalktünche entfernt war, im Rohbau, die Bogenlaibung ist grau geputzt; an der Stelle aber, wo die senkrechte Wand und der Bogen zusammenstoßen, das Mauerwerk also wohl nicht rein und sauber war, ist durch Bemalung mit rother Farbe nachgeholfen, um den Rohbau der Wand bis scharf an den Bogen dem Auge darzustellen. Auf den Chorwänden finden sich auch Spuren von einer Art Malerei, indem hin und wieder hellere senkrechte Linien auf den Rohbau auf getragen sind, wahrscheinlich um gewisse Felder abzugrenzen.

Der Altar ist ein geschnitzter und bemalter, einfacher Flügelaltar von mittelmäßigem Kunstwerth, jedoch nicht schlecht, und ziemlich gut erhalten. Die Rückwände der Flügel haben die alte Malerei verloren und sind in jüngern Zeiten überstrichen. Die geschnitzten Figuren der Vorderseite haben einen

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rein biblischen Inhalt. Mitteltafel und Flügel sind queer getheilt; die Mitteltafel ist der Länge nach wieder in 3 Abtheilungen getheilt. Die Mitteltafel enthält in der Mitte oben die Kreuzigung Christi und in den 4 Abtheilungen zu den Seiten: das Gebet Christi am Oelberge, die Geißelung, die Dornenkrönung und die Kreuztragung Christi. In der Mitte unten steht eine sehr gut geschnitzte Figur des H. Georg zu Roß, wie er den Lindwurm tödtet, und daneben eine Figur Christi aus einer Dornenkrönung. Beide Figuren passen nicht zusammen und zu dem Altare und sind ohne Zweifel später hineingesetzt. Der H. Georg scheint einer der besondern Schutzheiligen der Kirche gewesen zu sein, da er auch in den Glasmalereien erscheint. Die Flügel enthalten in jeder Abtheilung 3 Apostel.

Aufteilung

Die Predelle ist jung. Auf den Altar ist in jüngern Zeiten ein ungethümlicher Aufsatz mit einem nicht mehr zu erkennenden Gemälde aufgesetzt.

Einen besonderen Werth haben die noch erhaltenen 9 Glasmalereien, welche zu den besten ihrer Art im Lande gehören und in einer kleinen Dorfkirche schwerlich so gut im Lande gefunden werden dürften. - In dem Bogen über der südlichen Eingangspforte des Schiffes steht ein großer Christuskopf, ungefähr in halber Lebensgröße, nach dem Muster des sogenannten Urbildes auf dem Schweißtuche der Veronika, von kunsthistorischem Werthe. Hinter dem Altare ist eine Tafel mit dem stehenden Bilde des H. Georg von sehr guter Arbeit und eine Kreuzigung. Die übrigen Malereien befinden sich in den nördlichen Fenstern des Schiffes. In dem mittlern Fenster ist eine Tafel mit einer Kreuzigung; darüber steht eine Tafel mit zwei Heiligen: einem Bischofe mit Stab und Buch (der H. Nikolaus?), und einem Heiligen, welcher ein Crucifix in der einen Hand und ein Buch im andern Arme hält. In dem östlichen Fenster daneben steht eine Tafel mit den zwei Nothhelferinnen: der H. Katharina

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mit Schwert und Rad und der H. Barbara mit einem Deckelkelche in der Hand. Diese Glasmalereien sind alle sehr gut und stammen aus dem 15. Jahrb., vielleicht aus verschiedenen Zeiten; der Christuskopf und der H. Georg scheinen älter zu sein, da sie in kräftigern Farben gehalten sind; die übrigen Gemälde sind gleichzeitig.

Neben dem Altare liegt ein großer Leichenstein, mit dem Reliefbilde einer liegenden, betenden Frau, der Anna Hahn, Gemahlin des Jürgen Raven auf Stück und Steinfeld († 1603), welche am 21. Jan. 1573 starb. Die Inschrift in zwei Zeilen lautet:

DE. EDLE. VND. VE │ LE. DVGETSAME. AN │ NA. HANEN. JVRG │ EN. RAVEN. ELICHE. HU │ SFRVWE. IS. CESTORVEN. │ ANNO. 1573. │ DĒ. 21. JANVARII. DE. GOT. GNAD.

Dann folgen Bibelsprüche. In den 4 Ecken stehen die Wappen der Ahnen:

(Hahn.) (v. Plessen)
Bild
der
Anna
Hahn.
(v. Penz. (Sperling.)

Nach v. Gamm's Stammtafeln war Anna Hahn aus dem Hause Kuchelmiß. Sie ist als Gemahlin des Jürgen Raven aber nicht bekannt. Im J. 1564 wird eine Anna Hahn als noch nicht verheirathet genannt (vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn, II, S. 223); diese war aber eine Tochter des Wedege Hahn und hatte andere Ahnen. Eine andere Anna Hahn, eine Tochter Otto's auf Kuchelmiß, war jedoch an Matthias v. Passow auf Zehna verheirathet gewesen und vor 1582 gestorben. Die ganze Genealogie ist daher dunkel. Die Ahnen sind bisher erforscht nach folgender Darstellung, wobei zu bemerken ist, daß die daneben gestellten Ahnen des Jürgen Raven nach den v. Gammschen Stammtafeln aus denselben Familien stammen.

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Stammtafeln

In der Kirche fand sich eine sehr große, romanische Säulenbasis aus der Zeit des Rundbogenstyls, wohl noch aus der Zeit vor dem J. 1200; sie ist sehr niedrig und hat wohl als Basis eines Taufsteins gedient.

Beim Ausbrechen der sehr losen Fundamente eines Strebepfeilers an der Eingangspforte des Schiffes fand sich ein heidnischer, halbmuldenförmiger Mühlstein eingemauert, wie sich solche im Lande in sehr großer Anzahl finden. Vielleicht ist derselbe früher als Weihkessel benutzt gewesen.

Von den Glocken ist die zweite größere sehr alt. Sie hat eine Inschrift aus sehr großen, verzierten, mittelalterlichen Majuskel=Buchstaben, stammt also noch aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Leider hangen die Glocken zu hoch im Thurme, als daß sich ohne besondere Vorrichtungen die Inschrift sollte lesen lassen können. Es schien mir aber, als wenn ich an einer Stelle das Wort OSI A NN A lesen konnte.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Bernitt.

Eine Meile nördlich von Bützow liegt das durch seinen Obstbau und seinen Markt bekannte Dorf Bernitt, dessen Kirche ein würdiger alter Bau ist, verwandt den benachbarten Kirchen von Neuenkirchen, Satow u. s. w.

Das Material derselben besteht durchweg aus geschlagenem Granit, nur die Laibungen der Fenster und

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Pforten, die Gewölbe und Bogen im Innern, so wie die Giebel des Thurms sind in Ziegeln ausgeführt.

Der niedrige Chor bildet ein Rechteck. Er ist mit einem Gewölbe bedeckt, dessen diagonale und Scheidebogen=Rippen von unverzierten, schwachen, rechtwinklig=tutenförmigen Vorkragungen, die sehr tief angebracht sind, aufsteigen, und sammt den vier Rippen, welche die nebeneinanderliegenden Kappen trennen, von einem Kreise aufgenommen werden, welcher das Relief=Brustbild des H. Petrus enthält. Das Profil der Rippen ist durchaus rechteckig. In der Altarwand sind zwei niedrige, im Innern im Rundbogen geschlossene Fenster angebracht, und ebenso in der südlichen Wand; nördlich führt eine jetzt vermauerte Pforte in die "Garvekamer", wie hier die Sacristei noch heute gut deutsch genannt wird, eine zweite nach Süden. Der Triumphbogen ist ohne Gliederung und im Bogen des Uebergangsstyles gewölbt.

Das Schiff, welches breiter und höher als der Chor ist, zerfällt in zwei Rechtecke, die durch einen Bogen getrennt sind, der zwar nicht so weit vorspringt wie der Triumphbogen, aber viel breiter ist als dieser. Jedes Rechteck ist mit einem Gewölbe überspannt, dessen Rippen aber nicht in einem Kreise sich vereinigen, sondern einen einfachen kleinen Schlußstein haben; auch fehlen hier die Rippen, welche die nebeneinander liegenden Kappen trennen: es sind einfache Kreuzgewölbe. Jedem Gewölbe entspricht auf beiden Seiten ein Fenster, welches im Spitzbogen geschlossen und rechtwinklig durch die Mauer gebrochen ist. Auch an der Thurmwand sieht man das vermauerte Fenster des alten Westgiebels, welches aber mit einem Rundbogen geschlossen ist, während die die Pforten aufnehmenden Blenden sogar den gedrückten Bogen zeigen.

Die äußere Architektur anlangend, so hat der Chor weder ein Sockelsims, noch ein Dachsims, während ein Fries allerdings vorhanden ist, der aus Ziegeln gebildet gestürzte Treppengiebel mit Putzgrund dazwischen zeigt. Dieser Fries zieht sich auch quer über den östlichen Giebel hinüber, welcher eigenthümlich ornamentirt ist. Während nämlich dieser Fries die Basis des Giebeldreiecks bildet und ein Paar Deckschichten gleich weit mit ihm an den Schenkeln desselben vorspringen, zieht sich an diese sich schließend der gewöhnliche Rundbogenfries (mit dem verlängerten einen Schenkel) bloß in flach aufgetragenem Putz dargestellt bis zur Spitze hinauf, eine Eigenthümlichkeit, welche sonst im Lande noch nicht bemerkt ist. Beide Bogenreihen vebindet

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etwa in der Mitte des Giebels ein ebenfalls geputztes Band, welches einem ausgesparten Krückenkreuze als Basis dient, während wiederum eine geputzte Scheibe den Raum zwischen dem Queerbande und der Basis des Giebeldreiecks einnimmt. Die beiden Fenster dieser Wand sind im äußern Bogen der Laibung nicht wie im Innern im Rundbogen gewölbt, sondern zeigen den Bogen des Uebergangsstyls; ebenso die Fensteröffnungen der südlichen Wand und die in einem in Ziegeln ausgeführten, treppenförmig abgeschlossenen Vorsprunge angebrachte Pforte, deren Laibung durch mehrere einfach rechts eckige Absätze gegliedert ist, welche einen Viertelstab als Fußgesims und einen birnenförmigen Stab als Kämpfer haben.

Der westliche Theil des Schiffes springt etwas weiter vor als der an den Chor stoßende, ohne Zweifel weil man die Mauern nicht für stark genug hielt. Die Pforten des Schiffes sind ebenfalls in Vorsprüngen gleicher Art wie der am Chore angebracht. Die südliche Pforte ist in ihrer Laibung mit Ziemlich reicher Gliederung durch Hohlkehlen und Rundstabbündel ornamentirt; ein Kämpfer findet sich nicht, der aber an der nördlichen Pforte da ist und die Vermittelung zwischen den Gliedern der Wangen und den schwereren des Bogens bildet. Der Bogen der westlichen Pforte besteht aus vier rechtwinkligen schlichten Absätzen; die beiden gleichgeformten Glieder der Wangenlaibung gehen unmittelbar in jene über, während die Vermittelung der beiden Viertelsäulen der letzteren mit ihnen durch ein Kapital hergestellt ist, was von sehr guter Wirkung ist. Die Fenster sind, wie oben angegeben, im Spitzbogen gewölbt und haben keine Gliederung. Sie sind oder waren vielmehr durch einen ebenfalls ungegliederten Pfosten in zwei Compartimente zerlegt, deren spitzbogige Schlüsse einen Zwickel zwischen sich ließen, welcher durch ein wahrscheinlich blindes Rundfenster ausgefüllt wurde. Das Fenster an der westlichen Wand erscheint aber nicht so an der Außenseite, sondern wie zwei schmale Fenster neben einander und ohne Rose dazwischen: die alten Meister wußten sehr wohl, wie sehr man auf den feindlichen Einfluß des Wetters zu achten habe.

Der Thurm ist ein Bauwerk späteren Datums, wahrscheinlich wohl, wie die meisten Thürme der Landkirchen, im 15. Jahrhundert vorgelegt. Uebrigens sind die Giebel ungewöhnlich reich und mit Aufwand, wenn auch nicht durchaus angemessen, mit Blenden geschmückt.

Von Wandmalerei habe ich nichts auffinden können, doch glaube ich in Bezug auf die alte Decoration mit Sicherheit behaupten zu können, daß mit Ausnahme der Gewölbekappen

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und der Thür= und Fenster=Bogenflächen alle Ziegel klar vorlagen, während das aus Granit bestehende Mauerwerk abgeputzt war; ob der Putz außerdem noch bemalt war, weiß ich freilich nicht.

An altem Mobiliar findet sich noch ein geschnitzter Flügelaltar, der ziemlich wohl erhalten ist und der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts angehören dürfte. Die beiden Flügel enthalten jeder in zwei Reihen sechs Heilige, also in Summa wohl die zwölf Apostel, während die Mitteltafel von den Standbildern der HH. Erasmus, Maria, Katharina und Georg, welches die Patronen der Kirche sein mögen, eingenommen wird. Die Rückseite der Flügel enthält jede zwei mäßig erhaltene Temperabilder mit heiligen Darstellungen.

Im Thurme findet sich noch ein altes Becken aus Granit mit einem glockenförmigen Fuß.

Glocken sind drei vorhanden. Die eine der beiden größeren hat die gewöhnliche Inschrift:

Inschrift

und in Conturen die Darstellungen der H. Jungfrau und der H. Katharina. Die andere hat am oberen Rande bloß die Buchstaben A O. Auf der dritten, der kleinsten, steht ebenfalls wieder:

Inschrift

und das Gießerzeichen.

C. D. W.     

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Die Kirche zu Passee.

Die frühgothischen Baudenkmäler sind bei uns selten, und daher ist die Kirche zu Passee bei Neu=Buckow, so ruinos und schlicht sie auch ist, doch immer von Interesse. Der Chor ist rechteckig geschlossen; die östliche Wand hat ein dreipfostiges Fenster, ebenso die Seitenwände, während das mit zwei Gewölben überdeckte breitere Schiff an jeder Seite zwei Fenster hat. Alle sind sie gleich gebildet: die Laibung ist um einen Stein eingetieft und schräge und glatt. Die sehr einfachen Pfosten sind vielleicht erst aus später Zeit, doch läßt sich dies sehr schwer feststellen. An der südlichen Wand des Chores ist eine gut gebildete, mit Stabwerk ornamentirte Pforte und ebenso an der des Schiffes, deren Stabwerk mit Blättern verzierte Capitäle hat. Das Dachgesims scheint einfach durch Ueberkragung der drei letzten Schichten gebildet gewesen zu sein. Die Giebelschräge des östlichen Schiffgiebels war von Blenden

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begleitet. Besonders die Aufmerksamkeit anziehend ist die westliche Giebelwand des Schiffs, welche frei liegt, da kein Thurm vorhanden ist. Die Pforte in derselben ist einfach durch rechteckige Auskragung gebildet. Darüber ist die Anordnung aber die, daß in der Mitte eine weite Blende ausgespart ist, welche mitten inne ein großes Rundfenster enthielt und zu beiden Seiten ein Paar schmale Blenden hat. Da die Spuren des Rundfensters im Innern ebenfalls sichtbar sind, so wird es auch offen gewesen sein, und spricht dasselbe neben der gadebuscher Fensterrose sehr deutlich dafür, daß man bei uns die westliche Erleuchtung der Kirchen sehr wohl kannte und zu schätzen wußte, und daß die luxuriösen Orgelbauten an jener Seite erst eine unglückliche Erfindung der neueren Zeit sind. In den größeren Kirchen, wo zwei Orgelwerke waren, war das größere immer seitlich angebracht, das kleinere in der Thurmseite. Ausnahmen finden sich natürlich auch hier, sind aber nur aus besonderen Umständen zu erklären, oder originiren aus späterer Zeit.

C. D. W.     

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Die Kirche zu Kröpelin.

Wie die meisten Pfarrkirchen aus der Zeit des Uebergangs= und des frühgothischen Styles besteht die Kirche zu Kröpelin aus einem rechteckigen Chor und einem breiteren und höheren Langhause. Diesem ist ein Thurm vorgelegt.

Der Chor ist in seinem unteren Theile von Granit erbaut. Er zerfällt in zwei Gewölbe, welche durch einen starken Gurtbogen getrennt werden. Die Dienste sind säulenartig gebildet und haben einen zierlichen Fuß und ein sauber gebildetes Kapitäl. Die Rippen kreuzüber haben ein rechtwinkliges Profil und laufen in einem Kreise zusammen, während diejenigen, welche die Schildbogen einfassen, stabförmig sind. In der Altarwand befindet sich ein weites, zweipfostiges Fenster und beiderseits unter jedem Gewölbe ein einpfostiges, d. h. es sind die drei Fenster der Altarwand und die vier Fensterpaare der Seitenwände, wie man sie in der rechten Uebergangsperiode anzuordnen pflegte, hier von je einem Bogen zusammengefaßt und die dadurch entstehenden Zwickel durch ein Rundfenster ausgefüllt. Die Laibung der Fenster ist schräge eingehend und durch einen starken Rundstab eingefaßt. Das Pfostenwerk ist einfach, aber sehr fein gegliedert, wie besonders klar das west=

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liche Fenster auf der Südseite, welches durch einen späteren Anbau fast verdeckt wird, erkennen läßt.

Der Triumphbogen ist kräftig und mit einem Rundstabe umspannt.

Das Langhaus hat drei Gewölbe, mithin an jeder Seite drei Fenster; von Norden und Süden führen je eine Thür hinein. Die Dienste werden hier von zierlichen Rundstabbündeln gebildet und ihre Kapitäle sind von polyedrischer Grundform und ohne Laubwerk, die Rippen feiner detaillirt und die Gurte den Rippen durchaus gleich gebildet; auch findet keine Vereinigung zu einem Kreise statt und sind die Gewölbe einfach Kreuzgewölbe. Die Fenster sind rechtwinklig durchgebrochen und die Ecken abgerundet; sie sind hoch, weit, zweipfostig und anscheinend mit dem Spitzbogen des gleichseitigen Dreiecks geschlossen.

Die äußere Altarwand ist auffallend ungefällig, indem die Mauermasse gegen das Fenster außerordentlich überwiegt. An dem Giebeldreieck steigen von den Ecklisenen Rundbogen hinauf, deren Schenkel auf kleinen Kragsteinen ruhen. Die Mitte des Giebels nimmt eine kreisrunde Blende ein. Das wohlgebildete Dachgesims der Seiten des Chores ist mit einem Fries gestürzter Treppengiebel geschmückt, die Spitze der letzteren aber ausnahmsweise consolenartig behandelt. Die Gliederung der Fenster ist wie im Innern. An der Südseite befindet sich eine mit reichem Ornament (theilweise sehr frei stehend) versehene schöne Pforte von vortrefflicher Arbeit, welche selbst vor den Augen der Tüncher Beifall gefunden haben muß, da sie, obschon im Innern des Leichhauses gelegen, nicht übergeschmiert ist.

Die Pfeiler des Schiffes sind schichtweise auf den Ecken mit glasierten Steinen geschmückt, ebenso die Fenster in ihrer Einfassung. Die Gliederung der Fensterlaibungen besteht aus Stabwerk. Die Pfosten, ebenfalls in einem Rundstabe bestehend, hatten Kapitäle, über denen das Profil dann gewechselt zu haben scheint, wenigstens ist es so in dem besterhaltenen, dem östlichen Fenster der Nordseite. Die südliche Pforte hat eine sehr reich detaillirte, trefflich gearbeitete Schmiege, während die der nördlichen Pforte viel einfacher gehalten ist und einen älteren Charakter trägt. Das steinerne Kämpfergesims der Südpforte ist leider beinahe ganz zerstört.

Der obenerwähnte kleine Anbau vor der südlichen Chorpforte hat einen vortrefflichen Giebel ganz in der Weise der rostocker Profanbauten. Er wird aus dem 15. Jahrhundert stammen und ebenso der Thurm, der einfach, aber recht gut

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mit Luken und Blenden geschmückt ist. Uebrigens hat derselbe ein Walmdach ohne Dachreiter, was die ganze Kirche etwas unansehnlich macht.

Das vorige Jahrhundert hat die Kirche zu einer neuen Möblierung verholfen und das 19. will darin fortfahren; möchte es bessere Rathgeber haben als diejenigen, welche den Orgelprospekt und die Orgelbühne angegeben haben. Vor dem Altare liegt noch ein alter Leichenstein mit dem Bilde eines Priesters, und in der Sacristei steht eine bronzene Fünte von tüchtiger Arbeit, welche im Jahre 1508 von Andreas Riwen gegossen ist; mehr gestattete die Finsterniß in der Sacristei nicht von der Inschrift auf derselben herauszubringen.

C. D. W.     

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Die Kirche zu Bentwisch.

Die Kirche zu Bentwisch bei Rostock ist eine von Ziegeln anfgebauete Kirche im alten Spitzbogenstyle. Der Chor, welcher einen dreiseitigen Abschluß hat, ist in diesem Abschluß und in dem nächsten noch zum Chore gehörenden Raume gewölbt; die Dienste, auf welchen die Gewölberippen stehen, sind einfache, runde Halbsäulen, also im Halbkreisprofil, ohne begleitende Gliederungen. Das etwas breitere Schiff von zwei Gewölben Länge ist nicht gewölbt, hat aber die Ansätze zur Einsetzung der Gewölbekappen. Das Schiff hat viertheilige, die Seitenwände des Chores haben zweitheilige Fenster, die Wand hinter dem Altare hat ein dreitheiliges Fenster. Das Schiff hat an jeder Seite eine gute, mit flachen Lilien ans Ziegeln, ohne Profilirung, eingefaßte Spitzbogenpforte. Die große Pforte im Westgiebel ist sehr gut construirt und profilirt. Der Westgiebel, die Strebepfeiler und die Fensternischen sind in frühern Zeiten mit Kalk übertüncht und haben deshalb in den neuesten Zeiten wieder übertüncht werden müssen.

Die Kirche stammt nach dem Baustyle aus der Mitte des 14. Jahrhunderts, mag aber im Chorbau etwas älter sein.

Die Kirche ist in neuern Zeiten restaurirt und hat, außer dem Altare, keine alte Kunstwerke mehr.

Der Altar ist aber von großer Bedeutung. Der Altar ist nämlich ein großer Flügelaltar mit zwei Flügeln von ungewöhnlich großer Ausdehnung, und vielleicht der größte mittelalterliche Altar von allen Altären in den Dorfkirchen des ganzen Landes. Die Arbeit ist vortrefflich, der Styl in

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Construction, Figuren und Baldachinen ausgezeichnet und noch ziemlich ernst, wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts stammend. Leider ist der Altar vor ungefähr 6 Jahren in Rostock restaurirt und die Restauration zwar in der Vergoldung ziemlich gut ausgeführt, aber in den Attributen der Heiligen oft verfehlt, so daß sich der innere kirchliche Zusammenhang der Darstellung nicht ganz mehr erkennen läßt. Die vordere Ansicht besteht aus Schnitzwerk mit hohen, schönen Figuren unter Baldachinen. Die Mitteltafel enthält in der Mitte die Kreuzigung Christi und an jeder Seite vier Heilige in zwei Abtheilungen über einander, also an jeder Seite zwei über einander. Oben stehen an jeder Seite zwei weibliche Heilige mit einer Krone auf dem Haupte; die eine zur äußersten Rechten hat ein braunes Thier, wie einen Löwen, auf dem Arme, eine andere zur äußersten Linken hat ein Lamm auf dem Arme (die H. Agnes ?); die andern beiden haben jetzt dasselbe Attribut, ein bei der Restauration vom Drechsler gedrehtes Ding, wie eine Spindel, in der Hand, lassen sich also nicht erkennen; vielleicht sollen es zwei Nothhelferinnen, etwa die H. Catharine und die H. Margarethe sein. Unten stehen zur Rechten zwei weibliche Heilige mit Schleier, die eine mit einem Teller mit Fischen und die andere mit einem Kreuze in der Hand, vielleicht Maria und Maria Magdalene; zur Linken stehen zwei männliche Heilige. In den Flügeln stehen in zwei Reihen über einander die 12 Apostel und an jedem Ende in jeder Reihe ein heiliger Bischof, also im Ganzen 4 Bischöfe mit einer Bischofsmütze auf dem Haupte und einem Bischofsstabe in der Hand; der eine oben zur Rechten hat außerdem eine Bischofsmütze auf dem linken Arme (der H. Achatius ?). Es ist klar, daß sich der innere Zusammenhang der Darstellung durchaus nicht mehr mit Sicherheit erkennen läßt; jedoch ist doch die Absicht der Darstellung im Allgemeinen klar.

Die Rückseiten, welche früher ohne Zweifel mit Gemälden geschmückt waren, sind bei der Restauration mit brauner Oelfarbe überstrichen, ohne Zweifel weil sie sich ohne bedeutende Kosten nicht restauriren ließen.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Volkenshagen.

Die Kirche zu Volkenshagen bei Rostock ist, wie die nahe Kirche zu Bentwisch, im alten Spitzbogenstyle des 14.

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Jahrhunderts erbauet. Sie bildet ein Oblongum von 4 Gewölben Länge, mit grader Altarwand, und ist im Innern gewölbt. Die Mauern sind von Feldsteinen aufgeführt; die Fenster und Pforten haben Einfassungen von Ziegeln. Die Kirche besteht aus zwei gleich großen Theilen, welche zu verschiedenen Zeiten erbauet sind und von denen die östliche Hälfte den Chor, die westliche Hälfte das Schiff bildet; das Schiff ist an jeder Seite um etwa 1 Fuß breiter, als der Chor. Der Chor hat keine Strebepfeiler und hat Einfassungen von rothen Ziegeln. Das Schiff hat Strebepfeiler und Fenstereinfassungen von gelblichen Ziegeln. Pforten und Fenster sind gut construirt, jedoch nicht besonders kunstreich; die kleine Pforte in dem Chor unter der Vorhalle ist sehr gut profilirt.

Zwischen Chor und Schiff steht im Triumphbogen auf einem Queerbalken ein Crucifix, mit Maria und Johannes zur Seite, von ziemlich guter Arbeit.

Der Schlußstein des Gewölbes über dem Crucifix trägt noch ein altes, aus Eichenholz geschnitztes, rundes Gewölbeschild, aus dem 14. Jahrhundert, mit Weinlaub, in dem Styl der doberaner Arbeiten.

Altar und Kanzel sind im Rococostyl aus den letzten Jahren des 17. Jahrhunderts und ohne Werth; die Kanzel trägt die Jahreszahl 1696.

Beachtenswerth ist die große Glocke vom J. 1584, da dieselbe noch plattdeutsche gereimte Inschriften trägt.

Oben an dem Helme steht:

     oben in einer Zeile:
H. DAVID. WOLTER. BIN. ICK. GENANT.
EIN. DIENER. GADES. BIN. ICK. DAT. BIN ICK.
WOL. BEKANT.

     darunter in einer Zeile:
JACOB. DVVEL. HANS. SAGER. CLAS. KALL.
ANDREAS. HALLEER.
DAT. SIN. DIE. KARKSWAGERE. VERE.

     darunter in einer Zeile:
(Gießerzeichen.) M. (Gießerzeichen.) HARMEN. HOGEHVS. 1584.

Unten um die Mündung steht in einer Zeilen

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WIR. DANCKEN. GODT. VON. HARTENGRVNT.
VND. LAVEN. EN. MIT. VNSER. MVNT.
NICHT. ALLEIN. MIT. PREDIGEN. VND. GESANGE.
BESVNDEREN. AVCH. MIT. LVDEN. VND. KLOCKENKLANGE.

David Wolter ist der Prediger zu Volkenshagen im J. 1584 und daher steht H d. i. HER , vor seinem Namen. David Wolter war schon 1574 Prediger zu Volkenshagen; er ward 1625 emeritirt und erhielt seinen Sohn, auch David Wolter genannt, zum Nachfolger. Die 4 folgenden Personen sind die "Kirchschwornen" oder Juraten, wie sie jetzt genannt werden; die Inschrift hat wohl nur aus Versehen die Form KARKSWAGERE (Kirchschwäger), statt KARKSWARENE (Kirchschworne); es ist wohl nicht anzunehmen, daß man aus Liebe zum Gleichklange: karckswagere, auf hans sager reimend, absichtlich gewählt haben sollte. Die Familie Hallier existirt noch in der Gemeinde, wie Grabinschriften auf dem Kirchhofe bezeugen. Auch die Familie Düwel soll noch existiren. Auch im J. 1574 bei der Visitation waren Jacob Düvel, Hans Kroge und Carsten Haller Kirchen="Vorstender" zu Volkenshagen. Hermann Hogehus ist der Name des Gießers; deshalb steht vor seinem Namen zwischen zwei Gießerzeichen oder Hausmarken der Buchstabe M d. i. MEISTER . Der Name Hogehot (Hochhut) kommt in alten Zeiten in Rostock und Sülz öfter vor; ob Hogehus (Hochhaus) der Name Hogehot sein soll, ist schwer zu bestimmen.

G. C. F. Lisch.     

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Die Kirche zu Slate.

Die Kirche zu Slate bei Parchim ist ein um den Anfang des 15. Jahrhunderts aus Ziegeln erbauetes Oblongum mit dreiseitigem Chorschluß. Der Chorschluß und der erste Gewölberaum neben demselben sind gewölbt; der übrige Raum der Kirche von zwei Gewölben Länge, das Schiff, ist mit Balken und Brettern überdeckt. Die Fenster sind weit und kurz und nach der ursprünglichen Anlage durch zwei mit Ziegelkapitälern gekrönte Stäbe, welche drei Spitzbogen tragen, in drei Theile getheilt gewesen. Alle Fenster sind aber im Laufe der neuern Jahrhunderte auf die verschiedenartigste und willkürlichste Weise verbauet; nur das Fenster hinter dem

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Altare, welches aber halb zugemauert ist, hat noch Reste der ursprünglichen Bauweise und muß zur Norm für die übrigen Fenster dienen. Die ganze Kirche ist sowohl im Mauerwerk, als im Gestühle und sonst sehr verfallen.

Der Altar ist ein ziemlich gutes, aber sehr verfallenes Schnitzwerk aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrh., von kleinen Maaßen, den kleinen Verhältnissen der Kirche angemessen. Der Altar hat an jeder Seite zwei Flügel. Die Vorderseite ist mit vergoldetem Schnitzwerk, die Flügel sind mit Malereien verziert.

In der Vorderseite steht in Holzschnitzwerk:

in der Mitte: die Jungfrau Maria, mit dem Christkinde auf dem Arme, in einer Glorie;

zur Rechten: die Anbetung der Heil. Drei Könige;

zur Linken: die Darstellung Christi im Tempel (purificatio Mariae).

Auf der Rückseite stehen in Malerei auf den ersten Flügeln die Verkündigung Maria (anuunciatio Mariae), und zwar:

zur Linken die Jungfrau Maria, mit einem Spruchbande: Ecce ancilla domini, fiat michi etc.;

zur Rechten der dazu gehörende Engel mit einem Spruchbande: Ave Maria.

Die zweiten Flügel enthalten:

zur Linken: den Täufer Johannes,

zur Rechten: die H. Katharine.

Die Rückseiten der zweiten Flügel sind nicht bemalt. Die Malereien sind gut gemalt und ziemlich gut erhalten. Von dem Schnitzwerke sind Vergoldung und Farben häufig abgefallen.

Von der Predelle ist die Malerei ganz abgefallen.

Um den Altar über die Verhältnisse der Kirche hinaus zu verbreitern, hat man ungefähr im 17. Jahrhundert an jede Seite der alten Flügel einen neuen breiten Flügel aus rohem Eichenholze, ohne alle Malerei und sonstige künstlerische Verzierung, angesetzt; diese Flügel sind als große Geschmacksverirrung jedenfalls zu entfernen.

Die Kanzel ist aus rohem Eichenholz aus dem Ende des 16. Jahrh. und für eine Landkirche nicht schlecht. Sie ist größtentheils mit Bibelsprüchen verziert; jedoch finden sich auch zwei Inschriften mit Nachrichten über die Erbauung der Kanzel:

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ANNO 594 DIE 4 MART. INSTINCTV M. ANTONII BOC. SVPERINT.

und darunter:

SIMON MVCHO PASTOR HVIVS ECCLIÆ HOC SVGGESTVM FIERI CVRAVIT.

daneben:

IOACHIM SCHVLTE DER KRÜGER . PALM DREWES DIACONI. FRIEDERICH BARTELS AEDITVVS.

Die große, hölzerne Taufe mit einem großen Deckel ist als baufällig und veraltet zurückgesetzt; sie hat keinen besondern Werth, da sie aus neuern Zeiten stammt, jedoch ist sie mit einem Relief aus gebranntem Thon, die Kreuzigung darstellend, verziert.

Die Hauptpforte hat einen alten, eisernen Beschlag, dessen Hespen an den Enden in große, geschmackvoll gezeichnete Lilien auslaufen; dieser Beschlag stammt ohne Zweifel aus der Zeit der Erbauung der Kirche. Auch der eiserne Griff ist alt und gut gearbeitet.

In den Fenstern sitzen viele Schilde mit Glasmalerei aus dem 17. und 18. Jahrhundert.

Das Thurmgebäude, aus Feldsteinen mit Ecken aus gebrannten Ziegeln, ist ziemlich gut erhalten.

Die Glocken haben keine Inschriften.

G. C. F. Lisch.     

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Die Glocken der Kirche zu Woserin.

Auf dem Thurme der im Uebergangsstyle einfach erbaueten Kirche zu Woserin bei Sternberg hangen drei Glocken, von denen die größte seit langer Zeit gesprungen ist, und eben jetzt umgegossen werden soll, weshalb ich einen Besuch bei meinem Schwager, dem Pastor Hartmann daselbst, benutzte, um dieselbe zu besehen, und die mir als sehr merkwürdig bezeichnete Inschrift zu copiren. Meine Erwartung ward jedoch in Betreff dieser Glocke durchaus getäuscht, denn die Inschrift enthält in der gewöhnlichen gothischen Mi=

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nuskel des 15. Jahrhunderts nichts anders als den sehr häufig vorkommenden Glockenspruch:

Inschrift

Dieselbe Inschrift findet sich z. B. ohne Datum, aber in den gothischen Unzialen der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, auf den Glocken zu Lewetzow von 1304 1 ), zu Camin bei Wittenburg 2 ) und zu Satow 3 ); ferner so wie hier in der jüngern Minuskel auf den Glocken zu Russow von 1404 4 ), zu Brüel von 1457 5 ) zu Alt=Gaarz von 1460 und 1480 6 ), zu Alt=Kalen von 1490 7 ), zu Jördenstorf von 1497 8 ) und zu Dargun ohne Jahreszahl 9 ). Unter der Inschrift findet sich die Hausmarke des Glockengießers, ein Kreuz mit zwei Streben am Fuße.

Wichtiger sind die beiden kleineren Glocken, deren Inschrift noch kürzlich von einem gebornen Woseriner, welcher seit vielen Jahren in Petersburg ansässig ist, für russisch erklärt ward und auf den ersten Anblick von dem, der die russische Schrift nicht genauer kennt, in der That leicht dafür gehalten werden kann. Beide Inschriften stehen nämlich verkehrt; im Spiegel gelesen enthält aber die auf der größern dieser beiden Glocken in den gothischen Unzialen der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts den lateinischen Spruch:

Inschrift

(= Tibi sit gloria laus et honor.)
(= Dir sei Preis, Lob und Ehre.)

die auf der kleinsten Glocke dagegen in derselben Schrift den Spruch:

Inschrift

(= Rex Christe redemptor.)
(= König Christus, Erlöser!)


1) Vgl. Jahrb. XII, S. 490.
2) Vgl. Jahresber. II, S. 120.
3) Vgl. Jahrb. X, S. 310.
4) Vgl. Jahrb. X, S. 314.
5) Vgl. Jahresber. VII, S. 78.
6) Vgl. Jahrb. X, S. 312- 313.
7) Vgl. Jahrb. XII, S. 461.
8) Vgl. Jahrb. XII, S. 465.
9) Vgl. Jahrb. XII, S. 471.
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Aehnliche Inschriften sind bisher, gleichfalls ohne Jahreszahl, aber mit denselben Schriftzügen, auf den Glocken zu Neuburg bei Wismar 1 ) und Reinshagen bei Güstrow 2 ) beobachtet, welche beide denselben Spruch enthalten (Consolor viva. Fleo mortua. Pello nociva). Auch auf diesen kleinern woseriner Glocken findet sich die Hausmarke des Gießers, jedoch nicht erhaben, wie auf jener größern, sondern mit einem Stempel eingeschlagen. Die Figur ist nicht ganz klar; jedoch sieht man deutlich im doppelten Kreise unten ein Kreuz und darüber einen Queerbalken oder Halbkreis, vielleicht Abguß von Bracteaten, wie in der Kirche zu Rosin? (vgl. Jahrb. XII, S. 478).

Das Visitations=Protocoll von 1541 enthält unter dem Namen Woserin nur die Bemerkung: "Der Pastor ist dreymal vorbotschaft, aber allewege aussen geblieben". Es fand daher keine Visitation daselbst statt.

Das Protocoll von 1653 dagegen enthält ein Inventarium über die Kirche daselbst, worin es heißt: "Im Thurm sind 3 Glocken, und über dem Chor eine Betglocke".

W. G. Beyer.     

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Die kleine Glocke der Kirche zu Klinken.

Die kleine Glocke in der Kirche zu Klinken hat um den Helm folgende Inschrift in gothischer Minuskelschrift:

Inschrift

Die Wörter tu und in sind mit dem voraufgehenden und dem folgenden Worte verbunden. Diese Inschrift kommt zwar häufig vor; bei der Glocke zu Klinken ist es aber merkwürdig, daß die Inschrift verkehrt gegossen, also recht modellirt ist. Auf Glocken mit Majuskelschrift, also vor der Mitte des 14. Jahrhunderts, ist dies nicht sehr selten; bei Glocken mit Minuskelschrift dürfte dies aber sehr selten vorkommen. Statt


1) Vgl. Jahresber. VII, S. 73-74.
2) Vgl. Jahresber. X, S. 311.
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der Punkte sind große und kleine Bracteaten mit gestrahltem Rande mit dem Löwen der Stadt Lüneburg in die Form gedrückt. Nach allen diesen Zeichen dürfte die Glocke in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts in Lüneburg gegossen sein.

G. C. F. Lisch.     

 


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III. Zur Münzkunde


1. Vorchristliche Zeit.


Römische Münzen.

Die Thatsache, daß nach Meklenburg die Münzen der Römer Wege gefunden haben, ist bereits durch eine nicht mehr unbeträchtliche Anzahl der in den verschiedensten Gegenden zu Tage gekommenen Stücke festgestellt, und es wird nun bald möglich sein, den bestandenen Verkehr durch die verschiedenen Zeiten hindurch zu verfolgen. In dieser Hinsicht hat die Bekanntmachung jedes einzelnen Fundes seine Bedeutung, wenn er auch grade keine numismatische Seltenheit bietet.

Bei Rehna, auf dem Töpferacker, ist vor kurzem ein silberner Denar des Kaisers Lucius Aurelius Verus (161-180 n. Chr.), in einer nicht grade unbekannten Form (S. Molan. Boehm. I, S. 118. 3) und sehr gut erhalten, gefunden worden, 17 Millimeter groß, 3/16 Loth schwer.

HS.  Der links gekehrte bloße Kopf des Kaisers.
          IMP L AVREL VERVS AVG.

RS.  Eine rechts gewendete stehende weibliche Figur, in der ausgestreckten rechten Hand eine Kugel, in dem linken Arme ein Füllhorn haltend.
          PROV DEOR TR P COS II.

G. M. C. Masch.     


Der Herr Dr. Hüen zu Marlow schenkte dem Verein eine römische Bronze=Münze, welche vor vielen Jahren zu Blengow bei Neu=Buckow gefunden ist. Die Münze ist eine Münze des Kaisers Domitian (81-96 n. Chr.); von

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der Umschrift ist auf der Vorderseite um den Kopf des Kaisers noch zu erkennen:

— —[O]MIT AVG G . . . . . . . XV C . . S —

auf der Rückseite neben einer stehenden weiblichen Figur:

S — C.

G. C. F. Lisch.     

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2. Mittelalter.


Ueber einen alten meklenburgischen Bracteaten.

Im Mai 1840 wurden zu Dalie in Hedemarken in Norwegen gegen 5000 Münzen, meist aus dem 12. Jahrh., gefunden, welche im Anfange des 13. Jahrh. (nicht später als 1220) vergraben sein müssen. Diese Münzen beschreibt der Professor C. A. Holmboe zu Christiania in seiner Schrift: De prisca re monetaria Norwegiae, Christianiae, MDCCCLIV, in einer zweiten Auflage, nachdem er dieselben schon früher in einem Universitäts=Programme bekannt gemacht hatte. In diesem Funde befinden sich auch zwei Bracteaten desselben Gepräges, welche Holmboe für meklenburgische hält; er hat sie a. a. O. p. 47, Nr. 7, beschrieben und auf Tab. IV, Nr. 193, abgebildet:

Ueber einem Mauerbogen, in welchem ein Stierkopf, steht ein Heiligen=Brustbild, in der rechten Hand einen Bischofsstab, in der linken einen Kreuzstab haltend.

("7. Pone murum cum porta protome, d. pedum episc. (?), sinistra scipionem crucig.; in porta caput bovis; p. h. 14 1/2 ass. 2 expll."
          Megalopolitanus esse videtur.")

G. C. F. Lisch.     


Der Herr F. W. Kretschmer, Custos des königlichen Münz=Cabinets zu Berlin, schenkte dem Vereine meisterhafte Zeichnungen von 4 seltenen meklenburgischen Bracteaten aus dem 13. und 14. Jahrhundert.


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Der Herr F. W. Kretschmer zu Berlin schenkte dem Vereine saubere Zeichnungen von 5 seltenen Münzen aus dem 15. Jahrhundert aus einem zu Cladow bei Landsberg a. d. W. gemachten Münzfunde.

 

3. Neuere Zeit.


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Münzfund von Basedow.
1856.

Auf der Feldmark von Basedow bei Malchin ward im J. 1856 ein Münzfund gemacht, der folgende Münzen enthielt:

Thaler 37 Stück
I Marck Danske des Königs Christian IV. 34 "
VIII Danske Skilling desselben 50 "
Norddeutsche Dütchen verschiedener Art 44 "
Norddeutsche Groschen, Schillinge und Sechslinge verschiedener Art 181 "
---- -------
346 Stück.

Diese Münzen sind während des dreißigjährigen Krieges vergraben worden; die jüngsten Münzen des Fundes sind nämlich ein rostocker Thaler und ein meklenburgischer Groschen vom J. 1632. Mit Ausnahme mehrerer Thaler sind alle diese Münzen sehr bekannt und kommen sehr häufig vor, so daß sie keinen numismatischen Werth haben. Der Herr Graf Hahn auf Schloß Basedow hat die seltenern Münzen dieses Fundes, nämlich 8 Thaler und 14 kleinere Münzen, den Sammlungen des Vereins überwiesen; unter den seltenern Thalern befinden sich z. B. 1 siebenbürgischer Thaler von 1590, 1 lübecker Thaler von 1597, 1 hildesheimischer Stadt=Thaler von 1627, 1 braunschweigischer Stadt=Thaler von 1630 u. a.

G. C. F. Lisch.     

 

Vignette
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Jahresbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

 

von

Wilhelm Gottlieb Beyer,

Dr. jur. und Archiv=Secretair zu Schwerin,
als
zweiten Secretair des Vereins.

 


 


Zweiundzwanzigster Jahrgang.

 

 

Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung (Didier Otto).

Schwerin, 1857.

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Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Dr. F. W. Bärensprung.

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M it größter Befriedigung darf ich meinen diesjährigen Bericht mit der Nachricht eröffnen, daß Se. Maj. der König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen gnädigst geruht haben, durch ein allerhöchstes Handschreiben vom 14. März d. J. "in Anerkennung der wissenschaftlichen Bestrebungen" unsers Vereins "gerne zu gestatten", den hohen Beförderern desselben beigezählt zu werden. In Folge der zahlreichen und glücklichen Familienverbindungen des preußischen Königshauses mit unserm einheimischen Fürstengeschlechte in alten und neuen Zeiten, und der noch zahlreichern Berührungen beider Nachbarvölker in Krieg und Frieden, ist es begreiflich, daß der wissenschaftliche Verkehr unsers Vereins von Anfang an nach keiner Seite hin lebhafter gewesen ist, als mit Berlin, dem Centralpunkt norddeutscher, ja deutscher Wissenschaft, und den verschiedenen Instituten, Gesellschaften und einzelnen Gelehrten der benachbarten preußischen Provinzen. Bei diesen vielseitigen und nahen Beziehungen unsers Vereins zu unsern Nachbarn vermißte man daher unter den Namen der deutschen und selbst außerdeutschen Fürsten ungerne den des überall im deutschen Vaterlande die Kunst und Wissenschaft schützenden und fördernden Königs, obwohl wir schon aus früherer Zeit mehrfache Beweise Seiner Huld aufzuweisen haben. Der Verein darf sich jetzt rühmen, neben unsern durchlauchtigsten Landesherren und deren hohen Familiengliedern drei Könige und zwei deutsche Fürsten zu den Seinen zu zählen.

Unter den Ehrenmitgliedern des Vereins haben wir dagegen den Tod der Frau Gräfin v. Hahn auf Basedow, gebornen Gräfin v. Schlippenbach, zn beklagen, einer der liebenswürdigsten Frauen Meklenburgs, welche unsere Bestrebungen stets auf vielfache Weise zu unterstützen und zu ordern bereitwillig war. Sie starb nach schweren Leiden auf Schloß Basedow am Palmsonntage, den 5. April d. J. Die Zahl unserer Ehrenmitglieder ist daher jetzt auf drei zusammengeschmolzen.

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Von den correspondirenden Mitgliedern des Vereins sind im Laufe dieses Jahres 4 durch den Tod abgefordert:

Zuerst, am 11. Jan., starb zu Immenbeck bei Buxtehude der Dr. jur. v. Duve zu Ratzeburg, ein durch seine historischen und staatsrechtlichen Quellenforschungen über die norddeutsche, insbesondere sachsen=lauenburgische Geschichte vielfach verdienter Mann, und seit der Stiftung unsers Vereins thätiges Mitglied desselben, über dessen ununterbrochenen wissenschaftlichen Verkehr mit uns unsere Jahrbücher Zeugniß geben. In den letzten Jahren war er vorzugsweise mit einem größeren Werke über die Besitzungen der Grafen von Schwerin jenseits der Elbe beschäftigt, welches er fast vollendete, und dessen Manuscript mit der dazu gehörigen reichen Urkundensammlung der Verein durch die Vermittelung unsers umsichtigen Freundes, Herrn Pastors Masch zu Demern, zu erwerben so glücklich gewesen ist.

Am 26. März folgte ihm zu Dublin der Mag. John Mitchel Kemble zu London, ein Gelehrter von europäischem Rufe, und seit dem 4. Octbr. 1852 Mitglied unsers Vereins. Der Verstorbene hatte zu Göttingen studirt, wo er durch die Gebrüder Grimm für das historische Sprachstudium und die Archäologie gewonnen ward. Seine bedeutendsten Werke sind: eine Geschichte der Sachsen in England, ein codex diplomaticus aus der Zeit der sächsischen Herrschaft und eine Ausgabe des Beowulf. Der Tod überraschte ihn bei Ausarbeitung eines bereits auf Subscription angekündigten Werkes über die Archäologie der nordischen Völker, in welchem er zugleich sein System der nordischen Alterthumskunde zu erörtern verhieß. Um die speciell deutsche Alterthumskunde hat er sich besonders durch die Ordnung und Erweiterung der Sammlungen in Hannover verdient gemacht, denen er mehre Jahre eifrigen Studiums widmete, während welcher Zeit er auch unsere Sammlung einer gründlichen Untersuchung unterzog. Unser Verein verdankt ihm außerdem die Vermittelung unserer werthvollen Verbindung mit der fruchtreichen Historical Society in London.

Am 8. April starb ferner der Decan Dr. Wilhelmi, Pfarrer zu Sinsheim in Baden, einer der ältesten und thätigsten Alterthumsforscher in Deutschland und Stifter des historischen Vereins zu Sinsheim, dessen Leitung er ununterbrochen bis ans Ende seines Lebens fortführte. Seine werthvolle Privatbibliothek hat er testamentarisch dem germanischen Museum in Nürnberg hinterlassen. Mitglied unsers Vereins war er seit dem 7. October 1839.

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Endlich am 23. Juni endete zu Kopenhagen der Etatsrath Dr. Christian Molbech, Prof. der Literaturgeschichte an der dortigen Universität und Bibliothekar. Er ist Verfasser zahlreicher literarhistorischer, bibliographischer und philologischer Werke, und seit dem 4. Jan. 1844 correspondirendes Mitglied unsers Vereins.

Erwählt ward in diesem Jahre Niemand, so daß die Zahl unserer correspondirenden Mitglieder gegenwärtig annoch 52 beträgt.

Zu den correspondirenden Vereinen sind hinzugekommen:

1) Der Würtembergische Alterthums=Verein zu Stuttgart, welcher unter dem Präsidium des kunstsinnigen Grafen Wilhelm von Würtemberg sich namentlich durch die Herausgabe prachtvoller Abbildungen auszeichnet.

2) Die Smithsonian Institution zu Washington in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, ein sehr großartiges Institut, welches bereits mit den meisten namhaften gelehrten Gesellschaften Europas in Verbindung steht und auch unserm Vereine seine Publicationen zugesandt hat.

Wir stehen demnach jetzt mit 75 Instituten und Gesellschaften des In= und Auslandes in Schriftenaustausch und wissenschaftlichem Verkehre.

Als ordentliche Mitglieder sind dem Vereine beigetreten: die Herren Candidat Dolberg in Rostock, Advocat Bade in Güstrow, Dr. med. Huen in Marlow, Oberstlieutenant v. Holstein in Schwerin, Pastor Pumplün zu Carlow, Dr. Niederhöffer in Leipzig, Pensionair Seemann zu Marienthal, v. Kamptz in Schwerin, Freiherr v. Maltzan, Vice=Landmarschall, auf Groß=Luckow, Freiherr Printz v. Buchau, Rittmeister zu Ludwigslust und Pastor Bremer zu Uelitz. - Gestorben sind dagegen: Hr. v. Koß, früher auf Vilz, zuletzt in Rostock, schon in der ersten Hälfte des Jahres 1856, der Apotheker Wilhelm zu Gadebusch am 12. Oct. 1856 und der Gutsbesitzer C. Rathleff auf Miekenhagen im März 1857. - Durch freiwilligen Austritt endlich hat der Verein verloren: die Herren Hoftheater=Director Görner zu Neustrelitz, jetzt in Berlin, Bürgermeister Schulz in Kröpelin, Geh. Medicinalrath Frese in Schwerin, Pensionair Krey zu Kurzen=Trechow, Pastor Martens in Grevismühlen, Kaufmann Goldschmidt in Plau und Professor Hegel in Rostock, jetzt in Erlangen. - Der Verein hat mithin in dem abgelaufenen Jahre 11 neue Mitglieder gewonnen, verloren dagegen durch den Tod und freiwilligen Austritt nur 10, so

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daß unsre Zahl um 1 Mitglied, von 278 auf 279, gewachsen ist. Das statutenmäßig alle zwei Jahre zu veröffentlichende revidirte Verzeichniß der Mitglieder befindet sich in der

Anlage A.

Das Präsidium des Vereins ist durch die höchst erwünschte Erklärung des Herrn Geheimeraths v. Oertzen, daß er die schon in der Generalversammlung des Jahres 1856 auf ihn gefallene Wahl als Vice=Präsident annehme, glücklich ergänzt. Auf der diesjährigen Generalversammlung hat dagegen Herr Archiv=Registrator Glöckler das seit dem Jahre 1843 mit unverdrossenem Fleiße geführte Amt eines Bibliothekars unerwartet niedergelegt, worauf sich auf den Wunsch der Versammlung der Herr Gymnasiallehrer Dr. Wigger freundlich zur Uebernahme dieses Geschäftes bereit erklärte. Der Ausschuß des Vereins ist daher jetzt folgender:

Präsident: Herr Ministerpräsident Graf v. Bülow, Exzellenz.
Vice=Präsident: Herr Geheimerath v. Oertzen.
Erster Secretair: Herr Archivrath und Conservator Dr. Lisch.
Zweiter Secretair: Archiv= Secretair Dr. Beyer.
Antiquar: Herr Hofmaler Schumacher und als Stellvertreter Herr Archivrath Lisch.
Bibliothekar: Herr Gymnasiallehrer Dr. Wigger.
Berechner: Herr Ministerial=Registrator Dr. Wedemeier.

Repräsentanten: Herr Canzlei=Director v. Bülow,
Herr Revisionsrath Hofe,
Herr Gymnasial=Director Dr. Wex,
Herr Prorector Reitz,

welchen als außerordentliche Beamte beigeordnet sind:

Herr Pastor Masch zu Demern als Aufseher der Münzsammlung, und
Herr Archiv=Registrator Glöckler als Aufseher der Bildersammlung.

Aus dem üblichen Auszuge aus der diesjährigen Rechnung über die Vereinscasse in der

Anlage B.

ergiebt sich, daß die ordentliche Einnahme des letzten Jahres, excl. der erhobenen Capitalien und des Cassenvorraths, nur 613 Thlr. 43 ßl. Cour. und 15 Thlr. Gold betrug d. h. un=

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gefähr 85 Thlr. Cour. weniger als im Jahre 1856, was seinen Grund hauptsächlich in dem Ausfallen der Einnahme aus dem Verkaufe der Jahrbücher (1856 für 2 Jahre: 98 Thlr. 20 ßl.) hat, wogegen sich die Einnahme an Zinsen, in Folge der vortheilhafteren Belegung der Capitalien, von 63 Thlr. auf 70 Thlr. erhöhete. Die laufende Ausgabe für die Zwecke des Vereins erreichte diesmal die ungewöhnliche Summe von 872 Thlr. Cour., d. h. 124 Thlr. mehr als im Jahre 1856, was sich durch den Druck des 3ten Registers zu den Jahrbüchern erklärt, wodurch der Betrag der Druckkosten überhaupt auf fast 555 Thlr. anwuchs, und über 212 Thlr. mehr betrug, als im Jahre 1856. In den meisten der übrigen Ausgabe=Rubriken trat dagegen im Vergleich mit dem vorigen Jahre eine zum Theil nicht unerhebliche Abminderung ein, welche z. B. bei den Gehalten und Gratificationen fast 81 Thlr. betrug, wodurch der Mehrbetrag der Gesammtausgabe sich auf die obige Summe reducirte. Durch dies gleichzeitige Fallen der Einnahme und Steigen der Ausgabe erklärt sich das Deficit von circa 242 Thlr., zu dessen Deckung der vorhandene Cassenvorrath zwar ausreichte, wodurch sich aber gleichwohl das Vermögen des Vereins im Ganzen von 2509 Thlr. 20 1/2 ßl. auf 2267 Thlr. 39 1/2 ßl., also um 241 Thlr. 29 ßl. verminderte.

Was die Sammlungen des Vereins betrifft, so schließe ich in der

Anlage C.

auch dies Mal eine kurze Uebersicht der erworbenen Alterthümer an, woraus hervorgeht, daß die Alterthumssammlung wiederum um 76 Stücke vermehrt ward, wovon 12 der Zeit der Hünengräber, 30 der Zeit der Kegelgräber, nur 5 der Zeit der Wendengräber und 19 dem christlichen Mittelalter angehören. Die Alterthümer aus der Zeit der Kegelgräber oder der sogenannten Bronze=Periode sind daher wiederum bei weitem die zahlreichsten und zugleich entschieden die werthvollsten.

In Betreff der Münz=, Bilder= und BücherSammlung beziehe ich mich lediglich auf die in den

Anlagen D. E. und F.

erstatteten Berichte der Herren Pastor Masch und Registrator Glöckler. Am glücklichsten ist aber dies Mal die Sammlung von Urkunden und Handschriften gewesen, für welche, wie bemerkt, die werthvollen Urkunden=Abschriften, die überelbischen Besitzungen der Grafen von Schwein betreffend,

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und deren weit vorgeschrittene Bearbeitung aus dem Nachlasse unsers Freundes Dr. v. Duve zu Ratzeburg erworben wurden.

Endlich ist hier noch der naturhistorischen Sammlung zu gedenken, für welche der Herr Oberlandforstmeister Eggerss die Güte hatte, vier fossile Thierzähne einzusenden, entweder vom Urstiere oder vom Pferde, welche 1856 zu Marin im Amte Stavenhagen von den Arbeitern des Herrn Pächters Eggerss beim Ausgraben einer Moddegrube gefunden wurden.

Ich schließe diesen Theil meines Berichtes durch die Erfüllung der stets angenehmen Pflicht der öffentlichen Danksagung an die zahlreichen Freunde des Vereines, deren Eifer wir dies glückliche Resultat allein verdanken, namentlich an die Herren:

Albrand, Pastor zu Lübow, Beckmann, Glasermeister zu Doberan, Fr. Beyer, Ingenieur zu Schwerin, K. Beyer, Ingenieur zu Goldberg, Böcler, Pastor zu Gägelow, Borchert, Dr. zu Wismar, Brockmann, Pastor zu Proseken, Busch zu Gadebusch, Chmel, k. k. Regierungsrath zu Wien, Crull, Dr. med. zu Wismar, Crumbiegel zu Ludwigslust, Daniel, Bügermeister zu Schwaan, Deecke, Dr. und Prof. zu Lübeck, Dehn, Rector zu Brüel, Demmler, Senator zu Rehna, Dittmer, Dr. zu Lübeck, Dolberg, cand. theol. zu Rostock, Dumrath, Kaufmann zu Rostock, v. Duve, Dr. zu Ratzeburg, Duve, Hofschlosser zu Schwerin, Eggerss, Oberlandforstmeister zu Schwerin, Fabricius, Bürgermeister zu Stralsund, Groth, Archivrath zu Schwerin, Graf v. Hahn, Erblandmarschall auf Basedow, Haupt, Pensionair zu Tressow, Hegel, Professor zu Rostock, v. Hertzberg, Hauptmann zu Schwerin, v. Kardorff zu Gnoien, Freiherr v. Ketelhodt zu Dresden, Koch, Saline=Beamter zu Sülz, Kossel, Pastor zu Tarnow, Kretschmer, Custos des Münzcabinets zu Berlin, Lisch, Canzellist zu Güstrow, Lorenz, Schulrath zu Schwerin, Freiherr v. Maltzan, Klosterhauptmann zu Dobbertin, Niederhöffer, Dr., Maler aus Röbel, v. Olfers, Geh. Rath zu Berlin, v. Oertzen, Geh. Rath zu Schwerin, Pentzlin, Dr. zu Wismar, Pogge, Pensionair zu Bartelshagen, v. Pressentin, Amtmann zu Dargun, Preusker, Rentamtmann zu Dresden, Pries, Postmeister zu Brüel, Raspe, Dr., Gymnasial=Director zu Güstrow, Riedel, Geh. Rath u. Professor zu Berlin, Ritter zu Friedrichshöhe bei Rostock, Rußwurm, Dr. zu Reval, Schiller, Dr., Oberlehrer zu Schwerin, Schmidt, Archivrath zu Wolfenbüttel, Schmidt, Erbpächter zu Gägelow, Schultze, Steuerrath zu Schwerin, Schumacher, Apotheker zu Golssen in der Lausitz, Fr. Seidel

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zu Bützow, J. de Waal zu Leyden, Waitz, Professor zu Göttingen, Wachenhusen, Militairbaumeister zu Schwerin, Wiechmann, Eigenthümer auf Kadow.

Der 22ste Band der Jahrbücher ist größten Theils durch die höchst interessante Biographie der Herzogin Anna, Gemahlin des Herzogs Albrecht VII. von Meklenburg, geb. Markgräfin von Brandenburg, und die wesentlich damit zusammenhangende Reformationsgeschichte des Klosters Dobbertin und der Leibgedingsämter Lübz und Crivitz vom Herrn Archiv=Rath Dr. Lisch gefüllt. Die Geschichte dieser in mehrfacher Beziehung merkwürdigen Frau, der letzten katholischen Regentin des Landes, ist durch diese Untersuchungen völlig aufgehellt, wodurch sich der Herr Verf. zugleich um die Geschichte der Reformation Meklenburgs, die ihm so viel verdankt, ein neues Verdienst erworben hat. - Nächst diesem ist die bedeutendste Arbeit dieses Landes die Zusammenstellung aller bisher beschriebenen Druckwerke der ältesten Druckereien Meklenburgs vom Herrn C. M. Wiechman=Kadow, mit zahlreichen Nachträgen des Herrn Verfassers, wodurch die Zahl der in der Geschichte der Buchdruckerkunst vom Herrn Archiv=Rath Lisch im 4ten Bande mitgetheilten um circa 36 Nummern vermehrt wird. - Außerdem bringt dieser Band noch chronistische Aufzeichnungen aus dem Kloster Ribnitz aus dem Ende des 16. Jahrhunderts, welche größtentheils das Kloster selbst betreffen, mitgetheilt von Hrn. C. D. W.; ferner eine Beschreibung des Klosters Amelungsborn bei Hildesheim, bekanntlich dem Mutter=Kloster Doberans, in welchem noch heute das meklenburgische Wappen Zeugniß für den ehemaligen regen Verkehr mit unserer Heimath giebt, vom Herrn Archiv=Rath Dr. Lisch, so wie einen letzten Bericht desselben Herrn Verfassers über die Errichtung des neuern Monumentes über dem Grabe des Fürsten Pribislav; endlich mehre alte, zum Theil plattdeutsche Gedichte.

Höchst interessant ist der lebhafte Aufschwung, den die Erforschung und Bearbeitung der plattdeutschen Literaturgeschichte in neuern Zeiten in allen jetzt und ehemals plattdeutschen Gegenden in den Küstenländern Deutschlands von der französischen bis zur russischen Grenze genommen hat und an dem sich auch ein Mitglied unsers Vereines, Herr Wiechmann=Kadow, wesentlich zu betheiligen gedenkt. Derselbe ist nämlich seit längerer Zeit mit der Bearbeitung einer plattdeutschen Literatur=Geschichte bis zum Jahre 1600 beschäftigt, wodurch zugleich eine lebhafte, durch unsern ersten Herrn Secretair geführte Correspondenz unsers Vereines veranlaßt ward.

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- Die Correspondenz mit Berlin bezog sich namentlich in Veranlassung einer in Meklenburg aufgefundenen höchst werthvollen Schachfigur, auf die Zeit, Vaterland und Kunstwerth dieser und ähnlicher Figuren des Mittelalters, wodurch Herr Regierungs=Rath v. Olfers veranlaßt ward, Gypsabgüsse von 6 Figuren des berliner Museums als Geschenk für den Verein einzusenden. Auch von der bereits mehrfach besprochenen wichtigen Hausurne aus dem Albaner=Gebirge verdanken wir dem selben Gelehrten einen Gypsabguß, wogegen wir die hier gefundenen verwandten Urnen gleichfalls zum Abgusse nach Berlin eingesandt haben. - Ganz besonders lebhaft war endlich auch in diesem Jahre die Correspondenz mit den Herausgebern der Siegel des Mittelalters aus dem lübecker Archive, den Herren Milde und Masch. Das 2te Heft dieses vortrefflich durchgeführten Werkes hat mit der Abbildung der meklenburgischen Städte=Siegel begonnen und kann der Unterstützung durch alle Kunst= und Geschichtsfreunde Meklenburgs nicht lebhaft genug empfohlen werden.

Außer dem eben besprochenen Siegelwerke sind in dem gegenwärtigen Jahre folgende, die Geschichte Meklenburgs betreffende Werke erschienen:

1) E. Boll, Geschichte von Meklenburg, Bd. II, worin diese Geschichte bis zum Jahre 1845 im Allgemeinen in der aus dem ersten Bande bekannten Weise fortgeführt wird 1 );

2) C. F. W. Hegel, Geschichte der meklenburgischen Landstände bis zum Jahre 1520, eine auf gründlicher Forschung beruhende kritische Untersuchung, die im In= und Auslande allgemeine Anerkennung gefunden hat;

3) Ed. Freiherr v. Ketelhodt, Urkunden und historische Nachrichten der Ketelhodtschen Familie, welche bekanntlich aus Meklenburg stammt und Jahrhunderte hindurch zu den angesehensten Adelsgeschlechtern des Landes gehörte;


1) In der Vorrede beschwert der Herr Verfasser sich bitter und in einer, wie mir scheint, ohne allen Grund höchst gereizten Stimmung über meine kurze Anzeige des ersten Bandes in dem vorigjährigen Berichte. Unsere Jahrbücher sind kein kritisches Journal und meine Anzeige beschränkt sich daher durchaus darauf, mit wenigen Worten und mit absichtlicher Vermeidung aller Kritik hervorzuheben, was der Leser in dem Werke finden werde. Damit habe ich die Verpflichtung, nunmehr selbst eine Geschichte von Meklenburg zu schreiben, um zu zeigen, daß ich es besser könne als Herr Boll, nicht übernommen. Wie der Verfasser verlangt. Die Nachweisung, daß die in Bezug auf den Inhalt des Buches angeführten Thatsachen richtig sind, wäre übriges, dächt' ich, nicht schwer.
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4) endlich ein wesentlich berichtigter Stammbaum des meklenburgischen Fürstenhauses von unserm Archiv=Rath Dr. Lisch, welcher jedoch nicht in den Buchhandel gekommen ist.

Der deutsche Gesammtverein hat in Folge der Ungunst der Verhältnisse leider auch in diesem Jahre keinen höhern Aufschwung zu nehmen vermocht, ist aber fortwährend bemüht, mit den geringen Mitteln, die ihm zu Gebote stehen, seinen Wirkungskreis zu erweitern. Die letzte Versammlung zu Hildesheim am 16-19ten September 1856 war nur schwach besucht, hatte aber für uns durch die Wahl der Besprechungsgegenstände, welche sich sämmtlich auf die Alterthümer, Kunst und Geschichte Niedersachsens bezogen, ein erhöhtes Interesse. Herr Archiv=Rath Dr. Lisch, der als Vertreter unsers Vereins zugegen war, legte den Anwesenden mehre der wichtigsten Alterthümer unserer Sammlung vor, welche zwar mit allgemeinem Interesse aufgenommen wurden, theilweise aber auch eine ziemlich unerquickliche Debatte hervorriefen. Auch die von uns auf Grund unleugbarer Thatsachen angenommene und consequent durchgeführte Eintheilung unsrer heidnischen Alterthümer nach drei Perioden fand insofern Widerspruch, als von einzelnen Gelehrten zwar nicht die Richtigkeit unserer Beobachtungen bestritten, vielmehr die Zulässigkeit unsers "Systems", wie man es nannte, für den skandinavischen Norden und für Meklenburg anerkannt, aber zugleich behauptet ward, daß dasselbe durch die Erscheinungen in den übrigen deutschen Gauen, selbst in unsrer unmittelbaren Nachbarschaft, z. B. im Lüneburgischen, nicht bestätigt werde. Dieser Widerspruch ist allerdings für die deutsche Alterthumskunde von der höchsten Wichtigkeit und wohl geeignet, das lebhafte Bedauern über den frühzeitigen Tod Kemble's zu steigern, von dessen oben erwähnten beiden unvollendet geblichenen Werken wohl eine Entscheidung dieser Streitfrage zu hoffen gewesen wäre. Die wichtigsten Beschlüsse und Wünsche der Versammlung sind in einem Berichte des Verwaltungsausschusses vom 3. April 1857, den ich in der

Anlage G.

mitzutheilen mir erlaube, zusammengestellt, und füge ich nur noch hinzu, daß uns durch Vermittelung eben dieses Ausschusses auch eine Aufforderung der Königl. Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen zur Betheiligung an den Preisaufgaben der Wedekindschen Preisstiftung für deutsche Geschichte, mit der Bitte um Veröffentlichung durch die Vereinsschriften, zugegangen ist. Die Preisaufgaben für den Ver=

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waltungszeitraum dieser Stiftung vom 14. März 1856 bis zum 14. März 1866 sind für den ersten Preis: eine Ausgabe der verschiedenen Texte und Bearbeitungen der Chronik des Hermann Korner; für den zweiten Preis: eine kritische Geschichte des Kaisers Friedrich II. und Deutschlands in seiner Zeit, und für den dritten Preis: ein umfassendes historisches Werk über einen Gegenstand aus der allgemeinen deutschen oder der Special=Geschichte eines deutschen Landes nach eigner Wahl des Verfassers. Jeder dieser drei Preise beträgt 1000 Thlr. Gold. Der Ausschuß unsers Vereins ist gerne bereit, auf Verlangen nähere Auskunft zu ertheilen.

Schwerin, im Juli 1857.

W. G. Beyer, Dr.,          
Archiv Secretair, als zweiter Secretair.


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Anlage A.

Verzeichniß

der allerhöchsten Protectoren, hohen Beförderer, Ehrenmitglieder, correspondirenden Vereine, correspondirenden Mitglieder und ordentlichen Mitglieder, am 11. Julius 1857.


I. Protectoren.

  1. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Strelitz.
  2. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Meklenburg=Schwerin.

II. Hohe Beförderer.

  1. Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Meklenburg=Strelitz.
  2. Ihre Königliche Hoheit die Frau Herzogin von Orleans.
  3. Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Frau Großherzogin von Meklenburg=Schwerin.
  4. Se. Durchlaucht der regierende Fürst von Schaumburg=Lippe.
  5. Seine Majestät der König von Dänemark.
  6. Seine Durchlaucht der Erbprinz von Schaumburg=Lippe.
  7. Ihre Königliche Hoheit die regierende Frau Großherzogin von Meklenburg=Schwerin.
  8. Seine Majestät der König von Sachsen.
  9. Seine Majestät der König von Preußen.

III. Ehrenmitglieder.

  1. Se. Exc. der Herr Staatsminister v. Dewitz zu Neustrelitz.
  2. Der Herr Geheimerath v. Olfers, General=Director der königlichen Museen zu Berlin.
  3. Se. Exc. der Herr Staatsminister v. Lützow auf Boddin.

IV. Correspondirende Gesellschaften.

  1. Gesammt=Verein der deutschen Geschichts= und Alterthums=Vereine.
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  1. Kaiserliche Akademie der Wissenschaften, zu Wien.
  2. Kaiserliche Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmäler Oesterreichs.
  3. Museum Francisco=Carolinum, zu Linz.
  4. Historischer Provinzial=Verein für Krain, zu Laibach.
  5. Historischer Provinzial=Verein für Steiermark, zu Gratz.
  6. Historischer Provinzial=Verein für Kärnthen, zu Klagenfurt.
  7. Ferdinandeum, zu Innsbruck.
  8. Königlich Bayrische Akademie der Wissenschaften, zu München.
  9. Germanisches Museum, zu Nürnberg.
  10. Historischer Verein für Oberbayern, zu München
  11. Historischer Verein für Oberfranken, zu Bamberg.
  12. Historischer Verein für Unterfranken und Aschaffenburg, zu Würzburg.
  13. Historischer Verein für Oberfranken, zu Baireuth.
  14. Historischer Verein der Oberpfalz und von Regensburg, zu Regensburg.
  15. Historischer Verein für Schwaben und Neuburg, zu Augsburg.
  16. Würtembergischer Alterthums=Verein, zu Stuttgart.
  17. Königlich Würtembergisches statistisch=topographisches Büreau und Verein für Vaterlandskunde, zu Stuttgart.
  18. Verein für Kunst und Alterthum in Ulm und Oberschwaben.
  19. Historischer Verein für das Würtembergische Franken, zu Mergentheim.
  20. Sinsheimer Gesellschaft zur Erforschung der vaterländischen Denkmale der Vorzeit.
  21. Alterthums=Verein für das Großherzogthum Baden, zu Baden-Baden.
  22. Verein zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer, zu Mainz.
  23. Historischer Verein für das Großherzogthum Hessen, zu Darmstadt.
  24. Gesellschaf für Frankfurts Geshichte und Kunst, zu Frankfurt a. M.
  25. Nassauischer Verein für Alterthumskunde und Geschichtsforschung, zu Wiesbaden.
  26. Historisch=antiquarischer Verein für die Städte Saarbrücken, St. Johann und deren Umgegend, zu Saarbrücken.
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  1. Verein für die Geschichte und Alterthumskunde Westphalens, zu Münster.
  2. Westfälische Gesellschaft zur Beförderung vaterländischer Kultur, zu Minden.
  3. Verein für Hessische Geschichte und Landeskunde, zu Kassel.
  4. Deutsche Gesellschaft zur Erforschung vaterländischer Sprache und Alterthümer, zu Leipzig.
  5. Königl. Sächsischer Verein für Erforschung und Erhaltung vaterländischer Geschichte und Kunstdenkmale, zu Dresden.
  6. Hennebergischer Verein für vaterländische Geschichte, zu Meiningen.
  7. Geschichts= und alterthumsforschende Gesellschaft des Osterlandes, zu Altenburg.
  8. Vogtländischer alterthumsforschender Verein, zu Hohenleuben.
  9. Verein für thüringische Geschichte und Alterthumskunde, zu Jena.
  10. Thüringisch=sächsischer Verein zur Erforschung vaterländischen Alterthums, zu Halle.
  11. Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften, zu Görlitz.
  12. Schlesische Gesellschaft für vaterländische Kultur, zu Breslau.
  13. Verein für Geschichte und Alterthum Schlesiens, zu Breslau.
  14. Alterthumsgesellschaft Prussia, zu Königsberg.
  15. Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde, zu Stettin.
  16. Verein für Geschichte der Mark Brandenburg, zu Berlin.
  17. Altmärkischer Verein für vaterländische Geschichte und Industrie, zu Salzwedel.
  18. Verein für die Geschichte der Grafschaft Ruppin.
  19. Historischer Verein für Niedersachsen, zu Hannover.
  20. Museum zu Hildesheim.
  21. Alterthumsverein zu Lüneburg.
  22. Verein für Geschichte und Alterthumskunde, zu Osnabrück.
  23. Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Alterthümer, zu Emden.
  24. Verein für Hamburgische Geschichte, zu Hamburg.
  25. Verein für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde, zu Lübeck.
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  1. Schleswig=Holstein=Lauenburgische Gesellschaft für vaterländische Geschichte, zu Kiel.
  2. Königliche Schleswig=Holstein=Lauenburgische Gesellschaft für Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer, zu Kiel.
  3. Gesellschaft für vaterländische Alterthümer, zu Zürich.
  4. Gesellschaft für vaterländische Alterthümer, zu Basel.
  5. Schweizerische geschichtsforschende Gesellschaft, zu Bern.
  6. Königlich Niederländisches Museum der Alterthümer, zu Leyden.
  7. Gesellschaft für Friesische Geschichts=, Alterthums= und Sprachkunde, zu Leuwarden.
  8. Archäologische Gesellschaft für Erhaltung und Aufsuchung gerichtlicher Denkmäler im Großherzogthum Luxemburg.
  9. Archäologische Gesellschaft für das Herzogthum Limburg, zu Tongern.
  10. Archäologisches Institut zu Lüttich.
  11. Archäologische Gesellschaft zu Namur.
  12. Belgische numismatische Gesellschaft zu Brüssel.
  13. Königlich Dänische Gesellschaft für nordische Alterthumskunde, zu Kopenhagen.
  14. Dänischer Historischer Verein, zu Kopenhagen.
  15. Königl. Schwedische Akademie der schönen Wissenschaften, Historie und Antiquitäten, zu Stockholm.
  16. Kaiserlich=bestätigte archäologische numismatische Gesellschaft, zu Petersburg.
  17. Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der Russischen Ostseeprovinzen, zu Riga.
  18. Esthländische literarische Gesellschaft, zu Reval.
  19. Gelehrte Esthnische Gesellschaft, zu Dorpat.
  20. Verein für Siebenbürgische Landeskunde, zu Hermannstadt.
  21. Gesellschaft für südslavische Geschichte und Alterthumskunde, zu Agram.
  22. Archäologisches Institut für Großbritannien und Irland, zu London.
  23. Smithsonian Institution zu Washington.

V. Correspondierende Mitglieder.

in Braunschweig:
zu Wolfenbüttel: 1. Schmidt, Dr., Archivrath.
in Dänemark:
zu Kopenhagen: 2. Rafn Dr., wirklicher Etatsrath und Professor.
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zu Kopenhagen: 3. Thomsen, wirklicher Etatsrath und Director der königl. Museen.
in Frankfurt a. M.: 4. Böhmer Dr., Stadtbibliothekar.
in Hamburg: 5. Lappenberg Dr., Archivar und Senator.
in Hannover:
zu Göttingen: 6. Habemann Dr., Professor.
zu Stade: 7. Möhlmann, Auditor.
zu Celle: 8. v. Hodenberg, Excellenz, Landschaftsdirector.
in Lübeck: 9. Behn Dr.
10. Deecke Dr., Professor.
11. Dittmer Dr., Canzlei=Secretair.
12. Milde, Maler.
in Oesterreich:
zu Wien: 13. Chmel, K. K. Regierungsrath und Vicedirector des K. K. Geheimen Archivs.
14. Arneth, K. K. Regierungsrath, Director der K. K. Antiken= und Münzsammlungen.
zu Prag: 15. Hanka Dr., Bibliothekar.
zu Zara: 16. Petranovich Dr., K. K. Landgerichtsrath.
in Preußen:
zu Berlin: 17. Friedländer Dr., Geh. Archivrath.
18. J. Grimm Dr., Professor.
19. W. Grimm Dr., Professor.
20. Höfer, Geheimer Archivrath a. D.
21. Homeyer Dr., Professor.
22. Klaatsch, Geh. Archivrath a. D.
23. Kretschmer, Custos des Königl. Münz=Cabinets.
24. v. Ledebur, Director des Kunstkabinets und der Alterthums=Sammlung.
25. Pertz Dr., Ober=Bibliothekar, Geheimer Ober=Regierungsrath.
26. Riedel Dr., Geheimer Archivrath und Professor.
27. Freih. v. Stillfried=Rattonitz, Wirklicher Geheimer Rath, Oberceremonienmeister und Director des Königl. Hausarchivs.
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zu Radensleben: 28. v. Quast, Geheimer Regierungsrath, Conservator der Kunstdenkmäler.
zu Jüterbock: 29. Heffter Dr., Land= und Stadt=Gerichts =Director.
zu Triglitz: 30. Ragotzky, Pastor.
zu Salzwedel: 31. Danneil, Director und Professor.
zu Greifswald: 32. Barthold Dr., Professor.
33. v. Hagenow Dr.
34. Kosegarten Dr., Professor.
zu Alt=Damm: 35. Bagmihl.
zu Stettin: 36. Giesebrecht Dr., Professor.
37. Hering Dr., Professor.
zu Stralsund: 38. Brandenburg Dr., Syndicus und Archivar.
39. Fabricius, Bürgermeister.
40. Zober Dr., Professor und Stadtbibliothekar.
zu Wetzlar: 41. v. Medem, Archivrath a. D.
zu Königsberg: 42. Voigt Dr., Geheimer Regierungsrath und Archiv=Director, Professor.
zu Liegnitz: 43. v. Minutoli, Regierungsrath.
zu Halle: 44. Leo Dr., Professor.
zu Bonn: 45. Dahlmann Dr., Professor.
in Reuß:
zu Hohenleuben: 46. Alberti, Pfarrer.
in Rußland:
zu Petersburg: 47. v. Köhne Dr., kaiserl. Collegienrath.
in Sachsen:
zu Jena: 48. Michelsen Dr., Hof= und Justizrath, Professor.
in Schweden:
zu Stockholm: 49. Hildebrand, Reichsantiquar und Director des Münzkabinets.
zu Upsala: 50. Schröder M., Ober=Bibliothekar, Professor und Reichshistoriograph.
zu Lund: 51. Nilsson Dr., Professor.
in der Schweiz:
zu Lausanne: 52. Troyon, Alterthumsforscher.
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VI. Ordentliche Mitglieder.

A. In Meklenburg.

zu Alt=Strelitz: 1. Genzken, Stadtrichter.
zu Bützow: 2. Bolte, Criminalgerichts=Director.
3. v.Bülow, Criminalrath.
4. v. Jasmund.
5. Friedrich Seidel, Bürger.
bei Bützow: 6. Kossel, Pastor zu Tarnow.
7. Baron v. Meerheimb auf Groß=Gischow, Drost.
8. Baron v. Meerheimb auf Wokrent, Kammer=Director a. D.
9. Baron v. Meerheimb auf Gr.=Belitz.
10. Schwartz, Gutsbesitzer auf Steinhagen.
bei Crivitz: 11. v. Barner auf Bülow, Major, Landrath.
12. Kindler, Pastor zu Kladrum.
13. SchenckeDr., Präpositus zu Pinnow.
14. Willebrand, Pastor zu Cladow.
zu Dargun: 15. v. Pressentin, Amtmann.
bei Doberan: 16. Fromm, Präpositus zu Parkentin.
bei Dömitz: 17. zur Nedden, Pastor zu Conow.
bei Friedland: 18. v. Oertzen auf Leppin, Geh. Rath.
19. v. Rieben auf Galenbeck, Landrath.
bei Fürstenberg: 20. v. Buch auf Tornow, Kammerherr.
zu Gadebusch: 21. Litzmann Dr., Ober=Medicinalrath.
bei Gadebusch: 22. v. Döring auf Badow.
23. Rohrdanz auf Dutzow.
24. Seemann, Pensionair zu Marienthal.
zu Gnoien: 25. Cramer, Bürgermeister.
26. v. Kardorff auf Remlin.
27. Wiggers, Conrector.
bei Gnoien: 28. v. Blücher auf Quitzenow.
29. Günther, Pastor zu Gr.=Methling.
30. v. Oertzen auf Repnitz.
31. v. Schuckmann auf Viecheln.
zu Goldberg: 32. Rösecke, Rentier.
bei Goldberg: 33. Baron v. Maltzan auf Kl.=Luckow, Klosterhauptmann zu Dobbertin.
34. Wiechmann auf Kadow.
zu Grabow: 35. Römer, Rector.
36. Rüst, Dr., Amtsarzt.
zu Grevismühlen: 37. Friedr. Krüger, Amtshauptmann.
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bei Grevismühlen: 38. Eckermann auf Johannsdorf.
39. v. Müller auf Rankendorf.
40. Owstin, Pastor zu Börzow.
41. v. Päpcke auf Lütgenhof, Justizrath.
42. Rettich auf Rosenhagen.
zu Güstrow: 43. H. Bade, Advocat.
44. Diederichs, Advocat.
45. Trotsche, Stadtsecretair.
46. Türck, Pastor.
47. Viereck, Senator.
bei Güstrow: 48. v. Buch auf Zapkendorf.
zu Hagenow: 49. Hast, Präpositus.
bei Hagenow: 50. v. Röder, Domainenrath, zu Redefin.
bei Kröpelin: 51. Maue, Gutsbesitzer auf Gr.=Siemen.
52. Vortisch, Pastor zu Satow.
zu Lage: 53. Kues Dr. med.
54. Lüders, Bürgermeister.
bei Lage: 55. Graf v. Bassewitz auf Prebberede.
56. Graf v. Bassewitz auf Schwiessel, Landrath.
57. v. Lowtzow auf Rensow.
zu Lübz: 58. Drechsler, Geheimer Amtsrath.
59. Gädcke, Advocat, Senator.
60. v. Lehsten, Kammerjunker, Forstmeister.
61. Prätorius, Bürgermeister.
zu Ludwigslust: 62. v. Behr=Negendank auf Torgelow.
63. Brückner Dr., Ober=Medicinalrath.
64. Baron Printz v. Buchau, Rittmeister.
65. v. Schmidt, Geh. Legationsrath.
zu Malchin: 66. Timm, Apotheker.
bei Malchin: 67. Graf v. Bassewitz auf Bristow.
68. Graf v. Hahn auf Basedow, Erblandmarschall.
69. Walter, Pastor zu Bülow.
zu Malchow: 70. Engel, Küchenmeister.
71. v. Oertzen auf Marin, Kammerherr und Klosterhauptmann zu Malchow.
bei Malchow: 72. Graf v. Blücher auf Blücher.
73. Kollmann auf Grüssow, Domänenrath.
zu Marlow: 74. Hüen Dr. med.
zu Mirow: 75. Giesebrecht, Präpositus.
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zu Neubrandenburg: 76. Ahlers, Landsyndicus.
77. Brückner Dr., Rath.
78. Nicolai, Hofrath.
bei Neubrandenburg: 79. v. Dewitz auf Kölpin.
80. v. Engel auf Breesen, Kammerherr.
81. v. Klinggräff auf Chemnitz.
zu Neukalden: 82. Mau, Bürgermeister.
bei Neukalden: 83. v. Levetzow, Minister a. D. Exc., auf Lelkendorf.
zu Neustadt: 84. v. Bülow, Landdrost.
zu Neustrelitz: 85. v. Bernstorff, Staatsminister.
86. v. Grävenitz, Kammer=Director.
87. Lignau, Hof=Postdirector.
88. v. Schultze Justizcanzlei=Director.
89. v.Voß, Ober=Jägermeister.
bei Neustrelitz: 90. Kannegießer, Oberförster zu Glambeck.
zu Parchim: 91. Flörcke, Bürgermeister, Hofrath.
92. Schumacher, Apotheker.
bei Parchim: 93. v. Quitzow auf Severin.
zu Penzlin: 94. Müller, Bürgermeister.
bei Penzlin: 95. Flügge auf Gr.=Helle.
96. v. Gundlach auf Mollenstorf.
97. v. Gundlach auf Rumpshagen.
98. Jahn auf Kl.=Vielen.
zu Plau: 99. Daries, Kaufmann.
100. Kühl Dr., Apotheker.
101. Schultetus, Senator.
bei Plau: 102. v. Cleve auf Carow.
103. Haupt, Pensionair zu Barkow.
104. Zander, Pastor zu Barkow.
zu Ratzeburg: 105. Gentzken M., Consistorialrath.
bei Ratzeburg: 106. Arndt, Pastor zu Schlagsdorf.
zu Rehna: 107. Bauer, Präpositus.
108. Demmler, Senator.
bei Rehna: 109. Masch, Pastor zu Demern.
zu Röbel: 110. Ackermann, Gerichtsactuarius.
111. Engel, Bürgermeister, Hofrath.
112. Niederhöffer Dr., Maler.
bei Röbel: 113. Graf v. Blücher auf Finken.
114. v. Ferber auf Melz.
115. v. Schulse auf Ludorf, Kammerherr.
zu Rostock: 116. Ackermann, Oberappellations=Ger.=Vice=Präsident a. D.
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zu Rostock: 117. Bachmann Dr., Professor und Director des Gymnasiums.
118. v. Bassewitz, Oberappellations=Gerichts=Präsident.
119. v. Bassewitz, Justizrath.
120. Beselin, Advocat.
121. Ditmar Dr., Geheimer Justizrath und ritterschaftlicher Syndicus.
122. Dolberg, Cand. theol.
123. Dumrath, Kaufmann.
124. v. Heyse=Rotenburg sen.
125. Karsten Dr., Gerichtsrath.
126. Langfeld, Landsyndicus.
127. Mann Dr., Senator.
128. Baron v. Maltzan auf Rothenmoor, Landrath.
129. Baron v. Maltzan, Justizrath.
130. Meyer, Staatsrath a. D., Syndicus.
131. Baron v. Nettelbladt Dr., Bibliothekar.
132. Spitta Dr., Professor, Ober=Medicinalrath.
133. Weber Dr., Oberappellationsrath.
134. zur Nedden, Amtmann (Toitenwinkel).
bei Rostock: 135. v. Haeften auf Hohen=Schwarfs.
136. M. v. Heyse=Rotenburg auf Poppendorf.
137. Krey auf Pankelow.
138. Lembke, Pensionair zu Lambrechtshagen.
139. v. Plessen zu Gr.=Viegeln.
140. Ritter, Erbpächter zu Friedrichshöhe.
zu Schönberg: 141. Bicker, Buchdrucker.
142. Kindler, Advocat.
bei Schönberg: 143. Pumplün, Pastor zu Carlow.
zu Schwaan: 144. Daniel, Bürgermeister.
145. v. Schöpffer, Amtsverwalter.
bei Schwaan: 146. Priester, Präpositus zu Buchholz.
zu Schwerin: 147. Ahrens, Geheimer Finanzrath.
148. Assur, Privatgelehrter.
149. Bärensprung Dr., Hofbuchdrucker.
150. Bartning, Oberbaurath.
151. Bartning, Hofrath.
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zu Schwerin: 152. v. Bassewitz, Geheimer Regierungsrath.
153. Beyer Dr., Archiv=Secretair.
154. v. Brock, Staatsrath.
155. Graf v. Bülow, Ministerpräsident, Excellenz.
156. v. Bülow, Kanzlei=Director.
157. Ebeling Dr., Gymnasiallehrer.
158. v. Elderhorst, Generalmajor a. D.
159. Faull, Geheimer Canzleirath.
160. Fischer, Maler.
161. Gillmeister, Maler.
162. Glöckler, Archiv=Registrator.
163. Grimm, Geheimer Kriegsrath.
164. Groth, Archivrath.
165. Hase, Revisionsrath.
166. v. Holstein, Oberstlieutenant a. D.
167. Kaysel, Oberkirchenraths=Director.
168. Kaiser, Zeitungs=Redacteur.
169. v. Kamptz.
170. Kliefoth Dr., Oberkirchenrath.
171. Knaudt Dr., Geheimer Regierungsrath.
172. Knebusch, Advocat, auf Greven und Lindenbeck.
173. Krüger, Baumeister.
174. Lenthe, Hofmaler.
175. Lisch Dr., Archivrath u. Conservator.
176. Lorenz, Schulrath.
177. Mantius, Commerzienrath.
178. Mencke, Canzlei=Vice=Director.
179. Müller, Geheimer Canzleirath, Regierungs= und Lehnsfiscal.
180. zur Nedden, Ministerial=Secretair.
181. v. Oertzen, Geheimer Rath.
182. Graf v. d. Osten=Sacken, Obrist a. D.
183. Parrod, Hofopernsänger.
184. Peters, Hof=Registrator.
185. M. v. Prollius, Justizrath.
186. Prosch Dr., Regierungsrath.
187. Prosch Dr., Geheimer Cabinetsrath.
188. Reitz Prorector.
189. Baron v. Rodde.
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zu Schwerin: 190. Ruge, Baumeister.
191. Schiller Dr., Gymnasiallehrer.
192. Schliemann, Oberkirchenrath.
193. Schmidt, Ministerial=Director.
194. Schröder Dr., Schulrath.
195. Schweden, Advocat.
196. Seebohm, Dr. med.
197. Stern, Architekt.
198. Voß, Kaufmann.
199. Wachenhusen, Baumeister.
200. Wilh. Wachenhusen, Bauconducteur.
201. Wedemeier Dr., Ministerial=Registrator.
202. Wex Dr., Director des Gymnasiums.
203. Wigger Dr., Gymnasiallehrer.
204. v. Witzleben, Generalmajor.
bei Schwerin: 205. Ahrens, Pensionair zu Neu=Schlagsdorf.
206. Berner, Pastor zu Uelitz.
207. v. Bohl auf Cramonshagen.
208. Schubart, Pensionair zu Gallentin.
zu Stargard: 209. Siemssen, Bürgermeister.
bei Stavenhagen: 210. v. Heyden auf Bredenfelde.
211. v. d. Lancken auf Galenbeck, Kammerherr.
212. v. Oertzen auf Jürgenstorf, Landrath.
213. v. Oertzen auf Kittendorf.
bei Sternberg: 214. v. Barner auf Kl.=Görnow.
215. v. Bülow auf Wahmkow.
zu Sülz: 216. Koch, Geheimer Amtsrath.
bei Tessin: 217. Karsten, Präpositus zu Vilz.
218. v. d. L ühe auf Gnewitz.
219. v. Oertzen auf Woltow.
220. v. Plüskow auf Kowalz.
221. v. Schack auf Nustrow.
zu Teterow: 222. Walter, Rector.
bei Teterow: 223. Graf v. Bassewitz auf Burg=Schlitz.
224. v. Blücher auf Suckow, Landrath.
225. v. Blücher auf Teschow, Landrath.
226. Jordan auf Grambzow, Domänenrath.
227. Baron v. Maltzan, Vice=Landmarschall auf Gr.=Luckow.
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bei Teterow: 228. Baron v. Möller=Lilienstern auf Rothspalk.
zu Waren: 229. Pries, Bürgermeister.
bei Waren: 230. Brückner, Präpositus zu Gr.=Giewitz.
231. Conradi, Pastor zu Ankershagen.
232. Baron Le Fort auf Boek.
233. v. Frisch auf Klocksin.
234. v. Oldenburg auf Marxhagen.
235. Graf v. Voß auf Gr.=Giewitz.
zu Warin: 236. Bartsch, Pastor emer.
237. Bartsch, Dr., Kreisphysicus.
zu Wismar: 238. Crain Dr., Professor, Director des Gymnasiums.
239. Crull, Kaufmann, königl. niederländischer General=Consul.
240. Crull Dr. med.
241. Frege Dr., Lehrer am Gymnasium.
242. Haupt Dr., Lehrer am Gymnasium.
243. Haupt, Senator.
244. Lembcke, Advocat.
245. Pentzlin Dr. med.
246. Plagemann Dr. phil.
247. Reuter Dr., Lehrer am Gymnasium.
248. Techen Dr. med.
249. Thormann, Baumeister.
bei Wismar: 250. Albrandt, Pastor zu Lübow.
251. Baron v. Biel auf Zierow.
252. Heyden, Pastor zu Beidendorf.
253. Koch auf Dreveskirchen.
254. Krause, Pensionair zu Bobitz.
255. Niemann, Pastor zu Hoh.=Viecheln.
256. v. Stralendorf auf Gamehl, Kammerherr und Landrath.
zu Wittenburg: 257. v. Flotow, Amtmann.
bei Wittenburg: 258. v. Grävenitz auf Zühr, Major.
259. v. Lützow auf Tessin.

B. Im übrigen Deutschland:

in Baiern: 260. Kortüm, Oeconomierath, zu Regensburg.
in der Mark Brandenburg: 261. G. Brüning, Stud. jur. zu Berlin.
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in der Mark Brandenburg: 262. Graf v. Finkenstein, Kammerherr zu Potsdam.
263. Karsten Dr., Regierungsrath a. D., zu Berlin.
264. v. Levetzow, Domherr auf Gr.=Markow, wohnhaft zu Kläden bei Stendal.
265. Schnelle Dr., Gutsbesitzer auf Halenbeck bei Pritzwalk.
266. Schröder, Gutsbesitzer auf Holzseelen bei Lenzen.
zu Hamburg: 267. Beneke Dr., Archiv=Secretair.
268. Krüger, Postcommissair.
269. Weber, Commerzienrath.
in Oesterreich: 270. v. Bülow, Kammerherr und Legationsrath in Wien.
in Pommern: 271. Baron v. Behr=Negendanck auf Dölitz und Semlow bei Triebsees.
272. J. v. Bohlen auf Bohlendorf (Halbinsel Wittow).
273. Rudolph v. Oertzen, Landrath, auf Pamitz bei Anklam.
in Sachsen: 274. Eduard v. Ketelhodt, Kammerherr, zu Dresden.
275. Baron v. Maltzan auf Langen=Oelsa in der Lausitz.
276. Sabinin M., Hofpropst, zu Weimar.
277. Schumcher, Hofmaler, zu Dresden.
in Schlesien: 278. v. Boddien, Kammerherr, Oberstallmeister a. D., zu Görlitz.

C. Im Auslande.

279. Baron v. Simolin auf Gr.=Dselden in Curland.

 

Zusammenstellung.
I. Protectoren 2
II. Hohe Beförderer 9
III. Ehrenmitglieder 3
IV. Correspondirende Gesellschaften 75
V. Correspondirende Mitglieder 52
VI. Ordentliche Mitglieder 279

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Anlage B.

Auszug

aus der Berechnung der Vereins=Casse
vom 1. Juli 1856 bis 30. Juni 1857.

Vereins=Casse
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Vereins=Casse

Schwerin, den 30. Juni 1857.

F. Wedemeier, Dr., Ministerial=Registrator,     
p. t. Cassen=Berechner.               

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Anlage C.

Verzeichniß

der in dem Vereinsjahre von Ostern 1856 bis
dahin 1857 erworbenen Alterthümer.

I. Alterthümer aus vorchristlicher Zeit.

A. Aus der Zeit der Hünengräber.

3 Streitäxte aus Hornblende.
3 Keile, wovon 2 aus Feuerstein und 1 aus Hornblende.
2 Dolche aus Feuerstein.
1 halbmondförmiges Messer aus Feuerstein.
1 Schleuderstein ans Sandstein.
1 Cylinder aus Kieselstein.
1 Spindelstein aus Sandstein.

B. Aus der Zeit der Kegelgräber.

2 Schwerter aus Bronze.
4 Frameen aus Bronze.
1 Pfeilspitze aus Bronze.
5 Pfeilspitzen aus Feuerstein.
1 Sichel aus Bronze.
1 Meißel aus Bronze.
1 grades Messer aus Bronze.
1 sichelförmiges Messer aus Bronze.
5 Armringe aus Bronze.
1 Handberge aus Bronze.
1 Fingerring aus Golddraht.
1 Fingerring aus Bronze.
1 Doppelknopf aus Bronze.
1 große sogenannte Nadel aus Bronze.
1 Dose aus Bronze.
1 Miniaturschwert, 3 1/4 Zoll lang, aus Bronze.
1 Knopf aus Thonstein.
1 Urne aus gebranntem Thon.

Dazu an fremden Alterthümern dieser Periode:

1 bronzener Schwertgriff aus Pommern und mehre künstliche Feuersteinsplitter, Metallschlacken und Glasscherben aus der Lausitz.

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C. Aus der Zeit der Wendenkirchhöfe.

1 Bruchstück einer menschlichen Figur aus Bronze.
1 länglicher, künstlich bearbeiteter und durchbohrter Sandstein (Amulett).
1 Spindelstein aus Sandstein.
2 Spindelsteine aus gebranntem Thon.

II. Aus christlichen Mittelalter.

3 große eiserne Messer.
8 gemalte Glasscheiben.
3 Stücke Töpferarbeit.
1 Mauerziegel mit einem Silenkopfe.
1 Knopfform aus Sandstein.
1 Schleifstein aus Sandstein.
1 Glas, worin ein hölzernes Rad.
1 bildliche Darstellung aus Stroh.

 


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Anlage D.

Bericht über die Münzsammlung.

Die Vermehrung der Münzsammlung war im verflossenen Geschäftsjahre geringer als in irgend einem früheren Jahre; es sind ihr im Ganzen nur 45 Stücke zugekommen, eine Hohlmünze, 33 silberne, 5 kupferne, 2 seitige Münzen und 4 Schaustücke.

Die Hälfte der hinzugekommenen Münzen kommen aus einem Funde, der 1856 zu Schloß Basedow gemacht ward. Die älteste der gefundenen Münzen trug die Jahrzahl 1587 und die jüngste 1632; von diesen wurden 22, welche sich in den Schweriner Sammlungen nicht befanden, von dem Herrn Grafen Hahn der Vereinssammlung als Fideicommiß überwiesen. Die ausgezeichnetste darunter ist unstreitig ein seltener Thaler des Sigismund Bathori, Fürsten von Siebenbürgen, von 1590 (v. Madai II, 4901), ganz vortrefflich erhalten, ein wahres Cabinetsstück. Dann sind zu bemerken ein Thaler von Rostock von 1632 (Evers II, 364, 2), ein pommerscher des Herzogs Philipp Julius von 1610, einem Jahre, welches Madai nicht kannte, und ein lübecker von 1597, welcher auch (Köhler Münzbelust. XVIII, 147) zu den Brömbsenthalern gerechnet wird. Die Thaler der Städte Braunschweig von 1630 und Hildesheim von 1627 kannte v. Madai wohl der Form, aber nicht den Jahren nach; den Thaler des Kaisers Ferdinand von 1624 und den des Königs Sigismund III. von Polen von 1628 hat v. Schultheß=Rechberg unter Nr. 271 und 1650. Die übrigen Münzen, welche hier aufbewahrt werden, sind Doppelschillinge des Herzogs Adolph Friedrich von 1613 und des Herzogs Carl von 1606, der bei Evers fehlt, und 1608 in zwei verschiedenen Stempeln (Evers 244, 8 u. 9). Rostock gab einen Dütchen von 1628 (Evers 377, 13), Stralsund desgleichen von 1630, Bremen von 1623 und Dänemark eine Reihe von 1 Mk. XII und VIII Skilling des Königs Christian IIII. theils Dick=, theils Flachmünzen.

Die übrigen Vermehrungen sind durch die Herren Schulrath Lorenz (von dem unter andern ein Stolbergischer Viertelthaler des Grafen Ludwig aus der Zeit Carls V.), Rector Dehn in Brüel, Ritter in Friedrichshöhe, v. Kardorff

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auf Remlin, Pastor Albrand in Lübow zugekommen. Herr Amtmann v. Pressentin zu Dargun gab 2 Schaumünzen, die eine eine Spottmünze von 1742 auf Maria Theresia, die andere auf Adam v. Itzstein; der Herr Geheimerath v. Oertzen schenkte die Denkmünze auf die Errichtung der Badeanstalt Doberan (Evers II, 211) und eine Schaumünze von Loos auf das Reformationsjubiläum von 1817.

Mit dem Dank für diese Gaben können wir nur den Wunsch verbinden, daß der Bericht des nächsten Jahres reichhaltiger ausfallen möge, und die Bitte, der Münzsammlung die Theilnahme nicht entziehen zu wollen, durch welche sie allein sich würdig in die Reihe der andern Sammlungen des Vereins stellen kann.

Demern, im Juli 1857.

G. M. C. Masch.     

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Anlage E.

Die Bildersammlung des Vereins.

Die neuen Erwerbungen für die Bildersammlung des Vereins während des Jahres von Johannis 1856/57 stehen an Umfang und Bedeutung den früheren Jahren nach. Es mag dies wohl theils in der allmälig eintretenden Erschöpfung des aus älterer Zeit noch vorhandenen Stoffes, theils in der geringen Zahl erheblicher vaterländischer Leistungen auf diesem Kunstgebiete im Laufe der letzten Jahre begründet sein. Indessen fehlt es auch diesmal nicht ganz an einzelnen beachtenswerthen Erwerbungen, so wie an einer Erweiterung der zu unserer kunstgeschichtlichen Kunde dienenden Nachweisungen.

Für die Abtheilung der Bildnisse sind erworben:

1. Sophie Elisabeth, älteste Tochter des Herzogs Joh. Albrecht II. von Meklenburg=Güstrow, dritte Gemahlin des Herzogs August von Braunschweig=Wolfenbüttel, geb. 1613, verm. 1635, gest. 1676. In Kpf. gest. von Ph. Kilian. Oben im Plattenrande Namen und Titel der Fürstin, im untern Plattenrande das von einem Kranz umschlungene fünfschildige meklenburgische Wappen und eine Dedication in Versen von dem Pastor G. Ph. Risius. Das Bildniß ist ein Kniestück, es zeigt die Fürstin stehend und mit der Rechten auf ein geöffnetes Notenbuch und eine Gambe deutend, welche auf dem Tische vor ihr liegen. (Der Stich dieses Blattes datirt wahrscheinlich noch vor dem Jahre 1658; der vorliegende Abdruck ist aus neuer Zeit; wo sich die Original=Platte befindet und der neue Abzug gefertigt ist, war bisher nicht zu ermitteln. - Dieses interessante Blatt ist ein Geschenk des Hrn. Archivraths Dr. Schmidt zu Wolfenbüttel.)

2. Johannes Franck, geb. 1650 zu Schlicht im A. Feldberg, gest. 1723 zu Neubrandenburg; seit 1686 Pastor zu Trantow in Pommern, von 1689 bis 1702 zu Baggendorf. Ein fruchtbarer und berufener theologischer Schriftsteller, insbesondere Bibelinterpret und Kenner des Ebräischen. Sein Hauptwerk ist die "Diacritica sacra". In Kpf. gest. von A. Heinig. 4. Brustbild im Oval mit latein. Umschrift. Franck ist hier im 60. Lebensjahre dargestellt. (Geschenk des Hrn. Dr. Pentzlin zu Wismar.)

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3. Dr. Carl Christian Engel, praktischer Arzt in Schwerin, geb. den 12. Aug. 1752, gest. den 4. Jan. 1801. Brustbild, Silhouette, Kpf. 8. (Geschenk des Hrn. Gutsbesitzers Wiechmann=Kadow.)

4. Dr. C. O. W. Loeser, praktischer Arzt und Kreisphysikus zu Güstrow. Mit facsimil. Namens=Unterschrift und dem Datums den 13. Juni 1856. Aus der lithogr. Anstalt von J. F. Jürs iu Güstrow. Fol. (Geschenk des Hrn. Kanzlisten Lisch das.)

5. Dr. Th. Kliefoth, Ober=Kirchenrath zu Schwerin. Gem. von G. Lenthe, lith. von Fr. Jentzen in Berlin. Mit Facsimile der Handschrift. Gr. Fol.

6. "Theodor Körner, Deutschlands Held und Barde, geb. 23. Sept. 1791, vollendete im Kampfe für Freiheit und Vaterland bei Wöbbelin am 26. August 1813." Denkblatt, Kpf., gr. R. Fol. mit dem Brustbilde des Dichters, gest. von E. Schleich sen. und einer Ansicht von dessen Grabmal. Dem Könige Friedrich Wilhelm III. von Preußen gewidmet und geschrieben von F. W. Lehmann. Gest. von J. B. Seitz in München. (1814?)

Costümbilder:

7-10. Joh. Albrecht I., Herzog von Meklenburg und Gemahlin Anna Sophia; Ulrich, H. v. M. und Gemahlin Anna, Christoph, H. v. M. und Gemahlin Elisabeth, Adolph Friedrich II., erster Herzog von M. Strelitz und dessen erste Gemahlin Marie. - Vier lithogr. Blätter, color. qu. 8. Aus "Meklenburg in Bildern".

Für die Abtheilung der Prospecte und Architecturen:

1. "Schloß Barnekow" Lith. qu. 8. (Wismar. Herold. 1855. Geschenk des Hrn. Dr. Crull daselbst.)

2. Die St. Georgen Kirche zu Waren. Perspect. constr. von H. Harms, gez. von A. Niederhöffer. Lith. von J. G. Tiedemann in Rostock. Fol. (Geschenk des Hrn. Malers Niederhöffer.)

3. Die Kirchen Meklenburgs. In Umrissen gezeichnet von Unterofficieren der Großherzogl. Grenadier=Garde und der Artillerie zum Behuf der trigonometrischen Landesvermessung. Blatt 1 -16 und ein Blatt Nachträge. Nach der geogr. Lage geordnet. Lith. von König in Schwerin. Fol. (Ist nicht in den Buch= und Kunsthandel gelangt.)

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Für die Abtheilung der Denkmäler und geschichtlichen Begebenheiten:

1. Th. Körners Grabmal, in Kpf. gest. von C. Schleich jun. Auf dem Denkblatt von Lehmann und Seitz vom J. 1814. (Vergl. oben: Bildnisse, No. 6.)

2. Ansicht des Denkmals bei Nossentin, dem Andenken der am 1. Nov. 1806 hier gefallenen preußischen Krieger gewidmet, enthüllt am 2. Oct. 1856. Lith. von A. W. Sandmeyer in Schwerin, Fol. (Geschenk des Hrn. Hauptmanns v. Hertzberg.)

3. Vorstellung der Ehrenpforte zur Vermählung J. K. H. des Erbprinzen Friedrich von Dänemark und der Durchl. Prinzessin Sophie Friedericke von Mecklenburg=Schwerin auf Christiansburg den 21. Oct. 1774. Copenhagen, gedr. bei J. R. Thiele. Illumin. Holzschnitt mit einem Gratulat.=Gedichte. Fliegendes Volksblatt. Fol.

Für die Abtheilung der Trachtenbilder:

1. 2. Meklenburgische Bauertrachten aus dem 17. Jahrhunderte (um 1670). Handz. Fol. No. 1 in der Jacke, mit hohem spitzen Hut, einen langen Stab in der Hand; No. 2 in kurzem Rock, mit niedrigem Hut, die Axt in der Hand; beide tragen vorne am Gürtel einen Beutel oder eine Tasche und an derselben ein Messer. (In Blei gez. und geschenkt vom Hrn. Ingenieur Fr. Beyer.)

Neu angelegt ist die Abtheilung der Inschriften:

1. Stein=Inschrift aus der Kapelle zu Althof bei Doberan. Lith. von A. Achilles. Fol. Aus den Jahrbüchern des Vereins, Jahrg. II.

2. Inschrift des Taufkessels aus Erz in der Kirche zu Wittenburg. Handz. von J. Ritter, Fol.

3. Abbildung der Inschriften zweier Glocken zu Brüel. Gez. von v. Maydell. Lit. von J. G. Tiedemann. Beilage zum Freimüth. Abendblatt, Mai 1830. Fol.

4. Facsimile der Inschriften an einer größern und einer kleinern Glocke in der Kirche zu Bützow. Durchzeichnung von Stegmann in Blei.

5. Facsimile der Inschriften zweier Glocken in der Kirche zu Woserin. Durchzeichnung in Blei.

In der Fortführung der literarischen Nachweisungen zur meklenburgischen Kunsteschichte wende ich mich zunächst der älteren Zeit zu.

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Der Dr. Nicol. Marschalk zu Rostock hatte in seiner Druckerei den Holzschneider Melchior, der das Monogramm: M. S. (Melchior Schwarzenberg aus Wittenberg?) führt. Von ihm sind an größern Blättern u. A. vorhanden: das Titelblatt des 1515 gedruckten Buches: "der Sele Rychtestych" und anscheinend ein meklenburgisches Wappen aus dem J. 1516 1 ). Der Holzschnitt des Titelblatts vom: "Commentariolus Annalium Herulorum", 1521, Fol., ist ohne Monogramm. Die Mehrzahl der kleinern Holzschnitte der Marschalkschen Drucke ist rohe Handwerksarbeit. Um das J. 1508 kommt übrigens auch ein Maler "Mauritius" zu Schwerin vor.

Die Holzschnitte in Bugenhagens niedersächsischer Bibel, welche von Ludwig Dietz 1533 zu Lübeck gedruckt ward, zeigen auf einzelnen Blättern das Monogramm E. A. Man darf vermuthen, daß ein Theil dieser Holzschnitte von Erhardt Altdorffer, dem Hofmaler des Herzogs Heinrich des Friedfertigen (1512-1550), der vielleicht mit Albrecht Altdorffer verwandt war, herrühre 2 ).

Das in der Größe eines Quartblattes in Holz geschnittene meklenburgische Wappen, welches unten links das dem Lucas Cranach zugeschriebene Zeichen eines geflügelten Drachen enthält, finde ich auf der Rückseite des Titelblattes des von Ludwig Dietz 1553 gedruckten Tractates: "Vera Nobilitas", ferner auf der Rückseite des Titelblattes der von ihm 1557 gedruckten meklenburgischen Kirchenordnung, und sodann zunächst zwei Mal in der von Stephan Myliander 1562 zu Rostock gedruckten meklenburgischen Polizei= und Landordnung, und zwar auf der Rückseite des Titelblattes und auf der Vorderseite des letzten Blattes, welches die Nachweisung des Ortes, der Zeit des Druckes und des Druckers enthält. Dieser Holzschnitt ist späterhin noch mehrfach zur Verzierung von Rostocker Drucken angewandt worden.

Für Ludwig Dietz arbeitete u. A. ein Holzschneider mit dem Monogramme P. C., welches sich z. B. auf den Randleisten des niederdeutschen Gebetbuches vom J. 1552 findet 3 ). Diese Leisten sind zum Theil noch spät mehrfach verwandt worden, wie 1553 in "Vera Nobilitas".

Entwickelte und reiche Renaissance=Formen zeigt ein Programm von Jacob Lucius vom J. 1572 ("Christ. Hortensio sponso et Annae Macheniae, sponsae"; 4. 1. Bogen)


1) Vgl. Jahrbücher IV, S. 109. 118, 143.
2) Vgl. Jahrbücher XXI, S. 298; XXII, S. 257.
3) Vgl. Jahrbücher IV, S. 143, 164.
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besonders in der Architektur der Randleisten, auf denen, wie mir scheint, der verschlungene Namenszug des J. Lucius zu erkennen ist. Auf dem Titelblatt und am Schlusse stehen biblische Vignetten 1 ).

Der Holzschnitt eines Programms aus der Druckerei von Johann Stokelmann und Andreas Guterwitz von 1574 (2 Bogen. 4.), - eine biblische Titel=Vignette - zeigt ausdrucksvolle Köpfe, ist von sehr kleinem Maßstabe und ohne Monogramm.

Auf dem Titelblatt der meklenburg. Schäferordnung, welche im Jahre 1578 zu Rostock bei Jacob Lucius (in Quart, 1 3/4 Bogen stark; 1 Expl. auf der Regierungs=Bibliothek zu Schwerin) gedruckt ist, findet sich die naive Darstellung eines Schäfers mit dem Dudelsack in Mitten seiner Heerde, in Holzschnitt, mit dem Monogramm: P. b. Ob dieser Holzschnitt etwa dem Peter Boeckel zuzuschreiben ist, steht dahin. Derselbe war Maler zu Wismar, copirte um diese Zeit öfter fürstliche Bildnisse, lieferte zuweilen Situationspläne etc. . zu Prozeßacten, zeichnete Landkarten und war jeden Falls ein vielseitig thätiger Künstler, und zwar anscheinend aus Antwerpen.

Aeltere Bildnisse meklenburg. Fürsten finden sich im Auslande bekanntlich u. A. auf dem Schlosse Gripsholm bei Stockholm und im Schlosse Fredricksborg auf Seeland. Kürzlich erhielten wir durch den dänischen Gelehrten Hrn. Paludan=Müller Kunde von dem Vorhandensein einer Denk= und Stammtafel der Königin Sophie von Dänemark, Tochter des Herzogs Ulrich z. M. in der Kirche zu Nyköping. Dieses Denkmal soll Brustbilder der Eltern und Großeltern der Königin enthalten.

Zu den in Kupferstich ausgeführten älteren und seltenen meklenburgischen Fürstenbildern gehören die folgenden Blätter:

von der Herzogin Clara Maria, Tochter des Herzogs Bugislav XIII. von Pommern, Gemahlin des Herzogs Sigismund August von Meklenburg (1593-1600), darauf


1) Im J. 1856 habe ich ein Exemplar auf der Regierungs=Bibliothek zu Schwerin aufgefunden. - Die Darstellungen auf den Dietzschen Randleisten um 1550 sind kräftiger im Schnitt und mehr humoristisch erfundden als die von J. Lucius, aber in den Architectur= und Körperformen meist zu breit und gedrungen, oft plump. Uebrigens findet sich noch auf dem Programm: "Epithalamion in nuptiis Tilemanni Stellae", (1554 2 Bogen. 4.) von L. Dietz die Randleiste des Titelblatts mit dem Monogramm: P. b.
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erste Gemahlin des Herzogs August von Braunschweig=Wolfenbüttel (1607-1623), befindet sich ein

Brustbild, in Kpf. gest. von Lucas Kilian, 1621, in Quart, mit der Umschrift: "Seren. Dei Gratia Clara Maria Seren. Principis Augusti Ducis Br. et Lunehurg. Conjux."

in der Geseniusschen Portrait=Sammlung auf der Herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel, Bd. I. (Mittheilung des Herrn Archiv=Raths Dr. Schmidt das.)

Ein Brustbild des Herzogs Johann Georg v. M., verm. mit Elisabeth Eleonora von Braunschweig, gest. 9. Juli 1675, in Kpf. gest. von Jacob Sandrart, im Oval mit Umschrift: "Sereniss. Princeps et Dom. Johannes Georgius Dux Megapolitanus" pp. und im Sockel mit einer versifizirten Dedication von H. Meibom, Fol., enthält die Trauerschrift: "Indissolubile foedus amoris, das ist, die Hochfürstliche Alliance mit Gott, unverbrüchlich gehalten im Leben und im Tod etc. . von S. Hochf. Durchlaucht Beichtvater Caspar Krausen. Wolffenbüttel. 1676. Nunmehr aber auf gnädigstes Begehren zum andern Mal gedruckt in Meiningen. 1689. Fol." (Ein Exemplar auf der hiesigen Regierungs=Bibliothek.)

Damals waren es die beiden Brüder des eben genannten Fürsten die Herzoge Christian I. Louis und Friedrich v. M., welche mit Eifer fürstliche und andere Bildnisse berühmter Zeitgenossen, in Oel gemalt wie in Kupfer gestochen, sammelten, auch ihre eigenen "Conterfeyte" verschiedentlich verfertigen ließen. Mehre derselben besitzt die Sammlung des Vereins. Christian I. Louis hielt als Hofmaler und zwar hauptsächlich zur Fertigung von "Contrefaits" im J. 1661 den Barthold Fallenkamp, 1668 den David Hille, um 1670 den Friedrich Wilde, 1671 zu Paris den Claude La Carrière 1 ). Bildnisse dieses Fürsten sind außer den früher angeführten gest. von G. Monbard, 1670. Fol. (Brustbild und in ganzer Figur zu Pferde) und P. Simon 1675. Fol. In früherer Zeit (1655) scheint ein Bildniß dieses Fürsten von einem deutschen Künstler zu Lüneburg in Kpf. gestochen zu sein.

Gustav Wilhelm, Hz. v. M. geb. 1781 (dritter Sohn des Herzogs Friedrich Franz I.): Brustbild, gem. von Caristo, gest. von C. Bianchi. Kl. Fol.


1) Von diesen ließ sich D. Hille zu Schwerin nieder und lebte dort als Hofmaler auch des Herzogs Friedrich Wilhelm noch 1705. Wilde hat in mehreren meklenburgischen Kirchen Decorationen gemalt.
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Portraits meklenburgischer Privatpersonen:

C. F. Arenswald, preuß. Capitain, lebte hernach als Oekonom zu Neuenkirchen und Ribnitz, schrieb naturhistorische und schönwissenschaftliche Abhandlungen. Sein Bild erschien 1780 in Halle in Kpf.

Emilie v. Berlepsch, geb. v. Oppel, geb. 1757 zu Gotha, zuerst vermählt mit dem Freiherrn F. L. v. Berlepsch, geschieden um 1790, wieder vermählt 1801 mit dem Dombinenrath Harms zu Redevin, lebte in der Schweiz, in Meklenburg und viel auf Reisen. Sie starb 1828 zu Lauenburg. Dichterin und geistreiche Schriftstellerin. Ihr Bildniß, gem. von Gareis, gest. von Nettling, 1800, 8. findet sich in Bd. 64 der "Neuen Bibliothek der schönen Wissenschaften". Ein zweites Bild soll von Sonnenschein gem., von Eichler gest. sein.

Ch. M. v. Frähn, Orientalist, Staatsrath zu St. Petersburg, geb. 1782 zu Rostock. Lith. von Aubert in Paris, mit Faksimile der Handschr. Fol.

Joh. Chr. Huswedel, Jcst. Seren. Ducis Gustavi Ad. Megapol. a Consiliis intim, et Judicii aulici Director, Legatus ad Comitia Ratisp. 1665. G. v. Sommer sc. Fol.

Herrn. Joach. Hahn, Theolog. Baccalr. und Diaconus zu Dresden, daselbst durch Meuchelmörder getödtet 1726; geb. zu Grabow in Meklenburg. (?) Sein Bildniß, von Wortmann, Bodenehr n. A. gestochen, soll in verschiedenen Ausgaben vorkommen.

W. J. G. Karsten, Prof. der Mathem. u. Physik zu Halle, früher zu Rostock; Brustbild, Kpf. 8. enthält Krünitz Encyclopädie, Th. 95.

B. Chr. Kosegarten, Prediger zu Grevismühlen, gem. von Kielström, gest. von Lisziewska, 8. findet sich in dem Buche: "Die Amtsjubelfeier des Hrn. B. Ch. Kosegarten etc. . Von F. F. Kosegarten. Wismar. 1801. Kl. 8."

L. H. v. Plessen, M. Geh. Rath, gest. von F. Berger. 4. Siehe in: Vandalia. Herausgegeben von Prof. Masius. 1819. No. 4.

O. G. Tychsen, Prof. zu Rostock. Silhouette. 8. Siehe: Rostocksche Monatsschrift, Bd. I.

A. Gloeckler.     

 


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Anlage F.

Verzeichniß

der in dem Vereins=Jahr 1856/57 erworbenen Bücher,
wissenschaftlich geordnet.

I. Literatur= und Kunstgeschichte; Siegelkunde.
(Vergl. unten "Niederlande" und "Niedersachsen.")

Nr.

  1. Alphabete und Schriftmuster vom 8. bis 16. Jahrhundert aus den Handschriften der Bibliothek zu Bamberg. Edirt von H. Jack. Leipzig 1834. R. F.
  2. Denkmäler bildender Kunst in Lübeck. Herausgeg. von Milde und Deecke. Heft 1. Bronze=Grabplatten. Heft 2. Glasmalereien und Ziegelmosaiken. Lübeck 1843. 47. R. F.
  3. Mittheilungen der k. k. Central=Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale in Oesterreich. Red. von K. Weise. Erster Jahrg. Mit Abbildg. Wien 1856. gr. 4. (Geschenk der Commission.)
  4. Siegel des Mittelalters. Aus den Archiven der Stadt Lübeck. Gez. von Milde, erläutert von Masch. Herausgegeben vom Vereine für Lübeckische Geschichte. Heft 1 u. 2. Lübeck 1856, 57. 4. (Heft 1 Geschenk des Vereins.)

II. Allgemeine Geschichte und Biographie.

  1. 6. Historisches Taschenbuch. Herausgegeben von F. v. Raumer. Jahrg. 1856. 57. Leipzig 1856. 57. 8. (Geschenk des Hrn. Geh. Rath v. Oertzen.)
  1. Die Bedeutung der böhmischen Dorfnamen für Sprache und Weltgeschichte. Von V. Jacobi. 8.
  2. Allgem. histor. Handwörterbuch aller merkwürdigen Personen, welche im letzten Jahrzehnd des 18. Jahrhunderts gestorben sind. Von S. Bauer. 1803. 8.
  3. Lebensskizze Schmellers. Vom Bibliothekar Föringer. München 1855. gr. 8. (Geschenk des histor. Vereins von Oberbayern.)
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III. Nordische Geschichte.

  1. C. G. Brunii poëmata, partim iam ante, partim nunc primum edita. (De diis arctois libri VI, secundum Eddas concinnati.) Lundae 1857. 58. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  2. 12. Eibofolke oder die Schweden an den Küsten Ehstlands und auf Runö. Von C. Rußwurm. 2 Thle nebst 1 Heft lithogr. Abbildungen. Reval 1855. 8. und 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  1. Studien zur Geschichte der wendischen Ostseeländer von C. G. Fabricius. Erstes Heft. Der Congreß zu Helsingborg. Berlin 1856. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)

IV. Liv=, Esth= und Kurland.

  1. Mittheilungen aus dem Gebiete der Geschichte Liv=, Esth= und Kurlands. Herausgeg. von der Gesellschaft für Geschichte und Alterthumskunde der russischen Ostsee=Provinzen. Bd. VIII. Heft 1. 2. Riga 1855. 56. 8.
  2. Val. Raschii, Rigensis tumultus initia et progressus (1584). Riga 1855. 8. (Nr. 14. 15. Geschenk der historischen Gesellschaft zu Riga.)
  3. Verhandlungen der gel. esthnischen Gesellschaft zu Dorpat. Bd. III. Heft 2. Das. 1856. 8.
  4. Dondangen, Ritterschloß und Privatgut der von der Osten=Sacken in Kurland, besungen von J. Bankau. Dorpat 1855. 8. (Nr. 16. 17. Geschenk der gel. Gesellschaft zu Dorpat.)

V. Die Niederlande; die Schweiz.

  1. Acciinsbrief van Haarlem in 1274. door Floris v. Veerleend of Ontworpen. Uitgeg. door J. de Wal. Leyden 1856. gr. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  2. Handelingen der Jaarlijksche Algemeene Vergadering van de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde to Leyden, gehouden den 19. Junij 1856. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  3. Publications de la société pour la récherche et la conservation des monuments historiques dans le grand-duchée de Luxembourg. Année 1856. XI. lbd. 1856. 4. (Geschenk der Gesellschaft.)
  4. Bulletin de la société littéraire du Limbourg. Tome III. Tongres 1856. 8. (Geschenk der Gesellsch.)
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  1. Annales de la société archélogique de Namur. Tome IV. Namur 1855. 8. (Geschenk der Gesellsch.)
  2. Archiv für Schweizerische Geschichte, herausgeg. von der allgemeinen historischen Gesellschaft der Schweiz. Bd. XI. Zürich 1856. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)

VI. Allgemeine deutsche Geschichte und Alterthumskunde.

  1. Ueber altgermanische Landwirtschaft. Von Ch. Hostmann. Göttingen 1855. 4. (Geschenk des Hrn. Prof. Waitz das.)
  2. Denkschriften des german. Nationalmuseums. Bd. I, 2 Abth. Kunst= und Alterthums=Sammlungen. Mit Holzschnitten. Nürnberg 1856. gr. 8.
  3. 27. Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Neue Folge. Organ des german. Museums. Jahrgang 1855 und 1856. Mit Holzschnitten, gr. 4.
  1. Dritter Jahresbericht des german. National=Museums zu Nürnberg. Das. 1856. 4. (Nr. 25-28 Geschenke des Museums.)
  2. Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine. Vierter Jahrg. Herausgegeben von Dr. Grotefend. Hannover 1856. 4.
  3. - 35. Schmidt, Geschichte der Deutschen. Bd. 11-16. Ulm 1793-1802. 8. (Geschenk des Hrn. Geh. Raths v. Oertzen.)

VII. Oesterreich.

  1. - 38. Sitzungsberichte der kaiserl. Akademie der Wissenschaften. Bd. XVIII-XXI. Wien 1855. 56. 8.
  1. 40. Archiv für österreich. Geschichtsquellen. Bd. 16. Wien 1856. 8.
    Notizenblatt. Beilage zum obigen Archiv. Jahrg. 1856. Das. 8.
  1. 42. Oesterreichische Geschichtsquellen. Herausgeg. von der kaiserl. Akademie der Wissenschaften. 2 Abth. Diplomataria et acta. Bd. X. XI. Wien 1856. 8.
  1. Almanach der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Jahrg. VI. 1856. Wien. 8. (Nr. 36-43 Geschenke der kaiserl. Akademie.)
  2. Monument Habsburgica. Erste Abth. Das Zeitalter Maximilians I. Ed. von J. Chmel. Bd. II. Wien 1855. gr. 8. (Geschenk des Hrn. Herausg.)
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  1. Sechszehnter Bericht über das Museeum Francisco-Carolinum. Linz 1856. 8. (Geschenk des Museums daselbst.)

VIII. Würtemberg; die Rheinlande.

  1. 47. Würtembergische Jahrbücher für vaterländische Geschichte, Geographie etc. . Herausgeg. vom königl. statistisch=topographischen Bureau. Jahrg. 1854. 1855. Stuttgart 1855. 56. 8. (Geschenk des Bureaus.)
  1. -55. Jahreshefte des Alterthumsvereins zu Stuttgart. Abbildungen älterer Kunstwerke. Heft 1-8. Das. 1844 flgd. Imper.=Fol.
  1. -59. Die Schriften des Alterthumsvereins zu Stuttgart. Heft 1-4. Das. 1850 flgd. 8.
  1. Siebenter Rechenschaftsbericht des Alterthumsvereins zu Stuttgart. Das. 1855. 4. (Nr. 48-60 Geschenke des Vereins.)
  2. Zeitschrift des historischen Vereins für das wirtembergische Franken. Bd. IV. Heft 1. (Jahrg. 1856.) Herausgegeben von O. Schönhuth. Mergentheim. 8.
  3. Heinrich von Hohenlohe, der Hohe Meister des Deutschen Ordens. Denkblatt zur Feier der Enthüllung seines Standbildes zu Mergentheim 28. October 1855 von O. Schönhuth. Mergentheim 1855. 8. (Nr. 61. 62 Geschenk des Vereins.)
  4. Periodische Blätter der Geschichts= und Alterthums=Vereine zu Kassel, Darmstadt, Mainz, Wiesbaden und Frankfurt. Jahrg. 1855. 56. 8. (Geschenk des histor. Vereins für Nassau.)
  5. Bericht über die Wirksamkeit des Vereins zur Erforschung der rheinischen Gescbichte und Alterthümer zn Mainz von Dr. J. Wittman. Mainz 1856. 8. (Geschenk des Vereins.)

IX. Baiern.

  1. 66. Oberbayerisches Archiv für vaterländische Geschichte. Ed. vom histor. Vereine für Oberbayern, Bd. XV, Heft 2, 3. Bd. XVI. München 1855. 56. gr. 8.
  1. Siebenzehnter und achtzehnter Jahresbericht des histor. Vereins für Oberbayern für die Jahre 1854 und 1855. Das. 1855. 56. gr. 8. (Nr. 65-67 Geschenke des Vereins.)
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  1. Archiv für Geschichte etc. . von Oberfranken. Bd. VI, Hft. 3. Bayreuth 1856. 8. (Geschenk des historischen Vereins das.)
  2. Archiv des historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg. Bd. XIV. Würzburg 1856. 8. (Geschenk des Vereins.)
  3. Verhandlungen des histor. Vereins von Oberpfalz und Regensburg. Neue Folge. Bd. IX. Mit Abbildungen. Regensburg 1856. 8. (Geschenk des Vereins.)
  4. Jahresbericht 21 und 22 des historischen Kreisvereins im Regierungsbezirk von Schwaben und Neuburg. Mit Abbildg. Augsburg 1856. gr. 8. (Geschenk des Vereins.)

X. Schlesien.

  1. Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens. Herausgegeben von Dr. R. Roepell. Heft 2. Breslau 1856. 8.
  2. Codex diplomat. Silesiae. Herausgeg. vom Verein für Geschichte Schlesiens. Bd. I. Urkunden des Klosters Czarnowanz. Breslau 1857. gr. 4. (Nr. 72. 73 Geschenke des Vereins.)
  3. Jahresbericht 31 der schlesischen Gesellschaft für Vaterland. Kultur. Arbeiten der Gesellschaft im J. 1855. Breslau 1856. 4. (Geschenk der Gesellschaft.)
  4. Des berühmten Schlesiers Martini Opitz von Boberfeld opera Geist= und Weltlicher Gedichte. Nebst beigefügten Tractaten. Die neueste Edition. Breslau 1690. kl. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. Schiller.)

XI. Sachsen und Thüringen.

  1. Mittheilungen des königl. sächsischen Vereins für Erforschung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer. Heft 9. Dresden 1856. 8. (Geschenk des Vereins.)
  2. Uebersicht der Preusker'schen Sammlung vaterländischer Alterthümer in Dresden. 1856. 8. (Geschenk des Hrn. Rentamtmanns Preusker.)
  3. Landeskunde des Herzogthums Meiningen, von Prof. G. Brückner. Bd. II. Meiningen 1853. gr. 8.
  4. Denkschrift zur 25jährigen Amtsjubelfeier des Hofraths L. Bechstein, im Namen des Hennebergischen alterthumsforschenden Vereins Verf. von A. Müller. Meiningen 1856. 8. (Nr. 78. 79 Geschenke des Vereins.)
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  1. Jahresbericht 29 bis 31 des voigtländischen Alterthumsvereins, 1852-55. Ed. von F. Alberti. Gera 1855. 8.
  2. Volkssagen aus dem Orlagau von W. Börner. Altenburg 1838. 8. (Nr. 80. 81 Geschenke des voigtländ. Alterthumsvereins.)
  3. Mittheilungen der Geschichtsforschenden Gesellschaft des Osterlandes. Bd. 4, Heft 3. Altenburg 1856. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  4. Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte etc. . Bd. II, Heft 4. Jena 1856. 8. (Geschenk des Vereins.)

XII. Preußen und Brandenburg.
(Vgl. oben: "Nordische Geschichte.")

  1. Der neuen preußischen Provinzialblätter andere Folge. Ed. von Dr. A. Hagen. Bd. IX. X. Königsberg 1856. 8. (Geschenk der Gesellschaft Prussia.)
  2. Novus codex diplomat. Brandenburgensis. Erste Abtheilung. Bd. XII. Herausgegeben von Dr. Riedel. Berlin 1857. 4. (Geschenk des Hrn. Herausg.)

XIII. Niedersachsen.

  1. Wörterbuch der Niederdeutschen Sprache ältererer und neuerer Zeit. Von J. G. L. Kosegarten. Bd. I, Heft 1. a bis ai. Greifswald 1856. 4.
  2. Die Hamburgischen Niedersächsischen Gesangbücher des 16. Jahrh. kritisch bearbeitet und herausgeg. von Joh. Geffcken. Hamburg 1857. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  3. Zeitschrift des histor. Vereins für Niedersachsen. Jahrg. 1854. Hannover 1856. 8.
  4. Zwanzigste Nachricht über den histor. Verein für Niedersachsen. Hannover 1857. 8. (Nr. 88. 89 Geschenk des Vereins.)
  5. Die Alterthümer der Stadt Lüneburg. Edirt vom Alterthumsverein das. Dritte Lieferung: Geschichte und Beschreibung des Rathhauses das. Mit Abbildg. Lüneburg 1856. gr. 4. (Geschenk des Vereins.)
  6. Mittheilung zur Kunde des Wichtigsten der Staatsgeschichte und Zustände des Herzogthums Lauenburg. Von Dr. v. Duve. Dritte bis fünfte Lieferung (Schluß). Ratzeburg 1853-57. 8.
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XIV. Hamburg und Lübeck.

  1. Zeitschrift des Vereins für hamburgische Geschichte. Neue Folge. Bd. I, Heft 2. Hamburg 1855. 8. (Geschenk des Vereins.)
  2. Urkundenbuch der Stadt Lübeck. Th. II, Lief. 9. 10. Das. 1856. 4. (Geschenk des histor. Vereins das.)
  3. Die Herren und Freiherren v. Hövel etc. . Von A. Fahne. Bd. III. Gotthard V. v. Hövel Chronik. Fortsetzung des Reimar Kock. 1550-1600. Cöln 1856. Fol. (Geschenk des Hrn. Dr. Deecke zu Lübeck.)
  4. Die Lübeckischen Wassermühlen im 13. Jahrh. und die bei ihnen verordnete Matte. Von Dr. G. Dittmer. Lübeck 1857. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)

XV. Meklenburgica.

  1. Meklenburgische Siegel des Mittelalters aus den Archiven der Stadt Lübeck. Gez. von Milde, erläutert von Masch. Erstes Heft. Lübeck 1857. 4. (Diese Sammlung bildet das zweite Heft der: "Siegel des Mittelalters," welche der Verein für Lübeckische Geschichte herausgiebt.)
  2. Stammtafel des Großherzoglichen Hauses Meklenburg=Schwerin mit Angabe der Begräbnißstätten und der Bilder der hochfürstlichen Personen. Zum Gedächtniß der Beziehung des Residenzschlosses zu Schwerin am 26. Mai 1857. Verfaßt von Dr. Lisch. Gedruckt in der Bärensprung'schen Hofbuchdruckerei. (Geschenk S. K. H. des Großherzogs.)
  3. D. H. Koepken, de fabulosa variisque fraudibus quondam ohnoxia et delusa Megapoli. Rostochii 1720. 4. (Geschenk des Hrn. Pastors Masch.)
  4. Geschichte der meklenburgischen Landstände bis zum Jahre 1555. Mit einem Urknndenanhange. Von C. F. W. Hegel. Rostock 1856. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  5. Programm der Domschule zu Güstrow, Ostern 1857. Enth. u. A. die Fortsetzung des Abrisses der meklenburg. Geschichte vom Oberlehrer Matthäi. Güstrow. 4. (Geschenk des Hrn. Directors Dr. Raspe.)
  6. Urkunden und historische Nachrichten der Ketelhodt'schen Familie, gesammelt von Eduard Freiherm von Ketelhodt. Schwerin, Stillersche Hofbuchhandlung. 1856. gr. 8. (Geschenk des Hrn. Herausgebers.)
  7. Meklenburgs Volkssagen. Gesammelt und herausgeg. von Dr. A. Niederhöffer. Bd. I, Liefer 1. Leipzig 1857. 1858. (Geschenk des Hrn. Verf.)
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  1. Archiv für Landeskunde in den Großherzogthümern Meklenburg und Revue der Landwirthschaft. Sechster Jahrgang. Schwerin 1856. gr. 8. (Geschenk S. K. H. des Großherzogs.)
  2. Die anstehenden Formationen der Gegend von Dömitz. Ein Beitrag zur Geognosie Meklenburgs von F. E. Koch. Mit einer Karte. Aus der Zeitschrift der deutschen geologischen Gesellschaft. Jahrg. 1856. Berlin 1856. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  3. Gedrängte Darstellung des Wesens und der Ergebnisse der gesammten öffentlichen Abgaben und Landesanlagen in beiden Großherzogthümern Meklenburg=Schwerin und Meklenburg=Strelitz. Vom Steuerrath Schulze in Schwerin. Im Mai 1848. Schwerin. Januar 1849. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  4. Die gedruckten Vorlagen des Landtags vom November 1856. Sechs Stücke. 4. (Geschenk des Hrn. Klosterhauptmanns v. Maltzan zu Dobbertin.)
  5. Vorstellung des J. F. E. von der Lühe auf Mulsow an die Kaiserl. Commission, den wider seinen Vater J. S. D. von der Lühe von der Justiz=Canzlei zu Schwerin verhängten Personal=Arrest betreffend. 1769. Fol. (Geschenk des Hrn Dr. Borchert zu Wismar.)
  6. Die Amts=Jubelfeier des Hrn. B. Ch. Kosegarten, Predigers zu Grevismühlen, nebst einer Skizze von seinem Leben. Von F. F. Kosegarten. Mit dem Bildniß des Jubelgreises. Wismar 1801. kl. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. Pentzlin zu Wismar.)
  7. Dr. Wex: Wie ist Mecklenburg deutsch zu schreiben und wie lateinisch zu benennen? Michaelis=Program des Gymnasium Fridericianum. Schwerin 1856. 4. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  8. Die Griechen und Römer. Histor. und kritische Versuche über das klassische Alterthum von Fr. Schlegel. Erster Bd. Neustrelitz 1797. kl. 8. (Geschenk des Hrn. Dr. Schiller.)
  9. Die Tageszeiten. Ein Gedicht in 4 Büchern von F. W. Zachariae. Zweite Aufl. Mit Kpfrn. Rostock 1757. Bei J. Ch. Koppe. 4. (Gedr. zu Altenburg.)
       Beigebunden:
    a. Die Pilgrime anf Golgatha. Ein musikalisches Drama. Von dems. Braunschweig. 4. Ohne Jahr. (Dem Herzoge Friedrich v. M. dedicirt.)
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b. Der Tempel des Friedens. Von dems. Das. 4.
c. Die vier Stufen des weiblichen Alters. Ein Gedicht in vier Gesängen. Von dems. Rostock 1757. 4.
d. Murner in der Hölle. Ein scherzhaftes Heldengedicht. Von dems. Rostock 1757. 4.
e. Gedicht, dem Gedächtnisse des Herrn v. Hagedorn gewidmet, Braunschweig. 4.

  1. Lehrbuch zum ersten Unterricht in der Lateinischen Sprache. Von Mag. G. O. Plagemann. Dritte Aufl. Schwerin und Wismar. 1794. 8.
  2. Rosenknospen. Opfer Apoll und den Musen geweiht von Aug. Hobein, Braunschweig 1800. 8.
  3. Gedichte von Th. H. H. Bühring. Schwerin 1801. 8.
  4. Dana und Vandalia. Eine Bardiete zur Feier der Vermählung der Frau Prinzessin Charl. Friederike etc. . gesungen von Philopatros. 1806. 8.
  5. Drei Gelegenheitsreden von S. Albau, Pastor in Neubrandenburg, Ch. Mantzel, Pastor in Crivitz, Ch. Voß, Pastor in Kieth. 1785. 1803. 1815. 8.
  6. Kinder der Muße. Eine Sammlung dichterischer Erzeugnisse von H. F. A. Völperling. Wismar 1818. kl. 8.
  7. Rede zur Eröffnung des Großherzoglichen Schauspielhauses zu Schwerin. Rostock 1836. 4. (Nr. 111 bis 118 Geschenke des Hrn. Cand. Dolberg.)
  8. Die Meklenburger. Ein Prolog mit Gesang auf den hohen Geburtstag des H. Friedrich Franz, von C. G. H. Arresto. Herzogenbusch 1789. Handschrift des Verf. (Geschenk des Hrn. Archivrath Groth.)
  9. Molierus redivivus. Ein Sendschreiben an Hrn. Dr. Krüger=Hansen in Güstrow von Dr. Fr. Pentzlin in Wismar. Berlin 1836. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  10. Sammlung der in Anlaß der Mai=Festlichkeiten (Einweihung des Großherzogl. Residenzschlosses und Geburtstagsfeier I. K. H. der Frau Großherzogin) erfolgten Zeitungs=Publicationen, Gedichte und Programme. Schwerin 1857. (Geschenk des Hrn. Archivrath Lisch.)
  11. -127. Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg. Heft 5-10. Neubrandenburg 1851-1856. 8. (Geschenk des Vereins.)

A. Glöckler.     


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Anlage G.

Der Verwaltungsausschuß.

des

Gesammtvereins der deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine an sämmtliche verbundenen Vereine.

Bereits im Monate November 1855 haben wir die geehrten Vereine von einem Beschlusse der Generalversammlung in Ulm zu geneigter Beachtung und Vermittelung in Kenntniß gesetzt, welcher zu dem Ziele einer Feststellung alter Volksstamm=Grenzen, die Aufgabe betrifft: die in den einzelnen Theilen Deutschlands herrschenden Eigenthümlichkeiten in Beziehung auf den Betrieb der Bauerwirthschaft, der Einrichtung des Bauerhofes, des Wagens und Pflugs und anderer Geräthschaften, mit den dabei in Betracht kommenden Namen derselben und ihrer Theile, so wie Namen der Frucht= und Feldmaaße zu beobachten und festzustellen; diese Untersuchung ferner auszudehnen auf Feststellung der Unterschiede in den Trachten der Landleute, auf Ermittelung der Grenzlinien bestehender Sprachunterschiede innerhalb desselben Dialekts und auf sonstige Merkmale der Unterscheidung eines einzelnen Volksstammes und der Zweige desselben. (C. B. IV. S. 36 und 61.) Die jüngste Versammlung des Gesammtvereins in Hildesheim hat nun dem Gegenstande aufs neue ihre besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Es ist dabei zwar die Besorgniß geäußert, daß bei Aufstellung des Ulmer Beschlusses namentlich eine zu große Häufung von Fragen eingetreten sei, die von einer Betheiligung an der Lösung der Aufgabe ganz abschrecken, oder doch zu der Einlieferung ungenügender Arbeiten Veranlassung geben könnte. Die Versammlung hat jedoch eine Beschränkung der in den Kreis der Untersuchung zu ziehenden Fragen nicht für nothwendig erachtet, vielmehr selbst einer weiteren Vervielfältigung derselben sich geneigt bezeigt, in der ausgesprochenen Ansicht, daß es wünschenswerth sei, zur Erforschung der Volksstamm=Grenzen keines der dahin leitenden zahlreichen Merkmale unbeachtet zu lassen, wie auch jeder einzelne Forscher für eine selbst nur geringe Ausbeute, welche er zu jenem Zwecke beitrage, einer dankbaren Anerkennung versichert sein dürfe.

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Wir halten uns hiernach verpflichtet, den Gegenstand anderweit den geehrten Vereinen angelegentlichst zu empfehlen. Finden sich dieselben freundlich bewogen, durch ihre besonderen Publicationen der Aufforderung des Gesammtvereins eine noch weitere Verbreitung zu verschaffen, wie solches von einzelnen Vereinen zu unserer Freude bereits geschehen ist, so würden wir hoffen, daß zur Lösung dieser vaterländischen Aufgabe mitzuwirken sich Alle berufen fänden, die dazu Sinn und Geschick in sich fühlen. Schon in unserm Rundschreiben vom 29. November 1855 haben wir darauf aufmerksam gemacht, daß der Inhalt des Ulmer Beschlusses nicht nothwendig als ein untrennbares Ganzes aufzufassen und zu behandeln sei, sondern daß die darin angedeuteten verschiedenen Untersuchungen, je nach der Neigung oder Befähigung des einzelnen Forschers, auch eine gesonderte Bearbeitung sehr wohl zulassen. Wenn durch neuere Forschungen insbesondere die Bedeutung immer mehr hervorgetreten ist, welche in der Construction des Bauerhofes, in der Anlage des Dorfes und der damit eng zusammenhängenden Flurauftheilung für die Geschichte des Volkes liegt, so würden eben diese Gegenstände geeignet sein, für sich einen Kreis zu umfassenden Nachforschungen zu bilden. Was in dieser Beziehung zunächst gewünscht wird, ist eine einfach hingeworfene Ansicht des Bauerhofes, wie derselbe allgemein in der betreffenden Gegend verbreitet erscheint, nebst einem einfach gezeichneten Risse von der inneren Einrichtung desselben, mit entsprechenden kurzen Erläuterungen. Dabei ist dann zugleich auch die Lage des Hofes zu den übrigen Höfen des Dorfes zu berücksichtigen und ebenso die Art und Weise näher anzugeben, in welcher die zu den einzelnen Höfen gehörigen Ländereien vertheilt sind. Wir verweisen hierbei auf Landau's Territorien etc. . S. 16, 73, 89 und 92.

In ähnlichem Maaße würde es auch in Ansehung anderer in dem Ulmer Beschlusse angedeuteter Punkte schon von Werth sein, über sie theils durch einfache Benachrichtigung, theils durch bildliche Darstellung nebst beigefügter Erklärung, Mittheilungen zu erhalten.

Ueberall aber kommt es darauf an, zu beachten, wie weit dieselbe Erscheinung sich gleich bleibt, oder wo eine davon abweichende entgegentritt.


Außerdem liegt es uns ob, die Aufmerksamkeit der geehrten Vereine noch auf die folgenden Beschlüsse der Generalversammlung in Hildesheim besonders zu lenken.

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1) In Beziehung auf den §. 9 der revidirten Satzungen des Gesammtvereins vom 15. September 1853, demzufolge die wissenschaftlichen Arbeiten auf der Versammlung in drei Sectionen vorzubereiten sind, ist für angemessen erachtet, die dort zuerst aufgeführte Section für die Archäologie der heidnischen Vorzeit künftig "Section für Alterthümer der vorchristlichen Zeit und der Uebergangsperiode" zu benennen.

2) Von einer weiteren Aenderung des vorerwähnten Satzungs=Paragraphen durch Vermehrung der bestimmten Zahl regelmäßig zu bildender Sectionen ist zwar abgestanden; die Versammlung hat sich jedoch in dem Wunsche vereinigt, daß unter den aufzustellenden Besprechungs=Gegenständen von den in der Section für Geschichte und deren Hülfswissenschaften zu behandelnden Fragen, jedesmal einige der Rechts= und Culturgeschichte entnommen werden möchten.

3) Denjenigen geehrten Vereinen, welche Sammlungen von Alterthümern besitzen, empfehlen wir angelegentlich, die Bestrebungen des römisch=germanischen Central=Museums in Mainz durch Mittheilung von Originalen zum Behufe des Abformens zu unterstützen; daneben wir auch

4) einen anderen von der Versammlung ausgesprochenen Wunsch zu freundlicher Berücksichtigung hier nochmals hervor heben, welcher dahingeht: es möge ein jeder Theilnehmer der künftigen Jahresversammlungen die ihm zu Gebote stehenden und leicht verführbaren merkwürdigen Alterthums=Gegenstände zur Ansicht mitbringen.

Wir bezeugen dem geehrten Vereine unsere hochachtungsvollen Gesinnungen.

Hannover, den 3. April 1857.

Der Verwaltungsausschuß des Gesammtvereins der
deutschen Geschichts= und Alterthumsvereine.
Braun.

Harseim.     

 
Vignette
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XXII. 1.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.


Schwerin, den 6. October 1856.

Vignette

N achdem der Herr Geh. Rath v. Oertzen hieselbst in der heutigen Ausschussversammlung die in der Generalversammlung dieses Jahres mit Einstimmigkeit auf ihn gefallene Wahl als Vicepräsident des Vereins zur allgemeinen Freude definitiv angenommen hat, ist das Beamten-Personal nunmehr wieder vollzählig. Die sonstigen Personalveränderungen in dem abgelaufenen Quartal beschränken sich auf den Eintritt des Herrn Candidaten der Theologie Dolberg zu Rostock als ordentliches Mitglied.

Die neuen Erwerbungen für die Sammlungen des Vereins sind folgende:

I. Für die Alterthumssammlung.
     (Von Ostern bis Michaelis.)

A. Aus der vorchristlichen Zeit.

1) Aus der Zeit der Hünengräber:

1 Streitaxt aus Hornblende mit ausgebrochenem Loche, gef. zu Webelsfelde bei Gadebusch, gesch. von dem Herrn Busch daselbst. - 1 Streitaxt aus Hornblende, vollständig bearbeitet, aber noch nicht ganz durchbohrt, gef. 1855 zu Kankel bei Schwaan, gesch. von dem Herrn Bürgermeister Daniel zu Schwaan. - 1 Keil aus Hornblende, in der Mitte durchgebrochen, gef. zu Remlin bei Gnoien, gesch. von dem Herrn v. Kardorff daselbst. - 1 Dolch aus Feuerstein, gef. im Torfmoor zu Bartelshagen bei Teterow, gesch. von dem Herrn Pogge daselbst. - 1 Dolch aus Feuerstein, gef. im Torfmoor bei Neu-Kahlen, gesch. von dem Herrn Bürgermeister Mau daselbst. - 1 Schleuderstein aus quarzigem Sandstein, gef. 1856 im Strassenpflaster zu Schwaan, gesch. von dem Herrn Bürgermeister Daniel daselbst. - 1 Spindelstein aus Sandstein, gef. zu Kadow bei Goldberg, gesch. von dem Herrn Wiechmann daselbst.

2) Aus der Zeit der Kegelgräber:

1 Schwert aus Bronze, gef. zu Zahrenstorf bei Brüel am hävenschen See, gesch. von dem Postmeister Herrn Lieutenant Pries zu Brüel. - 1 Framea aus Bronze mit Schaftrinne, gef. bei Brüel bei Gelegenheit des Chausseebaues, gesch. von dem Postmeister Herrn Lieutenant Pries daselbst. - 1 Framea aus Bronze mit Schaftloch und Oehr, gesch. von dem Herrn Dr. Crull zu Wismar. - 1 Miniatur-Schwert aus Bronze (3 1/4 Zoll lang), gef. zu Proseken neben einem grossen Kegelgrabe, gesch. von dem Herrn Pastor Brockmann daselbst. - 1 Knopf aus Thonstein, gef. zu Brusow bei Cröpelin, gesch. von dem Herrn Pastor Masch zu Demern.

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3) Aus der Zeit der Wendenkirchhöfe:

Bruchstück einer menschlichen Figur aus Bronze, gesch. von dem Herrn v. Kardorff auf Remlin bei Gnoien. - 1 Spindelstein aus Sandstein und 2 Spindelsteine aus gebranntem Thon, gef. zu Viecheln bei Gnoien, gesch. von dem Herrn v. Kardorff.

4) Heidnische Alterthümer ausserhalb Meklenburgs:

Eine Menge Feuersteinsplitter, Schlacken und Glasscherben, ferner mehre kleine Röhren und Cylinder aus Eisensandstein und Bruchstücke von Blitzröhren, gef. bei Golssen in der Niederlausitz, gesch. von dem Herrn Apotheker Schumann daselbst.

B. Aus dem christlichen Mittelalter.

Zwei in Schwarz gemalte Fensterscheiben mit den Jahreszahlen 1646 und 1726 aus Bauerhäusern, gesch. von dem Glasermeister Herrn Beckmann zu Doberan. - Mehre alte Töpferarbeiten aus Wismar, nämlich 1 kindlicher Doppelkopf ohne Glasur aus zwei Abdrücken derselben Form zusammengesetzt, eine grünglasurte 9" hohe Eva, und ein Bruchstück eines fein gearbeiteten, weiss und blau glasurten Kruges mit der Jahreszahl 159?, gesch. von dem Herrn Dr. Crull zu Wismar. - 1 Mauerziegelrelief mit einem Silen-Kopfe, gef. bei dem alten Schlosse zu Bützow, gesch. von dem Herrn Fr. Seidel daselbst. - 3 grosse eiserne Messer, gef. 1856 bei Rectificirung der Mildenitz zwischen dem serrahner und goldberger See, gesch. von dem Herrn Ingenieur K. Beyer zu Goldberg. - 1 Schleifstein aus Sandstein, gef. bei Friedrichshöhe bei Rostock, gesch. von dem Herrn Ritter daselbst. - 1 geschnitztes Medaillon aus Perlemutter (aus neuerer Zeit), gef. daselbst, gesch. von demselben. - 1 Bild aus gespaltenem Stroh vom Jahre 1719, aus dem Nachlasse der Maria Franzisca Therese v. Kurzrock, gesch. von dem Herrn Senator Demmler zu Rehna.

II. Für die Münzsammlung.
     (Von Ostern bis Michaelis.)

1 wismarsches Vierschillingsstück von 1605, 1 meklenburgischer Groschen von 1757, 1 lübecker Groschen von 1659, 1 hildesheimer Groschen von 1702, 1 dänisches Achtschillingsstück von 1607, 1 Silberrubel der Kaiserin Anna von Russland von 1734, 8 russische Silbermünzen aus dem 18. Jahrhundert, 1 Franc des Königs Ludwig XVI. von Frankreich von 1792, 1 halber Franc des Kaisers Napoleon I. von 1808, 8 verschiedene kleine Silbermünzen und 11 verschiedene Kupfermünzen auswärtiger Staaten, gesch. von dem Hrn. Senator Demmler zu Rehna. - 1 Silberpfennig des Königs Johann III. von Dänemark (1483-1501), geschlagen zu Malmö, gef. bei dem Casernenbau auf dem ostorfer Berge bei Schwerin, gesch. von dem Hrn. Militair-Baumeister Wachenhusen zu Schwerin. - 1 Sechsling des Herzogs Johann Albrecht I. von 1549 und 1 Sechsling des Königs Friedrich IV. von Dänemark von 1722, gesch. von dem Herrn Pastor Albrand zu Lübeck. - 1 Silberbracteat mit einem Löwenkopf, 1 dänischer Silberpfennig des Interregni von 1448, 1 rostocker Kupferbracteat von 1583, 1 rostocker Kupferpfennig von 1622 und 1 rostocker Kupferpfennig von 1682, gef. zu Friedrichshöne bei Rostock, gesch. von dem Herrn Ritter daselbst. - 1 halber stralsunder Wittenpfennig aus dem Ende des 14. Jahrhunderts, 1 stralsunder Wittenpfennig aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts und 1 schwedisch-pommersches Vierschillingsstück von 1704, gesch. von dem Herrn v. Kardorff auf Remlin zu Gnoien.

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III. Für die Büchersammlung:

1) Alphabete und Schriftmuster vom 8. bis 16. Jahrh. aus den Handschriften der Bibliothek zu Bamberg. Edirt von H. Jäck. Leipzig 1834. R.-F.

2) Mittheilungen der k. k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale in Oesterreich. Redig, von K. Weiss. Erster Jahrg. April bis August. Wien 1856. gr. 4. Mit Abbildg. (Gescnenk der Kommission.)

3) Denkmäler bildender Kunst in Lübeck. Herausgeg. von Milde und Deecke. Heft I. Bronze-Grabplatten. Heft 2. Glasmalereien und Ziegelmosaiken. Lübeck 1843. 47. R.-F.

4) Verhandlungen der gel. esthnischen Gesellschaft zu Dorpat. Bd. III. Heft 2. Das. 1856. 8.

5) Dondangen, Ritterschloss und Privatgut der v. d. Osten-Sacken in Kurland, besungen von J. Bankau. Dorpat 1855. 8. (Nr. 4 und 5 Geschenke der gel. Gesellschaft zu Dorpat.)

6) Mittheilungen aus dem Gebiete der Geschichte Liv-, Esth- und Kurlands. Herausgeg. von der Gesellschaft für Gesch. und Alterthumskunde der russischen Ostseeprovinzen. Bd VIII. Heft 1. Riga 1855. 8.

7) Val. Raschii, Rigensis tumultus initia et progressus (1584). Riga 1855. 8. (Nr. 6 und 7 Geschenke der histor. Gesellschaft zu Riga.)

8) Acciinsbrief van Haarlem in 1274 door Floris v. Veerleend of Ontworpen. Uitgeg. door J. de Wal. Leyden 1856. gr. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)

9) Publications de la société nour la recherche et la conservation des monuments historiques dans le grand-duchée de Luxembourg. Année 1855. XI. Ibd. 1856. 4. (Geschenk der Gesellschaft.)

10) Bulletin de la société littéraire du Limbourg. Tome III. Tongres 1856. 8.

11) Annales de la société archéologique de Namur. Tome IV. Namur 1855. 8. (Nr. 10 und II Geschenke der gen. Gesellschaften.)

12) Ueber altgermanische Landwirthschaft. Von Ch. Hostmann. Göttingen 1855. 4. (Geschenk des Hrn. Prof. Waitz das.)

13) Denkschriften des germanischen Nationalmuseums. Bd. I. Zweite Abth. Kunst- und Alterthums-Sammlungen. Mit Holzschnitten. Nürnberg 1856. gr. 8. (Geschenk des Museums.)

14) Monumenta Habsburgica. Erste Abtheilung. Das Zeitalter Maximilians I. Ed. von J. Chmel. Bd. II. Wien 1855. gr. 8. (Gescnenk des Hrn. Herausgeb.)

15) Würtembergiscne Jahrbücher für vaterländische Geschichte, Geographie etc. Herausgeg. vom königl. statistisch-topographischen Bureau. Jahrg. 1854. Stuttgart 1855. 8. (Geschenk des Bureaus.)

16) Oberbayerisches Archiv für vaterländ. Geschichte. Edirt vom historischen Verein für Oberbayern. Bd. XV. Heft 2. 3. Müncnen 1855. gr. 8.

17) Siebenzehnter Jahresbericht desselben Vereins für 1854. Das. 1805. gr. 8.

18) Lebensskizze Schmellers. Vom Bibliothekar Föringer. Das. 1855. gr. 8. (Nr. 16-18 Geschenke des histor. Vereins von und für Oberbayern.)

19) Archiv für Geschichte etc. von Oberfranken. Bd. VI. Heft 3. Bayreuth 1856. 8. (Geschenk des histor. Vereins das.)

20) Periodische Blätter der Geschichtsvereine zu Kassel, Darmstadt, Mainz, Wiesbaden und Frankfurt a. M. No. 9 und 10. Aug. 1856. 8. (Geschenkt von den gen. Vereinen.)

21) Mittheilungen des königl. sächsischen Vereins für Erforschung und Erhaltung vaterländ. Alterthümer. Heft 9. Dresden 1856. 8. (Geschenk des Vereins.)

22) Uebersicht der Preuskerschen Sammlung vaterländ. Alterthümer in Dresden. 1856. 8. (Geschenk des Rentamtmanns Preusker.)

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23) Landeskunde des Herzogthums Meiningen, von Professor G. Brückner. Bd. H. Meiningen 1853. gr. 8. (Geschenk des henneberg. Alterthums-Vereins.)

24) Volkssagen aus dem Orlagau von W. Börner. Altenburg 1838. 8.

25) Jahresbericht 29 bis 31 des voigtländ. Alterthumsvereins, 1852-1855. Ed. von F. Alberti. Gera 1855. 8. (Nr. 24 und 25 Geschenke des Vereins.)

26) Zeitschrift des Vereins für thüring. Geschichte etc. Bd. II. Heft 4. Jena 1856. 8. (Geschenk des Vereins.)

27) Die Alterthümer der Stadt Lüneburg. Edirt vom Alterthumsverein daselbst. Dritte Lieferung: Geschichte und Beschreibung des Rathhauses das. Mit Abbildg. Lüneburg 1856. gr. 4. (Geschenk des Vereins.)

28) Zeitschrift des Vereins für hamburgische Geschichte. Neue Folge. Bd. I. Heft 2. Das. 1855. 8. (Geschenk des Vereins.)

29) Die Herren und Freiherren v. Hövel etc. Von A. Fahne. Bd. III. Gotthard V. v. Hövel Chronik. Fortsetzung des Reimar Kock. 1550 -1600. Cöln 1856. Fol. (Geschenk des Herrn Dr. Deecke zu Lübeck.)

IV. Für die Bildersammlung:

Portraits: Dr. Loeser zu Güstrow. Den 13. Juni 1856. Lith. Anstalt von J. F. Jürs in Güstrow. Fol. (Geschenk des Herrn Kanzlisten Lisch das.) - Dr. Th. Kliefoth, Ober-Kirchenrath. Gem. von G. Lenthe. Lith. von Fr. Jentzen in Berlin. Mit Facsimile der Handschr. Fol.

Ansichten: Vorstellung der Ehrenpforte zur Vermählung I. K. H. des Erbprinzen Friedrich und der D. Prinzessin Sophie Friedericke auf Christiansburg den 21. Oct. 1774. Copenhagen, gedr. hei J. R. Thiele. Illumin. Holzschnitt mit einem Gratul.-Gedichte. Fliegendes Volksblatt. Fol. - Schloss Barneckow. Lith. 4. Wismar bei Herold. 1855. (Geschenk des Herrn Dr. Crull zu Wismar.)- Die St. Georgen-Kirche zu Waren. Perspect. constr. von H. Harms, gez. von A. Niederhöffer. Lith. der Tiedemannschen Anstalt zu Rostock. (Geschenk des Hrn. Malers Niederhöffer.)

An wissenschaftlichen Arbeiten sind bisher eingegangen:

Geschichte der Reformation des Klosters Dobbertin, vom Herrn Archivrath Dr. Lisch.

Beschreibung der Kirche zu Kröpelin, von C. D. W.

Beschreibung der Kirche zu Passee, von demselben.

Beschreibung der Kirchen zu Bentwisch und Volkenshagen, vom Herrn Archivrath Dr. Lisch.

Nachtrag zu der Beschreibung der Kirche zu Gägelow bei Sternberg, von demselben. Vgl. Jahrb. VIII, S. 101.

Auf der zahlreich besuchten Versammlung des Gesammtvereins zu Hildesheim war unser Verein abermals durch den Herrn Archivrath Dr. Lisch vertreten, welcher von dort aus auch das altberühmte Kloster Amelungsborn, das Mutter-Kloster Doberans, besucht hat. Ueber die Beschlüsse der Versammlung bemerke ich vorläufig, dass der niedersächsische Verein zu Hannover die Geschäftsführung auch für das nächste Jahr wieder übernommen hat und dass die nächste General-Versammlung im Jahre 1857 zu Augsburg stattfinden soll.

W. G. Beyer , Dr., Archiv-Secr.,     
als zweiter Secretair des Vereins.     


Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Dr. F. W. Bärensprung.

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XXII. 2.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.


Schwerin, den 5. Januar 1857.

Vignette

D urch den Tod des Apothekers Wilhelm zu Gadebusch am 12. Oct. v. J. hat der Verein wiederum eines seiner ältesten Mitglieder verloren, da der Verstorbene dem Vereine schon bei meiner Gründung im Jahre 1835 beitrat. Ausserdem sind mit dem Ablauf dieses Jahres in Folge der nach und nach eingegangenen Kündigungen noch 6 Mitglieder ausgeschieden, nämlich die Herren Bürgermeister Schultz zu Kröpelin, Geh. Medicinalrath Frehse zu Schwerin, Pensionair Krey zu Kurzen-Trechow, Professor Hegel zu Rostock, jetzt zu Erlangen, Pastor Martens zu Grevismühlen und Kaufmann Goldschmidt zu Plau. Unter ihnen ist besonders der Verlust des nach Erlangen berufenen Herrn Professors Hegel sehr zu bedauern, da derselbe sich namentlich in der letzten Zeit mit Eifer dem Studium der vaterländischen Geschichte widmete, wovon die noch kurz vor seinem Abgange erschienene gründliche, aus den Quellen geschöpfte Geschichte der meklenburgischen Landstände den besten Beweis giebt. - Beigetreten sind dem Vereine als ordentliche Mitglieder der Herr Advocat Heinrich Bade zu Güstrow, Herr Dr. med. Huen zu Marlow und Herr Oberstlieutenant v. Holstein zu Schwerin.

Die Sammlungen des Vereins, namentlich die Alterthumssammlung im eigentlichen Sinne danken dem ausdauernden Eifer mehrer unserer Mitglieder in diesem Quartale wiederum zahlreiche und sehr werthvolle Geschenke, wie das nachfolgende Verzeichniss der neuen Erwerbungen näher nachweist:

I. Für die Alterthumssammlung.

A. Aus der vorchristlichen Zeit.

1) Aus der Zeit der Hünengräber:

1 unvollendete Streitaxt aus Hornblende, gef. zu Remlin, gesch. von dem Herrn v. Kardorff auf Remlin zu Gnoien. - 1 Keil aus Feuerstein, noch ungeschliffen, gef. zu Gnoien, gesch. von demselben. - 1 1 Keil aus Feuerstein, viel gebraucht, gef. zu Viecheln bei Gnoien, gesch. von demselben. - 1 Splitter von einem geschliffenen Keile aus Feuerstein, gef. zu Friedrichshöhe bei Rostock, gesch. von dem Herrn Ritter daselbst. - 1 halbmondförmiges Messer aus Feuerstein, gef. zu Dölitz bei Gnoien, geschenkt von dem Herrn v. Kardorff. - 1 Cylinder aus Kieselstein, gef. zwischen Gnoien und Tessin, gesch. von demselben (vielleicht Naturproduct).

2) Aus der Zeit der Kegelgräber:

1 Fingerring von spiralförmig gewundenem gedoppelten Golddraht, 1 Schwert aus Bronze, 2' 1" lang, 1 sogenannte Nadel aus Bronze von der selben Länge, 1 runde Dose aus Bronze mit Deckel, 1 sichelförmiges Messer aus Bronze, 1 gerades Messer aus Bronze, 1 Hütchen aus Bronze, 1 Meissel aus Bronze, 1 Doppelknopf aus Bronze, 1 gereifter Fingerring aus Bronze, 5 Pfeilspitzen aus Feuerstein, Bruchstück einer Urne aus Thon, Knochen

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einer unverbrannten menschlichen Leiche, gef. in einem Kegelgrabe bei Dabel, A. Sternberg, aufgedeckt und gesch. von dem Herrn Pastor Böcler und Herrn Erbpächter Schmidt zu Gägelow. - 2 vollgegossene gravirte Armringe, 1 glatter Armring und 1 Pfeilspitze aus Bronze, gef. von dem Schulzen Dankert zu Dabel in einem Kegelgrabe daselbst, eingesandt von dem Herrn Pastor Böcler zu Gägelow. - 1 Framea aus Bronze mit Schaftrinne, gef. auf der Feldmark des untergegangenen Dorfes Turow bei Schwerin, gesch. von dem Herrn Hofschlosser Duve zu Schwerin. - 1 Framea aus Bronze mit Schaftloch und Oehr, gef. bei Wismar. gesch. von dem Herrn Dr. Crull daselbst. - 1 Sichel aus Bronze, gef. in einem Torfmoor zu Pastin bei Sternberg, gesch. von dem Herrn Pastor Böcler zu Gägelow.

3) Aus der Zeit der Wendenkirchhöfe:

1 länglicher, durchbohrter und künstlich bearbeiteter Sandstein (Amulet?), gef. auf einem Hünengrabe zu Remlin bei Gnoien, gesch. von dem Herrn v. Kardorff daselbst.

B. Aus dem christlichen Mittelalter.

1 Knopfform aus Sandstein, gef. bei Dreweskirchen, gesch. von dem Gutsbesitzer Herrn Koch daselbst. - 1 Glas, worin ein hölzernes Rad, gesch. von dem Herrn Crumbiegel zu Ludwigslust.

Ausserdem verdient hier noch die glückliche Erwerbung einer sehr werthvollen elfenbeinernen Schachfigur, wahrscheinlich aus dem 12. Jahrhunderte, für die grossherzogliche Sammlung eine vorläufige Erwähnung.

II. Für die Münzsammlung.

1 siebenbürgischer Thaler von 1590, 1 lübecker Thaler von 1597, 1 pommerscher Thaler von 1610, 1 österreichischer Thaler von 1624, 1 hildesheimscher Stadt-Thaler von 1627, 1 polnischer Thaler von 1628, 1 braunschweigscher Stadt-Thaler von 1630, 1 rostocker Thaler von 1632, 1 dänisches Marktstück, 1 dito von 1608, 3 dänische Zollschillingsstücke von 1624 und 1629, 1 dänisches Achtschillingsstück von 1608, 1 bremisches Achtschillingsstück von 1623, 1 pommerscher Doppelschilling von 1619, 1 stralsunder Dütchen von 1610, 4 meklenburgische Doppelschillinge von 1613, 1616 und 1618, 1 rostocker Dütchen von 1628, gef. auf der Feldmark Basedow 1856, geschenkt von dem Herrn Erblandmarschall Grafen Hahn auf Schloss Basedow.- 1 messingene Spottmedaille auf die Kaiserin Maria Theresia von 1747, gef. auf dem Stadtfelde zu Wismar, und 1 bleierne Medaille auf Adam von Itzstein, gef. in der Ortsstrasse zu Dargun, gesch. von dem Herrn Amtmann v. Pressentin zu Dargun. - 1 rostocker Schilling und 1 wismarscher Sechsling ohne Jahr, gef. zu Friedrichshöhe bei Rostock, gesch. von dem Herrn Ritter daselbst. - 1 russisches Fünf-Kopekenstück von Kupfer, von 1780, gesch. von dem Herrn v. Kardorff auf Remlin bei Gnoien.

III. Für die Büchersammlung:

1) Urkunden und historische Nachrichten der Ketelhodtschen Familie, gesammelt von Eduard Freiherrn v. Ketelhodt. Schwerin, Stillersche Hofbuchhandlung. gr. 8. 1855.

2) Geschichte der meklenburgischen Landstände bis zum Jahre 1555. Mit einem Urkundenanhange. Von C. F. W. Hegel. Rostock 185. 8. (Geschenk des Herrn Verfassers.)

3) Allgem. histor. Handwörterbuch aller merkwürd. Personen, welche im letzten Jahrzehnd des 18. Jahrh. gestorben sind. Von S. Baur, 1803. 8.

4) u. 5) Eibofolke oder die Schweden an den Küsten Ehstlands und auf Runö. Von C. Ruszwurm. 2 Thle., nebst 1 Heft lithogr. Abbildungen. Reval. 1855. 8. und 4. (Geschenk des Herrn Verf.)

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6) Mittheilungen aus der Geschichte Liv-, Ehst- und Kurlands. Herausgegeben von der Gesellschaft für Gesch. etc. der russischen Ostseeprovinzen. Bd. VIII. Heft 2. Riga. 1856. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)

7) Archiv für Schweizerische Geschichte, herausgeg. von der allgem. histor. Gesellschaft der Schweiz. Bd. XI. Zürich. 1856. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)

8) Die Bedeutung der böhmischen Dorfnamen für Sprache und Weltgeschichte. Von V. Jacob i. Leipzig. 1856. 8.

9) Almanach der Kaiserl. Akademie der Wissenschaften. Jahrg. VI. 1856. Wien. 8

10)-12) Sitzungsberichte ders. Akademie. Bd. XVIII-XX. Daselbst. 1855-56. 8.

13) Oesterreichische Geschichtsquellen. Herausgeg. von derselben Akademie. Zweite Abth. Diplomataria et acta. Bd. XII. Das. 1856. 8.

14) Archiv für Kunde österreich. Geschichtsquellen. Bd. 16. Das. 1856. 8.

15) Notizenblatt. Beilage zum obigen Archiv. Jahrg. 1856. Das. 8.
(No. 7-13 Geschenke der Kaiserl. Akademie.)

16) Sechzehnter Bericht über das Museum Francisco-Carolinum. Linz. 1856. 8. (Geschenk des Museums daselbst.)

17) Periodische Blätter der Geschichts- u. Alterthums-Vereine zu Kassel, Darmstadt, Mainz, Wiesbaden u. Frankfurt. Jahrg. 1855. Wiesbaden. 8. (Geschenk des histor. Vereins für Nassau.)

18) u. 19) Der neuen Preussischen Provinzial-Blätter andere Folge. Ed. von Dr. A. Hagen. Bd. IX. X. Königsberg. 1856. 8. (Geschenk der Gesellschaft Prussia.)

20) Mittheilungen zur Kunde des Wichtigsten der Staatsgeschichte und Zustände des Herzogthums Lauenburg. Von Dr. Duve. Dritte Lieferung. Ratzehurg. 1853. 8. (Geschenk des Herrn Verf.)

21) Die anstehenden Formationen der Gegend von Dömitz. Ein Beitrag zur Geognosie Meklenburgs von F. E. Koch. Mit einer Karte. Aus der Zeitschrift der deutschen geolog. Gesellschaft. Jahrg. 1856. Berlin. 1856. 8. (Geschenk des Herrn Verf.)

22) Die gedruckten Vorlagen des Landtags vom Nov. 1856. Sechs Stücke. 4. (Geschenk des Herrn Kloster-Hauptmanns v. Maltzan zu Dobbertin.)

23) Gedrängte Darstellung des Wesens und der Ergebnisse der gesammten öffentlichen Abgaben und Landesanlagen in beiden Grossherzogthümern Meklenhurg-Schwerin und Meklenburg-Strelitz. Vom Steuerrath Schulze in Schwerin. Im Mai 1848. Schwerin. Jan. 1849. 8. (Geschenk des Herrn Verf.)

24) Archiv für Landeskunde in den Grossherzogthümern Meklenburg und Revue der Landwirthschaft. Sechster Jahrg. Schwerin. 1856. gr. 8. (Geschenk Sr. K. H. des Grossherzogs.)

25) Kinder der Musse. Eine Sammlung dichterischer Erzeugnisse von H. F. A. Völperling. Wismar. 1818. kl. 8.

26) Lehrbuch zum ersten Unterrichte in der Lateinischen Sprache. Von Mag. G. O. Plagemann. Dritte Aufl. Schwerin u. Wismar. 1794. 8.

27) Die Tageszeiten. Ein Gedicht in 4 Büchern von F. W. Zachariae. Zweite Aufl. Mit Kupfern. Rostock. 1757. Bei J. Ch. Koppe. 4. (Gedruckt zu Altenburg.)
Beigebunden: a. Die Pilgrime auf Golgatha. Ein musikal. Drama. Von Dems. Braunschweig. 4. Ohne Jahr. Dem Herzoge Friedrich v. M. dedicirt. b. Der Tempel des Friedens. Von Dems. Daselbst. 4. c. Die vier Stufen des weiblichen Alters. Ein Gedicht in vier Gesängen. Von Dems. Rostock. 1757. 4. d. Murner in der Hölle. Ein scherzhaftes Heldengedicht. Von Dems. Rostock. 1757. 4. e. Gedicht, dem Gedächtnisse des Herrn v. Hagedorn gewidmet. Braunschweig. 4.

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28) Rosenknospen. Opfer Apoll und der Musen geweiht von Aug. Hobein. Braunschweig. 1800. 8.

29) Gedichte von Th. H. H. Bühring. Schwerin. 1801. 8.

30) Dana und Vandalia. Eine Bardiete zur Feier der Vermählung der Frau Prinzessin Charl. Friederike etc. gesungen von Philopatros. 1806. 8.

31) Drei Gelegenheitsreden von S. Alban, Pastor in Neubrandenburg, Ch. Mantzel, Pastor in Crivitz, Ch. Vosz, Pastor in Kieth. 1785. 1803. 1815. 8.

32) Rede zur Eröffnung des Grossherzogl. Schauspielhauses zu Schwerin, Rostock. 1836. 4.
(Nr. 25-32 Geschenke des Herrn Cand. Dolberg.)

IV. Für die Bildersammlung.

1) Ansicht des Denkmals bei Nossentin, enthüllt 2. Oct. 1856. Lith. von A. Sandmeyer. Schwerin. Gr. Fol. (Geschenk des Herrn Hauptmanns v. Hertzberg.)

2) Ein meklenb. Bauer in der Tracht des 17. Jahrh. Handz. Fol. Nach dem Orig. auf einem herzoglich meklenb. Stammbaum aus der Zeit um 1670, im

Haupt-Staatsarchive befindlich. (In Blei gezeichnet und geschenkt vom Hrn. Ingenieur Fr. Beyer.)

Mit besonderem Danke ist hier nachträglich noch eines schon im vorigen Jahre eingegangenen werthvollen Geschenkes unseres verehrten Mitgliedes, des Herrn Kammerherrn Eduard Freiherrn v. Ketelhodt zu Dresden zu erwähnen. Derselbe hat nämlich dem Vereine 15 Exemplare des oben sub III. No. 1 angezeigten, sehr interessanten und für die ältere Geschichte unseres Adels wichtigen Werkes geschenkt, welches ich unsern Gönnern hiemit auch im Interesse der Vereins-Casse bestens zu empfehlen mir erlaube. Der Preis beträgt 2 Thlr. 32 Sch.

Unter den für die nächsten Jahrbücher eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten sind hervorzuheben:

1) Die Lebensbeschreibung der Herzogin Anna, Gemahlin des Herzog Albrecht des Schönen,

2) Geschichte der Reformation der Stadt und des Amtes Lübz;

3) Geschichte der Reformation der Stadt und des Amtes Crivitz.

Diese 3 Arbeiten des Herrn Archivraths Dr. Lisch bilden mit der schon im vorigen Quartale angezeigten Geschichte der Reformation des Klosters Dobbertin von demselben Verfasser ein Ganzes.

4) Beiträge zur ältern Buchdruckergeschichte Meklenburgs, nebst einer übersichtlichen Zusammenstellung der bis jetzt beschriebenen meklenburgischen Druckdenkmale, von Herrn Wiechmann zu Kadow.

5) Ueber die Kirche der Abtei zu Amelungsborn, Mutterkirche des Klosters Doberan, von dem Herrn Archivrath Dr. Lisch.

6) Ueber das Grab des Fürsten Pribislav in der Kirche zu Doberan, von demselben.

7) Ueber die Kirche zu Wittenburg, von demselben.

8) Ueber die Kirche zu Bernitt, von C. D. W.

9) Ueber eine in Meklenburg gefundene mittelalterliche Schachfigur, von dem Herrn Archivrath Dr. Lisch.

W. G. Beyer , Dr., Archiv-Secr.,     
als zweiter Secretair des Vereins.     


Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Dr. F. W. Bärensprung.

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XXII. 3.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde.


Schwerin, den 6. April 1857.

Vignette

D ie Personal-Chronik unsers Vereins ist in dem abgelaufenen Quartale ungewöhnlich reich an freudigen, wie an betrübenden Ereignissen. Unter den ersteren ist vor allem hervorzuheben, dass Se. Maj. der König Friedrich Wilhelm IV. von Preussen allergnädigst geruht haben, nicht nur die Jahrbücher des Vereins huldvoll entgegen zu nehmen, sondern auch durch ein allerhöchstes Handschreiben vom 13. März d. J. "in Anerkennung der wissenschaftlichen Bestrebungen des Vereins gerne zu gestatten", den hohen Beförderern desselben beigezählt zu werden. - Zu den wahrhaft betrübenden Ereignissen gehört dagegen der unerwartete Tod unsers vieljährigen Ehrenmitgliedes, der Frau Gräfin Agnes Hahn, gebornen Gräfin v. Schlippenbach, welche gestern früh auf ihrem Schlosse zu Basedow verstarb, sowie der Tod zweier correspondirenden Mitglieder, welche beide ihr lebhaftes Interesse an den Bestrebungen unsers Vereins seit Jahren vielfach bethätigt haben, nämlich des am 11. Januar d. J. in Immenbeck bei Buxtehude verstorbenen Dr. jur. v. Duve zu Ratzeburg und des berühmten englischen Sprach- und Geschichtsforschers John Mitchell Kemble, A. M. Trinity College Cambridge, aus London, welcher am 23. März d. J. zu Dublin verstorben ist. - Unter den ordentlichen Mitgliedern des Vereins haben wir nur den Tod des im Anfange des Monats März verstorbenen Gutsbesitzers Rathleff auf Miekenhagen zu beklagen, wogegen der Herr Pastor Pumplün zu Carlow bei Schönberg, Herr Dr. phil. et Mag. artium liberalium A. Niederhöffer zu Leipzig, aus Röbel gebürtig, Herr Pensionair Seemann zu Marienthal bei Gadebusch und Herr v. Kamptz zu Schwerin dem Vereine wiederum als ordentliche Mitglieder beigetreten sind. - Endlich ist an dieser Stelle noch zu berichten, dass der Würtembergische Alterthumsverein uns durch seinen Beitritt zu den mit uns correspondirenden Vereinen erfreuet hat.

Unter den Sammlungen des Vereins hat fast nur die Bibliothek sich einer erheblichen Bereicherung zu rühmen, doch ist auch keine leer ausgegangen, wie aus dem folgenden Verzeichnisse der neuen Erwerbungen hervorgeht:

I. Für die Alterthumssammlung.

A. Aus der vorchristlichen Zeit.

1) Einheimische Alterthümer: aus der Zeit der Kegelgräber:

1 Handberge und 1 Paar Armringe aus Bronze, gefunden 1846 von dem Erbzinsmann Schwartz zu Mühlengeez in einem Kegelgrabe neben unverbrannten menschlichen Gebeinen und einem zerbrochenen Schwerte, eingesandt durch den Herrn Pastor Kossel zu Tarnow.

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2) Fremde Alterthümer:

1 Schwertgriff aus Bronze, gefunden zu Preetz bei Stralsund, geschenkt von dem Kaufmann Herrn Dumrath zu Rostock. - 1 Gypsabguss der im Albanergebirge gefundenen, im Königl. Museum zu Berlin aufbewahrten Hausurne (Jahrh. XXI. S. 252), geschenkt von dem Herrn Geh. R. Dr. v. Olfers.

B. Aus dem christlichen Mittelalter:

6 Glasgemälde aus dem 17. und 18. Jahrhundert mit Wappen und anderen Darstellungen theils aus den Kirchen zu Neuburg und Gressow, theils aus Bürger- und Bauerhäusern in Rehna, Boienhagen und Warnkenhagen, geschenkt von dem Pächter Herrn Haupt zu Tressow.

II. Für die Münzsammlung.

2 silberne Medaillen, auf die Gründung des Seebades zu Doberan, 1793, und auf das dritte Jubelfest der Reformation d. 31. Oct. 1817 (von Loos), Geschenk des Herrn Geh. Raths v. Oertzen zu Schwerin. - 1 chinesische Münze von Messing, Geschenk des Herrn Rectors Dehn zu Bruel. - Hieran reiht sich wiederum eine Zeichnung von 4 seltenen meklenburgischen Bracteaten aus dem 13. und 14. Jahrhundert von unserm geehrten Freunde Herrn F. W. Kretschmer, Custos des Königl. Münzcabinets zu Berlin, in seiner bekannten meisterhaften Manier.

III. Für die Büchersammlung:

1) Mittheilungen der K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale in Oesterreich. Red. von K. Weiss. Erster Jahrg. Sept. bis Dec. Wien. 1856.

2) Handelingen der Jaarlijksche Algemeene Vergadering van de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde te Leyden, gehouden den 19. Junij 1856. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)

3. 4) Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. Neue Folge. Organ des german. Museums. Jahrg. 1855. Jahrg. 1856. Mit Holzschnitten. Gr. 4.

5) Dritter Jahresbericht des german. Nat.-Museums zu Nürnberg. Das. 1856. 4. (Num. 3-5 Geschenke des Museums.)

6) Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts- und Alterthumsvereine. Vierter Jahrg. Herausgeg. von Dr. Grotefend. Hannover. 1856. 4.

7-14) Schmidt, Geschichte der Deutschen. Bd. 11-16. Ulm. 1793 bis 1802. 8. (Geschenk des Hrn. Geh. Raths v. Oertzen.)

15) Württembergische Jahrbücher für vaterländ. Geschichte, Geographie etc. Herausgeg. von dem Königl. statistisch-topograph. Büreau. Jahrg. 1855. Stuttgart. 1856. 8. (Geschenk des Büreaus.)

16) Archiv des histor. Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg. Bd. XIV. Würzburg. 1856. 8. (Geschenk des Vereins.)

17) Verhandlungen des histor. Vereins von Oberpfalz und Regensburg. Neue Folge. Bd. IX. Mit Abbildg. Regensburg. 1856. 8. (Geschenk des Vereins.)

18) Jahresbericht 21 und 22 des histor. Kreisvereins im Regierungsbezirk von Schwaben und Neuburg. Mit Abbildg. Augsburg. 1856. Gr. 8. (Geschenk des Vereins.)

19) Bericht über die Wirksamkeit des Vereins zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer zu Mainz von Dr. J. Wittmann. Mainz. 1856. 8. (Geschenk des Vereins.)

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20) Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens. Herausgeg. von Dr. R. Roepell. Heft 2. Breslau. 1856. 8. (Geschenk des Vereins.)

21) Jahresbericht 31 der schlesischen Gesellschaft für vaterländ. Kultur. Arbeiten der Gesellschaft im J. 1855. Breslau. 1856. 4. (Geschenk der Gesellschaft.)

22) Denkschrift zur 25jährigen Amtsjubelfeier des Hofraths L. Bechstein, im Namen des Henneberg. alterthumsforschenden Vereins verf. von A. Müller. Meiningen. 1856. 8. (Geschenk des Vereins.)

23) Mittheilungen der Geschichtsforschenden Gesellschaft des Osterlandes. Bd. 4. Heft 3. Altenburg. 1856. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)

24) Novus codex diplomat. Brandenburgensis. Erste Abtheilung. Bd. XII. Herausgeg. von Dr. Riedel. Berlin. 1857. 4. (Geschenk des Hrn. Herausgeb.)

25) Zeitschrift des histor. Vereins für Niedersachsen. Jahrg. 1854. Hannover. 1856. 8. (Geschenk des Vereins.)

26) Studien zur Geschichte der wendischen Ostseeländer von C. G. Fabricius. Erstes Heft. Der Congress zu Helsingborg. Berlin. 1856. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)

27) Wörterbuch der Niederdeutschen Sprache älterer und neuerer Zeit. Von J. G. L. Kosegarten. Bd. I. Heft 1. a bis ai. Greifswald. 1856. 4.

28) Urkundenbuch der Stadt Lübeck. Th. II. Lieferg. 9, 10. Das. 1856. 4. (Geschenk des histor. Vereins das.)

29-36) Jahreshefte des Alterthumsvereins zu Stuttgart. Abbildungen älterer Kunstwerke. Heft 1-8. Das. 1844 flg. Imper.-Fol.

37- 40) Die Schriften desselben Vereins. Heft 1-4. Das. 1850 flg. 8.

41) Siebenter Rechenschaftsbericht desselben Vereins. Das. 1855. 4.
(Num. 29-41 Geschenke des Vereins.)

42) D. H. Koepken, de fabulosa variisque fraudibus quondam obnoxia et delusa Megapoli. Rostochii. 1720. 4. (Geschenk des Hrn. Pastor Masch.)

43) Vorstellung des J. F. E. von der Lühe auf Mulsow an die Kaiserl. Commission, den wider seinen Vater J. S. D. v. d. Lühe von der JustizCanzley zu Schwerin verhängten Personal-Arrest betreffend. 1769. Fol. (Geschenk des Hrn. Dr. Borchert zu Wismar.)

44) Die Amts-Jubelfeier des Hrn. B. Ch. Kosegarten, Predigers zu Grevismühlen, nebst einer Skizze von seinem Leben. Von F. F. Kosegarten. Mit dem Bildniss des Jubelgreises. Wismar. 1801. Kl. 8.

45) Molierus redivivus. Ein Sendschreiben an Hrn. Dr. Krüger-Hansen in Güstrow von Dr. Fr. Pentzlin in Wismar. Berlin. 1836. 8. (Num. 44, 45 Geschenke des Hrn. Dr. Pentzlin.)

46) Archiv für Landeskunde in den Grossherzogthümern Mecklenburg und Revüe der Landwirthschaft. Jahrg. VI. 1856. Schwerin. Gr. 8. (Geschenk Sr. K. H. des Grossherzogs.)

47) Die Griechen und Römer. Histor. und kritische Versuche über das klassische Alterthum von Fr. Schlegel. Erster Band. Neustrelitz. 1797. Kl. 8.

48) Des berühmten Schlesiers Martini Opitz von Boberfeld opera Geist- und Weltlicher Gedichte. Nebst beigefügten Tractaten. Die neueste Edition. Breslau. 1690. Kl. 8. (Num. 47, 48 Geschenke des Hrn. Dr. Schiller.)

IV. Für die Bildersammlung:

Portraits.

Dr. C. Ch. Engel, wail. praktischer Arzt in Schwerin, geb. den 12. Aug.

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1752, gest. 4. Jan. 1804. Silhouette. Kpf. 8. (Nebst mehren schon in unserer Sammlung vorhandenen Bildnissen geschenkt von dem Herrn Gutsbesitzer Wiechmann-Kadow.) - Johannes Franck geb. 1650 zu Schlicht im A. Feldberg, gest. 1723 zu Neubrandenburg, Pastor zu Trantow in Pommern, hernach zu Baggendorff, ein fruchtbarer und berufener theolog. Schriftsteller. In Kpf. gest. von A. Heinig. 4. (Geschenk des Hrn. Dr. Pentzlin zu Wismar.)

Joh. Albrecht I. und Gem. Anna Sophia, Ulrich III. und Gem. Anna, Christoph und Gem. Elisabeth, Ad. Friedrich II. und Gem. Marie; - vier Bl. color. Costümbilder aus: "Meklenburg in Bildern". Qu. 8.

V. Für die Urkunden- und Handschriften-Sammlung

war der Verein so glücklich, durch die gefällige Vermittlung des Herrn Pastors Masch zu Demern aus dem Nachlasse des verstorbenen Dr. v. Duve zu Ratzeburg dessen nicht unwichtige Collectaneen und Urkunden-Abschriften über die Überelbischen Besitzungen der Grafen von Schwerin käuflich zu erwerben. Eine Specification dieses, nur zum Theil aus dem hiesigen Archive stammenden Urkunden-Schatzes ist jedoch zur Zeit noch nicht möglich.

An eingegangenen wissenschaftlichen Arbeiten ist aus diesem Quartale nur anzuzeigen:

eine Sammlung plattdeutscher Sprichwörter und Redensarten von dem Hrn. Pensionair Haupt zu Tressow, als Fortsetzung der ähnlichen Sammlungen von J. Mussaeus (Jahrb. V. S. 120) und Günther (VII. S. 198), und

Beschreibung der Kirche zu Stück von dem Hrn. Archiv Rath Dr. Lisch.

Der Druck des 22. Bandes unsrer Jahrbücher schreitet rasch vorwärts. - Unter den sonstigen literarischen Erscheinungen der neuesten Zeit gehört uns recht eigentlich an das zweite Heft des schon früher versprochenen lübecker Siegelwerkes, welches unter dem besonderen Titel:

Meklenburgische Siegel des Mittelalters aus den Archiven der Stadt Lübeck. Gezeichnet von C. J. Milde. Erläutert vom Pastor Masch zu Demern. Herausgegeben von dem Verein für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde. Lübeck 1851 in Commission der v. Rhodenschen Buchhandlung. 4. (Preis 39 fsl.) so eben ausgegeben ward. Das Heft enthält 6 sehr saubere Steindrucktafeln mit 31 Zeichnungen der Siegel von 18 meklenburgischen Städten. Der Ausschuß des Vereins glaubt dies ausgezeichnete Werk allen Mitgliedern um so dringender empfehlen zu müssen, als die Ausgabe eines zweiten Heftes von der Unterstützung abhängt, die das erste finden wird.

Durch den Verwaltungsausschuss des Gesammt-Vereins ist uns auf Beschluss der Hildesheimer Versammlung eine Aufforderung zur Beobachtung der Eigenthümlichkeiten in den einzelnen Theilen Deutschlands in Beziehung auf den Betrieb der Bauerwirthschaft zum Zwecke der Feststellung alter Volksgränzen, sowie ein Abdruck der Preisaufgaben der Wedekindschen Preisstiftung für deutsche Geschichte mit der Bitte um weitere Verbreitung zugesandt. Nähere Mittheilungen hierüber müssen jedoch des Raumes wegen bis zum nächsten Jahresberichte verspart bleiben.

W. G. Beyer , Dr., Archiv-Secr.,     
als zweiter Secretair des Vereins.     


Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Dr. F. W. Bärensprung.