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Ueber das Kloster der Büßerinnen zu Röbel,
später zu Malchow,

lassen sich noch folgende interessante Aufklärungen geben.

Das Nonnenkloster zu Neu=Röbel war vom Orden der Büßerinnen der H. Maria Magdalena. Nach einer der Urkunden über die Verlegung des Klosters nach Malchow vom J. 1298 1 ) werden sie Nonnen "sanctimoniales de ordine poenitentium noue ciuitatis Robele, Hauelbergensis diocesis", genannt und nach einer Urkunde vom J. 1273 2 ) war das Kloster "ad honorem dei omnipotentis et beate Marie virginis ac sancte Marie Magdalene" ("sanctimoniales in Robele") geweihet. Der Orden war zur Zeit der Kreuzzüge, als Sittenlosigkeit überhand nahm, gestiftet und nahm gefallene Büßerinnen auf; es bildete sich jedoch schon sehr früh eine erste Abtheilung von wirklichen Klosterfrauen, die "Samenung zur Heil. Magdelene". Die Regel für die Büßerinnen der Heil. Maria Magdalene ("sororibus poenitentibus Mariae Magdalenae") war sehr strenge. Die Nonnen waren zur strengen Clausur, zum Schweigen und zur Arbeit verpflichtet, nährten sich mäßig von Gemüse, schliefen auf Stroh und wollenen Decken und kleideten sich in grobe, weiße Gewänder, daher sie auch wohl die weißen Frauen genannt wurden; die Strafen für selbst geringe Ueberschreitungen der Ordensregel waren sehr hart. Der Papst Gregor IX. gab dem Orden am 23. Oct. 1232 eine Regel, welche der Papst Nicolaus III. am 1. Jan. 1280 bestätigte. Gregor IX. gab demselben die Regel des H. Augustinus und die Ordnung der Nonnen des Heil. Sixtus von Rom ("institutiones ordinis monialium sancti Sixti de Urbe"). Die Klöster standen unter Priorinnen. Die vorzüglichsten Heiligen des Ordens waren, außer Maria, Maria Magdalena und Augustinus, noch Johannes d. T., Petrus und Paulus, Jacobus, Laurentius und Bartholomäus.

Das Kloster ward mit dieser Regel im J. 1298 nach Malchow verlegt, wo der erste Propst Albert hieß (1298: Albertus prepositus sanctimonialium in Malchow). Die Bezeichnung des Ordens ist in den malchowschen Urkunden sehr selten. Einmal werden sie aber im J. 1320 "ad honorem dei omnipotentis et beate Marie virginis ac sancte Marie Magdalene moniales in Malchow" genannt. Gewöhnlich


1) Vgl. Schröder P. M. I, S. 845.
2) Vgl. Jahrb. XVI, S. 213.
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und häufig werden sie in den Urkunden nur als "religiosae dominae sanctimoniales in Malchow" bezeichnet. Daß die Nonnen zu Malchow die Ordensregel der Büßerinnen der Heil. Maria Magdalene befolgten, geht auch daraus hervor, daß das Kloster die Ordensregel des Papstes Gregor IX. vom J. 1232 und die Confirmation durch den Papst Nicolaus III. nach einer beglaubigten Abschrift vom J. 1305 besaß.

Im Laufe der Zeit muß aber das Kloster zu Malchow eine andere Regel angenommen haben. Im J. 1358 wird das Kloster "conventus monasterii S. Johannis baptiste et sancte "Magdalene in Malchow" und im J. 1376 werden die Nonnen "religiose domine sanctimoniales monasterii sancti Johannis baptiste ac sancte Marie Magdalene in Malchow" genannt. Diese Ausdrücke sind aber nicht klar. In einer Bulle vom 18. März 1474, durch welche die Wiederherbeischaffung der dem Kloster unrechtmäßiger Weise entfremdeten Güter angeordnet wird, nennt der Papst Sixtus IV. das Kloster bestimmt ein Cistercienser=Kloster ("monasterium antiqui opidi Malchow, per priorissam solitum gubernari, ordinis Cisterciensis, Zwerinensis diocesis"). Es ist eine bestimmte Thatsache, daß in allen Fällen, wo es irgend geschehen konnte, die meklenburgischen Feldklöster nach und nach der Regel des Cistercienser=Ordens zugewandt wurden, welcher in den Klöstern Doberan, Dargun und Neukloster so mächtige Stiftungen in Meklenburg besaß.

Wann das Kloster der Büßerinnen zu Neu=Röbel gestiftet sei, ist nicht mit Bestimmtheit zu ermitteln. Es wird jedoch nach dem J. 1232 (der Ordensregel) und vor dem J. 1273 (der ältesten bekannt gewordenen Urkunde des Klosters) gestiftet worden sein.