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Steinerne Werkzeuge von Tressow.

Der Pächter Herr G. Haupt zu Tressow bei Wismar hat dem Verein eine Reihe von steinernen Werkzeugen geschenkt, welche derselbe auf der Feldmark des Gutes Tressow und in der nächsten Umgebung derselben gefunden hat, nämlich:

1 kleinen Streithammer aus Hornblende, 3 1/4 " lang, dessen Schaftloch zwar ganz durchgebohrt, aber noch nicht ausgeschliffen ist, indem noch einige erhabene Ringe in demselben stehen, von denen nur der mittlere glatt geschliffen ist;

1 Keil aus Hornblende, 5 1/2 " lang;

1 Keil aus braun und grau geflammtem Feuerstein, 8 1/2 " lang;

1 kleinen, hohlgeschliffenen Keil, 4 " lang, sehr zierlich, überall geschliffen;

2 kleine Keile, an Größe, Form und Farbe gleich, 3 1/4 " lang, nur an den breiten Seiten geschliffen;

6 größere Keile, alle zerbrochen, jeder nur zur Hälfte vorhanden, 2 in der obern Hälfte, 4 in der untern Hälfte;

2 unfertige Keile oder Feuersteine von 4 und 5 " Länge, welche offenbar zu Keilen oder Messern vorbereitet, aber noch nicht vollendet sind;

1 großen Feuersteinsplitter;

2 durchbohrte Scheiben aus grauem Sandstein, Knöpfe, 1 1/2 " im Durchmesser;

1 Perle aus ganz weißem Stein.

Der Herr Haupt berichtet über diese Alterthümer Folgendes: "Die größere Hälfte dieser Alterthümer ist auf der Feldmark Tressow an einem nach Norden sanft abhangenden Hügel gefunden, dessen Flächenraum ungefähr 3000 [ ] Ruthen betragen mag. Am Fuße dieses Hügels dehnt sich eine Wiesenfläche aus, welche ein aus dem tressower See kommender Bach durchfließt. Südlich gegenüber erhebt sich wieder eine Anhöhe, auf welcher jedoch keine Alterthümer gefunden sind." Der Herr Haupt glaubt daher annehmen zu dürfen, daß der nördliche Hügel, auf welchem die Geräthe gefunden sind, eine Kampfstätte gewesen sei. Vielleicht ließe sich aber auch annehmen, daß die Stelle eine Wohnstätte oder eine Fabrik=

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stätte für Feuersteinwerkzeuge gewesen sei. Die vielen zerbrochenen und unvollendeten Geräthe, so wie die große Mannigfaltigkeit derselben scheint hiefür zu reden.

G. C. F. Lisch.