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Jahresbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

 

von

 

Wilhelm Gottlieb Beyer,

Dr. jur. und Archivsecretair,
als
zweitem Secretair des Vereins.


Siebenzehnter Jahrgang.


 

Vignette

In Commission in der Stiller'schen Hofbuchhandlung in Rostock und Schwerin.


Schwerin , 1852.

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N ach mehrjährigen, oft sehr bedenklichen Schwankungen haben die Verhältnisse des Vereins im Ganzen wieder eine erfreuliche Stetigkeit erlangt, welche am besten beweiset, daß das Interesse an der Erforschung der Geschichte unsers Vaterlandes noch nicht erloschen ist, und daß unser Streben noch fortwährend Anerkennung findet. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder ist hiefür der sicherste Maaßstab, und in dieser Beziehung können wir noch immer mit Befriedigung auf unsre Matrikel hinsehen, und brauchen den Vergleich mit keinem andern deutschen Gaue zu scheuen. Nachdem der Verein im J. 1836 mit 296 Mitgliedern constituirt war, stieg diese Zahl durch das Zusammentreffen ungewöhnlich glücklicher Verhältnisse in den nächsten 10 Jahren bis auf 402, sank dann aber in Folge der eben so ungewöhnlich unglücklichen Verhältnisse der Jahre 1847 - 1850 rasch wieder auf das frühere Maaß zurück, auf welchem sie sich auch während der letzten 3 Jahre mit ganz unbedeutenden Schwankungen erhalten hat. Die in meinem vorigjährigen Berichte gedruckte Matrikel wies namentlich 302 ordentliche Mitglieder nach, zu welchen jedoch der in Folge mehrfachen Umzugs leider übersehene Herr Bauconducteur Ruge hieselbst hinzukam, so daß unsre Zahl in Wirklichkeit von 294 auf 303 gestiegen war. Dazu sind in dem abgelaufenen Jahre dem Vereine 8 neue Mitglieder, namentlich die Herren: Pensionair Schröder zu Garzerhof, Apotheker Dr. Kühl zu Plau, Landsyndicus Ahlers zu Neubrandenburg, Kammerherr Freiherr Eduard v. Ketelhodt auf Hermannsgrün zu Dresden, Pensionair Haupt zu Tressow, Bauconducteur Stern zu Schwerin, Bauconducteur Krüger zu Röbel und Amtsauditor Max v. Prollius zu Schwerin, beigetreten 1 ), wogegen wir im Ganzen 12 Mitglieder verloren haben, zur Hälfte durch freiwilligen Austritt, zur Hälfte durch den Tod. Durch Kündigung sind namentlich die Herren v. Gundlach auf Hinrichsberg, Director


1) Die in dem Michaelis=Quartalberichte als neue Mitglieder bezeichneten Herren Kaufmann Libnau zu Ribnitz und Erbpächter Stenzel zu Hirschburg sind schon in der vorigjährigen Matrikel (Johannis 1851) mit aufgeführt.
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Zander zu Ratzeburg, Amtmann Ehrhard zu Bützow, Klosterhauptmann v. Borck zu Malchow, v. Levetzow auf Hohen=Mistorf und Pastor Lampert zu Dreweskirchen aus unserer Mitte geschieden, durch den Tod aber wurden uns folgende Freunde entrissen: der Reichsfreiherr Albrecht von Maltzan auf Peccatel und Peutsch, Hauptmann Zinck zu Dömitz, Gerichtsrath Ahrens zu Schwaan, Amtshauptmann Ratich zu Ludwigslust, Hofrath Holm zu Schwerin und Kammer= und Jagd=Junker v. Bassewitz auf Tarzow. Der diesjährige Verlust beträgt also 4, und die Gesammtzahl unsrer ordentlichen Mitglieder bleibt, abgesehen natürlich von den hier noch nicht mitzählenden Kündigungen zum kommenden Neujahr, 299. Jener Verlust wiegt aber allerdings durch die Persönlichkeit der Hingeschiedenen ungewöhnlich schwer. Fast alle haben durch außerordentliche Geschenke und persönliche Theilnahme an den Arbeiten des Vereins seit einer langen Reihe von Jahren ein lebhafteres Interesse an der vaterländischen Geschichtsforschung bewährt, als man gewöhnlich vorauszusetzen berechtigt ist, und der verstorbene Hauptmann v. Zinck hatte sich außerdem schon lange vor der Gründung des Vereins um die heimische Alterthumskunde nicht unerhebliche Verdienste erworben, indem er die meisten der unter dem hochseligen Großherzog Friedrich Franz I. vorgenommenen Ausgrabungen persönlich leitete und auch sonst durch seinen Eifer für die Sache wesentlich zu dem raschen Gedeihen der damals gegründeten Sammlung von Alterthümern beitrug. Vor allen aber hat der Verein den Verlust seines treuesten Freundes, des am 11. October 1851 im 38sten Jahre seines Lebens zu Rostock verstorbenen Reichsfreiherrn Albrecht v. Maltzan zu beklagen. Seine warme Liebe für die Wissenschaft überhaupt, namentlich aber insofern dieselbe speciell auf Erforschung der Verhältnisse seines engern Vaterlandes gerichtet ist, führte ihn vor 12 Jahren in unsere Mitte, und seitdem hat er niemals aufgehört, unser Streben durch Rath und That zu unterstützen und zu fördern, wobei er stets eine unermüdete Thätigkeit und wahrhaft aufopfernde Hingebung bewies, und dadurch ohne alle Zweifel sehr wesentlich zu den grade in dieser Zeit sehr bedeutenden Erfolgen beitrug, wie wir denn auch namentlich die ungewöhnlich gesteigerte Theilnahme an den Arbeiten des Vereines unter den Gutsbesitzern des Landes fast ausschließlich seinem treuen Eifer verdanken.

Unter den Ehrenmitgliedern unseres Vereins habe ich wiederum den Tod zweier Männer in unsere Annalen einzutragen: des schon im Jahre 1850 verstorbenen Grafen v. Reventlow, königlich dänischen Gesandten in London, und des am 28. Jan.

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d. J. zu Stettin verstorbenen Geheimen Rathes v. Bonin, Oberpräsidenten der Provinz Pommern, beides in ihrer Heimath sehr einflußreiche Männer, von welchen jener in Folge des besondern Interesses, welches er den historischen Studien zugewendet hatte, von unserem Vereine schon in der zweiten General=Versammlung im Jahre 1836, dieser aus gleichen Gründen 2 Jahre darauf zu unserm Ehrenmitgliede ernannt ward.

Mit ungetrübter Freude kann ich dagegen dies Mal unserer Verbindung mit auswärtigen Gesellschaften und Vereinen gedenken. Schon im August des vorigen Jahres berührte der Herr Dr. Hildebrand, königl. schwedischer Reichsantiquar, Director des königl. Münzcabinets und Secretair der Akademie der schönen Wissenschaften, Historie und Antiquitäten zu Stockholm, auf einer gelehrten Reise durch Deutschland auch Schwerin und forderte unsern Verein Namens der gelehrten Akademie zum regelmäßigen Schriftenaustausch auf, indem er seiner Seits sofort nicht weniger als 26 Bände schwedischer Schriften, historischen, numismatischen, antiquarischen und sprachwissenschaftlichen Inhalts, und darunter namentlich sehr werthvolle Urkundensammlungen überreichte. (Nr.39 - 64 des Verzeichnisses Anlage Nr. - 3.) So wird denn hoffentlich auch mit Schweden ein regerer wissenschaftlicher Verkehr hergestellt sein, als er bisher, aller diesseits gemachten Versuche ungeachtet, zu erreichen war, von dem wir bei den häufig sehr engen politischen Verbindungen beider Länder durch alle Zeiten hindurch gewiß gute Früchte erwarten dürfen 1 ). - Bald darauf ward uns ein ähnlicher Antrag von der Gesellschaft für südslavische Geschichte und Alterthumskunde zu Agram, und etwas später von dem erst im Jahre 1847 durch die Bemühungen des damaligen Bürgermeisters zu Osnabrück, späteren königlichen. hannoverschen Ministerial=Vorstandes Dr. Stüve gegründeten Vereine für Geschichte und Alterthumskunde zu Osnabrück, welcher grade in dem auch für das deutsche Vereinswesen so verhängnißvollen Jahre 1848 seine Wirksamkeit begann, und seitdem bereits 2 Bände Vereinsschriften herausgegeben hat. Die Zahl der correspondirenden Gesellschaften ist daher nunmehr bis auf 61 gewachsen, deren Namen nicht bloß in unserer Matrikel figuriren, indem vielmehr in dem abgelaufenen Jahre fast alle mit sehr seltener Ausnahme ihre gedruckten Arbeiten und sonstigen Mittheilungen eingesandt und dagegen die unsrigen zurückempfangen


1) In einem nach beendigter Reise aus Stockholm vom 11. Februar 1852 datirten sehr verbindlichen Schreiben an Herrn Archivar Dr. Lisch spricht sich Herr Dr. Hildebrand mit großer Anerkennung über unsere Alterthumssammlung aus, indem er namentlich versichert, daß alle ähnliche Sammlungen, die er in Deutschland, den Niederlanden und Belgien gesehen habe, weit hinter der unsrigen zurückständen.
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haben. Unter diesen kann ich mir die Freude nicht versagen, zweier namentlich zu gedenken: der Sinsheimer Gesellschaft, von welcher noch im vorigen Jahre in Folge der unerhörten Zerrüttung aller Verhältnisse in dem unglücklichen Baden alle Mittheilungen ausgeblieben waren, und des Pommerschen Vereines zu Stettin, den wir fast schon zu den Todten zählen zu müssen glaubten, als zu unserer freudigen Ueberraschung wiederum 2 Hefte der wohlbekannten Baltischen Studien eingingen. Er sei uns freund=nachbarlich gegrüßt! - Auf den reichen Inhalt dieser Vereinsschriften kann ich hier eben seines Reichthums wegen nicht eingehen, um so weniger als ich nichts darunter bemerkt habe, was sich direct auf unsere nächste Aufgabe, die Geschichte Meklenburgs, bezieht, doch sei es mir erlaubt, auf die "Archäologischen Studien Giesebrechts" in den Baltischen Studien wenigstens hinzuweisen. Sie enthalten unter andern eine interessante Geschichte der Alterthumskunde in Pommern von 1517 - 1637 und eine kleine Controverse mit unserm Lisch in bekannter Manier.

Das durch die Ereignisse der letzten 5 Jahre tief erschütterte Vereinswesen in Deutschland ist also nunmehr nicht nur vollständig wieder begründet, sondern noch erweitert. Sofort aber ist auch das alte Bedürfniß einer nähern Verbindung der verschiedenen Vereine wieder erwacht, welches bekanntlich im Jahre 1847 theilweise, namentlich durch die Gewinnung eines gemeinschaftlichen Organes in der später eingegangenen Schmidtschen Zeitschrift, auch bereits Befriedigung gefunden hatte. Es ist uns nämlich nicht nur unterm 24. v. M. von dem Vereine zur Erforschung der Rheinischen Geschichte und Alterthümer zu Mainz die in der Anl.

Nr. 1.

abgedruckte Einladung zu einer Versammlung von Delegirten der Vereine auf den 16. September zugegangen, sondern unser erster Secretair, Herr Archivar Lisch, theilte auch in der jüngsten Generalversammlung die seitdem auch durch den Druck veröffentlichte Einladung des Prinzen Johann, Herzogs zu Sachsen, K. H., und 12 namhafter Gelehrten aus Oestreich, Preußen, Baiern, Sachsen und Meklenburg zu einer ähnlichen Versammlung in Dresden auf den 16. bis 18. August d. J. mit, die ich in der Anl.

Nr. 2.

gleichfalls zur Kenntniß sämmtlicher Vereinsmitglieder bringen zu müssen glaube.

Als Zweck des durch die Versammlung zu Mainz zu gründenden engern Zusammenwirkens aller historischen Vereine Deutschlands wird in der ersten Einladung die Ordnung und

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Entwickelung der Vereinsthätigkeit nach einem gemeinsamen Plane bezeichnet. Es liegt hier also ganz wieder die frühere, zuerst im Jahre 1842 von Wigand ausgesprochene und später von Klüpfel wieder aufgenommene Idee zu Grunde, die aber in der Generalversammlung unsers Vereines vom 11. Juli 1847 nach weitläufiger Verhandlung und gründlicher Prüfung für durchaus unausführbar und mit dem Zwecke der Specialvereine unvereinbar erklärt ward 1 ). Diese Ansicht machte sich auch auf der jüngsten Generalversammlung geltend, weßhalb die Beschickung der Mainzer Versammlung durch einen Deputirten unsers Vereines ausdrücklich abgelehnt ward. Dabei ward jedoch andrer Seits die Wichtigkeit des grade von hier aus stets lebhaft gewünschten und mit allen Kräften erstrebten freien Verkehres der einzelnen Vereine zum Zwecke gegenseitiger Unterstützung bei den von dem einen oder dem andern unternommenen Forschungen und in einzelnen, aber gewiß seltenen Fällen selbst zu gemeinsamen Arbeiten nach vorgängiger freier Vereinbarung auch jetzt keineswegs verkannt, und man darf zum Voraus überzeugt sein, daß wir gerne bereit sein werden, jede Unternehmung zu unterstützen, von welcher eine wirkliche Förderung und Vermittelung jenes Verkehres zu hoffen ist, ohne die Freiheit und Selbstständigkeit unsers Vereines anzutasten. Die Lösung dieser Aufgabe hofften wir früher von dem schon in den Germanisten=Versammlungen zu Frankfurt und zu Lübeck in den Jahren 1847 und 48 beschlossenen, aber leider nicht zu Stande gekommenen Verein für allgemeine deutsche Geschichte, insofern als derselbe ein Mittelpunkt für die gesammten Specialvereine zu werden verhieß, und ähnliche Hoffnungen darf man jetzt vielleicht von der bevorstehenden Versammlung zu Dresden hegen, obwohl das Programm derselben ziemlich allgemein gehalten ist und auch nothwendig gehalten werden mußte, da die unterzeichneten Gelehrten einander bisher zu ferne standen, um sich zum Voraus über einen bestimmten Plan einigen zu können, dies vielmehr der Natur der Sache gemäß nur das Resultat der Versammlung selbst sein kann. Die Generalversammlung unsers Vereines hat daher mit großer Genugthuung vernommen, daß unser erster Secretair, Herr Archivar Dr. Lisch, welcher jene Einladung mit unterzeichnet hat, nicht nur die erste Anregung zu der gewiß glücklichen Idee gegeben hat, sondern daß auch das Zustandekommen der Versammlung seinen Bemühungen zu danken ist. Man wünschte ihm zu diesem ersten Erfolge aufrichtig Glück und nahm das Versprechen, demnächst über die weitere Entwickelung des Unternehmens ausführlich zu berichten, mit Vergnügen entgegen.


1) Vgl. den Jahresbericht XII vom Jahre 1847.
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Von den eingegangenen größern wissenschaftlichen Arbeiten ist die Geschichte der Stadt Plau vom Herrn Archivar Dr. Lisch bei weitem die bedeutendste. Sie füllt mit den einleitenden kleinern Abhandlungen über die Burgwälle und Burgen bei Zislow, auf dem Lenz, bei Gaarz, bei Quetzin und die Kirche zu Kuppentin, so wie den beigegebenen 63 bisher ganz unbekannten Urkunden den ganzen ersten Theil des bereits im Drucke vollendeten 17ten Bandes unserer Jahrbücher, und wird hoffentlich als die erste urkundliche Stadtgeschichte Meklenburgs von allen Freunden der vaterländischen Geschichte in und außer dem Vereine willkommen geheißen werden. - Außerdem übersandte der Herr Dr. Petermann zu Alt=Strelitz den ersten Theil einer umfänglichen Abhandlung über das Meklenburgische Bauernrecht, welche jedoch von dem Ausschusse des Vereines schon deshalb, weil sie noch unvollendet war, zur Aufnahme in die Jahrbücher für nicht geeignet erklärt ward. - Kleinere Abhandlungen, welche größtentheils in dem erwähnten neuesten Bande der Jahrbücher bereits gedruckt vorliegen, lieferten Herr Pastor Masch: über die Meklenburgischen Hohlmünzen und den Münzfund von Malchow, und Herr Archivar Dr. Lisch: Beiträge zur Geschichte des Renaissance=Ziegelbaues in Meklenburg, über den Hochaltar in der Kirche zu Doberan, über die Wandmalerei der Kirche zu Alt=Röbel, Beschreibung des Altares in der Kirche zu Rehna, über die Kirche zu Wilsnack, über die Verbindungen des Hauses Werle mit dem Hause Braunschweig=Lüneburg und die wiener Gesandtschaftsberichte über die Herzoge Adolph Friedrich und Johann Albrecht. - Berichte über einzelne Alterthümer etc. . in Meklenburg und den benachbarten Ländern verdankt der Verein namentlich den Herren Pastor Ragotzky zu Triglitz, Pastor Masch zu Demern, Bürgermeister Daniel zu Schwaan, Pensionair Haupt zu Tressow, Pastor Wilbrand zu Kladrum, Candidat, jetzt Pastor Kossel zu Tarnow, Amtsverwalter v. Pressentin zu Grabow, Archivar Dr. Lisch u. a. Hervorzuheben ist hier, da der Gegenstand zur ausführlichern Besprechung in den Jahrbüchern noch nicht geeignet scheint, der vorläufige Bericht des Herrn Pastor Masch über eine bei Käbelich im Großherzogthum Meklenburg=Strelitz gefundene Urne mit Runeninschrift. Eine Zeichnung dieser Charaktere ist von dem Herrn Bibliothekar Gentzke zu Neustrelitz an mehre deutsche und slavische Gelehrte, namentlich Jacob Grimm, Kosegarten Hanka, Schaffarik und Wolansky eingesandt, von welchen die drei letztern sehr von einander abweichende Erklärungen versucht haben. Leider hat Herr Professor Giesebrecht diesen Fund in seiner Abhandlung über nordische Runen auf pommerschen Urnen

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in dem neuesten Hefte der Baltischen Studien noch nicht benutzen können, und noch mehr zu bedauern ist, daß der Herr Professor Kollár diese neueste Entdeckung von Runen in dem Gebiete der alten Rhedarier nicht mehr erlebt hat, da derselbe schon am 24. Januar d. J. unerwartet zu Wien verstorben ist. Dagegen steht demnächst in dem 3. Hefte der slavischen Sprachdenkmale von Wolansky eine Abbildung der Inschrift zu erwarten.

Gelegentlich wird mir gestattet sein, die Freunde der meklenburgischen Geschichte auf zwei Werke aufmerksam zu machen, welche zwar nicht unmittelbar aus dem Vereine hervorgegangen, aber demselben doch schon ihres Verfassers wegen nahe verwandt sind; ich meine den in dem abgelaufenen Jahre ausgegebenen 2. Band der Geschichte und Urkunden des Geschlechtes Hahn, so wie den 3. Band der Urkunden=Sammlung zur Geschichte des Geschlechtes Maltzan von unserm Lisch. Beiden Werken, welche sich in Form und Inhalt den frühern Bänden genau anschließen, sind wiederum mehre Steindrucktafeln mit Wappenbildern beigegeben, unter welchen das trefflich gelungene Maltzansche Wappen in Farbendruck der Tiedemannschen Steindruckerei in Rostock, welche hierin schon viel Treffliches geleistet hat, abermals alle Ehre macht. Ich glaube diese für die Cultur= und Sittengeschichte Meklenburgs ungemein wichtigen Urkundenwerke, welche über den empfindlichen Mangel eines allgemeinen meklenburgischen Urkundenbuches einigermaßen zu trösten vermögen, nicht dringend genug empfehlen zu können.

Unter den Sammlungen des Vereins ist die Bibliothek wiederum am reichsten bedacht, nämlich mit 132 Bänden, fast ausschließlich Geschenke. Zu den Gebern gehören, außer den correspondirenden Gesellschaften, unter welchen sich vor allen die kaiserl. Akademie zu Wien und die königl. schwedische Akademie zu Stockholm auszeichnen, namentlich Se. K. H. der Großherzog von Meklenburg=Schwerin, so wie die Herren Finanzrath Ahrens hieselbst, Bürgermeister Fabricius zu Stralsund, Pastor Goß zu Brenz, Landschafts=Director v Hodenberg Exc. zu Lüneburg, C. Leemanns zu Leyden, Baron v. Maltzan auf Groß=Luckow, Justizrath Baron v. Maltzan zu Rostock, E. F. Mooyer in Minden, Geheimerath v. Oertzen hieselbst, Amtshauptmann Ratich zu Ludwigslust, Dr. med. Spengler zu Wiesbaden, Pastor Vortisch zu Satow und Wulff zu Hamburg. Die Anl.

Nr. 3.

enthält das vollständige Verzeichniß der erworbenen Bücher. Für die Urkunden=Sammlung schenkte Herr Bürgermeister Daniel zu Schwaan zwei Original=Urkunden der Kirche

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zu Wattmannshagen von 1372 und 1407, so wie Herr Pastor Ragotzky zu Triglitz ein Original=Urtheil der Juristenfacultät zu Rostock vom 24. März 1610. - Gelegentlich verdient hier bemerkt zu werden, daß die Urkunden= und Handschriften=Sammlung des im J. 1775 verstorbenen Landsyndicus und nachmaligen Regierungsraths Dr. Ernst August Rudloff, deren sein Sohn, der bekannte meklenburgische Historiker, Regierungsrath Friedrich August Rudloff unter den Quellen seines Handbuchs der meklenburgischen Geschichte 1 ) gedenkt, auf Befehl des hohen Ministerii für das Geh. u. Haupt=Archiv angekauft und dadurch der wissenschaftlichen Forschung wieder zugänglich gemacht ist.

Die Alterthums=Sammlung hat aus der Periode der Hünengräber bedeutende neue Erwerbungen gemacht. Die einzelnen erworbenen Gegenstände - fast ausschließlich Waffen aus verschiedenen Steinarten - sind zwar meistens bekannt genug, aber ihr Werth wird dadurch nicht verringert, denn die Ansicht, der man selbst bei aufrichtigen Freunden des Alterthums begegnet, als ob unsre Sammlung nachgrade reichlich mit dergleichen Dingen versorgt sei, ist eine durchaus irrige. Grade der ungemeine Reichthum an Alterthümern aller Art giebt namentlich der großen Sammlung in Kopenhagen einen Vorzug, den wir auch durch die anerkannt bessere und sorgfältigere Ordnung der unsrigen nicht zu ersetzen vermögen, da nur bei einer großen Auswahl eine genauere Vergleichung möglich ist, die in Bezug auf den Gebrauch und selbst auf das Zeitalter der einzelnen Alterthümer oft zu ganz neuen überraschenden Resultaten führt. Uebrigens finden sich unter den neu erworbenen Gegenständen doch auch mehre, z. B, die unvollendeten Streithämmer und Keile, die ein nicht gewöhnliches Interesse darbieten. - Aus der Zeit der Kegelgräber hat der Verein nur wenige, aber zum Theil ungemein interessante und werthvolle Alterthümer erworben, unter welchen namentlich das Fragment eines menschlichen Schädels hervorzuheben ist, welches mit den Bruchstücken eines zerbrochenen Schwertes in einem großen Kegelgrabe bei Schwaan gefunden ward, worüber erst der 18. Band der Jahrbücher den ausführlichen Fundbericht bringen wird. Drei goldene Spiralringe, welche bei Göhlen im Amte Grabow gefunden wurden, sind leider verloren gegangen, wogegen der Verein ganz neuerdings so glücklich gewesen ist, eine der früher bei Parchim gefundenen sehr ähnliche bronzene Schmuckdose mit zwei goldnen Spiralarmringen und zwei Stücken starken Golddraths - sogenannten Geldringen -, welche in der Gegend bei Marnitz


1) Band I. Einleitung S. XXVII.
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gefunden wurden, so wie zwei kleine Privatsammlungen von Alterthümern durch Kauf zu erwerben. - Am unbedeutendsten sind auch in diesem Jahre wieder die Alterthümer aus der Zeit der Wendenkirchhöfe, wogegen die aus dem christlichen Mittelalter sowohl an sich, als theilweise wegen ihres Fundortes in dem Graben des alten Burgwalles von Berenshagen ein nicht gewöhnliches Interesse darbieten. - Unter den Freunden des Vereins, und namentlich der Alterthumssammlung, haben sich vor allen Herr Bürgermeister Daniel zu Schwaan, Herr Pensionair Haupt zu Tressow, Herr Hillmann auf Berenshagen, Herr Koch zu Dreweskirchen, Herr Pastor Masch zu Demern und Herr Pastor Vortisch zu Satow durch ihren Eifer, ihre Umsicht und Uneigennützigkeit ganz besondere Ansprüche auf unsern wärmsten Dank erworben. Außerdem haben auch die Herren Dr. Crull zu Wismar, Gastwirth Dalitz zu Malchow, Gutsbesitzer Gutknecht auf Wackstow, Pensionair Haupt zu Carlsdorf 1 ), v. Kardorf auf Remlin, Pastor Lampert zu Dreweskirchen, Landrath Baron v. Maltzan auf Rothenmoor, Pastor Ritter zu Vietlübbe, Senator Rueß zu Waren, Präpositus Schenck zu Pinnow, Fr. Seidel zu Bützow und Glaser Torgeler zu Kröpelin dem Vereine einzelne zum Theil sehr werthvolle Alterthümer verehrt. Das unter

Nr. 4.

anliegende übliche Verzeichniß hat lediglich den Zweck, eine übersichtliche Zusammenstellung der neu erworbenen Alterthümer nach ganz allgemeinen Rubriken zu geben, während die genauere Beschreibung derselben, die Besprechung ihrer wissenschaftlichen Bedeutung u. s. w. ihren Platz in dem zweiten Theile der Jahrbücher findet.

Ueber die Münz=Sammlung giebt der Bericht des Hrn. Pastors Masch in der Anl.

Nr. 5.

vollständige Auskunft

Die Bilder=Sammlung hat wiederum 5 Portraits erworben, namentlich der Herzogin Sophie, Tochter des Herzogs Heinrich des Friedfertigen von Meklenburg, Gemahlin des Herzogs Ernst zu Braunschweig=Lüneburg (Aquarel=Gemälde, geschenkt vom Herrn Fabrikbesitzer Wellenkamp zu Lüneburg); des Justizraths Georg Detharding, Professors der Medicin zu Kopenhagen, geb. 13. Mai 1671, und seines Sohnes Dr. (Chri=


1) In dem Quartalberichte vom 1. April 1852, J. 8 v. u. ist statt Tressow zu lesen: Carlsdorf.
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stoph Detharding, Prof. der Medicin zu Rostock und Bützow, geb. 10. April 1699 (Kupferstiche, geschenkt vom Herrn Dr. Crull zu Wismar); des Dr. Georg Wilhelm Benefeld, Leibarztes des hochseligen Herzogs Friedrich (Original=Oelgemälde von C. F. R. de Liszewsky, 1789, geschenkt von dem Herrn Gerichtsrath Ahrens zu Schwaan); und unsers zu früh verstorbenen Gönners und Freundes, des Freiherrn Albrecht v. Maltzan auf Peccatel und Peutsch (Lithographie, geschenkt von seinem Vater, dem Herrn Landrath Freiherrn v. Maltzan auf Rothenmoor).

Die Naturalien=Sammlung hat in dem abgelaufenen Jahre eine ungemein werthvolle Erwerbung gemacht, indem der Herr Landrath Reichsfreiherr v. Maltzan aus dem Nachlasse seines Sohnes, unsers verewigten Freundes, dem Vereine einen vollständigen und überaus schön erhaltenen prachtvollen Schädel eines Urochsen überweisen ließ, welcher in Polen hinter Warschau ausgegraben und von dem Reichsfreiherrn August v. Maltzan auf Duchnow, einem Oheim des Verstorbenen, vor einigen Jahren für diesen erworben worden war.

Der unter

Nr. 6.

anliegende Auszug aus der Rechnung über die Vereins=Casse ergiebt leider, in Vergleichung mit dem vorigjährigen Berichte, einen abermaligen Verlust an der regelmäßigen Einnahme von circa 15 Thlrn., welcher jedoch durch den ungewöhnlich hohen Erlös aus dem Verkauf der Jahrbücher (71 Thlr. 40 ßl.) und den Eingang einiger Rückstände vollständig ersetzt ward, so daß die gesammte Einnahme, abgesehen von dem Cassenvorrathe, circa 730 Thlr., d. h. bis auf eine Schillingsdifferenz genau so viel als im vorigen Jahre, betrug. Die Ausgabe dagegen betrug nahe an 600 Thlr., so daß der Cassenvorrath auch in diesem Jahre um circa 130 Thlr., das gesammte Vermögen des Vereins aber, mit den capitalisirten Zinsen des bei der Sparcasse belegten Capitales, um 141 Thlr. 27 ßl. 4 pf. Cour. und 10 Thlr. Gold angewachsen ist, ein Resultat, welches um so erfreulicher ist, als doch alle für den Zweck des Vereins wirklich nothwendigen Ausgaben bestritten werden konnten, wenn gleich allerdings manches bei bessern Finanzen recht wünschenswerth erscheinende Unternehmen einstweilen unterlassen werden mußte.

Dahin gehört unter andern die Ausarbeitung eines Registers über den 11. - 15. Band unsrer Jahrbücher, welche nach dem Beschlusse des Ausschusses, dem die Entscheidung auf der vorigjährigen Generalversammlung überlassen

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ward, aus finanziellen Rücksichten annoch ausgesetzt werden mußte, und aus gleichem Grunde glaubte der Ausschuß sich gegen den in eben jener Versammlung gemachten Vorschlag der Aussetzung von Preisen für die Lösung historischer Aufgaben erklären zu müssen. Dieser Ansicht trat denn auch die diesjährige Generalversammlung bei, wogegen der Ausschuß wiederholt beauftragt ward, die schon mehrmals beschlossene Ausarbeitung und den demnächstigen Abdruck eines kurzen Wegweisers durch das Antiquarium so viel thunlichst zu fördern. - Eben so ward der sofortige Wiederabdruck der bereits vergriffenen Statuten des Vereins, und zwar in dem Formate der Jahrbücher, beschlossen. Dieselben sind dem gegenwärtigen Berichte unter

Nr. 7.

angeschlossen, aber natürlich auch in einem Separatabdrucke zu haben.

Unter den sonstigen Beschlüssen der mehrerwähnten Versammlung ist zu erwähnen, daß der Ausschuß, nach ausführlicher durch den Herrn Canzlei=Director v. Bülow und den Herrn Präpositus Schenck angeregter Debatte, beauftragt ward, bei dem hohen Ministerium des Innern Vorschläge zum wirksamen Schutze der Denkmale des Alterthums, etwa durch Bestellung einer besondern Behörde oder, nach dem Vorgange Preußens, durch Ernennung eines sogenannten Conservators, d. h. eines Oberinspectors über die gesammten Denkmale des Alterthums in Meklenburg mit sehr ausgedehnten Vollmachten. Es ward allerdings nicht verkannt, daß die Ausführung dieses Planes bei der Verfassung und sonstigen Verhältnissen Mecklenburgs sehr schwierig sein werde, aber desto fester und einstimmiger war man in der Ueberzeugung, daß irgend etwas geschehen müsse, um dem wahrhaften Vandalismus Schranken zu setzen, mit welchem man in den Städten nicht minder, als auf dem Lande die letzten Reste der Heiligthümer der Vorzeit und mittelalterlicher Kunst zu zerstören bemüht ist.

Am Schlusse der Versammlung hielt der Archivar Dr. Lisch einen Vortrag über die künstlerische Ausschmückung des bekanntlich seit mehren Jahren im Bau begriffenen großherzoglichen Schlosses hieselbst im Innern und Aeußern, wodurch dasselbe zugleich zu einem großartigen historischen Denkmale des Landes erhoben werden wird, in dem nach der allerhöchsten Absicht alle hervorragenden Persönlichkeiten unter den Regenten Meklenburgs in demselben dargestellt werden sollen, sei es durch den Meißel oder den Pinsel.

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Der Ausschuß des Vereines ist für das nächste Jahr unverändert geblieben, da die sämmtlichen Beamten sich auf den Wunsch der Versammlung bereit erklärten, auf ihrem Posten zu bleiben, und die früheren Herren Repräsentanten des Vereines, nach zuvoriger Wiederaufhebung eines früheren Beschlusses, daß alljährlich zwei derselben ausscheiden müßten, gleichfalls wieder gewählt wurden.

Schwerin, im Juli 1852.

W. G. Beyer Dr.,
Archiv=Secretair, als zweiter Secretair des Vereins.

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Anl. Nr. 1.

Mainz, 24. Juni 1852.

Der Verein

zur

Erforschung der rheinischen Geschichte und Altertümer

an

den Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde in Schwerin.

Schon vor mehr als zwölf Jahren ist von verschiedenen Seiten vielfach der Wunsch eines engern Zusammenwirkens der Alterthums= und Geschichts=Vereine Deutschlands ausgesprochen worden, besonders um nach einem gemeinsamen Plane ihre Thätigkeit zu ordnen und zu entwickeln. Die Versuche, die deshalb zu verschiedenen Zeiten, namentlich auf den beiden Germanisten=Versammlungen gemacht wurden, haben die Nothwendigkeit dargethan, diese Angelegenheit in einer eigens dazu berufenen Versammlung von Delegirten der Vereine in Berathung zu ziehen. Daher wurde mehrfach der Verein in Wiesbaden, als der älteste, aufgefordert, eine solche Versammlung bei sich berufen zu wollen. Da nun diese wegen Zusammentritts anderer Vereine in jener Stadt in diesem Jahre nicht abgehalten werden kann, so erlauben wir uns, im Gefühle der Wichtigkeit der Sache, eine solche in Mainz zu veranlassen, damit nicht die Berathung der gemeinsamen Zwecke und deren Ausführung einer längeren Verzögerung unterliege. Wir wählen zu dieser Zusammenkunft als den geeignetsten Zeitpunkt den 16. September d. J., unmittelbar vor der Versammlung der Naturforscher in Wiesbaden.

Indem wir uns beehren, Ihnen hievon die ergebenste Anzeige zu machen, hoffen wir zuversichtlich, daß auch Ihr Verein den hohen Werth einer gemeinsamen Berathung mit uns theilen und einen oder mehrere Abgeordnete hieher senden möge.

Erwünscht würde es uns sein, wenn Sie uns von Ihrem Entschluß vorher Kenntniß geben wollten.

Mit Hochachtung

K. Klein, Dr. J. Wittmann, L. Lindenschmit,
Director. Secretär. Conservator.

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Anl. Nr. 2.

Einladung

zu einer

Versammlung deutscher Geschichts - und Alterthumsforscher,

welche vom 16. bis 18. August d. J. in Dresden stattfinden soll.

Oft schon ist von einzelnen der in verschiedenen Ländern Deutschlands für die Erforschung und Erhaltung der Denkmäler deutscher Vorzeit wirkenden Vereine der Wunsch ausgesprochen worden, daß durch die Begründung eines engern Verkehrs sämmtlicher derartiger historischer Gesellschaften die Thätigkeit einer jeden erweitert und alle, unbeschadet ihrer speciellen Aufgaben als Provinzialvereine, zu einem gemeinschaftlichen, auf dem Standpunkte deutscher Geschichts= und Alterthumswissenschaft wirkenden Vereine verbunden werden möchten. Als im September des Jahres 1846 die Versammlung deutscher Rechts=, Sprach= und Geschichtsforscher in Frankfurt zusammentrat, hofften Viele durch dieselbe zugleich auch eine nähere Verbindung der historischen Gesellschaften unter sich begründet zu sehen; es fand sich aber in dieser mit mannigfaltigen Fragen beschäftigten zahlreichen Versammlung keine Zeit für ein näheres Eingehen in die von den Specialvereinen vorzugsweise vertretenen Bestrebungen.

Unter diesen Umständen erachtete es der mitunterzeichnete Freiherr von und zu Aufseß für angemessen, durch ein Sendschreiben vom 27. October 1846 bei den Directoren sämmtlicher historischer Vereine anzufragen, ob die Bildung einer besondern Section durch Abgeordnete der historischen Vereine bei der für das Jahr 1847 anberaumten Germanisten=Versammlung zu Lübeck, oder auch die Berufung einer selbstständigen Versammlung von Deputirten der Vereine in eine Stadt Mitteldeutschlands zweckentsprechender erscheine. Bei der Verschiedenheit der Ansichten, die sich in den eingegangenen Antwortschreiben kund gab, mußte damals von einer selbstständigen Versammlung abgesehen werden. Das Augenmerk der historischen Section der Lübecker Versammlung wendete sich aber fast ausschließlich der Herausgabe schriftlicher Geschichtsquellen zu, für welche überdies

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durch das großartige Nationalwerk der Monumenta historiae germanicae ein Mittel= und Ausgangspunkt vorhanden war.

Während der darauf folgenden von politischen Bewegungen und Ereignissen erfüllten Jahre konnte kein günstiger Erfolg von der Berufung einer Versammlung von Abgeordneten der historischen Vereine, so wie der deutschen Geschichts= und Alterthumsforscher überhaupt erwartet werden. Gegenwärtig aber, wo in allen Theilen Deutschlands das Studium deutscher Geschichts= und Alterthumskunde wieder auflebt, wo der während der letzten Jahre nur langsam fortgeführte Ausbau ehrwürdiger Dome mit lebendiger Begeisterung wieder gefördert wird, wo in Kirchen des romanischen und germanischen Baustyls uralte Gemälde unter der Mauertünche der letzten Jahrhunderte wieder hervortreten und das tiefe Kunstgefühl, welches das gesammte deutsche Volksleben in früherer Zeit durchdrang, mehr und mehr erkannt wird, scheint es an der Zeit, jene früher oft schon beabsichtigte Versammlung ins Leben zu rufen. Es laden daher die Unterzeichneten ebensowohl sämmtliche deutsche historische Specialvereine, als auch alle für deutsche Geschichts= und Alterthumskunde wirkende Gelehrte, Künstler und Kunstfreunde hierdurch zur Theilnahme an einer Versammlung ein, welche unter dem Vorsitz des mitunterzeichneten Prinzen Johann, Herzogs zu Sachsen, Königl. Hoheit, vom 16. bis 18. August in Dresden stattfinden soll und im glücklichen Falle von einzelnen Sectionen in den darauf folgenden Tagen weiter fortgeführt werden kann. Man beabsichtigt hierbei weniger eine Versammlung zum Abhalten wissenschaftlicher Vorträge, als vielmehr eine Berathung, wie das, was das deutsche Volk in vergangenen Jahrhunderten in Kunst, Wissenschaft und Gewerbe Großes und Gediegenes geschaffen hat, gemeinsam erforscht und in würdiger Weise der Gesammtheit der deutschen Nation zugänglich gemacht werden kann, um in derselben zugleich die Achtung und Liebe für die Denkmäler seiner Vorzeit mehr und mehr zu verbreiten. Als die Vorbereitungen für die Versammlung bereits getroffen waren, ist den Unterzeichneten eine Einladung des Vereins zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer zu einer in Mainz am 16. September abzuhaltenden Versammlung von Abgeordneten sämmtlicher deutscher historischer Specialvereine zugegangen, man hat aber um so weniger geglaubt, in Folge dieser Mittheilung von dem bereits festgesetzten Plane wieder absehen zu müssen, da die mehrtägige Dresdner Berathung jedenfalls nur dazu dienen kann, die, auch in der kürzern Mainzer Versammlung beabsichtigten Zwecke zu fördern und vorzubereiten. - Die Dresdner Versammlung wird am 16. August, Morgens

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10 Uhr, im Locale des sächsischen Kunstvereins, große Packhofstraße Nr. 3´, eröffnet, woselbst bereits an den vorhergehenden Tagen Anmeldungen erfolgen können.

Johann, Herzog zu Sachsen.

Dr. J. Arneth, K. K. Regierungsrath und Director des Münz= und Antikencabinets, Wien; Dr. Hans Freiherr von und zu Aufseß; Dr. Bechstein, H. S. Hofrath und Oberbibliothekar, Meiningen; Dr. G. Klemm, K. S. Hofrath und Oberbibliothekar, Dresden; Dr. von Langenn, K. S. wirklicher Geh. Rath und Präsident des Oberappellationsgerichts, Dresden; Hauptmann von Ledebur, Director der königl. Kunstkammer und der Alterthümersammlung, Berlin; Dr. Lisch, Großherzogl. Mekl. Archivar und Director der Münz= und Alterthümersammlung Schwerin; von Olfers, K. Pr. Geh. Rath und Generaldirector der K. Museen, Berlin; Dr. L. Puttrich, Leipzig; Baurath von Quast, Conservator der Kunstdenkmäler im Königreiche Preußen; Dr. H. W. Schulz, Regierungsrath, Dresden; Dr. Waagen, Prof. und Director der K. Gemäldegallerie, Berlin; Professor Wiggert, Director der Domschule in Magdeburg.


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Anl. Nr. 3.

Verzeichniß

der in dem Vereinsjahre 1851/52 erworbenen Bücher,
wissenschaftlich geordnet.

I. Erd= und Naturkunde.

Nr.

  1. Die jüngste Katastrophe des Erdballs. Ein geolog. Versuch von Louis Vortisch, Pastor zu Satow. Braunschweig, 1852. 8. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
  2. Abhandlung (in polnischer Sprache) über einen im Königreich Polen gefundenen Schädel eines Urstiers. Aus der Zeitschrift: "Warschauno Bibliothek". Mit einer Abbildung. Warschau 1843. 8. (Aus dem Nachlasse des Herrn Barons A. v. Maltzan auf Peutsch, durch dessen Bruder, den Herrn Baron v. Maltzan auf Gr. Luckow, dem Vereine geschenkt, in dessen Besitz dieser Schädel durch Schenkung des Herrn A. v. Maltzan gelangt ist.)

II. Allgemeine Archäologie und Numismatik.

  1. Justi Lipsi de Amphitheatro liber. Cum aeneis figuris. Lugd. Batav. 1589. 4.
         Beigebunden:
    Lud. Tuberonis Dalmatae abbatis, commentariorum de rebus, quae temporibus ejus in illa Europae parte, quam Pannonii et Turcae incolunt, gestae sunt, libri XI. Francofurti 1603. 4. (Gechenk des Herrn Amtshauptmanns Ratich zu Ludwigslust.)
  2. Over Steenen Wiggen op Java en eenige andere Steenen voorverpen op Borneo gevonden, Door C. Leemanns. Leyden 1851. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
  3. 6. Mémoires de la société imperiale d'Archéologie de St. Pétersbourg. Publiés etc. par B. de Koehne. XII. XIII. (Vol. IV. No. 3. Vol. V. No. 1. 2. ) St Pétersbourg 1850. 51. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  1. Anglosachsiska Mynt i Suenska Kongl. Myntkabinettet, funna i Sueriges Jord. Ordnade och beskrifna af B. E. Hildebrand. Stockholm 1846. 4.
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  1. Numi Cufici regii Numophylacii Holmiensis, quos omnes in terra Sueciae repertos digessit et interpretatus est Dr. Car. Joh. Tornberg. Upsaliae 1848. 4. (Nr. 7 und 8. Geschenke der königl. Akademie der schönen Wissenschaften und der Historie zu Stockholm.)

III. Geschichte des Mittelalters und allgemeine Geschichte.

  1. -15. Fr. Wilken, Geschichte der Kreuzzüge nach morgenländ. und abendländ. Berichten. Erster bis siebenter Theil. Leipzig 1807 - 1832. 8.
  1. 17. Annales regum Mauritaniae a condito Idrisidarum imperio ad annum fugae 726 ab Abu L Hasan Ali Ben Abd Allan Ibn Abi Zer' Fesano conscriptos ad librorum manuscriptorum fidem edidit Car. .Joh. Tornberg. Tom. I. II. Upsaliae 1843 - 1846. 4. (Geschenk der königl. Akademie der schönen Wissenschaften und der Historie zu Stockholm.)
  1. F. Schiern, Uebersicht der Auswanderungen der Normannen aus der Normandie nach Italien und der ersten Eroberungen derselben in Neapel und Sicilien. Aus dem Dänischen übersetzt von Ernst Friedrich Mooyer. Minden 1851. 4. (Geschenk des Herrn Uebersetzers.)
  2. Arcana seculi decimi sexti. Huberti Langueti, legati et consiliarii Saxonici, epistolae secretae ad principem suum Augustum, edit J. P. Ludovicus. Halae 1699. 4.
  3. Die Germanen und die Römer in ihrem Wechselverhältnisse vor dem Falle des Westreichs. Festrede am 28. Novbr. 1851 von Dr. Wittmann. München. 4. (Geschenk der königlichen Akademie.)
  4. Historisches Taschenbuch. Herausgegeben von Fr. v. Raumer. Dritte Folge. Dritter Jahrgang. Leipzig 1852. 8. (Geschenk des Herrn Geh. Raths v. Oertzen.)

IV. Allgemeine deutsche Geschichte.

  1. Begründete Deduction von Landständen, derselben Befugnissen, Pflichten und Nutzen, absonderlich in denen Landen teutscher Nation. 1718. 4. (Geschenk des Herrn Finanzraths Ahrens in Schwerin.)
  2. N. Kindlinger, Geschichte der deutschen Hörigkeit, insbesondere der sogenannten Leibeigenschaft. Mit Urkunden. Berlin 1819. 8.
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  1. 25. Moritz, Herzog und Churfürst zu Sachsen. Eine Darstellung aus dem Zeitalter der Reformation. Von Dr. F. A. v. Langenn. 2 Thle. Leipzig 1841. 8.
  1. Beiträge zur Geschichte des Schmalkaldischen Krieges, der Böhmischen Empörung 1547 etc. . Von Th. Neumann, Dr. phil. Görlitz 1848. 8. (Geschenk der Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz.)
  2. K. G. Helbig, der Kaiser Ferdinand und der Herzog von Friedland während des Winters 1633 - 1634. Dresden 1852. 8.

V. Rußland und slavische Länder.

  1. Historien vnd Bericht von dem Großfürstenthumb Muschkow - mit der Muschowiter Gesetzen, Statuten, Sitten etc. . beschrieben durch Petreium de Erlesunda. Lipsiae 1620. 4. (Geschenk des Herrn Amtsmitarbeiters Baron v. Maltzan zu Rostock.)
  2. Esthnische Volkslieder. Urschrift und Uebersetzung von H. Neus. Zweite Abtheilung. Herausgegeben von der esthländ. literarischen Gesellschaft. Reval 1851. 8.
  3. Die esthländische literarische Gesellschaft und deren Geschichte vom 24. Juni 1847 bis 24. Juni 1850. Reval 1851. 8.
  4. 32. Archiv für die Geschichte Liv=, Esth= und Kurlands. Mit Unterstützung der esthländ. litera. Gesellschaft herausgegeben von Dr. Fr. von Bunge und Dr. C. Paucker. Bd. VI. 1 - 3. Bd. VII. 1. Reval 1851 - 1852. 8.
       (Nr. 29-32 Geschenke der Gesellschaft.)
  1. Arkiv zu Povestnicu Jugoslavensku. Knjiga. 1. Uxedio ivan Kukulidvic sakeinki. U Zagrebu. 1851. 8. (Geschenk der Gesellschaft für südslavische Geschichte und Alterthümer zu Agram.)

VI. Die Schweiz.

  1. Die Regesten der Archive in der schweizerischen Eidgenossenschaft. Auf Anordnung der schweizer. geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Th. V. Mohr. Bd. I. Heft 3 und 4. Chur 1850. 4.
  2. Archiv für die schweizerische Geschichte, herausgegeben auf Veranstaltung der allgemeinen geschichtforschenden Gesellschaft der Schweiz. Bd. VII. Zürich 1851. 8.
    (Nr. 34 und 35. Geschenke der Gesellschaft.)
  3. Beiträge zur vaterländischen Geschichte. Herausgegeben von der historischen Gesellschaft zu Basel. Bd. IV. Basel 1850. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
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VII. Die Niederlande.

  1. Nieuwe Reeks van Werken van de Matschappij der Nederlandsche Letterkunde te Leiden. Deel V. VI. Te Leiden 1847. 50. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)

VIII. Skandinavische Länder.

  1. Crymogaea sive rerum Isdandicarum Libri III. Per Arngrimum Jonam, Islandum. Hamburgi 1610. 4. (Geschenk des Hrn. Amts=Mitarbeiters Baron v. Maltzan zu Rostock.)
  2. -41. Suenska Fornsånger. En Samling af Kämpavisor, Folk - Visor, Lekar och Dansar, samt Barnoch. Vall - Sånger. Utgifne af Ad. Iwar Arwidsson. III Delen. Stockhholm 1834 - 1842. 8.
  1. -45. Diplomatarium Dalecarlicum. Urkunder vörande Landskapet Dalarne, samlade och utgifne af C. G. Kröningssvard och J. Lidén. III Delen. Stockholm 1842. Fahlun 1844. 1846. 4.
  1. Suenskt Diplomatarium. Utgifvet af B. E. Hildebrand. Bd. III. Del. 1. 2. Stockholm 1842. 1850. 4.
  2. Skänes Konsthistoria for Medeltiden af C. G. Brunius. Lund 1850. 8.
  3. 49. Handlingar rorande Suerges uire Forhallenden under Konung Gustav I. Bd. I. II. (Reformations= und Kirchengeschichte.) Stockholm 1841 - 1845. 8.
  1. -52. Handlingar till Upplisning af Finlands Häfder. Utgifna af Ad. J. Arwidsson. Delen 1 - 3. Stockholm 1846 - 1849. 8.
  1. 54. Anders Schönbergs historika Bref om det Suenska Regeringsstättet i äldre och nyare Tider. Utgifna af A. J. Arwidsson. Delen I. II. Stockholm 1849. 1850. 8.
  1. 56. Swea och Götha Hofdinga - Minne sedan 1720. Af Aug. Th. Låstbom. Delen I. II. Upsala 1842. 43. 8.
  1. Suenska Sprakets Lagar. Kritisk Afhandling af Joh. Fr. Rydquist Bd. I. Stockholm 1850. 8.
  2. Antekningar ur Kongl. Witterhets, Historie och Antiquitets Akadem, Daghok etc. för ar 1843 af B. E. Hildebrand. Stockholm 1844. 8.
  3. - 64. Samlingar utgifna af Suenska Fornskrift - Sällskapet. Delen I - VI. Stockholm 1844 - 1848. 8. (Heft 2 des 3. Bandes fehlt.) (Nr. 39 - 64. Geschenke der königl. Akademie zu Stockholm.)
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IX. Osterreichische Länder.

  1. 66. Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen. Herausgegeben von der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Jahrgang 1850 u. 1851. Bd. I. Wien 1850. 51. 8.
  2. Dasselbe Werk. Zweite Abtheilung. Diplomataria et acta.Bd. III. Das "Stiftungen=Buch" des Cistercienser=Klosters Zwetl. Herausgeg. von Joh. V. Frast. Wien 1851. 8.
  3. Fontes rerum Austriacarum. Zweite Abtheilung. Diplomataria et acta. Codex traditionum eccles colleg. Claustro - Neoburgensis. Wien 1851. 8.
  4. Notizenblatt. Beilage zum Archiv für Kunde östereichischer Geschichtsquellen. Nr. 2 - 18. Wien 1851. 8.
  5. -73. Sitzungsberichte der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch=historische Classe. Jahrg. 1850. 1851. Wien 1850. 51.
  1. Historische Analecten von Joseph Arneth. Tafeln mit Abbildungen zu den Sitzungsberichten der kaiserl. Akademie der Wissenschaften; philosoph.=histor. Classe. Jahrg. 1851. Bd. VI. Heft 1, 2. Wien 1851. Querfolio.
  2. Die Alterthümer vom Hallstätter Salzberg und dessen Umgebung. Von Fr. Simony. Als Beilage zu den Sitzungsberichten der kaiserl. Akademie der Wissenschaften; philos.=histor. Classe Bd. IV. S. 338. Wien 1851. Querfolio. (Nr. 65 bis 75 Geschenke der kaiserl. Akademie zu Wien.)
  3. 77. Mittheilungen des historischen Vereins für Krain. Jahrg. 1850. 1851. Redigirt von Dr. Klun Laibach 1850. 51. 4. (Geschenk des Vereins.)
  1. Mittheilungen des historischen Vereins für Steiermark. Zweites Heft. Gratz 1851. 8. Geschenk des Vereins.)
  2. Ferdinandeum. Vierundzwanzigster combinirter Jahresbericht des Verwaltungsausschusses für die Jahre 1847 bis 1850. Innsbruck 1851. 8. (Geschenk der Gesellschaft des Ferdinandeum.)

X. Baden und Würtemberg.

  1. Dreizehnter Jahresbericht an die Mitglieder der Sinsheimer Gesellschaft zur Erforschung der vaterländ. Denkmale der Vorzeit von K. Wilhelmi. Sinsheim. 1851. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  2. 82. Würtembergische Jahrbücher für vaterländ. Geschichte, Geographie, Statistik und Topographie. Herausgeg. Von dem topographischen Bureau. Jahrg. 1849. 1850. Stuttgart und Tübingen. 1850. 51. 8. (Gesch. des Bureaus.)
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  1. Zeitschrift des historischen Vereins für das würtembergische Franken. Heft 4 und 5. Aalen und Mergentheim. 1850. 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)

XI. Baiern.

  1. Abhandlungen der historischen Classe der königl. bayerischen Akademie der Wissenschaften. Bd. VI. Abth. 2. München. 1851. 4.
  2. 86. Bülletin der königl. Akademie der Wissenschaften. Jahrg. 1850. Nr. 23 - 44. Jahrg. 1851 Nr. 1 - 33. München. 4. (Nr. 84 - 86 Geschenke der königl. Akademie zu München.)
  1. 88. Oberbayerisches Archiv für vaterländ. Geschichte, herausgeg. von dem histor. Verein von und für Oberbayern. Bd. XI. Heft 3. Bd. XII. Heft 1. München. 1851. 8. (Nebst dem 13. Jahresberichte desselben Vereins. - Geschenk des Vereins.)
  1. Archiv für Geschichte und Alterthumskunde von Oberfranken. Herausgeg. von C. v. Hagen. Bd. 4. Heft 1. Bayreuth. 1851. 8. (Geschenk des histor. Vereins zu Bayreuth.)
  2. Archiv des histor. Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg. Elfter Band. Heft 2 und 3. Würzburg. 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)
  3. Verhandlungen des histor. Vereins von Oberpfalz und Regensburg. Bd. XIV. Regensburg. 1850. 8. (Nebst einer Beigabe. Geschenk des Vereins.)

XII. Nassau und Hessen.

  1. Annalen des Vereins für nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung. Bd. IV. Heft 1. Wiesbaden. 1850. 8.
  2. H. Bär, diplomat. Geschichte der Abtei Eberbach im Rheingau. Im Auftrage des Vereins für nassauische Alterthumskunde etc. . herausgegeben von J. G. Habel. 1. 2. 3. Wiesbaden. 1851. 8. (Nr. 92 und 93. Geschenke des Vereins.)
  3. Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Bd. VI. Heft 1. Kassel. 1851. 8.
  4. Histor.=topographische Beschreibung der wüsten Ortschaften im Kurfürstenthum Hessen und in der großh. Hess. Provinz Oberhessen. Von Dr. G. Landau. Kassel 1851. 8. (Nr. 94 und 95 Geschenke des Vereins.)
  5. Wetzlarsche Beiträge für Geschichte und Rechtsalterthümer. Im Namen des Vereins herausgeg. von Paul Wigand. Dritter Bd. Drittes Heft. Gießen. 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)
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XIII. Schlesien und die Lausitz.

  1. Sammlung von Quellenschriften zur Geschichte Schlesiens. Herausgeg. von dem Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens Bd. III. Breslau. 1851. 4.
  2. Achtundzwanzigster Jahresbericht der schlesischen Gesellschaft für vaterländische Cultur. Breslau. 1851. 4. (Nr. 97 und 98 Geschenke der Gesellschaft.)
  3. 100. Neues Lausitzisches Magazin. Im Auftrage der oberlausitz. Gesellschaft der Wissenschaften besorgt durch J. K. O. Jancke. Bd. 28. Bd. 29. Heft 1. Görlitz. 1851. 52. 8.
  1. Scriptores rerum Lusaticarum. Sammlung ober= und niederlausitzischer Geschichtschreiber. Neuer Folge dritter Band. Erste und zweite Lieferung. Görlitz. 1850. 52. Gr. 8. (Nr. 99 bis 101 Geschenke der Gesellschaft.)

XIV. Thüringen, Westphalen und Niedersachsen.

  1. Mittheilungen der Geschichts= und Alterthumsforschenden Gesellschaft des Osterlandes zu Altenburg. Bd. III. Heft 3. Altenburg. 1851. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  2. Landeskunde des Herzogthums Meiningen. Von G. Brückner, Professor. Erster. Theil. Meiningen. 1851. 8. (Geschenk des hennebergischen Vereins zu Meiningen.)
  3. Die St. Martins=Kirche in Braunschweig. Herausgeg. von Joh. Schmidt. Mit 5 Abbildg. Braunschweig. 1846. Gr. 8. (Geschenk des Herrn Finanzraths Ahrens zu Schwerin.)
  4. 106. Mittheilungen des historischen Vereins zu Osnabrück. Erster und zweiter Jahrg. Osnabrück. 1848. 1850. 2 Bde. 8 (Geschenk des Vereins.)
  1. Andreae de Mandelslo († 31. Aug. 1585) Registrum Ecclesiae Verdensis. s. a. 4. (Privatabdruck ohne Ort und Jahr. - Geschenk des Herausgebers, Hrn. Landschafts=Directors von Hodenberg Exc. zu Lüneburg.)

XV. Preußen und Pommern.

  1. 109. Neue Preußische Provinzial=Blätter. Herausgeg. Von Dr. A. Hagen. Bd. XI. XII. Königsberg. 1850. 51. 8. (Geschenk der Gesellschaft Prussia.)
  1. Baltische Studien. Herausgeg. von der Gesellschaft für Pommersche Geschichte etc. . Jahrg. XIV. Heft 1. 2. Stettin. 1850. 1852. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  2. Urkunden zur Geschichte des Fürstenthums Rügen unter den eingebornen Fürsten, herausgeg. und mit erläuternden
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Abhandlungen über die Entwickelung der Rügenschen Zustände in den einzelnen Zeitabschnitten begleitet von C. G. Fabricius. Bd. III. Urkunden von 1260 - 1302. Mit 4 Tafeln lithographirter Abbildungen. Stettin. 1851. 4. (Geschenk des Herrn Herausgebers.)

  1. Bericht des literarisch=geselligen Vereins zu Stralsund über sein Bestehen während der J. 1850 und 1851. VIII. Stralsund. 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)

XVI. Hamburg und Schleswig=Holstein.

  1. Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte. Bd. III. Heft 3 und 4. Hamburg. 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)
  2. Sechszehnter Bericht der Schleswig=Holstein=Lauenburgischen Gesellschaft für die Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer. Halle. 1852. Gr. 8. (Gschenk der Gesellschaft.)
  3. Verzeichniß der seit 1778 im Schleswig=Holsteinschen Amtsexamen bestandenen Theologen. Herausgegeb. von Wulff. Kiel. 1844. 4. Nebst Nachtrag. (Geschenk des Herrn Verf.)

XVII. Meklenburgica.

  1. Deductio unionis, communionis et inseparabilitatis corporis provincialis Meklenburgici, vorgestellet und außgeführet occasione der Hamburger Vergleichs=Verhandlungen. 1711. Fol.
  2. Defensio des meklenburgischen Adels und dessen Rittergüter wohlhergebrachten Braurechts, um die Krüge und Unterthanen ihrer Districte mit Bier und Branntwein zu versehen etc. . 1711. Fol.
  3. Ist denn Alles so aufgeklärt, als mans wähnt, und ists im Vaterlande auch also? Rede zur Feier des herzogl. Einzugs in Rostock gehalten am 9. Mai 1788 von D. J. Rönnberg. Das. 8. (Nr. 116 bis 118 Geschenke des Herrn Finanzraths Ahrens.)
  4. Meklenburg. gemeinnütziges Archiv. Heft 1 - 15. Oktobr. 1850 bis Decbr. 1851. Gr. 8.
  5. Archiv für Landeskunde in den Großherzogthümern Meklenburg und Revüe der Landwirthschaft. Januar bis März 1852. Güstrow 1852. Gr. 8. (Nr. 119 und 120 Geschenk Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs.)
  6. Zeitblatt für die evangel.=luther. Kirche Meklenburgs. Jahrg. 1851. 8. (Geschenk des Hrn. Geh. Raths v. Oertzen.)
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  1. Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg. 5. Heft. Herausgeg. von E. Boll. Neubrandenburg, 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)
  2. Beiträge zur Geschichte der Medicin in Meklenburg von L. Spengler. Wiesbaden. 1851. 8. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
  3. Amtsbericht oder Amts=Buch der Vogtei Dömitz. Gestellt durch Tilemann Stella von Siegen. 1566. Fol. (Einfache Abschrift.)
  4. Commentatio histor. Theol. de fabulosa variisque fraudibus quondam obnoxia et delusa Megapoli, edita a. D. H. Koepkenio. Rost. 1720. 4.
  5. Dissert. jurid. de vigilibus baris vulgo Bahren, occasione ordinationis rever. concilii academ. D. 1. Nov. 1742, praeside J. P. Schmidt, C. L. Becker. Rost. 1742. 4.
  6. Freiheit und Eigenthum der Bauern in den Domainen in Meklenburg. Behauptet in Briefen an das Publicum. (Vom Hofrath E. F. Bouchholz.) Nebst erster und zweiter Fortsetzung. Schwerin. 1787. 8.
  7. -130. Der meklenburg. Landtag der Jahre 1795, 1799, 1801. Schwerin, 1799 - 1802. 4.
  1. Protocollum Comitiale d. d. Malchin 25. Nov. seq. 1794. Schwerin 1796. 8. (Nr. 124 bis 131 Geschenke des Herrn Amtshauptmanns Ratich zu Ludwigslust.)
  2. Geschichte von Ludwigslust, verfaßt und am Schlusse des Jahres 1851 dem Drucke übergeben von K. Goß, Pastor in Brenz. Parchim. 1852. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)

Schwerin, im Juli 1852.

A. F. W. Glöckler,
Bibliothekar des Vereins.


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Anl. Nr. 4.

Verzeichniß

der in dem Zeitraume von Ostern 1851 bis dahin 1852 erworbenen Alterthümer.

I. Alterthümer aus der vorchristlichen Zeit.


A. Aus der Zeit der Hünengräber.

Ein menschlicher Unterkiefer.
Ein Pferdeschädel.
1 Streitaxt aus Hornblende, 1 zerbrochene Streitaxt aus Thonstein und 1 Bruchstück einer Streitaxt aus Glimmerschiefer.
1 kleiner Streithammer aus Hornblende, 1 unvollendeter Streithammer aus derselben Masse und ein desgleichen aus rothem Hornstein.
8 gewöhnliche, 1 kleiner hohlgeschliffener, 3 unvollendete und 7 zerbrochene Keile aus Feuerstein, und 1 Keil aus Hornblende.
3 Dolche und 1 Dolchgriff aus Feuerstein.
2 Lanzenspitzen aus Feuerstein.
1 Wurfspießspitze aus Feuerstein.
1 unvollendeter Schmalmeißel aus Feuerstein.
10 spanförmige Messer und 20 unvollendete Späne aus Feuerstein.
4 durchbohrte Scheiben aus Sandstein.
1 ovaler durchbohrter Stein.
2 Knöpfe aus Kalkstein und dunkelblauem Thon.
1 Kugel aus Granit.
1 Perle aus weißem Kies.
3 flache und 1 fast kugelförmiger Schleifstein aus Sandstein, und 1 fast kugelförmiger Schleifstein aus Gneis.
Das Randstück einer Urne.

B. Aus der Zeit der Kegelgräber.

1 Stirnfragment und andere Bruchstücke menschlicher Gebeine.
1 zerbrochene schmale Schwertklinge und Bruchstücke eines breitern Schwertes aus Bronze.
1 Arbeitsmesser aus Bronze.

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1 hohlgegossener offener Armring, 1 Spiralarmring von gewöhnlicher Form und Stärke und mehre dergleichen von sehr dünnem Blech aus Bronze.
1 Stück Bronze=Schlacke.
1 Knopf aus Thonschiefer.
Verschiedene Urnenscherben.

C. Aus der Zeit der Wendenkirchhöfe.

2 Hefteln aus Bronze.
1 durchbohrte Scheibe aus grauem Sandstein.
4 Spindelsteine aus gebranntem Thon und 1 aus Sandstein.
1 kleines Gefäß aus Thon.

II. Aus dem christlichen Mittelalter.

Der Schädel und 1 Beinknochen eines Pferdes.
1 zweischneidiges und das obere Ende eines einschneidigen Schwertes aus Eisen.
1 Breitbeil und 2 gewöhnliche Beile aus Eisen.
1 eiserne Lanzenspitze.
1 eiserner Dolch.
1 eisernes Messer.
1 eiserne Heugabel.
1 eiserner Haken.
1 eiserner Sporn.
1 eiserner Steigbügel.
1 eisernes Vorlegeschloß.
2 große eiserne Schlüssel.
1 Gürtelhaken aus Bronze.
1 zinnerner Becher.
1 Siegelstempel Günthers v. Lewetzow.
1 Kugel aus Granit.
1 Scheibe aus Granit und 1 kleine Scheibe aus Thon.
2 große kugelförmige Töpfe aus blaugrauem Thon.
3 Henkeltöpfe und 1 kleiner Krug aus derselben Masse.
1 rothgebrannter Spindelstein.


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Anl. Nr. 5.

Bericht über die Münzsammlung.

Im verflossenen Geschäftsjahre hat sich die Münzsammlung um 128 Stück vermehrt; seit ihrem Bestehen sind ihr 827 Bracteaten, 28 goldene, 3640 silberne, 1033 kupferne und 195 Schaumünzen, also im Ganzen 5723 Münzen zugewendet worden, in welche Zahl alle Dubletten mit eingeschlossen sind.

In diese Zahl ist jetzt der so sehr wichtige Münzfund von Malchow, welcher in den Jahrbüchern S. 391 besprochen ist und welcher durch gütige Verwendung des Herrn Klosterhauptmann v. Borck schon vor einigen Jahren der Sammlung zu Theil wurde, mit eingeschlossen. Unter den übrigen Gaben zeichnete sich vor allen die Silbermedaille auf die Vermählung des Kronprinzen Carl von Schweden mit der Prinzessin Luise der Niederlande von der großen Landesloge von Schweden, ein Geschenk des Kaufmann Herrn Friedr. Warkentin in Rostock durch ihre schöne Arbeit aus. Von hohem Interesse ist ein Dirhem 1 ) vom Jahre 180 d. Hedschra (796 nach Christi Geburt), weil er wahrscheinlich hier im Lande gefunden ward, und welcher mit einem danziger Dreigroschenstück (Voßberg p. 895) und einer hessischen Münze vom Hrn. v. Kardorff auf Remlin geschenkt wurde. Herr Dr. v. Duve in Ratzeburg schenkte 19 spanische, französische, englische, amerikanische u. a. Kupfermünzen, welche hier seltener vorkommen, Herr Kaufmann Daries in


1)

Der Herr Professor Dr. Kosegarten zu Greifswald theilt folgende Erklärung dieser Münze mit.
Diese Münze ist ein abasidischer Dirhem vom J. 180 (nach Chr 796), geschlagen unter dem Chalifat des Harun al Raschid, auf Befehl des Kronprinzen Al Amin, in der Stadt Muhammadijja in Persien (Muhammadijja ist ein moslemischer Beiname der berühmten Stadt Rei, bei den Alten Rhages genannt).

Av. Im Felde:

"Es ist kein Gott außer Gott, er allein; kein Genosse ist ihm".

Umher:

"Im Namen Gottes ward geprägt dieser Dirhem in Al Muhammadijja, im Jahr hundert und achtzig".

Rev. Im Felde:

"Muhammed ist der Gesandte Gottes.]
"Von dem was befohlen hat der Fürst Al Amin Muhammed, der Sohn des Beherrschers der Gläubigen. Gafar".
      (Gafar ist der Name eines Beamten.)

Umher: ein Koranspruch.

Beschrieben ist diese Münze in Fraehn Recense numorum Muhammedanorum Nr. 177.

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Plau einen halben Thaler des Kaisers Rudolph von 1605, Herr Pastor Ragotzky in Trieglitz zwei Münzen des Erzbischofs von Bremen Johann Rode von 1499 (Grote Münzzeitung II, p. 21), Herr Koch auf Dreweskirchen einen wismarschen Pfennig von 1622, welchen Evers nicht gekannt hat, und eine Münze des Königs Christoph von Dänemark (Groschen=Cab. III. t. XXV, p. 44). Außerdem haben die Herren Bürgermeister Daniel zu Schwaan, Advocat Lembke in Wismar, Gärtner Stübinger daselbst, Gastwirth Dalitz zu Malchow, Pastor Vortisch zu Satow, Justizrath, B. v. Maltzan in Rostock, Oberschaffner Burmeister zu Schwerin, Lehrer Müller zu Waren die Sammlung durch manigfache Gaben vermehrt.Angekauft wurden 11 Münzen, unter denen der Vilmarsche Ausbeutethaler des Erzbischofs Lothar von Trier von 1617 (Schultheß Rechberg p. 3972) sich auszeichnet.

Demern, den 10. Juli 1852.

G. M. C. Masch.


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Anl. Nr. 6.

Auszug

aus der Rechnung über die Vereins=Casse vom 1. Juli 1851/52.

Einnahme
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Ausgabe, Abschluß

Schwerin, am 1. Juli 1852.

F.Wedemeier, Dr., Ministerial=Registrator,
p. t. Cassenberechner.               


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Anl. Nr. 7.

Statuten

des

Vereins für Geschichte und Alterthumskunde Meklenburgs.


Friederich Franz,

von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg etc. .

Unsern gnädigsten Gruß zuvor. Veste, Ehrenveste und Hochgelahrte, liebe Getreue. Wir gestatten auf eure Anzeige, Vorstellung und Bitte vom 9ten d. M. nicht nur die Stiftung eines Vereins für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde, sondern genehmigen zugleich auch hiemit die Uns damit vorgelegten Statuten dieses Vereins in ihren 62 §phen in Gnaden, womit Wir euch gewogen verbleiben. Gegeben durch Unsere Regierung.

Schwerin, am 14ten März 1835.

Friederich Franz.
  (L. S.) A. G. v. Brandenstein
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I. Zweck des Vereins.

§. 1.

Der Verein für Geschichte und Alterthumskunde Meklenburgs ist ein freier Verein von Freunden und Beförderern der Vaterlandskunde.

§. 2.

Die Mitglieder des Vereins beabsichtigen zunächst, sich einander durch Mittheilungen in ihren Forschungen zu unterstützen und den Sinn für Vaterlandskunde zu verallgemeinern.

§. 3.

Der besondere Zweck des Vereins ist, durch Sammlung und Bearbeitung der historischen Denkmäler Meklenburgs die Geschichte dieses Landes in allen seinen frühern und gegenwärtigen Bestandtheilen nach allen Seiten hin zu erforschen, zu erweitern und in Monographien und Uebersichten darzustellen.

§. 4.

Die Bearbeitungen haben besonders zum Gegenstande: Geschichte, Recht, Sprache und Alterthümer, auch Erörterungen geognostisch = geologischer Verhältnisse Meklenburgs.

§. 5.

Die Sammlungen nehmen Schriftliches und Bildliches auf.

§. 6.

Die Sammlungen von Schriftwerken nehmen Originale, treue Abschriften und Drucke auf und erstrecken sich auf:

1) Urkunden, Chroniken, Register, Briefe und andere Litteralien, welche die frühere Geschichte, sei es politische, Kirchen=oder Sittengeschichte, Meklenburgs beurkunden können;
2) alte Rechtsurkunden, Rechtstraditionen und Rechtsalterthümer;
3) Sprach=Idiotismen und Sammlungen derselben, Erklärung slavischer und niederdeutscher Wörter und Namen von historischer Bedeutung, Erläuterungen von Spracheigenthümlichkeiten der Urkunden, Beiträge zur Diplomatik meklenburgischer Schriften der Vorzeit, Sprichwörter, Formeln, Volkssagen, Volkslieder und dergleichen;
4) gedruckte Schriften früherer und neuerer Zeit über meklenburgische Angelegenheiten und über Geschichte und Alterthümer der angrenzenden Länder und derjenigen Länder, welche früher mit Meklenburg in Verkehr gestanden haben.
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§. 7

Die Sammlungen von Bildwerken umfassen in Originalien oder Zeichnungen und Beschreibungen:

1) Grabalterthümer,
2) gottesdienstliches Geräth, Schmucksachen, Hausgeräth, Waffen u. dgl. Denkmäler des Mittelalters und späterer Zeiten,
3) Bildnisse, Malereien, Glasmalereien u. dgl.,
4) Münzen,
5) Inschriften,
6) alte Wappen und Siegel,
7) Abbildungen von Bauten, Anlagen u. dgl.,
8) Charten und Risse,
9) alte Bauverzierungen, Steinmetzarbeiten u. dgl.,
10) auch geognostische Merkwürdigkeiten.
§. 8.

Ferner ist es Zweck des Vereins, durch Briefwechsel mit Sachverständigen außerhalb Meklenburg vaterländische Gegenstände zu erörtern und den Briefwechsel zu ordnen und aufzubewahren.

§. 9.

Endlich ist es Zweck des Vereins, vaterländische Forschungen überhaupt möglichst zu unterstützen, die Theilnahme an denselben zu wecken und empfehlenswerthe Schriften und Darstellungen aus dem Gebiete der meklenburgischen Vaterlandskunde zu verbreiten, sei es durch Schriften des Vereins, oder auf andern Wegen.

II. Form und Verfassung des Vereins.

§. 10.

Der Verein steht unter landesherrlichem Schutz.

§. 11.

Das Protectorat des Vereins haben Ihre Königliche Hoheiten die Allerdurchlauchtigsten Großherzoge von Meklenburg=Schwerin und Strelitz huldvoll zu übernehnen geruhet.

§. 12.

Die obere Leitung seiner Angelegenheiten legt der Verein in die Hände eines Präsidenten und eines Vice=Präsidenten. Beide werden von dem Vereine gewählt, die Dauer ihrer Würde ist von ihrem eignen Willen abhängig.

§. 13.

Die Mitglieder des Vereins sind entweder Ordentliche, Correspondirende oder Ehren=Mitglieder.

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§. 14.

Wer in den beiden Großherzogthümern Meklenburg wohnhaft ist, kann nur als ordentliches oder Ehren=Mitglied aufgenommen werden.

§. 15.

Die ordentlichen Mitglieder befördern die Zwecke des Vereins durch Verbreitung desselben und durch thätige Verfolgung seiner Bestrebungen im Allgemeinen, und besonders durch Einziehung und Mittheilung von Nachrichten, durch Sammeln und durch einen Geldbeitrag; wissenschaftliche Arbeiten sind freilich das letzte Ziel des Vereins, werden jedoch den Mitgliedern nicht als Verpflichtung aufgelegt.

§. 16.

Die correspondirenden Mitglieder des Vereins helfen die Zwecke desselben durch Mittheilung von Nachrichten und wissenschaftliche Erörterungen und Arbeiten befördern.

§. 17.

Von den Ehren=Mitgliedern wünscht der Verein vorzüglich die ihn ehrende Mitgliedschaft und Theilnahme im Allgemeinen; Beförderung seiner Zwecke durch dieselben wird er mit noch größerm Danke annehmen.

§. 18.

Die Mitglieder des Vereins werden durch einen beständigen Ausschuß von elf Personen vertreten, der seinen Sitz in Schwerin hat. Seine beständigen Mitglieder sind die Präsidenten und Beamten des Vereins. Die dann an dieser Zahl noch fehlenden Ausschußmitglieder, welche die beständigen Repräsentanten der Mitglieder bei den Beamten bilden, werden in jeder General=Versammlung von den Vereinsmitgliedern aus ihrer Mitte gewählt. Beim etwanigen Abgange von Mitglieds=Repräsentanten im Ausschusse ergänzt sich der Ausschuß sofort durch eigne Wahl; sollte ein Beamter im Laufe eines Jahres abgehen, so wird derselbe bis zur nächsten General=Versammlung vom Ausschusse provisorisch gewählt. Den Vorsitz in den Versammlungen des Ausschusses führt der Präsident und in dessen Behinderung der Vice=Präsident.

§. 19.

Die Beamten des Vereins sind ein erster und zweiter Secretair, ein Antiquar, ein Bibliothekar und ein Rechnungsführer. Sie werden vom Vereine in der General=Versammlung durch die relative Stimmenmehrheit der Anwesenden gewählt,

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und verpflichten sich zur Führung des Amtes auf ein Jahr, können jedoch nach Verlauf desselben wieder gewählt werden.

§. 20.

Jedem Gebildeten, welcher geneigt ist, für die Zwecke des Vereins zu wirken, steht der Zutritt zu dem Vereine frei; die Einleitung zum Beitritt geschieht durch Anmeldung beim zweiten Secretair, welcher auch die Aufnahme der neuen Mitglieder besorgt. Die Aufnahme geschieht jedoch nur unter Zustimmung der Präsidenten.

§. 21.

Jedes Mitglied erhält bei seiner Aufnahme ein, von den Präsidenten und den beiden Secretairen unterschriebenes und mit dem großen Siegel des Vereins versehenes Diplom und die Statuten des Vereins.

§. 22.

Die correspondirenden Mitglieder werden von dem Ausschusse des Vereins gewählt und vom ersten Secretair eingeladen.

§. 23.

Die Aufnahme der Ehren=Mitglieder geschieht in der General=Versammlung auf Vorschlag des Präsidenten.

§. 24.

Der Verein wird sich bemühen, ein stehendes Locale für seine Sammlungen und Sitzungen zu erwerben.

§. 25.

Der Verein führt ein großes, mit entsprechenden Emblemen und mit seinem Namen versehenes Siegel, welches sich in den Händen des zweiten Secretairs befindet. Außerdem führen beide Secretaire ein kleineres Geschäftssiegel.

III. Thätigkeit des Vereins.

§. 26.

Die Thätigkeit der Mitglieder, welche durch den ausgesprochenen Zweck des Vereins bestimmt wird, ist eine freie; zur Lieferung von Ausarbeitungen wird Niemand vom Vereine verpflichtet, so wie Wahl und Behandlung etwa zu erforschender und zu bearbeitender Gegenstände jedem Mitgliede überlassen bleiben.

§. 27.

Die Leitung des Geschäftsbetriebes ist dem Ausschusse übertragen.

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§. 28.

Dem Ausschusse liegt es vorzüglich ob, die besondern Gegenstände auszumitteln und in Vorschlag zu bringen, auf welche sich die Thätigkeit des ganzen Vereins erstrecken könnte.

§. 29.

Der Ausschuß empfängt, ordnet, bewahrt und verwaltet durch die Beamten des Vereins oder noch außerdem zu bestellende Geschäftsträger die Arbeiten und Beiträge der Mitglieder und giebt zu festgesetzten Zeiten darüber Bericht und, wenn es von Vereinsmitgliedern gewünscht wird, aufklärende Auskunft.

§. 30.

Besonders besorgt der Ausschuß die Bekanntmachung und Ausführung allgemeiner Unternehmungen und achtet auf mögliche Erwerbung von alterthümlichen Gegenständen.

§. 31.

Einrichtung und Form, Zeit und Ort der Versammlungen und Geschäfte des Ausschusses sind dem Ermessen desselben anheim gegeben.

§. 32.

Jedoch finden jährlich vier bestimmte Sitzungen des Ausschusses statt, nämlich jedesmal am Montage in der ersten vollen Woche der Monate Januar, April, Julius und October. Zu diesen Sitzungen haben auch die übrigen Mitglieder des Vereins Zutritt, jedoch ohne Theilnahme an den Verhandlungen.

§. 33.

Zur Beförderung des wissenschaftlichen Verkehrs unter den Mitgliedern giebt der zweite Secretair nach einer jeden bestimmten Sitzung des Ausschusses einen kurzen Bericht über die Arbeiten und Unternehmungen des Vereins und der einzelnen Mitglieder heraus.

§. 34.

Zu allen Versammlungen des Ausschusses und der Beamten ladet in der Regel der zweite Secretair ein, welcher auch darin die Protocolle führt. Jedoch steht es auch den Präsidenten und den übrigen Beamten frei, den Ausschuß und die Beamten in ihnen wichtig scheinenden Fällen zusammen zu berufen.

§. 35.

Jährlich findet am 11. Julius, Nachmittags 4 Uhr, oder wenn dieser Tag ein Sonntag oder Festtag ist, am zunächst darauf folgenden Tage eine General=Versammlung der Mitglieder statt.

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§. 36.

Die General=Versammlung faßt die gesammte Thätigkeit des Vereins in einem Puncte zusammen; die Berichte und Verhandlungen derselben sind das allgemeine Organ des Vereins.

§. 37.

Der zweite Secretair ordnet die General=Versammlung, das Präsidium leitet sie.

§. 38.

In der General=Versammlung berichten die Beamten über die Arbeiten, den Zustand und die Verwaltung des Vereins während des abgelaufenen Jahres.

§. 39.

Der erste Secretair legt in der General=Versammlung die eingegangenen wissenschaftlichen Arbeiten vor und berichtet über das Ergebniß derselben, so wie über die Aufnahme der correspondirenden Mitglieder und den mit ihnen gepflogenen Briefwechsel.

§. 40.

Der zweite Secretair berichtet in der General=Versammlung über die Geschichte, die Wirksamkeit und die innere Verfassung des Vereins während des jedesmal abgelaufenen Jahres und legt das Verzeichniß der Mitglieder vor. Ihm stehen zur Abfassung des Jahresberichts, welchen der Ausschuß jedesmal zum Druck befördern wird, sämmtliche Sammlungen und Acten des Vereins, so wie die Jahresberichte der übrigen Beamten offen.

§. 41.

Der Antiquar legt in der General=Versammlung den Katalog der Bildwerke vor, für deren Aufstellung, Erhaltung und etwa nöthige Restaurirung er sorgt.

§. 42.

Der Bibliothekar berichtet in der General=Versammlung über den Zustand der Bibliothek und des Archivs und legt Kataloge und Repertorien über die Schriftwerke des Vereins vor; er empfängt die im letzten Jahre entstandenen Acten für das Archiv des Vereins.

§. 43.

Der Rechnungsführer berichtet in der General=Versammlung über das Resultat der Cassenverwaltung des abgelaufenen Jahres und legt die, von den im Ausschusse Stimmeführenden Repräsentanten der Mitglieder revidirten Rechnungen

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vor. Er hat seine Rechnungen mit Belägen über die stehenden und gewöhnlichen Ausgaben oder mit quittirten Anweisungen des zweiten Secretairs zu belegen.

§. 44.

In der General=Versammlung werden von den Mitgliedern wichtige, den ganzen Verein betreffende Angelegenheiten und gemeinsame Unternehmungen in Berathung gezogen und beschlossen, die Ehrenmitglieder aufgenommen, die etwa erledigten Stellen eines Präsidenten wieder besetzt und die Beamten und Mitglieder des Ausschusses neu gewählt. Nicht minder ist es Zweck der General=Versammlung, die einzelnen Mitglieder zum Austausch ihrer Ansichten über ihre besondern Bestrebungen zu veranlassen.

§. 45.

Aus den, der Gesellschaft zur freien Verfügung gestellten Abhandlungen giebt der erste Secretair die Denkschriften des Vereins, nach vorhergängiger Beschließung des Ausschusses, heraus. Es soll wo möglich alljährlich ein Band solcher Vereinsschriften erscheinen.

§. 46.

Diese Denkschriften sind das besondere Organ des Vereins, welches seine wissenschaftliche Richtung beurkunden und die Ergebnisse der Vereinigung darlegen soll. Will aber schon der Verein nicht alle Arbeiten und Sammlungen durch den Druck allgemein bekannt machen, so ist auch eine Beschränkung in Hinsicht des Stoffes nothwendig. Vorzüglich werden wichtigere geschichtliche Quellenforschungen und Quellen zum Druck befördert werden, ohne weitere Beschränkung der Zeit, als durch Ausschließung der neuesten Geschichte, demnächst wichtigere Abhandlungen über Alterthümer. Forschungen aus dem Gebiete des Rechts und der Sprache können in den Jahrbüchern Aufnahme finden, wenn sie von besonderem Interesse für meklenburgische Geschichte und Verfassung und auf Forschung in der ältern Zeit der Urkunden oder in alten Traditionen begründet sind; außerdem wird der Verein historische Entwickelungen des in Meklenburg geltenden eigenthümlichen neuern Rechts und die Bearbeitung eines meklenburgischen Idiotikons auf jede Weise zu unterstützen suchen. Geognostisch=geologische Abhandlungen können nur Aufnahme finden, wenn sie wichtige neue Resultate geben und von allgemeinem Interesse sind. Die Bemühungen des Vereins für den letzten Zweig der Wissenschaft sollen sich vorzüglich auf Sammlungen und Einziehung von Nachrichten erstrecken.

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IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder.

§. 47.

Die Jahresberichte des Vereins und die Berichte des Ausschusses werden an alle Mitglieder unentgeltlich vertheilt; auch soll, bei ausreichender Anzahl von Mitgliedern, demnächst jährlich ein Band Denkschriften von ungefähr 20 Bogen an die Mitglieder des Vereins unentgeltlich versandt werden.

§. 48.

Den Mitgliedern des Vereins ist die Benutzung der Sammlungen gestattet, jedoch unter den, zu ihrer Erhaltung vom Ausschusse festzustellenden Bedingungen und Beschränkungen; die Mitglieder haben sich deshalb an die dazu beauftragten Beamten zu wenden, welche jedoch in den ihnen wichtig scheinenden Fällen Vollmacht von dem Ausschusse einholen können.

§. 49.

Jedem Mitgliede steht es frei, zur Förderung des gemeinsamen Zwecks und zur bessern Einrichtung des Vereins Vorschläge zu machen und deren Berathung zu verlangen.

§. 50.

Die Mitglieder sind befugt, bei wissenschaftlichen oder antiquarischen Forschungen sich um Hülfleistung an den Verein zu wenden. Ueber die Zulassung solcher Gesuche entscheidet das Präsidium. Die Art und Weise der Gewährung wird vom Ausschusse berathen und beschlossen.

§. 51.

Jedes ordentliche Mitglied verpflichtet sich zu einem fortlaufenden jährlichen Beitrage von zwei Thalern Cour., welcher das erste Mal beim Eintritt in den Verein bezahlt wird; durch diese Bestimmung soll jedoch die Freigebigkeit des Einzelnen nicht beschränkt werden.

§. 52.

Der jährliche Betrag wird jedesmal mit Jahresanfang, spätestens bis zum letzten Tage des Monats März portofrei eingesandt; im Unterlassungsfalle darf derselbe durch Postverlag wahrgenommen werden, so lange das Mitglied seinen Austritt beim Secretair noch nicht angezeigt hat; die Anzeige des Austritts geschieht in dem zur Zahlung des Beitrages festgesetzten Zeitraume bei Zahlung des letzten Beitrages. Bei Unterlassung der Zahlung des Beitrages und der Anzeige des Austritts werden die jedem Mitgliede zukommenden Druckschriften zurückbehalten.

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§. 53.

Die correspondirenden und Ehren=Mitglieder entrichten keinen jährlichen Beitrag.

§. 54.

Wenn ein Mitglied auf Kosten des Vereins Nachforschungen zu Erwerbungen, Nachgrabungen u. dgl. anstellt, so wird die etwanige Erwerbung Eigenthum des Vereins.

§. 55.

Es ist Pflicht eines jeden Mitgliedes, den Ausschuß davon zu benachrichtigen, sobald in seinem Bereiche irgend einem Denkmale des Alterthums Zerstörung oder Entfernung aus Meklenburg droht; ferner darauf zu achten, wenn im Auslande Denkmäler des meklenburgischen Alterthums zu erwerben sein dürften.

V. Eigenthum des Vereins.

§. 56.

Die von dem Vereine durch Schenkung oder Kauf oder auf einem andern Wege eigenthümlich erworbenen Alterthümer, Kunstsachen und Litteralien, so wie die Fonds und das Archiv bilden das Eigenthum des Vereins. (Vgl. §. 54.)

§. 57.

Die unmittelbare Aufsicht über die Sammlungen des Vereins führen die hiemit beauftragten Beamten; die Beaufsichtigung des Ganzen steht dem Präsidium zu.

§. 58.

Jedes Mitglied verflichtet sich, den vom Ausschusse zu bestimmenden Schätzungswerth eines Stückes des Eigenthums zu ersetzen, wenn es durch seine Schuld verloren oder unbrauchbar wird. Zu diesem Zwecke soll wo möglich der wahre Werth oder der in Deutschland geltende antiquarische und der Kaufpreis bei jedem Stücke im Inventarium bemerkt werden.

§. 59.

Der Verkauf oder Austausch von Alterthümern oder andern Gegenständen des Eigenthums geschieht nur mit Bewilligung des Ausschusses.

§. 60.

Ueber die Verwendung der Gelder des Vereins zum Ankauf von Gegenständen der Sammlungen, litterairischen

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Hülfsmitteln und zu Druckkosten bestimmt der Ausschuß. Jedoch sollen darüber im Jahresberichte Nachrichten gegeben und von der General=Versammlung Bemerkungen angenommen werden.

§. 61.

Bei der etwanigen Auflösung des Vereins verfügen die vorhandenen Mitglieder in einer General=Versammlung nach Stimmenmehrheit über das Eigenthum. Jedoch soll dasselbe in diesem Falle immer auf eine litterairische, oder Bildungs= oder milde Anstalt übergehen, seien es die Gegenstände des Eigenthums selbst, getheilt oder ungetheilt, oder der aus ihrem Verkauf gewonnene Erlös als Capital, nach dem Ermessen der General=Versammlung.

§. 62.

Veränderungen in den Statuten des Vereins können nur durch einen Beschluß der General=Versammlung und mit landesherrlicher Genehmigung erfolgen, und sollen als Anhang zu diesen Statuten jedesmal den Mitgliedern mitgetheilt werden.


Zusendungen erbittet der Verein unter der Adresse des Vereins für
meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde zu Schwerin.

 

Vignette


Gedruckt in der Hofdruckerei in Schwerin.