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Johann Maaß, Capellan.

Boddins Nachfolger im Capellanamt wird nur einmal genannt. Im Visitations = Protocolle vom J. 1541 heißt es:

Was der Capellan zu Plawe inne hat. Bisanher hat ehr nicht mehr dan XXII fl. gehat. Nun ist ime von den geistlichen lehnenn dißmahl so viel verordent worden, das ehr hinfurder jerlich zu besoldung sol XXXIII fl. haben."

Sein Name wird in dem Protocole nicht genannt, jedoch heißt es in des Visitations = Secretairs M. Simon Leupold Manuale zu diesem Protocolle:

"Ehr Johan Maeß Cappelan, non potest se sustentare et habet malas aedes."

Es sah also damals noch sehr schlecht um den Dienst aus, da sich die Visitatoren bemerkten, daß er seinen Mann nicht ernähren könne, eine Klage, die noch öfter erhoben wird.

Johann Maaß wird um das J. 1552 gestorben oder versetzt sein, da sein Nachfolger im Amte, Johann Bossow, im J. 1564 schon 11 Jahre Capellan gewesen war; er mag auch schon früher abgegangen und der nächste Pastor Valentin Grön zuerst Capellan gewesen sein, jedoch ist hierüber nichts bekannt.