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Johann von der Heide, Pastor.

Wegeners Nachfolger war Johann von der Heide. Schon im Visitations = Protocolle von 1541 heißt es:

"Er Johan vonn der Heide pastor, hat ein veltmarcke Kleuen."

In dem Manuale des Kirchen = Visitations = Secretairs M. Simon Leupold zu diesem Protocolle steht:

Er Johan von der Heide, pastor. Testimonium bonum dederunt et doctrina et vita."

Die Gemeinde war also mit ihm zufrieden.

Er wird im J. 1536 nach Plau gekommen sein, da im J. 1556 nach seinem kurz vorher erfolgten Tode gesagt wird, daß er mehr als 20 Jahre im Amte gestanden habe. Er kann vor dem J. 1541 auch Capellan zu Plau gewesen sein, jedoch fehlt es hierüber an sichern Nachrichten.

Er starb ungefähr in der ersten Hälfte des J. 1556, indem der Herzog Ulrich am 22. Juli 1556 befahl, daß die Bitten der Wittwe des verstorbenen Pfarrherrn von der Heyde, der mehr als 20 Jahre im Amte gestanden habe, berücksichtigt werden sollten. Sein Nachfolger Valentin Grön wird zuerst am 1. April 1557 genannt. In der plauer Raths = Matrikel wird im J. 1559 " der olden kerckherschen hus" erwähnt, wobei man auch nur an Heiden's Wittwe denken kann. Diese Frau hatte noch bis zum J. 1564 geklagt; in dem Visitations = Protocolle von diesem Jahre heißt es:

"Ist ein Rath Ehr Johan von der Heyde frawen halben vermahnet, daß sie ihr gewissen betrachten vnd ihr einen abtrag thun, sollen ihr ein gleiches bieten,

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der Herr Doctor (Superintendent Conrad Becker) wil wol mitler sein, damit des clagens ein Ende werde. Rath andtwordt wieder: Ein Rath wehre im todtbette bey ihm gewesen, do hette er ihnen nichts gesagt, sondern dem Rathe seine Kinder beuolhen; wehre ihm etwas ausstendig gewesen, würde ehr wol gesprochen haben. Zudem soll ehr auch keine Cappelane neben sich haben leiden können. Wusten nichts das sie ihm schuldig wehren, auch wen schon schuldt vorhanden, wovon sie es nemen solten."

Seine Wittwe forderte 1562 und 1563 die von ihrem verstorbenen Manne 11 Jahre hindurch verdienten Capellangebühren. Es ist nicht anzunehmen, daß Johann von der Heide vor Antritt seines Pfarramtes so lange sollte Capellan gewesen sein; aus der Aeußerung, daß er keinen Capellan neben sich habe dulden können, scheint hervorzugehen, daß er während mehrerer Vacanzen wiederholt den Capellandienst mit verwaltet habe und dafür die rückständigen Gebühren forderte.