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Johann Buddin, Capellan.

Schon bei der Einführung der Reformation zu Plau ward eine zweite Predigerstelle errichtet, welche jedoch lange Zeit hindurch sehr schwach besoldet war und nur allmählig größere Einkünfte gewann. Der Besitzer derselben hatte den Titel eines Capellans; der erste ward jedoch nach der ältesten Bezeichnung aus der ersten Zeit der Reformation Prädicant genannt. Johann Buddin war der erste Capellan oder Prädicant zu Plau. Es ist nicht mehr zu ermitteln, ob er oder Johann Wegener der erste lutherische Prediger zu Plau gewesen sei; jedoch ist wohl anzunehmen, daß Johann Buddin nach Johann Wegener zu dessen Hülfe berufen ward, da bei der Berufung Wegeners von einem andern evangelischen Prädicanten nirgends die Rede ist, dagegen Johann Buddin erst später genannt wird. Johann Buddin kommt zuerst in einem Verzeichnisse der "geistlichen Lehne der Stadt Plau" wahrscheinlich vom J. 1535 (sicher zwischen 1530 - 1540) vor; hier heißt es:

"Dat lhen Trium Regum horet deme Rade. Poffessor Er Johan Buddyn. Is er dat beste geweset vnd itzs gantz vorkamen. Hefft ein egen Hus."

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Im J. 1541 war er entweder todt oder nicht mehr in Plau; es heißt in dem Visitations = Protocolle von diesem Jahre:

"Das 13 lehen Trium Regum hat er Johan Boddin gehat, vaciert, ist nu dem Organisten verordnet worden."

"Bisher hat er (der Capellan) nicht meher dan XXII fl. gehat."

Leider ist auch von ihm nicht mehr bekannt; nur mit großer Mühe hat sich seine Existenz ermitteln lassen können. Auch in der plauer Raths = Matrikel wird er einmal genannt, indem sein späterer Nachfolger Johann Bossow im J. 1558 "her Johan Buddins Lehn" erhielt; der Name ist aber so undeutlich geschrieben, daß er nur durch die andern hier mitgetheilten Stellen hat festgestellt werden können.