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Inhalt:

Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

aus

den Arbeiten des Vereins

herausgegeben

von

Dr. G. C. F. Lisch,

großherzoglich=meklenburgischem Archivar und Regierungs=Bibliothekar,
Aufseher der großherzoglichen Alterthümer= und Münzensammlung zu Schwerin,
Inhaber der großherzoglich meklenburgischen goldenen Verdienstmedaille für Wissenschaft und Kunst
Ehrenmitgliede
der deutschen Gesellschaft zu Leipzig und der geschichts= und alterthumsforschenden Gesellschaften zu Dresden, Hohenleuben, Meiningen, Würzburg, Sinsheim, Königsberg, Lüneburg und Christiania,
correspondirendem Mitgliede
der geschichts= und alterthumsforschenden Gesellschaften zu Lübeck, Hamburg, Kiel, Stettin, Halle, Berlin, Salzwedel, Breslau, Cassel, Regensburg, Reval, Riga, Leyden, Kopenhagen, der königlichen Akademie zu Stockholm und kaiserlichen archäologischen Gesellschaft zu St. Petersburg,
als
erstem Secretair des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde.


Siebenzehnter Jahrgang.


Mit einer Steindrucktafel und zwei Holzschnitten.


Mit angehängtem Jahresberichte


Auf Kosten des Vereins.

Vignette

In Commission in der Stillerschen Hofbuchhandlung zu Rostock und Schwerin.


Schwerin, 1852.

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Inhaltsanzeige.


A. Jahrbücher für Geschichte. Seite.
Geschichte der Stadt Plau und deren Umgebungen, von G. C. F. Lisch.
I. Vorbereitende Abhandlungen über die ferneren Umgebungen der Stadt Plau.
1. Der germanische Burgwall von Zislow und die Burgen um den plauer See 5
2. Die Burg auf dem Lenz und der Lenzkanal 9
3. Die Kirche und Pfarre zu Kuppentin 16
4. Der Burgwall von Gaarz 19
5. Die Burg Kutsin oder Quetzin 23
II. Geschichte der Stadt Plau.
1. Diplomatische Einleitung 29
2. Die Gründung und das Stadtrecht 31
3. Die Patricier= und Rittergeschlechter 42
Mit einem Holzschnitt.
4. Die Stadtfeldmark und die Stadtgüter 48
1. Die alte Stadtfeldmark 48
2. Das Dorf Gaarz 50
           Die Appelburg 58
3. Das Dorf Gardin 60
4. Das Dorf Slapsow 61
5. Das Dorf Grapentin 64
6. Das Dorf Gedin 65
7. Das Dorf Wozeken 66
8. Das Dorf Quetzin 67
9. Das Dorf Kleve 69
Die Landumgebung von Plau 70
Der plauer See 72
Die Metkow 81
Die plauer Mühlen 85
5. Geschichte der Stadt Plau im Mittelalter 93
1. Plau unter den Borwwinen 93
2. Plau unter richenbergischer Herrschaft 94
3. Plau unter werlescher Herrschaft 98
Verpfändung von Plau an Hermann Ribe 102
Verpfändung von Plau an den Fürsten Wizlav von Rügen 103
4. Verpfändung von Plau an den Herzog Albrecht von Meklenburg 1356 112
5. Afterverpfändung durch den Herzog Albrecht 1361 122
6. Verpfändung an die v. Bülow 1375 127
7. Die Stadt Plau im 15. Jahrhundert 133
8. Plau unter meklenburgischer Herrschaft 134
9. Befestigung des Schlosses Plau durch Lüdecke Hahn 136
6. Die Stadt Plau im Anfange der neuern Geschichte 143
1. Der Weinberg zu Plau 143
2. Die Burg Plau zur Festung ausgebauet 1538-1550 148
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Seite.
7. Die geistlichen Stiftungen 154
Die Pfarre 154
Die Reformation 156
Die Kirche nach der Reformation 170
Wohlthätige Stiftungen 172
Die Schule 176
Dien Pfarre Quetzin 180
8. Feuersbrünste in den letzten drei Jahrhunderten 186
Das Rathaus 190
9. Die Pesten 191
10. Die Festung Plau bis zum dreißigjährigen Kriege 193
Die Hauptleute und Amtmänner von Plau 193
11. Die Stadt Plau im Anfange des 17. Jahrhunderts 195
12. Plau während des dreißigjährigen Krieges 196
13. Plau während des schwedisch-polnischen Krieges 226
Schleifung der Festung Plau 1660 228
14. Verpfändung des Amtes Plau im 17. Jahrhundert 229
15. Der brandenburgisch=schwedische Krieg 231
16. Verpfändung des Amtes Plau im 18. Jahrhundert 237
17. Preußischer Pfandbesitz von Plaumtes Plau im 18. Jahrhundert 239
18. Plau im 19. Jahrhundert 241
Nachträge 244
Urkunden der Stadt Plau 249
Mit einem Holzschnitt.
B. Jahrbücher für Alterthumskunde.
   I. Zur Alterthumskunde im engern Sinne:
       1) Vorchristliche Zeit:
          a. Im Allgemeinen 361
          b. Zeit der Hünengräber 364
          c. Zeit der Kegelgräber 366
          d. Zeit der Wendengräber 368
       2) Mittelalter 373
  II. Zur Baukunde:
       Mittelalter
          a. Kirchliche Bauwerke 376
              Ueber die alte Wandmalerei der Kirche zu Alt=Röbel, von dem Archivar Dr. Lisch 376
              Ueber den Hochaltar in der Kirche zu Doberan und die goldene Tafel in der Kirche des Michaelis=Klosters zu Lüneburg, von demselben 385
          b. Weltliche Bauwerke 388
              Beiträge zur Geschichte des Renaissance=Ziegelbaues in Mecklenburg, von demselben 388
 III. Zur Münzkunde 391
       Ueber die meklenburgischen Hohlmünzen und den Münzfund von Malchow, von dem Pastor Masch zu Demern 391
                 Mit einer Steindrucktafel.
 IV. Zur Wappen= und Geschlechterkunde 405
  V. Zur Naturkunde 407
       Ueber den Ur=Stier (bos primigenius), von dem Archivar Dr. Lisch 407
       Ueber Rennthiere in Meklenburg, von demselben 409

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A.

Jahrbücher

für

Geschichte.


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Inhalt:

Geschichte

der

Stadt Plau

und

deren Umgebungen,

von

G. C. F, Lisch,
großherzoglich = meklenburgischem Archivar.


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I.

Vorbereitende Abhandlungen

über

die fernern Umgebungen der Stadt Plau.


 

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1.

Der germanische Burgwall von Zislow

und

die Burgen um den plauer See.


N ahe an dem östlichen Ufer des südlichen Theiles des plauer Sees erhebt sich ein mächtiger Burgwall 1 ), welcher die Gegend weithin beherrscht und von großem Interesse ist. Er liegt auf einer hohen Landecke, die hier den plauer See zusammendrängt, und gewährt einen schönen Blick auf die weite Fläche des großen Wassers. Gegen Nordost liegt an dem Fuße des Burgwalles ein ziemlich großer Landsee, der Große Peetsch, der nur wenig höher als der plauer See und von diesem durch einen schmalen Landstreifen getrennt ist; gegen Südost liegt mehr landeinwärts ein kleinerer Landsee, der Kleine Peetsch. Rings um den Burgwall, nur nicht gegen Süden, dehnt sich eine tiefe Wiesenfläche aus mit einer Wasserrinne, welche mit den beiden Seen in Verbindung steht. In alten Zeiten war also der Burgwall ohne Zweifel fast ganz von Wasser umgeben; nur an der Südseite lag er ungeschützt und in Verbindung mit dem festen Lande.

In diesen tiefen Umgebungen ragt an 100 Fuß hoch ein mächtiges, natürliches Plateau empor, dessen Gipfel zu einem länglichen Viereck abgegraben und mit einem hohen Walle um=


1) Die Entdeckung und Untersuchung dieses Burgwalles verdanke ich der freundlichen Theilnahme und Beförderung des Herrn von Flotow auf Kogel, Besitzers von Zislow.
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geben ist, der noch an mehrern Stellen unberührt steht. Die Ausdehnung dieses Walles ist ungefähr 200 Schritte in die Länge und 100 Schritte in die Breite. Dieser künstliche Wall, welcher vorzüglich an der steilen Nordost= und Ostseite erhalten ist, hat nach außen hin eine Höhe von 25 bis 30 Fuß; nach innen dacht er sich mehr allmählig gegen den innern Burgraum ab und ist an den gut erhaltenen Stellen, namentlich an der innern Seite, mit rohen Feldsteinen dicht belegt oder gepflastert. - Gegen den Gr. Peetsch hin ist ein kleineres, niedrigeres Plateau vorgeschoben.

Die ganze Beschaffenheit dieser ausgezeichneten Stelle, welche, mit Ausnahme des Walles, jetzt beackert und zu Erbzins ausgegeben ist, hat so viel Merkwürdiges, daß sich die Ansicht nicht zurückweisen läßt, die Stelle sei eine uralte Befestigung. Und wirklich fand sich diese Ansicht bei genauerer Forschung auch bald bestätigt. An mehreren aufgewühlten Stellen an der innern Seite des Walles fanden sich viele Gefäßscherben. Diese Scherben hatten aber eine ganz andere Beschaffenheit, als alle diejenigen, welche sich auf den bekannten wendischen Burgwällen aus der letzten Zeit der Eisenperiode finden; es fehlen durchaus jene bekannten dunkelbraunen und schwärzlichen Scherben mit den wellenförmigen Verzierungen aus der letzten Wendenzeit und die festen schwarzblauen Scherben aus der ersten Zeit des Mittelalters ganz. Alle Scherben des zislower Burgwalles haben eine sehr grobkörnige, mit zerstampftem Granit durchknetete Masse, sind oft sehr dick und haben eine hellbraune Oberfläche, gleichen also ganz den Gefäßen aus der heidnischen Bronze = Periode. Es fand sich auf dem Burgwalle auch ein Stück von einer Lehmwand (Klehmstaken).

Und zu diesen Erscheinungen stimmt denn auch die Lage des Burgwalles. Die bekannten wendischen Burgwälle sind stets in tiefen Morästen aufgeschüttet und haben immer einen gedrückten, finstern Charakter: sie waren zu ihrer Zeit nur durch den Morast fest. Der zislower Burgwall ragt aber hoch und luftig in colossalen Ausdehnungen empor und imponirt eben so sehr durch seine gewaltigen Massen, als durch seine Höhe, welche auf einem natürlichen weiten Plateau steht und an der einen Seite durch die Natur durchaus nicht befestigt ist.

Wir müssen daher annehmen, daß der Burgwall von Zislow aus der vorwendischen Zeit, der Zeit der germanischen Bevölkerung stammt. Es muß dieser Burgwall auch deshalb sehr alt sein, weil er außer allem Zusammenhange mit der Geschichte steht; zu keiner Zeit wird der Burgwall in den Urkunden und Acten genannt und des Dorfes Zislow als einer besonders

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merkwürdigen oder geschichtlich wichtigen Stelle erwähnt. Der Burgwall von Zislow wird daher eine germanische Residenz und Tempelstätte mit einer ziemlich starken Bevölkerung gewesen sein. Die Lage dieses Walles giebt wieder ein redendes Zeugniß für den hochsinnigen Charakter des edlen Volkes: daß sie ihre Wohn= und Tempelstätten an hoch und frei gelegenen Stellen mit schönen Aussichten anlegten, wie auch die Gräber alle Höhen des Landes zieren, während die Wenden ihre Schlupfwinkel in Sümpfen und Morästen suchten.

Der Burgwall von Zislow ist um so wichtiger, als er der älteste und erste seiner Art ist, der in Meklenburg bekannt geworden ist. Zwar kennen wir einen ganz ähnlichen Burgwall zu Ilow, an der Grenze von Madsow (vgl. Jahrb. VIII, S. 167), von dem bekannten wendischen, im Sumpfe liegenden Burgwalle Ilow eine Viertelmeile weit entfernt, und einen ziemlich ähnlichen, jedoch viel niedrigern zu Klein = Lukow (vgl. Jahresber. VIII, S. 96); aber diese und vielleicht einige andere Burgwälle sind meistentheils mit Hochwaldung besetzt und haben nie Gelegenheit gegeben, auch nur die geringste Spur von Alterthümern zu entdecken, aus denen sich ein Schluß auf die Bestimmung hätte wagen lassen können. Zu Zislow fanden sich zuerst die unverdächtigen Zeugen einer alten und zwar sehr alten Benutzung. Hiezu stimmt denn auch der ebenfalls mit alter Hochwaldung besetzte große Burgwall zu Rülow in Meklenburg = Strelitz (vgl. Jahresber. VI, S. 105 u. 106), auf welchem viele prachtvolle Bronzen gefunden wurden, der also gewiß zur Zeit der Bronze = Periode bewohnt war. Freilich sind diese alten Burgwälle auch wohl zur Wendenzeit benutzt worden, und es dürften sich auf denselben nicht ausschließlich Alterthümer aus der Bronzezeit finden.

Was nun das Verhältniß zu den fernern Umgebungen betrifft, so läßt sich ein doppeltes betrachten: entweder zum plauer See oder zum Lande Malchow oder Röbel.

Der Burgwall von Zislow am östlichen Ufer des plauer Sees beherrscht einen großen Theil dieses weiten, tiefen und schönen Wassers. Er liegt der Stadt und Burg Plau schräge, dem alten Burgwalle auf der Feldmark Gaarz (der Swartepapenburg) grade gegenüber; dieser Burgwall von Gaarz ist auch sehr alt, da das Gut bei der Christianisirung der Gegend eine Domaine des alten Borwin war und im J. 1223 von diesem an die Geistlichkeit verschenkt ward.


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Burgstätten am plauer See.

Um den plauer See liegen viele merkwürdige Burgstätten, deren Alter sich jetzt genauer bestimmen läßt:

1) der Burgwall von Zislow aus der germanischen Zeit;

2) der Burgwall auf der Feldmark Gaarz 1 ) die sogenannte Swartepapenburg), südlich von Plau, im plauer Stadtholze, eine wahrscheinlich aus der germanischen Zeit stammende und in die Wendenzeit übergegangene Burgstätte;

3) der Burgwall von Quetzin 2 ) (oder Cutzin), beim Dorfe Quetzin auf einer Insel im plauer See, eine in ihrer jetzigen Beschaffenheit aus der letzten Zeit des Wendenthums stammende Gau= oder Fürstenburg;

4) der Burgwall von Stuer, am südlichen Ende des plauer Sees, eine wahrscheinlich alte wendische Burgstätte, da der plauer See im J. 1177 der stuersche See heißt, welche im Anfange des 14. Jarhunderts Hauptrittersitz der adeligen Familie v. Flotow 3 ) ward und noch jetzt ansehnliche Ruinen 4 ) besitzt;

5) der Burgwall von Plau 5 ), gegründet im J. 1287, in seiner jetzigen Gestalt aus dem J. 1448 stammend;

6) der Burgwall auf dem Lenz 6 ), am östlichen Ufer des plauer Sees, beim Einflusse der Elde in den See, im J. 1448 zur Unterdrückung der märkischen Raubfehden gegründet.

7) Die am plauer See liegenden Wallberge von Sukow 7 ) scheinen mittelalterlichen Ursprungs zu sein.

8) Nördlich von der Elde hatten die v. Gamm zu Alt = Schwerin ohne Zweifel eine Burg, deren Stelle jedoch nicht erforscht ist.


Was nun ferner das Verhältniß des Burgwalles von Zislow zu den Ländern oder Vogteien Malchow und Röbel betrifft, so ragt derselbe auch hier durch seine Mächtigkeit und sein Alter hervor. Der plauer See bildete die Grenze zwischen den beiden größern Ländern Warnow im Westen und Müritz im Osten, welche wieder in kleinere Gaue getheilt waren; auf der westlichen Seite grenzte zunächst der Gau Cutzin (Quetzin), auf der östlichen Seite die Gaue Malchow und Röbel oder Vipperow. Unmittelbar bei Alt = Malchow, dem jetzigen Kloster


1) Vgl. unten Abhandlung Nr. 4.
2) Vgl. unten Abhandlung Nr. 5.
3) Vgl. Jahrb. XIII, S. 346 und 348.
4) Vgl. Jahrb. XV, S. 317.
5) Vgl. weiter unten und Urk. Nr. XV.
6) Vgl. S. 9.
7) Vgl. Jahrb. XIII, S. 409.
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Malchow, ist keine Spur einer wendischen Umwallung zu finden; jedoch steht nahe bei Malchow zu Laschendorf ein großer heidnischer Burgwall 1 ), welcher jedoch nicht das Alter und die Größe des zilower Burgwalles erreicht. Der letzte wendische Burgwall von Röbel ist wohl die Höhe, auf welcher jetzt die alt = röbelsche Kirche 2 ) steht. Und so ist auch in Beziehung auf das umherliegende Land der Burgwall von Zislow der älteste der Gegend.

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2.

Die Burg auf dem Lenz

und

der Lenzkanal.


Der sogenannte Lenz, am östlichen Ufer des plauer Sees in schöner Gegend, der Stadt Plau gegenüber, am Ausflusse der Elde in den plauer See, ist eine sehr bekannte Oertlichkeit geworden, namentlich seit der Schiffbarmachung der Elde und der Befahrung der Eldeseen von Plau bis Röbel durch ein albansches Dampfboot. Die Stelle hat aber auch eine bedeutende geschichtliche Wichtigkeit und verdient deshalb eine gründliche Behandlung.

Von der Stadt Malchow bis zum plauer See wird die Kette der obern Eldeseen (Müritz, Cölpin und Flesen) durch die benachbarten Höhen sehr zusammengedrängt und am Ausflusse in den plauer See bis auf einen schmalen Ausfluß zusammengeschnürt, welcher zu allen Zeiten immer sehr verstopft und versandet gewesen ist. Das Wasser zunächst oberhalb heißt von dem angrenzenden Dorfe der petersdorfer See.

Schon bei der Stiftung des Bisthums Schwerin erhielt der Bischof ein Dorf im Lande Müritz 3 ) und ein Dorf im Lande Warnow (also am westlichen Ufer des plauer Sees, da dieser die Grenze zwischen beiden Ländern bildete). Dieses Dorf im Lande Müritz ist das Dorf, welches bald darauf Bischofsdorf genannt ward und jetzt abgekürzt Bisdorf heißt und nördlich am Ausflusse der Elde in den plauer See liegt. Das Gut Petersdorf am südlichen Ufer, ohne Zweifel mit der Hälfte des petersdorfer Sees, gehörte den von Flotow auf Stuer, welche alle Güter vom Südufer des petersdorfer Sees am plauer


1) Vgl. Jahrb. VIII, S. 133; vgl. XIII, S. 380.
2) Vgl. Jahrb. VIII, S. 112.
3) Vgl. Lisch Meklenb. Urk. III, S. 26.
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See entlang bis Stuer besaßen. - Am 27. März 1232 bestätigten die Landesherren dem Bischofe die beiden Dörfer in den Ländern Müritz und Warnow und legten dazu den "halben Theil des Wassers, so von Malchow (Malchowe) heruntergehet in den See Cuzhin" 1 ) (d. i. Quetz = plauer See). - Im J. 1408 gab der Bischof von Schwerin den v. Flotow das Dorf Bischofsdorf zu Lehn 2 ). So kamen beide Ufer und das dazwischen liegende Wasser in den Lehnsbesitz der v. Flotow, welche es noch im 16. Jahrh. besaßen 3 ); damals lag das Dorf Bisdorf wüst.

Der plauer See blieb Eigenthum der Landesherren. Durch das schwache Gefälle des Eldeabflusses und die große Tiefe und den hohen Wellengang des plauer Sees hatte sich aber seit alter Zeit in der Mündung des Eldestromes in den plauer See eine weite Wiese, ein Delta, gebildet, welches die Landesherren wohl stets als zum plauer See gehörig und als ihr Eigenthum betrachtet haben, da es seit 400 Jahren in ihrem Besitze erscheint. Und dieses Delta ist der Lenz, in alter Zeit der Lentzik oder Lenzke genannt.

In der Mitte des 15. Jahrhunderts gewann nun der Lenz eine ganz besondere Wichtigkeit. Seit dem Anfange des 15. Jahrh. waren die Einfälle und Raubfehden des märkischen Adels in das südliche Meklenburg an der Tagesordnung; Wiedervergeltung und Ansteckung trieben manchen meklenburgischen Edelmann zu gleichem Gewerbe. Die Sünden = und Schadensregister über die Räubereien jener Zeit sind endlos und es ist ein Jammer zu lesen, wie alljährlich, ja allmonatlich, die Hoffnung des armen Bauern wild zertreten ward; denn die "Auspochung" der armen Bauern oder "armen Leute", wie sie seit jener Zeit, und mit Recht, genannt wurden, war das Ziel und Ende aller Raubfehden. Auch die Stadt Plau hatte viel von den Einfällen der Märker zu leiden. Eine Schadensrechnung 4 ) giebt einen Ueberblick über die Verluste, welche die Stadt in der letzten Zeit vor der Befestigung der Burg Plau erlitten hatte. Diese beklagenswerthe Zeit war noch nach hundert Jahren sprichwörtlich; in den ersten Jahrzehenten des 16. Jahrh. nannten die Enkel jener schwer geprüften Bauern diese Zeit: die Zeit "als man aus der Mark zu rauben pflegte" ("do men plach to rôuende vth der Marcke vnd Priggenitze int lant to Stettin vnd Meckelnborch"). Endlich entschloß


1) Vgl. Lisch Meklenb. Urk. III, S. 80.
2) Vgl. Jahrb. III, S. 148.
3) Vgl. Jahrb. VI, S. 181.
4) Vgl. Urk. Nr. LV.
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sich um die Mitte des 15. Jahrh. der Herzog Heinrich d. j. von Meklenburg = Schwerin, dem Unwesen ein Ende zu machen. Die ganze Linie der Eldeniederung war zum Uebergange und zur Vertheidigung die wichtigste, und daher wurden alle Burgen dieser Linie stark befestigt, um die nöthige Mannschaft zu einer nachdrücklichen Verfolgung sicher bergen zu können. Besonders wichtig waren die Ufer des plauer Sees, weil hier die Straßen aus der Mitte der Mark in die Mitte Meklenburgs gingen und von dem westlichen Ufer, von Plau her, die Gegend bis gegen Lübz, - von dem östlichen Ufer das ganze Land Röbel beherrscht werden konnte; denn weiter östlich vom plauer See schützten die großen Seen vor Ueberfällen, und es gab hier nur drei leicht zu bewachende Uebergänge über die Elde: bei Eldenburg, bei Malchow und beim Lenz. Der Lenz war aber noch nicht befestigt und daher beschloß der Herzog Heinrich, nicht nur die Burg Plau stark zu befestigen, sondern auch auf dem Lenz eine hinreichend starke Befestigung anzulegen, um so mehr, da beide Burgen durch den plauer See in unmittelbaren und ungestörten Verkehr mit einander kommen konnten.

Der Herzog übergab daher das Schloß Plau dem Lüdeke Hahn 1 ) auf Basedow, welcher es aus dem Grunde neu aufbauete 2 ) ("alz he uns dat slot Plawe uth der grund gemuret und gebuwet hefft"). In einer Rechnung der Vogtei Plau 3 ) vom J. 1448 heißt es:

"Item tom ersten amme iare XLVIII do Ludeken Plawe wart antwardet in sunte Bartolomeus daghe".

Es wurden sogleich in der Nähe und Ferne die großartigsten Anstalten zur Anlage von Ziegel = und Kalköfen gemacht, um den Bau rasch auszuführen; was von der Burg Plau noch steht, stammt gewiß aus jener Zeit.

In demselben Jahre ward auch die Feste auf dem Lenz gegründet. In derselben Rechnung vom J. 1448 heißt es bald darnach:

"Item do de heren den Lentzick buweden, do sande ik mineme heren XVI dromet haueren, den schepel vor VIII witten".

Es ist hiedurch ein sicherer Anfangspunct in der mittlern Geschichte der Burg Lenz gegeben. Früher als im J. 1448 wird der Lenz nicht genannt. Jedoch war er schon früher bebauet,


1) Vgl. Jahrb. XIII, S. 245.
2) Vgl. Urk. Nr. LIX.
3) Vgl. Urk. Nr. LVI.
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vielleicht auch befestigt, wenn auch nicht stark. In einer im J. 1448 angefertigten Berechnung 1 ) der den Plauern durch die Märker in der letzten Zeit zugefügten Schäden wird ausdrücklich gesagt, daß die Märker, unter denen auch die markgräflichen und bischöflich = havelbergischen Mannen waren, bei einem Einfalle bis gegen Karow, nördlich bei Plau, wo sie 480 Kühe raubten, auch den Lenz abbrannten:

"Item de Blomendale mit des marggreuen vnde des bisschopes mannen nêmen to Karow bâuen VIII schock kôge vnde branden den Lentzik af".

Dieser Einfall wird im J. 1447 oder im Frühling 1448 geschehen sein.

Nach der Aufbauung der neuen Burg 1448 - 49 muß der Lenz so wichtig geworden sein, daß er bald die Hauptrolle in den märkischen Fehden spielte: denn vom Lenz aus wurden vorzüglich die märkischen Raubfehden gestillt. In einem Zeugenverhöre aus dem Anfange des 16. Jahrh. 2 ) heißt es:

"Item do men plach to rovende vth der Marcke vnd Priggenitze int lant to Stettin vnd Meckelnborch, ehr die Lentzke gebuwet wart, is vnse dorp Ghylow gedahn in bescherminge Olrich Moltzane, Wedige Moltzans grotevader, vorschenen by sostich iaren".
"Item do die Lentzke gebuwet was vnd dat rouent nableff, wart Olrich Moltzane de bescherminge vorbaden."

Zwar begannen am 15. Sept. 1449 mit dem perleberger Receß 3 ) die Verhandlungen über die Wiederherstellung des Landfriedens; aber alle Verhandlungen hätten ohne Rüstung zur nachdrücklichen Abwehr nichts gefruchtet. Man schrieb daher der Burg aus dem Lenz die wirkliche Unterdrückung der Raubfehden zu, die denn auch seit der Erbauung derselben wirklich aufhörten.

Diese für die Geschichte sehr wichtigen Angaben sind in unscheinbaren Correspondenzen und Verwaltungs = Acten zerstreut und versteckt gefunden.

Nach dieser Zeit wird der Lenz aber nicht wieder genannt; er kommt erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. wieder zum Vorschein.

Die neuere Geschichte des Lenzes muß mit der Beschreibung der Lage desselben Hand in Hand gehen.


1) Vgl. Urk.= Samml. Nr. LV.
2) Vgl. Lisch Maltzan. Urk. III, S. 141.
3) Vgl. Rudloff Mekl. Gesch. II, S. 771.
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Der petersdorfer See oder das "Wasser, das von Malchow herkommt", verengert sich beim Lenz so sehr, daß sich nur zwei Floßfahrzeuge ausweichen können. Dieser Ausfluß der Elde geht jetzt in grader Richtung in den plauer See. Früher war es ganz anders. Der Lenz bildete ein Dreieck, ein Delta, in der Eldemündung, in dessen Mitte die Burg stand. Jetzt liegt links stromabwärts ein Erbzinsgehöft und rechts ein Försterhaus, zwischen denen der jetzige Ausfluß, der sogenannte Lenzcanal, mitten durch geht. Früher ging der Hauptabfluß links von dem jetzigen Erbzinsgehöfte und dem Delta und ein wahrscheinlich künstlicher, kleinerer Abfluß rechts hinter dem Försterhause in den plauer See; diese beiden Abflüsse, welche das Delta zu einer Insel machten, liegen jetzt trocken.

Alle bedeutendern meklenburgischen Fürsten neuerer Zeit haben sich mit der Schiffbarmachung der Elde, welche erst in neuern Zeiten verwirklicht ist, beschäftigt. Zu den Hauptschwierigkeiten gehörte die Erweiterung und Vertiefung der Abflüsse bei Eldenburg und beim Lenz und die Schleuse bei Plau.

Das großherzogliche Archiv besitzt mehrere alte Pläne über den Lauf der Elde zum Zweck der Schiffbarmachung derselben. Der älteste Plan, aus dem Ende des 16. oder dem 17. Jahrh., giebt uns die erste Abbildung des Lenzes. Der Ausfluß der Elde, der "Lentzer Strom", geht noch links stromabwärts von dem Lenz. Auf dem Lenz steht ein altes Gebäude mit einem starken viereckigen Thurme. Damals war der Lenz nur ein "Aalfang", wie auf dem Plane steht. - Darauf folgt ein Plan von dem herzoglichen Baumeister Gert Evert Piloot vom 8. Sept. 1621; auch auf diesem Plane steht noch das alte Gebäude auf der Lenzinsel und der Hauptabfluß geht links, ein Graben rechts von der Insel. - Dieselbe Beschaffenheit zeigt ein etwas jüngerer Plan (vom J. 1650?), auf welchem ebenfalls der Thurm viereckig ist.

Hierauf beginnen die Acten. Am 14. Juni 1636 sprach der wackere Herzog Adolph Friederich I. die Absicht aus, den "Eldestrom novigabel zu machen". Aber die Zeiten waren zu trübe; erst im J. 1642 ging ein Bericht des Küchenmeisters Friedrich Thesandt zu Neustadt ein über die "Einrichtung der vorhabenden Schifffahrt" auf der Elde. Dieser berichtet über den Lenz:

"Der pas Lentzsche müste außgereumet vnd an beden seiten mit Brettern außgesetzt werden, damit die Schiffe die Tieffe vndt Weite hetten; die Ahlfange konten darumb gleichwol verpleiben".

Es hatten nänlich die Fürsten in dem Graben rechts Aalfänge,

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welche seit dem J. 1633 dem Sophienstifte zu Lübz beigelegt waren; in dem Hauptabflusse links hatten die angrenzenden adeligen Gutsbesitzer auch Aalwehren. So war die ganze Verbindung zwischen den großen und schönen Gewässern durch ein Paar jämmerliche Aalfänge verstopft, welche jährlich einige Gulden einbrachten.

Nach hergestelltem Frieden machte der Herzog Adolph Friederich, als er die Verbesserung der Verwaltung des Amtes Plau betrieb, für seinen Pflegesohn, den Herzog Gustav Adolph, im J. 1650 ernstlich Anstalt zur Fortsetzung der Schifffahrt und befahl den baldigen Bau einer Schleuse bei Plau, als des wichtigsten und nothwendigsten Werkes zur Ausführung des Planes. Aber, wie häufig, fand der Herzog überall Schwierigkeiten bei den Städten und der Ritterschaft und richtete nichts aus. Eben so wenig fruchteten die Bemühungen des Herzogs Gustav Adolph von Güstrow in der Zeit 1669 - 1681. In einer Relation vom J. 1680 heißt es über den Lenz:

"Es ist auch ferner durch die Seen überall sehr guth, biß an die Lentz, welche mit pfahlen vnd wehren sehr enge gesperret, auch von der See der Strohm beworffen. Dieses müste herausgeräumet undt mit einem Bollwercke von 100 Fuß lang, vor die spühlung der See den Strohm zu conserviren, auf beyden Seiten vorgebawet werden, alßdan selbige seine tieffe bis in die See behalten wirt".

Nun ruhte der Plan wieder 100 Jahre, bis im J. 1792 der damalige Regierungsrath und nachmalige Geheime = Raths = Präsident von Brandenstein die Sache mit dem glühendsten Eifer aufnahm und vermittelst einer Actiengesellschaft durchsetzte. Die Sache ist allgemein bekannt, da in derselben öffentlich mehrere Streitschriften gewechselt sind. Nach mehreren fruchtlosen Vorverhandlungen im J. 1791 ward die Sache im J. 1792 amtlich eingeleitet. Am 1. Juli 1797 ward mit dem Mühlenmeister Peters zu Plau ein Contract über die "Anfertigung der Schiffbarmachung des Lenz = Kanals (65 Ruthen lang) und wegen Vertiefung und Schiffbarmachung des Kanals auf der Eldenburg" geschlossen dahin, daß wenn künftig die Müritz um 4 Fuß) der Kölpin um 2 Fuß 9 Zoll und der plauer See um 27 Zoll im Wasserspiegel gesenkt und dadurch sämmtliche drei großen Gewässer in ihrer Oberfläche im Niveau sein würden, das Fahrwasser in beiden Kanälen 24 Fuß breit und mindestens noch 4 Fuß tief sein sollte. Dieser Contract ward am 4. Mai 1798 mit Peters dahin erweitert, daß beide Kanäle 40 Fuß Breite haben sollten. Die Arbeit begann im J. 1798. Im

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J. 1803 waren die Kanäle bei der Eldenburg und beim Lenz bis auf 40 Fuß erweitert und von allen Stauungen befreiet und alle Mühlenwerke und Schleusen bei Plau gesenkt, so daß alle Gewässer oberhalb Plau in völlig gleichen Wasserspiegel gesetzt waren, nachdem man seit 1798 angefangen hatte, bei Plau ganz allmählig immer mehr Wasser laufen zu lassen 1 ), und in den trockenen Sommern 1802 und 1803 die Senkung um 2/3 bewirkt hatte.

Dennoch ward die erfolgreiche Beschiffung der Eldegewässer erst durch eine seit dem J. 1831 ins Leben getretene Actiengesellschaft und durch Unterstützung derselben aus Landes = und landesherrlichen Mitteln erreicht und dadurch die ungehemmte Eldenfahrt erst im J. 1837 ins Werk gesetzt.

Uns interessirt hier besonders der Lenz = Kanal. Statt der Vertiefung und Erweiterung des alten Ausflusses links von der Lenz = Insel und Burg legte man einen neuen Kanal an, der jetzt mitten durch die Lenz = Insel geht.

Hier wird es am Orte sein, die Beschreibung der alten Lenzburg 2 ) von 1448 zu liefern, da deren Lage und Beschaffenheit noch deutlich zu erkennen ist. Hart an dem alten Eldenausflusse links vom Lenz stand, ungefähr in der Mitte der Länge des Kanals, ein großer viereckiger Thurm, dessen Erdgeschoß erst in neuern Zeiten abgetragen ist; die Fundamente stehen noch in einer Erhöhung und mittelalterliche, große Ziegel liegen in der Erde und zerstreut umher; es sind auch bei der Grabung des Kanals viele alte eiserne Geräthe und Waffen gefunden. Stromaufwärts, dort wo der alte linke Abfluß sich abzweigte, stand auf runder Erhöhung das Thorhaus, von welchem eine Brücke über den alten Eldekanal ging, von welcher die Pfähle noch in dem Moraste stehen. Von dieser Seite war die Burg durch den Strom geschützt. Der weite Burghof lag stromabwärts rechts hin und war rechts rings umher von der Elde bis an den plauer See durch einen noch stehenden hohen Wall und doppelte Gräben geschützt, welche sich an den festen Landhöhen rechts im Bogen ausdehnen. Dieser Burggraben war Abfluß der Eldegewässer rechts vom Lenz. Noch auf der letzten, für die seit dem J. 1792 beschlossene Schiffbarmachung der Elde entworfenen Charte (ohne Jahr) wird der alte Ausfluß links der "Adeliche Einfluß", der Burggraben rechts der "Fürstliche Einfluß" genannt; beide waren mit Aalwehren


1) Im J.1834 ward bei Erbauung der neuen Schleuse bei Plau die alte hölzerne Schleuse ausgegraben.
2) Die Untersuchung des Lenzes verdanke ich der freundlichen Beförderung des Herrn von Flotow auf Kogel.
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verstopft. Der "Fürstliche Einfluß" soll nach Acten vom J. 1821 früher auch der "Lübzer Graben" genannt worden sein, ohne Zweifel weil das von der verwittweten Herzogin Sophie zu Lübz im J. 1633 aus Dankbarkeit für die Rückkehr ihrer Söhne gelobte und gestiftete Wittwenstift oder Sophienstift zu Lübz auch mit dem Aalfange auf dem Lenz dotirt war. In den alten Stiftsrechnungen werden die Aale von dem Aalfange vom Lenz immer in Einnahme und Ausgabe gebracht.

Bei der Einrichtung der neuen Schifffahrt seit dem J. 1798 ward nun ein neuer Kanal gegraben, welcher mitten durch den Burghof der Lenzburg geht: die in der erhöheten Erde liegenden Ruinen der Burg und der Vorburg liegen jetzt hart stromabwärts links am Kanal neben dem Erbzinsgehöfte, der Burghof und die Umwallung liegen rechts von dem Kanale neben dem Försterhause.

Der alte Abfluß ist größten Theils zugeworfen, der Burggraben ausgetrocknet.

So sind jetzt nur noch geringe Reste dieser ehemals wichtigen und berühmten Burg für den Eingeweiheten erkennbar; die Sage weiß nichts mehr von einer Burg, sondern meint, es habe an der Stelle der Ruinen ehemals eine Ziegelei gestanden.


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3.

Die Kirche und Pfarre zu Kuppentin.

Die Geschichte der Kirche und Pfarre zu Kuppentin ist für die Geschichte der Stadt Plau und deren Umgegend insoferne von Bedeutung, als sie in die frühesten Zeiten der Colonisation jener Gegend hineinführt.

Die Kirche zu Kuppentin, ritterschaftlichen Amtes Lübz, ist ein sehr bemerkenswerthes Gebäude in der Geschichte der Baukunst Meklenburgs. Sie bildet ein langes Oblongum, ohne Seitenschiffe, und besteht aus zwei wesentlich verschiedenen Theilen, einem Schiffe im W. und einem Chor im O.

Das Schiff ist aus Feldsteinen (Granitgeschiebe) fest, aber ziemlich plump aufgeführt. Es hat an jeder Seite drei sehr niedrige, im Uebergangsstyle zugespitzte Fenster, welche in der Nordwand von außen und innen ohne Gliederung schräge und glatt einlaufen, in der Südwand aber von innen eine grade Seitenwand haben und von außen in 3 rechtwinkligen Absätzen einlaufen. Die Pforte ist im rohen Uebergangsstyle gewölbt und

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mit rechtwinkligen Gliederungen eingefaßt. Die Länge des Schiffes beträgt ungefähr 3 Gewölbe, so daß unter jedem Gewölbe an jeder Seite ein Fenster gestanden hätte; der Raum ist jedoch nicht gewölbt, sondern nur mit einer Balken = und Bretterdecke bedeckt. Dieser Theil der Kirche ist der ältere und die eigentliche alte Kirche, welche zuerst ohne Zweifel eine kleinere Altarnische oder einen andern Chor hatte, als jetzt. Diese Altarnische ist später weggebrochen und an deren Stelle der jetzige Chor aufgeführt.

Der Chor ist das Merkwürdigste an der Kirche. Er ist offenbar an das Schiff angebauet und daher jünger, als dieses, wenn auch nicht sehr viel. Der Chor ist auf einem Fundamente von behauenen Granitquadern ganz aus Ziegeln aufgeführt und ein für eine Landkirche ungewöhnlich hohes Gebäude von guten Verhältnissen. Es hat eine Länge von 3 schmalen Gewölben, wenn man die Altarnische für ein Gewölbe rechnet. Zwischen den Fenstern stehen Strebepfeiler. Die Altarwand ist im Fünfseit construirt; dies ist ohne Zweifel der erste und einfachste, jedoch immer kunstvolle Uebergang von der halbkreisförmigen zur vielseitigen Altarnische. In jeder dieser 5 Seiten steht ein sehr hohes, zweigetheiltes, im ernsten Spitzbogen gewölbtes und mit Wulsten verziertes Fenster. In den beiden Seitenwänden stehen in jeder Wand zwei eben so construirte, aber dreigetheilte Fenster; in der Nordwand hat jedoch der dem Altare zunächst stehende Fensterraum kein solches Fenster, sondern in der Höhe eine kreisförmige, jedoch vermauerte Vertiefung (eine Rose), und darunter im Innern drei schmale, fensterartige Nischen im Uebergangsstyle. Im Aeußern ist die Wand glatt, mit Ausnahme der Rose und einer kleinen, flach überwölbten Nische. Ueber den Fenstern unter dem Dache ist der ganze Chor mit einem Friese von Halbkreisen verziert, der jedoch an einigen Stellen abgeschlagen ist. Das Innere ist, dem Schiffe zunächst, mit zwei sehr flachen und schmalen Gewölben bedeckt, welche keine Gurtbogen, sondern nur feine, zugespitzte Näthe an dem Zusammenstoße der Gewölbekappen haben. Die 5 Gewölbekappen über dem Altare sind quadratisch construirt. Alle Schlußsteine sind rund. Die Träger und Pilaster sind sehr zierlich. Die Pforte ist eben so, wie die Fenster construirt, auch nicht mehr geschmückt. Der über das Schiff emporragende westliche Giebel ist mit schmalen, fensterartigen Nischen im Uebergangsstyle verziert. Leider ist dieser ganze hübsche Bau nicht sehr fest und schon früh durch viele hohe Strebepfeiler gestützt; ja durch zwei Strebepfeiler sind zwei Fenster ganz zugedeckt. Schon im J. 1486, feria sexta post

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Jubilate, hat der "Bischof Conrad zu Schwerin der Kirche Kuppentin einen Bettel = und Indulgentienbrief gegeben", wahrscheinlich zur Restauration des Kirchengebäudes.

Dieser Chor ist dadurch interessant, daß er zu den frühesten Bauten im Spitzbogenstyl gehört und die letzten Reste vom Rundbogenstyle in dem Rundbogenfriese und den Gewölben aufzuweisen hat; der Spitzbogenstyl ist nach allen Verhältnissen und Gliederungen schon vollständig durchgeführt. Vielleicht giebt es in Meklenburg kein Gebäude im ausgebildeten Spitzbogenstyle, welches noch so klare Ueberreste vom Rundbogenstyle hat.

Wahrscheinlich ist das Schiff als erste Kirche bei der Einführung des Christenthums, der Chor um die Mitte des 13. Jahrh. bei der Befestigung der christlichen Cultur angebauet.

An Alterthümern besitzt die Kirche nichts. Der Altarstein, von Ziegeln, ist noch alt; er besitzt noch die Höhlung für die Reliquien und die Weihurkunde: die Höhlung ist mit einer viereckigen Felsenplatte zugelegt, aber früher schon geöffnet, und die Höhlung ist leer. Außerdem sind noch die bischöflichen Weihkreuze auf dem Altare bemerklich.

Der Thurm ist nur aus Holz gebaut. Von den Glocken ist die eine alt, jedoch ohne alle Verzierungen, die zweite jung.

Die Pfarre Kuppentin ist alt und hatte in den frühesten Zeiten einen Sprengel von ungewöhnlich großer Ausdehnung, so daß er den größten Theil des Raumes zwischen den Städten Plau, Goldberg und Lübz, die zur Zeit der Stiftung der Kirche zu Kuppentin noch nicht gegründet waren, füllte. Schon am 3. August 1235 bestätigte der Bischof Brunward von Schwerin die Kirche und bestimmte namentlich die Dörfer 1 ), die zu ihrem Sprengel gehören sollten:

Kuppentin (Kobandin), Wessentin (Wazutyn), Brook (Brůk), Bobzin (Babazyn), Weisin, Zahren (Syarnitze), Kressin (Krosyna), Plauerhagen? (nova villa Guthani), Groß = Poserin, Klein = Poserin (duo Posirina), Penzlin (Pentzarin), Daschow (Darsekow) und Glin (indago Glyna).

Diese Dörfer sind fast alle noch heute zu erkennen. Die nova villa Guthani (das neue Dorf Guthans) ist nicht mehr bekannt, ist aber wahrscheinlich Plauerhagen. da dieses Dorf im 16. Jahrh. als Filial von Kuppentin erscheint. Der Hagen (indago) Glin ist ohne Zweifel das Dorf Gallin,


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. VI. Der Abdruck dieser Urkunde in Westphalen mon. ined. IV, p. 927, ist äußerst schlecht, so.daß sich die Namen der Dörfer fast gar nicht erkennen lassen.
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welches dem Kloster Doberan seit dessen Stiftung gehörte und daher wohl als Hägerdorf colonisirt war, wie das Cistercienserkloster Doberan viele Hagendörfer hatte.

Diese unmäßig große Pfarre, welche 5 Kirchen hatte, nämlich Kuppentin mit den 4 Filialen Poserin, Glin, Zahren und Plauerhagen, ward schon früh zerstückelt. Zuerst, und schon sehr früh, ward die Pfarre Poserin mit Gr. Poserin, Kl. Poserin und Kressin abgenommen und dazu die Pfarre Karow mit dem Filial Damerow gelegt, welche im Mittelalter eine eigene Pfarre bildete. Andere Dörfer kamen zu den benachbarten Pfarren: Wessentin und Brook zur Pfarre Barkow, Bobzin zur Pfarre Lübz, Weisin zur Pfarre Benthen. Dagegen kam Zarchelin, welches noch im 16. Jahrh. zur Pfarre Quetzin gehörte, die seit alter Zeit eine selbstständige Pfarre bildete, zum kuppentiner Filial Plauerhagen.

Die Frühere Filialkirche zu Gallin oder Glin war im Mittelalter eine Kapelle. Sie war kurz vor dem 20. Mai 1354 erbauet und von dem Bischofe Andreas von Schwerin geweihet, auch mit einem Kirchhofe versehen, auf welchem jedoch nur Fremde und Wanderer, die dort sterben würden, begraben werden sollten, und der auch zum Asyle (?) (ad defensionem) dienen könnte. Uebrigens sollte der Pfarrer in der Kapelle jährlich vier Male Messe lesen, sonst aber die Dorfschaft mit allen kirchlichen Handlungen an die Mutterkirche zu Kuppentin gebunden bleiben. Jetzt ist schon lange keine Spur mehr von der Kirche vorhanden.


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4.

Der Burgwall von Gaarz bei Plau

oder

die Swartepapenburg.

Am 29. Decbr. 1223 schenkte der Fürst Borwin I. dem Dom = Capitel zu Havelberg das Dorf Gaarz 1 ), dessen Feldmark späterhin mit in die Feldmark der Stadt Plau hineingezogen ist; zur Zeit dieser Schenkung stand wahrscheinlich die Stadt Plau noch nicht. Das Dom = Capitel gab diese Besitzung schon früh zu Lehn weg; am 17. März 1375 verpfändete Brüning von Restorf mit seinen Söhnen der Stadt Plau 2 Hufen in Gaarz,


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. IV.
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wie er dieselben geerbt hatte, und am 14. Febr. 1376 verkaufte Barthold Swartepape der Stadt die Hälfte des Dorfes Gaarz, wie er sie von seinem Vater geerbt hatte 1 ). Um diese Zeit muß das Dorf ganz in den Besitz der Stadt gekommen sein; denn am 11. Nov. 1388 gab der Propst des Dom = Capitels zu Havelberg der Stadt Plau das ganze Dorf Gaarz zu Lehn, wie Barthold Swartepape und Brüning von Restorf es bis dahin von dem Dom = Capitel zu Lehn gehabt hatten 2 ). Seit dieser Zeit trug die Stadt Plau fortwährend das Lehn dieses Dorfes von dem Dom = Capitel.

Die Familie Swartepape war eine sehr angesehene, reiche Patricierfamilie der Stadt Plau, von ritterlicher Verwandtschaft 3 ), und hat ihren Namen bis heute in der Sage fortgepflanzt, obgleich sie schon am Ende des 14. Jahrh. ausstarb; die Familie ist wohl die bedeutendste, welche je in Plau gewohnt hat. Auf dem gaarzer Felde der plauer Stadtfeldmark liegt nun ein Burgwall, auf welchem der Sage nach ein Raubritter gewohnt haben soll. Der Professor Schröter sagt 4 ) über diesen Burgwall:

"Ungefähr eine halbe Stunde von Plau liegt zwischen vier, durch schmale Sumpfwiesen jetzt getrennten, früher gewiß verbundenen Seen, dem Garzer =, Gripen =, Burg = und Leber = See, eine Art von Halbinsel, zu welcher gegenwärtig nur Ein fahrbarer Zugang führt. Sie ist mit schöner Hochwaldung bestanden und zeigt an ihrer äußersten Spitze eine Umwallung von etwa 200 Schritten im Umfange. Die Breite des Walles beträgt 12 Schritte, seine Höhe gegen 30 Fuß. Er bildet drei Seiten eines nicht ganz regelmäßigen Quadrats, die vierte ist offen und wird unmittelbar vom Burgsee bespült und beschützt; mehrere geräumige Vertiefungen in seinem Innern deuten ehemalige Gebäude an. Der Name Borgwall und Swartepapenborg erhält aus den mitgetheilten Urkunden seine völlige Erläuterung und beweiset zugleich, wie lange Localerinnerungen sich durch Tradition erhalten können. Die Sage macht den Swartepapen zu einem gefürchteten Räuber. Uebrigens müßte es


1) Vgl. Beil. zu Wöchentl. Rostock. Nachr. 1824, Stück 42 flgd., Nr. VIII u. IX.
2) Vgl. daselbst Nr. XIII.
3) Die Geschichte der Familie Swartepape ward Gegenstand einer ausführlichen Untersuchung in Lisch Berichtigung einer von dem Staatsminister v. Kamptz gemachten Aeußerung, Schwerin, 1844, in welcher auch alle dazu gehörenden Urkunden gedruckt sind. Vgl. auch weiter unten.
4) Vgl. Beil. zu Wöchentl. Rostock. Nachr. a. a. O. S. 192, Not. 2.
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ergötzlich sein, wenn die unmythischen Urkunden nicht erhalten wären, diese Umwallung von gläubigen Alterthumsforschern in eine uralte heidnische Zeit versetzen zu sehen, wie man es mit der völlig ähnlichen, mir wenigstens sehr zweideutigen Herthaburg auf Rügen gemacht hat. Der Schwarzpfaffe würde dann zum dunkeln Heidenpriester im Gegensatze des christlichen Lichtpriesters, oder noch kürzer, das alte Gaarz würde zum Heiligthume Czernebogs, des schwarzen Gottes. Ein benachbarter Heidensee diente dann zur völligen Begründung".

Wenn auch in dieser Beschreibung, die mich der Wiederholung überhebt, der Alterthumsforscher Schröter über die Alterthümelei längst entschwundener Zeiten spottet, so scheint ihn doch dieser Spott irre geführt zu haben; er geht theils zu weit, theils nicht weit genug, und der Spott könnte doch vielleicht eitel Wahrheit werden.

Im Herbste des J. 1849 untersuchte ich den Burgwall mit dem in der Geschichte der Stadt Plau seit vielen Jahren bewanderten Herrn Senator Schultetus. Zuvor bemerke ich, daß nach sichern Erkundigungen der Wall nie und nirgends "Swartepapenburg" genannt wird; diesen Namen erfindet Schröter hier selbst. Die Volkssage nennt die Erhöhung nur "Burgwall" und fügt hinzu, daß er der Sitz eines "alten Raubritters Barthold Swartepape" gewesen sei; nach andern Sagen soll Barthold Swartepape in der Stadt, sein Bruder aber auf der Burg gewohnt haben 1 ). Freilich ist es interessant, daß der Name Barthold Swartepape sich an 500 Jahre lang in der Volkssage erhalten hat; aber der Burgwall trägt nicht seinen Namen, wenn er auch auf demselben gewohnt haben soll. Am frühesten wird die Umwallung in den noch vorhandenen Urkunden und Acten in den "Beschwerden" der Stadt Plau vom J. (1563) nur "Borchwall" genannt:

"Thom Negenden iß den Borgeren vnnd Innwanerhenn vom Rade vorbadenn, dath se erhe vihe immhe Stadtholthe, der Borchwall genanth, darmith datsuluhe vpgeheget wurdhe, wie idt dhenn ock vmhero vpgegrauenn vnnd befredeth, keineß wegeß hudenn mothenn".

Auch schon Chemnitz, in seinem Genealochron. in v. Westphalen Mon. ined. IV, p. 212 - 213, um die Mitte des 17. Jahrh., kennt den Burgwall, indem er sagt:

"Es hat aber in vorzeiten ein Schloß daselbst auffm


1) Vgl. Berichtigung a. a. O. S. 25 - 26.
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Werder gelegen, wie der Nahme des Burgwals daselbst zeiget, wans aber destruiret, ist zwar ungewiß, doch duncket mir, das es in den langwierigen mit den Brandenburgischen Marggraffen mit den Herren von Werle geführten Kriegen verstöret und folgends gahr verfallen sey".

Uebrigens kann die Sage von Barthold Swartepape auch wiederholt von kundigen Stadtschreibern aus den Urkunden der Stadt aufgefrischt sein, um so mehr, da die Stadt fortwährend das Lehn muthen mußte, also im Verständnisse der Besitzerwerbung blieb.

Der Burgwall sieht aber gar nicht mittelalterlich aus. Es ist ein Ringwall von der räthselhaften Art der sehr alten Burgwälle. Die Gestalt ist nicht genau so regelmäßig, wie Schröter sie beschreibt. Im Innern ist eine ziemlich ebene Fläche von unbedeutender Ausdehnung. Umher erhebt sich ungefähr 10 Fuß eine Umwallung, die fast ganz kreisförmig und hin und wieder niedriger ist, auch nach dem Burgsee hin fast ganz verschwindet; nach außen hin fällt die Umwallung wohl über 20 Fuß tief hinab. Der Boden weit umher ist trocken und fest und bis auf den Burgwall mit großen Buchen bestanden: der Burgwall liegt ganz im alten Buchenwalde. Dieser Burgwall unterscheidet sich also wesentlich sowohl von den wendischen, als von den mittelalterlichen Burgwällen. Diese sind in der Regel oder wohl immer viereckig, gewöhnlich oblong, selten quadratisch, und sind durch Moor und Wasser oder Gräben geschützt; die Oberfläche ist eben; in ältern Zeiten sind die wendischen Burgwälle wohl am Rande umwallt, die mittelalterlichen Burgwälle durch Ringmauern oder feste Wände der Gebäude, welche am Rande umher standen, geschützt gewesen. Ganz anders ist der kleine, runde Kessel des gaarzer Burgwalles, der von außen gar nicht geschützt ist, wenigstens nicht in der nächsten Entfernung, und alle Feuchtigkeit in sich aufnimmt. Dazu ist weder innerhalb, noch außerhalb der Umwallung, auch nicht in dem Ringwalle irgend eine Spur von Alterthümern, von Feldsteinen, Ziegeln, Gefäßscherben, Kalk etc. . zu entdecken, auch ist hier nie etwas gefunden. Die Umwallung liegt in einem offenbar alten Buchenwalde und hat auch wohl immer in einem solchen gelegen.

Daß die Swartepapen das Dorf Gaarz zu Lehn trugen, und dazu nur zur Hälfte, ist noch gar kein Beweis, daß sie auch auf dem Gute gewohnt haben. Im Gegentheile wird Gaarz nie als Rittersitz bezeichnet und nie ein Swartepape als auf Gaarz wohnhaft; vielmehr werden die Swartepapen nur Bürger (cives, oppidani) in Plau genannt und erscheinen nur in der Stadt Plau, so haufig sie in den Urkunden auch

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genannt worden. Ja, der Vater Barthold Swartepape war im J. 1335 fürstlicher Vogt zu Plau. Die Swartepapen hatten übrigens viele Güter in der Nähe von Plau, z. B. Samot, Malchow, Drosenow, Clippatendorf und mehrere Hufen zu Kuppentin und Schlemmin und endlich halb Gaarz 1 ); keines von diesen Dörfern scheint ein Rittersitz gewesen zu sein. Samot, Drosenow und Clippatendorf sind auch längst untergegangen.

Ich für meinen Theil erkenne in dem Burgwalle aus der gaarzer Feldmark keinen mittelalterlichen Burgwall, sondern, trotz Schröter, eine uralte heidnische Umwallung, die wohl noch über die letzten Wendenzeiten hinausreicht. Der Burgwall ist ganz so, wie viele andere ähnliche im Lande, welche eben so gebauet sind und eben so, und zwar alle, in Hochwaldung liegen, z. B. die Burg von Schlemmin, von Ilow (nicht der im Moor liegende wendische Wall) u. a. m. Der Burgwall scheint wirklich mehr ein heidnisches Heiligthum, als eine mittelalterliche Feste gewesen zu sein. Daher war sie auch wohl eine Domaine Borwins, die er schon früh an eine geistliche Stiftung weggab, wie andere Domainen von ähnlicher Bedeutnng. Das Dorf Gaarz wird aber in der geschichtlichen Zeit nur ein Bauerdorf gewesen sein und keinen Rittersitz gehabt haben.


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5.

Die Burg Kutsin oder Quetzin.

In den Jahrb. X, S. 36 flgd. ist ausführlich auseinandergesetzt und begründet, daß das alte wendische Land Kutsin zwischen den Ländern Parchim und Malchow lag und die späteren Vogteien Plau und Goldberg umfaßte. Es gab in Meklenburg drei wendische Länder mit Burgen ähnlichen Namens: Kissin (das jetzige Kessin bei Rostock), Kussin (an dessen Stelle im J. 1219 das neue Kloster Sonnenkamp oder Neukloster aufgebauet ward) und Kutsin, auch Kutin genannt. Das Land Kutsin wird zuerst in der Confirmations = Urkunde des Kaisers Friederich für das Bisthum Schwerin vom J. 1170 2 ) genannt, indem sie die südlichen Provinzen des Landes und des Bisthums in folgender Ordnung aufführt:

"Parchim, Kutin und Malchow, mit allen Dörfern an beiden Ufern des Flusses Elde, welche zu diesen Burgen gehören".


1) Ueber alles dieses vgl. die angeführte Beurtheilung.
2) Vgl. Lisch Mekl. Urk. III, Nr. 1.
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("Parchim quoque., Kutin et Malchow, cum omnibus villis ex utraque parte alvei, qui dicitur Elde, ad ipsa castra pertinentibus.")

Es ist also außer Zweifel, daß das alte Land Kutsin zwischen den Ländern Parchim und Malchow lag, also das spätere Land Plau bildete, und später noch die Vogtei Golbberg mit umfaßte. Da im 13. Jahrh. noch die Pfarren Wahmkow, Pritz und Karow zur Herrschaft des Fürsten Pribislav von Parchim = Richenberg gehörten, so wird sich das Land Kutsin von Lübz bis zum plauer See und nördlich bis gegen Sternberg erstreckt haben.

Ebenso unzweifelhaft ist es nach der kaiserlichen Urkunde vom J. 1170, daß das Land Kutsin eine Gauburg hatte, wenn dies nicht schon an und für sich anzunehmen wäre. Wie jeder Gau in den Wendenländern eine fürstliche Gauburg hatte, auf welcher ein landesherrlicher Vogt wohnte, so mußte auch das Land Kutsin eine Gauburg haben. Urkundliche Zeugnisse geben den Beweis, daß das Dorf Quetzin bei Plau das alte Kutsin sei. Auch die Burg von Kutsin ist nicht unbekannt, da in mehreren Urkunden ein "Burgwall" bei dem Dorfe Quetzin genannt wird: in den Jahren 1264 und 1271 1 ) besaß die Kirche zu Quetzin "zwei Katen vor dem Burgwall"

"duas kotas in villa Quitzin sitas ante borchwall",

und noch in den Jahren 1348 und 1355 wird in Urkunden genannt (vgl. Urk. Samml. Nr. XXXIII)

"de borchrûm, dat man den borchwal nometh to endest deme dorpe Quitzyn belegen".

Der plauer See hieß noch im J. 1232 der "See Cuzhin", die Waldung vom Dorfe Quetzin bis gegen Plau hin der Wald Quitzin und ein Vorsprung der Feldmark Quetzin in den plauer See hieß 1295 Cutzinerorth (d. h. Kutziner Ecke) und heißt noch heute Quetziner Ort. Der alte Burgwall Kutsin war also sicher in dem Dorfe Quetzin bei Plau zu suchen. Die Burg Cutzin mit ihrem Gebiete lag wohl an der Grenze des gleichnamigen Landes oder Gaues, wie gewöhnlich die Gauburgen an den Grenzen gelegen zu haben scheinen. Das Land Kutzin reichte wohl nur bis zur Elde. Mit den politischen Grenzen pflegen gewöhnlich die kirchlichen Grenzen zusammenzufallen. Die Pfarren Quetzin und Plau gehörten zum Bisthume Schwerin, die Pfarre Gnevsdorf und die Feldmark Gaarz bei Plau zum Bisthume Havelberg.


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XI und XII.
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Im Sept. 1849 stellte ich eine Nachforschung an Ort und Stelle an und fand auch sehr bald, was ich suchte. Der "Burgwall" ist noch heute unter diesem Namen in dem Dorfe Quetzin bekannt und liegt am Ende des Dorfes ("to endest deme dorpe Quitzyn"), d. h. in der Richtung von Plau her, dem jetzigen Kirchhofe gegenüber, auf welchem früher auch die jetzt spurlos verschwundene Pfarrkirche lag, auf einer kleinen Insel.

Einige hundert Schritte vom Lande liegt eine kleine Insel von einigen hundert Schritten Umfang, welche durchaus keine feste Verbindung mit dem Lande hat, weder durch Moor, noch durch eine Fuhrt; man konnte von je her nur zu Wasser zu dieser Insel gelangen, da das Wasser zwischen derselben und dem Lande noch heute tief und klar ist. Die Insel ist an den Rändern rings umher sumpfig und schilfig, so daß eine genaue Ausmessung des Umfanges nicht möglich war. Die Insel ist ebenso groß, als die Insel des alten Burgwalles bei Schwerin, auf welchem das fürstliche Residenzschloß steht, und hat eine ähnliche Lage. Auf dieser Insel ist ein viereckiger Burgwall aufgeschüttet, der so groß ist, wie die übrigen wendischen Burgwälle im Lande; er ist vielleicht zwischen 5 und 10 Fuß hoch über den Wasserspiegel erhaben, so hoch als der schweriner Burgwall 1 ) zur heidnischen Zeit gewesen sein mag, etwas niedriger, als diejenigen Burgwälle, welche in Mooren liegen und einen festen Zugang zu Lande haben. Daß diese Insel wirklich der Burgwall sei, geht aus der Urkunde vom 6. Dec. 1271 hervor, da nach derselben die Pfarre eine Aalwehre zwischen dem Burgwalle und dem Seeufer hatte:

"âlewêre a spacio borchwal usque ad littus". Die Aufschüttung besteht ganz aus sehr lockerer, schwarzer Wiesenerde, welche von den nächsten Ufern herbeigeschafft sein mag. Das sichere Kennzeichen fand sich sogleich überall: zahlreiche Gefäßscherben aus heidnischer Zeit, mit zerstampftem Granit durchknetet und mit den bekannten leichten, wellenförmigen Randverzierungen bedeckt, lagen überall umher; danebcn fanden sich häufig Lehmstücke mit Stroheindrücken von den niedergebrannten Gebäuden. Mittelalterliche, blaugraue, feste Topfscherben und gebrannte Ziegel waren nirgends zu entdecken. Die Gefäßscherben sind denen völlig gleich, welche sich auf allen niklotschen und andern Burgen des 12. Jahrhunderts finden. Aus dem gänzlichen Mangel an mittelalterlichen Alterthümern läßt sich aber schließen, daß der Burgwall zur christlichen Zeit nicht mehr bewohnt ward.


1) Vgl. Jahrb. XV, S. 161.
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Der Burgwall wird jetzt von der Dorfschaft als Gemüsegarten benutzt und mit dem Spaten bearbeitet; er ist ungewöhnlich fruchtbar, sobald die Pflanzen in dem leichten Boden erst Wurzel gefaßt haben.

Das Dorf Quetzin liegt eine halbe Stunde nördlich von Plau am Ufer des plauer Sees. Geht man von Plau nach Quetzin, so ist das Feld, wie überhaupt im Norden und Westen der Stadt, bis gegen das Dorf hin flach und eben. Dicht vor dem Dorfe Quetzin wird aber der Boden hügelig und öffnet sich gegen die Burgwallinsel hin. Die Lage des Burgwalles von Quetzin ist ganz der Lage des Burgwalles von Bisdede 1 ) bei dem Dorfe Bölkow, im Insel = oder rosiner See in der Nähe von Güstrow ähnlich, nur daß zwischen dieser Burg und dem festen Lande jetzt eine Wiesenverbindung ist; auch der Burgwall des Residenzschlosses Schwerin auf der Insel wird in alter Zeit eine ähnliche Lage gehabt haben.

Der Burgwall von Kutsin liegt in der Linie zwischen dem Dorfe Quetzin und dem Lehngute Alt = Schwerin; die große Insel Werder im plauer See, welcher hinter dieser Insel seit alter Zeit die Satzik 2 ) heißt, liegt rechts von dieser Linie. Die Güter Schwerin (d. i. Thiergarten) und Werder (d. i. Insel) waren in den ältesten Zeiten unserer urkundlichen Geschichte Lehen der alten Familie von Gamm, welche anch in der Nähe der alten Burg Güstrow Burgen, Dörfer und Burglehen, z. B. Bülow und Glin, besaß. Die Familie v. Gamm mit den Lehngütern Schwerin und Werder (früher: Gammenwerder) stand in den ältesten Zeiten gewiß in Beziehung zu dem Burgwalle Kutsin.

Alterthümer sind auf dem Burgwalle bisher nicht gefunden, so weit die Erinnerung der Bewohner des Dorfes Quetzin reicht; jedoch herrscht bei denselben die Sage, daß Quetzin in den ältesten Zeiten nur aus einigen "Fischerhütten" bestanden habe, seit der Aufführung des Burgwalles aber fürstliche Residenz und ein großer Ort geworden sei.

Der Burgwall ward schon früh als Lehn weggegeben. In früheren Zeiten hatte Quetzin eine eigene Pfarre, welche schon früh, sicher vor 1264, gestiftet war und die Dörfer Quetzin, Zarchlin und Leisten 3 ) (früher Leesten) umfaßte; die benachbarten Pfarren waren Karow, welche auch lange nicht mehr existirt, Kuppentin, welche viel größer war, und Plau.


1) Vgl. Jahrb. XII, S. 453 flgd.
2) Vgl. Lisch Berichtigung einer von dem Staatsminister v. Kamptz gemachten Aeußerung, 1844, S. 8, Urk. Nr. V und VII.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XI.
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Der Lehnträger des Burgwalles und des Dorfes war ohne Zweifel ein Ritter von Quitzin, dessen Familie sehr bald ausgestorben sein muß. Am 24. Juni 1264 schenkte der Knappe Reinward von Quitzin der Kirche und Pfarre zu Quetzin zwei vor dem Burgwalle gelegene Katen in dem Dorfe Quetzin, wie er sie von den Landesherren zu Lehn trug, und der Pfarre allein zwei kleine, von ihm erbauete Aalwehren bei dem Walde Quetzin (apud sylvam Quitzin) 1 ). Nachdem bald darauf die Pfarre abgebrannt und in dem Brande die Kirchen = Urkunden untergegangen waren, verfaßte der Pfarrer Heinrich am 6. Dec. 1271 in Gegenwart des Knappen Reinward von Quitzin und der Kirchen = Juraten ein amtliches Verzeichniß des Kirchen= und Pfarrvermögens; hiernach hatte der Pfarrer 6 Hufen und 4 Katen im Dorfe Quetzin, Ellernholz in der Waldung am See bis zum Hainholz (also nicht: Heidenholz, wie jetzt gesagt wird) und eine Aalwehre am Burgwalle und eine andere beim Lanken am quitziner Holze; ferner hatte die Pfarre aus einem Geschenke des Knappen Reinward von Quitzin zwei Katen am Burgwalle, deren Bewohner der Kirche jährlich vom dem Raume des Burgwalles (de spacio borchwal) 2 ) ein Pfund Wachs als Pacht geben mußten etc. . Im J. 1308 kaufte die Stadt Plau das Dorf Quetzin und im J. 1348 nahm die Stadt die 6 Pfarrhufen in Erbpacht, bei welcher Gelegenheit die Stadt dem Pfarrer 3 Katen (oder 2 Hofstätten und 1 Katen) überließ, zu deren einem der Burgwall gelegt ward: "spacium castri quod dicitur borchwal, situm infra terminos ville Qwitzin", welche Worte eine alte plattdeutsche Uebersetzung wiedergiebt durch: "tho endest deme dorpe Qwitzin belegen".

Nach dem Visitations = Protocolle vom J. 1541 hatte damals der Pfarrer den

"Borchwahl, darauf gewint er jerlich vor II fl. Rohr oder mehr".

Es ist also keinem Zweifel unterworfen, daß der Burgwall von Quetzin schon im Anfange des 13. Jahrh. an eine rittermäßige Familie zu Lehn gegeben ward, welche von dem Burgwalle den Namen führte. Der Knappe Reinward von Quitzin wird schon der letzte seines Geschlechts gewesen sein, da er in der Schenkungsurkunde vom 24. Juni 1264 von seinen Vorfahren und seiner Frau Coneke, aber nicht von Kindern oder Erben redet, als er mit der Schenkung Seelenmessen für sein Geschlecht stiftete; wahrscheinlich gab er seinen ursprünglichen


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XI.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XII.
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Lehnsbesitz weg, weil er keine Erben hatte. Auch ist von einer Familie von Quitzin in den meklenburgischen Urkunden weiter nirgends die Rede.

Die älteste Kirche von Quetzin mußte bald einer bessern Platz machen. Am 17. April 1325 weihete der Bischof Johann von Schwerin die Kirche zu Quetzin und den Hochaltar daselbst zu Ehren des Heil. Nicolaus, bestätigte ihren Besitz und verlieh ihr einen Ablaß zum Besten des Kirchenbaues 1 ). Gegenwärtig ist von Kirche, Pfarre, Kirchen = Katen. u. s. w. keine Spur mehr zu finden, mit alleiniger Ausnahme des Kirchhofes, welcher noch zum Begräbnisse dient. Dem Burgwalle gegenüber ist nur freies Ackerland.

Vignette

1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXX.
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II.

Geschichte der Stadt Plau.


1. Diplomatische Einleitung.

D ie Stadt Plau hat zu allen Zeiten in der Geschichte Meklenburgs eine gewisse Bedeutung gehabt, die sie ohne Zweifel ihrer Lage verdankt: nahe an der südlichen Grenze des Landes gegen die Prignitz und an einem Endpuncte der großen Seekette Meklenburgs, am Ausflusse der schiffbaren Elde aus dieser gelegen, hat sie immer ein Hauptthor gebildet, durch welches eine bedeutende Straße von den brandenburgischen Marken in die Mitte Meklenburgs ging; und daher ist die Geschichte der Stadt Plau stets mehr oder minder mit der Geschichte des ganzen Landes verflochten gewesen. Es spiegelt sich die Geschichte des ganzen Landes in der Geschichte von Plau mehr ab, als in der Geschichte irgend einer andern kleinern, selbst mancher größern Stadt Meklenburgs.

So oft nun auch die Stadt in der Vaterländischen Geschichte genannt wird, so ist bisher doch von ihren Schicksalen wenig im Zusammenhange bekannt gewesen, weil es fast ganz an Urkunden fehlte, welche Licht hätten verbreiten können; es war nicht viel mehr als die erste Privilegienbestätigung vom J. 1235 bekannt.

Den ersten Schritt zur Förderung der Geschichte der Stadt that im J. 1824 der Professor Schröter zu Rostock, indem er die 16 größtentheils Original = Urkunden, welche noch im Besitze der Stadt sind und ihm von dem damaligen Burgemeister Dr. Rothbart mitgetheilt waren, in den Beilagen zu den Wöchentl. Rostock. Nachrichten und Anzeigen, 1824, Stück 42 - 49 abdrucken ließ. Diese Urkunden sind freilich in mehrfacher Hinsicht interessant, gehören jedoch nicht zu den wichtigern Privilegien der Stadt, geben auch wenig Aufschluß über die Schicksale derselben.

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Mehr Original = Urkunden besitzt jedoch die Stadt nicht. Wahrscheinlich sind alle übrigen Urkunden entweder bei den kaiserlichen und polnischen Durchmärschen und Plünderungen 1659 und 1660, bei welchen die Stadtpapiere zerrissen und zu Patronen verbraucht wurden, oder in dem großen Brande vom 6. Nov. 1697, welcher auch das Rathhaus verzehrte, untergegangen und die noch vorhandenen Urkunden mit einigen alten Acten nur durch einen Zufall gerettet worden. In der ersten Hälfte des 17. Jahrh. werden die Original = Privilegien der Stadt noch wiederholt erwähnt; seitdem ist aber von denselben nicht mehr die Rede.

Ich hatte aber das Glück, im J. 1849 sämmtliche Urkunden der Stadt in Abschrift zu entdecken. In der Stadt = Registratur ward ein altes Stadtbuch aufbewahrt, welches allein durch einen glücklichen Zufall aus den wiederholten Unglücksfällen, welche die Stadt getroffen haben, gerettet zu sein scheint. Der Herr Senator Schultetus, welcher mit besonderm Eifer die Geschichte der Stadt verfolgt, legte mir dieses interessante Buch vor, in welchem ich sogleich eine "Matrikel" sämmtlicher Stadturkunden fand, von denen ich sodann Abschrift nahm. Im J. 1553 legte nämlich der Stadtschreiber Sebastian Gildehof (1541 † 1558) ein neues Stadtbuch an und trug in dieses auf Begehren des Magistrates eine Abschrift sämmtlicher Stadturkunden nach ihren rechten Originalen in ihrer Originalsprache ein, von ihm selbst "Matrikel" genannt, denen er eine deutsche Uebersetzung beifügte. Er schickte seiner Arbeit eine sehr originelle, launige Einleitung 1 ) (protestatio consulatus acta anno domini 1553) vorauf, durch welche er die Verdienstlichkeit seiner Arbeit begründet, über die er viele treffende Ansichten vorträgt. Außer der Abschrift der durch Schröter bereits veröffentlichten Urkunden enthält diese Matrikel noch ungefähr 25 Urkunden, welche bisher ganz unbekannt gewesen und die wichtigsten und interessantesten Urkunden sind, welche die Stadt je besessen hat. Sebastian Gildehof hat somit nach 300 Jahren seinen Zweck erreicht, nämlich daß man, wenn auch die Original = Urkunden untergehen möchten, "noch eine Anleitung zur rechten Wahrheit habe"; denn er habe die Arbeit nicht unternommen "zu Gefallen den Muthwilligen, die nichts anders suchen, alsAufruhr zu erwecken, daß sie daraus etwas spinnen möchten, womit sie sich kitzeln könnten, nicht vom Streben nach Einigung beseelt, sondern nur um Muthwillen zu erregen, Ungehorsam gegen ihre gebührliche Obrigkeit, unangesehen woher


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. I.
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und von wem sie alle ihre Güter und Freiheiten erhalten, denn man müsse sich wohl zuweilen zu einer Dienstbarkeit gebrauchen lassen, zu der man nicht verpflichtet sei, namentlich in Betracht jener alten Zeit, in der wohl manches habe geschehen können, dessen sich die jetzige Zeit nicht rühmen dürfe, daher man alle Dinge mit Unterschied und nach Gelegenheit behandeln und ein Ding oft anders wissen müsse: wer nicht zuweilen durch die Finger sehen kann, der kann nicht lange regieren; wer sich zu hart schneuzt, dem blutet die Nase; wer oben hinaus will, stößt sich am Dache; man kann nicht immer den Sticken treffen, sondern es ist genug, wenn man zum Male schießt. Aber es gehe allen jungen Regimentern gleich; wenn sie das Amt angreifen, so wollen sie allewege elf Kegel treffen, und es stehen doch nur zehn auf der Bahn" u. s. w.

Zu diesem Schatze kommen noch ungefähr 40 Urkunden des großherzoglichen Archivs zu Schwerin, welche nach und nach entdeckt sind und entweder die Geschichte der Stadt berühren oder auch ganz in die Reihe der städtischen Urkunden gehören.

War früher die Armuth an Urkunden über die Stadt Plau drückend, indem nur die erste Privilegienbestätigung vom J. 1235 bekannt war, so ist es jetzt der Reichthum. Jedoch soll mit den nöthigsten Forschungen das Wichtige und Bedeutende in den folgenden Zeilen zur Darstellung kommen.


2. Die Gründung und das Stadtrecht.

Wahrscheinlich bestand schon vor der Gründung der deutschen Stadt ein kleinerer, wendischer Ort an der Stelle der Stadt, da der Name 1 ) derselben (Schwemme) noch wendisch und die Lage an der Ausströmung eines Flusses aus einem großen und schönen Landsee zu wichtig ist, als daß sie nicht Ansiedler, namentlich Fischer herbeigelockt haben sollte. Jedoch wird der Ort nicht von Bedeutung gewesen sein, da zur heidnischen Zeit eine Viertelmeile


1)

Plawe oder Plawis, wie die alte Form des Stadtnamens lautet, heißt auf deutsch: (Schwemme. Im oberlausitzer Dialekte heißt:

plawa: die Schwemme, von
plawicz: schwemmen, von
pluwacz: schwimmen;

im böhmischen Dialekte:

plawnice; die Schwemme, von
plawim: schwemmen, flößen, schiffen, von
plynu: schwimmen, fließen.

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nördlich davon, am See, die fürstliche Gauburg Quitzin 1 ) und eine Viertelstunde südlich, im Walde, die fürstliche Domaine Garz 2 ) mit einer Burg lag, welche beide erst bei der Christianisirung der Gegend untergingen. Auch wird vor der Gründung der Stadt weder der Ort Plau, noch der See nach demselben genannt, und die mittelalterliche Burg bei Plau ward erweislich erst in der zweiten Hälfte des 13. Jahrh. gegründet, obgleich die Lage derselben sehr vortheihaft ist.

In welchem Jahre die Stadt gegründet sei, läßt sich nicht urkundlich bestimmen, da die Stiftungsurkunde schon längst verloren gegangen ist und schon im J. 1553 fehlte, indem der Stadtschreiber Sebastian Gilbehof in der Rathsmatrikel ausdrücklich sagt:

Der allerirsten wendisken hern, de irstlig de stadt gesticht vnnd to bowende vorgundt hebben, de is nich vorhanden; who ouersth dar eyne geweset is, szo is de des andern, dede volget, ludesz geweset, vnnd sinth der suluigen hern veder vnnd eldern geweset, vnd werth sich velichte vp ein iar edder XVI vorlopen twisken der tydt.

Die erste Urkunde der Stadt, die Bestätigung der Privilegien, ist vom J. 1235. Die Angabe, daß die Stadt im J. 1228 gegründet sei, ist daher rein erdichtet. Diese Angabe findet sich zuerst bei v. Behr 3 ) und Klüver 4 ), darnach bei Franck 5 ), worauf v. Kamptz 6 ) ganz bestimmt von den "ältesten landesherrlichen Privilegien von 1228 und 1235" redet, sich dabei aber nur auf die angezogenen Stellen bezieht, in denen aber von einem "Privilegium" von 1228 nirgends die Rede ist. Schon Rudloff 7 ) sagt nur das allein Richtige, nämlich daß die vier fürstlichen Brüder im J. 1235 die Stadt Plau mit erweiterten Freiheiten begnadigt haben, indem er die Gründung der Stadt ganz allgemein und unbestimmt in eine etwas frühere Zeit 8 ) hinaufrückt. Diese ältern, falschen Angaben sind allein aus Chemnitz 9 ) gezogen, welcher ganz unbestimmt berichtet: "Es


1) Vgl. die voraufgehende Abhandlung Nr. 5.
2) Vgl. die voraufgehende Abhandlung Nr. 4.
3)

v. Behr Rer. Meclenb. libr. p. 1764 und 186:

"Condidit illud (oppidum Plawe) Henricus I. Burwinus anno 1218, vel rectius ejusdem nepos Johannes II. Theologus anno 1228, cum communibus auspiciis provinciae praeesset".

4) Klüver Beschr. des Herzogth. Meklenb. II, S. 306.
5) Franck A. u. N. Mekl. IV, S. 115.
6) Vgl. v. Kamptz Civilrecht des Herzogth. Mecklenb. I, 1, S. 206.
7) Vgl. Rudloff Mecklenb. Gesch. II, 1, S. 34.
8) Vgl. das. I, S. 209 und 241.
9) Chemnitz Genealochron. Meclenb. in Westphalen Mon. ined. IV, p. 212.
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haben aber die Brüder - - eben in diesem Jahr, so baldt ihr Vater mit Todt vorfahren, die Stadt Plawe gebawet", und dabei den Tod Borwin's II. bald in das Jahr 1228, bald in das Jahr 1235 setzt.

Es ist nun die Frage, wann die Stadt gegründet sei. Wie oben bewiesen ist, ist die Stiftungsurkunde schon im J. 1553 verloren gewesen. Die Privilegienbestätigung vom J. 1235 1 ), die älteste Urkunde der Stadt, giebt daher allein einen Anhaltspunct. In dieser sagen die vier Söhne Heinrich Borwins II.: Johann, Nicolaus, Heinrich (Borwin) und Pribislav, daß ihre verstorbenen Väter die Stadt Plau erbauet und mit Rechten begnadigt haben:

"patres nostri - - ciuitatem Plawe construxerunt, iura ei et iudicia praestants" etc.

Hieraus geht mit Sicherheit hervor, daß schon Borwin I. und sein Sohn Heinrich Borwin II. die Stadt Plau gegründet haben, aber es ist ganz unbestimmt, wann dies geschehen sei. Daß es nicht im J. 1228 geschehen sein könne, geht daraus hervor, daß Borwin der Sohn am 4. Jun. 1226 und der Vater am 28. Jan. 1227 starb; vor der Mitte des J. 1226 muß also die Stadt gegründet worden sein. Das der Stadt Plau im J. 1235 bestätigte Recht ist wörtlich das parchimsche Stadtrecht. Die Stiftungsurkunde der Stadt Parchim 2 ), von Heinrich Borwin II. ausgestellt und von diesem und dem Vater Borwin I. besiegelt, ist nicht datirt, wird jedoch gewöhnlich in das J. 1218 gesetzt, sicher aber wohl einige Jahre zu früh 3 ); nach dem J. 1218 ist sie unzweifelhaft ausgestellt, da sie von dem Fürsten Heinrich von "Rostock" besiegelt ist, Borwin II. diesen Titel aber erst seit diesem Jahre führte. Plau ist aber jedenfalls nach Parchim gegründet. Die Zeit der Gründung der Stadt Plau läßt sich daher ziemlich genau bestimmen. Der Fürst Borwin I. schenkte nämlich mit seinen Söhnen dem Dom = Capitel zu Havelberg am 23. Dec. 1223 das Dorf Gardin 4 ) und am 29. Dec. 1223 das Dorf Gaarz 5 ), beide in unmittelbarer Nähe der Stadt Plau gelegen und jetzt zur Feldmark derselben gehörend; in beiden Urkunden wird aber der Stadt Plau nicht gedacht, was ohne Zweifel geschehen sein würde, wenn sie damals schon gestanden hätte. Die Stadt wird also in der Zeit


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. V. Diese Urkunde ist früher schon zwei Male gedruckt in Westphalen Mon. ined. I, p. 2100 und IV, p. 928, beide Male schlecht.
2) Gedruckt in Cleemann's Parchim. Chron. S. 94 flgd.
3) Vgl. Beyer in Jahrb. XI, S. 46, Not. 1.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. III.
5) Vgl. Urk. Samml. Nr. IV. und Rostock. Wöchentl. Nachr. 1824, S. 165.
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vom Anfange des J. 1224 bis zur Mitte des J. 1226 gegründet worden sein; wahrscheinlich ist sie um das J. 1225 gegründet, nachdem die havelberger Geistlichkeit in der Nähe den Anfang zur Cultivirung gemacht hatte.

Es ging mit der Gründung und dem Aufbau der Stadt gewiß sehr langsam, indem die Gegend noch sehr wild und verlassen war. Die Privilegienbestätigung vom J. 1235 deutet darauf hin, daß erst damals der ernsthafte Anfang zur Ordnung der Stadt gemacht ward; vielleicht war über die erste Gründung gar keine schriftliche Urkunde ausgestellt gewesen.

Daß übrigens im J. 1235 das städtische Leben schon im Gange war, beweiset der Umstand, daß am 3. Aug. 1235 der Pfarrer Hermann von Plau mit dem Pfarrer Engelbert von Kuppentin bei dem schweriner Bischofe Brunward zu Warin 1 ) war, um nicht allein eine Bestimmung des Sprengels der nahen kuppentiner Pfarre zu erwirken, sondern wahrscheinlich auch die Verhältnisse der plauer Pfarre zu ordnen.


Der Bau der Stadt Plau und die Cultivirung der Stadtfeldmark scheint aber erst seit dem J. 1235 mit Eifer betrieben zu sein. In diesem Jahre nämlich, ohne Angabe des Tages, bestätigten die 4 Söhne des Fürsten Heinrich (Borwin II.) von Rostock oder Werle: die Brüder Johann, Nicolaus, Heinrich und Pribislav, Herren von Werle, der Stadt Plau die ihr von ihren Vätern gegebenen Privilegien 2 ). Damals standen die beiden jüngeren Brüder noch unter der vormundschaftlichen Obhut der beiden älteren, es trat aber gerade der Zeitpunkt ein, wo der dritte der Brüder volljährig ward 2 ); daher existirte früher auch noch eine zweite Ausfertigung dieser Confirmation, in welcher die Fürsten die Namen Johann, Nicolaus, Borwin und Pribislav trugen 3 ): der dritte der Brüder erhielt den Namen Borwin mit seiner Volljährigkeit.

Das Land Plau mit der Stadt gehörte zur Herrschaft des jüngsten der 4 Brüder, des Fürsten Pribislav. Diesem war in der Hauptlandestheilung das alte Land Warnow zugewiesen, welches die Gaue Parchim mit Brenz, Ture (Lübz), Kutsin oder Quitzin (Plau), Goldberg und Sternberg oder Richenberg umfaßte. Im J. 1238 trat nun der Fürst Pribislav I. von Parchim, oder später von Richenberg


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. VI.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. V.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. V.
3) Vgl. Jahrb. X, S. 19 und 46.
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genannt, selbstständig die Regierung seines Landes an 1 ), und als Herren dieses Landes sehen wir ihn denn nun auch in zwei bisher noch nicht bekannten Urkunden von 1244 und 1255 für die Stadt Plau wirken. Das Fürstenthum Parchim = Richenberg reichte gegen Osten bis an den plauer See einschließlich; das östlich am See liegende Land Malchow gehörte schon zum Fürstenthum Werle.

Mit dieser Geschichte der Gründung der Stadt stimmt nun auch der Baustyl der Kirche 2 ) überein. Der Chor der Kirche stammt wohl aus der ersten Zeit der Gründung der Stadt (1225), da er noch eine im Rundbogen gewölbte Pforte und andere Spuren des Rundbogenstyls besitzt, auch ganz von Feldsteinen aufgeführt ist. Das Schiff ist im schönen, alten Uebergangsstyle aus Ziegeln gebauet und stammt wohl aus den ersten Jahren nach der Privilegienbestätigung vom J. 1235, da es noch den bekannten Rundbogenfries auf Lissenen und mehrere Rundbogennischen hat. Das in einem Ziegel in der Hauptpforte unten rechts eingegrabene Zeichen II Symbol 2 übereinanderstehende  Kreise 7 kann natürlich nicht die Jahreszahl 1187 bedeuten, sondern ist irgend ein Bau = oder Zieglerzeichen; denn vor dem J. 1235 ist das Schiff sicher nicht erbauet und vor der Mitte des 14. Jahrh. brauchte man keine arabische Ziffern.


Das der Stadt Plau durch die Privilegienbestätigung vom J. 1235 gegebene Recht ist wörtlich dasjenige, welches der Stadt Parchim 3 ) verliehen ward und darnach alle Städte des Fürstenthums Parchim = Richenberg erhielten, nämlich Plau 4 ) und Goldberg 5 ), nach den noch erhaltenen Urkunden, endlich Sternberg 6 ), nach der Aussage einer nach dem Brande der Stadt im J. 1309 ertheilten Urkunde, später auch noch Lübz 7 ); es ist dieses Recht unter dem Namen des parchimschen Rechts ("Parchimmes Recht") 6 ) bekannt. Das parchimsche Recht, wie es in den drei bekannten Handschriften der Städte Parchim, Plau und Goldberg übereinstimmend enthalten ist, enthält nun zwar kein ausführliches Rechtsbuch, ist jedoch nicht so ganz arm an verliehenen Rechtsgrundsätzen, wie v. Kamptz 8 ) meint, wenn er


1) Vgl. Jahrb. X, S. 20, und XI, S. 49.
2) Vgl. Jahresber. VIII, S. 120.
3) Vgl. Cleemann Parchim. Chronik. S. 94.
4) Vgl. die Confirmation Urk. Samml. Nr. V.
5) Vgl. v. Kamptz Civil = Recht der Herzogth. Mecklenburg I, 2, S. 129.
6) Vgl. Lisch Maltzan. Urk. I, S. 154.
7) Vgl. v. Kamptz a. a. O. I, 1, S. 289.
6) Vgl. Lisch Maltzan. Urk. I, S. 154.
8) Vgl. v. Kamtz a. a. O. I, 1, S. 285.
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sagt, daß das Privilegium "keines besondern Rechts erwähne". Zwar sind die meisten Verleihungen nicht Rechtsgrundsätze, sondern Freiheiten und Gerechtigkeiten, z. B. daß die Bürger die Stadt frei bewohnen, daß sie keinen Feldzug außerhalb Landes mitmachen, daß sie keinen Marktzoll im Lande geben, daß sie freie Fischerei, ausgenommen mit der Wade, im Gau haben sollen u. s. w.; aber das Privilegium enthält doch manche Rechtsgrundsätze, welche die feste Grundlage zu einer weitern Rechtsausbildung sein und werden konnten, z. B. feste Bestimmungen über das gleiche Erbrecht der Söhne und Töchter, über Verjährung nach Jahr und Tag, über das ganze Gerichtswesen u. s. w. Namentlich ist das Privilegium in Beziehung des Gerichtswesens von großem Werth und Interesse. Zu den ausgezeichneten Bestimmungen gehören die Satzungen über den Gerichtsstand: die Bewohner des Landes Plau (Parchim oder Goldberg) sollten nicht vor das Markding (consilium marcething) oder Lehnrecht oder, wie es im plauer Codex heißt, Landrecht (jus feudale in allen Handschriften), sondern allein vor das Mannrecht (tantum ad jus quod manrecht vulgo sonat) gefordert werden. Diese drei Ausdrücke sind sehr dunkel; die in ältern Zeiten darüber geführten Untersuchungen 1 ) sind um so müssiger, als sie sich auf schlechte Urkundenabschriften stützen. Die Glossen zu der Uebersetzung des plauer Stadtrechts in der Raths = Matrikel vom J. 1553 geben aber Erklärungen, welche in Beihalt anderer Verhandlungen sehr wichtig und richtig zu sein scheinen. Die Glosse von 1553 nämlich

übersetzt marcthing durch Hofgericht,
- lantrecht durch Landding,
- manrecht durch Bürgerrecht.

Es waren demnach die Bürger von allen Klagen und Appellationen an das Landding und Hofgericht befreiet und dagegen in allen Stadt = und Bürgersachen an die Urtheilsfindung der Bürgerschaft auf dem vierteljährlichen ungebotenen Ding (Etting oder Quartal) gewiesen. Hiedurch gewann die Bürgerschaft große Freiheit, indem sie vor allen Belästigungen der fürstlichen Vögte geschützt war. Nun ergiebt sich aus vielen Verhandlungen des 17. Jahrh. unbestreitbar, daß in Plau damals in höchster Instanz noch das Bürgerrecht 2 ) oder das Quartalgericht bestand, vor welches alle städtischen Sachen gebracht wurden, welche vor dem Rathe der Stadt nicht entschieden werden konnten.


1) Vgl. Beyer in Jahrb. XI. S. 47.
2) Vgl. Beyer in Jahrb. XIV, S. 147 und 181 - 184.
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Es giebt mehrere interessante Zeugenverhöre über das Bürgerrecht zu Plau, namentlich das im Folgenden im Auszuge mitgetheilte vom 13. Juni 1617 im plauer Stadt = Archive.

Es sei alle Jahr: des Dienstages nach Michaelis, Trium Regum, Ostern und Johannis (oder: alle Jahr vier Mal des Dienstags nach den Vierzeiten = Festen) zu Plau Bürgerrecht auf dem Rathhause gehalten worden, und niemals solches Recht ein Niederrecht genannt worden, sondern wäre jedem Bürger kund, daß es das Bürgerrecht heiße.

Wenn solches Bürgerrecht gehalten, sei allewege eine Glocke auf dem Thurme um 4 Uhr des Winters, im Sommer aber wann der Tag angebrochen, zu dem Behuf gezogen, damit sich des Tages niemand ausheimisch mache, (oder: damit die, so im Felde, sich bei Zeiten wieder an die Stadt verfügeten) und müßten dann um 8 Uhr, wenn das Glöcklein vor dem Rathhause gezogen, die Bürger sämmtlich bei der Stadt Pfande (oder: bei Strafe der wirklichen Pfandung) zusammen kommen.

Das Gericht, so vom Stadtvogt und dessen Beisitzern täglich gehalten, werde das Niedergericht genannt, weil man von den Sachen, so alda nicht konnten vertragen werden oder wenn man mit dem von solchem Gerichte gefällten Spruche nicht friedlich wäre, an das öffentliche Bürgerrecht appellire.

Wenn man mit dem Urtheil, so von den Bürgern im Bürgerrecht gesprochen nicht content wäre, so könne man an den ganzen sitzenden Rath appelliren.

Wenn die Bürger aus dem Felde etwas zu klagen hätten. (oder: Feldklagen, z. B. wenn einer dem andern etwas abgehaket oder sonst zu nahe gethan, - oder: wenn Gewalt an Acker, Garten, Wiesen und dergl. zugefügt wäre), solches werde allezeit vor dem regierenden Bürgermeister geklagt.

Das Quartalgericht sei ein frei Bürgerrecht und werden in demselben keine Gerichtskosten erlegt.

Wenn nach dem Glockenziehen die ganze Bürgerschaft aufs Rathhaus kommt, hegt der Stadtvogt in Gegenwart der ganzen Bürgerschaft zum Anfange das Gericht in der Herzoge von Meklenburg und des ganzen Rathes Namen und fragt in solchem Hegen einen aus der Bürgerschaft ob es so viel Tages, daß er das Recht hegen möge, worauf der Bürger mit Ja zu antworten pflegt, und ferner: was in dem Gerichte solle verboten sein, und der Bürger antwortet: Alles Schmähen, Höhnen, Schelten, und daß einer dem andern nicht solle ins Wort fallen.

Dann fängt der Burgemeister sofort an, indem er die Stadtgüter an Aeckern, Gärten, Wiesen, Holzungen, Wassern, deren Ab= und Zuflüssen, Haide und Weide, Rusch und Busch,

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in allen ihren Grenzen und Scheiden alter Gewohnheit nach beispricht mit folgenden Worten: Ich spreche hiemit im Namen eines ganzen ehrbaren Rathes die Stadtgüter bei an Aeckern, Gärten, Wiesen, Holzungen, Wassern, deren Ab = und Zuflüssen, Haide und Weide, Rusch und Busch, in allen ihren Grenzen und Scheiden.

Dann pflegen alle diejenigen, welche über eine Rathsperson oder über den Stadtvogt oder über einen Bürger zu klagen haben, solches anzubringen, und die ganze Bürgerschaft spricht über solche Klagen das Urtheil.

Wenn einer den andern im Bürgerrecht zu schmähen sich untersteht, so kann ihn der Burgemeister oder ein Rathsherr ermahnen, daß er sich des Schmähens enthalte.

Eben so muß der Burgemeister fragen, wenn er die Stadtgüter beispricht. Darauf fragt der Burgemeister denselben Bürger ferner, ob er die Stadtgüter habe beigesprochen, wie sich das gebühre. Und wenn es der Bürger bejahet, so spricht der Burgemeister: Das gebiete ich euch Bürgern alle mit einander zu gedenken, und ferner: Mein gethanes Beisprechen sollt ihr also verstehen, daß alle Feldklagen vor den Burgemeister sollen und müssen gebracht werden und nicht vor den Richter.

Wenn dann im Bürgerrecht der Kläger seine Klage angebracht und der Beklagte darauf geantwortet, treten die Bürger zusammen und vergleichen sich eines Urtheils. (Im Bürgerrecht spricht der Stadtvogt kein Urtheil).

Wenn die Bürger nicht alsbald zusammentreten, spricht der Burgemeister oder eine Rathsperson zu den Bürgern: Gehet hinunter und tretet in die Quartel und bringet hierauf ein rechtmäßiges Urtheil ein, daß Ihr davon keinen Schimpf haben möget und es zu verantworten wisset.

Das Urtheil wird von zwei Bürgern nach altem Gebrauch eingebracht. Das Urtheil in den Sachen, welche vor dem Untergerichte gewesen, nahm der Stadtvogt, - in den Sachen, welche nicht vor dem Untergericht gewesen (als an Aeckern, Wiesen, Gärten) nahm der Burgemeister im Namen des Rathes an sich, um darin die Execution zu verrichten.

Was im Quartal von Klägern und Beklagten proponirt, werde protocollirt, und jede Parthei gebe für solch Protocoll 1 ßl., und habe der Schreiber sonsten deswegen keine andere Besoldung.

Hiemit hängt noch eine andere Bestimmung des parchimschen Rechts zusammen, nämlich die des Rechts der Innung (inninge) und des Friedeschillings (vredeschilling) ("damus prouentum, qui vulgo sonat inninge et vredeschilling, ad emendationem et structuram ciuitatis"), das ist das

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Recht der Selbstregierung. Der Rath der Stadt hatte das Innungsrecht, d. h. das Recht, Zunftinnungen und andere Gemeindeeinrichtungen zu stiften, sie zu regieren und von ihnen Einkünfte zu beziehen; zunächst ist hier freilich nur von der Aufkunft der Innnug für die Stadtcasse die Rede, also von Bestätigungs = und Schutzgeldern. Unter dem Friedeschilling wird ohne Zweifel die Abgabe der Innungen für Vergehungen (die sogenannten Brüche) an den Rath oder die Stadtcasse verstanden. Es war also von landesherrlichen Zunftbestätigungen, Freimeistern u. dgl. nicht die Rede. Mit dem Rechte der Innung war denn wieder der Zunftzwang und die Ausschließung fremder Gewerbethätigkeit verbunden. Daher sagt denn auch die Rathsglosse vom J. 1553: Inde manarunt omnia conventicula (meinskop) et ordinationes, quae ad civitatem pertinent: Hieraus flossen alle Gemeinschaften (conventicula, meinskop) und Ordnungen, welche die Stadt betreffen; die Fürsten ordneten zuerst den Rath, der Rath die übrigen Ordnungen, und zwar theils allgemeine, wie die Quartalgerichte (quartales), die Stadtwachen, Marktordnungen, Eheverträge, Gerichtsboten u. s. w., theils besondere, wie die Zünfte der Schuster, Schneider, Schmiede, Bäcker, Fischer, Fleischer; zuletzt, fügt sie in dem Geiste der Reformationszeit hinzu, hat der Teufel seine Priester mit Vigilien und Seelenmessen angeordnet. - Daher sind auch die Zunftordnungen der Fleischer 1 ) vom 8. Sept. 1306 und der Fischer 2 ) vom 6. Mai 1307 vom Rathe der Stadt ausgegangen.

Diese Einrichtung wird noch durch sehr späte Vorgänge bewiesen. Im J. 1615 bekannten alle Zünfte zu Plau einzeln in einem Rechtsstreite zwischen dem Stadtrathe und dem fürstlichen Stadtvogte über die Gerichtsbarkeit, daß die Zünfte

1) jährlich zu Laetare zusammenkommen und in der Morgensprache festsetzen mußten, wie sie sich das ganze Jahr zu halten hätten (dies ist ein wesentliches Recht der Innung);

2) dem Rathe jährlich auf Laetare Schutzgeld geben mußten (dies ist wohl der Friedeschilling);

3) einen Rathsverwandten zum Beisitzer hätten;

4) die widerspenstigen Amtsmitglieder selbst straften, und wenn sie sich nicht strafen lassen wollten, dieselben vor den Rath zur Verurtheilung brächten;

5) von den Jüngsten einen Beitrag (12 ßl.) an den Rath zu entrichten hätten.

Der Instanzenzug, wenn man so sagen darf, ist in der


1) Vgl. Rostocker Wöchentl. Nachr., 1824, S. 194.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXVI.
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Mitte des 17. Jahrh. von dem Rathe in einer Replik gegen die Herzoge (im plauer Stadt = Archive) also angegeben:

"Pro tertio das auch die Aembterklagen, wan unter Schustern, Schneidern, Wollenwebern, Bäckern und andern Aembtern in ihren Aembtern und Zusammenkünften streitigkeiten vorfallen, vor dem Rathe und nicht vor dem Stadtvoigte gehören, undt wan alda dieselbe nicht können entschieden, vor das Quartal alß Bürgerrecht undt nicht vor das Niedergerichte verwiesen werden, undt daß es vor undencklichen Jahren also zu Plawe gehalten."

Der Instanzenzug in bürgerlichen Angelegenheiten lag also in: Innung, Rath, Bürgerrecht.

In den das Allgemeine der Stadt betreffenden Verwaltungsangelegenheiten bildete ebenfalls die gesammte Bürgerschaft die oberste Instanz. Im J. 1667 hatte es sich die Bürgerschaft herausgenommen, die Stadtanlagen allein nach ihrem Gefallen zu bestimmen. Der Rath ließ aber "nach altem Gebrauch die ganze Bürgerschaft zu Rathhause convociren und sie die Sache, worin sie denn sämmtlich consentiret, wissen, folgends aber ergriff der Rath mit Zuziehung der Viertelsmänner und eines Ausschusses der Bürgerschaft, alles mit Bewilligung der Andern, einen modum contribuendi".

Hiezu kamen denn noch andere Gerechtigkeiten. Die Fürsten hatten der Stadt den Scheffel ("modium, qui dicitur sesling") verliehen, woraus die Glosse das Recht über Gewicht und Wage, Maaße, Pfund und Elle herleitet; hieraus stammt denn auch wohl noch das eigene Maaß des parchimschen Scheffels, der größer ist, als der sonst im Lande gebräuchliche rostocker Scheffel; er wird hier mit einem eigenen Namen Sechsling (sesling) genannt; der Sechsling (= sextarius) war auch ein altes Kornmaaß, das freilich an verschiedenen Orten verschieden war. Im J. 1704 wird ausdrücklich gesagt, daß im plauer Amte, zu Ganzlin, der parchimsche Scheffel gelte.

Ferner hatten die Bürger das Recht, kein höheres Bruchgeld als 12 ßl. zu zahlen, es sei denn für Todtschlag oder Verwundung durch Waffen; hieraus leitete die Glosse die Freiheit von Gerichtskosten her. Ferner hatte die Stadt das Recht, fremde Schuldner durch Einfangung und Einkerkerung in der Stadt zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten ("mit der zingel [Stadtthor] töwen"), und andere Gerechtigkeiten mehr.

Dieser Versuch, etwas Licht in die alten, trocken und oft wunderlich erscheinenden Stadtrechte zu bringen, mag Kundigere veranlassen, sich der Erforschung derselben ganz hinzugeben.


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Ueber die Besetzung der Obrigkeit enthält die Rathsmatrikel folgendes Statut:

Anno 1610 ist auff allgemeinen Rechtstage verabscheidet, auch von der gantzen burgerschaft erkant worden, wann ein Bürger zu einer Rahts Persohnen erkoren vnd solchen standt nicht annehmen wurde, das er alßedann dem Rahthause 50 Thall. entrichten vnd nach erleggung deroselben verschonet bleiben soll.

Wurde sich aber gleichfals eine burgerliche Persohne vorwiedern, dem Gots = undt Armenhause oder der Kirchen alhie vor einen Juraten gebrauchen zu laßen, soll derselbige, so offter es geschicht, dem Rahte 25 Thll. zur straffe geben vnd alsedann nach deroselbigen erlegung mit dem Juraten Ambte verschonet sein.

Inmaßen es dann mit denen, so zu Quartier = Meister erwehlet, also vnd nicht anders soll gehalten werden, das er auff der Vorwiederung dem Erb. Rahte 15 fl. entrichten soll.


Da auch einer bürgerlichen persohnen vom Rathe eine Vormundtschafft auffgetragen vnd dieselbe nicht annhemen oder vorweyern wurde, soll dieselbe Persohne dem Erbaren Rathe 10 fl. endtrichten vnd alsdan verschonet pleiben.


Aus der plauer Raths = Matrikel. Der letzte Absatz ist von anderer Hand geschrieben.


Ueber die Einkünfte des Raths enthalten die Acten des großherzogl. Archivs folgende Nachrichten.

Im J. 1667 klagten Burgemeister und Rathmänner von Plau, daß sie, bei der großen Mühe und Arbeit, bei welcher "sie fast täglich zu Rathhause gehen und das Ihrige versäumen müßten, der worthabende Burgemeister nicht mehr als 5 fl. 9 ßl., der andere Burgemeister 2 fl. 9 ßl. und ein Rathsherr 1 fl. jährlich vom Rathhause zu heben hätten". Dagegen gab die Bürgerschaft

"Nachricht, was Burgermeister und Rath einhebet."

1) Den Schoß.
2) Wen ein junger Man das Bürgerrecht gewinnet, die Gebühr.
3) Wen erbschichtung fürgehen 5
4) Wen ein Bürger außerhalb der Stadt eine Fraw freyet 2  .

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5) Der Rath das dritte theil der straffe einhebet.
6) Die Erntestraffe hat der Rath a parte.
7) Wen ein frömbder erbschichtung hohlet, nimbt der Rath den Zehen davon.
8) Wen Mast in der holtzung, hat ein jeder Rathsverwanter gewiße Schweine frey.
9) Wen weiche holtzung ausgekaffelt wird, nimbt der Rath die besten Kaveln.
10) Hat der Rath den ahlfangk.
11) Hat der Rath ihre absonderlichen Wischen und leinlender vor der Stadt.
12) Hat der Rath die pechte von den Stadtbauren zu heben.
13) Genießen die Buden beim Rathhause und noch eine Bude vorm Eldenthor.
14) Wen Jahrmarckt werden, hat der Rath das seine.
15) Haben das ihrige von der Weinschenck.
16) Haben von der Cemmerey acker die abnützung ein,
17) wie auch die hueffenpacht.

Außerdem hatten Burgemeister und Rathmänner, wie alle andern Hausbesitzer, Ackerkaveln, Weide, Holz etc. ., was in einer Zeit, wo die von den Häusern und den dazu gehörenden Ländereien getriebene "bürgerliche Nahrung" der wichtigste Erwerbszweig war, nicht geringe anzuschlagen ist.


3. Die Patricier= und Rittergeschlechter.

Die Stadt Plau wird eben so gut, wie alle andern Städte, im Mittelalter ihre Patriciergeschlechter oder Rathsgeschlechter gehabt haben, d. h. die allein rathsfähigen Geschlechter der Stadt oder der übrigen Städte gleichen Stadtrechts. Wir finden schon in der zweiten Hälfte des 13. Jahrh. im Rathe Geschlechter, welche alte Namen tragen, theils Eigenschaftsnamen, welche auch unter den Patricierfamilien anderer und großer Städte oft vorkommen, wie Johann Witte (Albus), Johann vom Berge (de Monte), Johann Rîke (Dives), Heinrich von der Mölen (de Molendino), Bernhard Brûn, theils von großen, bekannten Städten und den Städten desselben und andern Stadtrechts, wie Eckhard von Braunschweig (Brunswich), Gottfried von Goldberg, Albert von Malchow, Johann von Marlow, theils von nahe gelegenen Dörfern, wie Hermann Burow, Heinrich Karow, Dietrich Brüsewitz u. s. w.


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Das Patriciergeschlecht der Swartepapen.

Die Stadt Plau giebt aber außerdem ein unter den kleinern Landstädten merkwürdiges und im Mittelalter seltenes Beispiel einer großen, reichen und bedeutenden Patricier = Familie, welche zum Besitze vieler Landgüter und ungewöhnlicher Ehrenstellen gelangte und mit der Geschichte der Stadt innig verflochten ist: wir meinen die Familie Swartepape 1 ). Die Familie Swartepape stammte ohne Zweifel von der Familie Pape und trug zur Unterscheidung von irgend einer Eigenschaft den Beinamen Swart (= schwarz), wie es auch z. B. Rodepapen, Langpapen etc. . in andern Städten giebt. Der Name Pape (Pfaffe), welcher im Mittelalter ein Ehrentitel für einen Priester, namentlich für einen Domherrn war (daher noch: Dompfaffe), war sehr verbreitet 2 ), namentlich in den Rathsgeschlechtern der norddeutschen Städte. In der Nähe von Malchow, also auch nahe bei Plau, war auf den Gütern Kisserow und Wicsol ein rittermäßiges Geschlecht Pape angesessen, welches sich von dem Ritter Dietrich Pape (1292 - 1303) bis gegen das J. 1400 bestimmt verfolgen läßt. Wahrscheinlich war diese Familie mit den plauer Swartepapen stammverwandt, da beide gleiches Wappen führten, indem sie auf dem Helme

Wappen

ein Pelicansnest hatten; im Schilde führten die Swartepapen einen linken Schrägebalken mit drei Sternen, von den Papen ist bis jetzt noch kein Schild bekannt. Auch in Plau wohnte zu jener Zeit eine Bürgerfamilie Pape: am 8. September 1306 war Heinrich Pape Aeltermann der Schlachterzunft in Plau. Die plauer Familie Swartepape war aber sicher kein rittermäßiges Geschlecht, sondern eine Patricierfamilie; sie war eine ächte plauer Familie und seit alter Zeit in der Stadt wohnhaft und im Besitze von Landgütern in der Nähe derselben. Der älteste bekannt gewordene Swartepape ist der plauer Bürger Heinrich Swartepape (oder lateinisch: Niger Clericus). Am 28. September 1284 verpfändeten ihm 3 ) (Hinrico Nigro Clerico, burgensi in Plawe) die Fürsten von Werle für 200 Mark lüb. mehrere Hebungen aus der Mühle zu Plau;


1) Die Geschichte dieser Familie Swartepape ist urkundlich und ausführlich dargestellt in Lisch Berichtigung einer von dem Herrn Staatsminister v. Kamptz zu Berlin in dessen Prüfung der landständischen Rechte der bürgerlichen Gutsbesitzer in Meklenburg gemachten Aeußerung, Schwerin, 1844, ja es handelt diese Schrift vorherrschend nur von dieser Familie.
2) Vgl. Lisch Berichtigung S. 20.
3) Vgl. Jahrb. XI, S. 482.
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am 1. Mai 1295 war er nach einer zu Kopenhagen aufbewahrten Original = Urkunde bei dem Fürsten Nicolaus von Werle Zeuge 1 ) hinter den Rittern (!) und unter den plauer Bürgern ("burgenses de Plawe: Heynricus Niger Clericus, Johannes Marlowe"), als der Fürst zu Plau dem Kloster Rühn das Kirchen = Patronat von Frauenmark und Severin verlieh. Die letztere Urkunde ist für den Stand der Familie entscheidend, da Heinrich Swartepape ohne Zweifel unter den Rittern oder als Knappe aufgeführt wäre, wenn er einen rittermäßigen Stand geführt und nur seinen Wohnsitz in Plau gehabt hätte. Zu gleicher Zeit finden wir die Familie auch schon im Landbesitze in der Nähe der Stadt Plau. Das Dorf Slapsow, welches im Norden der Stadt vor dem Thore derselben lag, gehörte der rittermäßigen Familie von Schnakenburg, welche dasselbe im J. 1259 an die Stadt Plau zur Stadtfeldmark verkaufte 2 ); aber auch die Familie Swartepape hatte in demselben Dorfe einen kleinen Landbesitz von 6 "Reihen" ("rîgen, rêgen", ein in Plau häufig vorkommendes Ackermaaß), welchen im J. 1298 "Eberwin und Heinrich die Swartepapen", vielleicht Brüder, auch an die Stadt Plau verkauften 3 ). Diesen folgte ein namhafter Mann Barthold Swartepape, welcher 1313 - 1338 häufig genannt wird und die bedeutendste Persönlichkeit in der Geschichte der Stadt Plau ist. Auch Barthold Swartepape war nur Bürger von Plau und wird in zwei Urkunden 4 ) ausdrücklich so genannt: am 23. Aug. 1322 "Bertoldus dictus Swartepape oppidanus in Plawe" und am 15. Febr. 1327 "Bertoldus Swartepape civis in Plawe". So oft ihn auch die Urkunden nennen, so wird er doch nirgends Ritter oder Knappe genannt 4 ). Er hatte im J. 1313 Brüder, welche zugleich mit ihm mit dem Dorfe Samot belehnt wurden 4 ); einer derselben war wahrscheinlich der plauer Rathmann Nicolaus 5 ), Niger Clericus, welcher im J. 1299 im Rathe saß. Die Familie war also sicher eine Raths = oder Patricierfamilie. Barthold Swartepape war ein reicher und angesehener Mann und erwarb, zum Theil mit seinen Brüdern, nach und nach viele Land = und Lehngüter 4 ) in der Nähe von Plau, jedoch mit Befreiung von Lehnsdiensten, wie 1313 Samot (bei Carow), 1337 Hof Malchow und Drosenow, mit der Mühle, 1338 Clippatendorf (oder Clippat 6 ), in neuern


1) Vgl. Jahrb. XI, S. 482.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. IX.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXIII.
4) Vgl. Lisch Berichtigung.
4) Vgl. Lisch Berichtigung.
4) Vgl. Lisch Berichtigung.
5) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXV.
4) Vgl. Lisch Berichtigung.
6) Vgl. Jahrb. XIII, S. 410.
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Zeiten Klipperhof), halb Garz, 1320 vier Hufen und die Mühle zu Kuppentin, 1332 drei Hufen in Schlemmin, 1330 und später mehrere Seepächte von dem plauer See. Daß Barthold Swartepape bei allen Gütererwerbungen von allen Vasallendiensten befreiet ward, ist ein sicheres Zeugniß, daß er nicht von rittermäßiger Herkunft war; eine gleiche Erscheinung zeigt sich bei Patriciern der Seestädte. Vorzüglich bemerkenswerth ist Barthold's Swartepapen Besitz in Garz 1 ). Dieses Dorf, wahrscheinlich eine alte fürstliche Domaine, dessen Feldmark jetzt zur Stadtfeldmark von Plau gehört, war am 29. Dec. 1223 von dem Fürsten Borwin I. dem Dom = Capitel zu Havelberg geschenkt, welches dasselbe im Laufe der Zeit zu Lehn ausgab. Im 14. Jahrh. besaßen dieses Gut von dem havelberger Dome zu Lehn die adelige Familie von Restorf und die Patricierfamilie Swartepape, jede zur Hälfte. Im J. 1376 verkauften die Familie Swartepape und im J. 1381 die Familie von Restorf ihre Hälfte des Gutes an die Stadt Plau, welche am 11. Nov. 1388 von dem havelberger Dom = Capitel mit dem ganzen Gute belehnt ward und noch im Besitze desselben ist. Die geschäftige Sage, welche noch heute den "Barthold Swartepape" kennt, hat ihn zu einem "alten Raubritter" gemacht und ihm seinen Wohnsitz auf dem auf der Feldmark noch stehenden Ringwalle 1 ) angewiesen, obgleich dies alles nicht wahr ist, um so weniger, da der Wall keine mittelalterliche Burgstelle ist und das Gut gar nicht im alleinigen Besitze des Swartepape war, er auch wohl andere Landgüter hatte, auf denen er wohnen konnte. Er wohnte übrigens in plau und war urkundlich sicher 1332 - 1335 fürstlicher Vogt zu Plau 2 ) (Bartholdus Swartepape advocatus in Plawe) und hatte als solcher seinen Sitz auf der fürstlichen Burg zu Plau. Er war dabei mit Agnete Man von Schlemmin aus einer rittermäßigen Familie verheirathet. Dieser Fall eines hoch angesehenen und bedeutenden Patriciats in einer kleinen Landstadt ist der auffallendste und merkwürdigste in der ganzen Geschichte von Meklenbnrg.

Nur einer von Barthold's Söhnen, ebenfalls Barthold (1354 - 1377), ward Knappe ("Bertoldus Swartepape famulus" 1372, Bertold Zwartepape knape 1376), ein freilich seltener, jedoch nicht unerhörter Fall in Patriciergeschlechtern. In Rostock kommt dieser Fall noch um das Jahr 1500 vor.

Der Stammbaum dieser Familie, welche wohl um das J.1400 ausstarb, gestaltet sich urkundlich und sicher folgendermaßen:


1) Vgl. oben S. 19 flgd. und weiter unten.
1) Vgl. oben S. 19 flgd. und weiter unten.
2) Vgl. Lisch Berichtigung.
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Stammbaum der Familie Swartepape.


Stammbaum der Familie Swartepape: Heinrich, Bürger zu Plau. 1284-1298.; Eberwin, 1298. - Barthold I., Bürger zu Plau. Vogt zu Plau 1332-1335, 1313-1338. Gem. Agnete Man, (deren zweiter Mann Zwertze).; Nicolaus, Rathmann zu Plau. 1299.; Barthold's Brüder, 1313. - Dietrich, Priester. 1354 - 1375.; Henning, 1354-1372.; Barthold II., Knappe 1354 - 1377. - Claus, 1386 - 1396; Gerhard, 1386 - 1388.; Werner, 1386 - 1396.; Barthold III., 1386 - 1396.; Schwester, Gem. Iwan Samekow auf Daschow, 1388.

Es gab späterhin noch manche Traditionen über diese Familie. So z. B. werden in den plauer Stadt = Registern von 1448/9 noch "Swartepapen hoven" 1 ) auf der Feldmark Retzow bei Lübz aufgeführt.


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Die Ritterfamilie von Plau.

Bei weitem die meisten rittermäßigen Geschlechter führten ihre Namen von ihrem ersten Lehn, welches gewöhnlich ein Landgut war; manche trugen aber auch Namen von Städten und fürstlichen Burgen. Diejenigen, welche von einer Stadt den Namen trugen, mögen entweder wohl den Ort zuerst zu Lehn besessen haben, ehe derselbe zur Stadt erhoben ward, oder späterhin bei Anlegung einer fürstlichen Burg in der Stadt sich besonders betheiligt haben. So finden wir in der Nähe von Plau eine rittermäßige Familie von Quitzin, welche ihren Namen von dem fürstlichen Burgwalle Cutzin oder Quitzin trug, den sie im Anfange der Germanisirung zu Lehn erhielt.

So gab es auch eine rittermäßige Familie von Plau, welche früher ganz unbekannt gewesen ist und sich nur schwer verfolgen läßt. Sie erscheint in den Urkunden erst nach der Gründung des Schlosses zu Plau (1287). und es ist möglich, daß der Stammvater der Familie erster fürstlicher Vogt und Leiter des Baues der Burg war.

In den Jahren 1303 und 1304 war ein Ritter Johann von Plau fürstlicher Vogt (dominus Johannes de Plawe


1) Vgl. Jahrb. XIII, S. 408.
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miles und dominus Johannes de Plawe, advocatus, miles, Jahrb. II, S. 247 und 249), welcher mit dem Ritter Henning von Plau 1304 (Henningus de Plawe miles, Jahrb. IX, S. 263) ohne Zweifel dieselbe Person ist. Dieser erscheint immer im Lande Stargard als Zeuge bei dem Fürsten Heinrich dem Löwen, und es steht daher sehr zur Frage, ob er nicht zu dem alten stargardischen Adel gehört und aus der Mark stammt. Er ist also nicht sicher Stammvater der Familie zu nennen, welche in dem Fürstenthume Parchim = Richenberg wohnte.

Sicher zu der parchim = richenbergischen Familie gehört der Knappe Hermann von Plau (Hermannus de Plawe oder de Plawis famulus), welcher am 12. Jan. 1301 in einer parchimschen Kirchenurkunde 1 ) und am 22. Febr. 1305, 27. Sept. 1310 und 10 März 1311 in ungedruckten Urkunden des Klosters Neuen = Camp als Zeuge bei dem Fürsten Nicolaus von Weril auftritt. Dieser hatte zwei Söhne, Heinrich und Reimar, und eine Tochter Margarethe; am 22. Sept. 1328 verkaufte das Nonnenkloster Dobbertin an das Kloster Neuen = Camp 22 Scheffel Korn jährlicher Hebung aus der dem Kloster Neuen = Camp gehörenden Mühle in der Stadt Goldberg, welche Hebung der Knappe Hermann von Plau (de Plawis) seiner Tochter Margarethe bei ihrer Aufnahme in das Kloster Dobbertin auf Lebenszeit und nach ihrem Tode zum Anfall an das Kloster mitgegeben hatte; dieser Verkauf geschah bei Lebezeiten der Nonne Margarethe unter Zustimmung ihrer Brüder Heinrich und Reimar von Plau (de Plawis), welche ohne weitere Standesbezeichnung aufgeführt sind und daher ohne Zweifel Knappen waren.

Nach diesen kommen wiederum zwei Glieder dieser Familie vor: Heinrich und Reimbern von Plau. Heinrich war nach zwei ungedruckten Urkunden aus den Jahren 1375 und 1377 Pfarrer an der St. Georgen = Kirche zu Parchim (parrer to Parcham to sunte Jurgen) und am 9. Sept. 1375, bei der Einlösung von Plau von dem Herzoge Albrecht von Meklenburg, Canzler der Fürsten Lorenz und Johann V. von Werle = Güstrow (Hinricus de Plawe, noster cancellarius; vgl. Franck A. u. N. M. VI, S. 303, und Besser's Gesch. von Güstrow, S. 208). Am 20. Sept. 1377 stellt dieser den Claus, Heinrich, Curt und Otto Brusehaver den Wiederkauf des Gutes Melchow frei, zugleich mit seinen Mitgelobern Johann von Grabow, Ritter, Henneke Weltzin, Claus von Below und Reimbern von Plau (van Plawe), Knappen (knechten).


1) Vgl. Lisch Urk. des Geschl. Hahn II, B, S. 7.
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Bei dieser Gelegenheit lernen wir auch das Wappen der von Plau kennen. Der Knappe Reimbern von Plau führt am 20. Sept. 1377 ein rundes Siegel mit einem Schilde, auf welchem ein rechts aufgerichteter Löwe steht, mit der Umschrift: Umschrift

Zuletzt erscheint noch am 10. Mai 1435 bei der Stiftung einer v. Flotowschen Vicarei in der Kirche zu Grüssow Johann von Plau, Pfarrer zu Alt = Schwerin, als Zeuge.

Der Stammbaum der rittermäßigen Familie von Plau ist also folgender:

Stammbaum der Familie von Plau: ? Henning, Ritter. 1303 - 1304. - Hermann, Knappe. 1301 - 1328. - Heinrich, (Knappe) 1328.; Reimar, (Knappe) 1328.; Margarethe, Nonne zu Dobbertin. 1328. - Heinrich, Pfarrer an St. Georg zu Parchim. 1375 - 1377.; Reimbern, Knappe. 1377. - Johann, Pfarrer zu Alt = Schwerin. 1435.

4. Die Stadtfeldmark und die Stadtgüter.

1.

Die alte Stadtfeldmark Plau.

Bei der Gründung der Stadt wurden derselben 60 Hufen verliehen und durch die Confirmation vom J. 1235 bestätigt:

Super hec omnia iura concedimus civitati in Plawe LX mansos et modium, qui dicitur sesling (scepele?), ad usum et profectum civitatis.

Es ist nicht wahrscheinlich, daß die Stadt gleich 60 Hufen geschenkt erhielt; vielmehr ist diese Bestimmung wohl nur so zu verstehen, daß die Stadtgemeinde die Freiheit haben solle, zu dem Stadtgebiete noch Acker bis zu 60 Hufen zu erwerben, diese zur Stadtfeldmark und nach alter Weise zu den Bürgerhäusern und

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zu Bürgerrecht zu legen. Dadurch erhielt die Stadt allerdings eine große Begünstigung, indem sie Freiheit hatte, angrenzende Bauerdörfer bis zu dieser Hufenzahl zu kaufen, dieselben aufzuheben und den Acker als Theil der Stadtfeldmark ohne die Lasten der Lehngüter und Bauerdörfer zu Stadtrecht zu besitzen. Daher sagt auch die Glosse in der Rathsmatrikel von 1553:

Hir uth de frig acker, erfflig tho verkopende, irstlig thor stadt guder genamen, intokopende alze de umliggenden dorper und wosten velde.

Die älteste Stadtfeldmark scheint auch im Anfange nicht 60 Bauerhufen groß gewesen zu sein, wenn man bei einem Blicke auf die jetzige Stadtfeldmark bedenkt, wie viele Dörfer im Laufe der Zeit zur Stadtfeldmark zugekauft sind. Die älteste Stadtfeldmark lag zum größten Theile südlich von der Stadt und der Elde, obgleich die Stadt am nördlichen Ufer der Elde liegt. Sie reichte hier von der Elde gegen Süden hin am Ufer des plauer Sees hinab, zwischen dem plauer See und der Chausse von Plau nach Berlin, bis gegen die Grenzen der untergegangenen Dörfer Wozeken und Gaarz, nach Legung derselben bis gegen das Dorf Drosenow hin, welches im 14. Jahrh. die Swartepapen besaßen und von welchem nur noch die Drösenower Mühle übrig ist, und gegen Westen hin bis zu den Grenzen der der plauer Pfarre gehörenden Feldmark Klebe, bis zum Hospitale S. Jürgen, welches hier an der Grenze der alten Stadtfeldmark lag. Südlich von der ursprünglichen Stadtfeldmark erwarb die Stadt im J. 1323 das Dorf Wozeken (vgl. unten), welches zwischen der plauer Stadtfeldmark und Drosenow lag. Nördlich von der Elde hatte die Stadt nur sehr wenig Acker, da hier die fürstliche Burg und zwei Dorffeldmarken (Slapsow und Quetzin) nicht weit von den Thoren der Stadt lagen.

Dennoch blieb die Stadt nicht bei der Beschränkung der Feldmark auf 60 Hufen, sondern erwarb noch viel mehr Grundeigenthum durch Ankauf und Legung von Dörfern dazu, wozu sie jedoch jedes Mal eine besondre fürstliche Erlaubniß haben mußte, wie aus den folgenden Darstellungen hervorgehen wird; auch mußte sie bei solchen Erwerbungen gewöhnlich besondere Grundlasten ablösen, wenn sie den Acker zur Stadtfeldmark legen wollte.

Ueber die an der Südgrenze der jetzigen Stadtfeldmark liegende Appelburg vgl. man den folgenden Abschnitt über Gaarz.

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2.

Das Dorf Gaarz.

Der interessanteste und schönste Theil der jetzigen Stadtfeldmark bildet die Feldmark des ehemaligen Lehngutes Gaarz, welche südlich von der Stadt westlich an die alte Stadtfeldmark grenzt und zwischen der Chaussee nach Berlin und der Feldmark von Reppentin liegt. Mit diesem Gute beginnt die Cultur in der Gegend der Stadt Plau. Gaarz war, nach dem alten Burgwalle zu urtheilen, eine alte Domaine 1 ) der heidnischen Fürsten, in der Nähe der alten Gauburg Kutzin oder Quitzin. Schon am 29. Dec. 1223 schenkte der Fürst Borwin I. von Meklenburg dem Dom = Capitel zu Havelberg (in usus et sustentationes canonicorum in Havelberg) von seinen Domainen (de nostris possessionibus) das Dorf Gaarz 2 ) ("Kartze"), zur Beförderung der Memorien und Seelenmessen für ihn und seine verstorbene Gemahlin Mechthild. Dies geschah kurz vor der Gründung der Stadt Plau (um das J. 1225), höchst wahrscheinlich vor derselben, da die angrenzende Stadt in der Schenkungsurkunde noch nicht genannt wird.

Ohne Zweifel übte das havelberger Dom = Capitel einen großen Einfluß auf die Cultivirung der Gegend in den ersten Zeiten der Stadt, um so mehr da es die nächste geistliche Besitzung war. Das Dom = Capitel behielt aber das Gut nicht lange zur eigenen Bewirthschaftung, sondern gab es bald zu Lehn aus. Im 14. Jahrh. finden wir die rittermäßige Familie von Restorf (Redekestorp) und die plauer Patricierfamilie Swartepape, jede zur Hälfte, im Lehnsbesitze des Dorfes Gaarz. Schon am 12. Febr. 1364 hatte der plauer Bürger Hermann Deterkow von der Wittwe und den Söhnen des Vogtes Barthold Swartepape 4 Hufen in Gaarz 3 ) gekauft. Am 17. März 1375 verpfändete Brüning von Restorf mit seinen Söhnen dem Rathe der Stadt Plau zwei Hufen auf dem Felde des Dorfes Gaarz 4 ). Aber schon am 14. Febr. 1376 verkaufte Barthold Swartepape dem Rathe der Stadt Plau seine Hälfte des Dorfes Gaarz 5 ). Am 15. Febr. 1377 löseten die Swartepapen noch das an die plauer Bürgerfamilie Marlow verpfändet gewesene Gut in Gaarz ein, was die Knappen Henneke und


1) Vgl. S. 22 flgd.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. IV.
3) Vgl. Wöchentl. Rostock. Nachr. 1824, S. 177.
4) Vgl. daselbst, S. 178, und Lisch Berichtigung, S. 50.
5) Vgl. daselbst, S. 181, und ebendaselbst, S. 53.
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Raven Dessin in einer eigenen Urkunde bezeugten 1 ). Am 14. April 1376 verkaufte auch Brüning von Restorf dem Rathe der Stadt zwei Hufen 2 ) und am 24. Sept. 1381 derselbe mit seinen Söhnen dem Rathe und der Bürgerschaft die andere Hälfte des Dorfes 3 ) mit allen Freiheiten, mit der höhern und niedern Gerichtsbarkeit, mit Beden, Diensten, Abgaben und allen Freiheiten, so frei, wie Klöster Landgüter zu besitzen pflegten. Die Swartepapen und die v. Restorf versprachen, dem Rathe das Gut vor den Lehnherren aufzulassen und die Belehnung zu bewirken.

Nachdem also die Stadt durch Kauf zu dem freien Besitze des ganzen Dorfes gelangt war, suchte sie die Belehnung mit demselben zu erhalten. Am 11. Nov. 1388 belehnte 4 ) denn auch der Propst Gerhard von Havelberg im Namen des Dom = Capitels die Rathmänner und Bürger der Stadt Plau mit dem Dorfe Gaarz, so wie die Swartepapen und Restorf es zu Lehn getragen, unter der Bedingung, daß jedesmal nach dem Tode eines Propstes und der Wahl eines neuen Propstes der Rath zwei Bevollmächtigte aus seiner Mitte sende, um die alten Lehnbriefe aufzuweisen, von neuem die Belehnung zu empfangen und eine Lehnwahr von 10 Mk. lüb. Pf. zu entrichten; werde der Rath durch Fehde oder Krieg verhindert, Rathsmitglieder zu senden, so könne er andere Bevollmächtigte schicken; sollte aber der Propst den Rathmännern selbst das Dorf lieber verleihen wollen, als ihren Gesandten, so solle er ihnen nach Witstock oder Pritzwalk oder an eine andere sichere Stätte entgegenziehen.

Bis nach Vollendung der Reformation schweigen nun die Nachrichten über dieses Dorf ganz. Um das J. 1541 war das Dorf schon wüst und ward die Feldmark gleichmäßig getheilt, so daß jeder Bürger und Einwohner davon 3 Morgen und 1 Viertel bekam. Der damalige Burgemeister Joachim Kröger (vgl. weiter unten) erhielt wegen seines bei dieser Theilung bewiesenen treuen Fleißes einen übrig gebliebenen Ort Ackers von etwa 1 1/2 Scheffeln.

Darauf wird Gaarz im J. 1562 wieder erwähnt und zwar als wüstes Dorf. Damals wurden die weiten Holzungen auf der Feldmark das "Stadtholz der Burgwall" genannt; in einer Beschwerdeschrift des Rathes gegen den fürstlichen Hauptmann ungefähr vom J. 1563 heißt es:

"Thom negenden iß denn Borgerenn vnnd Inwanerhenn


1) Vgl. Wöchentl. Rostock. Nachr., 1824, S. 184, und Lisch Berichtigung, S. 35.
2) Vgl. daselbst S. 182.
3) Vgl. daselbt S. 185.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLIV. und Riedel Cod. dipl. Brand. I, 1, S. 33.
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vom Rade vorbadenn, dat sehe erhe vihe immhe Stadtholthe, der Borchwall genanth, darmith datsulue vpgeheget wurde, wie idt dhenn ock vmhero vpgegrauenn vnnd befredeth, keineß wegeß hudenn mothenn, Solcheß werth vom Schepher mothwillig vorachtet vnnd leth de Schape darinne hudenn, dar doch neinn sunsthenn vonn der Stadt vihe henne kumpt, dardorch dath junge holt vordoruhenn werth, welches der houethman schall vorbethenn hebbenn."

Es geht hieraus hervor, daß der nahe bei der Stadt gelegene Theil der Feldmark schon früher getheilt ward. Die Wald =, See = und Moorgegend um den Burgwall ward früh zur Stadtfeldmark gelegt und "Stadtholz" genannt; der von Wald freie Acker jenseit des Holzes hieß Gaarzer Haide und lag nicht zur Stadtfeldmark, sondern war Lehn vom Domstifte Havelberg. Die ganze Zeit des 15. Jahrh. hindurch und namentlich im 16. Jahrh. während der Zeit der Reformation findet sich keine Spur von der Erneuerung der Belehnung 1 ); es wird in der Urkunde vom 11. Aug. 1562 bestimmt ausgesprochen, daß die Stadt Plau "viele Male ihre Belehnung muthwillig versäumt" habe. Im J. 1545 beschwerte sich das Dom = Capitel zu Havelberg bei dem Kurfürsten: "Wiewol die Stadt Plawe von vns vnd vnserer Kirchen eine wuste feltmarcke Gartz genandt bei irer stat gelegen mit allen gnaden vnd zugehorung nichts ausgenohmmen zu Lehen trage, vnd so offte Not vnd gewonheit, die Lehen zu furdern, entpfangen vnd Lehenpflicht zu thun schuldig, - - vnd wiewol wir sie zweimal die Lehen zu entpfangen bei verlust derselbigen schrifftlich erfordert, so sind sie dennoch aussenplieben". Hierauf forderte der Kurfürst Joachim am 29. Jan. 1545 den Herzog Albrecht auf, die Stadt Plau anzuhalten, die Feldmark vom Capitel zu Lehn zu nehmen.

Während der Zeit war nun auch mit dem havelberger Dom = Capitel eine große Veränderung vorgegangen, indem dasselbe im J. 1506 den Prämonstratenser = Mönchsorden verließ und in ein weltliches Stift verwandelt ward. Die Propstwürde ward für die Folge zwar beibehalten, jedoch in ihrer Wirksamkeit sehr, ja fast ganz zurückgedrängt; dagegen ward dem Decanat, welches mehr an die Stelle des aufgehobenen Priorats trat, ein viel


1) Wenn Schröter a. a. O. S. 191, Not. 7 sagt, es sei ein Lehnbrief am Tage Vocem Jucunditatis 1524 ertheilt, wie aus einem Vorschreiben des Dom = Capitels an den Herzog Ulrich hervorgehe, so ist dies ein Versehen, da es damals gar keinen Herzog Ulrich gab. Dagegen ist eine Belehnung vom Montage nach Vocem Jucund. 1574 vorhanden, was denn auch allein richtig ist.
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größeres Ansehen beigelegt, so daß jetzt der Dechant das wahre Oberhaupt des Dom = Capitels ward, dem auch die Verwaltung der äußeren Capitelangelegenheiten zustand 1 ). Der letzte katholisch gesinnte Dechant war Peter Conradi (1547 - 1561), ein zwar papistischer und unsittlicher, jedoch gelehrter, umsichtiger, thätiger und milder Mann 2 ), der die äußern Capitelangelegenheiten mit großer Einsicht wahrnahm. Der Thätigkeit dieses Mannes ist es wohl zuzuschreiben, daß seinem nächsten Nachfolger, dem Dechanten Hieronymus Muderich, einem trägen Manne, dem ersten lutherischen Dechanten, wieder von Gaarz gehuldigt werden mußte.

Die Stadt Plau hatte "vielmal ihr Lehn muthwillig versäumt und nicht empfangen", auch die ihr gegebenen Siegel und Briefe verachtet, weshalb sie ihre Gerechtigkeit billig verscherzt hatte. Jedoch auf inständiges Bitten und auf fürstliche Fürbitte belehnte das Dom = Capitel am 11. Aug. 1562 aufs neue die Stadt Plau mit dem "wüsten Dorfe Gaarz", nahm jedoch von der Stadt eine "Aussöhnung" von 200 Gulden und machte zur Bedingung, daß die Stadt fernerhin nach alter Weise die Belehnung bei dem Dechanten suchen sollen, sobald ein neuer Dechant gewählt sei 3 ).

Seit dieser Zeit hat denn auch die Stadt Plau durch Rathsbevollmächtigte stets die Belehnung nachgesucht und erhalten. Die Urkunden und Acten, welche im Archive der Stadt Plau aufbewahrt werden, liefern das nachstehende Ergebniß:

Die Stadt Plau erhielt von dem Dom = Capitel zu Havelberg über das Dorf Gaarz folgende Belehnungen:
1562. Aug.11. Lehnbrief. Jahr der
Wahl
unter d. Dechanten Hieronymus Muderich (1561).
1574. Mai 17. Lehnbrief
unter. d. Dechanten Matthaeus Lübeke (1573).
1607. März 7. Lehnbrief
unter d. Decanten Reimar von Karstedt (1606).
1619. Juli 9. Lehnbrief
unter d. Dechanten Hans von Jagow (1619).
- - (Lehnbrief fehlt)
(unter d. Dechanten Samuel von Winterfeld (1626).
1644. dec. 30. Lehnbrief
unter d. Dechanten Johann Georg v. Bardeleben (1644).
- - (Lehnbrief fehlt)
(unter d. Dechanten Balthasar v. Dequede (1651).

1) Vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. I, 1, S. 13, und I, 3, S. 12 und 43.
2) Vgl. das. I, 3, S. 71 flgd.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. LXII, und Riedel Cod. dipl. Brand. I, 1, S. 34.
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1664. Febr. 9. Lehnbrief Jahr der
Wahl.
unter d. Dechanten Thomas von Grote (1663).
1669. Oct. 27. Lehnbrief
unter d. Dechanten Friedrich Dietrich v. Kapelle (1668).
1683. Sept. 10. Lehnbrief
unter d. Dechanten Conrad Barthold v. Stille (1682).
1699. Juni 16. Lehnbrief
unter d. Dechanten Dietrich Hartwig v. Estorf (1698).
1708. Jan. 12. Lehnbrief (Muthung 1701 Febr. 25.)
unter d. Dechanten Johann Adolph v. Hagen, sonst genannt Geist (1701).
1719. April 8. Ladung zur Belehnung (Sehnbrief fehlt)
unter d. Dechanten (Ernst Friedrich von Happe) (1718).
- - (Lehnbrief fehlt)
(unter d.Dechanten Johann Friedrich v Printzen (1720).
1741. Sept. 30. Lehnbrief
unter d. Dechanten Samuel von Marschall (1740).
1751. Jan. 25. Ladung zur Belehnung (Lehnbrief fehlt)
unter d. Dechanten (Werner Christoph v. d. Asseburg) (1749).
- - (Lehnbrief fehlt)
(unter d. Dechanten Caspar Wichart v. Platen (1753).
1754. Juli 23. Ladung zur Belehnung (Lehnbrief fehlt)
unter d. Dechanten (Wichart Joach. Heinr. v. Möllendorf) (1754).
(letzter Dechant 1816).

Es ergiebt sich hieraus, daß die Belehnung nur in unruhigen Zeiten, z. B. im dreißigjährigen und siebenjährigen Kriege unterblieb.

Endlich ward, nachdem der letzte Dechant, der General = Feldmarschall von Möllendorf am 28. Jan. 1816 gestorben war, nach dem Befreiungskriege die Aufhebung des Domstiftes Havelberg am 10. April 1817 beschlossen und im J. 1819 ausgeführt, und damit hörte denn auch die Belehnung auf, welche überdies, da die Stadt das Eigenthum der Feldmark besaß, nichts weiter als eine leere Förmlichkeit war und mehr Kosten verursachte, als die Lehnwahr von 5 Thalern einbrachte.

Von dem Dorfe Gaarz sind noch viele Anzeichen auf der Feldmark. Der zunächst an die Stadtfeldmark grenzende Theil der Feldmark Gaarz bis zur Appelburg ist sehr wasser = und holzreich. Hier liegt zwischen dem Burg = und dem Gripen = See der Burgwall; nördlich davon liegen der Gaarzer und Ziegel = See; zwischen diesen 4 Seen liegt das Hofstättsche Moor, die Kornhof = und Holzhofstelle. Nach der Appelburg hin liegt hinter dem Leber = See der Vordere Burgwall. Das Feld von Gaarz, (früher immer Gaarzer Haide genannt), liegt noch mehr gegen Südwest an der Grenze des Domanialdorfes Reppentin.


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Das nicht weit von Plau gelegene Nonnenkloster Stepenitz besaß schon in alter Zeit 2 Hufen in Plau ("2 mansos in Plawe") 1 ), deren Eigenthum der Fürst Nicolaus von Werle schon im J. 1274 dem Kloster nebst andern Gerechtigkeiten übertrug. Wo diese Hufen gelegen und welches Schicksal sie ferner erlitten haben, ist völlig unbekannt. Im J. 1488 klagt Johann Gans, Hauptmann der Prignitz, für das Kloster Stepenitz, daß einige zu Plau wohnhaftige meklenburgische Unterthanen "dem Kloster etlichen Acker abgesäet" hätten, und bittet um Schutz.



Die Gaarzerheide.

Die Feldmark Gaarz (vielleicht mit der Feldmark Gardin) 2 ) schied sich schon sehr früh in zwei Theile. Der zunächst bei der Stadt gelegene Theil bis zur Appelburg, welcher viel Waldung, Moor und Seen hat, war schon sehr früh mit Wald bestanden und ward zum Stadtholze gerechnet; schon im J. 1563 klagte die Stadt gegen den fürstlichen Hauptmann zu Plau und den Schäfer auf dem Hofe Malchow: "Thom negenden iß denn Borgherenn vnnd Inwanherenn vom Rade vorbaden, dath sehe erhe vihe imme Stadtholthe der Borchwall genanth, darmith datsuluhe vpgeheget wurde, wie idt dhenn ock vmhero vpgegravenn vnnd befredeth, keineß wegeß hudenn mothenn, Solcheß werth vom Schepher mothwillig vorachtet vnnd leth de Schape darinne hudenn."

Der darüber hinaus liegende Theil war Acker und Weide und ward die Gaarzerhaide genannt, vielleicht weil dieses Feld in alten Zeiten, etwa im 15. Jahrh., wie später im 17. Jahrh., unbeackert lag und zur Weide benutzt ward, indem es außerhalb der Landwehr lag. An einer Stelle im J. 1610 wird sie auch "die gantze Feldt = Marck der Gartzer Heyde und "Gartzer Wohrde" genannt. Mit der Zeit ward aber das Feld wieder bebauet, blieb jedoch immer ein Hauptweideplatz für die Stadt. Das "fürstliche Haus Plau besaß auf der Feldmark, worauff etzliche 100 Morgen Ackers, nicht über 3 oder 4 Morgen." Die Stadt kam aber mit den fürstlichen Beamten wegen der Gaarzer Haide in häufige Streitigkeiten, indem diese auf den Dörfern Reppentin und Malchow Schäfereien angelegt hatten, welche die Zwistigkeiten veranlaßten.

Im J. 1560 hatte der fürstliche Vogt dem plauer Hofe


1) Vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. I, 1, S. 245.
2) Vgl. den folgenden Abschnitt S. 60.
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Gaartzerhaide gegenüber auf dem Felde des Gutes Reppentin eine Schäferei angelegt, durch welche Gaarzerhaide vielfach durch Hütung beschädigt ward, namentlich durch den Schäfer, welcher der Stadt feindselig gesinnt war. Nachdem die Stadt im J. 1562 wieder einen Lehnbrief über Gaarz hatte nehmen müssen, hatte der Schäfer 1563 hinterbracht, die Stadt habe die Gaarzerhaide erst im J. 1562 von dem Dom = Capitel zu Havelberg ohne Consens der Landesherren gekauft. Die Stadt beschwert sich über diese Verläumdung im J. 1563 folgendermaßen.

"Thom Teiendenn Iß die Stadt mit vnwarhafftigenn vnnd mildenn berichte kegen ihren Landesfursten ahngegeuen, alse hetten sie die Gartzerheide genant, - by welcher vor dren Jarenn dorch angeuenn deß gedachtenn Schepers eine Scheperie der armhenn Stadt thom ewigenn vorderuhe vnnd schadhenn gebuweth, - nhu erstlich vorm Jare von denn Domherenn edder Capittel tho Hauelberge ahne vorwethenn vnnd Consens hochgedachtenn vnsers Landesfürstenn vnnd Herrenn erkofft, welcheß warlich vele anderß darthodhondhe; Idt hefft auher ein Capittell sich darinne etliche herlicheit vor lange vorjerthenn beschenhenn erfflichenn koephe vorbeholdenn, die inhenn vonn der Stadt eine Tidtlanck nicht vorrechenth wordenn, solcheß hebbenn die Inwanere itzo erleggenn vnnd bethalenn mothenn, dath sehe solcke Feldtmarcke also vnnd nicht anderß mith gudhem Titell inne hebbenn vnnd besytthenn."

Im J. 1610 heißt es: "Das die Stadt Plawe eine Feldtmarck vom Erwürdigen Thum = Capittell zu Hauelberge, die Gartzer Heyde genant, in verleihung hat, - - darauf treiben die Beambten nicht allein teglich mit ihren vielfeltigen Schafen (von Reppentin), besondern vnterfangen sich, den Stadthirten zu wehren, daselbst auf ihrem grundt vnd boden ihre schaffe zu weyden, da doch vor vndencklichen Jharen, ehe dann die Schäfferei zu Repentin gelegt, solche Feldtmarck bei der Stadt Plawe gebracht worden, vnnd noch an itzo ist, vnnd den Schäfern nicht mehr alß eine rutte auf den enden des Ackers am Felde zu Gnewestorpff zur Trifft eingereumet, - - denn wenn dieselbige Drifft durch die Heyde nicht durchginige, könnten meines gnedigenn Fürstenn vnnd Herrnn Schafe nicht aufs Feldt Drosenow gehenn, dieses alles also vonn Alters hero gewesenn bei Hertzogk Ulrichenn sehligenn Zeittenn, - - Inmassen dann auch die

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Pauren von Gnewsstorff ebener gestaldt der orter von ihren Höuen eine Ruete zur Trifft eingereumet, damit die Schäffer mit dem Viehe desto beßer auff das Feldt Gantzlin treiben, die Schaffe daselbst weyden vnd die Gartzer Heyde vnangefochten vnd vnbeweidet bleiben laßen möchtenn. Worbey es fürs funffte gleichfalls nicht bleiben thuett, besondern das Dorff Gnewestorpff vnd Gantzlin lassen teglich ihr Rindtviehe auch darauf treiben vnd zwar alles zu der Stadt verderbe vnd vntergange.

Die Plawer Bürger hatten macht, viertzehen tage vor Pfingstenn ihre Schaffe inn der Heyde zue hüetenn, wann ihnenn die wolle ist abgenommenn , vnd dann hernacher vier Wochenn für Michaelis wieder darauß pleibenn mußen, Wann aber die Heyde dresch liegt vnnd nicht beseyet wirdt, habenn die Plawer burger nicht weiter macht zue huettenn, denn biß an die drifft. Wann aber die Heyde durchauß vann denn Plawer Burgernn vnnd Gnewstorffernn Paurenn zuegeseyet mußen die Bürger, sowoll die Paurenn damit friedtlich seinn, das die drifft wirdt abgedrebenn."

Das Ackerland der Feldmark Gaarz, welches jenseit des Burgwalles bei dem Domanialhofe Reppentin liegt, hat dem Rathe der Stadt wiederholt Veranlassung zur Anlage von Gehöften gegeben, da das Feld zu weit von der Stadt liegt und vortheilhafter von fremden Händen bewirthschaftet wird.

Schon zur ersten Zeit der Reformation (um die Zeit 1525 - 1530) hatte ein einsichtsvoller Mann, der Rathsherr Joachim Kröger es bei dem Rathe bewirkt, daß auf der gaarzer Feldmark Niederlassungen oder ein Hof angelegt wurden, welche den Namen Gaarzerhaide führte Jochim Kröger - - autor erat, quod colonia, quae dicta est Gartzerheide, deducta erat). Das Stadtbuch in der Rathsmatrikel erzählt hierüber folgende lehrreiche Geschichte. Kröger hatte die Anlegung dieser Colonie ins Werk gesetzt, und dadurch der Stadt einen wesentlichen Vortheil verschafft. Hierüber zürnten ihm viele unzufriedene Bürger im Stillen , weil sie lieber die Aecker zu ihren Häusern gehabt hätten. Die Zeit der Reformation war überhaupt sehr aufgeregt und gewaltthätig. Als nun Kröger einmal von den v. Flotow auf Stur eine Wade oder ein Zugnetz (verriculum) geliehen und damit die Stadtseen zum Besten des Raths befischt hatte, regten einige schlechte Bürger die ganze Bürgerschaft so auf, daß es zu einem offenen, gewaltthätigen Aufstande kam (cumulatim sine certa racione prorupuerunt), in welchem die Aufrührer die ihnen Mißliebigen schlugen und beschimpften und das Fischernetz wegnahmen.

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Es herrschte eine große Erbitterung des Volkes gegen Kröger; jedoch, giebt das Stadtbuch den schlechten Trost, das Volk ist immer das alte und vergilt Wohlthaten mit Uebelthaten. Der Rath stillte zwar den Aufruhr, aber die feindselige Gährung zwischen den Verwundeten und den Haupträdelsführern dauerte noch lange fort, namentlich gegen Kröger, dem man die Anlegung von Colonien in der Gaartzer Haide mit Schmähreden vorwarf. Nach langer Zeit legte sich im J. 1541 der friedfertige Herzog Heinrich ins Mittel und söhnte die feindseligen Partheien aus; es ward ein herzoglicher Sühnbrief vor der versammelten Bürgerschaft verlesen, die Feinde vertrugen sich und überließen Gott die Bestrafung der Schuldigen. Um dieselbe Zeit (vgl. oben S. 51) erwarb sich Joachim Kröger, damals Burgemeister, durch die Vertheilung des Ackers der Feldmark Gaarz an die Bürgerhäuser wieder viele Freunde, so daß die Bürger ihm sogar für seine treue Bemühung ein Stück Acker mehr zulegten.

Nachdem die traurigen Zeiten des dreißigjährigen Krieges überwunden waren, in denen viele Ackerbesitzer wegstarben, fingen die plauer Bürger im Anfang des vorigen Jahrhunderts wieder an, "die sogenannte Gaarzer Haide, worauf der Amthof Reppentin seine beste Weide hat (!), neuerlich umzureißen und zu großem Nachtheil auch Schmälerung der Amtsweiden (!) zu Acker zu machen, gestalt dann diesen Herbst über ein großes Stück davon wiederum ausgerissen und besäet worden", wie ein Bericht des Beamten vom 10. Oct. 1712 sagt.

Von dieser Zeit an verkaufte die Stadt nach und nach Ackerstücke an einzelne Bürger, so daß ein großer Theil der Feldmark allmählig in den Besitz einzelner Bürger kam. In den neuesten Zeiten hat aber die Stadt den Nutzen einer größern Bewirthschaftung wieder eingesehen, die einzelnen Bürger nach und nach ausgekauft und auf der Gaarzer Haide einen Pachthof angelegt, welcher noch keinen bestimmten Namen erhalten hat.



Die Appelburg.

An der südlichen Grenze der Stadtfeldmark, an der Landwehr, liegt im anmuthigen Walde nicht weit vom See ein kleines Gehöft, die Appelburg, welche ein Vergnügungsort der Einwohner der Stadt zu sein pflegt.

Den Namen erhielt die Appelburg von dem angrenzenden Gehölze, welches schon im Mittelalter das Apfelholz hieß.

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In einer im J. 1448 aufgenommenen Schadensrechnung 1 ) über die Verluste durch die märkischen Raubeinfälle heißt es:

"Item nêmen Ciliacus Roer, Hans Dupow etc. vôr Plawe ûte deme appelholte XXIIII hôuede grôtes rintvêes unde dêden dat to Putlist aff unde to."

Es ist für die Geschichte der Stadt von Interesse, zu wissen, wozu das Apfelholz ursprünglich gehört habe, ob zur alten Stadtfeldmark oder zur Feldmark von Gaarz. In einer Klage des Rathes vom 12. Sept. 1645 heißt es von dem

"Appelholtz, so unsere Vorfahren, vermüge einkommenden Kauffbrieff, cum superiori et inferiori manus et colli iudicio gekaufft, dahero wir noch zur Zeit zu Havelbergk, wan der Decanus daselbst mit todte abgehet und ein newer elegiret wird, praestito laudemio das Lehn suchen und empfangen müssen."

Es gehörte also das Apfelholz ursprünglich zu der Feldmark Gaarz, ward aber schon früh mit den übrigen Waldungen dieser Feldmark zum "Stadtholze" gelegt.

Im J. 1508 wird die Appelburg zuerst in den Kämmereirechnungen mit 1 fl. Pacht aufgeführt. Im J. 1542 wird sie gelegentlich in der Rathsmatrikel genannt:

1542. Jochim Kröger proconsul emit partem agri sitam super foveas argilli ad viam versus Appelborch a vidua Clawes Malchowen pro 10 fl.

Wahrscheinlich war die Appelburg ursprünglich eine Befestigung in der dort noch vorhandenen Landwehr der Stadtfeldmark, an der wichtigen, in die Mark Brandenburg führenden Heerstraße.

Durch den Ankauf des südlich davon liegenden Dorfes Wozeken (im J. 1323) ward sie weiter von Stadtfeld umgeben.

Im J. 1583 zahlte die Appelburg 5 fl. Pacht.

Im dreißigjährigen Kriege ward die Appelburg zerstört. Im J. 1670, nach Beendigung der Kriege, hatte der Rath die Absicht, sie wieder aufzubauen; dies geschah auch nach der Zeit, obgleich der damalige Pfandträger des Amtes Plau, Ernst von Erlenkamp, noch im J 1693 es zu verhindern suchte. Am 30. Jan. 1702 erhielt der Pächter Peter Scheller eine Prolongation der Pachtung Appelburg auf 6 Jahre gegen eine jährliche Pacht von 7 Thlr.; jedoch ward am 16. Aug. 1703 mit


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. LV.
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dem Pächter Ulrich Wulf ein Contract auf 6 Jahre für eine Pacht von 10 Thlr. abgeschlossen.

Im J. 1721 ward die Appelburg abgebrochen, das unbrauchbare Holz von dem abgebrochenen Wohnhause für 2 Thlr. 6 ßl. verkauft und zur Ergänzung des Ausfalles der Pacht eine Stadtanlage von 2 ßl. von jedem Haupt Rindvieh und jeder Ziege beliebt, welche Anlage jährlich ungefähr 4 Thlr. brachte.

Im J. 1769 sollte die Appelburg wieder aufgebauet werden; jedoch kam die Wiederaufrichtung erst im J. 1823 zu Stande.


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3.

Das Dorf Gardin.

Einige Tage vor der Schenkung des Dorfes Gaarz, am 23. Dec. 1223, hatte der Fürst Borwin I. dem Dom = Capitel zu Havelberg das Dorf Gardin geschenkt. Die Urkunde über diese Schenkung ist weder im Originale, noch in Abschrift mehr vorhanden; die Schenkung erhellt nur aus einem nach dem Originale angefertigten Urkundenauszuge 1 ), welcher in einer Bestätigung vom J. 1300 enthalten ist. Man könnte argwöhnen, da die Original = Urkunde nicht erhalten ist, daß diese Schenkung eine Verwechselung mit der Schenkung des Dorfes Gaarz oder des Dorfes Gedin sei, welches die Stadt Plau am 11. Mai 1292 erwarb; aber die Urkunde über Gardin hat mehrere bezeichnende Stellen, welche in der Urkunde über Gaarz nicht zu finden sind, namentlich den Consens der Söhne des Fürsten Borwin I., der Fürsten Heinrich von Werle und Nicolaus von Gadebusch. Ueberdies ist die bisher unbekannte Verleihung des Dorfes Gardin durch mehrere jüngere Urkunden gesichert. Im J. 1255 gab der Fürst Pribislav von Richenberg der Stadt Plau die Erlaubniß, von den vier Dörfern (in quatuor villis) Quitzin, Grapentin, Gardin und Gedin nach ihren Bedürfnissen (zur Stadtfeldmark) zu kaufen 2 ). Hier werden nun die Dörfer Gardin und Gedin ganz bestimmt von einander geschieden. Das Dorf Gardin muß also auch, wie Gaarz, an den Grenzen der Stadtfeldmark gelegen haben. Im J. 1300 bestätigte der Fürst Nicolaus II. von Werle dem Dom = Capitel zu Havelberg die Schenkung des Dorfes Gardin 3 ) in Gemäßheit der Schenkungsurkunde vom 23. Dec. 1223. Es unterliegt also keinem Zweifel, daß auch das Dorf Gardin bis zum J.


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. III.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. VIII.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. III.
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1300 im Besitze des havelberger Dom = Capitels war. Nach dieser Zeit wird weder das Dorf, noch die Feldmark selbstständig genannt. Da das Dorf auch dem havelberger Dom = Capitel gehörte, so wird es wohl unmittelbar neben Gaarz gelegen haben, von der Stadt Plau gekauft, zu Gaarz gelegt und mit diesem zugleich untergegangen sein (vgl. den vorhergehenden Abschnitt).

Im J. 1591 war die Feldmark Gardin noch bekannt und lag neben Grapentin; Grapentin aber lag unmittelbar am rechten Ufer der Elde, an der Grenze der Stadtfeldmark. Es wird im J. 1591 gesagt:

"Die Hege belangend, obwoll damit von alters die gelegenheit gehabt, das zu Grapentin nur eine hege von Pfingsten vnd Krautweihe, wenn die Zeit ist, außgestickt worden, darauf die Schäfer kommen können, so wolte dennoch ein Rath vnd gemeine E. f. g. folgende Orter mit Dero Schafen behüten zu laßen vnterthenig verstaten, nemtlich vom Eichholtz biß auf den Franckendamm vnd biß vf den Dornberg, von dannen zwerg vber aufs Krumme Mohr vnd biß aufs Plawerheger Feld, vnd wurden also drei Feldtmark, so ihnen, den Plawern, zustendig: Grapentin, Gardin vnd Goddin, welchs fast ein meil wegs groß wehre, doch ihrem Zug= vnd andern Viehe außerhalb schaff ohn schaden."


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4.

Das Dorf Slapsow.

Schon am 7. April 1244 gab der Fürst Pribislav I. von Parchim der Stadt Plau die Erlaubniß zur Erwerbung des Dorfes Slapsow 1 ) mit allen Rechten, mit alleiniger Ausnahme des höchsten Gerichts und der Verpflichtung zur Landwehr oder allgemeinen Landesvertheidigung, und ließ ihr die Freiheit, die Feldmark entweder an Ackerbauer auszuthun, oder wenn sie ohne Bauern sein würde, zur Stadtweide zu legen. Es erhellt aus dieser Urkunde noch nicht ganz bestimmt, ob die Stadt damals schon das Dorf gekauft hatte, oder ob der Fürst durch dieselbe nur seinen vorläufigen Consens zur Erwerbung gab. Im J. 1259 besaß aber die Stadt das Dorf schon sicher. Die Stadt hatte es von dem Ritter Johann von Snakenburg 2 )


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. VII.
2) Die v. Schnakenburg waren ursprünglich im Lande Cutzin oder Plau an= (  ...  )
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mit eigenem Gelde gekauft; das Dorf war also in den frühesten Zeiten unserer Geschichte ein Lehngut gewesen. Der Ritter Johann von Snakenburg kommt einige Male im Gefolge der Fürsten Pribislav I. von Parchim = Richenberg vor; später bewegen sich seine Nachkommen aber nur im Lande Rostock. Wir lernen den Ankauf des Dorfes aus spätern Verhandlungen kennen. Die Stadt hatte das Dorf mit allen Einkünften aus demselben, auch mit dem Zehnten, von dem Ritter Johann von Snakenburg gekauft. Die Zehnten aus den Ländern des Fürsten Pribislav I. von Parchim = Richenberg waren die Veranlassung zu den heftigen Streitigkeiten 1 ) zwischen diesem Fürsten und dem hochfahrenden und kriegslustigen Bischofe Rudolf I. von Schwerin, in Folge deren und anderer Verwickelungen der viel beunruhigte Fürst seine landesherrliche Stellung nicht länger behaupten zu können glaubte, sondern am Ende des J. 1256 sein Land verließ 2 ), dessen Regierung er auch nicht wieder antrat. Nachdem der Bischof aus dem Streite mit dem Fürsten siegreich hervorgegangen war, machte er in Folge des Schlußvertrages vom 28. Nov. 1256 seine Ansprüche auf die landesherrliche Eintreibung der Bischofszehnten aus den Ländern Parchim und Plau 2 ) geltend und forderte demgemäß auch wohl die Zehnten von dem Dorfe Slapsow. Zwar hatte die Stadt Plau die Zehnten mit dem Dorfe von dem frühern Besitzer desselben gekauft, aber der Bischof nahm sie für sich in Anspruch und forderte den Nachweis der Erwerbung der Zehnten durch den früheren Besitzer. Dies geschah denn auch: am 24. Juni 1259 bezeugt der Fürst Nicolaus I. von Werle, als einer der Bürgen des Friedens zwischen dem Bischofe und dem Fürsten und als Landesherr in Pribislavs Abwesenheit, daß der Ritter Johann von Schnakenburg mit seinen Erben in der Franziskanerkirche zu Rostock vor dem Bischofe in des Fürsten Gegenwart sein Recht auf den Zehnten von dem Dorfe Slapsow bestimmt nachgewiesen


(  ...  ) gesessen und mit der Familie von Reppentin (nach dem gleichnamigen Gute in der Nähe von Plau) stammverwandt. Am 4. April 1277 nennt Hermann v. Repentin den wailand Ritter Johann v. Snakenburg seinen leiblichen Bruder ("germanum" und "fratrem"); Johann v. Schnakenburg hatte dem Kloster Stepenitz Schenkungen in dem Dorfe Kreien gemacht, an welchem beide Brüder und ihre Nachkommen Erbrechte hatten. Vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. I, 1, S. 244, Nr. VI. - Am 3. Febr. 1412 schlossen, nach einer ungedruckten Urkunde, wieder die Brüder Claus Wozenitz und Joachim (Snakenburg die gesammte Hand. - Ob beide Familien v. Schnakenburg dieselben sind, läßt sich noch nicht ermitteln, da die Wappen der Snakenburg, so wie der Repentin noch nicht genau genug erforscht sind.
1) Die Schnakenburg hatten sonst noch Streitigkeiten über Zehnten mit dem Bischofe. Vgl. Beyer in Jahrb. XI, S. 62.
2) Vgl. Beyer in Jahrb. XI, S. 62 flgd., 68 flgd. etc. .
2) Vgl. Beyer in Jahrb. XI, S. 62 flgd., 68 flgd. etc. .
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habe 1 ). Diese Urkunde ist auch dadurch interessant, daß der Fürst Nicolaus I. von Werle in derselben als Stellvertreter und Nachfolger Pribislav's I. in der Herrschaft des Landes Plau auftritt. Nach des Bischofs Tode bezeugte dasselbe im J. (1263) auch der Ritter Gerhard von Snakenburg, Johanns Sohn, nämlich daß sein Vater den an die Stadt Plau verkauften Zehnten von Slapsow vor dem wailand Bischofe Rudolf von allen Ansprüchen befreit habe, und bestätigte das, was sein Vater beim Verkaufe und bei der Befreiung des Zehnten ausgemacht habe 2 ).

Im J. 1298 war das Dorf schon aufgehoben und dessen Feldmark zur Stadtfeldmark gelegt; auch kaufte damals die Stadt die letzten Lehnsbesitzer aus. Im J. 1298 kaufte nämlich der Rath der Stadt von den plauer Patriciern Eberwin und Heinrich Swartepapen "sechs Reihen Ackers", welche diese noch im Felde Slapsow besaßen 3 ).

Es ist nun die Frage, wo das Dorf Slapsow gelegen habe. Während das Dorf sonst gar nicht bekannt war, besitzen wir jetzt darüber hinreichend Urkunden. Nachdem der Fürst Nicolaus II. von Werle am 8. Mai 1295 dem Kloster Neuencamp die Mühle 4 ) in der Stadt Plau mit der Gerechtigkeit, bei derselben einen Fischer zu halten, und einen Aalfang ("Serrahn") anzulegen, verkauft hatte, schenkte er demselben Kloster im J. 1295 auch den Aalfang 5 ) im plauer See zunächst bei der Stadt und bezeichnete dessen Grenzen: von der Metkow, wo die Elde aus dem plauer See fließt, bis zum Quetziner = Ort, von dort bis zum Sonnenberge, der auch Goldekenberg genannt wird, und von hier bis zu einem "Baume an einem Orte (" ad cuiusdam loci arborem") Namens Slapesow", von wo die Grenze bis an die Eldenbrücke bei Plau zurückging 6 ). Unter diesem also begrenzten Raume ist ohne Zweifel die große Wiesenfläche nordöstlich von der Stadt und der Burg am plauer See zu verstehen, welche vor 600 Jahren gewiß noch ein seichtes Wasser war, und die einzelnen Grenzzeichen sind Punkte oder Erhöhungen über und unter dem Wasser, welche bis gegen diese Wiesenfläche reichten oder von derselben besonders sichtbar waren. Nach dem Vorgetragenen wird nun die früher dunkele Benen=


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. IX.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. X. Diese Urkunde ist auch dadurch interessant, daß sich "Gerardus miles dei gratia de Snakenborch" nennt, wenn dies nicht ein Fehler der Abschrift ist.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXIII. Die Original = Urkunde war im J. 1553 nicht mehr leserlich.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVIII.
5) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIX.
6) Vgl. weiter unten.
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nung eines "Ortes Slapesow" ganz klar: er lag zwischen Quetzin und der Stadt Plau, dem Sonnenberge oder Goldekenberge, jetzt Göhlkenberg, einem Berge im See, gegenüber. Dieselben Grenzen werden noch genannt, als am 11 Sept. 1483 die Herzoge Magnus und Balthasar die Aalwehre und den Aalfang an die Stadt abtraten 1 ); nur ist die Grenzbezeichnung mit Slapsow, welche ohne Zweifel der alten Urkunde von 1295 entnommen ist, nicht mehr verstanden, indem sie 1483 als "beth to dem some tho Schlapsouw" gehend bezeichnet wird, statt "beth tho dem bome".

Es ist also keinem Zweifel unterworfen, daß das Dorf Slapsow nördlich nahe bei der Stadt lag, rechts an dem Wege von Plau nach Plauerhagen, zwischen diesen beiden Orten und dem See. In dieser Gegend liegt am Wege von Plau nach Kuppentin noch ein Ackerstück Namens Slâpshorn, welches ohne Zweifel von dem Dorfe Slapsow den Namen trägt und die Ecke der slapsower Feldmark gegen die Stadt Plau hin bildete, da das Wort Horn = Ecke bedeutet. Auch heißt ein Landvorsprung in den See zwischen Plau und Quetzin noch "de Slâps."


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5.

Das Dorf Grapentin.

Im J. 1255 gab der Fürst Pribislav von Richenberg der Stadt Plau die Versicherung, wenn sie Güter in den "vier" Dörfern Quitzin, Grapentin, Gardin und Gedin, auch in Plauerhagen, für eigenes Geld kaufen könne 2 ), er ihr dieselben verleihen wolle, und daß Niemand anders in den genannten vier Dörfern Güter kaufen solle. Die Stadt konnte von dieser Erlaubniß auch bald Gebrauch machen: am 11. Mai 1292 verkauften ihr der Fürst Nicolaus von Werle und seine Brüder für 300 Mark rostock. Pf. das Eigenthumsrecht der Dörfer Grapentin und Gedhin 3 ), befreieten die Stadt von allen Lehns = und sonstigen Lasten von diesen Dörfern und gaben ihr die Erlaubniß, die Aecker dieser Dörfer, wenn die Bürger es beschließen sollten, unter die Hausbesitzer der Stadt zu vertheilen, also zu den Bürgerhäusern zu legen. Als Gerichsbarkeit über diese Dörfer verliehen die Fürsten der Stadt die Vasallengerichtsbarkeit und den dritten Theil der Brüche.


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. LX.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. VIII.
3) Vgl. Urk Samml. Nr. XVI.
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Die Bürgerschaft machte von dieser Erlaubniß auch sogleich Gebrauch und beschloß, zum allgemeinen Besten die Dörfer abzubrechen und die Aecker an die Bürgerhäuser zu vertheilen. Dadurch entstand ein Streit zwischen der Stadt und der Pfarre, indem die Pfarre durch die Entfernung der Bauern die Einkünfte von diesen verlor. Diesen Streit schlichtete 1 ) im J. 1293 der bischöflich = schwerinsche Archidiakonus Johannes von Waren 2 ) dahin, daß die Stadt der Pfarre zu dem Pfarrhofe an der einen Seite einen Gang (semitam), an der andern Seite eine Hausstätte (aream) von 12 Fuß Breite, zur Vergrößerung des Pfarrgebäudes, und zum Ersatze für die Einbuße aus den beiden Dörfern zu den Pfarreinkünften 5 Morgen Acker, einen Hopfengarten und Bürgertheil (portio legitima) an Holz, Wiesen und Weide, wenn diese zur Vertheilung kommen würden, überließ.

Seit dieser Zeit ist von den Dörfern und Feldmarken Grapentin und Gedin nicht weiter die Rede. Jedoch ist auf der plauer Stadtfeldmark noch der Name der Dorffeldmark Grapentin zu finden: "Der Grapentin" liegt am westlichsten Ende der Stadtfeldmark, unmittelbar am rechten , nördlichen Ufer der Elde, in der Mitte zwischen der Feldmark Slapsow (Slapshöhrn) und der sogenannten "Söhring", gegen Osten, und dem Acker des Hofes Malchow, gegen Westen, gegen Osten hin dem Hofe Klewe und gegen Westen dem Dorfe Barkow gegenüber, in der Mitte zwischen beiden am linken Eldeufer gelegenen Ortschaften. So bezeugen Pläne vom Laufe der Elde aus dem J. 1730. Uebrigens grenzte "der Grapentin" mit Gardin und Gedin. Vgl. oben bei Gardin S. 60 flgd.


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6.

Das Dorf Gedin.

Das Dorf Gedin hat ganz dieselbe Geschichte mit dem Dorfe Grapentin und wird auch nicht weiter, als dieses, erwähnt. Der Name ist auf der plauer Stadtfeldmark nicht zu finden, obgleich dies Schröter a. a. O. S. 169, Note, "von beiden Dörfern" behauptet. Daher ist die Lage des Dorfes Gedin auch nicht ganz sicher zu ermitteln. Wahrscheinlich lag es nördlich unmittelbar an Grapentin, da sich hier die Stadtfeldmark weit gegen Plauerhagen hinaus erstreckt und die Stadt im


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVII.
2) In der Urkunde wird der Archidiakonus in Plau ("archidiaconus in Plawe") genannt. Es ist aber nicht bekannt, daß in Plau ein Archidiakonus seinen Sitz gehabt habe, vielmehr gehörte die Stadt Plau zum bischöflich = schwerinschen Archidiakonat Waren. Der Name Plau wird also wohl ein Schreibfehler sein.
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J. 1255 auch Erlaubniß erhielt, nicht allein die Dörfer Grapentin und Gedin, sondern auch einen (zu diesen Dörfern bequem gelegenen) Theil von Plauerhagen (Hagen=="Indago") zu erwerben. Im J. 1591 werden die Feldmarken Grapentin, Gardin und Goddin als eine zusammenhängende Ackerfläche geschildert (vgl. Gardin S. 60 flgd.); Gedin lag also ohne Zweifel in der angegebenen Gegend.


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7.

Das Dorf Wozeken.

Im J. 1323 verliehen 1 ) die Fürsten Johann II. von Werle = Güstrow und Johann III. von Werle = Goldberg dem Rath und der Bürgerschaft der Stadt Plau das Eigenthumsrecht des (ohne Zweifel von denselben gekauften) Dorfes "Wozeken", mit der Befreiung von allen Lehn = und andern Lasten, und gaben denselben die Freiheit, das Dorf abzubrechen und dessen Feldmark unter den eigenen Pflug zu nehmen. Dies ist denn ohne Zweifel bald geschehen, da von dem Dorfe im Besitze der Stadt ferner nirgends eine Spur zu finden ist. Die Frage, wo dieses Dorf gelegen habe, ist sehr schwierig zu beantworten, da der Name desselben nur dieses eine Mal in den Stadturkunden vorkommt; jedoch giebt eine andere Nachricht hinreichende Auskunft. Am 15. Aug. 1396 verkauften die Swartepapen das Dorf Drosenow (später Drösenow, darauf Dresenow) am südwestlichen Ufer des plauer Sees an das nahe gelegene Nonnenkloster Stepenitz 2 ), welches schon im 13. Jahrh. viele Gerechtsame an Landgütern in den Aemtern Plau und Lübz erworben hatte, und beschrieben die Grenzen dieses Dorfes, von dem noch die Drösenower Mühle nicht weit von der südlichen Grenze der plauer Stadtfeldmark übrig ist: Drosenow ward begrenzt vom plauer See, Zechelin, Ganzelin und Wozeken ("termini transeunt a stagno Plawensi et campimarchiis villarum Tzechelin, Gatzelin et Wotzeken"). An Drosenow (welches in Ganzlin untergegangen ist) 3 ), grenzte der plauer See östlich, Ganzlin westlich, Zechelin (welches ebenfalls in Ganzlin untergegangen ist) 4 ) südlich; Wozeken muß also


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXIX.
2) Vgl. Lisch Berichtigung S. 66.
3) Im J. 1704 gab die Bauerschaft von Ganzlin, als ein Inventarium aufgenommen ward, zu Protocoll, daß der Meierhof Repentin Mitbenutzung der Schaaftrift "auf ihrem. sogenannten Feld Drösenow" habe.
4) Das Dorf Zechlin lag an der südwestlichen Ecke des plauer (Sees, an den Grenzen von Stuer; noch bei der Grenzvermessung von 1726 heißt es öfter: "Auf den zachelinschen Stücken von der sturischen Scheide an."
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nördlich an Drosenow gegrenzt haben. Wozeken lag also ohne Zweifel zwischen Drosenow südlich und der alten Stadtfeldmark von Plau und dem Dorfe Gaarz nördlich, und es wird die ursprüngliche Stadtfeldmark von Plau gegen Süden durch die Feldmark des Dorfes Wozeken bis an die Grenzen des Dorfes Drosenow vergrößert sein. Im J. 1396 scheint das Dorf Wozeken noch gestanden zu haben.


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8.

Das Dorf Quetzin.

Das Dorf Quetzin, oder in alten Zeiten Cutzin, gehörte in den ältesten Zeiten zu der neben dem Dorfe in dem plauer See liegenden fürstlichen Gauburg Cutzin 1 ), welche mit dem Wendenthume unterging und der Stadt Plau und der bei derselben erbaueten fürstlichen Burg weichen mußte. Bei der Christianisirung des Landes Plau finden wir das Dorf im Lehnsbesitze der rittermäßigen Familie von Quetzin, welche ohne Zweifel von dem Burgwalle den Namen trug und während des 13. Jahrh. auf Quetzin wohnte, aber schon gegen das Ende dieses Jahrhunderts ausstarb 1 ). Im J. 1308 war die Familie ohne Zweifel schon ausgestorben und das Lehn an die Landesherren heimgefallen; denn in diesem Jahre verkaufte der Fürst Nicolaus von Werle mit seinen Brüdern dem Rath und der Bürgerschaft der Stadt Plau das Eigenthumsrecht des Dorfes Quetzin 2 ) mit Befreiung von allen Lehns = und andern Lasten und der Erlaubniß, das Dorf abzubrechen und die Aecker nach ihrem Willen ("secundum suae voluntatis judicium") zu bebauen; diese Clausel ist etwas anders gestellt, als die in den übrigen der Stadt ausgestellten Urkunden, in welchen gewöhnlich die Legung zur Stadtfeldmark oder zu den Bürgerhäusern gestattet wird.

Der Rath der Stadt Plau wird denn auch bald darauf das Dorf Quetzin erworben haben, da es schon im J. 1337 im Besitze der Stadt war. Am 19. Mai 1337 erwarb nämlich die Stadt Plau für sich und die Bauern des Dorfes Quetzin die kleine Fischerei 3 ) auf der sogenannten Weichen Seite im plauer See.

Die frühern Verhältnisse des Dorfes Quetzin in sich und zur Stadt Plau erhellen ganz klar aus einem Vertrage 4 ),


1) Vgl. die Abhandlung über die Burg Kutsin S. 23 flgd.
1) Vgl. die Abhandlung über die Burg Kutsin S. 23 flgd.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXVII.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXI.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXIII.
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welchen die Stadt am 22. Aug. 1348 mit dem Pfarrer zu Quetzin (Albern von Tralow) schloß.

Die Pfarre zu Quetzin, welche fürstlichen Patronats war und zu welcher die drei Dörfer Quetzin, Zarchelin und Leisten eingepfarrt waren, besaß auf der Feldmark Quetzin in den J. 1271 und 1348 sechs Hufen und drei (1348) oder vier (1271) Kathen und außerdem aus einem Geschenke des Knappen Reinward von Quetzin vom J. 1264 noch zwei vor dem Burgwalle gelegene Kathen, welche zu Pfarrkathen bestimmt waren; ferner besaß sie das Ellernholz vom Dorfe bis zum Hainholze zwei größere Aalwehren, am Burgwalle und am Lanken, und zwei kleinere Aalwehren am quetzinschen Holze, welche einst Reinward von Quetzin angelegt und darauf der Pfarre geschenkt hatte, endlich vom Burgwalle einen Zins von 1 Pfund Wachs und den dritten Theil der Pacht, wenn der Pfarrer nicht darauf verzichten wollte.

Im J. 1348 wollte die Stadt das Dorf reguliren und benutzte dazu auch die Besitzungen der Pfarre; die Stadt besaß in dem Dorfe wohl nicht viel unmittelbares Eigenthum, da die Familie von Quetzin vor ihrem Austerben wohl schon manches von ihrem Lehnsbesitze weggegeben hatte. Die Stadt nahm, zugleich in Betracht des der Pfarre daraus entstehenden Nutzens, die sechs Hufen der Pfarre mit drei Kathen für 12 Mark wendischer Pfennige, welche damals 2 Mark reinen Silbers werth waren, an jährlicher Pacht in Erbpacht, um sie zu Stadthäusern zu legen und zu vermiethen, und gab ihr für die drei Kathen einen andern Kathen und zwei Hofstätten mit dem Raum der Burg, welcher Burgwall hieß; dies war wahrscheinlich der letzte Lehnsbesitz der Familie von Quetzin gewesen. Dazu erhielt die Pfarre, zum Ersatz für das durch die Legung der Bauern auf den ehemaligen Pfarrhufen verloren gehende Opfergeld, einen Kamp von neun Morgen freien Ackers, jedoch so, daß nach Beendigung der Aernte dieser Kamp zur gemeinschaftlichen Weide der Stadt und des Dorfes benutzt werden sollte. Statt des von der Pfarre bisher gebrauchten Holzes gab die Stadt der Pfarre, der Küsterei und Schulmeisterei und den Pfarrkathen (subditis rectoris ecclesiae) die Benutzung des Erlenholzes vom Kirchhofe bis zu den Dörfern Leisten und Plauerhagen (Hagen), jedoch unter der Bedingung, daß die Pfarre kein Holz ausroden dürfe, um daraus urbaren Acker zu machen, sondern daß der abgeholzte Waldboden zur gemeinschaftlichen Weide der Stadt Plau und des Dorfes Quetzin liegen solle; auch ward der Pfarre in den Eichenholzungen des Dorfes Mast und Nutzholz und Antheil an den Vasallengerichtsbrüchen im Verhältniß der Zahl der Pfarrhufen zugesichert.

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Nach dieser Regulirung bedingte sich der Rath die Freiheit, das Dorf Quetzin, welches mit Einschluß der erwähnten 6 Pfarrhufen im Ganzen 40 Hufen umfaßte, zu wenigstens 12 Kathen, welche von den Käufern 1 ) persönlich bewohnt werden mußten, pachtweise zu legen, und machte sich verbindlich, die Zahl dieser Kathen nicht zu verringern. Es ist hiemit nicht gesagt, daß aller Acker zu diesen 12 Kathen gelegt werden sollte, sondern nur gemeint, zu jedem derselben so viel zu legen, als herkömmlich war, d. h. 1 bis 2 Hufen. Ein großer Theil der quetziner Feldmark ward zur Vergrößerung der plauer Stadtfeldmark genommen, welche nach der Seite des Dorfes hin nicht weit ging, wenigstens die von der Pfaree in Erbpacht genommenen 6 Hufen.

Auch ward in diesem Vertrage bestimmt, daß das Dorf Quetzin auch fortan gehalten sein solle, zum Bau und zur Besserung der Pfarre beizutragen, wie die übrigen Dörfer der Gemeinde, und daß der Küster und Schulmeister seinen seit Alters herkömmlichen Lohn (pretium) aus Quetzin, nämlich 3 Scheffel Roggen und 9 Scheffel Hafer, auch ferner genießen solle.

Der Fürst Nicolaus von Werle bestätigte am 22. Aug. 1348 diesen Vertrag und der Rath ratificirte denselben am 24. März 1355.


9.

Das Dorf Kleve oder Kleben.

Zur Stadtfeldmark gehörte gewissermaßen das Feld des Dorfes Kleve, 27 Hufen groß, zwischen der Stadtfeldmark und der Dorffeldmark von Barkow , am linken Ufer der Elde, südlich von der Feldmark Grapentin gelegen. Die Feldmark gehörte seit alter Zeit der Kirche und war ursprünglich zur Erhaltung einer Vicarei, seit der Reformation zum Unterhalt des Pfarrers bestimmt, war jedoch seit früher Zeit der Bürgerschaft der Stadt in Pacht gegeben, so daß jeder Bürger einen Theil der Feldmark beackerte. Man vgl. das Nähere unten bei dem Abschnitte über die Pfarre.



1) Es geht aus dieser Stelle unwidersprechlich hervor, daß die Bauern die Bauerstellen zu Eigenthum oder Erbe kaufen konnten, jedoch gewisse Pächte und Dienste von den Stellen leisten mußten. Es heißt ausdrücklich: wer einen Kathen kaufe, solle ihn auch selbst bewohnen (quicunquce hominum aliquam ipsarum kotharum emerit, debet ipsam personaliter inhabitare). Daß die Bauerstellen erblich und frei verkäuflich waren, geht aus unzähligen Stellen hervor, in denen gesagt wird, es solle das verkaufte Bauer = "Erbe" vor den Schulzen verlassen werden.
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So ward schon in dem ersten Jahrhundert nach der Gründung der Stadt die Feldmark derselben durch den Ankauf von fünf Dorffeldmarken und noch in der zweiten Hälfte des 14. Jahrh. durch die Erwerbung von noch zwei Landgütern vergrößert: ein glänzender Beweis von der lebensreichen Kraft der jungen Pflanzen, von der wir heute gar keinen Begriff haben.

Die Landumgebung von Plau.

Wie viel mehr bevölkert und lebhaft früher das Land war, davon giebt die Gegend von Plau ein sehr lebhaftes Bild; namentlich ist an den südlichen Grenzen von Meklenburg durch die märkischen Raubfehden ("rôvekrîgh") schon im Mittelalter eine große Menge von Dörfern untergegangen, welche sämmtlich von Bauern bewohnt waren und fast alle aus der slavischen Zeit stammten, in welcher der Grund und Boden viel mehr vertheilt war, als in spätern Zeiten. An dem wesllichen Ufer des plauer Sees, ungefähr eine gute Meile westlich landeinwärts, also auf dem Raume von höchstens 1 1/2 Meilen Quadrat lagen die in der folgenden Uebersicht aufgeführten 44 Dörfer.

Die frühere Existenz und Lage aller untergegangenen Ortschaften ist jetzt sicher ermittelt. Die meisten sind bei den topographischen Untersuchungen in Jahrb. XIII, S. 402 flgd. beleuchtet. Nur eine Feldmark ist noch nicht ganz sicher nachgewiesen. Bei Retzow, am Wege von Retzow nach Gnevstorf, lag in alten Zeiten ein Pfarrdorf Görgelin (oder Gallin?), dessen Feldmark später an Retzow fiel; der Name Görgelin ist urkundlich gesichert. Nun lag aber eine gute Viertelmeile westlich davon eine andere wüste Feldmark, welche 1704 wiederholt Gaillen genannt wird und damals an Karbow, Wilsen und Dartze vertheilt war. Es ist nicht ganz klar ob Görgelin (oder Gallin?) und Gaillen zur Feldmark eines und desselben Dorfes gehörten.

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Ortschaften am westlichen Ufer des plauer Sees. * )

Ortschaften am westlichen Ufer des plauer Sees

*) Die gesperrt gedruckten Namen sind Pfarrsitze. Außerdem hatten viele von den andern Dorfern Fialkirchen und Kapellen.
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Es ist noch übrig, die Verhältnisse zu dem für die Stadt Plau höchst wichtigen See und den an der Elde liegenden Mühlen, so wie einige andere wichtige gerechtsame und Pflichten der Stadt in Erwägung zu ziehen, um das Bild der alten Zustände völlig abzurunden.


Der plauer See.

Der große, tiefe und theilweise von schönen Ufern umgebene plauer See 1 ), der letzte See in der großen Kette der Gewässer der obern Elde, welche bei Plau den Charakter eines schiffbaren Flusses annimmt, ist für die Stadt Plau von großer Bedeutung und verdient daher eine aufmerksame Beobachtung.

In den ältesten Zeiten, vor der Gründung und dem Ausbau der Stadt Plau (1225 - 1235). hatte der See Namen von den an demselben liegenden großen Burgen. Im J. 1177 wird er der Stursche See genannt, von der auf dem südlichen Ufer des Sees, ungefähr 1/2 Meile landeinwärts liegenden alten Burg Stur 2 ), welche nach der Germanisirung des Landes ein Lehn der ritterlichen Familie von Flotow ward. Im. J. 1177 versicherte nämlich der Papst Alexander dem Bischofe von Schwerin zwei Dörfer am Stûrich - zê ("circa lacum Sturichze villas duas") 3 ); so nämlich: Stûrich - zê (Stûrich = oder Stûrsche = See), ist ohne Zweifel zu lesen und zu interpretiren (statt Sturizche). Darauf heißt er der See von Kutzin (oder Quetzin), nach der fürstlichen Burg auf einer kleinen Insel 4 ) bei dem jetzigen plauer Stadtdorfe gleiches Namens. Am 27. März 1232 versicherten die Fürsten Nicolaus und Heinrich von Rostock dem Bischofe von Schwerin, bei der Bestätigung des eigentlichen Stiftslandes (Bützow und Warin) und dessen Grenzen, die zwei Dörfer (zusammen von 60 Hufen) an dem See Cuzhin 5 ), mit demselben Theil des Wassers, welches von Malchow herunterfließt in den See Cuzhin:

"Obgemelte hern geben auch in diesem brieffe dem Bischoffe vnd seiner Kirche zwei Dörffer, die sechtzig hufen haben, mit allem rechte, dienst, gerichte vnd aller


1)

Der. Dr. Nic. Marschalk sagt in seiner meklenburgischen Reimchronik:

Der grossen sehe ist einer Plawe,
Daran so stossen 12 Städte genawe.

2) Im J. 1240 war ein Ritter Conradus de Sture unter den Rittern des dobriner Ordens; vgl. Lisch Mekl. Urk. II, S. 23 - 24, und Jahrb. XIV, S. 18 und 196 - 197.
3) Vgl. Lisch Mekl. Urk. III, S. 35 und 15.
4) Vgl. oben S. 23 flgd. und S. 67 flgd.
5) Vgl. Lisch Mekl. Urk. III, S. 80.
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nutzung, weide vnd wasser, auch den halben teil des wassers, so von Malchowe herunter gehet in den See Cuzhin, und die andern wasser, so weit sich das landt daran erstreckt des Dorfes Crazneierst; das ander Dorff feind sie ihnen gleichßfalls einzuantworten verpflichtet."

Diese beiden Dörfer sind ohne Zweifel in dem alten bischöflich = schwerinschen Dorfe Bischofsdorf, jetzt Bîsdorf 1 ), mit dem Lenz, untergegangen, welches nördlich an der Wasserverbindung zwischen der Stadt Malchow und dem plauer See liegt und im Mittelalter dem Bischofe von Schwerin gehörte.

Nach der Ausbildung der Stadt Plau wird der See aber immer der plauer See genannt.

Nach der Erwerbung des Dorfes Quetzin ward das westliche Ufer des Sees fast ganz von der Stadt Plau beherrscht. Das östliche Ufer wird durch die Elde in zwei Hälften, eine südliche und eine nördliche getheilt: das südliche und südöstliche Ufer des Sees besaßen die v. Flotow, welche hier auf der Burg Stur wohnten und viele ihrer zahlreichen Güter am südöstlichen Ufer des Sees hatten; an dem nordöstlichen Ufer saßen auf der Burg Schwerin oder Alt = Schwerin die von Gamm, deren alte Stammgüter in dieser Gegend lagen. Daher heißt seit alter Zeit das südlche schmalere Ende des Sees das Stursche Ende. In einem Zeugenverhöre vom J. 1537 wird gesagt, dem Kloster Malchow seien zuständig: "etlike wadentoge sinth geheten dat Stursche Ende vnde horth darumme nicht den Vlotowen". An dem schwerinschen Ufer liegt in dem See eine große Insel (oder Werder), welche ein eigenes Rittergut bildet und im Mittelalter ebenfalls den Gamm gehörte und daher Gammenwerder hieß, jetzt aber schlechtweg Werder genannt wird. Der zwischen dem Werder und dem östlichen Festlande liegende Theil des Sees heißt die Satzik 2 ), noch jetzt Sàtzk. Die Sàtzik 3 ) gehörte den v. Gamm eigenthümlich; diese verkauften 1330 und 1335 Pächte aus den Wadenzügen dieses Seetheils an Barthold Swartepape, dessen Enkel dieselben mit andern Seepächten im J. 1386 an die v. Bülow, denen Stadt und Land Plau zu Pfande stand, wieder verkauften.

Das nördlichste schmale Ende des Sees bei dem Gute Leisten


1) Vgl. Jahrb. III, S. 147, und V, S. 219; vgl. auch II, S. 72.
2) "Stagnum, quod in vulgo Satzich dicitur, sita apud insulam, que Gammenwerder nuncupatur." Vgl. Lisch Berichtigung einer von dem Hrn. Minister v. Kamptz gemachten Aeußerung S. 33.
3) Vgl. Lisch Berichtigung S. 33, 37 und 58.
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heißt die Lanke. Nach dem Vertrage mit der Pfarre zu Quetzin vom 22. Aug. 1348 1 ) überließ der Rath von Plau der Pfarre alles Ellernholz vom Kirchhofe zu Quetzin bis zum Wasser Lanken (usque ad aquam Lancken) und weiter bis zur Furth des Dorfes Leisten. Es ist hiedurch also die Sage ziemlich genau angegeben. Ein schmaler Busen, der beim Gute Leisten ins Land geht, wird die Leister Lanke genannt.

Von Interesse ist die Bezeichnung der Weichen Seite im plauer See, welche im J. 1591 auch "die weiche Seite oder "Poperitz am Ufer" genannt wird. Dies ist das Uferwasser der nördlichen Hälfte der Westseite des Sees, also an den Ufern des nördlichen Theils der plauer Stadtfeldmark (Plau und Slapsow) und des Dorfes Quetzin bis zum Dorfe Leisten oder bis zur Lanke. Am 19. Mai 1337 verlieh der Fürst Johann von Werle der Stadt Plau und den Bauern des Dorfes Quetzin die kleine Fischerei auf der weichen Seite im plauer See 2 ) ("in stagno Plawe in parte quadam, que vulgariter wêke syde dicitur"). Die Lage, welche hiedurch ziemlich genau angedeutet ist, wird auch durch spätere Berichte bestätigt. Was dieser Ausdruck bedeutet, hat nicht ermittelt werden können. Er ist aber jedenfalls sicher, da die weiche Seite der harten Seite entgegengesetzt wird.

Am 21. Dec. 1386 verkauften 3 ) die Brüder Swartepape den Brüdern Heinrich und Vicke von Bülow, Pfandträgern von Plau, die von ihren Vorfahren nach und nach erworbenen Gerechtigkeiten 4 ) auf dem plauer See, nämlich die Hälfte der harten Seite ("de harden sîde") auf dem plauer See, die Hälfte des Aalfanges auf der harten Seite, alle Pacht aus dem Schmalzuge im plauer See (up dem see tů Plawe), den dritten Teil der Aalwehre (Tzaran) auf der Elde unter der Brücke zu Plau und 12 Mark Pacht aus der Satzik, welche die Swartepapen im J. 1300 von den Gammen erworben hatten. Hier sind alle Theile auf dem plauer See so bestimmt geschieden, daß sich nicht annehmen läßt, der Ausdruck "Harte Seite" sei eine allgemeine Benennung für irgend einen größern Theil des Sees, da hier der "plauer See" und die "Satzik" ausdrücklich besonders genannt werden. Es ist also die Frage, wo die harte Seite gewesen sei; dies wird sich nur ermitteln lassen, wenn man die Besitzungen der Swartepapen durchgeht und dabei die Benennung der einzelnen Theile des Sees im Auge be=


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXIII.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXI.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLIII.
4) Vgl. Lisch Berichtigung etc. .S. 58.
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hält. Auf dem nördlichen Theile des Sees kann die harte Seite nicht gelegen haben: an diesen Ufern hatten die Swartepapen keine Besitzungen und das nordöstliche Ufer hieß die Satzik, das nördliche die Lanke und das westliche die weiche Seite. Also wird die harte Seite am süblichen Ende gelegen haben. Hier hatten aber die v. Flotow das östliche Ufer inne und die südlichste Verengerung des Sees hieß das stursche Ende. Es bleibt also nichts weiter übrig als anzunehmen, die harte Seite habe am westlichen Ufer des südlichen Theiles des plauer Sees gelegen, also südlich von der weichen Seite, von der Elde und von Plau. Hier besaßen denn auch die Swartepapen das Dorf Drosenow, welches jetzt zwar untergegangen ist, von welchem jedoch noch die Drösenower Mühle nicht weit von der Südgrenze der plauer Stadtfeldmark liegt. Am 4. Dec. 1337 verlieh der Fürst Nicolaus von Werle dem Barthold Swartepape das Eigenthum des Dorfes Drosenow 1 ) mit der Mühle daselbst und den Fischereien. Dieses Gut verkauften 2 ) Barthold's Enkel am 15. Aug. 1396, nachdem sie schon am 21. Dec. 1386 die Fischerei auf der harten Seite an die v. Bülow verkauft hatten, an das nahe märkische Nonnenkloster Stepenitz, indem sie dabei ausdrücklich sagen, daß das Dorf am plauer See liege ("termini transeunt a stagno Plawensi"). Es ist also mehr als wahrscheinlich, daß die harte Seite am westlichen Ufer des südlichen Theils des Sees, an Drosenow und der eigentlichen Stadtfeldmark von Plau lag und den Namen davon erhielt, daß hier die Ufer höher und steiler sind, als an der nördlichen weichen Seite, welche flachere Ufer hat.

Das Eigenthum des plauer Sees, wie ursprünglich aller großen Landseen, gehörte den Landesherren. Dies geht nicht allein aus wiederholten Verleihungen, sondern auch aus dem ungestörten Besitze hervor. Directe Zeugnisse giebt es wenig. Als am 21. März 1425 die von Plessen auf Lübz sich mit dem Fürsten Wilhelm von Werle auseinandersetzten und sich zu dessen Dienst stellten, empfingen sie von ihm 200 lüb. Mark und das Dorf Schlemmin, wogegen sie ihm das höchste Gericht zu Sukow und Stüvendorf (bei Vietlübbe) und den plauer See ("de zee to Plawe") 3 ) abtraten. Dieses Recht ist auch stets anerkannt und nie bestritten gewesen. So berichtet der Amtmann von Plau am 19. März 1591, daß

"der sehe mit seinen Ein = vndt Ausflüssen E. f. g.


1) Vgl. Lisch Berichtigung etc. . S. 39.
2) Vgl. daselbst S. 66 und Riedel Cod. dipl. Brand. I, 1, S. 255.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. LII.
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ohne Mittel zuständig vnd welche darauff mit Garnekorffen, Brassennetze vndt Ahllangell fischen oder fischen lassen wollen, die mussen E. f. g. jährliche Sehe = Pacht gebenn."

Und so wird zu allen Zeiten und häufig berichtet und anerkannt. Daher erhob das Amt Plau auch nicht allein die Seepacht, sondern hatte sich auch stets das Recht vorbehalten, die große Fischerei auszuüben oder mit der Wade zu fischen, wozu die Fürsten auf der Burg immer einen Wademeister hielten.

Die Landesherren hatten aber, wie gewöhnlich, manchen um den See liegenden Ortschaften die kleine Fischerei (mit kleinen Netzen) überlassen.

Auch die Stadt Plau hatte ihre besondern Gerechtsame an dem plauer See. In dem Stadt = Privilegium vom J. 1235 ward der Stadt die kleine Fischerei, mit Ausnahme der Wadenzüge, verliehen.

"Item piscatio per omnem provinciam communis et libera est cum sportis, hamis et retibus, exceptis solis sagenis",

wörtlich nach dem parchimschen Rechte. Die Uebersetzung vom J. 1553 ist richtig:

     szehe

"Item de viskerye is im lande ghemein vnnd fryg mit koruen, angeln vnnd neththen, vthenamen de waden."

Eine alte Randbemerkung will dies zwar in Zweifel ziehen:

"In stagnis navigare, drencken 5 bornen licet, piscari non idem, sed conceditur per dominos."

Dagegen rührt sich eine andere Hand für den Wortlaut des Privilegii:

"Textus durabit, glossa peribit iners."

Allerdings ist aber das Privilegium mit Beschränkung zu interpretiren. Das Privilegium enthält das parchimsche Recht im Allgemeinen, die "Grundrechte" für alle Bewohner des Fürstenthums Parchim = Richenberg, in dem Sinne:

die Fischerei, mit Ausnahme der Wadenzüge, ist im Fürstenthume "für jedermann frei",

d. h. für jedermann, der ein Recht an einem Gewässer hat, d. h. wer einen Grundbessitz und darin oder daran Gewässer hat, kann auf denselben die kleine Fischerei frei, ohne besondere Erlaubniß, üben, also auch an den Ufern der großen Seen und Flüsse, obgleich diese landesherrlichen Eigenthums sind. Man hat in frühern Zeiten das plauer Stadtprivilegium dahin interpretiren wollen, die Bewohner der Stadt Plau könnten im ganzen

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Lande oder Amte Plau (per omnem provinciam) frei fischen, wo sie wollten. Diese Interpretation ist aber durchaus verkehrt; es kann in besonderer Anwendung auf die Stadt Plau nur heißen: die Bürgerschaft hat die kleine Fischerei auf und an ihrem Gebiete, also auch auf dem plauer See und der Elde, d. h. in so weit nicht andere Rechte entgegenstehen, und auch dieses Recht kann durch die Communalbeschlüsse wieder beschränkt werden. Und in diesem Sinne ist auch die Fischereigerechtigkeit immer nur ausgeübt.

Da nun der große und schöne See für die Stadt von großer Wichtigkeit war und die Stadt an dem westlichen Ufer auf einer großen Strecke die kleine Fischerei hatte, wie alle übrigen Anwohner des Sees, so errichtete der Rath am 6. Nov. 1307 eine Fischerzunft 1 ), um Ordnung in der Fischerei zu halten, und machte in der Zunftrolle Anordnungen für den Verkauf der Fische. Damals war das Recht der Magistrate zur Errichtung von Zünften nach dem Rechte der "Innung" noch unbeschränkt. Es ward den Amtsfischern zur Pflicht gemacht, alle gefangenen Fische "zur Befriedigung der Einwohner und Gäste" zu Markte zu bringen; nur nach Vollendung des Sonnabendmarktes war es ihnen erlaubt, die übrig gebliebenen Fische nach Gelegenheit sonst zu verkaufen. Auch sollten nicht lebendige und todte Fische zusammen, sondern die todten Fische nur allein und mit Bewilligung der Fischermeister verkauft werden.

Die Fischer 2 ) mußten an den Landesherrn und den Rath der Stadt Pacht geben oder doch wenigstens Erlaubniß zur Fischerei von beiden erhalten; in den Zunftstatuten ist ausdrücklich gesagt:

"efft iênnig van den vischeren van gunst wegen des eddelen herrn Niclawsen von Werlen vnd des râdes der stadt Plawe schepede vp dem sêhe, vische tho fangende."

Bei diesen Bestimmungen ist es denn auch immer geblieben; wer grade ein bestimmtes Recht hatte, konnte es auf das Fischeramt übertragen.

Die Stadt hatte das Recht, der kleinen Fischerei an den Ufern ihrer ursprünglichen Feldmark, ferner an den Ufern der nach und nach zur Stadtfeldmark erworbenen Dörfer: Wozeken, südlich, und Slapsow und Quetzin, nördlich von der Stadtfeldmark.


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXVI.
2) Im J. 1615 bezeugen die Aelterleute der Fischer in dem "uralten Fischeramt" zu Plau die Einrichtung ihrer Zunftverfassung durch Unterzeichnung mit ihren darunter gesetzten "Hausmarken."
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Bei der Ausübung dieser Gerechtigkeit kam die Stadt schon früh mit dem Ritter Johann von Dessin, der wahrscheinlich auf Leisten wohnte, in Streit. Die Fürsten von Werle hatten diesem die Fischerei mit kleinen Netzen, ohne Waden, auf der sogenannten Weichenseite 1 ) des plauer Sees, d. h. an dem nördlichen Theile des westlichen Ufers, verliehen. Hiedurch fühlte sich der Rath der Stadt beschwert, weil er ebenfalls auf einen großen Theil dieser Fischerei Anspruch machte, und klagte bei den Landesherren. Am 19. Mai 1337 verglich nun der Fürst Johann von Werle beide streitende Parteien dahin, daß Ludolf von Dessin mit seinen Erben der Stadt Plau diese Fischerei für 100 Mk. abtrat und der Fürst dieselbe auf die Stadt Plau und die Dorfschaft Quetzin übertrug 2 ).

Am 11. Sept. 1483 schenkten die Herzoge der Stadt, gegen Erlegung bestimmter Naturallieferungen, den von dem Kloster Neuen = Camp früher ausgeübten Aalfang auf der Metkow, beim Ausflusse der Elde aus dem plauer See, und an dem nördlichen Ufer des Sees bis an die Grenze des Dorfes Quetzin 3 ).

Diese Gerechtsame: die kleine Fischerei an den Ufern der Stadtfeldmark und auf der weichen Seite und der Aalfang auf der Metkow und dem nördlichen Ufer der Stadtfeldmark, gehörten der Stadt, welche dieselben an die Fischer verpachten konnte. Alle übrige Fischerei mußten die Fischer von dem fürstlichen Amte oder von den am Ufer wohnenden Vasallen pachten. Die Fischerzunft war olso wesentlich zur Erhaltung der Ordnung in der Stadt errichtet.

Das fürstliche Amt behielt immer das Recht, mit der Wade und sonst auf der Höhe des großen Sees zu fischen, und wenn es auch einen Theil dieser Fischerei an die Fischermeister verpachtete, so hielt es doch selbst auch immer einen Wademeister für bestimmte reservirte Züge und für den täglichen Gebrauch auf der Burg.

Bei der großen Mannigfaltigkeit der Grenzen konnte aber Streit nicht vermieden werden, der denn auch oft genug entstand.

So heißt es in einem Amtsbuche aus der Mitte des 16. Jahrhunderts:

"Im Ambte Plawe ist nichts mehr Sehe als de Plawer Sehe belegen vndt hebben v. f. g. tho nottruft des huses so vele frische visch als bedarff is vndt holden II grote waden."

In einem Amtsregister von 1448 kommt vor:


1) Vgl. oben. S. 74.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXI.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. LX.
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"Item III mk. van den Gammen water."
"Item III 1/2 mk. van dem wademester to Plawe."
"Item VIII s. waterpacht von IIII cleyntouwen."

und in dem Amtsbuche aus der Mitte des 16. Jahrh.

"Waterpacht von den wehren alle jar V fl. vnnd XXX stige Aal."
"VIII Mk. gefelth des Jars vor ale de vorkofft werdt" Summa XV 1/2 Mk. von Wasserpacht und verkofften Ael."
"Summa noch XX stige All."

Gegen das Ende des 16. Jahrh. ward die Fischerei streitig. In einem deshalb aufgenommenen Commissions = Protocolle vom J. 1591 heißt es:

"das der fischerei halben hiebevor niemals jeniger streit gewesen, ohn allein fur 12 Jaren, do E. f. g., so der Zeitt alda gegenwertig gewesen, wißen wollen, mit was fug sie sich der Fischerei anmasten vnd derwegen Georg Belowen, Jochim von der Luhe, D. Martin Bollfras, D. Hoffman vnd Gabriel Bruggeman, alle gottselig, zu dem behuff verordnet, worauf von E. f. g. nach langer furerwenten Personen gepflogener tractation, auch Revision ihrer Brief vnd Siegel dieser abscheidt erfolgt, das sie E. f. g. zu vnderthenigen gehorsamb hindter dero Veste den eingang nach S. Jurgen wehrts 12 ruten in die Metkow 1 ) gewilligt etc. . - - - , Item was im Großeu Sehe mit dem Stacknetz vnd Handangel, auch binnen Rohrs außerhalb der Stacknetz konte gefangen werden, solte dem Rath vnd gemeiner Burgerschafft in der weichen seiten ohn entgeldtnuß frei sein. Da aber vber das Jemand dar auf fischen wolte, das der nach gelegenheit seines Fischerzeugs, so er brauchte, E. f. g. amptleuten gewonliche Pächte entrichten solte, Alß sie nun hirinnen beschweret" (daß die Reke nicht frei geblieben), "hetten sie davon protestiret, da bei es bißhero geblieben, dann da der Korb solte da hingesetzet werden, wurde nicht allein der Aell vnd alle flumenfische aufgehalten, sondern auch dem Rath dadurch ihre herligkeit vnd gebur entzogen."

und:

Das aber nach der Zeit eingerißen, das ihre priuilgien zuwidern die stadfischer, so wol als die leute zu


1) Vgl. weiter unten den Abschnitt über die Metkow.
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Quitzin pension oder Sehepacht gegeben, mitt allen Fischerzeug, ohne die große wade, bey Quitzin am Ufer zu fischen. - - Ob nun gleich vff der Metkow die haußwade in notfellen, wenn man damit furs haus nicht kommen konnen, darauff gezogenn, So were doch solchs erstlich bey dem worthabenden Burgemeister gesucht vnd dem Rath der Vorhecht vnd dem gottshause der dritte Fisch, wie im Fuelen Sehe gegeben worden, dem Rath dagegen frey gelaßen, mit der wade zur noth auch zu fischen."

Am 31. Oct. 1590 faßt der Herzog Ulrich d. d. Conow,

"das wir auf jetziger reise anhero nacher Conow augenscheinlich befunden, das auf dem Plawer Sehe, welcher vns ohn mittel allein eigenthümblich zustendig, frombde leutte, wie wir deßwegen nachfragens gehabt, in vnd mit etlichen kanen gefischet. Nun seint wir auf solchem Sehe niemandem, er sei auch wer er wolle, einiger gerechtigkeit gestendigk, darumb vns auch bemelt fischen, so wir in der Person gesehen, nicht weinig befrombdt vorkommen. Weil wir aber hernach vormerkett, das leutten auß vnser Stadt Plawe, wie auch auß dem Dorf Quitzin, imgleichen eins teilß der Flotowen vnd Gammen vnderthanen dermassen fischen, jedoch auf gewisse masse, vergunstiget vnd erlaubt sein soll, Dagegen sie dan gedachtem vnserm Ampt Plawe jerlich eine benante Sehehüre erleggen, welchs wir zwar, do dem also, geschehen lassen konnen."

Im J. 1602 ward der Stadt die in ihren Urkunden begründete Fischerei rechtlich zugesprochen.

Die Seepacht war im J. 1591:

Einname: Sehe = Pacht.
3 fl. 6 ßl. Auß dem Dorffe Quitzin deß Raths zu Plawe Pauren, darunder 8 Pauren, deren ein jeder 7 ßl. 8 Pf. vndt einer 15 ßl. gibt, fischen mit drachgarn, hecht = vnd gemeinen Netzen.
1 fl. 4 ßl. Auß dem Dorffe Sißlouw von 7 Personen, ein jeder 4 ßl., den Flotouwen zustendigk, fischen mit hecht = vnd gemeinen netzen.
- 20 ßl. Die Suckauwer, den Flotouwen zustendig.
1 fl. - Ganzlin, m. g. h. vnderthanen, auch das Dorff Satouw vnd Stur, den Flotouwen zustendig.
3 fl. 11 ßl. Die Plawer Fischer geben zum theill 18, 12, 4 vnd 3 ßl., nachdem ein jeder mit Ahlthouwen, hecht=
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vndt andern gemeinen Netzen, auch mit dem Drachgarn fischet.
- 16 ßl. Die Schwerinschen, der Gammen leute.

Ferner heißt es im J. 1610 in des Raths zu Plau Beschwerung:

"Der Amtmann vnterfenget sich, vnsern armen Leuten im Dorpffe Quitzin ihre Kahne vnd Netze zu nehmen, da doch dieselbigen je vnd allewege vor vndencklichen Jharen das jus piscandi gehabtt, - - vnnd obwoll die beambten dagegen einwenden wollen, das solch Dorpff die Sehepacht gibt, so wirt doch dieselbige nicht deßwegen oder halber solcher erkaufften Fischerei entrichtet, besondern das sie über ihre gewonliche vnd vorgedachte erkauffte vnd alte im Plawer Sehe gehabte Gerechtigkeit der Fischerei die Draggarne gebrauchen, deßwegen dann auch alle andere Fischer, so in E. f. g. Stadt Plawe in Ambtt vnd Gilden sitzen, vnd ohne das mit gemeinen Netzen sonsten zu fischen befuget sein;" und:

"Vnnd ist je vnnd allewege vonn vndencklichen Jharen hero mit den Wademeistern dieser gebrauch gehalten, das sie die Fische, so zue E. f. g. haußhaltung nicht nötig gewesen, ann die Stadt bei die Eldenbrucke gebracht vnnd den Inwohnern vmb ein billiges verkaufft, - - ja mehr alß man verkauffen konnen, Nun aber werden allerhandtt tuckische mittell von den Wademeistern vor die Handt genommen, das sie dieselbigen Fische, welche sie gefangenn, an den eußersten vnd weit abgelegenen ortern, in der Lancken vnd im Stuerschen Ende, denen aus der Marcke vnd andern frembden nationen zum teuersten bei Tonnen, Corben vnnd Karren verkauffen, damit die Armuth zu Plawe nichtes bekommen vund dagegen des trucknen brodes sich ersettigen mußten."


Die Metkow
und der Aalfang auf derselben.

Im J. 1295 schenkte der Fürst Nicolaus von Werle dem Cistercienser = Kloster Neuencamp in Festland Rügen (jetzt Franzburg), welches viele Besitzungen in Meklenburg hatte, das Eigenthumsrecht an dem Aalfange in dem See 1 ) bei der Stadt Plau und beschrieb dessen Grenzen folgendermaßen:


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIX.
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von der Medekow, wo sich der Eldefluß zuerst in den plauer See ergießt, bis zu einem Orte Cutzinerorth genannt, von hier bis zu einem Orte Namens Sonnenberg, welcher ganz zu dem Aalfange gehören sollte, von hier bis zu einem Baume an einem Orte Namens Slapesow und von dort bis zu der Brücke, welche über die Elde in die Stadt führt.
(prope civitatem Plawis in stagno, prout hiis terminis concluditur: primo a Medekowe, ubi se Eldena fluvius prefato stagno Plawis primitus infundit, usque in locum, qui dicitur Cutzinerorth, et abhinc usque in locum, qui vocatur Sunnenberge, qui totaliter ad prefatam capturam pertinet, et abhinc usque ad cuiusdam loci arborem, qui Slapesowe dicitur., et sie usque ad pontem, quo trans flumen Eldenam transitur in civitatem).

Alle diese Oertlichkeiten sind für die Topographie und Geschichte der Gegend von Wichtigkeit, aber noch nicht bekannt. Der Aalfang sollte vor der Stadt in der Gegend der Elde ausgeübt werden; es ist also im Allgemeinen die jetzige große Wiesenfläche um die Burg bis an die Elde und den plauer See, vielleicht auch gar noch die Stelle der Burg, welche damals wohl noch nicht die Ausdehnung hatte, wie jetzt, unter dieser Begrenzung zu verstehen. Diese ganze Wiesenfläche stand früher unter Wasser; noch bei Menschengedenken standen große Wasserflächen in den Wiesengründen und einige sind erst vor gar nicht langer Zeit trocken gelegt, namentlich durch die bei der Schiffbarmachung der Elde (seit 1792) in den Jahren 1802 und 1803 vorgenommene Senkung des plauer Sees um 27 Zoll. Nach einem Grundrisse der Burg Plau aus dem Ende des 16. Jahrh. bespülte damals der See die östlichen Wälle der Burg. Die Gegend des Aalfanges ist diejenige, welche in Meklenburg in Bildern IV im Vordergrunde abgebildet ist.

Die angegebenen Grenzpunkte bezeichnen die Ausdehnung des Aalfanges.

Vor dem Ausflusse der Elde aus dem plauer See liegt eine Insel mit Wiesengrund, welche die "große Wiese" heißt. Diese theilt den Ausfluß in zwei Arme. Der nördliche, breitere und tiefere Arm, das Fahrwasser für größere Fahrzeuge, zwischen der großen Wiese und dem Seeufer nördlich von der Elde, heißt die Elde; der in der Richtung der Elde einströmende Arm, zwischen der großen Wiese und dem Seeufer südlich von der Elde, heißt die Reke, eben so ein noch mehr südlicher

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Einfluß: so daß die große Wiese nordwestlich von der Elde, südlich von der Reke und östlich von dem plauer See bespült wird. Dort wo diese beiden Arme zusammenfließen, also zwischen der Stadt und der großen Wiese, erweitert sich die bei der Stadt sich bald verengende Elde, und diese Erweiterung heißt die Metekow, noch heute die Metow, auch wohl die "tiefe Metow", im Gegensatze zu der "flachen Metow", wie die große Wiesenfläche um die Burg genannt wird, welche früher ganz unter Wasser stand. Auf alten Plänen und Charten ist ringsum die Burg bis zur großen Wiese nichts als Wasser. Hat auch die Urkunde von 1295 darin Unrecht, daß sie hier die Elde in den See fließen läßt, während sie aus demselben fließt, so bezeichnet sie doch bestimmt hier den Anfang ("primitus infundit") der Elde. Die Metkow wird in den Acten sehr häufig genannt und einige Male genau bezeichnet, z. B. im J. 1610:

"Das geringe Wasser, die Metkow genannt, zwischen der großen Wischen und der Elden = Brücke gelegen."

Dagegen war im J. 1590

"der Wasserstrom die Reke genandt zwischen dem Plawer Sehe und der Metkow gelegen."

Von der Metow ging die Grenze bis an den Cutzinerort. Cutzin ist das jetzige Dorf Quetzin, nördlich von Plau, am See, und Ort heißt: Ecke, Spitze, wie: Klützer Ort = Klützer Ecke. Cutzinerort heißt also: Cuetziner Ecke. Noch heute führt ein südlicher Vorsprung der Feldmark Quetzin in den plauer See den alten Namen Quetziner Ort. Die Stadt Plau erwarb im J. 1348 das Eigenthum des Dorfes Quetzin und zu Erbpacht die 6 Pfarrhufen in Quetzin; die Ausdehnung des alten Dorfackers ist daher nicht mehr genau zu erkennen, da quetziner Dorfacker zur plauer Stadtfeldmark genommen ist.

Vom Quetziner Ort erstreckte sich das Gebiet des Aalfanges bis zum Sonnenberge, welcher ganz zum Aalfange gehören sollte. Diese Stelle ist sehr schwer zu erforschen und hat erst nach Jahre langen Bemühungen ermittelt werden können. Der "Sonnenberg" existirt unter diesem Namen nicht mehr; jedoch läßt sich die Stelle durch Vermittelung eines andern Namens erforschen. Auf der Rückseite der Original = Urkunde von 1295 steht eine gleichzeitige Registratur des Inhaltes, daß die Angabe verschieden und es unbestimmt sei, ob der Berg Sonnenberg oder Goldekenberg heiße:

"In presenti priuilegio est vocabulum quoddam pro ostensione terminorum angvillarum capture

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in stagno Plawe, quod Sunnenberge hic notauimus, dubitantes propter diuersorum relatus hominum, utrum, vt habetur in priuilegio isto, Sunnenberge, an Goldekenberghe uocitetur."

Deshalb ward von der Urkunde gleichzeitig ein zweites Original ausgefertigt, in welchem der Name Sonnenberg gar nicht vorkommt, sondern die Grenze nur mit dem Namen Goldekenberg bezeichnet wird, damit das Kloster: nach Belieben seine Rechte wahrnehmen könne, wenn ein Name dunkel werden sollte.Aber auch der Goldekenberg war lange nicht zu finden. Es mußte, nach langem Forschen, eine Stelle im plauer See sein, da alle übrigen Grenzbezeichnungen, mit Ausnahme der Metkow, Landgrenzen sind. Nun liegt im See, ungefähr in der Mitte der Entfernung von der Stadt bis zum Quetzinerort, eine ganze Strecke weit vom Ufer entfernt eine Bank oder ein "Berg", über welchem nur 12 Fuß hoch Wasser steht und welcher noch heute Göhlkenborg 1 ) genannt wird. Dies ist ohne Zweifel der Goldekenberg; zwar stimmt die letzte Sylbe (-borg) nicht zu der alten Ausprache (-berg), aber schon am 11. Sept. 1483, als die Herzoge diesen Aalfang an die Stadt Plau verkauften, ward diese Grenzbezeichnung Goldekenborch 2 ) genannt. Die Göhlkenborg ist also ohne Zweifel der Sonnenberg.

Von der Goldekenburg ging die Grenze des Aalfanges bis zu einem Baume an einem Orte, welcher Slapesow genannt wird. Dies ist ohne Zweifel eine Landgrenze. Slâpsow war ein Dorf, welches nördlich dicht bei der Stadt lag; die Stadt Plau kaufte es im J. 1244 mit dem Rechte, es zur Stadtfeldmark zu legen, was im J. 1298 auch schon geschehen war, da damals nur noch von dem Felde Slapesow die Rede ist. Die Feldmark des Dorfes Slapsow streckte sich nördlich von der Stadt, zwischen dieser und der Feldmark Quetzin, bis zum plauer See. Der östliche hohe Vorsprung des festen Ackerlandes bis an die Wiese am See heißt noch jetzt die "Slâpshöhrn". Das Wort Horn oder plattdeutsch Höhrn oder Hührn heißt: Spitze, Winkel, und dahern heißt Slâpshörn = die Spitze des Dorfes Slâpsow. Auf dieser Slâpshöhrn stand noch bei Menschengedenken eine uralte Eiche, welche den Seefahrern zum "Merkzeichen" diente; diese Eiche ist gewiß der Baum,


1) Ich verdanke die Aufkklärung über diese und mehrere andere Oertlichkeiten bei Plau der kundigen Führung des Herrn Kaufmanns Daries zu Plau, weldcher auf der Wiese in der Mitte des alten Aalfanggebietes jetzt eine Kalkbrennerei am See besitzt.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. LX.
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auf dem Orte Slapesow, welcher in der Urkunde genannt wird. Der Wiesenvorsprung unter dieser Höhe bis an den See heißt noch jetzt: de Slâps. Das Endungs - s in Slâps und Slâpshöhrn ist in der Volkssprache noch ganz klar.

Von dem Baume auf der Slâpshörn ging die Grenze des Aalfanges zurück bis an die Eldenbrücke vor der Stadt, also nahe bis zu dem Ausgangspuncte der Grenzen bei der Metkow.

Der Aalfang umfaßte also die Metkow, den Eldeneinfluß bis zur Brücke, abwärts die Wiesen von dem Eldeneinflusse, der Stadt und der Burg am festen Lande entlang nördlich von der Stadt bis zur Grenze des Dorfes Quetzin (Quetzinerort) und von Westen gegen Osten die Wiesenflächen und das Wasser vom Slâps bis zur Göhlkenborg.

Als am 11. Sept. 1483 die Herzoge ihren Aalfang in dem plauer See und Wasser an die Stadt verkauften 1 ), zogen sie die Grenze

"von der Eldenbrücke vor Plau bis an den Quetziner Ort, von hier bis zur Goldekenborg und ferner bis zum Saume zu Schlapsow".

Das Wort "Saum" (sôme) ist schon ein Mißverständniß für "bôm", welches im J. 1295 durch "arbor" bezeichnet wird.


Die plauer Mühlen.

Die Mühlen der Stadt Plau in Verbindung mit der Fischerei und dem Aalfange sind für die Geschichte nicht allein der Stadt, sondern auch des Landes von Interesse. Plau hatte zwei Mühlen, eine Binnenmühle und eine Außenmühle, d. h. eine Mühle in der Stadt und vor der Stadt, wie häufig die Städte Mühlen innerhalb und außerhalb der Stadt hatten, um durch die Binnenmühlen für den Fall einer Belagerung gesichert zu sein. Beide Mühlen gehörten in der ältesten Zeit den Landesherrn. Am 12. Mai 1273 verlieh 2 ) der Fürst Nicolaus von Werle den Bürgern Bernhard Bödeker und Dieterich Theneke die beiden Mühlen, mit der Fischerei für einen Fischer, gegen eine jährliche Pacht von 22 Wispeln von der Binnenmühle und von 11 Wispeln und 1 Pfund von der Außenmühle, halb Roggen und halb Gerstenmalz, und die Aalwehre oder Aalkiste (Ceran) 3 ) bei der Mühle gegen eine Pacht von 7 Mark 4 Schil=


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. LX.
2) Vgl. Lisch Gesch. des Geschlechtes Hahn, I, B, Nr. XXII, S. 49.
3) Der wendische Name für eine Aalwehre, Aalkiste oder Aalfang ist Ser= (  ...  )
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lingen. Von diesen Pächten verpfändeten 1 ) am 25. Febr. 1278 die Fürsten Heinrich und Johann von Werle den lübeker Bügern und Patriciern, auch Knappen 2 ) (famuli) genannt, Wedekind von der Brügge und Bernhard von Wittenborg 2 ) 7 1/2 Wispel Roggen und 7 1/2 Wispel Gerstenmalz aus der Binnenmühle zu Vasallenrecht, unter der Bürgschaft von 4 Rittern und Knappen 3 ), welche sich zum Einlager in Parchim verpflichteten. Die Pfandnehmer waren ohne Zweifel lübeker Patricier, da die Fürsten ihnen die Summe von 300 Mark lüb. Pf., für welche sie ihnen die Pächte verpfändet hatten, in Lübek zurückzuzahlen versprachen. Am 28. Sept. 1284 verpfändeten die Fürsten Nicolaus von Werle und seine Brüder aus derselben Binnenmühle dem plauer Patricier und Bürger Heinrich Swartepape 4 ) 10 1/2 Wispel Roggen und 1 Pfund Pfenninge zu Lehnrecht für 200 Mark lüb. Pf., ebenfalls unter Bürgschaft von 2 Rittern, die sich zum Einlager in Plau verpflichteten.

Bald darauf vekauften die Fürsten beide Mühlen. Am 20. Febr. 1282 verkaufte der Fürst Johann von Werle dem Kloster Doberan für 485 Mark Pf. die Außenmühle 5 ), oder vielmehr die Kornpächte aus derselben, mit Ausnahme von 3 Mark Pf., welche dem Vasallen Radeke von Kardorf verpfändet waren, stellte dem Kloster die Erwerbung des Eigenthumsrechts frei und versprach demselben, wie im J 1273 den lübeker Bürgern, daß Niemand eine Meile ober = oder unterhalb eine andere Mühle anlegen dürfe; auch schenkte der Fürst dem Kloster die Zollfreiheit für alles Getreide, welches es von seinen Mühlen in der Herrschaft Werle ausführen würde.


(  ...  ) rahn oder Zerrahn, ein Name, der sehr häufig vorkommt, und von dem auch wohl das Dorf Serrahn den Namen hat. Ein alter Graben am linken Ufer der Elde, von der Metow bis hinter die Mühlen, welches das wilde Wasser des Sees ableitete, hieß noch in neuerer Zeit der Zerrahn.
1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIII.
2) Diese Pfandnehmer sind ohne Zweifel lübeker Patricier, da Glieder von beiden Familien öfter im lübeker Rath sitzen. Von Interesse ist, daß beide im Verlaufe der Urkunde wiederholt ausdrücklich Knappen (famuli) genannt worden, wenn auch nicht bei ihren Namen. Ein Johann von Wittenborg aus dieser Familie war im J. 1246 meklenburgischer Vasall von einem Theile von Tarnewitz, der nach ihm Wittenborgerhagen hieß, vgl. Jahrb.XIII, S. 396 und 339. Bis zum J. 1351 besaß der Knappe Heinrich Wittenborg 5 Hufen in Klippatendorf bei Malchow (vgl. Lisch Beurtheilung S. 13 - 14) und bis zum J. 1338 der Vasall Nicolaus Wittenborg 3 Hufen in demselben Dorfe vgl. das. S. 41). Also waren die Wittenborg auch in der Gegend von Plau ansässig.
2) Diese Pfandnehmer sind ohne Zweifel lübeker Patricier, da Glieder von beiden Familien öfter im lübeker Rath sitzen. Von Interesse ist, daß beide im Verlaufe der Urkunde wiederholt ausdrücklich Knappen (famuli) genannt worden, wenn auch nicht bei ihren Namen. Ein Johann von Wittenborg aus dieser Familie war im J. 1246 meklenburgischer Vasall von einem Theile von Tarnewitz, der nach ihm Wittenborgerhagen hieß, vgl. Jahrb.XIII, S. 396 und 339. Bis zum J. 1351 besaß der Knappe Heinrich Wittenborg 5 Hufen in Klippatendorf bei Malchow (vgl. Lisch Beurtheilung S. 13 - 14) und bis zum J. 1338 der Vasall Nicolaus Wittenborg 3 Hufen in demselben Dorfe vgl. das. S. 41). Also waren die Wittenborg auch in der Gegend von Plau ansässig.
3) Diese Urkunde ist auch dadurch wichtig, daß hier einmal der Begriff Adel in alter Zeit vorkommt, indem die Fürsten versprechen, daß, wenn von diesen bürgenden Rittern und Knappen einer sterben sollte, sie dafür einen andern von eben so großem Adel (tantae nobilitatis: d.h. vornehmer Geburt), Rechtssinn und Vermögen einstellen wollen.
4) Vgl. Lisch Gesch. des Geschlechts Hahn I, B, Nr. XLVIII, S. 109.
5) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIV.
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Darauf verkaufte der Fürst Nicolaus von Werle dem Kloster Neuen = Camp am 8. Mai 1295, an demselben Tage, an welchem er dem Fürsten Wizlav von Rügen, dem Landesherrn des Klosters, die Stadt Plau verpfändete, für 415 Mark Pf. das Eigenthum der Binnenmühle 1 ) mit aller Gerichtbarkeit und Freiheit und mit der Erlaubniß zur Haltung eines Fischers und Serrahns (Aalkiste), unter der Vergünstigung, daß eine Meile weit ober = und unterhalb keine andere Mühle angelegt werden dürfe.

Die Cistercienser = Klöster strebten, bei ihren landwirthschaftlichen Bemühungen um die Cultur des Landes in alter Zeit, vorzüglich nach dem Besitze der Mühlen, theils um die Producte von ihren zahlreichen Landgütern gleich auf verschiedene Weise verarbeiten und besser verwerthen, teils um die für die Lebensbedürfnisse so wichtigen Anstalten, bei denen Holzbau und Wasserbau eine so bedeutende Rolle spielen, fortwährend verbessern und zum eigenen und Anderer Nutzen gebrauchen zu können. Außerdem besaßen diese Klöster auch Höfe, Speicher und andere Häuser in den Städten, wo sie Mühlen und bei denselben gewöhnlich einen Hofmeister hatten. In diesem Streben suchten diese Klöster nach und nach in den Besitz solcher Mühlen zu kommen, die ihnen am bequemsten lagen; deshalb tauschten und verkauften sie oft unter einander, so bald sie ihre Besitzungen einigermaßen abgerundet hatten.

Das Kloster Neuen = Camp besaß in Meklenburg als Hauptbesitzung die Mühle und einen Hof in der Stadt Goldberg und viele Aecker bei der Stadt undt die Landgüter Zidderich, Below, Woosten, Augzin, Wendisch Wahren und Kl. Poserin und die Mühle zu Distelow in der Nähe der Stadt, auch die Mühle zu Kuppentin 2 ) zwischen Goldberg und Plau. Das Kloster strebte jetzt darnach, günstige Wasserverbindungen zur Ausfuhr seiner Producte zu gewinnen; und da lag demselben nichts bequemer als die nur einige Meilen von Goldberg entfernte Stadt Plau mit ihren beiden Mühlen, an dem plauer See, der aufwärts durch die große Seenkette und abwärts durch die Elde genug Verkehrsstraßen bot. Wir sehen also hier zum ersten Male in Plau eine lebhaftere Industrie durch die Mühlen aufblühen. Der im J. 1327 in Plau auftretende "Bruder Johann Semelow" 2 ), war ohne Zweifel ein Klosterbruder von Neuen = Camp, der in Plau wohnte, da das Kloster nach der Urkunde vom 29. April 1437 auch einen Wohnhof in der Stadt besaß.


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVIII.
2) Vgl. Lisch Berichtigung etc. . S. 32.
2) Vgl. Lisch Berichtigung etc. . S. 32.
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Das Kloster Doberan hatte freilich auch Ursache zum Erwerb einer Mühle in Plau gehabt, da es seit alter Zeit in der Nähe der Stadt die Landgüter Gallin und Zarchelin besaß; es besaß im J. 1296 eine Mühle zu Parchim, Gnoien und Plau. Aber Doberan lag zu weit von diesen Gütern entfernt, als daß es nicht gerne mit dem befreundeten Kloster Neuen = Camp irgend einen bequemen Vertrag sollte geschlossen und das Koster Neuen = Camp befördert haben , wenn diesem besonders daran gelegen war. Dazu waren Streitigkeiten zwischen den Besitzern beider plauer Mühlen nicht zu vermeiden, und es war günstiger, beide in Eine Hand zu bringen.

Am 24. Juli 1296 vertauschte das Kloster Doberan die in seinem Besitze befindliche Außenmühle an das Kloster Neuen = Camp 1 ) gegen 1 1/2 Chor Salz aus einer Gungpfanne links in dem Hause Derntsing in der Saline zu Lüneburg; das Eigenthum der Mühle hatte das Kloster Doberan jedoch noch nicht erworben, konnte es also auch nicht auf das Kloster Neuen = Camp übertragen, obwohl der Fürst Nicolaus von Werle den Tausch am 29. Juni 1296 bestätigte. Im J. 1298 erwarb das Kloster Doberan die beiden bei der Stadt Krakow liegenden Seen 2 ), den großen krakower See und den oldendorfer See, welche dem Kloster wohl Gelegenheit zur Anlegung einer Mühle gaben.

Im J. 1295 hatte der Fürst Nicolaus von Werle dem Kloster Neuen = Camp den Aalfang 3 ) bei der Mühle, in der Metkow und auf dem großen See bis zur Göhlkenborg und bis zur Grenze von Quetzin mit dem Eigenthumsrecht und aller Gerichtsbarkeit geschenkt.

Diese Erwerbungen des Kosters Neuen = Camp sind für die Stadt Plau für die Folgezeit von der höchsten Wichtigkeit.

Am 6. Dec. 1298 gab der Fürst Nicolaus von Werle dem Kloster Neuen = Camp aus besonderer Zuneigung das auschließliche Mühlen = Privilegium 4 ) für Plau, indem er bstimmte, daß auf den plauer Stadtäckern und den benachbarten Feldern Niemmand Wind =, Roß = oder andere Mühlen zum Nachtheil der dem Kloster gehörenden Wassermühlen anlegen dürfe. Am 13. Jan. 1299 gab der Fürst Nicolaus dem Kloster Neuen = Camp die Erlaubniß 5 ), die Außenmühle nach Belieben abzubrechen, und die Versicherung, daß Niemand auf der Stelle derselben, wenn das Kloster den Abbruch für zweckmäßig befinden sollte,


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XX.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXI.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIX.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXII.
5) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXIV.
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oder sonst wo, gegen den Willen des Klosters eine andere Mühle zu bauen Macht haben solle.

So kam das Kloster Neuen = Camp noch vor Ablauf des 13. Jahrh. in den vollständigen Besitz sämmtlicher und ausgedehnter Mühlengerechtsame in der Stadt Plau, wenn es auch nicht bekannt ist, daß es das Eigenthumsrecht an der Außenmühle besonders erworben haben sollte.

Als aber einige plauer Bürger anfingen, die Mühlen des Klosters zu beeinträchtigen, bestätigte der Fürst Johann von Werle demselben alle erworbenen Privilegien und versicherte ihm die Freiheit der Mühlenfuhr, das Recht, einen Mühlenwagen zur An = und Abfuhr der Producte zu halten, und die Mattengerchtigkeit nach herkömmlichem Gebrauche.

Störend war jedoch für alle Zeiten, daß das obere Ende der eigentlichen Elde, so weit sie bis zur Mühle die Stadt berührt, nicht in den Besitz des Klosters kam; es wären dadurch alle die Stadt unmittelbar bespülenden Gewässer in Eine Hand gekommen und dadurch manche Streitigkeiten vermieden worden, um so mehr da auch die Gräben der fürstlichen Burg in Verbindung mit der Elde standen und es mit den fürstlichen Vögten oft zu vielfachen Streitigkeiten über die Benutzung der Wasser kam. So hatten wahrscheinlich die Fürsten unter der Brücke zu Plau in der Elde einen Serrahn (Tzaran) oder Aalfang (âllewêre) aus welchem die Swatepapen am 21. Dec. 1386 den ihnen schon lange gehörenden dritten Theil der dort gefangenen Aale den Brüdern Heinrich und Vicke v. Bülow, denen das Land Plau zum Pfande stand, verkauften 1 ).

So blieb das Kloster Nuen = Camp an 150 Jahre im Besitze der beiden Mühlen zu Plau und der dazu gehörenden Fischereigerechtigkeiten.

In der ersten Hälfte des 15. Jahrh. veräußerten aber die entferntern ausländischen Cistercienser = Klöster nach und nach ihre Besitzungen in Meklenburg, namentlich die kleinern Besitzungen: die Klöster hatten ihre Bestimmung erfüllt, d. h. die landwirtschaftliche Bildung gesichert, erweitert und verbreitet, und konnten bei ihrer großen Entfernung die entlegenen Güter nicht mehr mit Vortheil bewirthschaften.

Bald nachdem die Herzoge von Meklenburg das Land Werle durch das Aussterben der Fürstenhauses (1436) ererbt und der Stadt Plau am 25. Januar 1437 ihre Privilegien bestätigt hatten, kauften 2 )2 sie am 29. April 1437 von dem Kloster


1) Vgl Urk. Samml. Nr. XLIII.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. LIV.
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Neuen = Camp für 1600 Mk. sund. Pf. dessen Mühlen in und vor der Stadt Plau mit der Fischerei und dem Aalfange ("vischeryen, wêren vnde tzerane"), mit aller Gerichtsbarkeit und mit einem Wohnhause in der Stadt Plau, welches das Kloster seit alter Zeit zu der Mühle zu Stadtrecht besessen hatte. Für das Kaufgeld verpfändeten die Landesherren dem Kloster eine jährliche Hebung von 120 Mk. sund. Pf. aus der Orbör der Stadt Ribnitz.

Seit dieser Zeit sind die Landesherren im Besitze der plauer Mühlen geblieben.

Der Aalfang aber, welcher dem Kloster Neuen = Camp gehört hatte, ging an die Stadt Plau über. Am 11. Sept. 1483 schenkten die Herzoge Magnus und Balthasar "aus besonderer Gunst und Gnade" der Stadt die Aalwehren und den Aalfang 1 ), welchen sie in dem See und Wasser zu Plau besaßen, zum freien und ausschließlichen Besitze, in den Grenzen 2 ), in welchen das Kloster Neuen = Camp im J. 1295 hier den Aalfang geschenkt erhalten, nämlich von der Eldenbrücke (über die Metkow) bis an den quetziner Ort in die Länge und von dem Ufer von Slapsow bis an die Göhlkenborch in die Breite. Diese Schenkung bestand jedoch mehr in dem Rechte über die Gewässer, als in einem unbeschränkten Genusse des Ertrages; der Stadt ward nämlich bei dieser Schenkung aufgelegt, jährlich an die Landesherren 20 Stiege Aale (à 20 Stück) und 10 stralsund. Mark zu geben und ferner alle bisher gewöhnlichen Pächte von dem Aalfange zu leisten: nämlich dem Kloster Neukloster 14 Stiege Aale und dem Rathe und den an der Kirche bestätigten Vikarien zu Plau die herkömmlichen Pächte, welche jedoch nicht genannt sind. Dem Nonnenkloster Neukloster oder Sonnenkamp ward schon am 1. Aug. 1272 von dem Fürsten Nicolaus von Werle eine Lieferung von 40 Bund ("snesas, bunde") Aale aus der Fischerei zu Plau 3 ) versichert, und am 14. April 1483 bestätigten die Herzoge Albrecht, Magnus und Balthasar dem Kloster eine jährliche Lieferung von 14 Stiegen guter, getrockneter und gesalzener Aale 4 ), durch den Vogt zu Plau kostenfrei zu übersenden, wogegen die Herzoge den Aalfang zu Plau ungeschmälert benutzen sollten.

Auf diese Weise ist die Metkow an die Stadt Plau gekommen, nämlich durch den im J. 1295 dem Kloster Neuen = Camp geschenkten Aalfang auf diesem Wasser, mit dem Eigen=


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. LX.
2) Vgl. die Abhandlung über den Aalfang des Klosters Neuen = Camp, S 81 flgd.
3) Vgl. Lisch Mekl. Urk. II, S. 52.
4) Vgl. das. S. 238.
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thumsrechte und aller Gerichtsbarkeit und mit der ausdrücklichen Bestimmung, daß niemand anders weder mit Wehren, noch mit irgend einem Fischergeräthe in diesem Wasser Aal fangen dürfe. Dazu hatte der Rath der Stadt besonders seit alter Zeit den Genuß einer bestimmten Aallieferung von dem jedesmaligen Besitzer des Wassers. Ein gleiches Recht besaßen die Vikarien der Kirche; aus diesem Verhältnisse ergiebt sich, daß nach der Reformation neben der Stadt die plauer Geistlichkeit als Miteigenthümerin der Metkow angesehen ward.

Dieses Verhältnisses wird in den Acten sehr oft gedacht. So heißt es in den "Beschwerungen der Stadt Plau gegen den Hauptmann" vom J. 1563:

"Thom Andern hefft dath Gadeshuß sampt der Stadt eine gerechticheit ihn dem Wather, so ahn der Stadt, die Metkow gehethenn, dath anhe vorwethenn des Rades vnnd Gadeshußlude nich mith Wadenn daruppe gefischet mach werdhen, welches der Houethman nichteß achtet, besunder wenß ehme gelegenn, daruppe fischen leth."

Seit dieser Zeit herrschten aber das 16. und 17. Jahrhundert hindurch beständig heftige Streitigkeiten zwischen den herzoglichen Amtleuten auf der Burg und dem Rathe der Stadt über die Fischerei auf der Metkow, indem jene sich oft übermüthige Uebergriffe, die Bürger und Fischer oft Ueberschreitung ihrer Gerechtsame erlaubten. So heißt es z. B. im J. 1610:

"Das Sie (der Rath) E. f. g. zu vnderthenigem gehorsamb hindter Dero Veste den eingang nach S. Jurgen wehrts 12 ruten in die Metkow (welche damals, als die flache Metkow, bis an die Burg ging) gewilliget, So auch alßbaldt mit 2 Pfählen gemercket worden, welchs in Johans vom Hagen, Hauptmans der Zeit alda, ankunft geschehen, wehre auch hernacher ferner verabscheidet, das die Metkow, so viel die Blencke betrifft, solte abgepfälet werden, also das niemandt jenigen Korb oder Reusen innerhalb der Pfälen zu setzen sich vnderstehen solte; so solten auch die Rerke frei sein vnd offen bleiben, damit der Aal keine Hinderung, auch dahero den Pastorn vnd andern kein mangel wiederfuhre."

Ferner heißt es z. B. im J. 1610 in des Raths Beschwerung:

"Auch haben fur etlichen Jahren die Beambten, durch etlicher naseweiser Fischer angeben, welche dem Rahte hieselbst die einige vnd ghar geringe hebung des Ahlfanges nicht gegonnet, fur dem Elden = Thor den

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Dam durchbrochen, einen newen waßerlauff anrichten vnd daran einen Zerrahn hangen vnd bawen laßen, damit der Aal einen andern wegk in den Zerrahn geleidet werden mochte, welcher Anschlag doch übell geraten;"

und:

"Vnnd obwoll wegen des geringen Waßers die Metkow genant, zwischen der großen Wischen vnnd Elden Brucke naher der Stadt gelegen, von E. F. g. Vorfahrten hochloblicher gedechtnuß verordenten hochweisen Rähten vnnd Commissariis, nach langem gehabtem Cantzlei = Proceß, die anordnung gemacht, das gedachte Metkow, so dem Rahtte vnd dem Gotteshause vor vndencklichen Jharen zuegehorig gewesen, von dem Rahtte vnnd Gotteshauße auch ferner solle gefischet werden, allein wan Windes halber ein großer Sturm vorhanden vnnd in der großen Sehe nicht konne gezogen oder gefischet werden, das alßdann des Haußes notturfft dem Wademeister darauff zu ziehenn solle vorstattet sein, So wirt doch solcher Abscheidt sehr mißbrauchet vnd von den sembtlichen Garnmeisters, so offter es ihnen geliebt vnnd ohne das stille vnd guett Wetter vorhanden ist, ohne einige vntersagung der Beambten darauff gezogen."

Im vorigen Jahrhundert, ehe die Seen gesenkt und die Eldengewässer schiffbar gemacht und regulirt wurden, hatte die Stadt, nach einem alten Risse, mehrere Mühlen an der Elde. Diese Mühlen lagen kurz vor dem Ausgange der Elde aus der Stadt an der Stadtmauer. Hier liegt eine Insel in der Elde, wodurch sich der Fluß in zwei Arme theilte. Auf dieser Insel stand den Binnenmühlen gegenüber ein "alter Thurm, bis zu welchem die Stadtmauer über den Eldenarm hinüber fortgeführt war." An dem rechten Ufer der Elde, dem Thurme gegenüber, in der Stadt ein der Stadtmauer, dort, wo jetzt die Fabrikgebäude stehen, standen die Binnen = Kornmühle und die Walkmühle. Am linken Ufer der Elde, also am linken Eldenarm, außerhalb der Stadt, lagen den Binnenmühlen gegenüber die Graupenmühle auf dem festen Lande, die Sägemühle auf dem Flusse, die Aalkiste und an der Insel die Schleuse für die Holzflöße. Von der Metow ging durch das feste Land ein Graben, der Zerrahn genannt, durch das feste Land am linken Ufer und mündete unterhalb der Mühlen; dieser Graben diente dazu, das überflüssige Wasser des Sees von der Mühle abzuleiten.


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5. Geschichte der Stadt Plau im Mittelalter.

1.

Plau unter den Borwinen bis zur Landestheilung.

Als nach den verheerenden Kreuzzügen des braunschweigischen Heinrichs des Löwen die alten wendischen Burgwälle von den Landesfürsten verlassen waren und diese ihre Sitze in die heiterern, an bequemern Stellen gegründeten deutschen Städte verlegt hatten, blüheten diese neuen Stiftungen kräftig und lustig auf und erstarkten schon in dem ersten Jahrhundert ihres Bestehens zu einer Durchbildung, welche man bei der Gründung wohl kaum geahnt hatte. Die fürstliche Burg Quitzin 1 ) verschwindet als solche mit dem Untergange des Heidenthums aus der Geschichte und die um das Jahr 1225 an dem Ausflusse der Elde aus dem plauer See und an einer bedeutenden Landstraße gegründete Stadt Plau 2 ) nimmt sehr bald ihre Stelle ein.

Die deutsche und christliche Cultur beginnt in diesen Gegenden damit, daß der alte Fürst Borwin I. im J. 1223 am 29. Dec. seine Domäne Gaarz 3 ) mit einem alten Burgwalle und einige Tage vorher, am 23. Dec., das Dorf Gardin 4 ), beide dicht bei Plau, dem Dom = Capitel zu Havelberg schenkte. Einige Jahre später, um das Jahr 1225, wird von den Fürsten Borwin, Vater und Sohn, die Stadt Plau gegründet sein, welche mit dem parchimschen Stadtrechte bewidmet ward, da sie in dem Lande oder der Vogtei Parchim , früher Land Warnow, lag; der plauer See bildete die Grenze zwischen den größern heidnischen Ländern Warnow und Müritz, seit der Germanisirung Parchim und Malchow genannt. Im Besondern aber ward Plau der Hauptort des kleinern Gaues Cutzin (Quitzin), wie der Gau Cutzin das spätere Amt Plau bildete.

Der alte Fürst Borwin I. starb am 28. Jan. 1227, nachdem sein Sohn Heinrich Borwin II. schon am 4. Juni 1226 vor ihm gestorben war, und ließ seine vier Enkel in Minderjährigkeit zurück, für welche eine Vormundschaft von Großen des Landes oder Vasallen das Land regierte. Als der älteste, Johann I. der Theologe, volljährig geworden war, ward, das Land im J. 1229 zuerst in zwei Herschaften getheilt 5 ), und bestimmt, daß immer einer der beiden ältern Brüder einen der


1) Vgl. Abhandlung oben S. 23 flgd.
2) Vgl. oben S. 31 flgd.
3) Vgl oben S. 19 flgd. und S. 50 flgd.
4) Vgl. oben S. 60.
5) Lisch in Jahrb. X, S. 1 bis 22.
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jüngern zu sich nahm und für ihn dessen Landesantheil in gemeinschaftlicher Regierung mit verwaltete. Der älteste Bruder Johann, dem der nordwestliche Landestheil zugefallen war, nahm seinen jüngsten Bruder Pribislav zu sich, dem später der südwestliche Landestheil zufiel; dieser ward sicher erst nach dem J. 1234 volljährig. Im J. 1235 bestätigten noch alle vier Brüder die Privilegien der Stadt Plau und wiederholten in der Bestätigungs = Urkunde 1 ), der ältesten Urkunde der Stadt Plau, das der Stadt Plau verliehene parchimsche Stadtrecht; wahrscheinlich wirkten sie, obgleich schon die drei älteren Brüder sicher selbstständige Landesherren waren, hier noch ein Mal zusammen, weil Pribislav noch nicht volljährig oder noch nicht selbstständiger Landesherr war, und um die Stiftung ihres Großvaters, dessen Erben sie alle gewesen waren, zu versichern; denn wenn auch die Stadt Plau schon 10 Jahre vorher gegründet war, so mochte doch der Aufbau und die Ordnung derselben nur langsame Fortschritte gemacht haben. In dem Zeitraume von 1225 - 1235 wird denn auch schon die Kirche zu Plau gegründet und der Chor derselben in seiner jetzigen Gestalt vollendet sein, da er noch mehrere Eigenthümlichkeiten des Rundbogenstyls besitzt. Der erste Pfarrer von Plau hieß Hermann (sicher 1235 - 1244), ein Mann, welcher ohne Zweifel viele Verdienste um die junge Pflanzung hatte.

In demselben Jalhre 1235 bestätigte der Bischof Brunward von Schwerin die an die Pfarre Plau grenzende alte Pfarre Kuppentin 2 ), ohne zweifel eine der ältesten Pfarren in dieser Gegend.


2.

Plau unter richenbergischer Herrschaft.

Im J. 1238 trat Pribislav die Regierung 3 ) über den südwestlichen Theil Meklenburgs, das Land Warnow, an (von Brenz bis Plau und von der Elde bis Sternberg) und nahm seinen Sitz auf dem Burgwalle neben der Stadt Parchim, von welcher er sich den Titel Herr von Parchim beilegte.

Die Stadt Plau blühete jetzt ungewöhnlich kräftig auf, indem sie in dem ersten Jahrhundert ihres Bestehens nicht allein in sich vollständig ausgebaut und geordnet ward, sondern auch fünf angrenzende Dörfer zu der Stadtfeldmark erwarb.


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. V.
2) Vgl. Abhandlung oben S. 16 flgd. und Urk. Samml. Nr. VI.
3) Vgl. Beyer in Jahrb. XI, S. 49.
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Am 7. April 1244 verlieh zu Plau der Fürst "Pribislav von Parchim" der Stadt das nördlich an die Stadtfeldmark grenzende, zwischen Plau und Quetzin liegende Dorf Slapsow 1 ), mit der Erlaubniß, es zur Stadtfeldmark zu legen, was denn auch bald geschehen sein wird. Die Stadt hatte das Dorf von dem Ritter Johann von Schnakenburg gekauft 2 ) und ordnete bald die Zehntenlieferung von demselben 3 ). Noch im J. 1298 kaufte die Stadt die Swartepapen 4 ) aus, welche einige Aeker auf der Feldmark Slapsow besaßen.

Schon im J. 1247 soll die Schmiedezunft in Plau gestiftet sein. Im J. 1615 bezeugt das Amt der Grob = und Kleinschmiede nebst den Metzmachern, "daß das Amt der Schmiede von einem E. Rath der Stadt Plauwe im Jahr nach Christi Geburdt Ein Tausendt Zwehe hundert vnd Sieben vndt viertzigsten fundiret vnd gestifftet" worden sei.

Im J. 1249 bezog der Fürst Pribislav seine von ihm neu gegründete Residenz zu Richenberg 5 ), an der nördlichsten Krümmung der Warnow bei Critzow, nicht weit vom östlichen Ufer des schweriner Sees, und nannte sich von jetzt an "Herr zu Richenberg". Bald darauf gerieth er mit dem Bischofe Rudolf I. von Schwerin, einem übermüthigen und kampflustigen Priester, in die heftigsten Streitigkeiten 6 ) über die ungemessene Ausdehnung der bischöflichen Gerechtsame und die Zehntenerhebung; aus einem der Kämpfe führte Pribislav im J. 1252 den Bischof gefangen auf seine Feste Richenberg, entließ ihn jedoch gegen ein mäßiges Lösegeld bald seiner Haft. Wenn auch Pribislav sehr versöhnlich und freigebig gegen die Geistlichkeit war, so schützte ihn dies doch nicht vor neuen Zerwürfnissen mit dem Bischofe, der wegen der von mehreren Vasallen und den Städten Parchim und Plau 7 ) ihm angeblich gebührenden Bischofszehnten in Streit gerieth, da der Bischof die Ausdehnung seiner Zehntengerechtigkeit zu weit ausdehnte.

Im J. 1230 hatten nämlich die Fürsten Johann und Pribislav mit dem Bischofe von Schwerin, damals Brunward, einen Vertrag dahin abgeschlossen, daß der Bischof 8 ) den Fürsten die Hälfte des ganzen Zehntens von dem ganzen Lande Warnow überließ und dieselben mit den ganzen Zehnten von den damals


1) Vgl.Urk. Samml. Nr. VII.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. IX.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. X.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXIII.
5) Vgl. Jahrb. X, S. 30 und XI, S. 55.
6) Vgl. Beyer in Jahrb. XI, S. 57 flgd.
7) Vgl. Beyer a. a. O. S. 62.
8) Vgl. Beyer a. a. O. S. 46 flgd.
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schon zu Lehn ausgegebenen Vasallengütern belehnte, wogegen die Fürsten sich zur Beitreibung der andern, dem Bischofe gebührenden Hälfte dieser verhaßten Abgabe verpflichteten. Der Bischof wollte aber seine angeblichen Rechte weiter ausdehnen und griff in Verfolgung derselben zu den kräftigsten Mitteln, welche er benutzen konnte. In Folge derselben schlossen beide Parteien am 3. März 1255 zu Dobbertin einen Vergleich, durch welchen der Bischof 1 ) zwar dem Fürsten das Recht auf die Zehnten aus den vor 1230 erbaueten Städten Plau und Parchim, so wie aus den Dörfern Stieten und Zölkow einräumte, dieselben aber dem Fürsten als Lehn des Bischofs übertrug. Dennoch entstanden hierüber wieder Streitigkeiten, indem bei dem Abschlusse des Vertrages wohl nicht an besondere Einzelnheiten gedacht war. So machte z. B. der Bischof gleich auf die Zehnten aus dem Dorfe Slapsow, welches die Stadt Plau im J. 1244 von dem Ritter Johann von Schnakenburg zur Stadtfeldmark gekauft hatte, ohne Grund Anspruch; dies wird der bisher im Einzelnen unbekannte Streit sein, den der Bischof mit den Schnakenburg 2 ) führte. Der Bischof ließ seine Ansprüche erst fahren, als am 24. Juni 1259 in dem Franziskaner = Kloster zu Rostock der Ritter Johann von Schnakenburg vor dem Fürsten Nicolaus von Werle in Gegenwart des Bischofes den schon von ihm erworbenen Besitz der Zehnten von Slapsow vollständig nachwies 3 ).

Der Fürst Pribislav kam in den letzten Jahren seiner Regierung auch mitunter nach Plau, obgleich dort noch kein Schloß war, als er z. B. dort am 23. April 1254 die Pfarre zu Carow mit 5 Hufen verbesserte 4 ).

Als Pribislav im J. 1255 die Rathmänner seiner Städte (nämlich Parchim, Sternberg und Plau, denn die 1248 gegründete Stadt Goldberg mochte noch nicht geordnet sein) zu Plau versammelt hatte, schenkte er der Stadt Plau die Erlaubniß, von den Feldmarken der Dörfer Quetzin, Grapentin, Gardin und Gedin so wie von dem Hagen, d. i. Plauerhagen, nach ihren Bedürfnissen zu kaufen 5 ); die Dörfer Grapentin und Gedin kaufte 6 ) die Stadt schon im J. 1292 zur Stadtfeldmark 7 ), die Dörfer Quetzin und Gardin erst im 14.


1) Vgl. Beyer a. a. O. S. 63 flgd. und S. 241.
2) Vgl. Beyer a. a. O. S. 62.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. IX.
4) Vgl. Jahrb. XI, Nr. 240.
5) Vgl. Urk. Samml. Nr. VIII.
6) Vgl. Abhandlung oben S.64 flgd.
7) Die Legung der Dörfer zur Stadtfeldmark, d. h. den Abbruch der Dörfer und die Vertheilung und Legung der Aecker zu den Bürgerhäusern, bezeichnet die im (  ...  )
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Jahrh. so legte Pribislav den Grund zu dem Wohlstande der Stadt, welche durch ihre bedeutende Feldmark immer eine Mittelstadt unter den kleinern Städten des Landes blieb. Ueberhaupt sind alle vier Städte Pribislavs (Parchim, Plau, Sternberg und Goldberg) reich mit Ländereien bedacht und gegen Noth hinlänglich gesichert. Zugleich erließ Pribislav der Stadt einen Roßdienst (servitium falerati dextrarii), welcher auf diesen Landgütern ruhete, und die Wehrpflicht zu Kriegszügen außerhalb Landes, verpflichtete sie jedoch, bei Landesnoth zur allgemeinen Landesvertheidigung mit Arbeiten an den Schanzen und Anfuhr von Planken (Pallisaden) zu helfen. Diese Befreiung von Kriegszügen außerhalb Landes ward der Stadt von ihren neu erworbenen Landgütern versichert; eine allgemeine Befreiung der Stadt selbst war schon in dem Stiftungsprivilegium ausgesprochen. Einen zweiten Roßdienst, welcher auf den übrigen Ländereien der Stadt ruhete, erließ erst im J. 1299 der Fürst Nicolaus II. der Stadt.

"Aber mitten unter häufigen frommen Werken des Friedens ward Pribislav plötzlich ein Opfer der Rache seines unversöhnlichen Gegners." Durch schändlichen Verrath seines Ritters Wekind von Walsleben ward er wehrlos gefangen und dem Bischofe gefesselt ausgeliefert. Durch die Vermittelung seiner Brüder Johann von Meklenburg und Nicolaus von Werle und des Grafen Günzel von Schwerin. ward er in Folge eines durch diese Fürsten verbürgten Vertrages vom 28. Nov. 1256 aus der Gefangenschaft befreiet, aber unter so drückenden Bedingungen, daß ihm eine selbstständige Regierung unmöglich ward. Er mußte also das Land meiden, dessen Regierung die drei vermittelnden Fürsten ergriffen. Diese nahmen auch bald von seinen Ländern Besitz, indem Parchim zur Grafschaft Schwerin, Sternberg zur Herrschaft Meklenburg und Goldberg, Plau und Lübz zur Herrschaft Werle gelegt wurden.

So kam Plau, zuerst vorläufig, dann aber bald bestimmt, an das Fütstenhaus Werle. Der Fürst Nicolaus I. von Werle, welcher es ebenfalls gut mit Plau meinte, nahm sich auch bald der Stadt kräftig an, indem er am 24. Juni 1259 gegen den Bischof die Zehntenfreiheit von dem von dem Ritter Johann von Schnakenburg erkauften Stadtdorfe Slapsow 1 ) erkämpfte.


(  ...  ) J. 1553 angefertigte Uebersetzung der Urkunde von 1255 durch: "de velde mit lantweren befreden". Wahrscheinlich ward die Landwehr, d. h. die Umwallung der plauer Stadtfeldmark, im 14. Jahrh. aufgeworfen. Die Landwehren sollten die Städte gegen die Wegtreibung des Viehes, den im Mittelalter gewöhnlichen Kriegsbrauch in Fehden, schützen.
1) Vgl. S. 62.
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Diese Freiheit erkannte 1 ) Johann's Sohn, der Ritter Gerhard von Schnakenburg, nach dem Tode des Bischofs wiederholt an.

Die drei Bürgen des Vertrages vom J. 1256 behandelten bald die ihnen zur Verwaltung anvertraueten Länder Pribislav's "wie angefallenes Erbe". Pribislav war zu seinen Verwandten nach Pommern gegangen und hatte hier die Herrschaft Wollin gewonnen; er nannte sich seitdem Herr von Wollin, genannt von Wenden. Im J. 1270 kam er persönlich nach Schwerin, wo er mit seinen Verwandten und den Grafen von Schwerin über den Verkauf seiner Länder verhandelte. Diese Abtretung kam im J. 1272 zu Stande; Parchim, Plau und Goldberg fielen hiedurch bestimmt an das Fürstenthum Werle.

Ungefähr um dieselbe Zeit starb der vielgeprüfte Pribislav I. in Pommern. Mit seinem Sohne Pribislav II, der mit seiner Gemahlin Katharine, einer Tochter Mestevins II. von Hinterpommern, die Herrschaften Daber und Belgard besaß und sich davon nannte, starb diese Linie des Fürstenhauses gänzlich aus.


3.

Plau unter werlescher Herrschaft.

Der Fürst Nicolaus I. von Werle waltete seitdem in den ihm zugefallenen Landestheilen als rechtmäßiger Landesherr. Schon am 12. Mai 1273 verlieh er 2 ) den Bürgern Bernhard Bödeker und Dietrich Theneke die beiden Mühlen 3 ) zu Plau mit der dazu gehörenden Fischerei.

Der alte wackere Fürst Nicolaus I., der Stammvater des Fürstenhauses Werle, starb am 7. Mai 1277 wahrscheinlich zu Plau und ward zu Doberan begraben; denn am 14. Mai waren seine Söhne Heinrich und Johann, wahrscheinlich zur Abholung der Leiche ihres Vaters, in Plau und schenkten 4 ) der Geistlichkeit ihres Landes das Recht des Gnadenjahres zum Seelenheile ihres Vaters.

Zunächst regierten Nicolaus I. Söhne Heinrich I. und Johann I. das Land gemeinschaftlich; beide verpfändeten 5 ) zu Plau am 25. Febr. 1278 den Knappen Wedekind von der Brügge und Bernhard Wittenburg aus lübekischen Patricier = Familien eine jährliche Hebung von 8 1/2 Wispel Roggen und 8 1/2 Wispel Gerstenmalz aus der Binnenmühle zu Plau.


1) Vgl. S. 63.
2) Vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn, I, B, S. 49, Nr. XXII.
3) Vgl. S. 85.
4) Vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn I, B, S. 71.
5) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIII.
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Um das J. 1280 theilten die beiden Brüder das Land in die Herrschaften Güstrow und Parchim: an den Fürsten Johann I. fiel die Herrschaft Parchim, zu der auch Plau gehörte. Am 20. Febr. 1282 verkaufte 1 ) dieser die Außenmühle zu Plau dem Kloster Doberan. Aber schon am 15. Oct. 1283 starb Johann I. und hinterließ eine Wittwe, Sophie, Gräfin von Lindow = Ruppin, und sehr junge Kinder unter der treuen Obhut ihrer kräftigen Mutter und mehrerer Ritter, vorzüglich des hochverdienten Ritters Nicolaus I. Hahn 2 ). Am 28. Sept. 1284 verpfändete 3 ) die Vormundschaft, oder wie es in der Urkunde heißt: der Fürst Nicolaus mit seinen Brüdern, dem plauer Bürger Dietrich Swartepape 10 1/2 Wispel Roggen und 1 Pfund Pfennige jährlicher Hebung aus der Binnenmühle zu Plau für eine Schuld von 200 lüb. Mark, für welche sich außerdem zwei Ritter unter Verwillkührung des Einlagers in Plau verbürgten.

Der älteste der sechs fürstlichen Brüder, Nicolaus II., war ein Mann von bedeutenden Regententugenden, der eine Landestheilung glücklich verhütete und zuerst mit seiner Mutter Sophie und seinen weisen und kräftigen Räthen, dann aber, seitdem er im J. 1289 den Ritterschlag empfangen hatte, selbstständig und kräftig die Alleinherrschaft bis zu seinem Tode (1316) führte und in der Zeit großer Noth und Verwirrung viel Segen über alle meklenburgischen Landestheile brachte.

Es war noch nicht ein Jahrhundert seit der Gründung des christlich = germanischen Staates verflossen und schon strebten alle Elemente in kräftiger Ueppigkeit empor. Wunderbar ist das rasche Aufblühen der Städte, welches sich vorzüglich in dem rostocker Landfrieden vom 13. Juni 1282 offenbart, den die Städte Lübek, Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald, Stettin, Demmin und Anklam mit den norddeutschen Fürsten schlossen und welcher der erste Grundstein zu dem Bau der mächtigen Hanse ward. Diesen Städten strebten nun nach Vermögen alle kleineren Städte nach und kamen in diesem Ringen mit den Fürsten und Vasallen, die ebenfalls häufig die Grenzen ihres Rechtes überschritten, oft in feindselige Berührung. Aber eben die Kraft, welche oft die Grenzen überschritt, war auch mächtig genug, die Zügel wieder straff anziehen.

Der Fürst Nicolaus II. hielt sich in der ersten Zeit seiner Regierung viel im südöstlichen Meklenburg auf. Hier wohnte zu Röbel, in einem fruchtbaren und angenehmen Lande, seine


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIV.
2) Vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn I, A, S. 66.
3) Vgl. daselbst I, B, S. 109, Nr. XLVIII.
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Mutter Sophie, seine vormundschaftliche Mitregentin; in Röbel waren zwei Pfarren, zwei Klöster: ein Büßerinnen = Nonnenkloster, das 1298 nach Malchow verlegt ward, und ein Dominikaner = Mönchskloster, in welchem des Fürsten Nicolaus jüngere Brüder Bernhard und Heinrich Mönche waren, und endlich zwei bischöfliche Archidiakonate oder Propsteien (eines des Bischofes von Schwerin, das andere des Bischofes von Havelberg). Dieser ungewöhnliche Reichthum an geistlichen Stiftungen in einer kleinen Stadt mochte der verwittweten Fürstin den Aufenthalt in Röbel angenehm machen. Der Sohn lebte viel auf der nahen Burg Wredenhagen, welche damals Neuburg Wenden 1 ) genannt ward. Im J. 1285 bestätigte 1 ) der Fürst Nicolaus mit seinen Brüdern, unter Zustimmung ihrer Mutter, seinen Vasallen in den Ländern Röbel, Malchow und Wredenhagen ("castri Wenden") dafür, daß sie den dritten Theil ihrer Schulden des Betrages von 2000 Mark übernommen hatten, alle ihre Gerechtsame und befreiete sie von allen außerordentlichen Beden, indem er zugleich das Landding von den genannten Burgen in eines der nahe gelegenen Dörfer verlegte, um Zwiespalt zwischen den Vasallen und Städtern zu entfernen ("ut eo minor inter vasallos nostros ac civitatenses oriatur discordia"), und aus demselben Grunde ("ad majorem dicte discordie evitationem") bestimmte, daß kein Vasall in den Städten des Landes gefänglich gehalten werden solle. Diese Urkunde gönnt uns einen klaren Blick in die damaligen Verhältnisse aller Stände.

Die Stadt Plau war bis dahin von allen unangenehmen Berührungen frei geblieben. Zwar hatten die Fürsten zu Plau schon einen Vogt, in der ersten Zeit der Regierung des Fürsten Nicolaus II. den Ritter Johann v. Koß 2 ), damals einen der ältesten Landräthe; aber sie hatten noch kein Schloß zu Plau, obgleich sie in allen übrigen Städten eines besaßen. Das Schloß zu Plau war am 6. Mai 1287 fertig geworden, sicher aber noch nicht von Bedeutung. Als der Fürst Nicolaus mit seinen Brüdern, unter Zustimmung seiner Mutter, am 6. Mai 1287 der nahen Kirche zu Kuppentin, an welcher damals der fürstliche Secretär Martin v. Malin aus einem angesehenen Adelsgeschlechte Pfarrer war, zwei eingetauschte Hufen zu Kuppentin bestätigte, datirte er die Urkunde 3 ) auf der Burg Plau zur Zeit der ersten Gründung derselben" ("in castro Plawe,


1) Vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn I, B, S. 113-116.
1) Vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn I, B, S. 113-116.
2) Vgl. Jahrb. II, S. 226: "Johannes Koz aduocatus in Plawe"; vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn I, A, S. 67.
3) Vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn I, B, S. 128.
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tempore primae fundationis ejusdem castri"). Diese Nachricht ist ausführlich und bestimmt genug, aber einzig in ihrer Art; die Ausführlichkeit und Sonderbarkeit dieser Datirung deutet darauf hin, daß die Gründung dieser Burg eine besondere Wichtigkeit hatte. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß die Bürger in der Zeit kräftiger Gährungen die Gründung der Burg vorher eine Zeit lang verhinderten und den Landesherren feindlich gegenüberstanden.

Und zu dieser Ansicht führt denn auch ein bald darauf zwischen den Fürsten und der Stadt abgeschlossener Aussöhnungsvertrag. Am 11. März 1288 versöhnte sich 1 ) der Fürst Nicolaus, wieder unter Zustimmung seiner Mutter und seiner Brüder, mit dem Rath und der Bürgerschaft zu Plau über gewisse Kränkungen ("super quibusdam excessibus")., welche die Stadt nicht allein ihm und seinen Brüdern, sondern auch seinem Vater Johann und seinem Oheim Bernhard, ja selbst seiner mit Recht zu verehrenden (jure diligenda) Mutter innerhalb und außerhalb der Stadt zugefügt hatte; der Fürst ertheilte der Bürgerschaft vollständige Amnestie und bestätigte alle erweislichen Privilegien der Stadt, wogegen die Stadt eine bedeutende Buße von 800 Mark Pf. zahlen mußte. Von dieser Summe erließ der Fürst der Bürgerschaft aber 200 Mark, welche sie jedoch zur stärkern Befestigung der Stadt verwenden sollte; unter dieser Befestigung ("munitio") sind wohl nicht allein Mauern, Wälle und Gräben, sondern auch die Landwehr um die Stadtfeldmark zu verstehen; nach derselben Urkunde hatte die Stadt im J. 1288 schon Stadtmauern ("muros") und einen Stadtgraben ("fossatum quod muros civitatis circuit"). Außerdem machte der Fürst die Bedingung, daß seine Mutter 2 ), welche wahrscheinlich nicht allein Röbel, sondern auch Plau mit Crakow 3 ) zum Leibgedinge besaß, Fischreusen in den Stadtgraben setzen könne, es jedoch nicht solle wehren können, daß zur Kriegszeit und in dringender Noth die Stadt den Weg, auf welchem die Wächter die Stadt umschifften, erweitere. Zur Be=


1) Vgl. Schröter Beilagen zu Rostock. Wöchentl. Nachr. u. Anzeigen, 1824, Stück 42, S. 166.
2) Die Fürstin Sophia wird von ihrem Sohne hier "vidua sancta" genannt, wahrscheinlich weil sie das Gelübde abgelegt hatte, nicht wieder zu heirathen; die Wörter sanctitas und sanctimonium werden im Allgemeinen zur Bezeichnung der Ehelosigkeit und Keuschheit gebraucht; daher heißen die Nonnen sanctimoniales. Sonst nennt der Fürst Nicolaus seine Mutter gewöhnlich auch oft "praecordialissima mater" (seine herzlich geliebte Mutter) ein Wort, welches Schröter a. a. O. S. 167, Note 1, in Zweifel zu ziehen scheint und unrichtig lieset. In der Urkunde vom 11. März 1288 nennt er seine Mutter auch "jure diligenda". Alles dies deutet auf die ungewöhnliche Verehrung, welche die Fürstin genoß.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXI.
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zeigung seines ernsten Willens schließt der Fürst die Sühne mit der ungewöhnlichen Clausel: "Dies alles soll von uns und unsern Nachfolgern unverletzlich gehalten werden". Zur Abschließung des Vertrages mit den 9 namentlich aufgeführten Rathmännern der Stadt Plau war der Fürst nicht allein mit einer großen Anzahl von (11) Rittern und (4) Knappen, sondern auch mit 5 Rathmännern von Röbel in Plau erschienen.

Mit dieser Urkunde war die Ausbildung der Stadt abgeschlossen.

Das Fürstenhaus Werle schien glücklich und fest bestellt zu sein, als eine entsetzliche That den Frieden störte. Die Fürsten Heinrich und Nicolaus von Werle = Güstrow erschlugen auf der Jagd am 8. Oct. 1291 ihren Vater Heinrich I., des verstorbenen Fürsten Johann I. von Werle = Parchim Bruder. Unser Nicolaus II., Johann's I. Sohn, erhob sich mit seinem Volke strafend gegen seine Vettern, welche bei ihren Nachbaren Schutz fanden. Der verwüstende Krieg gegen die Uebermacht der Feinde war schwer. Besonders nahmen sich des ältern Vatermörders Heinrich dessen Schwiegervater, der Herzog Bugislav von Pommern, und der Fürst Wizlav von Rügen thätig an, wenn auch der letztere vermittelnd zu wirken bemüht war. Wizlav nahm von Gnoyen Besitz, welches zu der Herrschaft des unter der Vormundschaft des Fürsten Nicolaus II. stehenden minderjährigen Fürsten Nicolaus von Rostock gehörte, ward aber selbst gefangen und nach Parchim gebracht. Nicolaus II., gegen die Uebermacht der nachrückenden Feinde zu schwach, verband sich daher mit dem gewaltigen und bekannten Ritter Hermann Ribe und trug so im J. 1293 in einer Schlacht bei Parchim einen entscheidenden Sieg davon, den er rasch weiter verfolgte. Zuletzt hielt sich noch der junge Fürst Heinrich von Meklenburg in der Stadt Waren; aber Nicolaus brachte den Gegner durch Belagerung zu Lande und zu Wasser, wozu zahlreiche Fahrzeuge bei Röbel und Plau ausgerüstet waren, zur Ergebung.


Verpfändung von Plau an Hermann Ribe.

Zur Führung dieses Krieges hatte der Fürst Nicolaus II. Stadt und Vogtei Plau an den Ritter Hermann Ribe verpfändet 1 ). Die in Waren gemachten Gefangenen, unter den Hauptleuten Friederich Hasenkop und Conrad von Cramon,


1) Ueber die ganze Theilnahme des Hermann Ribe an diesem Kriege und die Verpfändung von Plau an denselben giebt es nur Chroniken = Nachrichten, jedoch keine einzige Urkunde.
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brachte der Fürst nach Parchim und übergab sie dem Ritter Ribe, der das Lösegeld für dieselben zur Bezahlung für "Sold und Schuld" erhielt. Dadurch ward Plau von Hermann Ribe wieder abgelöset: 1 )

mit dysen gevangin unvirwant
brachte her Plawe an syne hant
von hern Herman Ryben wider,
dem es stunt, und hielt es sider
mechtig yn synre gewalt alsus
von Werle her Nicolaus.

So gewann Nicolaus II. den vollständigen Sieg. Der Vatermörder Heinrich mußte, nachdem sein Bruder während der Zeit gestorben war, sich mit dem Besitze von Penzlin zufrieden geben; Nicolaus II. stellte aber in den werleschen Landen eine kräftige Alleinherrschaft wieder her und herrschte hier und als Vormund im Lande Rostock mit Kraft und Ehre.


Verpfändung von Plau an Wizlav von Rügen.

Der Fürst Wizlav von Rügen ward nun auch aus seiner Gefangenschaft befreiet, nachdem er sich entschlossen hatte, Gnoyen wieder abzutreten. Dagegen finden wir ihn bald als Pfandbesitzer von Plau 2 ); er blieb dem Fürsten Nicolaus II. von Werle wahrscheinlich lange verpflichtet und konnte sich der Hülfeleistung, wenn sie nöthig war, nicht gut entziehen.

Die Stadt Plau nahm an dem Kriege den Antheil, den das ganze Land nahm und der hier besonders berührt ist. Während des Krieges kaufte am 11. Mai 1292 die Stadt von dem Fürsten Nicolaus II., der wohl Geld gebrauchte, für 300 Mark rostock. Pf. das Eigenthum der Dörfer Grapentin und Gedin 3 ), deren Ankauf schon im J. 1255 der Fürst Pribislav I. von Richenberg bewilligt hatte, mit der Erlaubniß, die Acker der Dörfer zur Stadtfeldmark und zu den Bürgerhäusern zu legen; zugleich befreiete er die Stadt in Beziehung auf diese beiden Dörfer von der jährlichen bestimmten Bede und den Münzpfennigen, vom Brückenbau und allen andern Diensten,


1) Vgl. Ernst v. Kirchberg Mekl. Chron. in v. Westphalen Mon. ined. IV, p. 831.
2) Wie die Verpfändung von Plau an Hermann Ribe bekannt, aber nicht urkundlich bewiesen ist, so war bisher die Verpfändung an Wizlav von Rügen nicht bekannt und doch oft in Urkunden genannt, welche freilich bisher nicht bekannt waren. Die in Rudloff M. G. II, S. 89, Not. n, berührte Ablösung betrifft nicht mehr die Verpfändung an Hermann Ribe, sondern die Verpfändung an Wizlav von Rügen.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVI.
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welche für den Staat und die Landes = Vertheidigung zu leisten waren, und gab derselben nach Vasallenrecht ein Drittheil von den Brüchen aus diesen Dörfern und ihren Feldmarken. Im J. 1293 vermittelte der schweriner Domdechant und Archidiakonus Johannes zu Plau 1 ), auf Rath des Fürsten Nicolaus II., die Entschädigung des Pfarrers Dietrich zu Plau, nachdem die Stadt beschlossen hatte, die beiden Dörfer abzubrechen, die Einwohner zu entfernen und die Aecker zu den Bürgerhäusern zu legen. Für die Einkünfte von den Bewohnern dieser Dörfer, welche der Pfarrer nun verlor, erhielt er von der Stadt einen Gang an der einen Seite des Pfarrhofes und von der andern Seite einen Raum von 12 Fuß zur Vergrößerung desselben, 5 Morgen Acker, einen Hopfenhof und verhältnißmäßig vergrößerte Theilnahme an Wiesen, Weide und Mast.

Am 8. Mai 1295 verpfändete 2 ) nun der Fürst Nicolaus II. die Stadt Plau an den Fürsten Wizlav II von Rügen (1260 - 1302). Dies geht klar aus der zu Plau in Gegenwart des Fürsten Wizlav und des Fürsten Heinrich des Löwen von Meklenburg ausgestellten Urkunde von demselben Datum hervor, durch welche der Fürst Nicolaus II. von Werle dem Kloster Neuen = Camp die Binnenmühle 3 ) zu Plau mit der dazu gehörenden Fischerei und Aalwehre (Serrahn), mit aller Gerichtsbarkeit und Freiheit, und einen Ritterhof in der Stadt Goldberg mit 9 Hufen und der Insel Kerseber = (d. i. Kirschen =) Werder mit denselben Gerechtigkeiten verkaufte; der Fürst Wizlav besiegelte diese Urkunde mit, weil dessen Consens nöthig war, indem der Fürst Nicolaus II. von Werle ihm an demselben Tage die Stadt Plau verpfändet hatte "quia ipso die principi (Wizlao Ruyanorum principi) civitatem nostram Plawe in pignus posuimus". Diese Besitzungen waren die ersten, welche das im Lande Rügen belegene Cistercienser = Kloster Neuen = Camp (jetzt Franzburg) in den meklenburgischen Landen erwarb, theils durch das Streben der Cistercienser = Klöster nach dem Erwerb von Landgütern und Mühlen, theils durch die Beförderung des Fürsten Wizlav, Landesherrn des Klosters. In demselben Jahre, wohl etwas später, schenkte 4 ) der Fürst Nicolaus, als er im Kloster Neuen = Camp war, dem


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVII. Der Archidiakonus Johann wird hier "archidiaconus in Plawe" genannt. Der Archidiakonus für Plau hatte aber seinen Sitz zu Waren. Es ist Plau daher ein Schreibfehler, oder die Stadt war in dem unruhigen Kriegsjahre 1293 temporär Sitz des warenschen Archidiakons.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVIII.
3) Vgl. oben S. 87.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIX.
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Kloster das Eigenthum des Aalfanges 1 ) im plauer See beim Ausflusse der Elde aus dem plauer See, an dem nördlichen Ufer von der Metkow bis an die Grenze von Quetzin, eine wichtige Erwerbung, welche später an die Stadt Plau überging. Im J. 1296 vertauschte das Kloster Doberan die Außenmühle zu Plau und die Mühlen zu Gnoyen und Parchim gegen Salzhebungen aus der Saline zu Lüneburg und der Fürst Nicolaus II. gab am 29. Juni 1296 dazu seinen Consens 2 ); unter den Zeugen war auch "Heinrich von der Osten, Marschall des Fürsten von Rügen", der auch im J. 1295 bei der Verleihung des Aalfanges zu Neuen = Camp Zeuge gewesen war. Am 24. Juli 1296 trat das Kloster Doberan zu Dargun die Außenmühle zu Plau dem Kloster feierlich ab 3 ), wobei als Grund die nicht zu vermeidende Irrung zwischen verschiedenen Mühlenbesitzern in derselben Stadt angegeben ward.


Der Fürst Wizlav von Rügen behielt aber den Pfandbesitz von Plau nicht lange. Im J. 1298 lösete der Fürst Nicolaus II. von Werle das Pfandgut Plau wieder ein; denn am 21. Mai 1298 verkaufte 4 ) er zu Rostock, aus unvermeidlicher Noth und zum Besten des ganzen Landes, dem Kloster Doberan die beiden Seen bei Krakow und Oldendorp für 900 Mark, welche er zur Wiedereinlösung der Stadt und des Landes Plau ("in redemptionem civitatis nostre ac terre Plawe") verwandt hatte. An demselben Tage zu Rostock 5 ) gab des Fürsten Mutter Sophie ihre Einwilligung, da ihr die Aufkünfte aus diesen Seen auf Lebenszeit, wahrscheinlich zum Leibgedinge, versichert waren.

Der Fürst Nicolaus sorgte aber fernerhin für das Kloster Neuen = Camp nicht weniger, als wenn dessen Landesherr Besitzer von Plau gewesen wäre. Am 6. Dec. 1298 gab er dem Kloster aus besonderer Neigung die Versicherung 6 ), daß bei der Stadt Plau niemand anders Wind =, Roß = oder andere Mühlen sollte erbauen dürfen, und am 13. Jan. 1299 mit seiner Mutter Sophie, wahrscheinlich als Leibgedingsbesitzerin, die Erlaub=


1) Vgl. oben S. 81 flgd.
2) Vgl. oben S. 88.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XX.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXI. und v. Westphalen mon. ined. III, p. 1560 sq.
5) Wahrscheinlich war Nicolaus von Werle mit seiner Mutter Sophie, geb. Gräfin von Lindow, am 21. Mai 1298 zu Rostock zur Feier der Verlobung des Fürsten Nicolaus von Rostock mit einer Gräfin von Lindow.
6) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXII.
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niß 1 ), die Außenmühle bei Plau nach Belieben abzubrechen und an derselben oder an einer andern Stelle wieder aufzubauen.

Im J. 1298 hatten die jüngern Brüder Günther und Johann ihre Zustimmung zu den Verleihungen gegeben, welche das Kloster Neuen = Camp von ihrem regierenden Bruder Nicolaus ("a dilecto fratre nostro domino Nycolao de Werle, qui noster tunc in hereditate paterna provisor existit") empfangen hatte, und ihre Mutter Sophie (des Grafen Günther I. von Lindow Tochter) und ihre Oheime (von mütterlicher Seite) Burchard und Walther Grafen von Lindow 2 ) ("avunculorum nostrorum dominorum Borchardi et Wolteri comitum de Lyndowe") hatten diese Versicherung durch Anhängung ihrer Siegel bestärkt.

Mit dem letzten Monate des 13. Jahrh. erhielt die Ausbildung der Stadt Plau einen vollständigen und würdigen Abschluß. Am 9. Dec. 1299 schenkte 3 ) der Fürst Nicolaus II. zu Plau vor dem versammelten Rathe der Stadt das Eigenthumsrecht von ihrem ganzen Grundbesitze und erließ ihr einen Roßdienst und die Lieferung von einem Pfunde Pfeffer 4 ), welche Leistungen noch auf den Stadtgütern ruheten.

In Folge dieser innern Kräftigung und äußern Abrundung ward denn auch das Bedürfniß der innern Gliederung fühlbar: der Rath setzte in Gemäßheit der Stadtprivilegien und des ihm durch dieselben ertheilten Rechtes Zünfte ein. Schon im J. 1247 soll der Rath das "Amt der Grob = und Kleinschmiede nebst den Metzmachern" gestiftet haben, jedoch ist das Privilegium nicht mehr vorhanden. Am 8. Sept. 1306 gab der Rath 5 ) den Schlachtern zu Plau das Recht der Innung ("innigge"), d. i. eine Zunftrolle 6 ); bemerkenswerth 7 ) ist


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXIV.
2) Diese Urkunde ist sehr interessant, da sie die Alleinherrschaft des Fürsten Nicolaus II. klar ausspricht. In welchem Verwandtschaftsverhältnisse diese Grafen von Lindow zu den Fürsten stehen, ist nicht ganz klar; Riedels Stammtafel in Cod. dipl. Brand. I, 4, S. 16, ist an mehreren Stellen nicht richtig; Burchard war Sophiens Bruder, also ein Oheim mütterlicher Seite (avunculus); den Walther kennt Riedel aber gar nicht: vielleicht war er ein bisher unbekannter Bruder Burchard's.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXV.
4) Die Pfefferlieferung war eine gewönliche Krugabgabe, hier vielleicht aus der Zeit vor der Gründung der Stadt, wo an der Stelle derselben wohl nur eine Fähre (Schwemme: plawa) und ein Krug waren.
5) Auch in der mit parchimschem Rechte bewidmeten Stadt "Sternberg" gründete und bestätigte der Rath; am 25. Jan. 1306 die Zunftordnung der Schuster und Bäcker, denen am 12. Dec. 1365 unter ganz gleichen Bestimmungen die Schmiede folgten. Vgl. Jahrb. XII, S. 341 flgd.
6) Vgl. Rostock. Wöchentl. Nachr. 1824, S. 194.
7) In der Zunftrolle wird auch die Bestimmung getroffen, daß die Innung nicht vor der Mündigkeit mit 18 Jahren ("nisi ad annos discretionis per= (  ...  )
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dabei, daß damals die Stadt schon ein Schlachthaus besaß oder, wie es niederdeutsch heißt ein Küterhaus: "domus foetorina" wie auch das Handwerk das Küterhandwerk ("opus foetorinum") hieß. Am 6. Mai 1307 ertheilte der Rath den Fischern eine Zunftordnung 1 ); in dieser Zunftordnung, welche der Rath allein giebt, wird aber doch gesagt, daß es zum Nutzen der Stadt und des Fürsten Nicolaus von Werle geschehen sei, ohne Zweifel weil der See 2 ), ohne den eine Fischerzunft in Plau nicht denkbar ist, den Landesherren gehörte.

Noch waren die Zeiten für die Städte einigermaßen günstig, so daß sie noch zu außerordentlichen Erwerbungen Kraft hatten. Im J. 1308 kaufte die Stadt Plau von dem Fürsten Nicolaus II. das Eigenthum des Dorfes Quetzin 3 ) an der Nordgrenze des Stadtgebietes mit allen Freiheiten und dem Rechte, es zur Stadtfeldmark zu legen; schon im J. 1255 hatte die Stadt das Recht zum Ankaufe dieses Dorfes erhalten, es aber wohl erst jetzt, wahrscheinlich bei dem Aussterben der adeligen Familie von Quetzin 4 ), ausüben können. Der Rath legte jedoch nur einen kleinen Theil von Quetzin zur Stadtfeldmark, etwa so viel, als zur Abrundung derselben an den Grenzen von Slapsow zweckmäßig sein mochte, und behielt den Rest zum Besten der Gemeindeverwaltung als "Kämmereigut". Im J. 1348 ordnete der Rath die Verhältnisse des Dorfes 5 ) und der Pfarre, deren Acker er in Erbpacht nahm; bei dieser Gelegenheit ward festgesetzt, daß das Dorf mindestens 12 Katen oder Bauerhäuser behalten solle. - Um diese Zeit wird die Stadt auch das Dorf Gardin 6 ) von dem Dom = Capitel zu Havelberg gekauft haben. Ueber die Erwerbung dieses Dorfes durch die Stadt ist nichts bekannt geworden: es wird überhaupt seit der Verleihung nur das eine Mal genannt, als der Fürst Nicolaus II. im J. 1300 dem Dom = Capitel die Verleihungsurkunde vom J. 1223 bestätigte 7 ); daß diese Urkunde im Besitze der Stadt war, giebt den


(  ...  ) venerit videlicet qui sunt decem et octo" erworben werden könne, es sei denn daß der Vater stürbe, in welchem Falle dem Sohne, auch wenn er noch nicht 18 Jahre alt sein sollte, die Innung nicht verwehrt werden dürfe. Wir sehen auch hier wieder die frühere Selbstständigkeit der Menschen, wie im ganzen Mittelalter; die Menschen waren damals gewiß nicht anders organisirt, aber die Verhältnisse waren nicht so sehr verkümmert und beengt, wie jetzt.
1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXVI. In dieser Urkunde wird auch die Morgensprache erklärt: die Versammlung der Zunft des Morgens, wenn sie am Abend vorher angesagt wird.
2) Vgl. oben die Abhandlung über den plauer See S. 77 flgd.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXVII.
4) Vgl. oben Abhandlung S. 27 flgd.
5) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXIII.
6) Vgl. oben Abhandlung S. 60.
7) Vgl. Urk. Samml. Nr. III.
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Beweis für die Erwerbung des Dorfes. - Im J. 1323 erwarb die Stadt das Eigenthum des Dorfes Wozeken 1 ) an der Südgrenze der Stadtfeldmark mit voller Freiheit und dem Rechte, die Aecker zur Stadtfeldmark zu legen.

Mit dieser Erwerbung hört der rasche Wachsthum und die innere Kräftigung der Stadt auf: die Stadt ist fertig, in hundert Jahren vollkommen fertig geworden, und das folgende Halbjahrtausend ist nur ein Kampf um die Erhaltung; denn die späteren Erwerbungen und Anstrengungen stehen in Hinsicht auf den Zeitraum in gar keinem Verhältnisse zu den frühern Fortschritten. Im 14. Jahrh. entwickelte sich die Politik, die Bewegung des Staates in auswärtigen Verhältnissen, welche fortwährend alle Kräfte verzehrte.

Der edle Fürst Nicolaus II. von Werle, unter dessen Regierung Plau die glücklichste Zeit verlebt hat, starb am 12. Oct. 1316, mit Hinterlassung eines einzigen Sohnes Johann III. Henning von Werle = Goldberg, weil er zu Goldberg ein Schloß bauete, das erst vor einigen Jahren abgebrochen ist, und dahin von Parchim seine Residenz verlegte. Der jüngere Bruder seines Vaters Nicolaus II., Johann II., der bei der Alleinherrschaft seines Bruders von der Regierung ferne gehalten war, machte jetzt Anspruch auf einen Antheil an der Herrschaft. Es kam daher am 2. Dec. 1316 eine Landestheilung zu Stande, durch welche zum Herrschaften, Werle = Güstrow und Werle = Goldberg (oder Parchim), gebildet wurden, jedoch so, daß beide Fürsten die gesammte Hand behielten; der ältere Fürst Johann II. erhielt die Herrschaft Werle = Güstrow, zu welcher auch Plau und Krakow gelegt wurden.

Die Staatsverhältnisse wurden in den gewaltigen Kriegen des meklenburger Heinrich des Löwen gegen die Brandenburger auf die äußerste Spitze getrieben. Dadurch vorzüglich gewann Plau, an der großen Durchgangsstraße von Brandenburg nach Meklenburg durch die werleschen Länder, eine besondere strategische Wichtigkeit. Deshalb entband auch die Gemahlin des Fürsten Johann II. von Werle, Mechthild, die Stadt Plau, welche ihr ohne Zweifel zum Leibgedinge verschrieben war, am 22. Mai 1318 von der ihr geleisteten Huldigung 2 ) und wies sie an ihren Gemahl, demselben, oder wessen Beistand dieser vertrauen würde, Gehorsam zu leisten.

Johann II. fand auch bald Gelegenheit, die Entsagung seiner Gemahlin zu benutzen. Das Austerben des askanischen


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXIX.
2) Vgl. Rost. Wöchentl. Nachr. 1824, S. 171.
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Hauses der Markgrafen von Brandenburg am 20. Aug. 1320 setzte ganz Norddeutschland in Bewegung, vorzüglich aber Heinrich den Löwen von Meklenburg, den überlegenen Feind der Markgrafen, welcher wenigstens alle Prätensionen geltend zu machen hoffte. In den kurz vorher, am 25. Nov. 1317, mit dem Markgrafen geschlossenen templiner Frieden war Johann II. von Werle nicht mit aufgenommen, vielmehr sah man mit Verdacht und Unzufriedenheit auf ihn, so daß am 4. April 1318 sogar ein Bündniß gegen ihn geschlossen war. Jetzt aber söhnten sich im Hinblick auf das Eine gemeinsame Ziel alle Feinde aus. Am 23. Dec. 1320 leistete die Stadt Plau dem Fürsten Heinrich dem Löwen von Meklenburg auf Geheiß der beiden Fürsten Johann II. und Johann III. von Werle, weil sie die gesammte Hand hatten, Eventualhuldigung 1 ) dahin, daß, wenn die Fürsten von Werle den mit dem Fürsten Heinrich geschlossenen Freundschaftsvertrag nicht halten würden, die Stadt so lange bei den Fürsten von Meklenburg bleiben wolle, bis der Friedensbruch gesühnt sei. Diese Eventualhuldigung ist keinesweges so zu verstehen, daß Heinrich gleich in den Besitz der Stadt 2 ) gekommen sei.

So kriegerisch nun auch die nächsten Zeiten wurden, so hatte die Stadt Plau doch noch Mittel genug, um im J. 1323 das Dorf Wozeken an der Südgrenze der Stadtfeldmark 3 ) zu erwerben, wozu die beiden Fürsten von Werle ihre Zustimmung 4 ) gaben, weil sie beide die Stadt dem Fürsten von Meklenburg hatten huldigen lassen.

Nachdem mit Brandenburg im J. 1325 Friede geschlossen war, hatte die Eventualhuldigung der Stadt Plau gegen den Meklenburger Heinrich keine rechtliche Kraft mehr. Kaum aber war der brandenburgische Krieg beendigt, als in demselben Jahre 1325 der rügianische Erbfolgestreit ausbrach, welcher erst am 27. Juni 1328 durch den Frieden von Bruderstorf beendigt ward, kraft dessen die Fürsten von Meklenburg und Werle die Länder Triebsees, Grimme und Barth für ihre Abfindung zu Pfande erhielten; das Kloster Neuen = Camp erhielten beide Fürstenhäuser jedes zur Hälfte. Daher bestätigte am 24. Juli 1329 der Fürst Johann II. dem Kloster Neuen = Camp dessen Privilegien auf die Mühlen zu Plau, deren Gerechtigkeiten die Bürger zu stö=


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXVIII.
2) So versteht die Urkunde Rudloff M. G. II, S. 236, und ich nach ihm in Jahrb. XIII, S. 188.
3) Vgl. oben S 66.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXIX.
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ren suchten, und versicherte demselben die freie Mühlenfuhr und die Mattengerechtigkeit.

Darauf wurden von der Stadt und den Bürgern mehrere Gerechtigkeiten auf dem plauer See erworben. In den J. 1330 und 1335 erwarb Barthold Swartepape mehrere Hebungen auf der Satzik 1 ) von den Gammen 2 ) auf Schwerin; bei der Erwerbung im J. 1330 war der plauer Rath gegenwärtig. - Am 19. Mai 1337 schlichtete der Fürst Johann II. die Streitigkeiten zwischen dem Ritter Johann v. Dessin und der Stadt Plau über die kleine Fischerei auf der Weichen Seite 3 ) des plauer Sees, welche der Fürst der Stadt verlieh 4 ), nachdem Johann v. Dessin derselben entsagt hatte.

Während der Kriege mit den Markgrafen von Brandenburg waren die märkischen Vasallen an den südlichen Grenzen des Fürstenthums Werle etwas wild geworden 5 ) und beunruhigten die werleschen Lande häufig. Die beiden werleschen Fürsten Johann schlossen daher am 5. Oct. 6 ) ("mandaghes na Michaelis") 1332 ein Bündniß zur gegenseitigen Hülfleistung; der Fürst Johann III. von Werle = Goldberg sagt in der von ihm ausgestellten Ausfertigung der Urkunde:

"Desse brêf is gegeuen vôr unses veddern (Johann III.) stad tho Plawe in deme holte".

Bei der Verleihung der Weichen Seite des plauer Sees an die Stadt am 19. Mai 1337 war der Fürst Johann II. wohl schon dem Tode nahe, da er die Urkunde zu Güstrow mit Zustimmung seiner Söhne ausstellt; am 27. Aug. 1337 starb er und hinterließ zwei Söhne Nicolaus III. und Bernhard III., welche im J. 1347 die Erbschaft ihres Vaters wieder so theilten, daß Nicolaus III. die Städte Güstrow, Plau, Krakow und Kalen, Bernhard aber Waren, Röbel, Penzlin und Wredenhagen erhielt; Plau blieb also wieder bei dem Fürstenthume Güstrow.

Nachdem im J. 1329 der Löwe von Meklenburg heimgegangen war und sein Land zweien unmündigen Söhnen unter der Vormundschaft der Vasallen und Seestädte hinterlassen hatte, fehlte es an einer kräftigen Hand zur schwierigen Zügelung der wild aufgeregten Gemüther. Die Raub = und Fehdesucht nahm überhand, namentlich als im Herbste des J. 1341 der kräftig


1) Vgl. oben S. 73.
2) Vgl. Lisch Berichtigung S. 33 und 37.
3) Vgl. oben S. 74.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXI.
5) Vgl. Rudloff M. G. II, S. 274.
6) Rudloff M. G. II, S. 174, setzt diese Urkunde irrthümlich auf den 28. Sept. 1332.
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aufstrebende Albrecht von Meklenburg von dem Grafen Günther von Schwarzburg gefangen 1 ) genommen war. Das werlesche Land war zerstückelt und seine Fürsten waren schwach; daher griffen die Fürsten von Werle zu dem äußersten Mittel, indem sie die Selbsthülfe zu Recht und Gesetz erhoben. Im J. 1341 beschlossen 2 ) die Fürsten Johann III von Werle = Goldberg mit seinem Sohne Nicolaus IV. und Nicolaus III. von Werle = Güstrow mit seinem Bruder Bernhard III., in Uebereinstimmung mit ihren Landständen, Städten und Vasallen ("râthgeveren, steden vnde mannen"), daß sie diesen Macht gaben, zu richten über alle Missethäter, welche rauben, brennen und morden würden innerhalb des Friedens, bis an das Ende, ohne jegliches Hinderniß, jedoch so, daß Städte und Vasallen bei ihren Rechten bleiben sollten; dabei ward die strengste Polizei ausgeübt, indem bestimmt ward, jeder solle nur auf dem rechten Wege reiten, in Krüge an den Landstraßen einkehren und dort seine Zeche bezahlen; würde jemand außerhalb Weges sich aufhalten ("holdt, d. i. Aufenthalt, hadde buten weges") oder in den Dörfern Leuten Schaden thun, der solle für einen "unrechten Mann" gehalten werden. Zugleich ward eine Art von Kriegsrecht publicirt, indem jeder Mann, er sei Laie oder Pfaffe, gehalten ward, sich an weltlichem Rechte genügen zu lassen, bei einer Strafe von 60 Mark. Diese Bestimmungen wurden bestätigt zugleich "mit dem alten und neuen Rechte". - Die Noth und Unsicherheit mußte entsetzlich sein, denn diese Anordnung findet ihres gleichen nicht in der meklenburgischen Geschichte. - Der plauer Stadtschreiber fügt zu diesem Gesetze hinzu, daß es nur (!) sechs Jahre gedauert und gegolten habe, d. h. bis zur werle = güstrowschen Landestheilung vom 14. Juli 1347. Bald nach der Landestheilung. am 22. Aug. 1348, vermittelte der Fürst Nicolaus III. einen Vertrag 3 ) zwischen der Stadt Plau und der Pfarre zu Quetzin, durch welchen zugleich alle Verhältnisse der Pfarre und des Dorfes geordnet wurden, bevor die lange dauernde Verpfändung von Plau eintrat.

Um die Mitte des 14. Jahrh. gehörte Plau zu den Mittelstädten des Landes, indem nach dem Landfrieden vom 14. März 1354 4 ) die Städte: Parchim 40, Güstrow und Malchin 30, Röbel, Malchow, Plau und Kalen 10, Teterow und Lage 5 Gewaffnete bei der Ausrüstung zur Aufrechthaltung des Landfriedens zu stellen hatten.



1) Vgl. Jahrb. XV, S. 49.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXII.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXIII. und oben S. 67.
4) Vgl. Lich Maltzan. Urk. II, S. 121.
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4.

Die Verpfändung von Plau

und der Herzog Albrecht von Meklenburg.
1356.

In der zweiten Hälfte des 14. Jahrh. hatte Plau kein beneidenswerthes Schicksal, indem es als Pfand von einer Hand in die andere ging; die Lage der Burg war für das Mittelalter von so großer Wichtigkeit, daß Erreichung des Pfandbesitzers von Fremden und Wiederablösung durch die Landesherren immer Gegenstand der eifrigsten Bemühungen blieb.

Zuerst ward Plau von den Fürsten von Werle an den Herzog Albrecht von Meklenburg verpfändet. Der Pfandbrief ist nicht mehr vorhanden 1 ) und es muß also Zeit, Umfang und Veranlassung aus andern Urkunden ermittelt werden. Der Herzog sagt in der Urkunde vom 2. Juni 1361 2 ), daß er "Plau habe von den edlen Herren von Werle:"

"als wy dat hebben van den eddelen heren van Wenden",

und in der Urkunde vom 23. Juni 1362 3 ), daß "der Fürst Bernd von Werle und dessen verstorbener Bruder Claus ihm Stadt und Land Plau für 6000 löthige Mark zu Pfande gesetzt" haben. Bei der Ablösung 4 ) dieser Verpfändung am 10. Sept. 1375 sagt der Herzog, daß er die Briefe auf Plau gehabt habe von "Herrn Claus vonWenden genannt Stauelike".

Es ist also keinem Zweifel unterworfen, daß es die Brüder Nicolaus III. von Werle = Güstrow († 1360) und Bernhard III. von Werle = Waren († 1378), beide aus dem Hause Werle = Güstrow, waren, welche Plau an Albrecht von Meklenburg verpfändeten. Nicolaus III. von Weile = Güstrow führt auch in dem alten gleichzeitigen Stammbaume zu der parchimschen Genealogie (Jahrb. XI, zu S. 26) den Beinamen: "stauelke:"

"Nicolaus III de Gustrowe stauelke."

Diese Verpfändung kann also nur in der Zeit von 1347 - 1360 geschehen sein. Und hiezu stimmt auch die Huldigung. welche die Stadt dem Herzoge am 25. Juni 1356 leistete. An diesem Tage nämlich bestätigte 5 ) zu Plau der Herzog Albrecht


1) Die Pfandverschreibung der werleschen Fürsten ward bei der Afterverpfändung am 2. Juni 1361 bei dem Rathe der Stadt Rostock zur Sicherheit der Pfandnehmer deponirt.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXVI.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXVII.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLII.
5) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXIV.
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der Stadt, den Vasallen des Landes und dem "gemeinen Lande" Plau alle Gerechtigkeiten, welche ihnen von ihren Landesherren versichert seien, nachdem ihm von seinen "Ohmen ("bolen") den Fürsten Nicolaus und Bernd Stadt und Land Plau zu einem rechten Pfande gesetzt waren und diese ihm auf derselben Geheiß gehuldigt hatten". Ohne Zweifel war also das Pfandgut an demselben Tage dem Herzoge tradirt, da dieser sich persönlich zu Plau befand und die Verpfändungen durch Ueberweisung und Huldigung der Städte und Vasallen verwirklicht zu werden pflegten. Man kann also mit Sicherheit annehmen, daß die Verpfändung Johannis 1356 geschah.

Der Gegenstand der Verpfändung war nicht das Land Plau allein, sondern Schloß ("hûs"), Stadt und Land Plau mit dem Lande oder der Vogtei Krakow. Dies wird während der Pfandzeit öfter gesagt, z. B. in der Urkunde vom 23. Juni 1362, 31. Oct. 1366, 6. Juli 1369 ("dat slod tu Plawe unde land unde dat land tu Cracowe"), 30. Nov. 1396, 9. Oct. 1403, 27. März 1405. Das Land Krakow ward während der Herrschaft der werleschen Fürsten gewöhnlich mit zu dem Lande Plau gerechnet; in der Stadt Krakow war nämlich keine fürstliche Burg, sondern das Land Krakow ward von dem Vogte auf der fürstlichen Burg zu Plau mit verwaltet, so daß das Land oder die Vogtei Krakow zu dem Hause oder Schlosse Plau gehörte.

Die Pfandsumme war nach der Urkunde vom 23. Juni 1362: 6000 löthige Mark Silbers.

Die Veranlassung dieser Verpfändung lag ohne Zweifel in den Familienverhältnissen zwischen den fürstlichen Häusern Meklenburg und Werle. Im J. 1354 war der Fürst Nicolaus IV. von Werle = Goldberg gestorben und hatte seiner Wittwe Agnes außer einem unmündigen Sohne Johann IV., mit dem die Linie im J. 1375 ausstarb, zwei Töchter. Mechthild und Agnes, hinterlassen. Wie überall, so suchte der Herzog Albrecht von Meklenburg auch in dem Lande Werle durch politische Verbindungen und Verhandlungen sich eine einflußreiche Stellung zu verschaffen. Am 29. Aug. 1355 schloß der Herzog Albrecht mit der Wittwe Agnes dahin einen Vertrag 1 ), daß ihre Tochter Mechthild dem jüngsten Sohne des Herzogs, Magnus, versprochen und für den Fall des unbeerbten Ablebens ihres Sohnes Johann ihren beiden Töchtern die Erbfolge in dessen Ländern versichert ward. Der Fürst Nicolaus III. von Werle = Güstrow, auch Herr der Stadt Plau, der älteste und nächste Agnat im Hause Werle, verhei=


1) Vgl. Rudloff M. G. II, S. 324, und Lisch Maltzan. Urk. II, S. 130.
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rathete aber, mit Recht um seine Successionsrechte besorgt und voll Verdacht gegen die eingeleiteten Verbindungen, seinen eigenen Sohn Lorenz mit der goldbergischen Prinzessin Agnes und verlobte seine Tochter Katharine mit dem meklenburgischen Prinzen Magnus, den sie jedoch auch nicht zum Gemahle erhielt. Wahrscheinlich wollte sich der Herzog Albrecht, nachdem seine Pläne gescheitert waren, für die Haltung dieses letzten Vertrages sichern und suchte deshalb die werleschen Fürsten dahin zu bringen, daß sie ihn gegen eine Pfandsumme in den wirklichen Besitz des wichtigen Schlosses zu Plau setzten, dessen Verpfändung die Fürsten von Werle späterhin für eine gefährliche erkannten.

Die Stadt Plau sollte bald erfahren, wie nachtheilig die Verpfändung an den Herzog Albrecht für sie war. Der Graf Otto I. von Schwerin war im J.1357 gestorben, ohne Söhne zu hinterlassen; seine Tochter Richardis war an des Herzogs Albrecht Sohn Albrecht verlobt, und der Herzog machte nun sogleich Ansprüche an die Grafschaft Schwerin, welche ein Hauptziel seiner Bestrebungen war. Diesem widersetzte sich aber des Grafen Otto Bruder Nicolaus, welcher von seiner Mutter her die Grafschaft Teklenburg 1 ) beherrschte. Es kam zu einem heftigen Successionskriege, in welchem sich namentlich die Stadt Schwerin ungewöhnlich heldenmüthig zeigte. Auf der Seite des Grafen von Teklenburg standen die Herzoge von Sachsen = Lauenburg, welche seit jeher den Grafen von Schwerin benachbart und vertraut gewesen waren. Die Herzoge von Meklenburg waren mit den Grafen von Holstein verbündet, welche mit dem Könige Waldemar von Dänemark im Kriege lagen; für diesen Krieg verbanden sich die meklenburgischen Herzoge auch mit dem Könige Erich von Schweden.

Das Jahr 1358 war ein ungewöhnlich bewegtes. Der Krieg begann schon zu Anfange dieses Jahres und ward vielleicht deshalb gleich so hartnäckig, weil der Herzog Albrecht die "Gräfin von Schwerin" gefangen genommen hatte und lange gefangen behielt, um sie zur Entsagung ihrer Leibgedingsgüter zu zwingen. Diese Gräfin war des letzten Grafen Otto I. Wittwe Mechthild, des Fürsten Johann III. von Werle = Goldberg Tochter, eine Enkelin des Herzogs Otto von Pommern; der Herzog Baruim von Pommern klagt in einem (undatirten) Schreiben an den Kaiser:

"Eciam sciat Vestra Magnificencia, quod Magnopolensis detinuit comitissam Zwerinensem captiuam; quam adhuc hodierna


1) Vgl. Jahrb. XV S. 37.
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die detinet, volens vitalicium eiusdem ab ea detalliare".

Der Krieg gegen die Grafschaft Schwerin begann im Januar 1358. Wir lernen den Feldzug genau aus einer Kriegskostenrechnung kennen, welche der Ritter Otto von Dewitz dem Herzoge Albrecht ausstellte. Dieser Ritter, welcher Pfandbesitzer des Schlosses und Landes Gnoyen war, war einer der kräftigsten Stützen des Herzogs und zog ihm in seinem Dienste mit dem Ritter Nicolaus v. Lewetzow auf Lunow und vielen andern Knappen und Reisigen zu Hülfe. Am 28. Jan. 1358 zog Otto v. Dewitz von Gnoyen aus, zuerst nach Gadebusch; aber die Wege waren zu schlecht, als daß ein Feldzug hätte mit Erfolg geführt werden können. Am 25. Febr. sammelte der Herzog die Seinen wieder zu Meklenburg. Am 6. April begann die Belagerung der Stadt Schwerin, vor welcher der Herzog eine Burg Neu = Schwerin ("castrum novum Schwerin") hatte aufführen lassen; auch wird die Schelfburg genannt, wahrscheinlich eine zweite Feste. Die Neue Burg lag sicher vor dem ehemaligen Schelfthore der Altstadt Schwerin, also dort, wo die Friedrichs =, Scharfrichter =, Apotheker = und Münzstraße zusammenstoßen. Die lübeker Chronik 1 ) von Detmar sagt:

"Umme de stad to Swerin buwede he ok ene hele stad hoge uppe enen berghe ieghen der "stad uppe"

Dies war also ein befestigtes Lager auf dem Schelffelde, wahrscheinlich auf der Höhe der (Stephans=) Bergstraße.

Aber die Schweriner wehrten sich nicht allein herzhaft, sondern neckten auch die Belagerer mit seltener Kühnheit und ergaben sich nicht. Die erfolglose Belagerung währte bis in den Anfang des Monats November. Im Anfange des Monats September ging den Belagerern das Futter aus ("amplius non potuerunt pabulum de campis procurare" Sept. 2); freilich holten ihnen die Schweriner sogar die Pferde ab: so wurden z. B. dem Otto v. Dewitz allein am 14. und 15. Sept. 18 Pferde von den Belagerten genommen.

Während der Belagerung mußte der Herzog Albrecht den Grafen von Holstein gegen Dänemark folgen. Kurz vorher mußte er nach Pommern, um in dem Kriege zwischen Brandenburg und Pommern die beiden Theile am 26. Juli 1358 zu Triebsees zu vergleichen; er lag auf diesem Zuge eine kurze Zeit bei dem Kloster Neuen = Camp und Otto v. Dewitz mußte ihm zu diesem und dem dänischen Zuge 400 Mk. vorstrecken. Gleich


1) Detmar's lüb. Chronik beim Jahre 1354.
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nach Beendigung dieses Geschäfts zog er nach Neustadt in Holstein, wo Otto v. Dewitz einen silbernen Gürtel für 30 lüb. Mk. für ihn verpfänden mußte. Von hier ging der Zug zur See nach Femern und Schonen. Der Herzog hatte aus diesem Zuge den Reimar v. Plessen auf Barnekow und den Heinrich v. Bülow auf Plüschow bei sich, welche ihm 2587 Mark lüb. Pf. auf diesem Zuge liehen. Nach der Beilegung aller Streitigkeiten verpfändete der Herzog am 31. März 1359 diesen beiden die Länder Wittenburg und Hagenow für a) 1800 Mark, die sie ihm baar geliehen hatten; b) 300 Mark "der se vs vpghewuruen (verschafft) hebben, also dat vns ghenoghede in der tyd, do wy volgheden vsen vrunden den Holzsten heren; c) 487 Mark, de se myd vsen mannen van vseme hete in der tyd vnd in der suluen reyse der Holzsten heren by vs in vseme denste vortereden vp Schone vnde vp Vemeren vnde anders war vp deme watere".

Während dieses Seezuges nahm der Krieg gegen Schwerin, der überhaupt bei der Zersplitterung der meklenburgischen Kräfte und der unerwarteten Kühnheit der Schweriner ganz erfolglos blieb, eine unglückliche Wendung, indem der Herzog Erich II. von Sachsen = Lauenburg (zu Lauenburg und Ratzeburg) mit Unterstützung seiner Vettern, der Brüder Albrecht V. und Erich III. zu Mölln und Bergedorf, und der Grafen von Schwerin am 24. Aug. 1358 die Stadt und Burg Plau, welche dem Herzoge Albrecht zu Pfande stand, einnahmen, in der richtigen Ansicht, daß dem Herzoge diese Burg für irgend einen andern nicht vorher zu sehenden Kriegsfall von großer Wichtigkeit war. Detmar sagt in seiner lüb. Chronik:

"In deme suluen iare 1 ) do wan hertoghe Erik to Sassen, here to Lowenborch, de stad to Plawe in sunte Bartholomeus daghe".

Die Eroberung der weit über die meklenburgischen Grenzen hinaus liegenden Burg Plau giebt den Beweis, wie weit der unglückliche Krieg um sich gegriffen hatte.

Der Herzog Erich II. von Lauenburg nahm fortwährend thätigen Antheil an dem Kriege; so griff er, nach der Rechnung des Ritters Otto v. Dewitz, im Sept. 1358 zwei Male einen Proviant = Transport auf, als die Herzoglichen schon Noth zu leiden anfingen:

"Dux Saxonie cum suis spoliauit currus cibariorum"


1) Detmar erzählt diese Begebenheit fälschlich zum J. 1360.
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und nahm dem Otto v. Dewitz z. B. 5 Pferde, 9 Drömt Hafer, 14 Tonnen Bier, 14 Schock Brot, u. s. w.

"Item secundario hostes currus cibariorum spoliaverunt."

Da schickte Otto von Dewitz dem Herzoge Albrecht dessen ältesten Sohn, den Herzog Heinrich, nach Schonen nach; er rüstete ihm ein kleines Schiff, eine Schute ("scuthen"), aus und gab ihm fünf seiner Freunde mit: Bodo von Dewitz, Henning von Havelberg, Schele Crakow, Heine von Helpte und Nicolaus Strune. Am 8. Sept. segelte der Herzog zu seinem Vater ab, hatte aber so viel Unglück, daß das Schiff sieben Wochen unterweges war und endlich dem Vogte zu Helsingborg gelassen werden mußte. Der Ritter Otto von Dewitz erzählt über diesen Zug folgende interessante Einzelnheiten, welche um so größere Wichtigkeit haben, als die Urkunden aus dieser Zeit nicht häufig sind.

"Quum rex Dacie iacuit coram Helschenborgh, tunc dominus Otto (de Dewitze) misit cum domino Hinrico Magnopolensi V que viros cum galeis ad dominum Albertum Magnopolensem; tunc dominus Otto duxit proprie êne scûthen, quam nauem, proprie scuthen, habuit a natiuitate Marie usque ad IIII septimanam post festum Michahelis. - - - Item consumpserunt XII. mr. lub. in carnibus recentibus et allecibus et piscibus coram Helschenborgh. - Tunc dominus Magnopolensis nullum habuit ventum ad nauigandum, sed nauigauit versus Copenhauen. Postmodum dominus Magnopolensis dedit eis cibaria in quantum indegerunt, donec venerunt ad terram. - Vltra tunc dominus Magnopolensis dimisit suas naues iacere Cøpelhauen et equitauit versus opidum Køyk (= Köge); do vorhuf zyk eyn styk vnd en storm, dat de scepe dryuende worden, dar dref de scuthe vor wynde vnd vor waghe, dar her Otten vrunde er harnesch vppe hadden vnde er gherede bed tho Helschenborgh. Ibi perdiderunt coram quinque arma, quelibet arma pro XIII mr. lub. - - Item notandum, quod illam nauem proprie scuthen cum omni proprie rede accepit aduocatus in Helschenborgh, nomine Nekel Peters sone."

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Vier Wochen nach der Eroberung von Plau schlug der Herzog Erich von Lauenburg das Heer des Herzogs Albrecht von Meklenburg, in welchem wohl 150 Ritter und Knappen kämpften; Detmar sagt zum J. 1360:

"In demesuluen iare wan hertoge Erik van Sassen enen stryd up deme Yellande 1 ) deme van Mekelenborch af, wol anderhalf hundert riddere unde knapen 2 ), unde was binnen verweken darna, als he Plawe wunnen hadde."

Zugleich wurden die Holsteiner von den Lauenburgern bei Siebenbäumen 3 ) geschlagen:

"In deme suluen iare leghen de Holsten vor Krumesse; des hertoghen man van Sassen togen to en unde venghen en wol LXX ghewapent af; dit schach bi den Sevenbomen".

Zu Helsingborch vermittelte der Herzog Barnim von Pommern am 18. Oct. 1358 einen allgemeinen Frieden, in dessen Folge auch König Waldemar von Dänemark die meklenburgischen und lauenburgischen Herzoge dergestalt aussöhnte, daß Herzog Erich Plau wieder herausgeben und dafür Gadebusch so lange besetzen sollte, bis ihm Boizenburg überantwortet werden könne. Erich gab darauf Plau heraus, erhielt aber weder Gadebusch, noch Boizenburg. Detmar erzählt (irrthümlich zum J. 1360):

"Darna deghedinghede de konink van Denemarken Woldemer twisschen hertoghen Alberte van Mekelenborch unde hertoghen Eriken van Sassen vorbenomet, dat hertoghe Erik scholde deme van Mekelenborch Plawe antworden unde de van Mekelenborch scholde eme Godebuz weder antworden; dat scholde.he beholden so langhe, dat he eme Boytzeneborch antworde. De hertoghe van Sassen antworde Plawe van sik in des van Mekelenborghe hant, men eme enwart der slote nên, weder Godebuz edder Boytzeneborch, men deme ko-


1) Wo das Jelland liegt, habe ich nirgends finden, auch von meinen gelehrten Freunden, trotz des eifrigsten Forschens, nicht erfahren können.
2) Rudloff a. a. O. S. 335 erzählt, daß die Meklenburger 400 Ritter und Rittermäßige eingebüßt hatten, allerdings sehr viel. Aber davon steht in der Chronik nichts. - v. Kobbe erzählt in seiner lauenburg. Gesch. II, S. 90 dies Rudloff nach, ohne selbstständige Prüfung.
3) Siebenbäumen liegt an der nordöstlichen Grenze des Herzogthums Sachsen = Lauenburg, im Amte Steinhorst südöstlich von Oldeslohe.
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ninghe wart Helsingheborch dorch desser deghedinghe willen. Aldus wart de gude hertoghe Erik van Sassen bedroghen."

Am 30. Oct. 1358 stellte der Herzog Barnim die Aussöhnung zwischen Waldemar und den Grafen von Holstein zu Stralsund urkundlich 1 ) fest, nachdem die Verabredung zu Helsingborg geschehen war ("dat wy desse deghedinghe tu Helsenborgh tu us nehmen").

Ueber die Zeitrechnug und Aufeinanderfolge dieser Begebenheiten herrscht überall Verwirrung und Dunkel. Die falsche Jahresangabe bei Detmar verwirrt nicht viel, da die Begebenheiten nur bei unrichtigen Jahren eingerückt sind. Aber Rudloff (Mekl. Gesch. II, S. 335), und nach ihm v. Kobbe (Lauenburg. Gesch. II, S. 90), reißt die Begebenheiten auseinander und nimmt an, Herzog Erich habe Plau erst überantwortet, und als er sich in seiner Entschädigung getäuscht gesehen habe, den Krieg wieder aufgenommen. die Meklenburger auf dem Jellande geschlagen, Plau wieder erobert und danach wieder abgetreten 2 ). Diese zweimalige Eroberung von Plau ist sicher grundlos und ist auch gegen den Bericht Detmar's, der nichts davon sagt. Der Friede ward in der zweiten Hälfte des Monats October verabredet und bestimmt; die Ratification der Urkunde und die Räumung von Plau nahm auch Zeit fort.

Und so ward denn am 1. Dec. 1358 (des sunauendes na s. Andreas daghe) der Hauptfriede zwischen dem Herzoge Albrecht von Meklenburg und den Grafen Nicolaus und Otto von Teklenburg geschlossen, in dessen Folge die Grafen dem Herzoge die Grafschaft Schwerin verkauften. Für die Hälfte des Kaufgeldes, nämlich für 10,000 Mk. löthigen Silbers, hatten sich die Grafen von Holstein für die Herzoge von Meklenburg verbürgt 3 ).

Bei Abschluß dieses Friedens war von dem Herzoge Erich II. von Sachsen = Lauenburg gar nicht mehr die Rede; er hatte also ohne Zweifel Plau schon ausgeliefert. Die hier zur Frage stehende Genealogie der Herzoge von Sachsen = Lauenburg gestaltet sich folgendermaßen:


1) Vgl. Schlesw. holst. lauenb. Urkunden = Sammlung Bd. II, H. 2, S. 237; vgl. S. 404.
2) Etwa um in demselben Jahre zum zweiten Male nichts dafür zu erhalten?
3) Vgl. Schlesw. holst. lauenb. Urk. II, 2, S. 238.
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Genealogie der Herzoge von Sachsen=Lauenburg: Johann I., H. von Sachsen Lauenburg, 1260 † 1285. - Johnn II.,  zu Mölln und Bergedorf, 1280 † 1321. - Albrecht III., ohne Leibeserben, † 1308. - Erich I., zu Lauenburg und Ratzeburg, resigniert um 1339, † 1361. - Albrecht IV., † 1344. - Erich II., 1339 †1368. - JohannV., † vor 1359. - AlbrechtV., † vor 1370. - Erich III.  † 1401.

Die Hauptperson in dem Kriege war Herzog Erich II. von Lauenburg. Aber seine Vettern Albrecht V. und Erich III. von Mölln und Bergedorf hatten ihm geholfen und daher, ohne Zweifel für ihre Kosten, von Erich II. einen Theil in Plau versichert erhalten. Erich II. hatte freilich Plau ausgeliefert, konnte aber wohl nicht noch obendrein die Ansprüche seiner Vettern befriedigen; dies übernahm der Herzog Albrecht. Daher ward in dem Vertrage zwischen dem Herzoge und den Grafen von Schwerin bestimmt:

"Vortmer in hertoghen Albertes deel van Sassen to Molne, dat he in Plawe heft wes dar de vorbenomeden greuen vmme segghen tuschen em vnde vns, dar schal dat bi bliuen; wolde ouer de hertoghe van Molne en des nicht horen, so schole wi mid em vnde he mid vns in deme slote to Plawe wissenen vnde holden enen borchvrede, also borchvredes recht is."

Auch der Graf von Teklenburg hatte Antheil an Plau; auch die Wiederabtretung dieses Antheils an den Herzog Albrecht ward durch den Vertrag vom 7. Dec. 1358 folgendermaßen arrangirt:

"Vortmer zo zcolen de vorbenomeden greuen beschatten de vanghenen , de vt der Nyenstat, Mernitze vnde Plawe vns affghevanghen zyn, vnde zcolen dar mede ere houetlude affleghen van den landen vnde sloten vornompt; breke en dar wes an, zo zole wy en to hulpe gheuen veer hundert lodyghe mark vnde scholen de vryghen vnde ledyghen to welkerme houetmanne ze vns wyzet, vnde dar mede scholen ze vns ern deel an Plawe weder antwerden ledich vnde los, alze ze dat van aneghenghe vnde ghehat hebben."

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Zu derselben Zeit berechneten 1 ) die Grafen von Holstein den Herzogen von Meklenburg die Schäden, die sie nach dem Abschlusse des Helsingborger Friedens erlitten hatten.

In Folge aller dieser Begebenheiten und Verhandlungen verkauften 2 ) die Herzoge Albert und Erich von Mölln und Bergedorf am 31. März 1359 dem Herzoge Albrecht von Meklenburg den Theil, den sie in Plau hatten, für 200 löthige Mark. Diese Handlung erklärt sich jetzt durch die voraufgehenden Verhandlungen ganz klar.

Die völlige Ausgleichung zwischen den Herzogen Albrecht von Meklenburg und Erich II. von Lauenburg kam erst am 10. Aug. 1360 auf einer persönlichen Zusammenkunft zu Helsingborg zu Stande 3 ).

Am 31. März 1359 mußte der Herzog Albrecht an Reimar v. Plessen auf Barnekow und Heinrich von Bülow auf Plüschow die Länder Wittenburg und Hagenow verpfänden, um die Kosten für die Unterstützung der Herzoge von Holstein bezahlen zu können.

Und hiemit war die Sache einstweilen abgemacht.

Eine fernere Folge dieser verwickelten und wichtigen Begebenheiten war, daß des meklenburgischen Herzogs Albrecht bedeutender Canzler Bertram Bere in Ungnade fiel. Der Ritter Heinrich von Stralendorf hatte ihn beim Herzoge angeklagt, er habe "um die Briefe des Grafen von Teklenburg" schlecht gesprochen; Bertram Bere erwiderte 4 ) dagegen, er habe nicht allein "um die Briefe, sondern um alle böse Handlungen, die er gegen den Herzog und andere Herren ausgeübt haben sollte, weshalb ihm der Herzog to eneme ungnedigen heren maket worden, solche Worte gesprochen, um seine Ehre zu wahren; er habe nur die gemeint, die ihm das zugeschoben und mit Rath und That dazu geholfen hätten". Jedoch schon im J. 1361 wirkte Mag. Johannes Cröpelin als meklenburgischer Canzler. Dennoch wird noch am 12. Juli 1363 "Bertram Bere des heren (Albrecht hertogen tu Meklenborch) cenceler" genannt (vgl. Lisch Maltzan. Urk. II, S. 173).



1) Vgl. Schlesw. holst. lauenb. Urk. II, 2, S. 404.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXV.
3) Bgl. Scheidt vom hohen und niedern Adel S. 410.
4) Nach einem undatirten Briefe des Canzlers Bertram Bere.
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5.

Afterverpfändung von Plau

durch den Herzog Albrecht von Meklenburg.
1361.

Durch einen umfassenden Frieden wurden am 10. Aug. 1360 zu Helsingborg alle norddeutschen und nordischen Händel geschlichtet und geordnet, so daß über die Vergangenheit ein ziemlich verhüllender Schleier geworfen ward. Aber die nächste Zukunft barg in ihrem Schooße den Keim zu unabsehbaren Verwickelungen, welche Meklenburg bis tief in das 15. Jahrh. hinein auf das empfindlichste berührten.

Im J. 1360 ward der schwedische Königsthron erledigt und der Herzog Albrecht verfolgte jetzt, bei seinem bedeutenden Ansehen im ganzen Norden und namentlich bei den Hansestädten, das Hauptziel seines Strebens und Lebens, die nordischen Reiche an sein Haus zu bringen, das er auch wirklich erreichte, indem sein Sohn Albrecht im J. 1363 auf den schwedischen Thron erhoben ward. Zu den bedeutenden Vorrüstungen dazu war viel Geld nöthig.

Am 2. Juni 1361 gab zu Rostock, der mächtigsten Stadt der wendischen Hanse, der Herzog Albrecht dem Ritter Heinrich von Stralendorf, dem Ritter Otto von Dewitz und dem Knappen Danquard von Bülow Schloß, Stadt und Land Plau, so wie er es von den werleschen Fürsten zu Pfande hatte, zum nießbräuchlichen Afterpfande für 17,809 Mark lüb. Pf., von denen Heinrich v. Stralendorf 8809, Otto v. Dewitz 4500 und Danquard v. Bülow 4500 Mark hergaben 1 ).

Die Ritter Heinrich von Stralendorf und Otto von Dewitz gehörten um diese Zeit zu den bedeutendsten und einflußreichsten Männern in den Umgebungen des Herzogs Albrecht; auch Danquard von Bülow war ein angesehener Mann: er war z. B. mit Otto von Dewitz. Heinrich und Vicke v. Bülow und andern am 27. März 1359 unter den Bürgen 2 ) des Friedens zwischen dem Herzoge Albrecht und den Grafen von Holstein.

Für die Zinsen, ("renthe, gulte") auf die erste Pfandsumme bei der Verpfändung an den Herzog Albrecht, falls der Ertrag aus den Ländern Plau und Krakow dieselben nicht decken sollte, war dem Herzoge Albrecht das Land Waren zum eventuellen Pfande verschrieben 3 ). Nachdem aber im J. 1360 der Fürst Nicolaus III., der Landesherr von Plau, gestorben war


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXVI.
2) Vgl. Schlesw. holst. lauenb. Urk. Samml. Bd. II, H. 2, S. 238, Nr. CXC
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXVII.
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und sein Bruder Bernhard III. von Waren seinen Landestheil für sich allein frei haben wollte, ward dieses Verhältniß am 10. März 1362 aufgelöset: der Herzog Albrecht entsagte der eventuellen Zinszahlung aus dem Lande Waren und seines Pfandrechtes auf dasselbe und setzte die Pfandsumme von 6000 löth. Mk. Silbers auf 4500 Mk. herab, indem der Fürst Bernhard für seinen Antheil 1500 löth. Mk. zurückzuzahlen versprach. Für diese und andere Schulden verpfändete der Fürst Bernhard von Werle am 10. März 1362 dem Herzoge das Land Röbel 1 ), welches fortan bei dem Hause Meklenburg blieb. Der Fürst Bernhard sagt:

"De gultde, de wy to Plawe toleghen sculden vt dem lande to Warne, de scal vse veddere vnde sine eruen vs lôs lâten, vnd dat vêrdendêl des gheldes, dâr em Plawe vôr steyt; vnd vôr de anderen pennighe vnd suluer de dâr na bliuen, scal dat slot Plawe myt sînen tobehôringen sîn pant blîuen brûkelken, als vse brêue dâr vp lûden."

Am 23. Juni 1362, nachdem die Verpfändung des Landes Röbel in Ordnung gebracht und versichert war, quittirte 2 ) der Herzog Albrecht den Fürsten Bernhard von Werle, für sich und die Kinder seines verstorbenen Bruders Nicolaus, über die zurürckgezahlten 1500 löthigen Mark von der Pfandsumme auf Plau und Krakow und entsagte seinen Rechten auf das Land Waren.

Der Fürst Nicolaus III., nach der Theilung der Herrschaft Güstrow in die Herrschaften Güstrow und Waren Landesherr von Plau, war im J. 1360 gestorben und hatte zwei Söhne, Lorenz und Johann V., hinterlassen, von denen der ältere Lorenz zu Güstrow die Regierung führte. Der Fürst Johann IV. von Werle = Goldberg stand seit dem J. 1354 unter der Vormundschaft seines Vetters Lorenz. Nachdem Johann IV. von Werle = Goldberg seine Volljährigkeit erreicht hatte, schloß er mit seinen Vettern Lorenz und Johann V. von Werle = Güstrow am 21. Sept. 1365 einen Hausvertrag 3 ), durch welchen sie sich die gesammte Hand und Hülfe vorzüglich zur Wiedereinlösung der wichtigen Schlösser Plau und Stavenhagen versicherten; sie errichteten landständische Ausschüsse (tu hôvetlûden use man unde usen rât - - na der heren und der stede râde) zu Güstrow, Parchim und Malchin zur Erhebung der Landeseinkünfte und Beisteuern, um mit denselben diese Schlösser ein=


1) Vgl. Jahrb. XIII, S. 326 und 189 flgd.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXVII.
3) Vgl. Lisch Maltzan. Urk. II, S. 186 flgd.
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zulösen. Zuerst sollte Plau wieder eingelöset und dazu überall im Lande Hülfe gesucht werden; es ward festgesetzt,

"dat wy, na râde vses râdes, man vnde stede, dor lôsinghe willen vser slote alse Plawe vnde Stouenhagen dor vredes willen vser land vmme de sâmeden hant vser herschop vs hebben verênet. - - To deme îrsten mâle Plawe; dâr scolen de hôuetlûde hulpe tu s oe ken an steden, an landen, an mannen, ghêstlek vnde werlek. Van stâdan wan dat ghelôset is, so schal me Plawe antwarden deme vôrsprôken vedderen her Laurencius vnde synem brôder Johanne."

Es sollte also das Schloß Plau den Fürsten von Werle = Güstrow übergeben werden, sobald es eingelöset worden sei.

Die Einlösung von Plau wollte sich aber nicht so leicht ausführen lassen, und doch schien den werleschen Herren sehr viel daran zu liegen. Am 31. Oct. 1366 schlossen die Fürsten Lorenz und Johann V. von Werle = Güstrow und Johann IV. von Werle = Goldberg ein Bündniß 1 ) mit dem Herzoge Albrecht und dessen Söhnen Heinrich und Magnus, der gerne die Hand dazu bot, um immer mehr Einfluß auf die werleschen Lande zu gewinnen; an die Spitze dieses Bündnisses ward die Vereinbarung gestellt: der Fürst Johann IV. von Werle = Goldberg sollte des Herzogs Heinrich von Meklenburg kindliche Tochter Eufemia, Albrecht's Enkelin, nach "12 Jahren" heirathen und der Prinzessin Haus, Stadt und Land Plau mit der Vogtei Krakow statt eines Ehegeldes von 2000 löthigen Mark mitgeben. Zur Sicherung dieses Vertrages sollten die Ritter Ulrich Maltzan und die Knappen Claus Hahn, Heinrich von Lewetzow und Hennecke von Grabow von beiden Seiten sogleich Haus, Stadt und Land Plau einnehmen. Würde innerhalb der 12 Jahre der Verlobte oder die Verlobte sterben, so sollte der Fürst Johann den Danquard von Bülow, oder den, der Plau dann inne haben würde, wieder an den Herzog Albrecht weisen, so lange bis ihm Plau abgelöset worden sei. Danquard von Bülow war also damals noch im eigentlichen Pfandbestize von Plau; die drei Afterpfandinhaber Heinrich von Stralendorf, Otto von Dewitz und Danquard von Bülow waren unter den Bürgen dieses Vertrages. An demselben Tage, 31. Oct. 1366, verpflichteten sich 2 ) die vier bestellten Verwalter des Schlosses, die zu Rostock ver=


1) Vgl. Lisch Maltzan. Urk. II, S. 191.
2) Vgl. Lisch Maltzan. Urk. II, S. 203.
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abredete Vereinbarung binnen 14 Tagen besiegeln zu lassen und die Urkunde bei dem Rathe der Stadt Rostock verwahrlich niederzulegen, bei dem Vertrauen, in welchem ihnen das Schloß Plau überantwortet sei.

In dieser Aussicht auf die Erwerbung von Plau versicherte 1 ) der Fürst Johann IV. von Werle = Goldberg am 22. Nov. 1366 der Stadt und Vogtei Plau bei seiner Anwesenheit daselbst, derselben alle ihre erworbenen Gerechtigkeiten halten und schützen zu wollen. Der Fürst Johann ist zwar in der Urkunde, welche offenbar nur eine Eventual = Bestätigung ist, nicht genauer bezeichnet, aber ohne Zweifel Johann IV. von Werle = Goldberg, da von der güstrowschen Seite sicher der Fürst Lorenz mit genannt worden wäre.

Bei der immerfort wachsenden Macht des herzoglichen Hauses Meklenburg konnten aber die werleschen Fürsten die Verpfändung des wichtigen Schlosses Plau nicht ertragen. Sie machten also die größten Anstrengungen, die Afterpfandinhaber auszukaufen. Am 6. Juli 1369 quittirte der Ritter Heinrich von Stralendorf 2 ) die Fürsten Lorenz und Johann V. von Werle = Güstrow auf 800 Mark löthigen Silbers weniger 22 lüb. Mk. von der Summe, für welche ihm Schloß und Land Plau und Land Krakow verpfändet waren. In den nächsten Jahren machte der Fürst Lorenz die kräftigsten Anstalten, die beiden andern Pfandbesitzer auszukaufen. Am 23. Febr. 1371 verkaufte z. B. der Fürst Lorenz der Stadt Güstrow alle seine Rechte an 6 Hufen auf dem Felde des Dorfes Gutow zwischen der Landwehr und dem güstrowschen Bürgeracker für 100 Mark lüb. Pf.,

"de se vns rêde lêgen hebben vnde betâlet vnde de wi an vnse nôt vnde an vnse slot to Plage keret hebben."

Endlich erreichte der Fürst Lorenz seinen Hauptwunsch, die Einlösung der "gefährlich" an Meklenburg verpfändeten Stadt Plau, im J. 1375 vollständig. Er verkaufte, mit seinem Bruder Johann zu diesem Zwecke, am 9. Sept. 1375 das vor den Thoren der Stadt Güstrow liegende Dorf Glin 3 ) an diese zur Einlösung der Stadt Plau:

"in redemptionem oppidi nostri Plawe pro ducentis millibus marcarum argenti carissimo nostro patruo domino Alberto duci Magnopolensi periculose obligarti."


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXVIII.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXIX.
3) Vgl. Frank A. u. N. Meklb. VI, S. 301, und Beffer Gesch. von Güstrow S. 260.
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Endlich, am 10. Sept. 1375, verzichtete der Herzog Albrecht 1 ) auf alle Rechte an Plau, nachdem ihm der Fürst Lorenz Stadt und Land abgelöset hatte, und entsagte nicht nur allen Briefen, die er von dem Fürsten Nicolaus, genannt Stavelike, darauf hatte, sondern auch der ihm geleisteten Huldigung.

Am 8. Sept. 1375, zwei Tage vor dieser Entsagung, versicherte der Ritter Heinrich von Bülow 2 ) der Stadt Plau alle ihre Gerechtsame, da diesem Stadt und Land Plau von dem Fürsten Lorenz wieder verpfändet waren.

Aus der Vermählung des Fürsten Johann IV. von Werle = Goldberg mit der meklenburgischen Prinzessin Eufemia ward nichts, da der Fürst vor Ablauf der stipulirten 12 Jahre im J. 1375 kurz vor der Einlösung von Plau starb und damit der Vertrag vom J. 1366 aufgehoben war. Die Prinzessin vermählte sich jedoch im J. 1377 mit dem Bruder des Fürsten Lorenz, dem Fürsten Johann IV. von Werle = Güstrow, der ihr gleichfalls Plau und Krakow zum Leibgedinge 3 ) anwies.

Zu derselben Zeit erreichte der Fürst Lorenz seinen zweiten Wunsch, die Einlösung des Landes Stavenhagen, welches er am 24. Aug. 1375 an den Ritter Bernhard Maltzan wieder verpfändete 4 ).

Ueber die Einzelnheiten der Ablösung sind keine Urkunden mehr vorhanden. Es ist aber wahrscheinlich, daß der Fürst Lorenz manche Güter und Gerechtsame verkaufen und verpfänden mußte, um die Einlösung von Plau zu erreichen. Am 5. Jan. 1393 (zu Dobbertin) cedirte "Eckhard von Dewitz wohnhaft zu Wredenhagen" dem Kloster Stepenitz die ihm von dem Fürsten Lorenz von Werle verpfändeten Aufkünfte an "Bede, Hundekorn, Münzpfenningen, Burgdienst, Pflicht und Unpflicht" aus den in der Vogtei Plau liegenden Dörfern Damerow und Ganzelin, bis zur Ablösung des ihm verpfändeten Schlosses Wredenhagen, bei welcher er entweder diese Dörfer dem Fürsten wieder frei zurückgeben oder sich auch die damerow = ganzlinsche Pfandsumme von 500 Mark wend. Pf. abziehen lassen wolle. Diese Verpfändungen sind mehr als wahrscheinlich noch Folgen der Verpfändung von Plau an Otto von Dewitz 5 ) und dessen Mitpfandbesitzer; jedoch ist die Geschichte der Familie von Dewitz 6 ) noch zu dunkel, als daß sich augenblicklich mit Sicherheit mehr sagen ließe.


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLII.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLI.
3) Vgl. Rudloff Meklb. Gesch. II, S. 494.
4) Vgl. Lisch Maltzan. Urk. II, S. 277 flgd.
5) Vgl. Lisch Maltzan Urk. II, S. 173, und Jahrb. XIII, S. 191.
6) Vgl. Boll Gesch. des Landes Stargard, II, S. 53 flgd.
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6.

Verpfändung an die von Bülow.

1375.

Nachdem der Fürst Lorenz von Werle = Güstrow mit den größten Anstrengungen endlich im Sept. 1375 das wichtige Schloß Plau von dem Herzoge Albrecht wieder eingelöset hatte, verpfändete er es sogleich wieder an den Ritter Heinrich von Bülow; wahrscheinlich hatte dieser einen Theil der Abfindungssumme für den Herzog Albrecht hergeschossen und dafür Plau zum Pfande erhalten. Die Verpfändungsurkunden sind nicht mehr vorhanden; jedoch ist noch die Urkunde 1 ) vorhanden, durch welche Heinrich v. Bülow am 8. Sept. 1375 der Stadt die Haltung ihrer Privilegien versichert: es geschah also die Uebergabe der Stadt an ihn an diesem Tage. Die Verpfändung erstreckte sich ebenfalls auf die Städte und Länder Plau und Krakow für 5000 lüb. Mark 2 ); die Söhne des Ritters Heinrich von Bülow sagen bei der Ablösung ausdrücklich. daß "Herr Laurentius ihrem Vater" Plau und Krakow verpfändet 3 ) habe. Die v. Bülow blieben bis 1403 und 1405 in dem Besitze von Plau. Es ist also sicher, daß der Fürst Lorenz von Werle = Güstrow dem Ritter Heinrich v. Bülow am 8. Sept. 1375 die Städte und Länder Plau und Krakow für 5000 lüb. Mark verpfändete.

Die Person des Ritters Heinrich v. Bülow ist schwer zu erforschen, da der Name Heinrich in der Familie v. Bülow sehr häufig vorkommt; wir besitzen zwar eine gedruckte Genealogie der Familie v. Bülow, jedoch ist diese für die ältern Zeiten zu unbestimmt und mangelhaft, als daß sie einen sichern Führer abgeben könnte. Die Verpfändung von Plau und andere Studien werden jedoch die Verwandtschaftsverhältnisse genugsam aufklären können. Der Ritter Heinrich v. Bülow war der Stifter der Linie auf Plüschow und Besitzer dieses Gutes. Er war dem Herzoge Albrecht sehr vertraut; auf dem Hofe zu Plüschow ward am 7. Dec. 1358 der Verkauf der Grafschaft Schwerin an den Herzog Albrecht abgemacht. Am 31. März 1359 verpfändete der Herzog Albrecht dem Reimar v. Plessen auf Barnekow und dem Heinrich v. Bülow auf Plüschon ("Hinrike van Bulowe to Pluzkowe") , der damals noch Knappe war, für ihre zu dem Zuge des Herzogs zu den holsteinschen Grafen geleistete Hülfe und Anleihe (2587 Mk. lüb.


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLI.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLVIII.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLVII.
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Pf.) Wittenburg, Schloß, Stadt und Land, und Hagenow. Am 13. März 1362 verpfändete der Herzog Albrecht dem Knappen Heinrich v. Bülow Stadt und Vogtei Grevismühlen. Im J. 1371 war er schon Ritter. Am 8. Sept. 1375 empfing er die Städte und Lande Plau und Krakow zum Pfande. Heinrich v. Bülow war also ein sehr angesehener und begüterter Mann. Er starb vor dem J. 1387. - Danquard v. Bülow, welcher vor ihm Plau zum Afterpfande von dem Herzoge Albrecht gehabt hatte und auch vor 1387 gestorben war. war sein Vetter und Besitzer von Bülow und Zibühl.

Die Genealogie des Ritters Heinrich v.Bülow gestaltet sich, so viel hier davon zur Sprache kommt, folgendermaßen:

Genealogie des Ritters Heinrich v.Bülow: Heinrich 12., Ritter, auf Plüskow, Pfandinhaber von Wittenburg und Hagenow, Grevismühlen und Plau mit Krakow. 1335 - 1375. - Henneke. - Heinrich 16., auf Prensberg. (zu Neustadt.) - Werner, Domherr, - Vicke 6.,  zu Plau. 1388 - 1405. - Eckart, Ritter. 1388 - 1405. - Claus, Stammhalter der Linie Plüschow. - Heinrich 18., Stifter der Linie Gartow. 1388. -  Hartwig, Sttifter der Linie Wehningen, Gudow u.Marnitz. 1388 - 1436. - Vicke, kurbrand. Rath, auf Gartow. 1434 - 1443.

Die 6 Söhne des Ritters Heinrich 12. auf Plüschow scheinen sich zunächst in zwei Gruppen getheilt zu haben, indem die älteren Söhne und ihre Nachkommen, von der einen Seite, und die drei jüngeren Vicke, Eckhart und Claus, von der andern Seite, eine geraume Zeit hindurch zusammenstehen und die gesammte Hand an ihren Gütern zu haben scheinen. Von jeder Gruppe führte immer einer die Geschäfte, zunächst Heinrich und Vicke. Von diesen war Vicke wieder besonders mit der Verwaltung von Plau beauftragt und wohnte zu Plau. Am 28. Juni 1391 wird er ausdrücklich "Vicke van Bulowe van Plawe" genannt.

Die v. Bülow scheinen sich zunächst den nießbräuchlichen Pfandbesitz von Plau möglich nutzbar gemacht und auch etwas

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dafür gethan zu haben. Am 21. Dec. 1386 kauften 1 ) die Brüder Heinrich und Vicke v. Bülow (also des Ritters Heinrich Söhne) von den Brüdern Swartepape die harte Seite des plauer Sees 2 ) mit allen Pächten, Schmalzug und Aalfang, den dritten Theil des Aalfanges (Zaran) unter der Eldenbrücke bei Plau und 12 Mark Pacht aus der Satzik 3 ), welche die Swartepapen von den Gamm erworben hatten 4 ).

Außerdem erwarben die Söhne des Ritters Heinrich v. Bülow noch andere ansehnliche Besitzungen. Schon vor dem Jahre 1391 nahmen sie von den Herzogen von Meklenburg die Schlösser, Städte und Länder Neustadt und Dömitz 5 ) für 14000 Mk. lüb. Pf. zum Pfande; diese wurden ihnen im J. 1403 wieder abgelöset. Die Pfandurkunde ist nicht mehr vorhanden; jedoch wird das Verhältniß aus der Wiedereinlösung und aus einer andern Urkunde klar.

Den Pfandbesitzern von Plau waren zunächst die Söhne des Danquard v. Bülow 6 ) verwandt, welchem früher Plau verpfändet gewesen war, nach folgender Genealogie, so viel davon hier zum Verständnisse nöthig ist:

Genealogie der Söhne des Danquard v. Bülow: Heinrich 3., Ritter, Burgmann zu Gadebusch. 1286.; Gottfried, Ritter.; Reimar. 1335.;Heinrich 12, Ritter, auf Plüskow, zu Plau 1375. 1335 - 1375 († vor 1386.); Danquard, Ritter, auf Bülow und Ziebühl, früher zu Plau 1361 - 1375. 1346 - 1386.; Heinrich 16. auf Prensberg, zu Neustadt. 1367 - 1386.; Vicke 6. zu Plau. 1386 - 1405.; Eckhart, Ritter. 1388 - 1405.; Claus auf Plüskow. 1395 - 1405.; Joachim auf Bülow u. Ziebühl. 1387 - 1405.; Heinrich 17. auf Tarnow.1387 - 1405.; Heinrich 18 auf Gartow.  1388.; Hartwig auf Wehningen. 1388 - 1436.; Vicke.- 1443.

1) Vgl. Urk. Samml. Nr.XLIII.
2) Vgl. oben S. 74.
3) Vgl. oben S. 73.
4) Vgl. Lisch Berichtigung S. 33, 37 und 58.
5) Vorher besaß Henning v. Halberstadt das Schloß und Land Dömitz, welches ihm im J. 1372 der Herzog Albrecht verpfändete.
6) Danquard v. Bülow war im J. 1387 todt, da in diesem Jahre genannt werden: "vor Alheyd, her Danquardes wif van Bulowe, deme got gnedich "sy, vnde Joachim van Bulowe myn zone."
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Am 28. Juni 1391 cedirten "Joachim und Heinrich Brüder v. Bülow", also Danquard's Söhne, Schloß, Stadt und Land Schwan, welches ihnen von den Herzogen von Meklenburg verpfändet war, an Heinrich Moltke und zu dessen treuer Hand den übrigen Moltken und dem Ritter "her Eghard van Bulowe, Hinrik van Bulowe to der Nygenstadt, Vicken van Bulowe van Plawe, Vicken van Bulowe van der Zimen vnd Thydeke van Bulowe van Ghultzow." Eckhard, Heinrich zu Neustadt und Vicke zu Plau, v. Bülow, sind Söhne des Ritters Heinrich 12. auf Plüskow, des Pfandnehmers von Plau; Vicke auf Siemen und Thideke auf Gülzow sind von einer andern Linie.

Es setzte sich also die ältere Hälfte der Söhne des Ritters Heinrich 12. in die Verwaltung von Neustadt und Dömitz, wie die jüngere Hälfte von Plau. Die Verpfändung von Dömitz war wohl die Veranlassung zu der Erwerbung der nahen Schlösser Wehningen und Gartow, aus denen berühmte Linien des Geschlechts entsprossen.

Inzwischen waren die ältern Söhne des Ritters Heinrich 12. gestorben, während die drei jüngern noch im Anfange des 15. Jahrh. lebten. Heinrich 16. starb nicht lange nach dem Vater; derselbe hinterließ zwei Söhne: Heinrich 18. auf Gartow und Hartwig auf Wehningen. Von diesen starb der ältere Heinrich 18. wieder sehr früh, entweder schon vor oder bald nach dem Vater, und hinterließ einen Sohn Vicke, welcher noch im J. 1405 unter der Vormundschaft Hartwigs stand. Wir erblicken daher das Schauspiel, daß Plau bei der Ablösung im Besitze theils der Söhne, theils der Enkel und Urenkel des Ritters Heinrich 12. war, nach folgender jetzt geltenden Genealogie:

Genealogie des Ritters Heinrich 12.: Heinrich 12., Ritter.; Vicke. 1396 - 1405.; Eckhart.  1396 - 1405.; Claus. 1396 - 1405.; Hartwig. 1396 - 1405.; Vicke 1396 - 1405.

Vicke, Eckhart und Claus werden noch im J. 1403 des Ritters Heinrich Söhne genannt.

Im J. 1396 waren Heinrich 16. und 18. schon todt. Denn am 30. Nov. 1396 nahmen die Herzoge Johann und Ulrich von Meklenburg = Stargard die Vettern Vicke und

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Hartwig v. Bülow mit den Pfand = Schlössern und Ländern Plau und Krakow in ihren Dienst 1 ). Auffallend dabei ist, daß von einer Zustimmung der werleschen Landesherren gar nicht die Rede ist und die Bülow wie vollständige Herren von Plau handeln. Die Herzoge von Stargard waren zu jener Zeit im Kriege mit den Märkern. Der Beistand der v. Bülow aber mochte ihnen wohl deshalb angenehm sein, weil die stargardischen Herzoge seit dem J. 1376 im Pfandbesitze des an das Land Plau grenzenden Landes Röbel 2 ) waren.

Im Laufe der Zeit, als die v. Bülow sich mehr mit ihren nach und nach erworbenen Landgütern beschäftigten, mochte ihnen die Bewachung einer damals wichtigen Feste lästig werden. Daher übergaben am 24. April 1399 die Brüder Vicke, Eckhart und Claus und deren Vettern Hartwig und Vicke den Rathmännern der Stadt Plau die Thore der Stadt 3 ), dieselben zu bewahren, so lange Plau der v. Bülow Pfand von den wendischen Herren sei. Dadurch zogen sich die v. Bülow auf das Schloß Plau zurück und die Stadt gewann freiere Bewegung.

Im J. 1400 starb der Fürst Lorenz von Werle. Seine regierenden Söhne Balthasar und Johann dachten nun ernstlich an die Einlösung von Plau. Am 9. Oct. 1403 löseten 4 ) die Fürsten Baltasar und Johann von Werle zu Güstrow von den Brüdern Vicke, Eckhart und Claus v. Bülow die Städte und Länder Plau und Krakow ein, wie ihr Vater Lorenz diese ihnen versetzt hatte, mit Allem, was die v. Bülow dazu erworben ober erhalten hatten, und zahlten ihnen die Pfandsumme von 5000 Mk. lüb. zurück, wogegen die v. Bülow allen Ansprüchen entsagten. An demselben Tage entsagten 5 ) dieselben Brüder v. Bülow ausdrücklich allen Ansprüchen aus der Verpfändung und stellten zu Bürgen dafür Joachim v. Bülow auf Zibühl, Heinrich v. Bülow auf Tarnow und Henneke v. Bülow auf Kritzow.

Um dieselbe Zeit, am 17. Nov. 1403, löseten auch die Herzoge von Meklenburg, König Albrecht und Herzog Johann, den Vicke, Eckhart und Claus und Hartwig und Vicke v. Bülow die Schlösser, Städte und Länder Neustadt und Dömitz ab und zahlten ihnen auf die Pfandsumme von 14,000 Mk. lüb. Pf. die Summe von 10,000 Mk. aus. Eckhart, Vicke,


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLV.
2) Vgl. Jahrb. XIII, S. 191.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLVI.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLVII.
5) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLVIII.
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Hartwig und Claus besiegelten die Quittung mit für ihren "vedder Vicke, de noch unmundich is."

Die Fürsten von Werle mußten zu der Ablösung von Plau Geld aufnehmen. Daher verpfändeten z. B. die Fürsten Balthasar und Johann am 18. Oct. 1403 den Brüdern Eckhart, Vicke und Claus v. Bülow, des wail. Ritters Heinrich Söhnen, 80 lüb. Mk. jährlicher Hebung aus dem Schosse der Stadt Plau für 1000 Mk. lüb. Pf. 1 ).

Im J. 1405 entsagten auch die übrigen v. Bülow ihren Ansprüchen an Plau. Am 27. März 1405 bezeugte auch Hartwig v. Bülow 2 ) für sich und seinen Vetter Vicke, Heinrich's Sohn, dessen Vormund Hartwig war, daß ihnen die wendischen Herren abgelöset haben die Städte und Länder Plau und Krakow und dazu alles, was sie zu Erbe in diesen Ländern gekauft und erhalten hatten, liefern auch alle Urkunden aus und verzichten auf alle Güter, Pfand oder Erbe, die sie im Lande Wenden gehabt haben, mit Ausnahme des Schosses aus Parchim. Erst am 17. März 1405 hatten nämlich die beiden werleschen Fürsten 100 Mk. aus dem Schosse der Stadt Parchim an Hartwig und Vicke v. Bülow verpfändet.

Am 29. März 1405 erklärt Hartwig v. Bülow für sich und in Vormundschaft seines Vetters Vicke alle Briefe, die er von den wendischen Herren anf Plau gehabt hat, für erloschen 3 ), alle Gelübde für erledigt und weiset den Rath und die Bürger der Stadt Plau wieder an die Fürsten Balthasar, Johann und Wilhelm von Werle, indem er denselben dafür dankt, daß sie mit Ehren und Freundschaft von ihnen geschieden seien.

So kam die Stadt Plau nach fast 50 Jahren wieder an ihre Landesherren.


Während Plau an die v. Bülow verpfändet war, brachte die Stadt nach und nach das Dorf Gaarz 4 ) an sich und ward am 11. Nov. 1388 von dem Dom = Capitel zu Havelberg mit demselben belehnt 5 ); am 22. Nov. 1388 leistete der Rath dem Propste den Lehneid 6 ). Diese Erwerbung ist die letzte von Bedeutung, welche die Stadt Plau machte, wie überhaupt die Städte seit dem 15. Jahrh. nach und nach immer tiefer sanken.



1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLIX.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. L.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. LI.
4) Vgl. oben S. 50 flgd.
5) Vgl. oben S. 51.
6) Vgl. daselbst.
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7.

Die Stadt Plau im 15. Jahrhundert.

Die Städte hatten ihre Blüthe im 14. Jahrh. erreicht; zwar entwickelten die größern Hansestädte auch noch ein Jahrhundert später viel Macht und Glanz, aber sie gingen doch allmählig ihrem Verderben entgegen, und die kleineren Städte versanken im 15. Jahrh. viel rascher in Unbedeutendheit, wenn sie auch von den heftigen Revolutionen verschont blieben, welche die größern Städte erschütterten.

Von der Stadt Plau ist im 15. Jahrh. nicht viel zu sagen und nur der geschichtlich merkwürdige Ausbau des Schlosses ist von hervorragender Wichtigkeit. Plau hat seine bedeutendere Geschichte im 13. und 14. Jahrh. gehabt. Freilich schweigen davon die frühern Geschichtschreiber ganz, indem sie den Anfang der Geschichte der Stadt Plau in das Jahr 1414, 1415 oder 1418 setzen. Selbst Franck 1 ) sagt nach den ältern Chronisten: "1415 soll der Markgraf Johann von Brandenburg das damals schon befestigte Schloß Plau erobert haben und dies das erste Vorkommen von Plau sein." Dies ist aber ein arger Fehler, da nach den Quellen das Schloß Plau an der Havel in der Mark Brandenburg gemeint ist. Die lübische Chronik des Rufus 2 ) sagt ausdrücklich:

"1414. Do sulues ok bestalleden bischop Gunter van Meydeborch unde markgreue Frederik van Brandenborch das hus to Plawe belegen in der marke unde stormeden dat ok mit bussen unde anderen instrumenten unde wunnen dat to deme lesten."

Eben so berichten Corner und alle märkischen Quellen 3 ). Von der Eroberung des meklenburgischen oder werleschen Schlosses Plau ist nirgends die Rede.

In der ersten Hälfte des 15. Jahrh. hatte aber die Stadt Plau sehr viel durch die Raubfehden der märkischen Edelleute zu leiden. Der dichterische Geist, der den Adel im 12. und noch im 13. Jahrh. durchwehte, verließ ihn im 14. Jahrh. ganz; im Gegentheil beherrschte ihn im 15. Jahrh. eine wilde, ungezügelte Raub = und Fehdelust, in welcher die letzte Spur der alten Bildung unterging. Allbekannt und viel berüchtigt sind vorzüglich die Raubzüge, welche der Adel der Prignitz in das


1) Vgl. Franck A. u. N. M. VII, S. 142.
2) Detmar's lüb. Chron. herausgeg. von Grautoff, II, S. 482.
3) Vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. II, 3, S. 251 und 275 flgd.
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Land Werle that; sie waren am stärksten in der Zeit von 1420 bis 1440, wie die vielfachen Schadensrechnungen zeigen, und wandten sich vorzüglich in die Länder Plau und Röbel. Der märkische Adel brach jede Gelegenheit vom Zaune, um einen Streifzug zu machen, und der häufig mit ihm verschwägerte meklenburgische Adel fand nicht selten Geschmack an solchen unmenschlichen Treibjagden; wenn dieser sich auch gewöhnlich seiner Haut wehren mußte und von ehrenhafterer Gesinnung war, so verdarb doch oft das böse Beispiel gute Sitten. Diese Raubzüge sind keinesweges mit den sogenannten "ehrlichen, angesagten Fehden" zu vergleichen. Die Zeit der ersten Hälfte des 15. Jahrh. war noch im Anfange des 16. Jahrh. bei den Enkeln so berüchtigt, daß man sie die Zeit nannte, "do man plach to rôwende uth der Marcke und Priggenitz int lant to Stettin und Mecklenborch" 1 ).


8.

Plau unter meklenburgischer Herrschaft.

Am 7. Sept. 1436 starb mit dem Fürsten Wilhelm der Mannsstamm des Fürstenhauses Werle aus, ein bedeutendes Ereigniß, welches auf manche Stadt des Fürstenthums einen wehmüthigen und fühlbaren Eindruck machte, für das ganze Land und das Fürstenhaus aber von günstigen Folgen war, indem jetzt alle Lande unter das Eine, meklenburgische Fürstenhaus und bald unter Einen Regenten gestellt wurden. Die meklenburgischen Herzoge nahmen am 22. Nov. 1436 die Huldigung der Stände an und versicherten ihnen alle Privilegien, wobei sie denselben versprachen, das Land Wenden nicht zu theilen 2 ), sondern gemeinschaftlich zu gebrauchen. Darauf ergriffen sie Besitz von den einzelnen Theilen des Landes und bestätigten auch hier die Privilegien 3 ) derselben. Am 25. Jan. 1437 bestätigten zu Plau alle Herzoge von Meklenburg, in Gegenwart der Rathmänner der wendischen Vorderstädte Parchim und Güstrow, die Privilegien der Stadt Plau 4 ) und wiederholten dabei das Versprechen, das Land Wenden nicht zu theilen.

Der Anfall der werleschen Lande an Meklenburg fiel in die Zeit, in welcher die auswärtigen Cistercienserklöster meisten Theils ihre Besitzungen in Meklenburg veräußerten. Am 29. April 1437 verkaufte das Kloster Neuen = Camp an die schwerinsche


1) Vgl. Jahrb. XIII, S. 245.
2) Vgl. Rudloff M. G. II, S. 738.
3) Vgl. das. S. 741.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. LIII.
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Landesherrschaft, nämlich an die Herzogin Katharine und ihre Söhne Heinrich und Johann, die Mühlen zu Plau 1 ) mit dem dazu gelegenen Wohnhause in der Stadt, welche sie seitdem immer behalten haben. Bemerkenswerth ist hiebei daß die Herzogin Katharine hier noch mit ihren Söhnen handelnd auftritt, während sonst angenommen wird, daß diese schon im J. 1436 bei dem Aussterben des werleschen Fürstenhauses volljährig geworden seien. Für das Kaufgeld von 1600 Mark stralsund. Pf. verpfändeten die Herzoge dem Kloster eine jährliche Hebung von 120 Mk. aus der Orbör zu Ribnitz.

"Die gemeinschaftliche Regierung der werleschen Länder ward demnächst am 4. Dec. 1438 auf einer gemeinschaftlichen Zusammenkunft aller Herzoge mit ihren Räthen zu Plau von den beiden herzoglichen Linien zu Schwerin und Stargard dahin näher bestimmt 2 ), daß alle schuldenfreien Güter von jedem Theile zur Hälfte genutzt, alle Gerichte, Zölle und andere Einkünfte gleich getheilt, die geistlichen Lehne wechselweise vergeben und alle wegen des Landes Wenden besorglichen Kriege mit vereinten Kräften abgewendet werden sollten." Es wurden hiebei von den schwerinschen Herzogen ausdrücklich nur die so eben erkauften Mühlen zu Plau ausgenommen, von denen die stargardischen Herzoge erst dann die Hälfte haben sollten, wenn sie den schwerinschen Herzogen die Hälfte des Kaufgeldes nachbezahlt haben würden.

Tome ersten alz wii Hinrick vnde Johan brodere sundergen de molen tho Plawe koft hedden van deme abbate vnde conuente tome Campe, - - de suluen molen hebben wii vnsen fedderen halff gegund vnde laten - - to eghendome, wenne se vns die helfte des summen geldes quitet vnde entfryet hebben, dar vnse orbare to Ribbenitze vor steyt."

Ohne Zweifel vereinigten sich die Regenten beider Linien je nach Bedürfniß öfter über die besondere Verwaltung der einzelnen Städte und Aemter. Und so erblicken wir das wichtige Schloß Plau öfter unter der Obhut der schwerinschen Herzoge.

Nach dem Aussterben des werleschen Fürstenhauses erhob der Kurfürst Friederich II. von Brandenburg sogleich Ansprüche an das Fürstenthum Werle. Die darüber entstandenen Streitigkeiten führten zwar fürs erste zu keinem Ergebnisse, jedoch nach einigen Jahren, im J. 1442, zu dem von Brandenburg längst


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. LIV. und oben S. 89 flgd.
2) Vgl. Rudloff a. a. O. S. 741.
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ersehnten Ziele der Eventual = Succession in die meklenburgischen Lande 1 ). Nachdem der Vergleich am 12. April 1442 zu Witstock 2 ) geschlossen war, ließen die Markgrafen die Eventual = Huldigung einnehmen, zu Plau am 26. Oct. (am fritage vor Simonis et Jude) 1442 3 ) durch den Bischof Conrad von Havelberg, die Ritter Bernd von der Schulenburg und Mathias von Jagow, den Knappen Bernd Rohr und den kurfürstlichen Secretär Johann von Eykendorf. An demselben Tage (am fridage na der elffdusent jungfrowen dage) stellten "Burgemeister, Rathmänner und ganze Gemeinde der Stadt Plau" in Gegenwart einer großen Deputation der meklenburgischen Landstände die Huldigung schriflich aus; zu Plau waren damals "Meineke Bleise und Heinrich Flügge Burgemeister und Rathmann."

Zu gleicher Zeit schlossen, am 8. Mai 1442, die Markgrafen von Brandenburg, da es in ihrem Interesse lag, mit den Herzogen von Meklenburg ein Hülfsbündniß zur Unterdrückung der Raubfehden, in Erwägung der "swaren loufte desser lande vnd manicherleye vnrechtferdicheit, die leider in den landen syn und sik van dagen to dagen meren"; der Zweck des Bündnisses ward in folgenden Worten ausgesprochen: "Ok schal vnser eyner des andern vyent nicht werden vmme nymandes willen, noch vmme neynerley sake willen, noch en beschedigen oder beschedigen laten, oder vnsen mannen, denern vnde vnderdanen, die an vnsen landen oder an andern landen beseten syn, des nicht gestaden to donde in neynerley wise."

Der Herzog Heinrich von Schwerin machte zwar sogleich einige Anstalten zur Rüstung und Abwehr, indem er, nach einer verloren gegangenen plauer Urkunde, im J. 1442 "einige Ruthen Landes von der Stadt Plau zur Erweiterung des Burggrabens erhandelte"; aber so unbedeutende Mittel halfen nicht viel.


9.

Befestigung des Schlosses Plau

durch Lüdeke Hahn.

Die märkischen Raubfehden wollten aber kein Ende nehmen. Sie wütheten immer ärger, und auch die Stadt Plau hatte viel durch dieselben zu leiden. Eine Schadensrechnung 4 ) aus


1) Vgl. Rudloff Mekl. Gesch. II, S. 750 flgd.
2) Vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. II, 4, S. 256 flgd. und Rudloff S. 754.
3) Vgl. das. S. 260 und 263.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. LV. vom J. 1448.
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der letzten Zeit vor der Befestigung der Burg Plau, aus den Jahren 1447-48, giebt einen klaren Ueberblick über die fortwährenden Ueberfälle: so wurden dem einen Burgemeister 28 Pferde genommen, einem andern Burgemeister 2 1/2 Fuder Salz und dessen Sohn abgefangen, einem andern Bürger die Beine im Gefängnisse zerschlagen, ein ander Mal 24 Stück großes Rindvieh aus dem Holze weggetrieben. Zwar verfolgten die Plauer 1 ) mitunter die märkischen Edelleute, aber ihren Schaden gewannen sie nicht wieder.

Da entschlossen sich im J. 1448 endlich die Herzoge zu ernster Abwehr derselben. Sie beschlossen, zu diesem Zwecke an jeder Seite des plauer Sees, am Ein = und Ausflusse der Elde, eine Achtung gebietende Festung anzulegen, um den Süden des Landes von der Mitte aus nach beiden Seiten hin beherrschen und beschützen zu können. Der Herzog Heinrich d. j. von Meklenburg = Schwerin übernahm die Ausführung dieser wichtigen Angelegenheit und übertrug dieselbe dem rüstigen und bewährten Knappen (seit 1470 Ritter) Lüdeke Hahn auf Basedow, welcher schon bei seinem ersten Auftreten am 1. Jan. 1443 als herzoglicher Vogt auf dem wichtigen werleschen Schlosse Stavenhagen 2 ) erscheint. Lüdeke Hahn ist in jener wilden und verwirrten Zeit der wahre Held des Friedens und während seiner langen Wirksamkeit († 17. März 1480) als Landrath, der zugleich das Schwert mit Tapferkeit führte, die kräftigste Stütze der Herzoge; in seiner edlen Würde traf er am 4. Sept. 1467 in einem Familienvertrage die in ihrer Art einzige und merkwürdige Bestimmung: 3 )

"Ok schal nement krîgh effte feyde mâken van Basedow, sunder he schal sick erst tobeden rechte vnde an rechte nogen laten."

Diesem wackern Mann übergab der Herzog Heinrich d. j. von Schwerin im J. 1448 die starke Befestigung des im J. 1287 angelegten 4 ) Schlosses Plau und die Anlage eines


1) In einer Schadensrechnung der Märker, die sich gegen die meklenburgischen Schadensrechnungen sehr winzig ausnimmt und viel Verlust an Räuberhandwerkszeug aufzält, heißt es:
"Bolte von Grabow claget ouer die Flotowen vnde ouer den voget van Plawe, don sie vor Gultorp weren, don bleff sin vedder Vullert Schile dot vp der Thure."
2) Vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn II, A, S. 98, und Rudloff M. G. II, S. 741.
3) Vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn II, A, S. 99, und B, S. 140.
4) Vgl. oben S. 100.
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Schlosses auf dem Lenz, an dem Ausflusse der Elde in den plauer See, Plau gegenüber.

Die Befestigung und Erbauung der Burgen Plau und Lenz geschah ohne Zweifel in Folge des ernsthaften Bündnisses vom J. 1442, welches die Herzoge mit den Markgrafen von Brandenburg abgeschlossen hat. Der Kurfürst Friederich II. der Eiserne von Brandenburg, dessen Charakter früher selten klar erkannt ist, strebte mit Kraft und Erfolg nach Aufrechthaltung der landesherrlichen Macht und Einführung eines geordneten Friedens in seinen wildbewegten Staaten und schloß zu diesem Zwecke kraftvolle Landfriedensbündnisse 1 ) mit seinen Nachbaren zur Unterdrückung der Räuberei des Adels und der Widerspenstigkeit der Städte: am 9. Juni 1447 mit den Herzogen von Braunschweig = Lüneburg und den nahe gelegenen Reichsstädten, am 2. Juli 1447 mit den Herzogen von Sachsen = Lauenburg und den Städten Hamburg, Lübek und Lüneburg, am 19. Aug. 1447 mit dem Herzoge Joachim von Pommern, am 3. Jan. 1448 mit den Herzogen von Sachsen und am 29. Mai 1448 mit den Herzogen Wartislav und Barnim von Pommern. Mit den Herzogen von Meklenburg schloß er kein neues Bündniß, da es nur der kraftvollen Ausführung des am 8. Mai 1442 geschlossenen Vertrages bedurfte. Jedoch begann mit dem perleberger Receß vom 15. Sept. 1449 eine Reihe von Verhandlungen, welche, im Vereine mit ernsthaften Rüstungen, den Frieden endlich herstellten. Alle diese erfolgreichen Bündnisse gehören zu den wichtigsten Landfriedensbündnissen, indem sie die Ordnung im nördlichen Deutschland endlich wieder herstellten.

Am 30. Mai 1448 war der Herzog selbst zu Plau, um den Plan mit Lüdeke Hahn zu überlegen:

"Item in den achte daghen na des hilghen lichams was myn here to Plawe."

Am 24. Aug. 1448 übergab der Herzog Heinrich d. j. dem Lüdeke Hahn die Burg Plau, auf welcher er längere Zeit als herzoglicher Vogt saß, und die Anlage der Burg Lenz 2 ). In einer Rechnung des Amtes Plau 3 ) vom J. 1448 heißt es wörtlich:

"Item tome ersten amme iare XLVIII, do Ludeken Hane Plawe wart antwerdet in s. Bartholomeus daghe etc. Item 4 s. unde II mark deme borghermester vor der, do Lutken Plawe wart antwerdet."


1) Vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. II, 4, S. 395 flgd.
2) Vgl. Jahrb. XIII, S. 245, und oben S. 9 flgd.
3) Vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn II, B, S. 112 flgd. und Urk. Samml. Nr. LVI.
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Lüdeke Hahn machte sogleich bedeutende Anstalten zum Bau der Burgen. Er nahm nicht allein die beiden Brennöfen des Zieglers zu Plau in Beschlag, sondern setzte auch zu Wattmannshagen, Belitz und Bartelshagen (in der Pfarre Warnkenhagen) die Ziegler, jeden mit 2 Oefen, in Thätigkeit. Zu dem Kalk nahm er Mergelkalk von Malchin (oder Gilow) und Steinkalk von Stieten, einem untergegangenen Dorfe bei Alt = Gaarz ,und auch von Alt = Gaarz selbst; im J. 1448 kaufte Lüdeke Hahn auch für 22 Mk. Kalk von Claus Tessen zu Gaarz ("Item Clawes Tessen to Ghartze XXII mk. vor calk"). Den Kalk ließ er bei der Baustelle zu Plau brennen 1 ), wozu er einen eigenen Kalkofen vor Plau bauen ließ:

"II lub. mark vor den calkâuen to murende vor Plawe."

In der Besorgung und Anfuhr der Steine und des Kalkes halfen ihm sein Bruder Hans Hahn und Claus und Marquard von Oldenburg (auf Gremmelin, Wattmannshagen) treulich.

So förderte Lüdeke Hahn das Werk mit aller Kraft. Der vor Kurzem restaurirte Thurm und die Mauern auf dem Burgwalle zu Plau stammen ohne Zweifel noch von Lüdeke Hahn.

In demselben Jahre baueten die Herzoge die Burg auf dem Lenz: 2 )

Item do de heren den Lentzik buweden do sande ik myneme heren XVI dromet haveren."

Die Lenzburg baueten die Herzoge selbst, wahrscheinlich aber unter Beistand des Lüdeke Hahn.

Von der Lenzburg sind nur unbedeutende Reste von Wall und Graben, Thurmfundament und Brücke 3 ) übrig geblieben.

Die Herzoge erreichten mit Hülfe des Lüdeke Hahn bald ihren Zweck, den märkischen Raubfehden einen Damm entgegezusetzen und ein Ende zu machen. Das Kloster Dargun sagte 4 ) im Anfange des 16. Jahrh.

"Item do men plach to rôuende vth der Marcke vnd Priggenitze int lant to Stettin vnd Meckelnborch, ehr die Lentzke gebuwet wart, iss vnse dorp Ghylow gedahn in bescherminge Olrich Moltzane."

"Item to die Lentzke gebuwet was vnd


1) Vgl. Jahrb. XV, S. 324 flgd. und XVI, S. 182 und 185 flgd.
2) Vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn a. a. O. und Jahrb. XIII, S. 245.
3) Vgl. oben S. 9 flgd.
4) Vgl. Lisch Maltzan. Urk. III, S. 141 flgd.
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dat rôuent nableff, wart Olrich Moltzane de bescherminge vorbâden."

Und wirklich verschwinden auch um diese Zeit jene massenhaften Raubzüge aus der Mark. Einzelne Fehden wurden freilich noch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. geführt; am häufigsten aber sind die seit 1450 nach dem allgemeinen Landfrieden in der ersten Hälfte des 16. Jahrh. Im J. 1452 scheinen die Unruhen gänzlich gestillt gewesen zu sein, da der Kurfürst am 7. Februar 1452 mit den Herzogen ein kräftiges Bündniß zur Aufrechthaltung des Friedens 1 ) schloß.

Die folgenden Verhandlungen bestätigen alle diese Angaben über die Erbauung der Burg Plau vollkommen.

Am 21. October 1449 wohnte Lüdeke Hahn zu Plau, als die Herzoge Heinrich d. ä. von Stargard und Heinrich d. j. von Schwerin dort bei ihm waren und dem Kloster Malchow die von den Hahn demselben überlassenen Dörfer Hagenow und Jabel bestätigten, in denen Lüdeke Hahn jedoch den in das Kloster gegebenen Töchtern aus der hahnschen Familie das besondere Vorrecht einer doppelten Hebung reservirt hatte.

Hier waltete nun Lüdeke Hahn mehrere Jahre lang bis zur vollständigen Erreichung des vorgesteckten Ziels. Am 19. März 1462 legte der Herzog Heinrich d. j. von Schwerin in Gegenwart seiner Söhne Albrecht und Johann, mit "Lüdeke Hahn, Vogte zu Plau" Rechnung 2 ) zu, nach welcher der Herzog ihm, nach Abrechnung aller Einnahmen, noch 911 1/2 lüb. Mark schuldig blieb.

Im Anfange des J. 1463 befreiete der Herzog Heinrich d. j. von Schwerin den Lüdeke Hahn auf Basedow von der Verwaltung der Vogtei und Burg Plau. Er berechnete sich mit ihm noch ein Mal und stellte ihm für alle seine Forderungen am 13. Jan. 1463 schließlich eine bürgliche Schuldverschreibung 2 ) auf 1600 lüb. Mark aus,

"de he vns rêde îr mâkinge desses brêues gelêgen hefft vnd in vnnse, vnnser eruen, land vnde lûde merkliken beste gekamen vnd gekeret sind, alz an vnnse slot Plawe., dat he vnns dâr mede vth der grund gemûret vnde gebûwet hefft."

Hiernach ist es wohl unzweifelhaft, daß wenigstens der noch stehende Thurm von Lüdeke Hahn auf Basedow im J. 1448 - 1449 gebauet ist.


1) Vgl. Rudloff Mekl. Gesch. II, S. 772, und Riedel Cod. dipl. Brand. II, 4, S. 467.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. LVIII. und LIX.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. LVIII. und LIX.
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Seit dieser Zeit erscheint Lüdeke Hahn nicht mehr auf der Burg Plau.


Nachdem die Ruhe gesichert war, gab der Herzog Heinrich von Schwerin seinen beiden ältesten Söhnen Albrecht und Johann, die schon am 19. März 1462 mit dem Vater zu Plau waren, am 16. Febr. 1464,

"vppe dat se sik deste beth entsetten vnde bekomen mogen hebben,"

auf 6 Jahre die Schlösser, Städte und Vogteien Güstrow, Plau, Lage und Stavenhagen, wie diese die fürstlichen Vögte bis dahin gehabt hatten, unter der Vergünstigung:

"hagede denne vnsen kinderen nicht an deme lande to Wenden to bliuende, so mogen wy vnse kokene wedder to hope leggen."

Es kann diese Verleihung natürlich nur von der den schwerinschen Herzogen zustehenden Hälfte dieser werleschen Länder verstanden werden.

Die Herzoge von Meklenburg = Stargard hielten ihre Rechte an ihrem Antheil an Plau fest. Am 4. Juni 1465 versicherte der Herzog Heinrich d. ä. von Stargard seiner dritten Gemahlin Margarethe von Braunschweig = Lüneburg noch ein Mal ihr Leibgedinge und verschrieb ihr namentlich von den ursprünglichen Gütern der Linie Stadt und Land Sternberg und von den ererbten werleschen Gütern seinen "Theil an Plau Stadt, Schloß und Vogtei", und bestimmte namentlich, daß sie auf dem Schlosse zu Plau ihre Wohnung haben und daß dasselbe zu diesem Zwecke ausgebauet werden solle:

"vnd ifft wy erbenompte here in got vorstoruen vnd dodes wegen affgingen, dar got to langen tiden vor sy, vnnd dat slot Plawe noch nicht gebuwet were, so schullen vnse eruen vnd nakomelinge der vorbenompten vnser lêuen husfrwen dat slot Plaw bwen sunder eren schaden, dat se dar slotes woninghe vppe hebben kan.

Der Herzog machte dabei jedoch die Bedingung, seine Gemahlin dürfe

"nemande to vogden vp sodan vorbenompte sloth vnd vesten setten, besundern he sy der mekelborgeschen heren belehnede vnd geborn mann, geistlik ifft wertlik."

Unter dem Bau des Schlosses Plau kann hier natürlich nur ein standesmäßiger Ausbau verstanden werden.

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Der Herzog Heinrich d. ä. von Stargard starb schon im J. 1466. Sein Sohn Ulrich gerieth sogleich mit den schweriner Herzogen in heftige Uneinigkeit. Auf einer verabredeten Zusammenkunft beider Theile zu Plau 1 ) am 15. Juni 1467 wollte sich keine Einigung finden, und nur den am 8. Oct. 1467 verwillkührten, wiederholten Verwendungen des Kurfürsten Friederich von Brandenburg gelang es, den Frieden herzustellen, der jedoch erst am 8. Mai 1468 zu Wilsnack vollendet ward.

Erst am 13. Juli 1469 bestätigte er zu Plau die Privilegien der Stadt und des Landes Plau.

Im J. 1470 pilgerte er nach Jerusalem und zum Grabe der Heiligen Katharina auf dem Berge Sinai. Nachdem er heimgekehrt war, erlosch mit ihm am 13. Juli 1471 der Mannsstamm der herzoglichen Linie Meklenburg = Stargard.

Sämmtliche meklenburgische Lande wurden durch diesen Tod endlich wieder zusammengebracht. Nachdem auch der Herzog Heinrich von Meklenburg = Schwerin im J. 1477 gestorben war, stellte sein Sohn Herzog Magnus sehr bald mit kräftiger Hand eine Alleinherrschaft her, obgleich er noch einen ältern Bruder Albrecht und einen jüngern Balthasar hatte; ähnliche Beispiele von kräftiger Alleinherschaft finden wir zu derselben Zeit auch in Brandenburg und Pommern.

Am 8. Mai 1477 nahmen die Herzoge Albrecht und Magnus, nach dem Tode ihres Vaters, zu Plau die Erbhuldigung der Stadt und des Landes ein und bestätigten die Privilegien derselben.

Am 11. Sept. 1483 gaben die Herzoge Magnus und Balthasar der Stadt Plau den Aalfang vor der Stadt Plau, in der Elde, der Metkow und dem großen See, so wie die Herzoge denselben von dem Kloster Neuen = Camp erworben hatten 2 ).

Unter dem Herzoge Heinrich dem Friedfertigen erfreuete sich Plau noch einmal der besondern Aufmerksamkeit des Landesherrn; der Herzog scheint ein besonderes Wohlgefallen an der Lage der Stadt gehabt zu haben und verweilte öfter daselbst.

Nachdem des Herzogs Magnus Söhne, Heinrich, Erich und Albrecht am 18. April 1505 die Privilegien der Stadt bestätigt hatten, kam im J. 1513 zwischen den beiden herzoglichen Brüdern Heinrich und Albrecht ein Vertrag zu Stande, nach welchem der Herzog Heinrich einstweilen allein die Landesregierung gewann. Später, im J. 1520 ereichte der Herzog Albrecht eine


1) Vgl. Boll Gesch. des Landes Stargard II, S. 173.
2) Vgl. oben die Abhandlung über die Metkow, S. 90.
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Landestheilung, in welcher Heinrich Plau für sich behielt. Die Sorge dieses Fürsten war für die Stadt Plau von mehrfacher Bedeutung.


6. Die Stadt Plau im Anfange der neuern Geschichte.

1.

Der Weinberg zu Plau.

Der Herzog Heinrich der Friedfertige muß viel Sinn für die Natur und für Gartenanlagen gehabt haben, da er an vielen Stellen im Lande mit großem Eifer Weinberge anlegte und bis zu seinem Tode ausdauernd unterhielt. Die Weinberge vertraten damals die Lustgärten, da die Fürsten noch in umwallten Schlössern wohnten; der Herzog wollte nun wenigstens die Wälle seiner Schlösser und deren Umgebungen mit Weingängen schmücken, um doch eine Augenweide in den finstern Umgebungen zu haben. Diese Anlagen sind das erste Zeichen des Strebens nach einer größern Freiheit in der Häuslichkeit. Für Lust = und Blumengärten kommen dagegen in den fürstlichen Rechnungen jener Zeit noch keine Ausgaben vor. Die Weingärten wurden jedoch, wie im südlichen Deutschland, auch zu Obstgärten benutzt; als der Herzog Heinrich im J. 1512 seinen Weinmeister Hans und seinen Winzer Hans mit zur Vermählungsfeier nach Torgau nahm, mußte dieser unterweges "Kirschen zu dem Weingarten" kaufen.

Die im Anfange des 16. Jahrh. in Meklenburg betriebene Weincultur stammte ohne Zweifel aus der Mark Brandenburg. Hier soll der Kurfürst Fiedrich I. aus dem Hause Hohenzollern in der ersten Hälfte des 15. Jahrh. die ersten Weinberge bei Treuenbriezen angelegt haben. Im Anfange des 16. Jahrh. war der Weinbau in der Mark schon ziemlich ausgebildet: im J. 1509 bestellte z. B. der Kurfürst Joachim einen "Weinheckermeister" 1 ) für seine beiden Weinberge vor der Stadt Cölln a. d. Spree und im J. 1535 bestätigte er die Statuten der Weingärtner = Gilde 2 ) zu Alt = Brandenburg. Bekannt ist es, daß schon in der Mitte des 16. Jahrh. Gubensche Weine überall in Norddeutschland verkauft wurden.

Schon seit dem 13. Jahrh. waren in Meklenburg Weinstöcke gezogen, ohne Zweifel in Folge des christlichen Gottesdienstes.


1) Vgl. v. Raumer Cod. dipl. Brand. cont. II, S. 250.
2) Vgl. das. S. 295.
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Im Großen ward aber der Weinbau erst unter dem Herzoge Heinrich getrieben. Schon im ersten Jahre seiner Regierung (1504) war der Weinbau in ernstlichen Angriff genommen. Am 12. Jan. 1505 schickte er einen Weinmann nach dem Rheine um Reben zu holen, und im Frühling d. J. ward in den Weingärten fleißig gearbeitet; in demselben Jahre erhielt der Herzog einen Weinmann von (Dietrich) v. Bevernest, welcher mit seinen Brüdern aus der Mark kam, im J. 1505 Schloß und Vogtei Wredenhagen auf eine Zeit lang erhielt und 1503 schon das Lehngut Lüsewitz besaß. Im J. 1505 waren "Weingärten" zu Schwerin und Lübz. Um Ostern 1506 ward der schweriner Winzer wieder nach dem Rheine geschickt, um Weinreben und Knechte zu holen. Im J. 1508 waren die fürstlichen Weinberge zu Schwerin, Lübz, Plau, Grevismühlen und Stargard schon im vollen Gange. Mehr fürstliche Weinberge von größerer Ausdehnung kommen nicht vor; von diesen aber verbreitete sich der Weinbau im 16. Jahrh über das ganze Land. Die Weinberge zu Schwerin und Plau waren die Hauptpflanzungen im Lande. Die Winzer gehörten zu der Hofdienerschaft und erhielten jährlich Hofkleider.

Am 28. Juli 1507 bestellten die Brüder Herzoge Heinrich und Erich den Hans Peetz (auch Pietsch genannt) zu ihrem "Winzerdiener" zu Plau und verpflichteten ihn und seine Frau, den "Weingarten mit allem Fleiße und nach aller Nothdurft zu bearbeiten und zu versorgen"; der Winzer erhielt jährlich zwei Hofkleidungen, wie sie das fürstliche Hofgesinde trug. Um Ostern 1508 kommt Hans Peetz zum ersten Male mit seinem Gehalte in den Renterei = Rechnungen vor. Am Anfange des Monats November 1508 ward er in das Land zu Franken geschickt, um Weinholz zu kaufen. Wahrscheinlich war also Hans Peetz aus Franken. Im J. 1511 ward zu Plau ein ztweiter Winzer Paul Khune (oder Köne) angestellt; er wird zwar erst später genannt, aber im J. 1512 werden nach den Renterei = Rechnungen "die beiden Winzer zu Plau" gelohnt. Am 24. Oct. 1511 war nämlich Hans Pietsch zu Plau zu einem "Weinmeister" angenommen, "daß er mit seinem Weibe, Jungen und zweien Knechten dem Weinberge zu Plau und anders, wohin der Herzog ihn gebrauchen würde, vorstehe; er erhielt auch höhern Lohn und auch seine Frau und sein Junge einen Rock. Hiernach wird er in der Renterei = Rechnung vom J. 1512 der "oberste Winzer" genannt.

Der Herzog Heinrich hatte nämlich große Absichten mit dem Weinbau, indem er einen neuen großen Weinberg zu Plau anlegte. Am 27. Dec. 1513 trat die Stadt Plau den Herzogen

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Heinrich und Albrecht "einen Ort Feldes ab, wo sie ihren Weinberg vor der Stadt bauen ließen (eynen orth feldes, dar vp wy vnnsen winbergk vor berurde stat buwen laten"), wogegen die Herzoge der Stadt die Theilnahme an der Mast auf dem Felde Reppentin überließen 1 ), nämlich für jedes Haus für 3 Schweine und für jeden Büdner für 1 Schwein, so oft Mast vorhanden sein würde. Dieser ausgedehnte Berg liegt dicht im Süden neben der Stadt und fällt in bedeutenden Abhängen gegen Süd und Südost in die Tiefe ab; er führt in seiner ganzen Ausdehnung den Namen "Klüschenberg" und in dem südlichen Abhange noch heute den Namen "Weinberg." Man genießt von demselben eine vortreffliche Aussicht auf den plauer See und die ganze Umgegend. Auf der Hochebene des Berges steht jetzt das Schützenhaus; am südlichen Fuße des Berges liegen jetzt ausgezeichnete Gemüsegärten, welche einen ungewöhnlich frischen Anblick gewähren; vom Weinbau ist an dieser dazu vortrefflich gelegenen Stelle keine Spur mehr.

Die Arbeit an diesem Weinberge ging nun rüstig fort. Im J. 1516 finden wir zu Plau: zwei Winzer und drei Weinknechte, namentlich Asmus Rön und Andreas, welcher Letztere jedoch im Anfange des J. 1516 abgelohnt ward. Im J. 1517 wird "Paul Kone Winzer zu Plau" mit seinem Zunamen zuerst in den Rechnungen genannt. Im J. 1518 lebte noch der "alte Winzer zu Plau", als er dem Herzoge Heinrich im October eine Tonne "weiß Kraut" ("wis crudt") nach Güstrow brachte und dafür 16 Schill. erhielt. Wahrscheinlich führte dieser Winzer also hier den Anbau des weißen Kohls (in Süddeutschland Kraut genannt) ein, oder doch wenigstens die Einschlagung desselben in Tonnen.

Im J. 1527 bestellte der Herzog Heinrich den "Paul Khune" aufs neue auf ein Jahr lang zum Weinmeister in Plau zur Bearbeitung mit eigenen Kräften und Leuten; jedoch wollte der Herzog den "Berg umzäunen" lassen und Pfähle und Dung liefern.

Michaelis 1532 bestellte der Herzog Heinrich den Hans Brandenburg auf ein Jahr zum Winzer zu Plau. Der Herzog versprach ihm, "in der Hacke und auch zu anderer Zeit, "wenn es die Nothdurft erfordern würde, jedes Mal 3 oder 4 Tage lang etliche Bauern zu Hülfe zu schicken."

Bei einer Visitation des Amtes Plau in der ersten Hälfte des 16. Jahrh. beschwerten sich die Dorfschaften Plauerhagen, Dammerow, Gnewstorf, Ganzlin, Zarchlin, Zahren und Glin,


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. LXI.
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daß sie vor der Zurichtung des Weinberges nur zur Ackerbestellung, seitdem aber auch zur Bestellung des Weinberges ("den winberg to begadende") helfen müßten, die Ackerbarkeit aber nicht verringert sei.

Seit der Einrichtung der Weinberge in Norddeutschland ward an den Höfen viel norddeutscher Wein gebraucht. Im J. 1517 ward für den Hof zu Schwerin zuerst Gubenscher Wein gekauft, im J. 1519 13 Fuder, das Fuder für 12 Gulden; im J. 1548 kostete das Fuder 22 Gulden.

Auch auf den meklenburgischen Weinbergen ward gekeltert; im J. 1520 ward der ganze Kelterapparat inventirt. Von dem plauer Weinberge heißt es:

"Up dem Winberge."

"Item u. g. h. hebben vor Plaw I weinberch, drecht alle Jar auch nich glicke viele, vnnd sin im vorgangen Jahre XXI wistocker vathe vull weins gefallen, vnd drecht tho gemeinen jaren nith allens, vnd werden vp geholden etzliche winknechte, hebben ehten vndt drincken von der Borch vnd Loehn, wie hier na volget:
De Winmester mit I knecht des winters vndt des Sommers mit II knechten vnd etzlichen Dachlonern, vnd hebben de Knechte des Sommers VI Mk. von der Pacht tho boren; III Mk. vngeuerlich min offt mehr den Dachlonern alle jar."

Im J. 1516 heißt es in den Renterei = Rechnungen:

"XVI Mark lüb. geuen vor II thunnen lanthwyn, dar weren inne LXIIII stoueken, dat stoueken IIII ß. lüb."

Im J. 1520 heißt es in den Renteren = Rechnungen:

"XXIX mark II ß Heinrich wintzapfer vor zwo thonn lanthwein vnd vor I 1/2 schogk glesser, weren von em geholt worden, als hertzog Gorge von Pommern zur Wismar vnd Greuesmohel was, an dage Vincencii. - XLII ß vor kredentzbecher vnd vor Zypkannen, eodem die."

Am 13. Juli 1533 schrieb der Schloßbeamte Conrad Schulte an den Herzog Heinrich:

"Ik wil I. F. G. nicht bergen, wie die wein tho Plawe im keller langk beginnet thu werden, ock ist nein füllewyn mher dartho, und ist tho befurchten, dat hie vorderuen wert, wo I. F. G. ehn nicht wil vorschicken edder afthiehn laten dorch I. F. G. schencken edder suß dorch einen andern, die darumme

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weyth. Ok wil I. F. G. nicht vorentholden, dat Mester Peter sampt seinen knechten hertogen Albrechts arbeit tho Luptz heft angenomen."

Der plauer Wein wird aber nicht besser gewesen sein, als der grüneberger heut zu Tage, da schon der Herzog Heinrich an den Burgemeister und Rath zu Plau den Befehl ergehen ließ, für Leute, die für ihn Schulden halber gelobt hatten und in Plau im Einlager lagen, guten rheinischen Wein aus Wismar oder Rostock holen zu lassen, da diese Leute nicht gewohnt seien, sauren Wein zu trinken.

Im J. 1548 kommt in den Renterei = Rechnungen noch ein Winzer zu Plau mit seinen Knechten vor.

Mit des Herzogs Heinrich Tode im J. 1552 hört aber der Weinbau im Großen auf. Am 1. Oct. 1571 trug der Herzog Ulrich beim plauer Magistrat darauf an, daß der im J. 1513 geschehene Tausch der Mastgerechtigkeit gegen den Weinberg wieder rückgängig gemacht werde.

Im J. 1576 bei des Herzogs Johann Albrecht Tode lagen im Hofkeller zu Schwerin noch 6 Ohme brandenburgische Weine (außer den gubenschen), 1 gubensch Viertel voll schwerinschen Weines und 1 Tonne voll mirowschen Weines.

Im J. 1552 lagen zu Mirow im Comthurei = Keller "25 Faß Weins groß und klein, aber mehrentheils mirowscher saurer Wein."

Die Geschichte dieses Weinbaues lehrt, daß in Norddeutschland allerdings Weinbau getrieben werden kann; war auch der mirowsche Wein sauer, so lag dies wohl an den Reben. Es giebt Reben, welche bei uns in jedem Jahre vollkommen reif und kelterfähig werden.

Im J. 1610 heißt es in des Raths Beschwerung:

"Ob man nun auch woll wegen des Weinberges gueten schein vnd beweiß hatt, das ein jedes hauß in dieser Stadt Plawe, so offter in dem Mollenbrucke Mast ist, 3 Schweine frei jagen solle, so wirt doch dieselbige, wann sie vorhanden, dermaßen mit den Vasel vnd frombden Schweinen betrieben, das man beinahe in etlichen vielen Jharen keines feist bekommen oder haben muge, der Weinberg aber wirt von Jharen zu Jharen mit Buchweitzen vnd Rogken beseiet vnnd dauon nicht weinig abnutzunge genommen, es komme denn vmb die Mast, wie es wolle."

Die Ueberlassung des Weinberges gegen die Mastgerechtigkeit auf dem reppentiner Felde ist bei einer Permutationsver=

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handlung zwischen der Stadt und der herzoglichen Kammer am 28. Sept. 1767 rückgängig gemacht.


2.

Die Burg Plau zur Festung ausgebauet

durch den Herzog Heinrich 1538 - 1550.

So wie früher die Geschichte der Stadt Plau erst mit dem J. 1418, und dazu noch mit einer falschen Nachricht, begann 1 ), so beginnt die bisherige Geschichte der Burg Plau erst mit dem J. 1546. Aus der bisher dargestellten Geschichte geht aber hervor, daß die Burg Plau schon im J. 1287 gegründet und im J. 1448 ausgebauet und stark befestigt ward.

Es ist aber eben so gewiß, daß der Herzog Heinrich der Friedfertige in den letzten Jahren seines Lebens, in richtiger Erkenntniß der wichtigen Lage, die Burg wieder ausbauete und stark befestigte. Der meklenburgische Geschichtschreiber v. Behr 2 ) sagt, der Herzog Heinrich habe "zuerst das Schloß Plau zu befestigen gesorgt." Diese Nachricht fließt aus der Chronik des Archivars Chemnitz, welche so häufig als Quelle dienen muß; Chemnitz sagt:

"Es hat aber in vorzeiten ein Schloß auffm Werder gelegen, wie der Nahme des Burgwals daselbst zeiget, wans aber destruiret, ist zwar ungewiß, doch duncket mir, daß es in den langwierigen mit den Brandenburgischen Marggraffen mit den Herren von Werle geführten Kriegen verstöret und folgends gahr verfallen sei. Aber an dessen stat ist ein anderes Haus näher bei der Stadt gebawet, welches Hertzog Heinrich der Friedmacher sieben Jahr für seinem tödtlichen abgang zur Vestung gemacht und zirlich gebawet hat."

Hiernach sagt auch Latomus:

"Im J.1546 hat Hertzog Hinrich zu Meckelenburg das Haus Plawe zu befestigen und zur Festung zu machen angefangen."

Dies wiederholt Schröder im Pap. Mekl. I, S. 574, Not. 9.

Der Herzog Heinrich der Friedfertige, der besondere Gönner der Stadt Plau, ließ nun auch wirklich die Burg statt =


1) Vgl. oben S. 133.
2) Vgl. v. Behr Rer. mecl. libr. p. 1765: Henricus dux "primus castellum Plaw curaverat firmandum."
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lich ausbauen und stark befestigen. Er fing aber früher damit an, als gewöhnlich angenommen ist. Am 10. Mai 1538 schloß der Herzog zu Plau mit dem Maurermeister Wulf Krebel einen Contract zur Erbauung eines neuen Büchsenhauses auf dem Schlosse zu Plau, nach Riß und Angabe des Baumeisters Gabriel Wulf 1 ), welcher zu Boizenburg wohnte und dem Herzoge zu vielen seiner Bemühungen, auch zur Herbeiziehung evangelischer Prediger, behülflich war; dieses Haus sollte "aus der Grund neu gebauet werden", von der Hauptmauer bis an den Thurm, 56 Ellen in die Länge, 16 Ellen weit und 13 Ellen hoch, mit 6 Fenstern oben und unten, einem gewölbten Thor und einem gewölbten Keller; die Mauern sollten unten 2, oben 1 1/2 Ellen dick sein. An demselben Tage schloß der Herzog mit demselben Maurermeister einen Contract über den sofortigen Abbruch der S. Georgen = Capelle, ohne Zweifel um die Steine derselben zu dem Büchsenhause zu verwenden.

An demselben Tage schloß der Herzog mit demselben Maurermeister einen Contract über die Erbauung eines Kellers zum "Albrechtshagen". Dies muß ein Hof in oder bei Plau gewesen sein, da in einer Registratur auf der Rückseite steht: "in der Alberßhagen Hauß zu Plawe."

Am 7. Sept. 1541 schloß der Herzog einen Contract mit dem "Wasserkünstner Dietrich Bergmann" über die Anlegung eines Grabens vom Thore "bis an den See, wo die Wasserkunst" war. Es ging also der See damals urkundlich bis an den Schloßwall.

Es wurden auch die Brustwehren erhöhet, weil die alten Brustwehren nicht mehr gegen die Kugeln deckten.

Im J. 1543 schloß Lüdeke Maltzan auf Grubenhagen mit dem Maurermeister Berend und dem Rath zu Plau wiederholt Contracte über die Errichtung eines Pfeilers am Thurme und die Verstärkung der Mauer.

Die Erneuerung der Befestigung ward aber in der Zeit 1546 - 48 ausgeführt. Die Renterei = Rechnungen geben hierüber allein noch Auskunft: So heißt es z. B. in der Rechnung von Mich. 1546 - 47:

"II c XXXVII gulden den grebern zu plaw, by mester erhard maler zugeschigkt"
"X gulden noch den grebern zu plaw by meister Erhard maler zugeschickt."

Der Maler Erhart Altdorffer 1 ) war viele Jahre


1) Vgl. Jahrb. V, S. 22.
1) Vgl. Jahrb. V, S. 22.
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hindurch, sicher seit 1522, dem Herzoge Heinrich zugethan, diente ihm auch in Bauangelegenheiten und scheint zuletzt oft auch als Baumeister gebraucht worden zu sein; der Herzog hatte ihm ein Haus in Schwerin geschenkt.

In der Rechnung von 1548 heißt es:

"V c XLI gulden geuen dem kuchemeister tho plawe, damit to betalen alle hantwerker und arbeideslude, so itzunt tho plawe arbeiden, als greuer, murlude, timmerlude, schmede und anders, am Sonnauent na Luce anno 48."

Ferner im J. 1549:

"VIIII c marck geschicket dem kuchenmeister tzu plawe, darmit alle vordinge mit den walgrebern, meurleuten, tzimmerleuten, sagern, smiden, karrenmachern vnd sunst alle notorfft vff den dach margarete gar abe bezalt anno 49.
III c geben dem kuchemeister zu Plaw vff ein neue vordinge, vff Donnerstag nach Bartelmei 49."

Endlich 1550:

"VIII c LI gulden VIII ß. geben dem kuchmeister tzu plawe, darmit alle vording, so mit den walgreuern gemacht, tzu betzalen, auch alle andere, meurleute, tzimmerleute, schmide, karrenmacher, alles vff einmal abtzubetzalen, am Sonntag Bartolomei anno 50, vnd ist mein g. h. aldar der arbeit halber niemandts schuldich bliben."

In dem Giebel des Pforthauses stand das "fürstliche Wappen" des Herzogs Heinrich, welches noch im J. 1650 vorhanden war.


So ward das Schloß zu Plau die erste herzogliche Festung des Landes, ehe der Herzog Johann Albrecht die Festungen Dömitz und Schwerin nach neuerer Kunst befestigen ließ. Die Burg Plau blieb auch eine wichtige Landesfestung bis zum Ende des dreißigjährigen Krieges. Nach einem Grundrisse aus dem Ende des 16. Jahrh. und jüngern Beschreibungen hatte die Burg folgende Beschaffenheit. Das Schloß hatte eine viereckige Gestalt und war im Osten von dem plauer See und an den andern Seiten von einem breiten Graben umgeben; an den 4 Ecken erhoben sich 4 Thürme; umher standen hohe Wälle und 14 Fuß dicke Mauern von Feldsteinen. Die Gebäude, deren 7 waren, standen im Viereck neben einander und schlossen einen engen Hof ein; abwärts am See stand die Wasserkunst und ein

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anderes, größeres Gebäude, wahrscheinlich die Pulvermühle. An der Ecke stadtwärts, am Eingange, im Winkel zwischen den beiden größten Gebäuden, von denen das eine wohl das Zeughaus war, stand der noch stehende Thurm. Von hier ging ein 70 Schritte langes, niedriges und finsteres Gewölbe zur Brücke am Aufgange, an welcher vor dem Gewölbe das Thorhaus stand.

Die Personen, welchen die Festung gewöhnlich anvertrauet war, waren: ein Hauptmann, der zugleich fürstlicher Vogt war, ein Büchsenschütze, welcher die Aufsicht über das Zeughaus und das Wallgeschütz führte, das Pulver machte und die Kanoniere beim Laden unterwies, ein Wachtmeister, der Tag und Nacht für die Bewachung und Ordnung sorgte und die Kriegsknechte anzuwerben hatte, und endlich mehrere Landsknechte. - Im J. 1546 - 48 kommen unter den fürstlichen Hofdienern auch die Büchsenschützen zu Plau, Schwan und Sternberg vor; der Büchsenschütze zu Plau, im J. 1548 Meister Lodewig, hatte 25, die beiden andern nur 10 Gulden Jahressold. - Im J. 1551 waren aus der Burg Plau 10 Landsknechte:

"I c XVI gulden vff X Landtzknechte, so zu plawe im pforthause sitzen, Mitwochen nach Letare 51."

Kaum hatte der Herzog Heinrich diesen Bau vollendet, als er am 6. Febr. 1552 starb. Der Herzog Johann Albrecht ergriff nun sogleich mit fester Hand die Zügel der Alleinherrschaft und machte augenblicklich die kräftigsten Anstalten zur gründlichen Durchführung der Reformation und Rettung des deutschen Wesens. Sogleich ließ er auch durch Werner Hahn von Basedow, der späterhin als vieljähriger Landrath bekannt ist, das Schloß Plau besetzen. Werner Hahn war noch im J. 1547 herzoglich = braunschweigischer Rittmeister; bald darauf ging er in die Dienste des jungen Herzogs Johann Albrecht, führte demselben Reiter zu und war eben in dessen Angelegenheiten von einer Gesandtschaft nach Preußen zurückgekehrt, als er das Schloß Plau besetzen mußte. Werner Hahn nahm sogleich ein Inventarium des Schlosses auf und schrieb bei der Uebersendung desselben am 9. Febr. 1552 dem Herzoge:

"Ich achte, E. f. g. werden die nottorfft dises hauses, ob es damit genuchsam versehen, zu erwegen haben: aber dennoch sege ich es fur gut an, das man mit der Zeit etwas mer vnd nottorfftlicher das haus bespeisede, auch noch vngeferlich sechs oder acht knechte, so beglaubet vnd versucht, herauff ordnete, nach gelegenheit der geschwinden leuffte, welchen E. f. g. doch onhe mein erinnern woll werden wissen nachzudenken."

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Zugleich war die Absicht ausgesprochen, der blödsinnige Sohn des Herzogs Heinrich des Friedfertigen habe die Absicht, innerhalb vier Wochen mit einigen Personen auf dem Schlosse zu sein. Werner Hahn hatte geantwortet, wenn es mit Wissen des Herzogs Johann Albrecht geschehe, so könne es geschehen, obwohl er es nicht für "sonderlich Noth" erachte, und äußerte gegen den Herzog Johann Albrecht, "es könne auch wohl verbleiben."

Es dauerte nicht lange, daß die unglückliche Eifersucht des Herzogs Ulrich gegen seinen Bruder Johann Albrecht, welche mehrere Jahre eine offene Feindschaft und späterhin eine ununterbrochene Spannung herbeiführte, sich Luft machte. Am folgenden Tage, den 10. Febr., schrieb der Herzog Ulrich an Werner Hahn, er "habe gar keinen Bericht, auf was Art und Maaß er das Haus Plau angenommen" habe, und befehle ihm, ihm durch den rückgehenden Boten den Befehl seines Bruders zu senden und zu melden, "auf was Mittel und Wege er das Haus Plau inne habe, da ihm "auch dasselbe zu wissen von nöthen sei." Werner Hahn schickte aber am 14. Febr. des Herzogs Ulrich Brief an den Herzog Johann Albrecht mit der Bitte, die Angelegenheit selbst zu besorgen, damit "ihm nicht von Nöthen sei, an den Herzog Ulrich zu schreiben, wie er ihm denn auch jetziger Zeit schriftlich zu antworten nicht wisse." Schon am 9. Febr. bat Werner Hahn, daß er bald wieder von Plau kommen möge.

Plau ward als wichtige Landesfestung betrachtet. Nach dem Tode des Herzogs Albrecht (1547) und später des Herzogs Heinrich (1552) waren die Geschütze und die von den Herzogen hinterlassenen Kleinodien und Baarschaften auf die Festung Plau gebracht, hier inventirt und von den beiden Herzogen Johann Albrecht und Ulrich in einem Gewölbe unter Schloß und Siegel gelegt 1 ). Der Herzog Johann Albrecht hatte aber zur Zeit des oberländischen Krieges in seiner Verlegenheit durch seinen Canzler Johannes Lucanus einseitig die Siegel abreißen und die Kleinodien herausnehmen, auch einige Geschütze umgießen lassen.

Durch die Landestheilung kam Plau 1556 an das herzogliche Haus Meklenburg = Güstrow 2 ), bei welchem es bis zum Aussterben dieses Hauses blieb. Seit dieser Zeit geschah für Plau nicht viel und das Schloß ging durch die trüben Zeiten nach und nach seinem Verfall entgegen.



1) Vgl. Franck A. u. N. M. X, S. 102.
2) In den fernern Vergleichs = Verhandlungen war auch Streit über die Theilung der "Haus = Artillerie auf dem Schlosse zu Plau." Vgl. Rudloff M. G. III, 1, S. 193.
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Ueber die Stadtbefestigung enthält die Rathsmatrikel folgende Aufzeichnungen.

Das Stucke Mauren ahm Burgkdhorre, so anno 1586 Zeitenn der Burgmeister Jacop Leppin, Jochim Klingenn, Gorgeß Klingen, Mattis Voigten, Christian Turman, Siluester Hinningen vnnd Jochim Wolffen, Ratspersonen, gemacht, vnnd kostet anfencklichen

10,000 Meuerstein, daß 1000: 5 fl., ist 50 fl.
140 Tunne Kalck, die tunnen 12 ß. macht 70 fl.
Vff vordingent vor die Arbeith denn Meurern gegebenn 40 fl.
vormuge des kemerers Register, darein dieser Post berechneth.
Vor speisent der Stadtdiener 1 fl.
____________
Summa 161 fl.

Ahnne wasz die burger midt der handt vnd dan midt wagenn vnnd pferdenn gethaen.

Anno 1615 ist abermahl eine stucke Maur vor dem steindhor new erbawett. Was dasselbe vor Auszlagen gefurdertt, wirtt Samuel Kienasten Register d. Jhar gewesener Kemmerher nachrichtinge geben. Actum ut supra.

Anno 1595 ist das newe gebewde ans Rathhausz gebawet, ob es wol inwendig nicht recht fertig, so hatt es doch vormuge des Registers, so von Matteo Francken in specie berechnet worden. 166 fl. 8 ß. 6 pf. gekostet.

Anno 1620 ist abermahl ein stucke Mauren neuw gebawet vber 16 Roden langk vnd sonst allenthalben auszgebeszert, vorm Steindohre bey der Fronerey, welche das Jahr der grosze sturm niedergeworffen. Wasz dieselbe gekostet, wirt Paull Kohls Register auszweisen.

Anno 1621 hatt Martinus Schultz einen groszen newen Piiler gebawet an die itzgedachte Mauer, dauon in selbiger nachrichtung.

Anno 1624 ist bei B. Samuel Kinasten vnd Paul Kohlen R. Zeiten das Glindt vber dem Waszer bei der Mullen widerumb erbawet, imgleichen auch die 3 Rathhauses Buden, wie alles solches Jhar Register beibringet.


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7. Die geistlichen Stiftungen.

Die Pfarre.

Die Stadt Plau hat nur eine Kirche, welcher zur katholischen Zeit ein Pfarrer ("Pfarrherr, plebanus, rector ecclesiae") vorstand. Außer ihm standen an der Kirche mehrere Vicare, welche den Gottesdienst an den Nebenaltären verwalteten und dafür die mit denselben verbundenen Lehne genossen.

Die ganze Reihe der katholischen Pfarrer ist schwerlich zu ermitteln; die thätigsten und bekanntesten sind:

1235 - 1244 Herrmann.}?
1277 Herrmann.}?
1282 - 1294 Dietrich (Theodoricus.)
1300 - 1309 Ludolf.
1327 - 1330 Hermann Röbelmann.
1454 Henning Grabow.

Die Geistlichkeit besaß seit alter Zeit die Feldmark eines Dorfes Kleve oder zur Kleven, in neuern Zeiten auch Kleben genannt. Die Art und Zeit der Erwerbung ist nicht mehr zu ermitteln, indem darüber gar keine Urkunden mehr vorhanden sind. In einer "Nachricht vom Felde Kleben" aus dem Ende des 17. Jahrh. heißt es:

"Vom Ursprung und quo jure die Oeconomie in Plaw das Feld Kleben besitze, hat man nichts gewißes; gewiß aber ist, daß sie daßelbe von undencklicher Zeit besitzet. Zur Zeit des Pastors Hn. Vetten seel. (um 1672) ist ein Kirchenkasten geöffnet, darinnen viel Briefschaften gewesen, vnd weil dieselben alle vermodert, hat man die gründliche Nachricht vom Felde Kleben nicht haben können."

Aus den ältesten Visitations = Protocollen geht hervor, daß dieses Feld zur Feldmark des westlich an Plau grenzenden Dorfes Barkow gehörte und ursprünglich zu einem "Lehn Katharinä und Urbani" gestiftet war, welches zur katholischen Zeit gewöhnlich der Pfarrer besaß, zur protestantischen Zeit aber bestimmt zur Pfarre gelegt ward. Daher ward noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrh. die Feldmark Kleve auch die Feldmark Urbani genannt. Das Verhältniß ist ganz eigenthümlich, indem schon bei dem Hereinbrechen der Reformation das Feld an die Bürger der Stadt vielleicht vererbpachtet, oder doch verpachtet war.

Es heißt in dem Visitations = Protocolle vom J. 1534:

"Plawe. Dat kercklehn etc. . - Johannes Wegener. - - - Pechte darto de veltmarcke to Kleuen

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belegenn in dem velde to Barchow vnd heft in sick XXVII houenn landes, vnnde werden von den borgernn to plawe alle Jar twe drudden del gebuwet, dar kricht de kerckhere des jars vann jeder morgen I schepel korns vnd dat druddendeil blifft liggende tor brake vngeseiet, - - also alle III jar in Summa XXVII drompt korns ."

In dem Visitations = Protocolle von 1541 heißt es:

"Das achte lehen S. Catharinä vnd Vrbani ist das veldt zu Cleuen, ist zur wedeme verordent, hat der pastor."
"Er Johan von der Heide pastor hat ein veltmarcke Kleuen."

Und im J. 1591 klagt die Stadt:

"So triebe auch der Schäfer von Malchow vor Barkow vorüber auf das Feld Cleue, welches sie von der Kirchen zur heur hetten."

In den "Statuten" oder der Bürgersprache der Stadt Plau, wie sie im Anfange des vorigen Jahrhunderts (1707) auf Lätare der Bürgerschaft auf dem Rathhause vorgelesen ward, heißt es:

"Weil das Feld Kleven, so zur Unterhaltung der Herren Prediger unsere Vorfahren uns zugebracht, dasselbe auch von der Stadt nicht kann gemisset werden, als sol ein jeglicher Bürger sein Antheil davon in Gebrauch zu nehmen verbunden sein, er brauche es nun oder nicht, soll er dennoch schuldig sein, die gebührende Pacht davon zu entrichten."

Das Feld Kleve liegt am linken Ufer der Elde, der Feldmark Grapentin gegenüber, zwischen der Stadtfeldmark (dem Orte, wo das S. Georg = Hospital stand) und dem Dorfe Barkow.

Die plauer Prediger waren viel auf Ackerbau angewiesen und trieben denselben in älterer Zeit mit großem Eifer. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. beklagt sich der Rath der Stadt bei den Herzogen wiederholt bitter darüber, daß die Prediger Valentin Grön und Christoph Danneke ungebührlich starken Ackerbau trieben und ihre Studien gänzlich vernachlässigten; statt bei den Büchern zu sitzen, trieben sie sich im Felde umher: so hielten sie z. B. 6 Pflugochsen.

Durch die unglücklichen Zeiten des dreißigjährigen Krieges kam die Stadt sehr herunter und die Feldmark Klebe ward im höchsten Grade vernachlässigt. Die Prediger mußten den Acker theils an Bürger, theils an Bauern verpachten, erhielten jedoch nur wenig Pacht, da sowohl der Acker im elendesten Zustande

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war, als auch die Pachtliebhaber wenig Vermögen hatten, und mußten dazu das wenige "unter beständigem Zank und Streit gleichsam erbetteln", wenn sie es überhaupt erhielten.

Daher ließ sich auf den Wunsch der Prediger die herzogliche Domainen = Kammer im J. 1752 bereit finden, die Feldmark Kleve oder "Sanct Urbani von der Pfarre in Erbpacht zu nehmen, wobei die Kammer die Absicht hatte, die Feldmark Kleve mit der angrenzenden, damals öde liegenden Feldmark Lalchow zu vereinigen und zu beiden Feldern einen neuen Meierhof zu bauen. Es entwickelten sich aber bald vieljährige Streitigkeiten, ehe das Project zur Ausführung kam, was denn doch endlich geschah.

In neuern Zeiten (im J. 1834) ist auf der Feldmark Kleve ein neuer Erbpachthof unter dem Namen Klebe aufgeführt.


Die Reformation.

Die Reformation ging zu Plau in ruhiger Entwickelung vorüber; vielleicht hatte dieses günstige Ereigniß darin seinen Grund, daß der Herzog Heinrich, welcher die Reformation begünstigte, zu jener Zeit gerne und viel zu Plau war, wo er seinen vorzüglichsten Weinberg besaß und das Schloß ausgebauet hatte, und hier durch seinen persönlichen Einfluß den Gemüthern die von ihm erwünschte Richtung gab.

Die katholische Geistlichkeit in Plau war nicht sehr zahlreich. Der letzte Priester war Johannes Mowe, welcher noch längere Zeit nach dem Ausbruche der Reformation in Plau lebte und im Besitze seiner Pfründen gelassen ward. Bei der evangelischen Kirchen = Visitation vom J. 1535 1 ) berichtet der schwerinsche Reformator Egidius Faber nichts weiter, als:

"Plaw. Da ist vns einer mit Namen Johannes Mowe furkhumen, der hatt auss dem sacramentheusslein vnd monstranczen daryn das sacrament verloren, weis nicht, wo es hyn yst khumen. Dy andern werden sich nach der Zeit wol schicken etc. ."

Der Herzog Heinrich war grade in Plau anwesend, als seine beiden reformatorischen Visitatoren. M. Egidius Faber und Nicolaus Kutzke, dort ankamen; denn Egidius Faber sagt über die Visitation zu Schwerin: 2 )

"Ich must gen schweryn meiner frawen halben, dy da schwach vnd fast kranck war. Nu weyss E. g., das


1) Vgl. Jahrb. VIII, S. 44.
2) Vgl. Jahrb. VIII, S. 47.
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ych ynn gegenwertikeit ern Nicolaus Kuczen vnter andern czu Plaw ynn der hoffstuben gedacht, da ych mit E. g. redete, - - das wir wolden den kircherrn vnd seinen Caplan czu Schweryn freuntlich ansprechen etc. ."

Leider sagt der Bericht nicht mehr über die damaligen geistlichen Verhältnisse der Stadt Plau.

Johannes Mowe behielt mehrere geistliche Lehen, namentlich die beiden, die früher zu den Altären des heil. Kreuzes und S. Jacobi gehört hatten; mit denselben waren ziemliche Einkünfte und ein Haus verbunden. Noch bei der Kirchen = Visitation vom J. 1541 heißt es:

"Das Lehen s. crucis hat er Johan Mowe zu Plawe. Item dartzu gehort auch ein haus."

In einem etwas ältern Verzeichnisse der "Lehne in der Stadt Plau" (1530 - 1540) heißt es:

"Eyn Lhen, heth Laurencii, horeth dem Rade Juspatronatus. Der itzige possessor is Er Johan Mowe, de suluige residert."


Uebersicht der ersten protestantischen Prediger.
Uebersicht der ersten protestantischen Prediger: Pastoren: Johann Wegener 1532-1535; Johann von der Heide 1536 -1556; Valentin Grön 1557-1574; Christoph Daneke 1574 † 1607; Christoph Lemme 1608 † 1630; Heinrich Lützing 1630 † (1658) -  Capellane: Johann Buddin 1535; Johann Maaß .1541-(1552); Johann Bossow 1552-(1564); Adam Schütte . 1572 † 1585; Nicolaus Schröder 1586 † 1594; Christoph Lemme 1595 - 1607; Johann Busch 1608 † 1625; Heinrich Lützing 1626 - 1630; Heinrich Lange 1631 † 1638; Johann Northausen 1639 † 1663

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Johann Wegener, Pastor.

Der erste evangelische Pfarrherr und der Reformator von Plau war wohl ohne Zweifel Johannes Wegener, welcher im J. 1532 die Pfarre von dem Herzoge Heinrich erhalten hatte. Bei der ersten Kirchen = Visitation vom J. 1535 heißt es:

"Plawe. Dat kercklene is der furstenn, besitter Johannes Wegener, vorlennth dorch herenn Hertzogk Hinrick vngeuerlick binnen II negest vorgangenn jarenn."

Johannes Wegener war ein ehemaliger Franziskaner = Mönch, wahrscheinlich zu Schwerin, und darauf kurze Zeit des Herzogs Heinrich Prädicant oder Hofprediger, neben M. Egidius Faber

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zu Schwerin. Ohne Zweifel gab ihm der Herzog die erledigte, gute Pfarre, weil er sich oft zu Plau aushielt. Hederich sagt in seiner schwerinschen Chronik (S. 101):

"Johannes Wegener, ein Franziskaner = Mönch, Fabri collega, wird nach Plawen transferirt."

Wahrscheinlich derselbe Johannes Wegener 1 ) war

"Er Johannes Wegener, Herzog Heinrichs Prädicante",

welcher nach dem Visitations = Protocolle vom J. 1534 seit dem J. 1531 eines von den drei Fürstenlehnen in der Kirche zu Grabow hatte.

Leider ist von Johann Wegener nicht mehr bekannt geworden. Er war nicht lange auf der Pfarre, da schon im J. 1541 der Pastor Johann von der Heide sein Nachfolger war, welcher sicher schon im J. 1536 zu Plau war, da er bei seinem Tode im J. 1556 über 20 Jahre im Dienst gestanden hatte.

Die Pfarre ward gleich im Anfange der Reformation sehr gut dotirt, indem sie alle alten Einkünfte behielt, wozu namentlich der Ertrag der ganzen Feldmark Klewe gehörte.


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Johann Buddin, Capellan.

Schon bei der Einführung der Reformation zu Plau ward eine zweite Predigerstelle errichtet, welche jedoch lange Zeit hindurch sehr schwach besoldet war und nur allmählig größere Einkünfte gewann. Der Besitzer derselben hatte den Titel eines Capellans; der erste ward jedoch nach der ältesten Bezeichnung aus der ersten Zeit der Reformation Prädicant genannt. Johann Buddin war der erste Capellan oder Prädicant zu Plau. Es ist nicht mehr zu ermitteln, ob er oder Johann Wegener der erste lutherische Prediger zu Plau gewesen sei; jedoch ist wohl anzunehmen, daß Johann Buddin nach Johann Wegener zu dessen Hülfe berufen ward, da bei der Berufung Wegeners von einem andern evangelischen Prädicanten nirgends die Rede ist, dagegen Johann Buddin erst später genannt wird. Johann Buddin kommt zuerst in einem Verzeichnisse der "geistlichen Lehne der Stadt Plau" wahrscheinlich vom J. 1535 (sicher zwischen 1530 - 1540) vor; hier heißt es:

"Dat lhen Trium Regum horet deme Rade. Poffessor Er Johan Buddyn. Is er dat beste geweset vnd itzs gantz vorkamen. Hefft ein egen Hus."


1) Ein anderer Johannes Wegener war zu derselben Zeit (1531 - 1535) Propst des Nonnenklosters zu Zarrentin, zugleich Inhaber der Pfarre zu Boitzenburg (noch 1541).
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Im J. 1541 war er entweder todt oder nicht mehr in Plau; es heißt in dem Visitations = Protocolle von diesem Jahre:

"Das 13 lehen Trium Regum hat er Johan Boddin gehat, vaciert, ist nu dem Organisten verordnet worden."

"Bisher hat er (der Capellan) nicht meher dan XXII fl. gehat."

Leider ist auch von ihm nicht mehr bekannt; nur mit großer Mühe hat sich seine Existenz ermitteln lassen können. Auch in der plauer Raths = Matrikel wird er einmal genannt, indem sein späterer Nachfolger Johann Bossow im J. 1558 "her Johan Buddins Lehn" erhielt; der Name ist aber so undeutlich geschrieben, daß er nur durch die andern hier mitgetheilten Stellen hat festgestellt werden können.

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Johann von der Heide, Pastor.

Wegeners Nachfolger war Johann von der Heide. Schon im Visitations = Protocolle von 1541 heißt es:

"Er Johan vonn der Heide pastor, hat ein veltmarcke Kleuen."

In dem Manuale des Kirchen = Visitations = Secretairs M. Simon Leupold zu diesem Protocolle steht:

Er Johan von der Heide, pastor. Testimonium bonum dederunt et doctrina et vita."

Die Gemeinde war also mit ihm zufrieden.

Er wird im J. 1536 nach Plau gekommen sein, da im J. 1556 nach seinem kurz vorher erfolgten Tode gesagt wird, daß er mehr als 20 Jahre im Amte gestanden habe. Er kann vor dem J. 1541 auch Capellan zu Plau gewesen sein, jedoch fehlt es hierüber an sichern Nachrichten.

Er starb ungefähr in der ersten Hälfte des J. 1556, indem der Herzog Ulrich am 22. Juli 1556 befahl, daß die Bitten der Wittwe des verstorbenen Pfarrherrn von der Heyde, der mehr als 20 Jahre im Amte gestanden habe, berücksichtigt werden sollten. Sein Nachfolger Valentin Grön wird zuerst am 1. April 1557 genannt. In der plauer Raths = Matrikel wird im J. 1559 " der olden kerckherschen hus" erwähnt, wobei man auch nur an Heiden's Wittwe denken kann. Diese Frau hatte noch bis zum J. 1564 geklagt; in dem Visitations = Protocolle von diesem Jahre heißt es:

"Ist ein Rath Ehr Johan von der Heyde frawen halben vermahnet, daß sie ihr gewissen betrachten vnd ihr einen abtrag thun, sollen ihr ein gleiches bieten,

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der Herr Doctor (Superintendent Conrad Becker) wil wol mitler sein, damit des clagens ein Ende werde. Rath andtwordt wieder: Ein Rath wehre im todtbette bey ihm gewesen, do hette er ihnen nichts gesagt, sondern dem Rathe seine Kinder beuolhen; wehre ihm etwas ausstendig gewesen, würde ehr wol gesprochen haben. Zudem soll ehr auch keine Cappelane neben sich haben leiden können. Wusten nichts das sie ihm schuldig wehren, auch wen schon schuldt vorhanden, wovon sie es nemen solten."

Seine Wittwe forderte 1562 und 1563 die von ihrem verstorbenen Manne 11 Jahre hindurch verdienten Capellangebühren. Es ist nicht anzunehmen, daß Johann von der Heide vor Antritt seines Pfarramtes so lange sollte Capellan gewesen sein; aus der Aeußerung, daß er keinen Capellan neben sich habe dulden können, scheint hervorzugehen, daß er während mehrerer Vacanzen wiederholt den Capellandienst mit verwaltet habe und dafür die rückständigen Gebühren forderte.


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Johann Maaß, Capellan.

Boddins Nachfolger im Capellanamt wird nur einmal genannt. Im Visitations = Protocolle vom J. 1541 heißt es:

Was der Capellan zu Plawe inne hat. Bisanher hat ehr nicht mehr dan XXII fl. gehat. Nun ist ime von den geistlichen lehnenn dißmahl so viel verordent worden, das ehr hinfurder jerlich zu besoldung sol XXXIII fl. haben."

Sein Name wird in dem Protocole nicht genannt, jedoch heißt es in des Visitations = Secretairs M. Simon Leupold Manuale zu diesem Protocolle:

"Ehr Johan Maeß Cappelan, non potest se sustentare et habet malas aedes."

Es sah also damals noch sehr schlecht um den Dienst aus, da sich die Visitatoren bemerkten, daß er seinen Mann nicht ernähren könne, eine Klage, die noch öfter erhoben wird.

Johann Maaß wird um das J. 1552 gestorben oder versetzt sein, da sein Nachfolger im Amte, Johann Bossow, im J. 1564 schon 11 Jahre Capellan gewesen war; er mag auch schon früher abgegangen und der nächste Pastor Valentin Grön zuerst Capellan gewesen sein, jedoch ist hierüber nichts bekannt.


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Valentin Grön, Pastor.

Heidens Nachfolger im Pastorat war Valentin Grön; wahrscheinlich war er dem Namen nach ein plauer Stadtkind, da im J. 1594 ein Bürger Valentin Grön zu Plau vorkommt. Er wird zuerst am 1. April 1557 in den plauer Stadtacten und darauf im Visitations = Protocolle vom J. 1558 genannt,

"Ehr Valtin der Pastor",

und seitdem öfter z. B. 1562, 64, 72, jedoch ohne weitern Bericht über sein Leben und Wirken. Nur bei der Kirchen = Visitation von 1564 wird gesagt, daß die Kirchendiener ihr Amt fleißig verwalteten. Valentin Grön hatte ein neues Pfarrhaus erhalten, da "Ehr Valtin aus der alten Wedeme zwei Buden gemacht, darum er auch dieselben bessern lassen sollte."

Im J. 1573 zeigte er dem Rathe an, nachdem er lange Jahre das Predigtamt verwaltet, sei seines Leibes Kraft so sehr gesunken, daß er ferner das Pastorenamt zu führen wegen seiner Schwachheit sich sehr beschwert fühle, und bat den Rath, daß dieser sich nach einem andern Pastoren umsehen möge. Da aber die "Bürger seiner gewohnt" waren, so erging an ihn die Bitte, daß er sie nicht verlassen möge, um so mehr da er bei ihnen große Arbeit und Mühe gehabt habe. Hierauf erklärte er sich bereit, bei ihnen zu bleiben und in den Fasten und sonst, wenn viel zu thun sei, Hülfe zu beweisen und zu Zeiten alle 8 oder 14 Tage nach seiner Gelegenheit zu predigen, falls er nicht zu schwach sei; dafür wolle er von des Pastoren Besoldung jährlich abgeben, wie er sich mit dem Hülfsprediger deshalb vertragen werde; er schlage den Magister Christoph Daneke, damals zu Rostock, zu seinem Gehülfen und Nachfolger vor. In Folge dieser Erklärungen ging der Rath der Stadt Plau auf Gröns Erbieten ein und sprach sich gegen Christoph Daneke (des Raths "besunder gunstigen Gunner und guten Freundt") in folgender Weise aus.

"Vociren demnach E. G. hiemidt in vnser kirchenn alhie zu Plawhe vor einenn Pastorenn craft dieser Vocation vff vorangezeigte vnsers Pastoren Herr Valentins Condition etc. . Isth derhalbenn vnser freundtlich pittenn, E. G. wollen euch vndbeschwerdt ertzeigen vnd alhie zu Plawhe vff S. Johannis tagk erscheinenn vnnd einstellenn, Euch vff der Cantzell horen lassenn vnnd vor vns, vnsere gemeine predigen, nach denn godtlichenn gabenn, vndt dho ihr euch midt herr Valentinen wegen seiner midthelfunge in der kirchenn vortragen wegen deß jerlichen deputats, wie

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wir nicht zweifeln, daß ihr euch daruber woll vortragen werden etc. ., als schickenn wir hiemidt einen wagen, midt freundtlicher Pitte, E. G. wollen sich umbeschwerdt ertzeigen vnnd midt demselbigenn also fordt herüber kommen etc. ."

Daneke, wahrscheinlich auch ein plauer Kind, wird diese Berufung angenommen haben, da er nach einigen Jahren als Gröns Nachfolger auftritt.

Mit dieser "Vocation" begannen die vielen Streitigkeiten, welche wegen der Predigerwahl in den nächsten Zeiten zwischen der Stadt und dem Fürsten entstanden. Den Fürsten gehörte ohne Zweifel das Patronat, das die Stadt eigenmächtig an sich zu bringen suchte, indem sie bei spätern Vorkommenheiten sich auf die frühere Ausübung berief; namentlich bezog sich in der Folge der Rath darauf, daß er den M. Daneke vocirt habe.

Valentin Grön erholte sich aber durch diese Hülfe bald so sehr, daß er schon nach einem Jahre eine andere Predigerstelle annehmen konnte, wenn der ganze Vorgang nicht darauf angelegt war, dem M. Daneke das Pfarramt zu verschaffen. Am 2. Oct. 1574 ward Grön von dem Herzoge Johann Albrecht zum Pastor zu Lübz berufen, nachdem der bisherige Pastor Hermann Kirchhof wegen vieler Streitigkeiten entlassen war. Die Stadt Lübz ward sehr spät lutherisch, da sie der Wittwensitz der eifernd katholischen Herzogen Anna († 1567), Wittwe des gleichgesinnten Herzogs Albrecht, war. Als der Herzog Johann Albrecht im J. 1560 einen lutherischen Prediger einsetzen wollte, protestirte sie sehr entschieden und wollte lieber von ihrem Leibgedinge abgelöset sein. Der erste lutherische Prediger zu Lübz war seit 1560 Nicodemus Bergen oder Bergius, der 1569 zum Special = Superintendenten im Braunschweigschen berufen ward.

Valentin Grön wirkte noch ein Vierteljahrhundert zu Lübz und wird hier sicher 1589, 91, 93, 95 als Prediger aufgeführt. Daß dieser Valentin Grön dieselbe Person mit dem ehemaligen Pastor zu Plau sei, beweiset die Aussage der Plauer, die ihn im J. 1586 den "gewesenen Pastor zu Plau" nennen. Wahrscheinlich starb Valentin Grön im J. 1601, da im J. 1602 Peter Risch zum Prediger in Lübz berufen ward. Valentin Grön erlangte in Lübz in so ferne eine wichtige Stellung, als er die ersten kummervollen Wittwenjahre der Herzogin Sophie zu Lübz erlebte.


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Johann Bossow, Capellan.

Johann Bossow war Capellan zur Zeit des Pastors Valentin Grön. Er wird im J. 1552 das Amt erhalten haben, da er bei der Visitation im J. 1564 sagt:

"Ehr habe 11 Jahre das Cappelan = Ambt furgestanden vnd nicht mehr als 5 fl. von Gildehaue (dem Stadtschreiber) darauf entfangen";

er hatte nämlich geklagt, daß ihm 8 1/2 fl. an seiner Besoldung rückständig seien. Deshalb nahmen die Visitatoren von den Monitoren von den Jahren 1559 - 1563 Rechenschaft und fanden, daß ihm noch 5 fl. rückständig seien.

Bei der sehr beschränkten Lage, in welcher die Capellane zu Plau lebten, kann es denn nicht auffallen, daß nach Sebastian Gildehofs Tode, welcher ungefähr 1541 - 1558 Stadtschreiber war, der Capellan Johann Bossow zum Stadtschreiber von dem Rath ernannt ward. In der plauer Raths = Matrikel heißt es:

"1558. Ick Ern Johan Bossow, itziger caplan der stad Plaw, bekenne offentlich mit desser miner handtschrifft, dat ein ersam radt mich tho einen stadschriuer gefordert, daruor se mi thor besolding her Arndes commend vnd her Johan Buddins lhen mit twen. garden vnd einem huse, darin her Arnd gewant, tho geuen thogesecht, mit dem bescheid vnd vorbehalt, dat sulchs nicht thor caplanei, allene thor stadschriuerei sol gelecht sin."

Bei der Visitation vom J. 1564 ward endlich dem Capellan etwas Gewisses verordnet, nämlich 40 fl. zu seiner jährlichen besoldung, ferner aus der Oekonomie (von den Einkünften der zur Pfarre gehörenden Feldmark Kleve) fortan jedes erste Jahr 2, das zweite Jahr 1, das dritte Jahr 3 Wispel Roggen, ferner von den Stücken, von denen der Pastor bisher die zehnte Garbe gehabt. die Hälfte, jährlich 6 Scheffel Roggen vom herzoglichen Amte ("Hause"), zwei Hopfengärten, ein Sandgarten und zwei Tage in der Woche die Mahlzeit auf dem fürstlichen Hause, wie von Alters her.

Nach dieser Zeit wird Johann Bossow nicht mehr genannt.


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M. Christoph Daneke, Pastor.

Der M. Christophorus Daneke oder Christophorus Danichius ward im J. 1573 aus Rostock zum Hülfsprediger des Pastors Valentin Grön auf dessen Vorschlag be=

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rufen und rückte nach dessen Berufung zum Pastor zu Lübz im J. 1574 in dessen Stelle ein. Daneke, der sich mit seines Vorgängers Tochter Elisabeth Grön verheirathet hatte, führte sein Amt zur Zufriedenheit der Gemeinde und starb am 10. Nov. 1607. Drei Wochen darauf starb auch der Burgemeister Joachim Klinge zu Plau. Während Danekes Zeit lebten drei Capellane neben ihm.


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Adam Schütte, Capellan.

Adam Schütte war Johann Bossow's Nachfolger im Capellanamte; er war "aus dem Dorfe Pinnow nach Plau vocirt" und wird im J. 1572 zuerst genannt. Schütte hatte auch nur die geringe Besoldung, welche seinem Vorgänger bei der Visitation im J. 1564 zugesichert war, dabei aber 6 Kinder; er lebte also in großer Armuth und war stark verschuldet. Er hatte sich daher "des Schreibens befleißigen" müssen und war deshalb oft von dem Herzoge Ulrich, den er übrigens wiederholt seinen "Gevatter" nennt, "gestraft" worden. Im J. 1580 gab er 5 Predigten über die Weissagung Esaiä 9 heraus, die er am 9. März 1580 dem Rath der Stadt Plau überreichte. und im J. 1581 wieder 5 Predigten, die er in Plau zu Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Trinitatis und Michaelis in der "Frühmesse" gehalten hatte. Im J. 1581 wollte er zwei Morgen von dem S. Jürgen = Acker haben, die der Oekonomus Turmann an sich genommen hatte, welcher ihn dabei beschuldigte, daß er leichtfertig sei und in Städten und Dörfern umher vagire. Er starb im J. 1585 an der Pest.


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Nicolaus Schröder, Capellan.

Nachdem Adam Schütte im J. 1585 an der Pest gestorben war, präsentirte der Herzog Ulrich am 14. Jan. 1586 der Gemeinde den Pastor Nicolaus Schröder zu Retschow bei Doberan. Obgleich der Herzog ihn zu seiner Befriedigung vor sich hatte predigen lassen und auch die plauer Gemeinde dessen Probepredigt nicht zu strafen wußte, so hatte sich doch die Gemeinde in ihren Wünschen gespalten, indem einige ihren (1566) Schulmeister Laurentius Hüning, des plauer Stadtschreibers Sylvester Hüning Sohn, begehrten, der "während der Zeit der Pest und Gift treulich bei ihnen ausgehalten, ihnen und ihrer Jugend beigestanden und nach Adam Schütte's Tode sich zum Predigen hatte gebrauchen lassen, jetzt aber von dannen wollte, wenn er den Capellandienst nicht erhalten würde, auf den ihn

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die Gemeinde während der Pest vertröstet hatte." Laurentius Hüning war noch sehr jung; er war in der kurfürstlichen Schule zur Pforte vorgebildet, aber nur kurze Zeit auf der Universität Rostock gewesen. Bei Besetzung dieser Stelle traten die Gelüste der Gemeinde nach dem Patronat schon deutlicher hervor. Der Herzog ließ sich aber nicht irre machen, sondern berief im März 1586 den Nicolaus Schröder, den die Gemeinde auch bis an sein Ende "gerne sah und liebte." Laurentius Hüning ward 1594 († 1607) Capellan an der Marienkirche zu Parchim 1 ). Nicolaus Schröder starb schon am 7. Juli 1594 und hinterließ eine junge Wittwe. Am 9. Juli besichtigte, nach dem Gerichtsprotocolle der Stadtvogtei, eine Gerichtsdeputation von 8 Bürgen, unter denen Valentin Grön und "M. Andreas der Balbirer" waren, seine Leiche, weil es vermuthlich sei, daß er nicht natürlichen Todes gestorben; sie fanden die Leiche zwar geschwollen und mit blauen und braunen Flecken bedeckt, aber die Untersuchung, welche wohl keinen Grund hatte, ward nicht fortgesetzt.


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Christoph Lemme, Kapellan und Pastor.

Bei der Besetzung der Stelle nach dem Tode des Capellans Nicolaus Schröder traten alle Leidenschaften und Gebrechen hervor, an welchen fortan fast zwei Jahrhunderte hindurch die Predigerwahlen im Lande gelitten haben.

Der Pastor Daneke schlug beim Herzoge im J. 1595 den plauer Schulmeister Lazarus Walter, aus Neustadt in Meklenburg gebürtig, zu der Stelle vor, der 6 Jahre auf der Universität Rostock studirt hatte und bei dem Dr. Simon Pauli zu Tische gegangen und auch von diesem zum fleißigsten empfohlen war. Walter machte sich auch anheischig, die "junge Wittwe" seines Vorgängers zu heirathen. Er hatte aber in der Stadt Gegner, welche die Gemeinde aufhetzten. Obwohl dem Herzoge das Patronat zustand, so wollte damals doch "jeder in Plau die Macht haben, Prediger ein = und abzusetzen." Nach den verschiedenen Berichten sollte Walter keine Gaben haben; er sollte ungeübt sein, keine ausreichende Stimme besitzen und "das meißnische Idioma" (d. h. die hochdeutsche Sprache) gebrauchen, "des die Gemeinde ungewohnt sei und nicht verstehen könne." Lazarus Walter erhielt die Stelle nicht, sondern sollte 1596 auch den Schuldienst verlassen, ohne daß er gekündigt war oder hatte.


1) Lorenz Hüning, "der neue Capellan zu Parchim. war dem Urbano, itzo zu "Newen = Calen, succediret."
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Der darauf vorgeschlagene Pastor Johann Gisenhagen 1 ) zu Proseken, ein Bruder des Nicolaus Gisenhagen, Hofpredigers des Herzogs Ulrich zu Güstrow, gefiel der Gemeinde auch nicht, weil er nicht Gaben genug habe. Die Plauer hatten im geheimen einige Bürger nach Proseken geschickt, welche sich dort für lübeker Bürger ausgaben und eine Katechisation anhörten und den Pastor im Krugr spachen.

Da schlug der parchimsche Superintendent Antonius Bocatius den Christoph Lemme vor. Dieser war ungefähr 30 Jahre alt, eines Pastoren Sohn von Conow, im Amte Eldena, wo der Vater, der noch lebte, wohl 40 Jahre Pastor gewesen war. Er hatte auf seines Vaters Kosten seine Studien in Rostock eifrig getrieben und sich die folgenden 2 oder 3 Jahre fleißig im Predigen geübt. Er mußte erst bei Hofe vor dem Herzoge predigen und ward darauf von dem Herzoge am 9. Sept. 1595 zu dem Amte vocirt, wogegen denn auch die Gemeinde nichts einzuwenden hatte.

Christoph Lemme, Pastor.

Nach dem am 10. Nov. 1607 erfolgten Tode des Pastors Christoph Daneke rückte der Capellan Christoph Lemme in dessen Stelle ein, die der Herzog Carl ihm bei seiner Anwesenheit in Plau versprochen hatte. Der Burgemeister Turmann hatte zwar die Gemeinde zur Berathschlagung zusammenrufen lassen und man war darüber einig geworden, daß man gegen die Lehre und das Leben Lemme's nichts einzuwenden habe, aber darin "habe er unrecht und übel gehandelt, daß er diese Sache nicht vor dem Rathe, sondern bei dem Landesfürsten gesucht habe, denn das Patronat stehe bei dem Rathe; er habe daher die Pferde hinter den Wagen gespannt und man sei gesinnt, einen andern ihres Gefalles vermöge ihres Rechts zu vociren." Der Herzog ließ sich aber nicht irre machen, sondern den Christoph Lemme in das Pfarramt einführen, wobei sich denn auch die Gemeinde beruhigte.

Christoph Lemme, "der älteste Pastor", starb mit seiner Frau im J. 1630 an der Pest.


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Johann Busch, Capellan.

Bei der Beisetzung des Capellanats oder Diakonats nach Lemme's Aufrückung ins Pastorat wiederholten sich alle Auftritte,


1) Vgl. Jahrb. XII, S. 248.
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welche bei Lemme's Berufung zum Capellandienst vorgefallen waren. Es war theils durch die menschenfreundlichen, persönlichen Bemühungen der Landesherren für die hinterlassenen Wittwen und Waisen, theils durch den in den nächsten Zeiten nach der Reformation noch herrschenden Mangel an Veranstaltungen zur Versorgung derselben aus den Mitteln des Staats oder der Kirche, jetzt schon dahin gekommen, daß die "Conservirung" der Wittwen und Töchter bei den Pfarren "ein landsittlicher Gebrauch und Gerechtigkeit", ein "meklenburgischer wohl hergebrachter Gebrauch" und eine "landsittliche Wtttwengerechtigkeit" genannt ward. Ja es kam endlich gar so weit, daß in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts Prediger = Wittwen und Töchter "Exspectanz" auf die nächste ihnen anstehende Pfarre erhielten, um sich damit einen Mann ihres Gefallens nach Gelegenheit zu erheirathen.

Der Pastor Daneke hatte eine Wittwe und eine Tochter von 16 Jahren hinterlassen. Der Herzog Carl wollte das Amt dem Subconrector Johannes Buschius an der Domschule zu Güstrow geben; die Stadt verlangte das Amt für ihren Schul = Rector Georg Kenast (Kenatz oder Kienast). Beide erboten sich, das Mägdelein zu heirathen, nach der zur Erlangung des Amtes als unerläßlich zu erfüllenden Bedingung, welche überall offen ausgesprochen ward.

Busch reisete am 1. Dec. 1607 nach Plau, um sich nach der Tochter umzusehen, worauf er dem Herzoge berichtete, "daß ein ehrliebender Geselle sich mit ihr ehelich einzulassen, nicht groß Bedenken nehmen solle." Nachdem er nun auf des Herzogs Befehl am Sonntage Judica 1608 seine Probe = Predigt gehalten hatte, berichtete der Rath nach Anhörung der Gemeinde, daß sich "die ganze Gemeinde über das ausländische Idioma und die hohe Sprache desselben nicht wenig beschweret, daß sie mit solcher unbekannten Sprache nunmehr im Gottesdienste sollten versorgt und vorgestanden werden, sintemal der meiste Theil der einfältigen Bürger nebst Frauen und Kindern, auch anderm Gesinde davon das wenigste verstehen und behalten konnten; wenn auch der Herzog und dessen hochweise Räthe den Subconrector wohl verständen, so komme dies daher, daß sie täglich mit solchem Idioma umgingen und solcher hohen Sprache gewohnt seien, dagegen der meiste Theil der Bürger in Plau Zeit ihres Lebens solche hohe Sprache nicht gehört; auch sei des Herrn Magisters Tochter bei solch einem ausländischen Gesellen schwerlich zu bringen, weil man sein Gemüth nicht erkannt, wie und welchergestalt er gesinnt und gegen männiglich sich verhalten werde. Der Herzog habe leichtlich

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abzunehmen, welch einen Ausgang es gebaren und wie der Satan und Eheteufel darüber frohlocken und sich belustigen würde." Der Rath behauptete dazu, daß er das Vocationsrecht habe, da er es bei Daneke's Berufung ausgeübt habe. Der Herog verwies ihm dagegen nicht nur diese "kecke und unbedachtsame" Anmaßung hart, sondern auch den "erdachten Fund und Griff unbekannter Sprache, die doch ein jeder Bauer, wie schlecht der immer sei, wohl vernehmen könne, er sei darin geübt oder ungeübt." Es ist hier offenbar von der hochdeutschen Sprache 1 ) die Rede.

Die Gemeinde suchte dagegen einhellig ihrem Rector Georg Kenast die Stelle zuzuwenden. Georg Kenast war zu Plau geboren und erzogen, Bruder des plauer Rathsherrn Samuel Kenast und in der Gemeinde sehr beliebt. Er war ein "gelarter Geselle", in den drei Hauptsprachen, der lateinischen, griechischen und hebräischen und in der Theologie sehr bewandert, wie er denn auch gewöhnlich lange griechische Briefe an seinen Superintendenten Neovinus schrieb, der auch ein guter Grieche war, "augenscheinlich mit sonderlichen Gaben gezieret", ein sehr gewandter, fleißiger Lehrer und tüchtiger Prediger und überall sehr beliebt, daher ihn denn auch die Gemeinde "einhellig" zum Prediger verlangte, da er ohne Zweifel "der Stadt nicht undienstlich sein und endlich zu einem vornehmen Prediger des Wortes Gottes gedeihen" werde.

Der Wittwe, welche auch für Kenast gebeten hatte, erwiederte der Herzog Carl am 24. März 1608, es müsse bei der geschehenen Anordnung bleiben,

"Sintemal die Kirchenordnung nicht mehr erfurdert, dan das des verstorbenen Pastoren successor und nachfolger die widtwe oder tochter eheliche, und durch solch mittel die kinder nicht verstoßen werden, Ist also die electio vnd wahl bei dem successoren oder breutigam, vnd nicht bey der tochter, dan do er den Dienst haben will, kan er die tochter nehmen, doch nicht also, das eben der dienst der tochter brautschatz


1) Der parchimsche Superintendent M. Johannes Neovinus nennt sie "nostrum Saxonicum idioma." Die plattdeutsche Sprache war damals noch Kanzelsprache. Noch im J. 1592 hielt der Pastor Joh. Werkentin zu Lübow eine plattdeutsche Leichenpredigt auf die Frau des Wolfrath v. Bassewitz auf Maslow, welche im J. 1593 zu Rostock gedruckt ward. Noch im J. 1595 schrieb der Pastor Joachim Gade zu Grabow und im J. 1599 der Pastor Paulus Lanckmann zu Herzfeld plattdeutsche Briefe an ihren Superintendenten Bocatius. - Das plauer Stadt = und Gerichtsbuch ist bis 1564 in plattdeutscher Sprache geführt. Im Jahre 1564 (also nach dem Capellan Johann Bossow) findet sich die erste hochdeutsche Registratur. Seit dem J. 1564 wird die hochdeutsche Sprache in dem plauer Stadtbuche vorherrschend und bald allein gebräuchlich.
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oder väterlichs erbe sey, sondern es auß mitleiden vnd vmb des verstorbenen vaters willen geschehe. Will aber die tochter so zart sein vnd den von vns dahin verordneten gesellen sich nicht gefallen lassen, so soll darumb keine gezwungene ehe gestifftet werden, sondern sie magk bey dem pleiben, welchen sie selbst außerwehlet, vnd wirdt sie Gott mit demselben woll erneren."

Die Herzogin Anna zu Grabow hatte am 27. Nov. 1607 den Studiosus Johann Gade zu Grabow, einen Sohn des dortigen Predigers Joachim Gadow, empfohlen.

Mochte nun auch Kenast zu der Stelle wohl geeignet sein, so befahl der Herzog Carl doch am 30. Mai 1608 die förderlichste Ordinirung des Johann Busch. Der Rath und die Gemeinde schwiegen, Busch ward ins Capellanenamt eingeführt und heirathete sogleich die Tochter Daneke's; Lemme rückte ins Pastorat ein und Kenast blieb Rector.

Georg Kenast war noch im J. 1609 Rector zu Plau. Für die seltene Begabung des Mannes redet aber der Umstand, daß er im J. 1610 zum Prediger an der Kirche zu Bristow berufen ward, welche Werner Hahn aus dem Hause Basedow im J. 1597 sehr gediegen erbauet und mit einer neu gegründeten Pfarre verbunden hatte. Hier blieb er jedoch nicht lange, sondern ward zum Prediger nach der Neustadt Röbel berufen, wo er schon 1617 war. Er starb im J. 1638 an der Pest, welcher alle 4 Prediger zu Röbel und alle andern Prediger der Umgegend erlagen, mit alleiniger Ausnahme des Pastors Nicolaus Fabricius zu Vipperow.

Johann Busch starb im J. 1625.


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Heinrich Lützing, Capellan und Pastor.

Nach dem Tode des Capellans Johann Busch ward des Pfandinhabers von Plau "Gregorii Bevernesten Kinder = Präceptor Heinrich Lützing" aus Westphalen am 11. Jan. 1626 präsentirt und vocirt, weil er seines Vorgängers hinterlassene "junge" (ungefähr 36 Jahre alte) Wittwe heirathen wollte, deren Mann, Vater und Großvater wohl verdiente Leute im Predigtamt daselbst gewesen seien. Die Frau war eine Tochter des Pastor Daneke, der eine Tochter des Pastors Valentin Grön zur Frau gehabt hatte. Heinrich Lützing erlebte und überlebte die traurigen Jahre des dreißigjährigen Krieges. Sicher kommt er noch im J. 1649 vor. Wahrscheinlich starb er im J.1658, da Möller im J. 1659 berufen ward.


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Nachdem der Pastor Christoph Lemme im J. 1630 an der Pest gestorben war, rückte Lützing in die erste Pfarrstelle ein und

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Heinrich Lange, Capellan,

erhielt im J. 1631 die zweite Pfarrstelle, starb jedoch am 22. Juli 1638 an der Pest, der auch seine Frau erlag, mit Hinterlassung zweier kleiner Kinder. Er sollte ein zanksüchtiger Mann gewesen sein, der mit seinem Collegen in offenem Unfrieden gelebt habe. Die Erscheinung, daß die schlecht bedachen zweiten Prediger aus Druck und Mißgunst mit dem ersten Prediger in Zwiespalt lebten, war in Plau nicht selten. Der Prediger

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Johann Northausen, Capellan,

aus Thüringen, erhielt am 16. Mai 1639 die Vocation zur zweiten Predigerstelle. Er starb am Ende des J. 1663.


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Die Kirche nach der Reformation.

In den nächsten Zeiten nach der Reformation wurden die Kirchen sehr vernachlässigt; die Herzogin Elisabeth († 1586), Gemahlin des Herzogs Ulrich, war die erste Person, welche sich der Gotteshäuser mit Ernst und Eifer wieder annahm, nachdem die Verhältnisse einigermaßen geordnet waren.

Um das Jahr 1560 ließ der Herzog UIrich die Thurmspitze abnehmen, und das Thurmgebäude stand viele Jahre unbedacht. Am 4. Jan. 1579 klagen die Kirchenvorsteher, daß der Glockenstuhl "fast 20 Jahre unter dem bloßen Himmel gestanden" habe. In den Beschwerden der Stadt Plau vom J. 1572 heißt es:

"Zum andern wissen sich E. F. G. auch gnedtlich zu erinnern, daß vnser Glocken = Torn vorgangenn Jaren auß befelig E. F. G. ist abgebrochen und der kupffer, so daruff gelegenn, welcher nicht geringschatzig gewesenn, in E. F. G. gewarsam kommen vnd vff E. F. G. alhie Hause Plawe genommen worden, und itzunder vnser Glockenn so nidrich hengenn, auch die wellen, darinne sie hangen, dermassen verstocketh, daß wir midt warheith E. F. G. zu berichtende befharen müssen, daß sie herunter entzwei fallen."

Weshalb der Thurm abgetragen war, wissen wir nicht; er hatte entweder durch das Alter oder durch einen Brand, der um das J. 1560 die Stadt verwüstet hatte, bedeutend gelitten. Der

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Rath und die Kirchenvorsteher wiederholen diese Klagen in den Jahren 1577 und 79.

Im J. 1581 fing man mit der Restauration des Thurmes an und setzte so viel Mauerwerk auf, daß es möglich war, den Gockenstuhl höher zu bringen. Zugleich hatten Rath und Kirchenvorsteher eine Stadtuhr, ein Positiv in der Kirche und eine Taufe neu verfertigen, die Orgel repariren und die Kirche decken lassen. Da erst befahl der Herzog Ulrich am 10. Nov. 1581, daß das Mauerwerk nicht höher geführt, sondern eine "schöne, hohe Spitze" darauf gesetzt werden solle.

Aber die alte im J.1572 erhobene Klage ward von der Stadt im J. 1589 auf einem städtischen Convente zu Jabel und im J. 1591 vor dem Herzoge wiederholt. Als nun auch das Mauerwerk baufällig geworden und der Umsturz des Glockenstuhls zu befürchten war, machte man endlich Ernst, nachdem auch der Herzog sich bereit hatte finden lassen, dabei die arme Kirche zu unterstützen. Im J. 1598 wurden Riß und Anschlag gemacht und die Ausführung auch demnächst angegriffen. Es liegt noch ein flüchtiger Abriß in Rothstift von Kirche und Thurm bei den Acten. Der projectirte Thurm ist schon im Renaissancestyl, dem schweriner Schelfthurm ähnlich. Bemerkenswerth ist die Verzierung der Spitzen: auf dem Ostgiebel des Chors steht ein einfaches Kreuz, auf dem Ostgiebel des Schiffes ein Kreuz und auf demselben ein Wetterhahn, auf der Thurmspitze über dem Knopfe ein Kreuz und an der Stange als Wetterfahne der meklenburgische Büffelskopf, das Wappen des fürstlichen Patrons. Dieses Project wird zur Ausführung gekommen sein, da nach den Stadtacten im J. 1613 von der Wittwe des Burgemeisters Christian Turmann die Ablegung der von dem Verstorbenen geführten Rechnung über die Erbauung des Kirchthurms gefordert ward. Nach einer Aeußerung des Rathes vom 19. April 1638 war dieser "etwa vor 30 Jahren mit großen Unkosten dem lieben Gott zu Ehren erbauet", also um das J. 1608.

Im J. 1616 ward der Schade wieder gebessert, den "Gottes Wetter dem Glockenthurme" zugefügt hatte. Aber noch im J. 1617 stand die ganze Kirche dachlos, zum Schaden der Gewölbe, und ward erst 1617 und 1618 wieder gedeckt.

Als am 30. Juni 1631 die Schweden in Plau einrückten, um die Kaiserlichen auf der Festung zu belagern, brachten sie auch "Geschütz auf den Kirchthurm", richteten jedoch nichts damit aus, vielmehr schossen die Kaiserlichen stark auf den Thurm.

Nachdem im J. 1637 die Kaiserlichen wieder in Meklenburg eingedrungen waren, kam auch Plau wieder in ihre Hände.

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Hier war der Hauptmann Erasmus Warasiner, vom Regimente Gallas, Commandant, welcher beschloß, den "Kirchthurm abzubrechen." Das war aber doch dem General Gallas zu viel, welcher ihm am 25. April 1638 aus seinem Hauptquartier Grabow befahl, "mit der Abbrechung des Thurms zurückzuhalten" und sofort zu berichten, "welche Ursachen ihn bewogen, "die Abbrechung vornehmen zu lassen."

In dem großen Brande der Stadt am 6. Nov. 1696 brannte auch die Kirche aus und die "schöne, hohe Spitze des Kirchthurms" fiel in Asche. Und eben so brannte bei dem großen Brande am 5. Mai 1756 die Kirche mit ab.

Durch diese Brände wahrscheinlich ist es gekommen, daß das Dach des Schiffes viel niedriger gelegt ist, als es im Baustyle liegt und ursprünglich gewesen ist, zum bedeutenden Nachtheile des stattlichen Ansehens der schön gebauten Kirche.

Gegenwärtig hat man die in vieler Hinsicht nothwendige Restauration der Kirche mit der stylgemäßen Restauration der Fenster begonnen.


Wohlthätige Stiftungen.

Die Stadt Plau hatte, wie alle übrigen Städte von einiger Bedeutung, die gewöhnlich vorkommenden Stiftungen zur Unterstützung der Armuth und in der Noth. Im J. 1536 wurden folgende Stiftungen genannt:

"Dith is dat Register, dar me den armen Luden vth plegen scholle edder who idt vnse g. h. ordenet, alzo:
   Sanct Jurgen,
   Sanct Gerdruth,
   Dat hillige Crutze,
   III Gilde,
   Pacht vth sunth Jurgen haue.
   Eyne Commende."


Das S. Georgen = Hospital.

Die meisten bedeutendern Städte hatten gewöhnlich zwei Stiftungen zur Unterstützung der Nothleidenden: ein S. Georgen = Hospital oder Siechenhaus, stets vor den Thoren, zur Aufnahme der im Mittelalter so häufigen an Aussatz ("Miselsucht") Leidenden 1 ), und ein Heil. Geist = Hospital, stets


1) Zur Abwehr der aussatzartigen Krankheiten dienten im Mittelalter auch die öffentlichen Badestuben, welche namentlich von den Handwerkern wöchent= (  ...  )
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innerhalb der Stadt, zur Verpflegung alter, schwacher und gebrechlicher Armen, gewöhnlich Frauen. Die Stadt Plau hatte diese beiden Stiftungen auch schon im frühen Mittelalter, obgleich sie nur ein einziges Mal in alter Zeit genannt werden. Diese Stiftungen waren aber in Plau eigenthümlich organisirt, indem beide, S. Georg und H. Geist, vor dem Thore in einem Hofe bei der S. Georg = Capelle vereinigt und nach dem S. Georg benannt waren.

Am 8. Sept. 1370 schenkten nämlich der Priester Johann Lorenz, Vicar zu Plau, und dessen Vetter Hans Lorenz 1 ), vorher Schulmeister, damals Bürger daselbst, "den Brüdern und "Schwestern in dem Hofe des Heil. Geistes und S. Jürgens vor der Stadt Plau", einen Bauerhof mit einer Hufe in dem angrenzenden Dorfe Barkow 2 ). Nach dieser Zeit kommt die Heil. Geist = Stiftung unter diesem Namen nicht weiter vor, sondern nur der S. Jürgen.

Das Hospital zum S. Georg lag an der westlichen Grenze der Stadtfeldmark, an der Grenze der Feldmark Kleve nach Barkow hin, nicht weit von dem linken Ufer der Elde, an der Landstraße nach Lübz.

Zu dem Hospitale gehörte:

1) Eine Capelle, mit welcher eine Vicarei oder ein Lehn mit 50 Gulden Capital verbunden war. Im J. 1536 heißt es:

"Sunthe Jurgen horet deme Stiffte tho Swerin vnnd de biscop hefft idt tho vorlenen.
Possessor is Jochim Vincencius kercher tho Pentzin.
Hefft eyn hus."

Dieses zu der S. Georgen = Vicarei gehörende Haus in der Stadt ist wahrscheinlich dasselbe, welches im J. 1542 der Pfarrer Joachim von Loo zu Quetzin als Privateigenthum kaufte 3 ), indem es in der plauer Rathsmatrikel heißt:

"1542. Dominus Joachimus de Lho, pastor in Quitzyn, emit a senatu domum olim diuo Georgio libere datam."

2) Ein Hospital oder Siechenhaus neben der Capelle zur Aufnahme der Fremden und wandernden Aussätzigen; in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. wird ausdrücklich gesagt, daß ein solches Haus vorhanden gewesen sei.


(  ...  ) lich benutzt zu werden pflegten. So hatte auch der Rath der Stadt Plau eine "Badstube vor dem Thore im Stietz", wo der Rath auch 5 Buden "gegen und an der Badstube" hatte.
1) Im J. 1396 war Johannes Laurencii Rathsherr (consul) in Plau; vgl. Riedel Cod. dipl. Brand. I,1, S. 256.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XL.
3) Vgl. unten über die Pfarre zu Quetzin.
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3) Ein Hof oder Armenhaus, in welchem im J. 1370 die H. Geist = und S. Georgen = Brüder und Schwestern zusammen wohnten. Dieses Haus mit einer Scheure wird beständig der "Hof" genannt und stand unter einem "Hofmeister." Zu diesem "Hofe" gehörten 77 Morgen Acker ("acker tho deme haue" 1536) und 1 im J. 1370 geschenkter Bauerhof zu Barkow ("1 buerhoff tho Berckow wolt" 1536).

Mit der Reformation ging die S. Georgen = Stiftung unter.

Am 10. Mai 1538 schloß der Herzog Heinrich mit dem Maurermeister Wulf Krotel einen Contract, daß dieser "binnen vier Wochen Sanct Jürgens Capelle vor der Stadt Plau bis in den Grund abbrechen" und die Materialien sorgfältig behandeln und den Amtleuten zu Plau überantworten solle. Ohne Zweifel ward diese Capelle zu dem Zwecke abgebrochen, um mit den Steinen das neue Büchsenhaus auf dem plauer Schlosse aufzuführen, zu dessen Erbauung der Herzog an demselben Tage mit demselben Maurermeister einen Contract schloß. Dies scheint in der Reformation das erste Beispiel von dem. Abbruche eines Gotteshauses zu sein; seit dem J. 1552 ließ der Herzog Johann Albrecht viele geistliche Gebäude abbrechen und die Steine zu Schlössern und Festungen verwenden.

Der Kirchen = Oekonomus Johann Leppin, der um das J. 1563 eingesetzt war und im J. 1579 abgesetzt ward, hatte gleich beim Antritte seines Amtes ohne Vorwissen des Raths das Haus und die Scheure zu S. Jürgens = Hof, der vor dem Thore lag, abbrechen und in der Stadt am Wasser bei der Mühle wieder aufbauen lassen.

Wenn in dem Visitations = Protocolle vom J. 1564 von zwei Armenhäusern die Rede ist;

"Es sollen auch zwei Arme Heuser, eins vor dem Thore, darein die Contagiosi, vnd das ander, darein die Armen gethan werden, in der Stadt sein."

so ist dies wahrscheinlich ein Irrthum, da das Haus in der Stadt erst gebauet ward, nachdem das Haus vor dem Thore abgebrochen war. Von einem alten Heil. Geist = Hause in der Stadt ist nirgends die Rede.

Das Armenhaus in der Stadt lag bei des Müllers Hause und brannte im J. 1657 mit dem Müllerhause ab; das Feuer war durch ein Weib verwahrloset, welches sich nachgehends aus Schwermuth ins Wasser stürzte.


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Die Capelle zu S. Gertrud.

Wie vor den Thoren vieler Städte, stand auch vor der Stadt Plau eine Capelle zur H. Gertrud (zum Schutze des Feldbaues gegen Mäuse?, die ihr eigenthümliches Attribut wahren).Es gehörte dazu ein Lehn mit 39 Gulden Capital. Im J. 1536 heißt es:

"Sunte Gerdruten Capelle buten vor deme dore, horet den warenstorpen tho malchow.
Possessor is eyn van den warnstorpen, de malchow anstickede."

Das fernere Schicksal dieser Capelle ist unbekannt, wie denn überhaupt die S. Gertruden = Capellen vor den Thoren nach und nach verfallen und unbemerkt verschwinden, z. B. vor Rostock und Güstrow.


Die Capelle zum Heil. Kreuz.

Eben so giebt es über die Capelle zum Heil. Kreuz keine Nachricht weiter, als die wiederholte Angabe vom J. 1536:

"Des hilligen cruces capelle hefft keyn Len."

Sie besaß an Capital = Vermögen:

"LVI fl. des hilligen Cruccs Capelle."


Die drei Gilden

waren: Unser lieben Frauen = Gilde, die Fronleichnams= oder des Heiligen Leichnams = Gilde und die Elenden = Gilde. Diese Gilden waren bei den Handwerkerzünften vorzüglich beliebt. Die Elenden = Gilde war eine Gilde zur Unterstützung der im Mittelalter so häufigen Heimathslosen (Verfesteten, exules, Verbannten), da die Strafe der Verfestung eine sehr gewöhnliche war und elend in der ältern Sprache nur = heimathslos heißt. Jede dieser drei Gilden in Plau hatte ungefähr 20 bis 30 Gulden Capital.


Die Commende S. Annen

zu Plau, mit 23 Gulden Capital, war ebenfalls eine der sehr häufigen Stiftungen, da die H. Anna die Schutzpatronin der Armen ist.


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Eine Kalands = Gesellschaft

bestand gleichfalls in Plau, sicher seit dem J. 1402; bei der Reformation ward die Gesellschaft aufgehoben und deren Vermögen zum Besten der Kirchen = Oekonomie eingezogen.


Die Schule.

Ueber die Schule zu Plau während und bald nach der Reformation sind die Nachrichten nur dürftig; jedoch lassen sich die ungefähren Umrisse darstellen. Die Lehrer waren:

Rector. Cantor.
1541. Caspar Haker.
- - 1574. Christian Turmann.   1571 Jürgen Kenepe.
1584 - 1594. Lorenz Hüning. 1577 - 1579. Erasmus Koval.
1594 - 1596. Lazarus Walter.
- - 1601. Claus Bergmann.   1595 - 1601. Mathias Falcke.
1601 - 1605. Joachim Tumann.  
1606 - 1609. Georg Kenast   1603 - 1610. Georg Kenast.

Caspar Haker, 1541, lebte noch in den Verhältnissen der katholischen Kirchenverfassung; die Kirchenreformation hatte die Schule noch nicht berührt. Es war damals nur Ein "Schulmeister" in Plau, der in der Kirche mit den Schülern viel zu singen, in der Schule viel zu lehren, dabei wenig Schüler und geringe Einnahme hatte. M. Simon Leupold schreibt in das Manual des Visitations = Protocolles von 1541:

"Caspar Haker ludimagister magnos labores, et solus est, cupit subleuationem. Paucos habet discipulos."

ChristianTurmann, aus einer plauer Familie, war im J. 1574 nicht mehr jung. Der güstrowsche Superintendent Conrad Becker schreibt am 29. Jan. 1574, daß, wenn Christian Turmann nicht mehr zum Schullehrer tauglich sei, man bei Anstellung des Mathias Francke (?), eines jungen und unerfahrenen Mannes, mit Vorsicht verfahren müsse.

Erasmus Koval hatte im Aug. 1579 zwei Jahre als "Schulgeselle" gedient. aber so wenig Einkünfte, daß er sich nicht ein paar Schuhe kaufen konnte.

Lorenz Hüning, des plauer Stadtschreibers Sylvester Hüning Sohn, war bei seiner Anstellung noch sehr jung. Er war, auf Ansuchen seines Vaters, von dem Herzoge Ulrich auf die kurfürstliche Schule zur Pforte geholfen und hatte darauf durch eine einmalige Unterstützung "des Herzogs und desselben herzliebes Gemahl" zu Plau, durch Vermittelung des parchimschen Superintendenten Antonius Bocatius, sich eine geringe Zeit

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in Rostock aufhalten können. Darauf war derselbe, "ein feiner Geselle, zum Schulmeister" in Plau bestellt worden. Während der "Pest und Gift" von 1585 hatte er treulich ausgehalten, die Jugend gelehrt und während der Pest und nach dem Tode des Capellans vor der Gemeinde gepredigt. Nachdem der Capellan Adam Schütte im J. 1585 an der Pest gestorben war, wünschte ein Theil der Gemeinde (vgl. oben S. 164) den Rector zum Prediger. Die Stelle erhielt jedoch der Pastor Nicolaus Schröder zu Retschow, und Lorenz Hüning ward im J. 1594 Capellan an der Marienkirche zu Parchim, wo er 1607 starb.

Lazarus Walter, aus meklenburgisch Neustadt gebürtig, war im J. 1594 "Schulmeister" zu Plau, als der Capellan Nicolaus Schröder gestorben war. Der erste Prediger Daneke schlug daher den Rector zu der Stelle vor. Lazarus Walter hatte 6 Jahre zu Rostock studirt und war dort bei dem Dr. Simon Pauli seel. zu Tische gegangen, der ihn auch zum fleißigsten empfohlen hatte. Er hatte jedoch in der Stadt Gegner, welche vorgaben, daß er sich der meißnischen (hochdeutschen) Sprache bediene. Nach den amtlichen Berichten sollte er keine Gaben haben, keine ausreichende Stimme besitzen, ungeübt sein und sich des "meißnischen Idioms bedienen, dessen die Gemeinde "ungewohnt sei." Die Gemeinde wollte einen Capellan haben, der "excellent" predigen könne. Der Rector hatte nur die geringe Summe von 50 fl. fester Geldeinnahme; er wollte auch die junge Wittwe seines Vorgängers heirathen; aber damals "wollte in Plau jeder Macht haben, Prediger ein = und abzusetzen." Der Streit um die Präsentation zur Pfarre war grade damals am heftigsten. Christoph Lemme erhielt die Predigerstelle. Darüber mögen wohl Zerwürfnisse entstanden sein, denn im J. 1596 sollte L. Walter den Schuldienst verlassen, wobei es jedoch nicht klar ist, ob er gekündigt hatte oder gekündigt war.

Claus Bergmann, Rector, ward im März 1601 "in den Rath erwählt" und hatte darauf sogleich sein Schulamt niedergelegt.

Mathias Faleke, Cantor, eines plauer Bürgers Sohn, hatte 1601 in das sechste Jahr an der Schule zu Plau gedient.

Bei der Wiederbesetzung der Rectorstelle nach dem Abgange des Claus Bergmann entstand ein lebhafter Streit über das Recht der Anstellung zwischen dem Herzoge und dem Rathe, da dieser es sich hatte einfallen lassen, auf eigene Hand einen Studiosen zum Rector zu vociren. Der Herzog und der Superintendent thaten aber ein Einsehen und verhinderten die Absichten des Rathes.

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Es erscheinen darauf zwei Männer an der Schule zu Plau, welche eine wahre Zierde derselben sind und bleiben werden: der Rector Joachim Taumann und der Cantor Georg Kenast. Unter ihrer Leitung erscheinen damals die äußern und innern Angelegenheiten der Schule auch schon ziemlich geordnet.

Joachim Taumann (auch Toumannus, seltener Taubmann), vielleicht aus Parchim gebürtig, war als ein "junger Geselle" Rector der Schule zu Plau geworden, wahrscheinlich nach Bergmann's Abgange. Ueber seine glückliche Wirksamkeit zu Plau haben wir nur einen Beweis, der weiter unten angeführt werden wird; wir müssen seine große Befähigung aus seinem fernern Leben darzuthun suchen. Taumann blieb nicht lange in Plau. Im Nov. 1605 ward er zum ersten Prediger in Neustadt berufen. Bei dieser Gelegenheit wird über ihn berichtet: "wenn er fleißig fortstudiren werde, könne er zu noch höhern "Dignitäten befördert werden, angesehen, daß er herrliche Gaben habe." Im J.1606 ging das Gerücht, daß er nach Hamburg berufen werden solle und dort auch schon gepredigt habe. Seine amtliche Stellung in Neustadt war nicht angenehm, da ihn der dortige Capellan, Albert Tunder, ein Mensch von niedriger Denkungsart, dem er bei seiner Berufung vorgezogen war, mit gehässigem Neide verfolgte, indem er ihm vorwarf, er sei ein stolzer, aufgeblasener, geiziger Mensch, wogegen Taumann berichtete, daß Tunder ein Trinker sei, der sich "in Bier toll und voll saufe." Im J. 1609 war Heinrich Masius Capellan zu Neustadt. Im J. 1619 ward Taumann, "der gute Mann", erster Prediger oder Archidiakonus an der S. Georgen = Kirche auf der Neustadt zu Parchim 1 ), auf Bitte der Gemeinde. Taumann starb im Anfange des J. 1627 und hinterließ eine Wittwe und 3 Kinder; im März 1627 meldet sich seine Wittwe zuerst wegen ihres fernern Unterhaltes. Zu gleicher Zeit war ein M. Joachim Taumann, Sohn eines parchimschen Bürgers, Rector an der Stadtschule zu Plau 1616 † 1633.

Georg Kenast (oder Kienast, auch Kenatz), war zu Plau geboren und erzogen und des plauer Rathsherrn, nachmaligen Burgemeisters Samuel Kenast († 1638) Bruder und des güstrowschen Pfarrpredigers und Seniors Moritz Rachel († 1611) Schwestersohn. Er ward im J. 1603 Cantor zu Plau, wahrscheinlich nach Falcke's Abgang, gegen Wissen und Willen seines Oheims Rachel. der dieses Amt, bei seiner Gelehrsamkeit und seinen Gaben, für ein Hinderniß seiner höhern Ausbildung an=


1) Taumann's Stelle in Neustadt erhielt Ulrich Giesenhagen, später (1640 - 1646) Superintendent zu Parchim.
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sah. Kenast war in Plau sehr beliebt; er war ein "gelarter Geselle", in drei Hauptsprachen, der lateinischen, griechischen und hebräischen, und in der Theoligie sehr bewandert, wie er denn auch gerne griechische Briefe schrieb, "augenscheinlich mit sonderlichen Gaben geziert", ein sehr gewandter und fleißiger Lehrer und tüchtiger Prediger. Nach Taumann's Berufung nach Neustadt 1605 ward er Rector zu Plau. Als im J. 1607 der Pastor Daneke gestorben war und der Capellan Lemme in dessen Stelle einrückte, bat die Gemeinde "einhellig", dem Rector Kenast das Kapellanenamt zu verleihen. Aber die Streitigkeiten über das Präsentationsrecht (vgl. oben bei den Predigern) veranlaßten den Herzog Carl, auf keine Bitte Rücksicht zu nehmen, sondern die Stelle dem Subconrecter Johann Busch zu verleihen. Im J. 1610 ward Kenast zum Pfarrer nach Bristow berufen, wo der Landrath Werner Hahn, aus dem Hause Basedow, eine gediegene Kirche aus behauenen Granitblöcken seit 1597 erbauet und mit einer Pfarre dotirt hatte. Hier blieb er jedoch nicht lange. Er war schon im J. 1617 Prediger auf der Neustadt Röbel, wo er im J. 1638 an der Pest starb.

In der Zeit von 1603 - 1605, unter dem Rector Joachim Taumann und dem Cantor Georg Kenast erreichte die Schule zu Plau unstreitig einen ihrer Glanzpuncte; ein Beweis ist folgende Begebenheit. Es waren nämlich im J. 1604 "die Schulgesellen zu Plau eine Comödia" (vom verlorenen Sohn) "bevorstehenden Esto mihi zu agiren entschlossen, "ihnen auch solches von den Pastoren verstattet worden und sich auch dazu mit allen nothdurfftigen und tüchtigen Personen gefaßt gemacht, daß dieselbe vor die Hand genommen werden konnte; es ward ihnen jedoch solche Comödia von den Priestern, die ihnen solche doch zuvor vergönnet, verboten." Die Lehrer baten in einem gemeinschaftlichen Schreiben vom 6. Febr. 1604 den Superintendenten Neovinus um Erlaubniß, die "Comödie" ("in manus comoediam de Filio Prodigo sumptam "plurimisque doctrinis illustratam") auf allgemeinen Wunsch ("multorum precibus adducti") aufführen zu dürfen. Der herzogliche Küchenmeister Daniel Troye bat am 11. Febr. 1604 ebenfalls bei dem Superintendenten. Dieser antwortete jedoch, daß es die Kirche schwäche, wenn in einer Zeit, in welcher sich die Menschen von Leidenschaften und Lastern befreien sollten, in den Fasten, die Gemüther aufgeregt würden, und schlug vor, die Aufführung auf eine passendere Zeit zu verschieben.


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Die Pfarre zu Quetzin.

Die Pfarre zu Quetzin ist ohne Zweifel sehr alt, da wohl bald nach der Germanisirung in dem Dorfe bei dem Walle der fürstlichen Gauburg die Kirche gegründet ward; sie bestand sicher schon im J. 1264 und war immer fürstlichen Patronats. Der Burgwall mit dem Dorfe ward in früher Zeit an eine ritterliche Familie von Quetzin zu Lehn gegeben. (Vgl. oben S. 27: Ueber die Burg Cutzin).

Am 24. Juni 1264 zu Plau schenkte der Knappe Reinward von Quetzin 1 ) zu seinem, seiner Gattin Kunigunde ("Coneke") und seiner Aeltern Seelenheil der Pfarre zu Quetzin zwei vor dem Burgwalle gelegene Katen ("sitas ante borchwall") in dem Dorfe Quetzin, mit allen Gerechtigkeiten, wie er dieselben bis dahin zu Lehn getragen hatte, so daß die Bewohner derselben jährlich der Pfarre 4 Tage Dienste, den dritten Theil der Pacht und zwei (Rauch =) Hühner, der Kirche 6 Pfd. Wachs statt Pacht geben sollten und der Pfarrer die Gerichtsbarkeit und das Eigenthum an den Katen und Hofstellen hatte; außerdem schenkte er der Pfarre zwei kleine Aalwehren bei dem quetziner Holze ("apud silvam Quitzin"), welche er früher mit Bewilligung des Pfarrers gebauet hatte, da die Pfarre das Recht des Aalfanges am Seeufer besaß. Reinward von Quetzin stellte die Schenkungsurkunde in Gegenwart der drei Kirchenjuraten aus ("praefecti", "jurati ecclesiae"), deren von jedem der drei eingepfarrten Dörfer Quetzin, Zarchelin und Leisten einer war.

Bald darauf brannte die Pfarre ab und dabei verbrannten alle Stiftungsurkunden. Deshalb schrieb der Pfarrer Heinrich am 6. Dec. 1271 in Gegenwart des Gutsherrn (Reinward von Quetzin) und der Kirchenjuraten alle Besitzungen und Einkünfte der Pfarre 2 ) nieder. Darnach waren zu Quetzin die Dörfer Quetzin, Zarchelin und Leisten eingepfarrt.

Die Pfarre hatte:
   in dem Dorfe Quetzin:

   6 Hufen und 4 Katen mit allen dazu gehörenden Rechten an Holzungen, Gewässern und Feldern (Weiden);
   Ellernholz am See, am Wege nach der Stadt Plau bis zum Hainholze;
   eine Aalwehr zwischen dem Burgwalle und dem Ufer beim Dorfe;
   eine Aalwehr am quetziner Holze bei der Lanke;


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XI.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XII.
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   das ausschließliche Recht der Anlegung von Aalwehren von der Lanke (nördlich) bis zum Hainholz (südlich), also an dem ganzen Ufer des Dorfes Quetzin, so weit es den plauer See berührt;
   von jedem Katen 6 Pfennige;

   ferner aus der Schenkung des Knappen Reinward von Quetzin vom J. 1264:

   zwei Katen beim Burgwalle mit allen Rechten, 4 Tagen Handdienst und dem dritten Theil der Pacht;
   zwei kleine Aalwehren am quetziner Holze;

aus dem Dorfe Leisten:

   von jedem Katen 6 Pfennige;

   aus allen eingepfarrten Dörfern:

   4 Schillinge für Oel.

Die Kirche hatte:

   3 Pfd. Wachs von den beiden von Reinward von Quetzin geschenkten Katen und
   1 Pfd. Wachs vom Burgwall ("de spacio borchwal").

Die erste Kirche in Quetzin, vielleicht noch von Holz oder Fachwerk, war nach etwa hundert Jahren entweder verfallen oder abgebrannt; denn am 17. April 1325 weihete der Bischof Johann von Schwerin die Kirche zu Quetzin 1 ) und den Hochaltar zu Ehren des H. Nicolaus, bestätigte der Pfarre ihren Besitz, nämlich 6 Hufen Landes mit allen Zubehörungen und dem Eigenthum, die Aalwehren und drei Katen, und schenkte der Kirche einen Ablaß zum Besten des Kirchenbaues; zugleich verordnete er, daß drei Katen in Quetzin jährlich 7 Pfd. Wachs an die Kirche geben sollten. Es waren also damals die 6 Katen zwischen der Kirche und der Pfarre getheilt.

Im Laufe der Zeit entstanden im Mittelalter zu Zarchelin ein Filial und zu Leisten eine Capelle, so daß jedes Dorf der Pfarre ein Gotteshaus hatte.

Im J. 1348 legte der damalige Pfarrer Albern von Tralow, aus dem adeligen Geschlechte dieses Namens, den Grund zu dem nach drei hundert Jahren fast unbemerkt erfolgenden Untergange der Pfarre. Derselbe gab nämlich dem Rathe und der Gemeinde der Stadt Plau, welche im J. 1308 das Dorf Quetzin gekauft hatte, die 6 quetziner Pfarrhufen und 3 Katen auf ewige Zeit 2 ) in Erbpacht, mit der Freiheit, dieselben zu den Häusern oder sonst zum Nutzen der Stadt zu legen, wogegen die Stadt


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXX.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXXIII.
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dem Pfarrer 12 Mark wend. Pf. oder 2 Mark reinen Silbers als Pacht versprach und demselben zwei Katen = oder Hofstätten ("areas"), zu deren einer der Burgwall ("spacium castri") gehörte, und einen Katen, Ellernholz vom Dorfe bis gegen die Lanke an der Grenze von Leisten und gegen die Grenze von Plauerhagen (zum Gebrauche des Pfarrers, seiner Katenleute und des Küsters), Mast, Eichenholz zu Nutzholz, Weide, Wiesen und Antheil an der Vasallengerichtsbarkeit nach dem Verhältnisse der 6 Pfarrhufen überließ; für das Opfer gab die Stadt dem Pfarrer einen Kamp von 9 Morgen freien Ackers. Bei diesem Contracte machte sich die Stadt verbindlich, die Zahl der Bauerkaten im Dorfe, welche von den Besitzern persönlich bewohnt werden sollten, nicht unter 12 zu bringen und zu denselben Acker von den 48 Hufen des Dorfes zu legen. Dem Küster und Schulmeister ("scolaris") ward sein bisheriger Lohn, 2 Scheffel Roggen und 9 Scheffel Hafer, und 1 Scheffel Roggen von dem Pfarrkaten, versichert. Am 22. Aug. 1348 bestätigte der Fürst Nicolaus III. von Werle, als Kirchen = Patron und Landesherr, und am 24. März 1355 der Rath der Stadt Plau diesen Contract.

Von den katholischen Pfarrern zu Quetzin sind bekannt:

1264 Heinrich.
1271 Heinrich ?
1293 Heinrich ?
1348 Albern von Tralow.
1355 Albern von Tralow.
1358 Johannes.Symachel.

Zur Zeit der Reformation war Joachim von Loo, wahrscheinlich aus der meklenburgischen adeligen Familie dieses Namens, Pfarrer zu Quetzin. Er war von den Landesherren im J. 1518 auf die Pfarre gesetzt und lebte noch lange nach der Reformation.

Es heißt in den Visitations = Protocollen von 1534:

"Quitzin. De kercke is ein furstenlehn besitter her Jochim van Loe, vorlent dorch beyde fursten Anno etc. XVIII."

und 1541:

Quitzin. Er Joachim vom Lobe ist ziemlich gelert, wil sich auch vffs erste in den ehestandt begeben, hat - - - I Borchwahl, darauf gewint ehr jerlich vor II fl. Rohr oder mehr."

Joachim von Loo wandte sich also, wie es scheint, der Reformation allmählig zu.

Im J. 1542 kaufte sich der quetziner Pastor Joachim von

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Loo in der Stadt Plau von dem Rathe ein neben dem Schulhause stehendes Haus, welches früher dem S. Georgen = Hospitale gehört hatte, kaufte dazu den Acker von einem andern zerstörten Hause, bauete das Haus aus und machte es so zu einem vollen Bürgerhause, von welchem er die Stadtlasten trug. In dem alten Stadtbuche heißt es:

"1542. Dominus Joachimus de Lho, pastor in Quitzin, emit a senatu domum olim diuo Georgio libere datam et ad ludum literariam sitam, cui addidit totum agrum a destructa domo Achim Bastyans emptum et ita sibi totam siue perfectam domum fieri curauit, vnde et principi senatuique censum tributumque impositum dare promisit."

Er besaß das Haus noch im J. 1556, da es in dem Stadtbuche heißt:

"1556. Iss witlich eynem ersamen rade, dat Hans Martens hefft gekofft von Marten Bornhouede syn huss twisschen Hans Gloden vnd her Jochim van der Lo erfflich vor LXXXV gulden."

Joachim von Loo hatte früher ein zum S. Georg gehörendes Lehn in der Stadt gehabt. Es heißt in dem Visitations = Protocolle vom J. 1564:

"Sanct Georgens Lehn in der Stadt, welches Ehr Jochim vom Lho gehabt, dauon ehr ein Register vbergeben, welches lautet: Pactus domini Joachimi de Lo, que spectant ad beneficium sancti Georgii."

Nach der Reformation waren, nach einem Verzeichnisse vom J. 1607, die quetziner Pfarräcker an 17 Bürgerhäuser in Plau zu dem Werthe von 90 Gulden Kapital vertheilt und vom Rathhause wurden jährlich 3 Gulden gezahlt. Damals hatte der Prediger außerdem noch 3 Kämpe und 3 Wiesen in Quetzin.

Die Reihe der protestantischen Pfarrer läßt sich jetzt ziemlich genau verfolgen.

1) Joachim von Loo, 1518 - 1564 († 1572?) muß als der erste protestantische Prediger angesehen werden. Er kommt zuletzt im J. 1564 vor und wird einige Jahre darauf in hohem Alter gestorben sein. Ihm folgte:

2) Gregor Malow, (1574) - 1581, aus der Mark. Er war vorher Pastor zu Alt = Schwerin gewesen, dort von den Gutsbesitzern von Gamm wegen anstößigen Lebens und Glaubens beim Consistorium verklagt und ungefähr im J. 1572 seines

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Amtes entsetzt. Er war mit Frau und Kindern an den Bettelstab gekommen und hatte im J. 1574 wiederholt zu Waren mit Beifall gepredigt, so daß sich der Rath der Stadt veranlaßt fand, für ihn, nachdem er sein Unrecht eingesehen, bei dem güstrowschen Superintendenten Conrad Becker um Fürsprache zu bitten, damit er möglicher Weise eine andere Pfarre erlange. Da im J. 1574 die Pfarren zu Plau und zu Quetzin erledigt waren, so dachte man für ihn an eine dieser Pfarren, und er erhielt versuchsweise auf ein Jahr die Pfarre zu Quetzin. Aber die Besserung seines Lebens hielt nicht lange vor, vielmehr gab er so großen Anstoß, daß sich die ganze Gemeinde erhob; er lehrte und lebte ungezügelt, vernachlässigte Alles und trieb mit den Sacramenten empörenden Mißbrauch. Er ward daher im Aug. 1581 abgesetzt und aus dem Lande verwiesen; er ging jedoch zunächst nach Carow, wo er sich festzusetzen versuchte, aber von dem Pastor zu Poserin mit den heftigsten und gröbsten Briefen beschickt ward. Es meldete sich, unter Andern, auch wieder ein armer, entsetzter "Pastor" Thomas Schulte, der 16 Jahre lang in Meklenburg Prediger gewesen war, in einem plattdeutschen Bittschreiben; aber die Pfarre erhielt im Aug. 1581

3) Johann von der Heyde (1581 - 1604), aus Parchim, Pastor zu Dartze, der schon 20 Jahre im Predigtamte gewesen war, vielleicht ein Sohn des ersten evangelischen Pfarrers Johann von der Heyde († 1556) zu Plau. Nachdem dieser im J. 1604 in einem Alter von 61 Jahren gestorben war, erhielt wahrscheinlich

4) Martin Kracht 1 ), 1606 - 1615, von Zehna. die Pfarre, da die ganze Gemeinde wiederholt und zuversichtlich für ihn bat. Der Pfarrer starb im Anfange des J. 1615. Ihm folgte

5) Christian Köppen, 1616 - (1638). welcher in den Jahren 1618, 21, 25, 34 genannt wird. Nach dem Visitations = Protocolle vom J. 1649 war er im J. 1638, ohne Zweifel an der Pest, gestorben.

In den J. 1641 und 1649 war die Pfarre unbesetzt. Es sah damals auch in der Gegend von Plau schrecklich aus, eben so in Quetzin. Im J. 1641 war die Kirche, die schon im J. 1607 baufällig war, bis auf den Chor niedergefallen und die Pfarre verwüstet und das Holz davon weggetragen; im Dorfe stand nur ein Haus, in welchem ein Bauer mit seinem Weibe lebte. In Leisten war ebenfalls nur ein Haus,


1) Im J. 1624 ward der (Schul = College Heinrich Kracht zu Plau der Unbrauchbarkeit beschuldigt.
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in welchem 2 Männer und 2 Weiber lebten; Zarchlin war ganz abgebrannt und es lebten hier nur nur ein Mann und ein Weib. Im J. 1643 zur Zeit der Kirchen = Visitation war in Quetzin "eine wüste Stätte, woselbst vor diesem des Pastoren hauß gestanden." Da der hölzerne Thurm sehr baufällig war, so sollten die Glocken ausgenommen und vorläufig in die Kirche zu Plau gesetzt werden.

Noch im Jahre 1649 1 ) stand die Kirche verfallen und dachlos, das Pfarrhaus war "von den Soldaten weggebracht" und in Quetzin lebten 4 Bauern, in Leisten 4 und in Zarchlin 3 Personen.

Da auch in Plau die allergrößte Noth herrschte, so daß die Prediger keine Lebensmittel für sich und die Ihrigen aufbringen konnten, so baten die beiden Prediger Heinrich Lützing und Johann Northusen im J. 1641, "den ledigen und geringen Pfarrdienst zu Quetzin nach Plau zu legen"; sie wiederholten bei der Visitation vom J. 1643 diese Bitte: die Hebungen der Pfarre auf beide Prediger in Plau zu gleichen Theilen zu vertheilen, bis in Quetzin wieder ein Prediger bestellt werden würde. Diese Bitte wird erfüllt worden sein, da die Pfarre Quetzin fortan mit der Pfarre Plau combinirt war. Im J. 1648 ward der baufällige Kirchthurm abgenommen; die Glocken waren der Kirche zu Goldberg versprochen und wurden auch im J. 1649 dahin abgeliefert.

Gegenwärtig ist von der Kirche nur die Stelle zu sehen, wo sie gestanden hat; von der Pfarre ist keine Spur mehr vorhanden.

Auch die Glocken von Zarchlin waren im J. 1648 der Kirche zu Goldberg verheißen.


1) Vgl. Jahrb. VI, S. 142.
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8. Feuersbrunste

in den letzten drei Jahrhunderten.

Einen traurigen Beweis von dem großen Verfall der Städte während der drei letzten Jahrhunderte geben die furchtbaren Feuersbrünste, durch welche die Städte wiederholt in Asche gelegt wurden. Die Städte wurden ärmer und daher wurden die Wohnhäuser leichter gebauet; im vorigen Jahrhundert sind Häuser aus Fachwerk, von Holz mit Ziegeln ausgemauert, ganz allgemein und allein in Gebrauch und förmlich Mode, gleich als wenn es keinem Menschen eingefallen wäre, daß man auch massiv bauen könne. Dazu hemmten die Noth des Lebens, der daher um sich greifende Mangel an Bildung und Begeisterung und der aus dem französisirenden Wesen stammende Druck von oben herab jeden Fortschritt in der höhern Polizei. Strohdächer auf den hölzernen Häusern waren gewöhnlich, Scheuren und Viehställe standen hinter und neben den Häusern und die ungepflasterten Straßen wurden - zum Dungmachen mit Stroh beschüttet. Kein Wunder, daß die Feuersbrünste so ungeheuer um sich griffen und den Ackerbauern alles raubten, was sie hatten.

Auch die Stadt Plau hatte namenlose Leiden durch Feuersbrünste zu erdulden.

Ueber die großen Feuersbrünste in den kleinern Städten während des Mittelalters haben wir wenig oder gar keine Nachrichten. Von Plau haben wir aus älterer Zeit nur die Nachricht, daß einige Zeit vor dem J. 1455 in einem Brande auch das Rathhaus (domus consulatus seu theatralis) abbrannte 1 ) und durch denselben auch mehrere bischöfliche Urkunden vernichtet wurden.

Außer dieser Feuersbrunst kennen wir nur diejenigen, welche seit 3 Jahrhunderten gewüthet haben.

1553.

Am 3. Nov. (Mittwoch vor Martini) erlitt die Stadt einen großen Brand, welcher in die 60 Häuser mit den dabei liegenden Scheuren und Ställen verzehrte. Das Feuer entstand in der Nachbarschaft des Gastwirths Claus Bornhövd, dessen Haus gleich in Flammen gerieth. Interessant ist dieser Brand dadurch, daß der Herzogs Johann Albrecht Mathematikus und Astronom Tilemann Stella grade in Plau war und bei Bornhovd wohnte. Er schreibt dem Herzoge, er habe in seinem ganzen Leben nichts Traurigeres erlebt und habe nackt und bloß kaum das Leben retten können. Während des Brandes verbreitete sich


1) Vgl. Urk. Samml. Nr. LVII.
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das Gerücht, das Feuer sei durch Bornhövd's Nachlässigkeit entstanden. Die Bürger wollten ihn auf der Stelle todt schlagen, willigten jedoch endlich darein, daß er augenblicklich, wie er ging und stand, die Stadt verlasse. Tilemann Stella berichtet am 16. Nov. 1553 aus Rostock sehr rührend dem Herzoge diesen Vorfall, betheuert die Unschuld des braven Mannes und bittet ihn um Beschützung desselben, um so mehr da er in dem Brande alles verloren habe. Bornhövd mußte jedoch lange heimathlos umherwandern, verkaufte seine letzten Habseligkeiten und hielt sich endlich als Bürger in Rostock auf. Im J. 1560 bekannte Jacob Spitzke, daß er das Feuer in Bornhövds Stall angelegt habe. Darauf klagte Bornhövd gegen den plauer Rath; durch Urtheil des Schöppenstuhls zu Leipzig ward aber der Rath von der Klage entbunden, jedoch wurden die Gerichtskosten compensirt.

Darauf brannte in kurzer Zeit die Stadt noch zwei Male ab. Dies wird um

1560

und

1563

geschehen sein; es sind darüber keine Nachrichten vorhanden, aber Lücken in den Berichten über die Stadt scheinen auf große Störungen in diesen Zeiten hinzudeuten. Bei der Kirchen = Visitation vom J. 1564 berichtet der frühere Capellan (1552 - 1558), damalige Stadtschreiber (1558 - 1564) Johann Bossow:

"Dann die Stadt schier zu drey mhalen zu seinen Zeiten (also 1552 - 1564) abgebrandt, dadurch diejenigen, so zu den geistlichen guetern mit schulden verhafft, so geschwecht wehren worden, das man vff heutige tage dasjenige, so sie jerlichs zu geben schuldig wehren, noch nicht bekommen kunte"

1631.

Nachdem die Stadt durch Krieg und Pest zum äußersten erschöpft war, traf sie ein empfindlicher; Brandschaden. Im Stadtbuche heißt es:

"Nachdem 1631 den 30. Juni der Schwedische Ritmeister das Fürstliche Haus alhie angelauffen vnd daßelbe wollen belagert werden, hat der Kayserliche Hauptman, so aufm F. Hause gelegen, erstlich die Vor = oder Newstadt anzünden laßen vnd ist dieselbe auch neben allen vmb die Newstadt stehenden scheuren, so naher dem Steindohre in einer langen reigen an Hans Schulren Campe gestanden, deren in der Zahl 61 gewesen, eingeeschert, welches feur auch endlich an eine scheure, so außen an der

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Fronerey gestanden, gelanget vnd von dannen auf die Fronerei vnd an die hinterboeden, so an dieselben gestanden, gekommen, dieselben abgebrandt vnd hat sich solch feur endlich so ausgebreitet, das es die seite der Steinstraßen naher der Mauren mitergriffen, welche gantze seite - -, von welchen heusern allen die scheunen, so dahin gestanden, vnd auch die stallungen mit wegkgebrand, dan auch in solchem brand ausgegangen vnd hat wegen des vielen schießens vnd daher vermuthlichen gefahr die hülfe des errettens so sehr nicht erfolgen können, zudem ist auch wenig volck wegen der Peste vbrig geblieben, vnd hat es auch an bier vnd getrenck gemangelt, daher aus matt = vnd müdigkeit - - die wenig leute - - an der hulfe müde geworden vnd verzagt."

Dieser Brand, welcher die empfindlichsten Folgen für die Stadt hatte, ward noch nach fast 50 Jahren als ein großer Stadtbrand betrachtet. Im J. 1676 berichtet der Rath der Stadt:

"Im vorigen Kriege die Vorstadt gantz abgebranndt, wie auch die gantze Stein = Straße meist abgebrandt, die meisten Hauß = Steden noch unbebauet vnd wüste liegen."

1696.

Am 6. Nov. 1696 brannte fast die ganze Stadt in 1 1/2 Stunden ab, nach den wiederholten Berichten des Magistrats:

"133 Bürgerhäuser mit allen daneben liegenden Scheuren und Ställen, die Kirche mit der schönen, hohen Spitze, das Rathhaus, die Schul =, Pfarr = und Küsterhäuser", mit allen Vorräthen, wodurch die Stadt, die sich schon wieder etwas erholt hatte, in die äußerste Armuth versetzt ward. Die Stadt hatte vor dem dreißigjährigen Kriege nur 177 Häuser und 43 Buden. Das Feuer war in dem Schweinestalle des Kleinschmiedes Christian Thum ausgebrochen. Das Unglück war vorzüglich durch die vielen Scheuren, welche in der Stadt standen, so groß geworden. Rath und Bürgerschaft erließen darnach die Verordnung, daß fortan die Scheuren außerhalb der Stadt gebauet werden sollten; nur die Geistlichkeit widersetzte sich, aber die Regierung bestätigte die Anordnung am 30. Juni 1697 schon in Beziehung auf die bevorstehende Aernte. Auch ward im Rathe beschlossen, daß fortan die Wohnhäuser in der Stadt mit Ziegeln gedeckt werden sollten; es sollte zu dem Zwecke eine Ziegelei angelegt werden.

In diesem Brande werden die Urkunden der Stadt

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verbrannt sein, mit Ausnahme der wenigen Original = Urkunden, welche Schröter in Rostock. Wöchentl. Nachr. und Anz. 1823 hat abdrucken lassen.

1726.

Am 10. Oct. 1726 verzehrte ein großer Brand bei einem heftigen Sturme in einer Zeit von 3 bis 4 Stunden 41 volle Häuser, 13 halbe Häuser, 12 Buden, das Haus auf dem Bauhofe nebst der großen Bauscheure und allen Ställen, das Haus des Forstmeisters Balthasar und 25 Scheuren voll Korn, auch viele Ställe, im Ganzen 68 Häuser und 25 Scheuren.

Allerdings waren Rath und Bürgerschaft zum Theil selbst Schuld an solchen Leiden, indem die Bürger, ja selbst der Burgemeister, nach einer Anklage des Stadtrichters vom 20. Jan. 1741, einer nach dem andern die Ziegel von den Dächern ihrer Häuser nahmen und Stroh darauf legten und die vorhandenen Strohdächer mit Stroh ausbesserten, statt sie in Ziegeldächer umzuwandeln, so daß damals noch über 40 Strohdächer in der Stadt waren.

1756.

Im J. 1756, welches durch Hungersnoth, Brand, Regen etc. . eines der unglücklichsten war, die Meklenburg je erlebt hat, brannte die ganze Stadt ab, ohne Zweifel aus Veranlassung der vielen polizeiwidrigen Strohdächer. Der Geheime Rath J. P. Schmidt hat darüber folgende Nachricht hinterlassen:

1756 den 5. May brandte die Stadt Plau gänzlich mit Kirche und Schule, mit allen publiquen und Privathäusern ab. Es stehet dahin, ob hieran die Verwahrlosung des Feuers unter einer Brandtweinblase Schuld sei, oder ob die Preußischen Husaren zu solchem Unglücke das ihrige beigetragen haben. Wenigstens ist bemerket worden, daß, wie das Feuer auf der einen Seite der Stadt aufgegangen, sofort an noch 2 andern Ecken ein Feuer ausgebrochen sei, ohnerachtet der Wind abwärts gestanden ist. Es sind bey diesem Feuer einige Kinder und viele Häupter Vieh verbrandt und ist von den Einwohnern fast nichts von ihren Habseligkeiten gerettet worden. Die Städte Parchim und Lübz und der v. Ftotow auf Käselin haben den Abgebrandten, die sich in Scheuren und unter blauem Himmel aufhalten müssen, zwar einige Lebensmittel zugeschicket, aber es wird dennoch die Noth der armen Leute ungemein kläglich beschrieben.

Nach dem amtlichen Berichte und den Stadtplänen waren am 6. Mai 1756 in 4 Stunden 244 Wohnhäuser und 179 Hintergebäude abgebrannt und war in der Stadt nichts weiter stehen geblieben, als die Kirche, das alte in sich baufällige Rath=

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haus und die Bude des Balthasar Stüdemann, welche an der Mauer, bei der Mühle an der Elde, an der südwestlichen Ecke der Stadt allein stand, ungefähr dort, wo jetzt die Fabrikgebäude stehen. Hinter den Häusern an der Elden =, Breiten = und Stein = Straße hatten in der Stadt fast überall Scheuren gestanden, sonst aber nicht. Außerhalb der Stadt, welche früher genau dieselbe Größe hatte, die sie gegenwärtig hat, standen vor den verschiedenen Thoren im Ganzen nur 11 Wohnbuden und mehrere Scheuren, welche von dem Brande verschont blieben.


Das Rathhaus.

Es ist wohl die Ansicht ausgesprochen, daß das Rathaus früher an einer andern Stelle gestanden haben möge. Diese Ansicht ist nicht richtig. Nach alten Stadtplänen und Acten stand das Rathaus immer an derselben Stelle, an welcher es noch jetzt steht; es stand jedoch lange Zeit wüst und es wird daher mitunter ein anderes Haus zum Rathhause benutzt worden sein.

Kurze Zeit vor dem J. 1455 war das Rathhaus (domus consulatus seu theatralis) abgebrannt und mit demselben mehrere Urkunden, wenigstens sicher mehrere bischöfliche Confirmationen geistlicher Stiftungen verbrannt.

Im J. 1696 brannte das Rathhaus wieder mit ab. Die schlechten Zeiten gestatteten den Wiederaufbau nicht; an derselben Stelle, wo es noch jetzt steht, stand, nach dem Stadtplane, nach dem Brande von 1756 "das seit dem Brande von ao. 1696 nicht wieder gebauete Rathhaus", und in dem Berichte wird gesagt, daß 1756 "das alte, in sich baufällige Rathhaus" nicht mit abgebrannt sei.

In einem Protocolle vom J. 1717 heißt es, daß "auf dem Rathhause noch 7 kleine Thürme vom Brande (1696) übrig geblieben" seien, welche des Obristen v. Zülow Leute heruntergeschossen hätten.


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9. Die Pesten.

Zu allem Kriegs = und Brandunglück, welches die Stadt Plau so oft heimsuchte, kam noch das schrecklichste der Schrecken, die Pest, wie man die ruhr = und choleraartigen endemischen Krankheiten nannte, welche ein unglaubliches Elend über die Bevölkerung verbreiteten.

Ueber die berühmten Pesten des Mittelalters von 1350 (den schwarzen Tod), 1359, 1367, 1464 und die Schweißsucht von 1529 haben wir keine specielle Nachrichten über Plau.

Ueber die Pesten des 16. und 17. Jahrh. giebt es aber einige Nachrichten, aus denen hervorgeht, daß sie auch die Stadt Plau nicht verschont haben werden. Es herrschten in Meklenburg Pesten im J. 1565, 1581 - 1585, 1603. Von diesen können wir annehmen, daß die Pest von 1565 auch in Plau wüthete, nachdem die Stadt kurz vorher in 10 Jahren drei Male abgebrannt war, indem sie sehr verbreitet war. Die Pest von 1585 herrschte sicher in Plau, indem im J. 1585 der Capellan Adam Schütte "an der Pest" starb (vgl. S. 177). Im J. 1604 war der Pastor Johann von der Heyde zu Quetzin, vielleicht an der Pest, gestorben.

Von der Pest des J. 1624, welche, wie es scheint, die orientalische Pest und heftig und weit verbreitet war, fehlt es über Plau ganz an Nachrichten. Diese Pest brach am 1. Juli 1624 in Rostock aus und dauerte ungefähr bis zum 1. Nov. d. J.

Die Pest des J. 1630 schlug aber der Stadt Plau die tiefsten Wunden. Krieg und Armuth hatten die Kräfte der Einwohner schon gelähmt, als nun noch die Pest, dies Mal eine ruhr = oder choleraartige Krankheit 1 ), hereinbrach und die Stadt so sehr erschöpfte, daß man glauben mußte, sie könne nicht mehr ertragen. Diese Pest war schon am 13. Aug. 1629 in Rostock und Teterow ausgebrochen und hatte hier ziemlich stark um sich gegriffen. Das kaiserliche savellische Regiment, bei welchem sich Pestkranke befanden und das am 29. Nov. die Nacht in Plau lag, brachte die Krankheit hierher. Es starb auch bald darauf die Frau des Rathsherrn Andreas Turmann, jedoch verlief die Seuche zunächst ganz gelinde, da der Winter bald eintrat. Aber nach Verlauf des Winters brach die Krankheit im J. 1630 überall sehr heftig aus; in Güstrow herrschte sie schon am 7. Mai und


1) Es wird in Archiv =Acten berichtet, daß "Henneke von Morin" im J. 1630 an der "roten Rur" zu Röbel gestorben sei, und eben so sagt Schultz in der Fortsetzung der Hederichschen Chronik von Schwerin, S. 139, daß in dem Jahre 1631 "die rothe Ruhr in Mecklenburg grassiret und viele Leute weggerafft" habe.
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auch in Plau trat sie bald sehr stark auf. In den Monaten Juni und Juli 1630 war sie in Plau am stärksten und dauerte bis in den November; in Güstrow wurden die Todtenträger und Pestweiber am 8. Dec. abgelohnt, so daß man die Dauer der Krankheit sicher auf 7 Monate annehmen kann. In Plau starben über 600 Personen, unter diesen auch der älteste Pastor Christoph Lemme, welcher im J. 1595 nach Plau berufen war, mit seiner Frau. Viele Leute flohen vor der Vernichtung aus der Stadt. In dem Amtsbuche von 1630 heißt es, daß "die Peste in Plawe gahr starck grassiret."

Kaum hatten die unglücklichen Bewohner der Stadt Plau sich von der Herzensangst etwas wieder besonnen, als die meisten der übrig gebliebenen Einwohner durch eine große Feuersbrunst am 30. Juni 1631 auch ihre irdische Habe verloren.

Doch alles dies war nur eine Vorbereitung zu noch größern Leiden. In den nächsten Jahren sog der Krieg das Land ganz aus und das Elend stieg zu einem Grade, daß man es für unglaublich halten sollte, wenn die Wahrheit so vieler Berichte nicht verbürgt wäre: es ist wohl nie so viel Jammer auf die Menschen gehäuft, als im J. 1638. Feuersbrünste, Krieg, Pest, Theurung und Elend aller Art hatten die wenigen Menschen der Verzweiflung nahe gebracht; da ließ ein unmenschlich geführter Krieg alle seine Schreken los. Die Wintersaat für 1637 und die Sommersaat für 1638 waren nicht bestellt; Vorräthe und Geld fehlten, die Wohnungen und Mobilien waren verwüstet und ärmlich. So fand der menschenfeindliche Würgengel der Pest das Land im Sommer des J. 1638 und wüthete hier namentlich im August und September auf eine nie erhörte Weise. Ganze Städte und Aemter starben fast ganz aus; in den meisten Dörfern blieben nur 2 bis 3 Menschen am Leben. Im ganzen Amte Gnoyen waren nur 3 Bauern und 3 Kossaten, im Amte Neukalen nur 1 Bauer und 2 Kossaten am Leben. Ueber den Zustand von Plau haben wir fast gar keine Nachricht, da Burg und Amt im Pfandbesitze der von Bevernest waren. "Plau hatte", so heißt es, "seine Plage überhäuft empfangen und war gänzlich ruinirt. Im ganzen Amte waren nur noch 6 bis 8 Ochsen, welche der Commandant zur Schanzarbeit gebrauchte; die Dörfer standen meistentheils wüst und es waren wenig Menschen am Leben und starben die noch übrigen täglich hinweg." Es starben an der Pest auch der Burgemeister und Kirchen = Oekonomus Samuel Kienast (im Aug. 1638) und der zweite Prediger Heinrich Lange (22. Juli 1638) mit seiner Frau.


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10. Die Festung Plau

von der Reformation bis zum dreizigjährigen Kriege.

Die Burg Plau blieb, nach ihrem Ausbau zu einer Festung im neuern Sinne, unter dem Fürstenhause Meklenburg = Güstrow an 80 Jahre lang im Allgemeinen in dem Zustande, in welchen sie der Herzog Heinrich der Friedfertige in den letzten Jahren seines Lebens versetzt hatte. Der Herzog Ulrich hielt während seiner langen, sorgsamen Regierung unter einem Hauptmann, der zugleich auch Amtmann über das Amt war, auf der Festung einen Wachtmeister, einen Büchsenschützen, einen Wallmeister, einige Landsknechte, 1 Thorwärter und andere zur Bedienung des Hauses nothwendige Personen. Als während der langen Friedensjahre der Festungsdienst nach und nach vernachlässigt ward, gab der Herzog Ulrich im J. 1582 einen strengen Befehl zur schärfern Bewachung der Festung und im J. 1583 eine ausführliche, strenge Ordnung über den ganzen Festungsdienst; er befahl dabei im J. 1582 z. B. daß "der Turman sein Amt mit Anblasen der durchreitenden Reisigen mit Fleiß in Acht nehmen solle."

Der Herzog Johann Albrecht II. hielt diese Ordnung fest, bestellte im J. 1612 auch einen Pulvermacher und im J. 1615 einen Wallmeister, der auch auf die Salpetermacher die Aufsicht zu führen hatte. Noch im J. 1625 hatten die Fürsten eine Pulvermühle vor Plau. Als der dreißigjährige Krieg drohend zu werden anfing, ward die Aufmerksamkeit erhöhet: im J. 1623 ward ein Wachtmeister bestellt, der mehr kriegerische Fähigkeiten hatte und auch "Leutnant" genannt wird; 1625 ward ein Büchsenmeister bestellt, der auch den Auftrag erhielt, die Werkstätten der Salpetersieder im ganzen Lande zu revidiren.


Die Hauptleute und Amtmänner
von der Erbauung der Burg bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.

Die im Folgenden aufgeführte Reihe der Hauptleute oder Amtmänner ist in mehrfacher Hinsicht wichtig und interessant;

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die Reihe, deren Erforschung mit großen Schwierigkeiten verknüpft gewesen ist, ist zwar noch lückenhaft, jedoch immer schon ziemlich vollständig, so daß sie doch einen Ueberblick für größere Zeiträume gewährt:

Reihe der Hauptleute oder Amtmänner

1) Die Vögte oder Hauptleute von Plau sind bis ins 17. Jahrh. immer aus bekannten adeligen Geschlechtern Meklenburgs, in den frühesten Zeiten auch wohl aus Patriciergeschlechtern. Nur David v. Pale ist bisher unbekannt gewesen: er war erbgesessen auf Klebow bei Stettin und hatte 1590 - 1605 das Amt Wredenhagen als Hauptmann in Pacht.

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Reihe der Hauptleute oder Amtmänner

11. Die Stadt Plau

im Anfange des 17. Jahrhunderts.

Für die Beurtheilung der Kriegsverwüstungen, welche die Stadt Plau im 17. Jahrh. zu erleiden hatte, ist das folgende in der plauer Rathsmatrikel von 1553 flgd. aufbewahrte Verzeichniß von Interesse:

Vorzeichnus
wouiel hele Heusser vnnd Boden
in einem jedern Viernteil sein,
anno 1609, den 6. Decemb.
Das Newen
StadtscheViernteil.

44 1/2
Jacob Reineke vnd Enoch Kussow.
Heuser vnd 3 Boden.
Das Eldendorsche
Vierenteil.

44    
Claus Kostall. Pawel Dobbertin.
Heuser, 2 Boden.
Das Steindorsche
Viernteil

44    
Hans Malchow vnd Hans Plageman.
Heuser, 26 Boden.
Das Borchstraßen
Viernteil

44 1/2
Jurgen Hinzepeter vnd Claus Reddelin.
Heuser, 12 Boden.
177     Heuser (und 43 Buden)
in den 4 Vierendel vorhanden.

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12. Plau während des dreißigjährigen Krieges.

Die Erhebung der Burg Plau zu einer Festung hatte für die Stadt die traurigsten Folgen, da sich deshalb unendlich viel Ungemach während der ganzen Dauer des dreißigjährigen Krieges auf sie häufte. Dem Lande nützte die Festung nichts.

Zu gleicher Zeit ward die Stadt wieder den Landesherren entfremdet, indem diese das Amt mit der Festung zu verpfänden anfingen, da ihre Schuldenlast immer drückender ward.

Am 20. April 1617 verpfändete der Herzog Johann Albrecht II. dem pommerschen Landmarschall Andreas Buggenhagen auf Brook und Nehring für 35,000 Reichsthaler Festung, Haus und Amt Plau auf 7 Jahre bis zumm J. 1624 und am 19. März 1624 noch weiter auf ein Jahr.

Am Tage Antonii 1625 verpfändete der Herzog Johann Albrecht II. dem Landrath Gregorius Bevernest auf Lüsewitz auf 6 Jahre bis Trinitatis 1631 Festung, Haus und Amt Plau mit allen Nutznießungen, Freiheiten, Gerechtigkeiten und Gerichten, mit Ausnahme der landesherrlichen "Oberkeit, Steuer und Folge", des Patronats über die Kirchen im Amte Plau, des Besatzungsrechts der Festung und des Besitzes der Pulvermühle vor Plau, für 70,000 Gulden, wogegen G. Bevernest eine jährliche Pension von 6,500 Gulden zu zahlen versprach, von denen er die Zinsen der Pfandsumme abziehen sollte. Am 2. Juni 1625 gab der Herzog Adolph Friederich I. seinen Consens zu der Verpfändung. Am 20. Dec. 1625 gab der kaiserliche Rath Heinrich Husan 1 ) seinem "freundlichen lieben Schwager und geehrten treuen Vetter Gregorius Bevernest, fürstlich = meklenburgischem Landrath und Hauptmann auf Plau "zu Lüsewitz", das schriftliche Versprechen, eine kaiserliche Confirmation des ihm anvertraueten Original = Pfandcontractes zu erwirken, welche denn auch am 9. Juni 1626 ausgestellt ward.

Im J. 1626 sah Meklenburg die ersten Vorboten des Krieges. Im Sommer d. J. lag in Plau eine "Compagnie Lehnpferde", um das "mansfeldische Volk" abzuwehren, welches nach der Schlacht von Prag Deutschland überschwemmte. Im Winter 1626 - 27 lag 24 Wochen lang in Plau eine Compagnie dänischer Reiter.

Nach wiederholten Berichten des Raths aus dem Ende des dreißigjährigen Krieges ward die Stadt während dieses Krieges 8 Male belagert.



1) Vgl. Jahrb. VIII, S. 158 flgd.
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Erste Belagerung durch Wallenstein 1627.

Schon am 9. und 10. Aug. 1627 rückten 3 Compagnien kaiserlicher Reiter durch Plau, denen einige Regimenter Fußvolk folgten, um die Dänen aus Meklenburg zu verdrängen. Am 30. Aug. kam Wallenstein in Parchim an, um sich am 31. Aug. mit dem Feldmarschall Grafen Heinrich Schlick in Dömitz zu vereinigen. Im December 1627 wurden die Residenzen Schwerin und Güstrow von den Kaiserlichen besetzt. Im Winter 16 27/28 lagen 300 Mann Fußvolk von des Obersten von Tiefenbach Regiment in Plau. Nachdem Meklenburg am 19. Jan. 1628 an Wallenstein überwiesen war, erfolgte am 29. März die Besitznahme des Landes durch die kaiserlichen Commissarien in Güstrow. Jetzt fogte Wallenstein bald in Person. Nachdem er zuvor seine Herrschaften besucht hatte, zog er am 27. Juli 1628 in seine Residenz Güstrow ein. Schon am 13. Mai hatten der Herzog Adolf Friederich, am 17. Mai der Herzog Johann Albrecht mit ihren Familien das Land verlassen müssen; nur der Herzogin Mutter Sophie ward vergönnt, auf ihrem Leibgedingsschlosse zu Lübz zu bleiben.

Wallenstein nahm sich nun mit dem größten Eifer und Ernst der Regierung seines neuen Landes an und sorgte für alle Zweige der Staatsverwaltung mit seltener Umsicht und Geschicklichkeit. Bei der Errichtung eines Geheimen Rathes unter Vorsitz von Gebhard Moltke zog er auch den Landrath Gregorius Bevernest neben Volrath v. d. Lühe auf Varenhaupt in denselben. Nach einem Jahre, am 19. Juli 1629, verließ Wallenstein seine Residenz Güstrow und sah Meklenburg nicht wieder. Auch für ihn war die Festung Plau Gegenstand seines ernsten Nachdenkens. Er hatte schon während seiner Residenz in Güstrow das Amt Plau zu seinen Bauten und Gartenanlagen beim Schlosse zu Güstrow vielfach in Anspruch genommen. Noch einige Tage vor seiner Abreise aus Meklenburg brachte er die Angelegenheit wegen der Festung und des Amtes Plau in Ordnung. Er begehrte von Gregorius Bevernest die Abtretung der Festung und des Amtes, welche dieser nicht verweigern konnte. Am 10. Juli 1629 gab G. Bevernest vor Notar und Zeugen zu Protocoll: nachdem der Herzog Albrecht von Meklenburg, Sagan und Friedland die Abtretung des Amtes Plau von ihm gefordert und ihm durch seinen Statthalter Albrecht Wingiersky die Versicherung habe geben lassen, daß diese Abtretung seiner Pfandgerechtigkeit unschädlich, auch der Pfandschilling nebst den Zinsen aus der fürstlichen Rentkammer erlegt werden solle, so wolle er, obgleich nach der kaiserlichen Confirmation des Pfand=

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Contracts die Abtretung vor Erlegung des Pfandschillings nicht geschehen solle, diese doch unter der Bedingung geschehen lassen, daß das fürstliche Versprechen in Erfüllung gehe, widrigenfalls aber dagegen protestirt und sich alle seine Rechte bis zu seiner gänzlichen Befriedigung reservirt haben. Bevernest mußte der Gewalt weichen, doch ward ihm dies späterhin sehr zum Vorwurfe gemacht.

G. Bevernest mußte von Plau abziehen und brachte sein Inventarium aus einigen nahe gelegenen Höfen unter. Am 13/3 Nov. 1629 gab die friedländisch = meklenburgische Kammer eine ausführliche und genaue Amtsordnung für das Amt Plau, durch welche zugleich Carl Bukowsky zum Hauptmann über das Amt eingesetzt ward. Der wallensteinsche Küchenmeister hieß Daniel Balke: nach wallensteinschen Grundsätzen waren alle Civilbeamten Meklenburger.

Wallenstein war am 19. Juli 1629 aus Güstrow gegen Magdeburg abgezogen. Der Herzog Adolph Friederich von Meklenburg reisete am 22. Juli d. J. durch Fehrbellin, kam am 25. bei Parchim, am 26. bei Schwerin vorbei und langte am 27. in Lübeck an. Ihm folgte dahin sogleich sein Bruder Johann Albrecht.

Plau hatte nun durch die Uebergabe an Wallenstein viel zu leiden. Am 19. Sept. 1629 zog das ganze pappenheimsche Regiment durch, welchem 500 Mann von des Obersten S. Julian Truppen folgten. Am 29. Nov. zog das savellische Regiment durch, welches die Pest mitbrachte, welche im folgenden Jahre 1630 an 600 Menschen in der Stadt hinwegraffte. Die Festung hatte natürlich fortwährend kaiserliche Besatzung.

Nachdem der König Gustav Adolph am 24. Juni 1630 den deutschen Boden betreten hatte, hielt er sich bis in den Frühling des J. 1631 in Pommern auf, wandte sich an Meklenburg und war wiederholt in Ribnitz. Gustav Adolph herrschte in den von ihm besetzten Ländern ziemlich despotisch; namentlich suchte er seine Ober = Officiere mit guten Landgütern zu versorgen, wo nur irgend ein Schein des Verdachts der Untreue an den Besitzern klebte, und die Obersten waren auch sehr beflissen, schöne Güter aufzuspüren. Es sind viele Beispiele bekannt, daß der König in Meklenburg nach Gefallen Landgüter an seine Officiere verschenkte, ohne irgend jemand weiter zu fragen; namentlich traf dieses Schicksal die Güter der meklenburgischen Beamten, welche unter Wallenstein gedient hatten, obgleich dies eine reine Frucht des Patriotismus gewesen war. Auch der Geheime = und Landrath Gregorius Bevernest und (dessen Schwager?)

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Joachim von Grabow auf Woosten, Hauptmann und Pfandbesitzer von Stavenhagen 1 ), sollten dafür büßen. Gustav Adolph verlangte, daß die "übel affectionirten und untreuen Vasallen" durch den Verlust ihrer Güter bestraft würden: "unter ihnen sei ihm Gregorius Bevernest nicht als der geringste beschrieben und seine an den Herzogen begangene Meineidigkeit und Treulosigkeit beschrieen"; der König bat daher, d. d. Alt = Stettin am 2. März 1630, den Herzog Johann Albrecht, daß er dem Gregorius Bevernest dessen Gut Lüsewitz c. p. nehmen und dem schwedischen Oberst = Lieutenant Christoph Houbald verleihen möge. Da that die Herzogin Mutter Sophie am 21. Dec. 1630 bei dem Könige Fürbitte: die beiden Männer seien durch ungründliches Vorbringen bei dem Könige in Ungnade gefallen; sie seien beide redliche Meklenburger, die es mit ihren Söhnen treu meinten, und hätten die friedländische Bestallung theils wider ihren Willen, theils mit ihrer und ihrer Söhne Vorwissen angenommen, da es zuträglicher gewesen sei, gute Patrioten auf den Aemtern und sonst im Dienste zu haben; sie bitte daher, noch etwas einzuhalten. Auch der Herzog Johann Albrecht berichtete am 4. April 1631 dem Könige, daß sich G. Bevernest "bei seiner gegenwärtigen Bedrückung dergestalt bezeigt habe, daß der Herzog ihm in Gnaden friedlich sein könne und auch zur Annehmung der friedländischen Bestallung bewogen habe." Auch ersuchte der Herzog zu gleicher Zeit den Chr. Houbald, daß er Geduld haben möge.

Gregorius Bevernest, der seinen Landesherrn treu ergeben war, hatte nämlich am 30. März 1631 dem Herzoge Johann Albrecht II. während dessen Exils zu Lübeck noch 3000 Thaler auf das Amt Plau geliehen.

In der ersten Hälfte des J. 1631 hatte die Festung Plau noch immer kaiserliche Besatzung von verschiedenen Regimentern, welche von den Bürgern unterhalten werden mußte. Um Ostern 1631 ward auch in die Stadt eine Compagnie Reiter gelegt, welche durch Einquartirung bei den Burgemeistern und Rathsherren Verpflegung und Geld erpreßten und deshalb "Tribulir = Soldaten" genannt wurden. Im März wüthete Tilly auf unerhörte Weise im Lande Strelitz, namentlich bei der Einnahme der Stadt Neu = Brandenburg.



1) Dem Joachim v. Grabow auf Wosten war im J. 1627 das Amt Stavenhagen für 50,000 Gulden verpfändet. Er starb im J. 1636, ungefähr zu gleicher Zeit mit Gregorius von Bevernest.
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Zweite Belagerung durch die Schweden 1631.

Im Frühling des J. 1631 fingen die Schweden an um die Stadt zu schwärmen und nahmen alles Vieh von der Weide fort; was übrig geblieben war, nahm der kaiserliche Hauptmann auf der Festung. Auch konnte der Acker nicht ohne Gefahr bestellt werden; es konnte der Acker nur nothdürftig ein Mal umgepflügt und mit Roggen besäet werden.

Am 30. Juni 1631 früh rückte ein schwedischer Rittmeister mit Volk in die Stadt, ließ beim Brunnen, in der Eldenstraße und beim fürstlichen Bauhause an der Burg Schanzen oder Barrikaden aufwerfen und sogar Geschütz 1 ) auf den Kirchthurm bringen, um die Kaiserlichen von der Festung durch Beschießung derselben zu vertreiben.

Da ließ der kaiserliche Hauptmann Horchhamer: die Vor = oder Neustadt in Brand stecken, welche denn auch mit den 61 um die Neustadt stehenden Scheuren abbrannte, von wo sich das Feuer über die Frohnerei verbreitete und in die Altstadt schlug, wo es die Hinterbuden und die halbe Steinstraße mit allen dazu gehörenden Scheuren und Stallungen verzehrte. Das Feuer nahm deshalb so sehr überhand, weil es an Händen zum Löschen fehlte, da im J. 1630 an 600 Menschen in der Stadt an der Pest gestorben waren, und weil es an Nahrung mangelte, die wenigen übrig gebliebenen, ausgemergelten Menschen beim Löschen zu erquicken. Das Elend war grenzenlos.

Während der Belagerung durch den schwedischen Rittmeister schlug der Blitz in den Thurm des Rathhauses und rührte das Glöcklein, so daß man es in der Stadt klingen hören konnte.

Als trotz aller Schrecken der schwedische Rittmeister die Festung nicht gewinnen konnte, kam ihm der Oberst Monroe, ein Schotte, zu Hülfe, welcher sich vor der Stadt der Festung gegenüber verschanzte und die Festung zu belagern anfing. Da ergab sich der kaiserliche Hauptmann Horchhamer und erhielt freien Abzug. Die Schweden, welche noch schlimmer wirthschafteten, als die Kaiserlichen, besetzten nun die Festung; das Volk des Rittmeisters legte sich in der Stadt in Quartier.

Im Juli 1631 kehrten die Herzoge von Meklenburg in ihre Residenzen zurück. Am 9. August ward Rickmar von


1) Die Stadt Parchim hatte zu der Beschließung und Einnehmung 2 Stück Geschütze hergeben müssen, welche zuerst der Hauptmann Schmidt nach der Einnahme der Festung am 24. oder 25. Juli 1631 nach Grabow führen und der Herzog Adolph Friederich von dort hatte abholen lassen. Im April 1637 waren sie noch nicht wieder zurückgegeben und die Stadt wollte dafür 320 fl. und 240 fl. Contributionsgelder in Abrechnung bringen.
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der Lanken interimistisch zum Hauptmann bestellt. Gregorius v. Bevernest ward nach dem Abzuge der Kaiserlichen am 1. Oct. 1631 wieder in den Besitz des Amtes Plau eingesetzt. Darauf rückte am 26. Juli 1631 noch ein schwedisches Regiment, welches aus Franzosen bestand, in die Stadt und lag dort über einen Monat in Quartier.

Um Neujahr 1632 zogen die letzten kaiserlichen Truppen aus Meklenburg ab; die meisten nahmen jedoch bei den Schweden Dienste. Kurz nach Fastnacht legte sich wieder eine "starke Compagnie" Schweden in der Stadt Plau in Quartier und lag hier bis nach Ostern.

Als sich nun der Krieg nach Süddeutschland wandte und Meklenburg von den Fremden Truppen befreiet ward, war die Festung Plau fast verwüstet. Nach einem Berichte vom 15. Aug. 1631 war "das Haus ganz wüst und schlecht mit Dach versehen, wodurch die Gebäude verfielen, die Brücke abgebrannt, an Mobiliar gar nichts und an Dienern nur ein alter Hausvogt vorhanden." Der Herzog Johann Albrecht II. beschied eigenhändig es solle, "so viel in Eile möglich, der Zugang wieder hergestellt werden, so daß man zu Fuße auf = und abkommen könne."

Den Hergang seit Anfang des dreißigjährigen Krieges schildert folgende

Chronik der Stadt Plau

während
des dreißigjährigen Krieges
1619 - 1632.

nach einer gleichzeitigen Aufzeichnung in der plauer Rathsmatrikel.

Ao. 1619, demnach des Jahres zuvor eine geraume Zeitt ein Comete mit einem langen schwantze alhie vnd sonsten gesehen worden, die Bohemische vnruhe, deswegen das Fridericus Pfaltzgrafe von den Bohemischen Stenden zum Bohemischen Konig erwelet, welchem sich Ferdinandus II. der Romische Kayser widersetzet vnd auf erlangeten Sieg auf dem weißen Berge fur Prage da selbst von Prage den Fridericum wegkgetrieben, entstanden.

Ao. 1619, da zuuorher deßelben Jahres auf Liechtmeßen morgen ein brandzettel an des F. Hauses brugken Richholtz, dies Lauts: da die Herrn von Plawe die Metzelsche nicht verbrennen würden, wie sie Chim Hanneken verbrand, (womit doch der Raht vnd die Stadt nichts zu schaffen gehabt, besondern der Hanneke

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vom damahligen Stadvoigt Mathias Carstens aus Pommern gefenglich geholet, aufs F. Haus geführet vndt daselbst gefenglich gehalten vndt da er nach der tortur im gefengnis todes worden, endlich verbrand,) das die Stadt solte zum feurhaufen werden, angehefftet befunden, die scheunen vom Zarchelinschen wege bis an Joachim Buckes haus gehend auf der Newstadt, da man frühe des Morgens den Anfang der Rogkenerndte machen wollen, brennend befunden, auch gantz eingeeschert, welches feur dan auch, wie es sich angelaßen, wol die gantze Newstadt mit wegkgenommen hette, wen nicht gottes sonderliche gnade es verhutet vnd dies mittel bey der hand gewesen, das, weil es etwa vier oder fünf tage zuuorher etliche tage geregnet vnd gesturmet (dadurch auch ein Ende von der Mauer von der Fronerey angehend herumbgeworfen) ein groser Pfuel im Zarchelinschen wege für den abgebranten scheunen entstanden, daraus waßer zu leschen konnen gebrauchet werden.

Ao. 1622 den 30. Septembris in die 5 oder 6 stunden ein solcher sturm alhie gehoret, der solchen schaden am holtze gethan, der von des Raths dienern auf 300 fuder geschetzt vndt ist in die gantze Stadt solch Holtz ausgetheilet.

Ao. 1624 der Rogke vmb Pfingsten gegolten 3 fl. 16 ßl. vnd der gerste 3 fl., vnd hat man kaum von beiderley notturfft bekommen können, ja es ist so eine beschwerliche Zeit gewesen, das die Armuht das Kaaf von Leinsahmen, Haseltreig, Lindenknoppen vnd Eicheln zu brote gebrauchen mußte.

Ao. 1622 vnd in etlichen vorhergehenden Jahren solch ein vnwesen in der müntze gewesen, das man die müntze wegen müßen, imgleichen sein die Doppeltschillinge gestempelt, darbey auch das wippen sehr gebrauchet worden, vnd ist dahin kommen, das ein Thaler 5 ja wohl mehr gulden, und wie die Kaufleute berichten, in Leipzigk wol 15 thaler kleine müntze gegolten, endlich aber ist er wieder herunter kommen auf 2 fl., wobey es auch eine weile verblieben. Man hat sich auch auf Anordnung der F. Obrigkeit lederlicher bleyerner gewicht gebrauchen müßen, wie dan auch kupferner müntze.

Ao. 1625 den 10. February eine solche Waßerfluht an der Seekanten entstanden, das daselbst viel orter mit waßer vberschwemmet vndt menschen vnd vieh drein vmbkommen, wie den auch Rostogk dahero solchen schaden empfunden, das daselbst ein grostheil von der Stadtmauern niedergefallen, vnd heuser vberschwemmt.

Auch hat dies Jahr die Hauptkranckheit zimlich alhie angehalten.

Ao. 1626. Eine Compagnia Lehen = Pferde, so zur

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versicherung des Landes grentzen vonn diesem Land = Adel müßen zusahmen gebracht werden, alhie zu Plawe vom 26. May bis den 6. Augusti gelegen, weil damahls Kriegsvolck, welches von ihrem Obern das Mansfeldische Volk genand worden vnd nach der schlacht für Prage von dannen alle Länder bis hieher durchgestreifet, demselben zu wehren, das es dem Lande keinen schaden zufügen mügen.

Dies Jahr den 5. July sein 4 Persohnen auf einmahl im Plawer See naher Sißelowe, daselbst sie in der Erndte gewesen vndt wieder herüber wollen, vmbkommen.

Auch hat der Hoffgangk dies Jahr im herbste zimlich bey vns grassiret.

Imgleichen kurtz für Martini ist bey uns eine Compagnia Reuter Kön, Dennemarkisches volcks einquartiret, so 24 wochen alhie verharret, vnd hat der König von Dennemarck Christianus IIII. im Braunschweiger land Krieg geführet, welchen er dehemions Krieg genandt, darein er zum widertheil gehabt eine Armada, welcher ein General nahmens Graff Johan von Tylli im nahmen der Catholischen Liga vnd sonderlich auch des Beyerfürsten, welcher auch an stadt des Pfaltzgrafens Friderici zum Churfursten für etlichen Jahren von damahliger Ro. Kay. Maytt. Ferdinando II. dem lande verordnet, fürgestanden.

Ao. 1627. den 9. Augusti 2 Compagnia Kayserlicher Reuter, wozu den 10 ejusdem noch eine Compagnia zugestoßen, bey uns sich einquartiret, welche 5 tage bey vns zusahmen geblieben, in welcher Zeit etliche Regimenter Kayserliches Volcks zu fus auch alhie durchgezogen vndt fürm Schlosthore auf dem Kopchen = Acker ihr nachtlager gehabt, vnd haben dieselben die garten bey der Schindergruben jemmerlich verwüstet mit Abreißung des damahls noch kaum ausgeblüeten hopfens, wovon sie die staken zun hütten genommen, und dan auch mit Ausreißung der breter vnd zerpettung des Kohls vnd andern gartengewechses, wie sie den auch die auf der Newstad herumb stehenden scheunen aufgebrochen, vnd was ihnen daraus gedienet, genommen, imgleichen haben sie das korn sehr verderbet, indem sie es mitten in zwey gehawen vnd mit dem bey sich gehabten Vieh aufgefüttert, auch durch das Vieh durchfreßen vnd zerpetten laßen. Nach Verlauf der 5 tage haben sich berurte 3 Compagnien mit hinterlaßung ihrer Pagagy auf Bützow, welches das Königliche Dennemarckische Volck damahls eingehabt, sich gewendet vnd daßelbe belagert, auch nach etlichen wochen belagerung erobert vndt darauf die Pagagy von vns abgefordert, welchem Volck diese Stadt musten Vnterhaltung schaf=

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fen vnd noch dazu den beiden commandirenden als einem Oberstwachtmeister 400 fl. vndt einem grafen von Schlick einem Ritmeister 400 fl. bahr gelt geben.

Deßelben Jahres im Herbste eine Compagnia von 300 man Kayserliches fusvolcks vnter dem Obersten Herrn von Tiefenbach bey vns einquartieret vndt den Winter vber alhie geblieben, denen wir auch müsten vnterhalt schaffen, nach verlauff des Winters haben sie sich in Pommern begeben, daselbst die Kayserliche Armee die Stadt Straalsundt hart belagert.

Ao. 1628 den 23. Marty von den Kayserlichen Commissariis die gantze Landschafft naher Gustrow aufn Landtagk citiret, auf welchen ein Kayserlicher Commission - Brief eröfnet, darin dem Fürsten von Friedland vnd Aagan dies land pfandweise eingereumet vndt die Landschaft der Eide vnd Pflichte, damit sie ihren angebornen herrn den F. von M. verwand, erlaßen, welche Pfandliche einreumung Ao. 1629 durch anderweit Kays. Commission zur eigenthunmb = vnd erblichen besetzung des Fürsten von Friedland, seiner mänlichen leibeserben, auch seiner vettern vnd Agnaten worden.

Ao. 1629 den 19. Septemb. das gantze Kayserliche Pappenheimische Regiment fürm eldenthor aufm hohebanschen Kampe nacht gelegen vndt von vns proviantiret werden mußen, auf welches aufbruch auch 500 Man Kays. Volck vnter Obersten S Julian gehorigk alhie durch marchiret.

Den 29. Novemb. das Kayserliche Sauellische Regiment bei vns nacht gelegen vnd von vns vnterhalten worden, vnter welchem theils von der Peste angesteckt gewesen, davon auch Andreae Turmans Rahtsherrn s. Hausfraw s. solche gifft empfangen vnd daran gestorben, welche seuche sich zwar anfenglichen gahr gelinde vormercken laßen, aber nach verfloßenem winter, dieweil es erstlich nicht vermercket, das es Peste gewesen vnd dahero auf alleinigen todlichen Abgang berurter s. Andreae Turmans hausfrawen dies haus nicht gemietten vnd also in ein vnd ander haus auch kommen, je mehr vnd mehr zugenommen vnd endlich im Junio et Julio Ao. 1630 vnd folgenden Monaten also vberhand genommen, das wie man sagt bis etwa in Novemb. des 1630 Jahres vber die 600 Persohnen sollen gestorben sein, darunter auch der elteste pastor nahmens Christoph Lemme mit seiner hausfrawen gestorben vndt sein das mahl viel leute aus der Stadt für der Peste wegkgerückt.

Ao. 1631 das F. Haus alhie zu Plawe mit Kays. Volk, also das balt des einen Regiments, balt des andern Regiments volck darauf gelegen, besetzt gewesen, welches wir vn=

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terhalten müßen, endlich etwa 14 tage für vnd 14 tage nach Ostern ist zu der besatzung aufm Hause auch eine Compagnia Reuter in die Stadt einquartieret worden, die wir auch vnterhalten müßen, dadurch vnd sonderlich weil bey solchen grosen beschwerungen wir monatlich 372 fl. 4 ßl. eine geraume Zeit geben müßen vnd zur Zeit der Peste solches nicht entrichtet werden können vnd solchen Rest endlich zusahmen in 2 Monaten vnd also im ersten Monate zweytausend vnd etlige vber vierzigk gulden vnd im andern folgenden 996 fl. [vnd im dritten monate 754 fl. dem hauptman horchhamer, der auch die vorigen 2149 fl. empfangen - (Randbemerkung)] geben sollen, welches aber nicht geschehen können, beide Bürgermeister als Jacobus Turow vnd Samuel Kienast, Joachimus Carstens vnd Joachimus Hintzpeter beide Rathsherrn (dieweil sonst die beiden noch vbrigen als Paul Kohl anderswo außer der Stadt in Diensten und Martinus Francke kranck gewesen) so lange aufs Rathhaus in arrest mit verbot eßens vnd trinckens vndt nottürfftiger lagerstätte vom himelfartstage bis den Freytagk für Pfingsten genommen vnd in ihre Heuser noch dazu Soldaten, die man mit einem vngewöhnligen, von deren tristibus effectibus (weil sie nacht vnd tagk mutwillen vnd gewalt auf ergeste sie nur vermocht treiben müßen) genommenen nahmen tribulier = Soldaten genennet, geleget, das solch gelt mit verkauffung allerhand noch vorhandenen Pfanden vnd Aufleihung bey Andern zu wegen gebracht.

Desselben 1631 Jahres den 30. Junii ein Kön. Schwedischer Ritmeister alhie ankommen gahr frühe vndt das F. haus zu beschießen angefangen, auch in der Stadt von dem brunne durch das dabei stehende haus Martini Schulren vnd dan quer vber die eldenstraße von Jochim Guthans s. hause bis an Jochim Carstens des Schmides haus geschantzet, welches auch bei dem bawhause an dem F. hause geschehen. Er hat aber denen in der Festung vorhandenen Kayserlichen nichts anhaben können, den ob er wol geschütz aufm Kirchenthurmb gebracht vnd zu den belagerten aufm F. hause geschoßen, hat er doch zur eroberung nichts schaffen können vnd haben die Kayserlichen starck wieder auf den Kirchthurmb zugeschoßen, auch in das Kirchdach etliche schüße gethan. Endlich aber ist ein Schwedischer Oberster nahmens Monroe ein Schotlender ankommen, welcher sich fürm Steindohre bey den daselbst vorhandenen garten und scheunen, deren nur noch etwa 3 gewesen, gelagert vnd hat von der fronerei angefangen zu schantzen naher dem gensepfuel zu vnd folgends bis durch des F. hauses garten am Schlos, darauf sich dan endlich der Kayserliche hauptman Horchhamer genand auf dem F. Hause ergeben vnd abge=

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zogen vnd ist hernach etliche wochen das F. haus von den Schwedischen in Besatzung gehalten vnd das vbrige volck gedachten Schwedischen Ritmeisters bey vns einquartieret geblieben vnd vnterhalten werden müßen.

Nachdem, wie zuuorher berichtet, Ao. 1631 den 30. Juny der Schwedische Ritmeister das F. Haus alhie angelauffen vnd daßelbe wollen belagert werden, hat der Kayserliche Hauptman, so aufm F. Hause gelegen, erstlich die Vor = oder Newstadt anzünden laßen vnd ist dieselbe auch neben allen vmb die Newstadt stehenden scheunen, so naher dem Steindohre in einer langen reigen an Hans Schulren Campe gestanden, deren in der Zahl 61 gewesen, eingeeschert, welches feur auch endlich an eine scheune, so außen an der Fronerey gestanden, gelanget vnd von dannen auf die Fronerei vnd an die hirtenboeden, so an derselben gestanden, gekommen, dieselben abgebrandt vndt hat sich solch feur auch endlich so ausgebreitet, das es die seite der Steinstraßen naher der Mauren mitergriffen, welche gantze seite dan auch in solchem brand, ohne alleine weil Henrici Krachtens hauses tach hernidergerissen, das in der mitten der Matzelschen gantzes , Petri Hamkens halbes und Hans Franckens halbes Haus neben Paul Kohls gantzen hause stehend geblieben, von welchen heusern allen doch die scheunen, so dahinden gestanden, vnd auch die stallungen mit wegkgebrand, aufgegangen vnd hat wegen des vielen schießens vnd daher vermuthlichen gefahr die hülfe des errettens so sehr nicht erfolgen können, zudeme ist auch wenig volck wegen der Peste vbrig geblieben, vndt hat es auch an bier vnd getrenck gemangelt, daher aus mat = vnd müdigkeit, weil kein trincken den weinig leuten, so bey der errettung gearbeitet, können gegeben werden, dieselben an der hülfe müde geworden vnd verzagt.

Dieweil dies Jahr wegen der besatzung vnd belagerung vnd sonderlich auch wegen des Streifens, so die Schwedischen für der belagerung vmb dies Stedlein gethan, man nicht sicher an dem Ackerbau arbeiten können, Inmaßen dan auf einmahl alles Vieh, so außer dem eldenthor auf der Weide vnd sonsten von den Schwedischen betroffen, hinwegk genommen, auch hat der Kayserlicher Hauptman, so auf dem F. Hause gelegen, das vbrige in seine bezahlung auch wegkgenommen vnd noch darüber angedrowet, das vbrige, so er noch antreffen könte, auch wegkzunehmen, Als ist der Acker nur (ausgenommen weinig) auf eine fahre vmbgebracht vnd mit Rogken beseet.

Es hat auch dies Jahr der Donner in des Rahthauses Turmlein geschlagen, eben da der Schwedische Ritmeister das F. Haus belagert gehabt, welcher Donnerschlag etliche spone

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vom tache gespeltert, auch das glogklein berüret, das mans klingen horen konnen, vnd ist befunden, das es durch die Maure nach der Rahts boeden gedrungen.

Nach diesem ist den 26. July ein Regiment Schwedisches volckes, so Frantzosen gewesen, bey uns angelanget vnd vber ein Monat einquartieret gewesen.

Ao. 1632 das Kayserliche Volck auf Accord Rostogk, Wismar vnd Domitz, welche orte sie in Besetzung gehabt, verlaßen vnd haben die FF. von Mechelnburgk selbige orte wider eingenommen vnd sich also des gantzen landes von den Kayserlichen wider bemechtiget.

In diesem Jahre kurtz nach Fasnachten eine starke Compagnia Schwedisch volck bey vns abermahl einquartieret vnd bis nach Ostern alhie gelegen, welches wir auch vnterhalten müßen.

Ao. 1632. Die Erndte so spete geworden, das man aus Bartolomaei (= 24. Aug.) noch mit dem Sommerkorne einzubringen zu schaffen gehabt vnd hat sich auf Bartolomaei neben scharfen reife auch schon Frost spüren laßen, wie den auch den gantzen sommer durch, sonderlich bis fast an Johannis, es harte Kelte gewesen.


Gregorius v. Bevernest hatte nach dem Abzuge der Kaiserlichen wieder von dem Amte Plau Besitz genommen und war in den nächsten Jahren nach der Rückkehr der Herzoge einer der thätigsten Landräthe. Am 7. Oct. 1631 ward ihm "das Amt wieder angewiesen." - Es war im Lande viel zu thun, da nach der Rückkehr der Herzoge die heftigste und gründlichste Reaction eintrat. Wallenstein war einer der bedeutendsten Regenten, die jemals gelebt haben, und als solcher fast noch größer, als Feldherr. Er brachte die Landesregierung in einigen Monaten dahin, wohin sie später nach und nach durch die Nothwendigkeit getrieben im Verlaufe von zwei Jahrhunderten kam. Die Regierung Wallensteins gleicht der vom J. 1829, ja war dieser voraus! Wallenstein lebte zwei hundert Jahre zu früh. Die Herzoge schafften nun nach ihrer Rückkehr sämmtliche Einrichtungen Wallenstein's wieder ab und verfolgten alle, welche unter ihm aus Patriotismus gedient hatten, mit der größten Heftigkeit, namentlich alle von der Lühe, von denen Hans Heinrich von der Lühe tüchtiger Kammer = Präsident gewesen war. Gregorius Bevernest blieb einstweilen von den Verfolgungen verschont. da er dem Herzoge Johann Albrecht II. in dessen Exil Geld vorgeschossen hatte. Aber der Herzog konnte es nicht ver=

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gessen, daß Bevernest bei Wallenstein Dienste genommen hatte. Der Herzog nahm, da ein neues Ereigniß eintrat, im J. 1635 die Verfolgung gegen ihn auf und ließ ihn gefänglich einziehen. Bevernest bat am 7. Nov. 1635 um "Erlassung des Arrestes." Der Herzog erwiederte ihm aber am 8. Nov., daß ihm "als Landrath und mit so schweren Eid und Pflichten verobligirten Diener nicht gebührt hätte, das Haus Plau ohne des Herzogs Wissen, Willen und Ordre unverantwortlicher Weise zu übergeben, und könne ihn daher wegen so schweren Excesses, der, so lange Meklenburg gestanden, von einem Landrath nicht erhört sei, zur Zeit des Arrestes nicht entlassen, habe jedoch befohlen, die Wache vor seinem Logement wegzunehmen, werde auch ohne seine Erinnerung den Proceß also anstellen und dirigiren, wie er es vor Gott und der Welt verantworten könne, womit er ihm auch außerhalb diesem mit Gnaden gewogen bleibe."

Die Schweden waren nämlich im Oct. bei Magdeburg über die Elbe gegangen und in Süd = Meklenburg eingefallen, wo sie Parchim zum Hauptquartier nahmen. Dem Vortrabe folgte bald der Feldmarschall Banner selbst. Banner kam "am plauer Herbstmarkt des J. 1635 selbst vor Plau." Bevernest schickte sogleich im geheimen seinen Kutscher als Eilboten nach Güstrow zum Herzoge, der den Boten, welcher sehr lange auf Antwort warten mußte, selbst sprach und ihm die Antwort mit den Worten einhändigte: "Sieh, da hast Du den Brief. Eile geschwind damit zurück und sage dem Hauptmann, (d. h. dem Hauptmann von Plau Greg. Bevernest), er möge bis morgen früh um Verzeihung bitten, alsdann sollten Räthe kommen." Als aber der Bote desselben Tages wieder in Plau ankam, waren "die Völker schon auf dem Schlosse." Bevernest schrieb noch am 3. Dec. 1635 d. d. Güstrow an Andreas Buggenhagen: "Hilf mir doch eins aus diesem Arreste."

Die Sache muß noch lange betrieben sein, da noch im J. 1648 der Bote über den Hergang abgehört ward.

Doch der Tod und bald darauf die fürchterlichste Verwüstung durch Krieg und Pest zügelte alle Schwächen und Leidenschaften der Menschen. Gregorius Bevernest starb in der Mitte (Juni oder Juli) des J. 1636 1 ), vielleicht durch starke Gemüthsaufregung in Folge der harten Behandlung über ein Ereigniß, welches er nicht abwenden konnte. Der Herzog Johann Albrecht II., welcher unrühmlich gelebt und regiert hatte,


1) Er hatte im Anfange des J. 1636 seit 5 Jahren zwei Söhne in Frankreich, welche er dort mit großen Kosten unterhielt.
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war ihm bereits am 23. April 1636 in die Ewigkeit vorangegangen.

Bevernest's Wittwe, geb. Anna von Grabow, und später ihr Sohn Joachim Friedrich v. Bevernest, der letzte seines Geschlechts in Meklenburg, folgten im Besitze des Amtes Plau, bis der Herzog Adolph Friederich für seinen Mündel Gustav Adolph. Johann Albrecht's einzigen Sohn, im J. 1648 die verwickelte Pfandangelegenheit verglich und den bevernestschen Erben das Amt noch weiter auf 4 Jahre, bis Trinitatis 1652, überließ. Jedoch schon im J. 1650 machten die Erben wegen der Pfandschaft von Plau Concurs und es ward den Gläubigern, deren Bevollmächtigter als Mitgläubiger Joachim Friederich Bevernest war, der Pfandschilling adjudicirt und das Amt 1657 angewiesen. Im J. 1658 verpachteten die Gläubiger das Amt bis Trinitatis 1670 an Hans Rudolph von Grabow, der, zugleich mit seinem Bruder Joachim Friederich, Hauptmann und Pfandbesitzer des Amtes Goldberg war.


Was Plau bisher gelitten hatte, war nur ein Vorspiel zu noch größerm Ungemach; es hat wohl keine Stadt in Meklenburg während des dreißigjährigen Krieges so schwere Leiden erduldet, als Plau. Es ist bis jetzt jedoch noch nichts darüber bekannt geworden, so wie überhaupt die Geschichte des dreißigjährigen Krieges in Meklenburg noch sehr dürftig ist.


Dritte Belagerung durch die Schweden 1635.

Nach der Schlacht von Nördlingen (7. Sept. 1634) zogen sich die Schweden nach und nach wieder nach Norddeutschland zurück; ein Jahr darauf rückte der schwedische General Banner in Meklenburg ein. Der Kurfürst Johann Georg von Sachsen, der sich dem Kaiser wieder zugewandt hatte, suchte ihn abzuschneiden, wiewohl vergeblich. Meklenburg sah nun in seinen Grenzen zunächst einen kleinen Krieg zwischen den Schweden und Sachsen. Nachdem Banner im Oct. 1635 die Sachsen bei Dömitz geschlagen hatte, rückte er in Parchim ein, zog sich aber bald wieder zurück, als der Kurfürst mit überlegener Macht in Parchim einrückte. Von dieser Zeit an beginnt das große Elend der Stadt Plau.

Zuerst wandten sich die Schweden nach Plau, wo sie sich in der Festung festzusetzen suchten. Es war am Herbstmarkttage, also am 28. Oct. 1635, als General Banner selbst vor Plau kam. Gregorius Bevernest konnte sich nicht wehren und übergab

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die Festung, weshalb er in Ungnade fiel und gefänglich eingezogen ward. Die Schweden plünderten nun alle Häuser und Scheuren und schleppten alles auf die Festung, was fortzubringen war. Die armen Bewohner mußten aber nicht allein die Besatzung erhalten, sondern auch an die in der Umgegend liegende Armee liefern, was denn auch nach Kräften und gern geschah, um sie von der Stadt abzuhalten. Aber bald rückte auch die "Armee" zur Verstärkung ein.


Vierte Belagerung durch die Sachsen 1635.

Die Sachsen rückten nämlich vor und schickten zuerst "etliche Compagnien Dragoner und Reiter aus zur Eroberung der Festung." Als diese "aber die Eroberung nicht erhielten, folgte die ganze starke kurfürstlich = sächsische Armee." Bei diesen beiden Einmärschen ward jedes Mal die Stadt geplündert, ja selbst das Armenhaus nicht geschont, vielmehr wurden "die Armen bis auf die Haut ausgeplündert." In jedes Haus, es mochte bewohnt sein oder wüst stehen, und in jede Scheure ward "wohl eine ganze Compagnie Soldaten gelegt." Die sächsische Armee lag vom 12. bis 15. Nov. 1635 in der Stadt. Nachdem sie die Festung mit stürmender Hand gewonnen hatte, zog sie wieder ab, ließ aber am 15. Nov. eine sächsische Besatzung auf der Festung zurück, welche über ein Jahr lang die Stadt gänzlich aussog. Der Herzog Johann Albrecht stellte dem Kurfürsten vor, daß das Amt Plau nicht mehr im Stande sei, die Besatzung zu unterhalten; aber der Kurfürst gab am 24. Nov. 1635 in Parchim die Antwort: "er könne es nicht ändern, da es dem Herzoge selbst bekannt sei, was solcher Ort importire; er könne kein anderes Mittel ersinnen, als daß desselben Amtes Einbezirkte den Unterhalt verreichten, und bitte noch ein Mal freundlich, der Herzog möge Anstalt machen, daß die Besatzung zu leben habe, weil er wohl wisse, wie der Soldat zu thun pflege."

Der erste sächsische Commendant der Festung (sicher bis 3. Dec.) war der Oberst = Wachtmeister Caspar Haschitz. Ihm folgte jedoch schon in den ersten Tagen, sicher am 8. Dec. 1635, der Oberst = Wachtmeister, Major Hans Caspar Rorscheidt, welcher bis zum Abzuge der Sachsen Commandant blieb. Die Besatzung bildeten: der Oberst = Wachtmeister, ein Hauptmann, 2 Lieutenants, 2 Feldwebel, 2 Musterschreiber, 1 Fourier, 1 Feldscherer, 3 Sergeanten, 7 Corporale, 2 Trommelschläger, 20 Gefreite, 208 Gemeine, 4 Zimmerleute, 2 Büchsenmeister, "wobei sich außerdem auch viele Weiber und Kinder

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befanden", nämlich 88 Weiber und 30 Kinder und Mägde; dazu kamen noch viele Kranke von andern Regimentern und täglich einige Nachzügler, welche auf die Festung genommen wurden. Der Commandant hatte z. B. einen Hofmeister, einen Stallmeister, 1 Musterschreiber, 1 Leibschützen, 1 Koch, 7 Kutscher, 4 Reitknechte, 1 Stalljungen, 2 Aufwärter und anderes Gesinde. Alle diese mußten von der Stadt erhalten werden. Es erhielt wöchentlich z. B. der Commandant 26 2/3 Thlr., der Hauptmann 16 2/3 Thlr., jeder Lieutenant 5 1/3 Thlr., jeder Feldwebel 2 Thlr., jeder Unterofficier 1 bis 1 1/2 Thlr., jeder Gefreiete 5/8 Thlr., jeder Gemeine 2/3 Thlr., (oder täglich jeder Gemeine 1 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot und 1 1/2 Maaß Bier); ferner erhielten die Officiere wöchentlich 48 Scheffel harten Korns und die ganze Besatzung noch Salz, Holz, Licht u. s. w. Dies war im General = Hauptquartier zu Parchim am 18. Nov. vorgeschrieben. Außerdem sollte die Festung auf 4 Monate verproviantirt werden durch 10 Centner geräuchertes Fleisch, 20 Centner Stockfisch, 20 Tonnen Hering, 5 Tonnen Butter, 10 Tonnen Käse, 30 Fuder Heu, 50 Schock Stroh, 200 Scheffel Hafer, 100 Tonnen Bier und 1000 Scheffel Mehl. Dazu mußten die Einwohner täglich, auch des Sonntags, mit Fuhren durch die wenigen Ochsen, die kaum am Leben zu erhalten waren, zur "Fortification der Festung" dienen.

Die Schweden waren zwar von der Festung Plau gezogen, hatten sich aber unter dem General = Lieutenant Jacob Ring in dem benachbarten Dorfe Plauerhagen gelagert, von wo sie alle Dörfer des Amtes zur Verpflegung in Anspruch nahmen und die Sachsen auf der Festung während der ganzen Zeit blockirten.

Der Herzog Johann Albrecht bestellte freilich einen Commissarius, zuerst in der Person des Fritz von Ihlenfeld auf Ihlenfeld, um den Plauern Hülfe zu schaffen. Es ward verordnet, daß die Eingesessenen der Aemter und Städte Röbel, Wredenhagen, Malchow und Kloster Malchow und Goldberg, sowohl Adel, als Städte, bestimmte Beiträge liefern sollten, aber theils waren die Plauer durch die Schweden ganz abgeschnitten, so daß Zufuhr schwer möglich war, theils war in den Nachbaren jedes Mitgefühl erstorben, so daß den erschöpften Bewohnern der Stadt Plau die ganze Verpflegung der Besatzung allein zur Last fiel. Es ward ein Jahr hindurch von allen Seiten her viel geklagt, verhandelt und geschrieben, aber ohne allen Erfolg. Viele Einwohner gingen ins Elend und ließen ihre Häuser leer stehen, welche dann "heruntergerissen" wurden, um Holz zu gewinnen; dies geschah schon im Jan. 1636. auf den Dör=

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fern sah es durch die Plünderung und Verwüstung der Schweden nicht besser aus.

Der Herzog erreichte zwar schon im Febr. 1636 von dem Kurfürsten die Erklärung, daß die sächsische Besatzung abziehen solle, wenn die Schweden auf die Festung Plau verzichten wollten, was auch der schwedische Reichscanzler Axel Oxenstierna versicherte, indem er zu Wismar am 8. März 1636 der Besatzung freien und ehrenhaften Abzug mit sicherm Geleit versprach; aber man trauete sich gegenseitig nicht, und so blieb die Sache noch lange beim Alten. Der Herzog führte aber nach seines Bruders Tode die Verhandlungen fort und sprach am 12. Mai 1636 zuerst den Entschluß aus, nach dem Abzuge der Sachsen die Festung sogleich ganz zu demoliren, um den Grund so großer Leiden aus dem Wege zu räumen, und befahl den Aemtern Plau, Goldberg, Malchow, Dobbertin und Wredenhagen, sich mit Schaufeln, Hacken, Spaten und andern Instrumenten gefaßt zu halten, um sogleich nach dem Abzuge der sächsischen Garnison die Festung bis in den Grund zu demoliren; aber auch er erreichte das Ziel nicht.

Die Stadt war im Mai 1636 schon zur Hälfte abgebrannt und abgebrochen und die Bürgerschaft bis in den Grund erschöpft.

Endlich ließ sich der Kurfürst am 18. Juni 1636 (im Lager vor Magdeburg) dazu bewegen, daß die "Demolirung der Festung Plau vor dem Abzuge der Besatzung ins Werk gerichtet werde, sonst es das Gegentheil hindern dürfte; der Herzog möge nur alle gute Anstalt machen, daß, so bald Ordre ertheilt würde, dann Leute und andere Bedürfnisse bei der Hand seien, welche die Demolirung unverzüglich verrichten könnten." Zu gleicher Zeit erhielt der Commandant Befehl, daß er sich darauf gefaßt halten solle, mit Sack und Pack abzuziehen, inmittelst aber die plauischen Amtsunterthanen nicht ganz ruiniren, sondern nach Möglichkeit conserviren und seinen Unterhalt von andern angelegenen meklenburgischen Aemtern und Lehnleuten gewärtig sein solle. Der Commandant erwiederte dagegen, "er lasse sich gar nicht irren, sondern getröste sich, daß der Kurfürst aus sogleich abgefertigter Entschuldigung werde vernehmen können, daß er dem Unterthanen nächst Gott gleichsam noch die Hände unter die Achseln gestützt habe, und hoffe, daß der Herzog seinen vielfältigen Versprechungen wegen der Verpflegung nachkommen werde."


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Fünfte Belagerung durch die Kaiserlichen 1636.

Da erhob sich Banner wieder siegreich. Die schwedischen Völker stürmten aus Pommern und Meklenburg gegen Süden und Banner schlug am 24. Sept. 1636 in einer blutigen Schlacht bei Witstock das kaiserlich = sächsische Heer gänzlich. Der Kurfürst sollte "alle Stücke, Munition, Bagage, Canzlei und Silberwagen im Stiche gelassen haben und die Infanterie alle niedergemacht worden" sein. Unter diesen Umständen konnte sich der sächsische Commandant auf der Festung Plau nicht lange mehr halten, und es war an eine Demolirung der Festung nicht zu denken.

Während dieser Zeit, entweder kurz vor oder nach der Schlacht bei Witstock, überfielen die Kaiserlichen die Stadt. welche dem Rittmeister Wilhelm Berckley unter Obristen Duglas Regiment zu der Einquartirung aus dem Städtlein 7000 fl. geben" mußte. Ueber diesen Ueberfall ist keine Nachricht weiter vorhanden, als die vorstehende Klage des Raths der Stadt ohne bestimmte Zeitangabe

Vom 11. April bis zum 3. Oct. 1636 hatte die Stadt Plau an die sächsische Besatzung 25, 263 fl. 21 1/2 ßl. liefern müssen. Es fehlten nur wenige Tage an einem Jahre, daß die Stadt gewissermaßen von innen und außen blokirt gewesen war. Es war der Bürgerschaft "alles Vieh genommen, die Zimmer und Häuser niedergerissen und verbrannt worden, da wegen der Blokirung kein Holz in die Stadt kommen konnte, zur Fortification alle Bäume, selbst die tragenden Obstbäume, umgehauen, die Sommersaat nicht bestellt und hatte hiedurch und sonst eine so unsägliche Last und Bürde getragen, dergleichen die größten Städte im Lande nicht erduldet."


Sechste Belagerung durch die Schweden 1636.

Am 3. Oct. 1636 bemächtigten sich die Schweden, nämlich des Feldmarschalls Banner Leibregiment Dragoner unter dem Obersten "Caspar Corneille von Mortaigne", der Stadt, nachdem sie zuvor das letzte Vieh genommen, und wirthschafteten mit Rauben, Plündern und Schlagen dermaßen, daß mancher dem Tode nahe war und "es einen Stein in der Erde hätte erbarmen mögen, inmaßen fast die ganze Nacht über ein solchcs Weinen und Heulen gewesen, daß es nicht zu sagen und beschreiben." Die ersten Schweden, welche die Stadt so ruinirt fanden," daß weder Officiere noch Soldaten zu leben haben konnten", vertrieben die Sachsen von der Festung, eroberten diese und blieben 9 Tage in der Stadt auf Kosten derselben. Nach

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ihrem Abzuge folgte der Oberst Erasmus Platho 1 ) mit seinem ganzen Volke und vielen Pferden auf etliche Tage und hinterließ eine starke Besatzung Dragoner mit dem Obersten, Oberst = Lieutenant und andern hohen Officieren, welche noch am 25. Oct. in der Stadt lagen. In dieser schrecklichen Lage verließen die meisten Bürger "diesen gleichsam Kerker und Nothstall und flohen ins weite Elend, um andern Leuten das Brot aus den Händen zu suchen, so daß das Städtlein fast leer geworden war."

Die Lage der Stadt ward immer schlimmer. Die Festung ward nicht demolirt, sondern "noch etwa mehr und ferner fortificirt und mit neuen Schanzen umher verstärkt", zu deren Anlage vom 29. Nov. 1636 an "die Mauern um die Stadt nach der "Festung hin heruntergerissen wurden." Auch ward auf der Festung ein "Haupt = Magazin oder Provianthaus" angelegt, zu welchem alle umherliegenden Aemter weither Beiträge liefern mußten; diesem stand der schwedische General = Kriegs = Commissarius "Maximilian Jacob von Behem und Zopkendorf" vor.

Der Oberst v. Platho zog zwar nach einigen Tagen ab, hinterließ aber 2 Compagnien Soldaten unter dem Befehle der Capitaine Kalow und Westede, von denen Kalow Commandant der Festung war. Während der 20 Tage, daß des Obersten "Hofstaat" in der Stadt lag, mußte die Stadt z. B. allein für "Korn für seine Pferde und Hunde 200 fl. 12 ßl." und "für 10 Knechte und Kutscher zu speisen 505 fl." bezahlen. Der Oberst schwärmte mit seinen Völkern im südlichen Meklenburg umher, forderte aber auch von der Stadt Plau für seinen Unterhalt wöchentlich 30 Reichsthaler.

Damit war aber noch nicht genug gethan, denn es zogen fortwährend andere schwedische Völker durch, welche die Stadt furchtbar mitnahmen. Zunächst kam der "Oberst Gustav Gustavi mit seinem Regiment, so zerschlagene Dragoner; diesem mußte die Stadt bis zum 23. Dec. 1636 Quartier und daneben eine ansehnliche Summe Geldes 2 ) geben." Wenn "die schwedische Armee vor dem Kaiserlichen floh und auszog, nahm sie alle Pferde und Vorspann aus der Stadt mit sich fort." Des schwedischen "Obersten Wopersno Rittmeister brandschatzte und plünderte dazu die Stadt."

Am 27. Dec. 1636 kam eine starke Partei Kaiserlicher


1) Der Oberst Platho hatte zur Einnahme der Festung gewaltsamer Weise ein Stück Geschütz von der Stadt Parchim nach Plau genommen, es war im Juli 1639 noch nicht zurückgegeben und wahrscheinlich dasselbe, welches die Schweden bei ihrem Abzuge von Plau am 18. Aug. 1650 auf dem Walle der Festung zurückließen.
2) "so uns die Stadt Neu = Brandenburg über Vermögen (weil sie sich von den andern Städten trennet und a parte handelt) obtrudirt."
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vor die Stadt, hieb die Thore ein und machte Anstalt, dieselben in Brand zu stecken; um dies zu verhüten, da die Stadt die Thore nicht hätte wieder aufbauen können, mußte sie die rasende Soldateska mit Geld "abkaufen und mit großen Kosten wegschaffen."

Vom 1. April zum 31. Dec. 1636 hatte die Stadt 15 "Plünderungen ausgestanden, 13 Mal von den Kaiserlichen wegen Wilhelm Berckley Einquartirung, 2 Mal von den Schweden selbst; alles Vieh war gestorben oder geraubt, die Aecker lagen wüst, aller Ackerbau und Verkehr ruhte, da die Einwohner nicht aus der Stadt gehen konnten, ohne ausgezogen und geschlagen zu werden; es konnte im Winter kein Stock Holz in die Stadt gebracht werden, die Gärten, in denen ein großer Theil der Stadt Nahrung lag, waren gänzlich verwüstet; die leer stehenden Häuser in der Stadt waren abgebrochen oder abgebrannt und es lag schon über die Hälfte der Häuser wüst; von den Bürgern war kaum noch ein Viertheil in der Stadt; die noch wenigen, noch übrig gebliebenen Einwohner hatten nichts als trockenes Brot zur Fristung des Lebens." - Der Rath der Stadt schreibt am 3. Dec. 1637 an die Herzoge: "Wenn sie contribuiren und Einquartirung tragen sollen, so stehen sie und ringen die Hände, raufen die Haare aus dem Haupte, heulen und weinen, daß es einen Stein in der Erde erbarmen möchte. Bei dem Soldaten aber ist keine christliche Liebe und Erbarmung; der will das Seinige haben. Der Burgemeister und Obrigkeit (die jetzo möchte lieber ein Kuhhirt, als Obrigkeit sein) soll ihm was schaffen, da nichts ist. Ach Gott, das ist ja ein großes Elend über alles Elend. Die andern Oerter und Stände, die nicht so gar totaliter und oft als wir geplündert, die wollen solches nicht beherzigen. Die christliche Liebe ist bei ihnen gar erkaltet. Ein jeglicher ist nur für sich allein."

Am 3. Jan. 1637 waren Reiter zur Recognoscirung in der Stadt gewesen "und hatten sich vernehmen lassen, daß eine Compagnie Reiter, meistentheils Schotten, über 130 Pferde stark, einen Monat Quartier in der Stadt nehmen wollten."

Am 18. Jan. 1637 spät Abends wurden jedem Burgemeister und Rathsmitgliede 8 Mann Executionstruppen eingelegt, um durch Gewalt von ihnen die 30 Thlr. zu erpressen, welche der Oberst v. Platho wöchentlich für seine Person von der Stadt verlangte.

In der Mitte des Monats Februar 1637 zog die v. plathosche Besatzung ab, aber einige Tage bevor sie abzog, rückte eine andere Besatzung unter dem Rittmeister Johann v. Kalt=

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hausen, welcher Festungs = Commandant ward, wieder ein. Die Stadt beschwerte sich bitter, der Herzog Adolph Friederich antwortete aber, "weil sie von der Contribution jetzt befreiet, so habe sie sich nicht so hoch zu beschweren, auch könne den andern ohne dies zum höchsten gravirten Ständen ihre Last nicht aufgebürdet werden; es solle jedoch den zur plauer Garnison assignirten Orten ihre Gebührniß zu rechter Zeit einzubringen ernstlich befohlen werden." - Die übrigen Städte und die Ritterschaft erfüllten aber solche Befehle weder vorher, noch nachhin.

Am 14. Mai 1637 war ein neuer Commandant Capitain Paul Sthal zu Plau. Trotz der Sauvegarde des Generals forderte dieser von der Stadt dieselben Contributionen, wie seine Vorgänger, und setzte überdies noch die Fortification fort: "widrigenfalls werde er mit militairischer Execution fordern. Gott mit uns!" schrieb er am 18. April 1637.

Am 22. April 1637 befahl der General und Feldmarschall Banner, daß die zu Plau im Magazine vorhandenen Früchte ungesäumt nach Wismar sollten gefahren werden, da Banner die Absicht hatte, durch diese Stadt, welche er gegen die Kaiserlichen behauptete, einen etwanigen Rückzug zu decken.


Siebente Belagerung durch die Kaiserlichen 1637.

Banner eröffnete nun den berühmten Feldzug des J. 1637, den er zwar nicht siegreich, doch ruhmreich führte. Er mußte vor den Kaiserlichen weichen und zog sich nach Pommern zurück. Die Kaiserlichen unter dem General = Lieutenant Gallas drängten nach und überfluheten Meklenburg. Am 23. Juli 1637 rückten die Kaiserlichen in Parchim ein; in Plau war nichts mehr zu holen, daher wandten sie sich zuerst nach Parchim, wo das Hauptquartier aufgeschlagen ward. Der Herzog Adolph Friederich schreibt in seinem Tagebuche: "1637 den 23. Juli ist Lübz, Criwitz und Parchim von den Wallonen und Croaten ausgeplündert." Diese drei Städte mußten jetzt vor allen andern herhalten. Namentlich aber fand Parchim, welches sonst eine große Rolle gespielt hatte, an diesem Tage sein Verderben, von dem es sich nie wieder hat erholen können. Der parchimsche Geschichtschreiber Cordes klagt: "Da war in der Stadt großes Herzeleid. So herrlich und hoch Parchim zuvor gewesen war, so jämmerlich und elend mußte es damals sein. Kirchen und Häuser wurden eröffnet, Kisten und Kasten zerschlagen und ein großer Raub durch 300 und etliche 70 große, nicht so sehr mit Korn, Hausgeräthe und Bettgewand, als mit Gold, Silber, Geld, Leinengeräth, Kleidern und Victualien be=

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ladene Wagen aus der Stadt weggeführt, dadurch schier alle Einwohner arme Leute geworden. Aber das Elend war noch nicht all etc. ." Zwar legte der Herzog Aldolph Friederich am 19. Jan. 1638 seinen Lieutenant Reppenhagen mit etlichen Knechten nach Parchim zur Defension der Stadt und befahl der Bürgerschaft. "fleißige Wacht zu halten und sich gegen alle Gewalt aufs beste zu defendiren"; allein diese Maaßregel war theils zu sehr verspätet, theils zu kraftlos.

Die Festung Plau ward nun von den Kaiserlichen eingenommen und der Hauptmann Erasam Warasiner aus Gallas Regiment von Gallas im Herbste des J. 1637 zum Commandanten derselben ernannt, nachdem Andere in Plau commandirt hatten. Dieser hielt sich trotz alles Kriegswechsels bis Ende Juli 1639, also zwei volle Jahre mit zwei Compagnien auf der Festung und sog die Stadt bis auf den Grund aus. Es lagen dort 2 Compagnien mit 1 Commandanten, 2 Hauptleuten, 2 Lieutenants, 2 Fähnrichen, 2 Feldwebeln, 2 Führern, 2 Fourieren, 2 Feldscherern, 2 Musterschreibern, 2 Gemeinen Webeln, 2 Gefreiten Corporalen, 7 Trommelschlägern, 22 Corporalen, 58 Gefreiten, 10 Fourierschützen und 156 Gemeinen Knechten, und den "Staabspersonen", nämlich 1 Wachtmeister = Lieutenant, 1 Proviantmeister, 1 Profos, 1 Wagenmeister, 1 Regimentstrommelschläger und 1 "Hurnweibel", im Ganzen 270 Personen, welchen monatlich 2271 Thlr. 23 ßl. gezahlt werden mußte, die Dienerschaft und anderes loses Gesindel nicht gerechnet.

Zur Unterhaltung der Garnison wurden die Städte und Aemter des südöstlichen Meklenburgs, zu denen auch die südlichen Aemter des Landes Stargard gehörten, bestimmt, welche früher dazu angewiesen waren. Als nun der Hauptman Eßlinger zu Mirow nicht zahlte und sich durch gänzliche Verarmung der Unterthanen entschuldigte, berichtete E. Warasiner am 8. März 1638: es habe "die ganze Besatzung von hiesigem, nunmehr bis auf den äußersten Grab ausgemergelten und ruinirten Städtlein über die 4 Wochen einzig und allein erhalten werden müssen, welches aber in die Länge, zumalen viele arme Leute ihre Häuser verlassen und davon gehen müssen, nicht ferner bestehen könne." Der Herzog Adolph Friederich suchte namlich so viel Last, als möglich, von seinen Aemtern abzuwälzen, und weil die Festung Plau zum güstrowschen Antheil grhörte, "aus diesem so viel Aemter zuzulegen, daß die Garnison daselbst der Nothdurft nach unterhalten werden könne"; der Herzog beantragte dies auch bei Gallas, aber dieser befahl aus dem Hauptquartier Grabow am 25. März 1638 durch seinen General = Quartiermeister Hubald Freiherrn von Rucke,

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kaiserl. Kämmerer und Obersten, daß "Stadt Parchim, Stadt Röbel, Stadt und Amt Lübz und Adel, Amt Wredenhagen und Adel, Amt Wanzka, Amt Wesenberg, Stadt und Amt Strelitz und Stadt und Amt Plau zur Unterhaltung der Garnison zu Plau assignirt sein sollten."

Das Kriegsgetümmel tosete immer fürchterlicher im südlichen Meklenburg. Der Rath der Stadt Lübz berichtete, daß nach der Plünderung "im Herbste 1637 in die fünf Wochen kein Mensch in der Stadt bedauern konnte und alles ruinirt und ausgeplündert worden" sei. Die Stadt war dem "Herzoge von Florenz mit schwerer Contribution verhaftet" und seine Völker zogen erst am Osterabend, den 24. März 1638, aus der Stadt; dazu hatte der General = Wachtmeister Freiherr von der Golz vom 1. bis 21. Jan. 1638 mit seinem Stabe und 280 Pferden über acht Tage in der Stadt gelegen, und nach seinem Abzuge hatte der Graf Salis eine Compagnie Reiter hineingeführt: und nun ward am 26. März Contribution für die plauer Garnison gefordert. Der Adel zahlte nichts und hatte sich in die Städte Güstrow und Bützow geflüchtet. Die Einwohner starben vor Hunger und Kummer dahin und es waren ihrer schon "in die drittehalbhundert todt", und die Häuser standen "ohne Kriegsruine" wüste. - Dazu sollte der Commandant von Plau noch zwei Schanzen vor der Festung aufwerfen lassen, wozu er Wagen und Mannschaft auch von Lübz forderte; er brauchte zu den Werken 150 Mann auf 3 Monate.

In Parchim hatten vom 12. Sept. 1637 ebenfalls bis zum 24. März 1638 des Generals Grafen v. Hatzfeld Leute gelegen und der Stadt 5313 Thlr. und 865 Tonnen Bier und 73,738 Pfd. Brot abgepreßt: und jetzt sollte die Stadt monatlich 230 Thlr. für die Garnison zu Plau zahlen und 50 Arbeitsleute und 5 Wagen zum Schanzen stellen.

Warasiner setzte die Verstärkung der Befestigung eifrig fort, ja er ging so weit, daß er, bei dem großen Holzmangel, den erst vor 30 Jahren erbaueten Kirchthurm abtragen lassen wollte, was jedoch der General Gallas am 25. April 1638 (aus seinem Hauptquartier Grabow) verhinderte. Dagegen schonte der Commandant die Bürgerhäuser nicht, sondern ließ sie nach Belieben abbrechen. Bei dieses Commandanten Zeit wurden "in die 50 Bürgerhäuser ohne die Scheuren und anderen Zimmer heruntergerissen."

Lange trugen die kleinen südlichen Städte die schwersten Kriegslasten. Aber alles trat in den Hintergrund, als die Pest mit nie erhörter Heftigkeit den größern Theil der ausgemergelten Einwohner hinwegraffte. Die Wintersaat 1637 und die Som=

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mersaat 1638 war nicht bestellt, Geld und Lebensmittel fehlten gänzlich, die Häuser waren verwüstet oder abgebrochen, Mobilien und Kleidung hatte niemand mehr, als der Würgengel durch das Land zog und namentlich in den Monaten August und September über die Hälfte aller Lebendigen tödtete.

Man sollte kaum glauben, daß die Menschen noch mehr Leiden hätten ertragen können: und doch mußten sie noch das Uebermaaß kosten. Banner, in Pommern gestärkt durch Zufuhr und Mannschaft, erhob sich und eröffnete einen neuen Feldzug, und zog, um Lebensmittel zu gewinnen, während der Pest durch die Ostseeländer und Niedersachsen. Die Kaiserlichen wichen vor den Schweden aus Meklenburg in die Mark Brandenburg. Banner folgte ihnen auf dem Fuße mit der ganzen schwedischen Armee durch Meklenburg. Am 3. Oct. 1638 hatte Banner sein Hauptquartier zu Grubenhagen und forderte von dem Herzoge Proviant für seine Armee. Am 4. Oct. rückten Banner's drei Reiterregimenter unter den Obersten Schlange, Hoyking und Dörffling (Obristlieutenant) in Parchim ein, wo sie bis zum 23. Oct. blieben. Am 7. Oct. ward Schwerin von den Schweden besetzt und Güstrow und Bützow, die bis dahin verschont gewesen waren, mit Gewalt eingenommen; am 19. Oct. war Banner in Neukloster, am 23. Oct. in Schwerin. Die Schweden verfuhren wie in Feindes Land und verübten entsetzliche Greuel. Die schwedische Armee überschwemmte nun Meklenburg und zog hin und her. So wie die drei Obersten am 23. Oct. abgezogen waren, warfen sich kursächsische Truppen in die Stadt Parchim und brandschatzten sie. Am 19. Nov. zog Banner mit der Reiterei durch Parchim an die Elbe, jedoch bald wieder zurück und ließ 100 deutsche Reiter und 4 Compagnien Polacken einige Tage in Parchim, welche den letzten Bissen Brot verzehrten. Am 11. Dec. folgte ihm in rückgängiger Bewegung der Oberst Schlange und am 23. Dec. der Oberst Hoyking mit ihren Regimentern, welche in Parchim bis zum 12. Januar 1639 blieben. Im Monat Januar 1639 nahm das Bannersche Heer seine Bewegung gegen die Elbe und verließ nach und nach Meklenburg. Der Herzog Adolph Friederich schreibt in seinem Tagebuche: "1638. den 18. Dec. ein schreiben von Baner bekommen, daß er bald aufbrechen und dies Land, so er vorher wohl ausgeraubet, quitiren wolle", und den 31. Dec. "ist die schwedische Cavallerie hier vorbei marschirt und schickt sich an zum Aufbruch. Gott helfe, daß sie fortziehen und nimmer wiederkommen." Ferner schreibt er 1639 den 1. Jan.: "Die schwedische Armee hier zu Schwerin rendez - vous gehalten und sodann sofort nach Dömitz, Boizenburg und Lauenburg marschirt."

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Es fehlt an genauen Nachrichten über diese allerschrecklichste Zeit, die Meklenburg je erlebt hat. Die Acten werden mager; die Menschen dachten nicht ans Schreiben, wenn überhaupt noch Menschen da waren. So wie aber die Acten und Chroniken z. B. über Parchim berichten, so sah es in allen nahe gelegenen Städten und Aemtern Meklenburgs aus. Der Rath von Parchim klagt am 16. Jan. 1639 bei dem Herzoge: die letzten schwedischen Regimenter unter Schlange und Hoyking "haben allen überbliebenen Vorrath und Getraide, so noch aus Schrecken und Furcht von einem Theil der Bürger, sich und die Ihrigen damit auf eine Zeit von der Hungersnoth zu erretten, bei Seite gebracht, aus Kirchen, Rath = und Predigerhäusern und gleichsam aus allen Winkeln herausgesucht und daneben Leuten ihre übrige Armuth an Hausgeräth, Kupfer, Hopfen, Leinen und Betten, ja theils Handwerksleuten ihr Handwerkszeug abgenommen und durch die Marketender an andere Oerter verfahren lassen, so daß alle Gassen und Winkel voll Heulens und Wehklagens, und Gott erbarme sich darüber, der Hunger alhier so groß, daß die Leute Hunde, Katzen, Mäuse und andere unnatürliche Speise zur Erwehrung des Hungers genießen, ja weil sie derselben nicht genugsam bemächtigt, vor Hunger also häufig wegfallen, daß auch die Todten auf den Gassen liegend mit großen Schrecken angesehen werden, und ist diese Verwüstung nicht allein an Menschen und Vieh, sondern auch an den Zimmern und Gebäuden vorgenommen, indem aus Mangel an Holz und weil kein Vorspann vorhanden, ein Haus nach dem andern, ja ganze Gassen und fast der größte Theil der Stadt niedergerissen, zur Feurung und zu der von den Einlogirten vorgenommenen Schanzarbeit verbraucht und verwüstet worden, und also nichts mehr übrig, als daß es, welches doch Gott gnädig abwehren wolle, in einen Stein = und Lehmhaufen gestürzt werde. Und wiewohl nunmehr diese gute Stadt zu Grunde verwüstet, die Einwohner mehrern Theils an Pest und Hunger verstorben, die annoch Lebenden ganz arm und nahrlos gemacht und männiglich dieses großen Jammers halben ein williges Mitleiden haben und tragen sollte, so will doch das Elend kein Ende gewinnen, sondern werden nunmehr von dem Commandanten zu Plau inständig und bei großer Androhung, ihm zur Unterhaltung der Garnison daselbst zu contribuiren, angemahnet etc. ." Ja, am 23. Jan. 1639 schrieb der Herzog an Gallas: "daß es nunmehr mit den armen Leuten dahin gerathen, daß diejenigen, so übrig geblieben, nicht allein Mäuse, Katzen, Hunde und ganz unnatürliche Sachen zur Stillung des Hungers genießen, sondern auch an unter=

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schiedlichen Orten die Aeltern ihre Kinder gefressen und ein Mensch vor dem andern nicht sicher ist, wie solches mit vielen unterschiedenen Exempeln zu erweisen."

Von Plau ist aus dieser unglückseligen Zeit sehr wenig bekannt. In einem "kurzen Bericht" über den Zustand der Aemter des güstrowschen Antheils heißt es von dem ganzen Amte Plau, "daß dasselbe totaliter ruiniret, öde und wüste stehet und jetzo von der schwedischen Kriegsmacht besetzet, ist landkundig; es ist nichts dabei gesäet und wenig Hoffnung, daß noch etwas gesäet werden kann; auch ist im ganzen Amte kein Vieh, und weil dieses Amt die Bevernesten Erben noch pfandweise inne haben, so hat man davon keine fernere Nachricht". - In einem andern Berichte heißt es: "Plau 1 ) hat bei jetziger Kriegsunruhe seine Plage 1 ) überhäuft empfangen und ist auch ganz ruiniret, also daß seel. Gregorii Bevernesten Wittwe daraus nichts zu erheben hat - - Sonst sind im ganzen Amt noch 6 oder 8 Ochsen, welche der Commandant zu der Schanzarbeit gebraucht, und stehen die Dörfer meistentheils wüste, denn wenig Menschen noch am Leben und sterben die übrigen noch täglich häufig weg, ist auch an Wintersaat nichts bestellet, und sind die Meierhöfe ganz ruiniret und dabei nichts an einiger Art Vieh vorhanden." - Als der Herzog im Aug. 1639 Nachforschungen über die adeligen Güter "zur Rectificirung der Landesmatrikel" anstellen ließ, war vom Amte Plau nichts weiter zu erforschen, als daß Sprengels Wittwe zu Leisten mit ihren Kindern, Berend Ludolf Wangelin zu Schwerin und Daniel Gamm gestorben waren, Johann Maltzan zu Nossentin nach Holstein geflüchtet und Johann Gamm noch am Leben war.

Der kaiserliche Commandant Erasam Warasiner hielt sich während des Durchzuges der schwedischen Armee auf der Festung Plau. Am 24. Jan. 1639 berichtete er dem Herzoge, daß der General = Lieutenant Graf Gallas nicht allein Güstrow, Mirow und Röbel, sondern auch "andere nahe gelegene Städte" zur Verpflegung der plauer Garnison, welche aus zwei starken, zu des Generals Gallas Leibregiment gehörenden Compagnien bestand, durch ein Patent (vom 23. Dec. 1638) assignirt habe. Warasiner verfuhr nun mit der größten Härte gegen die ihm zur Verpflegung angewiesenen Städte und Aemter; freilich mochte er nicht anders handeln können, da er sich in der Festung halten sollte. Er ließ, wenn nichts mehr zu rau=


1) Dies ist ein Wortspiel, da der alte Name der Stadt Plawe, jetzt Plau in plattdeutscher Mundart Plâg heißt.
1) Dies ist ein Wortspiel, da der alte Name der Stadt Plawe, jetzt Plau in plattdeutscher Mundart Plâg heißt.
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ben war, die Rathsmitglieder dieser Städte in Bande legen und ins Gefängniß werfen, und seine Soldaten hatten im Amte Neustadt die Bauern, welche wieder aufs Land hatten ziehen wollen, "in die Backöfen gesteckt und braten lassen."

Der Herzog Adolph Friederich versuchte fortan unermüdlich alle erdenklichen Mittel, das traurige Loos der Stadt Plau zu erleichtern und den Commandanten E. Warasiner zum Abzuge zu bewegen, nach dessen Ausführung er die Festung, die so viel Unheil angerichtet hatte, völlig zu schleifen gedachte.

Am 23. April 1639 kam der plauer Burgemeister Paul Kohl, "ein aufrechter Mann von deutschem, redlichen Gemüthe", im Geheimen nach Rostock zu dem Landmarschall Joachim Maltzan auf Grubenhagen und vertrauete ihm, daß der Commandant wohl dazu zu bewegen sei, daß er für ein Stück Geld die Festung, damit sie nicht wieder in der Schweden Hände gerathe, dem Herzoge übergebe, der sie dann sogleich demoliren könne. Joachim Maltzan und "die von der Ritterschaft" zu Rostock anwesenden wandten sich nun an den meklenburgischen General = Major Wilhelm v. Lohausen, Commandanten zu Rostock, mit der Bitte, dies wenn irgend möglich auszuführen. Dieser sandte denn auch, mit Vorwissen des Herzogs, am 26. April den Rittmeister Knut an Warasiner, um die Verhandlung mit demselben einzuleiten, der sich auch zum Abzuge nicht abgeneigt erklärte. Warasiner war aber geldgierig und achtete das Anerbieten nicht hoch genug. Da schickte der Herzog am 28. Mai 1639 den Landrath Curt Behr auf Grese und den Landmarschall Joachim Maltzan auf Grubenhagen nach Plau zu Warasiner, um ihm 1000 oder 1500, zum höchsten 2000 Thlr. zu bieten, wenn er die Festung übergeben wollte. Aber der meklenburgische Lieutenant Ulrich Reppenhagen berichtete, Warasiner sei auf der Festung "wohl leichtlich friedlich, aber an Gelde unersättlich", auch sei, als er "mit den Commissarien am lustigsten gewesen", eine schwedische Partei vor Plau gekommen und habe 15 Pferde und einige Stücke Rindvieh geraubt und einige Unterofficiere tödtlich verwundet. Der andere Burgemeister Michael Francke von Plau schrieb, Warasiner begehre jetzt 4000 Thaler. Die Gesandten wurden indessen mit ihm auf 1000 Ducaten einig; es fehlte aber an Geld und es ward der General v.Lohausen beauftragt, den Landmarschall Claus Hahn zu veranlassen, "weil dieser noch baare Geldmittel hatte, als ein getreuer Patriot" die Summe herzuschießen. Joachim Maltzan und Curt Behr hatten dem Herzoge wegen der Ritterschaft anbringen lassen, daß sie keinen Menschen bezahlen wollten, wie der Herzog in seinem Tagebuche bemerkt (Jahrb. XII, S. 110). Jedoch

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ward aus dem Abzuge nichts; theils hatte Warasiner von Gallas gemessenen Befehl, die Festung nicht zu übergeben, theils bemüheten sich die Schweden zu Wismar, den Platz in ihre Hände zu bringen. Die zahlreichen Verhandlungen dauerten noch lange. Warasiner hatte über die angebotene geringe Summe heftig getobt und mit Feuer und Schwert gedrohet, denn man "solle ihn nicht mit 2000 Thlr. aufziehen können." Er beabsichtigte, Raubausfälle zu machen und das Land zu brandschatzen, und hatte zu dem Zwecke 50 brandenburgische Reiter an sich gezogen. Der Kurfürst Johann Georg von Sachsen erwiederte am 10. Mai 1639 aus Dresden dem Herzoge auf dessen Fürbitte, "es sei ihm unbewußt, aus was Ursachen der Herzog die Räumung der Festung Plau so inständig begehre und ob er auch dermaßen mit Volk gerüstet sei, dieselbe gegen alle Feindesgewalt zu schützen." Am 6. Juni 1639 drohete der schwedische Gouverneur von Wismar, Jon Lillie Sparre, dem Warasiner mit strenger Belagerung, bot ihm jedoch freien Abzug an, wenn er ihm die Festung übergeben wolle. Dagegen hatte Gallas schon am 22. April dem Herzoge gerathen, die Festung auf die dem Commandanten Warasiner gemachten Conditionen anzunehmen, damit sie dem Reiche erhalten werde. Noch am 15. Juli 1639 schrieb Gallas aus Prag an Warasiner, er möge noch einstweilen mit dem mit dem Herzoge verabredeten "Accord wegen der Festung Plau inne halten."


Achte Belagerung durch die Schweden 1639.

Die Schweden hielten aber die Festung für wichtig genug, um sie mit Aufbietung aller ihnen zu Gebote stehenden Mittel in ihre Hände zu bringen. Am 22. Juli 1639 erschien der Oberst v. Ribbing mit einem "genugsamen Corps an Infanterie, Cavallerie und Artillerie" vor der Stadt Plau und nahm diese am 23. Juli Morgens "ohneVerlust einiges Mannes", wie Ribbing schreibt, nach Reppenhagens Bericht aber "mit Verlust 2 Knechte", und fing sogleich an, die Festung zu belagern. Endlich zwangen die Schweden "die wütherische, tyrannische kaiserliche Besatzung" zur Ergebung: am 5. Aug. zog Erasam Warasiner ab und die Schweden besetzten die Festung. Bei der Belagerung war den plauer Bürgern aller Roggen von den Soldaten abgemähet und auf dem Felde ausgedroschen. Die Schweden forderten nun von den Städten und Aemtern die Contributionen und Schanzarbeiter, die sie früher den Kaiserlichen hatten geben müssen.


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Während der trüben Kriegsjahre war Stadt und Festung Plau, nach der Aussage des Rathes der Stadt, 8 Male belagert gewesen.

Am 31. Aug. 1639 meldete sich auch Joachim Friederich von Bevernest wieder und bat, daß ihm einige Zimmer auf der Festung eingeräumt werden möchten, damit er die Verwaltung des Amtes wieder annehmen könne.

An die Demolirung der Festung ward nicht mehr gedacht, vielmehr wurden die Befestigungswerke fortwährend verstärkt.

Die Schweden hielten die Festung Plau noch lange besetzt. Zuerst ward der ehemalige herzoglich = meklenburgische Lieutenant Ulrich Reppenhagen, der zuletzt herzoglicher Commandant in Parchim gewesen und als Hauptmann in schwedische Dienste getreten war, Commandant von Plau; er war es noch am 14. April 1642.

Im Juni 1640 fielen die Brandenburger wieder in das südliche Meklenburg ein und nahmen es hart mit.

Sie wiederholten ihren Einfall am 8. Febr. 1641. "Am 8. Febr. Abends um 9 Uhr, da die Leute im Schlafe keines Ueberfalls sich vermuthen gewesen, hat eine kurbrandenburgische Parthei, welche Rittmeister Jügert, Curt Passowen Tochtermann, geführet, vermittelst eines Kahns, welchen dieselbe von Fehrbellin auf einem Wagen sollte mitgebracht haben, durch Verwahrlosung der Soldaten, so die Wache gehalten und geschlafen, mit Gewalt durch merkliche Collusion und Verrätherei die Stadt überfallen, sehr tyrannisch mit den Bürgern gehauset und insonderheit nach der Burgemeister Häusern geeilet, dieselben zu erhaschen, als aber dieselben aus ihren feindlichen Händen kümmerlich barfuß entkommen, hat das Ihrige herhalten müssen und haben ein dreijähriges unmündiges Kind in seiner Mutter Armen jämmerlich ermordet, ja sie haben keine Prediger verschonet, indem sie einen mit dem blanken Degen überfallen, ihn zu peinigen gedrohet und ihm Geld abgezwungen, und ist also jämmerlich in diesem Städtlein gehauset, daß die Bürger ihres wenigen Viehes, Kleider, Victualien, Leinengeräth und was sonst noch jeder an Gold und Silber zum Nothpfenning verborgen gehabt, ganz und gar beraubt worden sind. Der Raub ward auf 3078 fl. berechnet. Am 26. Febr. 1641 fiel wieder eine Abtheilung brandenburgische Reiter von Ruppin über die Eldenburg in Meklenburg ein und trieb hier das Vieh weg.

Im Febr. 1642 kamen die Kroaten wieder bis nach Schwerin.

Dem Hauptmann Reppenhagen folgte als Commandant der schwedische Major Erich Turssohn, welcher im J. 1645 die Außenwerke mit 400 Pallisaden befestigte und bei seinem Abzuge

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alles Hausgeräth, Betten etc. . von der Festung mit sich hinwegführte. Am 5. Dec. 1649 war der Major Christoph Trapman noch schwedischer Commandant in Plau, obgleich der westphälische Friede geschlossen war; dieser forderte nicht allein die Festungscontributionen mit Strenge ein, sondern führte ebenfalls "auf sein Gut" das Hausgeräth, welches die Bürger wieder ersetzen mußten, sobald neue Völker einrückten. Die schwedische Contribution war wieder so stark daß im J. 1648 viele Bürger die Stadt verließen und auf dem Lande ihre Nahrung suchten.

In Folge des zu Nürnberg aufgerichteten Friedens = Executions = Recesses befahl endlich der Pfalzgraf Carl Gustav, d. d. Erfurt d. 30. Juli 1650, dem schwedischen Gouverneur zu Wismar, Obersten Erich Hansson Ulfsparr, sogleich nach Empfang des Schreibens alle in dem Herzogthume Meklenburg (mit Ausnahme der schwedisch gewordenen Stadt Wismar und Insel Pöl) befindlichen schwedischen Garnisonen abzuführen, jedoch noch Dömitz und Warnemünde "zur Ueber = und Abfuhr der schwedischen Völker" bis auf weitere Ordre besetzt zu halten. Der 18. Aug. 1650 war der heiß ersehnte Tag, an welchem der Commandant Major Christoph Trapman dem herzoglichen Commissarius, dem güstrowschen Canzleirath Joachim von Nessen, die Schlüssel zu der Festung und den Stadtthoren übergab und die schwedischenVölker abführte. Der Commissarius übergab die Schlüssel dem herzoglichen Lieutenant Hans Hahn, welcher die Festung mit 6 Mann meklenburgischer Soldaten besetzte. Der größte Theil der Festung war aber sehr baufällig, besonders die Brücke und das Gewölbe unterm Thor. Die Besatzung mußte von der Stadt unterhalten werden, sicher bis zum Ende des J. 1650. Die Schlüssel zu den Stadtthoren behielt der Commandant. Die Schanze vor der Festung war auf einigen wüsten Hausstätten einiger Bürger aufgeworfen und das Stadtthor mit hineingebauet. Der Rath forderte daher nicht allein die Auslieferung der Stadtthorschlüssel, "wie es von Alters her gewesen", und die Abräumung der wüsten Hausplätze, sondern auch die Entfernung der Soldaten. Am 31. Dec. 1650 verhieß der Herzog Adolph Friederich die Erfüllung der auf dem jüngsten Landtage gemachten Zusage, die Soldaten von Plau nach Güstrow zu verlegen und der Stadt die Thore wieder zu überantworten. Als nun am Bettage den 3. Jan. 1651 der Lieutenant mit seinen Musketieren eben aus dem Thore gezogen war, ließ der Rath der Stadt sogleich durch die Bürger "die Vorschanze vor der Festung, das Wachthäuslein, die eichenen Sturmpfähle (Pallisaden) und die hohen eichenen Zaunpfähle, welche in den Schanzgräben umher gezäunet standen", schleifen und

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die Materialien wegbringen. Der Herzog war über diese Eigenmacht sehr unwillig, aber die Bürger forderten dagegen ihre abgebrochenen Häuser wieder, von denen auf der Festung Baracken und Rundele erbauet seien.


13. Plau während des schwedisch=polnischen Krieges.

Noch hatte Meklenburg sich nicht von den Leiden des dreißigjährigen Krieges erholt, als es wieder von den Durchzügen fremder Völker während des Krieges zwischen Schweden und Polen (1655 - 1660), in den auch Brandenburg, Oesterreich und Dänemark hineingezogen wurden, unendlich viel zu leiden hatte. Im J. 1657 lagen noch viele Hausstätten, die Vorstädte und die Scheuren vor den Thoren wüst, weil im dreißigjährigen Kriege "fast der dritte Theil der Stadt zu Brennholz und Pallisaden von der Festungsbesatzung abgebrochen" war. Im Dec. 1657 wollte der Herzog Gustav Adolph von Güstrow die Festung Plau wieder mit einigen Soldaten besetzen lassen "wegen zu besorgender polnischer Völker Durchzüge und allerhand anderer streifender Partheien, so im Lande und auf der Grenze gewaltsamer Eigenthätigkeit sich unterstehen und Muthwilligkeit verübten." Die Stadt sträubte sich ernstlichst dagegen, "da die Festung zu Kriegszeiten nicht allein ihren, sondern auch des Ortes ganzen Kreises Ruin und Verderben befördere und zur Stadt und Landes Defension nicht dienlich, vielmehr schädlich sei." Das Resultat ist nicht bekannt; es scheint auch von keinem Erfolge gewesen zu sein, ob die Festung besetzt war oder nicht.

Im J. 1658 zogen polnische und kurbrandenburgische Völker durch das Land nach Holstein und verwüsteten das Amt Plau. Der Pastor Paschasius Hane zu Gnevsdorf schreibt, daß bei dieser Gelegenheit seine Pfarre zu verschiedenen Malen ruinirt und aller Vorrath an Korn und Vieh hinweggeraubt worden sei. Der Pastor Hane war nach Plau gezogen, wo seine Frau ein ererbtes Haus (des seel. Burgemeisters Francken Haus) besaß und von wo er nicht allein seine eigene und mehrere andere verwaisete Pfarren besorgte, sondern auch, als einer "der vornehmsten Einwohner der Stadt Plau", viel für die Stadt und das Amt wirken konnte.

Im J. 1659 wälzten sich die Heere aus Holstein zurück. Am 12. bis 14. Sept. 1659 lag der polnische Feldherr Stephan Czarneczky in Plau, wo er bei dem Pastor Hahne in Quartier lag. Der Feldherr hatte 152 "Hand =, Caroß = und

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"Rüstwagenpferde" bei sich, welche in 5 Bürgerhäuser vertheilt wurden. Der Pastor Hane hatte 340 fl. Schaden durch diese Einquartirung gelitten, da die Soldaten ihm auch 3 schöne, junge Pferde, 3 Kühe, 4 Schweine, 4 Schafe und mehrere Kessel, Kannen und Hausgeräthschaften mitgenommen hatten. Zwar erreichte es der Pastor Hane, daß nicht nur ihm für seine Person "hohe Gnade" erwiesen ward, sondern auch der Stadt, der Kirche und dem Amte, "imgleichen den entführten unschuldigen Kindern aus Holstein, welche auf seine demüthigste Intercession alsbald losgegeben wurden"; aber es wurden die Einwohner doch so hart mitgenommen, daß es fast unerträglich war.

Am 2. Dec. 1659 zogen die Brandenburger aus Pommern zurück und führten z. B. vom Pfarrhofe zu Gnevsdorf für 166 fl. an Vieh und Korn gewaltsam hinweg.

Vom 4. bis 31. Dec. lag mit seinem Regiment der Oberst Graf Strozzi in Plau, dessen 21 Pferde und 7 Stallknechte bei dem Pastor Hane in Quartier lagen. Ihm folgten vom 1. Jan. bis 18. Febr. 1660 ununterbrochen die Partheien, welche dem Pastor wieder 324 fl. kosteten. Die Stadt ward durch dieses Regiment so mitgenommen, daß die Bürger weder Brot = noch Saatkorn, weder Zug = noch Zuchtvieh behielten, sondern dazu in schwere Schulden und Nahrungslosigkeit gerathen waren. Und im April 1660 drohete der letzte Rest mit dem Durchmarsche. Bei solchen Durchzügen fehlte es denn auch nicht an Plünderungen, wie z. B. der Müller Christoph Zerrahn, der im J. 1667 abbrannte, klagt, "daß ihm bei der polnischen Plünderung all das Seinige genommen" sei.

Endlich zogen nach dem Frieden von Oliva (1. Mai 1660) die Brandenburger und Kaiserlichen durch Meklenburg zurück.

Die Stadt litt durch diese wiederholten Durchmärsche, welche wahre Raubzüge waren, sehr empfindlich, "indem die Stadtregister sammt andern Briefen 1659 und 1660 bei der kaiserlichen und polnischen Einquartirung und sonderlich bei der Polen Einfall, welche das Rathaus erbrochen, viele Register und andere Schriften zerstreuet und zerrissen, und nachgehends die Kaiserlichen bei der Einquartirung, da dieselben die Rathsstube inne gehabt und ein Wachthaus daraus genmacht. die noch von den Polen übrig gelassenen Sachen und Register meistens ruinirt und das Papier in die Röhre gesteckt und verschossen und sonderlich, wie sie das fürstliche Schloß beschossen und occupiret, von abhänden gekommen."


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Schleifung der Festung Plau
im J. 1660.

Der Herzog Gustav Adolph von Meklenburg = Güstrow befahl am 10. März 1657, die Festung zu schleifen und der Erde gleich zu machen, und bestellte auch eine Commission zur Ausführung. Der hereinbrechende schwedisch = polnische Krieg verzögerte aber das Werk, zu dessen Ausführung die Bürger unvermögend waren, so sehr sie sich auch dazu bereit erklärten. Endlich, nach dem Frieden von Oliva, ließ der Herzog sogleich im J. 1660 die "Festung an Rundelen, Wällen und Streichmauern ganz demoliren und herunterreißen"; die von dem Abbruche noch übrigen Ziegelsteine schenkte der Herzog im J. 1665 dem Amtspächter Hans Rudolph v. Grabow. Im J. 1668 stand auf der verwüsteten Festung nur noch "ein einziges Zimmer unten auf der Erde." Als der Prinz Christian Ludwig im J. 1715 das Schloß besehen und sich über die Beschaffenheit desselben von dem Hofrath Bötticher Bericht erstatten ließ, schrieb dieser: "Was das Schloß zu Plau und dessen Bau anbelangt, so ist solches einer rechten Mörderhöhle ähnlich. Es muß alles rasiret und der Erden gleich gemacht werden. Die Mauern sind 14 Fuß dick und alle von Feldsteinen, welches ein rechts spectacul ist. Wenn man über die elende und gefährliche Brücke ins Schloß fahren will, muß man erst unter einem niedrigen und finstern Gewölbe von 70 Schritt lang durchpassiren, wofür Einem recht grauet. Ich glaube, daß kaum mit 50,000 Thlr. es könne so verbauet werden, daß E. F. D. alda mit Vergnügen leben könnten. Die Situation ist gut genug, aber die zu Schwerin behält den Vorzug."

So ging die Festung unter. Nur einige Wallmauern und der große, im J. 1448 erbauete Thurm haben der Zerstörung und dem Zahn der Zeit widerstanden.


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14. Fernere Verpfändung des Amtes Plau.


im 17. Jahrhundert.

Im J. 1625 war das Amt Plau an den Landrath Gregorius v. Bevernest auf Lüsewitz verpfändet, zunächst freilich nur auf 6 Jahre, jedoch in Folge der Kriegsdrangsale auf unbestimmte Zeit, bis die Herzoge die Pfandsumme zahlen könnten. Gregorius v. Bevernest starb in der Mitte des J. 1635 und hinterließ seiner Wittwe, geb. Anna v. Grabow, und seinen drei Kindern den Besitz des Amtes. Diese Kinder waren: zwei Töchter Anna Dorothea, welche im J. 1670 "verwittwete v. Schwerin, modo verwittwete von Küssow genannt wird", und Sophie Margarethe, welche an Andreas Christoph von Flotow aus dem Hause Stuer verheirathet war, und ein Sohn Joachim Friederich von Bevernest. Nach dem Abzuge des kaiserlichen Commandanten Erasam Warasiner meldete sich am 31. Aug. 1639 Joachim Friederich v. Bevernest wieder und bat um eine Wohnung auf der Festung. Wenn auch die Schweden sogleich, bis zum J. 1650, von der Festung Besitz nahmen, so bezog doch die Wittwe das Amt wieder und wohnte mit ihrer unverheiratheten Tochter zu Plau, sicher bis in das J. 1648. Die Pfandangelegenheit war durch die Kriegsjahre sehr verwickelt geworden; der Herzog Adolph Friederich verglich sich jedoch am 29. Febr. 1648 mit den bevernestschen Erben dahin, daß diese noch 4 Jahre, bis Trinitatis 1652. im Besitze bleiben sollten und die Pfandsumme auf 73000 fl. erhöhet ward. Während dieser Zeit, sicher im J. 1650, war Greg. vo. Bevernest's Schwiegersohn Andreas Christoph v. Flotow Hauptmann zu Plau. Im J. 1650 mußten Bevernest's Erben Concurs machen und es ward den Gläubigern der Pfandschilling adjudicirt. Andreas Christoph v. Flotow starb am 12. April 1657 zu Plau. Die Gläubiger ernannten am 28. Aug. 1657 den Joachim Friederich v. Bevernest zu ihrem Bevollmächtigten. welcher nun gerichtlich in das Amt immittirt ward; er wird jetzt, jedoch auch schon früher, Hauptmann von Plau genannt. Die verwittwete v. Flotow ward in dem J. 1657 aus dem Amte emittirt. Die beiden bevernestschen Töchter lebten noch im J. 1658. Mit Joachim Friederich v. Bevernest starb im J. 1665 sein Geschlecht aus.

Die Gläubiger verpachteten das Amt Plau Trin. 1658 an Hans Rudolph von Grabow, mit seinem Bruder Joachim Friederich Pfandbesitzer des Amtes Goldberg und Verwandten der Wittwe, einen der Gläubiger, auf 6 Jahre, und verlängerten im J. 1663 diesen Contract auf andere 6 Jahre bis zum J. 1670.


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Im J. 1670 lösete der Herzog Gustav Adolph das Amt Plau wieder ein und erhielt am 21. Mai 1670 die General = Quittung der Gläubiger. Der "wohlmögende Bürger und Kaufhändler" Hans Erlenkamp zu Hamburg schoß das Geld dazu her und erhielt für 30,000 Thlr. am 15. April 1670 das Amt Plau auf 12 Jahre (1670 - 1682) verpfändet, und zwar, eben so wie Gregorius v. Bevernest, unter kaiserlicher Confirmation, deren Ausstellung am 7. Dec. 1670 erfolgte. In demselben Jahre 1670 kaufte er das Gut Niendorf an der Steknitz im Herzogthume Sachsen = Lauenburg und im J. 1674 von den Brüdern von Warnstädt das Gut Vielist in Meklenburg. Seine erste Frau war Barbara v. Voß, welche vor 1679 starb, seine zweite Frau Susanna Amsing, welche sicher 1679 - 1698 lebte. Im J.1674 ward er baronisirt. Er stiftete im J. 1679 durch sein Testament für seine Nachkommen männlicher und weiblicher Linie Majorate, welche in Landgütern angelegt werden sollten, und starb im J. 1682. Am 8. Juli 1684 ward seinen Söhnen Hans Heinrich auf Niendorf und Ernst auf Vielist, Baronen v. Erlenkamp, der Pfandcontract über Plau auf unbestimmte Zeit verlängert; Ernst war im J. 1683 katholisch geworden. Beide Brüder erwarben auch den Pfandbestz des Gutes Ulrichshusen und mehrere andere Güter in Meklenburg. Nachdem die Familie v. Erlenkamp im J. 1754 in männlicher Linie ausgestorben war, ward der Familienname in Folge des Majorats im J. 1776 mit dem Namen v. Langermann verbunden, da der Rittmeister Caspar Christoph v. Langermann, welcher 1682 das Gut Spitzkuhn gekauft hatte, mit einer Tochter des Barons Ernst v. Erlenkamp verheirathet war, dessen Enkel zuerst Barone v. Langermann = Erlenkamp hießen, deren Familie noch blüht.

Die Erben des Hans v. Erlenkamp blieben noch bis in das J. 1684 im Besitze des Amtes Plau. Am 8. Juli 1684 ward den Söhnen des Hans v. Erlenkamp der Pfandcontract auf unbestimmte Zeit verlängert. Im J. 1694 hatte der eine Sohn Ernst die Absicht, den Pfand = Contract zu cediren, was jedoch nicht zur Ausführung kam. Ungefähr um das J. 1710 ward dem plauer Amtshauptmann Baron Ernst v. Erlenkamp zu Ulrichshusen das Amt abgelöset, jedoch um es gleich wieder zu verpfänden.

In der Zeit des Ueberganges von dem einen zu dem andern Pfandbesitzer war im J. 1710, wahrscheinlich als Pächter, Johann Müller Amtmann zu Plau, der darauf vom J. 1711 bis zum J. 1717 Pächter des Gutes Lübzin war.


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15. Der brandenburgisch = schwedische Krieg.

1675 - 1676.

Kaum hatte sich Plau von den unsäglichen Leiden des dreißigjährigen Krieges und dem harten Druck des gleich darauf folgenden schwedisch = polnischen Krieges etwas erholt, als es durch den Krieg des großen Kurfürsten mit den Schweden wieder stark zu leiden hatte.

Im Aug. 1675 mußte die Stadt nicht allein eine "Vorwacht" des kaiserlichen General = Feldmarschall = Lieutenants Wolff Friederich Grafen Cob, der am 26. Aug. 1675 sein Hauptquartier in Goldberg hatte, bestehend aus 1 Lieutenant mit 50 Musketieren, 1 Wachtmeister mit 12 Dragonern und 40 Kranken, als Besatzung aufnehmen, sondern auch die durchziehenden Truppen in Quartier nehmen und große Proviantlieferungen an die Armee und in das Magazin zu Güstrow machen.

Ueber die Opfer, welche die Stadt im J. 1676 bringen mußte, redet eine noch erhaltene:

Specification,

Waß die Stadt Plawe Ao. 1676 nur sieder pfingsten her
in uorgehenden marchen vndt remarchen
an einquartirunge vnd sonsten bey werender Kriegeszeit
außgestanden.
fl. ßl.
Ao. 76 haben sich am Fest der heiligen Dreyfaltigkeit 2 Compagn. Von deß Hr. Gen. Feld=MarSchallen Dörfflings tragonern mit gewalt allhier einlogirt, ohne uorzeigung ordre, sein 6 Tage allhier gestanden, Welche Verzehrt nur liederlich gerechnt 360 -
Ao. 76. 30. May 1 Rittm. 1 Leutenant vnd andere unter officieren, nebst 65 gemeine reuter, Welche 4 Stucke, Zugehörige munition Wagen, wobey auch die attollory bedienten nachr Krackou zu convoiren commandirt geweßen, 1 tag vnd nacht allhier Gestanden, haben uerzehrt gantz liederlich gerechnt 60 -
Den 1. Jun. fur J. Fl. Drchl. Hn LandGraffen von Hessen homburg, vnd zwar fur deßen Furstl. HoffStadt nacher Krakou schaffen mussen an victualien laut quitt. zu geld gerechnt 72 -
Den 3. Jun. Von J. HochFurstl. Durchl. zu HollStein Regim. zu fueß Hr. Obrister Leutenant Götz allhier zu Plawe quarttier genom=
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fl. ßl.
men, mit 3 compagnien., haben Wir täglich 350 portiones uerpflegen mussen: sein 16 tage allhier gestanden, ist Vnß keine beyhulffe geschen, ohne daß uff 4 tag von Parchimb 900 vnd von hiesigen beambten vnd Adel 6 oder 700 Pfd. brodt geben worden. Kostet der Stadt dieße einquartirung besage Specification 1127 8
Anno 1676. 20. Jun. alß daß ChurFürstl. Brandenburg. haubtquartier uor beiden thoren gestanden, wegen mangel grases, an Vnßern Sommerkorn schaden gelitten nur gar liederlich gerechnt 500 -
Alß den 22. Juny daß Churfürstl. Haubtquartier Wieder auffgebrochen, sein 63 man 2 tage auff der arregardi allhier Verblieben, die Wir 2 tage verpflegen müßen. täglich den man 6 ßl. thut 31 12
Den 22. Juny haben uorige 63 man Ordre bekommen, Vnd sein Wieder abgelößet, an stat derselben anhero ufs Schloß commandirt Worden 1 Leutenant, welcher gehabt 1 Knecht, 1 Jungen, 7 pferdt, 2 sersant, 1 Corporal, 30 Musq., 1 tambour,
Ob Wol von Vnserm gnedigsten Fursten und herrn Ambt Vnd Adel zu 4 Vnterschieden mahlen durch ernstlichen mandata anbefohlen, solche guarnison mit Verpflegung zu helffen, haben sie doch solche Furstl. mandatis nicht gehorsamst nachgelebet, Sondern die arme burgersch. von 22. Juny an biß 31. Octobris sein 69 tage alleine Vnterhalten müßen, täglich gekostet 10 fl. thut 690 -
ohn die fourage auf die pferdte, die ersten 4 Wochen hat er sich zwar mit graß, welches doch gar schwer beyzubringen geweßen, gnugen laßen, alß aber die erndt angefangen, hat er mit sein eigen wagen fast täglich an garben uom felde einfuhren laßen, fur Korn vnd graß gantz liederlich gerechnt 20 -
Den 3. Augusti, hat der Hr. Obrister Wachtmeister uon dem Kayßerl. Tragoner Regiment mit 200 pferden allhier quarttier genommen, Welche einige Wagen mit Proviant uon Gustrow ab nachr Pommern ins lager zu convoiren commandirt geweßen, denen Wir des tages, wie ankommen, alß auch gegen morgen, Wie sie wieder auffgerochen, uollauff futter und mahl geben musten, was Verzehrt liederlich gerechnt 150 -
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fl. ßl.
Den 6. Augusti, diese 200 pferde wieder zuruck kommen, sich aber uerstercket, daß bey 340 reuter vndt tragoner, nebst officier auch 60 Musquetiere vnd WagenKnechte, zusammen uber 500 reut. vnd Wagenpferdt, alß sie den 6. Augusti später abends allhier angelangt, hat sie der allhier logirende Leutenant nicht einlassen Wollen, sondern sie haben mit sambt den proviantwagen vor dem Stadtthor liegen müßen, deß morgens fruhe aber, alß der tag angebrochen, ist das thor geöffnet, vnd sein in die Stadt gerucket, sich selbst einquartiret, vnd haben sie von frue morgens an, biß des andern tages sie spät uffgebrochen, die arme burgerschafft sehr tribuliret. Man hat ihnen futter vnd mahl vollauf geben mussen, die Wagenknecht, so bey die proviant geweßen, haben sofort vnterschiedlichen leuten die Scheuren auffgebrochen, vber 20 Stuche haber vnd gersten mit gewalt herauß geschmissen, Worzu wir ihnen annoch 9 Stuche (ob gleich die leute ihre heuser Vollghabt) auß der Stadt colligiren mussen: Sie haben sehr ubel gehaußet. hat vnß diese einquartirung ein großes gekostet, setzen nur liederlich dafur 600 -
Ao. 1676. 18. Aug. Daß Kayserl. Sachßen Weimarsch. Regiment zu fueß mit Vielen bey sich gehabten proviant Wagen vnd ander pagage allhir gestanden, der Regiments Stab vnd alle andere officiere sein einquartirt worden, haben der burgerschafft große gewalt vnd uberlast gethan, haben besage aufgenommener Rechnung verzehrt, alles nur liederlich auffgesetzt 300 -
Ao. 1676 den 2. Sept. Daß Kayserl. Degenfeldische Regiment zu fueß in Vierden tag allhier gestanden, also Sonnabends, Sontags, montags vnd deß dienstags Wieder auffgebrochen: der Regiments Stab, vnd sonsten alle officier vom Regiment, bey der burgersch. einquartirt geweßen, haben den leuten große gewalt gethan vnd haben theils officiere ihren Wirthen uiel geld abgepreßet und haben uerzehrt liederlich gerechnt 600 -
Zur abfuhr haben sie mit gewalt Weggenommen 48 pferde, 37 ochsen vnd mit biß in
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fl. ßl.
Pommern genommen, Woruber auch noch etliche pferdte vnd ochsen Weggeblieben.
Ao. 1676 den 7. Septbr. uon den Munsterischen Völckern, ein Compagnia, so in Plauerhagen logirt, Hr. Erlencamp bei dem Obristen leutenant Mandelsschloe, so commandiret, zu Wegen gebracht, daß er sich nebst den H. oberofficieren vnd so uiel gemeinen reutern in die Stadt logiret, wir täglich 83 portiones Verpflegen mussen, iede portion mit futter und mahl täglich uff 16 ßl. kommen, haben 13 tage allhier gelegen vnd der Stadt gekostet 764 7
täglich fur heugraß, hexel vnd streu gerechnt iede portion 2 ßl. thut in 13 tagen 79 22
Ao. 1676 den 23. Octobr. hat sich der Hr Obrister Bützou von der K. Munstrischen Arme mit seinem Regiments Stab, auch uielen Arttollerie bedienten, benebst 8 arttollorie pferden allhier einlogirt, in den 4ten tag allhier gelegen auch allezeit ein fendrich nebst ein Corporal, 1 tambour vnd 30 gemeine, die haubtwach allhier gehalten, denen Wir täglich bier vnd brodt geben vnd schaffen mussen, alß täglich fur den man 1 feldmaß bir, 2 Pfd. brodt, haben ingsambt uerzehrt, liederlich gerechnet 140 -
Zugeschweigen Waß Wir Ao. 75. Da die Kayserl. uorwachten, auch von selbiger Armee die Krancken bey vnß einlogirt geweßen, viel ein mehrers, Als Ambt vnd Adel gethan, viele beschwerliche Durchzuge vnd feldschaden leider Vnß betroffen, daß uermuge vnßer Specification ein hohes liquidiren können, vnd uberauß fur Ambt vnd Adel grauiret Worden, Welches, Wann inß kunfftig eine Generalrechnung aufgenommen, sich finden Wirdt.
Die Stadt Plawe, hat fur daß Furstl. Sachßen Gotsche Regiment zu pferd Ao. 76 auf den monat Octobris an proviant vnd futter Korn Gelieffert, laut quittungen
brodt 9680 Pfd. à 1 sößling thut 201 16
fleisch 2098 Pfd. à 1 1/2 schilling thut 174 21
futterkorn 996 schffl. à 16 ßl. thut 664 -
bier, fur zwey vnd 1/4 tonn bier mit geld bezalt 12 9
Fur dem Hrn. Obristen Wachtmeister, Regiments
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fl. ßl.
Quartirmeister, 1 Leutenant, so die execution Vorrichten helffen an baaren geld 80 -
Und einem reuter execution gebuhr 4 -
Einem quartirmeister 2 8
Noch einen quartirmeister 1 16
Bey der ersten abfuhr deß proviants im lager 2 pferde von 1 Wagen Weggenommen. Der Hr. Obristl. zwar Versprochen, auch anhero geschrieben, daß an der Stadt Plaw contingent decurtirt werden solle, der abzug aber nicht gescheen, Kostet daß eine pferdt 20 -
vnd daß ander 16 -
Noch ist bey der letzten Abfuhr ein pferd zurucke geblieben vnd todt getrieben, Kostet 16 -
Bey ergangener execution in natura an Zehrungskosten auffgangen 72 -
--------------------------------
Summa 6759 fl.18 ßl.

Waß bey ihren Abzug an pferden, ochsen vnd andern Rinduiehe, auch Schaffen gewaltthätig mit Weg getrieben, ist noch nicht alles angegeben, Wird sich aber auff ein hohes belauffen. Vnterdeßen weils Vnß an baaren mitteln gemangelt, Waß von ihnen Vnß angemuthet, sie nicht contentiren vnd also das uiehe nicht rantioniren können, alß haben sie getrachtet einige auß dem Rhat gefangen mitzunehmen, vnd alß sie diejenigen, welche sie wol gerne hetten mit haben wollen, nicht bekommen können, haben sie endlich den alten Burgermeister Jacob Doberthin fest gehalten, ihm übel, ia blutrustig tractiret, aufs pferd gebunden vnd mit sich in die Marck Brandenburg genommen, Alß sie aber gesehen, daß er als ein alter man matt vnd schwach geworden, besorget, daß er den todt hieruon bekommen mochte, haben sie ihm endlich zur Meinborch liegen laßen.

Burgerm. vnd Rath            
zu Plawe hieselbst.


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Ueber die Folgen dieser neuen Bedrückung geben die Acten folgende traurige Schilderung:

In dem Jahre vom Sept. 1675 bis Nov. 1676 waren in der Stadt Plau an wohn= und seßhaft gewesenen Bürgern gestorben 32
(unter denen auch der Burgemeister Friederich Andres und Jacob Neovin, welcher "sich Ackerbaues ernährte.")
weggezogen und weggelaufen, deren Häuser wüst standen 16
(unter diesen auch des Burgemeisters Friedr. Andresz Haus).
Außerdem waren in den bewohnten Häusern welche Armuth halber gar wenig contribuiren können 30
so daß sie es nicht lange aushalten können.

Im vorigen Kriege war die ganze Vorstadt ganz abgebrannt, wie auch die ganze Steinstraße meist, in welcher noch die meisten Hausstätten wüst lagen.

"Sein kaum 20 Bürger, die annoch etwas brodt vnd nahrung haben, die übrigen wissen nicht, wie sie sich Armuth halber bergen vnd bleiben mögen."

Im J. 1676 ward von der Regierung Christoph Schrödter zum Freibarbier bestellt, weil sich in der "schlechten und gebrechlichen Zeit in der Stadt Plau einige anklebende Krankheiten spüren" ließen.


Als nach 20 Jahren die Stadt einigermaßen wieder hergestellt war, brannte sie am 6. Nov. 1696 völlig ab.


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16. Fernere Verpfändung des Amtes Plau

in der ersten Hälfte des 18. Jahhunderts.

Der Herzog Friederich Wilhelm lösete das Amt Plau zwar den Freiherren von Erlenkamp ab, mußte es aber zur Gewinnung der dazu nöthigen Summe gleich wieder verpfänden. Der braunschweig = lüneburgische Geheime = Rath, Freiherr Joachim Christoph Stiesser von Wendhausen auf Karcheetz (Mühlengeetz, Hägerfelde und Boldebuck) gab im J. 1710 zur Einlösung des Amtes 52,000 Thlr. N 2/3 her und erhielt dasselbe dafür wieder verpfändet. Damit er aber gesichert sei und das Amt, "wie es vorhin der Baron von Erlenkamp innegehabt, genossen und gebraucht, auch ohne alle Restriction und Ausnahme innehaben, genießen und gebrauchen könne", ward ihm dasselbe außerdem im J. 1711 für eine jährliche Pachtsumme von 3800 Thlr. N 2/3. zunächst auf 9 Jahre und überhaupt bis zur Rückzahlung der Pfandsumme besonders verpachtet, so daß v. Wendhausen in den wirklichen Besitz des Amtes kam und seinen Sitz auf dem Schlosse zu Plau nahm.

Während der Anwesenheit der Russen lag der Fürst Menzikoff 3 Tage auf dem Schlosse.

Im J. 1715 war Wendhausen in Geldverlegenheit und wollte einen Theil der Pfandsumme wieder haben und, da er dies nicht erreichen konnte, den Pfandcontract cediren; jedoch ward aus beidem nichts.

Der Geheime = Rath v. Wendhausen starb zu Plau am 11. Oct. 1724 und hatte durch seinen letzten Willen seiner Wittwe, geb. v. Wangelin, deren Bruder auf Alt = Schwerin wohnte, und seinen 3 unmündigen Kindern den Besitz des Amtes hinterlassen. Die v. wendhausenschen Erben blieben bis Trin. 1745 im Besitze des Amtes.

Als die Wittwe mit der ihr contractlich erlaubten "Cession des Pfandcontractes in potentiorem" drohete, machte der Herzog Christian Ludwig Anstalten zur Einlösung des Amtes. Er verpfändete zu dem Zweck mehrere Güter des Amtes Bukow, nämlich am 31. Mai 1745 den fürstlichen Meierhof Zweendorf mit den dazu gehöenden Dörfern Zweendorf, Biendorf und Wischuer und die Dörfer Arendsee und Wendelstorf für 30,427 Thlr. 18 ßl. N 2/3 auf 24 Jahre an den herzogl. sächsisch = meiningenschen Hofmarschall Jaspar v. Oertzen auf Gerdshagen,

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und als diese Summe nicht zureichen wollte und "in der creditlosen, geldklammen Zeit" weiter kein Geld zu haben war, am 12. Juni 1745 noch den fürstlichen Meierhof Brunshaupten mit dem Dorfe Brunshaupten für 20,715 Thlr. N 2/3 auf 16 Jahre an dessen Vater, den Landrath Helmuth Friederich v. Oertzen auf Roggow. Hierauf ward im Trinitatis = Termin 1745 das Amt von den v. Wendhausen wieder abgetreten.


Bald darauf war das Amt Plau jedoch wieder in dem Besitze des Jägermeisters Gottlieb Heinrich von Brand, welcher das Amt wahrscheinlich von der preußischen Administration pachtete. Sein Vater war der Geheime Kammerrath Joachim Heinrich Brand zu Wredenhagen, welcher im J.1749 seit 37 Jahren Amtmann in Wittenburg und Wredenhagen gewesen war. Gottlieb Heinrich Brand war seit 1745 dänischer Hauptmann in der Infanterie, jedoch im J. 1749 wieder in Meklenburg und "wirklicher Amtmann zu Plau", jedoch wie es scheint, als Stellvertreter seines Vaters, der schon in den Besitz von Plau gekommen sein wird. Es fehlen über die Verpachtung genauere Nachrichten. Am 12. Aug. 1749 wurden der Geheime Kammerrath Joachim Heinrich und sein einziger Sohn der Hauptmann Gottlieb Heinrich vom Kaiser in den Adelsstand erhoben. Kurze Zeit darauf (vor dem J.1754) starb der Vater, und der Sohn kam zu dem alleinigen Besitze nicht nur der Aemter Plau und Wredenhagen, sondern auch der Güter Mechelsdorf, Niendorf und Kägsdorf im Amte Bukow; dazu hatte er den Pfandbesitz des Hofes Kl. Wanzelin im Amt Lübz; im J. 1752 pachtete er auch die neu anzulegenden Höfe Zarchlin und Zahren im Amte Plau. Gottlieb Heinrich von Brand, der mit einer Schwester des Rittmeisters v. Boye verheirathet war, erhielt im J. 1753 den Charakter eines herzoglichen Jägermeisters. Er starb im Anfange des J. 1770 und hinterließ minderjährige Kinder. Nach seinem Tode brach über seinen Nachlaß Concurs aus. Die Vormundschaft seiner Kinder hielt sich jedoch im Besitze des Amtes Plau und seine Erben lieferten dasselbe im J. 1783 wieder zurück.


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17. Preußischer Pfandbesitz von Plau.

1735 - 1787.

In die Zeit der Verpfändung des Amtes Plau an die v. Wendhausen und v. Brand fällt die traurige Zeit der Regierung des Herzogs Carl Leopold, welcher auch Plau eine Zeit lang zum Opfer fiel. Die Zerwürfnisse des Herzogs Carl Leopold mit der Stadt Rostock und der meklenburgischen Ritterschaft sind bekannt genug und bieten das widrige Schauspiel einer endlosen Verwirrung und fast unentwirrbaren Intrigue. Schon im J. 1716 war ein kaiserliches Conservatorium für die Stadt Rostock auf den König von England als Kurfürsten von Braunschweig = Lüneburg und den Herzog von Braunschweig = Wolfenbüttel erlassen. Es war allerdings auffallend, daß das Conservatorium diesen Fürsten übertragen ward und nicht dem Könige von Preußen als Kurfürsten von Brandenburg und mitausschreibendem Fürsten des niedersächsischen Kreises, welcher dazu viel näher stand; wahrscheinlich bewirkten dies die diplomatischen Verbindungen der Ritterschaft. Diesem Conservatorium folgte im J. 1717 ein zweites für die meklenburgische Ritterschaft. Im J. 1719 rückten die hannoverschen und braunschweigschen Truppen in Meklenburg ein und besetzten das ganze Land; zu Boizenburg ward eine Executions = Casse und in Rostock eine Commission eingesetzt. Die Bewegung in Meklenburg ward immer heftiger. Preußen schritt endlich auch ein; dieses Einschreiten ist aber ohne Zweifel tief in den allgemeinen politischen Verhältnissen und Ereignissen begründet. Der König Georg I. von England schloß am 3. Sept. 1725 die hannoversche Tripelallianz zur Erhaltung des europäischen Gleichgewichts. Der Kaiser sah diese Allianz mit Besorgniß an und suchte den König Friederich Wilhelm I. von derselben abzuziehen. Dies gelang auch dem Kaiser, als der König Georg im J. 1727 gestorben war. Im J. 1728 ward der Herzog Carl Leopold durch den Kaiser der Regierung entsetzt und sein Bruder, der Herzog Christian Ludwig, zum Administrator des Landes ernannt, ein Schritt, der allerdings zum Wohle des Landes gereichen mochte, aber, fast wie hundert Jahre vorher, immer zu weit ging. Der Kaiser zeigte sich jetzt gegen den König von Preußen für seinen Rücktritt von der Tripelallianz in mancher Hinsicht verbindlich, und so wird es denn wohl eine

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Gefälligkeit des Kaisers gegen den König gewesen sein, daß der Kaiser das Conservatorium für Meklenburg jetzt auf alle Fürsten des niedersächsischen Kreises ausdehnte. Der König von Preußen nahm diesen allgemeinen Auftrag für sich an und hatte nun ein ostensibles Recht zum Einschreiten. Die hannoversch = braunschweigische Commission und Casse sollten aufhören, jedoch Hannover und Braunschweig Erlaubniß erhalten, 3 bis 400 Mann Miliz in den meklenburgischen Landen bis zur völligen Befriedigung beizubehalten; fürs erste wichen aber die Hannoveraner nicht. Da erschien der Herzog Carl Leopold im J. 1730 nach einem fast neunjährigen Aufenthalte zu Danzig plötzlich wieder in Meklenburg. Bis dahin war in Meklenburg alles geblieben, wie es seit ungefähr 20 Jahren gewesen war. Da von allen Seiten gegen die rechtsgesetzwidrige Absetzung des Herzogs Leopold Widerspruch erhoben ward, so ward der Herzog Christian Ludwig der Landes = Administration enthoben, jedoch im J. 1732 zum Herzog Commissarius ernannt. Jetzt erst zog die hannoversche Commission ab. Als der Herzog Carl Leopold nicht zu seinem Rechte gelangen konnte, bot er den Landsturm auf; eine allgemeine Revolution bereitete sich vor und drohete in helle Flammen auszubrechen. Da beschloß der König von Preußen, weil ihm sowohl die Gährung als auch das Verharren fremder Völker im Lande bedenklich erscheine, er also auf die Sicherstellung seines Successionsrechts Bedacht zu nehmen habe, eben so viel Kriegsvölker in Meklenburg einrücken und unterhalten zu lassen, als andre Fürsten. Im Oct. 1733 ließ der General = Lieutenant von Schwerin 2 Regimenter Kavallerie und 1 Regiment Infanterie in Meklenburg einrücken und sie in die Aemter Dömitz, Eldena, Neustadt, Grabow und Marnitz legen. Zu Parchim ward eine preußische Kriegs = Casse unter der Direction des Kriegsraths von Eichmann errichtet. Die Hannoveraner waren auch wieder eingerückt. Beide forderten ihre Unterhaltung aus bestimmten Aemtern. Dazu übernahm der Herzog Commissarius im J. 1734 1 Regiment holsteinscher und 1 Regiment schwarzburgischer Truppen zur Aufrechthaltung der Ordnung, worauf die fremden Truppen das Land verlassen sollten. Die Hannoveraner ließen jedoch 400 Mann zur Sicherung ihrer Casse und Forderung stehen. Im J. 1735 erhielt Hannover die Aemter Boizenburg, Grevismühlen, Gadebusch, Rehna, Meklenburg, Wittenburg, Zarrentin und Bakendorf, und Preußen die Aemter Plau, Wredenhagen, Marnitz und Eldena als Special = Hypothek für die Kriegskosten angewiesen. Hannover legte nun in die Städte 400 Mann Infanterie, Preußen in die ihm überwiesenen Städte 600 Mann Cavallerie.

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In der Stadt Plau lag während der Zeit der preußischen Besatzung eine Schwadron preußischer Husaren; im Jan. 1744 hatte "eine ganze Escadron preußischer Husaren 16 Monate lang" in Plau gelegen; sie bestand aus 120 Mann, ohne Weiber und Kinder. Die Stadt mußte diese bis dahin nicht allein unterhalten, sondern auch Holz und Licht, Ordonnanzhaus, Lazareth und Wachhaus halten, unerträgliche Fuhren leisten u. s. w. Bis zum J. 1745 geschah die Administration des Amtes nach alter Weise. Nachdem aber die v. Wendhausenschen Erben Trinitatis 1745 das Amt wieder abgetreten hatten, setzten sich die Preußen in den Besitz des Schlosses oder vielmehr des Amtshauses auf dem Burgwalle, obgleich die Landeshoheit bei Meklenburg geblieben war und man das fürstliche Haus zu Plau als ein landesherrliches betrachtete. Der preußische Kriegsrath v. Glahn forderte im August 1745 von dem in das fürstliche Amtshaus gesetzten Justitiarius Heuse Vorspann. Als dieser die Erfüllung des Begehrens abschlug, drangen preußische Soldaten mit Gewalt und Erbrechung der Thüren in das Amtshaus, in welchem sich bis dahin noch kein Preuße hatte sehen lassen, setzten den Justitiarius in die Hauptwache gefangen und sich selbst in den Besitz des Amtshauses. Die Preußen verpachteten nun das Amt, wahrscheinlich an den Geh. Kammerrath Brand.

Der letzte große Brand der Stadt im J. 1756 soll durch die Ruchlosigkeit eines preußischen Husaren entstanden sein.

Die hannoversche Hypothek ward im J. 1768 ganz abgelöset. Der preußische Pfandbesitz ging im J. 1787 zu Ende.


18. Plau im 19. Jahrhundert.

Wirft man einen vorurtheilsfreien, vergleichenden Blick auf die kleinern Landstädte Meklenburgs, so drängt sich unwillkührlich die Bemerkung auf, daß sich die meisten derselben seit der Beendigung der französischen Kriege ungewöhnlich gehoben haben; zwar mag das verflachende Streben des vorigen Jahunderts in den Stadtregimentern viele Keime eines kräftigen Gedeihens erstickt haben: trotz dem sieht man es den Häusern und den Menschen an, daß diese gemüthlich in ihren Häusern wohnen; es fällt jedem Fremden die saubere Wohlhäbigkeit und die wachsende Verschönerung der kleinen meklenburgischen Städte auf, die ein viel lebhafteres Bild geben, als die meisten ähnlichen Städte in den übrigen Theilen Norddeutschlands. Und unter diesen kleinern Städten Meklenburgs nimmt Plau einen ehrenvollen Rang ein.

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Zwar litt Plau im Anfange des französischen Krieges wieder bedeutend, indem im J. 1806 das ganze Soultsche Armeekorps, 18000 Mann stark, einrückte und 3 Tage lang die Stadt plünderte. - Am 22. Nov. 1832 brannten 56 Scheuren vor dem Eldenthore ab. - Aber die Stadt überwand solche Unglücksfälle in kurzer Zeit.

Die Stadt hatte im J. 1851 schon 553 wohlgebauete Häuser, während die alte normalmäßige Zahl derselben, z. B. im J. 1609. nur 220 (177 Häuser und 43 Buden) war (vgl. S. 195).

Zwar bietet die Lage der Stadt an der Kreuzung zweier Hauptstraßen, einer Wasserstraße auf der schiffbaren Elde und einer Landstraße nach der nahen Mark Brandenburg und in die Mitte des meklenburgischen Landes nach Güstrow, nicht unerhebliche Vortheile; jedoch hat Plau in neuester Zeit dadurch einen so guten Namen erhalten, daß es eine eigentliche Fabrikstadt geworden ist, ohne dadurch alle die Leiden einer Fabrikstadt erhalten zu haben. Die große Stadtfeldmark giebt der Stadt eine sichere Haltung. Der große und schöne See hat auch zur Hebung beigetragen, da er kein geschlossenes Bassin bildet, wie die meisten andern Seen Meklenburgs, sondern eine Wasserstraße nach dem handelsreichen Waren, dem fabrikarbeitenden Malchow und dem ackerbautreibenden Röbel öffnet. Auch der See selbst hat durch die Fischerei die Stadt mit zu heben vermocht, indem freilich die Fische viel der Stadt entzogen, dafür aber mit größerm Geldgewinne in die Mark ausgeführt sind.

Der bedeutendste Gewinn erwuchs der Stadt zunächst durch die Schiffbarmachung der Elde (vgl. oben S. 13 flgd.), welche der Stadt manchen Vortheil durch Schifferei und Korn = und sonstigen Handel brachte. Diese ward noch wichtiger durch die in den letztern Jahren vollendete Chaussee, von der einen Seite nach Güstrow, von der andern Seite in die Mark Brandenburg über Meyenburg und Pritzwalk nach der Eisenbahnstation Glöwen, wohin ein lebhafter Verkehr stattfindet, während eine andere große Postverbindung an den Elbe = und Eldengewässern von Hamburg nach Strelitz und nach Pommern hinein auch über Plau geht.

Vorzüglich wichtig ist aber Plau als Fabrikstadt In Plau, wie in allen übrigen Städten des südlichen Meklenburgs, wohnten schon seit alter Zeit viele Tuchmacher Schon am 5. Mai 1691 baten "die Aelterleute und das Amt der Tuchmacher" zu Plau daß zu ihrer Walkmühle, welche "ihre Vorfahren schon im vorigen Jahrhundert an dem Strom gebauet", wie früher etwas Holz angefahren werde, indem sie nicht allein für die Vergünstigung der Mühlenanlage, sondern auch für die benöthigte

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Holzlieferung und Anfuhr eine jährliche Recognition von 40 fl. erlegten. Als sich nun in neuern Zeiten die Tuchmacherei immer mehr hob, errichtete die Landesregierung im J. 1830 ein großes Fabrikgebäude mit einer Dampfmaschine, um den Tuchmachern die Möglichkeit zu einer modernen Herstellung der Tücher zu geben. Seitdem wird in Plau vortreffliches Mitteltuch verfertigt, und die Stadt hat die Genugthuung, daß ihre Tücher sich täglich mehr über ganz Meklenburg verbreiten und den märkischen Fabricaten längst den Rang streitig gemacht haben. Plau ist dadurch Hauptfabrikstadt des Landes geworden.

Dazu kam die ungewöhnliche theoretische und praktische Tüchtigkeit des Dr. Alban, eines um die Stadt hochverdienten Mannes, welcher hier eine große Fabrik verbesserter landwirthschaftlicher Werkzeuge aufführte. Alban, in Europa berühmt durch sein Werk über die Verbesserung der Dampfmaschinen, ging so weit. daß er für Plau ein Dampfschiff bauete, welches seit dem J. 1845 täglich die angenehme Fahrt von Plau nach Malchow und Waren und an bestimmten Tagen auch nach Röbel machte. Leider warf dieses interessante Unternehmen nicht den nöthigen Gewinn ab; der unternehmende Kaufmann Daries kaufte das Schiff, sah aber auch keinen Gewinn dabei und verkaufte es im Anfange des J. 1851 nach Hamburg.

Außerdem hat die Stadt manche kleinere Erwerbszweige, welche jedoch nicht unbedeutend sind, wie z. B. die Grütze = und Graupenfabrication: die plauer Grütze und Graupen haben Namen im ganzen Lande und werden weit verführt. Auch die Kalkbrennerei des Kaufmanns Daries auf der Wiese an der Metow hat lebhaften Betrieb; die Kalksteine sind bisher am vortheilhaftesten zu Wasser von Lüneburg eingeführt.


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Nachträge.


Bischöflich = schwerinsches Archidiakonat in Plau im 13. Jahrh.

S. 104 Not. 1 wird es in Zweifel gezogen, daß, nach der Urkunde vom J. 1293, Nr. XVII., Plau einmal der Sitz eines bischöflich = schwerinschen Archidiakonus gewesen sei. Jedoch berichtet dies auch Bernhard Hederich, der zweite Rector der schweriner Schule, in seinem Inhaltsverzeichnisse des großen bischöflich = schwerinschen Capitelbuches (Index annalium ecclesiae sive episcopatus Sverinensis), indem er sagt:

"Hermannus I episcopus Suerinensis cognomento de Scladen († 1292) - - habet - - decanum Joannem de Tribbow 135 a , archidiaconum in Plawen 115 a ."

und ferner:

"Joannes de Tribbow, Hermanni I decanus, archidiaconus in Plawen. 115 a ".

Wahrscheinlich hat Hederich auch eine alte Abschrift der plauer Urkunde vor Augen gehabt; aber diese Uebereinstimmung bürgt doch für die Richtigkeit der Lesart.


Die Feldmark Kleve.

S. 69 und 154 flgd. hat die fundationsmäßige Bestimmung der Feldmark Kleve noch nicht völlig aufgeklärt werden können, weil die geistlichen Urkunden der Stadt Plau theils schon um 1455 durch Brand (S 186), theils während des dreißigjährigen Krieges durch Vermodern (S. 154) spurlos untergegangen sind. So viel ging aus den Kirchen = Visitations = Protocollen aus der Zeit der Reformation hervor, daß mit der Feldmark Kleve eine Vikarei "S. Katharinä und S. Urbani" fundirt war, mit welcher zur katholischen Zeit gewöhnlich der Pfarrer belehnt war, welche aber durch die Reformation bestimmt zur Pfarre gelegt ward. In des schweriner Rectors B. Hederich

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Index annalium ecclesiae sive episcopatus Suerinensis, d. i. dem Inhaltsverzeichnisse des verloren gegangenen großen schweriner Capitelbuches, findet sich aber die Nachricht, daß diese Vikarei von den Bischöfen von Schwerin verliehen, also auch wahrscheinlich von denselben gegründet ward. In dem Index findet sich in dem Verzeichnisse aller Vikareien und Präbenden, welche von dem Bischofe oder dem Dom = Capitel verliehen wurden, auch die Nachricht, daß die mit den Gütern zu Kleve ("Cliuene") dotirte Vikarei von dem Bischofe von Schwerin zu Lehn ging:

"Vicariarum et praebendarum numerus. -
- - - - - - - - -
- - - - -
"3. In ecclesia Plawe ex bonis Cliuene ad
collationem episcopi. 88 a . 89 b . - - -
- - - - - - - - -
- - - - -
"20. Ex bonis in Zarmothe ad collationem epi-
scopi. 117 a .

und ferner:

Cliuena villa. 88 a . 89 b . 157 a .

In einem älteren, kurzen Index des Capitelbuches steht:

Plawe fundatio vicarie. 157.

Leider ist nicht bemerkt, wann und von wem die Vikarei gestiftet ist. Aber aus der Stelle, welche die Vikarei als die dritte einnimmt, und aus der uralten gewiß ursprünglichen Form und Schreibart des Namens dürfte sich wohl schließen lassen, daß sie schon im 13. Jahrh., vielleicht von dem Bischofe Hermann I., dem Feinde des Landesherrn Pribislav I., gestiftet sei, nachdem er diesen aus dem Lande verdrängt hatte.

Eben so war im J. 1326 eine andere Vikarei zu Plau mit 16 Hufen aus dem früher dem Barthold Swartepape zugehörigen Dorfe 1 ) Samot ("Zarmoth") gestiftet, deren Verleihung ebenfalls dem Bischofe von Schwerin zustand. Bei der Confirmation der Vikarei legte das Dom = Capitel noch 2 Hufen in Wessentin dazu; daher kam es, daß die Vikarei fortan von dem Bischofe und dem Dom = Capitel zugleich verliehen ward. Auch diese Vikarei ward gewöhnlich dem Pfarrer verliehen; in dem ältern kurzen Index heißt es:

"Plawe ecclesie rectori resignatio 2 orum mansorum in Wetzentin. 105."



1) Vgl. Lisch Berichtigung S. 27 und 31.
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Herzogliche Häuser und Predigerwittwen = Häuser, auch Büchsen= und Rothgießer zu Plau.

Zu S. 149 flgd. und 163 flgd.

Die Herzoge hatten zu Plau auch zwei Häuser, deren kleine Geschichte noch interessante Blicke auf die Festung und die Pfarre thun läßt.

1. Bei dem Ausbau des plauer Schlosses zur Festung nahm der Herzog Heinrich der Friedfertige auch den Rothgießer Ludwig Wichtendahl als Büchsenmeister und Büchsengießer auf der Festung in seinen Dienst. Dies wird schon im J. 1538, als das Büchsenhaus gegründet ward, geschehen sein. Dieser Mann, welcher "sich allermaßen wohl mit dem Stückgießen und der Feuerwerkerei hat behelfen können, ward deswegen von dem damaligen Fürsten sehr geliebt." Dies ist ohne Zweifel der S. 151 erwähnte Büchsenschütze "Meister Lodewig", welcher eine viel größere Besoldung erlielt, als die andern Büchsenschützen. Der Herzog Heinrich schenkte ihm auch sogleich das größere von den beiden fürstlichen Häusern, hinter dem Kirchhofe, mit aller Zubehörung an Acker, Garten und Wiesen, mit Befreiung von allen Lasten, erblich und eigenthümlich zu besitzen, und forderte im J. 1540 von dem Hauptmann Hans Both (welcher als solcher 1558 - 1565 wieder erscheint) und dem Küchenmeister Joachim Pittschaft, daß sie "etlichen Acker, der von dem Hause verrückt sein solle", wieder zu demselben brächten. Als nun aber L. Wichtendahls Frau des Ehebruchs überführt und beide Eheleute Wichtendahl zum Tode verurtheilt worden waren, schenkte der Herzog ihnen das Leben, ließ ihnen aber das Haus, nahm jedoch davon zur Strafe den Acker, welchen die Beamten fortan benutzten; der Herzog bestimmte auch dabei, daß Wichtendahl das Haus auf Kind und Kindeserben behalten solle, so lange davon noch ein Rothgießer" wäre. Dem Ludwig Wichtendahl folgten im Besitze sein Sohn Evert und sein Enkel Joachim Wichtendahl, beide Rothgießer. Im J. 1650 war aber die Familie ausgestorben. Das Haus, welches an die Fürsten heimgefallen war, war in den Kriegsjahren eingestürzt und die Hausstätte wüst.

Als nach dem dreißigjährigen Kriege im J. 1650 der Herzog Adolph Friederich "etliche Oerter des Landes visitirte",

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kam er auch, in Begleitung seiner Gemahlin, nach Plau und wohnte hier am Himmelfahrtstage der Predigt des Pastors Johann Northausen bei, welche dem Herzoge wohl gefiel, so daß er nicht allein den Pastor zur Tafel laden ließ, sondern ihm auch am 24. Mai 1650 die wüste wichtendahlsche Hausstätte mit der alten Freiheit, für seine dereinstige Wittwe und seine Kinder erblich, so wie Holz zum Bau eines Hauses auf der Stätte zu schenken versprach, damit seine Nachkommen ein Obdach hätten, indem es noch an der nöthigen Versorgung der Predigerwittwen mangelte. Die Verwirklichung dieser Schenkung verzögerte sich aber lange. Northausen bat häufig, erforschte auch die zu dem Hause ursprünglich gehörenden 4 Morgen Acker, deren Mitverleihung er ebenfalls wünschte. Endlich erfüllte der Herzog Gustav Adolph von Güstrow seinen Wunsch, indem er ihm am 23. Dec. 1661 die wüste Hausstätte mit 4 Morgen Ackers für ihn, seine Frau und seine Kinder schenkte, nicht allein zu der alten Freiheit, sondern auch mit der Vergünstigung, das Haus mit fürstlichem Consens verpfänden oder verkaufen zu können. Als nun bei dem polnischen Durchzuge auch das auf der Stätte erbauete Haus mit Einquartierung belegt ward, konnte die Wittwe, geb. Anna Tarnow, des Pastors Balthasar Tarnow an der Heil. Geistkirche zu Güstrow Tochter, welche sich durch "Spinnen und andere Handarbeit kümmerlich ernähren und oft mit Wasser und Brot fürlieb nehmen" mußte, die Last nicht tragen, sondern sah sich genöthigt, von der herzoglichen Erlaubniß Gebrauch zu machen und das Haus zu verkaufen, was auch der Herzog Gustav Adolph am 11. Febr. 1671 bewilligte, "jedoch den fürstlichen Rechten unschädlich."

2. Das zweite Haus, zu welchem 3 Morgen Acker gehörten, lag ebenfalls am Kirchhofe. Dieses Haus verlieh der Herzog Ulrich dem Pastor Christoph Daneke und dessen Frau auf Lebenszeit. Als diese aber "beide fast betagt und vermuthlich, daß sich mit ihnen könnte der Todesfall begeben", verschrieb der Herzog Carl am 24. Sept. 1607 dasselbe dem Büchsenschützen Christian Andreas, für seinen langen, treuen Dienst, und dessen Frau auf Lebenszeit. Der Pastor Daneke starb auch schon am 10. Nov. 1607, dessen Wittwe aber erst am 25. Jan. 1620; Andreas war nicht zum Besitze gekommen. Nach dem Tode der Predigerwittwe Daneke verlieh der Herzog Johann Albrecht II. am 20. Febr. 1620 das Haus dem Pastor Christoph Lemme und dessen Frau auf Lebenszeit; der Pastor bezeichnet dieses Haus in seiner Bitte als "ein zu der Geistlichkeit gehörendes" Haus. Demselben hatte der Herzog am 18. Juni 1615 einen Garten erb = und eigenthümlich und die Metzenfreiheit in

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der plauer Mühle auf Lebenszeit geschenkt. Nachdem Lemme und seine Frau im J. 1630 an der Pest gestorben waren, verfiel im dreißigjährigen Kriege das Haus und ward wahrscheinlich zu Brennholz abgebrochen. Noch nach 40 Jahren lag die Hausstätte wüst. Als nun der Pastor Heinrich Müller "bei dem polnischen Durchzuge um all das Seinige gekommen und sich mit den Seinigen auf das Schloß hatte retiriren und sein Haus und Hof zum Raube hinterlassen müssen", bat er am 1. Dec. 1668 um die zweite, kleinere wüste Hausstätte, welche damals des Wallmeisters Peter Stantzen Hausstätte genannt ward, welche er "mit Hülfe einiger gutherziger Pfarrkinder" wieder bebauen wollte, damit seine Frau und seine Kinder nach seinem Tode ein Obdach hätten. Am 27. Oct. 1669 schenkte der Herzog Gustav Adolph dem Pastor die Hausstätte "erb = und eigenthümlich", ohne allen Vorbehalt.

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URKUNDEN

der

Stadt Plau.

Wappen

1441.

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Urkunden

der

Stadt Plau.


Nr. I.

Protestatio consulatus acta anno domini 1553.

Nich vth sunderigem vôrwisse, dath wy dath, szo vôr langen iâren vorhullet gelegen, wolden entdecken vnd an den dach geuen, wyle alles, szo in desser volgende matrikel erholden, van den durchluchtigen, hôchgebôrn fursten vnnd hern allen hern van Werle, hern van Stargardt, grâuen vhan Swerin, den êrwerdigen hern des capittels tho Hauelberge, den ghestrengen, êrbârn vnnd vesten den vhan Bulow vnnd andern êrbârn vnnd êrszâmen gûden lûden, welcher der gnedige, gunstige wille vnnd nêgunge, de se tho dessem armen stetlyn gedrâgen, der erhe tûchnitze bewîslig vnnd offentlig erlecht werden khan, den allen der almechtige, êwige, barmhertziger godt gnedich vnnd barmhertig sy, der suluigen slechten vnnd erben wyr vns samptlig vnnd sunderlig mith willen vnnd dênsthe vnnd alles gûden kegen de alle wege vns schuldig vnnd plichtig erkennen.

Wy hebben ôck nich tho geualle den mûthwilligen, dede anders nergen sunder vprôhr tho erwecken genê-

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get syn, dâr nha vorlâden, dath se nhu mhen hîr vth ichtwes spinnen mochten, dâr mith se sick ketteln, nich thôr êngunge, sunder tho alleme mûthwillen tho erwecken, vngehôrsam kegen erhe gebôrliche ôuercheit, vnangesên whôrhêr, vhan wheme se alle erhe gûder, frîgheit, gerechticheit, priuilegia bekâmen, bewîlen vns môthen tôr dênstbârheit ichtwes lâten gebrûken, der wy wol nich schuldich weren, angeszên gelegenheit iênner vnnd desser tîdt, in iênner tîdt, dath dho wol gheschên hefft khônen , dath itziger tîdt sich nich rûmhen odder vorgelîken khan, derhaluen alle dinck mith beschêde vnnd nha gelegenheit mhe môth bewîlen ein dinck off vnnd vâken vile anders wêten, dâr vmhe ôck eyn frâmer keiser sprack: der nich bewîle durch de vinger khan szeen, khan nich lange regêren; ôck isset wâr: der sich tho harth snûtet, deme blodet de nâse; der bâuen vth wil, der stoth sich an dath dack: dâr vmmhe khan me nich alle wege den sticken dreffen, szo isset genôch, dath me thôm mâle schuth.

Es sy eyne gemênthe so ringe, we se wyl, ere ôuericheit hefft dâr an tho strâffende, wôr vmhe ôck Demosthenes, der hôchuorstendige furste der Lacedemonier, sprack: when ich twê wege vôr mich sêge, der eine ginge thôm dôde, der ander de ghemêne tho regêrende, szo wolde ehr den thôm dôde erwelen, vth welckes hôchuorstendigen fursten rede wol affthonemende is, wath vele beswêringe he dâr inne geuôleth hefft; he hefft wol geszên, wath in der weltlichen politie tho dûnde; wâr, ahn frâmen lûden vordênt mhe loff vnnd erbêdinge, an den andern dath wedderspil, alle vndanckbârheit, de sick nhûr lâten beduncken, alle stedes beter tho regêrende; when ehr he dâr denne tho kumpt, so geith idt deme alze de Phethonthe, deme geuêlle nummher mhêr des vâders regêrunge: ehm kunde de sunnhe nummher recht ghân , dho he ôuersth dâr tho qwam, hedde ehr schîr den hemmel angesundeth.

Es geith ôck alle wege mith den iungen regimen-

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tern gelîg, tho. When se nûr îrstlig das ampt angrîpen, so willen se allewege XI kegel drepen vnnd sthân mhan IX vp der bâne. Mhe dhô szo vele alze me khan, dath men alles scholde snôrrecht mâken vnnd alleme manne geuellig, dâr werth mhen nichtes vth; deme tôweth alze deme, der den esel sulff ander tho markede brochte, dho he na alle mans râth handeln wolde, vorlôer he den esel vnnd dath geldt.

Wyr armen dullen lûde hebben ôck anders nicht an vnser nathûr, wy szên alle tîdt vp ême ander, lâten vns nich benôgen ahn vnsem beuôlen ampt, whê ôck wandâges der hâckosse der wolde ein rîdehingist syn, der rîdehingist wolde des ossen iuck drâgen; de exe wil syn de smidt, de plôg de bowman. Summa summarum, wath wy suluest hebben vnnd so alze idt vns der almechtige godt gyfft, dath doch nich: eins andern acker drecht mhêr vnnd bether khorn, eins ander khô gifft mhêr melck. Hîr van hebbe wy ôck nich mhêr edder anders denne mhan îdel vnnuthe bekummeringe, vnnd wenden nhu hîr mith dath leddige spith.

Thom lesten hebbe wy, gunstigen, gûden frunde, desser arbeith vth schuldiger plicht vns vndernâmen, tho sundriger beforderunge vnnd gunstigen genêgtem gemôthe, de wy hîr tho gedrâgen:

Irstlich dath wy alle priuilegia vnnd scripta autentica, dâr mith dith arme stedtlin van anfange der îrsten fundation edder stifftinge vhan hern tho hern beth vp dith 1553 iâr, alze se in erer sprâke vnd rechten origenal, dâr nha in vnse dudisk gestellet, in eine richtige ordenunge gebrocht, dath wy vnnd vnse nakâmelinge stedest de thôr handt hebben khônen.

Thôm andern when schôn etliche brêue olt wurden, hole krêgen, vnleslig wurden, thorêten, thobrêken, tho nichte quêmen , vorlecht wurden vnnd van affhenden quêmen, dath denne noch desse matrikel de antôgunge der suluigen geuen vnd stellen khône, dârmith me noch anleitunge der rechten wârheit hebbe.

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Thôm drudden dath me allewege ôck nich einen hebben kunde, de sich der brêue vorstunde an de wege to bringen odder tho uorlônende stunden.

Thôm vierde das jungen râdeshern alzo balde eyne richtige anleidunge der stadt gûder thôr bandt hebben, dâr inne suluest edder sich lesen lâte.

Thôm vofften when thôm dêle edder gantzs deme râde vnnd der gemeine de anfelle quêmen, dath se ethwes erer priuilegien vnnd brêue vpsôken schollen, szo hadde se de copien alhîr in desser matrikel voruâtet vnnd gestellet.

Thôm lâtsten desse vôrhenômeden ôrsâken vnnd ander mhêr der gelîken, de tho lanck tho stellende weren, hebben ein erszâmen râeth tho desser arbeidt geforderth, mith fruntlicher vnnd flîtiger bede, gi willen euch samptlig vnd in sunderheit desse arbeith gefallen lâten vnnd mith dancksâgunge fruntlig annemen vnnd mith flîte vpmercken, wes inholdes ein îder besunder vnd sust in sich beslûtet, vnd der ordenunge wâr nemen.

Et ego Sebastianus Gildehoff, iam quinquagenarius, hec omnia, vt sunt, in hanc seriem redegi ad vtilitatem et commodum huius reipublicae. Acta anno 1553, in hebdomada post dominicam Palmarum

Aus der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553, unmittelbar vor der Abschrift der von derselben Hand geschriebenen Urkunden der Stadt.


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Nr. II.

Die Raths-Matrikel der Stadt Plau vom J. 1553 beginnt mit den Worten:

Der allerîrsten wendisken hern, de îrstlig de stadt gesticht vnnd to bôwende vorgundt hebben, [brêf] de is nich vorhanden; whô ôuersth dâr eyne geweset is, szo is de des andern, dede volget, lûdesz geweset, vnnd sinth der suluigen hern veder vnnd eldern geweset, vnd werth sich velichte vp ein iâr edder XVI vorlôpen twisken der tydt.

Hierauf folgt das Privilegium vom J. 1235.


Nr. III.

Der Fürst Borwin I. von Meklenburg schenkt, mit Zustimmung seiner Söhne Heinrich von Werle und Nicolaus von Gadebusch, dem Dom - Capitel zu Havelberg das Dorf Gardin bei Plau,

d. d. Meklenburg, 1223, Dec. 23,

nach einer Bestätigung des Fürsten Nicolaus II. von Werle, d. d. 1300.

Aus der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.

In nomine sancte et indiuidue trinitatis amen. Nos Nicolaus dei gratia dominus de Werle recognoscimus tenore presentium et testamur, vidisse, audiuisse, presentibus nostris discretis mili[ti]bus, literas illustris progenitoris nostri

Burchwini domini Megapolensis bone memorie, non rasas, non diminutas, non confractas, nec in aliqua sui parte viciatas, continentes laudabiles donationes eiusdem perpetuas in honorem dei et gloriose virginis matris Marie et in sustentationem canonicorum ecclesie Hauelbergensis deo cotidie famulantium totam(!) villam(!) Gardin cum omni iure et omni prouentu infra et citra suos terminos sine petitione qua-

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libet et seruitio, vt in suis priuilegiis patentibus plenius continetur, quam donationem dominus Hinricus de Werle iunior et dominus Nicolaus de Gadebusk vna cum domino Borwino, prehabito domino venerabili, vno nomine, sub testimonio fidelium ipsorum vasallorum ac clericorum, lucidius confirmabant anno gratie 12 XXIII. Datum Magnopoli, X kal. Januarii, indictione XII, rege Danorum Woldemaro captiuato.

Nos ergo adtendentes ad eiusdem ecclesie constructionem in Ha[uel]berrg et fauorem specialem, quem ad ipsos canonicos gerimus, ob dei intuitum prehabitas donationes nostrorum dilectorum (!) de dicta villa Gardin iugiter confirmamus, volentes nichilominus ipsam gratam et ratam (!) in perpetuum firmiter obseruare. Testes huius sunt: Cone Bune, Nicolaus de Mallin; Johannes de Goltstede, milites. In huius euidentiam sigillum nostrum presentibus est appensum, anno domini 1300.

Nach der vom Originale genommenen Abschrift in der plauer Raths-Matrikel vom J. 1553.


Nr. IV.

Der Fürst Borwin I. von Meklenburg schenkt dem Dom - Capitel zu Havelberg das Dorf Gaarz bei Plau.

D. d. Meklenburg. 1223. Dec. 29.

In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Nos Borchwinus diuina fauente clementia dominus Magnopolensis, omnibus inspecturis eternam in Christo salutem. Quum certissimum sit, eos, qui diuinitatis cultum ampliare et conseruare secundum suam possibilitatem intendunt, in retributione eternam mansionem gaudii et claritatis inestimabilis recepturos: nobis, qui amplissimas ab ipsa bonitatis largitate possessiones accepimus dispensandas, expedit efficaciter meditari, quomodo tam in personis, quam nostris possessionibus possimus mereri diuine bonitatis fauorem. Quocirca donauimus deo et eius gloriose genetrici Marie in Hauelberg de

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nostris possessionibus villam Gartze cum agris cultis et incultis, siluis, pratis, paludibus et stagnis, aduocatia et omni iure, quod in ea habuimus vel habere poteramus, cum omnibus appenditiis suis, volentes eandem villam in vsus et sustentationem canonicorum in Hauelberg plenissime redigi, ab incolis eiusdem uille nichil omnino seruitii vel exactionis exigentes, nisi ad communem terre defensionem , que lantwere nunccupatur, quatenus ex eo nobis magis obligentur ad supplicandum deo pro nobis et successoribus nostris, necnon pro Mecthilde clare memorie nostra vxore; speramus etenim, quod per preces ipsorum et aliorum bonorum altissimo deo vita nostra presens felices sit habitura successus, fine optimo concludenda, et quod super his maxime speramus, excipi in eterna tabernacula in prata beatorum. Vt autem hec nostra donatio perpetuam obtineat firmitatem, presentem paginam nostro duximus roborandam sigillo. Testes sunt huius rei: Wilhelmus episcopus, Petrus, Johannes, canonici Hauelbergenses, Cyriacus et Lambertus, capellani curie, Alph[ae]us, plebanus Magnopolensis, Waldewerus, sacerdos, de laicis autem: Theodericus, dapifer, Henricus de Gnemare, milites, et alii quam plures. Datum anno gratie M. CC. XXIII, Magnopoli, IIII kal. Januarii, indictione XII, rege Dacorum Waldemaro captiuato.

 

Nach dem Abdruck in Riedel Cod. dipl. Brandenb. I, I, S. 25, Nr. I, aus dem havelberger Capitels - Copialbuche aus dem 15. Jahrh.
Eine andere Abschrift aus dem 18. Jahrh. im Archive der Stadt Plau, gedruckt durch Schröter in Wöchentl Rostock. Nachr. 1824, S. 165, ist in der Orthographie etwas incorrecter, stimmt jedoch mit der vorstehenden Abschrift fast buchstäblich überein , bis auf die Zeugen, unter denen in der plauer Abschrift:
   Alphaeus plebanus Magnipolensis
und
   Waldemarus (statt Waldewerus),
auch unter den Rittern
   Henricus Soltwedel
statt: Henricus de Gnemare, welcher dort ganz fehlt, aber vielleicht mit Henricus Soltwedel dieselbe Person sein mag, genannt werden.


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Nr. V.

Die Fürsten Johann, Nicolaus, Borwin und Pribislav von Meklenburg bestätigen die Privilegien der Stadt Plau.

D. d. 1235.
Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.

I. Text.

Von einer andern, aber gleichzeitigen Hand, als der des Schreibers der plauer Raths - Matrikel von 1553.

Johannes, Hinricus, Nicolaus, Pribizlaus, domini in Werle, vniuersis hanc paginam tam legentibus, quam audientibus notum facimus, quod diuina fauente miseratione patres nostri pie memorie sedula promotione terram Plawe colonis commiserunt christianis, ipsos tam de remotis, quam de vicinis partibus inuitantes, in ipsa quoque prouincia ciuitatem construxerunt, iura ei et iudicia prestantes, que congrua, commoda et vtilia terre ac ciuitatis eiusdem cultoribus videbantur. Jura ergo, que tunc ab ipsis data sunt, nunc a nobis sub testimonio confirmantur:

 

1. Primo itaque omnium ipsam ciuitatem liberam concedimus omnibus inhabitantibus eam cum omni iure.

2. Huius eciam cultoribus damus prouentum, qui vulgo sonat inninge et vredeschilling, ad emendationem et structuram ciuitatis.

3. Item tercia pars de vadiis magnarum causarum,


III. Glosse des Raths vom J. 1553.

1. Introductio seu presentatio.
2. Inde manarunt omnia conuenticula (meinscop) et ordinatio[nes], que ad ciuitatem pertinent. Duces ordinauerunt primitus consulatum, consulatus cetteras ordinationes:

communes:
   vt sint quartales;
   excubias diurnas et nocturnas;
   ordinatio que seruari debet tempore pacis ac belli;
   nundinarum emptiones et venditiones;
   contractus nuptiarum etc.;
   bedellum, executorem iuris;

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II. Uebersetzung vom J. 1553.

Von der Hand des Schreibers der plauer Raths - Matrikel von 1553.

Allen szo iêgenwartige scrifft leszen vnnd hören dhôn wy Johan, Hinrick, Nicolaus, Pribislaus van gades gnâden hern tho Werle kundt vnd âpenbâr, wyle ynse veder zeliger vnnd godlicher dechtnitze vnnd steder vorderunge vnse vogedie odder landt Plawe christlichen meigern, îegenwartigenn vnnd den szo se van andern ortern tho sich nemen werden, in der suluigen legenheit eine stadt erbowet, den geue wy gerichte vnnd gerechticheit, de deme lande vnnd stadt euen, nutthe vnnd beqwême syn: de rechte, de vnse oldern ehn gegeuen hebben, de suluigen wille wy nhu vorth mith vnser tûchnitze bekrefftigen.

1. Irstlich vôr allem vorlênhen wy allen inwânern der stadt de mith aller gerechticheit tho bewânende.

2. Wy gheuen ôck den inwânern der stadt eyne iârliche inkumpst, de me inninghe odder fredeschilling hêth, tho beteringe vnnd ghebôweth der stadth.

3. Item den drudden deel bâuen vier schillingen


   noussime diabolus ordinauit suos sacerdotes cum vigiliis et exequiis missarum;
priuate:
   sutorum,
   sertorum,
   fabrorum,
   pistorum,
   piscatorum,
   carnificum.

2. Schoth.
3. 3 a pars iudicli.

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I. Text.

sicuti de pugna infra ciuitatem supra quatuor solidos, cedet in vsus ciuitatis.

4. Item concedimus, quod ipsos ciues nullam reisam vel expeditionem extra dominium nostrum oporteat equitare.

5. Item quod pro nulla causa ad alicuius vadium quam ad XII solidos debent compelli, nisi pro homicidio vel aliquo vulnere, quod per aciem ferri fiat.

6. Item quicumque ciuis accommodauerit bona sua qualiacumque alicui extra ciuitatem, et ille non soluerit, in ciuitate detineatur, donec soluat vel iustitiam exhibeat.

7. Item ciues in Plawe non dabunt forense thelonium per omnes terminos terre nostre.

8. Item datum est omnibus in terra morantibus, quod nunquam ad consilium, [quod] marcethinc vocatur, sunt compellendi, similiter ad ius feudale, quod lantrecht vocatur, sunt minime citandi, sed tantum ad ius, quod manrecht vulgo sonat.

9. Item equam partem habere debent filie et filii in omnibus bonis, tam feodis, quam aliis, et si non sint filii, prestari debent filiabus bona patris.

10. Item si contingat mori aliquem, cuius filii non receperunt bona viuente patre, prestari debent eis bona, que patres eorum possederunt a paganismo et cultura siluestri.

11. Item concedimus, vt ea, que herewade dicuntur, et muliebria, que wiberade dicuntur, minime dentur, sed hereditas est per medium diuidenda.

12. Item quicumque possidet bona et obtinet diem et annum, nullus poterit vel debet infringere, pretendens rationem prioris beneficii.


5. Inde est quod liberi sumus de expensis in iudicio.
6. Mith der singel tôuen.
7. Sint ciuitatum et non ducum.
8. hoffgerich. lantinge. burgerrecht.

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II. Uebersetzung von 1553.

alles grôthen brôkes, de van slegenn binnenn der stadt scheen, schal der stadt tho nuthe khâmenn.

4. Item wy vorlênen ehn, dath vnse borger keine reise odder roszdênsth bûthen vnserm lande scholen dhôn.

5. Item wy vorlênen ehn, dath se bâuen twelff schillinge brôke nich scholen gedrungen werden, vthgenâmen eth sy dôtslach odder ghewrochte wunden.

6. Item welcher borger sîne gûder bûten der stadt vthdêde eneme, where de where, de nich betâlede, den mach he tôuen in der stadt, beth der betâle, odder ehm recht dâr vôr dhô.

7. Item vnse burger tho Plawe scholen kheinen marcktollen geuen in vnserm lande.

8. Item es ist allen landsâten vorgundth, dath se nich scholen thôm gerichte, dath me nômeth marcethinc, genôdiget werdenn, ôck nich thôm landtrechte nicht mit alle, denne allêne thôm manrechte.

9. Item ghelîken deell schal d oe chter vnnd brôder in allen gûdern, szo woll ahn Ihêngûdern, alze andern, vnnd szo keine sz oe ns dâr syn, schal me den dochtern erher veder gûder geuhen.

10. Item sterueth der oldernn eyn, welches kynd der oldern gûder, wyle de leueden, nich bekhâmen, szo schal me den kyndern de gûder, de se van den dorpern odder mith deme bowwercke erworuen hebben, p

(sic. = Hier hört die Uebersetzung dieses § auf.)

11. Item hergewede vnnd wyberâdth schal nich gegeuen werden, sunder gelîch gedêleth werdenn.

12. Item szo einer gûder besittet vnnd de iâr vnnd dach innehefft, deme kham se nich vpheuen, vnnd when schôn einer gerechtige ôrsâke d(r tho haddh hefft.


  9. Inde est quod proximus sanguinis succedat ab intestato.
10. Ex secundis nuptiis pagus.
11. Olim hec adeo crassa, sicut nunc sunt, fuerunt.
12. Inter diuersas nationes 30, inter absentes 10, in vna ciuitate sufficit I annus.

Item dath de stadt 4 mal im iar der stadt guder besprecket.

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I. Text.

13. Super hec omnia iura concedimus ciultati in Plawe LX mansos et modium, qui dicitur sesling, ad vsum et profectum ciuitatis.

14. Item piscatio per omnem prouinciam communis et libera est cum sportis, hamis et retibus, exceptis solis sagenis.

15. Super hec omnia vnicuique ita concessa sunt primitus bona sua in hac prouincia cum omni iure, vt a nemine hominum vnquam aliquam patiantur molestiam vel grauamen.

Datum in Plawe, anno domini MCCXXXV.


Darauf folgt von derselben Hand:

1235.

In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Johannes, Nicolaus, Burchwinus, Pribislawus, domini de Werle, etc.

Von der Hand der Glosse ist hinzugefügt:

Est eiusdem tenoris et eiusdem anni preter principium littere et vnius nominis scilicet Burchwinus.


Nach der vom Originale genommenen Abschrift in der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.

Darauf folgt die plattdeutsche Uebersetzung von der Hand, welche die übrigen Urkunden geschrieben hat.

Am Rande dieser Uebersetzung ist von einer andern, gleichzeitigen Hand die Glosse, mit starken Abbreviaturen, beigeschrieben, welche sicher von einem Juristen herrührt.


13. Hîr vth de frîg acker erfflig tho uorkôpende, îrstlig thôr stadt gûder genâmen intokôpende alzo de vmliggende dorper vnd wôsten velde.

wicht vnd de wâge
mâthe
punde
elen.

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II. Uebersetzung von 1553.

13. Bâuen duth alles vorlêne wy der stadt Plawe sostich iunck ackers vnnd den scepel thor stadt nuthe.

14. Item de viskerye is im lande (szehe, von vierter jüngerer Hand) ghemein vnnd fryg mith koruen, angeln vnnd neththen, vthenâmende wâden.

15. Ouer dith alles entlich scholen in dessen iêgeningen eins îdern sîne gûder mith rechte van îdermennichlichen vnuorhinderth vnnd ân alleme beswêr fryg syn.

Datum in Plawe dûsendt twê hunderth vnnd vyff vnnd druttich.


Darauf folgt von derselben Hand:

1235.

Im nâme der hilligen vngescheiden drêuoldichheit. Johannes, Nicolaus, Burchwinus, Pribislaus heren tho Werle etc.

Von der Hand der Glosse ist hinzugefügt:

Is gelîches lûdes vnnd iârschâr vthgenâmen den anfang des brîues vnd eyn namens alze Burchwinus etc.


14. In stagnis nauigare, drencken, bornen licet, piscari non idem, sed conceditur per dominos eiusdem.

Dies ist durchstrichen und von vierter Hand darüber geschrieben:

Textus durabit, glossa peribit iners.


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Nr. VI.

Der Bischof Brunward von Schwerin bestätigt die Kirche zu Kuppentin und bestimmt die zu der Pfarre gehörenden.Dörfer.

D. d. Warin. 1235. Aug. 3.

Nach einer beglaubigten Abschrift im grossherzogl. meklenb. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Brunwardus dei gratia Zwerinensis episcopus vniuersis in perpetuum. Ne res gesta obliuioni tradatur, scripti memoriae commendatur, maxime hec, que si neglecta fuerit, salutem impedit animarum. Vnde cum iuris nostri sit, indempnitati ecclesiarum nobis commissarum consulere, placuit nobis et ecclesie nostre, ecclesiam Kobandin tam in uillis, quam in dote confirmare, in his uillis scilicet: Kobandin, Wazutyn, Brůck, Babazyn, Weisin, Syarnitze, Krosyna, noua uilla Guthani, duo Posirina, Pentzarin, Darsekow, indago Glyna, et ecclesiastica tantum sacramenta in Kobandin exspectare. Ne igitur tam rationabili nostre ordinationi ausu temerario quisquam tam succedentium, quam et presentium in alicuius calumnie seu disturbationis irrogatione contraire presumat, presentem paginam bulle nostre appensione dignum duximus roborare, statuentes auctoritate dei patris omnipotentis et beatorum Petri et Pauli apostolorum, prefatam dotationem fideliter ab omnibus obseruari. Testes autem huius facti sunt: canonici ecclesie nostre: magister Thidericus, Wernerus; plebani: Hermannus de Plawe, Eggelbertus de Cobandin; milites: Sygebodo de Holthorpe, Henricus de Zyarnyn. Datum Warin, anno domini millesimo CC°XXXV°, tertio nonas Augusti.

Nach einer Abschrift in dem Kirchen-Visitations-Protocolle vom J. 1591. Der Abdruck in v. Westphalen Mon. ined. IV, p. 927, ist so schlecht, dass er fast gar nicht zu gebrauchen ist.

Die in der Urkunde aufgeführten Dörfer sind:

Kobandin jetzt Kuppentin,
Wazutyn - Wessentin,
Brůk - Brook,
Babazyn - Bobzin,
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Weisin jetzt Weisin,
Syarnitze - Zahren,
Krosyna - Kressin,
Noua villa Guthani - Plauerhagen (?),
duo Posirina }
-
Gr. Poserin,
Kl. Poserin.
Pentzarin - Penzlin,
Darsekow - Daschow,
ndago Glyna - Gallin.

Diese Dörfer sind noch alle unter den beistehenden, neuern Namen bekannt, nur das Neue Dorf Guthan's (Nova villa Guthani) ist als solches nicht bekannt; wahrscheinlich ist es , wenn es nicht ganz untergegangen ist, das Dorf Plauerhagen, welches früher auch bloss Hagen (Indago) hiess. Der Name Guthansdorf war wohl nur ein temporairer Name nach dem ersten Bebauer; der Name Guthan kommt noch im 16. Jahrh. als Zuname unter den Bauern in der Gegend von Plau vor, z. B. 1582 zu Gnevsdorf. Das Dorf ist entweder Plauerhagen oder ist zwischen Plauerhagen und Gallin untergegangen. - Gallin, in der ältesten Zeit ein Dorf des Klosters Doberan, wird hier ein Hagen (Indago) genannt, weil es ein Hägerdorf, d. h. aus ausgerodetem Walde angebauet war.


Nr. VII.

Der Fürst Pribislav von Parchim (-Richenberg) verleiht der Stadt Plau das Dorf Slapsow zur Stadtfeldmark.

D. d. Plau. 1244. April 7.

Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Ego Pribislaus dei gratia dominus de Parchem omnibus, ad quos presens scriptum peruenerit, salutem in eo, qui est salus omnium. Quoniam humanitatis memoria temporum reuolutione et rerum occupatione in obliuionem senescit, labenti memorie littere perseuerantis remedio prudenter consulitur. Huius rei gratia innotescat tam presentibus, quam futuris, quod nos piis petitionibus ciuitatis nostre in Plawe inducti ipsis uillam Slapzowe cum terminis suis et omni iure, excepto iudicio colli et manus, sine omni perturbatione libere concessimus possidendam; patrie tamen defensionem, si necessitas ingruerit, obseruabunt, nullas ab eis expeditiones

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alias requirentes. Insuper eciam si predictam villam cultoribus exponere siue desertam ad pascua pecorum voluerint obseruare, eorum arbitrio commisimus ordinandum. Ne igitur posteritas, que sepius prona ad malum reperitur, hoc factum nostrum in irritum reuocare valeat, presentem paginam testibus subscriptis sigilli nostri munimine duximus roborandam. Testes autem sunt hii: dominus Johannes capellanus curie, dominus Hermannus plebanus, dominus Hinricus de Erteneborch, dominus Gerardus de Mallin, dominus Vunco, dominus Wedekinus de Walcksleue, dominus Hermannus Cnut, dominus Witto, dominus Bartoldus Soneke, dominus Thethardus de Weye et alii quam plures. Datum in Plawe, anno incarnationis domini millesimo CC 44, indictione [2], septimo idus Aprilis.

Nach der vom Originale genommenen Abschrift in der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.
Die Jahreszahl ist richtig 1244.
Auch in der Üeberschrift steht:
        1244 Slapzow latine
Anno 1244 hefft Pribislaus der stadt Plawe geuen den wilbreff auer Tzalpzow.
Im Datum steht bei der Indiction keine Zahl; sie ist wahrscheinlich vergessen. Das Wort septimo gehört sicher zu idus; denn auch in der neben dem lateinischen Texte stehenden plattdeutschen Üebersetzung steht;
        1244, 7 idus Aprilis.


Nr. VIII.

Der Fürst Pribislav von Richenberg giebt der Stadt Plau die Freiheit, von den Dörfern Quetzin, Grapentin, Gardin und Gedin zu ihren Bedürfnissen zu kaufen, und erlässt ihr für diesen Fall den auf diesen Gütern ruhenden Rossdienst, giebt ihr auch die Freiheit, von dem Dorfe (Plauer -) Hagen zu kaufen.

D. d. Plau. 1255.

Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


P[ribislaus] dei gratia dominus de Richenberch prouidis, honestis pariter et discretis consulibus,

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necnon toti vniuersitati ciuium in Plawe hoc scriptum in perpetuum. Notum esse cupimus, toti vniuersitati ciuitatis Plawe tale porreximus donatiuum, vt si aliqua bona in istis quatuor villis, in Qwitzin, Grapentin, Gardin et Gedin, ad vsus suos pro denariis valeat comparare, illa eidem dignum duximus porrigenda, ita quod nullus hominum in prefatis villis aliqua bona presumat emere vel attemptet, qui impedimentum faciat ciuitati. Preterea seruicium fallerati dextrarii, quod nobis pro eisdem bonis debet exhiberi, indulcimus ciuitati et quod ad expeditionem extra nostros terminos nusquam ibit, sed tantummodo [si] singularis necessitas terre incumbit, tunc possessores talium bonorum ad fodiendum et ad plancas ducendum debent esse beniuoli et parati; si autem talia bona non habeant cultores siue possessores, nullum seruicium ciuitas exhibebit. Item quandocunque partem agri ville Indaginis sibi secundum iuris rationem ciuitas attraxerit, illam, secundum ius exigit, optinebit. Huius facti siue scripture ordinati sunt testes: Reinerus et Lucbertus, consules in Parchem; Tidericus et Welderus, consules in Sternberch; Albertus Gese, Bartoldus, Ocbertus, Wilkinus. Arnoldus de Semuel, Reibertus de Critzow, Johannes de Gudow, consules in Plawe, qui cum hec agerentur, interfuerunt, vnde ne posteritas nostra vel aliquis infringat hanc scripturam nostri sigilli munimine roboramus. Datum Plawe, anno incarnationis domini 1255.

Nach der vom Originale genommenen Abschrift in der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.
Die Abschrift des lateinischen Originals beginnt;
        Petrus dominus Richenberch,
die darauf folgenden plattdeutsche Uebersetzung jedoch vollständiger mit den Worten des Originals:
        Petrus dei gratia dominus de Richenberg,
welche, mit Ausnahme des Namens des Ausstellers, hier in den Text aufgenommen sind. Eben so steht unter der Uebersetzung der Urkunde Pribislav's über Slapzow vom J. 1244:
Hir schal volgen de tosage vnnd cautio Petri van Richenberge.
Die Ueberschrift der vorstehenden Urkunde lautet:
   Anno 1255 vorwilliget Petrus here van Richenberg in de vier dorper Qwitzin, Gardin (!), Garsin (!), Gedyn vnnd gifft der stadt dar vp ein caution breff.
Dieselbe Hand hat dabei, jedoch mit anderer Dinte, hinzugefügt:

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Credo fuisse priorem de Hauelberg.
Eine andere alte Hand hat aber kühn den Namen Petrus durchstrichen und den Namen Pribislaus übergeschrieben.
Offenbar und ohne Zweifel kann nur der Fürst Pribislav I. von Parchim - Richenberg die Urkunde ausgestellt haben. Wahrscheinlich stand statt des vollen Namens in dem Originale nur ein P. Der Propst von Havelberg, der hier nur gehandelt haben könnte, war 1248 - 1256 Wipert.
In dem Texte steht am Ende der Urkunde: vt aliquis infringat.
Die Uebersetzung giebt:
      seruicium fallerati dextrarii
durch:
rosdenst in herniske ock susth geringe per[de]denst, und übersetzt die Stelle:
Item quandocunque partem agri ville Indaginis sibi secundum iuris rationem ciuitas attraxerit, illam - - optinebit,
wunderlicher Weise, jedoch nicht ohne Sinn, also:
vnd mogen de velde mith lantweren, alze en dat euenst sin werth, befreden,
während hier doch von der Erlaubniss die Rede ist, Aecker des Dorfes Hagen, wie Plauerhagen früher immer hiess, zu erwerben.


Nr. IX.

Der Fürst Nicolaus I. von Werle bezeugt, dass, nachdem die Stadt Plau von dem Ritter Johann von Schnakenburg das Dorf Slapsow gekauft hatte, dieser die Befreiung von dem Bischofszehnten, den der Bischof Rudolf von Schwerin von diesem Dorfe in Anspruch genommen, dargethan habe.

D. d. [Plau.] 1259. Juni 24.

Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


Nicolaus dei gratia dominus de Werle omnibus presens scriptum cernentibus salutem in perpetuum. Nouerint vniuersi, qui hanc paginam perceperint perlegendam, quod ciues in Plawe commorantes a domino Johanne de Snakenborch et suis heredibus villam Slapzow cum decimis eiusdem ville et ceteris redditibus comparauerunt pro suis denariis et emerunt, cuius

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ville decimam cum venerabilis pater noster et dominus R[odolphus] episcopus Swerinensis impeteret et eandem suis vellet vsibus vsurpare, in ecclesia fratrum minorum in Rostoch accessit predictus Johannes de Snakenborch cum suis heredibus et decimam ville prefate coram episcopo superius nominato in nostra presentia iure suo expediuit penitus et absoluit, et hoc presentibus litteris protestamur sigilli nostri munimine roborantes. Testes huius rei sunt: milites, qui presentes fuerunt: Johannes de Crupelin, Arnoldus de Noua Ecclesia, Lodewicus Kabolt; consules: Albertus et Petrus, qui istius fuerunt negotii promotores, Johannes de Gwdow etc. Acta sunt hec dominice incarnationis anno 1259, 8 kal. Julii.

Nach der vom Originale genommenen Abschrift in der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


Nr. X.

Der Ritter Gerhard von Schnakenburg bezeugt, dass sein Vater Johann den von ihm der Stadt Plau verkauften Zehnten von dem Dorfe Slapsow vor dem wailand Bischofe Rudolf von Schwerin von allen Ansprüchen befreiet habe.

D. d. (1263).

Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


Gerardus miles dei gratia de Snakenborch dictus omnibus presens scriptum cernentibus in vero salut[ari] salut[em]. Ne facta et gesta ab aliquibus possint violari, que aliquando obliuio destruit et corrumpit, scriptorum memorialibus confirmantur. Hinc est quod omni discretioni notum volumus esse, quod pater noster Johannes de Snakenborch decimam ab eo venditam ciuitati Plawe decimam decimis[!) in Slapzow coram domino episcopo R. [odolpho] pie memorie dicte ciuitati Plawe ab omni impeticione vindicauit penitus absoluendo: idem quod pater noster Johannes in hac venditione constituit, nos et pium

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nostri cum nostris posteris ratum tenemus et dictam decimam in Slapzow dicte ciuitati Plawe venditam ab impetitione cuiuslibet in iuris ordinem proposuimus expedire, quod totum nostri sigilli munimine roboramus.

Nach der vom Originale genommenen Abschrift in der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.
Unter der Abschrift steht:
In desseme breue is kein datum sunder de vorsegelinge; es wiset ouersth de folgende breff (vom 24. Junii 1259) vth, dath es vp de suluige tidt schen is.
Ganz zu derselben Zeit wird aber die Urkunde nicht ausgestellt sein, da der Bischof Rudolph von Schwerin schon todt war ("pie memorie") und dieser am 19. Dec. 1262 starb. Der Ritter Johann von Snakenburg wird aber zur Zeit der Ausstellung der Urkunde noch gelebt haben. Da dieser aber sehr früh in der ersten Hälfte des 13. Jahrh. häufig auftritt, so wird die Genehmigung seines Sohnes auch nicht lange ausgeblieben sein. Die Urkunde wird also wohl in die erste Zeit nach dem J. 1262, frühestens in das J. 1263, fallen.
Die Stelle in der Urkunde:
decimam ab eo venditam ciuitati Plawe decimam decimis in Slapzow
ist höchst wahrscheinlich falsch gelesen, wenn auch die deutsche Uebersetzung also lautet:
den tegeden den ehr der stadt Plawe vorkofft den tegen mith dem tegen in Slapzow.
Vielleicht hat im Originale: decimam de ciuibus gestanden?
Unter der deutschen Uebersetzung steht die Bemerkung:
Es haben dithmal de Swartepapen vp deme felde noch de VI Rîggen ingehat, de bekumpt de stadt ao. 1298, vt sequitur, ierlich vp Michahelis 4 s. dar van gehat.


Nr. XI.

Der Knappe Reinward von Quetzin schenkt der Pfarre zu Quetzin zwei vor dem Burgwalle gelegene Katen in dem Dorfe Quetzin, die er bisher zu Lehn getragen, und zwei kleine Aalwehren bei dem Walde Quetzin.

D. d. Plau. 1264. Junii 24.

Nach einer beglaubigten Abschrift im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.


Ego Reinwardus de Quitzin famulus presenbibus publice recognosco, quod dedi et per presentes

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do ob salutem anime mee et mee vxoris Coneken et nostrorum parentum duas kotas in uilla Quitzin sitias ante borchwal plebano et ecclesie in Quitzin cum omni iure et vtilitate, prout ipsas habui a dominis in feudo, perpetue possidendas, sub hac forma, quod rustici morantes in kotis debent seruire plebano in anno quatuor dies, et habet excessus in [e]os et omnem libertatem et omne ius in kotas et areas, et debent dare ecclesie in anno pro pactu sex talenta cere et plebano terciam partem pactus et duos pullos de ambabus kotis; etiam do ad dotem duas paruas âlewerê sitas apud syluam Quitzin, quas construxi qu[on]dam cum uoluntate plebani, vt mei memoria et mee vxoris Coneken et nostrorum parentum in ecclesia Quitzin perpetue habeatur, presentibus Hinrico prefecto in Sergelin et Conrado in Quitzin, Juriano in Lesten. In euidenciam me[u]m sig[ill]um presentibus est appensum. Datum Plawe, anno domini M° ducentesimo sexagesimo quarto, die sancti Johannis baptiste.

Litera sigillata sig[ill]o pendente in morem clypei, vt appa ruit, in cuins medio tres inscisiones, superius acutae, inferius latae, sculptae erant, superior longior, media breuior, infima breuis, in cuius circumferencia bae literae apperuerunt:

S. Reinwardi de Quitzin.

Nach einer in dem Kirchen - Visitations - Protocolle vom J. 1591 enthaltenen Abschrift, welche von einem am 12. Nov. 1358 auf Veranlassung des Pfarrers Johann Symachel zu Quetzin ("dominus Johannes Symachel rector ecclesiae in Quitzin, Zwerinensis diocesis") auf dem Domkirchhofe zu Güstrow nach dem Originale angefertigten beglaubigten Transsumte genommen ist.
Das bei der Transsumirung beschriebene Siegel des Knappen Reinward von Quitzin war wahrscheinlich ein Schild mit drei rechts oder links gekehrten Spitzen, wie das Wappen der Rohr und der mit denselben verwandten Familien, so viel sich aus den etwas dunkeln Ausdrücken der Beschreibung entnehmen lässt.
Statt excessus in [e]os steht in der Handschrift: in nos.


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Nr. XII.

Der Pfarrer Heinrich in Quetzin registrirt das Vermögen seiner Kirche und Pfarre, nachdem die Stiftungsurkunden in einem Brande untergegangen waren.

D. d. (Quetzin). 1271. Dec. 6.

Nach einer beglaubigten Abschrift im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


Registrum ecclesie Quitzin, conscriptum per me Henricum plebanum ibidem.

Quia litere dotacionum mee ecclesie temporibus meis sunt combuste, per me hanc literam pro memoria meorum successorum salua conscienti[a] conscripsi. Ecclesia est dotata tribus villis Quitzin, Sergelin et Leesten. Plebanus in Quitzin habet in uilla Quitzin sex mansos et IV kotas, cum omni iure in siluis, aquis et campis, et habet ellerholt de uia, que dacit ad ciuitatem ad stagnum, usque ad heinholt, et habet vnum âlewêre a spacio borchwal usque ad littus et vnum sub silua Quitzin circa Lancken, et nullus potest construere âlewêre de agro Lancken usque ad heinholt , nisi cum uoluntate plebani. Eciam habet duas kotas circa borchwal, quas temporibus [meis] dedit Reinwardus de Quitzin famulus plebano et ecclesie in Quitzin cum omni iure, videlicet quod rustici morantes in kotis debent seruire plebano in anno quatuor dies, et habet omne ius super rusticos, et [debent] ecclesie dare pro pactu in anno de kota tria talenta cere et de spacio borchwal vnum talentum cere, et si plebanus noluerit carere, habet terciam partem in pactu, et duas paruas âlewêre circa siluam Quitzin dedit ad dotem, quas ipse quondam cum consensu meo ibi construxit, pro quibus donis perpetua memoria dicti Reinwardi et sue vxoris Coneken habeatur. In uilla Leesten de kota sex denarios et in uilla Quitzin de kota sex denarios et de omnibus uillis quatuor solidos pro unctione. Acta et conscripta sunt hec anno domini M°CC mo septuagesimo primo, die sancti Nicolai, presentibus dicto Reinwardo famulo, Hinrico prefecto in Sergelin et

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Conrado in Quitzin, iuratis ecclesie, et sig[ill]um meum pro testimonio ad presentem literam appendi.

Litera sigillata sigillo rotundo pendenti, vt patuit, in cuius medio figura calicis, in cuius summitate crux parua sculpta erat et in cuius circumferencia he litere apparuerunt:

S. Henrici plebani in Quitzin.

Nach einer in dem Kirchen - Visitations - Protocolle vom J. 1591 enthaltenen Abschrift, welche von einem am 12. Nov. 1358 auf Veranlassung des Pfarrers Johann Symachel zu Quetzin auf dem Domkirchhofe zu Güstrow nach dem Originale angefertigten beglaubigten Transsumte genommen ist.


Nr. XIII.

Die Fürsten Heinrich und Johann von Werle verpfänden den Knappen Wedekin von der Brügge und Bernhard Wittenburg für 300 Mark lüb. Pf. eine Hebung von 7 1/2 Wispel Roggen und 7 1/2 Wispel Gerstenmalz aus der Mühle innerhalb der Stadt Plau.

D. d. Plau. 1278. Febr. 25.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


Heinricus et Johannes dei gratia domini de Werle omnibus, ad quos presens scriptum peruenerit, salutem cum plenitudine karitatis. Cum acta temporalia corruptioni, quam stabilitati videantur proniora, igitur necesse est ea per scripture testimonia confirmari. Nouerit itaque vniuersitas tam presentium, quam futurorum, quod nos ex bona voluntate et maturo consensu Wedekino dicto de Ponte et Bernardo de Wittenborg VII 1/2 choros siliginis et VII 1/2 choros ordeacei brasei in molendino Plawe intra ciuitatem situato pro CCC marcis Lubicensium denariorum, quas ipsis soluere tenebamur, porreximus, secundum iura pheodalia nostris vasallis communia, absque omni seruitio libere possidendo, hac conditione interposita, si predictos reditus ad pristinam libertatem reemere decreuerimus, prefatam pecuniam viris nominatis VIII° die post festum pentecostes absque aliqua protractione Lubeke astringimur erogare; si vero hoc tempus persolutionis aliqua

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dilatione neglexerimus, famuli sepe dicti reditus pretaxatos singulis annis recipiant expedite, quemadmodum nos in predicto molendino per quemlibet mensem prouentus tollere consueuimus. Sciendum etiam est, quod eorundem legitimis heredibus siue emptoribus reditus sepe dictos sine vlla remuneratione secundum dictum ius porrigere promisimus, a quibus etiam predictam conditionem inuiolabiliter volumus obseruari. Pro cuius rei certitudine nostri milites dominus Bertoldus de Danbeke et dominus Johannes Coz, famuli videlicet Martinus de Malin, Hartwicus de Tralowe sub fide promiserunt, si nos aliter, quam litterarum continentia protestatur, procedere vellemus, Parchem intrare, non exituri, nisi cum famulis sepe dictis amicabiliter componatur aut predicta summa pecunie eisdem integraliter persoluatur; insuper si fideiussorum quisquam medio tempore carnis debitum exsoluerit, ceteri post perceptionem obitus ipsius defuncti XIIII° die Parchem debent intrare, deinde non exeuntes, donec per personam tante nobilitatis probitatisque atque tantarum diuitiarum ipsorum numerus compleatur. Item predicti fideiussores sub fide obligati sunt, si dictos famulos scilicet W. Et Ber. predictos reditus vendere contingerit, sub eadem promissione vlterius permanere. Ut autem omnia secundum conscripta rata et inuiolabilia teneamus, nec ab aliquorum nostrorum heredum successoribus infringi valeant, presens attenticum sigillorum nostrorum munimine roboratum eisdem famulis in testimonium duximus conferendum. Huius ordinationis testes sunt: milites dominus Hermannus Coz, dominus Johannes de Duzcin dominus Sifridus de Kercdorp, dominus Johannes de Belin, dominus Conradus de Lanken, Sonekinus et alii quam plures fide digni. Datum Plawe anno domini M °CC° LXX° VIII°, sequenti die Mathie apostoli.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer kräftigen Minuskel. An Schnüren von rother Seide hangen die bekannten Siegel der beiden ausstellenden Fürsten.
Die Urkunde ist auch dadurch interessant, dass die beiden Pfandnehmer ausdrücklich wiederholt Knappen (famuli) genannt werden. Wedekin von der Brügge (de Ponte) und Bernhard von Wittenburg waren ohne Zweifel lübeker Patricier, was auch hier dadurch angedeutet wird, dass die Pfandsumme in Lübek zurückgezahlt werden soll. Vgl. Deecke von der ältesten lübeki-

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schen Rathslinie S. 32 flgd. Die v. Wittenburg waren ausserdem meklenburgische Vasallen auf Tarnewitz (vgl. Jahrb. XIII, S. 397 und 339) und auf Clippatendorf (vgl. Berichtigung, S. 41).


Nr. XIV.

Der Fürst Johann von Werle verkauft dem Kloster Doberan die Mühle ausserhalb der Stadt Plau, stellt demselben die Erwerbung des Eigenthums frei und schenkt dem Kloster die zollfreie Verführung des Kornes aus den von demselben im Fürstenthume Werle erworbenen Mühlen.

D. d. Rostock. 1282. Febr. 20.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


In nomine sancte et indiuidae trinitatis. Johannes dei gracia dominus de Werle omni generacioni inperpetuum. Euanescit inbreui actio temporalis, nisi fulciatur apicibus sigillatis. Hinc est quod notum fieri cupimus per presentes litteras vniuersis, quod nos de mera voluntate et communi beneplacito omnium heredum nostrorum et de maturo fidelium vasallorum nostrorum consilio venerabili domino Seghebodoni abbati de Doberan molendinum exintegro iuxta menia ciuitatis Plawe situm eodem iure, libertate ac proprietate, sicut pater noster et nos possedimus ab antiquo, cum censu et redditibus suis, qui sunt tredechim chori et vnum punt duplicis annone, vna pars brazii ordeacei, altera vero medietas siliginis, vendidimus pro quingentis marcis denariorum XV marcis minus, ita ut singulis annis abbas, qui pro tempore fuerit in Doberan, per se uel per suos vnam partem dictorum reddituum in festo pasche accipiat, alteram medietatem in festo sancti Martini totaliter percepturus, exceptis tribus marcis denariorum, quas cuidam vasallo nostro Radeken dicto de Kerkdorp iure porreximus feodali, hoc adicientes, ne quis infra uel supra dictum molendinum ad mensuram vnius miliaris aliud molendinum

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exstruere habeat facultatem, quod si eciam ipsa Doberanensis ecclesia proprietatem hereditatis huius molendini sibi comparauerit quocumque modo, nullus de nostris dictum monasterium in ipso molendino quolibet genere exactionis seu inportune peticionis valeat infestare; volumus nichilominus, ut omnis annona sepe dicte ecclesie de molendinis in nostro dominio constitutis, que a nobis emerunt, proueniens, quocumque deducenda fuerit, nisi alieni eam adhuc nondum deductam emerint, ab omni theloneo sit libera et inmunis. Ne autem huic nostre racionabili vendicioni seu empcioni aliquis heredum nostrorum ausu temerario audeat contraire, presentem paginam inde conscriptam ac sigillo nostro munitam ipsi ecclesie contulimus, testibus annotatis, quorum hec sunt nomina: dominus Theodericus plebanus de Plawe, Martinus notarius noster, clerici, item dominus Nicolaus de Bruseuiz, dominus Johannes Cosz, dominus Hermannus Cosz, milites, item Reynerus de Potlest armiger noster, Gerardus et Conradus dicti de Lawe (et) ciues in Rozstok et Johannes fidelis ac familiaris ecclesie Doberanensis dictus de Bruneswich et alii quam plures fide digni, cum hec ordinarentur, astiterunt. Acta sunt hec in ciuitate Rozstok anno domini millesimo ducentesimo octogesimo secundo, decimo kalendas Marcii.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer festen, schönen Minuskel. An einer Schnur von rother Seide hängt das schildförmige Siegel des Fürsten mit dem werleschen Stierkopfe und Sonne, Mond und Stern in den Schildwinkeln und mit der Umschrift:

Umschrift

Auf der Rückseite steht die nicht sehr viel jüngere, jedenfalls noch aus der ersten Hälfte des 14. Jahrh. stammende Registratur.

Antiquum priuilegium Dabranense super molendino in Plawe extra murum, quod habemus pro dimidia sartagine salis in Lunenburgh.


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Nr. XV.

Der Fürst Nicolaus von Werle und seine Brüder verleihen, mit Einwilligung ihrer Mutter, der Pfarre zu Cuppentin auf Bitten des Pfarrers Martin von Malin das Eigenthum von zwei durch Gerhard von Weisin geschenkten Hufen in Cressin,
   d. d. Sprenz, 1285, Febr. 20,
welche der Pfarrer Martin von Malin an den Ritter Nicolaus von Brüsewitz zu Lehnrecht gegen zwei Hufen in Cuppentin vertauscht, über die der Fürst Nicolaus der Pfarre wiederum das Eigenthumsrecht verleiht.

D. d. Plau. 1287. Mai 6,
zur Zeit der ersten Gründung des Schlosses Plau.

In nomine sancte et indiuidue trinitatis Amen. Nicolaus et sui fratres, dei gratia domicelli de Werle, omnibus in perpetuum. Omnis actus et opus quodlibet, quod ad futuram dirigitur posteritatem, necesse est summopere priuilegiorum auctoritate et testium subscriptionibus roborari. Hinc est quod ad vniuersorum, tam presentium, quam futurorum, notitiam cupimus peruenire, quod nos, de legittimo et beniuolo consensu precordialissime matris nostre et consiliariorum nostrorum fidelium, ad instantiam Martini de Malin, nostri notarii et plebani tunc temporis in Cobendin, ob salutem anime. dilectissimi patris nostri Johannis, quondam domini de Werle, felicis memorie, proprietatem duorum mansorum in Cressin et quicquid nos de eisdem mansis post obitum vxoris Gerardi de Weisin ratione exspectationis, quod vulgariter aneual dicitur, contingere potuisset, tam in redditibus, quam prouentibus, cum omni iure iudiciali, quo idem Gerardus dictos mansos in pheodo tenuit, plebano eiusdem ecclesie perpetuo contulimus possidendam, quos mansos iam dictus Gerardus prius pro remedio anime sue perhenniter ecclesie contulerat memorate, hac tamen conditione adiecta, vt plebanus

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prelibate ecclesie pro remissione peccatorum patris nostri charissimi et prefati Gherardi suique patris, uidelicet Johannis de Weisin, singulis quartis et sextis feriis missam pro defunctis faciat celebrari: si uero interueniente festiuitate uel necessitate hoc in dictis feriis adimplere noluerit uel nequiuerit, aliis diebes in eadem septimana uel in proxima hoc, quod neglectum fuerit, reuocabit; si autem plebanus prenominate ecclesie ea, que predicta sunt, facere recusauerit, extunc de redditibus seu prouentibus prescriptorum mansorum se consules sepedicte ecclesie intromittent, exinde pretaxate ecclesie in oblatis, vino et luminaribus seu condecet prouidentes. Actum in villa et in dote Sprentze anno domini millesimo ducentesimo octuagesimo quinto, decimo kalendas Martii.

Anno igitur incarnationis eiusdem domini M°CC°LXXXVII°, in die Johannis ante portam Latinam fecit Martinus de Malin, sepedictus plebanus in Cobandin, concambium cum dilecto nostro milite Nicolao de Bruseuitz, dando eidem duos mansos prehabitos pro aliis duobus mansis in villa Cobandin sitis. Nos uero ad instantiam eorum predicti concambii beneuoli fautores effecti, contulimus Nicolao militi nostro iam dicto duos mansos in Cressin sitos iure pheodali possidendos, plebano autem in Cobandin et eidem ecclesie alios duos mansos ibidem sitos contulimus et proprietatem dedimus, sicut priores mansos habuerat, possidendos perpetuo et habendos. De his etiam mansis plebanus id ipsum integraliter faciet, quod de mansis prioribus est prescriptum. Vt autem hec nostra deuotio inuiolabilis perseueret, prelibate ecclesie et plebano eiusdem loci litteras nostras contulimus sigilli nostri munimine roboratas. Huius deuotionis testes sunt: Hermannus plebanus in Malchow, Johannes plebanus in Sprence, clerici; Arnoldus Brusehauere, Johannes Cotz, Bernardus de Beylin, Johannes de Duscin, Nicolaus Hane, Nicolaus Bruseuitz, Nicolaus de Bruseuitz, Hermannus Coz, milites; Martinus de Malin, Bertoldus magister coquine, Hugolt Pren, Reynekinus de Potlest, famuli, qui huic collationi personaliter astiterunt. Datum in castro Plawe, tempore prime fundationis eiusdem castri, per manum Martini nostri notarii, anno incarnationis et die iam dicto II° nonas Maii.

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Nach einer bei der Visitation der Kirche zu Cuppentin im J. 1591 von dem Originale genommenen Abschrift im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt = Archive zu Schwerin.


Nr. XVI.

Der Fürst Nicolaus II. von Werle und seine Brüder verkaufen der Stadt Plau das Eigenthum der Dörfer Grapentin und Gedhin zur Stadtfeldmark.

D. d. Röbel. 1292. Mai 11.

Nach dem Originale im Archive der Stadt Plau.


In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Nicolaus et sui fratres dei gracia domini de Werle vniuersis Christi fidelibus, ad quorum noticiam presens scriptum peruenerit, in perpetuum. Ne acta seu statuta rerum temporalium a memoriis excidant posterorum, necesse est super hiis, que pro utilitatibus hominum ordinantur, confici publica instrumenta sigillo autentico consignata, Vnde notum esse uolumus tam presentibus, quam futuris, nos de consultorum nostrorum maturo consilio proprietates, que vvlgariter egendhum dicuntur, uillarum silicet Grapenthin et Gedhin pro trescentis marcis denariorum monete Rostokcensis nostre ciuitati Plawe et eius inhabitatoribus modernis et posteris uoluntarie uendidisse et uenditas beniuole porrexisse, ita ut omnia ad predictas uillas pertinencia, sicut nemora et pascua et quelibet alia intra earundem uillarum terminos constituta, ad vsum ciuitatis nostre predicte perueniant perpetua libertate. Preterea donauimus, ut prefate uille ab exactione, que dicitur annua petitio, et a denariis monetarum, nec non poncium constructionibus et ab opere quod burgwerc dicitur, breviterque dicendo ab uniuersis angariis similiter et seruiciis quocunque nomine censeantur, que pro re pubblica et pro defensione patrie fieri consueuerunt, immunes esse debeant et excepte, ita ut nichil nobis in eis iuris remaneat in obsequiis exigendis, concedentes eciam, ut agri earumdem uillarum pro commodo ciuitatis nostre, si burgenses decreuerint, unicuique ciuium domos proprias habentes distribui ualeant

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et donari. Item burgensibus ciuitatis nostre memorate contulimus iura uasallis nostris communia, super excessibus, que infra dictarum uillarum terminis perpetrari contigerit, iudicandi, et eorumdem excessuum emendationes partem terciam recipiant expedite. Vt autem predicte donationis seu libertatis priuilegium a nobis et a nostris successoribus inconmutabile perseueret, presens scriptum sigilli nostri munimine duximus roborandum. Huius ergo facti rationabiliter ordinati testes sunt milites: dominus Nicolaus Gallus, dominus Johannes Coz, dominus Arnoldus de Wzcedhen, dominus Bernardus de Belin, dominus Heinricus de Cremun, dominus Nicolaus de Malin. Datum anno domini M. CC. XC secundo, Robole, in ascensione domini.

Nach dem Originale im Archive der Stadt Plau, auf Pergament, in einer scharfen Minuskel; angehängt ist eine rothe seidene Schnur, von welcher jedoch das Siegel ganz abgefallen ist.
Gedruckt auch durch Schröter in Wöchentl. Rostock. Nachr. 1824, S. 169.


Nr. XVII.

Der schweriner Domdechant und plauer Archidiakonus Johann bezeugt, dass, nachdem die Stadt Plau beschlossen habe, die Dörfer Grapentin und Gedin zu der Stadtfeldmark und den Bürgerhäusern zu legen, und da durch das Legen der Bauern die Pfarre Einkünfte verlieren würde, die Stadt, unter Zustimmung des Fürsten Nicolaus II. von Werle, die Pfarre dadurch entschädigt habe, dass sie ihr Grund und Boden zur Vergrösserung des Pfarrhofes, 5 Morgen Acker, einen Hopfengarten und verhältnissmässige Theilnahme an Weide und Mast abgetreten.

D. d. Schwerin. 1293.

Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


In nomine sancte et indiuidue trinitatis. Johannes dei gratia Swerinensis ecclesie decanus ac

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archidiaconus in Plawe omnibus Christi fidelibus, ad quorum noticiam presens scriptum peruenerit, in perpetuum. Vt que gesta fuerint, perpetua firmitate consistant, oportunum est et necessarium valde, ea scriptis autenticis commendari. Hinc est quod cum inter Theodericum rectorem ecclesie in Plawe, ex vna parte, et commune ciuitatis predicte, ex altera parte, dissensio verteretur eo, quod communitas ciuitatis decreuerat, agros villarum Grapentin et Ghedin pro vtilitate publica distributos singulis domibus adiacere, et sic contingeret, agricolas de suis habitationibus amoueri, propter quod parrochianus sacerdos emolimento temporali, quod ab eisdem percipere consueuerat, priuaretur, perinde ne aliquid iniuriose ageretur, neque sacerdoti, qui condicionem ecclesie sue meliorem facere potest, non peiorem, contingeret preiudicium generari, idem consules et ciues doti ecclesie quandam semitam ex vno latere curie et aream duodecim pedum spacium habentem ex alio latere ad amplificationem eiusdem libere contulerunt, insuper quinque iugera agrorum et ortum, in quo solet plantari humulus, et participationem in pratis ac pascuis et in sua portione legittima, cum lingna vel pascua fuerint diuidenda, ac alio vsufructu predicte doti et sacerdoti, qui pro tempore prefuerit, participium tribuerunt. Ita vt hiis omnibus libertas rationabiliter compensari noscant, hanc compositionem, de consilio et voluntate nobilis domini Nicolai de Werle ordinatam, sigilli nostri munimine roboramus. Testes huius sunt, qui in dubiis testimonium perhibere poterunt veritati: dominus Hinricus de Cutzin, dominus Ludolphus de Carow, necnon consules predicte ciuitatis Plawe, qui tunc cum hoc agerentur exstiterunt, hi igitur T[id]ericus, Johannes de Monte, iunior Marlow, Godfridus de Goldberch, Albertus de Mallchow, Wernerus de Burow, Bernardus de Malchow, Tidericus de Bruseuitz. Datum Swerin anno domini 1293.

Nach der von dem Originale genommenen Abschrift in der plauer Raths - Matrikel von 1553.
Der schwerinsche Dom - Dechant Johannes wird ausdrücklich auch Archidiakonus in "Plawe" genannt. Die Stadt Plau gehörte freilich zum Bisthume Schwerin; so viel aber bekannt ist, war Plau nicht Sitz eines Archidiakonats, sondern die Stadt gehörte nach vielen urkundlichen Anzeigen noch zu dem Archidiakonate Waren.

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Es ist möglich, dass in den ältesten Zeiten das warensche Archidiakonat einmal zu Plau gewesen ist; aber es ist darüber bisher noch nichts Genaueres bekannt geworden. Jedoch berichtet auch B. Hederich in seinem Index Annalium Ecclesiae Sverinensis, wahrscheinlich auch nach der vorstehenden Urkunde, dass der Bischof Hermann I in der Person des vorstehenden Domherrn Johann einen Archidiakonus in Plau gehabt habe. ("Habet archidiaconum in Plawen.")


Nr. XVIII.

Der Fürst Nicolaus II. von Werle verkauft, unter Einwilligung des Fürsten Wizlav von Rügen, dem an demselben Tage die Stadt Plau verpfändet ist, dem Kloster Neuen - Camp die Mühle in der Stadt Plau, mit der Freiheit, einen Fischer zu halten und eine Aalkiste (Serrahn) anzulegen, und einen Ritterhof in der Stadt Goldberg mit dem Kerseberenwerder.

D. d. Plau. 1295. Mai 8.

Nach dem Originale im pommerschen Archive zu Stettin.


Nos Nycolaus dei gracia dominus de Werle notum facimus tam presentibus, quam futuris, quod nos venerabilibus in Christo domino abbati et conuentui monasterii Noui Campi, Cysterciensis ordinis, Zwerinensis dyocesis, vendidimus foro irretractabili pro quadringentis et quinquaginta marcis denariorum proprietatem molendini in ciuitate Plawe situati, cum omni iure, vtilitate et fructu, cum iudicio maiore et minore, in condempnacionem mutilationis et mortis, sine omni petitione siue exactione, quiete et libere perpetuo possidendum, ita etiam vt nunquam in futurum aliud aliquod molendinum edificetur super aquas in spacio vnius integri miliaris supra et infra prefatum domini abbatis et conuentus molendinum, sed ipsi sibi facient ipsas aquas in accursu et decursu, quanto melius poterunt, fructuosas. Habere insuper in ipsa aqua ad suas expensas libere poterunt piscatorem necnon et cerân absque omni censu, sicut et ipsum molendinum libere perpetualiter optinebunt. Preterea eisdem domino abbati et

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conuentui vendidimus proprietatem curie in oppido Goltberghe situate, que curia quondam ad quosdam militares homines, vocatos Huscummere, pertinuerat, cum omnibus agris intra ipsam curiam aut extra, cum totalibus suis pertinentiis vbicumque locatis, cum nouem mansis, numquam per nos vel quoslibet alios homines denuo mensurandis, cum quadam insula siue palude Kerseberenwerdere vocitata, cum omni vtilitate et fructu, cum omni iure, cum iudicio maiore et minore, in condempnacionem mortis vel mutilationis, ita quod predicta omnia simul sine omni exactione vel censu, sine omni inquietacione, quiete et libere perpetuo possidebunt. In cuius rei euidenciam et eternalem firmitatem sigillum nostri et sigillum karissimi nostri consanguinei domini Wizlai Ruyanorum principis, cuius consensum ad hoc requirere oportuit, quia ipso die eidem principi ciuitatem nostram Plawe in pignus posuimus, huic littere apposuimus, testibus annotatis. Et hii sunt testes huius rei: inclitus dominus Heynricus Magnopolensis, dominus Reynfridus de Peniz, Nycolaus de Bruseuiz, Bernardus de Belin, Nycolaus de Malin, Johannes de Goltstede, Otto de Retzowe, Gherardus de Malin, Bernardus de Malin, milites, et multi alii fide digni. Datum Plawe in dominica qua cantatur Vocem Jocunditatis, anno domini M°CC° nonagesimo quinto.

Nach zwei Originalen, auf Pergament, welche beide die Siegel verloren haben, im pommerschen Archive zu Stettin. Das zweite Exemplar weicht nur in einigen orthographischen Eigenthümlichkeiten von dem vorstehenden ab.


Nr. XIX.

Der Fürst Nicolaus II. von Werle schenkt dem Kloster Neuen - Camp das Eigenthum des Aalfanges im See bei der Stadt Plau, unter Beschreibung der Grenzen des Aalfanges.

D. d. Neuen - Camp. 1295.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


Nycolaus dei gracia dominus de Werle vniuersis Christi fidelibus presencia conspecturis salutem. Notum

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esse uolumus presentibus et futuris, quod nos in remissionem nostrorum peccaminum necnon et progenitorum nostrorum salutem dilectis nobis domino abbati et conuentui Noui Campi Cysterciensis ordinis, donauimus proprietatem capture anguillarum, que wlgo âluanc dicitur, prope ciuitatem Plawis in stagno, prout hiis terminis concluditur: primo a Medekowe, vbi se Eldena fluuius prefato stagno Plawis primitus infundit, vsque in locum, qui dicitur Cutzinerorth, et ab hinc vsque in locum, qui uocatur Sunnenberge, qui totaliter ad prefatam capturam pertinet, et ab hinc vsque ad cuiusdam loci arborem, qui Slapesowe dicitur, et sic vsque ad pontem, quo trans flumen Eldenam transitur in ciuitatem, ita quod sepedictam capturam cum suis terminis prenotatis tam libere et quiete cum omni iure absque qualibet exactione, cum omni eciam iudicio maiore scilicet et minore perpetuo possideant hiidem dominus abbas et conuentus, vt nullus hominum clausuris, sportis aut funibus, qui alrêp nuncupantur, aut aliquo alio instrumento sine ipsorum consensu audeat anguillarum ibidem exercere aliquatenus aut attemptare captionem. In cuius rei firmitatem presens scriptum sigillo nostro de omnium heredem nostrorum consensu fecimus roborari. Huius igitur rei testes sunt: dominus Ludolfus et dominus Hartmannus fratres dicti de Oldenborch, dominus Heynricus de Ost, dominus Heynricus de Dechowe, dominus Johannes de Ost, milites, dominus Johannes de Retze, plebanus de Tetherowe, Nicolaus de Oritz, famulus, aliique quam plurimi fide digni. Datum in Nouo Campo anno domini M ° CC°. LXXXX quinto.

Im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive werden 2 Original - Ausfertigungen der vorstehenden Urkunde aufbewahrt, beide auf Pergament, von verschiedenen Händen in einer schönen, festen Minuskel geschrieben.

1) Das Original des vorstehenden Abdrucks ist in einer grössern und schönern Schrift geschrieben; an einer Schnur von rother und grüner Seide hängt des Fürsten schildförmiges Siegel aus ungeläutertem, ungefärbten Wachs mit dem werleschen Stierkopfe, und Sonne, Mond und Stern in den Schildwinkeln; Umschrift:

Umschrift

Auf der Rückseite steht die interessante, gleichzeitige Registratur:
In presenti priuilegio est vocabulum quoddam pro ostensione terminorum angvillarum capture in stagno

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Plawe, quod Sunnenberge hic notauimus, dubitantes propter diuersorum relatus hominum, utrum, vt habetur in priuilegio isto, Sunnenberge, an Goldekenberghe uocitetur.

2) An dem Originale des zweiten Exemplars hängt dasselbe Siegel aus grünem Wachs an einer Schnur von goldgelber Seide. Ausser einigen kleinen Abweichungen im Texte, z. B. dass bei Noui Campi, Cysterciensis ordinis, die Bezeichnung: Zwerinensis dyocesis, hinzugefügt und Heldena statt Eldena geschrieben ist, ist die Hauptabweichung, dass

Goldekenberghe

statt Sunnenberge in der Urkunde steht. Hierauf also bezieht sich die vorstehende Registratur, welche auch auf diesem zweiten Exemplare steht.

Auch gedruckt in Lisch Urkundl. Geschichte der Geschlechts v. Oertzen, I, B, Nr. XII, S. 25.


Nr. XX.

Das Kloster Doberan vertauscht seine Mühleausserhalb der Stadt Plau gegen 1 1/2 Chor Salz aus der Saline zu Lüneburg an das Kloster Neuen - Camp.

D. d. Dargun. 1296. Julii 24.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu. Schwerin.


Vniuersis Christi fidelibus presens scriptum inspecturis frater Johannes dictus, abbas de Doberan, salutem in Marie virginis filio gloriose. Notum facimus presentibus et futuris, quod nos matura deliberatione prehabita, de consensu conuentus nostri, permutationem fecimus cum venerabili domino Arnoldo, abbate ecclesie Noui Campi, cum molendinis nostris in Plawis extra menia situatis, ita quod in eisdem molendinis omnes redditus nostros, quos ibidem habuimus et possedimus, videlicet tredecim tremodia siliginis et tres modios, tredecim tremodia ordeacei brasii et tres modios, cum tribus marcis denariorum, dicte ecclesie Noui Campi abbas et suus conuentus tanta libertate, vtilitate et fructu perpetuo possideat, qua nos dinoscimur hactenus possedisse. Pro quibus redditibus iam dictus abbas et suus conuentus vnum chorum salis et dimidium in salina Lunenborch nobis et nostro monasterio assignauerunt

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in restaurum libere perpetuo possidendum. In cuius rei certitudinem ampliorem presentem cedulam sigillo nostro, necnon venerabilium patrum dominorum abbatum Dithmari de Colbaz, Johannis de Dargun, Heinrici de Hylda, Radigheri de Oliua, qui huic ordinationi et permutationi intererant, sigillis fecimus communiri. Testes sunt: fratres Ludolfus prior noster, Johannes cellerarius, Johannes supprior, Johannes camerarius, Heinricus magister hospitum, Johannes cantor, Marcolfus magister conversorum et bursarius, Theodericus subcellerarius, Arnoldus de Goslaria, Bertoldus infirmarius, Johannes de Sywan, Heinricus de Luchowe, Bertrammus de Lubeke, monachi et sacerdotes, et alii quam plures fide digni. Datum in Dargun, anno M ° c c ° nonagesimo sexto, in vigilia beati Jacobi apostoli.

Auf der Rückseite steht folgende gleichzeitige Registratur:
Privilegium de permutatione, quam abbas Doberanensis et Noui Campi mutuo fecerunt super molendino Plauuis extra murum et salina in Lunenborg.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer kleinen, festen Minuskel. An Schnüren aus grüner und rother Seide hangen 5 kleine parabolische Siegel, aus grünem Wachs, alle mit dem Bilde eines stehenden Abtes, welcher in der rechten Hand den Bischofsstab und in der linken ein Buch vor der Brust hält, mit folgenden Inschriften:

Inschriften

Am 24. Julii 1296, zu Dargun, stellte das Kloster Neuen - Camp eine ähnlich lautende Urkunde aus. Schon am 29. Junii 1296 hatte der Fürst Nicolaus von Werle diesen Tausch bestätigt. Am 6. Dec. 1296 stellte der Rath der Stadt Lüneburg seine Anerkennung des Tausches aus. Die Salzpfanne war "dimidia sartago libera in domo Derntsinghe ad sinistram manum, cum itur in ipsam domum, que Gungpanne nuncupatur."


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Nr. XXI.

Der Fürst Nicolaus von Werle verkauft eigenthümlich dem Kloster Doberan die beiden bei der Stadt Krakow gelegenen, zusammengehörenden Seen, den grossen krakower See und den oldendorfer See, für 900 Mark gangbarer Münze, welche zur Einlösung der Stadt und des Landes Plau verwandt sind.

D. d. Rostock. 1298. Mai 21.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


In nomine sancte et indiuidue trinitatis Amen. Nycolaus dei gracia dominus de Werle omnibus presencia visuris inperpetuum. Posterorum maliciose inuidie obex malignandi et contradicendi opponitur, dum res racionabiliter gesta scripturarum testimonio commendatur, dum enim viuit littera, viuit et actio commissa littere, nec ex facto surgit calumpnia, cui uenit a viua littera fortitudo. Hinc est quod ad noticiam tam presencium, quam futurorum per presentes litteras cupimus peruenire, quod nos de prouido ac maturo fidelium militum nostrorum consilio, cum consensu omnium coheredum nostrorum pro ineuitabili necessitate et maiori vtilitate nostra atque tocius terre a venerabilibus et in Christo nobis dilectis domino videlicet abbate Johanne et conuentu monasterii de Doberan recepimus nongentas marcas vsualis monete, quas in redempcionem ciuitatis nostre ac terre Plawe conuertimus et expendimus, pro quibus nongentis marcis duo stagna nostra, vnum quod est maius et oppido Cracowe adiacet, vnde eciam traxit vocabulum, ut stagnum in Cracowe appelletur, alterum quod est minus et ville, que Oldedhorp vocatur, est contiguum, que duo stagna semper fuerunt coniuncta et manserunt hactenus indiuisa, cum fundo et proprietate ipsorum duorum stagnorum et insularum, que in eis sunt, cum omnibus vtilitatibus, que nunc sunt uel adhuc fieri possunt ibidem, cum omni iure et pleno iudicio, sicut progenitores nostri et nos possedimus ab antiquo, vendidimus et confirmamus Doberanensi ecclesie in liberam et quietam possessionem perpetuis

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temporibus possidendam, hoc addito, quod omnes feodum uel aliquid iure feodali in ipsis stagnis uel in ipsorum insulis habentes, sicut illud a nobis hactenus in feodo accipere consueuerunt, ita ex hoc nunc deinceps illud de manu abbatis Doberanensis recipere teneantur, preter inhabitantes oppidum Cracowe, qui libertate illa fruentur in ,maiori stagno et in quibusdam ipsius maioris stagni insulis, quam sibi a progenitoribus nostris datam et indultam priuilegiis siue autenticis litteris ipsorum progenitorum nostrorum probare potuerint euidenter; ceterum omnes causas uel excessus, emergentes intra et infra exteriora et extrema litora circumquaque ipsorum duorum stagnorum, siue in insulis uel in aqua, dominus abbas, qui pro tempore in Doberan fuerit, per se vel per aduocatum suum, quem ad hoc statuendum decreuerit, iudicabit. In omnium premissorum testimonium presentes littere inde confecte sigilli nostri robore muniuntur. Testes huius rei sunt: inprimis dominus Fredericus Moltiko, dominus Fredericus de Kerctorpe, dominus Johannes de Belyn et frater suus dominus Bernhardus de Belyn, dominus Ludolfus de Oldeborch et frater suus Hartmannus de Oldeborch, dominus Nycolaus de Malyn, dominus Tessemarus, dominus Conradus Buno et dominus Bertoldus dictus Kokemester, hii milites; item: Nycolaus dictus de Molendino, Gerhardus dictus de Lawe et Johannes Rufus, hii burgenses in Rozstoc, et plures alii fide digni, vbi hec racionabiliter acta sunt, pariter affuerunt. Actum anno domini millesimo ducentesimo nonagesimo octauo, kalendas Junii duodecimo. Datum per manum Gherhardi clerici et notarii nostri.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer grossen, schönen Minuskel. An einer roth seidenen Schnur hängt des ausstellenden Fürsten häufig vorkommendes, bekanntes Siegel.
An demselben Tage gab die Fürstin Sophie ihre Einwilligung, weil ihr "prouentus omnes, qui nobis annuatim deriuari poterant, temporibus vite nostre" verschrieben waren. Die Zeugen sind dieselben; an der Spitze steht jedoch "Conradus Buno, facti huius principalis promotor."


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Nr. XXII.

Der Fürst Nicolaus von Werle versichert dem Kloster Neuen - Camp seinen Schutz gegen die Anlage aller andern Mühlenwerke bei der Stadt Plau.

D. d. Güstrow. 1298. Dec. 6.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.


Nycolaus dei gracia dominus de Werle presencia visuris salutem inperpetuum. Notum facimus vniuersis, quod nos fratres monasterii Noui Campi in remissionem nostrorum peccaminum et ob dilectionis graciam specialem, quam circa ipsos et ipsorum deuote gerimus monasterium, in omnibus, quibus possumus, cupimus libertare; quare tam presentibus, quam futuris inhibemus, ne aliquis hominum in agris ad ciuitatem Plawe pertinentibus vel adeo vicinis molendina; que vento reguntur, aut equis que circumducuntur, vel cuiuscumque generis construi faciat aut construere presumat in preiudicium fratrum monasterii memorati. In cuius rei perpetuam firmitatem presens scriptum sigillo nostro roboramus. Datum in Guzstrowe anno domini M° c ° c °X c °VIII°, Nycolai episcopi et confessoris.

Auf der Rückseite des Originals steht folgende Registratur:
Priuilegium domini Nycolai super molendina, que uento reguntur et cetera.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer kleinen Minuskel. An einer Schnur von rother Seide hängt des Fürsten Nicolaus von Werle Siegel, aus grünem Wachs, wie es zur Urkunde vom J. 1295, Nr. XIX, beschrieben ist.


Nr. XXIII

Die Stadt Plau kauft von Eberwin und Heinrich Swartepape 6 Reihen auf dem Felde Slapsow.

D. d. 1298.

Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


Es hadden de Swartepapen tho desser tîdt noch im felde Slapzow szos rêgen, dâr van se iêrlig IIII s.

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vpp pingisten tho heuen hadden, de hefft de râdt en affgekofft Eberwym vnnd Hinrich de Swartepapen gehêten, vnnd is geschên ao. 1298.

Der brêff nich leslich.

Registratur in der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.

Unter der deutschen Uebersetzung der Urkunde vom J. (1263), Nr. X, über Slapsow steht eine ähnliche Bemerkung:

Es haben dithmâl de Swartepapen vp dem felde noch de VI rîggen ingehat, de bekumpt de stadt ao. 1298. vt sequitur, iêrlich vp Michahelis 4 s. dâr van gehat.


Nr. XXIV.

Der Fürst Nicolaus von Werle (und seine Mutter Sophie) ertheilen dem Kloster Neuen - Camp das Privilegium, die ihm gehörende Mühle ausserhalb der Stadt Plau nach Belieben abzubrechen und an derselben oder einer andern Stelle wieder aufzubauen, mit dem Verbote der Anlegung einer Mühle daselbst durch irgend einen Andern.

D. d. 1299. Jan. 13.

Nach den Originalen im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


Nycolaus dei gracia dominus de Werle, Sophia eadem gracia domina de Werle, dilecta mater eius, omnibus, ad quos presens scriptum peruenerit, salutem in omnium saluatore. Notum facimus presentibus et futuris, quod nos, deuote peticioni venerabilis domini Arnoldi abbatis et fratrum de Nouo Campo benignum prebentes assensum, liberam ipsis donauimus facultatem, quod ipsi fratres molendinum extra muros ciuitatis Plawe positum. cuius videlicet molendini hereditas ad ipsos pertinere dinoscitur, pro suo commodo et voluntate libere, quando voluerint, destruere poterunt nulla contradictione penitus obuiante, inhibentes, ne quis nostrorum heredum vel successorum aut etiam aliquis hominum in locum et aggerem ipsius molendini, vbi primitus situatum exstitit, aut alibi, si ipsum molendinum ex dictorum fratrum

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voluntate destrui contigerit, idem aut aliud molendinum reedificare presumat contra voluntatem fratrum predictorum, sed fratres sepedicti, si ipsis visum fuerit expediens, ad eorum utilitatem idem reedificare poterunt molendinum. In cuius rei euidens testimonium presens scriptum nostrorum appensione sigillorum duximus roborandum. Datum anno domini M ° c c °X c ° nono, in octaua epyphanie domini.

Auf der Rückseite der Urkunde steht folgende Registratur:
Privilegium domini Nycolai et matris eius super transposicione molendini extra muros Plawis.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer kleinen, festen, gedrängten Minuskel. An Pergamentstreifen hangen 2 Siegel aus grünem Wachs:
1. das schildförmige Siegel des Fürsten Nicolaus von Werle, wie es zur Urkunde vom J. 1295 beschrieben ist;
2. das grosse, runde Siegel der Fürstin Sophie, mit der ganzen Figur der Furstin; an jeder Seite neben ihr steht ein Schild, zur rechten Hand mit dem lindow - ruppinschen Adler, zur linken Hand mit dem werleschen Stierkopfe; mit jeder ausgestreckten Hand hält sie über jeden Schild den dazu gehörernden Helm: mit der rechten Hand einen Helm mit zwei aufrecht stehenden, graden, schmalen Federn oder Lanzen, mit der linken Hand einen Helm mit zwei gekreuzten Pfauenfedern, deren jede ein sonnenförmiges Auge am Schafte hat; Umschrift:

Umschrift

Beide Siegel unterscheiden sich durch die Gestaltung der Rückseite wesentlich. Das Siegel des Fürsten Nicolaus hat, wie gewöhnlich immer, einen kräftigen Eindruck eines grossen Daumens; das Siegel der Fürstin Sophie hat drei zierliche Höcker, welche mit einem kleinen Finger modellirt sind: wieder ein Anzeichen, dass die Urkunden, wie früher schon vermuthet ist, durch Fingereindrücke ("Hand") des Ausstellers auf die Rückseite des Siegels ("Hand und Siegel") erst vollständig originalisirt wurden.
Uebrigens ist die vorstehende Urkunde einer zweiten Urkunde des Fürsten Nicolaus allein von demselben Datum völlig gleichlautend und unterscheidet sich von dieser nur durch die Mitausstellung durch die Fürstin Sophie.


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Nr. XXV.

Der Fürst Nicolaus von Werle schenkt der Stadt Plau das Eigenthum an allen ihren Ländereien und erlässt ihr einen auf denselben ruhenden Rossdienst und die Lieferung von einem Pfund Pfeffer.

D. d. Plau. 1299. Dec. 9.

Nach dem Originale im Archive der Stadt Plau.


Nicolaus dei gracia dominus de Werle omnibus, ad quos presens scriptum peruenerit, salutem in domino sempiternam. Ne dominorum gesta laudabilia de facili decidant a memoria, cautum est, ea litteris autenticis et virorum ydoneorum testimonio perhennari. Hinc est quod nos ad vniuersorum, tam presencium, quam futurorum, noticiam deducimus per presentes, quod nos, de bona nostra voluntate, fidelium nostrorum militum cum consilio, dilectis et fidelibus nobis consulibus ac vniuersitati ciuitatis nostre Plawe dedimus proprietatem omnium mansorum et agrorum et de pascuis, pratis, paludibus, siluis, rubetis, aquis et aquarum decursibus et de omnibus, que in campis dicte ciuitati adiacent, sicut intra ipsorum disterminia continentur; dedimus eisdem quoque vnius equi seruicium ac vnam libram piperis, quod seruicium cum pipere in redditibus habuimus de eisdem agris. Vt autem nostram donacionem in hiis rite et racionabiliter factam in posterum nullius infringere valeat calumpnia seu ab aliquo nostrorum successorum retractetur, sepedicte ciuitati presentem contulimus litteram sigilli nostri munimine roboratam. Testes vero, qui presentes aderant, cum hec fierent, sunt: Johannes de Retse, sacerdos, plebanus in Teterowe; milites: Bernardus de Belin, Tessemarus; consules ciuitatis: Thidericus Viltere, Hermannus Burowe, Euerardus Sartor, Johannes de Monte, Johannes Diues, Mathias Crullig, Heinricus de Molendino, Heinricus Hillegeman, Nicolaus Niger Clericus; item dominus Nicolaus de Malin aduocatus. Datum Plawe per manus Borchardi, capellani nostri, rectoris ecclesie in Wademanneshagen, anno domini

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M ° c c ° nonagesimo VIIII°, proxima feria quarta post Nicolai

Nach dem im Archive der Stadt Plau aufbewahrten Originale, in einer grossen, schönen Minuskel. Das Siegel ist von der rothen seidenen Schnur ganz abgefallen.


Nr. XXVI.

Der Rath der Stadt Plau ertheilt den Fischern daselbst eine Zunftordnung.

D. d. Plau. 1307. Mai 6.

Nach einer alten beglaubigten Abschrift im Archive der Stadt Plau.


In dem nhâmen des heren Amen. Wy burgemeister vnd râdtmanne der stadt Plaw allen de dise iêgenwardige schrift sehn edder tho hôrende begêrende sy kundt; dat tho vns gekâmen sint thôr nutbârheit des eddelen hernn Nicolaus von Werle vnd der stadt Plaw vnd dorch nauolginge des gantzen tobelegen landes die vischers vnd gemeinheit der vischer bynnen Plawe wânhaftig, flîtiglick biddende vmb voreiniginge edder brôderschop, die genômet werdt die innynge, tho beholdende, hebben wy âuerst erher bede bevulbôrdet vnd eres willen ingeghân vnd ehn ên sonderlick recht vnd eindracht gegeuen vormiddelst dieser iêgenwartigen schrift, also: Thôm êrsten geuen wy ehn sodhân recht, dat alle die iênne, die erhe brôderschop effte vorbindynge, de gehêten werdt die innynge, vorweruen will, de schal der stadt vnd dem râde tôm êrsten geuen vier schillinge vnd wedder nach voruolginge twê schillinge vnd twê punth wasses geuen schal der vorbindynge edder syner brôderschop. Hîrumme efft iêmandt von den brôdern edder sustern in der brôderschop der vischer vorstorue, deme schal ein half punth wasses tho hulpe weddergegeuen vnd vorandtwerdet werden vnd dârmit eme dôehn eine hôuesche nauolginge beth thôr kûlen effte grâue edder syne begencknisse vullenbringen ehrliken vnd temeliken, vnd eine îslike schottel schal geuen einen penning thôr spende, vnd ein îder tho dem wênigsten schal sick tho einer missen vmb der sêlen sâlicheit im offer bewysen,

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vnd efft die frunde mhêr missen hebben wolden, schal die brôderschop tho offernde nicht vorplicht syn. Item alle die iênne, die tho erher vorsâmlinge des morgens, [die] genômet werdt die morgensprâke, so wannêr ehme des âuendes vorwitliket werdt, nicht enkumpt, die schal wedden soes wendische penninge. Furder efft iêmandt van den brôdern einem andern brôder âuel handelde mit bôsen vnd hônliken worden, die schal vôr den brôke in die busse wedden twê sclillinge. Furdermhêr efft iêmandt vth der brôderschop einem andern brôder vth synem schepe strô, beddegewandt stôel edder rôder edder syn schep nhême, isset sâke die sulue mit twên brôdern vorantworde, schal wedden soesz penninge. Item efft iêmandt vorplicht ist, bystendig tho syn dem rechten edder gerichte der meister desser vorbindinge van thokômenden ansprâken vnd die suluige vorsmâhet, der ancläge tho antwerdende vnnd vngehorsâmlick wechgeit, îsliken meister einen schilling vnd îsliken stôle der brôderschop schal geuen soesz penninge. Fordan efft solck ein wedderwillig worde syn, nicht willende, sînen brôke williglick tho beterende, die meister der brôderschop scholen den dem râde vorantwerden, vnnd die vôrgesechte wedderwillige edder vngehôrsâme schal den brôke nach râde des râdes beteren. Furder efft iênnich fromde edder inwôner gestickede edder dôde fische tho markede bringen worde, solk einer schal nicht syne vische mit den leuendigen vischen vorkôpen edder vormengen. Item efft de meisters vorbâden, dat he solcke dôde vische nicht vorkôpen scholde, vnd he des dêde, vnd van twên brôdern vortûget worde, soesz penninge schal he wedden. Fordan efft ihêmandt fromdes hîr tho markte gestickede edder dôde vische in karren edder in wâgen brochte, vnd die wusche edder koepszune mâkede vnd sodhâne vische vorkoffte, dat nicht syn schal, schal soesz penninge wedden. Furder efft iênnig van den vischeren van gunst wegen des eddeln herrn Niclawsen von Werlen vnd des rades der stadt Plawe schepede vp dem sêhe, vische tho fangende, alles dat he fanget, die grôthen mit den cleynen vnd die cleinen mit den grôthen, also dat thôr gnûgsamheit der inwâner vnd gesten thôm marckede tho Plaw bringen vnd syne vische tho kôpe bieden, vnd wo he dem so nicht dêde, schal he einem îsliken meister einen schilling vnnd

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îsliken stôle soesz penninge vnd dem râde twelf schillinge wedden. Aller brôke dat druddendeel schal in der stadt besten kâmen, sonder van dem brôke der soesz penninge, vnnd solker ringer brôke schal nicht kâmen ahn den râdt, noch an gebrûkinge der stadt. Item efft iêmandt der vischer bynnen Plaw vp einen sonâuendt vische tho markede brochte, syne vische schal he in eigener persôn vorkôpen, sonder so die market vorby ist, schal vnnd mach ein îder sîne vische themelick vnd sekerlick vorkôpen; sonder efft iêmandt vnder des ahn den visken vorkêp dêde vnuollenbracht des sonâuendes markede, isset dat dat die mit twên brôdern ôuertûget worde, schal wedden einen schilling. Vp dat lâsthe dat dit vnnse werck, dat wy recht vnd redlich gemâket hebben, hîrnhâmâls van vnsern nhakâmlingen nicht gebrâken werde, so hebben wy de vischers vormiddelst tûchnisse disser iêgenwardigen vnnser schrifte mit anhenginge der stadt ingesegel vorwâret. Thûge der bekantnisse disses gescheffts sindt die râdt: Niclaws Vildhyder, Euerdt Schroder, Olrick von der M oe len, Reinerdt Burow, Hermen Schomaker, Berndt Brun, Hinrick van Karow, Reinerdt Sannus vnnd v ae le mhêr ander glôuen wêrdt, meisters des ampts edder brôderschop: Bertram, Albert, Gerdt Turis. Geschein vnnd gegeuen im gerichte tho Plawe, im iâre vnsers hern dûsenth drêhundert VII, pridie nonas Maii, hoc est in die sancti Johannis ante portam latinam.

Hec praesens copia, quondam ex latino eloquio in theuthonicum translata per notarium Wentzeslaum Fabri, nunc denuo per me Johannem Konow sacra authoritate notarium est auscultata, et concordat cum suo uero originali, quod manu propria attestor.

Nach einer Abschrift aus dem Anfange des 16. Jahrh, mit der Beglaubigung aus dem Ende des 16. Jahrh , im Archive der Stadt Plau.


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Nr. XXVII.

Der Fürst Nicolaus II. von Werle verkauft der Stadt Plau das freie Eigenthum des Dorfes Quetzin, mit der Erlaubniss, dasselbe zur Stadtfeldmark zu legen.

D. d. Plau. 1308.

Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


In nomine domini amen. Nicolaus dei gratia dominus de Werle omnibus presentia visuris vel audituris salutem in domino. Ne quod fit humanitus, a memoria depereat in tempore, consuetum est, illud instrumentis et testibus perhennari. Notum igitur esse volumus tam presentibus, quam futuris, quod nos de consensu nostrorum fratrum et heredum et instinctu nostrorum fidelium nostris fidelibus consulibus in Plawe et communitati burgensium ibidem, recepto [restauro] videlicet (pro) trecentis [et quadraginta] marcis slauicalium [denariorum], vendidimus et conferimus proprietatem ville Qwitzin, ab omni prorsus seruitio liberam et ab omni precari[e] petitione, quam nos petere contigerit in futurum, annonam et denarios, quocunque nomine censeantur, cum iudicio manus et colli et cum denariis nummismatis nostri, ab exstructione vrbium et pontium liberam et a vectigalibus, et in eo quod in ipsa habuimus villa in lignis, rubetis, siluis, nemoribus, pratis, pascuis, paludibus, stangnis, piscationibus, aquis et aquarum decursibus, in fructu et [vti]litate, ad omnem positionem, [vt] in suis terminis continetur, ita quod predicti consules [ciuitatis] Plawe et communitas eiusdem ipsam villam Qwitzin euellendi, infringendi et in futurum agros ipsos per se colendi secundum sue voluntatis iudicium liberam habeant facultatem. In cuius rei confirmationem nostrum sigillum presentibus est appensum. Testes sunt: Bernardus de Bellin, Ludolfus de Oldenborch, Bern[ardus] de Lesten, fratres Han[e], Hinric[us] Gr[u]bo, Curdt Vos, Bern[ardus] de Osten, nostri milites, Ywan de Redekestorp etc. Datum Plawe, 1308.

Nach der vom Originale genommenen Abschrift in der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553. Eine andere Abschrift

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im plauer Stadt - Archive aus der Mitte des 17. Jahrh. ist auch nicht besser und hat dieselben Fehler.
Die Abschrift ist sehr flüchtig und unsicher. Es sind daher folgende Verbesserungen vorgenommen:

[restauro] statt: tesauro.
(pro) ist vor trecentis wahrscheinlich überflüssig.
[et quadraginta] statt: et quadringentis,
   welches von einer andern Hand am Rande beigeschrieben ist. Die andere Abschrift hat: IIII a .
[denariorum] fehlte ganz.
precari[e] petitione statt: precaria, petitione.
[vti]litate statt: vilitate.
[vt] in suis terminis statt: et in etc.
[ciuitatis] fehlte ganz, muss aber wohl hinzugefügt werden, da eiusdem folgt.

Unter den Zeugen sind: fratres Hans, Heinrich Grabow auch wohl verschrieben. Vielleicht ist statt fratres oder, wie geschrieben steht: fres Hans, zu lesen: Johannes Hane oder mit irgend einem andern Vornamen, wenn nicht die Brüder Nicolaus und Eckhart Hahn gemeint sind; die andere Abschrift aus der Mitte des 17. Jahrh. hat Gerdt Hane, was auch wohl nicht richtig ist. Statt Heinrich Grabow ist ohne Zweifel Hinricus Grubo zu lesen, wenn auch nicht Grubow, wie die andere Abschrift hat.


Nr. XXVIII.

Die Stadt Plau leistet dem Fürsten Heinrich von Meklenburg Eventual - Huldigung für den Fall, dass ihre Landesherren Johanu und Johann d. j. von Werle den mit dem Fürsten Heinrich geschlossenen Vertrag nicht halten sollten.

D. d. Plau. 1320. Dec. 23.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


Nos consules ac vniuersitas ciuitatis Plawe recognoscimus tenore presencium lucidius attestantes, quod nobili ac prelaro viro domino Hinrico Magnopolensi et eius veris heredibus ex iussu ac mera voluntate nobilium dominorum karissimorum nostrorum Johannis et Johannis iunioris dictorum de Werle homagium iuramento medio prestitimus super composicione(m) inter memoratos dominos de Werle et dominum Hinricum Magnopolensem amicabiliter placitata ac

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condicione nichilominus intermixta, si domini nostri de Werle sonam huius infringerent non eam seruando, si processum habuerit, extunc nos cum ciuitate pretacta apud dominum predictum Hinricum Magnopolensem et eius heredes permanebimus, quousque tale delictum per dominos nostros Johannem et Johannem de Werle aut ipsorum heredes fuerit contrafactum. In cuius rei testimonium sigillum ciuitatis nostre presentibus duximus apponendum. Anno domini M CCC XX, feria tercia ante festum natiuitatis domini nostri Jhesu Cristi datum.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer kleinen Minuskel; das Siegel fehlt mit der Siegelschnur.


Nr. XXIX.

Die Fürsten Johann II. von Werle - Güstrow und Johann III. von Werle - Goldberg verleihen der Stadt Plau das Eigenthum des Dorfes Wozeken zur Stadtfeldmark.

D. d Plau. 1323.

Nach dem Originale im Archive der Stadt Plau.


Vniuersis Christi fidelibus presencia visuris et audituris Johannes dei gracia dominus de Werle et Johannes prescripti tituli domicellus salutem in domino perpetuam et perhennem. Ne ea, que geruntur in tempore, aures humane refugant et expauescant studiose percipere, dignum dinoscitur, vtile, consultum et expediens, omnia acta lingwis hominum aut scripturis approbare. Ea propter nos innotescere volumus omnibus et singulis presentium inspectoribus et auditoribus, quod nos, animo deliberato maturoque nostrorum consiliarium adhibito consilio, concessimus presentibus et concedimus dilectis nostris consulibus ciuitatis Plawis totique communitati ibidem omnem proprietatem ville Woceken cum omnibus suis actinenciis silicet pratis, agris, pascuis, palludibus, piscacionibus, stagnis, aquis, aquarumque discursibus, lignis, nemoribus, siluis, rubetis ceterisque diuersis, prout in suis distinctionibus continetur, cum iudicio maiori et minori, videlicet colli et manus, ipsos eripientes ab omnibus vectigalibus, que

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wlgo fûren dicuntur, et edificacione castrorum et a precarie qualibet donacione, nummorum et annone, et ab omni seruitute, que nobis usque nunc fieri consueuit et ordinari, nichil in eadem omnimode, ad nostros vsus et nostrorum legitimorum heredum peruenire potentes et prouentus retinentes, sed ipsis conferentes nunc et in eternum possidendo, dantes nichilominus eisdem prelibatis plenam facultatem, villam prefatam euellendi, destruendi, dissipandi, annichilandi, reedificandi et sub propriis agris colendi et ponendi, quod nolumus quouis modo per nos nostrosque infringi successores. Testes huius rei sunt dommus Fredericus de Lobeke, dominus Ludolfus de Duscin, dominus Stacius et dominus Hinricus, presbiteri, et alii quam plures fide digni. Datum anno domini M. CCC. XXIII et actum Plawis, sub munimine nostrorum sigillorum.

Nach dem Originale, im Archive der Stadt Plau, auf Pergament, in einer kleinen, scharfen Minuskel. Angehängt sind zwei Pergamentstreifen, von denen jedoch die Siegel völlig abgefallen sind.
Gedruckt durch Schröter in Wöchentl. Rostock. Nachr. 1824. S. 173.


Nr. XXX.

Der Bischof Johann von Schwerin weihet die Kirche und den Hochaltar zu Quetzin, zu bestätigt den Grundbesitz der Kirche und verleihet derselben einen Ablass.

D. d. Quetzin. 1325. April 17.

Nach einer beglaubigten Abschrift im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


Nouerint vniuersi presentes literas inspecturi, quod nos Johannes dei gracia episcopus Zuerinensis anno domini M°CCC mo uicesimo quinto, feria quarta proxima post dominicam Quasimodogeniti, ecclesiam in Quitzin et altare maius ibidem ad honorem dei et gloriosissime matris eius beate uirginis Marie et specialiter ad honorem sancti Nicolai consecrauimus, cooperante nobis gracia spiritus sancti, eidem ecclesie sex mansos inter alios agros prefate uille

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sitos, cum omni proprietate et vtilitate, pascuis, pratis et lignis, cum quadam captura anguillarum prope dictam uillam sita, que uulgariter âlewêre dicitur, necnon cum tribus kotis siue casis in eadem uilla Quitzin sitis in dotem assignantes. Ceterum indulgemus, vt anniuersarium dedicacionis predicte ecclesie et altaris proxima die dominica post festum vndecim milium uirginum peragatur. Volentes eciam cultum diuinum non diminui, sed augeri, de omnipotentis dei misericordia et beatorum Petri et Pauli apostolorum eius auctoritate confisi, omnibus uere poenitentibus, contritis et confessis, qui manum suam ad fabricam antedicte ecclesie porrexerint adiutricem, quadraginta dies de iniuncta sibi poenitencia misericorditer in deo relaxamus, protestantes, quod tres kote seu case in predicta uilla Quitzin site septem talenta seu libras cere ad opus fabrice memorate persoluunt annuatim. Datum anno, loco et die predictis, nostro sub sigillo.

Litera sigillata sigillo pendenti, vt apparuit, venerabilis quondam in Christo patris ac domini domini Johannis episcopi Suerinensis felicis memorie, in quo imago episcopi, pontificalibus indumentis preparati, in manu sinistra tenentis baculum episcopalem, sculpta erat, in cuius circumferencia he litere continebantur:

Johannis dei gra. episcopi Suerinensis.

Nach einer in dem Kirchen - Visitations - Protocolle vom J. 1591 enthaltenen Abschrift, welche von einem am 12. Nov. 1358 auf Veranlassung des Pfarrers Johann Symachel zu Quetzin auf dem Domkirchhofe zu Güstrow nach dem Originale angefertigten beglaubigten Transsumte genommen ist.


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Nr. XXXI.

Der Fürst Johann II. von Werle, welcher dem Ritter Johann von Dessin die kleine Fischerei auf der sogenannten Weichen Seite des plauer Sees verliehen hatte, schlichtet die zwischen demselben und der Stadt Plau deshalb entstandenen Streitigkeiten dahin, dass Johann von Dessin für 100 Mk. seiner Gerechtigkeit entsagt und der Fürst die genannte kleine Fischerei der Stadt Plau und dem Dorfe Quetzin ausschliesslich verleiht.

D. d. Güstrow. 1337. Mai 19.

Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


In nomine domini Amen. Johannes dei gratia dominus de Werle vniuersis et singulis, ad quos presens scriptum peruenerit, salutem in domino cum noticia rei geste. Noscat reuerenda natio presentium et felix successio futurorum, quod quamuis honesto militi Johanni de Dessin vasallo nostro dilecto et suis heredibus piscaturam cum paruulis retibus absque sagena habendam in stangno Plawe in parte quadam, que vulgariter weke syde dicitur, contulimus, tamen consules et communitas oppidi Plawe, sentientes se in hoc esse grauatos, quandam causam contra eundem militem Johannem de Dessyn mouebant longo tempore coram nobis, qua causa hinc inde dudum mota, nobis vna cum nostris vasallis propter bonum pacis interuenientibus, dominum Johannem de Dessyn et suos heredes, ex vna, et dictos consules nostros et communitatem Plawe, parte ex altera, reformamus in hunc modum: Dicti consules et communitas predicto militi et suis heredibus centum marcas vsualis monete pro dicta piscatura vt sequitur in terminis ad hoc deputatis certitudinaliter erogabunt, propter quod dictus miles Johannes de Dessyn pro se et suis heredibus dictam piscaturam modo quo sequitur libere coram nobis resingnauit, qua resingnatione facta nos, bona voluntate, sana deliberatione et consensu filiorum nostrorum et consilio nostrorum fidelium prehabitis, dictam pisca-

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turam in stangno Plawe in parte wêkesyde cum paruulis retibus et sportis absque sagena habendam dictis consulibus et communitati oppidi nostri in Plawe, necnon [villicis et] villanis in villa Qwitzin morantibus dimisimus et contulimus ac presentibus dimittimus et conferimus in perpetuum, absque nostra seu nostrorum heredum, successorum, vel eciam dicti militis Johannis de Dessyn et suorum heredum impetitione aliqua possidendam et pro suo vsu, in quantum ipsis congruit, ordinandam, volentes, hoc a nobis seu nostris vel quouis alio aliqualiter non infringi, sed in singulis suis articulis dictis consulibus et communitati in Plawe et omnibus commorantibus in villa Qwitzin pocius meliorari et ratum haberi perpetue et teneri. In cuius euidens testimonium sigillum nostrum vna cum sigillo sepedicti militis Johannis de Dessyn in singnum sue resingnationis facte presentibus est appensum. Datum et actum Gustrow anno domini MCCCXXXVII, [secunda feria post dominicam Cantate, presentibus Echardo Hanen, nostro milite, Johanne et Nicolao de Bellin, seniore Distelowen et Woltero, quondam aduocato nostro, vasallis nostris ceterisque pluribus fide dignis.]

Nach der vom Originale genommenen Abschrift in der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553. Die in [ ] eingeschlossenen Stellen, welche in der plauer Raths - Matrikel fehlen, sind einer im Archive zu Schwerin aufbewahrten beglaubigten Abschrift aus dem 16. Jahrh. entnommen.


Nr. XXXII.

Die Fürsten von Werle geben ihren Städten und Vasallen Macht, über alle Verbrecher gegen den öffentlichen Landfrieden zu richten, und machen mehrere Anordnungen über die Ausführung des Landfriedens.

D. d. 1341.

Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


Ick Johan, Nicolaus, myn szôn, ick Nicolaus vnnd mîn brôder, iunge hern vhan Werle,

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bekennen âpenbâr in dessem iêgenwartigen brêue alle de den hôren vnnd szên heil in gade, dath wy êndrachtich sinth geworden mith vnsen râthgeueren, mith vnsen steden, mith vnsen mannen, dat wy ehn geuen macht, tho dônde vnnd tho lâtende ôuer alle misdeder, dede rôuen, dede bernen, de bâdenstulpen, de dâr wat (?) binnen der heren frede, dede mordet, wath se desser stucke vôrestêt an den landen, mith vnsen vogeden, mith vnsen steden, mith vnsen mannen, allent dat beruchtet is vnd schînbâr dâth, tho richten beth an dat ende, des scholen se hebben macht ahn iênnigerlei hindernitze. Ock sint wy des tho râde worden, dath wy stede vnnd mhan hy rechte lâten willen. Ock wêre dath iêmant brôckafftig worde vmmhe dôthslach, vmme wunden, vmme lemede voruestet wurde an des ênen hern lande, de schole frede hebben an des andern hern lande. Ock wylle wy, dath eyn îslich mhan schal rîden an deme rechten wege vnnd schal vordôn sîn geldt an den krôgen vnnd schal dat gelden. Wêrth ôck dat iênichman ên holdt hadde bûten weges edder in den dorpern lûden schâden dêde, den schal me holden vôr ênen vnrechten mhan. Wêrth ôck dath se we spîsede bûten hûses edder hâue edder hûsede, de werth schal schuldich wesen, alze de gasth. Ock sinth wy des tho râde wurden, dat ein êslich mhan, he sy ley edder pâpe , schal sich an werlikem rechte nôgen lâten; wêret dath he dat nicht endêde, sostich marck schal wesen syn brôke. Desse ding bestedige wy mith deme olden vnd nîen rechte. Desse brêff is gegeuen vnder vnser beide ingesegel anno 1341.

Nach der von dem Originale genommenen Abschrift in der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.
Am Schlusse steht von der Hand des Abschreibers die Bemerkung:
Set tantum durauit et valuit ad sex annos.


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Nr. XXXIII.

Der Fürst Nicolaus III. von Werle vermittelt einen Vertrag zwischen der Stadt Plau und dem Pfarrer zu Quetzin, nach welchem die Stadt die 6 Hufen der Pfarre in Erbpacht nimmt und dagegen die Pfarre durch Ueberweisung anderer Einkünfte entschädigt, auch alle Verhältnisse der Pfarre neu geregelt werden,

d. d. 1348, Aug. 22,

mit einer Anerkennung des Rathes der Stadt Plau,

d. d. 1355, März 24.

Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


In nomine domini Amen. Nicolaus dei gratia dominus de Werle omnibus presentia visuris seu audituris salutem in domino sempiternam. Ad perpetuam rei geste memoriam non improuide sapientum industria humano prouidi[t] vsui, vt ea, que per lapsum temporis continuum a memoria hominum de facili euanescerent, saltem per scripturarum ac testium amminiculum perhennem memoriam sorciantur. Hinc est quod presentes scire cupimus et posteros non latere, quod discreti viri et honesti domini Albernus de Tralow, rector ecclesie in Qwitzin, et consules ac vniuersitas oppidi Plawe, consideratis commodis et vtilitatibus in successu temporis rectorum ecclesie in Qwitzin, in quarundam rerum permutatione, matura deliberatione et consilio prehabitis, vt infra continetur, concordarunt, ita quod dominus Albernus rector in Qwitzin dimisit et presentibus dimittit consulibus et vniuersitati Plawe sex mansos adiacentes et pertinentes ecclesie et doti in Qwitzin perpetuis temporibus possidendos, ita quod consules et vniuersitas oppidi Plawe potestatem habebunt et habent plenam et liberam ponendi predictos sex mansos et locandi ad domos et vtilitatem oppidi, prout eis melius commodo et vtilitati ciuitatis videbitur expedire; in restaurum vero et recompensam dictorum mansorum consules et vniuersitas oppidi Plawe dabunt domino

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Alberno et cuilibet suorum successorum rectorum ecclesie in Qwitzin singulis annis in festo Michahelis archangeli duodecim marcas denariorum slauicalium in valore duarum marcarum puri argenti pro annua pensione exsoluent expedite. Insuper dominus Albernus dimisit consulibus et vniuersitati in Plawe tres casas, que vulgo kâthen dicuntur, quibus pro nunc inhabitant Petrus in vna, Wilkinus in alia et vna vidua nomine Gosepipiske in tercia, in quarum restaurum consules et vniuersitas in Plawe dimittunt ecclesie in Qwitzin et ipsius rectori qui pro tempore fuerit duas alias areas et vnam casam sitas in villa Qwitzin, videlicet aream Clunderi iuxta cimiterium et aream Sâtsc[hepels] vna cum spacio castri, quod dicitur borchwal , sito infra terminos ville Qwitzin, et vnam kotham Bornhouedes. Ceterum consules et vniuersitas in Plawe dimiserunt et dimittunt ecclesie in Qwitzin et ipsius rectori omnia ligna alnea, que vulgo dicuntur elreholt, que incipiunt a distinctione aree Clunderi iuxta cimiterium, protendunt e[t] extendunt se vsque ad aquam Lancken et vltra protendunt se a vado ville Lesten vsque ad terminos campestres ville Lesten et vlterius protendunt et extendunt se vsque ad distinctiones et terminos ville Hagen, ad vsum et vsufructum rectoris ecclesie in Qwitzin et suorum subditorum in kotis suis morantium et scolaris ipsi ecclesie seruientis, [nec] in istis lignis [per] rector[em] ecclesie cum suis subditis funditus et radicitus destrui et euelli, nec ligone acquiri et ad agriculturam asponi et fieri aliqualem, immo fundus predictorum lignorum ad communia pascua oppidi (ciuitatis) Plaw ac ville Qwitzin debet iacere et ad vsum pascuorum integre permanere. Preterea rector ecclesie in Qwitzin habet et habebit in lignis quercinis ipsi ville adiacentibus suam partem pascuorum, quod vulgo dicitur masth, eciam habebit partem suam de lignis quercinis ad vsum, vsumfructum et vtilitatem suam. Habebit eciam rector ecclesie in Qwitzin, qui pro tempore fuerit, cum consulibus et vniuersitate oppidi Plawe partem suam in iudicio et omnibus excessibus vndecunque prouenientibus quoad ius vasallicum per totam villam et omnes mansos, qui in vniuerso sunt quadraginta cum istis sex mansis rectoris ecclesie superius expressis et con-

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sulibus dimissis, et generaliter per generalem et vniuersum campum ipsius ville secundum numerum suorum sex mansorum partem suam in lignis quercinis, pascuis et iudicio vasallico rector ecclesie perpetuo optinebit. Insuper villa Qwitzin tenetur et erit astricta ad constructionem et reformationem dotis, provt alie ville ipsi ecclesie et parrochie adiacentes. Ceterum consules in Plawe possunt ponere et locare villam Qwitzin ad duodecim kotas, et numerus kotarum non debet minui, et quicunque hominum aliquam ipsarum kotharum emerit, debet ipsam personaliter inhabitare. Insuper rector ecclesie in Qwitzin potest aream Clunderi vsque ad fossam [co]l[o]norum facere et disponere pro sua vtilitate et voluntate, prout sibi in vtilitate sua melius videbitur expedire, verum eciam rector ecclesie in Qwitzin vna cum omnibus suis villanis vti et frui debet communiter pratis [et] pascuis pro vsu pecudum et pecorum suorum per vniuersum campum ville Qwitzin, sicuti consules et vniuersitas oppidi Plawe pro suis fruuntur et vtuntur. Preterea consules et vniuersitas in Plawe dimiserunt et donant rectori ecclesie Qwitzin in restaurum et recompensam offertorii omnium mansorum vnum spacium, quod dicitur camp, habens et continens nouem iugera liberi agri, situm in metis et terminis ville Qwitzin, et antedictum camp singulis [annis], cum fruges et segetes deducte sunt et fuerint, debet iacere et manere ad communia pascua oppidi Plawe et ville Qwitzin sine contradictione aliquali. Preterea scolaris ipsius ecclesie precium suum, videlicet duos modios siliginis et nouem modios auene, vt prius et ex antiquo habuit, ita sibi optinebit, preter vnum modium siliginis iacentem in kotha Bornhouedes, quem modium siliginis consules in Plawe annis singulis ipsi scholari deinceps et vt antea dabunt aut in alium certum locum demonstrabunt. Vnde dominus Albernus sepedictus nunc rector ecclesie in Qwitzin, cuius ius patronatus ex antiquo nobis pertinere dinoscitur, et consules ac vniuersitas oppidi nostri Plawe humili et attenta prece nobis supplicarunt, quatenus huic permutationi consensum et assensum nostrum dignaremur adhibere, nos vero, vtrobique commodis et vtilitatibus inspectis et eorum humilibus et attentis precibus inclinati, de nostrorum fidelium consilio ac matura deliberatione prehabita, huiusmodi dispositioni et permutationi

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consensum nostrum et assensum adhibuimus et presentibus adhibemus, approbantes et habentes eam ratam et gratam perpetuis temporibus valituram. In horum omnium premissorum euidens testimonium presentes litteras conscribi iussimus et sigilli nostri vnacum sigillorum domini Alberni nunc rectoris ecclesie in Qwitzin ac ciuitatis et oppidi nostri Plawe munimine fecimus roborari. Datum per manum Dethmari thesaurarii ecclesie Gustrow, nostri notarii, anno incarnationis domini MCCC quadragesimo octavo, feria VI post assumptionis Marie virginis [presentibus: Johanne de Bellyn, Ottone de Cremon et Thiderico Spegelberch, nostris fidelibus et dilectis, cum aliis quam pluribus fide dignis].

Nach der vom Originale genommenen Abschrift in der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.
Im grossherzoglichen Archive zu Schwerin wird eine Anerkennung des Rathes der Stadt Plau vom 24. März 1355 in Abschrift aufbewahrt, welche die vorstehende Urkunde in plattdeutscher Uebersetzung voraufschickt und dann am Schlusse folgendes hinzufügt:

Vnd wy râdt disses iâres bekennen âpenbâr sampt mit vnseren nakômelingen tûchnisse to geuende alle disser schrifft in thokâmenden tîden mit er Alber[n]o, de dâr nhû is ein kerckhere tho Quitzin, fruntlich vnd behechlich tho syende, lîkerwys alse bâuen vthgedrucket vnd geschreuen, noch mit vnsem vulbôrde thôgelâten vnde geuen is, welcker tûchenisse disse gescheffte is dat segel vnser stadt van vnsen wissen wêtende vnder gehangen iêgenwardigen vnder dem iâre dûsent drêhundert vnd vîff vnd vefftich, des dingesdâges na dem sondâge Judica.

Die am Schlusse der Haupturkunde in [ ] hinzugefügte Zeugenversicherung ist nach mehrern im grossherzoglichen Archive aufbewahrten plattdeutschen Uebersetzungen ergänzt.
Nach diesen Uebersetzungen lassen sich auch einige Unrichtigkeiten und Dunkelheiten in der Haupturkunde berichtigen.
In der Haupturkunde steht Satsc., welches sowohl in einer Uebersetzung in der plauer Rathsmatrikel, als in den übrigen Uebersetzungen durch Sâetschepel wiedergegeben ist.
In der Haupturkunde steht fossa lanorum; die daneben stehende Verdeutschung übersetzt burchgrauen, die übrigen Uebersetzungen haben bûrgrâuen und grauen der bûer; hiernach ist fossa [colonorum] conjecturirt.

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Das Wort scolaris ist in der plauer Rathsmatrikel einmal durch köster, das andere Mal durch kêrcke übersetzt; das Wort kêrcke ist ohne Zweifel verschrieben statt clericke, wie eine andere Uebersetzung lautet. Andere Uebersetzungen haben scholder und scholer.
Das Wort thesaurarius ist in der plauer Rathsmatrikel und einer andern Uebersetzung durch trêszmeister, in andern Uebersetzungen durch sacriste wiedergegeben.


Nr. XXXIV.

Der Herzog Albrecht von Meklenburg bestätigt,nach geleisteter Pfandhuldigung, der Stadt und dem Lande Plau alle bisherigen Freiheiten und Gerechtsame.

D. d. Plau. 1356. Junii 25.

Nach dem Originale im Archive der Stadt Plau.


Wy Albreghd van godes gnâden hertoghe van Mekelenborgh etc. mit vnsen rechten eruen bekennen vnde betûghen ôpenbâr in dessen brêuen, dat wy, na huldeghinge der râtman vnde der mênheyt der stad vnde der man des landes tu Plawe, de se vns na hête vnde wlbôrt vnser lêuen bôlen, iunghere Nicolaus vnde Berendes, erer rechten heren, hebben svôren vnde bebrêuet hebben, tu êneme rechten pande na erer heren brêuen, vnde bezeghelet, scholen vnde willen mit vnsen rechten eruen de râtman vnde de mênheyt der stad vnde de man des landes tu Plawe vnde dat mêne lant by sodâneme rechte lâten vnde beholden, alz se van oldinges bezetted sîn vnde van heren tu heren hebben hat bette in desse gêghenwardeghen tyd, de wyle se in vnsen panden van vnser vôrebenômeden bôlen weghen zint, vnde scholen de vôrebenômeden râtman, mênheyt der stad vnde man des landes tu Plawe vnde dat mêne lant mit nênerleyge vnplicht, dêneste edder beschattunghe besvaren edder bebêden, den se van eren heren sint ghewesen bette in dessen dagh. Alle desse vôresprôkenen dynck vnde stucke stede vnde vast tu holende, lôue wy hertoghe Albreghd mit vnsen rechten eruen den râtmannen vnde den mannen des landes tu Plawe in dessen brêuen, de ghegheuen vnde schreuen

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is tu Plawe na godes bôrt drutteynhundert iâr in deme ses vnde vefteghesten iâre, des nêghesten dâghes zunte Johannes baptisten alz he ghebôren wart, vnde hebben tu êner mêreren betûghinge vnse hêmeleke ynghezeghel vôr dessen brêf henghen lâten, dâr ôuer wezet hebben vnse riddere vnde man: her Eggherd van Bybow, Johan van Plesse, Hinrick van Stralendorpe, Rauen van Barnecow, Vritze van Bertecow, riddere, Henneke vnde Vicke Molteke, knapen, vnde vele mêr gûder lûde, de trûwe werdygh sint.

Nach dem Originale, im Archive der Stadt Plau, auf Pergament, in einer kleinen, festen Minuskel; das Siegelband mit dem Siegel fehlt.
Gedruckt durch Schröter in Wöchentl. Rostock. Nachr. 1824, S. 175.


Nr. XXXV.

Die Herzoge Albert und Erich von Sachsen-Lauenburg, Brüder, verkaufen dem Herzoge Albrecht von Meklenburg ihren Antheil an Plau für 200 löthige Mark.

D. d. 1359. März 31.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.


Wy Albert vnde Erik brôdere van godes gnâden hertoghen to Sassen bekennet in dessem âpenen brêue, dat wy hebben vorcoft vnsem ôme hertoghen Alberte van Mekelnborch vnde sînen eruen vnsen deyl, den wy hadden in Plawe, vôr twê hundert lôdeghe mark. To êner betûghinghe desser dink hebbe wy vnse ingheseghel ghehenghet vôr dessen brêf, de gheuen vnde ghescreuen is na goddes bôrt dritteynhundert iâr in deme neghen vnde vifteghesten iâre, des sondâghes to mitfasten.

Nach dem Originale, auf einem kleinen Pergament, in einer kleinen Minuskel. Angehängt ist ein einziger Pergamentstreifen, an welchem ein kleines, rundes, 1 1/8" im Durchmesser haltendes Siegel aus ungeläutertem Wachs hängt, auf welchem im Umschriftrande der sächsische Rautenschild rechts gelehnt ist, unter einem Helme, auf

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welchem ein Hut mit einem Pfauenwedel steht. Umschrift:

Umschrift

Nr. XXXVI.

Der Herzog Albrecht verpfändet, zum Afterpfande, Schloss, Stadt und Land Plau an Heinrich von Stralendorf, Otto von Dewitz und Danquard von Bülow für 17,809 Mark lüb Pf., von denen Heinrich von Stralendorf 8809 Mk., Otto von Dewitz 4500 Mk. und Danquard von Bülow 4500 Mk. gezahlt haben.

D. d. Rostock. 1361. Junii 2.

Nach dem Concept im grossherzogl. meklenburg, Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.


Wy Albert van der gnâde godes hertoge van Mekelenborg, greue tu Zwerin, van Stargarde vnde van Rozstok here dôn witlich vnde bekennen ôpenbâre an deseme brêue vnde bethûgen, dat wy vnde vse rechten eruen sîn sculdich van rechter reddeliker scult vnsen lêuen trûen her Hinrike van Stralendorp, hern Otten van Dewitze, ridderen, vnde Danquarde van Bulowe, knapen, vnde eren rechten erfnâmen seuenthyen dûsent mark achte hundert mark vnde negen mark lubischer suluerpennighe; an desser vôrbenômeden summen behôret hern Hinrike van Stralendorpe vnde sînen erfnâmen achte dûsent mark achte hundert mark negen mark, hern Otten van Dewitze vnde sînen erfnâmen vîftehalf dûsent mark, Danquarde van Bulowe vnde sînen erfnâmen vîftehalf dûsent mark. Desse vôrbenômede summen hebben vs desse vôrnômeden ghewunnen vnd gescapen rechliken vnde redeliken vnde vntwuren an vsen sculden. Vôr desse vôrnômeden scult lâte wy vnde vse erfnâmen den vôrnômeden vnde eren erfnâmen vnde setten tu eynem rechten, brûkelken pande Plawe hûs, stat vnde land in aller wys, als wy dat hebben van den eddelen heren van Wenden, mit allen stucken, da dâr tů licgen vnde de wendeschen heren dâr tu mâken scolen,

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alzo dat se dat besitten vnde beholden scolen alzo langhe, went se vnde ere erfnâmen ganzliken vntrichtet vnde afghenomen sint van scult, kost vnde scâden, den se dâr vmme dôn, den se vns reddeliken bewîsen môghen. Wêre ôch dat desse vôrnômeden wat vorbûeden an dessen vôrbenômeden panden, des dâr nôt wêre edder na vseme râde, wes se hîr ane dêden, dat scolen se vp desse vôrbenômeden pande sclân vnde rekenen, alzo langhe went wy se dâr gantzliken dâr van vntrichtet vnde nômen hebben, vnde wolde en dat bûwet iêman bewêren, dâr scole wy en tů behulpen wesen. Desse vôrnômede pande môghen vnde kônen desse vôrnômeden mid nênerleye stucken vorbreken edder vorwerken, men id scal vnse ôpen sclot wesen tů vsen nôden, dat scal wy en ôuer tů dem besten kêren. Vnde worden en desse pande afgedrunghen edder afghewunnen, dat got vorbêde, zo scole wy se binnen êns vêrdendêles iâres dâr na afnemen van scult, kosten vnde scâden, den se vns reddelken bewîsen môghen. Lôzeden ôuer desse wendescen heren desse vôrnômeden pande, êr wy de vôrnômeden van scult, kosten vnde scâden ganzliken afghenomen hebben, so scolen se de vôrnômeden scult, koste vnde scâden vpbôren vnde vntfân van der êrsten berêdinghe, de vns de wendescen heren dôn van dessen vôrnômeden panden. Och scole wy vnde willen leggen de brêue, de wy hebben van den wendeschen heren vppe Plawe, vnder vnsen râtmannen tů Rozstoch, hern Hinreke, hern Otten vnde Danquart vnde eren erfnâmen tů trůwer hand, alzo langhe went se desse vôrbenômeden scult, kozste vnde scâden vpghebôret hebben, alz hîr vôre screuen is. Alle desse vôrscreuen stucke vnde iêwilich by sich stede vnde vast tů holdende lôue wy vnde vnse eruen dessen vôrnômeden hern Hinrike, hern Otten vnde Danquard vnde eren eruen vnde tů erer hand hern Hinrike van Bulowe, prôueste tu Trybuzes, hern Otten van Helpede, ridderen, Vicken van Bulowe, Hinrike van Bulowe, Henneken Quitzowe, Hinrike Leuessowe, (Henninge vnde Bode van Dewitze), Henning Hauelberge, Ebelen Manduuel, Arnede vnde Hermen Hanensagel, Hugolt Beren, Ghoscalke vende Hinrike Pren tu Ghorecze vnde eren rechten erfnâmen tu trûer hand in gûden trûen an dessem brêue.

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Tu mêrer bekantnitze hebbe wy vnse ingesegel hengen lâten vôr dessen brêf, de gheuen vnde screuen is tu Rozstok na godes bôrt druttien hundert iâr in dem êne vnde sostigesten iâre, des midwekens binnen den achte dâghen des hilgen lîchames. Thûge desser dinch sint: Rauen van Barnekowe, hern Claus van der Lu, hern Vicke Molteke, her Ghoscalc Pren, Johannes Cropelin vnse kenseler.

Aus dem im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive aufbewahrten, am Sonnabend vor Palmsonntage 1361 angefangenen, auf Baumwollenpapier geschriebenen Urkunden - Conceptbuche des meklenburgischen Canzlers M. Johannes Cröpelin.
Die ganze Urkunde ist mit einem Striche durchstrichen und ist daher wahrscheinlich nicht so abgefasst, wie sie zuerst entworfen war. Das historische Interesse wird aber dadurch nicht geschmälert. In der Urkunde sind auch die hier in ( ) eingeschlossenen Namen Henning vnde Bode van Dewitze unterstrichen, also getilgt.


Nr. XXXVII.

Der Herzog Albrecht von Meklenburg quittirt den Fürsten Bernhard von Werle, für denselben und die Kinder seines Bruders Nicolaus, über 1500 löthige Mark, die er ihm auf die 6000 löthige Mark bezahlt hat, wofür ihm Stadt und Land Plau verpfändet ist, in Folge dessen der Herzog Albrecht dem Fürsten Bernhard das Land Waren wieder freilässt, für die noch schuldigen 4500 Mk. aber die Länder Plau und Krakow zu Pfande behält.

D. d. 1362. Junii 23.

Nach dem Concept im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


Wy Albert van der gnâde godes hertoghe to Mekelenborch, greue to Zwerin, to Stargarde vnde to Rozstok here bekennen ôpenbâr in desme brêue, dat vse lêue(n) veddere(n) Bernd here van Werle vns vnde vnsen eruen betâlet heft vîfteyn hundert lôdige mark van den sos dûsent lôdighen marken, dâr he vnde sîn

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brôder Klawus here van Werle dem got gnedich sî vs vnde vsen eruen vôr ghesettet hebben Plawe stat vnde lant, als ere brêue vtwîsen vnde vse dêghedingeslûde ghedêghedinget hebben: deer vyftyen hundert mark lôdich lâte wi vnde vse eruen em vnde sînen eruen vnde sînes brôder kinderen quît, leddich vnde lôs vnde dâr tô dat lant to Warne, dat he vnde sîn brôder vs vnde vsen eruen ghesettet hadden, vôr de renthte, also dat wi edder vse eruen vnde vse hôuetlûde dâr nicht mêr scolen vp sâken, als vp de vôrbenômeden veyteynhundert lôdeghe mark vnde vp dat lant to Warne, mêr vôr dat âuergelt alz veyftehalf dûsent lôdige mark scal Plawe, Kracowe hûs, stat vnde lande an aller wîs gentzliken vs vnde vsen eruen to pande stânde blîuen, alz wi mid vnsen brêuen vnde dêghedinges lûden bewîsen môgen. To grôter bethûginge is vnse ingesegele mid vnser wiscop henget vôr dessen brêf, de gheuen is na godes bôrt druttigenhundert iâr in dem twê vnde sostigesten iâre, des achten dâghes des hilgen lîchames. Tûghe desser ding sint her Machorius Brusehauer, her Rauen Barnekowe, her Hinrik van Stralendorp, riddere, Vicko Bulowe, Reymer van Plesse vnde Hinrik van Bulowe mit anderen lûden de tûghes werdigh sint.

Aus dem im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive aufbewahrten, auf Baumwollen - Papier geschriebenen Urkunden - Conceptbuche des meklenburgischen Canzlers M. Johannes Cröpelin vom J. 1362.


Nr. XXXVIII.

Der Fürst Johann IV. von Werle - Goldberg versichert der Stadt und dem Lande Plau alle ihre bisher erworbenen Gerechtigkeiten.

D. d. Plau. 1366. Nov. 22.

Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


In gades nâmen amen. Wy Johan van der gnâde gades ên here to Werle wy bekennen âpenbâr vnnd betûgen an dessem iêgenwardigen brêue vôr allen gû-

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den lûden de ehn szên efft lesen hôren, dath wy, mith râde vnnd berâde vnnd mith vulbôrth vnses râdes, vnser man vnnd vnser stede, vullenkâmen vôrgehat, wyllen vnnd scholen by rechte lâten vnnd beholden by aller gerechticheyt gantzs vnd deger de wysen beschêdenen lûde alze de râthmanne vnnd de borgere der stadt tho Plawe, mhan vnnd landt vnnd allent, dath in der suluen vogedye offte stadt tho Plawe vôrbenômet begrepen is, vnnd ôck by alzodâner rechticheit offt frîgheit atzo dat vôrbenômede land, vogedye vnnd stadt tho Plawe, de râthmanne vnnd de borger dâr inne hat hebben vnnd beseten offte gebrûket hebben van oldinges hêr beth to hêr vnd van heren tho heren, vnnd willen se ôck mith mînerley burden vnplicht dâr bâuen beswêren. Tho einer bekentnitze alle desser stucke, alze hîr vôr screuen is vnnd vôr sprâken, so hebbe wy vnse ingesegel, mith wytlicheit vnnd vulbôrth vnses râdes, vnser man, vnser stede, vôr dessen brêff gehenget lâten, de is gegeuen vnnd screuen tho Plawe na gades bôrth 1366, an sunte Cecilien dâge der hilligen iunckfrûwen. Dar hefft âuer weset vnse râth vnnd vnse manne her Vlrich Moltzan, eyn ridder, her Alberth Bengerstorp, prôwesth tho Dobbertin, Hinrich Lewetzow, Clawes Hane, Hinrich Smeker etc.

Nach der vom Originale genommenen Abschrift in der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


Nr. XXXIX.

Der Ritter Heinrich von Stralendorf quittirt die Fürsten Lorenz und Johann von Werle über 800 löthige Mark Silbers weniger 22 lübische Mark, die sie ihm auf die Summe bezahlt haben, für welche ihm von ihnen die Länder Plau und Krakow verpfändet gewesen sind.

D. d. 1369. Julii 6.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


Ik her Hinrik Stralendorp ridder bekenne vnde betûghe ôpenbâre in desser scrift, dat ik hebbe

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vntfanghen vnde vpghebôret van der eddelen heren weghene her Laurencius vnde Johannes heren tu Werle na deme lûde erer brêue achtehunderd lôdeghe mark suluers twêvndetwintich lubesche marke myn des vrydâghes yn deme achtedendâghe der hilghen apostele sunte Peters vnde sunte Paules van deme suluere, dâr se my dat slod tu Plawe vnde land vnde dat land tu Cracowe vôre ghesettet hadden. Der vôrebenômeden achtehunderd lôdeghe marck suluers twêvndetwintich lubesche marke myn lâte ik vnde myne eruen de vôrebenômeden heren vnde ere eruen vnde ere borghen quît vnde lôs; wes se my v ocaron rder plichtig syn na myner brêue lûde, de se my dâr vp ghegheuen hebben, yt sy van rente edder van ghulde, dat scolen de vôrebenômeden heren her Laurencius vnde Johan edder ere eruen my v ocaron rder dôen. Tu tûghe vnde tu ôpenbâringhe desser dynk so hebbe ik her Hinrik van Stralendorpe vôregbenômed myn ingheseghel henghen lâten vôr dessen brêf, de gheuen is in den iâren godes drutteynhunderd iâr in deme neghenvndesosteghesten iâre, des achtedendâghes sunte Peters vnde Paules der hilghen apostele.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer kleinen, gedrängten Minuskel. An einem Pergamentstreifen hängt ein rundes Siegel mit dem von stralendorfschen Schilde; die Umschrift ist fast ganz abgebrochen.


Nr. XL.

Der Priester Johann Lorenz, Vikar, und sein Vetter Hans Lorenz, Bürger zu Plau, schenken dem S. Jürgen- und Heil. Geist - Hospitale vor der Stadt Plau einen Hof und eine Hufe in dem Dorfe Barkow.

D. d. 1370. Sept. 8.

Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1563.


Wy her Johan Laurentii prêster vicarius tho Plawe vnnd mîn vedder Hans Laurens, de eyn schûler hefft geweset vnnd nhu eyn borger to

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Plawe is, mith vnsen erven, bekennen âpenbâr in dessem brêue, dath wy mith frîgem willen, dorch sâlicheit willen vnser sêlen vnnd vnser oldern, den godt gnedich sy, hebben gegeuen in dussem brêue den brûdern vnnd sustern in dem hâue des hilligen geistes vnnd sunte Jurgens vôr der stadt Plawe einen hof vnd eine hôue, dâr vppe wânet vnnd bôwet hefft Hintzeke Westfal vnnd nhu vppe wânet vnd bûwet sîn nakâmelinck vnnd sîne eruen, mith aller thobehôringe vnnd frîgheit, alze se syn vâder ehm frîgest geervet hefft vnd he na sînes vâders dôde beseten vnnd wy vnnd vnse erven vort vorkofft heft, nha vthwysinge eines brêues. Hîr vôr scolen de vôrscreuen brôder vnnd suster vnsen hern godt trûwelken bidden vôr vns vnnd vnse oldern sêle tho êwigen tîden vnnd brûken sich desses vôrscreuen hâues vnnd hôuen lîckerwîse, alze wy vnnd vnse eruen erer scolden brûket hebben tho êneme kôfften kôpe. Des to tûge hebbe wy her Johan Laurens vnnd Hans vôrscreuen vnse ingesegel mith witscop hengen lâten vor dessen brêff, de gescreuen is nha gades bordt 137., natiuitatis Marie.

Nach der vom Originale genommenen Abschrift in der Raths - Matrikel der Stadt Plau vom J. 1553.

Die Ueberschrift giebt die genauere Bestimmung der Lage des Hofes, welche in der Urkunde fehlt:

Anno 137. is ein hoff tho Barckow den armen lûden in sunthe Jurgen geuen, de lûdet alzo:

Eine Unterschrift lautet:

Hîr feigeldt de kopbreff.

Die Jahreszahl ist nicht sicher angegeben. In den Abschriften in der plauer Raths - Matrikel ist häufig die 0 ausgelassen, am gewöhnlichsten an der Stelle der Zehner. Diese Urkunde ist aber jeden Falls im J. 1370 (nicht 1307) ausgestellt, denn die geläufige, plattdeutsche Sprache dieser Urkunde deutet unabweisbar auf diese Zeit. Aus dem J. 1307 sind deutsche Urkunden in Deutschland höchst selten, vorzüglich geistliche Urkunden, welche in jener Zeit immer in lateinischer Sprache ausgestellt wurden; und die wenigen, bekannt gewordenen deutschen Urkunden aus den ersten Jahren des 14. Jahrh. sind in so eigenthümlicher Sprache geschrieben, dass sie mit der vorstehenden gar nicht zu vergleichen sind.
Die beiden Vettern Lorenz hatten im J. 1372 auch Besitzungen in Kuppentin von Barthold Swartepape erworben (vgl. Lisch Berichtigung etc. S. 48); daher ist die vorstehende Urkunde ohne allen Zweifel vom J. 1370.


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Nr. XLI.

Der Ritter Heinrich von Bülow versichert der Stadt Plau alle ihre Gerechtigkeiten.

D. d. Plau. 1375. Sept. 8.

Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


Ick Hinrick vhan Bulow eyn ridder mith mynen eruen bekenne vnnd betûge an dessem [brêue], dath ick vnnd mîne eruen schal vnnd wyl de râthmanne vnnd de mênheit vnnd ere nakâmelinge to Plawe lâten by alzodâner rechticheit, alze se hath hebben van heren tho heren: dath lâue ick Hinrich van Bulow eyn ridder den vôrscreuen râdmannen vnnd der mênheit vnnd eren nakâmelingen tho Plawe stedelken tho holdende. To mêrer betûchnitze hebbe ick myn ingesegel vôr dessen brêff lâten hengen, de geuen vnnd screuen is tho Plawe na gades bôrdt 1375, die natiuitatis Marie.

Nach der vom Originale genommenen Abschrift in der plauer Rathsmatrikel von 1553.


Nr. XLII.

Der Herzog Albrecht von Meklenburg entsagt allen Verschreibungen und der Huldigung auf Plau, nachdem der Fürst Lorenz von Werle ihm Stadt und Land Plau wieder abgelöset hat.

D. d. Schwerin. 1375. Sept. 10.

Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


Wy Albrecht van gades gnâden hertoch tho Meckelnborg, grâue tho Swerin, tho Stargarde vnnd Rostock here bekennen âpenbâr in dessem brêff vôr vns vnnd vnse eruen, dat vnse lêue vedder her Lorens van Werle van vns gelôset hefft vnnd gebracht de stadt vnnd dath landt tho Plawe vôr de

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twê dûsent lôdige marck, dâr vns de suluen râthmanne vnnd de gantze gemênheit der suluen stadt tho Plawe vôr gehuldiget vnnd geswâren hadden: der huldunge vnnd der êde vnnd der brêue, de se vns dâr vp gegeuen hebben, vnnd alle brêue, de wy vp Plawe gehat hebben vhan hern Clawes [van] Wenden gehêten stauelike, deme godt gnedich sy, der segge wy vnnd lâten vôr vns vnnd vôr vnse eruen den vôrbenômeden râthmannen, den borgern vnnd der gantzen gemênheit der suluen stadt Plawe quîth, leddich vnnd lo e s mith desseme iêgenwardigen brêue, de geuen is tho Swerin nha gades bôrth 1375, den 2 post natiuitatis Marie.

Nach der vom Originale genommenen Abschrift in der plauer Raths - Matrikel von 1553.


Nr. XLIII.

Die Brüder Swartepape verkaufen den Brüdern Heinrich und Vicke von Bülow einen Theil des plauer Sees mit den dazu gehörenden Gerechtigkeiten, die Aalwehr in der Elde bei Plau und 12 Mark Hebungen aus dem Wasser Sazik.

D. d. 1386. Dec. 21.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


Wy Clawes, Gherd, Werner vnd Bertolt brôdere gehêten Swartepapen bekennen vnd betûgen ôpenbâr in dessem brêue, dat wi na râde vnde vulbôrt vser frunt hebben verkoft vnde verlâten vnd verkôpen vnd lâten tů ênem rechten koften kôpe den êrbâren lûden Hinrike vnd Vicken brôderen gehêten van Bulow vnd eren eruen vôr twe hundert lubesche mark, de se vs rêde berêt hebben, de harden sîde half an deme see tů Plawe, den âlrêp half vp der harden sîde, alle pacht ôuer câne vnd smâltouwe vp dem see tů Plawe vnd de allewêre vp der Eldena vnder der bruggen tů Plawe edder

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den drudden de dâr vanghen eder grepen wert in dem Tzarane, vnd twelf mark gheldes wendescher penninghe alle iâer in den wâteren, de wi hadden van den Gammen, dat de Satzik heit. Desse vôrscreuen wâtere, âlrêp, cânepacht vnd âlwêre hebbe wi vôrscreuen brôdere gelâten vnd lâten Hinrike vnd Vicken vôrscreuen vnd eren eruen mit aller nůt vnd vrucht, mit aller ghulde vnd rente, mit aller nůttecheit vnd rechtecheit, mit alme rechte vnde richte, beide hôghest vnd sîdest vnd mit ênem êstlikeme rechte dâr entwisschen, mit aller vryheit vnd meenliken mit allen tubehôringhen, se sîn lůttik eder grôt, vry vnde brûkliken tů besittende vnd tů hebbende tů êwighen tîden, alse vse vôrevâren vôre vnd wi na gî vrîgest vnd brûklikest gehaet vnd beseten hebben, vnd wi vôrscreuen brôdere scholen vnd willen Hinrike vnd Vicken vôrscreuen vnd eren eruen alle desser vôrscreuenen wâtere, âlrêp vnd âlwêre mit al eren tůbehôringhen wâren vnd entfrîgen vôr vnd van alleswene de vôr recht kômen willen vnd recht nemen vnd gheuen willen. Alle desse vôrscreuen stůcke tůsâmende vnd ên estlik stůcke bi sik lôue wi vôrbenômeden brôdere Clawes, Gherd, Werner vnd Bertolt mit vsen eruen vnd mit vs vse medelôuer Ywan Samekow den vôrscreuen Hinrike vnd Vicken brôderen gehêten van Bulow vnd eren eruen in gûden trůwen stede vnd vast tů holdende in dessem brêue sunder yênigherleie hulperede vnde arghelist, dâr wi tů tůghe vnse ingeseghele vnd vnse medelôuer sîn ingeseghel mit willen vôre henghet hebben lâten, de geuen vnde screuen is na godes bôrd drůtteinhundert iâer in deme soes vnd achtentighisten iâre, in sunte Thomas dâghe des hilghen aposteles.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer klaren, zierlichen Minuskel. Eingehängt sind 5 Pergamentstreifen, deren letzter das Siegel verloren hat. An den 4 ersten Pergamentstreifen hangen 4 gleiche, gleich gear-

Wappen
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beitete, runde Siegel mit dem hieneben abgebildeten Wappen: einem Schilde mit 3 schräge links gestellten Sternen und über dem Schilde statt des Helmes einem halbmondförmigen Neste, in welchem ein links gekehrter Pelikan steht, der mit seinem Schnabel seine Brust aufreisst und mit seinem Blüte seine im Neste sitzenden 3 Jungen ätzt; die etwas undeutlichen Umschriften lauten:

Umschriften

Nr. XLIV.

Das Dom - Capitel zu Havelberg belehnt die Stadt Plau mit dem Dorfe Gaarz, wie Barthold Swartepape und Brüning von Restorf es bisher zu Lehn getragen haben, unter der Bedingung, dass die Stadt von jedem neuen Propste eine neue Belehnung nachzusuchen und 10 Mark lüb. Pfennige als Lehnwahre zu zahlen habe.

D. d. (Havelberg). 1388. Nov. 11.

Nach dem Originale im Archive der Stadt Plau.


Wy Gherard, prôuest to Hauelberghe, bekennen vnde betûghen med ôrkunde desses brêues, dat wy med vulbôrd der êrleken ghêstleken heren, hern Curdes des priôris vnde vses gantzen capittels, in sodâner wîse, alse hîr na schreuen steyt, hebben ghelêghen to eyneme rechten lêne den wysen, êrbâren lûden, den râtmannen vnde den borgheren der stad to Plawe dat dorp tu Gartze, dat by der suluen stad Plawe lecht, med deme richte hôgheste vnde sydeste vnde met alle sîner nud vnde tohôringhe, an acker vnde an holten, wesen, wâteren vnde weyde, alse dat selue dorp med sîner tohôringhe Bartold Swartepape vnde Bruning van Redicstorpe van vns to lêne hebben ghehat. Wan ôuer god vns van desser werlde nymmet, so scullen de vôrghenanten râtmanne vnde borghere van Plawe dat vôrschreuene dorp

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ôk van eyneme ysleken vnseme nakômere prôueste to Hauelberghe to lêne vntfanghen vnde dat lên vornygen, also dat se scullen alse dicke, alse tu Hauelberghe eyn nyge prôuest kummet, senden twê besundere vôrstender vnde bôde vte ereme râde deme prôueste to Hauelberghe med eren ôpenen beseghelden brêuen, de vulle macht hebben, van erer weghene dat selue dorp med sîner tohôringhe to lêne entfanghende vnde to swêrende van der râtmanne vnde horghere weghene, alse recht vnde wônheit is, deme prôueste vnde der kerken to Hauelberghe van deme vôrscreuenen gûde trûwe vnde holt to wesende, alse bederue lûde erme heren van rechte schullen, vnde alse dicke alse de râtmanne vnde borghere eder van eren weghen ere besundere vôrstendere vnde bôden dat vôrscreuene dorp van eyme ysleken prôueste to lêne vndfanghen, also dicke scullen sy deme prôueste gheuen teyn mark lubescher penninghe to lênwâre; wêre äuer dat de râtmanne vnde borghere van Plawe dorch anghestes eder dorch orloghes wille ere kumpane des râdes nicht senden derften deme prôueste to Hauelberghe, so scullen se eynen eder twê andere bederue lûde, de bekant syn, de ere vôrstendere vnde besundere bôden môghen syn, sy sîn ere medeborghere eder nicht, sy sîn pâpen eder leygen, senden met vuller macht, alse vôrscreuen steyt, deme prôueste to Hauelberghe, de dat lên eyschen vnde entfanghen to der râtmanne vnde borghere hand vnde swêren van der râtmanne vnde borghere weghene deme prôueste, alse ôk vôrghescreuen steyt. Wolde âuer denne de prôuest van Hauelbergh den râtmannen seluen dat dorp lêuer lygen, wan eren vôrstenderen vnde bôden, so scal he den râtmannen yêghen tên to Wyzstock eder to Pryzswalk, oder na sîner beheghelicheit vppe eine andere stede, dâr de râtmanne eder twê vte deme râde seker vnde veylich môghen to em kômen med vuller macht vnde dat lên van der râtmanne vnde borghere weghen entfanghen vnde eme dâr selues wedder dôen alse vele alse vôrghescreuen steyt. Thûghe aller vôrscreuen dingh sîn de êrbâr lûde: her Mathyas, prôuest to Prizswalk, her Alard Roor, perrer to der Meygenborch, her Gherlach van Vryensten, prêstere, Hans vnde Clawes Ror, brûdere, wonaftich to der Meygenborch, vnde Hermen Goltsmed, borgher to Wyzstock, vnde vele andere bederue lûde, den wol to lôuende steyt. To eyner grô-

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teren betûghinghe aller vôrscreuenen stucke hebben wy Gherard prôuest vôrghenômet vnse ingeseghel witleken med vnses cappittels ingeseghel lâten henghen an dessen brêff. Vnde wy Conrad prîor vnde dat cappittel to Hauelberghe annâmen vnde vulbôrden alle vôrscreuene stucke vnde eyn yslek besunderen, vnde des to eyner grôteren bekantnisse hebbe wy med vnses heren prôuest Gherdes ingeseghele ôk vnse ingheseghel witleken lâten henghen an dessen brêf, de gheuen is na godes bôrd drutteynhundert iâr in deme achte vnde achtentighesten iâre, an sunte Mertens dâge.

Nach dem Originale, im Archive der Stadt Plau, auf Pergament, in einer kräftigen Minuskel. Angehängt sind 2 Pergamentstreifen, an denen noch 2 Siegel aus ungeläutertem Wachs hangen:
1. ein grosses parabolisches Siegel mit der Krönung Mariä, rechts die gekrönte Maria, links der gekrönte Christus, welcher ihr segnend die Weltkugel hinhält, beide auf Einem Sessel sitzend; Umschrift:
Umschrift
2. ein rundes Siegel mit einem Marienbilde im Brustbilde mit dem Christkinde auf dem rechten Arme; die Umschrift ist ganz abgebrochen.
Gedruckt durch Schröter in Wöchentl Rostock. Nachr. 1824, S. 184.


Nr. XLV.

Die Herzoge Johann und Ulrich von Meklenburg - Stargard nehmen die Vettern Hartwig und Vicke von Bülow mit ihren Pfandschlössern Plau und Krakow in ihren Dienst.

D. d. Friedland. 1396. Nov. 30.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


Wy Johan vnde Vlryk, brôdere, van godes gnâden hertoghen tho Meklenborch, tho Stargharde vnde tho Rostok heren, bekennen vnde betûghen ôpenbâr in desme brêue, dat wy hebben na râde vnses trûen râdes ghenômen tho vnseme dynste de êrbâren lûde Vicken vnde Hartige vedderen ghehêten van Bulowe myt eren sloten, alzo mit Plawe vnde myt Cra-

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kowe vnde myt den landen vnde voghedygen, de tho den sloten hôren, na erer brêue ûtwysynge, de ze vppe de slote vnde lant hebben van den wendeschen heren. Hyr vmme wyl wy de vôrbenômeden van Bulowe myt den vôrbenômeden sloten vnde landen verdêghedynghen tho rechte vnde by al erme rechte blîuen yêghen alleswene, wôr wy rechtes môghen ôuer ze mechtich wesen, vnde wy willen by erer hulpe blîuen myt vnsen landen vnde sloten, vnde vnse slote scholen ere ôpenen slote wesen tho erer hulpe vnde tho al ereme rechte. Ok schole wy vnde willen in vnsen sloten leydes mechtych wesen vôr desse vôrbenômeden van Bulowe, alzo weret dat wy wene leydeden in vnsen sloten edder in vnsen landen, de desser vôrbenômeden Bulowe vyent wêre edder wes en tho em schêlede, dâr wy nicht mochten rechtes mechtych ôuer wesen, wan vns denne de vôrbenômeden van Bulowe thozegen alzo tydeghen thovôren, dat wy vns an vnseme leyde wâren môghen, so wil wy vnde scholen em dat gheleyde vpzegen. Were ôk dat wy hertoghe Johan vnde hertoghe Vlrik vôrbenômet wôr vrede hadden myt der vôrbenômeden van Bulowe vyenden, den schole wy vpzegen van stunden an, wan vns desse vôrbenômeden van Bulowe dat witlik dôen, dâr wy nicht rechtes môghen mechtych wesen, vnde dat scolen vns de vôrbenômeden van Bulowe alzo tydeghen thouôren enbêden, dat wy vns an deme vrede vptozegende tydeghe nůch tho den eren môghen wâren. Alle desse vôrghescreuenen stucke vnde eendracht de scholen ghentzliken stâen alzo lange, alze desse vôrbenômeden van Bulowe edder ere eruen desse vôrbenômeden slote vnde lant ynne hebben vnde em nicht afghelôset ensyn, alzo ere brêue ûtwysen. Alle desse vôrscreuenen stucke vnde articuli eyn yslik by zyk vnde alle entsâmen lôue wy vôrbenômeden heren Johan vnde Vlryk hertoghen tho Meklenborch myt vsen rechten eruen dessen vôrbenômeden van Bulowe vnde eren rechten eruen stede vnde vast tho holende. Tûghe desser dynk zynt vnse lêuen trûen: her Dyderik van Bertekowe, her Hans van Ilenuelde, ryddere, her Arnt Czachowe, prôuest tho Vredelande, her Ghert van Bertekowe, prêster, Ghert van Bertekowe, Willeke Manduuel lullepâpe, Joachim Wareborch, Vicke Rybe vnde meer ghûder lûde de lôuen werdech zynt. Tho eyner grôteren he-

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kantnisse vnde witscop so hebbe wy vnse hêmeliken inghezeghele hêten hengen vôr dessen breyf, gheuen tho Vredelande na godes bôrt dûsent iâr drê hundert iâr in deme zosse vnde neghenteghesten iâre, in zunte Andreas dâghe des hilghen apostels.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer schönen, festen Minuskel. An Pergamentstreifen hangen die Secretsiegel der beiden Herzoge.


Nr. XLVl.

Die Brüder Eckhart, Ritter, Vicke und Claus, und Hartwig und Vicke, Vettern, von Bülow, übergeben dem Rathe der Stadt Plau die Thore der Stadt, so lange Plau ihr Pfand von den Fürsten von Werle ist, und versichern der Stadt alle Gerechtigkeiten.

D. d. 1399. April 24.

Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


Wy her Eggerdt, ridder, Vicke vnnd Clawes, brôder, Harthwig vnnd Vicke, veddern, alle hêten van Bulowe mith vnser aller eruen bekennen vnnd betûgen âpenbâr in dessem brêue, dath wy mith êndrachticheit vnsen trûwen burgermeister vnnd râthlûden, dede nhu sinth vnnd noch thokâmen môgen, vppe lôuethn antwerdeth hebben de dôrhe tho Plawe vnnd scholen vns de tho gûde wâren alle de wîlle, dath Plawe vnse pandth is van den wendisken hern, when ôuer de wendisken hern Plawe lôsen wyllen, alze ere brêue vthwîsen, de se vp Plawe hebben, van dessen vôrscreuen vhan Bulow edder eren eruen, szo schole wy vôrscreuen burgermeister vnnd râthlûde dessen vôrscreuen van Bulow odder eren eruen desse dôr brûkelken wedder antwerden sunder iênnigerlei vortoch, alzo als se vns antwerdet syn van dessen vôrscreuen van Bulow. Dâr mede scole wy vôrscreuen van Bulow vnnd vnse eruen vnse trûwen borgermêster, râthlûde vnnd de gantze ghemênheit der stadt tho Plawe vnnd ere nâkamelinge by alleme rechte lâten, alzo als der stadt

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brêue tho Plawe vthwysen vnnd oldinges gy gehath vnnd beseten hebben, sunder iênnigerlei vortoch, argelisth edder hulperede, de vns tho frâmen mochte kâmen vnnd ehn tho scâden. Desse dinck stede vnnd vasth tho holdende lâue wy her Eggerdt, ridder, Vicke vnnd Clawes, brôder, Hardwig vnnd Vicke, veddern, alle hêten van Bulow vôrscreuen mith vnser aller eruen vnsen trûwen borgermêstern, râthlûden vnnd der gantzen gemênthe der stadt Plawe vnnd eren nakâmelingen in gûden trûwen in dessem brêue, vnnd tho mêrer betûginge hebbe wy vôrscreuen van Bulow vnse ingesegel mith willen vnnd mith witscop vôr dessen brêff gehenget lâten, dede geuen vnnd screuen is na gades bôrdt 1399 iâre, in sunthe Georgii dâge des hilligen martelers. Hîr âuer sîn weset: Jasper Gans here tho Putlist, her Reimer van Plesse ridder, Reinberns Barnekow vnnd Tideke van Bulow tho Radem vnnd vele mehr bedderue lûde, dede tûges werdig sîn.

Nach der vom Originale genommenen Abschrift in der plauer Rathsmatrikel von 1553.


Nr. XLVII.

Der Ritter Eckhart und die Knappen Vicke und Claus von Bülow bekennen, dass ihnen die Fürsten Balthasar und Johann von Werle ihre Pfandgüter Plau und Krakow, Städte und Länder, mit 5000 lübischen Marken abgelöset haben.

D. d. Güstrow. 1403. Oct. 9.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


Wy her Egghert, Vycke vnde Clawes brôdere ghehêten Bulowe myt vnsen rechten eruen bekennen an desseme ôpenen brêue vôr alle den, de ene seen edder hôren lesen, dat de wolghebôrn heren vnde vorsten her Balthazar vnde Johan heren to Werle hebben vns afghelôset Plawe stat vnde land, Crakowe stat vnde land, also alse her Laurencius der vôrbenômeden heren vâder deme god gnedych sy

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vnseme vâdere ghesettet hadde, alse de brêue vtwysen, de dâr vp ghegheuen wêren, vnde wes vnse vâder vnde wy dâr to koft hebben edder lôset hebben edder wo wy id dâr to kreghen edder brocht hebben, yd lygghe an dessen vôrbenômeden vogedyen edder wôr yd lygghe an deme lande to Wenden; dâr vôre hebben se vns gheuen vyf dûsent mark lubesch vnde hebben vns de wol vornôghet, vnde wy scholen vnde wyllen myd den brêuen, de her Laurencius here to Werle vôrebenômet vte gheuen heft, edder wat brêue wy hebben van der vôrbenômeden heren elderen weghen vppe de vôrschreuen slote vnde land, nummer meer mânen edder numment van vnser weghen, vnde de brêue scolen quyt, leddech vnde lôs van vnser weghen wesen. Alle desse vôrschreuen stucke lôuen her Egghert, Vycke vnde Clawes brôdere vôrschreuen wy myd vnsen rechten eruen den hôchghebôrn vorsten her Baltazar vnde Johan heren vôrnômet vnde eren rechten eruen an ghantzen truwen stede vnde vast to holdende sunder yênigherleye archlyst edder hulperede. Vnde des to êner bekantnisse hebbe wy her Eggherd, Vicke vnde Clawes brôdere vôrschreuen vnse ynghezeghele myt wytschop vnde myt willen henghet lâten vôr dessen brêf, de gheuen vnde schreuen ys to Gustrowe na ghodes bôrd vêrteynhundert iâr yn deme drudden iâre, dâr na yn sunte Dyonisius daghe des hilleghen merteleres.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer schönen, festen Minuskel. Angehängt sind drei Pergamentstreifen:
1. mit dem Siegel des Ritters Eckhart v. Bülow, wie es zu der andern Urkunde vom 9. Oct. 1403 beschrieben ist;
2. fehlt;
3. mit einem runden v. bülowschen Siegel, dessen Umschrift nicht mehr zu erkennen ist.


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Nr. XLVIII.

Der Ritter Eckhart und die Knappen Vicke und Claus von Bülow entsagen allen Ansprüchen an ihre ehemaligen Pfandgüter Plau und Krakow, Städte und Lande, welche die Fürsten Balthasar und Johann von Werle ihnen mit 5000 lübischen Marken abgelöset haben.

D. d. 1403. Oct. 9.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


Ik her Eggherd, ridder, Vicke vnde Clawes, knapen, brôdere, hêten van Bulow bekennen vnde betûgen ôpenbâr in desseme brêue vôr allesweme, dat wy danken den dorluchtighen vorsten her Balthazar vnde Johanne heren to Werle erer gnâde, dat zee van vns dat vnse alze Plawe stat vnde land, Kracow stat vnde land aflôset hebben vôr vîf dûsent lubische mark. Weret dat dâr iênerleye ôuervârynge wêre an vns gesceen, dâr wyl wy vnde vnse eruen edder numment van vnser weghen de vôrbenômeden heren, ere man, ere stede vnde alle de iênen, de mit den heren weset hebben, nummer mêr to êwyghen tiiden vmme mânen, spreken edder vp sâken, ôk numment van vnser weghen; wêret ôuer, dat god vorbêde, dat iumment der Bulow vmme mânen, spreken, ânden edder vp sâken wolde, dâr wyl wy her Eggherd, Vicke vnde Claues mit vnsen eruen nênerleye hulpe mit râde, mit dâde edder mit dâde en to hulpe kômen, dat den heren edder eren eruen, eren man vnde eren steden kan vnde macht to schâden kômen. Alle desse stucke vnde ên gêsselik by sik lôue wy Bulowe hîr vôr benômet mit vnsen rechten eruen den eddelen heren vôrbenômet vnde eren eruen vnde mit vnsen trûwen medelôueren, alzo Joachym van Bulow to Czybbul, Hinrik van Bulow to Tarnow, Henneke van Bulow to Kritzow, sunder iênegherleye hulperede edder archelist an gûden trûwen mit êner sâmenden hant stete vnde vast to holende. To êneme grôterme lôuen zo hebbe wy her Eggherd, Vicke vnde Claues vnse ingheseghele mit den ingheseghelen vnser trûwen medelôueren mit ganczen wyllen vnde

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wytscop vôr dessen brêf henghen lâten ,de gheuen vnde screuen is na godes bôrt in deme vêrteynhunderdsten des drudden iâres, an sunte Dyonisius dâghe des hilghen mertelers.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer unregelmässigen, etwas verblichenen Minuskel.
An Pergamentstreifen hangen 6 Siegel aus ungeläutertem Wachs:
1. ein rundes Siegel mit dem stehenden v. bülowschen Schilde und der Umschrift:
Umschrift
2. ein rundes Siegel mit dem rechts gelehnten v. bülowschen Schilde und der Umschrift:
Umschrift
3. ein gleiches Siegel; Umschrift unklar.
4. ein rundes Siegel mit einem verzierten gothischen Vierpass, in welchem der v. bülowsche Schild steht; Umschrift unklar.
5. ein rundes Siegel mit dem stehenden v. bülowschen Schilde und der Umschrift;
Umschrift
6. ein gleiches Siegel, mit der Umschrift:
Umschrift


Nr. XLIX.

Die Fürsten Balthasar und Johann von Werle verpfänden den Brüdern Eckhart, Ritter, Vicke und Claus von Bülow, Söhnen des Ritters Heinrich, 80 lüb. Mark jährlicher Hebung aus dem Schoss der Stadt Plau für 1000 Mark lüb. Pf.

D. d. Güstrow. 1403. Oct. 18.

Nach dem Concept im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


Wy Baltezar vnde Johan brôdere van der gnâde godes heren to Werle bekennen vnde betûghen âpenbâre an desseme brêue, dat wy mid vnsen eruen schuldich syn van rechter wytliker schult den êrlyken lûden her Ecgherd, Vycken vnde Clawesse brôderen ghehêten de Bulouwen, her Hinrikes sônes van Bulouwen deme god gnedich sy, vnde eren rechten eruen

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dûsent mark lubesscher penninghe an ghûder munte, also to Ghustrouwe vnde to Parchim ghenghe vnde gheue syn. Vôr desse vôrscreuen dûsent lubessche mark penninghe zette wy en myd vnsen eruen vnde lâten alle iâr brûkeliken vp to bôrende achtentich lubessche mark gheldes, de se vnde ere eruen alle iâr scholen vpbôren vte deme râde to Plawe van deme schote des nêghesten dâghes na sunte Mertens dâghe, vnde alle de ghênne, de se edder ere eruen na den vôrscreuenen achtentich lub. mk. gheldes senden, de scholen alle iâr vêlych vnde gheleydet wesen to vnde af, af vnde to, miyd den vôrscreuenen penninghen in vnsen steden vnde in vseme lande vôr vns vnde vnse eruen vnde vort vôr alle de ghênne, de dor vnsen wyllen vnde vnser eruen dôn vnde lâten wyllen. Vortmer wanne wy Baltezar vnde Johan brôdere vôrscreuen vnde vnse eruen desse achtentich lubessche mark gheldes vôrbenômet wedder lôsen wyllen edder vnse eruen, so schole wy en vnde eren eruen to vôren tôzegghen twysschen paschen vnde pynxten, vnde denne dâr na des nêghesten sunte Mertens dâghe so schole wy vnde wyllen vnde vnse eruen en vnde eren eruen desse vôrscreuene dûsent lubessche mark penninghe na wyllen vnde to dancke berêden vnde betâlen to êner nôghe myd vnbeworen rêden lubesschen penninghen myd der rente, also hîr vôr screuene steyt, to êner tiid, an êneme summen, bynnen Rostock, in ênes bedderuen mannes hûs, wâr en vnde eren eruen dat allereuenst ys, sunder yênigherleye bewernisse. Ok vortmer so wylle wy Baltezar vnde Johan vnde vn[se] eruen, dat her Ecgherd, Vycke vnde Clawes brôdere vôrscreuen vnde ere eruen desse vôrscreuenen achtentich [lubessche] mark gheldes myd deme hôuetstôle [al]so dûsent mark lubesch vôrscreuen nynerleye wiis scholen edder kunnen [vorbre]ken edder vorwerken yêghen vns edder vnse eruen. Alle desse vôrscreuen stucke vnde articule vnde eyn [îslyk] by syk lôue wy Baltezar vnde Johan brôdere vôrscreuen myd vnsen eruen her Eggherd, Vycken vnde Clawese vörscreuen vnde eren eruen in ghûden trûwen vnde lôuen myd êner sâmeden hant stede vnde vast to ho[ldende], also hiir vôrscreuen steyt, sunder arghelyst vnde en vnde eren eruen to trûwer hant. We dessen brêf heft myt [vnser] eruen wyllen vnde erer eruen, deme schole wy vnde wyllen myd vnsen eruen ene

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holden van worden to [worden] vnde schal eme behulpelik wesen lyke der wiis, alse her Eggherde, Wycken vnde Clawesse vôrscreuen vnde [eren] eruen. To hôgherer bewâringhe vnde mêrer bekantnisse alle desser stucke vôrscreuen so hebbe wy Baltezar [vnde] Johan brôdere vorscreuen vôr vns vnde vnse eruen vnse inghezeghele myd wyllen vnde myd wytschop wytliken ghehenghet lâten an dessen brêf. Tûghe de hîr an vnde âuer wesen hebben, synt de êrliken lûde Hinrik van Colne, Wede van Leesten, Mathias Smeker, Ludeke Weltzyn, Curd Grabouwe vnde vele anderer bedderuer lûde, de wol tûghes vnde lôuen werdych syn, de gheuen vnde screuen ys to Ghustrouwe na godes bôrd vêrteyn hundert iâr in deme drudden iâre dâr na in sunte Lucas dâghe des hilghen êwangelisten.

Nach dem Concept auf Papier in der gewöhnlichen Canzlei - Minuskel der Zeit. Die an einer Stelle durch Mäusefrass entstandenen Lücken sind in [ ] ausgefüllt.


Nr. L.

Hartwig von Bülow für sich und in Vormundschaft seines Vetters Vicke bezeugt, dass die Fürsten von Werle ihm die Lande und Städte Plau und Krakow abgelöset haben, liefert alle über die Verpfändung dieser Lande redenden Urkunden aus und bekennt, dass er in dem Lande Wenden keinen andern Besitz, als den Pfandbesitz des Schosses von Parchim habe.

D. d. 1405. März 27.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Hanpt - Archive zu Schwerin.


Vôr al den ghênnen, de dessen brêf seen eder hôren lesen, bekenne ik Hartwich van Bůlowe myt mynen rechten eruen vnde mynem veddern Vicken van Bůlowe, Hinrikes sône van Bůlowe, dat vns de wendeschen heren afghelôset hebben to der nôghe Plawe stat vnde lant, Crakowe stat vnde lant, alzo alze se liggen beyde an allen eren schêden, vnde

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dâr to allent wes wi koft hebben to erue in den vôrbenômeden landen eder wo wi dat dâr inne creghen hebben, it sî lůttik eder grôt, vnde wi vôrbenômeden Bůlowen eder vnse eruen scholet vns altes nicht dâr an beholden, vnde vortmer hebbe wi den sůluen heren antwordet alle brêue, de wi mit wischop van eren elderen hebben vppe vôrschreuen stede vnde lande, vortmer werit dat wi iêneghe brêue mêr hedden eder we se hedde van vnser weghen, de spreken vppe de vôrschreuen stede vnde lant vnde uppe iênegherleyge gût, dat in den voghedighen vnde landen licht, it sî grôt eder clêne, de scholen vns eder vnsen eruen eder nêmende van vser weghene na desser tyd to hůlpe kômen eder hůlplik wesen, vnde scholet alle quît vnde lôs wesen, vnde lâten se iêghenwardich quît, ledich vnde lôs. Vnde wi Bůlowen laten van allem gûde, it sî pande eder erue, eder wo wi it hat hebben in dem lande to Wenden, vnde van allem êghendôme, vnde scholen vnde willen dâr nummer mêr up sâken eder nêment van vser eder vser eruen weghen, sunder de brêue, de wi hebben uppe dat schot to Parchem. To êner ôpenbâren bekantnysse vnde betůchnisse al desser vôrschreuen stůcke so hebbe ik Hartwich van Bůlowe myn ingeseghel vôr my vnde mîner eruen vnde van mines veddern weghen Vicken vôrbenômet, des ik sîn vôrmůnder n ucaron bin, mit wischop hengen lâten vôr dessen brêf, de gheuen vnde schreuen is na godes bôrt vêrteynhundert iâr dâr na an dem veften iâre, des vrîdäghes vôr mydvasten.

Nach dem Originale, auf Pergament, in dicker Minuskel. An einem Pergamentstreifen hängt die untere Hälfte eines kleinen, runden Siegels, mit dem rechts gelehnten von bülowschen Schilde unter einem Helme; von der Umschrift ist noch zu lesen:
Umschrift


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Nr. LI.

Hartwig von Bülow, für sich und in Vormundschaft seines Vetters Vicke, hebt alle Briefe und Gelübde über Plau auf, weiset die Stadt Plau wieder an ihre Erbherren von Werle, entsagt allen Ansprüchen an die Stadt Plau und dankt ihr, dass sie in Ehren und Freundschaft von ihm geschieden sei.

D. d. Wismar. 1405. März 29.

Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


Ick Hartig van Bulow bekenne vnnd betûge âpenbâr in dessem brêue vôr alzeweme, dath ick vnnd Vicke van Bulow, mînes veddern szôn, de ick nhu sîn vôrmunder byn, alle brêue, de ick hebbe vp Plawe vnnd hat hebbe, de vns de wendisken hern geuen hebben vnnd hadden, dh oe dhe ick iêgenwardich an dessem brêue, vnd wes ick vnnd mîns veddern szône de wysen borgermeister, râthlûde vnnd mhênheit desser vôrscreuen stadt lâueth, swâren vnnd secht hebben, des lâuendes, swêrendes vnd seggendes lâte wy Hartich vnnd Vicke vôrscreuen qwîth, leddich vnnd l oe s, vnnd wysen se vngedwungen, mith willen vnnd mith berâdem môde an ere erffliken hern Baltzer, Johan vnnd Wylhelm, hern van der gnâde gades tho Werle, vnnd wy vnd vnse eruen edder nummenth van vnser wegen schal edder mag desse vôrscreuen borgermeister, râthlûde vnnd mhênheit desser vôrscreuen stadt tho Plawe mânen edder vpsâken, dat en tho schâden kâmen macht, vnnd dancken ehn, dath se mith eren vnnd mith fruntscop van vns schêden sinth. Alle desse vôrscreuen stucke lâue ick Hartich Bulow mit mînem veddern Vicken van Bulow, des ick nhu syn vôrmunder byn, mith vnsen rechten eruen den wysen borgermeistern, râthlûden vnnd mhênheit tho Plawe, dede nhu sîn vnnd noch thokâmen môgen, in gûden trûwen stede vnnd vasth tho holdende in dessem brêue sunder alle arge listh, vnnd tho mêrher betûginge hebbe ich vôr my vnnd vôr mînen veddern Vicken mîn ingesegel mith willen vnnd mith witscop vôr dessen brêff gehenget lâten, dede geuen vnnd screuen is tho

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der Wysmer nha gades bôrdt 1405, am sundâge alze me singet Letare Jerusalem.

Nach der vom Originale genommenen Abschrift in der plauer Rathsmatrikel vom J. 1553.


Nr. LII.

Helmold, Ritter, Heinrich, Henneke und Godert von Plessen zu Lübz setzen sich mit dem Fürsten Wilhelm von Werle auseinander, so dass sie von dem Fürsten 200 lüb. Mark und das Dorf Schlemmin empfangen, dagegen demselben den plauer See und das höchste Gericht zu Sukow und Stüvendorf abtreten und mit ihren Pfandschlössern Lübz und Sternberg und ihren andern Schlössern seine Manne werden.

D. d. Plau. 1425. März 21.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


Wy her Helmold, ridder, Hinrik, Henneke vnde Ghodert alle ghenômet de Plessen wônachtich to Lubetze bekennen vnde betûghen openbâr an desseme brêue myd vnsen rechten eruen vôr alles weme, de ene se e n, hôren edder lesen, dat wy myd wolbedachten můde vnde vrygen willen vnde na râde vnser vrunt vns fruntliken vorghân vnde vordreghen hebben myd deme hôchghebôrn fursten vnde heren Wilhelm, fursten to Wenden, heren to Werle etc, vnsen lêuen heren, zînen rechten eruen vnde nakômelinghen vmme alle schêlinghe, tosprâke vnde twêdracht, de hee myd vns vnde [wy] myd em wente to desser tîd hebben ghehad, also dat vnse lêue here vôrbenômet vns Plessen vôrscreuen vmme desser e e ndracht vnde dênstes willen, den wy em ghedân hebben vnde em vnde zînen landen noch dûn môghen, heft ghegheuen twêhundert lubische mark munte, alse in deme lande to Wenden ghenge vnde gheue is, vnde heft vns gheuen dat dorp vnde velt to Zwemyn, also alse id licht in alle zînen schêden, na vtwîsinghe des brêues, den wy van zînen gnâden dâr vp hebben; vnde de zee toPlawe vnde dat hôgheste

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to Zukowe vnde to Stuuendorpe vnde wôr de herschop recht ane is vnde êr beseten heft, dat schal by vnseme lêuen heren Wilhelm êrbenômet vnde zînen eruen vnde nakô[me]lynghen to êweghen tîden blyuen vnde wy Plessen vôrbenômet vnde vnse rechten eruen scholen vnde willen dâr to êweghen tîden nicht me e r vp sâken. Vmme desser vôrbenômden ghift vnde êndracht willen zint wy Plessen vôrbenômet myd vnsen rechten eruen vnses lêuen heren Wilhelmes vôrbenômet vnde zîner herschop manne gheworden vnd hebben em myd vprichteden vyngheren to den hilghen geswôren vnde scholen vnde willen myd alle vnser macht by em, zînen landen vnde lûden myd hulpe vnde râde blyuen myd Lubetze, mit deme Sterneberghe, de wîle de vnse pand is, vnde myd alle vnsen anderen sloten, myd alle vnsen ghûderen vnde vrunden, iêghen allesweme, vt e ghenômen vnse erueheren van Stargharde, dâr wy hûszittende vnder sind, sunder ift wy slote, borghe edder andere ghûdere hadden in der herschop to Wenden ligghende, dâr schole wy vnde vnse eruen vnd willen by der herscop to Wenden mede blyuen vnde de manschop nicht vp to segghende vnde alle stucke vnde artikele to holdende, de hîr vôre vnde nâ screuen zint. Ok schole wy vnseme heren vôrscreuen vnde willen alle zînen landen vnde lûden myd hulpe vnde râde bystendich wesen, alze zîne bedderuen anderen manne vnde stede, de em to den hilghen zwôren hebben, vnde scholen vp segghen alle den gênen, de zîne vnde zîner lande vnde lûde wygende zint, also vrô, alse hee, zîne eruen vnde zîne nakômelinghe vns vnde vnsen eruen dâr to êsschen, vnde scholen en vygentliken důn vnde nummer to dâghende, aff to vredende, âne he hebbe des kryghes ghentzliken ende. Alle desse vôrscreuen stucke vnde ên îslik by sik lôue wy her Helmold, Hinrik, Henneke vnde Ghodert vôrscreuen myd vnsen rechten eruen vnsen lêuen heren Wilhelme vôrbenômet, syneme râde, mannen vnde steden stede vnde vast to holdende sunder alle arch vnde hebben vnse ingheseghele des to tůghe henghen lâten vôr dessen brêff, de gheuen vnde screuen is to Plawe na der bord vnses heren vêrteynhundert iâr in deme vîf vnde twynteghesten iâre, dâr na des mydwekens na Letare. Hîr zind an vnde âuer gheweset Henneke van Plesse to Mutzelmowe, Reym-

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bern Barnecowe, Vicke van Plesse to Můtzelmowe vnde Hinrik van Bulowe wônachtich to Krytsowe vnde de hebben des to grôter bekantnisse vnde to mêrer witscop ôk ere ingheseghele henghen lâten vôr dessen brêff.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer zeitgemässen Minuskel. An Pergamentstreifen hangen die 8 unverletzten Siegel der Aussteller und Zeugen.


Nr. LIII.

Die Herzoge von Meklenburg - Stargard und Schwerin bestätigen, nach Aussterben des fürstlichen Hauses Werle und genommener Erbhuldigung, den Einwohnern der Stadt und der Vogtei Plau, so wie allen Einwohnern des Landes Wenden, alle Privilegien.

D. d. Plau. 1437. Jan. 25.

Nach der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


In deme nâmen der vngeschêden hilligen drêvaldicheit amen. Wy Johan, Hinrich, veddern, tho Stargardt, Hinrich vnnd Johann, brôder, tho Sweryn, von gades gnâden alle hertogen tho Mekelnborg, forsten tho Wenden, tho Werle, tho Rostock etc. hern, mith vnsen eruen vnnd nhakâmelingen, bekennen vnnd betûgen âpenbâr an desseme iêgenwardigen brêue vnnd vôr alzewheme, de en szên odder hôren leszen, dath de strengen, duchtigen vnnd êrsâmen, lêuen getrwen manne, stede vnnd inwâner des landes tho Wenden vns vnnd vnsen eruen eyne rechte erffhuldinge dhân vnnd swâren hebben nha deme dath de eddeln, hôchgebârn, zeligen fursten hern Baltzer, hern Christoffern vnnd Wylhelm, alle forsten tho Wenden, vnse lieuen veddern, nha deme wyllen godes myth dôde affgegân vnnd ahn godth den hern vorstoruen syn, also dath dath landt tho Wenden myth aller herscop an vns vnd ahn vnse eruen erffliken vorvallen ys, wy hern vôrscreuen mith vnsen eruen scholen vnnd willen vnse lieuen burgermeister, râthmanne, borgere vnnd mhênheyth vnse[r] stadt tho Plawe, den

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mannen, steden, inwânern, geystlich vnnd werlig, an deme gantzen lande tho Wenden belegen vnnd beseten, de nhu syn, vnnd erhe nakâmelinge entfrîggen vnnd enthwêren von aller ansprââke, offt iênnich furste odder here, de sy we de sy, geistlich edder werlich, de andêgedingen wolden vhm vnses landes tho Wenden willen odder de dâr vmhe tho rechte thîen wolden, des schole wy hern vôrbenômet vnnd wyllen mith vnsen eruen en gensclichen benemen vnnd dath suluen odder mith vnsen vullmechtigen an vnsen kosten vtharbeiden tho ende. Whêr dat ôck dath se vormiddelst geystlichen edder werliken richten affgewunnen wurden, dâr godt vôr sy, so môgen se blyuen, dâr se mith êren vnnd mith rechte môthen blyuen. Ock schole wy hern vôrbenômet mith vnsen eruen vnse landt tho Wenden nicht dêlen, men des wylle wy gansliken brûken, beschermen, by rechte lâten vnnd dâr vôr allesweme by beholden. Wêre ôuer hern eyn parth edder vnse eruen, vnse manne vnnd stedere an deme lande tho Wenden, an deme gantzen edder an eynem dêle, vorwalden wolde, so môgen de sick holden tho vns andern hern, de se by rechte lâten wyllen. Offt wy hern vôrbenômet alle edder vnser eyn iênige redelcke thosprâke tho vnsen mannen hadden, so schole wy hern vôrbenômet sôken vnnd vordern ahn de vogdyen, dâr de iênnen ane wânet, dâr wy de thosprâke tho hebhen; schêlet vns hern vôrbenômet wes tho vnsen burgermeistern tho Plawe edder ahn vnsern andern stederen in deme lande tho Wenden, dath schole wy sôken vôr deme stapele an der stadt, dâr de wânet, dâr dath vns to schêlet: alzo doch de manne vnnd steder vôrbenômet van oldinges synth besettet vnnd bewêdemet. Ock schole wy vnnd wyllen alle schuldt vnnd schâden, den de wendisken hern seliger dechtnitze vnnd wy hern vôrscreuen den van Plawe vnnd den mannen in der vogdie inwâneren dâr suluest redeliken schuldich syn, dath sy wôr aff dath dath sy, dath scole wy hern vôrbenômet en allen vnnd ênem iêwelcken fruntlich betâlen vnnd wedderleggen nha râde vnses râdes. Ock schole wy hern vôrbenômet vnnd wyllen mith vnsen eruen vnnd nakâmelingen holden vnnd holden lâten den êrsâmen vnsen lêuen râthmannen, borgern vnnd inwânern tho Plawe, den mannen in der vogedie dârsuluesth ehn allen, geistlich vnnd werlick, alle priuilegia,

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olde vnnd nîe, vnnd fîngheit, de se vhan vnsen seligen oldern vnnd vôrfârn, vhan den meckelnborgisken, van den wendisken hern edder wôr see de aff hebben, de wylle wy by aller macht lâten, vullenkâmen tho hebbende vnnd nergene mede tho brekende, men wy wyllen de en an allen vnnd ênem îsliken besundergen in aller wyse vnnd macht holden, alze se lûden van worden tho worden, vnnd wyllen de by allen gôden wônheiden, olden besittingen, frygheiden, êgendhôm, de se hebben an wâningen, dorpern, môllen, můren, velden, ackern, holten, heyden, iacht, wâtern, ahn inulôten, ahn vthflôten, an viskerîgen vnnd ahn âelwêren, vnnd mith alle, id si sy wath idt sy, nicht vthgenâmen, de vngeworen, frîg, fredesâm lâten vnnd holden den vhan Plawe, geistlich vnnd werlig, ere brêue, priuilegia bestediget, beuestigen, vulbôrdet vnnd vornîget bestedigen, beuestigen, vulbôrden vnnd vornîgen in crafft desses brêues vnnd wyllen en de mith wyllen vornîgen, alzo vâken alse se dath van vns, vnsen eruen vnnd nakâmelingen êsken. Vp dath dath alle vôrscreuen stucke, artikel vnnd ein îslich by sick stede vnd vasthe sunder alle arch wol geholden werden, lâue wy êrgenanten hern alzo Johan, Hinrick, veddern, tho Stargarde, Hinrich vnnd Johann, brôder, tho Swerin, alle hertogen tho Meckelnborg, forsten tho Wenden etc., ahn gûdem lôuen vnnd rechtiger wârheit mith vnsen eruen vnnd nakâmelingen vnsen lieuen râthmannen, borgern vnnd inwânern vnser stadt Plawe vnnd den mannen an der vogedie dâr suluesth, geistlich vnnd werlich, vnnd allen inwânern des gantzen landes tho Wenden vôrgerûret vnnd hebben des tho tûge vnnd grôter bekantnitze vnse ingesegele alle vôr vns, vnse eruen vnnd nakâmelinge hengen lâten vôr dessen brêff, de gegeuen is tho Plawe nha der bôrdt Christi vnses hern vêrteigenhunderth iâr ahn deme sôuen vnnd druttigisten iâre, an deme dâge des hilligen hern sunthe Pawels syner bekêringe. Hîr synth âuer geweset er Mathias Axkow, ridder, vnnd Otte Vieregge, Reymer Nossentin, Johan van Lesten, knapen, vnnd vnse truwe râthmanne der stadt Parchim vnnd tho Gustrow vnnd vele mêr ander bedderue lûde, dede lôuen vnnd êren werdich syn.

Nach der von dem Originale genommenen Abschrift in der plauer Raths - Matrikel vom J. 1553.


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Nr. LIV.

Das Kloster Neuen - Camp verkauft seine in und vor der Stadt Plau gelegenen Mühlen mit dem zu denselben gehörenden Wohnhause in Plau an die Herzoge von Meklenburg.

D. d. Doberan. 1437. April 29.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenb. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


In den nâmen der vnghedêlden hilghen drêvaldicheyt Amen. Wy Johannes abbet, Nicolaus prîor vnde dat gautze conuent des clôsters Niencampe, des orden van Zcittias, in deme stichte tho Swerin, allen godes ghetrûwen heil in em, dâr ynne ys de wâre heyl, sunder ende. Vppe dat de dyngh, de dâr schên myt êndracht mank den mynschen, nichten vlêten vaw den danken der lûde vnde vorghân myt deme lôpe der tyd, so ys dat nutte, dat me de vormyddelst bezeghelden scriften vnde lôuenwerdyghen tûghen êwyghe vnde beveste. Hîr vmme zo dô wy wytlik al den yênen, de nu zîn vnde ôk der zêlighen thokâmenden telinghe, ôpenbâr betûghende in dessem iêghenwardyghen brêue, dat wy myt vullenkâmener êndracht vnde vôrsichtigheme râde reddelyken hebben vorkôft vnde vorlâten, vorkôpen vnde vorlâten yêghenwardich in craft desses brêues tho êwyghen tyden den irluchtigheden, hôchghebôrenen Katherinen, Henrike vnde Johanne, hertoghynnen vnde hertoghen tho Mekelenborch, furstynne vnde fursten tho Wenden, grevynne vnde greuen tho Swerin, der lande tho Stargharde vnde Rostok vrouwe vnde heren, vnde eren rechten eruen, vôr sosteynhundert mark sundischer munte, de vns vullenkâmen vornôghet zint êr der mâkinghe desses brêues, vnses godeshûses môlen beleghen bynnen vnde bûten deme wîkbelde ghenômet Plawe myt wâteren, wâterlôpen, vischeryen, wêren vnde tzerâne, myt alleme êghendôme, vrîgheit vnde thobehôringhe, dat zy benômet edder vnbenômet, alze wy vnde de van Dobbran de zuluen môlen myt eren thobehôringhen van oldinghes ghehat hebben vnde bezeten, myt deme hôghesten vnde mit de zîdesten rechte, tho richtende in hals vnde in hant, na vtwysin-

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ghe der brêue, de vnsem godeshûse vppe de suluen môlen van den herren van Wenden vnde van deme êrwerdighen abbet Johanne vnde conuente des clôsters Dobberan zeligher dachtnisse zint bezeghelt vnde gheuen, de wy vort vulmechtich na desseme kôpe gheantwerdet hebben den vôrscreuen furstynnen vnde fursten, vtghenômen ênen brêff, den wy hebben vppe de bynnesten môlen, dâr vnsem godeshûse andere gûdere mede ynne vorêghent vnde vorbrêuet zint, by vns tho blyuende, den wy vnde vnse nakômelinghe scholen vnde wyllen tho behûff der êrghenômeden heren vnde erer eruen vnder ereme leyde vnde thêringhe vôren tho êner leghelyken stede, wen wy ofte vnse nakômelinghe dâr tho werden gheêschet van den êrghenômenden heren; ôk zo hebbe wy vorkoft an deme vôrscreuen summen gheldes den vâkeghenômeden furstynnen vnde fursten vnde eren eruen ên wânehûs bynnen Plawe, dat van oldinghes heft gheleghen to den môlen, brûklyken dat êwich tho bezittende tho stades rechte; vnde wyllen en de vôrscreuene môlen myt eren thobehôringhen entfrygen vnde entwêren vôr alle ansprâke vnde bewêrnysse alle der yênnen, de vôr recht kômen wyllen, recht gheuen vnde nemen. Alle desse vôrscreuene stukke vnde artikele vnde ên yslik by zik lôue wy Johannes abbet vnde conuent stede vnde vast êwich tho holdende sunder iênigherleye arghelist edder hulperede, dâr wy ofte vnse nakômelinghe dessen yêghenwardighen kô e p vnde brêff mochten mede breken. Tho grôter bekantnisse vnde vastereme lôuen zo hebbe wy myt witscop vnde willen vnse vnde vnses conuentes ingheseghele hêten henghen vôr dessen brêff. Hîr hebben an vnde ôuer ghewesen de êrwerdighe in god vâder her Bernt abbet tho Dobbran, her Bernt Kuzerowe, her Johan Hasselbeke, tho dem Niencampe vnde Dobbran monnyke, her Mathias Axskowe, ritter, vnde Otto Veregghe, knape. Gheuen tho Dobbran na der bôrt Christi vêrteynhundert yâr an deme zôuenvndrutteghesten yâre, des mândâghes vôr Philippi vnde Jacobi der hilghen apostele.

Nach dem Originale, auf Pergament, in einer kräftigen Minuskel. An Schnüren von rother und grüner Seide hangen:
1. ein parabolisches Siegel, auf welchem in einer go-

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thischen Nische die Figur eines Abtes steht, mit der Umschrift:
Umschrift
2. ein rundes Siegel, mit einer weiblichen Heiligen - Figur in einer architektonischen Nische mit einem Kirchengiebel, mit der Umschrift:
Umschrift


Nr. LV.

Schadensrechnung der meklenburgischen Landesherrschaft über die Beraubungen und Schäden, welche die Stadt Plau, so wie deren Umgegend, durch die Ueberfälle der Märker in der letzten Zeit, in den Jahren 1447 und 1448, erlitten hat.

D. d. 1448.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


Anno domini etc. . XLVIII mo.
Dit is de schâde den de Plaweschen hebben nômen.

Item nêmen Hans van Quitzsowe tôr Gruben, twê Wardenberge, twê Mollendorpe, ên Karstede, iunge Hinrick Roer tôr Meyenborg, Beuernest, Borgerogge mit eren hulperen ênemê borgermêstere to Plawe XXVIII pêrde, so ghûd als III c marck.

Item Brůningk van Blomendael, Hermen Brunne, Wisscherup mit eren hulperen nêmen êneme manne van Plawe IIII pêrde, so gûd als L mark, vnde schatteden den man vp XXV gulden, II armborste vnde I zârdûk vnde tobreken em de knâken 1 ) in deme stocke, dat dêden se tôr Horst aff vnde tho.

Item nêmen Ciliacus Roer, Hans Dupow, dede wânt


1) In einem zweiten Exemplare steht: vote.
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hadde tôr Stenbeke, Hans Dupowen beyde sôns, de to Vrene wânt, Hermen Brůnne, Wisscherup vnde Vritzse Dupowe, des Ganses knecht, vôr Plawe vte deme appelholte XXIIII hôuede grôtes rintuees vnde dêden dat to Putlist aff vnde to.

Item nam Henninck van Grabow anders genômet by der want vôr Plawe IIII perde, so gûd als XXX marck, dat schach tôr Horst aff vnde tho.

Item nêmen Hermen Brůnne, Clawes Siker vnde Berteld Schulte mit eren hulperen êneme borgere to Plawe genômet Clawes Molre IIII perde, so gûd als L marck.

Item Glawes Roer van Strepekow heft gegrepen des borgermêsters sône to Plawe vnde heft em getôuet II 1/2 vôder soltes, so gûd als veftich marck, dat hebben em de borgermêstere wedder affgeborghet.

Item Kersten Roer, Clawes Roer, Ciliacus Roer, Mathias von Alem, Jacob Rossowe vnde Vroheer de nêmen to Lalendorpe XX pêrde, so gûd als II c lubessche marck.

Item de Mollendorpe nêmen tôme Czaren II 1/2 schock kôge vnde beschatteden ênen man vp êne tunnen botteren vnde XIII marck, dat schach to Cramfo e r to, de schâde is III 1/2 marck.

Item twê Blomendale, twê Ghiren, Diderik Clitzsinck, Hermen Brůnne, twê Sickere vnde Wisscherup nêmen to Kobbendin 1/2 schock vees, ketele, grâpen vnde wat dâr was van plunderwâer, so gûd als twêhundert mark.

Item Kersten Roer, Clawes Roer, Mattias van Alem, Jacob Rossowe, Ciliacus Roer, Dobeler vnde Kone Vroher de nêmen to Strisenowe XXX plûchperde vnde plunderwâer, so gûd als II c mark.

Item dusse naschreuen Markschen als nômliken Clawes Roer vamme Lintberge, Cilliacus Roer vnde de anderen Rore van der Meyenborch nêmen des anderen vrîdâghes na paschen nêgest vorgangen vôr Warne vîff vnde druttich plûchpêrde vnde Clawes Roer vamme Lintberge nam dâr bevôrne in deme winter dâr sulues vôr Warne III plûchpêrde, vnde sundergen so hebben de Markschen den Warnschen schâden dâen wol vp hundert marck, men se kônen de iênen nicht nâmkundich mâken, de en den schâden dâ e n hebben.

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Item nêmen Busse van Ewinckel, Gotschalk Kannnenberg, Roleke Greuenitze vnde Hans Schulte van Nutzow mit eren hulperen êneme manne van Parchim benômet Ghereke Ebelinck III perde, twê armborste vnde twê hoppensecke.

Item nêmen Wisscherup vnde Ciliacus mit eren hulperen den van Parchim wol veftich hôuede vêhes.

Item de Wardenberge mit eren medehulperen nêmen to Glaue vêrtich hôuede grôtes vêhes, so gûd als hundert marck vnde dêden dat vluchtigen tôr Meyenborch in.

Item Bernd Roer, Hans van Qwitczow mit eren hulperen, dâr de bisschop van Hauelberge de sînen mede hedde, nêmen den Lesten X schock kôge.

Item de Blomendale mit des marggreuen vnde des bisschopes mannen nêmen to Karow bâuen VIII schock kôge vnde branden den Lentzik af.

Item de Priggeneczer nêmen to Gyszkow in der vagedy to [Parchi]m IIII schock kôge vnde drê stîge plûchpêrde, zunder [swî]ne vnde sch[âpe].


Item 1 ) Vritcze Dupow, Hans Dupow, Warnstede to Tryggenisz, Gereke Wardenberch, Diderick Wardenberch nêmen vîf pêrde vôr Plawe, geachtet vp veftich lub. marck.

Item nêmen de Blomendale, Cliszinge, Grabow, Kergberge de van der weyde nêmen vôr Plawe bynnen drên weken XL hôuede vêhes vnde hadden dâr by vorholden, geachtet vp hundert gulden.

Nach zwei beschädigten Originalen. Ueber dem einen steht der erste Theil der Ueberschrift mit der Jahreszahl, über dem andern der zweite Theil derselben mit der Bezeichnung der durch die Stadt Plau erlittenen Schäden.



1) Die beiden folgenden Ansätze sind aus einem andern Verzeichnisse.
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Nr. LVI.

Der Herzog Heinrich von Meklenburg übergiebt dem Lüdeke Hahn auf Basedow das Schloss Plau.

1448. Aug. 24.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


Dyt is dat Ludeke Hane hefft vthgeuen toPlawe.

Item tôme êrsten amme iâre XLVIII, do Ludeken Plawe wart antwerdet in sunte Bartholomeus dâghe, do sande he dâr tôme êrsten:

item III hâckossen vôr XXI mark.

item III sc. soltes vôr II punt.

item VII sc. erueten, den sc. vôr IIII sc.

Item IIII s. vnde II mark deme borghermêster vôr bêr, do Lutken Plawe wart antwerdet.

Item des dinxedâghes na Elyzabeth was Ludeke to Plawe, do drunken se III vêrdêndêl bêrs vôr XVIII s.

Item des sundâghes na, sunte Lucien dâghe rekende Ludeke to Plawe myt den lûden, dâr he den hâueren affgheborghet hadde tôme êrsten.

- - - -

Item in achten dâghen na des hilghen lichams was myn here to Plawe.

- - - -

Item Flugen IIII sc. vnde III dromet, do Ludeke den teghel brochte van deme Waddemanshaghen, do Clawes van Oldenborg myt em was, den sc. vôr VIII witte

- - - -

Item do Ludeke den kalk brochte von Malchin, do Marquart van Oldenborg myt em was - - vordêrde he II sc. myn wen IIII dromet, den sc. vôr VIII witte.

- - - -

Item do Hans Hane den calk brochte to Plawe - - III sc. myn wen IIII dromet.

Item do de heren den Lentzik bûweden, do sande ik myneme heren XVI dromet hâveren, den sc. vôr VIII witte.

- - - -

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Item do Ludeke den kalk brochte, do Marquart van Oldenborg myt em was, II grôte vêrdendêl bêrs vth deme kelre.

Item I do Hans Hane den kalk brochte.

etc.
Dyt is dat kostet heft dat teghelwerk
vnde de calck vnde têghelschûne.

- - - -

Item Pyste dem têgheler to Plawe III vôr erde to grâuende to II ôuene.

Item Swynghen Gronowen vnde Clawes Tessen to Ghartze XXII vôr calk to brekende to Styten.

Item XX dûsend calkes to Malchin, vôr wâterdreghent vnde strîkent XXV lub. mark.

Item Pyste IIII s. myn wen IIII mark vôr III ôuen calkes to bernende vnde III lutke vêrndêl.

Item Berchmanne II lub. mark vôr den calkâuen to mûrende vôr Plawe.

Item Hans Ghunter deme têghelmeyster to Bêlze XX lub. mark vôr II ôuen stêns to bernende.

Item XXII lub. mark vôr de beyden ôuene to deme Bertoldeshaghene.

Item XXII mark vôr II ôuene to deme Waddemanshagen.

Nach einem plauer Amtsregister von 1448 - 1449.

Nr. LVII.

Der Bischof Nicolaus von Schwerin bestätigt aufs neue eine Fikarei an dem Altare des Heil. Kreuzes in der Kirche zu Plau, nachdem der Stiftungs- und Confirmations - Brief durch den Brand des Rathhauses in Plau verzehrt worden,

d. d. Bützow, 1455, März 12.

nach einem Zeugnisse des Rathes der Stadt Plau über die Rechte und Einkünfte der Vikarei,

d. d. Plau, 1454, Mai 6.

Nach dem Originale im Archive der Stadt Plau.


Nicolaus dei gracia episcopus Zwerinensis ad futuram rei memoriam. Quoniam cunta, que

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temporaliter in terris agimus, carent perpetue stabilitatis firmitate, cum nonnulla nimia vetustate pereant et alia fiant casuum aliorum diuersitate caduca, habet opus humana industria, ut antiqua continua restauracione innouet et debite auctoritatis fulcimento confirmet. Sane oblata nobis pro parte honorabilium prouidorum virorum domini rectoris ecclesie et consulatus opidi Plawe, nostre diocesis, peticio continebat, quod cum alias domus consulatus seu theatralis in dicto opido Plawe ignis incendio deuastaretur, nonnulle confirmacionis antecessorum nostrorum littere ac designacionis reddituum ad quoddam ecclesiasticum beneficium ad altare sancte crucis in dicta ecclesia Plawe fundatum spectancium, illic ad custodiam posite, penitus consumpte et incinerate fuerunt, vnde iidem rector ecclesie et consulatus, dicto beneficio, quod ad suam presentacionem pertinere asserunt, et de eius indempnitate prouidere volentes, redditus eiusdem heneficii ab olim ad id spectantes in patenti dicti consulatus, littera, eorum sigillo debite, ut apparuit, sigillata, lacius designatos denuo per nos ordinaria auctoritate in dotem beneficii huiusmodi consecrari, deputari et confirmari humiliter supplicarunt, prout hec et alia in dicta sua littera nobis facto exhibita plenius continentur, cuius tenor de verbo ad verbum sequitur talis.

Vôr allen gûden cristenlûden, de dessen brêf hôren, seen efte lesen, besundergen vôr iuw gnedige vâder vnde heren heren Nicolao bisschopp to Zwerin bekennen wy borgêrmêstere vnde râdmanne der stad Plawe, dat wy alle iâr schuldich sîn achte lubesche marck van vnseme râdhûse to der vicarîen des hilghen crûces altare, vppe sunte Peters dach in den benden, de wy môghen affkôpen vôr hundert lubesche mark. Vortmer bekennen wy êrbenômeden borgermêstere vnde râdmanne, dat vôr vns synt gheweset alle desse nabenômeden schuldenere der êrbenômeden vicarîen. To deme êrsten is schuldich alle iâre Hildebrand twê mark, de he vthgheuen schal vppe sunte Michaelis dach van êneme stuckke landes genômet vîff rôden, so is dat

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gescreuen in vnser stad bôke, dat he mach affkôpen vôr twintich lubesche mark. Vortmer Roredantzes nâlâtene wedewe hefft bekant, dat se schuldich is twê lubesche punt van eyme stuckke landes vppe wynachten, dat so screuen is an vnser stad bôke, dat se mach affkôpen vôr vîff vnde twintich lubesche mark. Vortmer Henning Gamme is schuldich alle iâre vppe sunte Michaelis dach achte lubesche schillinge van eyme hûse, dâr ynne plach to wônende olde Danckesche, so gescreuen is an vnser stad bôke, de se mach affkôpen vôr vîff lubesche mark. Vortmer Clawes Engelke is schuldich alle iâre vppe sunte Michaelis dach veervndetwyntich schillinge van syme garden, alse screuen is in vnser stad bôke, de he mach dâr aff kôpen vôr veffteyne lubesche mark. Vortmer Buk in deme dorpe Plawerhaghen wônaftich is schuldich twê mark van syneme hâue vnde hôuen, dâr he ynne wônet, edder wy den hoff vnde hôuen bewônet, dâr hebben wy vpp Luder Dessynes brêff beseghelt. Gnedighe, lêue here, wy bidden iuwe gnâde myt gantzeme vlîte vnde dênstliken, so wy iuwe gnâde scryftliken êr gebeden hebben, iuwe gnâde desse vôrbenômeden gulde mochte bestedigen vmme godes willen vnde besorgen vns in der bestedynge, so vâkene de vicaria lôs werd, dat se vordan vnse kerkhere, beyde borgermêstere vnde beyde ghildemêstere des hilgen lîchames ghilde scholen lênen myt êndracht, so wy myt vnseme kerkheren heren Henning Grabowen sint e e ns gheworden, eyme armen prêstere pûre vmme godeswillen, vnde efft dâr mêr pacht vnde gulde worde toghelecht, dat se ôk mochten blyuen in der beschermynge iuwer gnâde bestedinge vnde den kerkheren besorgen, eme de vicarius mach dênen, lîke den anderen vicarien. Gnedige, lêue here, iuwe gnâde bewîse vns lêffliken willen hiir ane, dat willen wii to allen tyden têghen iuwe gnâde vordênen, wôr mede wy kônen vnde môghen. Gheuen to Plawe na der bôrd Christi dûsent vîrhundert iâre dâr na in deme viervndeveftigesten iâre, amme dâge sunte Johannis genômet vor der latynschen porten, vnder vnser stad angehengeden secrete.

Nos vero Nicolaus episcopus supradictus, predicta littera per nos visa et perlecta ac de veritate contentorum in eadem, quantum valuimus, certitudinem inquirentes, eorundem rectoris ec-

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clesie et consulatus opidi Plawe precibus, tanquam pietati et racioni consonis, fauorabiliter inclinati, prelibatos redditus cum summa capitali sua in preinsertis litteris, ut premittitur, designatos dicto beneficio ad altare sancte crucis in ecclesia opidi Plawe predicti ab olim fundato et inibidem inofficiato siue deseruito in dotem perpetuam adiiciendum, deputandum et consignandum duximus, adiicimus, deputamus et consignamus ac denuo eciam auctoritate nostra ordinaria in nomine domini confirmamus ipsosque redditus cum summa principali necnon et alios in vim augmenti in futurum per quemcunque rite apponendos siue eciam in casum reempcionis predictorum alios similes redditus iterum comparandos ecclesiastice emunitatis presidio decernimus et declaramus presencium tenore asscriptos ac eciam perpetue gauisuros. Volumus nichilominus, quod vicarius huiusmodi siue dicti beneficii pro tempore possessor ad dictum altare sancte crucis oportunis diebus et horis beneficio huiusmodi deseruiat, in singulis honestis et licitis rectori ecclesie predicte more aliorum vicariorum in dicta ecclesia Plawe ad ministeria ecclesie consueta teneatur. Ceterum ius patronatus ad dictam vicariam siue beneficium confirmatum rectori ecclesie in Plawe, ambobus proconsulibus et magistris ghildarum siue prouisoribus duobus contubernii dicti des hilghen lichammes ghilde in dicto opido Plawe protunc existentibus et eorum successoribus in futurum graciose indulgemus, concedimus et donamus, ita quod quocienscunque dictam vicariam vacare continget, extunc dicti rector ecclesie, duo proconsules et duo magistri contubernii siue ghildarum corporis Christi in Plawe pro tempore existentes vnum honestum presbiterum aut clericum abilem infra annum ad sacerdocium promoueri ac ordinari volentem concorditer presentare tenebuntur ordinario loci infra duos menses, alioquin nos aut successores nostri vicariam huiusmodi pro ista vice libere conferre valebimus. In quorum omnium et singulorum fidem et te-

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stimonium premissorum sigillum nostrum ex certis nostra sciencia et mandatis presentibus est appensum. Datum in castro nostro Butzow anno domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo quinto, die sancti Gregorii pape et confessoris gloriosi.

Nach dem Originale auf Pergament, in einer kleinen, gewöhnlichen Minuskel. Das Siegel fehlt.


Nr. LVIII.

Der Herzog Heinrich d. j. von Meklenburg berechnet sich mit Lüdeke Hahn als Vogte zu Plau über alle Einnahmen und Ausgaben, Schulden und Verwendungen, wornach der Herzog dem Lüdeke Hahn 911 1/2 Mk. Stral. Pf. schuldig bleibt.

D. d. Parchim. 1462. März 19.

Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.

Int iâr vnses heren dûsent vêrhundert vnd in deme twêvndsostigesten, des frîgdâges na Ghertrudis, lêth myn gnedige here hertoge Hinrik to Mekelnborg de iungher rekenen mit Ludeken Hanen vogede to Plawe van aller bôringe vnd vthghâue, van aller schuld, rekenscop olt vnd nyge vnd van lênedem ghelde bette in ambeghinne desses twêvndsostigesten iâres: also blift myn gnedige here Ludeken ôuer al schuldich neghenhundert lubesche marc strâlen penninge vnd twelfftehalue marc dersuluen munte. Ouer desser rekenscop weren hertoge Albert vnd hertoge Johan vnd Jachim van Pentze vnd Ludeke Moltzan vnd Johans vnd Thomas schrîuer. To tûge sint desser schrifte twê eyne vte der anderen gesneden eyns lûdes. Gescheen to Parchim in iâre vnd dâge bôuenschreuen.

Nach dem Originale, in einer festen Minuskel, auf einem Stück Leinenpapier, welches in verschiedenen Linien aus einem andern geschnitten ist.


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Nr. LIX.

Der Herzog Heinrich d. j. von Meklenburg stellt dem Lüdeke Hahn auf Basedow eine bürgliche Schuldverschreibung auf 1600 lüb. Mark aus, welche dieser auf den Bau des Schlosses zu Plau verwandt hat.

D. d. 1463. Jan. 13.
Nach dem Originale im grossherzogl. meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.

Wy Hinrick de iunghere van gades gnâden hertoge thu Mecklenborgh, greue thu Swerin, ffurste to Wenden, Werle, Rotstok vnd Stargarde der lande here bokennen vnde bothûgen âpenbâr an desseme âpenen brêue vôr alsoweme, dat wy mid vnnsen eruen rechter wytliker schult schuldich sint deme duchtigen, vnnsem lêuen trûwen Lutken Hanen thu Basedowe vnd synen rechten eruen sosteygen hundert lubesche mark Stralen vnd Gripe, alz an deme lande thu Wenden ghenge vnd geue sint, de he vnns rêde îr mâkinge desses brêues gelêgen hefft vnd in vnnse, vnnser eruen land vnde lûde merkliken beste gekâmen vnd gekêret sind, alz an vnnse slot Plawe, dat he vnns dâr mede vth der grund gemûret vnde gebûwet hefft; dessen vôrscreuen tzummen penninge schole wy heren vnd forsten vôrbenômet mid vnnsen eruen vnd wyllen dessen vôrbenômeden Lutke Hanen vnde sînen rechten eruen mid der renthe nu to sunte Marten êrstôkâmende wol to dancke wyllichliken vnd lêffliken, alze he dat vôr vnns vth gegeuen hefft, to der nôge gans vnde al wol borêden, geuen vnde betâlen mid gûdeme Rosterme gelde Strale vnd Gripe effte gold na der wêre, effte mid so nôgastigen vorvollegeden panden, de mid alleme rechte vorvolleget sint, de me drîuen, dregen offte vôren mach, dâr desse vôrbenômede Lutke Hane effte syne eruen desse vôrscreuenen tzummen penninge mid der renthe mede effte vp nemen môge van cristenen lûden effte van iôden, an eyneme tzummen, vppe eyner stede an deme lande thu Wenden effte an deme lande to Stettin effte in wat lande, wôr Lutke Hanen effte synen eruen êuenst effte to boquêmest kumpt sunder iênegerleye hinder,

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weddersprâke effte insegghent vnnser effte vnnser eruen. Wêreth ôk Lutke Hane effte syne eruen vns vôrbenômeden heren vnd fursten effte vnnsen eruen dessen vôrscreuenen tzummen penninge lenchk stân lêthe, wente to desseme sunte Marten vôrbenômed, so scole wy em vnd wyllen alle iâr to renthe dâr vôre geuen sostich lubesche mark vnde hundert, vnde de renthe an deme hôuetstôle nicht afftoslânde. Ok scal Lutke Hane effte synen eruen dessen vôrscreuenen tzummen penninge nicht vorbreken kônen iêgen vns heren effte vnnse eruen. Alle desse vôrscreuen article vôr vnd nâ lâue wy vôrbenômede heren vnd fursten mid vnnsen rechten eruen vnd vnnsen trûwen medelôueren, als Clawes van Oldenborch to Gremmelin, Ratke Kerkdorp to Wobbekendorpe, Lutke Moltzan tôme Grupenhagen, Otte Moltke tôme Stritvelde, Tydke Hobe to Wastkow, Gunter Fineke to Carow, Vitke Veregge to Rosseuisze, wy lâuen alle myd êner vorvollegeden sâmeden hand deme duchtigen Lutke Hanen vnd synen rechten eruen stede vnd vast wol to holdende sunder iênegerleye argelist, hulperede edder snôde invindinge bynnen brêues effte bûthen brêues, vnde ôk de sâmede hand nicht vurder to sôkende sunder eyns to hûse vnde hâue, mid bâden effte mid brêuen, so schal de sâmede hand mid alleme rechte vôrvollegen wesen, vnd we ôk dessen brêff heftt mid wyllen Lutke Hanen vôrbenômed, deme schal he so hulpelik mede thu mânende wesen, effte he em toscreuen wêre van worden to worden. Wêr ôk dat desse brêff wôr mede vorsûmet wêre an scrîuende effte an dichtende edder hole krêge, dat schal vnns vôrbenômeden heren vnd ffursten nicht kâmen to frâmen vnd vnnsen eruen vnde Lutke Hanen vnde sînen eruen nicht kâmen to schâden. To thûge vnd to grôterme lôuen hebbe wy heren vnd vôrbenômede ffurste vnnse ingesegel vôr vnns vnd vnnsen rechten eruen vnd wy trûwe medelôueren alle vôrbenômed vnnse ingesegel lâthen hengen an dessen âpenen brêff, de geuen vnd screuen ys na gades bôrd dûsent vêrhundert dâr na an deme drê vnd sostigesten iâre, an deme achten dâge der hilgen dryer kônige etc. .

Nach dem durchschnittenen und aller Siegel beraubten, also cassirten Originale auf Pergament.


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Nr. LX.

Die Herzoge Magnus und Balthasar geben der Stadt Plau ihren Aalfang im plauer See, mit Beschreibung der Grenzen, gegen eine gewisse jährliche Pacht und Entrichtung der herkömmlichen Aal - Lieferungen an das Kloster Neukloster und den Rath und die Vikarei zu Plau.

D. d. 1483. Sept. 11.

Nach einer Abschrift aus dem 16. Jahrh. im grossherzogl, meklenburg. Geh. und Haupt - Archive zu Schwerin.


Wy Magnus vnnd Balthazar van gotts gnâdenn hertzigen tho Meckelnburgk, fursten tho Wendenn, greuenn tho Schwerinn, Rostogk vnnd Stargardt der lande herrnn bekennenn âpenbâr betûgende vôr vns, vnse eruen vnnd vnse nhakômlinge vôr alle die iênnenn, die dieszenn brieff sehenn oder hôren lesen, dat wy vmme sunderger gunst vnnd gnâde willenn hebben gegeuenn vnnd iêgenwardigen geuen in krafft dieses vnses briefes den beschêdenen vnsen lêuen getruwen borgern vnnd inwôneren vnserer stadt Plawe sodâne âllwêren vnnd âllfangk, alse wi hebben in vnseme see vnnd wâter tho Plawe tho êwigenn tîden frei vnnd quîdt tho besittende, sunder iênnigerleie bewêringhe vnser, vnser eruen edder vnser nhakômlinge; in desseme âllfange schall ehn numment hinder dôen mitt whâdenn, nettenn, koruen edder mitt andern instrumenten, dâr men âell mede fangen kan, vonn der Eldenen brugge vôr Plawehe an bett vp den Quitzinner ôrtt, von deme orde beth tho der Goldekenn borch vnnd furder beth tho dem some tho Schlapsouw. Vonn dessenn âllwêhren vnnd âllfange schalen die iênnen, die die âllwêren hebben, vns, vnsen eruen vnnd vnsen nhakômlingen alle iâr geuen twintich stîge âles vnnd tein strale marck vnnd scholen geuen alle wônliche pechte, die sie plegenn tho geuende, den iunckfrouwen thôm Niencloster XIIII stîge, dem râde vonn Plawehe vnnd tho den vicarienn bestedigett in der kerken tho Plawhe. Hîr an vnnd âuer sindt gewesen die duchtigenn vnse lêuen getrûwen Herman Hagenouw, Henningk Pennow vnnd Jacob Vosz

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vnnd mhêr frâme lûde lôuen vnnd tûges werdich. Tho grôterem lôuen vnnd mehrem bekendtnisze so hebben wi êrgenanten herrn vnse ingesigell hengen an dieszen brieff, geuen vnnd schreuen na Christi gebôrtt dûsent vêrhundert am drê vnnd achtentigesten ihâre, am donnerstâge nha natiuitatis Marie.


Nr. LXI.

Die Herzoge Heinrich und Albrecht verleihen der Stadt Plau für die Ueberlassung eines Stückes Feldes zur Anlegung eines Weinberges die Mastgerechtigkeit auf dem Felde Reppentin.

D. d. Wismar. 1513. Dec. 27.

Nach dem Originale im Archive der Stadt Plau.


Wy Hinrick vnnd Albrecht gebrûder vann godds [gnâden] Hertogenn tho Meckelnborch, Fursten to Wenden, Greuen tho Swerin, Rostock vnnd Stargart der lande herrn, bekennen ôpentlich mit dissem vnnsem brieue, als vnns vnnsze lieuenn getrwenn Borgermestere vnnd Ratmanne Vnnser Stat Plawe eynen orth feldes, dâr vp wy vnnsenn Wînbergk vôr berûde Stat bûwenn lâtenn, gûtwilliglich thogestelt vnnd sick des begeuenn, dat wy enhe tho Wedderstatinge eynes solcken vorgunst vnnd thogelâtenn hebbenn, Tholâtenn vnnd vorgunen enhe tho êwigenn tydenn, denn innwanern berûrter Vnser Stadt, vann îderm hûsze drey Swyne vnnd îderm Bûdener eynn Swyn, vp vnnse feldt Rebentyn inn der mast, Szo offte vnnd dicke die inn thokâmendenn tydenn dâr syn wert, ânhe alls vngelt vnnd beswêringe frey tho drîuenn vnnd der suluenn Mast iêrlickenn neuenn Vnnsenn Swynenn bet tho endinge der suluenn vngehindert gebrûckenn lâten. Mit ôrkunde disses brieues, die mit vnnsem anhangendenn Inngesegel besegelt vnnd geuenn ist inn vnnser Stat Wismar, am dingestage nha Viti, nha Cristi vnnsers lieuenn hern gebôrt, im veffteinhundersten vnnd drutteinden iâre.

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Nach dem Originale, im Archive der Stadt Plau, auf Pergament, in Cursiv; angehängt ist ein Pergamentstreifen, an welchem das Siegel fehlt.
Gedruckt durch Schröter in Wöchentl. Rostock. Nachr. 1824, S. 193.


Nr. LXII.

Das Dom - Capitel zu Havelberg belehnt die Stadt Plau von neuem mit dem wüsten Dorfe Gaarz, nachdem die Stadt die Nachsuchung der Belehnung häufig versäumt hat, und bedingt dabei, so oft ein neuer Dechant gewählt ist, das Lehn von neuem zu suchen vnd zu empfangen und die herkömmliche Lehnwahr zu leisten.

D. d. Havelberg. 1562. Aug. 11.

Nach dem Originale im Archive der Stadt Plau.

Wir Leuinus vonn der Schulenburgk thumprobst, Hieronymus Muderich Dechandt, Heinricus Goltochs von Borntzweiler senior, Joachimus Barsewisch cantor vnnd gantz capittel der stifftkirchen zu Hauelbergk bekennen offentlich vor idermenniglich, Nachdem ein ersam radt, gulde vnnd gewercke sampt der gemeine zw Plaw im furstenthumb Meckelnburgk das wuste dorff Gartz, so hey itzgemelter stadt Plaw gelegen, mit aller gerechtigkeit von vns zw lehne getragen vnnd aber gemelte von Plaw vilmal ihre lehne mutwilliglichen verseumbt vnnd nicht empfangen, auch ire selbst vortrege, gegeben siegel vnnd brieff vorachtet, dadurch sie pillig ire vormessen gerechtigkeit vorlustig wurden etc. ., das wir auf ir vilfeltigs, vmb Gottes willen bitten vnnd fleissig anregen, anhalten vnnd sonderlich aus vorbit vnser gnedige hern etc. . gemelte wuste dorff Gartz, mit dem gerichte hohest vnnd seidest vnnd mit aller zubehorungk an acker, holtzungen, wiesen, wassern vnnd weiden, in massen sie dasselbig mit aller zugehorungk von vnsern vorfarn seligen probsten vnnd capittel etc. . zu lehne gehabt, vfs new vorlihen, dauor das sie sich ire lehne vorlustig gemacht, sie vns zwe hundert gulden zur aussohne gegeben, vor-

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leihen inenn obgemelt wuste dorff Gartz wie obgemelt mit aller gerechtigkeit, als wir vnnd vnsere kirche daran zu uorleihen haben, gantz frey, nichts ausgenhommen, wie lehns vbung vnnd gewonheit ist, in chrafft vnnd macht ditz vnsers brifs, das sie dieselb nun vnd hinforder, wie zuuor geschehn, ires gefallens, so fern sie sich als getreu vnnd gehorsame lehnleuthe aller gebur nach, laudt ires gethanen aides, vorhalten werden etc. ., gniessen vnnd gebrauchen mugen, vnnd so offte es vonnotten, wen ein newer dechandt elegiret vnnd gewelet wirdt, sollen vnnd wollen sie ire lehne empfangen vnnd ire geburliche lehnpflicht vnnd lehnwahre geben, pflegen vnnd thun, auch vns vnnd vnsern nachkommenden getreu vnnd gehorsam sein, sampt allen andern, was von alters dauon gethan vnnd gepflegt ist worden, so wollen wir sie auch iderzeit dabey schutzen vnnd erhalten, getreulich vnnd vngeferlich, doch vnser obrigkeit, vns vnnd sonsten menniglichen an iren rechten ohn schaden. Zu vrkunde mit vnsers capittels minorsigel nider angehengt besigelt vnnd gegeben zu Hauelbergk dinstags nach Laurentii, anno nach Christi vnsers seligmachers geburth thausent funfhundert zwei vnd sechzigk.

Nach dem Originale, auf Pergament, in Cursiv. An einem Pergamentstreifen hängt ein kleines rundes Siegel mit einem Marienbilde im Brustbilde, mit der Umschrift:
SECRE . ECCLESIE . HA - - .


Nr. LXIII.

Statuta der Stadt Plau,
welche alle Jahr auf Laetare E. Ehrl. Bürgerschaft
aufm Rahthause vorgelesen werden.

(1707.)

1. Dancksagunge.

2. Soll ein jeder Bürger der Augsspurgischen confession, wie dieselbe Anno 30 ausgangen, nachleben.

3. Die verächter göttliches wortes vnd die so bey dem Nahmen Gottes fluchen und schweren, so leider in dieser Zeit mehr als zu viel geschicht, sollen ernstlich gestraffet werden.

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4. Es soll auch keiner unter den predigten, es sey Sontag, Feyer - Tage, Bus - oder Bett - Tage, Wein, Bier oder Brandtwein schenken vnd soll ein jeder neben den seinigen die predigten fleissig besuchen; wer dawieder handelt, soll ernstlich gestraffet werden.

5. Es soll auch ein jeder Bürger mit den seinen ein ehrbar, züchtig und christlich leben führen, ein jeder in seinem Hause auff Fewer und licht sehen, damit desfals kein Schade entstehen möge.

6. Ein jeder soll haben rechten Scheffel, rechte Ellen, Pfunde und Gewicht, wer unrecht befunden wird, sol ernstlich gestraffet werden.

7. Die Brauer sollen gut Bier brawen und gute mass geben, die Becker gut Brodt backen, wie auch die Tuchmacher, Schuster, Schneider, Fleischer und sonst alle andere Handwercker, wie sie Nahmen und alhier Bürger und wohnhafftig sein, sollen sich der Auffrichtigkeit befleissigen, gute und untadelhaffte wahren haben und keiner den andern in kauffen und verkauffen übersetzen oder vervortheilen.

8. Wüste Städten sollen vermüge der landfürstlichen policey - ordnung wieder bebawet werden.

9. Jungfrawen sollen sich wieder ihrer Eltern vorwissen und willen mit keinmand in Ehegelübde einlassen, vermûge landes - ordnung.

10. Niemand sol der Stadt harte und weiche Holtzung verwustlichen angreiffen bey des Raths ernste Straffe.

11. Niemand sol newe Stege machen, und da die alten bruchfellig, dazu mit fleiss behülflich sein, das da mangel befunden, solche gebessert werden mögen. Es soll ein jeder Bürger auff der Stadt feldern und Höltzunge, dero Scheiden und grentzen gute auffsicht und achtung haben, vornemlich in unser Holtzung wegen Jagen und Schiessens, und da einer deswegen etwas, so dem Rathaus schädlich, erfahren würde, solches vermüge seines geleisteten Eides von sich sagen und nicht verschweigen, sondern dem Rahte anmelden.

12. Niemand sol einen todschläger, friedbrecher und dergleichen persohnen, wie auch diejenigen frömbden reisenden persohnen, so keinen Schein und beweis haben, wohin oder woher kommen oder wollen, ohne des Rahts vorwissen über 2 nacht nicht beherbergen, wer da wieder handelt, sol gestrafft werden; imgleichen

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wer alhie zu wohnen gedencket, sol schuldig sein, binnen 14 tagen bey B. u. R. sich gebührlich anzumelden, dabey anzuzeigen, womit er sich alhier ernehren wil, wan als dan befindlich, das er auch ehrlichen herkommens und guten wandels, sol er sich dan vnsern gnädigsten Fürsten und Herrn, auch B. und R. dieser Stadt Plau mit dem gewöhnlichen Bürger - Eid verbindlich machen und die Bürgerschafft an sich kauffen. Ledig und müssiggänger aber, auch einschleichende weibespersohnen, so keine glaubwürdige gezeugnuss, wer sie sein und wie sie sich an andere örter haben verhalten, solche sollen gar nicht geduldet werden.

13. Es sol auch alhie Niemanden Erbschafften verstatet werden, er habe es dan in gebührlicher frist nach alten gebrauch bey dem regierenden Burgermeister gesuchet.

14. Es sol auch niemand seinen Nachbahrn zum Schaden Acker im felde unbesäet liegen lassen, auch keiner den andern mit abhacken, hüten und dergleichen Schaden thun, wer dawieder handelt, sol gestrafft werden.

15. Es sol auch niemand ohne des Rahts consens und bewilligung geld in Acker thun oder einnehmen, damit unmündige Kinder, Vormünder, Oeconomeyen, Gotts - Haus und sonsten niemand zu kurtz kommen möge, wie denn auch alle Hauskauffe, worauff Oeconomeyen, Gotts - Haus, Rathaus und andere privilegirte Schulden hafften, fürm Ehrbaren Raht geschehen sollen.

16. Sol keiner ohne der Burgermeister, Oeconomi und Kirchen - Juraten wissen und willen äcker, so zu wüsten Steden und unmündigen, heuren.

17. Weil das Feld Kleven, so zu unterhaltung der Herren prediger vnsere Vorfahren uns zugebracht, dasselbe auch von der Stadt nicht kan gemisset werden, als sol ein jeglicher Bürger sein Antheil davon in gebrauch zu nehmen verbunden sein, er brauche es nun oder nicht, soll er dennoch schuldig sein, die gebührende pacht davon zu entrichten.

18. Acker - und Garten - Klagen, wie auch Ambter - Klagen, welche fürm ehrbahren Raht gehören, sol ein jeglicher fürm ehrbahren Rath suchen, nach altem gebrauch.

19. Weil auch der Stadt auff den Feldern von Ihr Fürstlichen Gnaden Ambts - Schäffern mit der Hütunge je länger je mehr eingriff geschiehet, als sol ein jegli-

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cher Bürger, der solches siehet und gewahr wird, alsofort E. E. R. kund thun und anmelden, oder auch da er auf dem Felde etliche Bürger zu sich bekommen könnte, dem Schäffer etliche Schaffe abnehmen und pfanden, damit solcher ungewöhnlicher hütung gesteuret und es bey der alten gerechtigkeit verbleiben müge.

20. Weil auch Bürger, so pferde haben, die Wilden zur Zucht halten wollen, fahlen zuzuziehen, und theils wol 2 Fullen haben, welche nicht allein im führen, sondern auch in den nachthüten dem lieben korn im Felde gantz unverantwortlichen grossen Schaden thun, von altershero aber keine Füllen geduldet worden, als sollen dieselbigen hiemit gäntzlichen abgeschaffet seyn, imgleichen die pferdekäuffer, so dieselbigen alhie auff die weide bringen, und über ihre nothdurfft pferde alhie über gebrauch gehen haben, welche tag und nacht einem ieglichen grossen Schaden thun im korn und hewgrasse, als sollen dieselbige über 3 Tage alten herkommen nach auff die weide nicht geduldet werden; wer dawieder handelt, sol deswegen hoch gestrafft werden.

21. Weil auch die Nothwendigkeit erfordert, das bey Mauren, Brücken, Dämmen, Brunnen und andere Stadt Arbeit, so algemeiner Bürgerschafft angehet, gearbeitet werden muss, als wird ein jeder Bürger angemahnet, wan bey solcher Arbeit zu speisen oder zulage geschehen sol, sich bereit und willig darzu erzeigen damit kein klage desfals einkommen müge.

22. Ein jeglicher sol sich hinführo des strewens auff den Strassen und Stadt enthalten und ein jeder für seine Thür die Gasse rein halten, wer dawieder handelt, soll jedesmahl mit 1 fl. gestraffet werden.

23. Weil auch berichtet wird, das etliche Bürger, welche mit fischerey umbgehen, bey leichzeit, insonderheit auf der Stadt gerechtigkeit im plötzenleich, enge Bungen und enge Netzen in Wasser stellen und die kleinen Fische häufig weg fangen, wie berichtet wird, das etzliche die Schweine damit gefüttert haben sollen, wodurch das wasser wüste gemacht wird, als sollen hiemit die Ambtsfischer befehliget seyn, fleissige Aufsicht bey leichel zu haben, solche enge Netze und Bungen aufzuheben, E. E. R. überantworten, damit die thäter nicht allein gepfändet, sondern gebührlich abgestraffet werden mügen.

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Vnd weil auch einige des Rahts durch den zeitlichen Tod in das ewige versetzet und deroselben verledigte Stellen durch ordentliche Wahl vor dieses mahl ersetzet werden sollen, als sind darzu ordentlicher Weise erwehlet, so der gantzen ehrliebenden Bürgerschafft hiemit vorgestellet worden:

H. Samuel Hering,
H. Michel Schultz.

Der allmächtige Gott wolle vorerwehnten beiden jungen Rahts - Herren hierzu seinen Seegen, Weisheit und Verstand geben, das sie ihrem künfftigen obrigkeitlichen Ambte so vorstehen mögen, das es zuforderst Gott zu Ehren und dieser Stadt zum mercklichen besten und auffnehmen gereichen möge.

Den 7. April 1708 sind durch ordentliche Wahl zu Rahts - Herren erwehlet und öffentlich der Bürgerschafft vorgestellet:

H. Wilhelm Spalding sen.,
H. Jochim Zerrahn,
H. Stephan Hartwig Hahn,
H. Michael Martens.

Der grosse Gott wolle hiebevor erwehnten Rahts - Herren hierzu seinen Seegen, Weisheit und Verstand geben, das sie ihrem künfftigen obrigkeitlichen Ambte so vorstehen mögen, das es zuförderst dem Allmächtigen zu Ehren und dieser Stadt zu besten und Auffnehmen gereichen m oe ge, und sind die Stadt - Statuta öffentlich vorhero der Bürgerschafft vorgelesen.

Aus der plauer Raths - Matrikel, von Einer Hand geschrieben. Die letzten Absätze über die Wahl der Rathsherren scheinen aber etwas später und mit anderer Dinte geschrieben zu sein. Jedoch lässt sich die vorstehende Redaction der plauer Stadt - Statuten ungefähr in das Jahr 1707 setzen.

Vignette
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Inhalt:

B.

Jahrbücher

für

Alterthumskunde.


 

 

 

Da die Geschichte der Stadt Plau in den Jahrbüchern für Geschichte nicht abgekürzt und getheilt werden konnte, so haben in diesem Jahre nur die wichtigern Erscheinungen und Forschungen auf dem Gebiete der Alterthumskunde hier zum Druck kommen können und werden die übrigen, noch vorhandenen erst im nächsten Jahre mitgetheilt werden.

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I. Zur Alterthumskunde


im engern Sinne.

1. Vorchristliche Zeit.

a. Im Allgemeinen.


Die heidnischen Alterthümer des Fürstenthums Lüneburg.

N achdem wir in Meklenburg zu einer klaren und bestimmten Ansicht der heidnischen Alterthümer dieses Landes gekommen sind, ist es unser eifriges Bemühen gewesen, zu erforschen, wie weit die hier ausgeprägte Cultur über die Nachbarländer reicht. Es ergeben sich aus dieser Vergleichung sehr interessante Resultate, und die Urgeschichte Deutschlands wird erst dann eine sichere Grundlage erhalten, wenn die heimischen Alterthümer weit genug gegen Süden und Osten durchforscht sind. Die heidnischen Alterthümer Norddeutschlands erhalten dadurch eine so große Bedeutung, daß sie frei sind von fremden Einflüssen und sich in den Perioden ihrer Entwickelung klar herausstellen, während z. B. in Süddeutschland die Forscher mit der mühsamen Ausscheidung des Fremden noch vollauf zu thun haben. Die norddeutschen Alterthümer werden daher aus diesem Grunde vorzüglich den Maaßstab geben müssen für das, was deutsch oder nicht deutsch ist, und für den Unterschied der Cultur der einzelnen Völkerschaften Deutschlands unter sich.

Wenn man von einer Gleichheit der Alterthümer redet, so muß man darunter eine völlige Identität und Congruenz verstehen. Aehnlichkeiten, auffallende Aehnlichkeiten, ja selbst Identität in einzelnen Stücken finden sich überall und aus allen Zeiten; so sind z. B. die Feuersteinkeile der Urbewohner des germanischen Nordens und der heutigen Bewohner Australiens in Material und Form identisch, aber die meisten andern

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Geräthe dieser Völker sind von einander abweichend. Die Bedürfnisse der Völker auf ihren verschiedenen Culturstufen sind gleich; wir finden daher durchschnittlich immer dieselben Geräthe wieder, freilich aus sehr verschiedenen Zeiten; die oft bedeutsamen Abweichungen bestehen oft nur in einer geringen Abweichung der Umrißlinien der Geräthe oder ihrer Verzierung

Betrachten wir die Alterthümer des germanischen Nordens, so finden wir, daß die Alterthümer aus den beiden ältesten Perioden, der Steinperiode und der Bronzeperiode, in Meklenburg, Vorpommern, Rügen, Prignitz, Kurmark, Altmark, Lauenburg, Holstein und ganz Dänemark völlig gleich sind. Die Alterthümer der Eisenperiode, welche ohne Zweifel slavisch ist, läßt sich bis jetzt eben so klar verfolgen; der jüngere Abschnitt derselben charakterisirt sich in Meklenburg vorzüglich durch die großen, schalenförmigen Urnen, welche mit fortlaufenden, aus scharfen, viereckigen (durch ein laufendes, gezahntes Rad hervorgebrachten ?) Punkten gebildeten Linien in Mäander = und Hammerformen verziert sind und eine tiefe, gleichmäßig kohlschwarze Farbe auf der Außenfläche haben. Diese Urnen mit der ganzen Cultur ihrer Zeit finden sich in Dänemark nicht; sie finden sich dagegen bestimmt in Mecklenburg = Schwerin, im hamburgischen Gebiete, in Holstein nur bis nach Wagrien hinein, in den nördlichen Gegenden der Prignitz und Mittelmark und in der Altmark: sind also ein bestimmtes, charakteristisches Zeichen des westlichsten Wendenvolkes.

Die Alterthümer des wichtigen Fürstenthums Lüneburg waren bisher noch nicht klar erkannt, weil in den nördlichen überelbischen Ländern häufig die unter einander oft sehr verschiedenen Alterthümer aus allen Theilen des jetzigen Königreichs Hannover zusammengebracht werden. Es wird jetzt aber möglich sein, eine bestimmte Ansicht zu gewinnen.

Der Herr Baumeister und Eisengießereibesitzer Wellenkamp zu Lüneburg, ein ungewöhnlich glücklicher, einsichtsvoller und vorurtheilsfreier Sammler, besitzt eine vortreffliche, reiche Sammlung heidnischer Alterthümer des Fürstenthums Lüneburg. Er ist so glücklich gewesen, hinreichendes Material aus allen 3 Hauptperioden der heidnischen Vorzeit zusammenzubringen und hat dabei die verständige Vorsicht gebraucht, den Inhalt der einzelnen Funde zusammenzuhalten. Aus dem Inhalte dieser seltenen Sammlung ergiebt sich nun, daß die heidnischen Alterthümer des Fürstenthums Lüneburg aus allen 3 Perioden, der Stein =, Bronze = und Eisenperiode, mit den heidnischen Alterthümern Meklenburgs völlig gleich sind

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es finden sich dort, wie hier, zu allen Zeiten dieselben Geräthe, dieselben Materiallen, dieselben Formen. Auch die mit Punktlinien verzierten Urnen der Eisenperiode werden im Lüneburgischen gefunden, freilich läßt sich noch nicht mit Bestimmtheit angeben, wie weit gegen Westen hin. - Dieses aus dem Studium einer Sammlung und der Belehrung des Sammlers gewonnene Resultat hier niederzulegen, ist der Hauptzweck dieser Zeilen.

G. C. F. Lisch.


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b. Zeit der Hünengräber.


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Hünengrab von Maßlow.

Bei der Seltenheit ergiebiger Aufdeckungen von Gräbern der Steinperiode wird es willkommen sein, den zuverlässigen Bericht des Herrn Candidaten Kossel über das Hünengrab von Maßlow zu vernehmen, dessen Inhalt in die Vereinssammlungen gekommen und in Jahrb. XVI, S. 253, beschrieben ist.

Das Grab, in welchem die Alterthümer gefunden sind, gehörte zu den größten und besten im Lande und lag 140 Schritte weit von einem Moore und 10 Schritte vom Wege. Es hatte eine ovale Grundform und war 40 Fuß lang, 20 Fuß breit und einige Fuß hoch, umgekehrt muldenförmig und, wie gewöhnlich, mit 4 großen Steinen bedeckt, welche ursprünglich wohl auf Stützsteinen gestanden hatten, bei der Abtragung aber alle fest auf der Erde lagen; neben den Decksteinen ragten mehrere Stützsteine aus dem Grabe hervor. Die 4 Decksteine hatten folgende Größen:

1) 7' lang und sehr schmal,
2) 8' lang, 8' breit,
3) 8 1/2' lang, 5' breit,
4) 7' lang, 3 1/2' breit.

An einem Ende lag noch ein, wie es scheint, zerbrochener Stein, dessen Bruchstücke zusammen 7' lang waren.

In dem Grabe fand sich:

1) eine kleine cylinderförmige Urne, welche freilich zerbrochen war, sich jedoch wieder zusammensetzen ließ, und
2) ein kurzer und dicker Keil aus Feuerstein,

wie diese Sachen in Jahrb. XVI, S. 253, beschrieben sind.

Ein zweites Grab, in der Nähe des ersten, welches auch zerstört, aber nicht ganz abgetragen ist, war ebenfalls von ovaler Gestalt und 50 Fuß lang und 30 ' breit und mit großen Steinpfeilern umstellt. Die Decksteine waren mehr oder weniger eingesunken. Nur der größte, in der Mitte, ward von 4 Steinen getragen, lag hohl, so daß man darunter weg kriechen konnte, und war 13' lang und 4' breit.

G. C. F. Lisch.

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Wurfspießspitze

aus Feuerstein, 3? lang, oben 1 1/4? breit, gefunden zu Viecheln bei Gnoien im Acker, geschenkt von dem Herrn von Kardorff auf Remlin zu Gnoien. Dieses Geräth ist sehr selten und in diesem Exemplare zuerst in Meklenburg beobachtet. Es ist, wie es scheint, die flache, fast überall nur 1/4?dicke, abgebrochene Spitze eines Dolches, welche nach dem Bruchende nach oben hin noch mehr abgeflacht ist; sie ist oben an jeder Seite grade gegenüberstehend mit einem mehr leichtfertig gearbeiteten, kleinen Ausschnitte versehen, um sicherer in einem gespaltenen Schafte festgebunden werden zu können. In den amerikanischen Ländern finden sich solche steinerne Wurfspieß = oder Harpun = Spitzen häufiger.

G. C. F. Lisch.

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Schleifstein von Dreweskirchen.

Der Herr Koch aus Dreweskirchen fand auf dem Felde zu Dreweskirchen, in einer Gegend, wo auch öfter Feuersteinspäne gefunden werden, einen großen Schleifstein für Feuersteingeräthe. Der Stein ist ein roth und weiß wellenförmig geaderter Block aus sogenanntem "alten, rothen Sandstein", aus welchem stets solche Schleifsteine bestehen. Der Stein hat einen rhomboidischen Durchschnitt von etwa 4 Zoll Durchmesser, ist 1 Fuß lang und 14 Pfund schwer. Er hat der Länge nach auf 2 Seiten 2 ausgehöhlte Schleifflächen von 4 Zoll Breite; die beiden andern Flächen sind noch rauh. An einer Kante läuft eine ganz grade Schleifrinne von 3/4? Breite (zum Schleifen der Schmalmeißel ?) entlang. - Steine dieser Art sind sehr selten.

G. C. F. Lisch.

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Schleifstein von Langhagen.

Zu Langhagen bei Krakow ward ein fester, hellgrauer Sandstein in der Gestalt eines etwas zugespitzten Cylinders von 4? Länge und 1 3/4? Durchmesser gefunden; die Oberfläche ist fast regelmäßig zehnseitig und rauh. Nur zwei von diesen zehn Flächen sind völlig glatt geschliffen. Dieser Stein, welcher zu der Gattung des "alten rothen Sandsteins" gehört, war ohne Zweifel ein noch nicht lange in Gebrauch gewesener Schleifstein für die Steingeräthe zur Zeit der Steinperiode. Gewöhnlich sind diese Schleifsteine von rother, jedoch auch mitunter von hellgrauer Farbe. Man vgl. Jahrb. X, S. 269: Schleifstein von Rambow. Der Stein von Langhagen ward dem Verein durch den Herrn Pächter Haupt zu Carlsdorf bei Teterow geschenkt.

G. C. F. Lisch.


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c. Zeit der Kegelgräber.


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Goldene Spiralen von Göhlen.

Zu Göhlen bei Ludwigslust wurden im Frühling des J. 1851 bei Anfertigung einer Koppelbefriedigung 3 goldene Spiralen, aus messinggelbem, also reinem Golddrath, von der Dicke eines starken Drathes gefunden, welche auseinander gereckt und in diesem Zustande zusammen 2 bis 2 1/2 Ellen lang waren. Nach dieser aus zuverlässiger Quelle uns zugegangenen Beschreibung waren diese Spiralen ohne Zweifel denen zu Röcknitz bei Dargun im J. 1849 gefundenen ganz gleich; vgl. Jahrb. XV, S. 269 flgd. - Leider sind diese Ringe, trotz aller Verbote und Vorkehrungen, wieder in die Hände handelnder Juden gekommen, haben manche Unannehmlichkeit bereitet und wohl endlich ihren Untergang in irgend einem Schmelztiegel gefunden, wie der große Goldring von dem nahen Bresegard (Jahrb. IX, S. 383), welcher ebenfalls Unannehmlichkeiten genug bereitet hat.

Schon früher wurden zu Göhlen bronzene Alterthümer aus der Zeit der Kegelgräber und in dem benachbarten Warlow geflochtene Goldfäden gefunden; vgl. Friderico - Francisceum, Erläuterung, S. 53 und 62.

G. C. F. Lisch.

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Krone von Wieren,


im Herzogthume Lüneburg.

In Jahrb. XIV, S. 315 - 317, sind die drei bronzenen Kronen beschrieben, welche die schweriner Alterthümer = Sammlungen besitzen. Den Ruhm, den diese reichen Sammlungen bisher auch dadurch hatten, daß sie allein auf dem Continente vaterländische Kronen aus den verschiedensten Zeiten der Bronzeperiode besaßen, müssen sie jetzt mit einer sehr schönen Privatsammlung von vaterländischen Alterthümern theilen, welche der Herr Baumeister und Fabrikbesitzer Wellenkamp zu Lüneburg besitzt (vgl. oben S. 362). Der Herr Wellenkamp besitzt nämlich auch eine voll gegossene Zackenkrone von Bronze, welche der meklenburgischen Bronzekrone von Trechow (abgebildet in Friderico-

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Francisceum Tab. XXXII, Fig. 1, und Jahrb. X, S. 273, und XIV, S. 316) an Metall, Guß, Größe, Gestalt und Einrichtung in jeder Hinsicht völlig gleich ist. Diese Krone ist in dem Herzogthume Lüneburg, Landdrostei Lüneburg, Amt Bodenteich, zu Wieren, zwischen Emern und Wieren auf wierener Gebiete, nahe bei einem alten Grabe, in einem Torfmoor gefunden und daher ohne Rost. Wie alle lüneburgischen Alterthümer aus allen Perioden den meklenburgischen völlig gleich sind, so auch diese Krone. Etwa ein Drittheil ist abgeschnitten und dreht sich um ein Charnier zum Oeffnen; über dem Charnier ist eine verzierte Spitze, wie an den Schweriner Kronen. Der Reif hat 14 Zacken. Der äußere Durchmesser ist 5 7/8?, die Höhe bis zur Spitze der Zacken 1 1/4?, der Reif ist 1/2? dick. Die Schwere beträgt 1 Pfd. 21 Loth hannoversch Gewicht.

Unser Verein besitzt eine getreue Abbildung dieser Krone durch Geschenk des Herrn Wellenkamp.

G. C. F. Lisch.

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Kegelgrab von Alt = Schwerin.

Zu Alt = Schwerin wurden unter einer Erhöhung neben zerbrochenen Urnen viele bronzene Armringe gefunden, welche durch Vergleichung an Interesse gewinnen. Mehrere dieser offenen Armringe sind von dünnem, fingerbreiten, auch wohl schmäleren Bronzeblech und an jedem Ende mit einem dreieckigen Loche versehen; andere sind voll gegossen und sehr dünne, ebenfalls geöffnet und an den Enden mit einer stumpfen Ausweitung verziert. Die Bronze ist etwas hell. Durch alle diese Eigenthümlichkeiten lassen sich diese Bronzen mit denen bei Ludwigslust gefundenen (Jahrb. II, S. 44 - 47) vergleichen, welche offenbar in die letzte Zeit der Bronzeperiode fallen, um so mehr, da neben denselben auch Eisen gefunden wird.

Der Herr Gastwirth Dalitz zu Malchow, welcher den größten Theil des Fundes an sich gebracht hat, hat dem Vereine von jeder Art von Ringen ein Exemplar geschenkt.

G. C. F. Lisch.


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d. Zeit der Wendengräber.


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Wendenkirchhof und alte Geschichte von Dreweskirchen.

Im Februar 1851 entdeckte der Herr Gutsbesitzer Koch auf Dreweskirchen bei Anlegung eines neuen Weges einen Wendenkirchhof und lud mich freundlichst ein, im Interesse unsers Vereins die Leitung der Erdarbeiten zu übernehmen. Leider fand ich nicht viel mehr, als was der Herr Koch beim ersten Angriffe der Arbeit selbst gefunden hatte, jedoch giebt die Untersuchung der Oertlichkeiten und die sichere Feststellung der Gräber manche höchst interessante Ergebnisse.

Südlich von den Arbeiterwohnungen des Hofes Dreweskirchen erhebt sich unmittelbar und in bedeutender Erhebung ein sandiger Höhenzug, welcher mit Tannen besetzt ist und die tiefere und flachere Gegend bis zum Meere beherrscht; von diesem Berge überschauet man gegen Norden hin die ganze Ausdehnung des lang gestreckten Gutes Dreweskirchen und der angrenzenden Güter bis zum Binnenwasser der Ostsee. Unmittelbar am Fuße dieses Berges liegt Dreweskirchen.

An diesem Berge lassen sich alle gottesdienstlichen und geschichtlichen Verhältnisse des Gutes und der Gegend klar und übersichtlich erkennen.

Der germanische Begräbnißplatz

liegt, wie gewöhnlich, auf der Höhe des Berges. Hier liegen in den Tannen mehrere Kegelgräber von etwa 4 bis 5 Fuß Höhe und kleinere Begräbnisse aus der Bronzeperiode in kaum merklichen Erhebungen.

Hier fand der Herr Koch nahe bei einem ausgebildeten Kegelgrabe unter einem unbedeutenden Haufen Erde eine ziemlich große, zwischen einige Steine verpackte Urne von ungefähr 8? Höhe, offenbar aus der Bronzeperiode. Die Wände sind sehr dick, die Masse ist mit grobem, zerstampften Granit durchknetet, die Oberfläche ist ganz höckerig und rauh und noch nicht mit geschlemmtem Thon überzogen, wogegen die innere Fläche geglättet ist. Der Herr Koch hatte die Urne, so wie er sie aus

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der Erde gehoben hatte, aufbewahrt; ich räumte sie aus, fand aber darin nichts weiter, als die Gebeine eines Kindes: die Schädelbeine sind nur gegen 1/8? dick. Hieraus erklärt sich die geringe Mühe, die man sich bei der Verfertigung der Urne und dem Grabhügel gegeben hat.

Der wendische Begräbnißplatz

liegt ganz nahe bei dem germanischen Begräbnißplatze und an dem nördlichen Abhange des Berges.

Hier hob der Herr Koch eine Urne von dem ausgebildeten Charakter der Urnen der Wendenkirchhöfe aus, welche leider zerfiel, jedoch noch in den Scherben erhalten ist. Die Urne war schalenförmig, unten spitz und oben weit, glatt und pechschwarz, ganz mit viereckigen Punctlinien verziert, unter dem Rande mit den bekannten mäanderförmigen Verzierungen. In der Urne lag viel schwarze Brandasche und in derselben fand man zwei Hefteln aus Bronze von der bekannten Form der Hefteln in den Wendenkirchhöfen, jedoch ziemlich groß, und ein platter Spindelstein von gebranntem Thon: das Begräbniß war ohne Zweifel ein weibliches.

Nicht weit davon stand eine zweite, ebenfalls zerfallene braune Urne, welche eine rauhe Oberfläche hatte und mit einer feinen, glatten Deckschale zugedeckt war. Diese Urne hatte nach allen diesen Kennzeichen einen älteren Charakter und stammt ohne Zweifel aus der ältesten Zeit der Eisenperiode, oder aus dem Uebergange von der Bronze = Periode zur Eisen = Periode. In der Asche fand sich ein kleines prismatisches Stück von einem feinen, geglättenen Knochen, 3/4? lang und 1/4? dick, auf dessen einen ausgeschliffenen Fläche Winkel eingeritzt ist.

Diese Funde ließen vermuthen, daß ein ganzer, großer Wendenkirchhof aufgedeckt werden könne. Leider aber waren dies nicht die ersten, sondern die letzten Ueberreste des Begräbnißplatzes; es fanden sich bei der Abtragung keine Alterthümer mehr. Jedoch waren überall weithin die Brandstellen in der Erde zu verfolgen und Urnenscherben zu finden. Unter andern fand sich das Randstück einer fast roth gebrannten Urne von 3/4? Dicke. Wahrscheinlich hat die Holzcultur alles vernichtet, und nicht allein diese, sondern auch die christliche Cultur.

Der christliche Begräbnißplatz

liegt nämlich unmittelbar an dem Wendenkirchhofe; auf dem Abhange steht die Kirche mit dem Kirchhofe, die Pfarre und die Küsterei; letztere liegt vielleicht noch auf dem Wendenkirchhofe;

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in der Tiefe liegt das Dorf. In der Ebene finden sich die Ueberreste der Steinperiode; seit der Bronzeperiode zog sich die Cultur auf die Höhen.

Man sieht hier klar, daß die neue Bevölkerung und die neuere Cultur ihre gottesdienstlichen Stellen immer unmittelbar an die ältere lehnte.

Die Kirche und Pfarre zu Dreweskirchen

sind ohne Zweifel auf heiligem heidnischen Boden gebauet und gaben dem germanisch = christlichen Dorfe den Namen.

Unmittelbar an den Häusern von Dreweskirchen, nur durch einen Bach von diesem getrennt, liegt das Dorf Blŏwâtz, sicher ein altes wendisches Dorf, welches darauf das Kloster Doberan erhielt und zu den doberaner Höfen Farpen und Redentin in der Verwaltung gehörte: von Blŏwâtz bis gegen Wismar war alles doberaner Klostergut. Das mit Blowatz zusammenhangende Dorf Dreweskirchen hieß vor dem J. 1229 Gardeskendorf und war wohl eine westphälische Colonie neben dem wendischen Blowatz. Gardeskendorf gehörte in alter Zeit noch zur Pfarre Neuburg, welche bis an die Ostsee reichte. Die Pfarre zu Neuburg gehört zu den ältesten im Lande, der Pfarrer von Neuburg war schon 1219 im Gefolge des Fürsten Borwin I. Bald klagten aber die "Leute an der See im Kirchspiel Neuburg", daß sie zu weit von der Kirche entfernt seien, und baten um die Vergünstigung, daß sie sich auf ihre Kosten zu Gardeskendorf eine Kirche, welche Filial von Neuburg bleiben sollte, bauen könnten. Dies bewilligten im J. 1229 der schweriner Bischof und die Landesherren 1 ). Diese Kirche, welche ohne Zweifel auf ehemaligem, heiligen heidnischen Grund und Boden erbauet ward, ward die Oedeskirche genannt. Und von der Kirche erhielt nun das Dorf Gardeskendorf den Namen zur Oedeskirche oder plattdeutsch: Tôr Oedeskerken, d. h. Tôr contrahirt aus: To der (Zu der). Dieser Name ward nun sehr viel abgekürzt in Tôr Oeskirchen, Roeskirchen und Drewskirchen. Im J. 1318 ward die Tochterkirche Oedeskerke, weil sie einen eigenen Pfarrer bequem erhalten könne, zur Mutterkirche erhoben 2 ) und erhielt einen ziemlich großen Sprengel.

Was der Name Oedeskirchen, welcher immer Odeskerke oder Oedeskerke geschrieben wird, bedeute, ist wohl schwer zu ermitteln; ich glaube kaum, daß das Wort "die Oede (so-


1) Vgl. Lisch Meklenb. Urk. III, S. 77, Jahrb. VII, S. 171 und 302.
2) Vgl. v. Westphalen Mon. ined. III, p. 1603.
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litudo)" im 13. Jahrh. plattdeutsch war; möglich ist es, daß nach einer jungen Sage der Name von Odin herkommt, da der Umlaut des O regelmäßig ist und z. B. im Friesischen auch das auslautende - n von diesem Namen abgeworfen wird.

Die Kirche zu Dreweskirchen,

deren Gründung im J. 1229 bewilligt ward, ist ein gut gebauetes Gebäude im Uebergangsstyl, zwar nur einfach, aber sehr tüchtig gebauet. Vielleicht ist es nicht die allererste Kirche, welche wohl aus Holz gebauet gewesen sein mag; aber sie wird doch in den nächsten Zeiten nach 1229 gebauet worden sein. Sie besteht aus einem Chor von einem Gewölbe und einem Schiffe von zwei Gewölben, von großen und harmonischen Verhältnissen, und einem Thurme. An jeder Seite stehen unter jedem Gewölbe zwei, in der graden Altarwand drei gekoppelte Fenster im Uebergangsstyle, schmal eingehend und leise gespitzt. Vom Rundbogenstyl ist nichts weiter übrig geblieben, als die Lissenen. Der Fries scheint in jüngern Zeiten verändert worden zu sein. Der Ostgiebel ist geschmackvoll mit Nischen verziert. Der ganze Bau, an Mauern und Gewölben, ist sehr tüchtig.

Im Innern ist alles Alte verschwunden. Der ganze Schmuck ist aus der Zeit des vorigen Jahrhunderts. An den Wänden hangen einige große Epitaphien in kunstvoller Arbeit und ein Harnisch aus dieser Zeit. Vor dem Altare liegen mehrere große Leichensteine, welche aber ganz abgetreten sind. Auf dem einen ist unten rechts noch das Wappen der ausgestorbenen, adeligen Familie vom See (auf Damekow), mit drei Seeblättern unten und einer Spitze oben im Schilde, und links das Wappen der von Oertzen zu erkennen. Die Altarplatte, welche ein Leichenstein ungefähr vom J. 1400 gewesen ist, liegt jetzt vor dem Altare; die Platte ist an der passenden Größe und den bischöflichen Weihkreuzen zu erkennen.

Die Kirche ist früher, noch bei Menschengedenken, an den Wänden auf den rohen Steinen roth, in den Gewölben weiß und mit Figuren bemalt gewesen; auch auf den Wänden haben hin und wieder Figuren gestanden. Die alte rothe Farbe, die etwas ins Orange verblichen ist, sitzt noch ganz dünne unter der modernen Tünche. Aber unter der rothen Farbe sitzt noch eine dicke weiße Kalktünche. Dennoch scheint die rothe Farbe alt zu sein.

G. C. F. Lisch.

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Urne mit Glasfenstern.

Der Herr Hauptmann Tymich zu Lüneburg besitzt eine kleine, instructive Sammlung heidnischer Grabalterthümer, und unter diesen eine höchst merkwürdige Urne mit Glasfenstern, wenn man so sagen soll. Die Urne hat die gewöhnliche Form der Urnen aus der ältern Zeit der Eisenperiode, ist gleichfarbig schwärzlich und von mittlerer Größe. An drei gleich weit von einander entfernten Stellen und in der Mitte des Bodens ist eine Glasscherbe von ungefähr 1 1/4? Quadrat Größe eingesetzt, und zwar zur Zeit der ersten Verfertigung der Urne vor deren Härtung, wie man deutlich an den Fingereindrücken sieht, welche die Einsetzung und Eindrückung der Scherben hinterlassen hat. Die Glasscherben sind von einem und demselben, kleinen, runden Gefäße aus mattfarbigem, grünlichen Glase, welches mit rhombisch übergelegten Fäden von dunklerem Glase verziert gewesen ist. In der Sammlung des Vereins für meklenburgische Geschichte findet sich ein halbes, wohl erhaltenes, ähnliches Gefäß und einige zusammengeschmolzene Gefäße derselben Art aus der Eisenperiode (aus Wendenkirchhöfen); ähnliche Gefäße wurden noch im Mittelalter zu Reliquienurnen benutzt.

Diese Einrichtung und Verzierung durch Glasfenster, durch welche man wohl theils die Urne schmücken, theils in dieselbe hinein sehen wollte, ist allerdings geeignet, höchst interessante Forschungen und Vergleichungen zu verfolgen.

G. C. F. Lisch.


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2. Mittelalter.


Waffen und Geräthe von Berendshagen.

Im Frühling des J. 1851 wurden zu Berendshagen bei Bützow beim Ausmodden des alten Burggrabens folgende zahlreiche und interessante mittelalterliche Alterthümer gefunden und durch die aufopfernde Bemühung und Vermittelung des Herrn Pastors Vortisch zu Satow von dem Besitzer von Berendshagen, Herrn Hillmann, dem Vereine geschenkt:

1) ein schön erhaltenes Schwert, mit grader, breiter, zweischneidiger Klinge, 3' lang und 2 1/4? bis 1 3/4? breit, an der Spitze plötzlich zugespitzt, mit mittellangem Griff, 7 1/2? lang bis zum Knopfe, mit dem Knopfe 9 3/4? lang, mit großem, scheibenförmigen Knopfe am Ende des Griffes und einfacher viereckiger Parierstange, 8? lang. Am Ende des Griffes ist ein pyramidenförmiges Stück Messing aufgenietet; im Anfange der Klinge ist eine zierliche Verzierung von gelbem Metall eingelegt in Form einer Krone, auf welcher ein an den Enden büschelförmig verziertes Kreuz steht. Auf beiden flachen Seiten des Knopfes ist ein kleines Kreuz eingeschlagen, auf dem Griffe, dem die Umkleidung fehlt, der Stempel des Waffenschmiedes: in einem unten abgerundeten Schilde ein Thor, über welchem zwei Kugeln stehen, und über dem Schilde eine Krone; das Ganze sieht ungefähr wie ein roh dargestellter Büffelskopf aus;

2) ein eiserner Sporn;

3) ein eiserner Steigbügel;

4) ein eiserner großer Schlüssel mit durchbrochenem, schön gearbeiteten, runden Griffe, 3 1/2? im Durchmesser, die Stange mit dem Bart ist abgebrochen;

5)) zwei ganz gleiche, große, kugelförmige Töpfe aus

6)) festem, blaugrauen Thon, von 12? Höhe und Bauchweite, der eine unten ganz abgerundet, der andere mit 3 kurzen Beinen;

7) ein großer Henkeltopf aus demselben Thon, 14? hoch, unten mit 3 kurzen Beinen;

8) ein kleiner Henkeltopf, aus grauem Thon mit schwarzer Oberfläche, etwas über 6? hoch;

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9) ein kleiner Topf oder Krug aus hellgrauem Thon, rund, mit 4 Einbiegungen im Rande, wodurch 4 Dillen rund umher entstehen, 4 3/4? hoch;

10) ein zinnerner Becher mit weitem Rande, 3 3/4? hoch, 3 1/2? weit im Bauche, 5 1/4? weit im Rande, mit verzierten, perpendikulairen Reliefstreifen als Ornament auf der Außenwand. Inwendig auf dem Boden ist ein Relief, mit dem Becher gegossen, von der Größe eines Thalers, darstellend ein Agnus Dei, ein Lamm, welches ein Kreuz trägt. Im Rande dieses Schildes steht eine verkehrt gegossne (also recht modellirte) Inschrift, welche durch Unverstand des Modelleurs sehr entstellt ist; die Inschrift lautet, im Spiegel gelesen:

Inschrift

Dies ist ohne Zweifel nichts anders als

Inschrift
(Ave . Maria . gratia . plena.),

oder der englische Gruß.

11) ein eisernes Beil, stark und schwer;

12) ein eiserner Haken (Sturm =, Feuer = oder Floßhaken), wie sie gewöhnlich in mittelalterlichen Burggräben gefunden werden;

13) eine eiserne Heugabel oder Forke;

14) ein Schädel und ein Beinknochen von einem Pferde. Der Pferdeschädel ist sehr merkwürdig. Nach den Urtheilen der Thierärzte Herren Müller zu Doberan und Peters zu Schwerin war das Pferd, ein Hengst oder Wallach, ohne Zweifel von edler Race 1 ), nicht groß und 6 bis 7 Jahre alt. Der Schädel ist schlank und edel gebauet; es sind die Hinterhauptsbeine stark ausgebildet, das Stirnbein hoch und gewölbt, die Augenhöhlen groß, die Nüstern groß und hoch. Die Knochen, gewiß 500 Jahre alt, sind sehr hart und fest, so daß sie fast klingen, wenn daran geschlagen wird;

15) mehrere Knochen von Hausthieren, z. B. eine Kinnlade von einem einjährigen Kalbe, mehrere Beinknochen von Schafen und Schweinen u. s. w.

Der Fund ist, außer den vielen Formen, die er bietet, auch dadurch interessant, daß er eine ungefähre Zeitbestimmung zuläßt. Daß der Fund dem 14. Jahrhundert, höchstens der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts angehöre, ist nach seiner ganzen Beschaffenheit außer Zweifel. Den vorzüglichsten Anhalt


1) Schon in den frühesten Zeiten des Mittelalters wurden Pferde arabischer Race, "arabische Pferde", aus Nordafrika, der Berberei, über See auf langen Transportschiffen in Italien eingeführt; sie wurden z. B. 813 caballi maurisci (maurische Pferde) und im 14. Jahrh. equi barbaresci (berberische Pferde) genannt. Vgl. Schiern's Uebersicht der Auswanderung der Normannen, aus dem Dänischen von E. F. Mooyer, Minden, 1851, S. 41 flgd.
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bietet aber der zinnerne Becher durch das Agnus Dei; die Buchstaben der Umschrift deuten auf das Ende des 13. oder den Anfang des 14. Jahrhunderts. Und hiezu stimmt auch das Schwert: es ist noch nicht übermäßig lang, der Griff hat noch keine übertriebene Länge; dagegen ist es breit und einfach und doch geschmackvoll gearbeitet. Man kann also den Fund wohl um das Jahr 1300 setzen. Interessant ist dabei der Pferdeschädel, welcher ohne Zweifel alt und von edler Race ist und wohl zu dem Schwerte gehört.

Man könnte annehmen, daß die Sachen zu verschiedenen Zeiten im Burggraben verloren gegangen seien; es ist auch möglich, daß einige Sachen nicht zu der Mehrzahl der Gegenstände des Fundes gehören. Jedoch gehören erstens die großen Töpfe sicher zusammen und ferner auch Schwert, Sporn und Steigbügel, welches alles wieder zu den Schriftzügen des Ave Maria stimmt. Es scheint also, als wenn einmal ein Reiter und mit ihm Gepäck aller Art im Burggraben versunken sei, um so mehr da sich auch ein Fragment einer Schuhsohle bei den Knochen fand. Freilich sind keine Menschengebeine gefunden, aber es ist immer möglich, daß sich der Mensch mit Zurücklassung seiner Waffen gerettet habe.

Beim Auffinden der Sachen ward folgende Sage wieder lebendig. "Vor langer Zeit brach auf dem Hofe zu Berendshagen Feuer aus. Der Edelmann von Hohen = Lukow, ein "Bassewitz, kommt zu Pferde herbeigeeilt, um das Feuer zu besprechen. Er sprengt zu diesem Zwecke in gestrecktem Galopp um das Feuer und dann in den Burggraben. Das Feuer steht, der Edelmann aber ist versunken."

G. C. F. Lisch.

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Eiserne Lanzenspitze von Peccatel.

Als nach dem am 11. October d. J. erfolgten Hinscheiden unsers freigebigen und eifrigen Freundes und Beförderers Reichsfreiherrn Albrecht von Maltzan auf Peccatel, Peutsch etc. . auf dem Kirchhofe seines Gutes Peccatel bei Penzlin sein Grab gegraben ward, fand sich in der Erde wunderbarer Weise eine ungewöhnlich große und breite eiserne Lanzenspitze, gleichsam als wollte er den Verein auch nach seinem Tode nicht verlassen. Der Vater des Heimgegangenen, der Herr Landrath Reichsfreiherr von Maltzan auf Rothenmoor, hat diese Reliquie den Sammlungen des Vereins zum Andenken übergeben.

Schwerin, Weihnacht 1852. G. C. F. Lisch.

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II. Zur Baukunde.

Mittelalter.

a. Kirchliche Bauwerke.

Die alte Wandmalerei der Kirche zu Alt = Röbel.

Die alt = röbelsche Kirche wird gegenwärtig restaurirt. Nachdem schon einige Jahre lang an einem neuen Thurme 1 ) gebauet war, wurden im Sept. 1850 die ersten Berathungen über den innern Schmuck der Kirche gepflogen. Einige leise Andeutungen ließen vermuthen, daß unter der weißen Kalktünche, welche im J. 1701 aufgetragen ist, alte Wandmalereien verborgen seien. Der erste Versuch mit der Entfernung der Kalktünche bestätigte sogleich diese Vermuthung; in den Jahrb. XVI, S. 290, ist sowohl über diese Decoration, als über andere alte Kirchenmalereien, vorläufig Bericht erstattet. Es ward nun im Herbste 1850 beschlossen, in dem nächstfolgenden Jahre den ganzen Chor der Kirche von der Kalktünche zu befreien, da die Ausbesserung der Gewölbe und Wände doch eine vollständige Bloßlegung derselben wünschenswerth machte. Dies ist nun auch geschehen, und der Erfolg der Arbeit ist ein sehr glänzender gewesen: es ist die ganze ursprüngliche Decoration des Chors entdeckt. Die Entdeckung ist so wichtig, daß Se. Königl. Hoheit der allerdurchlauchtigste Großherzog die Kosten zur vollständigen Copie 2 ) aller Malereien durch den Hofmaler C. Schumacher hergegeben haben.

Diese Entdeckung ist von der allerhöchsten Bedeutung, indem wir endlich einmal eine vollständige, ursprüngliche


1) Der Baumeister des Thurmes und der Kirchen = Restauration ist der Bau = Conducteur Theodor Krüger; Regierungs = Commissarien für diesen Bau sind der Landbaumeister Voß zu Plau (zuerst der Baurath Bartning zu Schwerin) und der Archivar Dr. Lisch zu Schwerin.
2) Die Hauptansicht und die wichtigern Einzelnheiten dieser Decoration werden in der Zeitschrift für Bauwesen, herausgegeben unter Mitwirkung der königl. preuß. Bau=Deputation und des Architekten=Vereins zu Berlin, Jahrgang 1852, in Farbendruck veröffentlicht werden.
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Decoration einer Ziegelkirche kennen gelernt haben, welche in jeder Hinsicht zum Muster dienen kann. Zwar fühlt man überall die Geschmacklosigkeit der weißen Kalktünche und der schwarzgrauen Rippen, aber man kann sich bei neuen Anstrichen über ein Grüngrau noch nicht erheben, wie z. B. im Dome zu Schwerin; ja in Rostock ist man so weit gegangen, die schwarzgrauen Rippen zu vertilgen und die Kirchen nicht etwa grau, sondern - ganz schneeweiß zu tünchen, was freilich kaum zu ertragen ist. Will man die Kirchen weiß lassen, so lasse man doch auch die einmal seit 150 Jahren dazu gehörenden schwarzgrauen Rippen; nimmt man aber diese weg, dann muß auch die weiße Kalktünche fort. Glücklicher Weise ist die röbelsche Kirchen = Decoration eine äußerst geschmakvolle, gefällige und stylgemäße und kann dreist als Muster zum Studium hingegeben werden. Sie liefert auch den Beweis, daß man sich auch im hohen Norden Deutschlands nicht damit begnügte, die Kirchen im Rohbau stehen zu lassen, was allerdings oft auch roh ausgesehen haben mag; etwas malerischen Schmuck, ja viel Schmuck verlangt der Ziegelbau, da seine Gliederungen nicht sehr kräftig sind.

Die Kirche zu Alt = Röbel besteht aus zwei wesentlich verschiedenen Theilen: Chor und Schiff. Der Chor der Kirche, ein Oblongum von zwei Gewölben Länge, mit zwei Fenstern unter jedem Gewölbe in den Seitenwänden und drei Fenstern in der Altarwand, ohne Seitenschiffe, stammt ohne Zweifel aus der Zeit der Gründung der Stadt 1220 - 1230. Er hat noch einen kräftigen Rundbogenfries und in der Nordwand eine, jetzt zugemauerte Rundbogenpforte; die schmalen, schräge eingehenden Fenster sind im Uebergangsstyle gewölbt und leise zugespitzt. Das Schiff der Kirche ist etwas jünger, jedoch sind die Fenster auch noch im Uebergangsstyle construirt; die rohen Pfeiler und die Gewölbe stammen aber wohl aus dem 14. Jahrhundert.

Das Schiff der Kirche stand vor der Uebertünchung im Rohbau.

Der Chor ist dagegen derjenige Theil, welcher die merkwürdigen Malereien trägt. Um diese Malereien aufnehmen zu können, ward der Chor zur Zeit der Erbauung oder etwas später ganz mit einem dünnen, festen, glatten Kalkputz bedeckt. Die Malerei ist folgende.

Auf dem Fußboden stehen an den Wänden ringsumher niedrige gemalte Rundbogenarkaden 1 ), nämlich auf kurzen


1) Zu gleicher Zeit mit den Malereien in der Kirche zu Röbel sind (1851 durch Lübke) auch ähnliche Wandmalereien in der Kirche zu Methler bei (  ...  )
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Pilastern, welche mit dünnen Platten bedeckt sind, Halbkreisbogen aus Quadern, abwechselnd dunkelroth und blau gemalt. Unter diesen Bogen ist die Wand nicht gemalt, sondern zeigt den ungefärbten, gelbgrauen, festen Putz. Ueber diesen Bogen sind die Wände bis zu den Gewölben ganz roth gemalt und groß quadrirt, so daß Quadersteine, von größerm Format als die Ziegel, nachgeahmt werden. Das Roth ist äußerst schön und milde, und fast mehr orange, als roth. Die Quadrirung ist durch Linien hervorgebracht, welche bald weiß sind, bald mehr ins Bläuliche, bad ins Graue spielen. Die Fensterleibungen sind weiß. Die Wulste, welche die Fenster einfassen, sind rein dunkelziegelroth; in der Wölbung, über den Capitälern, sind diese rothen Wulste mit wechselnden halben Scheiben, die aus blauen und weißen Kreisen bestehen, verziert: eine Verzierung, die an eine sehr frühe Zeit erinnert. Mit eben solchen Scheiben sind die dunkelziegelrothen Gewölberippen oder Wulste, welche die Seitenwände einfassen, verziert. Um aber die rothen Wandflächen etwas zu brechen, sind die Fenster mit breiten, weißen Pilastern 1 ) auf den Wandflächen eingefaßt; die Pilaster haben fein in grau gezeichnete Capitäler, welche weiße Bogen tragen. Die Wandflächen zwischen je zwei Fenstern werden von diesen Pilastern grade gefüllt und sind mit bläulichen, wellenförmigen, senkrechten Parallelbändern verziert. Eben so sind die Consolen, welche den Gurtbogen zwischen beiden Gewölben tragen, mit schuppenförmigen Verzierungen bedeckt, an der Südwand in blau, an der Nordwand in roth. Neben den Fenstern stehen auf weißen Scheiben die in hochroth schön gemalten 7 bischöflichen Weihkreuze mit rothen und blauen Ornamenten.


(  ...  ) Dortmund entdeckt. Diese stammen aus der Mitte des 13. Jahrhunderts, aus der ursprünglichen Anlage der Kirche, welche im Uebergangsstyle gebauet ist. Den untern Theil der Chorwände beleben Wandarkaden. Die obern zwei Drittheile der 3 Chorwände sind mit großen Gemälden bedeckt, in zwei Reihen, in der untern Reihe mit den Aposteln in Lebensgröße. Auch die Gewölbekappen sind bemalt. In der östlichen ist Christus in einem großen von zwei schwebenden Engeln gehaltenen Medaillon (Oval des Antlitzes, gespaltener Bart, lang herabwallendes, in der Mitte gescheiteltes Haar, mit erhobener Rechten, althergebrachter, feierlich strenger Typus). In den Seitenkappen sind die 4 Evangelisten. In der westlichen Kappe anbetende Engel. Sämmtliche Gurten und Rippen sind mit Arabesken und Bändern bemalt etc. . - Vgl. Deutsches Kunstblatt, Berlin, 1851, Nr. 39, S. 308 flgd. von W. Lübke. - Lübke besuchte im April 1852 auch Meklenburg.
1) In alten italienischen Ziegelkirchen, welche freilich reicher gemalt sind, findet sich ein ähnliches Farbenspiel in der Hauptsache. So z. B. in der S. Andreaskirche aus dem 13. Jahrhundert zu Vercelli sind die Wandflächen und Gewölbekappen grau, aber die Einfassungen der Wandflächen, Fenster und Bogen ziegelroth (wie Ziegelbau) gemalt. Ein schönes Blatt ist in Lewis Gruner Specimens of ornamental art, London, 1850, Plate 44.
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Die Gewölbekappen sind weiß geputzt, tragen aber einen reichen Schmuck in Malereien. Die Gewölberippen sind abwechselnd mit Bändern in blau und gelb, roth und weiß, blau und roth, auch roth mit halben Scheiben in blau und weiß bemalt. Die Gewölbekappen tragen einen Schmuck von Arabesken und Figuren. Die Arabesken sind noch sehr natürlich gehalten. Unmittelbar an den Gewölberippen liegen nach oben sich verjüngende Baumäste, von denen Zweige auslaufen, die sich in Ranken und Blätter verlieren; wo dieser Arabeskenschmuck zu voll werden würde, sind Zweige als abgehauen dargestellt. In dem östlichen Gewölbe sind alle Arabesken nur gelb; in dem westlichen Gewölbe sind sie abwechselnd roth und blau. Das westliche Gewölbe hat einen Schlußstein; das östliche Gewölbe hat statt dessen, wie in den Kirchen um Güstrow, eine mit einem Wulste umfaßte Scheibe, welche zu einem Medaillon benutzt ist.

Der Gurtbogen zwischen Chor und Schiff, der Triumpfbogen, unter welchem das große Crucifix mit Maria und Johannes steht, ist schlechtweg ganz roth quadrirt, wie die Wandflächen.

Der Gurtbogen zwischen dem ersten und zweiten Chorgewölbe ist aber sehr reich und eigenthümlich bemalt. Auf gelbem Grunde, mit Stabwerk und weißen Einfassungslinien, stehen 9 Medaillons, welche auf grauem, gelbem, blauem oder rothem Grunde eben so viele Brustbilder weltlicher, wahrscheinlich fürstlicher Personen tragen.

1) In der Mitte ein männliches, bärtiges Brustbild, mit rother Krone auf dem Kopfe, im gelben Gewande und rothen Mantel.

Darauf folgt nach der nördlihen Seite hinab:

2) ein männliches, bärtiges Bild, mit runder, blauer Mütze, weißem Gewande und blauem Mantel;

3) ein männliches, bärtiges Bild mit weißer Krone, gelbem Gewande und rothem Mantel;

4) ein weibliches Bild mit langem, ungeflochtenen, über die Schultern hinabfallenden, gelben Haare, rother, mit weißen Perlen besetzter Stirnbinde, weißem Kleide und rothem Mantel;

5) ein männliches Brustbild, von welchem jedoch nichts mehr zu erkennen ist.

Auf das mittlere Medaillon folgt nach der südlichen Seite hinab:

6) ein weibliches Bild mit kürzerm, in den Nacken hinabfallenden, gelben Haar, ohne Stirnbinde, mit blauem Kleide und gelbem Mantel;

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7) ein männliches, unbärtiges Bild, mit langem, auf die Schultern fallenden, gelben Haar, mit einer runden, rothen, mit Perlen besetzten Mütze, mit gelbem Gewande und rothem Mantel;

8) ein männliches, unbärtiges Bild, mit kurzem, dunklen Haar, einer spitzen, rothen Mütze, rothem Gewande und blauem Mantel;

9) ein wunderliches Bild, welches aber leider sehr zerstört ist, jedoch ist noch klar zu erkennen: ein großes, grobes, bärtiges Gesicht von schmutzig gelber Farbe, mit etwas grotesken Zügen, auf der Stirne zwei große bläuliche oder graue Hörner und zwischen denselben zwei etwas kleinere, Hörnern ähnliche Dinge tragend; das an den Hals anschließende Gewand hat dieselbe blaugraue Farbe, wie die Hörner.

Zwischen je zwei Medaillons stehen auf dem gelben Grunde des Gurtbogens schöne Blätterarabesken in rothbraun, mit weißen Rippen, und begleitende Blätterformen in blau und weiß.

Die Seitenflächen des Gurtbogens sind gelb und weiß quadrirt.

Eine höchst wichtige Verzierung steht über dem westlichen Fensterpaare der südlichen Seitenwand, unter der Gewölbekappe mit dem Löwen, der (jetzt zugemauerten) Rundbogenthür des Chores gegenüber: nämlich ein großes Wappen der Fürsten von Werle: im gelben Schilde der vorwärts schauende, schwarze werlesche Stierkopf, ohne Halsfell, mit geschlossenem Maule, mit aushangender rother Zunge, mit silbernen Hörnern und goldener Krone, ganz in den Formen, wie es die Siegel aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrh. zeigen.

Die merkwürdigen Malereien auf den weißen Gewölbekappen sind folgende:

Erstes Chorgewölbe über dem Altare.

Die Gewölberippen sind abwechselnd mit Bändern in roth und weiß, oder roth und blau, oder blau und gelb umwunden. Die Arabesken oder Baumzweige sind alle gelb.

Die kreisförmige Schlußfläche ist von einem roth und weiß gegitterten Wulst umgeben und mit drei Linien in blau, roth und gelb eingefaßt. In blauen Wolken ist das Brustbild eines segnenden Christus dargestellt; der Kopf hat ein jugendliches Gesicht, langes, gescheiteltes Haar und schwachen, gespaltenen Bart, mit einer gelben Scheibe um den Kopf.

1) Oestliche Gewölbekappe. Die Kreuzigung Christi. In der Mitte Christus an einem Tförmigen Kreuze, mit einem anliegenden Schurze von den Rippen bis gegen die Kniee be=

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kleidet, mit einer rothen Scheibe um das Haupt, welche über den Queerbalken des Kreuzes hinüberragt. Links neben dem Kreuze knieet eine kleine weibliche Figur (Maria Magdalena?), mit gelbem Haar, ohne Heiligenschein, in rothem Gewande, die rechte Hand zu Christum hinaufstreckend. Rechts neben dem Kreuze steht eine kleine Figur, deren Kopf nicht mehr zu erkennen ist (Joseph von Arimathia?), in weitem, gelben Gewande, mit fliegendem, blauen Mantel, die rechte Hand von dem Kreuze weg in die Höhe gestreckt; die Gewänder scheinen weibliche zu sein, sind jedoch kurz und reichen nur bis an die Knöchel, so daß die rothbraunen Fußbekleidungen ganz zu sehen sind. - Vielleicht können diese beiden Figuren auch die Donatoren darstellen, da sie keine Heiligenscheine haben. - Ueber dem Kreuze schweben unter einer an die Schlußfläche gelehnten Wolke Engel. in gelb und roth, die jedoch nicht mehr klar zu erkennen sind. - Alle diese Darstellungen sind nur klein gehalten. - Zu jeder Seite der Kreuzigungsgruppe steht in den Arabesken eine Figur, welche fast noch einmal so groß ist, als die Figuren in der Kreuzigungsgruppe. - Rechts vom Kreuze steht Maria, die beiden Arme über die Brust gekreuzt, mit einer gelben Scheibe um das Haupt, im ganz gelben Gewande und blauen Mantel. - Links vom Kreuze steht Johannes d. Ev., die rechte Hand auf die Brust lehnend, mit einer rothen Scheibe um das Haupt, in rothem Gewande und gelbem Mantel. - Diese beiden Figuren sind groß und schlank gehalten, Johannes größer, als Maria.

2) Westliche Gewölbekappe, der Kreuzigung gegenüber. Diese Kappe enthält nur einen anbetenden, kleinen Engel, in kurzem, rothen Gewande, mit vor der Brust zusammengelegten Armen, mit rother Scheibe um das Haupt, mit Flügeln in gelb und blau, mit gekreuzten Beinen.

3) Südliche Gewölbekappe. Ein anbetender Apostel (Andreas oder Petrus?), wahrscheinlich Andreas, ohne Attribut, mit kahler Stirne und weißlichem Bart, die Hände zusammengelegt, mit gelber Scheibe um das Haupt, in gelbem Gewande und rothem Mantel. Diese Figur stimmt in der Färbung ganz zu dem zunächst stehenden Johannes.

4) Nördliche Gewölbekappe. Eine weibliche Heilige (die H. Katharine?), mit erhobenem rechten Arme, mit gelber Scheibe um das Haupt, im gelben Gewande, unter welchem unten ein rothes über den rothen Schuhen hervorragt, mit rothem Halsbande mit weißen Perlen, im blauen, roth gefutterten Mantel. Diese Figur stimmt in der Färbung ganz zu der zunächst stehenden Maria.

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Zweites Chorgewölbe neben dem Schiffe.

Die Gewölberippen sind vorherrschend roth mit blauen und weißen Halbkreisen. Die weniger reichen Arabesken bestehen abwechselnd aus gelben Stämmen mit rothen Zweigen oder aus rothen Stämmen mit blauen Zweigen.

5) Oestliche Gewölbekappe. Der heil. Georg, den Drachen tödtend. Der h. Georg zu Pferde, stößt die eingelegte Lanze in den Rachen des Drachen, der ihm entgegensteht. Das Gewand des h. Georg ist blau, das Pferd ist roth. Der Drache ist roth mit blauen Flügeln.

6) Südliche Gewölbekappe. Simson, den Löwen zerreißend. Eine jugendliche, männliche Figur, ohne Bart, mit kurzem, gelockten Haar, mit einem runden Hute von blauer Farbe, im blauen Gewande und rothen Mantel, steht neben einem rothen Löwen und faßt diesen mit der rechten Hand in die Mähne und mit der linken Hand an den in die Höhe gekrümmten Schwanz.

7) Nördliche Gewölbekappe. Ein männlicher Heiliger, der h. Heinrich oder der h. Alexander (?), stehend, mit langem Haar, im Harnisch, mit einem (Fürsten) = Hute auf dem Kopfe, im gelben, blau gefutterten Mantel, mit einem schräge hin aufgerichteten Schwerte in der rechten Hand, mit der linken Hand an den Rittergürtel fassend.

8) Westliche Gewölbekappe gegen das Schiff hin. Das Thier der Apokalypse, ein rothes Thier mit Löwenfüßen. Ueber dem Rachen hat es statt der Stirn einen gekrümmten Hals mit einem Schlangenkopfe, welcher zwei Hörner trägt. (Apokal. 13, 11: Und ich sahe ein anderes Thier aufsteigen von der Erde; und hatte zwei Hörner gleich wie das Lamm, und redete wie der Drache - - Und verführet die auf Erden wohnen.) Aus einem großen Höcker auf den Schultern windet sich nach hinten hin ein großer blauer Hals mit einem Menschengesichte, welches das Schwanzende des Thieres im Munde hat. Aus dem aufgesperrten Rachen des Thieres ragt ein nackter Menschenleib hervor, dessen obere Hälfte bis an den Bauch das Thier verschlungen hat.


Von dem höchsten Interesse ist die Frage über das Alter dieser Malereien. Der Chor der Kirche wird gleich bei der Erbauung der Stadt (1220 - 1230) gebauet sein. Vielleicht sind die Malereien so alt, wie der Chor. Darauf deutet die Rundbogenarkade unter den Wänden, vielleicht auch der Abputz der Wände, welcher wohl gleich nach Vollendung des

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Baues aufgetragen ist; darauf deutet der alte, ernste und tiefe Styl der Gewölbemalereien des ersten Gewölbes über dem Hochaltare mit den hohen, schlanken Figuren; darauf deuten die bischöflichen Weihkreuze, ohne Zweifel die Kreuze aus der ersten Weihung der Kirche. Gegen ein so sehr hohes Alter spricht der werlesche Wappenschild, welcher dieselbe ausgebildete, schöne Form hat, wie sie die Siegel von etwa 1270 - 1290 zeigen; in der Zeit 1220 - 1230 war die Landestheilung noch gar nicht vollbracht und eine fürstliche Linie Werle noch gar nicht gegründet; auch war um diese Zeit die Cultur in der kleinen, abgelegenen Stadt auch gewiß noch nicht so ausgebildet, um ein solches Werk zu schaffen.

Dagegen redet viel dafür, daß die Malerei am Ende des 13. Jahrhunderts vollendet sei. Um diese Zeit war nämlich die Stadt Röbel der Sitz einer ungewöhnlichen Cultur. Seit dem J. 1283 hatte die Gemahlin des Fürsten Johann I. von Werle = Parchim, Sophia, des Grafen Günther von Lindow = Ruppin Tochter, ihren Wittwensitz zu Röbel; Sophia starb in dem ersten Jahrzehend des 14. Jahrhunderts, wirkte aber sicher bis zum Ende des 13. Jahrhunderts, ungefähr 20 Jahre lang, sehr anregend in Röbel; sie erscheint häufiger in den Urkunden, als irgend eine andere werlesche Fürstin. Nicht allein die Fürstin Sophie, sondern auch ihre beiden Söhne Bernhard und Heinrich, welche Dominikanermönche zu Röbel waren, und ihre Schwiegertochter Mechthild, ihres Sohnes Johann II. Gemahlin, geborne Herzogin von Braunschweig, wurden zu Röbel begraben. Kirchberg sagt in seiner meklenburgischen Reimchronik cap. 178:

Darnach die edele furstynne myld
hern Johannis (II.) wib frow Mechthild
starb dyses lebens kortzir vard;
zu Robele dy begraben ward
by hern Johannis mutir gar
vnd by syne brudere beyde virwar.
her (Johannes II.) wart mit ungehabin
zu Doberan begrabin.

Ob diese fürstlichen Personen nun alle oder zum Theile in der altstädter Pfarrkirche oder in der Dominikaner = Klosterkirche begraben sind, ist nicht mehr zu ermitteln. Die beiden Mönche wurden wohl in der Klosterkirche begraben. Von der Klosterkirche ist aber schon lange keine Spur mehr vorhanden. Früheren, freilich nicht immer zuverlässigen Angaben zufolge will man beim Abbruch der Kirche fürstliche Begräbnisse gesehen haben. Dagegen ist es wahrscheinlich, daß die beiden Fürstinnen in der altröbelschen Pfarrkirche begraben wurden.

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Diese Zeit war in ältern Zeiten die glänzendste, welche Röbel gehabt hat. Die Stadt hatte 2 Pfarren, 2 Pröpste oder Archidiakone: einen des havelberger und einen des schweriner Bisthums, 2 Klöster: schon vor 1273 ein Nonnenkloster der Büßerinnen der Heil. Magdalene (1298 nach Malchow verlegt) und 1285 ein Mönchskloster des Dominikanerordens. Das geistliche Leben, und mit demselben die geistige Cultur, mußte hiedurch in Röbel einen ungewöhnlichen Aufschwung nehmen. Sophie hatte selbst 2 Söhne in dem dortigen Dominikanerkloster.

Aus dieser Zeit, etwa 1290, stammt ohne Zweifel das werlesche Wappen; wenn in dem Chore das erste Gewölbe über dem Hochaltare unzweifelhaft der Clerisei gehörte, so hatte die fürstliche Familie wohl unter dem zweiten Gewölbe des Chores ihren Sitz, der Thür gegenüber, unter dem Wappen, welches wohl deshalb dahin gemalt ist. Aus dieser Zeit stammen denn auch wohl die fürstlichen Bilder in den Medaillons auf dem Gurtbogen. Es wird aber wohl immer unentschieden bleiben, welche Personen diese Bilder darstellen sollen. Man könnte annehmen, sie sollten die Vorfahren der Fürstin Sophia und ihres Gemahles darstellen, also die Ahnen ihrer Kinder. Dagegen ist es eben so wahrscheinlich, daß die Bilder ihren Gemahl und ihre Kinder darstellen sollen. Jedenfalls sind sie sehr interessant. Der Styl der Gemälde des westlichen Gewölbes scheint auch etwas härter zu sein, als der Gemälde in dem östlichen Gewölbe.

Man kann nun auch annehmen, daß die Malerei um 1230 begonnen sei, nämlich daß damals die Bemalung der Wände, der Gewölberippen und der Gewölbekappen des östlichen Gewölbes angefertigt sei, - daß ferner die Decoration des Chores, durch Bemalung des Gurtbogens, der Kappen des westlichen Gewölbes und durch Anbringung des Wappens, um 1290 vollendet sei: immer wird es ohne Zweifel bleiben, daß die Bemalung des Chores in der Zeit von 1230 - 1260 angefangen und größtentheils vollendet worden sei.

Es giebt auch noch einige andere Beweise, wenn sie nicht im Style selbst schon klar lägen, daß die Malerei sehr alt sei, indem auf den bemalten Wänden alte Malereien, jedoch von jüngerm Alter, stehen, also dafür zeugen, daß die Bemalung der Wände schon vor diesen Malereien da gewesen sei. Links neben dem Altare ist auf die Wand das schon sehr verblichene Wappen der von Morin gemalt, einer alten adeligen Familie, welche bei und in Röbel ansäsig war: in rothem Schilde zwei goldene oder silberne Angelhaken, auf dem Helme ein Flug; dieses Wappen scheint im 14. Jahrhundert gemalt zu sein. An der Wand unter dem werleschen Wappen ist schon in alter Zeit ein Ge=

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mälde oder ein Altar, und darüber eine Inschrift angebracht gewesen; von der Inschrift sind noch einige Buchstaben (ohne Zusammenhang) zu erkennen: sie sind in gothischer Minuskel (also nach 1350) gemalt und scheinen aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu stammen; sicher sind sie nicht jünger als 1450 oder 1460.


Eben so interessant war eine alte Malerei auf der der Stadt zugekehrten, südlichen äußern Wand des Chores, eine Malerei, welche ebenfalls aus der Zeit der Erbauung der Kirche stammt. Unter den Fenstern stand nämlich ein Gurtgesims, welches geputzt ist und auf zierlichen, kleinen Ziegelconsolen ruhet, welche alle verschieden sind. Dieses Gesims war sehr hübsch gemalt: auf bläulichem Grunde ein Zickzackband, welches eine sogenannte Stromschicht von Ziegeln darstellt; diese breiten Zickzackbänder waren links hinab grau, rechts hinauf in der untern Hälfte ziegelroth, in der obern Hälfte orange gemalt. Dieser Gurt war an beiden Seiten zunächst von einer dunkleren Linie, dann von einem orangefarbenen Bande und endlich zu beiden Seiten von einem ziegelfarbenen, etwas breitern Bande eingefaßt. Der Grund, auf dem die Consolen stehen, war mit einem kalkgrauen Putz bedeckt.


Die Gewölbemalereien haben durch die Uebertünchung, die Reinigung und durch die nothwendige Restauration der Gewölbe so sehr gelitten, daß sie nicht erhalten werden können. Die Wände und Gewölberippen sollen jedoch getreu wieder hergestellt werden, so wie auch im Schiffe die Pfeiler und Gewölberippen wieder gereinigt und zum Rohbau wieder hergestellt werden sollen.

G. C. F. Lisch.

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Der Hochaltar der Kirche zu Doberan

und

die Goldene Tafel der Kirche des S. Michaelis=Klosters zu Lüneburg.

Der in Jahrb. XIV, S. 352 flgd. beschriebene und zur Untersuchung gezogene, sehr alte und prächtige Hochaltar in der Kirche der ehemaligen Cistercienser = Abtei Doberan ist einzig in seiner Art in Meklenburg, indem, als Tradition aus ältester

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Zeit, die Mitteltafel desselben aus einem Schreine zur Aufstellung von Reliquien besteht; überdies ist der Altar der älteste, merkwürdigste und schönste in Meklenburg. Es ist a. a. O. bemerkt, daß auch die Klosterkirche zu Eismar in Holstein noch einen ähnlichen Altar besitzt.

Ein gleicher Altar war die sogenannte Goldene Tafel in der Kirche des Michaelis = Klosters zu Lüneburg am Kalkberge. Die Kirche dieses Klosters, sowohl die frühere auf dem Kalkberge, als die jetzige am Füße des Berges, nahm eine ähnliche Stelle in der Landesgeschichte ein, indem eine große Menge von Landesfürsten in derselben begraben wurden, wie auch der erste christliche meklenburgische Fürst Pribislav eine Zeit lang hier begraben lag. Daher genoß das Kloster auch eines großen Ansehens und einer reichen Gunst.

Der Altar dieser Kirche war nun sehr merkwürdig. Die Mitteltafel bildete ebenfalls, wie die des doberaner Altars, einen Schrein mit mehrern Abtheilungen, oder mehrere architektonisch verbundene, mit Schnitzwerk verzierte, nach der Kirche hin geöffnete Schreine, in denen viele kostbare Reliquien aufgestellt waren, von welchen noch viele im Museum der ehemaligen Ritterakademie zu S. Michaelis aufbewahrt werden. Umher war der breite Rand dieser Mitteltafel mit getriebenem Goldblech belegt: daher der Name: Goldene Tafel. Das Goldblech ward gestohlen, die Tafel zerstört und so ist die eigentliche goldene Tafel verschwunden; jedoch sind noch ziemlich genaue Zeichnungen von der ganzen Tafel und Reste von dem Schnitzwerke der Schreine auf dem hohen Chore vorhanden.

An dieser Tafel hingen, wie an der doberaner, Doppelflügel, welche an der Vorderseite mit geschnitzten und vergoldeten Heiligenfiguren und auf der Rückseite mit Gemälden bedeckt sind. Diese wohl erhaltenen Flügel werden noch auf dem hohen Chore der Michaeliskirche aufbewahrt und sorgfältig geschützt. Der Styl dieser Schnitzerei und Malerei ist sehr gut, jedoch lange nicht so alt, schön und sinnreich, wie auf dem doberaner Altare.

Die "gravirten Messingplatten" auf den Gräbern des Herzogs Otto des Strengen von Braunschweig = Lüneburg († 1330) und seiner Gemahlin Mechthild († 1339), welche in Orig. Guelf. IV, p. 77, abgebildet sind, sind ebenfalls gestohlen und spurlos verschwunden; jedoch wird die treffliche, gleichzeitige geschnitzte Einfassung des Grabes ebenfalls noch auf dem Chore der Michaeliskirche aufbewahrt.

Es ist in der That sehr wünschenswerth, daß diese beiden ehrwürdigen, schönen und merkwürdigen Denkmäler wieder auf=

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gerichtet werden und den abscheulichen "Revolutionsstyl" verdrängen helfen, in welchem Kirche und Altar dieser schönen und ausgezeichneten Kirche am Ende des vorigen Jahrhunderts aufgeputzt ist und schändlich verunstaltet wird.

Bemerkenswerth ist, daß die Kirche, wenn auch im Spitzbogenstyl erbauet, doch eine schöne Krypta hat.

G. C. F. Lisch.

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Die Kirche zu Wilsnack.

Die um das J. 1400 vollendete Kirche zu Wilsnack in der Prignitz ist ein großes und schönes Gebäude, welches, wie es scheint ,ganz oder doch an den meisten Stellen noch im ursprünglichen Style erhalten ist. Die Wandflächen sind meistentheils überweißt, jedoch sind mehrere Theile noch von der Tünche unberührt geblieben.

Namentlich sind die Pfeiler des Schiffes noch im Rohbau (ohne irgend eine Uebertünchung) von sehr festen Steinen und Mörtel. Die Verzierung der Pfeiler ist ein Spiralband von dunkel gefärbten Ziegeln. Ferner sind die meisten Fensternischen im Rohbau, eben so die Gewölberippen. Nur die vertieften Wandflächen sind geweißt und die Gewölbekappen geputzt, auch die Wandflächen zwischen den nahestehenden Fenstern des Chores sind geweißt. Die Kirche kann also zum Muster einer Kirchen = Decoration dienen; ganz rein scheint jedoch der Styl nicht mehr zu sein.

Bemerkenswerth sind: einige gemalte Fenster, ein aus Sandstein kunstreich gearbeiteter, großer Taufstein im Spitzbogenstyl und an einem Pfeiler unter einem Baldachin ein steinernes Bischofsbild in Lebensgröße, welches ganz bemalt ist.

Im Juli 1851. G. C. F. Lisch.

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b. Weltliche Bauwerke.

Beiträge
zur Geschichte des Renaissance=Ziegelbaues
in Meklenburg aus der Mitte des 16. Jahrh.

Der Renaissancestyl der Schlösser zu Wismar, Schwerin und Gadebusch, mit den reichen Gliederungen und Verzierungen in gebranntem Thon (vgl. Jahrb. V, S. 1 flgd.), haben eine große theoretische und praktische Wichtigkeit für die Geschichte der Baukunst im nördlichen Deutschland. Dieser Styl, in welchem ein großer Theil des schweriner Schlosses gegenwärtig restaurirt wird, muß im 16. Jahrh. in Meklenburg sehr verbreitet gewesen sein, da sich bei Aufgrabung von Fundamenten beim Bau von Privathäusern häufig Reste von gebrannten Ziegelreliefs finden. Dieser Styl ist in seiner Eigenthümlichkeit vorzüglich und wesentlich in Meklenburg, namentlich in Prachtbauten, ausgebildet worden und kann nur hier von allen Seiten studirt werden. Der Baumeister des wismarschen Schlosses, des ältesten dieses Styls (von 1552). Gabriel von Aken, verpflanzte den Styl nach Lübeck (vgl. Jahrb. X, S. 320).

Es ist nun von dem höchsten Interesse, die Verbreitung dieses Styls in Norddeutschland außerhalb Meklenburg möglicher Weise weiter zu verfolgen. Die wenigen Spuren, die sich in Pommern und Holstein finden, sind in unsern Jahrbüchern beschrieben. Es war die Frage, ob sich nicht am linken Elbufer Spuren finden sollten. Auf einer wissenschaftlichen Reise im Frühling 1851 ward ich in Beziehung auf diesen Gegenstand auf die beiden Städte Hannover und Lüneburg beschränkt. Südlich von Hannover in Hildesheim tritt der Ziegelbau schon ganz zurück und der Holzbau mit einem kolossalen und ausgebildeten Uebergewicht in den Vordergrund.

In Hannover sind noch viele höchst ausgezeichnete, merkwürdige Ziegelbauten. Alle zeichnen sich durch eine seltene, fast einzige Leichtigkeit, Schlankheit und Zierlichkeit im Style aus, und man möchte sagen, daß dieser Styl der Stadt Hannover

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ganz eigenthümlich sei; denn die schönern Bauten in den nördlichen Hansestädten sind mehr im strengern, ernstern Style gehalten, wenn er auch vollkommen ausgebildet ist, der hannoversche Styl strebt aber, möchte man fast sagen, über das Maaß hinaus und erhebt sich zu einer sonst ungewöhnlichen Schlankheit und Grazie. Diese Ziegelbauten gehören aber noch alle dem Spitzbogenstyle aus dem 15. Jahrhundert an und finden ihr Vorbild in dem in demselben Style aufgeführten Rathhause zu Hannover, welches die Jahreszahl 1455 trägt; dieses ist auch mit vielen Reliefs geschmückt, aber noch ganz im Spitzbogenstyle.

Ein ganz anderes Bild zeigt die Stadt Lüneburg. Fast die ganze Stadt besteht aus Giebelhäusern im Rohbau, und es ist auffallend, hier einmal ein abgeputztes Haus zu sehen. so wie die alten hannoverschen Bauten sich durch eine ungewöhnliche Schlankheit auszeichnen, so fällt die Schwere des lüneburger Styls augenblicklich in die Augen: auch Lüneburg hat seinen eigenen Styl, dessen durchgehender Charakter die Schwere ist: massenhafte Formen, gedrückte Verhältnisse, flache Bogen, ungewöhnlich starke Ausladungen der Gliederungen, dies sind die eigenthümlichen Kennzeichen des lüneburger Styls, der den allerletzten Verfall des Spitzbogenstyls zeigt, aber so eingewurzelt ist, daß selbst in unsern Tagen neue Bauten in diesen Verhältnissen aufgeführt werden. Der Styl gehört noch dem Spitzbogenstyle an, zeigt aber schon in den Verzierungen Anklänge aus der Renaissance. Hiezu gehört die Verzierung der Gesimse mit Reliefköpfen, welche in Lüneburg sehr häufig ist. Aber diese Reliefköpfe stehen nicht auf großen Ziegelquadern, sondern sind runde, blau und gelb glasurte Kacheln, welche in einen gemauerten Kranz von geformten, runden Ziegeln eingelassen sind. Es ist dies also keine Ziegelarbeit, sondern Töpferarbeit. Es giebt in Lüneburg mehrere mit diesen glasurten Kacheln verzierte Häuser, welche eine Jahreszahl tragen, also bestimmt die Zeit des Styls bezeichnen: so das bedeutendste Giebelhaus dieser Art an der Ecke des Sandes und der Glockengießerstraße vom J. 1548, ein kleines Queerhaus in einer Nebenstraße vom J. 1550, ein großes Queerhaus in der Rothen Straße Nr. 107 vom J. 1553: diese und viele andere Häuser sind mit denselben Kacheln verziert. Alle diese Häuser haben aber auch denselben Styl, wie alle übrigen Häuser Lüneburgs, und es scheint hiernach, als wenn fast ganz Lüneburg im 16. Jahrh. in dem verfallenden lüneburger Spitzbogenstyl neu aufgebauet worden ist. Aeltere Häuser, wie z. B. ein altes Eckhaus an der Apothekenstraße, welches außen mit demselben Friese verziert ist, wie die

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Johanniskirche an der innern Wand des südlichen Seitenschiffes, sind in Lüneburg sehr selten.

Aber Lüneburg besitzt noch Eine treffliche Reliquie in dem Geiste des meklenburgischen Ziegel = Renaissancestyls; in der Neuen Sülzestraße Nr. A. 77. steht noch die Hälfte eines alten Queerhauses, welches ganz in diesem Style erbauet ist. Die Eingangspforte ist von einem in Ziegel geformten, halben Kreisbogen in Relief überdeckt und hat unter demselben einen in Ziegel geformten Reliefkopf von so großer Feinheit und Schönheit, wie er in diesem Style je gefunden wird. Die großartigen Verhältnisse der Wandflächen sind durch feine Wandstreifen mit zarten Ziegelreliefs getheilt, wie sie sich an den meklenburgischen Schlössern finden. Dieses Haus scheint das einzige außerhalb Meklenburg in diesem Style zu sein. Leider ist es sehr verfallen.

Aehnlich, aber doch anders, ist das bekannte, große, prachtvolle, sogenannte Witzendorffsche Haus in der Bardewiker Straße vom J. 1559. Dieses Queerhaus, einzig in seiner Art, zeigt eine Vermischung des lüneburger Styls und des italienischen Renaissancestyls. Maurerarbeit, Fenster = und Thüröffnungen u. s. w. sind lüneburgisch. Aber die Verhältnisse sind sehr großartig. Die Verzierungen sind denen der meklenburgischen Ziegel = Renaissance ähnlich, aber doch anders; alle Medaillons sind aus Sandstein, die vielen Wappen natürlich in flachem Relief, aber die vielen Köpfe auf runden Scheiben in starkem Hautrelief aus Sandstein. Daher nimmt dieses Haus eine ganz eigenthümliche und eigene Stellung in der Geschichte des norddeutschen Renaissancestyls ein.

G. C. F. Lisch.

Ueber die Kirche zu Dreweskirchen

vgl. oben Wendenkirchhöfe S. 371.


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Münzfund von Malchow. 1846.
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III. Zur Münzkunde.


Die meklenburgischen Hohlmünzen

und

der Münzfund von Malchow,

von
G. M. C. Masch.
Mit einer lithographirten Tafel Münzenabbildungen.

Bei der wissenschaftlichen Bearbeitung der stummen Münzen liegen zunächst stets zwei Fragen zur Beantwortung vor: die nach dem Lande, welches sie hervorbrachte, und die nach der Zeit, in welcher sie entstanden sind. Hinsichtlich der meklenburgischen Münzen ist nun die erstere leicht zu beantworten; sie haben alle das Kennzeichen der norddeutschen Hohlmünzen: stärkeres Münzblech und eine mehr rohe unförmliche Behandlung des Bildes, und das Bild auf ihnen ist sehr einfach, der Stierkopf.


Es scheint, als müsse dieses Bild in seinen Eigenthümlichkeiten, wie es denn ja auch auf den Siegeln der Herren im Lande erscheint, hinreichende Haltpunkte gewähren, wenn es auf nähere Bestimmung der Münzen ankommt; aber leider schwindet diese Hoffnung bald genug, wie ein allgemeiner Ueberblick über die Siegelbilder, hier nicht nach den älteren, meistens fehlerhaften Abbildungen, sondern nach Abgüssen von den Originalen angestellt, zeigen wird.

Die allerältesten Siegel der Herren im Lande zeigen den Stierkopf nicht; das älteste vorhandene, des Nicolaus, Wartislavs

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Sohns, von 1190, hat einen Reiter. Borwin I., obgleich er sich "magnopolensis" nennt, desgleichen sein Sohn Heinrich Borwin, der sich "de Rostock" bezeichnet, zu Anfange des 13. Jahrhunderts, haben einen Greifen 1 ), der auch noch auf dem vormundschaftlichen Siegel der Söhne von 1230 erscheint 2 ) und dann in der meklenburgischen Linie verschwindet, wo er erst wieder nach Aussterben der rostocker Linie, die ihn beständig geführt hat, unter Heinrich dem Löwen in das Secretsiegel mit aufgenommen wird.

Der älteste Stierkopf auf Siegeln ist der, welchen Nicolaus (Sohn Borwins I., 1219) gebrauchte. Es ist gewiß nie zu ermitteln (und die Mährchen späterer Zeit, über den Stierkopf gefabelt, sind nicht der Anführung werth), wie er, der jüngere Sohn, zu diesem Bilde kam, welches demnächst von seinem Neffen erst wieder aufgenommen ward, zumal er sich in der Umschrift des Siegels nur als "filius Burwini" bezeichnet (der den Greif führte und sich "magnopolensis" nannte), da er nie zur Regierung gekommen ist, und die Vormundschaft seines Bruders den Greif beibehielt, den der Vater geführt hatte. - Der Stierkopf ist gut gebildet, ohne Krone, die Hörner auf der Stirn sind ziemlich groß, Augen, Nasenlöcher und Maul treten deutlich hervor.

Mit Johann I. dem Theologen von Meklenburg († 1264) wird der Stierkopf Bild des Landes; auf seinen beiden Siegeln ist er ziemlich breit, die Nase tritt bedeutend hervor, die Nüstern sind scharf bezeichnet, und der Kopf gekrönt mit einem Reif, auf welchem in der Mitte eine Lilie steht, an den Seiten aber sich halbe Lilien zeigen; die Hörner sind innerhalb der Krone, die Augen sind sehr groß. Auf dem Siegel, das zuerst vorkommt 3 ), sind zwei hauerähnliche Verzierungen am Maule. Um jeden Zweifel zu entfernen, ob der Stierkopf jetzt schon wirklich Landeswappen geworden und nicht bloß Siegelbild sei, ist das Siegel seiner Gemahlin Luitgard anzuführen, welche auf dem Schilde, den sie in der linken Hand hält, den Stierkopf gekrönt und wohlgestaltet führt.

Sein Sohn Heinrich der Pilger hat auf dem ältesten Siegel, wo er sich, als noch nicht regierend, "filius Johannis domini de Slavia" nennt, das Schildfeld mit vierblätterigen Blumen bestreuet, und ein solches Blatt ist auch auf der Krone des Kopfes, dessen Hörner weit auseinander stehen. Das spätere Siegel "domini Magnopolensis" hat den Stierkopf mit einem


1) Vgl. Jahrb. X, S. 9.
2) Vgl. Jahrb. X, S. 7.
3) Vgl. Jahrb. X, S. 15.
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Halsfelle, welches den Kopf unten und an der linken Seite umgiebt; die sehr große und weit überstehende Krone hat lilienförmiges Laub. Von jetzt an bleibt das Halsfell das charakteristische Zeichen der Stierköpfe in der Linie Meklenburg.

Mit Albrecht († 1379) bekommt der Stierkopf eine andere Bildung, das Maul ist weit geöffnet und die Zunge hängt heraus, der obere und der untere Kiefer haben eine ringförmige Gestalt ("Blarrkopf" ist der Name, der sich in alten Transsumpten mit Siegelbeschreibung findet); die Hörner, mächtig und stark, stehen an der Seite der Stirne, die Krone ragt nicht über sie hinaus, das Kronenlaub ist bald drei =, bald fünfblätterige Blume.

Aus dieser Bildung des Kopfes entwickelte sich, sei es nun durch Ungeschicklichkeit der Künstler oder sei es eine neue Geschmacksform, ein eigenthümlicher Charakter, also daß vom Kopfe selbst nur Stirne, Nase und Maul höher hervortreten, die Seiten des Kopfes fast gar nicht angedeutet sind und die Augen neben die Nase gestellt werden. Diese Form, zuerst erkennbar auf einem Secretsiegel des Herzogs Albrecht, findet sich auf den Siegeln seines Sohnes Heinrich, also etwa von 1348 - 1383. Die Köpfe auf den Siegeln des Schwedenkönigs Albrecht und seiner Gemahlin Agnes sind freilich auch kurz und gedrungen, aber haben eine richtige Zeichnung; dessen Sohn Magnus hat den Stierkopf also gebildet, daß allerdings die vorhin genannten Theile scharf markirt sind, aber zugleich auch die Conturen des Kopfes deutlich hervortreten.

Auf den Siegeln der spätern Herzoge, so weit sie in Hinsicht auf die Zeit der Bracteaten in Berücksichtigung kommen, ist der Stierkopf klein, überall ist das Halsfell, bei einigen tritt auch die Zunge hervor, der Unterkiefer wird immer mehr ringförmig, namentlich bei Magnus und Balthasar, bis er sich zuerst auf dem Siegel des Herzogs Albrecht, welches die Jahrszahl seines Regierungsantrittes 1519 trägt, zu einem Ring gestaltet.

In dem Hause Werle ist von Anfang an bis zum Erlöschen desselben der Stierkopf das einzige Bild gewesen, welches die Fürsten auf ihren Siegeln führten. Nicolaus, der Stifter des Hauses, hat ihm auf seinem ältesten Siegel 1 ) dieselbe hauerähnliche Verzierung gegeben, welche sein Bruder Johann der Theologe von der meklenburgischen Linie dem seinigen anheftete, und legte sie wieder ab 2 ), wie jener sie abgelegt hat. Die Form der Stierköpfe ist im ganzen genommen besser, künstle=


1) Vgl. Jahrb. X, S. 17.
2) Vgl. Jahrb. X, S. 18.
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rischer, als in dem verwandten Hause. Entscheidend ist, daß niemals das Halsfell vorkommt, welches seit Heinrich dem Pilger in Meklenburg sich findet, ein Unterschied, der bis in die Jetztzeit geblieben ist. Die große Krone mit den Lilien in der früheren und dem blätterigen Laub in der spätern Zeit ist hier, wie dort; die Hörner unterscheiden sich in ihrer Gestalt nicht von denen in dem andern Hause, die ausgeschlagene Zunge kommt zuerst bei Johann 1320 vor, fehlt später oder erscheint wieder, so daß man sie nicht als ein unterscheidendes Merkmal des werleschen Stierkopfes betrachten darf. Der Unterkiefer ist fast auf allen Siegeln deutlich markirt, ist bei Johann 1370 fast zum Ringe geworden, und der Kopf im Siegel des Laurentius 1361 bis 1400 entspricht in seiner Bildung dem "Blarrkopfe" des Herzogs Albrecht.

Als Beizeichen finden sich drei Punkte in den drei Ecken des Schildes bei Nicolaus I. 1240, dann Sonne, Mond und Stern an derselben Stelle bei Johann 1281, Nicolaus 1298 und Johann 1319.

In der Linie Richenberg führte Pribislav zuerst einen Stierkopf von kräftiger Bildung; aus dem Bruchstücke seines Siegels ergiebt sich, daß sich zwischen den Hörnern ein Ring befunden hat 1 ).

Die Linie Rostock hat den uralten Greif beibehalten und kommt also hier nicht zur Berücksichtigung. In der stargardischen Linie ist das große Siegel des Herzogs Johann dem seines Bruders Herzogs Albrecht mit dem "Blarrkopfe" zum Verwechseln ähnlich; auf den kleinen Siegeln von ihm und seinen Nachfolgern ist der Stierkopf mit Krone, Zunge und Halsfell denen des meklenburgischen Hauses durchaus gleich.


Wenden wir nun das, was diese Zusammenstellung bietet, auf die meklenburgischen Bracteaten an, so ergiebt sich alsbald klar genug, daß aus der Gestalt des Stierkopfes kein bestimmtes Merkmal genommen werden kann, um die vorkommenden einem bestimmten Hause oder einer bestimmten Person beizulegen. Einem Hause nicht, denn es finden sich gar keine Bracteaten, auf welchen das Halsfell bestimmt erschiene, und es ist doch, da zumal urkundlich feststeht, daß alle meklenburgischen Häuser gemünzt haben, unglaublich, daß alle die tausende von Hohlmünzen, die zur Anschauung gekommen sind, wegen des fehlenden Halsfelles dem Hause Werle angehören


1) Vgl. Jahrb. X, S. 25, und XI, S. 237.
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sollten. Auch auf einzelne Personen läßt sich keine Anwendung auffinden; denn die wenigen Beizeichen, welche auf den Siegeln sich finden: die Blätter bei Heinrich, die Punkte und Sonne Mond und Stern in dem Hause Werle finden sich auf den Münzen nicht, und die Beizeichen der Münzen sind nicht auf den Siegeln vorhanden. Diese Aussicht auf Hülfe muß man fallen lassen.

Nun hat freilich Evers Münzverf. II, S. 11 u. 12, einen Versuch gemacht, auf diese Weise die Münzherren zu bestimmen, aber er ist, man muß es bekennen, höchst unglücklich ausgefallen. Wenn er S. 11 die drei ersten Bracteaten, wo der Büffelskopf ohne Krone und zuletzt in einem dreieckigen Schilde erscheint, dem Fürsten Nicolaus von Werle beilegt und sich dabei auf das Siegel bei v. Westphalen IV, Taf. 7, Nr. 3, bezieht, so ist zuförderst zu bemerken, daß diesem das Siegel gar nicht gehört, sondern daß es das im höchsten Grade entstellte Siegel des Nicolaus, Burwins Sohns, ist, der nicht regierte, also auch nicht Münzen schlagen ließ, und dann ferner, daß gerade diese kleinen mit dem Stierkopfe ohne Krone bezeichneten diejenigen Bracteaten sind, welche ins 14. Jahrhundert gestellt werden müssen. Eben so wenig statthaft ist es, den S. 12 angeführten Bracteaten mit den Schweinszähnen Johann dem Theologen beizulegen, denn abgesehen davon, daß Nicolaus von Werle gleichfalls die Schweinszähne anwandte und ablegte, ist der fragliche Bracteat, von dem die genaueste Zeichnung von Hrn. Kretschmer vorliegt, der Größe und dem Typus nach in das 14. Jahrhundert zu stellen, wo an eine solche Verzierung auf den Siegeln nicht mehr gedacht ward. Und ein Gleiches gilt auch von dem dem Fürsten Pribislav beigelegten Bracteaten, wo sich in einem Perlenrande der Stierkopf zeigt, zwischen dessen Hörnern ein Ring ist. Ein Exemplar liegt vor: es hat 15 Millimeter Größe und wiegt 8 Aß, gehört also unstreitig in eine Zeit lange nach Pribislav, welcher schon in der Mitte des 13. Jahrhunderts abtrat.


Während man es demnach aufgeben muß, aus den Münzen selbst den Münzherrn zu bestimmen, läßt sich aus dem Typus und der Größe die Zeit der meklenburgischen Bracteaten feststellen, wobei man sich aber hüten muß, daß man nicht jeden Bracteaten, der einen Stierkopf zeigt, nach Meklenburg verlegt. Dies könnte z. B. mit den großen (= 35 Millim.) und sehr dünnen Hohlmünzen der Stadt Schleiz geschehen, welche einen Stierkopf bald in dem Thore einer Burg, bald über derselben zwischen Thürmen darstellen, wenn man außer Acht läßt, daß sie durch Typus und Fabrik auf das innere Deutschland hinweisen.

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So weit unser Material reicht, lassen sich aber folgende Zeitabschnitte feststellen.

I. Vor 1240. Nach den mit ihnen gefundenen Münzen würden 2 Bracteaten zu setzen sein, welche durch Herrn Etatsrath Thomsen in Kopenhagen der Vereinssammlung zukamen und die wegen ihrer großen Seltenheit, und weil man sie bis jetzt als die ältesten eigentlich meklenburgischen Münzen betrachten darf (die Wendenpfennige kommen nicht zur Berücksichtigung, da ihr meklenburgischer Ursprung nicht nachzuweisen ist, wenn sie gleich im Lande in Umlauf waren), eine ausführliche Beschreibung verdienen.

a. In einem glatten Rande ein gut gebildeter Stierkopf mit deutlichen Augen, ohne Ohren, mit auf die Stirn aufgesetzten Hörnern. Eine Krone ist nicht da, aber zwischen den Hörnern sind 5 Punkte zu einer Blume gestellt, und neben den Hörnern auswärts zwei Punkte. Neben dem Kopfe stehen 2 mit der Spitze auswärts gekehrte Schwerter, deren Handgriff, durch eine Queerstange begränzt, eben so groß ist, wie die Klinge. Größe 21 Millim., das Gewicht 13 Aß. - Ein ähnlicher Bracteat, jedoch nur 19 Millim. groß, ist im königlichen Cabinet in Berlin, wo der Stierkopf auch von 2 Schwertern begleitet ist, jedoch sind die kurzen Hörner an die Seiten des Kopfes angesetzt und über denselben liegt ein Halbmond, der 3 Punkte einschließt.

b. In einem glatten Rande ein Stierkopf mit Augen, gekrönt mit einer großen Krone, deren äußere halbe Blätter und mittleres ganzes Blatt aus drei Blättchen gebildet sind; die Hörner stehen innerhalb der Krone. Neben dem Kopfe sind 2 gestürzte Flügel, welche die innere Seite (Sachsen) dem Kopfe zukehren, und wo sowohl die Federn, wie die Gelenkknorpel deutlich zu erkennen sind. Größe 23 Millim., Gewicht 14 Aß. Unverkennbar entsprechen beide Münzen dem Typus der Stierköpfe auf den Siegeln von Nicolaus und Johann dem Theologen und Nicolaus von Werle, und die angegebene Zeit wird dadurch bestätigt.

II. Aus einer etwas spätern Zeit, jedoch noch aus dem 13. Jahrhundert sind die Bracteaten, welche in Stintenburg gefunden wurden. Der ganze Fund ist nicht verzeichnet; es waren die meist ganz allgemein gehaltenen Städtemünzen von einem starken Bleche und ziemlich sauberem Gepräge 1 ). Die königliche Münzsammlung in Berlin erhielt 3 meklenburgische Münzen. Die Stierköpfe haben eine gedrungene, dicke Form;


1) Ueber die dem Verein zugekommenen Münzen vgl. Jahresber. VIII., S. 88.
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auf dem einen ist kein Beizeichen, ein zweiter hat einen Punkt oder Stern zwischen den Hörnern, und auf dem dritten, der einen geperlten Rand hat, zeigt sich daselbst der Ring, wiewohl wenig deutlich. - In diese Zeit gehört auch ein Bracteat, von dem die Zeichnung vorliegt, wo ein Stierkopf über einer Mauer von drei Oeffnungen erscheint, eine Form, welche auch noch später vorkommt. Er ist in der Gegend von Magdeburg gefunden mit Münzen aus der Mitte des 13. Jahrhunderts (1230 - 1270) und hat mit den vorerwähnten gleiche Größe, 17 - 18 Millimeter.

III. An diese schließt sich der malchowsche Fund aus dem Ende des 13. Jahrhunderts, von dem unten ausführlich die Rede sein wird.

IV. Aus dem 14. Jahrhundert und wohl noch etwas in das 15. hinein sind nun alle die häufiger vorkommenden Bracteaten, welche mit den ihnen beigemischten, nicht einheimischen Münzen früher bei den in Kolbow 1 ) und in Reinshagen 2 ) gemachten Funden ausführlicher besprochen sind. Leider hat sich bei allen diesen Funden, welche eine sehr bedeutende Anzahl zur Anschauung brachten, keine einzige redende Münze gefunden, die eine bestimmte Zeitangabe ermöglicht hatte. Das allgemeine Kennzeichen dieser Münzen ist auf dem starken Bleche ein wenig gut gebildeter Stierkopf, dessen Form den Siegeln aus diesem Zeitalter in der Hinsicht analog ist, daß entweder nur die Nase mit dem Maule und die Stirn mit den Hörnern deutlich hervortritt, oder daß ein dicker Stierkopf erscheint. An Beizeichen fehlt es nicht, aber die Deutung derselben, mögen sie nun Münzherren oder Münzarten bezeichnen, ist bis jetzt noch nicht gefunden. Der Rand ist glatt, in der letzteren Zeit gekerbt und die Größe 15 Millimeter, das Gewicht 8 - 9 Aß.

V. Das 15. Jahrhundert und wahrscheinlich noch der Anfang des 16. hatten, wie in den benachbarten Ländern, so auch in Meklenburg, zur Ausgleichung mit den größeren Münzen Hohlpfennige, welche sich leicht von den früheren unterscheiden. Es sind 3 verschiedene Münzwerthe in ihnen ausgedrückt; sie sind alle drei aus dünnem Blech und am Rande gereifelt und zeigen einen gekrönten Stierkopf mit weitem Maule und heraushangender Zunge, bald in seiner ganzen Form (charakterisirt), bald nur durch die Umkreislinien (conturirt) dargestellt; die größeren haben bei 20 Milllim. Größe ein Gewicht von 8 Aß; die mittleren wiegen bei 15 Millimeter 6 Aß, die


1) Vgl. Jahrb. VI, S. 126.
2) Vgl. Jahrb. XVI, S. 311.
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kleinen bei 10 Millimeter 3 Aß. - Diese Hohlpfennige sind mit meklenburgischen, pommerschen u. a. redenden Münzen zusammen gefunden worden, so daß über ihre Zeitbestimmung kein Zweifel stattfinden kann.


Aus dieser Classificirung ergiebt sich nun leicht, wie viel noch zu bestimmen übrig bleibt, und wie wichtig ein jeder Münzfund für uns ist, welcher mit meklenburgischen Bracteaten andere Münzen enthält, deren Zeit man ermitteln kann. Das ist nun gerade die Bedeutung des

Münzfundes von Malchow,

von dem ein Theil in die Sammlung des Vereins gekommen, ein anderer in der Sammlung der Universität Rostock bewahrt wird, während viele Stücke zerstreuet und untergegangen sein mögen.

Die äußere Geschichte dieses Fundes ist sehr einfach; die Münzen wurden auf einer Stelle, 1 1/2 Fuß unter der Oberfläche, von Arbeitern bei der Schüttung des Erddammes, auf der Klosterseite auf einem Stück Acker, 3 1/2 Ruthen von dem an der Schmiede belegenen Wege gefunden und von den Findern zu sich genommen. Der Acker auf der Fundstelle hatte tiefer liegenden Humus gehabt. Ueber ein etwa vorhanden gewesenes Gefäß findet sich keine Nachricht. - Der Herr Klosterhauptmann v. Bork übersandte gütigst am 4. Febr. 1846, zunächst zur Ansicht, 10 große, 11 kleinere Hohlmünzen und 3 Denare, welche demnächst durch seine gewogentliche Verwendung vom Landtage Dec. 1846 dem Verein überwiesen wurden. Die rostocker Universität erhielt 6 große und 11 kleinere Hohlmünzen und 6 Denare. - Durch Herrn Schornsteinfegermeister Heinroth in Stavenhagen erhielt der Verein später einen zerbrochenen großen Bracteaten, einen kleineren und einen Denar. Das ist Alles, was von diesem Funde der Wissenschaft zu gute gekommen ist.

Von meklenburgischen Bracteaten fanden sich:

1) Im glatten Rande ein gut geformter Stierkopf in einem dreieckigen Schilde. (Fig. 1.) 6 Ex. 1 ) 2 zu 10, eins zu 12 Aß. Größe, hier wie bei den übrigen, 17 Millimeter.

Diese Münzen gehören sicherlich den Landesherren, ob aber dem Hause Meklenburg oder Werle, steht dahin, denn aus dem


1) Die nach Rostock gekommenen Exemplare sind, so wie hier, so auch ferner in die angegebene Zahl mit einbegriffen.
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fehlenden Halsfell ist kein sicherer Schluß zu ziehen, wie schon früher bemerkt ward. Gehören sie nach Meklenburg, so sind sie Heinrich dem Pilger oder der Landesverwaltung unter Anastasia zuzuschreiben, auf deren Wappenschildlein auf dem Siegel auch kein Halsfell zu erkennen ist; gehören sie nach Werle, so sind sie unter Nicolaus oder seinen Söhnen Heinrich und Johann geschlagen, deren Siegel eine Schildesform haben, und es ist gewöhnlich genug, daß auf Siegeln diese die Stelle des eigentlichen Schildes ersetzt. Diese Münzform ist schon von Evers II., S. 10, erwähnt worden.

2) Im glatten Rande ein Stierkopf, statt der Hörner mit einem Hirschgeweih. (Fig. 2.) 4 Ex. Das eine wiegt 9, zwei andere 11 Aß.

Da sich auf keinem Fürstensiegel eine solche abweichende Form der Hörner findet, so liegt es nahe genug, den Ursprung dieser Münze in einer Stadt des Landes zu suchen und Parchim anzunehmen. Diese Stadt führte bereits 1305 auf ihrem Siegel zwischen den Hörnern des Stierkopfes ein Geweih von 8 Enden (Cleemann Parch. Chron. S. 207), gerade wie das Geweih hier, jedoch ohne Stirnhörner, vorkommt, und besaß, wenigstens später, die Münzgerechtigkeit.

3) Im glatten Rande ein Stierkopf mit aufgesteckten Zweigen statt der Hörner. (Fig. 3.) 4 Ex., von 9 und 10 Aß.

Für die Beizeichen der aufgesteckten Zweige findet sich weder in irgend einem Fürsten =, noch in einem Stadtsiegel eine Analogie,

4) Im glatten Rande ein Halbmond zwischen den Hörnern, über dem ein Punkt. (Fig. 4.) 3 Ex. 12 Aß schwer.

Auch hier geben die vorhandenen Siegel keine Andeutung, denn es finden sich auf ihnen solche oder auch nur ähnliche Zeichen nicht zwischen den Hörnern, und so muß man, da der Stierkopf völlig gebildet ist, in dem Beiwerke wohl nur ein Münzmeisterzeichen erblicken.

5) Im glatten Rande ein Stierkopf mit einer aufrecht stehenden Pfeilspitze (Stral) zwischen den Hörnern, (1 Ex. in der Rostocker Sammlung.)

Das Beizeichen weiset nach Stralsund, aber die Verbindung des auswärtigen Stadtzeichens mit dem Landesbilde ist räthselhaft.

Da nun die vorliegenden 9 Stücke zusammen 5/16 Loth wiegen, so wurden 458 Stück solcher Pfennige aus der rauhen Mark geschlagen, deren Korn aber hier nicht genau angegeben werden kann; dem Striche nach steht es zwischen 12 löth. und fein. Das Stück wäre nach dem 14 Thaler = Fuße 1 ßl. 5 1/2 Pf., nach unsern Schillingen 1 Thlr. 10 Pf. werth,

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Mit diesen meklenburgischen stimmen nun im Schrote die hier gefundenen auswärtigen Hohlmünzen überein.

1) Im glatten Rande ein zum Kampf gerüsteter, links gekehrter Löwe, schreitend, über dem Bogen eines Thores, mit dem Kopfe nach vorne gewendet. (Fig. 5.) 11 Aß schwer.

Es ist gar keinem Zweifel unterworfen, daß diese Münze nach Braunschweig gehöre, und kommt der Löwe auf jenen Münzen in dieser auf den ersten Anblick etwas verzerrten Form auf frühern und spätern Münzen oft genug vor.

2) Im glatten Rande in einer Mauer ein Thor, oben mit einem Thurme und auf dessen Spitze ein Knopf. (Fig. 6.) 9 Aß schwer.

Diese Vorstellung auf Städtemünzen ist so allgemein, daß eine nähere Bestimmung wohl nicht gegeben werden kann.

3) Im glatten Rande ein gekröntes Angesicht, vorwärts gekehrt. (Fig. 7.) 13 Aß schwer (auch Rostock hat ein Ex. aus diesem Funde).

Dänemark hat seine früheren Münzen mit einem gekrönten Angesicht bezeichnet, und so haben denn viele, und ich mit ihnen, die unter allen meklenburgischen Funden vorkommenden, ziemlich zahlreichen Kopfbracteaten diesem Lande zugeeignet, nicht die äußern und innern Bedenklichkeiten verkennend, welche sich dieser Annahme entgegenstellten. Es ist nun die frühere Vermuthung, daß diese Münzen nicht dänische, sondern ächt norddeutsche sind und nach Greifswald gehören, zur Gewißheit geworden, denn Herr Kretschmer in Berlin theilt nicht allein mit, daß noch gegenwärtig im Rathsarchive zu Greifswald ein Bracteatenstempel, freilich aus späterer Zeit, aufbewahrt wird, wo ein gekrönter Kopf mit Locken erscheint (Abbildung ist unter Fig. 14 beigegeben), sondern giebt auch die Zeichnung einer überaus seltenen und noch gänzlich unbekannten Silbermünze - eines Wittenpfennigs wahrscheinlich -, welche dasselbe Bild mit der Umschrift Umschrift zeigt. (Fig. 13.) So kann man denn nun die Anwendung dieses Menschenbildes von unserm oben angegebenen Stücke an ins 14. Jahrhundert hindurch auf den Bracteaten von Kolbow und Reinshagen, auf dem Wittenpfennig aus Anfang des 15. Jahrhunderts und auf dem wohl gleichzeitigen und um Weniges jüngern Stempel verfolgen und hat damit eine neue und ganz verläßliche Bestimmung für eine sehr zahlreiche Classe von Münzen gewonnen, womit das häufige Vorkommen derselben in Meklenburg mit stralsundischen und andern pommerschen Pfennigen völlig übereinstimmt.


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Um nun das Zeitalter dieser Münzen zu bestimmen, enthält unser Fund, und das ist gerade die hohe Bedeutung desselben für die Wissenschaft, Bracteaten, deren Alter man genau bestimmen kann 1 ). Es sind die Münzen Heinrichs des Erlauchten, Markgrafen von Meißen, welcher, 70 Jahre alt, zu Anfange des Jahres 1288 vor dem 8. Febr. (Tittmann Gesch. Heinr. d. Erl. Bd. II, S. 284) gestorben ist. Er hat zwar eine lange Reihe von Regierungsjahren, welche die zu treffende Bestimmung eben nicht erleichtern; aber seine Münzen lassen Vergleichungen zu mit denen seiner Zeitgenossen, die in der Nähe des meißner Landes ihr Münzrecht übten, und auf diese Weise ergiebt sich schon mehr der Zeitraum, der für die Entstehung und den Umlauf der vorliegenden Stücke zu berechnen ist. Beweise bieten vor allen die Gepräge der Bischöfe von Naumburg (vgl. v. Posern: Sachsens Münzen im Mittelalter. Th. I. Leipzig, 1846). Hierher gehörige erscheinen zuerst von Theodorich, einem Bruder Heinrichs des Erlauchten, welcher von 1245 - 1272 den bischöflichen Stuhl einnahm: sie sind nämlich ihrer Fabrik nach schon ziemlich mit den vorliegenden übereinstimmend; dann folgt Graf Meinher, Bischof von 1272 - 1281, dessen Bracteaten fast ganz mit diesen übereinstimmen. Demnach müssen also unsere Stücke in die letzten Jahre Heinrichs des Erlauchten fallen, und wir haben als Zeitalter unsers Fundes das letzte Jahrzehend des 13. Jahrhunderts.

Von diesen meißnischen Pfennigen sind 17 Stücke erhalten worden, von denen das rostocker Cabinet 6 bewahrt. Sie sind aus sehr dünnem Bleche und von bedeutender Größe, von 38 - 42 Millimeter, also zum Theile noch größer, als ein Doppelthaler (= 40 Millim.), und schwankt das Gewicht der vollständig erhaltenen Stücke zwischen 16 und 20 Aß, so daß sie also unter den früher erwähnten norddeutschen Pfennigen in Umlauf sein konnten, wo sie wohl so viel als 2 derselben gehalten haben mögen, womit der Werth etwa übereinstimmt. Ihre Feine ist nach Schönemann 13 Loth 16 Grän.

Die meisten unserer Exemplare sind sehr zerdrückt, so daß auf einigen das Bild gar nicht mehr zu erkennen ist, jedoch sind 2 derselben vollständig und 3 andere leidlich erhalten.

1) Der Markgraf stehend, die rechte Hand hält eine Fahne mit drei abwärts hangenden Spitzen, die linke einen bedachten Thurm mit einem Knopf oben auf der Spitze. Außerhalb dieses Bildes im Rande stehen die Buchstaben


1) Herr Kretschmer in Berlin hatte die Gefälligkeit, nicht allein die Münzen zu zeichnen, sondern auch bei den Forschungen über dieselben mich auf das Bereitwilligste zu unterstützen, wofür ich ihm meinen besten Dank sage.
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Umschrift

d. h. Henricus dei gratia misnensis et orientalis marchio. (Fig 8.) = 19 Aß.

In dem felsdorfer Münzfunde, von dem Schönemann in der Leitzmannschen Numismatischen Zeitung, 1842, Nr. 19 - 21 und 24, 25, Nachricht giebt, und der mit unserm Funde gleichzeitige Münzen enthält, fanden sich zerschnittene Exemplare dieses Gepräges, und bezieht er sich auf Schlegel de cella veteri p. 33, welches nicht zur Hand ist.

2) Der Markgraf hält in der rechten Hand ein entblößtes Schwert, in der linken, wie es scheint, eine abwärts gekehrte Lilie. Außerhalb auf dem Rande stehen gleichmäßig vertheilt vier achtspitzige Sterne, und auf der Schwertklinge zeigt sich ein sechsspitziger Stern als ein Münzzeichen. (Fig. 9.) = 20 Aß.

Beide Bracteaten sind noch nicht abgebildet. Abbildungen der Münzen von Heinrich dem Erlauchten sind enthalten in Sal. Frankii Numophylacii Wilhelmo - Ernestini, quod Vinariae fulget, rariores bracteati numique figuris aeneis expressi breviterque explicati, Vinariae 1723; dann in Neumann: Neues Lausitzisches Magazin, Jahrg. 1821, I., Heft 1, S. 22.

3) Der Markgraf hat in der rechten Hand ein Lilienscepter, in der linken eine Lanze mit breiter Lanzenspitze. Der Rand hat kein Zeichen. = 19 Aß.

Schönemann a. a. O. S. 186, Nr. 67 erwähnt die linke Hälfte dieser Münze.

4) Der Markgraf hat in der Rechten ein Scepter, das in einem Stern sich endet, die linke Seite ist zerdrückt. Im Rande sind 4 Punkte. = 17 Aß.

5) Der Markgraf in der Darstellung von Nr. 1, mit Schwert und Thurm, im glatten Rande. = 19 Aß.


Von den zweiseitigen Münzen, den Denaren, hat die Sammlung des Vereins 4 in verschiedenen Geprägen und die rostocker 6 in drei Geprägen erhalten, welche aber auch unter den ersteren sich befinden. Es sind folgende.

1) Hauptseite. Der Fürst stehend und in den ausgestreckten Händen 2 Lanzen haltend, umgeben von 2 Thürmchen.

Rückseite. In einem dreieckigen Schilde ein Adler vor einem Gemäuer oder einer Stadtmauer mit 3 Thürmen, von denen der mittelste, als der höchste, über

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dem Schilde oben hervorragt. (Fig. 10.) Größe 15 Millimeter. Gewicht 14 Aß.

Diese Münze gehört sicher einem brandenburgischen Markgrafen vom ascanischen Stamme, welcher in der letzten Hälfte des 13. Jahrh. lebte. Die beiden Thürmchen, welche zu den Seiten des Fürsten stehen, haben wohl keine bestimmte Bedeutung, sondern sind vom Stempelschneider mit ins Gepräge aufgenommen, um den Raum des Feldes genügend auszufüllen. - Das Mittelalter haßt die Leere!

2) Hauptseite. Der stehende Fürst, welcher mit ausgestreckten Händen rechts eine Lanze, links aber eine Fahne hält; ihm zur Seite rechts steht ein O.
Rückseite. Ueber dem Bogen eines Thores ragt ein bedachter Thurm hervor und an jeder Seite desselben steht ein aufgerichteter Schlüssel, den Bart dem Thurme zugekehrt. Im Thore selbst ist der Kopf eines Adlers. (Fig. 11.) 15 Millim. Gewicht 8 Aß.

Diese Münze, von welcher Rostock ein zweites Exemplar besitzt, muß eine große Seltenheit sein, denn in Berlin befindet sich weder ein gleiches, noch ein ähnliches Gepräge. Wenn man nun das O zur Rechten nicht für ein bloßes Zeichen, sondern, und wohl mit Recht, für einen Buchstaben annimmt, so gehört diese Münze dem Markgrafen Otto III. von Brandenburg, der 1268 starb, und nach den beiden Schlüsseln wurde sie zu Salzwedel geprägt. Der Adlerkopf kommt auf den ältern brandenburgischen Münzen häufig genug vor, und der ganze Charakter dieser Denars paßt zu denen des Landes Brandenburg aus der angegebenen Zeit vollkommen.

3) Hauptseite. Das Brustbild eines Fürsten über einem Bogen, rechts ein Schwert, links eine Lanze haltend, und in dem Bogen ein schwebendes Kreuz.

Rückseite. Ein schreitender Greif, welcher sich rechts hin wendet, ohne alle Beizeichen. (Fig. 12.)

Dieses Stück kommt selten vor und ist auch im königlichen Münzcabinet in Berlin nicht enthalten. Es gehört Pommern an und zeigt in dem Greifen das Wappenbild des Landes, und hat in dem Kreuze ein Zeichen, welches auf den pommerschen Münzen des 13. Jahrhunderts häufig vorkommt, wo man es allgemein als Zeichen des Christenthums oder als Wappenbild des Stiftes Camin deuten kann.

4) Hauptseite. Das Brustbild eines Mannes auf dem Bogen eines Thores, mit zwei angehefteten Flügeln statt der Arme. Im Thore ein Ring mit einem Punkte in der Mitte.

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Rückseite. In einer vierbogigen Einfassung, in deren Winkeln Punkte stehen, ein Ankerkreuz. Größe 15 M. Gewicht 13 Aß. (Auch in Rostock vorhanden.)

Nach Schönemann a. a. O. S. 189, Nr. 80, war diese Münzsorte (in Rau Brandenb. Münztaf. 19, Nr. 4) im selsdorfer Funde die zahlreichste, und bemerkt er, daß es noch nicht entschieden sei, ob man sie jünger, als Otto III. annehmen könne.

Dem Gewichte nach stimmen diese Denare mit den meklenburgischen Hohlmünzen des Fundes ziemlich überein, und sie konnten demnach mit ihnen zugleich in Umlauf sich befinden.


Fassen wir nun den Gewinn zusammen, den die Münzkunde aus dem malchower Funde ziehen kann, so besteht er, abgesehen von den noch unbekannten Geprägen, darin, daß er die Form, so wie die Größe und das Gewicht der meklenburgischen Bracteaten aus dem letzten Jahrzehend des 13. Jahrhunderts feststellt, und zeigt, wie mit ihnen zugleich nicht nur die brandenburgischen und pommerschen Denare, sondern auch die obersächsischen großen Pfennige in Umlauf sein konnten, welche letzteren hier zum ersten Male in einem meklenburgischen Funde vorgekommen sind.


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IV. Zur Wappen = und Geschlechterkunde.


Siegel des Günther von Lewetzow.

Der Herr Gutknecht auf Wackstow fand früher zu Klewerhof bei Dargun einen v. Lewetzowschen Original = Siegelstempel aus Messing und schenkte diesen jetzt dem Vereine. Dieses Siegel ist sehr interessant. Das Siegel ist rund und von der Größe eines

Umschrift

Der Name Günther ist der eigenthümliche Familien = Vorname der Familie von Lewetzow und kommt, namentlich im 14. Jahrh., häufig vor. Nach den Schriftzügen stammt das Siegel ohne Zweifel aus dem 14. Jahrhundert und gehörte einem Knappen Günther v. Lewetzow, welcher freilich späterhin vielleicht Ritter geworden sein kann. Wichtig ist aber die Bezeichnung seines Wohnsitzes "de Willershagen".

Die Familie v. Lewetzow, welche von dem Gute Lewetzow bei Wismar stammt, war zuerst im Lande Rostock zwischen Rostock und Ribnitz ansässig, wo sie noch bis in das 17. Jahrh. ihr altes Erbbegräbniß in der Kirche zu Bentwisch hatte. Hier besaß sie namentlich das Gut Willershagen bei Ribnitz, wo noch 1349 - 1350 der Knappe Arnd Lewetzow d. ä., der Stifter der Linie Markow, wohnte. Nach dem Aussterben der fürstlichen Linie Rostock erwarb die Familie um die Mitte des 14. Jahrh. die zahlreichen Güter im Amte Neu = Kalen, wo sie noch heute ihre alten Sitze hat. Im 14. Jahrh. besaß sie hier sicher auch den Hof Chlewe oder Klewe, welcher in neuern Zeiten Klewerhof genannt ist; im J. 1371 wird wiederholt "Werner Lewezowe to deme Chlewe" genannt. Im J. 1361 verkaufte Conrad v. Lewetzow das Gut oder doch seinen Antheil in Willershagen.

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Das Siegel stammt daher aus jener Zeit, wo die Familie v. Lewetzow aus dem Lande Rostock in das Land Kalen, oder genauer von Willershagen nach Klewe zog, und hier in Klewe wird in der Mitte der zweiten Hälfte des 14. Jahrh. das Siegel verloren gegangen sein. Es kommen im 14. Jahrh. viele v. Lewetzow mit dem Vornamen Günther vor. Ein Knappe Günther v. Lewetzow erscheint 1318 - 1329 noch in der Gegend von Rostock, und diesem wird das Siegel gehören. Ein Siegelabdruck an einer alten Urkunde von ihm ist nicht bekannt.

G. C. F. Lisch.

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Ueber die Familie von Negendank.

In der Familie der von Negendank, welche mit der im J. 1809 zu Bützow verstorbenen Oberstlieutenantin von Both, geb. von Negendank, ausgestorben ist, ward ein Ring aufbewahrt, welcher auf die mit dem Kammerherrn von Raven verheirathete Tochter der Frau von Both und nach dem Ableben derselben auf deren Söhne vererbt ist, in deren Besitz er sich noch gegenwärtig befindet. Der antike Ring ist aus 22karätigem Golde, und der in denselben kräftig gefaßte Stein ist ein Türkis; das Gewicht des Ganzen beträgt 4 3/8 Ducaten. Nach einer Sage, die in der Familie von Negendank, welche auf dem Helme ein geharnischtes Bein (einen Schenkel) führte, durch mündliche Ueberlieferung erhalten war, soll auf dem Turnier, welches der König Erich VIII. von Dänemark im J. 1311 auf dem Rosengarten vor Rostock hielt, ein Ritter von Schinkel neun Mal den Preis oder Dank errungen und seitdem den Namen Negendank erhalten haben. Einer der Preise jenes Turniers soll der Ring gewesen sein, an welchen sich der Glaube knüpfte, daß die Familie von Negendank nicht aussterben werde, so lange der Ring in derselben erhalten bleibe.

Rostock, 1847. von Raven, Oberstlieutenant.

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V. Zur Naturkunde.


Der Ur = Stier (Wisent, Ur, Tur, Büffel),
Bos primigenius.

In unsern Torfmooren werden nicht selten gewaltige Gehörne, Zähne und andere Knochen ausgegraben, welche dem jetzt ausgestorbenen Ur = Stier gehört haben (vgl. Jahrb. IX, S. 496, und X, S. 418, und erster Bericht über das Antiquarium zu Schwerin, S. 19). Es hat uns aber bis jetzt ein vollständiger Schädel dieses Thieres gefehlt, welches für Meklenburg von besonderem Interesse ist.

Der Reichsfreiherr August von Maltzan Exc. auf Duchnow etc. . schenkte seinem Neffen, dem wail. Reichsfreiherrn Albrecht von Maltzan auf Peutsch, Peccatel etc. ., einen vollständigen, prachtvollen Schädel dieses Thieres, welcher in Polen hinter Warschau ausgegraben ist. Zugleich mit diesem ungeheuren Schädel kamen die Urnen von Lippiny an, welche unser Verein sogleich zum Geschenke erhielt (vgl. Jahrb. XII, S. 442 flgd.). Ich habe diese Seltenheiten selbst ausgepackt, als sie im J. 1846 aus Polen ankamen. Nachdem unser unvergleichlicher und unvergeßlicher Freund am 11. Oct. d. J. gestorben ist, hat dessen Vater, der Herr Landrath Reichsfreiherr von Maltzan auf Rothenmoor, in Uebereinstimmung mit seinen Söhnen, in dem lebhaften Wunsche, im Geiste seines Sohnes in dessen wissenschaftlichen Bestrebungen fortzuhandeln, diesen Schädel unserm Vereine geschenkt, um demselben ein dauerndes Andenken an seinen verstorbenen Sohn und dessen frühes Hinscheiden zu hinterlassen.

Ueber diesen Schädel ist eine polnische Abhandlung geschrieben:

O turach i zubrach z okolicznosci znalezienia niedawno czaszki wolu kopalnego w pruszkowie w plocki przez Antoniego Wage. Warszawa, 1843.

Diese zu dem Schädel gehörende Abhandlung hat der Reichsfreiherr von Maltzan auf Gr. Lukow aus dem Nachlasse seines verstorbenen Bruders Albrecht dem Vereine geschenkt.

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Außer diesem und dem wissenschaftlichen Werthe hat dieser Schädel für Meklenburg noch das große Interesse, daß er uns endlich ein gutes Vorbild zu dem meklenburgischen Landeswappen gewährt. Denn nach vieljährigen, tiefen Forschungen ist der Kopf dieses Thieres unzweifelhaft das Wappenbild der Herrschaft Meklenburg, während der Kopf des jetzt lebenden Rindes das Wappenbild der Herrschaft Werle ist.

Die Bestimmung dieses Thieres ist sehr schwierig, da in dem Namen desselben eine unglaubliche Verwirrung herrscht, eine noch größere, als in den Namen der Fichte und Tanne in den verschiedenen Gegenden Deutschlands.

Eine Beschreibung und Untersuchung des Schädels wird ohne Zweifel die Bestimmung feststellen. Die Stirn unsers Schädels ist viereckig und nicht allein platt, sondern sogar eingedrückt; die "vorspringende Queerleiste", zwischen Stirne und dem platten, etwas eingedrückten Hinterhauptbein, ist horizontal ganz grade und trägt an seinen Enden die Hörner. Die Hörner sind weit, halbmondförmig gebogen und nur an den Spitzen sehr wenig, kaum bemerkbar nach oben gekrümmt. Die Stirn ist zwischen den Hörnern 8 1/2? hamburg. Maaß, an der schmalsten freien Stelle 9?, zwischen den Augen 12? breit und vom Hinterhaupt bis zur Mitte der Augen 12? lang. Die Hörner stehen in ihrer weitesten Biegung 27? und in den Spitzen 22? aus einander und haben an der Wurzel einen Umfang von 14?. Von unten angesehen erscheinen die Hörner ganz halbmondförmig, wie an dem Büffelskopfe auf dem meklenburgischen Wappen. Durch die Stirn unterscheidet sich dieser Stier wesentlich von dem noch im bialowieser Walde lebenden Urochsen (bos urus, bison), welcher eine gewölbte Stirn hat.

Wenn nun auch der Ochse, dem unser Schädel angehört, der Gattung nach bestimmt ist, indem er ziemlich bekannt ist, so ist er doch keinesweges dem Namen nach bestimmt. Wir können ihn nur den Ur = Stier nennen, von dem unsere Stiere als Hausthiere herkommen; es ist nicht der litthauische Urochse, nicht der Auerochse, nicht der Bison, von denen jetzt Gattung und Namen feststehen. Ueber dies Alles hat Oken in seiner Naturgeschichte VII, 2, S. 1420 flgd. sehr ausführlich historischen Bericht erstattet. Schon im frühen Mittelalter war die Namensverwirrung sehr groß; vgl. Oken a. a. O. Unser Ur = Stier ist gewiß das Thier, welches in der deutschen mittelalterlichen Poesie unter dem Namen Ur und Wisent (bison) neben dem Elch (Elen) als Thier der hohen Jagd häufig vorkommt. In Meklenburg, wie überhaupt in den slavischen Ländern, hieß er, wie noch jetzt in Polen und Masovien, Tur; daher kommt in

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Meklenburg der Name des Landstriches Ture und der öfter vorkommende Name Turow. Seit der Germanisirung scheint er in Meklenburg Büffel genannt zu sein, da die Bezeichnung des meklenburgischen Wappens mit dem Namen Büffelskopf ganz volksthümlich ist und schon in Urkunden des Mittelalters vorkommt.

Schwerin, Weihnacht 1851. G. C. F. Lisch.
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Rennthiere in Meklenburg.

In Jahrb. XI, S. 496, ist über ein zu Gerdshagen bei Güstrow und XVI, S. 350, über ein bei Carlow im Fürstenthume Ratzeburg gefundenes Rennthiergeweih Nachricht gegeben. Kaum war diese Nachricht gedruckt, als die Mecklenburgische Zeitung, Nr. 83, vom 9. April 1851, folgende Mittheilung machte:

"Wismar. Auf dem Gute Luttersdorf bei Wismar ist vor Kurzem die rechte Stange eines Rennthiergeweihes in einer etwa 10' tiefen Moddegrube gefunden worden. Dieselbe ist im Ganzen wohl erhalten, hat eine glatte, zum Theil noch glänzende Oberfläche von gelblich = grauer Farbe, und mißt von der Rose bis zur Krone, welche abgebrochen ist, 4 Fuß 1 Zoll. Unmittelbar über der Rose findet sich die wagerecht nach vorne gerichtete - wie es scheint - einfache, leider gewaltsam abgestochene, 3 Zoll lange Augensprosse. Ueber letzterer ragt, aufwärts gekrümmt, ebenfalls nach vorne gerichtet, der 1 Fuß 6 Zoll lange, am Ende dreifach verzweigte Eissprießel hervor. Außer einer 1 1/2 Zoll langen Sprosse in der Mitte zeigt das Geweih keine Verästelungen. Längs der Stange und den Sprossen laufen mehrere Furchen, an deren Bildung man dentlich die Eindrücke von Blutgefäßen erkennt, die das sich entwickelnde Geweih ernähren und dasselbe sammt der behaarten Haut umgeben. Stange und Sprossen erscheinen ihrer ganzen Länge nach zusammengedrückt, erstere in einer S = förmigen Biegung nach oben und vorne. - Ich habe dies Factum der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten zu dürfen geglaubt, theils weil durch dasselbe die Wahrscheinlichkeit für die frühere Existenz des Rennthiers in Meklenburg bedeutend gesteigert wird, theils aber auch, um die sich geltend machende Behauptung zu entkräften, nach welcher dies

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Thier diesseit des baltischen Meeres überall nie vorgekommen sei. - Schließlich erkläre ich mich gerne bereit, Freunden der Zoologie das Geweih auf Verlangen vorzuzeigen. Die hiesige Bürgerschule verdankt dasselbe der Aufmerksamkeit des Herrn Lembcke aus Luttersdorf, so wie ein zweites, üppig entwickeltes lappländisches Geweih von 24 Enden dem Herrn Schiffscapitain Plagemann hieselbst. Beide Geweihe bieten zu interessanten Vergleichungen nicht unerheblichen Stoff dar. Theodor Friese, Lehrer an der Bürgerschule".

In dem Berichte über die Jahresversammlung des Vereins der Freunde der Naturgeschichte am 11. Juni 1851 zu Güstrow (im Mecklenb. Gemeinnützigen Archiv, 1851, Juni, S. 293) heißt es:

E. Boll legte eine ihm von Herrn Friese in Wismar mitgetheilte Zeichnung eines daselbst im Torfmoor gefundenen Rennthiergeweihes vor, durch welches endlich jeder Zweifel an dem frühern Vorhandensein dieses Thieres in Meklenburg gehoben wird. Herr F. Koch legte ein Geweih vor, welches bei Hinrichshagen unweit Woldegk im Moor gefunden war und welches gleichfalls dem Rennthiere anzugehören schien; da das Geweih aber sehr defect war, so blieben noch einige Zweifel hinsichlich der Bestimmung übrig, welche nur durch Vergleichung mit einem wirklichen Rennthiergeweihe gehoben werden können".

Ausführlichere Forschungen über dieses lutterstorfer Geweih hat seitdem der Herr Lehrer Friese zu Wismar in dem Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg, Heft V, 1851, S. 113 flgd., angestellt, und der Verein hat diese Forschung mit einer Abbildung dieses Geweihes begleitet.

Im Laufe der Untersuchung erwähnt der Herr Friese a. a. O. S. 118 noch eines zu Gädebehn bei Stavenhagen gefundenen muthmaßlichen Rennthiergeweihes.

Am Ende des J. 1851 machte der Herr Minister = Präsident Graf von Bülow zu Schwerin, Präsident unsers geschichtlichen Vereins, die Mittheilung, daß auf seinem Gute Cummerow in Hinterpommern tief im Moore ein Geweih ausgegraben sei, welches er nach persönlicher Untersuchung ebenfalls sicher für ein Rennthiergeweih halte.

G. C. F. Lisch.

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Jahresbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

 

von

 

Wilhelm Gottlieb Beyer,

Dr. jur. und Archivsecretair,
als
zweitem Secretair des Vereins.


Siebenzehnter Jahrgang.


 

Vignette

In Commission in der Stiller'schen Hofbuchhandlung in Rostock und Schwerin.


Schwerin , 1852.

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N ach mehrjährigen, oft sehr bedenklichen Schwankungen haben die Verhältnisse des Vereins im Ganzen wieder eine erfreuliche Stetigkeit erlangt, welche am besten beweiset, daß das Interesse an der Erforschung der Geschichte unsers Vaterlandes noch nicht erloschen ist, und daß unser Streben noch fortwährend Anerkennung findet. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder ist hiefür der sicherste Maaßstab, und in dieser Beziehung können wir noch immer mit Befriedigung auf unsre Matrikel hinsehen, und brauchen den Vergleich mit keinem andern deutschen Gaue zu scheuen. Nachdem der Verein im J. 1836 mit 296 Mitgliedern constituirt war, stieg diese Zahl durch das Zusammentreffen ungewöhnlich glücklicher Verhältnisse in den nächsten 10 Jahren bis auf 402, sank dann aber in Folge der eben so ungewöhnlich unglücklichen Verhältnisse der Jahre 1847 - 1850 rasch wieder auf das frühere Maaß zurück, auf welchem sie sich auch während der letzten 3 Jahre mit ganz unbedeutenden Schwankungen erhalten hat. Die in meinem vorigjährigen Berichte gedruckte Matrikel wies namentlich 302 ordentliche Mitglieder nach, zu welchen jedoch der in Folge mehrfachen Umzugs leider übersehene Herr Bauconducteur Ruge hieselbst hinzukam, so daß unsre Zahl in Wirklichkeit von 294 auf 303 gestiegen war. Dazu sind in dem abgelaufenen Jahre dem Vereine 8 neue Mitglieder, namentlich die Herren: Pensionair Schröder zu Garzerhof, Apotheker Dr. Kühl zu Plau, Landsyndicus Ahlers zu Neubrandenburg, Kammerherr Freiherr Eduard v. Ketelhodt auf Hermannsgrün zu Dresden, Pensionair Haupt zu Tressow, Bauconducteur Stern zu Schwerin, Bauconducteur Krüger zu Röbel und Amtsauditor Max v. Prollius zu Schwerin, beigetreten 1 ), wogegen wir im Ganzen 12 Mitglieder verloren haben, zur Hälfte durch freiwilligen Austritt, zur Hälfte durch den Tod. Durch Kündigung sind namentlich die Herren v. Gundlach auf Hinrichsberg, Director


1) Die in dem Michaelis=Quartalberichte als neue Mitglieder bezeichneten Herren Kaufmann Libnau zu Ribnitz und Erbpächter Stenzel zu Hirschburg sind schon in der vorigjährigen Matrikel (Johannis 1851) mit aufgeführt.
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Zander zu Ratzeburg, Amtmann Ehrhard zu Bützow, Klosterhauptmann v. Borck zu Malchow, v. Levetzow auf Hohen=Mistorf und Pastor Lampert zu Dreweskirchen aus unserer Mitte geschieden, durch den Tod aber wurden uns folgende Freunde entrissen: der Reichsfreiherr Albrecht von Maltzan auf Peccatel und Peutsch, Hauptmann Zinck zu Dömitz, Gerichtsrath Ahrens zu Schwaan, Amtshauptmann Ratich zu Ludwigslust, Hofrath Holm zu Schwerin und Kammer= und Jagd=Junker v. Bassewitz auf Tarzow. Der diesjährige Verlust beträgt also 4, und die Gesammtzahl unsrer ordentlichen Mitglieder bleibt, abgesehen natürlich von den hier noch nicht mitzählenden Kündigungen zum kommenden Neujahr, 299. Jener Verlust wiegt aber allerdings durch die Persönlichkeit der Hingeschiedenen ungewöhnlich schwer. Fast alle haben durch außerordentliche Geschenke und persönliche Theilnahme an den Arbeiten des Vereins seit einer langen Reihe von Jahren ein lebhafteres Interesse an der vaterländischen Geschichtsforschung bewährt, als man gewöhnlich vorauszusetzen berechtigt ist, und der verstorbene Hauptmann v. Zinck hatte sich außerdem schon lange vor der Gründung des Vereins um die heimische Alterthumskunde nicht unerhebliche Verdienste erworben, indem er die meisten der unter dem hochseligen Großherzog Friedrich Franz I. vorgenommenen Ausgrabungen persönlich leitete und auch sonst durch seinen Eifer für die Sache wesentlich zu dem raschen Gedeihen der damals gegründeten Sammlung von Alterthümern beitrug. Vor allen aber hat der Verein den Verlust seines treuesten Freundes, des am 11. October 1851 im 38sten Jahre seines Lebens zu Rostock verstorbenen Reichsfreiherrn Albrecht v. Maltzan zu beklagen. Seine warme Liebe für die Wissenschaft überhaupt, namentlich aber insofern dieselbe speciell auf Erforschung der Verhältnisse seines engern Vaterlandes gerichtet ist, führte ihn vor 12 Jahren in unsere Mitte, und seitdem hat er niemals aufgehört, unser Streben durch Rath und That zu unterstützen und zu fördern, wobei er stets eine unermüdete Thätigkeit und wahrhaft aufopfernde Hingebung bewies, und dadurch ohne alle Zweifel sehr wesentlich zu den grade in dieser Zeit sehr bedeutenden Erfolgen beitrug, wie wir denn auch namentlich die ungewöhnlich gesteigerte Theilnahme an den Arbeiten des Vereines unter den Gutsbesitzern des Landes fast ausschließlich seinem treuen Eifer verdanken.

Unter den Ehrenmitgliedern unseres Vereins habe ich wiederum den Tod zweier Männer in unsere Annalen einzutragen: des schon im Jahre 1850 verstorbenen Grafen v. Reventlow, königlich dänischen Gesandten in London, und des am 28. Jan.

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d. J. zu Stettin verstorbenen Geheimen Rathes v. Bonin, Oberpräsidenten der Provinz Pommern, beides in ihrer Heimath sehr einflußreiche Männer, von welchen jener in Folge des besondern Interesses, welches er den historischen Studien zugewendet hatte, von unserem Vereine schon in der zweiten General=Versammlung im Jahre 1836, dieser aus gleichen Gründen 2 Jahre darauf zu unserm Ehrenmitgliede ernannt ward.

Mit ungetrübter Freude kann ich dagegen dies Mal unserer Verbindung mit auswärtigen Gesellschaften und Vereinen gedenken. Schon im August des vorigen Jahres berührte der Herr Dr. Hildebrand, königl. schwedischer Reichsantiquar, Director des königl. Münzcabinets und Secretair der Akademie der schönen Wissenschaften, Historie und Antiquitäten zu Stockholm, auf einer gelehrten Reise durch Deutschland auch Schwerin und forderte unsern Verein Namens der gelehrten Akademie zum regelmäßigen Schriftenaustausch auf, indem er seiner Seits sofort nicht weniger als 26 Bände schwedischer Schriften, historischen, numismatischen, antiquarischen und sprachwissenschaftlichen Inhalts, und darunter namentlich sehr werthvolle Urkundensammlungen überreichte. (Nr.39 - 64 des Verzeichnisses Anlage Nr. - 3.) So wird denn hoffentlich auch mit Schweden ein regerer wissenschaftlicher Verkehr hergestellt sein, als er bisher, aller diesseits gemachten Versuche ungeachtet, zu erreichen war, von dem wir bei den häufig sehr engen politischen Verbindungen beider Länder durch alle Zeiten hindurch gewiß gute Früchte erwarten dürfen 1 ). - Bald darauf ward uns ein ähnlicher Antrag von der Gesellschaft für südslavische Geschichte und Alterthumskunde zu Agram, und etwas später von dem erst im Jahre 1847 durch die Bemühungen des damaligen Bürgermeisters zu Osnabrück, späteren königlichen. hannoverschen Ministerial=Vorstandes Dr. Stüve gegründeten Vereine für Geschichte und Alterthumskunde zu Osnabrück, welcher grade in dem auch für das deutsche Vereinswesen so verhängnißvollen Jahre 1848 seine Wirksamkeit begann, und seitdem bereits 2 Bände Vereinsschriften herausgegeben hat. Die Zahl der correspondirenden Gesellschaften ist daher nunmehr bis auf 61 gewachsen, deren Namen nicht bloß in unserer Matrikel figuriren, indem vielmehr in dem abgelaufenen Jahre fast alle mit sehr seltener Ausnahme ihre gedruckten Arbeiten und sonstigen Mittheilungen eingesandt und dagegen die unsrigen zurückempfangen


1) In einem nach beendigter Reise aus Stockholm vom 11. Februar 1852 datirten sehr verbindlichen Schreiben an Herrn Archivar Dr. Lisch spricht sich Herr Dr. Hildebrand mit großer Anerkennung über unsere Alterthumssammlung aus, indem er namentlich versichert, daß alle ähnliche Sammlungen, die er in Deutschland, den Niederlanden und Belgien gesehen habe, weit hinter der unsrigen zurückständen.
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haben. Unter diesen kann ich mir die Freude nicht versagen, zweier namentlich zu gedenken: der Sinsheimer Gesellschaft, von welcher noch im vorigen Jahre in Folge der unerhörten Zerrüttung aller Verhältnisse in dem unglücklichen Baden alle Mittheilungen ausgeblieben waren, und des Pommerschen Vereines zu Stettin, den wir fast schon zu den Todten zählen zu müssen glaubten, als zu unserer freudigen Ueberraschung wiederum 2 Hefte der wohlbekannten Baltischen Studien eingingen. Er sei uns freund=nachbarlich gegrüßt! - Auf den reichen Inhalt dieser Vereinsschriften kann ich hier eben seines Reichthums wegen nicht eingehen, um so weniger als ich nichts darunter bemerkt habe, was sich direct auf unsere nächste Aufgabe, die Geschichte Meklenburgs, bezieht, doch sei es mir erlaubt, auf die "Archäologischen Studien Giesebrechts" in den Baltischen Studien wenigstens hinzuweisen. Sie enthalten unter andern eine interessante Geschichte der Alterthumskunde in Pommern von 1517 - 1637 und eine kleine Controverse mit unserm Lisch in bekannter Manier.

Das durch die Ereignisse der letzten 5 Jahre tief erschütterte Vereinswesen in Deutschland ist also nunmehr nicht nur vollständig wieder begründet, sondern noch erweitert. Sofort aber ist auch das alte Bedürfniß einer nähern Verbindung der verschiedenen Vereine wieder erwacht, welches bekanntlich im Jahre 1847 theilweise, namentlich durch die Gewinnung eines gemeinschaftlichen Organes in der später eingegangenen Schmidtschen Zeitschrift, auch bereits Befriedigung gefunden hatte. Es ist uns nämlich nicht nur unterm 24. v. M. von dem Vereine zur Erforschung der Rheinischen Geschichte und Alterthümer zu Mainz die in der Anl.

Nr. 1.

abgedruckte Einladung zu einer Versammlung von Delegirten der Vereine auf den 16. September zugegangen, sondern unser erster Secretair, Herr Archivar Lisch, theilte auch in der jüngsten Generalversammlung die seitdem auch durch den Druck veröffentlichte Einladung des Prinzen Johann, Herzogs zu Sachsen, K. H., und 12 namhafter Gelehrten aus Oestreich, Preußen, Baiern, Sachsen und Meklenburg zu einer ähnlichen Versammlung in Dresden auf den 16. bis 18. August d. J. mit, die ich in der Anl.

Nr. 2.

gleichfalls zur Kenntniß sämmtlicher Vereinsmitglieder bringen zu müssen glaube.

Als Zweck des durch die Versammlung zu Mainz zu gründenden engern Zusammenwirkens aller historischen Vereine Deutschlands wird in der ersten Einladung die Ordnung und

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Entwickelung der Vereinsthätigkeit nach einem gemeinsamen Plane bezeichnet. Es liegt hier also ganz wieder die frühere, zuerst im Jahre 1842 von Wigand ausgesprochene und später von Klüpfel wieder aufgenommene Idee zu Grunde, die aber in der Generalversammlung unsers Vereines vom 11. Juli 1847 nach weitläufiger Verhandlung und gründlicher Prüfung für durchaus unausführbar und mit dem Zwecke der Specialvereine unvereinbar erklärt ward 1 ). Diese Ansicht machte sich auch auf der jüngsten Generalversammlung geltend, weßhalb die Beschickung der Mainzer Versammlung durch einen Deputirten unsers Vereines ausdrücklich abgelehnt ward. Dabei ward jedoch andrer Seits die Wichtigkeit des grade von hier aus stets lebhaft gewünschten und mit allen Kräften erstrebten freien Verkehres der einzelnen Vereine zum Zwecke gegenseitiger Unterstützung bei den von dem einen oder dem andern unternommenen Forschungen und in einzelnen, aber gewiß seltenen Fällen selbst zu gemeinsamen Arbeiten nach vorgängiger freier Vereinbarung auch jetzt keineswegs verkannt, und man darf zum Voraus überzeugt sein, daß wir gerne bereit sein werden, jede Unternehmung zu unterstützen, von welcher eine wirkliche Förderung und Vermittelung jenes Verkehres zu hoffen ist, ohne die Freiheit und Selbstständigkeit unsers Vereines anzutasten. Die Lösung dieser Aufgabe hofften wir früher von dem schon in den Germanisten=Versammlungen zu Frankfurt und zu Lübeck in den Jahren 1847 und 48 beschlossenen, aber leider nicht zu Stande gekommenen Verein für allgemeine deutsche Geschichte, insofern als derselbe ein Mittelpunkt für die gesammten Specialvereine zu werden verhieß, und ähnliche Hoffnungen darf man jetzt vielleicht von der bevorstehenden Versammlung zu Dresden hegen, obwohl das Programm derselben ziemlich allgemein gehalten ist und auch nothwendig gehalten werden mußte, da die unterzeichneten Gelehrten einander bisher zu ferne standen, um sich zum Voraus über einen bestimmten Plan einigen zu können, dies vielmehr der Natur der Sache gemäß nur das Resultat der Versammlung selbst sein kann. Die Generalversammlung unsers Vereines hat daher mit großer Genugthuung vernommen, daß unser erster Secretair, Herr Archivar Dr. Lisch, welcher jene Einladung mit unterzeichnet hat, nicht nur die erste Anregung zu der gewiß glücklichen Idee gegeben hat, sondern daß auch das Zustandekommen der Versammlung seinen Bemühungen zu danken ist. Man wünschte ihm zu diesem ersten Erfolge aufrichtig Glück und nahm das Versprechen, demnächst über die weitere Entwickelung des Unternehmens ausführlich zu berichten, mit Vergnügen entgegen.


1) Vgl. den Jahresbericht XII vom Jahre 1847.
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Von den eingegangenen größern wissenschaftlichen Arbeiten ist die Geschichte der Stadt Plau vom Herrn Archivar Dr. Lisch bei weitem die bedeutendste. Sie füllt mit den einleitenden kleinern Abhandlungen über die Burgwälle und Burgen bei Zislow, auf dem Lenz, bei Gaarz, bei Quetzin und die Kirche zu Kuppentin, so wie den beigegebenen 63 bisher ganz unbekannten Urkunden den ganzen ersten Theil des bereits im Drucke vollendeten 17ten Bandes unserer Jahrbücher, und wird hoffentlich als die erste urkundliche Stadtgeschichte Meklenburgs von allen Freunden der vaterländischen Geschichte in und außer dem Vereine willkommen geheißen werden. - Außerdem übersandte der Herr Dr. Petermann zu Alt=Strelitz den ersten Theil einer umfänglichen Abhandlung über das Meklenburgische Bauernrecht, welche jedoch von dem Ausschusse des Vereines schon deshalb, weil sie noch unvollendet war, zur Aufnahme in die Jahrbücher für nicht geeignet erklärt ward. - Kleinere Abhandlungen, welche größtentheils in dem erwähnten neuesten Bande der Jahrbücher bereits gedruckt vorliegen, lieferten Herr Pastor Masch: über die Meklenburgischen Hohlmünzen und den Münzfund von Malchow, und Herr Archivar Dr. Lisch: Beiträge zur Geschichte des Renaissance=Ziegelbaues in Meklenburg, über den Hochaltar in der Kirche zu Doberan, über die Wandmalerei der Kirche zu Alt=Röbel, Beschreibung des Altares in der Kirche zu Rehna, über die Kirche zu Wilsnack, über die Verbindungen des Hauses Werle mit dem Hause Braunschweig=Lüneburg und die wiener Gesandtschaftsberichte über die Herzoge Adolph Friedrich und Johann Albrecht. - Berichte über einzelne Alterthümer etc. . in Meklenburg und den benachbarten Ländern verdankt der Verein namentlich den Herren Pastor Ragotzky zu Triglitz, Pastor Masch zu Demern, Bürgermeister Daniel zu Schwaan, Pensionair Haupt zu Tressow, Pastor Wilbrand zu Kladrum, Candidat, jetzt Pastor Kossel zu Tarnow, Amtsverwalter v. Pressentin zu Grabow, Archivar Dr. Lisch u. a. Hervorzuheben ist hier, da der Gegenstand zur ausführlichern Besprechung in den Jahrbüchern noch nicht geeignet scheint, der vorläufige Bericht des Herrn Pastor Masch über eine bei Käbelich im Großherzogthum Meklenburg=Strelitz gefundene Urne mit Runeninschrift. Eine Zeichnung dieser Charaktere ist von dem Herrn Bibliothekar Gentzke zu Neustrelitz an mehre deutsche und slavische Gelehrte, namentlich Jacob Grimm, Kosegarten Hanka, Schaffarik und Wolansky eingesandt, von welchen die drei letztern sehr von einander abweichende Erklärungen versucht haben. Leider hat Herr Professor Giesebrecht diesen Fund in seiner Abhandlung über nordische Runen auf pommerschen Urnen

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in dem neuesten Hefte der Baltischen Studien noch nicht benutzen können, und noch mehr zu bedauern ist, daß der Herr Professor Kollár diese neueste Entdeckung von Runen in dem Gebiete der alten Rhedarier nicht mehr erlebt hat, da derselbe schon am 24. Januar d. J. unerwartet zu Wien verstorben ist. Dagegen steht demnächst in dem 3. Hefte der slavischen Sprachdenkmale von Wolansky eine Abbildung der Inschrift zu erwarten.

Gelegentlich wird mir gestattet sein, die Freunde der meklenburgischen Geschichte auf zwei Werke aufmerksam zu machen, welche zwar nicht unmittelbar aus dem Vereine hervorgegangen, aber demselben doch schon ihres Verfassers wegen nahe verwandt sind; ich meine den in dem abgelaufenen Jahre ausgegebenen 2. Band der Geschichte und Urkunden des Geschlechtes Hahn, so wie den 3. Band der Urkunden=Sammlung zur Geschichte des Geschlechtes Maltzan von unserm Lisch. Beiden Werken, welche sich in Form und Inhalt den frühern Bänden genau anschließen, sind wiederum mehre Steindrucktafeln mit Wappenbildern beigegeben, unter welchen das trefflich gelungene Maltzansche Wappen in Farbendruck der Tiedemannschen Steindruckerei in Rostock, welche hierin schon viel Treffliches geleistet hat, abermals alle Ehre macht. Ich glaube diese für die Cultur= und Sittengeschichte Meklenburgs ungemein wichtigen Urkundenwerke, welche über den empfindlichen Mangel eines allgemeinen meklenburgischen Urkundenbuches einigermaßen zu trösten vermögen, nicht dringend genug empfehlen zu können.

Unter den Sammlungen des Vereins ist die Bibliothek wiederum am reichsten bedacht, nämlich mit 132 Bänden, fast ausschließlich Geschenke. Zu den Gebern gehören, außer den correspondirenden Gesellschaften, unter welchen sich vor allen die kaiserl. Akademie zu Wien und die königl. schwedische Akademie zu Stockholm auszeichnen, namentlich Se. K. H. der Großherzog von Meklenburg=Schwerin, so wie die Herren Finanzrath Ahrens hieselbst, Bürgermeister Fabricius zu Stralsund, Pastor Goß zu Brenz, Landschafts=Director v Hodenberg Exc. zu Lüneburg, C. Leemanns zu Leyden, Baron v. Maltzan auf Groß=Luckow, Justizrath Baron v. Maltzan zu Rostock, E. F. Mooyer in Minden, Geheimerath v. Oertzen hieselbst, Amtshauptmann Ratich zu Ludwigslust, Dr. med. Spengler zu Wiesbaden, Pastor Vortisch zu Satow und Wulff zu Hamburg. Die Anl.

Nr. 3.

enthält das vollständige Verzeichniß der erworbenen Bücher. Für die Urkunden=Sammlung schenkte Herr Bürgermeister Daniel zu Schwaan zwei Original=Urkunden der Kirche

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zu Wattmannshagen von 1372 und 1407, so wie Herr Pastor Ragotzky zu Triglitz ein Original=Urtheil der Juristenfacultät zu Rostock vom 24. März 1610. - Gelegentlich verdient hier bemerkt zu werden, daß die Urkunden= und Handschriften=Sammlung des im J. 1775 verstorbenen Landsyndicus und nachmaligen Regierungsraths Dr. Ernst August Rudloff, deren sein Sohn, der bekannte meklenburgische Historiker, Regierungsrath Friedrich August Rudloff unter den Quellen seines Handbuchs der meklenburgischen Geschichte 1 ) gedenkt, auf Befehl des hohen Ministerii für das Geh. u. Haupt=Archiv angekauft und dadurch der wissenschaftlichen Forschung wieder zugänglich gemacht ist.

Die Alterthums=Sammlung hat aus der Periode der Hünengräber bedeutende neue Erwerbungen gemacht. Die einzelnen erworbenen Gegenstände - fast ausschließlich Waffen aus verschiedenen Steinarten - sind zwar meistens bekannt genug, aber ihr Werth wird dadurch nicht verringert, denn die Ansicht, der man selbst bei aufrichtigen Freunden des Alterthums begegnet, als ob unsre Sammlung nachgrade reichlich mit dergleichen Dingen versorgt sei, ist eine durchaus irrige. Grade der ungemeine Reichthum an Alterthümern aller Art giebt namentlich der großen Sammlung in Kopenhagen einen Vorzug, den wir auch durch die anerkannt bessere und sorgfältigere Ordnung der unsrigen nicht zu ersetzen vermögen, da nur bei einer großen Auswahl eine genauere Vergleichung möglich ist, die in Bezug auf den Gebrauch und selbst auf das Zeitalter der einzelnen Alterthümer oft zu ganz neuen überraschenden Resultaten führt. Uebrigens finden sich unter den neu erworbenen Gegenständen doch auch mehre, z. B, die unvollendeten Streithämmer und Keile, die ein nicht gewöhnliches Interesse darbieten. - Aus der Zeit der Kegelgräber hat der Verein nur wenige, aber zum Theil ungemein interessante und werthvolle Alterthümer erworben, unter welchen namentlich das Fragment eines menschlichen Schädels hervorzuheben ist, welches mit den Bruchstücken eines zerbrochenen Schwertes in einem großen Kegelgrabe bei Schwaan gefunden ward, worüber erst der 18. Band der Jahrbücher den ausführlichen Fundbericht bringen wird. Drei goldene Spiralringe, welche bei Göhlen im Amte Grabow gefunden wurden, sind leider verloren gegangen, wogegen der Verein ganz neuerdings so glücklich gewesen ist, eine der früher bei Parchim gefundenen sehr ähnliche bronzene Schmuckdose mit zwei goldnen Spiralarmringen und zwei Stücken starken Golddraths - sogenannten Geldringen -, welche in der Gegend bei Marnitz


1) Band I. Einleitung S. XXVII.
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gefunden wurden, so wie zwei kleine Privatsammlungen von Alterthümern durch Kauf zu erwerben. - Am unbedeutendsten sind auch in diesem Jahre wieder die Alterthümer aus der Zeit der Wendenkirchhöfe, wogegen die aus dem christlichen Mittelalter sowohl an sich, als theilweise wegen ihres Fundortes in dem Graben des alten Burgwalles von Berenshagen ein nicht gewöhnliches Interesse darbieten. - Unter den Freunden des Vereins, und namentlich der Alterthumssammlung, haben sich vor allen Herr Bürgermeister Daniel zu Schwaan, Herr Pensionair Haupt zu Tressow, Herr Hillmann auf Berenshagen, Herr Koch zu Dreweskirchen, Herr Pastor Masch zu Demern und Herr Pastor Vortisch zu Satow durch ihren Eifer, ihre Umsicht und Uneigennützigkeit ganz besondere Ansprüche auf unsern wärmsten Dank erworben. Außerdem haben auch die Herren Dr. Crull zu Wismar, Gastwirth Dalitz zu Malchow, Gutsbesitzer Gutknecht auf Wackstow, Pensionair Haupt zu Carlsdorf 1 ), v. Kardorf auf Remlin, Pastor Lampert zu Dreweskirchen, Landrath Baron v. Maltzan auf Rothenmoor, Pastor Ritter zu Vietlübbe, Senator Rueß zu Waren, Präpositus Schenck zu Pinnow, Fr. Seidel zu Bützow und Glaser Torgeler zu Kröpelin dem Vereine einzelne zum Theil sehr werthvolle Alterthümer verehrt. Das unter

Nr. 4.

anliegende übliche Verzeichniß hat lediglich den Zweck, eine übersichtliche Zusammenstellung der neu erworbenen Alterthümer nach ganz allgemeinen Rubriken zu geben, während die genauere Beschreibung derselben, die Besprechung ihrer wissenschaftlichen Bedeutung u. s. w. ihren Platz in dem zweiten Theile der Jahrbücher findet.

Ueber die Münz=Sammlung giebt der Bericht des Hrn. Pastors Masch in der Anl.

Nr. 5.

vollständige Auskunft

Die Bilder=Sammlung hat wiederum 5 Portraits erworben, namentlich der Herzogin Sophie, Tochter des Herzogs Heinrich des Friedfertigen von Meklenburg, Gemahlin des Herzogs Ernst zu Braunschweig=Lüneburg (Aquarel=Gemälde, geschenkt vom Herrn Fabrikbesitzer Wellenkamp zu Lüneburg); des Justizraths Georg Detharding, Professors der Medicin zu Kopenhagen, geb. 13. Mai 1671, und seines Sohnes Dr. (Chri=


1) In dem Quartalberichte vom 1. April 1852, J. 8 v. u. ist statt Tressow zu lesen: Carlsdorf.
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stoph Detharding, Prof. der Medicin zu Rostock und Bützow, geb. 10. April 1699 (Kupferstiche, geschenkt vom Herrn Dr. Crull zu Wismar); des Dr. Georg Wilhelm Benefeld, Leibarztes des hochseligen Herzogs Friedrich (Original=Oelgemälde von C. F. R. de Liszewsky, 1789, geschenkt von dem Herrn Gerichtsrath Ahrens zu Schwaan); und unsers zu früh verstorbenen Gönners und Freundes, des Freiherrn Albrecht v. Maltzan auf Peccatel und Peutsch (Lithographie, geschenkt von seinem Vater, dem Herrn Landrath Freiherrn v. Maltzan auf Rothenmoor).

Die Naturalien=Sammlung hat in dem abgelaufenen Jahre eine ungemein werthvolle Erwerbung gemacht, indem der Herr Landrath Reichsfreiherr v. Maltzan aus dem Nachlasse seines Sohnes, unsers verewigten Freundes, dem Vereine einen vollständigen und überaus schön erhaltenen prachtvollen Schädel eines Urochsen überweisen ließ, welcher in Polen hinter Warschau ausgegraben und von dem Reichsfreiherrn August v. Maltzan auf Duchnow, einem Oheim des Verstorbenen, vor einigen Jahren für diesen erworben worden war.

Der unter

Nr. 6.

anliegende Auszug aus der Rechnung über die Vereins=Casse ergiebt leider, in Vergleichung mit dem vorigjährigen Berichte, einen abermaligen Verlust an der regelmäßigen Einnahme von circa 15 Thlrn., welcher jedoch durch den ungewöhnlich hohen Erlös aus dem Verkauf der Jahrbücher (71 Thlr. 40 ßl.) und den Eingang einiger Rückstände vollständig ersetzt ward, so daß die gesammte Einnahme, abgesehen von dem Cassenvorrathe, circa 730 Thlr., d. h. bis auf eine Schillingsdifferenz genau so viel als im vorigen Jahre, betrug. Die Ausgabe dagegen betrug nahe an 600 Thlr., so daß der Cassenvorrath auch in diesem Jahre um circa 130 Thlr., das gesammte Vermögen des Vereins aber, mit den capitalisirten Zinsen des bei der Sparcasse belegten Capitales, um 141 Thlr. 27 ßl. 4 pf. Cour. und 10 Thlr. Gold angewachsen ist, ein Resultat, welches um so erfreulicher ist, als doch alle für den Zweck des Vereins wirklich nothwendigen Ausgaben bestritten werden konnten, wenn gleich allerdings manches bei bessern Finanzen recht wünschenswerth erscheinende Unternehmen einstweilen unterlassen werden mußte.

Dahin gehört unter andern die Ausarbeitung eines Registers über den 11. - 15. Band unsrer Jahrbücher, welche nach dem Beschlusse des Ausschusses, dem die Entscheidung auf der vorigjährigen Generalversammlung überlassen

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ward, aus finanziellen Rücksichten annoch ausgesetzt werden mußte, und aus gleichem Grunde glaubte der Ausschuß sich gegen den in eben jener Versammlung gemachten Vorschlag der Aussetzung von Preisen für die Lösung historischer Aufgaben erklären zu müssen. Dieser Ansicht trat denn auch die diesjährige Generalversammlung bei, wogegen der Ausschuß wiederholt beauftragt ward, die schon mehrmals beschlossene Ausarbeitung und den demnächstigen Abdruck eines kurzen Wegweisers durch das Antiquarium so viel thunlichst zu fördern. - Eben so ward der sofortige Wiederabdruck der bereits vergriffenen Statuten des Vereins, und zwar in dem Formate der Jahrbücher, beschlossen. Dieselben sind dem gegenwärtigen Berichte unter

Nr. 7.

angeschlossen, aber natürlich auch in einem Separatabdrucke zu haben.

Unter den sonstigen Beschlüssen der mehrerwähnten Versammlung ist zu erwähnen, daß der Ausschuß, nach ausführlicher durch den Herrn Canzlei=Director v. Bülow und den Herrn Präpositus Schenck angeregter Debatte, beauftragt ward, bei dem hohen Ministerium des Innern Vorschläge zum wirksamen Schutze der Denkmale des Alterthums, etwa durch Bestellung einer besondern Behörde oder, nach dem Vorgange Preußens, durch Ernennung eines sogenannten Conservators, d. h. eines Oberinspectors über die gesammten Denkmale des Alterthums in Meklenburg mit sehr ausgedehnten Vollmachten. Es ward allerdings nicht verkannt, daß die Ausführung dieses Planes bei der Verfassung und sonstigen Verhältnissen Mecklenburgs sehr schwierig sein werde, aber desto fester und einstimmiger war man in der Ueberzeugung, daß irgend etwas geschehen müsse, um dem wahrhaften Vandalismus Schranken zu setzen, mit welchem man in den Städten nicht minder, als auf dem Lande die letzten Reste der Heiligthümer der Vorzeit und mittelalterlicher Kunst zu zerstören bemüht ist.

Am Schlusse der Versammlung hielt der Archivar Dr. Lisch einen Vortrag über die künstlerische Ausschmückung des bekanntlich seit mehren Jahren im Bau begriffenen großherzoglichen Schlosses hieselbst im Innern und Aeußern, wodurch dasselbe zugleich zu einem großartigen historischen Denkmale des Landes erhoben werden wird, in dem nach der allerhöchsten Absicht alle hervorragenden Persönlichkeiten unter den Regenten Meklenburgs in demselben dargestellt werden sollen, sei es durch den Meißel oder den Pinsel.

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Der Ausschuß des Vereines ist für das nächste Jahr unverändert geblieben, da die sämmtlichen Beamten sich auf den Wunsch der Versammlung bereit erklärten, auf ihrem Posten zu bleiben, und die früheren Herren Repräsentanten des Vereines, nach zuvoriger Wiederaufhebung eines früheren Beschlusses, daß alljährlich zwei derselben ausscheiden müßten, gleichfalls wieder gewählt wurden.

Schwerin, im Juli 1852.

W. G. Beyer Dr.,
Archiv=Secretair, als zweiter Secretair des Vereins.

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Anl. Nr. 1.

Mainz, 24. Juni 1852.

Der Verein

zur

Erforschung der rheinischen Geschichte und Altertümer

an

den Verein für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde in Schwerin.

Schon vor mehr als zwölf Jahren ist von verschiedenen Seiten vielfach der Wunsch eines engern Zusammenwirkens der Alterthums= und Geschichts=Vereine Deutschlands ausgesprochen worden, besonders um nach einem gemeinsamen Plane ihre Thätigkeit zu ordnen und zu entwickeln. Die Versuche, die deshalb zu verschiedenen Zeiten, namentlich auf den beiden Germanisten=Versammlungen gemacht wurden, haben die Nothwendigkeit dargethan, diese Angelegenheit in einer eigens dazu berufenen Versammlung von Delegirten der Vereine in Berathung zu ziehen. Daher wurde mehrfach der Verein in Wiesbaden, als der älteste, aufgefordert, eine solche Versammlung bei sich berufen zu wollen. Da nun diese wegen Zusammentritts anderer Vereine in jener Stadt in diesem Jahre nicht abgehalten werden kann, so erlauben wir uns, im Gefühle der Wichtigkeit der Sache, eine solche in Mainz zu veranlassen, damit nicht die Berathung der gemeinsamen Zwecke und deren Ausführung einer längeren Verzögerung unterliege. Wir wählen zu dieser Zusammenkunft als den geeignetsten Zeitpunkt den 16. September d. J., unmittelbar vor der Versammlung der Naturforscher in Wiesbaden.

Indem wir uns beehren, Ihnen hievon die ergebenste Anzeige zu machen, hoffen wir zuversichtlich, daß auch Ihr Verein den hohen Werth einer gemeinsamen Berathung mit uns theilen und einen oder mehrere Abgeordnete hieher senden möge.

Erwünscht würde es uns sein, wenn Sie uns von Ihrem Entschluß vorher Kenntniß geben wollten.

Mit Hochachtung

K. Klein, Dr. J. Wittmann, L. Lindenschmit,
Director. Secretär. Conservator.

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Anl. Nr. 2.

Einladung

zu einer

Versammlung deutscher Geschichts - und Alterthumsforscher,

welche vom 16. bis 18. August d. J. in Dresden stattfinden soll.

Oft schon ist von einzelnen der in verschiedenen Ländern Deutschlands für die Erforschung und Erhaltung der Denkmäler deutscher Vorzeit wirkenden Vereine der Wunsch ausgesprochen worden, daß durch die Begründung eines engern Verkehrs sämmtlicher derartiger historischer Gesellschaften die Thätigkeit einer jeden erweitert und alle, unbeschadet ihrer speciellen Aufgaben als Provinzialvereine, zu einem gemeinschaftlichen, auf dem Standpunkte deutscher Geschichts= und Alterthumswissenschaft wirkenden Vereine verbunden werden möchten. Als im September des Jahres 1846 die Versammlung deutscher Rechts=, Sprach= und Geschichtsforscher in Frankfurt zusammentrat, hofften Viele durch dieselbe zugleich auch eine nähere Verbindung der historischen Gesellschaften unter sich begründet zu sehen; es fand sich aber in dieser mit mannigfaltigen Fragen beschäftigten zahlreichen Versammlung keine Zeit für ein näheres Eingehen in die von den Specialvereinen vorzugsweise vertretenen Bestrebungen.

Unter diesen Umständen erachtete es der mitunterzeichnete Freiherr von und zu Aufseß für angemessen, durch ein Sendschreiben vom 27. October 1846 bei den Directoren sämmtlicher historischer Vereine anzufragen, ob die Bildung einer besondern Section durch Abgeordnete der historischen Vereine bei der für das Jahr 1847 anberaumten Germanisten=Versammlung zu Lübeck, oder auch die Berufung einer selbstständigen Versammlung von Deputirten der Vereine in eine Stadt Mitteldeutschlands zweckentsprechender erscheine. Bei der Verschiedenheit der Ansichten, die sich in den eingegangenen Antwortschreiben kund gab, mußte damals von einer selbstständigen Versammlung abgesehen werden. Das Augenmerk der historischen Section der Lübecker Versammlung wendete sich aber fast ausschließlich der Herausgabe schriftlicher Geschichtsquellen zu, für welche überdies

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durch das großartige Nationalwerk der Monumenta historiae germanicae ein Mittel= und Ausgangspunkt vorhanden war.

Während der darauf folgenden von politischen Bewegungen und Ereignissen erfüllten Jahre konnte kein günstiger Erfolg von der Berufung einer Versammlung von Abgeordneten der historischen Vereine, so wie der deutschen Geschichts= und Alterthumsforscher überhaupt erwartet werden. Gegenwärtig aber, wo in allen Theilen Deutschlands das Studium deutscher Geschichts= und Alterthumskunde wieder auflebt, wo der während der letzten Jahre nur langsam fortgeführte Ausbau ehrwürdiger Dome mit lebendiger Begeisterung wieder gefördert wird, wo in Kirchen des romanischen und germanischen Baustyls uralte Gemälde unter der Mauertünche der letzten Jahrhunderte wieder hervortreten und das tiefe Kunstgefühl, welches das gesammte deutsche Volksleben in früherer Zeit durchdrang, mehr und mehr erkannt wird, scheint es an der Zeit, jene früher oft schon beabsichtigte Versammlung ins Leben zu rufen. Es laden daher die Unterzeichneten ebensowohl sämmtliche deutsche historische Specialvereine, als auch alle für deutsche Geschichts= und Alterthumskunde wirkende Gelehrte, Künstler und Kunstfreunde hierdurch zur Theilnahme an einer Versammlung ein, welche unter dem Vorsitz des mitunterzeichneten Prinzen Johann, Herzogs zu Sachsen, Königl. Hoheit, vom 16. bis 18. August in Dresden stattfinden soll und im glücklichen Falle von einzelnen Sectionen in den darauf folgenden Tagen weiter fortgeführt werden kann. Man beabsichtigt hierbei weniger eine Versammlung zum Abhalten wissenschaftlicher Vorträge, als vielmehr eine Berathung, wie das, was das deutsche Volk in vergangenen Jahrhunderten in Kunst, Wissenschaft und Gewerbe Großes und Gediegenes geschaffen hat, gemeinsam erforscht und in würdiger Weise der Gesammtheit der deutschen Nation zugänglich gemacht werden kann, um in derselben zugleich die Achtung und Liebe für die Denkmäler seiner Vorzeit mehr und mehr zu verbreiten. Als die Vorbereitungen für die Versammlung bereits getroffen waren, ist den Unterzeichneten eine Einladung des Vereins zur Erforschung der rheinischen Geschichte und Alterthümer zu einer in Mainz am 16. September abzuhaltenden Versammlung von Abgeordneten sämmtlicher deutscher historischer Specialvereine zugegangen, man hat aber um so weniger geglaubt, in Folge dieser Mittheilung von dem bereits festgesetzten Plane wieder absehen zu müssen, da die mehrtägige Dresdner Berathung jedenfalls nur dazu dienen kann, die, auch in der kürzern Mainzer Versammlung beabsichtigten Zwecke zu fördern und vorzubereiten. - Die Dresdner Versammlung wird am 16. August, Morgens

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10 Uhr, im Locale des sächsischen Kunstvereins, große Packhofstraße Nr. 3´, eröffnet, woselbst bereits an den vorhergehenden Tagen Anmeldungen erfolgen können.

Johann, Herzog zu Sachsen.

Dr. J. Arneth, K. K. Regierungsrath und Director des Münz= und Antikencabinets, Wien; Dr. Hans Freiherr von und zu Aufseß; Dr. Bechstein, H. S. Hofrath und Oberbibliothekar, Meiningen; Dr. G. Klemm, K. S. Hofrath und Oberbibliothekar, Dresden; Dr. von Langenn, K. S. wirklicher Geh. Rath und Präsident des Oberappellationsgerichts, Dresden; Hauptmann von Ledebur, Director der königl. Kunstkammer und der Alterthümersammlung, Berlin; Dr. Lisch, Großherzogl. Mekl. Archivar und Director der Münz= und Alterthümersammlung Schwerin; von Olfers, K. Pr. Geh. Rath und Generaldirector der K. Museen, Berlin; Dr. L. Puttrich, Leipzig; Baurath von Quast, Conservator der Kunstdenkmäler im Königreiche Preußen; Dr. H. W. Schulz, Regierungsrath, Dresden; Dr. Waagen, Prof. und Director der K. Gemäldegallerie, Berlin; Professor Wiggert, Director der Domschule in Magdeburg.


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Anl. Nr. 3.

Verzeichniß

der in dem Vereinsjahre 1851/52 erworbenen Bücher,
wissenschaftlich geordnet.

I. Erd= und Naturkunde.

Nr.

  1. Die jüngste Katastrophe des Erdballs. Ein geolog. Versuch von Louis Vortisch, Pastor zu Satow. Braunschweig, 1852. 8. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
  2. Abhandlung (in polnischer Sprache) über einen im Königreich Polen gefundenen Schädel eines Urstiers. Aus der Zeitschrift: "Warschauno Bibliothek". Mit einer Abbildung. Warschau 1843. 8. (Aus dem Nachlasse des Herrn Barons A. v. Maltzan auf Peutsch, durch dessen Bruder, den Herrn Baron v. Maltzan auf Gr. Luckow, dem Vereine geschenkt, in dessen Besitz dieser Schädel durch Schenkung des Herrn A. v. Maltzan gelangt ist.)

II. Allgemeine Archäologie und Numismatik.

  1. Justi Lipsi de Amphitheatro liber. Cum aeneis figuris. Lugd. Batav. 1589. 4.
         Beigebunden:
    Lud. Tuberonis Dalmatae abbatis, commentariorum de rebus, quae temporibus ejus in illa Europae parte, quam Pannonii et Turcae incolunt, gestae sunt, libri XI. Francofurti 1603. 4. (Gechenk des Herrn Amtshauptmanns Ratich zu Ludwigslust.)
  2. Over Steenen Wiggen op Java en eenige andere Steenen voorverpen op Borneo gevonden, Door C. Leemanns. Leyden 1851. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
  3. 6. Mémoires de la société imperiale d'Archéologie de St. Pétersbourg. Publiés etc. par B. de Koehne. XII. XIII. (Vol. IV. No. 3. Vol. V. No. 1. 2. ) St Pétersbourg 1850. 51. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  1. Anglosachsiska Mynt i Suenska Kongl. Myntkabinettet, funna i Sueriges Jord. Ordnade och beskrifna af B. E. Hildebrand. Stockholm 1846. 4.
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  1. Numi Cufici regii Numophylacii Holmiensis, quos omnes in terra Sueciae repertos digessit et interpretatus est Dr. Car. Joh. Tornberg. Upsaliae 1848. 4. (Nr. 7 und 8. Geschenke der königl. Akademie der schönen Wissenschaften und der Historie zu Stockholm.)

III. Geschichte des Mittelalters und allgemeine Geschichte.

  1. -15. Fr. Wilken, Geschichte der Kreuzzüge nach morgenländ. und abendländ. Berichten. Erster bis siebenter Theil. Leipzig 1807 - 1832. 8.
  1. 17. Annales regum Mauritaniae a condito Idrisidarum imperio ad annum fugae 726 ab Abu L Hasan Ali Ben Abd Allan Ibn Abi Zer' Fesano conscriptos ad librorum manuscriptorum fidem edidit Car. .Joh. Tornberg. Tom. I. II. Upsaliae 1843 - 1846. 4. (Geschenk der königl. Akademie der schönen Wissenschaften und der Historie zu Stockholm.)
  1. F. Schiern, Uebersicht der Auswanderungen der Normannen aus der Normandie nach Italien und der ersten Eroberungen derselben in Neapel und Sicilien. Aus dem Dänischen übersetzt von Ernst Friedrich Mooyer. Minden 1851. 4. (Geschenk des Herrn Uebersetzers.)
  2. Arcana seculi decimi sexti. Huberti Langueti, legati et consiliarii Saxonici, epistolae secretae ad principem suum Augustum, edit J. P. Ludovicus. Halae 1699. 4.
  3. Die Germanen und die Römer in ihrem Wechselverhältnisse vor dem Falle des Westreichs. Festrede am 28. Novbr. 1851 von Dr. Wittmann. München. 4. (Geschenk der königlichen Akademie.)
  4. Historisches Taschenbuch. Herausgegeben von Fr. v. Raumer. Dritte Folge. Dritter Jahrgang. Leipzig 1852. 8. (Geschenk des Herrn Geh. Raths v. Oertzen.)

IV. Allgemeine deutsche Geschichte.

  1. Begründete Deduction von Landständen, derselben Befugnissen, Pflichten und Nutzen, absonderlich in denen Landen teutscher Nation. 1718. 4. (Geschenk des Herrn Finanzraths Ahrens in Schwerin.)
  2. N. Kindlinger, Geschichte der deutschen Hörigkeit, insbesondere der sogenannten Leibeigenschaft. Mit Urkunden. Berlin 1819. 8.
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  1. 25. Moritz, Herzog und Churfürst zu Sachsen. Eine Darstellung aus dem Zeitalter der Reformation. Von Dr. F. A. v. Langenn. 2 Thle. Leipzig 1841. 8.
  1. Beiträge zur Geschichte des Schmalkaldischen Krieges, der Böhmischen Empörung 1547 etc. . Von Th. Neumann, Dr. phil. Görlitz 1848. 8. (Geschenk der Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz.)
  2. K. G. Helbig, der Kaiser Ferdinand und der Herzog von Friedland während des Winters 1633 - 1634. Dresden 1852. 8.

V. Rußland und slavische Länder.

  1. Historien vnd Bericht von dem Großfürstenthumb Muschkow - mit der Muschowiter Gesetzen, Statuten, Sitten etc. . beschrieben durch Petreium de Erlesunda. Lipsiae 1620. 4. (Geschenk des Herrn Amtsmitarbeiters Baron v. Maltzan zu Rostock.)
  2. Esthnische Volkslieder. Urschrift und Uebersetzung von H. Neus. Zweite Abtheilung. Herausgegeben von der esthländ. literarischen Gesellschaft. Reval 1851. 8.
  3. Die esthländische literarische Gesellschaft und deren Geschichte vom 24. Juni 1847 bis 24. Juni 1850. Reval 1851. 8.
  4. 32. Archiv für die Geschichte Liv=, Esth= und Kurlands. Mit Unterstützung der esthländ. litera. Gesellschaft herausgegeben von Dr. Fr. von Bunge und Dr. C. Paucker. Bd. VI. 1 - 3. Bd. VII. 1. Reval 1851 - 1852. 8.
       (Nr. 29-32 Geschenke der Gesellschaft.)
  1. Arkiv zu Povestnicu Jugoslavensku. Knjiga. 1. Uxedio ivan Kukulidvic sakeinki. U Zagrebu. 1851. 8. (Geschenk der Gesellschaft für südslavische Geschichte und Alterthümer zu Agram.)

VI. Die Schweiz.

  1. Die Regesten der Archive in der schweizerischen Eidgenossenschaft. Auf Anordnung der schweizer. geschichtforschenden Gesellschaft herausgegeben von Th. V. Mohr. Bd. I. Heft 3 und 4. Chur 1850. 4.
  2. Archiv für die schweizerische Geschichte, herausgegeben auf Veranstaltung der allgemeinen geschichtforschenden Gesellschaft der Schweiz. Bd. VII. Zürich 1851. 8.
    (Nr. 34 und 35. Geschenke der Gesellschaft.)
  3. Beiträge zur vaterländischen Geschichte. Herausgegeben von der historischen Gesellschaft zu Basel. Bd. IV. Basel 1850. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
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VII. Die Niederlande.

  1. Nieuwe Reeks van Werken van de Matschappij der Nederlandsche Letterkunde te Leiden. Deel V. VI. Te Leiden 1847. 50. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)

VIII. Skandinavische Länder.

  1. Crymogaea sive rerum Isdandicarum Libri III. Per Arngrimum Jonam, Islandum. Hamburgi 1610. 4. (Geschenk des Hrn. Amts=Mitarbeiters Baron v. Maltzan zu Rostock.)
  2. -41. Suenska Fornsånger. En Samling af Kämpavisor, Folk - Visor, Lekar och Dansar, samt Barnoch. Vall - Sånger. Utgifne af Ad. Iwar Arwidsson. III Delen. Stockhholm 1834 - 1842. 8.
  1. -45. Diplomatarium Dalecarlicum. Urkunder vörande Landskapet Dalarne, samlade och utgifne af C. G. Kröningssvard och J. Lidén. III Delen. Stockholm 1842. Fahlun 1844. 1846. 4.
  1. Suenskt Diplomatarium. Utgifvet af B. E. Hildebrand. Bd. III. Del. 1. 2. Stockholm 1842. 1850. 4.
  2. Skänes Konsthistoria for Medeltiden af C. G. Brunius. Lund 1850. 8.
  3. 49. Handlingar rorande Suerges uire Forhallenden under Konung Gustav I. Bd. I. II. (Reformations= und Kirchengeschichte.) Stockholm 1841 - 1845. 8.
  1. -52. Handlingar till Upplisning af Finlands Häfder. Utgifna af Ad. J. Arwidsson. Delen 1 - 3. Stockholm 1846 - 1849. 8.
  1. 54. Anders Schönbergs historika Bref om det Suenska Regeringsstättet i äldre och nyare Tider. Utgifna af A. J. Arwidsson. Delen I. II. Stockholm 1849. 1850. 8.
  1. 56. Swea och Götha Hofdinga - Minne sedan 1720. Af Aug. Th. Låstbom. Delen I. II. Upsala 1842. 43. 8.
  1. Suenska Sprakets Lagar. Kritisk Afhandling af Joh. Fr. Rydquist Bd. I. Stockholm 1850. 8.
  2. Antekningar ur Kongl. Witterhets, Historie och Antiquitets Akadem, Daghok etc. för ar 1843 af B. E. Hildebrand. Stockholm 1844. 8.
  3. - 64. Samlingar utgifna af Suenska Fornskrift - Sällskapet. Delen I - VI. Stockholm 1844 - 1848. 8. (Heft 2 des 3. Bandes fehlt.) (Nr. 39 - 64. Geschenke der königl. Akademie zu Stockholm.)
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IX. Osterreichische Länder.

  1. 66. Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen. Herausgegeben von der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Jahrgang 1850 u. 1851. Bd. I. Wien 1850. 51. 8.
  2. Dasselbe Werk. Zweite Abtheilung. Diplomataria et acta.Bd. III. Das "Stiftungen=Buch" des Cistercienser=Klosters Zwetl. Herausgeg. von Joh. V. Frast. Wien 1851. 8.
  3. Fontes rerum Austriacarum. Zweite Abtheilung. Diplomataria et acta. Codex traditionum eccles colleg. Claustro - Neoburgensis. Wien 1851. 8.
  4. Notizenblatt. Beilage zum Archiv für Kunde östereichischer Geschichtsquellen. Nr. 2 - 18. Wien 1851. 8.
  5. -73. Sitzungsberichte der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch=historische Classe. Jahrg. 1850. 1851. Wien 1850. 51.
  1. Historische Analecten von Joseph Arneth. Tafeln mit Abbildungen zu den Sitzungsberichten der kaiserl. Akademie der Wissenschaften; philosoph.=histor. Classe. Jahrg. 1851. Bd. VI. Heft 1, 2. Wien 1851. Querfolio.
  2. Die Alterthümer vom Hallstätter Salzberg und dessen Umgebung. Von Fr. Simony. Als Beilage zu den Sitzungsberichten der kaiserl. Akademie der Wissenschaften; philos.=histor. Classe Bd. IV. S. 338. Wien 1851. Querfolio. (Nr. 65 bis 75 Geschenke der kaiserl. Akademie zu Wien.)
  3. 77. Mittheilungen des historischen Vereins für Krain. Jahrg. 1850. 1851. Redigirt von Dr. Klun Laibach 1850. 51. 4. (Geschenk des Vereins.)
  1. Mittheilungen des historischen Vereins für Steiermark. Zweites Heft. Gratz 1851. 8. Geschenk des Vereins.)
  2. Ferdinandeum. Vierundzwanzigster combinirter Jahresbericht des Verwaltungsausschusses für die Jahre 1847 bis 1850. Innsbruck 1851. 8. (Geschenk der Gesellschaft des Ferdinandeum.)

X. Baden und Würtemberg.

  1. Dreizehnter Jahresbericht an die Mitglieder der Sinsheimer Gesellschaft zur Erforschung der vaterländ. Denkmale der Vorzeit von K. Wilhelmi. Sinsheim. 1851. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  2. 82. Würtembergische Jahrbücher für vaterländ. Geschichte, Geographie, Statistik und Topographie. Herausgeg. Von dem topographischen Bureau. Jahrg. 1849. 1850. Stuttgart und Tübingen. 1850. 51. 8. (Gesch. des Bureaus.)
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  1. Zeitschrift des historischen Vereins für das würtembergische Franken. Heft 4 und 5. Aalen und Mergentheim. 1850. 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)

XI. Baiern.

  1. Abhandlungen der historischen Classe der königl. bayerischen Akademie der Wissenschaften. Bd. VI. Abth. 2. München. 1851. 4.
  2. 86. Bülletin der königl. Akademie der Wissenschaften. Jahrg. 1850. Nr. 23 - 44. Jahrg. 1851 Nr. 1 - 33. München. 4. (Nr. 84 - 86 Geschenke der königl. Akademie zu München.)
  1. 88. Oberbayerisches Archiv für vaterländ. Geschichte, herausgeg. von dem histor. Verein von und für Oberbayern. Bd. XI. Heft 3. Bd. XII. Heft 1. München. 1851. 8. (Nebst dem 13. Jahresberichte desselben Vereins. - Geschenk des Vereins.)
  1. Archiv für Geschichte und Alterthumskunde von Oberfranken. Herausgeg. von C. v. Hagen. Bd. 4. Heft 1. Bayreuth. 1851. 8. (Geschenk des histor. Vereins zu Bayreuth.)
  2. Archiv des histor. Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg. Elfter Band. Heft 2 und 3. Würzburg. 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)
  3. Verhandlungen des histor. Vereins von Oberpfalz und Regensburg. Bd. XIV. Regensburg. 1850. 8. (Nebst einer Beigabe. Geschenk des Vereins.)

XII. Nassau und Hessen.

  1. Annalen des Vereins für nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung. Bd. IV. Heft 1. Wiesbaden. 1850. 8.
  2. H. Bär, diplomat. Geschichte der Abtei Eberbach im Rheingau. Im Auftrage des Vereins für nassauische Alterthumskunde etc. . herausgegeben von J. G. Habel. 1. 2. 3. Wiesbaden. 1851. 8. (Nr. 92 und 93. Geschenke des Vereins.)
  3. Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Bd. VI. Heft 1. Kassel. 1851. 8.
  4. Histor.=topographische Beschreibung der wüsten Ortschaften im Kurfürstenthum Hessen und in der großh. Hess. Provinz Oberhessen. Von Dr. G. Landau. Kassel 1851. 8. (Nr. 94 und 95 Geschenke des Vereins.)
  5. Wetzlarsche Beiträge für Geschichte und Rechtsalterthümer. Im Namen des Vereins herausgeg. von Paul Wigand. Dritter Bd. Drittes Heft. Gießen. 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)
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XIII. Schlesien und die Lausitz.

  1. Sammlung von Quellenschriften zur Geschichte Schlesiens. Herausgeg. von dem Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens Bd. III. Breslau. 1851. 4.
  2. Achtundzwanzigster Jahresbericht der schlesischen Gesellschaft für vaterländische Cultur. Breslau. 1851. 4. (Nr. 97 und 98 Geschenke der Gesellschaft.)
  3. 100. Neues Lausitzisches Magazin. Im Auftrage der oberlausitz. Gesellschaft der Wissenschaften besorgt durch J. K. O. Jancke. Bd. 28. Bd. 29. Heft 1. Görlitz. 1851. 52. 8.
  1. Scriptores rerum Lusaticarum. Sammlung ober= und niederlausitzischer Geschichtschreiber. Neuer Folge dritter Band. Erste und zweite Lieferung. Görlitz. 1850. 52. Gr. 8. (Nr. 99 bis 101 Geschenke der Gesellschaft.)

XIV. Thüringen, Westphalen und Niedersachsen.

  1. Mittheilungen der Geschichts= und Alterthumsforschenden Gesellschaft des Osterlandes zu Altenburg. Bd. III. Heft 3. Altenburg. 1851. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  2. Landeskunde des Herzogthums Meiningen. Von G. Brückner, Professor. Erster. Theil. Meiningen. 1851. 8. (Geschenk des hennebergischen Vereins zu Meiningen.)
  3. Die St. Martins=Kirche in Braunschweig. Herausgeg. von Joh. Schmidt. Mit 5 Abbildg. Braunschweig. 1846. Gr. 8. (Geschenk des Herrn Finanzraths Ahrens zu Schwerin.)
  4. 106. Mittheilungen des historischen Vereins zu Osnabrück. Erster und zweiter Jahrg. Osnabrück. 1848. 1850. 2 Bde. 8 (Geschenk des Vereins.)
  1. Andreae de Mandelslo († 31. Aug. 1585) Registrum Ecclesiae Verdensis. s. a. 4. (Privatabdruck ohne Ort und Jahr. - Geschenk des Herausgebers, Hrn. Landschafts=Directors von Hodenberg Exc. zu Lüneburg.)

XV. Preußen und Pommern.

  1. 109. Neue Preußische Provinzial=Blätter. Herausgeg. Von Dr. A. Hagen. Bd. XI. XII. Königsberg. 1850. 51. 8. (Geschenk der Gesellschaft Prussia.)
  1. Baltische Studien. Herausgeg. von der Gesellschaft für Pommersche Geschichte etc. . Jahrg. XIV. Heft 1. 2. Stettin. 1850. 1852. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  2. Urkunden zur Geschichte des Fürstenthums Rügen unter den eingebornen Fürsten, herausgeg. und mit erläuternden
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Abhandlungen über die Entwickelung der Rügenschen Zustände in den einzelnen Zeitabschnitten begleitet von C. G. Fabricius. Bd. III. Urkunden von 1260 - 1302. Mit 4 Tafeln lithographirter Abbildungen. Stettin. 1851. 4. (Geschenk des Herrn Herausgebers.)

  1. Bericht des literarisch=geselligen Vereins zu Stralsund über sein Bestehen während der J. 1850 und 1851. VIII. Stralsund. 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)

XVI. Hamburg und Schleswig=Holstein.

  1. Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte. Bd. III. Heft 3 und 4. Hamburg. 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)
  2. Sechszehnter Bericht der Schleswig=Holstein=Lauenburgischen Gesellschaft für die Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer. Halle. 1852. Gr. 8. (Gschenk der Gesellschaft.)
  3. Verzeichniß der seit 1778 im Schleswig=Holsteinschen Amtsexamen bestandenen Theologen. Herausgegeb. von Wulff. Kiel. 1844. 4. Nebst Nachtrag. (Geschenk des Herrn Verf.)

XVII. Meklenburgica.

  1. Deductio unionis, communionis et inseparabilitatis corporis provincialis Meklenburgici, vorgestellet und außgeführet occasione der Hamburger Vergleichs=Verhandlungen. 1711. Fol.
  2. Defensio des meklenburgischen Adels und dessen Rittergüter wohlhergebrachten Braurechts, um die Krüge und Unterthanen ihrer Districte mit Bier und Branntwein zu versehen etc. . 1711. Fol.
  3. Ist denn Alles so aufgeklärt, als mans wähnt, und ists im Vaterlande auch also? Rede zur Feier des herzogl. Einzugs in Rostock gehalten am 9. Mai 1788 von D. J. Rönnberg. Das. 8. (Nr. 116 bis 118 Geschenke des Herrn Finanzraths Ahrens.)
  4. Meklenburg. gemeinnütziges Archiv. Heft 1 - 15. Oktobr. 1850 bis Decbr. 1851. Gr. 8.
  5. Archiv für Landeskunde in den Großherzogthümern Meklenburg und Revüe der Landwirthschaft. Januar bis März 1852. Güstrow 1852. Gr. 8. (Nr. 119 und 120 Geschenk Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs.)
  6. Zeitblatt für die evangel.=luther. Kirche Meklenburgs. Jahrg. 1851. 8. (Geschenk des Hrn. Geh. Raths v. Oertzen.)
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  1. Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg. 5. Heft. Herausgeg. von E. Boll. Neubrandenburg, 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)
  2. Beiträge zur Geschichte der Medicin in Meklenburg von L. Spengler. Wiesbaden. 1851. 8. (Geschenk des Herrn Verfassers.)
  3. Amtsbericht oder Amts=Buch der Vogtei Dömitz. Gestellt durch Tilemann Stella von Siegen. 1566. Fol. (Einfache Abschrift.)
  4. Commentatio histor. Theol. de fabulosa variisque fraudibus quondam obnoxia et delusa Megapoli, edita a. D. H. Koepkenio. Rost. 1720. 4.
  5. Dissert. jurid. de vigilibus baris vulgo Bahren, occasione ordinationis rever. concilii academ. D. 1. Nov. 1742, praeside J. P. Schmidt, C. L. Becker. Rost. 1742. 4.
  6. Freiheit und Eigenthum der Bauern in den Domainen in Meklenburg. Behauptet in Briefen an das Publicum. (Vom Hofrath E. F. Bouchholz.) Nebst erster und zweiter Fortsetzung. Schwerin. 1787. 8.
  7. -130. Der meklenburg. Landtag der Jahre 1795, 1799, 1801. Schwerin, 1799 - 1802. 4.
  1. Protocollum Comitiale d. d. Malchin 25. Nov. seq. 1794. Schwerin 1796. 8. (Nr. 124 bis 131 Geschenke des Herrn Amtshauptmanns Ratich zu Ludwigslust.)
  2. Geschichte von Ludwigslust, verfaßt und am Schlusse des Jahres 1851 dem Drucke übergeben von K. Goß, Pastor in Brenz. Parchim. 1852. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)

Schwerin, im Juli 1852.

A. F. W. Glöckler,
Bibliothekar des Vereins.


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Anl. Nr. 4.

Verzeichniß

der in dem Zeitraume von Ostern 1851 bis dahin 1852 erworbenen Alterthümer.

I. Alterthümer aus der vorchristlichen Zeit.


A. Aus der Zeit der Hünengräber.

Ein menschlicher Unterkiefer.
Ein Pferdeschädel.
1 Streitaxt aus Hornblende, 1 zerbrochene Streitaxt aus Thonstein und 1 Bruchstück einer Streitaxt aus Glimmerschiefer.
1 kleiner Streithammer aus Hornblende, 1 unvollendeter Streithammer aus derselben Masse und ein desgleichen aus rothem Hornstein.
8 gewöhnliche, 1 kleiner hohlgeschliffener, 3 unvollendete und 7 zerbrochene Keile aus Feuerstein, und 1 Keil aus Hornblende.
3 Dolche und 1 Dolchgriff aus Feuerstein.
2 Lanzenspitzen aus Feuerstein.
1 Wurfspießspitze aus Feuerstein.
1 unvollendeter Schmalmeißel aus Feuerstein.
10 spanförmige Messer und 20 unvollendete Späne aus Feuerstein.
4 durchbohrte Scheiben aus Sandstein.
1 ovaler durchbohrter Stein.
2 Knöpfe aus Kalkstein und dunkelblauem Thon.
1 Kugel aus Granit.
1 Perle aus weißem Kies.
3 flache und 1 fast kugelförmiger Schleifstein aus Sandstein, und 1 fast kugelförmiger Schleifstein aus Gneis.
Das Randstück einer Urne.

B. Aus der Zeit der Kegelgräber.

1 Stirnfragment und andere Bruchstücke menschlicher Gebeine.
1 zerbrochene schmale Schwertklinge und Bruchstücke eines breitern Schwertes aus Bronze.
1 Arbeitsmesser aus Bronze.

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1 hohlgegossener offener Armring, 1 Spiralarmring von gewöhnlicher Form und Stärke und mehre dergleichen von sehr dünnem Blech aus Bronze.
1 Stück Bronze=Schlacke.
1 Knopf aus Thonschiefer.
Verschiedene Urnenscherben.

C. Aus der Zeit der Wendenkirchhöfe.

2 Hefteln aus Bronze.
1 durchbohrte Scheibe aus grauem Sandstein.
4 Spindelsteine aus gebranntem Thon und 1 aus Sandstein.
1 kleines Gefäß aus Thon.

II. Aus dem christlichen Mittelalter.

Der Schädel und 1 Beinknochen eines Pferdes.
1 zweischneidiges und das obere Ende eines einschneidigen Schwertes aus Eisen.
1 Breitbeil und 2 gewöhnliche Beile aus Eisen.
1 eiserne Lanzenspitze.
1 eiserner Dolch.
1 eisernes Messer.
1 eiserne Heugabel.
1 eiserner Haken.
1 eiserner Sporn.
1 eiserner Steigbügel.
1 eisernes Vorlegeschloß.
2 große eiserne Schlüssel.
1 Gürtelhaken aus Bronze.
1 zinnerner Becher.
1 Siegelstempel Günthers v. Lewetzow.
1 Kugel aus Granit.
1 Scheibe aus Granit und 1 kleine Scheibe aus Thon.
2 große kugelförmige Töpfe aus blaugrauem Thon.
3 Henkeltöpfe und 1 kleiner Krug aus derselben Masse.
1 rothgebrannter Spindelstein.


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Anl. Nr. 5.

Bericht über die Münzsammlung.

Im verflossenen Geschäftsjahre hat sich die Münzsammlung um 128 Stück vermehrt; seit ihrem Bestehen sind ihr 827 Bracteaten, 28 goldene, 3640 silberne, 1033 kupferne und 195 Schaumünzen, also im Ganzen 5723 Münzen zugewendet worden, in welche Zahl alle Dubletten mit eingeschlossen sind.

In diese Zahl ist jetzt der so sehr wichtige Münzfund von Malchow, welcher in den Jahrbüchern S. 391 besprochen ist und welcher durch gütige Verwendung des Herrn Klosterhauptmann v. Borck schon vor einigen Jahren der Sammlung zu Theil wurde, mit eingeschlossen. Unter den übrigen Gaben zeichnete sich vor allen die Silbermedaille auf die Vermählung des Kronprinzen Carl von Schweden mit der Prinzessin Luise der Niederlande von der großen Landesloge von Schweden, ein Geschenk des Kaufmann Herrn Friedr. Warkentin in Rostock durch ihre schöne Arbeit aus. Von hohem Interesse ist ein Dirhem 1 ) vom Jahre 180 d. Hedschra (796 nach Christi Geburt), weil er wahrscheinlich hier im Lande gefunden ward, und welcher mit einem danziger Dreigroschenstück (Voßberg p. 895) und einer hessischen Münze vom Hrn. v. Kardorff auf Remlin geschenkt wurde. Herr Dr. v. Duve in Ratzeburg schenkte 19 spanische, französische, englische, amerikanische u. a. Kupfermünzen, welche hier seltener vorkommen, Herr Kaufmann Daries in


1)

Der Herr Professor Dr. Kosegarten zu Greifswald theilt folgende Erklärung dieser Münze mit.
Diese Münze ist ein abasidischer Dirhem vom J. 180 (nach Chr 796), geschlagen unter dem Chalifat des Harun al Raschid, auf Befehl des Kronprinzen Al Amin, in der Stadt Muhammadijja in Persien (Muhammadijja ist ein moslemischer Beiname der berühmten Stadt Rei, bei den Alten Rhages genannt).

Av. Im Felde:

"Es ist kein Gott außer Gott, er allein; kein Genosse ist ihm".

Umher:

"Im Namen Gottes ward geprägt dieser Dirhem in Al Muhammadijja, im Jahr hundert und achtzig".

Rev. Im Felde:

"Muhammed ist der Gesandte Gottes.]
"Von dem was befohlen hat der Fürst Al Amin Muhammed, der Sohn des Beherrschers der Gläubigen. Gafar".
      (Gafar ist der Name eines Beamten.)

Umher: ein Koranspruch.

Beschrieben ist diese Münze in Fraehn Recense numorum Muhammedanorum Nr. 177.

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Plau einen halben Thaler des Kaisers Rudolph von 1605, Herr Pastor Ragotzky in Trieglitz zwei Münzen des Erzbischofs von Bremen Johann Rode von 1499 (Grote Münzzeitung II, p. 21), Herr Koch auf Dreweskirchen einen wismarschen Pfennig von 1622, welchen Evers nicht gekannt hat, und eine Münze des Königs Christoph von Dänemark (Groschen=Cab. III. t. XXV, p. 44). Außerdem haben die Herren Bürgermeister Daniel zu Schwaan, Advocat Lembke in Wismar, Gärtner Stübinger daselbst, Gastwirth Dalitz zu Malchow, Pastor Vortisch zu Satow, Justizrath, B. v. Maltzan in Rostock, Oberschaffner Burmeister zu Schwerin, Lehrer Müller zu Waren die Sammlung durch manigfache Gaben vermehrt.Angekauft wurden 11 Münzen, unter denen der Vilmarsche Ausbeutethaler des Erzbischofs Lothar von Trier von 1617 (Schultheß Rechberg p. 3972) sich auszeichnet.

Demern, den 10. Juli 1852.

G. M. C. Masch.


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Anl. Nr. 6.

Auszug

aus der Rechnung über die Vereins=Casse vom 1. Juli 1851/52.

Einnahme
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Ausgabe, Abschluß

Schwerin, am 1. Juli 1852.

F.Wedemeier, Dr., Ministerial=Registrator,
p. t. Cassenberechner.               


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Anl. Nr. 7.

Statuten

des

Vereins für Geschichte und Alterthumskunde Meklenburgs.


Friederich Franz,

von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg etc. .

Unsern gnädigsten Gruß zuvor. Veste, Ehrenveste und Hochgelahrte, liebe Getreue. Wir gestatten auf eure Anzeige, Vorstellung und Bitte vom 9ten d. M. nicht nur die Stiftung eines Vereins für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde, sondern genehmigen zugleich auch hiemit die Uns damit vorgelegten Statuten dieses Vereins in ihren 62 §phen in Gnaden, womit Wir euch gewogen verbleiben. Gegeben durch Unsere Regierung.

Schwerin, am 14ten März 1835.

Friederich Franz.
  (L. S.) A. G. v. Brandenstein
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I. Zweck des Vereins.

§. 1.

Der Verein für Geschichte und Alterthumskunde Meklenburgs ist ein freier Verein von Freunden und Beförderern der Vaterlandskunde.

§. 2.

Die Mitglieder des Vereins beabsichtigen zunächst, sich einander durch Mittheilungen in ihren Forschungen zu unterstützen und den Sinn für Vaterlandskunde zu verallgemeinern.

§. 3.

Der besondere Zweck des Vereins ist, durch Sammlung und Bearbeitung der historischen Denkmäler Meklenburgs die Geschichte dieses Landes in allen seinen frühern und gegenwärtigen Bestandtheilen nach allen Seiten hin zu erforschen, zu erweitern und in Monographien und Uebersichten darzustellen.

§. 4.

Die Bearbeitungen haben besonders zum Gegenstande: Geschichte, Recht, Sprache und Alterthümer, auch Erörterungen geognostisch = geologischer Verhältnisse Meklenburgs.

§. 5.

Die Sammlungen nehmen Schriftliches und Bildliches auf.

§. 6.

Die Sammlungen von Schriftwerken nehmen Originale, treue Abschriften und Drucke auf und erstrecken sich auf:

1) Urkunden, Chroniken, Register, Briefe und andere Litteralien, welche die frühere Geschichte, sei es politische, Kirchen=oder Sittengeschichte, Meklenburgs beurkunden können;
2) alte Rechtsurkunden, Rechtstraditionen und Rechtsalterthümer;
3) Sprach=Idiotismen und Sammlungen derselben, Erklärung slavischer und niederdeutscher Wörter und Namen von historischer Bedeutung, Erläuterungen von Spracheigenthümlichkeiten der Urkunden, Beiträge zur Diplomatik meklenburgischer Schriften der Vorzeit, Sprichwörter, Formeln, Volkssagen, Volkslieder und dergleichen;
4) gedruckte Schriften früherer und neuerer Zeit über meklenburgische Angelegenheiten und über Geschichte und Alterthümer der angrenzenden Länder und derjenigen Länder, welche früher mit Meklenburg in Verkehr gestanden haben.
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§. 7

Die Sammlungen von Bildwerken umfassen in Originalien oder Zeichnungen und Beschreibungen:

1) Grabalterthümer,
2) gottesdienstliches Geräth, Schmucksachen, Hausgeräth, Waffen u. dgl. Denkmäler des Mittelalters und späterer Zeiten,
3) Bildnisse, Malereien, Glasmalereien u. dgl.,
4) Münzen,
5) Inschriften,
6) alte Wappen und Siegel,
7) Abbildungen von Bauten, Anlagen u. dgl.,
8) Charten und Risse,
9) alte Bauverzierungen, Steinmetzarbeiten u. dgl.,
10) auch geognostische Merkwürdigkeiten.
§. 8.

Ferner ist es Zweck des Vereins, durch Briefwechsel mit Sachverständigen außerhalb Meklenburg vaterländische Gegenstände zu erörtern und den Briefwechsel zu ordnen und aufzubewahren.

§. 9.

Endlich ist es Zweck des Vereins, vaterländische Forschungen überhaupt möglichst zu unterstützen, die Theilnahme an denselben zu wecken und empfehlenswerthe Schriften und Darstellungen aus dem Gebiete der meklenburgischen Vaterlandskunde zu verbreiten, sei es durch Schriften des Vereins, oder auf andern Wegen.

II. Form und Verfassung des Vereins.

§. 10.

Der Verein steht unter landesherrlichem Schutz.

§. 11.

Das Protectorat des Vereins haben Ihre Königliche Hoheiten die Allerdurchlauchtigsten Großherzoge von Meklenburg=Schwerin und Strelitz huldvoll zu übernehnen geruhet.

§. 12.

Die obere Leitung seiner Angelegenheiten legt der Verein in die Hände eines Präsidenten und eines Vice=Präsidenten. Beide werden von dem Vereine gewählt, die Dauer ihrer Würde ist von ihrem eignen Willen abhängig.

§. 13.

Die Mitglieder des Vereins sind entweder Ordentliche, Correspondirende oder Ehren=Mitglieder.

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§. 14.

Wer in den beiden Großherzogthümern Meklenburg wohnhaft ist, kann nur als ordentliches oder Ehren=Mitglied aufgenommen werden.

§. 15.

Die ordentlichen Mitglieder befördern die Zwecke des Vereins durch Verbreitung desselben und durch thätige Verfolgung seiner Bestrebungen im Allgemeinen, und besonders durch Einziehung und Mittheilung von Nachrichten, durch Sammeln und durch einen Geldbeitrag; wissenschaftliche Arbeiten sind freilich das letzte Ziel des Vereins, werden jedoch den Mitgliedern nicht als Verpflichtung aufgelegt.

§. 16.

Die correspondirenden Mitglieder des Vereins helfen die Zwecke desselben durch Mittheilung von Nachrichten und wissenschaftliche Erörterungen und Arbeiten befördern.

§. 17.

Von den Ehren=Mitgliedern wünscht der Verein vorzüglich die ihn ehrende Mitgliedschaft und Theilnahme im Allgemeinen; Beförderung seiner Zwecke durch dieselben wird er mit noch größerm Danke annehmen.

§. 18.

Die Mitglieder des Vereins werden durch einen beständigen Ausschuß von elf Personen vertreten, der seinen Sitz in Schwerin hat. Seine beständigen Mitglieder sind die Präsidenten und Beamten des Vereins. Die dann an dieser Zahl noch fehlenden Ausschußmitglieder, welche die beständigen Repräsentanten der Mitglieder bei den Beamten bilden, werden in jeder General=Versammlung von den Vereinsmitgliedern aus ihrer Mitte gewählt. Beim etwanigen Abgange von Mitglieds=Repräsentanten im Ausschusse ergänzt sich der Ausschuß sofort durch eigne Wahl; sollte ein Beamter im Laufe eines Jahres abgehen, so wird derselbe bis zur nächsten General=Versammlung vom Ausschusse provisorisch gewählt. Den Vorsitz in den Versammlungen des Ausschusses führt der Präsident und in dessen Behinderung der Vice=Präsident.

§. 19.

Die Beamten des Vereins sind ein erster und zweiter Secretair, ein Antiquar, ein Bibliothekar und ein Rechnungsführer. Sie werden vom Vereine in der General=Versammlung durch die relative Stimmenmehrheit der Anwesenden gewählt,

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und verpflichten sich zur Führung des Amtes auf ein Jahr, können jedoch nach Verlauf desselben wieder gewählt werden.

§. 20.

Jedem Gebildeten, welcher geneigt ist, für die Zwecke des Vereins zu wirken, steht der Zutritt zu dem Vereine frei; die Einleitung zum Beitritt geschieht durch Anmeldung beim zweiten Secretair, welcher auch die Aufnahme der neuen Mitglieder besorgt. Die Aufnahme geschieht jedoch nur unter Zustimmung der Präsidenten.

§. 21.

Jedes Mitglied erhält bei seiner Aufnahme ein, von den Präsidenten und den beiden Secretairen unterschriebenes und mit dem großen Siegel des Vereins versehenes Diplom und die Statuten des Vereins.

§. 22.

Die correspondirenden Mitglieder werden von dem Ausschusse des Vereins gewählt und vom ersten Secretair eingeladen.

§. 23.

Die Aufnahme der Ehren=Mitglieder geschieht in der General=Versammlung auf Vorschlag des Präsidenten.

§. 24.

Der Verein wird sich bemühen, ein stehendes Locale für seine Sammlungen und Sitzungen zu erwerben.

§. 25.

Der Verein führt ein großes, mit entsprechenden Emblemen und mit seinem Namen versehenes Siegel, welches sich in den Händen des zweiten Secretairs befindet. Außerdem führen beide Secretaire ein kleineres Geschäftssiegel.

III. Thätigkeit des Vereins.

§. 26.

Die Thätigkeit der Mitglieder, welche durch den ausgesprochenen Zweck des Vereins bestimmt wird, ist eine freie; zur Lieferung von Ausarbeitungen wird Niemand vom Vereine verpflichtet, so wie Wahl und Behandlung etwa zu erforschender und zu bearbeitender Gegenstände jedem Mitgliede überlassen bleiben.

§. 27.

Die Leitung des Geschäftsbetriebes ist dem Ausschusse übertragen.

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§. 28.

Dem Ausschusse liegt es vorzüglich ob, die besondern Gegenstände auszumitteln und in Vorschlag zu bringen, auf welche sich die Thätigkeit des ganzen Vereins erstrecken könnte.

§. 29.

Der Ausschuß empfängt, ordnet, bewahrt und verwaltet durch die Beamten des Vereins oder noch außerdem zu bestellende Geschäftsträger die Arbeiten und Beiträge der Mitglieder und giebt zu festgesetzten Zeiten darüber Bericht und, wenn es von Vereinsmitgliedern gewünscht wird, aufklärende Auskunft.

§. 30.

Besonders besorgt der Ausschuß die Bekanntmachung und Ausführung allgemeiner Unternehmungen und achtet auf mögliche Erwerbung von alterthümlichen Gegenständen.

§. 31.

Einrichtung und Form, Zeit und Ort der Versammlungen und Geschäfte des Ausschusses sind dem Ermessen desselben anheim gegeben.

§. 32.

Jedoch finden jährlich vier bestimmte Sitzungen des Ausschusses statt, nämlich jedesmal am Montage in der ersten vollen Woche der Monate Januar, April, Julius und October. Zu diesen Sitzungen haben auch die übrigen Mitglieder des Vereins Zutritt, jedoch ohne Theilnahme an den Verhandlungen.

§. 33.

Zur Beförderung des wissenschaftlichen Verkehrs unter den Mitgliedern giebt der zweite Secretair nach einer jeden bestimmten Sitzung des Ausschusses einen kurzen Bericht über die Arbeiten und Unternehmungen des Vereins und der einzelnen Mitglieder heraus.

§. 34.

Zu allen Versammlungen des Ausschusses und der Beamten ladet in der Regel der zweite Secretair ein, welcher auch darin die Protocolle führt. Jedoch steht es auch den Präsidenten und den übrigen Beamten frei, den Ausschuß und die Beamten in ihnen wichtig scheinenden Fällen zusammen zu berufen.

§. 35.

Jährlich findet am 11. Julius, Nachmittags 4 Uhr, oder wenn dieser Tag ein Sonntag oder Festtag ist, am zunächst darauf folgenden Tage eine General=Versammlung der Mitglieder statt.

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§. 36.

Die General=Versammlung faßt die gesammte Thätigkeit des Vereins in einem Puncte zusammen; die Berichte und Verhandlungen derselben sind das allgemeine Organ des Vereins.

§. 37.

Der zweite Secretair ordnet die General=Versammlung, das Präsidium leitet sie.

§. 38.

In der General=Versammlung berichten die Beamten über die Arbeiten, den Zustand und die Verwaltung des Vereins während des abgelaufenen Jahres.

§. 39.

Der erste Secretair legt in der General=Versammlung die eingegangenen wissenschaftlichen Arbeiten vor und berichtet über das Ergebniß derselben, so wie über die Aufnahme der correspondirenden Mitglieder und den mit ihnen gepflogenen Briefwechsel.

§. 40.

Der zweite Secretair berichtet in der General=Versammlung über die Geschichte, die Wirksamkeit und die innere Verfassung des Vereins während des jedesmal abgelaufenen Jahres und legt das Verzeichniß der Mitglieder vor. Ihm stehen zur Abfassung des Jahresberichts, welchen der Ausschuß jedesmal zum Druck befördern wird, sämmtliche Sammlungen und Acten des Vereins, so wie die Jahresberichte der übrigen Beamten offen.

§. 41.

Der Antiquar legt in der General=Versammlung den Katalog der Bildwerke vor, für deren Aufstellung, Erhaltung und etwa nöthige Restaurirung er sorgt.

§. 42.

Der Bibliothekar berichtet in der General=Versammlung über den Zustand der Bibliothek und des Archivs und legt Kataloge und Repertorien über die Schriftwerke des Vereins vor; er empfängt die im letzten Jahre entstandenen Acten für das Archiv des Vereins.

§. 43.

Der Rechnungsführer berichtet in der General=Versammlung über das Resultat der Cassenverwaltung des abgelaufenen Jahres und legt die, von den im Ausschusse Stimmeführenden Repräsentanten der Mitglieder revidirten Rechnungen

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vor. Er hat seine Rechnungen mit Belägen über die stehenden und gewöhnlichen Ausgaben oder mit quittirten Anweisungen des zweiten Secretairs zu belegen.

§. 44.

In der General=Versammlung werden von den Mitgliedern wichtige, den ganzen Verein betreffende Angelegenheiten und gemeinsame Unternehmungen in Berathung gezogen und beschlossen, die Ehrenmitglieder aufgenommen, die etwa erledigten Stellen eines Präsidenten wieder besetzt und die Beamten und Mitglieder des Ausschusses neu gewählt. Nicht minder ist es Zweck der General=Versammlung, die einzelnen Mitglieder zum Austausch ihrer Ansichten über ihre besondern Bestrebungen zu veranlassen.

§. 45.

Aus den, der Gesellschaft zur freien Verfügung gestellten Abhandlungen giebt der erste Secretair die Denkschriften des Vereins, nach vorhergängiger Beschließung des Ausschusses, heraus. Es soll wo möglich alljährlich ein Band solcher Vereinsschriften erscheinen.

§. 46.

Diese Denkschriften sind das besondere Organ des Vereins, welches seine wissenschaftliche Richtung beurkunden und die Ergebnisse der Vereinigung darlegen soll. Will aber schon der Verein nicht alle Arbeiten und Sammlungen durch den Druck allgemein bekannt machen, so ist auch eine Beschränkung in Hinsicht des Stoffes nothwendig. Vorzüglich werden wichtigere geschichtliche Quellenforschungen und Quellen zum Druck befördert werden, ohne weitere Beschränkung der Zeit, als durch Ausschließung der neuesten Geschichte, demnächst wichtigere Abhandlungen über Alterthümer. Forschungen aus dem Gebiete des Rechts und der Sprache können in den Jahrbüchern Aufnahme finden, wenn sie von besonderem Interesse für meklenburgische Geschichte und Verfassung und auf Forschung in der ältern Zeit der Urkunden oder in alten Traditionen begründet sind; außerdem wird der Verein historische Entwickelungen des in Meklenburg geltenden eigenthümlichen neuern Rechts und die Bearbeitung eines meklenburgischen Idiotikons auf jede Weise zu unterstützen suchen. Geognostisch=geologische Abhandlungen können nur Aufnahme finden, wenn sie wichtige neue Resultate geben und von allgemeinem Interesse sind. Die Bemühungen des Vereins für den letzten Zweig der Wissenschaft sollen sich vorzüglich auf Sammlungen und Einziehung von Nachrichten erstrecken.

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IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder.

§. 47.

Die Jahresberichte des Vereins und die Berichte des Ausschusses werden an alle Mitglieder unentgeltlich vertheilt; auch soll, bei ausreichender Anzahl von Mitgliedern, demnächst jährlich ein Band Denkschriften von ungefähr 20 Bogen an die Mitglieder des Vereins unentgeltlich versandt werden.

§. 48.

Den Mitgliedern des Vereins ist die Benutzung der Sammlungen gestattet, jedoch unter den, zu ihrer Erhaltung vom Ausschusse festzustellenden Bedingungen und Beschränkungen; die Mitglieder haben sich deshalb an die dazu beauftragten Beamten zu wenden, welche jedoch in den ihnen wichtig scheinenden Fällen Vollmacht von dem Ausschusse einholen können.

§. 49.

Jedem Mitgliede steht es frei, zur Förderung des gemeinsamen Zwecks und zur bessern Einrichtung des Vereins Vorschläge zu machen und deren Berathung zu verlangen.

§. 50.

Die Mitglieder sind befugt, bei wissenschaftlichen oder antiquarischen Forschungen sich um Hülfleistung an den Verein zu wenden. Ueber die Zulassung solcher Gesuche entscheidet das Präsidium. Die Art und Weise der Gewährung wird vom Ausschusse berathen und beschlossen.

§. 51.

Jedes ordentliche Mitglied verpflichtet sich zu einem fortlaufenden jährlichen Beitrage von zwei Thalern Cour., welcher das erste Mal beim Eintritt in den Verein bezahlt wird; durch diese Bestimmung soll jedoch die Freigebigkeit des Einzelnen nicht beschränkt werden.

§. 52.

Der jährliche Betrag wird jedesmal mit Jahresanfang, spätestens bis zum letzten Tage des Monats März portofrei eingesandt; im Unterlassungsfalle darf derselbe durch Postverlag wahrgenommen werden, so lange das Mitglied seinen Austritt beim Secretair noch nicht angezeigt hat; die Anzeige des Austritts geschieht in dem zur Zahlung des Beitrages festgesetzten Zeitraume bei Zahlung des letzten Beitrages. Bei Unterlassung der Zahlung des Beitrages und der Anzeige des Austritts werden die jedem Mitgliede zukommenden Druckschriften zurückbehalten.

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§. 53.

Die correspondirenden und Ehren=Mitglieder entrichten keinen jährlichen Beitrag.

§. 54.

Wenn ein Mitglied auf Kosten des Vereins Nachforschungen zu Erwerbungen, Nachgrabungen u. dgl. anstellt, so wird die etwanige Erwerbung Eigenthum des Vereins.

§. 55.

Es ist Pflicht eines jeden Mitgliedes, den Ausschuß davon zu benachrichtigen, sobald in seinem Bereiche irgend einem Denkmale des Alterthums Zerstörung oder Entfernung aus Meklenburg droht; ferner darauf zu achten, wenn im Auslande Denkmäler des meklenburgischen Alterthums zu erwerben sein dürften.

V. Eigenthum des Vereins.

§. 56.

Die von dem Vereine durch Schenkung oder Kauf oder auf einem andern Wege eigenthümlich erworbenen Alterthümer, Kunstsachen und Litteralien, so wie die Fonds und das Archiv bilden das Eigenthum des Vereins. (Vgl. §. 54.)

§. 57.

Die unmittelbare Aufsicht über die Sammlungen des Vereins führen die hiemit beauftragten Beamten; die Beaufsichtigung des Ganzen steht dem Präsidium zu.

§. 58.

Jedes Mitglied verflichtet sich, den vom Ausschusse zu bestimmenden Schätzungswerth eines Stückes des Eigenthums zu ersetzen, wenn es durch seine Schuld verloren oder unbrauchbar wird. Zu diesem Zwecke soll wo möglich der wahre Werth oder der in Deutschland geltende antiquarische und der Kaufpreis bei jedem Stücke im Inventarium bemerkt werden.

§. 59.

Der Verkauf oder Austausch von Alterthümern oder andern Gegenständen des Eigenthums geschieht nur mit Bewilligung des Ausschusses.

§. 60.

Ueber die Verwendung der Gelder des Vereins zum Ankauf von Gegenständen der Sammlungen, litterairischen

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Hülfsmitteln und zu Druckkosten bestimmt der Ausschuß. Jedoch sollen darüber im Jahresberichte Nachrichten gegeben und von der General=Versammlung Bemerkungen angenommen werden.

§. 61.

Bei der etwanigen Auflösung des Vereins verfügen die vorhandenen Mitglieder in einer General=Versammlung nach Stimmenmehrheit über das Eigenthum. Jedoch soll dasselbe in diesem Falle immer auf eine litterairische, oder Bildungs= oder milde Anstalt übergehen, seien es die Gegenstände des Eigenthums selbst, getheilt oder ungetheilt, oder der aus ihrem Verkauf gewonnene Erlös als Capital, nach dem Ermessen der General=Versammlung.

§. 62.

Veränderungen in den Statuten des Vereins können nur durch einen Beschluß der General=Versammlung und mit landesherrlicher Genehmigung erfolgen, und sollen als Anhang zu diesen Statuten jedesmal den Mitgliedern mitgetheilt werden.


Zusendungen erbittet der Verein unter der Adresse des Vereins für
meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde zu Schwerin.

 

Vignette


Gedruckt in der Hofdruckerei in Schwerin.
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XVII. 1.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, den 6. October 1851.

Vignette

U nter den 58 correspondirenden Gesellschaften, welche der letzte Jahresbericht aufzählt, findet sich keine schwedische: eine Lücke, welche bei den vielfachen politischen Verbindungen Meklenburgs und Schwedens in der That auffallend war, und bei den diesseitigen Forschungen auch nicht selten schmerzlich empfunden ist. Es darf daher als ein besonders glückliches Ereignis betrachtet werden, dass durch den Herrn Dr. Hildebrand, Reichs-Antiquar, Director des königl. Münz Cabinets und Secretair der königl. Akademie der schönen Wissenschaften, Historie und Antiquitäten zu Stockholm, welcher auf einer gelehrten Reise durch Deutschland im August d. J. auch Schwerin berührte, endlich ein regerer wissenschaftlicher Verkehr zwischen beiden Ländern eingeleitet ist. Derselbe forderte nämlich Namens der gedachten Akademie zum regelmäßigen Schriftenaustausche auf, und übergab sofort die seit 1834 erschienenen historischen, numismatischen und andere Schriften der Akademie in nicht weniger als 29 Bänden (Nr. 7-35 des folgenden Verzeichnisses).

Zu den 302 ordentlichen Mitgliedern des Vereine sind in dem abgelaufenen Quartale noch 4 hinzugetreten; die Herren Kaufmann Libnau zu Ribnitz, Erbpächter Stenzel zu Hirschberg, Pensionär Schröder zu Gaarzerhof bei N.-Buckow und Apotheker Dr. Kühl zu Plau.

Die Sammlungen des Vereins sind, mit Ausnahme der Bibliothek, auch in diesem Quartale weniger reich bedacht worden, als wir früher gewohnt waren. Es ist nämlich - fast ausschließlich durch Geschenke - erworben:

A. Für die Alterthumssammlung,

I. Aus vorchristlicher Zeit.

1) Aus der Zeit der Hünengräber.

2 durchbohrte Scheiben von Sandstein, gefunden bei Satow; geschenkt von dem Herrn Pastor Vortisch daselbst. - 1 kegelförmiger Knopf aus Kalkstein, gefunden daselbst und geschenkt von demselben. - 1 Bruchstück einer Streitaxt aus Glimmerschiefer, gefunden in der Darnow bei Bützow, geschenkt von dem Herrn Fr. Seidel zu Bützow. - 10 spanförmige Messer aus Feuerstein, gefunden daselbst und geschenkt von demselben. - 1 Randstück von einer sehr grossen und dicken Urne, gefunden daselbst und geschenkt von demselben.

2) Aus der Zeit der Kegelgräber.

Verschiedene Armringe von dünnem Bronzeblech, gefunden in einem Grabe hei Alt-Schwerin, geschenkt von dem Gastwirth Herrn Dalitz zu Malchow. - 1 Arbeitsmesser von Bronze, geschenkt von demselben. - 1 Stück Bronzeschlacke, gefunden bei Kröpelin, geschenkt von dem Glasermeister Hrn. Torgeler.

3) Aus der Zeit der Wendenkirchhöfe.

8 Spindelsteine aus gebranntem Thon, gefunden zu Rosenhagen, Miekenhagen und Rederank, geschenkt von dem Herrn Pastor Vortisch zu Satow.

II. Aus dem christlichen Mittelalter.

1 schönerhaltenes Schwert mit zweischneidiger, 3 Fuss langer und an der Wurzel 2 1/4 Zoll breiter Klinge, und einem 9 3/4 Zoll langen Griffe von Eisen, 1 eiserner Sporn, 1 eiserner Steigbügel, 1 großer eiserner Schlüssel, 2 grosse kugelförmige Töpfe, 1 großer und 1 kleiner Henkeltopf und 1 kleiner Krug

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aus blaugrauem Thon, 1 zinnerner Becher mit dem Agnus Dei und einer Inschrift, 1 eisernes Beil, 1 eiserner Haken, 1 eiserne Heugabel, 1 Schädel und 1 Beinknochen eines Pferdes von edler Race, und mehre Knochen von Hausthieren, Alles zusammen gefunden in dem alten Burggraben von Behrenshagen und geschenkt von dem Gutsbesitzer Herrn Hillmann daselbst. * ) - 1 eisernes Breitbeil, gefunden zu Heiligenhagen, geschenkt von dem Herrn Pastor Vortisch zu Satow.- Das obere Ende eines einschneidigen Schwertes mit zweifäustigem Griffe, 1 grosses und 1 kleines eisernes Messer, gefunden bei einem Brückenbau über die Warnow bei Bützow und geschenkt von dem Herrn Fr. Seidel daselbst.- 1 bronzener Gürtelhaken mit der Inschrift A. M., gefunden zu Malchow neben Menschenschädeln und geschenkt von dem Gastwirth Herrn Dalitz daselbst.

B. Für die Münzsammlung.

5 Bracteaten aus dem Reinshägener Funde ** ) und 1 Rostocker Sechsling von 1685, geschenkt von dem Herrn Bürgermeister Daniel zu Schwaan. - 1 unbekannte Kupfermünze, gefunden bei N.-Buckow, geschenkt von dem Herrn Advocaten Lembke zu Wismar. - 19 ausserdeutsche Kupfermünzen, geschenkt von dem Herrn Dr. Duve zu Ratzeburg. - 38 verschiedene Scheidemünzen, geschenkt von dem Herrn Burmeister zu Schwerin. - 3 alte Münzen, geschenkt von dem Gastwirth Herrn Dalitz zu Malchow. - 1 halber Thaler des Kaisers Rudolf von 1605 und 1 Lüneburger Dütchen von 1633, geschenkt von dem Kaufmann Herrn Daries zu Plau.

Zu erwähnen ist außerdem zweier Römischer Goldmünzen, welche in Meklenburg gefunden und von der königl. Münzsammlung zu Berlin angekauft worden sind, nämlich ein Geta (198-204 n. Chr.), gefunden bei Gadebusch, und ein Justinian (533 n. Chr.), gefunden zu Brudersdorf bei Dargun.

C. Für die Bildersammlung.

Das Originalbild des herzogl. Leibarztes Dr. Georg Wilhelm Benefeldt, Oelgemälde von C. F. R. de Liszewsky, 1789. Geschenkt von dem Herrn Gerichtsrath Ahrens zu Schwaan.

D. Für die Büchersammlung.

  1. 2) Mémoires de la société imperiale d'Archéologie de St. Pétersbourg. Publiés etc. par B. de Koehne. XII. XIII. (Vol. IV. No. 3. Vol. V. No. 1.) St. Petersbourg. 1850. 51. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  1. Archiv für die schweizerische Geschichte, herausgegeben auf Veranstaltung der allgemeinen geschichtforschenden Gesellschaft der Schweiz. Bd. VII. Zürich. 1851. 8.
  2. Beiträge zur vaterländ. Geschichte. Herausgegeben von der histor. Gesellschaft zu Basel. Bd. IV. Basel. 1850. 8.
  3. 6) Die Regesten der Archive in der schweizerischen Eidgenossenschaft. Auf Anordnung der schweizer, geschichtforschenden Gesellschaft herausgeg. von Th. v. Mohr. Bd. I. Heft 3 und 4. Chur. 1850. 4. (Nr. 3-6 Geschenke der allgem. geschichtforsch. Gesellschaft der Schweiz.)
  1. - 9) Suenska Fornsånger. En Samling af Kämpavisor, Folk-Visor, Lekar och Dansar, samt Barnoch Vall-Sånger. Utgifne af Ad. I war Arwidson. III Delen. Stockholm. 1834-1842. 8.
  1. Anglosachsiska. Mynt i Suenska Kongl. Myntkabinettet, funna i Sueriges Jord. Ordnade och beskrifna af B. E. Hildebrand. Stockholm. 1846. 4.
  2. Numi Cufici regii Numophylacii Holmiensis, quos omncs in terra Sueciae repertos digessit et interpretatus est Dr. Car. Joh. Tornberg. Upsaliae. 1848. 4.
  3. 13) Annales regum Mauritaniae a condito Idrisidarum imperio ad annum fugae 726 ab Abu L Hasan Ali Ben Abd Allan Ibn Abi Zer' Fesano-con-

*) Vrgl. die vorläufige Anzeige dieses Fundes in dem Oster-Quartal-Berichte, welche hiernach theilweise zu berichtigen ist.
**) Vrgl. Oster-Quartal-Bericht und Jahrbücher XVI. S. 311. Auch die Universitäts-Münzsammlung erwarb inzwischen noch 58 zu diesem Funde gehörige Stücke.
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scriptos ad librorum manuscriptorum fidem edidit Car. Joh. Tornberg. Tom. I. II. Upsaliae. 1843-1846. 4.

  1. - 16) Diplomatarium Delecarlicum. Urkunder rörande Landskapet Dalarne, samlade och utgifne af C. G. Kröningssvard och J. Lidén. III Delen. Stockholm. 1842. Fahlun. 1844. 46. 4.
  1. Suenskt Diplomatarium. Utgifvet af B. E. Hildebrand. Bd. III. Del. 1. 2. Stockholm. 1842. 1850. 4.
  2. Skänes Konsthistoria for Medoltiden af C. G. Brunius. Lund. 1850. 8.
  3. 20) Handlingar rörande Suerges uire Förhallanden under Konung Gustao I. Bd. I. II. (Reformations- und Kirchengeschichte.) Stockholm. 1841-1845. 8.
  1. - 23) Handlingar till Upplysning af Finlands Häfder. Utgifna af Ad. J. Arwidsson. Delen 1-3. Stockholm. 1846-1849. 8.
  1. 25) Anders Schönbergs historika Bref om det Suenska Regeringsstättet i äldre och nyare Tider. Utgifna af A. J. Arwidsson. Delen I. II. Stockholm. 1849. 1850. 8.
  1. 27) Swea och Götha Hofdinga-Minne sedan 1720. Af Aug. Th. Låstbom. Delen I. II. Upsala. 1842, 43. 8.
  1. Suenska Sprakets Lagar. Kritisk Afhandling af Joh. Fr. Rydquist. Bd. I. Stockholm. 1850. 8.
  2. Anteckningar ur Kongl. Witterhets, Historie och Antiquitets Akadem. Dagbok etc. för ar 1843 af B. E. Hildebrand. Stockholm. 1844. 8.
  3. - 35) Samlingar utgifna af Suenska Fornskrift-Sällskapet. Delen I-VI. Stockholm. 1844-48. 8. (Heft 2 des 3. Bds. fehlt.)
    (Nr. 7 - 35 Geschenke der königl. Akademie der schönen Wissenschaften und der Historie zu Stockholm.)
  1. N. Kindlinger, Geschichte der deutschen Hörigkeit, insbesondere der sogen. Leibeigenschaft. Mit Urkunden. Berlin. 1819. 8.
  2. 38) Moritz, Herzog und Churfürst zu Sachsen. Eine Darstellung aus dem Zeitalter der Reformation. Von Dr. F. A. v. Langenn. 2 Thle. Leipzig. 1841. 8.
  1. Mittheilungen des historischen Vereins für Krain. Jahrgang 1850. Laibach. 4. (Geschenk des Vereins.)
  2. Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen. Herausgeg. von der zur Pflege der vaterländ. Geschichte aufgestellten Commission der kaiserl. Akademie der Wissenschaften. Jahrgang 1850. 4 Hefte. Wien. 8.
  3. Dasselbe Werk. Zweite Abtheilung. Diplomataria et acta. Bd. III. Das "Stiftungen-Buch" des Cistercienser. Klosters Zwetl. Herausgegeben von Joh. v. Frast. Wien. 1851. 8.
  4. 43) Sitzungsberichte der kaiserl. Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-historische Classe. Jahrgang 1850. Erste und zweite Abtheilung Wien, 1850. (Nr. 40-43 Geschenke der kaiserl. Akademie.)
  1. Württembergische Jahrbücher für vaterländ. Geschichte, Geographie, Statistik und Topographie. Herausgeg. von dem topograph. Büreau. Jahrg. 1849. Stuttg. und Tübingen. 1850. 8. (Geschenk des Büreaus.)
  2. Dreizehnter Jahresbericht an die Mitglieder der Sinsheimer Gesellschaft zur Erforschung der vaterländ. Denkmale der Vorzeit von K. Wilhelmi. Sinsheim. 1851. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  3. Oberbayerisches Archiv für vaterländ. Geschichte, herausgeg. von dem histor. Vereine von und für Oberbayern. Bd. XI. Heft 3. München. 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)
  4. Archiv für Geschichte und Alterthumskunde von Oberfranken. Herausgeg. von C. v. Hagen. Bd. 4. Heft 1. Bayreuth. 1851. 8. (Geschenk des histor. Vereins zu Bayreuth.)
  5. Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Bd. VI. Heft 1. Kassel. 1851. 8.
  6. Histor.-topograph. Beschreibung der wüsten Ortschaften im Kurfürstenthum Hessen und in der grossh. hess. Provinz Oberhessen. Von Dr. G. Landau. Kassel 1851. 8. (Nr. 48, 49 Geschenke des histor. Vereins zu Kassel.)
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  1. Wetzlarsche Beiträge für Geschichte und Rechtsalterthümer. Im Namen des Vereins herausgeg. von Paul Wigand. Dritter Bd. Drittes Heft. Giessen. 1851. 8. (Geschenk des histor. Vereins zu Wetzlar.)
  2. Sammlung von Quellenschriften zur Geschichte Schlesiens. Herausgeg. von dem Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens. Bd. III. Breslau. 1851. 4. (Geschenke des Vereins.)
  3. Beitrage zur Geschichte der Medicin in Mecklenburg von L. Spengler. Wiesbaden. 1851. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  4. Zeitblatt für die evangelisch-lutherische Kirche Meklenburgs. Jahrg. 1851. Jan. bis Juni. 8. (Geschenk des Hrn. Geh. Rath von Oertzen.)
  5. Freiheit und Eigenthum der Bauern in den Domainen in Meklenburg. Behauptet in Briefen an das Publicum. (Vom Hofrath E. F. Bouchholz.) Nebst erster und zweiter Fortsetzung. Schwerin. 1787. 8.
  6. Der meklenburg. Landtag der J. 1785, 1799, 1801. Schwerin. 1799-1802. 4.
  7. Protocollum Comitiale d. d. Malchin 25. Nov. seq. 1794. Schwerin. 1796. 8.
  8. Amtsbericht oder Amts-Buch der Vogtei Dömitz. Gestellt durch Tilemann Stella v. Siegen. 1566. (Einfache Abschrift.) Fol.
  9. Commentatio histor. theol. de fabulosa variisque fraudibus quondam obnoxia et delusa Megapoli, edita a D. H. Koepkenio. Rost. 1720. 4.
  10. Dissert. jurid. de vigilibus baris vulgo Bahren, occasione ordinationis rever. concilii academ. d. 1. Nov. 1742, praeside J. P. Schmidt C. L. Becker. Rost. 1742. 4.
  11. Justi Lipsi de Amphitheatro liber. Cum aeneis figuris. Lugd. Batav. 1589. 4. Beigebunden:
  12. Lud. Tuberonia Dalmatae abbatis, commentariorum de rebus, quae temporibus ejus in illa Europae parte, quam Pannonii et Turcae incolunt, gestae sunt, libri XI. Francof. 1603. 4.
    (Nr. 54-60 Geschenke des Hrn. Amtshauptmann Ratich zu Ludwigslust.)
  13. Urkunden zur Geschichte des Fürstenthums Rügen unter den eingebornen Fürsten, herausgeg. und mit erläuternden Abhandlungen über die Entwickelung der Rügenschen Zustände in den einzelnen Zeitabschnitten begleitet von C. G. Fabricius. Bd. III. Urkunden von 1260-1302. Mit 4 Tafeln lithograph. Abbildungen. Stettin. 1851. 4. (Geschenk des Hrn. Herausgebers.)

E. Für die Urkundensammlung.

2 die Kirche zu Wattmannshagen betreffende Original-Urkunden resp. von 1372 und 1407, auf Pergament ohne Siegel, geschenkt von dem Herrn Bürgermeister Daniel zu Schwaan.

Größere wissenschaftliche Arbeiten sind in diesem Quartale nicht eingeliefert; doch übergab Herr Archivar Dr. Lisch zwei kleinere Abhandlungen: Beiträge zur Geschichte des Renaissance-Ziegelbaues in Meklenburg, und: der Hochaltar in der Kirche zu Doberan und die goldene Tafel der Kirche des St. Michaelis-Klosters zu Lüneburg. Ferner überreichte derselbe einen ausführlichen Bericht über die Gräber und Alterthümer im Lüneburgschen überhaupt, welche mit den unsrigen vollkommen übereinstimmen, so wie im Besondern über eine dort gefundene, den hiesigen ähnliche bronzene Krone.

Endlich machte Herr Amtsverwalter v. Pressentin auf alte Feldbezeichnungen auf der Feldmark Stück im A. Eldena aufmerksam. Der Verein hat schon öfter auf die Wichtigkeit solcher Sammlungen hingewiesen, und wäre sehr zu wünschen, dass dies Beispiel Nachahmung fände.

W. G. Beyer, Dr., Archiv-Secr.,
als zweiter Secretair des Vereins.

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XVII. 2.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, den 5. Januar 1852.

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D ie Neujahrsabrechnung über den Personalbestand unsers Vereins ist natürlich stets die ungünstigste, da mit diesem Termine die im Laufe des Jahres allmählich eingegangenen Kündigungen in Kraft treten. So ist auch diesmal in Folge voraufgegangener Kündigung der Austritt von 5 ordentlichen Mitgliedern, nämlich der Herren v. Gundlach auf Hinrichsberg, Director Zander zu Ratzeburg, Amtmann Erhardt zu Bützow, Klosterhauptmann v. Borck zu Malchow und v. Levetzow auf Hohen-Mistorf zu melden, wozu dann aus dem letzten Quartale der schmerzlichere Verlust von 4 andern Mitgliedern durch den Tod hinzukommt, nämlich des Reichsfreiherrn Albrecht v. Maltzan auf Peccatel und Peutsch, des Hauptmanns Zinck zu Dömitz, des Gerichtsraths Ahrens zu Schwaan und des Amtshauptmanns Ratich zu Ludwigslust. Unter ihnen fällt für uns der Verlust des am 11. Oct. 1851 im 38. Jahre seines thätigen Lebens zu Rostock verstorbenen Freiherrn v. Maltzan am schwersten in die Wage. Freund und Beförderer der nationalen Kunst und Wissenschaft in Meklenburg überhaupt, hatte der Verewigte unserm Vereine seit einer Reihe von 12 Jahren seine ganz besondere Liebe zugewendet, so dass wir seiner unermüdlichen, aufopfernden Hingebung ohne allen Zweifel einen sehr grossen Theil des bisherigen günstigen Erfolges verdanken, obwohl er selbst zu unsern wissenschaftlichen Mitarbeitern nicht gehörte. Auch in den 3 andern Verstorbenen, von welchen der Hauptmann Zinck schon zur Zeit des hochseligen Grossherzogs Friedrich Franz I. ein lebhaftes Interesse an der heimischen Alterthumskunde bewies, und namentlich fast alle damals vorgenommenen Ausgrabungen leitete, haben wir wahre und thätige Freunde unsers Vereins verloren.

Neue Mitglieder erwarb der Verein dagegen seit Michaelis nur 4, nämlich die Herren Ahlers, Landsyndicus zu N.-Brandenburg, Eduard v. Ketelhodt auf Hermannsgrün , Kammerherr zu Dresden, Haupt, Pensionär zu Tressow bei Wismar, und Stern, Bauconducteur zu Schwerin.

Die auswärtigen Verbindungen des Vereins haben abermals an Umfang gewonnen durch den eingeleiteten Schriftenwechsel mit dem Vereine für Geschichte und Alterthumskunde zu Osnabrück und der Gesellschaft für südslawische Geschichte und Alterthumskunde zu Agram. Der erstere Verein ward im Jahre 1847 durch den Herrn Dr. Stüve, damals Bürgermeister zu Osnabrück, gegründet, und begann seine Wirksamkeit unter der Leitung seines Stifters und nunmehrigen Ministerial-Vorstandes gerade in dem verhängnissvollen Jahre 1848, in welchem so viele andre Vereine die ihrige einzustellen genöthigt waren.

Von den verschiedenen Sammlungen des Vereins ist nur die Bildersammlung ganz ohne Zuwachs geblieben, obgleich auch die übrigen immer noch nicht wieder so reichlich bedacht wurden, als früher. Es erwarben nämlich:

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A. Die Alterthumssammlung,

I. Aus vorchristlicher Zeit.

1) Aus der Zeit der Hünengräber.

1 kleiner Streithammer aus Hornblende, 1 Keil aus Hornblende, 1 Keil aus Feuerstein, 2 kleine Keile aus Feuerstein, 1 kleiner hohlgeschliffener Keil aus Feuerstein, noch 6 grössere zerbrochene und 2 unvollendete Feuerstein-Keile, 1 grosser Feuersteinsplitter, 2 durchbohrte Scheiben aus grauem Sandstein, und 1 Perle aus weissem Kies, zusammen gefunden an einem Hügel (Kampf- oder Fabrikstätte?) zu Tressow, geschenkt von dem Herrn Pensionär Haupt daselbst. - 1 Streithammer aus rothem Hornstein, mit von beiden Seiten angebohrtem, unvollendetem Schaftloche, gefunden in dem Amte Buckow, geschenkt von dem Herrn Pastor Masch zu Demern. - 1 Wetzstein aus grauem Thonschiefer, von der Gestalt der Feuersteinkeile, gefunden zu Losten, geschenkt von dem Herrn Dr. med. Crull zu Wismar. - 1 auffallend kleiner Pferdeschädel, gefunden zu Langen-Brütz, wahrscheinlich beim Abräumen eines alten Grabes, geschenkt von dem Herrn Präpositus Dr. Schencke zu Pinnow.

2) Aus der Zeit der Kegelgräber.

haben die hiesigen Sammlungen in dem abgelaufenen Quartale keine Bereicherungen empfangen, da 3 goldene Spiralen, welche zu Göhlen bei Ludwigslust gefunden wurden, für uns leider verloren gegangen sind.

3) Aus der Zeit der Wendenkirchhöfe.

1 durchbohrte Scheibe aus grauem Sandstein, unbestimmten Fundortes, geschenkt von dem Herrn Pastor Masch zu Demern. - 1 sehr kleines, fast kugelförmiges Gefäss aus Thon, gefunden zu Camin bei Wittenburg, geschenkt von dem Herrn Pastor Masch zu Demern.

II. Aus dem christlichen Mittelalter.

1 eiserne Lanzenspitze, gefunden auf dem Kirchhofe zu Peccatel, bei der Beerdigung des wailand Barons Albrecht v. Maltzan, geschenkt von dessen Vater, dem Herrn Landrath Baron v. Maltzan auf Rothenmoor. - 1 kleines eisernes Beil, gefunden zu Satow, geschenkt von dem Herrn Pastor Vortisch daselbst. - 1 grosser eiserner Schlüssel, gefunden zu Schlutow, geschenkt von dem Fräulein E. Jatzow zu Schwerin. - 1 Henkelkrug von schwarzgrauem Thon, gefunden zu Waren, geschenkt von dem Herrn Senator Ruess daselbst.- 1 kleine Scheibe aus Thon, gefunden zu Satow und geschenkt von dem Herrn Pastor Vortisch daselbst. - 1 Spindelstein aus roth gebrannter Ziegelerde, gefunden beim Stammraden unter einer alten Eiche auf einem isolirten Hügel zu Tressow, geschenkt von dem Pensionär Herrn Haupt daselbst.

B. Die Münzsammlung.

2 Groschen des Erzbischofs Johann Rhode von Bremen vom Jahre 1499, einer für Bremen, der andre für Verden, geschenkt von dem Herrn Pastor Ragotzky zu Triglitz. - 1 schwedisches 2 Oer-Stück aus Kupfer, vom Jahre 1629, gefunden zu Satow, geschenkt von dem Herrn Pastor Vortisch daselbst.

C. Die Büchersammlung.

  1. Mémoires de la Société impériale d'Archéologie de St. Pétersbourg. Publiés par B. de Koehne. XIV. (Vol. V. No. 2.) St. Pétersbourg. 1851. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  2. F. Schiern, Uebersicht der Auswanderungen der Normannen aus der Normandie nach Italien und der ersten Eroberungen derselben in Neapel und Sicilien. Aus dem Dänischen übersetzt von Ernst Friedrich Mooyer. Minden. 1851. 4. (Geschenk des Herrn Uebersetzers.)
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  1. Ehstnische Volkslieder. Urschrift und Uebersetzung von H. Neus. Zweite Abth. Herausgeg. von der ehstländ. literair. Gesellschaft. Reval. 1851. 8.
  2. Die ehstländ. literair. Gesellschaft und deren Geschichte vom 24. Juni 1847 bis 24. Juni 1850. Reval. 1851. 8. (Nr. 3 und 4 Geschenke der Gesellschaft.)
  3. Arkiv zu Povestnicu Jugoslavensku. Knjiga. 1. Uredio ivan Kukulievic sakcinski. U Zagrebu. 1851. 8. (Geschenk der Gesellschaft für südslavische Geschichte und Alterthümer zu Agram.)
  4. Ferdinandeum. Vierundzwanzigster combinirter Jahresbericht des Verwaltungsausschusses für die Jahre 1847-1850. Innsbruck. 1851. 8. (Geschenk der Gesellschaft des Ferdinandeum.)
  5. Zeitschrift des histor. Vereins für das würtembergische Franken. Heft 4 und 5. Aalen und Mergentheim. 1850. 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)
  6. Archiv des histor. Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg. Elfter Band. Heft 2 und 3. Würzburg. 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)
  7. Annalen des Vereins für nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung. Bd. IV. Heft 1. Wiesbaden. 1850. 8.
  8. H. Bär, diplomat. Geschichte der Abtei Eberbach im Rheingau. Im Auftrage des Vereins für nassauische Alterthumskunde etc. herausgeg. von J. G. Habel. Wiesbaden. 1851. 8.
    (Nr. 9 und 10 Geschenke des Vereins.)
  9. Neues Lausitzisches Magazin. Im Auftrage der oberlausitz. Gesellschaft der Wissenschaften besorgt durch J. K. O. Jancke. Bd. 28. Görlitz. 1851. 8.
  10. Scriptores rerum Lusaticarum. Sammlung ober- und niederlausitzischer Geschichtschreiber. Neuer Folge dritter Band. Erste Lieferung. Görlitz. 1850. 8.
    (Nr. 11 und 12 Geschenke der Gesellschaft.)
  11. Achtundzwanzigster Jahresbericht der schlesischen Gesellschaft für vaterländische Cultur. Breslau. 1851. 4. (Geschenk der Gesellschaft.)
  12. Landeskunde des Herzogthums Meiningen. Von G. Brückner, Professor. Erster Theil. Meiningen. 1851. 8. (Geschenk des hennebergischen Vereins zu Meiningen.)
  13. Andreae de Mandelslo († 31. Aug. 1585) Registrum Ecclesiae Verdensis. (Privat-Abdruck ohne Ort und Jahr. - Geschenk des Herausgebers, Herrn Landschafts-Directors v. Hodenberg Exc. zu Lüneburg.)
  14. Archiv des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Meklenburg. 5. Heft. Herausgeg. von E. Boll. Neubrandenburg. 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)
  15. Zeitblatt für die evangel.-luther. Kirche Meklenburgs. Jahrg. 1851. 8. (Geschenk des Hrn. Geh. Raths v. Oertzen.)
  16. Meklenburg. gemeinnütziges Archiv. Heft 1-14. October 1850 bis Novbr. 1851. gr. 8. (Geschenk Sr. K. H. des Grossherzogs.)
  17. 20) Mittheilungen des histor. Vereins zu Osnabrück. Erster und zweiter Jahrg. Das. 1848. 1850 2 Bde. 8. (Geschenk des Vereins.)
  18. - 27) Fr. Wilken, Geschichte der Kreuzzüge nach morgenländ. und abendländ. Berichten. Erster bis siebenter Theil. Leipzig. 1807-1832. 8.

D. Die Urkundensammlung.

1 Original-Urtheil von der Juristen-Facultät zu Rostock in einem Privatstreite in der Mark Brandenburg gesprochen, vom 24. März 1610, geschenkt von dem Herrn Pastor Ragotzky zu Triglitz.

Gelegentlich möge hier die Nachricht Raum finden, dass von dem hohen Staatsministerium zu Schwerin aus dem Nachlasse unsers berühmten Historikers Rudloff verschiedene Handschriften historischen Inhalts, namentlich aber eine

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9 Foliobande starke meklenburgische Urkunden-Sammlung (vrgl. Rudloff meklenb. Gesch. 1. S. XXVII.) für das Geheime und Haupt-Archiv zu Schwerin angekauft worden sind.

E. Die Naturaliensammlung.

1 prachtvoller Schädel eines Urochsen, ausgegraben in Polen, hinter Warschau, von dem Reichsfreiherrn August v. Maltzan Exc. auf Duchnow, seinem Neffen, unserm verewigten Freunde, dem Reichsfreiherrn Albrecht v. Maltzan auf Peccatel geschenkt, und aus dessen Nachlass von dem Vater unserm Vereine überwiesen.

Seit Abfassung des Michaelisberichtes sind folgende wissenschaftliche Arbeiten eingereicht:

  1. von dem Herrn Pastor Masch zu Demern:
    Ueber den Münzfund von Malchow.
  2. von dem Herrn Archivar Dr. Lisch:
    Tod und Begräbniss des Obotriten-Königs Heinrich;

Ueber die Verbindungen des Hauses Werle mit dem Hause Braunschweig-Lüneburg;

Wiener Gesandtschaftsberichte über die Herzoge Adolph Friedrich und Johann Albrecht;

Die Wandmalerei der Kirche zu Alt-Röbel;

Die Kirche zu Wilsnack;

Beschreibung des Altares in der Kirche zu Rehna.

Unter den kleinern Nachrichten über Alterthümer des Landes ist noch ein Bericht des Herrn Candidaten Kossel über das Hünengrab zu Maslow (Jahrbücher XVI. S. 253) zu erwähnen.

W. G. Beyer, Dr., Archiv-Secr.,
als zweiter Secretair des Vereins.

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XVII. 3.

Quartalbericht

des

Vereins für meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


Schwerin, den 5. April 1852.

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A m 28. Jan. des neuen Jahres starb zu Stettin der wirkliche Geheimerath v. Bonin, Ober-Präsident der Provinz Pommern, in welcher hohen und einflussreichen Stellung derselbe sich um die Erforschung der Geschichte seiner Provinz, namentlich durch Unterstützung des dortigen Vereines, grosse Verdienste erwarb, und desshalb schon in der zweiten General-Versammlung unsers Vereines am 11. Jul. 1836 zu unserm Ehrenmitgliede ernannt ward. - Die Reihen unserer ordentlichen Mitglieder hat der Tod dagegen dies Mal verschont, und habe ich daher nur den freiwilligen Austritt des Hrn. Pastors Lampert zu Dreweskirchen, so wie den Eintritt des Hrn. Bauconducteurs Krüger in Röbel zu melden. Außerdem sind jedoch mit der Zahlung des letzten Beitrags noch mehre Kündigungen eingegangen.

Neue Verbindungen mit auswärtigen Vereinen sind zwar in dem abgelaufenen Quartale nicht angeknüpft, doch sind wir neuerdings durch die höchsterfreuliche Nachricht überrascht worden, dass der Verein für pommersche Geschichte, welcher seit dem Jahre 1848 seine Arbeiten eingestellt hatte, nächstens seine Wiedergeburt feiern wird.

Für unsere Sammlungen war das abgelaufene Quartal so günstig, als wir es schon seit längerer Zeit nicht mehr gewohnt sind. Namentlich hat die Alterthumssammlung durch den dankenswerthen Eifer des Hrn. Bürgermeisters Daniel zu Schwaan und des Hrn. Haupt zu Tressow, von welchen Ersterer auf seine alleinige Kosten und unter seiner persönlichen Leitung zum Theil sehr umfangreiche Nachgrabungen anstellen liess, sehr werthvolle Erwerbungen gemacht, wie sich aus dem folgenden Verzeichnisse näher ergiebt:

A. Die Alterthumssammlung.

I. Aus vorchristlicher Zeit.

1) Aus der Zeit der Hünengräber.

8 Feuersteinspäne und 1 Knopf von dunkelgrauem Thon, gefunden auf der Feldmark Tressow, geschenkt von dem Hrn. Pächter Haupt daselbst. - 1 ovaler durchbohrter Stein und 1 Kugel von Granit, gef. auf der Feldmark Quaal, gesch. von dem Hrn. Pächter Haupt zu Tressow. - 1 Schleifstein von weissem Sandstein, gef. zu Langhagen bei Krakow, gesch. von dem Hrn. Pächter Haupt zu Carlsdorf.- 1 Streitaxt aus Hornblende, unbestimmten Fundorts, gesch. von dem Hrn. Pastor Ritter zu Vietlübbe - 1 Streithammer von Hornblende, aus dem Bruchstücke einer grössern Streitaxt gefertigt, jedoch unvollendet, gesch. von dem Hrn. Pastor Lampert zu Dreweskirchen. - 1 vollständiger geschliffener Keil, 1 Bruchstück eines Keiles, 1 zu einem Keile vorbereiteter Stein, 1 Griff eines Dolches und 11 Späne von Feuerstein, so wie 1 grosser Schleifstein von roth und weiss geadertem Sandstein, gef. auf der Feldmark Dreweskirchen, gesch. von dem Gutsbesitzer Hrn. Koch da-

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selbst. - 1 Keil aus Feuerstein, gef. zu Wendisch-Rambow, gesch. von dem Hrn. Pastor Vortisch zu Satow. - 1 Wurfspiesspitze, 1 Lanzenspitze, 1 Dolch und 1 Keil aus Feuerstein, so wie 1 zerbrochene Streitaxt aus Thonstein, gef. zu Viecheln bei Gnoien, gesch. von dem Hrn. v. Kardorf auf Remlin. - 2 Keile, 2 Dolche, 1 unvollendeter Schmalmeissel und 1 Lanzenspitze von Feuerstein, 1 fast kugelförmiger Schleifstein aus hellgrauem Sandstein und 1 fast kugelförmiger Schleifstein aus Gneis, gef. auf den Feldmarken Schwaan, Papendorf, Letschow, Cambs und Wiendorf, so wie 1 menschlicher Unterkiefer, gef. im Moore bei Letschow, gesch. von dem Hrn. Bürgermeister Daniel zu Schwaan.

2) Aus der Zeit der Kegelgräber.

Bruchstücke eines Schwertes von Bronze, mehrere Urnenscherben, und menschliche Gebeine, namentlich ein Stirnfragment, gef. bei Abtragung eines Kegelgrabes auf der Stadtfeldmark Schwaan, gesch. von dem Hrn. Bürgermeister Daniel daselbst.- 1 zerbrochene schmale Schwertklinge mit Griffzunge von Bronze, gef. zu Cambs bei Schwaan beim Steinbrechen, gesch. von dem Hrn. Bürgermeister Daniel zu Schwaan. - 1 hohlgegossener offener Armring und 1 Spiral-Armring, gef. zu Brusow bei Kröpelin, gesch. von dem Hrn. Pastor Lampert zu Dreweskirchen. - 1 Knopf von Tonschiefer, gef. zu Satow. gesch. von dem Hrn. Pastor Vortisch daselbst.

3) Aus der Zeit der Wendenkirchhöfe.

2 Hefteln von Bronze und 1 Spindelstein von gebranntem Thon, gef. in einem Wendenkirchhofe zu Dreweskirchen, gesch. von dem Gutsbesitzer Hrn. Koch daselbst. - 1 Spindelstein aus Sandstein, gef. zu Remlin, gesch. von dem Hrn. v. Kardorf daselbst.

II. Aus dem Mittelalter.

1 eiserner Dolch aus dem 15.-16. Jahrh, gef. zu Dreweskirchen, gesch. von dem Hrn. Koch daselbst. - 1 Scheibe und 1 Kugel von Granit und 1 Vorlegeschloss von Eisen, gef. auf dem Walle der Burg Stüvendorf bei Vietlübbe, gesch. von dem Hrn. Pastor Ritter daselbst. - 1 Siegelstempel aus Messing mit dem von Lewetzowschen Wappen in der Umschrift: Umschrift , gef. zu Klewerhof bei Dargun, gesch. von dem Hrn. Gutknecht auf Wackstow.

B. Die Münzsammlung.

1 kufische Silbermünze, 1 Dreigroschenstück der Stadt Danzig und 1 fürstlich hessisches Viergroschenstück von 1767, in Gnoien angekauft und dem Vereine gesch. von dem Hrn. v. Kardorf auf Remlin. - 1 Groschen des Königs Christoph des Baiern von Dänemark 1439-1441, 1 Pfenning der Stadt Wismar von 1622 und 1 Schwedischer Noththaler von 1718, gef. zu Dreweskirchen und gesch. von dem Hrn. Koch daselbst. - 7 Kupfermünzen von Rostock und Wismar, gesch. von dem Hrn. Amtsmitarbeiter Bernhard v. Maltzan zu Rostock. - 2 holsteinsche Münzen von 1850, gesch. von dem Hrn. Pastor Masch zu Demern.

C. Die Bildersammlung.

Bildniss des Justizraths Georg Detharding, Professors der Medicin zu Kopenhagen, geb. 13. Mai 1671, und des Dr. Georg Christoph Detharding, Professors der Medicin zu Rostock und Bützow, Sohnes des vorigen, geb. 10. April 1699. Kupferstiche, gesch. von dem Hrn. Dr. Crull zu Wismar. - Bildniss des Freiherrn Albrecht v. Maltzan auf Peccatel und Peutsch. Lithographie, geschenkt von dessen Vater Hrn. Landrath Freiherrn v. Maltzan auf Rothenmoor. - Bildniss der Herzogin Sophie, Tochter des Herzogs Heinrich des Friedfertigen zu Meklenburg, Gemahlin des Herzogs Ernst zu

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Braunschweig-Lüneburg, und getreue Abbildung einer Bronze-Krone, gesch. von dem Hrn. Fabrikbesitzer Wellenkamp zu Lüneburg. - Alte Ansicht von Lauenburg, geschenkt vom Hrn. Archivar Groth in Schwerin.

D. Die Büchersammlung.

  1. Die jüngste Katastrophe des Erdballs. Ein geolog. Versuch von Louis Vortisch, Pastor zu Satow. Braunschweig. 1852. 8. (Geschenk des Hrn. Verf.)
  2. Abhandlung (in polnischer Sprache) über einen im Königreich Polen gefundenen Schädel eines Urstiers. Aus der Zeitschrift: Warschauno Bibliothek. Mit einer Abbildung. Warschau. 1843. 8. (Aus dem Nachlasse des Hrn. Barons A. v. Maltzan auf Peutsch, durch dessen Bruder, den Hrn. Baron v. Maltzan auf Gr. Lukow, dem Vereine geschenkt, in dessen Besitz dieser Schädel durch Schenkung des Hrn. A. v. Maltzan gelangt ist).
  3. Crymogaea sive rerum Islandicarum Libri III. Per Arngrimum Jonam, Islandum. Hamburgi. 1610. 4.
  4. Historien vnd Bericht von dem Grossfürstenthumb Muschkow - mit der Muschowiter Gesetzen, Statuten, Sitten etc. beschrieben durch Petreium de Erlesunda. Lipsiae. 1620. 4. (No. 3 und 4 nebst noch einigen kleinen Flugblättern Geschenk des Hrn. Amtsmitarbeiters Baron v. Maltzan zu Rostock.)
  5. Historisches Taschenbuch. Herausgeg. von Fr. v. Raumer. Dritte Folge. Dritter Jahrgang. Leipzig. 1852. 8. (Gesch. des Hrn. Geh. Raths v. Oertzen.)
  6. 7) Nieuwe Reeks van Werken van de Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde te Leiden. Deel V, VI. Te Leiden. 1847. 50. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  1. 9) Archiv für Kunde Oesterreich. Geschichtsquellen. Herausgeg. von der kaiserl. Akademie der Wissenschaften. Jahrg. 1850. Bd. 11. Heft 3, 4. Jahrg. 1851. Bd. I. Heft 1, 2. Wien. 1850. 51. 8.
  1. Fontes rerum Austriacarum. Herausgeg. von der histor. Commission der kaiserl. Akademie der Wissenschaften. Zweite Abtheil. Diplomataria et acta. Codex traditionum eccles. colleg. Claustro-Neoburgensis. Wien. 1851. 8.
  2. 12) Sitzungsberichte der kaiserl. Akademie der Wissenschaften. Philosoph. histor. Classe. Jahrg. 1851. Bd. VI. Heft 1-5. Bd. VII. Heft 1. Wien. 1851. 8.
  1. Historische Analecten von Joseph Arneth. Tafeln mit Abbildg. zu den obigen Sitzungsberichten, Bd. VI, Heft 1, 2. Wien. 1851. Queerfol.
  2. Die Alterthümer vom Hallstätter Salzberg und dessen Umgebung. Von Fr. Simony. Als Beilage zu den obigen Sitzungsberichten. Bd. IV. S. 338. Wien. 1851. Queerfol.
  3. Notizenblatt. Beilage zum Archiv für Kunde österreich. Geschichtsquellen. No. 2- 18. Wien. 1851. 8. (No. 8-15 Geschenke der kaiserl. Akademie zu Wien.)
  4. Mittheilungen des histor. Vereins für Steiermark. Zweites Heft. Gratz, 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)
  5. Würtembergische Jahrbücher für vaterländ Geschichte, Geographie etc. Herausgeg. von dem königl. statistisch-topograph. Büreau. Jahrg. 1850. Stuttgart. 1851. 8. (Geschenk des vaterländ. Vereins das.)
  6. Abhandlungen der histor. Classe der königl. bayerisch. Akademie der Wissenschaften. Bd VI. Abth. 2. München. 1851. 4.
  7. Bulletin der königl. Akademie der Wissenschaften. Jahrg. 1850. No. 23-44. Jahrg. 1851. No. 1-33. Das. 4.
  8. Die Germanen und die Römer in ihrem Wechselverhältnisse vor dem Falle des Westreichs. Festrede am 28. Nov. 1851 von Dr. Wittmann. Das. 4. (No. 18-20 Geschenke der königl. Akademie.)
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  1. 22) Oberbayerisches Archiv für vaterländ. Geschichte. Herausgeg. von dem histor. Vereine von und für Oberbayern. Bd. XII. Heft 1. Nebst dem 13. Jahresber. desselben Vereins. München. 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)
  1. Verhandlungen des histor. Vereins von Oberpfalz und Regensburg. Bd. XIV. Regensburg. 1850. 8. (Nebst einer Beigabe Geschenk des Vereins.)
  2. Mittheilungen der Geschichts- und Alterthumsforschenden Gesellschaft des Osterlandes zu Altenburg. Bd. III. Heft. 3. Altenburg. 1851. 8. (Geschenk der Gesellschaft.)
  3. 26) Neue Preussische Provinzial. Blätter. Herausgeg. von Dr. A. Hagen. Bd. XI. XII. Königsberg. 1850. 51. 8. (Geschenk der Gesellschaft Prussia.)
  1. Bericht des literarisch-geselligen Vereins zu Stralsund über sein Bestehen während der J. 1850 und 1851. VIII. Stralsund. 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)
  2. Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte. Bd. III, Heft 3 u. 4. Hamburg. 1851. 8. (Geschenk des Vereins.)
  3. Verzeichnis der seit 1778 im Schleswig-Holsteinschen Amtsexamen bestandenen Theologen. Herausgeg. v. Wulff. Kiel. 1844. 4. Nebst Nachtrag. (Geschenk des Hrn. Verf.)

Grössere wissenschaftliche Arbeiten sind in diesem Quartale nicht eingeliefert, doch hat Herr Archivar Dr. Lisch eine von ihm bearbeitete Lebensbeschreibung des Andreas Mylius für die nächsten Wochen angekündigt. - Ausserdem haben mehre Mitglieder des Vereins ausführlichere Nachrichten über Alterthümer etc. eingesandt; namentlich berichtete Herr Pastor Masch zu Demern über eine bei Käbelich im Grossherzogthum Meklenburg-Strelitz gefundene Urne mit angeblicher Runeninschrift. Herr Bibliothekar Gentzen zu Neustrelitz hat bereits eine Zeichnung dieser Charaktere an mehre deutsche und slavische Gelehrte, namentlich an Jacob Grimm, Kosegarten, Hanka, Schaffarik und Wolansky, eingesandt, von welchen die drei letzteren sehr von einander abweichende Erklärungen versucht haben. Wolansky wird in dem 3. Hefte seiner slavischen Sprachdenkmale eine Abbildung der Urne mit ihrer Inschrift mitteilen. Leider hat Herr Professor Kollár diese neueste Entdeckung Rhedarischer Runen nicht mehr erlebt. Er starb am 24. Jan. d. J., doch hoffen wir, dass das von ihm angekündigte, und dem Vernehmen nach im Manuscripte bereits vollendete Werk über die Strelitzer Götzenbilder auch nach seinem Tode erscheinen wird. - Ferner hat Herr Bürgermeister Daniel zu Schwaan ausführlichen Bericht über die Abtragung eines höchst interessanten Kegelgrabes auf der Stadtfeldmark Schwaan, mit einem Situationsplan der Umgebung des Grabes, einer äussern Ansicht und zwei Durchschnitten desselben von dem Hrn. Kammeringenieur Krüger und dessen Gehülfen Hrn. Quistorp, eingesandt. - Herr Archivar Lisch übergab einen Bericht über einen Wendenkirchhof bei Dreweskirchen mit Rückblicken auf die ältere Geschichte des Ortes, und Herr Pensionär Haupt zu Tressow gab Nachricht über Alterthümer bei Bahrendorf und einen Wendenkirchhof bei Neuburg bei Wismar.

Der 16. Band unserer Jahrbücher ist fast vollendet und enthält namentlich eine vollständige Geschichte der nicht unwichtigen Stadt und Festung Plau von dem Hrn. Archivar Dr. Lisch, mit den betreffenden Urkunden, welche letztere etwas vervollständigt auch in einem besondern, jedoch nicht in den Buchhandel gekommenen Abdruck als Codex Plawensis erschienen sind.

Von demselben Verfasser ist kürzlich auch die historische Literatur unsers Vaterlandes durch die Herausgabe des 2. Bandes der Geschichte und Urkunden des Geschlechtes Hahn und des 3. Bandes der Urkunden-Sammlung zur Geschichte des Geschlechtes Maltzan bereichert, Werke, die für den meklenburgischen Historiker wahrhaft unentbehrlich sind, und ihn einigermassen über den empfindlichen Mangel eines allgemeinen meklenburgischen Urkundenbuches zu trösten vermögen, die sich aber zur Zeit im Auslande fast noch grösserer Anerkennung erfreuen, als im Inlande. Beiden Bänden sind wiederum mehrere Steindrucktafeln mit Wappenbildern beigegeben, unter welchen das trefflich gelungene Maltzansche Wappen in Farbendruck aus der Tiedemannschen Steindruckerei in Rostock besonders hervorgehoben zu werden verdient.

W. G. Beyer, Dr., Archiv-Secr.,
als zweiter Secretair des Vereins.

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Statuten

des Vereins

 

für

meklenburgische Geschichte und
Alterthumskunde.


(Neue Auflage.)

 

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Schwerin.

Gedruckt in der Hofbuchdruckerei.

1852.

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Friederich Franz,

von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg etc. .

Unsern gnädigsten Gruß zuvor. Veste, Ehrenveste und Hochgelahrte, liebe Getreue. Wir gestatten auf eure Anzeige, Vorstellung und Bitte vom 9ten d. M. nicht nur die Stiftung eines Vereins für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde, sondern genehmigen zugleich auch hiemit die Uns damit vorgelegten Statuten dieses Vereins in ihren 62 §phen in Gnaden, womit Wir euch gewogen verbleiben. Gegeben durch Unsere Regierung.

Schwerin, am 14ten März 1835.

Friederich Franz.
  (L. S.) A. G. v. Brandenstein
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Statuten

des

Vereins für Geschichte und Alterthumskunde Meklenburgs.


I. Zweck des Vereins.

§. 1.

Der Verein für Geschichte und Alterthumskunde Meklenburgs ist ein freier Verein von Freunden und Beförderern der Vaterlandskunde.

§. 2.

Die Mitglieder des Vereins beabsichtigen zunächst, sich einander durch Mittheilungen in ihren Forschungen zu unterstützen und den Sinn für Vaterlandskunde zu verallgemeinern.

§. 3.

Der besondere Zweck des Vereins ist, durch Sammlung und Bearbeitung der historischen Denkmäler Meklenburgs die Geschichte dieses Landes in allen seinen frühern und gegenwärtigen Bestandtheilen nach allen Seiten hin zu erforschen, zu erweitern und in Monographien und Uebersichten darzustellen.

§. 4.

Die Bearbeitungen haben besonders zum Gegenstande: Geschichte, Recht, Sprache und Alterthümer, auch Erörterungen geognostisch = geologischer Verhältnisse Meklenburgs.

§. 5.

Die Sammlungen nehmen Schriftliches und Bildliches auf.

§. 6.

Die Sammlungen von Schriftwerken nehmen Originale, treue Abschriften und Drucke auf und erstrecken sich auf:

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1) Urkunden, Chroniken, Register, Briefe und andere Litteralien, welche die frühere Geschichte, sei es politische, Kirchen=oder Sittengeschichte, Meklenburgs beurkunden können;
2) alte Rechtsurkunden, Rechtstraditionen und Rechtsalterthümer;
3) Sprach=Idiotismen und Sammlungen derselben, Erklärung slavischer und niederdeutscher Wörter und Namen von historischer Bedeutung, Erläuterungen von Spracheigenthümlichkeiten der Urkunden, Beiträge zur Diplomatik meklenburgischer Schriften der Vorzeit, Sprichwörter, Formeln, Volkssagen, Volkslieder und dergleichen;
4) gedruckte Schriften früherer und neuerer Zeit über meklenburgische Angelegenheiten und über Geschichte und Alterthümer der angrenzenden Länder und derjenigen Länder, welche früher mit Meklenburg in Verkehr gestanden haben.
§. 7

Die Sammlungen von Bildwerken umfassen in Originalien oder Zeichnungen und Beschreibungen:

1) Grabalterthümer,
2) gottesdienstliches Geräth, Schmucksachen, Hausgeräth, Waffen u. dgl. Denkmäler des Mittelalters und späterer Zeiten,
3) Bildnisse, Malereien, Glasmalereien u. dgl.,
4) Münzen,
5) Inschriften,
6) alte Wappen und Siegel,
7) Abbildungen von Bauten, Anlagen u. dgl.,
8) Charten und Risse,
9) alte Bauverzierungen, Steinmetzarbeiten u. dgl.,
10) auch geognostische Merkwürdigkeiten.
§. 8.

Ferner ist es Zweck des Vereins, durch Briefwechsel mit Sachverständigen außerhalb Meklenburg vaterländische Gegenstände zu erörtern und den Briefwechsel zu ordnen und aufzubewahren.

§. 9.

Endlich ist es Zweck des Vereins, vaterländische Forschungen überhaupt möglichst zu unterstützen, die Theilnahme

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an denselben zu wecken und empfehlenswerthe Schriften und Darstellungen aus dem Gebiete der meklenburgischen Vaterlandskunde zu verbreiten, sei es durch Schriften des Vereins, oder auf andern Wegen.

II. Form und Verfassung des Vereins.

§. 10.

Der Verein steht unter landesherrlichem Schutz.

§. 11.

Das Protectorat des Vereins haben Ihre Königliche Hoheiten die Allerdurchlauchtigsten Großherzoge von Meklenburg=Schwerin und Strelitz huldvoll zu übernehnen geruhet.

§. 12.

Die obere Leitung seiner Angelegenheiten legt der Verein in die Hände eines Präsidenten und eines Vice=Präsidenten. Beide werden von dem Vereine gewählt, die Dauer ihrer Würde ist von ihrem eignen Willen abhängig.

§. 13.

Die Mitglieder des Vereins sind entweder Ordentliche, Correspondirende oder Ehren=Mitglieder.

§. 14.

Wer in den beiden Großherzogthümern Meklenburg wohnhaft ist, kann nur als ordentliches oder Ehren=Mitglied aufgenommen werden.

§. 15.

Die ordentlichen Mitglieder befördern die Zwecke des Vereins durch Verbreitung desselben und durch thätige Verfolgung seiner Bestrebungen im Allgemeinen, und besonders durch Einziehung und Mittheilung von Nachrichten, durch Sammeln und durch einen Geldbeitrag; wissenschaftliche Arbeiten sind freilich das letzte Ziel des Vereins, werden jedoch den Mitgliedern nicht als Verpflichtung aufgelegt.

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§. 16.

Die correspondirenden Mitglieder des Vereins helfen die Zwecke desselben durch Mittheilung von Nachrichten und wissenschaftliche Erörterungen und Arbeiten befördern.

§. 17.

Von den Ehren=Mitgliedern wünscht der Verein vorzüglich die ihn ehrende Mitgliedschaft und Theilnahme im Allgemeinen; Beförderung seiner Zwecke durch dieselben wird er mit noch größerm Danke annehmen.

§. 18.

Die Mitglieder des Vereins werden durch einen beständigen Ausschuß von elf Personen vertreten, der seinen Sitz in Schwerin hat. Seine beständigen Mitglieder sind die Präsidenten und Beamten des Vereins. Die dann an dieser Zahl noch fehlenden Ausschußmitglieder, welche die beständigen Repräsentanten der Mitglieder bei den Beamten bilden, werden in jeder General=Versammlung von den Vereinsmitgliedern aus ihrer Mitte gewählt. Beim etwanigen Abgange von Mitglieds=Repräsentanten im Ausschusse ergänzt sich der Ausschuß sofort durch eigne Wahl; sollte ein Beamter im Laufe eines Jahres abgehen, so wird derselbe bis zur nächsten General=Versammlung vom Ausschusse provisorisch gewählt. Den Vorsitz in den Versammlungen des Ausschusses führt der Präsident und in dessen Behinderung der Vice=Präsident.

§. 19.

Die Beamten des Vereins sind ein erster und zweiter Secretair, ein Antiquar, ein Bibliothekar und ein Rechnungsführer. Sie werden vom Vereine in der General=Versammlung durch die relative Stimmenmehrheit der Anwesenden gewählt, und verpflichten sich zur Führung des Amtes auf ein Jahr, können jedoch nach Verlauf desselben wieder gewählt werden.

§. 20.

Jedem Gebildeten, welcher geneigt ist, für die Zwecke des Vereins zu wirken, steht der Zutritt zu dem Vereine frei;

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die Einleitung zum Beitritt geschieht durch Anmeldung beim zweiten Secretair, welcher auch die Aufnahme der neuen Mitglieder besorgt. Die Aufnahme geschieht jedoch nur unter Zustimmung der Präsidenten.

§. 21.

Jedes Mitglied erhält bei seiner Aufnahme ein, von den Präsidenten und den beiden Secretairen unterschriebenes und mit dem großen Siegel des Vereins versehenes Diplom und die Statuten des Vereins.

§. 22.

Die correspondirenden Mitglieder werden von dem Ausschusse des Vereins gewählt und vom ersten Secretair eingeladen.

§. 23.

Die Aufnahme der Ehren=Mitglieder geschieht in der General=Versammlung auf Vorschlag des Präsidenten.

§. 24.

Der Verein wird sich bemühen, ein stehendes Locale für seine Sammlungen und Sitzungen zu erwerben.

§. 25.

Der Verein führt ein großes, mit entsprechenden Emblemen und mit seinem Namen versehenes Siegel, welches sich in den Händen des zweiten Secretairs befindet. Außerdem führen beide Secretaire ein kleineres Geschäftssiegel.

III. Thätigkeit des Vereins.

§. 26.

Die Thätigkeit der Mitglieder, welche durch den ausgesprochenen Zweck des Vereins bestimmt wird, ist eine freie; zur Lieferung von Ausarbeitungen wird Niemand vom Vereine verpflichtet, so wie Wahl und Behandlung etwa zu erforschender und zu bearbeitender Gegenstände jedem Mitgliede überlassen bleiben.

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§. 27.

Die Leitung des Geschäftsbetriebes ist dem Ausschusse übertragen.

§. 28.

Dem Ausschusse liegt es vorzüglich ob, die besondern Gegenstände auszumitteln und in Vorschlag zu bringen, auf welche sich die Thätigkeit des ganzen Vereins erstrecken könnte.

§. 29.

Der Ausschuß empfängt, ordnet, bewahrt und verwaltet durch die Beamten des Vereins oder noch außerdem zu bestellende Geschäftsträger die Arbeiten und Beiträge der Mitglieder und giebt zu festgesetzten Zeiten darüber Bericht und, wenn es von Vereinsmitgliedern gewünscht wird, aufklärende Auskunft.

§. 30.

Besonders besorgt der Ausschuß die Bekanntmachung und Ausführung allgemeiner Unternehmungen und achtet auf mögliche Erwerbung von alterthümlichen Gegenständen.

§. 31.

Einrichtung und Form, Zeit und Ort der Versammlungen und Geschäfte des Ausschusses sind dem Ermessen desselben anheim gegeben.

§. 32.

Jedoch finden jährlich vier bestimmte Sitzungen des Ausschusses statt, nämlich jedesmal am Montage in der ersten vollen Woche der Monate Januar, April, Julius und October. Zu diesen Sitzungen haben auch die übrigen Mitglieder des Vereins Zutritt, jedoch ohne Theilnahme an den Verhandlungen.

§. 33.

Zur Beförderung des wissenschaftlichen Verkehrs unter den Mitgliedern giebt der zweite Secretair nach einer jeden bestimmten Sitzung des Ausschusses einen kurzen Bericht über die Arbeiten und Unternehmungen des Vereins und der einzelnen Mitglieder heraus.

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§. 34.

Zu allen Versammlungen des Ausschusses und der Beamten ladet in der Regel der zweite Secretair ein, welcher auch darin die Protocolle führt. Jedoch steht es auch den Präsidenten und den übrigen Beamten frei, den Ausschuß und die Beamten in ihnen wichtig scheinenden Fällen zusammen zu berufen.

§. 35.

Jährlich findet am 11. Julius, Nachmittags 4 Uhr, oder wenn dieser Tag ein Sonntag oder Festtag ist, am zunächst darauf folgenden Tage eine General=Versammlung der Mitglieder statt.

§. 36.

Die General=Versammlung faßt die gesammte Thätigkeit des Vereins in einem Puncte zusammen; die Berichte und Verhandlungen derselben sind das allgemeine Organ des Vereins.

§. 37.

Der zweite Secretair ordnet die General=Versammlung, das Präsidium leitet sie.

§. 38.

In der General=Versammlung berichten die Beamten über die Arbeiten, den Zustand und die Verwaltung des Vereins während des abgelaufenen Jahres.

§. 39.

Der erste Secretair legt in der General=Versammlung die eingegangenen wissenschaftlichen Arbeiten vor und berichtet über das Ergebniß derselben, so wie über die Aufnahme der correspondirenden Mitglieder und den mit ihnen gepflogenen Briefwechsel.

§. 40.

Der zweite Secretair berichtet in der General=Versammlung über die Geschichte, die Wirksamkeit und die innere Verfassung des Vereins während des jedesmal abgelaufenen Jahres und legt das Verzeichniß der Mitglieder vor. Ihm

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stehen zur Abfassung des Jahresberichts, welchen der Ausschuß jedesmal zum Druck befördern wird, sämmtliche Sammlungen und Acten des Vereins, so wie die Jahresberichte der übrigen Beamten offen.

§. 41.

Der Antiquar legt in der General=Versammlung den Katalog der Bildwerke vor, für deren Aufstellung, Erhaltung und etwa nöthige Restaurirung er sorgt.

§. 42.

Der Bibliothekar berichtet in der General=Versammlung über den Zustand der Bibliothek und des Archivs und legt Kataloge und Repertorien über die Schriftwerke des Vereins vor; er empfängt die im letzten Jahre entstandenen Acten für das Archiv des Vereins.

§. 43.

Der Rechnungsführer berichtet in der General=Versammlung über das Resultat der Cassenverwaltung des abgelaufenen Jahres und legt die, von den im Ausschusse Stimmeführenden Repräsentanten der Mitglieder revidirten Rechnungen vor. Er hat seine Rechnungen mit Belägen über die stehenden und gewöhnlichen Ausgaben oder mit quittirten Anweisungen des zweiten Secretairs zu belegen.

§. 44.

In der General=Versammlung werden von den Mitgliedern wichtige, den ganzen Verein betreffende Angelegenheiten und gemeinsame Unternehmungen in Berathung gezogen und beschlossen, die Ehrenmitglieder aufgenommen, die etwa erledigten Stellen eines Präsidenten wieder besetzt und die Beamten und Mitglieder des Ausschusses neu gewählt. Nicht minder ist es Zweck der General=Versammlung, die einzelnen Mitglieder zum Austausch ihrer Ansichten über ihre besondern Bestrebungen zu veranlassen.

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§. 45.

Aus den, der Gesellschaft zur freien Verfügung gestellten Abhandlungen giebt der erste Secretair die Denkschriften des Vereins, nach vorhergängiger Beschließung des Ausschusses, heraus. Es soll wo möglich alljährlich ein Band solcher Vereinsschriften erscheinen.

§. 46.

Diese Denkschriften sind das besondere Organ des Vereins, welches seine wissenschaftliche Richtung beurkunden und die Ergebnisse der Vereinigung darlegen soll. Will aber schon der Verein nicht alle Arbeiten und Sammlungen durch den Druck allgemein bekannt machen, so ist auch eine Beschränkung in Hinsicht des Stoffes nothwendig. Vorzüglich werden wichtigere geschichtliche Quellenforschungen und Quellen zum Druck befördert werden, ohne weitere Beschränkung der Zeit, als durch Ausschließung der neuesten Geschichte, demnächst wichtigere Abhandlungen über Alterthümer. Forschungen aus dem Gebiete des Rechts und der Sprache können in den Jahrbüchern Aufnahme finden, wenn sie von besonderem Interesse für meklenburgische Geschichte und Verfassung und auf Forschung in der ältern Zeit der Urkunden oder in alten Traditionen begründet sind; außerdem wird der Verein historische Entwickelungen des in Meklenburg geltenden eigenthümlichen neuern Rechts und die Bearbeitung eines meklenburgischen Idiotikons auf jede Weise zu unterstützen suchen. Geognostisch=geologische Abhandlungen können nur Aufnahme finden, wenn sie wichtige neue Resultate geben und von allgemeinem Interesse sind. Die Bemühungen des Vereins für den letzten Zweig der Wissenschaft sollen sich vorzüglich auf Sammlungen und Einziehung von Nachrichten erstrecken.

IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder.

§. 47.

Die Jahresberichte des Vereins und die Berichte des Ausschusses werden an alle Mitglieder unentgeltlich vertheilt; auch soll, bei ausreichender Anzahl von Mitgliedern, demnächst

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jährlich ein Band Denkschriften von ungefähr 20 Bogen an die Mitglieder des Vereins unentgeltlich versandt werden.

§. 48.

Den Mitgliedern des Vereins ist die Benutzung der Sammlungen gestattet, jedoch unter den, zu ihrer Erhaltung vom Ausschusse festzustellenden Bedingungen und Beschränkungen; die Mitglieder haben sich deshalb an die dazu beauftragten Beamten zu wenden, welche jedoch in den ihnen wichtig scheinenden Fällen Vollmacht von dem Ausschusse einholen können.

§. 49.

Jedem Mitgliede steht es frei, zur Förderung des gemeinsamen Zwecks und zur bessern Einrichtung des Vereins Vorschläge zu machen und deren Berathung zu verlangen.

§. 50.

Die Mitglieder sind befugt, bei wissenschaftlichen oder antiquarischen Forschungen sich um Hülfleistung an den Verein zu wenden. Ueber die Zulassung solcher Gesuche entscheidet das Präsidium. Die Art und Weise der Gewährung wird vom Ausschusse berathen und beschlossen.

§. 51.

Jedes ordentliche Mitglied verpflichtet sich zu einem fortlaufenden jährlichen Beitrage von zwei Thalern N 2/3 * ) Cour., welcher das erste Mal beim Eintritt in den Verein bezahlt wird; durch diese Bestimmung soll jedoch die Freigebigkeit des Einzelnen nicht beschränkt werden.

§. 52.

Der jährliche Betrag wird jedesmal mit Jahresanfang, spätestens bis zum letzten Tage des Monats März portofrei eingesandt; im Unterlassungsfalle darf derselbe durch Postverlag wahrgenommen werden, so lange das Mitglied seinen Austritt beim Secretair noch nicht angezeigt hat; die Anzeige des Austritts geschieht in dem zur Zahlung des Beitrages festgesetzten


*) Nach einem spätern Beschlusse 2 Thlr. Court.
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Zeitraume bei Zahlung des letzten Beitrages. Bei Unterlassung der Zahlung des Beitrages und der Anzeige des Austritts werden die jedem Mitgliede zukommenden Druckschriften zurückbehalten.

§. 53.

Die correspondirenden und Ehren=Mitglieder entrichten keinen jährlichen Beitrag.

§. 54.

Wenn ein Mitglied auf Kosten des Vereins Nachforschungen zu Erwerbungen, Nachgrabungen u. dgl. anstellt, so wird die etwanige Erwerbung Eigenthum des Vereins.

§. 55.

Es ist Pflicht eines jeden Mitgliedes, den Ausschuß davon zu benachrichtigen, sobald in seinem Bereiche irgend einem Denkmale des Alterthums Zerstörung oder Entfernung aus Meklenburg droht; ferner darauf zu achten, wenn im Auslande Denkmäler des meklenburgischen Alterthums zu erwerben sein dürften.

V. Eigenthum des Vereins.

§. 56.

Die von dem Vereine durch Schenkung oder Kauf oder auf einem andern Wege eigenthümlich erworbenen Alterthümer, Kunstsachen und Litteralien, so wie die Fonds und das Archiv bilden das Eigenthum des Vereins. (Vgl. §. 54.)

§. 57.

Die unmittelbare Aufsicht über die Sammlungen des Vereins führen die hiemit beauftragten Beamten; die Beaufsichtigung des Ganzen steht dem Präsidium zu.

§. 58.

Jedes Mitglied verflichtet sich, den vom Ausschusse zu bestimmenden Schätzungswerth eines Stückes des Eigenthums zu ersetzen, wenn es durch seine Schuld verloren oder unbrauchbar wird. Zu diesem Zwecke soll wo möglich der

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wahre Werth oder der in Deutschland geltende antiquarische und der Kaufpreis bei jedem Stücke im Inventarium bemerkt werden.

§. 59.

Der Verkauf oder Austausch von Alterthümern oder andern Gegenständen des Eigenthums geschieht nur mit Bewilligung des Ausschusses.

§. 60.

Ueber die Verwendung der Gelder des Vereins zum Ankauf von Gegenständen der Sammlungen, litterairischen Hülfsmitteln und zu Druckkosten bestimmt der Ausschuß. Jedoch sollen darüber im Jahresberichte Nachrichten gegeben und von der General=Versammlung Bemerkungen angenommen werden.

§. 61.

Bei der etwanigen Auflösung des Vereins verfügen die vorhandenen Mitglieder in einer General=Versammlung nach Stimmenmehrheit über das Eigenthum. Jedoch soll dasselbe in diesem Falle immer auf eine litterairische, oder Bildungs= oder milde Anstalt übergehen, seien es die Gegenstände des Eigenthums selbst, getheilt oder ungetheilt, oder der aus ihrem Verkauf gewonnene Erlös als Capital, nach dem Ermessen der General=Versammlung.

§. 62.

Veränderungen in den Statuten des Vereins können nur durch einen Beschluß der General=Versammlung und mit landesherrlicher Genehmigung erfolgen, und sollen als Anhang zu diesen Statuten jedesmal den Mitgliedern mitgetheilt werden.

Schwerin, den 6. Februar 1835.

Zusendungen erbittet der Verein unter der Adresse des Vereins für
meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde zu Schwerin.

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