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Thomas Aderpul

oder

die Reformation zu Gressow,
Malchin und Bützow.


III.

A. Die Reformtion im Klützer Ort,

besonders zu Gressow,

und

ein Religionskrieg,

von

G. C. F. Lisch.


Geographisch=politische Anschauung des Klützer Ortes.

D er Klützer Ort, d.h. Klützer Ecke oder Spitze, von dem Flecken Klütz so genannt, bildet eine in sich abgeschlossene Landschaft, welche, weit und hoch in die Ostsee hinausgeschoben, im äußersten Nordwesten Meklenburgs stets eine bestimmte Einheit bewahrt und seit alter Zeit ihren eigenthümlichen Namen getragen hat; nach der staatlichen Eintheilung fällt dieses Ländchen mit der Vogtei oder dem Amte Grevismühlen 1 ) zusammen. Im Norden von dem freien Meere, im Osten von dem wismarschen Meerbusen, im Westen von dem dassower Binnensee begrenzt, liegt der Klützer Ort isolirt, ohne eine


1) Vgl. Jahrb. XI, S. 403 flgd.
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Stadt, ohne Handels= und Gewerbeverkehr. Im Süden streift die Landstraße zwischen den beiden einst mächtigen Hansestädten Lübek und Wismar das Land; das Innere ist aber in nassen Jahreszeiten wegen des fetten, fruchtbaren Landes und daher der schlechten Wege nur mit Beschwerde zugänglich. In den ältesten Zeiten unserer Geschichte hieß die Gegend: der Wald Klütz ("silva Clutze"), und mag allerdings wohl rauh und menschenarm gewesen sein; jetzt ist diese Gegend, die schon an das liebliche Holstein erinnert, das man von vielen Puncten über das Meer hinaus sieht, sehr cultivirt und angenehm: Stellen wie Brook, Schwansee, Hohen=Schönberg, Hafthagen, Boltenhagen (mit Seebad), Hohen=Wischendorf und viele andere, gehören zu den schönsten und bekanntesten des ganzen meklenburger Landes. Im Osten und Westen begrenzen das Land die Gebiete der Hansestädte Lübek und Wismar. Im Süden war im Mittelalter das Land von geistlichen Stiftungen begrenzt: im Südwesten unmittelbar von dem Bisthume Ratzeburg (dem Lande Boitin), gegen Südost hin lag das Bisthum Schwerin nicht weit. Im Süden lagen das Prämonstratenser=Nonnenkloster Rhena, die Deutsche Ordens=Comthurei Krankow 1 ), die Johanniter=Priorei Eixen und viele einzelne Güter der Klöster Neukloster und Reinfelden und der geistlichen Stiftungen Lübeks. Am Südsaume des Landes liegt die Stadt Grevismühlen, an der Landstraße und auf dem halben Wege zwischen Lübek und Wismar.

Der Klützer Ort lag, was sehr merkwürdig ist, in der nächsten Nähe von drei Bischofssitzen: Lübek, Ratzeburg und Schwerin. Das Land selbst aber hatte, außer den Pfarren, keine geistliche Stiftung, wie es auch keine Stadt hatte. Das ganze Ländchen war Lehn und von rittermäßigen Vasallen bewohnt und im eigentlichen Sinne des Wortes - beherrscht und das Stammland vieler alter Rittergeschlechter, welche hier ihre zahlreichen, alten Güter und Burgen hatten; selbst die Flecken Klütz und Dassow waren Lehn der v. Plessen und v. Parkentin. Gleiche Interessen hielten daher den Adel des Klützer Ortes immer enge zusammen und wir sehen ihn nicht selten als eine corporationsartige, geschlossene Masse auftreten. Seinen Hauptverkehr hatte er stets, wie noch heute, in der reichern und mächtigern Stadt Lübek; seltener wandte er sich nach Wismar, wiewohl er, je nach der Lage, dieser Hansestadt nicht ferne blieb.



1) Im J. 1355 an die v. Stove und von diesen 1381 an die v. Stralendorf verkauft; vgl. Jahrb. XIV, S. 28 und 33.
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Die Verschuldung des Adels im Klützer Orte an die lübeker Geistlichkeit.

Der in sich eng geschlossene und verbündete Adel des Klützer Ortes fing schon sehr früh an, sich gegen die Geistlichkeit aufzulehnen und ungehorsam zu beweisen. Der Klützer Ort stand mit der Stadt Lübek in vielfacher, enger Verbindung. Daher kam es, daß die geistlichen Stiftungen dieser Stadt, namentlich die von geringerer Bedeutung, wie die Vikareien, Kalande und andere Brüderschaften, welche keine großen Landgüter kaufen und angemessen bewirthschaften konnten, vorzugsweise ihre Capitalien in den adeligen Gütern des Klützer Ortes zinsbar belegten. Als im 15. Jahrh. das Güterkaufen der Geistlichkeit nach und nach fast ganz aufhörte und dagegen durch den mehr und allgemeiner unter das Volk verbreiteten Verkehr und Wohlstand die kleineren geistlichen Stiftungen mehr bedacht wurden, während die großen Domstifter und Klöster schon Gegenstand der Schelsucht und auch des Hasses zu werden anfingen, sammelten diese kleineren Stiftungen sehr viele Geldcapitalien, welche sie gewöhnlich in Landgüter zu belegen suchten. So gab es denn wohl kein Gut des Klützer Ortes, in welchem nicht Capitalien kleinerer geistlicher Stiftungen Lübeks standen: der ganze Adel des Klützer Ortes war der lübeker Geistlichkeit verschuldet und die Summe, welche nach und nach bei ihm belegt war, kann nicht unbedeutend genannt werden.

Nun aber regte sich schon sehr früh das Gelüste des Adels, von den bei ihm belegten Capitalien der Geistlichkeit keine Zinsen zu entrichten und auch die Capitalien nicht zurückzuzahlen, d.h. das geistliche Vermögen zu säcularisiren. Wenn auch der Adel überall in Meklenburg späterhin diese Neigung hatte, so trat sie doch nirgends so früh und so grell hervor, als bei dem Adel des Klützer Ortes. Es ist dabei wohl zu merken, daß sich die Nachlässigkeit des Adels zunächst gegen die niedere Geistlichkeit geltend machte; die höhere Geistlichkeit, die vielfach aus seiner Mitte hervorging, ward mehr geschont und bestand, wenigstens in den Pfründen, noch in den neuesten Zeiten. Aber den armen Vikaren nahm man auch noch das Wenige, was sie hatten, während die höhere Geistlichkeit in Ueppigkeit schwelgte.

Schon im 15. Jahrh. findet sich ein Vorspiel der spätern Streitigkeiten. Am 28. April 1456 verglich der Herzog Heinrich von Meklenburg "auf dem Schlosse zu Schönberg", durch Vermittelung seiner Räthe und der Gesandten des Dom=Capitels zu Lübek, die lübeker Vikare und mehrere Vasallen aus den

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Geschlechtern v. Penz, v. Züle, v. Plessen, v. Blücher, v. Lützow und v. Wöltzow "in den Vogteien Boizenburg und Wittenburg und anderswo" in Meklenburg an gesessen dahin, daß die Vasallen die schuldigen Zinsen ("vorseten weddeschatt") zahlten, die Geistlichen dagegen den über jene und ihre Bürgen verhängten Kirchenbann ("ban unde sanglegeringe") aufhoben. Jedoch ward die Sache mit der Zeit ernsthafter.

Im Anfange des 16. Jahrh. war der Adel des Klützer Ortes der lübeker Geistlichkeit sehr stark verschuldet. In den J. 1501 und 1502 bemüheten sich die Bischöfe und Dom=Capitel von Lübek und Ratzeburg und die Herzoge von Meklenburg sehr um die Einleitungen zu einem Vergleiche, welcher jedoch erst im folgenden Jahre zu Stande kam. Die Geistlichkeit hatte schon in Rom geklagt und der Ausgang der Sache konnte für die Vasallen nachtheilig werden. Daher verglichen am 29. März 1503 zu Wismar die Herzoge Magnus und Balthasar von Meklenburg die "gemeinen Vicarien und Kalandsbrüder aller Kirchen und Kalande in der Stadt Lübek" und die Vasallen des Klützer Ortes (die sowohl in diesem Vergleiche, als später namhaft gemacht werden und hier weiter unten aufgeführt sind) über die von diesen seit vielen Jahren unbezahlt gelassenen Zinsen des Betrages von ungefähr 30,000 guten Mark ("etliker

"vorsetener rente van velen vorgangen yaren vngeuerlich vppe druttich dusent gude margk min offte mer"), durch Verhandlung des Domdechanten Wilhelm Westphal und des Domscholasters Johann Breyde von Lübek, im Namen der lübeker Geistlichen, und des Domdechanten Johann Thun von Güstrow und des Johann Berner, Domherrn von Schwerin und Lübek, der im J. 1501 auch Pfarrer zu Gadebusch war, im Namen der Vasallen, gütlich zur Beilegung der Sache, allerdings sehr zu Gunsten des Adels, durch "Willkührurtheil und Ausspruch", wie sie es selbst nennen ("wilkôrsordel vnde vtsprake"), auf folgende Weise: aller Streit, der bis dahin gewaltet hat, soll niedergeschlagen sein und jeder Theil die von ihm bisher verlegten Kosten tragen; die Geistlichkeit entsagt und quittirt - allen rückständigen Zinsen, welche ungefähr 30,000 gute Mark betragen, in Ansehung der "Armuth" der Vasallen und - setzt den Zinsfuß auf 5 Procent herunter, welche fortan jährlich in der Octave der Heil. Drei Könige in Lübek gezahlt werden sollen, die Schuldbriefe mögen lauten wie sie wollen; - dagegen wollen die Herzoge, welche "merklich zu Sinne genommen, angesehen und gerne gehört haben, wie die Vicarien und Kalandsbrüder nach ihrem Begehr ihren Mannen und Getreuen im Guten die rückständige Rente alle haben

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lassen wollen und ihrem Urtheil beifällig gewesen sind", den Geistlichen wiederum "günstig und gnädig sein und ihnen Gunst "und Gnade beweisen", nämlich: alle Gebrechen der Schuldbriefe, wenn diese etwa dergleichen haben sollten, erfüllen und ihnen die Erlaubniß geben, künftig ihre Schuldner mit geistlichen Gerichten und Strafen zu verfolgen, auch mit dem Banne, und diesen überall im Lande verkündigen und anschlagen zu lassen, und das Recht, daß die herzoglichen Vögte und Knechte zur Beitreibung der Schulden, bei Vermeidung fürstlicher Ungnade, treulich behülflich sein sollen! - Freilich sehr wenig, oder eigentlich gar nichts für 30,000 gute Mark! Die arme Geistlichkeit mußte viel leiden; die reichere saß sicherer im Wohlleben.

Und es wäre alles zu verschmerzen gewesen, wenn der Vertrag gehalten wäre. Aber der Adel zahlte so wenig nach, als vor dem Vertrage, weder Zinsen, noch Capital. Nach manchen Verhandlungen traten die Herzoge Heinrich und Albrecht am 17. Junii 1511 zu Grevismühlen mit der Geistlichkeit zusammen und beredeten, daß diese, um die Sache zu Ende zu bringen, die bis dahin aufgeschwollenen und künftig fälligen Zinsen wieder fallen lassen und die Capitalien in 15 Jahren abbezahlt erhalten solle. Zur Aufmachung der Rechnung sandten die Geistlichen Ostern 1512 die beglaubigten Abschriften der Schuldverschreibungen, zwei starke, eng geschriebene Folianten, die noch vorhanden sind, an die Herzoge ein. Endlich ward um Nicolai (6. Dec.) 1512 auf einer Zusammenkunft beider Theile zu Gadebusch durch die Herzoge ein schließlicher Vergleich "zwischen den gemeinen Vicarien, Commendisten vnd andern Geistlichen aller Kirchen, Kalande und Brüderschaften der Stadt Lübek" und "unsern Gudemannen und lieben getreuen im Creutzer Ort" in Grundlage der Briefe und Siegel nach Anzeige zweier Register und zweier Recesse dahin abgeschlossen, daß alle Zinsen niedergeschlagen und die Capitalien in 10 Jahren, jährlich im Umschlage zum zehnten Theile, "ohne fernern Aufschlag" abgetragen werden sollten.

Aber kein Vertrag ward gehalten. Nach drei Jahren war wieder nichts bezahlt! Da entschlossen sich die Herzoge Heinrich und Albrecht, durch eine gedruckte Aufforderung vom 12. März 1515 die Säumigen einzeln, und vielleicht auch öffentlich, zur Zahlung bestimmt aufzufordern und mit Execution zu bedrohen, falls bis Johannis keine Zahlung erfolgt sei. Aber es ward eben so wenig etwas aus der Zahlung, als aus der Execution.

Während der Zeit war mit dem Fortschritte der Reformation die Zurückhaltung der Zinsen und Pächte fast ganz allgemein und der Geistlichkeit im höchsten Grade bedrohlich ge=

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worden. Die Herzoge schlossen zwar auf einem Landtage zu Sternberg am 8. April 1526 einen Vergleich 1 ), daß der Zinsfuß von den geistlichen Capitalien allgemein auf 4 Procent herabgesetzt und die regelmäßige Zahlung der Zinsen und Pächte beschlossen ward. Aber selbst dies war vergeblich. Zwar versuchte die Geistlichkeit in der letzten Verzweiflung den Weg der Gewalt gegen einige vorzüglich boshafte Schuldner, wie z.B. das Dom=Capitel zu Rostock den Heinrich Smeker auf Wüstenfelde im J. 1528 mit 300 Mann unter Anführung eines Priesters überfallen ließ. Es kam aber schon in den nächsten Zeiten auf die Klagen der Geistlichkeit nirgends zur Execution, da sie die Ladungen zum Termine nicht anbringen konnte; denn die Boten wurden nicht allein mit spitzigen und trotzigen Schmähworten, sondern sogar mit Schlägen von den Gütern gejagt, ja die Geistlichkeit konnte am Ende keinen Boten zur Ueberbringung der Ladungen mehr finden: so klagten die vier Dom=Capitel 2 ) am 6. Dec. 1529 den Herzogen.

Im J. 1528 bat der Rath der Stadt Lübek im Namen der lübeker Vicare um Vollstreckung der gegen den Adel des Klützer Orts erlassenen Abschiede und zugleich, daß die Herzoge "diejenigen, die in diesen jetzigen Zeiten wider die Geistlichkeit ("papheidt") streben" würden, zur Billigkeit weisen möchten; am 29. Dec. 1529 sandte der Rath eine Specification der Schulden ein und bat noch einmal um Erfüllung der Verträge: beide Male ohne Erfolg und Antwort.

Und so sind wir zu dem Puncte angelangt, wo der Adel des Klützer Ortes mit gewaffneter Hand gegen die alte Geistlichkeit zu Felde zog und auf immer einen Bruch herbeiführte. Von einer Abtragung der Schuld war fortan natürlich keine Rede mehr.

Die Namen der Schuldner und zum Theil deren Schuldsummen sind im Folgenden aufgeführt. Zum Beweise können die noch vorhandenen Schuldverschreibungen und mehrere Register dienen. Die Vornamen der Schuldner lassen sich nur mit großer Schwierigkeit feststellen, da die Register zu verschiedenen Zeiten gemacht sind und daher den Schuldnern auch verschiedene Vornamen beilegen, je nachdem im Laufe der Zeit andere Erben der Güter eintraten. Auch sind nicht die Schuldsummen aller Schuldner aufgeführt. Die Schuldverschreibungen sind alle im 15. Jahrh. ausgestellt; viele sind schon aus den Jahren 1427 und 1430. Man kann annehmen, daß im J. 1530 wohl 50 Jahre


1) Vgl. Jahrb. XII, S. 242 flgd.
2) Vgl. oben S. 32.
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keine Zinsen bezahlt waren. Die Namen der Schuldner und ihrer Güter sind folgende:

Die v. Plessen zu Klütz, Arpshagen, Grundeshagen, Gantenbek, Damshagen, Brandenhof, Großenhof, Hoikendorf, Tressow, Zierow, Barnekow, Parin, Hohen=Schönfeld 10,000 Mk.
Die v. Buchwald zu Johansdorf 2,262 1/2 "
Die Schotzen zu Dönkendorf, Nienhagen und Kalkhorst 2,267 1/2 "
Die v. Quitzow zu Vogtshagen und Tankenhagen 2,259 "
Die Negendank zu Redewisch und Zierow 3,500 "
Die v. Parkentin zu Lütgenhof, Prischendorf und Dassow 3,631 "
Die v. Schönfeld zu Schönfeld und Santow 1,375 "
Die vom Brook zu Brook und Witsol 1,110 "
Die Booth zu Kalkhorst und Walmstorf 950 "
Die v. Tarnewitz zu Tarnewitz, Stelshagen etc. . 1,395 "
Die v. Bülow zu Plüschow, Wedendorf, Pokrent, Gartow und Marnitz 2,350
Die v. Penz zu Redevin und Toddin 3,233 "
Die v. Lützow zu Lützow, Bakendorf, Goldenbow und Pritzier 2,360 "
Die Preen zu Mödentin, Schönfeld und Schossin 450 "
Die v. Barsse zu Gr. Stieten und Rambow 1,161 "
Die v. Löwitz 100 "
Die v. Wöltzow zu Wöltzow 100 "
Die v. Züle zu Marsow 400 "
Die v. Hoikendorf zu Brook 100 "
Die v. Blücher auf Lehsen 150 "
Die v. Halberstadt zu Zierow 100 "
Die v. Bernstorf zu Teschow 50 "
Die Raven zu Stük 200 "
Die Scharfenberg zu Walmstorf 125 "
Die v. Hagen zu Grevismühlen 100 "
Die v. Stralendorf zu Krankow 150 "
Die v. Plüschow 100 "
Die v. d. Lühe zu Nienhagen 600 "
--------------------------
Hauptstuhl 37,420 Mk.
"alle tyt beth to ener scharperen rekenschop."

Ferner:

Die Sperling zu Rüting.
Die Bassewitz zu Thorstorf.

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Die v. Schack zu Rambow.
Die Zicker zu Badow.
Die v. Rosenhagen zu Löwitz.


Einleitung zur Reformation im Klützer Ort.

Die Bewegung der lutherischen Kirchenreformation durchströmte den abgelegenen Klützer Ort fast früher, als das ganze übrige Meklenburg, etwa mit Ausnahme von Rostock, wo das Lutherthum freilich früher gepredigt, jedoch erst später frei ward. Jedenfalls ist die Reformation des Klützer Ortes eine sehr merkwürdige und lehrreiche Erscheinung. Die Reformation des kirchlichen Lebens ward hier durch den Adel befördert; die Veranlassungen waren wohl verschieden: theils lagen sie ohne Zweifel in einer richtigen Erkenntniß der Lage der Dinge und einer gewissen Begeisterung für die Sache, theils aber auch in dem Streben, das Joch der übermüthigen, dummen und verdorbenen Geistlichkeit und damit ihre - Schuldforderungen abzuschütteln; denn, wie wir oben gesehen haben, benutzte der Adel ohne Zweifel die religiöse Bewegung, um sich zum Theile von seinen drückenden Schulden ohne große Anstrengung zu befreien.

Die Geschichte der Reformation des Klützer Ortes, welcher zum Bisthume Ratzeburg gehörte, dreht sich vorzüglich um die erste Besetzung der Pfarre zu Gressow im lutherischen Sinne. Die Sache ist schon früher besprochen 1 ) und in neuerer Zeit von Masch wieder aufgenommen und bereichert 2 ), aber doch noch lange nicht klar genug dargestellt. Ich habe das Glück gehabt, nach und nach mehrere wichtige Actenstücke zu entdecken, und zu bemerken Gelegenheit gefunden, daß die Sache in den Verhandlungen jener Zeit oft berührt wird, also mit Fug und Recht in die Landesgeschichte gehört. Zu den wichtigsten Actenstücken gehören, außer mehreren an verschiedenen Stellen entdeckten Briefen und Actenstücken vorzüglich die über den Gegenstand im J. 1530 geführte Correspondenz zwischen dem Bischofe von Ratzeburg und den Herzogen von Meklenburg 3 ) im bischöflich=ratzeburgischen Archive zu Neu=Strelitz und die seit dem J. 1530 verhandelten Reichskammergerichts=Acten im großherzoglichen Archive zu Schwerin, so wie daselbst


1) z.B. in Schröder's Wismar. Erstlingen, S. 195, und Masius Vandalia, 1819, Nr. 4, S. 32.
2) Vgl. Masch Gesch. des Bisthums Ratzeburg S. 469 flgd.
3) In Auszügen von meinem Freunde Masch mitgetheilt und schon früher benutzt in dessen Gesch. des Bisth. Ratzeburg S. 469 flgd.
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ein Bericht des herzoglichen Mathematikers M. Tilemann Stella, welchen dieser im J. 1570 bei einer Grenzbesichtigung aus dem Munde mehrerer Adeligen des Klützer Ortes, namentlich des Sohnes der Hauptperson, zu Dassow vernahm und in der Form eines Protocolles 1 ) niederzuschreiben für wichtig genug hielt. Damals, also nach 40 Jahren, war die Sache noch als merkwürdig bekannt und besprochen. Die Hauptperson war Bernd von Plessen auf Tressow; sein Sohn Conrad hatte schon die Sache erlebt und häufig gehört und ist daher ein unverwerflicher Zeuge. Masch bezweifelt zwar die Wahrheit des Meisten des vor ihm Berichteten; aber aus der folgenden Darstellung wird es klar werden, daß im Allgemeinen nicht allein dieses, sondern noch vieles Andere wirklich geschehen ist.

Der ratzeburgische Bischof Heinrich Bergmeier war am 2. Oct. 1524 gestorben. Ihm folgte (13. Julii 1525) Georg von Blumenthal (bis 1550), welcher zugleich Bischof von Lebus war, ein kalter, eifernder Mann, welcher strenge an den altkirchlichen Satzungen hielt und dem Lutherthum entgegenwirkte 2 ), wo und so viel er nur immer konnte, der letzte katholische Bischof von Ratzeburg.

"Als sich im J. 1540 das Ministerium der Stadt Brandenburg den Anordnungen des Kurfürsten von Brandenburg widersetzte und mehr wollte, als er zugestanden, antwortete dieser: "Wollt ihr mich zum Ordinario nicht leiden, so will ich euch dem Papste oder dem Bischof zu Lebus befehlen, die werden euch wohl regieren". Hierauf antworteten die erschrockenen Geistlichen: "O gnädiger Herr, behüt uns Gott vor dem Papst und dem Bischof von Lebus, es ist ein Teufel wie der andere" 3 ).

Er verließ bald nach seiner Einführung sein neues Bisthum und lebte vom J. 1526 an mehrere Jahre in dem Bisthume Lebus, aus welchem er erst gegen das Ende des J. 1529 in das Bisthum Ratzeburg zurückkehrte. In dem Bisthume Lebus erlebte er am 8. Julii 1528 den Unfall, daß ihn Heinrich Queiß auf Plossin, im Vereine mit Nickel v. Minkwitz auf Sonnenwalde und Otto von Schlieben auf Baruth, wegen einer Privatstreitigkeit, in welcher Queiß von dem Bischofe kein Recht erlangen konnte, aufheben wollte; da der Bischof Zeit gewann zu entfliehen, so zerstörten seine Verfolger sein Schloß Fürstenwalde mit der Kirche und der Stadt.


1) Vgl. Anlage Nr. 9.
2) Vgl. J. Wiggers Mekl. Kirchengeschichte §. 80, S. 122, und Masch Bisth. Ratzeburg, S. 455 flgd.
3) Nach Wohlbrück und Masch a.a.O. S. 468.
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Bis zur Wahl des Bischofs Georg war das Land des Bischofs von Ratzeburg von der lutherischen Ketzerei verschont geblieben. Jedoch regte sich schon hin und wieder der lutherische Geist und auch der Geist der Säcularisirung. Es hatten mehrere Laien den Versuch gemacht, dem Bisthume Ratzeburg Güter zu entziehen; der Rath der Stadt Lübek, welcher bis dahin alle Ausbrüche der lutherischen Bewegung zu hindern gewußt hatte, war aber dem Bischofe beigesprungen und hatte sein Land gegen alle feindlichen Anfälle der Ketzerei und der Habsucht geschützt. Am 16. März 1526 dankte der Papst 1 ) dem Rathe sehr verbindlich dafür, daß er "die lutherische Ketzerei, "welche wie eine ansteckende Pest die meisten Länder Deutschlands vergiftet und hier viel Schaden und Unglück angerichtet habe, von der Stadt Lübek und dessen Gebiet abgewehrt und in einigen benachbarten Gegenden, auch dem Bisthume Ratzeburg, gegen die lutherischen Ketzer und die Zerstörer der Kirche Hülfe geleistet habe".

Die eigentlichen Gegner des klützer Adels waren also der Bischof von Ratzeburg, ihr geistlicher Oberherr, und der Rath der Stadt Lübek, als Landesherrschaft der vielen Stiftungen, dem der Adel tief verschuldet war, beide strenge altkirchlich und altpolitisch gesinnt.

Und grade zu der Zeit, als der Papst dem lübeker Rathe so verbindlich dankte, brach das Ungewitter im Klützer Orte los.


Die Reformation zu Gressow.

Die Kirche zu Gressow war der von Plessen rechte "Pfarrkirche, in welcher sie ihr Begräbniß hatten und viele des Geschlechts begraben lagen; auch hatten die von Plessen in der Kirche drei Vikareien und Lehen mit drei Häusern, die ihnen eigenthümlich und erblich zustanden." Der Bischof von Ratzeburg hatte aber die Pfarre zu besetzen, da ihm seit 1222 das Patronat aller Kirchen im Lande Bresen 2 ) (Vogtei Grevismühlen) gehörte. Zu der Zeit, als Georg von Blumenthal


1) Das päpstliche Breve ist gedruckt in Schröder Evang. Meklenb. I, S. 111-112.
2) Vgl. Masch Bisth. Ratzeburg S. 119. J. Wiggers Kirchen gesch. S. 122 irrt daher, wenn er meint, der Bischof Georg habe "die Reformation in seinem Stifte "fast um ein Menschenalter, obgleich nur in den Grenzen seines Grundbesitzes und Patronats, verzögert;" die Pfarren im Klützer Orte waren alle bischöflichen Patronats. Auch wurden die beiden Nonnenklöster des Bisthums Ratzeburg, Eldena und Rehna, die einzigen Klöster des Bisthums, am frühesten und sehr eifrig lutherisch; vgl. Jahrb. VIII, S. 49.
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zum Bischofe von Ratzeburg gewählt war (1525), war Berend von Plessen, der seinen Sitz zu Tressow im Kirchspiele Gressow hatte, weltlicher Patron der Pfarre zu Gressow. So berichtete sein Sohn Curt auf Damshagen im J. 1570 an M. Tilemann Stella; und dies stimmt auch zu den Lehnacten, denn am 21. Sept. 1527 verkaufte Achim von Plessen, des alten Helmold von Plessen auf Damshagen Sohn, sein Gut Damshagen mit allen Zubehörungen, namentlich mit Pohnstorf, Kl. Damshagen, dem Dorfe Damshagen, 4 Erben zu Hagen, 2 Bauern zu Nieder=Klütz, 2 Leuten zu Tramm, dem Hofe zu Hove und 1 Erbe zu Gleschendorf, an seinen Vetter Berend von Plessen zu Tressow für 7750 lüb. Mark, unter der Bürgschaft seiner Mitgelober, nämlich der Brüder Achim und Heinrich von Plessen, des alten Johann's Söhne, vormals zu Barnekow wohnhaft, und des Johann von Plessen, des alten Reimars Sohn.

Der Bischof Heinrich Bergmeier 1 ) hatte nun einen "blinden Pfarrer," oder, wie Tilemann Stella berichtet,

"einen ungeschickten Pfaffen mit einem Auge", nach Gressow gesetzt, wie überhaupt der Bischof seine "Schreiber und anderes loses Gesinde mit den Pfarren hin und wieder" versorgte. Dieser blinde Pfarrer konnte nun sein Amt nicht gebührlich verwalten, sondern mußte oft aus der Kirche getragen werden zum Spott und zur Verachtung. Die Pfarre war also eigentlich gar nicht besetzt und dies war in einer Zeit, in welcher verschiedene Lehre und Irrthum gepredigt ward, sehr gefährlich. Die von Plessen beklagten sich nun bei dem Bischofe 1 ) und baten ihn um ein Einsehen; sie fanden aber bei demselben kein Gehör, vielleicht "weil es ihm mehr an Geld, als an der Pfarrkinder Seelen gelegen". Darauf starb der Bischof Heinrich. Der Bischof Georg war aber "in viel Zeit nicht im Stifte Ratzeburg" und konnte keine "Achtung auf die Mängel der Pfarre Gressow haben." Deshalb wandten sich der blinde Pfarrer selbst und alle Pfarrkinder an die von Plessen mit der Bitte, daß sie dem Pfarrer "einen Prediger zu Hülfe setzen möchten, der den Pfarrleuten die heiligen Sacramente reichen könne;" die von Plessen "handelten denn auch mit Gunst und Willen des blinden Pfarrers dahin, daß er, weil bei der geistlichen Obrigkeit kein schuldiges Einsehen zu finden war, darein willigte, daß sie als weltliche Pfarr=Kinder und Herren einen gedingten Helfer aufnehmen möchten."


1) Tilemann Stella berichtet, daß der Anfang der Streitigkeiten noch unter dem Bischofe Heinrich Bergmeier begonnen habe. Dies wird richtig sein; jedoch kann nach dem Folgenden wohl nur die Besetzung der Pfarre durch den blinden Pfarrer und die Bitte um Aenderung des Zustandes gemeint sein.
1) Tilemann Stella berichtet, daß der Anfang der Streitigkeiten noch unter dem Bischofe Heinrich Bergmeier begonnen habe. Dies wird richtig sein; jedoch kann nach dem Folgenden wohl nur die Besetzung der Pfarre durch den blinden Pfarrer und die Bitte um Aenderung des Zustandes gemeint sein.
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Da setzte denn Berend von Plessen auf Tressow, nachdem inzwischen "das Evangelium ausgekommen war, zu dem "er mehr Lust hatte, einen gelehrten und frommen Priester eines unberüchtigten, guten Lebens in die Pfarre, welcher das ewige Wort Gottes hell und lauter predigte," während er den blinden Pfarrer der Amtsgeschäfte enthob.

Dieser lutherische Prediger zu Gressow war Thomas Aderpul . Die Zeit seiner Bestellung und die Geschichte seines ersten Wirkens ist hier von großer Wichtigkeit und muß daher genauer untersucht werden.

Thomas Aderpul war ein Priester aus Lübek. Nach den Berichten des Bischofs hatte er "vorher in Lübek zum Aufruhr gepredigt und sich auch gegen kaiserliches Edict derselben Büberei beflissen und viel einfältige Leute verführt," d.h. er hatte lutherisch gepredigt. Der "Bischof von Lübek hatte ihn lange im Gefängniß gehabt und ihn endlich aus dem Stifte verwiesen, gegen Urfehde, dem Stifte auf 10 Meilen nicht nahe zu kommen." Dazu kam, daß Thomas Aderpul ein Weib hatte.

Die Bestellung des Thomas Aderpul geschah ohne Zweifel im J. 1526. Die Pfarrkinder zu Gressow waren mit ihren beiden Pfaffen unzufrieden, weil "ihre Lehre mit dem Evangelio nicht überein komme"; von diesen "beiden" Pfaffen war der eine ohne Zweifel der blinde Pfarrer, der andere wohl ein Vikar an den von plessenschen Vikareien. Berend von Plessen hatte hierüber mit dem fürstlichen Vogt zu Grevismühlen gesprochen und dieser ihm gerathen, er solle eine "Frage an das ganze Kirchspiel thun." Dies war denn auch geschehen und das Kirchspiel hatte in der Versammlung geantwortet:

"Lieber Berend und Reimer von Plessen, wir wissen, daß ihr nicht wieder Unchristen werden wollet, wie Andere, und wir sehen ein, daß die Lehre unserer beiden Pfaffen mit dem Evangelium nicht übereinkommt: wir begehren deshalb nicht einen von ihnen zu behalten."

Deshalb baten Bernd und Reimar von Plessen und die "ganze Gemeinde des Kirchspiels Gressow" am 11. März (Sonntag Lätare) 1526 den Vogt 1 ), er möge es bei dem Herzoge ins Werk richten, daß sie die beiden Pfaffen los und mit dem Prediger Herrn Thomas versorgt würden, der ihnen Gottes Wort besser zu sagen wisse. - Thomas Aderpul war also schon zu Gressow, da die Leute ihn kannten und er ohne Zweifel schon vor ihnen gepredigt hatte. Nach einer alten Nachricht soll er


1) Vgl. Anl. Nr. 2.
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vorher in der von Plessen Hauskapelle zu Barnekow und zu Gressow gepredigt haben. Ob er, nach derselben Nachricht, den v. Plessen durch Luther geschickt sei, ist nicht zu ermitteln; es ist überhaupt die Frage, ob Luther ihn gekannt habe, da er in der Matrikel der Universität Wittenberg nicht zu finden ist.

Thomas Aderpul wird nun noch im J. 1526 gleich von den v. Plessen angestellt worden sein. Die Reformation machte im Klützer Orte sehr rasche Fortschritte. Der Dom=Propst J. Mus schreibt am 20. December 1526 an den Bischof Georg:

"De papen im krutzer orde stellen sich seltsem aen, nemen wiber, schelden vp de hillighen, missen, papen vnde moneke. In Jwer g. karken gressow is noch de disperate boue; derglick thom klutze is en ander her Hinrich fister furdreuen; tho frebershaghenn hefft her iochim wittenborch ock en wiff genamen; vnd Jw. g. hefft alle kerken im klutzer orde tho furlenen, wouol men sich hoghe erbut, werden doch de boesen prediger geledenn fast in allen flekken des landes thu mekelenborch. Vnser hergodt make idt alle gut. Jwen g. stifft, godt si loff, sampt eren vnderdanen stan noch wol."

Tilemann Stella berichtet, Berend v. Plessen habe "den Herrn Thomas Aderpul nach Gressow gesetzt und den andern untüchtigen Pfarrer ausjagen lassen." Dies muß in der Mitte des J. 1526 geschehen sein, da die v. Plessen in einer Streitschrift vor dem Reichskammergericht am 3. Junii 1530 sagen, daß sie "etliche Zeit her bei zwei Jahren oder länger einen gelehrten frommen Priester auf der Pfarre im Dorfe Gressow gehabt haben." Da nun Thomas Aderpul gegen das Ende des J. 1529 von dem Bischofe weggeführt ward, so war er gegen 2 1/2 Jahre auf der Pfarre (d.h. zwei Jahre oder länger), wenn er in der Mitte des J. 1526 angestellt ward.

Die Bestellung des Thomas Aderpul war allerdings nach altem Kirchenrechte eine gewaltthätige Handlung, die sich aber eben so gut entschuldigen läßt, als die Anstellung aller andern lutherischen Prädicanten. Zu vergessen ist freilich nicht, daß der Adel der Geistlichkeit stark verschuldet war und grade am 14. April 1526 die Herzoge mit der Ritterschaft zu Sternberg den besprochenen Vergleich 1 ) wegen Herabsetzung des Zinsfußes von den kirchlichen Capitalien geschlossen hatten. Und etwas eigenwillig mochte der Adel des Klützer Ortes wohl immer sein. So hatten


1) Vgl. unten in der Urkundensammlung.
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im J. 1526 Claus v. Parkentin auf Dassow und der bischöflich=ratzeburgische Vogt Bernd Rohr zu Schönberg den Pfarrer Claus Voß zu Grabbin aufgegriffen und nach Dassow ins Gefängniß geführt, weil sie für ihn auf ihr Gelübde 40 Gulden gezahlt, aber von ihm nicht wieder erstattet erhalten hatten.

Thomas Aderpul war ohne Zweifel der erste lutherische Prediger im Klützer Orte, wenn auch nicht "der ersteMartinspriester der nach Meklenburg kam", wie es in einer alten Handschrift 1 ) heißt. Er hielt sich, "nach Aussage aller "Zeugen, in Gressow dermaßen, daß die Pfarrkinder alle wohl "mit ihm zufrieden waren," denn "er hatte das ewige Wort "Gottes hell und lauter gepredigt und sonst nach gebührlichen Pfarrrechten und alter Gewohnheit dermaßen christlich gehandelt, daß sie des Allen guten Gefallen und sonderliche Andacht gehabt hatten."

Der Religionskrieg im Bisthume Ratzeburg.

Nun begab es sich, daß der Bischof Georg mit strenge katholischem Eifer gegen das Ende des J. 1529 in sein Bisthum Ratzeburg kam. "Er habe", schreibt er am 17. Dec. 1529 an die Herzoge, "als er vor kurzem in sein Stift gekommen, zu großer Beschwerung seines Gewissens gefunden, daß in den meklenburgischen Landen und im Stifte an vielen Enden die lutherische Ketzerei bei etlichen vom Adel, Bürgern und Bauern, auch einem großen Theile der Geistlichkeit eingerissen sei, namentlich habe er einen vergeßlichen Pfaffen, der vorher in Lübek zum Aufruhr gepredigt, in Gressow gefunden. Die von Plessen berichten nun vor dem Reichskammergerichte, der Bischof hätte dies Alles wohl leiden können, aber er habe einige Pfarrkinder wegen rückständiger Zehnten in den Bann gethan und dem gedingten v. plessenschen Prediger zugemuthet, denselben von der Kanzel zu verkündigen; der Prediger habe sich aber solches zu thun geweigert und deshalb habe der Bischof einen Haß auf ihn geworfen, obgleich der Bischof ihn dadurch als Prediger ja anerkannt habe, daß er von ihm die Verkündigung des Bannes von der Kanzel verlangt". Der Bischof schrieb dagegen an die Herzoge, der Pfaffe habe öffentlich auf der Kanzel gepredigt: "alle Dinge über, unter und in der Erde, Holzung, Wasser, Weide und


1) Vgl. v. Westphalen Mon. ined. III, p 1971, und Masius Vandalia, S. 32.
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Jagd seien einem jeglichen gemein und Niemand sonderlich zuständig;" es seien auch Bauern aus andern Pfarren bei ihm, dem Bischofe, gewesen, "die sich über ihre Pfarrer, daß sie mit der lutherischen Ketzerei die Gemeinden verdürben, beklagt und gesagt hätten, so sie ein Verlaub hätten, sollte ihr Pfarrer nicht lebendig vom Predigstuhl kommen."

Am Tage darauf, nachdem Thomas Aderpul die communistische Predigt gehalten hatte, im Anfange des Monats December 1529, ließ "der Bischof den Er Thomas Aderpul "ohne einige Vorklage, auch unersucht und unversagt einiges Rechts, dessen sich der Priester alle Zeit erboten, mit einer guten Anzahl seiner Reiter und reisigen Diener auf dem Pfarrhofe bei nachtschlafender Zeit 1 ) überfallen, dem armen Priester alle seine Habe und Güter nehmen und denselben fangen, schlagen und gleich einem Missethäter binden, gewaltthätig in sein Schloß Schönberg führen und hier in schweres, hartes, verderbliches Gefängniß setzen und lange darin halten, so daß man lange nicht anders gewußt habe, als daß er darin umgebracht oder verdorben sei, obgleich der Bischof dem armen Priester keine andere Schuld zumessen könne, als daß er das Wort Gottes und das heilige Evangelium lauter und rein gepredigt habe".

Bernd von Plessen schrieb nun dem Bischofe bald auf frischer That, er möge seinen Pfarrer und Prädicanten auf freien Fuß und zu Rechte, dessen er sich alle Zeit erboten, stellen; aber der Bischof verachtete dieses Ansinnen hochmüthig und antwortete dem Bernd von Plessen stolz: "der Pfaffe sei ein Bube und Ketzer; er wisse wohl mit seinen Pfaffen zu handeln; die v. Plessen hätten ihm darin nicht Maaß zu geben, sie möchten mit ihren Bauern handeln; er, der Bischof, habe auch keine andere Obrigkeit als den Papst". - Da wandten sich die sämmtlichen v. Plessen an den Herzog Heinrich von Meklenburg mit der Klage: "der Bischof sei in ein fremdes Land gefallen; dem Herzoge gebühre zu Gressow das Gericht, Ablager und Dienst, der Bischof habe darin nur etliche Pacht und das Kirchenlehen." Der Herzog schrieb daher am 14. Dec. 1529 auf die Klage der v. Plessen an den Bischof: "er trage über diesen Eingriff in seine Gerichte nicht unbillig Mißfallen; der Bischof möge daher den gefangenen Priester Thomas


1) Die v. Plessen sagen am 3. Junii 1530 in einer Proceßschrift, es sei "kurz vorschiner Zeit" geschehen; nach einem Briefe des Herzogs Heinrich an den Bischof vom 14. Dec. 1529 war es kurz vorher geschehen.
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Aderpul 1 ) seiner Haft entledigen, ihn sammt seiner Habe dem Gerichte übergeben und, falls er ihn der Klage nicht entlassen wolle, dort verklagen, wo ihm Recht wiederfahren werde."

Der Bischof schrieb zu gleicher Zeit am 17. Dec. 1529 an die Herzoge Heinrich und Albrecht unter einseitiger Schilderung der Personen und der Verhältnisse, wie sie schon oben angeführt sind: "da ihm das Kirchenlehn zu Gressow zustehe und er den "Pfaffen nicht in die Pfarre eingewiesen habe, so habe er ihn nach Schönberg holen lassen; darüber sei ihm von den v. Plessen eine unbedächtige, trotzige Schrift zugekommen; da nun aber der Kaiser ihm, dem Bischofe, so wie den Herzogen befohlen habe, bei dem alten christlichen Glauben und den alten christlichen Ceremonien zu bleiben, bis durch ein Concil etwas Anderes bestimmt sei, so bitte er die Herzoge, den v. Plessen und andern vom Adel zu befehlen, sich nicht anfechten zu lassen, was er mit den Geistlichen thue", und ihm ein offenes Schreiben zukommen zu lassen, daß ihm von den Amtleuten, Vögten und Städten Beistand geschehe. Am 18. Dec. antwortete der Bischof dem Herzoge Heinrich auf dessen Schreiben: das Kirchenlehn sei ihm zuständig und der Pfaffe sei ohne Wissen des Bischofs in die Pfarre eingedrungen; er räume weder den v. Plessen, noch irgend jemand das Recht ein, ohne sein Wissen einen Priester einzusetzen, und es stehe den Fürsten nicht zu, sich die Jurisdiction über die Geistlichen anzumaßen; er bitte um eine Zusammenkunft mit den Herzogen in Schwerin. Die v. Plessen meinten später in dem Rechtsstreite: "dem Bischofe habe nicht gebührt, den Seelsorger der Plessen gefangen zu nehmen und des Seinen zu berauben, sondern weil dieser ein Weib gehabt habe und von der weltlichen Obrigkeit (d.h. den v. Plessen) eingesetzt sei, habe er unter der weltlichen Obrigkeit und der v. Plessen Fürsprache gestanden".

Die v. Plessen waren aber stark lutherisch gesinnt und meinten, sie "könnten in keiner evangelischen Historie, noch "irgend einer canonischen und apostolischen Schrift finden, daß dem Bischofe also und mit solchem Trotz und Hochmuth thätlich zu handeln und zu schreiben geziemt habe, wie denn auch das Benehmen des Bischofs den nürnbergischen und speierschen Abschieden stracks zuwider laufe etc. ."

Als nun die gütliche Unterhandlung keine Stätte finden wollte, brauchten die v. Plessen Gewalt und unternahmen einen Fehdezug in das Land Ratzeburg, "allein um ihren gefangenen


1) Hier ist "Thomas Aderpful" zuerst mit seinem Zunamen sicher genannt, früher heißt er nur "Er Thomas".
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Pfarrherrn zu befrein und sich und die Ihrigen nach ihrem Vermögen zu Recht zu vertheidigen". Es waren aber nicht bei 100 Bauern und viele andere Leute", die den Bischof überfielen, wie die ältern Nachrichten sagen, sondern es war der ganze Adel ("alle Junker") des Klützer Ortes.

"Aus Zulassen des Landfriedens, welcher zugebe, daß der Beschädigte oder Beleidigte sogleich oder hernach, sobald er sich stärken könne, wenn sonst nichts helfen wolle, sich stärke, thaten nun die v. Plessen einen Gegengriff" und verbanden "sich nothgedrungen mit etlichen ihren Freunden zur Gegewehr gegen den Bischof". Am 26. Dec. 1529, am Abend vor dem feindlichen Einfalle, sandten "alle die v. Plessen alle für einen" an den Bischof N. Blumenthal "einen Fehdebrief 1 ) der Unbilligkeit halben, die ihnen an ihrem Pfarrer und evangelischen Prediger geschehen sei". Der Bischof glaube in seinem Hochmuth wohl, "daß die Bäume für ihn zwei Male grünten, während sie für andere Menschen nur ein Mal grünten; aber sein Hochmuth solle von ihnen nicht schimpflich aufgenommen, sondern gedacht und gebrochen werden". Als der Brief bei dem Bischofe ankam, zeigte er ihn seinem Hauptmann (wahrscheinlich noch Bernd Rohr 2 ) und sagte zu diesem: "Was sollten die Klützerörter thun! Wenn es eine gute, große Kanne Bier wäre, so wären die Klützerörter gute Nachbaren dazu, sie söffen sie wohl aus." Darauf antwortete der Hauptmann: Gnädiger Herr, die Gesellen, die die große Kanne Bier wohl aussaufen können, die lassen sich auch wohl finden und halten, was sie zusagen". Und am andern Morgen früh war Bernd v. Plessen, oder "die v. Plessen mit etlichen ihren Freunden" (d.h. Verwandten), mit dem ganzen Adel des Klützer Ortes auf 100 Pferden, und natürlich mit vielen Knechten, vor dem Schlosse Schönberg und ließ es durch einen Trompeter zur Ergebung auffordern; diese ward ihm aber verweigert und als Antwort fielen drei Schüsse vom Schlosse. Wahrscheinlich weil Berend von Plessen nicht gegen den Bischof persönlich Gewalt gebrauchen wollte oder weil er zum Sturme eines festen Schlosses nicht gerüstet war 3 ), zog er ab und fiel


1) Vgl. Anl. Nr. 3.
2) Im J. 1525 und den folgenden Jahren war Bernd Rohr Hauptmann zu Schönberg, im J. 1532 aber schon Valentin Röbel.
3) Des Bischofs Hauptmann Bernd Rohr, den er vielleicht aus der Mark mitgebracht (?) hatte, gelobte bei seinem Amtsantritte: "auf das Schloß mit Oeffnen und Zuschließen Acht zu haben, auch keinen Fürsten hineinkommen und Ablager darin halten zu lassen, einen starken Burgfrieden zu halten und auf die Vorwerke mit Fleiß Acht zu haben."      Masch S. 457.
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mit seinen Gesellen in das Stift 1 ), plünderte hier 6 Dörfer, beraubte die Kapelle zu Blüssen und führte große Beute zum Werthe über 4000 Mark hinweg, welche sie nach der Rückkehr zu Gutow bei Damshagen im Klützer Orte theilten.

Was die Personen betrifft, welche den Fehdezug mitmachten, so reden darüber drei Verzeichnisse: 1) ein Verzeichniß 2 ), gleich nach dem Zuge ungefähr im J. 1530 angefertigt, - 2) das Verzeichniß in der Reichskammergerichtsladung 3 ) vom 7. Febr. 1530, - 3) ein Verzeichniß gleich nach dem ersten Urtheil ungefähr im J. 1540 4 ) angefertigt. Aus diesen Verzeichnissen ergiebt sich Folgendes.

Persönlich nahmen an dem Zuge gewiß Theil, nach allen Verzeichnissen, aus dem Klützer Orte:

Berend v. Plessen zu Damshagen (und Tressow).

Johann v. Plessen zu Bahlen 5 ) (bei Klütz).

Reimar v. Plessen zu Arpshagen.
Sivert v. Plessen zu Goldbek (später zu Klütz).
Berend v. Plessen zu Gantenbek.
Otto v. Plessen zu Hoikendorf.
Joachim v. Plessen zu Parin.
Volrath v. Plessen.
Hartwig v. Plessen.
Eggert v. Quitzow zu Vogtshagen.
Hans v. Parkentin zu Prischendorf.
Helmold v. Parkentin zu Prischendorf.
Joachim Negendank zu Zierow.
Volrath von dem Brook zu Brook.
Reimar von dem Brook 6 ) zu Brook.
Joachim Booth zu Kalkhorst.
Joachim Schosse zu Dönkendorf.
          / (Christoph) \
Die <   (Vicke)           > von Bassewitz 7 ) zu Thorstorf.
          \ (Gerd)          /
Hnning v. Scharfenberg zu Gr. Walmstorf.


1) Ein ähnlicher Zug fand einige Jahre später statt, indem im J. 1532 der Herzog Magnus von Sachsen=Lauenburg, "der alte Erbfeind" des Bisthums Ratzeburg, sämmtliche Domherren des Bisthums mit seinen Reisigen überfiel, schlug. verwundete und gefangen hinweg führte. Vgl. Wiggers a.a.O. S. 123 und Masch a.a.O. S. 486.
2) Vgl. Anl. Nr. 4.
3) Vgl. Anl. Nr. 6.
4) Vgl. Anl. Nr. 8.
5) Ueber Bahlen bei Klütz vgl. Jahrb. XIII, S. 394.
6) Die beiden "von dem Brooke" sind in allen Verzeichnissen nicht mit Vornamen genannt.
7) Die "von Bassewitz zu Thorstorf" sind nirgends mit Vornamen genannt.
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Moritz v. Warnstaed 1 ) zu Kl. Walmstorf.
Jaspar v. Stralendorf zu Krankow.
Curt v. Bülow
Henning v. Bülow 2 ) Brüder, zu Plüschow.

und von außerhalb des Klützer Ortes:

Hartwig v. Bülow zu Pokrent.
Ulrich v. Dambek zu Dambek.
Joachim v. Lützow 3 ) zu Lützow.

Knechte schickten zu dem Zuge:

Johann v. Plessen zu Barnekow.
Henneke v. Plessen zu Brüel.
Eggert's v. Quitzow drei Söhne zu Vogtshagen.
Dethloff v. Bülow zu Wedendorf.

Nach dem Verzeichnisse nahmen noch folgende vom Adel außerhalb des Klützer Ortes an dem Zuge Theil, wurden jedoch nicht mit in den darauf folgenden Proceß verwickelt:

Dietrich v. Plessen zu Neuhof.
Claus v. Plessen zu Müsselmow.
Heinrich v. Stralendorf zu Goldebee.
Joachim v. Stralendorf zu Prensberg.
Joachim v. Stralendorf zu Trams.
Die (? Curt) v. Bülow zu Scharfstorff.
Fylich (?) v. Bibow.

Es nahmen ferner Theil:

     aus Wismar:

Hans Voitin.
Die Batenbergische Manne (?).

     aus der Prignitz:

Melchior Warnstaedt zu Triglitz.
Ein Dupow.

Was ferner die Nahme und Beschädigung betrifft, welche die v. Plessen durch ihren Einfall in das Stift Ratzeburg ausübten, so sind auch hierüber die Original=Verzeichnisse 4 ) aufgefunden. Nach diesen plünderten die v. Plessen


1) Moritz v. Warnstädt stammte aus der Prignitz; im J. 1528 schuldigte er Königsbede von Kl. Walmstorf. - Auch Melchior von Warnstädt auf Triglitz nahm nach dem 1. Verzeichnisse an dem Zuge Theil. Im J. 1562 ward Caspar v. Warnstädt mit Torriesdorf belehnt.
2) In der v. plessenschen Protestation vom 1. Junii 1530 werden "Heinrich, Hans und Curdt, Gevettern und Gebrüder von Bülow" genannt. Diese lebten zu der Zeit allerdings auch auf Plüschow.
3) In derselben Protestation heißt er "Achim Lutzow der jüngere zu Lutzow." Er war des Ritters Claus v. Lützow Sohn, nach Tilemann Stella auf Eickhof.
4) Von den Verzeichnissen der "Nahme" ist hier in der Anl. Nr. 5 das Haupt=Register mitgetheilt, welchem einzelne Auszüge aus den Special=Registern beigegeben sind, um einen klaren Blick in die damaligen Zeitverhältnisse zu gewähren.
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und ihre Helfer folgende zwischen dem Klützer Orte und Schönberg im Stifte belegenen sechs Dörfer: Gr. Bünstorf, Kl. Bünstorf, Blüssen, Rodenberg, Rüschenbek und Poppenhusen, ferner des Pfarrers von Gadebusch Mann (d.i. Bauer) zu Blüssen und die Capelle zu Blüssen. An Vieh z.B. trieben sie fort: 251 Pferde 1 ), 279 Kühe, 465 Schaafe und 32 Schweine. Der Gesammtwerth des Geraubten ward auf 4202 Mark 3 Schill. angeschlagen. Die v. Plessen behaupteten später freilich, "sie hätten dem Bischofe in ungefähr "2 oder 3 Dörfern etliche Kühe und Pferde von geringem Werthe nehmen lassen".

Sogleich an demselben Tage, 27. Dec. 1529, klagt der Bischof den Herzogen Heinrich und Albrecht: am gestrigen Tage hätten ihm die v. Plessen einen Absagebrief geschickt und sogleich darauf mehrere seiner Dörfer ausgeplündert; er fordere daher die Herzoge, theils in Gemäßheit des speierschen Abschiedes, daß, wenn ein Stand, der überzogen werde, einen andern zu Hülfe rufen würde, demselben geholfen werden solle, zur Hülfe auf.

Am 4. Jan. 1530 erging denn auch an die v. Plessen ein herzoglicher Befehl, den Landfrieden nicht zu stören. Aber der Bischof gab sich damit nicht zufrieden. Am 7. Jan. forderte er Ersatz für die angerichteten Schäden und klagt ferner: es sei auf dem Zuge auch die Capelle zu Blüssen erbrochen und der Meßgewänder beraubt, mit denen man Spott getrieben habe, auch der Vikar verwundet; in Klütz, Diedrichshagen und Friedrichshagen ("Fredebernshagen") seien evangelische Prediger, wie sie sich nennten, von dem Adel eingesetzt, obgleich dem Bischofe das Kirchenlehn zustehe; der von Friedrichshagen habe in Grevismühlen, wo er ein Pferd beschlagen lassen, nach der That gesagt: "der Bischof wollte mich jagen, nun habe "ich ihn helfen jagen". Der Bischof forderte schließlich die Herzoge auf, sie möchten sich darüber erklären, was sie thun wollten, erinnert sie an den Landfrieden, der in ihrer Gegenwart zu Worms bestätigt sei, und an das Schutzgeld, welches ihnen der Bischof zahle, und droht mit der Klage beim Reichskammergerichte. Am 14. Jan. versicherte der Bischof dem Herzoge Heinrich, er glaube nicht, daß er Theil an dem Unternehmen der v. Plessen habe, wenn auch in Lübek gesagt sei, daß ein Quitzow und ein Bülow die Reuter, die ihm den Schaden gethan, in des Herzogs Namen aufgebracht hätten; der Befehl an die v. Plessen sei bisher ohne Wirkung geblieben. Darauf


1) Die Zahl der Pferde, welche damals die Bauern besaßen, ist besonders bemerkenswerth.
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erging am 22. Jan. wiederholt an die v. Plessen ein Befehl, den Bischof in Ruhe zu lassen und ihm den Schaden zu ersetzen. Zwar versicherten am 22. Jan. die Herzoge dem Bischofe, daß sie sich der Sache annehmen wollten; aber es geschah nichts Ernstliches.

Tilemann Stella läßt sich berichten: "Der Herzog Heinrich habe durch die Finger gesehen". Der Herzog Albrecht aber habe sich gerüstet und die v. Plessen überziehen wollen; als er nun nach Rehna gekommen sei, habe ihm die Aebtissin Elisabeth, die letzte Princessin des Hauses Meklenburg=Stargard 1 ), von seinem Vorhaben zurückgehalten.

Die v. Plessen gaben aber auch nicht nach, da ihr Prediger noch immer im Kerker saß.

Als aber der Bischof seinen Zweck nicht erreichte, nachdem er, wie die von Plessen sagten, bei den Herzogen gegen sie "in vielfältigen Schriften gepocht und geschändet" hatte, machte er die Sache beim Reichskammergericht anhängig. Er klagte jedoch nicht selbst, weil er den Landfrieden zuerst gebrochen hatte, sondern "hetzte nur gegen die vom Adel auf" und gab mit falschem Bericht den Hergang bei dem Reichskammergerichts=Fiscal an, welcher schon am 7. Febr. 1530 eine Ladung 2 ) gegen die v. Plessen, welche wegen der vielen Theilnehmer gedruckt ward, erwirkte. Und nun begann der Proceß gegen "Henneke, Johann, Reimar und Berend, Gebrüder und Vettern, von Plessen und Consorten". Am 1. Junii 1530 übergaben die v. Plessen ihre Protestation mit dem Vorbringen, daß "der Bischof wider des heiligen Reichs gemeinen Landfrieden gehandelt und die genannten vom Adel nur zur Gegenwehr veranlaßt habe". Am 3. Junii 1530 überreichten sie die Petition mit ausführlichem Bericht über die Sache. Und nun folgten die Schriften rasch: im Julii 1530 die Replik des Fiscals, darauf bald die Duplik der v. Plessen, am 24. Nov. 1530 die Triplik und Conclusionsschrift des Fiscals und am 14. Dec. 1530 die Conclusionsschrift der v. Plessen. Darauf ging die Sache langsamer. Am 27. Sept. 1531 übergaben die v. Plessen die Defensional=Artikel.



1) Tilemann Stella nennt sie irrthümlich des Herzogs Albrecht Schwester. Vgl. Jahrb. XV, S. 300.
2) Vgl. Anl. Nr. 6.
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Fernere Schicksale des Predigers Thomas Aderpul und der Pfarre zu Gressow.

Bis dahin hatte der Bischof den Prediger Thomas Aderpul im Gefängnisse gehalten, denn die v. Plessen sagen bei der Ueberreichung der Defensional=Artikel am 27. Sept. 1531 wörtlich, der Bischof habe den Priester bis an den "heutigen Tag gefänglich gehalten, ohne daß man habe erfahren können, ob er noch am Leben sei, und man wisse nichts anders, als daß der Bischof ihn wider Recht lebendig umgebracht habe". Dies wird aber jeden Falls ein Versehen sein, da Thomas Aderpul schon im Aug. 1531 in Malchin war; dieses Versehen wird wohl dadurch entstanden sein, daß der Anwalt der v. Plessen zu Speier die Proceßschriften ausarbeitete und dazu nicht immer die neuesten Nachrichten aus Meklenburg hatte. Es ist ohne Zweifel, daß Thomas Aderpul schon in der ersten Hälfte des J. 1531 frei gekommen war, nachdem er sicher länger als ein Jahr im Gefängnisse gesessen hatte. Dem M. Tilemann Stella ward erzählt: Berend v. Plessen habe einen Kerl aufgebracht, der sich für Thomas Aderpuls Blutsfreund ausgegeben und dem Bischofe Brandbriefe zugeschickt habe; als nun der Bischof gesehen, das er immer mehr Feinde erhalte, habe er den Prediger gegen Urfehde freigelassen, der denn auch wieder in Gressow eingesetzt sei.

Die Stellung Aderpuls in Gressow mußte jetzt jedoch sehr unangenehm sein. Auch gerieth er mit den Bauern des Kirchspiels Gressow, die wohl durch die Anhänger des Papismus aufgehetzt waren und das Ansehen des gefangen gewesenen Priesters nicht gehörig achteten, in Streit; sie waren, ohne die von Plessen, nach Walsmühlen zum Herzoge gewesen, welcher die Sache durch Parum v. Drieberg und Dietrich Maltzan hatte verhören lassen; nach der Angabe der Bauern habe sich ergeben, daß Thomas Aderpul in der Verkündigung des Wortes Gottes und der Austheilung der Sacramente nachlässig gewesen sei. Deshalb hatte der Herzog ihnen den Bescheid geben lassen, sie sollten sich nach einem andern Prediger, den sie haben möchten, umhören. Sie schlugen daher dem Herzoge den Erasmus Hermes 1 ) vor, der in Wismar Sacrist gewesen sei, damit ihnen "das Wort Gottes wieder lauter und rein, wie zuvor, verkündigt werde." Der Herzog nahm nun den Thomas Aderpul von Gressow und versetzte ihn als ersten evangelischen Pfarrer nach Malchin, wo er schon um die Mitte


1) Vgl. Anlage Nr. 7.
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des J. 1531 auftritt. Hier wirkte er 17 Jahre lang. Als er hier von seinem Wirken nicht den gehofften Erfolg sah, legte er sein Amt nieder und ward im J. 1548 als erster evangelischer Pfarrer nach Bützow versetzt, wo er im J. 1556 starb.

Der Fortschritt der evangelischen Lehre im Klützer Orte ward aber durch die Heftigkeit des Bischofs nicht gehemmt, sondern nur befördert. Gressow blieb lutherisch, und in Klütz, Diedrichshagen und Friedrichshagen waren schon im J. 1530 lutherische Prediger durch den Adel eingesetzt, trotz des bischöflichen Patronats. Zu Mummendorf hatte sich der Pfarrer ("Kerkher") Claus Lütkens schon im J. 1532 "der lutherischen Secte und Ketzerei anhängig" gemacht. Auf Befehl des Bischofs hatte nun der bischöfliche Vogt Valentin Röbel zu Schönberg die Leute in den von dem Klützer Adel im J. 1529 ausgepochten Dörfern Rodenberg, Rüschenbek und Poppenhusen, welche von je her zu der Pfarre Mummendorf gehört hatten, von dieser genommen und ihnen die Leistung des "Kirchenrechts" an den Pfarrer verboten. Daher forderte der herzogliche Vogt Jürgen Wolder zu Grevismühlen am 1. Nov. 1532 den bischöflichen Vogt auf, die Leute wieder zur mummendorfer Kirche zu lassen, widrigenfalls er den Pfarrer bei seiner Gerechtigkeit handhaben und die Bauern zur Leistung ihrer Pflicht durch Pfändung zwingen werde. Hierauf schrieb der Bischof, auf Bericht seines Vogtes, am 12. Jan. 1533 von Lebus an Jürgen Wolder: er habe den Leuten durch seinen Vogt verbieten lassen, die Kirche zu Mummendorf zu besuchen und des Pfarrers verführerische Lehre und Predigt anzuhören, und er habe, als Ordinarius, dazu gut Fug und Recht; er möge ihm nur melden, ob er von seinem Herrn zu seinem Benehmen Befehl gehabt habe oder nicht, damit er sich darnach richten könne. Im J. 1535 klagte Nicolaus Lütke den Visitatoren, daß einer der Eingesessenen im Kirchspiel Acker und Wiese der Kirche entziehen wolle. 1 )

Im J. 1535 war in Gressow alles in Ruhe; bei der Visitation 1 ) hatte der Prediger, der nicht mit Namen genannt wird, nichts weiter zu klagen, als daß ihm eine Wittwe v. Parkentin von den Zehnten jährlich 3 lüb. Mark vorenthalte. Im J. 1540 war Johann Pawest 2 ) evangelischer Pfarrer zu Gressow.

Die feindselige Gesinnung zwischen dem Adel des Klützer Ortes und dem Bischofe war aber durch die Versetzung Aderpul's


1) Vgl. Jahrb. VIII, S. 50.
1) Vgl. Jahrb. VIII, S. 50.
2) Vgl. Jahrb. XII, S. 171, und Schröder Evang. Meklenb., S. 171.
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nicht gestillt. Dies ergiebt sich aus einem bemerkenswerthen Vorgange. 1 ) Nickel v. Minkwitz auf Sonnenwalde, der im J. 1528 mit Heinrich Queiß den Bischof gefangen nehmen wollte und sein Schloß Fürstenwalde verwüstet hatte, war nach der Vereitelung des Unternehmens nach Holstein und Lübek geflohen, wo er aber weichen mußte, und von hier nach dem Klützer Orte gegangen, "wo ihn vornämlich Eggert von Quitzow 2 ) "auf Vogtshagen und die von Parkentin auf Dassow in Schutz nahmen. Einst ertappte ihn der bischöfliche Hauptmann von Schönberg, dem er einige Pferde genommen hatte, in der Gegend von Vogtshaghen, jedoch gelang es ihm, ins Schloß zu entkommen. Der Bischof erfuhr nun seinen Aufenthalt und verlangte von dem Kurfürsten von Brandenburg Verwendung bei den Herzogen von Meklenburg, bei denen aber wenig ausgerichtet ward, vermuthlich weil sie ihn als einen wegen seiner Religionsveränderung Verfolgten betrachteten". Jedoch mochte Minkwitz einen ungünstigen Ausgang des gegen ihn erhobenen Processes bei dem Reichskammergerichte fürchten und that vor dem Kurfürsten und dem Bischofe Abbitte.

Der Adel des Klützer Ortes scheint sich aber die Reformation fernerhin nicht sehr zu Herzen genommen zu haben. Der Visitations=Bericht über das Amt Grevismühlen vom J. 1535 3 ) enthält nur Beschwerden der evangelischen Prediger über die Bedrückung des Adels. So z.B. heißt es:

"Ein ander Henricus, Kirchher zum Klucz, eyn fein man, beklagt sich des edelmans des Namens Bernhart von Pless zum Arbshagen gesessen, das er ym an seiner kirchen burung verkurczt, drawt ym am leben zu schaden, vnd bey 4 mal tödtlichen gesucht vnd überfallen hat".

So beginnt und endet die Reformation im Klützer Ort mit Güterentziehung durch den Adel. Außer den Zinsen, Zehnten u.s.w. hielt der Adel auch alle die zahlreichen Güter der Vikareien und anderer geistlichen Stiftungen, die nicht bestimmt zu dem Einkommen der Pfarren gehörten, zurück; und auch die Pfarren verloren nicht unbedeutend.

Im J. 1540 war der ganze Klützer Ort schon lutherisch 4 ).

Der Proceß zwischen dem Bischofe und den v. Plessen schleppte sich noch lange hin. Es ward ein Zeugenverhör vor=


1) Nach Masch Gesch. des Bisth. Ratzburg S. 463.
2) Eggert von Quitzow gab von dem Adel des Klützer Ortes dem Bischofe allein nach; am 1. Aug. 1530 lehnte er die Beschuldigung des Bischofs ab, daß er sich gegen ihn aufgelehnt habe, und versicherte ihn seiner Redlichkeit und Treue.
3) Vgl. Jahrb. VIII, S. 50.
4) Vgl. Jahrb. XII, S. 171.
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genommen; am 1. März 1542 übergaben die v. Plessen Erceptionalen gegen die Personen und Aussagen der Zeugen und am 16. Febr. 1543 eine Probationsschrift dazu. Und hiemit schließen die Acten. Das Endurtheil fehlt. Nach Tilemann Stella soll es der Bischof erreicht haben, daß die v. Plessen schuldig erkannt wurden und die einzelnen Theilnehmer 150 Thaler bezahlen mußten. Daß ein Endurtheil in der Sache erfolgte, ist gewiß, da nach dem ergangenen Urtheil ein Verzeichniß 1 ) der Theilnehmer an dem Zuge aufgenommen ward. Nach diesem Verzeichnisse waren schon mehrere Theilnehmer gestorben, einige hatten sich mit dem Bischofe verglichen, unter diesen auch Hartwig v. Bülow zu Pokrent, von welchem Tilemann Stella ausdrücklich, jedoch irrthümlich, sagt, daß er 150 Thaler nach dem Urtheil habe bezahlen müssen. Ob alle Theilnehmer Strafe und Schadensersatz zahlten, ist nicht mehr zu ermitteln. Der Bischof starb im J. 1550, und damit hatte alle Fehde sicher ein Ende.



1) Vgl. Anl. Nr. 8.
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Anlagen.


Nr. 1.

Der fürstliche Vogt Jürgen Wolder zu Grevismühlen berichtet dem Herzoge Heinrich von Meklenburg über die Ausführung des Befehls wegen der Geistlichkeit im Klützer Ort und deren Zehnten.

D.d. Grevismühlen. 1525. Sept. 12.


Dorchluchtige, hochgebaren furste. Myne vorplichte vnde vorwanthe vnderdanige denste synth Jwen furstliken gnaden alle tidt vormals bereith. Gnediger here. Ick geue Juwen gnaden denstliken tho erkennen, vp beuell Juwer furstliken gnaden an den gheistliken imme klutzer orde in Jwen gnaden ampte to Greuesmollen belegen tho weruende, desuluen werue en vorgeholden hebbe in aller mathe, we ße my van Juwen gnaden beualen synth, dar ße sick in aller mate vnderdanichliken vnde gehorßam holden willen, alße eren landesfursten, de wyle ere gnade ße behanthauen vnde beschutten will, de suluen armen prestere mith vnderdanigen densten vnd ere innige beth alle tidt jegen gade tho vordenende, vnde alle ere trosth steith tho Juwen furstlichen gnaden in deme vnde vele meren, ick dith Juwen furstliken gnaden vnderdanichliken nicht tho vorbergende weeth, den teynden von eren guderen tho geuende, dar Jwe furstlike gnade mith ghenetliker meyninge woll tho trachten werth. Screuen tho Greuesmollen amme dingesthdage nach Marie Natiuitatis Anno XXV.

Jurgen Wolder.     
Jwer gnaden vnderdanige dhener.

Dem durchluchtigen hochchebaren fursten heren Hinrick heren heren hertoge tho Mekelenborch etc. . myneme gnedigen herenn.

(L. S.)

Nach dem Original im großherzogl. meklenburg. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.


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Nr. 2.

Die Gemeinde der Kirche zu Gressow bittet den fürstlichen Vogt zu Grevismühlen, die Anstellung des lutherischen Predigers Thomas Aderpul als Pfarrer zu Gressow bei dem Herzoge zu befördern.

D.d. 1526. März 11.


Vnsen frunthlyken densth. Leue her vagheth. Jungestem afscheyde ghy beualen hebben der papen haluen tho donde eyne vraghe dem gantzen kespel, welkere hebben syck bespraken vnd sus geantwerdet: "Leue Bernd und Reymer van Plessen, "wy wethen, ghy nycht ueder eyn vnchrysten wolden wesen, alse anderen, vnde wy verstan, de lere vnser beyden papen mythme euangelio nycht auer en kummeth, begeren darvmme der nicht eynen tho bholden". Bidden darumme wy Bernth vnde Reymer van Plessen vnde wy gemeyne des gantzen kespels tho Gressow, alse wy Jw gudes thoversen, ghy vnser ym besthen wolden gedenken by vnsem G. H., dath wy der beyden muchten anich syn, wenth wy ere nycht enen hebben wyllen, vnde van vnsen G. H. dorch Jwe vorbede myth er Tomas dem prediker muchten besorget syn, efth syne v.G. vns mith eme, de vns gades word beter weth tho seggende, besorgen, den wylle wy gerne annemen. Hyr inne bidden wy, ghy muchten Jwen vlyth don, dath wylle wy gerne wedder an Jw vordenen. Effthe so syne v.G. wyl hyr ynne mer beorsaketh syn, wyllen gerne suluesth personlych vor syne G. erschynen vnd de meyninghen enthdekken, wor vns syne G. horen wyl. Datum tho Gressow, am Sondage Letare im iare 1526.

Wyr Bernd vnde Reymer van Plessen
vnde gantzen gemeyne           
des kespels Gressow.            

Vnsen gunre vnde frund dem vagede tho Rhene, Greuesmolen vnde Meklenborch, Amptman vnses G. H. fruntlyck.

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. G. u. H. Archive zu Schwerin.
Im J. 1525 wird Jürgen Wolder auch "vorweser des closters tho Rene" genannt.


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Nr. 3.

Absagebrief der von Plessen an den ratzeburger Bischof Georg von Blumenthal wegen des von diesem gefänglich eingezogenen Predigers Thomas Aderpul zu Gressow.

D.d. 1529. (Dec. 26.)


Dem Erwürdigen inn godt vader vnnd Hern Hern N. Blomendal Bischop tho Ratzeborch ankame dieser Bref samptlich.

Würdiger Her. Gy hebben noch in guder gedachtniß, dat wy alle die von Pleßen jw schrifftlich hebben anzeigen lathenn der Unbillicheit halven, die vns geschehen synnt ann unsern Karkhernn vnd Euangelischen Prediger, Up sulke antheiginge en slecht anthwort erlanget hebben, dat wy nu in synen werden blyuen lathen, vnnd konnen vp solken Homuth annders nicht merken, sunder dath die boeme mith jw muth grenen twe mal ym jar, dar he nor ein mal mit vns andern gronet, Szo schole wy gelike vol unwethenn hebben vnd darthu verdacht syn, dat wy sulken homuth, die vns wedderfharen is, nicht schimplich willen von jw vpgenomen, sunder gedacht vnnd gebrakenn scal werden tho syner tide. Dat mach jw Gnade jw angedenk annehmen.

Geschreven mit Hasthe Anno 1529.

Alle die v. Plessen        
alles vor ein geschreven.     

Nach dem Originale im bischöflich=ratzeburgischen Archive zu Neu=Strelitz mitgetheilt von dem Herrn Pastor Masch zu Demern.


Nr. 4.

Verzeichniß der Adeligen des Klützer Ortes, welche an der Fehde gegen den Bischof Georg von Ratzeburg Theil genommen haben.

1530.


Disse nachbenompte seindt mit gewesen in der beschedigung des Stiftes Ratzeburgk:

Johan von Plesse zum Balen.
Berndt von Plesse zum Dammeshagen.

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Otte Plesse tho Hoykendorpp.
Curdt vnd Henning gebruder die Bulow von Pluskow.
Haus vnd Helmold Parkentin zu Pritzendorp.
Eggerd Quitzowen sone von Vagedeshagen.
Reymer Plesse thom Erpeshagen.
Siuert Plesse thor Goltbeke.
Berndt Plesse thor Gantenbeke.
Jochim Negendancke thor Sirowe.
Die beide von dem Broke.
Ulrich Dambeke tho Dambeke.
Jasper Stralendorp tho Kranckowe.
Johan von Plesse tho Barnekowe hette seine knechte domit.
Detleff von Bulow tho Wedemendorp hatte seine knechte domit.
Jochim Bott zur Karkhorst.
Jochim Schotze tho Donnekendorp.
Mauritius Warnestede tho Lutken Walmerstorp.
Henning Scharpenberg tho Groten Walmerstorp.
Jochim Plesse tho Parin.
Die Basseuitzen tho Torstorppe.
Volrat Plesse.
Hartich Plesse.
Henneke Plesse hatte knechte dorin
Hartich von Bulow von Pockrent.
Jochim Lutzow, her Claus Lutzowen sone.
Die Bulowen von Scherpstorpp.
Hinrich Stralendorp zu Goldebe.
Jochim Stralendorp thom Prensberge.
Jochim Stralendorp tho Tramptze.
Fylich Bibowen.
Dittrich Plesse thom Nygenhoue.
Clawes Plesse von Mutzelmow.

Aus der Wismar:

Hans Boytin.
1 Batenbergeschen man.

Aus der Prignitz:

Melchior Warnstett von Triglitz.
Ein Dupow.

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.


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Nr. 5.

Schadensrechnungen der Bauern im Stifte Ratzeburg über ihre Verluste bei dem Fehdezuge der v. Plessen gegen den Bischof Georg von Ratzeburg.

1530.


Summa der nham vnd beschedigung durch die plessen.

Auszug

aus den Special=Verzeichnissen
der
"nahm und beschedigung."

An Vieh wurde den Bauern genommen:

Groten Bunstorp.

Auszug aus den Special=Verzeichnissen der nham und beschedigung.
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Auszug aus den Special=Verzeichnissen der nham und beschedigung.

Auszug
aus den Special=Registern.

Um eine Anschauung davon zu geben, was den Bauern genommen ward, folgt hier das vollständige Verzeichniß dessen, was einem Bauern genommen ward.

Auszug aus den Special=Registern.
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Auszug aus den Special=Registern.

Auszug

aus den Special=Registern
in Beziehung
auf die einzelnen Artikel
und deren Preise.

Auszug aus den Special=Registern in Beziehung auf die einzelnen Artikel und deren Preise.
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Auszug aus den Special=Registern in Beziehung auf die einzelnen Artikel und deren Preise.
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Auszug aus den Special=Registern in Beziehung auf die einzelnen Artikel und deren Preise.

Nr. 6.

Des Reichskammergerichts Ladung an den Adel des Klützer Orts zur Vernehmlassung wegen des Einfalls in das Bisthum Ratzeburg.

D. d. Speier. 1530. Febr. 7.


Wjr karl der Fünfft, von gots gnaden Erwölter Römischer Keyser, zu allen zeiten Merer des Reychs etc. ., In Germanien, zu Hispanien, beider Sicilien, Hierusalem, Hungern, Dalmacien, Croacien etc. . Künig, Ertzhertzog zu Osterreich, Hertzog zu Burgundi etc. . Graue zu Habspurg, Flandern vnd Tyrol etc. . Empieten vnsern vnd des Reichs lieben getrewen Johan Pleß zum Balen, Bernten Plessen zum Dammneßhagen, Otten Plessen zu Hoickendorff, Siuerten Plessen zur Goldpeckh, Bernten Plessen zum Gantenbeck, Joachim Plessen zu Parin, Volrat Plessen, Reymer Plessen zum Erpeßhagen, Hartich Plessen, Curten vnd Hennicken Bulow von Plußgow, Hansen vnd Helmoten Parckentin zu Pritzdorff, Eggerten Quitzow zu Vagedeßhagen, Joachim Negendanck zu Syrow, beiden brüdern von dem Procke, Ulrichen Dambeck zu Dambeck, Casparn Stralendorff zu Kranckow, Joachim Petten zur Kalckhorst, Joachim Schutzen zu Danckendorff, Mauritien Wernstede zu Lutken welmerßdorff, Hennigen Scharpenberg zu Grossen welmerßdorff, die Basseuitzen zu

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Torßtorp, Hertich von Bulow zu Bockrent, Joachim Lutzow, Claußen Lutzowe Sone, Auch Egerten Quitzow zu Vagedeßhagen dreien Sönen, Joachim Plessen zu Berneckaw, Hennecke Plessen vnd Detolffen von Bulow zu Wedemendorff, vnser gnad. Lieben getrewen. Vnserem Keyserlichen Camergericht hat der Ersam gelert vnser vnd des Reichs lieber getrewer Caspar Mart der Rechten Doctor vnser Keyserlichen Camer Procurator Fiscal mit klag fürpracht: Wie jr alle vnd yede obenherab biß auff Euch gemelte Egerts Quitzow drei Soene benennt den Erwürdigen Georgen Bischoffen zu Ratzemburg vnd Lybus, vnsern Fürsten und lieben Andechtigen, mit vielen zu Ross vnnd Fuess an Sant Johansen Euangelisten tag nechstuerschienen diß yetzlauffenden jars vberzogen vnd seiner Andacht in nachuolgende Dörffer nemlich Grossen Bunßdorff, Lutken Bunßdorff, Blutzen, Ruschenbeck, Poppenhausen vnd Rotenberg gefallen, das vihe genommen vnd hingefürt, geystliche vnd weltliche Tempel vnd heuser geplöndert vnd also das vihe, haußrat vnd was jr funden, geraubt, in die Vogtey Greueßmolen gefürt, allda gepeutet vnd vertheylet, Vnnd dann jhr andre gemelte drei Söne, auch Johan Pless zu Berneckaw, Hennecke Pless vnd Dettelf von Bulow zu Wedemendorff Ewre knecht bei vnd mit solcher fridprüchigen that gehabt, Alles vnd yedes wehrhaffter, gerüster handt, freuenlich eygengewaltiger that, wider Recht, guldin Bull, vnsere vnd des Reichs Reformation Ordnungen und außgekündten Landtfriden, dardurch jr die penen solcher Rechten, Bullen, Reformation vnd Landtfridens verwirckt haben vnd darein gefallen sein sollet, Vnd daruff vmb nachuolgend Ladung, auch ander notturfftig hilff des Rechten gegen Euch diemütiglich angeruffen vnd gepetten: Wann wir nun nyemandt Recht versagen sollen, jme auch solche Ladung erkennt ist: so heyschen vnd laden wir Euch alle vnd yeden in sonderheit von Römischer Keyserlicher macht hiemit gepietend, das jr auff den Neunvndzwentzigsten tag des Monats Aprilis nechstkünftig, den wir Euch für den Ersten, Andern, dritten, letsten vnd endtlichen Rechttag setzen vnd benennen, peremtorie, Oder ob derselb tag nit ein gerichtstag sein würde, den nechsten gerichtstag darnach, selbs oder durch Ewren volmechtigen Anwaldt an gedachtem vnserm Camergericht erscheinet, zu sehen vnd hören, Euch vmb obangezogener fridprüchigen handlung willen in die penen sollicher obgemelten Rechten, Bullen, Reformation vnd Landtfridens vnd sonderlich vnser vnd des heyligen Reichs Acht gefallen sein, mit

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vrtheyl vnd Recht sprechen, erkennen, erclern vnd verkünden, Oder aber Rechtmessige inrden dargegen fürzupringen, Der sachen vnd allen jren gerichtstagen vnd termynen biß nach endtlichem beschluß vnd vrtheyl außzuwarten, Wann jr komet vnd erscheinet also oder nit, so wirdt nicht destminder mit gemelter erkenntnuß, erklerung, verkündung vnd anderm hierin im Rechten gehandelt vnd procediert, wie sich das nach seiner ordnung gepürdt. Darnach wiesset Euch zurichten. Geben in vnser vnd des Reichs Statt Speyer, am Siebenden tag des Monats Februarij, Nach Christi vnsers herren gepurt Fünfftzehenhundert vnd im Dreissigsten, Vnserer Reiche des Römischen im Eilfften vnd der andern aller im Viertzehenden Jaren.

Ad mandatum domini
     Imperatoris proprium

Caspar Hammerstetter judicii Camere     
Imperialis prothonotarius subscripsit.   

Nach einem gedruckten Exemplare im großherzogl. meklenb. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.


Nr. 7.

Die Bauern des Kirchspiels Gressow bitten den Herzog Heinrich um einen andern Prediger statt ihres bisherigen Predigers Thomas (Aderpul).

(1531).


Dorchluchtige, hochebaren F. Vnse vnderdanige, gehorsame vnd ganß willige denste syn J.f.g. stedes voran boreydt G. F. vnd here. Alse wy denne vorgangen tydt myt enem vnsem karckheren her Thomas N. in twistinge gestaen, der wegen Jwe f.g. de karchswaren vnd twe van den oldesten buren vth dem kirspel tho gressow vor J.F.g. in vorgangen herwiste gegen der walswollen bescheiden, dar den de suluen karckswaren vnd twe van den oldesten buren thor stede gewest vnd J.F.g. de sake dorch J.F.g. Redere Parum van deme truberch vnd Didderick Molleßane de sake vorhoren leth vnd also J.F.g. nha vorhoringe des handels vormercket, dat de feyle an dem bauenschreuen karckheren were, wyle myt vorkundynge Gades wordes vnd mytdelinge

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der hochwerdigen Sacramenten des altares vnd dope vorsumelich gewest, leth vns J.f.g. tor suluen tydt dorch de bauenschreuen J.f.g. reder den gnedigen affscheydt thor wallsmolen geuen, wy scholden vmme eynen karckhern, dar myt wy vorsorget syn mochten, vmmehoren vnd wo wy enen bokamen wurden, den scholde wy Jwen f.g. antegen, alsdenne wolde J.f.g. dyssen suluen myt der karcken tho gressow de tydt sines leuendes versorgen, des wy denne J.f.g. vnderdanichliken bedancken, vnd de wile wy denne vp solcken J.f.g. gnedigen affscheit einen gestliken Man Erasmus Hermens van der Wismer Sacrist geweset tho vnser leuen frowen vnd deme allen tho Szwerin gehat vnd als J.f.g. mpt tor stede gewest vnd vns armen luden beswerlick was, J.f.g. tokumpst tho erfharen, hebben wy de sake in ene Supplication schreuen vnd J.f.g. schriuer Michel vorreket vnd bidden laten, he mochte de J.f.g. in errer thokumst vorrekenn, Bydde derhaluen vnd dancklyken, J.f.g. wyllen vns armen lude so gnedich syn vnd den angetegeden Prester de bauengeschreuen karcke vmme Gades willen de tydt sines leuendes vorlehnen myt al der thobehorende vnd dat lon dar vm van godt dem alweldigen nemen, dar myt vns armen luden gades wort wedderumme lutter vnd reyne, alß thouoren geschen, vorkundiget vnd an den hilligen sacramenten nicht vorsumet mochten werden, alse wy denne tho J.f.g. eyn troslick vorhapent hebben, des wyllen wy wedderumme gegen J.f.g. na alle vnsem vormogen vngesparth liueß vnd gudes vnderdanichliken vordenen.

Ock, gnedighe F. vnd here, So licht im dorpe tho gressow eyn wedumen, dar vp waenth eyn Man myt namen Goslick ratzeborch, de suluige is eyn tornist man vnd puchet auer syne nabers nedden vnd bauen vnd nemant kan myt eme vmme gaen, der haluen beklagen sick etlike buren, dat he der buren holt aff houwet, wen se ene dar auer straffen, So wyl he dothslaen vnd kyuet vnd hefft sick boslyken, Darumme so willen de buren erue vnd egen vorlaten, er se scholden unwillen myt eme hebben, vnd bydden J.f.g., dat sodane man mochte vth dem dorpe kamen, vppe dat dar nen morth edder dothslant schege.

J.F.g.                    
vnderdaninge vnd gehorsamen     
de gemeynen buren          
des kaspelß tho gressow.        

Nach dem Originale im großherzogl. meklenburg. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.


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Nr. 8.

Verzeichniß der Theilnehmer an dem Fehdezuge gegen den Bischof Georg von Ratzeburg nach Erlassung des Urtheils.

(1545).


Vnterricht in der Blessen sache vnd vrteil belangent.

Henning Plesse zum Brule ist todt, hatt aber kinder vnd lehns erben hintter sich verlassen.

Johan Blesse zum Balen ist todt, hatt aber lehns erben verlassenn.

Berndt Blessen zum Dammeshagen lebet noch, ist mit dem Bischoff vertragen.

Jasper Stralendorff zw Kranckow ist todt, hatt aber erben hintter sich verlassen.

Reimer Blesse zum Arpeshagen lebt noch.

Eggert von Quitzow zw Vagedeshagen ist todt, hatt keine lehns erben gelassen.

Hartich von Bulow zw Pockrent lebt noch, ist mit dem bischoff vertragen.

Achim Lutzow lebt noch, ist mit dem bischoff vertragen.

Curdt von Bulow zw Plusgow ist todt, hatt aber lehns erben gelassenn.

Helmolt Parkentyn lebt noch, ist mit dem Bischoff vertragen.

Siuerdt Blesse zum Clutze lebet noch.

Was aber Detleff von Bulow vnd Johan Blessen zw Bernekow im vrteil belanget, dauon ist Detleff von Bulow gestorben on lehns erben, aber Johan Blesse zw Bernekow lebt noch.

Was ferner den dritten Artikel im vrteil belanget vnd weitern bescheidt daran thut das ist:

Otto von Blesse zw Hoikendorff noch im lebend.

Bernd von Blesse zum Gantenbeke lebt noch.

Heinrich von Bulow zw Plusgow lebt noch.

Hans Parkentyn zw Pritzendorff lebt noch.

Beide brudere zum Bruke leben noch.

Vlrich Dambeke zum Dambeke lebt noch.

Berndt von Blesse zum Gantenbeke lebt noch.

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Jochim Bott zw Kalkhorst ist todt, hatt erben gelassen.

Jochim Plesse zw Parin lebt noch.

Jochim Schotze zw Dankendorff lebt noch.

Moritz Warnstett zw Triggelitz lebt noch.

Johan Blesse zw Bernekow lebt noch.

Henningk Scharpenbergk zw Grossen Wolmersdorff lebt noch.

Die angegebene Bassen zw Drosdorff leben noch.

Nach dem Originale im großherzogl. meklenb. Geh. u. H. Archive zu Schwerin.
In der Protestation vom 1. Junii 1530 wird genannt:
Achim Negendank.
Dagegen fehlen die v. Brook, v. Dambek, v. Both, v. Schosse, v. Warnstaedt, v. Scharffenberg und Sivert, Otto, Bernd (zu Gantenbek), Joachim und ein Johann v. Plessen.


Nr. 9.

Bericht
über den Anfang der Reformation
im Klützer Ort,

niedergeschrieben
von dem herzogl. Mathematiker Mag. Tilemann Stella von Siegen
im J. 1570.


Kurtze Historia vnd Bericht
vom ersten anfange des Euangelii
im Creutzer Ort.

Berend von Plessen, Curdt von Plessen zu Damshagen vatter, der seinen sitz zu Tressow gehabt, als er gehöret, das here Thomas Aderpul ein Euangelischer predicant gewesen, hat er in zu sich gefordert, vnd erstlich Dieweil ein vngeschickter paffe mit einem augen zu Gressow (do die Plessen ihr begrebnis hahen) gewesen, der dem ampt nit wol vorgestanden (dar der bischoff von Schönberg seine schreiber vnd andre loß gesindge also auff die pfarhen hin vnd wider gesetzt), als hatt obgemelter Berendt von Plessen (dieweil das Euangelium hier zwischen auffkommen, darzu er mehr lust gehabt) an den bischof von Ratzenburg gein Schönberg geschrieben (dessen dioecesis es gewesen ist), er wolte einen geschicktern

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pfarhern dohin setzen, dan der were, der albereit die pfahr inhette, darmit das kirspel versorget were. Das hatt der bischoff abgeschlagen (diser bischoff hat Berckmeier geheissen); do hatt gemelter Berndt Plesse den hern Thomas Aderpul dohin gesetzt vnd den audern vnduchtigen außgejagt. Darauff hatt der bischoff bey nacht zeiten etliche seiner diener hingeschickt vnd den pfarhern her Thomas Aderpul gefengklich hinweg vnd gen Schönenberg furen lassen vnd in ein hart gefengnis gesetzet. Darauff gemelter Berndt Plesse anforderung gethan, das der bischoff im den pfarher wider loß geben vnd in seine phar wolt volgen lassen, welchs der bischoff abgeschlagen. Do nun solche gutliche forderung kein stat gehabt, hatt Berndt von Plessen dem bischoff entsagt vnd den abent zuvor ein Fhedebrieff zugeschickt. Als nun der bischoff disen brieff entpfangen, hatt er zu einem hauptmann vber knecht, welchen ehr auff dem hause bey sich gehabt gesagt, im den brieff zeigende: "Was solten die creutzerörter thun? Wenn es eine gutte grosse kan bier were, so weren die creutzerörter gutt nachbaurs darzu, sie söffen sie wol aus". Darauff der Hauptman geantwortet: "Gnediger here. Die gesellen, die die grosse kan bier wol außsauffen können, die lassen sich auch wol finden und halten was sie zusagen". Des morgens frue ist Berndt Plesse mit 100 pferden vor dem Schöneberg gewesen vnd hatt das hauß durch einen Trometer auffgefordert, welchs im vnd seinen gesellen versagt ist worden, vnd sindt also baldt drey Schösse vom hause herunter geschehen. Demnoch ist Berndt Plesse mit seinen gesellen in des bischoffs landt gefallen vnd haben im die Dörffer außgeplundert vnd alles hinweg getrieben. Dise beute ist zu Gutaw bey dem Damshagen geteilet worden. Der bischoff aber ließ die theter an das chammergericht citiren vnd treibts so weit, das sie schuldig erkleret wurden, vnd muste Hartich von Bulow 150 taler geben, die andere seine mitgesellen, desgleichen Berndt Plesse den anfanges sollten auch gegeben haben. Darüber ist der bischof gestorben. Es sindt alle juncker im creutzer ort mit gewesen, desgleichen Chim Lutzow zum Eichhofe, Chim Stralendorff vnd andere vill mehr. Nach des bischoffs absterben ist die ansprache vnd forderung gar nachblieben. Hertzog Heinrich hatt durch die finger gesehen. Aber Hertzog Albrech hatt sich gerustet, ist gen Rhenen kommen vnd hatt die Plessen vberziehen wollen. Den hatt die Aptissin seine Schwester wider zurück gesprochen. Der pfarrher aber here Thomas ist lang darnach loß worden vnd auff dise weise: von Berndt Plessen ist ein kerle subornirt

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worden, der hat sich here Thomassen blutfreundt simulirt vnd dem bischoff brantbriefe zugeschickt. Als nun der bischoff gesehen, das er jho lenger jho mehr feinde bekommen, hatt er den here Thomas mit genugsamer orfeide widerumb loß gelassen vnd restituiret vnd ist gemelter pfarhere also gen Gressow wider eingesetzt worden. Do hatt Hertzog Heinrich in von Berndt Plessen loß gemacht vnd gen Malchin gesetzt, darnach gen Butzow, do ist er ein predicant gestorben, ist noch nit lange todt gewesen. Diser here Thomas Aderpul ist der erste predicant im creutzer ort gewesen.

Haec narrauit Conradus a Plessen, dicti Bernhardi filius, presentibus aliis pluribus nobilibus in Darssow in taberna.

Aus dem Concepte eines Protocolles und Zeugenverhöres über die Landesgrenzen von des Mag. Tilemann Stella eigener Hand. Die Verhandlungen schließt Tilemann Stella mit den Worten:

"Dis examen ist geschehen zu Darssow am 12. 14. 15. vnd 18. Aprilis Anno 1570.

Tilemann Stella hat die vorstehende Erzählung nur der geschichtlichen Merkwürdigkeit wegen in das Concept seines Protocolles geschrieben, da er am Ende bemerkt:

"Diß soll ausgelassen werden".

 

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