zurück zur Metadatenansicht auf dem Dokumentenserver
zurück
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen [ Seite 43 ] zur nächsten Seite zur letzen Seite
Dokument dauerhaft verlinken Dokument im gesamten Band öffnen Metadaten auf dem Dokumentenserver anzeigen

III.

Die Gefangennehmung des Fürsten Albrecht
von Meklenburg

durch

den Grafen Günther von Schwarzburg
im J. 1341,

von

G. C. F. Lisch.


A lle meklenburgischen Geschichtschreiber berichten, daß der Fürst Albrecht im J. 1342 von einem Grafen von Schwarzburg gefangen genommen sei; auch Rudloff Mekl. Gesch. II, S. 284 sagt:

"Vielleicht war es auch eine schwedische Angelegenheit, in welcher Albrecht eine persönliche Reise an den kaiserlichen Hof unternahm, worüber er aber unterwegs in Thüringen von einem Grafen von Schwarzburg aufgehoben und, wegen einer rückständigen väterlichen Schuld, fast ein halb Jahr in Verwahrung gehalten ward."

Aehnliches berichtet v. Lützow Mekl. Gesch. II, S. 176, mit dem Hinzufügen, daß

"die Geschichte die Veranlassung dieses Ereignisses nicht aufbewahrt habe."

Das Ereigniß ist merkwürdig und für die Geschichte wichtig genug, um darin eine Veranlassung zu genauerer Forschung zu finden. Auffallend ist es, daß bisher nirgends Urkunden aufgefunden sind, welche über diese Begebenheit irgend eine Andeutung machen. Es ist daher ein wertvolles Geschenk, wenn der Freiherr von Freyberg, Vorstand des königl. baierischen Reichsarchives zu München, in seiner beurkundeten Geschichte Herzogs Ludwig des Brandenburgers, München, 1837, die Vergleichs=Urkunden 1 ) über die Freilassung des Fürsten Albrecht aus der Gefangenschaft vom 25. Mai 1342 mittheilt. Hiedurch ist die


1) Vgl. Urkunden Sammlung: Vermischte Urkunden.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 44 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Thatsache außer Zweifel gestellt, wenn auch nicht zu leugnen ist, daß diese Urkunden nicht viel mehr Licht über die Veranlassung der Gefangennehmung verbreiten, als die Chroniken; es ist übrigens jede urkundliche Bereicherung aus jenen Jahren von Wichtigkeit, da die urkundlichen Quellen aus dieser Zeit ungewöhnlich spärlich fließen. Da nun aber die Thatsache festgestellt ist, so verdienen die Chroniken um so viel mehr Glauben, als sie mit den urkundlichen Angaben übereinstimmen.

Die älteste chronistische Quelle ist Detmar's lübische Chronik, welche, nach Grautoff's Ausgabe, sagt:

"1342. By der tyd do wolde de edele here albrecht van mekelenborch then to deme keisere unde wart in doringhen vanghen van deme greven van zwarceborch, de ene helt wol en half iar vor ghut, dat sin vader eme sculdich blef."

Der wohl unterrichtete Detmar, dem noch zuverlässige Nachrichten zu Gebote standen, deutet auf die Veranlassung der Gefangenschaft hin. Die jüngere Chronik Corner's (in Eccard II, p. 1058) nennt, nach der wendischen Chronik, die Veranlassung der Reise des Fürsten Albrecht und die bei der Gefangennehmung betheiligten Personen mit Namen:

"Albertus dominus de Mykelenburg in legatione Magni regis Sweorum ad Lodowicum imperatorem missus, tanquam paranymphus pro quodam conjugio sociando, in Thuringia a Gunthero comite de Swartzeburg cum omnibus suis est captivatus, secundum chronicam Obotritorum, sed tandem per Lodovicum imperatorem potenter est liberatus et cum gloria in patriam suam est remissus, negotio suo peracto."

Albert Crantz (Vandalia VIII, cap. XXI.) berichtet nicht mehr, als was diese beiden Chroniken sagen. Dagegen weiß Marschall Thurius (in Annales Herulorum L. VIII, cap. 1, und in Chronicon rythmicum, cap. LXVII.) viele Dinge, von denen einige sicher ungegründet sind.


Der junge Fürst Albrecht von Meklenburg erreichte seine Volljährigkeit (mit 18 Jahren?) um Ostern des J. 1336. Darauf vollzog er alsbald, Pfingsten d. J., zu Rostock seine Vermählung mit der ihm früh verlobten Euphemia, Schwester des Königs Magnus von Schweden, und segelte mit seiner jungen Gemahlin nach Stockholm zur feierlichen Krönung seines Schwa=

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 45 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

gers, von wo er im Juli 1336 nach Meklenburg heimkehrte. Hier suchte er sich zuerst durch Bündnisse seiner nächsten Verwandten zu stärken, bändigte im Anfange des J. 1337 seine widerspenstigen Vasallen, ordnete die inneren Angelegenheiten seiner Herrschaft reisete im ganzen Lande umher, beschwichtigte den überall gährenden Zwiespalt und stärkte die Städte, denen er sich späterhin vorzüglich hingab, durch Rath und Beistand. Darauf ging er an das große Werk der Befestigung der Achtung gebietenden städtischen Mächte, indem er am 11. Jan. 1338 zu Lübeck das große Landfriedensbündniß der norddeutschen Fürsten mit den großen Hansestädten vermittelte 1 ) und dadurch in der That den Grund zu dem großen Ansehen und Einflusse der nordischen Hanse legte. Die Entwickelung dieser Landfriedensbündnisse und des Flors der Städte, welche im 14. Jahrh. auch den Gipfel ihrer Macht erreichten, war das Hauptstreben des großen Fürsten, der ein halbes Jahrhundert hindurch auf dem Throne seiner Väter saß. Aus den nächstfolgenden Jahren haben wir ungewöhnlich wenig Urkunden des jungen Fürsten; wir sehen ihn nur einige Male in Schweden für das Wohl der Städte und sonst hin und wieder im Lande wirken. In der zweiten Hälfte des J. 1341 gerieth er, kaum 24 Jahre alt, in die Gefangenschaft des Grafen Günther von Schwarzburg.

Es ist interessant, zu wissen, welcher Günther von Schwarzburg der Feind Albrecht's war. Es war ohne Zweifel der nachmalige Kaiser Günther († 1349), ein Sohn Heinrich's († 1324), ein "tüchtiger, wackerer, starker, aber unruhiger" Mann. Er wird in der Vergleichsurkunde vom 25. Mai 1342 beständig "Graf Günther von Schwarzburg auf Arnstadt" 2 ) ("Gunther graue von Swartzburg des Arnstete ist") genannt; und so heißt auch der nachmalige Kaiser in den Urkunden 3 ) über seine Kaiserwahl ("Gunther greue zu Schwartzburgk her zue Arnstede, Guntherus comes de Swartzburg dominus in Arnstete"); auch wird er der ältere ("graf Günther von Swartzburg der elter, herre zu Arnsteth") genannt, im Gegensatze zu einem jüngern Grafen, der auf der Wachsenburg saß ("graf Günther von Swartzburg, herre zu Wassenburg, graf Günther von Swartzburg des Wachsenburg ist"), der in derselben Urkunde über die Kaiserwahl neben dem ältern Grafen aufgeführt wird. Dieser jüngere Graf Günther war ein Brudersohn des ältern Günther, ein Sohn Heinrichs († 1336). Ein Sohn


1) Vgl. Jahrb. VII, S. 1-50.
2) Vgl. Riedel cod. dipl. Brand. II, 2, Nr. 866, 867, 872, 873, S. 234-239.
3) Vgl. daselbst Nr. 867, S. 235, vgl. Nr. 667.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 46 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

des ältern Grafen war vielleicht der Graf Günther von Schwarzburg auf Spremberg 1 ) und Landsberg. Diese Ansicht, daß der nachmalige Kaiser Günther der Feind Albrecht's war, wird noch mehr bestärkt durch die öfter erwähnte Vergleichsurkunde vom 25. Mai 1342, in welcher ausdrücklich gesagt wird, daß der Graf Günther von Schwarzburg auf Arnstadt den Fürsten gefangen genommen habe, daß aber Graf Günther sein Vetter ("greve Günther sin vettir"), der den Fürsten Albrecht des Verraths am Reiche beschuldigt habe, sein Geleitsmann in der Gefangenschaft gewesen sei ("want er des [gevenknusses] ein geleidisman sal sin gewest"). Und dies wird auch Marschalk, der sicher noch Urkunden gesehen hat, gewußt haben, da er ebenfalls sagt:

Der herre der graff (Günter) blieb aldo,
Sein vettir der greiff bey Blankenberg noh
Den herrn mit allem seinen gefehrte.

Die Veranlassung der Gefangennehmung des Fürsten Albrecht wird verschieden erzählt. Die lübecker Chronik erzählt, es sei geschehen wegen "Gut, welches der Fürst seinem Vater schuldig war", also wegen einer alten Geldschuld. Andere meinen, es sei aus Rache geschehen, weil Albrecht's Vater, Heinrich der Löwe, seinen Vater gefangen genommen habe. Die Vergleichs=Urkunde vom 25. Mai 1342 giebt als Grund der Gefangennehmung nur an den "Schaden, der dem Grafen und dessen armen Leuten (d. i. Unterthanen) von dem Fürsten von Meklenburg und den Seinen geschehen und der doch groß sei." Können wir nun auch den in der Urkunde angegebenen Grund als zuverlässig, im Allgemeinen als richtig annehmen, so ist doch die eigentliche Veranlassung nicht ganz klar zu erkennen. Möglich ist es, daß ein alter Groll zwischen beiden Häusern herrschte, weil der Vater des Grafen von dem Vater des Fürsten in der großen, den Brandenburgern unheilvollen Schlacht von Gransee im J. 1316 (vgl. Jahrb. XI, S. 212 flgd.) gefangen genommen war. Aber die Veranlassung lag wohl sicher in dem Verhältnisse der Schwarzburger zu den Markgrafen von Brandenburg. Die Grafen von Schwarzburg standen den Markgrafen in jener Zeit sehr nahe, waren oft Hauptleute in den Marken und hatten oft märkische Güter zu Pfande; und so mag es denn bei den damals herrschenden, unaufhörlichen Reibungen zwischen Meklenburg und Brandenburg wohl geschehen sein, daß die Grafen von Schwarzburg von den


1) Vgl. Riedel cod. dipl. Brand. II, 2, Nr. 818, 841; Lentz Marggräfl. Urk. S. 288.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 47 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

meklenburgischen Fürsten auf irgend eine Weise verletzt wurden. Irgend eine Gewaltthat des Fürsten Albrecht muß übrigens geübt sein, da auch des Grafen Vetter Günther, nach der Vergleichs=Urkunde, ihn "wegen derselben Sache vor das Reich geladen und ihn beschuldigt hatte, daß er sich am Reiche vergangen habe ("er habe an daz riche geraden").

Als Veranlassung zu der Reise des Fürsten Albrecht wird seit Corner allgemein angegeben, der Fürst habe im Auftrage seines Schwagers, des Königs von Schweden, zum Kaiser reisen wollen; ja es wird sogar angegeben, die Reise sei wegen einer beabsichtigten Vermählung geschehen.

Der Kaiser Ludwig war damals in Kärnthen, als der Fürst Albrecht seine Reise antrat. Der Fürst reisete im Geleite des Kaisers. Er ging über Erfurt, wo er von dem Rath und der Stadt feierlich empfangen und zwei Tage lang festlich bewirthet ward, weil er sein Land rein von Raubgesindel hielt. Dies erzählt nur Marschalk, jedoch so ausführlich, daß wir annehmen müssen, Marschalk, der früher Professor in Erfurt war, habe alte ausführliche Chroniken und Urkunden vor sich gehabt; er sagt:

Und als er kam gegen Erfurth ein,
Der rath schenket ihm futter und wein,
Zwene tage ihm thaten freud und ehre;
Denn von ihm sagt man süsse mähre:
Er hielt sein strass von placken rein;
Der kaufmann lobt das rüchte gemein.

Der Graf von Schwarzburg soll auch in Erfurt gewesen sein. Daß er aber sein "Geleitsmann" gewesen sei, wie Marschalk sagt, ist sicher Sage; denn in der Vergleichsurkunde steht ausdrücklich, der Graf habe versichert und solle bei den Heiligen erhärten, daß ihm nicht kund gethan von irgend jemand, daß der Fürst in des Kaisers oder des Markgrafen Geleit gereiset sei, er auch von Niemand gebeten sei, den Fürsten zu geleiten oder durch sein Land zu führen.

Nach Marschalk's Erzählung blieb der alte Graf in Erfurt, als Albrecht abzog. Unterweges aber, im Thüringer Walde, in der Grafschaft Schwarzburg, nicht weit von Blankenberg, griff der jüngere Graf Günther, der Vetter des ältern Grafen, den Fürsten mit seinem ganzen Gefolge und führte ihn in die Gefangenschaft nach der Burg Blankenberg, welche Greifenstein heißt, "der Wiege des unglücklichen Kaisers Günther", von der über der Stadt Blankenburg, im Schwarza=Thale zwischen Schwarzburg und Rudolstadt, noch die malerischen Trümmer stehen. Marschalk sagt:

Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 48 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Von Schwartzburg graff Günther was
Sein geleitsmann. So zog er fürbass
Der herre. Der graffe blieb aldo.
Sein vetter der greiff bei Blankenberg noh
Den herrn mit allem seinen gefehrte.
Von Blankenberg satzte [er ihn] zu Ranis harte.

Dieser Bericht Marschalk's hat allerdings viel Wahrscheinlichkeit. In der Vergleichsurkunde wird derjenigen, die der Graf mit dem Fürsten gefangen, öfter gedacht; bei Blankenburg stand das Hauptschloß der arnstädter Linie der Grafen von Schwarzburg; des Grafen Vetter Günther d. j. hatte den Fürsten, nach der Vergleichsurkunde, wegen Verbrechen gegen das Reich angeklagt und war mit in den Vergleich begriffen.

Marschalk berichtet ferner, der Graf habe den Fürsten mit der Zeit von Blankenberg nach Ranis bringen lassen. Hier steckt wahrscheinlich ein Schreibfehler, da Marschalk die Gegend in Thüringen ohne Zweifel genau kannte. Eine Feste Ranis im Schwarzburgischen ist nicht bekannt, und das Amt und Schloß Ranis im Burggrafenthum oder Herzogthum Magdeburg wird nicht gemeint sein; wenigstens liegt dazu bis jetzt keine Veranlassung vor, auf diesen Ort zu rathen. Sollte Konitz, bei Saalfeld, zu lesen sein? Aber Marschalk nennt sowohl in seinen Ann. Herul. als in seinem Chron. Rythm. das Schloß Ranis.

Wenn nun ferner Marschalk sagt, der Graf habe in der Folge die Begleiter des Fürsten bei dieser Versetzung der Haft entlassen, so ist dies nicht im vollen Umfange wahr, indem in der Vergleichsurkunde auch über die Befreiung derjenigen verhandelt wird, die "der Graf mit ihm gefangen hatte."

Nach Marschalk war des Fürsten Kanzler, damals Barthold Rode, vor seinem Herrn der Haft entlassen. Dieser wandte sich selbst, mit Briefen des Herzogs Rudolph von Sachsen versehen, nach Meran an den Kaiser, um die Befreiung des Fürsten zu erreichen.

Der Kaiser Ludwig und sein Sohn, der Markgraf Ludwig von Brandenburg, vermittelten "auf dem Tage zu Würzburg" 1 ) eine Aussöhnung und sorgten in der Weise für die Befreiung des Fürsten, daß sie zu München, der Vater am 3. April, der Sohn am 25. April 1342, den Erzbischof Heinrich von Mainz zum Schiedsrichter in dieser Angelegenheit einsetzten. Am 9. Mai 1342 unterwarf sich auch der Graf Günther dem Ausspruche dieses Schiedsmannes. Hierauf söhnte der Erzbischof am Sonnabend nach Pfingsten (25. Mai) 1342 zu


1) Nach v. Freiberg a. a. O. S. 52.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 49 zur ersten Seite zur vorherigen Seite zur nächsten Seite zur letzen Seite

Nürnberg die Parteien aus, indem er urkundlich aussprach: 1 )

1. daß der ältere Graf Günther den Fürsten und seine Gefährten "wider Ehre nicht gefangen habe", da es ihm nicht bekannt gewesen sei, daß der Fürst in des Kaisers oder seines Sohnes Geleite reise, er auch von keinem um Geleitung des Fürsten gebeten sei, und dies zu seiner Sicherheit eidlich ("zu den hiligen") erhärten solle;

2. daß der jüngere Graf Günther, des ältern Grafen Vetter, der den Fürsten um derselben Sache willen vor das Reich gefordert und ihn des Verrathes am Reiche beschuldigt habe, vor dem Kaiser und öffentlich bekennen solle, daß er es damit nicht böser gemeinet habe, als er durch die Gefangennehmung des Fürsten, deren "Geleitsmann" er gewesen, an den Tag gelegt habe;

3. daß der Graf Günther der ältere auf die Ersetzung des Schadens, der ihm durch das Gefängniß des Fürsten und ihm und seinen Unterthanen ("armen luten") sonst durch den Fürsten von Meklenburg und die Seinen geschehen, der "doch groß sei", dem Kaiser und dem Erzbischofe zu Ehren verzichten solle;

4. daß auch der Kaiser, sein Sohn und der Fürst von Meklenburg auf Ersetzung alles Schadens den sie von des Gefängnisses wegen gehabt haben, verzichten sollen;

5. daß damit alle Dinge gesühnt sein und ferner alle Bestimmung binnen acht Tagen ausgeführt werden sollen;

6. daß endlich die Gefangenen und die Ihrigen Urfehde schwören sollen.

Nach dieser Vermittelung wird der Fürst seiner Bande auf friedlichem Wege ledig geworden sein. Er hatte nach den Chroniken "wohl ein halbes Jahr lang" in der Gefangenschaft geschmachtet. Am 27. Sept. 1341 war noch in Neu=Brandenburg 2 ), am 25. Mai 1342 sprach der Erzbischof Heinrich von Mainz die Sühne aus.

Nach Marschalks Bericht setzte der Fürst seine Reise zum Kaiser fort und ging über Nürnberg, wo er sich wieder neu rüstete:

Zu letzt so wart der herre loss,
Wie wohl sein niederlagen schaden gross
Ihm bracht. Er liess die reise nicht nach.
Stadt Nürnberg sah sein ungemach;
Er wart daselbst von neuem gerüst.


1) Vgl. Urk. Samml. Vermischte Urkunden.
2) Vgl. Lisch Urkundl. Gesch. des Geschlechts von Oertzen, I, B, S. 121.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 50 zur ersten Seite zur vorherigen Seite

Er setzte darauf seine Reise nach Kärnthen fort, sah hier einen herrlichen Empfang, erreichte seinen Zweck und ward ehrenvoll in sein Heimathland entlassen.

Darauf soll der Fürst Albrecht zu seinem Schwager nach Schweden gegangen sein, aber nicht "zu dessen Krönung im J. 1341," wie Marschalk berichtet, da diese schon im J. 1336 geschehen war.

Marschalk berichtet endlich zwei Male, der Kaiser habe darauf Rache an dem Grafen Günther genommen, und entwirft von der Execution eine gräßliche Beschreibung:

Den Kayser verdross des herren unlust.
Dem marggraffen von Meissen die rach befohlen,
Der brand die gegend schwarz als kohlen ,
Die von Erfurth thaten mit das beste,
Sie brachen ihm abe borg und veste;
Man siehet die zeichen noch zur zeit.
Vil gutes selten bringet der streit.

(Id quoque (Albertus) consequutus, ut Marcomannus Bryzanus ex caesaris decreto retalitionem de comite sumeret, id quod ruinae etiamnum vastae declarant.

Dennoch mag diese Angelegenheit die entferntere Veranlassung zu einem Kriege gegen den Grafen Günther gewesen sein, der wirklich im J. 1342 aufbrach. "So brach ein Krieg aus 1 ) "im Jahre 1342 zwischen Günther und seinen Freunden, dem von Mainz und Honstein, gegen Friedrich von Thüringen, welcher Günther auf dem Rathhause zu Erfurt gehöhnt. Es wurde viel Land verwüstet. Der Kaiser brachte es zu einem Frieden. Aber bald darauf neuer Krieg und Schlacht bei Arnstadt, wo der Landgraf verwundet wurde."

Am 17. Aug. 1342 lag der Graf von Schwarzburg vor Lübeck 2 ) zur Vermittelung des Friedens zwischen der Stadt und den Grafen von Holstein.

Dies sind die Grundzuge einer interessanten Begebenheit, welche sowohl aus schwedischen, als aus mittel= und süddeutschen Chroniken und Urkunden wohl noch mehr Aufhellung erhalten kann. Es schien aber nöthig, die vorstehende Entwickelung der Begebenheiten als gesicherte Thatsachen in die meklenburgische Geschichte einzuführen.

Vignette

1) Vgl. v. Freiberg a. a. O. S. 51 flgd.
2) Vgl. Schlesw. Holst. Urk. Samml. II, S. 108 flgd.; Riedel Cod. dipl. Brand. II, 2, Nr. 777, S. 158.