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Beate, die erste Gemahlin des Herzogs Albert IV. von Sachsen=Lauenburg, wird von keinem der ältern Genealogen gekannt, wie denn überhaupt die lauenburgische Genealogie bis in die neuesten Zeiten die allerdunkelste und verwirrteste war; sie kommt aber in zwei Urkunden ihres Gemahles vor. In der ersten, ausgestellt in Mölln den 14. August 1336 1 ), verkauft der Herzog Albert
de consensu et beneplacito uxoris nostre domine Beate
d. i. mit Zustimmung und Willen unserer Gemahlin Frau Beate
an Albert Witte, Vicar der Capelle zum heil. Geist in Mölln, und an Nicolaus, Kirchherrn zu Nusse, Decan der Kalandsbrüder daselbst, 10 Mk. lüb. Pf. Rente, die von den Aufkünften der Schleuse auf der Stekeniz bei der Steinburg jährlich erhoben werden soll, für 130 Mk., die zu seinem und seiner Gemahlin Nutzen verwandt sind, und soll letztere, so lange sie lebt, das Patronat haben. Ihre Zustimmung zu allem diesen gab die Herzogin
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Beata dei gracia ducissa Saxonie, Angarie et Westphalie, uxor illustris principis Alberti ducis Saxonie predicti
und hing zum Zeugniß ihr Siegel an.
In der zweiten 1 ), in Mölln am 3. Sept. 1340 ausgestellten Urkunde giebt Herzog Albert der Kirche zu Ratzeburg 6 Mk. lüb. Pf. jährliche Hebung aus der Schleuse über die Stekeniz zum Seelenheil des Bischofs Ludolf von Ratzeburg, seines Vaters des H. Johann von Sachsen, seiner Mutter Elisabeth, ehemals Königin von Dänemark, und der Beate, ehemals seiner Gemahlin,
Beatae quondam uxoris nostrae.
Aus diesen beiden Urkunden ergiebt sich nun, daß Beate 1336 noch lebte und daß sie vor dem 3. Sept. 1340 gestorben ist. An der ersten hat sich ihr Siegel erhalten; es ist rund, 1 1/2 Zoll im Durchmesser und hat die Umschrift:
Die Fürstin, das Haupt mit einem Schleier bedeckt, sitzt auf einem Stuhle und hält mit der Rechten über den sächsischen Rautenschild den sächsischen Helm, mit der Linken über einen getheilten Schild einen Helm mit einem offenen Fluge, also vollständig das gräflich=schwerinsche Wappen, wie es damals geführt ward, und ihre Herkunft aus diesem Hause ist erwiesen 2 ).
Richardis oder Rixe war die Gemahlin des Herzog Waldemar V. von Jütland (Schleswig). Seine Geschichte kommt hier nicht in Betracht 3 ); es ist bekannt, wie er nach Entsetzung des Königs Christoph II. 1326 zur dänischen Krone durch Wahl gelangte, die Constitutio Waldemariana wegen des Verhältnisses von Schleswig zu Dänemark gab, doch schon 1330 den Königstitel ablegte und Herzog von Südjütland ward, wo er bis 1364 regierte und gestorben ist. Der Name seiner Gemahlin Rigizza ist bekannt; sie wird eine weise und beredte Dame genannt, als sie dem König Waldemar, der Sonderburg belagern wollte (1357), entgegen ging und ihn mit freundlichen Worten um Gnade bat 4 ). Huitfeld (I, 515) scheint zuerst die
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Meinung aufgebracht zu haben, daß sie eine lauenburgische Prinzessin gewesen sei; als solche, und zwar als Tochter des H. Erich, wird sie von Gebhardi 1 ) aufgeführt; Suhm und andere sind ohne Kritik der Huitfeldschen Annahme gefolgt.
Von ihr sind 2 Urkunden, deren Originale sich im geheimen Archiv in Kopenhagen befinden, veröffentlicht worden; in der ersten vom 19. Juni 1358 bezeugt Richardis,
daß ihr der König Waldemar von Dänemark Alsen und Sundewith unter gewissen Bedingungen eingeräumt habe 2 ), und in der zweiten vom 1. Januar 1373 erklärt
daß sie den König Waldemar zu ihrem Vormund und Vertreter erwählt habe 3 ).
Beide Urkunden tragen noch das Siegel der Fürstin und zwar hat das an der Urkunde von 1358, 2 Zoll im Durchmesser, die Umschrift:
Die gekrönte Herzogin, welche einen Schleier unter der Krone und neben sich an jeder Seite des Hauptes einen sechsstrahligen Stern hat, steht und hält in der rechten Hand einen Helm, auf dem eine unkenntliche mondförmige Figur liegt, darüber ein Balken und darüber ein Pfauenwedel an einem Schafte, über den schleswigschen Schild mit den beiden Löwen, in der linken Hand aber einen Helm mit 2 Flügeln über einen getheilten Schild, dessen obere Hälfte schraffirt ist. Das Siegel an der zweiten Urkunde von 1373 ist größer, 2 1/2 Zoll im Durchmesser, und hat in einem doppelten geperlten Rande die Umschrift:
Die gekrönte Frau, mit fliegendem Haar, steht zwischen zwei großen, vierblättrigen Rosen, die aus dem untern Rande des Siegelfeldes an Stielen hervorkommen, und auf deren jeder ein links gekehrter Vogel sitzt, und hält in der rechten Hand den Schild mit den 2 Löwen, in der linken einen getheilten, oben schraffirten Schild, beide ohne Helme 4 ). Also in beiden Siegeln erscheint als Wappen ihres Hauses der Schild der Grafen von Schwerin und es bedarf demnach keiner Widerlegung der oben angeführten Angabe, welche sie dem sächsischen Fürstengeschlechte zuweiset.
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Nachdem nun die Siegel, deren Bedeutsamkeit für genealogische Forschungen sich hier so recht deutlich zeigt, das Haus der beiden Fürstinnen festgestellt haben, kommt es darauf an, das Verhältniß derselben zum schwerinschen Grafenhause zu ermitteln. Dazu bieten denn folgende 2 Urkunden hinlängliche Auskunft dar.
Graf Otto von Teklenburg sagt in einer zu Lynghen 1386 am 6. Mai ausgestellten Urkunde: 1 )
Wy Otte — greve to Thekeneuborch dot wytlik, — dat wy vnseme leven ome, deme olderen hertoghe Erike to Sassen hebbet ghegheuen — macht — to donde — wes em nutte vnd ghud dunked wezen uth to manende vnd to vorderne — al vnse del, dat vns anvalt vnd tohoren mach van al deme dat vnses vaders zuster vor Rychardis hertoghinne to Sleswyk den beyden got gnedich sy — — — —
Herzog Erich von Sachsen zu Nigenhuze am 18. October 1393 läßt sich also vernehmen: 2 )
Wy Erik — hertoghe thu Sassen — de oldere bekennen — dat wy — all vnze rechticheit de vns, vnzen erven und unzeme oeme greven Otten van Tekkeborch vnd sinen erven anestorven is, beide van vnzer medderen wegen vrowen Rixen hertoginne thu Sleswig saliger dechtnisse — —
Aus diesen beiden Urkunden ergiebt sich nun das verwandtschaftliche Verhältniß der beiden Aussteller zu der bereits verstorbenen Herzogin Rixe von Schleswig. Graf Otto von Teklenburg nennt sie ausdrücklich seinesVaters Schwester und Herzog Erich der ältere seine Medderen, was bekanntlich Mutter=Schwester bezeichnet. 3 )
Graf Otto II. von Teklenburg (und Schwerin bis 1359 März 31.) war der Sohn des Nicolaus VI. Grafen zu Teklenburg, welcher zu Wittenburg von 1349 April 3., zu Schwerin von 1357-1359 März 31. regierte, und Nicolaus war der Sohn des Grafen Gunzelin VI. von Schwerin in Wittenburg, welcher nach 1338 starb. 4 ) Es ist also klar, daß Richardis die Schwester des Grafen Nicolaus IV. und eineTochter des
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Grafen Gunzelin VI. gewesen ist, welche mit ihrer Mutter den gleichen Namen führte.
Herzog Erich der ältere von Sachsen zu Mölln und Bergedorf ist derjenige, welcher in der Reihe der sächsischen Herzoge als der III. dieses Namens bezeichnet wird. Es ist eine Abweichung von der Zählung, wenn die Herausgeber der Urkunden=Sammlung ihn als den IV. bezeichnen; denn Erich IV. ward erst nach dem Tode des vorhin genannten († 1401) als der ältere bezeichnet 1 ), und der kommt hier gar nicht in Betracht, da er ein Sohn Erich's II. und der Agnes von Holstein war. - Unser Erich der ältere ist ein Sohn des Herzogs Albrecht IV. zu Bergedorf 2 ), und der nennt in den angegebenen Urkunden seine Gemahlin Beate, welche, wie nachgewiesen, eine Gräfin von Schwerin war. Wenn nun Erich in der Urkunde von 1303 die Rixe seiner Mutter Schwester nennt, so ist klar genug, daß Beate die andere Tochter des Grafen Gunzelin VI. von Schwerin gewesen ist und daß Herzog Erich und Graf Otto Geschwisterkinder waren, wozu auch das Wort oeme ganz gut paßt, da es auch dieses Verhältniß oft genug bezeichnet und nicht als Vaters oder Mutter Bruder gefaßt werden muß, was hier ja ganz unstatthaft sein würde.
Die Genealogie stellt sich nun nach diesen Ermittelungen also: