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Die Schwartepapen.

Die Familie der Schwartepapen, welche im Mittelalter in der Stadt Plau wohnte und in der Nähe dieser Stadt viele Landgüter besaß, auch einen Sitz auf dem in der Nähe der Stadt liegenden Burgwalle der Feldmark Gaarz hatte, ist in den neuern Zeiten öfter zur Sprache gekommen und hat eine urkundliche Darstellung gefunden in: Lisch Berichtigung einer von dem Herrn Staatsminister v. Kamptz gemachten Aeußerung, 1844. Als Stammvater dieser Familie hat sich bisher Barthold Swartepape, 1313 - 1338, erkennen lassen, dessen Nachkommen in seinen Kindern und Enkeln bis gegen das Ende des 14. Jahrh. lebten. Barthold Swartepape wird ausdrücklich zwei Male Bürger zu Plau genannt; er ward durch die Erwerbung vieler Güter Lehnmann und endlich auch Vogt zu Plau.

Man hat diese Familie mit dem rittermäßigen Geschlechte Pape, welches in der Gegend von Malchow ansässig war, in Stammesverbindung zu bringen gesucht. Die Pape stammten von einem Ritter Dietrich Pape, welcher 1292 - 1303 vorkommt. Allerdings führten beide Familien denselben Helm, ein Pelikansnest, und von den Swartepapen ist auch ein Wappenschild bekannt.

Helm

Es ist aber durchaus ungewiß, ob die Swartepapen von den Papen herstammen; vielmehr ist es wahrscheinlich, daß beide Familien gleichzeitige Sprossen eines uns unbekannten Stammes

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sind. Dies wird durch eine neuere Entdeckung noch wahrscheinlicher, indem die Familie der Swartepapen noch älter ist, als die Familie der Papen.

Durch eine in Lisch Gesch. und Urk. des Geschl. Hahn I, S. 109 mitgetheilte Urkunde vom 28. Sept. 1284 verpfänden die Fürsten von Werle

Heinrico Nigro, clerico, burgensi in Plawe

für 200 Mark lübischen Geldes mehrere Hebungen aus der Mühle zu Plau. Ich habe diese Worte durch

"Bürger Heinrich Schwarz zu Plau"

erläutert, muß aber nach anderweitigen, seitdem gemachten Studien diese Auffassung für irrig ansehen; ich habe mich schon bei der Herausgabe der Urkunde daran gestoßen, daß ein "Bürger" zugleich ein "Geistlicher (clericus)" sei, konnte aber die ganz nahe liegende Bedeutung der Worte nicht sehen und vergriff mich daher in Orthographie und Interpunction. In der Original=Urkunde steht nämlich ganz genau:

Original=Urkunde

Dies darf man jetzt nur schreiben und interpungiren:

Hinrico Nigro Clerico, burgensi in Plawe

und übersetzen:

Heinrich Swartepape, Bürger in Plau.

Der Ausdruck niger clericus ist nämlich in der lateinischen Urkunde nichts weiter, als eine lateinische Uebersetzung des Namens "Swarte Pape", grade wie der Name des Ritters "Pape" öfter durch "Clericus" übersetzt wird.

In einer andern, im königlich dänischen Archive zu Kopenhagen aufbewahrten lateinischen Original=Urkunde, datirt Plau 1295 am Tage Philippi und Jacobi, durch welche der Fürst Nicolaus von Werle dem Kloster Rühn das Patronat von Frauenmark und Severin verleiht, sind nach den Rittern folgende Bürger Zeugen: "burgenses de Plawe: Hynricus Niger Clericus, Johannes Marlowe". Also auch hier ist Schwartepape durch Niger Clericus übersetzt.

Heinrich Schwartepape war also schon im J. 1284 ein schlichter Bürger zu Plau und so wohlhabend, daß er den Fürsten Geld anleihen konnte. Ob er ein Vater oder Bruder des Barthold Swartepape, ob er mit dem Ritter Pape verwandt gewesen sei, läßt sich nicht mehr ermitteln; jedoch scheint er der erste des Namens Swartepape gewesen zu sein, ursprünglich Pape geheißen und sich durch das Beiwort von seinen Verwandten geschieden zu haben. Auch das ist nicht zu entscheiden, ob er der

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Schlachterälteste Heinrich Pape sei, der in einer Urkunde vom J. 1306 in den Beilagen zu den Rostockschen Wöchentl. Nachr. S. 196 vorkommt.

G. C. F. Lisch.