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2.
Die Könige der Wenden.

In Jahrb. II, S. 176, ist aus gleichzeitigen chronistischen Quellen nachgewiesen, daß die Fürsten der Wenden, sicher Heinrich, 1105 - 1126, den Titel eines Königs führten. Diese Angaben lassen sich noch durch vollgültige, urkundliche Zeugnisse vermehren. Am 5. Jan. 1139 nennt der deutsche König Conrad III. in einer lübecker Urkunde, im Lübecker Urkundenbuche I, Nr. I, p. 2, denselben Heinrich König:

"quemadmodum Hinricus Slauorum rex - ecclesiam in castro Lubece suo sacerdoti donauerat, aut sicut Kanutus, Hinrici successor, eandem ecclesiam - - Vicellino presbitero concesserat".

In der unten abgedruckten Urkunde vom 4. Mai 1418 (vgl. oben S. 5) bezeugt der Bischof Otto von Havelberg dem deutschen Könige Sigismund, daß der Fürst Balthasar von Werle ihm durch zwei alte Chroniken bewiesen habe, daß er aus königlichem Geschlecht

"de regia stirpe"

stamme.

Mag nun auch das Obotritenland so klein gewesen sein, als es wolle, so ist es doch außer Zweifel, daß seine Beherrscher sowohl in gleichzeitigen geschichtlichen Werken, als in Urkunden Könige genannt wurden, selbst von den deutschen Kaisern, an deren Hofe gewiß die Curialien beobachtet wurden und sicher Abneigung genug gegen die Obotritenfürsten herrschte. Dagegen ist es von keinen andern wendischen Herrschern bekannt geworden, daß sie so consequent Könige (reges) genannt wurden. Es waren also ohne Zweifel ein uraltes Geschlecht und bedeutende Macht und Achtung, welche den Obotritenfürsten den Titel so anhaltend bewahrten.

G. C. F. Lisch.