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eine Urkundenmittheilung
von
Johans Albrecht.
Erbare, tugentsame, liebe andechtige. Wir haben euer schreiben, betreffend einen furstandt, den ihr den auch erbarn vnsern lehnleuten vnd lieben getreuen Hartich vnd Reimern gebrudern den Bulowen zu Radem bestellen soltet, nemlich das ihr ihnen nach eurem todtlichen abgang dass gut, so sie euch an stadt eures ehegeldts freiwilliglich eingereumpt, auf euer lebelang zu geniessen, wiederumb so gut, als sie euch das vbergeben, liffern, vndt solchen furstandt verburgen soltet, hören verlesen, vnd wissen vns anfenglich vnserer deswegen an die hochgelerten vnsere Rath, Professorn zu Rostock vnd lieben getreuen Friederich Heinen, Lorentz Panclowen vnd Heinrich Gladowen ausgegangener Commission wol zu erinnern, wir seindt auch des recesses, so durch sie zwischen euch beiderseits auffgerichtet, nach nothdurfft berichtet, können aber bei vns nicht erachten, warumb ihr desselbigen vnd insonderheit des verburgten furstandes beschwerung traget, dann ihr gleichwol wisset, daß ihr kein erbjungfrau in die gemelten guter seiet, euch auch dieselbigen mit keinem rechten, noch aus landtüblicher gewonheit, sondern allein aus gutwilligkeit euerer vettern zukommen, so ist euch auch gleichfals vnuerborgen, das nach dem gebrauch vnserer lande vnd Furstentumb keiner Jungfrauen mehr zur ehelichen aussteuer gepurt, dann so vil ihres vatters guter jerlicher nutzung ertragen. Nun werden wir bestendig berichtet, das solche guter bei weitem so vil nicht, als obgenante eure vettern euch in der gute vnd freuntschafft gepoten, nemlich 300 fl. jerlich, ertragen sollen, sondern selbs in der hauptsumme vber 500 fl. nicht vil werth sein sollen. Deswegen wissen wir eurer bitt disesfals nicht stadt zu geben, sondern ihr werdet euch selbs dermassen in die sach zu schicken wissen, damit wir fernerm anlauffen vnd ihr mit weitleufftiger vnfruchtbarer suchung verschonet pleiben muget, wollen wir euch gnediger mainung hinwider nicht bergen. Datum Schwerin den 15. 8bris Ao. . 69.
An
Jungkfrau Annen Bulowen.
Nach dem Concepte im großherzogl. meklenb. Geh. und Haupt=Archive zu Schwerin.