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2.

Die Stiftung des Klosters Rehna.

Die in vieler Hinsicht wichtige Gründung und Stiftungszeit des Klosters Rehna ist bisher in Folge der nach dem Originale in Lisch Gesch. u. Urk. des Geschl. Hahn I, B, Nr. VIII gedruckten Bestätigungsurkunde des Bischofs Ludolph von Ratzeburg vom 26. Dec. 1237 in das Jahr 1237 gesetzt; vergl. Masch Gesch. des Bisth. Ratzeburg S. 148 flgd. Der Bischof sagt freilich in der erwähnten Urkunde, daß er das Kloster gegründet und mit mehrern zeitlichen Gütern ausgestattet habe ("quod nos - - cenobium sanctimonialium - - in villa, que Rene dicitur, - - fundauimus et bonis quibusdam temporalibus dotauimus"). Die

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Sache verhält sich aber etwas anders. In Lisch Gesch. des Geschl. Hahn a. a. O. Nr. VII und IX sind schon zwei Urkunden mitgetheilt, welche einen andern Zusammenhang vermuthen lassen, und ebendas. S. 25 und in Lisch Meklenburg in Bildern, 1844, S. 60 flgd., ist dieser klarer angedeutet.

Das großherzogliche Archiv bewahrt nun die unten mitgetheilte, eigentliche Gründungsurkunden 1 ), welche vom 12. Mai 1236 datirt ist. Dieselbe sagt ausdrücklich:

daß ein Bruder Ernst vor kurzem ein neues Kloster gegründet und der Ritter Heinrich von Roxin zur Ausführung der Gründung das Dorf Roxin, der Ritter Gottfried von Bülow 20 Hufen und der Ritter Otto von Kowal 10 Hufen im Dorfe Lübsee zur Vollendung des Werkes geschenkt, der Fürst Johann von Meklenburg aber das neu gegründete Kloster mit den Rechten bewidmet habe, welche das Neue Kloster Sonnenkamp besitze.

Daß in dieser Urkunde das Kloster Rehna gemeint sei, unterliegt keinem Zweifel: die in der Urkunde genannten Güter waren die alten Güter dieses Klosters; vergl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn I, B, Nr. VII und IX. Diese Urkunde war aber bis jetzt durch Mißverstand zu den Urkunden des Klosters Sonnenkamp oder Neukloster gelegt, weil in derselben das Kloster Rehna nicht mit Namen, sondern nur ein neu gestiftetes oder neues Kloster (novum claustrum) genannt, dagegen das Neue Kloster, genannt Sonnenkamp, (Nouum Claustrum, quod Campus Solis appellatur,) beiläufig erwähnt wird. Die Urkunde selbst hat auch auf der Rückseite die Registratur von derselben Hand, welche alle andern alten Urkunden des Klosters Rehna tragen, und auf dem umgebogenen Rande aus dem 13. Jahrhundert die alte Ziffer V zur Bezeichnung der Reihenfolge der Urkunden; diese Bezeichnungsweise haben aber nur die Urkunden des Klosters Rehna, und grade diese Urkunde fehlte bis jetzt in der Reihenfolge der Urkunden dieses Klosters.

Es ist also ohne Zweifel, daß das Kloster Rehna im Anfange des J. 1236 auf oben angegebene Weise gegründet sei und unter der sogenannten Stiftung durch den Bischof Ludolf von Ratzeburg nur die Feierlichkeit der Weihung verstanden werden könne, um so mehr da das


1) Vergl. Urkunden=Sammlung und oben S. 19-20.
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Kloster schon unter seinem Vorgänger, dem Bischofe Petrus, gegründet sein muß (vergl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn I, B, S. 23), obgleich sich nicht leugnen läßt, daß nach der Confirmationsurkunde der Bischof Ludolf zur Ausstattung des Klosters wesentlich beitrug und namentlich durch Schenkung des Dorfes Rehna dem Kloster hier seine Stelle anwies.

G. C. F. Lisch.