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D ie Form, in welcher die Beweinkaufung der Höfe im Stifte Ratzeburg geschah, verdient wohl den Freunden der deutschen Rechtsgeschichte ausführlicher bekannt gemacht zu werden, weil die Abhandlungen, welche das Trinken des Weinkaufes berühren 1 ), über jene Form nichts Näheres enthalten. Die Güte meines Freundes, des Rectors Masch zu Schönberg, setzt mich in den Stand, darüber folgendes mitzutheilen.
Zufolge der Acten über Heinrich Buschens zum Rodenberge (welcher den Kauf= und Uebernahme=Contract am 9. Jun. 1632 abschloß) heirathete dieser Bauer die Gesche Siebenmark, natürliche Erbin einer Bauerstelle zu Rodenberg 2 ), und erhielt er die Stelle sammt darauf stehenden Gebäuden, Pferden, kleinem und großem Vieh, nebst der ausgesäeten Winter= und Sommersaat für 800 Mk.,
"inmaßen darüber folgends ein nach Landes=Gebrauch öffentlicher Weinkauf mit Angreifung des Hutes auf die Stätte solenniter getrunken worden".
Die sonstigen Bedingungen sind hier unerheblich, das solenne Trinken des Weinkaufes geschah aber nach folgender:
"Formula et solennia, wie die Weinkaufe im Stift Ratzeburg bei den Aemtern Schönberg und Stove gehalten oder getrunken werden:"
Vorsprach: | "Ich frage: ob es wohl soferne Tages sei, daß allhier ein öffentlich Weinkauf über dieß Erbe kann oder mag gehalten und bestättiget werden?" |
Antwort: | "Ja wegen der hohen Obrigkeit von diesem Orte kann solches wohl geschehen." |
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Vorsprach: |
"Weilen wegen
meines gnadigsten Fürsten und Herrn
durch Deroselben allhier Amtsdiener
und gegenwärtigen Bevollmächtigten
mir ist erlaubet worden
1
), allhier über
dieß Erbe einen öffentlichen und
beständigen Weinkauf zu halten, und
zu bestätigen, so thue ich solches
in Kraft erlangten Urlaub zum ersten
Male."
"Zum andern Male halte und bestätige ich über dieß Erbe in Kraft erlangten Urlaub einen öffentlichen und beständigen Weinkauf." |
Vorsprach: | "Wie oft soll ich diesen Weinkauf bestätigen?" |
Antwort: | "Zum dritten Mal." |
Vorsprach: | "Zum dritten Mal bestätige ich allhier und über dieß Erbe in Kraft e. langten Urlaub einen öffentlichen und beständigen Weinkauf, wie solches dieses Stifts Recht und Gewohnheit mit sich bringet." |
Vorsprach: | "Mag von diesem Erbe allhier wohl eine Verlassung geschehen?" |
Antwort: | "Ja !" |
Vorsprach: | "Hier verläßt N. N. als Verkäufer gegenwärtigem Käufer N. N. sein Haus und Hof nebst allen andern auf diese Stätte klein und groß Gebäude, Erd= und Nagelfest, Stender, Stücke, liegende Gründe, Aecker, Wiesen, Weiden, Rusch und Busch, In= und Ausfloten, so als es der Wind überwehet und es Verkäufer und seine Vorfahren hiebevor gebrauchet und genützet, zum ersten Mal! Zum andern Mal verlasset Verkäufer N.N. gegenwärtigem Käufer u. s. w." (wie zum ersten Male.) |
Vorsprach: | "Wie oft soll diese Verlassung geschehen?" |
Antwort: | "Zum dritten Mal." |
Vorsprach: | "Zum dritten Mal verläßt Verkäufer N. N. gegenwärtigem Käufer N. N. u. s. w." (wie zum ersten Male.) |
Vorsprach: | "Mag hier auch wohl wieder eine Auflassung dieses Erbe geschehen?" |
Antwort: | "Ja!" |
Vorsprach: | "So lasse und trage ich auf, Käufern N. N. Verkäufers N. N. nunmehro gewesenes Haus, Erbe und Hof, alle und jede Stücke, als es der Verkäufer öffentlich verlassen hat und gemeinet ist |
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worden, mit dem
Bescheide: daß der Käufer N. N. von
diesem Erbe auch seiner Obrigkeit
soll jederzeit gleich und Recht thun
und seinem Nachbar nicht übern Fuß
seinen Scheidepfahl setzen, zum
ersten Male."
"Zum andern Male lasse und trage ich auf, Käufern N. N. Verkäufers N. N. nunmehr gewesenes Haus u. s. w." (wie das erste Mal.) |
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Vorsprach: | "Wie oft soll diese Auflassung geschehen?" |
Antwort: | "Zum dritten Male." |
Vorsprach: | "Zum dritten Male lasse und trage ich auf u. s. w." (wie das erste Mal.) |
Vorsprach: | "Ist mir ferner erlaubt diesen Weinkauf zu segnen?" |
Antwort: | "Ja es ist euch erlaubet!" |
Vorsprach: |
"Weil allhier ist
kommen Freund zu Freund als Käufer
und Verkäufer, Gott freunde alle auf
der Beiden gemachten Verkauf, segne
ich diesen Weinkauf, den Gott schuf,
der alle Dinge geschaffen, gesegne
diesen Weinkauf."
"Zum andern Mal, weil allhier ist kommen u. s. w." (wie das erste Mal.) |
Vorsprach: | "Wie oft soll ich diesen Weinkauf segnen, daß er kräftig sei?" |
Antwort: | "Zum dritten Male!" |
Vorsprach: |
"Zum dritten Mal
ist hier kommen Freund zu Freund als
Käufer und Verkäufer, Gott freunde
alle auf der Beiden gemachten
Verkauf, segne ich diesen Weinkauf,
den Gott schauf, der Gott der alle
Dinge schauf, segne diesen Weinkauf
und ist von Adams Zeiten ein anderer
Weinkauf gesegnet, denn dieser, so
komme das Alte zu dem Neuen, daß er
desto besser gedeye und die diesen
Weinkauf mit trinken, denselben hilf
gedenken und die ihn mit bebieten,
daß er werde selig und reiche, und
die ihn mit holdn, daß er auch mit
soln,
"Soln Weinkauf sol," "Soln Weinkauf sol," "Soln Weinkauf sol." |
Möllen.
von Duve.