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4.
Nachtrag zur Genealogie der von Havelberg.

I n Jahrb. II, S. 98 ist eine Genealogie der Ritter von Havelberg, wichtig wegen ihres Verhältnisses zu dem Lande Turne und den Herren von Werle, mitgetheilt; noch mehr Wichtigkeit erhält die Genealogie dieses Geschlechts durch die Zeitbestimmung der, im Datum unsichern Confirmations=Urkunde des Fürsten Nicolaus von Werle für das Kloster Broda vom J. 1230 (?); vgl. Urk.=Samml. Nr. III. Nach neuern Entdeckungen kommen in ungedruckten Urkunden des Großherzogl. Archivs zwischen 1312 und 1331 zwei Ritter mit dem Namen Johannes von Havelberg am Hofe der Herren von Werle zu Güstrow mit ausdrücklicher Bezeichnung ihrer Würde als Ritter und Vasallen der Herren von Werle vor. Zuerst kommen am 9. August 1312 neben einander als Zeugen vor:

Johannes de Havelberge senior et Johannes de Havelberge junior, milites.

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Der ältere von diesen ist wohl der von Havelberg (1285-1328) im dritten Geschlecht (pinguis); derselbe war am 23. März 1313 Marschalk am werleschen Hofe, indem er in einer Urkunde sämmtlicher Herren von Werle als Zeuge auftritt als

Johannes de Havelbergh senior, noster marscalcus miles.

Der zweite, jüngere von Havelberg ist wohl der, welcher im vierten Geschlecht Henneke (1356) genannt wird; dieser kommt, außer 1312 und 1313, noch 1317 und 1331 als Ritter vor.

Ferner erscheinen, nach Mittheilungen des Herrn Archivars Dr. Schmidt zu Wolfenbüttel, in den Urkunden des Klosters Amelungsborn, als Zeugen:

im J. 1233 VI idus Martii zwei Male:

Gotimerus et Johannes frater suus, nobiles;

im J. 1239 VII kal. Junii:

Chothmarus, Johannes de Hauelberch;

im J. 1244:

Gerozlaus, Johannes de Hauelberch;

im J. 1274 oct. epiph:

Heinr. de Hauelberge, Bertoldus de Hauelberge, Herm. de Hauelberge.

Nach der Brodaschen Urkunde vom 23. April 1273 sind:

Henricus et Bertoldus fratres de Hauelberge.

Matthias v. Havelberg war im J. 1350 Vogt der Fürsten Bernhard von Werle zu Röbel.

Die Stammtafel der Herren von Havelberg gestaltet sich jetzt sicherer also:

Stammtafel
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Uebrigens scheinen die Brüder von Havelberg aus dem Geschlechte noch sehr häufig ohne ihren Geschlechtsnamen vorzukommen, z. B. Jerezlaus et Johannes frater suus.

G. C. F. Lisch.

Der Herr Gerichts=Director C. G. Fabricius zu Stralsund theilt zu der Stelle in Jahrb. II, S. 97:

"Es kommen als Zeugen vor Hans und Gereslav, broder, knapen, vann wopen, heten Hauelberg. Der Ort Wopen 1 ) ist unbekannt."

Folgendes mit:

Wopen würde hier aber wohl kein Ort, sondern der Zusatz van wapen auf knapen zu beziehen sein: knapen van wopen. — Das ganze Verhältniß der Grade des derzeitigen Kriegsdienstes ist noch so klar nicht dargestellt, um in Hinsicht der lateinischen Bezeichnungen armiger und famulus bestimmt darüber abzusprechen, wo Knape oder Knecht dem einen oder andern entspricht, und wie die Knapen von den Waffen dazwischen stehen. Die Bezeichnung selbst aber ist unbestreitbar, und namentlich nennen sich in den für die Geschichte unsers Adels so wichtigen Bündnissen des rügenschen Adels mit der Stadt Stralsund von 1316 erst 12 riddere und dann 100 knapen van wapen. Es würde besonders interessant sein, Urkunden, die in lateinischer und deutscher Sprache ausgefertigt sind, in dieser Hinsicht genau zu vergleichen. Das wopen und wapen wird übrigens kein Bedenken erregen können, wenn man den schwankenden Gebrauch in der derzeitigen Schreibart berücksichtigt.

Stralsund.

C. G. Fabricius.

Hiezu ist zu bemerken, daß in dem Original=Transsumte im Großherzogl. Archive zu Neu=Strelitz wapen statt wopen steht (vgl. Urk.=Samml. Nr. III.). Die Brüder von Havelberg waren fürstliche Burgleute (castellani) (vgl. Jahrb. II, Urk. Nr. I.); sollte sich hierauf vielleicht der Ausdruck "van wapen" beziehen? — Dann würde der Ausdruck "knapen" (famuli) den Stand, der Ausdruck "van


1) Es fällt nun auch die Bemerkung in Jahrb. II, S. 97 fort, nach welcher die Herren von Havelberg Stepen besessen haben dürften.
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wapen" (armigeri?) die Beschäftigung oderAnstellung andeuten. In einer lateinischen Confirmations=Urkunde des Fürsten Nicolaus von Werle vom 23. April 1273 (vgl. Urk.= Samml. Nr. VII.), welche mit der besprochenen plattdeutschen, transsumirten Urkunde von 1230 viel Aehnlichkeit hat, werden die beiden Brüder: Henricus et Bertoldus fratres de Havelberge: famuli genannt. — In einer andern Originalurkunde im Großherzogl. Archive zu Schwerin vom J. 1392 wird "Henneke Wedele ên knape van wapene" genannt.

G. C. F. Lisch.