zurück zur Metadatenansicht auf dem Dokumentenserver
zurück
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 184 zur nächsten Seite zur letzen Seite
Dokument dauerhaft verlinken Dokument im gesamten Band öffnen Metadaten auf dem Dokumentenserver anzeigen

8.
Ueber die frühesten meklenburgischen Hoftheater,

(vgl. Jahrb. I., S. 99) 1 )

haben sich im Großherz. Archive zu Schwerin noch Nachrichten gefunden, welche in folgender Cabinets=Relation zusammengefaßt sind.

Nachricht wegen der Comedianten in Suerin.

"Alß diese trouppe im Decemb. 1712 congedirct ward, wurden daraus conserviret:

"l) Lamartiniere,
2) deßen Frau,
3) Lambert,
4) die Lesseville,
5) Steineck.

Eines jeden appointement war 200Rchtr., und ward von dem hochseeligsten Herren (H. Friederich Wilhelm) resolviret, daß Lamartiniere alß Sprachmeister, Lambert als Fechtmeister bey den pagen gebrauchet, die beyden Frauenzimmer aber, bis man wieder eine neue trouppe formiren köndte, conserviret werden solten".

"Lamartiniere bittet um sein und seiner Frauen restirende gage seit Neujahr 1713, dabeneben um Abfolgung seiner noch arrestirten Schriften; noch um Kleidergelder vor sich und seine Frau, wovon die Umstände dem Herrn Elvers bekant sein werden".

"Lambert bittet auch um seine restirende gage seit weynacht 1713 und dabei umb einen Reisepass nach Franckreich".

"Die Lesseville fordert auch ihre restirende gage seit weynachten 1713".

Im April 1714 baten die genannten Personen den Herzog Carl Leopold noch einmal um Zahlung ihres rückständigen Gehalts in Bittschriften, welche alle französisch abgefaßt sind. Lambert nennt sich: "commedien et maistre d'armes": die Lesseville schreibt sich Lesuille.


1) Im März 1837 ist auch Bärensprung's vollständiger Versuch einer Geschichte des Theaters in Meklenburg=Schwerin, in Commission der Stillerschen Hofbuchhandlung, 400 S., erschienen.
Seite dauerhaft verlinken Seite als Digitalisat öffnen Seite 185 zur ersten Seite zur vorherigen Seite

Auch über das spätere Hoftheater und dessen Director, den berühmten Schönemann, haben sich noch bestimmte Nachrichten gefunden. Nach einem gerichtlichen Zeugnisse war Johann Friedrich Schönemann wirklich im J. 1704 zu Crossen geboren (vgl. Jahrb. I., S. 104), da er in dem Zeugnisse vom 5. Nov. 1756 als 52 Jahre alt angegeben wird. Nach dem Aufhören der Hofbühne im J. 1756 (vgl. Jahrb. I., S. 112) gewann Schönemann am 5. Nov. d. J. auf der Neustadt Schwerin das Bürgerrecht und von der Regierung das Privilegium als Gewürz= und Weinhändler; er erbat dies Privilegium von dem Herzoge Friederich in Veranlassung "der ausnehmenden Gnadenbezeugungen, welche er von des Herzogs hochseligem Vater empfangen" und in Folge der "gnädigen Versicherungen", welche Herzog Friederich selbst ihm öfter ertheilt habe. Er hatte sich auf der Schelfe ein Haus gebaut und sich dort ansässig gemacht, "um sich und die Seinigen durch ein bürgerliches Gewerbe zu versorgen". Das Haus hatte er noch bei Lebzeiten des Herzogs Christian Ludwig gebaut, da dieser ihm, besonders für ein demselben präsentirtes Brettspiel, Holz, Kalk und Steine zu dem Hause geschenkt hatte; den taxirten Werth der Materialien erhielt er jedoch lange nicht ausgezahlt. Nachdem auch sein Sohn im siebenjährigen Kriege häufig zu "ihm aufgetragenen gefährlichen Reiten und Kundschaften" sehr stark in Anspruch genommen war, forderte er für beides Entschädigung, da er sich in höchst bedrängten Umständen befand, vorzüglich da man ihn, 73 Jahre alt, wegen einer "übernommenen und erschlichenen Bürgschaft" um sein Haus zu bringen suche; außerdem war er durch die Kriegsverhältnisse und andere Umstände in große Verlegenheiten gerathen. Der Herzog Friederich gewährte ihm die erbetene Entschädigung.

G. C. F. Lisch.