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Vorläufiger Bericht

über

den Verein für meklenburgsche Geschichte und Alterthumskunde.

D ie in den letzten Monaten des vorigen Jahres und später von dem Archivar Lisch zu Schwerin und dem Unterzeichneten erlassenen Aufforderungen zur Stiftung eines Vereins für meklenburgsche Geschichte und Alterthumskunde haben einen so vielstimmigen, freudigen Anklang gefunden, dass für die Urheber jenes Aufrufes in diesem Erfolge theils eine Bestätigung ihrer Ansicht von einem wirklich vorhandenen, nicht ihnen allein fühlbar gewordenen Bedürfnisse, dem das projectirte Institut abhelfen werde, theils eine kräftige Ermunterung zur eifrigen Förderung des Werkes und zugleich eine Befestigung ihrer Hoffnung, es zu Stande gebracht zu sehen, liegen musste. Diese Hoffnung ist nicht getäuscht worden. Der Verein ist da, und gegenwärtiger Bericht will über dessen jetzigen Standpunkt, so wie über die vorläufigen Schritte und Massregeln, welche ihn dahin geführt haben, denjenigen geehrten Männern, deren bereitwilligem Entgegenkommen solches Resultat zu verdanken ist, Kunde geben.

Nachdem eine hinlängliche Anzahl constituirender Mitglieder (46 ausser den beiden Aufforderern) in Meklenburg-Schwerin und Meklenburg-Strelitz für den Verein gewonnen war, wurden dieselben resp. unterm 2ten und 14ten Januar durch den Archivar Lisch und den Unterzeichneten eingeladen einer auf den 17ten desselben Monats angesetzten Versammlung zum Zweck weiterer Berathung des Erforderlichen beizuwohnen, an welche Einladung die Bitte sich knüpfte, dass die Nichterscheinenden die Beschlüsse der Anwesenden genehmigen möchten. Von keiner Seite her ward gegen diesen Wunsch eine Einwendung gemacht. Der Verein erklärte sich daher in der an dem gedachten Tage wirklich stattfindenden Versammlung durch das Organ der anwesenden Mit-

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glieder, unter Voraussetzung der allerhöchsten landesherrlichen Genehmigung, für constituirt. Sodann ward

1) die Präsidentschaft dem Herrn Regierungsrath von Lützow und die Vicepräsidentschaft dem Herrn Regierungsrath von Oertzen angetragen und von beiden Herren dieser Antrag genehmigt;

2) ward für gut erkannt, zur Besorgung der laufenden Geschäfte sofort zwei von den für den Verein nöthig erscheinenden Beamten, nämlich einen ersten und einen zweiten Secretär, zu erwählen. Die Wahl fiel für das erstere Amt auf den Archivar Lisch, für das letztere auf den Unterzeichneten;

3) ward die Wahl der übrigen Beamten, mit Ausnahme eines Rechnungsführers, der ersten Generalversammlung vorbehalten, zum Rechnungsführer aber der Herr Canzleirath Faull zu Schwerin bestimmt;

4) ward die Berathung und Ausführung aller Vorbereitungen zur öffentlichen Constituirung und zur feierlichen Eröffnung des Vereins einem Ausschusse übertragen, zu dessen Mitgliedern, ausser den beiden Präsidenten und den erwählten drei Beamten, die Herren Schulrath Meyer und Legationssecretär Dr. Prosch zu Schwerin, in der Eigenschaft von interimistischen Repräsentanten der Gesammtheit, ernannt wurden, während man die Wahl definitiver solcher (4) Repräsentanten ebenfalls bis zu der Generalversammlung aufschob;

5) trug der Archivar Lisch den von ihm und dem Unterzeichneten verfaßten Entwurf der Statuten des Vereins vor, welcher im Allgemeinen die Billigung der Versammlung erhielt, dessen Revision und Redaction jedoch dem Ausschusse übertragen ward.

In Gemässheit dieser letzten Bestimmung circulirte demnächst der Entwurf der Statuten bei den sämmtlichen Mitgliedern des Ausschusses, und ward hierauf derselbe in einer am 6ten Februar gehaltenen Ausschuss-Versammlung nach seinen einzelnen Paragraphen vorgelesen, berathen, zum Theil verändert und in dieser veränderten Gestalt definitiv genehmigt. In derselben Versammlung ward als Zeitpunkt für die durch

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die Statuten vorgeschriebenen Quartal-Hauptversammlungen des künftigen Ausschusses der erste Montag der vier Monate Januar, April, Julius und October festgesetzt.

Nachdem sodann die revidirten und dieser Revision gemäss abgefassten Statuten noch einmal den einzelnen Mitgliedern des Ausschusses zur Anerkennung vorgelegt worden, ward die Reinschrift derselben nebst dem Verzeichnisse sämmtlicher constituirender Mitglieder einer allerunterthänigsten Vorstellung und Bitte des Ausschusses an die hohe Grossherzoglich Meklenburg-Schwerinsche Landesregierung d. d. 9ten März 1835, betreffend die allerhöchste Genehmigung der Stiftung und der Statuten des Vereins, beigefügt. Diese landesherrliche Bestätigung erfolgte in einem allergnädigsten Rescripte d. d. 14ten März, und in Folge dessen fand eine neue Ausschuss-Versammlung am 26sten ejusdem statt. Den Beschlüssen derselben gemäss ward

1) bei Sr. Königlichen Hoheit dem allerdurchlauchtigsten Grossherzoge von Meklenburg-Schwerin und bei Sr. Königl. Hoheit dem allerdurchlauchtigsten Grossherzoge von Meklenburg-Strelitz wegen allergnädigster Annahme des Protectorats durch den Ausschuss supplicirt. Allerhöchste huldvolle Rescripte resp. d. d. 28sten März und 13ten April brachten die erfreuliche Gewährung dieses Gesuchs.

2) soll die erste Generalversammlung zur feierlichen Eröffnung des Vereins und zur Vornahme derjenigen Wahlen und Geschäfte, welche solcher Versammlung vorbehalten sind, am 22sten April stattfinden, damit einerseits die Inauguration des vaterländischen Werkes unter den günstigen Auspicien eines für das Vaterland so bedeutungsvollen und freudenreichen Festes, wie die Semisecularfeier der gesegneten Regierung des allerdurchlauchtigsten Grossherzogs Friederich Franz ist, begangen, andererseits die mannichfachen Inconvenienzen umgangen werden, welche die Verknüpfung jener Versammlung mit dem Jubiläumstage selbst herbeiführen würde. Das Local ist der Saal des Kirchnerschen Gasthofes zu Schwerin, die Tageszeit 4 Uhr Nachmittags.

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Diese Versammlung wird zugleich die nach §. 34 der Statuten alljährlich einmal, am 11ten Julius, zu haltende Generalversammlung für das laufende Jahr vertreten, und also vor dem 11ten Julius 1836 eine solche nicht weiter statthaben.

3) sind die Statuten gedruckt worden, und ist ein Exemplar derselben diesem Berichte angeschlossen, so wie dieselben auch für alle diejenigen, welche ferner dem Vereine beizutreten geneigt sein werden, bei dem ersten und dem zweiten Secretär vorräthig sind. - Die Herren Empfänger dieser Zusendung wollen dieselbe übrigens als einstweiliges Anerkennungszeichen ihrer Mitgliedschaft betrachten; förmliche Diplome sollen später nachgeliefert werden.

Somit sind denn alle nöthigen Vorbereitungen zur wirklichen Eröffnung des Vereins, an welche sich sofort der Beginn seiner Thätigkeit knüpfen wird, vollendet. Es ergeht daher an Sie die freundliche Einladung, der oben näher bezeichneten Versammlung, in welcher jene Eröffnung vorgenommen werden soll, Ihre Anwesenheit und Theilnahme zu schenken.

Demnächst wird auch der Jahresbeitrag von 2  . N 2 / 3 (s. §. 51 der Statuten) an den Rechnungsführer, Canzleirath Faull zu Schwerin, einzusenden sein.

Pastor A. Bartsch,
als zweiter Secretair des Vereins.


Nachträgliche Bemerkung.

Durch unvorhergesehene Umstände ist der Abdruck dieses Berichts so sehr verspätet worden, dass er einen seiner Zwecke, nämlich die Mitglieder des Vereins zu der General-Versammlung am 22sten April förmlich einzuladen, nicht hat erfüllen können. Indessen darf er den Mitgliedern schon deshalb nicht vorenthalten werden, weil es ihnen angenehm sein dürfte, sämtliche Berichte des Vereins einmal vollständig zu besitzen.

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