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IV.

Joachim Nikolaus von Dessin

von

Eduard Moritz.

 

Vignette
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V on den Deutschen, die im Dienst der Niederländisch-Ostindischen Gesellschaft nach dem Kap auswanderten, ist keiner so bekannt geworden, als der Rostocker Joachim Nikolaus von Dessin, dessen Name mit der Gründung der ersten Bibliothek in Südafrika eng verknüpft ist.

Er war der Sproß des alten Geschlechts von Tessin, dessen spätere Mitglieder sich auch von Dessin nannten. Sein Großvater Joachim von Tessin, Herzoglich Holsteinischer Oberjägermeister und Amtmann zu Ahrensbök, stammte im fünften Glied von Klaus von Tessin (um 1500) ab und hatte zwei Söhne, Christian Adolf, geboren 1679, und Joachim Christian, 1704 in Ungarn in einem Duell gefallen. Christian Adolf stand als Kapitän in schwedischen Diensten und war seit 1702 mit Margaretha Elisabeth von Hünemörder verheiratet. Der Ehe entstammten zwei Söhne, Joachim Nikolaus, geboren 1704 in Rostock, und August Christian, getauft 15. Januar 1706 daselbst. Nach dem Tode Margaretha Elisabeths (1716) heiratete Christian Adolf 1718 in zweiter Ehe Catharina Juliana von Klinkowström (gest. 1739). Joachim Nikolaus kam frühzeitig aus dem elterlichen Hause. Als 13jähriger war er Page bei dem Markgrafen Albrecht Friedrich, einem Vetter König Friedrichs I. von Preußen, und erhielt seine Schulbildung auf dem Königl. Joachimsthalschen Gymnasium in Berlin. Sein Vater, der 1718 als "gefangener Offizier" in Rostock wohnte, erwähnt in einer Eingabe an Herzog Leopold von Mecklenburg (1718, August 12), in der er seine bedrängte Lage schildert, daß sein ältester Junge "zwar als Page am Königl. Preußischen Hof engagiert sei, aber doch zu seinem Unterhalt noch eins und des andern bedürftig sei", den andern aber habe er in Mecklenburg bei einem Prediger auf dem Lande in Kost getan. Der jüngere Sohn geriet bald auf Abwege und bereitete seinem

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Vater schweren Kummer, der dafür einen Trost an dem Wohlverhalten und den Fortschritten des älteren fand. So schrieb er (1721, April 12) seinem Schwager, Joachim Otto von Hünemörder: "Mein ältester Sohn führt sich Gott sei Dank recht wohl auf, von dem Ehre, Freude und Trost habe. Er ist bei seiner Gnädigen Herrschaft in großen Gnaden und bei allen beliebet, studiret fleißig, daß Er auch in sein Lateinschen und Frantzösch fertig ist, Er hat mich neulich ein Lateinsch Oration, so er über die Historie gehalten, wie auch einen Neujahrswunsch zugesandt, so von hiesigen Herrn Vice Präsident Tessien und andere admiriret worden; Gott regiere ihn ferner mit s. heil. Geist."

Bald darauf ist der Schreiber dieses Briefes gestorben. Joachim Nikolaus wurde 1723 Kammerjunker beim Markgrafen, bei dem er bis 1725 blieb. Dann kam er nach dem Tode seines Vaters nach Mecklenburg zurück und lebte von dem spärlichen Erbe seiner Mutter, worauf er die Heimat verließ und sich nach Holland wandte, um nach Batavia zu gehen. Daß er zu diesem Schritt durch ein Duell, bei welchem er seinen Gegner getötet habe, bestimmt worden ist, läßt sich nicht nachweisen und ist eine haltlose Behauptung der von Pentzschen Genealogie. Denn in dem Prozeß, welchen 10 Jahre später die Ketelhodts gegen die Dessins wegen des Hünemörderschen Erbes führten und in welchem sie ihren Gegnern alles Schlechte nachsagten, hätten sie das Duell gewiß nicht verschwiegen. Sie wissen von Joachim Nikolaus nur, daß er nach dem Versiegen seiner Subsistenzmittel sein Fortkommen in Holland suchte. Wie so viele seiner verarmten Standesgenossen trat er in den Dienst der Niederländisch-Ostindischen Gesellschaft und kam als Soldat, d. h. als Angehöriger der untersten Stufe der Angestellten, 1727 mit dem Schiff Ketel nach dem Kap, wo er blieb und 1729 als Kanzlist bei der Justizkammer mit dem Rang als Assistent und 20 Gulden Monatsgehalt angestellt wurde. Nebenher setzte er seine gelehrten Studien fort und praktizierte als Anwalt. Seine Heirat mit der Deutschstämmigen Christina Ehlers (1730, Dezember 10), einer nahen Verwandten des wohlhabenden und einflußreichen Kapstädters Elias Kina, verschaffte ihm Eingang in die besseren Kreise und ebnete ihm den Weg zum Aufstieg. 1737 wurde er Sekretär der Waisenkammer und Nachlaßbehörde, zunächst mit dem Rang als Buchhalter und 30 Gulden monatlichem Gehalt. Vor Übernahme seines Amtes ersuchte er seine Vorgesetzten um Prüfung

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der von seinem verstorbenen Vorgänger verwalteten Kasse, wobei sich dessen Verfehlungen herausstellten. Als der Generalgouverneur von Indien, der deutsche Baron von Imhof, als Generalbevollmächtigter im Februar 1743 am Kap weilte, bat von Dessin um Beförderung zum Unterkaufmann und erhielt diesen Rang mit dem Gehalt von 40 fl. 1744. Im Oktober 1747 erhielt er den Besuch seines jüngeren Bruders August Christian, der ihm über den Verlauf des seit 1737 schwebenden Prozesses mit den Ketelhodts berichtete und bis April 1748 bei ihm blieb. Schon 1745 hatte er gehört, daß sein Onkel, der Leutnant a. D. Joachim Otto von Hünemörder, Besitzer der drei Güter Fiensdorf, Alversdorf und Harmsdorf, gestorben war, und hatte durch den Rechtsanwalt seines Bruders, den Dr. jur. Andreas Vogel zu Rostock, als seinen Bevollmächtigten am 26. Mai 1745 ebenfalls Anspruch auf die Erbschaft erhoben, wie dieser, als Schwestersohn des Verstorbenen. Das von seinem Mandatar gesandte Antwortschreiben (1746, Juni 12) traf Ende des Jahres am Kap ein, zu einer Zeit, wo von Dessin als Kommissar auf einer langen Reise binnenlands begriffen war, von der er erst Ende April 1747 zurückkehrte. Der Streit über die Hünemördersche und damit verbundene Schacksche Hinterlassenschaft zog sich bis 1754 hin und wurde dann durch Vergleich mit den Geschwistern Ketelhodt beendigt. Joachim Nikolaus von Dessin erhielt die Summe von 3000 Reichstalern, von denen er 1000 seiner Schwägerin, der Witwe des 1753 verstorbenen Bruders August Christian, 1758 überließ. Der Rest der Erbschaft ist nicht in seine Hände gelangt, sondern unter nichtigen Vorwänden von seinem Sachwalter, dem Nachfolger des inzwischen verstorbenen Dr. A. Vogel, dem Dr. jur. und Bürgermeister von Rostock Johan Georg Burgmann, einbehalten worden. Dieser Sachverhalt blieb dem Kapstädter unbekannt, und so erklärt sich sein Irrtum, daß er den ehemaligen Prozeßgegner, den Herrn von Ketelhodt, seinen Vetter, nicht Neffen, wie er in seinem Testament sagt, verdächtigte, ihm die Erbschaft "unter frivolen Ausflüchten" vorenthalten zu haben. Andernfalls hätte er dem Dr. Burgmann auf dessen Meldung von dem Abschluß des Prozesses schwerlich seine Befriedigung in so überschwänglicher Weise zum Ausdruck gebracht, wie dies in einem Briefe vom 27. April 1758 geschah: "Ew. HochEdel-gebohr. werden mich hierdurch Zeitlebens zum höchsten verpflichten, und mir endlich erlauben, daß nebst schuldigster Empfehlung mit Offerte meiner Person mich nenne, HochEdel-

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gebohrner, Hochgeehrtester Herr Doktor Ew. HochEdelgebohrn. verschuldigster Diener J. N. von Dessin."

In den Akten des Güstrowschen Hofgerichts, vor dem sich der Prozeß abspielte, sind drei eigenhändige und mit dem Siegel Dessins versehene Schreiben enthalten. Sie zeigen eine klare, schöne Handschrift und einen Stil, dessen Deutsch mit juristischen, lateinischen Fachausdrücken gespickt und schon leicht holländisch gefärbt ist.

Im Jahre 1731 hatte er auch seine Großmutter väterlicherseits, die verwitwete Hofmeisterin von Worgewitz in Plön, beerbt. Seit längerer Zeit erfreute er sich keiner guten Gesundheit. Wegen fortgesetzter Kränklichkeit kam er 1757 um seinen Abschied ein mit der Bitte um Belassung seines Ranges als Unterkaufmann und seiner Bezüge. Seine Frau und sein einziges Kind, eine Tochter, gingen ihm im Tode voran. Für diese und sich selbst hatte er schon 1752 in der Kirche eine Grabstätte für den üblichen Preis von 162 "Carolusgulden" (67 Reichstlr. holl.) erworben. Als er den Verfall seiner Kräfte immer deutlicher spürte, machte er am 2. Juli 1761 sein Testament, "kränklich von Körper, aber bei vollem Verstand und Gebrauch seiner Sinne", wie es in dem vom Politiesekretär Johann Blankenberg aufgenommenen Protokoll lautet. In Wirklichkeit war er nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, denn er setzte seinen Bruder August Christian, der schon 1753 gestorben war und dessen Tod er wenigstens 1758 kannte, noch zu seinem Erben ein und nennt dessen Sohn, der ihn im Falle des Todes des Vaters beerben sollte, mit falschem Namen. Am 18. September ist von Dessin gestorben. Unter den Deutschen am Kap ist er, obwohl er in der Öffentlichkeit nicht hervortrat, die bedeutendste Erscheinung, denn er hat das Verdienst, die erste Bibliothek am Kap, die die Grundlage der jetzigen Südafrikanischen Bibliothek bildet, geschaffen zu haben. Eine echte Gelehrtennatur, wie aus seinem Wesen und seinen Briefen hervorgeht, war er auch Liebhaber von Büchern, Bildern, Münzen und Raritäten. Der französische Astronom Abt Lacaille, der ihn 1751 besuchte, erzählt, daß von Dessin ihm allerhand naturgeschichtliche Kuriositäten zeigte und sich über das Standardwerk von Südafrika, das berühmte Buch des Deutschen Peter Kolb, absprechend äußerte.

Sein umfangreiches Testament wurde am 5. Oktober 1761 im Kirchenrat zur Verlesung gebracht. Er vermachte darin der Kirche am Kap seine Bibliothek nebst Manuskripten, die dazu

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gehörigen Bücherschränke und Pulte, Buchpressen, sowie mathematische und "astrologische" Instrumente und Bilder unter der Bedingung, daß seine Hinterlassenschaft nicht verkauft oder zerstreut werden dürfe, da sie als Grundstock einer öffentlichen Bibliothek dienen solle, die jährlich durch neue Erscheinungen über alle Gebiete des Wissens vermehrt werden solle, wozu er dem Kirchenrat auch noch eine Summe von 1000 Reichstalern vermachte; ferner hinterließ er der Kirche die Bücher, welche sein Freund, der Konrektor der Lateinschule zu Amsterdam, Daniel Pelz, oder andere Bekannte für seine Rechnung nachträglich einschicken würden, wobei er bemerkte: "Ich glaube damit noch nach meinem Tode dem allgemeinen Besten zu dienen, wozu ich alle Zeit, soviel an mir lag, habe beitragen wollen." Für den Fall, daß der Kirchenrat wider Erwarten die Bibliothek und die damit verbundenen Sammlungen nicht annehmen wollte, sollte die ganze Hinterlassenschaft der Waisenkammer, der er über 20 Jahre lang gedient hatte, anheim fallen, auch das der Kirche vermachte Legat sollte zurückgezogen werden.

Seinen Verwandten in Mecklenburg, d. h. seiner Schwägerin Luise Sophia von Kalkreuther und deren Kindern, vermachte er in bar die Summe von 2000 Reichstalern sowie seinen Anteil an der erwähnten Hünemörderschen und der damit verbundenen Schackschen Erbschaft, der aber, wie erwähnt, von dem Mann, dem er sein unbedingtes Vertrauen geschenkt hatte, Dr. Burgmann, den Erben jahrelang unter nichtigen Vorwänden vorenthalten und erst auf dem Prozeßwege, stark gemindert, ausgezahlt wurde. Reiche Geldspenden fielen an seine Bekannten. Dem Sekretär der Waisenkammer Johannes Henricus Blankenberg vermachte er 1000 Reichstaler sowie seinen schönen und mit Silber beschlagenen Schreibtisch, nebst Kleidern, Leinenzeug und Leibwäsche, dem Bürger Jan de Waal sen. und seiner Frau 1000 Reichstaler, dem Buchhalter Jan Adolf Kühl aus Lübeck für dessen Bemühungen 1000 Kapsche Gulden, dem Sergeant Benjamin Nöthling im Schloß, der ihn mit seiner Frau in seiner schweren Krankheit treu und unverdrossen pflegte, 2000 Gulden indischer Währung, dem Bürger Burghard Riegner, der ihn ebenfalls in seiner Leidenszeit betreute, 1000 Gulden der gleichen Währung, seinem Patenkinde, dem Söhnchen des ehemaligen Fähnrichs vom Kap Joachim Frederici zu Nordhorn, eines Mecklenburgers, die Summe von 1000 Gulden holländisch. Endlich schenkte er seinen drei Sklaven die Frei-

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heit und hinterließ für jeden 100 Taler sowie Wäsche und Kleidung und bestimmte einige Freunde zu Bürgen für deren Versorgung. Den Rest seines Bargeldes vermachte er dem Rektor Pelz zu freiem Eigentum. Die Waisenkammer erklärte er zur Testamentsvollstreckerin und hinterließ ihr seinen Besitz an Aktien, Krediten, Schuldforderungen, Erbschaften und Vermächtnissen zur Bestreitung der Kosten ihrer Geschäftsführung.

Die Waisenmeister schickten am 26. Februar 1762 Abschrift des Testaments und Anweisung zur Abhebung der Erbschaft (4800 Carolusgulden) bei der Waisenkammer in Amsterdam durch Vermittlung eines Freundes des Verstorbenen, des Senators Peter Heinrich Tesdorf in Lübeck, an das Herzogl. Land- und Hofgericht in Güstrow, welches die Erben zum Empfang des Geldes aufforderte. Es hob das Geld in Amsterdam ab und zahlte es den Erben, d. h. der Witwe August Christians und ihren beiden Töchtern - der Sohn war als Fähnrich eines Preußischen Dragonerregiments im Siebenjährigen Kriege gefallen - aus. Dagegen gelangten sie in den Besitz des Hünemörderschen und Schackschen Vermächtnisses, von dem, wie erwähnt, die Witwe bereits 1758 1000 Reichstaler erhalten hatte, erst nach einem mehrjährigen Prozeß, den die Witwe und der Vormund ihrer Kinder Henning Otto von Below auf Deven 1763 gegen den ungetreuen Verwalter angestrengt hatten. Die restlichen 2000 Reichstaler waren in den Händen des Rechtsanwalts auf 648 Taler 27 Schilling zusammengeschmolzen, welche die beiden Mädchen Cornelia Elisabeth und Elisabeth Friederike von Dessin 1766 erhielten, denn ihre Mutter war inzwischen verstorben, wie von Below sich in einer Klageschrift ausdrückte, "von Burgmann zu Tode prozessiert". Und dies magere Ergebnis war auch nur durch einen Vergleich zwischen den Parteien erreicht worden. Die beiden Mädchen waren die letzten Sprossen der Familie von Dessin.

Der Kirchenrat der Reformierten Kirche nahm das Vermächtnis Dessins an. Am 2. November 1761 wurden in dieser Körperschaft Einzelheiten über die Hinterlassenschaft mitgeteilt. Die Bibliothek bestand aus 2597 Werken in 3856 Bänden und Handschriften, gebunden und ungebunden, in Folio, 4 0, 8 0, 12 0, aus 32 Bildern und einer Sammlung von 17 silbernen Medaillen, 123 großen Silbermünzen, 103 do. mittelgroßen, 118 kleinen und einigen Kupfermünzen. Außerdem schenkte die Waisenkammer dem Kirchenrat 1000 Reichstaler

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als Beihilfe zur Errichtung der neuen Bibliothek. Auf Anordnung der Regierung wurde hierfür 1763 auf dem Grundstück der Küsterei ein Bau errichtet, in dessen Oberstock die Bücherei und die dazu gehörige Sammlung von Raritäten Aufnahme fanden. In einer Sitzung des Kirchenrats vom 6. August 1764 wurde der Prediger Johannes Friedrich Bode als Bibliothekar eingesetzt und am 1. Oktober eine Bibliotheksordnung aufgestellt. Der Bibliotheksfonds erhöhte sich durch Zinsen bis Ende der holländischen Herrschaft auf 1056 Reichstaler. Anfangs sollte die Bibliothek einmal in der Woche zu bestimmten Stunden geöffnet sein, als aber die erste Neugier befriedigt war, kam niemand mehr, doch wurde dem Küster, der unten im Hause wohnte, gestattet, jedem ordentlichen Menschen den Zutritt zu erlauben, auch durfte der Besucher mit Zustimmung des Ersten Geistlichen Bücher entleihen. Die Bibliothek erhielt ein Geschenk von Südseegegenständen, die Kapitän Cook bei einem Besuche 1772 stiftete. Die Büchersammlung bildet jetzt eine eigne Abteilung (Dessinian Collection) der Südafrikanischen Bibliothek. Ihr Katalog umfaßt 4491 Bände über Theologie, Medizin, Jurisprudenz, Mathematik, Philosophie, Geschichte, Naturgeschichte, Erdkunde, Philologie, Enzyklopädie und Miscellanea. Merkwürdigerweise sind Reisewerke und Kapliteratur nicht vertreten, obwohl der Besitzer der Bücher des Interesses für die Geschichte seiner Adoptivheimat nicht ermangelte.

 

Hierzu eine Stammtafel.
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Stamtafel der Geschlechter von Dessin und von Hünemörder