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II.

Der Güstrower Erbfolgestreit
und die mecklenburgische
Medaillenkunst

von

Walter Josephi.

 

Vignette
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Der 13. Oktober 1933 war ein bedeutsamer Tag in der Geschichte der politisch zerrissenen Lande zwischen Ostsee und Elbe, zwischen Wakenitz und Recknitz: die territoriale Einheit, wie sie einst am Ausgange des Mittelalters für kurze Zeit bestand, dann aber je nachdem verwaltungsmäßig oder voll staatsrechtlich beseitigt wurde, sollte wiederum zur Wirklichkeit werden. Noch jede der Landesteilungen war von einer Unsumme von Haß und Feindseligkeit begleitet gewesen, hatte ein hohes Maß an politischer Schwäche und Hilflosigkeit im Gefolge gehabt, keine aber so sehr wie die letzte von 1701, durch die, bar aller höheren staatspolitischen Erwägungen und Rücksichten, ein Staatsgebilde von hoffnungsloser Unzulänglichkeit und Zersplitterung geschaffen wurde. Das Land Mecklenburg - Strelitz war eine Kompromiß - Schöpfung mit allen Eigenschaften einer solchen, entstanden aus einem Widerstreit zwischen Vernunft und Billigkeitsgefühl gegen vermeintliche oder wirkliche Rechte eines "jüngeren Sohnes", unter den vielen Vorkommnissen dynastischen Eigennutzes im Sinne des 17. und 18. Jahrhunderts allerdings kein vereinzelter Fall.

Mehr als ein halbes Jahrzehnt (1695-170 1 ) dauerten die Wehen dieser schweren Geburt. Als dann aber endlich am 8. März 1701 Mecklenburg - Strelitz als ein neues Staatsgebilde von arger Zerrissenheit und kärglicher Lebenskraft dem Heiligen Römischen Reiche Deutscher Nation beschieden wurde 1), war damit den Mecklenburger Landen noch immer nicht Friede gegeben, denn Bosheit und Übelwollen, aufgespeichert in den langen Jahren rücksichtslosesten Kampfes unter Nahverwandten, wirkten noch lange nach.

Das geschichtliche Ereignis des Entstehens dieses neuen Staates hat keinen Künstler zur monumentalen Verherrlichung


1) Hans Georg Müller, Die Strelitzer Politik während des Güstrower Erbfolgestreits vom Dienstantritt Edzard Adolf von Petkums (22. Juli 1699) bis zum Hamburger Erbvergleich (8. März 1701), in Mecklenburg - Strelitzer Geschichtsblätter, III. Jahrg., 1927, S.1 ff.
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gereizt, aber in der Kleinkunst der Medaillen fand es doch seinen Niederschlag. Allerdings kommt hierfür nur die Schweriner Seite in Betracht, denn der um die Staatshoheit kämpfende Mirower Prinz hatte keine Münzstätte 2 ) und noch weniger Geld, um während seines zähen Kampfes diesen auch noch künstlerisch darstellen zu lassen, und als er schließlich statt des erstrebten Herzogtums Mecklenburg - Güstrow die beiden durch die ganzen Schweriner Lande getrennten Teilterritorien erstritten hatte, hat er sich wohl schwerlich als Sieger gefühlt.

Gibt es doch eine Legende - se non è vero, è ben trovato - ,daß zwei Stunden nach rechtskräftigen Unterzeichnung des Hamburger Erbvergleichs vom Kaiser aus Wien ein Bote eingetroffen sei mit dem Auftrage, dem Mirower Prinzen daß ganze Herzogtum Güstrow zuzuweisen 3 ).

Aber mit dem Hamburger Erbvergleich von 1701 waren die Wirren noch nicht zu Ende; Schwerinsche "Kontraventionen" vergällten dem Strelitzer Oheim und nachher dem Vetter das neu erworbene "jus principum imperii, territorii et superioritatis", und erst unter dem friedfertigen, freilich immer nachgebenden Schweriner Herzoge Christian II. Ludwig erkannte das Schweriner Haus die Landeshoheit der Strelitzer Linie in vollem Umfange an.

In einen Zeitpunkt wildester Kämpfe und höchst gesteigerten Hasses fällt jene Medaille, die Herzog Friedrich Wilhelm zu Neujahr 1699 durch seinen Schweriner Münzmeister Zacharias Daniel Kelp prägen ließ (Abb. 1). Die symbolisierende Darstellung ist nicht ohne weiteres verständlich; erst die Kenntnis der ihr zugrunde liegenden geschichtlichen Ereignisse 4 ) verleiht ihr die Sprache.

Nach dem Ableben des letzten Herzogs von Mecklenburg Güstrow, Gustav Adolf, 1695, erstand dem auf Grund des testamentarischen Landesteilungsverbots des Herzogs Johann Albrecht I. die Primogenitur - Erbfolge vertretenden Herzoge Friedrich Wilhelm von Mecklenburg - Schwerin, da eine wirklich


2) Hans Fründt (Neubrandenburg), Der erste Gulden des Herzogtums Mecklenburg - Strelitz, in Berliner Münzblätter, 1931, S. 200.
3) Otto Vitense, Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920, S. 244.
4) Nach Hans Witte, Mecklenburgische Geschichte, Band II, Wismar 1913, S. 240 ff., sowie Wilhelm Winkler, Der Güstrower Erbfolgestreit bis zum Ausscheiden Gutzmers (1695-1699), In Mecklenburg - Strelitzer Geschichtsblätter, II. Jahrg., 1926, S. 185 ff.
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gesetzliche Linealprimogenitur in Mecklenburg nicht bestand, ein Praetendent in seinem Oheim Adolf Friedrich. Dieser, ein nachgeborener Sohn des Schweriner Herzogs Adolf Friedrich I., zugleich aber auch Schwiegersohn des letzten Güstrower Dynasten, machte für sich die Rechte der Sekundogenitur - Erbfolge und des landesüblichen Grundsatzes der Länderteilung geltend. Zwar war der Güstrower Herzog früher aus staatspolitischen Gründen einer neuen Landesteilung gegensätzlich gewesen, hatte sich also durchaus auf den Standpunkt seines Urgroßvaters, des Herzogs Johann Albrecht I., gestellt, aber schließlich hatte er doch noch für seinen bisher mit den Ämtern Strelitz, Wanzka, Feldberg und Mirow apanagierten Schwiegersohn das im Schweriner Besitz stehende, aber mit Reichsfürstenschaft ausgestattete ehemalige Bistum Ratzeburg verlangt, weil schon Herzog Adolf Friedrich I. (gest. 1658) dieses einem jüngeren Sohne zuzuwenden beabsichtigt hatte. In den letzten Lebenstagen Gustav Adolfs müssen sich in dieser Richtung erneut starke Familieneinflüsse geltend gemacht haben, denn im Gegensatz zu seiner bisherigen Absicht, die keine Neuteilung der mecklenburgischen Stammlande in sich schloß, hatte der Sterbende noch zwei Tage vor seinem Tode den Kaiser Leopold I. um Zuwendung des ungeteilten Herzogtums Güstrow an seinen Schwiegersohn gebeten.

Mit Gustav Adolfs Ableben am 26. Oktober 1695 begann ein Thronfolgestreit von unschilderbarem Durcheinander: Friedrich Wilhelm von Schwerin nahm durch Anbringung seines Wappens das Land für sich in Anspruch, das gleiche tat Herzog Adolf Friedrich, und um die Wirrnis voll zu machen, standen in Güstrow gar noch schwedische Truppen zum Schutze der herzoglichen Witwe und ihrer Töchter.

Zu diesen drei Machthabern in Güstrows Mauern trat schon am Tage nach dem Tode noch ein vierter, der kaiserliche Gesandte beim Niedersächsischen Kreise, der das Güstrower Ratskollegium für den Kaiser in Pflicht nahm und damit eine kaiserliche Interimsregierung ins Leben rief. Eine Zeit der Ruhe schien in Aussicht zu stehen, als sich darauf die beiden Thronanwärter zurückzogen; jedoch an ihrer Statt erschienen am 18. Februar 1696 die Truppen des Niedersächsischen Kreises (Brandenburg, Braunschweig - Celle), zu denen auch die bereits in Güstrow befindlichen Schweden zu rechnen sind, und somit regierten abermals zwei Gewalten in dem verwaisten Herzogtum.

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So stand es, als am 12. Januar 1697 die kaiserliche Entscheidung erging, die den Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg - Schwerin für allein erbfolgeberechtigt erklärte. Friedrich Wilhelm übernahm daraufhin zum zweiten Male die Güstrower Regierung, aber das Direktorium des Niedersächsischen Kreises (Schweden, Brandenburg, Braunschweig - Celle), das vorwiegend die Rechte des Mirower Prinzen vertrat, fühlte sich übergangen, erkannte die kaiserliche Entscheidung nicht an, erklärte sie sogar für ungültig und ließ demzufolge seine Truppen nicht abrücken. Das Direktorium des Niedersächsischen Kreises blieb sogar durch Einsetzung einer Kreis - Interimsregierung (29. April 1697) der alleinige Machthaber, da die kaiserliche Interimsregierung aufgelöst wurde und auch Herzog Friedrich Wilhelm zum zweiten Male abgezogen war.

Selbstverständlich fühlte sich der Kaiser durch das Vorgehen des Niedersächsischen Kreises aufs tiefste verletzt - in Wien sprach man damals von Abdankungsabsichten -, allein ihm waren gegen die Opposition die Hände gebunden, denn er brauchte die militärischen Streitkräfte des Niedersächsischen Kreises dringend für die Interessen des Reichs und seiner Erblande, und das Habsburger Hemd saß ihm näher als der Mecklenburger Rock. Dem Kaiser blieb außer papiernen Protesten also nur der Weg des Kompromisses übrig; er setzte am 27. Januar 1698 eine Vermittlungskommission ein, die am 12. Oktober 1698 zu Hamburg ihre Sitzungen aufnahm. Sie bestand aus dem kaiserlichen Gesandten beim Niedersächsischen Kreise, Grafen Eck, der durchaus für die Rechte des Schweriner Herzogs eintrat, aus dem Könige von Dänemark in seiner Eigenschaft als Herzog von Holstein, aus den Herzögen von Braunschweig - Wolfenbüttel und aus dem Bischofe von Lübeck und schuf nach endlosen Verhandlungen am 8. März 1701 das souveräne Herzogtum Mecklenburg - Strelitz, wie es bis zum 31. Dezember 1933 bestand.

Inmitten jener Wirrnisse ließ nun der Herzog Friedrich Wilhelm durch seinen Schweriner Münzmeister Zacharias Daniel Kelp jene satirische Medaille auf den Güstrower Erbfolgestreit schlagen, und zwar, wie dies außergewöhnlich seltene Stück selbst berichtet, zu Neujahr 1699. Die der Medaille zugrunde liegende Gesinnung entspricht also ungefähr einem Zeitpunkt, an dem die Hamburger Vermittlungskommission zusammengetreten war. Damals standen die Aussichten für

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Strelitz besonders schlecht, so daß eine weitere Beeinflussung für Schwerin ungefährlich war und nur von Vorteil sein konnte. Die Vorderseite versinnbildlicht den vergangenen Zustand, die Rückseite den damals gegenwärtigen.

I. Die satirische Medaille auf den Güstrower Erbfolgestreit. (Abb. I.)

Von Zacharias Daniel Kelp in Schwerin.

Dm: 51 mm.

Meckl. Münzkabinett Nr. 509 in Silber: 38,5 Gr.

Vorderseite: Kühn aufgerichtet steht der Löwe (der Schweriner Herzog), den von hinten der Sturm anbläst. Er bannt mit dem Blick drei schnatternde Gänse (Direktorium des Niedersächsischen Kreises: Schweden, Brandenburg, Braunschweig - Celle), im Vordergrunde ringelt sich eine Schlange (der Oheim und Prätendent Herzog Adolf Friedrich). Im Abschnitt steht die Jahreszahl 1699 und die Künstlerbezeichnung Z· D· K· (Zacharias Daniel Kelp) zwischen Ranken. Die Umschrift STRIDOR NEC SIBILA TERRENT (weder das Sausen des Windes noch das Zischen der Schlange schrecken) unterstreicht noch einmal den stolzen Mut und die Zuversicht des Herzogs.

Rückseite: Die Gerechtigkeit, sitzend mit Waage und Füllhorn (Kaiser Leopold I.), blickt empor zu zwei fliegenden Gänsen (Niedersächsischer Kreis); hinter der Gerechtigkeit hat sich der Löwe (der Herzog) gelagert. Im Vordergrunde zwei die Gerechtigkeit anbellende Wölfe (die beiden Strelitzer Abgesandten Gutzmer und Knegendorff).

Umschrift: ILLO VIGILANTE TUETUR (wenn er - der Kaiser - wacht, wird er - der Herzog - geschützt).

Unten herum das Datum: · KALEN[DAS] (Ranke) IANUAR · (Neujahr).

Die Geschichte der Medaille ist kurz: sie war bis dahin der Numismatik unbekannt und tauchte zum ersten Male in der vor einiger Zeit verkauften Medaillensammlung des Kurfürsten Wilhelm I. von Hessen auf. Die Medaille wurde von Dr. Gaettens in Halle erworben, der ihre hohe Bedeutung für die Geschichte Mecklenburgs erkannt hatte und ihre symbolisierende Sprache zu deuten wußte. Als die Sammlung Dr.

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Gaettens' 1931 versteigert wurde 5 ), gelang es dem Verfasser, das Unikum für das Mecklenburgische Münzkabinett zu retten und der Heimat wieder zuzuführen.

Die Forschungen über das innere Werden dieser Medaille sind leider ergebnislos geblieben: die vom Geheimen und Haupt - Archiv zu Schwerin zur Verfügung gestellten Münzakten dieser Zeit enthalten zwar eine Fülle von Streitigkeiten zwischen dem Herzoge, seinem Münzmeister und seinem Münzwardein wie auch zwischen den beiden letzteren, aber nichts über die Medaille, die also wohl als ein rein privates Unternehmen des Herzogs Friedrich Wilhelm anzusehen ist. Weitere Exemplare sind dem Verfasser nicht bekannt geworden: weder die ehemalige kaiserliche Sammlung zu Wien, noch die Münzkabinette zu Kopenhagen, Stockholm, Berlin, Dresden, München, Darmstadt und Gotha wie die Landessammlungen zu Kassel, Weimar, Koburg, Neustrelitz oder die hannöversche Zentralstelle im Kestnermuseum zu Hannover besitzen diese Medaille. Ihre Seltenheit erklärt sich aus dem Zweck: sie war eine captatio benevolentiae gegenüber dem Kaiser, für weitere Kreise war sie nicht bestimmt, und sie wird daher nur vereinzelten befreundeten Fürsten geschenkt worden sein. Daß das einzig bekannt gewordene Stück gerade in kurhessischem Eigentum zutage getreten ist, erklärt sich leicht, denn Herzog Friedrich Wilhelm vermählte sich 1704 mit Sophie Charlotte, der Tochter des Landgrafen Karl von Hessen - Kassel, und die Vermutung, daß durch diese neu geschlossene Verwandtschaft jene handgreifliche Erinnerung an den vor kurzem erst siegreich überstandenen Kampf nach Kassel gelangte, liegt um so näher, als sich auch weitere Medaillen über die Beendigung des Güstrower Erbfolgestreites in jener Kasseler Sammlung befanden. Seltsam ist, daß in Mecklenburg die Erinnerung an jene Medaille schon sehr bald völlig verloren gegangen war, denn sogar Carl Friedrich Evers, der hochverdiente Verfasser der "Mecklenburgischen Münzverfassung, Schwerin, 1798/99" schweigt trotz vollständiger Beherrschung des mecklenburgischen Aktenwesens von ihr.

Aber dennoch, einen kleinen Hinweis geben die Akten wenn auch nur in dem Sinne, daß zwei Vorprojekte vorgelegen haben müssen, denn es findet sich in den Münzakten


5) Felix Schlessinger (Berlin - Charlottenburg), Münz - Auktion 7. Dezember 1931, Nr. 334.
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des Geheimen und Haupt - Archivs zu Schwerin (Akt IV, D, 4, 3) eine leider undatierte Niederschrift anscheinend von der Hand Kelps, die folgenden Wortlaut hat:

Auf dem Gepräge muß auf der einen Seite gebildet seyn ein Jäger, der im Walde einen Bienenstock in einem Baume findet und sothanen Baum mit sich nehmen wil. Es kommen aber zwey große Bähren und etzliche junge, die ihn dabey anfallen und verhindern. Nechstdeme finden sich noch vier Jäger, die dem obgedachten zu Hülfe kommen, verjagen die übrige Bähren und den einen fangen sie und bringen ihn in das negst am Walde gelegene Dorf.

Die Schrift rundt umb: Frustra renitentibus ursis,

undt unten: Eorumque catulis.

Auf der andern Seite des Gepräges muß gebildet werden derselbe Jäger, den Bienenstock auf einem Wagen mit sich nach Hausse führend, und

die Schrift rundt umb: Dulces reporto laboris fructus,

undt unten: Dei et amicorum ope.

NB. Durch den einen Jäger wirdt Serenissimus verstanden. Durch die andern vier Jäger: Caesar, Commissio, Rex Sveciae, Dux Holsatiae.

NB. Die Bienen werden bey den Poeten vor ein Zeichen des Friedens gehalten.

—————  • —————

Alia inventio.

Auf der einen Seite des Gepräges eine Heerde Schafe, die zerstreuet gehet. Indem der Schäfer sie zusammen treiben wil, kommen zwey große Bähren und etzliche junge, die den Schäfer anfallen und behindern; es finden sich aber vier andere Schäfer, etc. wie beiden Jägern.

Die Schrift rundt umb: lnvitis murmurantibus ursis,

undt unten: Eorumque catulis.

Auf der andern Seite des Gepräges derselbe Schäfer, der seine Heerde zusammenbringet und in den Schaafstall führet, und

die Schrift rundt umb: Oves. meas colligo et colligo,

undt unten: Dei et amicorum ope, oder Divina et amica ope, weil diese letztere kürtzer.

NB. Was durch die Jäger, werde auch durch die Schäfer verstanden, und auch eine Heerde Schaafe ist bey den Poeten eine Friedensdeutung.


Nach dem Dreiviertelssiege durch den Hamburger Erbvergleich von 1701 setzte in Schwerin eine Medaillenproduktion von großem Umfange ein: eine Gold- oder Silbermedaille von monumentaler Größe und Gewicht folgte der andern. Nicht weniger als drei Emissionen sind allein dem Hamburger Erbvergleich gewidmet, eine vierte zieht auch noch den Schweriner

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Vergleich vom 16. Juli 1701 zwischen Herzog und Ständen in den Kreis der Ereignisse. Der Schöpfer von drei dieser Medaillen ist sicher (II und III) oder zugeschrieben (IV) jener Schweriner Münzmeister Zacharias Daniel Kelp, der schon die satirische Medaille von 1699 (I) geschaffen und geprägt hatte, der der vierten (V) der Schweriner Münzwardein Bartold Meyer.

II. Die große Medaille von 1701 auf den Hamburger Erbvergleich. (Abb. II.)

Von Zacharias Daniel Kelp in Schwerin.

Dm: 55,6 mm. Meckl. Münzkabinett Nr. 708 in Gold: 69,1 Gr. Nr. 709 in Silber: 58,6 Gr.

Evers 142, 3 und 155, 1. Gaedechens, Hamburgische Münzen und Medaillen, Hamburg, 1850, II, S. 59, Nr. 32, Anm.

Vorderseite: Brustbild des Herzogs von seiner rechten Seite mit herabwallender Perücke; den Körper umhüllt ein reich verzierter Harnisch.

Umschrift: • FRIEDERICuS WILHELMuS •
D: G: DuX MEGAPOLITANuS •

Unten herum: PIUS FELIX INCLITVS

Rückseite: Von dem Nasenringe eines gekrönten Stierkopfes in der Mitte des Feldes gehen nach beiden Seiten Ketten aus, die die Schlösser Schwerin und Güstrow verbinden.

Unterschrift: INDISSOLUBILI IUNXIT
CATENA
Umschrift: DEI GRATIA CÆSARIS LEOPOLDI IUSTITIA Symbol Stern
(Beginn und Ende unterhalb der Fußlinie der Schlösser.)

Unten herum: (Ranke) ANNO 1701 (Ranke), darüber: Z D K

Es befinden sich bei den oben erwähnten Münzakten des Geheimen und Haupt - Archivs zu Schwerin von der Vorderseite dieser Medaille zwei Papier - Ausquetschungen, offenbar erste Proben für den Herzog, ferner auf einem versprengten Blatte ohne Zeitangabe und Unterschrift die nachfolgende Notiz, die ersichtlich macht, daß ursprünglich auch diese größere Medaille mit der Randschrift der kleineren (III a) versehen werden sollte; man scheint davon abgekommen zu sein, weil die kleinere und dickere Medaille dafür geeigneter war:

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Rundt umb an der einen Seite: Dei gratia caesaris Leopoldi Justitia,

unten: indissolubi1i junxit catena,

rundt umb auf der anderen Seite: Friedericus Wilhelmus D. G. dux Megapolitanus, pius, felix, inclytus,

rundt umb den randt: major majoribus posteris ad majora author.

Die Nachricht bei Gaedechens, daß diese Medaille die Jahreszahl 1708 trage, ist unzutreffend.

III. Die kleinere Medaille von 1701 auf den Hamburger Erbvergleich. (Abb. III.)

Von Zacharias Daniel Kelp in Schwerin.

Dm: 48,7 mm. Meckl. Münzkabinett Nr. 712 In Gold: 68,7 Gr. Nr. 713 in Silber: 43,8 Gr.

Evers 143, 2 und 155, 3.

Vorderseite: Wie bei Medaille II.

Umschrift: • FRIEDERICUS WILHELMUS • D: G: DUX: MEGAPOLITANUS •Â·

Unten herum: PIUS FELIX INCLITUS

Rückseite: Wie bei Medaille II.

Umschrift: Wie bei Medaille II, doch beginnend und endend oberhalb der Fußlinie der Darstellung und statt des Sternes ein Punkt.

Unterschrift: INDISSOLUBILI IUNXIT
CATENA
HAMB. 8. MART.
Aõ. 1701.
(Doppelranke).
Bezeichnet unter dem (heraldisch) rechten Schlosse:
•Â·Z. D. K.

Im vorerwähnten Akt des Geheimen und Haupt - Archivs zu Schwerin findet sich ein kleiner Zettel, der sich auf diese Medaille bezieht:

1 silberne Medaille mit Serenissimi Bildnis und der Umschrift: Fridericus Wilhelmus D. G. Dux Megapolitanus, Pius, Felix, Inclitus,

Revers: Die Schlösser Schwerin und Güstrow werden mit einer Ketten zusammengehalten, und von einem Büffelskopf gefasset; Dei Gratia, Leopoldi Justitia, unten: Indissolubili junxit catena, Hamb: 8. Mart. ao. 1701.

III a. Dieselbe Medaille mit der Randschrift:
•  Blumenvignette • MAIOR MAIORIBVS POSTERIS AD MAIORA AVTHOR

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Dm: 49 mm. Meckl. Münzkabinett Nr. 710 in Gold: 82 Gr. Nr. 711 in Silber: 58,4 Gr.
Evers 143, 1 und 155, 2. Gaedechens, II, S. 59, Nr. 32.

Beachtlich ist, daß die beiden Exemplare der kleineren Medaille in Gold (III und III a) ebenso schwer oder gar erheblich schwerer sind als die größere Medaille (II), also erheblich dicker sind. Von der kleineren Medaille (III) befindet sich ein auffällig stark abgenutzter Prägestempel (Matrize) in den Sammlungen des Mecklenburgischen Münzkabinetts. Nr. 3501.

Wie die Abbildungen II und III erweisen, sind die beiden mit der Kelpschen Künstlerinschrift ausgestatteten Medaillen einander sehr ähnlich. Sie zeigen jeweils ein ausgezeichnet durchgebildetes Brustbild des Herzogs Friedrich Wilhelm von seiner rechten Seite in einem außergewöhnlich reich verzierten Harnisch, die Rückseite weist das Motiv der durch Ketten mit dem mecklenburgischen Stierkopf und dadurch mit einander verbundenen Schlösser von Schwerin und Güstrow auf. Die Unterschiede zwischen beiden Medaillen, abgesehen von Größe und Dicke, sind gering, doch immerhin erheblich genug, um einen neuen Entwurf feststellen zu können. Der Unterschiede in Bildnis und Schlösserdarstellung sind viele; an Einzelheiten ist hervorzuheben, daß die größere Medaille (II) die reichere, U - Form, daneben im Worte PIUS die einfachere U - Form und schließlich im Worte INCLITVS die V - Form, während die kleinere Medaille (III) durchweg sich der schlichten U - Form bedient. Diese kleinere Medaille unterscheidet sich auf der Rückseite vor allem dadurch von der größeren, daß sie in der Unterschrift um das Tages- und Monatsdatum bereichert ist, daß die Umschrift über der Grundlinie der landschaftlichen Darstellung ansetzt und endet und daß die Künstlerbezeichnung unter den Unterbau des Schweriner Schlosses gerückt wurde.

IV. Die Medaille von 1701 auf den Hamburger Erbvergleich und auf den Schweriner Vergleich. (Abb. IV.)
(Von Zacharias Daniel Kelp in Schwerin.)
Dm: 37,4 mm. Meckl. Münzkabinett Nr. 735 in Gold: 34 Gr. Nr. 736 in Silber: 21,6 Gr.

Evers 143, 3 und 155, 4.

Vorderseite: Eine Hand aus Wolken hält eine dreifache, sich teilende Kette: Zwei Stränge gehen seitlich zu den Darstellungen zweier Schlösser (Schwerin und Güstrow), der dritte

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hängt senkrecht herab, endet in einem Vorlegeschloß, an dem an jeder Seite zwei zu den Gebäuden sich hinziehende Ketten befestigt sind.

Unterschrift: CONSOLIDATA
MEGAPOLIS
• 1701 • 8 • MARTII

Umschrift: Blumenvignette GOTT HAT AUS ZWEYEN EINS GEMACHT Blumenvignette

Rückseite: Zwei stehende, einander zugewandte Engel mit einem Palmzweige in der äußeren Hand halten mit der inneren Hand den gekrönten und mit Nasenring ausgestatteten Stierkopf.

Umschrift: • UND MECKLENBURG ZUR RUH GEBRACHT •

Unterschrift: GAuDIuM MECK
LENBuRGICuM
• 1701 • 16 Jvli

Ein Künstlername ist nicht angegeben.

Im Gegensatz zu den vorgenannten muß die kleinste der Medaillen mit Darstellung der verketteten Schlösser (IV) als eine völlige Neuschöpfung betrachtet werden; nicht allein durch die neue Einbeziehung des Datums 16. Juli 1701, wodurch sie auch noch dem Andenken an den Schweriner Vergleich mit den Ständen gewidmet wird, sondern auch wegen des völlig veränderten Motivs der Fesselung und der neuen Umschrift. Im einzelnen sind beide Schlösser bereichert und weit "historischer" gegeben, das Schweriner Schloß wird sogar von einem See mit einem Segelboot umgeben, und das Güstrower Schloß hat einen gegiebelten Portalbau mit vier Rustika - Säulen, in dem man eine abgekürzte Wiedergabe des heute noch bestehenden Torhauses erkennt. Auf der Gegenseite ist die Darstellung des Bildnisses verschwunden, dafür halten zwei Friedensengel den mecklenburgischen Stammesschild. Die Medaille muß dem Zacharias Daniel Kelp zugeschrieben werden, nicht nur aus den offensichtlichen stilistischen Gründen, sondern auch weil der für Schwerin allein sonst in Frage kommende Bartold Meyer (Abb. V) eine ganz andere Kunstart vertritt.

V. Medaille von 1701 auf den Hamburger Erbvergleich. (Abb. V.)
Von Bartold Meier in Schwerin.
Dm: 42,3 mm. Meckl. Münzkabinett Nr. 726 in Silber: 29,9 Gr.

Vorderseite: Brustbild des Herzogs von seiner rechten Seite mit herabwallender Perücke und im einfachen Harnisch;

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über die rechte Schulter ist von vorne her der Mantel geworfen.

Umschrift: FRIDER • WILH • D • - G • DVX • MEG • PR • VAND.

Rückseite: Auf einem Block mit der Inschrift
CONSTANS
• ET • FIDELIS •

ruht auf Palmzweig und Ölzweig die Krone.

Umschrift: TANDEM BONA CAUSA TRIUMPHAT.

Im Abschnitt: ANNO. 1701.
B. M.

Das Stück ist vornehmlich auf der Vorderseite stark abgerieben.

Gegenüber der kräftigen Kelpschen Formengebung wirkt diese Meyersche Medaille recht banal und konventionell: der Block, auf dem Palmzweig, Ölzweig und Krone ruhen, gehört zum eisernen Bestande der Medaillenkunst. Das Motiv stellt der Erfindungsgabe Meyers, der in Schwerin die Tätigkeit eines Münzwardein ausübte, ein dürftiges Zeugnis aus.

 

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