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III.

Zur ältesten Geschichte
des Geschlechts v. Maltzan

von

Wilhelm Biereye.

Vignette
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I m Ratzeburger Zehntenlehnregister von 1230 wird als Inhaber des halben Zehnten von Campow, Ksp. Schlagstorf 1 ), und Klocksdorf, Ksp. Carlow 1), und von je zwei Hufen in Lehsten 2 ) und Besenthal 3 ), Ksp. Gudow, und in Kölzin, Ksp. Zarrentin 4 ), ein Bernhard ohne weiteren Zunamen genannt. Im 36 Hufen großen Dorf Lehsten trug außer Bernhard 1230 noch ein Bruno den Zehnten von zwei Hufen vom Bischof zu Lehen. Vielleicht steht dieser Bruno in Beziehung zu den filii Brunonis, die zusammen mit Wedekind v. Walsleben in Sterley 2) saßen.

Man hat im allgemeinen angenommen, daß es sich in Campow und Klocksdorf um einen Bernhard v. Maltzan, in Langen-Lehsten und Besenthal um einen Bernhard v. Lehsten und in Kölzin um Bernhard v. Lehsten oder einen dritten Bernhard handele. Auffällig sind aber zwei Umstände: 1. daß der Schreiber des RZR. es nicht für nötig befunden hat, diese beiden Bernhards in seinem Protokoll durch Zusätze oder auf andere Weise zu unterscheiden, wie er es doch bei Bernardus Trimpe in Schlagbrügge 1) getan hat; 2. daß wir über diesen angeblichen Bernhard v. Lehsten außer der Notiz des RZR. überhaupt keine, über Bernhard v. Maltzan nur sehr spärliche Nachrichten auch über die Zeit nach 1227 haben; das gibt bei der bedeutenden sozialen Stellung, die der älteste Bernhard v. Maltzan als erster Schiedsrichter für das Land Ratzeburg bei dem Vergleich zwischen Bischof Isfried von Ratzeburg und seinem Domkapitel 1194 einnahm 5 ), doch zu denken. Aus dieser Überlegung heraus ergeben sich zwei Fragen: 1. Was wissen wir überhaupt über den Bernhard v. Maltzan oder den Bernhard v. Lehsten in der Zeit von 1200 bis 1250? 2. Bestehen


1) Mecklenburgisches Urkundenbuch, herausgegeben von dem Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Schwerin 1863-1913 (im folgenden abgekürzt: MUB.), Nr. 375, S. 362. Für das Ratzeburger Zehntenlehnregister ist die Abkürzung RZR. gewählt.
2) MUB. 375, S. 363: Lesten Bruno II et Bernardus II: XXXVI. Das et zwischen zwei Namen gibt an, daß es sich um Brüder handelt; doch ist hier Bruno auf Rasur an Stelle eines andern Namens nachträglich eingesetzt.
3) MUB. 375, S. 364.
4) MUB. 375, S. 366.
5) MUB. 154.
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wesentliche Gründe gegen eine Annahme, daß alle diese Bernharde ohne Zusatz im RZR. mit einander identisch sind?

Über einen Bernhard v. Lehsten wissen wir aus dieser Zeit nichts. Ein Bernardus de Mulzian war am 8.IX.1230 Zeuge, als Bischof Gottschalk von Ratzeburg sich mit der Stadt Lübeck über die gemeinsame Grenze ihrer Länder einigte 6 ). Da Campow dicht an der Grenze des Bistums nach Lübeck zu liegt, kann hier der Campower Bernhard des RZR. gemeint sein. Das ist alles, was wir über diesen Bernhard unmittelbar wissen. Nun gab es aber in dieser Zeit noch einen Bernhard de Wigenthorp, über dessen Herkunft und Familienzugehörigkeit man sich viel Kopfzerbrechen gemacht hat. Und dieser Bernhard v. Wigendorf oder Wiendorf saß 1230 zusammen mit Johann v. Maltzan auf Schlag-Resdorf und hatte dort sogar doppelt so viel Zehntenlehen als Johann 7 ).

Bernhard v. Wiendorf wird zum erstenmal im April 1229 in Güstrow erwähnt. Er war hier anwesend, als Bischof Brunward von Schwerin das Güstrower Domkollegiatstift bestätigte 8 ). Unmittelbar vor ihm ist in der Zeugenliste ein Bruno cognatus noster, d. h. Blutsverwandter des Bischofs, aufgezeichnet. Die hier angegebenen ritterlichen Zeugen scheinen dem erweiterten Vormundschaftsrat für die noch nicht regierungsfähigen Enkel Borwins I. angehört zu haben. Als Zeuge ist Bernhard vom März 1235 ab bei folgenden Anlässen erwähnt:

14.III.1235. act. Güstrow: Fürst Nikolaus von Werle verlieh der Stadt Malchow Schweriner Stadtrecht 9 );

15.II.1237. dat. Rostock: Fürst Borwin von Rostock verlieh der Abtei Doberan landesherrliche Privilegien 10 );

6.III.1237: Fürst Nikolaus von Werle schenkte dem Güstrower Kollegiatstift die Kirche von Lüssow 11 );

31.VII.1238. dat. Güstrow: Fürst Nikolaus verlieh dem Kloster Dargun landesherrliche Rechte 12 );


6) MUB. 379.
7) MUB. 375, S. 362: Ratistorp Johannes de Multsan habet decimam duorum mansorum, Bernardus de Wigenthorp IIIIor, nichil uacat episcopo: XII. Jegorov folgert aus dieser Angabe II, S. 19: "Bernardus de Wigentorp gehört ... nicht zu dem Geschlecht de Multsan." Vgl. S. 144.
8) MUB. 368.
9) MUB. 433.
10) MUB. 463.
11) MUB. 464.
12) MUB. 490.
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12.VIII.1240: Fürst Nikolaus bestätigte dem Kloster Dargun die Dörfer Gielow und Benitz, 4 km s. Malchin 13 );

18.I.1241. dat. Güstrow: Fürst Nikolaus schenkte dem Kloster Eldena 30 Hufen im Lande Ture bei Mirow 14 );

6.VI.1243: Fürst Nikolaus verlieh dem Kloster Doberan das Eigentum von zwei Hufen in Klein-Schwiesow 15 );

21.VI.1243: Fürst Nikolaus bestätigte Ritter Heinrich Grubes Schenkung von vier Hufen in Kl.-Schwiesow an den Güstrower Dom 16 );

29.XII.1243. dat. Güstrow: Fürst Nikolaus verlieh dem Kloster Doberan 50 Hufen zu Zechlin im Lande Ture 17 );

1.VII.1248. dat. Güstrow: Fürst Nikolaus gestattete bauliche Veränderungen in der Stadt Güstrow 18 );

5.III.1255. act. Doberan: Bischof Rudolf von Schwerin bestätigte das Kloster Doberan; zugegen war auch Fürst Nikolaus 19 );

24.IX.1255: Bischof Hermann von Kammin bestätigte dem Güstrower Domkapitel die ihm von Bischof Konrad geschenkten Zehnten von 63 Hufen im Lande Circipanien 20 ).

In den ersten hier aufgeführten Urkunden steht Bernhards Name noch am Schluß der Zeugenlisten, was auf verhältnismäßig jugendliches Alter des Ritters schließen läßt; in der letzten leitet er sie als erster ein. Schon um 1230 scheint er, vielleicht im Zusammenhang mit seiner Betätigung in der Vormundschaftsregierung, sich dem Dienst des Fürsten Nikolaus von Werle zugewandt zu haben. In seinem Gefolge war er bei Urkundenhandlungen vor allem im Norden und Osten des Landes von 1235 ab zugegen; nach 1243 scheint er sich vom Hofleben zurückgezogen und nur gelegentlich in der Umgebung seines Lehensherrn geweilt zu haben. Er besaß, wie aus einer Urkunde Borwins III. von Rostock 21 ) vom 1.I.1250 erhellt, das Dorf Behnkenhagen, 3 km s. Gelbensande, das er in Sorge um sein, seiner Gemahlin und seiner Kinder Seelenheil um 1249 dem Kloster Doberan übertrug. Nach 1255 verschwindet


13) MUB. 514.
14) MUB. 523.
15) MUB. 546.
16) MUB. 547.
17) MUB. 552.
18) MUB. 607.
19) MUB. 746.
20) MUB. 758.
21) MUB. 640.
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der Name v. Wiendorf 22 ) ganz aus der Überlieferung, obwohl Bernhard 1250 noch Kinder hatte.

Hellwig 23 ) hält diesen Bernhard v. Wiendorf für identisch mit dem 1247 erwähnten Ritter Bernhard v. Camin 24 ). Dort hatte ein Ritter Bernhard den Zehnten von vier Hufen mit anscheinend nicht ganz sicheren Rechtsansprüchen vom Bischof zu Lehen, die er jetzt mit aller Macht (omnimodis) verkaufen wollte. Um zu verhindern, daß die Zehnten in weltliche Hände übergingen, gestattete Bischof Ludolf von Ratzeburg dem Domherrn Bertold, die Kaufsumme für diese Zehnten der Dombaukasse zu entnehmen. Um letzte Bedenken der Domherren gegen die Erwerbung der Zehnten in dem immerhin reichlich entfernten Camin 25 ) aus dem Wege zu räumen, hat der Bischof mit dem Domkapitel getauscht und ihm für den Zehnten der vier Caminer Hufen den von vier Hufen in Molzahn, 7 km önö. Ratzeburg, zugewiesen 26 ). Hellwig 27 ) hält diese vier Hufen für den Rest der Besetzungshufen, für die Bernhard noch vor 1230 im Austausch die vier Hufen in Schlag-Resdorf gegeben worden seien. Jegorov stimmt dieser m. E. recht dürftig begründeten Annahme zu und sucht sie durch neue Überlegungen zu stützen 28 ). Nach dem RZR. gab es auch einen Johann v. Camin, der 1230 den Zehnten des halben Dorfes Törber, 4 km n. Rehna 29 ), und von drei Hufen in aliud Wedewen-


22) Die Erklärung des Namens aus Wickendorp, Wi[k]endorp bei Schwerin, s. Jegorov II, S. 19, ist sprachliche Spielerei. Wiendorf, 3 km ö. Schwaan, kommt im 13. Jahrhundert nicht vor. Vgl. S. 144.
23) M. Jb., Bd. 69, S. 303.
24) MUB. 574. Der Ausdruck licet illicite bezieht sich wohl auf das Lehen Bernhards v. Camin und nicht auf das folgende: alienare titulo uendicionis omnimodis intendebat. Die Inhaltsangabe im MUB. ist falsch.
25) Camin liegt sw. Wittenburg, 6 km s. Kölzin.
26) Jegorovs Berechnung, Die Kolonisation Mecklenburgs im 13. Jahrhundert, II, S. 187, über die Hufenzehnten von Camin ist unklar. Die Besitzverhältnisse liegen, wenn man die Zehnten der vier Hufen Bernhards (s. licet illicite!) mit vier Hufen des Kapitels im RZR. gleichsetzt, ganz klar: 1230 (RZR.): Kirche Camin 1, Bischof 4, Kapitel 7, fraglich (questio est) 2 = zusammen 14; 1246 (MUB. 574): Kirche Camin 1, Bischof 11, Kapitel -, fraglich 2 = zusammen 14; 1257 (MUB. 800): Kirche Camin 1, Bischof 11, Kapitel -, Herren v. Ritzerow 2 = zusammen 14; 1295 (MUB. 2384): Kirche Camin 1, Bischof 11, Kapitel -, Pfarrer in Camin 2 = zusammen 14.
27) S. Anm. 23.
28) Jegorov II, S. 188 f.
29) MUB. 375, S. 369.
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thorp 30 ) bei Wedendorf im Ksp. Grambow, 2 km ö. Rehna, zu Lehen trug. 1265 wird im Gefolge des Schweriner Grafen ein Bernhard v. Grambow erwähnt, der vielleicht 31 ) mit einem Bernhard de Wedewentorp, was dann in anderer Form Wiendorf (s. aber die öfter auftretende Schreibweise Wigenthorp) geheißen haben könnte, identisch sei. So wird auf dem Weg über den Wedendorfer Zehntinhaber Johann v. Camin eine Identizität zwischen Bernhard v. Camin und Bernhard v. Wiendorf hervorgezaubert. Diese Art der Beweisführung ist natürlich völlig abwegig, auf eine etwaige Identität der beiden Bernhards wird aber noch weiter unten zurückzukommen sein.

1335 32 ) war Schlag-Resdorf nicht mehr im Besitz der Wiendorfs oder Maltzans, sondern des Lübecker Bürgers Heinrich Sixti 33 ); die genauere Zeit zwischen 1230 und 1335, zu der es von ihnen aufgegeben worden ist, läßt sich urkundlich nicht mehr ermitteln; fest steht aber immerhin, daß von den erhaltenen Urkunden, in denen Bernhard v. Wiendorf von 1235 ab erscheint, keine auf Beziehungen zur Gegend von Schlag-Resdorf hinweist, das seinem Wirkungskreis im Fürstentum Werle doch recht fern lag. Auffällig ist in diesem Zusammenhang das Streben auch des Bernhard v. Camin, seine Zehnten in Camin so bald wie möglich los zu werden. Daraus ist doch zu schließen, daß er diese Gegend verlassen wollte oder gar schon verlassen hatte, so daß die Einziehung der Zehnten daselbst für ihn mit großen Schwierigkeiten verbunden war.

Vielleicht war der Bernhard v. Camin aber mit dem Zehntinhaber Bernhard in Kölzin, 6 km n. Camin, identisch. Auch in Kölzin hatte Bernhard 1254 anscheinend keinen Besitz mehr. 1251 tauschte das Kloster Zarrentin vom Ritter Burchard v Böddenstedt drei Hufen in Kölzin ein 34 ) und kaufte im Mai 1254 vom Ritter Siegfried v. Dargenow 13 Hufen und acht Katen 35 ). Unter den drei Hufen des Burchard v. Böddenstedt können die zwei Hufen Bernhards nicht gewesen sein, da sie zehntenpflichtig waren. Wohl aber werden sie sich unter den


30) MUB. 375, S. 370.
31) Dieser Bernhard v. Grambow wird wohl nach Grambow, 8 km w. Schwerin, benannt sein; aber er hat zweifellos Beziehungen zu Wedewenthorp bei Kirch-Grambow; s. dazu S. 148.
32) MUB. 5612, S. 536.
33) Jegorov II, S. 19, deutet diesen Namen, weil es ihm so paßt, genial um in Sigesti!
34) MUB. 667.
35) MUB. 733.
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von Siegfried v. Dargenow verkauften befunden haben, da wir nach 1254 nur noch von Besitz des Klosters Zarrentin in Kölzin wissen. Siegfried v. Dargenow hatte dann schon vorher auch die beiden Settinkehufen des Bernhard erworben.

Wie kam aber gerade Siegfried v. Dargenow dazu? Eine Erklärung gibt das Zehntenregister. Dargenow 36 ) grenzte unmittelbar an Langen-Lehsten, und sein Besitzer war der Gutsnachbar des dortigen Zehntinhabers Bernhard. Über die Besitzveränderungen in Langen-Lehsten, Dargenow und Besenthal schweigen die Urkunden bis 1350 ganz, aber ebenso von irgend einer Anwesenheit Bernhards in dieser Gegend, in der er doch 1230 so umfangreichen Besitz hatte, während Ritter aus dem benachbarten Dargenow öfter genannt werden und 1252 sogar in Friedrich dem Bistum Ratzeburg einen Bischof stellen konnten 37 ). Jegorov schließt hieraus, daß die Dargenows ein Zweig der Lehsten wären und von ihnen Kölzin geerbt hätten 38 ). Wahrscheinlicher ist m. E., daß die von Jegorov als v. Lehsten angegebene Familie bald nach 1230 die Gegend um Lehsten und Besenthal verlassen hat. Die Dargenower Nachbarn haben dann den Besitz in Lehsten, Besenthal und Kölzin für billigen Preis erworben und dadurch ihren Wohlstand begründet, der sich in der Wahl eines ihrer Geschlechtsmitglieder zum Ratzeburger Bischof auswirkte. Dann hätte nicht nur Bernhard v. Camin, sondern auch Bernhard in Lehsten, Besenthal und Kölzin das Land vor 1250 verlassen.

Wie Bernhard in Lehsten verschwindet aber auch Bernhard v. Maltzan in Campow und Klocksdorf bald aus der Ratzeburger und Lübecker Überlieferung. Er scheint schon vor 1237 das Ratzeburger Land verlassen zu haben, da er sonst doch nicht unter der großen Zahl von Zeugen gefehlt hätte, die in Ratzeburg oder Rehna Weihnachten 1237 zusammenströmten, als Bischof Ludolf das neugegründete Nonnenkloster in Rehna 39 ) bestätigte 40 ). Ein Einwand ist hier aber möglich. War der


36) Heute Forstkrug. 14 km wsw. Zarrentin.
37) MUB. 800 nennt Bischof Friedrich von Ratzeburg den Jordanes v. Dargenow frater noster. Jegorov meint II, 142, das beziehe sich nur auf eine geistliche Brüderschaft und folgert daraus, der Ritter Jordanes v. Dargenow sei später Domherr geworden. Natürlicher ist hier aber doch, nicht an einen frisch gebackenen Domherrn und Ritter a. D., sondern an eine leibliche Bruderschaft zwischen Jordanes und dem Bischof zu denken.
38) II, S. 137 f.
39) Rehna liegt 9 km nö. Klocksdorf.
40) MUB. 471.
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Zehntinhaber von Campow auch wirklich. wie das RZR. angibt, ein Bernhard? Am 12. IX. 1252 verlieh Herzog Albrecht von Sachsen der Ratzeburger Kirche alle Güter in Campow, die Berlif und seine Söhne ihm für diesen Zweck aufgelassen hatten 41 ). Ausdrücklich ausgenommen sind von dieser Verleihung diejenigen "Rechte, die der Herzog früher in ihnen gehabt hatte, die Hoheitsdienste, die ihm nach gemeinem Landesrecht von den sechs Hufen zu leisten waren". Campow war aber nach dem RZR. 42 ) nur sechs Hufen groß. Dann muß entweder Berlif in die Rechte Bernhards eingetreten sein, oder Berlif war derselbe Mann wie Bernhard, und es liegt in einer der beiden Quellen ein Schreibfehler vor. 1257 spricht Bischof Friedrich von Ratzeburg von den Zehnten, die Bernolfus und seine Söhne von ihm als Lehen gehabt hätten 43 ). Hier ist zweifellos derselbe Mann wie Berlif gemeint. Die Umwandlung in das immerhin auch seltene Bernolf beweist, daß man sich über den genauen Namen dieses Mannes in Ratzeburg selbst nicht klar war. Vielleicht ist also auch der Name Bernhard im RZR. beim Ort Campow eine eigenmächtige Verballhornisierung des dem Schreiber sonst unbekannten Namens Berlif. Dann wäre der Bernhard in Campow aus der Untersuchung auszuscheiden und der Zusatz de Mulzian im MUB. 379 würde sich nur auf den im Molzahn benachbarten Klocksdorf ansässigen Bernhard beziehen, das auch der Grenze gegen Lübeck nicht fern lag.

Auch Bernhard v. Wiendorf verschwindet aus dem Bistum Ratzeburg und ist seit 1235 nur noch im Lande Werle nachweisbar.

Aus allen diesen Beobachtungen heraus lassen sich folgende Hypothesen aufstellen:

  1. Alle Bernharde sind dieselbe Person.
  2. Es sind nur zwei Bernharde zu unterscheiden: a) v. Wiendorf, b) v. Lehsten, Besenthal, Campow, Klocksdorf, Kölzin, Camin.
  3. Es sind nur zwei Bernharde zu unterscheiden: a) v. Wiendorf und Camin, b) v. Lehsten, Besenthal, Campow, Klocksdorf und Kölzin.
  4. Es handelt sich um drei Bernharde: a) v. Wiendorf und Camin, b) v. Lehsten, Besenthal und Kölzin, c) von Klocksdorf und Campow.

41) MUB. 705.
42) MUB. 375, S. 362.
43) MUB. 800.
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  1. Es handelt sich um drei Bernharde: a) v. Wiendorf, b) v. Lehsten, Besenthal, Kölzin und Camin, c) von Klocksdorf und Campow.
  2. Es sind im ganzen vier Bernharde: a) v. Wiendorf, b) v. Lehsten, Besenthal und Kölzin, c) von Klocksdorf und Campow, d) von Camin.

In allen sechs Fällen ist aber immer der Vorbehalt zu machen, daß auf Campow vielleicht gar kein Bernhard, sondern ein Berlif saß.

Hypothese 1 ist nicht annehmbar. Bernhard v. Wiendorf ist vermutlich erst nach 1201 mit Albrecht von Orlamünde ins Land gekommen, während der Klocksdorfer Bernhard aller Wahrscheinlichkeit nach mit dem Bernhard v. Maltzan vom 8. XI. 1230 identisch ist 44 ) und die Maltzans schon 1197 im Ratzeburgischen saßen. Eine thüringische Urkunde vom Jahre 1241 45 ), die über Hufen in Aspa bei Kapellendorf handelt, nennt unter den Zeugen einen Ritter Bodo de Wigendorp. Dies Wigendorf liegt aber nur 7 km ö. Weimar, der Heimat des Grafen Albrecht von Orlamünde, Ratzeburg und Holstein. Albrecht wird daher den Anlaß gegeben haben, daß ein Angehöriger des in Wigendorf ansässigen Rittergeschlechts die Heimat verließ, um in des Grafen Dienst im Ratzeburgischen sein Glück zu versuchen, und dort mit Lehen ausgestattet wurde. Bernhards Beziehungen zum Grafen Albrecht scheinen auch der Anlaß gewesen zu sein, daß er nach Albrechts Sturz 1227 Ratzeburg verließ und bei den werleschen Fürsten Aufnahme suchte und fand.

Hypothese 2 scheint mir die wahrscheinlichste zu sein. Über die Gründe, die mich für die Annahme bestimmen, daß Bernhard v. Camin ein Maltzan und nicht ein Herr v. Wiendorf war, wird noch gelegentlich der Frage nach dem Johannes gehandelt werden 46 ).

Hypothese 3, s. zu Hypothese 2.

Hypothese 4 erscheint mir zweifelhaft; denn wenn der Verfasser des RZR. überhaupt verschiedene Träger des Rufnamens Bernhard durch Beinamen kenntlich machte, ist nicht zu verstehen, warum er diesen Brauch bei den Bernhards in Camin,


44) Vgl. S. 137.
45) Vgl. O. Dobenecker, Regesta diplom. necnon epistol. Hist. Thuringiae, Bd. III. Nachtr. Nr. 59, wo das in Bd. II, Nr. 1706 a angegebene Datum 1216 berichtigt wird.
46) Vgl. S. 146 f.
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Lehsten, Besenthal, Kölzin, Klocksdorf außer acht gelassen hätte. Erklärlich ist dies Verhalten nur, wenn man annimmt, daß dieser Bernhard in Camin usw. am Ratzeburger Hof eine so bekannte Persönlichkeit war, daß eine nähere Bezeichnung sich erübrigte.

Hypothese 5 und 6: s. zu Hypothese 2 und 4.

Einzugehen ist in diesem Zusammenhang auf den andern Träger des Namens Maltzan, auf Johann v. Maltzan, der im RZR. als Lehensträger der Zehnten von zwei Hufen in Schlag-Resdorf genannt ist 47 ). Er war im Sommer 1236 beim Abschluß des Bündnisses zwischen Bischof Brunward von Schwerin und Fürst Johann von Mecklenburg gegen den Bischof von Kammin und die Pommernherzöge im Gefolge des Mecklenburgers zugegen 48 ). Er scheint am Feldzug teilgenommen und im eroberten Gebiet bei Dargun Wohnsitz genommen zu haben; denn im April 1239 war er Zeuge, als Fürst Johann das Kloster Dargun von allen Lasten aus dem Dorfe Cantim, dem heutigen Lehnenhof, 4 km n. Dargun, und aus vier Hufen in Stassow befreite 49 ). Von den in der Zeugenliste auf ihn folgenden Rittern Bernhard und Hermann v. Hakenstedt 50 ) wissen wir, daß sie später Besitz in der Gegend nördlich Dargun und bei Gnoien hatten. Im Juli 1241 war er beim Pommernherzog Wartislav III. in Demmin, als dieser das Kloster Eldena bei Greifswald bestätigte 51 ).

Ein Johann, ohne Zunamen, war nach dem RZR. Lehensträger der Zehnten des halben Dorfes Mazleviz bei Lehsten 52 ), von drei Hufen in Schlagsdorf, 3 km s. Molzahn bei Ratzeburg 53 ), von je zwei Hufen in Püttelkow 54 ), 3 km n. Wittenburg, und zusammen mit seinem Bruder in Manderow, 7 km nö. Grevesmühlen 55 ), von je einer Hufe in Vietlübbe, 5 km


47) MUB. 375, S. 362.
48) MUB. 458.
49) MUB. 493. In der Zeugenliste heißt es: Johannes de Mulsan, Bernardus, Hermannus de Hakenstede. Mit Bernhard ist sicher kein Maltzan gemeint, sonst würde sein Name unmittelbar auf Johannes folgen und vor de Mulsan stehen. Bernhard und Hermann v. Hakenstedt erscheinen 1243 im Gefolge Pribislavs von Parchim.
50) MUB. 522.
51) Pommersches Urkundenbuch, Stettin, 1868 ff. (im Folgenden abgekürzt: Po. UB.), Nr. 392.
52) MUB. 375, S. 363.
53) MUB. 375, S. 362.
54) MUB. 375, S. 367.
55) MUB. 375, S. 373.
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ö. Gadebusch 56 ), und in Johannstorf, 3 km nw. Dassow 57 ). Einer von diesen Johanns ist ohne weiteres bestimmbar, der Zehnteninhaber in Vietlübbe; durch das verbindende et in der Eintragung Godefridus I et Johannes I ist er als Bruder Gottfrieds v. Bülow hinreichend gekennzeichnet. Er ist also zunächst aus der Untersuchung auszuscheiden.

Schlagsdorf grenzt an das Dorf Molzahn, 5 km östlich Schlagsdorf liegt Klocksdorf; Mazleviz, das heute untergegangen ist, muß nach der Anordnung des RZR. an Lehsten gegrenzt haben. Daraus ergeben sich Schlüsse auf Beziehungen des Johann in Schlagsdorf und Mazleviz zu dem oben behandelten Bernhard, und die Wahrscheinlichkeit der Hypothesen 2 und 3 wird dadurch erhöht. Wie steht es aber mit Püttelkow? Eine annehmbare Erklärung ist aus dem urkundlichen Material nicht zu gewinnen. Wohl erscheint 1282 einmal ein Dietrich v. Püttelkow. Aber der Beiname de Putlechow, der als solcher nur dies eine Mal vorkommt, soll offensichtlich nicht das Geschlecht, sondern nur den Wohnort dieses Dietrich angeben. Der Rufname Dietrich findet sich aber sonst nicht im maltzanschen Geschlecht, dem augenscheinlich die Zehntinhaber von Schlagsdorf und Mazleviz angehörten. Da Johannes Gans in den s. liegenden Kirchspielen Pritzier und Vellahn von unserm Johann deutlich durch den Beinamen Auca unterschieden wird, ist anzunehmen, daß es sich 1230 in Püttelkow um den in Ratzeburg gut bekannten Vasallen Johann von Schlagsdorf und Mazleviz handelt, der später seinen Besitz daselbst an einen anderen Ritter abgegeben hat. Manderow und Johannstorf liegen auf Kolonialboden, der erst im dritten Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts besiedelt wurde 58 ). Nicht ganz ohne Belang ist die Angabe hinsichtlich Manderows, daß Johannes noch einen Bruder gehabt habe. Manderow war 1224 freies Eigentum des Bischofs 59 ), was im März 1236 noch einmal durch Kaiser Friedrich II. bestätigt wurde 60 ). Hier scheint Johann also nur eine kurze Zeit Besitz gehabt zu haben.


56) MUB. 375, S. 370.
57) MUB. 375, S. 372.
58) Jegorovs Versuche, II, S. 314, Anm. 441, den Johannes in Manderow den Wittenburgs oder, S. 55, den Walslebens zuzuteilen, entbehren aller Grundlagen und laufen wie viele seiner Versuche, die Personennamen des RZR. zu bestimmen, auf eine willkürliche Rätselraterei hinaus.
59) MUB. 284.
60) MUB. 448.
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Auch aus Schlagsdorf scheint Johann 1238 schon verschwunden zu sein. Denn als am 14. IV. 1238 Herzog Albrecht von Sachsen dem Ratzeburger Domkapitel die Kirche von Schlagsdorf übertrug, waren die Zehntinhaber von Schlagsdorf, die das RZR. für 1230 angibt, nicht unter den Zeugen 61 ). Von den Schicksalen des Dorfes Mazleviz ist keine Nachricht erhalten.

Von Bedeutung werden jetzt aber die Nachrichten, die über Bernhard und Johann v. Camin überliefert worden sind. Sie trugen ihren Namen wohl beide nach dem Kirchdorf Camin, 7 km sw. Wittenburg. Über Bernhard ist schon oben gehandelt worden 62 ). Johann v. Camin war nach dem RZR. Lehensinhaber der halben Zehnten des Dorfes Törber, 5 km ö. Rehna 63 ), und von drei Hufen in aliud Wedewenthorpe, dem späteren Kirch-Grambow, 3 km ö. Rehna 64 ). Johann ist schon vor dem Juli 1256 verstorben. Denn Bischof Friedrich von Ratzeburg verkaufte am 15. VII. 1256 dem Pfarrer Heinrich von Proseken den Zehnten von drei Hufen in Törber und von drei Hufen in Grambow 65 ). Diese sechs Hufen waren nach Johann v. Camins Tode, der sie vom Bischof zu Lehen getragen hatte, wieder an das Bistum zurückgefallen. Daraus ist zu schließen, daß Johann keine Nachkommen hatte.

Unmittelbar an Törber grenzten die später maltzanschen Dörfer 66 ) Volkenshagen und Zehmen, an aliud Wedewenthorp = Kirch-Grambow das vor 1255 67 ) von Ludolf von Maltzan gekaufte Gr.-Hundorf. Der Erwerb der Dörfer Volkenshagen und Gr.-Hundorf durch Ludolf v. Maltzan fällt also zeitlich mit dem Ableben Johanns v. Camin zusammen. Es werden also vermutlich beim Tode Johanns v. Camin seine Kirchenlehen in Törber und Kirch-Grambow an das Bistum zurückgefallen sein; aber den übrigen Besitz in diesen beiden Dörfern erbte Ludolf v.


61) MUB. 482/3.
62) Vgl. S. 140 f.
63) MUB. 375, S. 369.
64) MUB. 375, S. 370.
65) MUB. 775.
66) Ludolf v. Maltzan verkaufte 1269 Volkenshagen und Hundorf, die er von Volquin v. Langwedel erstanden hatte, an das Kloster Rehna (MUB. 1155, 1163).
67) Der Kauf muß vor 1256 erfolgt sein, da der 1251 noch lebende Volquin 1255 anscheinend schon gestorben war; denn 1255 überwies nicht Volquin, sondern sein Sohn Lambert dem Kloster Rehna die Gerichtsbarkeit über das Dorf (MUB. 674, 742).
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Maltzan, der ihn dann durch Ankäufe in der Umgegend erweiterte. Dafür, daß Ludolf bedeutenden Besitz in Kirch-Grambow geerbt hat, scheint ferner die Tatsache zu sprechen, daß unmittelbar s. des maltzanschen Besitzes in der Grafschaft Schwerin, des Dorfes Gottesgabe, 10 km w. Schwerin, ebenfalls ein Dorf Grambow liegt, auf das wohl bei seiner Gründung der Name des maltzanschen Kirch-Grambow übertragen sein wird. Daraus ergibt sich enge Beziehung der Herren v. Camin zu den Maltzans.

Februar 1265 erscheint im Gefolge des Grafen von Schwerin ein Ritter Bernhard v. Grambow, 1278 weilen beim Pommernherzog die Knappen Johann und Ludolf v. Grambow. Schon die Vornamen Johann, Ludolf und Bernhard zeigen an, daß wir es hier mit einem Zweig der Maltzans zu tun haben, etwa mit einem Bruder Ludolfs v. Maltzan, der auf Grambow saß. Von 1256 bis 1280 wird nur ein Maltzan, Ludolf, im Dienst bald der Schweriner Grafen, bald der Fürsten von Mecklenburg genannt, der außerdem noch im Besitz von Grambow, s. des Cummerower Sees, war 68 ). Er scheint der Haupterbe aller Maltzanschen Linien gewesen zu sein, die vom Bernhard v. Maltzan von 1194 abstammten. Den Besitz westlich der Linie Schönberg-Schaalsee scheint die Familie aber 1250 schon aufgegeben zu haben.

Nach Schlagsdorf hat sich ein Geschlecht genannt, das später im rügenschen Teil Vorpommerns reichen Besitz hatte; es wird, wie der in ihm öfter vorkommende Spezialname Reinbold - Bolto vermuten läßt, von Reinbold in Schlagsdorf abstammen. Auch hier zeigen die außer Reinbold bis 1300 verwendeten Rufnamen Johann, Ludolf und Bernhard, daß es sich um einen Zweig der Maltzans handelt.

Auf Grund der bisherigen Untersuchung lassen sich folgende Personen als Mitglieder oder nahe Verwandte der Maltzans unterscheiden:

  1. zwei eng durch Nachbarschaft des Besitzes zusammenhängende, im RZR. ohne Beinamen aufgezeichnete Bernhard und Johann in der Gegend von Molzahn, Lehsten und Kölzin; Bernhard ist identisch mit einem 1230 genannten Ritter Bernhard v. Maltzan;
  2. zwei eng mit einander zusammenhängende Bernhard und Johann v. Camin, die Besitz in der unmittelbaren Nach-

68) 15 km nö. dieses heute Wüstgrabow genannten Dorfes liegt ein zweites Dorf Moltzahn.
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barschaft des späteren maltzanschen Kerngebiets um Rehna hatten;

  1. ein ratzeburgischer Lehensträger Johann in Schlag-Resdorf, der durch den Zusatz "de Multsan" im RZR. deutlich von den beiden bisher aufgezählten Johanns geschieden wird; er ist zuletzt in Demmin nachweisbar;
  2. ein Reinbold in Schlagsdorf, auf den das in Wappen und Rufnamen den Maltzans eng verwandte Geschlecht v. Schlagsdorf in Rügisch-Vorpommern zurückgeht und der schon 1219 69 ) genannt wird;
  3. ein isoliert auftretender Bernhard v. Wiendorf, der mit Johann v. Maltzan nur durch gleichzeitigen Besitz in Schlag-Resdorf in Beziehung stand.

Alle sieben Ritter haben einen Zug gemeinsam: sie verschwanden bald aus den Besitzungen, die sie 1230 noch im Herzogtum Sachsen-Lauenburg und in der Grafschaft Schwerin hatten, und wandten sich auf dem Wege über das Mecklenburger Fürstentum, wo wenigstens Johann v. Camin bei Rehna hängen blieb, weiter nach Osten. Anscheinend hing das mit der großen Umwälzung von 1227 zusammen. Reinbold von Schlagsdorf hatte zu dem engeren Ritterkreis um den gestürzten Orlamünder Grafen gehört; und das vergaßen ihm und seinem Geschlecht die siegreichen Herren in Lauenburg und Schwerin nicht. So begaben sich die Maltzans und ihre Sippen auf die Wanderschaft nach Osten, und das Auftreten Heinrichs v. Camin in der Gegend um Rehna 1230 mag schon in den Beginn dieser Abwanderung gehören.

Und jetzt erklärt sich auch das auffällige Schweigen der Urkunden über die Nachkommen jenes ältesten Bernhard v. Maltzan von 1194. Der Familienname ist noch gar nicht fest bestimmt; und da Molzahn, Bernhards Hauptgut, noch vor 1230 in den Besitz des Bistums zurückgekehrt zu sein scheint, nannten seine Söhne und Enkel sich nach den Dörfern, auf denen sie saßen. Nur Johann v. Maltzan auf Schlag-Resdorf hat den Beinamen des Ahnherrn beibehalten und später auf seinen Sohn Ludolf vererbt.

Für Versuche, in die Geschichte des Geschlechts für die Zeit vor 1194 einzudringen, mag als wichtiges Hilfsmittel die Feststellung der in ihm typischen Namengruppe: Bernhard -Johann - Ludolf (- Reimbold) dienen.


69) MUB. 249.
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Zum Schluß soll der Versuch gemacht werden, eine Stammtafel der ersten beiden Generationen, die auf Bernhard v. Maltzan von 1194 folgten, aufzustellen.

Stammtafel