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Jahrbücher

des

Vereins für meklenburgische Geschichte
und Alterthumskunde,

 

gegründet von                  fortgesetzt von
Geh. Archivrat Dr. Lisch. Geh. Archivrath Dr. Wigger.

 


 

Zweirundachtzigster Jahrgang.

herausgegeben von

Geh. Archivrath Dr. H. Grotefend,

als 1. Sekretär des Vereins.

 


Mit angehängtem Jahresberichte.

 

 

Auf Kosten des Vereins.

 

 

Schwerin, 1918.

Druck und Vertrieb der Bärensprungschen Hofbuchdruckerei.
Kommissionär: K. F. Koehler, Leipzig.

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Inhalt des Jahrbuchs.


Seite
I. Wismar im Dreißigjährigen Kriege. Von Oberlehrer Dr. Max Wiegandt, Wismar 1-126
II. Peter Regevardt gegen Hans Böle. Von Ratsarchivar Dr. Friedrich Techen, Wismar 127-132
III. Ehrentafel mit den Bildnissen der im Vereinsjahre 1916/17 im Felde gefallenen Vereinsmitgliedern und deren Lebensläufen 133-136
Jahresbericht (mit Anlagen A-D) 1-24

 

Vignette

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I.

Wismar

im Dreißigjährigen Kriege.

Von

Dr. phil. Max Wiegandt,

Oberlehrer an der Großen Stadtschule zu Wismar.

Vignette
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Vorwort

E ine "Geschichte Wismars im Dreißigjährigen Kriege" wird wie jede Darstellung dessen, was deutsche Städte in früheren Kriegszeiten zu leiden hatten, heutzutage von vornherein auf allgemeineres Interesse rechnen dürfen. Genug und übergenug berichten auch die Wismarschen Zeugen jener Zeit von Kriegsnot und Kriegselend, und das, obgleich der Stadt die schwerste Heimsuchung, die Erstürmung durch ein feindliches Heer, zwar mehrfach drohte, aber doch immer wieder erspart blieb. Wismars Blüte hatte schon vor dem Kriege ihren Höhepunkt überschritten, doch erst jene Jahre brachen seine Selbständigkeit und seinen Wohlstand so vollständig, daß es sich bis in die neueste Zeit nicht wieder zu erholen vermochte; alles Leben schien in ihm gleichsam erstarrt. Freilich trug auch noch ein anderer Grund zu diesem Verfall bei: Allbekannt ist ja die große Bedeutung, die wirtschaftliche Fragen im Dreißigjährigen Kriege gewannen, und ihr entscheidender Einfluß vor allem auf die Bestimmungen des Westfälischen Friedens, die Schweden betrafen. Zu den Opfern, die damals fremdländischer Herrschaft ausgeliefert wurden, gehörte auch Wismar, und es sollte die deutsche Stadt werden, die - wenigstens formell - am längsten unter schwedischer Oberhoheit blieb; die Trennung vom Hinterlande besiegelte aber ihren Ruin. Wenn daher auch die folgenden Blätter nicht von den diplomatischen Vorgängen handeln, die zu diesem Ergebnis führten, so wird doch um der Bedeutung willen, die Wismar freilich als leidendes Objekt damals für die große europäische Politik hatte, auch seine Lokalgeschichte jener Zeit auf Beachtung hoffen dürfen, umsomehr, als in ihrem Rahmen mancherlei wichtige Fragen auftauchen, wie die nach dem Einfluß, den der Große Krieg auf die politische Selbständigkeit und auf die wirtschaftliche Lage der Stadt ausübte, oder die nach der Stellung, welche zunächst Wallenstein, dann die Schweden gegenüber den Städten und Ländern einnahmen, die sie sich auf die Dauer zu eigen zu gewinnen wünschten.

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Von dem Quellenmaterial, aus dem die Arbeit aufgebaut ist, sind in erster Linie die vor allem für die Zeit von 1627-1631 sehr reichhaltigen Bestände des Wismarschen Ratsarchivs (zitiert W. A.) zu nennen, die dann ergänzt wurden durch die des Großherzoglichen Geheimen und Hauptarchivs in Schwerin (zitiert S. A); die Benutzung beider Archive wurde mir auf das entgegenkommendste gestattet und durch vielfache freundliche Hilfe seitens des Herrn Ratsarchivars Dr. Techen in Wismar und des Herrn Archivars Dr. Strecker in Schwerin erleichtert; ganz besonders wurde sie auch durch mancherlei Hinweise und Mitteilungen des Herrn Dr. Techen gefördert; an dieser Stelle sei beiden Herren nochmals mein herzlichster Dank ausgesprochen. Daneben sind literarische Quellen benutzt, die in den Anmerkungen suo loco genannt sind, sowie Dr. Dietrich Schröders "Kurze" wie auch die "Ausführliche Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar", endlich eine Chronik der Wismarschen Geschichte von Juli 1627-1629. Schröders "Ausführliche Beschreibung", für die von dem Verfasser selbst als Quellen ein Manuskript eines "Schwerinischen sehr verehrten Gönners" und ein "klein diarium des seel. H. Bürgermeister Werners" angegeben werden, befindet sich handschriftlich auf dem Ratsarchiv in Wismar; ihre Nachrichten sind ebenso wie die der gedruckten Kurzen Beschreibung" vielfach, wie auch meine Anmerkungen zeigen werden, unzuverlässig oder lückenhaft; sie sind daher nur mit größter Vorsicht und Kritik benutzbar. Günstig stellt sich dagegen das Urteil über die Zuverlässigkeit der Chronik. Sie führt den Titel "Wismarische Annales" und ist erhalten in einer alten Abschrift des siebzehnten Jahrhunderts, welche, früher im Besitz des Landrats Negendank zu Zierow, in der Bibliothek der R. u. L. zu Rostock, M. 247 16 , aufbewahrt wird. (Nach Crull, der auch eine Abschrift erwähnt, die sich in der Regierungsbibliothek zu Schwerin befindet.) Eine neue Abschrift hat in seiner zuverlässigen und exakten Weise der verstorbene Herr Dr. med. Crull in Wismar angefertigt und zusammen mit Abschriften anderer für die Wismarsche Geschichte wichtiger Quellen dem Ratsarchiv zum Ge schenk gemacht; diese habe ich benutzt.

Erwähnt sei schließlich, daß es mir durch den Krieg unmöglich war, schwedische Archive zu benutzen, aus denen sich vor allem für den letzten Teil der Arbeit gewiß noch manche Nachrichten hätten schöpfen lassen.

Wg.          


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Bis zur Übergabe Wismars an die Kaiserlichen.

Als die Wirren des Dreißigjährigen Krieges sich Wismar näherten, war die Stadt noch im Besitz einer nahezu unbeschränkten militärischen Selbständigkeit. "Seit undenklichen Jahren" hatte sie das Recht, einen eigenen Hauptmann und andere Offiziere in Sold zu nehmen; nach eigener Bestallung und Anordnung übertrug sie Stadt= und Torwache den eigenen Bürgern oder gedingten Soldaten; die Wälle und Mauern hatte sie, so zählt sie mit stolzer Umständlichkeit weiter auf, nicht allein reparieren zu lassen, sondern auch selbst anzulegen und aufzuführen. Andererseits waren die Versuche der Herzöge, diese Privilegien zu beschränken, nicht über die ersten Ansätze hinausgekommen. Ihnen war zwar innerhalb der Stadtmauern ein besonderes Grundstück zum Bau einer Residenz - des Fürstenhofes - überlassen, doch war Vorsorge dagegen getroffen, daß diese zur Zwingfeste wurde: die Mauer durfte nur von bestimmter Höhe und Stärke sein, ein Graben überhaupt nicht herumgezogen werden 1 ). Und doch: gerade diese weitgehende militärische Selbständigkeit war die schwächste Stelle in dem Bollwerk von Privilegien und Freiheiten, das die Stadt um sich aufgetürmt hatte. Ohne ein enges Bündnis mit anderen Mächten konnte sie, zumal gegenüber den großen Heeren des Dreißigjährigen Krieges, jene Rechte nicht zur Behauptung ihrer Selbständigkeit ausnutzen. Doch mit wem sollte sie sich für Zeiten der Not zusammenschließen? Die Hansa, an die man zunächst denken konnte, war nicht mehr zu helfen imstande. So mußte ein Vertrag mit der Ritterschaft des Landes oder mit dem Herzog erwägenswert erscheinen, umsomehr als deren Interessen vielfach mit denen der Stadt zusammenfielen. Beide waren auch durchaus gewillt zu helfen, aber sie stellten ihre Bedingungen, denen andererseits Wismar in dem Bewußtsein, daß beide wiederum die Stadt als Zufluchtsstätte brauchten, mit Gegenforderungen


1) W. A. 1626 Febr.
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erwiderte. Einen Ausgleich zu schaffen, wurde versucht, als das Kriegsgewitter auch am Horizont des Landes und der Stadt heraufzog. In der letzten Hälfte des Dezembers 1625 fanden zunächst in Schwerin, dann in Wismar Verhandlungen zwischen dem Herzog, der Ritterschaft und Wismar statt, in denen es sich vor allem um die Feststellung der Rechte und Pflichten handelte, die Ritterschaft und Stadt einander gegenüber übernehmen sollten. Sie verliefen ohne jedes positive Ergebnis. Weder kam eine Einigung zustande über die Frage des Ein= und Abzuggeldes, noch über die des Anteils der Ritter, die in die Stadt zögen, an den Pflichten und Lasten der Bürger. Von den Forderungen der Ritter ist besonders bemerkenswert, daß die Stadt nur mit ihrer Einwilligung im Fall einer Belagerung einen Akkord sollte schließen dürfen. Dem Herzog gestand sie dieses Recht damals zu; es auch jenen einzuräumen, weigerte sie sich. Dieser negative Ausgang der Verhandlungen mit der Ritterschaft ist die Quelle vieler Streitigkeiten der nächsten Jahre gewesen 2 ).

So blieb noch die Möglichkeit eines Vertrages mit dem Herzog, auf den jener überdies mit aller Energie hinarbeitete. Zunächst suchte er die Aufnahme einer herzoglichen Garnison durchzusetzen. Schon wenige Tage nach dem am 4. Januar 1626 3 ) erfolgten Abbruch jener Verhandlungen, am 20. Januar, stellte er die Forderung, die Stadt solle eine Kompagnie herzoglicher Soldaten in Stärke von nominell 200 Mann unter dem Kapitän Ilefeld aufnehmen. Die Kompagnie sollte in etwa einer Woche vervollständigt und inzwischen von Wismar untergebracht und verpflegt werden. Aber erst als Ilefeld sich erbot, die Kosten der Unterhaltung zu übernehmen, wurden die Soldaten einquartiert, jedoch in den Herbergen, "einer frembden außwertigen Soldateska gleich", ebenso wie man einige Zeit vorher schwedischem Kriegsvolk gegenüber verfahren war. Das entsprach natürlich nicht Adolf Friedrichs Absichten, und so wiederholte er seine Forderung, erhielt aber die Antwort, die Verpflegungskosten müßten dann von der Kontribution abgezogen und die Soldaten außer in herzogliche auch in städtische Eide und Pflichten genommen werden. Gegen die letztere Forderung protestierte nun Adolf Friedrich mit aller Schärfe, zog dann aber doch, angeblich aus militärischen Gründen, die Kompagnie am 3. Februar wieder aus der Stadt. War dieser Versuch


2) S. A. Wism. mil. vol. 1.
3) Sämtliche Daten sind nach dem alten Kalender, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
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gescheitert, so gelang es ihm einige Monate später, Wismar zu finanziellen Sonderleistungen heranzuziehen. Am 2. Juli wurden Abgeordnete des Rates nach Schwerin geladen, wo von ihnen "zur Unterhaltung einer Kompagnie Soldaten" eine Kontribution auf drei Monate begehrt wurde. Nach einigem Widerstreben zahlte Wismar 1800 Gulden statt der geforderten 2000 für den ersten Monat. Aber schon die zweite Zahlung verweigerte die Stadt, weil die ganze Ritter= und Landschaft nicht ebenmäßig ihren Verpflichtungen nachkäme; im Dezember endlich versprach sie, die zweiten 1800 Gulden binnen drei Wochen einzuzahlen; von der Einlieferung des dritten Termins hören wir nichts mehr. Damit waren die Forderungen des Herzogs abgelehnt, zugleich aber auch die Aussichten auf Hilfe von dieser Seite zweifelhaft geworden.

Bei dieser Haltung hat gewiß auch die Rücksichtnahme auf die Kaiserlichen mitgewirkt, zu denen Stellung zu nehmen die Entwicklung des Krieges zwang. Am 13. September war der kaiserliche Legat Heinrich Husan in Rostock angekommen 4 ), von wo aus er sich am 21. zunächst schriftlich an Wismar wandte. Er forderte, die Stadt solle kein "wiederwertiges verdechtliches auß= oder einländische Kriges Volck" einnehmen noch ihm irgendwelchen Vorschub leisten. Unter Androhung des Verlustes aller Privilegien und Berufung auf die Oberpflicht, die die Stadt vor allen Unterpflichten dem Kaiser gegenüber habe, gebot er ihr ferner, sich von allen kaiserfeindlichen Unternehmungen fernzuhalten, zu denen auch das sog. Defensionswerk gehöre, wie das Bündnis des Hauptes des niedersächsischen Kreises mit England und Holland beweise. Anfang Oktober ist Husan selbst in Wismar gewesen. Seine Forderungen schienen annehmbar: gestützt auf die Verpflichtungen, die man ihm gegenüber eingehen sollte, konnte vor allem die Aufnahme jeder fremden Besatzung, also auch herzoglicher Truppen, verweigert werden 5 ); überdies empfahl sich angesichts der tatsächlichen


4) Vgl. Wilh. Rogge, Wallenstein und die Stadt Rostock, Jahrb. 51 S. 290 ff.
5) Darüber hinaus versuchte Wismar in Gemeinschaft mit Rostock die freundliche Gesinnung, die Husan der Stadt gegenüber hegte und die durch besondere Präsente noch verstärkt wurde, in der Frage der klipphäfen auszunutzen. In Husans Schreiben hieß es nämlich auch, die Stadt solle "ihre Meehrhafen unndt Päße . . . wol verwahren unndt defendiren". Die Städte erklärten, sie könnten diese Forderung nur erfüllen, wenn ihre Rechte gewahrt würden, die sie dahin formulierten, "daß die littora maris in diesen Fürstenthumben durch solche beide portus gleichsamb beschloßen, (  ...  )
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Machtverhältnisse der Gegner Nachgiebigkeit gegen den Kaiser umsomehr als durch dessen Forderungen den Privilegien der Stadt keine Gefahr zu drohen schien. So versprach denn Wismar, sie in allem zu erfüllen.

Gleichzeitig begann es mit der Verstärkung seiner Verteidigungsmittel. Am 29. Oktober 1626 einigten sich Rat und bürgerlicher Ausschuß daraufhin, daß künftig eine regelmäßige Torwache von einigen Soldaten eingerichtet werden solle; sei dem 26. November wurde sie verstärkt und dazu eine bürgerliche Nachtwache bestellt. Außerdem wurden bis zum Juni 1627 die Wälle und Brustwehren ausgebessert und verstärkt, die Gräben gesäubert und Zugbrücken angelegt. Die Stadt wurde in sechs Quartiere eingeteilt und jedem Bürger sein bestimmter Platz angewiesen. Die Zahl der Soldaten, die in städtischem Dienst standen, wurde auf 100 gebracht, mit denen die Stadt nach ihrer Berechnung im ganzen über etwa 3000 Mann verfügte, wozu, wie man hoffte, noch Landbewohner kommen würden, die sich in die Stadt geflüchtet hätten. Auch Material und Vorräte wurden für den Fall einer Belagerung zusammengebracht: An Pulver waren im Juni 1627 etwa zwei Last vorhanden, an Kugeln etwa 600, unter ihnen die größten von


(  ...  ) auch alle andere Abschaffung dieser Örtter occludiret unnd den incursionibus gentium septentrionalium gewehret werden müchte". So ging denn unter dem 4. Oktober 1626 eine Eingabe an den Kaiser, wegen deren die Städte Husan um seine Unterstützung baten. Sie beschwerten sich über die Absicht der Herzöge, in Ribnitz, Gaarz und Klützer Ort neue Häfen anzulegen, betonten dabei deren Beziehungen zu einem holländischen Ingenieur und einer holländischen Kompagnie und bestritten ihnen den erhobenen Anspruch des ius novos portus exaedificandi et aperiendi, dem gegenüber dem Kaiser gleich anderen Regalien die suprema inspectio und defensio der Meerhäfen zustände. Auch die Worte, mit denen die beiden Städte ihre eigene Bedeutung hervorhoben, mögen angeführt werden, zeigen sie doch den noch immer ungebrochenen Stolz der alten Hansestädte, denen dann aber schon die nächsten Jahre den für lange Zeiten endgültigen Niedergang bringen sollten: "Inmaßen dan der unleügbahre Augenschein unnd kundtbahre Experienz unwidersprechlich demonstriren, daß diese beide Städte, gleichsamb zween feste Schlüßell unnd Vormauren, auch zween reiche promptuaria gewesen unnd noch sein, dadurch frembder Nationen irruptionibus nicht allein gewehret, sondern auch diese unnd benachparte Lender mitt notturftigen Wahren gespeiset, auch die offters angedrawete Gefahr vom Römischen Reiche abgewendet wordenn." Die Ereignisse des Jahres 1627 gingen über diese Eingabe, die sich doch mit einem der wichtigsten Punkte der Stadtpolitik befaßte, zur Tagesordnung über. Vgl. Karl Koppmann, Zur Geschichte der mecklenburgischen Klipphäfen, Hansische Geschichtsblätter Jahrg. 1885 S. 158/9, sowie Friedrich Techen, über Marktzwang und Hafenrecht in Mecklenburg, ebenda 1908 S. 140.
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6 Pfund Eisen. An großen und kleinen Geschützen 6 ) standen 50-60 zur Verfügung; 2-4 sollten noch gegossen werden; um andere wollte man sich in Hamburg oder Lübeck bemühen. Piken und Musketen waren verhältnismäßig wenig vorhanden, an letzteren etwa 300. Eigene Provianthäuser hatte die Stadt noch nicht, doch rechnete sie mit größeren Vorräten, die die Kaufleute hätten, auch hatten die Adligen viele Lebensmittel hereingebracht, und überdies wurden noch die Bergenfahrer zurückerwartet. Malz und Mehl war ausreichend vorhanden, Lüneburger Salz - wie übrigens auch Eisen - dagegen nur in geringeren Mengen, doch war erst kürzlich ein ganz mit anderem Salz beladenes Schiff eingelaufen. Das waren die Verteidigungsmittel, über die die Stadt im Juni 1627 verfügte. Wir sind darüber unterrichtet durch das Protokoll einer Besichtigung der Stadt, die Herzog Adolf Friedrich vom 21. bis 28. d. M. anstellte. Der Herzog ging die ganzen Befestigungsanlagen der Stadt ab, bestieg den Marienkirchturm und fuhr in diesen Tagen auch nach Pöl hinaus. Er ließ außer dem genannten Protokoll, das auch Verbesserungsvorschläge und =beschlüsse enthält, einen Plan der Stadtbefestigungen vom Altwismartor bis zum Lübschentor - wahrscheinlich auch der übrigen, doch nur dieser Teil ist erhalten - durch Gerhard Evert Pilot aufnehmen, der als Sachverständiger hinzugezogen wurde und das Protokoll unterzeichnet hat 7 ). Diese Besichtigung hängt mit erneuten Versuchen des Herzogs zusammen, seine militärischen Rechte über die Stadt zu erweitern. Ihr Ergebnis war natürlich, daß die Verteidigungsmittel der Stadt durchaus unzureichend wären, was der Herzog mit um so größerer Zuversicht behauptete, als er die Angabe, die Stadt könne auf etwa 3000 Verteidiger rechnen, für übertrieben hielt. So bot er denn wiederum seine Hilfe an, aber selbstverständlich stellte er auch diesmal seine Bedingungen. Die Verhandlungen wurden in der Hauptsache durch den herzoglichen Statthalter Guntersbergk und den Syndikus Martin Tanke geführt, daneben treten noch Hieronymus Ribow und Jakob Schabbel hervor, sowie der Stadthauptmann Siegmund Weyer; auch Vertreter des Ausschusses und der Bürgerschaft wurden hinzugezogen, wie denn Adolf Friedrich mit ganz besonderem Nachdruck verlangte, daß die ganze Bürgerschaft befragt würde,


6) Genaues Verzeichnis vom 28. November 1627 W. A. XIV a 3 und S. A. Wism. mil. vol. I vom Juni 1627.
7) Am 29. Juli 1627 "auff der Veste Poelle". S. A. Wim. mil. vol. I. Vgl. die beigefügte Nachbildung.
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bei der er offenbar eine seinen Absichten günstigere Stimmung voraussetzte. Der Herzog, der mehrfach selbst das Wort ergriff, erbot sich, der Stadt bei der Beseitigung der äußeren Mängel in den Verteidigungsanlagen mit Arbeitsvolk und Werkzeug beizuspringen und drei Kompagnien zu je 300 Mann selbst zu werben und zu besolden, während die Bürger nur Quartier und die gewöhnlichen Servitien geben sollten. Weiter forderte er das Recht, den Kommandanten einzusetzen, der auch in Gemeinschaft mit einem Bürgermeister Streitigkeiten zwischen Soldaten und Bürgern untersuchen und entscheiden sollte. Wäre er selbst anwesend, so müßte ihm allein das Kommando in allen militärischen Angelegenheiten zustehen - wogegen das Stadtregiment so wie bisher dem Rate verbleiben würde. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen machte er das Zugeständnis, daß er in wichtigen Angelegenheiten den Rat befragen wolle. Er verhieß, den städtischen Privilegien keinen Abbruch zu tun und nach Friedensschluß die Soldaten wieder zu entlassen oder aus der Stadt zu nehmen.

Die Stadt mußte sich jetzt zwischen dem Kaiser und dem Herzog entscheiden. Erfüllte sie im Widerspruch zu den Verpflichtungen, die sie Husan gegenüber eingegangen war, die Forderungen des Herzogs, so gewann sie zwar dessen Unterstützung, doch es war mehr als zweifelhaft, ob diese selbst bei dänischer Hilfe ausreichen würde, wenn etwa - und das war, auch wenn die Dänen nicht eingriffen, allein schon wegen der Beziehungen des Herzogs zu ihnen von vornherein zu befürchten - die kaiserlichen Truppen sich ihrer zu bemächtigen versuchen würden. Lehnte sie aber die Forderungen des Herzogs ab, so mußte sie zwar darauf gefaßt sein, daß dieser oder die Dänen einen Gewaltstreich versuchen würden, doch ihm fühlte sie sich (wie sich im weiteren Verlauf der Ereignisse zeigte, mit Recht) gewachsen. Dann aber hatte sie den Vorteil, wenn etwa kaiserliche Truppen anrückten, sich auf ihre allzeit tadelfreie Haltung dem Kaiser gegenüber berufen zu können. Auf diese Weise konnte sie hoffen, sich ihre Selbständigkeit zu erhalten, da bei einer derartigen Haltung jeder Grund für eine Besetzung durch kaiserliche Truppen entfiele, von der überdies in Husans Forderungen ja auch gar keine Rede gewesen war. Selbstverständlich konnte der Rat dem Herzog mit diesen Erwägungen nicht kommen, und die Antworten, mit denen er dessen Forderungen ablehnte. enthalten also nicht die letzten Gründe seiner Weigerung. Das fühlte auch der Herzog, der, wie das Protokoll ausweist, immer wieder

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die eigentlichen Gründe zu erfahren begehrte. Doch wurde nur geantwortet, die Aufnahme einer herzoglichen Garnison und die Übertragung des militärischen Kommandos an einen herzoglichen Kommandanten oder den Herzog selbst vertrügen sich nicht mit der Stadt Jurisdiktion, privilegiis und Freiheiten; noch nie sei derartiges von den Herzögen der Stadt angesonnen; ebenso habe seit undenklichen Jahren das Direktorium in allen kontingierenden Fällen einem ehrbaren Rat zugestanden und sei ihm noch zuständig. Vergebens erwiderte Guntersberg, die Forderungen des Herzogs seien des Rats Gerichtsbarkeit und Privilegien ganz unschädlich, "auch theten solche privilegia I. f. G. nicht constringiren, dan dieselben davon ratione iuris superioritatis außgeschloßen" (!). Weil der Herzog der Erb= und Schutzherr der Stadt wäre, müsse er für eine Mannschaft zu solchem Schutz sorgen; wie in anderen Städten, stände ihm auch in Wismar das jus aperturae zu. Auch sei es verwunderlich, daß die Stadt sich auf ihre alten hergebrachten Rechte beriefe, da ein solcher Fall wie dieser sich noch nie ereignet, daher also sich auch noch wie Veranlassung zu solchem Ansinnen seitens der Herzöge geboten habe. Aber die Stadt versprach nur Erhöhung der Zahl der Soldaten und erklärte, im Notfall seien sie alle dem Herzog "Leib, Gut und Blut uffzusetzen erpötig". Auf reale Zugeständnisse ließ sie sich nicht ein.

Dem Herzog fehlte die Macht, seinen Willen durchzusetzen; er wußte nicht, wie er selbst in einem Memorial zu Verhandlungen mit seinem Bruder Herzog Johann Albrecht sagte, wie die Wismarschen "zur Gebühr angehalten werden konten". Zwar befahl er am 1. Juli von Schwerin aus, wohin er am 29. Juni zurückgekehrt war, Bürgermeister und Rat "gnedig und ernstlich", die ganze Bürgerschaft zusammenzurufen und deren "unpassionierten" Beschluß einzuholen sowie zusammen mit einer Ratserklärung einzuschicken, zwar wurden die Verhandlungen auch im Juli, wo z. B. Bürgermeister Eggebrecht den Vermittlungsvorschlag macht, es sollten 100-300 Mann Leibwache des Herzogs aufgenommen werden, und auch im August noch nicht völlig abgebrochen, aber das Heer, das Wismars Militärhoheit ein Ende machen sollte, stand vor den Toren der Stadt, ehe ein Abschluß erreicht war. Die Frage war, ob die Hoffnung sich erfüllen würde, daß die Kaiserlichen auf eine Besetzung verzichteten.

Inzwischen setzte man die Rüstungen fort. So wurden in den Tagen der Verhandlungen mit dem Herzog durch eine neue Kollekte weitere Mittel zur Verteidigung beschafft: auf drei

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Monate sollen auf jedes Haus wöchentlich 8 Schillinge, von Buden und Dorntzen=Kellern 8 ) 4 Schillinge, von gemeinen Wohnkellern 2 Schillinge gezahlt werden. Von einer ebenfalls auf drei Monate bewilligten Zulage zur Besoldung der Soldaten ist am 19. August und 9. September die Rede. - Mitte Juli ging der Ratsherr Jakob Schabbel nach Lübeck, um dort noch ungefähr 150 Soldaten zu werben sowie Kriegsmaterial aller Art zu besorgen. Als dann die Feindseligkeiten begannen, hatte die Stadt etwa 300 Mann in Sold. - -

Das erste große Heer einer der kriegführenden Parteien, das vor der Stadt erschien, war das des Markgrafen Georg Friedrich zu Baden 9 ). Es hatte solange bei Havelberg und Fehrbellin gelegen, hatte aber nach Tillys Elbübergang diese Stellung geräumt. Am 9. August mittags zeigten sich die ersten dänischen Reiter vor dem Mecklenburger Tor, worauf die Stadt sofort in Verteidigungszustand gesetzt wurde. Alle Bürger wurden durch die Alarmtrommel auf ihre Posten gerufen, die Lauben und Scheunen, auch einige größere Gebäude vor dem Mecklenburger Tor abgerissen oder niedergebrannt, alle Bäume gefällt. Die Aufregung war ungeheuer: nach der Entscheidung, die die Stadt dem Herzog gegenüber im Sommer getroffen hatte, waren ja die Dänen der gefährlichste Feind. Doch ein Sturm auf Wismar unterblieb; die Reiter, deren im ganzen einige Hundert Mann gewesen sein sollen, zogen um die Stadt durch Lübow und Hornstorf nach dem Eichholz bei Müggenburg und dann weiter nach Pöl; sie hatten also nur den Auftrag, den Übergang des markgräflichen Heeres über die Ostsee vorzubereiten. Für alle Fälle aber wurde an diesem und dem nächsten Abend die ganze Bürgerschaft mit fliegenden Fahnen auf die Wälle geführt, um einen nächtlichen Handstreich zu verhindern. Am 10. August kamen außer Reiterei auch die ersten Fahnen Fußvolk heran. Arbeiten, die an der Brücke bei Klus vorgenommen wurden, um dort die Geschütze hinüber zu schaffen, gaben zu neuer Aufregung Veranlassung, weil man glaubte, die Stücke sollten gegen die Stadt gerichtet werden. In Rostock verbreitete sich sogar am selben Tage schon das Gerücht, Wismar würde beschossen und berannt; auf Schiffen, die von der See hereinkamen, wollte man den Kanonendonner gehört haben. Die Gefahr war zweifellos sehr groß, wird doch das markgräfliche


8) Heizbaren Kellern.
9) Die Darstellung der äußeren Ereignisse bis zur Kapitulation beruht größtenteils auf der Chronik (s. Vorwort).
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Heer in den Akten als "ziemlich stark" bezeichnet; nach einer schätzungsweisen Angabe waren es etwa 14 000 Mann; auch soll es 21 metallene Stücke mit sich geführt haben. Der Besitz Wismars wäre überdies für die Dänen, wenn auch nur zur besseren Durchführung und Deckung des Abtransportes, sehr wertvoll gewesen.

Doch der Markgraf begnügte sich mit der Bitte um Verproviantierung seines Heeres, worauf der Rat um Frist zu Verhandlungen mit der Bürgerschaft und dem Herzog nachsuchte. Dieser war noch am 31. Juli mit seinem ganzen Hof in Wismar gewesen; am 10. August hatte er in Lübow bei dem Markgrafen zu Mittag gespeist und sich dann nach Mecklenburg begeben; von hier antwortete er dem Rat vorläufig, er würde am nächsten Morgen selbst in die Stadt kommen; inzwischen sollten "zu Verhüettunge größerer Ungelegenheit" der dänischen Armee die Lebensmittel "vor die Gebühr" ausgefolgt werden. Am 11. August erschien er dann morgens sechs Uhr vor dem Mecklenburger Tor, wurde aber erst nach halbstündigem Warten eingelassen. Er hoffte, die dänische Gefahr würde die Stadt seinen Wünschen gefügiger gemacht haben. So beschied er denn einige Ratsmitglieder zu sich auf den Mecklenburger Hof und wiederholte vor ihnen seine alten Forderungen daß die Stadt ihm "als ihrem von Godt vorgesezten Landsfürsten, Erb= und Schutzhern" angesichts der Gefahr die Direktion zu diesen Kriegszeiten, zur Defension der Stadt, überlassen und etliche - nicht zur dänischen Armee gehörige - Soldaten aufnehmen und ihnen die Servitien gewähren möge 10 ). Doch noch einmal wurde ihm sein Verlangen "aus Ursachen" "rotunde abgeschlagen" 11 ). Bemerkenswert ist, daß die Stadt in diesen Tagen (13. August) auch mit Husan in Verhandlungen stand, über deren Inhalt aber nur noch Vermutungen möglich sind. Mit dem Markgrafen wurde indes eine Einigung erzielt: die dänischen Soldaten erhielten die Erlaubnis zum Einkauf von Lebensmitteln, auch wurde ihnen Brot und Bier gegen Bezahlung geliefert, wogegen der Markgraf strenge Disziplin versprach.

In den Tagen vom 10. bis zum 14. August zog das dänische Heer an Wismar vorbei; das Hauptquartier befand sich in Strömkendorf, wo ebenso wie am Pöler Brückenkopf eine Schanze angelegt wurde. Viele Landbewohner, die sich mit Ge=


10) Undatierte Einlage zu dem Brief des Herzogs vom 10. August. W. A.
11) Chronik S. 457.
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sinde und Vieh vor den Dänen in Sicherheit zu bringen suchten, kamen durch die Tore der Stadt, deren Häuser bald mit Flüchtlingen, deren Gassen mit obdachlosem Vieh überfüllt waren. Das platte Land war schutzlos den Soldaten preisgegeben, die bald überall zu rauben, plündern und verwüsten begannen. Ein großer Teil der Ernte stand noch auf dem Felde, anderes Korn lag unausgedroschen in den Scheunen und wurde eine willkommene Beute der Soldaten, die es vor die Stadttore brachten und hier gegen Brot und Bier oder auch andere Lebensmittel und Waren umtauschten. Fast vierzehn Tage lang kamen täglich Kornwagen vor die Stadt, "daß es nicht anders anzusehen gewesen, als würde täglich Jahrmarkt gehalten". Dabei machten die Bürger oft einen guten Tausch: für eine Tonne Bier z. B. wurden bis acht, ja neun Scheffel Gerste gegeben. Aber es ging auch ein großer Teil der Ernte, die die Wismarschen Bürger selbst noch auf ihren Ackerstücken vor der Stadt stehen hatten, verloren. Wie es ja in dem Vertrage erlaubt war, ritten viele dänische Reiter zum Einkauf in die Stadt selbst ein, verließen sie aber oft am Abend nicht; in einer Nacht sollen etwa tausend Mann in den Herbergen gezählt sein. Damit war es geradezu zu einer Art von Verbrüderung zwischen den Dänen und den Bürgern gekommen, die nicht zu den Absichten des Rates passen konnte - ganz abgesehen von der Gefahr eines Handstreichs. So wurde zunächst nur solchen Personen, die mit einem Paß des Markgrafen versehen waren, das Betreten der Feldmark gestattet, andere sollten nach einer neuen Abmachung mit dem Markgrafen durch eine dänische Wache schon an der Landwehr zurückgewiesen werden. Schließlich aber - Ende August - wollte die Stadt den dänischen Soldaten alles Einkaufen überhaupt verbieten, nur an den markgräflichen Proviantmeister sollten auch weiter Lebensmittel geliefert werden, was aber nach den wiederholten Klagen Georg Friedrichs auch nicht in ausreichendem Maße geschah. Kam es schon deshalb zu Zwistigkeiten zwischen ihm und der Stadt, so wurden diese noch verschärft durch Prügeleien der Bürger mit den Soldaten an den Toren und durch Exzesse der Dänen auf dem Stadtgebiet. So wurde auf dem Stadtfelde innerhalb der Landwehren ein Bürger bei der Feldarbeit von einem Reiter erschossen; Mühlen wurden von den dänischen Soldaten trotz aller Strafandrohungen des Markgrafen ausgeplündert, Pferde mit Wagen von den Höfen, z. B. Blumenhof, der dem Ratsherrn Jakob Schabbel gehörte, geraubt; den Bürgern, die ihr Korn in die Mühlen

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vor dem Mecklenburger Tor bringen wollten, wurde es unterwegs abgenommen. Da griff die Stadt zu Gegenmaßregeln. Am 24. August rückten etwa 150 Soldaten unter einem Leutnant aus, vertrieben dänisches Kriegsvolk, das sie auf städtischem Gebiet antrafen, nahmen ihnen etwa 30 geraubte Pferde wieder ab und verwundeten auch einige Reiter. Am 29. wurde der Streifzug wiederholt und dänischen Reitern geraubtes Vieh wieder abgejagt; dabei fielen drei dänische und ein Wismarscher Soldat. So entstand die Gefahr erneuter ernstlicher Verwicklungen mit Georg Friedrich. Deshalb wurden schon am 19. August die Anordnungen für die Bewachung der Stadt erneuert, was um so nötiger war, als die Bürger, nachdem sich die erste Aufregung gelegt, die Schanzarbeiten liegen gelassen hatten und auch die Wachen nur lässig versahen. Bereits vorher waren mit Lübeck Verhandlungen angeknüpft wegen Überlassung von ein paar hundert Soldaten samt Offizieren und Kriegsmaterial sowie wegen einer Anleihe. Lübeck, das mit seiner Nachbarschaft ebenfalls schon sehr durch den Krieg litt, erlaubte aber nur, daß durch einen Wismarschen Beauftragten dort Soldaten geworben wurden und daß Lübecker Bürger überflüssige Waffen abgäben.

Inzwischen kamen aber auch die Kaiserlichen heran. Am 20. August kam in Wismar ein aus Wittenberge vom 14. datiertes Schreiben des kaiserlichen Feldmarschalls Grafen Heinrich Schlick an, das alle Hoffnungen der Stadt auf Erhaltung ihrer Militärhoheit bedrohte. Zwar lobte der Feldmarschall die kaisertreue Gesinnung der Stadt und sagte, es solle deshalb "in Güte gegen sie verfahren werden", aber er verlangte auch, daß sie eine kaiserliche Besatzung von Arnims Truppen aufnehmen solle 12 ). Dabei berief er sich auf die Verpflichtung, die die Herzöge eingegangen wären, alle Plätze, deren Besetzung dem Kaiser nützlich sein könnte, einzuräumen.- Also alle Willfährigkeit gegenüber Husan hatte der Stadt diese Forderung der Einnahme einer kaiserlichen Garnison nicht ersparen, ihr ihre Militärhoheit nicht unangetastet lassen können. Zuvörderst versuchte ------------- [FN] 12)


12) Förster, Wallensteins Briefe I. S. 102. Am 21. August n. St. hatte W. Arnim befohlen, mit Rostock und Wismar zu "tractiern, undt sie ermahnen, daß sie die Kay. Genadt zeitlich suchen"; ebenda S. 108 2. September n. St.: "P. S. Der Herr sehe auf alle Mitl undt Weg, wie er dazu wirdt bringen können, das Rostock und Wismar Garnizon einnehmen. Der Herr wirdt von seinem eigenen Regiment Volck hinein thun können; doch tentiers der Herr im Anfang mitt guttem, als denn thue er, was er am führtreglichsten zu Ihr Matt. Diensten erkönnen wirdt."
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der Rat freilich noch durch gütliche Verhandlungen den Zusammenbruch seiner Politik zu verhindern. An dem Tage, an dem Schlicks Schreiben an die Stadt gerichtet wurde, waren schon einige kaiserliche Regimenter vor Schwerin angekommen; sie standen unter dem Obristen Hans Georg von Arnim. An ihn wurde Hieronymus Ribow, der mit Jakob Schabbel zusammen zum Kriegskommissar erwählt war, als Ratsdeputierter gesandt; er kam mit der vertröstenden Antwort zurück: Arnim wolle erst an Wallenstein berichten; bis dessen Entscheidung einträfe, sollten die Bürger auf Sicherung und Verteidigung ihrer Stadt bedacht sein; im Notfall wolle er ihnen etwas Volk zum Succurs schicken. Doch die Krisis war in Wirklichkeit nur aufgeschoben; Wallenstein mußte sich nach den klaren Anweisungen, die er in seinen Briefen gab, gegen die Wünsche und Hoffnungen der Stadt entscheiden 13 ).

Inzwischen begann, ohne daß die Streitigkeiten zwischen Georg Friedrich und Wismar zur Erledigung kamen, die Einschiffung der dänischen Truppen. In den letzten Augusttagen liefen Orlogsschiffe mit Kriegsmaterial in die Bucht ein; sie störten den Seeverkehr Wismars besonders mit Lübeck dadurch, daß sie alle einkommenden Schiffe erst Pöl anzulaufen und dort ihre Waren zum Verkauf zu stellen zwangen. Die Bürger gerieten darüber um so mehr in Aufregung, als noch ihre Bergenfahrer in See waren. In den ersten Tagen des Septembers wurde der größte Teil der dänischen Truppen verladen, die noch bis zuletzt die Umgebung Wismars mit Raubzügen heimgesucht hatten, so u. a. den Hof Steffin und ganz besonders wieder den Blumenhof. Auch der Markgraf ging mit zu Schiff 14 ). Nur noch einige Tausend Mann blieben auf Pöl unter dem Obristen Baltasar Jakob von Schlammerßdorff (auch Schlammerstorff) zurück; gegen diese setzten sich dann die Arnimschen Truppen langsam in Bewegung; am 14. September zogen sie an Wismar vorbei. Am 15. hatte ein Gesandter beim Rat Audienz und begehrte die Lieferung von Proviant, die ihm be=


13) Er machte der Stadt übrigens auch ihre Proviantlieferungen an den Markgrafen zum Vorwurf. Wilh. Rogge, Wallenstein und die Stadt Rostock, Jahrb. 51 S. 303.
14) Nach Adolf Friedrichs Tagebuch (Jahrb. 12 S. 89) am 7. Oktober. - Über das Schicksal des Heeres vgl. Ranke, Geschichte Wallensteins, Bd. 3 S. 62/63, und Otto Schulenburg, Die Vertreibung der mecklenburgischen Herzöge Adolf Friedrich und Johann Albrecht durch Wallenstein und ihre Restitution, Rostock 1892, S. 71; Moritz Ritter, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Gegenreformation und des Dreißigjährigen Krieges S. 364 f.
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willigt wurde; doch war die Verpflegung des kaiserlichen Heeres zunächst nicht ausreichend. Gleichzeitig durchstreifte die kaiserliche Reiterei die benachbarten Dörfer und Landstädte, ritt auch in Wismar ein und aus; am 18. verweilte hier auch Arnim selbst auf Einladung des Herzogs, der sich ebenfalls in der Stadt einfand. Gewiß wird bei dieser Gelegenheit auch über die Mängel in der Verproviantierung des Heeres verhandelt sein. Am 21. erschien eine Verfügung des Herzogs über umfangreiche Proviantlieferungen, die aber nach dem von Henning Halberstadt im Oktober auf dem Landtage erstatteten Berichte nicht ausgeführt wurden 15 ). Am 20. September mußten die Dänen nach mehrfachen Sturmangriffen der Kaiserlichen den Brückenkopf bei Strömkendorf aufgeben; sie verbrannten die Brücke hinter sich und zogen sich auf die letzte große Schanze auf Pöl zurück. Vom 22. bis 24. kamen dann abermals gegen hundert Schiffe an, auf denen die Truppen allmählich nach Dänemark eingeschifft wurden. Doch kurz vorher kam es noch zu einem heftigen Zusammenstoß zwischen der Stadt und dem Obristen Schlammerstorff. Wismar hatte den Kaiserlichen zu ihrem geplanten Übergang nach Pöl Bretter und Boote geliefert; um weitere Unterstützungen zu verhindern, legte sich ein dänisches Kriegsschiff unmittelbar neben den großen Baum (bei den Alten Schweden) und sperrte den Hafen. Unglücklicherweise kamen nun in diesen Tagen vier 16 ) vollbeladene Bergenfahrer zurück. Den Schiffern wurde nicht einmal, wie sie gebeten hatten, erlaubt, unmittelbar am großen Baum neben dem Kriegsschiff anzulegen und ihre Waren in Prähme umzuladen, sondern sie mußten dänische Truppen an Bord nehmen und nach Dänemark befördern. Hier wurden sie überdies mit ihrer Ladung auch weiter von Schlammerstorff als Pfand für 1000 Reichsthaler festgehalten, die ihm angeblich das Land Mecklenburg noch schulde. - Nachdem die letzten dänischen Truppen Anfang Oktober Pöl verlassen hatten, wurde die Insel von Arnim besetzt. Vor dem Hafen aber blieben


15) Spalding, Mecklenburgische öffentliche Landes-Verhandlungen Bd. II S.126.
16) Sechs nach der Chronik. In Wirklichkeit sind es nach Ausweis der Akten (z. B. Wismar an den Herzog 1627 Okt. 18., S. A., Mil. vol. I) vier Bergenfahrer und ferner zwei Schiffe, die im Hafen lagen, gewesen. Auch wurden die übrigen ausgesegelten Schiffe von den Dänen aufgebracht, aber wohl, ebenso wie die beiden letztgenannten, wieder freigegeben, nachdem die Stadt die geforderte Obligation ausgestellt hatte (f. S. 23; wenigstens ist in den Akten keine Rede mehr von ihnen.
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noch 2 Orlogschiffe zurück, die die Schiffahrt bis in den November hinein unterbanden.

Inzwischen war der erwartete Bescheid Wallensteins eingetroffen. Er machte alle Hoffnungen der Stadt zuschanden, indem er die Befestigungen wie die Verteidigungsmannschaft für unzureichend erklärte und die Aufnahme einer kaiserlichen Garnison forderte. Mitgeteilt wurde er am 4. Oktober durch den Obristen Hebron, eben jenen Offizier, der in den nächsten Monaten einer der ärgsten Peiniger Wismars werden sollte. Was die auf ihre Selbständigkeit stolze Stadt immer wieder und wieder verweigert hatte, das erzwang jetzt die Not von ihr. Sie wandte sich, bald auch mit bedeutenden Zugeständnissen, an den Herzog, erklärte selbst, einem Angriff Arnims nicht gewachsen zu sein, und bat um seinen Rat (4. Oktober) 17 ). Der Herzog konnte aber der Stadt auch nur empfehlen, durch erhebliche Verstärkung sämtlicher Verteidigungsmittel nachzuweisen, daß sie doch imstande sei, einen feindlichen, d. h. dänischen Ansturm auszuhalten, womit der Grund, den Wallenstein für die Belegung Wismars mit einer kaiserlichen Garnison angab, entfallen würde. So hatte ja freilich auch der Rat bisher gerechnet, wie er jetzt sah, fälschlicherweise. Aber er wollte es doch noch einmal versuchen. Er erklärte sich mit allem, auch mit Adolf Friedrichs Vorschlag, Arnim eine "stattliche Verehrung" zu gewähren, einverstanden. Gleichzeitig wurde der Wachtdienst neu geordnet und die Schanzarbeiten wieder in Angriff genommen.

Am 5. und 6. fanden bedeutungsvolle weitere Verhandlungen mit dem Herzog statt, der die Vermittlung mit Arnim übernommen hatte. Jetzt in der höchsten Not verzichtete der Rat auf seine Militärhoheit und machte dem Herzog das Zugeständnis, ihm für die Kriegszeiten das Kommando über die Soldateska in der Stadt - doch salvis privilegiis - zu überlassen. Adolf Friedrich wiederholte seine Forderung, daß die Befestigungen und die städtische Garnison verstärkt werden müßten, und versprach, bei seinem Kommando über die Soldateska zwei Personen aus städtischen Mitteln hinzuzuziehen. Er begann dann mit Arnim zu unterhandeln. Dieser verlangte aber unter Berufung auf Wallensteins Befehl die Einnahme von 1800 Mann und Sold für drei Monate, durchkreuzte alle Verschleppungsversuche und führte, um seinen Forderungen stärkeren Nachdruck zu verleihen, seine Truppen im Laufe des 9. Oktober vom Baumfeld bei Redentin auf das Haffeld. In aller Hast wurde die Stadt zur Ver=


17) S. A. Mil. vol. I.
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teidigung instandgesetzt. Die letzten Lusthäuser, die noch in den Gärten vor dem Pöler Tor lagen, wurden niedergebrannt; besonders eifrig ward am Wassertor gearbeitet. Hierher wurden auf nachmittags vier Uhr alle Bürger zusammenberufen. Da zeigte sich eine neue Schwierigkeit: die Bürger, die sich noch nicht an den Gedanken gewöhnen konnten, daß die Tage der alten Städteherrlichkeit und =Selbständigkeit gezählt waren, daß die Gewalten, die sie brechen wollten, viel stärker waren als alle Kraft, die die Stadt aufzuwenden vermochte, sie wollten durchaus nichts von einer Übergabe wissen. Als der worthabende Bürgermeister David Sandow von Arnims Drohung sprach, wenn die Stadt sich nicht ergäbe, wolle er sie stürmen und alle in ihr befindliche Mannschaft niederhauen lassen, riefen sie - "toll und thörigt", wie Adolf Friedrich in seinem Tagebuch sagt - , sie wollten lieber ehrlich sterben als sich ergeben; die Kaiserlichen sollten nur vom Haffeld vorrücken, sie würden dann unter das Feuer der städtischen Geschütze kommen. Erst als in der Frühe des nächsten Morgens in einer abermaligen Bürgerversammlung am Wassertor außer dem Rat auch der Herzog eine Kapitulation empfahl, kamen die letzten und entscheidenden Verhandlungen in Arnims Lager in Fluß; bei ihrem Beginn wurden Geiseln ausgetauscht, von kaiserlicher Seite ein Obristleutnant, von städtischer die beiden Ratsverwandten Daniel Goldberg und Christian Tamke sowie die Bürger Jürgen Emme und Heinrich Tamke. Arnim ging bis auf 1000 Mann herunter und so kam ein Abschluß zustande. Der Kapitulationsvertrag wurde von Adolf Friedrich, Arnim und der Stadt besiegelt und unterschrieben.

Auf diese Nachricht hin bemächtigte sich nun doch wieder der Bürger eine gewaltige Aufregung, die sich noch steigerte, als sich herausstellte, daß der kaiserliche Obristleutnant, der als Geisel in die Stadt geschickt war, ungehindert wieder hatte ins Lager zurückkehren können. Erst als Arnim, der das Lärmen und Toben aus der Ferne hörte, an das Pöler Tor geritten kam und erklärte, wenn die Garnison nicht bis zum Abend eingenommen wäre, würde er Wismar mit stürmender Hand nehmen und die Geiseln, die er im Lager habe, hängen lassen, gelang es dem Herzog und dem Rat, die Bürger zu beruhigen. Abends nach sechs Uhr bei hereinbrechender Dunkelheit marschierten die Kaiserlichen unter Trommelschlag ein, geführt von dem fürstlichen Marschall und einigen Ratsmitgliedern. Als sie an das Pöler Tor kamen, wurden sie mit Schreien und Schmährufen empfangen,

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doch zu Tätlichkeiten kam es nicht. Auf dem rund von Bürgern umdrängten Marktplatz erwartete der Herzog die Kaiserlichen; hier lagerten sie die Nacht über auf der bloßen Erde, während die Obersten Arnim, Hebron und Götze bei Adolf Friedrich zu Gaste waren 18 ). Die Truppen, die nicht miteinmarschiert waren, zogen am nächsten Morgen vom Haffeld in ihre Winterquartiere 19 ).

Der Kapitulationsvertrag 20 ) vom 10. Oktober 1627 enthielt abgesehen von der Festsetzung einer Garnison von 1000 Mann 21 ) -folgende Bestimmungen: Die Privilegien und Rechte des Fürsten wie der Stadt bleiben gewahrt. Die Garnison darf "nicht verendert noch vermehret" werden. Spätestens bei Friedensschluß mit dem Könige von Dänemark oder wenn der Krieg nicht mehr in dieser Gegend tobt. wird, die Besatzung aus der Stadt abgeführt und zwar "ohn einige Beschwerung und Auflage oder Plünderung". Das Eigentum des Herzogs sowie der Stadt und ihrer Einwohner soll frei und sicher sein, Konfession und Gottesdienst in Kirchen und Schulen samt deren Dienern unangetastet bleiben. Bei Streitigkeiten der Bürger untereinander behalten nach wie vor Bürgermeister und Rat die Entscheidung, ebenso auch bei Klagen eines Soldaten gegen einen Bürger, im umgekehrten Fall dagegen bekommt sie der in der Stadt kommandierende Obrist oder sein Stellvertreter 22 ); dieser wird verpflichtet, scharfe Justiz zu halten und für die Sicherheit der Bürger bei Tag und Nacht zu sorgen. Die Schiffahrt soll nicht behindert, alle Fahrzeuge den Bürgern gelassen, und, sollte deren Hergabe nötig sein, etwaiger Schaden erstattet werden. Munition und Stücke verbleiben der Stadt, die Bürger werden nicht entwaffnet.


18) Tagebuch. Jahrb. 12 S. 90.
19) Die herzogliche Festung auf Pöl wurde am 21. November von Adolf Friedrich freiwillig an Hebron übergeben (Grotefend, Jahrb. 66 S. 240); vgl. Wallenstein an Arnim am 2. November 1627 n. St. bei Förster, Briefe Bd. I S. 122. Ferner S. 133: Wallenstein an Arnim 15 November 1627 n. St., und S. 146 ff.: Übergabe des Hauses Pöl, datiert vom 21. November 1627 n. St.
20) Original mit Siegeln und Unterschriften des Herzogs und Arnims und dem Signet Wismars im Wismarschen Archiv XIV a. 3. Gedruckt: Förster, Wallensteins Briefe Bd. I S. 116 ff.
21) "Das van dem Kayserl. Volck ein taußend Man zue Fus sollen in die Statt verleget und, wie man sich deßwegen" mit wolgedachten Hern Obristen wurde vergleichen, unterhalten werden.
22) Hebron bestimmte, die Klage solle zunächst dem Kapitän des Soldaten, dann, wenn nötig, dem Obristen=Wachtmeister, erst dann dem Obristen in Person vorgebracht werden. Ratsabkündigg. 28. Nov. 1627.)
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Einen Stadtschlüssel bekommt der Oberst, einen behält der Rat. Der Herzog hat freien Ein=, Durch= und Auszug in der Stadt. Marketender und das "unnütze Gesindlein" werden nicht mit aufgenommen. Schließlich wird noch bestimmt, daß für diesen Vertrag binnen wenigen Tagen Wallensteins Genehmigung eingeholt werden solle. -

Das war das Ende der militärischen Selbständigkeit Wismars, die es "seit undenklichen Jahren" innegehabt und gegen alle Angriffe der Nachbargewalten so lange erfolgreich verteidigt hatte. Unwillkürlich drängt sich die Frage auf, ob etwa Versäumnissen oder Fehlern Einzelner die Schuld an diesem Ausgang beizumessen ist. Doch man kann nicht glauben, daß des Herzogs oder der Ritterschaft Hilfe, die durch Nachgiebigkeit gegen deren Forderungen zu erhalten gewesen wäre, die Stadt vor der Durchführung der klar ausgesprochenen und durch die militärische Notwendigkeit gebotenen Absicht Wallensteins, Wismar mit einer kaiserlichen Garnison zu besetzen, hätte bewahren können, um so weniger als die Durchführung dieser Absicht Wallenstein auch aus Gründen persönlicher Politik wünschenswert erscheinen mußte. Das Empfinden der Bürger aber, die sich so unfreundlich gegen die Einquartierung verhielten, war richtig gewesen : Der 10. Oktober l627 nahm der Stadt nicht nur ein wichtiges Recht, sondern war der Anfang furchtbarster Lasten und Leiden, die sie bis an den Rand des Verderbens bringen sollten.


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Die kaiserliche Garnison in Wismar.

Der Durchzug der beiden großen Heere hatte alle Felder um die Stadt verwüstet, und was die Soldaten noch an Korn hatten stehen lassen, verdarb endlich der Regen. Darunter litten nicht nur die Ackerbürger der Stadt: andere konnten die Zinsen für Kapitalien, die sie nach dem Lande ausgeliehen hatten, nicht bekommen, geschweige denn das Kapital selbst zurückerhalten, das sie in dieser Notzeit oft für sich brauchten. Größtenteils oder gar völlig verloren waren auch die Vorschüsse, die man auf die heranwachsende Ernte gegeben hatte. Um beträchtliche Summen handelte es sich dabei; wie es einmal heißt 23 ), waren es nicht weniger als 40000 Rtlr. Überdies hatte man der kaiserlichen Armee, als sie bei Wismar lagerte, für einige tausend Gulden Brot, Bier und Hafer liefern müssen, konnte aber trotz Berufung auf einen mit der Ritterschaft (am 21 . September) abgeschlossenen Vertrag 24 ) keinen Ersatz erhalten. Der Herzog erklärte vielmehr, es wäre nur wenig Proviant aus der Stadt ins Lager geschafft, so daß die Soldaten viel hätten plündern müssen. Dies zu verhindern wäre aber gerade der Zweck des Vertrages gewesen, der somit nicht erreicht wäre. Also wären die Adligen ihrer Verpflichtungen enthoben! Schließlich litt Wismar und litten besonders die Kaufleute, Schiffer und Fischer schwer unter der Blockade der dänischen Kriegsschiffe, die andauernd die Bucht absperrten. Von der Aufbringung der Bergenfahrer ist ja schon gesprochen. Alle Bemühungen, sie durch Adolf Friedrichs 25 ) oder Wallensteins Hülfe zurückzuerhalten,


23) Rat an Wallenstein, März 1628.
24) Vgl. S. 17.
25) An ihn wandte sich Wismar am 28. Januar 1628.
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waren zunächst vergebens. Um Neujahr 1628/29 wurde die Ladung eines der Schiffe für 2303 Rtlr. 42 Schillinge in Lübeck verkauft und der Erlös zur Befriedigung Schlammerstorfs verwandt. Diesem hatte Wismar sogar eine Obligation ausstellen müssen, um nur zu verhindern, daß ihr auch alle anderen Schiffe, die den Dänen in die Hände fielen, fortgenommen wurden! Erst zu Lübeck wurde 1629 der Stadt wieder freier Handel mit Dänemark und Restitution der Schiffe und Güter, die ihren Bürgern abgenommen waren, zugesichert 26 ). Als auch dann noch Schlammerstorf jeden Wismarschen Bürger, den er in seine Gewalt bekäme, zu hängen drohte, wurde ihm auf Wengerskys Anordnung durch Altringer ein gleiches Schicksal angekündigt, wenn er nicht seine Drohungen unterließe.

Unerträglich aber wurde die Lage der Stadt schon dadurch, daß die Kaiserlichen die Kapitulationsbedingungen nicht innehielten. Mochte es auch tatsächlich nicht zu bedeutungsvoll sein, so kennzeichnet es doch die Lage der Dinge, daß Stadtschlüssel nur die Offiziere in Händen hatten. Aber auch die Gerichtshoheit des Rates ward nicht immer gewahrt. Am 15 Februar 1628 z. B. beschwerte sich ein Bürger, daß er auf Hebrons Befehl ohne jede Schuld aus einem Krug heraus in Haft genommen sei; erst auf Eingreifen des Rates wurde er nach mehreren Stunden dessen Jurisdiktion übergeben. Ganz besonders jedoch litt die Stadt unter der Disziplinlosigkeit der Soldaten. Da wird über Einbrüche und Diebstähle geklagt, über Unsicherheit aus den Straßen, Ausschreitungen betrunkener Soldaten, über Niederreißung von Zäunen und Ställen, deren Holz dann für die Wachtfeuer gebraucht wurde, usw. Den Gebäudeschaden schätzte die Stadt bereits im ersten Winter auf 50000 Gulden ein. Man glaubte geradezu, die Hauptleute steckten mit ihren Soldaten unter einer Decke und bekämen ihren Anteil an jeder Beute, die diese aus Einbrüchen und Diebstählen gewönnen. Bezeichnend für die Gesinnung ,der Garnison ist die Antwort, die ein Soldat, der am 1 März 1628 wegen Diebstahls stranguliert ward, gab; er wies das Abendmahl mit den Worten zurück, er hätte es im Leben nicht gebraucht, was solle er jetzt damit. Und weiter: Schon am nächsten Tage wurde wieder ein Wachtmeister auf dem Markt mit dem Schwerte hingerichtet, weil er einen Leutnant erschossen hatte. Schließlich ein Gegenstück dazu: Am 28. April 1628 gab


26) Instruktion für Ribow und Woltreich an Wallenstein, Juni 1629.
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ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an 27 ).

Daß der Kapitulationsvertrag nicht innegehalten wurde, zeigt sich auch, wenn wir nunmehr die Stärke der Garnison sowie die Geld= und Naturalleistungen der Stadt an sie betrachten. Es waren zehn Kompagnien eingerückt unter dem Obristen Hebron 28 ) und den Kapitänen Johann Gordon, der zugleich Obrist=Wachtmeister war, Mandit, Zeche, Krumkow, Bisinger, Wopersnaw, Bernhard, Oertz, Wiedenbach und Odewalßky. Für die Verpflichtungen der Stadt ihnen gegenüber galten Arnims Anordnungen vom 18./28. Oktober 1627. Hiernach war mit den Ständen vereinbart, daß diese für drei Monate Sold aufbringen sollten. Davon hatten die Offiziere und Soldaten sich selbst zu verpflegen, nur soll jeder Obrist außerdem täglich für 12, ein Rittmeister für 6, ein Hauptmann für 4, ein Leutnant und Fähnrich für 2 Pferde Futter, und zwar für jedes Pferd "ein Viertt" erhalten, und es müssen den gemeinen Soldaten die gewöhnlichen servitia gegeben werden. Für den Fall aber, daß nicht sofort für einen Monat Sold gegeben werden kann, sollen die Offiziere "ettwas an Gelde", die gemeinen Soldaten " nottürfftig" Futter, Essen und Trinken bekommen, und zwar ein Viert Gerste täglich aufs Pferd und auf jede Person 2 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot, 3 Maß Bier. Diese Leistungen sollen später, "nach dem gewißen Taxt, so aniezo zuverferttigen untterhanden," "an Gelde hinwiederumb abgezogen " werden. Auch einige der Einzelbestimmungen mögen genannt sein, so, daß kein Soldat von seinem Wirte Geld erpressen oder ihm Gäste ins Haus führen dürfe, und daß nur die hohen Offiziere Anspruch auf eigenes Feuer und Licht hätten, dagegen kein Soldat sich selbst Holz holen oder gar Zäune und Häuser abbrechen dürfe. Für die Wachen sollen wöchentlich drei Faden Holz geliefert werden. Kein Soldat dürfe ohne Erlaubnis seines Offiziers aus dem Tore gehen oder nach neun Uhr sich in einem Bier= oder Weinhaus oder auf der Straße sehen lassen.


27) Chronik S. 501.
28) Vorher halte er im Havellande gelegen, schon damals mit zehn Kompagnien. Er ließ sich von mehreren Städten der Mittelmark monatlich 7900 Gulden zahlen. Friedr. Förster, Briefe Bd. I S. 67. Vgl. ebenda S. 123. Wallenstein an Arnim 1627 Nov. 2 n. St.: 1000 Pferde des Obristen Idebron sollen in die Neumark verlegt werden, und S. 127 (derselbe an Arnim 1627 Nov. 3 n. St.); ebenda S. 151 (derselbe an Arnim 1627 Nov. 23 n. St.: die Hebronsche Kavallerie soll in die Mittelmark).
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Alle Bagagepferde sollen vor Einzug in die Quartiere abgeschafft werden. Schließlich werden ausdrücklich Schatzungen an den Toren verboten. - Was aber unter dem " ettwas an Gelde" (s. o.) zu verstehen war, ersehen wir etwa aus einem Verzeichnis über die Zahlungen, die bis zu Wallensteins fernerer Anordnung wöchentlich an die Offiziere zu leisten waren: Hauptmann 50 Rtlr., Leutnant 20, Fähnrich 15, Feldwebel 8, Furier 4, 2 gemeine Webel je 3, Feldschreiber 4, Feldscherer 3, 4 Korporale je 2, 4 Spielleute je 1 1/2, 4 Landespassaten je 1 1/2 Rtlr., 24 Gefreite je 2 Pletze 29 ).

Nun wurde aber Wismar nicht allein die Besoldung oder Unterhaltung der eintausend Mann des Kapitulationsvertrages auferlegt. Unter dem 18. Oktober 1627 30 ) beschwert sich die Stadt bei dem Herzog, ihr würde jetzt zugemutet, ein ganzes Regiment Fußvolk von 3000 Mann zu besolden. "Unnd daß die Besazung allein uff die 1000 Mann gemeinet sein solle, nichts destoweniger aber die ubrigen deß ganzen Regimentts auch von unß uff drey Monatt besoldet werden sollenn, welches dan zu unsern Quoten allein jedes Monatt 25000 Reichsthaler sich belauffen thutt." Außerdem solle die Stadt für den Stab, "wie eß genennet, oder zu deß Obristen selbst eignen Tisch unnd Untterhalttung, darunter gleichwoll alle andern Officirer deß ganzen Regimentts gerechnet werden sollenn, wochentlich 500 Rthaler, und dan zum Dritten uff 110 Pferde für daß ganze Regiment an Habern 55 Scheffel teglich, ohne Hew und Strow, davon sich der Haber allein miss 25 Drombt 1 Scheffel wochentlich belauffen thutt, entrichten." Auf die Bitte um Einberufung eines Landtages, der Wismar von diesen unerfüllbaren Verpflichtungen befreien sollte, kam vom Herzog nur die Antwort, er erwarte stündlich die Ankunft des Obristen Arnim und wolle mit ihm über diese Angelegenheit sprechen; auch sollte sein Abgesandter an Wallenstein mit diesem darüber verhandeln. Aber es möchte bis auf Wallensteins weitere Entscheidung mit der Unterhaltung des ganzen Regiments eingehalten werden.

Die Stadt, die die ungebetenen Gäste nun einmal auf dem Halse hatte, mußte sich wohl oder übel fügen und sich mit der


29) Andere Verzeichnisse aus ungefähr derselben Zeit geben ähnliche, wenn auch nicht in allen Fällen dieselben Zahlen. Erwähnenswert ist z. B. noch, daß für einen Obristen=Leutnant wöchentlich 100 Rtlr. gerechnet werden.
30) S. A., Mil. vol. I.
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freilich recht zweifelhaften Hoffnung auf einen günstigen Bescheid Wallensteins trösten. Inzwischen mußte sie nach der Arnimschen Ordnung für den ersten Monat 27 000 Rtlr. aufbringen sowie darüber Hebron eine Obligation ausstellen 31 ). In Wirklichkeit brachte sie aber nur 23 400 Rtlr. zusammen 32 ), und so trat der Fall ein, der im dritten Punkt der Arnimschen Ordnung vorgesehen war: sie erfüllte nur einen Teil ihrer Verpflichtungen durch Barzahlungen und leistete im übrigen Verpflegung. Über den von Arnim nicht bestimmten Termin der Abrechnung über diese Verpflegungskosten wie über die Höhe des "Nachrestes" kam es dann aber selbstverständlich zu Streit mit Hebron. Die städtischen Finanzen weisen seit jener Zeit das Bild eines jammervollen, unentwirrbaren Chaos auf.

Vergegenwärtigen wir uns nunmehr die tatsächlichen Aufwendungen, die Wismar in jenem Winter gemacht hat. Einen gewissen Einblick gewähren uns verschiedene Abrechnungen, die im Ratsarchiv liegen. Aber natürlich muß man bei ihrer Würdigung beachten, daß sie einseitig sind und ihnen die Anerkennung durch die andere abrechnende Partei, durch Hebron, fehlt; auch finden sich Differenzen zwischen den Aufrechnungen, die sich zum Teil durch Unsicherheit über die Höhe einzelner Posten erklären, zum Teil dadurch, da einzelne Leistungen erst später bekanntgeworden sind; schließlich kommen auch sehr häufig Rechenfehler vor. Ich benutze vor allem die bis Ostern 1628 gehende Zusammenstellung, weil sie im wesentlichen dieselben Posten und diese größtenteils in gleicher Höhe angibt wie die späteren, während die bis zum 20. März 1628 und zum 23. April 1628 gehenden Abrechnungen lückenhaft sind und viele durch noch vorhandene Rechnungen belegte Ausgaben aus dem Winter 1627/28 nicht enthalten 33 ). Danach sind bis Ostern 1628 "wegen deß Hern Obristen Daniel Hebronß aufgewandt" im ganzen 33 642 Rtlr. 47 Schillinge 3 Pf. 34 ). In dieser


31) Wismar an Wallenstein 1628 Juli 9.
32) Wismar an den Kaiser 14./24. Jan. 1628: "Wir haben zwar zu Colligirung deß ersten Monatts Untterhaltts alles, waß wir auß gemeinen und privat Beuteln zu erhalten gewust, zusammen gebracht und also alle unser Vermüegen excutyret und haben doch so hohe Summen, alß unß, uffgedrungen wirtt, mitt nichten und keines Weges uffbringen künnen.
33) Leider ist keine Zusammenstellung vorhanden, die die Aufwendungen angibt, die von Wismar bis Mitte Februar 1628, wo die erste Abrechnung mit Hebron erfolgte, gemacht sind.
34) Die Zusammenstellung, die bis zum 31. Juli 1631 geht, gibt an: 33 711 Rtlr. 15 Sch. 3 Pf. Der Unterschied ist also nur gering.
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Summe sind die genannten 23 400 Rtlr. enthalten. Die Posten sind auch im einzelnen ganz interessant: So heißt es, daß dem Obersten bei der Einnahme der Garnison auf sein Begehren anstatt einer "silbern Taffel" 3000 Rtlr. gegeben sind, ferner 1860 Rtlr. "wegen der salvae guardiae" sowie 2040 Rtlr. 10 1/2 Sch. für die Küche 35 ). Ungefähr ebensoviel wie für die Küche ist an Zulagen aufgewandt, die die Bürger Hebrons Aufwärtern und Dienern gegeben haben; weiter werden 369 Rtlr. (nach anderer Angabe 546 Rtlr. 32 Sch.) für Piken und Musketen gerechnet, die der Obrist bekommen hat. Im übrigen setzten sich die Ausgaben zusammen aus Aufwendungen für Zinngerät, Leinen, Schmiedearbeit, Wagen, Brennholz, Wein, Kaufmanns= und Apothekerwaren. - - "Auf des Hern Obristen Wachtmeisters Johan Gordons Taffell verwandt" sind 1075 Rtlr. 39 Sch., für die übrigen Offiziere sind an Servis von den Bürgern 7509 Rtlr. 45 Sch. gegeben, wozu für die Kapitäne


35) Zur Beurteilung dieser Summen seien einige der damaligen Lebensmittelpreise nach den Rechnungen angegeben: 1 Pfund Rindfleisch 1 1/2 Sch., 1 Pfund Hammelfleisch 1 1/2 bis 2 Sch., 4 Stiegen (d. h. 80) Schollen 10 Sch., 1 Pfund weißer Käse 4 Sch., 1 Huhn 3 bis 6 Sch., 1 Faß Rüben 4 bis 5 Sch., 1 Pfund Schweinefleisch 2 1/2 Sch., 1 Pfund Speck 4 Sch., 1 Kanne Essig 2 Sch., 1 Schock Walnüsse 2 Sch., 1 Faß gelbe Wurzeln 3 bis 5 Sch., 2 Hammelköpfe 3 Sch., 1 Faß Salz 10 bis 16 Sch., "eine veiste Gans" 12 Sch., ein "Virtheil" Lachs 8 Mk. 6 Sch., 1 Pfund Butter 4 bis 6 Sch., 1 Faß Äpfel 5 bis 7 Sch., 1 Faß Erbsen 8 bis 12 Sch., 1 Drompt Gerste 18 Mk., 1 Tonne Bier 5 Mk. 4 Sch., auch schon zu 3 Mk., 1 "Virthonne" Heringe 6 Mk., 1 Ochsenzunge 12 Sch., 1 Faß Weizenmehl 9 Sch., 2 Hechte 2 Mk. 2 Sch., 1 Pfund Schweineschinken 3 1/2 Sch., 3 frische Dorsche 1 Mk. 12 Sch., ein Schock Eier 1 Mk. 8 Sch., 2 Enten 6 Sch., 1 Taube 4 Sch., "ein Tonncken" Oliven 9 Mk. - Aus anderen Rechnungen: lange Rosinen das Pfund 5 bis 6 Sch., 1 Hase 2 Mk., auch schon 24 Sch., ein ganzes Kalb 2 Mk. 12 Sch., auch schon 2 Mk. 4 Sch., "Canellpuder" 1 Lot 3 bis 4 Sch., 1 Lot ganzen Kaneel 4 Sch., "Muschatenblomen" 1 Lot 6 bis 8 Sch., 1 Pfund Zucker 1 Mk. 8 Sch. bis 2 Mk., "gröner Keese" das Pfund 2 1/2 Sch., 1 Pfund Konfekt 20 bis 28 Sch. bis 2 Mk., "Nürrnberger Kuchen" 1 Dutzend 12 Sch. bis 1 Mk., 1 Scheffel Lüneburger Salz 16 Sch. bis 2 Mk. 8 Sch., 1 Pfund gestoßenen Pfeffer 1 Mk. 4 Sch. bis 1 Mk. 8 Sch., 1 Pfund Korinthen 6 bis 8 Sch., 1 Lot Saffran 24 Sch., 1 Pfund Hutzucker 1 Mk. 8 Sch. bis 1 Mk. 12 Sch. oder 2 Mk., 1 Pfund Mandelkonfekt 1 Mk. bis 1 Mk. 12, Sch., 2 Karpfen 7 Sch., 2 Stck. gesalzenen Dorsch 8 Sch., 1 Pfund trockene Mandeln 14 bis 16 Sch., gestoßene Mandeln 1 Pfund 1 Mk., 1 Pfund ganzen Reis 4 Sch., 1 Pfund Reis 5 bis 6 Sch., 1 Pfund gestoßenen Reis 5 Sch., 2 Stck. "Limonien" oder 2 Zitronen 8 Sch., "Lymonen" Stück 3 Sch., 1 Kanne Milch 2 bis 3 Sch., 1 Pfund Stockfisch 2 Sch., 1 Pfund "Negelken" 2 Mk., 1 Lot "hole Negelken" 5 Sch., 1 Pfund Zuckerbrot 24 Sch. bis 2 Mk., 1 ganzer Hammel 1 Mk. 4 Sch., 1 Pfund Ingwer 14 bis 16 Sch., 1 Pfund Ingwerpuder 16 Sch. Ferner 1 Pfund "Schwetzchen" 3 Sch., 1 Pfund candisiert Zucker (  ...  )
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noch 3600 Rtlr. kommen, von denen weiter unten noch die Rede sein wird, und ferner 1163 Rtlr. 21 Sch. für Salveguardien von den Stadt= und Kirchendörfern.

Zu diesen Barausgaben kamen die Kosten für die Verpflegung der gemeinen Soldaten. Ihre Zahl sollte ja nach dem Kapitulationsvertrag 1000 Mann betragen; sie wurde aber bald beträchtlich größer. Schon am 6. November 1627 wird sie von der Stadt auf etwa 2000 Mann außer Weibern, Jungen und "unnütz Gesindt" angegeben, und am 22. desselben Monats heißt es sogar, die Einquartierung wäre 3000 Mann stark. Ob diese Zahl zutreffend war, ist allerdings zweifelhaft; als Hebron im Februar sein Regiment in Wismar musterte, soll die Zahl der Soldaten 1800 Mann betragen haben. Diese Vermehrung widersprach zwar dem klaren Wortlaut des Kapitulationsvertrages, stand aber in Einklang mit Wallensteins Ansichten. Am 21. Januar 1628 n. St. schrieb er an Arnim: "in Wismar ist das presidium zu schwach, man muß es stercken" 36 ); ebenso


(  ...  ) 3 Mk., 1 Lot "Negelkenpuder" 5 Sch., 1 Pfund Oliven 16 bis 24 Sch., 1 Pfund Kapern 16 bis 24 Sch., 1/2 Planke Honig 3 Sch., eingemachte "Citronen schellen" das Pfund 2 Mk., 1 Pfund eingemachte Walnüsse 3 Mk., 1 Pfund Anis= oder Pomeranzenkonfekt 2 Mk., 1 Kanne Wein 20 Sch., 1 Plancke Weinessig 4 Sch., 1 Kanne Weinessig 16 Sch., 1 Pfund Feigen 8 Sch., 1 "Stop" Branntwein 24 Sch. usw. Diese Angaben stammen sämtlich aus 1627/28. - Im September 1638 galt in Wismar der Scheffel Roggen 16 Sch., der Scheffel Malz 32 Sch. S. A. Wism. mil. II. 1638 Sept. 20. - Nach Schröder, Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar, S. 318 f. galt
Lebensmittelpreise Dann starke Steigerung bis 1651, Rückgang 1652, sehr starker Rückgang 1653/54. - Auf die Mark gehen 16 Schillinge.
36) Förster, Briefe Bd. I S. 278.
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1628, 6. Februar n. St.: Rostock und Wismar "werden . . . müssen starck mitt Volck besezt werden" 37 ), und 27. Februar 1628: "bitt, der Herr wolle auch ein wachendes Aug auf die Herren von Rostock undt Wismar haben; denn die von Wismar haben gar zu ein schwach Guarnizon. Es werden zum allerwenisten 3000 Man zu Fus undt ein paar Compagnien Reiter drin sein . . . . undt in beyden Stetten die Bürger disarmirt. P. S. Den Obriesten Sant Julian muß der Herr Volck zugeben, auf das er sich beyder Stett . . . wol bemechtigen kann; denn ich traue ihnen durchaus nicht" 38 ). Die Bürger mußten also weit über die ursprünglich festgesetzten tausend Mann unterbringen und unterhalten. Das geschah - nebenbei gesagt - in der Weise, daß die ganze Stadt unter die zehn Kompagnien verteilt und jeder von diesen ein bestimmter Bezirk angewiesen wurde, dessen Häuser dann von den Offizieren mit Einquartierung belegt oder, wenn dies nicht geschah, "zu ihrem Nuzen gezogen" wurde 39 ), d. h. die Häuser der Reicheren wurden zu Barleistungen an die Offiziere, die Häuser der Ärmeren zur Unterbringung und Verpflegung der Soldaten herangezogen. Da überdies eine ganz beträchtliche Zahl von Bürgern von jeder Einquartierungslast befreit war 40 ), mußten die Häuser der Ärmeren sehr stark belegt sein. Schon Anfang Januar 1628


37) Ebenda Bd. I S. 286.
38) Ebenda Bd. I S. 309.
39) 21. März 1628. Dem Obristen wurden für sich, seine Aufwärter und andere Diener über 100 Häuser zugewiesen.
40) Die umfangreiche Liste der Personen, die lt. Reskript Wallensteins von Einquartierung frei sind (aus 1630/31), zählt auf: Die drei Bürgermeister Dr. Michael Fuchs, Davidt Sandow und Jochim Schmidt, Stadt= Syndikus Dr. Anthonius Woldtreich; 18 weitere Ratspersonen, unter ihnen Stadtsecretarius Gabriel Pauli und Stadthauptmann Sigmundt Weyer; 5 Witwen von Ratspersonen; die siebzigjährige blinde Gertrut Grelle, die Begründerin des Grellschen Testaments, 1 Gerichtsschreiber, 1 Kämmerei= schreiben, 2 Kontributionsschreiber, 1 Accisenschreiber, 1 Wachtmeister, 1 Wachtschreiber, 4 reitende Diener, 4 Hausdiener, 1 Marktvogt, 1 Bedienten zur Einquartierung, 2 Gerichtsdiener, 1 Kämmereidiener, 1 Bedienten bei der Accisekammer, 1 Stallknecht, 1 Ratskutscher, 1 Bauschreiber. Ferner Kirchen= und Schuldiener; den Superintendenten, den Archidiaconus und Diaconus zu St. Marien, die Pastoren und den Diaconus zu St. Nicolai und St. Georgen; den Pastoren zum Heiligen Geist; eine Pastorenwitwe in St. Georgen. Den Rector, den Conrector, den Cantor und 3 Schulcollegen; den Schreib= und Rechenmeister, die 3 Organisten, Küster, "Klockenleute, Calcanten und die Selenmanersche" (Totenfrau). Außerdem Doktor Kaspar Wilken, Doktor Nikolaus Hein, L. Johannes Leo, eine blinde Jungfrau, Rudolphi Haus, Münzer, Stadtapotheker, Stadtweinkeller, Stadtwage, des Rats Grubenmüller.
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"verliefen" deshalb viele Bürger "auß den Buden" und verkrochen sich in Keller", "weil ihnen die eingelegten Soldaten zu speisen gar zu schwer gefallen". Da nun die Einquartierung natürlich auf die Häuser gelegt wurde, mußten an Stelle der Mieter die Eigentümer die Verpflegung der Soldaten übernehmen, und einige von ihnen hatten auf diese Weise schließlich 20 und mehr zu verpflegen, "darüber" schließlich "auch die vornehmsten Leute und Bürger den geringsten sein fast gleich worden". Nach Angabe der Bürger wurde im ganzen für die Unterhaltung der Soldaten aufgewandt: In St. Marien=Kirchspiel 20 871 Rtlr. 33 Sch., in St. Nicolai 25 305 Rtlr. 20 Sch., in St. Georgen 23 060 Rtlr. 44 Sch. 41 ).

Schließlich sind noch, um alle Lasten, die Wismar damals getragen hat, festzustellen, die Kosten zu erwähnen, die der Stadt durch Futterlieferungen und durch die Einquartierung durch=


41) Die Aufrechnung gibt für St. Nicolai 26 305 Rtlr. 20 Sch., für St. Georgen 23 011 Rtlr. 11 Sch. an. Die obigen Summen entsprechen den Angaben in den Spezialrechnungen wie in späteren Zusammenstellungen. Übrigens zeigte eine Nachprüfung schon der Spezialverzeichnisse das Vorhandensein von Rechenfehlern. Über die sonstigen Bedenken vorher im Text. Um aber ungefähr zu zeigen, wie hoch sich die Aufwendungen der einzelnen Bürger beliefen, gebe ich eine Zusammenstellung einiger Höchst= und Mindestleistungen auf Grund dieser Verzeichnisse: Aufwendungen für Unterhalt der einquartierten Soldaten
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reisender hoher Offiziere, die in den Herbergen untergebracht wurden, entstanden. Jene beliefen sich auf 666 Rtlr. 19 Sch. 42 ); diese sind an der Hand der Listen nicht mehr genau festzustellen, die mehrfach genannte Zusammenstellung gibt i. g. 273 Rtlr. an, andere 439 Rtlr. 13 1/2 Sch., eine dritte 237 Rtlr. 47 1/2 Sch.; die wahrscheinlichste Angabe ist die erste.

Bei dieser Gelegenheit seien auch sogleich die Fragen beantwortet, wie diese Lasten aufgebracht wurden, sowie welchen Einfluß die Leiden und Lasten dieses Winters auf die Bevölkerungsverhältnisse der Stadt hatten. Für Quartier und Verpflegung der Soldaten sowie für den Servis der Offiziere hatten die einzelnen Bürger zu sorgen, wogegen die Stadt die übrigen Zahlungen, u. a. an Hebron, für Gordons Tafel, für Futterlieferungen und die Einquartierung der durchreisenden Offiziere übernahm. Um diesen Verpflichtungen nachkommen zu können, erhob sie besondere Steuern, von denen wir am 21. Oktober 1627 und 13. Februar 1628 hören. An diesem Tage wurde eine "schleunige Collecte" abgekündigt: Von jedem Hause 6 Rtlr., von jeder Bude 3 Rtlr. , von einem Wohn= oder Dörntzen=Keller 1 1/2 Rtlr., von einem gemeinen Wohnkeller 1 Gulden, außerdem sollten "Mann unnd Fraw ann Kopgelde für sich, seine Kinder unnd Gesinde 4 Rtlr. unnd also zusammen 10 Rtlr. bezahlen" 43 ). Zugleich versuchte sich der Rat aber auch auf andere Weise Geld zu verschaffen. Freilich mißglückte der Versuch, unter Verpfändung des Lottackers 44 ) Anfang November 1627 in Hamburg Geld geliehen zu bekommen; so stark war dort schon der Kredit der Stadt gesunken. Aber man wußte sich mit einem Mittel zu helfen, das allerdings, wie der Rat wohl erkannte, für spätere Zeiten nur zu bedenklich war: Die Stadt gab einen wichtigen Teil ihres Grundbesitzes aus der Hand, wie man hoffte, nur auf kurze Zeit, tatsächlich für immer. Der Lottacker wurde zwangsweise "auff vorhergehende Taxation nach zugelegter Lossung" verkauft, jedoch unter Vorbehalt des Rückkaufs 45 ). Später wurde der Versuch gemacht, den Lottacker wieder an die Stadt zu bringen. Hierüber wurde am 13. und


42) So in zwei von drei Zusammenstellungen und in der Spezialfutterrechnung; die andere Angabe lautet 667 Rtlr. 2 Sch.
43) Abkündigung vom 24. Februar 1628.
44) D. h. des städtischen Ackers, der alle 7 Jahre an die Vollbürger ausgelost wurde. Vgl. Techen, Bürgersprachen der Stadt Wismar S. 35, 61; Hansische Geschichtsblätter Jahrg. 1890 S. 67.
45) W. A. XIII. 1. 1. Der Verkauf ging 1627 am 19. November und 7. Dezember und 1628 am 10. Februar vor sich.
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16. März 1629 im Rat verhandelt. Man einigte sich dahin, wenn die Vorschußgelder für die kaiserliche Garnison, worauf begründete Hoffnung wäre, ex cassa, d. h. aus dem Landkasten, zurückgezahlt würden, so sollten diese, soweit wie möglich, auf den Rückkauf des Lottackers verwandt werden. Die Unvermögenden sollten bar Geld, die Vermögenden eine städtische Obligation erhalten. Sollten die Vorschußgelder nicht gezahlt werden, so müsse jeder sich mit der Verschreibung zufrieden geben und die Ackerlose als Unterpfand benutzen; erst wenn diese in 7 Jahren nicht durch die Stadt zurückgekauft wären, sollten sie eines jeden Eigentum sein, inzwischen aber nach Wismarschem Brauch im Herbst wieder ausfallen 46 ). Auch mit Vertretern des Bürgerausschusses wurde darüber verhandelt (16. März). Hier stellte Bürgermeister Hieronymus Ribow die Schäden des Verkaufs des Lottackers zusammen: 1. Der Kredit der Stadt wäre erschöpft. 2. Der Kämmerei wären ihre Intraden genommen. 3. Die geringsten Lotte blieben "beliegen" "u. waß dessen mehr". Als die Bürgerschaft Schwierigkeiten machte, verwies der Rat darauf, daß dann auch er seine Rechte, auf die er beim Verkauf zunächst verzichtet hatte, geltend machen würde, daß nämlich jeder Ratsherr auf zwei Lose Anspruch habe; die Bürgerschaft mußte denn auch dieses Recht dem Rat bestätigen 47 ).

Alle diese Lasten bedrückten die Bürger aufs schwerste, und viele verließen die Stadt. Auch hiervon berichten die Spezialverzeichnisse über die Verpflegungskosten. In dem Teile des St. Nikolai=Kirchspiels, in dem 11 Korporalschaften untergebracht waren und worüber genaue Angaben vorliegen, waren von 239 Haushaltungen 4 Häuser wüst, d. h. verlassen, und 22 Bürger entlaufen. Im ganzen Marien=Kirchspiel waren bei 345 Haushaltungen 8 wüst (doch heißt es außerdem bei der 7. Korporalschaft: außer "etlichen wüsten" und bei der 9. "die übrigen Heuser und Buden seint wüste") und 14 Bürger entlaufen (außerdem 2 "im Elend gestorben"), im ganzen Georgen=Kirchspiel bei 390 Haushaltungen 15 wüst (darunter 12 in der 8. Korporalschaft, wo gesagt wird "zwolf Wohnungen sein frei", bei der 7. ist außerdem bemerkt "die andern übrigen Wohnungen sein


46) Erst im Herbst 1629 ging der Acker in den Besitz der Erwerber über; solange dauerte das Recht derer, denen die Stücke bei der Verlosung 1622 zugefallen waren.
47) Nach Bürgerbeschluß vom 8. September 1629 wurden die Ratmannen für ihre zwei Lose durch eine jährliche Zahlung von 14 Rtlrn. und 14 Schillingen, Syndikus und Stadtsekretär für je ein Los mit dem halben Betrage entschädigt.
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wüste") und 23 Bürger verlaufen. Auch die Bemerkungen zu diesen Listen bezeugen die Not der Bürger. Da heißt es neben den Angaben der Lasten: "so lange sie aushalten können"; "damit alles verzehrt"; "so lange er auffwarten können, wohnet itzo im Stalle"; "dessen Frau Mandit sein Volck so viel geschlagen, das sie ihren Todt davon genommen, betzeugen einhellig die Nachbaren"; "wegen großer Beschwer gestorben"; "aber vielmehr gewest"; "ist soviel geschlagen, daß er entlauffen müssen, betzeugen die Nachbarn"; "darnach selber Soldat worden"; "sagt an mit weinenden Augen"; "solange sie es halten können, danach entlaufen"; "hat eine Tonne Bier ausgeben müssen, weil ihm aus Frevel 4 Soldaten eingelegt waren und davon dann wieder zwei abgenommen"; einem Bürger sind, weil er sich über übermäßige Einquartierung und Gastereien beschwert hat, am nächsten Tage so viel Soldaten eingelegt, daß sie innerhalb drei Stunden eine Tonne Bier ausgetrunken haben, außerdem hat er dem Furier einen Reichstaler geben müssen, wie denn oft darüber geklagt wird, daß unter Bedrohung mit Einquartierung Geld erpreßt wäre, usw. Mag es somit übertrieben sein, wenn der Rat am 30. März 1628 angibt, es wären schon 500 Wohnungen wüst und öde, am 2. April, es wären nur noch 500 Feuerstätten in der Stadt, am 9. April, es wären nur noch 450, so besteht die Tatsache, daß viele Bürger ihre Heimat verließen und viele Häuser schon im ersten Halbjahr der kaiserlichen Garnison wüst wurden. -

Kehren wir wieder zum Ausgangspunkt unserer Betrachtungen zurück. Die Stadt war unter Vorbehalt ihres Protestes zur Zahlung von dreimal 27 000 Reichstalern verpflichtet worden. Auf diese Summe waren nach der Einquartierungsordnung die Verpflegungskosten anzurechnen, die für die Garnison aufgewandt waren, sowie die tatsächlich geleisteten Barausgaben. Nun entstand aber eine erneute Unsicherheit durch ein Schreiben Arnims, das dieser auf Wallensteins Befehl am 23. November 1627 an den Rat richtete 48 ); in ihm war bestimmt, daß die Stadt auf das in Wismar liegende Regiment Hebrons "den Untterhaltt uff ein mehres Volck nicht alß 1000 Mann, nemblich monattlichen 10000 Gulden und uff den Stab 2000 Gulden zu reichen und daß übrige zu andern General=Contribution folgen laßen" sollte. Damit stimmt überein ein Brief Wallensteins an Arnim vom 6. November 1627 n. St.:


48) 23. Januar 1628.
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"Die von Wismar sollen 3000 Man unterhalten, den dritten Theil dessen gebe der Herr dem Ob. Hebron auf seine 1000 Man, so drin stedt, die zwey Dritel ziehe der Herr auch zu der Gen.=Contribucion 49 )". - Nun hatte die Stadt, wie wir vorher gesehen haben, im Oktober 1627 Hebron eine Obligation auf 27 000 Rtlr. für den ersten Monat ausgestellt, in der Annahme, daß sie sämtliche Zahlungen an diesen zu leisten habe. Das war ja nun durch Arnims Schreiben anders bestimmt. Aber nichtsdestoweniger verlangte Hebron Zahlung jener ganzen Summe 50 ) ! Formell konnte er sich im Recht glauben, sachlich war er entschieden im Unrecht. Wallensteins Anordnung von Ende November hob selbstverständlich alle früheren, auch soweit sie von seinem Obristen Arnim geschehen waren, auf; sie beseitigte damit auch die Voraussetzungen, unter denen die Stadt jene Obligation an Hebron ausgestellt hatte, ja diese durfte nicht einmal mehr die gesamte Summe an den Obristen zahlen. Er jedoch verlangte es und schrieb - Anfang Dezember 1627 war er auf seine böhmischen Güter gereift - am 8. Februar 1628 mit Bezug auf die Einwendungen des Rates: "Die Herren gehen midt lauter Juristenstucken umb, die gelten nicht, geratt aus helt den besten Stich." Als er dann am 13. Februar gegen Abend nach Wismar zurückkehrte, war er entschlossen, den Streit zwischen ihm und der Stadt zum Abschluß zu bringen. Trotz einer "Verehrung" von 1500 Reichstalern, die ihm gewährt wurde ließ er von seinen Forderungen zunächst nicht ab. Über den Ton dieser Verhandlungen und die gewalttätigen Drohungen Hebrons und seiner Soldaten gibt der unten Anm. 50 angeführte und im Anhange mitgeteilte Bericht ein anschauliches Bild. Zum Verständnis der Stellungnahme Hebrons sei die Antwort wiedergegeben, die er aus den Hinweis des Rates auf den Wallenstein=Arnimschen Befehl vom 23. November gab 51 ): "Er fragte nich nach des vonn Arnimbs Schreiben . . . und wehre nicht gewerttigg, daß er ihme diesfals vorschreiben solten, er hette seine Bestallung vom Kayser selbst empfangenn, und wehre ihme dies Quartier zue Wismar zur


49) Förster, Briefe Bd. I S. 129; vgl. Wallenstein an Arnim 15. November 1627 n. St., ebenda Bd. I S. 134.
50) "Ungeferlicher Discurs und Verlauff mundtlicher Unterredung zwischenn denn Herrn Obristen Daniell vonn Hebronn, unnd einem Erbahrn Rahtt der Statt Wismar denn 14. February Anno 1628" sowie Bericht eines Augenzeugen über die Vorgänge beim Hebronschen Tumult. S. Anhang Nr. 4.
51) Nach dem Discurs.
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Unterhaltung seines Regements Fus=Volcks verschriebenn, und wolte dem widrigenn unangesehenn seinenn Nachstandt der 27000 Rtlr., so ihme uff denn erstenn Monat gebühreten, kurtzumb habenn, wegenn der folgenden Monat aber wolle er woll Rechnung zulegen." Wie er sich weiter diese Abrechnung vorstellte und wie gering er dabei die tatsächlich, wie gezeigt, sehr schweren Lasten der Stadt einzuschätzen gedachte, zeigen seine schließlichen Forderungen: Zahlung des Nachstandes der 27 000 Reichstaler binnen acht Tagen, Wochengeld für den Stab - trotzdem dieses doch schon in den 27000 Rtlrn. enthalten war! - Richtigmachung der Futterrechnung, die er aufstellen lassen wolle, und - eine neue Obligation über 21 000 Rtlr., zahlbar in drei Terminen, nämlich je 7000 zu Ostern 1628, Michaelis 1628 und Ostern 1629. Diese Forderung war eine reine Erpressung; der Stadt wurden nur 33 000 Rtlr. als Ausgleich für ihre Lasten angerechnet, die immer - man vergleiche allein die Verpflegungskosten für die Soldaten - , auch wenn man die einseitigen städtischen Angaben als zu hoch betrachten will, noch weit höher als diese Summen eingeschätzt werden müssen, ganz abgesehen von den Exzessen der übermäßig angewachsenen Garnison. Außerdem war die Stadt überhaupt nicht berechtigt, die ganze Summe von dreimal 27 000 Rtlrn. an Hebron auszuzahlen oder auf seine Rechnung für die Garnison zu verwenden, da ja 2/3 an die Generalkontribution abgeführt werden sollten 52 ). Um die neue Obligation drehte sich nun besonders der Streit. Doch den militärischen Machtmitteln gegenüber, die der Oberst schon anzuwenden begann und in noch schärferem Maße zu benutzen drohte, war der Rat wehrlos. Nach heftigem Widerstreben und tagelangen Verhandlungen gab er endlich nach, zumal da ihm der Obrist=Leutnant Emerich von Leyen vorstellte, daß Wallenstein eine andere Stadt, die dem Herzog von Holstein die Zahlung einer größeren Summe versprochen, wegen ihrer offenbaren Unvermögenheit von dieser Verpflichtung befreit hatte. Daraufhin haben dann Ratsdeputierte nebst


52) Angesichts dieser Bedenken der Stadt verpflichtet sich Hebron eigenhändig, für das, was er und seine Offiziere an Monatsold und gemäß Arnims Ordinanz für die übrigen 3 1/2 Monate erhalten, Rede und Antwort stehen und schadlos halten zu wollen, l7./27. Februar 1628. - Außerdem muß man, um die ganze Zerfahrenheit der Lage zu erkennen, stets im Auge behalten, daß die Stadt sich ja nach dem Kapitulationsvertrag nur zur Zahlung des Unterhalts für 1000, nicht für 3000 Mann verpflichtet glaubte.
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einigen Bürgern vor Notar und Zeugen die Schuldverschreibung besiegelt 53 ); an demselben Tage verließ Hebron die Stadt. -

In aller Kriegsnot des Winters 1627/8 war die einzige Hoffnung der Stadt eine Milderung ihrer Lasten durch Wallenstein. Aber auch von anderer Seite suchte sie sich Hülfe zu verschaffen, so von Adolf Friedrich und von der Hanse, die indes beide nicht mehr zu helfen vermochten, wie von Arnim. Die wichtigste Verhandlung mit diesem führte am 9. Februar 1628 Hieronymus Ribow zu Greifswald 54 ), wo man ihn nach langem Suchen endlich angetroffen hatte. Der Obrist erklärte, er sei persönlich bereit, wie er es früher in Aussicht gestellt hatte, die Garnison der Stadt auf 400 Mann zu vermindern, hätte auch schon einen entsprechenden Befehl Wallensteins in Händen, doch wisse er noch nicht, wohin die übrigen Truppen abgeführt werden könnten. Vorerst indes sollten 1000 Mann abgefordert und auch der Obrist Hebron anderswohin verlegt werden 55 ) Außerdem erließ er scharfe Verwarnungsschreiben an Hebron und Gordon und gab schließlich die Beschwerden der Stadt an Wallenstein weiter. Ihm schrieb er - und dieser Brief 56 ) ist besonders wichtig für die Beantwortung der Frage, ob etwa die Klagen der Stadt übertrieben gewesen sind - u. a.: "Wan es aber noch eine geraume Zeit continuiren solte, dan itziger Zeit weit über dreytausent Man in der Stadt, muß ich selbsten bekennen, daß dieselbe zur total Ruin gehen wurden. Derrowegen hat mich ihre hohe Notturft zum christlichen Mitleiden soweit bewogen, das C. F. G. ich dieses in Unterthenigkeit berichten mußen. Bitte derrowegen . . . . . . E. F. G. mir anbefehlen wollen, wohin das Volk, so übrig, moge geleget werden. Ich sehe es, das die gute Leute gerne nach ihrem Vermügen theten,


53) Außerdem mußte sich die Stadt zur Zahlung von 1200 (statt der ursprünglich geforderten 2000) Rtlr. für den Stab verpflichten, wie sie meinte, nur auf eine Woche; tatsächlich aber mußte sie trotz jedesmaligen Protestes diesen Betrag noch dreimal zahlen. Das sind die S. 28 genannten 3600 Rtlr., deren Erhebung durch Hebron dann Wallenstein für unzulässig erklärte (s. u.).
54) Ribows Bericht darüber aus Rostock, 16. Februar 1628. - Übrigens hat sich auch Adolf Friedrich für Wismar bei Arnim verwandt. S. A. Wism. onera 8. Jan. 1628.
55) Am 17. Februar 1628 forderte er eine Aufstellung sämtlicher gravamina im einzelnen und eine Abrechnung über die Kosten ein, die Wismar durch die Einquartierung entstanden wären; diese sollten, wenn sie für richtig befunden wären, von dem dreimonatlichen Sold gekürzt werden.
56) Vom 20. Februar 1628.
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aber die Bedrancknuß ist vill zu groß." - Die Entscheidung über Wismars Schicksal ruhte also bei Wallenstein. An ihn hatte der Rat sich zunächst durch Vermittlung des Grafen Schwarzenberg gewandt mit dem Ergebnis, daß Ende Februar St. Julian mit einer Untersuchung beauftragt wurde 57 ). Trotzdem so schon ein Erfolg erreicht war, entschloß man sich doch noch zu direkten Verhandlungen. Am 26. Februar verließen die Ratsherren Hieronymus Ribow und Joachim Grelle die Stadt; sie reisten über Leipzig (wo sie am 4. März ankamen) und Dresden und erreichten am 12. März Prag. Hier wurden sie am 14. zusammen mit Rostocker Gesandten 58 ), die ähnliche Aufträge hatten, von dem Reichsvizekanzler Peter Heinrich von Stralendorf, zu dem Wismar durch seine mecklenburgische Verwandtschaft Beziehungen hatte, in Audienz empfangen; er riet ihnen, Wallenstein in Gitschin aufzusuchen. Am 17. langten sie hier an, wurden sehr freundlich aufgenommen, nach Überreichung ihres Beglaubigungsschreibens zur Tafel geladen und dann auf nachmittags drei Uhr zur Audienz befohlen. Wallensteins Entscheidung war sehr günstig. Die Verschreibung über 21000 Rtlr. wurde kassiert und die Verpflichtung zur Zahlung von wöchentlich 1200 Reichstalern für ungültig erklärt 59 ); das Hebronsche Regiment sollte gänzlich an die polnische Grenze verlegt 60 ) und dafür 1000 Mann von St. Julians Regiment


57) Rat an St. Julian, 25. Februar.
58) Vgl. Robert Breyer, Wallensteins Erhebung zum Herzog von Mecklenburg, Göttinger Dissertation 1881, S. 31/32, dessen Angaben mehrfach durch obigen Text berichtigt werden. Auch über die von D. Hunziker (Wallenstein als Landesherr, Zürich 1875) falsch datierte Rückkehr der Gesandten nach Wismar und über die von Breyer falsch datierte Rückkehr der Gesandten von Gitschin nach Prag s. o. - Wilh. Rogge, Jahrb. 51 S. 322 ff.
59) S. Anm. 53. Auch Wallenstein selbst war schon wegen Geldforderungen mit Hebron in Differenzen geraten. Wallenstein an Arnim 24. November 1627 n. St.: "Dem D. Hebron sage der Herr, er solle sich baldt wegen des Gelts resolviren, denn Gelt undt Gutt zu behalten schickt sich nicht. . . . Will er das Gelt nicht geben, so trete er mir das Gutt sampt den Nuzungen wieder ab, denn das erfordert die Billickeit." (Förster, Briefe Bd. I S. 153.) Vgl. Wallenstein an Arnim, 28. November 1627 n. St. [a. a. D. Bd. I S. 158], ebenso 20. Dezember 1627 n. St. (a. a. D. Bd. I S. 166/7). - Auch sonst Beschwerden über Hebronsche Truppen, so des Kurfürsten von Brandenburg über einen "under dem Hebronischen Regiment" bestellten Kapitän, 28. Februar 1628 (a. a. D. Bd. I S. 315).
60) Das war schon vorher Wallensteins Absicht. Wallenstein an Arnim 22. November 1627 n. St.: "Was anbelangt das Volck, so dem Künig aus Polen soll zu Hülff geschickt werden, bitt ich, der Herr nehme von allen Regimentern, das schier auf die Zahl kompt, und geb es dem Ob. Hebron (  ...  )
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"mit guter Ordinanz" in Wismar eingelegt werden 61 ). Weitere Erleichterungen wollte er selbst bewirken, wenn er - in etwa sechs Wochen - nach Mecklenburg käme. Ein Schreiben entsprechenden Inhalts erging aus Gitschin 19./29. März 1628 "an den zue Wißmar liegenden und commandierenden Bevelchshaber"; es schloß mit den Worten: "Sonsten unnd da diesem unsernn Bevelch nit würckhlich nachgelebt würde, wolten wir die Verbrecher, sie seyen gleich wer sie wollen, an Leib unnd Leben unnachläßlichen bestraffen lassen, wornach Ihr Euch zu richten, unnd kein anders zu thun wissen werdet. " An demselben Tage lief jedoch von St. Julian ein Bericht über verdächtige Bewegungen der dänischen Flotte und über eine Revolte von etwa 2000 Bootsleuten in Warnemünde ein, woraufhin Wallenstein sofort verfügte, daß die ganze Reiterei, die schon


(  ...  ) unter, und das er darmitt fort zieht, denn ich fünde kein andern, der hinein soll. Und auf Wismar kann der Herr von seinem oder von des Sant Julian Regiment Volck einlegen." (Förster, Briefe Bd. I S.150.) Wallenstein an Arnim, 23. November 1627 n. St.: "Ich weis nicht, dieweil ich kein Capo hab, der in Polen die 4000 Man solte führen, obs nicht gutt wehre, das der Ob. Hebron hinn ziehen thete mit 1500 Man von seinem Regiment, mitt 1500 von des Tiefenbachs undt mit 1500 von den all Sächsischen, der Herr rede mitt ihm, undt an die Stell in Wismar thue der Herr 4 Fändle von seinem Regiment undt gebe einem gutten Oficier das Comando. Der Herr berichte mich deswegen alsbalden." (a. a. D. Bd. I S. 152.) Vgl. Wallenstein an Arnim, 24. November 1627 n. St. (a. a. D. Bd. I S. 153); 30. November 1627 n. St. (ebenda Bd. I S. 160). Wichtig Wallenstein an Arnim, 21. Januar 1628 und 27. Februar 1628 (ebenda Bd. I S. 277, 308 ff.): Hebron soll das Kommando in Ob. Pommern haben. Vgl. Wallenstein an Arnim, 10. April 1628 (a. a. D. Bd. I S. 327), 21. Mai 1628 (a. a. D. Bd. I S. 338): Hebron soll als Führer der kaiserlichen Succurstruppen nach Polen. Übrigens kann man auch wohl annehmen, daß diese Aussichten die Gleichgültigkeit Hebrons gegen die Leiden Wismars noch gesteigert haben.
61) Schon im November 1627 wollte Wallenstein die Höhe der Einquartierung in Mecklenburg vermindern. Wallenstein an Arnim 22. November 1627 n. St.: "Bitt, der Herr mache sein Disposicion alsbalden. So baldt es eine Enderung mit Mechelburg solte vorgenommen werden, das der Herr alsbalden das Volck nach Pomern losieren konnte. Dann ich werde nicht mehr in Mechelburg als 10 oder 12 Fändle Knecht leiden undt etwan 3 Comp. Reiter. Das Comando würde der St. Julian, dem ich das Nagelisch Regiment gegeben hab, drin haben, doch in allem des Herrn Ordinanzen unterworfen sein." (Förster, Briefe Bd. I S. 145). Vgl. Wallenstein an Arnim, 22. November 1627 n. St. (a. a. D. Bd. I S. 149/51), 26. November 1627 (a. a. D. Bd. I S. 156/7), 30. November 1627 (a. a. D. Bd. I S. 160), 2. Dezember 1627 (a. a. D. Bd. I S. 162), 13. Dezember 1627 (a. a. D. Bd. I S. 163), 21. Dezember 1627 (a. a. D. Bd. 1 S. 169/70), 22. Dezember 1627 (a. a. D. Bd. I S.174); ferner edenda Bd. I S. 192 und 198. (Sämtliche Daten n. St.)
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aus Mecklenburg aufgebrochen war, dorthin wieder zurückgeführt würde. Den Wismarschen Gesandten wurde mitgeteilt, die endgültige Erledigung ihres Gesuches müsse unter diesen Umständen bis zu Wallensteins Rückkehr nach Prag verschoben werden. Dorthin kehrten denn auch sie am 20. zurück 62 ). Sie mußten hier aber noch lange warten und benutzten die Zwischenzeit dazu, um in einer Audienz dem in Prag anwesenden Ferdinand II. ebenfalls ihre Beschwerde vorzutragen 63 ), wovon Wallenstein natürlich nicht viel hatte wissen wollen.

Inzwischen hatte in Mecklenburg St. Julian die Durchführung der angeordneten Untersuchung durch den kaiserlichen Hauptmann Johann Pint beginnen lassen 64 ), der am 19. März in Wismar erwartet wurde. Außerdem verhandelte der Statthalter persönlich mit Wismarschen Gesandten. Das Endergebnis war schließlich eine neue, unter dem Datum Güstrow 29. März/8. April 1628 unterzeichnete Einquartierungsordnung, die jegliche Art von Geldexaktionen verbot und bestimmte, daß die Befehlshaber Geld wie Unterhalt allein von Arnim zu empfangen hätten. Außerdem heißt es, die Einquartierung solle durch den Rat und nach Maßgabe des Vermögens geschehen und nur die Ratspersonen befreit sein; kein Befehlshaber solle mehr als ein Haus haben, nur die Hauptleute außer ihrem Quartierhaus noch ein zweites "zur Hülff der Service"; indes haben abwesende oder nicht zum Regiment gehörige Personen keinen Anspruch auf Quartier. Über die Verpflegung wird bestimmt, daß nur die


62) Nach ihrem eigenen Bericht vom 22. März 1628.
63) In diesem Vortrag an den Kaiser wird noch einmal die Frage der Klipphäfen berührt und auch Bezug genommen auf die Eingabe vom 4. Oktober l626. s. o.
64) Einsetzung St. Julians: Wallenstein an Arnim, 21. Januar 1628. Patent vom 9. Februar 1628 (Förster, Briefe Bd. I S. 277, 300 ff.; diese und die folgenden Daten n. St.). Befehl zur Untersuchung der Wismarschen gravamina, Wallenstein an Arnim, 20. Februar 1628 und an St. Julian vom 19. Februar (a. a. D. Bd. I S. 304). Wallenstein an St. Julian: "Wolgeborner etc. Waß unß etlicher der Stadt Wißmar zustehender Beschwerung halber für Klagpunkten zukommen undt waß wir deßwegen Herrn Ob. von Arnimb geschrieben, hat es alles auß den beygefügten Abschrifften mit mehrern zu vernehmen, befehlen Ihm derowegen, daß Er sich alßbalden über solche Theter erkundigen, undt nachdem Er die Beschaffenheit der Sachen in gründliche Erfahrung gebracht, bey Herrn Obristen von Arnimb umb würckhliche Demonstration anhalten solle, damit, wer schuldig, auch wer der sein möchte, ohn allen Respect andern zum Exempel der Gebühr nach möge bestrafft undt wieder ihme ernstliche Verfahrung vorgenommen werden, wie Er zu thun wißen wirdt. Geben Prag den 19. February Ao. 1628." (a. a. D. Bd. I S. 305).
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gemeinen Soldaten von den Bürgern versorgt werden, doch müssen sie "mit ihrem Wirt mit Eßen und Trincken der Billigkeit nach vor lieb nehmen". Aller überflüssige Troß endlich und alle nicht ausdrücklich bewilligten Pferde sollen aus der Stadt geschafft werden.

War die endgültige Erledigung der Wismarschen Beschwerden durch Wallenstein zunächst auch noch aufgeschoben, so war dieser doch dauernd bemüht, durch Einzelverordnungen die Lasten der Stadt zu verringern. Am 1./11. April verbot er Gordon derartige Exactionen wie die 3600 Rtlr., an demselben Tage befahl er St. Julian nochmals, eine Untersuchung anzustellen; auch Arnim erhielt einen solchen Befehl 65 ). Am 11./21. April endlich kam er auch zu einem Abschluß mit Ribow und Grelle, nach dem die Abführung des Hebronschen Regiments endgültig verfügt wurde; dafür sollten Wallensteinsche oder St. Juliansche Truppen 66 ) einrücken. Ferner bestimmt auch Wallensteins Ordnung wie die St. Julians, daß die Einquartierung vom Rate zu verteilen sei. Über Unterhalt und Verpflegung der Truppen ist nichts angegeben; es heißt aber, so lange die Garnison in Wismar wäre, solle die Stadt von der Kontribution befreit sein. Da war also noch eine Differenz zwischen der Wallentsteinschen und der Julianschen Ordnung, die irgendwie beseitigt werden mußte. Auch mit Bezug auf die Einquartierungsfreiheit wichen beide Ordnungen voneinander ab: Wallensteins war weitergehend; nach ihr sollten graduierte und Ratspersonen, deren Witwen und Bediente, Prediger und Schuldiener nebst ihren Witwen, sowie Mühlen mit Einquartierung und Geldexactionen verschont werden 67 ). Ferner wurde bestimmt, daß die Munition in Gewahrsam von Bürgermeister und Rat sein solle, daß es mit den Stadtschlüsseln so bleiben solle wie bisher, daß durchreisende fremde Offiziere und Soldaten keine freie Einquartierung verlangen und die Stadt auch nicht mit Boten und Fuhren beschwert werden dürfe, und schließlich wurden Verfügungen zur Aufrechterhaltung einer guten Diszi=


65) 10. April 1628 n. St.: "Die von Wismar beschweren sich über die unbilliche Geltexcucionen undt sonsten begangene Insolenzen, so der Ob. Hebron daselbst begangen. Bitt, der Herr inquirire drüber, undt bey meiner Ankunft sehe, das ich auf den Grundt von allem kommen kan. Denn ich bin resolutissimo, gegen dem Hebron ein Demonstracion zu thun." (Förster, Briefe Bd. I S. 327).
66) Vgl. 17. November 1627 n. St., Förster, Briefe Bd. I S. 140.
67) In diesem Punkt wurde, wie die Liste Anm. 40 zeigt, Wallensteins Ordnung durchgeführt.
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plin getroffen. Von demselben Tage ist das Abfertigungsschreiben Wallensteins für Ribow und Grelle datiert. Sie hatten ihren Auftrag in der befriedigendsten Weise erfüllt und kehrten, ohne die Antwort auf ihren dem Kaiser gehaltenen Vortrag abzuwarten, nach Wismar zurück, wo sie am 26. April wieder wohlbehalten anlangten.

In Mecklenburg waren inzwischen die Herzöge vertrieben. Am 2. April bat Adolf Friedrich Wismar um Wagen und Vorspannpferde; der Rat schickte sie ihm "nicht ohne sonderbahre herzliche Bewegung unsers Gemueths", wie er schrieb. Den Wein, den der Herzog noch in Wismar liegen hatte, kaufte die Stadt. Am 15. April zog dann St. Julian als Wallensteins Statthalter in Wismar ein, auf dem Markt von der Garnison mit einer Salve begrüßt. Am 16. fand auf dem Rathause die Huldigung durch die Bürgerschaft statt, am 17. April reiste er wieder ab 68 ).

Die Verhandlungen mit Wallenstein wie mit St. Julian hatten also zu einem günstigen Ergebnis geführt. Immerhin dauerte es noch einige Zeit, bis in Wismar etwas ruhigere Zustände eintraten, vor allem, weil eine einheitliche Regelung des Unterhalts der Soldaten für das ganze Land geplant war. Doch war es schon eine beträchtliche Erleichterung für die Stadt, als am 29. April vier Hebronsche Kompagnien in Stärke von insgesamt 700 Mann abgeführt wurden; sie nahmen schließlich an der Belagerung Stralsunds teil. Im Mai starb Hebron. Wir können die Erbitterung nachfühlen, mit der der Chronist bei der Erwähnung des Todes dieses habsüchtigen und gewalttätigen Menschen schreibt: "Dieser wirt itzo bey deme ein guth warmeß Winterquartier und Herberg bekommen haben, welchem er die Zeit seineß Lebenß getreulich gedienet hatt." Die Leiche ließ Wallenstein mit Beschlag belegen und erst wieder freigeben, als seine Witwe die Verschreibung auf die 21 000 Rtlr. ausgeliefert hatte; male parta male dilabuntur, fügt der Chronist hinzu. Am 11. Juli verließen dann auch die anderen sechs ehemals Hebronschen Kompagnien die Stadt; für sie kamen fünf neue unter dem Obristen=Leutnant Freiherrn von Dietrichstein wieder herein, dem Wallenstein am 3./13. März 1628 das Kommando in der Stadt übertragen hatte.

Wegen des Unterhalts der Garnison ordnete der Statthalter vorläufig am 25. April/5. Mai an, daß der Rat die Quartiere


68) Chronik S. 499/500.
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neu austeilen solle und daß die Verpflegung der Garnison unter Beihülfe des Landes, die auf dem jetzigen Landtag geregelt werden würde, von der Stadt übernommen werden sollte. An Gordon schrieb er am selben Tage u. a.: "Und sollen sich so wohl die Bevelichshaber, alß gemaine Knecht nicht anderß zu ihrer Underhalttung alß mit Essen und Trinckhen nach Vermögen deß Haußes contentiren laßen" 69 ). Die endgültige Regelung erfolgte dann schließlich unter dem Datum Güstrow 9./19. Mai 1628. Sie galt für das ganze Land und bestimmte u. a.: Jedes städtische volle Erbe sollte 9 Gulden, das halbe Erbe 4 1/2, eine Bude 2 Gulden 6 Schillinge, ein Keller 1 Gulden und drei Schillinge aufbringen; von jedem verbrauten Wispel Malz sind zwei Gulden zu entrichten, von jedem Ohm Wein 6 Gulden; jeder Branntweinkrüger oder Brenner soll 2 Gulden zahlen; jedes 1000 Gulden Vermögen ward mit einer Abgabe von 6 Gulden und 16 Schillingen belegt. Für die Frage der Rückerstattung des Vorschusses, den Wismar an die kaiserlichen Truppen geleistet hatte, ist der Schluß der Kontributionsordnung wichtig: Danach sollen die ersten beiden Terminzahlungen in bar erfolgen; vorschußweise Naturallieferungen oder Barleistungen dürfen erst zu Martini in Gegenrechnung gestellt werden, wenn sie nicht erst nach Erlaß dieser Kontributionsordnung von Spezialkommissaren, die hierzu ernannt sind, angefordert werden. Gleichzeitig wird als Verpflegungssatz festgestellt, daß jede Kompagnie wöchentlich 80 Scheffel Roggen, 80 Scheffel Gerste oder eine entsprechende Menge Bier oder Brot oder aber eine gleichwertige Summe Geldes erhalten soll, überdies Fourage für die Pferde. In der Übergangszeit sollen vorschußweise Lieferungen von Rostock und Wismar erfolgen. Außerdem erhält jede Kompagnie wöchentlich 200 Reichstaler Löhnung, die vom Landkasten auszuzahlen ist. Als Spezialkommissarien zu Wismar und auf Pöl werden genannt Sievert Örtze und Jochim Friederich Halberstadt 70 ).

Das Edikt vom 9. Mai beantwortete Wismar natürlich mit einem Hinweis auf den Wallensteinschen Erlaß, wonach es, so=


69) Danach mußten also auch - entgegen der Ordnung vom 29. März (S. 39/40) - die Offiziere mitverpflegt werden.
70) Zum Vergleich mit der Stärke der Wismarschen Garnison sei die Zahl der in andern Städten des Landes einquartierten Kompagnien, wie diese Anweisungen sie angeben, genannt: Warnemünde und Ribnitz sechs, Penzlin und Ivenack je 1/2, Malchin 2, Boizenburg und Dömitz zusammen 1 (!), Waren 1 Kompagnie Reiter, Grevesmühlen, Dassow, Rehna und Gadebusch zusammen 2 Kompagnien Reiter.
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lange die kaiserliche Garnison in der Stadt wäre, von Kontribution frei sein solle. Jedoch wurde es, wie ja nach den Anweisungen an die Kommissarien von vornherein zu erwarten war, in ganz besonderem Maße in der Übergangszeit zu vorschußweisen Naturallieferungen herangezogen. So bat der Statthalter am 18./28. Mai die Stadt, der Garnison bis zur endgültigen Durchführung der Kontributionsordnung entweder den nötigen Unterhalt oder ein gewisses Deputat an Geld zu gewähren. Noch einmal kam es deshalb zu einem heftigen Streit mit Gordon, der ja noch mit den sechs letzten Kompagnien Hebrons in der Stadt lag. Er drohte mit Exekution und wollte jeder Ratsperson gegen zwanzig Soldaten einlegen, wenn der Rat nicht zahlte. Er wurde aber durch ein scharfes Schreiben St. Julians zurechtgewiesen 71 ). Anfang Juni 1628 wurde auf dessen Anordnung festgesetzt, daß bis auf weiteres jeder Soldat täglich eine Kanne Bier und zwei Laib Brot "und also weiter nach Standes Gebühr" bekommen solle 72 ). Damit waren die Soldaten aber nicht zufrieden, und manche desertierten. Drei solcher Fahnenflüchtigen wurden am 17. Juni am Galgen auf dem Markt gehängt. Die Kosten für die vorschußweisen Lieferungen betrugen für den Juni 4000 Gulden. Aber auch dann erfolgte noch nicht die erhoffte Übernahme auf das ganze Land, sondern noch zweimal, am 29. Juni und 3. Juli, wurde die Stadt um weitere Lieferungen auf je acht Tage gebeten, bis sie endlich gleichzeitig mit dem Einrücken der Dietrichsteinschen Kompagnien von ihrer Last befreit wurde. Diese Truppen erhielten aus den Stiftern Halberstadt und Magdeburg ihre Besoldung, "also daß die Bürger ihnen keine Speise, sondern nur Servitien haben prästieren dürfen" 73 ). Für sie galt auch die neue und endgültige Regelung, die nach Verhandlungen mit städtischen Deputierten vor Stralsund 74 ) durch Wallenstein getroffen wurde und die die Beschwerden der Stadt berücksichtigte. Auch hier wird wiederum dem Rate das Einquartierungsrecht wie auch seine Gerichtsbarkeit gewährleistet 75 ); abermals werden Anordnungen für Aufrechterhaltung einer guten Disziplin getroffen, insbe=


71) 24. Mai/3. Juni 1628.
72) Chronik S. 503/4.
73) Chronik S. 508.
74) 1./11. und 3./13. Juli.
75) Wallenstein an Aldringer 3./13. Juli: Bei Streitigkeiten zwischen Bürgern und Soldaten sollen diese beim kommandierenden Offizier, jene beim Rat verklagt werden.
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sondere auch das Verwüsten der Häuser mit hohen Strafen bedroht; die Stadt soll nicht mit Fuhren oder Boten beschwert, an den Toren kein Zoll erhoben, Ein= und Ausreisende nicht belästigt werden; die Ausfuhr von Bier soll nicht gestört werden; es soll keine übermäßige Belästigung durch Paßzwang eintreten 76 ), Holz nicht mehr aus den städtischen Waldungen genommen werden. Das wichtigste aber war: Soldaten wie Offiziere haben sich mit dem hospitium zu begnügen.

So konnte Wismar wieder aufatmen. Wallensteins tätiges, energisches Eingreifen, vor allem aber auch sein Organisationstalent, das sich in diesen Monaten aufs glänzendste bewährte, hatte die Stadt von dem Druck unerträglicher Lasten, die verstärkt wurden durch die Unsicherheit über die Höhe ihrer Verpflichtungen, für einige Zeit befreit.

 

Aber eben, es war nur Wallensteins Tatkraft und klares, bestimmtes Wollen, wie seine Briefe es erkennen lassen, das dem Lande, dessen Interessen er mit den seinen verbunden hatte, Ruhe, Ordnung und verhältnismäßige Sicherheit vor allzu schweren Bedrückungen und Lasten gewährte. Je geringer seine Macht wird, desto mehr - das zeigt sich auch, wenn man die Schicksale Wismars von 1628 bis zur Einnahme der schwedischen Garnison überblickt -, drängt sich doch wieder die Not des Krieges hervor, so daß die Schweden, auf deren Seite ohnehin, auch schon weil sie die vertriebenen Herzöge zurückbrachten, die Sympathien vieler Bürger Wismars standen, schließlich geradezu als Befreier und Retter erschienen.

Freilich, alle trüben Folgeerscheinungen des Krieges, wie die Roheit und Gewalttätigkeit der Soldaten jener furchtbaren Jahre, vermochte natürlich Wallenstein auch in der Zeit seiner größeren Macht nicht zu bannen. Bald beginnen wieder die alten Klagen über Exzesse, und sie werden um so lauter, je stärker die Garnison wieder wird. Denn bei der im Kapitulationsvertrag festgesetzten Zahl von tausend Mann Einquartierung verbleibt es auch jetzt nicht, trotzdem den Bürgern, wenn sie an die Zahl ihrer eigenen früheren Soldaten dachten, selbst diese noch groß erscheinen mußte. In der Tat versuchten Wismarsche Abgesandte auch mehrfach, die Höhe der Einquartierung von 1000 auf noch


76) "Das unsere Bürger mit Ertheilung der Paß=Zettel zu Waßer und Lande, nichtt übernommen werden.
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nicht die Hälfte herabzudrücken, und Arnim selbst war ja gewillt gewesen, nur 400 Mann in der Stadt zu lassen. So versuchten Ribow und Grelle in Gitschin im März, wie im Juli vor Stralsund in ihren Verhandlungen mit Wallenstein eine Herabminderung der Garnison auf 300 Mann zu erreichen; in der Eingabe an den Kaiser vom 25. März 1628 war sogar die Rede von 200 Mann! Aber Wismar war ein viel zu wichtiger Platz für die militärischen und politischen Pläne Wallensteins, als daß er sich mit einer kleinen Besatzung begnügen konnte. Schon die fünf Kompagnien, die an Stelle der Hebronschen einrückten, sollen nach einer Abrechnung der Stadt weit über 2000 Mann stark gewesen sein. Am 20. August 1629 beauftragte dementsprechend die Stadt ihren Syndikus Woltreich, in Güstrow bei Verhandlungen mit dem Statthalter Wengersky, dem Nachfolger St. Julians, darauf zu dringen, daß die Höhe der Garnison "wie zu Rostogk auff ein Tausent Mann" festgesetzt werde, erhielt aber die Antwort, die Feinde hätten einen Anschlag auf Wismar vor, und so sei eher Grund, die Besatzung zu verstärken. Immerhin befahl der Statthalter unter dem 21. September/1. Oktober, daß alle Frauenspersonen und Jungen "durchs offentliche Gespiel" zur Stadt hinausgeschafft und ihnen angezeigt würde, wer sich noch drinnen wieder finden lassen würde, solle "mit Ruthen . . . . außgestrichen" werden. Im Lauf dieser Verhandlungen (19. Sept.) gab der Rat die Zahl der Soldaten ohne Offiziere und Anhang auf über 3000 an, zu denen noch die Bootsleute, Kapitäne, Schiffszimmerleute und Schmiede kämen. Dabei war die Zahl der Offiziere überdies verhältnismäßig hoch, weil die Soldaten verschiedenen Regimentern angehörten - aus dem Jahre 1628 bis 1631 hören wir mehrfach von Ablösungen einzelner und auch mehrerer Kompagnien 77 ). Wengersky aber wollte unter Berufung auf einen herzoglichen Befehl nicht "einerlei Volk" in die Festung legen, weil die Löhnung der einzelnen Regimenter unregelmäßig einginge und bei der jetzigen Anordnung jedenfalls allgemeine Unzufriedenheit vermieden wurde. Auch 1630 und 1631 versuchte der Rat vergebens eine Verringerung der Garnison durchzusetzen. Er bat am 6. April 1630, das zu den Soldaten gehörige Gesindel, das sich also trotz Wengerskys Anord=


77) Als Kommandanten nennen die städtischen Abrechnungen außer Dietrichstein die beiden Obristen=Wachtmeister Hans Jakob de Waggky und Heinrich de Boies (oder Beis) wie auch deren Hauptleute Zittmans, Rostogker und Niedrumß, schließlich den Obristen Gramb (s. u.), unter dem die Stadt vor den Schweden kapitulierte.
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nung wieder eingestellt hatte, hinausjagen zu lassen, wie auch -. wiederholt am 9. August 1630 - die Hälfte der 3000 Mann auf den Wällen und Plätzen, aber "binnen der Wacht", wie es auch in Rostock geschähe, kampieren zu lassen. 1631 wurde die Garnison noch weiter verstärkt. Damals bat Wismar (am 21. Februar 1631) Wengersky, wenigstens die drei nicht zum Grambschen Regiment gehörigen Kompagnien herauszunehmen; von Tag zu Tag kämen mehr Soldaten und Offiziere; wenn, wie es hieße, am nächsten Tage noch drei Kompagnien hineingeführt würden, dann würde jedes Haus und Bude 12, 14 und mehr Soldaten Einquartierung haben.

Die Einquartierung der Truppen blieb Sache des Rates, wie es ja von Wallenstein festgesetzt war. Zwar kam es vor, daß Offiziere oder auch Soldaten sich eigenmächtig ein - und umquartierten, aber Beschwerden führten zu einer Bestätigung dieses Rechtes des Rates und zu Strafandrohungen gegen die, die sich nicht nach seinen Anordnungen richteten. Als 1629 die Garnison stark zunahm, erklärte der Rat" er könne nicht mehr die Soldaten einer Kompagnie zusammenlegen worauf Wengersky abermals die völlige Verfügungsfreiheit des Rates über die Quartiere feststellte, aber doch das möglichste Zusammenlegen der Kompagnien für wünschenswert erklärte 78 ).

Um die Disziplin unter diesen Truppen aufrechtzuerhalten, wurden die schärfsten Strafen angewandt. Am 9. September 1628 wurden nach der Chronik bei Tagesgrauen an einem über Nacht aufgerichteten Galgen vierzehn Soldaten wegen Meuterei


78) Der Obrist=Wachtmeister de Woggky oder Waggky hatte am 22. Juli 1629 (S. A. Wism. mil. vol. 2) berichtet: "Mit der Einquartierung qehet es auch wunderlich zu, weiß khein Officirer seine Soldaten im Fall der Noth nicht zu finden; wenn die Soldaten selbsten nicht herfür khommen, so weiß man sie nicht zu suchen, alß wie vor 3 Tagen, da sich die Schwedische Schiff an der Tieffe vor der Wallfischer Schanz gelegt haben, wo vor diesem die Denischen gestandten, habe inn der Eil khein Soldaten auf die Posten zu schicken finden können; und wann dem Bürgermeister und Rhat alhier nicht mit Scherffe zugeschrieben wirdt, und daß sie zum wengisten denjenigen alhier commandirten Officirern nicht sollten ein wenig mehr respectiren, so ist bey ihnen nichtes außzurichten. . . . . . . . Diese Einquartierung ist gleich vor diejenigen faule Soldaten, die nicht gehen wachten, schanzen, undt zum Drüllen oder Exerciren kommen. . . . Fragt man ihm, wo er gewesen sey, spricht er, er seye krankh gelegen. . . . "Deshalb befahl Wengersky damals (5./15. Oktober 1629) ausdrücklich, es dürfe wenigstens kein Soldat ohne Wissen seines Offiziers umquartiert werden.
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auf direkten Befehl Wallensteins stranguliert 79 ). Trotzdem sind schon aus dem Jahre 1629 wieder viele Klagen über Exzesse vorhanden. Ein Verzeichnis, das die Zeit vom 16. Februar bis 17. Juni 1629 umfaßt, führt etwa 20 Fälle von Ausschreitungen verschiedener Art an. So beschwert sich ein Bürger, er sei von drei Soldaten überfallen und schwer verletzt; eine Witwe, daß ihre Einquartierung sie und ihre Dienerschaft beschimpfe und ihr Haus ruiniere; schon siebenmal hätte sie durch die Schuld der Soldaten Feuer im Haus gehabt. Auch über Diebstähle und Einbrüche wird geklagt. Schon am 4. Mai 1629 wurde deshalb im Rat eine offizielle Beschwerde über das Treiben der Soldaten beschlossen. Noch schlimmer ist es, nach den Akten zu schließen, 1630 gewesen. Am 17. April wurde Gramb um Einschreiten gegen die häufigen Diebstähle und Einbrüche, auch gegen die Unsicherheit auf den Straßen gebeten; am 19. Mai wurde unter anderen Beschwerden auch darüber im Rat verhandelt, daß Bürger und Ratsdiener mit Prügel bedroht würden. Allerdings schritt Gramb auf solche Klagen hin ein. Er bestimmte z. B. (12./22. Mai 1630), daß jede Nacht von 9 Uhr ab Patrouillen gehen sollen, "darzu die Herren jemanden der ihrigen wollen schoffen, auf doß man einmal die Thetter betrette kuntte". Aber alles war wirkungslos. Am 17. September 1630 beschwerte sich deshalb der Rat bei Wengersky wegen "ubeler Disciplin und nicht administrirter Justiz", wie er denn wenige Tage vorher (11./21. September) erklärt hatte, die Diebstähle wären immer schlimmer geworden, es würden sogar bei hellem Tage die Tücher von den Särgen gestohlen. Auch würden - diese Klage wiederholt sich sehr häufig - viele Gebäude von den Soldaten niedergerissen. Trotz aller Anordnungen des Obersten, heißt es, "befindet sich doch, das . . . . die Soldaten nunmehr ohne Scheu bei Tag und Nacht, sowoll inwendig alß außwendig beinahe in allen Gaßen durch die gantze Statt die wüsten Heuser herunter brechen, nicht anders, alß wan alles Preiß gegeben wehre". Gramb antwortete, der Profoß hätte demnach sein Amt nicht getreulich verwaltet und sei deshalb in Arrest genommen, "Ehr wehre wert, daz man ihm den Kopff zwischen den Schuldern abschloge"; auch sei ein andrer Profoß bestellt, der vier Profoß=Leutnants annehmen solle. Ihm würde anbefohlen werden, jeden


79) Die Chronik berichtet außerdem, daß am 28. September 1628 an einem Galgen vor dem Mecklenburger Tor Vater und Sohn gehängt wurden, weil sie sich an den Einbrüchen der Soldaten beteiligt und den Soldaten dabei Anweisungen gegeben hatten.
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Soldaten, den er bei Niederbrechung eines Hauses oder bei einem Diebstahl beträfe, "alßfort ohn einig Rügksprach" an den Galgen hängen zu lassen. Alles nützte nichts. Bereits am 29. Dezember brachte der Rat dieselben Klagen wieder vor.

In diesen Zusammenhang gehören auch die Beschwerden über Eingriffe der Offiziere in die städtische Jurisdiktion, über die ein Verzeichnis einiger Einzelfälle vom 5. Juli 1629 unterrichtet. Danach waren mehrfach Wismarsche Bürger, angeblich unschuldigerweise, durch den Grafen Mansfeld 80 ) ins Gefängnis gesteckt; außerdem hatte dieser die Zimmerleute, die gestreikt hatten, weil sie ihren Lohn nicht rechtzeitig erhielten, auf die Wache bringen lassen. Allgemein heißt es am 22. Juni 1629 über die Offiziere, daß sie "unsere Bürger in unterschiedenen Nachten ihres eignen Gefallens nicht allein in die Cortegarden, sondern gahr ins Stockhauß haben bringen und an Henden und Fußen schließen, auch wieder dieselbe, gleich wehren sie unter ihrem Commando, inquiriren haben laßen". Immerhin scheinen in diesem Punkte die Beschwerden des Rates bei Wengersky Erfolg gehabt zu haben; wenigstens berichten die Akten der Jahre 1630 und 1631 nicht von weiteren Eingriffen in die städtische Gerichtsbarkeit.

Natürlich hat Wismar in jenen Jahren auch durch vielerlei schwere Beschränkungen und Belästigungen des Handels zu leiden gehabt 81 ). Trotz Wallensteins Zusicherungen 82 ) wurde im Sommer 1629 wegen der Spionagegefahr Paßzwang verhängt. Alle ein= und ausfahrenden Schiffe mußten am Holm anlegen und Pässe vorzeigen; weder Ratspersonen noch Bürger wurden ohne solche aus der Stadt gelassen. Sogar von einer dreitägigen völligen Sperrung der Tore hören wir einmal 83 ). Im September 1629 erreichte der Rat dann aber, daß diese Bestimmungen zuerst gemildert, dann ganz aufgehoben wurden. Zunächst bewilligte der Obrist=Wachtmeister de Wogghi, daß der Rat den Bürgern ein gewisses Zeichen gäbe, nach dessen Vorzeigung sie ungehindert durchgelassen würden. Schon einige


80) Über ihn weiter unten.
81) Für Wismar war das Scheitern der Lübecker Verhandlungen von 1628 besonders bedauerlich. Es sollte nach den kaiserlichen Vorschlägen neben Lübeck, Hamburg, Rostock, Stralsund und Lüneburg Stapelplatz für den gesamten Handel zwischen Spanien einerseits, Schweden, Dänemark, Frankreich, England, Holland andererseits werden. Förster, Briefe Bd. I S. 195
82) S. S. 44 mit Anm. 76.
83) 19. September 1629.
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Tage vorher hatte Wengersky Wogghis Vorschlag abgelehnt, nach dem allen Adligen, die mit Wismar in Verbindung ständen, befohlen werden sollte, sich vom Statthalter oder von der Kammer einen Paß ausstellen und diesen monatlich erneuern zu lassen 84 ). Am 21. September/1. Oktober hob der Statthalter schließlich den Paßzwang vollständig auf. Wallensteins Absicht, erklärte er, sei, der Stadt zu neuer Blüte zu verhelfen; darum solle ihr Handel nicht gehemmt werden 85 ). Außer durch den Paßzwang wurde der Seehandel durch die Schweden gestört, die, wie schon 1629 geklagt wird, alle Wismarschen Schiffe auf hoher See anhielten. So war der Landhandel von besonderer Wichtigkeit geworden; aber auch ihm erwuchsen Schwierigkeiten durch die Unsicherheit der Straßen und durch neue Zölle, wie sie z. B. in Grevesmühlen erhoben wurden. Dazu kam, daß die Marketender, deren Abschaffung oder wenigstens Verminderung deshalb immer wieder verlangt wird und ja auch im Kapitulationsvertrag festgesetzt war, den Kaufleuten mancherlei unerwünschte Konkurrenz machten 86 ), daß ferner z. B. Wogghi sich ein Vorkaufsrecht auf alle zur Stadt gebrachten Lebensmittel sicherte, dabei aber nur so viel bezahlte, wie ihm gut schien, so daß deshalb viele Landbewohner überhaupt darauf verzichteten, in die Stadt zu kommen, um so mehr als sie an den Toren oft Ausschreitungen der Soldaten ausgesetzt waren 87 ). Auch aus Grambs Zeit liegen Klagen vor über Erschwerung der Ausfuhr von Saatkorn wie von Bier und Malz und über Schatzung und Hemmung der Wagen an den Toren. Schiffern, die nach Bergen oder auch nur Holstein fahren wollten, wurde die Ausstellung des dazu wieder nötigen Passes verweigert 88 ).


84) S. A. Wism. mil. vol. II.
85) Übrigens störten auch natürlich die Fortifikationsarbeiten den Verkehr durch die Tore.
86) Wengersky bestimmte zwar am 5./15. Oktober 1629, in Wismar solle kein Marketender geduldet werden; nur auf dem Walfisch und auf Pöl solle je einer sein; aber am 17. April 1630 mußte der Rat um Erneuerung dieser danach wohl überhaupt nicht durchgeführten Anordnung bitten, und daß auch dieses Gesuch keinen Erfolg gehabt hat, beweist die erneute Beschwerde, die der Rat am 11./21. September 1630 über die Marketender vorbringt.
87) 16. August l629.
88) Mehrfach sind Höchstpreise festgesetzt, Preistaxen verlangt und auch wohl erlassen. So erklärt sich der Rat auf Wallensteins Anordnung vom 31. Juli/10. August 1628 zur Aufstellung einer "Victual Ordnung unnd Taxa über Bier, Brott, Fleisch, unnd andere Wahren" bereit, und wiederum stellte Wengersky am 11/12. September 1699 ein gleiches Ansinnen. (S. A. Wism. mil. vol. II.)
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Ganz besonders sind es aber die militärischen Ereignisse gewesen, die den Handel, vor allem über See, oft so gut wie ganz unmöglich machten, und daneben zeitweilig ein anderes schweres Unglück, das die Stadt heimsuchte:

Am 17. September 1630 beschwerte sich der Rat, daß den Bürgern, "bei ihren Benachparten in offentlichen Marckten ihre Wahren feil zu haben undt also ihre Nahrung vortzusetzen, nicht magk gegonnet werden." Der Grund dafür war die Pest. Sie war schon 1625 in Wismar aufgetreten, wo ihr u. a. zwei Pastoren erlagen 89 ). Jetzt, im Hochsommer 1628, brach sie abermals aus, wie man glaubte, von Hamburg aus eingeschleppt. Über 100 Personen soll sie noch im selben Sommer dahingerafft haben. Bis 1630 hauste sie, bald schwächer, bald stärker auftretend, in der Stadt, die überdies im Herbst und Winter 1629/30 auch von der roten Ruhr, die sonst vor allem auf dem Lande wütete, heimgesucht ward; doch diese Krankheit erlosch verhältnismäßig bald, nachdem anfangs an ihr viele Einwohner und Soldaten gestorben waren. Der Pest fielen auch zwei der tüchtigsten Bürger des damaligen Wismar zum Opfer: Am 29. August 1628 der älteste Bürgermeister Daniel Eggebrecht nach 27jähriger Dienstzeit im Alter von 64 Jahren - seine Frau war schon am 9. August an der Pest gestorben - , am 29. September 1630 der damalige Bürgermeister und vorherige Stadtsekretär Syndikus Hieronymus Ribow 90 ). Auf Wallensteins Anordnung wurden Gegenmaßregeln getroffen: Der Stadtsyndikus erhielt den Auftrag zur Beschaffung der notwendigen Heilmittel, außerdem wurde ein Pestbarbier angenommen, die infizierten Häuser, Buden und Keller wurden gesperrt, Pflegerinnen und auch besondere Totengräber bestellt. Trotzdem erlosch die Seuche nicht, was man vor allem auf die Fahrlässigkeit und Gleichgültigkeit der Soldaten schob. Sie begruben ihre Toten zum Teil selbst, Kranke stiegen aus den Fenstern ihres Quartiers und besuchten Gesunde, die ihrerseits auch wieder zu den Kranken kamen; ja sie nahmen sogar die Kleider der Ge=


89) Vgl. Gottfried Lammert, Geschichte der Seuchen=, Hungers= und Kriegsnot zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges, Wiesbaden 1890, u. a. S. 77, 106, 112.
90) Vgl. Crull, Ratslinie der Stadt Wismar, S. 102 mit Anm. 448 und S. 104 mit Anm. 469. Unter dem 17. September 1630 war Ribow, wie oben erwähnt, noch beauftragt, mit Wengersky wegen der Beschränkung des Wismarschen Handels durch die Pest zu verhandeln. Das Ribowsche Epitaph bei Schlie, Kunst= und Geschichtsdenkmäler Mecklenburgs, Bd. II S. 47/48.
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storbenen an sich. Deshalb wurden auf Wengerskys Befehl vom 4./14. Januar 1630 die Kranken durch besondere Abzeichen kenntlich gemacht, ferner von jedem Regiment ein Feldscherer bestellt und, soweit nötig, die infizierten Häuser durch Posten bewacht. Am 16. August 1630 ordnete schließlich Gramb an, daß 12 wüste Häuser, auf jede Kompagnie eins, bestimmt werden sollten, in denen dann die infizierten Soldaten zu isolieren seien. Auch nach dem Walfisch hatte die Pest übergegriffen. Zunächst waren die Kranken von dort in allein liegende Gebäude vor der Stadt oder in besondere Häuser innerhalb derselben gebracht. Als sich aber ihre Zahl auf gegen 50 erhöhte und der Rat sie deshalb in der Stadt nicht mehr unterbringen zu können erklärte, bestimmte Wengersky, daß die schon angesteckten Soldaten nach dem Dorf Fliemstorf gebracht und hier in zwei oder drei Häusern isoliert würden 91 ). Weitere Kranke vom Walfisch sollten nach dem Mühlenhof vor dem Altwismartor kommen.

Die furchtbare Seuche verminderte natürlich die Zahl der Bürger beträchtlich, die ohnehin unter der Not und den Lasten des Krieges stark zusammenschmolz, wenn auch manche Angaben des Rates gewiß übertrieben sind, der in den Jahren 1630 und 1631 mehrfach erklärte, daß von ehemals 3000 92 ) wehrhaften Bürgern nur noch 300 übrig, oder, daß ihre Zahl von vielen Tausenden zu Hunderten herabgesunken wäre. Damit im Zusammenhang steht die Zunahme der Zahl der "wüsten Häuser", worüber hier noch einiges zu den früheren Angaben (S. 47) nachgetragen sei. So heißt es einmal, von den Offizieren und Marketendern würden Häuser in den "fürnembsten Gassen" eigenen Gefallens okkupiert, destruiert und zunichte gemacht, man schleppe "die Dehlen und stattliche eichene Bretter bey hellen Tage ungescheuet . . . ja mit gantzen Wagen" fort, und es sei also zu befürchten, daß in wenig Tagen verschiedene Häuser niederfallen würden. Eine undatierte "Specification etlicher Häuser, so von den Officiren und Soldaten . . . zunichte gemachet worden", führt an, ein Offizier habe in einem wüsten Hause "die Bretter von den Bohnen heruntergebrochen, und ist auß der Cammer ein Pferdestall gemacht", ein Marketender habe in einem anderen "die Bretter von den Bohnen wie auch den Stall herunter gebrochen. Sonsten auch das gantze Haus zu


91) 4./14. Januar 1630.
92) Köppe nennt 2000 als Zahl der Einwohner 1627. S. Techen, Die Bevölkerung Wismars im Mittelalter, Hans. Gesch.=Bl. Jahrg. 1890 S. 75.
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nichte gemacht." Grambs vorher erwähnte Gegenmaßregeln waren trotz aller Schärfe erfolglos. Ein notariell beglaubigtes Verzeichnis vom 3. Februar 1631 gibt an, es wären an "sehr verdorbenen" wüsten Häusern und Wohnungen 773 vorhanden, darunter 137 "gar niedergebrochene" 93 ), und im Einklang damit gibt der Rat am 28. Februar 1631 an, etwa 800 große und kleine Häuser wären verwüstet 94 ). Dadurch wurden auch alle diejenigen geschädigt, die aus diesen Häusern Einkünfte zu empfangen hatten, wie denn am 14. März 1631 sich die Provisoren der geistlichen Hebungen zu St. Nikolai beklagen, sie kämen um gegen 3000 Mk. Kapital zu kurz, von dessen Zinsen die Besoldung der Prediger, Schul= und anderen Kirchendiener mitbestritten wurde. Das von ihnen eingereichte Verzeichnis gibt den Stand vom 5. März 1630 an und zählt Häuser und Beihäuser von 17 Besitzern auf, die ihnen rentenpflichtig waren. Bald heißt es, das Haus sei "ganß nidergrissen", bald, es sei "nicht mehr nach den die blose Stette"; oder "ganß in die Grundt danider gerißen, wurden die Stein nach dem Weverkampff 95 ) geführett", " rundt umbher obgerißen stehet nur daß Sparwerk, ist stundlich daß Niederfallen zu befurchten" ; "ist ein schon Gebew gewesen . . . Ist hinten und sonst allenthalben biß auf den Vorgevel und daz Sparrwerk allß dalgebrochen" usw. Stellenweise war es so arg, daß man gemäß einer Angabe Schröders 96 ) 1630 "unter andern aus der Lübschen durch die Böttcher= und Breite=Strasse bis an die Grube über lauter wüste Stellen geheim können" 97 ).

Unter den finanziellen Lasten, die Wismar zu tragen hatte, stehen an erster Stelle Kontribution und Einquartierungskosten. Wallenstein hatte der Stadt ja Erlaß der Kontribution ver=


93) Adam Köppe (s. Techen a. a. D.) gibt für 6. Januar 1631 als bewohnt an 379 Häuser, 445 Buden, 42 Keller.
94) Die Anzahl der wüsten Häuser im Jahre 1628 s. S. 32/3.
95) Weiter unten im Kapitel der Befestigung.
96) Kurze Beschreibung S. 292.
97) Herrn Dr. Techen verdanke ich die Kenntnis folgender in diesem Zusammenhang wichtiger Tatsachen: "Während in gewöhnlichen Zeitläuften nach dem Durchschnitt der Jahre 1623, 1624, 1626, 163-37, 1640 f. jährlich an die drei Pfarrkirchen für 94 Verstorbene Glockengeld gezahlt ward, war solches 1625 für 532 zu entrichten, 1630 für nicht weniger als 1008 Personen. Die Jahre 1627-1629 und 1631 weisen durchschnittlich 239 Todesfälle auf, 1638 440 und 1639 407. - Die Listen, aus denen diese Zahlen ausgezählt sind, können im ganzen für zuverlässig gelten. Armenleichen, für die kein Glockengeld fällig war, hat es immer nur wenig gegeben."
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sprochen, so lange eine Garnison in ihr läge. In der Tat ist sie auch, wie die städtischen Aufrechnungen beweisen, im Jahre 1628 nicht bezahlt worden, und für 1629 wurde sie, der Bitte des Rates entsprechend, abermals erlassen 98 ). Für 1630 dagegen wurden monatlich 1500 Rtlr. gefordert, eine Summe, die der Rat durch Gegenvorstellungen und die gegenüber allen Anforderungen immer wieder vorgebrachten und im einzelnen begründeten Hinweise auf die Notlage der Stadt auf 1000 Rtlr. herabzudrücken wußte. Überdies gewährte Wallenstein die Vergünstigung, daß von diesen 1000 Rtlrn. monatlicher Kontribution zunächst 4000 Rtlr. bezahlt wurden 99 ), die Arnim bei Einnahme der kaiserlichen Besatzung auf Adolf Friedrichs Vorschlag (s. o.) verehrt waren und die der Oberst nun endlich mit allen Mitteln einzutreiben bemüht war. Faktisch zahlte also die Stadt auch für die Zeit vom Januar bis April 1630 einschl. noch keine Kontribution. Trotzdem gingen die Monatszahlungen sehr ungleichmäßig ein: die für den März war am 4. April noch nicht bezahlt, so daß Wengersky bereits mit Exekutivmaßregeln drohte, worauf Bürgermeister Ribow in persönlichen Verhandlungen in Güstrow Aufschub für 500 Rtlr. auf acht Tage erbat und erlangte. Aber schon wieder die Aprilkontribution kam zu spät ein; am 11. Mai war sie noch nicht bezahlt; und mit dem Juni 1630 hören dann überhaupt die regelmäßigen Zahlungen, ebenfalls nach Ausweis der städtischen Aufrechnungen, auf; für den Juli sind nur noch 585 Rtlr. eingeliefert. Abermals drohte Wengersky mit Exekution; doch diesmal erreichte die Stadt ihren Aufschub durch die Bitte, weitere Kontributionszahlungen nicht vor Wallensteins endgültiger Entscheidung zu verlangen, an den eine Gesandtschaft gehen sollte. Kontributionszahlungen an den Herzog sind von da an bis zur Einnahme Wismars durch die Schweden nicht mehr erfolgt. Wallensteins Absetzung vom Generalrat, bald auch der Einmarsch der Schweden in Mecklenburg warf alle Anordnungen und Einrichtungen, die jener getroffen hatte, um. So verlangte denn Wengersky Ende


98) Natürlich hat aber die Stadt oder vielmehr haben ihre Bürger die Kosten für den Servis zu tragen gehabt, der für die Zeit vom Juli 1628 bis Dezember 1630 auf monatlich 1000 Rtlr., bei rund 2000 Mann Einquartierung, für 1631, weil dort "über des Herrn General Ordinanz" Salz, Sauer und Pfeffer zu den übrigen Servitien verlangt sei, auf monatlich 2000 Rtlr. bei rund 3000 Mann Einquartierung, berechnet wurde.
99) Wengersky an den Rat, 9 April 1630: Wallenstein habe die 4000 Rtlr. "auß ihren eignen Kontributionsgeldern, welche auß ihrer Statt einkommen sollen, abzuführen bewilliget."
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1630 nicht mehr Kontribution, sondern Lebensmittel= und zwar Bierlieferungen. Als die Stadt wiederum ihre Notlage darlegte, antwortete er, sie solle zufrieden sein, daß ihr nicht, wie es zuerst notwendig geschienen habe, die ganze Verpflegung der Garnison auferlegt sei. So mußte die Stadt sich fügen: für Oktober 1630 lieferte sie 100 Tonnen Bier; die je 599 Tonnen, die von ihr für November und Dezember begehrt wurden, löste sie durch Barzahlung von 1198 Rtlrn. ab. Die kriegerischen Ereignisse ließen jedoch auch weiter dauernde Ordnungen für größere Bezirke unmöglich werden. So wurde, was zunächst noch vermieden war, für den Januar 1631 bereits Übernahme der ganzen Verpflegung nicht nur der Garnison, sondern überdies noch der Besatzung von Pöl und der Befestigungsanlagen an der Bucht "bis zu fernerer Ordinanz" gefordert. Allerdings wurden der Stadt zur Unterstützung Gadebusch, Schwerin, Bukow und Kröpelin zugewiesen, aber damit war man nicht zufrieden: es wären "etzliche weinige auch schon außgemergelte kleine Land=Stättchen und Empter", die "fast nichtes oder gahr wenig herschießen" könnten. So legte Wengersky "uber vorig affignirte Örter noch das Stättlein Grevißmühlen" mit monatlich 90 Scheffel Roggen, 100 Scheffel Gerste und 3000 Pfund Fleisch hinzu; er schrieb dabei selbst über die Wismarschen Gesandten: "Ich kan meinem Herrn nicht genugsahm schreiben, wie kläglich und elend diese Leute sich alhie bezeuget haben"; es würde "hernach . . sehr incommode fallen, wenn die Stadt wüste würde"; "und wan ichs hin und her bedencke, so finde ich nicht, daß man hoher kommen kann mit dem Tractament, alß daz die Officirer biß auff den Feldtwebel von der Statt Wißmar ohngefehr daz halbe Tractament, wie es in kayserl. Ordinantz begriffen, gereicht und die ubrige gemeine Officirer und Soldaten daz Proviand vorangeordneter Maßen gegeben werde, biß ein ander Verordnung erfolgen mochte". Und obgleich damals noch die Städte Wittenburg und Crivitz sowie die Wittums=Ämter Grevesmühlen, Rehna, Wittenburg, Gadebusch und Neukloster hinzugelegt wurden, war die Befürchtung der Stadt, die Übernahme der ganzen Verpflegung wäre für sie unerträglich, nur zu berechtigt. Das zeigen die speziellen Forderungen, die am 1./11. Februar 1631 an sie gerichtet wurden. Es entfielen nämlich bei genauer Verteilung der Lieferungen unter die genannten Städte und Ämter auf Wismar nicht weniger als pro Monat 700 Scheffel Roggen, 1565 Scheffel Gerste und 3000

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Reichstaler in bar 100 ). Der Rat wehrte sich mit ununterbrochenen Beschwerden und Klagen und erreichte auch, daß Wengersky für den Februar die 700 Scheffel Roggen, Bertold von Waldstein, der Nachfolger Wengerskys als Statthalter, vom März ab 807 Rtlr. monatlich erließ; aber alle anderen Forderungen, auch die, daß die Lieferungen schon von Januar an zu geschehen hätten, blieben aufrecht erhalten. Als der Rat sich nicht fügen wollte, ließ ihn der Obrist=Leutnant Adam Georg Gans Edler Herr zu Putlitz, wie er es schon Anfang März getan hatte, am 12. März nochmals im Rathaus einsperren und legte den Ratspersonen außerdem in ihrer Abwesenheit Tribuliersoldaten in ihre Häuser, "welche mit Nehmen, Stehlen, Banquetiren, Dominiren, Freßen, Saufen, Schelten, Schmehen, Schlagen und Jagen unser Frawen und Kinder dermaßen übel unmensch. und unchristlich gehauset, daß eß für Gott im Himmel, der Röm. Kayßl. Maytt. und der gantzen erbahren Weldt . . . . nimmermehr zu verantworten sein wirdt" (13. März 1631 Rat an Putlitz. W.=A.); der Schaden, den sie anrichteten, wurde nachher auf 400 Rtlr. angegeben. So sind denn in der Tat nach den städtischen Abrechnungen 101 ) vom Januar bis März 1631 aufgewandt: 8193 Rtlr. Kontribution für das Grambsche Regiment, ferner für etwa 4135 Rtlr. Getreide 102 ).

Hatte Putlitz auch nur - ohne unrechtmäßigen eigenen Vorteil davon zu haben - die Stadt zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gezwungen, so erinnerte doch die Art, wie er es getan hatte, sehr an Hebrons Verfahren; das zeigt sich auch in der Darstellung, die die Akten von seinem Auftreten geben, wenn sie auch weit weniger anschaulich sind, als die Berichte über den Hebronschen Tumult. So stellt auch eine Randbemerkung aus 1644 beide nebeneinander und erwähnt mit besonderer Befriedigung neben Hebrons Schicksal auch das Putlitzens, er "wart mit Schimpff abgesetzt". Wie einst bei Wallenstein, so beschwerte sich die Stadt jetzt bei Tilly. Am 28. März konnte sie Wengersky schreiben, daß der Generalwachtmeister Johann Freiherr zu


100) Gleichzeitig wurde der Preis für 1 Pfund Fleisch auf 1 1/2 Sch. festgefetzt.
101) Abgesehen von 217 Rtlr. 4 Sch. für Küche und Tafel des Obristen Gramb lt. Quittungen vom 28. März bis 21. Mai 1631.
102) Dazu kamen noch Proviantlieferungen auf die kaiserlichen Schiffe nach Kolberg, deren Anrechnung auf die Kontribution zwar versprochen, aber nicht geschehen war. Vgl. 31. März 1631. Ihr Wert betrug etwa 1638 Rtlr.; für rund 300 Rtlr. Waren wurden zurückgegeben; es blieb also ein Verlust von etwa 1330 Rtlr. (Abrechnung.)
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Viermondt und der Obrist Kaspar Gramb ihr "erfrewlich. angedeutet" hätten, sie solle auf Tillys Anordnung mit keiner Kontribution belegt werden, ,sondern nur dem Grambschen Regiment die Servitien reichen. Überdies schrieb Tilly der Stadt, er habe den Generalwachtmeister mit einer Untersuchung beauftragt. Ihrem Schreiben an Wengersky fügte die Stadt die Bitte hinzu, daß er es bei Tillys Ordinanz belassen möchte, und daß die Servitien möglichst niedrig festgesetzt werden möchten und unter Ausschluß jeder Zahlung an Reformierte und nicht zum Regiment Gehörige.

Über diesen Servis unterrichten zwei 103 ): Obrist=Wachtmeister 10 Rtlr., Regimentsschultheiß 3, Regimentssekretär 3, Quartiermeister 3, Profoß 3, Adjutant 3, Proviantmeister 1 1/2, Wagenmeister 1 1/2, Kaplan 2, 4 Gerichtspersonen je 1, Regimentstrommelschläger 1, Profoßleutnant 1 Rtlr., Scharfrichter 3 Ort (also 3/4 Taler), Steckenknecht 1/2 Rtlr., einem Hautptmann 5 Rtlr., Leutnant 3, Fähnrich 2, Feldwebel 1 Rtlr. Außerdem sollte ein reformierter Leutnant und Fähnrich - für die also, entgegen der Bitte der Stadt, doch gezahlt werden mußte - halb so viel wie ein konfirmierter erhalten. In Wirklichkeit, heißt es allerdings, wären die Zahlungen weit höher gewesen: für einen Hauptmann 8, für einen Leutnant 4-6, einen Fähnrich 3 Rtlr. usw. Die mit Serviszahlung belegten Bürger, die diese Angaben machen und dabei sogar bitten, der Rat solle lieber Einquartierung und Serviszahlung gleichmäßig über die ganze Stadt verteilen, geben als monatliche Gesamtsumme dieser Servitien 1400-1500 Rtlr. an; die Stadt selbst berechnet in ihren Zusammenstellungen nur 1000 Reichstaler, von denen ungefähr ein Drittel aus der Kollektenkammer gedeckt sei, sagt aber dabei, daß die Wirte den hohen Offizieren mehr, als gerechnet, gegeben hätten. Vom Juli einschließlich an wurden diese Zahlungen in gleichmäßiger Höhe von 1000 Rtlrn. geleistet 104 ). Gramb selbst erhielt wöchent=


103) A. Gindely, Waldstein während seines ersten Generalats, Prag=Leipzig 1886, Bd. I Kap. 7. Die Verpflegung und Besoldung des kaiserlichen Heeres, auch Bd. II S. 61 ff. und 315 ff.
104) Im Lauf von Verhandlungen über diesen Servis schlug der Oberst vor, die Stadt solle 3000 Rtlr. an ganzen, halben und "Ortßthalern" (Vierteltalern) von Kupfer münzen lassen, auf der einen Seite einen Rosenkranz mit einem F darin, auf der anderen das Stadtwappen. Auf diese Weise könnten die Bürger mit der Kontribution verschont bleiben. Doch müßte jeder solches Geld in Zahlung nehmen; nach Friedensschluß (  ...  )
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lich 50, der Obrist=Leutnant 12 Rtlr., im ganzen wurden dafür allein 2201 Rtlr. gerechnet 105 ).

Während der Belagerung Wismars durch die Schweden schließlich stellte Gramb neue Forderungen, über die es nach längeren, teilweise sehr erregten Verhandlungen zu folgender Einigung kam, die vom 1. November ab galt: Die 1000 Rtlr. Servis für den Stab und die hohen Offiziere werden auch für den November noch aufgebracht, - tatsächlich mußten sie auch im Dezember und Januar, der dabei für voll gerechnet wurde (!), nachgezahlt werden -; für die Reiter und Kroaten, die in Wismar lagen, werden für den November - tatsächlich ebenfalls auch für Dezember und Januar - 120 Rtlr. in bar, zwei Last Roggen oder weitere 96 Rtlr., ferner täglich 3 1/2 Tonnen Gutbier oder 7 Tonnen Tafelbier bewilligt. Schließlich sollten die Wirte jedem bei ihnen einquartierten Soldaten für seine Portion Fleisch oder Speck oder Zugemüse täglich einen Schilling und ebenso für die einem jeden bewilligte eine Kanne Bier einen weiteren Schilling, zusammen also täglich 2 Schilling geben; die gemeinen Offiziere sollten das Doppelte erhalten. Auch diese Forderungen stellte Gramb nicht nur für den November, sondern für die ganze Dauer seiner Anwesenheit und setzte sie - teilweise unter Drohungen mit der Exekution - auch durch. So kam auch dieser Oberst, dem die Bürger noch im Frühjahr wegen seines Einschreitens gegen Putlitz ihre Dankbarkeit bezeugt hatten, in den Ruf eines Erpressers, zumal als er durch Tribuliersoldaten, die er den Ratspersonen einlegte, durchsetzte, daß auch die Besatzung des Walfisches pro Mann ihre 2 Sch. erhielt, und als er bei seinem Abzug wider die Kapitulation, die einst mit Arnim abgeschlossen war, noch die Zahlung von 1000 Rtlrn. Abzugsgeld erzwang 106 ).

Zu den Ausgaben für Kontribution und Einquartierung kam noch eine große Zahl von Einzellasten. So wurden von


(  ...  ) könne die Stadt es dann ja wieder einlösen. Der Rat weigerte sich jedoch, solches Notgeld ausprägen zu lassen. Triftig war der Grund: "Wenn die Statt nur ein tausent Thaler an kupferner Muntz würde schlagen laßen, daß sie nicht eintausent, sondern woll vier, fünff oder mehr tausendt künfftig würden wiederumb an sich weckseln mußen, wie dergleichen exempla . . . . menniglich bekandt sein."
105) Über die Kosten des Servis für die "Unter=officirer und gemeinen Knechte" vgl. S. 53 Anm. 98.
106) Übertrieben war die Angabe des Rates (11. April 1632, S. A. Wism. onera), an Gramb hätten von November bis Januar über 15 000 Rtlr. in bar gegeben werden müssen.
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1628 bis 1630 nach der vorhandenen Spezialrechnung 419 Rtlr. 25 1/2 Sch. "wegen der gehaltenen Postpferde" ausgegeben 107 ), ferner mußten viele Fuhrdienste geleistet werden, deren Kosten für 1631 auf wöchentlich 168 Rtlr. berechnet wurden; für Holzfuhren sind nach den Abrechnungen in der Zeit vom 10. Juli 1628 bis 7. Januar 1632 i. g. 1137 Rtlr. 44 Sch. aufgewandt, an Baukosten vom 12. Juli 1628 bis 10. Dezember 1631 im ganzen 5549 Rtlr. 21 Sch.; ferner 20 000 Rtlr. "Anschlag über Gras und Getreide, das durch die Offiziers= und Marketenderpferde verdorben oder aufgefressen ist". Schließlich seien noch die Kosten für die Stadtfortifikationen 108 ) mitgeteilt; sie betrugen nach einem Sonderverzeichnis 109 ) für die Zeit von

[Tabelle] Michaelis 1627 bis Himmelfahrt 1628 2580 Mk. Himmelfahrt 1628 " " 1629 5450 Mk. " 1629 " " 1630 5742 Mk. " 1630 " " 1631 9010 Mk. " 1631 bis 9. Juli 1631 742 Mk.

Dazu kamen für die Zeit vom 10. Juli bis 12. November 1631 2315 Mk., überdies 800 Mk. für die Schmiede und 3762 Mk. (bis zum 9. Juli 1631) für den Walfisch. Die Kosten für Brennholz werden (bis zu demselben Tage) auf 4298 Mk. berechnet.

Alle diese Einzelposten zu einer zutreffenden Gesamtsumme zusammenzuziehen, ist natürlich unmöglich, so wünschenswert es auch wäre. Versucht ist es allerdings in einer der städtischen Zusammenstellungen, indem dort für die Zeit vom Oktober 1628 bis 31. Juli 1631 als Gesamtsumme 189 123 Rtlr. 6 Sch. 9 Pf. genannt wird. Im einzelnen setzt sich diese Summe aus folgenden Posten zusammen - ich gebe dabei ohne Rücksicht auf


107) Die Stellung von Pferden machte der Stadt überhaupt viele Schwierigkeiten. Im Anfang Januar 1629 passierte eine große Zahl von Offizieren Wismar und verlangte, bisweilen unter Drohungen, Vorspann oder Reitpferde. Ein Graf von Schaumburg, der im Februar 1629 durch Wismar kam, forderte nachts 12 Pferde, und in derselben Nacht reiste noch ein zweiter Offizier durch, der vier weitere Pferde verlangte. Deshalb bat Wismar am 21. Februar 1629 den Statthalter, es möchte bei der auf Wallensteins Befehl von ihm selbst gegebenen Anordnung bleiben, daß die Stadt nicht verpflichtet sein solle, mehr als 7 Pferde gleichzeitig zu stellen. Am 5. Mai mußte sich der Rat wiederum gegen eine Beschwerde verteidigen, die wegen Verweigerung von Fuhren und Postreitern erhoben war; manchmal, heißt es dabei, habe er 18-26 Pferde in Eile herbeizuschaffen gehabt.
108) Hierüber weiter unten.
109) 9. Juli 1631.
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die tatsächlich vorhandenen, allerdings nicht sehr bedeutenden Rechenfehler die Angaben der Aufrechnung -- 117 315 Rtlr. 38 Sch. 3 Pf. allein für die Zeit der Hebronschen Einquartierung, ferner von Juli 1628 bis Dezember 1629: 19 304 Rtlr. 12 Sch. 6 Pf., im Jahr 1630: 20 008 Rtlr., Januar bis Juli 1631: 32 495 Rtlr. 4 Sch. Aber alle diese Angaben sind trotz ihrer scheinbaren Genauigkeit tatsächlich aus den oben (S. 26) angeführten Gründen unzuverlässig; sie können nur sehr bedingungsweise als Grundlage für die Gewinnung eines Überblicks dienen.

Auf die Frage, wie nun diese finanziellen Lasten gedeckt sind, geben die Akten nur teilweise Auskunft. Unter den Steuern treten drei Ausschreibungen besonders hervor. Am 4. September 1628 110 ) wurden nach längeren Verhandlungen, in deren Verlauf die vorgeschlagenen Sätze ermäßigt wurden, vom Rat unter Zustimmung der Bürgerschaft folgende Steuern beschlossen: I. Kopfsteuer: Erwachsene (arm und reich, Mann und Frau) außer Predigern und Schuldienern, 1 Mk., Kinder, die bei den Eltern im Hause sind, 4 Sch., Dienstboten 4 Sch., Näherinnen, Kräuserinnen, Wäscherinnen und ähnliche Personen mit eigener Nahrung 16 Sch. II. Haussteuer: Haus 6 Gulden Bude 3 Gulden. (vermögende Leute auch 6 Gulden), Wohnkeller 1 Gulden 12 Sch. Diese Haussteuer ist vom Einwohner, er wohne zur Miete oder sei Eigentümer, zu zahlen; für die während der Einquartierung geräumten Häuser, Buden und Keller soll die gleiche Summe von denen, die ausgerückt sind, bezahlt werden 111 ); von einem wüsten Hause, in dem einer seine Nahrung treibt oder das sonst irgendwie in Gebrauch ist, sind 3 Gulden zu zahlen. Außerdem: ein jeglicher der drei Konvente "alß von einem Hause" 6 Gulden, jeder Insasse, der zu zahlen imstande ist, 16 Sch, weil er von Einquartierung verschont bleibt. Knochenhauerscharren, Mühlen und Höfe "gleich einem Hause" 6 Gulden, ebenso Kopfgeld und dazu Viehgeld. Von jeder Bleiche und Windmühle "alß von einer Buden" 3 Gulden nebst Kopf= und Viehgeld. III. Viehsteuer: auf jedes Stück Rind oder Pferd 2 Sch., Schaf oder Schwein 1 Sch., Ziege 8 Sch. IV. Vermögenssteuer: a) Rentner, adlige Witwen, Vormünder un=


110) Schon vorher, am 29. Juni 1628, war abgekündigt, daß die Bürger, die zum ersten Stand gerechnet würden oder in guter Nahrung säßen, 1 Rtlr., die anderen 2 Mk., die Bürger des geringsten Standes 1 Mk. bezahlen sollten.
111) S. S. 29/30.
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mündiger Kinder, Witwen in den Konventen oder an anderen befreiten Orten, wie Heil. Geist und St. Jakobshof auf 100 Mk., "so sie uff Zinse haben", 8 Sch. b) ebenso Eigentümer von Häusern, Buden, Äckern und Wiesen nach Schätzung von 100 Mk. 8 Sch. c) Krämer, Gewandschneider, Weinschenken, Apotheker, Krautkrämer und andere Handelsleute von ihrer Barschaft und ihren auf Zins ausgetanen oder in ihrem Geschäft steckendem Kapital ebenso, desgleichen alle Zünfte und Handwerker von ihrer Barschaft und ihrem Betriebskapital, doch deducto aere alieno. Diese Steuern sind binnen vierzehn Tagen zu zahlen; andernfalls soll Einlegung von 10, 20 und mehr Soldaten erfolgen. Forderungen an die Stadt dürfen nicht in Abrechnung gebracht werden; sie sollen vielmehr, wenn sie 80-100 Mk. betragen, durch städtische Schuldverschreibungen und diese wiederum nach Gelegenheit aus den Überweisungen des Landkastens bezahlt, inzwischen aber gebührend verzinst werden. Niedrigere Forderungen sind ebenfalls einzureichen; sie werden möglichst bald beglichen werden. - Die zweite der größeren Sonder=Ausschreibungen geschah zur Bezahlung der 1000 Rtlr.=Kontribution, die vom Januar 1630 an verlangt wurde (s. S. 53) 112 ) Leider ist nicht das Hauptverzeichnis der Steuern, sondern nur die Instruktion für die Einnehmer vorhanden: die Brauer sollen von jedem "Brawelß" und so oft sie ein Zeichen von der Accisekammer abfordern, außer Accise und Licenten 3 Rthlr. geben; ebenso die Bäcker von jedem Scheffel Korn, das sie zur Mühle schicken, 1 Sch., von einer Fuhre Weizen oder Roggen 3 Mk. 12 Sch.; der Grubenmüller von seinem Hause und Mühle monatlich 5 Rtlr.; die anderen Müller außerhalb der Stadt von ihren Wohnungen und von jedem Mühlengliede (d. h. Mahlgang) 1/2 Rtlr. wöchentlich, die beiden Walkmüller jeder 6 Sch.; die Knochenhauer, Garbrater Frei= und anderen Schlachter von jedem Ochsen, den sie schlachten und verkaufen, 1 Gulden, vom Kalb 2 Sch., Schwein 4 Sch., Hammel und Schaf 2 Sch., Lamm 1 Sch., auch sollen sie am Ende jeder Woche ein Verzeichnis über das geschlachtete und verkaufte Vieh an die Gewettherren einreichen; dabei sollen Verheimlichungen streng bestraft werden; die Brauer, die nicht brauen, und die Mälzer sollen von jedem Scheffel Malz, das außerhalb der Stadt verkauft wird, außer den gewöhnlichen Accisen und Licenten 6 Pfennige geben; wenn Bürger aus ihrer bisherigen Wohnung ausrücken, so sind sie, gleichgültig, ob schon


112) W. A . unter 16. Januar 1630: Instruktion für die Einnehmer.
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mehrere Parteien in diesem Hause, Bude oder Keller zusammen wohnen, doch ein jeder nach der jetzigen Anordnung zu zahlen verpflichtet; gegen die Säumigen wird mit Pfändung oder auch mit Einquartierung vorgegangen. Sollte die Stadt wegen verspäteter Zahlung in duplum verurteilt oder mit Exekutionssoldaten belegt werden, so soll die Einquartierung den Säumigen eingelegt werden und diese auch den Schaden und die Strafe tragen, die der Stadt etwa deshalb zur Last fallen würden. Ein Abzug von Forderungen, die Steuerpflichtige an die Stadt haben, ist nicht zulässig. - Ferner wurde unter dem 26. September 1631 eine neue Kopfsteuer ausgeschrieben: I. Stand, jede Person 1 Gulden, jedes Kind 4 Sch. Zum ersten Stand sollen auch Gewürz= und Seidenkrämer, Schuster, Bäcker und andere Amtleute, die dazu imstande wären, gerechnet werden. Die Sätze für den II. und III. Stand waren 16 Sch. und 3 Sch. bezw. 8 und 2 Sch., für Dienstboten, Knechte und Mägde je 2 Sch. - Schließlich gibt noch eine Vorstellung von der Steuerlast, die die Bürger zu tragen hatten, ein Verzeichnis, "was D. Casparus Wilcken uff der Collecten=Cammer noch nachstendig". Aus dem letzten Vierteljahr 1631, in dem allerdings besonders hohe Forderungen an die Stadt gestellt wurden (s. o.), sind da angegeben: Contribution vom 21. Oktobris 1631: 16 Mk.; Kopfgeld 3 Mk. (vgl. die Steuer vom September 1628 und September 1631; s. S. 59 und oben), für fünf Kinder 1 Mk. 4 Sch., für drei Dienstboten 6 Sch., Contribution vom 13. Novembris 16 Mk.; Kopfgeld 3 Mk.; Contribution vom 7. Decembris 16 Mk.; Contribution vom 22. Decembris 16 Mk.; Kopfgeld 3 Mk.; zusammen also betragen die Rückstände auf noch nicht ein Vierteljahr 74 Mk. 10 Sch. Dabei ist am Schluß noch bemerkt "ohne den hundersten Kontribution" 113 ).

Wie die Stadt, verarmte so auch die Bürgerschaft. Unter den Instruktionen, die städtischen Abgeordneten zu Verhandlungen mit Wengersky am 8. Januar 1631 mitgegeben werden, findet sich die Bitte, der Bürgerschaft möge es erlaubt sein, weil


113) Für 1632 sind die Zahlen weit niedriger, s. unten. - S. A. Wism. onera enthält ein Nachstandverzeichnis der Witwe Valentins von Plessen=Hoikendorf; es hat zwar niedrigere Steuersätze (statt 16 nur 12 Mk.), gibt aber dieselben Daten für die Erhebung. Für die ersten drei Quartale 1631 führt es Kontributionen auf vom 28. Februar, 14. März, 18. März, 3. April, 13. April, 17. April, 8. Mai, 12. Juni, 10. Juli, 26. Juli, 25. August, 26. September, und zwar werden jedesmal 12 Mk. berechnet, nur am 28. Februar 6 Mk., dafür aber am 14. März 36 Mk. Für 1630 werden an monatlicher fürstlicher Kontribution 4 Rtlr. berechnet.
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sie das geforderte Geld nicht aufbringen könne, ihr Hausgerät und ihre Mobilien, die ihnen noch verblieben wären, insbesondere Zinn=, Kupfer= und Messinggeräte, ferner Kleider sowie Korn und andere Lebensmittel in Zahlung zu geben zu dem Preis, zu dem sie in Lübeck oder anderswo zu verkaufen wären, oder sonst möchte ihnen ein sicherer Paßbrief ausgestellt werden, um diese Gegenstände selbst nach Lübeck oder anderswohin bringen und dort veräußern zu können. Diese Bitte wurde am 19. März 1631 wiederholt.

Für die Deckung ihrer finanziellen Verpflichtungen rechnete die Stadt auch mit den Ansprüchen, die sie auf Wiedererstattung des mehrfach in bar oder in Lebensmittel= und Materiallieferungen an die kaiserliche Armee geleisteten außerordentlichen Vorschusses hatte. Doch wie schwer diese durchzufechten waren, hatte man schon bald nach Einnahme der Garnison erkennen müssen 114 )

So enthalten denn Instruktionen zu Verhandlungen mit Wengersky oder Wallenstein immer wieder die Forderung der Rückerstattung, aber auch immer wieder die Klage, daß bisher nichts zurückgezahlt wäre 115 ). Auch Zahlungsanweisungen, die Wallenstein und Wengersky an die Einnehmer zu Rostock gaben, nützten nichts. Als der Rat im April 1629 das Geld abheben lassen wollte, erhielt er die Antwort, die Kasse wäre leer und vor dem Herbst wäre kaum an eine Auszahlung der verlangten Summe zu denken. Beschwerden bei Wengersky, die im Laufe des Sommers 1629 angebracht wurden, waren nicht weniger erfolglos als Verhandlungen mit Wallenstein im Herbst 1629, im Frühjahr 1630 und später. Zuletzt hören wir von diesem Vorschuß unter dem 6. September 1634, aber auch nur, daß seine Rückerstattung oder Anrechnung nicht erfolgt ist.

Auf einen anderen Weg der Geldbeschaffung wurde der Rat schon am 20. Oktober 1627 durch Dr. Lindemann aus Rostock hingewiesen. Westfälische und belgische Städte,


114) Oben S. 22.
115) 28. Juli l628: Wengersky fordert Einreichung eines Verzeichnisses der Aufwendungen für das Hebronsche Regiment. 13. Dezember 1628: Ribow und Woltreich sollen Wallenstein um Ersatz des Vorschusses aus dem Landkasten bitten. Dieselbe Bitte 11. Februar 1629, 13. März 1629 und 21. März 1629. Nach dem Ratsprotokoll vom 16. März 1629 (s. S. 32) hoffte man damals, daß sie in nächster Zeit erfüllt werden würde. Wallensteins Anweisung (Dankschreiben des Rates 6. April 1629): ein Teil des Vorschusses soll unverzüglich, der Rest baldigst an die Stadt zurückgezahlt werden.
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schreibt er, hätten sich durch ihre Licenten eine beträchtliche Erleichterung der Einquartierungslasten verschafft; auch Rostock hätte deshalb bei den Herzögen Erhöhung der Accise und Anlegung anderer Licenten beantragt 116 ). Das könne auch Wismar tun. Wismar befolgte den Rat - also ohne Rücksicht auf die Erschwerung des Handels -, erhielt aber von Adolf Friedrich nur die Aufforderung, ein Verzeichnis der alten und einen Vorschlag für die neue Accise einzusenden (5. Februar 1628). Auch mit Wallenstein wurde dann über diese Angelegenheit verhandelt. Am 26. Juni wurden die Gesandten angewiesen, zu bitten, daß Rat und Bürgerschaft sich über eine Licent vereinigen und von jedem Fremden, der Bier zu Lande ausführte, von jeder Tonne 2 Schillinge erheben dürften. Ende Oktober verhandelte der Syndikus Dr. Woltreich mit Wengersky. Er ward am 24. Oktober angewiesen, vorzutragen: Der Herzog habe erklärt, "wan nicht daß Landt interessiren würde", solle die Bitte der Stadt erfüllt werden. Nun wäre das Land, so heißt es in der Instruktion für Woltreich, nicht oder sehr wenig interessiert, da nur wenig aus der Stadt geholt würde, und das zu so billigen Preisen, daß man die geringen Licenten garnicht verspüre, besonders deshalb, weil Bier und dergleichen auf dem Lande wegen der ziemlich hohen Accise bei weitem teurer verkauft würde als in der Stadt. Auch betrüge die Accise nur ungefähr ein Drittel der Rostocker, und dabei wäre auch diese im Vergleich zu der auf dem Lande noch nicht zu hoch. Überdies erzielten alle, die z. B. Korn auf den Wismarschen Markt brächten, höhere Preise als irgendwo anders im Lande. Am. 27. Oktober berichtet Wengersky darüber an Wallenstein und verweist auf dessen Entscheidung über das Gesuch Rostocks, nach welcher dieser Stadt bis auf weiteres eine Licent gegenüber allen auswärtigen Städten gewährt sei, die dergleichen Licenten früher von inländischen Städten erhoben hätten; doch dürften inländische Städte nicht mit diesen Licenten beschwert werden, und überdies müsse darauf geachtet werden, daß Marketendern sowie allen, die Proviant in die Winterquartiere und Lager lieferten, dadurch die Waren nicht verteuert würden. Wallenstein behielt sich die Entscheidung ,bis zu seiner Ankunft in Güstrow vor (1./11. November 1628). Wann und in welchem Sinne sie ergangen, ist nicht bekannt. Am 21. Februar 1629 aber ward beschlossen, von der Tonne Bier aufs Land 2 Schi=


116) Accise traf die von der Stadt verbrauchte Ware, Licent die Ausfuhr.
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ling zu erheben, ein Satz, den der Rat auch von dem an den Grafen Mansfeld und nach Pöl gelieferten Bier wahrzunehmen vorhatte 117 ). Die Accise selbst für das Bier, die 1623 mit herzoglicher Bewilligung bis 1630 von 8 Schillingen auf 1 Mark für die Tonne erhöht war, ward erst 1636, wiederum mit herzoglicher Genehmigung, verdoppelt.

 

Überblickt man die ganze Zeit, in der kaiserliche Einquartierung in Wismar lag, so bestätigt sich das oben gefällte Urteil, daß Wallensteins Einschreiten zwar wirkliche Hilfe brachte, daß aber auch er bei weitem nicht alle trüben Folgeerscheinungen des Krieges zu beseitigen vermochte und daß schließlich, je mehr seine Macht sich verringerte, desto schwerer auch wieder die Kriegsnot auf Wismar lastete; bis endlich Putlitzens und Grambs Verfahren die Erinnerung an die schwerste Zeit wach rief, die es überhaupt im Dreißigjährigen Krieg durchzumachen gehabt hat, an die Monate, in denen Hebron mit seinen Soldaten die Stadt beherrschte und aussog.

 

Unter den finanziellen Lasten des Krieges waren mehrfach Leistungen für Befestigungszwecke zu erwähnen. Wallenstein hat von Anfang an, seit er Wismar in seiner Hand hatte, es für nötig gehalten, die Stadt zu einer starken Festung auszubauen 118 ). So schreibt er an Arnim am 15. November 1627: "Rostock und Wismar sehe der Herr, das sie auf solche Weis fortificiret werden, auf das sie mitt wenig Volck können vor Feindts Einfellen versichert undt, wenn der Pewel oder sonsten böse Leit in der Statt tumultuiren wolten, im Zaum gehalten.


117) Tit. X Nr. 2 vol. n, Tit. XIV Nr. a vol. 5. 30. März 1629, Privilegien von 1623 und 1636. Die Angabe der Chronik S. 522, daß im Februar 1629 die Accise für die Tonne Bier von 8 Schillingen auf 1 Mark erhöht sei, ist falsch.
118) Förster, Briefe Wallensteins, Bd. I S. 69. Vgl. Ranke, Geschichte Wallensteins 3 S. 76, und Otto Schulenburg, Die Vertreibung der mecklenburgischen Herzöge Adolf Friedrich und Johann Albrecht durch Wallenstein und ihre Restitution, Rostock 1892, S. 67. Über die Fortifikation der mecklenburgischen Seestädte vgl. im Zusammenhang Fr. Förster, Wallenstein als Feldherr und Landesfürst, Potsdam 1834, S. 95. Die Nachrichten Schröders in der handschriftlichen "Ausführlichen Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar" (S. 568/70) über die Fortifikation Wismars durch Wallenstein sind ganz oberflächlich aus den nur in willkürlicher Auswahl benutzten Akten zusammengestellt.>
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Die älteste bekannte Wiedergabe der Wismarschen Stadtbefestigung
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Grundriß und Ansicht des von Wallenstein angelegten Kastells
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Undt das muß ein citadella sein, doch das sie sich nicht acorgiren. In summa der Herr wirdts wüssen, wie ers anstellen wirdt. Bitt, er eile nur; denn ich kann kein Ruhe haben, bis es gericht wirdt." (Förster Bd. I S. 133/4). Am 16. November: "denn der Herr gar wol weis, das die grosse Stett ohne Citadell gar nichts werth sein". (Ebd. Bd. I S. 139.) Am 22. November: "Der beyden Stett versicher sich der Herr, wie ers am besten vermeint, - - so viel es die strigor izt leiden thuet, gegen den Frieling aber, so baldt es aufgefrieren wirdt, so wirdt man müssen mit Ernst dazu thun, auf das man beyden ein Zaum anlegt". (Ebd. Bd. I S:149/151.) Schließlich 11. Januar 1628: "Sonsten bericht man mich, das sie [die Schweden] ein impresa auf Wismar haben. Bitt, der Herr lasse dasselbig Ort wol in Acht nehmen undt den Hawen daselbst stark fortificiren"; auch im selben Brief: "P. S. Bitt, der Herr sehe, das alle die Mehrhäfen fleissig verbaut und die Guarnizonen daselbst gesterckt werden; denn sie werden gewis ein impresa drauf haben undt insonderheitt auf Wismar. Der Herr schicke jemandtsen, ders versteht, wie sich ein jeder fortificirt hatt, undt der Herr schicke mir die Abriß zu. Es wehre sehr von Nöten, Stück in die Schanzen an den Mehrhäfen zu thun" 119 ).

Dementsprechend verlangte schon Gordon im Winter 1627/8 Neuanlage von Befestigungen, im besonderen am Wassertor. Der Rat versuchte auch diese Last von sich abzuwälzen: er beschwerte sich bei Adolf Friedrich und bat ihn um Beihilfe, er=


119) Bd. I S. 267. Vgl. ferner 21. November 1627 (Förster Bd. I S. 69), 15. November (Bd. I S. 134/5), 24. November (Bd. I S. 154), 24. November (Bd. I S. 155), 28. November (Bd. I S. 158), 13. Dezember (Bd. I S. 163): "zu Rostock und Wismar, dieweil izt kein kalter Winter ist, bitt, der Herr sehe, auf das ein Anfang zu den Citadellen gemacht wirdt; denn die müssen vor allen Dingen sein. Drumb muß der Herr sehen, das dran stark travaglirt wirdt". 20. Dezember 1627 (Bd. I S. 167/8, ebenda S. 190), 6. Jan. 1628 (Bd. I S. 264), 7. Jan. (Bd. I S. 265),15. Jan. (Bd. I S. 274), 21. Jan. (Bd. I S. 278), 6. Febr. (Bd. I S. 286), 1. April (Bd. I S 323), 22. April (Bd. I S. 327/8), 5. Mai (Auch die Entwaffnung der Bürger sei nötig), 17. Mai: "Ich will wol die von Rostock undt Wismar tractiren, aber will ihr Herr undt nicht ihr Nachtbar sein". 20. Mai (Bd. I S. 337). Auch die von Ottocar Lorenz mitgeteilten und in den Meckl. Jahrb. 40 S. 89 ff. veröffentlichten "Briefe Wallensteins, meistenteils über Mecklenburg, aus der Zeit von 1627 bis 1630" enthalten viele Belege: Am 9. Februar 1628 schreibt Wallenstein an St. Julian: <man muß> "starcke mercidia (presidia) in beyde Stett einführen undt in continenti anfangen, die Citadellen zu bauen, undt was die Stett undt Stendt contribuiren werden, solches zur Erbauung der Citadellen undt sonsten, was im Landt wird vonnöthen sein zu fortificiren, anwenden." Ebenso am 27. Februar 1628 (  ...  )
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hielt aber ienur die Anwort, die Amtsuntertanen könnten wegen des Schadens, den sie schon erlitten hätten, und wegen Mangels an Pferden nicht zu Fuhren herangezogen werden; auch könnte Holz nur gegen Bezahlung geliefert werden. So ist es kein Wunder, daß trotz allen Drängens die Arbeiten nur sehr langsam in Gang kamen; unter dem 13. März muß sich der Rat deshalb bei St. Julian verteidigen. Im Anfang April jedoch 120 ) werden sie energischer in Angriff genommen, wobei die Bürger von Soldaten unterstützt werden. Vor dem Pöler Tor wurde der ganze Wall mit einer neuen Brustwehr versehen und die Rondells ausgebessert. Vor dem Altwismartor wurde nahe an der Brücke auf beiden Seiten eine Brustwehr, vor dem Mecklenburger Tor ein starkes Rondell mit einem langen Laufgraben hinter dem Weberkamp angelegt. Vor dem Lübschen Tor wurde auf der rechten Seite von der Stadt aus der Wall etwas erhöht und mit einer Brustwehr versehen, vor dem Wassertor schließlich mitten auf dem Damm nahe der Brücke ein neues Rondell, das z. T. ins Wasser hinein vorgeschoben ward, erbaut. Mit der Arbeit der Bürger waren aber auch jetzt weder St. Julian noch Gordon zufrieden; jener mußte am 1./11. Mai 1628 in scharfem Tone fordern, daß die Leute täglich und regelmäßig arbeiteten, und am 25. Juni/5. Juli erklärt er, mit den


(  ...  ) an St. Julian: "Der Herr muß auf die von Rostock undt Wismar auch wachtsames Aug geben; denn seindt auch böse Buben under ihnen. Ich vermeine, der Herr solle in ein jede von bemeldten Steten 3000 Man zu Fus undt 2 Comp. Reiter legen undt die Bürger disarmieren, doch sehen, das von den Soldaten daselbst keine Neckereien, oder Geltspretensionen geschehen, auch scharfe Disciplin gehalten" [vgl. oben]. St. Julian solle "bedacht sein, wie wir uns am besten des Landts versichern, insonderheit auff Erbauung der Citadellen in beyden Steten; solches muß aber ohne Verzug ins Werck gericht werden, darumb bitt ich, der Herr thue dazu, zum ersten presidire starck die Stett und alsbald schlisse er die porti undt alsdann gleich darauf lasse er die Citadellen machen. Aber es müssen realwerck sein, denn die Stett seindt mächtig." Derselbe Befehl wird in Wallensteins Briefen vom 2., 3., 10. April wiederholt, mit besonderer Schärfe am 17. April: "Ich hab dem Herrn albereit oft geschrieben, das ich die Citadellen zu Rostock undt Wismar will haben, dahero denn ich endlich befehlen thue, er lasse den Ob. von Ziemann wissen, das er solle so viel Volcks ins Landt führen, als es zu dem Werck von Nöten ist; undt alsdann habe man in continenti die Citadellen zu erbauen. Denn das ist mein letzte Resolucion undt darvon will ich nicht weichen." Vgl. Schreiben vom 20. April, 21. Mai und 28. Mai ("denn die Stett thun kein gutt, wenn sie nicht ein Zaum im Maul haben.") Übrigens sind mehrere dieser Briefe auch bezeichnend für Wallensteins absprechendes Urteil über Hebrons Verhalten in Wismar.
120) Chronik S. 498
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Fortifikationsarbeiten wäre es bisher "ganz schlefferich und hinleßig" gegangen. -

Abgesehen von der eigentlichen Stadtbefestigung wurden aber auch noch an mehreren militärisch wichtigen Punkten der Bucht umfangreiche Befestigungen begonnen. Zunächst wollte Wallenstein das ganze Land zur Deckung der Kosten contribuieren lassen. Als diese Steuer schon zum Teil zusammengebracht war, wurde sie jedoch widerrufen, vielleicht weil nicht genügend Arbeiter zu bekommen gewesen waren; soweit sie schon an die herzoglichen Einnehmer abgeführt war, sollte der Betrag zurückgezahlt oder von der Kontribution gekürzt werden. Nunmehr wurde bestimmt, daß vom 4. August ab - ohne Rücksicht auf die Ernte - von Adels= und Amtsuntertanen wie von Städten nach spezieller Verteilung Wagen und Arbeiter gestellt werden sollten, die regelmäßig nach acht Tagen, zunächst also am 11., wieder abzulösen und durch andere zu ersetzen seien. Den Anteil, den das Land so an den Wismarschen Befestigungsarbeiten zu übernehmen hatte, darzustellen, fällt zwar außerhalb des Rahmens dieser Arbeit, doch sei als Beispiel die Ausschreibung für "die ander Woche vom 11. Augusti" wiedergegeben: Amt Doberan 50 Personen und 15 Wagen, Amt Ribnitz 35 Personen und 15 Wagen, Kloster Ribnitz 35 Personen und 15 Wagen, Amt Neukalen und Gnoien mit dem Kleverhofe 50 Personen, Neukalen 8 Wagen, Gnoien 8 Wagen, Amt Dargun 50 Personen und 13 Wagen, der Adel aus den Ämtern Ribnitz, Gnoien und Neukalen den fünften Mann: 80 Personen. Zusammen 300 Personen - mit Schaufeln und Spaten sowie Proviant - und 74 Wagen. Auch die Städte wurden, wie erwähnt, mit herangezogen. Ende September wurde bestimmt, daß die Arbeiter und Wagen so lange zu bleiben hätten, bis die Ablösung da wäre. Manche Schwierigkeiten standen natürlich der ordnungsmäßigen Durchführung dieser Stellungen im Wege. Die Knechte im Stargardschen z. B. beschwerten sich, sie wären bei anderen derartigen Arbeiten geprügelt worden, und wollten deshalb nicht nach Wismar; die weite Entfernung mancher Ämter kam hinzu, und so versuchte man die Ablösung der Leistungen möglich zu machen; doch nach anfänglicher Genehmigung dieses Verfahrens wurde es, abgesehen von Einzelfällen, untersagt.

Eine Beschwerde Paschen Negendanks zu Zierow an Wallenstein zeigt u. a., wie auch diese Schanzarbeiten die Umgebung Wismars belasteten: Fast ein halbes Jahr lang, schreibt

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er am 9. Dezember 1628, hätte er Brennholz nach Fliemstorf liefern müssen, auch Stroh und Holz zum Bau der Hütten für die Soldaten wäre meistenteils von ihm genommen. Sein Eichen=, Tannen=, Ellern= und Weidenholz wäre ganz verwüstet, alle Zäune auf den Feldern und um die Gärten weggetragen, nebenbei wären die Gartenfrüchte noch unreif abgepflückt und die Saat zertreten. Das Dorf Hoben nahe an der Schanze hätte fast das ganze Jahr dort arbeiten müssen. Wind= und Wassermühlen wären niedergerissen, Türen, Fenster, Öfen zerschlagen. Das ganze Jahr hindurch hätte er kein Schaf in den Hürden halten, die armen Leute kaum ein Schwein ungestört aufziehen können.

Das Ergebnis der Arbeiten war recht wenig befriedigend. So berichtet denn am 24. Oktober 1628 Graf Philipp von Mansfeld, dem die Oberleitung übertragen war (s. unten), an Wengersky: "Der Herr befiehlet, und ich suche alles, waß möglich, aber die meckelburgischen Kopfe dhun, waß sie wollen. Itzo ist die vierde Woche, das der Pau zu Pöhl und hier stille stehet, und fast nicht getrieben wirtt." Im einzelnen schreibt er, auf der "kleinen Insell" 121 ) wäre auf Rechnung der Kontribution das Fundament "auß dem Waßer erhaben", worauf an Holz und anderen Materialien viel gegangen wäre. Jetzt arbeiteten daran gegen 290 Mann. Das Werk wäre aber in Gefahr; wenn der Feind mit Gewalt dagegen vorginge, könne es leicht durch Feuer oder auf andere Weise so beschädigt werden, daß man zum Spott noch großen Schaden haben würde. Die Arbeiten ruhten deshalb auch im Winter nicht gänzlich und wurden dann im Frühjahr 1629 mit besonderer Energie in Angriff genommen: Schon auf den 25. Februar/7. März wurden die Beamten zu Bukow, Grevesmühlen, Crivitz, Tempzin, Mecklenburg und Schwerin zu Verhandlungen mit dem Wallensteinschen Delegierten Kammerrat Bugislav v. Platen über die Verteilung der Fortifikationslasten auf die einzelnen Ämter nach Wismar beordert, und nun beginnen die den ganzen Sommer


121) Wahrscheinlich dem Walfisch, der, beiläufig bemerkt, zuerst 20. Juli 1629 unter diesem Namen bezeugt ist, während er früher Aderholm oder Holm hieß. Freilich ist nach der Chronik S. 523 dort erst seit Frühjahr 1629 gearbeitet, aber eine Quittung für den Crivitzer Hauptmann vom 22. Februar /1. März beweist, daß es schon früher geschehen ist. S. A. Wism. milit. vol. II. Auch an eine Befestigung der Insel Lieps an der westlichen Seite der Bucht hat man gedacht, doch ist davon nur einmal die Rede (S. A. Wism. mil. vol. II. 17. Februar 1628).
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hindurch dauernden Ausschreibungen 122 ) der Lieferungen von Munition, Schanzgerät, Tannenbrettern, Holz 123 ), Mauer= und Ziegelsteinen 124 ), Lebensmitteln u. a., wie der Stellung von Arbeitern und Wagen. Auch von den umfangreichen Kriegslieferungen, die im Frühjahr 1629 "zu unserm fürhabenden Veltzug" ausgeschrieben wurden und von denen uns noch die im Schweriner Hauptarchiv (Wism. mil. vol. II.) aufbewahrten Akten berichten, ging manches nach Wismar oder in die Befestigungen an der Bucht. Außer diesen Lieferungen und Stellungen wurde am 18. August 1629 ein besonderes Schanzgeld ausgeschrieben, das bis zum 24. August von sämtlichen Amtsuntertanen eingefordert werden sollte und für einen Hufner 1 Rtlr., einen Kossaten 1/2 Rtlr., einen Einlieger 12 Sch. betrug 125 ). Teilweise, doch, wie einzelne Ausschreibungen zeigen, nicht in allen Fällen, wurde den Arbeitern Brot - täglich in der Regel 2 Pfd. -, bisweilen außerdem auch Futter für die Pferde geliefert.

Wie wenig pünktlich indes die angeforderten Wagen und Arbeiter gestellt wurden, zeigt ein Verzeichnis aus dieser Zeit: Goldberg . z. B. hatte zum Faschinentransport zu stellen 240 Fuder und 6 Personen, stellte aber nur 28 Fuder; es fehlten also 212 Fuder und 6 Personen; die entsprechenden Zahlen für Plau lauten 240 und 6, es wurden aber nur 19 Fuder gestellt; Mirow 320 und 6, gestellt 320 und 5, es fehlte also nur 1 Person; Eldena dagegen 320 und 8, gestellt aber nur 63 Fuder, gar keine


122) Besonders umfangreich 8./18. Juli.
123) Hauptsächlich aus der Gegend von Hohen=Vicheln sowie später auch aus dem Neuklosterschen, Redentiner und Farpener Walde und vom Sweriner Schelfwerder. Das Holz, das auf ritterschaftlichem Gebiet geschlagen wurde, wurde vor dem Schlagen taxiert. Dabei kam es natürlich zu manchen Differenzen: unter dem 14. Oktober 1629 (S. A. Wism. mil. vol. II.) beschwert sich die Frau von Negendank=Zierow, der Wert des auf ihrem Grund und Boden gefällten Holzes sei von dem mit der Abschätzung beauftragten Amtmann Joachim Gerdes nur auf 6-700 Gulden taxiert, betrüge aber 1000 Gulden.
124) Unter dem 7. April 1629 zeigt Christian Emmerich Bugislav v. Platen an, er brauche noch Steine und man würde deshalb wohl "noch ein Hauß" in Wismar kaufen müssen; er hätte sich schon eins angesehen, das kurz vor dem Einfallen wäre und in dem ein gut Teil Stein, Holz, Balken, Sparren und ander Nutzholz sich fände.
125) In einem beiliegenden "Vertzeichnus, wie viel Bauwleute und Coßaten in I. f. G. Empter", wird deren Zahl auf 4526 bezw. 1925 angegeben. Die Angaben dieses Verzeichnisses stimmen allerdings nicht genau mit denen der Schanzgeldabrechnungen überein (S. A. Wism. mil. vol II.).
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Person usw. Allerdings kann das nicht wunder nehmen, wenn man von dem Übermaß von Verpflichtungen hört, die damals auf den Ämtern ruhten: Am 2. März 1629 beschwerten sich die Schweriner Beamten bei Wallenstein, sie hätten den Befehl erhalten, zur Fliemstorfer Schanze wöchentlich 300 Personen nebst 30 Wagen zu stellen. Diese Woche hätten sie es nun zwar getan, doch für die Zukunft wenden sie ein: bisher hätten die Bauern wöchentlich zwei Tage dienen müssen, jetzt müßten sie eine ganze Woche in Wismar arbeiten und wären dann in der zweiten auch nicht zur Arbeit zu brauchen, in der dritten müßten sie aber wieder nach Wismar. Außerdem hätten die Leute auch gar kein Korn oder Brot mehr, zum Teil müßten sie sich über 1 1/2 Monate mit Kohlstrünken behelfen, und wenn sie zu Wismar kein Kommißbrot bekämen, müßten sie Hungers verlaufen. Ferner wäre nun vom Herzog befohlen, ihm wöchentlich dreimal Fische zum Hofstaat zu liefern, weiter 30 Tonnen Bier, 4 Last Kohl, "etzliche" Eier "und nun auch" Wagen für den Transport von 50 Drombt Hafer von Grabow nach Güstrow. Dazu kämen die Fuhren, die Ab= und Zureisende mit Pässen des Statthalters oder des Herzogs beanspruchten, ferner die geforderte Herstellung von 600 Spaten, 800 Schanzschaufeln, 700 Krampen oder Bicken, 800 Radehacken, 2000 Hufeisen 20000 Hufnägeln, 400 Schubkarren; es müßten Wagen nach Lübeck geschickt werden, "so zu Einkauffung Eisen und Bretter, auch Belohnung der Arbeitsleute Korn daselbsten hinführen". Schließlich läge noch Korn in Schwaan, das nach Schwerin geschafft und dort verbacken werden solle 126 ). Einen anderen Grund führt der Rib=


126) Am 20. April 1629 schreibt der Schweriner Hauptmann Johann von Winterfeld: "über das so ist auch durchauß kein Brottkohrn bey den armen Leuten mehr vorhanden, unnd verschmachten theils fast vor Hunger. Wan ihnen nun angesaget wirt, das sie wieder bey der Schanzen arbeiten sollen, unnd sie nuer sehen, das die Ambts=Diener ins Dörff kommen, so lauffen sie darvon unnd laßenn Hauß unnd Hoff stehenn. Dahero mier dan unmügelich, dieselben wiederumb dahinzubringen, eß wehre dan Sache, daß ich sie alle gefengklich bekommen unnd in Eisen unnd Banden, wie hiebevohrn auch schonn geschehen, dahinn schicken möchte." Weil er dies aber mit seinen Amtsdienern allein nicht durchsetzen könnte, so stelle er dem Herzog anheim, ihm zu diesem Zweck Soldaten zuzuweisen. "Eß wirt aber dardürch nicht allein E. f. G. Ackerwerck, besondern auch der armen Leute schlecht unnd übell beackert unnd beseyett werdenn." - Übrigens wurden die Arbeiten bisweilen auch vom Feinde gestört: Am 11. April 1629 entschuldigt sich der Doberaner Amtmann Vieregg deswegen, daß seine Bauern die Arbeit bei Fliemstorf verlassen hätten, damit, daß schwedische Schiffe unmittelbar vor der Schanze erschienen wären. Deshalb wären sie davongelaufen.
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nitzer Hauptmann am 4. August 1629 an: Nur noch etwa drei Dörfer hätten nicht die Pest; stellte er nun die angeforderten Arbeiter, so wäre die Gefahr weiterer Ausbreitung der Seuche vorhanden.

Entsprechend der Bedeutung, die Wallenstein der Befestigung der Stadt und der Bucht beilegte, wurden die Arbeiten genau beaufsichtigt. Alle vierzehn Tage soll, wie am 25. Februar 1629 bestimmt wird, der herzogliche Bauverwalter Valentin Krüger Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben einsenden. Am 8. Juli wird angeordnet, daß der Kammerpräsident und die Kammerräte wöchentlich zweimal revidieren lassen sollen, ob den Verordnungen nachgelebt würde. "Den J. f. G. wollen das Werck durchaus verfertigt haben." Die Leitung der Arbeiten unterstand im Juli und wohl schon früher dem Ingenieur=Hauptmann Alexander Borri 127 ). Für die Fliemstorfer Schanze werden außerdem ernannt zum Aufseher Kapitän Thomas, zum Bauverwalter Christian Emmerich und zum Bauschreiber Jakob Hoyer 128 ); dieser wird zu derselben Zeit auch als Bauschreiber auf dem, Walfisch genannt. Als herzoglicher Factor zu Wismar wurde der Ratsverwandte Heinrich Dreyer verordnet 129 ).

Eine eingehendere Besichtigung fand zunächst im Juli durch Haus Jakob de Wogghi statt; er berichtete unter dem 22., daß noch vieles zu wünschen ließe. Auf der Walfischschanze wäre bisher noch keine Batterie angelegt, "die Stückh liegen hin und wieder"; auch im Wismarschen Hafen wäre noch viel zu tun; die Bürgerschaft wäre wenig bereitwillig und viel halsstarriger als die Rostocker. Vom 21./11. September ist ferner ein Memorial


127) Auf eine Beschwerde des Rates über Anforderungen des dahin geschickten Ingenieurs Hauptmanns Alexander befahl Wallenstein denselben unweigerlich nachzukommen. 25. Juli 1629, offenbar n. St.
128) Er hatte als solcher auch die Löhne auszuzahlen und empfing Geld dazu von dem Mecklenburger Amtmann. Die Löhne betrugen im Mai und Juni 1629 für Zimmerleute 10-11, auch 12 Sch. pro Tag, Maurer 9-12 Sch., Sodensetzer 10 Sch., Fuhrleute 12-16 Sch., Karrenmacher 10, Prahmschieber 12-16 Sch. täglich; Hoyer erhielt monatlich 16 Rtlr.
129) "Memorial und Verordnung" für ihn Wismar, 13./23. September (S. A. Wism. mil. II). Er soll u. a. die empfangenen Vorräte an Roggen und Erbsen gut verwahren und nichts ohne ausdrücklichen Befehl des Herzogs, des Statthalters oder der Kammer herausgeben, außer wenn es die "hohe Notturft" des Obristen Wachtmeisters erfordert; er hat ferner die nötigen Bretter für die Wachthäuser und die Bänke darin, auch die Ziegel= und Dachsteine zu besorgen, ebenso Grapen, Kessel und anderes Gerät "zu behueff der Schiff", schließlich rechtzeitig in ausreichender Menge bisquoten backen und Bier auf Vorrat brauen zu lassen.
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Platens datiert über die Mängel in den Wismarschen und den zugehörigen Schanzen. Es enthält die Forderung von verschiedenen Fuhrenstellungen, Holz=, Torf=, Soden=, Faschinen= und Strohlieferungen, auch Herbeischaffung von Lebensmitteln nach Wismar - es wäre dort zurzeit so wenig Getreide, daß die Soldaten kein Brot einkaufen könnten - , Bau von Wachthäusern, Einführung eines Paßzwanges 130 ) und Festsetzung von Höchstpreisen für Lebensmittel durch den Rat, die dann auch geschah. Schließlich besichtigte noch Wengersky selbst im Oktober die Befestigungen (s. u.).

Auch die Stadt Wismar selbst hatte ihren Anteil an diesen Befestigungsarbeiten an der Bucht. Anstatt, wie es im März 1629 von ihr verlangt wurde, aus zwei vollen Häusern je eine Person mit Spaten oder Schaufeln auf einige Wochen zu stellen 131 ), gelang es dem Rate, die Zahl der Arbeiter auf 50 herabzudrücken, die dann aber nicht nur, wie es ursprünglich gefordert war, auf drei Wochen, sondern bis Ende August gestellt werden mußten. Von da an war Wismar nur noch verpflichtet, 10 Prahmschieber zu schicken. Größer war natürlich der Anteil an der eigentlichen Stadtbefestigung. Im allgemeinen ist hierfür wieder auf die Zusammenstellung der Fortifikationskosten zu verweisen (s. o.). Zu stellen waren 250 Mann und eine bestimmte - in den Akten nicht genau genannte - Zahl von Wagen; freilich wurde darüber geklagt, daß die Stadt dieser Verpflichtung nicht voll nachkäme. Im besonderen wurde an Staketten, Brücken und Toren gearbeitet, wozu die Stadt Holz zu liefern und auch die Zimmerleute zu stellen hatte; außerdem wurden im Vorgelände der Stadtbefestigung auf 500 Schritt Entfernung alle Querzäune und Bäume wider den Protest der Gartenpächter niedergelegt; nur kleinere Zäune durften stehen bleiben (Juni bis September 1629). Die Arbeiten wurden sogar Sonn= und Festtags nicht ausgesetzt, erst auf eine Beschwerde der Stadt vom 5./15. Oktober entschied Wengersky, daß an solchen Tagen nur bei unmittelbarer Feindesgefahr gearbeitet werden solle. Als er dann im Oktober (s. o.) die Befestigungen revidierte, setzte er nach Verhandlungen mit dem Rate für die weitere Fortführung der Arbeiten folgendes fest: 1. Die Stadt wird in vier Teile eingeteilt; an jedem Tage soll je eins dieser Quartiere an den Werken arbeiten; der Bürger, der keinen Arbeiter schicken würde, hat 8 Sch. pro Tag an den Soldaten, der dafür die


130) Dies lehnte Wengersky ab.
131) S. A. Wism. mil. vol. II.
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Arbeit übernimmt, zu zahlen. Je zwei Beauftragte des Kommandanten und des Rates haben die Arbeiten zu revidieren, doch dürfen die Offiziere die Leute nicht schlagen, auch verbleibt die Aufsicht über die Bürger dem Rate. 2. Die Stadt stellt drei Wrasensetzer, auch "die notturft an wrasen" sowie die nötigen Wagen. 3. Sie läßt die Cautegardien und Schilderhäuser anfertigen. 4. Die Bäume vor dem Altwismartor und die Zäune vor allen Toren sollen beseitigt werden. - Die Kosten für diese Befestigungsarbeiten wurden in beiden Jahren, 1628 wie 1629 zum Teil durch besondere Kollekten gedeckt. Zur Ablöhnung der Arbeiter an der Stadtbefestigung wurde am 22. Mai 1628 eine Sonderumlage im Betrage von 1 Mk. auf ein Haus, 8 Sch. auf eine Bude, 4 Sch. auf einen Keller ausgeschrieben; für die Bezahlung der fünfzig Arbeiter, die in die Schanzen an der Bucht geschickt wurden, war eine Kollekte bestimmt, die gleichzeitig mit der Bewilligung dieser Leute ausgeschrieben und von Zeit zu Zeit erneuert wurde, als sich die Arbeiten länger hinauszogen; sie betrug auf ein Haus 6 Sch., eine Bude 3 Sch., einen Wohnkeller 1 Sch. 6 Pf.

Als in den Jahren 1630 und 1631 die schwedische Gefahr immer drohender ward, bemühte man sich, den Ausbau der Befestigungen möglichst zu beschleunigen. Gramb, der um den 1. März 1630 selbst in Wismar angekommen 132 ) und außer zum Kommandanten über die Garnison auch "zu einem bestendigen gubernatore geordnet" 8./18. März 1630) war, schrieb an Wengersky am 28. März 133 ): "Ich hoffe dieses Jahr bey den Fortificationen mehr, alß in 3 Jaheren gescheen, zu thun und vollen gleichwol sehn, daß nit der dritte teil Uncosten alß in ein Jahr aufgangen, gescheen soll." Auch in diesen beiden Jahren wurden wieder - in besonders großem Umfange im April 1630 - Stellungen von Arbeitern und Wagen wie Lieferungen ausgeschrieben; bemerkenswert ist, wie hoch die Zahl der Arbeiter steigt. Am 13./23. August 1630 134 ) werden 934 Adelsuntertanen aus den Ämtern Bukow, Neukloster, Schwerin, Crivitz, Sternberg, Wittenburg, Grevesmühlen, Gadebusch und Mecklenburg angefordert 135 ), außerdem am 20./30. August: 279 Wagen; ferner am 27. Oktober/6. November 1630 von den


132) Er ist also nicht, wie Balck, Meckl. im Dreißigjährigen Kriege (Jahrb. 68, 89) angibt, Hebrons direkter Nachfolger gewesen.
133) S. A. Wism. mil. II.
134) S. A. Wism. mil. II.
135) Dabei heißt es in einer Ausschreibung, daß die Hauptlasten auf die herzoglichen Untertanen gelegt wären, vgl. auch S. 75.
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Hauptleuten verschiedener Ämter im ganzen 640 Mann - bis auf weitere Verordnung, doch mit allwöchentlicher Ablösung -, während am 24. Oktober/3. November bereits von den Adligen aus acht in der Nähe gelegenen Ämtern die Stellung von je 2 tüchtigen Arbeitern, halb mit Schaufeln, halb mit Spaten, gefordert war. Noch höher wird die Zahl im Jahre 1631: Am 2./12. März werden z. B. von Adligen, Klöstern und herzoglichen Ämtern für die Wismarschen Befestigungen 271 Wagen und 1721 Arbeiter aufgeboten.

Über den Anteil Wismars begann Gramb bald nach seiner Ankunft Verhandlungen mit dem Rate, bei dem er aber mit seinen Forderungen, auf starken Widerstand stieß. Eine endgültige Regelung erfolgte erst durch Wengersky, der unter dem 1./11. April 1630 schrieb, er habe die Verordnung getan, "daß etlicher fürstl. Ämbter und darunter geseßener vom Adel, welche doch I. f. G. selbst, über die Kontribution ihnen nichts aufzubürden, vertrösten laßen, Unterthanen daran mit arbeiten helffen sollen", im übrigen aber müsse Wismar folgendes leisten: täglich 100 starke Personen zur Arbeit stellen, je 300 Schubkarren, Schaufeln und Spaten liefern, auch die nötigen Reparaturen vornehmen lassen und unbrauchbar gewordenes Werkzeug durch neues ersetzen, schließlich den Bau und die Reparatur der nötigen Wachthäuser übernehmen, ebenso all dessen, was an den Toren, Gattern, Zugbrücken u. dergl. vonnöten wäre. Die Zahl der Arbeiter schwankt in beiden Jahren; bald sind es 100, bald 150. Als im Mai 1630 (Instr. vom 12./22. Mai) der Rat den Obersten bat, die Bürger Sonntags mit der Arbeit "im Graben und sonsten" zu verschonen, damit sie am Gottesdienst teilnehmen könnten antwortete dieser: "weiln daß meiste Kinder, bey welche slechte Andacht, alß wollen sich die Herrn umb so ein geringes, zumallen es der gemeinnen Stat alles zum besten vermeindt, nit besweren." Am 18. Juni 1631 bewilligte Gramb den Arbeitern eine Mittagspause von elf bis ein Uhr sowie Urlaub für die Zeit der Kornernte; am 8. August 1631 bestimmte er, daß Geistliche, Stadt= und Ratsdiener und dergleichen, auch Bauleute, soweit sie Korn hereinbrächten, keine Leute zur Schanzarbeit stellen brauchten. Außer dieser Mannschaft stellte die Stadt noch 22 Zimmerleute, 7 Arbeiter für den Walfisch, 4 Rasensetzer, 4 Rasenstecher, 4 Steindämmer ("Brügker"), 4 Säger, 4 Tischler ("Schnitcher") sowie einige Maurer. (Instr. 1. Juni 1630.) Schließlich hatte sie mehrfach Schanzgerät in größerem Umfang als oben angegeben zu liefern. So bestimmte Wengersky am

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3. Juni 1630, es sollten "über vorige Ordinantz" noch 500 Karren in der Weise zusammengebracht werden, daß von den vornehmsten Häusern je eine Schubkarre gegeben würde.

Besonders eifrig wurde außer auf dem Walfisch, für dessen Fortifikation Gramb von Anfang an sorgte, auf dem Weberkamp zwischen dem Altwismar= und dem Mecklenburger Tor gearbeitet. Hier wurden nicht nur "bloße Welle undt Ramparten, sondern ein Realwerk oder Casteel" gebaut, wie es in einer städtischen Beschwerde heißt. Der Rat versuchte zwar die Anlage dieses Werkes zu verhindern; er berief sich auf seine Privilegien und wies im besonderen darauf hin, daß die Stadt im Jahre 1305 136 ) von ihrem Landesherrn das auf dem Weberkamp gelegene fürstliche Schloß zwecks Niederreißung gekauft habe unter der Bedingung, daß weder er noch seine Nachfolger es wieder aufbauen dürften; auch habe die Stadt von demselben Fürsten ein Privilegium erhalten, daß an keinem Orte außerhalb der Stadt von den Fürsten eine Festung gebaut werden dürfe. Alle Privilegien, also auch dieses, seien mehrfach, so z. B. 1626, vom Kaiser, übrigens auch von Wallenstein selbst bei der Huldigung bestätigt (vgl. S. 5). Der Einspruch der Stadt war aber wirkungslos. Über den Fortgang der Fortifikationsarbeiten dieses Jahres berichten zwei Briefe aus Wismar (S. A. Wism. mil. I). Besonders stark würde augenblicklich befestigt, so heißt es in dem einen vom 29. August, "unser Stadt undt regular Vhestung in der See, welche unüberwündtlich, auch mit Proviandt undt Munition also versehen, daß derselben wenig werden zu finden sein . . . . ingleichen wirdt ebenmäßig ein regular Werck undt starck Castel am höchsten Ohrt der Stadt gelegt, an welchem Werck täglich 2000 Mann arbeyten sollen, kompt stündlich viel Volck ahn." Im zweiten Brief vom 9. September steht: "sonsten werden hier . . . . schöne undt starcke regular Wercke uffgeworfen, wie der Herr Capitain hier beyliegent zu ersehen." (Vgl. Abbildung 2 und 3). "Denn ich daß Werck alhier ein wenig in die Grundt=Linien in groser Eil gebracht, in gleichen wirdt an den nottürftigen Örttern irregular zu fortificieren starck fortgefahren . . . Es werden auch die umbliegenden kleinen Porten als die Schantze in der See, als eine Haubt=Vhestung, der Walfisch genandt, auch daß Hauß uff Poehl undt


136) 27. April 1630. Gemeint ist die Urkunde vom 28. März 1300 (Anno domini MCCC quinto Kalendas Aprilis), Mecklenburgisches Urkundenbuch IV. Nr. 2603.
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die Delpin=Schantze uffs new proviantiret undt mit Krauth undt undt Loht genugsamb versehen. . . . 137 ).

So hatte auch Wallensteins Absetzung die Durchführung seines Planes, Wismar zu einer starken Festung auszubauen, nicht gestört. Seine Absichten waren aber viel weiter gegangen. Er wollte hier einen Flottenstützpunkt schaffen für den Krieg gegen Dänemark, den er, der "Admiral des baltischen Meeres", wie allbekannt, auch auf die See zu übertragen beabsichtigte 138 ). Als - nicht zum wenigsten durch Wallensteins Einfluß - Schwarzenbergs Sendung an die Hansestädte, zu deren Tagung im Anfang 1628 Wismar den Bürgermeister Daniel Eggebrecht entsandt hatte, gescheitert war, suchte er, "was von der Hansa durch Unterhandlung unter spanischer Dazwischenkunft nicht zu erreichen war, . . . . auf eigene Hand in den Küstenstädten . . . durchzusetzen" 139 ). Nach Wismar schickte er zu diesem Zweck den Grafen Philipp von Mansfeld 140 ), der hier sofort Schiffe zu


137) Die Lage der Delphin=Schanze ist nicht genau bekannt. - Die Besitzer von Grundstücken auf dem Weberkamp konnten keine Entschädigung bekommen, trotzdem sie anfangs vom Rat versprochen war. Am 16. April 1632 beschwerte sich der Wismarsche Bürger Jochim Becker bei Adolf Friedrich darüber, doch diesem erklärt der Rat, die Stadt könne garnicht alle Entschädigungsansprüche erfüllen und hätte überdies auch nicht selbst dem Bürger seinen Acker entzogen, vielmehr ihr möglichstes getan, um die Anlage des Werkes zu verhindern; wenn es überdies einst geschleift würde, solle er seinen Acker zurückbekommen.
138) Ranke, Geschichte Wallensteins 3 S. 76/7. Förster, Wallenstein als Feldherr und Landesfürst S. 82. Briefe Bd. I. S. 71,129, 155 u. a.; vgl. auch 9. Februar 1628. (I. 291.) Wilh. Rogge, Jahrb. 51, 309 ff.
139) Ranke a. a. O. S. 78 f. - In Wismar waren schon Vorbereitungen dazu getroffen, seitdem es in der Hand der Kaiserlichen war. Bereits im Kapitulationsvertrag (s. o.) waren ja die Bürger verpflichtet worden, jederzeit gegen Schadenersatz ihre Schiffe zu kaiserlichen Diensten herzugeben. Daraufhin requirierte Gordon im Dezember 1627 wismarsche Schuten (W. A. 25. Dezember 1627.) - Vgl. für diesen Abschnitt auch F. Wigger, die Festung Pöl, Jahrb. 48, S. 36 ff.
140) Ihm wurde am 9. Juli/29. Juni 1628 "daß Kommendo in der Wißmar und auff dem Ländlein Pöle völlig übertragen und committiret." An Arnim schrieb Wallenstein 7. Januar 1628 (Förster, Briefe I, 266.) "Der Herr . . . schreibe mir auch, was seine Meinung ist wegen des Grafen von Mansfeldt, der bey Schweden gedient hatt. Er wollte ihn gern zu Mähr bemühen, undt ich hab wenig Lust dazu." Vgl. ebd. I. 326 (11. April 1628) und Jahrbuch 40, 102 (Brief vom 24. Mai 1628). Seit Dezember 1628 wurde er durch Gabriel de Roy unterstützt, der, als Mansfeld Ende Juni 1629 Wismar verließ, seinen Posten übernahm. Pufendorf I. 52 gibt an, Mansfeld hätte den Auftrag erhalten, 15 Kriegsschiffe bauen zu lassen, die in wenigen Monaten fertig geworden wären und zu denen noch einige polnische Schiffe gestoßen wären.
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sammeln und Bootsleute, die zum Teil aus Dünkirchen gekommen sein sollen 141 ), sowie Schiffszimmerleute und Schmiede in Dienst zu nehmen begann; auch ließ er im Hof eines von ihm gemieteten wüsten Hauses in der Großschmiedestraße eine Gießerei bauen, aus dem eine "zimbliche Anzahl" von Geschützen hervorging 142 ). Er selbst bezog Anfang August das "Neue Haus" 143 ), das ihm auf seine Forderung eingeräumt war.

Er brachte in der Tat eine nicht unbedeutende Seestreitmacht zusammen, über die die Chronik folgende Angaben macht: Zunächst kaufte er ein Schiff, das auf Rechnung mehrerer Wismarscher Kaufleute auf Stapel lag, und ließ es vergrößern; der Umbau war schon um Johannis beendet. Im Juli erwarb er weiter einen Wismarschen Spanienfahrer und ließ eine Galey bauen, die noch im Lauf des Sommers fertig wurde und vier kleine Geschütze führte. Von zwei dänischen Schuten, die Anfang Juli gekapert wurden, ließ er eine reparieren, mit neuen Mastbäumen versehen und mit zwei oder drei kleinen Stücken armieren. Im November 1628 traf ein kleines Schiff aus Rostock ein, das Mansfeld gekauft und dort hatte umbauen lassen, sowie ein neues Orlogsschiff, das in Neustadt i. H. gebaut war. Im Dezember begann in Wismar der Bau von zwei weiteren Orlogsschiffen, wozu Holz und Bretter aus Neustadt i H. geholt wurde. Am 30. Januar 1629 kamen von Danzig her 7 Kriegsschiffe, deren eins mit 28 kleinen und großen Geschützen bestückt war, während die anderen kleiner waren; ein achtes, das zu diesen gehörte, folgte am 4. Februar; zwei weitere waren unterwegs verloren gegangen, eins davon mit 80 Mann. Soweit die Nachrichten der Chronik. Nach einem Schreiben Wallensteins vom 28. April 1628 n. St. an St. Julian 144 ) wurden in kurzem 10 Orlogschiffe aus Dünkirchen zu Wismar erwartet. Ferner heißt es in dem S. 75 erwähnten Briefe aus Wismar vom 29. August, dieses sei "gleichsamb mit starcken Wechtern, nemlich mit 11 schönen Orlogschiffen, umbgeben, von denselben soll der Schwede zwar eines, die Forgette genandt, unversehens mit Hülff verräthlicher Schiffknechte bekommen haben, die andern aber wirdt ehr wohl ungebißen verbleiben laßen müßen", und in einem Schreiben vom 9. September: "man sagt auch, es wirdt in wenig Wochen ein Fluth in die 12 Schiffe starck ihr Heil, nach


141) Chronik S. 496, 495.
142) 30. April 1630.
143) Heute Haus des Geh. Kommerzienrats Eberhardt.
144) Jahrb. 40 S. 101.
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Dünkirchen zu lauffen, versuchen, undt wil alsdan der Spanische Königl. Gesander Gabriel de Roy sich uff Colln am Rein begeben. Man schäetzet die Schiff uff viel Tonnen Schatz." Schließlich heißt es noch im "Anschlag auf Wismar" von 1631 (s. Anhang). "23. Dabey auch nicht auß Acht zu laßen, daz für Wißmar eilf Orlog=Schiffe auf der Rede liegen."

Die Dänen taten ihr möglichstes, um Wallensteins Pläne zu durchkreuzen. Nach dem Bericht der Chronik erschienen sie, die ja nach der Einnahme Poels durch die Kaiserlichen noch längere Zeit den Hafen gesperrt hatten, im Jahre 1628 wieder vor der Bucht. Am 7. April nahmen sie Wismarschen Fischern, die selbst nur mit genauer Not der Gefangennahme entrannen, viele Netze fort und gingen erst nach einigen Tagen wieder in See. Zu einem größeren Angriff auf den Hafen kam es im Sommer. Nachdem sich schon am Abend des 24. Juni ein Kriegsschiff vor Poel gezeigt hatte, drangen am 1. Juli zwei, zugleich mit einem Boyert 145 ), und zwei Schuten in die Bucht selbst ein. Die Boyert fuhr nahe an das Haffeld heran und beschoß von dort aus mit 20-26 Pfund schweren eisernen Kugeln den Hafen und besonders das in ihm liegende kaiserliche Orlogschiff, dem u. a. die Stangen vom mittelsten Mastbaum abgeschossen wurden. Auch die Gebäude, die am Hafen lagen, litten unter der Beschießung. Mehrere Dächer und Giebel wurden beschädigt, eine Kugel ging durchs Wassertor, eine andere traf die vor ihm liegende Mauer. Gleichzeitig sperrten die Dänen die Hafeneinfahrt durch die beiden Schuten, um die herum sie starke, eisenbeschlagene Pfähle einrammten. Nach einem kurzen nochmaligen Bombardement durch den Boyert verließen sie dann am nächsten Tag den Hafen, beobachteten ihn aber auch weiterhin dauernd, um so mehr, als sich bereits unmittelbar nach diesem Angriff die Offensivlust der Kaiserlichen in immer wiederholten Streif= und Beutezügen bemerklich machte, ohne daß sie indes zu einem größeren Unternehmen fähig waren. So fuhren am 10. Juli 2 kleinere Schiffe ("Schlupen" - Schaluppen) aus und brachten 2 Tage später zwei beladene dänische Schuten ein, von deren Bemannung 2 Leute erschossen waren, die auf dem St. Nikolai=Kirchhof begraben wurden; die andern kamen ins Stockhaus und


145) Vgl. Bernh. Hagedorn, Die Entwicklung der wichtigsten Schiffstypen (Veröff. d. Vereins f. Hamburg. Gesch. Bd. 1 1914), S. 82: "Seit etwa 1540 bezeichnete Bojer ein Schiff, das wegen seines Tiefgangs nicht mehr über Watt fahren konnte und zwei Masten führte;" es sind Schiffe mittlerer Größe, sie stehen zwischen den Schuten und den großen Dreimastern.
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wurden z. T. später ausgelöst, z. T. von Mansfeld in Dienst genommen. Schon am 18. wiederholten die Kaiserlichen den Zug, wurden dabei aber durch ein dänisches Orlogsschiff gestört; indes gelang ihnen die Einbringung einer beladenen Schute; deren Bemannung hatte sich rechtzeitig retten können. Ein dritter kühner Zug, der am 24. unternommen ward, blieb erfolglos. Die Dänen trafen Gegenmaßnahmen. Am 4. Oktober erschienen drei dänische Kriegsschiffe und blieben gegenüber von Poel etwa 14 Tage liegen; sie nahmen mehrere Wismarsche Bürger, die zum Fischen ausgefahren waren, gefangen und brachten sie nach Kopenhagen, von wo sie erst Anfang Dezember gegen ein Lösegeld von 100 Gulden wieder frei kamen. Am 9. November lief wiederum ein kaiserliches Orlogsschiff in Begleitung eines kleineren aus und kehrte nach acht Tagen mit "allerhand Beute von Flachs, Salz" usw. zurück. Am 1. Dezember ging es gegen ein angeblich bei Travemünde liegendes dänisches Kriegsschiff, das man allerdings nicht mehr antraf, doch wurde auch diesmal wieder eine dänische Schute "mit ziemlicher Beute" eingebracht, trotzdem ein dänisches Orlogsschiff die zurückfahrenden Kaiserlichen angegriffen hatte; nur einige Bootsleute wurden getötet. Die Antwort der Dänen war eine erneute Blockade durch vier Orlogsschiffe. - 1629 erfolgte ein zweiter feindlicher Angriff durch 14 Schiffe, deren Admiralsschiff am 2. April mit dem Walfisch, (dem Holm) einige Kugeln wechselte und dabei, wie von der Schanze aus beobachtet wurde, auch getroffen ward. Der Angriff wurde abgeschlagen und, trotzdem am nächsten Tage noch einige feindliche Schiffe hinzukamen, nicht wieder erneuert. Der Lübecker Friede machte diesen Kämpfen zwischen den Kaiserlichen und den Dänen ein Ende. Mit den Schweden sind hernach im ganzen wohl nur kleinere Scharmützel vorgefallen; Pufendorf Bd. II S. 36 berichtet von einem Ausfall, den im Anfang Dezember 1630 die kaiserlichen Schiffe gegen die schwedische Blockadeflotte machten, wobei das mit 40 Stück armierte Hauptschiff der Angreifer nach Westen abgedrängt und zur Flucht nach Travemünde gezwungen wäre, wo es von den Lübeckern zum Ersatz für den Schaden, den ihnen die kaiserliche Flotte getan hätte, zurückbehalten ward 146 ).


146) Vgl. Moritz Ritter, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Gegenreformation III 438 und 473 f., Nov. 1630. Nach ihm hat de Roy, der seinerseits für Mansfeld eingetreten war, Anfang 1631 seinen Posten in Wismar verlassen; sein Stellvertreter war Jacques de Febure. Vgl. Wigger, Jahrb. 48, S. 38.
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Die Bedeutung, die so der Hafen Wismars für die Kaiserlichen gewonnen hatte, war freilich für die Stadt kein Vorteil. Abgesehen von dem Bombardement und der Einquartierung des Schiffsvolks litt sie besonders durch die Blockade, die anfangs dänische, dann schwedische Schiffe ausübten. Im September 1629 wurden überdies wider ihren Willen Bürger der Stadt zu Diensten auf der Flotte herangezogen; es waren Schiffer und Fischer, die man unter dem Vorwand, sie sollten nur Proviant und Munition auf die Schanzen an die Bucht transportieren, aufgeboten, dann aber auf die Kriegsschiffe gebracht hatte und hier festhielt trotz aller Beschwerden des Rates, der sich deshalb schließlich bei Wengersky Hilfe suchen mußte.

Diese Ereignisse des Seekrieges waren für die Stadt die wichtigsten äußeren Erlebnisse, die sie während der Jahre 1628/30 hatte 147 ). In der zweiten Hälfte 1631, nachdem Rostock gefallen war, begann aber der schwedische Ansturm sich auch gegen Wismar zu wenden. Schon seit längerer Zeit hatten die Kaiserlichen außer den Befestigungsarbeiten auch sonstige Vorbereitungen für die Verteidigung getroffen. Wengersky hatte am 5./15. Februar 1630 befohlen, daß sich alle Bürger auf ein Jahr verproviantieren sollten und daß für die Ärmeren Korn in besonders dafür gebauten Speichern zusammengebracht würde; herzogliche Kommissarien würden sich von der Durchführung dieses Befehls überzeugen. Er wurde am 24. März/3. April 1631 in der Form erneuert, daß die Bürger sich mit Lebensmitteln auf acht Monate zu versehen hätten und diese nur im äußersten Notfall angreifen dürften. Auch sollte für den Fall der Zerstörung der Wind= und Wassermühlen um Wismar auf je zehn Häuser eine Handmühle besorgt werden. Schon vorher war der Bau einer Roßmühle nach Angaben Alexander Borris angeordnet worden. Mit Recht trauten die Kaiserlichen den Bürgern nicht über den Weg. Deshalb forderte Wengersky am 14./24. Februar 1630 ein Verzeichnis aller Verwandten, die die Bürger auswärts hätten, mit Angabe ihres Berufes und befahl die Führung von Fremdenlisten, in die auch Verwandte der Bürger, die sich bei diesen auf Besuch aufhielten, aufzunehmen seien, mit Angabe von Namen, Herkunft und Zweck der Reise; allabendlich sollten diese Listen dem Garnisonkommandanten und


147) Erwähnt sei, daß auch Wallenstein und Tilly in diesen Jahren Wismar besuchten, dieser im Juni 1629, jener im Oktober 1628. Beide besichtigten auch die Befestigungsanlagen an der Bucht. Wallenstein wohnte nach der Chronik auf dem Mecklenburger Hof.
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dem worthabenden Bürgermeister vorgelegt werden. Alle "verdechtige conventicula und ohngescheite uffrührische Diskursen" wurden verboten und für alle Fälle von Ungehorsam die strengsten Strafen angedroht. "Wegen allerhandt Verdachts" wurde Ende 1630 auch die Entwaffnung der Bürgerschaft, auf die man solange verzichtet hatte, vorgenommen, wobei die Bürger, als sie Schwierigkeiten machen wollten, durch militärische Besetzung des Rathauses zum Gehorsam gezwungen wurden 148 ). Am 18. August 1631 wurde der Befehl zur Ablieferung der Waffen noch einmal wiederholt, als dem Obersten Gramb "von gewißen Personen berichtet" war, "wie eines theils Bürger alhiero, und zwar uf den Bierbancken sich vernehmen laßen, daz es ihnen an Gewehr nicht ermangele, maßen den, do etwas vorgehen solte, man solchs im Werck verspühren würde!" Gleichzeitig verlangte Gramb Entlassung aller städtischen Offiziere und Militärpersonen. Demnach wurde der Stadthauptmann Siegmund von Weyern am 12. September 1631 vom Rat seiner Stellung enthoben, blieb allerdings noch in der Stadt, weil inzwischen die Belagerung begonnen hatte. Damit verlor Wismar auch den letzten Schein einer Militärhoheit.

Indes alle diese Vorsichtsmaßregeln konnten Spionage und Umtriebe nicht verhindern. Im Schweriner Archiv liegt noch heute (unter Wism. mil. vol. I) ein Schriftstück "Anschlag auff Wißmar. Wirdt vom Enterprenneur, so in der Stadt vnd deme die Gelegenheitt woll bewust, folgendermaßen angegeben." Es enthält genaue Anweisung für die Schweden über Anfahrt der Flotte - der "Entrepreneur" empfiehlt Landung bei Blowatz und Vormarsch an Strömkendorf vorbei zwischen den Höfen Farpen und Redentin -, und über Anmarsch der Sturmkolonnen und des Succurses, dazu Mitteilungen über Stärke der Wachen und der Garnison in Wismar, die Anzahl der kaiserlichen Schiffe, die Stimmung der Bürgerschaft. Am Schluß steht der Vermerk: "Dieses ist den 3. September ihr k. M. zu Sweden


148) Auch die Ratspersonen und die Graduierten wurden nicht verschont, vom Rathause mußten sogar die städtischen Musketen und "Parthsanen", welche bei fürstlichen Ein= und Durchzügen die Bürger und Trabanten zu gebrauchen pflegten, mitausgeliefert werden. Am 9. Januar 1632, kurz vor seinem Abzug, ließ Gramb den Bürgern die Waffen zurückgeben und, soweit sie nicht mehr vorhanden waren, dafür Musketen liefern. Schröder, Ausführl. Beschreibung S. 564, sagt bei der Erzählung der Ereignisse vom Dezember 1631, der Oberst hätte vom Rat recht wunderliche Dinge gefordert, wie er denn auch den Bürgern das Gewehr hätte nehmen, aber doch sogleich wiedergeben lassen. Offenbar verlegt er hier fälschlicherweise die Geschehnisse vom Ende 1630 auf den Dezember 1631.
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vbersandt bey D. Steinbergk." Die Besatzung betrug nach diesen Angaben 12 Fähnlein, doch wären sehr schwache darunter und viele Knechte krank. Drei Kompagnien von diesen 12 Fähnlein lägen auf dem Walfisch und der Fliemstorfer Schanze; auch Poel und die Delphinschanze wären von Wismar aus besetzt, hier lägen nicht über 700 Mann 149 ). Von Offizieren scheinen dem Entrepreneur nur nennenswert der Obrist Gramb und Kapitän Bissinger. Auch an Konstablern und Büchsenmeistern sei wenig drinnen. Die Bürgerschaft schließlich stände auf seiten der Schweden, man könne sogar auf ihre Unterstützung rechnen.

Am 22. August 1631 war bereits die Einschließung der Stadt vollzogen; vom Lande konnten keine Lebensmittel mehr hereingebracht werden, auch war das frische Wasser seit einigen Tagen abgeschnitten 150 ). Über die Zusammenstöße der Garnison mit den Belagerern gibt Schröders "Ausführliche Beschreibung" folgende Mitteilungen. Am 16. September machten die Kaiserlichen, nachdem schon am 2. die Schweden sechs Mühlen um Wismar abgebrannt hatten, einen Ausfall, zerstreuten einige Kompagnien Reiter, denen sie auch Verluste beibrachten, und kamen mit einer Beute von 10 Gefangenen, unter denen sich ein Rittmeister Zülow befand, und 40 Pferden wieder zurück. Nach der Einnahme Rostocks wurde Poel am 9. und 10. freiwillig geräumt. Am 11. und 12. wurden dann größere Ausfälle mit 1000 Mann gemacht; an dem zweiten Tage erlitten trotz anfänglicher Erfolge die Kaiserlichen vernichtende Verluste; nur wenige der Soldaten, die ausgerückt waren, kamen wieder zurück, auch sie zum großen Teil verwundet, so der Oberstwachtmeister Alexandri mit zerschossenem Arm und der Rittmeister Martolini oder Mortellini 151 ) mit zwei Kugeln in der Seite. Am 17. ließ Gramb mehrere Mühlen und Dörfer vor der Stadt abbrennen 152 ), am 23. widerfuhr St. Jakobs dasselbe Schicksal. Am 29. abends kamen 20 schwedische Strusen mit einigen Boyerts bei dem Walfisch an; am 30. segelten sieben von ihnen an die Stadt heran, um die Zufuhr zu sperren; am 31. folgten die übrigen


149) Der im Anhange mitgeteilte Bericht ist recht optimistisch. Die sonstigen Angaben schwanken zwischen 3000 und 4000.
150) Vgl. für das folgende auch Schulenburg a. a. O., sowie Otto Grotefend, Mecklenburg unter Wallenstein, Jahrb. 66, S. 279 ff. Das obige Datum ist in den Akten angegeben.
151) Er befehligte nach Ausweis der Akten eine Kompagnie Reiter, außer der noch eine zweite unter Plaschwitz (Plaschkowitz) in Wismar lag.
152) An demselben Tage wurde nach Schröder Bürgermeister Fuchs im Chor von St. Georgen begraben.
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Schiffe. Sie erbeuteten den "Tiger", der vorher von der Besatzung verlassen war; er besaß 7 Stücke. Am 5. November schossen die Schweden von Wendorf aus mit vier Stücken und vielen Musketen zwei Salven auf die Stadt, woraufhin dann Gramb die Verhandlung begann 153 ).

Am 20./30. November 1631 154 ) schloß er mit Herzog Adolf Friedrich, der dabei für sich selbst und im Namen des schwedischen Königs handelte, einen Waffenstillstand, wonach ein Grambscher Hauptmann unter freiem Geleit zum Feldmarschall von Tiefenbach reisen sollte, um von diesem Instruktionen einzuholen; doch müsse er in drei Wochen, spätestens in einem Monat wieder zurück sein. Inzwischen sollten die Kapitulationsbedingungen aufgesetzt, auch beiderseits Geiseln gegeben werden - was dann nach Schröder von Gramb aus am 24. November geschah -; die Befestigungsarbeiten sollten aufhören, alle Truppen in ihren augenblicklichen Stellungen verbleiben, der Walfisch von der Stadt aus nicht mit Munition oder Lebensmitteln versehen werden; würde er während des Waffenstillstandes kapitulieren, so sollte dadurch der Vertrag nicht aufgehoben sein; nach Rückkehr des Hauptmanns sollte Gramb ohne Rücksicht darauf, was dieser für einen Bescheid brächte, die Festung mit allen umliegenden Schanzen übergeben.

Die Kapitulation selbst erfolgte dann am 7./17. Januar 1632 155 ); sie hatte sich also etwas länger hinausgezogen, als im Waffenstillstand verabredet war, und Pufendorf berichtet dann auch III 46, Tott habe den Obersten erst zum Abzug zwingen müssen. Als Grund


153) Die beiden Ausfälle der Besatzung, von denen Schröders Beschreibung berichtet, sind auch im Theatrum Europaeum (1629/33 S 477 ff.) erwähnt; der erste, der schon vor der Einnahme von Rostock geschehen sei - also wohl der vom 16. Oktober - sei auf einige Meilen am Strand entlang gegangen; die Kaiserlichen hätten dabei viele Schafe, Schweine und Rindvieh eingebracht. Von dem zweiten großen Ausfall, der für die Kaiserlichen so verlustreich war, erzählt auch Pufendorf III. 46.
154) Aus Schwerin datiert. Schulenburg gibt als Tag des Abschlusses 16./26. an, nach Schröder ist Hauptmann Bissinger am 17. aus Wismar fortgereist; er gibt aber auch weiter an - wodurch dann das Datum der Akten bestätigt wird - , daß am 21. der Waffenstillstand wirklich angefangen hätte und das Schanzen und Graben eingestellt wäre.
155) So nach den Wismarschen Akten, ebenso Grotefend a. a. O.; Schulenburg a. a. O. nennt als Tag der Kapitulation den 3./13.; dem widerspricht auch die Schrödersche Angabe, daß am 10. die Trommeln zum Aufbruch gerührt und am 12. der Ausmarsch geschehen sei. Schnell, Mecklenburg zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges (Meckl. Gesch. in Einzeldarstellungen, Heft 10, S. 72) nennt fälschlicherweise den 7. Januar als Datum des Abmarsches, Pufendorf III 46 den 11. Januar, das Theatr. Europ. den 10. Januar.
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für die Kapitulation wird angegeben, daß der Proviant ausginge, daß der Frost die Bestürmung erleichtere und daß Succurs nicht zu erwarten sei. Der Vertrag ist vom Feldmarschall Achatius Tott, Obrist Lohausen, Obrist Gramb, dem Obristen=Wachtmeister Alexander Borri, dem Kroatenrittmeister Lorenz Plaschkowitz und dem Hauptmann Rothwegk Rottenfeld unterschrieben. Er enthielt im wesentlichen folgende Bestimmungen: Die Besatzung des Walfisches, zu der damals ein Hauptmann und zwei Leutnants gehörten, sollte freien Abzug haben und ihren Posten zwei oder drei Tage vor dem gänzlichen Abzug aus Wismar räumen dürfen 156 ). Ebenso sollte die ganze Wismarsche Garnison mit fliegenden Fahnen, Standarten und voller Ausrüstung, unter Trommelschlag, mit Sack und Pack frei abziehen, eingeschlossen zwei Priester und das Gesinde. Zwei halbe Kartaunen mit dem kaiserlichen Wappen, ein Feldstück, 20 Zentner Pulver je ebenso viel Lunten und Musketenkugeln, schließlich 24 eiserne Kugeln für jedes Stück dürsten mitgenommen werden. Die übrige Munition und Geschütze - die Stadt selbst besaß 12 neu gegossene die mit ihrem Wappen gezeichnet waren -, sowie der Proviant sollten an die Schweden ausgeliefert, die Befestigungen nicht zerstört werden. Schaden, den die Soldaten und Bürger einander getan hätten, sollte vergessen sein, noch bestehende Streitigkeiten schleunigst ordnungsmäßig erledigt werden. Für den Abmarsch, der am 10./20. angetreten werden sollte, wird des Näheren bestimmt: Grambs Truppen werden von einer schwedischen Abteilung bis an den Ort geleitet, wohin sie nach Anweisung des Generals gehen sollten. Täglich soll 2 - 2 1/2 Meilen marschiert werden, im Lande Mecklenburg sind ein, in der Mark Brandenburg zwei Rasttage gewährt, auch darf bei schlechtem Wetter der Marsch unterbrochen werden. Wagen für den Transport von Kranken und Munition sowie Vorspann für die Stücke und Rüstwagen werden - zum Teil von der Stadt Wismar - gestellt. Für den Durchzug durch die Mark sollen dem brandenburgischen Kurfürsten Geiseln für das gute Verhalten der Grambschen Truppen gegeben werden, ebenso bis zur Rückkehr der Geleitmannschaften und der Rückgabe der mitgenommenen Wagen und Vorspannpferde ein Hauptmann und ein Leutnant. Gefangene schließlich werden ohne Lösegeld, doch gegen Bezahlung der Verpflegungskosten ausgewechselt. Die Zahl der Truppen wird im Vertrage angegeben aus 3000 Mann zu Fuß außer den Offizieren und zwei Kompagnien Reiter.


156) Schröder gibt allerdings an, der Walfisch wäre schon am 2. geräumt und die Besatzung in die Stadt gezogen; doch dann wäre diese Bestimmung nicht in den Kapitulationsvertrag aufgenommen.
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Daß diese Zeit der Belagerung und des Übergangs der Festung in die Hände der Schweden der Stadt sehr schwere neue Leiden und Lasten brachte, ist zum Teil schon oben angegeben. - Als verwüstet und zum Teil in Asche gelegt werden in den Abrechnungen aufgezählt St. Jakobshof und Kirche, der Kreyhan, der Mühlenhof mit der Mühle, Hof Stesfin, der Stellmannsche Hof, drei Wassermüehlen und zwei Windmühlen, Hof Martensdorf, Hof Klüssendorf, die Dörfer Triwalk, Hornstorf, Rüggow, Benz, Pepelow, Bantow, Vorder= und Mittel=Wendorf, Dammhusen, "sammt der Walckmühlen, und Landtwehren". Ferner macht Schröder die durch die Abrechnung bestätigte Angabe, daß die Bäcker, ohne Bezahlung dafür zu erhalten, von ihrem eigenen Roggen Brot backen mußten, das den Soldaten teils vor, teils bei dem Abzuge gegeben wurde; der Wert wird auf 480 oder 594 Rtlr. angegeben. Auch heißt es bei Schröder, am 23. und 24. Dezember hätte Gramb 80 Tonnen Bier, ferner Ochsen und anderes Vieh den Bürgern mit Gewalt genommen und es bei einem Bankett, das er am 27. (dem Tage der heiligen drei Könige nach dem neuen Kalender) gehalten hätte, zum Besten gegeben.

Am 10. Januar sollte Gramb nach dem Kapitulationsvertrag abmarschieren; tatsächlich geschah der Abzug, wie Schröder berichtet und durch ein Schreiben des Rates von 11. April 157 ) bestätigt ward, erst am 12. abends. Weit sollte der Oberst nicht kommen. Wie die Bürger später behaupteten, hatte er wider den Vertrag auf seinen Rüstwagen Stücke mitgenommen, andere versenken lassen, Pulver und Munition teils verkauft, teils vergraben. Das bestritt er allerdings. Zum Verhängnis aber ward ihm, daß seine Leute - wie behauptet wurde, auf seine Veranlassung - einen schwedischen Leutnant oder Reiter aus der Begleitmannschaft niederschossen 158 ). Die Schweden setzten ihm von Wismar aus nach, nahmen ihn gefangen und brachten ihn nach Greifswald, wo ihm der Prozeß gemacht wurde; er ist jedoch, wie Schröder unter Berufung auf sein "gewisses Manuskript (s. u.) sagt, schließlich freigesprochen 159 ).


157) S. A. Wism. onera.
158) In der Darstellung der Einzelheiten weicht Schulenburg a. a. O., der sich auf ein Flugblatt "Warum der Obrister Gramb in Arrest behalten ist" bezieht, von Schröder S. 566/7 ab.
159) Nach Schulenburgs Darstellung kam es zu einem Vertrag zwischen den nachsetzenden Schweden und Grambs Offizieren, wonach diese den Obersten mit seiner ganzen Bagage auslieferten; die Truppen marschierten dann ungehindert weiter, viele aber von den kaiserlichen Soldaten traten freiwillig in das schwedische oder brandenburgische Heer. Schröder dagegen berichtet - in Übereinstimmung mit dem Theatr. (  ...  )
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Ebenso wie Gramb wurde auch der Stellvertreter Gabriel de Rhoys, Jacques de Febure 160 ), verhaftet; er hatte versucht, zu entfliehen, um nicht die Verpflichtung zur Auslieferung der kaiserlichen Schiffe samt Schiffszeug und Vorrat übernehmen zu brauchen 161 ).

Eine beträchtliche Menge von Kriegsmaterial, auch die kaiserlichen Schiffe mit allem Zubehör fielen den Schweden bei der Einnahme Wismars, die ihre Eroberung Mecklenburgs krönte, in die Hände.

Die schwerste Leidenszeit der Stadt im Dreißigjährigen Kriege lag hinter ihr. Was sie noch von ihrer alten Macht und Kraft besessen hatte, hatten ihr diese Jahre genommen. Allmählich kam sie jetzt zur Ruhe, die freilich nach außen hin größer schien, als sie es wirklich war; denn auch die schwedische Garnison, die von nun an in ihr lag, war roh und zügellos, und der Krieg drückte immer wieder auf Handel und Verkehr, er stellte immer wieder, je weniger Schweden selbst alle Kosten seines Heeres tragen konnte, Anforderungen an die Kasse der verarmten, ausgesogenen Stadt. Auch kam noch erst eine Übergangszeit voll größter Unsicherheit über das zukünftige Schicksal Wismars, dessen eigene Gestaltung den Bürgern aus den Händen gerissen war. Zwei Herren, der Herzog und der König, hatten ja die Festung gewonnen. Die Frage war, ob sie mecklenburgisch bleiben würde.

 



(  ...  ) Europ. - von einer wahren Schlacht: 500 kaiserliche Soldaten wären erschlagen, 2000 gefangen genommen - nach dem Theatr. Europ traten sie über -, unter ihnen der Oberst selbst und ein Kriegskommissar, der 14 000 Rtlr. Lösegeld anbot, aber doch ebenso wie Gramb nach Greifswald gebracht wurde. Außerdem gibt Schröder aber, auch die - wohl wahrscheinlichere - Darstellung eines "gewissen Manuskripts" wieder, wonach bei Grambs Verhaftung eine solche "Verwirrung" unter seinen Truppen entstand, daß alle seine Leute außer etwa 300 zu den Schweden übergingen. Vgl. Balck, Meckl. im Dreißigj. Kriege, Jahrb. 68, 93.
160) Oder Feber. Vgl. Anm. 146.
161) Nach Schulenburg a. a. O. Schröder, Ausf. Beschreibung S. 567.
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Die schwedische Zeit.

Noch ehe Wismar kapituliert hatte, begann der Streit um den Besitz der Stadt. Schon unter dem 25. November 1631 wird dem Obersten Lohausen, der dem Herzog wie dem schwedischen König eidlich "verwandt" war, von jenem "in ihrer Königl. Würden zu Schweden und unserm Nahmen" "daß Kommendo in unser Statt Wißmar und darzu gehoriger Schantzen Walfisch auffgetragen." Er soll sein Amt "seinen ihrer Kon. Würden zu Schweden und uns geleisteten Pflichten gemeeß" verwalten, "wie es hochstgedachter Ihro K. Mayest. zu Schweden und unsere Dienste, in specie auch unsere Landt und Leuthe und gemelter unserer Statt Wismar" "Bestes erfordert 1 )." Enthält diese Bestallung noch einige Konzessionen an den König, so heißt es in der entsprechenden Mitteilung an Wismar vom 26. November 1631, der Rat und die Gemeinde sollten Lohausen "für unsern dahin gesetzten Guberpatorn" respektieren und dem, was er im Namen des Herzogs ihnen anbefehlen würde, gehorchen. Zugleich übertrug Adolf Friedrich dem Obersten für die Zeit seiner Reise nach Mainz, wo er mit Gustav Adolf verhandelte, das Kommando und directorium militiae in Mecklenburg. Gewiß hatte er es mit der Bestallung deshalb so eilig, weil er Einsprüche der Schweden befürchtete, die er dadurch, daß er sie vor eine vollendete Tatsache stellte, leichter überwinden zu können hoffte. Tott jedoch, dem die Bestallung des Obersten mitgeteilt war, verweigerte in einem etwas gewundenen, äußerlich entgegenkommenden, inhaltlich aber ganz bestimmten Schreiben seine Anerkennung. Er erwiderte, das directorium militiae sei ihm für Mecklenburg und Pommern von Gustav Adolf über=


1) Dieses Aktenstück (S. A. Wism. mil. vol. I Sonderfaszikel: "Herzog Adolf Friedrichs Bestallung . . . . Lohausens") debst Totts Antwort ist auch von E. von Schaumburg, Wilhelm von Calckum, genannt Lohausen, Elberfeld 1866, S. 108 f. im Auszug veröffentlicht und besprochen.
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tragen, es könne vom Herzog also nicht an Lohausen gegeben werden. Auch hätte der schwedische König schon wegen Wismars und des Walfisches eine andere Resolution gefaßt. Überdies wolle er Lohausen jenseits der Elbe verwenden; nur bis zur Beendigung der Verhandlungen mit Gramb könne er noch vor Wismar bleiben. Und noch ehe der Herzog, der auch hierüber in Mainz verhandelte mit Gustav Adolf zu einem Abschluß gekommen war, wurde bereits unmittelbar nach der Kapitulation -, wahrscheinlich durch Tott, der nach Schröder am 13./23. Januar in Wismar war und von hier nach Schwerin weiterreiste -, die Frage der Gubernatorschaft in der Weise neu geregelt, daß Lohausen zwar nicht abgesetzt 2 ), daß aber "für die Zeit seiner Abwesenheit" - faktisch also für immer - das Kommando in der Stadt dem schwedischen Obersten Wilhelm von Salzburg anvertraut wurde 3 ).

Der Herzog hatte keine Möglichkeit des Widerstandes. Er beugte sich dem Willen seines "Befreiers"; er müsse es Gott und der Zeit, die alles ändern könne, mit Geduld befehlen, schreibt er am 3. Februar an Lohausen. Die Herzogin aber beglückwünschte in einem Schreiben, dessen Ton man die Schmerzlichkeit des Verzichts anmerkt, Salzburg zu seiner Ernennung. Am 13. Januar wurde die Stadt zu Devotion gegen den schwedischen König aufgefordert und ihr sogar "biß zu fernerer Verordnung" verboten, herzoglichen Befehlen nachzukommen, vielmehr wurde sie allein an Salzburg verwiesen. Als dann Anfang Februar aus der Schweriner Kanzlei einige Forderungen an den Rat gerichtet wurden und dieser deshalb an Salzburg mit der Bitte um Verhaltungsmaßregeln wandte (8. Februar), erhielt er die Antwort (9. Februar), bis zu weiterer schwedischer Entscheidung solle der Rat sich auf das Verbot berufen; im Falle irgendwelcher Maßnahmen seitens der herzoglichen Regierung werde für Abhilfe gesorgt werden. Bald darauf, am 18. Februar, wurden von Salzburg überdies


2) Eine Verfügung Axel Oxenstiernas vom 22. Juni 1633 (W. A.) bestätigte ihm den Besitz des Amtes, woran am 4. Oktober 1633 (S. A. a. a. O.) Adolf Friedrich erinnerte und deshalb Wismar zur Berücksichtigung der Beschwerden Lohausens aufforderte, der am 10. September 1633 (W. A.) darüber klagte, daß der Rat seiner Frau die Familie des Obersten war nach Wismar gezogen - das ihr zugewiesene Haus in Wismar nehmen und dem Obersten Kuhle geben wolle. Er beanspruchte also als Gubernator noch damals freie Einquartierung für seine Familie. Wirklicher Kommandant von Wismar ist Lohausen demnach - im Gegensatz zu Schaumburgs Meinung (a. a. O. S. 110) - überhaupt nicht gewesen.
3) S. A. a. a. O. Herzogin Anna Maria an Salzburg 17. Januar 1632.
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alle Befehle eingefordert, die der Rat seit der Besetzung Wismars durch die Schweden von der Herzogin oder den fürstlichen Räten erhalten hätte. Mit diesen Entscheidungen, die den Gegensatz zum Herzog in der denkbar schärfsten Weise zeigen, war schon die Schweden vorbereitet, wie sie dann tatsächlich durch die §§ 7 und 11 der Allianz vom 3./13. März 1632 erfolgte. 4 )

Schon vor Salzburgs Ernennung hatte Gustav Adolf von Mainz aus (5. Januar 1632) den damaligen Vize=Admiral späteren Admiral Erich Runing beauftragt, "die" (in Wismar) "liggende Soldatesca und waß derselben anhengig, zu commandiren, auch alles zu dirigiren, waß zu Beschutzung und Manutenirung der Statt gegen feintlichen Gewalt reichen und von Noten sein magk"; die Stadt soll ihm in allem, "waß zu gemeiner Statt Conservation und Beschutzung notig, gepührent an die Hant gehen wollen"; zu dem Herzoge versähe sich der König, daß er Runing in dem, was ihm zustände und obliege, keinen Eintrag täte. Nach seiner Rückkehr gibt Adolf Friedrich unter dem 31. März 1632 (S.A. vol. I) der Stadt den entsprechenden Befehl zum Gehorsam. "Jedoch unser competirenden hohen Land=Fürstl. Obrichkeit und anderen Gerechtigkeiten, und waß davon dependiret, uns allerdings vorbeheltlich und keineswegs denselben zu Präjuditz und Nachtheil." Runing, der in diesen und anderen Akten als Admiral und Gubernator in Wismar tituliert wird, steht neben Salzburg wie Mansfeld und Gabriel de Rhoy neben den verschiedenen Garnisons= und Stadtkommandanten, z. B. Gramb. Er hat vor allem die Sorge für das Schiffsvolk und überhaupt für die Flotte. 5 )

Salzburg behielt das Kommando über Stadt und Garnison bis zum 20. April 1635; er bewohnte ein dem Herzog gehöriges Haus am Markt, das nach ihm der schwedische Rentmeister Andreas


4) Schnell a. a. O. S. 76. Rechtlich bleibt Wismar auch weiterhin noch mecklenburgisch. 26. Januar 1633 nahmen der Kanzler Reinking und Dr. Bergmann im Namen des Herzogs die Huldigung an. Schröder, Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar S. 22 und S. 235: 25. Januar. Noch 30. April 1642 z. B. schickt der Rat Gesandte an den Herzog "alß unsern von dem lieben Gott vorgesetzten Landesherrn und Haupte" und nennt die Stadt "E. F. G. und dero F. G. Posteritet . . . erbunterthenig."
5) S .A. Wism. mil. vol. II. 25. September 1632. Schröder, Kurze Beschreibung 65 kennt nur Gramb als kaiserlichen Kommandanten, Runing als den ersten schwedischen. dann sei Bilefeld gefolgt, der aber "bald darauf" am Schlage gestorben sei, worauf Salzburg Kommandant geworden sei! S. Vorwort.)
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Larsson bezog. Als er mit seinem Regiment nach Schweden abging, bezeugte ihm der Rat (20. April 1635), er habe "die gantze Zeit wehrender Kon. Schw. Guarnison sich dermaßen alhie bezeigt, daß wir nichts anders von ihm alß liebe Freuntschafft und gunstige gute Affection verspüret, und wir dahero sein Person in schuldigen Respekt gehalten und annoch haben thun." An seine Stelle trat der Oberst Benedikt Bilefeld, der schon im Juli einen scharfen Zusammenstoß mit dem Herzog wegen eines Eingriffs in dessen Jurisdiktion hatte. Er starb noch in demselben Jahr an einem Schlaganfall (Schröder), worauf zum Kommandanten der Oberst Ion Lillie Sparr ernannt wurde 6 ). Dieser verstand es, mit dem Herzog wie mit dem Rat gut auszukommen. Lillie Sparr starb am 15. Februar 1641; seine Leiche wurde am 8. Juni zu Schiff nach Schweden überführt, nachdem mittags 12 Uhr eine Trauerfeier in der Marienkirche stattgefunden hatte, zu der ebenso wie zu der Prozession und der Trauerkollation der Rat eingeladen war. Sein Nachfolger war Erich Hansson Ulfsparr, 7 ) der trotz seiner guten Absichten zunächst mit dem Rat in Konflikt geriet. Schon im Sommer 1641 wurde ihm mit einer Klage bei der Königin gedroht und nach mehrfachen Beschwerden bei einflußreichen Schweden, wie dem Legaten Johann Oxenstierna und bei Torstenson, gingen dann Ende 1642 tatsächlich Wismarsche Gesandte nach Stockholm, von wo sie mit einer recht günstigen


6) Nach Schröder am 21. Oktober a. St., doch findet sich im S. A. Wism. mil. vol. II. schon eine Verfügung Lillie Sparrs an die Adligen im Stift Bützow vom 12. Oktober st. v.
7) Seine Einsetzung S. A. Wism. mil. vol. II., Stockholm, 30. August 1641 an Rat in Wismar. Ulfsparr wird beauftragt, "ut curam haberet urbis vestrae, ne ea aut portu potiantur hostes et inimici, sed adversus eos eandem eundemque omni, quo poterit robore, praestet immunem a periculis, caveatque, ne destinatis hostium et malevolorum cedat ac succumbat." - Wie sehr die Verehrungen in jener Zeit überhand nahmen, dafür ein Beispiel: Als (S. A. Wism. mil. II.) i. J. 1642 (18. Februar) der Mecklenburger Hauptmann Warnstedt zu Verhandlungen mit Ulfsparr nach Wismar geschickt wird, erhält er den Auftrag, bei der Frau Oberstin um Audienz nachzusuchen, ihr "mit dienlichen Curialibus" ein "Kleinod" zu "offerieren" und sie darum zu bitten, "das sie allezeit mit einem guten vielvermugenden Wort" des Herzogs, seines Landes und seiner Leute Bestes beim Obersten befördere, "wie sie deßen bishero eine ruhmbliche Renomee gehabt". Unter dem 21. Februar 1642 (ibid.) verspricht denn auch des Herzogs "allerdehmütigste Dienerin" Sophie Ulfsparr, daß "so viel durch meine geringe Unterredung bey meinem geliebtem Herrn Obristen dero Lande undt Leute zum besten ich leisten magk, mich damit auffs fleißigste bezeigen werde."
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Antwort zurückkamen. 8 ) In den späteren Jahren - Ulfsparr blieb bis nach dem Ende des Krieges Kommandant in Wismar - ist dann das Verhältnis des Rates zu ihm besser geworden.

Die Stärke der Garnison ist in diesen Jahren verschieden gewesen. 9 ) Im allgemeinen heißt es am 16. November 1632, es wären 1000 Mann - also erheblich weniger als in der kaiserlichen Zeit -, am 29. Juli 33, es wären zwei Regimenter mit über 1400 Mann außer den Offizieren; am 31. Oktober 33 rückten außerdem noch vier Kompagnien in Stärke von 600 Mann ein, so daß sich die Zahl der Soldaten im Winter 1633/34 auf etwa 2000 Mann belief. Dieselbe Zahl wird am 8. August 1634 genannt; am 9. September 1634 rückten dann aber nach der Angabe einer Abrechnung die 600 Mann wieder aus, so daß die Garnison wiederum 1400 Mann stark war. 1641 ist indes abermals von 2000 Mann die Rede, dazwischen war 1637 wegen der Gefahr einer


8) W. A. 14. Dezember 1642 und 4. Januar 1643. S. A. Wism. mil. II. In der Resolution vom 14. Dezember 1642 wird u. a. Schonung der Städtischen Privilegien usw. angeordnet, besonders auch, daß der Kommandant nicht das bürgerliche Regiment sich anmaßen dürfe; Offiziere, die über 8-14 Tage abwesend sind, sollen keinen Servis erhalten, dieser selbst ist nach der Kammer= und Servisordnung wie zu Stralsund zu geben; Offiziere, die nicht zur Garnison gehören, haben keinen Anspruch auf Quartier; die Leistungen für den Walfisch, Poel und Warnemünde sollen "wohl beibehalten" werden; Ruinierung der Häuser wird streng bestraft; nach Möglichkeit sind zwei oder mehrere Offiziere in ein Haus zu legen, Störungen des Handels durch Schatzung sowie Belegung der Gotteshäuser mit fremder Einquartierung ist verboten; die Untertanen der Stadt sowie der Armen= und Gotteshäuser sollen nicht mit unnötigen Frondiensten an Fuhren, Vorspann und dergl. beschwert werden; zu der Fortifikation gibt Wismar wie bisher 120 Gulden. Auf erneute Bitte vom 29. Dezember 1642 erfolgte eine "Nebenresolution" vom 14. Januar 1643, wonach vom 4. Januar ab die monatliche Kontribution auf 150 Rtlr. ermäßigt und die Einquartierung abermals wie bisher dem Rate zugewiesen wurde. Gleichzeitig ergingen ernstliche Ermahnungsschreiben an den Kommandanten, für gutes Einvernehmen mit der Stadt zu sorgen.
9) Als Kirche sollte den Schweden, auch für ihr Schiffsvolk das Schwarze Kloster zugewiesen werden; Salzburg aber fand es zu abgelegen und auch "an Fenstern sehr unfertigk," er forderte dafür nochmals (24. Januar 1632 W. A.) die Kirche der Grauen Mönche, weil diese mitten in der Stadt gelegen wäre; die städtischen Priester könnten trotzdem in ihr Montags ihre Predigten und Gottesdienste abhalten, auch solle die Stadt ihre drei Hauptkirchen für sich behalten. Im Grauen Mönchskloster wurde 1635 der schwedische Generalkriegskommissarius Erich Anderson begraben, der vor Minden gefallen war. Er hatte auch an der Belagerung Wismars 1631 teilgenommen und (nach Schröder) am 10. Januar 1632 nach einer Besichtigung der Festung die Munition übernommen.
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Belagerung die Zahl der Soldaten verstärkt, mit der Abführung des Flotowschen Regiments aber wieder verringert. Am 30. April 1642 lagen nach Angabe des Rates, der sich über diese Verstärkung der Soldateska beschwerte, in Wismar drei Schwadronen Fußvolk und gegen 100 Reiter, wozu in der vergangenen Woche noch 500 Mann gekommen wären. Im ganzen wären es zwei komplette starke Regimenter mit einigen 40 Offizieren ohne Kommandanten, Kammerirer, Auditeur, Ingenieur, Rentmeister, Sekretarien, Schreiber, "die von der Artillerie," "Falckenierers undt andern Künstler, wie die alle heißen." Ulfsparr erklärte allerdings, es wären nur 65 Reiter, die baldigst wieder aufs Land sollten, und noch nicht 20 Offiziere. Jedenfalls werden es 2000 bis 3000 Mann gewesen sein, denn am 30. August 1642 gibt der Rat selbst zu, die Besatzung sei etwas geringer als in der kaiserlichen Zeit, aber stärker als je in der schwedischen. Dann aber nahm die Zahl der Soldaten wieder ab. Am 9. September 1646 sind es über 1100 ohne die Offiziere. 10 )


10) Im einzelnen ist über größere Truppenteile, die nach Wismar gelegt wurden, folgendes festzustellen: Nach der Kapitulation rückten Oberst Salzburg mit einem schwedischen Regiment von 781 Mann Oberst Kühle (Kuhle) mit einem 664 Mann starken Regiment Finnen und der schwedische Admiral Ribbing mit 300 Schiffsleuten ein (so nach Schröder). Nach einem im Schweriner Archiv liegenden Verzeichnis zählte Salzburgs Regiment im ganzen 675 Mann, Kühles 503 Mann; ein anderes, genaueres Verzeichnis ebenda gibt an, in Salzburgs Regiment wären 8 Hauptleute, 16 Leutnants und Fähnriche, 16 Sergeanten, 32 Unterbefehlshaber, 48 Korporale, 24 Trommelschläger, 700 Gemeine zusammen 844 Mann, in Kühles 5 Hauptleute, 10 Leutnants und Fähnriche, 10 Sergeanten, 20 Unterbefehlshaber, 30 Korporale, 15 Trommelschläger, 412 Gemeine, im ganzen 502 Mann. Bei beiden ist außerdem noch angegeben der Regimentsstab, ferner kommt dazu der "Stads Staab", wozu in der ersten Niederschrift nach Lohausen gerechnet wird, der in der zweiten aber fehlt. Zu diesem Stadtstab gehörten der Kommandant, ein Stadtmajor, ein Rentmeister, ein Proviantmeister und =schreiber, ein Leutnant der Artillerie, 16 Konstabler, ein Zeugschreiber, ein Wallmeister, zwei Wallsetzer, Schiffsleute, 2 Bootsleute. - Das Bilefeldsche Regiment, das ja (s. S. 90) im April 1635 das Salzburgsche ablöste, hatte acht Kompagnien, von denen die schwächste 87, die drei stärksten je 137 Mann zählten; einschließlich der Offiziere waren es 976 Mann; einige Bilefeldsche Truppen lagen zeitweise (1635) auch in Gadebusch und Grevesmühlen. Das Kühlesche Regiment verließ am 5. Juli 1635 die Stadt, wofür der Obriste=Leutnant Hinrichson mit 4 Kompagnien Finnen einrückte, der dort bis zum 29. Februar 1636 blieb (Schröder). - Am 14. September 1637 (Schr.) kam das Regiment des Obersten Stammer, das solange in Lüneburg gelegen hatte, vor Wismar an; Stammer selbst, ein Livländer, - nebenbei: ein Schwiegersohn des Ratzeburger Kanonikus Hans Heinrich von der Lühe - ward wegen der Übergabe Lüneburgs und des Kalk= (  ...  )
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Unmittelbar nach dem Einrücken der Schweden, am 18. Januar 1632, verbot Salzburg bei Leibes= und Lebensstrafe allen Offizieren und Soldaten, von ihren Wirten Essen oder Trinken zu fordern; dafür werde der König sorgen. Für die gemeinen Soldaten hatte die Stadt somit außer der Unterbringung nur den gewöhnlichen Servis zu leisten, was sie ihrerseits den einzelnen Bürgern, bei denen die Soldaten einquartiert waren, überließ. Die Kosten dafür wurden auf den Kopf und die Woche mit 8-12 Schillingen in den städtischen Abrechnungen angegeben. In den Beschwerden von 1642 11 ) wird außerdem gesagt, daß die Bürger den Soldaten "daß Trinken undt umb Liebe undt Friedewillen mannige Mahlzeit dazu verschaffen" müßten, was Ulfsparr - doch unter dem entschiedenen Widerspruch des Rates - nur für den Fall zugibt, daß die Soldaten für die Bürger arbeiten müßten. Indes sind diese Kosten in den Betrag von 8 Schillingen mit eingerechnet. Dementsprechend wurden auch nach derselben Quelle an den Kommandanten die "Realservitien" geleistet, die nach der Behauptung des Rates unter Ulfsparr ihre größte Höhe erreichten. An Essig hätte er in der Zeit vom 14. April 1641 bis 14. April 1642


(  ...  ) berges auf dem Markte zu Stettin enthauptet, seine Leiche darauf zur See nach Wismar gebracht und dort in der Kirche des Grauen Klosters (s. S. 91 Anm. 9) bestattet. Sein Grabstein in St. Marien: Jahrb. 54, S. 144 Nr. 5. Nach Pufendorf IX 33 bestand sein Regiment größtenteils aus Mecklenburgern; eine Kompagnie gehörte dem Herzog Karl von Mecklenburg (S. A. Wism. mil. vol. II). Die Stärke des Stammerschen Regiments wird am 29. November 1637 auf 489 Mann, darunter 314 (!) Gemeine, angegeben; Schröder schreibt von 600 Mann. Es lag zunächst "auf der Bleiche", bis es nach Verhandlungen mit dem Rat Anfang Dezember in die Stadt bis zur Ankunft der von Baner zur Verstärkung der Garnison abgeschickten Truppen aufgenommen wurde. Schon bald nach seinem Einrücken begannen übrigens Klagen über Exzesse der zu diesem Regiment gehörigen Soldaten. Es wurde im April 1638 dem Obersten Flotow gegeben (Schröder), während das Bilefeldsche Regiment im Mai desselben Jahres (Schröder) der Oberst Ribbing erhielt; im Januar 1642 liegt er nach einer Notiz des Stadtsekretärs, späteren Bürgermeisters Werner noch in Wismar. Flotow ging mit seinem Regiment am 1. Juli zu Schiff nach Pommern, wofür vier Kompagnien geworbener Schweden unter dem Generalmajor Wrangel einrückten; Wrangel selbst wurde übrigens nach einer Notiz Werners am 15. Dezember 1647 beerdigt; sein Epitaph bei Schlie, Kunst= und Geschichtsdenkmäler Meckl. II 53/4. Das Lillie Sparrsche Regiment verließ am 12. Februar 1641 die Stadt, in der schließlich Anfang 1642 Flemmingsche Truppen lagen. Außerdem sind mehrfach andere Truppen kürzere Zeit in Wismar gewesen oder durch die Festung marschiert, so kamen Ende September 1635 (Schröder) 2000 Mann aus Preußen zu Schiff in Wismar an und zogen von dort aus an Schwerin vorbei nach Dömitz.
11) S. A. mil. vol. II. und W. A.
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zehn Tonnen, an Salz 32 Scheffel, an Licht 62 Lispfund erhalten dazu Holz im Werte von 888 Mk. 14 Sch.; außerdem hätte er sich noch selbst Feuerholz verschafft, wovon die Stadt "die Ungelde auch verlegt"; weiter hätte er Leinen und Küchengerät bekommen, woraus i. J. 1641 1637 Mk. 11 Sch. 6 Pf. aufgegangen wären. Als Ulfsparr Einwendungen macht, gibt die Stadt zu, daß es seit dem 1. Juli d. J. "durch beliebte Mittel" besser geworden sei; doch sei und bleibe es wahr, daß Lillie Sparr weniger Realservitien erhalten habe. Die hohen Offiziere dagegen bekamen außerdem noch Servitien in bar, deren Höhe nach der Stärke der Garnison und der Zahl der Offiziere wechselte. Für die Zeit vom 1. Januar 1632 bis 31. Oktober 1633 geben die städtischen Abrechnungen die Kosten dafür "an bahrem Gelde, über das Bettgewandt und andern nottürftigen Geretlein, so ihnen von den Bürgern in einem und anderm mit großer Beschwernuß gehalten worden", auf monatlich 102 Rtlr. an, "gestallt da nöhtigk von der Bürgerschaft eidtlich kan confirmiret werden, weil die Officirer zu quitieren sich difficultiret." Vom 1. November 1633 bis 1. Oktober 1634 sollen die Barservitien nach derselben Quelle 84 Rtlr. 42 Sch. 12 ) (außerdem 40 Rtlr. an Realservitien für den Obersten Kühle in acht Monaten) betragen haben; dieselbe Summe von 84 Rtlr. 42 Sch. wird dann auch weiter für die Zeit bis April 1635 angegeben, wo dann leider die Abrechnungen aufhören. Doch ergibt sich aus einem späteren Aktenstück (Januar bis August 1640), daß die Servitien später gestiegen sind; sie beliefen sich danach außer Quartier, Bettgewand usw. für die Jahre 1638, 1639 und 1640 jährlich auf 5500 Mk. lüb.; 1641 (W. A. "nach 10. Mai 1641") werden sie auf monatlich 300 Rtlr. berechnet, und die mehrfach erwähnten Beschwerden von 1642 nennen die Summe von annähernd 500 Mk. lüb. im Monat. Aus den letzten Jahren des Krieges sind einige Zusammenstellungen über Einnahmen und Ausgaben von Servitiengeldern erhalten. Im April 1644 kamen - danach sind also damals die Gelder von der Stadt eingezogen und von ihr dann an die Offiziere gegeben - ein aus St. Marien 111 Mk. 8 Sch., St. Nicolai 149 Mk. 8 Sch., St. Georgen 109 Mk., im ganzen 370 Mk., denen 402 Mk.


12) Diese Summe wurde ebenfalls durch die Bürger aufgebracht, und zwar nach der Abrechnung von 25 Bürgern des Marienkirchspiels (je 1 1/2 bis 10 Mark), 18 des Nikolai= (je 3 bis 15 Mark) und 6 des Georgenkirchspiels (je 2 bis 6 Mark). - Erwähnt sei, daß eine andere Zusammenstellung aus Salzburgs Zeit als Gesamtsumme der Zulagen und Servitien über 99 Rtlr. angibt.
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Ausgaben gegenüber stehen 13 ). Aus den Jahren 1646/47 ist eine Übersicht vorhanden, die als die erste Rechnung bezeichnet wird, die von den zur Einquartierung Deputierten aufgenommen ist. Sie umfaßt die Zeit vom Juni 1646 bis Juli 1647. Die Ausgaben sind 95 Mk. höher als die Einnahmen; die Mindesteinnahme betrug 355 Mk. 8 Sch., die Höchsteinnahme 481 Mk. 4 Sch. im Monat. Im Juni 1646 z. B. verteilten sich die 370 Mk. Einnahme an Servicegeldern auf 113 Mk. 8 Sch. in St. Marien, 161 Mk. 8 Sch. in St. Nikolai, 95 Mk. in St. Georgen. Die Ausgaben betragen 359 Mk. Im November 1647 belaufen sich die Einnahmen auf 433 Mk. 8 Sch. (St. Marien 142 Mk., St. Nikolai 175 Mk., St. Georgen 116 Mk. 8 Sch.), die Ausgaben auf 359 Mk. 2 Sch. Im Jahre 1648 schließlich sind Gesamteinnahmen und =ausgaben abermals gestiegen: Januar 417 Mk. 8 Sch. bezw. 419 Mk. 12 Sch., Juni 478 Mk. 8 Sch. bezw. 461 Mk. 12 Sch., August 474 Mk. bezw. 496 Mk., September 427 Mk. 8 Sch. bezw. 475 Mk. 8 Sch., Oktober 436 Mk. bezw. 456 Mk. 12 Sch.

Unter den Realservitien treten im einzelnen besonders die Holzlieferungen hervor. Für die Offiziere, wurden die Kosten dafür in den städtischen Abrechnungen auf je 100 Rtlr. in den Monaten Mai bis August (oder September), je 200 Rtlr. in den übrigen Monaten berechnet; in der Zeit der Verstärkung der Garnison durch die vier Kompagnien (vom 1. November 1633 an) werden 250 bezw. 125 Rtlr. angegeben. Auch für alle Wachen mußte das Holz geliefert werden, wofür nach denselben Angaben täglich 10 Mk., später 7 Mk. in den Monaten Oktober bis Anfang Mai aufgewandt wurden. Ein Brennholzregister gibt für die Zeit vom 22. September 1635 bis 9. Juli 1636 die Kosten auf 753 Rtlr. 26 Sch., ein anderes vom 16. Juli 1636 bis 31. März 1638 auf 1442 Rtlr. 38 Sch. an ungerechnet das Holz, das die Offiziere in den Holzungen der Stadt und der Kirchen hätten hauen und abfahren lassen; ein drittes nennt für die Zeit von Mariä Geburt 1638 bis Mariä Geburt 1639 die Summe von 905 Mk. 7 Sch. und für die gleiche Zeit 1639/40:


13) Im einzelnen erhielt in diesem Monat der Obriste=Leutnant 36 Mark, der Major 30 Mark, der Stadtmajor 27 Mark, der Auditeur 24 Mark, der Rentmeister 18 Mark, der Ingenieur 18 Mark, vier Hauptleute je 18 Mark, einer 16 Mark 8 Sch., zwei je 15 Mark usw. - Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, daß der Stadtmajor nicht vom Rate, sondern, wie z. B. am 26. August 1645, von der Königin ernannt wird. Er wird verpflichtet, der Königin und der Krone Schweden getreu, hold und gewärtig zu sein, gute und fleißige Wacht zu halten, die Stadt vor feindlichem Angriff zu schützen. Er hat die Aufsicht über die Wachen und untersteht dem Kommandanten.
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919 Mk. 1 Sch. 6 Pf. Nach einem weiteren Verzeichnis sind vom 17. April 1641 bis 17. April 1642 für das Quartier des Kommandanten 888 Mk. 14 Sch., vom 25. Oktober 1641 bis 19. März 1642 für die Wachen 742 Mk. 4 Sch. verbraucht; die letztere Summe wird auch für den Winter 1642/43 angenommen. So erklären sich die fortwährenden Klagen des Rates über die Verwüstung des Stadtholzes. Am 29. Juli 1633 wird der Schaden schon auf viele tausend Gulden berechnet; über die Niederhauung des jungen Eichholzes vor dem Poeler Tor wird am 6. November 1635 geklagt (auch am 24. April 1638); zwei Jahre später (22. November 1637) ist das Stadtholz nach der Angabe des Rates bereits überall verhauen, und nach den gravamina von 1642 schließlich war damals fast kein Stock oder Stiel mehr übrig, wie selbst Ulfsparr zugeben muß, der aber - mit Unrecht - behauptet, die Verwüstung des Holzes sei schon in kaiserlicher Zeit geschehen.

Wie das Holz mußten auch die Lichte von der Stadt geliefert werden. Vom Januar 1636 bis Mai 1638 einschl. sind nach Verzeichnissen dafür 534 Rtlr., in den nächsten vier Monaten rund je 17-21 Rtlr. verbraucht. Später (31. Dezember 1639) werden für den Kommandanten jeden Abend 3 große Lichte und je acht mittlere und kleine Lichte geliefert, was zusammen monatlich ein Lispfund ausmacht; in den gravamina von 1642 werden die Lichtkosten für die Wachen für das letzte Jahr auf 654 Mk. angegeben, im Jahre 1646 (9. September) - wohl einschl. der Lieferungen an den Kommandanten - auf über 1000 Mk. im Winter. Nach einem Lichtverzeichnis vom 12. Februar 1647 schließlich wurden täglich 109 Lichte für die Wachen gegeben.

Dazu kamen von Stadt wegen noch Lieferungen von Salz, Essig und allerhand Hausgerät an Töpfen, Kesseln usw. für den Kommandanten (s. o.); dieser erhielt z. B. vom September 1636 bis Mai 1638 monatlich zwei Scheffel Salz zu je 2 Mk. und 1/2 Tonne Essig zu je 1 Rtlr. Endlich seien noch die vielen Fuhren und Transporte erwähnt, die Wismar auch in der schwedischen Zeit zu stellen hatte, sowie die vielfache Inanspruchnahme der städtischen und kirchlichen Bauern, z. B. zu Futterlieferungen, Fuhren, Arbeiten, auch zu Servitien.

Die Verpflegung und Besoldung der Wismarschen Garnison mußte fast vollständig vom Lande übernommen werden. 14 ) Aber Lieferungen wie Geldzahlungen kamen nur sehr unregelmäßig ein trotz aller Drohungen und auch Exekutionen, so daß manche Schwierig=


14) S. A. Wism. mil. vol. II.
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keiten mit den Soldaten entstanden, worunter dann natürlich auch wieder die Bürger zu leiden hatten. So schreibt Salzburg schon 14. September 1632, die Soldaten hätten bereits drei ganze Monate keine Löhnung bekommen und deshalb wären Ausschreitungen zu befürchten. Auch in den nächsten Jahren muß immer wieder nach Mitteln zur "Kontentierung" der Wismarschen Garnison gesucht werden, wie denn z. B. 17. Aug. 1633 den Ober= und Unteroffizieren wiederum auf drei Monate Sold restierte, 10. Dez. 1633 die Offiziere schon den fünften Monat keinen Sold bekommen hatten, 5. Februar 1634 nach einem Schreiben Andreas Larsons die Offiziere und Soldaten meuterten, da sie trotz Beschwerde ohne Sold geblieben wären. Ebenso beklagt sich Bilefeld 9. Juli 1635 bei Adolf Friedrich, er habe bisher keinen Heller oder Pfennig bekommen; unter Lillie Sparr endlich erklären im Oktober l636 sämtliche Ober= und Unteroffiziere der Garnison Wismar, sie hätten teils sieben, teils vier Monate keine Löhnung erhalten.

Über die Höhe des Anteils Wismars an den 10 000 Rtlrn. schwedischer Hülfsgelder 15 ) wurde im November 1632 verhandelt. Zunächst hatte die Stadt, wie sie damals angibt, ihre gewöhnliche Quote, d. h. ein Achtzehntel, in diesem Fall also 555 1/2 Rtlr. gezahlt, und zwar bis zum August einschließlich; auch für den September hatte sie bereits 500 Rtlr. an Salvius abgeführt. Bei ihren schweren anderweitigen Lasten sei sie aber weiterhin nicht mehr zu derart hohen Zahlungen imstande. Die Verhandlungen sollten einen Ausgleich schaffen zwischen dem herzoglichen Angebot, daß Wismar im Monat 500 Rtlr. zahlen solle, und dem des Rates, daß er monatlich 1000 Mk. kontribuiren wolle; ihr Ergebnis war die Annahme eines weiteren Angebotes der Stadt, nach dem sie die Zahlung von 400 Rtlrn. übernahm, von denen aber die Aufwendungen für Servitien nicht abgerechnet werden dürften, was ursprünglich vom Rat gefordert war. Indes geschah die Einzahlung auch dieser ermäßigten Summe nicht vollständig oder überhaupt nicht. Schon für den Dezember 1632 blieb die Stadt wieder 200 Rtlr. von den 400 schuldig und richtete überdies an Adolf Friedrich die Bitte, mit dieser Summe sich zufrieden zu geben. Dieser aber erklärte, dazu nicht, ohne Zustimmung Johann Albrechts und der Stände berechtigt zu sein, weil die Wismarsche Kontribution an den Landkasten überwiesen wäre; jedoch wolle er auf dem nächsten Landtag die gravamina der Stadt in "gnädige Aufacht - nehmen". In der Tat wurde auf dem Malchiner


15) S. A. Wism. Mil. vol. I. - W. A.
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Landtag von März/April 1633 "es dieser Stadt Interimsweise zu 200 Rtlr. gelaßen". 16 ) Am 31. Oktober 1633 jedoch wurden noch vier Kompagnien zu der bisherigen Besatzung eingelegt (s. o. S. 91.), woraufhin der Rat, der überdies schon seit "etlichen Monaten" die 200 Rtlr. nicht bezahlt hatte, die Kosten der Servitien wenigstens für diese von der Kontribution abzuziehen versuchte. Der Herzog, seinerseits wieder durch Salvius gedrängt, griff nun aber zu schärferen Mitteln. Am 2. Dezember 1633 forderte er "wegen monadtlicher restirenden Contribution" 2000 oder zum wenigsten 1800 Rtlr., deren Zahlung trotz Exekutionsdrohung jedoch von der Stadt, die sich deshalb u. a. auch an Oxenstierna wandte, immer wieder verzögert wurde, bis dann am 30. März 1634 der Herzog abermals unter erneuter Androhung militärischer Exekution die Einzahlung von 2000 Rtlrn. an Johann Salvius oder den Rentmeister Andreas Larsson binnen acht Tagen forderte. Deshalb mußte die Bürgerschaft am Stillen Freitag zusammenberufen werden. Sie beklagte sich u. a. darüber, daß die Garnison keinen Sold bekommen hätte 17 ) und deshalb von den Bürgern vielfach hätte mitverpflegt werden müssen; somit könne man höchstens 500 Rtlr. aufbringen, und auch für diese müsse, weil sie über Ostern unmöglich mit Gewalt aufgebracht werden könnten, Aufschub gewährt werden. Adolf Friedrichs Antwort war die Anordnung der militärischen Exekution, die unter dem 10. April geschah: "Wir versehen uns, wan die Bürgermeister und vermügene, Rahtspersonen in ihren Heusern mit Soldaten etwaß starck belegt werden, daß sie alßdann zur Zahlung woll gelangen werden." Doch noch einige Tage ließ er dem Rat Zeit zur Aufbringung der Summe. Am 2. Mai aber kündigte er ihm die Exekution an und begründete ihre Notwendigkeit ausdrücklich mit Salvius' dringenden Forderungen. Ihre Durchführung übertrug er dem Kapitän Daniel von Plessen, der mit vierzig Mann in Wismar einrückte; von ihnen hieß es nachher, sie hälten sich gewalttätig, grausam und barbarisch gezeigt, die ärgsten Feinde hätten es nicht übler machen können. Die Herbergswirtin Elisabeth Albrecht, zu der 18 Tribuliersoldaten ausquartiert waren, bekundete, diese hätten "mit Ufpaßung der Lunten" ihre Schwester bedroht, sie selbst mit der Muskete geschlagen, ein "Schap" geöffnet und daraus sechs Bier= und Weinstöcke genommen, auf denen Bier und Wein im Wert von über 20 Rtlrn. gestanden


16) W. A. "- 1634 August", S. A. Wism. onera 31. August 1633.
17) Gerade deshalb aber drängte ja Salvius den Herzog und dieser wieder die Stadt zur Zahlung ihrer Kontribution.
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hätte, sieben große Hühner - je über 1/2 Rtlr. wert - entwendet usw. Sechs Rechnungen zu 69 Mk. 4 Sch., 66 Rtlr. 46 Sch., 15 Mk. 2 Sch., 72 Mk, 22 Rtlr. 42 Sch. (für Kapitän von Plessen), 54 Mk. 1 Sch. wurden hinterher für die Verpflegung und Einquartierung der Soldaten präsentiert. Unter dem 5. Mai verpflichtete sich dann der Rat zur Zahlung der 2000 Rtlr. bis zum 12. Mai. Doch Plessen wollte noch nicht weichen. Erst müsse, wie es Brauch wäre, jedem der Soldaten ein Abzugsgeld gewährt werden, und überdies laute sein Auftrag dahin, so lange in Wismar zu bleiben, bis er sähe, daß dem Rentmeister das Geld zugezählt wurde. Indes mußte er sich schließlich doch fügen, und unter dem 21. Mai erfolgte Larssons Quittung über die 2000 Rtlr. Inzwischen war die Stadt wiederum mit der Kontribution in Rückstand gekommen, und so wechseln nun in den nächsten Jahren überhaupt Forderungen des Herzogs ab mit dem vom Sternberger Landtag Oktober 1634 im Prinzip als berechtigt anerkannten Verlangen der Stadt nach Anrechnung der Garnisonslasten. Erwähnenswert ist noch die Angabe eines undatierten Aktenstückes (W.-A.), wonach in den zwanzig Monaten, in denen die Garnison schon in Wismar läge, bisher 6155 Rtlr. in bar zu den Hülfsgeldern eingeschickt wären; außerdem wären die Servitien an Offiziere - auch in bar - und Gemeine geleistet. - Später wurde die Kontributionshöhe neu festgelegt. Im Jahre 1642 betrug sie monatlich 300 Rtlr.; über den Zahlungstermin stritt sich die Stadt mit Ulfsparr, der die erste Hälfte im Anfang, die zweite in der Mitte des Monats verlangte 18 ), während der Rat erst Ende des Monats zahlen zu brauchen erklärte. Die Beschwerde über Ulfsparr hatte dann ja u. a. auch die Folge, daß die monatliche Kontribution auf 150 Rtlr. vom 4. Januar 1643 ab ermäßigt wurde (s. o. S. 9).

Wie Verpflegung und Besoldung der Garnison war auch die Verproviantierung der Festung vom Lande übernommen. Die Stadt hatte aber dafür zu sorgen, daß für den Fall einer Belagerung die Bürger mit ausreichenden Lebensmitteln versehen waren. So befahl Adolf Friedrich am 15. Oktober 1632 bei Strafandrohung von 2000 Rtlrn. dem Rat, die Kornhäuser innerhalb drei Wochen so zu füllen, daß die ärmere Bürgerschaft daraus auf ein Jahr "umb die Gebühr" verpflegt werden könne; für eine gleiche Zeit müßten außerdem die anderen Bürger sich selbst mit Lebensmitteln


18) Ulfsparr behauptete, die Stadt hielte sich nicht an diese Ordnung wegen des "täglichen Geseuffe auf der Collekt Cammer" und wegen der ungleichen Verteilung der Kontribution.
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versehen. Ratsverordnete sollten nach drei Wochen revidieren, ob der Befehl durchgeführt sei (S.-A. Wism. mil. vol. II). Gleiche Anordnungen erfolgten im Oktober und November 1633, und unter dem 22. April 1637 wird dem Rat Reparatur der Häuser, in denen das Korn, von dem man größere Mengen gerade in diesen Monaten wegen der Gefahr einer Belagerung zusammen brachte, aufbewahrt wurde, sowie Sorge für regelmäßiges Umstürzen des Korns auferlegt.

Beträchtlich war der Anteil, den Wismar an den Lasten der Fortifikation zu tragen hatte. Freilich entfiel auch davon der größte Teil auf das Land, das Arbeiter zu stellen, Schanzgeld aufzubringen, Material zu liefern hatte; aber dabei hören wir doch auch immer wieder von Forderungen, die die Stadt erfüllen soll. Sah man doch die Sache so an, als ob die Befestigung nicht minder als aus militärischen Gründen auch zum Besten der Stadt geschähe, indem sie den Bürgern Sicherheit gewährleiste. Der weitere Ausbau der Befestigungsanlagen wurde schon 1632 wieder in Angriff genommen auf Salzburgs und Runings Anordnung 19 ), was um so nötig er war, als nach dem Bericht eines herzoglichen Ingenieurs vom 13. August 1632 20 ) die Anlage mehrerer "Advenken" geschehen mußte, da sonst der Feind trockenen Fußes in die Stadt kommen konnte; auch müßten an drei Stellen Staketten gebaut sowie ein beträchtliches Stück der Mauer zwischen dem Mecklenburgischen und dem Lübschen Tor - über 100 Schuh lang, das in Grambs Zeit herausgefallen war - wieder repariert werden. Als Bilefeld 1635 das Kommando übernahm, fand er trotz allem die Werke nach seiner Meinung in schlechtem Zustand. Zwar hätte Salzburg zwischen dem Lübschen und dem Mecklenburger Tor "hart" arbeiten lassen, aber im ganzen wäre es unter ihm nur "schleffrig" gegangen; die wichtigsten Außenwerke wären, u. a. beim Austreiben des Viehs, stark beschädigt und müßten repariert werden. Auf den Wällen wäre fast kein Schilderhaus, unter den Stücken fast keine einzige taugliche Latte. - Besonders eifrig ist in diesen Jahren am Mecklenburger 21 ) und Pöler Tor, dem Neuen Werk und auf dem Walfisch gearbeitet worden; des weiteren wurden 1637/38 viele Mängel an der Stadtbefestigung ausgebessert. Über den Anteil Wismars berichten die Akten


19) S. A. Wism. mil. vol. I, auch II.
20) S. A. Wism. mil. vol. I.
21) Hier wurde 1641 eine Brücke und ein Durchgang neugebaut. Vor dem Pöler Tor arbeiteten 1643 150 Soldaten, die aus dem Schanzgeld (s. o.) bezahlt wurden.
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folgendes: Zunächst wurde die Stadt am 17. Mai 1633 aufgefordert, für die Reparatur der Befestigungen auf dem Walfisch das von den Kaiserlichen übernommene Arbeitsgerät auszuliefern und die Bürger mitarbeiten zu lassen; die Lieferung von Arbeitszeug, nämlich je 50 Stück Spaten, Schaufeln, Hacken und Schubkarren, wurde ihr auch am 9. Februar 1635 auferlegt. Für die umfangreichen Befestigungsanlagen der Jahre 1637/38 sollten Arbeitslohn und Schubkarren, sowie täglich zwei Fuhren zum Sodenfahren von der Stadt gestellt werden. 1640 aber mußte die Bürgerschaft den ganzen Sommer schanzen und Fuhren stellen, wie der Rat sich am 7. September 1640 beklagte, ebenso geschah es nach den gravamina von 1642 in den Jahren 1641/42, wo zeitweilig fünfzig Personen gestellt werden mußten; auch verlangte Ulfsparr die Reinigung des Hafens und der Stadtteiche und =gräben 22 ). Um von diesen Arbeiten befreit zu werden, bot die Stadt dem Kommandanten eine Ablösungssumme an, die durch Erhebung eines Schanzgeldes im Betrage von 5 Sch. monatlich von jedem Bürger, Einwohner und Schutzverwandten ohne Ausnahme oder Befreiung aufgebracht wurde. Davon wurden zunächst 1075 Mk. Kosten "zum Stadtgebawte" gedeckt, die in der Zeit vom 1. Oktober 1641 bis 9. April 1642 entstanden waren. Über die Erträge dieses Schanzgeldes unterrichtet eine Abrechnung, die am 13. Dezember 1643 von den "Einquartierungsherren" auf Anordnung der Bürgermeister mit den Deputierten und Einnehmern abgelegt wurde. Danach betrugen die Gesamteinnahmen für 19 Monate, nämlich von April 1642 bis Oktober 1643: 4205 Mk. 5 Sch., die Gesamtausgaben 3622 Mk. 10 Sch.

Von den Abgaben, die nun die einzelnen Bürger zu zahlen hatten, bietet eine Ordnung vom 26. Mai 1632 ein Beispiel. Sie bestimmte: 1. Von Kapitalien sollen 1%, von ausstehenden 1/2% gezahlt werden, ferner 2. von jedem besäten Acker pro Morgen 8 Sch., von jedem unbestellten 4 Sch.; 3. jeder Brauer, der von Mariä Geburt 1631 bis dato über 4 Bier gebraut hat, soll für jedes Brawels 1 Rtlr. geben, wer nur vier oder weniger, 4 Rtlr. für jedes Brawels; 4. jeder Brauer hat, abgesehen von verbrautem Malz und Korn, ferner jeder andere Bürger für jede Last Korn, es sei Weizen, Roggen, Gerste, Malz oder Hafer, die er eingekauft und verkauft hat, 1/2 Rtlr. zu geben; 5. für jedes Drömpt gekauften und wiederverkauften Hopfen sind


22) Soweit die Akten. Daß der Stadt überdies noch viele andere Fortifikationslasten aufgebürdet wurden, ist selbstverständlich.
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3 Sch.; 6. von jedem besäten Lot Acker auf je 100 Mk. im Einkauf 8 Sch., von jedem unbesäten 4 Sch. zu zahlen; 7. schließlich von Krämern auf je 1000 Mk. Einkauf, wenn sie mit eigenem Geld gekauft haben, 10 Mk., wenn sie auf Kredit gekauft haben, 5 Mk. Ferner gibt das S. 61 erwähnte Wilckenssche Nachstandsverzeichnis an: Kollekte vom 25. März 1632 vom Hause 6 Mk., Kontribution vom 8. April 8 Mk. Kollekte vom 13. Mai vom Hause 6 Mk., Kontribution vom 28. Juli von 1000 Mk. 10 Mk., Kopfgeld 2 Mk., Kontribution auf den Oktober 8 Mk., Kopfgeld 1 Mk., Kontribution auf November 8 Mk., Kopfgeld 1 Mk. Das Verzeichnis des Kontributionsnachstands der Witwe Valentins von Plessen=Hoikendorf (S. A. Wism. onera) nennt auch hier dieselben Daten der Kontributionserhebung, allerdings auch hier mit anderen Steuersätzen; außerdem erwähnt es eine Kontribution vom 13. Januar 1633. Ein Nachstandsverzeichnis der Witwe Georg Balcks (W. A.) rennt neben monatlicher Kontribution von April 1637 an auch monatliches Kopfgeld, zunächst im Betrage von 1 Mk., dann von 8 Sch. (von Juli 1638 an; es geht bis zum September 1640). - Um diese Abgaben einzuziehen, mußte zu scharfen Mitteln gegriffen werden, wie eine vom 10. Februar 1634 datierte Instruktion beweist. Danach haben viele Acker und Häuser an die Stadt verpfändet werden müssen, die aber bares Geld brauchte, weshalb noch einmal Termin angesetzt wird, an dem die Bürger ihren Besitz wieder zurückkaufen sollen. Geschieht das nicht, so sollen sie Namen der Restanten auf einer Tafel im Rathaus öffentlich bekannt gemacht und ihr verpfändeter Besitz versteigert werden. In der Tat werden dann am 3. März 1634 diese Drohungen wahr gemacht; es wird bekannt gegeben, daß Kaufliebhaber sich binnen einer Woche melden sollten; nicht verkaufte Häuser und Grundstücke sollen Eigentum der Stadt werden. Nach einer Nachricht aus dem Jahre 1641 schließlich mußten damals fast jeden zweiten Tag Exekutionen vorgenommen werden.

Trotzdem aber zeigt sich, wenn wir nunmehr diese ganzen Betrachtungen über die finanziellen Lasten, die Wismar in der schwedischen Zeit zu tragen hatte, zusammenfassen, daß sie geringer und vor allem gleichmäßiger und geordneter, darum auch verhältnismäßig leichter zu ertragen waren als in der kaiserlichen Zeit 23 ).


23) Übrigens erhielt die Stadt auch am 5. März 1637 nach Schröders Angabe vom Herzog gegen eine Rekognition von 100 Rtlr. das Recht, bis auf weiteres von jeder Tonne Bier, die ausgeführt würde, von den (  ...  )
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Was weiter die Einquartierung der Soldaten betrifft, so war sie auch unter den Schweden Sache des Rates, der darauf mit Recht besonderes Gewicht legte. Schon bald nach der Kapitulation verspricht ihm Tott die weitere Aufrechterhaltung dieser Ordnung, und in seinen Verhandlungen mit Lillie Sparr vom 1. November 1637 wie in einer Beschwerde, die am 1. Dezember 1640 an die Königin gerichtet wurde, betont er dieses sein Recht, das auch von Ulfsparr, der am 14. März 1642 erklärt, er könne sich nicht denken, daß zu seiner Zeit Verstöße dagegen vorgekommen seien, anerkannt und am 26. Juli 1642 von Torstensen, am 4. Januar 1643 von der Königin bestätigt wird. (W. A.). Allerdings kam es bei seiner Ausübung verständlicherweise zu manchen Reibereien, so vor allem wegen der Entfreiungen, deren Zahl ja recht beträchtlich war (s. S. 29 Anm.). Strittig war, wie überhaupt die Stellung der Adligen zur Stadt (s. S. 6), so auch die Frage, ob auch diese mit Einquartierung zu verschonen seien. Ulfsparr wie dem Herzog gegenüber betont der Rat immer wieder die Tatsache, daß die Häuser der Adligen in der Stadt zu Bürgerrecht lägen und deshalb auch die Lasten der Bürger mittragen müßten; 24 ) und jener wenigstens erkannte nach seinen Antworten im Prinzip das Recht des Rates an. Eine weitere Schwierigkeit lag in der Verteilung der Einquartierung und der Servitien. Jene wurde den ärmeren Bürgern auferlegt,


(  ...  ) Landleuten 6 Sch. Accise zu nehmen. Die hohe Accise an Bier, wie andere Auflagen auf Lebensmittel, die jeder, auch die Soldaten, zahlen mußten, führt Ulfsparr in der Antwort auf die gravamina von 1642 an (vgl. S. 91).
24) 1633 (S. A. Wism onera; W. A. 24. November 1633) verwendet sich der Herzog für die Witwe Valentins v. Plessen (s. S. 61) und beansprucht für sie auch Entfreiung von den bürgerlichen Abgaben. Der Rat antwortet u. a.: Jeder Adlige, der ein Haus oder Ackergrundstück kauft, muß sich bei dem Eintrag in das Grundbuch zur Abtragung der onera verpflichten; alle Häuser lägen zu Stadtrecht; die Adligen hätten viel mehr Häuser in der Stadt, als sie als Zufluchtsstätte brauchten, überdies trieben sie ja auch bürgerliche Beschäftigung, verkauften in ihren Häusern selbst oder ließen verlaufen Getreide, Vieh, Butter usw.; schließlich: es wohnten in den Häusern der Adligen vielfach Bürger, die doch nicht vor ihren Mitbürgern bevorzugt werden dürften. Der Herzog wendet dagegen ein, die Witwe gäbe von ihrem sämtlichen Besitz, also auch von ihrem Hause in der Stadt die Landeskontribution und trüge davon die Landes=onera (S. A. Wism. onera 6. Dezember 1633). Überhaupt verlangte der Herzog sehr oft Befreiung von Einquartierung, Exekutionen und anderen Beschwerden (S. A. Wism. onera), so z. B. für David Jost als herzoglichen bestallten Münzwardein, womit der Rat aber nicht einverstanden war, weil dieser seit Jahren daneben Goldschmied und längere Zeit sogar der einzige gewesen wäre und einen eigenen Laden und einige Gesellen hätte; da wäre es unbillig, ihn zu entfreien, dabei aber in Amt und Gilde sitzen zu lassen.
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diese den reicheren, die sich also faktisch von der Einquartierung loskauften. Trotz dem Einspruch Ulfsparrs, der damit der Mißstimmung der ärmeren Bürger Ausdruck gab, blieb es bei dieser Anordnung. Der Rat erklärte, die "so vermüge königl. Ordre Rahts und andern Diensten befreyet", müßten "ihr beneticium genießen" und "wer sonst monatlich Servies Geldt gibt, kan keine Soldaten dazue nehmen, denn zwei Schlegen gehören dem allgemeinen Sprichwortt nach nicht auff eine Stete." Im übrigen wurde noch darüber geklagt, daß die Quartiere der Offiziere, die vielfach in wüsten Häusern lagen, nicht gut genug in Stand gehalten wurden. Dem Verlangen Ulfsparrs, daß jede Eskadron getrennt einquartiert würde, erklärte der Rat nachgeben zu wollen. Daß aber häufig Verstöße gegen sein Einquartierungsrecht vorkamen, ist natürlich und wird durch viele allgemeine Beschwerden, die er deswegen erhebt, und durch Klagen über Einzelfälle bewiesen, von denen ein besonders krasser erwähnt sei: Ein Haus, in dem Hafer und Erbsen aufgespeichert sind, wird von einem schwedischen Major eigenmächtig okkupiert, Erbsen und Hafer werden von seinen Dienern in den Rinnstein geworfen, wo sie in strömendem Regen drei Stunden lang liegen bleiben, und die Diele wird als Pferdestall eingerichtet 25 ). Manche Unzuträglichkeiten brachte schließlich die Einquartierung durchreisender Offiziere mit, von denen verhältnismäßig viele durch Wismar als schwedischen Eingangshafen für Deutschland kamen. Trotz aller Einsprüche 26 ) muß der Rat diese Offiziere doch immer wieder unterbringen. Damit sind wir schon zu den recht umfangreichen und häufigen Klagen über Exzesse der Soldaten gekommen, die innerhalb wie außerhalb der Stadt geschahen. Besonders aus Doberan, aber auch aus allen anderen Nachbargebieten kamen deshalb viele Beschwerden, 27 ) z. B. wegen Raubens von Vieh und Korn, Erbrechung und Beraubung der Kirchen, ja, auch der Gräber, Prügeln, üble Traktierung und Schätzung der herzoglichen Beamten (Boizenburg 1. September 1638) usw. Gleicher Art waren auch die Klagen, die aus Wismar ertönten. Schon am


25) Notariell beglaubigtes Protokoll vom 4. Oktober 1642.
26) So verlangt er am 6. November 1635, daß die Bürgerschaft auch nicht gegen Entgelt zur Aufnahme von nicht zur Garnison gehörigen Personen verpflichtet sein soll; am 1. Dezember 1640 beschwert er sich darüber, daß solchen doch hätte Quartier gegeben werden müssen, und ein Schreiben vom 11. Oktober 1644 endlich zeigt, daß es ihm auch da noch nicht gelungen ist, seinen Protest erfolgreich zur Geltung zu bringen.
27) S. A. Wism. mil. vol. II.
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16. November 1632 heißt es, kein Mensch wagte sich von aufwärts nach Wismar wegen "der Gewalt, so an den Leuten mit Schlagen und Jagen, Ausspannung der Pferde, Abnehmung der Wagen und Beschatzung an den Toren verübt wird." In einem Memorial vom 29. Juli 1633 28 ) wird Klage geführt über Diebstähle, nächtliche Unsicherheit, Verwüstung der Häuser und Einbrüche in die Kirchen. Aus dem Jahre 1634 stammt ein vom Ratssekretär Hermann Werner aufgenommenes "Verzeichnuß der Excessen" - i. g. etwa 15 Fälle -, "so mehrentheilß innerhalb Monatsfrist, zue Wißmar von der einhabenden Guarnison" geschehen wären, "davon man bestendige Wißennschafft hadt bekommen, undt geklagett wordenn." Es ging an den Herzog, an den auch Beschwerde der Stände über Exzesse der Wismarschen Garnison gekommen war, und der nun seinerseits (19. September) zusammen mit Johann Albrecht Salzburg zur Remedur aufforderte. 29 ) Den Anstoß zur Aufsetzung dieses Verzeichnisses und zur Beschwerde gab ein besonders arger Fall: Am 12. Mai 1634 hatte am hellen Mittag und auf offenem Markte der schwedische Rentmeister Andreas Larsson den Doktor Kaspar Wilken in Beisein vieler Bürger und Offiziere wie der Besatzung der Hauptwache mit der "Clabatzschen", womit er "lieber die Hunde und Pferde jagen undt treybenn sollenn", verprügelt, zu Boden geworfen, ihm Bart= und Haupthaare ausgerissen und ihn mit den Sporen bearbeitet, so daß er mehrere Tage das Bett hüten mußte. 30 ) - Es seien nun wenigstens einige von den Ausschreitungen, die Werner anführt und von denen wir sonst hören, berichtet, geben sie doch ein besonders anschauliches Bild von den persönlichen Leiden, die die Bürger damals über sich ergehen lassen mußten. Da klagt ein Bürger (28. Juli 1634), er wäre von dem Korporal, der bei ihm in Quartier läge, blutig geschlagen, weil seine Frau diesen und einige andere Soldaten eines Gartendiebstahls beschuldigt hätte; ein Junge, der einen Soldaten bei einem Einbruch überrascht,


28) Auch schon 14. März 1633 S. A. Wism. onera.
29) Wism. mil. vol. II. - W. A.
30) Larsson behauptet, Wilken habe ihn beim Herzog "ungütlich angegeben und hinterrücks traduciret", am 30. September 1635 (S. A. vol. II.) bestätigt der Herzog aber diesem, daß er vor ihm nie Larssons Erwähnung getan habe. - Im Schweriner Archiv befindet sich in demselben Volumen ein "Memorial wie sich der aufgeblahsene Hamann Andreß Lahrsohn, ein weinigk untreu Verhalten hatt" mit Aufzählung von sechs Fällen von Unterschlagungen, die dieser sich hätte zuschulden kommen lassen, "welches alles mit Viel wahren Zeugen wol zu beweißen ist."
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wird von diesem so schwer am Kopf verletzt, daß das Gehirn hervortritt; gegen einen Leutnant richtet sich die Beschwerde, daß er nachts "mit gefehrlichem Schießen nicht aufhöre"; ein Bürger wird aus seinem Hause auf die Wache geschleppt, weil er seinem Jungen zu Hilfe gekommen war, als diesem einige Soldaten das Brot, das er geholt hatte, wegnehmen wollten; der Bürger und Brauer Prehn beschwert sich darüber, daß der Fähnrich des Obristen Kuhle nächtlicherweile ihn und seine Frau mit bloßem Degen aus den Betten gejagt, seine Frau an den Haaren durch die Stube geschleift, Tische und Bänke zerschlagen und der Magd hätte Gewalt antun wollen. Derselbe Fähnrich habe wenige Tage vorher den Ratswachtmeister Timm vor dem Hause des Obristen Kuhle auf der Straße ohne Ursache auf die Erde geworfen und ihm die Waffen abnehmen lassen; ein Musikant klagt, daß man ihn abends nicht in Ruhe ließe; die Offiziere böten "ihn allewege Prügel an -, wan er nicht komme und vor sie ohne einige Recompens aufwarte"; den Ratspersonen schließlich werden Soldaten mit brennenden Lunten ins Haus geschickt, um sie zum Gehorsam zu bringen. Das sind Fälle, die Werner als größtenteils innerhalb Monatsfrist geschehen anführt. Schon aus dem nächsten Monat, dem September, hören wir wieder von Exzessen gegen Bauern und Bürger, und ebenso ist es im letzten Viertel des Jahres: da wird z. B. über einen schwedischen Priester Beschwerde geführt, der, gereizt durch eine vermeintliche Beschimpfung seiner Frau, eine Bürgerin zur Erde schlägt und am Kopf verletzt; der Wächter im Mecklenburger Tor ist an zwei Tagen hintereinander von dem Korporal, der im Tor die Wache hatte, mit Gewalt aus seiner Wohnung, deren Tür der Schwede erbrach, herausgeschleppt und auf der Straße mißhandelt; von einem Fähnrich Salzburgs heißt es, "er betrüge sich, mit Weib, Kinder und Magt" "so trotzig und unfletig", daß die Hausbewohner vor ihm nicht sicher wären, usw. Auch über Brandstiftungen wird mehrfach geklagt. Die Bürger ferner, die mit der Ordnung der Einquartierung beauftragt waren, und deren Diener waren natürlich ebenfalls manchen Bedrohungen ausgesetzt, die bisweilen sogar zu Gewalttätigkeiten ausarteten. Besonders zahlreich sind dann wieder die Beschwerden aus dem Juni 1635. So ist es damals auf dem Pfingstmarkt zu einer großen Prügelei zwischen Soldaten und Bürgern gekommen, bei der es diesen ziemlich schlecht gegangen zu sein scheint; ein ander mal wird ein Bürger von seinem Soldaten verprügelt, weil die Betten nicht gut genug wären; noch ein anderer Bürger wird mit Steinen beworfen, als er sich dagegen wehren will, daß ihm die

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Soldaten seine Scheunentür wegnehmen. - Nach 1637 werden dann die Klagen über Ausschreitungen der Soldaten innerhalb der Stadt seltener, wenigstens finden sich heute nur noch vereinzelt solche Beschwerden in den Akten. - Daß im übrigen bisweilen auch die Bürger selbst, sei es auch nur dadurch, daß sie sich eigenmächtig und in roher Weise ihr Recht zu verschaffen suchten, 31 ) Mitschuld an diesen Vorfällen hatten, ist natürlich und wird auch in Beschwerden, die die Schweden deshalb an den Rat richten, ausdrücklich erklärt. So gibt z. B. ein schwedischer Generalauditor unter dem 15. Februar 1636 an, im vergangenen Sommer wäre ein schwedischer Soldat im Streit über den Diebstahl einer Tonne Heringe, an dem er selbst gar nicht beteiligt gewesen wäre, getötet; bisher wäre der Schuldige noch nicht entdeckt! Und ein Gerichtsprotokoll vom 14. März 1643 berichtet über eine wüste Szene zwischen einem betrunkenen Wismarschen Schiffer und seiner Einquartierung, die er mit der Axt bedrohte und als schwedische Schelme und Bluthunde beschimpfte. Auch zeigen manche Akten, daß die Kommandanten sich um Beseitigung und Bestrafung der Exzesse bemühten. Vom 16. Juni 1637 z. B. ist die schriftliche Abbitte des schwedischen Leutnants Larß Gustaffson datiert, der aus Unzufriedenheit mit seinem Quartier den Rat als Hundsvötter, Kujone, leichtfertige Vögel, Hallunken und Schelme tituliert hatte - zugleich ein merkwürdiges Dokument für die Umgangsformen der Offiziere jener Zeit. Ebenso wird ein Streit zwischen einem Wismarschen Bürger und einem schwedischen Kapitän durch eine begütigende Erklärung, die dieser vor Zeugen abgibt, erledigt. Ein Soldat schließlich, der sich an einer Schlägerei beteiligt hat, wird, weil er früher schon einmal mit Eisen und Banden bestraft war, verurteilt "dreymal der Gaßen, durch eine Esquadron" zu laufen die anderen beiden, die sich mitgeprügelt hatten, werden zwölf Stunden "mit dem Post" bestraft. (W. A. 26. Mai 1647.)

Diese Exzesse der Wismarschen Garnison, denen Fremde, die mit Waren zur Stadt kamen, ebenso ausgesetzt waren wie Einheimische - vgl. z. B. die Beschwerde vom 16. November 1632 (S. 105 32 ) -, wie überhaupt die ganzen kriegerischen Ereignisse mußten Handel, Gewerbe und Schiffart, die das Rückgrat der


31) Umgekehrt beschwert sich auch in der schwedischen Zeit der Rat mehrfach über Eingriffe in seine Gerichtsbarkeit, so am 17. August 1642 wegen der gewaltsamen Verhaftung des Apothekergesellen aus der "Ratsfreien und hochprivilegierten Apotheke."
32) Auch heißt es, daß die Soldaten mit den fremden Schiffern am Hafen oft Streit angefangen und sie bestohlen hätten.
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ganzen Stadtwirtschaft bildeten, ungeheuer schädigen. Davon zeugen denn auch Angaben wie die vom 17. August 1633, 33 ) wonach die Licenten zu Warnemünde wie Wismar fast nichts eintrügen, 34 ) oder die Klage des Rates 35 ), daß während eines ganzen Sommers fast kein Schiff von fremden Orten nach Wismar gekommen sei; dazu trugen bei die selbst tagelangen Sperrungen der Hafenausfahrt, wie sie z. B. 1643 vorkamen, Erschwerungen oder Verhinderungen der Fahrt nach Dänemark, die ebenso wie genaue Kontrolle der Ein= und Ausreisenden aus militärischen Gründen nötig wurden, die Konkurrenz von Marketendern, über die freilich bei weitem nicht mehr so viel geklagt wurde wie in der kaiserlichen Zeit, die Belegung der Werkstätten mancher Handwerker mit Soldaten, besonders aber auch hohe auswärtige Abgaben, wie denn am 12. Mai 1635 die Krämer und Gewandschneider nach ihrer Rückkehr aus Hamburg klagend berichten, sie hätten große "Einposten" für ihre Waren in Lübeck geben müssen, nämlich 1/2 % Ein= und 1/2 % Ausfuhrzoll, und wie am 21. Juli 1646 die Wismarschen Fuhrleute angeben, daß sie für jeden Wagen, leer oder beladen, bei der Fahrt durch einen Flecken, in dem eine Wache läge, 6 Sch. zahlen müßten. Auch die in Wismar selbst von den Schweden und dem Herzog


33) S. A. Wism. mil. vol. II.
34) Interessant ist eine im Schweriner Archiv liegende Aufstellung über die Höhe der Licenteinnahmen zu Warnemünde und Wismar in den Monaten Juni bis August 1632: Aufstellung über die Höhe der Licenteinnahmen [Juni 1632 Warnemünde 2800 Rtl. - Sch. Wismar 235 " 42 " Juli 1632 Warnemünde 500 " - " Wismar 549 " 40 1/2 " (!) August 1632 Warnemünde 1150 " - " Wismar 234 " 21 "] Zum Vergleich seien die entsprechenden Zahlen der Wismarschen Licenten für die Jahre 1636 bis 1644 genannt. (S. A. Wism. mil. vol. I B. Lit. A. fasc. 2 Accise.): Wismarsche Licente [1636 Juni 374 Guld. 21 3/4 Sch. Juli 564 Guld. 34 3/4 Sch. Aug. 356 Guld. 31 Sch. 1637 " 535 " 23 1/4 " " 246 " 35 1/4 " " 432 " 23 " 1638 " 560 " 17 3/4 " " 430 " 31 1/2 " " 461 " 3 1/4 " 1639 " 390 " 1/4 " " 746 " 23 1/2 " " 560 " 22 1/4 " 1640 " 739 " 11 1/4 " " 624 " 30 1/4 " " 438 " 24 3/4 " 1641 " 814 " 13 " " 387 " 14 " " 356 " 24 " 1642 " 740 " 22 " " 718 " 29 " " 1024 " 14 " 1643 " 579 " 32 " " 1118 " 16 " " 588 " 5 " 1644 " 234 " 22 " " 91 " - " " 184 " 19 " (!)] Diese Zahlen bieten zugleich einen Einblick in die Entwickelung des Wismarschen Handels, sie zeigen seine allmähliche Zunahme bis zum Jahre 1643; der 1644 folgende Niedergang findet seine Erklärung in den kriegerischen Ereignissen dieses Sommers, bes. in Holstein.
35) 9. September 1646.
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erhobenen Licenten bedrückten den Handel erheblich. Die Stadt bemühte sich zwar von Anfang an um ihre Abschaffung, hatte aber zunächst ebensowenig Erfolg wie Adolf Friedrich, der sie im Juni 1633, nachdem schon Verhandlungen, u. a. mit Oxenstierna, darüber voraufgegangen waren, zu Wolgast durchzusetzen versuchte. Die Schweden sahen voraus, daß Zugeständnisse an die mecklenburgischen Städte Forderungen auch der gleich belasteten pommerschen Städte nach sich ziehen würden. Indes ließ der Rat nicht locker. Nachdem sich der Plan, mit Rostock in dieser Sache gemeinsam vorzugehen, zerschlagen hatte, ordnete er nach erneuten Verhandlungen mit dem Herzog 36 ) Abgesandte nach Mainz an Oxenstierna ab, und diese erreichten in der Tat, daß die schwedischen Licenten für das Jahr 1634 vom 1. Januar an suspendiert wurden 37 ) 38 ). 1636 ermäßigte Oxenstierna sie bei seiner Anwesenheit in Wismar auf die Hälfte. Mit aufgehender Schiffahrt traten sie indes 1637 wieder voll in Kraft 39 ). Auch weiterhin bemühte sich der Rat deshalb ausdauernd um seine Abschaffung, z. B. 1642 und 1646. Den Druck dieses Zolles mag man daraus ermessen, daß er nach Angabe des Rates für die Last Korn fast 6 Gulden betrug (30. April 1642).

Die binnenländischen herzoglichen Licenten sind bald nach der Einnahme Wismars durch die Schweden aufgehoben worden, wie ein Schreiben vom 4. Oktober 1633 (S. A. Wism mil. vol. I) zeigt, in dem es heißt, daß das Edikt über Abschaffung der Licenten nur für diejenigen gelte, die die Herzöge bisher erhoben hätten, nicht aber für die Meerlicenten, die dem schwedischen König reserviert wären. Übrigens erhielt der Herzog von diesen, wie die Schweriner Listen zeigen, zwei Neuntel (nämlich Schweden 3 1/2 v. H. des Wertes, Mecklenburg aber 1 v. H.) 40 ).

Im Jahre 1640 41 ) fanden Verhandlungen zwischen dem Herzog und dem Rat statt, wie dem Wismarschen Handel wieder


36) Mit Instruktion vom 29. Juli 1633.
37) W. A. 12. Februar 1634. S. A. Wism. onera 8. Oktober 1633 von Oxenstierna verfügt.
38) Gustav Adolf war dazu schon 1632 bereit, wie aus einem Bericht Rünings über seine Reise zum König vom 27. September 1632 hervorgeht. (S. A. Wism. mil. vol. I.), er wollte den Zoll sogar "auf etliche Jahre nachlaßen", überließ die Entscheidung aber Oxenstierna.
39) Im Juni 1637 erhielt der Rat nach Schröders Angabe Bescheid, daß in Zukunft nur die Hälfte der bisherigen Licenten gezahlt werden solle. [Schröder K. B. 184: "in Schweden ist der Stadt der halbe Licent erlassen."]
40) Vgl. Pries, der schwedische Zoll in Warnemünde S. 25 ff.
41) S. A. Wismar, Stadtsachen, Schiffahrt.
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aufzuhelfen sei 42 ), in deren Verfolg holländische Gesandte 43 ) mit Empfehlungen Adolf Friedrichs in Wismar weilten. Da diese sich nach der mecklenburgischen Landtafel, die sie bei sich gehabt hätten, nicht vollständig hätten informieren können, sei ihnen "der allhir auf der Camerey assignirter Abriß, so gar groß und umstendtlich mit, allen daran stosende Orterrn vorgezeiget worden." Die Meinung der holländischen Gesandten ging dahin, wenn die Schiffahrt bis Mecklenburg "befördert" würde, so könnten die "pretiosen" Waren von da leicht auf Wagen fortgebracht werden. Sie ließen sich dann aber nicht einmal mehr zu einer Lokalbesichtigung Zeit. Damit steht im Zusammenhang eine Reise, die Herzog Adolf Friedrich - nach Schröder - einen Monat vorher, am 14. September 1640, mit dem Prinzen Karl und einigen tüchtigen Baumeistern über Fichel (Hohen=Viecheln) und Mecklenburg nach Wismar machte, um zu sehen, auf welche Weise "die vormals vorgehabte Schiffahrt . . . . könnte zustande gebracht werden." Das Ergebnis war ja negativ 44 ). Ein zweiter Versuch zur Wiederbelebung des Wismarschen Handels wurde 1643 gemacht 45 ). Unter dem 17. August 1643 berichtet Böddeker an Adolf Friedrich über seine Verhandlungen mit dem Geheimen Rat Johann Witte, den der Herzog nach Wismar geschickt hatte. Es handelte sich diesmal u. a. um den Versuch, den "vor etzlichen Jahren nidergelechten und an weidt abgelegene Orter transferirten russischen Handell hinwider in die Ost=Sehe" zu ziehen. Bei dem Bericht liegen Einzelvorschläge mit der Überschrift: "Inter arma silent leges atque commercia. Pax optima rerum." Da wird bezeichnenderweise u. a. gefordert: Verringerung der Carnison; Anschlag von offenen gedruckten Patenten in Wismar und im Lande, nach denen allen Obersten und Soldaten Perturbationen des Handels verboten werden; Übertragung der Vollmacht zur Verfügung aller Handelsmaßnahmen durch den Reichskanzler an Adolf Friedrich; Zollfreiheit aller einkommenden Waren in den ersten zwei bis drei Jahren. Böddeker rät außerdem auch zur Hinzuziehung Lübecks. - Der Westfälische Friede, der Wismar


42) 15. Mai 1640.
43) Bericht Bürgermeister Arnold Böddekers an Adolf Friedrich 7. Oktober 1640.
44) Vgl. im übrigen Friedr. Stuhr, der Elbe=Ostseekanal zwischen Dömitz und Wismar. Jahrb. 64, S. 234 ff., bes. S. 236/7. - Otto Grotefend, Meckl. unter Wallenstein, Jahrb. 66, S. 252 ff. - O. Hunziker, Wallenstein als Landesherr. Zürich 1875 S. 78/80.
45) S. A. ebenda.
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von seinem Hinterlande trennte, gab seinem Handel, ohne daß ihm inzwischen wieder aufzuhelfen gewesen wäre, den Gnadenstoß.

Freilich wie in jedem, gab es auch in diesem Krieg Leute, die ihn auszunutzen wußten, die z. B. gestohlenes Vieh, Getreide oder Hausgerät um billigen Preis aufkauften, was schließlich in solchem Umfang geschah, daß 1635 der Herzog den Rat geradezu in Verdacht hatte, er stecke dabei mit seinen Bürgern unter einer Decke, und von ihm energische Gegenmaßregeln und Bestrafung der Hehler forderte 46 ); oder Leute, die Lebensmittelwucher trieben, wie denn die Offiziere und Soldaten nach Ulfsparrs Klage 1642 für das Pfund Fleisch 3 Sch. geben mußten, während die Bürger selbst nur 1 l/2 Sch. gäben; andere trieben Geldwucher; so behauptet Ulfsparr, den Offizieren würde für Geld, das ihnen geliehen würde, doppeltes Pfand und an Zinsen auf jeden Rtlr. 1, ja 2-3 Sch. monatlich abverlangt! - Doch im ganzen waren diese Kriegsjahre für Wismars Handel, wie gesagt, der Anfang vom Ende.

Auch dieser Niedergang der Stadt trieb viele Bürger von dannen. Wir sahen schon, wie sich ihre Zahl in der kaiserlichen Zeit verringerte. Der Rückgang scheint auch in der schwedischen Zeit angehalten zu haben, 47 ) wenn anders die in ihren Einzelangaben allerdings recht unzuverlässig klingenden Zeugnisse, die wir über die Zahl der Bürger aus diesen Jahren haben, wenigstens in ihrer Tendenz für der Wahrheit entsprechend gehalten werden können. So heißt es 1635, es seien mehr Leute aus der Stadt gezogen, als in 20, ja 50 Jahren wieder hereinkommen würden, ein andermal, 48 ) etwa die Hälfte der Bevölkerung sei gestorben, schließlich, 49 ) nicht über 7-800 Einwohner wären noch da. 50 ) 51 )


46) Genützt haben die Strafdrohungen nicht viel; 1644 (nach Schröder) brachten Marketender viel geraubtes Vieh nach Wismar, das dort zu einem Spottpreis - ein Pferd für einen, ja für einen halben Rtlr. - verkauft wurde!
47) Freilich erklärte im September 1639 der wohlhabende Bürgermeister, es seien viel neue Bürger geworden.
48) 7. September 1638
49) 30. April 1642 und 1. September 1642.
50) Aus 1648 ist eine Nachricht über die Zahl der Dorfbewohner vorhanden (W. A. 28. Juni 1648): Triwalk 7 Erben, 3 Katen; Benz (6 bezw. 1; Woltersdorf 4 bezw. 4; Mittel=Wendorf 5 Erben; Roggow (Rüggow) 3 bezw. 1; Hornstorf 3 bezw. 3; Klüssendorf 2 Bauern, 2 Kossaten, 2 Leinweberkaten.
51) Im Herbst 1638 war auch wieder die Pest in Wismar aufgetreten, ebenso im Frühling 1639 und schließlich im Herbst 1639, wo sie sechs Häuser ergriff und u. a. den Pastor Pauli von St. Nicolai dahinraffte. Seitdem blieb die Stadt von der Pest verschont (vgl. Lammert, (  ...  )
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Genauer und teilweise wohl auch im einzelnen zuverlässig sind die Angaben über die Zahl der wüsten Häuser, deren Zunahme ein deutlicher Beweis für den Verfall Wismars ist. 52 ). Am 12., 13. und 16. April 1633 wurde vor Notar und Zeugen ein Verzeichnis derselben auf Veranlassung des Rates aufgenommen, das sich noch im Wismarschen Archiv befindet. Straße für Straße enthält es die Angabe der niedergebrochenen oder wüsten Häuser, Scheunen, Keller und Buden. Recht bedeutend ist darunter die Zahl der Brauhäuser. Im ganzen waren es 201 Häuser, 493 Buden, 30 Keller und 2 Scheunen, die über die ganze Stadt verteilt lagen! Die Angabe allerdings, daß 1633 schon über tausend Häuser verwüstet seien, 53 ) ist wohl übertrieben. Im nächsten Jahre 54 ) heißt es, weit über die Hälfte an Häusern und Gebäuden sei ruiniert, ja sogar, 55 ) es sei kaum der vierte Teil an Häusern wie Einwohnern noch übrig. Gegenmaßregeln nutzten wenig. So war schon nach einem Schreiben vom 9. Juni 1634 "für diesem" auf Veranlassung der Bürgerschaft vom Rat beschlossen, daß keine alten Steine, welche von den zerfallenen oder niedergebrochenen Häusern herrührten, aus der Stadt ausgeführt werden dürften, besonders da man sie zum Wiederaufbau selbst zum höchsten nötig habe, aber auch, weil bei den fast täglichen Anforderungen an alten Steinen 56 ) zu befürchten sei, daß mancher sein Haus ohne Rücksicht darauf, daß die Kirche oder andere Leute darin ihre Gelder stehen hätten, niederreißen


(  ...  ) Gesch. der Seuchen usw. zur Zeit des 30jährigen Krieges, Wiesbaden 1890, S. 241, nach Schröder K. B. 324). Über den Umfang aber, den damals die Krankheit überhaupt nahm, gibt Schröder Näheres an: viele Kranke wären auf den Gassen gestorben, die Leichname der Armen - unter denen sich viele Flüchtlinge befanden, die um ihr Hab und Gut gekommen waren, und für deren Unterhalt eine neue Bettelordnung zwar aufgerichtet wurde, die aber dann wegen ihrer großen Zahl wieder nicht durchgeführt werden konnte -, wären nachts auf die Kirchhöfe und vor die Kirchentüren gelegt und erst auf Befehl des Rates begraben worden. Als Krankenhaus hätte St. Jakob dienen sollen; da aber das Lübsche Tor gesperrt war, hätte den Kranken außer den gewöhnlichen Armenhäusern das Werkhaus zu St. Jürgen eingeräumt werden müssen, das dann auch sehr stark belegt worden sei.
52) Nach Adam Köppe (Fr. Techen. Hans. Geschbl. 1892) hatte Wismar 12. Januar 1632 bewohnte Häuser 291, Buden 288, Keller 30. Ferner wären ausgebrochen 77 Häuser und 136 Buden sowie niedergebrochen 35 Häuser und 79 Buden.
53) 29. Juli; wiederholt 30. April 1634 S. A. Wism. onera.
54) 5. April 1634.
55) 19. Juli 1634.
56) Die ja für die Befestigungsarbeiten, bes. auf dem Walfisch, nötig waren.
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und die Steine verkaufen würde. 57 ) Und als dann nach vielen voraufgegangenen Klagen die Stadt Ende 1637 (22. November) sich bei Lillie Sparr beschwerte, daß sogar die wüsten Häuser am Markt nicht weit von besetzter Hauptwache, ebenso auch der Prahm am Wasser nicht unangefochten blieben, wurde vom Rat wie vom Kommandanten je eine Patrouille verordnet, die Tag und Nacht zu gehen und das Niederbrechen von Häusern zu verhindern hatte. Aber die Klagen hören nicht auf; 1638 (24. Februar) wird darüber Beschwerde geführt, daß die Soldaten von den Außenwerken mit einem Boot nach den benachbarten Mühlen, insbesondere der Mohrhoffischen - heute Klusser -, übersetzen, dort Scheunen und andere Gebäude herniederbrechen und das Holz wegnehmen. Im März desselben Jahres wiederholt sich diese Klage, und nach den gravamina von 1642 sind bis dahin während der Kriegszeit über 1300 Häuser und Buden dem Erdboden gleichgemacht; ungefähr ein Drittel der Stadt sei ruiniert, ein Drittel wüst und zerfallen, das letzte würde nur noch von armen Leuten bewohnt. Besonders verwüstet sei die Mecklenburgerstraße, die Grube und die Lübschestraße. Dieselbe Zahl von 1300 Häusern und Buden, die "darnieder liegen", wird noch einmal am 9. September 1646 genannt. - Daß dadurch auch wieder die Einnahmen der Stadt sich verringerten, wird in den grav. von 1642 ausdrücklich hervorgehoben, wie auch, daß durch diese Verwüstung der Häuser die Kirchen, Schulen und Hospitäler, die ohnedies viele Zinsen, die sie vom Lande oder von Adligen zu fordern hatten, nicht erhielten, um einen großen Teil ihrer Einkünfte gebracht wurden; so konnte wiederum den Kirchen= und Schuldienern wie auch den armen Leuten nicht das Ihrige werden.

 

Überblickt man die innere Geschichte Wismars während der beiden Jahrzehnte, in denen es ein wichtiger Punkt in den militärischen, bald auch den politischen Geschehnissen des Dreißigjährigen Krieges war, so zeigt sich, daß die entsetzlichen, alles Bestehende geradezu ausrottenden Heimsuchungen, die die Erinnerung an jenen furchtbaren Krieg unauslöschlich in das Gedächtnis des Volkes gegraben haben, Heimsuchungen, wie sie auch mancher Stadt und manchem Orte Mecklenburgs nicht erspart blieben, an Wismar vorübergegangen sind. Aber die zermürbende Kraft ununterbrochener


57) 16. Juni 1634 bittet der Rat den Herzog um seine Hilfe bei Durchführung dieses Verbotes (S. A. Wism. onera).
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Leiden und Lasten, die fast dauernd bis an die Grenze des Erträglichen reichten, oft aber, besonders in der kaiserlichen Zeit, diese überschritten, hatte das Wismar von 1648 nur noch zu einer traurigen Ruine, äußerlich und innerlich, von dem werden lassen, was es noch 1627 gewesen war. Der 10. Oktober dieses Jahres trug das mittelalterliche Wismar mit seiner politischen Selbständigkeit und wirtschaftlichen Blüte zu Grabe; die schwedische Neuzeit sollte es nicht wieder zu neuem, frischem Leben erwecken.

 

Wismars äußere Geschichte bietet in der schwedischen Zeit wenig Interessantes; eine Ausnahme machen nur die Ereignisse des Winters 1637/38, in dem es abermals, diesmal durch die Kaiserlichen, blockiert wurde. 58 ) Die Vorboten des herannahenden feindlichen Heeres waren schwedische Truppen, die - z. B. von der Weberschanze, Dömitz und Plau - auf dem Rückzug nach Wismar kamen oder nach der Kapitulation der von ihnen verteidigten Plätze dorthin konvoyiert wurden. Im letzten Vierteljahr wurden dann von der Festung aus, die sich inzwischen, teilweise durch gewaltsame Requisitionen, verproviantiert hatte, größere Streifzüge unternommen, am 3./13. Oktober gegen Kröpelin und Bukow, wo eine ganze Kompagnie der Kaiserlichen zersprengt und ihr 16 Gefangene abgenommen wurden, später nach Schönberg und Schwaan - von hier kamen die Schweden sogar mit 120 Gefangenen zurück -, dann nach der Rückeroberung dieser Stadt durch die Kaiserlichen gegen Warin, wo die Schweden abermals siegreich waren und 50 Gefangene, einige hundert Pferde, zwei Rittmeister und drei Standarten einbrachten. 59 ) Im Januar 1638 begann die eigentliche Blockade Wismars. Am 6./16. wurden Kirchdorf, Niendorf sowie einige Höfe auf Pöl in Brand gesteckt, zwei Tage später St. Jakobshof überfallen; Mitte März gingen u.a. Hornstorf

58) Das Folgende nach Schröders Angaben.
59) Pufendorf IX. 33 berichtet von einem Überfall auf zwei kaiserliche Regimenter, die auf dem Anmarsch gegen Wismar in Waren (so auch bei Schnell S. 98; Warin dagegen Balck, Jahrb. 68, 97) gelegen hätten, den siegreichen Schweden wären über 50 Gefangene, darunter zwei Rittmeister, zwei Leutnants, 4 Standarten, über 400 Pferde in die Hände gefallen. Der Oberst Knäkenberg (Kreckenberg nach den Akten) wäre allein auf einem Weg, den ihm Bauern gezeigt hätten, durch den Sumpf entkommen - Pufendorf erzählt auch von einem erfolgreichen Kampf gegen den kaiserlichen Obristen Leutnant Schönbergen; vgl. Rich. Stehmann, Auswärtige Politik Adolf Friedr. I. Jahrb. 72, 12 ff.
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Kritzow, Woltersdorf in Flammen auf. Zum Kampf um die Festung selbst, die damals als sehr stark galt, 60 ) kam es jedoch nicht. In der Woche vor Palmarum rückten die Feinde wieder ab, und im Laufe des Jahres eroberten die Schweden das Land zurück. 61 )

In den nächsten Jahren war Wismar der Ausgangspunkt einzelner erfolgreicher Unternehmungen, so (1639) Lillie Sparrs gegen Plau und (1643) Ulfsparrs gegen Dömitz; 62 ) beide Festungen wurden eingenommen. Es war für die Schweden überhaupt einer ihrer wichtigsten Stützpunkte und Übergangshäfen von der Heimat nach Deutschland, den daher auch häufig Truppen= und Geschütztransporte passierten, sehr zur Beschwer der Bürgerschaft, die Quartier und Fuhren besorgen mußte und mit der Garnison ebenso unzufrieden war, wie die Umgegend der Stadt, aus der vor allem in Zeiten der Not in weitem Umkreis alles Getreide und Vieh in die Festung zusammengeschleppt wurde, und die oft noch mehr als die Bürger durch die Züge der einander bekämpfenden Parteien litt. Im Hafen lagen mehrfach schwedische Kriegsschiffe;


60) Das wurde auch geradezu als Begründung für die Verhandlungen von 1637/38 über Befreiung Wismars und anderer Orte von der schwedischen Besatzung - auf die ich im Einzelnen hier nicht eingehen kann - mitbenutzt (vgl. S. A. Wism. mil. vol. II. Acta, die . . . Traktaten wegen Liberierung der mecklenburgischen Örter - betreffend de anno 1637 et 1638): es sei zu befürchten, daß die Kaiserlichen Wismar belagern würden, es aber nicht nehmen könnten, und daß während der somit lange dauernden Belagerung die Umgegend schwer zu leiden hätte (Rostocker Verhandlungen Januar 1638). - Erwähnenswert ist auch, daß während dieser Verhandlungen der Rat Adolf Friedrich bat, er möge "auf vorberührten erfolgenden Abzug der Königl. Schwäd. Guarnison nicht allein bey ihrem bißanhero ruhig beseßenen und gebrauchten Stadt=Regiment in Kirchen und Schuelen und dahero habenden und von E. F. G. Hochlöbl. Vorfahren höchst Christ. Seel. Andenkens, wie auch von E. F. G. selbst zu unterschiedlichen mahlen allergnedigst confirmierten privilegien, Frey= und Gerechtigkeiten nach wie vor ruhig gelaßen, besondern auch anderweit mit einer neuen unerträglichen Guarnison nit ferner oneriret und beleget werden," der versucht also die Rechte, die ihm seit 1627 verloren gegangen sind, wiederzugewinnen.
61) Nach Pufendorf, X. 23 wurde 1638 des Obersten Kröckberg (wohl ebenfalls Kreckenberg) Regiment zu Pferd zu Grevesmühlen überfallen; die Beute der Schweden waren 17 Gefangene nebst aller Bagage und über 200 Pferden; offenbar ist es derselbe Handstreich, der nach Schröder am 16./26. Juli 1638 ausgeführt wurde. Auch berichtet er von einem Siege, den der schwedische Obrist Erich Schlange, der mit 500 Reitern nach Wismar abgeschickt wäre, auf dem Marsch dorthin zwischen Neustadt und Perleberg erfocht.
62) Sein Bericht darüber S. A. Wism. mil. II. Akten betr. Wism. Garn. und Komm. aus 1643 24. August.
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im Jahre 1645 wurde auf sie ein Anschlag mit einer Art Höllenmaschine verübt, der großes Aufsehen erregte. Auch wichtige diplomatische Verhandlungen fanden verschiedentlich in Wismar statt, so z. B. 1635 und 1636 zwischen Oxenstierna und dem französischen Gesandten Chaumont 63 ) und 1642 zwischen dem Legaten Johann Oxenstierna, dem Sohn des Reichskanzlers, Salvius, Adolf Friedrich und Feldmarschall Horn, wie denn die Stadt damals auch manchen anderen berühmten Mann in ihren Mauern gesehen hat: Im Oktober 1641 wurde Torstensons Eintreffen durch ein Schreiben des Herzogs angekündigt, und 1645 kam, wie Schröder schreibt, Hugo Grotius nach Wismar und besuchte auch den Mecklenburger Burgwall, "um zu sehen, ob von den ruderibus der vormaligen berühmten Stadt Mecklenburg noch etwas möchte zu finden sein." Endlich sei noch erwähnt, daß im Sommer 1641 Baners Leiche auf ihrer Überführung nach Schweden durch Wismar kam. 64 )

Der Westfälische Friede machte Wismar zu einem Teil des schwedischen Reiches, was es ja in Wirklichkeit schon seit 1632 war; schon seit damals war es so wenig mecklenburgisch, wie etwa in unseren Tagen Saloniki griechisch. Im Oktober 1648 wurde der Friede in Mecklenburg bekannt und überall gefeiert. 65 ) In Wismar predigte an dem Danktage auf Befehl der Königin und mit eingeholter Genehmigung des Herzogs (!) der Superintendent M. Joachim Hertzberg über Psalm 147, 12 -14. - In den Kirchen der Stadt wurde noch fernerhin des Herzogs im Kirchengebet gedacht, bis dann am Heiligen drei Königstage 1649 der schwedische Legat Oxenstierna dem Gottesdienst in der Marienkirche beiwohnte und das Gebet nach der Predigt mit anhörte, worauf er durch den Gouverneur dem Superintendenten die Fürbitte für den Herzog verbot, "welchem man dann auch von der Zeit an nachgelebet."


63) Schnell, S. 86, 89. - vgl. auch Wilh. Jesse, Meckl. und der Prager Friede. Jahrb. 76, 265 ff.
64) Sie war eskortiert von einer 90 Mann (einschl. Offiziere) starken Kompagnie Dragoner, außerdem wurden noch etwa 330 Pferde im Leichenzuge mitgeführt, darunter 16 Handpferde, 2 Kaleschen mit je 4 Pferden, Rüstwagen mit zusammen 66 Pferden usw.; zur Eskorte gehörten ein Leutnant und 16 Sergeanten; Oxenstierna nahm mit 36, der Superintendent mit 16 Pferden an dem Zuge teil.
65) Der Schluß nach Schröder. Das Datum der offiziellen Bekanntgabe bei Schnell, S. 116: 30. Dezember 1648 / 9. Januar 1649.
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Anlagen.

I.

Unsere, von Gottes Gnaden Albrechts Hertzog zu Friedland und Sagan, Röm. Kays. Maytt. General Obristen Feldthaubtmans, Wie auch des Oceanischen und Baltischen Meers Generals

Instruction,

Wornach sich unser bestälter Muntzmeister Johan Dase in unser Stadt Wißmar zu richten:

1. Sol er in unser Stadt Wißmar in unser daselbst belegenen Heuser eins, welches wir ihn dero behueff wollen einräumen, unsere Muntze anstellen.

2. Sol er nichts den gantze und halbe Reichsthaler, halbe und gantze örter, auch Goldgulden muntzen.

3. Keine kleine Sorten außer unserm Special=Befehl oder Erlaubnus muntzen.

4. In Beschickung der Muntz dem gewöhnlichen Reichshalt folgen, Reichs= und Craißgebott und sonderlich die Valvation=Ordnung Ferdinandi I. de Anno 59 in acht nehmen und kein Werck außbringen, bis der wardey es aufgezogen.

5. Alles verbottene Granalieren, Außkippen und Brechen der guten Reichsmuntze meiden.

6. Eisen und Stöcke und ander Muntzgerethe auch Kohlen und Tiegel uff seinen Kosten verschaffen und halten.

7. Sol er weder uff sich noch sein Muntzgesind etwas berechnen, sondern ohn Besoldung dienen.

8. Die 2000 Rthllr., womit wir diese Muntze anfangs vorlegen, oder noch künftig weiters vorlegen muchten, ohn Abgang, als frey Geldt, in Vorrath haben, auch davon uff unsern Befehl und Costen folgen laßen.

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9. Sich des Silberkaufs in= und außerhalb unserer Lande sicher bedienen und dazu von uns nötigen Paß bekommen.

10. Aller Muntzfreyheit sol er genießen, auch sonderlich von aller Einquartierung und Contribution auch Acciß vor seiner Haußhaltung zu einer Ergetzung befreyet sein.

11. Die Probations=Tage, wen die außgeschrieben, auf seine Kosten besuchen und die Muntz vorm Crayßwardin verantworten.

12. Sol er keine Unterschleiff oder eigen Nutz hiebey brauchen, sondern, da ein Nutz daraus zu erlangen, sölches uns auf sein Pflicht und Aidt zum besten berechnen.

Darkegen wir ihm allen Fürstlichen Schutz hinwider vorsprochen und zugesagt. Zu Urkundt ihm diese Instruction an staat der Bestallung unter unserm Fürstlichen Cammer Secret und eigen Handtzeichen zugestellet, welche geben in unser Fürstlichen Residentz Gustrow am 7./17. Marty Anno 1629.

     (W. A.).                A. H. z. F.

II.

Verzeichnuß etlicher Müntz Sorten, wie dieselbige alhie in Wißmar gangbahr und inß gemeine eingenommen werden

Ein Rosenobell 11 fl 8 ß
Ein ungarisch fl 5 M
Ein Goltgulde 3 M 8 ß
Ein Reichßthaler 3 M
Ein Marckstucke 2 M
Ein Cronenthaler  1 M 14 ß
Ein ganz denscher ort      9 ß
Ein halb denscher ort 4 ß 6 Pf

Actum Wißmar den 31 October Anno 1629.

(W. A.).

III.

Ungefehrlicher Discurß undt Verlauff mündtlicher Untterredung zwischen dem H. Obristen Daniel von Hebron undt einem erb. Rahtt der Statt Wißmar den 14. February Ao. 1628.

Alß itzt wolgedachter H. Obrister vorigen Tags, den 8. February Ao. 1628 gegen Abendt, wider zur Wißmar angekommen, ist er folgendts den 14. Febr. uff sein Begehren zur Audientz verstattet, damalß er alß fortt nicht allein den Nachrest der 27000

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Rthaler, wie auch zuvorn zum offtermahln, ja fast teglich durch seine Bedienten wie H. . . . 1 ) angehardet, uff den ersten Monatt instendig gefürdert, sondern auch den Nachstandt seiner ihm zugesagten Verehrung, alß 1500 Rthaler gefürdert, welche 1500 Rthaler ihme dan auch deßelben Tags uff den Nachmittag außgezehlet worden, wegen deß andern gefürderten Restes der 27000 Taler vom ersten Monatt, Ob wol ein erb. Rahtt dagegen mehrmahls angezogen, daß sie vom H. Obristen von Arnimb Schreiben bekommen, daß sie deßwegen vermüege des H. Hertzogen zu Friedtlandt Ordinantz monattlich nicht mehr alß 10000 Gulden und dan uff den Stab 2000 Gulden bezahlen soltten, wie sie verhofften, daß solches meistentheils geschehen seie, so hatt er sich daruff alßbaldt gantz ungedülttig bezeigt und mitt großer Bewegung seines Gemüetts herauß gefahren, er frage nicht nach deß von Arnimb Schreiben, mitt mehren undienlichen Wortten, und wehre nicht gewerttig, daß er ihme deßfals vorschreiben sollte, er hette seine Bestallung vom Kayser selbst empfangen, und wehre ihme daß Quartier zur Wißmar zu Untterhalttung seines Regimentts Fußvolcks verschrieben, undt woltte dem widrigen unangesehen seinen Nachstandt der 27000 Rthaler, so ihme uff den ersten Monatt gebühreten, kurtzumb haben, wegen der folgenden Monatt aber wolle er wol Rechnung zulegen. Wie ihme aber daruff geantworttet, daß unß uff den ersten Monatt schon bereits mehr uffgangen dan 24000 Rthaler, undt daß wir ferners zu kürtzen hetten, waß wir nach Besage deß H. Obristen von Arnimbs Versprechen, so wir uff die Kay: Armee nach Pöhle undt sonsten verschoßeu und wir noch ferner ferttigen laßen soltten, so hatt doch solches alles nicht helffen muegen, Dofern es nicht in Güette geschehe, so hette er schon (undt) Mittel und Wege funden, dadürch er sich wol bezahlt machen köndte 2 ), Waß auch sonsten seine Officirer an Hülffgeldt von den Bürgern empfangen und sie gestendig sein müssen, soltte ihnen abgezogen werden. Wie man aber wegen deß Restts bey voriger Erklerung verblieben, ist er mitt großem Unmuhtt ex senatu uffgestanden und davon gangen, aber kurz hernacher dem Rahtt, wie sie noch beysammen blieben, ansagen laßen, daß sie von dannen nicht gehen soltten, sie hetten sich dan mit ihme verglichen; sonsten kondte er geschehen laßen, dofern sie


1) Der Name ist nicht lesbar.
2) Es folgt gestrichen: daß man eine große Rechnung wegen deß Untterhaltts der Soldaten herfürbringen wolle, wehre er nicht gestendig, alldieweil sie mehrentheils mitt alttem Kuhefleisch, stinkendem Stockfisch und Hering gespeiset.
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zu eßen haben wollten, daß sie solches auß ihren Heußern möchten holen laßen. Eß hatt sich aber ein erb. Rahtt, weil es hoch uff den Tag gewesen, nicht schuldig erachtet solchem unzimblichen Anmutten daselbsten lenger zu verharren, haben aber gleichwol zu Verhüettung ander Ungelegenheitt, nicht untterlaßen, uff den Nachmittag H. D. Wilcken benebenst ettlichen Bürgern zu ihme zu senden und mitt ihme ferner reden laßen. Da er sich dan erkleret und eine Obligation verfertigen und dem Rahtt und Bürgerschaft übergeben laßen, daß man ihme noch 21000 Reichs Thaler uff drey Termine, alß künfftige Ostern 7000, darnach uff Michaelis auch 7000 RThal. und endtlich uff Ostern ubers Jahr die letzten 7000 RThaler erlegen, auch daneben seiner Forderung wegen der Futteraßi, deßwegen er Rechnung zulegen wollte, so sich auch auff ein ansehenliches belieffe, richtig machen soltte; so viel aber der Rest wegen der erst benandten 27000 belangte, woltte er damitt noch woll uff 8 Tage friedtlich sein.

Alß aber einem erb. Rahtt seine deß Obristen fürgeschriebene Obligation bedencklich und präjudicirlich fürkommen, haben sie eine andere Obligation nach gewohnlichem stylo dieser Statt verfertigen laßen und ihme H. Obristen zugeschickt, damitt er gleichwol auch nicht friedtlich gewesen 3 ) undt dieselbe eingerißen und dem Rahtt wieder zugeschickt, mitt Vermelden, dofern wir seine Obligation nicht versiegeln würden, so wehre schon die Wache bestellet, daß man sie wol sollte versiegeln. Ist auch des Sambstag Nachmittags, war der 16. Febr. umb 2 Uhre mitt etlichen seinen Officiren und vielen Soldaten, so ihre Musqueten undt brennende Luntten gehabt, inß Rahtthauß kommen und wegen Versieglung der Obligation und der Wochengelde uff den Stab angehalten. - Darüber sich die Sache biß uff folgenden Sontag Abendt verweilet, daß deß Rahtts Obligation nicht versiegelt werden können. Wie nun des Montags hernach früe Morgens so wol der Rahtt alß die Bürgerschafft wegen Versiegelung der Obligation zusammen kommen, hatt er in der Nacht zuvor die Trummeln sembtlich regen laßen, dadürch noch mehr einen Schreck der Bürgerschafft einzujagen. Wie auch, alß die Bürger vormittags zusammen beschieden, sein abermahls die Soldaten mitt brennenden Luntten heuffig in daß Rahtthauß kommen, sich [mitt] Ruffen undt Schreien gantz ungeberdig gestellet, die Luntten geschwenget, daß daß Feuer


3) Es folgt: sondern (gestrichen) die seine versiegelt haben wolle mitt angeheftter ferner Bedrawung. An Stelle dieser versehentlich nicht gestrichenen Worte ist am Rande eingeschoben "undt dieselbe" bis "angehaltten".
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uff der Bürger Kleider undt Winttermützen gefallen, biß endtlich dieselbe durch einen der Capitainen auß dem Rahtthaus gejaget. Welches alles zu dem Ende geschehen, daß die Obligation versiegelt undt seinen petitis ein Gnügen geschehen sollen, mitt abermahligem Bedräuen, wofern wir dieselbe nicht alßbaldt für seinem Abreißen, weil er schon uff dem Wagen geseßen, nicht beschaffen, so woltte er ungeseumet so wol dem Rahtt alß vornehmen Bürgern 20, 30 oder mehr Soldaten einlegen. Daruff er zuforderst zu dem Herrn Obristen H. Leuttenandt über die Cavallery Emich von Leyen, so in der Alt Wißmarschen straßen bei einem Bürgern Heinrich Martens zu Hauß gelegen, für seine Thür gefahren, auch denselben so weitt vermocht, daß er sich zum Rahtt undt der Bürgerschafft in das Rahtthauß, da sie in zimbliger Anzahl beysammen gewesen, verfüeget und dieselbe mitt allem Fleiße undt dienlichen Motiven ermahnet, sie möchten sich für Schaden und Ungelegenheitt wol fürsehen, dan der Herr Obrister bey seinem Obristen Wachtmeister Befehl hintterlaßen, angedeutter maßen mitt der Exequuition zu verfahren; da wirs thun würden, soltte ihme ein eilige Poste nachgeschickt werden, dan er die Resolution erwarttete. Und stünde unß ja noch nichts weiniger frey, in künfftig bey dem Generaln H. Hertzogen zu Friedtlandt zu beschweren; undt dofern wir deßwegen bey s. fürstl. Gn. hetten zu erhaltten, stünde unß solches frey nachmals widerumb zu kürtzen; inmaßen sichs dan auch hiebevohr hette zugetragen, daß Hertzog von Holsten von einer Statt eine ansehenlige Sumb gefurdert, welche sie auch versprochen, aber hernacher wegen angezogener ihrer kundtbaren Unmügligkeitt, bey dem H. General von Friedtlande so viel erlanget, daß sie der Bezahlung erlaßen, welches unß auch frey stehen würde. Deme allem nun zufolge haben sich Rahtt undt Bürgerschaftt vereinigt, die von ihnen gestellete Obligation uff die 21 000 Rthaler mitt der Statt gewohnlichem Secrett=Siegel zu versiegeln undt damitt ihren Rahtts freundt H. Christianum Tammeken mitt ettlichen Bürgern und zween Notarien undt Zeugen zu dem Obristen H. Wachtmeister in seine Herbergk zu schicken und die Obligation außzuantwortten, doch mitt der außtrücklichen Protestation und feirlichen Bedingung, da man in künfftig bey dem H. Generalißimo, dem H. Hertzogen zu Friedtland erhaltten köndten, daß unß in solchem Posten zu viel geschehen, daß unß solches sollte frey gelaßen sein und wir künfftiglich zu genießen haben soltten etc. Wormitt also dieser Actus geschloßen undt seine Richtigkeitt erlangt, und sein die requirirten Notary dieß alles fleißig zu notiren undt darüber nottürfftige documenta und

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instrumenta zu verfertigen, ersuchet etc. Actum 16. et 18. February respective Ao. etc 1628.
                            W. A.

IV.

Anschlag auff Wißmar wirdt vom Enterprenneur, so in der Stadt, und deme die Gelegenheitt woll bewust, folgender maßen angegeben.

1. Es sollen in Schiffen, so wegen des Ohrts Gelegenheitt nicht zu ubrich und alzu groß, die Pramen, Bohten und andere kleine Schiffe bey sich hetten, zwey tausendt mit zu Anschlegen bequemen Gewehr armirte Man zu Fuß imbarquirt werden.

2. Die Schiff solten ihren Lauff dergestalt nehmen, das sie etwa gegen Abents Zeitt zwischen Wustrow, welches mit A gezeichnet 4 ), und Pölen vorbey sigelten.

3. Hiebey aber sonderlich in acht nehmen, daß je neger sie sich gegen die lincke Handt auf Wustrow zu hielten, damit sie von denen auff Pölen ligenden Soldaten nicht gesehen würden, je beßer es wehre.

4. Sie sollen auch ihren Cours dergestaldt anstellen, daß die große Schiffe ungefehr bey der mit F bezeichenten Sanddunnern sich auff Ancker legten und das sie gantz gegen spetten Abendt oder zu Anfange der Nachtt daß Volck bey Pluwatz 5 ), welche ungefahrliche Gelegenheitt mit B angewiesen, auf obangedeutten kleinen angehengten Schiffen ans Landt setzeten.

5. Damit aber, daß der Anschlag den von Wißmar nicht kundt werde, man desto vorsichtiger gehe, will enterpreneur einem Postreutter, welchen er hirin vortrauwlich gebraucht und ein Mechelburgischer Unterthan ist, etliche vertraute Personen zugeben, die dieselbe Straße fleißig in acht nehmen, die Posten, so etwan von Pölen nacher Wißmar geschickett werden möchten, außzuspehen, dieselbe aufzufangen oder gar nieder zu machen.

6. Solten von obstehenden 2000 Man der halbe Theill in gutter Ordnung vort marchiren, dieselbe würde Postreuter bey Strömkendorff vorbey und zwischen beyden Höffen Farwen 6 ) und Redentin auf Wißmar zu führen, welcher Weg ungefehrlich 2 Meil oder 3 Meill oder aufs hochste 3 1/2 Stunde sein soll, wirdt mit dem rott gestipten Punctlin und den Buchstaben G und H angedeuttet.


4) Die zugehörige Zeichnung ist nicht mehr vorhanden.
5) Heute Blowatz.
6) Heute Farpen.
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7. Die übrigen tausendt Soldaten sollen etwas ligen und des Postreuters Bruder bey ihnen bleiben, auch nach guett Befinden des anwesenden Commendeurs ihre vort Marche also anstellen, daß sie zu rechter Zeitt den vorher Gehenden auff allen Fall zum secours kommen, und der Anschlag, wan er durch Gottes Gnade und guette adresse für sich gehet, in ehister tourie konne effectuiret werden. Soll also disem Nachtroß besagtem Postreutters Bruder zu einem guide zugeordnet und bey demselben gelaßen werden.

8. Bey dem ersten trop sollen 300 Feuer Röhr sein. Die will Post Reutter │: mit welchen selbest in geheimb geredet worden: │bey der Muhle über einen breitten Dam oder Siel │: wormit die Kaiserschen das Waßer im Moras gestauet: │führen.

9. Sollen die übrige 700 Man auff einer dazu bequemen Wiesen verbleiben, sich, so viel müglich, in sonderheitt ihre Lunten bedeckt halten, damit sie nicht von denen auff dem Walle entdeckett wurden, und da etwan uber Verhoffen solches geschen, soll einer von den guiden auf guett Mechelburgisch andworten, es seyen Burgers Knegte oder Baueren, wolten ihre Pferde auß der Weide holen.

10. Auf oberwentem Damme könne man druckens Fueßes gehen biß an ein klein Horrenwergk, wie es Postreutter und enterpreneur, oder halben Mohn, wie es andere nennen, kommen und soll auf dem Wergk keine Wacht seyn.

11. Bey diesem Wergk konte man ferner trucken auff beyden Seitten vorbey biß an eine Homey oder Palissade, so uberzwerg des Damb zu beyden Seitten ins Waßer gezogen, kommen.

12. Hiebey ist entrepreneur der Meinung, das man diese pallissada bey finster Nacht etwan ein par Stunden vor Tage unter loß reumen und mit Hebebeumen oder Kuhfußen, oder wie man sonst am fuglichsten könte, außbrechen oder außheben müste.

13. Damit aber dieses, welches woll eines vornembst Beschwerung bringendes Stuck, desto fuglicher zugehen, wolt entrepreneur, der in der Statt sich befindet und dieses Anschlags Tag Zeitt und Stunde, so viele ihm müglich, gewiß verstendigt sein muste, auf alles gutte Achtung geben und die Schildtwacht, deren nicht eine amb selben Ordt, abschaffen, damit die pallissada desto sicher wegk zu reumen und loß zu machen were.

14. Wan dan solches geschehen, könne man auff viel besagten Dam ahn und auff ein gemäurtes Rundel, auff welchen nur

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18 Man die Wacht haben und 6 kleine Stucklin, daroben kommen und desselben sich bemechtigen.

15. Der Connetabel, so zu diesen Stucken verordnet, soll nicht dabey sein, sondern sein Verbleib auff dem Poler Thor haben.

16. Nach dem man sich nuhn oberwenhten Rundelß bemechtiget, sollen von den 700 Musquettirern, so viel nottig, daßelbe besetzen, die übrigen aber des Pöler Thors und des Rondelß darbey sich auch impatroniren.

17. Entreprenneur aber und Postreutter wolten mitt den 300 Feuerrohren ihren Cours gerade auf die Hauptwacht zu nehmen, sich der Fenlin, des Obersten und hohen Officirer bemechtigen und dieselben beim Kopfe nehmen oder da nieder machen.

18. Hinzwischen muste der zu Plügatz hinterlaßene Hinterholdt nachkommen sein, damit also etwas nachdrücklicher vortgesetzett werden köndte.

19. Solcher Trop aber möchte nach Vorfallenheitt theils zu dem Weg, da die vorigen hinein kommen, theilß auch dem Pöler Thor, wan deßen, wie obstehet, man sich bemechtiget und es eroffnet, sich wenden und also auch hinein dringen.

20. Es meinet auch Entrepreneur, wan von dem kurtzerwenten Hindertrop eine Anzahl Soldaten mit ihren Befehlhabern commendiret wurden, welche nach der mit C bezeichenet und an der Enge des Landes Pölen gelegenen Delphin Schantzen, wie auch der mit D gemerckten Walfischschantzen auch morgens frühe noch im tunckeln verfügten, (bey sich hetten) und gemachte Ordonantz oder Befehl Schreiben von Obersten Cram 7 ), oder wer zu der Zeitt das Commendo in Wißmar haben wurde, bey sich hetten, inhalts alß wan diese Soldaten den vorigen Abendt spette von Rostogk geschicket und daselbsten angelangett wehren, mit ordre, solche beide Orte zu besetzen, sie aber solten angesichtes nach Einlieffer= und Verloßung diß nach Wißmar bey das Regiment und ihre Fänlin verfügen und daselbest stundlichen Ausbruchs erwarten, so solten beyde ohrte auch zu emportieren sein.

21. Neben deme seindt andere, denen das Wergk in Vertrauen communiciret, denen auch woll zu trauen stehett, ihnen auch die Gelegenheitt des Ordts zimlich bekannt, in Meinung, wan durch dero Schiff, die die Soldatesqua biß an Wustrow überbracht, eine oder mehr eben gegen die Zeitt, wan der Angriff geschehe, ein Allarm an der Waßer Seitten gemachet werden könte, das es nicht schaden würde, sintemahlen es eine große Diversion ab=


7) Gramb.
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geben, und die darinnen nicht woll wißen würden, wo sie es wahr nehmen solten.

22. Hiebey aber stunde reifflich zu bedencken, ob nicht solche Schiffe im durchfahren erst Allarm in der besagten Walfisch= wie auch in die mit E angewiesene Pfrimsdorffer Schantzen bringen und also die zu Wißmar al zu zeitig al'arte machen würden.

23. Dabey auch nicht auß acht zu laßen, daß für Wißmar eilff Orlog Schiffe auf der Rede ligen.

Ob nuhn diese beyde letzte Stucke gleich mit dem vorigen Anschlag ins Wergk zu bringen undt ob nicht daß italianische Sprichwordt Chi troppo imbraccia mal estringhe, dabey in acht zu nehmen, wirdt hochvernünfftigem Urteill und Bedenken anheim gestellet.

Benebenst diesem ist so woll auß enterpreneur alß andern eingeschickten und eingezogenen Bericht und Kundschafften noch zu erinnern:

1. Das zu solchem Anschlage die Nacht finster sein und das man deswegen auf künftigen Neumondt, welcher den 26. lauffenden Monats 7bris einfeldt, ein Absehen nemen müße.

2. Das zwar in Wißmar 12 Fenlin, aber sehr schwach, darunter auch die Knegte sehr viel kranck sein.

3. Das zwar die Fenlin an sich selbsten alle zwelff in der Stadt, drey companey aber davon auff dem Walfisch= und Pfrimstorffer Schantze sein.

4. Das auch Pölen und die Delphin Schantz auß obesagter Garnison Wißmar besetzet seye, also daß nicht über 700 Man, davon doch, wie auch obangedeuttet, viel kranck sein, sich darin befinden.

5. Das an Officirern sonsten sonderlich nichtes darin, daran etwas zu thun seye, alß der Oberste Cram und ein Capiten namens Bißing, so neulich erst wieder einkommen.

6. Sey auch all Conelabel und Buchsen Meistern wenig vornehmes drinnen, der beste sey neulich gantz disgustiret darauß und woll, wie vermutlich, in Ihr Majestet zu Schweden armée oder Leger gegangen.

7. So sey auch die Bürgerschafft gerne auff dieser Seitten, wurden auch woll, wan der Tantz recht anginge, und sie nur einen Stucken und Anfürer hetten, obschon sie sehr geschwechett und außgestorben, daß Ihrige zu thun sich nicht scheuen noch weigern.

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Du reste, qu'encore pourroit a desirer, on s'en informera de l'entreprenneur, lequel on attendt icy le plus diligemment que possible.

On ne laisse aussi cepandant en secret et par personnes asses confidentes de s'intormer de sa persone et comment et jusques a quoi luy sera a fier; le postillion souvant nomme, qui est subiet des primes, assure fort de sa bonne et sincere affection.

Dieses ist den 3. 7etembre Ihr K. W. zu Sweden übersandt bey D. Steinbergk.
(S. A. Wism. mil. vol. I. 1630.)

 

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II.

 

Peter Regevardt

gegen Hans Böle.

Von

Dr. Friedrich Techen.

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S chon die Urwüchsigkeit des nachfolgenden Schreibens würde seine Mitteilung rechtfertigen, mehr doch noch die Personen, gegen die es sich richtet, bekannte Wismarsche Kunsthandwerker. Vom Briefschreiber selbst weiß man nichts anders, als was sich seinem Briefe entnehmen läßt. Danach hatte er bei dem Tischler und Bildschnitzer Hans Böle in Dienst gestanden, war von diesem der Unredlichkeit beschuldigt und räumt ein, wegen solcher vom Gerichte in Strafe genommen zu sein. Der neuerlichen Ladung seitens seines Meisters zu folgen, ist seine Gelegenheit nicht gewesen. Er erwidert aber die von jenem gegen ihn selbst, seinen Vater und Bruder erhobenen Beschuldigungen, indem er verschiedene Diebstähle und Unredlichkeiten aufdeckt, deren sich Böle und Görries Quade schuldig gemacht haben sollen.

Sein Vater wird vermutlich der Tischler Samuel Regenfart sein, der 1590 auf 1591 das Uhrgehäuse hinter dem Hauptaltar von St. Georgen, 1599 auf 1600 die Brüstung zum Sängerchor vor dem Lettner jener Kirche (jetzt vor der Orgel angebracht) anfertigte 1 ) und nach dem Zeugnis der Rechnungen auch später viel für die Kirche beschäftigt war. Der Bruder des Briefschreibers wird Jakob Regenfart sein, der als Bildschnitzergeselle 1607 und 1608 an der Kanzel von St. Georgen und 1614 an der Erweiterung des Sängerchors arbeitete 2 ). Regevardt, wie Peter, oder Regenfart, wie die Rechnungen schreiben, bedeutet beiläufig gesagt Reihenfahrt, und hat mit Regen nichts zu tun. Jakob Regenfart bat am 13. Okt. 1608 um das Bürgerrecht, nachdem ich bedacht meine narung zu erwerben dergestalt, wan von e. e. hoch= vnd wolweisheit ich so viele gunst erlangen konte, das mir nur allein das schnittwerk in holtz vndt stein mochte vergunnet vndt zugelassen werden, so wolte ich mir dajegen widerumb verpflichtet haben, dem ampte der tischer in keinen wegen zuwidern zu sein, sondern da etwa einer oder mehr der tischer des schnittens halben meiner geringen person wurden benötiget sein,


1) Schlie, Kunst= und Geschichtsdenkmäler des Großherzogtums Mecklenburg=Schwerin 2 S. 86, 88.
2) Ebd. S. 87.
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da will ich mir zu jeder zeidt bei ihnen so woll auch bei menniglichen vmb billiges gebür willig finden lassen.

Hans Böle ist als einer der Tischlermeister bekannt, die die eben erwähnte Kanzel Georgen geschaffen haben 3 ). Sein Genosse dabei war der auch in dem Briefe vorkommende Görries Quade. Er hat 1611 ff. den Prospekt der Orgel von St. Georgen und 1614 die ehemals die Treppe zum Sängerchor der Kirche schließende Tür gemacht 3 ). Im gleichen Jahre hat er im Auftrage der Witwe das schöne Epitaph für den Ratsherrn Nikolaus Karow in St. Marien angefertigt. 4 ) Er war nach Echtzeugnissen vom 5. und 7. Febr. 1607 zu Kalkhorst unter Baltzer Both als der Sohn des Bauern Christoph Quade frei geboren. Seit etwa 1603 hatte er Unannehmlichkeiten mit seinem Lehrmeister Hans Kalkhorst und dem Tischleramte, weshalb ihn der Rat 1606 als einen "Freisnittlicher" einsetzte und bestätigte. 1608 war er im Amte. Damals führten die Älterleute Samuel Regenfardt und Hans Böle Klage über ihn. 1620 war er neben Hans Böle Ältermann.

Was die von Regevardt gegen die beiden Meister erhobenen Beschuldigungen anlangt, so sind wir außer Stande darüber ein sicheres Urteil zu gewinnen und abzugeben. Daß künstlerische Fähigkeiten selbst von weit größerer Bedeutung mit Charakterschwäche verbunden sein können, dafür ist die Urkundenfälschung des berühmten Nürnberger Künstlers Veit Stoß ein sprechender Beweis. Dennoch möchte ich glauben, daß die Behauptungen Regevardts, so bestimmt sie auch auftreten, wenigstens in bezug auf Görries Quade schlecht begründet waren. Sie müssen nach den Namen der Gerichtsherren zwischen Himmelfahrt 1608 und 1610 fallen. Von Hans Böle wissen wir nur, daß er für eine St. Marien gehörige Bude "hinter dem Mekelnburger Hofe" zuerst Michaelis 1601 und zuletzt Michaelis 1608 8 Mark Miete gezahlt hat; nachher bewohnte Jakob Regenfart diese Bude. Ein Abzug an der Miete ist nirgends vermerkt. Sein Vorgänger zahlte Michaelis 1599 9 Mark, sein Nachfolger wie er 8 Mark. Die Rechnung über Michaelis 1600 ist vergangen. Zuletzt wohnte Hans Böle im Kirchspiel St. Georgen, da an diese Kirche für ihn bei seinem Tode den 15. Nov. 1629 Glockengeld gezahlt ward. Quade ward am 21. Nov. 1611 als Monitor beim Hause des Heil. Geistes angestellt 5 ), ein Umstand, der nicht gerade auf eine gute Geschäftslage, wohl aber darauf schließen läßt, daß er sich des Vertrauens


3) Ebd. S. 87 f.
3) Ebd. S. 87 f.
4) Jahrb. f. Meckl. Gesch. 56 S. 125.
5) Protocolla extrajudicialia S. 373.
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der Bürgermeister erfreute. Daß er noch später für St. Georgen=Kirche arbeitete, haben wir vorher gesehen.

 

Peter Regevart an die Gerichtsherren zu Wismar: hat der Ladung seitens seines Meisters Hans Böle nicht nachkommen können. Erwidert dessen Beschuldigung wider ihn, seinen Vater und Bruder damit, daß er ihn und Görries Quade mehrerer Diebstähle zeiht. Seine Schuld an das Gericht will er abtragen, wenn er nach Wismar kommt.

Ratsarchiv Wismar, Tit. IX, Tischler. Buchstabengetreu gedruckt.

An de erbar guenstige herren h[er] Jochim Smydt vnde h[er] Nyclayen Holste kame dysse breff zu egen handen. Wyssmar.

Erbar grosgunstige herren. Es ist im deme, das ich am negern byn in der stadt gewesen vnde byn fan wegen des richtes knechte zytert worden fan wegen Hans Boelen haluen. Den es ist meine tidt vnde gelegenheidt nicht gewesen, dat ich konde fortkamen. Wen auerst de tidt vnde gelegenheidt geuen kan, wyl ich juwer gunst dar erschinen. Doch formerke ich, dat idt wert syn, dat ick Boelen for einen schelm vnde deff geschulden hebbe, dat wylle ick bewyesen.

Item so hebbe ick Boelen maken moeten twe ramen zu gemelten 6 ) van karkenholte, dar kwemen 3 stucke wagenschodt tho, dat de Wentorper bueren fan Luebeke halden 7 ), de krech Jurgen Gammelkarn. Do se gemaket wurden, do kam de koster dar auer tho gande, do worden se mydt dem bende vth dem fynster gehenget tho haue, dat he se nicht sen moste. Dat geldt auerst, dat darfor quam, dat hebben de twe meisters Boele vnde Goryes vnder syck gedelt.

Item so hefft Boele yn syener olden waninge eine dornsenlucht 8 ) gemaket van karkenholtze van groeten forstenholte 9 ), dar dat stucke vngefer 16 schillinge van kostet, darmydt he Lesrowenkarke 10 ) yn der huere affgekortet 11 ).


6) Gemälde.
7) Daß Holz zu Lübeck gekauft ist, bezeugt die Rechnung mehrfach. An einer Stelle heißt es: 1 sch. nach Wendtorf, wie die schnittechers nach Lubeck fuhreten, ohne dort etwas über Holzkauf zu bieten.
8) Fensterrahmen zu einem heizbaren Zimmer.
9) Ich weiß keine andere Deutung als Fürstenholz, bestes Holz, so modern das auch anmutet. Vgl. Fürstensalz.
10) Marienkirche.
11) B. hatte eine Wohnung von St. Marien gemietet. Die Behauptung, daß er von der Miete den Wert der Fensterlucht, die er hier einsetzte, gekürzt habe, findet in den Rechnungen der Kirche keine Bestätigung. Er zahlte von Michaelis 1601 bis Michaelis 1608 regelmäßig 8 M für die Bude.
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Item Bole noch eyne lade gemaket fan kerken fueren breder, noch 2 fotschemel, de quemen tho lande, noch einen hertzkoep 12 ), den krech en eddelman, ock fan forstenholte gemaket. Noch eine beddestede, de hebbe ich Peter Regefardt Boelen ock maken moeten; dar quam thor der decke 13 ) ock etlich van karkenbreder; de trech Hartzman dochter midt. Darfor gaff my Boele 8 sch. bergelt, bat ick dat nicht melden scholde.

We ich dat erfor 14 ), das er myr vnde myenen vaeder vnde mynen broeder 15 ) nach ere vnde reddelich[keit] 16 ) steckt 17 ), kan ich das nicht vnderlaeten vnde folges wedder anzumelden, de ich noch huetiges dages syn schelm vnde deff modt syn.

Den ick hebbe eyn mal auergetreden, dar ick den erbaren herren hebbe recht vor don moeten. Wes scheldt he my den, dar he fele arger gedan heff, vnde heff synes vaders egen brodt geschendet? Boele de scheldt mynen broeder vor eynen Epycurerer, bat stecke de schelm yn synen egen bussen. Dewyele Boele my, mynen broeder vnde fader so schelt, so schelde wy wedder, so koene wy myt der 18 ) warre betalen vnde ys vor vnse mundt ock nen slodt gehencket, dewyele wy em mydt foege vnde geweten em hebben tho schelden.

He quydtter syck dysse dynge vnde kame vnde schelde den mich vnde de mynen.

Dysse dynge de syndt myne wetenschop, wadt ys den, dat ick nichten wedt?

He gebodt my, dat yck moste des morgens slapen, bet dat yde licht wurde. Ick hedde an em eynen gueden meyster; ick scholdt myn weckelon licker wol krigen. Vnder der tidt konde he midt dem krummen arme wanderen 19 ). Dat was syn holdtwage. Ydt werre nicht gudt, dat alle meisters mydt solckem wagen foreden.

Peter Regeuardt.        

Wat yck mynen gunstigen herren noch zu donde schuldich byn, dat suluyge wylle ick em dar erleggen, wen ick dar kame. Ick hebbe sus lanck nocht nicht in formoege hadt.

 

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12) Hirschkopf.
13) Baldachin; es war ein Himmelbett.
14) Es folgt bei Blattwende: weich (so) das auerst erfarre.
15) Wol Samuel Regenvardt und Jakob R.
16) reddelich.
17) So. Man würde eher steyt erwarten.
18) Im Sinne von derselben.
19) Konnte er im krummen Arm Holz herbeischleppen. So brauchte keinen Holzwagen.
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III.

Den

im Vereinsjahre 1916/17

für das Vaterland gefallenen Mitgliedern

des

Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde

 

zum Gedächtnis.

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Hans Walter; August Schlettwein; Arthur Schumann
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Archivar Dr. Hans Walter, geboren am 21. Dez. 1882, ein Sohn des Generalleutnants Walter=Berlin, besuchte zunächst ein Gymnasium in Berlin, dann die Große Stadtschule zu Wismar und bestand in Wismar 1904 das Abiturientenexamen. In Erlangen, Kiel und Berlin studierte er Geschichte, Nationalökonomie und Rechtswissenschaft, wurde 1909 in Berlin zum Dr. phil. promoviert und widmete sich dann dem archivalischen Beruf. 1913 wurde er nach Wertheim a. M. berufen. Hier stellte er sich die Aufgabe, das fürstlich Löwenstein=Wertheim=Freudenbergsche Archiv und das fürstliche gemeinschaftliche Archiv, letzteres im Einvernehmen mit seinem Kollegen der fürstlich L.=W.=R. Standesherrschaft, nach modernen Erfordernissen zu ordnen. Er wurde zum Ausschußmitglied im historischen Verein Alt=Wertheim gewählt und übernahm die Redaktion der Zeitschrift "Frankenland". Seine Kriegslaufbahn begann er als Freiwilliger im 9. Bayerischen Infanterie=Regiment, an dessen Geschichte er 1915 mit schrieb. Im Januar 1916 wurde er ins 165. Preußische Infanterie=Regiment versetzt und Ende desselben Monats zum Leutnant befördert. Am 15. Juli 1916 hat er den Heldentod für das Vaterland gefunden.


Amtmann August Schlettwein, geboren am 20. April 1868 zu Dömnitz als Sohn des Amtsverwalters, späteren Geh. Justizrats Schlettwein, bestand nach Absolvierung des Schweriner Gymnasiums 1894 und 1898 die juristischen Examina, war Assessor beim Amt Toitenwinkel zu Rostock und Crivitz, wurde 1899 nach Warin versetzt. Nachdem er 1901 Amtsverwalter geworden war, kam er 1903 an das Amt Doberan und am 1. Oktober 1904 nach Schwerin. Am 1. Oktober 1908 zum Amtmann ernannt, wurde er am 1. April 1909 an das Amt Ribnitz versetzt. Bei Kriegsbeginn zog er sogleich mit ins Feld. Am 29. Juli 1916 ist er als Hauptmann und Kompagnieführer im Reserve=Infanterie=Regiment Nr. 84 bei Verteidigung einer Sappe gefallen. Mit ihm ist eine in weiten Kreisen Mecklenburgs bekannte und geschätzte Persönlichkeit dahingegangen.


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Oberlehrer Dr. Arthur Schumann, geboren am 13. April 1885 in Dresden, Sohn des Bahnassistenten Schumann, besuchte bis Ostern 1897 das Progymnasium in Grimma, darauf das städtische Realgymnasium in Dresden=Altstadt, wo er Ostern 1904 die Reifeprüfung bestand. Hierauf widmete er sich dem Studium der Erdkunde und neueren Sprachen in Leipzig und promovierte dort am 14. Juli 1911. Am 11. März 1912 bestand er in Leipzig das Staatsexamen. Nach Ableistung des Probejahres an den Realgymnasien in Chemnitz und Dresden=A. wurde er Ostern 1913 als wissenschaftlicher Lehrer an die Schweriner Realschule berufen. Am 16. März 1916 wurde er als Landsturmmann zum Heeresdienst eingezogen. Nach kurzer Ausbildungszeit beim Infanterie=Regiment Bremen und in einem Rekrutendepot im Westen wurde er dem Infanterie=Regiment Nr. 162 überwiesen. Schon am 1. Oktober 1916 fiel er im feindlichen Trommelfeuer.

 

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Adolf v. Pressentin
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            LXXXII.                                                               Schwerin, 1. Mai 1918.

Jahresbericht

des

Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde.


Inhalt:   Geschäftliche Mitteilungen. Anl. A: Veränderungen des Mitgliederbestandes im Vereinsjahr 1916-17. Anl. B: Zuwachs der Vereinsbibliothek. Anl. C: Zuwachs der Bildersammlung 1916/17. Anl. D: Auszug aus der Rechnung für den Jahrgang 1915/16.

Geschäftliche Mitteilungen.

Das 82. Vereinsjahr hat uns friedliche Zeiten und damit die Vorbedingung für ein wirklich gedeihliches wissenschaftliches Arbeiten noch nicht gebracht. Noch blieben Denken und Wollen des deutschen Volkes fast ganz auf die Gegenwart und Zukunft gerichtet, noch hatte jeder an der Front, im besetzten Gebiet und in der Heimat mit den Aufgaben des Tages vollauf zu tun, daß für eine Beschäftigung mit der Vergangenheit wenig Zeit blieb. Und doch durfte die Vereinsarbeit nicht ruhen. Die wenigen Versammlungen, die wir veranstalten konnten, haben mit ihrem regen Besuch den Beweis erbracht, daß man das Bedürfnis hatte, einmal aus der gleichförmigen, anstrengenden Kriegsarbeit auf kurze Stunden herausgeführt zu werden. Sie haben zweifellos den Geist erfrischt und zu neuer Tätigkeit im Dienst des Vaterlandes angeregt. In gleicher Weise möge auch das jetzt hinausgehende Jahrbuch 82 wirken. Als ein Zeichen dankbarer Anerkennung des Vereins möge es zu unsern im Felde stehenden Mitgliedern gelangen und das Band, das sie mit der Heimat verknüpft, noch fester gestalten. So wird auch die vom Verein geleistete Arbeit für die Allgemeinheit nicht ohne Nutzen gewesen sein.

Der Mitgliederstand ist im Geschäftsjahr 1916/17 wieder etwas zurückgegangen, doch hat dieser Rückgang erfreulicherweise bei weitem nicht den Umfang angenommen wie im Jahre 1914/15. Es sind verstorben 2 korrespondierende und 16 ordentliche Mitglieder, ausgetreten 10 ordentliche, dagegen eingetreten

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10 ordentliche Mitglieder, so daß wir einen Bestandsverlust von 2 korrespondierenden und 16 ordentlichen Mitgliedern hatten und danach am 1. Juli 1917 1 Ehrenmitglied, 16 korrespondierende und 485 ordentliche Mitglieder zählten. Die Veränderungen der Mitgliederliste im letzten Vereinsjahr erhellen aus Anlage A.

Unter den Mitgliedern, die der Tod uns genommen hat, befindet sich der Wirkl. Geheime Rat Adolf v. Pressentin zu Schwerin. Seit 1905 hat Exz. v. Pressentin das Amt eines Vereinsvizepräsidenten verwaltet und in dieser Zeit unseren Bestrebungen fördernde Teilnahme entgegengebracht. Es wird ihm unvergessen bleiben, daß er in weitsichtiger Beurteilung der Zeitbedürfnisse seinen Einfluß dahin geltend gemacht hat, den Archivneubau um einen Vortragssaal zu erweitern. Dadurch ist es nicht nur möglich geworden, den Großherzoglichen Behörden und den kriegswirtschaftlichen Vereinigungen einen bequemen Verhandlungsraum für ihre Tagungen zu bieten, sondern auch den Mitgliedern unseres Geschichtsvereins manche genußreichen Stunden der Unterhaltung und Belehrung zu verschaffen. Dem ehrenden Andenken unseres abgeschiedenen Vizepräsidenten ist das wohlgetroffene Bild vor dem Jahresbericht gewidmet.

Was der am 28. Juli 1916 verstorbene Geh. Regierungsrat Dr. Schröder, unser langjähriger Vereins=Bibliothekar und Bilderwart, der Wissenschaft und dem Verein gewesen ist, wurde bereits in dem verspätet erschienenen Jahrbuch 81 hervorgehoben.

Drei unserer Mitglieder, Archivar Dr. Walter, Amtmann Schlettwein und Oberlehrer Dr. Schumann haben den ehrenvollen Tod für das Vaterland gefunden. Die Ehrentafel und der Lebenslauf auf S. 133 des Jahrbuchs mögen dazu beitragen. das Gedächtnis an diese pflichtgetreuen Männer in unserm Kreise zu erhalten.

Mit dem Hoflieferanten Cohen ist ein bekannter Sammler Mecklenburgischer Bilder und Zunftsachen abgeschieden. Manche brauchbaren Stücke seiner Sammlung sind inzwischen an das Museum gelangt.

Mit unseren Druckschriften sind wir etwas im Rückstande. Schuld daran waren vor allem die Schwierigkeiten, die sich im Buchdruckergewerbe weiter geltend machten. Die Bärensprungsche Hofbuchdruckerei, in der unsere wichtigsten Publikationen gesetzt werden, hat einen beträchtlichen Teil ihrer gelernten Arbeiter zum Heeresdienst abgegeben. Sie hat versucht, dafür belgische Setzer einzustellen; da diese aber der deutschen Sprache

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nicht genügend mächtig und nicht eingearbeitet waren, mußte man alsbald auf ihre Hilfe verzichten. Es blieb nur ein kleiner Stamm älterer Setzer für unsere Schriften übrig, und diese waren überdies für die Regierung und die Kriegswirtschaft stark in Anspruch genommen. So konnte das Jahrbuch 82 nur langsam gefördert werden und kommt erst jetzt zur Ausgabe. Hoffentlich gelingt es, die nächsten Jahrbücher schneller herauszubringen. Material dafür liegt bereits vor.

Die Arbeiten am Urkundenbuch, soweit sie für den Nachtragsband der alten Reihe zu leisten sind, haben wegen der Abwesenheit des Unterzeichneten im Felde weiter ruhen müssen. Die Regesten des 15. Jahrhunderts und die Volksüberlieferungen wurden nur wenig gefördert.

Zu unseren Tauschvereinen sind hinzugekommen:

  1. der Verein für Orts= und Heimatskunde in der Grafschaft Mark zu Witten (Nr. 300) am 15. März 1917;
  2. der Verein für Heimatkunde des Kreises Lebus zu Müncheberg i. d. Mark (Nr. 301) am 16. März 1917.

Beide Vereine haben uns ihre bisher erschienenen Veröffentlichungen, soweit nicht vergriffen, gesandt und dafür die entsprechende Anzahl unserer Jahrbücher erhalten.

Wegen Platzmangels in ihren Bibliotheksräumen haben den Schriftenaustausch gekündigt:

  1. der Verein für Sachsen=Meiningische Geschichte und Landeskunde zu Hildburghausen (Nr. 192) am 30. Juli 1916;
  2. der historische Verein für die Saargegend zu Saarbrücken (Nr. 50) am 16. Oktober 1916.

Mit dem Saarbrückener Verein scheidet leider ein Verein aus, zu dem wir fast 70 Jahre (seit 1848) Beziehungen hatten.

Die im letzten Vereinsjahre eingegangenen Drucksachen sind in Anlage B zusammengestellt.

Die Bildersammlung, die sich jetzt im Museum befindet, ist von Prof. Dr. Josephi sorgsam gepflegt und nach Ausweis der Anlage C um 114 Blätter vermehrt worden. Hinzugekommen ist eine stattliche Reihe von Photographien fürstlicher Porträts nach Gemälden, Aquarellen, Silhouetten, Zeichnungen, Medaillen und Bildwerken und Abbildungen von genagelten Mecklenburgischen Kriegsdenkzeichen.

An Vorträgen fanden im Winter 1916/17 zwei statt, von denen einer zweimal gehalten wurde. Professor Dr. Josephi sprach im Archivsaal an der Hand von Lichtbildern am 18. und

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19. Dezember 1916 über Fälschungen in Kunst und Kunstgewerbe und am 30. Januar 1917 über den alten Hochaltar des Schweriner Domes, der im Museum aufbewahrt wird. Die Dezembervorträge gingen davon aus, daß zuerst im Stuttgarter Museum die falschen Stücke (und solche gibt es in jedem Museum) in einem besonderen Fälschungskabinett vereinigt sind, und wiesen dann an Beispielen aus dem hiesigen Museum die Mittel und Wege zum Erkennen von Fälschungen nach. Der inhaltsreiche Januarvortrag, gedruckt in der Sonntags=Beilage der Meckl. Zeitung vom 25. Februar 1917, beschäftigte sich mit einem wichtigen mecklenburgischen Kunstdenkmal aus der Zeit von 1420-1440, das bis 1814 den Kultmittelpunkt im Dom bildete, dann in unangebrachter Restaurierungswut beiseite gestellt wurde und schließlich im Museum ein nettes Heim gefunden hat.

Am 27 April 1917 tagte im Archivsaal die 82. Generalversammlung des Geschichtsvereins. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Präsidenten trug Universitätsprofessor Dr. Reincke Bloch aus Rostock über "Weltkrieg und Weltgeschichte" vor. Er gab einen in hohem Maße spannenden Überblick über die gesamte weltgeschichtliche Entwickelung in Hinsicht auf die jeweilig vorherrschenden Großmächte bis zur Gegenwart. Jetzt sei die gesamte Welt zum Schauplatz der geschichtlichen Entwickelung geworden. Man müsse die alte Einteilung (Altertum, Mittelalter, Neuzeit) fallen lassen und nur nach Altertum und Neuzeit, die seit dem Zusammenbruche des Römerreiches rechne, gliedern. Der Weltkrieg bilde einen neuen Abschnitt der Weltentwickelung, in dem Deutschland führend bleiben müsse.

Archivar Dr. Strecker erstattete in Vertretung des zweiten Sekretärs den Geschäftsbericht, Hofrat Schwerdtfeger den Kassenbericht für das Rechnungsjahr vom 1. Juli 1915-16. Zur eigentlichen Vereinskasse (1. Abt. der Rechnung) sind eingenommen 3202 M 5 Pf und ausgegeben 2498 M 24 Pf . Das Vermögen belief sich mithin am Rechnungsschluß auf 5856 M 65 Pf (Zunahme gegen das Vorjahr: 703 M 81 Pf ). Zur Bielschen Legatenkasse (2. Abt. der Rechnung) betrug die Einnahme 105 M 40 Pf , der keine Ausgaben gegenüberstanden; Vermögensbestand 2269 M 85 Pf (Zunahme gegen das Vorjahr: 105 M 40 Pf ). Die Anlage D enthält einen Auszug aus der Rechnung.

Zum neuen Vizepräsidenten erwählte die Generalversammlung auf Vorschlag des Präsidenten den Staatsrat v. Blücher,

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Exz., der sich zur Annahme der Wahl bereiterklärte. Die Vereinsbeamten wurden für das kommende Geschäftsjahr in ihren Ämtern bestätigt. In der Urkundenbuchskommission rückte Geh. Archivrat Dr. Grotefend nach Wahl der Generalversammlung vom außerordentlichen zum ordentlichen Mitglied (an Stelle des verstorbenen Geheimrats Schröder) auf. Von einem Sommerausflug sollte auch 1917 des Krieges wegen abgesehen, dafür im Herbst ein historisches Konzert veranstaltet werden. Nach Beendigung der Versammlung vereinigte sich eine größere Anzahl von Teilnehmern zu zwanglosem Beisammensein im Nordischen Hof.

Vereinsausschuß für das Jahr 1917/18:

Präsident: Staatsminister Dr. Langfeld, Exz.
Vizepräsident: Staatsrat v. Blücher, Exz.
Erster Sekretär: Geh. Archivrat Dr. Grotefend.
Zweiter Sekretär:    Archivrat Dr. Stuhr.
Rechungsführer: Hofrat Schwerdtfeger.
Bücherwart: Regierungsrat Dr. Voß.
Bilderwart: Museumsdirektor Prof. Dr. Josephi.
Repräsentanten: Geh. Ober=Finanzrat Dr. Balck.
Ministerialdirektor v. Prollius.
Geh. Ministeriatrat Krause.
Landgerichtspräsident Brückner.

Schwerin, 1. Mai 1918.

Der zweite Vereinssekretär:      
Dr. Stuhr.                   

 


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Anlage A.

Veränderungen des Mitgliederbestandes

im Vereinsjahr 1916 - 17.

 

Korrespondierende Mitglieder.

  1. Prof. Dr. Adolf Wohlwill, Dozent der Geschichte, Hamburg, gest. 7. Juli 1916. Korr. Mitglied seit 9. April 1889. Nr. 152.
  2. Landgerichtsdirektor Dr. Theodor Schrader, Hamburg, gest. 13. März 1917. Korr. Mitglied seit 9. April 1889. Nr. 150.

Ordentliche Mitglieder.

a) Eingetreten sind:

  1. Rechtsanwalt Johannes Albrecht, Güstrow, am 11. Juli 1916. Nr. 2154.
  2. Frau Marie v. Bülow, geb. Gräfin Boineburg, Schwerin, am 1. Nov. 1916. Nr. 2155.
  3. Pfarrer Josef Brüx, Schwerin, am 30. Jan. 1917. Nr. 2156.
  4. Amtsverwalter Hans Jürgen v. Gadow, Schwerin, am 3. April 1917. Nr. 2157.
  5. Archivhilfsarbeiterin Frl. Margarete Friederichs, Schwerin, am 26. April 1917. Nr. 2158.
  6. Oberlehrer Dr. Rudolf Kleiminger, Schwerin, am 26. April 1917. Nr. 2159.
  7. Oberlehrer August Adam, Schwerin, am 26. April 1917. Nr. 2160.
  8. Bankdirektor Dr. Rudolf Faull, Schwerin, am 27. April 1917. Nr. 2161.
  9. Oberlehrer Helmuth Gaedt, Schwerin, am 3. Mai 1917. Nr. 2162.
  10. Rittmeister Hermann Hans. Bolten auf Ruchow, am 4. Juni 1917. Nr. 2163.
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b) Ihren Austritt haben erklärt:

  1. Baugewerkschuldirektor Oscar Bellot, Mittweida, am 8. Dez. 1916. Mitglied seit 12. Juni 1900. Nr. 1695.
  2. Kammerherr Hilmar v. der Wense, Wense, am 25. Jan. 1917. Mitglied seit 8. Juli 1906. Nr. 1891.
  3. Dr. med. Friedrich Ahrendt, Schwerin, am 30. Jan. 1917. Mitglied seit 18. Nov. 1911. Nr. 2047.
  4. Versicherungsdirektor Hauptmann Theodor Hugues, Schwerin, am 31. Jan. 1917. Mitglied seit 17. Dez. 1913. Nr. 2117.
  5. Fräulein Klara Garthe, Schwerin, am 3. März 1917. Mitglied seit 28. Febr. 1916. Nr. 2148.
  6. Obervorsteher Eduard Grimm, Dargun, am 9. Mai 1917. Mitglied seit 11. Juni 1908. Nr. 1963.
  7. Pastor August Jacobi, Gehren (Meckl.=Strelitz), am 11. Mai 1917. Mitglied seit 11. Mai 1903. Nr. 1783.
  8. Oberst Volrad v. der Lühe, Minden, am 13. Juni 1917. Mitglied seit 11. Juli 1895. Nr. 1514.
  9. Bibliothekar Dr. Wilhelm Frels, Leipzig, am 16. Juni 1917. Mitglied seit 1. April 1912. Nr. 2063.
  10. Sanitätsrat Dr. Rudolf Ahlers, Stavenhagen, am 24. Juni 1917. Mitglied seit 15. Jan. 1906. Nr. 1867.

c) Verstorben sind:

  1. Archivar Dr. Hans Walter, Wertheim, gefallen als Leutnant d. R. im Inf.=Regt. Nr. 165 am 15. Juli 1916. Mitglied seit 11. August 1913. Nr. 2105.
  2. Geh. Regierungsrat Dr. Carl Schröder, Schwerin am 28. Juli 1916. Mitglied seit 27. Juni 1885 (31 Jahre). Vereinsbibliothekar 9. April 1886 - 11. Juli 1887, endgültig 11. Juli 1887 - 28. April 1915. Bilderwart 28. April 1915 - 1. April 1916. Nr. 1269.
  3. Amtmann August Schlettwein, Ribnitz, gefallen als Hauptmann d. R. und Kompagnieführer im Res.=Inf.=Regt. Nr. 84 am 29. Juli 1916. Mitglied seit 20. Nov. 1900. Nr. 1717.
  4. Justizrat Dr. Fritz Tiedemann, Parchim, am 21. Aug. 1916. Mitglied seit 17. Juni 1907. Nr. 1923.
  5. Ministerialsekretär a. D. Geh. Hofrat Rudolf Soeffing, Schwerin, am 4. Sept. 1916. Mitglied 12. Mai 1876 bis 20. April 1888 und seit 24. Febr. 1903 (25 Jahre). Nr. 868.
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  1. Oberlehrer Dr. Arthur Schumann, Schwerin, gefallen als Landsturmmann am 2. Okt. 1916. Mitglied seit 20. Nov. 1915. Nr. 2143.
  2. Hoflieferant Ernst Cohen, Schwerin, am 16. Okt. 1916 in Berlin. Mitglied seit 7. Juni 1899. Nr. 1610.
  3. Bürgermeister Geh. Hofrat Dr. Adolf Frick, Plau, am 8. Nov. 1916. Mitglied seit 3. Juli 1907. Nr. 1928.
  4. Gaswerksbesitzer Hermann Lindemann, Schwerin, am 16. Nov. 1916. Mitglied seit 19. Nov. 1892. Nr. 1452.
  5. Wirkl. Geheimer Rat Adolf v. Pressentin, Exz., Schwerin, am 23. Dez. 1916. Mitglied seit 23. Sept. 1889 (27 Jahre). Vizepräsident des Vereins seit 1. Juli 1905. Nr. 1342.
  6. Hausgutspächter Ökonomierat Ernst Burgwedel, Hof Malchow, am 6. Jan. 1917. Mitglied seit 9. Okt. 1903. Nr. 1795.
  7. Frauenarzt Dr. August Blanck, Schwerin, am 2. Juni 1917. Mitglied seit 25. Okt. 1909. Nr. 2008.
  8. Kaufmann Karl Gierds, Rostock, am 2. Juni 1917. Mitglied seit 16. März 1908. Nr. 1952.
  9. Gymnasialdirektor a. D. Dr. Anton Kuthe, Parchim, am 5. Juni 1917 in Poserin. Mitglied seit 11. Juli 1890 (26 Jahre). Nr. 1358 m.
  10. Oberlehrer Ernst Spehr, Rostock, am 10. Juni 1917. Mitglied seit 1. Okt. 1900. Nr. 1711.
  11. Etatsrat Hiort=Lorenzen, Roeskilde, am 14. Juni 1917. Mitglied seit 11. Mai 1899. Nr. 1596.

 

Abschluß.

1. Juli 1916: 1 Ehrenmitgl.,  18  korr. Mitgl.,  501  ord. Mitgl.
-2 -16
1. Juli 1917: 1 Ehrenmitgl., 16 korr. Mitgl., 485  ord. Mitgl.

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Anlage B.

Zuwachs der Vereins=Bibliothek.

I. Mecklenburg.

1) (Hoppe, H.), Die Grabower Erbmüller. 1717-1917. Zur Erinnerung an den 200jähr. Gründungstag des Hauses C. J. P. Bolbrügge. Schwerin 1917

2). Großherzogl. Hoftheater zu Schwerin. Übersicht der während der Spielzeit 1916/17 gegebenen Vorstellungen u. Konzerte. Schwerin (1917). Nebst Theaterzetteln.

3) Verzeichnis der Behörden, Lehrer usw. der Universität Rostock. W.=S. 1916/17. - S.=S. 1917. Rostock 1916/17.

4) Vorlesungs=Verzeichnis der Universität Rostock, S.=S. 1917. - W.=S. 1917/18. Rostock 1917.

II. Allgemeine Geschichts=, Sprach=, Natur=, Kunst= und Altertumskunde.

1) Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums. Jahrg. 1916. Nürnberg 1916.

2) Familiengeschichtliche Blätter. XIV. Jahrg. 1916. Nr. 9-12. - XV. Jahrg. 1917. Nr. 1-12. Leipzig.

3) Der Burgwart. 17. Jahrg. 1916. Nr. 8. - 18. Jahrg. 1917. Nr. 1 - 7. Berlin.

4) Der deutsche Herold. Jahrg. 47. 1916. Berlin.

5) Hofmeister (H.), Die Wehranlagen Nordalbingiens. Heft 1. Lübeck 1917.

6) Hollack (E.), Nachrichten über die Grafen zu Eulenburg. 2. Reihe. V. Königsberg 1917.

7) Jahrbuch des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. Jahrg. 1916. 1917 XLII. XLIII. Norden und Leipzig 1916/17.

8) Neue Heidelberger Jahrbücher. Bd. 20. Heft 1. Heidelberg 1917.

9) Kaiserlich Deutsches Archäologisches Institut. 8. 9. Bericht der römisch=germanischen Kommission 1913/15, 1916. Frankfurt a. M. 1917. - Germania=Korrespondenzblatt. 1. Jahrg. 1917. H. 1-6. Frankfurt a. M.

10) Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Geschichts= und Altertumsvereine. 64. Jahrg. 1916. Nr. 9-12. - 65. Jahrg. 1917. Nr. 1-12. Berlin.

11) Korrespondenzblatt des Vereins für niederdeutsche Sprachforschung. Jahrg. 1916. Heft XXXV. Nr. 6. - Jahrg. 1917. Heft XXXVI. Nr. 1-4. Hamburg.

12) Römisch=germanisches Korrespondenzblatt. Jahrg. IX. 1916. Trier

13) Heraldische Mitteilungen. XXVII. Jahrg. 1916. Nr. 9-12. - XXVIII Jahrg. 1917. Nr. 1-10. Hannover.

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14) Mitteilungen aus dem Germanischen Nationalmuseum. Jahrg. 1916. Nürnberg 1917.

15) Mitteilungen des Gesamtarchivs der deutschen Juden. Jahrg. 5. 1914. Leipzig 1915.

16) Mitteilungen der Zentralstelle für deutsche Personen= und Familiengeschichte in Leipzig. Heft 15. Leipzig 1917.

17) Mitteilungen des Verbandes deutscher Vereine für Volkskunde. Nr. 24. 1916. (Freiburg i. Br.).

18) Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums. Jahrg. 60. 1916. Heft 9-12. - Jahrg. 61. 1917. Breslau.

19) Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und seiner Zweige. Neue Folge. Jahrg. 6. 1916. Heft 4. - Jahrg. 7. 1917. Heft 1-4. Salzburg.

20) Zeitschrift für Ethnologie. Jahrg. 48. 1916. Heft 2-6. - Jahrg. 49. 1917. Heft 1-3. Berlin.

21) Prähistorische Zeitschrift. VIII. Bd. 1916. Leipzig.

III. Preußen und Hohenzollern.

1) Alt=Frankfurt. Ein Heimatbuch aus dem Maingau. Herausgeg. von B. Müller. Frankfurt a. M. 1917.

2) Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein. Heft 99. 100. Köln 1916/17.

3) Stader Archiv. N. F. Heft 7. Stade 1917.

4) Beiträge zur Geschichte von Stadt und Stift Essen. Heft 36. Essen 1917.

5) Beiträge zur Geschichte, Landes= und Volkskunde der Altmark. Bd. IV. Heft 3. Stendal 1917.

6) Amtliche Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen. Jahrgang 38. Nr. 2-12. - Jahrg. 39. Nr. 1-8. Berlin 1916/17.

7) Mansfelder Blätter. 30. Jahrg. 1916. Eisleben 1916.

8) "Brandenburgia". XXIV. Jahrg. Nr. 3-12. - XXV. Jahrg. Nr. 1-12. - XXVI. Jahrg. 1-6. Berlin 1916/17.

9) Codex diplomaticus Lusatiae superioris. IV. Heft 3. Görlitz 1916/17.

10) Darstellungen und Quellen zur schlesischen Geschichte. Bd. 21. 22. 23. 24. 25. Breslau 1916/17.

11) Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte. 29. 30. Bd. München 1916/17.

12) Hannoversche Geschichtsblätter. 19. Jahrg. Heft 4.-20. Jahrg. Hannover 1916/17.

13) Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg. Systematisches Inhaltsverzeichnis zu Jg. 1-50 und der Festschrift von 1891. Magdeburg 1917.

14) Mühlhäuser Geschichtsblätter. 16./17. Jahrg. 1915/17. Mühlhausen i. Th. 1917.

15) Schlesische Geschichtsblätter. 1915. Nr. 3. - 1916. Nr. 1-3. - 1917. Nr. 1-3. Breslau.

16) Oberschlesische Heimat. Bd. XIII. 1917. Heft 1/3. Oppeln.

17) Düsseldorfer Jahrbuch. 1916. Bd. 28. Düsseldorf 1916.

18) Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Altertümer zu Emden. 19. Bd. Heft 2. Emden 1918.

19) Jahrbuch der Männer vom Morgenstern. Jg. 16. 17. 1913/14. 1914/16. Hannover 1914/17.

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20) Jahrbuch des Vereins für Orts= und Heimatskunde in der Grafschaft Mark. Jg. 1-3. 1886/87-1888/89. - Jg. 5-30. 1890/91-1915/16. Witten a. d. R.

21) Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins. 4. Köln 1917.

22) Bonner Jahrbücher. Heft 123, 1. 2. Bonn 1915/16. - Beilage zu H. 123, 1: Berichte der Provinzialkommission für Denkmalpflege 1912/13 und der Altertums= und Geschichtsvereine innerhalb der Rheinprovinz 1912/13. Bonn 1914. - Beilage zu H. 123, 2: Berichte über die Tätigkeit der Provinzialkommission für die Denkmalpflege in der Rheinprovinz und der Provinzialmuseen zu Bonn und Trier 1913/14. Bonn 1916.

23) Pommersche Jahrbücher. 17. 18. Bd. Greifswald 1916/17.

24) Jahrbücher der Königlichen Akademie gemeinnütziger Wissenschaft zu Erfurt. N. F. Heft 42. 43. Erfurt 1916/17.

25) 93. Jahresbericht der Schlesischen Gesellschaft für vaterländische Kultur. 1915. Breslau 1916.

26) Jahresbericht des Thüringisch=Sächsischen Vereins für Erforschung des vaterländischen Altertums und Erhaltung seiner Denkmale über das 96./97. Vereinsjahr 1915/16. Halle a. S. 1916.

27) Trierer Jahresberichte. N. F. VI. 1913. - VII/VIII. 1914/15. Teil 2. Trier 1916.

28) Neues Lausitzisches Magazin. Bd. 92. 93. Görlitz 1916/17.

29) Meininghaus (A.), Aus Stadt und Grafschaft Dortmund. Dortmund 1917.

30) Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins. 1916. Nr. 6-13. - 1917. Nr. 1-12. Berlin.

31) Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt. Heft 37. 38. Erfurt 1916/17.

32) Mitteilungen an die Mitglieder des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Jahrg. 1915/16. 1916/17. Kassel 1916/17.

33) Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde in Hohenzollern. 50. Jahrg. 1916/17. Sigmaringen.

34) Mitteilungen des Coppernikus=Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn. Heft 24. 25. Thorn 1916/17.

35) Mitteilungen des Vereins für Heimatkunde des Kreises Lebus in Müncheberg. Heft 1-5. 1911/15. Müncheberg.

36) Mitteilungen der Literarischen Gesellschaft Masovia. Heft 20/21 (20/21. Jahrg.) Lötzen 1916.

37) Niederlausitzer Mitteilungen. XIII. Bd. Heft 5-8. 1916/17. Guben 1917.

38) Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück. 40. Bd. 1917. Osnabrück.

39) Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Naturwissenschaft in Sangerhausen und Umgegend. 12. Heft. Sangerhausen 1917.

40) Mitteilungen des Uckermärkischen Museums= und Geschichts=Vereins zu Prenzlau. VI. Bd. Heft 3. Prenzlau 1917.

41) Mitteilungen des Westpreußischen Geschichtsvereins. Jahrg. 16. 1917. Danzig. - Inhaltsverzeichnis d. Jg. 1-15. Danzig 1916.

42) Monatsblätter des Touristenklub für die Mark Brandenburg. 25. Jg. 1916. Nr. 12. 26. Jg. 1917. Nr. 1-12. Berlin.

43) Monatsblätter. Hrsg. von der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Altertumskunde. Jg. 1916. Stettin.

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44) Altpreußische Monatsschrift. Bd. 53. 54. Königsberg i. Pr. 1916/17.

45) Monumenta historiae Warmiensis. 28. Lief. Bd. X, 2. Braunsberg 1916.

46) Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig=Holsteins. Bd. 4. 5. Leipzig 1916/17.

47) Roczniki towarzystwa przyjaciól nauk Pozna[Symbol n]skiego. T. XLI=XLIV. 1914/17. Pozna[Symbol n] 1916/17.

48) Rübel (K.), Geschichte der Grafschaft und der freien Reichsstadt Dortmund. Bd. 1. Dortmund 1917.

49) Die Saalburg. Mitteilungen der Vereinigung der Saalburgfreunde. Nr. 34. Berlin 1917.

50) Schriften der Naturforschenden Gesellschaft in Danzig. N. F. XIV. Bd. Heft 3. Danzig 1917.

51) Schriften des Hennebergischen Geschichtsvereins Schleusingen. Nr. 9 10. Jg. 1916/17. Schleusingen.

52) Baltische Studien. N. F. 20. Bd. Stettin 1917.

53) Towarzystwo przyjaciol nauk w Poz[Symbol n]aiu. Wydzial teologiczny. Wydawnictw serya 1. Poszyt 1. Pozna[Symbol n] 1917.

54) Upstalsboom=Blätter für ostfriesische Geschichte und Heimatskunde. 6. Jahrg. Nr. 4 - 6. Emden 1916/17.

55) Veröffentlichungen des Kölnischen Geschichtsvereins. 3. Köln 1917.

56) Winterfeld (L. v.), Reichsleute, Erbsassen und Grundeigentum in Dortmund. Dortmund 1917.

57) Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins. 38. 39. Bd. Aachen 1916/17.

58) Zeitschrift für die Geschichte und Altertumskunde Ermlands. 19. Bd. Heft 3. - 20. Bd. Heft 1. Braunsberg 1916/17.

59) Zeitschrift des Harz=Vereins für Geschichte und Altertumskunde. 49. Jg. 1916. Heft 1. 2. - 50. Jg. 1917. Heft 1. 2. Wernigerode.

60) Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. 50. 51. Bd. Kassel 1917.

61) Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen. Jg. 1914. 1915. 1916. 1917. Hannover.

62) Zeitschrift des Vereins für rheinische und westfälische Volkskunde. 13. Jahrg. 1916. Heft 3/4. - 14. Jahrg. 1917. Heft 1/4. Elberfeld.

63) Zeitschrift des Vereins für Kirchengeschichte in der Provinz Sachsen. Jahrg. 13 Heft 1. 2. - Jahrg. 14. Heft 1. Magdeburg 1916/17.

64) Zeitschrift des Vereins für Geschichte Schlesiens. 50. 51. Bd. Breslau 1916/17.

65) Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig=Holsteinische Geschichte. 46. Bd. Leipzig 1916.

66) Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde. 74. Bd. Abt. 1. 2. Münster 1916.

67) Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins. Heft 57. Danzig 1917.

IV. Die übrigen deutschen Staaten.

Hansestädte.

1) Bericht über die Verwaltung der Stadtbibliothek zu Hamburg im Jahr 1915. 1916. S.=A. Hamburg 1916/17.

2) Mitteilungen des Vereins für Hamburgische Geschichte. 36. 37. Jahrg. 1916. 1917. Hamburg 1917/18.

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3) Mitteilungen des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde. 13. Heft. Nr. 1-4. Lübeck 1917.

4) Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte. Bd. 16 Heft 2. - Bd. 19. Heft 2. Bd. 21. Hamburg. 1911. 1916/17.

5) Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde. Bd. 18. Heft 2. - Bd. 19. Heft 1. Lübeck 1916/17.

Oldenburg.

1) Oldenburger Jahrbuch für Altertumskunde und Landesgeschichte, Kunst und Kunstgewerbe. 1916/17. Oldenburg.

Anhalt.

1) Mitteilungen des Vereins für Anhaltische Geschichte und Altertumskunde. N. F. Heft 4. Dessau 1916.

Sachsen.

1) Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde. 37. 38. Bd. Dresden 1916 17.

2) Däbritz, H. Zur Geschichte der Schulen in Nicht=Kirchdörfern des Rochlitzer Bezirks. (6. Heft d. "Ver. f. Rochl. Geschichte".) Leipzig 1917.

3) Dresdner Geschichtsblätter. 25. Jahrg. 1916. - 26. Jahrg. 1917. Dresden.

4) Jahresbericht des Königl. Sächsischen Altertumsvereins über das 91. 92. Vereinsjahr. 1915. 1916. Dresden 1916/17.

5) Jahresbericht der Königlichen öffentlichen Bibliothek zu Dresden auf das Jahr 1916. Dresden 1917.

6) Mitteilungen des Vereins für Chemnitzer Geschichte. XVIII. Jahrbuch für 1915/16. Chemnitz 1916.

7) Mitteilungen vom Freiberger Altertumsverein. 51. Heft. 1916. Freiberg i. S. 1917.

8) Mitteilungen des Altertumsvereins zu Plauen i. V. 27. Jahresschrift. 1917. (Beilagen: Burgter Urkundenbuch. Hrsg. v. R. Mendner. - A. Neupert, Werdegang der Stadt Plauen i. V.) Plauen i. V. 1917.

9) Mitteilungen des Vereins für Sächsische Volkskunde. 7. Bd. 1916/17. Heft 2-9. Dresden.

10) Schriften des Vereins für die Geschichte Leipzigs. Bd. 11. 12. Leipzig 1917.

Thüringen.

1) Alt=Arnstadt. Beiträge zur Heimatkunde von Arnstadt und Umgegend. Heft 5. Arnstadt 1917.

2) Neue Beiträge zur Geschichte deutschen Altertums. Hrsg. von dem Henneberg. altertumsforschenden Verein in Meiningen. Lief. 27. 28. Meiningen 1916/17.

3) Das Mareile. Bote des Rennsteigvereins. 10. Reihe. 1. Jahrg. 1916. Nr. 5/6. - 2. Jahrg. 1917. Nr. 1-6. Hildburghausen.

4) Mitteilungen des Geschichts= und Altertumsforschenden Vereins zu Eisenberg. 32./33. Heft. Eisenberg 1917.

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5) Mitteilungen der Vereinigung für Gothaische Geschichte und Altertumsforschung. Jahrg. 1916/17. Gotha 1917.

6) Thüringisch=Sächsische Zeitschrift für Geschichte und Kunst. Bd. VI. VII. Halle 1916/17.

Braunschweig.

1) Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig. 14. Jahrg. 1915/16. Wolfenbüttel 1916.

2) Braunschweigisches Magazin. 21. Bd. 1915. Wolfenbüttel 1915.

Hessen.

1) Archiv für Hessische Geschichte und Altertumskunde. N. F. XI. Bd. Heft 2. Darmstadt 1915.

2) Quartalblätter des Historischen Vereins für das Großherzogtum Hessen. N. F. Bd. VI. Nr. 1-4. Darmstadt 1916.

Bayern.

1) Abhandlungen der Historischen Classe der Königlich Bayerischen Akademie der Wissenschaften. 28. Bd. Abh. 3. München 1917.

2) Oberbayrisches Archiv für vaterländische Geschichte. 60. Bd. Heft 2. München 1916.

3) Bäumker (Cl.), Der Platonismus im Mittelalter. (Festrede.) München 1916.

4) 74. Bericht und Jahrbuch 1916 des Historischen Vereins für die Pflege der Geschichte des ehemaligen Fürstbistums Bamberg.

5) 7. Bericht des nordoberfränkischen Vereins für Natur=, Geschichts= und Landeskunde in Hof, erstattet Januar 1917. Hof.

6) Blätter zur bayerischen Volkskunde. 5. 6. Würzburg 1917.

7) Brentano (L.), Die Anfänge des modernen Kapitalismus. (Festrede.) München 1916.

8) Döberl (M.), Bayern und Deutschland im 19. Jahrhundert. (Festrede.) München 1917.

9) Allgäuer Geschichtsfreund. 1917. Nr. 1. Kempten.

10) Jahrbuch des Historischen Vereins Dillingen a. D. 28. 29. Jahrg. 1915/16. Dillingen.

11) 61. Jahresbericht des Historischen Vereins für Mittelfranken. Ansbach 1916.

12) Historischer Verein Alt=Wertheim. Jahresbericht 1915. - Jahrbuch für 1916. Dettelbach a. M.

13) Neuburger Kollektaneen=Blatt. 77. und 78. Jahrg. 1913/14. Neuburg.

14) Altbayrische Monatsschrift 14. Bd. 1917. Heft 1. 2. 3. München.

15) Sammelblatt des Historischen Vereins Eichstätt. 31. Jahrg. 1916. Eichstätt 1917.

16) Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung. Heft 45. 46. Lindau 1916/17.

17) Sitzungsberichte der Königlich Bayrischen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch=philologische und historische Klasse. Jahrg. 1916. Abh. 2-6 u. Schlußheft. - Jahrg. 1917. Abh. 1-10 u. Schlußheft. München 1916/17.

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18) Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern. 52., 53. Bd. Landshut 1916/17.

19) Verhandlungen des Historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg. 66. Bd. Regensburg 1916.

20) Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben und Neuburg. 43. Bd. 1917. Augsburg.

Württemberg.

1) Blätter des Schwäbischen Albvereins. 28. Jahrg. 1916; Nr. 11. 12. - 29. Jahrg. 1917. Tübingen.

2) Reutlinger Geschichtsblätter. Jahrg. 26/27. 1915/16. - Jg. 28/29. 1917/18 Nr. 1. Reutlingen.

3) Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte. N. F. XXVI. Jahrg. 1917. Heft 1/2. 3/4. Stuttgart.

Baden.

1) Freiburger Diöcesan=Archiv. N. F. 17. 18. Bd. Freiburg i. B. 1916/17.

2) Mannheimer Geschichtsblätter. 17. Jahrg. Nr. 11/12. - 18. Jahrg. Nr. 1-12. Mannheim 1916/17.

3) Schau in's Land. Ao. 1916. 43. Jahrlauf. - 1917. 44. Jahrlauf. Freiburg i. Br.

4) Zeitschrift der Gesellschaft zur Beförderung der Geschichts=, Altertums= und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den angrenzenden Landschaften. 32. 33. Bd. Freiburg i. B. 1917.

Elsaß=Lothringen.

1) Jahrbuch für Geschichte, Sprache und Literatur Elsaß=Lothringens. Jahrg. 32. 33. Straßburg 1916/17.

2) Jahrbuch der Gesellschaft für lothringische Geschichte und Altertumskunde. Jahrg. 26-28. 1914/16. Metz 1915/17.

V. Österreich=Ungarn.

1) Magyar Tud. Akadémiai Almanach. 1918.

2) Archiv für österreichische Geschichte. Bd. 105, 1. Hälfte. Wien 1916.

3) Bullettino di Archeologia e Storia dalmata. Anno 36. Spalato 1913.

4) Carinthia I. 106. 107. Jahrg. Klagenfurt 1916/17.

5) Carniola. N. F. Letn. VII. Zvez. 4. - Letn. VIII. V Ljubljani 1916/17.

6) Unser Egerland. 20. Jahrg. 1916. Heft 11/12. - 21. Jahrg. 1917. - 22. Jahrg. 1918. Nr. 1-6. Eger.

7) Jahresbericht der Königlich Böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften für 1916. Prag 1917.

8) 75. Jahres=Bericht des Museums Francisco Carolinum. Linz 1917.

9) Jahresbericht des Geschichtsvereines für Kärnten in Klagenfurt über 1915. 1916 und Voranschlag für 1916. 1917. Klagenfurt 1916/17.

10) Wissenschaftliche Mitteilungen aus Bosnien und der Herzegowina. Red. von M. Hörnes. 13. Bd. Wien 1916.

11) Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde. 56. 57. Vereinsjahr. 1916/17. Salzburg.

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12) Mitteilungen der Anthropologischen Gesellschaft in Wien. Bd. 46. Heft 4-6. - Bd. 47. Wien 1916/17.

13) Monatsblatt der Kaiserl. Königl. Heraldischen Gesellschaft "Adler", Nr. 431-449. Wien 1916/17.

14) Quellen zur Geschichte der Stadt Brassó (Kronstadt). 7. Bd. Beiheft 1. Brassó (Kronstadt) 1916.

15) Sitzungsberichte der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch=historische Klasse.. 175. Bd. Abh. 4. - 177. Bd. Abh. 4. - 179. Bd. Abh. 4. 5. - 180. Bd. Abh. 1. 4. 5. - 181. Bd. Abh. 1. 2. 4. 5. - 182. Bd. Abh. 1. 2-6. - 183. Bd. Abh. 2. 5. - 184. Bd. Abh. 1-5. - 185. Bd. Abh. 1. 3. 4. Wien 1916/18.

16) Sitzungsberichte der Königl. Böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften. Klasse für Philosophie, Geschichte und Philologie. Jahrg. 1916. Prag 1917.

17) Salzburger Urkundenbuch Bd. 2. Urkunden von 790-1199. Salzburg 1916.

18) Zeitschrift des deutschen Vereins für die Geschichte Mährens und Schlesiens. 20. Jahrg. Heft 3/4. - 21. Jahrg. Heft 1/2. 3/4. Brünn 1916/17.

19) Zeitschrift für Geschichte und Kulturgeschichte Östereichisch=Schlesiens. Jahrg. 10. 1915. - Jahrg. 11. 1916. Troppau.

20) Zeitschrift des historischen Vereins für Steiermark. Jahrg. 15. Graz 1917.

21) Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg. 3. Folge. 59. Bd. Innsbruck 1915.

VI. Schweiz.

1) Anzeiger für Schweizerische Altertumskunde. N. F. XVIII. Bd. 1916. Heft 3. 4. - XIX. Bd. 1917. Heft 1-4. Zürich.

2) Beiträge zur Vaterländ. Geschichte. Herausg. vom histor.=antiquarischen Verein des Kantons Schaffhausen. 9. Heft. Schaffhausen 1918.

3) Thurgauische Beiträge zur vaterländischen Geschichte. Heft 56. 57. Frauenfeld 1916/17.

4) Freiburger Geschichtsblätter. 23. Jahrg. Freiburg i. Ue. 1917.

5) Der Geschichtsfreund. Bd. 71. 72. Stans 1916/17.

6) Jahrbuch für Schweizerische Geschichte. Bd. 42. Zürich 1917.

7) 46. 47. Jahresbericht der histor.=antiquarischen Gesellschaft von Graubünden. Jahrg. 1916/17. Chur 1917/18.

8) Schweizerisches Landesmuseum in Zürich. 25. Jahresbericht 1916. Zürich 1917.

9) Mitteilungen der antiquarischen Gesellschaft in Zürich. Heft LXXXI Zürich 1917.

10) Neujahrsblatt der Stadtbibliothek Winterthur. 1917. 251. Stück. Winterthur.

VII. Niederlande.

1) Catalogus der Archeologische verzameling van het Provinciaal Genootschap van Kunsten en Wetenschappen in Noord=Brabant, beschreven door J. H. Holwerda en J. P. W. A. Smit. 1917. 's=Hertogenhbosch.

2) De Vrije Fries. 25. Deel. Leeuwarden 1917.

3) Handelingen van het Provinciaal Genootschap van Kunsten en Wetenschappen in Noord=Brabant. 1909-15. 's=Hertogenbosch.

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4) Koninklijk Oudheidkundig Genootschap te Amsterdam. Jaarverslag in de 58. algemeene Vergadering 1916.

5) Maandblad van het genealogisch=heraldisch Genootschap "De Nederlandsche Leeuw". 34. Jaarg. 1916. Nr. 10-12. - 35. Jg. 1917. s' Gravenhage.

6) Verhaal van hetgeen er onlangs by de belegering en inneming van Breda is voorgevallen. 1637. Uit het latijn door L. van Miert. 's=Hertogenbosch.

7) Vereeniging tot Beoefening van Overijsselsch Regt en Geschiedenis. Verslagen en Mededeelingen. 33. 34. Stuk. Almelo (Deventer) 1917.

8) Verslag van de Commissie van Bestuur van het Provinciaal Museum van Oudheden in Drente aan de Gedeputeerde Staten, over 1916. 1917. Assen 1917/18.

VIII. Dänemark.

1) Aarbøger for Nordisk Oldkyndighed og Historie. 1915. 1916. III. Raekke. Bd. 5. 6. Kjøbenhavn.

2) Kancelliets Brevbøger, vedrørende Danmarks indre Forhold. Udg. ved L. Laursen af Rigsarkivet. 1609-1615. København 1916.

3) Elvius (S.), Danmarks Praestehistorie i Aarene 1885-1914 6. Haefte. Odense 1915.

4) Elvius (S.), Biografier og Portraetter af Studenterne fra 1866. Kjøbenhavn 1916.

5) Kabinetsstyrelsen i Danmark. 1768-1772. Aktstykker og Oplysninger udg. ved H. Hansen af Rigsarkivet. 1. Bind. København 1916.

IX. Schweden.

1) Fornvännen. Meddelanden från K. Vitterhets Historie och Antikvitets Akademien 1916. Häft 1/2. - 1917. H. 1 - 4. Stockholm.

2) Meddelanden från Svenska Riksarkivet. N. F. I. 39-44. - II. 6. D. 1. 3, 1. Stockholm 1916/17.

3) Skrifter utgifna af K. Humanistiska Vetenskaps=Samfundet i Uppsala. Bd. 17. 18. 19. Uppsala (1915/17).

4) Antikvarisk tidskrift för Sverige. 22. Delen. 1. Häftet. Stockholm.

5) Upplands fornminnesförenings Tidskrift. XXXI. XXXII. Uppsala 1916/17.

X. Norwegen.

1) Bergens Museums Aarbog 1915/16. 1916/17. Bergen 1916/17. - Aarsberetning for 1915/16. 1916/17. Bergen 1916/17.

2) Stavanger Museum. Aarshefte for 1915. 1916. 26. 27. Aarg. Stavanger 1916/17.

3) Norsk Folkemuseum. Beretning om virksomheten 1915. 1916/17. XXI. XXII. Kristiania 1916/17.

Der Bibliothekar:       
Dr. Voß                

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Anlage C.

Zuwachs der Bildersammlung 1916/17.

  1. Herzogin Luise Friederike. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu im Großherzogl. Schloß zu Neubrandenburg.
  2. Großherzog Friedrich Franz IV: Kriegsnagelung der Schweriner Domtüre. Nach einer Photographie.
  3. Herzogin Sophia, Gemahlin Johanns des Beständigen, Herzogs von Sachsen. Photographie nach einem Ölgemälde im Herzogl. Museum zu Gotha.
  4. Herzog Heinrich V. der Friedfertige. Photographie einer einseitigen Bildnismedaille, vermutlich von Jacob Binck.
  5. Großherzog Friedrich Franz IV.: Einweihungsfeier des Schweriner Justizgebäudes. Nach einer Photographie.
  6. Herzog Ulrich und Herzogin Elisabeth. Photographien der Bildnisse am Altar zu Rühn.
  7. Herzog Balthasar und Herzog Erich. Photographien der Holzstatuen in der Kirche zu Doberan.
  8. Herzog Carl Leopold. Photographie nach einem Gemälde im Großherzoglichen Schloß zu Schwerin.
  9. Herzogin Catharina Iwanowna. Photographie nach einem Gemälde im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  10. Herzog Albrecht VII. der Schöne. Photographie nach einem Gemälde im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  11. Herzog Heinrich V. der Friedfertige. Photographie nach einem Gemälde im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  12. Herzog Heinrich I. der Pilger. Photographie nach einem Gemälde im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  13. Herzog Johann Albrecht I. und Herzogin Anna Sophie. Photographie nach einem Gemälde im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  14. Herzogin Sophie Friederike mit ihrem Gemahl Erbprinz Friedrich von Daenemark und ihren Kindern. Photographie nach einem Gemälde.
  15. Erbprinz Ludwig. Photographie nach einem Gemälde von B. Denner 1735 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  16. Herzog Friedrich. Photographie nach einem Gemälde von B. Denner 1735 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  17. Herzogin Ulrike. Photographie nach einem Gemälde von B. Denner 1737 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  18. Herzogin Amalie. Photographie nach einem Gemälde von B. Denner 1735 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  19. Herzog Friedrich. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu in Schloß Ehrenburg zu Coburg.
  20. Herzog Friedrich. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  21. Herzog Friedrich. Photographie nach einem Gemälde von A. Pesne 1736 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
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  1. Herzogin Luise Friederike. Photographie nach einer bemalten ausgeschnittenen Holzfigur von G. D. Matthieu (1766) im Großherzogl. Schloß zu Ludwigslust.
  2. Herzogin Ulrike. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu 1769 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  3. Herzogin Ulrike. Photographie nach einer bemalten ausgeschnittenen Holzfigur von G. D. Matthieu 1766 im Großherzogl. Schloß zu Ludwigslust.
  4. Erbprinz Ludwig. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu 1765 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  5. Herzogin Charlotte Sophie. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu 1769 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  6. Herzogin Charlotte Sophie. Photographie nach einer bemalten ausgeschnittenen Holzfigur von G. D. Matthieu 1766 im Großherzogl. Schloß zu Ludwigslust.
  7. Herzogin Charlotte Sophie. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu 1765 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  8. Herzogin Amalie. Photographie nach einer bemalten ausgeschnittenen Holzfigur von G. D. Matthieu 1767 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  9. Herzog Friedrich Franz (I.) und Herzogin Sophie Friederike. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu 1764 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  10. Herzog Friedrich Franz (I.). Photographie nach einer bemalten ausgeschnittenen Holzfigur von G. D. Matthieu (1766) im Großherzogl. Schloß zu Ludwigslust.
  11. Herzog Friedrich Franz (I.) und sein Gouverneur v. Usedom. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu 1767 im Großherzogl. Museum zu Schwerin.
  12. Herzogin Sophie Friederike. Photographie nach einer bemalten ausgeschnittenen Holzfigur von G. D. Matthieu (1766) im Großherzogl. Schloß zu Ludwigslust.
  13. Herzogin Sophie Friederike. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu 1776 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  14. Großherzogin Alexandrine. Photographie des Berwaldschen Modells des Denkmals im Schloßgarten zu Schwerin. 1907.
  15. Erbgroßherzog Paul Friedrich. Photographie eines graph. Blattes von Bollinger nach F. Lieder.
  16. Erbgroßherzogin Alexandrine mit ihren Kindern Friedrich Franz und Luise. Nach einer Photographie des Gemäldes von W. Schadow 1825 im Großherzogl. Schloß zu Ludwigslust.
  17. Großherzog Friedrich Franz I. Photographie nach einem Miniaturbildnis im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  18. Herzogin Cecilie und Kronprinz Wilhelm als Brautpaar. Nach einer Photographie.
  19. Herzogin Sophie Friederike. Nach einer Photographie des Gemäldes von G. D. Matthieu 1765 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  20. Herzog Friedrich Franz (I.). Nach einer Photographie des Gemäldes von G. D. Matthieu 1765 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  21. Herzog Friedrich Wilhelm und Herzog Adolf Friedrich. Nach einer Photographie des Gemäldes von Helene Richter im Besitz I. K. H der Frau Großherzogin Marie.
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  1. Großherzog Friedrich Franz II. mit dem Erbgroßherzog. Nach einer Photographie des Gemäldes von Gaston Lenthe 1858 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  2. Erbgroßherzog Friedrich Franz (geb. 1910). Nach einer Photographie.
  3. Großherzog Friedrich Franz IV. mit der großherzoglichen Familie im Jagdschloß Friedrichsmoor. Nach einem Gemälde von Joh. E. M. Frh. v. Stenglin 1911 im Großherzogl. Schloß zu Ludwigslust.
  4. Erbgroßherzogin Caroline Luise. Nach einem Gemälde von Ferd. Jagemann im Schloß Belvedere bei Weimar.
  5. Herzog Wilhelm. Nach einem Gemälde von Fr. Kaulbach im Besitz I. H. der Prinzessin Heinrich XVIII. Reuß.
  6. Herzog Wilhelm und Herzogin Luise. Nach einem Gemälde von Ascher im Alexandrinen=Palais zu Schwerin.
  7. Herzogin Wilhelm. Nach einem Gemälde von Fr. Kaulbach im Besitz I. H. der Prinzessin Heinrich XVIII. Reuß.
  8. Erbgroßherzog Friedrich Franz (II.), Herzogin Luise und Herzog Wilhelm. Nach einer Zeichnung im Großherzogl. Schloß zu Ludwigslust.
  9. Erbgroßherzog Friedrich Franz (II.), Herzogin Luise und Herzog Wilhelm. Nach einem Gemälde von Gaston Lenthe im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  10. Herzog Friedrich Franz (I.) im Kreise seiner Familie. Nach einem Gemälde von 1786 im Großherzogl. Schloß zu Ludwigslust.
  11. Erbgroßherzog Friedrich Franz (III.), Herzogin Marie und Herzog Paul Friedrich im Wagen beim Einzug ins neue Schloß zu Schwerin. Nach einem Aquarell von Th. Schlöpke 1857 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  12. Erbgroßherzog Friedrich Ludwig mit seinen Kindern. Nach einer Zeichnung von R. Suhrlandt 1817 im Großherzogl. Schloß zu Ludwigslust.
  13. Herzog Friedrich Franz (I.), Herzogin Luise und Erbprinz Friedrich Ludwig. Nach einer Silhouette von 1786 in Schloß Wiligrad.
  14. Großherzog Friedrich Franz IV. Nach einem Gemälde von W. Pape im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  15. Großherzogin Alexandra. Nach einem Gemälde von W. Pape im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  16. Herzog Friedrich. Photographie nach einer Büste von Kaplunger im Großherzogl. Schloß zu Ludwigslust.
  17. Herzog Friedrich. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu 1768 im Großherzogl. Schloß zu Ludwigslust.
  18. Herzog Friedrich. Nach einem Gemälde von G. D. Matthieu 1772 im Schloß Wiligrad.
  19. Herzogin Luise Friederike. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu 1775 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  20. Herzogin Luise Friederike. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  21. Herzogin Ulrike. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  22. Herzogin Ulrike. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu im Schloß Ehrenburg zu Coburg.
  23. Herzogin Charlotte Sophie. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
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  1. Herzogin Charlotte Sophie. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu in Schloß Ehrenburg zu Coburg.
  2. Herzogin Amalie. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu in Schloß Ehrenburg zu Coburg.
  3. Herzogin Sophie Friederike. Photographie nach einem Gemälde von G. D. Matthieu 1776 im Großherzogl. Schloß zu Schwerin.
  4. Königin Luise von Preußen. Photographie nach einer Büste im Hohenzollern=Museum zu Berlin.
  5. Königin Luise von Preußen. Photographie nach einer Büste im Hohenzollern=Museum zu Berlin.
  6. Königin Charlotte von England. Photographie eines Gemäldes von G. D. Matthieu 1762 in Schloß Gripsholm.
  7. Königin Charlotte von England. Photographie eines Gemäldes von Gainsborough im Großherzogl. Schloß zu Ludwigsluft.
  8. Kronprinz Friedrich Wilhelm (III.) und Kronprinzessin Luise von Preußen. Nach einem Miniatur=Doppelbildnis von Joh. Friedr. Tielker.
  9. Königin Luise von Preußen. Farbendruck nach einem Gemälde von Vigeé le Brun 1807.
  10. Kronprinzessin Luise von Preußen. Nach einem Gemälde von J. F. A. Tischbein 1796.
  11. Königin Luise von Preußen. Nach einer Zeichnung von H. Ploetz und Ch. Hornemann 1798 im Hohenzollern=Museum zu Berlin.
  12. Königin Luise von Preußen am Schreibtisch. Nach einem zeitgenössischen Schattenriß.
  13. Königin Luise von Preußen. Nach einem Pastellgemälde von Wilh. Ternite in Neustrelitz 1810 im Hohenzollern=Museum zu Berlin.
  14. Königin Luise von Preußen. Nach einem Gemälde von Wilhelm Böttner 1799 in Schloß Wilhelmshöhe bei Cassel.
  15. Herzog Adolf Friedrich III. Photographie nach einem Miniatur=Bildnis im Kaiser=Friedrich=Museum zu Berlin.
  16. Königin Charlotte von England. Photographie nach einem Gemälde im Kestner=Museum zu Hannover.
  17. Herzogin Sophie Elisabeth von Mecklenburg=Güstrow. Kupferstich von Philipp Kilian.
  18. Herzogin Sophie von Mecklenburg=Güstrow. Photographie der Medaille auf ihre Vermählung 1702.
  19. Herzogin Luise. Photographie der Medaille von Anton Meybusch auf ihre Vermählung mit König Friedrich IV. von Daenemark 1695.
  20. Herzogin Luise. Photographie der Medaille von Anton Meybusch auf ihre Krönung 1700.
  21. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Plau (Kreuz). Photographie.
  22. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Teterow (Kreuz). Postkarte.
  23. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Warin (Stadtwappen). Postkarte.
  24. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Grabow (Spruchschild). Zeichnung.
  25. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Alt=Jabel (Kreuz). Federzeichnung.
  26. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Görries (Kreuz). Photographie.
  27. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Hohen=Sprenz (Kreuz). Zeichnung.
  28. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Vellahn (Roland). Photographie.
  29. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Kröpelin (Kreuz). Postkarte.
  30. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Parchim (Held). Postkarte u. Photographie.
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  1. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Penzlin (Kreuz). Photographie.
  2. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Wokern (Kreuz). Postkarte.
  3. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Schwerin (Domtüre). Postkarte.
  4. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Klütz (Kreuz). Photographie.
  5. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Dömitz (Kreuz). Photographie.
  6. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Krakow (Kreuz). Postkarte.
  7. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Rehna (Schild). Postkarte.
  8. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Grevesmühlen (Kirchentüre). Photographie.
  9. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Wismar (Stadtsiegel). Postkarte.
  10. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Bützow (Stadtwappen). Postkarte.
  11. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Malchin (Kreuz). Photographie.
  12. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Brüel (Kreuz). Photographie.
  13. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Ludwigslust (Kreuz). Photographie.
  14. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Doberan (Kreuz). Postkarte und Photographie.
  15. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Schwerin, Artillerie=Kaserne (Kreuz ). Photographie.
  16. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Rostock (Greif). Postkarte.
  17. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Arendsee (Kreuz) Photographie.
  18. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Ribnitz (Stadtsiegel). Photographie.
  19. Genageltes Kriegsdenkzeichen zu Grabow (Kreuz). Photographie.

Der Bilderwart:        
Dr. Josephi.           

 


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Anlage D.

Auszug

aus der Rechnung der Kasse des Vereins
für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde
für den Jahrgang 1. Juli 1915/16.

A. Erste Abteilung.

Auszug aus der Rechnung der Kasse des Vereins
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Auszug aus der Rechnung der Kasse des Vereins

Schwerin, den 26. Februar 1917.

Der Rechnungsführer:        
Schwerdtfeger.              

 

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