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Heinrich I. 1169-1209.

Zum ersten Male finden wir diesen genannt in der eben erwähnten Urkunde M. U.-B. I, 96. Es handelt sich hierbei um eine für die gesamten Verhältnisse in den drei wendischen Bistümern außerordentlich wichtige Urkunde Heinrichs des Löwen, die offenbar auf einem allgemeinen Landtage zu Artlenburg, das für solche Zwecke meistens als Versammlungsort diente, ausgestellt wurde. Denn Grafen und Herren sowohl aus dem Westen wie dem Osten sind hier reichlich vertreten. 48 ) so wird denn auch der Dannenberger Graf hier nicht gefehlt haben; sondern die Herausgeber des M. U.-B. sind völlig im Recht, wenn sie - Bd. IV, Pers.-Reg. S. 206 "Heinrich 229" - unter dem -zwischen Graf Gunzel von Schwerin und Bernhard von Ratzeburg genannten "Henricus comes" Heinrich I. von Dannenberg verstehen wollen. 49 ) Das nächste Zeugnis, das wir über ihn besitzen, stammt aus dem Jahre 1175 (1177?). Heinrich erscheint auch hier in der Umgebung des Herzogs und zwar zu Lübeck bei der Gründung und Ausstattung der dortigen Kapelle Johannis des Evangelisten. 50 )


48) Vergl. S. 35.
49) Die Richtigkeit dieser Vermutung ist von Saß in seiner "Genealogie der Grafen von Dannenberg", M. Jbb. 43, S. 94 angezweifelt worden. Allein, die Stellung spricht unbedingt für Heinrich von Dannenberg. Das von Saß über die Erblichkeit des Titels Gesagte ist, wie wir gesehen haben, falsch und wäre auch sowieso als Beweisgrund hinfällig, da Volrad I. ja bereits gestorben war.
50) U.-B. d. Bist. Lübeck I, S. 15. Es scheint in der Datierung ein Fehler zu stecken; die Urkunde paßt besser zu 1177, vergl. die Anmerkung und Arn. II, 5. Daß der Ausstellungsort Lübeck ist, geht aus der Bezeugung Lübecker Bürger hervor.
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Alls dann jedoch über den stolzen Herzog das Verhängnis hereinbrach und er Sachsen verließ, mußte das auch auf die Grafschaft Dannenberg seine Rückwirkung üben. Wie die übrigen Grafen des Ostens wird auch Graf Heinrich bis zum Jahre 1180 dem Herzog die Treue gehalten haben. Doch als jetzt über ihn die Reichsacht verhängt wurde und der Kaiser am 15. August zu Werla auf Beschluß der Fürsten seinen Anhängern mit Einziehung ihres Erbes und Lehens drohte, falls sie in den drei festgesetzten Terminen "seine Gunst nicht wiedererlangt hätten", da verließ auch Heinrich von Dannenberg ebenso wie die meisten der übrigen Anhänger die Partei des Welfen und trat zum Kaiser über. 51 ) Dieser Vorgang ist ganz unrichtig so aufgefaßt worden, als sei jetzt die Grafschaft Dannenberg Reichslehen geworden. 52 ) Davon kann natürlich garnicht die Rede sein. Ebenso wie die übrigen östlichen Grafschaften fiel sie bei der Neuverteilung des sächsischen Herzogtums dem Herzog Bernhard zu. Sie war und blieb rechtlich ein Teil des Herzogtums, wie das ganz klar aus der Lehnshuldigung im Jahre 1182 hervorgeht. 53 ) Nur infolge der Schwäche des neuen Herzogs einer- und der mit großer Zähigkeit festgehaltenen Ansprüche der Söhne Heinrichs des Löwen sowie der ihnen günstigen Zustände im Reich andererseits geriet sie später wieder in welfische Abhängigkeit, während z. B. die Lüchower Grafen immer mehr unter den Einfluß der Markgrafen kamen.

Von dieser Zeit an sehen wir daher Graf Heinrich, so oft er uns genannt wird, fast immer in der Begleitung des Herzogs Bernhard oder auch dessen Bruders und Neffen, der Markgrafen von Brandenburg. Der Anschluß an diese war für ihn um so natürlicher, als, wie wir gesehen haben, die Dannenberger Grafen auch in der Altmark bedeutende Lehen besaßen. So ist er Ende September 1181 mit dem Herzog zusammen, wie es scheint auf dessen Burg in Aschersleben oder auf einer anderen Burg seines


51) Vergl. S. 41. Daß diese Drohung auf Beschluß der Fürsten geschah, sagen die Annall. Pegav. MG SS XVI, 263 ad 1180. - Neben dem Grafen von Dannenberg nennt das Chronic. Montis Sereni, SS XXIII, 158 ad 1180, dem wir diese Nachricht verdanken, noch die Grafen von Wöltingerode, Scharzfeld und Ilfeld. Vergl. Loreck, Zeitschr. d. Harzvereins 26, 241.
52) Loth. v. Heinemann, Die welfischen Territorien seit dem Sturze Heinrichs des Löwen bis 1235 (Leipzig. Dissertation, 1882), S. 49.
53) Überhaupt scheint damals eine Erhebung von Grafen zur Reichsunmittelbarkeit nur in ganz beschränktem Maße stattgefunden zu haben; siehe Loreck a. a. O. S. 234/39 u. 242.
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anhaltischen Landes. 54 ) Und als dieser im Frühling des nächsten Jahres nach Artlenburg kam, da schwur ihm auch Heinrich von Dannenberg ebenso wie die Grafen von Ratzeburg, Lüchow und Schwerin den Lehns- und Treueid. 55 ) Im Jahre 1184 treffen wir ihn zusammen mit seinem Oheim Friedrich, Vogt von Salz- wedel, den Grafen von Osterburg und Lüchow und anderen Herren als Zeugen der Dotierung des neugegründeten Nonnenklosters Arendsee bei dem Markgrafen Otto I. von Brandenburg, dem Bruder des Herzogs Bernhard. 56 ) Und im Jahre 1188 ist er Zeuge, als der Sohn und Nachfolger Ottos I., der Marfgraf Otto II., das Kloster des Hl. Nikolaus zu Stendal, eine Stiftung seines Bruders, des Grafen Heinrich von Gardelegen, bestätigt, aus dem sich später dann das Domstift entwickelte. 57 ) Und ebenso, als diese beiden Fürsten zwei Jahre später zu Altenburg eben diesem Stifte 20 Talente als Einkünfte aus ihrem dortigen Marktrecht verleihen. 58 ) Und noch einmal finden wir Heinrich von Dannenberg bei dem Grafen von Gardelegen, als dieser im Jahre 1192 Bestimmungen über den Nachlaß der Stendaler Domherren trifft. 59 )

Diese Verbindung gerade mit Heinrich von Gardelegen legt den Gedanken nahe, daß schon damals Heinrich von Dannenberg besondere Beziehungen mit diesem Enkel Albrechts des Bären und mit der Grafschaft Gardelegen verbanden. Nachdem nun, noch im Jahre 1192, Heinrich von Gardelegen kinderlos gestorben war 60 ), versah dort der Dannenberger Graf zeitweise dessen Grafenamt. Das erfahren wir aus der vielumstrittenen Urkunde


54) Cod. Dipl. Anh. I, 605. Bernhard bestätigt hier als "Herzog von Engern und Westfalen und Graf von Aschersleben", daß sein Bruder, der Graf Dietrich von Werden [b. Weißenfels a. S.], dem Kloster Obernkirchen die Kapelle zu Bückeburg geschenkt hat. Loreck a. a. O. S. 246 meint, daß dies im Mindenschen gewesen sei; die Namen der Zeugen deuten jedoch nach dem Osten.
55) Arn. III, 1: "Dux ..... nobiliores terrae adesse precepit, ut, receptis ab eo deneficiis suis, hominum ei facerent et fidelitatem ei per sacramenta confirmarent."
56) Cod. Dipl. Anh. I, 638. - Hauck K.G. IV, is. 953 erklärt diese Urkunde für die Stiftungsurkunde Arendsees.
57) Riedel a. a. O. A V, S. 22.
58) Riedel A V, 26. Im Druck steht 1200; doch ergibt sich das richtige Datum sowie auch der Ort aus der Bestätigungsurkunde Heinrichs VI. bei Cod. Dipl. Anh. I, 671.
59) Riedel A V, 27.
60) Siehe Hartung in den. "Geschichtsbl. f. Stadt u. Land Magdeburg" 21, 130 Anm. 2 u. 133
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des Markgrafen Otto II. vom Jahre 1196, in der er bezeugt, daß er und sein Bruder, der spätere Markgraf Albrecht II., ihr ganzes Gebiet, sowohl Eigen wie Lehen, dem Erzbistum Magdeburg oder genauer der dortigen Moritzkirche - dem heutigen Dom - übertragen und von dieser als Lehen zurückempfangen haben; ein Vorgang, der auch durch die neuesten Erörterungen von Hartung und Sello noch keineswegs völlig aufgeklärt ist. 61 ) Nachdem am 24. November diese Übertragung zu Magdeburg im allgemeinen vorgenommen und am folgenden Tage auf Gebiet und unter Vorsitz eines Lehnsmannes des Erzbischofes von seiten des Erzstifts vollzogen war, begab man sich am 28. November in die Altmark nach Gardelegen. Und hier, auf Gebiet des Markgrafen, wurde unter Vorsitz Heinrichs von Dannenberg die Urkunde auch von seiten der beiden Askanier vollzogen. Es ist dies die einzige Urkunde nicht nur für die Dannenberger, sondern überhaupt für unsere Grafenfamilien, in der wir sie nicht als Verwalter eines Gebietes, sondern lediglich in Ausübung der alten Grafenfunktion als Vorsitzender bei einem Rechtsgeschäft finden. Denn - darauf muß entschieden hingewiesen werden - nur diesen Sinn haben die Worte der Urkunde "fideli nostro Heinrico comiti de Dannenberg, cuius idem comitatus erat, per sententiam auctoritatem dedimus vice nostra iudicio presidendi". 62 ) Die Art der Grafschaft, wie er sie hier ausübte, war völlig verschieden von seiner Stellung in der Grafschaft Dannenberg. So ist es denn erklärlich, sowohl, daß wir später keine Spur von Besitz der Dannenberger Grafen in dieser Gegend vorfinden 63 ), als, daß sonst nie wieder weder Heinrich noch seine Nachfolger als Grafen von Gardelegen bezeichnet werden; er war hier Graf nur in Vertretung der Askanier. Dabei ist das "fidelis


61) In der eben zitierten Zeitschrift S. 118-135 und 272-279. Siehe dort S. 120/27 die ältere Literatur über diesen Lehnsauftrag. Vergl. auch Ranke, Zwölf Bücher Preuß. Geschichte I, 15/16 und Toeche a. a. O. S. 406 Anm. 9. - Allem Anschein nach wird man die Initiative zu dieser Übertragung bei dem Magdeburger Erzbischof Ludolf suchen müssen, der auf ein Aussterben des Askanischen Hauses gegründete Hoffnung hegte; siehe Hartung ebenda S. 133/34.
62) Die Urk. in "Geschichtsbll. f. Stadt u. Land Magdeburg" 21, S. 279/82 nach dem Original; Riedel a. a. O. C I, 2/4 nach einer Abschrift des 14. Jahrb. Nach Riedel druckt sie Cod. Dipl. Anh. I, 710.
63) Die Riedel A XXII, 113 f. mit Besitz in Winkelstädt genannten Brüder Gebhard und Friedrich von Dannenberg gehören der weitverzweigten Ministerialenfamilie von Dannenberg an.
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noster" auf die Dannenbergischen Besitzungen um Salzwedel zu beziehen. 64 )

Doch hatte sich Heinrich von Dannenberg, obwohl wir ihn diese ganze Zeit in der Umgebung der Markgrafen von Brandenburg oder des .Herzogs Bernhard finden 65 ), keineswegs völlig von der welfischen Partei entfernt. Es hat sogar den Anschein, als ob auch er sich Heinrich dem Löwen, als dieser im Jahre 1189, die Abwesenheit des Kaisers und des Grafen Adolf von Holstein benutzend, aus seiner zweiten Verbannung zurückkehrte und den Kampf gegen Herzog Bernhard begann, angeschlossen hat. Vielleicht, daß auch er mit dem schwächlichen Regiment des neuen Herzogs nicht einverstanden war, da er von ihm bei seinem Kolonisationswerk keine Unterstützung zu erwarten hatte. 66 ) Jedenfalls werden von Bischof Isfried von Ratzeburg, einem der treuesten Anhänger des Welfen, in der schon angeführten Urkunde M. U.-B. I, 150 unter den ihm von Graf Heinrich von Dannenberg geleisteten Diensten auch solche "coram domino Hemrico Saxonum duce" erwähnt. Welcher Art diese Dienste gewesen sind, vermögen wir nicht zu erkennen. Jedenfalls soviel steht nach dieser Urkunde fest, daß Heinrich I. von Dannenberg, offenbar einer der Tatkräftigsten aus dieser Familie, stets bestrebt war, seine Macht und sein Gebiet zu vergrößern. Schon mehrfach war er unter Hinweis auf seine und seines Vaters Ergebenheit gegen die Ratzeburger Kirche und ihren Bischof an Isfried mit der Bitte herangetreten, ihm in der Ratzeburger Diözese ein Lehen zu erteilen. In Hagenow willfahrte endlich um 1190 67 ) der Bischof diesen Bitten und verlieh dem Grafen die Zehnten der Länder Jabel und Weningen, d. h. wie die Urkunde selbst interpretiert, einmal das Land zwischen Sude und Walerow, [heute Rögnitz] und zweitens das Land zwischen Walerow, Elbe und Elde. Und zwar in der Form, daß in Weningen einstweilen noch die Abgaben der Slaven in der von Heinrich dem Löwen fest-


64) Daß "Grafschaft" noch immer auch in dem bezeichneten Sinne gebraucht wurde, beweist Sachsenspiegel III, 52 § 2 und I, 58 § 2, Homeyer I, S. 226 u. 84. Unrichtig faßt sie auch hier territorial v. Sommerfeld, Beiträge zur Verfassungs- u. Ständegesch. d. Mark Brandenburg im Mittelalter S. 129. Vgl. dazu H.- Fehr, Fürst und Graf im Sachsenspiegel, Sitzungsber. d. K. Sächs. Gesellsch. d. Wiss. Bd. 58, insbesondere S. 9/10.
65) Auch die bei Riedel a. a. O. A XVI, 395 Nr. 4 auf ca. 1200 angesetzte Urkunde gehört in diesen Zusammenhang.
66) Vergl. Loreck a. a. O. S. 263/64.
67) Über die Datierung siehe M. U.-B. I, 150 Anm.
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gesetzten Höhe 68 ) in die Kasse des Bischofs fließen und der Graf erst dann, wenn das Land von Deutschen besiedelt sei, in den Genuß des Zehnten treten sollte; und etwas abweichend für Jabel, das noch zum größten Teil wüste Heide war, in der Weise, daß der Graf sich verpflichtete, dies Gebiet binnen zehn Jahren zehntpflichtig zu machen und daß dann er und der Bischof sich in den Zehnten teilten. Ganz frei von der Verpflichtung der Zehntzahlung blieb natürlich die "curia episcopalis" des Landes Weningen, das schon in den Urkunden Heinrichs des Löwen für Ratzeburg genannte Malk.

Diese Urkunde ist in jeder Hinsicht von außerordentlichem Interesse. Nicht nur, daß damit der Grund zu den in späterer Zeit vielfach genannten bedeutenden rechtselbischen Besitzungen der Dannenberger Grafen gelegt war 69 ), - auch in die Art der Kolonisation erhalten wir hier einen recht willkommenen Einblick. Wahrscheinlich hat auch Heinrich von Dannenberg ebenso wie einige Jahrzehnte früher Adolf von Holstein, Heinrich und Bernhard von Ratzeburg und Albrecht der Bär, wie überhaupt alle Herren, die sich hier an der Kolonisation beteiligten, fremde Ansiedler ins Land gezogen, vielleicht z. T. von seinen magdeburgischen Besitzungen, dann aber auch ebenso wie die übrigen Herren Holländer. Jedenfalls werden "Holländer-Hufen" im nahen Darzing - dem heutigen Amte Neuhaus - erwähnt 70 ), und auch der mehrfach in dieser Gegend sich findende Name "Holländerei" 71 ) möchte darauf deuten, daß hier die Besiedlung,


68) Vergl. das Ratzeburger Zehntregister, M. U.-B. I, 375.
69) Saß` Ansicht, M. Jbb. 43, 144, daß die Dannenberger Grafen schon vorher hier als "Grundeigentümer" anzusehen seien, ist sicher falsch. Territorialherr war nominell seit den Zeiten Heinrichs des Löwen der Herzog, und er blieb es auch, wie aus der Urkunde bei Hasse II,153 hervorgeht, wenngleich er in diesen rein wendischen und unkultivierten Gegenden keinerlei Rechte ausübte. Die Dannenberger Grafen erhielten eben erst mit dieser Zehntverleihung und durch ihre Kolonisation Anrechte auf diese Gebiete.
70) M. U.-B. II, 928 u. 1224.
71) Allein in Amt Neuhaus dreimal und einmal bei Gartow. Auch v. Lützow in seiner "Geschichte Mecklenburgs" I, 323 erklärt die "Holländereien" auf diese Weise, wie ich erst nachträglich sehe. - Reste dieser holländischen Einwanderung haben sich in Familien- wie Ortsnamen der Dannenberger Gegend erhalten; vergl. z. B. Thoms, Mattiesch und den Ortsnamen Marwedel (im Mittelalter Merwede) [zu holländisch Merwede] u. a. Endlich findet man hier noch heute häufig die gekreuzten Schwanenhälse als Giebelzier statt der sonst in Niedersachsen gebräuchlichen Pferdeköpfe.
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hauptsächlich der Elbmarsch, deren Bebauung den Slaven besonders große Schwierigkeiten bereitete, durch Holländer stattgefunden hat.

Wie im einzelnen der Prozeß der Germanisierung sich hier vollzogen hat, vermögen wir nur unvollständig zu erkennen. Jedenfalls das eine steht wohl fest, daß man, nachdem in den Slavenkriegen Heinrichs des Löwen und Albrechts des Bären der Widerstand der Slaven gebrochen und deutsche Kolonistendörfer überall angelegt und so der Zusammenhang der Slaven zerstört war, jetzt viel friedlicher vorging. Wohl nur selten fand noch eine förmliche Vertreibung der Slaven statt, wie sie uns eine Lübecker Urkunde aus dem Jahre 1250 berichtet. 72 ) Und es ist bezeichnend, daß hier ausdrücklich bestimmt wird, daß diese Vertreibung "friedlich und freundschaftlich" geschehen solle, immerhin ein großer Fortschritt im Verhältnis zu den von den Billungerzeiten bis auf Heinrich den Löwen mit größter Erbitterung und Grausamkeit geführten Vernichtungskämpfen. Neben den Slaven siedelten sich Deutsche im selben Dorfe an und richteten hier die deutsche Hufenverfassung und deutsche Bebauungsweise ein. Man wird sich nachgerade den Gedanken der völligen Ausrottung der Slaven abgewöhnen müssen. 73 ) Und gerade hier in den eben erwähnten Ländern Jabel und Darzing hielten sie sich noch sehr lange in geschlossener Masse, während auf dem linken Elbufer offenbar schon sehr bald in der Grafschaft Dannenberg die Deutschen in der Mehrzahl waren, sei es, daß, dies Gebiet vorher überhaupt nur dünn bevölkert war 74 ), sei es, daß sich die Slaven vor den eindringenden Deutschen in die Lüchower Gegend zurückzogen, wo sich Reste wendischer Sitte und wendischen Rechts noch bis ins


72) Lüb. U.-B. I, l 9h-. 164.
73) Siehe über die vielbehandelte Frage der Kolonisation der Slavenländer besonders H- Witte, Wendische Bevölkerungsreste in Mecklenburg in "Forschungen zur deutschen Landes- und Volkskunde" Bd. 16 (1905) - erschienen auch als Sonderabdruck -, der in bahnbrechender Weise an der Hand der Familiennamen die Wenden als einen nicht geringen Bruchteil der mecklenburgischen Bevölkerung nachgewiesen hat - siehe seine Karte! - und Derselbe, Zur Erforschung der Germanisation unseres Ostens, Hansische Geschichtsblätter 1908, wo er dieselben Fragen in größerem Zusammenhang und mehr allgemein behandelt. Durch diese Aufsätze sind die Veröffentlichungen H. Ernst's - vergl. insbesondere dessen "Kolonisation Mecklenburgs im 12. und 13. Jahrh." in Schirrmachers Beiträgen Bd. II (1875) - zum größten Teil überholt. Auch A. Meitzen, Siedelung und Agrarwesen, legt den größten Nachdruck auf die friedliche Eroberung dieser Gebiete.
74) Das ist wohl mit Sicherheit anzunehmen von dem Gebiet der für die Slaven schwierig zu bebauenden Elbmarsch. Die hier sich (  ...  )
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17. Jahrhundert gehalten haben 75 ) und wo noch heute manche Spracheigentümlichkeiten an die Wendenzeit erinnern.

Wirksam finden wir dann diesen Vertrag des Grafen Heinrich mit Bischof Isfried in dem Ratzeburger Zehntregister vom Jahre 1230, wo die Dannenberger Grafen in der Tat als Besitzer des Zehnten im Lande Weningen genannt werden. 76 ) Doch ist es ihnen bis dahin noch nicht gelungen, das Land Jabel, wie es Heinrich versprochen hatte, zehntpflichtig zu machen. Noch immer bezieht hierher der Bischof seine biscoponitza. Offenbar sind die Dannenberger Grafen nie dazu gelangt, hier irgendwelche Rechte auszuüben, da der minderwertige Boden der Jabelheide und die bald darauf hereinbrechenden unruhigen Zeiten lange die deutsche Ansiedlung hinderten. Denn noch im Jahre 1258 entwerfen die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg und Sachsen-Lauenburg, nachdem sie sich über ihre Ansprüche an diese Gebiete geeinigt haben, einen Plan zur gemeinsamen Kolonisation der Länder Darzing und Jabel. 77 )

Wird bereits in dieser Urkunde Isfrieds um 1190 Graf Heinrich als Freund Heinrichs des Löwen genannt, so finden wir ihn mit seiner eigentlichen Grafschaft bald wieder in völliger Abhängigkeit von den Welfen. Von einer Ausübung des herzoglichen Amtes durch Bernhard ist hier kaum etwas zu bemerken.


(  ...  ) findenden Dörfer mit slavischem Namen scheinen ursprünglich Einzel-siedlungen gewesen zu sein, wie z. B. Damnatz "Haus oder Gut des Doma" bedeutet; siehe Zeitschr des histor. Vereins für Niedersachsen 1903 S. 63/64.
75) In kleinen Bruchteilen sogar bis in den Anfang des 18. Jahrhunderts. Vergl. Mucke, Die Lüneburger Wenden, in der Zeitschrift "Hannoverland" 1908, insbesondere S. 40.
76) M. U.-B. I, 375 S. 375/76. Auf das "habebunt", das offenbar aus einer dem Verfasser des Zehntregisters als Vorlage dienenden Urkunde sinnlos herübergenommen ist, kann man nichts geben. Tatsächlich beweisen die zahlreichen über Ortschaften im Lande Weningen ausgestellten Urkunden, daß die Grafen hier bereits Besitz von ihren Rechten ergriffen hatten.
77) Hasse II, Nr. 153. - Eines Rechtes der Dannenberger Grafen wird dabei nicht gedacht. Überhaupt scheinen sie im Darzing nie irgendwelche Besitzrechte gehabt bezw. geübt zu haben. Nicht nur, daß wir nicht die gieringste Spur davon finden, sondern noch im Jahre 1261 wird der Darzing als herrenloses und unbebautes Land erwähnt, M. U.-B. II, 916 u. 917. Und später finden wir hier die Familie Ribe als Besitzer. Das übersehen auch Witte in "Wendische Bevölkerungsreste in Mecklenburg" S. 20 und Hellwig, M. Jbb. 69, 301. Im Zehntregister ist er zwar mit unter den Ratzeburger Lehen der Grafen von Dannenberg genannt; doch geht auch daraus nichts Näheres hervor.
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Niemals hören wir von einem hier abgehaltenen Landtag, keine Urkunde läßt eine Tätigkeit für diese Gebiete erkennen. Mit seinen eignen Grafen war er bald in Streit geraten. Und nun überließ er sie gegenüber den immer mächtiger vordringenden Dänen sich Selbst. Abgesehen von der ersten Zeit seiner Regierung scheint er sich selten in seinem Herzogtum aufgehalten zu haben. 78 ) So war es, nachdem Heinrich der Löwe im Jahre 1195 gestorben war, seinen Söhnen ein Leichtes, sich nach und nach im östlichen Sachsen wieder in den Besitz der 1180 verlorenen Gebiete zu setzen. Wie der vielumstrittenen Grafschaft Stade bemächtigten sie sich auch wieder der Grafschaften Dannenberg und Lüchow, während Graf Gunzel II. von Schwerin sich längst ihrer Partei angeschlossen hatte. 79 ) Um so sicherer fühlten sich die drei Söhne Heinrichs des Löwen bereits wieder in ihrem Besitz, seitdem sie im Januar des Jahres 1202 zu Hamburg mit König Knud von Dänemark und dessen Bruder, dem Herzog Waldemar, eine Doppelheirat zwischen den beiden Fürstenhäusern verabredet hatten. 80 ) So kann es nicht wundernehmen, daß bei dem Teilungsvertrag, den am 1. Mai 1202 die drei welfischen Brüder zu Paderborn schlossen, ebenso wie die rechtselbischen Besitzungen des Herzogs in Lauenburg und Mecklenburg auch die Grafschaften Dannenberg und Lüchow an Wilhelm von Lüneburg fallen, ohne daß von Ansprüchen Herzog Bernhards nur im geringsten die Rede ist; wird doch selbst Hitzacker, das Friedrich I. dem Herzog Bernhard ausdrücklich als Entschädigung für Lübeck verliehen hatte 81 ), hierbei als Besitz Wilhelms genannt.

Zwar ist bei diesem Vertrag von Dannenberg und Lüchow nur als "urdes" die Rede; doch bedarf es keines Beweises, daß diese hier lediglich als Mittelpunkte der Grafschaften aufzufassen sind, ebenso wie die übrigen in der Urkunde genannten Orte nur zur näheren Bezeichnung der vorher nach einigen Grenzpunkten angegebenen Gebiete dienen. 82 ) So finden wir denn auch seitdem häufig die Welfen des Hauses Lüneburg als Oberlehnsherren


78) Vergl. Loreck a. a. O. S. 280/81.
79) Siehe Using., Deutsch-Dänische Gesch. 106/107.
80) Vergl. S. 64 u. Anm. 249. - Zustande kam bekanntlich nur die Hochzeit zwischen Wilhelm v. Lüneburg und Helene, der Schwester der beiden Dänenfürsten.
81) Arn III, 4.
82) Die Urkunden Ottos IV. und des Pfalzgrafen .Heinrich über die Paderborner Teilung Origg. Guelf. III, S 852/54; eine Urkunde Wilhelms scheint nicht vorhanden zu sein. - Die Urkunden tragen das Jahr 1203, das auch. in die meisten hierher gehörigen Darstellungen (  ...  )
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dieser beiden Grafschaften genannt. 83 ) Wichtig an dieser Urkunde ist uns noch, daß hier Dannenberg zum ersten Male als Stadt begegnet. Zwar dürfen wir nicht ohne weiteres "urbs" mit "Stadt" übersetzen; doch erscheint unsere Annahme, daß diese Übersetzung hier am Platze ist, dadurch gerechtfertigt, daß um dieselbe Zeit in Lüneburg eine städtische Organisation nachweisbar ist 84 ), eine Tatsache, die nicht ohne Wirkung auf benachbarte Orte geblieben sein wird. Diese Nachricht ist uns um so wichtiger, als wir sonst für die nächste Zeit niemals etwas über die innere Einrichtung und Entwicklung unserer Grafschaften hören.

Inzwischen hatten die Eroberungen der Dänen glänzende Fortschritte gemacht. Die Grafschaften Holstein und Ratzeburg waren in ihrer Gewalt, ja Graf Adolf von Holstein selbst wurde von ihnen seit dem Dezember 1201 gefangen gehalten. 85 ) Im Herbst 1203 endlich war auch Lauenburg, die letzte Festung, die bisher noch den Dänen getrotzt hatte, zur Übergabe bereit, falls Adolf III. aus seiner Gefangenschaft befreit wurde. Dieser wurde nun aus Dänemark herbeigeholt und mit ihm in der Weise Frieden geschlossen, daß er auf Holstein zugunsten König Waldemars verzichtete und ihm für dessen sicheren Besitz zwölf Geiseln stellte. Unter diesen war außer zwei eigenen Söhnen des Holsteiner Grafen und einem Sohne des Grafen Ludolf von Dassel, eines Bruders Adolfs von Ratzeburg, auch ein Sohn Heinrichs I. von Dannenberg. 86 ) Doch wahrscheinlich nicht sein ältester Sohn Volrad, wie meistens angenommen wird 87 ), sondern sein zweiter,


(  ...  ) übergegangen ist. Siehe jedoch Winkelm., Ph. v. Schwab. S. 247 Anm. 2, und Using., Deutsch-Dänische Gesch. S. 108/09, und dementsprechend richtig eingereiht Böhm.-Fick. Regg. imp. V, Nr. 222 u. 223. Vergl. Havemann, Gesch. d. Lande Braunschweig u. Lüneburg I, 274/75.
83) Z. B. bezeichnet im Jahre 1209 Wilhelm von Lüneburg unsern Grafen Heinrich und seinen Sohn Volrad II. ausdrücklich als "homines nostri", Sudendf., U.-B. z- Gesch. d. Herzöge v. Braunschweig u. Lüneburg I, Nr. 5.
84) Siehe Vierteljahrsschr. f. Sozial- u. Wirtschaftsgesch. Bd. VI (1908) S. 151.
85) Arn. VI, 14.
86) Arn. VI, 17. Vergl. Annall. Ryens. MG SS XVI, 405 und Annall. Stadens. ebenda S. 354 ad 1203.
87) u. a. F. A. Rudloff, Cod. Dipl. Historiae Megapolitanae I, 13 u. Using. S. 297 - richtig dagegen Saß a. a. O. S. 97. - Über die damalige Sitte, dem ältesten Sohn den Namen des Großvaters beizulegen, siehe Krüger in der Zeitschr. des histor. Vereins f. Nieders. 1874/75 S. 284.
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der spätere Graf Heinrich II. Denn der Bestimmung gemäß sollten diese Geiseln erst nach zehn Jahren oder nur unter der Bedingung eher zurückgegeben werden, daß König Waldemar oder Graf Adolf vor Ablauf dieser Frist stürben. Doch obwohl letzteres nicht geschah, finden wir Volrad bereits im Jahre 1207 wieder zu Salzwedel, wo er zusammen mit seinem Vater Zeuge in einer Urkunde des Markgrafen Albrecht ist. 88 ) Nimmt man dagegen Heinrich II. für jenen dem König Waldemar gegebenen jungen Dannenberger Grafen, so ergibt sich eine sehr willkommene Ergänzung zu einer sonst ziemlich zusammenhanglos dastehenden Nachricht, die uns unten noch weiter beschäftigen wird, daß nämlich im Jahre 1236 in der Schlacht bei Seule auch ein Graf von Dannenberg im Kampfe gegen die Litauer gefallen sei. Daß dies Heinrich II. war, wird unten nachgewiesen werden. Wie kam nun ein Dannenberger Graf, dessen Interessenkreis an und für sich sicherlich das Schicksal des Ostseegebietes fernlag, nach Kurland? Da erscheint es nun sehr einleuchtend, daß er während seines zehnjährigen Aufenthaltes in Dänemark, das eben damals unter seinem großen König nicht nur in Deutschland, sondern viel mehr noch in den heutigen Ostseeprovinzen gewaltig sich ausdehnte, Eroberungszüge nach Livland und Estland unternahm und dort Kolonien gründete 89 ), zum ersten Male von jenen Ländern hörte und sich mit Kreuzzugsideen gegen die Litauer vertraut machte. Möglich sogar, daß er bereits damals von Dänemark aus an solchen Zügen teilnahm.

Mit einiger Sicherheit scheint noch ein anderes aus Arnolds Nachricht hervorzugehen. Wenn neben dem Sohn des ausdrücklich als Verwandten 90 ) Adolfs III. bezeichneten Ludolf von Dassel ein Sohn Heinrichs von Dannenberg als Geisel gegeben wird, so läßt das auf eine enge Verbindung auch dieser beiden Grafenhäuser schließen. Möglich, daß diese lediglich in einer persönlichen Freundschaft bestand, wahrscheinlicher jedoch, daß ihr auch ein Verwandtschaftsverhältnis zugrunde lag, welches dann, da uns andere derartige Beziehungen nicht bekannt sind, in der bereits von anderer Seite vermuteten Richtung zu suchen wäre 91 ), daß nämlich Heinrich II. eine Tochter Adolfs III. von Holstein zur Gemahlin hatte. Da diese beiden vielleicht eben damals oder kurz


88) Riedel B I, 4.
89) Vergl. Hausmann, Das Ringen der Deutschen und Dänen.
90) Siehe darüber die Ratzeburger Stammtafel S. 69.
91) Zeitschr. des histor. Vereins für Nieders. 1874/75 S. 299; M. Jbb. 43, 139.
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zuvor in noch jugendlichem Alter, wie es die Sitte der Zeit war, verlobt waren, konnte Arnold Heinrich von Dannenberg noch nicht eigentlich als Verwandten des Holsteiners bezeichnen. Für ein solches verwandtschaftliches Verhältnis dürfte auch der Umstand sprechen, daß als Sohn Heinrichs II. ein Adolf auftritt, ein Name, der bisher in der Dannenberger Familie nicht gebräuchlich war.

Zweimal hören wir dann noch von dem Dasein Heinrichs I. von Dannenberg. Einmal in der bereits erwähnten Urkunde, die Markgraf Albrecht II. von Brandenburg am 4. Februar 1207 zu Salzwedel ausstellt 92 ), und dann, zum letzten Male, am 28. August 1209 zu Lüneburg, wo er und sein ältester Sohn, Volrad, an erster Stelle unter den Vasallen Wilhelms von Lüneburg als Zeugen genannt werden, daß er der neu zu gründenden Stadt Löwenstadt - ,dem heutigen Bleckede - das Recht einer freien Stadt verleiht und ihr "Weichbild" abgrenzt. 93 ) Wenige Wochen darauf scheint er gestorben zu sein; denn in einer am 22. Oktober desselben Jahres zu Bismark in der Altmark für Bischof Sibot von Havelberg ausgestellten Urkunde Albrechts II. von Brandenburg erscheint bereits sein Sohn Volrad allein als Zeuge 94 ), und später finden wir Heinrich nie mehr genannt.


92) Siehe S. 92 Anm. 88.
93) Origg. Guelf. III, 858/59. Vergl. auch Sudendf. a. a. O. I, Nr. 5.
94) Riedel A III, 91.