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Adelheid von Ratzeburg.

Bernhard II. war vermählt gewesen mit Adelheid, der Tochter des Grafen Konrad von Wassel - zwischen Hannover und Peine -, Vicedominus von Hildesheim, und Adelheids, Gräfin von Hallermünde am Deister, wahrscheinlich einer Schwester der beiden Grafen Ludolf und Wilbrand von Hallermünde, die Arnold II, 13 als Freunde und Verbündete Heinrichs des Löwen nennt. 215 ) Da ihre Herkunft, soviel auch darüber bereits geschrieben ist, meist unrichtig angegeben wird, 216 ) andererseits aber gerade für diese frühe Zeit die genealogischen Zusammenhänge


215) Arn. V, 7 bezeichnet sie als "filia comitisse de Alremund". Siehe den Aufsatz des Reichsfreiherrn Julius Grote, Zeitschr. d. hist. Vereins f. Niedersachsen 1853, 240/48, über die Grafen von Wassel und dazu M. U.-B. X, 7154, worauf wir gleich noch näher eingehen werden.
216) Z. B. der Aufsatz E. F. Mooyers, Krit. Beiträge zur Geschichte u. Genealogie der Grafen von Dassel, Zeitschr. d. Vereins f. Gesch. u. Altertumsk. Westfalens Bd. VIII, 87/115, wimmelt von Unrichtigkeiten. Leider hat ihm auch der sonst so wohlunterrichtete bekannte Mecklenburg. Forscher Lisch Glauben geschenkt und seinen Aufsatz z. T. in dem M. Jb. 20, S. 228/31, nachgedruckt.
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von höchster Wichtigkeit sind, so muß hier, obwohl diese Arbeit im wesentlichen eine Darstellung der territorialen Verhältnisse zum Ziele hat, auf die Genealogie der Gräfin Adelheid etwas näher eingegangen werden. Toeche, Jahrbb. unter Heinrich VI. S. 211 Anm. 5 macht sie zu einer Tochter des Grafen von Querfurt und einer Schwester des Hildesheimer Bischofs Konrad I. von Ravensderg. Allein, hier liegt eine Verwechslung mit Adelheid, der zweiten Gemahlin des Grafen Adolf III. von Holstein vor, die nach Arnold V, 1 in der Tat eine Tochter Burchards von Querfurt war. 217 ) Dagegen machen sie Mooyer in dem eben zitierten Aufsatz und das M. U.-B. Bd. IV, Person.-Reg. S. 102, "Adelheid 8" zu einer Tochter des Grafen Günther von Käfernburg. 218 ) Auch das ist, falls die Vermutung des Freiherrn von Grote in dem eben zitierten Aufsatz S. 241, der annimmt, daß sich die Mutter Adelheids von Ratzeburg, Adelheid von Haller-münde, in zweiter Ehe mit dem Grafen Günther von Käfernburg vermählt habe, zutrifft, nur insoweit richtig, daß dieser also der Stiefvater der Gräfin von Ratzeburg war.

Diese Gräfin Adelheid finden wir zum erstenmal im Jahre 1189 genannt, wo sie zusammen mit ihrer Schwester Fritherun an das Kloster Marienberg bei Helmstedt in der Nähe gelegene Güter teils verkauft, teils verschenkt. 219 ) Nach dieser Urkunde ist Adelheid, die ältere von den beiden Töchtern des bereits verstorbenen Konrad von Wassel, damals noch unvermählt. Bald darauf wird sie dann die Gemahlin Bernhards II. von Ratzeburg geworden sein. Nachdem nun dieser im Jahre 1197 gestorben und ihm ihr Sohn, Bernhard III., nach wenigen Jahren im Tode nachgefolgt war, vermählte sie sich, damit dem letzteren die Dynastie Heinrichs von Badewide erloschen war, wieder, und zwar mit dem schon mehrfach genannten Grafen Adolf von Dassel. 220 )

Wir finden ihren Namen dann noch mehrfach bis zum Jahre 1244 in Urkunden genannt. Besonders interessiert uns hier die M. U.-B. I, 160 abgedruckte, aus der Zeit ihrer Witwenschaft. 221 )


217) Für diese Aufstellung beruft sich Toeche auf Lüntzel, Geschichte d. Diözese u. Stadt Hildesheim I, 480 Anm. 2; dort ist jedoch der Sachverhalt vollkommen richtig dargestellt.
218) Bei Arnstadt i. Thüringen: das M. U.-B. schreibt Kevernberg. Später taucht diese Familie in der Grafschaft Lüchow auf.
219) M. U.-B. X, 7154.
220) Siehe über ihn den folgenden Abschnitt.
221) Mit Recht setzen die Herausgeber diese Urk. an für 1196 (richtiger wohl noch 1197) bis 1200.
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wo sie als comitissa de Raceburg eine Seelenmesse für ihre als Nonne verstorbene Schwester Fritherun stiftet 222 ) und daher zugunsten des Ratzeburger Doms auf alle ihr von dem Dorfe Walksfelde zustehenden Rechte verzichtet. Es ist dies ein Beweis, daß in der Grafschaft Ratzeburg ebenso wie in Schwerin 223 ) die weibliche Erbfolge galt. An und für sich wäre es ja denkbar, daß sie diese Schenkung nur als Vormünderin ihres Sohnes macht. Aber abgesehen davon, daß die Urkunde nichts davon erkennen läßt, ist es sehr unwahrscheinlich, da die Schenkung für ein Glied ihrer Familie gemacht wird. AußErbem nennt sie sich auch noch später mehrfach Gräfin von Ratzeburg. So verkauft sie als Alheidis comitissa de Ratisburch im Jahre 1224 mit Zustimmung ihrer "Erben" Ludolf, Adolf und Berthold und ihrer Tochter Adelheid, der späteren Gemahlin des Grafen Ludwig I. von Ravensderg, zehn Hufen, acht Höfe und eine Wiese in Hamersleben - nordwestlich Oschersleben - an das dortige Kloster des Hl. Pankraz. 224 ) Diese hier genannten Erben sind ihre Kinder aus zweiter Ehe mit dem bereits verstorbenen 225 ) Grafen Adolf von Dassel. Der Ausdruck "deredes" für Söhne hat hier, wo ihre Tochter Adelheid ausdrücklich als filia bezeichnet wird, etwas Auffälliges, und so bezeichnet sie denn das Urkundenbuch des Hochstifts Halberstadt II S. 114 Anm. 1 als Neffen der Gräfin Adelheid und hält sie offenbar für Söhne Ludolfs, des Bruders Adolfs von Dassel. 226 ) Das ist unrichtig. Denn um 1230 verkauft Gräfin Adelheid von Ratzeburg mit Einwilligung ihrer "Söhne und Erben" dem Kloster Riddagshausen eine Hufe von ihrem Erbteil in Hedeper - südöstlich Wolfenbüttel -, und ihre Söhne Ludolf und Adolf geben dazu ihre Einwilligung. 227 ) Hier ist der Ausdruck "filii et deredes" offenbar eine Tautologie; gemeint sind die obengenannten beiden Söhne. Der nicht mehr genannte Berthold mag bereits verstorben sein. Auch kommt der Ausdruck heredes für Söhne in mittelalterlichen Urkunden häufiger vor. Es sind auch nicht etwa Stiefsöhne Adelheids, wie M. U.-B. I, 382 Anm. und


222) Frederundis ist zu lesen statt Fredegundis; vergl. M. U.-B. X, 7154. - Übrigens kann es sich nur um eine Bestätigung oder Erweiterung von bereits durch Bernhard I. abgetretenen Rechten handeln, s. oben und M. U.-B. I, 480.
223) Siehe darüber Usinger a. a. O. S. 419 ff.
224) M. U.-B. I, 302.
225) M. U.-B. I, 382 Anm.
226) S. Cod. Anh. Reg.-Bd. VI, S. 68.
227) M. U.-B. I, 382 u. 383.
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Mooyer a a. O. S. 97/98, irregeführt durch den Ausdruck "comites de Dasle", meinen, 228 ) aus einer ersten Ehe Adolfs von Dassel. Eine solche erste Ehe, die demnach in der Heimat des Grafen geschlossen sein müßte, ist, da wir ihn dauernd in unsern Gegenden finden, sowie überhaupt nach allem, was wir von ihm wissen, ganz unwahrscheinlich. Daß die Söhne den Titel ihres Vaters annehmen, ist nur natürlich, da dessen Ansprüche auf die Grafschaft Ratzeburg von Herzog Bernhard von Sachsen nie anerkannt waren. 229 )

Von der Abstammung Adelheids aus dem Hause der Grafen von Hallermünde finden sich später noch Spuren. Im Jahre 1237 verkauft Ludolf, Graf von Hallermünde, mit Einwilligung seines Bruders Wilbrand, Erzbischofs von Magdeburg, seiner Schwester Adelheid, Gräfin von Ratzeburg, und seines Sohnes Ludolf dem Kloster Marienthal drei Hufen seines Erbes in Hamersleben - siehe oben S. 58 - 230 ) Endlich besitzen wir noch eine Urkunde von ihr aus dem Jahre 1244, in der sie am 6 Mai zu Hoya ihrer Tochter, der Gräfin Adelheid von Ravensderg, ihre zeitlichen Güter überträgt. 231 ) Infolge der Vertreibung ihres zweiten Gatten und der unruhigen folgenden Zeiten - siehe folgenden Abschnitt - scheint sie seit 1201 nicht mehr nach Ratzeburg gekommen zu sein, wenngleich sie sich stehts als Gräfin dieses Landes bezeichnete.


228) In seiner Stammtafel S 115 macht sie Mooyer dagegen richtig zu Söhnen Adelheids.
229) Using. S. 93 f. Loreck S 280. - Zwar ist in der Vertragsurkunde des Grafen Heinrich v. Schwerin mit Kaiser Friedrich II. vom Jahre 1223 - M. U. -B. I, 290 - auch von Rechten des Grafen Adolf v. Dassel - der hier also keineswegs als "von Ratzeburg" bezeichnet wird - die Rede. Doch wurde er wohl durch seinen Tod an deren Geltendmachung gehindert.
230) Regg. archiepiscop. Magdeburg. II, S 496 - Nach v. Grote a. a. O. S. 243 sind Ludolf und Wilbrand Söhne aus der zweiten Ehe Adelheids v. Hallermünde mit Günther von Käfernburg, also Stiefbrüder Adelheids v. Ratzeburg. Vergl. die Stammtafel S. 69.
231) M. U.-B. I, 562. - Nach Regg. archiepisc. Magdeburg. II, S. 567 würden wir auch in der dort zum Jahre 1249 genannten Adelheid (  ...  )