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VI.

Werden und Wachsen des Fleckens Dargun.

Nach einem Archivbericht des (†) Geh. Archivrats Dr. Beyer,
überarbeitet von Geh. Archivrat Dr. Grotefend.
* )

D argun war schon zur Zeit der Wenden eine in dem Lande Circipane gelegene wichtige Gauburg. Eine etwa ins Jahr 1178 fallende Urkunde des Schwerinschen Bischofs Berno 1 ) nennt 27 Dörfer im Besitze des eben gegründeten Klosters Dargun, die vormals der alten Burg Dargun unterworfen waren (que quondam veteri castro de Dargon subjecte fuerunt). Die genannten Dörfer sind zwar jetzt größtenteils untergegangen (so Gnevtine, Domagnewa, Szizelubiz) oder haben ihre slavischen Namen geändert (Dobimuisle = Brudersdorf; Vincedargo = Finkenthal); die noch erkennbaren aber liegen über das ganze heutige Amt Dargun zu beiden Seiten der Röcknitz zerstreut, so daß das Gebiet der alten Burg mindestens diesem Amtsbezirk gleich gewesen sein muß.

Die Burg selbst aber lag 2 ) nicht an der Stelle des späteren Klosters, also nicht an der südöstlichen Spitze des Röcknitz=Sees, sondern an dessen entgegengesetzter, der nordwestlichen Spitze auf einer schmalen Landzunge, die in die breite Moorfläche am Zusammenflusse des von Glasow herabkommenden Baches und der Röcknitz hineinragt. Noch heute sind hier die bedeutenden Wälle der Burg - als israelitischer Begräbnisplatz benutzt - wahrzunehmen und ebenso deutlich der dreifache Abschlußwall in dem davorgelegenen Walde.

Mit dieser Lage der Burg stimmt die Grenzbeschreibung in der Bewidmungsurkunde des Klosters durch den Fürsten Kasimir I.


*) Der Bericht wurde zu einem bestimmten Zwecke erfordert und mußte daher für den Abdruck, namentlich in der ersten Hälfte, erheblich umgestaltet werden.
1) M. U.=B. 125.
2) Vgl. Schlie Denkmäler Bd. I. Jahrb. VI, 70 f.; XII, 453; XXIV, 302 f.
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von Pommern im Jahre 1174 überein, indem dort namentlich die passierbare Stelle des Röcknitz=Moors (vadum Rokenitz) als östlich von Dargon liegend genannt wird, und zugleich bemerkt wird, daß die Straße von Demmin nach Lüchow - die in den Urkunden öfter, auch als Königsstraße, als Straße von Demmin nach Dargun und Lüchow und von da weiter nach Laage führend, vorkommt - durch diese Stelle hindurchführe, woraus mit Sicherheit hervorgeht, daß nur die oben bezeichnete Moorfläche am Zusammenflusse der beiden Gewässer mit dem vadum Rokenitz und nur das castrum hier mit Dargon gemeint sein kann. 3 )

Einer Landesburg von dieser Bedeutung hat nun sicher der gewöhnliche Vorort (suburbium, von den Wenden Wês, von den Deutschen Wiek genannt) nicht gefehlt, und dieser kann kaum anderswo gelegen haben, als der Burg gegenüber am östlichen Ufer des gedachten Moores, also an der Stelle des heutigen Röcknitz. Denn das westliche Ufer war damals mit dichter Waldung bedeckt (die silva intra viam de Lucho et Rokenize der Urkunde von 1174), wodurch mit Hülfe des genannten dreifachen Walles der Zugang zu der auf den anderen Seiten vom Moor beschützten Burg von der vierten Seite gleichfalls geschlossen war, und wovon der heutige Tiergarten und die damit zusammenhängende Klosterwaldung wohl nur ein kleiner Rest sind. Hiernach wäre also Röcknitz das eigentliche alte Dargun, eine Vermutung, die wir durch die Geschichte der Gründung des Klosters noch mehr bestätigt finden werden.

In diesem alten slavischen Dargun ward um das Jahr 1160 etwa 4 ) die erste christliche Kirche des ganzen Landes Circipane


3) M. U.=B. 114. Ich bemerke dabei, daß Schlie sich der Ansicht Pressentins anschließt, daß das Kloster Dargun auf der Stelle des alten Wiek's der Burg erbaut sei, und gegen Beyer hervorhebt, daß es "einen Weg über die Röcknitz durch das Moor zur Burg in alter Zeit nicht gegeben habe". Das widerspricht aber geradezu der Grenzbeschreibung in Nr. 114 über den Weg von Demmin nach Lüchow durch das Röcknitzer Moor, der nach Nr. 111 geradezu de Dimin ad Dargon et Lucho führt.
4) Um 1160 kam Berno auf seinem Missionszuge auch nach Demmin, wo er mit den Pommernfürsten zusammentraf (Jahrb. 72, 150 ff.). In diese Zeit also dürfen wir die (nach Nr. 111) von ihm vorgenommene Weihe der prima capellula in Dargon, wohl eines Holzbaus, setzen. Die Urkunde setzt die Weihe geradezu in vergangene Zeit (tunc, ! Schmaltz, Jahrb. 72, 180 übersieht das!) Ob diese capellula, die wir nach 125 als Burgwardskirche erkennen können, nun die bei dem alten Burgward errichtete 1178 als ecclesia de Rokitniz bezeichnete Kirche oder deren Vorgängerin ist, oder ob es die alte Kapelle des südlich davon belegenen (  ...  )
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erbaut, 5 ) und bald darauf wurde durch die Landesherren, die Fürsten von Pommern, der erste Grund zu dem Zisterzienser=Kloster gelegt. Zwar wurde dieses in den folgenden Kriegsunruhen bald zerstört, nach wiedergewonnenem Frieden aber wiederhergestellt - und rasch gewann es eine hohe Bedeutung für die ganze Gegend.

Das unmittelbar zu diesem Kloster gehörige, von wendischen Edlen angewiesene Gebiet umfaßte nun nach den in den Bestätigungsurkunden des Bischofs Berno von Schwerin und der pommerschen Fürsten von 1173, 1174, 1178 und 1219 6 ) gegebenen genauen Grenzbestimmungen ohne allen Zweifel zugleich die ganze heutige Feldmark Röcknitz.

Das heutige Röcknitz lag also jedenfalls innerhalb der alten Feldmark Dargun, und der Umstand, daß es dessenungeachtet bei der obigen Grenzbeschreibung nicht genannt wird, verleiht der Vermutung gewiß einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit, daß es mit der alten Ortschaft Dargun selbst identisch sei. Hieraus erklärt es sich auch, daß der Erwerbung des Ortes durch das Kloster nirgends gedacht wird, obwohl bei der Wiederherstellung des Klosters Dargun der Bischof Sigwin von Kamin im Jahre 1216 neben Dargun ausdrücklich Rokitnitze zu denjenigen Dörfern rechnet, welche von alters her zu den Besitzungen des Klosters gehört hätten (que ad ipsum locum pertinent ab antiquo). 7 ) Die Scheidung des Klosters und seiner unmittelbaren Umgebung, auf welche sich nunmehr durch die Wichtigkeit der Klosteranlage deren Name übertrug, und der alten wendischen Ortschaft Dargun, nunmehr, und zwar bereits etwa 1178 (M. U.=B 125) Röcknitz genannt, in zwei getrennte Feldmarken, Dargun und Röcknitz, geschah demnach im Beginn des 13. Jahrhunderts, wohl bald nachdem die durch ihre Verdienste um den Ackerbau berühmten Zisterziensermönche zum zweiten Male ihre Stiftung bezogen und


(  ...  ) Klosters Dargun ist, läßt sich nicht sagen. Auffallend ist das prima, das doch immer ein secunda vermuten läßt. sei es nun am selben Orte oder in der Nähe. Vielleicht, daß man die erst am Norden des jetzigen Sees gegründete Klostersiedlung aus Nützlichkeitsgründen bei der Wiederherstellung an das Südende des jetzigen Sees verlegte. Wahrscheinlich hat man erst um das Jahr 1225 in Dargun sich mit dem Bau einer steinernen Kirche beschäftigt, da das Kloster damals Küsserow ad opus latericium erwirbt (M. U.=B. 311), dann baute man auch das Kloster von Stein (M. U.=B. 444, 527).
5) Anführung der Urkunde Bischof Bernos von 1173, M. U.=B. 111.
6) M. U.=B. 111. 114. 125. 247.
7) M. U.=B. 226.
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zu ihrem Unterhalt auf dem rechten Ufer der Röcknitz einen Bauhof, wahrscheinlich auf ausgerodetem Waldboden, angelegt hatten. Die Burg Dargun, die schon 1178 ein vetus castrum genannt wird, war wohl, als die Kämpfe der Pommernherzoge auch der ersten Klostergründung von Dargun ein Ende bereiteten, ebenfalls zerstört, und hatte dadurch der Name Dargun für die bei ihr entstandene, nun auch wohl verwüstete dörfliche Niederlassung seine Bedeutung verloren. Seit dieser Zeit verblieb, das steht sicher fest, der alte Name Dargun ausschließlich dem Kloster und dem dazu gehörigen Hofe, während das am linken Ufer der Röcknitz gelegene Dorf nunmehr nach seiner Lage an dem gedachten Wasser ausschließlich den Namen Röcknitz erhielt. Aber auch nach dieser Zeit werden beide Orte in den Urkunden öfter in näherer Verbindung miteinander, gleichsam als zusammengehörig, genannt, z. B. in der Bestätigung und Erweiterung der Privilegien des Klosters durch den Herzog Kasimir von Pommern vom Jahre 1219, wo das Kloster Dargun und das Dorf Röcknitz mit ihren Pertinenzien zusammengefaßt und von allen übrigen Besitzungen abgesondert, diesen gleichsam entgegengesetzt werden: damus preterea supradictis fratribus ipsum locum Dargun, ubi claustrum situm est, et villam Rokenitze cum parrochia et taberna et omnibus eorum pertinentiis, insuper . . . 8 )

Endlich ist hier noch zu erwähnen, daß den Einwohnern von Röcknitz noch im 17. Jahrhundert in dem jenseits des Wassers um die alte Burgstätte liegenden Walde, dem Tiergarten, eine Holzungs= und Weidegerechtigkeit zustand, die wahrscheinlich in dieser alten Zusammengehörigkeit von Röcknitz mit dem alten wendischen Dargun ihren Grund hatte.

Übrigens wird des Ortes Röcknitz in den Klosterurkunden von nun an nur selten gedacht. Das erste Mal war er uns in der schon angeführten Urkunde des Bischofs Berno begegnet, die etwa in das Jahr 1178 zu setzen ist, worin der Bischof dem Kloster den Zehnten aller Klosterdörfer verleiht. Hier werden die von den Mönchen für die Seelsorge in den gedachten Dörfern erhobenen Gebühren der Kirche zu Röcknitz zugewiesen: Baptisma autem et visitationes infirmorum, sepulturas mortuorum et cetera, que ad curam animarum pertinent, ad ecclesiam de Rokitnitz accipient. 9 )


8) M. U.=B. 247. Ebenso 1266, M. U.=B. 1071.
9) M. U.=B. 125.
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Die eigentliche Pfarrkirche des Sprengels, zu dem das Kloster selbst gehörte, war also, dem Futurum accipient nach anscheinend damals im Bau begriffen, wohl an Stelle der 1173 10 ) erwähnten prima capellula in Dargon, von deren Altar es heißt, daß er zuerst in ganz Circipanien geweiht sei (quod et primum consecratum est in tota Circipen). Zur Zeit der zweiten Bestätigungsurkunde des Klosters durch Herzog Kasimir 1219 hatte der Ort bereits seinen eigenen Pfarrer, sowie einen Krug: villa Rokenize cum parrochia et taberna. 11 ) Im Jahre 1232 verlieh der Bischof Conrad von Kamin der Kirche daselbst (welche damals aufs neue eingeweiht wurde oder kurz zuvor geweiht war) 12 ) einen Zehnten zum Unterhalt des Pfarrers. Im Jahre 1281 wird dann einer Mühle zu Röcknitz gedacht; 13 ) ohne Zweifel war es dieselbe, die schon in Bischof Berno's Urkunde von 1173 14 ) als innerhalb des von den slavischen Edlen verliehenen Gebietes liegend genannt, in späteren Zeiten aber stets zu Dargun gerechnet wird.

Noch spärlicher werden die Nachrichten über Röcknitz in den folgenden Zeiten, ja in den zahlreichen Klosterurkunden des 14. und 15. Jahrhunderts findet sich über Röcknitz auch nicht eine einzige irgend bemerkenswerte Notiz. Die einzige Urkunde, die darüber sprach, eine von den Gebrüdern Moltke als Vögten zu Gnoien dem Kloster ausgestellte Urkunde über das Gut zu der Röcknitz, ist verloren gegangen, und nur diese dürftige Inhaltsangabe aus dem Jahre 1388 hat sich erhalten. 15 )

Somit wissen wir namentlich über die Bevölkerung und die gewerblichen Verhältnisse des Ortes während der ganzen katholischen Zeit durch direkte und ausdrückliche Zeugnisse soviel wie garnichts. Doch leidet es keinen Zweifel, daß der Ort schon in dieser Zeit mehr als ein gewöhnliches Dorf gewesen sei, und daß es daselbst an bürgerlichen Gewerbetreibenden niemals ganz gefehlt haben kann.

Die Verhältnisse des Klosters zwingen geradezu zu dieser Annahme. Schon in der Bewidmungsurkunde des Fürsten Kasimir von 1174 ward dem Kloster die freieste Befugnis verliehen, Deutsche, Dänen, Slaven oder andere Volksgenossen, namentlich


10) M. U.=B. 111.
11) M. U.=B. 247.
12) in consecratione ipsius ecclesie . . . dedimus M. U.=B. 402.
13) M. U.=B. 1578.
14) M. U.=B. 111.
15) M. U.=B. 12026.
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Handwerker aller Art, zur Ansiedlung auf dem Klostergebiete und zur Ausübung ihrer Kunst zu berufen, Pfarren zu gründen, Priester anzustellen und Krüge zu halten: prefatis fratribus de Dargon dedimus liberam potestatem - - vocandi ad se et collocandi, ubicunque voluerint in possessione prefate ecclesie de Dargon, Teutonicos, Danos, Sclavos vel cujuscumque gentis et cujuscumque artis homines, et ipsas artes exercendi, et parrochias et presbyteros constituendi necnon et tabernam habendi, sive velint more gentis nostre, sive Teutonice et Danice. 16 ) Jene Ansiedler wurden aber zugleich von allen Abgaben an die Fürsten und ihre Beamten und von allen Diensten und von der Heeresfolge befreit, so daß sie niemandem als Gott allein und dem Kloster dienstbar sein sollen.

Diese umfassenden Privilegien wurden in der Folgezeit nicht nur häufig bestätigt, sondern auch erweitert; z. B. wird die zugesicherte Steuerfreiheit der Klosteruntertanen schon durch Herzog Kasimir in der Bestätigungsurkunde von 1219 ausdrücklich auch auf deren Befreiung von allen Zöllen ausgedehnt. 17 ) Ebenso wurde dem Kloster noch in dem gleichen Jahrhundert, nachdem die Landeshoheit von den pommerschen Herzögen auf die mecklenburgischen Fürsten übergegangen war (1236), namentlich im Jahre 1238 von den Fürsten Johann und Nicolaus, die Zivil= und Kriminalgerichtsbarkeit in allen seinen Besitzungen verliehen, während im Jahre 1242 das Kloster auch vom Herzog Barnim von Pommern für pommersche Klosteruntertanen eine weitgehende Freiheit erlangte. Hierbei sicherte der Herzog dem Kloster zugleich die Befreiung von allen Wasser= und Landzöllen in seinem Gebiete sowohl für die Untertanen als für die eigenen Handelsleute des Klosters (proprios negotiatores suos) nochmals zu. 18 ) Alle diese Freiheiten und Privilegien, dazu die unbeschränkte Handelsfreiheit in seinem Gebiete, bestätigte endlich derselbe Herzog Barnim im Jahre 1266 dem Kloster nochmals in ihrem ganzen Umfange in sehr bestimmten und unzweideutigen Worten, 19 ) anderer früherer und späterer allgemein gehaltener Konfirmationsbriefe pommerscher und mecklenburgischer Fürsten nicht zu gedenken.

Daß nun das Kloster von diesen umfassenden Privilegien, mit denen es fast freigiebiger, als irgend ein anderes bedacht


16) M. U.=B. 114.
17) M. U.=B. 247.
18) M. U.=B. 479. 542.
19) M. U.=B. 1071.
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war, gar keinen Gebrauch gemacht haben sollte, oder nur einen so eingeschränkten, daß es nicht einmal die zur Befriedigung seiner eigenen täglichen Bedürfnisse notwendigen Handwerker in seiner Nähe angesiedelt hätte, ist in der Tat undenkbar und würde, wenigstens in Mecklenburg, ohne Beispiel sein. Fragen wir aber, wo diese Leute in der unmittelbaren Umgebung des Klosters gewohnt haben, so suchen wir in unseren Urkunden vergebens nach einer bestimmten und direkten Antwort. Dennoch aber kann diese nicht im geringsten zweifelhaft sein.

Die ganze abgesonderte Feldmark Dargun stand zu allen Zeiten des Mittelalters, soweit wir es übersehen können, als sogenannter Bauhof unter dem eigenen Pfluge der Klosterbrüder. In der unmittelbaren Umgebung des Klosters befanden sich keine anderen Gebäude, als die zu dem gedachten Ackerbau und der dazugehörigen Viehzucht erforderlichen, außerdem nur noch die Mühle und höchstens noch ein Krug, dessen wenigstens in der letzten Zeit des Klosters, z. B. 1533, 20 ) neben dem Röcknitzer Kruge gedacht wird.

Der gesamte Gewerbebetrieb und Handelsverkehr, ohne den ein Kloster von Bedeutung gar nicht gedacht werden kann, muß daher notwendig von Anfang an im Dorfe Röcknitz konzentriert gewesen sein.

Diese Voraussetzung finden wir denn auch im 16. Jahrhundert, als nach Aufhebung des Klosters die Verhältnisse allmählich klarer hervortreten, vollkommen bestätigt. Die Säkularisation des Klosters erfolgte auf Befehl des Herzogs Johann Albrecht I. vom 6. März 1552. 21 ) Das Kloster fiel aber durch den Ruppinschen Machtspruch vom 1. August 1556 seinem Bruder, dem Herzoge Ulrich, zu. Dieser richtete sich, wahrscheinlich schon in den nächstfolgenden Jahren, an diesem in reizender und waldreicher Gegend gelegenen Orte ein fürstliches Jagdhaus ein, in dem er häufig einen Teil des Jahres verweilte. 22 ) In späteren Jahren scheint er den Ort immer lieber gewonnen zu haben. Er ließ daher einen Teil der ehemaligen Klostergebäude, die bis jetzt den nunmehr fürstlichen Beamten zur Wohnung gedient hatten, namentlich das sogenannte Lange Haus, zu einer fürstlichen Sommerresidenz mit feststehender Hofhaltung einrichten. Schon


20) Pachtregister im Archiv.
21) Jahrb. 34, 13.
22) Man hält die spätere Brauerei dafür, doch trägt diese die Jahreszahl 1585.
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1590 war das Lange Haus, der westliche Flügel des Schlosses, eingerichtet. Auf Röcknitz indessen hatte diese Veränderung keinen unmittelbaren Einfluß, vielmehr dürfen wir die dortigen Zustände, wie wir sie in dieser Zeit kennen lernen, im wesentlichen mit Sicherheit als aus der Zeit des Klosters stammend betrachten; wenigstens wird der Ort durch die Aufhebung des Klosters schwerlich an Bedeutung gewonnen haben.

Wenden wir uns nun zur näheren Betrachtung dieser Verhältnisse von Röcknitz. Zunächst ist wichtig, daß der Ort schon in der Mitte des 16. Jahrhunderts nicht nur im gemeinen Leben, sondern auch amtlich als Flecken (Blêck) bezeichnet wird. So heißt es z. B. in der Vokation des Johann Cosmas zum Pastor in Dargun durch Herzog Ulrich vom 21. Oktober 1562, er solle sein Amt "folgende Ostern zu Dargun antreten, gleichwohl aber im Flecken Rekenitz residieren". Dieselbe Bezeichnung des Ortes findet sich in einem Vortrage des genannten Pastors vom 4. Juli 1578, und in einer Bittschrift vom 28. April 1601 "Datum in E. F. G. Blecke Roknitze" führt der Bittsteller an, daß sein Vater den Krug "in E. F. G. Bleckschen Rockenitze erblich gekauft und 38 Jahre bewohnt habe".

Mit dieser Benennung des Ortes stimmt denn auch das eigentümliche Verhältnis der Einwohnerschaft im allgemeinen überein. Fast in allen Registern, Inventarien und Beschreibungen dieser und der folgenden Zeit wird Röcknitz von den übrigen Dörfern getrennt aufgeführt und diesen entgegengesetzt. Auch hatte der Ort keinen Schulzen, der sonst in keinem Dorfe fehlte, stand also unmittelbar unter dem Klostervogte, später dem Amtmann zu Dargun. Ebenso hatten die Bewohner von Röcknitz auch bezüglich der Abgaben von alters her eine bevorzugte Stellung. In dem allgemeinen Pachtregister des Klosters vom Jahre 1533 fehlt der Ort in allen Kapiteln mit alleiniger Ausnahme der Krugpacht, wo neben dem Kruge "vor Dargun" auch der "to Rokenitze" mit 5 Mark Pacht aufgeführt wird. Die Bewohner von Röcknitz waren also damals völlig abgabenfrei. Nach Aufhebung des Klosters scheint sich ihre Lage in dieser Beziehung aber sehr bald verschlechtert zu haben. Das älteste noch vorhandene Amtsbuch aus dem 16. Jahrhundert, ungefähr vom Jahre 1570, führt in Röcknitz, außer dem nicht mitgenannten Prediger und Küster, jedoch mit dem Krüger und dem Schmied 28 "Bauern" auf, deren jeder 1 (ß) 6 (?PF) bis 6 (ß) Katenpacht und eine nach dem Umfange der betreffenden, anscheinend nicht zu den Hufen gehörigen, Grundstücke verschiedene Acker= und Wiesenheuer von

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3 ( Schilling (Meckl.) ) bis 1 fl, sowie ein Rauchhuhn zu geben hatten. Die ganze Gemeinde hatte dann noch eine fette Kuh zu geben. Nur der Krüger gab für das - unbekannte - "Neudörffer Feld", wovon auch der Darguner Krüger einen Teil besaß, eine etwas größere Pacht. Außerdem leisteten die Röcknitzer Bauern noch einige Fußdienste als Entschädigung für eine Holzkavel, sonst aber waren sie von den in den übrigen Dörfern des Amts üblichen Lasten, namentlich der nicht unbedeutenden Hufenpacht in Korn und Geld, sowie von dem Jagd=Ablager und den Hand= und Spanndiensten auch jetzt noch befreit.

Nach einem Bericht des Hauptmanns v. Bassewitz vom 28. Januar 1691 hatte dagegen "uraltem Gebrauch nach", also wohl höchstens seit dem großen Kriege, durch den sich mancherorts Veränderungen der Dienste vollzogen, jeder Katenbesitzer von Röcknitz alle Woche 3 Tage und in der Ernte sowie bei der Heuwerbung sogar täglich Handdienste zu leisten. Übrigens war es nach eben diesem Berichte "daselbst gebräuchlich, daß ein jeder seiner Gelegenheit nach seinen Katen verkaufen mag", wovon sich denn auch aus dieser und der folgenden Zeit vielfache Beispiele finden - eine Gewohnheit, die für sich allein schon beweist, daß der Ort nicht mit einem gewöhnlichen Dorfe verwechselt werden darf.

Von einem bürgerlichen Nahrungsbetriebe der Einwohner ist zwar in dem obgedachten Amtsbuche von 1570 außer dem Schmied und dem Krüger überall nicht die Rede. Gleichwohl ist es aus anderen gleichzeitigen Nachrichten gewiß, daß wenigstens einige der dort namentlich aufgeführten Bauern oder Büdner, wie sie gewöhnlich genannt werden, neben dem Ackerbau noch ein Gewerbe betrieben. So verlieh z. B. Herzog Ulrich im Jahre 1569 dem Landreiter Lorenz Preen auf Lebenszeit eine zwischen dem Aalfänger Wolder und dem Schneider Plotze gelegene Katenstelle dienst= und abgabenfrei. Alle drei (resp. für den letzteren mutmaßlich dessen Sohn) werden in dem Amtsbuch unter den Bauern angeführt.

Ähnlich war es gewiß mit vielen, ja vielleicht mit den meisten dieser sogenannten Bauern beschaffen, da ihr Ackerbau nach anderweitigen Nachrichten nur sehr unbedeutend war. Andere kleinere Handwerker mochten als Einlieger bei den Eigentümern der Katen wohnen und hier übergangen sein, weil sie keine Abgaben zahlten. Denn der Zweck solcher Amtsbücher ist nicht, den faktischen Zustand und Bestand des Amts festzustellen, sondern nur, die Hebungen und Gerechtsame der Fürsten zu überliefern.

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Vielleicht aus eben diesem Grunde wird hier auch der Jahrmärkte noch nicht gedacht, obwohl man mit Rücksicht auf den als Regel anzunehmenden Ursprung dieses Instituts aus den Kirchweihtagen und sonstigen größeren Kirchenfesten, zumal in einem Klosterorte, kaum zweifeln darf, daß diese schon im Mittelalter, und also auch schon jetzt regelmäßig gehalten wurden. Die erste bestimmte Nachricht darüber stammt erst aus dem Jahre 1620.

Mit dem Anfange des 17. Jahrhunderts begann für den Ort ein Zeitraum ungewöhnlicher Blüte, wenngleich sich diese infolge der bald darauf eintretenden furchtbaren Kriegsdrangsale nicht so fröhlich entfalten konnte, als man dem Anfange nach hoffen durfte. Nachdem bei der vorläufigen Landesteilung zwischen den Herzögen Adolf Friedrich und Hans Albrecht II. vom 12. März 1611 dem letzteren der Güstrowsche Anteil mit dem Klosteramte Dargun zugefallen war, ließ er schon in dem folgenden Jahre verschiedene Bauten an dem Darguner Schlosse vornehmen. Größere Aufmerksamkeit indes schenkte er der dortigen Sommerresidenz nach seiner zweiten Vermählung mit der Prinzessin Elisabeth von Hessen, der in der Ehestiftung (1618) das Amt Dargun zum Wittum verschrieben ward. Aus den Amtsregistern der Jahre 1617 bis 1623 ergibt sich namentlich, daß damals außer verschiedenen Gartenanlagen usw. auch ein ganz neuer Flügel, der Ostflügel des dortigen Schlosses, gewöhnlich als das Neue Gebäude bezeichnet, aufgeführt und innen wie außen mit einem für damals bedeutenden Aufwande ausgeschmückt ward. Gleichzeitig aber ließ der Herzog auch außerhalb des Schloßgebäudes zwischen diesem und dem Flecken Röcknitz ein langes Gebäude zu Wohnungen für Handwerker und Arbeiter, also wohl eine Reihe einzelner aneinanderstoßender Buden, auf seine Kosten aufführen. Es waren im ganzen 13 Wohnungen, die vermietet wurden, und die zum Teil schon 1619 bewohnt waren, obgleich noch bis 1623 daran gebaut wurde.

Dies ist der Ursprung der jetzt sogenannten Neubaute, durch deren allmähliche Erweiterung das eigentliche Dargun mit dem Flecken Röcknitz zu einem einzigen Orte zusammengewachsen ist. Der alte offizielle Name dieser neuen Anlage ist Neu=Röcknitz, in den gleichzeitigen Registern wird sie jedoch gewöhnlich nur als die Neuen Buden oder die Neuen Gebäude bezeichnet, ein Name, der im gemeinen Leben herrschend geblieben ist und den offiziellen Namen allmählich ganz verdrängt hat.

Wohin gehörte nun bis dahin der Grund und Boden, auf welchem die neue Anlage errichtet wurde?

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Diese Frage läßt sich leider nicht mit voller Gewißheit beantworten. Der Name Neu=Röcknitz und die Lage (vom Kloster aus) jenseits des Flusses, der in alten Zeiten die Grenze zwischen dem unmittelbaren Klostergebiete und der Feldmark Röcknitz gemacht haben wird, sprechen dafür, daß der Platz ursprünglich ein Teil dieser letzteren war. Gleichwohl ergibt sich aus den Akten, daß der am rechten Ufer des Flusses liegende Bauhof Dargun schon im 16. Jahrhundert auch am linken Ufer gewisse Pertinenzien besaß, und daß namentlich auf der Stelle der jetzigen Neubaute einzelne unmittelbar zum Bauhofe gerechnete Wirtschaftsgebäude standen. In dem ältesten Amtsbuch (von 1570) kommen zuvörderst 2 Höfe in der unmittelbaren Nähe des Klosters vor, nämlich der Brugkhof und ein unbenannter. Der erstere war der größere und eigentliche Bauhof; er ist ohne Zweifel der heutige alte Bauhof, auf dem zweiten aber wurde bloß Vieh gehalten - Rindvieh und Schweine. Außerdem bestand noch eine Schäferei (liegt hart bei dem Kloster, ist neu zugerichtet). In bezug auf den Viehhof wird aber bemerkt, daß die Kosten die Nutzung fast überträfen, weshalb eine damit vorzunehmende Veränderung (namentlich eine Vermehrung der Schweine von 10 auf 100 Stück) in Aussicht gestellt wird. In den folgenden Amtsbüchern und sonstigen Akten wird nun stets nur eines einzigen Hofes, unter dem Namen Bauhof und der dazu gehörigen neuen Schäferei, die später den Namen neuer Bauhof erhielt, gedacht. Von dem besonderen Viehhofe als solchem aber ist nicht weiter die Rede. Dagegen wird in dem Inventarium aus dem Anfange des 17. Jahrhunderts ein unmittelbar zum Bauhofe gerechneter Schweinehof aufgeführt, der an anderen Stellen als Schweinehaus von 13 Gebinden bezeichnet wird und der offenbar identisch mit dem früheren Viehhof ist. Dies Schweinehaus lag auf der Stelle der heutigen Neubaute und wurde später von Herzog Hans Albrecht II. in ein Wohnhaus umgeschaffen, das der Kaufmann Jobst v. d. Walle im Jahre 1631 erb= und eigentümlich erwarb, aber auch schon vorher pachtweise bewohnt hatte.

Gleichwohl ist es wahrscheinlich, daß sowohl dieser Viehhof als auch die neue Schäferei ursprünglich zur Röcknitzer Feldmark gehörten, da noch ein Inventarium von 1666 von der Verlegung des Röcknitzer Ackers an der Barlinschen Scheide zu dem Bauhofe Dargun berichtet, obgleich diese Maßregel anscheinend in neuere Zeit verlegt wird, was aber schon deshalb unrichtig erscheint, weil die Feldmark Röcknitz seit der Existenz des neuen Bauhofs durch diesen von der Feldmark Barlin getrennt wird.

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Dem sei aber wie ihm wolle, gewiß ist, daß Neu=Röcknitz von seiner Gründung an nicht als Pertinenz von Dargun, sondern von Röcknitz betrachtet ward, und mit diesem eine einzige Gemeinde bildete. So war der Ort namentlich von Anfang an nach der Kirche zu Röcknitz, nicht nach der Schloßkapelle zu Dargun eingepfarrt, hatte mit Röcknitz einen gemeinsamen Kirchhof und gemeinschaftliche Weide, stand mit ihm unter einem gemeinschaftlichen Gerichtsvogt u. a. m.

Demzufolge wurden auch die Gerechtsamen des älteren Ortes ohne weiteres auf die neue Anlage übertragen, und beide Orte zusammen bilden von nun an den Flecken Röcknitz oder das "Städtlein Röcknitz", eine Bezeichnung, die auch das ganze 17. Jahrhundert sehr häufig vorkommt, wogegen von einem Flecken Dargun, wie ausdrücklich hervorgehoben werden muß, nirgends die Rede ist.

Die Bevölkerung des Doppelortes Röcknitz und Neu=Röcknitz scheint nun in den nächsten Jahren rasch gewachsen zu sein. Aus den Registern von 1619 ff. lernen wir etwa 50 Familien daselbst kennen, darunter auch allerlei Handwerker, namentlich: 1 Baumeister, 1 Zimmermeister, 1 Ziegler, 1 Grobschmied, 1 Kleinschmied, Bäcker, Tischler, Töpfer, Schuster usf. Von einzelnen derselben (dem Grobschmied, Tischler, Töpfer, einem Schuster u. a.) läßt sich auch ihre Ansässigkeit in Alt=Röcknitz bestimmt nachweisen, obgleich sich der bürgerliche Verkehr allmählich mehr und mehr nach Neu=Röcknitz hingezogen zu haben scheint. Ein Beweis dafür kann auch darin erblickt werden, daß in den Registern aus den ersten Jahren des 17. Jahrhunderts seit Errichtung der Neubaute das Dienstgeld von den Spiekerleuten oder Einliegern in Röcknitz, die ohne Zweifel sich durch ein Handwerk ernährten, in demselben Maße allmählich abnimmt, wie die Budenheuer aus Neu=Röcknitz zunimmt.

Nach und nach bauten sich daselbst auch immer mehr Privatleute auf eigene Kosten an, die zum Teil nicht unbedeutenden Verkehr hatten, z. B. der schon genannte Kaufmann Jobst von der Walle, der nicht nur mit Korn, Wolle, Vieh und anderen Landeserzeugnissen nach Pommern und Brandenburg handelte, sondern später auch ein Privilegium als Seifensieder erwarb.

Infolge dieser Zunahme der Bevölkerung war man daher auch bald genötigt, neben der Küsterschule zu Röcknitz noch eine zweite Schule in der Neubaute anzulegen.

Das deutlichste Zeugnis für den wachsenden Verkehr des Ortes liefert aber der Umstand, daß noch vor Ablauf des ersten

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Jahrzehnts der neuen Gründung an die Einführung der städtischen Zunftverfassung gedacht werden konnte. Schon am 10. Januar 1625 privilegierte nämlich Herzog Hans Albrecht "die sämtlichen Schuster in Unserem Alten und Neuen Städtlein Recknitz mit der Amtsgerechtigkeit, sich derselben gleich anderen Schusterzünften in Unsern Städten oder Flecken zu bedienen, namentlich Lehrjungen auszulehren, Gesellen zu bestellen und zu halten, ihre Waren auf Märkten feil zu bieten" usw., mit dem Vorbehalt der Ernennung von Freischustern, einem Vorbehalt, von dem auch sehr bald Gebrauch gemacht wurde.

Mit diesem, beiden Orten gemeinsam verliehenen Privilegium dürfte der Begriff einer Fleckengerechtigkeit bewiesen sein. Fast unmittelbar nach dieser wichtigen Erwerbung trat aber eine Reihe von Ereignissen ein, durch die eine weitere Entwickelung des Ortes für lange Zeit aufgehalten ward. Schon am 16. Dezember 1625 starb die Herzogin Elisabeth, wodurch Dargun für dieses Mal die Aussicht verlor, nach dem Tode des Herzogs die Residenz einer fürstlichen Witwe zu werden, und in den folgenden Jahren ward Mecklenburg durch die sich bekriegenden dänischen, kaiserlichen und schwedischen Armeen dermaßen ausgesogen, daß das ganze Land in eine Wüste verwandelt ward. Für Dargun war das Jahr 1637 das verhängnisvollste, da die kaiserliche Armee unter Graf Gallas nach dem Erlöschen des herzoglich pommerschen Hauses zum zweiten Male nach Mecklenburg kam und von hier aus die Schweden aus Pommern zu verdrängen suchte, aber zurückgeworfen und von den Schweden über die pommersch=mecklenburgische Grenze verfolgt wurde, wobei die Grenzgegend furchtbar litt, und namentlich auch Röcknitz vollständig zerstört wurde. Nach einem 1640 aufgenommenen Inventarium waren damals von den früheren 28 Büdnerfamilien in Alt=Röcknitz 11 völlig ausgestorben, und von den übrigen 17 lebten noch 3 oder 4 Männer, 9 Frauen und 13 Kinder, zusammen also 25 Personen, die aber größtenteils aus ihrer Heimat entflohen waren. Nur 3 Häuser waren noch teilweise bewohnt, während die übrigen größtenteils niedergebrannt oder zusammengestürzt waren. Nicht besser aber erging es der neuen Anlage des Herzogs Hans Albrecht. Das Neue Gebäude stand zwar noch zum Teil, aber wüst und unbewohnt, nur in einer Bude befand sich noch 1 Ofen und 3 Türen. Von den Privathäusern standen noch 2 oder 3, aber gleichfalls unbewohnt.

Es liegt in der Natur der Sache, daß der Ort sich von diesem furchtbaren Schlage nur langsam erholen konnte, zumal

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nach dem Tode des Herzogs Hans Albrecht II. im Jahre 1636 auch das wachende Auge des Herrn fehlte, da dessen erst dreijähriger Sohn Gustav Adolf bis zu seiner Volljährigkeit unter Vormundschaft seines Oheims, Herzogs Adolf Friedrich zu Schwerin, stand, der für diesen entfernten Ort natürlich kein besonderes Interesse hatte. Zwar fanden sich die wenigen Einwohner, die noch am Leben waren, nach und nach wieder ein, auch bauten sich einzelne neue Ansiedler, namentlich Handwerker, in dem verödeten Orte wieder an, namentlich auf der Neubaute, allein gleichwohl waren im Jahre 1653 erst 8 Bauerkaten in Röcknitz und 5 Buden in der Neubaute wiederhergestellt, und außerdem werden an dem letzteren Orte gelegentlich noch 4 bis 5 von Gewerbetreibenden bewohnte Privathäuser genannt.

Erst nachdem Herzog Gustav Adolf 1654 die Regierung übernommen hatte, ging die Restauration rascher vorwärts, namentlich nachdem derselbe in den Ehepakten mit der Prinzessin Magdalena Sibylle von Schleswig=Holstein vom 27. November 1654 dieser seiner zukünftigen Gemahlin das Amt Dargun mit allem Zubehör an Flecken, Dörfern usw. zu ihrem Leibgedinge und Wittum verschrieben hatte. Infolgedessen wurde das Schloß Dargun wieder in wohnbaren Stand gesetzt, und später sogar durch Umbau eines Flügels erweitert, da das fürstliche Ehepaar sehr häufig daselbst residierte.

Daneben gab sich der Herzog sichtlich alle Mühe, den dazugehörigen Ort Röcknitz mit der Neubaute wieder in Aufnahme zu bringen, ungeachtet der immer wiederkehrenden Kriegsunruhen, durch die z. B. im September 1676 bei der Belagerung Demmins durch die Brandenburger das benachbarte Amt Dargun und namentlich der Flecken Röcknitz aufs neue total ruiniert wurden.

Hervorzuheben ist aus diesen Verbesserungsbestrebungen namentlich die im Jahre 1659 erfolgte Wiederherstellung der während des 30jährigen Krieges in Vergessenheit geratenen Jahrmärkte zu Alt=Röcknitz; denn so glauben wir das in einer Amtsbeschreibung von 1684 erwähnte Mandat der Darguner Beamten vom Jahre 1659 nur verstehen zu können, wodurch die von alters her - wie ausdrücklich versichert wird - daselbst gehaltenen Jahrmärkte wiederum ausgeschrieben werden.

Wir sind nicht imstande, die Angabe dieses Mandats, daß die Röcknitzer Jahrmärkte von alters her stattgefunden hätten, nachzuprüfen. Doch können wir wenigstens soviel sagen, daß sie schon vor der Begründung von Neu=Röcknitz bestanden haben,

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und somit als etwas Alt=Röcknitz Eigentümliches erscheinen. Schon 1603/4 kommt in den Amtsrechnungen die Erhebung von 1 fl Stedegeld vor, jedoch ohne Ortsangabe. Dagegen werden in den Registern von 1620/21, 1621/22 und 1622/23 ausdrücklich 2 fl Stedegeld in dem Jahrmarkte zu Rokenitz zur Einnahme gebracht. Diese Jahrmärkte nun, die zweimal im Jahre (Dienstag nach Misericordias domini und 14 Tage nach Jakobi) zu Röcknitz stattgehabt hatten, wurden also 1659 wieder ins Werk gerichtet. Indessen dauerte die Freude nicht lange, da die alte Gerechtigkeit noch vor dem Schlusse des Jahrhunderts, wie es heißt, in der ebengedachten Verwüstung von 1676 wieder in Vergessenheit geriet.

Unter dem 28. August 1678 bestätigte der Herzog Gustav Adolf ferner auf Bitten der sämtlichen Älterleute und Meister des Schusteramts in Unserm Alten und Neuen Städtlein Röcknitz nicht nur das ihnen von seinem Vater erteilte Privilegium, das wörtlich der Konfirmations=Urkunde einverleibt wurde, sondern fügte demselben auch eine förmliche Amtsrolle hinzu. Etwas später, 1683, wurde auch auf Bitten der Älterleute und sämtlichen Leineweber in Unserem fürstlichen Amte Dargun eine Amtsrolle für das Gewerbe entworfen, jedoch nicht ausgefertigt. Dagegen erteilte der Herzog unter dem 13. August 1689 den sämtlichen bei Unserem Amte Dargun in dem Neubau sich häuslich niedergelassenen Leinewebern, deren itziger Zeit 5 an der Zahl, das Privilegium, daß sie unter sich 2 Älterleute erwählen, Gesellen halten, Jungen in die Lehre nehmen und lossprechen möchten. Ob dieses Privilegium nach der Absicht des Herzogs wirklich auf die Leineweber in der Neubaute beschränkt sein sollte, dürfte nach allen Umständen sehr zu bezweifeln sein, wahrscheinlicher hat diese beschränkende Fassung nur darin ihren Grund, daß zur Zeit in Alt=Röcknitz keine Leineweber wohnten, obwohl 15 Jahre darauf gerade das umgekehrte Verhältnis statthatte.

Auch Freimeister=Privilegien wurden jetzt wieder nicht selten erteilt, und zwar für beide Orte Alt= und Neu=Röcknitz.

Endlich bestellte der Herzog im Jahre 1684 sowohl für Alt=Röcknitz, wo in der letzten Zeit vorher, namentlich 1680, hin und wieder eines Schulzen gedacht wird, als für Neu=Röcknitz einen gemeinsamen Gerichtsvoigt, der in dem Amtsgerichte zu Dargun in Röcknitzer Sachen Sitz und Stimme hatte und das Protokoll führte, Sachen von geringerem Werte aber auch, allein erledigte und die daraus entfallenden Strafen dem Amte berechnete - ein neuer Beweis,

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daß beide Orte fortwährend als eine einzige Gemeinde betrachtet wurden.

Übrigens ließ sich der Herzog die Erweiterung der Neubaute ganz besonders und mit großem Erfolge angelegen sein, wie sich namentlich aus dem Berichte des Küchenmeisters von 1664 und anderen, den folgenden Jahren angehörigen sogenannten Hausprivilegien ergibt.

Danach wurden den neuen Ansiedlern, namentlich Handwerkern, nicht nur der Bauplatz und ein Teil des Bauholzes unentgeltlich angewiesen, sondern sie auch auf eine Reihe von Jahren von der später zu zahlenden Grundheuer und anderen Abgaben befreit. Dagegen wurden die ehemaligen fürstlichen Mietsbuden, die 1662 bis auf drei abgebrannt waren, nicht wieder hergestellt. Auch diese drei übriggebliebenen oder vielleicht zu den früheren acht erst neuerbauten scheinen später eingegangen zu sein, da die darin befindliche zweite Schule gegen Ende des 17. Jahrhunderts - wenn auch nur vorübergehend - nach Röcknitz verlegt war.

Auch in diesem letzteren Orte wurden die während des Krieges niedergebrannten oder eingestürzten 28 Büdnerkaten niemals vollständig wiederhergestellt, sondern blieben vielmehr auf weniger als die Hälfte beschränkt, indem man die zu den untergegangenen Gehöften gehörigen Äcker an die übrigen Bewohner des Ortes, sowohl in Röcknitz selbst als in der Neubaute, vermietete. Übrigens waren diese Katen fortwährend - wie früher - freies veräußerliches Eigentum und wurden häufig auch von Handwerkern bewohnt, die außerdem auch hier neue Häuser ohne Ackerpertinenzien errichteten.

Am klarsten übersieht man das Bevölkerungsverhältnis beider Orte am Schlusse dieser Periode aus einer im Mai 1703, also nur 7 Jahre nach Herzog Gustav Adolfs Tode, aufgenommenen Beichtkinderspezifikation. Damals lebten nämlich in der Röcknitz außer dem Pastor, Küster und Schulmeister mit ihren Familien: 11 Ackerleute, wovon einer zugleich Leineweber war, 3 Leineweber mit 2 Gesellen und 1 Jungen, 1 Schuster mit 1 Lehrjungen und 1 Altflicker, 1 Schneider mit 1 Gesellen und 1 Lehrjungen, 1 Rademacher, 1 Branntweinbrenner, 1 Tischlergeselle, 1 Maurerhandlanger, ferner 2 Hirten, 6 Tagelöhner und Einlieger und 1 Hebamme, im ganzen 80 erwachsene Personen außer der Familie des Pastors.

In der Neubaute dagegen wohnten: 4 Schuster mit 3 Lehrjungen und 1 Altflicker, 1 Zimmermann mit 1 Gesellen,

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1 Maurer mit 1 Gesellen und 1 Handlanger, 1 Tischler, 1 Töpfer, 1 Rademacher, 1 Grobschmied, 1 Raschmacher, 1 Brenner und Bierschank, 1 Krüger und 1 Salzfahrer, ferner einige Arbeitsleute und Einlieger, im ganzen 58 erwachsene Personen. Außer den hier genannten Handwerkern finden sich in den Akten aus früherer Zeit gelegentlich noch 1 Barbier (1665), 1 Bäcker (1670) und 1 Schmied (1656) in Röcknitz und 1 Böttcher (1681) in der Neubaute genannt.

Röcknitz war also 1703 noch immer der bei weitem bedeutendere Ort, wogegen sich der eigentliche bürgerliche Verkehr allerdings mehr und mehr in der Neubaute konzentrierte. Nur dies rein faktische Verhältnis kann den Amtsverwalter Töppel, der im Jahre 1684 eine ausführliche Amtsbeschreibung abfaßte, zu der auffallenden und durchaus unhistorischen Äußerung veranlaßt haben, Herzog Hans Albrecht habe den Ort Neu=Röcknitz im Gegensatz zu dem als Dorf bezeichneten Alt=Röcknitz, zu einem Städtlein anlegen lassen.

Aus der bisherigen Darstellung geht durchaus klar und unzweifelhaft hervor, daß am Schlusse des 17. Jahrhunderts die Unterscheidung zwischen Alt= und Neu=Röcknitz lediglich eine historisch=topographische Bedeutung hatte, während in rechtlicher Beziehung beide Orte völlig gleich standen und nur eine einzige Gemeinde bildeten.

Mit dem Tode des Herzogs Gustav Adolf begann nun eine neue und zwar die glänzendste Periode des Ortes, indem die Herzogin=Witwe Magdalene Sibylle zwar ihren Hauptaufenthalt in Güstrow beibehielt, aber sich fortwährend lebhaft für die Hebung ihres Lieblingsplatzes und Hauptortes ihres Wittumsamtes interessierte. Nachdem aber auch sie 1719 diese Welt verlassen hatte, verlegte ihre Tochter, Prinzeß Auguste, mit einem verhältnismäßig sehr bedeutenden Hofstaate ihre beständige Residenz in das Schloß Dargun, wo sie auch bis zu ihrem Tode am 9. Mai 1756, also beinahe 37 Jahre hindurch verweilte. Daß der Ort hierdurch ein gar verändertes Ansehen bekommen mußte, versteht sich von selbst, auch ist gewiß, daß diese Veränderung wesentlich und zuförderst die dem Residenzschlosse zunächst belegene Neubaute traf, wo der größere Teil der Hofdienerschaft, soweit sie nicht auf dem Schlosse selbst wohnte, Amtswohnungen angewiesen erhielt, was denn natürlich auch andere Privatleute, z. B. Arzt, Apotheker und eine Menge Handwerker nach sich zog. So kann es denn nicht auffallen,

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daß man sich im gemeinen Leben mehr und mehr daran gewöhnte, diese Neubaute als unmittelbar zu der fürstlichen Residenz Dargun gehörig und als den eigentlichen Sitz des bürgerlichen Verkehres zu betrachten. 23 )

Diese Anschauung liegt namentlich dem in dieser Zeit zuerst aufkommenden Sprachgebrauche zugrunde, wonach man das Schloß oder Amt Dargun mit der Neubaute als den Flecken Dargun dem mehr und mehr als Dorf betrachteten Röcknitz entgegenstellte. Dennoch ist in dem rechtlichen Verhältnisse beider Orte auch in diesem Zeitraum durchaus nichts verändert. Man baute vielmehr lediglich auf der alten Grundlage fort.

So bewilligte namentlich der Herzog Friedrich Wilhelm dem Flecken Röcknitz auf Verwendung der verwitweten Herzogin schon 1706 (Juli 24.) die Wiederherstellung der eingegangenen Jahrmärkte daselbst, und zwar am zweiten Mittwoch nach Trinitatis und am Mittwoch vor Simonis und Judae, ganz in der Weise, wie sie noch bis ins 19. Jahrhundert in Röcknitz gehalten wurden, so daß die Bezeichnung im Staatskalender als Darguner Jahrmarkt, wie sie zuerst 1794 vorkommt, anscheinend auf bloßem Irrtume beruhte. Ebenso wurden in den Jahren 1712 und 1715 durch die Herzöge Friedrich Wilhelm und Carl Leopold die Privilegien der Schuster, sowie durch Carl Leopold 1718 das der Leinweber wörtlich, erstere also ausdrücklich für den Flecken Alt= und Neu=Röcknitz, erneuert. Dazu kam jetzt noch der in einem Verzeichnis Dargunscher Akten erwähnte "Schutz= und Freibrief von der Herzogin Auguste der Schneiderzunft zu Röcknitz und im ganzen Amte Dargun, erteilt anno 1731".

Der Freibrief ist indessen selber nicht mehr vorhanden, ebensowenig findet sich ein definitiver Bescheid auf das von der Herzogin Auguste befürwortete Gesuch von sechs in "Dargun" wohnenden Schneidern vom Jahre 1734 um Erteilung eines Privilegs nach dem Muster des den Schustern und Leinewebern bewilligten. 29 ) Freimeister=Privilegien wurden fortwährend sowohl für Dargun im allgemeinen, als für Röcknitz besonders erteilt, wie es denn überhaupt nicht an Beispielen einzelner Handwerker an dem letzteren Orte fehlt. 1717 wohnte daselbst einer der Älterleute des Schusteramts. Kurz, es ist in dieser Periode durchaus keine


23) Über Dargun zur Zeit der Prinzeß Auguste, s. Jahrbuch 48 S. 89 ff.
29) Schon 1724 hatten vier in Dargun wohnende Schneider eine gleiche Bitte getan. Sie sagen damals, ihrer seien 14 an der Zahl.
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wesentliche Veränderung der früher bestandenen rechtlichen Verhältnisse zum Nachteil von Alt=Röcknitz nachzuweisen.

Weiterhinab läßt sich - nach Lage der Aktenbestände - die Entwicklung dieser Zustände aus dem Großherzoglichen Archiv zwar nicht verfolgen, doch schließt sich ein (vormals) in der Ministerial=Registratur vorhandener Bericht des Amtes Dargun über das Verhältnis der in Röcknitz wohnenden Handwerker zu den städtischen Zunften vom 29. November 1829 gerade hier ergänzend an die Nachrichten des Archives an, und führt den vollständigen Beweis, daß die nach den obigen Ausführungen in den älteren Zeiten wohlbegründeten Verhältnisse tatsächlich noch in dem 19. Jahrhundert fortbestanden.

Wie nun im Jahre 1854 diese Verhältnisse sich änderten, indem die drei Orte, der Darguner Schloß= und Amtsbezirk, die Neubaute oder Neu=Röcknitz und der damals meist Dorf Röcknitz genannte Flecken Röcknitz, als Flecken Dargun zu einem rechtlichen Gesamtbegriff zusammengefaßt wurden, und wie bei Revision der Gemeindeordnung für das Domanium auch dieser Flecken Dargun eine eigene Gemeindeordnung unter dem 16. April 1875 erhielt, das liegt zu sehr in der Neuzeit, um Gegenstand der Betrachtung an dieser Stelle zu sein.

 

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